Ratgeber_Grenzenlos

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REMSCHEID GRENZENLOS Ratgeber f端r Menschen mit Behinderung


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REMSCHEID GRENZENLOS

STRASSEN- UND TIEFBAU · INGENIEUR-TIEFBAU · HOCH- UND SCHLÜSSELFERTIGBAU PROJEKTENTWICKLUNG UND IMMOBILIEN · BAUSTOFFE UND RECYCLING

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BAUEN IST UNSERE KOMPETENZ SEIT 1895


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IMPRESSUM © 2008, J.F. Ziegler KG Druckerei und Verlag Konrad-Adenauer-Str. 2-4, 42853 Remscheid www.rga-buchverlag.de Verlag:

rga Buchverlag, Remscheid

Mitherausgeber: Behindertenbeirat der Stadt Remscheid Fotos: www.simicic.de, Snežana Šimičić, RGA-Fotoarchiv, www.pixelio.de Redaktion: www.simicic.de, Snežana Šimičić Anzeigenakquise: twominds medien- und webdesign, www.twominds-mediendesign.de, Michael Geißler; Ulf Mielke Titelgestaltung & Innenlayout: twominds medien- und webdesign, www.twominds-mediendesign.de, Katrin Geißler Entnahme von Texten und Bildern für Nachdruck, Vortrag, Verarbeitung, auch in elektronischen Verzeichnissen o.Ä., sind nur mit schriftlicher Genehmigung von Verlag und Autor gestattet. Remscheid GRENZENLOS I 3


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INHALT 01 I Grußworte

… … … … … … … … … 06

02 I Allgemeine Informationen

… … … …10

02.1 I Remscheider Behindertenstatistik … …10 02.2 I Behindertengleichstellungsgesetz NRW … … … … … … … … …10 02.3 I Behindertenbeirat … … … … … … …11 02.4 I Behindertenbeauftragter … … … … …14 02.5 I Seniorenbeirat … … … … … … … …14 03 I Hilfen im Alltag … … … … … … … … 16

03.3 I Ampelanlagen

04.5 I Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr … … … … … …26 04.6 I Kfz-Ermäßigung … … … … … … … …27 04.7 I Sehbehinderung … … … … … … … …27 04.8 I Hörbehinderung … … … … … … … …28 04.9 I GEZ-Befreiung

… … … … … … … …28

05 I Gesundheit … … … … … … … … … 30 05.1 I Krankenkassen … … … … … … … …30 05.2 I Notrufe & Bereitschaftsdienste … … …31

… … … … …17

05.3 I Krankenhäuser … … … … … … … …31

… … … … … … … …18

03.4 I Geldautomaten … … … … … … … …19 03.5 I Fahrdienste

… … … … … … …25

… …16

03.1 I Öffentliche Behindertentoiletten 03.2 I Behindertenparkplätze

04.4 I Parkerleichterung

… … … … … … … … …19

05.4 I Psychologische und psychiatrische Hilfen 05.5 I Pflegekurse

… … … … … …32

… … … … … … … … …32

03.6 I Info-Telefon-Center … … … … … … …20 03.7 I Schreibtelefon für Gehörlose

… … …20

03.8 I Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation … … … … … … …20

06 I Pflege … … … … … … … … … … … 34 06.1 I Ambulante Pflegedienste und häusliche Krankenpflege … … … … …34 06.2 I Betreutes Wohnen im Alter

04 I Nachteilsausgleiche und finanzielle Hilfen … … … … … … … 22 04.1 I Persönliches Budget

… … … … …39

06.4 I Pflegeberatung … … … … … … … …41

… … … … … …22

04.2 I Ausweise für Schwerbehinderte

… …23

04.3 I Steuerliche Erleichterungen … … … …25 4 I Remscheid GRENZENLOS

06.3 I Alten- und Pflegeheime

… … … …38

07 I Wohnungsangelegenheiten … … … … 42 07.1 I Wohnberatung

… … … … … … … …42


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07.2 I Wohngeld … … … … … … … … … …42

09.7 I Agentur für Arbeit

07.3 I Sozialwohnungen

09.8 I Integrationsfachdienste

… … … … … … …43

07.4 I Wohnungsbaugesellschaften

… … …43

… … … … … … …58 … … … … …58

09.9 I Leistungen am Arbeitsplatz

… … … …59

07.5 I Mieterschutz … … … … … … … … …44

09.10 I Zusatzurlaub … … … … … … … … …60

07.6 I Barrierefreies Bauen und Wohnen … …44

09.11 I Beratungsstellen für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen & Arbeitnehmer …61

07.7 I Bau- und Aufwendungsdarlehen 08 I Bildung

… …45

… … … … … … … … … … 46

08.1 I Integrative Kindergärten … … … … …46 08.2 I Integrative Schulen … … … … … … …48 08.3 I Sonderschulen

… … … … … … … …49

08.4 I Privatschulen … … … … … … … … …50 08.5 I Fort- und Weiterbildung für Erwachsene … … … … … … … …50

10 I Freizeit

10.1 I Behindertensport

… … … … … … … … 54

… … … … … … …62

10.2 I Schwimmbäder … … … … … … … …63 10.3 I Kultureinrichtungen … … … … … … …63 10.4 I Reisen mit Behinderungen

… … … …67

11 I Beratung … … … … … … … … … … 68 11.1 I KoKoBe

09 I Arbeitsleben

… … … … … … … … … … 62

… … … … … … … … … …68

11.2 I BeWo für Menschen … … … … … … …68 mit Behinderung

09.1 I Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers … … … … … … …54

11.3 I Allgemeine Beratungsstellen … … … …70

09.2 I Finanzielle Hilfen für den Arbeitgeber … … … … … … …54

11.4 I Sozial- und Behindertenorganisationen … … … … … … … …71

09.3 I Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers … … … … …55

11.5 I Örtliche Fürsorgestelle

09.4 I Besonderer Kündigungsschutz … … …55

11.7 I Selbsthilfegruppen … … … … … … …76

09.5 I Vertrauensperson

11.6 I Wohlfahrtsverbände

… … … … …74 … … … … … …74

… … … … … … …56

09.6 I Technische Fachdienste

… … … … …57

Register

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01. GRUSSWORT

Liebe Remscheiderinnen, liebe Remscheider,

in Deutschland wurde vor nunmehr zehn Jahren ein Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderung initiiert und eingeleitet. Kerngedanke war die Loslösung von der reinen Fürsorge hin zu einem selbstbestimmten Leben. Unser Wunsch ist der nach einer Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung in vollem Umfang teilhaben können, so wie es für Nichtbehinderte selbstverständlich ist.

Jürgen Kucharczyk Bundestagsabgeordneter für Remscheid

Zahlreiche Gesetze haben seitdem den Bundestag erfolgreich passiert, die diesen Wunsch Stück für Stück wahr werden lassen, z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und die Einführung eines persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung. Die Gesellschaft und die Wirtschaft müssen die Menschen mit Behinderung so nehmen wie sie sind und in alle Bereiche des täglichen Lebens einbeziehen. Dies erfordert Umdenken und verändertes Handeln. Diesen Weg müssen wir auf den Grundlagen der Erklärungen von Barcelona und Graz sowie dem IX. Sozialgesetzbuch und dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz von NRW noch energischer und konsequenter gehen. Das Schubladendenken müssen wir beenden. Skandinavische Länder können uns hier ein Vorbild sein.

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Auch wenn wichtige behindertenpolitische Impulse von Berlin ausgehen, so muss die eigentliche Umsetzung in den Kommunen geleistet werden. Ohne die aktive Arbeit des Behindertenbeirats Remscheid wären wir in unserer Stadt heute nicht so weit. Hier wird in den gesellschaftlich relevanten Gruppen eng miteinander gearbeitet und um Unterstützung geworben. Es werden Ideen auf vielen Ebenen ausgetauscht. Remscheid ermöglicht seinen Bürgern mit Behinderung das Treffen von eigenen Entscheidungen und das Führen eines weitestgehend selbstbestimmten Lebens. Der vorliegende Ratgeber, mitherausgegeben vom Behindertenbeirat, setzt diesen erfolgreichen Weg fort. Gehen wir ihn auch in Zukunft gemeinsam und machen Remscheid dadurch noch ein Stück lebens- und liebenswerter als bisher. Mein Dank, mein Respekt und meine Anerkennung gilt all denjenigen Remscheiderinnen und Remscheidern, die sich in diesem wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgabenfeld seit Jahren engagieren und dazu beitragen, dass die Teilhabe am Leben für die Menschen mit Behinderung ermöglicht wird. Ihr

Jürgen Kucharczyk Bundestagsabgeordneter für Remscheid Remscheid GRENZENLOS I 7


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01. GRUSSWORT

Liebe Remscheiderinnen, liebe Remscheider, „Willst du etwas wissen, so frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten“, heißt es in einem chinesischen Sprichwort. Genau das will dieser Ratgeber für Menschen mit Behinderungen tun. Er hat zum Ziel, das Wissen von Betroffenen und damit Er fahrenen weiterzugeben; er möchte auf diese Weise auch erreichen, dass Behinderte und Nicht-Behinderte miteinander ins Gespräch kommen.

Beate Wilding Oberbürgermeisterin der Stadt Remscheid

Der Titel „Remscheid grenzenlos“ passt – wie ich meine – hervorragend dazu. Es gilt Begegnungen zu ermöglichen und dazu beizutragen, Barrieren im Kopf zu überwinden. Diese Barrieren sind oftmals noch größer oder noch schwer wiegender als die konkret fassbaren Barrieren, auf die Menschen mit Behinderung im Alltag stoßen, sei es der zu hohe Bordstein für die Rollstuhlfahrer oder das fehlende akustische Ampelsignal für die Blinden. Es gilt also Barrieren niederzureißen, die zwischen den Menschen stehen. Wir, Remscheiderinnen und Remscheider, sind hier auf einem guten Weg. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz wird in unserer Stadt ernst genommen, das verdanken wir auch der stetigen und verlässlichen Arbeit des Behindertenbeirates, der 2009 auf die Erfolge seines 30-jährigen Wirkens mit Stolz zurückblicken kann.

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Es zeigt sich immer wieder, dass Nicht-Behinderte wenig wissen über Menschen mit Behinderungen. Deshalb sind sie oft unsicher oder befangen, wenn sie Betroffenen begegnen. Sie wissen weder, wie sie reagieren sollen oder am besten helfen können, noch, wozu Menschen mit einer Beeinträchtigung selbst gut in der Lage sind. Manche sehen einfach weg, andere sind überfürsorglich; und nur wenigen gelingt auf Anhieb ein ungezwungenes Verhalten.

Hier klingt bereits in der Definition an, dass es Lösungsansätze gibt. So wie die Brille dem Kurzsichtigen Abhilfe schafft, so tut es der abgesenkte Bordstein dem Rollstuhlfahrer. Oder die Er fahrung für einen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, dass man ihm etwas zutraut, dass man ihn Schritt für Schritt fördert und fordert.

Es kommt nicht darauf an, zu fragen, was jemand nicht kann, sondern zu fragen, was getan werden kann, Dabei kann es jeden von uns treffen, plötzlich in der damit er sich in die Gesellschaft eingliedern und seine bislang üblichen Lebensführung beeinträchtigt zu sein. Möglichkeiten nutzen kann. Was das bedeutet, macht sich – verständlicherweise – niemand gern vorher klar. Dass hier noch mehr getan werden kann und muss, ganz praktisch und in den Köpfen der Menschen, ist keine Weil sich die Öffentlichkeit nur selten damit auseinan- Frage. Und dass die Nicht-Behinderten dabei mit den der setzt, gibt es auch nur ein eher diffuses Bild von Behinderten ins Gespräch kommen, dass alle gemeinBehinderten. Weit verbreitet ist, bei Behinderung aus- sam Projekte entwickeln müssen, ist ebenfalls keine schließlich an Defizite zu denken. Ein Mensch mit einer Frage. Nicht über uns und nichts ohne uns lautet Behinderung – so ist allenthalben zu hören – ist deshalb eine berechtigte Forder ung der Menschen mit jemand, der etwas nicht kann. Behinderte werden Behinderung. meist über ihre Defizite definiert, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hingegen finden kaum Beachtung. Dieser Forderung wird der Ratgeber „Remscheid grenzenlos“ gerecht. Den Leserinnen und Lesern wünsche Gefragt werden sollte jedoch danach, was sie brauchen ich, dass er ein treuer und wertvoller Begleiter im tägbeziehungsweise was nötig wäre, damit sie wie ande- lichen Leben sein kann. re am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. In Dänemark und Großbritannien werden Menschen mit Ich grüße Sie herzlich Behinderung als „persons with special needs“ bezeichnet, also als Personen mit besonderen Bedürfnissen Ihre oder einem besonderen Bedarf. Remscheid GRENZENLOS I 9


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02. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

02.1 REMSCHEIDER BEHINDERTENSTATISTIK

Hilfe zugänglich sein und von ihnen genutzt werden können. Dies umfasst die Bereiche Bau und Verkehr, die Verwendung der Gebärdensprache für hörbehinderte Menschen, die Gestaltung von Bescheiden, amtlichen In Remscheid leben 124.648 Menschen, davon sind Informationen und Vordrucken für blinde und sehbe21.961 behindert (ab GdB 30) und davon sind wiede- hinderte Menschen sowie die barrierefreie Informarum 16.520 schwerbehindert (ab GdB 50). tionstechnik (§ 4ff. BGG NRW).

02.2 BEHINDERTENGLEICH S TELLUNGSGESETZ NRW (BGG NRW) Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Ziel ist es, „die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen“ (§1, Abs. 1 BGG NRW). Einen breiten Raum nimmt das Thema Barierrefreiheit ein. Barrierefreiheit bedeutet: Alle von Menschen gestalteten Lebensbereiche müssen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde

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Als Ergänzung zum BGG NRW traten im Juni 2004 z.B. folgende weiterführende Verordnungen in Kraft: • für hör- und sprachbehinderte Menschen die Kommunikationshilfenverordnung • für blinde- und sehbehinderte Menschen die Verordnung über barrierefreie Dokumente • sowie die Barrierefreie-InformationstechnikVerordnung Weiterführende Informationen gibt es bei der Beauftragten der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderung:

Angelika Gemkow Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf Tel.: 0211/8553325 Fax: 0211/8553037 E-Mail: lbb@mags.nrw.de Web: www.lbb.nrw.de


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02.3 BEHINDERTENBEIRAT DER STADT REMSCHEID

Der Behindertenbeirat der Stadt Remscheid wurde im Jahre 1979 gegründet. Er vertritt seither die Interessen aller Menschen mit Behinderungen. Seinerzeit konstituierte er sich auf der Grundlage von Vorschlägen der Fraktionen, der Verbände der Behindertenhilfe, der Verwaltung und der Selbsthilfegruppen, um die Interessenwahrnehmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken und Partizipationsmöglilchkeiten zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft der Betroffenen zu schaffen.

Rechtsgrundlage ist die Satzung des Behindertenbeirates, die am 13. Oktober 2003 in die Hauptsatzung der Stadt Remscheid aufgenommen wurde. Der Behindertenbeirat ist in die Planungen und Durchführungen der öffentlichen Infrastruktur eingebunden und weist auf Defizite und Probleme in den Lebensbedingungen der betroffenen Menschen hin. Dies bezieht sich nicht nur auf Fragen des barrierefreien Bauens im öffentlichen Raum, sondern auf alle Lebensalter und

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02. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Lebensbereiche. Deshalb wird die Behindertenarbeit und die Behindertenpolitik in Remscheid als „Querschnittsaufgabe“ betrachtet. Die Arbeitsschwerpunkte des Behindertenbeirates liegen nicht nur im Bereich der bebauten Umwelt, des Verkehrs und der Verbesserung der sozialgesellschaftlichen Verhältnisse für Menschen mit Behinderungen, sondern umfassen deren gesamte Lebenssituation.

und Berichten über die Lage und Belange der Menschen mit Behinderungen • Koordination der behindertenspezifischen Belange in der Stadt Remscheid • Erarbeitung von Initiativen, Aktivitäten und Beschlüssen, damit Remscheid behindertenfreundlicher und barrierefreier gestaltet wird • Unterstützung und Förderung von Selbsthilfegruppen, Initiativen, Behindertenorganisationen und deren Verbänden • Kontrollfunktion im Hinblick darauf, dass die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, umgesetzt und eingehalten werden.

Besonderes Augenmerk wird zurzeit auf die „Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinder ungen“ und auf das Thema „Behinderung und Alter“ sowie auf die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes von NRW gelegt. Nachfolgend einige Aufgabenbereiche, die in enger Kooperation mit dem Behindertenbeauftragten beAnsprechpartner des Behindertenbeirates sind: treut werden: • Interessenwahrnehmung für die Menschen mit Behinderungen • Förderung und Unterstützung von Projekten, Maßnahmen und Veranstaltungen • Vermittlung zwischen Politik und Verwaltung • Beratung von politischen Gremien, Ausschüssen und der Verwaltung in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen (durch Beschlüsse, Empfehlungen und Anfragen) • Beratung der Fachbereiche in der Stadtver waltung zu Fragen der Behindertenarbeit/-politik • Erarbeitung von Stellungnahmen, Konzeptionen 12 I Remscheid GRENZENLOS

Vorsitzender des Behindertenbeirates Herbert Güthe Schliepersfeld 14 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/80250 E-Mail: HerbertGuethe@aol.com

1. Stellvertretende Vorsitzende Brigitte Sommer Remscheider Blindenverein e.V. Parkstr. 18 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/291677 I E-Mail: rbvoculus@web.de


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2. Stellvertretende Vorsitzende Margit Röthel gemeinsam statt einsam – Mobile Dienste e.V Elberfelder Str. 38 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/73438 E-Mail: gse-remscheid@t-online.de

Geschäftsführung des Behindertenbeirates Stadt Remscheid Die Oberbürgermeisterin Fachbereich: Jugend, Soziales und Wohnen Susann Kuwan Theodor-Heuss-Platz 1 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/2966 I E-Mail: kuwan@str.de

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02. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

02.4 BEHINDERTENBEAUFTRAGTER Der Behindertenbeauftragte koordiniert die Behindertenarbeit als Querschnittsaufgabe in Remscheid. Seine Haupttätigkeitsschwerpunkte liegen nicht nur in der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes von NRW, sondern auch und gerade in der Förderung und Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe der Betroffenen und ihrer Lebenssituation insgesamt. Das Kernziel des Behindertengleichstellungsgesetzes lautet „Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt am Leben der Gesellschaft teilhaben – und zwar durch die Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit“. Gleichzeitig nimmt der Behindertenbeauftragte die Funktion eines „Ombudsmannes“ wahr und hilft den Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Er ist Ansprechpartner für die behinderten Bürgerinnen und Bürger, um Beschwerden, Anregungen und Kritik über Versorgungslücken und Defizite im Angebot der Hilfen für Menschen mit Behinderungen aufzunehmen und Lösungs- und Verbesserungsvorschläge einzuleiten. Darüber hinaus steht er auf Wunsch bei der alltäglichen Lebensführung beratend zur Verfügung. Zudem entwickelt er neue Handlungskonzepte zur Integration von Menschen mit Behinderungen. Dieses erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat, den politischen Parteien im Rat, der Verwaltung sowie mit anderen regionalen und überregionalen Gremien und

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Institutionen. Außerdem fördert, berät und unterstützt er Behindertenvereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und andere private und öffentliche Träger. Die vom Behindertenbeauftragten zu bearbeitenden Aufgabenbereiche der kommunalen Behindertenarbeit reichen also von Prävention und Frühförderung über Wohnen, Stadtgestaltung und Verkehr bis hin zu Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung, Arbeit und Selbsthilfe. Er ist Mittler zwischen Politik, Ver waltung und der Bevölkerung. Sein Ziel ist es, Remscheid „Stück für Stück“ behindertenfreundlicher und behindertengerechter zu gestalten und die Lebensbedingungen für die Menschen mit Behinderung erheblich zu verbessern. Behindertenbeauftragter der Stadt Remscheid Edwin Behrens Theodor-Heuss-Platz 1 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/163746 I Fax: 02191/162951 E-Mail: behrens@str.de

02.5 SENIORENBEIRAT DER STADT REMSCHEID Der Seniorenbeirat der Stadt Remscheid ist Ansprechpartner für die in Remscheid lebenden Seniorinnen und


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Senioren. Er setzt sich für die Bewältigung ihrer spezifischen Probleme und die Vertretung ihrer Interessen unterstützend ein und hat das Ziel, ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Außerdem soll er Kontakt mit allen in der Seniorenarbeit tätigen Gruppen, Organisationen und Dienststellen pflegen.

Grundsätzlich gilt: Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüsse sollen Angelegenheiten der Seniorinnen und Senioren erst dann beraten, wenn dem Seniorenbeirat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.

Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, den Rat, seine Ausschüsse, Werksausschüsse, die Bezirksver tretungen und die Verwaltung in allen die Senioren in Remscheid betreffenden Fragen, soweit sie zum kommunalen Wirkungskreis gehören, zu beraten und zu unterstützen.

Vorsitzender des Seniorenbeirats Georg Gregull Hohenbirker Str. 49 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/80379 I Fax: 02191/80388

Der Seniorenbeirat kann Anträge, Stellungnahmen und Empfehlungen an Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen richten. Er hat das Recht, Anfragen an die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister zu stellen. Zudem soll er zu Fragen, die ihm vom Rat oder von einem Ausschuss vorgelegt werden, Stellung nehmen.

Seniorenbeirat der Stadt Remscheid Alleestr. 66 I 3. Etage I 42853 Remscheid Michael Müller Tel.: 02191/16-2966 I E-Mail: muellerm@str.de Web: www.remscheid.de/Rathaus/51/511/ 511Gremien/51Seniorenbeirat.htm

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03. HILFEN IM ALLTAG

03.1 ÖFFENTLICHE BEHINDERTENTOILETTEN

(Auswahl)

Die Benutzung der öffentlichen Behindertentoiletten ist in der Regel nur mit Euro-Schlüssel möglich. Gegen Vorlage einer Kopie des Behindertenausweises kann der Euro-Schlüssel erworben werden bei:

Deutsches Werkzeugmuseum/ Historisches Zentrum, Cleffstr. 2 Friedrich-Ebert-Platz (Busbahnhof) (bei der Leitstelle im Betriebsgebäude) Markt (Ecke Markt/Blumenstraße) Rathaus Lüttringhausen

Club Behinderter und ihrer Freunde (CBF) Pallaswiesenstr. 123 a I 64293 Darmstadt Tel.: 06151/8122-0 Folgende öffentliche Behindertentoiletten sind im Stadtgebiet von Remscheid vorhanden:

Rathaus Remscheid, Theodor-Heuss-Platz (im Gebäude) Stadtteilbibliothek Lennep, Leverkusener Str. 14 Verwaltungszentrum, Elberfelder Str. 42

Alleestraße (unter anderem vor der Stadtsparkasse) Allee-Center (im Center) Deutsches Röntgenmuseum, Schwelmer Str. 41

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Öffnungszeiten zu den allgemeinen Dienst- bzw. Geschäftszeiten.


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03.2 BEHINDERTENPARKPLÄTZE Im Stadtgebiet von Remscheid sind insgesamt 90 öffentliche Behindertenparkplätze vorhanden. Einige davon befinden sich in den folgenden Parkhäusern: Parkhaus Allee-Center Ecke Elberfelder Str./Hochstr. I 42853 Remscheid Zufahrt: Hochstr. und Elberfelder Str. Parkplätze insgesamt: 950 Behindertenparkplätze: 14 Parkhaus Blumenstraße I 42853 Remscheid Zufahrt: Bankstraße Parkplätze insgesamt: 370 Behindertenparkplätze: 4

Parkhaus Kirchhofstraße I 42853 Remscheid Zufahrt: Kirchhofstraße Parkplätze insgesamt: 181 Behindertenparkplätze: 3 Tiefgarage Theodor-Heuss-Platz Zufahrt: Fastenrathstraße neben der Sparkasse Parkplätze insgesamt: 370 Behindertenparkplätze: 3 Altstadt Parkhaus I Hardtstraße I 42897 Remscheid Zufahrt: Hardtstraße Parkplätze insgesamt: 90 Behindertenparkplätze: 2 Hertie-Parkdeck I 42897 Remscheid Zufahrt: Kölner Straße Parkplätze insgesamt: 100 Behindertenparkplätze: 2

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03. HILFEN IM ALLTAG

03.3 AMPELANLAGEN In Remscheid sind die folgenden Ampelanlagen mit akustischem Signal z.B. für Blinde installiert: Alleestr. | Hochstr. | Daniel-Schürmann-Str. Alle Ampeln im Kreuzungsbereich sind mit akustischem Signal und Vibrationsgerät ausgestattet. Fastenrathstraße Die Ampel am Fußgängerüberweg an der Sparkasse ist mit akustischem Signal und Vibrationsgerät ausgestattet.

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Hauptbahnhof Alle Ampeln im Kreisverkehr sind mit akustischem Signal und Vibrationsgerät ausgestattet. Markt Die Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet. Nordstraße | Kirchhofstraße Die Ampel ist mit akustischem Signal und Vibrationsgerät ausgestattet. Nordstraße | Ludwigstraße Die Ampel ist mit akustischem Signal und Vibrationsgerät ausgestattet.


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Nordstraße | Salemstraße | Steinberger Straße Die Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet. Metzger Straße Die Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

führung wird dem Bediener über eine Stimme weitergeleitet. Diese extra ausgestatteten Geldautomaten sind in den Geschäftsstellen Alleestraße, Lennep und Lüttringhausen aufgestellt.

Hohenhagen Die Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

03.5 FAHRDIENSTE

Zentralpunkt Die Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

Menschen mit Behinderungen können auf Antrag Fahrdienste in Anspruch nehmen. Die Genehmigung für die Teilnahmeberechtigung erteilt:

Kölner Straße | Poststraße | Wupperstraße Die Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet. Ringstraße | Talsperrenweg Die Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

Stadt Remscheid Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Abteilung Hilfen für Senioren und Behinderte Alleestr. 66 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-3711

Bahnhof Lennep Die Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

03.04 GELDAUTOMATEN

Funk-

TAXI - Vereinigung

Remscheid Vorwahl 0 21 91

Die Stadtsparkasse Remscheid bietet für blinde oder sehbehinderte Menschen ein besonderes ServiceAngebot an ihren Geldautomaten an: Sie sind mit einer Kopfhörerfunktion ausgestattet. Durch dieses technische Hilfsmittel ist es ihnen möglich, ohne fremde Hilfe Geld von ihrem Konto abzuheben. Die Menü-

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03. HILFEN IM ALLTAG

03.6 INFO-TELEFON-CENTER FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE MENSCHEN Blinde und sehbehinderte Menschen können unter der Telefonnummer 02191/909339 erfahren, welche Veranstaltungen, z.B. Konzerte, Theaterabende oder Weiterbildungsseminare, in Remscheid angeboten werden. Natürlich können auch andere Betroffene dieses Info-Telefon nutzen.

03.7 SCHREIBTELEFON FÜR GEHÖRLOSE Eine wichtige Lebenshilfe für den Gehörlosen ist das Schreibtelefon, mit dem er in schwierigen Notsituationen wie z.B. Unfall, Feuer, Katastrophen etc. den Notarzt oder die entsprechende Stelle erreichen kann, wodurch eine sofortige Hilfe gewährleistet ist. Mit dem Schreibtelefon ist in Remscheid die Feuerwehr (Tel.: 02191/16-2401) sowie die örtliche Fürsorgestelle (Tel.: 02191/16-2858) zu erreichen.

03.8 GEMEINSAME SERVICESTELLE FÜR REHABILITATION Mit dem Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) wurden die Rehabilitationsträger verpflichtet, behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen sowie ihren Vertrauenspersonen Beratung und Unterstützung in Gemeinsamen Servicestellen anzubieten. Die Gemeinsamen Servicestellen bieten trägerübergreifend und anbieterneutral umfassende Hilfe an. Dies bedeutet, dass sie nicht nur ihren eigenen Versicherten, Mitgliedern oder Berechtigten helfen, sondern für jeden Rat- und Hilfesuchenden in Fragen der

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Rehabilitation und Teilhabe zur Verfügung stehen. Sie dienen in erster Linie den ratsuchenden Menschen als Anlaufstelle. Sie sind aber auch Anlaufstelle für die Angehörigen und für sonstige Ver trauenspersonen. Insbesondere beraten die Gemeinsamen Servicestellen über die in Frage kommenden Leistungen, helfen bei der Antragsstellung und begleiten unterstützend den Hilfesuchenden während der Leistungserbringung. Sie arbeiten eng mit allen gesetzlichen Krankenkassen, der gesetzlichen Rentenund Unfallversicherung, den Trägern der Kriegsopfer versorgung, der öffentlichen Jugendhilfe und den Sozialhilfeträgern zusammen. Selbstverständlich können sich die Hilfesuchenden wie bisher an die jeweiligen Rehabilitationsträger mit ihren Geschäftsstellen, die Auskunfts- und Beratungsstellen und an die Integrationsämter wenden. Gemeinsame Servicestelle in Remscheid – c/o DAK Remscheid Alleestr. 70 42853 Remscheid Tel.: 02191/9156 E-Mail: service052800@dak.de Web: www.dak.de

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04. NACHTEILSAUSGLEICHE UND FINANZIELLE HILFEN

Gibt es einen Unterschied zwischen behindert und schwerbehindert? Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) § 2, Abs. 1 ff heißt es: 1. Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. 2. Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. 3. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können.

04.1 PERSÖNLICHE BUDGETS FÜR MEHR SELBSTBESTIMMUNG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT Was wird unter Persönlichen Budgets verstanden? Mit dem Persönlichen Budget können Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen von den Rehabilitationsträgern auf Antrag anstelle von Dienstoder Sachleistungen zur Teilhabe eine Geldleistung wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Das Persönliche Budget löst dabei das bisherige Dreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer ab; Sachleistungen werden durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt. Diese Wahlfreiheit fördert die selbstständige und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft. Wie wird das Persönliche Budget beantragt? Wie üblich, muss ein Antrag gestellt werden. Wo? Am besten bei der Servicestelle für Rehabilitation oder bei anderen Leistungsträgern wie Krankenhäusern, Unfallversicherungen, Sozialhilfeträger, Pflegeeinrichtungen oder dem Landschaftsverband Rheinland. Auskunft erteilt zum Beispiel: Servicestelle für Rehabilitation Alleestr. 70 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/915712 I Tel.: 02191/915729

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Der Behindertenbeauftragte der Stadt Remscheid Kontakt auf Seite 14

Stadt Wuppertal I Ressort 201 – Soziales Friedrich-Engels-Allee 76 I 42285 Wuppertal

Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2 I 50679 Köln Tel.: 0221/809-6460 I Fax: 0221/809-2200 E-Mail: Heinz-Gerhard.Kronenberg@lvr.de

Auskunft erteilt aber auch die Stadt Remscheid, Abteilung Hilfe für Senioren und Menschen mit Behinderungen, Tel.: 02191/16-3773 oder 16-2733 oder der Behindertenbeauftragte der Stadt Remscheid, Edwin Behrens, Tel.: 02191/16-3746.

04.2 AUSWEISE FÜR SCHWERBEHINDERTE

Welche Merkzeichen gibt es? Im Ausweis werden die gesundheitlichen Merkmale eingetragen. Diese sind:

Wer sein Recht als Schwerbehinderter wahrnehmen möchte, muss seine Schwerbehinder teneigenschaft nachweisen. Auf Antrag wird ein Ausweis über die Eigenschaft als Schwerbehinderter, den Grad der Behinderung und über weitere gesundheitliche Merkmale ausgestellt, wenn die festgestellte Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und der gesundheitlichen Merkmale wird nach den geltenden „Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ vorgenommen.

BI - Blindheit Als blind gelten nicht nur Personen, die das Augenlicht vollständig verloren haben, sondern auch diejenigen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1:50 beträgt oder bei denen eine dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleichzuachtende, nicht nur vorübergehende Störung vorliegt. HI - Hilflosigkeit Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf.

G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr Wo können Anträge gestellt werden? Die Anträge zur Feststellung einer Schwerbehinderten- Eine Person ist in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßeneigenschaft sind seit dem 1. Januar 2008 zu stellen an: verkehr erheblich beeinträchtigt, wenn sie infolge einer Remscheid GRENZENLOS I 23


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04. NACHTEILSAUSGLEICHE UND FINANZIELLE HILFEN

Einschränkung des Gehvermögens, durch innere Leiden, infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen kann, die üblicherweise noch zu Fuß absolviert werden. Bei der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein, d.h. altersunabhängig von nichtbehinderten Menschen, noch zu Fuß zurückgelegt werden. Nach der Rechtsprechung gilt als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt werden. B - Notwendigkeit der ständigen Begleitung Ständige Begleitung ist bei Schwerbehinderten notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. aG - außergewöhnliche Gehbehinderung Als Schwerbehinderte mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidensdauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. RF - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht mehr dazu unter Punkt 04.9 auf S. 28 dieser Broschüre. 24 I Remscheid GRENZENLOS

Leistungen zur Teilhabe Was wird unter „Leistungen zur Teilhabe“ verstanden? Menschen mit Behinderungen erhalten Leistungen und Hilfen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zu wirken. Nach § 4, SGB IX umfassen die Leistungen zur Teilhabe: 1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, 2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug der Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern, 3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern, 4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.


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04.3 STEUERLICHE ERLEICHTERUNGEN

04.4 PARKERLEICHTERUNG I PERSONENBEZOGENER BEHINDERTENPARKPLATZ

Menschen mit Behinderungen können zum Ausgleich ihre außergewöhnlichen Belastungen bei der Lohnund Einkommenssteuer einen so genannten Pauschbetrag steuerlich geltend machen. Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und beträgt jährlich: Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8

GdB % 25 und 35 und 45 und 55 und 65 und 75 und 85 und 95 und

30 40 50 60 70 80 90 100

EURO 310,430,570,720,890,1.060,1.230,1.420,-

Für Blinde (Merkzeichen BI im Ausweis für Schwerbehinderte) und Hilflose (Merkzeichen H) erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700,- Euro. Auskunft erteilt das Finanzamt Remscheid Wupperstr. 10 42897 Remscheid Tel.: 02191/961-0

Personen, in deren Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BL (Blindheit) eingetragen sind, können sich von ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Sonderparkgenehmigung ausstellen lassen. Mit dieser dürfen Schwerbehinderte im ganzen Bundesgebiet: • im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden parken (eine Parkscheibe ist erforderlich), • im Zonenhalteverbot und auf gekennzeichneten öffentlichen Parkflächen die zugelassene Parkdauer überschreiten, • in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken, • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung parken, • auf reservierten Parkplätzen parken, die durch ein Zusatzschild mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind. Die Parkerleichterung wird in der Regel auf zwei Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt. Sie kann auch Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Remscheid GRENZENLOS I 25


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04. NACHTEILSAUSGLEICHE UND FINANZIELLE HILFEN

die keine Fahrerlaubnis besitzen und Blinden, die auf Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und die sich nur mit fremder Hilfe bewegen können, erteilt werden. In diesen Fällen wird der befördernde Fahrer von den entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit.

Stadt Remscheid Amt für öffentliche Ordnung Abteilung für Straßenverkehrsangelegenheiten Elberfelder Str. 32 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/16-2261 I Fax: 02191/16-2789

Personen, denen die Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BI (Blindheit) gewährt wurden, können einen Einzelparkplatz (zum Beispiel in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte) beantragen, sofern für ihr Auto keine Abstellmöglichkeit außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche (eigene Garage, Stellplatz) vorhanden ist.

04.5 FREIFAHRT IM ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHR

Anträge können beantragt werden bei:

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Unter bestimmten Voraussetzungen können schwerbehinderte Menschen kostenlos den Personennahverkehr (Bus, U-, S-Bahn, Straßenbahn und Eisenbahn) nutzen. Bei der Deutschen Bahn ist die Freifahrt allerdings auf 50 Kilometer im Umkreis zum Wohnsitz


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begrenzt. Für die unentgeltliche Beförderung gilt der grün/orangefarbene Schwerbehinder tenausweis, außerdem ein Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis. Den Freifahrtenausweis erhalten: • Gehbehinderte (G) • außergewöhnlich Gehbehinderte (aG) • Hilflose (H) • Gehörlose (GL) Wer die Notwendigkeit ständiger Begleitung (B) nachweisen kann, ist berechtigt, kostenlos eine Begleitperson mitzunehmen.

04.6 KFZ-STEUERERMÄSSIGUNG BZW. BEFREIUNG

04.7 BLINDENGELD & HILFE FÜR HOCHGRADIG SEHBEHINDERTE Blindengeld Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten in NRW ein Landesblindengeld in Höhe von monatlich 588,Euro, Kinder und Jugendliche von 295,- Euro (diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt). Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Blindengeld in Höhe von 473,- Euro. Überschreiten Einkommen und Vermögen nicht bestimmte Grenzen, so erhalten diese Personen den Differenzbetrag von 115 Euro als ergänzende Blindenhilfe.

Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaliBlinde (BL), Hilflose (H) und außergewöhnlich Geh- gen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforbehinderte (aG) sind als Halter eines Autos von der Kfz- derlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist Steuer befreit. Erheblich Gehbehinderte (G) und bereits das Merkzeichen „Bl“ eingetragen. Gehörlose können zwischen der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr und einer um 50 % ermä- Bei blinden Menschen, die z.B. in einer Pflegeeinßigten Kfz-Steuer wählen. richtung leben oder die Leistungen der Pflegekasse erhalten, kann das Blindengeld gekürzt werden. Auskunft erteilt: Stadt Remscheid Hilfe für hochgradig Sehbehinderte Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf Tel.: 02191/16-3626 Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung Remscheid GRENZENLOS I 27


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04. NACHTEILSAUSGLEICHE UND FINANZIELLE HILFEN

bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77,- Euro monatlich. Die Voraussetzungen sind: Mindestalter 16 Jahre, das bessere Auge weist mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als fünf Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung auf. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich.

Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, Leistungen nach Hartz IV) nicht als Einkommen gewertet. Die Hilfe für gehörlose Menschen wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland. Auskunft und Antragstellung:

Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozial- Stadt Remscheid leistungen (z.B. Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, Sozial- Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen hilfe) nicht als Einkommen gewertet. Abteilung Hilfe für Senioren und Behinderte Tel.: 02191/16-2215 Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte werden nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland. Auskunft erteilt:

04.9 GEZ-BEFREIUNG

Stadt Remscheid Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Abteilung Hilfe für Senioren und Behinderte Tel.: 02191/16-2215

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ) befreien lassen. Dies gilt unter anderem für den folgenden Personenkreis:

04.8 LEISTUNGEN FÜR GEHÖRLOSE MENSCHEN

• Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderte (Grad der Behinderung mindestens 60 % alleine wegen der Sehbehinderung).

Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77,- Euro pro Monat.

• Hörgeschädigte, die gehörlos sind, oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.

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• Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. (Die Betroffenen müssen allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausgeschlossen sein. Es genügt nicht, dass sich die Teilnahme an einzelnen, nur gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen bestimmter Art verbietet).

Um eine GEZ-Befreiung zu erhalten, ist es erforderlich, dass ein Antrag bei der GEZ gestellt wird. Auskunft erteilt: Stadt Remscheid Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Tel.: 02191/16-3626

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05. GESUNDHEIT

05.1 KRANKENKASSEN AOK Rheinland Regionaldirektion Remscheid Hindenburgstr. 13-15 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/917-0 I Fax 917-299 E-Mail aok.rs@rh.aok.de I Web: www.aok.de Barmer Ersatzkasse (BEK) Bezirksstelle Remscheid Alleestr. 77-81 I 42853 Remscheid Tel.: 018500/73-6000 I Fax: 018500/73-6049 E-Mail: remscheid@barmer.de Web: www.barmer.de

BKK Barmag-Steinm체ller Leverkuser Str. 65 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/4610-0 I Fax: 4610-555 E-Mail: info@bkk-bs.de I Web: www.bkk-bs.de BKK Vaillant Bahnhofstr. 15 | 42897 Remscheid Tel.: 02191/9519-0 | Fax: 9519-151 E-Mail: info@vaillant-bkk.de I Web: www.vaillant-bkk.de Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) Alleestr. 70 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/915-6 I Fax: 915-719 Web: www.dak.de GEK Gm체nder ErsatzKasse Blumenstr. 5 I 42853 Remscheid Tel: 02191/463158 I Fax: 02191/463160 E-Mail: remscheid@gek.de I Web: www.gek.de IKK Nordrhein Regionaldirektion Bergisch Land/ Gesch채ftsstelle Remscheid Papenberger Str. 14 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/9231-0 I Fax: 9231-36 Web: www.ikk.de KKH Kaufm채nnische Krankenkasse Kipdorf 40 I 42103 Wuppertal Tel.: 0202/445188 I Fax: 444430 E-Mail: serviceteam.wuppertal@kkh.de Web: www.kkh.de

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05.2 NOTRUFE & BEREITSCHAFTSDIENSTE Arztnotrufzentrale für Remscheid Tel: 02191/19292 Montag bis Donnerstag: 20 bis 7 Uhr Mittwoch: ab 14 Uhr; Freitag ab 17 Uhr Feiertage: ab 18 Uhr des Vortages Zahnärztlicher Notdienst Tel.: 01805/986700 (24 Stunden erreichbar) Apotheken-Notdienst Tel.: 02191/389389 (24 Stunden erreichbar) Feuerwehr Notruf 112 Leitstelle Berufsfeuerwehr Remscheid Tel.: 02191/162400 (24 Stunden erreichbar) Polizei Notruf 110 Leitstelle Polizeiinspektion Remscheid Tel.: 0202/2843062 (24 Stunden erreichbar) Psychiatrischer Notdienst (angeboten von der Evangelischen Stiftung Tannenhof) Tel.: 02191/12-0 (24 Stunden erreichbar)

Seele in Not e.V. Tel.: 021 91/291990 od. 5894852 Kirchliche Seelsorge Tel.: 0800/1110111 (evangelisch) Tel.: 0800/1110222 (katholisch)

05.3 KRANKENHÄUSER Dünkeloh-Klinik Gmbh Co. KG Chirurgische Fachklinik Alleestraße 105 - 107 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/465-0 I Fax: 465-103 E-Mail: info@duenkeloh-klinik.de Web: www.duenkeloh-klinik.de Fabricius-Klinik Remscheid GmbH Brüderstraße 65 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/797-0 I Fax: 797-100 Web: www.fabricius-klinik.de Sana-Klinikum Remscheid GmbH Burger Straße 211 I 42859 Remscheid Tel.: 02191/13-0 I Fax: 13-3116 Web: www.sana-klinikum-remscheid.de

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05. GESUNDHEIT

05.4 PSYCHOLOGISCHE HILFEN UND PSYCHIATRISCHE HILFEN

Evangelische Stiftung Tannenhof Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie Remscheider Straße 76 I 42899 Remscheid Tel.: 02191/12-0 I Fax: 02191/12-1102 E-Mail: info@stiftung-tannenhof.de Web: www.stiftung-tannenhof.de

Sana Klinikum Remscheid GmbH Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) Burger Str. 211 I 42859 Remscheid Tel.: 02191/13-4900 I Fax: 02191/13-4909 E-Mail: spz@sana-klinikum-remscheid.de Web: www.sana-klinikum-remscheid.de

Das Sozialpädiatrische Zentrum des Sana Klinikums ist eine kinderärztlich geleitete und interdisziplinär arbeitende Facheinrichtung zur ambulanten Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Behandelt werden Störungen oder Probleme in der Entwicklung, Erkrankungen des Nervensystems, BehinDie Stiftung hat folgende Fachstationen eingerichtet: derungen sowie begleitende seelische Störungen und Gerontopsychiatrie, Abhängigkeitserkrankungen, DeVerhaltensprobleme. Die Kosten für die Behandlung pressionsbehandlung, Chronische psychische Erwerden von allen Krankenkassen, privaten Versikrankungen, Soziotherapie und Rehabilitation, Psychocherungen und anderen Kostenträgern übernommen, somatische Medizin, Psychotraumatologie, Multiallerdings ist zuvor die Überweisung durch einen modale Schmerztherapie, Memory-Clinic/GedächtnisKinderarzt erforderlich. sprechstunde. An die Klinik angeschlossen sind Aus- und Weiterbildungsstätten für Kranken- und Altenpflegepersonal im Diakonischen Bildungszentrum Bergisch Land, Ergotherapeuten, Psychiatriefortbildung, eine sozialpsychiatrische Zusatzausbildung sowie eine Diakonenschule. Wohnangebote für Menschen mit psychischer Behinderung werden ebenso angeboten wie das Ambulant Betreute Wohnen.

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05.5 PFLEGEKURSE „Niemand steht mit seiner individuellen Situation alleine da und sollte sich auch nicht scheuen Hilfe anzunehmen“, fordert Sven Schmitz, Bezirksgeschäftsführer der BARMER Remscheid, regelrecht die Teilnahme an den kostenlosen Pflegekursen ein. „Die Pflege eines Angehörigen ist eine enorme Belastung


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für den Pflegenden und wird häufig unterschätzt oder bewusst herunter gespielt. Pflegende dürfen den Blick für ihre eigenen Bedürfnisse nicht verlieren, da sie ansonsten sehr schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit stoßen“, erklärt Schmitz weiter.

pflegende Angehörige hin. Insbesondere aber geben diese Kurse konkrete praktische Anleitungen. Hebeund Lagerungstechniken werden trainiert, ebenso das Anlegen von Inkontinenzartikeln und das Reichen von Nahrung.

In den Kursen werden Kenntnisse vermittelt und vertieft, die die häusliche Pflege erleichtern und die Pflegesituation verbessern sollen. Pflegekurse bieten nicht nur Unterstützung bei seelischen und körperlichen Belastungen sowie Hilfe bei Versagensängsten, sie ermöglichen auch den Kontakt zu anderen Pflegepersonen. Der Austausch untereinander wird von den Teilnehmern geschätzt und stellt neben der Vermittlung pflegefachlicher Aspekte einen wichtigen Schwerpunkt dar.

Erstmalig führt die BARMER gemeinsam mit dem DRK – Ortsgruppe Remscheid – im Jahr 2008 einen Pflegefachkurs durch. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich bei der BARMER Remscheid anmelden.

Die qualifizierten Pflegefachleute weisen in den Maßnahmen auf individuelle Entlastungsmöglichkeiten für

BARMER Remscheid Alleestraße 77-81 42853 Remscheid Tel.: 018500/73-6000 E-Mail: remscheid@barmer.de Web: www.barmer.de

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06. PFLEGE

06.1 AMBULANTE PFLEGEDIENSTE HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE AktivPflegen / Andrea Horn Eberhardstr. 19 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/929362 od. 0171/6292091 Ambulanter Fachpflegedienst Peter vom Brocke GbR Gertenbachstr. 29 a I 42899 Remscheid Tel.: 02191/420082 Ambulante Krankenpflege Am Park Hastener Str. 27 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/932929 od. 0172/2720446 Ambulante Kranken- und Altenpflege Gerd Jonas Hindenburgstr. 27 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/21170 od. 0171/2713998 Ambulante Kranken- und Seniorenpflege Holger Kristan Hastener Str. 72 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/82821 Ambulante Kranken- und Seniorenpflege Nicole GbR Edelhoffstr. 9 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/9334343 34 I Remscheid GRENZENLOS

AWO Seniorendienste Niederrhein gGmbH / Seniorendienste Remscheid Hof Glassiepen 1-3 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/914-488 Web: www.awo-remscheid.de Die AWO bietet neben dem ambulanten Pflegedienst auch Tagespflege und im Stadthaus/Hof Glassiepen betreutes Wohnen an. Außerdem unterhält sie ein Pflegeheim und ein Seniorenzentrum im Willi-HartkopfHaus. Als zusätzliche Freizeitservice bietet die AWO zudem regelmäßig Seniorentreffs am Mollplatz und in der Burgerstraße an.

Caritasverband Remscheid e.V. Blumenstr. 9 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/4911-00 I Fax: 26320 E-Mail: info@caritas-remscheid.de Web: www.caritas-remscheid.de Unter dem Leitsatz „Der Mensch steht im Mittelpunkt“ wird hier Hilfe, Beratung und Unterstützung mit dem Ziel angeboten, die persönlichen Entscheidungs- und Handlungsfähigkeiten des Einzelnen zu fördern. Die Caritas-Pflegestation bietet Dienstleistungen in den folgenden Bereichen an: Kranken- & Altenpflege, Familienpflege, Kinderkrankenpflege und Mobiler Sozialer Dienst.


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Diakoniestation Remscheid gGmbH Bismarckstr. 111-113 I 42859 Remscheid Tel.: 02191/6926-00 I Fax: 69260-20 E-Mail: kontakt@diakoniestation-remscheid.de Web: www.diakoniestation-remscheid.de Der ambulante Pflegedienst bietet häusliche Krankenund Seniorenpflege. Zudem gibt es das „ErinnerungsCafé“. Es ist ein Betreuungsangebot, das es demenzkranken Menschen ermöglicht, regelmäßig mit ande-

ren Betroffenen zusammen zu kommen und steht auch den Angehörigen oder betreuenden Bezugspersonen offen. Öffnungszeiten: jeden Donnerstag von 15 bis 17 Uhr im Gemeindehaus Eschenstraße.

DRK, Kreisverband Remscheid e.V., Sozialstation Alleestr. 120 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/923520

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06. PFLEGE

Stiftung Tannenhof, Gemeindepflegestation der Ev. Luther-Kirchengemeinde Remscheider Str. 79 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/12-1600 I Fax: 02191/12-1616

Der ambulante Pflegedienst bietet neben pflegerischer Hilfe und medizinischer Versorgung unter anderem auch Unterstützung bei Einkäufen, Behördengängen und Arztbesuchen, Wäscheservice und Hausnotruf sowie Vermittlung von Mahlzeiten.

Team-Pflege Beyenburger Str. 26 I 42899 Remscheid Tel.: 02191/9953464

Häusl. Kranken- & Seniorenpflege Monika Girke Büchelstr. 6 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/41920 od. 0171/2615332

T.L.S. Häusl. Alten- und Krankenpflegedienst Hammesberger Str. 7 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/973599 od. 0171/4022772 Ev. Kirchengemeinde Lennep Gemeindepflegestation Hackenberger Str. 74 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/64780 Hartmann (ehemals Mötter) Gertenbachstr. 25 I 42899 Remscheid Tel.: 02191/569611 Häusl. Krankenpflege B. Joppen Emilienstr. 2i I 42853 Remscheid Tel.: 02191/22886 od. 0171/3120347

Häusliche Krankenpflege Bergisch Land Lenneper Str. 2 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/30927 I Fax: 460701 E-Mail: schumacher.rita@t-online.de 36 I Remscheid GRENZENLOS

Häusl. Krankenpflege Johanna Scheiba KG Kölner Str. 95 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/662767 Häusl. Krankenpflege / Marlis Flüss Max-Planck-Straße 16 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/64773

Häusliche Kranken- und Fachpflege M. Weiß GmbH Taubenstr. 4 I 42857 Remscheid Te.: 02191/592190 I Fax: 40486 E-Mail: kontakt@m-weiss.de I Web: www.m-weiss.de Häusl. Krankenpflege Monika Fecken Einzelverträge und Seniorenwohnangebot Ringstr. 78 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/665267od. 68894


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Häusl. Krankenpflege Opitz, früher Tengler Blumenstr. 30 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/668686 od. 0171/3657822 Ihr häuslicher Krankenpflegedienst / Karin Münch Schwelmer Str. 6 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/662580 od. 0172/9012630 Johanniter Unfall Hilfe Diakoniestation Remscheid Steinberger Str. 38 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/495415 KrankenPflegeService Klaus Braun GmbH Bahnhofstr. 9 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/668876

Pflege mobil / Häusliche Krankenpflege / Volker Münnekehoff Am Langen Siepen 31 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/790734 I Fax: 02191/997871 Häusliche Alten- und Krankenpflege Pflegedienst MöWe GbR Kreuzbergstr. 55-61 I 42899 Remscheid Tel.: 02191/25213 PflegePartner24 oHG Lenneper Str. 4 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/5929900 Pflege Plus Inh. S. Schuischel Daniel-Schürmann-Str. 39 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/2095444

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06. PFLEGE

Pflegeteam Sieper + Juling, H채usl. Kranken- und Senioren-Pflege Am Sieper Park 61 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/343017 od. 28666

06.2 BETREUTES WOHNEN IM ALTER

Renate Hartman Ambulanter Pflegedienst Doddestr. 42 I 42859 Remscheid Tel.: 02191/931106

Altenwohnheim Wiedenhof Br체derstr. 4 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/24757

Betreutes Wohnen - Allee-Residenz Steinstr. 45-47 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/922922

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Betreutes Wohnen AWO Senioren-Dienste Remscheid Hof Glassiepen 1-3 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/914-950

Wohnen „Unter den Weiden“ DRK Mandtstr. 5 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/929209

Hastener Altenhilfe gGmbH - Altenwohnheim Moltkestr. 15-17 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/889-0

06.3 ALTEN- UND PFLEGEHEIME Alten- und Pflegeheime der Stadt Remscheid:

Haus Clarenbach - Betreutes Wohnen Remscheider Str. 53-55 I 42899 Remscheid Tel.: 02191/5624-0

St. Hedwig - CBT Wohnhaus Am Finkenschlag 6 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/668796

Bergische Alten- und Pflegeeinrichtungen Remscheid gGmbH der Bergischen Diakonie Aprath und der Stadt Remscheid Hackenberger Str. 14-16 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/69440-0 I Fax: 02191/69440-12 E-Mail: hslennep@aph.str.de

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06. PFLEGE

Stockder-Stiftung Hans-Potyka-Straße 28 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/782090 I Fax: 02191/7820940 E-Mail: stockder@aph.str.de

Sonstige Pflegeheime:

Alten- und Pflegeheim Hans Clarenbach gGmbH Remscheider Str. 53-55 I 42899 Remscheid Tel.: 02191/5624-0 I Fax: 02191/953163 E-Mail: HCLRS@gmx.de Web: www.haus-clarenbach.de

Alten-Residenz „Ein sicheres Zuhause“ GmbH Alleestr. 64 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/922922 E-Mail: info@altenresidenz-remscheid-gmbh.de Web: www.alten-residenz-remscheid.de

AWO Seniorenzentrum Am Mannesmann-Park/Willi-Hartkopf-Haus Burger Str. 105 I 42859 Remscheid Tel.: 02191/791230 I Fax.: 02191/7912350

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CBT Wohnhaus Katharinenstift Hans-Potyka-Straße 28 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/60216 I Fax: 02191/60219 E-Mail: katharinenstift@cbt-gmbh.de Web: www.cbt-gmbh.de

Evangelisches Altenpflegezentrum „Der Wiedenhof“ Wiedenhofstr. 7 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/497700 I Fax: 02191/497709 E-Mail: aphderwiedenhof@freenet.de

Hastener Altenhilfe gGmbH Scharnhorststr. 11 I 42855 Remscheid Tel: 02191/889-114 I Fax: 02191/889-110 E-Mail: info@hastener-altenhilfe.de Web: www.hastener-altenhilfe.de Die Hastener Altenhilfe ist ein Alten- und Pflegeheim mit dem Schwerpunkt Pflege und Betreuung von an Demenz erkrankten Bewohnern. Weitere Einrichtungen sind das „Haus im Pfarrgarten“ (KaiserWilhelm-Str. 28), in dem barrierefreies Wohnen in verschieden großen Wohneinheiten angeboten wird, und das „Service-Wohnen“ (Moltkestr. 15-17).


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06.4 PFLEGEBERATUNG Haus Abendfrieden Altenpflegeheim Schwelmer Str. 71 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/66415 Fax: 02191/66403

Haus am Park Senioren- und Pflegeheim GmbH u. Co.KG Hastener Str. 24 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/8864-0 I Fax: 02191/840580 E-Mail: hap@hap-rs.de Web: www.hap-rs.de

Landhaus im Laspert Seniorenpflegeheim GmbH & Co. KG Steinstr. 51 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/9253-0 I Fax: 02191/9253-35 E-Mail: info@landhaus-im-laspert.de Web: www.landhaus-im-laspert.de

Wohnhaus Katharinenstift Hackenberger Str. 6 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/60216 Altenpflege - Wohnhaus

Pflegeberatung der Stadt Remscheid Alleestr. 66 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-2744 oder 16-2740 Fax.: 16-3553 E-Mail: pflegeberatung@str.de Web: www.remscheid.de/Rathaus/51/ 51Allgemein/ 51PflegeWohnStandard.htm Die trägerunabhängige Beratung der Stadt Remscheid richtet sich an pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Sie bietet Hilfestellung bei folgenden Themen: Ambulante Pflege, Pflegeheime, Tagespflege, Kurzzeitpflege, teilstationäre Pflege, betreutes Wohnen sowie Finanzierung der Pflegeleistung, Antragstellung bei der Pflegeversicherung, Antrag auf Höherstufung, Angebot „Essen auf Rädern“, Selbsthilfegruppen. Die Pflegeberatung ist ein kostenloses Angebot der Stadt Remscheid.

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07. WOHNUNGSANGELEGENHEITEN

07.1 WOHNBERATUNG Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen und Unterbringung „In der eigenen Wohnung älter werden..." lautet das Haddenbacher Str. 38-42 I 42855 Remscheid Motto der städtischen Wohnberatung für Senioren und 1. OG, Zimmer 114 oder 115 Menschen mit Behinderung in Remscheid. Ihr Ziel ist Tel.: 02191/16-3751 oder 16-2639 es, die selbstständige Lebens- und Haushaltsführung Fax: 02191/16-3670 in der eigenen Wohnung zu erhalten, zu verbessern oder E-Mail: wohnberatung@str.de wiederherzustellen. Außerdem hilft sie dabei, UnfallWeb:www.remscheid.de/Rathaus/51/516/516 gefahren im Wohnbereich zu erkennen und gegebeAllgemein/51.6.__W__Info_Wohnraumberatung.htm nenfalls zu beseitigen. Die Aufgabe der Wohnberatung besteht darin, Beratung und Unterstützung zu bieten, wenn: • die Wohnung an die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen angepasst werden muss. Wie zum Beispiel: – der Einsatz von technischen Hilfsmitteln (z.B. Badewannenlift, Haltegriff, Toilettensitzerhöhung) – Ausstattungsveränderungen (z.B. das Entfernen von Stolperfallen) – bauliche Veränderungen (z.B. Einbau einer bodengleichen Dusche) – der Umzug in eine bedarfsgerechtere Wohnung nötig ist • Interesse an alternativen Wohnformen besteht (z.B. an Betreutem Wohnen, Wohngemeinschaften, Mehrgenerationen-Wohnungen) • barrierefrei gebaut werden soll Auskunft erteilt: 42 I Remscheid GRENZENLOS

07.2 WOHNGELD Unter bestimmten Voraussetzungen haben Menschen Anspruch auf Wohngeld. Die Gewährung hängt von folgenden Faktoren ab: • Einkommen • Zahl der Familienmitglieder • maßgeblicher Miethöchstbetrag Nach geltendem Wohnrecht können schwerbehinderte Menschen bei der Ermittlung des Jahreseinkommens folgende Freibeträge erhalten: a) 1.500,- Euro wenn sie schwerbehindert mit einem GdB von 100 oder einem GdB von mindestens 80 und sie häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) sind,


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b) 1.200,- Euro wenn sie schwerbehindert mit einem GdB unter 80 und häuslich pflegebedürftig im oben beschriebenen Sinne sind.

07.4 WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFTEN

Das Wohngeld wird als Zuschuss (Miet- oder Lastenzuschuss) zu den Aufwendungen für Wohnraum gezahlt.

ARNS-Wohnungsverwaltung Betriebsges GbR Brunnengasse 10 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/22683 I Fax: 02191/26144

Auskunft erteilt der

Beamten-Wohnungsbauverein eG Hentzenallee 10 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/96316-0 I Fax: 02191/96316-1 bwv-remscheid@t-online.de

Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen - Wohngeldabteilung Haddenbacher Str. 38-42 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/16-3747

GWG Gemeinnützige Wohnungs eG Christianstr. 28 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/29999

07.3 SOZIALWOHNUNGEN Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Behinderungen in eine Sozialwohnung vermittelt werden. Auskunft erteilt: Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen und Unterbringung Haddenbacher Straße 38 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/16-3182 I Fax: 02191/16-13182 E-Mail: hoff@str.de Remscheid GRENZENLOS I 43


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07. WOHNUNGSANGELEGENHEITEN

GEWAG – Gemeinnützige Wohnungs AG Hochstraße 1-3 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/4644-0 I Fax: 02191/4644-200 E-Mail: info@gewag-rs.de Web: www.gewag-rs.de Haus und Grund Remscheid und Umgebung e.V. Daniel-Schürmann-Straße 25 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/49703-0 I Fax: 02191/49703-10 E-Mail: info@hausundgrundrs.de Web: www.hausundgrundrs.de Immeo Wohnen Service GmbH Stuttgarter Str. 20 I 42853 Remscheid Tel.: 0208/97064-534 I Fax: 0208/97064-5471 Web: www.immeo.de LEG NRW Karl-Arnold-Str. 2a I 42899 Remscheid Tel.: 02191/9482-0 I Fax: 02191/9482-22 E-Mail: andreas.vondran@leg-nrw.de Web: www.leg-nrw.de Wohnungsbaugenossenschaft Remscheid eG Wüstenhagener Str. 15a I 42855 Remscheid Tel.: 02191/31227 Wohnungsverwaltung Christian Runkel Alleestr. 49 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/92380 Web: www.runkel.de 44 I Remscheid GRENZENLOS

07.5 MIETERSCHUTZ Der Mieterverein gibt Auskunft über Mietfragen. Er informiert zum Beispiel über Mietverträge, Wohnungsmängel und Mietminderung bis hin zu Mieterrechten und Mieterpflichten. Außerdem gibt er „aktive Hilfe“ bei Mietstreitigkeiten. Mieterverein Remscheid/Wermelskirchen Bismarckstr. 138 I 42859 Remscheid Tel: 02191/385850 I Fax: 02191/386023

07.6 BARRIEREFREIES BAUEN UND WOHNEN IM FREIFINANZIERTEN WOHNUNGSBAU Barrierefrei sind bauliche Anlagen, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Seit 1998 gilt in NRW für den Miet- und Genossenschaftswohnungsbau des sozialen Wohnungsbaus das so genannte „barrierefreie Bauen“ als Standard. Mit der Neufassung der Landesbauordnung vom 1. März 2003 besteht auch für den freifinanzierten Wohnungsbau die Verpflichtung, dass in Gebäuden


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mit mehr als zwei Wohnungen grundsätzlich die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. In diesen Wohnungen müssen die Wohnund Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Auskunft erteilt:

Amt für Städtebau und Stadtentwicklung Abteilung: Mietwohnungsbau Ludwigstr. 14 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-3742

07.7 BAU UND AUFWENDUNGSDARLEHEN – WOHNRAUMFÖRDERUNG Der Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen (Neubau und vorhandener Wohnraum) werden durch öffentliche Mittel im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues gefördert, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht oder nur gering überschritten werden. Speziell für Menschen mit Behinderungen gibt es Programme zur Unterstützung von baulichen Sondermaßnahmen. Remscheid GRENZENLOS I 45


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08. BILDUNG

08.1 INTEGRATIVE KINDERGÄRTEN Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder sieht vor, dass Kinder mit und ohne Behinderung Kindergärten, Horte und altersgemischte Gruppen besuchen können. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Versorgung, Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern mit Behinderung: • in heilpädagogischen Tageseinrichtungen für Kinder, • in integrativen Tageseinrichtungen für Kinder sowie • in Form der Einzelintegration in Regelkindergärten. Behinderte und nichtbehinderte Kinder werden gemeinsam in Regel- und Sonderkindergärten betreut, um die Startbedingungen behinderter Kinder zu verbessern und ihre Entwicklung zu fördern.

Integrative Kindertageseinrichtung Fürberg Fürberger Str. 24 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/791637 I Fax: 02191/791639 E-Mail: ktefuerberg@str.de Betreut werden 60 Kinder in vier Gruppen. Alle Gruppen werden integrativ geführt (je fünf behinderte und zehn nicht behinderte Kinder). Mindestens zwei pädagogisch ausgebildete Kräfte sind für eine Gruppe zuständig. Kinder können ab dem vollendeten ersten Lebensjahr angemeldet werden. 46 I Remscheid GRENZENLOS

Lebenshilfe e.V. Integrative Kindertagesstätte Fuchsweg 40 I 42899 Remscheid Tel.: 02191/54239 E-Mail: kita-fuchsweg@lebenshilfe-remscheid.de In der integrativen Kindertagesstätte in Lüttringhausen-Klausen gibt es vier Gruppen, in denen je fünf behinderte und zehn nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut und gefördert werden. Drei Gruppen nehmen Kinder von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht auf; für schulpflichtige Kinder bis zum 14. Lebensjahr gibt es die Möglichkeit, den integrativen Hort zu besuchen.


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Lebenshilfe e.V. Integrative Kindertagesstätte Hagedornweg 20 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/790341 Fax: 02191/790845 E-Mail: kita-hagedornweg@lebenshilfe-remscheid.de Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren werden in der integrativen Kindertagesstätte betreut. 15 Kinder (fünf behinderte und zehn nichtbehinderte) werden von zwei bis drei pädagogischen Fachkräften in drei Gruppen betreut und gefördert.

Städtische Kindertageseinrichtung Honsberg Engelsberg 46 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/344636 I Fax: 02191/4608784 E-Mail: ktehonsberg@str.de Die Kindertageseinrichtung bietet Platz für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren, die von pädagogischen Fachkräften betreut, gebildet und erzogen werden. Zudem stehen 15 integrative Plätze für Kinder von 3-6 Jahren zur Verfügung.

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08. BILDUNG

Übernahme von Kosten Für Kinder mit einer Körperbehinderung, Sprachbehinderung oder geistigen Behinderung, die einen Sonderkindergarten oder einen integrativen Kindergarten besuchen, kann – je nach Einkommen der Eltern – ein Teil der Kosten übernommen werden. Der Antrag ist beim Sozialamt der Stadt Remscheid zu stellen. Ein Antragsformular zur Übernahme der Kosten heilpädagogischer Kinder tageseinrichtungen kann im Internet heruntergeladen werden: www.lwl.org

08.2 INTEGRATIVE SCHULEN Eltern, deren Kinder behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, können sich beim Schulamt der Stadt Remscheid beraten lassen. Sie erhalten dort Informationen über schulische Lern- und Bildungsmöglichkeiten und es werden Kontakte zu medizinischtherapeutischen Einrichtungen sowie Verbänden und Hilfsorganisationen vermittelt. Die Beratung zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Behinderung sollte idealerweise schon vor Beginn der Schulpflicht in Anspruch genommen werden. Wichtig ist auch eine Beratung zu vorbeugenden Maßnahmen mit dem Ziel, das Entstehen von Behinderungen zu vermeiden sowie Lern-, Verhaltens- und sonstige Störungen zu vermindern. 48 I Remscheid GRENZENLOS

Bei der schulischen Bildung werden Kinder mit Behinderungen so gefördert, dass sie die Bildungsziele der allgemeinen Schulen erreichen können. Kinder und Jugendliche, die wegen ihrer Behinderung keine Regelschulen besuchen können, werden in speziellen Förderschulen unterrichtet. Der sonderpädagogische Förderbedarf wird auf Antrag der Eltern bei der Schulaufsichtsbehörde festgestellt. Juristische Grundlage für den Entscheidungsprozess sind das nordrhein-westfälische Schulgesetz und die „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“. Die vollständigen Texte des Schulgesetzes und der Verordnung finden sich im Internet: www.bildungsportal.nrw.de Immer häufiger möchten Eltern, dass ihr behindertes Kind in der allgemeinen Schule unterrichtet wird. Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen ermöglicht den gemeinsamen Unterricht, wenn an der allgemeinen Schule die personellen und technischen Voraussetzungen vorliegen oder geschaffen werden. Integrative Grundschulen in Remscheid Gemeinschafts-Grundschule Eisernstein Am Schützenplatz 35 I 42899 Remscheid Tel.: 02191/ 54091 I Fax: 02191/5924471 E-Mail: ggs-eisernstein@str.de Web: www.ggseisernstein.de


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Gemeinschafts-Grundschule Hackenberg Albert-Einstein-Str. 31 I 42897 Remscheid-Lennep Tel.: 02191/16-3108 I Fax: 02191/16-2889 E-Mail: ggs-hackenberg@str.de Web: www.ggshackenberg.net Gemeinschafts-Grundschule Mannesmann Burger Str. 115 I 42859 Remscheid Tel.: 02191/6927201 E-Mail: ggs-mannesmann@str.de Web: www.grundschule-mannesmann.de

Die Schulräte im Schulamt der Stadt Remscheid beraten Eltern, deren Kinder am Unterricht der allgemeinen Schulen nicht teilnehmen können. Schulische Beratung erfolgt in Remscheid bei den nachfolgend aufgeführten Sonder- und Förderschulen und beim: Schulamt der Stadt Remscheid Amt für Schule und Bildung Schützenstr. 76 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-2867

08.3 SONDERSCHULEN In Nordrhein-Westfalen gibt es Förderschulen mit verschiedenen Förderschwerpunkten: • Förderschule für Blinde und Schule für Sehbehinderte • Förderschule für Gehörlose und Schule für Schwerhörige • Förderschule für Sprachbehinderte • Förderschule für Körperbehinderte • Förderschule für Geistigbehinderte

Weitere Informationen zu allen Förderschulen gibt es im Internet auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen unter: www.bildungsportal.nrw.de Remscheid GRENZENLOS I 49


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08. BILDUNG

Sonder- und Förderschulen in Remscheid

Karl-Kind-Schule Förderschwerpunkt Lernen Gewerbeschulstr. 1 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/782060 I Fax: 02191/7820615 E-Mail: karl-kind-schule@str.de Web: www.karl-kind-schule.de Städtische Förderschule Heinrich-Neumann Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Engelbertstr. 1 I 42859 Remscheid Tel.: 02191/ 469669-0 I Fax: 02191/469669-2 E-Mail: info@heinrich-neumann-schule.de Web: www.heinrich-neumann-schule.de Zu dieser Schule gehört die Abteilung „Schule für Kranke“. Sie befindet sich auf dem Geländes des Sana-Klinikums an der Burger Straße. Dort werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die sich voraussichtlich für mindestens vier Wochen in stationärer Behandlung befinden.

Städtische Förderschule Hilda-Heinemann – Städt. Schule für Geistigbehinderte Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Hackenberger Str. 117 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/16-3127 I Fax: 02191/16-2866 50 I Remscheid GRENZENLOS

Städtische Förderschule Pestalozzi Städt. Schule für Lernbehinderte Förderschwerpunkt Lernen Leverkuser Str. 19 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/464588-0 I Fax: 02191/464588-8 E-Mail: schulleitung@pestalozzinet.de Web: www.pestalozzinet.de

08.4 PRIVATSCHULEN Rudolf-Steiner-Schule Remscheid e.V. Schwarzer Weg 9 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/ 667811 I Fax: 02191/666001 E-Mail: rudolf-steiner-schule-rs@t-online.de Web: www.waldorfschule-remscheid.de

08.5 FORT- UND WEITERBILDUNG FÜR ERWACHSENE Akademie Remscheid Küppelstein 34 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/794-0 I Fax: 02191/794-205 E-Mail: info@akademieremscheid.de Web: www.akademieremscheid.de Ein bundes- und landeszentrales Institut für kulturelle Jugendbildung. Fächer sind Musik, Spiel, Tanz und Bildende Kunst sowie Medienpädagogik und Sozialpsychologie.


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alvida® Bildungszentrum Remscheid Alleestraße 13-15 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/93319-0 I Fax: 02191/93319-99 E-Mail: info@alvida.de I Web: www.alvida.de Dieses Bildungszentrum startet jährlich ab Januar mit seinem Ausbildungsprogramm in den Fachbereichen „Heilpraktiker“ und „Psychotherapie“.

Häusgen-Institut Schwelmer Str. 97 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/479999 I Fax: 02191/665023 E-Mail: info@haeusgen-institut.de Web: www.haeusgen-institut.de Das Institut bietet Seminare, Kurse und berufliche Ausbildung im Bereich Heilkunde an.

Bergische Universität Wuppertal Gaußstraße 20 I 42119 Wuppertal Tel.: 0202/7439-0 I Fax: 0202/439-2901 E-Mail: webmaster@uni-wuppertal.de Web: ww.uni-wuppertal.de In dieser Universität werden die verschiedensten Studiengänge geboten.

Käthe Kollwitz Berufskolleg Remscheid Freiheitstraße 146 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/782063 I Fax: 78206440 E-Mail: sekretariat@kkb-rs.de Web: www.kkb-rs.de Das Berufskolleg bietet die folgenden Bildungsgänge an: Berufsgrundschuljahr für Ernährung und Hauswirtschaft, Berufsfachschule für Sozialwesen/Kinderpflege, Berufschule für Friseure, Lehrgang Hauswirtschaft, Fachschule für Sozialpädagogik, Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen und Weiterbildung Sozialmanagement.

Berufskolleg Technik Remscheid Neuenkamper Str. 55 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/46170-00 I Fax: 02191/46170-09 E-Mail: sekretariat@btr-rs.de Web: www.btr-rs.de Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Stuttgarter Str. 13 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/49945-0 I Fax: 02191/49945-10 E-Mail: schule@bwv-rs.de Web: www.bwv-rs.de Das Berufskolleg bietet Berufsschule, Wirtschaftsgymnasium, Höhere Handelsschule, einjährige Handelsschule und Berufsgrundschuljahr an. Das Berufskolleg bietet diverse Bildungsgänge im Bereich Technik an.

Limes Bildungswerk gGmbH Am Bruch 14 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/790745 I Fax: 02191/74876 E-Mail: info@limesbildung.de Web: www.limes-gmbh.de Die limes Qualifizierung GmbH ist eine Gesellschaft der (beruflichen) Erwachsenenbildung. Geschult werden Arbeitnehmer (vorrangig Arbeitssuchende) und Jugendliche in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Agentur für Arbeit. Lehrgänge werden durchgeRemscheid GRENZENLOS I 51


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08. BILDUNG

führt in den Bereichen Metallbearbeitung und -verarbeitung, Schweißtechnik, Maschinenbedienung und CNC. Im Sinne eines ganzheitlichen Lernens reicht die Palette von Schlüsselqualifikationen wie EDV-Kenntnisse, berufsbezogene Bildung, Fremdsprachen und Kommunikation über Gesundheitskurse bis hin zu Deutschkursen für ausländische Frauen und Männer. Musik- und Kunstschule Elberfelder Straße 32 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-2649 I Fax: 02191/16-3371 E-Mail: musikkunstschule@str.de Die Musik- und Kunstschule bietet eine langfristige Ausbildung in allen Kunstformen an. Vornehmlich für den Laien- und Freizeitbereich, aber auch zur Vorbereitung einer künstlerischen Berufsausbildung. Hierzu gibt es eine eigene studienvorbereitende Abteilung. Die Ausbildung beginnt in der Regel mit einem zweijährigen Unterricht in der Orientierungsstufe, der Musikalischen Früherziehung oder in Singklassen. Daran schließen sich weitere Unterrichtsstufen mit musikalischer Grundausbildung, instrumentalem und vokalem Gruppen- und Einzelunterricht, Tanz oder Kunstschulkursen an. Als besondere Neuheit gilt das Angebot „Mausmusik“, ein Kursprogramm für Kleinkinder ab zwei Jahren in Verbindung mit einem Elternteil. Es gibt Außenstellen in Lennep und Lüttringhausen.

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Remscheider Bildungsstätte für moderne Schreibtechnik e.V. Remscheider Stenografen Verein von 1878 Paul-Krause-Str. 19 I 42897 Remscheid Tel. 02191/660433 (abends) E-Mail: info@bildungsstaette-rs.de Web: www.bimotek.de Der Verein bietet Lehrgänge rund um die Schreibtechnik an. Unter anderem Zehn-Finger-Schreiben am PC, „Fit im Büro“, Praxis der Textverarbeitung, Kurzschrift und PC Grundkurs – 55plus. Außerdem gibt es Kurse rund um die Bewerbung sowie English for Kids. Volkshochschule der Stadt Remscheid (VHS) Elberfelder Str. 32 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-2786 I Fax: 02191/16-3273 E-Mail: volkshochschule@str.de Web: www.vhs.remscheid.de Regelmäßig werden Kurse in den Themenbereichen „Politik, Gesellschaft, Umwelt“, „Kunst, Kultur, Kreativität“, „Gesundheit“, „Sprachen“, „Arbeit und Beruf“, „Grundbildung“ sowie „Studienfahrten und Studienreisen“ angeboten. Das aktuelle Kursprogramm liegt in vielen öffentlichen Institutionen (wie z.B. Ämter, Bürgerbüros, Bibliotheken oder Banken) aus.


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Weiterbildungskolleg der Stadt Remscheid - Abendrealschule Hackenberger Straße 105 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/163103 E-Mail: info@ars-remscheid.de Web: www.ars-remscheid.de Das Weiterbildungskolleg ist eine Einrichtung des zwei-

ten Bildungsweges. Sie ist für alle gedacht, die einen qualifizierten Schulabschluss erreichen möchten. Das Angebot gilt für Berufstätige oder Arbeitslose, für Hausfrauen und -männer, für Spätaussiedler und ausländische Mitbürger, für Jugendliche und Erwachsene. Einzige Voraussetzung ist die Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht.

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09. ARBEITSLEBEN

09.1 BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT DES ARBEITGEBERS

09.2 FINANZIELLE HILFEN FÜR DEN ARBEITGEBER

Arbeitgeber, die mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigen, sind nach dem IX Sozialgesetzbuch verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten zu besetzen. Bei der Berechnung der Arbeitnehmeranzahl bleiben Ausbildungsplätze unberücksichtigt.

Arbeitgeber können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn

Ausgleichsabgabe Kommen die Arbeitgeber dieser Beschäftigungspflicht nicht nach, müssen sie gemäß § 77 SGB IX für jeden Arbeitsplatz, der mit einem schwerbehinderten Menschen zu besetzen wäre, eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen. Sie wird ausschließlich für die in § 14 SchwbAV aufgeführten Formen der berufliche Förderung von schwerbehinderten Menschen verwendet. Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters hat jeder Arbeitgeber zu prüfen, ob die Stelle auch durch einen bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden könnte. Dabei kann er kostenlos die Beratung bei den Integrationsämtern in Anspruch nehmen, die den Integrationsstellen und -fachdiensten unterstellt sind.

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• sie Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen bereitstellen, • sie Arbeits- und Ausbildungsplätze behindertengerecht umgestalten, • schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz besonders betreut werden oder • durch die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen außergewöhnliche Belastungen entstehen, • wenn sie im Bereich der Prävention bei der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements tätig werden. Die finanziellen Hilfen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber können auch Personen mit einem GdB von 30 oder 40 erhalten, wenn sie den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden sind. Die Gleichstellung ist möglich, wenn infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann. Besondere Förderleistungen zur Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen durch die Agentur für Arbeit sind zusätzlich möglich.


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09.3 BESCHÄFTIGUNGSANSPRUCH DES SCHWERBEHINDERTEN ARBEITNEHMERS

Träger der Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen.

Gemäß § 81 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf eine Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können. Sofern der schwerbehinderte Arbeitnehmer seine bisherige Tätigkeit wegen seiner Behinderung nicht mehr ausüben kann, ist ihm eine seiner Behinderung entsprechende Tätigkeit zuzuweisen. Er hat insoweit einen Anspruch auf eine Vertragsänderung (BAG 14.03.2006 – 9 AZR 411/05).

09.4 BESONDERER KÜNDIGUNGSSCHUTZ Menschen mit Behinderungen haben einen besonderen Kündigungsschutz – es sei denn, das Arbeitsverhältnis besteht weniger als sechs Monate.

Die Kündigung durch den Arbeitgeber kann nach dem IX Sozialgesetzbuch – Teil 2 Schwerbehindertenrecht – nur erfolgen, wenn das Integrationsamt zuvor zugeSchwerbehinderte Menschen, die auf dem allgemeinen stimmt hat. Ohne diese Voraussetzung ist eine ausArbeitsmarkt aufgrund ihrer Behinderung keinen Ar- gesprochene Kündigung unwirksam. Dieses Verfahren beitsplatz finden, können gemäß §§ 132-135 SGB IX in dient dazu, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Arbeitsplatz zu erhalten. Integrationsprojekten beschäftigt werden.

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09. ARBEITSLEBEN

Unterstützung erhalten Menschen mit Behinderungen von den Integrationsfachdiensten, die im Auftrag des Landschaftsverbands Rheinland tätig sind. Sie versuchen, die Ursachen der Gefährdung des Arbeitsplatzes zu beseitigen und gegebenenfalls alternative Lösungsvorschläge zu entwickeln. Der besondere Kündigungsschutz besteht, wenn zum Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung die • Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachgewiesen ist, indem sie – offenkundig ist oder – das Versorgungsamt sie festgesstellt hat oder – bei einem Personenkreis mit einem GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30, die Gleichstellung durch Bescheid der Agentur für Arbeit erfolgte • ein Verfahren auf Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch zwar anhängig ist, das Versorgungsamt jedoch ohne Verschulden des Antragstellers nach Ablauf der Frist – in der Regel drei Wochen – noch keine Entscheidung hat treffen können.

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09.5 VERTRAUENSPERSON Die Schwerbehindertenvertretung ist eine gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Im SGB IX wird hierfür auch die Bezeichnung „Vertrauensperson“ aufgeführt. In Betrieben und Dienststellen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Schwerbehindertenvertretung wenigstens ein Stellvertreter zu wählen. Aufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten. Dabei hat sie vor allem • darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; • Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen (das heißt Maßnahmen, die mit der beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen); • Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und – falls sie


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berechtigt erscheinen – durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken; • die Schwerbehindertenvertretung unterstützt ferner Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung. Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen. Sie bietet dafür Gesprächsmöglichkeiten an, stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung, schaltet sich bei Schwierigkeiten ein und vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Maßnahmen, die der Betrieb oder die Dienststelle plant.

09.6 TECHNISCHE FACHDIENSTE Technische Fachdienste, zum Beispiel der Landschaftsverband Rheinland, unterstützen bei der behinderungsgerechten Ausstattung neuer oder bereits vorhandener Arbeitsplätze. Sie beraten Arbeitgeber, schwerbehinderte Arbeitsnehmer und Arbeitnehmerinnen und die betrieblichen Helfer in technisch-organisatorischen Fragen. Landschaftsverband Rheinland Integrationsamt Kennedy-Ufer 2 I 50679 Köln Sachbearbeiterin: Alexandra Häck Tel.: 0221/ 809-4274 I Fax: 0221/809-4201 E-Mail: alexandra.haeck@lvr.de I Web: www.lvr.de

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09. ARBEITSLEBEN

09.7 AGENTUR FÜR ARBEIT Die Agenturen für Arbeit beraten behinderte und schwerbehinderte Jugendliche und Erwachsene in allen Fragen der Berufswahl, der beruflichen Entwicklung und des Berufswechsels, informieren über beruflich bedeutsame Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und sind für die Arbeits- und Ausbildungsvermittlung zuständig. Agentur für Arbeit Remscheid Bismarckstr. 8 Service-Center: Tel.: 02191/4606-0 I Fax: 02191/4606-163 E-Mail: remscheid@arbeitsagentur.de Web: www.arbeitsagentur.de

09.8 INTEGRATIONSFACHDIENSTE Integrationsfachdienste beraten, begleiten und unterstützen arbeitssuchende und beschäftigte schwerbehinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen mit dem Ziel, diesen geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln oder Arbeitsverhältnisse zu sichern und damit die Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig zu ermöglichen. Das Integrationsamt hat für besondere Gruppen von Schwerbehinderten spezielle Dienste eingerichtet, die auf spezifische Probleme der Behinderten eingehen und gegebenenfalls auch eine arbeitsplatzbezogene 58 I Remscheid GRENZENLOS

persönliche Betreuung übernehmen können. Ansprechpartner sind: Psychosozialer Trägerverein Solingen e.V. Eichenstr. 105-109 Brigitte Kremer Tel.: 0212/24821-44 Fax: 0212/24821-10 E-Mail: kremer@ptv-solingen.de Web: www.ptv-solingen.de Integrationsfachdienst für seelisch behinderte Menschen – SPZ Remscheid GmbH Hindenburgstr. 12 I 42853 Remscheid Andrea Orf Tel.: 02191/93341-14 Anne Wasem Tel.: 02191/93341-12 Fax: 02191/93341-39 (allgemein) E-Mail: ifd@spz-remscheid.de (allgemein) Web: www.spz-remscheid.de Integrationsfachdienst für geistig und körperlich behinderte Menschen Pro Mobil e.V. Günter-Weisenborn-Str. 3 42549 Velbert Andrea Joens Tel.: 02051/6075-13 I Fax: 02051/254530 E-Mail: A.Joens@pmobil.de Web: www.pmobil.de


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Deltawerk Eingang C Gasstr. 10-18 I 42657 Solingen Kerstin Elmke-Putsch Tel.: 0212/224-7961 I Fax: 0212/224-7961 E-Mail: K.Elmke-Putsch@pmobil.de Web: www.pmobil.de Pro Mobil e.V. Wesendonkstr. 7 I 42103 Wuppertal Regina Meier Tel.: 0202/25516-19 I Fax: 0202/25516-18 E-Mail: R.Meier@pmobil.de Web: www.pmobil.de Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen – IFD gGmbH Wesendonkstr. 7 I 42103 Wuppertal H. Bretzke Tel.: 0202/25516-17 I Fax: 0202/25516-18 E-Mail: h.bretzke-ifd-wuppertal@gmx.de Web: www.pmobil.de Beratung für Arbeitgeber A. Becker-König Tel.: 0202/25516-11 I Fax: 0202/25516-18 E-Mail: a.becker-koenig-ifd-wuppertal@gmx.de

Integrationsfachdienst für blinde und sehbehinderte Menschen Klosterstr. 47 I 40211 Düsseldorf Judith Ludwig Tel.: 0211/38606-11 I Fax: 0211/38606-14 E-Mail: judith.ludwig@gmx.de IFD GmbH Lupusstraße 22 I 50670 Köln Volker Wilfert Tel.: 0221/2943-202 I Fax: 0221/2943-500 E-Mail: info@ifd-koeln.de I Web: www.ifd-koeln.de

09.9 LEISTUNGEN AM ARBEITSPLATZ Persönliche Hilfen und finanzielle Leistungen, die auch dem Unternehmen gewährt werden können, sollen den Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen sichern helfen, zum Beispiel durch: Finanzielle Hilfen für schwerbehinderte Menschen • Übernahme der Kosten für technische Arbeitshilfen • Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz • Hilfen zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum, Anpassung und Ausstattung an Remscheid GRENZENLOS I 59


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09. ARBEITSLEBEN

behinderungsbedingte Bedürfnisse, Umzug in eine behindertengerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung • Leistungen, um einen Führerschein zu erwerben, ein Fahrzeug zu kaufen oder dieses behindertengerecht auszustatten • Hilfen zur Erhaltung der Arbeitskraft und in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen • Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten • Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz • Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Die begleitende Hilfe wird von dem Integrationsamt und der örtlichen Fürsorgestelle in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und den übrigen Trägern der Rehabilitation durchgeführt. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken und an Arbeitsplätzen beschäftigt werden, an denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können. Sie sollen befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit Nichtbehinderten zu behaupten. Das Integrationsamt und die örtliche Fürsorgestelle haben darüber hinaus die Aufgabe, bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und schwerbehindertem Arbeitnehmer zu vermitteln und dazu beizutragen, Schwierigkeiten im Arbeitsleben zu verhindern bzw. zu beseiti60 I Remscheid GRENZENLOS

gen. Zudem werden regelmäßig Betriebsbesuche durchgeführt, um an Ort und Stelle zu beraten. Beratungen bei arbeitsplatzbezogenen Problemen können jederzeit (nach Terminabsprache) in den Räumen der Fürsorgestelle oder am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Diese Möglichkeit steht sowohl Schwerbehinderten als auch Arbeitgebern und betrieblichen Helfern (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung u.ä.) offen.

09.10 ZUSATZURLAUB Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis haben und diesen ihren Arbeitgebern vorlegen, erhalten einen Zusatzurlaub. Dieser beträgt fünf Tage, wenn die Arbeitszeit auf fünf Tage in der Woche verteilt ist; wer regelmäßig vier Tage arbeitet, hat Anspruch auf vier zusätzliche Urlaubstage u.s.w. Nur Beschäftigte, deren Schwerbehinderteneigenschaft das ganze Jahr bestanden hat, haben einen Anspruch auf den bezahlten Zusatzurlaub. Bei Eintritt oder Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft besteht im Verlaufe eines Kalenderjahres ein Anspruch auf anteiligen Zusatzurlaub. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer hat für jeden vollen Kalendermonat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des


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Zusatzurlaubes. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindesten einen halben Tag ergeben, sind abzurunden. Der Arbeitgeber sollte über den Anspruch auf Zusatzurlaub unmittelbar nach Eintritt der Schwerbehinderung informiert werden.

Rentenfragen werden geklärt bei: Deutsche Rentenversicherung (im Hause AOK) Mattheystraße 1 42853 Remscheid Tel.: 02191/4649753 Web: www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de

09.11 BERATUNGSSTELLEN FÜR SCHWERBEHINDERTE ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER Örtliche Fürsorgestellen und die Integrationsämter bei den Landschaftsverbänden Rheinland und WestfalenLippe sind neben der individuellen Beratung auch für Information über besondere Leistungen zum Erhalt des Arbeitsplatzes zuständig. Sie informieren ferner über den Kündigungsschutz, die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben und den Zusatzurlaub. Remscheider Stadtverwaltung Örtliche Fürsorgestelle Alleestr. 66 I 42853 Remscheid Detlef Strecker Tel.: 02191/16-3721 Fax: 02191/16-3985 E-Mail: streckerd@str.de Web: www.str.de Remscheid GRENZENLOS I 61


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10. FREIZEIT

10.1 BEHINDERTENSPORT Medizinische Aspekte im Behindertensport Die Zeiten, in denen sich Menschen mit körperlichen oder psychischen Behinderungen versteckt haben, sind vorbei. Heutzutage muss und sollte sich keiner seiner Defizite mehr schämen! Die körperliche Aktivität ist für Menschen mit einer Behinderung im Rahmen der Rehabilitation und Prävention über den Breitensport bis hin zum Leistungssport besonders wichtig. Unter dem Dach des Deutschen Behinderten-Sportverbandes (DBS) betreiben rund 340.000 behinderte Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren in mehr als 3300 Sportvereinen Rehabilitations-, Breiten- und Leistungssport.

kann über Krankenschein finanziert werden, wenn er im Verein stattfindet und von durch den Behindertensportverband oder dem Deutschen Rollstuhlsportverband anerkannten Übungsleitern betreut wird. Nähere Informationen im Web: www.behindertensport.de www.behinderteninfo.de Behinderten- und Rehasport in Remscheid

Behinderten- und Rehabilitationssport Geschäftsstelle des Hastener Turnvereins 1871 e.V. Oberhützer Straße 30 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/80682 I Fax: 02191/882547 E-Mail: info@tv-hasten.de Web: www.tv-hasten.de Hier werden verschiedene Sportarten für Menschen mit Der ärztlich verordnete Rehabilitationssport ist Hilfe zur und ohne Behinderungen angeboten. Selbsthilfe, mit dem Ziel, die Eigenverantwortlichkeit für die Gesundheit zu stärken. Im Rahmen des Freizeit- Sauerländischer Gebirgsverein Abteilung und Breitensportes werden zahlreiche unterschiedliche Remscheid e.V. Sportarten angeboten. Bei der Auswahl der Sportart Dörpersteeg 2 I 42897 Remscheid müssen die Funktionseinschränkungen unter körperlicher Tel.: 02192/5538 I Web: www.sgv-remscheid.de Belastung durch die Behinderung und das BelastungsSportbund Remscheid e.V profil der jeweiligen Sportart berücksichtigt werden. Jan-Wellem-Straße 29 I 42859 Remscheid Krankenkassen akzeptieren und unterstützen den Ver- Tel.: 02191/341443 od. 38 91 60 einssport, der von anerkannten Übungsleitern durch- Fax: 02191/39456 geführt wird. Rollstuhlsport und Behindertensport E-Mail: info@sportbund-remscheid.de allgemein wird als Rehamaßnahme anerkannt und Web: www.sportbund-remscheid.de 62 I Remscheid GRENZENLOS


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Der Sportbund Remscheid ist die Dachorganisation von 78 Remscheider Sportvereinen. Hier erhalten alle Interessierten Auskunft über das unterschiedliche Sportangebot der Remscheider Sport- und Schwimmvereine, die auch Angebote für Menschen mit Behinderungen im Programm haben.

10.2 SCHWIMMBÄDER Sauna- und Badeparadies H2O Hackenberger Straße 109 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/16-4141 I Fax: 02191/ 16-5205 E-Mail: info@h2o-badeparadies.de Web: www.h2o-badeparadies.de

Sportbad am Stadtpark Schützenplatz 3 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-4160 I Fax: 02191/16-4161

10.3 KULTUREINRICHTUNGEN

Deutsches Röntgen-Museum Schwelmer Str. 41 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/16-3384 Web: www.neues-roentgen-museum.de Nur wenige hundert Meter vom Geburtshaus des Physikers Wilhelm Conrad Röntgen entfernt befindet sich heute das Deutsche Röntgen Museum. Auf mittlerweile 2500 Quadratmeter Fläche wird dem Besucher ein umfassender historischer und fachlicher Überblick über das Schaffen Röntgens vermittelt. Den ersten in der Geschichte vergebenen Nobelpreis erhielt der Entdecker der Röntgenstrahlen, die er „X-Strahlen“ nannte, am 10. Dezember 1901.

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10. FREIZEIT

Deutsches Werkzeugmuseum/ Historisches Zentrum Cleffstr. 2-6 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/16-2519 I Fax: 02191/46435-10 E-Mail: werkzeugmuseum-hiz@str.de Web: www.werkzeugmuseum.org Seit 1967 besteht das Deutsche Werkzeugmuseum in Remscheid. Es ist das einzige Museum dieser Art in Deutschland. Es beherbergt eine umfangreiche technik-, sozial- und kulturgeschichtliche Sammlung von Werkzeugen verschiedener Jahrtausende – von der Steinzeit bis zum 21. Jahrhundert. Die Sammlung hat überregionale handwerks- und industriegeschichtliche Bedeutung; sie umfasst Handwerkzeuge, Maschinenwerkzeuge und Elektrowerkzeuge.

Galerie der Stadt Remscheid Scharfstr. 7-9 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-2798 E-Mail: galerie@str.de Die Städtische Galerie Remscheid versteht sich nicht nur als Ort der Kunst, sondern auch als Stätte der Begegnung. Die Galerie zeigt in ihren 16 Räumen ständig wechselnde Ausstellungen mit Werken von exponierten Künstlerinnen und Künstlern (auch aus der Region) sowie Sammlungen und sie ist Forum für junge internationale Kunst. 64 I Remscheid GRENZENLOS

Kulturzentrum Klosterkirche e.V. Klostergasse 8 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/997090 I Fax: 02191/997092 E-Mail: info@klosterkirche-lennep.de Web: www.klosterkirche-lennep.de In der Klosterkirche finden regelmäßige kulturelle Veranstaltungen statt. Lüttringhauser Volksbühne e.V. Am Schützenplatz I 42899 Remscheid Tel.: 02191/590310 Die 1954 gegründete „Lüttringhauser Volksbühne“ führt alljährlich Mundartstücke auf, darunter die seit 1928 bestehenden Bergischen Heimatspiele, welche traditionsgemäß im Sommer auf der Freilichtbühne im Ortskern stattfinden. Musik- und Kunstschule Elberfelder Straße 32 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-2649 I Fax: 02191/16-3371 E-Mail: musikkunstschule@str.de Öffentliche Bibliothek der Stadt Remscheid Scharffstr. 4-6 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-2637 I Fax: 02191/16-2532 E-Mail: bibliothek@str.de Das Angebot umfasst rund 230.000 Medien – gedruckt und digitalisiert aus den Themenbereichen Ausund Weiterbildung, Freizeit, Informationen, Spielen, Lernen und Unterhaltung. Die Medien können vor Ort genutzt oder ausgeliehen werden. Zum Programm


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gehören Ausstellungen und andere Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene. Rotationstheater Kölner Straße 2c I 42897 Remscheid Tel.: 02191/661422 I Fax: 02191/63600 E-Mail: info@rotationstheater.de Web: www.rotationstheater.de Das in Remscheid-Lennep ansässige Rotationstheater, das den Untertitel „Die Kleinkunstbühne in Lennep“ trägt, wurde 1990 gegründet. Es versteht sich als Förderer junger Künstler, die ihre Bühnenlaufbahn beginnen, aber auch bekannte Künstler werden eingeladen.

schiedene Pflanzen. Gewürzdüfte, ätherische Öle und duftende Blüten sollen die Geruchs- und Geschmacksinne sensibilisieren; Pflanzen mit ausgeprägten Blattformen und -strukturen können ertastet werden. Klangobjekte schulen ergänzend den Hörsinn. Das Plätschern des zentralen Brunnens ist ein zusätzliches Hörerlebnis.

Teo Otto Theater der Stadt Remscheid Konrad-Adenauer-Str. 31-33 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-2650 E-Mail: theater@str.de Web: www.teo-otto-theater.de Seit dem 30. September 2001 heißt das städtische Theater „Teo Otto Theater der Stadt Remscheid“. Teo Otto, ein gebürtiger Remscheider, war einer der bekanntesten Bühnenbildner des 20. Jahrhunderts. Es finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen und Theateraufführungen statt.

Garten der Sinne Der Garten der Sinne liegt im Remscheider Stadtpark und wurde 2006 eingeweiht. Vier Beete zeigen verRemscheid GRENZENLOS I 65


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10. FREIZEIT

Blinde Menschen können sich anhand von „Bodenindikatoren“ orientieren. Erklärungstafeln in Blindenschrift erläutern die Pflanzen. Die Wege sind rollstuhlgerecht und mit Handläufen versehen. Ein Behinderten-WC befindet sich am Parkplatz des Stadtgartens. Gehörlose können Führungen über einen entsprechend geschulten „Kommunikationshelfer“ der Stadt Remscheid in Anspruch nehmen. Führungen für Blinde sind auf Anfrage möglich. Hörkassetten, die mittels eines

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tragbaren Rekorders und über Kopfhörer fachlich durch den Garten begleiten, können ausgeliehen werden. Auskunft gibt es bei: Remscheider Blindenverein & Behindertenbeauftragtem der Stadt Remscheid Kontakt auf S. 79 und S. 14


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10.4 REISEN MIT BEHINDERUNGEN Das Reisen sollte für Menschen mit Behinderungen genauso selbstverständlich sein wie viele andere Dinge im Alltag auch. Leider ist es immer noch schwierig, die „schönste Zeit des Jahres“ so zu planen und zu gestalten, dass auch geistig oder körperlich behinderte Menschen sie genießen können. Doch mittlerweile haben viele Reiseveranstalter den Bedarf erkannt und spezielle Reiseprogramme entwickelt. Neben dem Besuch im Reisebüro kann auch die Vorab-Recherche im Internet sinnvoll sein. Hier eine Auswahl von Websites von Anbietern, die sich auf das Reisen mit Behinderungen spezialisiert haben: www.aktive-behinderte.de www.drk-reise.de www.grabo-tours.de www.quertour.de www.rfb-touristik.de www.urlaub-und-pflege.de www.v-seifert.eu www.weitblick-ev.de

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11. BERATUNG

11.1 KOKOBE Die KoKoBes (Koordinierungs-, Kontakt und Beratungsstellen) bieten einen kostenlosen Service für Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung an. Zentrale Aufgaben sind die Koordinierung der ambulanten Hilfen vor Ort, die Mitwirkung bei Hilfe-Plankonferenzen und bei individuellen Hilfen sowie die Organisation und Koordination von Beratungs- und Freizeitangeboten. Der Schlüsselbegriff heißt: „Ambulant vor Stationär“.

11.2 BEWO FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG BeWo ist der Kurzbegriff für Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, Menschen mit den unterschiedlichsten Behinder ungsarten ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu ermöglichen (z.B. durch Unterstützungsleistungen zum Leben in der eigenen Wohnung). BeWo-Beratungsstellen:

KokoBe-Beratungsstellen:

Gemeinsam statt einsam Mobile Dienste e.V. Elberfelder Str. 38 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/73438 I Fax: 02191/76623 E-Mail: gse-remscheid@t-online.de Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Thüringsberg 7-9 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/993-0 I Fax.: 02191/993-101 E-Mail: info@lebenshilfe-remscheid.de Web: www.lebenshilfe-remscheid.de

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AHG Gesundheitsdienste Haus Remscheid Feldstraße 31 I 42899 Remscheid Tel.: 02191/9584-0 I Fax: 02191/9584-44 E-Mail: remscheid@ahg.de Web: www.ahg.de BeWo Bergisch Land Sauerbronnstraße 19 I 42897 Remscheid Fax: 02191/68516 E-Mail: kontakt@bewo-bergischland.de Web: www.bewo-bergischland.de

Gemeinsam statt einsam Mobile Dienste e.V. Elberfelder Str. 38 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/73438 I Fax: 02191/76623 E-Mail: gse-remscheid@t-online.de


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Kollegium e.V. Elberfelder Str. 38 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/5897336 Web: www.kollegium-ev.de

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Thüringsberg 7-9 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/993-0 I Fax.: 02191/993-101 E-Mail: info@lebenshilfe-remscheid.de Web: www.lebenshilfe-remscheid.de Pro Mobil – Verein für Menschen mit Behinderung e.V Dienststelle Solingen Deltawerk I 42657 Solingen Tel.: 0212/2247961 Web: www.pmobil.de Sozialpsychiatrisches Zentrum – SPZ Remscheid Hindenburgstraße 12 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/933410 E-Mail: info@spz-remscheid.de Web: www.spz-remscheid.de

nach muss man gesundheitsbezogenes Verhalten in seiner lebensgeschichtlichen Entstehung sehen und gesundheitsschützende Lebensverhältnisse mit einer aufeinander abgestimmten Verhaltens- und Verhältnisprävention fördern. Neben fachlichen Unterstützungsangeboten brauchen die Menschen, die vom SPZ Hilfe erwarten, vor allem Zeit. Zeit, um sich über die eigene Lebenssituation im Klaren zu werden. Zeit, um sich ein bestimmtes Maß an Lebensqualität zu sichern. Zeit, um Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Die Angebote: Beratungsstelle | Tagesstätte | Begegnungszentrum „Café Elling“ | Ambulantes Betreutes Wohnen | Integrationsachdienst – ifd | dofcp – Diagnostik, Förderung und Coaching Seit 2008 bietet das SPZ auch „Betreutes Wohnen für Menschen mit geistigen Behinderungen“ an.

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Menschen mit psychischen Problemen erhalten Hilfe zur Selbstständigkeit im ganzheitlichen Sinne. Psychische Gesundheit bzw. Krankheit wird als Prozess verstanden, der durch das Verhalten und die ihn umgebenden Lebensverhältnisse beeinflusst wird. Dem-

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11. BERATUNG

11.3 ALLGEMEINE BERATUNGSSTELLEN

Stadt Remscheid Gesundheitsamt Hastener Str. 15 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/16-3901 I Fax: 16-3281 E-Mail: gesundheit@str.de

Stadt Remscheid Hilfen für Senioren und Menschen mit Behinderung Alleestr. 66 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-3990 I Fax: 02191/16-3985 E-Mail: jugendsozialeswohnen@str.de Web: www.remscheid.de Diese Abteilung ist z.B. zuständig für: - Hilfen für Senioren und Menschen mit Behinderung - Sozialhilfeleistungen - Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben - Kriegsopferforsorge - Pflegeberatung - Pflegewohngeld/Blindengeld - Eingliederungshilfe

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Frauenberatung e.V. Neugasse 2 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/662466 I Fax: 02191/665926 E-Mail: frauenberatung-rs@t-online.de Der Verein bietet eine Frauenberatung und Kriseninter vention an.

Sozialverband Deutschland e.V. Kreis Remscheid Christianstr. 24 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/27732 I Fax: 02191/292378 Der Verein bietet Rechtsberatung und Rechtsvertretung auf dem gesamten Gebiet des Sozialrechts an.

Stadtteil e.V. Mehr-Generationen-Haus Lindenhof Lindenhofstraße 13 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/9380-0 I Fax: 02191/9380-38 E-Mail: info@stadtteil-rs.de Web: www.stadtteil-rs.de Der Lindenhof als Stadtteil- und Ausländerzentrum und Familienbildungswerk erfüllt mit seinem umfangreichen Angebot eine Vielzahl von Kriterien. Unter anderem: Kontakt- und Servicestelle im Stadtteil-Bistro sowie interkulturelle PC-Kurse.


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Weisser Ring Außenstelle Remscheid Burger Str. 165 I 42859 Remscheid Tel.: 0211/4306-653 (dienstl.) Tel.: 02191/386000 I Fax: 02191/931599 (privat) E-Mail: Hans-Dieter.Troll@t-online.de Web: www.weisser-ring.de Der Weisse Ring bietet Hilfe für Kriminalitätsopfer an. Dazu gehören unter anderem menschlicher Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat, Hilfestellung im Umgang mit den Behörden, Unterstützung in finanziellen Notlagen in Folge der Straftat, Beratungsscheck für eine kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt, weitere Übernahme von Anwaltskosten zur Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (z.B. nach dem Opferentschädigungsgesetz) sowie ein Beratungsscheck für eine kostenlose medizinisch-psychologische Erstberatung bei seelischen Belastungen infolge einer Straftat.

11.4 SOZIAL- UND BEHINDERTENORGANISATIONEN AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft Aktiengesellschaft Haus Remscheid Feldstraße 31 I 42899 Remscheid Tel.: 02191/9584-0 I Fax: 02191/9584-44 E-Mail: remscheid@ahg.de Web: www.ahg.de/remscheid Die AHG ist ein sozialtherapeutisches Zentrum, das sich an alkohol- und/oder medikamentenabhängige Männer und Frauen richtet. Auf Wunsch kann ein überdauernder, zeitlich nicht begrenzter Aufenthalt organisiert werden. Die Behandlung erfolgt in Gruppen- und Einzelarbeit sowie Arbeits- und Beschäftigungstherapie. Auch Sporttherapie und ein spezielles Hirn-

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11. BERATUNG

leistungstraining werden angeboten. Auch das ambu- - Häusliche Kranken- und Seniorenpflege: lant betreute Wohnen für obige Zielgruppe kann 0800/2805742 genutzt werden. Zum Angebot gehören auch Außen- - Breitenausbildung: 0800/2805718 wohngruppen, Trainingsgruppen, ambulant betreutes - Krankenbeförderung: 02191/19214 Wohnen, die Begegnungsstätte „Café Lichtblick“ (Gertenbachstr. 2, 42899 Remscheid-Lüttringhausen) sowie tagesstrukturierende Angebote. Gemeinsam statt einsam Mobile Dienste e.V. Elberfelder Str. 38 I 42853 Remscheid Deutscher Kinderschutzbund Tel.: 02191/73438 E-Mail: gse-remscheid@t-online.de Ortsverband Remscheid Elberfelder Straße 41 I 42853 Remscheid Folgende soziale Dienste bietet der Verein an: Tel.: 02191//292141 I Fax: 02191/209052 E-Mail: info@kinderschutzbund-remscheid.de – Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung – Web: www.kinderschutzbund-remscheid.de Schulbegleitung Der Kinderschutzbund berät Familien. Jeden Montag – Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für findet von 16 bis 17 Uhr eine offene Sprechstunde Menschen mit geistiger Behinderung (KoKoBe) statt, die sich an Mütter, Väter, Großeltern, Jugendliche – Betreutes Wohnen für Menschen mit einer und alle richtet, die Erziehungsverantwortung tragen. geistigen Behinderung (BeWo) – Freiwilligenagentur – Seniorenbüro (Beratung für Senioren/-innen) – Die Johanniter Seniorentreff alle 14 Tage Johanniter-Unfallhilfe e.V. – Kurse zum Autogenen Training und zur progressiven Regionalverband Bergisch Land Muskelentspannung Steinberger Straße 38 42855 Remscheid Tel.: 02191/4954-0 Kollegium für freie Jugendarbeit und Berufswww.juh-bergischland.de bildung e.V. Folgende Dienste sind telefonisch zu erreichen: Elberfelder Str. 38 I 42853 Remscheid - Hausnotruf: 0800/2805726 Tel.: 02191/5897336 I Fax: 02191/5897337 E-Mail: betreuteswohnen-rs@kollegium-ev.de - Menüservice: 0800/2805728 Das Kollegium bietet ambulante Betreuung für Men- Alltagshilfen: 0202/2805755 72 I Remscheid GRENZENLOS


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schen mit einer Behinderung im Bergischen Land sowie betreutes Wohnen wahlweise in einer Einzelwohnung oder in der Wohngemeinschaft. Zudem betreibt es einen Integrationsbetrieb „Grüne Kiste“ (Abo-Gemüseverkauf). Außerdem wird therapeutisches Reiten angeboten und auch andere erlebnispädagogische Maßnahmen für Behinderte und Nicht-Behinderte können genutzt werden.

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Ortsverein Remscheid Thüringsberg 7-9 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/993-0 I Fax: 02191/993-101 E-Mail: info@lebenshilfe-remscheid.de Web: www.lebenshilfe-remscheid.de Die Lebenshilfe bietet Beratung, Förderung, Betreuung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen an. Das Angebot richtet sich an jedes Alter (vom Kleinstkind bis zum alten Menschen). Die Lebenshilfe gliedert sich in folgende Bereiche: Frühförderung Tel.: 02191//41057 Kindergärten (integrativ) siehe Seite 46

Lesota-Werk Tel.: 02191/47930 Wohnstätte der Lebenshilfe Tel.: 02191/662660 Wohnanlage der Lebenshilfe Tel.: 02191/96840 Betreutes Wohnen Tel.: 02191/893141

Malteser Hilfsdienst e.V. Friedrichstr. 1-3 I 42655 Solingen Tel.: 0212/20639-0 I Fax: 0212/20639-80 E-Mail: bettina.heuschkel@maltanet.de Der Verein bietet einen Fahrdienst für Menschen mit und ohne Behinderungen, Essen auf Rädern sowie Hausnotruf an.

Remscheider Tafel für Bedürftige e.V. Kronprinzenstr. 34 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/790193 I Fax: 02191/463416 E-Mail: rs-tafel@t-online.de Der Verein verteilt an verschiedenen Stellen kostenlos warmes Essen und Lebensmittel an Bedürftige.

Lebenshilfe Werkstatt Tel.: 02191/993-0 Remscheid GRENZENLOS I 73


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11. BERATUNG

11.5 ÖRTLICHE FÜRSORGESTELLE Stadt Remscheid Fachbereich: Jugend, Soziales und Wohnen Alleestraße 66 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-2858 E-Mail: jugendsozialeswohnen@str.de

11.6 WOHLFAHRTSVERBÄNDE Wohlfahrtsverbände sind Vereinigungen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung bzw. Not vorbeugend oder heilend zu helfen. Dabei handelt es sich um karitative Organisationen, die ihre Arbeit an religiösen oder politischen Richtlinien orientieren. Die Wohlfahrtsverbände arbeiten nicht gewinnorientiert. Unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände arbeitet eine Vielzahl rechtlich selbstständiger Organisationen. So betreiben Wohlfahrtsverbände bzw. deren rechtlich eigenständigen Unterorganisationen beispielsweise Krankenhäuser, Kinder gärten, Altenheime und Ähnliches. Rund die Hälfte aller sozialen Einrichtungen befinden sich in der Trägerschaft eines dieser Wohlfahrtsverbände. Ein großer Teil der Arbeit wird von Menschen freiwillig und unentgeltlich im Rahmen eines Ehrenamtes geleistet.

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Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPW) Landesverband Nordrhein-Westfalen Kreisgruppe Remscheid Elberfelder Str. 41 I 42853 Remscheid Tel. 02191/292071 I Fax: 02191/40871 Web: www.paritaet-nrw.org Caritasverband Remscheid e.V. Blumenstr. 9 I 42853 Remscheid Tel.: O2191/49110 I Fax: 02191/26320 E-Mail: info@caritas-remscheid.de Web: www.caritas-remscheid.de Die Caritas gliedert sich in die folgenden Beratungszentren: Allgemeine soziale Beratung (Tel.: 02191/4911-0) Esperanza – Beratungs- & Hilfe-Netz vor, während und nach einer Schwangerschaft (Tel.: 02191/4911-0) Kurberatungsstelle im Müttergenesungswerk (Tel.: 02191/4911-12) Seniorenerholung (Tel.: 02191/4911-14) Seniorentagesstätte „Seniorentreff Altstadt“ (Tel.: 02191/4911-0) Kleiderkammer (Tel.: 02191/4911-0)


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Fachdienst für Integration und Migration (FIM) (Tel.: 02191/4911-0) Offener Treff (Unterstützung/Hilfe bei Formularen, Widersprüchen und Bewerbungen) (Tel.: 02191/4911-0) Caritas – Pflege-Station (Tel.: 02191/4911-15) Caritas – Tagespflege (Tel.: 02191/4911-27) Erzieherische Hilfen (Tel.: 02191/4911-31) Fachberatungsstelle für Wohnungslose (Tel.: 02191/929606)

Behinderung zur Verfügung. Rollstuhlfahrer melden sich über die Sprechanlage am Eingang der Geschäftsstelle; der Zugang für Rollstuhlfahrer erfolgt über den Eingang Hof/Parkplatz.

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Remscheid e.V. Alleestraße 122-124 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/9235-0 I Fax: 02191/9235-90 E-Mail: info@drk-remscheid.de Web: www.drk-remscheid.de Das Deutsche Rote Kreuz bietet häusliche Senioren- und Krankenpflege, Hausnotruf, Betreuung, hauswirtschaftliche Versorgung, MSHO – Einkaufshilfen, Spazierengehen usw. sowie regelmäßige Seniorentreffs an.

Amb. Betreutes Wohnen für chron. Alkoholkranke (Tel.: 02191/929605) Der Caritasverband Remscheid ist ein kirchlicher Wohlfahrtsverband, der Hilfen für Kinder, Familien und Senioren in verschiedenen Bereichen anbietet. Die Hilfen sind offen für alle Menschen unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit. Insbesondere in den Bereichen der ambulanten und teilstationären Pflege wird Menschen mit Behinder ungen geholfen. In vielen Bereichen werden die Caritas-Angestellten hierbei von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unterstützt. Alle Dienste des Caritas-Verbandes Remscheid stehen grundsätzlich auch Menschen mit

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchenkreis Lennep (Zentrale) Geschwister-Scholl-Str. 1a 42897 Remscheid Tel.: 02191/968116 I Fax: 02191/968199 E-Mail: info@diakonie-kklennep.de Web: www.diakonie-kklennep.de Getragen und unterstützt von den Kirchengemeinden des Evangelischen Kirchenkreises. Das Diakonische Werk gliedert sich in die folgenden Vereine/Beratungszentren:

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11. BERATUNG

Beratungsverein/Flüchtlingsberatung Projekt SPES Schulgasse 1 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/200110 I Fax: 02191/200112

Arbeiterwohlfahrt Remscheid (AWO) Ortsverein Süd, Herr Bernd Brügmann Burger Str. 112 I 42859 Remscheid Tel.: 02191/30163 oder 340504

Integrative Behindertenarbeit Am Finkenschlag 6a I 42897 Remscheid Tel.: 02191/9331414

Ortsverein West, Herr Stefan Wagner Lindenhofstr. 32 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/30757 oder 385903 (Herr Jan Jürgens) Web: www.ov-west.awo-remscheid.de

Bereich Arbeit, Beratung und Soziales | Schuldnerberatung/Verbraucherinsolvenz Bismarckstr. 10 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/93321-0 I Fax: 02191/99332-134 Arbeitslosenberatung | Arbeitsgelegenheiten | Arbeitslosenzentrum Ambrosius-Vaßbender-Platz 1 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/9336130 I Fax: 02191/9336131 Bereich Jugend und Familie Geschwister-Scholl-Str. 1a I 42897 Remscheid Tel.: 02191/968160 I Fax: 02191/968199 Dazu gehören die folgenden Bereiche: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (Tel.: 02191/968160), Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung | Mütter- und MutterKind-Kuren (Tel.: 02191/9681142) sowie flexible Familienhilfe (Tel.: 02191/968143)

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Ortsverein Nord, Frau Margarete Müller Hof Glassiepen 1-3 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/914-661 Ortsverein Lennep/Lüttringhausen Frau Marlies Sieper Mollplatz 3 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/662626 I Fax: 02191/668753 E-Mail: info@awo-lennep.de Web: www.ov-lennep-awo-lennep.de

11.7 SELBSTHILFEGRUPPEN In Remscheid und Umgebung gibt es eine Vielzahl von Selbsthilfegruppen für diverse Erkrankungen/ Beschwerden. Nachfolgend eine Auswahl:


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Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V. Zentrale Beratungs- und Dokumentationsstelle Münsterstr. 261 44145 Dortmund Tel.: 0231/525872 Fax: 0231/526048 E-Mail: AKGeV@web.de Web: www.arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.de Eine Elternselbsthilfevereinigung an der Nahtstelle von Patientenschutz und Behindertenarbeit. Das Angebot richtet sich an Eltern geburtsgeschädigter Kinder, während der Geburt geschädigter Frauen und deren Angehörige. Bundesverband Skoliose-Selbsthilfe e.V. Reinwardtstr. 23 I 42899 Remscheid Tel.: 02191/2092193 E-Mail: shgbergischland@aol.com Web: www.bundesverband-skoliose.de Es werden regelmäßig (vier Mal im Jahr) Gruppentreffen in der VHS, Elberfelder Str. 32, durchgeführt. Deutscher Diabetiker-Bund Tel.: 02191/291173 (Karin Hackländer) Alle zwei Monate gibt es in den Räumlichkeiten der AOK Regionaldirektion Remscheid (Eingang Mattheystr. 1, 42853 Remscheid, 2. Etage) einen Diabetiker-Treff.

Wir tragen an unserem Standort zur Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft und zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei. Diese Verbundenheit mit der Stadt und ihren Menschen äußert sich auch in der Förderung von Bildung, Sport, Kunst und Kultur. Wir sind hier, wo Sie uns brauchen. Ihre Stadtsparkasse Remscheid.

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11. BERATUNG

Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Kontaktkreis Remscheid und Umgebung c/o Torsten Gebert Roswitha-von-Gandersheim-Weg 4 42897 Remscheid Tel.: 02191/666043 E-Mail: torsten_gebert@gmx.net Die Treffen finden jeden 1. Donnerstag im Monat um 18 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus (JohannSebastian-Bach-Str. 18, 42853 Remscheid) statt. Zudem findet an jedem 4. Donnerstag im Monat ab 18 Uhr der MS-Informationsabend für Neubetroffene im Stadtteilbüro Süd (Stephanstr. 2, 42859 Remscheid) statt. Ansprechpartner dazu ist Ralf Priester, Tel.: 02191/694187 Die Treffen finden in den Ferien und an Feiertagen nicht statt.

Evangelische Gehörlosenseelsorge in den Kirchenkreisen Solingen und Lennep Pfarrerin Monika Kindsgrab Tel.: 0201/6852900 I Fax: 0201/6852936 E-Mail: KindsgrabM@web.de Folgende pastorale und seelsorgerische Begleitungen – speziell für Gehörlose – werden angeboten: • Gottesdienste (1. So. im Monat um 15 Uhr in der Stadtkirche Remscheid; anschließend Versammlung im Gemeindehaus), Taufen, Trauungen und Beerdigungen in Gebärdensprache) • Seelsorge und Beratung (Termine nach Vereinbarung)

Gruppenangebote für Gehörlose: • offener Treff für Gehörlose und Schwerhörige (Fr. 19-22 Uhr im Gemeindehaus an der Stadtkirche, Ambrosius-Vaßbender-Platz) • Seniorenclub (1. Mi. im Monat im Theodor-FliednerHeim in Solingen) Deutsche Rheuma-Liga • Mutter-Kind-Gruppe für gehörlose/schwerhörige Landesverband NRW e.V. Mütter mit ihren Kindern und hörende Mütter mit A.G. Remscheid/Wermelskirchen im Hause AOK gehörlosen/schwerhörigen/CI-versorgten Kindern Hindenburgstraße 13-15 (i.d.R. 2. Mo. im Monat im Theodor-Fliedner-Heim in 42853 Remscheid Solingen) Tel.: 02191/9173-70 Die Deutsche Rheuma-Liga bietet jeden Donnerstag zwi- • Frauentreff (i.d.R. 4. Di. im Monat im TheodorFliedner-Heim in Solingen) schen 14-16 Uhr in den Räumlichkeiten der AOK Regionaldirektion (Eingang Mattheystr. 1) eine Sprech- Angebote für Familien mit hörgeschädigten Kindern: und Beratungsstunde an. Außerdem werden zu • Eltern-Kind-Wochenende 2x im Jahr in Zusammenarbeit mit der Rheinischen Förderschule, Förderbestimmten Terminen Wasser- und Trockengymnastik schwerpunkt Hören und Kommunikation in Düsselgeboten.

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dorf und der Ev. und Kath. Gehörlosenseelsorgen in deren Einzugsbereich (u.a. Remscheid). Inhalte: thematische Arbeit, Austausch von Betroffenen, gemeinsame Aktivitäten von Eltern und Kindern • Kinderbibeltage (4x im Jahr) • Kinderfreizeit für gehörlose, schwerhörige, mehrfachbehinderte Kinder und Kinder gehörloser Eltern in den Sommerferien • Beratung für Hörgeschädigte durch die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hör- und Sprachgeschädigter e.V. (Do. 10 bis 14 Uhr im TheodorFliedner-Heim in Solingen) • allgemeine soziale Beratung, Vermittlung und Begleitung zu zuständigen Behörden, Ämtern usw. (mit Gebärdensprachdolmetschern) • Gebärdensprachkurse über die VHS Remscheid

Freundeskreis für Rollstuhlfahrer Remscheid e.V. c/o Hans-Peter Buttchereit Reinshagener Str. 42 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/75817 E-mail: butak@t-online.de Web: www.rolli-remscheid.de Der Freundeskreis bietet Hilfe und Treffen für Menschen mit Behinderungen. Insbesondere Rollstuhlfahrer sollen aus der oft beträchtlichen Isolation gelöst werden. Außerdem werden eine Gymnastikgruppe, eine Gruppe für kreative Gestaltung, Selbsthilfgruppe für Abhängige und eine Kegelgruppe angeboten.

Herzsportgruppe im LSV Geschäftsstelle: Sporthalle Lennep Hackenberger Str. I 42897 Remscheid Frauenselbsthilfe nach Krebs Tel.: 02191/62700 (Sporthalle Lennep) c/o Heidi Pflugrad Tel.: 0202/611617 (Mathilde Posse, Wörthstr. 7 I 42855 Remscheid Ansprechpartnerin für Herzsportgruppe) Tel.: 02191/344831 In der Herzsportgruppe im LSV betreuen und überwaStellv. Gruppenleiterin: Annemarie M. Kamm chen 15 erfahrene Ärzte und sieben Übungsleiter mit Stursberger Str. 19a I 42899 Remscheid Qualifikationsnachweis mehr als 150 Patienten. EinTel.: 02191/50125 I Fax: 02191/464800 mal wöchentlich werden in den Übungsstunden AusZiel der Selbsthilfegruppe ist es, krebsbetroffene dauertraining, Gymnastik, Spiele, EntspannungsFrauen zu unterstützen, zu begleiten und aufzufangen. übungen und Übungen zur psychischen Festigung Die Treffen finden jeden 4. Mittwoch im Monat von durchgeführt. 17 bis 19 Uhr im Bürgerzentrum Eschenstr. 23 Die Herzsportgruppen wurden eingerichtet, um Patien(Johannes-Kirchengemeinde) statt. ten nach überstandenem Herzinfarkt, nach Bypassoperationen oder Herzklappenersatz die WiederRemscheid GRENZENLOS I 79


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11. BERATUNG

eingliederung in ihre soziale, familiäre und berufliche Umwelt zu erleichtern. Zur Anmeldung benötigen die Patienten das Einverständnis des behandelnden Arztes. Remscheider Blindenverein e.V. c/o Brigitte Sommer Parkstr. 18 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/291677 I Fax: 02191/2099035 E-Mail: rbvoculus@web.de Der Remscheider Blindenverein ist eine Selbsthilfeorganisation blinder und stark sehbehinderter Menschen in Remscheid und Umgebung. Die Mitglieder helfen sich bei Problemen im Zusammenhang mit der Erblindung oder starker Sehbehinderung. Sie führen Gespräche mit Betroffenen und deren Angehörigen und beraten beim Einsatz von Hilfsmitteln aller Art. Durch gesellige, kulturelle und weiterbildende Veranstaltungen bemühen sie sich außerdem darum, eine Vereinsamung blinder Menschen zu verhindern. Schlaganfall-Selbsthilfegruppe c/o Ursula Kühhirt Ackerstr. 16 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/74345 Die Treffen finden jeweils am 1. Dienstag im Monat von 16-17.30 Uhr in den Räumlichkeiten der AOK Regionaldirektion Remscheid (Hindenburgstr. 13-15, 42853 Remscheid) statt.

80 I Remscheid GRENZENLOS

Selbsthilfegruppe-Krebs-Remscheid e.V. Tel.: 02191/22202 (Helmut Feige) Tel.: 02191/24671 (Annegret Wietstock) In dieser Gruppe treffen sich Menschen, die im akuten wie im Nachsorgestadium durch Erfahrungsaustausch lernen, mit ihren Lebenssituationen besser fertig zu werden. Die Gruppenkonzeption soll dem Teilnehmer die Möglichkeit aufzeigen, sich durch Gespräche und Vorträge von Fachärzten sowie durch Teilnahme an den Gruppenaktivitäten zu informieren, Entscheidungshilfen bei anstehenden Fragen zu erhalten und wieder neuen Mut zu fassen. Die Gruppe richtet sich nicht an Kinder. Die Treffen finden jeden 1. Montag im Monat um 17 Uhr im Gruppenraum Wilhelmstraße 54, Hofeingang, statt. Außerdem: jeden Freitag um 15 Uhr AquaGymnastik im Sport-Bad am Stadtpark und jeden 4. Samstag im Monat um 13.30 Uhr Wandern am Bismarckturm/Stadtpark. Selbsthilfegruppe Sjögren-Syndrom Farrenbracken 3 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/22406 Die Treffen finden am 1. Mittwoch im Monat (gerade Monate) um 14 Uhr beim Pflegedienst MöWe (Kreuzbergstr. 55-61, 42899 Remscheid) statt. Selbsthilfegruppe Lupus Erythematodes Farrenbracken 3 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/22406 Die Treffen finden am 1. Mittwoch im Monat (gerade Monate) um 14 Uhr beim Pflegedienst MöWe (Kreuzbergerstr. 55-61, 42899 Remscheid) statt.


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REGISTER

A Agentur für Arbeit

Blindengeld …………………………………27, 28, 70 ………………51, 54, 56, 58, 60

Budget ………………………………………………22

Ampelanlagen ………………………………………18

E

Arbeitgeber ………………54, 55, 56, 57, 59, 60, 61

Euro-Schlüssel ………………………………………16

Arbeitsleben ……………24, 54, 56, 58, 60, 61, 70

F

Aufwendungsdarlehen ………………………………45

Fachdienste …………………………………………57

Ausgleichsabgabe

Freifahrt …………………………………………26, 27

…………………………………54

B

Fürsorgestellen ………………………………………61

Barrierefreies Bauen ………………………………44

G

Behindertenbeauftragter ………………………14, 23

GEZ-Befreiung …………………………………28, 29

Behindertenbeirat ……………………11, 12, 13, 14

Gehörlose ……………………20, 27, 28, 49, 78, 79

Behindertenführer ……………………………………66

H

Behindertengleichstellungsgesetz ……………………6, 8, 10, 12, 14

Häusliche Krankenpflege ………34, 35, 36, 37, 38

Behindertenorganisationen

I

…………………13, 71

Behindertenparkplatz …………………………17, 25

Hilfe …………………………………………27, 28, 54

…………………………………62

Info-Telefon-Center für blinde & sehbehinderte Menschen ………………20

Behindertentoilette …………………………………16

Integrative Kindergärten …………………46, 47, 48

Beratungsstellen …………………………61, 68, 70

Integrative Schulen …………………………………48

Bereitschaftsdienste ………………………………31

Integrationsfachdienst ……………………56, 58, 59

Beschäftigungsanspruch

Integrationsprojekte

Behindertensport

…………………………55

………………………………55

Beschäftigungspflicht ………………………………54

K

BeWo (Betreutes Wohnen im Alter) ………………38

Kfz-Steuerermäßigungen

BeWo (Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen) ………68, 69, 72

Kindergärten …………………………46, 47, 48, 73

…………………………27

KoKoBe …………………………………………68, 72 Remscheid GRENZENLOS I 81


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REGISTER

Krankenkassen ………………………21, 30, 32, 62

Schwerbehindert ………22, 23, 24, 25, 26, 42, 43, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 70

Kultureinrichtungen …………………………………63

Schwerbehindertenausweis ………………25, 27, 60

Kündigungsschutz …………………………55, 56, 61

Schwimmbäder ………………………………………63

L

Sehbehinderte ……10, 19, 20, 27, 28, 59, 66, 80

Leistungen zur Teilhabe ……………………………24

Selbsthilfegruppen …… 14, 41, 76, 77, 78, 79, 80

M

Seniorenbeirat …………………………………14, 15

Mieterverein …………………………………………44

Servicestellen …………………………………20, 21

N

Sozial- und Behindertenorganisationen……………71

Nachteilsausgleiche ………………22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29

Sozialwohnungen ……………………………………43

Krankenhäuser …………………………………31, 74

Notrufe ………………………………………………31 P Parkerleichterung ……………………………………25 Pauschbeträge ………………………………………25 Pflegeberatung …………………………………41, 70

Statistik ………………………………………………10 Steuerliche Erleichterungen ………………………25 V Vertrauensperson …………………………20, 56, 57 W

Pflegedienste ……………………34, 35, 36, 37, 38

Weiterbildung

Pflegeeinrichtungen ……………………………22, 39

Wohlfahrtsverbände …………………………………74

Psychologische und Psychiatrische Hilfen ………32

Wohnberatung ………………………………………42

R

Wohngeld ………………………………28, 42, 43, 70

Rehabilitation ………………20, 21, 22, 32, 60, 62

Wohnungsbaugesellschaften ………………………43

Rehasport ……………………………………………62

Z

S

Zusatzurlaub ……………………………………60, 61

Schreibtelefon ………………………………………20 Schulen ……………………………………48, 49, 50 82 I Remscheid GRENZENLOS

………………14, 20, 49, 50, 53, 64


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Mensch. Medizin. Gesundheit. Hier werden Sie grenzenlos gut versorgt und betreut Wir stellen die Patientenversorgung in den Mittelpunkt und sind nach deutschlandweiten Standards zertifiziert. Wir legen Wert auf eine freundliche und mitfühlende Behandlung jedes Patienten. Wir begegnen jedem Menschen mit Respekt und Wertschätzung. Wir unterstützen Sie, Ihre Selbständigkeit so weit wie möglich zu erhalten oder wieder zu erlangen. Wir betreuen Sie entsprechend der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse ganz individuell medizinisch wie pflegerisch. Auf die Bedürfnisse und Behinderungen unserer Patienten sind wir durch moderne technische Hilfsmittel eingestellt; unsere Mitarbeiter im Sozialdienst helfen Ihnen gerne weiter bei der Organisation der nachstationären Betreuung. Ein barrierefreier Zugang zu den Pflege-, Behandlungs- und Untersuchungsräumen ist in unserem Krankenhaus selbstverständlich. Darüber hinaus können Sie auch unsere Parkanlagen stufenlos genießen. Wir hoffen auf Ihr Vertrauen und stellen unsere Fähigkeiten gerne unter Beweis. Anästhesie und Schmerztherapie Chefärztin Dr. Colinas-Winkler, Tel. 02196. 98 370 Chirurgie Chefarzt Prof. Dr. Buchholz, Tel. 02196. 98 361 Gynäkologie und Geburtshilfe Chefarzt Dr. Tzanov, Tel. 02196. 98 101 Innere Medizin Chefarzt Dr. Launhardt, Tel. 02196. 98 381 Radiologie Chefarzt Dr. Weikenmeier, Tel. 02196. 98 391 Pflegedienst Frau M. Willms und Frau M. Hartung, Tel. 02196. 98 150 Sozialdienst Frau Kirsten Karpinski, Tel. 02196. 98 355 Krankenhaus Wermelskirchen GmbH Königstraße 100 I 42929 Wermelskirchen www.krankenhaus-wermelskirchen.de info@krankenhaus-wermelskirchen.de


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Ein perfekter Tag … Was mögen Sie mehr? Dahintreiben in Natursole, wärmende Sonnenstrahlen auf unserem Holzliegedeck oder doch lieber meditative Aufgüsse in der Saunalandschaft? Im H2O können Sie das alles genießen. Lebensfreude pur – an Ihrem perfekten Tag im H2O.

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