Studienauftrag tivoli jurybericht

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schärli architektur bauökonomie baumanagement

Studienauftrag Seerestaurant Tivoli & Yachtclub, Luzern Jurybericht Oktober 2016

Schärli Architekten AG Fluhmattweg 6 | 6000 Luzern 6 | Telefon +41 41 417 17 77 | Fax +41 41 417 17 76 architekten@schaerli-ag.ch | www.schaerli-ag.ch


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Inhalt 1

Einleitung ................................................................................................................................................. 3 1.1

Ausgangslage ...................................................................................................................................... 3

1.2

Chronologie ......................................................................................................................................... 4

2

Bestimmungen zum Studienauftrag........................................................................................................... 4

3

Beurteilungskriterien ................................................................................................................................. 7

4

Anerkennung Vorgehen und Entscheide.................................................................................................... 7

5

Fragenbeantwortung................................................................................................................................. 7

6

Abgabe .................................................................................................................................................... 7

7

Vorprüfung ............................................................................................................................................... 7

8

Beurteilung............................................................................................................................................... 8 8.1

Erster Beurteilungstag .......................................................................................................................... 8

8.2

Zweiter Beurteilungstag ........................................................................................................................ 9

8.3

Rangierung und Preiserteilung.............................................................................................................10

8.4

Empfehlungen für das weitere Vorgehen ..............................................................................................10

8.5

Verfassercouverts ...............................................................................................................................11

8.6

Veröffentlichung ..................................................................................................................................11

8.7

Abschliessender Dank .........................................................................................................................11

9

Genehmigung..........................................................................................................................................12

10

Siegerprojekt ...........................................................................................................................................13

11

Projekte – 2. Beurteilungstag ...................................................................................................................17

12

Projekte – 1. Beurteilungstag ...................................................................................................................29

13

Aufgabenstellung.....................................................................................................................................39

13.1 Städtebau ...........................................................................................................................................39 13.2 Historischer Abriss ..............................................................................................................................40 13.3 Rechtliche Situation.............................................................................................................................42 13.4 Bebauungsvorschriften ........................................................................................................................43 13.5 Technische Anforderungen ..................................................................................................................43 13.6 Allgemeine gesetzliche Vorgaben ........................................................................................................43 13.7 Nutzung ..............................................................................................................................................43 13.8 Spezielle Nutzungsvorgaben / Synergien .............................................................................................43 13.9 Erschliessung......................................................................................................................................44 13.10 Pfahlfundation .....................................................................................................................................45 13.11 Unterwasservegetation ........................................................................................................................46 13.12 Raumprogramm ..................................................................................................................................47

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1 1.1

Einleitung Ausgangslage

Das Vorhaben, einen Studienauftrag für ein öffentliches Restaurant mit einem integrierten privaten Yachtclub am Carl-Spitteler-Quai in Luzern zu erstellen, besitzt eine vorausgehende Geschichte. Begonnen hat diese mit einem privaten Badhaus, gefolgt durch den Abbruch des Hotels Tivoli und das Scheitern eines Neubauprojektes. Darauf folgte eine Periode des Unterbruchs mit einer breit, abgestützte Festlegung der Rahmenbedingungen. Der Standort des Projektes am Carl-Spitteler-Quai ist Teil der Seepromenade, die heute von der Luzerner Seebrücke bis zum öffentlichen Schwimmbad Lido reicht. An dieser Stelle markiert ein kleiner Park das ehemalige Ende der Promenade bei den Hotels Tivoli und Europe. Der Fussgänger erfährt die historisch gewachsene Zäsur durch den Versatz und Richtungswechsel der Promenade, die stadtauswärts unter dem Namen Luzerner Quai weitergeführt wird. Der Bauplatz befindet sich zwischen der Quaimauer und dem bereits erneuerten Yachthafen. Innerhalb eines fest definierten Perimeters soll das Objekt auf Pfählen über dem Wasser schweben und nur über Stege mit dem Land verbunden sein. Dies verweist auf das ehemalige Badhaus, aber auch auf die Seebadi und das in Sichtweite liegende Bootshaus.

Seepromenade Luzern

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1.2

Chronologie

1839 1840 1923 -1931 13.02.1926 19.11.1954

Badhaus zum Landgut Tivoli Personalweinschenkrecht Ausbau des Carl-Spitteler-Quais Genehmigung Bad- & Boothaus Genehmigung Umbau & Umgestaltung

Grund für die Lage auf dem Wasser Pensionsbetrieb, später Hotel Anlass für die Aufgabe des alten Badhauses Ersatz und erster Ausbau zum Bootshaus Modernisierung, Ersatzbau

2003 -2007 29.04.2004 23.06.2004 27.10.2004

Abbruch Hotel Tivoli, Vollendung Residenz Baugesuch Bootshaus Tivoli Genehmigung Bootshaus Tivoli Erste Instanz weist Einsprachen ab.

08.05.2006 26.11.2009

Abbruch Yachtclub, neue Pfahlfundation Der Beschwerde LSVV wird stattgegeben.

Ablösung Hotelnutzung durch Appartements Ensemble mit Residenz Tivoli und Gartenanlage Letzte Etappe Ensemble Tivoli vor der Realisierung Bestätigung der Baubewilligung, gefolgt von Beschwerden Baustart nach Verlängerung Baubewilligung Bisheriger Ansatz mit UG auf Seegrund ausgeschlossen.

14.12.2006

09.06.2013

Entstehung Baurechtsvertrag Remimag Trennung des Bootshauses von der Residenz Tivoli Besprechung Stadt intern Standortbestimmung Besprechung Beteiligte Neuanfang Machbarkeitsstudie Grundlage Stellungnahme LSVV Conditiones sine qua non, Integriert in der BZR 2013. Revision der BZO der Stadt Luzern Revision wird vom Volk angenommen

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Studienauftrag

09.11.2010 11.02.2011 11.02.2011 25.02.2011

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Bestimmungen zum Studienauftrag

2.1

Auftraggeberin und Wettbewerbssekretariat

Auftraggeberin Die 1981 gegründete Firma Remimag mit Sitz in Rothenburg tritt als Auftraggeberin für den Neubau auf. Die Remimag Gastronomie AG ist ein Familienunternehmen und setzt in ihren Restaurants auf gutes Essen, Regionalität und Frische der Produkte, Weinkompetenz, aufmerksame Gastfreundschaft, Kinderfreundlichkeit, Wohlfühlambiente, Lebensfreunde und professionelle Tischkultur. Mit Liebe zum Detail stellen sie die Bedürfnisse ihrer Gäste ins Zentrum. Ihre Firmenphilosophie besagt: «Essen ist ein Anspruch an alle Sinne und dies umfasst den ganzen Aufenthalt eines Gastes.» Diesem Anspruch in den Studienauftragsbeiträgen gerecht zu werden, wird von der Auftragsgeberin erwartet. Remimag Gastronomie AG Buzibachring 3 6023 Rothenburg www.remimag.ch

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2.1

Auftraggeberin und Wettbewerbssekretariat

Wettbewerbssekretariat Mit der Organisation, Durchführung und Vorprüfung des anonymen Studienauftrages wird das Architekturbüro Schärli Architekten AG beauftragt. Die fachliche Begleitung erfolgt durch: Thomas Waser, Schärli Architekten AG Yvonne Birkendahl, Schärli Architekten AG Schärli Architekten AG Fluhmattweg 6, 6000 Luzern 6 Telefon +41 41 417 17 73 www.schaerli-ag.ch Die formelle Vorprüfung der Studienauftragsprojekte erfolgte durch die Schärli Architekten AG. Die Kriterien der Vorprüfung sind Eingangsdatum, Vollständigkeit der Unterlagen, baugesetzliche Vorschriften, Erfüllung des Raumprogramms und Wirtschaftlichkeit. 2.2 Art des Verfahrens Der eingeladene Studienauftrag wird als einstufiges, anonymes Verfahren durchgeführt. Das Verfahren untersteht nicht den Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens und erfolgt in starker Anlehnung an die Studienauftragsordnung SIA 143. Das Studienauftragsprogramm wurde in enger Abstimmung und Mitwirkung der Stadt Luzern verfasst. 2.3 Absichtserklärung Die Auftraggeberin beabsichtigt zusammen mit dem Autorenteam das vom Preisgericht empfohlene Projekt zu realisieren. 2.4 Honorierung Die Teilnehmenden werden mit einem fixen Betrag von CHF12‘000.00 inkl. MwSt. entschädigt. Voraussetzung ist das Einreichen eines vollständigen Projektes. 2.5 Weiterbearbeitung Garantiert wird die Übertragung von mindestens 58 % der Teilleistungen gemäss SIA-Ordnung 102, Ausgabe 2003. Vorbehältlich bleibt die Erteilung einer Baubewilligung. Die Bauherrschaft behält sich vor, Bauleitung und das Baumanagement anderweitig zu vergeben. 2.6 Urheberrecht Die Projektverfasser behalten das Urheberrecht. Pläne und Modelle der prämierten und angekauften Eingaben gehen in den Besitz der Auftraggeberin über. 2.7 Weitergabe von Informationen und Daten Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Studienauftragsprojekte zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszustellen und gegebenenfalls in einer Publikation unter vollständiger Angabe der Projektverfasser zusammen zu führen. Ein spezielles Einverständnis bei den Projektverfassern ist dazu nicht erforderlich. 2.8 Ausschluss Zuwiderhandlung gegen die Forderung der Anonymität oder Unvollständigkeit der Unterlagen führen zum Ausschluss der betreffenden Personen und Arbeiten vom Studienauftragsverfahren und vom Anspruch auf eine Entschädigung.

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2.9 Teilnehmende Folgende Architekturbüros nahmen am Studienauftrag teil: -

CH Architekten (ZG) AG Zugerbergstrasse 43, 6300 Zug, www.ch-architekten.ch

-

huggenbergerfries Architekten AG, ETH SIA BSA Badenerstrasse 156, 8004 Zürich, www.hbf.ch

-

Lussi + Partner AG, Architekten ETH SIA BSA Neustadtstrasse 3, 6003 Luzern, www.lussipartner.ch

-

Lütolf und Scheuner, Architekten HTL SIA BSA GmbH Neustadtstrasse 7, 6003 Luzern, www.luetolfundscheuner.ch

-

Masswerk Architekten AG Brünigstrasse 25, 6005 Luzern, www.masswerk.com

-

:mlzd Mattenstrasse 81, 2503 Biel, www.mlzd.ch

-

Rolf Mühlethaler Architekt BSA SIA Altenbergstrasse 42a, 3013 Bern, www.rolf-muehlethaler.ch

-

Graber & Steiger Architekten, ETH/BSA/SIA GmbH Alpenstrasse 1, 6004 Luzern, www.graberundsteiger.ch

2.10 Beurteilungsgremium Zur Beurteilung des Studienauftrages setzt die Eigentümerin folgendes Gremium ein: Sachpreisrichter Gastronom und Bauherr Peter Eltschinger, Hildisrieden Vizepräsident Yachtclub Tivoli, Andreas Binkert Fachpreisrichter/in Marc Syfrig, Scheitling Syfrig Architekten (Vorsitz) Dr. Elisabeth Blum, Zürich Prof. Dieter Geissbühler, Hochschule Luzern Jürg Rehsteiner, Stadtarchitekt Stimmrecht haben Sachpreisrichter/-richterinnen und Fachpreisrichter/-richterinnen. Experten Experten werden nach Bedarf zugezogen. Wettbewerbssekretariat / Ökonomie Schärli Architekten AG Die Organisation, fachliche Begleitung sowie Vorprüfung des Studienauftrags erfolgt durch die Schärli Architekten AG. Zur Vorprüfung werden ggf. weitere Fachleute hinzugezogen.

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Beurteilungskriterien

Die nachfolgenden Punkte enthalten die wichtigsten Beurteilungskriterien an denen die eingereichten Studienauftragsprojekte gemessen werden. Die Beurteilungskriterien können je nach Studienauftragsprojekt in unterschiedlichem Umfang gewichtet werden. Eine ausgewogene Angemessenheit zu finden liegt als Lösungsaufgabe bei den Projektverfassern. Städtebauliche Aspekte Gesamtkonzeption Städtebauliche Eingliederung Bezug zur Seepromenade (Land- und Wasserseite) Architektonische Aspekte Gesamtgestaltung Ausdruck und Erscheinungsbild Ortsspezifische Bedingungen Grundrissqualität und -effizienz Funktionale Aspekte Erschliessungskonzept für separate Nutzungen Nutzwert und räumliche Qualität für die Gäste Betriebliche Organisation der gastronomische Abläufe Integration der Nebenfunktionen (Toiletten, Garderoben, Entsorgung, Haustechnik) Technische und wirtschaftliche Aspekte Wirtschaftlichkeit (Erstellung und Betrieb) Dauerhaftigkeit Konstruktionsprinzip Rahmen- und Randbedingungen Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, feuerpolizeilichen Vorschriften und Rollstuhlgängigkeit

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Anerkennung Vorgehen und Entscheide

Mit der Einreichung des Entwurfs erklären die Teilnehmenden sämtliche Bestimmungen des Programms und der Fragenbeantwortung als verbindlich. Im Weiteren akzeptieren sie die Entscheide des Beurteilungsgremiums in Ermessensfragen. 5

Fragenbeantwortung

Die Teilnehmenden reichten bis zum 20. Mai 2016 beim Wettbewerbssekretariat ihre Fragen ein. Das Wettbewerbssekretariat anonymisierte und beantwortete die eingegangenen Fragen und stellte diese den Teilnehmenden bis zum 03. Juni 2016 per E-Mail zu. Die Fragenbeantwortung stellte einen integrierten Bestandteil des Wettbewerbsprogramms dar. 6

Abgabe

Acht Projekte wurden fristgerecht unter Wahrung der Anonymität bis am Freitag, den 05. August 2016 im Wettbewerbssekretariat eingereicht. Die Modellabgabe erfolgte fristgerecht eine Woche später am Freitag, den 12. August 2016 im Wettbewerbssekretariat. 7

Vorprüfung

Das Architekturbüro Schärli Architekten AG führte anschliessend die formelle und technische Vorprüfung (Vollständigkeit der Unterlagen, Baugesetzliche Vorschriften, Erfüllung der Aufgabenstellung und des Raumprogramms, Grobkostenschätzung) durch. Die Ergebnisse der Vorprüfung wurden in einem Vorprüfungsbericht festgehalten und dem Beurteilungsgremium am ersten Beurteilungstag vorgestellt.

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Beurteilung Erster Beurteilungstag

Das Beurteilungsgremium tagte am Freitag, den 23. September 2016. Vorprüfung und Verstösse In der Vorprüfung konnte festgehalten werden, dass die Teilnehmenden alle geforderten Unterlagen vollständig einreichten. Die Vorprüfung untersuchte die eingereichten Projekte auf die in der Aufgabenstellung beschriebenen Punkte (Städtebau, Rechtliche Situation, Bebauungsvorschriften, Technische Anforderungen (Hochwasserschutz), Allgemeine gesetzliche Vorgaben, Nutzung, Spezielle Nutzungsvorgaben / Synergien, Erschliessung, Pfahlfundation und Unterwasservegetation) und stellte die Erkenntnisse pro Projekt vor. Die Überprüfung des Raumprogramms und der Volumen- und Flächennachweise fand mittels erneuten Ausziehens der Flächen nach SIA 416 statt. Die Geschossfläche der eingereichten Projekte lag zwischen 550m2 und 820m2. Das Gebäudevolumen schwankte zwischen 2‘010m3 und 3‘180m3. Pro Projekt wurde eine Grobkostenschätzung erstellt bei der über ein Faktor unter anderem der Schwierigkeitsgrad in der Ausführung und die Plausibilität des Material – und Konstruktionskonzept mit berücksichtigt wurden. Des Weiteren ermittelte die Vorprüfung einen Verstoss bezüglich der planungsrechtlichen Vorgaben, bei dem eine Überschreitung des Perimeters besteht. Durch eine Auskragung des Daches wird der Perimeter, der sich über eine absolute Mantellinie definiert eindeutig überschritten. Im Programm unter dem Punkt 4.3 Rechtliche Situation, S. 12 sowie in der Fragenbeantwortung Frage 5. - 7. wird explizit daraufhin gewiesen, dass weder oberirdische noch unterirdische Überschreitung/ Auskragungen möglich sind. Das Beurteilungsgremium beschloss einstimmig, bevor sie einen Blick auf die Projekte warfen, dass das Projekt 06 – Four Seasons auf Grund des oben beschriebenen Verstosses von einer Preiserteilung ausgeschlossen wird und somit maximal über ein Ankauf am Verfahren teilhaben kann, aber zur Beurteilung zu gelassen ist. Als Begründung wird auf das Programm und auf die Fragenbeantwortung verwiesen. Das zusätzliche Modell von dem Projekt 04 – Olympischer Frühling wurde aus Gründen der Gleichbehandlung aller Projektbeiträge nicht zur Beurteilung zugelassen und blieb abgedeckt. Zulassung zur Beurteilung Das Beurteilungsgremium beschliesst alle acht Projekte zur Beurteilung zu zulassen. Die Projekte wurden unter folgenden Kennwörtern registriert: 01 – lucerna 02 – NUBE 03 – CASCATELLE 04 – Olympischer Frühling 06 – Four Seasons 05 – CHIARA 07 – Unter den Kastanien 08 – UPPER DECK Erster Beurteilungsrundgang Das Beurteilungsgremium arbeitete sich zuerst in zwei Gruppen à vier Projekte unter Leitung der Fachpreisrichter in die Projekte ein. Anschliessend folgte eine kurze Präsentation der einzelnen Projekte im Plenum. In einem ersten Beurteilungsrundgang wurden die Projekte in Übereinstimmung mit den in der Aufgabenstellung beschriebenen Punkten diskutiert und beurteilt. Das Beurteilungsgremium selektierte nach eingehender Diskussion folgende drei Projekte: 01 – lucerna 06 – Four Seasons 08 – UPPER DECK

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Folgende fünf Projekte schieden im ersten Beurteilungsrundgang aufgrund der Beurteilungskriterien einstimmig aus: 02 – NUBE 03 – CASCATELLE 04 – Olympischer Frühling 05 – CHIARA 07 – Unter den Kastanien Zweiter Beurteilungsrundgang Das Beurteilungsgremium betrachtete und erörterte die drei ausgewählten Projekte in einem zweiten Beurteilungsrundgang vertieft. Nach der Lesung der Projektbeschreibungen, fand eine erneute Diskussion der drei Projekte im Plenum statt. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Projekte wurden benannt. Kontrollrundgang In einem Kontrollgang setzte sich das Beurteilungsgremium nochmals mit allen acht Projekten auseinander und wog deren Qualitäten gegeneinander ab. Das Beurteilungsgremium bestätigte daraufhin einstimmig die drei Projekte der engeren Wahl und stellte einen Rückkommensantrag für das Projekt 04 – Olympischer Frühling. Der Rückkommensantrag wurde einstimmig mit einer Enthaltung von dem Beurteilungsgremium angenommen. Entscheid Beurteilungsgremium für die engere Wahl 01 – lucerna 04 – Olympischer Frühling 06 – Four Seasons 08 – UPPER DECK Der erste Beurteilungstag wurde mit dem Entscheid für die engere Wahl beendet und das Beurteilungsgremium beschloss die vier Projekte der engeren Wahl bis zum zweiten Beurteilungstag einer vertieften Überprüfung bezüglich der Einhaltung der feuerpolizeilichen Anforderungen zu unterziehen. 8.2

Zweiter Beurteilungstag

Das Beurteilungsgremium tagte am Mittwoch, den 28. September 2016 zum zweiten Beurteilungstag. Die vertiefte feuerpolizeiliche Überprüfung stellte fest, dass die Flucht- und Rettungswege gemäss VKF in Bezug auf die Anzahl der Treppen erfüllt sind. Bei einer Personenbelegung von mehr als 100 Personen sind mindestens zwei vertikale Fluchtwege erforderlich. Die vier Projekte der engeren Wahl weisen alle mindestens zwei Treppen auf, werden den grundlegenden Anforderungen gemäss VKF gerecht und können grundsätzlich als umsetzbar bewertet werden. Allerdings müssen in der Weiterbearbeitung die Fluchtweglängen und Fluchtwegbreiten nachgewiesen werden. Im Anschluss erhielten die beiden Sachpreisrichter als zukünftige Bauherrschaft das Wort und schilderte dem Beurteilungsgremium ihre betrieblichen und funktionalen Anforderungen an die Projekte. Die Grobkostenschätzung (+- 20%) ergab in der Vorprüfung drei Kategorien zu denen die Projekte folgendermassen zugeordnet werden konnten. Kategorie I weisst die grössten Kosten auf. Kategorie I: Kategorie II: Kategorie III:

04 – Olympischer Frühling: Höchste Geschossfläche, höchste Gebäudevolumen und Einstufung in der Ausführung und Umsetzung mit einem vergleichsweise hohen Schwierigkeitsgrad. 01 – lucerna und 08 – UPPER DECK: Kleine Geschossfläche, geringem Gebäudevolumen und Einstufung in der Ausführung und Umsetzung mit einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad. 06 – Four Seasons: Geschossfläche und Gebäudevolumen im guten Mittelfeld und Einstufung in der Ausführung und Umsetzung mit einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad.

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Dritter Beurteilungsrundgang In einem dritten Beurteilungsrundgang erörterte das Beurteilungsgremium die verbleibenden Projekte aufgrund der Beurteilungskriterien und der Prüfungserkenntnisse. Dabei wurden unter anderem gezielt zu jedem Projekt Argumente zur Konzeptidee, zu städtebaulichen Aspekten, zum architektonischen Ausdruck, zu betrieblichen Aspekten und zur Umsetzung zusammen getragen und bewertet: Das Beurteilungsgremium selektierte einstimmig nach eingehender Diskussion folgende zwei Projekte: 01 – lucerna 06 – Four Seasons Folgende zwei Projekte schieden im dritten Beurteilungsrundgang einstimmig aus: 04 – Olympischer Frühling 08 – UPPER DECK Vierter Beurteilungsrundgang Beim Vergleich der beiden Projekte 01 – lucerna und 06 – Four Seasons in Bezug auf die aufgeführten Beurteilungskriterien und Prüfungserkenntnisse konnte das Projekt 01 – lucerna das Beurteilungsgremium eindeutig in allen zu beurteilenden Aspekten überzeugen. Kontrollrundgang In einem letzten Kontrollgang setzte sich das Beurteilungsgremium nochmals mit allen Projekten auseinander und bestätigte daraufhin einstimmig die Wahl des Siegerprojektes: 01 – lucerna

8.3

Rangierung und Preiserteilung

Der Studienauftrag sieht einen fixen Entschädigungsbetrag pro vollständig und Programm konform eingereichten Projekt vor. Aus diesem Grund wurde eine weitere Rangierung und Preiserteilung nicht vorgesehen. 8.4

Empfehlungen für das weitere Vorgehen

Das Beurteilungsgremium hält fest, dass das zur Weiterbearbeitung empfohlene Projekt 01 – lucerna in manchen Punkten überarbeitet werden muss und dass dabei die Qualitäten des Projekts beibehalten werden müssen. Die Weiterbearbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft und wird durch einen Ausschuss des Beurteilungsgremiums begleitet. Für die Weiterbearbeitung des Projekt 01 – lucerna werden folgende Punkte als unerlässlich festgehalten: Die auf verschiedenen Ebenen sehr gut gegliederte Schnittlösung mit einem minimalen Fussabdruck ist beizubehalten. Eine Ausweitung des Erdgeschosses zu Ungunsten der Auskragung im Obergeschoss darf nicht erfolgen. Der Schnitt und Grundriss sind in ihrer Typologie diesbezüglich fixiert. Die Leichtigkeit der pavillonartigen Architektur mit ihrer spezifischen Stimmung definiert über das Material (Holzbau), die Struktur und die Geometrie muss erhalten bleiben. Dies bedeutet auch, dass das Schweben über dem Wasser und Stehen auf Pfählen gegeben ist. Die dreiseitige Terrasse ist entwurfsrelevant, stellt eine Klimagrenze dar und kann nicht verglast werden. Das Konzept lebt von dieser überdachten dreiseitigen Zwischenzone. Das Dach trägt massgebend zur strukturellen Gestaltung des Innenraums bei. Der Raum wird durch die Konstruktion geprägt. Eine Überarbeitung der Erschliessung des Restaurants und des Yachtclubs ist notwendig, bei der die betrieblichen Bedürfnisse erfüllt werden müssen. Damit im Restaurant ein Empfang möglich ist, müssen die Restaurantgäste mit Aufzug/ Treppe am selben Ort im Restaurant ankommen. Die Erschliessung des Yachtclubs bist zu optimieren und soll direkt und separat erfolgen. Die Dachform ist prinzipiell beizubehalten. Volumetrische Einflüsse in Bezug auf die Dachform sind mit dem Ausschuss des Beurteilungsgremiums zu beurteilen. Ein solcher Einfluss stellt gegebenenfalls der Platzbedarf der Haustechnik dar. In einem weiteren Schritt soll dieser mittels Gastro - & Lüftungskonzept evaluiert werden.

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Verfassercouverts

Das Öffnen der Verfassercouverts beendete den zweiten Beurteilungstag und schloss das Verfahren mit einem bestimmten Siegerprojekt ab. Das Beurteilungsgremium hat das Projekt 01 – lucerna einstimmig ausgewählt und zur Weiterbearbeitung empfohlen. Die Projektverfasser des Projektes sind: 01 – lucerna

Rolf Mühlethaler Architekt BSA SIA Altenbergstrasse 42a 3013 Bern Mitarbeitende: Florian Baumgartner, Patrick Hofmann, Noelia Rüegger, Matthias Schilling und Sandra Stein

Die Projektverfasser der anderen sieben eingereichten Projekte sind: 02 – NUBE 03 – CASCATELLE 04 – Olympischer Frühling 06 – Four Seasons 05 – CHIARA 07 – Unter den Kastanien 08 – UPPER DECK

8.6

Lussi + Partner AG Dipl. Architekten ETH SIA BSA Masswerk Architekten AG huggenbergerfries Architekten AG ETH SIA BSA Lütolf und Scheuner Architekten HTL SIA BSA GmbH :mlzd CH Architekten (ZG) AG Niklaus Graber & Christoph Steiger Architekten ETH/BSA/SIA

Veröffentlichung

Der Entscheid des Beurteilungsgremiums wurde den Teilnehmenden anschliessend schriftlich mitgeteilt. Der Jurybericht wird allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. In Form von einer öffentlichen Ausstellung werden die eingereichten Projektbeiträge im Schulungsraum der Wirtschaft Schützenhaus, Allmend Luzern vom Donnerstag, den 27. Oktober bis Sonntag, den 30. Oktober 2016 präsentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zudem findet an der Eröffnung der Ausstellung am Mittwoch, den 26. Oktober 2016 eine Medienorientierung statt, um den Ausgang des Verfahrens zusätzlich in der Presse zu veröffentlichen.

8.7

Abschliessender Dank

Die Veranstalterin Remimag Gastronomie AG, das Beurteilungsgremium und die Organisatoren des Studienauftrags waren sehr beeindruckt von den hochwertigen Projektbeiträgen zur diffizilen Aufgabenstellung. Die hohe Qualität und die konzeptreiche Vielfalt der Projekte bot dem Beurteilungsgremium die Möglichkeit eine vertiefte Diskussion auf sehr hohem Niveau zu führen und letztendlich einen fundierten Entscheid zur Bebauung des Seegrundstücks Tivoli zu fällen. Den Teilnehmenden und ihrem Team gebührt für ihren wertvollen Beitrag ein grosser Dank.

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Genehmigung

Der vorliegende Jurybericht wurde durch das Beurteilungsgremium verabschiedet und am 28.09.2016 genehmigt.

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Siegerprojekt

01_lucerna Projektverfasser: Rolf Mühlethaler Architekt BSA SIA Altenbergstrasse 42a 3013 Bern Mitarbeitende: Florian Baumgartner, Patrick Hofmann, Noelia Rüegger, Matthias Schilling und Sandra Stein

Modellfoto

Südfassade

Der von den Projektverfassern gesuchte Bezug zu den Seebädern und Bootshäusern des nördlichen Luzerner Seebeckens und die dort zu findende zurückhaltende formale Expressivität bestimmen die Erscheinung des vorgeschlagenen Seerestaurants. Diese Referenz und der gewählte Ausdruck wirken angemessen und stimmig in Bezug auf seine Stellung vor den grossen Bauten der Quaianlage. Volumetrisch sucht das Projekt innerhalb einer strikten symmetrischen Ordnung, sowohl in der Längs- wie in der Querrichtung, feine Nuancierungen um unterschiedlichen Aspekten gerecht zu werden. Einerseits wird die auf Stützen stehende Grundplatte zum See hin in Bezug auf die obere Auskragung der Terrasse zurückversetzt. Damit schafft das Projekt eine Differenzierung der See- zur Landseite respektive des offenen Raumes über das Seebecken und des räumlich durch die Baumallee stark geprägten und geschichteten Raumes zur Quaianlage. Damit kann aber auch gewährleistet werden, dass für das Gedeihen der Unterwasservegetation eine möglichst günstige Ausgangslage geschaffen werden kann. Andererseits erhält das Gebäude durch die Lage der vertikalen Hauptverbindung, aus der Symmetrieachse der Längsrichtung herausgeschoben, aber auch durch die Lage der sekundären Treppe, welche, asymmetrisch zur Querachse, die untere stadtseitig gelegene Terrasse mit der oberen Hauptterrasse verknüpft, einen angenehmen räumlichen Fluss. Das Gebäude wird damit trotz einfacher Grunddisposition differenziert nutz- und lesbar.

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Das Projekt basiert auf einer einfachen regelmässigen und adäquaten Grundstruktur. Ausgehend von dem auf 6 x 4 Pfahlreihen stehenden Trägerrost in Stahl mit einer Grundplatte in Stahlbetonverbundbauweise wird darüber eine einfache Pfettenkonstruktion auf Einzelstützen oder tragenden Wandscheiben in Holzbau vorgeschlagen. Das Walmdach ist als unterspanntes Pfettendach konzipiert, was dem oberen Geschoss seine spezifische räumlichen Ausprägung gibt. Die nach oben gestülpte Dachhaube erlaubt die Unterbringung der grösseren Installationen für die notwendige Gebäudetechnik. Das Projekt schlägt eine geschossweise Zweiteilung der Nutzungen vor. Im unteren Geschoss sind neben einem grosszügigen Zugangsbereich mit Bar alle Nebenräume der Gastronomie wie auch des Yachtclubs untergebracht, im oberen Geschoss der gesamte Restaurationsbereich mitsamt der Küchenanlage, welche damit mindestens teilweise eine direkte Zuordnung zum Gastbereich aufweist. Die Vertikalverbindungen sind sowohl für den Gast wie für den Betrieb einfach und zweckmässig gelöst. Bei der Wegführung des Gastes, ist die Enge im Bezug zur Schiffsarchitektur zwar nachvollziehbar, es scheint hier aber noch ein gewisses Potential für eine Verbesserung vorhanden zu sein. Die Verknüpfung der Räume des Yachtclubs ist in der gewählten Art unbefriedigend, eine autonome innere Erschliessung ist noch nicht gewährleistet. Das Projekt weist eine relativ tiefe Geschossfläche auf, was dem gegenüber dem Obergeschoss zurückgezogenen Erdgeschoss geschuldet ist. Auch ist das Geschossvolumen eher gering, steht aber in einem günstigen Verhältnis zur Geschossfläche. Insgesamt liegt die Wirtschaftlichkeit des Projektes im Verhältnis aller Projekte im Durchschnitt. Das Projekt ist auf allen Massstabsebenen sorgfältig durchgearbeitet. Das gesuchte Bild, mit seiner Materialisierung und seiner Farbigkeit, weist einen klaren Bezug zu bestehenden Bauten auf dem See in Luzern auf, überzeugt aber auch mit seiner zeitgemässen Interpretation. Insgesamt handelt sich um einen äusserst tragfähigen Vorschlag für die gestellte Aufgabenstellung.

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Plan 1

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Plan 2

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Projekte – 2. Beurteilungstag

06_Four Seasons Projektverfasser: Lütolf und Scheuner Architekten HTL SIA BSA GmbH Neustadtstrasse 7 6003 Luzern Mitarbeitende: Ivo Lütolf, Daniel Scheuner und Valentino Sandri

Modellfoto

Visualisierung

Der Projektvorschlag sucht einen klaren Bezug zum Vorläuferbau an gleicher Stelle, welcher durch eine zurückhaltende jedoch klar strukturierte, tektonisch akzentuierte Erscheinung geprägt war. Diese Einfachheit wirkt für die gestellte Aufgabe angemessen und ordnet sich gut in die Reihe der Bauten auf dem Wasser auf dieser Stadtseite ein. Volumetrisch weist der vorgeschlagene Baukörper eine interessante Disposition auf. Zur Baumreihe am Ufer ist er eingeschossig vorgesehen, während er zur Seeseite zweigeschossig in Erscheinung tritt. Damit reagiert der Baukörper auf die unterschiedlichen Massstäblichkeiten von See und Quaianlage und damit auf den Blick des Fussgängers wie auch auf den Blick aus der Distanz vom Schiff aus, oder vom gegenüberliegenden Ufer. Diese volumetrische Ausprägung erzeugt eine Terrasse zur Nordseite respektive zur „Stadt“. Was auf den ersten Blick eher unerwartet ist, erweist sich in der vorgeschlagenen Disposition des gesamten oberen Decks als interessant. Auf diesem oberen Deck sind ausser der direkten Essensausgabe/Buffet, den beiden Treppen, dem Lift und den zwei minimalen WC’s nur die Gasträume untergebracht. Zusammen mit den nach unten versenkbaren Fenstern zum See entsteht eine interessante Ambivalenz zwischen Terrasse und Gastraum. So kann die gesamte Fläche eigentlich als Terrasse respektive durch die pergolaähnliche räumliche Fassung der uferseitigen Terrasse als sehr offener Innenraum gelesen werden. Im unteren Geschoss sind daher folgerichtig alle anderen Räume untergebracht. Der Zugang wird westseitig mit Blick auf die Kernstadt und das KKL gesucht, was mit der dort angelagerten Bar attraktiv und angemessen wirkt.

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Das Projekt weist ein klares und einfaches Konzept für den strukturellen Aufbau auf. Auf den teilweise ergänzten Pfählen wir eine Abfangkonstruktion mit Stahlprofilen vorgeschlagen auf denen eine Verbunddecke liegt. Innerhalb des Dämmperimeters werden die vertikalen Hauptlasten über ein regelmässiges Stützenraster abgetragen. Ergänzt wird dies durch eine mit Bohlen konstruierte Hülle mit eingesetzten Füllungen als Fenster oder in Holz. Das Dach wird über die Fassadenflucht, insbesondere seeseitig, hinausgeführt. Dies ist sowohl in Bezug auf die architektonisch Geste zum See wie auch aus Gründen des konstruktiven Holzschutzes und der Beschattung einleuchtend, allerdings greift damit das Bauwerk über den Perimeter hinaus. Dies wäre rechtlich allenfalls mit einer Ausnahmeregelung möglich. Noch wenig durchdacht scheint die Frage der Installation der Gebäudetechnik, sind doch die Dimensionen sehr stark aus der Holzkonstruktion abgeleitet. Die Grundrissdisposition beruht auf dem Raster mit 3 x 5 Feldern und bestimmt eine rigide und gut nachvollziehbare Ordnung. In der Mittelzone wird ein zentraler Bereich geschaffen, die Aussenfelder werden als umlaufende Raumabfolgen konzipiert. Im Obergeschoss gelingt dies vollumfänglich, im Untergeschoss nur bedingt, wenn auch die funktionale Anordnung nachvollziehbar ist. Insgesamt ist das Projekt gut organisiert und weist plausible funktionale Abläufe auf. Die für ein Restaurant etwas ungünstigere Anordnung der Küche auf einem unteren Geschoss wird durch eine technische Lösung mit drei Essensliften kompensiert, allerdings werden die funktionalen Abläufe gerade für die Bedienung als wenig optimal beurteilt. Die Verknüpfung der Nebenräume des Yachtclubs mit dem Clubraum als abtrennbarer Bereich des oberen Geschosses wirkt im Moment noch sehr funktional und räumlich noch wenig attraktiv. Wirtschaftlich wie auch bezüglich Geschossflächen und Gebäudevolumen bewegt sich das Projekt unter allen Projekten im Mittelfeld. Die sorgfältige Durcharbeitung umfasst alle Massstabsebenen, wobei die technischen Installationen noch etwas vernachlässigt scheinen. Das Projekt überzeugt durch eine einfache und gut hergeleitete Grunddisposition und einen angemessenen Ausdruck, dem es allerdings etwas an Expressivität fehlt. Damit kann das Projekt dem Ort und der Aufgabe gerecht werden und sowohl für den einheimischen wie den fremden Gast interessante Räume schaffen.

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Plan 1

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Plan 2

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08_U P P E R D E C K Projektverfasser: Niklaus Graber & Christoph Steiger Architekten ETH/BSA/SIA Alpenstrasse 1 6004 Luzern Mitarbeitende: Kim Templin, Anna Zweifel, Niklaus Graber und Christoph Steiger

Modellfoto

Visualisierung

Das Projekt sucht einen Bezug zur Welt der Segelschiffe und damit zur unmittelbaren Umgebung des angrenzenden Hafens. Dieser Bezug wird aber auf einer konzeptionellen Ebene erzeugt und nicht primär auf einer formalen. Zentrale Idee ist die Schaffung einer komplexen Rahmenkonstruktion in Stahl, die von der Pfählung bis zur Primarstruktur des Gebäudes konsequent umgesetzt wird. Mit einer zum Ufer leicht asymmetrischen Ausformulierung von acht parallel senkrecht zum Ufer gerichteten Rahmen, wird eine Spannung zwischen dem Ufer und der Seeseite aufgebaut. Dies beginnt bereits mit der Ausformulierung des Zugangs zum Gebäude. In der Mittelachse wird ein Durchschuss vorgeschlagen, der den Bezug zum Wasser akzentuiert. Von diesem Zugang aus gelangt man entweder auf die untere Terrasse, ausgerichtet auf die Kernstadt und das KKL, oder über die leicht in diesen Raum greifende Treppe zum oberen Deck, das als klare Hauptebene artikuliert wird. Dieser Hauptzugang geschieht vollumfänglich im Aussenraum und mit starken Verknüpfungen zum Wasser. Einerseits der frontale Blick auf den See durch den Durchgangsraum, andererseits durch die offene Bodenrespektive Treppenkonstruktion, die den Blick auf das Wasser ermöglicht. Das obere Geschoss weist eine klare Ausrichtung zum See aus, sind doch die dienenden Räume als durchlaufendes Rückgrat zum Ufer angeordnet. Damit entsteht ein grosser zusammenhängender Gastraum mit der Terrasse als frontaler Ausweitung. Dieser Raum erscheint in der vorgeschlagenen Möblierung noch sehr gleichförmig, was der gegebenen Hierarchie der Orientierung nicht gerecht zu werden vermag. Sitzplätze im inneren Bereich sind sehr abgelöst vom Bezug zum See und letztlich auch zur Aussicht. Das heisst die spezifische Lage als Raum über dem See wird nur für einen kleinen Teil der Besucherplätze erlebbar.

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In diesem Sinne erzeugt die eindeutige Haltung mit dem Hauptraum zum See und dem dienenden Rückgrat zum Ufer eine wenig spannungsvolle Raumdisposition. Das uferseitige Rückgrat ist zudem für die dort untergebrachten Nutzungen der Küche sehr schmal, was funktional als eher schwierig für die dort stattfindenden Abläufe angesehen wird, auch wenn die Lage der Küche auf dem gleichen Geschoss wie der Gastraum optimal ist und die Küche optimale Arbeitsbedingungen aufweist. Auch wirkt die Wegführung noch etwas forciert. Die Rahmenkonstruktion ist als Grundprinzip plausibel und für die Ausgangslage nachvollziehbar. Die grossen Auskragungen sowohl zum Ufer wie zum See machen das Gebäude eindeutig zu einem Bau auf dem Wasser. Das Materialisierungskonzept folgt dieser Ausgangslage sehr konsequent. Die Rahmen sind als weisse Stahlkonstruktion vorgesehen, die Füllungen als darin eingefügte Teile in Holz. Damit wird auf spannungsvolle Weise der Bezug zur Schiffmetapher umgesetzt, ohne formale Anspielungen. Dies wird auch in der weiteren Detaillierung verfolgt, so dass auf dieser Ebene ein kohärentes Bild erzeugt werden kann. Die Frage bleibt allerdings, inwiefern dieses Bild zwar auf die nächste Umgebung stimmig ist, darüber hinaus aber im Verhältnis zu den anderen Bauten auf dem Wasser im Seebecken von Luzern eher fremd erscheint. Funktional weist das Projekt neben den Fragen der räumlichen Artikulation im oberen Geschoss einige Schwächen auf. So sind, neben den erwähnten Dimensionsfragen der Küche, insbesondere die Betriebsabläufe vom Lager zur Küche noch nicht optimal angelegt. Auch ist der Bereich des Yachtclubs kaum vom restlichen Gastraum erschliessbar. In der gesamten konstruktiven Disposition scheinen die Belange der Gebäudetechnik noch wenig miteinbezogen worden, so dass die dargestellte Reinheit der gestalterischen Konzeption kaum in der Form umgesetzt werden könnte. Dazu trägt sicher auch bei, dass der Sonnenschutz gegen Westen noch nicht gelöst ist und damit das starke Bild noch eine gewisse Beeinträchtigung erfahren dürfte. Das Projekt hat die kleinste Geschossfläche und auch das kleinste Gebäudevolumen. Damit ist es auch das Projekt mit den tiefsten Kosten. Wirtschaftlich allerdings sind diese tiefen Werte wenig relevant, da damit auch ertragsrelevante Flächen nicht vorhanden sind. Es handelt sich um einen interessanten Ansatz, der sehr sorgfältig vom Konzept in Teilen bis zum Detail ausgearbeitet ist und ein mindestens für die unmittelbare Umgebung mögliches Bild aufweist. Inwieweit dieses Bild aber in den grösseren Kontext, sei dies die Anlage des Tivoli als Ganzes oder darüber hinaus zum gesamten Quaibereich, tragfähig ist, bleibt zweifelhalft. Das untere Geschoss weist eine insgesamt sehr spannungsvolle Disposition auf, während das obere Geschoss eher etwas gleichförmig daher kommt. In diesem Sinne fehlt dem Projekt trotz der starken strukturellen Grunddisposition eine durchgängige räumliche Konsistenz.

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Plan 1

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Plan 2

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04_Olympischer Frühling Projektverfasser: huggenbergerfries Architekten AG ETH SIA BSA Badenerstrasse 156 8004 Zürich Mitarbeitende: Adrian Berger, Lukas Huggenberger, Erika Fries, Lucia Miglio und Pierre Schild

Modellfoto

Visualisierung

Das neue Gebäude wird als Artikulation des Endpunktes der Seepromenade der Belle Epoque verstanden. Dieser nachvollziehbare Gedanke erhält eine im Ansatz interessante Zweiteilung der räumlichen Grunddisposition. Das Erdgeschoss in dem alle Nebenräume in einem relativ hermetisch ausformulierten Sockel untergebracht sind erhält einen schmalen umlaufenden Steg, der zum Sockel durch konkave Nischen abgegrenzt wird. Diese Sitznischen erhalten eine gewisse Intimität, die allerdings durch den Umstand der Enge des Durchganges beeinträchtig wird. Über diesem kräftigen Sockel wird das äusserst transparente Obergeschoss als Aussichtsempore inszeniert. Der umlaufende Gastraum inszeniert räumlich, durch die allseitig sich nach aussen höher werdende Raumdisposition, einerseits den Ausblick, wird aber andererseits aufgrund der relativen Nähe zur Promenade zum Schaufenster. Gestalterisch äusserst sich diese Dualität auch stark in der architektonischen Ausformulierung. Damit verliert das Gebäude eine gewisse Einheitlichkeit, was für die doch relativ kompakte Grösse notwendig wäre. Die Vollverglasung des überhohen Obergeschosses wird darüber hinaus im Bezug auf ein komfortables Raumklima als sehr kritisch beurteilt. Der bei Sonneneinstrahlung auftretende Energieeintrag bedingt grössere Eingriffe zur Beschattung, soll ein angenehmes Raumklima erreicht werden. Die dürfte mit der dargestellten Volltransparenz nicht in einem vernünftigen Rahmen umzusetzen sein.

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Konstruktiv folgt das Projekt der szenografischen Logik und sucht kein Abbild des strukturellen Aufbaus des Gebäudes sondern artikuliert die Oberflächen sowohl im EG wie im OG als vorgehängte Membranen. Dies mag für die gewählte Disposition nachvollziehbar sein, nimmt aber in keiner Weise Bezug zu den existierenden Bauten auf dem See. Das Gebäude weist die grösste Geschossfläche wie auch das grösste Gebäudevolumen auf und ist damit das teuerste der Projekte. Die Wirtschaftlichkeit (vor allem in Bezug zur Grösse der bewirteten Gastraumfläche) wird als vernünftig beurteilt, einzig die aufwändige Konstruktionsweise schlägt hier negativ zu Buche. Die Konzeption mit einer schmalen umlaufenden Balkonplatte mit Nischen im Erdgeschoss und der freien Raumdisposition mit einem geschlossenen Kern und darum herum dem offenen stark nach aussen orientierten Gastraum weist eine gewissse Faszination auf. Im Grundsatz wird diese Disposition allerdings eher für ein eigentliches Aussichtslokal, z.B. auf einem Hochhaus, gesehen und weniger als Restaurant auf und über dem See, wo der Fernblick nur eine Komponente der Raumerfahrung bildet.

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Plan 1

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Plan 2

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Projekte – 1. Beurteilungstag

02_NUBE Projektverfasser: Lussi + Partner AG Dipl. Architekten ETH SIA BSA Neustadtstrasse 3 6003 Luzern Mitarbeitende: Thomas Lussi, Daniele Savi, Magdalena Steiger und Olivier Kaufmann

Modellfoto

Visualisierung

03_CASCATELLE Projektverfasser: Masswerk Architekten AG Brünigstrasse 25 6005 Luzern Mitarbeitende: Judith Hopfengärtner, Esther Vonwil, Marco Piatti, Franziska Gallien, Boris Kanka, Laura Kälin, Benedikt Rigling und René Bosshard

Modellfoto

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Südfassade

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05_CHIARA Projektverfasser: :mlzd Mattenstrasse 81 2503 Biel Mitarbeitende: Daniele Di Giacinto, Pat Tanner, Claude Marbach, David Locher, Andreas Frank, Regina Tadorian, Ganesha Desarzens und Philippe Bosshart

Modellfoto

Südfassade

07_unter den Kastanien Projektverfasser: CH Architekten (ZG) AG Zugerbergstrasse 43 6300 Zug Mitarbeitende: Beda Faessler, Philippe Luc Barman, Guido Rigutto, Benedetta Bisotti und Elisa Loganes

Modellfoto

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Visualisierung

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02_NUBE Plan 1

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02_NUBE Plan 2

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03_CASCATELLE Plan 1

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03_CASCATELLE Plan 2

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05_CHIARA Plan 1

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05_CHIARA Plan 2

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07_unter den Kastanien Plan 1

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07_unter den Kastanien Plan 2

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13 13.1

Aufgabenstellung Städtebau

Der Bauperimeter im See stellt zusammen mit der Seebadi1 eine Ausnahme vor der Luzerner Seefront dar. Heute nur begründbar durch die besondere Geschichte des Ortes mit einem Vorgängerbau und einem 2004 zuerst bewilligten, aber nie ausgeführten und letztlich durch Einsprachen verunmöglichten Projekt, das ursprünglich im Zusammenhang stand mit dem Neubau der Residenz Tivoli von Hans Kollhoff2. Die Stadt Luzern stand der Anfrage des Baurechtsnehmers bei der Wiederaufnahme der Projektierungstätigkeit 2011 von Anfang an positiv gegenüber und hat das Anliegen auch im Rahmen der damals bereits laufenden Revision der Bau- und Zonenordnung mit der definitiven Festlegung des Perimeters unterstützt. Als Grundlage dafür diente eine Machbarkeitsstudie (siehe Punkt 6) von Schärli Architekten, die am 01. April 2011 auch mit der Stadtbaukommission diskutiert wurde. Auszug aus dem Protokoll: (...)Aufgrund von Verhandlungen mit dem LSVV soll der Neubau nur noch ein Geschoss mit einem attikaähnlichen Dachaufbau umfassen. Die Bauherrschaft wünscht für einen rentablen Betrieb mit den notwendigen Infrastrukturräumen eine Grundfläche von 674m2. Als Kompromiss ist aus Betreibersicht auch eine Fläche von 555m2 möglich. Der LSVV erachtet nur eine Fläche von 400m2 als vertretbar. Die Grundfläche des 2004 bewilligten Projekts beträgt pro Geschoss zirka 265m2. Die Bauherrschaft ersucht die SBK um eine Rückmeldung welche Grundfläche sie als verträglich erachtet. Diese Fläche soll dann im Rahmen der BZO-Revision definiert werden. Für das eigentliche Bauprojekt ist die Bauherrschaft bereit ein qualifiziertes Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Die Kommission hat sich die Situation genau vor Ort angeschaut und kommt zu einer vollkommen anderen Einschätzung als der LSVV. Für sie steht klar ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Flachdach oder einem flach geneigten Schrägdach im Vordergrund. Durch ein solches kompaktes Volumen kann sowohl die Eingriffsfläche in den Seebereich minimiert wie auch die Beeinträchtigung der Aussicht auf eine kurze Strecke beschränkt werden. So werden die Anliegen des Landschaftsschutzes und des Städtebaus ideal kombiniert und viel besser abgedeckt. Als zwingend erachtet die Kommission an diesem Ort für die Projektfindung die Durchführung eines qualifizierten Verfahrens. (...). Das heisst aus städtebaulicher Sicht ist innerhalb des Perimeters ein maximal zweigeschossiger Baukörper mit leicht geneigtem Schrägdach oder Flachdach (keine Dachterrasse) erwünscht.

Machbarkeitsstudie 2011 1 www.prixlignum.ch/project.php?vl=2&vr=164&vp=673 2 www.kollhoff.de/en/PROJECTS/Buildings/54/Apartment-House--„Tivoli“.html

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13.2

Historischer Abriss

Nachfolgend einen Überblick der Baugeschichte des Standortes, die mit einem Badhaus eines Gutsbesitzers beginnt und nach Abbruch des Hotels Tivoli und dessen Ersatz durch Luxusappartements sich verselbständigt.

Badewirtschaft ab 1839

1. Badhaus 1839 Zwei Jahre nach Errichtung der Villa Tivoli wurde das Badhaus durch Thadde Müller im Auftrag von Gutsbesitzer Philipp Segesser erstellt. Es besteht ein Badewirtschaftsrecht während der fünf Sommermonate. In den Jahren 1868 und 1888 wurde das Badhaus erweitert, nachdem das Gut 1864 an J. Hallauer und 1868 an dessen Tochter Verena Zimmermann verkauft wurde.

Bad – und Bootshaus 1926

2. Bad- und Bootshaus 1926 Ab 1907 wurde das Gästehaus als Hotel Tivoli und fünf Jahre später als Carlton Hotel Tivoli geführt. Ein Jahr nach dem Umbau der Hotelhalle diente das ersetzte Badhaus auch als Bootsgarage.

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Umbau Bad- und Bootshaus 1954

3. Umbau Bad- und Bootshaus 1954 In Zusammenhang mit den letzten grossen Umbauten am Carlton Hotel Tivoli 1954-58 durch den Architekten Armin Meili wurde auch das Bad- und Boothaus modernisiert und zum Yachtclub ausgebaut. Im Jahre 2006 folgte der Abbruch des Gebäudes.

Projekt Bootshaus 2004

4. Projekt Bootshaus 2004 Das Projekt eines neuen Bootshauses wurde durch einen Verwaltungsgerichtsentscheid zugunsten der Beschwerde des Landschafts-Schutzverbandes Vierwaldstättersee (LSVV) verhindert. Grund dafür waren die Massivität und eine geplante Unterkellerung. Der Hafen wurde fertiggestellt. Für das Projekt wurden 2006 erste neue Pfähle erstellt. Die Remimag Gastronomie AG erwirbt das Bootshaus mit Baurecht auf dem städtischen Seegrundstück und erklärt sich bereit, einen Studienauftrag durchzuführen. Es soll ein Gastronomiebetrieb aufgezogen und der Yachtclub eingebunden werden. Diesbezüglich besteht eine Dienstbarkeit mit dem Yachtclub.

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13.3 -

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Rechtliche Situation Die Parzelle befindet sich auf dem Vierwaldstättersee am rechten Ufer und ist mit der Ordnungsnummer 1318 ausgeschieden, die sich im Eigentum der Stadt Luzern befindet. Unter der Nummer 2916 ist das Baurecht an die Remimag Gastronomie AG in Rothenburg vergeben. Ebenfalls betroffen ist das eigentliche Seegrundstück Nr. 15 (Kanton Luzern) mit dem Baurecht 3769 (Korporationsgemeinde Luzern). Der Studienauftragsperimeter mit der Ordnungsnummer 504 ist gemäss Zonenplan und Bau- und Zonenreglement vom 17. Januar 2013 (aktuelle Version 1. Januar 2015) der Tourismuszone, der Ortsbildschutzzone B und der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeteilt. Die Nutzung als Restaurant ist festgesetzt und Umnutzungen sind nicht gestattet. Des Weiteren wird auf den Gefahrenbereich (Hinweiszone Wasser) verwiesen. Der angrenzende von Platanen, Parks und Uferzonen gebildete Grüngürtel entlang der Seepromenade ist als Grünzone (Ordnungsnummer 433) ausgeschieden. Hier gilt Lärmempfindlichkeitsstufe II und Gefahrenbereich (Hinweiszone Wasser). Der Perimeter grenzt ausserdem an Zonen für Archäologische Fundstellen und Naturschutzzone Gewässer. Es besteht eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Yachtclub. Diese Abmachungen sind bereits ins Raumprogramm eingeflossen. Eine Verletzung des Perimeters und den baurechtlichen Vorgaben führt zum Ausschluss und verwirkt den Anspruch auf Entschädigung.

Bau- und Zonenplan Luzern, geoportal.lu

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13.4 13.5 -

Bebauungsvorschriften Der Studienauftragsperimeter entspricht der eingezonten Fläche. Eine Unterkellerung ist ausgeschlossen. Zweigeschossiges Gebäude mit einem Flachdach oder flach geneigten Schrägdach. Technische Anforderungen Hochwasserschutz beachten (Gefahrenbereich, Hinweis Wasser) Als EG Kote wird +-0.00 OK fertig = 435.50 m.ü.M. festgelegt. 434.60 OK Quaimauer

435.25 Hochwasser 1910 435.10 Hochwasser 2005 433.50 mittlerer Seespiegel

Schnitt Quaimauer mit Höhenkote (Hochwasserschutz)

13.6 13.7 13.8 -

Allgemeine gesetzliche Vorgaben Behindertengerechtes Bauen Baugesetze des Kantons Luzern und der Stadt Luzern Vorschriften der Gebäudeversicherung Nutzung Das vorgesehene Restaurant und das Clubhaus funktionieren gekoppelt und unabhängig. Spezielle Nutzungsvorgaben / Synergien Ein separater Zugang ab dem Bootssteg zu Clubräumen ist zu planen. Die bestehende Nutzungsvereinbarung mit dem Yachtclub ist bereits ins Raumprogramm eingeflossen.

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13.9 -

Erschliessung Es werden keine zusätzlichen Parkplätze geschaffen. Die Anlieferung und Zufahrt erfolgt über die bestehende Zufahrt des Grundstück 112/1958. Im Bereich des Quais und der Fussgängerzone ist auf alle bestehenden Bäume Rücksicht zu nehmen.

Situation Anlieferung

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13.10 Pfahlfundation Der Baugrund im Studienauftragsperimeter besteht aus anstehenden, oberflächennahen weichen Schichten, die eine Tieffundation von Gebäudelasten bis in den harten Untergrund auf ca. 420.00 – 422.00 m.ü.M. (Moräne, ev. Molassefels) erfordern. Die Ausgangslage weisst eine bereits bestehende Pfahlfundation von 10 Schleuderbetonpfähle auf. Ausgehend von einer Weiternutzung der bestehenden Pfähle ergeben sich für die Fundation und Tragkonstruktion des neuen Projektes zwei denkbare Varianten A und B. Diese ergeben folgende Randbedingungen (siehe Pkt. 6 Unterlagen Bericht Pfahlfundation): Gewährleistung der ständigen Lasten (Eigenlasten und Auflasten) sowie Nutzlasten Gleichmässige Lastabtragung der Gebäudelasten auf den geometrisch vorgegebenen Pfahlraster Abtragung der horizontal Lasten des neuen Gebäudes (Wind, Erdbeben, Wellendruck) entweder mit Variante A oder B. Variante A: Abtragung der horizontalen Kräfte über die zwei Zugangsstege / Brücken und Verankerungen z.B. mit Spundwänden / Kastenfangdamm am Ufer. Variante B: Abtragung der horizontalen Kräfte mit Schrägpfählen.

Varianten A und B Pfahlfundation

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13.11 Unterwasservegetation Im Untersuchungsbericht von AquaPlus 2007 wurden die Wasserpflanzen im Bereich Tivoli beurteilt. Die untenstehende Abbildung zeigt die Vegetationsverhältnisse mit der dazugehörigen Gesamtdichte. Unter dem ursprünglichen alten Bootshaus konnte sich aufgrund eines schrägen Lichteinfalls eine dichte und üppige Wasserpflanzenvegetation entwickeln. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des damaligen Untersuchungsberichts besagten, dass wenn die ehemals bestandene Fläche von Wasserpflanzen nicht wieder hergestellt werden kann, eine angemessene Ersatzfläche von mindestens 100m2 generiert werden muss. Aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutz LAWA (04.02.2016) sind mit dem neuen Projekt neue Wasserpflanzenerhebungen durchzuführen. Der Bereich erstreckt sich direkt vom Ufer bis zu den ersten Booten und jeweils mindestens 10m westlich und östlich von dem neu geplanten Gebäude. In Sachen Gutachten / Wasserpflanzenerhebungen hält RAWI (11.02.2016) unter Absprache mit der Dienststelle LAWA fest, dass keine aktuelle Aufnahme der Unterwasservegetation vorliegt. Deshalb muss ein Gutachten über die bestehende Unterwasservegetation erarbeitet werden. Dies muss in den Sommermonaten erstellt werden und beschränkt sich auf die als Tourismuszone (Bauzone) ausgeschiedene Seefläche. Anhand dieses Gutachtens kann beurteilt werden, ob und welche Art von Unterwasservegetation vorhanden ist und durch Überdeckung beschattet wird sowie in welcher Form und Grössenordnung Ersatzmassnahmen zu leisten sind. Ein nächster möglicher Termin für die Erstellung dieses Gutachtens ist im Juli/August 2016. Die Bauherrschaft vergibt den Auftrag für die Wasserpflanzenerhebung. Erst durch eine neue Beurteilung der Unterwasservegetation vor Ort können abschliessend die nötigen Ersatzmassnahmen bestimmt werden. Bereits klar ist, dass der Seegrund durch das Projekt nicht tangiert werden darf und dass ein schräger Lichteinfall die Unterwasservegetation begünstigt. Dies bedeutet, dass ein Projekt, welches über dem Wasser steht und zwischen Bodenplatte und Wasseroberfläche ein Zwischenraum aufweisst, einen schrägen Lichteinfall generiert und eine Unterwasservegetation ermöglicht. Wohingegen bei einer vertikalen Verschalung bis zur Wasseroberfläche aufgrund eines fehlenden Lichteinfalls praktisch keine Unterwasservegetation aufkommen kann. Ist keine Unterwasservegetation möglich, muss für die komplette Fläche Ersatzmassnahmen getroffen werden. Durch eine Dachbegrünung (z.B. Feuchtwiese) kann zusätzlich ein ökologischer Ausgleich geschaffen werden in Hinblick auf die teilweise Zerstörung der Unterwasservegetation.

Wasserpflanzenuntersuchung AquaPlus

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13.12 Raumprogramm

In den Grundrissen sind die Räume mit den vorgegebenen Raumnummern gemäss Raumprogramm zu beschriften und die tatsächliche Raumgrösse anzugeben.

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