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wie ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

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Die neue Situation im Ausbildungsbetrieb ist anstrengend und kann dazu führen, dass du in der Berufsschule mit der Theorie nicht mehr nachkommst. Du merkst selbst am besten, wenn es eng wird. Aber es gibt Hilfe. Zögere nicht, diese in Anspruch zu nehmen. Rede mit deinem Ausbilder, wende dich an die Arbeitsagentur, um etwa ausbildungsbegleitende Hilfen zu beantragen. Du erhältst dann zusätzlichen Unterricht in kleinen Gruppen. Die Arbeitsagentur übernimmt die Kosten.

Die wichtigsten Begriffe für Berufseinsteiger im Überblick Vor und während der Ausbildung werden dir Begriffe und Gesetze über den Weg laufen, von denen du noch nie gehört hast. Nicht alle sind für deinen Azubi-Alltag wichtig, aber wenn es zu Problemen kommt, ist es gut, wenn du einige Begriffe zumindest einmal gehört hast. Viele Gesetze betreffen die finanzielle Situation von Azubis während der Ausbildung. Wenn du hier ein bisschen Zeit investierst und dich informierst, kannst du deinen Geldbeutel vielleicht noch mit einem zusätzlichen Plus füttern. Einige wichtige Begriffe haben wir auf den folgenden Seiten gelistet.

wie Drogenscreening

Alkohol oder Drogen haben an der Ausbildungsstätte nichts verloren. Da Suchterkrankungen aber unter Jugendlichen immer häufiger vorkommen, können Betriebe Drogenscreenings durchführen. Allerdings nur bei konkretem Verdacht und mit Einverständnis des Azubis. Dabei wird anhand von Blut-, Urin- oder Haarproben untersucht, ob bestimmte Drogen konsumiert wurden.

wie Berichtsheft

Das Berichtsheft ist wie ein Tagebuch und der Nachweis über all das, was du in der Ausbildung gelernt und gemacht hast. Um es regelmäßig zu führen, muss dein Ausbilder dir genügend Zeit dafür geben. Du brauchst ein vollständiges und lückenlos geführtes Berichtsheft, um überhaupt zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

C wie Coronavirus

Das Coronavirus ist noch nicht vom Tisch. Um die Verbreitung des Virus zu verhindern, wird es weiterhin gesetzliche Regelungen für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende geben. Diese werden im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten. Was in einzelnen Betrieben und in der jeweiligen Berufsschule gilt, solltest du in jedem Fall dort direkt erfragen.

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wie Entlassung

Es müssen gewichtige Gründe vorliegen, damit eine Entlassung wirksam wird. Etwa dann, wenn du etwas gestohlen hast. Das gilt nicht für die Probezeit (meist drei Monate), in der ohne Angabe von Gründen beide Seiten das Ausbildungsverhältnis aufkündigen können. Wenn eine Entlassung droht, wende dich sofort an deinen Personalrat oder an die HWK/IHK, damit die Fristen für einen Widerspruch nicht verstreichen.

wie Fahrtkosten

In tarifgebundenen Einrichtungen gilt in der Regel, dass der Arbeitgeber Kosten für alle Fahrten erstattet, die während der Ausbildung zur Teilnahme an externem Unterricht, an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen für deine Ausbildung notwendig sind.

wie gefährliche Arbeiten

Jugendliche sind besonders geschützt. Unter 18-Jährige dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz keine gefährlichen Arbeiten ausführen. Ausnahmen gibt es, wenn der Umgang mit Gefahrensituationen oder gefährlichen Materialien zur Ausbildung gehören. Dann musst du diese Arbeiten verrichten. Allerdings nur unter Aufsicht von jemandem, der Erfahrung im Umgang mit den Gefahrenquellen hat.

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Die HWK ist die zuständige Kammer für Ausbildungsberufe im Handwerk. Sie hat darüber zu wachen, dass deine Ausbildungsstätte fachlich und persönlich zur Ausbildung geeignet ist. Bist du der Ansicht, dass dein Betrieb diese Eignung nicht oder nur bedingt hat, kannst du solche Mängel bei der HWK anzeigen. wie Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die IHK wird auch „zuständige Stelle“ genannt, weil sie für die Beratung in der Berufsbildung und für die Überwachung der Ausbildung verantwortlich ist. Sie prüft, ob Betriebe, Dienststellen und Ausbilder auch geeignet sind, registriert die Ausbildungsverträge und organisiert Zwischen- und Abschlussprüfungen.

wie Jahressonderzahlung

Früher gab es Urlaubs- und Weihnachtsgeld, heute gibt es eine Jahressonderzahlung, die meist im November ausgezahlt wird. Dabei gilt: Du musst am 1. Dezember des Auszahlungsjahres im Betrieb beschäftigt sein und bekommst die Zahlung in dem Anteil, den du gearbeitet hast. Das heißt, wenn du zum Oktober eingestellt wurdest, bekommst du 25 Prozent.

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wie Omnipräsenz

Zu jeder Zeit verfügbar sein ist für Arbeitgeber eine tolle Sache. Für den Arbeitnehmer bedeutet es Stress. Für dich als Azubi kommt eine Rufbereitschaft nur ausnahmsweise infrage und sie darf nur dann angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass tatsächlich auch Arbeit anfällt. Bereitschaftszeit ist gleich Arbeitszeit und muss besonders vergütet werden.

wie Pausen

Du hast ein gesetzliches Recht auf Pausen. Wenn du über 18 bist und sechs bis neun Stunden arbeitest, hast du Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bist du unter 18, dann hast du Anspruch auf mindestens eine Stunde Pause am Tag.

wie Qualifikation

wie Krankmeldung

Wenn du krank bist und zu Hause bleibst, musst du das im Betrieb noch am selben Tag mitteilen. Wenn du länger als drei Tage erkrankst, benötigst du ein ärztliches Attest mit Durchschriften für Betrieb oder Dienststelle und ggf. für die Krankenkasse. Das Attest muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit im Personalbüro vorliegen.

wie Lernmittel

Im Berufsbildungsgesetz (BbiG) wird zwischen Ausbildungsmitteln und Lernmitteln unterschieden. Erstere sind zum Beispiel Arbeitsschutzkleidung, Werkzeuge und Software. Sie werden vom Ausbildungsbetrieb bezahlt. Zu den Lernmitteln gehören Fachbücher, Taschenrechner, Hefte und ähnliches. Im Saarland werden Schul- und Fachbücher kostenlos zur Ausleihe zur Verfügung gestellt. wie Mutterschutzgesetz

Durch dieses Gesetz sollen werdende und bereits „gewordene“ Mütter vor Gesundheitsschädigungen geschützt werden. Weil das Gesetz außerdem die soziale Sicherheit stärken möchte, genießen Schwangere und Mütter Kündigungsschutz, auch wenn sie in der Ausbildung oder in der Probezeit sind.

wie Nachtarbeit

Bei volljährigen Azubis ist Nachtarbeit erlaubt. Wenn du unter 18 bist, darfst du zwischen 20 und 6 Uhr nicht eingesetzt werden. Ausnahmen gibt es in Betrieben mit Schichtarbeit. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schreibt dann vor, dass Azubis unter 18 Jahren mindestens zwölf Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten haben.

Prinzipiell kannst du dich mit jeder schulischen Qualifikation auch auf jede freie Ausbildungsstelle bewerben. Bestimmte Anforderungen haben sich allerdings „eingebürgert“. Ein Bankhaus hat andere Erwartungen an seine Azubis als der Malermeister. Trotzdem; Einfach bewerben und schauen was passiert. Wenn deine Bewerbung gut ankommt und du einen guten Eindruck hinterlässt, dann ist alles möglich.

wie Rundfunkbeitrag

Seit 2013 muss jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag entrichten. Du kannst dich unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Erkundige dich deswegen am besten direkt beim „Beitragsservice“ unter www.rundfunkbeitrag.de

wie Sonntagsarbeit

Wenn dein Ausbilder von dir verlangt, dass du sonntags arbeitest, solltest du prüfen lassen (Personalrat), ob das auch tatsächlich nötig ist. Einfacher ist es, wenn du noch unter 18 bist. Dann darfst du nämlich nicht an Sonntagen beschäftigt werden. Ausgenommen sind Azubis im Krankenhaus, in Alten-, Pflege- oder Kinderheimen, in der Landwirtschaft oder im Gaststättengewerbe. Falls du sonntags beschäftigt wurdest, musst du dafür an einem berufsschulfreien Werktag frei bekommen.

wie Teilzeitausbildung

Auf Antrag kann deine wöchentliche bzw. tägliche Arbeitszeit verkürzt werden. Dafür muss du allerdings einen wichtigen Grund angeben, z.B.

die Betreuung deines Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.

wie Urlaub

Wie viel Urlaub du hast, steht in deinem Ausbildungsvertrag oder im für dich geltenden Tarifvertrag. Gesetzlich geregelt sind folgende Mindeststandards: Unter 16-Jährige haben Anspruch auf 30 Werktage Urlaub, unter 17-Jährige auf 27, unter 18-Jährige auf 25 und über 18-Jährige auf 24 Werktage. Beachte dabei: Zu den Werktagen gehört auch der Samstag. wie Verschwiegenheitspflicht

Während der Ausbildung gilt: Du darfst keine Geschäfts- bzw. Dienstgeheimnisse weitergeben. Hier geht es vor allem um Informationen, aus deren Weitergabe in Betrieb oder Dienststelle ein Schaden entstehen kann, z.B. Produktionsverfahren, Erfindungen, Kundendaten oder Preisberechnungen. wie Wohnung/Wohngeld

Deine Chance auf eine bezahlbare Wohnung steigt mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS). Ein WBS berechtigt zum Wohnen in öffentlich subventionierten Wohnungen. Du bekommst ihn bei den Wohnungsämtern der Gemeinden. Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, kannst du auch Wohngeld beantragen. Den Antrag auf Wohngeld musst du sofort stellen, denn das Geld gibt es nicht rückwirkend.

wie „X für ein U vormachen“

Lügen haben kurze Beine. Deshalb ist es wenig sinnvoll, dem potenziellen Ausbilder ein „X für ein U“ vorzumachen. Falsche Angaben, maßlose Übertreibungen bei der Angabe deiner Fähigkeiten oder Erfahrungen schlagen dir ziemlich bald um die Ohren. Lass es einfach. Steh zu dem, was du kannst und auch zu dem, was du noch nicht kannst.

wie YouTube

Wenn du nicht weißt, wo deine berufliche Reise hingehen soll, dann nutze doch einfach die Quellen, mit denen du als junger Mensch aufgewachsen bist. Zum Beispiel YouTube. Dort gibt es viele interessante Informationen zur Berufsausbildung. Auch die HKW und die IHK sind inzwischen aktiv und stellen detailliert Berufe vor. wie Zeugnis Nach deiner Ausbildung bekommst du drei Zeugnisse: das Prüfungszeugnis der Kammer (HWK/IHK), das Zeugnis der Berufsschule und ein Zeugnis deiner Ausbildungsstätte. Wenn du unsicher bist, ob das Zeugnis okay ist, dann lass es am besten von einer kompetenten Stelle prüfen (IHK/HWK oder Personalrat).

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