SKINS ist stolzes Mitglied der Ethical Trading Initiative (ETI), eine führende Gemeinschaft von Unternehmen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen, die sich weltweit für den Schutz der Arbeitnehmer einsetzt.
VERHALTENSKODEX „Das Recht, dass ich als Mensch habe, hat der andere auch und es ist meine Pflicht, so gut ich die meinen besitze, auch die seinigen zu garantieren.” – Thomas Paine, Die Rechte des Menschen SKINS vertritt als Unternehmen eine Grundhaltung, die es auch von anderen erwartet. Sie beruht auf dem Glauben an einen fairen Wettbewerb. Dieser Glaube gilt nicht nur im Sport, sondern bestimmt auch unser Verhalten im Alltag. Wenn wir gegen uns selbst mit dem Ziel antreten besser zu sein, besser zu handeln, besser mit unseren Freunden und Partnern umzugehen, macht das kollektive Handeln in diesem Wettbewerb auch uns besser. SKINS hat für sich selbst und seine Partner eine Reihe klarer und eindeutiger Normen definiert. Im Allgemeinen bezeichnet man diese Normen als Verhaltenskodex. Für SKINS handelt es sich dabei jedoch um unveräußerliche Rechte und den Mindeststandard, den alle Partner erfüllen müssen, um für das Wohl und den Schutz aller geschätzten Mitarbeiter Sorge zu tragen. FREIWILLIGE BESCHÄFTIGUNG Ein Partner von SKINS nimmt keine Arbeitsleistungen von Strafgefangenen, Arbeitsverpflichteten, Schuldknechten oder Personen in anderweitigen Zwangsarbeitsverhältnissen in Anspruch. BESCHÄFTIGUNG ERST AB 16 JAHREN Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind keine Fabrikarbeiter. Ein Partner von SKINS beschäftigt ausschließlich Arbeitskräfte, die mindestens 16 Jahre alt sind. Sollte die gesetzlich festgelegte Grenze des erwerbsfähigen Alters im jeweiligen
Land höher liegen, so gilt diese auch für SKINS. Beschäftigte unter 18 Jahren dürfen nicht mit gefährlichen Chemikalien oder unter gefährlichen Bedingungen arbeiten.
vorgeschriebenen Leistungen, einschließlich Abfindungen und Vergütungen für Urlaub und Elternzeit. Abzüge sind keine zulässigen Disziplinarmaßnahmen.
BELÄSTIGUNG ODER MISSBRAUCH Jeder Mitarbeiter ist mit Respekt und Würde zu behandeln. Kein Beschäftigter darf physisch, sexuell, psychologisch oder verbal belästigt oder missbraucht werden.
ANGEMESSENE ARBEITSZEITEN Die Wochenarbeitszeit eines Mitarbeiters darf die Grenze von 60 Stunden oder, sollte diese niedriger sein, die von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes festgelegte Höchstzahl an regulären Stunden und Überstunden nicht überschreiten. Überstunden müssen in beiderseitigem Einverständnis geleistet und mit Zuschlägen vergütet werden. Jedem Mitarbeiter steht eine Ruhepause von mindestens 24 Stunden pro Woche zu.
KEINE DISKRIMINIERUNG VON MITARBEITERN Kein Mitarbeiter darf aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Schwangerschaft, Behinderung, Staatsangehörigkeit, politischer Überzeugung, sozialer oder ethnischer Herkunft, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder sonstigen durch die Gesetzgebung des jeweiligen Landes geschützten Eigenschaften im Hinblick auf Beschäftigung, Einstellung, Lohn und anderweitige Vergütungen, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen, Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Pensionierung diskriminiert werden. VEREINIGUNGSFREIHEIT Mitarbeiter haben das Recht, in dem von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes erlaubten Umfang Vereinigungen zu bilden und Tarifverhandlungen zu führen. Dies beinhaltet auch das Recht, Gewerkschaften oder anderen Arbeitsorganisationen ihrer Wahl beizutreten, ohne sich vor Schikanen, Einmischung oder Vergeltung fürchten zu müssen. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT Die Arbeitsumgebung muss sicher, hygienisch und gesund sein. Ein Partner von SKINS hat alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle und Verletzungen von Mitarbeitern am Arbeitsplatz zu verhindern. Darüber hinaus müssen Systeme vorhanden sein, mit denen sich mögliche Gefahren für Mitarbeiter erkennen, vermeiden und beseitigen lassen. PÜNKTLICHE AUSZAHLUNG DER LÖHNE Jeder Mitarbeiter erhält wenigstens den Mindestlohn sowie alle weiteren von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes
REGULÄRE UND ANERKANNTE BESCHÄFTIGUNG Jeder Mitarbeiter hat seine Arbeit für den Partner von SKINS im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zu verrichten, dass im jeweiligen Land anerkannt wird. Es dürfen keine Vereinbarungen über die Erbringung von Arbeitsleistungen in Heimarbeit getroffen werden. BEGRENZUNG DER UMWELTBELASTUNG Jeder Partner von SKINS hat die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem er die einschlägigen, im jeweiligen Land geltenden Vorschriften einhält. Dazu gehören auch die Auflagen für Abgasemissionen, Feststoff- und Sondermüll sowie Abwasserentsorgung. WICHTIG: DIESER KODEX IST VOLLSTÄNDIG EINZUHALTEN Als Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung mit SKINS muss der Partner ALLE oben definierten Normen zum Wohl der geschätzten Mitarbeiter umsetzen und einhalten. Der Partner gewährt SKINS sowie dessen Vertretern und Partnern Zutritt zu ALLEN von ihm und den mit ihm verbundenen Drittparteien kontrollierten Einrichtungen, um eine Überprüfung der Einhaltung dieser Normen zu ermöglichen.