INHALTSVERZEICHNIS
Leitantrag 1.1
Unsere Organisation
6
Leitantrag 1.2
Das ist drinnen – für die Menschen in Oberösterreich
9
Leitantrag 1.3
Zeit für Veränderung 3.0 – Zukunft sieht anders aus
13
Leitantrag 1.4
Zeit für Veränderung 3.0 – Frauenarbeit in der SPÖ OÖ
17
Anträge zum Statut der SPÖ OÖ Statutenantrag 2.1
Änderung des Organisationsstatuts
20
Statutenantrag 2.2
Abänderung der Bestimmungen über die Erstellung von Listenplätzen bei Nationalrats- und Landtagswahlen sowie die Umverteilung von Mandaten aufgrund besonderer regionaler Erfordernisse 52
Statutenantrag 2.3
Für eine gerechte Verteilung aller Mandate
54
Antrag 2.4
Mandatar_innen ohne Zukunft oder Zukunft ohne Mandatar_Innen?!
56
Antrag 2.5
Grundprämisse, dass jeder Bezirk mit einem politischen Mandat auszustatten ist 59
Antrag 2.6
Änderung des Wahlmodusses bei parteiinternen Wahlen
61
Anträge zur Parteiorganisation der SPÖ OÖ Antrag 3.1
Bedeutung der regionalen Kulturarbeit erhöhen
64
Antrag 3.2
Sozialdemokratie muss wahr-nehmbar sein – „Bereichssprecher_innen“ einführen
65
Antrag 3.3
Kommunikation neu denken
67
Resolution 3.4.
Geschichte der Klassenkämpfe
70
Antrag 3.5
Demokratisierung und Politisierung der SPÖ OÖ
72
Antrag 3.6
Reformierung der Antragsdiskussion
74
Antrag 3.7
Task Force „EPU und neue Selbst-ständige“ einrichten
75
Antrag 3.8
Struktur im Jugendbereich sichern
77
3
4
Anträge "Gute Gesellschaft" Antrag 4.1
Verpflichtende Geschlechterquote im oberösterreichischen Landtag und der oberösterreichischen Landesregierung
78
Antrag 4.2
Migrant_in ist Migrant_in? Faschismus ist Faschismus!
80
Antrag 4.3
Refugees Welcome – Capitalists not!
84
Antrag 4.4
Frauen und Flucht
87
Antrag 4.5
Soziale Sicherheit und gelebte Neu-tralitätspolitik anstatt Aufrüstung und Krieg!
90
Glaubwürdige Politik im Interesse der Jugend und der Arbeiter_innen – das fehlt!
93
Antrag 4.6
Anträge "Gutes Leben" Antrag 5.1
Regionalisierte Wohnbauförderung jetzt!
96
Antrag 5.2
Wohnbeihilfe – oder: die Never-Ending Story
97
Antrag 5.3
Jedem Ort sein Eltern-Kind-Zentrum
99
Antrag 5.4
Gewaltschutz für Frauen mit Beeinträchtigung
101
Antrag 5.5
Vierspuriger Ausbau der Westbahn im Abschnitt Leonding
103
Antrag 5.6
Ausweitung des Jugendnetztickets und des öfftl. Verkehrs
104
Antrag 5.7
Sozialstaat und Pensionen sichern!
105
Antrag 5.8
Vorrang für Arbeitnehmeranliegen
108
5
LEITANTRAG 1.1 UNSERE ORGANISATION eingebracht als Initiativantrag durch den Landesparteivorstand der SPÖ OÖ
„Eine Wahlbewegung der Sozialistischen Partei ist keine Angelegenheit der Werbefachleute. Sie ist eine politische Aufgabe, weil es eben in der SPÖ keine Organisationsfragen gibt, die sich von den politischen Grundfragen loslösen kann“ Bruno Kreisky (Rede zum Bundesparteitag 1978)
Nach so einer Wahlniederlage wieder aufzustehen und an den Themen die uns wichtig sind dranzubleiben ist nicht einfach. Aber wir oberösterreichischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geben nicht auf. Dass wir einiges nicht richtig gemacht haben, zeigen die bei den Neustart-Veranstaltungen eingebrachten Meinungen. Ein zentraler Befund: Wir sind nicht mehr so kampagnenfähig, dass wir aktiv Themen setzen können. Das ist ein wahrer aber harter Befund, denn das heißt nicht weniger als dass wir nicht mehr in der Lage sind, unser politisches Kerngeschäft zu erledigen. Dazu kommt vielfach das Feedback, dass wir zu wenige Mitbestimmungsmöglichkeiten für politische Entscheidungen bieten. Wir wollen eine moderne Partei werden und dazu auch die passenden Strukturen schaffen. SPÖ Mitglied zu sein heißt auch mitreden zu können, diesen Grundsatz wollen wir in Zukunft leben. Eine funktionierende Kampagnenarbeit ist eine Verdichtung und dramaturgische Straffung des Organisationsalltags. Werbemittel in welcher Form auch immer dienen dazu, Forderungen, Ideen und Visionen zu verfestigen und möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Eine funktionierende Kampagne orientiert sich auch immer daran, mehr Menschen für die Idee einer sozialdemokratischen Gesellschaft zu begeistern, die wiederum neue Menschen ansprechen, da ihnen die vorgeschlagenen Ideen und Konzepte als wichtig und notwendig erscheinen. Zur Vorbereitung eines Pflichtenheftes für effektive Kampagnenarbeit der SPÖ Oberösterreich hat der Parteivorstand eine Arbeitsgruppe Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Demokratisierung der SPÖ Oberösterreich und damit die Frage wie wir mehr Beteiligung und Transparenz in der Listenerstellung und den politischen Entscheidungen schaffen. Vor allem in den Neustart Diskussionsgruppen wurden dazu viele Vorschläge erarbeitet. Zur Konkretisierung der Ideen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung wurde die Arbeitsgruppe Demokratisierung durch den Landesparteivorstand eingesetzt. Für eine erfolgreiche politische Partei ist das Engagement vor Ort zentral. Es geht uns um möglichst viele persönliche Gespräche, denn Politik findet überall dort statt, wo Menschen im Dialog miteinander stehen. Klar ist, dass wir dafür die vielen ehrenamtlichen Funktionärinnen und Funktionäre in ihrer Arbeit bestmöglich unterstützen müssen. Eine funktionierende Partei lebt von ihrer Breite und der Kraft der Vielen. 6
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
Öffnung Arbeitsgruppe zu Kommunikation und Kampagnenarbeit Die vom Landesparteivorstand eingesetzte Arbeitsgruppe Kommunikation und Kampagnenarbeit erarbeitet unter Berücksichtigung der im Neustartprozess erstellten Vorschläge und der beim Parteitag vorliegenden Anträge unter Einbeziehung der AntragstellerInnen ein Pflichtenheft für die Kampagnenarbeit der SPÖ Oberösterreich.
Arbeitsgruppe Innerparteiliche Diskussionskultur und Demokratie Die vom Landesparteivorstand eingesetzte Arbeitsgruppe Innerparteiliche Diskussionskultur und Demokratie erarbeitet auf Grundlage der im Neustartprozess erstellten Vorschläge und der beim Parteitag vorliegenden Anträge unter Einbeziehung der AntragstellerInnen konkrete Vorschläge für eine bessere Einbeziehung der Mitglieder in die Diskussions- und Entscheidungsprozesse in der SPÖ Oberösterreich. Dazu soll auch die Einbeziehung digitaler und neuer Medien in Diskussionsprozesse dienen, bei denen breite Beteiligung gefragt ist, sowie die regelmäßige Durchführung von unter bestimmten Voraussetzungen verbindlichen Online-Votings, um die Meinung möglichst vieler einbeziehen zu können.
Ideenmesse weiterführen Die „Ideenmesse“ hat auf Basis der Beschlusslage eines Landesparteitages in den Jahren 2012 und 2014 stattgefunden und sich als wertvolle Austauschplattform für (Aktions-)Ideen der Ortsparteien herausgestellt. Daher soll diese Möglichkeit des Austauschs trotz geringerer finanzieller Mittel weiter bestehen bleiben. Der Landesparteitag ermächtigt den Landesparteivorstand, die Abhaltung von derartigen Großveranstaltungen zu planen und durchzuführen.
Online Projektbörse Die 2013 auf der FunktionärInnen-Plattform der SPÖ eingerichtete „Ideenbörse“ soll stärker bekannt gemacht und für den Ideenaustausch genutzt werden.
Politische Themenlandkarte für Oberösterreich Auf Grundlage einer sozialräumlichen und einer politischen Analyse erarbeitet die Landesgeschäftsstelle zusammen mit den Bezirken eine Oberösterreichkarte, der die jeweils drei wichtigsten politischen Fragen (z.B.: Pendler, Arbeitsplätze, Bevölkerungsentwicklung, Tourismus, Grenzregionen, etc..) zu entnehmen ist. Ziel ist es, den Austausch zwischen Regionen mit ähnlich gelagerten Fragestellungen auf Partei- und öffentlicher Ebene zu fördern und Herangehensweisen für die Bewältigung der Herausforderungen und Bedürfnisse auszutauschen.
7
Unterstützung und Standards für die Arbeit vor Ort Die Arbeit der ehrenamtlichen FunktionärInnen vor Ort unterstützen wir bestmöglich. Dazu gehört jedenfalls die Erstellung von Aufgabenbeschreibungen für die Arbeit der FunktionärInnen vor Ort mit Checklisten und Materialienkoffer für das jeweilige Kampagnenthema, sowie eine Ausweitung der notwendigen Bildungsangebote.
Bildungs- und Informationsoffensive Die mit innerparteilichen politischen Bildungsaufgaben befassten Organisationen Jahoda-Bauer-Institut, Renner-Institut, GemeindevertreterInnenverband und Bildungsreferat intensivieren ihre Kooperation zur Erarbeitung und Durchführung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen für eine stärkere Politisierung aller AktivistInnen und Mitglieder.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
8
LEITANTRAG 1.2 DAS IST DRINNEN – FÜR DIE MENSCHEN IN OBERÖSTERREICH eingebracht als Initiativantrag durch den Landesparteivorstand der SPÖ OÖ
Bedingungslos auf Seiten der Menschen zu stehen ist der sozialdemokratische Auftrag. Aufgabe der Politik ist es, allen Menschen ein Leben in einer gerechteren uns solidarischeren Gesellschaft zu ermöglichen, und dafür setzen wir uns ein.
Wir wollen das Auseinandertreiben unserer Gesellschaft verhindern, weil eine Gesellschaft, die zusammenhält, auch wirtschaftlich erfolgreicher ist. Wir treten dafür ein, dass in Oberösterreich gleichere Bedingungen für alle herrschen. Wir wollen erreichen, dass viele Wohlhabende kaum noch Armen gegenüberstehen, nicht wie jetzt viele Arme wenigen Reichen. Wir stehen dafür auf, dass Jugendliche Perspektiven haben und dass bei der Pflege und Betreuung der Mensch im Mittelpunkt steht. Diese Voraussetzungen führen zu einer Gesellschaft des Miteinanders und der Solidarität. Zu einer echten Gemeinschaft, die sich gegenseitig stärkt. Die dem, der hinfällt, eine helfende Hand reicht. In der wir uns mit Respekt begegnen und uns gegenseitig zur Eigenverantwortung ermächtigen, um Verantwortung füreinander übernehmen zu können. Das ist heute schwieriger denn je. Neoliberale MeinungsbildnerInnen in unserer Gesellschaft sagen nur mehr, was angeblich alles nicht geht und aus budgetären Zwängen nicht mehr drinnen ist für die Menschen. Auch wir SozialdemokratInnen haben das eine oder andere Mal diese neoliberale Rahmenerzählung übernommen. Aber diese Geschichte ist falsch. Sie macht die Menschen zur bloßen Ware. Sie nimmt uns die Freiheit, uns zu entfalten und uns zu entwickeln. Vieles soll angeblich wirtschaftlich unvernünftig, nicht zeitgemäß oder schlicht nicht leistbar sein. Damit ist immer dasselbe gemeint: es soll gespart werden bei den Lebensbedingungen der Allgemeinheit zum Nutzen einiger weniger. Dieser Zugang führt zu einer Verrohung unserer Gesellschaft. Wir sollen uns nicht mehr als Mitmenschen, sondern nur mehr als Konkurrentinnen und Konkurrenten sehen. Die Gesellschaft wird zu einer Vielzahl an Wirtschaftssubjekten degradiert, die nur dann miteinander in Verbindung stehen, wenn sie sich auf den Märkten treffen. Auch die immer wieder aufflammende Diskussion um die Finanzierbarkeit der Pensionen zeigt diese Strategie auf. Die Jungen sollen gegen die Alten aufgehetzt werden und die Alten gegen die Jungen. Und am Schluss sollen alle so verunsichert sein, dass die privaten Pensionsfonds ihre Profite maximieren können. Einige wenige gewinnen auf Kosten der Allgemeinheit.
9
Eine Gruppe von Menschen wird so gegen eine andere Gruppe von Menschen ausgespielt. Weil die einen angeblich auf Kosten der anderen leben. Meistens führt das dazu, dass gerade die, die auch nicht viel besitzen, auf jene losgehen, die noch weniger haben. Wir spielen da nicht mit. Wir wollen darüber reden, warum große Konzerne Milliarden Gewinne einfahren und trotzdem ihre MitarbeiterInnen auf die Straße stellen. Wir wollen darüber reden, dass die Reichsten unserer Gesellschaft immer reicher werden und auf der anderen Seite immer mehr Menschen jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Wir wollen darüber reden, warum es besser für die Gesellschaft ist, wenn alle ihren gerechten Beitrag leisten, anstatt erst durch Steuervermeidung Milliarden anzuhäufen und sich dann als großzügiger Gönner zu präsentieren. Wir stellen die Verteilungsfrage ins Zentrum der politischen Debatten und all unserer Überlegungen. Wenn in Oberösterreich die Einführung von Hartz IV gefordert wird, halten wir mit der uns zur Verfügung stehenden Kraft dagegen. Wenn versucht wird, die Mindestsicherung zu kürzen oder Menschen 2. Klasse zu definieren, die weniger bekommen sollen, dann stehen wir auf. Denn wir wissen, was das Kalkül dahinter ist: Armut, Prekarisierung und ein wachsender Billiglohnsektor sind Garanten für billige Arbeitskräfte, die sich nicht trauen, sich zu wehren, wenn die Überstunden nicht bezahlt werden. Die gezwungen sind, 1-EuroJobs anzunehmen. Die es nicht wagen, sich zu organisieren. Das soll angeblich der Wirtschaft helfen und die Konjunktur ankurbeln, behaupten die Neoliberalen. Wir wissen: dieses Denken ist menschlich letztklassig und volkswirtschaftlicher Unsinn. Das wollen wir nicht zulassen, auch wenn wir weniger geworden sind. Wir klären über die ökonomischen Zusammenhänge auf und versuchen so, wieder mehr Menschen von der Richtigkeit unseres Weges zu überzeugen. Wir leben im achtreichsten Land der Erde und wir haben bereits vieles erreicht, das die Lebensbedingungen und die Sicherheit aller Menschen in Österreich und in Oberösterreich verbessert hat. Die SPÖ ist für viele Erfolge verantwortlich. Aber den vergangenen Zeiten zu gedenken bringt uns nicht nach vorne. Auch wenn uns klar ist, dass wir nicht auf alle Herausforderungen des gesellschaftlichen Lebens für alle gleich zufriedenstellende Antworten geben können. Dass die Welt zu komplex und vielschichtig ist, als alle Probleme in Oberösterreich lösen zu können. Jedes einzelne Gespräch, in dem wir uns mit unseren Mitmenschen auseinandersetzen, ihnen mit Offenheit und auf Augenhöhe begegnen, ist ein Schritt in Richtung unserer Ziele. Wenn wir aufbauend auf unseren Grundwerte Antworten entwickeln, viele Menschen einbinden und überzeugen, dann können wir in Oberösterreich zu mehr Gerechtigkeit, mehr Zusammenhalt und mehr Solidarität beitragen. Es gibt vieles zu tun. Vieles, für das es sich lohnt zu kämpfen. Daher zeigen wir, was für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher drinnen ist. Zeigen wir auch, was in und mit der Sozialdemokratie für die Menschen drinnen ist.
10
WAS DRINNEN SEIN MUSS Ein Blick in das Koalitionsabkommen von ÖVP und FPÖ zeigt: dieser Koalition geht es nicht um die Menschen. Dieser Koalition geht es um die Befriedigung von Einzelinteressen. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse einiger egoistisch agierender Wirtschaftstreibender und Ewiggestriger statt die Interessen aller arbeitenden Menschen und der Jugend. Die Rechnung dafür soll die Allgemeinheit zahlen. Das schwarz-blaue Abkommen ist ein Pakt der Verunsicherung. Es bietet keine Lösungen für steigende Mieten, für Rekordarbeitslosigkeit. Diese Fehlentwicklungen aufzuzeigen und Gegenmodelle zu präsentieren, das ist unsere Aufgabe in den kommenden Jahren. Diesen Weg mit Vehemenz und mit Ecken und Kanten zu gehen, das ist der Wunsch der Mitglieder und Funktionärinnen und Funktionäre, das ist die klare Botschaft.
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher auf Basis der NeustartArbeitsgruppen und der Neustart-Diskussionsforen folgende Themenschwerpunkte für die kommenden beiden Jahre:
ARBEIT UND WIRTSCHAFT Arbeit ist mehr als bloßes Geldverdienen. Gute Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung sind eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und ein gutes Miteinander in unserer Gesellschaft. Wir wissen, dass wir in diesen Forderungen mit den Gewerkschaften einen wirkungsmächtigen Partner in unseren Reihen haben. SPÖ und Gewerkschaft sowie der sozialdemokratische Wirtschaftsverband kämpfen Seite an Seite für die Interessen der arbeitenden Menschen in Oberösterreich. Gleichzeitig liegen unsere Herausforderungen in Zeiten der Rekordarbeitslosigkeit in der Absicherung vorhandener Arbeitsplätze und im Schaffen neuer Jobs. Um gute Arbeit für alle zu ermöglichen, bildet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Grundlage. Daher gilt unser Einsatz unter anderem dem Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, insbesondere für Kinder unter drei Jahren und dem Ausbau der Ganztagsschule in Oberösterreich.
Und das packen wir zuerst an in Oberösterreich: Wir treten auf allen Ebenen dafür ein, dass flächendeckend in Oberösterreich bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 die Hälfte der Schulen in ganztägig verschränkter Form geführt werden. Dadurch verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weil nicht nur die Betreuung der Schulkinder am Nachmittag gesichert ist, sondern Lernzeiten am Abend durch wertvolle gemeinsame Familienzeit ersetzt werden kann. Das erhöht auch die Bildungschancen der Kinder bei gleichzeitiger Gewährleistung der Wahlfreiheit der Eltern.
11
WOHNEN Wohnen ist ein Grundbedürfnis, doch unsere Mitglieder wissen von immer mehr Menschen, die mit Angst der nächsten Mietabrechnung entgegen blicken. Die Statistik gibt ihnen Recht. Alleine im vergangenen Jahr sind die Mietkosten um 5 % gestiegen. Sie waren damit Preistreiber Nr. 1. Gleichzeitig befinden sich rund 50.000 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher auf Wartelisten für passende Wohnungen. Während die FPÖ eine Wohnbaubudgetkürzung nach der anderen zulässt, reiben sich private VermieterInnen die Hände. Wir wollen mehr leistbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum für Jung und Alt und den Einsatz für ein gelungenes Zusammenleben vor Ort verstärken.
Und das packen wir zuerst an in Oberösterreich: Wir verleihen gemeinsam unserer Forderung nach dem Ausbau des 5x5-Modells für leistbares Wohnen für junge Menschen Nachdruck. Um dieses Projekt starten zu können, verlangen wir die Zweckwidmung von 2,2 Millionen Euro im Wohnbaubudget des Landes.
SOLIDARISCHE GESELLSCHAFT Ein gerechtes Oberösterreich kennt keine Spaltung in Oben und Unten. Alle Menschen verdienen die gleiche Teilhabe an der Gesellschaft, unabhängig von Status, Herkunft oder Geschlecht und sie verdienen die Chance sich entsprechend ihrer Möglichkeiten und Wünsche frei zu entfalten. Die Grundlage dafür bildet eine solidarische Gesellschaft, die eine flächendeckende Gesundheitsversorgung sowie ein gut ausgebautes Netz der sozialen Absicherung ermöglicht und gewährleistet. In Oberösterreich muss ein selbstbestimmtes Altern in Würde möglich sein. Das Recht zur Selbstbestimmung muss allen zustehen, daher fordern wir eine bedarfsgerechte Finanzierung des Sozialwesens, insbesondere auch bei Angeboten für Menschen mit Beeinträchtigungen. Ein gutes Zusammenleben braucht unseren gemeinsamen Einsatz vor Ort. Bestandteil davon ist ein vielfältiges kulturelles Angebot, zu dem alle Zugang haben müssen.
Und das packen wir zuerst an in Oberösterreich: Wir fordern eine Verbesserung der Spitalsreform. Durch den Ausbau des tagesklinisch-ambulanten Angebots muss eine gute Erst- bzw. Notversorgung in allen Bezirken wieder sichergestellt werden.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
12
LEITANTRAG 1.3 ZEIT FÜR VERÄNDERUNG 3.0 – ZUKUNFT SIEHT ANDERS AUS eingebracht durch die Landesfrauenorganisation der SPÖ OÖ
PARTEIARBEIT 2030 - ZUKUNFT NEU DENKEN. Wann, wenn nicht jetzt, nach dem historisch schlechtesten Wahlergebnis in Oberösterreich, nehmen wir unseren Auftrag zur Veränderung wahr. In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit, steigender Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit ist es an der Zeit, klare Antworten und Positionen auf die Herausforderungen des 3. Jahrtausends zu finden. Eine zentrale Frage, die wir nur alle gemeinsam beantworten können, ist die Frage nach einer gemeinsamen guten, lebenswerten Zukunft. Mit unserem Leitantrag „Zeit für Veränderung 3.0 – Zukunft sieht anders aus“ wollen wir den ersten Schritt setzen, um gemeinsam ZUKUNFT 2030 zu gestalten.
SCHÄRFUNG DES POLITISCHEN PROFILS Dazu ist es einerseits erforderlich, die notwendige inhaltliche Positionierung und Schärfung unseres politischen Profils anzugehen, und zweitens, die organisatorische strukturelle Neuorganisation zu schaffen (siehe Leitantrag 3). Immer weniger WählerInnen sehen in der Sozialdemokratie eine Garantin für eine gute Zukunft und das nicht erst so, seit Menschen, die auf der Flucht sind, zu uns kommen. Wir müssen uns die Frage stellen, warum dies so ist. Fehlen die klaren Ansagen auf brennende Fragen? Fühlen sich die WählerInnen von uns verstanden und ernst genommen?
NEVER-ENDING STORY Dazu kommt: Noch immer verdienen Frauen weniger als Männer, noch immer ist das Kinderbetreuungsangebot nicht mit den Herausforderungen der Arbeitswelt vereinbar und immer mehr Frauen schlittern direkt von der Erwerbsarmut in die Altersarmut. Wenn es auch gesetzlich geregelt ist, dass Frauen genau so viel verdienen wie ihre männlichen Kollegen - die Praxis sieht dennoch anders aus. Gerade männlich dominierte Berufe sind besser bezahlt - der Anteil der Frauen ist hier überschaubar, die Verpflichtung zur Einkommenstransparenz ist daher von zentraler Bedeutung. Care Arbeit (Haushalt, Pflege, Betreuung) wird noch immer zum überwiegenden Teil von Frauen erledigt. Aber gerade vielen junge Frauen, die noch am Beginn ihres Berufslebens stehen, ist nicht bewusst, wie schnell sie an die „gläserne Decke“ stoßen können.
13
Der unermüdliche und konsequente Einsatz der SPÖ Frauen, die Ungleichbehandlungen, die in einem Frauenleben auftreten können, aufzuzeigen und mit konkreten Lösungen entgegenzuwirken, erscheint vielen als Hamsterrad– als „Never-Ending Story“. Doch Beharrlichkeit führt zum Ziel – einiges hat sich schon verbessert. Immer mehr Männer gehen in Karenz, Einkommensberichte sorgen für eine bessere Transparenz. Frauen sind mittlerweile besser ausgebildet als Männer. Die Entlastung durch die Steuerreform bringt vor allem Frauen mit kleineren Einkommen mehr in der Brieftasche. Das Sexualstrafrechtsgesetz wurde geschärft, Gewaltschutzeinrichtungen werden vermehrt ausgebaut, etc.
ZEIT FÜR VERÄNDERUNG Die SP Frauen OÖ sind gefordert, wachsam und lautstark zu bleiben. Wir sind aber auch gefordert, alte Lösungsansätze zu aktualisieren, um neue Denkanstöße in Gang zu setzen. Wir müssen uns fragen, wie geht es den Frauen „da draußen“, was ist ihre Vorstellung von „gerechter Frauenpolitik“. Die SP Frauen OÖ haben mit ihrem Unerhört-Projekt schon jene Gruppen von Frauen berücksichtigt, die sich in prekären Lebenssituationen befinden und sich mit dem Alltag abmühen. Dazu haben wir viele Frauen in Oberösterreich befragt. Wir wollen aber auch wissen, wie es Frauen aus anderen gesellschaftlichen Schichten geht: den Müttern mit kleinen Kindern, den jungen Studienabsolventinnen, den weiblichen Lehrlingen in den Betrieben, Frauen, die im Job erfolgreich sind, etc. Ganz aktuell müssen uns auch die Asylwerberinnen am Herzen liegen. Frauen die nach wochenlanger Flucht, schweren Traumatisierungen nach Österreich kommen, brauchen auch hier die notwendige Betreuung um mit dem Erlebten fertig werden zu können. Aber wir bleiben dabei: viele unserer Forderungen werden wir so lange wiederholen, bis sie erfüllt sind. Wir werden nicht müde und bleiben dran an gerechter Frauenpolitik – auch wenn die Machtverhältnisse im Land unser Engagement nicht vereinfachen werden.
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher: Frauenpolitik 2030 - Gleichstand statt Stillstand – Zeit für Veränderung
ArbeitsZeit 3.0 o o o o o
o
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit Lebensphasenorientierte Arbeitszeit Mindestlohn von € 1.700 – von Vollzeit muss frau leben können Rechtsanspruch auf Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit innerhalb eines Betriebes Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich. Auch deswegen, damit mehr Zeit bleibt, die Hausarbeit partnerschaftlich aufzuteilen. Und weder Frauen noch Männer gezwungen sind, Teilzeit arbeiten zu gehen Einführung einer 6. Urlaubswoche 14
o o o o o o
BildungsZeit 3.0 o o o
o o o o o o
Ausbau von guten Kinderbetreuungseinrichtungen (vor allem für Unter-Dreijährige) mit passenden Öffnungszeiten (Ganztagesbetreuung bzw. Erfüllung der ViF-Kriterien) – auch für spezielle Situationen (z.B. Nachdienst) Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr Änderung der Fördermittel-Richtlinien für Kindergärten Papakarenz fördern: bezahltes Papamonat sowohl im öffentlichen Dienst, als auch in der Privatwirtschaft – ebenso für gleichgeschlechtliche Partnerschaften Elternteilzeit verbessern – für beide Elternteile gleichzeitig Pflegefreistellung verbessern – für beide PartnerInnen Reform des Unterhaltsvorschuss-Rechts (z.B. Anspruch auf Vorschuss bis zum Ende des Bezugs der Familienbeihilfe)
PensionsZeit 3.0 o o o
Ausbau der echten Ganztagsschule Bildung beginnt schon im Kleinkindalter: Kinderbetreuungseinrichtungen sind Kinderbildungseinrichtungen Politische Bildung ab der Unterstufe
KinderZeit 3.0 o
Einkommensberichte evaluieren und weiterentwickeln zur Förderung der Einkommenstransparenz mehr Frauen in Führungsetagen innerbetriebliche Frauen-Förderungen verstärken durch Koppelung der öffentlichen Auftragsvergabe weibliche EPUs durch Beratung fördern; Krankengeld ab dem 4. Tag Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe abschaffen Verbesserung der Arbeitsbedingungen - Unternehmen, die krankmachende Arbeitsbedingungen nicht abstellen, müssen mit Konsequenzen rechnen, nachhaltige Kontrollen sind notwendig.
keine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters! Bessere Bewertung von Kinder- und Arbeitslosenzeiten Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes
LebensZeit 3.0 o o o o
Gendergerechte Medizin Ausbau von Frauenberatungseinrichtungen Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafrecht! Frauen sind besonders stark von psychiatrischen Erkrankungen betroffen. Die Rahmenbedingungen im Arbeits- und Privatleben müssen insoweit geändert werden, um hier zu einer deutlichen Entlastung zu führen. 15
o o o o o o o o o o
DiskussionsZeit 3.0 – wir wollen wissen, wie es den Frauen geht o o
o
Frauen leisten den Großteil der unbezahlten Haus- und Pflegearbeit. Deswegen braucht es Arbeitszeitverkürzung und ausreichend beste Pflegeplätze Unterstützung für pflegende Angehörige – Versicherungsmodelle ausbauen Neubewertung der Pflegeberufe: gute Arbeitsbedingungen für Pflegeberufe Mehr Unterstützungsleistungen als Geldleistungen bei der Care-Arbeit Gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleichstellen – in allen Rechtsbereichen Rücknahme der Kürzungen der Wohnbeihilfe für AlleinerzieherInnen Leistbaren Wohnraum schaffen, den öffentlichen Wohnbau fördern Ausbau des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Bereich Erhöhung der Mindestsicherung Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser sowie Übergangswohnungen (nach den Richtlinien des Landes OÖ) ausbauen; barrierefreie Gestaltung
Frauendiskussionsrunden/1x pro Quartal zu einem bestimmten Thema – auf Landesebene Förderung von Diskussionsrunden in den Bezirken
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
16
LEITANTRAG 1.4 ZEIT FÜR VERÄNDERUNG 3.0 – FRAUENARBEIT IN DER SPÖ OÖ eingebracht durch die Landesfrauenorganisation der SPÖ OÖ
PARTEIARBEIT 2030 - ZUKUNFT NEU DENKEN. Eine zentrale Frage für die Zukunft wird es sein, inwiefern die Frauen in der SPÖ eine tragende Rolle spielen, wie sie sichtbar werden - nicht nur als Frauenorganisation, nicht nur als lästiges Anhängsel, wenn es um eine gleichberechtige Teilhabe in gesellschaftlichen und politischen Belangen geht – jenseits von Quotenregelung und Gender-Mainstreaming. Das erfordert einen respektvollen und wertschätzenden Umgang in unserer Bewegung. Unser Ziel als SPÖ Frauenorganisation muss es sein, entscheidenden Einfluss darauf zu nehmen, welche Angebote die SPÖ den Oberösterreicherinnen (und zwar nicht nur in Vorwahlzeiten) zu bieten hat. Dieses Know-How der SP Frauen OÖ zu nützen, wurde (im Gegensatz zu früheren Wahlgängen) von der SP Landesorganisation zuletzt grob vernachlässigt. Fakt ist, dass es der SPÖ bei den letzten Wahlen nicht gelungen ist, die Oberösterreicherinnen anzusprechen, jenes Ausmaß auszuschöpfen, in dem Frauen für Botschaften der SPÖ empfänglich sind. Viele Frauen in unserem Bundesland sind so als potentielle Wählerinnen für die SPÖ verlorengegangen. Zwar wird die SPÖ in OÖ nach wie vor von mehr Frauen als Männern (21% zu 15%) gewählt, im Vergleich zu den Landtagswahlen 2009 jedoch gibt es einen Stimmenverlust bei Frauen (25 % im Jahr 2009). Den größten Zuspruch findet die SPÖ bei den Frauen ab 45 mit 22 % (Quelle: SORA Wahltagsbefragung Landtagswahl OÖ 2015 http://www.sora.at/themen/wahlverhalten/wahlanalysen/ltw-ooe15.html). Es geht nicht darum, Defizite aufzuzeigen, sondern Perspektiven in einem europäischen Gefüge anzubieten: Existenz- und Abstiegsängste, die die Menschen seit langem plagen, (Furcht vor Jobverlust, Angst, sich die Wohnung nicht mehr leisten zu können, Unsicherheit gegenüber dem Islam…) müssen aufgegriffen und offensiv thematisiert werden. Es muss zur Selbstverständlichkeit werden, Frauen und ihre Anliegen in gebührendem, weil gesellschaftlich relevantem Ausmaß, in der Ausrichtung der Politik der SP Oberösterreich zu berücksichtigen - nicht als Good Will, sondern als Gebot der Stunde, um der SPÖ wieder zu neuer Stärke zu verhelfen. Die Geschlechterquote wird in der Gesamtorganisation immer als lästige Notwendigkeit gesehen, die man, wenn es hart auf hart kommt, leicht außer Kraft setzt. Wir fordern daher ein konsequentes und glaubwürdiges Auftreten der Repräsentanten und Repräsentantinnen der SPÖ zur
17
Geschlechterquote auf allen Ebenen. Frauen, die ein Mandat erhalten haben, als Quotenfrauen zu bezeichnen, ist einer SPÖ unwürdig. Frauenthemen müssen im Sinne des Gendermainstreamings in allen Aktivitäten der Landespartei berücksichtigt werden. Sei es bei Kampagnen, in der Öffentlichkeitsarbeit oder in der inhaltlichen Arbeit. Die SPÖ ist in den Frauenfragen immer noch die glaubwürdigste Partei. Deshalb muss es eine konsequente Einbindung der SPÖ Frauen in allen Bereichen geben.
NEUGESTALTUNG DER FRAUENARBEIT Darüber hinaus ist uns die Vernetzung der Frauenarbeit ein zentrales Anliegen. Um uns als starke Frauenorganisation organisieren zu können, müssen wir uns vernetzen und unsere Zusammenarbeit optimieren – auch um innerhalb unserer Organisation gut aufgestellt zu sein und eine stärkere Rolle zu übernehmen. Wie verbessern wir also die Arbeitsbeziehungen des Landesfrauenvorstands zu den Bezirksfrauen oder zu den Frauen vor Ort – und umgekehrt? Wie können wir die Arbeit und die Unterstützung effektiver gestalten? Wie erreichen wir mit den Ideen der SPÖ Frauen möglichst viele weibliche (und natürlich auch männliche) Mitglieder und können so unsere Lösungsansätze auf eine breite Basis stellen? Ein besonderes Augenmerk wollen wir auch auf die Einbeziehung der Frauen in den Jugendorganisationen, befreundeten Organisationen und des Frauenbündnis 8. März legen.
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
Konsequentes und glaubwürdiges Auftreten und Handeln der Repräsentanten und Repräsentantinnen der SPÖ zur Geschlechterquote auf allen Ebenen
Verstärkte Einbindung der Landesfrauenvorsitzenden Landesfrauenvorstands in Entscheidungsprozesse der Landespartei
Organisation von Wahlkreistreffen um mehr Vernetzung für die Frauen vor Ort sicherzustellen
Verankerung der Frauenarbeit in den Bezirksbüros und Zugriff auf Ressourcen, Zeit und Geld
Verstärkte Vernetzung mit den Frauen in den Jugendorganisationen (SJ, AKS, VSStÖ, JG)
Verstärkte Vernetzung mit den Frauen in den Organisationen, die zur Landesfrauenkonferenz delegierungsberechtigt sind (SWV, ASKÖ, Arbeitsgemeinschaft 60+, FSG, SOHO, Bauern, Sozialdem. FreiheitskämpferInnen, BSA, Mietervereinigung, Landesbildung, SLÖ, GVV)
und
des
18
Fortführung der Vernetzung mit Frauenvereinen in OÖ durch die weitere Mitarbeit im Bündnis 8. März
Gemeinsame Aktionstage als sichtbares Frauenpolitik innerhalb der Sozialdemokratie
Aktive Förderung und Personalentwicklung von Frauen in allen politischen Bereichen (Frauenakademie, Bildungsangebote, Mentoring)
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission:
Zeichen
einer
fortschrittlichen
Siehe Beilage
19
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
STATUTENANTRAG 2.1 ÄNDERUNG DES ORGANISATIONSSTATUTS eingebracht durch den Landesparteivorstand der SPÖ OÖ
Durch die Änderung des Organisationsstatuts der Bundesorganisation wurden einige statutarische Änderungen auch im Organisationsstatut der Landesorganisation Oberösterreich fällig. Das Parteiengesetz macht bei den befreundeten Organisationen weitere Änderungen notwendig. Um künftig den befreundeten Organisationen mehr Mitsprache im Landesparteivorstand einzuräumen, werden künftig 2 Sitzungen des Parteivorstandes jährlich als „erweiterter Landesparteivorstand“ geführt, zu dem neben den gewählten Mitgliedern des Parteivorstandes auch alle Vorsitzenden und GeschäftsführerInnen der, zum Parteitag delegierungsberechtigten Organisationen eingeladen werden. Diese Neuerung findet sich in §56. Künftig wird es möglich sein, den Landesparteivorstand am Landesparteitag in nur einem Wahlgang zu wählen. Auch der Digitalisierung der Parteiarbeit wird Rechnung getragen, indem die digitalen Medien und das Medium E-Mail Eingang in das Statut finden. In einigen Punkten wird das Statut an die Parteirealität angepasst, so etwa an die Tatsache, dass Delegierte zum Landes- oder Bundesparteitag nicht auf der, alle 2 Jahre stattfindenden Bezirkskonferenz gewählt werden sondern im Ausschuss. Diese Änderungen wurden auch für die Delegierungen von Sektionen und Orts-/Stadtparteien zur nächsthöheren Konferenz eingefügt. Sämtliche Änderungen können im Detail der Gegenüberstellung auf den nächsten Seiten entnommen werden.
20
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
§7 Rechte der Mitglieder
§7 Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht, entsprechend den Bestimmungen Jedes Mitglied hat das Recht, entsprechend den Bestimmungen dieses Statutes dieses Statutes 4. sich in politischen und organisatorischen Fragen schriftlich an den jeweils zuständigen Bezirks- oder Landesparteivorstand oder insbesondere an den Bundesparteivorstand zu wenden. Der Bundesparteivorstand hat innerhalb von acht Wochen zu antworten. Der Bezirks- oder Landesparteivorstand hat innerhalb von vier Wochen eine qualifizierte Auskunft zu erteilen; dieses Mitgliederrecht gegenüber dem Bezirks- oder Landesparteivorstand erstreckt sich auf alle Anfragenden, auch wenn sie nicht Mitglieder der SPÖ sind. §7a Mitbestimmung der Mitglieder 5. Bei Vorwahlen sind die von den zuständigen Organen der SPÖ vor- geschlagenen KandidatInnenlisten den SPÖ-Mitgliedern des jeweiligen Organisationsbereiches zur Abstimmung vorzulegen. Diese können durch den Wahlvorgang verändert werden. Für die Durchführung gilt § 59 Abs. (5). §12 Vertrauenspersonen (3) Wahlvorschläge für die Bezirksausschüsse und den Landesparteivorstand sind den wahlberechtigten Delegierten mindestens 14 Tage vor der Wahl bekanntzugeben. Als Wahlvorschläge gelten neben den Vorschlägen der Wahlkommission Anträge von delegierungsberechtigten Organisationen, Anträge von Delegierten sowie Bewerbungen nach § 7 Abs. (3) dieses
4. sich in politischen und organisatorischen Fragen schriftlich an den jeweils zuständigen Bezirks- oder Landesparteivorstand oder insbesondere an den Bundesparteivorstand zu wenden. Der Bundesparteivorstand hat innerhalb von acht Wochen zu antworten. Der Bezirks- oder Landesparteivorstand hat innerhalb von vier Wochen eine qualifizierte Auskunft zu erteilen; dieses Mitgliederrecht gegenüber dem Bezirks- oder Landesparteivorstand erstreckt sich auf alle Anfragenden, auch wenn sie nicht Mitglieder der SPÖ sind. §7a Mitbestimmung der Mitglieder 5. Bei Vorwahlen sind die von den zuständigen Organen der SPÖ vor- geschlagenen KandidatInnenlisten den SPÖ-Mitgliedern des jeweiligen Organisationsbereiches zur Abstimmung vorzulegen. Diese können durch den Wahlvorgang verändert werden. Für die Durchführung gilt § 59 Abs. (5). §12 Vertrauenspersonen (3) Wahlvorschläge für die Bezirksausschüsse und den Landesparteivorstand sind den wahlberechtigten Delegierten mindestens 14 7 Tage vor der Wahl bekanntzugeben. Als Wahlvorschläge gelten neben den Vorschlägen der Wahlkommission Anträge von delegierungsberechtigten Organisationen, Anträge von Delegierten sowie Bewerbungen nach
21
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT Organisationsstatutes. Diese Anträge und Bewerbungen sind der Wahlkommission im Wege der Bezirksgeschäftsstelle bzw. der Landesgeschäftsstelle mindestens 21 Tage vor der Wahl schriftlich mit- zuteilen. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nur berücksichtigt werden, wenn dies von mindestens zwei Drittel der anwesenden wahlberechtigten Delegierten beschlossen wird.
§13 Geschlechterquote
Statut NEU § 7 Abs. (3) dieses Organisationsstatutes. Diese Anträge und Bewerbungen sind der Wahlkommission im Wege der Bezirksgeschäftsstelle bzw. der Landesgeschäftsstelle mindestens 21 Tage vor der Wahl schriftlich mitzuteilen. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nur berücksichtigt werden, wenn dies von mindestens zwei Drittel der anwesenden wahlberechtigten Delegierten beschlossen wird. §13 Geschlechterquote
(1) Die SPÖ tritt für die volle Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein und ist bestrebt, diesen Grundsatz auch in ihrer eigenen politischen Arbeit, bei der Zusammensetzung aller ihrer Gremien und bei der Erstellung ihrer KandidatInnenlisten zu verwirklichen.
(1) Die SPÖ tritt für die volle Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein und ist bestrebt, diesen Grundsatz auch in ihrer eigenen politischen Arbeit, bei der Zusammensetzung aller ihrer Gremien und bei der Erstellung ihrer KandidatInnenlisten zu verwirklichen.
(2) Sowohl bei der Wahl von FunktionärInnen der SPÖ wie bei der Erstellung von KandidatInnen auf Listen der SPÖ soll daher dafür vorgesorgt werden, dass nicht weniger als 40 % Frauen und nicht weniger als 40 % Männer vertreten sind.
(2) Sowohl bei der Wahl von FunktionärInnen der SPÖ wie bei der Erstellung von KandidatInnen auf Listen der SPÖ soll daher dafür vorgesorgt werden, dass nicht weniger als 40 % Frauen und nicht weniger als 40 % Männer vertreten sind.
(3) KandidatInnen-Listen verantwortlich sind, haben die in diesem Statut (§ 13 Abs. 2) festgelegte Quote einzuhalten. Bei der Listenerstellung ist die jeweilige Frauenorganisation aktiv im Vorfeld einzubinden.
(3) Jene Organe der SPÖ, die für die Erstellung von Wahlvorschlägen bzw. von Vorschlägen von KandidatInnen-Listen verantwortlich sind, haben die in diesem Statut (§ 13 Abs. 2) festgelegte Quote einzuhalten. Die Erstellung ist verpflichtend mit der jeweiligen Frauenorganisation abzustimmen.Bei der Listenerstellung ist die jeweilige Frauenorganisation aktiv im Vorfeld einzubinden.
(4) Sowohl bei der Durchführung von Abstimmungen über Wahlvorschläge wie bei der Durchführung von Vorwahlen und bei der Abstimmung über KandidatInnen-Listen sind geeignete Vorsorgen zu treffen, durch die - bei voller Wahrung der demokratischen Entscheidungsfreiheit von Delegierten bzw.
(4) Sowohl bei der Durchführung von Abstimmungen über Wahlvorschläge wie bei der Durchführung von Vorwahlen und bei
22
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT Mitgliedern - die Einhaltung dieser Quote sichergestellt wird. (5) Bei der Erstellung von KandidatInnenlisten ist auch darauf zu achten, dass die Einhaltung dieser Quote nicht nur innerhalb der Gesamtzahl der KandidatInnen gewährleistet ist, sondern insbesondere auch unter den voraussichtlich wählbaren KandidatInnen. Sollte es so sein, dass sich nicht genügend KandidatInnen eines Geschlechts auf der Liste finden, so soll diese mit nur einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen des Beschlussgremiums als angenommen gelten. Die Abstimmung darüber erfolgt in geheimer Abstimmung in Wahlzellen. (6) Über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehend, sind KandidatInnenlisten so zu erstellen, dass auf der Landesliste das Reißverschlussprinzip durchgehend Anwendung findet. Auf Gemeinde-, Bezirks-, und Regionalwahlkreislisten ist innerhalb der ersten Hälfte der Gesamtliste das Reißverschlussprinzip anzuwenden. (7) Scheidet ein/e MandatarIn, unabhängig aus welchem Grund, aus, ist durch Nachrückung sicherzustellen, dass die Einhaltung der Quote erhalten bleibt bzw. erzielt wird. (8) Verstößen gegen Abs. 2 bis 4 ist betreffend der Erstellung von KandidatInnenlisten wie folgt vorzugehen: Bei Wahlen zum Landtag ist die Landesliste so zu erstellen, dass der entsprechende Ausgleich auf den wählbaren Plätzen geschaffen wird. Bei Wahlen zum Nationalrat ist ein entsprechender Ausgleich auf den wählbaren Plätzen zuerst auf den Landeslisten sicherzustellen.
Statut NEU der Abstimmung über KandidatInnen-Listen sind geeignete Vorsorgen zu treffen, durch die - bei voller Wahrung der demokratischen Entscheidungsfreiheit von Delegierten bzw. Mitgliedern - die Einhaltung dieser Quote sichergestellt wird. (5) Bei der Erstellung von KandidatInnenlisten ist auch darauf zu achten, dass die Einhaltung dieser Quote nicht nur innerhalb der Gesamtzahl der KandidatInnen gewährleistet ist, sondern insbesondere auch unter den voraussichtlich wählbaren KandidatInnen. Sollte es bei der Erstellung von Gemeinderatslisten so sein, dass sich nicht genügend KandidatInnen eines Geschlechts auf der Liste finden, so soll diese mit nur einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen des Beschlussgremiums als angenommen gelten. Die Abstimmung darüber erfolgt in geheimer Abstimmung in Wahlzellen. (6) Über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehend, sind KandidatInnenlisten für öffentliche Mandate so zu erstellen, dass auf der Landesliste und den Bezirkslisten das Reißverschlussprinzip durchgehend Anwendung findet. Auf Gemeinde-, Bezirks-, und Regionalwahlkreislisten Bei Gemeinderatswahlen ist innerhalb der ersten Hälfte der Gesamtliste das Reißverschlussprinzip anzuwenden. Bei Wahlen zum Landtag kann von diesen Bestimmungen insofern bei der Erstellung von Bezirkslisten abgegangen werden, soweit dies unter Berücksichtigung der auf die SPÖ entfallenden Mandatsanzahl dazu dient, dass in der nächsten Gesetzgebungsperiode des Landtages nicht weniger als 40% weibliche und nicht
23
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT Sollte dies nicht möglich sein, ist der entsprechende Ausgleich über die Bundesliste zu gewährleisten. Hat der Ausgleich über die Bundesliste zu erfolgen, so können aus dem betroffenen Bundesland bis zur Erfüllung der betroffenen Bestimmungen nur GenossInnen jenes Geschlechtes auf den wählbaren Plätzen Aufnahme finden, für die der Ausgleich geschaffen werden muss. Nicht betroffen von den Bestimmungen der lit. a)-c) sind sozialdemokratische Mitglieder der Landes- oder Bundesregierung. (9) Die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen ist durch die jeweils zuständige Kontrollkommission zu überprüfen, welche in den dafür zuständigen Gremien schriftlich und mündlich berichtet. Falls der Bericht ergibt, dass die Quote nicht erfüllt ist, ist im Bedarfsfalle vom betroffenen Vorstand auch ein jährlicher Fortschrittsbericht zur Frauenförderung vorzulegen. Dem Vorstand der nächsthöheren Organisationsebene ist darüber umgehend schriftlich und mündlich zu berichten. Weiters ist ein schriftlicher Fortschrittsbericht für die jeweilige Parteikonferenz oder -tag durch die zuständigen GeschäftsführerInnen zu erstellen und aufzulegen.
Statut NEU weniger als 40% männliche Abgeordnete vertreten sind. (7) Scheidet ein/e MandatarIn, unabhängig aus welchem Grund, aus, ist durch Nachrückung sicherzustellen, dass die Einhaltung der Quote erhalten bleibt bzw. erzielt wird. Verstößen gegen Abs. 2 bis 4 ist betreffend der Erstellung von KandidatInnenlisten wie folgt vorzugehen: Bei Wahlen zum Landtag ist die Landesliste so zu erstellen, dass der entsprechende Ausgleich auf den wählbaren Plätzen geschaffen wird. Bei Wahlen zum Nationalrat ist ein entsprechender Ausgleich auf den wählbaren Plätzen zuerst auf den Landeslisten sicherzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der entsprechende Ausgleich über die Bundesliste zu gewährleisten. Hat der Ausgleich über die Bundesliste zu erfolgen, so können aus dem betroffenen Bundesland bis zur Erfüllung der betroffenen Bestimmungen nur GenossInnen jenes Geschlechtes auf den wählbaren Plätzen Aufnahme finden, für die der Ausgleich geschaffen werden muss. Nicht betroffen von den Bestimmungen der lit. a)-c) sind sozialdemokratische Mitglieder der Landesoder Bundesregierung.
Dieser hat folgende Aufstellungen über den Frauen- und
(8) Bei Nationalratswahlen sind die Landeslisten so zu erstellen, dass unter Berücksichtigung der auf die SPÖ entfallende Mandatsanzahl für Oberösterreich in der nächsten Gesetzgebungsperiode des Nationalrats nicht weniger als 40% weibliche und nicht weniger als 40% männliche Abgeordete
24
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT Männeranteil in Zahlen und Prozentwerten zu beinhalten:
Mitglieder der Landesregierung Nationalrat Bundesrat Landtag BürgermeisterInnen VizebürgermeisterInnen StadträtInnen Gemeindevorstandsmitglieder GemeinderätInnen Bezirksausschuss, -vorstand Landesparteivorstand
Statut NEU vertreten sind. Dies bedingt die zeitgerechte Befassung über die Zusammensetzung und Reihung aller KandidatInnen im Gesamtüberblick aller Listen der jeweiligen Landesparteiorganisation. (9) Listen, die den Bestimmungen des Absatzes 8 widersprechen, sind damit ungültig. (10) Die Landesparteilisten sind unmittelbar nach Beschlussfassung im Landesparteivorstand und damit vor Beschluss im Landesparteirat/-tag dem Bundesparteivorstand zu übermitteln. Stellt der Bundesparteivorstand Verstöße gegen §16 des Bundesstatuts fest, ist er verpflichtet, den Landesparteivorstand davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen, dass der Bundesparteivorstand die betroffene Liste nicht den Delegierten zum Bundesparteirat als Antrag zur Beschlussfassung vorlegen wird. (11) Der Landesparteivorstand ist verpflichtet, dem Bundesparteivorstand umgehend eine statutenkonforme Landesliste zu übermitteln. Sollte diese den statutarischen Bestimmungen nicht entsprechen, hat der Bundesparteivorstand diese Landesparteiliste statutenkonform zu korrigieren. (12) Die Bestimmungen der Absätze 8 und 9 gelten sinngemäß bei Wahlen zum Landtag. (13) Die Überprüfung der Listenerstellung betreffend der Einhaltung dieser statutarischen Bestimmungen bei Gemeinderatswahlen erfolgt durch die jeweilige Kontrollkommission. (9) (14) Die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen ist durch die jeweils zuständige Kontrollkommission zu überprüfen, welche in den dafür zuständigen Gremien schriftlich und mündlich 25
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU berichtet. Falls der Bericht ergibt, dass die Quote nicht erfüllt ist, ist im Bedarfsfalle vom betroffenen Vorstand auch ein jährlicher Fortschrittsbericht zur Frauenförderung vorzulegen. Dem jeweiligen Vorstand ist auch ein jährlicher Fortschrittsbericht zur Frauenförderung vorzulegen. Dieser Bericht hat auch diesbezüglich geplante Vorhaben der nächsten Funktionsperiode des jeweiligen Vorstandes zu enthalten. Dem Vorstand der nächsthöheren Organisationsebene ist darüber umgehend schriftlich und mündlich zu berichten. Weiters ist ein schriftlicher Fortschrittsbericht für die jeweilige Parteikonferenz oder -tag durch die zuständigen GeschäftsführerInnen zu erstellen und aufzulegen. Dieser hat folgende Aufstellungen über den Frauenund Männeranteil in Zahlen und Prozentwerten zu beinhalten:
Mitglieder der Landesregierung Nationalrat Bundesrat Landtag BürgermeisterInnen VizebürgermeisterInnen StadträtInnen Gemeindevorstandsmitglieder GemeinderätInnen Bezirksausschuss, -vorstand Landesparteivorstand
26
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
§15 Bildungsinstitute
§15 Bildungsinstitute
(1) Zur Vernetzung von Wissenschaft und Politik und zur Weiterbildung von FunktionärInnen und Mitgliedern sowie zur Unterstützung der Bildungsarbeit werden in der Landesgeschäftsstelle der SPÖ Oberösterreich zwei Bildungsinstitute eingerichtet. (2) Das Marie Jahoda / Otto Bauer Institut organisiert die Vernetzung von Wissenschaft und Politik. Schwerpunkte der Tätigkeit sind die inhaltliche Grundlagenarbeit, der Kontakt mit WissenschafterInnen, der Wissenstransfer in die politische Praxis und die Politisierung der Parteiarbeit. Weitere Arbeitsfelder werden durch den Vereinsvorstand festgelegt. (3) Das Hertha Firnberg / Bruno Kreisky Institut unterstützt die Personalentwicklung in der SPÖ Oberösterreich. Schwerpunkte sind die Organisation von Weiterqualifizierungsprogrammen für FunktionärInnen auch im akademischen Bereich, sowie die Vernetzung mit anderen Bildungsinitiativen innerhalb der Sozialdemokratie. Weitere Arbeitsfelder werden durch den Vereinsvorstand festgelegt.Das Marie Jahoda / Otto Bauer Institut organisiert die Vernetzung von Wissenschaft und Politik. Schwerpunkte der Tätigkeit sind die inhaltliche Grundlagenarbeit, der Kontakt mit WissenschafterInnen, der Wissenstransfer in die politische Praxis und die Politisierung der Parteiarbeit. Weitere Arbeitsfelder werden durch den Vereinsvorstand festgelegt.
(1) Zur Vernetzung von Wissenschaft und Politik und zur Weiterbildung von FunktionärInnen und Mitgliedern sowie zur Unterstützung der Bildungsarbeit werden in der Landesgeschäftsstelle der SPÖ Oberösterreich zwei Bildungsinstitute eingerichtet. (2) Das Marie Jahoda / Otto Bauer Institut organisiert die Vernetzung von Wissenschaft und Politik. Schwerpunkte der Tätigkeit sind die inhaltliche Grundlagenarbeit, der Kontakt mit WissenschafterInnen, der Wissenstransfer in die politische Praxis und die Politisierung der Parteiarbeit. Weitere Arbeitsfelder werden durch den Vereinsvorstand festgelegt. (3) Das Hertha Firnberg / Bruno Kreisky Institut unterstützt die Personalentwicklung in der SPÖ Oberösterreich. Schwerpunkte sind die Organisation von Weiterqualifizierungsprogrammen für FunktionärInnen auch im akademischen Bereich, sowie die Vernetzung mit anderen Bildungsinitiativen innerhalb der Sozialdemokratie. Weitere Arbeitsfelder werden durch den Vereinsvorstand festgelegt.Das Marie Jahoda / Otto Bauer Institut organisiert die Vernetzung von Wissenschaft und Politik. Schwerpunkte der Tätigkeit sind die inhaltliche Grundlagenarbeit, der Kontakt mit WissenschafterInnen, der Wissenstransfer in die politische Praxis und die Politisierung der Parteiarbeit. Weitere Arbeitsfelder werden durch den Vereinsvorstand festgelegt.
27
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
§16 Sozialdemokratische Frauenarbeit
§15 16 Sozialdemokratische Frauenarbeit
(2) Vor dem ordentlichen Landesparteitag findet die Landesfrauenkonferenz statt. Die Landesfrauenkonferenz wählt den Landesfrauenvorstand und berät die Richtlinien für die besondere Arbeit unter den Frauen. Diese Richtlinien sind dem Landesparteitag zur Beschlussfassung vorzulegen.
(2) Vor dem ordentlichen Landesparteitag findet die Landesfrauenkonferenz statt. Die Landesfrauenkonferenz wählt den Landesfrauenvorstand und berät die Richtlinien für die besondere Arbeit unter den Frauen. Diese Richtlinien sind dem Landesparteitag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zur Teilnahme sind berechtigt:
Zur Teilnahme sind berechtigt:
4. zehn Delegierte als Vertreterinnen der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im Österreichischen Gewerkschaftsbund. §17 Junge Generation (2) Die Arbeitsgemeinschaften der „Jungen Generation“ haben vor allem die Aufgabe,
4. zehn Delegierte als Vertreterinnen der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im Österreichischen Gewerkschaftsbund.GewerkschafterInnen in der SPÖ. §16 17 Junge Generation (2) Die Arbeitsgemeinschaften der „Jungen Generation“ haben vor allem die Aufgabe,
Wahlarbeit unter der jungen Generation zu leisten; politische Arbeit unter jungen StaatsbürgerInnen zu leisten; der Partei junge Mitglieder zu werben; junge Mitglieder mit dem sozialdemokratischen Gedankengut vertraut zu machen und sie als Vertrauenspersonen der SPÖ zu gewinnen; Foren zu bilden, in denen junge Menschen tätig werden können.
(6) Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft und der Wahlvorgang für ihre FunktionärInnen sowie ihre Vertretung in den Organen der Partei werden durch ein Regulativ geregelt, das vom Landesparteivorstand beschlossen wird und den Bestimmungen
Wahlarbeit unter der jungen Generation zu leisten; Junge MitbürgerInnen mit sozialdemokratischem Gedankengut vertraut zu machen; Die Auseinandersetzung mit dem sozialdemokratischen Gedankengut anzuregen und politische ABildungs- und Überzeugungsarbeit unter jungen StaatsbürgerInnen in der Bevölkerung zu leisten; der Partei junge Mitglieder zu werben junge MitarbeiterInnen, Mitglieder und/oder WählerInnen zu gewinnen; junge Mitglieder mit dem sozialdemokratischen Gedankengut vertraut zu machen und sie als Vertrauenspersonen der SPÖ zu gewinnen;
28
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT des Bundesregulatives entsprechen muss.
Statut NEU
die zuständigen Organe der Partei über die besonderen Probleme der jungen Generation zu b Die Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit und in der Partei zu vertreten; Neue Formen der politischen Bildung und Betätigung zu entwickeln; Foren zu bilden, in denen junge Menschen tätig werden können.
(2) Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft und der Wahlvorgang für ihre FunktionärInnen sowie ihre Vertretung in den Organen der Partei werden durch ein das JG-Regulativ geregelt, das vom der Zustimmung durch den Landesparteivorstand beschlossen wird bedarf und den Bestimmungen des Bundesregulatives entsprechen muss. §18 Sozialdemokratische Betriebsarbeit (1) Für die Parteitätigkeit in den Betrieben sorgt die Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im Österreichischen Gewerkschaftsbund. (2) In ihren Aufgabenbereich fällt die Führung von politischen Aktionen, die Vorbereitung für die Durchführung von Wahlen, die allgemeine Werbe-, Propaganda- und Schulungstätigkeit in Betrieben, entsprechend dem Programm der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) und den Beschlüssen der zuständigen Organisationen sowie den Richtlinien der Bundesfraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im Österreichischen Gewerkschaftsbund.
§17 18 Sozialdemokratische BetriebsarbeitGewerkschaftsarbeit (1) Für die Parteitätigkeit in den Betrieben sorgt die Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im Österreichischen Gewerkschaftsbundim Rahmen der Gewerkschaftsarbeit sorgen die „GewerkschafterInnen in der SPÖ“ (kurz GewSPÖ). (2) In ihren Aufgabenbereich fällt die Führung von politischen Aktionen, die Vorbereitung für die Durchführung von Wahlen, die allgemeine Werbe-, Propaganda- und Schulungstätigkeit in Betrieben, entsprechend dem Programm der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) und den Beschlüssen der zuständigen Organisationen sowie den Richtlinien der Bundesfraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im Österreichischen Gewerkschaftsbund.
29
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
(3) Die Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) werden in jedem Betrieb (in allen Dienststellen) erfasst und bilden die Betriebsfraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen. Sie wählen aus ihrer Mitte den Ausschuss der Betriebsfraktion. Der/Die Verantwortliche soll tunlichst ein/e aktive/r Betriebsrat/Betriebsrätin oder PersonalvertreterIn sein.
(3) Die Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) werden in jedem Betrieb (in allen Dienststellen) erfasst und bilden die Betriebsfraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen. Sie wählen aus ihrer Mitte den Ausschuss der Betriebsfraktion. Der/Die Verantwortliche soll tunlichst ein/e aktive/r Betriebsrat/Betriebsrätin oder PersonalvertreterIn sein.
(4) Die einzelnen Betriebsfraktionen werden in Bezirksfraktionen und in Landesfraktionen der einzelnen Gewerkschaften zusammengefasst. Die Bezirksfraktionen bilden gemeinsam die Bezirksgruppen, die Landesfraktionen bilden die Landesgruppen der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im Österreichischen Gewerkschaftsbund. Die Landesfraktionen arbeiten im engsten Einvernehmen mit der Bundesfraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im Österreichischen Gewerkschaftsbund.
(4) Die einzelnen Betriebsfraktionen werden in Bezirksfraktionen und in Landesfraktionen der einzelnen Gewerkschaften zusammengefasst. Die Bezirksfraktionen bilden gemeinsam die Bezirksgruppen, die Landesfraktionen bilden die Landesgruppen der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im Österreichischen Gewerkschaftsbund. Die Landesfraktionen arbeiten im engsten Einvernehmen mit der Bundesfraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im Österreichischen Gewerkschaftsbund.
(5) Die Zusammenarbeit zwischen Partei und Gewerkschaftsfraktion auf Landes-, Bezirks- und Ortsebene erfolgt insbesondere durch gegenseitige Delegierung.
(5) Die Zusammenarbeit zwischen Partei und Gewerkschaftsfraktion auf Landes-, Bezirks- und Ortsebene erfolgt insbesondere durch gegenseitige Delegierung. (6)(2) „GewerkschafterInnen in der SPÖ“ setzt sich in der Gewerkschaftsbewegung sowie in der Öffentlichkeit auf der Grundlage des Programms der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) für die Anliegen und Interessen der unselbständig beschäftigten Menschen und diesen nahestehenden Gruppen (insbesondere Menschen in Ausbildung, Arbeitslose, PensionistInnen und ArbeitnehmerInnen ähnliche Personen) ein. (7)(3) „GewerkschafterInnen in der SPÖ“ trägt die Verantwortung
30
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU für politische Aktionen, die Organisation und Unterstützung von Wahlkämpfen und Wahlbewegungen, die allgemeine Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bildungstätigkeit, entsprechend dem Programm der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ).
§19 Sozialdemokratische Gemeindearbeit
§18 19 Sozialdemokratische Gemeindearbeit
(1) Die sozialdemokratischen GemeindevertreterInnen im Bundesland bilden den „Verband sozialdemokratischer Gemeindevertreter Oberösterreichs“. Seine Aufgabe ist die Beratung bei allen Angelegenheiten, die sich aus der Gemeindearbeit ergeben.
(1) Die sozialdemokratischen GemeindevertreterInnen im Bundesland bilden den „Verband sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen Oberösterreichs“. Seine Aufgabe ist die Beratung bei allen Angelegenheiten, die sich aus der Gemeindearbeit ergeben.
(2) Die näheren Bestimmungen über die Organisation des Verbandes und seine Tätigkeit regelt ein vom Landesparteivorstand zu beschließendes Regulativ.
(2) Die näheren Bestimmungen über die Organisation des Verbandes und seine Tätigkeit regelt ein vom Landesparteivorstand zu beschließendes Regulativ, das der Zustimmung des Landesparteivorstandes bedarf.
§21 Sozialdemokratische Jugendarbeit (1) Die Parteitätigkeit unter den Jugendlichen wird in der Regel von der „Sozialistischen Jugend“ (SJ), bei den Schülern von der „Aktion kritischer SchülerInnen“ (AKS) ausgeübt. §23 Parteipresse (2) Die offiziellen Bekanntmachungen des Landesparteivorstandes sind in geeigneten Druckwerken und Medien oder in Tages- und Wochenzeitungen der Partei zu veröffentlichen.
§26a Initiativ- und Projektgruppen
§20 21 Sozialdemokratische Jugendarbeit (2) Die Parteitätigkeit unter den Jugendlichen wird in der Regel von der „Sozialistischen Jugend“ (SJ), bei den SchülerInnen von der „Aktion kritischer SchülerInnen“ (AKS) ausgeübt. §22 23 Parteipresse (2) Die offiziellen Bekanntmachungen des Landesparteivorstandes sind in geeigneten Druckwerken und oder digitalen Medien oder in Tages- und Wochenzeitungen der Partei zu veröffentlichen.
§2526a Initiativ- und Projektgruppen
31
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
(1) Die Gründung von Initiativ- und Projektgruppen ist auf allen Ebenen der Partei möglich. Für die Zulassung einer Initiativ- und Projektgruppe ist eine Anerkennung durch ein Drittel der Mitglieder der zuständigen Organe der jeweiligen Ebene erforderlich.
(1) Die Gründung von Initiativ- und Projektgruppen ist auf allen Ebenen der Partei möglich. Für die Zulassung einer Initiativ- und Projektgruppe ist eine Anerkennung durch ein Drittel der Mitglieder der zuständigen Organe der jeweiligen Ebene erforderlich.
(2) Die Auflösung von Initiativ- und Projektgruppen kann über eigenen Antrag der Gruppen erfolgen. Innerhalb der Funktionsperiode kann durch zwei Drittel der Mitglieder der zuständigen Organe der jeweiligen Ebene eine Initiativ- und Projektgruppe aufgelöst werden. Sie gelten jedenfalls dann als aufgelöst, wenn eine derartige Gruppe bei der nächstfolgenden Jahres- oder Wahlkonferenz nicht neuerlich eingerichtet wird.
(2) Die Auflösung von Initiativ- und Projektgruppen kann über eigenen Antrag der Gruppen erfolgen. Innerhalb der Funktionsperiode kann durch zwei Drittel der Mitglieder der zuständigen Organe der jeweiligen Ebene eine Initiativ- und Projektgruppe aufgelöst werden. Sie gelten jedenfalls dann als aufgelöst, wenn eine derartige Gruppe bei der nächstfolgenden Jahres- oder Wahlkonferenz nicht neuerlich eingerichtet wird.
(3) Nach der Anerkennung durch die zuständigen Organe hat die Initiativ- oder Projektgruppe das Recht, Anträge zu stellen, sowie das Recht, eine/n ordentlich Delegierte/n für die auf ihre Ebene statutarisch vorgesehene Konferenz oder Parteitag zu nominieren. Die Anerkennung muss mindestens ein Jahr zurück liegen, jedoch hat die jeweils zuständige Ebene die Möglichkeit, einen kürzeren Zeitraum zu beschließen. Der jeweilige Vorstand kann im Sinne des § 40 Abs. (2) Ziffer 5, weitere Gastdelegierungen der anerkannten Initiativ- oder Projektgruppen zuerkennen. Die Nominierungen sind von der Initiativ- oder Projektgruppe an den jeweiligen Vorstand zu beantragen.
(3) Nach der Anerkennung durch die zuständigen Organe hat die Initiativ- oder Projektgruppe das Recht, Anträge zu stellen, sowie das Recht, eine/n ordentlich Delegierte/n für die auf ihre Ebene statutarisch vorgesehene Konferenz oder Parteitag zu nominieren. Die Anerkennung muss mindestens ein Jahr zurück liegen, jedoch hat die jeweils zuständige Ebene die Möglichkeit, einen kürzeren Zeitraum zu beschließen. Der jeweilige Vorstand kann im Sinne des § 40 Abs. (2) Ziffer 5, weitere Gastdelegierungen der anerkannten Initiativ- oder Projektgruppen zuerkennen. Die Nominierungen sind von der Initiativ- oder Projektgruppe an den jeweiligen Vorstand zu beantragen.
(4) Die Mitarbeitsmöglichkeit in den Initiativ- und Projektgruppen ist nicht an die Mitgliedschaft zur Partei gebunden. Die Anzahl der
(4) Die Mitarbeitsmöglichkeit in den Initiativ- und Projektgruppen ist nicht an die Mitgliedschaft zur Partei gebunden. Die Anzahl der
32
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT MitarbeiterInnen ist für die Anerkennung für die Initiativ- oder Projektgruppe nicht ausschlaggebend. Delegierte sollen nach Möglichkeit Mitglieder der SPÖ sein, dürfen aber jedenfalls keiner anderen Partei angehören. §26 Ortsorganisationen (Stadtorganisationen) (2) In Orts-(Stadt-)gemeinden, in denen die Erfassung der Parteimitglieder in einer einzigen Ortsorganisation (Stadtorganisation) nicht mehr möglich ist, können in deren Rahmen Sektionen errichtet werden.
§28 Mitgliederversammlung
Statut NEU MitarbeiterInnen ist für die Anerkennung für die Initiativ- oder Projektgruppe nicht ausschlaggebend. Delegierte sollen nach Möglichkeit Mitglieder der SPÖ sein, dürfen aber jedenfalls keiner anderen Partei angehören. §26 Ortsorganisationen (Stadtorganisationen) (2) In Orts-(Stadt-)gemeinden, in denen die Erfassung der Parteimitglieder in einer einzigen Ortsorganisation (Stadtorganisation) nicht mehr möglich ist, können in deren Rahmen Sektionen errichtet werden. Sowohl die Unterteilung des Gebiets einer Ortsorganisation in Sektionen sowie die Rückgängigmachung dieses Beschlusses bedürfen der Zustimmung der zuständigen Bezirksorganisation. §28 Mitgliederversammlung
(2) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
(2) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
4. Wahl der Delegierten zur Bezirkskonferenz;
4. Wahl der Delegierten zur Bezirkskonferenz;
§29 Ortsausschuss (Stadtausschuss)
§29 Ortsausschuss (Stadtausschuss)
(1) Der Ortsausschuss (Stadtausschuss) besteht mindestens aus dem/der Ortsparteivorsitzenden (Stadtparteivorsitzenden), dem/der SchriftführerIn, dem/der KassierIn und deren StellvertreterInnen, den Mitgliedern der Kontrolle, der Vorsitzenden des Ortsfrauenausschusses (Stadtfrauenausschusses) und dem/der BildungsreferentenIn.
(1) Der Ortsausschuss (Stadtausschuss) besteht mindestens aus dem/der Ortsparteivorsitzenden (Stadtparteivorsitzenden), dem/der SchriftführerIn, dem/der KassierIn und deren StellvertreterInnen, den Mitgliedern der Kontrolle, der Vorsitzenden des Ortsfrauenausschusses (Stadtfrauenausschusses) Frauen-referentin und dem/der BildungsreferentenIn.
(3) Die Aufgaben des Orts-(Stadt-)ausschusses sind insbesondere:
(3) Die Aufgaben des Orts-(Stadt-)ausschusses sind insbesondere:
Zur Steigerung der Parteitätigkeit und Beratung von besonderen
33
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
Aufgabenbereichen können FachreferentInnen bestellt werden, wie für: Frauenreferat Jugendreferat Gemeindereferat Agrarreferat Presse- und Propagandareferat Umweltreferat Sportreferat usw.
Zur Steigerung der Parteitätigkeit und Beratung von besonderen Aufgabenbereichen können FachreferentInnen bestellt werden., wie für: Frauenreferat Jugendreferat Gemeindereferat Agrarreferat Presse- und Propagandareferat Umweltreferat Sportreferat usw.
§31 Sektion
§31 Sektion
(1) In Ortsgemeinden, in denen die Erfassung der Parteimitglieder in einer einzigen Orts-(Stadt-)organisation nicht mehr möglich ist, können in deren Rahmen über Beschluss des Orts(Stadt)ausschusses Sektionen errichtet werden. (4) Die Sektionsmitgliederversammlung besteht aus Parteimitgliedern der Sektion. Die Aufgaben Sektionsmitgliederversammlung sind insbesondere:
12. Wahl der Delegierten zur Bezirkskonferenz
allen der
4. Wahl der Delegierten zur Orts-(Stadt)delegiertenversammlung. (5) Der Sektionsausschuss besteht mindestens aus dem/der Vorsitzenden, dem/der SchriftführerIn, dem/ der KassierIn und seinen/ihren StellvertreterInnen, aus den Mitgliedern der Kontrolle, der Sektionsfrauenvorsitzenden und dem/der BildungsreferentenIn. Dem Sektionsausschuss obliegt insbesondere:
(1) In Ortsgemeinden, in denen die Erfassung der Parteimitglieder in einer einzigen Orts-(Stadt-)organisation nicht mehr möglich ist, können in deren Rahmen über Beschluss des Orts(Stadt)ausschusses Sektionen errichtet werden. Sowohl die Unterteilung des Gebiets einer Ortsorganisation in Sektionen sowie die Rückgängigmachung dieses Beschlusses bedürfen der Zustimmung der zuständigen Bezirksorganisation. (4) Die Sektionsmitgliederversammlung besteht aus Parteimitgliedern der Sektion. Die Aufgaben Sektionsmitgliederversammlung sind insbesondere:
allen der
4. Wahl der Delegierten zur Orts-(Stadt)delegiertenversammlung. (5) Der Sektionsausschuss besteht mindestens aus dem/der Vorsitzenden, dem/der SchriftführerIn, dem/ der KassierIn und seinen/ihren StellvertreterInnen, aus den Mitgliedern der
34
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
1. Die Betreuung der Parteimitglieder; 2.die Evidenzhaltung und die Kassierung der Parteimitglieder; 3.die Werbung von Parteimitgliedern; 4.die Wahl der versammlung;
Delegierten
zur
5. Propaganda- und Aufklärungsarbeit.
Orts-(Stadt-)delegierten-
Kontrolle, der Sektionsfrauenvorsitzenden und dem/der BildungsreferentenIn. Zur Steigerung der Parteitätigkeit und Beratung von besonderen Aufgabenbereichen können FachreferentInnen bestellt werden. Dem Sektionsausschuss obliegt insbesondere: 1. die Betreuung der Parteimitglieder; 2. 1. die Führung und der Ausbau der Organisation in der Sektion; 3. 2. die Evidenzhaltung und organisatorische Betreuung der Partei-mitglieder; 4. 3. die Kassierung des Mitgliedsbeitrages und allenfalls der Aufnahmegebühr sowie deren Abrechnung mit der Orts-(Stadt)organisation; 2. die Evidenzhaltung und die Kassierung der Parteimitglieder; 6. die Werbung von Parteimitgliedern; 7. die Abhaltung von Versammlungen und Veranstaltungen; 8. die Verwaltung des, auf die Sektion entfallenden Anteiles der Mitgliedsbeiträge sowie der sonstigen Einnahmen; 9. die Wahl der Delegierten zur Orts-(Stadt-) delegiertenversammlung; 10. die Propaganda- und Aufklärungsarbeit Verbreitung der Parteidruckwerke; 11. die Aufrechterhaltung der sozialdemokratischen Organisationen;
Verbindung
mit
den
35
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
§36 Bezirkskonferenz
§36 Bezirkskonferenz
(4) Der ordentlichen Bezirkskonferenz obliegen insbesondere:
(4) Der ordentlichen Bezirkskonferenz obliegen insbesondere:
6. Wahl der Delegierten zum Landes-und Bundesparteitag, wobei in Ausnahmefällen der Bezirksausschuss ermächtigt werden kann;
6. Wahl der Delegierten zum Landes-und Bundesparteitag, wobei in Ausnahmefällen der Bezirksausschuss ermächtigt werden kann;
§37 Bezirksausschuss
§37 Bezirksausschuss
(1) Dem Bezirksausschuss gehören mindestens an:
(1) Dem Bezirksausschuss gehören mindestens an:
6. VertreterInnen der sozialdemokratischen Fraktion im ÖGB
6. VertreterInnen der sozialdemokratischen Fraktion im ÖGB GewerkschafterInnen in der SPÖ
(2) Dem Bezirksausschuss obliegt insbesondere:
7. Zur Steigerung der Parteitätigkeit und Beratung von besonderen Aufgabenbereichen können FachreferentInnen bestellt werden. (2) Dem Bezirksausschuss obliegt insbesondere: 5. die Wahl der Delegierten zum Landes- und Bundesparteitag. §39 Geschäftsführung (3) Der/Die BezirksgeschäftsführerIn ist bezüglich der Erfüllung seiner/ihrer Tätigkeit den Organen der Bezirksorganisation gegenüber weisungsgebunden und verantwortlich.
§41 Der Landesparteitag
§39 Geschäftsführung (3) Für Derden/Die BezirksgeschäftsführerIn ist sind bezüglich der Erfüllung seiner/ihrer Tätigkeit den Organen der Bezirksorganisation gegenüber weisungsgebunden und verantwortlich Bezirksbeschlüsse verbindlich. Dienstrechtlich untersteht er/sie als Mitarbeiterin dem Landesparteipräsidium. §41 Der Landesparteitag
Dem ordentlichen Landesparteitag obliegen die ihm durch dieses Dem ordentlichen Landesparteitag obliegen die ihm durch dieses Statut übertragenen Aufgaben, insbesondere Statut übertragenen Aufgaben, insbesondere
36
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
(5) Entgegennahme des Berichts der Kontrollkommission für Organisationsentwicklung (KOE), sowie Diskussion und Beschlussfassung darüber;
(5) Entgegennahme des Berichts der Kontrollkommission für Organisationsentwicklung (KOE), sowie Diskussion und Beschlussfassung darüber;
(6) die Wahl des Landesparteivorstandes, des/der Landesparteivorsitzenden, dessen/deren StellvertreterInnen, des/der KassierIn, des/der SchriftführerIn sowie deren StellvertreterInnen, der Kontrollkommission und der SchiedsgerichtsbeisitzerInnen sowie die Kenntnisnahme des Landesfrauenvorstandes, des Landesbildungsausschusses, des Landesvorstandes der Jungen Generation und des Verbandsvorstandes des GVV;
(6) die Wahl des Landesparteivorstandes, des/der Landesparteivorsitzenden, dessen/deren StellvertreterInnen, des/der KassierIn, des/der SchriftführerIn sowie deren StellvertreterInnen, der Kontrollkommission und der SchiedsgerichtsbeisitzerInnen sowie die Kenntnisnahme des Landesfrauenvorstandes, des Landesbildungsausschusses, des Landesvorstandes der Jungen Generation und des Verbandsvorstandes des GVV;
§42 Delegationsrecht
§42 Delegationsrecht
Zur Teilnahme am Landesparteitag sind berechtigt:
Zur Teilnahme am Landesparteitag sind berechtigt:
(1) Ordentliche Delegierte
(1) Ordentliche Delegierte
1. Die Delegierten der Bezirksorganisationen. Ihre Wahl und die der Ersatzleute erfolgt in den Bezirkskonferenzen.
1. Die Delegierten der Bezirksorganisationen. Ihre Wahl und die der Ersatzleute erfolgt in den Bezirkskonferenzen Bezirksausschüssen.
10. fünfzehn Delegierte des Verbandes sozialdemokratischer Gemeindevertreter Oberösterreichs; 23. Die Zahl der Delegierten in Pkt. 6-25 ist abhängig von der Mitgliederentwicklung der SPÖ Oberösterreich, ausgehend vom Mitgliederstand zum 31.12.2011.
10. fünfzehn Delegierte des Verbandes sozialdemokratischer Gemeindevertreter Oberösterreichs GemeindevertreterInnen;; 23. zwei Delegierte des Vereins ArbeiterInnensport in der SPÖ Oberösterreich 23. 24. Die Zahl der Delegierten in Pkt. 6-25 23 ist abhängig von der Mitgliederentwicklung der SPÖ Oberösterreich, ausgehend vom Mitgliederstand zum 31.12.2011.
37
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
§42a
§42a§ 42 Delegationsrecht
(1) Die Gastdelegierten erhalten Gastdelegiertenkarten, die in einer eigenen Liste zu führen und dem Präsidium des Landesparteitages vorzulegen sind. §43 Außerordentlicher Landesparteitag (3) Für die Teilnahme an einem außerordentlichen Landesparteitag gelten die Bestimmungen der §§ 42 und 42a des Landesparteistatutes. §44 Einberufung (1) Die Einberufung des ordentlichen Landesparteitages muss mindestens acht Wochen, die des außerordentlichen Landesparteitages mindestens eine Woche vorher durch die Parteipresse und in anderer geeigneter Weise mit Angabe der provisorischen Tagesordnung erfolgen. Die Einladung zum Landesparteitag ist mindestens zweimal in angemessenen Abständen zu wiederholen. §46 Anträge (3) Anträge sind mindestens sechs Wochen vor dem Landesparteitag (Datum des Poststempels) schriftlich dem Landesparteivorstand zu übermitteln.
(1) (3) Die Gastdelegierten erhalten Gastdelegiertenkarten, die in einer eigenen Liste zu führen und dem P Tagungspräsidium des Landesparteitages vorzulegen sind. §43 Außerordentlicher Landesparteitag (3) Für die Teilnahme an einem außerordentlichen Landesparteitag gelten die Bestimmungen der des §§ 42 und 42a des Landesparteistatutes. §44 Einberufung (1) Die Einberufung des ordentlichen Landesparteitages muss mindestens acht Wochen, die des außerordentlichen Landesparteitages mindestens eine Woche vorher durch die Parteipresse und in anderer geeigneter Weise mit Angabe der provisorischen Tagesordnung erfolgen. Die Einladung zum Landesparteitag ist mindestens zweimal in angemessenen Abständen zu wiederholen. §46 Anträge (3) Anträge sind mindestens sechs Wochen vor dem Landesparteitag (Datum des Poststempels bzw. Datum des Eingangs am Server der SPÖ) schriftlich dem Landesparteivorstand zu übermitteln.
38
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT (7) Der Landesparteivorstand hat alle ordnungsgemäß eingebrachten Anträge in einem Antragsheft zusammenzufassen und den Delegierten mindestens eine Woche vor dem Landesparteitag zu übermitteln.
§47 Beschlüsse
Statut NEU (7) Der Landesparteivorstand hat alle ordnungsgemäß eingebrachten Anträge in einem Antragsheft zusammenzufassen und den Delegierten mindestens eine Woche vor dem Landesparteitag per EMail zu übermitteln. Am Landesparteitag ist das Antragsheft als Druckwerk auszugeben. §47 Beschlüsse
(2) Folgende Beschlüsse bedürfen der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen:
Folgende Beschlüsse bedürfen der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen:
3. ausnahmsweise Zulassung von Delegierten zum Landesparteitag gemäß § 42a Abs. (3).
ausnahmsweise Zulassung von Delegierten zum Landesparteitag gemäß § 42a Abs. (35).
§48 Landesparteivorstand
§48 Landesparteivorstand
(1) Der Landesparteivorstand besteht aus dem/der gewählten Landesparteivorsitzenden, der SPÖ Oberösterreich angehörenden Mitgliedern der Landes- und Bundesregierung und des Präsidiums des Nationalrates und Landtages, aus weiteren 53 gewählten Mitgliedern sowie den LandesgeschäftsführerInnen. Eine Kooptierung in den Landesparteivorstand ist nicht zulässig.
(1) Der Landesparteivorstand besteht aus dem/der gewählten Landesparteivorsitzenden, der SPÖ Oberösterreich angehörenden Mitgliedern der Landes- und Bundesregierung und des Präsidiums des Nationalrates und Landtages, aus weiteren 53 gewählten Mitgliedern sowie den LandesgeschäftsführerInnen. Eine Kooptierung in den Landesparteivorstand ist nicht zulässig.
(2) Bei dauernder Verhinderung eines gewählten Mitglieds ist über Vorschlag der Organisation, aus der dieses Mitglied gewählt worden ist, ein neues Mitglied mit Sitz und Stimme in den Landesparteivorstand aufzunehmen.
(2) Der/die KassierIn, der/die SchriftführerIn sowie deren StellvertreterInnen werden von den Mitgliedern des Landesparteivorstandes aus ihrer Mitte in der konstituierenden Sitzung gewählt. (3) Bei dauernder Verhinderung eines gewählten Mitglieds ist über Vorschlag der Organisation, aus der dieses Mitglied gewählt worden ist, ein neues Mitglied mit Sitz und Stimme in den Landesparteivorstand aufzunehmen.
39
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
§49 Wahlkommission
§49 Wahlkommission
(1) In die Wahlkommission entsenden:
(1) In die Wahlkommission entsenden:
7. die Landesbildungskonferenz eine/n VertreterIn.
7. die Landesbildungskonferenzder Landesbildungsausschuss eine/n VertreterIn.
(2) Die Wahlkommission bleibt bis zu ihrer Neuwahl anlässlich des nächsten Landesparteitages im Amt.
§50 Richtlinien für die Wahlvorschlagsliste
(2) Die Wahlkommission bleibt bis zu ihrer Neuwahl anlässlich des nächsten Landesparteitages im Amt, sofern nicht neue Mitglieder durch die entsendenden Organisationen bekannt gegeben werden. §50 Richtlinien für die Wahlvorschlagsliste
(1) 30 Mitglieder des Landesparteivorstandes sind nach dem Stärkeverhältnis der Bezirksorganisationen über deren Vorschlag zu nominieren. Diese 30 Sitze sind nach den Grundsätzen des d’Hondtschen Systems aufzuteilen.
(1) 30 Mitglieder des Landesparteivorstandes sind nach dem Stärkeverhältnis der Bezirksorganisationen über deren Vorschlag zu nominieren. Diese 30 Sitze sind nach den Grundsätzen des d’Hondtschen Systems aufzuteilen.
(6) Die von der Wahlkommission erstellten Wahlvorschläge für den Landesparteivorstand, die Kontrollkommission und die SchiedsrichterInnen, ferner Anträge von delegierungsberechtigten Organisationen und Anträge von Delegierten sowie Bewerbungen nach § 7 des Landesparteistatutes sind mindestens eine Woche vor dem Landesparteitag den, gemäß § 42 des Landesparteistatutes namhaft gemachten ordentlichen Delegierten zur Kenntnis zu bringen.
a) Die Grundlage für die Feststellung des Stärkeverhältnisses ist die Zahl der, von jeder Bezirksorganisation im letzten abgeschlossenen Berichtsjahr verkauften Beitragsmarken. b) Die Aufteilung der 30 Sitze geschieht wie folgt: Die Zahlen werden, nach ihrer Größe geordnet, nebeneinander geschrieben; unter jede Zahl wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, das Viertel und je nach Bedarf die weiterfolgenden Teilzahlen. c)Die Schlüsselzahl (Wahlzahl) für die Sitzverteilung ist von den angeschriebenen Zahlen die sovieltgrößte Zahl, als gemäß Abs.1 Sitze zu verteilen sind. d) Jede Bezirksorganisation erhält so viele Sitze, als die
40
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU Schlüsselzahl (Wahlzahl) in der Zahl ihrer Mitglieder enthalten ist. (5) Den Wahlvorschlag für den/die VorsitzendeN und seine/ihre StellvertreterInnen erstellt der Landesparteivorstand. Er wird gemeinsam mit den übrigen, zur Abstimmung stehenden Wahlvorschlägen für die Mitglieder des Landesparteivorstandes, die Kontrollkommission sowie das Schiedsgericht nach Maßgabe des §52 abgestimmt. (7) Die von der Wahlkommission erstellten Wahlvorschläge für den Landesparteivorstand, die Kontrollkommission und die SchiedsrichterInnen, ferner Anträge von delegierungsberechtigten Organisationen und Anträge von Delegierten sowie Bewerbungen nach § 7 des Landesparteistatutes sind mindestens eine Woche vor dem Landesparteitag den, gemäß § 42 des Landesparteistatutes namhaft gemachten ordentlichen Delegierten per E-Mail zur Kenntnis zu bringen.
§51
51
(1) Die Grundlage für die Feststellung des Stärkeverhältnisses ist die Zahl der von jeder Bezirksorganisation im letzten abgeschlossenen Berichtsjahr verkauften Beitragsmarken.
(1) Die Grundlage für die Feststellung des Stärkeverhältnisses ist die Zahl der von jeder Bezirksorganisation im letzten abgeschlossenen Berichtsjahr verkauften Beitragsmarken.
(2) Die Aufteilung der 30 Sitze geschieht wie folgt: Die Zahlen (laut Abs. (1)) werden, nach ihrer Größe geordnet, nebeneinander geschrieben; unter jede Zahl wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, das Viertel und je nach Bedarf die weiterfolgenden Teilzahlen.
(2) Die Aufteilung der 30 Sitze geschieht wie folgt: Die Zahlen (laut Abs. (1)) werden, nach ihrer Größe geordnet, nebeneinander geschrieben; unter jede Zahl wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, das Viertel und je nach Bedarf die weiterfolgenden Teilzahlen.
(3) Die Schlüsselzahl (Wahlzahl) für die Sitzverteilung ist von den nach Abs. (2) angeschriebenen Zahlen die sovieltgrößte Zahl, als
(3) Die Schlüsselzahl (Wahlzahl) für die Sitzverteilung ist von den nach Abs. (2) angeschriebenen Zahlen die sovieltgrößte Zahl, als
41
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
gemäß Abs. (2) Sitze zu verteilen sind.
gemäß Abs. (2) Sitze zu verteilen sind.
(4) Jede Bezirksorganisation erhält so viele Sitze, als die Schlüsselzahl (Wahlzahl) in der Zahl ihrer Mitglieder gemäß Abs. (1) enthalten ist.
(4) Jede Bezirksorganisation erhält so viele Sitze, als die Schlüsselzahl (Wahlzahl) in der Zahl ihrer Mitglieder gemäß Abs. (1) enthalten ist.
§52 Wahl des Landesparteivorstandes (5) Unmittelbar nach seiner Wahl tritt der Landesparteivorstand unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Mitgliedes zusammen und erstellt einen Wahlvorschlag für den/die Landesparteivorsitzende/n und seine/ihre StellvertreterInnen, eine/n KassierIn und eine/n SchriftführerIn und deren/ihren StellvertreterInnen.
§54 Geschäftsführung und Präsidium
§5152 Wahl des Landesparteivorstandes (5) Der/die Vorsitzende sowie seine/ihre StellvertreterInnen werden gemeinsam mit den übrigen, zur Abstimmung stehenden Wahlvorschlägen für die Mitglieder des Landesparteivorstandes, die Kontrollkommission sowie das Schiedsgericht nach Maßgabe des §51 Abs. 1-4 abgestimmt. Unmittelbar nach seiner Wahl tritt der Landesparteivorstand unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Mitgliedes zusammen und erstellt einen Wahlvorschlag für den/die Landesparteivorsitzende/n und seine/ihre StellvertreterInnen, eine/n KassierIn und eine/n SchriftführerIn und deren/ihren StellvertreterInnen. §5354 Geschäftsführung und Präsidium
(1) Der Koordination obliegt im Besonderen:
(1) Der Koordination Dem Präsidium obliegent im Besonderen:
(6) An den Sitzungen des Landesparteivorstandes nehmen mit beratender Stimme teil: Der/Die Vorsitzende der Kontrollkommission, der/die DirektorIn des Klubs der sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten.
(6) An den Sitzungen des Landesparteivorstandes nehmen mit beratender Stimme teil: Der/Die Vorsitzende der Kontrollkommission, der/die DirektorIn des Klubs der sozialdemokratischen Landtags-abgeordneten sowie die BüroleiterInnen des Landesparteivorsitzenden und der Landesorganisation.
42
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
§56 Funktionsdauer
§5556 Funktionsdauer
Die Funktionsperiode des Landesparteivorstandes und aller vom Die Funktionsperiode des Landesparteivorstandes und aller vom Landesparteitag gewählten Funktionäre endet mit erfolgter Landesparteitag gewählten FunktionärInnen endet mit erfolgter Konstituierung des neugewählten Landesparteivorstandes. Konstituierung des neugewählten Landesparteivorstandes. §56 Sitzungen des erweiterten Landesparteivorstandes An Stelle der Sitzung des Landesparteivorstandes findet zweimal jährlich eine Sitzung des erweiterten Landesparteivorstandes statt. Der erweiterte Landesparteivorstand besteht aus den Mitgliedern des Landesparteivorstandes. Darüber hinaus sind die Vorsitzenden und GeschäftsführerInnen/ SekretärInnen der, zum Landesparteitag delegierungsberechtigten Organisationen berechtigt, mit beratender Stimme an den Sitzungen des erweiterten Landesparteivorstands teilzunehmen. §57 Kontrollkommission (2) Die Kontrollkommission übt die Kontrolle der gesamten Verwaltung, die dem Landesparteivorstand obliegt, aus; sie hat das Recht, jederzeit alle Bücher und Schriftstücke zu überprüfen. Sie ist berechtigt, alle Parteiorganisationen zu überprüfen. Sie behandelt alle Beschwerden, die von Parteimitgliedern oder Organisationen gegen den Landesparteivorstand erhoben werden.
§57 Kontrollkommission (2) Die Kontrollkommission übt die Kontrolle der gesamten Verwaltung, die dem Landesparteivorstand obliegt, aus; sie hat das Recht, jederzeit alle Bücher und Schriftstücke zu überprüfen. Sie achtet auf die Einhaltung und konsequente Umsetzung von beim Parteitag festgelegten Zielen und Maßnahmen. Sie ist berechtigt, alle Parteiorganisationen zu überprüfen. Sie behandelt alle Beschwerden, die von Parteimitgliedern oder Organisationen gegen den Landesparteivorstand erhoben werden.
43
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
§58 Kontrollkommission für Organisationsentwicklung (KOE)
§58 Kontrollkommission für Organisationsentwicklung (KOE)
(1) Die Kontrollkommission für Organisationsentwicklung besteht aus 10, maximal 12 Mitgliedern, die vom Landesparteivorstand vorgeschlagen werden. Vertreten sind:
(1) Die Kontrollkommission für Organisationsentwicklung besteht aus 10, maximal 12 Mitgliedern, die vom Landesparteivorstand vorgeschlagen werden. Vertreten sind:
1. ein/e StellvertreterIn des/r Landesparteivorsitzenden
1. ein/e StellvertreterIn des/r Landesparteivorsitzenden
2. zwei Mitglieder des Landesparteivorstandes ohne Vereinsfunktion
2. zwei Mitglieder Vereinsfunktion
3. der/die LandesgeschäftsführerIn
3. der/die LandesgeschäftsführerIn
4. ein/e BezirksgeschäftsführerIn
4. ein/e BezirksgeschäftsführerIn
5. ein Mitglied der Kontrollkommission
5. ein Mitglied der Kontrollkommission
6. zwei VertreterInnen aus zum Landesparteitag delegierungsberechtigten Organisationen
6. zwei VertreterInnen aus zum delegierungsberechtigten Organisationen
7. zwei zufällig gewählte Parteimitglieder ohne Funktion, wobei beide Geschlechter sowie ältere und jüngere Mitglieder (Grenze 35. Lebensjahr) repräsentiert sein müssen.
7. zwei zufällig gewählte Parteimitglieder ohne Funktion, wobei beide Geschlechter sowie ältere und jüngere Mitglieder (Grenze 35. Lebensjahr) repräsentiert sein müssen.
8. Sind nicht alle Wahlkreise vertreten, so können die nicht vertretenen Wahlkreise je ein weiteres Mitglied benennen.
8. Sind nicht alle Wahlkreise vertreten, so können die nicht vertretenen Wahlkreise je ein weiteres Mitglied benennen.
9. Die Bestimmungen des §13 sind bei der Zusammensetzung der KOE einzuhalten.
9. Die Bestimmungen des §13 sind bei der Zusammensetzung der KOE einzuhalten.
(2) Die Kontrollkommission für Organisationsentwicklung achtet auf die Einhaltung und konsequente Umsetzung von beim Parteitag festgelegten Zielen und Maßnahmen. Über den Fortschritt ist halbjährlich im Landesparteivorstand schriftlich und mündlich zu berichten.
(2) Die Kontrollkommission für Organisationsentwicklung achtet auf die Einhaltung und konsequente Umsetzung von beim Parteitag festgelegten Zielen und Maßnahmen. Über den Fortschritt ist halbjährlich im Landesparteivorstand schriftlich und mündlich zu berichten.
des
Landesparteivorstandes
ohne
Landesparteitag
44
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT (3) Die Kontrollkommission für Organisationsentwicklung tagt zumindest halbjährlich. Für die Durchführung der Sitzungen und Festlegung der Arbeitsweisen ist eine Geschäftsordnung zu erstellen.
Statut NEU (3) Die Kontrollkommission für Organisationsentwicklung tagt zumindest halbjährlich. Für die Durchführung der Sitzungen und Festlegung der Arbeitsweisen ist eine Geschäftsordnung zu erstellen.
§59 Veröffentlichung
§5859 Veröffentlichung
Die Namen der auf dem Landesparteitag gewählten Mitglieder des Landesparteivorstandes und die vorgenommene Funktionsverteilung werden in der Parteipresse und in anderer geeigneter Weise veröffentlicht, ebenso Name und Adresse des/der Vorsitzenden der Kontrollkommission.
Die Namen der auf dem Landesparteitag gewählten Mitglieder des Landesparteivorstandes und die vorgenommene Funktionsverteilung werden in der Parteipresse und in anderer geeigneter Weise veröffentlicht, ebenso der Name und Adresse des/der Vorsitzenden der Kontrollkommission.
§60 Landesparteirat
§5960 Landesparteirat
(2) Zur Teilnahme an den Tagungen des Landesparteirates sind berechtigt:
(2) Zur Teilnahme an den Tagungen des Landesparteirates sind berechtigt:
4. Drei Delegierte der sozialdemokratischen Fraktion im ÖGB
4. Drei Delegierte der sozialdemokratischen Fraktion im ÖGB GewerkschafterInnen in der SPÖ
§61 Kandidaturen
§6061 Kandidaturen
Die Wahlvorschläge sind von den angeführten Gremien auf allen Ebenen prinzipiell nach Beratung mit der jeweils zuständigen Frauenorganisation und unter Einhaltung der Bestimmungen des § 13 zu erstellen.
Die Wahlvorschläge sind von den angeführten Gremien auf allen Ebenen prinzipiell nach Beratungverpflichtend mit der jeweils zuständigen Frauenorganisation abzustimmen und unter Einhaltung der Bestimmungen des § 13 zu erstellen.
(1) Nationalrat
(1) Wahlkreisorganisation
Der dem Bundesparteirat oder -tag vom Bundesparteivorstand im Einvernehmen mit dem Landesparteivorstand zu erstattende Landeswahlvorschlag (Landes- und Regionalparteilisten) wird vom
Zur Vorbereitung und Durchführung von Nationalrats- und Landtagswahlen werden die Bezirksorganisationen entsprechend der, durch die Nationalratswahlordnung und Landtagswahl-
45
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT Landesparteirat oder Landesparteitag beschlossen. Der Landesparteivorstand hat diesen Vorschlag - soweit die Regionalparteilisten betroffen sind - im Einvernehmen mit den zuständigen Wahlkreiskonferenzen (die Wahlkreiseinteilung stützt sich auf § 2 der oö. Landtagswahlordnung 1997 bzw. § 3 der Nationalratswahl-Ordnung 1992) dem Landesparteirat oder Landesparteitag zu erstatten. Die Listenplätze auf den Regionalparteilisten werden in der Regel nach dem d’Hondtschen Verfahren in Analogie zur Berechnung der Delegierten zur Wahlkreiskonferenz (siehe Abs. (2)) auf die Bezirksorganisationen aufgeteilt. Sie können durch Beschlussfassung der Wahlkreiskonferenz mit 2/3-Mehrheit verändert werden, wobei auf eine ausgewogene regionale Verteilung aller Mandate (NR, LT und BR) und Regierungssitze Bedacht zu nehmen ist. Die Bestimmungen des § 30 Abs. (3) des Bundesparteistatutes sind dabei einzuhalten. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, so erstatten der Landesparteivorstand und die Wahlkreiskonferenz ihre begründeten Vorschläge an den Landesparteirat oder Landesparteitag. 1. Die jeweilige Wahlkreiskonferenz setzt sich aus mindestens 57 Delegierten zusammen, die von den dem jeweiligen Wahlkreis angehörenden Bezirksorganisationen auf Basis des nachstehenden Berechnungsschlüssels entsendet werden. Die Berechnung erfolgt nach dem d’Hondtschen Verfahren, wobei als Basiszahlen für diese Berechnung die Summe aus der Zahl der im letzten Jahr abgerechneten Parteimitglieder und der bei der letzten Nationalratswahl erreichten SPÖ-Stimmen im jeweiligen Bezirk herangezogen werden. Die Vorsitzenden der Wahlkreiskonferenzen werden jeweils vom Landesparteivorstand bestellt. Die
Statut NEU ordnung bestimmten Einteilung in Regionalwahlkreise zu Wahlkreisorganisationen zusammengefasst. Die Wahlkreisorganisationen haben die Aufgabe, Vorschläge für die KandidatInnen der betreffenden politischen Funktionen in Wahlkreiskonferenzen vorzubereiten. Diese Vorschläge sind auf Basis der Vorschläge der Bezirksorganisationen zu erstellen. Die Wahlkreisorganisationen verfügen über keine ständigen Organe, sie treffen ihre Entscheidungen auf Wahlkreiskonferenzen, die gem. Abs. 2 Ziffer 2 beschickt werden. Die Wahlkreiskonferenzen werden durch die Landesgeschäftsstelle einberufen. Die Vorsitzenden der Wahlkreiskonferenzen werden jeweils vom Landesparteivorstand bestellt und sind die Vorsitzenden der Bezirksorganisationen, in denen sich die jeweiligen Kreiswahlbehörden befinden. Die jeweilige Wahlkreiskonferenz setzt sich aus mindestens 21 Delegierten zusammen, die von den dem jeweiligen Wahlkreis angehörenden Bezirksorganisationen auf Basis des nachstehenden Berechnungsschlüssels entsendet werden. Diese Mindestanzahl an Delegierten kann durch Beschluss im Landesparteivorstand verringert werden. Die Berechnung erfolgt nach dem d’Hondtschen Verfahren, wobei als Basiszahlen für diese Berechnung die Summe aus der Zahl der im letzten Jahr abgerechneten Parteimitglieder und der bei der letzten Nationalratswahl erreichten SPÖ-Stimmen im jeweiligen Bezirk herangezogen werden.
46
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT Einberufung der Wahlkreiskonferenzen erfolgt durch die Landesgeschäftsstelle. Aufgabe der Wahlkreiskonferenzen ist die Erstellung eines Wahlkreisvorschlages unter Zugrundelegung der in den Bezirkskonferenzen beschlossenen Bezirkswahlvorschläge. Die Wahlkreiskonferenzen entscheiden mit absoluter Mehrheit der anwesenden Delegierten der Bezirkskonferenzen. Die Protokolle über die Sitzungen der Wahlkreiskonferenzen sind in der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen. 2. Der Wahlvorschlag für die Landesparteiliste wird unter Beachtung der statutarischen Verpflichtungen vom Landesparteivorstand im Einvernehmen mit den Bezirksorganisationen und nach Beratung mit der Landesfrauenorganisation erstellt und dem Landesparteirat oder Landesparteitag zur Beschlussfassung vorgelegt. (2) Oberösterreichischer Landtag 1. Bei Wahlen in den oberösterreichischen Landtag werden die Wahlvorschläge für das erste und zweite Ermittlungsverfahren aller Wahlkreise vom Landesparteirat oder Landesparteitag unter sinngemäßer Anwendung der Abs. (1), Ziffer 1., 2. und 3. dieses Paragrafen beschlossen. (3) Bundesrat Die Wahlvorschläge für die Mitglieder des Bundesrates werden vom Landesparteivorstand im Einvernehmen mit der Landtagsfraktion erstellt. Sie bedürfen der Zustimmung des Bundesparteivorstandes.
Statut NEU Die Wahlkreiskonferenzen entscheiden mit absoluter Mehrheit der anwesenden Delegierten der Bezirkskonferenzen. Die Protokolle über die Sitzungen der Wahlkreiskonferenzen sind in der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen. (2) Nationalrat 1. Der dem Bundesparteirat oder -tag vom Bundesparteivorstand im Einvernehmen mit dem Landesparteivorstand zu erstattende Landeswahlvorschlag (Landes- und Regionalparteilisten) wird vom Landesparteirat oder Landesparteitag beschlossen. Der Landesparteivorstand hat diesen Vorschlag - soweit die Regionalparteilisten betroffen sind - im Einvernehmen mit den zuständigen Wahlkreiskonferenzen (die Wahlkreiseinteilung stützt sich auf § 2 der oö. Landtagswahlordnung 1997 bzw. § 3 der Nationalratswahl-Ordnung 1992) dem Landesparteirat oder Landesparteitag zu erstatten. Die Listenplätze auf den Regionalparteilisten werden in der Regel nach dem d’Hondtschen Verfahren in Analogie zur Berechnung der Delegierten zur Wahlkreiskonferenz (siehe Abs. (12)) auf die Bezirksorganisationen aufgeteilt. Sie können durch Beschlussfassung der Wahlkreiskonferenz mit 2/3-Mehrheit verändert werden, wobei auf um eine ausgewogene regionale Verteilung aller Mandate (NR, LT und BR) und Regierungssitze Bedacht zu nehmen ist zu erreichen. Die Bestimmungen des § 30 Abs. (3) des Bundesparteistatutes sind dabei einzuhalten. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, so erstatten der Landesparteivorstand und die Wahlkreiskonferenz ihre begründeten Vorschläge an den Landesparteirat oder Landesparteitag.
47
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT (4) Gemeindevertretung 2. In Städten, die nach den Bestimmungen dieses Statutes eigenen Bezirksorganisationen sind, ist der vom Bezirksausschuss erstellte KandidatInnenvorschlag von der Bezirkskonferenz zu beschließen.
Statut NEU 1. Die jeweilige Wahlkreiskonferenz setzt sich aus mindestens 57 Delegierten zusammen, die von den dem jeweiligen Wahlkreis angehörenden Bezirksorganisationen auf Basis des nachstehenden Berechnungsschlüssels entsendet werden. Die Berechnung erfolgt nach dem d’Hondtschen Verfahren, wobei als Basiszahlen für diese Berechnung die Summe aus der Zahl der im letzten Jahr abgerechneten Parteimitglieder und der bei der letzten Nationalratswahl erreichten SPÖ-Stimmen im jeweiligen Bezirk herangezogen werden. Die Vorsitzenden der Wahlkreiskonferenzen werden jeweils vom Landesparteivorstand bestellt. Die Einberufung der Wahlkreiskonferenzen erfolgt durch die Landesgeschäftsstelle. Aufgabe der Wahlkreiskonferenzen ist die Erstellung eines Wahlkreisvorschlages unter Zugrundelegung der in den Bezirkskonferenzen beschlossenen Bezirkswahlvorschläge. Die Wahlkreiskonferenzen entscheiden mit absoluter Mehrheit der anwesenden Delegierten der Bezirkskonferenzen. Die Protokolle über die Sitzungen der Wahlkreiskonferenzen sind in der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen. 2. 2. Der Wahlvorschlag für die Landesparteiliste wird unter Beachtung der statutarischen Verpflichtungen vom Landesparteivorstand im Einvernehmen mit den Bezirksorganisationen und nach Beratung verpflichtender Abstimmung mit der Landesfrauenorganisation erstellt und dem Landesparteirat oder Landesparteitag zur Beschlussfassung vorgelegt. (3) Oberösterreichischer Landtag 1. Bei Wahlen in den oberösterreichischen Landtag werden die Wahlvorschläge für das erste und zweite Ermittlungsverfahren
48
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU aller Wahlkreise vom Landesparteirat oder Landesparteitag unter sinngemäßer Anwendung der Abs. (1) und, Abs. (2) Ziffer 1. und, 2. und 3. dieses Paragrafen beschlossen. (4) Bundesrat Die Wahlvorschläge für die Mitglieder des Bundesrates werden vom Landesparteivorstand nach vorhergehender Beratung mit der Frauenorganisation im Einvernehmen mit der Landtagsfraktion erstellt. Sie bedürfen der Zustimmung des Bundesparteivorstandes. (5) Gemeindevertretung 2. In Städten, die nach den Bestimmungen dieses Statutes eigenen Bezirksorganisationen sind, ist der vom Bezirksausschuss erstellte KandidatInnenvorschlag von der Bezirkskonferenz zu beschließen.
§62 Unvereinbarkeit von Mandaten
§6162 Unvereinbarkeit von Mandaten
Das Mandat eines/einer Abgeordneten zum Nationalrat, eines/einer Abgeordneten zum Landtag, eines Mitgliedes des Bundesrates, eines Mitgliedes der Bundesregierung oder eines Mitgliedes der oberösterreichischen Landesregierung ist mit der Funktion eines/r Bürgermeister/s/In, Vizebürgermeister/s/In oder Stadtrates/Stadträtin einer Stadt mit mehr als 20.000 Einwohnern und eines/r Bürgermeister/s/In in Gemeinden, mit mehr als 6000 Einwohnern, unvereinbar.
Das Mandat eines/einer Abgeordneten zum Nationalrat, eines/einer Abgeordneten zum Landtag, eines Mitgliedes des Bundesrates, eines Mitgliedes der Bundesregierung oder eines Mitgliedes der oberösterreichischen Landesregierung ist mit der Funktion eines/r Bürgermeister/s/In, Vizebürgermeister/s/In oder Stadtrates/Stadträtin einer Stadt mit mehr als 20.000 Einwohnern und eines/r Bürgermeister/s/In in Gemeinden, mit mehr als 6000 Einwohnern, unvereinbar. Ausnahmen können nur individuell, durch Landesparteivorstandes, zugelassen werden.
Beschluss
des
49
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
§63 Wirtschaftliche Betätigung von FunktionärInnen
§6263 Wirtschaftliche Betätigung von FunktionärInnen
Die nachfolgenden Unvereinbarkeitsbestimmungen gelten für Mitglieder des Bundesparteivorstandes, eines Landesparteivorstandes, für sozialdemokratische Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates, eines Landtages, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, für BürgermeisterInnen, VizebürgermeisterInnen und StadträtInnen von Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern und BürgermeisterInnen von Gemeinden mit 10.000 bis 20.000 Einwohnern sowie die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten; schließlich für Parteiangestellte.
Die nachfolgenden Unvereinbarkeitsbestimmungen gelten für Mitglieder des Bundesparteivorstandes, eines Landesparteivorstandes, für sozialdemokratische Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates, eines Landtages, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, für BürgermeisterInnen, VizebürgermeisterInnen und StadträtInnen von Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern und BürgermeisterInnen von Gemeinden mit 10.000 bis 20.000 Einwohnern sowie die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten; schließlich für Parteiangestellte.
(1) Sie dürfen nicht eine leitende Stellung im Sinne des § 2 Unvereinbarkeitsgesetz (Bundesgesetzblatt 294/1925) einnehmen. (2) Die Gründung, der Kauf, die Pachtung eines Erwerbsunternehmens oder die Neubeteiligung an einem solchen als GesellschafterIn oder GeldgeberIn bedarf der Genehmigung des Bundesparteivorstandes. (3) Die Gründung, der Kauf oder die Pachtung eines Unternehmens, das die Beeinflussung der öffentlichen Meinung zum Gegenstand hat (Buchverlag, Zeitschriften, Zeitungen und Tonträger), oder die Neubeteiligung an einem solchen als GesellschafterIn oder GeldgeberIn ist grundsätzlich ausgeschlossen.
§80 Übergangsbestimmungen
(1) Sie dürfen nicht eine leitende Stellung im Sinne des § 2 4 Unvereinbarkeitsgesetz (Bundesgesetzblatt 294/1925330/1983) einnehmen. (2) Die Gründung, der Kauf, die Pachtung eines Erwerbsunternehmens oder die Neubeteiligung an einem solchen als GesellschafterIn oder GeldgeberIn bedarf der Genehmigung des Bundesparteivorstandes. (3) Die Gründung, der Kauf oder die Pachtung eines Unternehmens, das die Beeinflussung der öffentlichen Meinung zum Gegenstand hat (Buchverlag, Zeitschriften, Zeitungen und Tonträger), oder die Neubeteiligung an einem solchen als GesellschafterIn oder GeldgeberIn ist grundsätzlich ausgeschlossen. §80 Übergangsbestimmungen
Die Bestimmungen des § 62 treten bei Erstellung von neuen Die Bestimmungen des § 62 treten bei Erstellung von neuen Wahlvorschlägen für den Gemeinderat, den Landtag und den Wahlvorschlägen für den Gemeinderat, den Landtag und den 50
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Statut ALT
Statut NEU
Nationalrat sowie bei einer Neuwahl von Bundesratsmitgliedern und Nationalrat sowie bei einer Neuwahl von Bundesratsmitgliedern und Mitgliedern der Landesregierung, der Bundesregierung sowie der Mitgliedern der Landesregierung, der Bundesregierung sowie der Stadtsenatsmitglieder in Kraft. Stadtsenatsmitglieder in Kraft. Für jene FunktionärInnen, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Übergangsbestimmungen (16. April 1988) neben einem Mandat (NR, BR, LT) die Funktion eines/einer Bürgermeister/s/In anstelle eines Berufes (d. h. dass kein berufliches Dienstverhältnis besteht oder eine Dienstfreistellung ohne Bezüge bzw. ohne allfällige Refundierung vorliegt) ausüben, gelten die neuen Bestimmungen des § 62 nicht.
Für jene FunktionärInnen, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Übergangsbestimmungen (16. April 1988) neben einem Mandat (NR, BR, LT) die Funktion eines/einer Bürgermeister/s/In anstelle eines Berufes (d. h. dass kein berufliches Dienstverhältnis besteht oder eine Dienstfreistellung ohne Bezüge bzw. ohne allfällige Refundierung vorliegt) ausüben, gelten die neuen Bestimmungen des § 62 nicht.
Die Bestimmungen des § 66 Abs. (2) gelten bei jeder Neubesetzung Die Bestimmungen des § 66 Abs. (2) gelten bei jeder Neubesetzung von Funktionen durch die angeführten Organisationen bzw. von Funktionen durch die angeführten Organisationen bzw. Fraktionen. Fraktionen.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
51
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
STATUTENANTRAG 2.2 ABÄNDERUNG DER BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERSTELLUNG VON LISTENPLÄTZEN BEI NATIONALRATS- UND LANDTAGSWAHLEN SOWIE DIE UMVERTEILUNG VON MANDATEN AUFGRUND BESONDERER REGIONALER ERFORDERNISSE eingebracht durch die Bezirksorganisation Grieskirchen/Eferding der SPÖ OÖ
Gerade in Zeiten wie diesen, ist es erforderlicher denn je, dass der Begriff „Solidarität“ keine leere Worthülse ist. In dieser Situation ist die Sozialdemokratie geradezu verpflichtet ihren Wert „Solidarität“ innerparteilich zu leben. Die Sozialdemokratie muss näher zusammenrücken, denn die politische Entwicklung ist prekär. Die SPÖ verliert massiv an Bedeutung und zerfällt bei Wahlen in die Bedeutungslosigkeit. Es gilt Regionen politisch zu stärken und nicht zu schwächen. Es ist unverantwortlich, dass Bezirksorganisationen ohne Mandat (NR, LTG, BR und MEP) nicht mehr in gesetzgebende Körperschaften vertreten sind. Wir fordern daher, dass die Statutenkommission eine Statutenänderung im Sinne unseres Antrages vornimmt die beim nächsten Landesparteitag beschlossen werden kann.
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
In § 61 Abs. 1 Zif 1 des Landesparteistatutes ist der vierte Satz zu streichen und durch folgende Regelung zu ersetzen: „Dabei ist unter Berücksichtigung der bestehenden Mandatsverteilung (NR, LTG, BR und MEP) die Reihenfolge der Kandidat/-innen in der Form festzulegen, dass jeder Bezirksorganisation zumindest ein Mandat (NR, LTG, BR oder MEP) zukommt. Die Kandidatin/der Kandidat jener Bezirksorganisation, die aufgrund der bestehenden Mandatsverteilung über kein Mandat verfügt (weder NR noch LTG, BR und MEP) ist in seinem Wahlkreis an erster Stelle zu reihen. Die Festlegung der weiteren Listenplätze kann durch Beschlussfassung der Wahlkreiskonferenz mit 2/3-Mehrheit verändert werden.“
52
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Der neu einzufügende Abs. 3a in § 61 des Landesparteistatuts lautet wie folgt: (3a) Umverteilung von Mandaten Ergibt sich aufgrund des jeweiligen Wahlergebnisses, dass einer Bezirksorganisation kein Mandat (weder NR, noch LTG, BR oder MEP) zukommen würde, ist wie folgt vorzugehen: o
o
o
innerhalb des Wahlkreises ist eine Umverteilung eines Mandates von jener Bezirksorganisation, die über mehr als zwei Mandate verfügt, zu jener Bezirksorganisation, die über kein einziges Mandat verfügen würde, vorzunehmen; ist eine Umverteilung nach lit. a nicht möglich, weil keine der Bezirksorganisationen im Wahlkreis über mehr als zwei Mandate verfügt, ist auf die Landesliste (Abs. 1 Zif 3 bzw. Abs. 2 Zif 2) zurück zu greifen und von dieser ein Mandat jener Bezirksorganisation zu überlassen, der sonst kein Mandat zukommen würde.
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
53
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
STATUTENANTRAG 2.3 FÜR EINE GERECHTE VERTEILUNG ALLER MANDATE eingebracht durch die Bezirksorganisation Freistadt der SPÖ OÖ
Eine erfolgreiche und breit aufgestellte Sozialdemokratie, braucht eine FunktionärInnenund auch MandatarInnenstruktur die alle regionalen und gesellschaftlichen Schichten abbildet. In Zeiten rarer Mandate auf Landtags-, Nationalrats-, und Bundesratsebene muss für eine gerechtere Verteilung dieser Sorge getragen werden.
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher eine Abänderung des §61 (1) 1 und 3 welche lauten:
1. (…)Die Listenplätze auf den Regionalparteilisten werden in der Regel nach dem d´Hondtschen Verfahren in Analogie zur Berechnung der Delegierten zur Wahlkreiskonferenz (siehe Abs.(2)) auf die Bezirksorganisationen aufgeteilt. Sie können durch Beschlussfassung der Wahlkreiskonferenz mit 2/3 Mehrheit verändert werden, wobei auf eine ausgewogene regionale Verteilung aller Mandate (NR, LT und BR) und Regierungssitze Bedacht zu nehmen ist. (…)
1.(…)Die Listenplätze auf den Regionalparteilisten werden in der Regel nach dem d´Hondtschen Verfahren in Analogie zur Berechnung der Delegierten zur Wahlkreiskonferenz (siehe Abs.(2)) auf die Bezirksorganisationen aufgeteilt. Sie müssen dann verändert werden, wenn eine ausgewogene regionale Verteilung aller Mandate (NR, LT und BR) und Regierungssitze nicht absehbar ist. So lange Bezirke im Wahlkreis nach der stattfindenden Wahl oder durch einen bevorstehenden Mandatsverzicht oder Mandatsverlust, unter Bedachtnahme auf die Mandatsverteilung der letzten stattfindenden Wahl derselben Ebene, keineN MandatarIn haben, darf keine andere Bezirksorganisation eineN möglicheN zweiteN MandatarIn erhalten. Bezirke ohne Mandat werden dahingehend vorgereiht!
3. Der Wahlvorschlag für die Landesparteiliste wird unter Beachtung der statutarischen Verpflichtungen vom Landesparteivorstand im Einvernehmen mit den Bezirksorganisationen und nach Beratung mit der Landesfrauenorganisation erstellt und dem Landesparteirat oder Landesparteitag zur Beschlussfassung vorgelegt.
54
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
3. Der Wahlvorschlag für die Landesparteiliste wird unter Beachtung der statutarischen Verpflichtungen vom Landesparteivorstand im Einvernehmen mit den Bezirksorganisationen und nach Beratung mit der Landesfrauenorganisation erstellt und dem Landesparteirat oder Landesparteitag zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei muss sichergestellt sein, dass jene Bezirke, die durch Absatz 1 noch kein Mandat haben durch diese Reihung möglicherweise (abhängig vom Wahlergebnis) ein Mandat erhalten. Gleiches gilt bei der Vergabe von Bundesratsmandaten durch den Landesparteivorstand.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
55
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
ANTRAG 2.4 MANDATAR_INNEN OHNE ZUKUNFT ODER ZUKUNFT OHNE MANDATAR_INNEN?! eingebracht durch die Junge Organisation der SPÖ OÖ, der Bezirksorganisation Kirchdorf der SPOÖ OÖ, der Arbeitsgemeinschaft 60+ und der Sozialistischen Jugend Oberösterreich
Die Anzahl der MandatarInnen im Landtag sowie im Nationalrat ist in den letzten Jahren erheblich kleiner geworden. Verantwortlich dafür sind die Wahlergebnisse und somit auch die MandatarInnen selbst, die als politische EntscheidungsträgerInnen im Landtag oder Nationalrat, aber auch in den parteiinternen Gremien diese Situation zu verantworten haben. Vor allem die Vorbereitungen für den Wahlkampf, die inhaltliche Ausrichtung und das Themensetting haben uns gezeigt wie politische Fehlentscheidungen unser Verhalten in Wahlauseinandersetzungen einschränken. Die Qualität der politischen Beschlüsse parteiintern aber auch in Landtag und Nationalrat ist deshalb in den letzten Jahren bereits stark kritisiert worden. Häufig stellt sich daher die Frage, ob das „Auswahlverfahren“, welches parteiintern die Person festlegt, die ein Mandat erhält, noch zeitgemäß, demokratisch genug und vor allem politisch klug ist. Derzeit müssen wir leider sehr oft erleben, dass dazu weder breit diskutiert wird, noch nach inhaltlichen Gesichtspunkten entschieden wird. Oftmals wird innerhalb eines kleinen Personenkreises festgelegt, wer ein Mandat erhält und danach folgt die Bestätigung durch das jeweilige Gremium. Dabei bleibt es vielen engagierten und inhaltlich guten Personen verwehrt, sich seriös und mit Aussicht auf Erfolg für ein Mandat zu bewerben. Intransparente Listenerstellungen schließen von vorne weg viele FunktionärInnen (aber auch Mitglieder) aus und behindern somit eine breite Diskussion über den/die KandidatIn. Es ist aber vor allem auch demokratiepolitisch sehr bedenklich, wenn der entscheidende Schritt der Listenerstellung (also die Erstellung und nicht die Wahl!) von einem Kreis aus ein paar Personen vorgenommen wird und sich diese KandidatInnen dann keiner innerparteilichen Konkurrenz stellen müssen. Alle FunktionärInnen und Mitglieder müssen die Chance haben sich – mit den gleichen Startbedingungen - für ein Mandat bewerben zu können. In einer demokratischen Organisation, die mit Transparenz bei der Parteienfinanzierung nach außen hin für Klarheit sorgen will, sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass auch Listenerstellungen innerhalb der Partei so transparent wie nur möglich passieren müssen. Die Einbindung aller FunktionärInnen und Mitglieder ist dabei sehr wichtig!
KOMMUNALEBENE ALS QUALITÄTSMERKMAL Zu hinterfragen gilt es jedenfalls auch, ob es dabei bleiben kann, dass einE KandidatIn, die/der bei einer Kommunalwahl – wo diese Person eine federführende Rolle einnimmt unterdurchschnittlich schlecht abschneidet und dann ohne Konsequenzen wie vorgesehen ein zukünftiges Mandat ausüben kann. Kommunalpolitik ist jene Ebene der 56
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Politik, die für Menschen am greifbarsten ist, wer es nicht schafft auf dieser Ebene erfolgreich zu sein hat keine Legitimation in ein höheres Gremium einzuziehen. Kommunalpolitik muss ein Qualitätsmerkmal für MandatarInnen sein und muss den Grundbaustein für jegliche politische Arbeit bilden. Nach der Wahl ist vor der Wahl. Mühsam wird in den Wahlvorbereitungen an starken Programmen und Forderungen für die Partei und die einzelnen KandidatInnen gearbeitet. Ob sich diese Mühen dann aber auch lohnen, ist zu hinterfragen. Die Konsequenz, Wahlprogramme und politische Forderungen nach der Wahl auch umzusetzen, ist in vielen Fällen nicht mehr vorhanden. Wichtige Projekte werden dann oft nicht mehr in Angriff genommen, sondern verpuffen in tagespolitischer Arbeit. Nicht nur aus Gründen der Konsequenz, sondern aus der politischen Logik heraus ist es eine Notwendigkeit nach der Wahl die im Wahlkampf geforderten Punkte abzuarbeiten und umzusetzen zu versuchen. Wir brauchen keine leeren Worthülsen mehr, sondern beständige und nachvollziehbare Politik.
VORZUGSSTIMMEN AUFWERTEN Personen, die es im Wahlkampf geschafft haben viele Vorzugsstimmen zu sammeln und somit den Beweis für politische Anerkennung innerhalb der Bevölkerung gebracht haben, finden leider in der aktuellen Form der Mandatsvergabe kaum Berücksichtigung. Dabei wäre es für die Sozialdemokratie von solcher Wichtigkeit, glaubhafte und in der Bevölkerung geschätzte Persönlichkeiten in politische Ämter zu entsenden. Nur wer es schafft im Wahlkampf auch über die Parteigrenze hinaus Stimmen zu mobilisieren, kann eine personelle und inhaltliche Bereicherung für die SPÖ sein. Programme müssen inhaltlich gut durchdacht und ideologisch richtig sein, transportiert werden sie aber nur von Menschen, die „greifbar“ sind und Anerkennung in der Bevölkerung genießen. MandatarInnen haben auch die Aufgabe nach außen hin repräsentativ zu sein und die Ideen und Forderungen der Sozialdemokratie an die Bevölkerung zu bringen. Tatsächlich möglich ist das aber nur, wenn jeder Bezirk eine/einen MandatarIn in den Landtag, Bundesrat oder Nationalrat entsenden kann. Nur dadurch und mit regionalen Anlaufstellen wie den Bezirksbüros kann eine flächendeckende Struktur der SPÖ in ganz OÖ aufrecht erhalten werden. Personen, die neben der Ausübung ihres Mandates die Möglichkeit haben Veranstaltungen auf Bezirksebene zu besuchen und die politische Arbeit der SPÖ im Bezirk zu planen, sind nicht weg zu denken. Umso schlimmer ist, dass es bereits Bezirke gibt, die keine Vertretung mehr in Landes- oder Bundespolitik haben. Die noch zur Verfügung stehende Zahl der Mandate würde es jedoch auch jetzt noch möglich machen in jedem Bezirk eineN VertreterIn zu haben.
57
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Folgende Vorschläge müssen daher unbedingt bei der Listenerstellung in Zukunft berücksichtigt werden: Innerparteilich:
alle Mitglieder müssen uneingeschränkt die Chance haben sich für ein öffentliches Mandat zu bewerben. Offizielle und für alle zugängliche Parteiveranstaltungen sollen als Grundlage für dieses Verfahren dienen.
zukünftige BewerberInnen für Mandate müssen sich vor der Listenerstellung öffentlichen Hearings stellen, zu denen alle Parteimitglieder eines Bezirkes eingeladen werden müssen.
Die BewerberInnen sollen durch ein Reihungsverfahren - und nicht durch Streichungen - geheim von allen Mitgliedern gereiht werden.
Transparenz und Chancengleichheit sind nicht nur kluge Forderungen für die Bildungspolitik, sondern auch innerparteilich eine Notwendigkeit. Eine „Parteimitgliedschaft-Light“ soll durch diese Form der Listenerstellung möglich gemacht werden und SympatisantInnen näher an die Partei bringen. Zahlreiche Beispiele aus dem Ausland haben uns bereits gelehrt wie stimulierend solche Vorgehensweisen sein können, in England traten 1000e Menschen aufgrund einer transparenten Erstellung von Mandatslisten in die Labour Party ein.
Öffentlich:
Vorzugsstimmen müssen eine höhere Gewichtung erlangen, Personen die von der Bevölkerung mit Vertrauen ausgestattet werden müssen mehr Chancen auf ein politisches Mandat erhalten
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
Eine Arbeitsgruppe soll sich mit der Thematik der zukünftigen Listenerstellung befassen und einen Vorschlag ausarbeiten, der rechtzeitig zur Listenerstellung für die Nationalratswahl 2018 angewendet werden kann. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe muss auf jeden Fall ExpertInnen, VertreterInnen der Jugendorganisationen sowie der Arbeitsgemeinschaft 60+ einschließen.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
58
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
ANTRAG 2.5 GRUNDPRÄMISSE, DASS JEDER BEZIRK MIT EINEM POLITISCHEN MANDAT AUSZUSTATTEN IST eingebracht durch die Bezirksorganisation Schärding der SPÖ OÖ
IM LANDESPARTEISTATUT WIRD DIE GRUNDPRÄMISSE, DASS JEDER BEZIRK MIT EINEM POLITISCHEN MANDAT AUSZUSTATTEN IST, VERANKERT.
Bei den Entscheidungen der Mandatsvergaben im Zuge der Landtagswahl 2015, hat der Bezirk Schärding erstmals kein politisches Mandat mehr erhalten. Mit großer Sorge auf die Auswirkungen dieser Entscheidung fordert die Bezirksorganisation Schärding, dass die Grundprämisse - jedem Bezirk ein Mandat - im Landesparteistatut verankert wird.
Sinkende Wählerstimmen und die damit verbundene geringe Anzahl an Mandaten führen dazu, dass Bezirksorganisationen ohne einen politischen Mandatar das Auslangen finden müssen. Bis jetzt wurden, sowohl auf Wahlkreisebene als auch auf Landesebene, die Mandate im Nationalrat und im oberösterreichischen Landtag, unabhängig voneinander gesehen. Dem Umstand „mandatsloser Bezirk“ kann entgegengewirkt werden, wenn bei der Erstellung der Wahlvorschläge im Wahlkreis und auf Landesebene die gegebene Mandatsverteilung Nationalratswahl und Landtagswahl einfließen. Das erfordert den Willen und den Mut zur Veränderung alteingesessener Wahlkreisstrukturen, die im Zuge der Entwicklungen einer Großpartei entstanden und dem Wandel der Wählerstimmen nicht mitgegangen sind. Daher ist im Hinblick auf die kommende Nationalratswahl und die nächste Landtagswahl ein Mandats-Verteilungssystem zu erstellen, dass diesen Umstand berücksichtigt und eine übergreifende Mandatsverteilung zulässt und ermöglicht. Die politische Stärke der Bezirke soll in diesem Verteilungssystem Berücksichtigung finden, einer Konzentration der Mandate jedoch entgegenwirken.
59
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
BEGRÜNDUNG Der Grundsatz - jedem Bezirk ein politisches Mandat – hat seine Berechtigung. Die lokale, politische Mandatarin, der Mandatar ist der Schlüssel zur öffentlichen Wahrnehmung. Die Möglichkeiten der öffentlichen Präsentation einer/eines Bezirksparteivorsitzenden ohne ein politisches Mandat sind beschränkt. Das Fehlen eines politischen Mandats bringt auch finanzielle Einbußen für die Bezirksorganisation mit sich. Im Bezirk Schärding bemühen sich die Grünen seit langem vergeblich in der Bezirkshauptstadt Schärding eine Gemeinderatsliste aufzustellen. Einer der Gründe des Scheiterns kann auf die fehlende Präsenz eines Mandates im Bezirk zurückgeführt werden. Eine andere Partei verstärkt gerade die politische Präsenz mit einem Nationalrat und einen Bundesrat im Bezirk Schärding. Um als SPÖ wieder an Stärke zu gewinnen, ist es notwendig die Bezirke zu stärken. Dafür ist ein politisches Mandat in den Bezirken Grundvoraussetzung.
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
Die Grundprämisse, dass jeder Bezirk mit einem politischen Mandat auszustatten ist.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
60
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
ANTRAG 2.6 ÄNDERUNG DES WAHLMODUSSES BEI PARTEIINTERNEN WAHLEN eingebracht durch die Bezirksorganisation Ried im Innkreis der SPÖ OÖ
Die Regelung der Nominierung von KandidatInnen für öffentliche Mandate ist ein entscheidendes Maß für die innerparteiliche Demokratie und damit in der parteienstaatlichen, parlamentarischen Demokratie auch ein Maß für die Demokratiequalität des politischen Systems insgesamt. Parteiinterne Umfrage des Karl Renner Instituts zur Organisationsreform (1991). Seit Jahren beschäftigt die SPÖ die Zusammenstellung der Listen für Wahlen genauso wie der damit zusammenhängenden Mandatsverteilung mehr als es einer politischen Partei gut tut. Politik lebt von der Beteiligung möglichst vieler Menschen. Das gilt für den demokratischen Prozess im Allgemeinen, aber auch für die SPÖ im Speziellen. Die Öffnung der Partei ist im 21. Jahrhundert ein unumgänglicher Schritt. Menschen müssen zur Mitarbeit motiviert werden. Die Mitglieder müssen sich an den Prozessen innerhalb der Partei beteiligen können und dürfen nicht als „Handheber“ abgespeist werden. Die Listen, mit denen wir bei Wahlen antreten, aber auch unsere Parteigremien müssen breiter demokratisch legitimiert werden. Kompetente PolitikerInnen, mit Visionen und Weitblick, Strategie und Glaubwürdigkeit sind gefragt. Um diese Eigenschaften festzustellen, braucht es ein hartes Auswahlverfahren. Stimme geben, statt Streichen: Wahlberechtigte Delegierte können ihren Unmut über KandidatInnen zwar durch Streichungen Ausdruck verleihen, Alternativ KandidatInnen gibt es aber zumeist keine. Das System der Streichungen lässt Alternativ KandidatInnen auch gar nicht zu. Personen, die den Wählenden nicht bekannt sind werden mitgewählt, obwohl sie aufgrund ihrer inhaltlichen Überzeugungen vom Wählenden aber vielleicht gestrichen werden würden. Ein kompetitives Wahlsystem würde zu mehr Gerechtigkeit innerhalb der Parteistruktur beitragen. Damit ich weiß, wen ich wähle: Durch die Listenzusammenstellung, die meist hinter verschlossenen Türen von ein paar wenigen getroffen wird, kann das einfache Mitglied seine Vertreterinnen und Vertreter kaum mit Inhalten verknüpfen. Es muss daher wieder eine Möglichkeit geschaffen werden, wie sich KandidatInnen der Partei präsentieren und auch miteinander verglichen werden können. Mitglieder ohne Einflussmöglichkeiten: Die SPÖ-Mitglieder können sich an Entscheidungen nur auf Sektions- und Ortsparteiebene beteiligen. Das betrifft sowohl inhaltliche Richtungsentscheidungen als auch die Erstellung von Wahlvorschlägen für öffentliche Ämter. Diese Entscheidungen werden meist nur von wenigen SpitzenfunktionärInnen getroffen – manchmal sogar ohne jegliche statutarische Legitimation. 61
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
Keine Abbildung der internen Vielfalt der Partei: Während in den meisten sozialdemokratischen Parteien die innerparteilichen Plattformen und Strömungen ein breites Meinungsspektrum wiederspiegeln, gibt es in der SPÖ keine innere Diversifikation. Minderheitenenmeinungen bleiben daher oft ohne Gehör. Meine Stimme für den Wahlkreis: Der Anreiz, möglichst viele WählerInnen zu überzeugen ist gering, wenn der eigene Verbleib im Parlament mit dem persönlichen Wahlergebnis in keinem engen Zusammenhang steht. Wer ausschließlich von der Gunst der Parteiführung abhängig ist und nicht von jener der Bevölkerung, hat nur einen geringen Anreiz zur Profilierung. Eigene Akzente zu setzen verschlechtert zumeist nur die Chancen bei der Listenerstellung, gewonnene Sympathien bei den WählerInnen können das Mandat in der Regel nicht mehr retten.
GRUNDANSPRÜCHE AN EINE WAHLRECHTSREFORM IN DER SPÖ
Wahlen mit Auswahlmöglichkeiten: Die einheitlichen Wahlvorschläge der Wahlkommissionen sollen abgeschafft werden. Jedes Mitglied soll sich bewerben können. Sowohl bei der Erstellung von Wahlvorschlägen für öffentliche Ämter als auch bei der Wahl von Delegierten, Vorständen und Vorsitzenden soll es in Zukunft mehr KandidatInnen als zu vergebende Mandate geben.
Direktwahlen und Mitgliederentscheide: Die sozialdemokratischen Parteimitglieder sollen vermehrt durch Mitgliederentscheide eingebunden werden. Delegierte und Parteigremien sowie die Vorsitzenden sollen direkt durch die Mitglieder gewählt werden.
Vorwahlen: Die Erstellung der Wahlvorschläge für öffentliche Ämter soll durch interne Vorwahlen unter Beteiligung aller SPÖ-Mitglieder erfolgen.
Jedes Mandat ist ein Kampfmandat: Jede Mandatarin bzw. jeder Mandatar sowie jeder Bewerber bzw. jede Bewerberin auf einem vorderen Listenplatz sollte zumindest damit rechnen müssen, das Mandat auch verlieren zu können.
Realistische Mandatschancen für QuerdenkerInnen: Von der Parteiführung bzw. der Parteimehrheit nicht unterstützte KandidatInnen sollten mit einem gut geführten Persönlichkeitswahlkampf eine realistische Chance auf einen Einzug die Gremien der SPÖ bzw. auf vordere Listenplätze bei Wahlen haben.
62
Themengebiet | Statut der SPÖ OÖ
In einer Orts-, Stadt- oder Bezirkspartei kommt es trotz demokratischer Öffnung der Partei oft zu keinen AlternativkandidatInnen. Oft kandidieren auch nur soviele Personen, wie Listenplätze verfügbar sind. Dadurch, dass diese kleinen Gremien die kleinsten Einheiten in der Parteistruktur sind, funktioniert auch die Kommunikation innerhalb einer Ortspartei besser und viele Diskussionen bezüglich Liste und Vorsitzenden werden von Haus aus schon immer im persönlichen Rahmen geklärt. Anhörungen sind somit überflüssig. Kleinen Gremien sollte somit der Einfachheit halber die Möglichkeit erhalten bleiben, wie bisher mit Streichungen oder sogar in öffentlicher Abstimmung zu wählen. Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
Wahlen sind grundsätzlich persönlich und geheim durchzuführen
Abschaffung des Streichungsmodus bei Listenwahlen mit der Möglichkeit von Ausnahmen bei nur wenigen Wahlberechtigten
Aktiver Wahlmodus bei Wahlen auf Bezirkskonferenzen, bei der Listenerstellung im Wahlkreis und bei der Wahl des Landesparteivorsitzenden sowie Landesparteivorstands
Rechtzeitige parteiinterne Ausschreibung für die Erstellung von Listen
Jedes Mitglied kann kandidieren
Öffentliche Anhörungen und Diskussionen im Rahmen eines Bezirksausschusses mit den KandidatInnen in den Bezirken mit der Möglichkeit, Fragen der Mitglieder direkt zu beantworten
Wahlen finden zukünftig in Geschlechterblöcken statt, bei denen alle stimmberechtigt sind. Diese werden dann zur Listenerstellung nach dem Reißverschlussprinzip angewandt
Einsetzung eines 10-köpfigen Arbeitskreises, an der aus jedem Wahlkreis maximal 2 Personen teilnehmen dürfen, zur Schaffung eines neuen SPÖ parteiinternen Wahlsystems nach obigen Kritikpunkten bis zum nächsten Landesparteitag.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
63
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
ANTRAG 3.1 BEDEUTUNG DER REGIONALEN KULTURARBEIT ERHÖHEN eingebracht durch den Landesparteivorstand der SPÖ OÖ
Kunst und Kultur bereichern uns, sind vielfältig, kritisch, lebendig und anregend. Sie sind ein zentraler Bestandteil einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Ihre Förderung ist Investition in die Zukunft. Politische Probleme sind in unserer Zeit ohne den Beitrag aus der Kultur oft nicht mehr zu lösen. Die sozialdemokratische Auffassung, dass Kulturpolitik immer auch Gesellschaftspolitik ist, bleibt daher bestehen und gilt in Zeiten des ständigen Umbruchs umso mehr. Eine sozialdemokratische Kulturpolitik orientiert sich in diesem Zusammenhang grundsätzlich an unseren Grundwerten Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Die Umsetzung dieser Werte in eine moderne Kulturpolitik erfolgt dabei auf vielfältige Art und Weise, u. a. durch die besondere Betonung der Wichtigkeit von regionaler Kulturarbeit, wie dies im Dossier „Kunst, Kultur und Kreativität“ der SPÖ Oberösterreich zu den Landtags- und Gemeinderatswahlen 2015 zum Ausdruck kommt: „Der Einsatz für eine vielfältige Kultur steht für die oberösterreichische Sozialdemokratie an oberster Stelle. Vielfalt bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem regionale Vielfalt von kulturellen Angeboten, Vielfalt von künstlerischen Disziplinen, Vielfalt der kulturellen Hintergründe von Menschen und Vielfalt der Zugänge zu Kunst und Kultur.“ Um die Bedeutung von regionaler Kunst und Kultur in den oberösterreichischen Bezirken und Gemeinden zukünftig stärker hervorzuheben und um eine Möglichkeit zu schaffen, insbesondere bei Fragen der regionalen Kulturarbeit eine Ansprechperson vor Ort zu haben, fordert der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich daher: Jede Bezirksorganisation der SPÖ Oberösterreich ernennt eine Person aus ihren Reihen, die als Ansprechperson für kulturelle Angelegenheiten im jeweiligen Bezirk zur Verfügung steht.
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
Jede Bezirksorganisation der SPÖ Oberösterreich ernennt eine Person aus ihren Reihen, die als Ansprechperson für kulturelle Angelegenheiten im jeweiligen Bezirk zur Verfügung steht.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
64
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
ANTRAG 3.2 SOZIALDEMOKRATIE MUSS WAHRNEHMBAR SEIN – „BEREICHSSPRECHER_INNEN“ EINFÜHREN eingebracht durch die Junge Generation der SPÖ OÖ, der Arbeitsgemeinschaft 60+ und der Sozialistischen Jugend Oberösterreich
Die Nachricht, dass in Wels während der Weihnachtszeit die Geschäfte auch an Sonntagen geöffnet sein sollen hat uns alle zu Recht empört. Wie haben wir aber diese Empörung der Öffentlichkeit mitgeteilt? Wer war öffentlich wahrnehmbar und hat gesagt, dass eine Sonntags-Öffnung aus diesen und jenen Gründen für uns nicht in Ordnung geht? Zu wenig Aufschrei und zu wenig inhaltliche Begründung haben dazu geführt, dass wir dieses Thema kaum für uns nutzen konnten und vor allem den Beschäftigten nicht signalisieren konnten, dass wir hinter ihnen stehen. Dieses Problem wird aber nicht nur an diesem konkreten Fall sichtbar sondern zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Organisation. Viel zu selten schaffen wir es zielgerichtet und inhaltlich versiert auf ein tagespolitisch brisantes Thema zu reagieren. Dabei fehlt es einerseits an Personen, die sich für diese Bereiche verantwortlich fühlen, aber auch an inhaltlichem Know-How um neoliberalen oder von rechts außen kommenden Angriffen Stand zu halten. Dem soll die Etablierung sogenannter „BereichssprecherInnen“ (Name noch veränderbar) zu den Themen Arbeit, (Aus-)Bildung, Wohnen, Soziales und Integration entgegen gesetzt werden. Diese müssen keine MandatsträgerInnen sein und entsprechen somit auch nicht automatisch den BereichssprecherInnen im Landtag ( diese sollen beibehalten werden und können im ExpertInnenteam des jeweiligen Bereiches mitwirken, wenn sie nicht ohnehin diesen Bereich auch außerhalb des Landtages als BereichssprecherIn vertreten). JedeR „BereichssprecherIn“ soll über einen Pool von ExpertInnen verfügen, die für inhaltlich fundierte Unterstützung sorgen und rasch auf tagesaktuelle Themen medial und wenn möglich auch in Form von Initiativen reagieren können. In schnelllebigen Zeiten wie diesen muss ein rasches und inhaltlich fundiertes Reagieren auf Vorstöße von politischen GegnerInnen möglich sein. Als Sozialdemokratie sind wir aber auch gefordert viel stärker unsere Themen und Zielsetzungen in den Vordergrund zu stellen und nicht immer nur auf äußere Einflüsse zu reagieren. Zusammen mit den ExpertInnen sollen die „BereichssprecherInnen“ nicht nur auf tagespolitische Themen, Angriffe oder Ähnliches reagieren, sondern auch vorbildlich agieren und sozialdemokratische Perspektiven aktiv in die öffentliche Diskussion stellen. Dies ermöglicht uns nicht zuletzt unsere Positionen zu bewerben, sondern zeigt der Gesellschaft auch unser Engagement und unseren Arbeitswillen für die Bevölkerung. Die Symbolik der „BasisbereichssprecherInnen“ steht auch für Geschlossenheit, um mit den gleichen, wiederkehrenden Personen den Menschen mit Kompetenz und Tatendrang im Gedächtnis zu bleiben.
65
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
Für die Bereiche Arbeit, (Aus-) Bildung, Soziales, Wohnen und Integration sollen „BereichssprecherInnen“ am Parteitag gewählt werden. Diese Personen sollen mit einem ExpertInnenteam ( Jahoda Bauer Institut, Arbeiterkammer,…..) einerseits auf tagespolitische Themen öffentlichkeitswirksam antworten und andererseits ein funktionierendes, ganzheitliches Konzept erstellen wie man in Zukunft sozialdemokratische Forderungen zum Thema macht. Diese ausgearbeiteten Konzepte sollen klare Linien schaffen, die auf die Wirklichkeit umgelegt werden können. Auch in knapperer Version sollen die Inhalte zu Verfügung stehen, um populistisch und niederschwellig von den Medien wahrgenommen zu werden.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
66
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
ANTRAG 3.3
KOMMUNIKATION NEU DENKEN
eingebracht durch die Junge Generation der SPÖ OÖ, der Arbeitsgemeinschaft 60+ und der Sozialistischen Jugend Oberösterreich
Kommunikation ist die wohl wichtigste Basis für eine funktionierende Gesellschaft. Das gerade dieser Bereich in den letzten Jahren innerhalb der SPÖ gelitten hat, ist unbestreitbar – egal ob auf Bundes-, Landes- oder Bezirksebene. Deshalb müssen wir unsere Kommunikationsstrukturen erneuern und stabilisieren, um ein funktionsfähiges, lautstarkes und glaubwürdiges Sprachrohr für unsere Wählerschaft, Mitglieder und unsere ArbeiterInnen darzustellen. Gemeinsam als „Arbeitsgruppe Generationen“ bringen wir – die Junge Generation in der SPÖ, Sozialistische Jugend und die Arbeitsgemeinschaft 60+ – einen Antrag ein, um die Dringlichkeit der Modernisierung der Kommunikation zu betonen. Denn nur gemeinsam können wir die veralteten Strukturen brechen und einen NEUSTART wagen. Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
die Installation einer Arbeitsgruppe, die die oben angeführte Thematik behandelt und bis spätestens Mitte 2016 ein anwendbares und verbindliches Kommunikationskonzept erarbeitet.
Die Arbeitsgruppe soll sich bis zum nächsten Landesparteitag und mithilfe eines vorher von der Landesorganisation definierten Tracking-System, insbesondere auseinandersetzen mit: o
o
Kommunikationswege definieren Ziel muss es sein, dass Kampagnenthemen, Anträge im Landtag, Positionen zu tagespolitischen Themen von der Landesebene über die Bezirksorganisationen in die Stadt-/Sektions-/Ortsorganisationen aber auch in alle Teil- und Vorfeldorganisationen hineingetragen werden. Das neue Konzept sollte in die Bereiche „Innen-“ und „Außenkommunikation“ aufgeteilt werden. Wichtig in der Innenkommunikation ist, die Einbindung aller Organisationseinheiten, die der SPÖ nahe stehen, um eine ordentliche Diskussionskultur zu fördern und um einer gegenseitigen Befruchtung nicht im Wege zu stehen. Kernthemenfokussierung Bezüglich der Außenkommunikation ist ein wesentlicher Kernpunkt die Etablierung sogenannter „BasisbereichssprecherInnen“ (Name noch veränderbar) zu den Themen Arbeit, (Aus-)Bildung, Wohnen, Soziales, Integration, Generationen. Gerade diese Bereiche betonen unsere Stärken und hier können wir mit Kompetenz und Know-How für sozialdemokratische Lösungen einstehen! JedeR „BasisbereichssprecherInnen“ verfügt über einen Pool von ExpertInnen, die für inhaltlich fundierte Unterstützung sorgen und mit denen gemeinsam ein funktionierendes, ganzheitliches Konzept erstellt werden soll - unter Einbeziehung und breiter Diskussion aller Mitglieder. Diese voll ausgearbeiteten Konzepte sollen klare Linien schaffen, die auf die Wirklichkeit umgelegt werden können. Auch in knapperer
67
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
o
o
o
o
o o
o
o
Version sollen die Inhalte zu Verfügung stehen, um populistisch, niederschwellig von den Medien wahrgenommen zu werden. Die SprecherInnen müssen für ihren Bereich qualifiziert sein und einem gewissen Anforderungsprofil entsprechen um ihre Themen auch glaubwürdig nach außen hin vertreten zu können. Definiert werden muss auch, für wie lange die/der Sprecher/in tätig ist und in wie weit „Alleingänge“ geduldet werden. Es wird vorgeschlagen, dass die SprecherInnen einer gewählten Funktion auf Landesebene nachgehen. Agieren und nicht Reagieren Als Sozialdemokratie sind wir gefordert viel stärker unsere Themen in den Vordergrund zu stellen und nicht immer nur auf äußere Einflüsse zu reagieren. Zusammen mit den ExpertInnen können die „BasisbereichssprecherInnen“ nicht nur auf tagespolitische Themen, Angriffe oder Ähnliches reagieren, sondern auch vorbildlich agieren – so sind wir wieder am Zug Forderungen an die Politik zu stellen und der Gesellschaft unser Engagement und unseren Arbeitswillen aufzuzeigen. Die Symbolik der „BasisbereichssprecherInnen“ steht auch für Geschlossenheit, um mit den gleichen, wiederkehrenden Personen den Menschen mit Kompetenz und Tatendrang im Gedächtnis zu bleiben. Tagespolitische Themen Selbstverständlich bedarf es bei den Kommunikationswegen einer Differenzierung zwischen tagespolitischen (eher spontan aufkommenden) Themen und geplanten Kampagnenthemen. Für eine professionelle Kommunikation würde es daher unterschiedliche Konzeptionen benötigen. Insgesamt soll ein funktionierendes Projektmanagement eingeführt werden für Kampagnen, sowie für tagespolitische Themen. Gegenargumente vorab überlegen & Exit-Strategie Oppositionsargumente sollen hierbei genauso mitberücksichtigt und analysiert werden, ebenso wie „Exit-Strategien“ bei Kampagnen, die anders Laufen, bzw. auf etwas anderes hinauszielen, als geplant (sei es durch agierende Partner, oder aufkommende, zufällige Einflüsse). Neue Medien nutzen Facebook und Twitter sind gerade für viele junge Menschen bereits nicht mehr angesagt. SnapChat, YouTube-Vlogs oder WhatsApp werden verstärkt auch von anderen politischen Parteien für die politische Kommunikation verwendet. Wir dürfen in diesen Fragen nicht hinten anstehen und sind daher gefordert, ständig unsere Kommunikationskanäle zu analysieren und diese eventuell zu erweitern bzw. zu erneuern. Neue Medien sollen besser eingebunden werden und SprecherInnen müssen für den Umgang mit diesen geschult werden, sofern sie damit nicht bereits vertraut sind. Auch wichtig ist solche Schulungen für alle FunktionärInnen zugänglich zu machen und nicht nur für SprecherInnen. Persönliche Gespräche forcieren Bei der internen Kommunikation soll das persönliche Gespräch besonders in den Vordergrund rücken, denn auch eine Flut von Informationsmails hat nicht annähernd denselben Effekt, wie eine kurze Face-to-Face Mitteilung. Erneuerung von Sitzungsabläufen und Diskussionskultur Die Arbeitsgruppe soll zusätzlich Konzepte moderner Sitzungsabläufe erarbeiten. Ziel soll es dabei sein, solche Sitzungen von einem fast ausschließlichen Berichtsgremium zu einem Ort inhaltlicher Diskussionen umzubilden. Auch können Sitzungen 68
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
o
o
o
(Bezirksparteivorstand oder -ausschuss) auch für Schulungen oder für ExpertInnenvorträge genutzt werden. Nicht aus dem Fokus geraten darf auch die Diskussionskultur, welche in manchen, nicht unwesentlichen Gremien vorherrscht. Diskussionen beruhen auf Meinungen, welche jede Person frei äußern darf – deshalb dürfen Aussagen nicht einfach unter den Tisch gekehrt oder Diskussionen einfach abgedreht werden. BezirksvertreterInnen & BezirksgeschäftsführerInnen Diese sind auch gefordert mittel- und langfristige Kampagnenthemen, Wahlprogramme aber auch Regierungsübereinkommen in die Ortsparteiausschüsse und Sektionsausschüsse zu tragen, inhaltliche Diskussionen vor Ort zu führen und gleichzeitig Inputs und Feedback für ihre politische Arbeit einzuholen. Insgesamt sollte einE BezirksparteivorsitzendeR zumindest einmal im Jahr alle in seinem Bezirk befindlichen Ortsparteien oder Sektionen besuchen und ohnehin regelmäßigen Kontakt, via Telefon oder Mail, mit diesen halten.
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
69
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
RESOLUTION 3.4. GESCHICHTE DER KLASSENKÄMPFE eingebracht durch die Sozialistischen Jugend Oberösterreich
Viele wollen uns heut zu Tage weiß machen, dass es keine Klassen mehr gibt, geschweige denn von Klassenkampf gesprochen werden kann. Wir, die dank Marx gelernt haben die Welt zu analysieren, wissen, dass es im Kapitalismus immer Klassenkampf geben wird. Denn solange wir nicht in einer klassenlosen Gesellschaft leben, werden sich auch die Interessen der Ausgebeuteten und Unterdrückten und jener die ausbeuten und unterdrücken nicht in Luft auflösen. Und in Zeiten wo die ArbeiterInnenklasse schlecht organisiert ist und wenig Schlagkraft vorzuweisen hat, wird der Klassenkampf noch vehementer durchgesetzt, und zwar von oben nach unten. Um das Gerede von Klassen und Kampf nicht abstrakt sein zu lassen, ist es wichtig, dass wir dazu beitragen das Klassenbewusstsein der Lohnabhängigen zu stärken. Dies muss durch Bildung und theoretischer Auseinandersetzung mit unseren ideologischen Grundlagen passieren. Um einen Weg dorthin zu finden, muss die SPÖ wieder Kampfthemen besetzen, mittels derer sie Auseinandersetzungen führt und sowohl bei den eigenen Mitgliedern, als auch bei der restlichen Bevölkerung, ein Bewusstsein dafür schafft. Solche Kampfthemen müssen dafür prädestiniert sein, den Blick von einem konkreten Thema auch auf unser gescheitertes System und unsere Kritik daran zu richten. Genauso wie auf unsere Vorstellung einer besseren Welt, eines anderen Systems, einer sozialistischen Gesellschaft. Nur wenn wir es schaffen, derartige Themen in den Mittelpunkt unseres Handelns zu stellen, werden wir wieder begeisterungsfähig werden.
Manche dieser Kampfthemen liegen auf der Hand:
Der Kampf für eine massive Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich (seit 40 Jahren wurde die Arbeitszeit nicht verkürzt, die Überstunden steigen ins unermessliche, von work-life-balance kann keine Rede mehr sein, psychische Erkrankungen aufgrund der Arbeitsbelastung sind auf einem neuen Höchststand,...)
Der Kampf gegen TTIP und andere Freihandelsabkommen (Freihandelsabkommen dieser Art sind eine der schlimmsten Auswüchse der Kapitalherrschaft, die keine Rücksicht auf Menschen und deren Interessen nimmt, sondern nur auf Banken, Konzerne und Profite)
Der Kampf für das Recht auf leistbares Wohnen (Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das gesichert werden muss, der Kapitalismus und der freie Markt treibt Menschen in den Abgrund, Immobilienhaie müssen eingeschränkt werden, sozialer Wohnbau muss auf der Tagesordnung stehen)
70
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
Der Kampf für Gleichberechtigung und gleiche Chancen (wir müssen ankämpfen gegen die neoliberale Individualisierung, gegen das Verdrängen von Frauen aus politischen Ämtern, gegen ein System in dem Gewalt an Frauen immanent ist, gegen Ungleichbehandlung von MigrantInnen, AsylwerberInnen sowie allen anderen benachteiligten Gruppen und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass wir alle auf der gleichen Seite stehen und gemeinsam die Welt solidarisch gestalten können, gegen jene die uns Beherrschen und Unterdrücken)
Für ein Thema zu kämpfen, heißt auch, Menschen dafür zu begeistern und zu mobilisieren. Presseaussendungen und -konferenzen, Zeitungsartikel, Social Media und Online Mobilsierung reichen dafür nicht aus. Um schlagkräftig zu werden und Druck aufzubauen müssen wir unser Thema so ernst nehmen, dass wir auch dafür bereit sind, dafür auf die Straße zu gehen – mit all jenen, die uns dabei unterstützen. Und für ein Thema zu kämpfen, heißt auch, in der politischen Umsetzung dafür zu kämpfen – und nicht in einem halbseidernen Kompromiss nachzugeben. Nutzen wir unser Potential, das wir auch außerhalb von Parlamenten und Regierungen haben. Nur wenn wir erkennen, dass wir die ArbeiterInnen brauchen, um als Masse hinter und neben uns zu stehen, werden wir wieder stärker werden können.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
71
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
ANTRAG 3.5 DEMOKRATISIERUNG UND POLITISIERUNG DER SPÖ OÖ eingebracht durch die Bezirksorganisation Ried im Innkreis der SPÖ OÖ
Die schmerzliche Wahlniederlage am September 2015 bietet die Chance und den Anstoß, die Partei zu modernisieren, die Strukturen neu zu organisieren und die Inhalte wieder zu fokussieren. Die Glaubwürdigkeit der SPÖ Oberösterreich leidet an ständigen, öffentlich ausgetragenen Diskussionen, Mutlosigkeit und keiner tatsächlichen Positionierung.
Diskussionskultur: Diskussionen sind ein wichtiger Bestandteil der internen Positionsfindung. Ihnen muss genügend Raum und Zeit gewährt werden. Jede politische Entscheidung sollte aufgrund vorhergehender Meinungsfindung stattfinden und durch das abwegen verschiedener Position und derer Argumente.
Kommunikation: Sie darf nicht nur im kleinen Kreis stattfinden sondern muss effizient alle Personen innerhalb der Partei schnellstmöglich erreichen. Je breiter die Einbindung der Menschen und derer Ansichten stattfindet, umsobesser weiß die Organisation auch über sich selbst Bescheid.
Selbsterkenntnis: Das eigene politische Handeln muss immer wieder neu in Frage gestellt und neu überdacht werden. Bevor Anschuldigungen getroffen werden, sollten die eigenen Vorgehensweisen evaluiert werden.
Kritik: KritikerInnen muss innerhalb der Partei mehr Platz gemacht werden. Mehr Einbindung und eine geeignete Plattform, seine Meinungen zu deponieren, ersparen den Weg über die Öffentlichkeit, der schlussendlich allen schadet.
Kritik belebt! Viele Wählerinnen und Wähler machen ihr Wahlverhalten an Personen und Positionen fest. Eine breitere interne Aufstellung deckt somit auch eine breitere Aufstellung nach außen hin ab. Der Landesparteivorstand hat derzeit eine Größe, die es Diskussionen schwer macht! Eine sinnvolle Verkleinerung auf ca. 30 Personen würden ihm mehr Schnelligkeit zugestehen. Die Schaffung eines Landesparteiausschusses sollte vor allem dazu dienen, alle befreundeten Organisationen, Kampagnen, Themen etc. regelmäßig aufeinander abzustimmen. Im Landesparteivorstand müssen auch Verantwortliche für Projekte und Kampagnen vertreten sein, damit der Landesparteivorstand auch politische Verantwortung übernehmen muss. Auch viele unserer Mitglieder sehnen sich nach einer Repolitisierung und dem Ernstnehmen ihrer Meinungen. Jede Zusammenkunft im Sinne der SPÖ sollte daher auch zum Ziel haben, dass sich Menschen auch inhaltlich mit den Themen und Positionen der SPÖ auseinandersetzen! 72
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
Diskussionen sollen angeregt und ordentlich geführt werden. Damit werden die eigenen FunktionärInnen gebildet und sie sammeln aktiv Argumentationen für ihr direktes Umfeld. Vor allem wird dadurch auch die parteiinterne Diskussionskultur wieder belebt und geschult! Die regelmäßigen Zusammkünfte in Form von Ausschüssen, Vorständen etc. sollten nicht zu reinen Berichterstattungsterminen verkommen, sondern zur aktiven Mitarbeit und zur aktiven Auseinandersetzung mit Themen dienen!
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
Die Verantwortlichkeit und Zusammensetzung des obersten Gremiums innerhalb der SPÖ wird neu geregelt
Schaffung einer Arbeitsgruppe, in der neben den LandesgeschäftsführerInnen und dem/der Vorsitzenden auch bis zu zwei VertreterInnen aus jedem Wahlkreis sind, die die Zusammensetzung des Landesparteivorstandes neu überdenkt, eine Verkleinerung anstrebt und die Schaffung eines Landesparteiausschusses in die Überlegungen einbezieht, bis zum nächsten Landesparteitag
Diskussionen sind erwünscht, die Zeit, die sie in Anspruch nehmen wird ihnen gewährt
Maßnahmen sollen gesetzt werden, eine offene, ehrliche Diskussionskultur weiter zu fördern
In Bezirksausschüssen wird mit der Einladung eine „Frage zum Tag“ zu einem aktuellen politischem Thema ausgeschickt, die von den BesucherInnen per e-mail beantwortet werden. Zu Beginn des Ausschusses werden die Antworten präsentiert und die Frage noch gemeinsam diskutiert.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
73
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
ANTRAG 3.6
REFORMIERUNG DER ANTRAGSDISKUSSION eingebracht durch die Junge Generation der SPÖ OÖ
Nichteinhaltung oder das Nichternstnehmen von Beschlüssen und Resolutionen auf Parteitagen und das Desinteresse eines nicht unbeachtlichen Teils der Delegierten an der Teilnahme bei Antragsdiskussionen lassen nur den Entschluss zu, die bisherige Form der Antragsdiskussion bei Landesparteitagen zu reformieren und neue Möglichkeiten der inhaltlichen Auseinandersetzung und Willensbildung zu installieren.
Hier sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
Regionalforen unter Einbindung der Parteimitglieder und der Öffentlichkeit Breite Themendiskussion abseits unserer Gremienarbeit unter Einbindung aller Parteimitglieder und der Öffentlichkeit. Diese Foren sollen vor allem Stimmungsbilder einholen, aber auch dazu dienen unsere Positionen nach außen stärker zu vertreten.
Mitgliederentscheide ermöglichen Die Abstimmung inhaltlicher Positionen/Wahlprogramme/Arbeitsübereinkommen/ Koalitionsübereinkommen usw. soll allen Parteimitliedern möglich gemacht werden. Eine Abstimmung via Internet könnte hier als technische Stütze dienen. Über die Umsetzung muss sich ernsthaft Gedanken gemacht werden, zB. OnlineAbstimmung mit Zugangscode für Parteimitglieder etc.
Diskussionen in den Ortsparteien/Sektionen Die BezirksvertreterInnen (insbesondere die Bezirksparteivorsitzenden) sind gefordert inhaltliche Themen aktiv mit den Ortsparteien zu diskutieren.
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
Die Erarbeitung eines Konzepts für den künftigen Umgang mit Anträgen und der Willensbildung in der SPÖ OÖ, insbesondere unter Berücksichtigung der oben angeführten Punkte
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
74
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
ANTRAG 3.7 TASK FORCE „EPU UND NEUE SELBSTSTÄNDIGE“ EINRICHTEN eingebracht durch den Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband OÖ
MEHR CHANCEN FÜR EIN-PERSONEN UNTERNEHMEN UND NEUE SELBSTÄNDIGE! Die zunehmende Bedeutung von Ein-Personen Unternehmen und Neuen Selbständigen als wichtige Zielgruppe für die Sozialdemokratie wird mehr und mehr betont. Das ist auch gut so, denn die Menschen, die diesen Berufsbildern angehören, werden stetig mehr. In Oberösterreich fallen schon mehr als 40 000 Menschen in die Definition „EPU“. Diese Menschen sind auf eigene Rechnung tätig und schaffen so selbst ihren eigenen Arbeitsplatz. Ähnlich verhält es sich mit Neuen Selbständigen. Hier kommt dazu, dass sich derzeit keine Interessensvertretung so recht zuständig fühlt, weil Neue Selbständige nicht dem Gewerberecht unterliegen und daher keine Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer besteht. Die sozialen und wirtschaftlichen Probleme dieser wachsenden Zielgruppe, der vor allem überproportional viele Frauen angehören, stellen für die Sozialdemokratie ein ausgezeichnetes Betätigungsfeld dar. Soziale Absicherung im Krankheitsfall, Vereinfachungen in der Verwaltung und mehr gezielte Fördermaßnahmen monetärer wie nicht-monetärer Natur können für umfangreiche sowie dringend notwenige Verbesserungen sorgen. Dazu kommt die eingangs erwähnte schwache Interessenslobby. Es fehlt der Sozialdemokratie in diesem Bereich allerdings an einem tiefgreifenden Diskurs. Viele Teilorganisationen beschäftigen sich mehr oder weniger intensiv mit dieser Zielgruppe. Eine Bündelung des Know Hows und der unterschiedlichen Sichtweisen zu einer Task Force innerhalb der SPOÖ erscheint daher als sinnvoll, ja sogar dringend erforderlich.
75
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
Die Einrichtung einer Task Force mit ExpertInnen aus allen interessierten Teilorganisationen, die eine (neue) Positionierung der SPÖ in Richtung EinPersonen Unternehmen und Neue Selbständige ausarbeitet.
Diese Arbeitsgruppe soll nach innen und außen kommunizieren, also auch Veranstaltungs- und Diskussionsformate schaffen, die einen möglichst breiten Diskurs innerhalb unserer Bewegung zulassen.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
76
Themengebiet | Parteiorganisation der SPÖ OÖ
ANTRAG 3.8
STRUKTUR IM JUGENDBEREICH SICHERN eingebracht durch die Junge Generation der SPÖ OÖ
Oberstes organisatorisches Ziel der Jungen Generation in der SPÖ Oberösterreich ist die Beibehaltung eines Landessekretärs bzw. einer Landessekretärin, der seine bzw. die ihre Aufgaben hauptamtlich wahrnimmt und somit eine Anstellung bei der SPÖ Oberösterreich hat. Das starke Engagement der gesamten Jungen Generation in den letzten Jahren (insbesondere durch Jugendticket NETZ, 5x5-Junges Wohnen, uvm.) sowie die Herausforderungen der Zukunft – bedingen der Unterstützung durch eine bezahlte Kraft. Jugendarbeit darf kein Lippenbekenntnis sein, sondern muss auch strukturell und organisatorisch abgesichert sein.
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
Die Verankerung des Sekretariats der Jungen Generation in der SPÖ Oberösterreich und die Zusicherung der Betreuung des Sekretariats durch eine unbefristet angestellte Person im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden.
Die Sicherung einer geeigneten Büroräumlichkeit für das Sekretariat der Jungen Generation in der SPÖ Oberösterreich
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
77
Themengebiet | Gute Gesellschaft
ANTRAG 4.1 VERPFLICHTENDE GESCHLECHTERQUOTE IM OBERÖSTERREICHISCHEN LANDTAG UND DER OBERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG eingebracht durch die Landesfrauenorganisation der SPÖ OÖ
Kaum zu glauben, dennoch wahr: die oberösterreichische Landesregierung, die nach den Landtagswahlen 2015 angelobt wurde, besteht tatsächlich nur aus Männern. 1995 ist mit Barbara Prammer spät aber doch die erste Frau auf einen Landesregierungssitz gekommen, 20 Jahre später sucht man Frauen dort wieder vergeblich. Klar, die Landesregierung ist mit 7 schwarz-blauen von 9 Regierungsmitgliedern wieder ein Stück konservativer geworden, nach rechts gewandert. Klar ist auch, dass Frauenpolitik in einer solchen Regierung keine fortschrittliche Rolle einnehmen wird können. Klar ist auch, dass wir uns von konservativen Politikerinnen keinen feministischen Zugang zur Politik erwarten brauchen. Das brauchen wir uns aber bei den Männern auch nicht. „Die Lebensbedingungen von Frauen können nur verbessert werden, wenn Frauen mit am Verhandlungstisch sitzen“ hat die leider verstorbene Barbara Prammer einmal gesagt. Dass Frauen lange Zeit von der Politik ausgeschlossen wurden und erst sehr spät politische Ämter annehmen durften und konnten ist Fakt. Ebenso lange dauert der Kampf für die Gleichberechtigung der Geschlechter auf allen Ebenen, ein befriedigendes Ziel ist noch lange nicht erreicht. Die Partizipation von Frauen am politischen Mitwirken hat sich – mühsam und an gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haftend - weiterentwickelt. Eine gleichberechtigte Teilnahme von Frauen an politischen Führungsfunktionen ist nach wie vor nicht gegeben. Aber eine frauenlose Landesregierung in Oberösterreich anzugeloben, ist ein klarer und weitreichender Rückschritt. Frauenquoten sind Hilfsmittel, um Frauen einerseits zu ermutigen, auf lange vererbten „Männerstühlen“ Platz zu nehmen. Sie stellen andererseits aber auch eine bewusste Herausforderung dar, Frauen auf allen Ebenen dazu zu ermutigen, sich politisch einzubringen. Das einzige Ziel von Frauenquoten kann letztendlich nur ihre Selbstabschaffung sein, weil eine selbstverständliche Partizipation von Frauen wie Männern in allen politischen Ebenen gleichberechtigt gegeben ist und Frauenquoten nicht mehr nötig sind. Bis dahin sind sie – leider – unabdinglich.
78
Themengebiet | Gute Gesellschaft
Der Landesparteitag der SPÖ OÖ fordert daher:
Verpflichtende Geschlechterquoten für die oö. Landesregierung von 40 % gleichmäßig verteilt auf alle Parteien
Verpflichtende Geschlechterquoten für die LandtagspräsidentInnen von 30 % gleichmäßig verteilt auf alle Parteien
Verpflichtende Geschlechterquoten für den oö. Landtag von 40 % gleichmäßig verteilt auf alle Parteien
Bewusstseinsfördernde Maßnahmen zur Partizipation von Frauen an politischen Ämtern
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
79
Themengebiet | Gute Gesellschaft
ANTRAG 4.2 MIGRANT_IN IST MIGRANT_IN? FASCHISMUS IST FASCHISMUS! GEGEN JEGLICHE ZUSAMMENARBEIT MIT DEN „GRAUEN WÖLFEN“ eingebracht durch die Sozialistische Jugend Oberösterreich bereits am 43. Ordentlichen Bundesparteitag der SPÖ von 28. – 29. November 2014 beschlossen
WER IST DIESE RECHTSNATIONALE PARTEI? Es geht hier um die MHP, die Partei der nationalistischen Bewegung, die seit 1969 unter diesem Namen in der Türkei auftritt (zuvor: CKMP, Republikanische Nationale Bauernpartei). Weil die Partei zu dieser Zeit keine Chance darin sah, die Macht auf parlamentarischem Wege zu ergreifen, setzte sie auf Terror und Gewalt (die damalige Strategie lautete: Die Eroberung der Straßen, des Staates und des Parlaments). In den 1960er Jahren wurde diese Partei eindeutig rechtsextrem-nationalistisch, deren politische Ideologie auf dem „Idealistischen Nationalismus“ (Ülkücülük) fußt und sich gegen KurdInnen, AlevitInnen, ArmenierInnen, Juden und Jüdinnen und andere richtet. Zwischen 1968 und 1969 wurden in 34 „Kommando-Lagern“ über 100.000 Graue Wölfe nach dem Muster von SS-Einheiten von faschistisch gesinnten, ehemaligen Offizieren paramilitärisch ausgebildet. Teil dieser Ausbildung war eine Art antikommunistische Gehirnwäsche, die zum Hass gegen Liberale, SozialistInnen und KommunistInnen erziehen sollte. Somit war die Grundlage für die Kommandos der Grauen Wölfe gelegt, die nun als paramilitärische Schlägertrupps der MHP agieren konnten. Bereits in den Jahren 1968 bis 1971 wurden mehrere dutzend linke StudentInnen, GewerkschafterInnen und Fortschrittliche von den Grauen Wölfen erschossen. 1977 wurde die Nationalistische Front-Regierung unter Beteiligung der MHP und unter Ausschluss der CHP (Republikanische Volkspartei) gegründet. Von Anfang 1978 bis Herbst 1979 kam es zu über 9000 terroristischen Überfällen, bei denen mehr als 2000 politisch-motivierte Morde verübt wurden. Außerdem wurde das Versammlungs-, Streikund Demonstrationsrecht eingeschränkt. Bis 1980 ermordeten die Grauen Wölfe Schätzungen zufolge mehr als 5.000 Menschen. Die Militäroffensive der türkischen Regierung gegen die kurdische PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) in den 1970ern und 1980ern wurde vom paramilitärischen Arm der MHP, den Grauen Wölfen, unterstützt. Die Gesinnung der MHP und ihrer Kommandoorganisation, der Grauen Wölfe, basiert auf drei Grundpfeilern: Dem Nationalismus (ausgeprägte Abneigung gegen alle, die sich nicht zum Türkentum bekennen oder Minderheiten in der Türkei, die ihre kulturelle Identität betonen), einer antidemokratischen Grundhaltung (vordergründig antikommunistische Propaganda, die sich gegen alle demokratischen Verbände, wie z.B. Gewerkschaften oder andere Verbände der ArbeiterInnenbewegung richtet) und dem Islam (wobei die Frage der Religion in 80
Themengebiet | Gute Gesellschaft
verschiedenen Phasen der Partei unterschiedlich betont wurde und heute, der Parteipropaganda zu Folge, aus wahltaktischen Gründen mehr Bedeutung hat als früher).
WARUM SOLLTEN DIE GRAUEN WÖLFE HEUTE NICHTS MEHR MIT DEN GRAUEN WÖLFEN AUS DEN 1980ER ZU TUN HABEN? In den späten 1990er Jahren wandelte sich die Partei und ist heute überwiegend als religiös orientiert und nationalistisch einzustufen. Die MHP hat damit aber ihre Kraft, junge Menschen für die Grauen Wölfe zu rekrutieren und von ihrer Ideologie zu überzeugen, nicht verloren. Sie nutzt dafür natürlich auch das Internet. Auf Portalen wie YouTube sind viele Propaganda-Videos zu finden, die unter anderem aggressive Angriffe, insbesondere auf KurdInnen, zeigen, genauso wie Musik als Medium, um junge Menschen zu erreichen. Es handelt sich dabei immer um hetzerische, hasserfüllte Propaganda, die sich vor allem im Deutsch-Rap wiederfindet. Im März 2014 wurde ein Video aus Ried im Innkreis bekannt, in diesem posieren junge Graue Wölfe rappend mit Pistolen und Messern. Die MHP hat es in den 90er Jahren außerdem geschafft, eine starke organisierte Kraft innerhalb des Staats- und Militärapparates zu werden. Sie verfügt somit über unzählige Bewaffnete im Staatsapparat, die seither immer wieder mit massiver Gewalt gegen die Zivilbevölkerung (z.B. gegen AlevitInnen) vorgegangen ist. Auch 2011 kam es wieder zu einer Vielzahl an Angriffen auf kurdische, linke StudentInnen durch RechtsnationalistInnen. 2013 wurden in Paris drei Aktivistinnen der kurdischen PKK erschossen und die Spur führt zum türkischen Geheimdienst, und weiter zu den Grauen Wölfen. Heute werden „Märtyrer“, die im Kampf gegen die PKK gefallen sind, geehrt. Devlet Bahceli, der Vorsitzende der MHP, sagt auch heute, dass sich die Türkei für nichts in ihrer Geschichte schämen muss. Er nimmt damit Bezug auf das Massaker in Dersim, bei dem in den 1930er Jahren bis zu 20.000 ZivilistInnen (AlevitInnen) durch die Regierung ermordet wurden. Eine Distanzierung der Grauen Wölfe von ihrer blutigen Geschichte und ihrer faschistischen Ideologie ist nicht bekannt.
WARUM WIRKEN DIE GRAUEN WÖLFE NACH AUßEN WEDER DEMOKRATIEFEINDLICH NOCH GEWALTBEREIT? Der größte Dachverband türkischer FaschistInnen in Österreich stellt die Avusturya Türk Federasyon (Österreichische Türkische Föderation) dar. Die meisten Mitgliedsvereine tarnen sich in Österreich als Sport- oder Kulturvereine. Meistens wirken diese Vereine auch wirklich harmlos, was sie aber keineswegs harmlos macht. Sie versuchen in erster Linie in ihrer Agitation, das Bekenntnis zur türkischen Identität, mit dem zu den Grauen Wölfen gleichzusetzen. Jugendliche, die, in die Kreise der Grauen Wölfe integriert sind, wissen genau, was sie sagen müssen: Wir sind keine politische Gruppierung, sondern ein Kulturverein, der harmlose Traditionen pflegt. Politisch treten sie meistens nur dann 81
Themengebiet | Gute Gesellschaft
öffentlich in Erscheinung, wenn in der Türkei der Krieg gegen die PKK eskaliert oder sich der Nahostkonflikt zuspitzt. So beteiligte sich die Österreichisch Türkische Föderation 2010 maßgeblich an antiisraelischen Protesten und im Sommer 2011 organisierte sie, gemeinsam mit anderen nationalistischen Gruppierungen, Demonstrationen in Wien und Vorarlberg, die sich gegen die PKK richteten. Kurdische Vereine und Lokale werden auch in Österreich immer wieder Ziel von Attacken. 2011 wurde ein Lokal in Wien angegriffen und 2014 wurde ein Überfall von 30 bis 40 Grauen Wölfen auf das Vereinslokal der FEYKOM (Dachverband der kurdischen Vereine in Österreich) in Innsbruck verübt. Auch in den letzten Wochen wurden Bilder öffentlich, die sowohl Graue Wölfe zeigen, die an der Seite des Islamischen Staates kämpfen, als auch Bilder, auf denen zu sehen ist, wie Banden der Grauen Wölfe wieder schwer bewaffnet durch Straßen in der Türkei ziehen um Jagd auf KurdInnen, ArmenierInnen und Linke zu machen. Ein Aktivist von Avrasya Linz meldete sich am 29. Oktober 2014 dazu auf Facebook: "Ich hoffe, dass jeder YPG-PKK-Peschmerga Terrorist in Ain al Arab qualvoll verreckt." Der Vorsitzende der Avrasya Linz, Davut Güvenc, gibt sich auf Facebook sogar als Angestellter der MHP aus.
WARUM KONNTE DER VERFASSUNGSSCHUTZ NICHTS VERBOTENES FESTSTELLEN? Die AnhängerInnenschaft der MHP wurde nur bis zum Jahre 2009 im Verfassungsschutzbericht erwähnt, seit 2010 findet sie keine Erwähnung mehr, in Deutschland werden sie durchaus erwähnt. Vermuten lässt sich hier eine mögliche politische Intervention aus der Türkei. Wohin die Grauen Wölfe es allerdings geschafft haben, ist, in den Suchtmittelkriminalitäts-Jahresbericht des Innenministeriums, als politisch motivierte TäterInnengruppe im Heroin-Großhandel.
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher:
Die SPÖ und ihre Teil- und Vorfeldorganisationen lehnen jegliche Unterstützung und Zusammenarbeit der/mit den „Grauen Wölfen“ und ihrer Vorfeldorganisationen ab.
Die SPÖ Landesorganisation wird gegen eine Unterstützung oder Zusammenarbeit der/mit den „Grauen Wölfen“ auf jeglicher Ebene konsequent vorgehen.
Die SPÖ Landesorganisation fordert, dass die AnhängerInnenschaft der MHP in zukünftigen Verfassungsschutzberichten wieder enthalten sein muss.
Die SPÖ setzt sich dafür ein, dass es keine öffentliche Förderung von Vereinen oder Projekten, die der MHP nahestehen oder in sonst einer Weise rechtsextremes Gedankengut verbreiten, gibt. 82
Themengebiet | Gute Gesellschaft
Die SPÖ setzt sich in geeigneter Form (Einladung von ExpertInnen in den Landesparteivorstand) mit der Historie von Kulturvereinen, etwa aus dem migrantischen Bereich, auseinander. Ziel sollte es sein, eine Zusammenarbeit mit bzw. die Unterstützung von im Sinne der Werthaltung der Sozialdemokratie ideologisch negativ belasteten Vereinen, die sich nicht entsprechend von ihrer Geschichte distanzieren, zu vermeiden.
Die SPÖ setzt für die Entwicklung von Informations- und Exitangeboten für Neuorientierungs- bzw. Ausstiegswillige ein.
Quellen: http://www.vice.com/alps/read/wenn-braune-woelfe-heulen-v8-n4 (Stand 4.11.2014) www.thomasrammerstorfer.at (Stand 4.11.2014) www.facebook.com/thomas.rammerstorfer (Stand 4.11.2014) Bozay, Kemal/Rammerstorfer, Thomas/Schmidinger, Thomas/Schörkhuber, Christian (2012): Grauer Wolf im Schafspelz, Rechtsextremismus in der Einwanderungsgesellschaft, Grünbach Übrige Quellen auch auf Anfrage.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
83
Themengebiet | Gute Gesellschaft
ANTRAG 4.3
REFUGEES WELCOME – CAPITALISTS NOT!
NICHT DIE FLÜCHTLINGE SIND DAS PROBLEM, SONDERN DAS SYSTEM! eingebracht durch die Sozialistische Jugend Oberösterreich und der Landesfrauenorganisation der SPÖ OÖ
Wir leben in einer Welt, die vor Ungerechtigkeit nur so strotzt. Während in Europa die Reichen immer reicher werden, sind weltweit immer mehr Menschen gezwungen aus ihren Herkunftsländern zu fliehen. Sie flüchten wegen Krieg, Ausbeutung und Unterdrückung – besonders die imperialistischen Staaten haben dafür die Verantwortung zu tragen. Das System in dem wir leben, der Kapitalismus, produziert Verhältnisse, aus denen Menschen fliehen müssen um überleben zu können. Dieses System hat ausgedient! Während die beispiellose Weigerung der politischen Verantwortlichen – insbesondere der österreichischen Bundesregierung und ihrer Behörden – eine menschenwürdige Asylpolitik zu ermöglichen, in den letzten Wochen noch durch den engagierten Einsatz vieler Freiwilliger kompensiert werden konnte. Es muss jetzt richtig gehandelt werden! Die herrschende Klasse setzt ihre neoliberalen Interessen in Österreich durch & die SPÖ spielt mit. Damit muss sofort Schluss sein!
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher: Forderungen an die österreichische Regierung mit dem Ziel der sofortigen Umsetzung:
Sichere und legale Einreisemöglichkeit – jetzt! o
o o
Her mit der sofortigen Wiedereinführung der Möglichkeit aus dem Ausland bei einer österreichischen Botschaft oder anderen dafür vorgesehenen Einrichtungen Asyl ansuchen zu können! Wir fordern die Regierung auf, Fluglinien damit zu beauftragen, Menschen sicher nach Österreich zu transportieren und keine Rückführungen von Flüchtlingen vorzunehmen. Die bewusste Missachtung und Aussetzung der Dublin III-Verordnung durch Österreich. Sofortiger Stopp aller (Dublin -) Abschiebungen.
Sichere und menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten – jetzt! o o o
Flüchtlingsunterkünfte dürfen ausschließlich durch nicht-gewinnorientierte Verbände oder Organisationen betreut werden. Der Betreuungsschlüssel muss gesenkt werden um eine menschenwürdige und sinnvolle Betreuung gewährleisten zu können. Damit einhergehen muss die Budgeterhöhung für Integrations- und Flüchtlingsorganisationen.
84
Themengebiet | Gute Gesellschaft
o
Es gibt keinen Mangel an potentiellen Unterbringungsmöglichkeiten- wir fordern eine Leerstandserfassung, mit dem klaren Ziel leerstehende Gebäude als Flüchtlingsunterkünfte zu adaptieren und zu nutzen.
Forderungen an die österreichische Regierung & an die EU mit dem Ziel, Fluchtursachen sinnvoll zu bekämpfen:
Dublin abschaffen – Nieder mit der Festung EU – Stopp dem Sterben an den Grenzen! o o o
Weg mit der Dublin-III-Verordnung, die ohnedies versagt hat und Flüchtlinge zum Aufenthalt in Staaten mit menschenunwürdigen Bedingungen zwingt. Ein klares NEIN zu Grenzzäunen! Die Abschaffung des Frontex EU-Außengrenzschutzprogramms und die Schaffung eines reinen Seenotrettungsprogramms.
Legale und sichere Einreisemöglichkeiten schaffen! o
o o o
Die sogenannten „Carriers Liability Directive“ muss abgeschafft werden, denn diese hindert Flüchtlinge daran mit dem Flugzeug in die EU einzureisen. Fluglinien müssten derzeit demnach für die Kosten einer möglichen Rückführung selbst aufkommen und transportieren daher keine Personen mit unsicherem Asylanspruch. Es braucht die Möglichkeit bei der Botschaft des jeweils bevorzugten EUMitgliedslandes um Asyl ansuchen zu können Wir fordern EU finanzierte Evakuierungsmaßnahmen in Kriegsgebieten, um Menschen per Flugzeug, sicher und legal nach Europa zu bringen. Asylwesen raus aus dem Innenministerium & rein ins Sozialministerium oder in ein eigenes Ministerium! Es ist keine Frage der inneren Sicherheit, sondern eine Frage der Menschlichkeit!
Nur wenn man legale und sichere Einreisemöglichkeiten schafft, kann man verhindern, dass Menschen eine gefährliche und oft tödliche Flucht hinnehmen müssen.
EU-weites Waffenexportverbot! o
Her mit einem EU-weiten Waffenexportverbot, um Fluchtursachen an der Wurzel zu bekämpfen!
Ganz unter dem Motto: „Dem Krieg keinen Frieden!“
NICHT DIE FLÜCHTLINGE SIND DAS PROBLEM, SONDERN DAS SYSTEM! Nach Deutschland, Ungarn, der Slowakei und den Niederlanden führt auch Österreich ab jetzt wieder Grenzkontrollen ein und zeigt damit, dass die, als eine der Hauptsäulen der EU, beschworene Personenfreizügigkeit rasch ihre Grenzen finden kann, wenn sie gerade nicht im Interesse der Herrschenden ist.
85
Themengebiet | Gute Gesellschaft
Während die höchsten Spitzen von Polizei und Militär eingestehen, dass eine lückenlose Überwachung der Grenze unmöglich ist, setzt die Politik auf Abschreckung von Flüchtlingen und fordert weiterhin die Einhaltung der Dublin-III-Verordnung. Abgeschreckt werden sollen Flüchtlinge, die erst deshalb vor unserer Türe stehen, weil die EU samt ihren Mitgliedstaaten gemeinsam mit den USA sämtliche Lebensgrundlagen in ihren Heimatländern zerstört haben. So beteiligten sich EU-Staaten federführend an den Kriegen im Irak und in Afghanistan und aus ihrer Unterstützung der syrischen Bürgerkriegs-„Opposition“, die zum Teil aus genau jenen islamistischen Kräften bestand, die nun Unschuldige massakrieren, machte die EU keinen Hehl. Nach der Dublin-III-Verordnung ist derjenige Staat für ein Asylverfahren zuständig, in dem eine schutzsuchende Person als erstes den Boden der EU betreten hat. Dass eine solche Regelung nichts zu einem solidarischen und menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen in der gesamten EU beiträgt, liegt auf der Hand, denn es herrschen gerade in vielen der Staaten an der EU-Außengrenze katastrophale und menschenunwürdige Bedingungen für Flüchtlinge. Der österreichische VwGH hat erst kürzlich entschieden, dass nach Ungarn wegen menschenrechtlicher Bedenken niemand mehr abgeschoben werden dürfe. Der dortige Regierungschef Orbán wünscht sich ohnehin ein weitgehend „flüchtlingsfreies“ Land, dessen Grenzen nun auch mit Stacheldraht und bewaffnetem Militäreinsatz verteidigt werden – im Jahr 2015, mitten in Europa! Während sich die politische Situation in und um Österreich also stündlich verschärft, kann sich auch die Sozialdemokratie nicht zu einer klaren Haltung durchringen und spielt im unwürdigen Spiel der Hetze mit: Augen zu, Ohren zu, Grenzen zu. Für Menschlichkeit ist da keinen Platz. Wir aber wissen: Nicht die Flüchtlinge sind das Problem, sondern das System und die daraus folgenden Fluchtursachen, die die EU-Staaten selbst erzeugt haben! Wir sagen: Schluss mit dieser unwürdigen Politik und hoch die internationale Solidarität!
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
86
Themengebiet | Gute Gesellschaft
ANTRAG 4.4
FRAUEN UND FLUCHT eingebracht durch die Sozialistische Jugend Oberösterreich und der Landesfrauenorganisation der SPÖ OÖ
Laut UNO-Flüchtlingshilfe sind 90 Prozent aller Flüchtlinge weltweit Frauen & Kinder, mindestens 50 Prozent von ihnen sind Frauen und Mädchen.
WARUM FLIEHEN FRAUEN? Sie fliehen aufgrund von Unterdrückung, Verfolgung aus politischen und/oder religiösen Motiven, viele Gründe, weswegen Männer auch flüchten. Aber nicht nur. Sie fliehen aufgrund von Witwenverbrennungen, wegen FGM (weibliche Genitalverstümmelung) oder weil Gewalt gegen Frauen in vielen Kriegen, zum Beispiel systematische Vergewaltigung von Frauen und Mädchen, zur Kriegsstrategie erklärt wird. Es gibt also zahlreiche Fluchtgründe, viele davon sind frauenspezifisch. Als Fluchtgrund anerkannt, werden viele allerdings nicht. Während immer wieder das Vorurteil kommt, dass nur Männer flüchten, wird auf die vielen flüchtenden Frauen schnell vergessen oder einfach wegesehen und nichts getan.
ANGST IST DIE STÄNDIGE BEGLEITERIN VON FRAUEN AUF DER FLUCHT! Angst vor Gewalt und sexuellen Übergriffen, Hunger und Krankheit, dem Verlust von Angehörigen und einer ungewissen Zukunft. Sie verlassen ihre Heimat meist mit Kindern und älteren Familienmitgliedern, da ihre Ehemänner, Brüder oder Väter bereits Tod sind, als Rebellen kämpfen oder als Soldaten eingezogen wurden. Nun sind oft sie diejenigen, die sich um alle und alles kümmern müssen, meist alleine, auch um die Flucht.
DAS LEBEN FÜR FRAUEN, AUF DER FLUCHT! Das Leben in den Flüchtlingslagern und Notunterkünften ist besonders für kranke oder alleinstehende Frauen mit Kindern schwierig. Es kann passieren, dass sie nicht zu den Verteilerstellen kommen können, wo sie Wasser, Lebensmittel oder Hilfsgüter für den alltäglichen Gebrauch erhalten oder Schwierigkeiten haben, weil ihre Familien ohne männliches Familienoberhaupt nicht als Haushalt zählen. Zudem bietet ein Flüchtlingslager häufig nicht den Schutz, den die Frauen dringend benötigen, beginnend bei Schutz vor Gewalt, bis hin zu medizinischer Versorgung und keinen getrennten Sanitäranlagen.
87
Themengebiet | Gute Gesellschaft
FOLGENDE PROBLEME KÖNNEN AUFTRETEN:
schlecht beleuchtete Lager
ungenügender Schutz vor Eindringlingen von außen
abgelegene sanitäre Anlagen, die nicht nach Geschlechtern getrennt sind
lange Wege zu Wasserstellen und Plätzen mit Feuerholz
keine/schlechte medizinische Versorgung
Schlafen im Freien mit Kindern
….
Doch nicht nur die Flüchtlingslager stellen ein Problem dar, begonnen bei der Möglichkeit den Weg der Flucht bezahlen und antreten zu können, die Möglichkeit Kinder und ältere Familienangehörige mitzunehmen, wird oft nicht gewährt. In vielen Ländern haben Frauen keine Chance, aus dieser Situation auszubrechen und zu fliehen. Frauen werden oftmals für ihre Situation selbst dafür verantwortlich gemacht und haben oft keine Netzwerke, an die sie sich wenden können. Selbst wenn sie fliehen, bleiben sie oft Binnenvertriebene, da ihnen jegliches Netzwerk und Geld fehlt, um einen weiteren Weg auf sich zu nehmen. Es gibt so viele Gründe, warum Frauen flüchten und viele zusätzliche Gefahren die sie haben.
WAS KANN MAN ALSO TUN? „Fluchtursachen bekämpfen, anstatt Flüchtlinge.“ So viel könnte man tun, so wenig passiert, auch die österreichische Regierung sieht zu. Die österreichische Regierung könnte legale und sichere Einreisemöglichkeiten sofort in die Tat umsetzen, um die zusätzlichen Gefahren, denen Frauen bei der Flucht ausgesetzt sind, komplett zu vermeiden. Die österreichische Regierung, könnte Frauen, die aus frauenspezifischen Fluchtgründen, welche jedoch nicht anerkannt sind, wie die Gefahr einer Vergewaltigung oder der Gefahr vor weiblicher Genitalverstümmelung fliehen, Schutz gewähren, ihnen Asyl gewähren. Die österreichische Regierung könnte auch Dublin bewusst missachten und Frauen und Kinder, sowie natürlich auch alle anderen Flüchtlinge, nicht dorthin zurückschicken, woher sie offensichtlich gerade geflohen sind. Die österreichische Regierung könnte Aufträge zur Versorgung und Unterbringung nicht an private Sicherheitsfirmen vergeben, sondern an nicht-gewinnorientierte Unternehmen, die sich um Flüchtlinge auch wirklich menschenwürdig kümmern. So könnte man zumindest die Situation in Österreich verbessern. Die österreichische Regierung könnte so viel tun und was macht sie? Versagt bewusst und setzt Dinge um, die genau gegenteilige Wirkung haben. 88
Themengebiet | Gute Gesellschaft
Die österreichische Regierung bekämpft Flüchtlinge, nicht Fluchtursachen. Macht Gesetze, die die Situation für alle flüchtenden Menschen verschlimmert. Hält sich an Gesetze, die längst ihr Versagen bewiesen haben. Macht neoliberale Politik der herrschenden Klasse, die genau jene am schlimmsten trifft, die am meisten durchgemacht haben und sich am wenigsten wehren können. Sie macht, nicht das was einem Sozialstaat würdig ist, genau das Gegenteil. Nicht die Flüchtlinge sind das Problem, sondern das System!
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher:
Legale und sichere Einreisemöglichkeiten - jetzt!
Dublin abschaffen und missachten!
Sofortige Erhöhung des UNHCR-Budgets
Raschere Familienzusammenführung
Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe
Opferschutzeinrichtungen für Frauen während des Asylverfahrens, die sowohl die Betreuung während des Asylverfahrens (Grundversorgungseinrichtung), als auch den Opferschutz abdeckt.
Ausbau psychotherapeutischer Betreuung für geflüchtete Frauen
Stärkere Betreuung der Kinder von Flüchtlingen
Versorgung und Unterbringung nicht an private Sicherheitsfirmen vergeben, sondern an nicht-gewinnorientierte Unternehmen, die sich um Flüchtlinge auch wirklich menschenwürdig kümmern.
Unterbringungseinrichtungen müssen getrennte Sanitäranlagen haben.
Frauenfreiräume in Erstaufnahmelagern
Stopp dem EU-Waffenexport!
Flüchtende Frauen müssen sichtbarer gemacht & thematisiert werden.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
89
Themengebiet | Gute Gesellschaft
ANTRAG 4.5 SOZIALE SICHERHEIT UND GELEBTE NEUTRALITÄTSPOLITIK ANSTATT AUFRÜSTUNG UND KRIEG! eingebracht durch die Sozialistische Jugend Oberösterreich
"Der Friede vermag alles, der Krieg nichts." (Bruno Kreisky) Was mit den „Petersberger Aufgaben“ im Juni 1992 begann, wurde unter dem Titel „Head Line Goal 2010“ im Juni 2004 Realität: Ein Fahrplan der Europäischen Union zur Kriegsfähigkeit wurde beschlossen. Seit 2010 verfügt die Europäische Union über spezielle Eingreiftruppen (“Battle-Groups”), welche aber bisher noch nicht zum Einsatz kamen. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) nennt aber ausdrücklich die vermehrte Schaffung von gemeinsam genutzter militärischer Infrastruktur und einer engeren Verzahnung der europäischen Heeresstrukturen. Seit dem Vertrag von Lissabon gibt es dafür auch eine rechtliche Grundlage, welche in krassem Widerspruch zur österreichischen Neutralität steht. Unter anderem verpflichtet sich Österreich unter Artikel 42 des Vertrags von Lissabon zur militärischen Beistandspflicht und zur weiteren Aufrüstung. Konkret sind durch die derzeitige GSVP weitere Bedrohungsszenarien für die österreichische Neutralität gegeben. Österreichische Soldaten könnten demnach in Zukunft wieder in Interventionistische Kriege (auch ohne UNO-Mandate) eingebunden sein. Die österreichische Sozialdemokratie hat die Aufgabe einen solchen Fall tunlichst zu verhindern und dafür Sorge zu tragen, dass die Neutralität und eine damit verbundene aktive Friedenspolitik von österreichischer Seite aufrechterhalten bleibt und ausgebaut wird. Dank des Lissabon Vertrages gilt eine verfassungsmäßig verankerten Aufrüstungs- und Beistandsverpflichtung für alle EU-Staaten, außerdem kann der EU-Rat globale Kriege auch ohne UNO-Mandat führen, und die EU verfügt über ein eigenes Rüstungsamt. Österreich ist seit 1995 Mitglied der sogenannten NATO Partnerschaft für Frieden (Partnership for Peace PfP). Im November 1998 hat der Ministerrat beschlossen, die Kooperation mit der NATO auch auf „friedensschaffende“ Operationen (= Kampfeinsätze) auszuweiten. Für diese erweiterte „NATO-Partnerschaft“ („Enhanced and More Operational Partnership“ / EMOP) sollen die Standards verbessert, zusätzliche Kapazitäten aufgebaut und sogenannte Interoperabilität mit der NATO hergestellt werden. Zentral ist auch das Heranführen der „Partner“ an die Strukturen und Prozeduren der NATO. Die „NATO-Partnerschaft für den Frieden“ ist damit ein „Warteraum“ und der letzte Schritt vor einer eventuellen NATO-Mitgliedschaft. Im Rahmen der PfP stand z.B. österreichisches Bundesheer am Balkan und in Afghanistan und in einem sogenannten „Friedenseinsatz“ im Rahmen der EUFOR stellte das österreichische Bundesheer im Tschad die Versorgung/Logistik für die neokolonialen Regionalinteressen Frankreichs. 90
Themengebiet | Gute Gesellschaft
Die bewährte österreichische Neutralität wird so seit Jahren ausgehöhlt und scheibchenweise beschnitten. Einerseits wird die Zusammenarbeit mit der NATO intensiviert, andererseits rüstet die EU für ihre eigenen weltweiten geostrategischen und ökonomischen Interessen. Der Gegenblock in Form des „Warschauer Paktes“ existiert nicht mehr und so ist es für die USA und auch die EU leichter denn je, ihre ökonomischen Machtansprüche weltweit militärisch auszutragen. Leider spielte und spielt die europäische Sozialdemokratie in dieser Auseinandersetzung keine rühmliche Rolle, wie z.B. Blair/Brown in Großbritannien, der die Interventionen in Jugoslawien, Irak und Afghanistan unterstützte bzw. förderte. Ähnliches trifft, wenn auch in anderem Maße, auch auf die SPD zu, seit sie die Regierung in Deutschland stellt. Die SPD hat z.B. kein Problem mit deutschen Waffenlieferungen in destabilisierte Krisengebiete. Die SPÖ muss in dieser Frage klar Stellung beziehen und die Spirale der Gewalt durchbrechen, sowie einer einhergehenden Entwertung des Völkerrechts einen Riegel vorschieben. Gerade angesichts der schrecklichen Terror-Anschläge in Paris oder Beirut muss klar sein, dass die westlichen Großmächte den Aufstieg des Islamischen Staates (IS) gefördert haben und es geopolitische und wirtschaftliche Interessen sind, die hinter dem sogenannten „Krieg gegen den Terror“ stehen. Bruno Kreisky sagte einmal: "Der Friede vermag alles, der Krieg nichts." Diese Erkenntnis hebt den Zusammenhang von Krieg, Aufrüstung auf der einen und Sozialabbau und Entsolidarisierung auf der anderen Seite hervor. Aufrüstung dient den herrschenden Eliten, den Finanzmonopolen und größten Kapitalfraktionen, unabhängig in welchen Land. Laut einem Bericht auf derstandard.at vom 17.11.2015 sieht Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) in der österreichischen Neutralität kein Hindernis für einen militärischen Beistand an Frankreich. "Gegenüber Terrorismus kann es keine Neutralität geben". Die Teilnahme an militärischen Bündnissen und die damit verbundene Aufrüstung hat unweigerlich die Demontage des Sozial- und Gesundheitssystems, den Bildungsabbau und in letzter Konsequenz massive Einsparungen z.B. bei den Kommunen zur Folge. Durch die Profitinteressen einiger Weniger wird die materielle Lebensgrundlage vieler zerstört. Gerade jetzt wird auch wieder vermehrt der Ausbau von Überwachung gefordert. Verstärkte Überwachungsmaßnahmen sind aber höchst ineffizient und helfen kaum Terror zu verhindern. Stattdessen werden dadurch Grundrechte weiter beschnitten und Menschen unter Generalverdacht gestellt. Die Antwort der SPÖ kann nur ein vehementes Hochhalten einer gelebten Neutralitätspolitik sein, die sich für Frieden und somit für Sicherheit der Bevölkerung einsetzt. Ein militärischer Beistand, wie Verteidigungsminister Klug ihn formuliert, würde den Export von Krieg und den Import von Unsicherheit und Terror bedeuten.
91
Themengebiet | Gute Gesellschaft
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher:
Die Sozialdemokratie bekennt sich dazu, dass die immerwährende Neutralität Österreichs weder aufgegeben noch weiter aufgeweicht werden darf
Die Sozialdemokratie spricht sich klar dagegen aus, dass Österreich sich an einer künftigen EU-Armee und den weiteren geplanten Einsätzen der EU- Battle Groups beteiligt
Die Sozialdemokratie setzt sich für eine Neuverhandlung der GSVP ein, um die widersprüchlichen Interessen von EU-Militarismus und der immerwährenden österreichischen Neutralität in Vereinbarkeit zu bringen
Für die Sozialdemokratie ist klar, dass es keine österreichische Anbindung an die NATO geben darf und somit auch die „Partnerschaft für den Frieden PfP“ aufgekündigt werden muss
Auf Ebene der EU setzt sich die Sozialdemokratie für eine friedliche europäische Außenpolitik ein und verurteilt neokoloniale Kriege und Interventionen der europäischen Partnerstaaten
Die Sozialdemokratie stellt sich bewusst gegen eine weitere Verzahnung von europäischer Sicherheitspolitik mit der kriegerischen NATO
Die Sozialdemokratie tritt dafür ein, dass Österreich sich nicht an ökonomischen Sanktionen, wie z.B. gegen Russland aufgrund des Ukraine Konflikts, beteiligt, die eindeutig der Neutralität in militärischen Konflikten widersprechen
Die SPÖ spricht sich klar gegen den Ausbau von Überwachung wie der Fluggastdatenspeicherung, Vorratsdatenspeicherung, etc. aus, da dies die Freiheit in großem Ausmaß einschränkt
Die Sozialdemokratie fordert ein EU-weites Waffenexportverbot
Völkerrecht muss geachtet und verteidigt werden!
Nein zu Krieg und Terror, für Frieden und Neutralität!
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
92
Themengebiet | Gute Gesellschaft
ANTRAG 4.6 GLAUBWÜRDIGE POLITIK IM INTERESSE DER JUGEND UND DER ARBEITER_INNEN – DAS FEHLT! eingebracht durch die Sozialistische Jugend Oberösterreich
„Das Leben ist zu kurz für dieses Affentheater!“ Das war der Kampagnenslogan der Sozialistischen Jugend während der heißen Wahlkampfphase in Oberösterreich. Ein provokanter Spruch, wenn es dabei um die Landtagswahlen in Oberösterreich gehen soll, haben sich wohl viele gedacht. Die SJ hat mit der Kampagne versucht das oft heraufbeschworene Gefühl der „Politikverdrossenheit“ anzusprechen – denn dieses lässt sich mit ernstgemeintem und wertschätzendem Interesse an den Problemlagen der Jugendlichen auch schnell in Begeisterung für Ideen und Lösungsvorschläge umwandeln. Die SPÖ OÖ entschied im Wahlkampf, dass „die Jugend keine wahlentscheidende Gruppe“ sei und sie deshalb keine besondere Rolle in der SPÖ Kampagne spielen wird. Das Ergebnis war, dass die Zustimmung zur SPÖ bei den unter 30 Jährigen bei etwa 11 % lag. Natürlich hätte allerdings auch ein besonderer „Jugendwahlkampf“ alleine diesen Trend nicht aufhalten können. Viele, nicht nur Jugendliche, erwarten sich von der SPÖ ganz generell eine klare und deutliche Position – jetzt, bei einer schwarz-blauen Regierung, mehr als je zuvor. Die SPÖ Wien hat es zumindest im Wahlkampf geschafft mit einer grundsatztreuen Positionierung zur Flüchtlingssituation nach außen zu gehen – dies wurde zum Teil bestimmt honoriert: Die Zustimmung zur SPÖ bei den unter 30 Jährigen lag bei 35 %. Wobei man nicht unerwähnt lassen darf, dass in Wien vor allem auch das heraufbeschworene Bürgermeister Duell Häupl/Strache ein ausschlaggebender Faktor für die geringeren Verluste der SPÖ waren. Im politischen Handeln der letzten Jahre hat die SPÖ sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene die Lebensrealitäten der jungen Menschen überwiegend ignoriert. Rekordjugendarbeitslosigkeit, steigender Druck in der Schule und Ausbildung, massive Ökonomisierung der Bildung im Allgemeinen, Wohnungsnot, Einschränkung von Freiräumen, und vieles mehr stehen auf der Tagesordnung von jungen Menschen. Einen lobenswerten Ansatzpunkt hatte die SPÖ OÖ hier beim Thema Wohnen: Die gemeinsame „5x5“ Kampagne von SJ und JG mit dem SPÖ Landtagsklub. Diese war seit langem überhaupt wieder eine Kampagne, bei der die SPÖ einerseits den Anspruch hatte, einen (bereits beim Landesparteitag 2011 eingebrachten) Antrag der SJ ernst zu nehmen, sich mit uns zu vernetzen und auf unser Know-How zu setzen, andererseits dann auch die Ressourcen bereit zu stellen, die Kampagne flächendeckend auch als SPÖ zu thematisieren. Schade ist, dass nicht genug politischer Wille da war, das Thema auch im Wahlkampf verstärkt in den Vordergrund zu rücken und junge Menschen von der Idee zu begeistern.
93
Themengebiet | Gute Gesellschaft
Insgesamt wird nur mit der offensiven und glaubwürdigen Positionierung als politische Alternative zur bestehenden neoliberalen Politik, die einher gehen muss mit einem visionären, linken und sozialistischen Programm, die verloren gegangene Glaubwürdigkeit der SPÖ zurück erobert werden können und der Rückhalt in der Bevölkerung und vor allem bei ArbeiterInnen und Jugendlichen wieder steigen. Viele in der SPÖ sitzen nach wie vor dem Irrtum auf, dass wir die ArbeiterInnen nur dann zurück gewinnen werden, wenn wir mit jener Partei enger zusammen arbeiten, die zurzeit hauptsächlich von ArbeiterInnen gewählt wird – mit der FPÖ. Wir dürfen niemals vergessen, dass die FPÖ ganz eindeutig nicht auf der Seite der arbeitenden Bevölkerung steht, dass die FPÖ nie im Interesse der breiten Bevölkerung handeln wird, sondern immer im Sinne der Kapital- und Profitinteressen, dass die FPÖ nichts an dem menschenfeindlichen System des Kapitalismus ändern will, denn es nutzt ihr zu sehr. Die SPÖ darf nicht weiter ihren Teil zur Vergiftung des politischen Klimas in unserem Land beitragen, sei dies durch das Einschwenken auf rechte Forderungen wie einem Grenzzaun oder der Sicherung der Grenzen oder durch das Salonfähig-machen der FPÖ durch RotBlaue Koalitionen oder ausführliche Arbeitsübereinkommen und Machtteilung. Die SPÖ muss erkennen, dass sie es endlich wieder schaffen muss, konsequente, sozialistische Politik zu betreiben, die der ArbeiterInnenklasse Hoffnung und vor allem Selbstbewusstsein gibt, ansonsten wird sie weiterhin der FPÖ einen guten Dienst erweisen. Eine starke FPÖ gibt es nur mit einer schwachen ArbeiterInnenbewegung. Eine starke ArbeiterInnenbewegung kann es allerdings nur geben, wenn sie eine Partei hat, die nicht das Geschäft der FPÖ erledigt.
94
Themengebiet | Gute Gesellschaft
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher:
Lebensrealitäten von Jugendlichen müssen Einzug in die politische Positionierung und in das politische Handeln der SPÖ Oberösterreich finden.
Die Jugendorganisationen der SPÖ Oberösterreich sind die ersten AnsprechpartnerInnen, wenn es um Jugendpolitik geht – wir nutzen ihr Know-How und koordinieren unsere Arbeit mit ihnen.
Die SPÖ Oberösterreich muss die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit auf die Tagesordnung bringen. Dabei dürfen NEET (not in employment, education or training) – Jugendliche nicht vergessen werden. Einer der Lösungsansätze muss dabei eine Offensive für eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich sein!
Leistbares junges Wohnen und das 5x5 Modell müssen weiter kampagnisiert werden!
Gerade jungen Menschen sind wir eine klare und deutliche Position gegen Schwarz-Blau und ihre Politik des Ausverkaufs und Sozialabbaus schuldig.
Gegenüber der FPÖ muss unsere Haltung ebenso klar sein: wir arbeiten nicht mit Rechtsextremen VolksverhetzerInnen zusammen, die gegen die Interessen der ArbeiterInnenklasse agieren. Und schon gar nicht mit Mitgliedern extrem rechter Burschenschaften.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
95
Themengebiet | Gutes Leben
ANTRAG 5.1 JETZT!
REGIONALISIERTE WOHNBAUFÖRDERUNG eingebracht durch die Bezirksorganisation Freistadt der SPÖ OÖ
Stetig steigende Wohnkosten drücken den OberösterreicherInnen immer mehr auf ihr Haushaltsbudget. Verstärkt zeigt sich diese Tendenz in ländlichen Gebieten: einerseits durch das wesentlich geringere Einkommen für Nicht-PendlerInnen (durch die AKEinkommensstatistik belegt), andererseits haben Aus-PendlerInnen mit sehr hohen Kosten für ihre dadurch notwendige Mobilität zu rechnen. So lange sozialer Wohnbau am Land in etwa gleich teuer ist wie in der Stadt werden die Mieten dies ebenfalls sein. Durch die hohe Auspendelquote in vielen Bezirken werden ArbeitnehmerInnen belastet: durch annähernd hohe Wohnkosten am Land und durch hohe Pendelkosten zum Arbeitsplatz. Viele, oft junge, Menschen fragen sich daher zu Recht, warum sie in ihrer Gemeinde wohnen bleiben sollen. Dies führt zu einer unaufhaltsamen Landflucht! Diese Problematik muss durch eine regionalisierte Wohnbauförderung gestoppt werden. Mieten am Land müssen wieder leistbarer sein um wieder Anreize dafür zu schaffen, dort wohnen zu können, wo man sein soziales Umfeld hat und nicht dort wo man es sich leisten kann.
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher:
Die Erarbeitung eines gerechteren, auf regionale Gegebenheiten abgestimmten, Wohnbauförderungskonzeptes durch eine Projektgruppe unter starker Einbindung von Fachleuten (befreundete Wohnungsgenossenschaften, etc.).
Ein vehementes Eintreten des SPÖ Landtagsklubs sowie der Parteispitze für die Realisierung dieses Konzepts.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
96
Themengebiet | Gutes Leben
ANTRAG 5.2 ENDING STORY
WOHNBEIHILFE – ODER: DIE NEVEReingebracht durch die Landesfrauenorganisation der SPÖ OÖ
Mit dem Entwurf der Wohnbauförderungs-VO im Herbst 2011 wurde das Vorhaben, die Alimentationszahlungen anzurechnen, bekannt. Seitdem haben die SPÖ Frauen OÖ unermüdlich auf die massiven Verschlechterungen für Alleinerziehende aufmerksam gemacht. Mit dem Inkrafttreten der Oö. Wohnbauförderungsgesetze-Novelle mit 1. August 2013 wurden diese unsozialen Kürzungen auch wirksam. Der SPÖ Klub hat die SPÖ Frauen mit Initiativen im Landtag unterstützt: z.B. im Jänner 2014, im Juli 2014 (führte zu einer Teilreparatur der Wohnbauförderungsgesetz-Novelle – jedoch OHNE die Kürzungen für Alleinerziehende zurückzunehmen) und im Juli 2015. Dennoch: LR Haimbuchner hält an der Regelung fest und negiert die einschneidenden finanziellen Konsequenzen, die Alleinerziehende seither zu tragen haben. Seit der Einführung der Regelung, dass Alimentationszahlungen an Kinder bei der Berechnung der Wohnbeihilfe in das Einkommen des/der betreuenden Alleinerziehenden eingerechnet werden, haben sich viele Alleinerziehende – insbesondere Frauen - verzweifelt an die SPOÖ Frauen gewandt. Das dramatische Ausmaß der Sparmaßnahmen wurde klar sichtbar:
Frauen, die in kleinere Wohnungen umziehen müssen,
Frauen die sich die Schulausflüge der Kinder nicht mehr leisten können
Frauen, deren täglicher Kampf ums Überleben immer härter wird
Diese Schilderungen haben uns sehr bewegt. Umso dramatischer, weil hier Kürzungen am Rücken von Kindern ausgetragen werden und trotz vielfachen Vorstoßes unsererseits kein Licht am Ende des Tunnels sichtbar ist. Der vor kurzem erschienene Frauenmonitor 2015 der Arbeiterkammer OÖ führt wieder deutlich vor Augen, dass gerade AlleinerzieherInnen besonders von Armut betroffen sind – der überwiegende Teil sind Frauen. Jede vierte Alleinerziehende ist armutsgefährdet - sie trifft jegliche Sparmaßnahme besonders hart. Seitdem bekannt wurde, dass FPÖ-Landesrat Haimbuchner mit den unverhältnismäßigen Kürzungen gerade Alleinerziehende treffen will, kämpfen die SPÖ Frauen OÖ für das Abstandnehmen von dieser Regelung. Wir setzen uns dafür ein, dass soziale Kälte in der oberösterreichischen Politik keine Chance hat.
97
Themengebiet | Gutes Leben
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher:
Sofortige Rücknahme der Kürzungen der Wohnbeihilfe für Alleinerziehende durch Reparatur der Wohnbauförderungs-Novelle
Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse von Alleinerziehenden beim Wohnungsbau
Erarbeitung eines Fördermodells zur zusätzlichen Alleinerziehenden für laufende Wohn-Kosten
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission:
Unterstützung
von
Siehe Beilage
98
Themengebiet | Gutes Leben
ANTRAG 5.3
JEDEM ORT SEIN ELTERN-KIND-ZENTRUM eingebracht durch die Bezirksorganisation Freistadt der SPÖ OÖ
INTENTION EINES ELTERN-KIND-ZENTRUMS Eltern-Kind-Zentren (EKIZ) sind familienergänzende Einrichtungen, deren wichtigstes Ziel es ist, Eltern und Kinder dabei zu unterstützen, selbst aktiv zu werden. Darüber hinaus sind Eltern-Kind-Zentren Orte der Begegnung, der Beratung, Vernetzung und Unterstützung von Eltern, der Kinder und Familien. Eltern Kind Zentren vereinen außerdem Präventionsarbeit und Gemeinwesenarbeit in der Region und fördern den Generationendialog, sowie die bestmögliche Entwicklung von Kindern. Es wird darauf geachtet, Mädchen und Buben gleich zu behandeln bzw. genderreflektiert zu fördern. Im EKIZ wird nicht ausgegrenzt und es bietet auch neu zugezogenen Familien die Möglichkeit sich willkommen zu fühlen und Andere kennen zu lernen. EKIZ sind niederschwellig und leistbar, ein Teil des Angebotes wird sogar kostenlos zur Verfügung gestellt.
ZIELGRUPPE Zielgruppe eines Eltern-Kind-Zentrums sind alle Kinder von der Geburt bis zum zwölften Lebensjahr sowie deren Bezugspersonen/Familien. Wobei der Schwerpunkt auf Familien/ Bezugspersonen und Kindern vor der Geburt und in den ersten 2-3 Lebensjahren von Kindern liegt. Insbesondere Familien die im Entstehen begriffen sind und neu entstandene Familien sollen erreicht werden.
PROGRAMMANGEBOT Zum zentralen Programmangebot eines Eltern-Kind-Zentrums gehören:
Der offene Treff dient zum (Erfahrungs-)Austausch der Eltern bzw. für erste Sozialkontakte der Kinder in der Gruppe. Offene Treffs finden regelmäßig statt und öffnen das Eltern-Kind-zentrum unverbindlich für alle Interessierten. Der Offene Treff ist der zentrale Punkt für die Kommunikation mit und unter den BesucherInnen.
Spielgruppen richten sich an eine definierte Altersgruppe von Kindern und deren Begleitpersonen. Sie werden von ausgebildeten Spielgruppen-LeiterInnen oder PädagogInnen geleitet und finden regelmäßig und in einer relativ fixen Gruppenkonstellation statt.
Elternbildungsangebote runden das Programm in einem Eltern-Kind-zentrum ab und werden in Form von Vorträgen oder Workshops angeboten. 99
Themengebiet | Gutes Leben
Das Eltern-Kind-Zentrum kann weiters für ergänzende Angebote wie etwa Elternberatung genutzt werden.
NUTZEN FÜR GEMEINDEN, BÜRGERINNEN UND GESELLSCHAFT Durch ein Mehrangebot für Eltern und Kinder, präsentieren sich Gemeinden als attraktiver und aktiver Beziehungspartner zu seinen BürgerInnen. Die frühe Begleitung der Eltern bei Erziehungsaufgaben wirkt als Präventivmaßnahme für die nachfolgende Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, und spart Kosten in späteren Jahren im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit. Durch die Programmgestaltung werden Familien aus allen Schichten angesprochen, die so voneinander profitieren können. Die Kinder lernen sich außerhalb der verpflichtenden Bildungseinrichtungen kennen und finden sich bei Schuleintritt besser im neuen Umfeld zurecht. Kurz gesagt: Ein EKIZ ist eine Einrichtung, die in keiner Gemeinde in Oberösterreich fehlen darf und die eine wichtige Ausweitung und Ergänzung der klassischen Mutterberatung darstellt.
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher:
Ein Projekt zur Förderung des aktiven Dialogs zwischen sozialdemokratischen GemeindevertreterInnen und VertreterInnen der Anbieterorganisationen (Kinderfreunde), mit dem Ziel der Ermöglichung eines EKIZ-Angebotes in allen Gemeinden.
Die Schaffung einer gemeinsamen Finanzierung von Land, Gemeinde und Trägereinrichtung.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
100
Themengebiet | Gutes Leben
ANTRAG 5.4 GEWALTSCHUTZ FÜR FRAUEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG eingebracht durch die Sozialistische Jugend Oberösterreich
Frauen mit Beeinträchtigungen werden noch häufiger diskriminiert und sind öfter von körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt betroffen, als Frauen ohne Beeinträchtigung. Laut einer Studie von Schröttle aus 2012 (Deutschland, BMFSJ) erfahren Frauen mit Behinderung zwei- bis dreimal häufiger sexuellen Missbrauch in Kindheit und Jugend als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. Gleichzeitig zeigt das Forschungsprojekt „Zugang von Frauen mit Behinderungen zu Opferschutzeinrichtungen bei Gewalterfahrungen“ auch, dass Frauen mit Beeinträchtigung weniger Möglichkeiten haben, sich an Gewaltschutzeinrichtungen zu wenden. Vor allem für blinde, sehbeeinträchtigte, gehörlose und hörbeeinträchtigte Frauen ist die Situation besonders schlimm. Des Weiteren befinden sich Menschen mit Beeinträchtigung oft in potenziellen Abhängigkeitsverhältnissen, weil sie Unterstützung im alltäglichen Leben brauchen oder bei ihrer Therapie. Einzuschätzen, wo die persönliche Grenze liegt, fällt oft sehr schwer. Gerade auch medizinische, pflegerische und therapeutische Eingriffe verstärken das Gefühl dieses Grenzverlustes, auch, weil die Selbstbestimmung der betroffenen Frauen oft nur eingeschränkt möglich ist. Das Forschungsprojekt hat gezeigt, dass es an Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung sehr mangelt. Barrierefreier Zugang für RollstuhlfahrerInnen ist zumindest in manchem Gewaltschutzeinrichtungen vorhanden, wenn es aber um andere Arten von Beeinträchtigungen geht, haben viele Einrichtungen keine Möglichkeiten, eine gute Betreuung garantieren zu können. Um Frauen adäquat unterstützen zu können, haben sie zu wenig Kapazitäten, Ressourcen und zu wenig Personal, vor allem geschultes Personal für die Betreuung von beeinträchtigten Frauen.
INHALTE FÜR ALLE ZUGÄNGLICH MACHEN – BARRIEREFREIE WEBSITES Barrierefreie Websites bedeutet, Websites so zu gestalten, dass diese von allen NutzerInnen unabhängig von Beeinträchtigungen oder Wissenstand uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können. Dies beginnt bei der Umstellung der Schriftgröße bis hin zu einer leichter verständlicheren Sprache, um allen NutzerInnen die Möglichkeit zu geben Inhalte anzusehen und sie auch verstehen zu können.
101
Themengebiet | Gutes Leben
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher:
Frauen mit Beeinträchtigung sollen Einrichtungen, die sie bei Gewalterfahrungen schützen und beraten, ohne Hindernisse aufsuchen können. Dies heißt, dass sowohl die Kapazitäten, als auch die Ressourcen dafür bereitgestellt werden müssen. Dies bedeutet auch, dass Personal zu schulen und weitere Personen für die Betreuung einzustellen.
Webseiten von Gewaltschutzeinrichtungen müssen barrierefrei sein.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
102
Themengebiet | Gutes Leben
ANTRAG 5.5 VIERSPURIGER AUSBAU DER WESTBAHN IM ABSCHNITT LEONDING eingebracht durch die Bezirksorganisation Linz-Land der SPÖ OÖ
Bereits seit vielen Jahren fordert die Stadt Leonding im Bereich des Stadtgebietes zwischen dem Straßenbahntunnel Gaumberg und der Unterführung Jetzing eine Tieferlegung und Einhausung der Trasse um zu verhindern, dass das Stadtgebiet durch den bis zu 50 m breiten, von mehrere Metern hohen Lärmschutzwänden begleiteten Bahnkörper in zwei Teile zerteilt wird. Diese Forderung wurde von der Stadt erstmals im Jahr 2004 mittels Resolution übermittelt, zuletzt im April 2013. Die von den ÖBB nun im Dezember 2014 zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereichte Variante sieht jedoch entgegen den Absprachen nach wie vor eine Trassenführung ohne Tieferlegung und ohne Einhausung mit 4 Meter hohen Lärmschutzwänden vor. Daher hat der Gemeinderat der Stadt Leonding in seiner Sitzung vom 29.02.2015 seine Forderung neuerlich mit einer Resolution bekräftigt, die von der Bevölkerung mittels Unterschriftenaktion unterstützt wurde. In Folge eines Gipfelgesprächs beim Land OÖ im Beisein fast aller Mitglieder der OÖ. Landesregierung und des ÖBB-Generaldirektors wurde eine von den ÖBB und der Stadt Leonding gemeinsam getragene Planung beschossen. Diese akkordierte Planung liegt nun vor.
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher:
Die Entwicklung dieses Projektes unterstützen und an Land und Bund um wesentliche finanzielle Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten herantreten.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
103
Themengebiet | Gutes Leben
ANTRAG 5.6 AUSWEITUNG DES JUGENDNETZTICKETS UND DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS eingebracht durch die Junge Generation der SPÖ OÖ
Mit der Umsetzung der JG-Forderung „Jugendticket Netz“ unter Reinhold Entholzer, im Jahr 2013, wurde ein neues Kapitel im öffentlichen Verkehr in Oberösterreich aufgeschlagen. Mit dem günstigen Preis von 63,90 € pro Jahr wurde endlich ein attraktives Angebot geschaffen, um vor Allem jungen Menschen ein leistbares „von-A-nach-B“ zu ermöglichen. Die Voraussetzungen für den Erhalt des Jahrestickets beschränken sich derzeit allerdings auf SchülerInnen und Lehrlinge bis zu einem Alter von 24 Jahren und gelten nur bei Bezug der Familienbeihilfe. Die Junge Generation in der SPÖ Oberösterreich findet aber, dass ausnahmslos allen jungen Menschen das Recht auf ein solch günstiges Jahresticket eingeräumt werden soll. Abseits dieser Thematik fehlen auch in vielen Gemeinden Oberösterreichs immer noch die öffentlichen Verkehrsmittel, um den Individualverkehr zu ersetzen und um damit das Jugendticket noch attraktiver zu machen. Besonders abends, an den Wochenenden und Feiertagen sind Busse und Züge selten unterwegs. In vielen Gemeinden fährt am Sonntag nur ein- bis zweimal der Bus, aber auch unter der Woche sind nach den normalen Arbeitszeiten kaum mehr öffentliche Verkehrsmittel bereitgestellt.
DIE JUNGE GENERATION SCHLÄGT DAHER DAS KONZEPT 7X7X7 VOR: Von 7 Uhr in der Früh bis 7 Uhr am Abend soll jedeR OberösterreicherIn zu Fuß zumutbaren Anschluss an den öffentlichen Verkehr haben – und das an 7 Tagen pro Woche. So soll einerseits die Attraktivität des Jugendticket Netz gesteigert werden, andererseits wird auch für ältere Personen die Lebensqualität gesteigert. Die Verringerung des Individualverkehrs hat auch positive Effekte auf die Umwelt – das Konzept „pro Kopf ein Auto“ kann in der Zukunft sonst nie funktionieren.
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher:
, dass die Ausweitung des öffentlichen Verkehrs (nach dem Modell 7x7x7) und des Jugendnetztickets von der SPÖ Oberösterreich aktiv in den Landtag eingebracht und dort konsequent behandelt wird.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
104
Themengebiet | Gutes Leben
ANTRAG 5.7
SOZIALSTAAT UND PENSIONEN SICHERN! eingebracht durch die GewerkschafterInnen der SPÖ OÖ
Das ASVG feierte am 9. September 2015 seinen 60. Geburtstag. Es ist ein Meilenstein in der österreichischen Sozialpolitik. Es schuf soziale Absicherung und trug wesentlich zu einer menschenwürdigeren und gerechteren Gesellschaft in Österreich bei. Von der Wiege bis zur Bahre sind wir auf die Hilfe anderer angewiesen. Das Gesetz garantiert Hilfe durch die Solidargemeinschaft in verschiedenen, teils schwierigen, Lebenslagen wie Alter, Krankheit, Unfall, Mutterschaft und geminderter Arbeitsfähigkeit. Viele dieser Leistungen erscheinen uns heute selbstverständlich. In Stein gemeißelt sind sie aber keinesfalls! Verschlechterungen und Attacken auf unsere soziale Absicherung – vor allem auf das staatliche Pensionssystem! - begleiten seit Jahren den politischen Alltag. Mit haltlosen Argumenten, die die langfristige Unfinanzierbarkeit und den baldigen angeblichen Zusammenbruch des Wohlfahrtsstaates behaupten, versuchen neoliberale Ideologen einen Keil in die Gesellschaft zu treiben. Leider waren diese Angriffe durchaus schon erfolgreich. Etliche Verschlechterungen in den letzten Jahren legen ein beredtes Zeugnis ab: De-facto-Beseitigung des Pensionsvorschusses, erschwerte Zugangsbedingungen zu Leistungen bei geminderter Arbeitsfähigkeit, höhere Abschläge bei Frühpensionen, Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung, lebenslange Durchrechnung usw. Aktuell entflammt erneut die Debatte um die langfristige Finanzierung des Pensionssystems. Ausgangspunkt ist der 29.2.2016! An diesem Tag soll von der Bundesregierung eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob weitere Pensionsreformen notwendig sind oder nicht. Kaum ein Tag vergeht, an dem die neoliberale Propaganda nicht mit fadenscheinigen und unseriösen Argumenten die staatliche Altersvorsorge madig macht. Besonders niederträchtig ist, dass Fakten einfach nicht anerkannt werden. So zeigte das am 27.11.2015 veröffentlichte Mittelfristgutachten der Pensionskommission auf, dass im Vergleich zum letzten Gutachten die Bundeszuschüsse im Zeitraum bis 2019 durchschnittlich um rund 7% niedriger ausfallen als erwartet. Die erforderlichen Bundesmittel zur Pensionsversicherung fallen bis 2019 um 4,5 Milliarden niedriger aus, als noch vor einem Jahr vorhergesagt wurde! In Zahlen für nächstes Jahr ausgedrückt ist der Rückgang noch deutlicher: Im Gutachten vom Herbst 2011, in dem das Jahr 2016 zum ersten Mal prognostiziert wurde, erwartete man für das Jahr 2016 noch Bundeszuschüsse von 12,7 Milliarden Euro, aus heutiger Sicht werden sie nur 10,7 Mrd. Euro betragen, also um 2 Milliarden Euro weniger! Grund für die sinkenden Kosten: Die bisherigen Pensionsreformen, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchaus schmerzhaft waren, zeigen ihre Wirkung! Diese bereits umgesetzten Sparmaßnahmen wollen die Vertreter des Kapitals aus Eigeninteressen schlichtweg nicht akzeptieren, weswegen die ÖVP das Gutachten einfach nicht angenommen hat. Das ist undemokratisch und skandalös! Die Erwerbstätigen haben 105
Themengebiet | Gutes Leben
genug zur langfristigen Finanzierung des Pensionssystems beigetragen! Weitere Verschlechterungen sind nicht hinzunehmen und würden vor allem die jüngeren Generationen belasten. Anstatt Panik zu verbreiten und notwendige Reformen zu verhindern sollten die Unternehmervertreter endlich Nägel mit Köpfen machen und zum Beispiel der Einführung eines echten Bonus-Malus-Systems zur Steigerung der Erwerbsquoten Älterer zustimmen. Der Fokus auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gelegt werden! Das ist der Garant für die Finanzierung der staatlichen Altersvorsorge! Die Parameter für die Erstellung der Pensionskommissionsgutachtenmüssen dringend anpasst werden. Derzeit wird dort nur das staatliche Pensionssystem abgebildet. Die BeamtInnen-Pensionen bleiben – unverständlicherweise – unberücksichtigt. Der "Ageing Report" 2015 der EU-Kommission zeigt eindrucksvoll auf, dass die Gesamtaufwendungen in Österreich – bei Berücksichtigung der Pensionen für öffentlich Bedienstete - von 13,9 Prozent des BIP im Jahr 2013 auf gerade einmal 14,4 Prozent des BIP im Jahr 2060 steigen! Das bedeutet einen sehr moderaten Anstieg um gerade einmal 0,5 Prozent des BIP. Von einer Explosion der Ausgaben sind diese Zahlen meilenweit entfernt!
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher:
die Einführung einer Millionärssteuer sowie das Wertschöpfungselemente (nicht nur der Lohnsumme) langfristigen Finanzierung des Sozialsystems.
die Miteinbeziehung der Beamten/-innen im Pensionskommissionsgutachten, um die langfristige Entwicklung der Pensionsausgaben korrekt abzubilden.
die Stärkung des Arbeitsmarktes durch staatliche Konjunkturpakete.
die Weiterentwicklung des AMS zu einer Arbeits- und Bildungsagentur, um ArbeitnehmerInnen eine 2. Bildungschance zu ermöglichen.
Einführung eines Bonus-Malus-Systems zur Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer.
Einen Anspruch auf Witwen-/Witwerpension auch in Lebensgemeinschaften.
Heranziehen aller zur Sicherung der
106
Themengebiet | Gutes Leben
Besser Arbeitsbedingungen, verstärkte Prävention und Gesundheitsförderung zur Vermeidung von Frühpensionen.
Schaffung eines Rechtsanspruches für Kuren bei drohender Invalidität
Bei der Beurteilung vorübergehender Invalidität/Berufsunfähigkeit sollte auch die Vermittlungswahrscheinlichkeit geprüft werden. Ist diese nicht gegeben, sollte eine (unbefristete) Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zugesprochen werden.
Beseitigung der Versorgungslücke durch die Pensionsvorschussnovelle.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
107
Themengebiet | Gutes Leben
ANTRAG 5.8
VORRANG FÜR ARBEITNEHMERANLIEGEN eingebracht durch die GewerkschafterInnen der SPÖ OÖ
SPOÖ VERLANGT VON DER OBERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG VORRANG FÜR ARBEITNEHMERANLIEGEN Oberösterreich nimmt einen schweren Rucksack in die nächste Regierungsperiode mit. Die finanzielle Lage ist ernst. Das Land hat viel mehr Schulden bzw. Verbindlichkeiten als über die reinen Finanzschulden ausgewiesen wird. Das engt die Spielräume enorm ein. Die „finanzpolitischen Vorgaben“ des Landes – mit einem ausgeglichenen Maastricht-Haushalt bis 2016 - sind ohne Einschnitte bei den öffentlichen Leistungen nicht zu erreichen. Die zukünftige Landesregierung muss in der nächsten Landtagsperiode ihre Prioritäten auf besonders wichtige Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzen. Von der ankündigten „Reformagenda“, ist aber im Regierungsübereinkommen zwischen ÖVP und FPÖ weit und breit nicht zu sehen. Besonders auffällig ist, dass kurzfristig gedachte Wirtschaftsinteressen durchgängig Vorrang vor allen anderen Interessen haben. Dem so wichtigen Thema Arbeit widmen ÖVP und FPÖ lediglich eine halbe Seite. Neue Ansätze zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sucht man vergeblich, angesichts der Dringlichkeit des Problems eine Schande. Aussagen zur dringend nötigen Weiterentwicklung der durch das Land OÖ finanzierten aktiven Arbeitsmarktpolitik fehlen. Es wird kein einziger Ansatzpunkt genannt, durch den das Land zumindest dazu beitragen könnte, neue Jobs zu schaffen. In der Budgetpolitik sind wenig konkrete Maßnahmen angeführt. Da die Senkung von Pflichtausgaben vorgesehen ist, ist von relevanten Leistungskürzungen auszugehen. Die SPOÖ wird genau darauf achten, dass es hier zu keinen Leistungseinschränkungen und verschlechterungen für die Bevölkerung kommt. Die Einführung einer längst überfälligen Transparenzdatenbank ist offensichtlich nicht geplant.
108
Themengebiet | Gutes Leben
Der Landesparteitag der SPÖ Oberösterreich beschließt daher:
Angesichts der Sparpläne des Landes ist eine Konzentration des Leistungsangebots auf zentrale Schwerpunkte erforderlich. Dafür muss das Land muss eine umfassende und transparente mittelfristige Haushaltsplanung vorlegen, aus der nicht nur die budgetären Gesamtsummen ersichtlich sind, sondern auch, wie sich diese Planungen auf konkrete Leistungen auswirken. Im Vorfeld der aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen müssen die nicht gedeckten Bedarfe an öffentlichen Leistungen und Einrichtungen umfassend dargestellt und veröffentlicht werden. Statt vorwiegend im Sozialbereich zu kürzen, müssen alle Positionen und auch Förderungen ohne Tabus kritisch hinterfragt werden. Doppelförderungen sind ebenso abzuschaffen wie Parallelstrukturen. Dazu muss endlich die Transparenzdatenbank geschaffen werden und frei zugänglich sein.
Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit muss im Landesbudget absolute Priorität bekommen. Das Land muss ein Konjunkturprogramm vorlegen, das diesen Namen auch verdient. Denn das vorliegende beruht vorwiegend auf Vorzieheffekten, und die Prognosen des Landes über die volkswirtschaftlichen Effekte sind unrealistisch. Es sind dringend mehr öffentliche Investitionen in sozialen Wohnbau, öffentlichen Verkehr, soziale Dienstleistungen (Bildung, Pflege und Sozialarbeit), Breitband- und Energienetze und in den ökologischen Umbau der Wirtschaft notwendig. In der Arbeitsmarktpolitik ist die Neuausrichtung mancher Maßnahmen notwendig, insbesondere in den Bereichen Jugendqualifizierung, Beschäftigungsquote von Älteren und Migranten/-innen, mehr Jobs für Menschen mit Vermittlungseinschränkungen oder Beeinträchtigungen.
Oberösterreich braucht eine Qualitätsoffensive in der institutionellen Kinderbetreuung (z.B. umfassende Sprachförderung, Aufnahme der Helfer/-innen in das neue Kinderbetreuungs-Dienstrecht, Zusatzmittel für Kinder mit höherem Betreuungsaufwand, bessere Betreuungsschlüssel). Kinderbetreuungseinrichtungen, die den Vereinbarkeitskriterien für Beruf und Familie entsprechen, müssen ausgebaut werden.
Das Angebot an verschränkten Ganztagsschulen in Oberösterreich muss flächendeckend und qualitativ ausgebaut werden. An jedem Schulstandort mit mehr als einer Jahrgangsklasse soll neben einer Klasse mit getrennter Nachmittagsbetreuung mindestens eine Klasse pro Schulstufe in verschränkter Form angeboten werden.
109
Themengebiet | Gutes Leben
Der Zugang zu einem qualitätsvollen Gesundheitssystem muss für alle gesichert werden. Bei der oberösterreichischen Spitalsreform lag der Fokus aber fast ausschließlich auf der Eindämmung der Kostendynamik. Die Zufriedenheit sowohl der Beschäftigten als auch der Patienten/-innen muss kritisch evaluiert werden. Bei deutlichen Verschlechterungen müssen Korrekturen vorgenommen werden. Die Arbeitsbedingungen in den Spitälern müssen dringend verbessert werden, vor allem durch verpflichtende Personalschlüssel sowie klare Regelungen der Nachtdienste.
Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das für Teile der Bevölkerung immer schwerer leistbar ist. Trotz Anstiegs der Mieten seit 2009 um mehr als 14 Prozent hat das Land das Budget der Wohnbeihilfe um knapp 20 Prozent gekürzt. Dabei wurden sowohl Leistungen als auch Bezieherkreis eingeschränkt. Eine bessere Unterstützung alleinerziehender Eltern bei den Wohnkosten ist besonders vordringlich. Auf geförderte Wohnungen - insbesondere im Zentralraum – wartet man bis zu drei Jahre. Das Land soll solange um 500 Mietwohnungen mehr pro Jahr fördern (plus 25 Prozent) bis die durchschnittliche Wartezeit in allen Bezirken unter 18 Monaten liegt.
o
Empfehlung der Antragsprüfungskommission: Siehe Beilage
110