Kinderkram 209

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Kinderrechte

Kinder haben Rechte! 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention Am 20. November 1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. 2019 jährt sich dieses Ereignis zum 30. Mal. Das Kieler Netzwerk für Kinderrechte möchte im Jubiläumsjahr 2019 das Thema Kinderrechte in den Fokus nehmen und das Spektrum der Kinderrechte in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. In Kinderkram – auch ein Mitglied des Netzwerks – erscheint in diesem Jahr eine Artikel-Reihe zu den Kinderrechten. In jeder der 10 Ausgaben wird eines der Grundrechte aufgeriffen. In dieser Ausgabe: Das Recht auf Schutz vor Gewalt.

Jedes Kind hat das Recht ... auf Schutz vor Gewalt!

Was tue ich in einer Krise? Welche Hilfeangebote gibt es?

Jedes Kind hat das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Der Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Schutzmaßnahmen zugunsten von Kindern zu treffen, die sich in der Obhut von Eltern oder anderen Sorgeberechtigten befinden. Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-. Sozial- und Bildungsmaßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen: Misshandlung, Verwahrlosung, Vernachlässigung, Ausbeutung sowie sexuellen Missbrauch. Dennoch: Gewalt gegen Kinder ist auch gegenwärtig noch ein globales Phänomen. In allen Ländern der Erde und allen Bevölkerungsschichten wird Gewalt gegen Kinder verübt. Sie wird häufig gerade durch die Personen ausgeübt, die für ihren Schutz verantwortlich sind. Gewalttätige Erziehungspraktiken – wie Schläge, Anschreien und andere Formen der Misshandlung gehören für viele Kinder auf der Welt weiter zum Alltag. Der UNICEF-Report zu Gewalt gegen Kinder stellt fest, dass drei von zehn Erwachsenen der Meinung sind, dass körperliche Züchtigungen zur Erziehung dazugehören. Schätzungen zufolge erleben laut UNICEF drei Viertel der zwei- bis vierjährigen Kinder weltweit körperliche oder verbale Gewalt durch ihre Erziehungsberechtigten zu Hause. Sie findet jedoch auch in Schulen und Bildungseinrichtungen statt. Viele Formen der Gewalt finden nach wie vor im Verborgenen statt. Auch 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention haben nur 59 Länder Gesetze für eine gewaltfreie Erziehung verabschiedet – unter ihnen Deutschland. In § 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Die in Artikel 19 benannten Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor Gewalt, sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren enthalten, die Eltern und Kindern die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen. In Deutschland regelt seit dem 1. Januar 2012 das Bundeskinderschutzgesetz den umfassenden und aktiven Kinderschutz. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention. Um Gewalt gegen Kinder zurückzudrängen bedarf es guter Unterstützung für Eltern und der Stärkung des Selbstbewusstseins von Kindern.

In Kiel soll es allen Kindern und Jugendlichen gut gehen. Weil das nicht immer so ist, gibt es Menschen, die Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern helfen. Der Schutz von Kindern vor Gewalt ist eine Aufgabe, die nicht alle Eltern erfüllen können. In Kiel engagiert sich tagtäglich das Jugendamt für eine gewaltfreie Erziehung und das Wohl der Kinder. Es ist für Kinder, Jugendliche und deren Familien da und berät alle Personen, die sich um das Wohlergehen eines jungen Menschen sorgen. „Auch Kieler Kinder und Jugendliche werden Opfer von Misshandlung und Gewalt. In solchen Situationen benötigen die betroffenen Kinder Schutz und Hilfe. Jedes Kind hat ein Recht darauf, sicher und gesund aufzuwachsen“, so Marion Muerköster, Leiterin des Kieler Jugendamtes. Den Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen des Allgemeinen Sozialdienstes im Jugendamt kommt im Kinderschutz eine besondere Verantwortung zu: Manchmal wird im Arbeitsalltag nur eine Beratung gebraucht und manchmal muss unmittelbar und unverzüglich Schutz und Sicherheit für die Kinder hergestellt werden. „Wir nehmen unseren Beratungs- und Schutzauftrag sehr ernst“, betont Corsi Peters, Leiterin des Allgemeinen Sozialdienstes im Jugendamt, „wichtig ist es uns, mit Eltern und Kindern in einen guten Austausch zu kommen, um das Wohlergehen und den Schutz der Kinder zu sichern. Wenn Sie nicht weiter wissen, kommen Sie gern auf uns zu. Wir hören Ihnen zu und unterstützen Sie darin, eigene Lösungen zu finden.“ Ziel ist es, Eltern wieder in die Lage zu versetzen, verantwortlich und im Interesse Ihrer Kinder zu handeln. Im Einzelfall steht jedoch der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund und der Allgemeine Sozialdienst muss in Ausübung des Wächteramtes die Kinder und Jugendlichen durch eine Herausnahme aus der Familie schützen – zum Beispiel vor Gewalt in der Erziehung. Auf der städtischen Website unter www.kiel.de/schutz finden Kinder, Jugendliche und Eltern verständliche und nützliche Antworten auf sehr wichtige Fragen und erhalten Infor­ma­ tionen über erste Anlaufstellen in Kiel.

Das Kieler Jugendamt engagiert sich für Kinderrechte! Kiel für Kinderrechte – unter diesem Motto engagiert sich das Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern des Netzwerkes Kinder- und Jugendhilfe Kiel für die Rechte der Kinder. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes setzen sich in ihrer täglichen Arbeit dafür ein, dass die Rechte der Kinder umgesetzt und eingehalten werden. Beteiligung – Kinder mit ihren Sorgen, Ängsten und Wünschen zu hören – ist das oberste Prinzip. Kinderkram Nr. 209 · Mai 2019

Foto: fabelzucker Filmproduktion Bildgestaltung: Konstantin Tanner

Foto: sturti

Hilfe und Schutz für Kinder und Jugendliche


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