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Ein Magazin der Schaumburger Nachrichten | November 2017
Heimat erleben
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Heimat erleben
Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Wie halten Sie es eigentlich in der kalten Jahreszeit? Drehen Sie die Heizung zuhause voll auf, so dass Sie drinnen in kurzer Hose herumlaufen können, obwohl draußen Väterchen Frost regiert? Oder greifen Sie zu dicken Wollsocken und einem wärmenden Strickpullover, weil Sie die Temperaturen in Ihren Wohnräumen bewusst runterregeln? Experten weisen immer wieder darauf hin, dass man rund sechs Prozent Energie spart, wenn man seine persönliche Einstellung nur um ein Grad senkt. Das klingt erstmal gut – übertreiben sollte man es aber auch nicht: Denn wenn man die Heizung tagsüber – zum Beispiel während der Arbeitszeit – länger abstellt, kühlen auch die Außenwände ab. Dies wiederum führt zu einem unbehaglichen Raumgefühl – was die Bewohner meist dazu veranlasst, die Heizung abends zu sehr aufzudrehen. Sie sehen also: Beim Energiesparen gilt es das eine oder andere zu beachten. Einige Tipps und Hinweise zu diesem Thema – aber auch in puncto Energieausweis, Wärmedämmung, Heizungswartung und neuen Vorgaben für Staubsauger – hat unsere Redaktion in diesem Magazin für Sie zusammengestellt. Ich wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen – und außerdem schöne Herbstund Wintertage sowie eine kuschelige (Vor-)Weihnachtszeit. Markus Bruns Verlagsleiter Schaumburger Nachrichten Anzeigen
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Damit man nicht plötzlich im Kalten sitzt Der Heizölkessel sollte möglichst frei von Ruß sein. Der Schornsteinfeger hat das und die Kontrolle der Brennerdüse im Blick.
Foto: ZIV
So etwas geschieht immer am kältesten Wochenende des Jahres – oder am Weihnachtsabend: Die Heizung fällt aus. Das lässt sich nie mit Sicherheit vermeiden. Aber so mancher Schwachpunkt könnte bei einer rechtzeitigen Prüfung der Anlage vor der intensiven Heizperiode entdeckt werden.
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ür Hausbesitzer sollte es Jahr für Jahr ein wiederkehrender Termin sein: Vor den richtig kalten Tagen wird die Heizung gewartet und gereinigt. Schließlich soll sie nicht am kältesten Tag des Jahres ausfallen. Insbesondere bei älteren Heizungen ist die Wartung für einen sicheren und energieeffizienten Betrieb notwendig. Experten erläutern die erforderlichen Schritte.
Heizperiode die gesamte Anlage einmal gründlich in Augenschein nehmen, auch das verzweigte Rohrsystem. „Es ist darauf zu achten, dass nichts verstellt und zugehängt ist und man im Notfall gut herankommt“, sagt Matthias Wagnitz vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Für einen tiefergehenden HeizungsCheck sollte dann ein Fachmann herangezogen werden.
serverlust hin“, erklärt Wagnitz. „Einige Heizkörper im Haus bleiben dann kalt, weil zu wenig warmes Wasser bei ihnen ankommt. Der Unterdruck zieht Luft ins System, was langfristig zu Korrosionsschäden führen kann.“ Eine gewisse Leckage von einem halbem Liter Wasser ist laut Wagnitz normal. „Geht aber viel mehr Wasser verloren, muss ein Fachmann die Ursache ermitteln.“
Anlage begehen
Wasserdruck in der Heizung überprüfen
Entlüften und Wasser nachfüllen
Heizungsanlagen laufen in vielen Haushalten ganzjährig, weil sie für das Warmwasser genutzt werden. Trotzdem sollten Hausbesitzer vor der
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Der Druck lässt sich am Manometer der Heizungsanlage ablesen. „Ist er zu gering, weist das auf einen Was-
Auf zu viel Luft weist ein Gluckern in den Heizkörpern hin – oder wenn sich die Wärme am Heizkörper nicht gleichmäßig verteilt. „Dann muss die
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Luft herausgelassen und Wasser aufgefüllt werden“, erläutert Wagnitz. Um die Luft aus den Heizkörpern zu lassen, wird mit einem Vierkantschlüssel oder einer Zange das Entlüftungsventil am Heizkörper geöffnet. Meist befindet es sich an der Seite. Das Ventil so lange offen lassen, bis Wasser statt Luft entweicht. Die Flüssigkeit mit einer Schüssel auffangen. Um den daraus vielleicht folgenden Wassermangel auszugleichen, ist Trinkwasser nur bedingt geeignet. Besser ist enthärtetes oder entsalzenes Wasser. Reinigen des Heizkessels Der Heizkessel ist das Herzstück der Anlage. Um die Verbrennungsprozesse zu optimieren und die Abgastemperaturen zu senken, muss er möglichst rußfrei sein. „Sonst entweicht die Wärme gleich wieder durch den Schornstein“, macht Alexis Gula
vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks deutlich. Wird eine nur ein Millimeter starke Rußschicht entfernt, sinkt die Abgastemperatur schon um 30 bis 40 Grad. Brennerdüse gegebenenfalls austauschen lassen Neben den Ruß-Ablagerungen hat der Fachmann die Brennerdüse im Blick. Sie ist ein Verschleißteil, das ab und zu ausgetauscht werden muss. Der Fachbetrieb muss die Heizung so einstellen, dass die vorgeschriebenen Abgaswerte eingehalten werden. Temperatur sowie CO2- und Sauerstoffgehalt müssen stimmen. „Für die Betriebs- und Brennsicherheit ist insbesondere bei Gas- und Ölkesseln außerdem der Kohlenmonoxidgehalt des Abgases ein entscheidender Faktor“, sagt Gula. „Der muss passen, sonst kann es zu Vergiftungen kommen.“
Zum Winter-Check des Handwerkers kann auch die Überprüfung der Heizungspumpe gehören. Manchmal lohnt sich deren Austausch. Foto: VdZ Ist zu viel Luft im Heizkörper, sollten Hausbewohner diese über das Entlüftungsventil am Heizkörper ablassen – und zwar so lange, bis Wasser statt Luft austritt. Foto: dpa
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Mit Socken ins Bett? Das muss nicht sein!
Kostenbewusstes Heizen ist eigentlich ganz einfach Der Winter zehrt mehr an der Haushaltskasse als andere Jahreszeiten: Das liegt an den Heizkosten. An steigenden Preisen und am Wetter lässt sich nichts ändern, wohl aber an den Zusatzkosten. Ein paar Tipps für günstiges Heizen.
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en meisten Menschen sind der Komfort und das Wohlfühlgefühl ihr Geld wert: Sie drehen die Heizung an kalten Herbst- und Wintertagen voll auf, statt dicke Socken und wärmende Pullis sogar im Bett zu tragen. Dabei lässt sich so mancher Euro Heizkosten einfach, ohne Aufwand und vor allem ohne Komfortverlust einsparen – wenn man einige einfache Heiztipps beherzigt. Temperatur senken Frostbeulen haben selbstverständlich eine höhere Wohlfühltemperatur. Dessen ungeachtet empfehlen Experten folgende Temperaturen in den Wohnräumen: In Küche und Wohnzimmer
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20 Grad, im Badezimmer 21 Grad, im Schlafzimmer 14 bis 16 Grad. Das eine Grad mehr oder weniger kann tatsächlich bares Geld wert sein: Wer seine persönliche Einstellung nur um ein Grad senkt, kann sechs Prozent Energie einsparen. Das Umweltbundesamt rät zu ähnlichen Temperaturen: 20 bis 22 Grad im Wohnraum, in der Küche aber reichten rund 18 Grad. Dafür könnten es im Schlafzimmer zum Wohlfühlen auch 17 bis 18 Grad sein. Extra-Tipp: Wenn man nachts unter der warmen Bettdecke liegt, die Temperatur noch weiter absenken. Vier bis fünf Grad können es in Wohn- und Arbeitsräumen weniger sein. Noch niedriger sollte die
Temperatur allerdings nicht fallen, sonst verursacht das Wiederaufheizen am Morgen zu hohe Kosten. Es gibt aber noch einen weiteren guten Grund, warum man es mit dem vermeintlichen Sparen auch nicht übertreiben sollte: Dreht man die Heizung zu Hause tagsüber – zum Beispiel während der Arbeitszeit – länger ab, kühlen auch die Außenwände ab. Das führt nach Angaben des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger zu einem unbehaglichen Raumgefühl. Und dies lasse die Bewohner die Heizung abends höher aufdrehen als erforderlich.
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Heizkörper freihalten Die Luft am Heizkörper muss im Raum zirkulieren können: Nur dann kann sich die Wärme auch verteilen. Darauf weist das Umweltbundesamt hin. Daher während der Heizperiode immer darauf achten, ob Möbel, Vorhänge oder sonstige Wohnaccessoires die Heizkörper verdecken. Stoßweise lüften Es leuchtet ein: Ist das Fenster offen bei zugleich geöffneter Heizung, entweicht wertvolle Wärme ins Freie. Doch wie lüftet man richtig, damit die Luft im Raum frisch ist und zugleich so we-
nig wie möglich Wärme entweicht? Am besten klappt das mit dem Stoßlüften mehrmals am Tag bei ausgeschalteter Heizung, erklärt die Hessische Energiespar-Aktion. Die Luft – und mit ihr Feuchtigkeit und Gerüche – entweicht dabei vollständig innerhalb von fünf bis zehn Minuten durch das Öffnen von gegenüberliegenden Fenstern und Türen, so dass Durchzug entsteht. Wenn man hingegen durch gekippte Fenster lüftet, dauert der Luftaustausch nicht nur länger: Zugleich kann die Wärme der Heizkörper in dieser Zeit auch nicht im Raum zirkulieren, sondern entweicht direkt zum Fenster hinaus. Zugleich kühlen beim langen Lüften die
nergieber nergieberater Wände und Fensterlaibungen aus. Deren Wiedererwärmung frisst zusätzliche Heizenergie und wertvolle Euros. Türen schließen Die Idee klingt erstmal gut: Ist es in einem Raum zu warm, einfach die Tür zum kalten Nebenraum öffnen und diesen so mitbeheizen statt die wertvolle Energie wegzulüften. Doch Experten raten davon ab, denn das kann hohe Folgekosten bedeuten: Die warme Luft transportiert auch Feuchtigkeit in das kühlere Zimmer, wo diese an den kalten Wänden kondensiert. Dadurch durchfeuchtet der Putz, und auch Schimmelbildung ist möglich.
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Mehr als fünf Millionen Geräte betroffen Was bei der Umstellung von L-Gas auf H-Gas zu beachten ist
An Gasleitungen angeschlossene Geräte – zum Beispiel ein Herd – können von der Umstellung von L-Gas auf H-Gas betroffen sein. Foto: dpa
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iele Millionen Besitzer von Heizungen und Gasgeräten in Deutschland werden bald Post bekommen: Ihr Versorger muss eine Anpassung vornehmen, im schlimmsten Fall droht älteren Geräten die Stilllegung. Denn die Versorgung mit dem sogenannten L-Gas wird in vielen Landesteilen auf H-Gas umgestellt. Der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima schätzt, dass ungefähr 5,2 Millionen Geräte betroffen sind.
trennten Netzen transportiert werden. H-Gas („high calorific gas“) hat einen höheren Anteil an brennbaren Kohlenwasserstoffen und damit auch einen höheren Energiegehalt als L-Gas („low calorific gas“). Letzteres stammt aus deutschen und niederländischen Vorkommen. Die Förderung geht jedoch kontinuierlich zurück: Ab 2030 wird voraussichtlich gar kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland fließen.
Warum wird von L-Gas auf H-Gas umgestellt?
Um die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten, stellen die Netzbetreiber nun auf das überwiegend aus Norwegen, Russland und Großbritannien stammende H-Gas um. Die Folge:
Noch gibt es in Deutschland zwei verschiedene Erdgasqualitäten, die in ge-
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„Auch die Geräte müssen angepasst werden“, erläutert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Wer ist von der Umstellung betroffen? L-Gas wird vorwiegend im Nordwesten Deutschlands verbraucht: in der Nähe zu den deutschen Vorkommen und entlang der niederländischen Importleitungen. Betroffen sind Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – aber nicht flächendeckend – sowie Teile von Sachsen-Anhalt, RheinlandPfalz und Hessen.
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Welche Gasgeräte sind betroffen? Geräte, die direkt an eine Gasleitung angeschlossen sind. „Im privaten Haushalt können das zum Beispiel Gasthermen, Gasherde, Brennwert- oder andere Heizkessel sowie Gasöfen oder -kamine sein“, erklärt Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung, Klima. In der Regel muss bei Heizungen, die jünger als 20 Jahre sind, nur die Gasdüse ausgetauscht und das Gerät neu justiert werden. Bei Geräten, die zwischen 20 und 25 Jahren alt sind, muss geprüft werden, ob sich die Heizung umrüsten lässt oder ganz ausgetauscht werden muss. Wer trägt die Umrüstungskosten? Für die Erfassung und Umrüstung kommt der Netzbetreiber auf. Dem Gaskunden dürfen keine Arbeitsstunden in Rechnung gestellt werden. Auch muss er keine Austauschteile bezahlen. Aber: „Am Ende kommt die Gemeinschaft der Gaskunden für die Kosten der gesamten Marktraumumstellung auf“, erklärt Gerrit Volk, Referatsleiter der Bundesnetzagentur. „Hierzu wird zusätzlich zum Netzentgelt eine entsprechende Umlage erhoben, die seit 2017 bundesweit einheitlich ist.“
Viele Geräte können bereits vor dem Zeitpunkt umgestellt werden, ab dem erstmals H-Gas in das Versorgungsnetz eingespeist wird. Bei anderen muss das sehr zeitnah geschehen. „Der Zeitpunkt der Anpassung hängt stark vom Gerätetyp ab und geht aus den Anpassungsanweisungen der Hersteller hervor“, erklärt Ebisch. Einige wenige Geräte können sowohl mit L-Gas als auch H-Gas betrieben werden. Man spricht dann von gas-adaptiven Gasverbrauchsgeräten. Wie läuft die Umstellung ab? Der Monteur ermittelt die Geräte-Identität – also Name, Herstellerfirma und Herstellungsjahr – und prüft, ob das Gerät in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Danach folgen Anpassung und Prüfung der Dichtheit des Geräts. Mit einer Abgasmessung wird die korrekte Einstellung überprüft und das Gerät als „angepasst“ gekennzeichnet. Jedes zehnte Gerät soll im Nachgang noch einer Qualitätskontrolle unterzogen werden. Die Umstellung erfolgt durch einen beauftragten Betrieb oder durch den Versorger selbst. Achtung: Gasgeräte, die nicht an die neue Gasbeschaffenheit angepasst sind, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht weiter genutzt werden.
nergieber nergieberater Impressum Energieberater Eine Verlagsbeilage der Schaumburger Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Vornhäger Straße 44, 31655 Stadthagen Redaktion: Marc Fügmann (verantwortlich), Holger Buhre Produktion: Vera Elze Anzeigen: Markus Bruns (verantwortlich)
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Kostet H-Gas mehr? Eigentlich kostet H-Gas mehr als L-Gas, aber für denselben Heizeffekt wird weniger H-Gas benötigt, da dieses einen höheren Energiegehalt besitzt. „Unterm Strich kommt dadurch der gleiche Preis heraus“, erklärt Volk. Wann erfolgt die Umstellung? Sie läuft seit 2015, zunächst aber nur in einzelnen Städten Niedersachsens. Als erste Großstadt ist 2017 Bremen dran. „In den nachfolgenden Jahren werden zunehmend größere Gebiete umgestellt“, so ein BDEW-Sprecher. Jeder örtliche Gasnetzbetreiber wird seine Kunden informieren, wann die Gemeinde oder der Stadtteil an der Reihe ist.
Wenn die Umstellung nicht möglich ist Kann ein älteres Gerät nicht umgestellt werden, muss ein neues installiert werden. „Grundsätzlich müssen sich Wohnungs- oder Hauseigentümer um den Austausch des Gasgeräts selbst kümmern, es also auch bezahlen“, erläutert Gerrit Volk von der Bundesnetzagentur. „Für bestimmte Neugeräte kann ein Zuschuss von 100 Euro beim Netzbetreiber beantragt werden.“ Zur Abmilderung sogenannter wirtschaftlicher Härten gesteht
eine Verordnung weitere Zuschüsse zu. Demnach können Haushalte rückwirkend zum 1. Januar 2017 Ansprüche geltend machen – je nach Alter des Geräts. Ist das vom Tausch betroffene Gerät jünger als zehn Jahre, haben Eigentümer Anspruch auf 500 Euro Erstattung vom Netzbetreiber. Bei zehn bis 20 Jahre alten Geräten erhalten sie 250 Euro, bei 20 bis 25 Jahre alten Geräten 100 Euro. Wichtig hierbei: Diese Regelung gilt nur für Heizgeräte.
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Panikmache oder berechtigte Sorge? Was Hausbesitzer über die Styropor-Dämmung wissen sollten Ist es eine berechtigte Sorge oder schlichtweg Panikmache? Nach dem Brand eines Hochhauses in London im Sommer sind Wärmedämmungen aus brennbarem Material in die Kritik geraten – insbesondere das an Einfamilienhäusern oft verwendete Polystyrol.
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s ist einige Zeit vergangen, die erste Aufregung hat sich gelegt. Und doch bleibt die Unsicherheit: Nach dem verheerenden Hochhausbrand mit Dutzenden Toten in London steht die Frage im Raum: Wie gefährlich sind Fassadenverkleidungen? Denn das Feuer – ausgelöst durch einen defekten Kühlschrank – konnte sich über die entflammbare Fassadenverkleidung schnell ausbreiten. In der Folge sind Wärmedämmungen in die Kritik geraten. Kann so etwas auch bei Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern passieren? Wichtige Fragen und Antworten: Was ist Polystyrol? Polystyrol ist ein Kunststoff aus der
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Flüssigkeit Styrol. In einer chemischen Reaktion schließen sich Einzelmoleküle zu langen Ketten zusammen: Es entsteht festes Polystyrol. Wird dieses aufgeschäumt, spricht man von Expandiertem Polystyrol (EPS) – besser bekannt unter dem Markennamen Styropor. Laut Industrieverband Hartschaum (IVHS) hat es unter den Dämmstoffen einen Marktanteil von 32 Prozent. Mineralwolle bringt es auf rund 54 Prozent. Warum wird Polystyrol so gerne als Dämmung gewählt? „Es ist leicht zu verarbeiten, dauerbeständig und hat ein günstiges PreisLeistungsverhältnis, erklärt der IVHS auf seiner Internetseite. Ein oft kritisierter Nachteil ist die Brennbarkeit. Das
gilt auch für mit Schutzmitteln versetzten Hartschaum, wie er in Deutschland verwendet wird. Die Branche bezeichnet Styropor deshalb als „schwer entflammbar“. Wie gefährlich ist eine solche Wärmedämmung? „Wo mit brennbaren Materialien gebaut wird, ist die Gefahr per se höher“, stellt Peter Bachmeier klar. Nach Angaben des Vorsitzenden des Arbeitskreises Vorbeugender Brandschutz des Deutschen Feuerwehrverbandes bedeute dies jedoch nicht, dass das Gebäude dann brandgefährlich sei. „Die Frage ist, was ist vertretbar? Und für mich ist das der Fall, wenn das Material nach Zulassung verbaut wurde.“
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reicht, sind normal entflammbare Baustoffe zugelassen. Das sind laut Thomas Herbert, Brandschutzexperte der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, die meisten Einfamilienhäuser. Bis zu einer Höhe von 22 Metern sind dann lediglich „schwer entflammbare“ Baustoffe zugelassen – wozu Polystyrol gehört, das mit Schutzmitteln bearbeitet wurde. „Man will diese Baustoffe auch nicht verbieten“, sagt Herbert. „Das Holzhaus beispielsweise gehört in Deutschland zu den traditionellen und identitätsstiftenden Bauweisen.“ Die Abstufung basiere auf der Risikobetrachtung entsprechend der Gebäudehöhe, erläutert der Sachverständige. Warum steht Polystyrol so viel mehr in der Kritik als Holz? Viele Häuser werden mit Platten aus Polystyrol gedämmt: Dessen Marktanteil bei Wärmedämm-Verbundsystemen für die Fassade beträgt rund 80 Prozent. Foto: dpa
Diese Ansicht vertritt auch der IVHS: Fachgerecht verarbeitete und den Zulassungen entsprechende Wärmedämm-Verbundsysteme mit Expandiertem Polystyrol seien brandschutztechnisch sicher. Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hält das Brandrisiko von gedämmten Gebäuden für „kalkulierbar gering“, wenn die Brandschutzvorgaben der Landesbauordnungen eingehalten werden. Hierzu zähle beispielsweise, dass der Putz richtig auf die Dämmung gelegt wurde. Warum verbietet man brennbare Baustoffe nicht einfach? Für Gebäude, deren bewohnte Fläche bis zu einer Höhe von sieben Metern
Fängt dieses Material Feuer, kann die Dämmschicht zu einer undurchdringlichen Barriere aus flüssig-heißem Material werden, die die Feuerwehr behindert. Bachmeier vergleicht sie mit einem Erdölfeld. Der Experte ergänzt jedoch, dass Polystyrol nur in Brand gerate, wenn es auch direkt mit Flammen in Verbindung komme. „Unter einem dichten, mängelfreien Putz ist es eigentlich sicher.“ Hier schmelze das weiße Material bei hoher Wärmeeinwirkung von Temperaturen ab 180 Grad zu einem Brei.
nergieber nergieberater Die Brandriegel sind bei Mehrfamilienhäusern Pflicht, bei kleineren Häusern freiwillig. Ludger Weidemüller vom BauherrenSchutzbund empfiehlt bei Reihenhäusern eine nicht-brennbare vertikale Wärmedämmung zwischen den einzelnen Einheiten. Diese könne das Übergreifen eines Brandes aufs Nachbarhaus verhindern. „Diese sogenannten Brandschottungen tragen zum Wertschutz des Gebäudes bei.“ In vielen Bundesländern sei eine Brandwand zwischen einzelnen Reihenhäusern bereits Pflicht. Reimund Stewen vom Verband Privater Bauherren empfiehlt zudem dickeren Putz von mindestens sechs Millimetern Stärke statt der üblichen ein bis zwei Millimeter. Wie schütze ich mein schon gedämmtes Haus?
Welche Möglichkeiten bei neuen Dämmungen gibt es?
Wer eine Dämmung hat, sollte den Putz kontrollieren und Schäden reparieren lassen. Dazu rät die Bauministerkonferenz in ihrem Merkblatt „Empfehlungen zur Sicherstellung der Schutzwirkung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) aus Polystyrol“. Auch Stefanie Mohmeyer, Vorsitzende der IVHS-Geschäftsführung, bezieht sich darauf. Hans-Joachim Riechers vom Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel sagt: „Man muss immer darauf achten, dass die Fassade intakt ist.“
Wer saniert oder neu baut, kann zusätzlichen Feuerschutz einbauen. Bachmeier rät zum Beispiel zu Brandriegeln aus Mineralwolle, die ungefähr 50 Zentimeter über dem Boden, über dem ersten Obergeschoss und am Übergang zum Dach in die Dämmung eingefügt werden. Sie stabilisieren die Putzschicht, wenn ein Hohlraum entsteht, und halten die Flammen vom Übergriff auf den darüber- oder darunterliegenden Bereich ab. Das kann einen Fassadenbrand lokal begrenzen.
Und Thomas Herbert von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ergänzt: „Laut Brandstatistiken leben wir relativ sicher. Wo es vor 20 Jahren in Deutschland noch 800 Brandtote im Jahr gab, sind es heute 400.“ Sein Tipp: „Bevor man nun auf seine Fassadendämmstoffe schaut und Angst bis hin zur Hysterie entwickelt, sollte man eher auf durchdachte Fluchtwege achten.“ Denn das seien am ehesten die Fallstricke bei einem Hausbrand.
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Energieausweise werden 2017 ungültig Viele
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igentümer, die vor zehn Jahren ein Bestandsgebäude gekauft oder neu vermietet haben, müssen sich in diesem Jahr unter Umständen noch um einen neuen Energieausweis kümmern. Darauf weist der Verband Haus & Grund hin. Seit 2007 muss auch für Bestandsgebäude bei Verkauf oder Neu-Vermietung ein solcher Ausweis vorliegen. Dieser ist zehn Jahre gültig. Folglich laufen die ersten dieser Ausweise in diesem Jahr aus. hin. Eigentümer müssen aber nicht sofort tätig werden. Einen neuen Energieausweis brauchen sie nur, wenn sie
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ihr Gebäude verkaufen oder – ganz oder teilweise – neu vermieten. Da Neu-Vermietungen von Wohnungen jedoch auch kurzfristig anstehen können, sollten vor allem Vermieter jetzt prüfen, ob ihr Energieausweis noch gültig ist, empfiehlt der Verband. Zu beachten ist: Neue Energieausweise müssen den Vorgaben der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV) 2014 entsprechen, die 2016 ergänzt wurde. Neu ist unter anderem die Angabe einer Effizienzklasse. Außerdem haben die Dokumente inzwischen eine Registriernummer.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den wesentlich teureren Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis reicht laut Haus & Grund für Gebäude, die fünf oder mehr Wohnungen haben oder deren Bauantrag nach dem 11. November 1977 gestellt wurde. Für ältere Gebäude käme der Verbrauchsausweis nur infrage, wenn diese das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichten. Auf den Bedarfsausweis kann hingegen immer zurückgegriffen werden.
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Die Hälfte der Haushalte nutzt noch Glühbirnen
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cht Jahre nach dem Verbot der ersten Glühbirnen stecken diese ineffizienten Leuchtmittel in jedem zweiten deutschen Haushalt noch in vielen Fassungen. Das hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergeben. 50 Prozent der Befragten gaben an, noch Glühbirnen zu nutzen. 45 Prozent haben keine Glühbirnen mehr im Haushalt, fünf Prozent wissen es nicht. Für die Studie wurden in diesem Sommer insgesamt 2036 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Der Verkauf von Glühlampen wurde durch eine EU-Verordnung stufenweise verboten: für die erste Gruppe im Jahr 2009, für die bislang letzte 2012. Allerdings darf noch Lagerware vertrieben werden – und es gibt Ausnahmen von der Regelung für bestimmte Typen von Halogenlampen.
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Winterbe Obwohl Glühlampen in der EU nicht mehr neu in den Handel kommen dürfen, hängen sie noch immer in vielen Haushalten in Deutschland. Foto: dpa
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Lieber trocken und kalt statt neblig und warm
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isiger Wind zieht durch den Garten und über den Balkon, das Thermometer zeigt Minusgrade an: Trotzdem lässt sich die frisch gewaschene Wäsche immer noch im Freien aufhängen. „Bei trockener, klirrender Kälte trocknet Wäsche sogar viel besser als bei wärmeren Temperaturen und gleichzeitig feuchter, nebliger Luft“, erklärt Angelika Paulus vom DHB-Netzwerk Haushalt. „Denn kalte Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen als warme Luft.“ Welche Witterung ist am besten? Ideal zum Wäschetrocknen im Winter seien leichte Minusgrade mit etwas Wind, erklärt Paulus. Sie empfiehl jedoch, die Wäsche nicht zu dicht nebeneinander an die Leine zu hängen. Sonst dauere das Trocknen deutlich länger.
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Auch bei Minusgraden kann man Wäsche im Freien aufhängen
Gefriert die Wäsche nicht? Das kann schon mal vorkommen, wenn man die Stücke lange draußen lässt oder die Minusgrade zu tief sind. „Man muss sich aber nicht sorgen, dass Kleidung, Handtücher und Laken dabei beschädigt werden“, erläutert Paulus. „Man sollte die gefrorenen Stücke zunächst nur nicht von der Wäscheleine nehmen, damit sie nicht brechen.“ Nach dem Trocknen und Auftauen sind die Stoffe nach Angaben der Expertin wieder angenehm weich.
Worauf muss ich im Winter beim Trocknen im Haus achten? Man muss anschließend gut lüften, denn beim Wäschetrocknen entsteht eine hohe Luftfeuchtigkeit. Diese muss aus dem Raum entweichen können: Sonst droht auf lange Sicht Schimmelbildung. Ein direkt bemerkbares Problem ist, dass Wäsche im Haus beim Trocknen hart und steif werden kann, so dass sich das Bügeln und Zusammenlegen erschwert. Oft kennt man das von Handtüchern – und zwar nicht nur im Winter. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Trockenstarre. Schuld daran ist schnelles Trocknen bei zu wenig Luftzug. Wer also Frischgewaschenes im Haus aufhängen möchte, dem rät die Verbraucherzentrale Bayern zu einem beheizten und zugleich gut gelüfteten Raum.
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1, 2 oder 3 Das bedeuten die Temperaturstufen auf dem Bügeleisen
Drei Punkte stehen für das Bügeln der Wäsche im noch feuchten Zustand.
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tatt Grade zeigt der Temperaturregler am Bügeleisen in der Regel Punkte an. Gleiches findet sich auf dem Pflegeetikett der Kleidungsstücke. Doch was bedeutet das eigentlich? Drei Punkte stehen für eine hohe Temperatur – und dass man die Textilien im feuchten Zustand bügeln sollte. Darauf weist der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) hin. Glänzende und bei Druck empfindliche Stellen – zum Beispiel Applikationen – sollten mit einem Bügeltuch oder auf links geglättet werden.
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Bei zwei Punkten sollten die Textilien unter einem leicht feuchten Tuch gebügelt werden, empfehlen die Experten. Man sollte Druck vermeiden und die Teile nicht verziehen. Das Bügeln mit Dampf ist hier möglich.
Ein Punkt steht für eine niedrige Temperatur bis 110 Grad. Hier sollten Dampfbügeleisen nach Möglichkeit ohne ihren heißen Ausstoß verwendet werden. Auch hier empfiehlt der IKW: Bügeltuch nutzen oder auf links bügeln.
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Noch weniger Watt Die Vorgaben für neue Staubsauger sind verschärft worden
Seit zwei Jahren gibt es für Staubsauger ein EU-Label, womit Käufer deren Effizienz besser vergleichen können. Im September haben sich die Vorgaben verschärft: Seither dürfen nur noch Geräte mit noch niedrigeren Wattzahlen und besserer Staubaufnahme in den Verkauf kommen.
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uf der Wunschliste eines Haushalts steht ein neuer Staubsauger eher selten. Ausgetauscht wird er üblicherweise dann, wenn es nötig ist. Lange hat die Branche daher wenig in die Entwicklung energieeffizienter Geräte gesteckt. Eine Verordnung der Europäischen Kommission zwang die Firmen jedoch dazu: 2014 trat die erste Stufe der Kennzeichnung des Energieverbrauchs und der Ökodesign-Verordnung für Staubsauger in Kraft. Die Hersteller mussten damals die Wattzahlen der Geräte drastisch senken. Seit Anfang September gilt die zweite Stufe.
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Was ist jetzt neu? Die Anforderungen an den Energieverbrauch wurden verschärft. „Bisher musste die sogenannte maximale Nennleistungsaufnahme von Staubsaugern unter 1600 Watt liegen“, erläutert Andreas Halatsch vom Umweltbundesamt. „Seit dem 1. September 2017 beträgt sie weniger als 900 Watt.“
Wattzahl für die Verbraucher weiter an Bedeutung“, erklärt Halatsch. Vor der Einführung der Verordnung war die Wattzahl das entscheidende Auswahlkriterium beim Kauf eines Staubsaugers. Jetzt rücken andere Parameter in den Vordergrund: zum Beispiel die Reinigungsleistung, die Staubemission und der Geräuschpegel.
Was bringt mir das?
Worauf muss ich beim Kauf eines Geräts nun achten?
Damit sinkt der Stromverbrauch noch weiter. Lag der zulässige Verbrauch bei einer Standardnutzung der Geräte bis dato bei 62 Kilowattstunden, muss er nun weniger als 43 Kilowattstunden pro Jahr betragen. „Damit verliert die
Wie viele Haushaltsgeräte tragen Staubsauger seit 2014 ein Energieeffizienzlabel. Hier hat sich die Einteilung der Geräte geändert: Bisher gab es die Effizienzklassen A bis G. Neu produzierte Geräte der Klassen E, F und
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Seit Anfang September müssen neu in den Handel gebrachte Staubsauger auf harten Böden mindestens 98 Prozent des Staubs aufnehmen. Foto: dpa
G jetzt dürfen nicht mehr in den Handel kommen. Nun gelten nur noch die Klassen A, B, C und D sowie – neu für besonders energieeffiziente Modelle – die Einteilungen A+++, A++, A+. Darauf weist Claudia Oberascher von der „Initiative Hausgeräte+“ hin. Was bedeuten die Angaben zur Staubemission und dem Lärmpegel? „Für die Staubemission und das Geräusch gibt es seit dem 1. September zusätzliche Mindestanforderungen“, sagt Werner Scholz, Geschäftsführer der Hausgeräte-Fachverbände im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. So darf die Staubemission höchstens bei einem Prozent liegen: So viel Staub darf die Abluft des Geräts enthalten. Und die Lautstärke darf 80 Dezibel nicht überschreiten. Für beide Eigenschaften ist die schlechteste Klasse G, die beste A. Auch der Grenzwert für die Staub-
aufnahme ist neu: Er muss auf Teppichen mindestens 75 Prozent betragen, auf harten Böden mindestens 98 Prozent. Zudem gibt es Vorgaben für die Haltbarkeit. Falls vorhanden, muss der Schlauch mindestens 40.000 Mal Schwenken unter Belastung aushalten. Der Motor muss mindestens 500 Stunden überstehen. Welche Werte schaffen die aktuell besten Geräte? Laut Eco Top Ten – einer Plattform für ökologische Spitzenprodukte – kamen die besten Markengeräte schon vor Inkrafttreten der zweiten Stufe mit Wattzahlen von 485 bis 700 aus. „Ihr Stromverbrauch beträgt zwischen 16 und 25 Kilowattstunden pro Jahr“, sagt Halatsch. „Der Geräuschpegel liegt zwischen 61 und 80 Dezibel.“ Während die besten Anbieter beim Teppich Reinigungsklassen zwischen A und C schaffen, haben bei den Hartböden und bei der Staubemission alle Geräte durchweg ein A.
Wo lässt sich das Label am Gerät finden? Das Label muss im Handel an der Außenseite des Gerätes angebracht oder daran befestigt sein, so dass es deutlich sichtbar ist. Auch bei der Werbung muss die Energieeffizienzklasse angegeben werden, falls der Preis oder der Energieverbrauch genannt ist. Was geschieht mit älteren Geräten, die nicht die neuen Anforderungen erfüllen? Die neuen Regelungen gelten nur für Geräte, die vom Hersteller nach dem 1. September 2017 in den Verkehr gebracht wurden. Geräte, die vor diesem Datum im Handel waren, dürfen weiter verkauft werden. „Gute Markengeräte erfüllen die strengeren Vorgaben beim Energieverbrauch, Geräuschpegel, Staubemission und Reinigungseigenschaften schon länger und liegen oft weit darunter“, sagt Scholz.
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Wie lange reicht eine Kilowattstunde Strom?
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ine vierköpfige Familie verbraucht im Durchschnitt rund 4000 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr. Aber was und wie viel kann man eigentlich mit einer einzigen kWh machen? Die Klimaschutzund Energieagentur Baden-Württemberg nennt Beispiele:
erhitzer für drei Minuten langes Duschen. … zeigt zehn Stunden Fernsehprogramm auf einem LED-Fernseher mit 107 Zentimeter Bilddiagonale. … betreibt den Stunden lang.
Computer
zehn
Eine Kilowattstunde… … brüht 70 Tassen Kaffee. … lässt einen Haartrockner mit 1000 Watt eine Stunde lang föhnen. … versorgt die Waschmaschine mit Energie für 0,8 Wäschen bei 60 Grad. … erhitzt
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Wasser
im
Durchlauf-
… kann eine konventionelle Glühbirne mit 60 Watt ungefähr 17 Stunden lang erhellen. … betreibt 67 Stunden lang eine Energiesparlampe oder LEDs mit 15 Watt. … betreibt zwei Tage einen energieeffizienten Kühlschrank mit 300 Litern Nutzinhalt.
Geringe Waschtemperaturen sparen Strom Wer Strom sparen möchte, sollte seine Kleidung bei geringeren Wassertemperaturen in der Maschine reinigen. Die fortschrittliche Technik und verbesserte Waschmittel ermöglichen inzwischen die Absenkung auf 40 statt 60 Grad beziehungsweise von 40 auf 30 Grad. Bei leicht verschmutzten Kleidungsstücken würden bisweilen sogar 20 Grad genügen, erläutert die „Initiative Hausgeräte+“. Auch Bettwäsche und Handtücher müssten nicht mehr bei 90 Grad gewaschen werden. Das spare in jedem Fall Geld: Demnach benötigt ein Waschgang bei 90 Grad ungefähr die doppelte Energiemenge wie eine Wäsche bei 60 Grad.
Stock photo © andresr
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