Machbarkeitsstudie Radschnellweg Heidelberg - Schwetzingen

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7.4

Stadt Heidelberg, Machbarkeitsstudie Radschnellverbindung „Patrick-Henry-Village (PHV)“

PGV-Alrutz

Empfehlungen für Ausstattung, Bau und Betrieb Grundsätzliche Aussagen zu Ausstattung, Bau und Betrieb sind den Qualitätsstandards des Landes zu entnehmen. Im Folgenden wird beispielhaft darauf eingegangen, welche Maßnahmen speziell für Radschnellverbindungen im Untersuchungskorridor empfohlen werden. Markierung: Grundsätzlich wird im gesamten Streckenverlauf der Radschnellverbindung (mit Ausnahme der Knotenpunkte) beidseitig eine weiße Randmarkierung als Schmalstrich (0,12 m) vorgesehen, die damit den Verlauf der Verbindung durchgängig kennzeichnet (vgl. Abb. 7-14). Außerdem ist bei Radwegen mit Zweirichtungsradverkehr eine mittlere Leitlinie vorzusehen. Bei Mischverkehrsführungen mit Kfz (z.B. bei Fahrradstraßen) wird keine Leitlinie vorgesehen. An Knotenpunkten erfolgt die Markierung entsprechend den Musterlösungen für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg. Im Zuge von Fahrradstraßen wird das Verkehrszeichen „Fahrradstraße (Z 244.1 StVO) in einer Größe von 2 x 2 m in regelmäßigen Abständen bzw. in Knotenpunktbereichen markiert (zusätzlich zur notwendigen Anordnung des Verkehrszeichens). Aktuell wird seitens des Bundes und in den Gremien der FGSV die Einführung eines einheitlich zu verwendenden Streckenpiktogramms für Radschnellverbindungen diskutiert. Seitens des Bundes wird dabei ein grünes Piktogramm gemäß Abb. 7-15 favorisiert. Ob sich Baden-Württemberg dieser Entwicklung anschließen wird, ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Machbarkeitsstudie noch offen.

Abb. 7-14:

Weiße Randmarkierung im Zuge einer Radvorrangroute in Freiburg

Abb. 7-15:

Von der Bundesanstalt für Straßenwesen empfohlenes Streckenpiktogramm für Radschnellverbindungen

Beleuchtung: Die Strecken innerorts (in bebauten Gebieten) im Zuge der untersuchten Radschnellverbindungen sollten grundsätzlich beleuchtet werden. Außerorts sowie auf den formal innerörtlichen Strecken mit außerörtlicher Charakteristik ist in der Regel keine durchgehende Beleuchtung erforderlich – vor allem in sensiblen Landschafts- oder Naturräumen sollte aufgrund des Schutzes von A-RS 063 - RSV PHV Stadt Heidelberg_Schlussbericht.docx


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