Mit dem Gesicht zu den Menschen.
Wie weiter mit der fr체hkindlichen Bildung? Dokumentation der Veranstaltung vom 29. Juni 2010
M채rkische Hefte Juli 2010
18
2 3
M채rkische Hefte 18 | September 2010
Liebe Brandenburgerinnen, liebe Brandenburger, Martin Luther prägte den Spruch: „Wenn es im Staate besser werden soll, muss bei den Kindern angefangen werden“. In Brandenburg machen wir mit diesem Zitat ernst und fangen bei den Kleinsten an. Wir wollen, dass unsere Kinder früher und besser gefördert werden, damit sie später in der Schule, aber vor allen Dingen auch in Ausbildung und Beruf besser klarkommen und die ihnen im Leben gebotenen Chancen ergreifen können. Wir dürfen kein Kind zurücklassen. Dieser Grundsatz hat in den vergangenen Wochen und Monaten eine zusätzliche, nämlich eine demografische Bedeutung bekommen, da mittlerweile viele Ausbildungsplätze nicht mehr besetzt werden können und Facharbeiter fehlen. Auch deswegen ist jeder Euro, der in Bildung fließt, gut angelegtes Geld – auch für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Es ist auch unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit gut angelegtes Geld. Statistiken weisen aus, dass sich die Schere zwischen Kindern aus einkommensschwachen und einkommensstarken Familien immer weiter öffnet, was die Chance auf das Ablegen des Abiturs und damit die Chance auf ein Hochschulstudium betrifft. Die soziale Gerechtigkeit fängt folglich bei Bildungsgerechtigkeit an. Das Land Brandenburg hat auch in einem schwierigen finanziellen Umfeld hier klare Prioritäten gesetzt. Wir wollen, dass sich die Situation in den Kindergärten und -krippen weiter verbessert. Das wird mit dem Inkrafttreten der Novelle des Kita-Gesetzes und der Verbesserung des Personalschlüssels noch in diesem Jahr geschehen. Mehr Personal bedeutet mehr Zeit für die Kinder. Damit wird die Qualität der frühkindlichen Bildung deutlich steigen. Wie es weitergehen soll mit der frühkindlichen Bildung im Land, wurde im Rahmen der Veranstaltung Treffpunkt Landtag am 29. Juni 2010 diskutiert. Die Ergebnisse sind in diesem Heft dokumentiert. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen!
Dr. Dietmar Woidke Frühkindliche Bildung
2 3
Inhalt
4 5
Vorwort
3
Frischer Wind für die Kitas
5
Früh übt sich
8
Ein Kita-Träger muss Visionen haben
12
Kinder sind aktive Lerner
17
Männer in der Kita: Welten prallen aufeinander
20
Welche Stellschrauben sind zu drehen?
23
Brandenburger Kindertagesstättengesetz
36
Kita-Personalverordnung des Landes Brandenburg
51
Informationen zu wichtigen Themen der Landespolitik
58
Impressum
59
Märkische Hefte 18 | September 2010
Frischer Wind für die Kitas Bei uns werden die KLEINEN groß geschrieben: Wie weiter mit der frühkindlichen Bildung? Wir können nicht früh genug anfangen, Kinder auf dem Weg ins Leben zu begleiten – und zwar offensiv zu begleiten. Dazu gehören gute Rahmenbedingungen und gute Arbeitsbedingungen. Die 36 Millionen Euro sind ein Beweis dafür, dass wir es ernst meinen. Sie sind auch ein Beweis dafür, dass wir das Thema „vorsorgender Sozialstaat“ ernst nehmen, ein Terminus, der inzwischen nicht mehr so häufig benutzt wird. Ich finHolger Rupprecht ist Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
de, hier passt er sehr gut. Viele sagen, das sei nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Auf einer Anhörung zum Kita-Gesetz ist deutlich geworden: Die Erwartungen
Vielleicht hat es der eine oder andere nicht
sind groß. Ich kann das gut nachvollziehen.
geglaubt oder war überrascht, dass das Land Brandenburg trotz der schwierigen finanziel-
Es geht uns darum, Basiskompetenzen bei
len Situation künftig immerhin 36 Millionen
Kindern so früh wie möglich zu entwickeln,
Euro zusätzlich in das System Kita investie-
beispielsweise Ausdrucksfähigkeit, Empa-
ren wird, um den Betreuungsschlüssel nicht
thie, Engagement und Problemlösungs-
nur bei den Kleinen, bei den Unter-Dreijähri-
kompetenz
gen, sondern auch bei den Drei- bis Sechsjäh-
schaft. Wenn wir früh ansetzen, bedeutet
rigen zu verbessern.
das, dass wir im Gesamtfinanzsystem des
sowie
Anstrengungsbereit-
Landes Brandenburg Einschränkungen hinWir wollen uns klar zu dieser Zukunftsinves-
nehmen müssen. Ich möchte meinen Res-
tition „Novelle des Kita-Gesetzes“ bekennen,
sortkolleginnen und -kollegen dafür dan-
denn jeder Euro, den wir in die frühkindliche
ken, dass die Priorität der Bildung und
Förderung stecken, ist ein Euro für die Zu-
speziell der elementaren Bildung auch im
kunft dieses Landes.
Kabinett eine wichtige Rolle gespielt hat.
Frühkindliche Bildung
4 5
Die Rahmenbedingungen im Bereich ele-
Exportschlager erwiesen haben und die es
mentarer Bildung sind schwierig und bedür-
mittlerweile auch in anderen Bundesländern
fen einer Verbesserung. Ich habe vom ersten
gibt. Die Kita-Debatte ist im Land Branden-
Schritt gesprochen. Laut der neuen Studie
burg von der Fachszene mit großem Interes-
der Bertelsmann Stiftung belegen wir zwar
se aufgenommen worden. Wir haben diverse
keine Spitzenplätze und stehen beim Betreu-
Broschüren und Filme – mehr als 50 in den
ungsschlüssel immer noch hintan, jedoch
vergangenen Jahren – produziert. Inzwi-
bescheinigt man uns: Wir sind besser gewor-
schen gibt es die Sprachstandsfeststellung
den, und wir sind auch bereit, mehr Geld in
und die Sprachförderung. Das steht natür-
den vorschulischen Bereich zu investieren.
lich nicht nur in Brandenburg auf der Agenda – aber bei uns ist es umgesetzt worden,
Frühkindliche Bildung in den Kitas
und zwar durch Erzieherinnen und nicht wie in anderen Ländern durch Lehrerinnen und
Ich weiß sehr wohl, dass unter anderem die
Lehrer.
Kita-Initiative den Schwung in die ganze Diskussion hineingebracht hat. Dafür bin ich
Die Bereitschaft für Fortbildung war groß.
durchaus dankbar, auch wenn wir hier und
Dadurch haben wir heute in allen Kitas Spe-
da kontrovers gestritten haben und die Er-
zialistinnen, die sich dem Thema Sprachför-
wartungen manchmal auch utopisch waren.
derung widmen können. Auch hier gibt es
Wir sind in Brandenburg fachlich schon im-
Stimmen, die sagen: Das war nur ein erster
mer sehr gut aufgestellt gewesen. Wir waren
Schritt, wir müssen die Förderung weiter
eines der ersten Länder mit einem Bildungs-
nach vorn verlagern, wir brauchen in großen
plan für die Kindertagesbetreuung. Wir ha-
Kitas mehr als eine Spezialistin. Wir haben
ben Nein gesagt zu der These „Kita ist Be-
uns vorgenommen, diesen ersten Schritt zu
treuung und noch ein bisschen Bildung und
evaluieren und zu betrachten.
vielleicht auch noch ein bisschen Erziehung“, und haben erkannt und umgesetzt, dass erst
Eltern-Kind-Gruppen
alles zusammen den Erfolg im Bereich der frühkindlichen Bildung vor der Schule aus-
Wir haben eine neue Säule in der Kinderta-
macht. Da haben wir eine Vorreiterrolle ge-
gesbetreuung, ein neues Programm, das wir
spielt. Wir haben ein sehr gut ausgebautes
umsetzen und das mir sehr am Herzen liegt:
Netz der Praxisunterstützung mit entspre-
die Eltern-Kind-Gruppen.
chender Fortbildung, Beratungsangeboten und unseren Konsultationskitas, die sich als
6 7
Märkische Hefte 18 | September 2010
Wir müssen feststellen: Es geht nicht nur um die Kinder in unserem Land, sondern auch um ihre Eltern. Wir müssen uns der Eltern annehmen, die entweder, weil sie nicht können oder nicht wollen, ihre Kinder nicht auf dem Weg in die Zukunft unterstützen. Gerade für solche Eltern brauchen wir niedrigschwellige Angebote, mit denen wir Eltern und teilweise auch Großeltern erreichen. Die ElternKind-Gruppen sind mit einem täglichen Angebot eine hervorragende Ergänzung zur Arbeit der Kitas. Es geht darum, verlässliche und regelmäßige Angebote zu schaffen – denn auch das ist ein Problem in „Problemfamilien“. Ein Zitat von Herrn Prof. Tietze und Frau Insgesamt können wir stolz darauf sein, was
Bock-Famulla von der Bertelsmann Stiftung
wir in den vergangenen Jahren erreicht ha-
passt gut dazu: „Professionalität ist Merkmal
ben, ohne dass wir – die Landesregierung
des gesamten Teams.“ Es nützt uns also re-
und ich persönlich – die Probleme ignorieren.
lativ wenig, wenn wir ein paar Überflieger haben, die durch Fortbildung oder eine frisch
Gute Erzieher für Brandenburg
absolvierte Ausbildung in der Lage sind, all das, was wir heute verlangen, umsetzen. Wir
Über die Rahmenbedingungen habe ich ge-
brauchen zur Umsetzung ein engagiertes
sprochen. Herr Prof. Tietze, der uns immer
Gesamt-Team. Die novellierte Kita-Personal-
forschend begleitet hat, wird das eine oder
verordnung öffnet die Kita für so genannte
andere ansprechen und ergänzen. Vor uns
Seiteneinsteiger. Ich halte das für sinnvoll
liegen sehr ambitionierte Aufgaben. In den
und gut, denn wir brauchen unterschiedliche
Kitas hat ein – notwendiger – Generations-
Berufs- und Lebenserfahrung. Das bedeutet
wechsel begonnen. Aber auch in der Erzie-
nicht, dass wir qualifizierte Fachkräfte durch
her-Ausbildung haben wir Reserven. Wir
Billigkräfte ersetzen wollen. Ich kann ganz
brauchen neuen fachlichen Wind und wir
klar sagen: Wir setzen auch weiterhin auf
brauchen einen Wissens- und Erfahrungs-
Qualität.
transfer zwischen Jung und Alt.
Frühkindliche Bildung
6 7
Früh übt sich Sprachförderung durch „Programm“ oder im Kita-Alltag?
nehmen war, Vorschläge scheidender Ministerpräsidenten bleiben. Wir haben eben gehört, dass das Land Brandenburg bei allen Sparzwängen 36 Millionen Euro zusätzlich aufwendet, um die Rahmenbedingungen – den wichtigen Erzieher-KindSchlüssel – zu verbessern.
Prof. Dr. Wolfgang Tietze ist Erziehungswissenschaftler an der Freien Universität Berlin und forscht zur Qualität frühkindlicher Erziehung.
Das ist der richtige Weg, auch wenn damit noch längst nicht alles erreicht ist und der Prozess der Verbesserung der Rahmenbedingungen nachdrücklich weiterverfolgt wer-
Die Bildung seiner Menschen und seiner
den muss. Die Belege aus nationalen wie in-
Kinder – das ist das, wovon unser Land jetzt
ternationalen Forschungen sind erdrückend
und auch in Zukunft lebt. Es ist mittlerweile
und belegen, wie wichtig eine gute Frühför-
in der Fachwelt und in der Politik allgemei-
derung für die gesamte Biografie der Kinder
ner Konsens, dass es dabei ganz besonders
ist.
auf die frühe Bildung ankommt. Jedem von uns ist der Satz bekannt: „Auf den Anfang
Effekte guter frühkindlicher Bildung
kommt es an“. Qualität macht nach unseren Studien bis
8 9
Hoffen wir, dass das politische Fenster der
zu einem Jahr Entwicklungsunterschied bei
prioritären Förderung von Bildung und der
Kindern im Vorschulalter aus. Die Qualität
Investition in diese noch eine Weile offen
der Kita besitzt damit Langzeitwirkungen
bleibt. Hoffen wir, dass Vorschläge, ange-
auf Schulleistungs- und Entwicklungsunter-
sichts
den
schiede der Kinder in der Grundschule. Wir
Rotstift auch bei Bildung anzusetzen, wie
schwieriger
Haushaltslagen
müssen hier den Experten im Feld Unter-
kürzlich beispielsweise aus Hessen zu ver-
stützung gewähren, Programme entwickeln,
Märkische Hefte 18 | September 2010
wie es hier getan worden ist, und darauf hin-
verbessert werden? Muss nachgesteuert
weisen, dass solche Programme, um Kraft zu
werden? Ich weiß, wie schwierig das ist, denn
entfalten, auch eine gewisse Zeit benötigen.
wir alle erwarten natürlich unmittelbare Er-
Mein Appell: Geben Sie dem Feld und den Be-
folge. Lassen Sie mich in einer kleinen bil-
teiligten die erforderliche Zeit, die wir brau-
dungspolitischen Wende auf einen zweiten
chen, damit bestimmte Dinge umgesetzt
Punkt hinweisen, der sich auch am Beispiel
werden können.
der Sprachförderung festmachen lässt. Wir stellen Sprachdefizite bei Kindern fest, diag-
Was durch gemeinsame Anstrengungen und
nostizieren die sprachförderbedürftigen Kin-
kluge Hilfen für die Praxis erreicht werden
der, fassen sie in Fördergruppen zusammen
kann, möchte ich am Beispiel der Sprach-
und behandeln sie mit einem Programm.
standsfeststellung im Land Brandenburg verdeutlichen: Diagnostizieren muss gelernt
Wir stellen zunehmend übergewichtige oder
werden. In einer Begleitforschung, die wir zu
gar adipöse Kinder in unseren Einrichtungen
diesem Bereich erstmals 2007 durchgeführt
fest. Also konzipieren wir ein spezielles Er-
haben, zeigten sich zunächst viele Fehldiag-
nährungsprogramm. Wir finden zu viele Kin-
nosen.
der in unseren Einrichtungen, die aggressiv
Durch die systematische Schulung des pädagogischen Personals durch die Mitarbeiter des Berliner Instituts für Frühpädagogik hat sich diese Situation jedoch stark verbessert. Die Zahl der Fehlklassifikationen durch die Erzieherinnen konnte gemessen an den Testergebnissen enorm reduziert werden. Was
Langzeiteffekte qualitativ guter Früherziehung Beispiel: Perry-Preschool-Project • Selteneres Schulversagen (Sitzenbleiben)
die systematische Schulung angeht, werden
• Geringere Kriminalitätsraten
wir nicht nur bei der Diagnose, sondern auch
• Geringere Abhängigkeit von sozia-
beim Sprachförderprogramm selbst einen
ler Wohlfahrt
langen Atem brauchen. Die Umsetzung po-
• Höhere Bildungsabschlüsse
litischer Maßnahmen, die durch finanzielle
• Höhere Einkommen
Entscheidungen abgesichert werden müs-
• Bessere Steuerzahler
sen, erfordern auch Geduld, damit festgestellt werden kann: Ist es effektiv? Was muss
Quelle: Prof. Dr. Wolfgang Tietze
Frühkindliche Bildung
8 9
Daneben sind Akzente zu setzen bezüglich des mathematischen Verständnisses, der Erfahrungen mit dem Zählen, dem Messen, dem Erlernen von Formen, von Größen. Es ist günstiger, in der Kita häufiger mit kleinen Gruppen zu arbeiten. Zeichnen gehört zu den Vorstufen des Schreiben Lernens und sollte ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Es sollte klare, bewusste Erziehungsziele in der Kita neben vielen anderen Aktivitäten geben, beispielsweise simple Stabreime. Mit Reimen kann die Sprachbewusstheit von Kindern gefördert werden. All das zusind, nicht die Perspektive ihres Gegenübers
sammen erklärt mehr als ein Viertel der
einnehmen können, wenig einfühlsam sind.
Unterschiede im Sprachstand der Kinder. Ich
Also kreieren wir ein Programm zum Empa-
möchte diesen Punkt nicht als ausschließ-
thie-Training.
lichen Gegensatz zu einem kompensatorischen Sprachförderprogramm verstanden
Wir werden aufpassen müssen, dass wir
wissen, aber Ihren Blick darauf lenken, dass
das Kind nicht als einen Apparat mit psy-
wir Kinder in ihrem Kita-Alltag möglichst so
chischen und physischen Einzelfunktionen
fördern, dass kompensatorische Programme
betrachten und jede dieser Funktionen ein-
überflüssig werden.
zeln fördern, aber nicht das Kind als Ganzes. Dabei dürften es gerade die im normalen
Damit schließt sich der Gedankengang. Wir
und vielfältigen Kita-Alltag gemachten Er-
müssen für pädagogische Qualität in den
fahrungen sein, die sich in Kompetenzen
Kitas in der Weise sorgen, dass es erst gar
oder auch in Defiziten niederschlagen. So
nicht zu Defiziten bei größeren Gruppen von
erhielten wir in unseren Untersuchungen
Kindern kommt.
zum Sprachstand von Kindern in Brandenburger Kitas folgendes Ergebnis: 26,5 Pro-
Lassen Sie mich in einem kleinen Fazit
zent der Unterschiede im Sprachstand der
einige Punkte zusammenfassen:
Kinder können wir durch die Dauer des Kita-
10 11
Besuchs erklären. Je länger dieser ist, desto
• Erstens: Gehen Sie als SPD-Landtagsfrak-
höher der Sprachstand.
tion und damit wichtigster Teil des Gesetz-
Märkische Hefte 18 | September 2010
gebers in Brandenburg den bisherigen Weg
• Sechstens: Denken Sie daran, dass ein von
der Verbesserung der Rahmenbedingungen
den Rahmenbedingungen her gut ausge-
in den Kitas kontinuierlich weiter! Sie haben
stattetes, unter dem Gesichtspunkt der Qua-
einen guten Anfang und wichtigen Schritt
lität gut gesteuertes und bei Bedarf zusätz-
getan.
lich unterstütztes System der beste Garant dafür ist, dass wir unserem obersten Ziel,
• Zweitens: Gehen Sie auch ungewöhnliche
Bildung von Anfang an und für alle Kinder
Wege wie den der Qualifizierung von Män-
anzubieten, möglichst nahe kommen.
nern für den Erzieherberuf. Wir haben dieses Projekt mit guten Resultaten evaluieren können. • Drittens: Setzen Sie besondere Fördermittel
Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen nach vertraglich vereinbarter täglicher Betreuungszeit in den Bundesländern am 15.03.2008.
Vertraglich vereinbarte Betreuungszeit pro Tag
Vertraglich vereinbarte Betreuungszeit pro Tag
wie bei der Sprachstandsdiagnose und der kompensatorischen Sprachförderung dort ein, wo ein unabweisbarer und aktueller Be-
bis zu 5 Stunden
Bundesland
mehr als 5 bis mehr als zu 7 Stunden 7 Stunden in %
Baden-Württemberg
31,5
33,2
23,4
Bayern
44,1
30,7
24,8
Weg, die ganzheitliche Pädagogik in Einzel-
Berlin
14,9
28,0
57,1
programme aufzulösen.
Brandenburg
5,8
33,0
61,2
30,8
25,9
43,4
9,8
32,7
57,6
25,2
30,9
43,8
darf gegeben ist, aber gehen Sie nicht den
• Viertens: Erwarten Sie in diesen Fällen kei-
Bremen Hamburg Hessen
ne Wunder, auch wenn Sie selbst unter ei-
Mecklenburg-Vorpommern
9,8
32,5
57,4
nem hohen politischen Erfolgsdruck stehen.
Niedersachsen
49,5
22,0
27,6
Nordrhein-Westfalen
25,2
17,6
50,5
Rheinland-Pfalz
29,1
27,0
28,9
Saarland
17,6
34,2
43,8
Sachsen
10,3
21,3
68,4
Unterstützen Sie weiterhin die auch im Bundesvergleich hervorragende Fachabteilung des zuständigen Bildungsministeriums. • Gehen Sie fünftens davon aus, dass wirksame Maßnahmen in der Praxis ihre Zeit brauchen. Geben Sie diese Zeit der Fachadministration und denen, die die Maßnahmen
Sachsen-Anhalt
41,1
4,1
54,7
Schleswig-Holstein
42,2
25,6
32,0
9,1
7,6
83,3
Thüringen
Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen nach vertraglich vereinbarter täglicher Betreuungszeit in den Bundesländern.
entwickeln und begleiten, und vor allem der Praxis, bei der die Realisierung liegt.
Quelle: Bertelsmann Stiftung Länderreport frühkindliche Bildungssysteme 2009 Daten: Statistisches Bundesamt
Frühkindliche Bildung
11 10
Ein Kita-Träger muss Visionen haben Erfahrungen aus Trägersicht zur inhaltlichen Profilierung von Kita-Einrichtungen
sche Arbeit in unseren Kindertagesstätten entwickelt: Wir sind heute noch sehr stolz darauf, dass wir dieses Konzept erstellt haben, bevor die erste PISA-Studie veröffentlicht wurde und die Diskussion im Bildungsbereich entstand. Für das Projekt wählten wir das Motto, dass sich eine gute Bildung dadurch auszeichnet, dass sie es den heranwachsenden GeneratioMarina Schulz arbeitet beim Fachdienst „Kita und Jugend“ der Stadt Hennigsdorf, Träger von insgesamt sieben der acht Kindertagesstätten in Hennigsdorf.
Die ersten Jahre nach der Wende haben wir genutzt, um die Kitas zu sanieren und im Jahr 2000 begonnen, uns inhaltlich mit der Qualität der Betreuung in Kindertagesstätten auseinanderzusetzen. Ausgangspunkt war damals eine Veranstaltung des Landes, auf der Praxisbeispiele dafür vorgestellt wurden, wie gute Arbeit in Kindertagesstätten aussieht. Mir fiel auf, dass alle dort vertretenen Beispiele von freien, nicht von kommunalen Trägern stammten. Also haben wir uns die Frage gestellt: Was macht gute Arbeit in Kindertagesstätten aus, und wer entscheidet darüber? Von 2001 bis 2004 haben wir dann in einem Projekt Leitlinien für die pädagogi-
12 13
Märkische Hefte 18 | September 2010
nen ermöglicht, sich in der Zukunft zurechtzufinden. Prof. Tietze hat es angesprochen: Uns ging es vornehmlich darum, soziale Kompetenzen bei Kindern zu fördern, sie in der Kita also nicht Lesen, Schreiben und Rechnen zu lehren, sondern die Kompetenzen dafür zu entwickeln. Wir haben damals 1.200 Menschen eingeladen, mit uns zu diskutieren und an Workshops teilzunehmen. Erzieher, Lehrer, Eltern, Kinderärzte, Sportvereine – kurzum viele Menschen, die im engeren und weiteren Sinne mit Kindertagesbetreuung zu tun haben. Die Kernfrage lautete: Was zeichnet gute Arbeit in Kindertagesstätten aus? In den Workshops haben jeweils 70 Menschen an sechs Abenden zu sechs Themen – also an 36 Abenden – zusammengefunden und mit uns diskutiert. In den darauffolgenden Jahren haben wir sehr viel im
Bereich der Qualitätsentwicklung getan. Ins-
valuation durch, denn wir müssen die Mitar-
besondere in drei Bereichen sind wir aktiv
beiter mitnehmen; sie sind der wesentliche
geworden:
Faktor in der Kindertagesstätte.
Trägerinterne Verbesserungen,
Kita-übergreifende Projekte in den Kindertagesstätten, die verbindlich für alle festgelegt
Darüber hinaus haben wir ein Ideen- und Be-
und durch den Träger gesteuert werden, und
schwerdemanagement eingeführt. Wir sind
wir haben in den Kindertagesstätten spezi-
offensiv an die Eltern herangetreten und
elle Projekte, beispielsweise einen „Kasper“,
haben gesagt: „Redet mit uns, wenn ihr ein
der kommt, wenn es bestimmte Probleme
Problem habt!“ Das ist ein sehr gutes Instru-
gibt.
ment. Wir haben die Erzieher bei der Umsetzung unterstützt und eine Schulung durch-
Qualität verbessern und messen
geführt, in der Kenntnisse erworben werden konnten, wie Konfliktgespräche mit Eltern
Wir sind in einem kommunalen Netzwerk
geführt werden können. Wir haben also auch
für Qualitätsmanagement in der Kinderta-
für die entsprechende Fortbildung gesorgt,
gesbetreuung aktiv. Die großen wichtigen
um Ängsten zu begegnen. Den Prozess, den
Themen, die wir in den Leitlinien behandelt
wir in den Kitas angeschoben haben, die
haben, sind noch immer aktuell: Wie wollen
Diskussion von Eltern und Erziehern, die
wir die Qualität in unseren Kindertagesstät-
Diskussion in den Kita-Ausschüssen zu den
ten messen? Wie wollen wir die Qualität ver-
pädagogischen Konzepten, die Erkenntnisse
bessern? Der Qualitätsmessung sollte also
der Personen, die mit den Kindern arbeiten
eine Verbesserung im Alltag folgen.
– beschreiben wir in der Konzeption unserer
Zur Qualitätsmessung gibt es das Verfahren
Einrichtung genau. In dieser Hinsicht sind
der externen Beobachtung. Das ist eines der
wir mit den Eltern in den Elternversammlun-
Module, die auch wir in unseren Kinderta-
gen und mit den Kita-Ausschüssen auf einer
gesstätten anwenden. Wir führen darüber
Linie und können unsere Arbeit so viel besser
hinaus auch subjektive Messungen durch,
vertreten. Dieser Aushandlungsprozess zwi-
indem wir Elternbefragungen und Kinderbe-
schen Eltern und Erziehern ist enorm wich-
fragungen in allen Kitas durchführen. Letz-
tig. Wir sind durch die Leitlinien und auch
tere sind ganz besonders spannend. Wenn
durch die Arbeit im kommunalen Netzwerk
man zum Beispiel fragt, ob die Erzieherin
für Qualitätsmanagement permanent dabei,
auch Spaß an dem Zusammensein mit dem
unsere pädagogischen Konzepte zu überar-
Kind hat, sind Kinder sehr ehrlich. Wir führen
beiten. Und wir sind relativ schnell dabei, sie
zudem Mitarbeiterbefragungen mit Selbste-
in die Praxis zu bringen.
Frühkindliche Bildung
13 12
Einige konkrete Maßnahmen, die wir in Hen-
siv befasst und in der jedes Kind musikalische
nigsdorf umgesetzt haben:
Früherziehung bekommt. Die Eltern müssen dies nicht bezahlen; es ist mit den zur Verfü-
• Kostenlose pädagogische Zusatzangebote:
gung gestellten Geldern gedeckt.
In der Regel gibt es kommerzielle Angebote in den Kindertagesstätten, die kostenpflichtig
• Berufsbegleitende Fortbildung: Seit März
angeboten werden und die für Eltern durch-
dieses Jahres arbeiten in unseren Einrichtun-
aus wichtig sind, wenn sie sich für eine Kita
gen vier junge Frauen, die ab Herbst 2010 eine
entscheiden: Hat mein Kind Englisch? Hat es
Ausbildung zur Erzieherin beginnen werden.
Musikunterricht oder musikalische Früherzie-
Sie werden drei Tage in der Woche bei uns ar-
hung? Die Stadt Hennigsdorf als Träger hat
beiten und zwei Tage die Schule besuchen. Da
sich entschieden, für jedes Kind von drei bis
sie in dem gesamten Zeitraum in einer Grup-
sechs Jahren 150 Euro im Jahr zur Verfügung
pe mit einem Mentor arbeiten, versprechen
zu stellen, um solche Angebote für alle Kinder
wir uns davon, dass wir danach nicht mehr ein
unterbreiten zu können. Dadurch haben wir
gesamtes halbes Jahr Einarbeitungszeit brau-
eine Kita, die sich mit dem Thema Musik inten-
chen, sondern dass sie aufgrund ihrer Praxiserfahrung schnell einsetzbar sind.
Kindertagesbetreuung 2008 0 bis unter 3 Jahre
Wir haben außerdem verbindlich zwei Teamfortbildungen pro Ein-
OstprignitzRuppin
Oberhavel
Brandenburg an der Havel
• Supervision: In diesem Jahr
Barnim
Havelland
haben wir begonnen, Supervisionen für Erzieher einzuführen,
MärkischOderland
um sie zu unterstützen, die täg-
Potsdam
PotsdamMittelmark
Frankfurt (Oder) Oder-Spree TeltowFläming
unter 40
Elbe-Elster
45 bis unter 50 50 und größer
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Kartografie: Landesamt für Bauen und Verkehr
Märkische Hefte 18 | September 2010
OberspreewaldLausitz
chern, die auch durch Eltern und werden.
Cottbus
40 bis unter 45
lichen Anforderungen abzusiKinder an sie herangetragen
DahmeSpreewald
Versorgungsquote in Prozent
14 15
richtung festgelegt.
Uckermark
Prignitz
Spree-Neiße
• Abgestimmte Leitungsebene: Wir führen
stellen wir auch zusätzliches Personal ober-
Klausurtage mit den Leitern durch. Das hilft
halb des Betreuungsschlüssels ein.
den Leitern zum einen, die geplanten Vorhaben transparent in die Kitas hineinzutragen,
Die von mir kurz umrissenen Projekte kos-
sichert aber auch uns Trägern eine gut abge-
ten natürlich Geld. Ich möchte mal eine
stimmte Arbeit.
Zahl nennen: Die Messung im kommunalen Netzwerk beispielsweise kostet uns 15.000
• Visionen: Wir sind der Ansicht, dass ein Trä-
Euro im Jahr. Auf ein Kind heruntergerechnet
ger Visionen haben und Neuem gegenüber
sind das bei 1.300 Kindern 11,55 Euro im Jahr,
aufgeschlossen sein muss. Wir haben dazu
nicht einmal ein Euro pro Kind und Monat.
zum Beispiel eine Elterninitiativgruppe in einer kommunalen Kindertagesstätte.
Wir sehen auf der einen Seite, dass es richtig und wichtig ist, dass der Personalschlüssel
• Flexible Arbeitszeiten: In der Stadt Hen-
verbessert wird. Auch aus unserer Sicht ist
nigsdorf sind die Leiter von der pädago-
dies nur der erste Schritt. Das ist der Perso-
gischen Arbeit freigestellt. Wegen hoher
nalschlüssel, den wir 1997 hatten. Und die
Ausfälle fungieren sie jedoch oftmals als Springer. Wir stellen den Stellvertretern zwei
Kindertagesbetreuung 2008 3 Jahre bis Einschulung
Stunden in der Woche zur Ver-
Uckermark
Prignitz
fügung, um die entsprechende
OstprignitzRuppin
Abstimmung mit dem Leiter vornehmen zu können, damit er in einer Vertretungssituation
Havelland
auch in der Lage ist, die Vertre-
Brandenburg an der Havel
tung zu sichern. Wir haben ein flexibles Arbeitszeitkonto für
mit Zivildienstleistenden, mit Beschäftigten im Freiwilligen Sozialen Jahr zusammen. In ganz besonderen Situationen
Barnim
MärkischOderland Potsdam
PotsdamMittelmark
alle Erzieher. • Zusatzpersonal: Wir arbeiten
Oberhavel
Frankfurt (Oder) Oder-Spree TeltowFläming
DahmeSpreewald
Versorgungsquote in Prozent unter 85 85 bis unter 90 90 bis unter 95
Cottbus OberElbe-Elster spreewaldLausitz
Spree-Neiße
95 und größer
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Kartografie: Landesamt für Bauen und Verkehr
Frühkindliche Bildung
15 14
Änderung des Rechtsanspruchs wird zu zu-
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die
sätzlichem Bedarf an Personal führen. Bei
Gruppen in der Regel größer sind, dass der
uns im Berlin-nahen Raum steigt außerdem
Schlüssel nicht 1 : 6 beträgt, sondern in der
die Zahl der zu betreuenden Kinder. Mittler-
Regel 1 : 7, 1 : 8 bzw. 1 : 15, 1 : 16. Als der Schlüs-
weile haben wir allerdings Probleme, genü-
sel 1997 geändert wurde, gab es noch zusätz-
gend qualifiziertes Personal einzustellen:
liche Stunden für längere Öffnungszeiten.
Viele unserer jungen Beschäftigten fallen
Bei den nun folgenden Schritten muss be-
aus, da sie selbst Mütter werden und in der
rücksichtigt werden, dass sich die Flexibilität
Regel infolge eines Beschäftigungsverbots
in den Öffnungszeiten auch beim Personal-
insgesamt zwei Jahre fehlen.
schlüssel widerspiegeln sollte.
Früher haben wir eine Auswahl getroffen,
Wir haben versucht, dies mit einem Pro-
wenn wir Personal einstellen wollten. Wenn
gramm zur flexiblen Arbeitszeit mit den Mit-
heute jemand eine Ausbildung hat, ist er erst
arbeitern in den Einrichtungen gemeinsam
einmal formal geeignet.
zu bewältigen. Wir denken, dass wir auf unsere Kitas und auf die Mitarbeiter, die vor Ort
Wir sehen Probleme, das notwendige Perso-
jeden Tag die unterschiedlichsten Projekte
nal in ausreichender Anzahl zur Verfügung
umsetzen, sehr stolz sein können.
zu stellen. Daher fanden wir die Idee sehr gut, zusätzliches Personal in Kitas zuzulassen, das die Qualifizierung zum Erzieher nicht hat. Eine Vielzahl von Tätigkeiten – Füttern, Windeln, Mittagsschlaf beaufsichtigen – kann auch eine Kraft übernehmen, die nicht Erzieherin ist. Die Erzieherinnen brauchen neben der Arbeit am Kind Zeit für Vor- und Nachbereitung, für die Förderung von Kindern in Kleingruppen, für Dokumentation, zur Teamabsprache. Uns geht es dabei natürlich nicht darum, qualifiziertes Personal durch nichtqualifiziertes zu ersetzen, sondern darüber hinaus einzustellen. Ein Wort noch zur flexiblen Arbeitszeit:
16 17
Märkische Hefte 18 | September 2010
Kinder sind aktive Lerner Aus der Praxis frühkindlicher Bildung von Hartz IV leben und viele Familien als „bildungsfern“ bezeichnet werden können. Wir sind mit unserem Hort Kooperationspartner einer
verlässlichen
Halbtagsgrundschule
und organisieren gemeinsame Angebote, obwohl wir räumlich getrennt von dieser Schule sind. Spannungsfeld Kita-Arbeit Petra Brückner ist Leiterin der AWO-Regel/Integrations-Kita „Spielspaß“ in Königs Wusterhausen
Die Arbeit in der Kita bewegt sich immer in einem zweipoligen Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht die individuelle Betreuung
In unserer Kita haben wir 280 Plätze, davon
der Kinder, das Eingehen auf die Bedürfnisse
80 im Hort, betreut von derzeit 32 Erzieherin-
und das Herausfordern neuer Entwicklun-
nen und vier Erziehern. Viele Erzieher haben
gen. Auf der anderen Seite stehen die Erwar-
eine Ausbildung als Heilerziehungspfleger
tungen, die von Eltern, Lehrern, aber auch
bzw. Heilpädagoge. Derzeit decken wir den
von der Gesellschaft an uns herangetragen
integrativen teilstationären Bedarf für den
werden. Als Leiterin einer Integrations-Kita
gesamten Norden des Landkreises Dahme-
stelle ich noch dazu häufig die „ganz nor-
Spreewald ab und betreuen in vollbesetzten
malen“ Vorurteile fest, die immer dann zu
Zeiten ca. 200 Kita-Kinder zusammen mit
Tage treten, wenn eines meiner I-Kinder in
60 Integrationskindern. Bei letzteren reicht
die Schule kommen soll. In den vergangenen
die Bandbreite von einfachen körperlichen
Jahren hat sich langsam, aber sicher ein neu-
Beeinträchtigungen über geistige Behinde-
es Bild vom Kind durchgesetzt: Das Kind als
rungen, schweren Mehrfachbehinderungen
aktiver Lerner, als eigenständiger Entdecker
bis hin zu hohen Auffälligkeiten im sozial-
mit ganz individuellen Lernschritten. Die
emotionalen Bereich. Unser Umfeld ist ein
Rolle der Erzieherin oder des Erziehers ist es,
Plattenbaugebiet in Königs Wusterhausen,
zu begleiten, unterstützen, beobachten und
in dem überdurchschnittlich viele Familien
behutsam Interessen zu wecken.
Frühkindliche Bildung
17 16
Es gilt, alte Verhaltensmuster und Meinun-
beiten. Das Bild vom Kind als aktiver Lerner
gen sowohl bei Kollegen als auch insbeson-
muss unser Handeln in den Kindertagesstät-
dere bei Eltern, Lehrern, Ämtern usw. aufzu-
ten noch viel mehr begleiten als bisher. In
brechen. Es gilt, Wissen bei allen Beteiligten
den vergangenen Jahren bzw. Monaten gab
zu vermitteln, Fortbildungen zu organisie-
es einige Entwicklungen in Brandenburg, die
ren, gemeinsame Gespräche mit Eltern und
unsere Arbeit unterstützen, von denen ich
Lehrern zu führen.
die drei wichtigsten anführen möchte.
Hier nur eine kleine Auswahl der Aufgaben,
1) GOrBiK, der Gemeinsame Orientierungs-
die sich uns stellen:
rahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule
• Wie gestalten wir Räume so, dass die Bildungsbereiche abgedeckt sind und jedes
2) Die Einführung der Sprachstandsfeststel-
Kind genügend Material und Anregungen
lung im Jahr vor der Einschulung und die
vorfindet, sich weiterzuentwickeln. Wie kön-
(kompensatorische) Sprachförderung.
nen wir dies auch in den Kitas, die räumlich keineswegs optimal sind, erreichen?
3) Die Verbesserung des Personalschlüssels
• Wie gestalten wir eine behutsame und ge-
gelten soll. In der Krippe gilt dann der Schlüs-
lingende Eingewöhnungszeit insbesondere
sel 1 : 6 – das werden wir in LDS leider nicht
in der Krippe, wenn die Kinder zum ersten
wirklich genießen können; wir hatten ihn
Mal von zu Hause fort sollen?
nämlich schon –, in der Kita von 1 : 12. Das ist
in Kitas und Krippen, der ab 1. Oktober 2010
ein immens wichtiger und richtiger Schritt, • Wie schaffen wir einen gelingenden Über-
der uns Kitas helfen wird, den neuen Anfor-
gang von der Kita in die Schule? Es geht
derungen besser gerecht zu werden.
darum, für jedes Kind den individuellen Bildungsweg zu gestalten, sicher orientiert an
Das ist die positive Aufzählung. Ich kann
altersgerechter Entwicklung, aber eben doch
nicht darauf verzichten, auch die negativen
einzigartig. Dabei soll der Bruch zwischen
Seiten zu erwähnen.
Kita und Schule eben kein Bruch mehr sein. • Schulen erhalten für die Umsetzung von Meine Erfahrungen in diesem Bereich sind
GorBiK eine Lehrerwochenstunde, die Kitas
die, dass es auch unter Regelbedingungen
nicht.
tatsächlich möglich ist, individuell zu ar-
18 19
Märkische Hefte 18 | September 2010
• Die Erhöhung des Personalschlüssels ist
Wir haben festgestellt, dass selbst in Königs
ein Schritt in die richtige Richtung. Er reicht
Wusterhausen der Fachkräftemarkt sehr
jedoch nicht aus, ganz abgesehen davon,
leergefegt ist. Nicht nachvollziehen kann ich
dass die Leitungsfreistellung nicht ange-
die Einbeziehung von Nichtfachkräften, die
tastet wurde. Es ist wirklich nicht nachvoll-
keine Ausbildung ins Auge fassen wollen,
ziehbar: Hier sitzt eine Kollegin von mir, die
deren Finanzierung dennoch über einen Pro-
180 Kinder in der Kita hat und für alle Koor-
zentsatz als Fachpersonal laufen soll.
dinierungsaufgaben, Konzeptarbeiten, Netzwerkbetreuung, Personalmanagement und
Wir brauchen helfende Hände in den Kitas,
Krisengespräche jeder Art mit Eltern genau
aber bitte nicht fachfremde Personen anstel-
0,375 Leitungsstellen zur Verfügung hat. Aus
le von Fachpersonal, sondern zusätzlich.
meiner Erfahrung – ich führe jeden Tag drei Krisengespräche allein mit Eltern – ist das absolut zu wenig. • Die Sprachstandsfeststellung ist sicher ein richtiger Ansatz. Jedoch kommt er aus meiner Sicht ein Jahr zu spät. Die Sprachförderung muss verstärkt in den Kita-Alltag einbezogen werden. Jedes Kind sollte – hat ein kluger Mensch einmal festgestellt – bis zur Einschulung tausend Geschichten gehört haben. Das bedeutet für die Kita: Jeden Tag mindestens eine Geschichte. Auch das sollte in jeder Kita zum Konzept gehören. • Zu guter Letzt, ohne dass diese Aufzählung abschließend sein kann, noch die Fachkräftesituation: Die Kita-Personalverordnung lässt es in Zukunft zu, dass auch Quereinsteiger in Kitas arbeiten können. Das begrüßen wir sehr, insbesondere dann, wenn diese Quereinsteiger eine berufsbegleitende Ausbildung oder Zusatzqualifikation machen wollen.
Frühkindliche Bildung
19 18
Männer in der Kita: Welten prallen aufeinander Erfahrungen mit der Männer-Qualifizierung Kindertagesstätte. Insgesamt durchlaufen die Männer 1.200 Stunden Theorie und 2.100 Stunden Praxis: Das ist ziemlich viel. Wir bilden für die Kindertagesstätte umfangreicher aus, als es an einer normalen Fachschule möglich wäre. Wie haben wir das gemacht? Wir haben ein Curriculum entwickelt, das so innovativ ist, dass ich es vorstellen möchte: Wir haben die Ausbildungszeit neu aufgeteilt. Es gibt keine klassischen Lernblock-Trennungen mehr: Die Männer sind jeweils eine Woche im Seminar und anschließend zwei Wochen in der Praxis. Stattdessen sind sie permanent in Praxis und Theorie angesiedelt. Warum haben wir das getan? Christian Bethke ist Ausbildungsbegleiter bei der Männerqualifizierung am Berliner Institut für Frühpädagogik
Ein zentraler Punkt ist das Vorhaben, sinnstiftende Lernzusammenhänge zu schaffen. Sie kennen es vielleicht aus Ihrem Fort-
20 21
2005 haben wir gemeinsam mit dem bran-
bildungsalltag oder Ihrer Ausbildung: Man
denburgischen Bildungsministerium und
lernt sehr viel Theorie auf einmal, und in
dem
begonnen,
der Praxis ist das Wissen dann nicht verfüg-
zwanzig langzeitarbeitslose Männer zum
bar, weil man es nicht sofort angewandt,
Erzieher zu qualifizieren. Die Qualifizierung
hinterfragt, revidiert, innerlich eingeordnet
war nur für die Kindertagesstätte und nur
hat.
für das Land Brandenburg ausgelegt. Die
Deswegen erarbeiten wir im Seminar tiefer-
Maßnahme ist keine übliche Breitbandaus-
gehend eine Thematik und gehen mit den
bildung über drei Jahre, sondern sie dauert
Inhalten dieses Seminars zwei Wochen in
zwei Jahre und beschränkt sich dabei auf die
die Praxis. Dieses Modell hat sich aus meiner
Landkreis
Spree-Neiße
Märkische Hefte 18 | September 2010
Sicht sehr bewährt. Es wird eigentlich von al-
dern wir schauen auch – quasi auf der Meta-
len Beteiligten als sehr positiv erlebt.
ebene: Was habe ich über das Lernen in der Gruppe bzw. von mir selbst gelernt? Welchen
Die Männer haben den Vorteil, dass sie den
methodischen Stil hat die Dozentin? Wo hat
Alltag in der Kindertagesstätte relativ gut
er gut funktioniert, wo nicht?
mitbekommen. Was es bedeutet Erzieher
Das heißt, wir versuchen modellhaft aufzu-
oder Erzieherin zu sein, lerne ich nur, wenn
greifen: Wann funktionieren Lernprozesse
ich das auch erleben darf – fünf Tage die Wo-
gut, und welche Schranken gibt es für gelun-
che.
gene Bildungsprozesse? Dabei gewinnen die Teilnehmenden im Laufe der Qualifizierung
Praxisorientierte Ausbildung
ganz spannende Erkenntnisse. Übertragen auf die Kindertagesstätten überlegen wir
In der Seminarphase lassen wir die Männer
dann: Wenn das für mich wesentliche Dinge
eine Ausbildungsbegleitung durchlaufen.
sind, wie ist denn das bei den Kindern? Ist
Das mache in dem Fall ich. Diese findet im-
das ähnlich? Meist überschneidet es sich in
mer Montag und Freitag mit den Männern
hohem Maße. Wo gibt es Unterschiede? Die-
in der Qualifizierung statt. Am Montag wird
se Idee scheint gut zu funktionieren.
gefragt: Was haben wir aus der Praxis mitgebracht? Welche Themen sind aktuell? Mit
Männer in Kitas – das ist eine ganz spannen-
welchen Fragestellungen möchte ich mich
de Geschichte, denn sie mischen den Laden
in den nächsten Tagen auseinandersetzen?
immer ganz schön auf. Wir bemerken insbe-
Was will ich von der Fachdozentin wissen?
sondere, dass unterschiedliche Kommunika-
In der Mitte der Woche laden wir Fachdozen-
tions- und Sprachwelten aufeinanderprallen.
tinnen ein. Wir wählen ganz bewusst keine
Da, wo bisher im Team gesagt wurde: „Es
Fachschullehrerinnen, sondern Dozentinnen
wäre schön, wenn wir uns nächste Woche
aus der Fort- und Weiterbildung, die sonst Er-
vielleicht mal, aber nur, wenn Du nichts da-
zieherinnen fortbilden und jeweils Expertin-
gegen hast, kurz darüber unterhalten könn-
nen für ein Gebiet sind. Das hat sich sehr be-
ten, dass…“ Sagt der Mann: „Nö, mache ich
währt. Am Freitag gucken wir uns das Ganze
nicht.“ – Und dann folgt die Begründung. Die
gemeinsam an und prüfen: Was haben wir
Männer argumentieren viel klarer und direk-
theoretisch gelernt? Was haben wir über das
ter und arbeiten auch mit den Kindern so.
Lernen von uns selbst gelernt? Wir betrachten also nicht nur die rein fachliche Ebene:
Sie kennen das vielleicht: Wenn Männer mit
Was kann ich in die Praxis übersetzen? Son-
Kindern agieren, dann hat das einen un-
Frühkindliche Bildung
21 20
glaublich dynamischen Bewegungsanteil
mit Sicherheit auf einem guten Weg, wenn
– irgendwie fliegen die Kinder immer hoch.
wir den Personalschlüssel genau unter die
Auch das sehen wir in der Kita. Das heißt, die
Lupe nehmen und schauen, wie wir an so
Männer sind weitaus agiler mit den Kindern
wesentlichen Schnittstellen wie der Ausbil-
unterwegs. Ihr Umgang ist direkter und ein
dung Ressourcen freilegen können.
bisschen härter. Das schlägt sich auch in der Teamarbeit nieder. Diese Männer bringen außerdem einen unglaublichen Erfahrungsfundus aus ihrem vorherigen Berufsleben mit. Sie sind Fliesenleger, Tischler, Automechaniker. Neue Impulse In dem Moment, wo die Männer in die Kita kommen, verändert sich das interne Portfolio dieser Einrichtungen, weil auf einmal Dinge angeboten werden können, die vorher überhaupt keine Rolle spielten. Damit ändert sich auch die Gesamtperspektive. Jeder Mann bekommt in seiner Einrichtung eine persönliche Ansprechpartnerin. Diese Mentorin begleitet den Mann über zwei Jahre, führt Reflexionsgespräche mit ihm, setzt Zielvereinbarungen, überprüft sie gemeinsam, führt Konfliktgespräche und Ähnliches. Für diese Mentorinnen, die eine unglaubliche Leistung erbringen, gibt es keine Vergütungen, meist auch keine zusätzlichen Stunden. Sie machen das mit viel Enthusiasmus und viel Energie und sind oft in der Kita auch ein bisschen allein mit ihrer Aufgabe. Auch ich kann in den Kanon einstimmen: Wir sind
22 23
Märkische Hefte 18 | September 2010
Welche Stellschrauben sind zu drehen? Podiumsdiskussion
Gesprächspartner auf dem Plenum: Petra Brückner, Marina Schulz, Prof. Dr. Wolfgang Tietze, Jutta Lieske, Christian Bethke, Holger Rupprecht, Detlef Diskowski (v.l.)
Michael Böttcher,
einmal Schluss und Ruhe. Allerdings arbei-
Bürgermeister der Gemeinde Letschin:
ten wir ab jetzt von Haushalt zu Haushalt.
Sie sagten, der Beschluss zur Verbesserung
Der Haushalt für 2011 wird ein sehr schwie-
des Personalschlüssels sei ein erster Schritt.
riger Einzelhaushalt, bei dessen Aufstellung
Welche weiteren Schritte sollen folgen und
ich nicht ungeschoren davonkommen wer-
was können die Kommunen erwarten?
de. Der nächste Schritt wird sicherlich von uns gemeinsam initiiert werden, aber ich
Minister Holger Rupprecht:
sehe ihn nicht vor 2012.
Ich habe mich vorhin weit aus dem Fenster gelehnt und gesagt: Auch ich sehe die Perso-
Wie könnte er aussehen? Da haben Sie ganz
nalschlüssel-Verbesserung als ersten Schritt
viele Wünsche von einer weiteren Verbesse-
in die richtige Richtung an. Er kostet 36 Mil-
rung des Personalschlüssels bis hin zur Frei-
lionen Euro, die uns stark belasten. Dennoch
stellung des Leitungspersonals, das weiß ich.
können wir nun nicht sagen: Jetzt ist erst
Ich bin daran interessiert zu erfahren: Was
Frühkindliche Bildung
23 22
würden Sie als Dringendstes ansehen, was
besondere Aufgaben zugewiesen bekom-
wir als Nächstes tun sollten, wenn wir wie-
men, werden auch besonders ausgestattet.
der Geld in die Hand nehmen können.
Die Menschen, die es durchführen, werden mit einem besonderen Status, auch mit ei-
Michael Böttcher,
ner gewissen Anerkennung versehen und
Bürgermeister der Gemeinde Letschin:
damit wird ihnen Wertschätzung gezeigt. Ich
Ich kann mich entsinnen, dass einmal ge-
würde mir wünschen, dass das Engagement
sagt wurde, dass die Qualität einer Kita da-
für Ausbildung, wie Christian Bethke es dar-
rüber entscheiden solle, ob sie eine bessere
gestellt hat oder wie es aus Hennigsdorf be-
Finanzausstattung erhält oder nicht. Ich
richtet wurde, gefördert wird und dass die-
habe aber das Gefühl, dass weiterhin eine
jenigen, die sich dieser Aufgabe qualifiziert
gewisse Gleichmacherei vorhanden ist, und
annehmen, eine Sonderausstattung, eine
die Qualität bei der finanziellen Ausstattung
Freistellungsstunde oder Ähnliches erhalten.
der Einrichtungen nicht berücksichtigt wird. Welcher Weg soll hier künftig gegangen wer-
Dadurch könnte auch ihre besondere Rolle
den?
für die Qualitätsentwicklung der Kita der Zukunft herausgestellt werden. Ich würde mir
Detlef Diskowski,
in diesem Zusammenhang wünschen, dass
Leiter des Kita-Referats des MBJS:
es so etwas wie Ausbildungs-Kitas geben
Natürlich gibt es Indikatoren für gute Ar-
kann, die besonders qualifiziert sind und sich
beit und für weniger gute Arbeit. Es gibt
ihrer Aufgabe besonders widmen können. Es
eine ganze Reihe von Verfahren der Selbst-
würde der Entwicklung gut tun, wenn man
feststellung oder Beobachtungsverfahren,
Qualität hervorhebt und belohnt, ohne zu sa-
der Einschätzung von Qualität. Es ist aber
gen: „Du bekommst fünf Prozent mehr Lohn
fraglich, welche Konsequenzen man daraus
oder die Kita bekommt ein Prozent mehr Per-
zieht. Bekommen diejenigen Einrichtungen
sonalausstattung.“ Das funktioniert nicht.
mehr Geld, die besser werden müssen oder
24 25
diejenigen, die schon gut sind? Ich glaube, es
Christian Bethke:
fehlen Anreize und es wäre schön, wenn wir
Ich denke, es sind oft ganz kleine Dinge, die
ein kleines Anreizsystem hätten, aber lan-
bei den Einrichtungen bzw. bei den Trägern
desseitig eine Finanzierung über Indikatoren
liegen und die gar nicht viel Geld kosten,
zu verteilen, ist nicht absehbar. Es gibt be-
aber einen enormen Mehrwert haben. Wird
reits Bereiche, in denen es funktioniert, zum
beispielsweise eine Einrichtungen einmal
Beispiel bei der Sprachförderung: Kitas, die
im Monat durch einen Supervisor, durch
Märkische Hefte 18 | September 2010
Jutta Lieske arbeitete 1989 als Erzieherin in der Letschiner Kinderkrippe. Ab Frühjahr 1990 wurde sie Leiterin der Einrichtung. Heute kümmert sie sich als Abgeordnete in der SPD-Fraktion um gute Politik im Bereich der frühkindlichen Erziehung.
eine Fachpädagogin professionell begleitet,
zu belohnen, die sich rechtzeitig auf den Weg
kostet das im Jahr 2.000 bis 3.000 Euro und
gemacht haben und gut sind, und die zu be-
hat einen immensen Effekt für das Team.
strafen, die vielleicht erst etwas später ge-
Viele Teams laufen sich an Stellen tot, wo
startet sind, aber auch viel aufgewendet ha-
es schlicht um Kommunikationsfragen und
ben, halte ich von politischer Seite für noch
nicht um Fachfragen geht. Hier kann eine
nicht ganz reif.
professionelle Begleitung von außen sehr hilfreich sein.
Prof. Dr. Wolfgang Tietze: Diese Frage nach den Indikatoren für Quali-
Jutta Lieske MdL:
tät beschäftigt mich ständig. Herr Diskowski
Wir haben im Jahre 2007 die Grundsätze
hat gesagt, wir haben Indikatoren für Qua-
der elementaren Bildung verpflichtend im
lität, aber der entscheidende Punkt ist: Wie
Kita-Gesetz niedergeschrieben. Um mit den
kriegen wir diese Indikatoren in das öffent-
Worten von Prof. Tietze zu sprechen: Qua-
liche Steuerungssystem? – Ich würde sagen,
litätsentwicklung braucht seine Zeit, mehr
wir haben im öffentlichen Steuerungssys-
vielleicht, als wir alle erwarten. Jetzt schon
tem keine Indikatoren. Kein Träger, kein Ju-
mit Qualitätsmessung und unterschiedli-
gendamt, kein Landesministerium und auch
chem Vergütungssystem heranzugehen, die
keine Bundesministerin kann eine konkrete
Frühkindliche Bildung
25 24
Antwort geben auf die Frage: Wie gut sind
an verschiedenen Stellschrauben simultan
die Kitas eigentlich? Es werden keine Indika-
drehen. Es müssen also Rahmenbedingun-
toren erhoben.
gen verbessert werden, und das Ziel muss langfristig auf der Tagesordnung bleiben.
Mein Punkt ist: Wenn man ein System ver-
Es wäre ein Irrglaube, zu denken: Wenn wir
antwortlich in Richtung Qualität steuern will
die Rahmenbedingungen verbessern, wird
braucht man Indikatoren, und zwar nicht
automatisch die Qualität besser. Wenn wir
nur solche, die irgendwo einmal in dieser
Rahmenbedingungen verbessern, müssen
oder jener wissenschaftlichen Untersuchung
wir zugleich Programme initiieren, mit de-
auftauchen, sondern man muss grobe Indi-
nen die verbesserten Rahmenbedingungen
katoren für das System, für die Dauerbeob-
in der Praxis genutzt werden können. Unter-
achtung haben, um dann zu gucken: Wohin
suchungsergebnisse bestätigen uns schwarz
bewegt sich das System? Wo sind Stärken?
auf weiß, dass Gruppengrößen, Ausbildung
Wo sind Schwächen? Wo muss steuernd oder
des Personals und die Vor- und Nachberei-
korrigierend eingegriffen werden?
tungszeiten Effekte haben. Aber auch der umgekehrte Schluss ist falsch.
Unser Ansatz ist folgender: Qualitätsuntersuchungen werden systematisch vorge-
Manchmal hört man aus der Praxis den
nommen und in anonymisierter Form für ein
Satz: Hätten wir nur bessere Rahmenbedin-
Qualitätsmonitoring genutzt, sodass man
gungen, wäre alles paletti. Das ist Unsinn.
sieht, wohin es sich in diesem Jahr bewegt.
Die Verantwortung für gute Qualität liegt
Außerdem wäre das wichtig, um die nicht
auf beiden Schultern – bei der Politik und
unendlichen Mittel, die man zur Verbesse-
beim Träger, der die Rahmenbedingungen
rung einsetzen kann, gezielt und nicht nach
schaffen muss. Es wäre wichtig, dass Sie als
dem Gießkannenprinzip einzusetzen.
Fraktion auch überlegen, welche Rahmenbedingungen bei Ihren Maßnahmen vorhan-
Rahmenbedingungen verbessern
den sind, und ob es vielleicht auch sinnvolle pädagogische Programme gibt, mit denen
Minister Rupprecht hat die Frage gestellt: Wo
wir nachhaltige Effekte erzielen können. Das
wollen wir in Zukunft die begrenzten Mittel
zweite Standbein neben den Rahmenbedin-
primär investieren? Aus der Forschungsper-
gungen wäre also zu bemühen.
spektive kann man Folgendes sagen: Es gibt nicht die Stellschraube, mit der man das System auf Bestleistung bringt. Man muss
26 27
Märkische Hefte 18 | September 2010
Michael Böttcher,
Wir finden – das ist kein Vorwurf –, dass die
Bürgermeister Gemeinde Letschin:
Leiterinnen zu einem erheblichen Anteil nicht
Weiterhin würde ich gern wissen: Welche
hinreichend auf ihre Leitungstätigkeit vorbe-
Größenordnung Kindertagesstätte braucht
reitet sind. Daran müsste man auch denken.
es, dass eine Kita-Leiterin auch als Kita-Lei-
Zu der Frage: Wie ist so etwas zu bezahlen?
terin anerkannt und von anderen Arbeiten
Ich möchte nur das schwedische Modell in
freigestellt wird?
den Blick nehmen. Muss bei einem Träger, der beispielsweise in einem umgrenzten Raum
Prof. Dr. Wolfgang Tietze:
sieben Einrichtungen hat, in jeder Einrich-
Wir wissen aus Untersuchungen, dass die
tung jemand für konzeptionelle Aufgaben zu-
Leiterinnen Managerinnen sind und die Qua-
ständig und freigestellt sein, oder kann es so
lität einer Einrichtung zu einem erheblichen
sein, dass eine Leiterin für drei Einrichtungen
Teil davon abhängt, wie gut sie geleitet wird
desselben Trägers freigestellt ist und die kon-
und wie gut die Leiterin organisieren kann.
zeptionelle Arbeit macht. Dadurch könnten
Deswegen beziehen wir die Leiterinnen in die
Personalressourcen ein Stück weit geschont
Qualitätsentwicklung immer zentral mit ein.
werden.
Frühkindliche Bildung
27 26
Bettina Mühlenhaupt,
zur Verfügung gestellt werden. Grundsätz-
Leiterin AWO-Kita Bad Freienwalde:
lich sollten wir nicht immer nur von Schritt
Wir wollen hin zur Wissensgesellschaft. Da
zu Schritt arbeiten, sondern es müsste ein
fallen mir einige Grundsätze der Elementar-
umfassender Stufenplan her.
bildung ein, die wir in unserer Einrichtung anwenden sollten. Die grundsätzliche Ele-
Jutta Lieske MdL:
mentarbildung muss im Aufgabengebiet der
Wir haben in letzter Zeit intensivere Kon-
Erzieherinnen liegen. Wenn das klappt, dann
takte miteinander gehabt. Ich kenne die
werden die Kinder nicht extra für bestimm-
Wunschliste. Es sind ja keine Wünsche, die ir-
te Maßnahmen aus der Gruppe genommen,
real wären, sondern Ansprüche, die wir gern
sondern einbezogen, wenn sie in der Inte-
irgendwann umsetzen wollen. Wir werden
grationsgruppe sind. Natürlich muss man
uns alle gemeinsam im politischen Konsens
von Fall zu Fall sehen, welchen Förderbedarf
dazu verständigen.
ein Kind hat. Aber ich appelliere noch einmal, das zu beherzigen, was uns zum Thema
Detlef Diskowski:
frühkindliche Bildung von Seiten des Landes
Ich möchte gern etwas zur Leitungsfreistel-
Brandenburg gegeben worden ist. Es ist ein
lung sagen; da besteht ja weitgehend Kon-
Fundament, kein Dogma. Für unser Team ist
sens. Bei der Anhörung hat mich irritiert,
es wirklich eine Hilfe.
dass niemand darauf gekommen ist, dass wir in der Kita-Personalverordnung geregelt
Melanie Eichhorst,
haben, dass die Leiterin neben der pädago-
Sprecherin der Kita-Initiative:
gischen Arbeit, deren Umfang dort beschrie-
Ich habe in den beiden Anhörungen die Kita-
ben ist, auch die organisatorischen Leitungs-
Initiative vertreten und damals gesagt: Das
aufgaben erfüllen muss, für die der Träger
Kita-Gesetz ist ein erster Erfolg, aber ein Teil-
verantwortlich ist.
erfolg, weil es nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Sie haben gefragt: Was sind die
Leitungsfreistellung
nächsten Stufen? Ich wünsche mir, dass wir
28 29
in 365 Tagen wieder zusammensitzen und
Das heißt, in dem Umfang, in dem der Trä-
über den Stufenplan reden. Wir denken, dass
ger seiner Leiterin Verwaltungsaufgaben
der nächste Schritt die Leitungsfreistellung
überträgt, hat er für die Freistellung zu sor-
sein müsste, weil diese viel Entlastung in der
gen. Sie proklamieren immer alle, dass wir
Praxis bringen würde. Danach sollten auf je-
die Leitungsfreistellung verbessern müssen,
den Fall Zeiten für die unmittelbare Arbeit
aber das, was auch Trägeraufgabe ist, wird
Märkische Hefte 18 | September 2010
nicht reklamiert, sondern sozusagen ver-
reitungszeit schon vorher gegeben hat. Es
nachlässigt. Insofern, Frau Schulz, finde ich
ist leider nicht so, dass alle Kommunen ihre
es bemerkenswert, dass sich die Stadt Hen-
Verantwortung wahrnehmen und sagen: Wir
nigsdorf, dieser Trägerverantwortung be-
wollen gemeinsam eine Verbesserung; dann
wusst ist. Das allgemeine Verständnis, dass
gehen wir es auch gemeinsam an!
Kommunen, Land, Träger, Eltern, Erzieher dieses Schiff gemeinsam schaukeln müssen,
Melanie Eichhorst,
ist wünschenswert. Man darf nicht verges-
Sprecherin der Kita-Initiative:
sen, dass Kindertagesbetreuung eine kom-
Ich habe noch eine Frage zur Männerqualifi-
munale Aufgabe ist, der sich eine Reihe von
zierung: Es handelt sich ja um eine Art Mo-
Kommunen in bemerkenswertem Ausmaß
dellprojekt. Ich hätte auch gern einen Mann
annehmen. Wir erleben allerdings auch häu-
aus dieser Qualifizierungsmaßnahme in
fig das Pingpongspiel: Land, bitte regel’ das
meiner Kita. Wo kriege ich den her? Und in-
mal! Da findet eine Verantwortungshin- und
wieweit ist angedacht, dieses Modellprojekt
herschieberei statt, die letztendlich zu einer
fortzuführen?
Blockade führt. Das wird bei der Vor- und Nachbereitungszeit ähnlich passieren. Jede
Christian Bethke:
Stunde Vor- und Nachbereitungszeit, die wir
Wir sind gerade am Ende der zweiten Quali-
landesgesetzlich regeln würden, müssten
fizierungsrunde. Die Abschlussarbeiten sind
wir entsprechend dem Konnexitätsprinzip
abgegeben, Ende August finden die Abschluss-
zahlen, und zwar komplett und unabhängig
prüfungen statt. Ich muss leider sagen: Die al-
davon, ob es diese Stunde Vor- und Nachbe-
lermeisten haben entweder bereits einen Ver-
Frühkindliche Bildung
29 28
Brandenburg können Träger unser Konzept übernehmen und selbst qualifizieren. Das läuft langsam an, zum Beispiel werden auch in einer Fachschule in Neuruppin Männer qualifiziert. 3. Wir werden außerdem in Spree-Neiße einen neuen Durchlauf starten, der am 1. Januar 2011 beginnt. Ende des Jahres werden wir eine Qualifizierung in Fürstenwalde in einer Mixvariante, ähnlich wie in Spree-Neiße, starten. Das heißt: zehn Männer, zehn Frauen. Uns ist das Antidiskriminierungsgesetz auf die Füße gefallen. Marina Schulz: trag in der Tasche oder Angebote bekommen.
Wir gehen bei der Männerqualifizierung al-
Wie wird es weitergehen mit der Männer-
hen Anspruch an die Qualität. Wir haben uns
qualifizierung?
einen sehr guten Bildungsträger gesucht,
ternative Wege, haben aber einen sehr ho-
der die Maßnahme umsetzt. Wir haben auch 1. Es gibt inzwischen eine Koordinierungs-
sehr qualifizierte Kitas. Es läuft ein regelrech-
stelle der Bundesregierung zu mehr Män-
tes Interessenbekundungsverfahren. Mittler-
nern in der Kita, angesiedelt bei der Katho-
weile hat sich dieses Programm der Männer-
lischen Fachhochschule Berlin-Karlshorst.
qualifizierung so herumgesprochen, dass wir
Das heißt, es gibt auf der Bundesebene ein
hundert Bewerbungen im Jahr haben, die ei-
Interesse daran zu schauen, inwieweit man
nen Platz in dieser Qualifizierungsmaßnah-
das Projekt bundesweit in irgendeiner Form
me haben wollen. 90 Prozent unserer Kitas
implementieren
Familienministe-
signalisieren Interesse, an dieser Maßnahme
rin Kristina Schröder hat sich das Projekt in
teilzunehmen. Das spricht für die Qualität,
Spree-Neiße gerade angeschaut.
die dahinter steht. Ich möchte unterstrei-
kann.
chen, dass es sehr wichtig ist, Wertschätzung
30 31
2. Seit vergangenem Jahr gibt es so genann-
entgegenzubringen und die Leistung zu
te Rahmenvorgaben. Das heißt, im Land
honorieren. Ein paar Spielräume haben wir
Märkische Hefte 18 | September 2010
auch im Kita-Gesetz. Beim Landkreis sind die
Qualität in der Tagespflege
Chancen größer als auf Landesebene, zu gucken, wie wir das steuern können.
Bei den sehr kleinen Kindern fangen wir mit Selbstverständlichkeiten an. In den vie-
Die Einbeziehung der Eltern ist wichtig; das
len Weiterbildungen, die die Tagesmütter
wurde mehrfach angesprochen. Wir haben
absolvieren, ist mir aufgefallen, dass es we-
im Land Brandenburg sehr gute Erfahrungen
nig Lehrmaterial für die Tagespflege gibt.
mit dem Programm der Eltern-Kind-Zentren
Von uns Tagesmüttern wird in den meisten
gemacht. Wir machen jetzt dieselben Er-
Fällen verlangt, dass wir Lehrmaterial von
fahrungen mit den Eltern-Kind-Gruppen.
Kita- bzw. Krippenbereichen übernehmen.
Vorher wurde die Frage aufgeworfen, was
Wir müssen uns heraussuchen, was für uns
als nächstes passieren sollte. Ich denke, es
passend ist. Meine Frage wäre, ob für die
bedarf einer weiteren Verbesserung des Per-
Kindertagespflege die Möglichkeit besteht,
sonalschlüssels. Ich habe die Hoffnung, dass
einen Lehrfilm zu bekommen, sodass die Ta-
unsere Fachkräfte in den Einrichtungen sehr
gespflege als adäquates Betreuungsangebot
wohl einschätzen können, wie sie Vor- und
zur Kita dargestellt wird und wir uns nicht
Nachbereitungszeiten sowie die Freistellung
immer hinter der Kita anstellen müssen.
stricken. Die Mitarbeiter in den Einrichtungen können, denke ich, gut einschätzen, wo
Minister Rupprecht:
sie ihre Schwerpunkte setzen, wenn man
Herr Diskowski sagt, ein solcher Film kostet
den Personalschlüssel weiter verbessert.
enorm viel Geld. Wir haben die Filme zum Thema Kita immer mit Partnern, beispielswei-
Liane Greiser, Tagesmutter, Vorsitzende des
se mit dem Bund, gemacht. Es wäre zu überle-
Vereins „Kindertagespflege MOL“ e.V.:
gen, ob man da jemanden ermitteln könnte.
Mir ist aufgefallen: Es geht immer um Kitas. Aber auch die Tagesmütter arbeiten nach
Detlef Diskowski:
Kriterien und Standards. Bei uns herrscht
Das ist eine gute Idee. Ich finde auch das
eine Art Familiensituation, in der alle Betei-
Engagement der Tagespflegepersonen be-
ligten, die Nachbarn, andere Bezugsperso-
wundernswert, die sich zusammenschlie-
nen, zusammen mit den Kindern lernen. Bei
ßen und sich qualifizieren wollen. Sie haben
uns machen die Kinder nicht irgendwelche
grundsätzlich Recht. Wir brauchen auch für
mathematischen Übungen, sondern es fängt
Sie unterstützendes Material. Wir überlegen,
bei uns beim gemeinsamen Frühstück mit
wo wir einen Partner gewinnen können, da-
dem „Teller zählen“ an.
mit ein solcher Film finanziert werden kann.
Frühkindliche Bildung
31 30
Jutta Lieske MdL:
wegen der knappen Ressourcen, aber auch
Unser Bildungsminister wollte noch eine
aus Gerechtigkeitsgründen vor dem Prob-
Antwort auf das Thema Kontaktstunden Ki-
lem: Welchen Kitas gibt man die Stunde?
ta-Grundschule geben, das Frau Brückner in
Vielleicht denen ab sieben Erzieherinnen?
ihrem Impulsreferat angesprochen hat.
Schon 475 Wochenstunden bedeuten umgerechnet knapp 20 Vollzeitstellen, die man
Minister Rupprecht:
auch bezahlen muss. Im Kita-Bereich wären
Wir haben damals den Schulen eine Stunde
es deutlich mehr, dreimal so viel oder noch
für die Umsetzung von GorBiK gegeben und
mehr. Das ist die Hürde. Eine Wochenstun-
den Kitas nicht – und ich hatte ein schlech-
de klingt für jemanden, der aus der anderen
tes Gewissen. Ich dachte, die Schulen wür-
Perspektive guckt, mickrig. Aber wenn man
den nach viel mehr verlangen, und ich habe
es addiert und unter dem Strich die Summen
mich gewundert, dass wir stattdessen dafür
sieht, die es kostet, sieht es anders aus.
Lob geerntet haben. Es wurde gesagt: „Das ist eine Motivation. Wir können das an einer
Petra Brückner:
Kollegin festmachen, die eine Aufgabe be-
Die Kitas würden sich auch die entsprechen-
kommt, die auch abrechenbar ist.“ Ich wollte
de Motivation wünschen. Dafür, dass es die-
damit diesen trägeren Teil, ohne Schulschel-
se Stunde immerhin seit einem Jahr gibt,
te zu betreiben zu wollen, im System moti-
gibt es immer noch sehr viele Schulen, die
vieren, von sich aus auf Kitas zuzugehen,
Zusammenarbeit so definieren, dass sie uns
um wirklich Kooperation zu betreiben. Wir
einmal im Jahr ein DIN-A-4-Blatt mit Termi-
haben in Brandenburg 475 Grundschulen
nen herüberreichen, an denen wir uns bitte
und 1.750 Kitas. Wir stünden wahrscheinlich
zu orientieren haben. Herr Schwochow:
Ausgaben des Landes für Kinderbetreuung
Ich möchte Ihnen auch ein herzliches Dankeschön dafür mit auf den Weg geben, dass
+ 37 %
Sie sich in dieser schwierigen Situation in der
137 Mio Euro
149 Mio Euro
158 Mio Euro
188 Mio Euro
2008
2009
2010
2011* * geplant
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Kartografie: Landesamt für Bauen und Verkehr
32 33
Märkische Hefte 18 | September 2010
SPD beim Thema Elternbeitragsfreiheit so standhaft gezeigt haben. Denn wenn es um Prioritätensetzung geht, kann ich nur sagen: Wir sind als freie Träger da deutlich an Ihrer Seite. Für Bürger mit geringem Einkommen gibt es Mechanismen, um einen sozialver-
träglichen Zugang zu Kitas zu gewährleisten.
Gruppen Rechtsansprüche erfüllt werden,
Eine generelle Beitragsfreiheit, wie sie ande-
und das passiert auch. Auch die finanzielle
re Bundesländer einführen, scheint uns aktu-
Förderung ist da. Mit der Förderung versu-
ell nicht auf der Tagesordnung zu stehen.
chen wir, die Akzeptanz dafür zu stärken.
Aber ich muss Frau Schulz widersprechen:
Wir erleben in den Eltern-Kind-Gruppen –
Ich habe Ihren Worten entnommen, dass
deswegen werden sie gefördert –, dass die
Füttern, Wickeln und Freispiel pädagogisch
Eltern, wenn die erst einmal mitgemacht ha-
so wenig anspruchsvoll seien, dass das Nicht-
ben, gar nicht mehr gehen wollen.
Fachkräfte machen könnten. Dem muss ich widersprechen. Gerade bei kleineren Kin-
Man muss Akzeptanz schaffen bei Eltern,
dern sind Wickel- oder Essenssituationen
bei Bürgermeistern und auch bei den Fach-
Momente einer intensiven Kommunikation.
leuten. Die Entwicklung von Eltern-Kind-
Und eine starke, belastbare Beziehung ist
Zentren zu Eltern-Kind-Gruppen wird eine
die Grundvoraussetzung für vernünftige Bil-
tragende Säule sein, mit der wir die Rechts-
dungsarbeit. Dass man das Geringer-Qualifi-
ansprüche ab 2013 preiswerter und nachhal-
zierten übertragen könnte, entspricht nicht
tiger erfüllen werden. Sie sind Bildungs- und
unserem Qualitätsanspruch.
Begegnungsangebote für Eltern und Kinder, für alle die, die nicht darauf angewiesen sind,
Drei Fragen will ich stellen. Erstens: Wie
tagsüber weg zu sein. Da müssen wir die
kommen wir bei den Eltern-Kind-Gruppen
Leistung der Eltern nicht ersetzen.
zu einer verlässlichen langfristigen Lösung? Wenn besonders Kinder aus schwierigen
Marina Schulz:
Familien dort gefördert werden, müssen sie
Wir haben in den Kindertagesstätten Leute
uns besonders viel wert sein. Schließlich soll
erlebt, die zum Beispiel über MAE nur kurzzei-
der Brandenburger Anspruch, keinen zurück-
tig bei uns eingesetzt waren. Einige davon –
zulassen, weiterhin gelten.
das muss eine spezielle Auswahl sein – hatten einfach Herz und Verstand für die Betreuung
Detlef Diskowski:
von Kindern. Im Segment der 0- bis 3-Jährigen
Im Gegensatz zu den Mehrgenerationen-
haben wir in der Tagespflege auch Männer
häusern des Bundes versuchen wir Struktur-
und Frauen, die Kinder in einem nichtöffent-
politik zu machen. Wir versuchen eine Säule
lichen Raum betreuen und gute Arbeit leisten.
der Kindertagesbetreuung zu entwickeln, für
Sie absolvieren im ersten Schritt ein
die es ja schon gesetzliche Grundlagen gibt.
104-Stunden-Programm, danach müssen sie
Nach Landesrecht können durch Eltern-Kind-
weitere Fortbildungen besuchen. In diesem
Frühkindliche Bildung
33 32
Umfang können wir es uns tatsächlich vor-
erwirtschaften kann, kommt man immer
stellen, aber wie gesagt nur unterstützend,
wieder zu der Erkenntnis, dass das ein Mär-
zusätzlich zu den pädagogischen Fachkräf-
chen ist. Die Durchschnittslöhne sind ähn-
ten, nicht als Ersatz.
lich. In der Lausitz verschlechtern sich die Männer nicht, wenn sie den Erzieherberuf
Detlef Diskowski:
wählen. Vielleicht verhält sich das in den al-
Ich glaube, das Problem, das Herr Schwochow
ten Bundesländern anders, aber für Branden-
hatte, ist eher die Differenzierung von be-
burg ist es wahrscheinlich nicht der Fall.
stimmten Aufgaben. Ich glaube, dass wir eine ehrliche Diskussion führen müssen. Wir
Was die soziale Anerkennung betrifft, könnte
können nicht auf der einen Seite sagen, wir
man sicherlich diskutieren. Auch Erzieherin-
hätten ein riesiges Fachkräfteproblem, und
nen gehen uns verloren. Aber wir haben kei-
auf der anderen Seite fordern, jeder Mitar-
ne Statistik über die Gründe. Wir wissen nur,
beiter muss mindestens sechs Jahre studiert
dass die gut ausgebildeten Frauen Branden-
haben. Multiprofessionelle Teams zu haben
burg gen Westen verlassen. Aber das ist ein
heißt eben auch, Menschen unterschiedli-
allgemeines demografisches Problem.
cher Profession zulassen. Herr Schwochow: Herr Schwochow:
Hier stand unter dem Stichwort Leitungs-
Zum Thema Fachkräftenachwuchs: Wie
freistellung die Einrichtungsgröße von 200
kommt es eigentlich, dass in relativ großer
Kindern im Raum. Die Anfrage an die Lan-
Zahl Leute ausgebildet werden, die dann
desregierung und die politisch Verantwortli-
durchschnittlich relativ kurz in dem Berufs-
chen lautet: Gibt es eine Präferenz im Land
feld bleiben? Die geringe Männerquote ist
für sehr große Einrichtungen?
sicherlich auch eine Frage der Bezahlung und der Stellenumfänge.
Jutta Lieske MdL: Ich sage aus unserer Sicht: Eine Präferenz
34 35
Christian Bethke:
für eine bestimmte Größe von Kindertages-
Ich möchte mich noch einmal kurz äußern,
einrichtungen im Kontext mit der Leitungs-
weil sich das Gerücht hartnäckig hält, dass
freistellung gibt es in unseren Köpfen noch
die Männer nicht kämen, weil es zu wenig
nicht. Dazu müssten wir sicherlich noch viele
Geld gäbe. Guckt man sich die Statistiken
Fachgespräche miteinander führen.
und die Durchschnittserträge an, die man als
Es heißt jetzt, einen Ausblick für die Zukunft
Erzieher oder als Kfz-Schlosser oder Maurer
zu geben. Wir haben gesagt: Mit der Geset-
Märkische Hefte 18 | September 2010
zesänderung gehen wir den ersten Schritt.
die nächsten sein, und wie können wir die
Ich kann noch nicht genau in Aussicht stel-
Probleme lösen?
len, wann der zweite Schritt gegangen wird. Deshalb ist der heutige Tag nicht als AbDie SPD-Landtagsfraktion wird ab Septem-
schluss zu betrachten. Es ist wichtig, dass
ber 2010 durchs Land ziehen und sich mit
wir stets und ständig im Gespräch bleiben,
den Kita-Erzieherinnen und all jenen, die an
um uns diesem wichtigen Zukunftsthema zu
frühkindlicher Bildung interessiert sind, ins
widmen.
Gespräch begeben, um genau herauszufiltern: Welche vordringlichsten Schritte sollen
Anteil der Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt nach Gruppentyp und Personalschlüssel nach Gruppentyp 15.3.2008; Ländervergleich* Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Ost (ohne Berlin) West (ohne Berlin) Deutschland (ohne Berlin)
11,0% 1:12,3
17,7% 1:9,9
11,6% 1:13,0
56,2% 1:12,1
12,6% 1:8,6
15,4% 1:12,4
15,2%
71,7% 1:13,4
16,2% 1:9,4
13,6% 1:10,9
66,2% 1:12,6
15,5% 1:8,9
19,7% 1:11,7 14,5% 1:12,1
4,1%
63,1% 1:11,6
7,9%
21,5% 1:9,8 16,8% 1:9,4
25,7% 1:9,0 24,0% 1:9,3
Gruppentyp 2 Kindergarten alterserweitert 2 J. bis Schuleintritt
55,2% 1:12,6 62,5% 1:12,4
11,2% 1:6,9 12,1% 1:7,7
2,2%
6,1%
58,7% 1:9,2 59,3% 1:9,8
Gruppentyp 3 Gruppentyp 4 Altersübergreifend: Kindergarten: 0 J. bis Schuleintritt 3 J. bis Schuleintritt
3,6%
4,4% 4,7%
Einrichtungen ohne feste Gruppenstruktur: die Ausweisung eines gruppenbezogenen Personalschlüssels ist nicht sinnvoll.
* In Berlin werden fast alle Einrichtungen statistisch als Einrichtungen ohne feste Gruppenstruktur erfasst, auch wenn in Einrichtungen mit einer festen Gruppenstruktur gearbeitet wir. Aus diesem Grund werden für Berlin keine Werte ausgewiesen. 1 : x = Durchschnittlicher Personalschlüssel Quelle: Bertelsmann Stiftung Länderreport 2009 P12-7
Frühkindliche Bildung
35 34
Brandenburger Kindertagesstättengesetz vom 5. Juli 2010
Abschnitt 1 Allgemeines, Aufgaben, Ziele und Rechtsanspruch §1 Rechtsanspruch (1) Die Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder. (2) Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten, der auch nach Maßgabe des Absatzes 4 erfüllt werden kann. Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus-und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht. Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr sollen auch nach Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen im Umfang der Mindestbetreuungszeit weiter betreut werden. (3) Der Anspruch nach Absatz 2 ist für Kinder im Alter bis zur Einschulung mit einer Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden und für Kinder im Grundschulalter mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden erfüllt. Längere Betreuungszeiten sind zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus-und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht. (4) Art und Umfang der Erfüllung des Anspruchs soll dem Bedarf des Kindes entsprechen. Bedarfserfüllend können für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und für Kinder im Grundschulalter auch Kindertagespflege, Spielkreise, integrierte Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung oder andere Angebote sein, wenn sie der familiären Situation
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Märkische Hefte 18 | September 2010
der Kinder Rechnung tragen und im jeweils erforderlichen Rahmen die Aufgaben und Ziele nach § 3 gewährleisten. §2 Begriffsbestimmung (1) Kindertagesbetreuung dient der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters. Die Aufgabe kann in Kindertagesstätten, in Kindertagespflege sowie im Verbund oder in Kombination mit anderen Angeboten der Kinder-und Jugendhilfe, des Schul-und Sozialwesens durchgeführt werden. Integrierte Angebote von Schule und Kindertagesbetreuung verbinden die Bildungs-, Freizeit-und Spielangebote beider Einrichtungen und fassen sie zu einem ganzheitlichen, an den Lebenssituationen und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder orientierten Ganztagsangebot zusammen. Spielkreise sind Betreuungsangebote in Verantwortung der Eltern, die durch Fachkräfte unterstützt und zeitweise angeleitet werden. (2) Kindertagesstätten sind sozialpädagogische familienergänzende Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen auch behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder tagsüber gefördert, erzogen, gebildet, betreut und versorgt werden. Kindertagesstätten sollen möglichst als Einrichtungen für verschiedene Altersstufen errichtet und betrieben werden. (3) Kindertagespflege dient der Betreuung von Kindern im Haushalt der Tagespflegeperson, des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen, insbesondere von jüngeren Kindern oder im Rahmen eines besonderen Betreuungsbedarfs. (4) Die im Folgenden für Kindertagesstätten bestimmten Vorschriften dieses Gesetzes gelten für die anderen Formen der Kindertagesbetreuung entsprechend. §3 Aufgaben und Ziele der Kindertagesstätte (1) Kindertagesstätten erfüllen einen eigenständigen alters-und entwicklungsadäquaten Betreuungs-, Bildungs-, Erziehungs-und Versorgungsauftrag. Die Bildungsarbeit der Kindertagesstätte unterstützt die natürliche Neugier der Kinder, fordert ihre eigenaktiven Bil-
Frühkindliche Bildung
37 36
dungsprozesse heraus, greift die Themen der Kinder auf und erweitert sie. Sie ergänzen und unterstützen die Erziehung in der Familie und ermöglichen den Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus. Die gemäß § 23 Abs. 3 vereinbarten Grundsätze über die Bildungsarbeit in Kindertagesstätten bilden den für alle Einrichtungen verbindlichen Rahmen. Der eigenständige Bildungs-und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten schließt ein, die Kinder in geeigneter Form auf die Grundschule vorzubereiten. Die Kindertagesstätten sind berechtigt und verpflichtet, bei den von ihnen betreuten Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung den Sprachstand festzustellen und, soweit erforderlich, Sprachförderkurse durchzuführen. Einrichtungen in freier Trägerschaft können diese Aufgabe auch für Kinder durchführen, die in keinem Betreuungsverhältnis zu einer Kindertageseinrichtung stehen; kommunale Einrichtungen sind hierzu verpflichtet. Die Durchführung der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung lässt Leistungsverpflichtungen anderer Sozialleistungsträger unberührt. (2) Kindertagesstätten haben insbesondere die Aufgabe, 1.
die Entwicklung der Kinder durch ein ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs-, Betreu-
ungs- und Versorgungsangebot zu fördern, 2.
den Kindern Erlebnis-, Handlungs-und Erkenntnismöglichkeiten ausgehend von ih-
ren Bedürfnissen in ihrem Lebensumfeld zu erschließen, 3.
die Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit der Kinder zu stärken, unter
anderem durch eine alters-und entwicklungsgemäße Beteiligung an Entscheidungen in der Einrichtung, 4.
die Entfaltung der körperlichen, geistigen und sprachlichen Fähigkeiten der Kinder
sowie ihrer seelischen, musischen und schöpferischen Kräfte zu unterstützen, regelmäßig den Entwicklungsstand der Kinder festzustellen und dem Kind Grundwissen über seinen Körper zu vermitteln, 5.
die unterschiedlichen Lebenslagen, kulturellen und weltanschaulichen Hintergrün-
de sowie die alters-und entwicklungsbedingten Bedürfnisse der Jungen und Mädchen zu berücksichtigen; in dem angestammten sorbischen (wendischen) Siedlungsgebiet für die sorbischen (wendischen) Kinder die Vermittlung und Pflege der sorbischen (wendischen) Sprache und der sorbischen (wendischen) Kultur zu gewährleisten, 6.
das gleichberechtigte, partnerschaftliche, soziale und demokratische Miteinander
sowie das Zusammenleben von Kindern mit und ohne Behinderungen zu fördern, 7.
38 39
eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten,
Märkische Hefte 18 | September 2010
8.
einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt zu vermitteln und einen nach
ökologischen Gesichtspunkten gestalteten Lernort zu bieten. (3) Die Umsetzung der Ziele und Aufgaben wird in einer pädagogischen Konzeption beschrieben, die in jeder Kindertagesstätte zu erarbeiten ist. In dieser Konzeption ist ebenfalls zu beschreiben, wie die Grundsätze elementarer Bildung Berücksichtigung finden und die Qualität der pädagogischen Arbeit überprüft wird. (4) Die Kindertagesstätten können durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet werden, ihre Arbeit durch Qualitätsfeststellungen überprüfen zu lassen.
Abschnitt 2 Beteiligungen §4 Grundsätze der Beteiligung (1) Die Kindertagesstätte hat ihren Auftrag in enger Zusammenarbeit mit der Familie und anderen Erziehungsberechtigten durchzuführen. Mit anderen Einrichtungen und Diensten sollen sich die Kindertagesstätten zum Wohl der Kinder unter Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten abstimmen. Insbesondere ist der Kinder-und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes im Rahmen der Gesundheitsvorsorge gemäß § im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten auf Entwicklungsbeeinträchtigungen des Kindes hinzuweisen. Der Übergang zur Schule und die Betreuung und Förderung schulpflichtiger Kinder soll durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert werden. (2) Die demokratische Erziehung der Kinder setzt die Beteiligung von Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten, Erziehern und Erzieherinnen an allen wesentlichen Entscheidungen der Tagesstätten voraus und verlangt das demokratische Zusammenwirken aller Beteiligten. § 4 Abs. Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch bleibt hiervon unberührt.
Frühkindliche Bildung
39 38
§5 Förderung der Beteiligung durch den Träger (1) Der Träger ist verpflichtet, die Zusammenarbeit aller Beschäftigten sowie ihr Zusammenwirken mit den Eltern und den sonstigen Erziehungsberechtigten zu unterstützen und anzuregen. (2) Der Träger sichert die Information aller Beschäftigten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Kindertagesstätte und die erforderliche fachliche Abstimmung zwischen seinen Kindertagesstätten. §6 Beteiligung der Eltern (1) Die Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sind an der Konzeptionsentwicklung und Fragen ihrer organisatorischen Umsetzung in der Arbeit der Kindertagesstätte zu beteiligen. Hospitationen von Eltern in der Kindertagesstätte, ihre Anwesenheit während der Eingewöhnungsphase und ihre Beteiligung bei gemeinsamen Unternehmungen sind zu fördern. (2) Die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten der Kinder einer Kindertagesstätte bilden die Elternversammlung. In Einrichtungen mit mehreren Gruppen können die Elternversammlungen auf Gruppenebene stattfinden. (3) Die Elternversammlungen dienen der gegenseitigen Information über die Situation der Kinder. (4) Die Elternversammlung kann vom Träger und in pädagogischen Fragen von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten verlangen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erörtern mit den Eltern die Grundlagen, Ziele und Methoden ihrer pädagogischen Arbeit und stimmen sie mit ihnen ab. §7 Kindertagesstätten-Ausschuss (1) In jeder Kindertagesstätte soll ein Kindertagesstätten-Ausschuss gebildet werden. Er be-
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Märkische Hefte 18 | September 2010
steht zu drei gleichen Teilen aus Mitgliedern, die vom Träger benannt sind, und aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und dem Kreis der Eltern gewählt werden. (2) Der Kindertagesstätten-Ausschuss beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Kindertagesstätte, insbesondere über die pädagogische Konzeption und er berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten. Die Finanzhoheit des Trägers, seine personalrechtliche Zuständigkeit und seine Selbstständigkeit in Zielsetzung und Durchführung der Aufgaben bleiben hiervon unberührt.
Abschnitt 3 Organisation und Betrieb der Kindertagesstätte §8 Organisation der Kindertagesstätte (1) Die Kindertagesstätte gliedert sich in Gruppen, die altersgleich oder altersgemischt zusammengesetzt sein können. (2) Erfolgt die Gliederung der Kindertagesstätte insgesamt oder die Gliederung der Gruppen nach dem Alter der Kinder, so ist durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, den Kindern Erfahrungen im Zusammenleben mit anderen Altersgruppen zu ermöglichen. (3) Die Organisation der Kindertagesstätte sowie die Gestaltung des Dienstplanes und des Tagesablaufes soll Kontinuität und Verlässlichkeit der Beziehungen zwischen pädagogischen Kräften und Kindern gewährleisten. §9 Öffnungszeit der Einrichtung und Betreuungszeiten der Kinder Die Kindertagesstätten sollen bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten, die am Kindeswohl orientiert sind. Der Lebensrhythmus der Kinder, die Arbeitszeiten von Eltern, die Bedürfnisse der Eltern der aufzunehmenden Kinder sowie die Schul-und Ferienzeiten sind zu berücksichtigen. Die Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt nach Anhörung der Beauftragten für die
Frühkindliche Bildung
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Gleichstellung von Frau und Mann. Unabhängig von der Öffnungszeit der Einrichtung soll die Betreuungszeit der Kinder die Erfüllung des Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs-und Versorgungsauftrags ermöglichen und ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand sowie ihren Bedürfnissen entsprechen. Sie sollte in der Regel zehn Stunden nicht überschreiten. § 10 Personalausstattung (1) Kindertagesstätten müssen über die notwendige Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte verfügen. Die Bemessungsgröße für die pädagogische Arbeit im Rahmen der Mindestbetreuungszeit gemäß § Abs. 3 Satz ist: 0,8 Stellen einer pädagogischen Fachkraft für jeweils sechs Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, 0,8 Stellen einer pädagogischen Fachkraft für jeweils 2 Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung und 0,6 Stellen einer pädagogischen Fachkraft für 5 Kinder im Grundschulalter. Die Bemessungsgröße für verlängerte Betreuungszeiten gemäß § Abs. 3 Satz 2 ist: eine pädagogische Fachkraft für jeweils sechs Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, eine pädagogische Fachkraft für jeweils 2 Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung und 0,8 Stellen einer pädagogischen Fachkraft für 5 Kinder im Grund-schulalter. (2) Die Leitung von Kindertagesstätten darf nur besonders geeigneten pädagogischen Fachkräften übertragen werden. (3) Zusätzlich zur personellen Regelausstattung ist die Mitarbeit von ehrenamtlichen und nebenamtlichen Kräften zu fördern. (4) Die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Träger der Einrichtungen sorgen durch Fortbildung und Praxisberatung dafür, dass die berufliche Eignung der Mitarbeiter aufrechterhalten und weiterentwickelt wird. § 11 Gesundheitsvorsorge (1) Der Träger der Einrichtung oder die Tagespflegeperson hat den öffentlichen Gesundheitsdienst dabei zu unterstützen, dass alle in Kindertagesbetreuung befindlichen Kinder in Ergän-
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Märkische Hefte 18 | September 2010
zung sonstiger Vorsorgeangebote gemäß dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz ärztlich und zahnärztlich untersucht werden, der Impfstatus überprüft und eine Schließung von Impflücken angeboten wird. Diese Vorsorgemaßnahmen sollen grundsätzlich in der Kindertagesstätte durchgeführt werden. (2) Jedes Kind muss, bevor es erstmalig in Kindertagesbetreuung aufgenommen wird, ärztlich untersucht werden. Eine Aufnahme erfolgt nur, wenn gesundheitliche Bedenken nicht bestehen. Im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung wird der Impfstatus überprüft und eine Schließung von Impflücken angeboten. (3) Zur Prävention und Früherkennung von Kindesvernachlässigungen und Kindesmisshandlungen arbeiten Kindertagesstätten und Einrichtungen der gesundheitlichen und sozialen Betreuung eng zusammen. § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch bleibt hiervon unberührt. (4) Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge und der Suchtvorbeugung darf in Kindertagesstätten und auf deren Gelände nicht geraucht werden.
Abschnitt 4 Planung und Unterhaltung des Kindertagesbetreuungsangebots § 12 Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots (1) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach § zu gewährleisten. Kreisangehörige Gemeinden und Ämter können sich durch öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, in ihrem Gebiet die Aufgabe für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen; die örtliche Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe bleibt davon unberührt. In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag ist die Kostenerstattung zu regeln. Er ist durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe öffentlich bekannt zu machen und dem für Jugend zuständigen Mitglied der Landesregierung anzuzeigen. Die Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit finden keine Anwendung. (2) Kinder mit einem besonderen Förderbedarf nach den §§ 27, 35a des Achten Buches Sozialge-
Frühkindliche Bildung
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setzbuch oder den §§ 53, 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind in Kindertagesstätten aufzunehmen, wenn eine diesem Bedarf entsprechende Förderung und Betreuung gewährleistet werden können. Die Gruppengröße und die personelle Besetzung in diesen Gruppen sind den besonderen Anforderungen im Einzelfall anzupassen. (3) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellt im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Gemeinden einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung auf und schreibt ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan weist die Einrichtungen aus, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß § 1 als erforderlich erachtet werden. Hierbei sind die Realisierung des Förderauftrages gemäß § 3 dieses Gesetzes sowie der §§ 22 und 22a des Achten Buches Sozialgesetzbuch, die Erreichbarkeit, die tatsächliche Inanspruchnahme und das Wunsch-und Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zu beachten. § 13 Bau und Ausstattung Die Lage, das Gebäude, die Räumlichkeiten, die Außenanlagen und die Ausstattung der Kindertagesstätten müssen den Aufgaben gemäß § 3 genügen. Sie müssen ausreichend und kindgemäß bemessen sein. § 14 Träger von Einrichtungen (1) Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind Träger der freien Jugendhilfe, Gemeinden und Gemeindeverbände. Träger einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung können auch sonstige Behörden, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Betriebe und andere private Einrichtungen sein. Der Träger der Einrichtung ist zur Toleranz und zum Respekt der unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Einstellungen der Kinder und ihrer Eltern verpflichtet. (2) Der Träger muss bereit und in der Lage sein, bedarfsgerechte und geeignete Einrichtungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu betreiben und eine angemessene Eigenleistung zu erbringen. Er hat bei Bedarf seine Einrichtung für alle Kinder unabhängig von ihrem religiösen
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Märkische Hefte 18 | September 2010
und weltanschaulichen Hintergrund zu öffnen, insbesondere dann, wenn nur eine Einrichtung in erreichbarer Nähe ist. § 15 Betriebskosten von Kindertagesstätten (1) Betriebskosten im Sinne dieses Gesetzes sind die angemessenen Personal-und Sachkosten, die durch den nach § 45 Abs. 1 Satz 1 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches erlaubten Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder entstehen, die die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt und grundsätzlich allen Kindern offen steht. (2) Personalkosten im Sinne dieses Gesetzes sind die Aufwendungen des Trägers der Einrichtung für die Vergütung des Personals nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst oder vergleichbarer Vergütungsregelungen einschließlich des gesetzlichen Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. § 16 Finanzierung der Kindertagesbetreuungsangebote (1) Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt. Örtlich zuständig für die Gewährung der Zuschüsse nach den Absätzen 2 und 3 ist jeweils die Gebietskörperschaft, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung gelegen ist. Erfolgt eine Unterbringung grundsätzlich oder in ihrem zeitlichen oder qualitativen Umfang aufgrund der §§ 27, 35 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder der §§ 53, 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, so trägt der nach diesen Vorschriften Verpflichtete die hierdurch entstehenden Mehrkosten. Einrichtungen, die nicht die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen oder die nicht grundsätzlich allen Kindern offen stehen, können von der Finanzierung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. (2) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt dem Träger der Kindertagesstätte einen Zuschuss zu den Kosten des notwendigen pädagogischen Personals der Einrichtung, das zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß § 1 erforderlich ist. Der Zuschuss beträgt 86,3 Prozent dieser Kosten für jedes betreute Kind im Alter bis zum vollendeten dritten Lebens-
Frühkindliche Bildung
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jahr, 85,2 Prozent dieser Kosten für jedes betreute Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung und 84 Prozent dieser Kosten für jedes betreute Kind im Grundschulalter. Dieser Zuschuss wird höchstens für die Anzahl des tatsächlich beschäftigten pädagogischen Personals gewährt. Bemessungsgröße sind die Durchschnittssätze der jeweils gültigen Vergütungsregelung. Zusätzlich wird ein pauschalierter Zuschuss für die Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 6 und 7 gewährt, der sich an der Zahl der Kinder im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung orientiert. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann diesen zusätzlichen Zuschuss hiervon abweichend insbesondere nach sozialen Kriterien bemessen. (3) Die Gemeinde stellt dem Träger einer gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 erforderlichen Kindertagesstätte das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung und trägt die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs-und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke. Zusätzlich soll die Gemeinde für den Träger einer gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 erforderlichen Kindertagesstätte, der auch bei sparsamer Betriebsführung und nach Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmemöglichkeiten aus dem Betrieb der Kindertagesstätte nicht in der Lage ist, die Einrichtung weiter zu führen, den Zuschuss erhöhen. (4) Die Kosten einer Kindertagespflegestelle werden nach Maßgabe des § 18 durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe getragen. (5) Für Kinder, die aufgrund des Wunsch-und Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 5 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches in Kindertagesstätten außerhalb des eigenen Wohnorts aufgenommen werden, hat die Wohnortgemeinde auf Verlangen der aufnehmenden Gemeinde einen angemessenen Kostenausgleich zu gewähren. Gleiches gilt für den Kostenausgleich zwischen Gemeindeverbänden. (6) Das Land beteiligt sich an den Kosten der Kindertagesbetreuung durch einen zweckgebundenen Zuschuss an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Im Jahr 2010 stellt das Land den Betrag von 153.591.100 Euro zweckgebunden zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Für die Verteilung dieses Betrages werden die Zahlen der Kinder im Alter bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gemäß der amtlichen Statistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zum Stichtag 31. Dezember des jeweils vorletzten Jahres angesetzt. Zusätzlich stellt das Land im Jahr 2010 zweckgebunden 4 351 000 Euro zum Ausgleich der
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Aufgaben gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 und § 3 Absatz 1 Satz 6 und 7 zur Verfügung. Dieser Betrag wird hälftig verteilt nach der Zahl der Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr gemäß der amtlichen Statistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zum Stichtag 31. Dezember des jeweils vorletzten Jahres sowie der Zahl der vom öffentlichen Gesundheitsdienst im Rahmen der Untersuchungen zur Schulfähigkeit ausgewiesenen Kinder mit niedrigem Sozialstatus des jeweils letzten Jahres. Die Landeszuschüsse werden im Zwei-Jahres-Rhythmus, erstmalig im Jahr 2011, der Kinderzahl und der Personalkostenentwicklung sowie dem Umfang des Tagesbetreuungsangebotes angepasst. Für die Landeszuschüsse der Jahre 2011 und 2012 wird der Betrag von 36.132.600 Euro nicht der Kinderzahl und der Personalkostenentwicklung sowie dem Umfang des Tagesbetreuungsangebotes angepasst. Dem Land ist die zweckgemäße Verwendung der Mittel durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nachzuweisen. § 17 Elternbeiträge (1) Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld). Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen. Für Kinder, deren Personensorgeberechtigten für diese Kinder Hilfe nach den §§ 33, 34 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erhalten, übernimmt der für diese Leistung zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeiträge in Höhe des Durchschnitts der Elternbeiträge des Trägers. (2) Die Elternbeiträge sind sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. (3) Die Elternbeiträge werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben. Über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe herzustellen. Gemeinden oder Gemeindeverbände als Träger der Einrichtungen können die Elternbeiträge und das Essengeld durch Satzung festlegen und als Gebühren erheben.
Frühkindliche Bildung
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§ 18 Förderung der Kindertagespflege (1) Wird eine geeignete Tagespflegeperson durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vermittelt und ist die Förderung des Kindes in Kindertagespflege für sein Wohl geeignet und erforderlich oder wird eine selbst organisierte Tagesbetreuung nachträglich als geeignet und erforderlich anerkannt, so übernimmt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die entstehenden Aufwendungen einschließlich der Abgeltung des Erziehungsaufwandes. (2) § 17 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Elternbeiträge und das Essengeld vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt und erhoben werden. (3) Zwischen der Tagespflegeperson, den Personensorgeberechtigten und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind jeweils die Rechte und Pflichten, die sich aus der Kindertagespflege ergeben, vertraglich zu regeln, insbesondere 1.
die Erstattung der Aufwendungen einschließlich der Abgeltung des Erziehungsauf-
wandes, 2.
der Abschluss einer Unfall-und Haftpflichtversicherung für Schäden, die im Zusam-
menhang mit der Kindertagespflege eintreten können, 3.
der Betreuungsumfang.
(4) Die Tagespflegepersonen sollen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fachlich beraten werden. § 19 Modellversuch Der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bietet gemäß § 82 und § 85 Abs. 2 Nr. 7 und 8 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Fortbildungsmaßnahmen an und trägt durch Beratungsangebote und Modellversuche zur Weiterentwicklung der Tagesbetreuung bei.
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Abschnitt 5 Verfahren und Zuständigkeiten § 20 Erlaubniserteilung und Beratung Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterstützt das Landesjugendamt bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 85 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 45 bis 48 des Achten Buches Sozialgesetzbuch. § 21 (weggefallen) § 22 Verwaltungsverfahren Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
Abschnitt 6 Durchführungs-, Folge-und Schlussbestimmungen § 23 Durchführungsvorschriften (1) Das für Jugend zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages und im Einvernehmen mit den beteiligten obersten Landesbehörden durch Rechtsverordnung das Nähere zu regeln über 1.
die Anzahl und Qualifikation der notwendigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie das erforderliche Personal zur Erfüllung der Aufgabe nach § 3 Abs. 1 Satz 6 und 7,
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2.
die Bestimmung der Bestandteile von Betriebskosten und das Verfahren der Bezu-
schussung gemäß § 16 Abs. 2, 3 und 6, 3.
die jährliche Meldung der belegten und finanzierten Plätze der Kindertagesbetreu-
ung nach Art, betreuten Altersgruppen und zeitlichem Umfang als Nachweis der Verwendung der Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 6, 4.
die Berücksichtigung der Personalkosten-und Kinderzahlentwicklung sowie des Um-
fanges des Tagesbetreuungsangebotes für die Anpassung der Landeszuschüsse nach § 16 Abs. 6, 5.
die Eignung des Angebotes von Kindertagespflege, insbesondere die Qualifikation
der Tagespflegeperson und die räumlichen Voraussetzungen sowie die angemessenen Aufwendungen im Rahmen von Kindertagespflege einschließlich der Abgeltung des Erziehungsaufwandes gemäß § 18 Abs. 1, 6.
Gegenstand, Maßstäbe und Durchführung von Qualitätsfeststellungen gemäß § 3
Abs. 4. (2) Die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt die zuständige oberste Landesbehörde. (3) Die zuständige oberste Landesbehörde kann im Einvernehmen mit den beteiligten obersten Landesbehörden, mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie den Kirchen Grundsätze über die Bildungsarbeit der Kindertagesstätten und die Fortbildung der pädagogischen Kräfte vereinbaren. § 24 (weggefallen) § 25 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.
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Kita-Personalverordnung des Landes Brandenburg Abschnitt 1 Personalbemessung für Kindertagesstätten Der Träger der Einrichtung hat für die notwendige Ausstattung mit pädagogischem Personal der Kindertagesstätte sowie für einen effektiven, an den Betreuungsnotwendigkeiten orientierten Personaleinsatz Sorge zu tragen. §2 (1) In der in § 10 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes genannten Personalausstattung sind neben der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mit den Kindern auch Tätigkeiten wie Vor-und Nachbereitung und Elternarbeit enthalten sowie sämtliche Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung. (2) Von dem notwendigen pädagogischen Personal können vom Träger der Einrichtung fünf vom Hundert zur Abdeckung von Vertretungsfällen vorgehalten und im Laufe des Jahres je nach Bedarfslage eingesetzt werden. Beschäftigt der Träger sein Personal im Rahmen eines Jahresarbeitszeitmodells, um auf sich verändernde Betreuungsnotwendigkeiten flexibel reagieren zu können, kann dieser Vomhundertsatz überschritten werden. Zur Bemessung des notwendigen pädagogischen Personals ist der Jahresdurchschnitt aus den zu den Stichtagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 Kindertagesstätten-Betriebskosten-und -Nachweisverordnung ermittelten Daten zu bilden. §3 (aufgehoben) §4 Werden entsprechend § 12 Abs. 2 des Kindertagesstättengesetzes Kinder mit einem besonderen Förderbedarf betreut, so entscheidet der zuständige Träger der Eingliederungshilfe oder
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der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe über Art und Umfang des zusätzlich erforderlichen Personals und trägt die hierfür entstehenden Kosten. Bei dem Einsatz des zusätzlichen Personals sind dem speziellen Förderbedarf entsprechende Qualifikationen Voraussetzung. §5 (1) Die fachliche Förderung, Anleitung und Aufsicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Koordinierung der Aufgabenwahrnehmung in der Einrichtung und die Sicherstellung der übertragenen Verwaltungsaufgaben nimmt die Leitungskraft der Kindertagesstätte wahr. (2) Für die Wahrnehmung der pädagogischen Leitungsaufgaben ist, ergänzend zu der in § 10 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes und § 4 dieser Verordnung genannten Ausstattung, ein zusätzlicher Personalanteil zuzumessen. Für die pädagogische Leitungstätigkeit bei insgesamt a)
bis zu vier Stellen für pädagogische Mitarbeiter in der Einrichtung sind 0,125 Lei-
tungsstellen
b)
von mehr als vier bis zu zehn Stellen sind 0,25 Leitungsstellen
c)
von mehr als zehn bis zu 15 Stellen sind 0,375 Leitungsstellen
d)
von mehr als 15 Stellen sind 0,5 Leitungsstellen einzurichten. In diesem Umfang sind
Leitungskräfte von der regelmäßigen pädagogischen Arbeit mit den Kindern freizustellen. (3) Über den Umfang der Übertragung organisatorischer Leitungsaufgaben und die entsprechende Freistellung von der regelmäßigen pädagogischen Arbeit entscheidet der Träger der Einrichtung. §6 (aufgehoben)
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Abschnitt 2 Qualifikation des pädagogischen Personals in Kindertagesstätten §7 Im Rahmen des notwendigen pädagogischen Personals einer Kindertagesstätte nach dieser Verordnung sind nur persönlich und gesundheitlich geeignete pädagogische Fachkräfte sowie andere fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignete Personen zu beschäftigen. §8 Die gesundheitliche Eignung wird durch eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes belegt. §9 (1) Geeignete pädagogische Fachkräfte im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des Kindertagesstättengesetzes sind staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie gemäß Erzieheranerkennungsverordnung gleichgestellte Personen. Geeignete pädagogische Fachkräfte sind auch Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen sowie Berufsakademien im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit. Darüber hinaus zählen zu den geeigneten pädagogischen Fachkräften auch Personen, die gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz über gleichwertige Fähigkeiten verfügen. (2) Das notwendige pädagogische Personal im Betreuungsbereich der Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres sowie der körperlich-oder mehrfachbehinderten Kinder kann, neben dem pädagogischen Fachpersonal nach Absatz 1, in angemessenem Umfang auch Säuglings-und Kinderkrankenschwestern und Säuglings-und Kinderkrankenpfleger umfassen. (3) Die Qualifikation des zusätzlichen Personals für die Förderung gemäß den §§ 27 und 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch bestimmt der hierfür Leistungsverpflichtete. Für die Arbeit mit Kindern mit einem Förderbedarf gemäß den §§ 53 und 54 des Zwölften Buches
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Sozialgesetzbuch gelten insbesondere folgende Berufsabschlüsse als entsprechende Qualifikation nach § 4 Satz 2: a)
Diplomerzieherin und Diplomerzieher, Diplomvorschulerzieherin und Diplomvor-
schulerzieher und die in Absatz 1 genannten Fachkräfte,
b)
(Diplom-) Rehabilitationspädagogin und Rehabilitationspädagoge,
c)
Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger, -diakonin und -diakon
d)
und Heilpädagogin und Heilpädagoge
mit entsprechendem Ausbildungsschwerpunkt und einer zusätzlichen einschlägigen Aus-oder Fortbildung und Berufserfahrung im Bereich der Kindertagesbetreuung. § 10 (1) Kräfte mit anderen als den in § 9 genannten Berufsabschlüssen können in Kindertagesstätten als notwendiges pädagogisches Personal angerechnet werden, wenn sie durch Vorbildung, Praxiserfahrung und Fortbildung gleichartige und gleichwertige Qualifikationen erworben haben. (2) Persönlich und gesundheitlich geeignete sowie fachlich vorbereitete Kräfte, die an einer tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung zur Erlangung einer Berufsqualifikation gemäß § 9 teilnehmen, können mit einem Anteil von 70 Prozent ihres praktischen Tätigkeitsumfangs als notwendiges pädagogisches Personal angerechnet werden. (3) Persönlich und gesundheitlich geeignete sowie fachlich vorbereitete Kräfte können mit einem Anteil von 70 Prozent ihres praktischen Tätigkeitsumfangs als notwendiges pädagogisches Personal angerechnet werden, wenn mit dem Träger der Einrichtung eine individuelle Bildungsplanung zur Erreichung gleichartiger und gleichwertiger Qualifikation abgestimmt ist. (4) Zur Ergänzung des fachlichen Profils der Einrichtung können im Einzelfall persönlich und gesundheitlich geeignete sowie fachlich vorbereitete Kräfte, die weder eine gleichartige und gleichwertige Qualifikation besitzen noch eine solche anstreben, mit einem Anteil von 70 Prozent ihres praktischen Tätigkeitsumfangs als notwendiges pädagogisches Personal angerechnet werden.
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(5) Voraussetzung für die Anrechnung als notwendiges pädagogisches Personal nach den Absätzen 1 bis 4 ist ein vom Träger der Einrichtung im Benehmen mit der betreffenden Kraft gestellter, entsprechend begründeter und vom Landesjugendamt genehmigter Antrag. Die Genehmigung kann unter Auflagen oder für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden. Ihre Geltung kann über die antragstellende Einrichtung hinaus erstreckt werden. (6) Fachkräfte, die nur für einen Teilbereich der Erziehungsarbeit ausgebildet sind, müssen, bevor sie Kinder einer anderen Altersgruppe oder Kinder mit besonderem Förderbedarf betreuen, hierauf vorbereitet sein. Diese Vorbereitung kann durch Fortbildung, Praxiserfahrung oder Selbststudium oder auch durch direkte Kooperation mit einer Fachkraft, die die Qualifikation für dieses Arbeitsgebiet besitzt, erlangt werden. § 11 (1) Als besonders geeignete pädagogische Fachkraft, der die Leitung einer Kindertagesstätte übertragen werden darf, gilt eine Kraft, die, über das Maß von geeigneten pädagogischen Fachkräften hinaus, die fachlichen Anforderungen erfüllt und mit der Leitungsaufgabe vertraut ist. Das erfordert in der Regel eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit sowie Kenntnisse a)
der Arbeit mit den Kindern aller Altersstufen, die in der Einrichtung betreut werden,
b)
der Aufgabenbestimmung der Kindertagesbetreuung im System der Kinder-und Ju
gendhilfe und
c)
der Förderung, Koordination, Anleitung und Führung von Mitarbeitern.
In von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe anerkannten Integrationseinrichtungen, in denen Kinder mit einem Förderbedarf gemäß den §§ 53 und 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch betreut werden, hat die Leitungskraft eine behindertenspezifische Befähigung oder Erfahrungen in der Behindertenarbeit vorzuweisen (2) Erfahrene Erzieherinnen und Erzieher sollen die Möglichkeit haben, Leitungsaufgaben zu übernehmen und durch Fortbildung und Praxisberatung Kenntnisse in diesen Bereichen zu erlangen.
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§ 12 Der zusätzliche Einsatz von ehrenamtlichen und nebenamtlichen Kräften, insbesondere zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte, zur Bereicherung der pädagogischen Arbeit, zur Förderung der Beziehungen zur Nachbarschaft und zum Berufsleben der Erwachsenen ist zulässig und soll im angemessenen Rahmen gefördert werden. Diese Kräfte sind nicht Teil des notwendigen pädagogischen Personals nach § 10 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes und den §§ 4 und 5 dieser Verordnung. Sie müssen persönlich und gesundheitlich für die Arbeit geeignet sein. § 13 (1) Die erlangte berufliche Qualifikation muss beständig den sich verändernden Anforderungen der Berufspraxis angepasst werden. Die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Träger der Einrichtungen sorgen durch Fortbildung und Praxisberatung dafür, dass die persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufrechterhalten und weiterentwickelt wird. Durch Art und Umfang der Angebote und durch entsprechende Freistellung sollen sie dafür Sorge tragen, dass die Angebote wahrgenommen werden können. (2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, sich fachlich weiterzuentwickeln und dafür auch Fortbildungs-und Beratungsangebote anzunehmen. (3) Der Kindertagesstätten-Ausschuss diskutiert mindestens einmal im Jahr bestehende Fortbildungsangebote und die Inanspruchnahme der Angebote durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung. § 14 (aufgehoben)
§ 15 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft.
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