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Kieserit – mit Magnesium und Schwefel hohe Erträge sichern!
by SPV-Verlag
Viele Landwirte haben immer öfter und verstärkt mit trockenen Witterungsbedingungen zu kämpfen. Hohe Temperaturen und fehlende Niederschläge führen bei den Pflanzen vermehrt zu Trockenstress – die Auswirkungen sind oft Mindererträge, hohe Ertragsschwankungen und mangelhafte Qualitäten bei den Ernteprodukten.
Eine ausreichende Nährstoffversorgung hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Stressresistenz der Pflanzen – besonders die Wirkung von Magnesium und Schwefel wird oft unterschätzt.
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Magnesium gegen Blattschäden Trockenstress wird durch ein mangelhaftes Wurzelwachstum wie auch eine eingeschränkte Funktion der Blattöffnungen verstärkt. Neben Kalium fördert Magnesium diese Wachstumsfaktoren und hilft, diese Ertragsdepressionen abzumildern. Aber auch witterungsbedingt hohe Strahlungsintensität führt dazu, dass in der
Pflanze wichtige Prozesse wie die Photosynthese, Nährstofftransport- und Speicherung etc. nicht mehr oder nur bedingt ablaufen können. Mg-Mangel führt zu weniger Blattgrünbildung und zu einem degenerierten Blatt. Eine reduzierte Synthese von Saccharose lässt dann radikale Sauerstoffmoleküle entstehen, die in Form von Nekrosen und Chlorosen das Blattgewebe schädigen.
Schwefel für N-Wirkung und hohe Erträge unverzichtbar Vor allem bei länger anhaltender kalter Frühjahrswitterung kann die S-Mineralisierung erst spät einsetzen. Dann sind z.B. bei Getreide oft deutliche Aufhellungen durch Schwefelmangel zu beobachten. Folgt danach noch eine ausgeprägte Trockenperiode, die die Nährstoffanlieferung an die Wurzel weiterhin einschränken, können durch Schwefelmangel erhebliche Ertrags- aber auch Qualitätseinbußen (z. B. niedriger Proteingehalt) hervorgerufen werden. Anhand von zahlreichen Versuchsergebnissen kann man auch leicht nachvollziehen, dass die Effizienz des eingesetzten Düngerstickstoffs durch die S-Düngung erheblich gesteigert werden kann. Schnell pflanzenverfügbare, wasserlösliche Düngemittel in sul- fatischer Form sind unter solchen Extrembedingungen bestens für die Magnesium-/Schwefeldüngung geeignet, während wasserunlösliche S-Formen (elementarer Schwefel) in ihrer Wirkung zu spät kommen. www.kpluss.com nung von Produktname, Datum des Einsatzes, Kultur/Einsatzort und Aufwandmenge – WASWANN-WO-WIEVIEL). Es gibt keine Formvorschrift über die Dokumentation, ein Musterformular gibt es z.B. auf der Homepage der LK-OÖ im Bereich Pflanzen/ Pflanzenschutz. Programme wie z. B. der ÖDüPlan erleichtern die Dokumentation.
ESTA Kieserit mit 25%MgO und 20%S ist die optimale Lösung zur gezielten Magnesium/Schwefeldüngung für alle Kulturen, und auch für Biobetriebe laut EasyCert (InfoXGen) erlaubt und bestens bewährt.
Die oben genannten Bestimmungen haben bisher schon gegolten, neu im Rahmen der Konditionalität einzuhalten sind die im Folgenden angeführten:
Entsorgung von Restmengen Pflanzenschutzmittel und deren Restmengen sowie deren Verpackungen und Behältnisse sind, wenn sie nicht mehr gebraucht werden oder nicht mehr verwendet werden dürfen, sofern sie nicht dem Abgeber zurückgegeben werden, zu entsorgen. Hinweise zur Entsorgung finden sich auch im Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Produkts (Abschnitt 13). Nicht mehr benötigte PSM können bei Sammelstellen für Problemstoffe (z.B. Altstoffsammelzentren der Gemeinden) abgegeben werden. Originalverschlossene Produkte können beim Abgeber zurückgegeben werden.
P flanzenschutzgeräteüberprüfung Alle i n Verwendung stehenden Pflanzenschutzgeräte (Au s nahme: handgehaltene Geräte, Geräte zur Nützlingsausbringung) müssen alle drei Jahre überprüft werden. Darunter fallen auch Granulatstreuer und
Beizgeräte. Neugeräte gelten ab Lieferschein- bzw. Rechnungsdatum für fünf Jahre als überprüft.
V er wendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten In W asserschutz- und Schongebieten ist die Verwendung von in der Zulassung so gekennzeichneten Wirkstoffen (aktuell: Dimethachlor, Metazachlor, Terbuthylazin) bzw. deren Produkten verboten. Die betroffenen Gebiete können auf den einschlägigen Homepages der Landesregierungen abgerufen werden. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Natura-2000-Gebieten sind in den jeweiligen Landesgesetzen bzw. in darauf beruhenden Verordnungen im Detail geregelt. Die grafische Darstellung der Natura-2000-Gebiete ist im INVEKOS-GIS unter Natur schutz-Natur a 2000 ersichtlich.
GLÖZ 4 Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die direkt an Gewässer angrenzen, gilt, dass bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (und auch Düngemitteln gemäß NAPV-Nitrat-Aktions-Programm-Verordnung), ausgehend von der Böschungsoberkante, ein Abstand von 3 m zu Gewässern einzuhalten ist. Das trifft auch auf Pflanzenschutzmittel zu, bei denen laut Zulassung ein geringerer Abstand zu Oberflächengewässern möglich wäre. Dieser Abstand ist auch bei Winterungen einzuhalten, die im Herbst 2022 bis zur Böschungsoberkante angebaut wurden und bei denen im Frühjahr 2023 Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Zusätzlich ist bei Gewässern, die laut nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan eine Zielv er fehlung aufgrund von stofflicher Belastung gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie auf- weisen (ab Stufe 3 „mäßig“), auf einer Breite von mindestens 10 m zu stehenden Gewässern und mindestens 5 m zu Fließgewässern ein dauerhaft bewachsener Pufferstreifen anzulegen, auf welchem keine Bodenbearbeitung (ausgenommen das Neuanlegen des Pufferstreifen), keine Ausbringungen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und kein Umbruch von Dauergrünland vorgenommen werden darf.
Informationen zu den Oberflächengewässern, bei denen ein Pufferstreifen anzulegen ist, findet man im Agrar atlas (https://agraratlas.inspire. gv.at/).
Nachzulesen sind die Bestimmungen auch im AMA-Merkblatt – Konditionalität ab Seite 56 Pflanzenschutzbestimmungen.
DI Hubert Köppl ist Pflanzenschutzreferent der Landwirtschaftskammer Oberösterreich.