Norddeutsches Handwerk 10/2021

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10|2021 126. Jahrgang

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Analyse ohne Anfassen Kosmetikerin Maria Bellissimo nutzt digitale Chancen Neues Modell: Arbeitswoche mit vier Tagen

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Editorial

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s gibt viele Phrasen, die uns durch die Corona-Pandemie begleitet haben. Eine aber war nahezu allgegenwärtig: der Rat, die Krise als Chance zu sehen. Gebetsmühlenartig haben uns nicht nur Politiker, sondern alle möglichen Expertinnen und Experten diese Floskel entgegengerufen. Wer aber von heute auf morgen gezwungen ist, seinen Betrieb und damit seine Existenzgrundlage zu schließen, dem fällt es schwer, das als eine Chance zu betrachten. So ging es sämtlichen Friseur- und Kosmetikbetrieben in den Perioden der Lockdowns. Was also tun mit der vielen freien Zeit, die man so plötzlich und noch dazu unfreiwillig hat? Irgendwann ist auch das hinterste Regal geputzt oder die letzte Bestellung abgeheftet. Aber auch für diesen Fall gibt es eine Phrase, die wir gerne bemühen: Beim Nichtstun kommen einem oft die besten Ideen! So war es auch bei Maria Bellissimo, die ihren Kosmetikbetrieb viele Wochen schließen musste und diese Zeit kreativ genutzt hat, um ein neues Geschäftsmodell zu entwickeln. Was dabei entstanden ist und was die Digitalisierung damit zu tun hat, lesen Sie in der Titelgeschichte dieser Ausgabe. Dass die Digitalisierung durch Corona einen Riesenschub bekommen hat, ist eine weitere Phrase, die in keiner Bestandsaufnahme der Pandemie fehlen darf. Aber wie bei den meisten Phrasen, so ist auch in dieser ein Körnchen Wahrheit enthalten. Das bestätigt die Geschichte von Goldschmiedemeisterin Beate Fritz aus Gifhorn, die während der erzwungenen Betriebsschließung mit Hilfe eines niedersächsischen Förderprogramms ihren Internetauftritt auf Vordermann gebracht hat – auch das zu lesen in unserer Titelgeschichte. Welche Fördermöglichkeiten und weitere Unterstützung es rund um das Thema Digitalisierung für Handwerksbetriebe gibt, erklärt außerdem unsere Expertin Wiebke Berlin im Interview. Auch die Menschen im Ahrtal, die durch das Hochwasser in Existenznot geraten sind, sehen die Krise bestimmt nicht als Chance. Dass die Situation dort unverändert katastrophal ist, weiß Installateur und

Foto: Gramann

Liebe Leserinnen, liebe Leser, Heizungsbauer Eckhard Rutzen aus Lehre aus eigener Erfahrung vor Ort. Jeden Freitag fährt er mit seinem Transporter als ehrenamtlicher Helfer in das Krisengebiet. Über seine Erfahrungen berichtet er in dieser Ausgabe – und freut sich über jeden Unterstützer, den er für sein Hilfsprojekt gewinnen kann, damit für die Menschen im Ahrtal am Ende vielleicht doch aus der Krise, wenn schon keine Chance, so doch zumindest wieder etwas Hoffnung erwachsen kann.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr

Udo Kaethner, Abteilungsleiter Innovations- und Technologieberatung

Wir sind der Versicherungspartner fürs Handwerk.

Infos unter www.signal-iduna.de NDH 10/2021

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22 AUS DER HANDWERKSKAMMER 08 „Gebe alles, was ich kann“ Eckhard Rutzen engagiert sich im Flutgebiet 10 Digital direkt am Kunden Erfolgreich durch den Lockdown 15 Die Potenziale der Digitalisierung Wiebke Berlin im Interview 16 Jubiläum: 125 Jahre Baugeschäft Holsten in Fischerhude 18 Vier-Tage-Woche Ein Braunschweiger Friseur setzt sie um 20 Weiterbildung Digitalisierung und mehr

» App Handwerk

BETRIEB 22 Müssen Betriebe nun doch zahlen? Corona und die Lohnfortzahlung 24 „Gut eine Million Euro sind offen“ Kollegen sammeln Spenden

Abo- und Vertriebsservice Tel.: 0511 8550-2423 Fax: 0511 8550-2405 E-Mail: vertrieb@schluetersche.de Beilagenhinweis: In der aktuellen Ausgabe ist eine Beilage der Wortmann AG, Hüllhorst. Wir bitten unsere Leser um Beachtung.

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Foto: Martina Jahn | Titelfoto: Astrid Bauerfeld

Auch als App Regionales und Management aus einer Hand!

Chefredaktion: Jörg Wiebking (Chefredaktion, V.i.S.d.P.) Tel.: 0511 8550 2439 Fax: 0511 8550 2403 wiebking@schluetersche.de

10 Fotos: Astrid Bauerfeld | igorkol_ter - stock.adobe.com

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SCHWERPUNKT 26 Social Media ganz einfach Sieben Ideen für die Praxis 28 Ärger vermeiden bei Facebook und Co. Worauf Sie rechtlich achten müssen

30 Kunden im Netz gewinnen? Werden Sie konkret! 32 Starke Tools fürs Online-Marketing Grafiken und Videos einfach erstellen

REGIONALES 34 Corona bremst weiter die Ausbildung Handwerk pocht auf Praktika 36 „Tarifbindung ist wichtig“ Tagung der Arbeitnehmer-Vizepräsidenten BETRIEB 38 Handwerkerrechnungen Diese Fehler werden teuer! BETRIEB PLUS 46 Lastesel unter Strom Unterwegs mit dem Toyota Proace Electric PANORAMA 48 Hightech und Handwerk Brillen aus Carbon, Holz und Fischleder IMPRESSUM 50 Pflichtangaben

Die perfekte Passform im Blick Peter Resch fertigt Brillen aus Carbon. Jedes Teil ist ein Einzelstück, das individuell auf den Kunden zugeschnitten wird. Und an der nächsten Innovation aus Lüneburg feilt der Unternehmer schon. | 48

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SONDERAKTION DES HANDWERKS Foto: Das Handwerk

Song fürs Handwerk Ob Augenoptiker oder Zweiradmechaniker, ob auf dem Bau oder in der Backstube – Handwerkerinnen und Handwerker eint der Anspruch anzupacken, mitzugestalten und etwas zu bewegen. So unterschiedlich ihre Berufe auch sein mögen, verbindet sie ein gemeinsames Lebensgefühl. Dieses Lebensgefühl findet im Song „Was für immer bleibt“ auf emotionale Art und Weise Ausdruck. Der Sänger Benoby ist zwar selbst kein Handwerker, weiß aber als ausgebildeter Physiotherapeut, was es bedeutet, mit seinen eigenen Händen zu arbeiten. Nachdem der Unterhaltungsbereich durch die Coronapandemie stillstand, eröffnete Benoby eine eigene Physiotherapiepraxis. „So konnte ich selbst wieder jeden Tag das gute Gefühl erleben, mit meinen eigenen Händen einen wichtigen Beitrag

zu leisten – genau wie viele Handwerkerinnen und Handwerker.“ „Der Song ist auch eine Einladung an junge Menschen, darüber nachzudenken was erfüllend ist im Leben – was wirklich zählt“, sagt Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. „Denn die Hände der jungen Generation können mehr als Scrollen und Swipen. Wenn sie sich entscheiden, etwas zu tun, das bleibt, liegt in ihnen die Zukunft.“ Der Handwerker-Song steht auf allen gängigen Musik-Plattformen und Streamingdiensten zur Verfügung. as Musikvideo auf Youtube: D youtu.be/wE2fHJjpkxw

Es wird geimpft Für alle Handwerkerinnen und Handwerker ihrer Innungsbetriebe hat die Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig-Gifhorn eine Impfung gegen das Corona-Virus angeboten. Mehr als 80 Personen haben das Angebot wahrgenommen und sich impfen lassen. Im Technologiezentrum der Handwerkskammer in Lüneburg kann sich bis voraussichtlich 5. November an jedem Freitag in der Zeit von 7 bis 13 Uhr jeder impfen lassen. Es wird sowohl mit BioNTech als auch mit dem Einmalimpfstoff von Johnson&Johnson geimpft. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Web-Wegweiser: www.kh-bsgf.de Web-Wegweiser: www.hwk-bls.de

DR. ANDREAS BIERICH INFORMIERT:

Die Kündigung des Arbeitnehmers und der „Gelbe Schein“

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08.09.2021, AZ: 5 AZR 149/21) das „Blaumachen“ nach der Kündigung. Der Fall: Ein Arbeitnehmer kündigte am 08.02.2019 sein Arbeitsverhältnis zum 22.02.2019 und legte seinem Arbeitgeber eine auf den 08.02.2019 datierte, als Erstbescheinigung gekennzeichnete AU vor - passgenau bis zum 22.09.2019. Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Entgeltfortzahlung. Zu Recht, so die Richter des BAG im Gegensatz zu den Vorinstanzen. Zwar habe der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit zunächst durch die vorgelegte AU nachgewiesen. Allerdings begründe die zeitlich mit der Kündigungsfrist deckungsgleiche

AU ernsthafte Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer müsse in solch einem Fall konkret darlegen und beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war - was eine Umkehr der Beweislast bedeutet. Die Entbindung des behandelnden Arztes von seiner Schweigepflicht und die sich anschließende Vernehmung als Zeuge sei diesbezüglich ein geeignetes Beweismittel für die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit. Zwar habe der Arbeitnehmer im Prozess geltend gemacht, er sei ordnungsgemäß krankgeschrieben gewesen. Das Bestehen seiner Arbeitsunfähigkeit habe der Arbeitnehmer - auch nach Hinweis des Gerichts - aber

Fachanwalt für Arbeitsrecht: Dr. Andreas Bierich

nicht hinreichend konkret dargelegt. Seine Zahlungsklage wurde daher zu Recht abgewiesen. Fazit: Das Urteil des BAG stärkt die Rechtsposition des Arbeitgebers beim „Blaumachen“. Und wohl auch dann, wenn der Arbeitgeber kündigt und der Arbeitnehmer sich anschließend krankschreiben lässt.

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Foto: Schmitz

Jedes Jahr werden für Arbeitnehmer Millionen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausgestellt. Der einzelnen AU kommt gegenüber dem Arbeitgeber als Beweismittel ein hoher Beweiswert zu. Der Arbeitgeber kann aber diesen Beweiswert erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geben. Das gelingt aber nur selten - und zwar auch in den Fällen, in denen sich der Arbeitnehmer nach seiner Eigenkündigung krankschreiben lässt. Doch jetzt erschwert ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss v.


Foto: Privat

Spitze bei der Innung des Bauhandwerks Lüneburg neu Foto: IKK classic

Topfit im Handwerk von 500 Euro für ein Gerät zur aktiven Pausengestaltung. Der Wettbewerb wird jährlich von der Krankenkasse IKK classic gemeinsam mit den Unternehmensverbänden Handwerk Niedersachen e.V. (UHN) veranstaltet. Mitmachen können alle Unternehmen im Handwerk mit Sitz in Niedersachsen. Anmeldung unter: www.topfit-im-handwerk.de

Foto: Joachim Tonn

Die Wahlers Forsttechnik GmbH & Co. KG wurde für betriebliche Gesundheitsförderung ausgezeichnet. Das Familienunternehmen mit Firmensitz in Stemmen hat es beim Wettbewerb „Topfit im Handwerk“ auf das Siegertreppchen geschafft und den dritten Platz gemacht. Damit gehört das Unternehmen für leistungsfähige und innovative Forsttechnik zu den fittesten Handwerksbetrieben in Niedersachsen. Gewonnen hat aber die ganze Belegschaft: einen Gutschein im Wert

Die Mitglieder der Innungsversammlung der Innung des Bauhandwerks Lüneburg haben Stefan Müller zum neuen Obermeister gewählt. Der Maurer- und Betonbauermeister ist Geschäftsführer der Firma Tillmann-Bau und Nachfolger von Günther Quardon, der über zehn Jahre Obermeister der Innung war und nicht wieder kandidierte.

Foto: Handwerkskammer

KFZ-Innung Cuxhaven-Land Hadeln hat gewählt

Hauptgeschäftsführer Eckhard Sudmeyer, Andreas Sippel, Betriebsinhaber der Zimmerei „Die Nestbauer“ und Vizepräsidentin Heidi Kluth.

Ausgezeichneter Austausch Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hat zwei Handwerksbetriebe für ihre Leistungen in der internationalen Berufsausbildung ausgezeichnet. In der vergangenen Erasmus+ Förderperiode von 2014 bis 2020 haben insgesamt 18 Betriebe aus dem Kammerbezirk an Austauschprogrammen teilgenommen. Hauptgeschäftsführer Eckhard Sudmeyer und Vizepräsidentin Heidi Kluth überreichten den Betrieben Elektro Hartmann aus Adendorf und der Zimmerei „Die

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Nestbauer“ aus Rullstorf ein Schild, welches das Engagement nach außen sichtbar macht. Elektro Hartmann hat insgesamt elf internationale Aktivitäten durchgeführt, nahm ausländische Azubis auf, empfing ausländische Delegationen und entsandte Azubis ins Ausland. Die Nestbauer haben an sieben internationalen Aktivitäten teilgenommen.

Michael Habben ist neuer Obermeister der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Cuxhaven-Land Hadeln. Der Meister für Karosserie- und Fahrzeugbau ist Nachfolger von Hans-Joachim Puhl, der die Geschicke der Innung 17 Jahre lang lenkte. Michael Habben betreibt eine LKW-Werkstatt im Cuxhavener Hafenumfeld.

Das Portal zum Magazin www.hwk-bls.de/magazin Bei Fragen & Anregungen melden Sie sich gern: Astrid Bauerfeld 0531 1201-124 magazin@hwk-bls.de

Web-Webweiser: www.hwk-bls.de/bog

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„Gebe alles, was ich kann“ Installateur und Heizungsbauer Eckhard Rutzen aus Lehre engagiert sich ehrenamtlich im Flutgebiet Ahrtal. Er appeliert an Kollegen, ebenfalls zu helfen. ASTRID BAUERFELD

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s ist schlimm“, sagt Eckard Rutzen immer wieder. Der Installateur und Heizungsbauer aus Lehre hilft nach den Überschwemmungen im Ahrtal den Menschen, die alles verloren haben. „Zu sehen, was das Wasser angerichtet hat, macht mich auch zwölf Wochen nach der Katastrophe noch sprachlos“, erzählt er. Dort wo am Flussufer der Ahr Dörfer, Kleinstädte und Weinberge waren, seien noch immer keine Straßennamen zu lesen, unbewohnbare Ruinen zu finden, Schlamm und Schmutz wohin das Auge reicht - 44 Kilometer lang. „Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Wir müssen dringend die Häuser trocknen“, betont der Handwerker. Geschehe das nicht rechtzeitig, drohen auch die Gebäude mit intakter Bausubstanz vom Frost zerstört zu werden.Doch die Auswirkungen der Katastrophe würden immer mehr in den Hintergrund geraten. „Es gibt kaum mehr Berichterstattung aus dem Gebiet“, bemängelt Rutzen. „Die Hilfsorganisationen ziehen ab, die Region ist aber noch immer dringend auf Hilfe angewiesen.“ Deshalb engagiere er sich ehrenamtlich. Und zwar ganz selbstverständlich: „Für mich war sofort klar, dass ich unterstützen möchte. Ohne Gegenleistung.“ Über soziale Netzwerke habe er sich der Gruppe „Heizung- und Warmwasserhilfe Ahrweiler“ angeschlossen. Gemeinsam mit Handwerkern aus ganz Deutschland helfe er vor Ort, gespendete Gasthermen zu installieren, stellt eigene Bautrockner und Heizlüfter zur Verfügung. Außerdem tausche er sich mit den Gruppenmitgliedern über das Erlebte aus. „In Momenten der Ruhe, kommen mir regelmäßig die Tränen, weil die Schicksale der betroffenen Menschen so furchtbar sind“, erzählt er. Eine Familie aus dem Dorf Altenahr, der er beim Einbau einer neuen Heizungsanlage hilft, habe ihm schreckliche Erlebnisse geschildert. „Es ist unheimlich schockierend und unvorstellbar, wenn man

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„Die Hilfsorganisationen ziehen ab, die Region ist aber noch immer dringend auf Hilfe angewiesen.“ Eckhard Rutzen, ­Fluthelfer

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„Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Wir müssen dringend die Häuser trocknen.“ Eckhard Rutzen, I­nstallateur und Heizungsbauer

nicht vor Ort gewesen ist.“ Für viele Anwohner sei die Zukunft ungewiss. Laut Eckard Rutzen gibt es für viele noch kein grünes Licht zum Wiederaufbau der eigenen Immobilie. Zu sehen sei meist nur der Schmutzrand, der vom Wasser hinterlassen wurde. Häufig im ersten Obergeschoss der Gebäude. Ob die Bausubstanz und die Statik halten, sei oftmals völlig ungewiss und werde sich erst in den kommenden Monaten herausstellen. „Es wird mindestens noch den Winter über dauern, die Ortschaften mit Elektrizität und Gasleitungen zu versorgen, um die momentan unbewohnbaren Häuser zu trocknen. Zurzeit gebe es lediglich Baustromkästen. Sein eigener Betrieb „Die Klimaretter“ in Essehof bei Lehre muss seit einigen Wochen hintenanstehen: „Ich arbeite Montag bis Donnerstag. Freitag geht es dann los ins Flutgebiet.“ Fünf Stunden benötige er mit Transporter und Anhänger für die Strecke. Die Strapazen nehme er aber gern auf sich: „Meine Kunden sind sehr verständnisvoll. Auch meine Familie steht hinter mir“, betont der Installateur. Doch Eckhard Rutzen möchte auch aufrufen zu Unterstützung jeglicher Art: „Wer unabkömmlich im eigenen Betrieb ist, kann auch mit Sachspenden helfen.“ Funktionierende, aber gebrauchte Thermen beispielsweise seien immer noch gut geeignet und würden sogar abgeholt.

Sie möchten auch helfen? Dann melden Sie sich bei: Eckhard Rutzen Tel.: 05309 9819420 info@klimaretter-lehre.de

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Fotos: Privat

Installateur Eckhard Rutzen engagiert sich im Flutgebiet Ahrtal ehrenamtlich.

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Digital direkt am Kunden Während der Coronalockdowns waren einige Handwerksbetriebe gezwungen, ihre Dienstleistungen einzuschränken oder ihren Betrieb sogar ganz zu schließen. Kosmetikerin Maria Bellissimo und Goldschmiedin Beate Fritz haben sich in dieser Zeit um Online-Lösungen gekümmert, ihre Kunden dennoch erfolgreich erreichen können und profitieren nun auch weiterhin von den digitalen Maßnahmen. VON ASTRID BAUERFELD

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Foto: Quelle_1

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Maria Bellissimo setzt in ihrer Kosmetikpraxis in Winsen auch auf digitalen Kundenkontakt.

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it der Fachberatung am Telefon hat sie die erste Lockdownphase genutzt, um die Verbindung zu den Kunden nicht zu verlieren. Die medizinische Kosmetikerin Maria Bellissimo aus Winsen hat sich von den Coronaeinschränkungen der vergangenen Monate zu keiner Zeit entmutigen lassen: „Ich habe einfach nach Möglichkeiten gesucht, mit meinen Kunden in Kontakt zu bleiben.“ Fehlende Pflegeprodukte habe sie ihrer Kundschaft in Tüten zum Abholen bereitgestellt. Ein Onlineshop sei eingerichtet und gut angenommen worden. „Außerdem habe ich Termine vergeben für Onlinevideo-Beratungen und Hautanalysen über Handy oder Tablet“, erzählt die Winsenerin. Das habe die Kundenbindung enorm gestärkt und sie habe vielen weiterhelfen können. „Um genauer bestimmen zu können, welche Hautprobleme vorlagen, habe ich mir Nahaufnahmen von der entsprechenden Stelle schicken lassen“, erklärt Maria Bellissimo. Dabei habe ihr auch WhatsApp-Business weitergeholfen. Vor Corona hat der Kosmetikerin oft die Zeit gefehlt, sich mit den digitalen Möglichkeiten für ihren Betrieb auseinanderzusetzen: „Im Lockdown habe ich mir einiges angeeignet, mir Hilfe gesucht und mein Online-Angebot ausgeweitet.“ Davon profitiere sie nun auch weiterhin.

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2325 KOSMETIKBETRIEBE haben im Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit dem Corona-Lockdown zu kämpfen gehabt.

„Sicherlich hatte ich auch Umsatzeinbußen“, sagt die Handwerkerin. Die Corona-Soforthilfe musste auch Maria Bellissimo in Anspruch nehmen. „Aber ich wollte mir den Boden unter den Füßen nicht wegreißen lassen“, betont sie. Als bereits im März 2020 klar wurde, dass alle körpernahen Dienstleister coronabedingt ihre Betriebe vorübergehend schließen mussten, hat es laut Bellissimo keinen Tag in Unmut gegeben: „Für mich zählte immer schon die Zeit nach der Krise.“ Die Kundinnen, die sie im Lockdown digital erreicht hat, seien nach Aufheben der Beschränkungen sofort wieder vor Ort gewesen. „Dafür musste ich sicherlich einige Leistungen kostenlos anbieten“, sagt Maria Bellissimo. Die investierte Zeit hätte sich jedoch längst wieder bezahlt gemacht.

Persönliche Kontakte reduzieren

Goldschmiedin Beate Fritz aus Gifhorn musste ihren Betrieb zwar nicht pandemiebedingt schließen, wollte aber auch möglichst persönliche Kontakte vermeiden. Dafür ließ sie sich einiges einfallen. „Schon vor Corona hatte ich mir vorgenommen, mich digital besser aufzustellen“, erinnert sich die Handwerksmeisterin. Die Zeit des Lockdowns habe sie nun effektiv genutzt. Das größte Manko war der nicht an Handys

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„Wir sind dabei“ Am 21. September hat das Goldschmiedeatelier Beate Fritz aus Gifhorn die Kennzeichnung „Wir sind dabei.“ der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit erhalten. Die Nie­der­sach­sen Alli­anz für Nach­hal­tig­ keit kenn­zeich­net Unter­neh­men, die sich mit ver­schie­de­nen Maß­nah­men für mehr Nach­hal­ tig­keit in ihrem Unter­neh­men enga­gie­ren. Als sicht­ba­ren Nach­weis erhal­ten die­se Unter­neh­ men die Kenn­zeich­nung „Wir sind dabei.“ Mit dem Goldschmiedeatelier wurde zum ersten Mal seit Bestehen der Allianz einem Ein-Personen-Betrieb die Kennzeichnung für nachhaltige Betriebsführung verliehen. „Für mich ist es wichtig, auch meine Kundinnen und Kunden für das Thema Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Der bei mir gefertigte Schmuck ist langlebig und ressourcenschonend, ich verwende Ökostrom und umweltfreundliche Materialien in der Produktion und bei der Verpackung“, erzählt die Goldschmiedin. Web-Wegweiser: www.nachhaltigkeitsallianz.de

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„Für mich zählte immer schon die Zeit nach der Krise.“

Fotos: Nachhaltigkeitsallianz/ Schmitz/ Bauerfeld

und Tablets anpassbare Internetauftritt: Mithilfe eines Webdesigners sei nun eine neue responsive Homepage entstanden, auf die sie sehr stolz sei. „Mit dem frischen Internetauftritt sind mein Handwerk und ich besser erlebbar geworden“, beschreibt Beate Fritz. Genau das sei ihr wichtig: „Ich stehe für jedes meiner angefertigten Einzelstücke.“ Um dem Kunden den Weg in ihre Werkstatt abzunehmen, habe sie das Kundengespräch über Videokonferenzen für sich entdeckt. „Es ist durchaus möglich, digitale Beratungen ähnlich effektiv zu gestalten wie persönliche“, sagt sie. Aber sich zu sehen, sei für sie essenziell. „Mein Schmuck soll zur Person passen, die ihn trägt“, sagt die Meisterin. Für ihre digitale Neuausrichtung hat die Goldschmiedin die N-Bank-Förderung „Digitaler Neustart“ in Anspruch genommen. „Ich hatte Nachholbedarf und habe in den vergangenen Monaten einiges aufgearbeitet“, resümiert Beate Fritz. In der digitalen Welt müsse auch ein Handwerksbetrieb gar nicht so viel Geld in die Hand nehmen, um gut aufgestellt zu sein. Beate Fritz geht davon aus, dass sie ihre Investition in den neuen Internetauftritt durch eine höhere Auftragslage schnell wieder erwirtschaftet. Einmal mit Instagram, Facebook und Co beschäftigt, habe sie auch hier viel Potenzial für sich entdeckt.

Maria Belissimo, Kosmetikerin

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Goldschmiedin Beate Fritz hat Fördergelder für eine neue Homepage in Anspruch genommen.

Beide Handwerkerinnen haben sich in Bezug auf die Digitalisierung weitergebildet und Onlineseminare besucht. „Die Technik macht das alles möglich“, sagt Beate Fritz. „Ich habe viel in kostenfreien Webinaren gelernt und umsetzen können.“ Nicht nur die strategische Umsetzung in Internet, Videoformaten oder Social-Media-Kanälen spielte dabei eine Rolle: „Auch die rechtliche Komponente war Neuland für mich“, erklärt Maria Bellissimo. Hinsichtlich Datenschutz und Nutzung von persönlichen Daten habe sie sich daher ausgiebig beraten lassen. „In jedem Betrieb kann dieses digitale Potenzial genutzt werden“, glaubt Bellissimo. Beide seien sehr froh, die weitreichenden Möglichkeiten der Digitalisierung für sich und ihren Handwerksbetrieb entdeckt zu haben, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein.  W

Förderprogramme Ob Zuschuss zur Investition in Softund Hardware, zur Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter oder zur Beratung durch einen externen Dienstleister – es stehen eine Reihe von Förderprogrammen zur Verfügung, um bei der Umsetzung Ihres Digitalisierungsprojekts zu unterstützen. ɓɓ

Im Web: www.maria-bellissimo.de Im Web: www.fritzschmuck.de

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Digitalbonus.Niedersachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 10.000 Euro bei Investitionen in die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU unterstützt Unternehmen mit einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss

bei Investitionen in digitale Technologien sowie bei Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten zu Digitalthemen. ɓɓ

go-digital unterstützt Betriebe finanziell, die externe Beratungsleistungen für die Digitalisierung ihres Geschäftsalltags in Anspruch nehmen wollen.

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Niedersachsen Digital fördert Digitalisierungsberatungen (bis zu 2500 Euro) für kleine und mittlere Einzelhändler mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen. Die Beratung erfolgt durch Beratungsunternehmen, die von der Digitalagentur Niedersachsen autorisiert werden müssen.

Mehr Informationen: www.hwk-bls.de/digital

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Wiebke Berlin zum Thema Digitalisierung Welches oftmals ungenutzte Potenzial steckt für viele Betriebe in der Digitalisierung?

den Dienstleisters aufgrund des häufig riesigen und teilweise sehr ähnlichen Angebotes schwierig. Darüber hinaus bedeutet eine Umstellung der Prozesse auch oftmals ein Umdenken und eine Anpassung der Arbeitsabläufe bei den Mitarbeitenden, die nicht immer konfliktfrei bleibt.

»»Wiebke Berlin: Die Digitalisierung bietet ein sehr großes Potenzial für Handwerksbetriebe aller Gewerke. Durch den Einsatz neuer Hard- und Softwarelösungen können Prozesse deutlich effizienter gestaltet und so wichtige betriebliche Ressourcen geschont oder in anderen Bereichen eingesetzt werden. Zudem ergeben sich durch die Digitalisierung vor allem online viele neue Möglichkeiten, den eigenen Betrieb und die eigenen Produkte oder Dienstleistungen einem breiten Publikum bekannt zu machen. Die Optimierung des eigenen Online-Auftrittes ist neben der Akquise von neuen Kunden insbesondere auch für die Gewinnung von Auszubildenden und Fachkräften ein entscheidender Erfolgsfaktor.

Welche Kosten sind mit der Anschaffung und der Nutzung digitaler Anwendungen verbunden?

»»Wiebke Berlin: Auf den ersten Blick sind es vor allem die generellen Kosten für den Kauf oder die Nutzung der neuen Hard- und Software oder die Entwicklung einer neuen Website. Insbesondere bei größeren Projekten müssen auch die Kosten für den Einsatz von Personal oder eines externen Dienstleisters, beispielsweise für die Anforderungsanalyse und das Projektmanagement, berücksichtigt werden. Zusätzlich können Weiterbildungen sinnvoll sein, die ebenfalls im Budget eingeplant werden sollten. Deshalb lohnt es sich zu prüfen, welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten es gibt.

Inwiefern haben Betriebe in der Coronakrise digitale Möglichkeiten für sich entdeckt?

»»Wiebke Berlin: Während der Coronakrise hat vor allem das mobile Arbeiten auch im Handwerk, einer Branche in der klassischerweise viele Leistungen beim Kunden vor Ort oder in direkter Nähe zum Kunden erbracht werden, sehr an Bedeutung gewonnen. Viele Prozesse konnten durch digitale Lösungen so umgestellt werden, dass auch von zu Hause aus oder mobil geplant und organisiert werden konnte. Dabei waren viele Handwerksbetriebe insbesondere bei der Verwendung von Videokonferenzlösungen sehr kreativ. So wurden nicht nur normale Teambesprechungen, sondern auch Beratungen, Produktpräsentationen oder Baubegehungen online durchgeführt. Des Weiteren haben viele Betriebe auch digitale Weiterbildungsangebote und Seminare genutzt oder sich an Online-Azubimessen beteiligt.

Wie sieht die konkrete Beratungsleistung und Unterstützung der Handwerkskammer aus?

Wiebke Berlin, Innovations- und Technologieberaterin Kontakt: Telefon 0531 1201-254 berlin@hwk-bls.de

»»Wiebke Berlin: Die Terminkalender vieler Handwerksbetriebe sind voll und so bleibt häufig nur wenig Zeit, sich intensiv mit den eigenen Prozessen und zukünftigen Anforderungen auseinanderzusetzen. Dabei ist dies der Schlüssel zu einer erfolgreichen Optimierung der Prozesse durch den Einsatz digitaler Lösungen. Zudem ist die Auswahl geeigneter Hard- und Software oder eines passen-

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Foto: Schmitz

Mit welchen Umsetzungsproblemen haben Betriebe zu kämpfen?

»»Wiebke Berlin: Das Beratungsangebot für unsere Betriebe ist sehr vielfältig. Im Bereich der Prozessdigitalisierung unterstützen wir beispielsweise bei der Analyse der aktuellen Prozesse und der Definition der Anforderungen, helfen bei der Auswahl geeigneter Hard- und Software oder eines passenden Dienstleisters, informieren zu möglichen Förderund Weiterbildungsprogrammen und begleiten bei Bedarf die Umsetzung. Im Zuge der Optimierung des Online-Auftrittes analysieren wir in der Regel zunächst die aktuell genutzten Kanäle wie z.B. die Firmenwebsite oder die Social Media Auftritte. Dann entwickeln wir gemeinsam mit dem Betrieb ein Konzept zur Verbesserung der Online-Aktivitäten. Sollte eine Modernisierung der Website notwendig sein, unterstützen wir zudem bei der Dienstleisterauswahl und begleiten den Entwicklungsprozess. Darüber hinaus geben wir gern Tipps zur Gestaltung der Website und der Social Media Kanäle oder zur Erstellung von Texten und Medien. Auch wenn die Betriebe einfach ein unabhängiges Feedback zu einer Idee benötigen, können sie sich gern bei uns melden.

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Herzlichen Glückwunsch

Das Team vom Fischerhuder Baugeschäft zählt heute 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade gratuliert zum Jubiläum und wünscht weiterhin viel Erfolg:

Ein Traditionsbetrieb wird 125 Jahre alt

40-JÄHRIGE SELBSTSTÄNDIGKEIT Friseurmeister Klaus-Dieter Kaiser, Lüneburg, am 22. Oktober 2021 25-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN Falk & Janke, Inh. Bernd Janke e. K., Wolfenbüttel, am 23. August 2021 40-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN Elektro Schultz GmbH, Walsrode, am 1. Oktober 2021 50-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN Malerbetrieb Brinkmann GmbH, Salzgitter, am 4. Oktober 2021 110-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN Bäckermeister Fritz Raffert, Seesen, am 1. Oktober 2021 25-JÄHRIGES MEISTERJUBILÄUM Schornsteinfegermeister Thomas Nörenberg, Eschede, am 23. Oktober 2021 Schornsteinfegermeister Thorsten Stegen, Soltau, am 21. Oktober 2021

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Das Fischerhuder Baugeschäft Holsten wurde am 1. August 1896 gegründet und hat sich über die lange Zeit zu einem großen Unternehmen in der Region entwickelt. Der heutige Chef Uwe Peper hat als Lehrling in diesem Betrieb angefangen. „Nach meiner Ausbildung bin ich geblieben und habe dann später noch die Meisterschule angeschlossen. Ich war damals der vierte feste Mitarbeiter“, erinnert sich der Maurermeister. Damals gehörte auch noch eine Landwirtschaft zum Betrieb. „Ich musste als Lehrling am Anfang noch Milchkannen abladen.“ Die Landwirtschaft gibt es heute nicht mehr und das Baugeschäft ist stetig gewachsen: Heute beschäftigt Uwe Peper selbst 25 Mitarbeitende und einen Auszubildenden. Der Betrieb bietet schlüsselfertiges Planen und Bauen sowie Maurer-, Beton- und Fliesenarbeiten rund um Fischerhude an. Ein besonderes Projekt in der letzten Zeit war das Fischerhuder Feuerwehrhaus. „Es ist ein kleines Wahrzeichen in unserem Ort und wir haben es gebaut“, freut sich Uwe Peper. Auch ein großes Altenheim in

der Region wurde vom Baugeschäft Holsten gebaut. „Das war ein großes Projekt und wir sind stolz darauf, es umgesetzt zu haben.“ Insgesamt sei die Auftragslage gut und auch durch die Corona-Pandemie nicht beeinträchtigt. Aber: Der Materialmangel und die dadurch entstehenden Preissteigerungen träfen auch Pepers Betrieb. „Wir müssen zurzeit viel Material vorbestellen, damit wir unsere Aufträge erfüllen können und auch die angebotenen Preise passen“, sagt der Betriebsinhaber. Bisher funktioniere das aber ganz gut. Uwe Peper hat einen Familienbetrieb übernommen. Gegründet wurde das Baugeschäft 1896 von Jan-Jürgen Holsten, der es an seinen Sohn Henrich übergab. Von 1951 bis 1961 war dann dessen Sohn Heinrich Holsten Inhaber des Betriebs. Es folgte Jürgen Holsten, dessen Töchter aber kein Interesse an dem Baugeschäft hatten. „Mir hat es im Betrieb gut

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zu finden. Sie müssen gerne draußen sein und auch körperlich arbeiten. Das mag nicht jeder.“ Inzwischen ist aus dem Betrieb der Familie Holsten ein Betrieb der Familie Peper geworden. Ute Peper hat das Büro von Helga Holsten übernommen. Und auch ihr Sohn Matthis hat eine Ausbildung zum Maurer gemacht und sich für die Meisterschule angemeldet. „In ein paar Jahren möchte ich mich aus der Geschäftsführung zurückziehen und an meinen Sohn übergeben. Er steht schon in den Startlöchern“, sagt Uwe Peper. Für die Mitarbeitenden sei es wichtig, dass es mit dem Betrieb weitergeht und es eine Perspektive gibt. CHRISTIANE BARTEL W Web-Wegweiser: www.baugeschaeft-holsten.net

Ehrungen und Urkunden Ihr Betrieb feiert Jubiläum? Stellen Sie einen Antrag bei 25, 40, 50 oder 75 Jubeljahren auf eine Urkunde. Ab 100-jährigem Jubiläum oder einem Meisterjubiläum von 50 oder 60 Jahren möchte die Handwerkskammer darüber hinaus einen Artikel in Form eines Porträts im Norddeutschen Handwerk veröffentlichen, aber auch digital auf Homepage oder in Social-Media-Kanälen der Handwerkskammer berichten. Einige wichtige Informationen sind für die Antragsstellung einer Urkunde notwendig und können online über ein entsprechendes Formular übermittelt werden. Web: www.hwk-bls.de/ehrungen Mail: ehrungen@hwk-bls.de

Fotos: privat

gefallen und ich konnte mir vorstellen weiterzumachen, wenn mein Chef in den Ruhestand geht“, sagt Uwe Peper. „Es hat menschlich einfach gut gepasst.“ So gründeten Holsten und Peper 1993 eine GmbH und führten den Betrieb gemeinsam. Seit 1997 ist Uwe Peper nun der alleinige Inhaber. Bis 2011 hat Jürgen Holsten den Betrieb weiter unterstützt. „Der Übergang war gut. Ich konnte Jürgen Holsten immer noch fragen, wenn ich nicht weiterwusste. So bin ich gut in die Betriebsführung hineingewachsen.“ Die Wertschätzung für seine Mitarbeitenden ist ihm wichtig. „Sie arbeiten alle toll mit und setzen alles um. Ich kann im Büro viel planen, aber ohne die Mitarbeitenden, die das dann bauen, geht es nicht. Wir sind ein gutes Team.“ Auch die Ausbildung ist Uwe Peper wichtig und er versucht, jedes Jahr einen jungen Menschen für die Ausbildung zum Maurer zu gewinnen. „Aber es ist schwer, Azubis

Aus dem Betrieb der Familie Holsten ist ein Betrieb der Familie Peper geworden: Helga Holsten (v. links), Uwe Peper, Ute Peper und Sohn Matthis Peper.

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Vier statt fünf: Braunschweiger Friseur setzt auf Vier-Tage-Woche Es klingt zu schön um wahr zu sein: die Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich und gleichbleibender Anzahl an Urlaubstagen. Ein Braunschweiger Friseur setzt auf dieses neue Arbeitszeitmodell. BJÖRN SCHMITZ

Ergebnisse einer Studie aus Island zeigen die positiven Effekte dieses Arbeitszeitmodells: Fünf Jahre lang hat der Inselstaat in einem Experiment einen Teil seiner arbeitenden Bevölkerung bei vollem Lohn weniger arbeiten lassen. Bei einer Wochenarbeitszeit von 35 anstatt 40 Stunden verbesserte sich nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeiter, sondern auch die Produktivität. Um genau diese Effekte zu erzielen, hat der Braunschweiger Friseursalon Haarwerk im Mai die Vier-Tage-Woche eingeführt. Die Geschäftsführer Silvio Christall und Sascha Vollmer sind mit ihrem Arbeitszeitmodell Vorreiter in Niedersachsen. „Der Zeitpunkt für den Startschuss unserer Vier-Tage-Woche ist zwar ungewöhnlich und auch etwas riskant gewesen, aber die Vier-Tage-Woche geht auf und wir sind alle sehr zufrieden“, resümieren die beiden. „Wir konnten nicht wissen, ob es mit den Lockdowns vorbei ist und wir nicht doch wieder schließen müssen, aber wir haben es einfach riskiert“, sagt Sascha Vollmer. Kennengelernt haben sich die beiden Geschäftsführer nach ihrer Ausbildung. Sascha Vollmer wollte ursprünglich Maskenbildner werden, hat sich dann aber für eine Friseurausbildung entschieden. Als Geselle hat er in einer Friseurkette gearbeitet und konnte früh die Salonleitung übernehmen. Silvio Christall hingegen wollte nicht von Anfang an Friseur werden. Das Friseurhandwerk wurde ihm von einem Freund vorgeschlagen. „Ich habe über diesen Vorschlag

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Die Betriebsinhaber sind mit ihrem neuen Arbeitszeitmodell zufrieden: Sascha Vollmer (v.l.) und Silvio Christall.

„Viele trauten ihren Ohren nicht und haben permanent nach dem Haken gesucht.“ Silvio Christall, ­Friseurmeister

erst geschmunzelt, aber nachdem ich mich intensiv mit dem Gedanken beschäftigt habe und die Berufsperspektiven mit dem Meister und der Selbstständigkeit erkannt habe, klang es für mich sehr attraktiv“, erinnert sich Christall. Mit dem Friseurmeister in der Tasche gründete er zusammen mit Vollmer im Jahr 2003 das ‚Haarwerk‘. Der Friseursalon in einem Hinterhof im Östlichen Ringgebiet in Braunschweig entstand in einer alten Fabrikhalle. „In meiner Zeit als Salonleiter hat unseren Kunden die entspannte Atmosphäre besonders gefallen. Mit dem ‚Haarwerk‘ wollten wir etwas Ähnliches schaffen, was uns mit dem Namen und der Anspielung an die Fabrikhalle auch gelungen ist“, erzählt Vollmer. Das Konzept ging auf. Im Laufe der Jahre ist der Betrieb immer weiter gewachsen. Inzwischen beschäftigen die beiden sechs Gesellinnen und fünf Auszubildende. „Wenn krankheitsbedingt jemand ausfällt, fängt ein kleines Team immer an zu wackeln. Deshalb haben wir unser Team kontinuierlich erwei-

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Foto: Schmitz

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tert, um solche Szenarien abzufedern“, erzählen die Betriebsinhaber. „Irgendwann war unser Team groß genug, dass wir uns beide etwas aus dem Tagesgeschäft zurückziehen konnten. Somit hatten wir rechnerisch eine Vier-Tage-Woche und schnell haben wir uns gefragt, warum das nicht auch bei unseren Mitarbeiterinnen funktionieren kann“, erinnert sich Vollmer. Im Mai starteten die beiden Geschäftsführer mit ihrem Salon schließlich in die Vier-Tage-Woche. „Viele trauten ihren Ohren nicht und haben permanent nach dem Haken gesucht“, erzählt Christall. Der Haken entpuppte sich allerdings als Geschenk der Arbeitgeber. Die Mitarbeiterinnen bekommen das gleiche Gehalt bei acht Stunden weniger Arbeit in der Woche. Der Salon kann dennoch jeden Tag geöffnet bleiben, da die Mitarbeiterinnen sich ihre freien Tage in der Woche aufteilen. Nach vier Monaten sind die Erfahrungen sehr gut: „Wir haben heute die gleiche Kundenanzahl und den gleichen Umsatz wie bei der

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„Wir haben heute die gleiche Kundenanzahl und den gleichen Umsatz wie bei der 5-Tage-Woche.“ Sascha Vollmer, Betriebsinhaber

Fünf-Tage-Woche. Das zeigt uns, dass unsere Auslastung vorher geringer war. Die Vier-Tage-Woche geht auf und das ohne Mühe und Not“, erzählen die Betriebsinhaber. „Natürlich mussten wir uns für das neue Arbeitszeitmodell erst einmal von möglichem Wachstum verabschieden. Das war es uns aber wert. Den vorhandenen Leerlauf haben wir nicht mit neuen Kunden und Terminen gefüllt, sondern mit Freizeit der Mitarbeiterinnen“, sagen Christall und Vollmer. Dass sich die Vier-Tage-Woche auch auf das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen auswirkt, sei deutlich spürbar. Das Team sei wesentlich entspannter und gut gelaunt. „Wir fragen uns mittlerweile, warum wir das nicht schon vor zwei Jahren eingeführt haben. Wir hoffen, dass sich andere Betriebsinhaber auch trauen, diesen Schritt zu gehen.“

eb-Wegweiser: W www.haar-werk.net

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Via Umschulung ins Handwerk Vorbereitende Maßnahme hilft, den Personalbedarf zu decken.

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Ausbildung steckt da viel mehr Lebenserfahrung hinter“, sagt Tischlermeister und Geschäftsführer Jörg Kresken und ergänzt: „Wichtig ist, dass das ganze Team mitzieht. Meine Mitarbeiter unterstützen und ziehen mit uns an einem Strang.“ Auch Siebert, der bereits zuvor für die Handwerkskammer Bremen Umschulungsmaßnahmen betreut hat, ist von dem Konzept überzeugt: „Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bringen Lebens- und oft auch Berufserfahrung mit. Mit unserer Maßnahme unterstützen wir sie dabei, wieder Fuß im Berufsleben zu fassen. Das ist für die Teilnehmer selbst, aber auch für die Handwerksbetriebe ein großer Gewinn.“ Überzeugt zeigt sich auch Teilnehmerin Abigail Bonomi: „Ich wusste zwar von Beginn an, dass ich eine Umschulung zur Elektrikerin machen möchte. Ich wusste jedoch nicht, wie ich als erwachsene Frau, die nicht frisch von der Schule kommt, in den Beruf einsteigen kann. Mit der Umschulungsvorbereitung erhalte ich die nötige Unterstützung, um in diesem Beruf Fuß fassen zu können.“ JR W

„Über das Praktikum haben wir einen neuen Auszubildenden gewonnen“ Jörg Kresken, Tischlermeister und Geschäftsführer, Die Tischlerei Kresken GmbH

Bieten Sie ein Praktikum an?

Betriebe aus der Region Stade, die ein Praktikum anbieten wollen, können sich direkt mit Markus Siebert in Verbindung setzen. Foto: Michael Hensel

Mit einer umschulungsvorbereitenden Maßnahme unterstützt die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Handwerksbetriebe bei der Deckung ihres Personalbedarfs. In drei Monaten durchlaufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Theorie- und Praxisphasen mit dem Ziel, im Anschluss in eine Umschulung, also eine verkürzte Ausbildung, vermittelt zu werden. „Unsere Teilnehmer weisen ganz unterschiedliche Lebensläufe auf. Der jüngste ist Anfang zwanzig, der älteste Mitte vierzig. Auch wenn nicht immer die glattesten Lebensläufe dahinterstehen, wissen die Teilnehmer ganz genau wo sie hinwollen. Daher ist die Motivation auch besonders groß, eine Umschulung zu beginnen und in einem sicheren Arbeitsverhältnis zu landen“, erklärt Markus Siebert, der die Maßnahme in Stade betreut. Neben den Praxisphasen steht auch Theorie auf dem Stundenplan: „Wir frischen die Grundlagen wieder auf und gucken auch, dass alle wieder reinkommen ins Lernen. Wer zehn Jahre oder länger nicht gelernt hat, muss da langsam wieder herangeführt werden. Gerade mit Blick auf den späteren Berufsschulunterricht und die verkürzte Ausbildungsdauer ist das wichtig“, erklärt Siebert. Die dreimonatige Maßnahme endet mit einem Praktikum. „Hier haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, praktische Arbeitserfahrung zu sammeln und erste Kontakte zu Betrieben zu knüpfen. Im besten Fall folgt auf das Praktikum der Abschluss des Umschulungsvertrages“, sagt Siebert. So war es auch bei ‚Die Tischlerei Kresken GmbH‘ aus Stade. „Über das Praktikum haben wir einen neuen Auszubildenden gewonnen. Auch wenn es in unserem Fall die ein oder andere sprachliche Barriere gibt, überwiegen ganz klar die Vorteile. Im Vergleich zur klassischen

Foto: HWK

Markus Siebert, Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Markus Siebert: Tel. 04141 6062-49 markus.siebert@hwk-bls.de

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Digital in Büro und Werkstatt

Fort- und Weiterbildungen LÜNEBURG Fit für die Gesellenprüfung im Metallbauerhandwerk, Teil II 01.11.2021 - 03.11.2021

Fünf kostenfreie Informationsveranstaltungen zu aktuellen digitalen Themen.

Welche Anwendungsmöglichkeiten bieten Cloud-Technologien und wie sieht es dabei mit dem Thema Datensicherheit aus? Worauf muss man achten, wenn man Papierdokumente digitalisieren will, und ist dafür ein Dokumenten-Management-System sinnvoll? Die Betriebsberatung der Handwerkskammer bietet fünf kostenfreie Informationsveranstaltungen zu aktuellen digitalen Themen an. Neben Cloud-Technologien und dem 3D-Druck werden die Themenfelder elektronische Rechnungen, Onlinemarketing und das digitale Erfas-

Fit für die Gesellenprüfung im Feinwerkmechaniker-/Zerspanungsmechanikerhandwerk, Teil II 01.11.2021 - 03.11.2021

sen von Papierdokumenten (ersetzendes Scannen) behandelt. Dabei werden auch konkrete Anwendungsmöglichkeiten aufgezeigt und individuelle Fragen beantwortet. Die Veranstaltungen werden in Kooperation mit den Partnern Google Zukunftswerkstatt, DATEV eG und Niedersachsen ADDITIV angeboten. Die Teilnahme ist kostenfrei möglich, erfordert jedoch eine vorherige Anmeldung. JR W

Basiskurs CNC-Holztechnik 13.12.2021 - 17.12.2021 BRAUNSCHWEIG Fit für die Gesellenprüfung im Metallbauerhandwerk, Teil II 02.11.2021 - 04.11.2021 Fit für die Gesellenprüfung für Anlagenmechaniker, Teil II 05.11.2021 - 12.11.2021

Anmeldung: www.hwk-bls.de/veranstaltungen

Fit für die Gesellenprüfung zum*zur Kraftfahrzeugmechatroniker*in, Teil II 06.11.2021 - 27.11.2021

Termine Google Zukunftswerkstatt: Einführung in Cloud-Technologien – digitalisieren mit Mehrwert 02.11.21 · 09.45 - 11.15 Uhr · Online

STADE Fit für die Gesellenprüfung zum*zur Kraftfahrzeugmechatroniker*in, Teil II 20.11.2021 - 11.12.2021

Potenziale des 3D-Drucks 04.11.21 · 15 - 16 Uhr · Online

Google Zukunftswerkstatt: 1x1 des Onlinemarketings – mehr zu Begriffen, Nutzerverhalten und Onlinekanälen 16.11.21 · 09.45 - 11.15 Uhr · Online Das digitale Büro - elektronische Rechnungen: ZUGFeRD, XRechnung und Co. 18.01.21 · 10 - 11.45 Uhr · Online Ansprechpartnerin: Heike Vetter Tel. 0531 1201-213 beratung@hwk-bls.de

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Das digitale Büro – ersetzendes Scannen 10.11.21 · 10 - 11.45 Uhr · Online

Fit für die Abschlussprüfung zum*zur Kaufmann*Kauffrau für Büromanagement, Teil I 08.01.2022 - 22.01.2022 29.01.2022 - 12.02.2022 19.02.2022 - 05.03.2022 Fit für die Abschlussprüfung zum*zur Kaufmann*Kauffrau für Büromanagement, Teil I 11.04.2022 - 20.04.2022

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Betrieb

Trotz neuer Regeln: Betriebe dürfen die Lohnfortzahlung in der Quarantäne nicht einfach einstellen.

Jetzt also doch? Covid-19: Wer ungeimpften Mitarbeitern in Quarantäne die Lohnfortzahlung verweigert, geht ins Risiko. Denn ein Gericht könnte Arbeitgeber zur Zahlung zwingen. JÖRG WIEBKING

K

eine Entschädigung auf Kosten der All­ gemeinheit“ – so hat es die Gesund­ heitsministerkonferenz (GMK) fünf Tage vor der Bundestagswahl beschlos­ sen: Es gebe ausreichend Impfstoffe und Impf­ angebote gegen Covid-19. Daher sollen die zustän­ digen Behörden vom 1. November an ungeimpften Arbeitnehmern keine Entschädigung mehr zahlen, wenn sie als Kontaktperson eines Infizierten oder als Rückkehrer aus einem Risikogebiet in Qua­ rantäne müssen. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ändert sich dadurch jedoch vorerst nichts. Arbeitgeber waren in der Quarantäne bisher schon in der Pflicht zur Lohnfortzahlung – und werden es nach Stand der Dinge auch erst einmal bleiben. Denn die Rechtslage ist nicht so einfach, wie der Beschluss der Gesund­ heitsminister klingt. Das zeigt ein Statement des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Aktuell ist zu befürchten, dass Arbeitgeber im Qua­ rantänefall eines ungeimpften Mitarbeiters weiter­ hin zur Vorleistung der Lohnzahlung verpflichtet sind“, teilt der Verband mit. Folglich liefen Betriebe Gefahr, „auf ihren Kosten sitzen zu bleiben“.

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Arbeitgeber weiter in der Pflicht zur Lohnfortzahlung

Aktuell ist zu befürchten, dass Arbeit­ geber im Quarantäne­ fall eines ungeimpften Mitarbeiters weiterhin zur Vorleistung der Lohnzah­ lung verpflich­ tet sind.

Das liegt an zwei Gesetzen: Gemäß Infektions­ schutzgesetz (IfSG) haben Arbeitnehmer in der Quarantäne Anspruch auf eine behördliche Ent­ schädigung – vorausgesetzt, sie hatten einen Ver­ dienstausfall und keine Impfmöglichkeit. Zudem müssen Arbeitgeber gemäß IfSG Löhne in der Qua­ rantäne weiter zahlen und können sich das Geld erstatten lassen. Praktisch jedoch bleiben Arbeitgeber häufig auf den Kosten sitzen. Das liegt an § 616 BGB: Der verpflichtet Betriebe zur Lohnfortzahlung, wenn ein Mitarbeiter „ohne sein Verschulden“ für eine kurze Zeit ausfällt. Die Auslegung des § 616 ist umstritten, doch Gerichte und Behörden entschieden zulasten der Betriebe: Beschäftigte seien nicht schuld an der angeordneten Quarantäne, die zudem nur kurz sei. Folglich hätten sie Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Betrieb. Das bedeutete gemäß Infektions­ schutzgesetz: kein Verdienstausfall, kein Entschä­ digungsanspruch, kein Ausgleich für Arbeitgeber. Doch nun gibt es flächendeckende Impf­ angebote und die Gesundheitsminister haben die

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Betrieb

Entschädigung für Ungeimpfte offiziell kassiert. Bleibt für die Lohnfortzahlung also nur der § 616 BGB – und eine Frage: Ist die Quarantäne selbst verschuldet, wenn sich ein Beschäftigter nicht imp­ fen lässt? Da es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, fällt Juristen eine klare Antwort schwer. Das werde „wohl erst durch die Rechtsprechung final geklärt werden“, sagt auch der ZDH. Die Lohnfortzahlung in so einem Fall einzustellen, mag der Verband den Betrieben jedenfalls nicht empfehlen.

Keine Entschädigung für Ausbildungsvergütung

Ähnlich ist die Lage für Ausbildungsbetriebe. Ent­ schädigungszahlungen sieht das Infektionsschutz­ gesetz für Azubis in Quarantäne nicht vor; dort geht es nur um Arbeitnehmer. Stattdessen hatten Auszubildende bisher schon Anspruch auf Fort­ zahlung der Ausbildungsvergütung nach § 19 des Berufsbildungsgesetzes. Daran wird sich nach Ein­ schätzung des ZDH auch nichts ändern: „Auch wenn die behördliche Quarantäneanordnung komplett

außerhalb des betrieblichen Umfelds des Ausbil­ dungsbetriebs liegt“, sei der Betrieb „dennoch ver­ pflichtet, die Ausbildungsvergütung sechs Wochen lang fortzuzahlen“.

Handwerk fordert rechtliche Gleichstellung

Der ZDH sieht die aktuelle Rechtslage kritisch.

Wir sind da, um es Ihnen leichter zu machen. Jetzt telefonisch beraten lassen: 0800 6611600

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Der ZDH sieht die aktuelle Rechtslage kritisch. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die rechtliche Position der Arbeitgeber nicht gleichgesetzt wurde mit der Position der Behörden, die nun keine Ent­ schädigungen mehr zahlen müssen. Hier sei eine „klarstellende Rechtsänderung“ erforderlich. Ziel müsse es sein, dass „künftig die Vorauszahlungs­ pflicht ebenso wie die alleinige Verpflichtung zur Kostentragung für ungeimpfte Arbeitnehmer im Quarantänefall entfallen“. Ebenso setzt sich der ZDH weiterhin für eine Änderung der Rechtslage bei Auszubildenden ein, „um die Betriebe von diesen Kosten zu entlasten und die Ausbildungsbereitschaft zu fördern – und diese nicht durch weitere Mehrbelastungen auszubremsen“. W

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Betrieb

„Gut eine Million Euro sind offen“ Wegen ausstehender Zahlungen zerstörte ein Handwerker Teile eines Neubaus mit dem Bagger. Jetzt sammeln Kollegen Geld für ihn.

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nde Juli ging die Geschichte eines wütenden Bauunternehmers in Blumberg (Baden-Württemberg) durch die Medien: Mit einem Bagger zerstörte der 47-Jährige nach Polizeiangaben Balkone, Fenster, Fassade und Garagen eines Neubaus. Der Schaden: rund eine halbe Million Euro. Danach stellte sich der Mann der Polizei. Als Grund für die Aktion habe er ausstehende Zahlungen eines Generalunternehmers angeführt, die ihm zu Unrecht vorenthalten worden seien. Jetzt sammeln Kollegen aus dem Handwerk für den Bauunternehmer Spenden. „Damit wollen wir die Zerstörung nicht gutheißen“, sagt Eberhard Ruetz, einer der Initiatoren der Spendensammlung. „Rechtlich ist das natürlich nicht zulässig. Das sind Wildwest-Methoden und das darf natürlich so nicht sein“, betont der Stuckateurmeister aus Ravensburg. Doch „emotional kann man sehr wohl Verständnis für diese Affekthandlung haben“.

Probleme mit Bauträgern

So sei es auch den Mitgliedern seiner Erfa-Gruppe gegangen, berichtet Ruetz: „Ein Mitglied hat direkten Kontakt zu dem Kollegen und berichtete uns, dass es um offene Rechnungen von mehr als einer Million Euro geht. Der Auftraggeber soll die Bezahlung immer weiter hinausgezögert haben.“ Seit dem Spendenaufruf erhalte er täglich Anrufe und E-Mails von Kollegen, denen es bei Aufträgen von Bauträgern und Generalunternehmen ähnlich ergangen sei, sagt Ruetz. „Natürlich kann man nicht alle über einen Kamm scheren“, betont der 65-Jährige. Doch „bei weniger seriösen Bauträgerkonsortien ist es schon beinahe üblich, dass sie durch raffinierte Vertragsgestaltung, wegen

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vermeintlicher Mängel und wegen nicht anerkannter Leistungen Geld einbehalten, Rechnungen kürzen oder gar nicht bezahlen“. An „solchem Gebaren“ leide das Handwerk schon seit Jahrzehnten „und es wird nicht wirklich besser“. Dass „irgendwann einmal jemandem der Kragen platzt, ist von daher schon verständlich“, sagt Ruetz. Zumal unter solchen „Machenschaften“ die kleinen Betriebe und deren Mitarbeiter leiden würden. „Das Geld, welches in der Handwerksfirma fehlt, kann letztlich auch nicht an den Mitarbeiter bezahlt werden. Entweder geht die Firma in Insolvenz oder die Mitarbeiter verzichten auf Lohn, um den Betrieb zu retten. Oder der Mitarbeiter muss Nacharbeit leisten, die nicht bezahlt wird.“

Wenn jeder Handwerker fünf Euro spendet

Und dann wird der Stuckateurmeister, der selbst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, noch einmal deutlich: „Wir heißen es wirklich nicht gut, wie der Kollege hier vorgegangen ist, und dass er nun den Schaden und eine Strafe ­bezahlen muss, ist korrekt“, stellt Eberhard Ruetz klar. „Aber gegen die Tricks mancher Auftraggeber geht ­niemand ­rechtlich vor, die bekommen keine Strafe. So kann man doch nicht miteinander umgehen.“ Deswegen habe die Erfa-Gruppe die Aktion „Solidarität mit dem Bagger“ ins Leben gerufen. „Unsere Idee ist, dass jeder Handwerker nur fünf Euro spendet. Wenn jeder mitmacht, würde das aus-

Foto: Ingo Bartussek - stock.adobe.com

JÖRG WIEBKING

Spendenaktion für den wütenden Baggerfahrer: Wenn jeder Handwerker fünf Euro zahlt, könnte das die Strafe und den Schaden decken, hoffen die Initiatoren.

„Emotional kann man Verständnis haben.“ Eberhard Ruetz

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Betrieb

reichen, um den entstandenen Schaden und die zu erwartende Strafe zu begleichen.“ Spendenkonto: Jeanette Erhardt, DE18 6649 0000 0016 2616 02, Volksbank Offenburg, „Solidarität mit dem Bagger‘‘.

Dann verlange der Kunde eine neue, korrekt ausgestellte Rechnung, sonst bezahle er nicht. „Der Auftraggeber verlangt also keine Korrektur, sondern eine neue Rechnung“, betont Ruetz. Der Unterschied: „Wenn sich der Handwerker darauf einlässt, damit er überhaupt erst einmal Geld bekommt, kann er das später nicht mehr rückgängig machen und offene Forderungen nicht mehr einklagen.“

Foto: Privat

Handwerker in Zwickmühle

Zudem erhofft sich Ruetz von der Aktion und der Pressearbeit der Gruppe etwas mehr Aufmerksamkeit und Verständnis auch auf Verbraucherseite. Denn kaum einer wisse, unter welchen Bedingungen teilweise neuer Wohnraum entstehe und wie der finanziert werde: „Das beginnt oft mit speziellen Aufmaßregeln und geht weiter mit den verklausulierten Bedingungen, wann eine Rechnung zu bezahlen ist“, berichtet der Handwerker. Dann ändere der Bauleiter oder Architekt bei den Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen das Aufmaß nach unten. Wenn ein Handwerker nicht einverstanden ist, weil damit seine erbrachten Leistungen gekürzt werden, bekomme er erst einmal kein Geld.

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Bauhandwerkersicherung schafft Abhilfe Eberhard Ruetz, einer der Initiatoren der Spendensammlung „Solidarität mit dem Bagger“

Darum rät Ruetz seinen Kollegen dazu, in Verträgen „die handwerksüblichen und VOB-konformen Vertragsklauseln“ anzuwenden und „Abweichungen nicht zu akzeptieren“. Aber der ehemalige Obermeister weiß auch, dass das nicht immer durchzuhalten ist in Verhandlungen um große Aufträge, bei denen auch Juristen mit am Tisch sitzen. „Darum ist es wichtig, dass man sich absichert, sobald die Arbeiten begonnen haben.“ Er empfiehlt, eine Bauhandwerkersicherung vom Kunden einzufordern: „Das führt meistens dazu, dass der Geldfluss mit der Leistung übereinstimmt.“  W

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Foto: serhiilysenko - stock.adobe.com

Schwerpunkt

Im Arbeitsalltag von Handwerkern gibt es viele schöne Motive: Wer ein Smartphone dabei hat, kann auch auf der Baustelle tolle Fotos machen.

Social Media (fast) ohne Aufwand Sieben Ideen, mit denen Sie gute Inhalte für Instagram und Facebook erstellen, ohne dass Sie viel Zeit investieren müssen. ANNA-MAJA LEUPOLD

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1. Das Team vorstellen

Laut Kornegger zieht in sozialen Netzwerken vor allem Persönlichkeit. Deshalb rät sie Unterneh­ mern, nicht allein auf Daten und Fakten zu setzen, sondern auch Persönliches nach außen zu tragen – zum Beispiel indem regelmäßig Mitarbeiter in ihrem Arbeits­umfeld vorgestellt werden. So kön­ nen Kunden erfahren ɓɓ wer im Betrieb für was zuständig ist, ɓɓ wann ein neuer Mitarbeiter anfängt oder ɓɓ wer der neue Azubi ist.

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„Durch solche persönlichen Einblicke schaffen Sie Vertrauen bei den Kunden und es wird Ihnen so besser gelingen, Reichweite für Ihre Inhalte zu erzielen“, sagt die Expertin.

2. Vorher-nachher-Fotos

Selina Alisa Kornegger, Inhaberin der Agentur Social Emotion

Foto: Louis Zuchtriegel, STUDIO ZUCHTRIEGEL

olle Auftragsbücher und Fachkräfte­ mangel – Handwerkern bleibt im Arbeitsalltag meist wenig Zeit, auch noch Inhalte für soziale Netzwerke wie Facebook und Insta­gram zu erstellen. „Fotos sind aber meist schnell gemacht und es gibt im ­Handwerk viele tolle Motive“, sagt Selina Alisa Kornegger. Die Inhaberin der Agentur Social Emo­ tion in Augsburg gibt Tipps, wie sich ohne großen Aufwand tolle Inhalte für die Social-Media-Kanäle kreieren lassen.

Sie verwandeln das alte Badezimmer Ihrer Kunden in eine Wellness-Oase? Oder Sie peppen dort das Wohnzimmer durch einen neuen Anstrich deutlich auf? Das können Sie laut Kornegger in sozialen Netz­ werken gut mit Vorher-nachher-Bildern zeigen. Allerdings müssen das nicht unbedingt zwei Bilder sein: „Sie können auch den gesamten Arbeits­ prozess mit einer kurzen Bilderstrecke darstellen“, sagt die Social-Media-Expertin.

3. Einladung zum Tag der offenen Tür

Wenn Sie in Ihrem Betrieb einen Tag der offenen Tür planen, können Sie über die sozialen Netz­ werke Werbung dafür machen. Kornegger zufolge eignet sich Facebook besonders gut dafür, denn dort gebe es die Möglichkeit, Veranstaltungen zu erstellen.

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Schwerpunkt

4. Baustellenfrühstück zeigen

40.000 Views auf Pinterest

Ob mit belegten Brötchen, kleinen Snacks oder frisch gekochtem Kaffee – manche Kunden verwöh­ nen Handwerker mit einem Baustellenfrühstück. Laut Selina Alisa Kornegger können Betriebe solche kleinen Gesten gut für ihren Social-Media-Auftritt nutzen. Damit meint sie aber nicht unbedingt nur ein Foto vom liebevoll angerichteten Baustellen­ frühstück. Der Agenturchefin zufolge lassen sich die Posts ­persönlicher gestalten: „Nehmen Sie Ihre Community mit und zeigen Sie, wer an dem Früh­ stück teilnimmt oder wem das Frühstück besonders gut schmeckt.“

5. Materialien und Produkte vorstellen

6. Einblick in die Firmengeschichte geben

Handwerksbetriebe sind oft Familienbetriebe, manchmal sogar in dritter oder vierter Generation. Die Geschichte und Entwicklung des Betriebs ist laut Kornegger ein Thema, das sich ebenfalls gut für die sozialen Netzwerke nutzen lässt. Wer zum Beispiel alte Fotos habe, könne sie digitalisieren und den Usern so zeigen, wie das Betriebsgebäude oder Werkzeuge früher aussahen. Wer etwas mehr Auf­ wand betreiben wolle, könne auch ein kurzes Video drehen – zum Beispiel könnten Sie als Chef darin eine kurze Anekdote aus der Firmengeschichte erzählen.

7. Mitarbeiter geben Einblick in den Alltag

Die Inhalte für Facebook und Instagram müssen Sie als Chef nicht alleine beschaffen, Sie können Ihr Team aktiv mit einbinden. Dafür hat die Social-­ Media-Expertin einen Tipp: „Lassen Sie Ihre Mit­ arbeiter an einem festen Tag in der Woche die Storys befüllen, zum Beispiel am Mitarbeiter-Donnerstag.“ Einmal pro Woche könnten Gesellen und Azubis ihren Arbeitstag mit Bildern und kurzen Videos festhalten. Laut Kornegger bekommen die Kunden so noch einmal einen ganz anderen Eindruck vom Betrieb: „Die Posts von Mitarbeitern sind in der Regel authentischer und weniger aufgesetzt.“ Damit die von den Mitarbeitern geposteten Inhalte auch zur Social-Media-Strategie des Betriebs passen, rät sie Handwerksunternehmern, Vorgaben für Anzahl und mögliche Inhalte der Posts mit dem Team abzustimmen.  W

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„Durch solche persönlichen Einblicke schaffen Sie Vertrauen bei den Kunden und es wird Ihnen so bes­ ser gelingen, Reichweite für Ihre Inhalte zu erzielen.“ Selina Alisa Kornegger, Inhaberin der Agentur Social Emotion

Foto: Möbeltischlerei Seeland

Wenn Sie besonders tolle Materialien oder Pro­ dukte bei Ihrer Arbeit verwenden, dürfen Sie das ruhig zeigen: Das kann zum Beispiel eine Farbe für Innenräume sein, die an der Wand besonders toll leuchtet, oder auch ein neues Werkzeug, das die Arbeit erleichtert. „Wichtig ist, dass die Produkte und Materialien gut in Szene gesetzt werden“, sagt Korn­egger.

Echte Unikate für eine ex­trem spitze Zielgruppe – im digitalen Zeitalter kann das die Basis für ein erfolg­reiches Geschäfts­ modell sein. Tischlermeis­ ter Peter Seeland (Foto) aus dem niedersächsischen Gleichen hat sich gleich mehrere solch seltener Spezialisierungen aufgebaut. Eine besonders erfolgreiche: Shaker-Möbel. Die Bekanntheit dieser Möbelart ist so klein, sagt Seeland, „dass ich meine Kunden mit dem Mikroskop suchen muss! Meist sind das Menschen, die Architektur oder Kunst studiert haben.“ Trotzdem ist die Auftragslage der Möbeltischlerei Seeland gut, denn mit Schlagworten rund um den Shaker-Begriff hat sich der Betrieb die vorderen Plätze in den Suchmaschinen erobert. Die Shaker sind eine kleine protestanti­ sche Freikirchengemeinde in den USA, die sich unter anderem durch einen besonderen Stil, Möbel zu bauen, auszeichnen. Das Inte­resse an Shaker-Möbeln ist riesig. Das sieht Seeland an seinem Pinterest-Profil, das es aktuell auf 40.000 monatliche Aufrufe bringt. Im Gegensatz zum schnell­lebigen sozialen Bildernetzwerk Instagram verleiht Pinterest als Bildersuchmaschine im Netz Postings gute Sichtbarkeit über einen längeren Zeitraum. Gut verschlagwortete Arbeiten können auch Jahre nach ihrem Upload noch auf der Plattform gefunden werden. Davon profitiert der Nie­ dersachse mit seinen Arbeiten rund um den Spezialbegriff Shaker. „Was ich im Internet bezweckt habe – meinen Claim mit einer Spezialisierung abzu­ stecken –, das hat mit Pinterest funktioniert. Die bringen mich bei Google auf die erste Seite“, sagt Seeland. Unverbrauchtes Material zum Hochladen hat der Holzhandwerker noch in Fülle auf seiner Festplatte. „Ich habe einen riesigen Foto-Pool, weil ich einfach gerne fotografiere. Als ich neulich mal 20 neue Bilder hochgeladen und ein paar geheime Pinnwände freigegeben habe, zeigte mir Pinterest direkt an, wie meine Reichweitenkurve voraussichtlich ansteigen wird“, erklärt der Tischlermeister. (DEG)

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Foto: 1STunningART - stock.adobe.com

Schwerpunkt

Wer in sozialen Netzwerken auf Fotos von Bildagenturen, Fotografen oder Herstellern setzt, muss Urheberrechte beachten.

Wie Sie Ärger vermeiden Sie sind mit Ihrem Betrieb in sozialen Netzwerken wie Facebook und Insta­gram unterwegs? Dann sollten Sie rechtlich auf diese Punkte achten! ANNA-MAJA LEUPOLD

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ilder und Videos lassen sich in sozialen Netzwerken schnell und unkompliziert verbreiten. Doch mit den Posts können Sie sich durchaus Ärger einhandeln, wenn Sie die Rechtslage nicht im Blick haben. Rechtsanwalt Eyck Strohmeyer von der Kanzlei IT Recht Hannover verrät, worauf Sie achten sollten, wenn Sie mit Ihrem Betrieb auf Kanälen wie Facebook, Instagram und Pinterest unterwegs sind.

1. Impressumspflicht nur für die Website?

Ein Impressum ist laut Rechtsanwalt Strohmeyer für Unternehmen in sozialen Netzwerken genauso Pflicht wie auf der Unternehmenswebsite. Welche Infos dort stehen müssen, schreibe § 5 TMG (Telemediengesetz) vor. Pflichtangaben für alle Betriebe seien demnach Name, die vollständige Anschrift, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse. Je nach Rechtsform und Gewerk könnten weitere Pflichten hinzukommen – etwa die Angabe von

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„Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich für Baustellen­ posts eine Einwilligung.“ Eyck Strohmeyer, Rechtsanwalt

Registereintragungen, der Umsatzsteueridentifikationsnummer, der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Handwerkskammer, der genauen Berufsbezeichnung oder der Handwerksordnung. „Laut BGH-Rechtsprechung muss ein Impressum mit maximal zwei Klicks erreichbar sein“, sagt der Jurist. Unternehmern rät er deshalb, das Impressum möglichst direkt in den sozialen Netzwerken zu hinterlegen und nicht auf das Impressum der Unternehmenswebsite zu verlinken. Begründung: „Wenn die Website mal nicht erreichbar ist, dann läuft der Link ins Leere und die Nutzer finden kein Impressum vor.“ Für den Betrieb könne das zur Folge haben, dass er von Wettbewerbern oder entsprechenden Verbänden abgemahnt werde.

2. Bei Fotos Urheberrechte beachten

Soziale Netzwerke leben von guten Fotos. Doch bei der Auswahl und auch beim Post ist Vorsicht geboten: „Wenn Betriebe Urheberrechte nicht beachten oder

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Schwerpunkt

keine Lizenzierung für ein Foto haben, dann riskieren sie eine Abmahnung oder sogar einen Rechtsstreit“, sagt Strohmeyer. Ob und wie Urheber zu nennen sind und welche Fotos für Posts verwendet werden dürfen, lässt sich allerdings nicht pauschal sagen. Relativ unproblematisch sind selbst gemachte Fotos: „Hier müssen Betriebe bei ihren Posts keinen Fotocredit angeben“, sagt der Jurist. Anders sieht es bei Stockfotos von Bildagenturen wie Adobe oder Fotolia aus. Hier müssen Betriebe laut Strohmeyer zunächst prüfen, ob die Fotos überhaupt für die Verwendung in sozialen Medien lizenziert sind. Wenn das der Fall sei, gelte es, bei der Veröffentlichung die Vorgaben für die Urhebernennung zu beachten. Bei Bildern, die sich Betriebe extra von einem Fotografen anfertigen lassen, ist dem Juristen zufolge alles Vereinbarungssache. „Sollen Fotos online verwendet werden, brauchen sie eine Lizenz für Website und Social Media“, erläutert er. Zudem gelte es, mit dem Fotografen zu vereinbaren, ob und in welcher Form ein Fotocredit anzugeben ist. Für Fotos von Herstellern gilt laut Strohmeyer Ähnliches wie für Fotos vom Fotografen. Sein Tipp für Unternehmer: „Holen Sie vom Hersteller per E-Mail die Freigabe ein, dass Sie die Fotos in der gewünschten Art und Weise verwenden dürfen.“

Anhand von Mitarbeiterfotos können Betriebe in sozialen Medien zum Beispiel zeigen, wer Teil des Teams ist oder wer welche Aufgaben übernimmt. Doch einfach so können sie solche Fotos nicht ins Netz stellen. „Betriebe brauchen dafür die schriftliche Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter“, stellt Rechtsanwalt Strohmeyer klar. Denn laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts reiche eine mündliche Zusage nicht aus. Dem Juristen zufolge ist bei Mitarbeiterfotos auch Vorsicht geboten, weil das Verhältnis von Kunsturhebergesetz und der relativ neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist. Seiner Einschätzung nach sind deshalb vier Punkte wichtig, wenn sich Betriebe die Einwilligung ihrer Mitarbeiter einholen: 1 Sie müssen Mitarbeiter darüber aufklären, wofür die Fotos verwendet werden sollen. 2 Mitarbeitern dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie die Einwilligung verweigern. 3 Betriebe müssen Mitarbeiter auf ihr Widerrufsrecht hinweisen, dass sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO haben. 4 Widerrufen Mitarbeiter ihre Einwilligung, empfiehlt Strohmeyer wegen der bisher nicht vollständig geklärten Rechtslage, die betroffenen Fotos zu löschen. Denn ansonsten

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4. Posts von der Baustelle

Mit Posts von der Baustelle können Handwerker im Netz zeigen, wie sie arbeiten und wie ihr fertiges Werk aussieht. Ob sie für die Fotos die Einwilligung des Kunden benötigen, hängt laut Strohmeyer davon ab, ob die Persönlichkeitsrechte des Kunden verletzt werden. Relativ unproblematisch seien zum Beispiel Fotos von einem Badezimmer, das sich in jeder normalen Wohnung befinden könnte. „In der Regel verletzen Handwerker damit nicht die Persönlichkeitsrechte des Kunden“, erläutert der Jurist. Anders sehe es aber aus, wenn in dem Badezimmer Gegenstände zu sehen sind, die Rückschlüsse auf den Kunden zulassen. Doch auch wenn Persönlichkeitsrechte der Kunden nicht verletzt werden, rät Strohmeyer Handwerksunternehmern davon ab, einfach Fotos vom fertigen Werk zu machen und sie dann ins Netz zu stellen: „Aus Gründen der Höflichkeit sollten Sie Ihre Kunden zumindest fragen.“ Um möglichem Stress vorzubeugen, empfiehlt der Rechtsanwalt, vor der Veröffentlichung die Einwilligung der Kunden einzuholen: „So haben Sie für den Streitfall einen Nachweis, dass Sie um Erlaubnis gefragt haben.“

Eyck Strohmeyer, Rechtsanwalt

5. Kennzeichnung als Werbung

Foto: Privat

3. Fotos von Mitarbeitern

könnten Mitarbeiter neben Unterlassungsansprüchen gegebenenfalls auch Schadens­ ersatzansprüche geltend machen.

Ob Posts von Unternehmen in sozialen Netzwerken als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet werden müssen, ist laut Rechtsanwalt Strohmeyer rechtlich nicht final geklärt. Die Mehrheit der Juristen sei allerdings der Meinung, dass es bei Accounts von Unternehmen klar sei, dass es sich um Werbung handle und dass die einzelnen Posts daher nicht extra als Werbung gekennzeichnet werden müssten. Das gelte sowohl für Posts von der Baustelle als auch für Produktvorstellungen oder für Projekte, die der Betrieb realisiert hat. Anders sieht es laut Strohmeyer aus, wenn Handwerker beim Marketing auf die Dienste von Influen­ cern setzen. „Wenn ein Influencer in sozialen Netzwerken zum Beispiel ein Foto vom neuen Badezimmer postet und vom markierten Handwerksbetrieb einen Rabatt oder eine andere Gegenleistung bekommt, dann muss der Influencer seinen Post als Werbung kennzeichnen“, erläutert er. „Durch die Kennzeichnung als Werbung wird trennscharf zwischen redaktionellem Inhalten und Werbung unterschieden.“ Im Detail sei die Abgrenzung im Rahmen des Influencer-Marketings allerdings schwierig, was sich nicht zuletzt auch aus der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Fragestellung ergebe. W

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Fotos: Privat (2) | Rawpixel.com - stock.adobe.com

Schwerpunkt

Von Kunden gefunden werden und einen bleibenden Eindruck hinterlassen: Das sind nur zwei wichtige Ziele einer erfolgreichen Website.

Kunden im Web gewinnen Informationen zu tatsächlichen Dienstleistungen statt eines „Bauch­ ladens“: Wer Kunden im Netz erreichen will, sollte konkret werden. MARTINA JAHN

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mmer mehr Handwerksbetriebe sind mit einer Website im Netz vertreten. Doch nicht immer sprechen sie auch ihre Wunschzielgruppe an. Oder Kunden finden nicht das, was sie suchen – und klicken weg. „Eine professionelle Handwerker-­ Website, auf der Kunden sofort erfassen, welche konkreten Leistungen ein Betrieb bietet, wird immer wichtiger“, sagt Claudia Schimkowski, Inhaberin der AHA Agentur fürs Handwerk GmbH in Plochingen. Kunden hätten oft eine klare Vorstellung davon, was sie sich wünschen. „Je konkreter Sie deshalb Ihr Leistungsspektrum beschreiben, desto eher werden potenzielle Kunden bei Ihnen fündig“, betont sie. Deshalb sei eine gute Vorarbeit für eine Website besonders wichtig. In der Vorarbeit sollten sich Unternehmer Fragen stellen wie: Was ist meine zentrale Leistung? Was möchte ich verkaufen? Welche Zielgruppe möchte ich erreichen? Was sind meine Ziele? Schimkowski nennt drei Faktoren, die eine erfolgreiche Handwerker-Website heutzutage ausmachen:

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1. Ansprache der Zielgruppe

Claudia Schimkowski, Marketingexpertin

„Stellen Sie auf Ihrer Website heraus, welche Dienstleistungen und Produkte Sie anbieten“, rät sie. Wenn Kunden etwas Bestimmtes suchen, wollen sie es schnell finden. Das bedeutet: Die zen­ trale Leistung sollte auf der Startseite – zumindest als Anreißer – zu finden und optisch ansprechend aufbereitet sein. Dazu sollte es eine inhaltliche Beschreibung geben, über die sich Kunden – bei Bedarf auch durch einen weiteren Klick – intensiver informieren können.

2. Sichtbarkeit in den Suchmaschinen

Wer im Netz gefunden werden will, muss seine Seite für die Suchmaschinen optimieren. Wichtig sei dabei, dass sie für mobile Endgeräte optimiert sei, also per Smartphone oder Tablet ohne Qualitätsverluste erreicht werden könne. Zudem sollten Handwerksbetriebe eine Art „Stichwortteppich“ rund um die zentrale Leistung formulieren und die

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Schwerpunkt

Texte und Bildunterschriften auf diese Stichworte hin optimieren. Das steigere die Sichtbarkeit. Tipp: „Vergessen Sie nicht, die Stichworte auch mit der Ortsangabe zu verknüpfen.“ Denn meist suchten Kunden eine Handwerksleistung in Verbindung mit ihrem Wohnort.

Meister im Live-Chat

3. Authentizität

Besonders für die Anzahl von Kundenanfragen und die Werbung neuer Mitarbeiter ist die Echtheit einer Website entscheidend, weiß Schimkowski. „Je konkreter eine Website einen Einblick in den Betrieb gibt, desto authentischer ist sie.“ Deshalb rät sie zur Verwendung von Mitarbeiterfotos in Arbeitssituationen in der Werkstatt oder im Büro des Betriebs. „Viele Kunden freuen sich, wenn sie die gleichen Gesichter dann auch vor Ort wieder­ erkennen“, betont sie. Auch echte Baustellenfotos als Referenzen kämen gut an.

Diese Rubriken sollte eine Website haben

Neben den Hauptleistungen auf der Startseite braucht es ein Navigationsmenü. Folgende Punkte sollten Sie mindestens einplanen, rät die Agenturchefin. News/Aktuelles: In dieser Rubrik können Sie über Termine und Veranstaltungen berichten, die Sie oder Ihr Team wahrgenommen haben. Zudem gehören auf die Newsseite Weiterbildungen der Mitarbeiter und Teamevents. Viele Handwerksbetriebe engagieren sich in Sportvereinen oder gemeinnützigen Verbänden vor Ort. „Zeigen Sie das, das zahlt auf die Mit­ arbeiterbindung ein“, sagt die Marketingexpertin. Wichtig sei, dass Sie den Bereich regelmäßig aktualisieren, beispielsweise einmal im Monat, rät Schimkowski. Über uns: Lassen Sie im „Über uns“ Ihre Kunden wissen, was Sie als Unternehmen ausmacht. Fotos vom Chef oder von der Chefin und den Ansprechpartnern am Telefon sind hier wichtig. „Wenn Sie nicht jeden Mitarbeiter mit Bild und Namen zeigen wollen, können Sie auch Teams zeigen“, sagt die Expertin. Wichtig: Zeigen Sie, dass die Mitarbeiter bei Ihnen Spaß haben – das spricht Kunden sowie potenzielle Mitarbeiter an. Kontakt: Eine für Sie gängige Kontaktmöglichkeit sollte gut sichtbar auf der Startseite und auf allen Unterseiten Ihrer Website zu finden sein. Jobs: Wenn Sie Mitarbeiter suchen, sollten Sie diesen Unterpunkt auch im Menü Ihrer Website einrichten. „Machen Sie auf die Vorzüge eines Handwerksbetriebs beispielsweise gegenüber der Industrie aufmerksam“, rät Claudia Schimkowski. Oder lassen Sie zufriedene Mitarbeiter zu Wort kommen, die derzeit bei Ihnen arbeiten.  W

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„Setzen Sie auf einen authentischen Web-Auftritt und Fotos vom Team.“ Claudia Schimkowski, Marketingexpertin

Ob Festnetz, WhatsApp oder Instagram – Kunden können Eugen Penner (Foto) auf vielen Kanälen erreichen. Neu dazugekommen ist ein Live-Chat. Den bietet der Chef von ZEP-Team seinen Kunden auf seiner Website an. Dafür nutzt er das kostenlose Tool tawk.to. Wer die Website des Handwerksbetriebs aufruft, stößt automatisch auf den Live-Chat. Er ist rechts unten auf der Startseite zu sehen. Ein Eye-Catcher. „Pro Tag bekommen wir etwa ein bis zwei Anfragen über den Live-Chat“, berichtet der Zimmermeister. Darunter seien Anfragen von Kunden zu Carports oder Sanierungen. Und wer antwortet? „Einer von meinen Mitarbeitern im Büro“, sagt der Firmenchef. Voraussetzung sei, dass das Firmenhandy angeschaltet sei – denn damit werde die App betrieben. Die Mitarbeiter des Bielefelder Handwerksbetriebs haben nach Angaben von Eugen Penner momentan gut zu tun. Deshalb ist er froh, dass über den Live-Chat noch nicht mehr Kundenanfragen eingehen. Schließlich sei auf den anderen Kanälen wie Instagram oder WhatsApp deutlich mehr los. „Der Live-Chat ist für mich dennoch ein wichtiger Baustein in meiner Online-Marketing-Strategie“, sagt der Unternehmer. Eine solche Funktion werde mittlerweile bei vielen Online-Shops angeboten. Und diesen Service wolle er seinen Kunden auch bieten. „Die Leute orientieren sich heute im Netz“, ist er überzeugt. Und dort möchte der Unternehmer allen den passenden Kanal bieten. Für Eugen Penner ist das mit Arbeit verbunden. Zur Online-Marketing-Strategie eines Betriebs gehören neben der Website samt Live-Chat auch Adwords-Kampagnen bei Google, Instagram, WhatsApp und YouTube. „Momentan bespiele ich die sozialen Netzwerke selbst mit Inhalten“, so der Zimmermeister. Das mache ihm Spaß und lohne sich zudem. „Ich nutze zum Beispiel regelmäßig den WhatsApp-Status, um auf offene Stellen und aktuelle Projekte aufmerksam zu machen“, berichtet er. Infolgedessen generiere er regelmäßig neue Aufträge über den Messenger und außerdem bekomme er dort auch regelmäßig Bewerbungen. (AML)

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Schwerpunkt

Starke Tools fürs Online-Marketing Grafiken oder Videoclips können Sie für die sozialen Netzwerke auch ohne Grafik­ kenntnisse und teure Software erstellen. Diese Tools helfen Ihnen dabei! ANNA-MAJA LEUPOLD

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er Fotocollagen, Videos oder Diashows für die sozialen Netzwerke erstellen will, braucht kein Profiequipment. Im Netz gibt es Tools, mit denen auch Laien digitale Inhalte in kurzer Zeit erstellen können.

Canva

Ob Facebook-Beitrag, TikTok-Video oder Pinterest-Pin – mit der Grafikdesign-Plattform Canva können Sie diverse Inhalte für die sozialen Netzwerke erstellen. Um loslegen zu können, müssen Sie zunächst überlegen, für welchen Social-Media-­ Kanal Sie Inhalte gestalten wollen – das kann zum Beispiel ein Post für die Instagram-Story sein. Anschließend gilt es, eine Vorlage auszuwählen. Die Möglichkeiten reichen dabei vom Quiz über Fotocollagen bis hin zu weihnachtlichen ­Motiven oder Ostergrüßen. Sobald Sie etwas Passendes gefunden haben, können Sie die Vorlage nach Ihren Wünschen mit eigenen Fotos und Videos gestalten. Auch Schriftart und Farben lassen sich ändern. Ist alles fertig, können Sie Ihr selbst gestaltetes Motiv runterladen und für die sozialen Netzwerke nutzen. Doch mit Canva lassen sich nicht nur Inhalte für Facebook und Co. erstellen. Die Plattform bietet auch Vorlagen für Flyer, Logos, Präsentationen, Einladungen oder Grafiken. Canva gibt es in einer kostenlosen Version, dort haben Sie laut Anbieter Zugriff auf rund 250.000 Vorlagen. Reicht das nicht, gibt es auch noch die ­ kostenpflichtige „Pro Version“ der Plattform. Dort finden Sie noch deutlich mehr Vorlagen, haben mehr Speicherplatz und andere Gestaltungsmöglichkeiten.

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Loom

Loom ist eine Screenrecording-Software. Damit können Sie zum Beispiel Videobotschaften aufnehmen. Alles, was Sie dafür brauchen, sind ein Computer sowie eine Kamera und ein Mikrofon, die sich für den Einsatz bei Videokonferenzen eignen. Nach der Anmeldung klicken Sie dafür auf „New Video“, wählen die Option „Camera only“ aus und beginnen mit der Aufnahme. Sobald Ihr Video im Kasten ist, lässt es sich direkt über einen Link teilen und zum Beispiel als Facebook-Post verwenden. Ein Download des Videos ist somit nicht nötig. Mit Loom können Sie zudem Screencasts erstellen. Das sind Videotutorials, bei denen Sie Ihren Computerbildschirm abfilmen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Video mit Erläuterungen versehen, die Sie während der Aufzeichnung per Mikro einsprechen. Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Gesicht während des Sprechens zu filmen; Ihr Profil wird dann am Bildschirmrand klein eingeblendet. Screencasts eignen sich zum Beispiel, um bei digitalen Produkten oder Plattformen den Hilfe- oder FAQ-Bereich mit Videopräsentationen aufzupeppen Die Screenrecording-Software gibt es in einer kostenlosen Version. Dabei sind sowohl die Zahl der Videos als auch die Länge der Aufnahmen auf fünf Minuten begrenzt. Diese Beschränkungen entfallen bei der Bezahlversion.

Rechner mit Kamera, Smartphone und Headset: Mehr braucht man nicht, um digitale Inhalte wie Grafiken, Diashows und Videos für die sozialen Netzwerke zu produzieren.

Um loslegen zu können, müssen Sie zunächst überlegen, für welchen Social-Media-Kanal Sie Inhalte gestalten wollen. NDH 10/2021


Foto: RomixImage - stock.adobe.com

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Animoto

Bewegtbilder und Videos gewinnen in den sozialen Medien an Bedeutung. Mit dem Videoerstellungsdienst Animoto lassen sich professionelle Diashows erstellen – Grafik- und Schnittkenntnisse sind dafür nicht nötig. Wenn Sie Fotos oder Videos haben, können Sie sofort mit einem eigenen Projekt loslegen. Als Erstes gilt es, ein Template, also eine Vorlage, auszuwählen. Wie auch bei Canva haben Sie dabei die Qual der Wahl. Sie können sich zum Beispiel für eine Slideshow entscheiden, die sich als Story bei Facebook oder Instagram posten lässt. Aber auch für YouTube oder LinkedIn lassen sich mithilfe des Videoerstellungsdienstes Inhalte anfertigen. Die zu Ihrem Zweck passende Vorlage müssen Sie anschließend nur mit Ihren Fotos oder Videos befüllen. Außerdem lassen sich Schrift- und Hintergrundfarben sowie die Hintergrundmusik individuell anpassen. Sobald das Projekt fertig ist, können Sie Ihren Clip zum Beispiel per Download oder per Link teilen. Downloads sind allerdings nur in der Pro-­Version möglich.  W ier finden Sie die Marketing-Tools: H www.canva.com/de_de www.loom.com www.animoto.com/

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Fotos: Martina Jahn | Franz Fender

Regionales

Metallbauer und Azubi-Mentor Marcel Liene (rechts) im Gespräch mit dem Auszubildenden Marlon.

Corona bremst weiter die Ausbildung Noch sind viele Lehrstellen offen. Das niedersächsische Handwerk fordert die Sicherstellung von Praktika. MARTINA JAHN

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räsenz der Betriebe in den Schulen und Praktika – das sind nach Einschätzung von Karl-Wilhelm Steinmann die entscheidenden Faktoren, um Jugendliche für eine handwerkliche Ausbildung zu begeistern. Wenn beides wie in der Corona-Krise entfällt oder nur eingeschränkt möglich ist, schlage sich das in den Ausbildungszahlen nieder, betont der Präsident der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN). Das bestätigt eine aktuelle LHN-Umfrage unter 1.400 Handwerksbetrieben, der zufolge Ende Juli noch 40 Prozent freie Ausbildungsplätze meldeten. Corona-bedingt sei beson-

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„Handwerk muss erlebt werden.“ Karl-Wilhelm Steinmann, LHN-Präsident

ders das Friseurhandwerk betroffen. Als Folge der hohen Baunachfrage gelte das aber auch für viele Bau- und Ausbaugewerke. Auch die Pascheit Edelstahl- Metall- und Geräte­ bau GmbH in Hannover hat in diesem Jahr nur einen von zwei Ausbildungsplätzen besetzt. „Durch das Corona-Jahr konnten wir in den Schulen unseren Beruf nicht persönlich vorstellen“, sagt Auszubildenden-­ Mentor Marcel Liene. Dadurch konnte er weniger Praktika anbahnen, die in dem Unternehmen Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz sind. Dazu komme die Corona-bedingte Verunsicherung, die auch dazu führe, dass Azubi-Stellen unbesetzt bleiben.

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Regionales

Digitale Formate werden wichtiger

Um die Einschränkungen der Betriebe bei der Azubi-­ Suche aufzufangen, setzen Organisationen und Betriebe in der beruflichen Orientierung auf digitale Angebote. So hätten Kammern und Verbände digitale Berufsmessen, virtuelle Betriebsbesuche, digitale Azubi-Speeddatings oder Elterntelefone eingerichtet, berichtet Steinmann. Von den befragten Ausbildungsbetrieben gaben 15 Prozent an, die neuen Angebote zu nutzen. Etwa die Hälfte habe auf diesem Weg neue Auszubildende bekommen. Für die Zukunft bewerten zwei Drittel aller Befragten digitale Angebote für die Gewinnung von Auszubildenden als relevant.

Forderungen an die Politik

Eine zunehmend digitale Berufsorientierung kann Praktika allerdings nicht ersetzen. Deren Bedeutung bestätigt auch die LHN-Umfrage: Insgesamt 95 Prozent der befragten Betriebe schätzen Schülerpraktika zum persönlichen und praktischen Erleben eines Handwerks als wichtig ein; 70 Prozent bewerten sie sogar als „besonders relevant“. „Schulpraktika müssen wieder in vollem Umfang möglich sein“, fordert deshalb Steinmann. Weitere Forderungen des LHN-Vorsitzenden an Politik und Bildungsverantwortliche lauten: ɓɓ

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Ausbau der beruflichen Orientierung: Dazu brauche es ein spezielles Referat im Kultusministerium. Professionalisierung der digitalen Berufs­ orientierungsformate: Sie dienten der Erst­ ansprache und könnten zur Sensibilisierung der Jugendlichen genutzt werden. Stärkere Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Schulen: Junge Auszubildende müssten als Ausbildungsbotschafter intensiver eingesetzt und dabei in Abstimmung mit den Kammern unterstützt werden. Zudem setzt sich die LHN für eine Stärkung der Sprachförderung, landesübergreifende Azubi-Tickets und eine bessere Ausstattung von Berufsschulen und überbetrieblichen Bildungsstätten ein.

„Schulpraktika müssen wieder in vollem Umfang möglich sein.“

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Karl-Wilhelm Steinmann, LHN-Präsident

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Am wichtigsten bleiben nach Einschätzung von Metallbauer Marcel Liene indes Termine in den Schulen und Praktika, um das Interesse der Jugendlichen zu wecken. Er hofft, dass bald wieder mehr Präsenz-Veranstaltungen stattfinden, auf denen sich Schüler über Handwerksberufe informieren können. Und er macht noch einmal deutlich: „Durch die wenigen direkten Kontakte und Praktika in 2020 haben wir dieses Jahr nur halb so viele Bewerbungen erhalten wie sonst.“  W

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Regionales

„Tarifbindung ist wichtig“ Arbeitnehmer-Vizepräsidenten des deutschen Handwerkskammertages treffen sich in Lüneburg.

Fotos: Robert Kneschke - stock.adobe.com | DGB/Simone M.Neumann | ZDH/Boris Trenkel

vorstand zuständig für Handwerkspolitik, betont, dass mit Tarifverträgen alle die gleichen Wettbewerbsbedingungen hätten. „Den Auftrag soll der Betrieb bekommen, der bei entsprechenden Löhnen qualitätsmäßig die beste Arbeit leistet“, fordert Körzell. Wenn überall regional und handwerksspezifsch unterschiedliche ausgehandelte Tarifverträge vorlägen, müsste nicht über Mindestlohn diskutiert werden.

Mehr Kleinbetriebe in die Innungen

Tarifverträge sind ein Regelwerk, um in den Betrieben fair miteinander umzugehen, meinen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter.

„Wir brauchen starke Gewerkschaften, die dafür sorgen, dass die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgeglichen sind. Und im Handwerk geht es noch um mehr“, begrüßt Hausherr Detlef Bade die Gäste. Denn in den Kammern gebe es eine Selbstverwaltung, die auf gemeinsamem Engagement von Betriebsinhabern und Arbeitnehmern basiere, so der Präsident der Handwerks­ kammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Dass Tarifverträge wichtig sind, steht denn auch für Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), außer Frage: „So haben wir in unseren Betrieben ein Regelwerk, um fair miteinander umzugehen.“

Hans Peter Wollseifer, ZDH-Präsident

Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle

Aber es gelte, mehr junge Nachfolger und Existenzgründer zu motivieren, Mitglied in den Innungen zu werden, um mit den jeweils passenden Gewerkschaften Tarifverträge zu erarbeiten. Stefan Körzell, im geschäftsführenden Bundes-

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Dass kleine Betriebe, darunter die hohe Zahl der Solo-Selbstständigen, verstärkt für die Mitgliedschaft in Innungen gewonnen werden müssen, sagt Wollseifer. Tarifverträge seien auch für diese Betriebe geeignet. Sie müssten aber regional und branchenspezifisch angepasst werden. Das sieht Körzell anders: „Die Tarifverträge sind flexibel genug, um auch kleinere Betriebe einzubinden. Wir haben nur 30 Prozent Tarifbindung im Handwerk. Wir wollen, dass das steigt.“ Einig sind sich die beiden Diskutanten auf dem Podium, was die Umsetzung der Klima­ neutralität bis 2045 betrifft. „Die können wir uns von der Backe putzen. Für die Unmenge an Arbeit haben wir kein ausreichendes Fachpersonal“, spitzt Körzell zu.Und der Handwerkspräsident: „Umso mehr müssen wir in Ausbildung investieren. Es werden nicht mehr viele Fachkräfte aus dem osteuropäischen Ausland kommen. Aus Drittländern können wir nur einige Tausend im Handwerk pro Jahr erwarten.“ Den Fridays-for-Future-Teilnehmern gebe er daher auf den Weg: „Wofür ihr demonstriert, könnt ihr im Handwerk umsetzen. Macht ein Freiwilliges Jahr im Handwerk. Das kann auf die Ausbildung angerechnet werden.“ Wenn sich seine Kollegen schon in seiner Heimat treffen: Der ehemalige Vizepräsident Heidulf Masztalerz stellt sein Herzensprojekt, den von ihm gegründeten Verein „Straßenkinder Tansania“ vor. Dieser Verein gibt vernachlässigten Kindern in dem afrikanischen Land ein Zuhause, Schulunterricht, eine qualifizierte Ausbildung – und freut sich über Spenden. (FRÖ)  W Web-Wegweiser:

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied

w www. strassenkindertansania.info

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Mit dem Newsletter von handwerk.com informiere ich mich zwei Mal pro Woche verlässlich über aktuelle Themen aus Bereichen wie Recht, Steuern, Personal oder Marketing & Werbung. Holger Kewitz, Fliesen Cussler GmbH, Hannover

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Fotos: Privat | Janina Dierks - stock.adobe.com

Betrieb

Auch Rechenfehler sind Rechnungsfehler. Die entstehen häufig, wenn keine professionelle Software im Einsatz ist.

Diese Fehler werden teuer! Mängel in der Handwerkerrechnung ärgern Kunden und führen oft zu Steuernachzahlungen. JÖRG WIEBKING

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eklamationen, spätere Zahlungseingänge, Betriebsprüfungen, Steuernachzahlungen: Diese Folgen drohen, wenn Handwerkern beim Erstellen einer Rechnung Fehler unterlaufen, warnt Steuerberater Armin Schiehser aus Lohr am Main. Hier verrät der Fachberater für Handwerk und Bau, welche Fehler seiner Erfahrung nach am häufigsten passieren.

Tipp: „Es gibt gute und verlässliche Lösungen, zum Beispiel von Lexoffice oder „Unternehmen online“ von der Datev, die auch für kleine Betriebe geeignet sind“, empfiehlt der Steuerberater. Solche Programme würden es zudem erlauben, Unterlagen GoBD-konform zu speichern, die im Zusammenhang mit der Rechnung stehen, zum Beispiel Angebote, Lieferscheine und Eingangsrechnungen.

1. Die Rechnung ist nicht GoBD-konform

2. Fehlende Pflichtangaben zur Umsatzsteuer

Die Finanzämter achten genau darauf, ob Rechnungen den Grundsätzen der ordnungsgemäßen digitalen Buchhaltung (GoBD) entsprechen, berichtet Schiehser: „Viele Handwerker sind es gewohnt, Rechnungen in Word oder Excel zu schreiben. Solche Programme sind nicht GoBD-konform.“ Entscheidend sei, dass die Software nachträglich nicht mehr veränderbare Rechnungen mit fortlaufenden Rechnungsnummern erstellt und protokolliert – das sei mit Office-Programmen nicht möglich. Nicht GoBD-konforme Rechnungen sind bei einer Außenprüfung durch die Finanzverwaltung der erste Schritt auf dem Weg zur Umsatzsteuerschätzung, warnt Schiehser. Kommen dann noch Mängel in der Buchhaltung oder der Kassenführung hinzu, habe das Finanzamt genügend Gründe für eine Zuschätzung und Steuernachzahlungen.

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Armin Schiehser, Steuerberater

Zu den Pflichtangaben zur Umsatzsteuer gemäß Paragraf 14 UStG zählen: ɓɓ Name und Anschrift des leistenden Unternehmens ɓɓ Name und Anschrift des Leistungsempfängers ɓɓ Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer ɓɓ Rechnungsdatum ɓɓ Fortlaufende und eindeutige Rechnungsnummer ɓɓ Leistungszeitpunkt ɓɓ Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Leistung ɓɓ Netto-Beträge ohne Umsatzsteuer ɓɓ Entgeltminderungen ɓɓ Steuersatz und Steuerbetrag

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Betrieb

Hinweise, falls Sie von der Umsatzsteuer befreit sind oder falls Sie am Bau für gewerbliche Kunden tätig sind und es zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG kommt.

Gewerbliche Kunden müssen Rechnungen zehn Jahre aufbewahren. Hinweisen müssen Sie diese Kunden darauf jedoch nicht.

Fehlen die Pflichtangaben, müssen Sie die Rechnung neu ausstellen. Entweder sofort, weil Ihr umsatzsteuer­pflichtiger Auftraggeber es bemerkt und die Rechnung nicht bezahlt. Oder nach ein paar Jahren, wenn es bei einer Betriebsprüfung des Kunden auffällt.

Kunden freuen sich über den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen. Die Steuererstattung für Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Sanierungsarbeiten beim Kunden gibt es jedoch nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ɓɓ Die Rechnung muss Arbeits- und Material­ kosten getrennt ausweisen, da es den Steuerbonus nur auf Arbeitskosten gibt. ɓɓ Der Kunde muss die Rechnung überweisen. Barzahlungen sind vom Bonus ausgeschlossen.

ɓɓ

5. Fehlende Angaben für den Steuerbonus

3. Falscher Leistungszeitpunkt und späte Rechnungen

Eine Pflichtangabe in der Handwerkerrechnung ist der Leistungszeitpunkt. Auf den achten Betriebsprüfer bei einer Umsatzsteuersonderprüfung ganz besonders, denn die Umsatzsteuer wird zum Leistungszeitpunkt fällig. Hier komme es immer wieder zu einer Kombination aus zwei Fehlern, berichtet Schiehser: „Häufig schreiben Betriebe Rechnungen sehr spät und wissen dann nicht mehr genau, wann der Leistungszeitpunkt war.“ Der Leistungszeitpunkt ist der Tag der Abnahme eines Werks. Falls es nicht oder verspätet zur Abnahme kommt, wäre es der Tag der Fertigstellung oder Inbetriebnahme. Daran ändert sich laut Schiehser auch dann nichts, wenn der Handwerker nach der Abnahme noch kleinere Mängel beseitigen muss. „Aber mancher denkt, der Leistungszeitpunkt sei erst der Abschluss der Mängelbeseitigung. Das ist ein Problem, wenn zwischen Abnahme und Mängelbeseitigung Wochen oder Monate vergehen.“ „Schreiben Sie die Rechnung ein halbes Jahr später, dann haben Sie so lange die Umsatzsteuer hinterzogen, vielleicht sogar noch länger, wenn der Leistungszeitpunkt früher war“, warnt der Steuerberater. Im besten Fall müssten Sie nur Zinsen auf die zu spät abgeführte Steuer zahlen. „Aber wenn es um hohe Beträge oder mehrere Fälle geht, ist man schnell wegen Steuerhinterziehung dran.“

4. Kein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht

Privatkunden müssen Handwerkerrechnungen gemäß § 14b UStG zwei Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde. Dies gilt auch für Unternehmer als Kunden, wenn sie Handwerker für ihren privaten Bedarf beauftragen. Auf diese Aufbewahrungspflicht müssen Sie Ihre Kunden hinweisen, „aber das wird regelmäßig vergessen“, warnt der Steuerberater. Enthält die Rechnung diesen Hinweis nicht, könne der Kunde eine Rechnungskorrektur verlangen, sagt Schiehser. „Das führt natürlich zu Zahlungsverzögerungen.“

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6. Fehler bei den in Rechnung gestellten Zeiten und Stundensätzen

„Wer seine Rechnungen zu spät schreibt, hinterzieht Umsatzsteuer.“ Armin Schiehser, Steuerberater

Für Ärger mit Kunden sorgen nach Schiehsers Erfahrung auch Fehler, die sich um die abgerechneten Stunden und Zusatzkosten drehen: ɓɓ Aufrunden von Arbeitsstunden: Handwerker dürfen Arbeitszeiten nicht auf halbe oder volle Stunden aufrunden. Zulässig seien nur geringfügige Aufrundungen. ɓɓ Wucher bei Stundensätzen: Die Stundensätze können Sie mit Kunden frei vereinbaren. Sollten Sie jedoch ohne schriftliche Vereinbarung tätig werden, sollten Sie nicht mehr als den orts­üblichen Stundensatz für eine Leistung abrechnen. „Sonst könnte es sich um Wucher handeln und der Kunde muss nicht zahlen“, warnt Schiehser. ɓɓ Anfahrtskosten ohne Absprache: Auch die Fahrtkosten können Sie in Rechnung stellen, aber nur, wenn Sie den Kunden vor Auftragserteilung da­rüber informiert haben.

7. Rechenfehler in der Rechnung

Nicht ungewöhnlich sind nach Schiehsers Erfahrung Rechenfehler in Rechnungen: bei der Umsatzsteuer, den Nettobeträgen, der Rechnungssumme. Auch bei Schlussrechnungen komme es dazu immer wieder, wenn die Nettobeträge und die Umsatzsteuer mit dem Gesamtbetrag verrechnet werden. „Das passiert, wenn für die Rechnungen keine geeignete Software genutzt wird“, berichtet der Steuerberater. Die Folgen seien Reklamationen durch Kunden, aber auch Gewinnschätzungen durch das Finanzamt. „Wenn Rechenfehler passieren, dann sind das selten Einzelfälle und das ist dann Grund genug, eine Buchhaltung zu schätzen.“  W Hier finden Sie die fünf Regeln, die Sie bei

w der Berechnung von Fahrtkosten beachten sollten: svg.to/anfahrtskosten

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Betrieb

URTEIL

Steuerlich wird die Vermietung unter Angehörigen nur bei vergleichbaren Mieten anerkannt.

Achten Sie auf den Mietspiegel! Werbungskosten bei Vermietung unter Verwandten: Der Fiskus darf nicht die Daten einzelner Wohnungen zum Vergleich nutzen. Der Fall: Eine Vermieterin überlässt ihrer Tochter eine Wohnung und will die Wer­ bungskosten für die Wohnung vollständig steuerlich geltend machen. Das Finanzamt schaut genauer hin: Die Tochter zahlt eine monatliche Miete von 300 Euro zuzüglich 70 Euro Nebenkosten. Eine Etage weiter oben zahlt der Mieter für eine Wohnung gleicher Größe 500 Euro Miete plus 78 Euro Nebenkosten. Das Finanzamt setzt daraufhin die Miete für die fremdvermie­ tete Wohnung als „ortsübliche Miete“ an. Die Folge: Da die Tochter in diesem Fall weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete zahlt, darf ihre Mutter als Vermiete­ rin die Werbungskosten der Wohnung nur anteilig ansetzen. Die Vermieterin klagt dagegen, weil das Finanzamt nur einen einzigen Vergleich angestellt hat, statt die ortsübliche Miete korrekt zu ermitteln.

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Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Fall zugunsten der Ver­ mieterin entschieden. Grundsätzlich sei zur Ermittlung der ortsüblichen Miete der örtliche Mietspiegel heranzuziehen. Das könne ein qualifizierter oder auch ein einfacher Mietspiegel sein. Der Vergleich mit einer gleich großen, ähnlich ausgestatteten Wohnung im selben Haus könne den Mietspiegel hingegen nicht ersetzen. Ein Mietspiegel berücksichtige – anders als ein direkter Vergleich zweier Wohnungen – „eine gewisse Bandbreite von zu zahlenden Mieten“, die auch bei ansonsten direkt vergleichbaren Wohnungen „typisch ist“. (JW)   W

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BFH: Urteil vom 22. Februar 2021 Az. IX R 7/20

Der Fall: Der Arbeitgeber kauft einem Mitarbeiter sein privates Handy für einen Euro ab. Zugleich vereinbaren die beiden, dass der Betrieb die Kosten des Mobilfunk­ vertrags übernimmt. Anschließend über­ lässt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter das Gerät als steuerfreies Gehaltsextra – als Diensthandy auch zur privaten Nutzung. Nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung soll der Arbeitgeber jedoch die laufen­ den Handygebühren nachträglich als Lohn versteuern. Die Begründung des Finanzamts: Das ganze Vorgehen sei eine „unangemessene rechtliche Gestaltung“ nach § 42 Abgabenordnung. Dem Fiskus stößt der Kaufpreis von einem Euro auf – weniger als der übliche Wert für ein gebrauchtes Gerät dieser Marke. Der Arbeitnehmer habe das Handy lediglich wegen der erwarteten Steuervorteile aus der späteren Überlassung verkauft. Das Urteil: Das Finanzgericht (FG) Mün­ chen sieht das anders. Die Rücküberlas­ sung sei nach § 3 Nr. 45 Einkommensteuer­ gesetz lohnsteuerfrei. Der Kaufvertrag für das Handy sei zivilrechtlich wirksam und es gebe keine Anzeichen, die für ein Scheingeschäft sprächen. Im Gegenteil: Der Arbeitnehmer habe vertraglich auf die „Sachherrschaft“ an dem Gerät verzichtet. Die habe nur der Arbeitgeber. Denn gemäß der Vereinbarung zur Handyüberlassung müsste er sein Diensthandy abgeben, wenn er die Firma verlässt oder wenn der Arbeit­ geber diese Vereinbarung aus dringenden betrieblichen Gründen kündigt. (JW) FG München: Urteil vom

a 20. November 2020, Az. 8 K 2656/19 Foto: Wayhome Studio stock.adobe.com

Foto: psdesign1 - fotolia.com

Privates Handy als Gehaltsextra

Privates Smartphone als Gehaltsextra? Kein Problem, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter das Gerät abkauft.

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Betrieb

Sind Geschäftsführer Arbeitnehmer? Der Fall: Eine Firma kündigt einem Mit­ arbeiter, der seit Dezember 2016 bei dem Unternehmen beschäftigt ist. Mit dem Kündigungsschreiben vom 21. Juni 2019 hält das Unternehmen die Kündigungs­ frist zum 31. Juli 2019. Zum Zeitpunkt der Kündigung sind dort rechnerisch 8,5 Mitarbeiter beschäftigt und es gibt zwei Fremdgeschäftsführer. Der gekündigte Arbeitnehmer wehrt sich mit einer Kündigungsschutzklage. Der Grund: In seinem Fall sei das Kündi­ gungsschutzgesetz anzuwenden, da die beiden Geschäftsführer als Arbeitnehmer zu berücksichtigen seien. Zudem sei der Arbeitnehmerbegriff des § 23 Abs. 1 Satz 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) aus verfassungsrechtlichen Gründen erwei­ ternd auszulegen und auf Fremdgeschäfts­ führer einer GmbH auszudehnen, meint der Arbeitnehmer. Vor dem Arbeits- und Landesarbeitsgericht unterliegt der Gekün­ digte und zieht dann mit der Klage vor das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das Urteil: Das BAG entscheidet zugunsten des Unternehmens. Die

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Ein Mitarbeiter zieht gegen seine Kündigung vor Gericht, weil sein Arbeitgeber zum Kündigungszeitpunkt kein „Kleinbetrieb“ gewesen sei. Das Bundesarbeitsgericht sieht das anders.

Fremdgeschäftsführer zählen in Kleinbetrieben in der Regel nicht als Arbeitnehmer, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Richter sind der Ansicht, dass die Fremd­ geschäftsführer in dem Fall nicht bei der Berechnung der Anzahl der Arbeitnehmer im Sinne des § 23 KSchG zu berücksich­ tigen seien. Ein Geschäftsführer sei nur dann Arbeitnehmer, wenn er ausnahms­ weise an Weisungen gebunden ist, die über das rein gesellschaftsrechtliche

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hinausgehen. Fremdgeschäftsführer würden zudem in den allermeisten Fällen nicht unter den Arbeitnehmerbegriff des § 611a Abs. 1 BGB fallen, führten die Rich­ ter aus. (JA)  W BAG: Urteil vom 27. April 2021

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Betrieb

Frische Luft, Bewegung und Abwechslung helfen gegen trübe Stimmung.

Das hilft gegen den Herbstblues Wenn die Blätter fallen, sinkt oft die Stimmung. Mit unseren drei Tipps bekämpfen Sie erfolgreich die schlechte Laune – auch in Ihrem Team. Die Tage werden kürzer, die Blätter bunt und die Luft kalt. Bei vielen Menschen sinkt jetzt die Stimmung – der Herbstblues kommt. Doch das muss nicht sein. Karen Pauli, Fachberaterin in der Betrieblichen Gesundheitsförderung bei der IKK classic, hat drei gute Tipps gegen schlechte Laune und erklärt, woher der Herbstblues kommt.

Was ist der Herbstblues?

Wenn die Tage dunkler werden, lässt auch die Laune nach. „Das ist eine körperliche Reaktion auf den Lichtmangel“, sagt Karen Pauli. „Wir produzieren mehr Melatonin, das Schlafhormon, und

„Etwas Neues auszuprobieren macht Spaß und hilft aus der lethargischen Stimmung heraus.“ Karen Pauli, Fachberaterin in der Betrieblichen Gesundheitsförderung

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weniger Serotonin, das für Freude und Antrieb sorgt. Das katapultiert uns in den Herbstblues, macht uns müde, antriebslos und wir haben weniger Lust auf Aktivitäten. Selbst der Darm wird träger.“ Doch anders als unsere Vorfahren ohne elektrisches Licht passen wir unseren Tagesablauf nicht mehr an die natürlichen Lichtverhältnisse an. Auch im Winter stehen wir früh auf und gehen spät schlafen. „Darauf ist unser Körper aber eigentlich gar nicht eingestellt“, so Pauli. Hilflos ausgeliefert sind wir der trüben Stimmung im Herbst allerdings nicht. Drei Tipps, was Sie tun können, wenn Sie der Herbstblues packt.

Tipp 1: Bleiben Sie in Bewegung

„In einer Studie mit der Sporthochschule Köln haben wir festgestellt, dass sich viele Handwerkerinnen und Handwerker als Ausgleich für die Arbeit an der frischen Luft bewegen oder joggen“, sagt Pauli. „Das sollten Sie möglichst beibehalten!“ Wichtig sei aber, sich um angemessene

Kleidung zu kümmern, die auch Regen und Kälte standhält. „Wem das Wetter zu schlecht wird, der kann auf Sportarten ausweichen, die drinnen möglich sind, wie etwa Squash.“ Auch die in der Corona-Pandemie beliebt gewordenen Workouts zu Hause seien eine gute Möglichkeit, sich im Winter fit zu halten und die Stimmung anzukurbeln. Wem das zu einsam ist, der kann sich jemanden an die Seite holen. „Mit einem Trainingsbuddy macht die Bewegung mehr Spaß und man hat gleich einen Motivator an der Seite“, meint die Fachberaterin. Im Betrieb können Sie auch eine Challenge daraus machen: Fast jeder hat heute ein Smartphone mit einer Fitness-App. Warum starten Sie nicht einen Wettbewerb im Betrieb, wer die meisten Schritte macht? Beschäftigte könnten in Teams gegeneinander antreten, zum Beispiel erfahrene Gesellen gegen Azubis. „So bleibt auch das Team fit und gut gelaunt“, ist Pauli überzeugt.

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Betrieb

Tipp 2: Bringen Sie Abwechslung auf den Teller

Einatmen die Schultern hochziehen und beim Ausatmen fallenlassen“, beschreibt Pauli eine Übung. „Die Übung sollten Sie ein paar Mal wiederholen. Das dauert nur 30 Sekunden, schafft aber Ruhe und Frische im Kopf.“

Der Herbst ist eine gute Gelegenheit, neue Rezepte auszuprobieren, denn das Angebot an regionalem Obst und Gemüse ist jetzt besonders groß. Wer unsicher ist, welche Sorten Saison haben, kann sich in der Saisonkalender-App der Bundes­ anstalt für Landwirtschaft und Ernährung kostenlos informieren. „Etwas Neues auszuprobieren macht Spaß und hilft aus der lethargischen Stimmung heraus“, betont Pauli. „Außerdem schlagen Sie gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Die Transportwege für die Waren sind kurz, deshalb sind Obst und Gemüse frisch und ausgereift, Sie unterstützen die regionale Landwirtschaft und das Klima wird nicht so stark belastet.“ Wer Anregungen für Rezepte braucht, wird auf jobundfit.de fündig. In der Rezeptdatenbank lässt sich gezielt nach Zutaten suchen. „Um die Urlaubsstimmung zu verlängern, können auch Rezepte aus der Urlaubsregion nachgekocht werden“, gibt Pauli einen weiteren Tipp. „Besonders viel Spaß macht das gemeinsam mit Freunden und der Familie.“ Gemeinsame Koch­abende mit Motto, bei denen jeder Eingeladene für einen Gang zuständig ist, sorgen für Abwechslung auf dem Teller und für lustige Abende. Sie können das Ganze auch mit einem Ausflug an die frische Luft verbinden, indem sie Pilze sammeln und gemeinsam zubereiten. Hier muss aber unbedingt jemand dabei sein, der sich auskennt.

Herbstblues – oder steckt doch mehr dahinter?

Ein paar Tage mit trüber, antriebs­ loser Stimmung sind im Herbst ganz normal. „Wenn allerdings die Nieder­ geschlagenheit länger als ein paar

Wochen anhält, ohne dass es dafür einen offensichtlichen Grund gibt und ohne Aussicht auf Besserung, ist das ein ­ernstes Warnsignal und sollte von einem Arzt abgeklärt werden“, rät die Expertin. Es helfe, regelmäßig in sich hineinzuspüren und sich zu fragen: Wie geht es mir gerade? Was brauche ich, um mich gut zu fühlen? „Das ist am Anfang nicht leicht, aber mit der Zeit bekommt man ein gutes Gespür für sich selbst“, beschreibt Pauli die Wirkung. KATHARINA WOLF W

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Tipp 3: Gönnen Sie sich Ruhe

Der Mensch ist ein lichtgesteuertes ­Lebewesen, die Müdigkeit im Herbst liegt deshalb in unserem Naturell. „Wir leben aber in einer Gesellschaft, in der man immer viel schaffen muss – ganz gleich, wie die äußeren Umstände sind“, betont die Expertin. „Es ist aber wichtig, sich auch mal einzugestehen, dass es nicht geht, und sich Ruhe zu gönnen: einfach mal früh ins Bett gehen oder einen gemütlichen Abend auf dem Sofa verbringen.“ Wer im Alltag oft angespannt ist, kann kurze Übungen zur Entspannung einlegen: „Sich bequem hinstellen, die Beine hüftbreit auseinander, beim tiefen

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Betrieb

Krankenstände im Betrieb abbauen ANNA-MAJA LEUPOLD

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b akute Atemwegserkrankungen, Rückenschmerzen oder psychische Erkrankungen: Mitarbeiter fallen immer mal wieder krankheitsbedingt aus. Wenn sich die Krankmeldungen im Betrieb häufen, kann bei Chefs leicht das Gefühl entstehen, dass der Krankenstand im Team das normale Maß übersteigt. Was Unternehmer in so einer Situation tun können, weiß Kerstin Anger, Gesundheits­managerin für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bei der IKK classic. Sie rät Chefs dazu, die Krankmeldungen aller Mitarbeiter zunächst in einer Excel-Tabelle zu erfassen – und zwar für jeden einzelnen Tag, also auch für die krankheitsbedingten Abwesenheiten ohne gelben Schein: „So finden Sie schnell heraus, ob Sie mit Ihrem Gefühl richtig liegen.“ Ist der Krankenstand tatsächlich hoch, können sich Betriebe Unterstützung bei den Krankenkassen holen.

Fehlzeiten analysieren

Anger zufolge haben größere Betriebe die Möglichkeit, eine Fehlzeitenanalyse machen zu lassen. Unternehmern empfiehlt sie, sich dafür an die Krankenkasse zu wenden, bei der die meisten Mitarbeiter versichert sind. „Damit der Datenschutz bei der Analyse gewahrt bleibt, muss eine Mindestanzahl von Versicherten vorhanden sein“, erläutert die Gesundheitswissenschaftlerin. Die IKK classic beispielsweise führe die Fehlzeitenanalyse nur durch, wenn mindestens 15 Mitarbeitende eines Betriebs bei ihr versichert sind. Wer eine Fehlzeitenanalyse machen lasse, erfahre beispielsweise: ɓɓ wie hoch der Krankenstand in Prozent ist,

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ɓɓ

ɓɓ ɓɓ

wie hoch die Gesundheitsquote – also der Anteil der Mitarbeiter, die gar nicht krankheitsbedingt ausfallen – ist, wie lange ein einzelner Krankheitsfall im Schnitt dauert und welche gesundheitlichen Belastungen bei den Mitarbeitern im Vordergrund stehen. Das können zum Beispiel Muskel- und Skeletterkrankungen, psychische Erkrankungen, Erkrankungen der oberen Luftwege oder Unfälle sein.

Fotos: Privat | MATTHIAS BUEHNER - stock.adobe.com

Fallen Mitarbeiter oft krank aus, stört das die Arbeitsabläufe. Doch gegen einen hohen Krankenstand können Betriebe etwas tun, wenn sie die Gründe für die Ausfälle kennen.

Hoher Krankenstand im Team? Wenden Sie sich an Experten der Krankenkasse, bei der die meisten Ihrer Mitarbeiter versichert sind, und decken Sie die Problemfelder auf.

Die einzelnen Ergebnisse kann die Krankenkasse laut Anger dann mit den Fehlzeiten der Branche oder sogar des Gewerks abgleichen – so erfährt der Betrieb, wie er im Vergleich zu anderen Unternehmen dasteht. Die Gesundheitsmanagerin weist allerdings darauf hin, dass die Aussagekraft der Fehlzeitenanalyse begrenzt ist: „Wer auch die Ursachen für das Krankheitsgeschehen im Betrieb aufdecken möchte, muss weitere Analysen durchführen.“

Ursachen aufdecken

Chefs sowohl großer als auch kleiner Handwerks­ betriebe, die die Belastungsfaktoren in ihrem Unternehmen identifizieren und gezielt dagegen vorgehen wollen, können zum Beispiel auf das Betriebliche

„Durch BGM-Maßnahmen können sich Betriebe im Wettbewerb um Fachkräfte Vorteile gegenüber ­anderen Unternehmen verschaffen.“ Kerstin Anger, Gesundheitsmanagerin

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Betrieb

Gesundheitsmanagement (BGM) setzen. Laut Kerstin Anger müssen sie sich dazu an eine der im Betrieb vertretenen Krankenkassen wenden. Wer sich für BGM bei der IKK classic entscheide, müsse zunächst eine Vereinbarung abschließen. Nach einem ersten Beratungsgespräch kämen dann Gesundheitsmanager der Krankenkasse in den Betrieb, um dort die gesundheitliche Situation zu analysieren. Dabei würden auch die Mitarbeiter befragt. Übliche Fragen seien beispielsweise: ɓɓ Welche Hilfsmittel nutzen Sie? ɓɓ Wie ist Ihre Arbeit organisiert? ɓɓ Wo sehen Sie Verbesserungspotenzial? Anschließend werden laut Anger die Ergebnisse ausgewertet. „Auf diese Weise lassen sich Problemfelder identifizieren“, erläutert sie. Zum Beispiel könne dabei herauskommen, dass es an manchen Arbeitsplätzen eine höhere arbeitsbedingte körperliche Belastung gibt. Oder es zeige sich, dass die psychisch-soziale Belastung im Betrieb insgesamt hoch ist, verstärkt Suchtproblematiken

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vorkommen oder die arbeitsgerechte Verpflegung für manche Mitarbeiter schwierig ist. „Die konkreten Analyse-Ergebnisse präsentieren wir dem Betriebsinhaber und erarbeiten dann gemeinsam einen Umsetzungsplan für den Betrieb“, sagt Anger. Der Plan könne etwa Maßnahmen enthalten, die die Gesundheitskompetenz der einzelnen Mitarbeiter fördern oder die Verhältnisse am Arbeitsplatz verbessern.

BGM nicht nur bei hohem Krankenstand Kerstin Anger, Gesundheitsmanagerin

Betriebliches Gesundheitsmanagement lohnt sich laut Anger nicht nur für Betriebe, die einen hohen Krankenstand haben: „Mit diesem Instrument lassen sich nicht nur Fehlzeiten reduzieren, es können auch andere positive Effekte erzielt werden.“ Als Beispiel nennt die Gesundheitsmanagerin die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit oder die Verbesserung des Betriebsklimas. Sie ist daher überzeugt: „Durch BGM-Maßnahmen können sich Betriebe im Wettbewerb um Fachkräfte Vorteile gegenüber anderen Unternehmen verschaffen.“ W

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Fotos: Christian Frederik Merten

BetriebPLUS

Von außen unterscheidet sich der Toyota Proace Electric nur in Details von seinen Diesel-Geschwistern.

Lastesel unter Strom Toyota bietet seinen Transporter Proace jetzt auch rein elektrisch an. Der Proace Electric ist so alltagstauglich wie seine Diesel-Geschwister. CHRISTIAN FREDERIK MERTEN

N

un also auch der Toyota Proace. Nach seinen Schwestermodellen Citroën Jumpy, Opel Vivaro und Peugeot Expert kommt nun auch die japanische Version des Transporter-Quartetts als reine Elektrovariante – und zwar als Kastenwagen sowie im Pkw-Ableger Verso. Die technischen Daten sind bekannt, im Vergleich zu den PSA-Versionen ändert sich nichts. Kunden des Proace Electric haben also die Wahl zwischen 50 oder 75 kWh Akkugröße, die

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WLTP-Reichweite beträgt maximal 230 oder 330 Kilometer. Geladen wird AC mit 11 kW und DC mit maximal 100 kW. Bedeutet Ladezeiten von 4:45 oder 7:00 Stunden beim AC-Laden oder rund 30 beziehungsweise 45 Minuten beim DC-Laden von 0 bis 80 Prozent.

KILOMETER Reichweitenverlust zeigte der Bordcomputer nach 41 Kilometern Fahrt.

Gleicher Raum, etwas weniger Zuladung

In zwei Längen bietet Toyota den Proace Electric an: Los geht es ab 35.250 Euro (alle Preise netto

DATEN UND PREISE VARIANTE LEISTUNG (KW/PS)

VERBRAUCH REICH(KWH/100 KM) WEITE (KM)

MAX. LADE- LADELEISTUNG DAUER (AC/DC; KW) MIND. (AC; H)

LADEDAUER MIND. (DC; H)

LADEVOLUMEN (MAX.; M³)

LÄNGE X BREITE LADERAUM (MM)

NUTZ-/ ANHÄNGELAST (KG)

PREIS EFFIZI(EURO, ENZNETTO) KLASSE

L1 50 kWh

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25,8–25,1

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04:45

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1.000

35.250

A+

L1 75 kWh

100/136

26,8–26,6

330

11/100

07:00

00:48

5,3

2.512 x 1.628

1.000

41.350

A+

L2 50 kWh

100/136

25,8–25,1

230

11/100

04:45

00:32

6,1

2.862 x 1.628

1.000

37.400

A+

L2 75 kWh

100/136

26,8–26,6

330

11/100

07:00

00:48

6,1

2.862 x 1.628

1.000

1.820

A+

Quelle: bfp FUHRPARK & MANAGEMENT/Toyota; Stand April 2021; Verbrauch und Reichweite nach WLTP; Ladedauer DC 0–80 %

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BetriebPLUS

zzgl. USt.) mit der 4,96 Meter langen L1-Variante; wer mehr Platz braucht, greift ab 37.400 Euro zur L2-Variante mit 5,31 Meter Länge. Mit 5,3 beziehungsweise 6,1 Kubikmeter Ladevolumen in der Standardkonfiguration stehen die Elektro-Transporter ihren dieselbetriebenen Geschwistern in nichts nach. Etwas anders sieht es in Sachen Zuladung aus. Hier fallen die schweren Akkus buchstäblich ins Gewicht. Bis zu 1.000 Kilogramm können die schwächeren Diesel-Proace bis 120 PS zuladen, ab 122 PS sind es sogar 1.360 Kilogramm. Beim Proace Electric schafft es lediglich die 50-kWh-Version mit 750 bis 1.123 Kilogramm variantenabhängig über die eine Tonne. Wer sich für den großen Akku entscheidet, muss mit 743 bis 927 Kilogramm maximal möglicher Zuladung auskommen. Auch die Anhängelast des elektrischen Toyota-Transporters ist im Vergleich zu den Verbrennern eingeschränkt. Zwar darf der Proace Electric bis zu 1.000 Kilogramm auf den Haken nehmen, bei den Verbrennern beträgt dieser Wert jedoch mindestens 1.800 Kilogramm.

Serienmäßig gibt es Heck­ flügeltüren, die Laderaum­ öffnung beträgt 1.282 mal 1.220 Millimeter.

Ganz normaler Elektro-Transporter

Wem das reicht und für wen ein Elektro-Transporter ins tägliche Fahrprofil passt, der erhält mit dem Proace Electric ein praxistaugliches lokal emissionsfreies Nutzfahrzeug. Fahrerinnen und Fahrer erwartet ein konventionelles, leicht zu bedienendes Cockpit mit gut ablesbaren Anzeigen. Klar, einen Drehzahlmesser gibt es nicht, dafür den sogenannten Eco-Drive-Monitor für den Überblick über das aktuelle Leistungs- und Ladeverhalten. Für eine erste Testfahrt stand uns der Proace Electric L1 mit 75-kWh-Akku zur Verfügung. 308 Kilometer Reichweite zeigte das Auto mit voller Batterie zu Beginn an. Nach 41 Kilometer Fahrt waren es noch 228 Kilometer. Macht 80 Kilo­ meter Reichweitenrückgang und laut Bordcomputer 31 kWh Stromverbrauch. Das liegt über den 26,8 kWh laut WLTP, ist aber mit dem relativ hohen Autobahn-Anteil auf der Strecke erklärbar. Das gilt auch für die Reichweite: Im ersten, von Stadtverkehr geprägten Teil der Tour sank die Reichweite nämlich kaum. Gefahren sind wir im Normal-Modus – zusätzlich stehen die Fahr-Modi Eco für mehr Reichweite und Power für mehr Leistungsentfaltung zur Wahl – und zu großen Teilen in der Fahrstufe B, sprich unter Nutzung der Rekuperation. Und: Abgesehen vom Elektroantrieb unterscheidet sich der Proace Electric so gar nicht von seinen konventionell betriebenen Geschwistern. Er ist und bleibt ein wendiges und geräumiges Nutzfahrzeug für den Universal­ einsatz im Unternehmensalltag. W

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Bekanntes Cockpit auch in der Elektroversion des Proace

Die Öffnungsbreite der seitlichen Schiebetür misst 935 Millimeter.

Auch am Heck ist der Proace Electric ein alter Bekannter.

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Fotos: Martina Jahn

Panorama

Optikermeister Peter Resch will nicht nur Verkäufer sein, sondern auch Techniker und Innovator.

Mit Hightech und Handwerk zur perfekten Passform Peter Resch fertigt Brillen aus Carbon – jedes Teil ist ein Einzelstück. Und an seiner nächsten Innovation feilt der Unternehmer schon. MARTINA JAHN

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itten in der Lüneburger Altstadt liegt die Brillenmanufaktur von Peter Resch. Im hinteren Bereich des Geschäfts, in dem der Optikermeis­ ter seine selbst gefertigten Brillen in Schubkasten­ elementen präsentiert, befindet sich die gläserne Werkstatt. Hier entstehen federleichte Carbon-­ Brillen, für die der Betrieb über die Grenzen Nie­ dersachsens hinaus bekannt ist. Reschs Manufaktur verkauft ausschließlich Bril­ len, die in der Werkstatt entstehen. Die Branche kennt der Chef von drei Mitarbeiterinnen gut: Vor 25 Jahren machte er sich mit dem ersten Geschäft in Jesteburg selbstständig. 2014 eröffnete die Lüne­ burger Manufaktur. Seitdem arbeitet er daran, seine Kreationen aus Carbon bekannt zu machen.

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Suche nach Alleinstellungsmerkmal

Patentiert: das schrauben­lose Scharnier, das Brillenbügel und die in Carbon eingelassenen Gläser verbindet

Nicht immer hat der Optikermeister seine Brillen selbst gebaut. „Ich war immer auf der Suche nach besonderen Modellen“, betont Resch. Was ihn störte: Bei vielen Optikern waren die Brillen „zu nor­ mal“ und „austauschbar“. Selbst auf Branchenmes­ sen habe er keine echten Hingucker mehr gefunden. So endete seine Suche nach dem Außer­gewöhnlichen beim Werkstoff Carbon. „Da es in unserem Bereich noch keine Erfahrungen gab, haben wir Ergebnisse aus der Wissenschaft genutzt“, berichtet Resch. Unter anderem habe er sich beim Faserinstitut in Bremen über Verarbeitung, Haltbarkeit und Haut­ verträglichkeit informiert. Sein Ziel: ein Produkt zu gestalten, das all­ tagstauglich ist, einen hohen Wiedererkennungs­

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Panorama

Das Lasergerät fräst die Brillenformen aus der Carbonplatte.

Die Ränder glättet Peter Resch mit feinem Schleifpapier.

Kunden: überschwänglich bis zögerlich

wert hat und Kunden glücklich macht. „Ich möchte vermitteln, dass eine Brille mehr ist als nur eine Seh­ hilfe“, sagt Resch. Für ihn sind Brillen ein „Extra“, das die Persönlichkeit des Menschen unterstreicht.

CNC- und Lasertechnik im Selbststudium

Von seiner Idee bis zur ersten fertigen Carbon-Brille vergingen vier Jahre. In der Zeit hat Peter Resch getüftelt und viel gelernt, was nicht zum typischen Optikerwissen zählt: Im Selbststudium brachte er sich das technische Zeichnen und die Bedienung der CNC-Maschine bei, die er neu anschaffte. Es folgte ein Lasergerät, das die Brillen-Grundform aus den Carbonplatten fräst. Dann kamen eine Maschine zur Herstellung der Verbindungsteile der Brillen und Vorrichtungen für die Lackierung hinzu. Was war die größte Herausforderung in der Entwicklungszeit? „Ich musste immer wieder Rück­ schläge einstecken und mich motivieren, weiterzu­ machen“, betont der Handwerksmeister. Es habe ihn gereizt, durch Probieren seinem Ziel Schritt für Schritt näherzukommen.

Zur Krönung ein Designpreis

Bestätigung für seine Manufaktur und sein Gespür für innovative Ideen hat Peter Resch 2019 bekom­ men: Ihm wurde für seine Carbon-Brillen der nie­ dersächsische Staatspreis in der Kategorie „Erfolgs­ faktor Design“ verliehen. „Der Preis war die absolute Krönung. Er hat mir gezeigt, dass ich den richtigen Riecher hatte und dass sich meine Arbeit gelohnt hat“, sagt Resch. Insgesamt sei 2019 – auch durch den Medienschub, den die Preisverleihung nach sich zog – das erfolgreichste Jahr seiner Selbstständigkeit gewesen. Die Jury würdigte unter anderem das geringe Gewicht der Carbon-Brillen und das patentierte Scharnier. Die Eckverbindung aus Aluminium zwi­ schen Brillenvorderteil und Bügel kommt ganz ohne Schrauben aus.

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Je nach Kundenwunsch folgt die Lackierung oder Beklebung mit Furnier, Leder oder Blattgold.

„Ich musste immer wieder Rückschläge einstecken und mich motivieren, weiterzumachen.“ Peter Resch, Optikermeister

Den Entschluss, von Brillen externer Hersteller auf selbst gebaute Modelle umzusteigen, hat Resch nicht bereut. „Kunden werden häufig auf unsere Modelle angesprochen.“ Die Folge: Es kommen Anfragen aus anderen Bundesländern. „Wir tragen dazu bei, dass alte Muster aufgebrochen werden: Wer sagt denn, dass der Optiker immer direkt vor Ort sein muss?“ Es gab aber auch skeptische Kunden. „Bei ihnen brauchte es ein bisschen Überzeugungsarbeit für das Neue“, berichtet Resch. Doch bei den meisten sei die Wertschätzung für das Handwerk gestiegen. In seine Beratung fließen auch Aspekte wie Kopfform und -größe sowie der Augenabstand mit ein. „Durch die moderne Technik können wir die Brillen millimetergenau anpassen“, sagt er. Kunden können sich ihr Wunschmodell farbig lackieren las­ sen. Aber auch Designs aus Holzfurnier, Blattgold oder Fischleder bietet Resch an. Der Fertigungs­ prozess dauert etwa zwei Wochen.

Online-Marketing für Kundenbindung

Dass Resch sich in neue Themenfelder einarbeitet, zeigt auch sein Web-Auftritt. Den hat der Unterneh­ mer selbst gestaltet und während der Corona-Zeit modernisiert. „Viele Entscheidungen über den Kauf einer neuen Brille fallen abends auf dem Sofa“, weiß der 55-Jährige. Deshalb sei eine ansprechende Gestal­ tung der Seite mit professionellen Fotos wichtig. Demnächst präsentiert Peter Resch – nicht nur im Netz – seinen neuesten Coup: Brillen aus dem 3D-Drucker. „Die neue Kollektion kommt noch diesen Herbst in den Laden“, verrät er freudig. Die Modelle seien vom Gewicht und Tragegefühl ver­ gleichbar mit den Carbon-Brillen. Das schraubenlose Scharnier kommt auch bei den gedruckten Brillen aus Nylon zum Einsatz. „Das steigert die Wieder­ erkennung“, sagt der Optiker. Und er betont: „Als Handwerker will ich nicht nur Verkäufer sein, son­ dern auch Techniker und Innovator.“  W

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Impressum Panorama

Panorama

Organ der Handwerkskammern 126. Jahrgang

Verlag: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe Postanschrift: 30130 Hannover

W  VIER FRAGEN AN

Adresse: Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Tel. 0511 8550-0, Fax 0511 8550-2403 www.schluetersche.de, www.handwerk.com

Claudia Könnecke

Redaktion: Irmke Frömling (Chefredaktion, V.i.S.d.P.) Tel. 0511 8550-2455 froemling@schluetersche.de Jörg Wiebking (Redaktionsleiter) Tel.0511 8550-2439 wiebking@schluetersche.de Torsten Hamacher (Content Manager) Tel. 0511 8550-2456 hamacher@schluetersche.de Denny Gille Tel. 0511 8550-2624 gille@schluetersche.de Martina Jahn Tel. 0511 8550-2415 Martina.jahn@schluetersche.de Anna-Maja Leupold Tel. 0511 8550-2460 leupold@schluetersche.de

Firmenname  Bäckerei Könnecke Webseite www.baeckerei-koennecke.de Ort Friedland Gewerk Bäcker Mitarbeiterzahl 17 Funktion Inhaberin

Foto: Juliana Könnecke

Herausgeber: Handwerkskammern Braunschweig-Lüneburg-Stade, Hannover, Hildesheim-Südniedersachsen, Magdeburg, Oldenburg, Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Ostfriesland.

1.  Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeberin?

Wir sind ein kleiner Handwerksbetrieb, setzen auf Klasse statt Masse. Mitarbeiter sind hier noch in allen Bereichen im Einsatz. Das bringt Abwechslung im Alltag.

2.  Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Wir suchen vorwiegend über Facebook nach Fachkräften.

Regionalredaktionen (verantw. f. Kammerseiten) Braunschweig-Lüneburg-Stade: Astrid Bauerfeld Hannover: Peter Karst Hildesheim-Südniedersachsen: Ina-Maria Heidmann Magdeburg: Burghard Grupe Oldenburg: Heiko Henke Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim: Sven Ruschhaupt Ostfriesland: Jörg Frerichs

3.  Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben?

„Hart und herzlich“: Ich bin zwar streng, gebe aber mein letztes Hemd für mein Team und bin immer für meine Leute da – auch wenn es unbequem wird.

4.  Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen?

Meine Mitarbeiter dürfen hier jeden Tag kostenfrei essen und trinken. Zudem fallen keine Überstunden an. Lieber lehne ich einen Auftrag ab.

Verkauf: Tanja Ehlerding (Objektverantwortliche MediaSales) Tel. 0511 8550-2647 ehlerding@schluetersche.de

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Songwriter setzt dem Handwerk ein Denkmal

Druckunterlagen: anzeigendaten-ndh@schluetersche.de Tel. 0511 8550-2522 Fax 0511 8550-2401

Nach seinem erfolgreichen Debüt­album und der Single „Zwei Herzen – Dwa Serca“ bringt Benoby mit „Was für immer bleibt“ nun ein neues Stück heraus. Gewidmet ist er den 5,6 Millionen Handwerkerinnen und Handwerkern in Deutschland. Benoby, der mit bürgerlichem Namen Robert Wroblewski heißt, ist selbst zwar kein Handwerker. Doch als ausgebildeter Physiotherapeut weiß er, was es bedeutet, mit seinen eigenen Händen zu arbeiten. Im vergangenen Jahr musste der Musiker wegen der Pandemie seine Tour absagen. Und

Abonnement-Service: vertrieb@schluetersche.de Tel. 0511 8550-8822 Erscheinungsweise: monatlich Bezugspreis: Jahresabonnement: ¤ 45,50 inkl. Versand und MwSt. Studenten erhalten einen Rabatt von 50 Prozent. Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten. Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. ISSN 0029-1617 Druck: Dierichs Druck+Media GmbH & Co. KG, Kassel Gleichbehandlung Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wegen besserer Lesbarkeit und Verständlichkeit der Texte wird jedoch meistens nur die männliche Personenform verwendet. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.

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weil in der Musikbranche auch sonst nicht viel ging, entschied sich Benoby, eine eigene Physiotherapiepraxis zu eröffnen. „Da hatte ich vom Fliesenleger bis zum Maler mit einigen Handwerkern zu tun, ohne die ich aufgeschmissen gewesen wäre“, berichtet der 28-Jährige. Durch die Erfahrungen habe er noch einmal mehr Wertschätzung für die Arbeit der Menschen bekommen, die sich richtig auskennen. Mit seinem Song will er dem Handwerk nun einen Schub geben und sagt: „Ich finde das Handwerk einfach unfassbar wichtig in dieser Gesellschaft.

Und ich hoffe, dass der Song allen Handwerkerinnen und Handwerkern ganz viel Kraft gibt.“ (AML) Foto: handwerk.de/DHKT

Kai Burkhardt (Key Account Manager Automotive) Tel. 0511 8550-2566, burkhardt@schluetersche.de

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neue und leichte Art, Die

Fotografieren zu lernen!

Tag 9

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Fotografiere mit Fokus auf dem Vordergrund und danach auf dem deutlich entfernteren Hintergrund. Die Bilstimmung der gleichen Szenarien entscheidet sich allein durch den Fokuspunkt sehr deutlich.

Vorbereitung Solltest du dich einem Tier auf so kurze Distanz annähern können, dass es unmöglich ist, das gesamte Tier aufzunehmen, wage einmal einen Anschnitt. Werde kreativ und experimentiere mit dem Bildaufbau. Du wirst sehen, wie unterschiedlich solche Aufnahmen wirken können.

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Probiere einmal aus, mit dem manuellen Fokus zu arbeiten. Bei einer solchen Nähe zum Motiv kann es schwierig werden, sauber mit dem Autofokus zu arbeiten, da sich das tier permanent bewegt und man die Felder nicht schnell genug verschieben kann. Mit dem manuellen Fokus lassen sich häufig bessere Ergebnisse erzielen.

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Inskekte

Aufgenommen in der Lüneburger Heide EOS 5DSR | Canon 2.8 70-200 mm L IS II: 75 mm | ISO 100 | f/16 | 0,5 sek

Achten Sie darauf, dass das Autofokusfeld genau auf der Pupille des Tieres liegt. Aufgenom men in der EOS 5DS R Lünebur ger | Canon 2.8 400 mm L Heide IS II | ISO 200 | f/2.

Nah

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Aufgrund der geringen Schärfentiefe im Nahbereich ist ein leichtes Abblenden auf f/5.6 oder f/8.0 empfehlenswert.

Profitipp

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Umsetzung

2 Tag 2

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30 Karten ISBN 978-8426-5543-0 € 14,99 [D] · € 15,40 [A] Workshop 5

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Tag 9

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Workshop 20

Sonnenstrahlen im Vorbereitung

Nebel Umsetzung

Aufgenommen in der Lüneburger Heide EOS 5DSR | Canon 2.8 70-200 mm L IS II: 75schnitt mm | ISOso, 100dass | f/16du | 0,5 sek

ndschaft am frühen Eine Heide- oder Waldla Such durchs Teleobjektiv. Morgen wirkt auch Sonne im morgenddir eine Stelle, wo die dieser die Bäume bricht. In lichen Nebel durch zur haftsfotografie fast Situation wird die Landsc Situation hält nur diese Actionfotogra fie, denn sehr kurz an.

Wähle deinen Bildaus Bild hast. Das betont keinen Himmel auf dem das Licht. strahlen im Nebel, denn Achte auf die Sonnen en Linien in deiner diese bilden die führend Bildkomposition rund, z.B. Wähle ein Motiv im Vorderg Spinnennetz. oder ein einen kleinen Baum n dass die Sonnenstrahle Positioniere dich so, fällt. in Richtung deines Motivs ab, nutze den nativen Blende auf f/11 bis f/22 ins n bis zwei Blende ISO und belichte ein elle Licht zu betonen. Negative, um das punktu

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