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Ein weiterer Klotz am Bein

Kürzlich wurde die erste Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) beschlossen –nach stolzen 15 Jahren, die mit Prüfberichten und Beratungsgremien gepflastert waren, soll sie nun im August als Teil der Mantelverordnung in Kraft treten. Das Problem: »Mit der Ersatzbaustoffverordnung werden die gesteckten Erwartungen hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft insgesamt nicht erfüllt«, wie Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) derweil mitteilte.

wischen den Zeilen liest sich die Überarbeitung der EBV wie ein neu geschaffenes Bürokratie-Monster. Zu befürchten ist, dass Bauunternehmer künftig vor einer Wand aus Rechtsunsicherheit und Nachweispflicht stehen – gleichwohl, so der HDB, müsse mit unterschiedlichen Auslegungen in allen Bundesländern gerechnet werden. »Das geht komplett an der Baupraxis vorbei. Dadurch werden nicht nur Kosten und Zeitaufwände erhöht. Es ist davon auszugehen, dass künftig sogar mehr Ressourcen auf die Deponien gefahren werden als ohnehin schon«, ergänzt Müller. Verantwortlich sei dafür nicht zuletzt, dass Ersatzbaustoffe, die innerhalb der Bauwirtschaft aus mineralischen Abfällen wie Recyclingbaustoffen, Baggergut oder Bodenmaterial bestehen, auch in Zukunft als Abfall deklariert seien – einhergehend mit allen abfallbezogenen Rechtspflichten. Im Klartext heißt das die Anzeigepflicht für Transporter sowie die potenzielle Genehmigungspflicht von Zwischenlagern und damit Papierkram, der dem Bau erneut einen Klotz ans Bein bindet.

Zu Recht mahnt der HDB in diesem Zusammenhang an, dass etwa die von Bundesumweltministerin Steffi Lemke angekündigte »AbfallEnde-Verordnung« nicht vorläge – und das, obwohl diese im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, um die

Stigmatisierung wichtiger Rohstoffe endgültig aufzulösen. »Und gerade diese Stigmatisierung führt dazu, dass öffentliche Auftraggeber ihre Recyclingmaterialien weiterhin explizit von ihren Ausschreibungen ausschließen – auf diese Weise kommt die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen nicht voran«, so Müller abschließend. Laut HDB haben die Änderungen in der EBV unter anderem zur Folge, dass, je nach Entsorgungsweg, unterschiedliche aber eben auch neue Analyseverfahren vorgeschrieben seien, die teils länger als eine Woche dauern. Für über 1 700 mobile Aufbereitungsanlagen werde etwa bei jedem Baumaßnahme-Wechsel ein erneuter Eignungsnachweis fällig.

Für Gesprächsstoff dürfte die Ersatzbaustoffverordnung anlässlich der Aktualität sicherlich auch auf der RecyclingAktiv & TiefbauLive (RATL) Ende April sorgen: Die Karlsruher Doppelmesse dient als Treffpunkt zweier Branchen, die gerade im Zeichen der Nachhaltigkeit großen Redebedarf haben. Ab Seite 16 erhalten Sie unter der Rubrik »Im Blickpunkt« einen genauen Überblick über die wichtigsten Trendthemen der Messe – gespickt ist diese Ausgabe zudem mit zahlreichen Vorberichten zu den wichtigsten Produkt-Highlights. Neben einer großen Bandbreite an neu entwickelten Maschinen, Geräten und Dienstleistungen steht bei der RATL 2023 allerdings auch das Aufzeigen von kompletten Prozessabfolgen im Mittelpunkt, weshalb sie zu Recht zu den höchst praxisnahen Demonstrationsmessen zählt.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine interessante Lektüre – wir sehen uns in Karlsruhe.

Dan Windhorst Chefredakteur

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