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Ziel sind energieautarke Bauernhöfe

Die Umstellung der Energiesysteme auf erneuerbare Ressourcen und erneuerbare Energien ist ein wesentliches Ziel der österreichischen Bundesregierung und der ökosozialen Steuerreform. Im Rahmen der Steuerreform wurde eine zusätzliche Förderschiene für land- und forstwirtschaftliche Betriebe vereinbart.

Damit soll die erhöhung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor erreicht werden.

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Programminhalte: Zur Programmzielerreichung werden verschiedene Maßnahmen für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe in folgenden Bereichen aufgesetzt:

– St eigerung des e i genversorgungsgrades mit erneuerbarer energie

Optimie rung des e nergieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen

– Optimie rung des e nergieeinsatzes durch energie- und Lastmanagementsysteme

– Op timierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft)

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden e i nzelmaßnahmen, individuell gestaltbare Maßnahmenkombinationen aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module (A, B, C, D) für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe angeboten.

Modul A – „Einzelmaßnahme“: Hier können ausgewählte, vordefinier- te e inzelinvestitionsmaßnahmen (Maßnahmenbündel) eingereicht werden, die ohne energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können.

Es gibt drei vordefinierte Bündel:

– Photovoltaikanlage (bis max. 50 kWp) mit Speicher und Notstromfunktion

– Nachrüstung Speicher mit Notstromfunktion bei vorhandener Photovoltaikanlage

LeD-Systeme im innen- bzw. Außenbereich mit installation von Lichtsteuerungssystemen

Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

Wird für eine Photovoltaikanlage ein Förderantrag über das Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – energieautarke Bauernhöfe“ gestellt, ist gleichzeitig keine Antragsstellung über die Förderschiene des eAG (Förderabwicklung über die OeMAG) zulässig!

Mod ul B – „Gesamtenergiekonzept“: Hier wird die erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Das Gesamtenergiekonzept dient der erhebung des gesamten energiebedarfs und der energetischen i nfrastruktur des ist-Bestands sowie der Analyse und empfehlung von geeigneten Maßnahmen zur e ffizienzsteigerung, zur erhöhung der eigenenergieversorgung sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit. Für die Förderung werden maximale Beratungskosten in Höhe von 2.000 Euro (exkl. USt.) anerkannt. Die Förderung beträgt maximal 70 Prozent. Die e rstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen energiekonzepts ist Voraussetzung für die teilnahme an Modul C. Die erstellung des Gesamtenergiekonzepts muss bis zur endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein.

Programmverantwortliche Stelle: Klima- und energiefonds

Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC)

Detailinformationen und Antragstellung: Online unter folgenden Webadressen:

– Klima- und energiefonds: www.klimafonds.gv.at/call/lw/ – Kommunalkredit Public Consulting (KPC): www.umweltfoerderung.at/betriebe/versorgungssicherheit-im-laendlichen-raum

Zeitraum der Antragstellung: 15.02.2023 bis 28.11.2025 (12.00 Uhr)

Antragstellung VOR der Umsetzung der Maßnahme (Ausnahme Modul D)

Maximale Förderhöhe: 250.000 euro pro Betrieb

Budget: insgesamt 100 Mio. euro bis 2025

Zielgruppe: Bewirtschafter eines österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit LFBiS-Betriebsnummer

Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

Für die e rstellung eines Gesamtenergiekonzepts wird von der L K-Projekt GmbH in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern ein Beratungsangebot entwick elt. i nfor mationen zum Beratungsangebot finden Sie unter www.lk-projekt.at.

Modul C – „Kombimaßnahmen“: Hier können verschiedene investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Förderungsvoraussetzung sind unter anderem die Vorlage eines Gesamtenergiekonzepts (Modul B) und die Vorlage eines energieberatungsprotokolls über die eingereichten investitionsmaßnahmen.

Beispiele geförderter Maßnahmen im Modul C: – Energieeffizienzmaßnahmen wie beispielsweise Gebäudedämmung, LeD-Beleuchtung, Wärmerückgewinnung, Umstellung und

Optimierung von Kühlanlagen, energiesparende Wärme- und Kühlsysteme und der e i nsatz hocheffizienter Pumpen erneuerbare energien und energiespeicherung: e rn euerbare energiesysteme (Wärme, Strom, treibstoff) kombiniert mit netzdienlichen Speicheranlagen und Notfallresilienzsystemen

– e -Mobilität wie Hof-tr aktoren, Lieferfahrzeuge – energiemanagementsysteme

Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend dem Gesamtenergiekonzept (Modul B) und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung.

Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

Für die beiden Module B und C sind die Inanspruchnahme einer qualifizierten energieberatung bzw. die Mitwirkung eines/einer energieberater:in Voraussetzung.

Modul D – „Notstrom“: Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne inanspruchnahme einer energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit einem Pauschalbetrag pro Betrieb gefördert.

Antragstellung erfolgt NACH Umsetzung der Maßnahme.

Alle informationen zur Förderung und einreichung sind online unter den folgenden Weblinks abrufbar: – Klima- und energiefonds: https:// www.klimafonds.gv.at/call/lw/ – Kommunalkredit Public Consulting (KPC): https://www.umweltfoerderung. at/betriebe/versorgungssicherheit-im-laendlichen-raum

Dort findet man unter anderem den Leitfaden und eine umfassende FAQ-Liste zu den Details des Förderprogramms und eine Liste der energieberater.

Pöllinger Heizungstechnik GmbH

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Tel. 02747/210 88 • Fax: DW 14 www.poellinger.at

Doppelte Ernte mit vertikaler bifacialer Agri-PV

Mit wachsender Bevölkerung und steigendem Energiebedarf erhöht sich auch der Flächennutzungskonflikt zwischen Photovoltaik und Landwirtschaft. Doch wie lässt sich der Konflikt lösen? Ganz einfach: Indem man die Fläche doppelt nutzt! „Die kombinierte Nutzung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung“ bezeichnet man als Agri-Photovoltaik, kurz: Agri-PV (vgl. DIN SPEC 91434:2021-05)

Viele Vorteile dank vertikaler bifacialer Agri-PV

Eine besondere Agri-PV Lösung hat die Next2Sun Gruppe entwickelt. Hier werden beidseitig aktive (bifaciale) Solarmodule in einem dafür speziell entwickelten Gestellsystem feststehend auf dem Boden montiert. Durch die senkrechte Aufständerung und den flexibel wählbaren Reihenabstand (8 m müssen es mindestens sein) ist gewährleistet, dass der Landwirt seinen bestehenden Fuhrpark weiterhin nutzen kann. Dank der senkrechten Aufständerung sind ca. 90 % der Fläche weiterhin wie gewohnt bewirtschaftbar. Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass durch Verschattung und Windschutz der Solarmodule positive Auswirkungen auf den landwirtschaftlichen Ertrag möglich sind. Durch den geringen Überbauungsgrad entstehen darüber hinaus hochwertige Altgrasbereiche, durch die Flächen ökologisch aufgewertet werden können. Das antizyklische Erzeugungsprofil der Solarmodule sorgt für Stromproduktion zu Zeiten geringer Stromverfügbarkeit. Damit werden die Netze entlastet und es kann ein höherer Preis am Strommarkt erzielt werden.

Erste vertikale bifaciale Agri-PV Großanlage in Österreich

Die Next2Sun Austria GmbH, Teil der Next2Sun Gruppe, die schon seit einigen Jahren mit dem Next2Sun-Solarzaun sehr erfolgreich auf dem österreichischen Markt ist, will nun auch den Ausbau von Agri-PV in Österreich vorantreiben. Im letzten Jahr wurde auf einer Fläche von 5 ha die erste vertikale bifaciale Agri-PV Großanlage im steirischen Neudorf an der Mur errichtet. In dem 2 MWp Solarpark sollen künftig u.a. Ölkürbisse angebaut werden. Ein sehr schönes Beispiel dafür, wie Landwirtschaft und Stromproduktion nebeneinander funktionieren können.

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