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Bürokratische Vorschrift – oder Hilfe für überdüngte Gewässer?
by SPV-Verlag
Um den Eintrag von Schadstoffen und Erdreich aus der Landwirtschaft in fließende oder stehende Gewässer hintanzuhalten, sind die Landwirte mit Flächen neben diesen Gewässern verpflichtet, sogenannte „Pufferstreifen“ anzulegen. Das schreibt die seit 2023 geltende österreichische „Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung“ vor.
Von Alfons Piatti es ist nicht ersichtlich, welche Ursachen genau die behaupteten Kontaminierungen haben. Denn auch Gewässer mit Stickstoffwerten unter der zulässigen Höchstgrenze werden als kontaminiert geführt. Hier wird dann mit einem allgemein schlechten „ökologischen Zustand“ argumentiert. Ohne Ursache aber keine Gegenmaßnahme. Denn um etwas besser zu machen, muss zuvor der Fehler bekannt und definiert sein.
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Ziel ist eine Verbesserung der Wasserqualität und des allgemeinen „ökologischen Zustandes“ im Gewässerbereich. Unter Schadstoffen sind besonders alle Pestizide und Dünger (besonders Nitrat = Stickstoff) sowie Verschlämmungen durch erdreichein träge (Sauerstoffmangel) im Gewässerumfeld gemeint. Neben allen Fließgewässern muss daher ein Pufferstreifen von 3 Metern Breite, neben sogenannten „kontaminierten“ Fließgewässern ein Pufferstreifen von 5 Meter Breite angelegt werden.
Auf diesen Streifen darf nicht gedüngt werden und das Ausbringen von Pestiziden ist untersagt. ertragslandwirtschaft ist verboten, es darf nicht mehr gesät und geerntet werden.
Für den ökonomischen Verlust auf diesen neu verordneten Brachen ist keine Abgeltung vorgesehen.
Einen zusätzlichen Schutz für unser Grund- und trinkwasser wird niemand in Frage stellen. Sehr wohl aber die Modalität dieses von allen erwünschten Schutzes. Obwohl die Verordnung zum Anlegen der Pufferstreifen bereits seit 1.1.2023 in Kraft ist, ist eine endgültige Definition für die zu schützenden Gewässer noch nicht ausdiskutiert, so etwa bei Gräben, die nicht oder nur zeitweise Wasser führen oder seit längerem gar zugeschüttet sind. Dem Landwirt ist daher das Objekt der Verordnung bis dato noch gar nicht wirklich bekannt. er weiß nicht, ob und neben welchen Gewässern er Pufferstreifen anlegen muss.
Auf Bioflächen dürfen per definitionem keine chemisch-synthetischen Pestizide und Düngemittel ausgebracht werden. es gibt daher auch keine Gewässerverunreinigungen aus Bioflächen.
Bio wäre somit prädestiniert, auch neben Gewässern weiter landwirtschaftlich produktiv zu sein und könnte sogar einen positiven Beitrag zur Reduktion von Nitrat leisten.
Welche Gewässer wie kontaminiert sind, ist im „ i NSP i R e Agraratlas“ ausgewiesen. Dieser stützt sich allerdings auf Probenahmen, die bis zu 30 Jahre zurück liegen, und auf Rückschlüsse auf Grund von „Modellierungen“, durchaus auch ohne Beprobung.
Auch liegt die Ursache von Kontaminationen nicht immer im Einflussbereich der Landwirtschaft.
Quellen der Verunreinigung bei Gewässern, die aus Siedlungen hinausführen, sind oft in den Siedlungen selbst generiert und haben mit der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nichts zu tun. Daher können Pufferstreifen in diesen Fällen auch keinen entlastenden Beitrag leisten. Sie sind dann für die Sanierung der
Wasserqualität irrelevant und sinnlos.
Warum müssen dann aber 5-Meter-Streifen aus der Produktion genommen werden, wenn gar keine Kontamination (mehr) vorliegt oder externe Ursachen vorliegen?
Das Nitratproblem gibt es seit Beginn des 20. Jahrhunderts, als es gelang, Stickstoff chemisch-synthetisch aus der Luft zu isolieren (Haber-Bosch-Verfahren).
Die im Kreislauf befindliche gesamte Stickstoffmenge der Welt wurde seither etwa verdoppelt und verursacht bei der Rückführung ins System erhebliche Schwierigkeiten. Der Biolandbau verzichtet auf diesen synthetischen Stickstoff und ist daher nicht Verursacher, sondern teil der möglichen Problemlösung.
Alfons Piatti ist Biolandwirt in Loosdorf, Niederösterreich