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Empfehlungen für Ausstattung, Bau und Betrieb7.4

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7.4 Empfehlungen für Ausstattung, Bau und Betrieb

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Grundsätzliche Aussagen zu Ausstattung, Bau und Betrieb sind den Qualitätsstandards des Landes zu entnehmen. Im Folgenden wird beispielhaft darauf eingegangen, welche Maßnahmen speziell für Radschnellverbindungen im Untersuchungskorridor empfohlen werden.

Markierung: Grundsätzlich wird im gesamten Streckenverlauf der Radschnellverbindung (mit Ausnahme der Knotenpunkte) beidseitig eine weiße Randmarkierung als Schmalstrich (0,12 m) vorgesehen, die damit den Verlauf der Verbindung durchgängig kennzeichnet (vgl. Abb. 7-14). Außerdem ist bei Radwegen mit Zweirichtungsradverkehr eine mittlere Leitlinie vorzusehen. Bei Mischverkehrsführungen mit Kfz (z.B. bei Fahrradstraßen) wird keine Leitlinie vorgesehen. An Knotenpunkten erfolgt die Markierung entsprechend den Musterlösungen für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg. Im Zuge von Fahrradstraßen wird das Verkehrszeichen „Fahrradstraße (Z 244.1 StVO) in einer Größe von 2 x 2 m in regelmäßigen Abständen bzw. in Knotenpunktbereichen markiert (zusätzlich zur notwendigen Anordnung des Verkehrszeichens).

Aktuell wird seitens des Bundes und in den Gremien der FGSV die Einführung eines einheitlich zu verwendenden Streckenpiktogramms für Radschnellverbindungen diskutiert. Seitens des Bundes wird dabei ein grünes Piktogramm gemäß Abb. 7-15 favorisiert. Ob sich Baden-Württemberg dieser Entwicklung anschließen wird, ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Machbarkeitsstudie noch offen.

Abb. 7-14: Weiße Randmarkierung im Zuge einer Radvorrangroute in Freiburg

Abb. 7-15: Von der Bundesanstalt für Straßenwesen empfohlenes Streckenpiktogramm für Radschnellverbindungen

Beleuchtung: Die Strecken innerorts (in bebauten Gebieten) im Zuge der untersuchten Radschnellverbindungen sollten grundsätzlich beleuchtet werden. Außerorts sowie auf den formal innerörtlichen Strecken mit außerörtlicher Charakteristik ist in der Regel keine durchgehende Beleuchtung erforderlich – vor allem in sensiblen Landschafts- oder Naturräumen sollte aufgrund des Schutzes von

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Flora und Fauna darauf verzichtet werden. Es wird aber empfohlen, bei unübersichtlicher Linienführung, abrupten Richtungswechseln (z. B. in Eppelheim am Sportplatz) reflektierende Randmarkierungen, z. B. solarbetriebene LEDBodenmarker, einzusetzen, um die Linienführung zu verdeutlichen und Gefahrensituationen bei sich begegnendem (Rad-)Verkehr zu vermeiden. Ebenfalls ist zu prüfen, ob die Brücken (A5 und B 535) im Zuge der Radschnellverbindungen grundsätzlich beleuchtet werden können.

Belag: Grundsätzlich sind die Wege im Zuge der Radschnellverbindung zu asphaltieren oder in Betonbauweise auszuführen. Bestehen parallel laufende Gehwege nur aus einer wassergebundenen Decke, benutzen nach vorliegenden Erfahrungen zu Fuß Gehende bei schlechtem Wetter die Radschnellverbindung. Aus diesem Grund sollten auch für neu anzulegende oder zu verbreiternde Gehwege witterungsunempfindliche Befestigungen vorgesehen werden.

Service-/ Rast-Stationen: Es wird empfohlen, auf längeren Strecken außerorts ohne angrenzende Bebauung Service- und Raststationen (Grundausstattung) anzulegen. Insbesondere Sitzmöglichkeiten und Überdachungen (als Regen- und Sonnenschutz) sind sinnvoll. Das trifft hier vor allem auf den Abschnitt zwischen Eppelheim und Plankstadt zu. Höhe Rübäcker Weg bietet sich für eine derartige Einrichtung z. B. als ein Verknüpfungspunkt an, der gleichzeitig eine Anbindung an das Landkreisnetz oder das RadNETZ Alltag bieten und somit aus mehreren Richtungen angefahren werden.

Die Einrichtung von automatischen Zählgeräten (Stellen mit öffentlichkeitswirksamer Anzeige der Zählergebnisse) bietet sich an besonders stark frequentierten und präsenten Standorten an, wo sie gut erfassbar sind. Aus diesem Grund sowie aus Gründen des Vandalismusschutzes werden die Einsatzmöglichkeiten vor allem innerorts gesehen. Als Standorte geprüft werden könnten z. B. Kurfürstenstraße (Gemeindegrenze Schwetzingen/ Plankstadt; Leonie-Wild-Straße in Eppelheim; Rampe Schwetzinger Terrasse in Heidelberg). Die Dauerzählstellen dienen neben der öffentlichkeitswirksamen Vermittlung der Nutzung der Radschnellverbindung auch der Wirkungskontrolle. Neben den Dauerzählstellen mit Anzeigedisplays können deshalb auch weitere, erheblich kostengünstigere, automatische Zählstellen eingerichtet werden, deren Daten digital übermittelt und zentral ausgewertet werden.

Zum Service einer Radschnellverbindung gehört auch eine Internetseite, in der – möglichst gemeindeübergreifend – u.a. für die Nutzung des Fahrrades und speziell der Route geworben wird, der Routenverlauf und seine Verflechtungen mit dem Gesamtnetz in der Region aufgezeigt werden, über neue Entwicklungen informiert wird und Hinweise auf Baustellen und Umleitungstrecken gegeben werden.

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Wegweisung: Ein Großteil der untersuchten Vorzugstrasse verläuft auf dem RadNETZ BW sowie auf den Radverkehrsnetzen Heidelberg, Schwetzingen und Rhein-Neckar-Kreis und ist somit bereits grundsätzlich beschildert. Allerdings ergeben sich durch die neue Verbindung im Streckenverlauf neue Quelle-ZielBeziehungen und – bei Einbeziehung bisher nicht nutzbarer Wege (beispielsweise zwischen Eppelheim und Plankstadt) – andere Entfernungen. Die Wegweisung sollte daher im gesamten Planungskorridor überprüft und fortgeschrieben werden (einschließlich der Anbindungen und Untervarianten). Wichtig ist dabei eine durchgängige Zielwegweisung im Verlauf der Strecke mit einheitlicher Fernzielangabe (Schwetzingen bzw. Heidelberg). Auf die Radschnellverbindung selbst sollte in der Zielwegweisung mit einem Streckenpiktogramm hingewiesen werden.

Reinigung/ Kontrolle/ Winterdienst: In jedem Fall ist die ganzjährige Befahrbarkeit der Radschnellverbindung zu gewährleisten. Auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen sind vor allem entsprechende Vereinbarungen zu treffen, was die regelmäßige Reinigung (z.B. nach der Ernte) der Wege betrifft. Hiervon sind vor allem die landwirtschaftlichen Wege innerhalb der Feldmark sowie zwischen Eppelheim und Plankstadt betroffen. Dazu sind entsprechende Kontrollinstanzen und -instrumente einzuführen. Die gesamte Trasse ist zudem in das „Winterdienstnetz“ zu integrieren, sodass bereits zu den morgendlichen Stoßzeiten der PendlerInnen/ StudentenInnen/ SchülerInnen die Radschnellverbindung nutzbar ist. Auch hierfür müssen entsprechende Ressourcen und Regelungen zu den Zuständigkeiten getroffen werden.

Weitergehend muss die Verkehrssicherungspflicht für alle Abschnitte der Radschnellverbindungen gewährleistet sein. Von Vorteil wäre es, wenn die Baulastträgerschaft für die Radschnellverbindungen dabei komplett in einer Hand liegen würde.

Baustellensicherung/ Umleitungsstrecken: Im Zuge der Baumaßnahmen zur Umsetzung der Radschnellverbindungen aber auch im Verlauf von Ausbesserungs- und Erneuerungsarbeiten nach Umsetzung der Trassen sind Baustellensicherungen zu berücksichtigen und Umleitungsstrecken auszuweisen.

Von hoher Bedeutung ist es, im Rahmen der konkreteren Umsetzungsplanung ein Rettungswegekonzept in Abstimmung mit der Feuerwehr und ggf. anderen Rettungsdiensten auszuarbeiten, sodass gewährleistet ist, dass alle Abschnitte der Radschnellverbindung im Bedarfsfall von Rettungsfahrzeugen angefahren werden können. Dies kann im Einzelfall auch die Anlage einer weiteren Zuwegung zur Radschnellverbindungstrasse erfordern.

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