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5. Verbreitung

sporenpflanzen nach Strasburger, Samenpflanzen nach APG III). Dieser heute allgemein akzeptierten Klassifikation der Pflanzen liegen vor allem phylogenetische (stammesgeschichtliche) Untersuchungen zugrunde, welche auf molekulargenetischen Ergebnissen beruhen. Da noch Forschungslücken bestehen, sind gewisse Rangstufen als vorläufig zu betrachten.

5. Verbreitung

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Höhenverbreitung: Die vertikale Verbreitung wird mit den allgemein verwendeten Höhenstufen angegeben, wobei der Begriff in Klammern bedeutet, dass ein Vorkommen eher selten, aber möglich ist (Erklärung der Begriffe siehe Abkürzungen). Fundorte in der Schweiz: In sehr vielen Fällen sind zur Angabe der geographischen Verbreitung nicht Fundorte, sondern Fundbezirke oder grössere Fundgebiete aufgeführt (z. B. Engadin, Jura, Alpen). Bei allgemein verbreiteten Arten steht überhaupt keine geographische Angabe. Zu beachten ist, dass Fundort ein geographischer Begriff ist (z. B. Zernez, Montoz), Standort jedoch ein ökologischer (z. B. Flachmoor, Wiese). Fundorte in Grenzgebieten: Die Grenzgebiete werden nur dort genannt, wo die Art in der Schweiz oder im angrenzenden Kanton nicht verbreitet ist. Die Grenzgebiete sind in der nachstehenden Reihenfolge aufgeführt: badisches und elsässisches Grenzgebiet von Basel: Rheinebene, Kaiserstuhl, Schwarzwald, Sundgau, Vogesen; Territorium Belfort; französischer Jura von der Ajoie bis Genf (näheres unten); Ain; Savoyen; Piemont: Aostatal, Val Sesia, Ossolatäler, Ortasee, Langensee; Lombardei: Langensee, Varesotto, Comasco, Chiavennese, Veltlin, Bormio; Ortlermassiv; oberer Vintschgau (Val Venosta); oberstes Stück des tirolischen Inntals; Vorarlberg; Liechtenstein; Bodenseegebiet; Hegau; badischer Jura und südliche Ausläufer; Rheintal Waldshut–Basel; Schwarzwald.

In einzelnen Fällen wurden auch Arten mitberücksichtigt, welche ausserhalb der Gebietsgrenzen liegen; ebenso Fundortangaben insbesondere südlich der Dora Baltea (Ao.) und in den Bergamasker Alpen (Berg.), ohne Vollständigkeit anzustreben.

Verlauf der Grenzlinien: Grenzgebiete von Basel und von Pruntrut: Die Grenzlinie verläuft: in Baden: Sponeck (Rhein) – Bahlingen – Dreisamkanal – Freiburg – Höllental – Titisee – Schluchsee – St. Blasien; von hier ostwärts nach Fützen im Norden des Kantons Schaffhausen; in Frankreich: Rhein – Canal de Colmar – Colmar – Trois Epis – Lac Noir – Lac de Longemer – Lac de Gérardmer – La Bresse – Tal der Moselotte – Cornimont – Le Thillot – Ballon d’Alsace; von hier längs der Westgrenze des Territorium Belfort südwärts bis zur Schweizer Grenze bei Fahy (Ajoie).

Französischer Jura: Die Grenze verläuft von Fahy (Ajoie) zum östlichen Teil der Lomont-Kette, dann: Tal des Dessoubre – Doubs – Pontarlier – Doubs – Morez – Tal der Valserine – Bellegarde – Mont Vuache – Salève. Besançon, Salins und St-Claude sind ausgeschlossen. In den meisten Fällen betrifft die Angabe «Franz. J» den Hochjura der Gegend von Genf (Reculet-Kette; Dép. de l’Ain); öfters sind mitbegriffen Salève und Mont Vuache (Savoyer Jura).

Savoyen: Die Grenzlinie verläuft wie folgt: Bellegarde – Seyssel – Frangy – Cruseilles – Bonneville – Cluses – Chamonix (Gebiete: Savoyer Jura, Savoyer Teil des Genfersees, Savoyer Kalkalpen und ein kleines Stück der Savoyer Granitalpen). Allonzier und die Balme de Sillingy im Süden des Salève sind ausgeschlossen.

Von Chamonix verläuft die Grenze nach Courmayeur und ins Aostatal: Sie folgt in diesem Tal dem Hauptfluss (Dora Baltea), und zwar abwärts bis PontSaint-Martin. Die nördlichen (penninischen) Seitentäler sind eingeschlossen, dagegen nur ausnahmsweise die südlichen (grajischen) Täler.

Aus praktischen Gründen lassen wir die Südgrenze auf eine längere Distanz als eine künstliche Linie folgen: Pont-Saint-Martin – Varallo – Arona – Varese – Como – Lecco (in diesem letzten Stück mit Einschluss der Seen der Brianza).

Von Lecco verläuft die Linie nordwärts: Valsassina – Monte Legnone (dieser eingeschlossen) – Morbegno im Veltlin. Sie folgt in diesem Tal der Adda aufwärts bis Bormio. Die südlich des Flusses gelegenen Orobischen Alpen sind in der Regel ausgeschlossen.

Die Grenze geht weiter: Bormio – Ortler – Schlanders im Vintschgau – Glurns – Reschenpass – Nauders – Pfunds. Von hier biegt die Linie ab nach Westen zum Grenzpunkt Vorarlberg – Schweiz – Liechtenstein; dann folgt sie nordwärts streichend der Ostgrenze von Liechtenstein und gewinnt, in Rheinnähe bleibend, über das vorarlbergische Feldkirch den Bodensee.

Im Bodenseegebiet ist nur der seenahe Teil berücksichtigt. Die Grenzen des Kantons Schaffhausen werden im Norden und Nordwesten nur wenig überschritten. Vom nördlichen Grenzgebiet Schaffhausens geht die Linie westlich zum Schwarzwald nach St. Blasien (weiterer Verlauf vorstehend).

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