Zürcher Bote Nr. 12

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FREITAG, 22. MÄRZ 2013 NR. 12 55. JAHRGANG

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

DIREKTE MITWIRKUNG DER BÜRGER IST IN GEFAHR

Wir sitzen nicht im gleichen Boot Zurzeit ist in allen drei Staatsgewalten die Tendenz festzustellen, die Stimmbürger von der direkten Gesetzgebung abzuhalten. Was man dabei vergisst: Es ist gerade die direkte Mitwirkung der Bürger, der die Schweiz eine bessere Situation gegenüber anderen Staaten verdankt. sprechung bestätigt das Bundesgericht den Grundsatz des Vorrangs von Völkerrecht vor Landesrecht ohne Vorbehalte.» Tatsächlich hat das BundesgeSoll der schweizeri- richt letzten Oktober die nicht zwinsche Verfassungsge- gende, also kündbare Europäische ber – nämlich Volk Menschenrechtskonvention (EMRK) und Stände – ausge- zum übergeordneten Recht erklärt. schaltet werden? Dieser Vorgang Die EMRK, die man nie einem obligazeichnet sich gegenwärtig ab. Betei- torischen Gesetzesreferendum unterligt sind einerseits das höchste Gericht stellt hat, wird übergeordnetes Verfasunseres Landes – das Bundesgericht – sungsrecht. Auch gibt das Bundesgeund anderseits die Rechtswissen- richt – ebenfalls ein Novum – klare schaft, dort spezifisch die Völker- Anweisungen an den künftigen Gerechtler, indem sie das schwammige setzgeber: Die EMRK habe Vorrang Völkerrecht durch allerlei Tricks dem gegenüber der Verfassung. Eine (wohl Landesrecht überordnen. knappe) Mehrheit einer Kammer von Die Bundesverfassung stellt als fünf Bundesrichtern setzte die BunStaatszweck der Eidgenossenschaft desverfassung ausser Kraft und übernach wie vor den Schutz der Freiheit trug die schweizerische Gesetzgebung und der Rechte des Volkes sowie die an einige Strassburger Richter. Unser Wahrung der UnabParlament sowie Volk hängigkeit und Sicherund Stände sind in dieheit des Landes ins ser Beziehung als «Unser oberster Zentrum. Das Völkergrundsätzliche Ge Verfassungsgeber recht ist zwar zu besetzgeber abgesetzt. achten, steht aber nicht ist der Souverän» Ein stiller Staatsgrundsätzlich über streich. dem Landesrecht. Für Zurzeit ist in allen Volksinitiativen und drei Staatsgewalten eidamit wohl generell für Verfassungs- ne klare Tendenz festzustellen, die änderungen besteht als einzige mate- Stimmbürger von der direkten Gesetzrielle Schranke das zwingende Völker- gebung abzuhalten. So wird z. B. eines recht. Die Bundesverfassung kann nur der grössten wirtschaftlichen Abendurch Parlamentsbeschluss mit obli- teuer der Schweiz – die sogenannte gatorischer Zustimmung von Volk und Energiewende – ohne VolksabstimStänden geändert werden. mung durchgesetzt. Man vergisst dabei: Es ist gerade die direkte MitwirEin stiller Staatsstreich kung der betroffenen Bürger, der die Das Bundesgericht setzt sich aber in Schweiz eine bessere Situation gegeneinem unlängst veröffentlichten Ent- über anderen Staaten verdankt. Aber scheid darüber hinweg, indem es sich die Classe politique wird durch die didurch Berufung auf auch nicht zwin- rekte Demokratie in ihrer Macht gegendes Völkerrecht über die Bundes- schmälert und versucht darum, das verfassung stellt (Urteil 2C_828/2011 Volk auszuschalten. vom 12. Oktober 2012). Dies wird in Daniel Thürer, emeritierter Profesder Verwaltung erwartungsgemäss mit sor für Völkerrecht und Europarecht Freude aufgenommen: So frohlockt an der Universität Zürich, erhielt vom das Departement des Äussern bereits Bundesrat den Auftrag, abzuklären, offiziell: «In seiner neueren Recht- wie man den Wunsch der EU nach «in-

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stitutioneller Bindung» und «Übernahme der EU-Gerichtsbarkeit» übernehmen könne. Das Resultat ist aufsehenerregend, und darum habe ich es auch in den Mittelpunkt meiner diesjährigen Albisgütli-Rede gestellt. Thürer empfiehlt dem Bundesrat, er solle die EU nicht länger als «Staatenverbindung», sondern als übergeordnete «Wertegemeinschaft» verstehen – wobei ihre Werte auch ausserhalb der EU gelten müssten. Deren Beschlüsse seien nichts anderes als direkt anwendbares Völkerrecht, das nicht nur für die EU-Mitglieder, sondern auch für die Schweiz verbindlich sei. Dieses Völkerrecht sei durch das Bundesgericht durchzusetzen. Zu Ende gedacht bedeutet dies für die Schweiz einen EUBeitritt in Raten, ohne den Verfassungsgesetzgeber – insbesondere ohne die Stimmbürger – fragen zu müssen. Ein weiterer stiller Staatsstreich, der Volk und Stände ausschaltet. Wir steuern das Boot selber Thürer hat in der NZZ vom 13. Februar 2013 auf meine Kritik geantwortet. Leider geht er auf seine Hauptaussage nicht ein. Gerne hätte man von Thürer gehört, was eigentlich die EU – ausserhalb dieser doch recht idealistischen Selbstdeklaration einer quasi weltumfassenden Wertegemeinschaft – sei. Wäre nicht die Erkenntnis von Bedeutung, dass der ganze Aufbau der EU dem direktdemokratischen, föderalistischen und auf Souveränität und Eigenständigkeit gründenden schweizerischen Staatsaufbau diametral entgegensteht? Die Schweiz bezeichnet der Gutachter des Bundesrates als «Anomalie» im «Gesamtgefüge» (ähnlich wie der EU-Währungschef Claude Juncker, der unser Land als «geostrategisches Unding» in Europa qualifiziert hat). Zum Verhältnis der Schweiz zur EU meint Thürer: «Wir sitzen im gleichen Boot.» Wirklich? Die Schweizer Stimmbürgerinnen und

Stimmbürger haben sich doch bewusst für ein eigenes Boot und einen eigenständigen Kurs entschieden. Gewiss ist auch unser Schweizer Boot manchen kaum beeinflussbaren Strömungen ausgesetzt. Aber wir steuern es immer noch selber. Wenn man einmal von den willfährigen Untaten der Regierung absieht, hat sich dieses Boot beweglicher und erfolgreicher erwiesen als der kaum mehr steuerbare EUDampfer. Es ist aber keinesfalls zulässig, das Schweizer Boot durch Umgehung der Bundesverfassung vom Kurs abzubringen. Sowohl das Bundesgericht als auch die Verwaltung scheinen zu vergessen,

dass im Rechtsstaat nicht nur die Frage «Was ist richtiges Recht?», sondern mindestens so sehr «Wer ist der Gesetzgeber?» interessiert. Für die Schweiz ist klar: Oberster Verfassungsgesetzgeber ist der Souverän, das heisst Volk und Stände. Daran haben sich sämtliche Staatsorgane zu halten. Doch wie das neueste Bundesgerichtsurteil und Professor Thürers Gutachten zeigen, will sich die Classe politique darüber hinwegsetzen. Dies gilt es zu verhindern. Erstabdruck in der «NZZ» vom 6. März 2013.

«JA ZUM SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE»

Steuerehrlichkeit statt automatischer Informationsaustausch! Die Privatsphäre ist ein zentrales Gut in der freiheitlich-liberalen Gesellschaft. Doch immer mehr wird sie beschnitten. Diese Gefahr besteht gerade auch bei der finanziellen Privatsphäre. Hier will ein überparteiliches Komitee, bestehend aus Vertretern von SVP, FDP und CVP, mit einer Verfassungsinitiative die Bürgerinnen und Bürger davor schützen, in einigen Jahren zum gläsernen Bürger degradiert zu werden. Der automatische Informationsaustauch von Finanzdaten in der Schweiz soll verhindert werden. Die Idee zu dieser Volksinitiative stammt von der SVP des Kantons Zürich. Diese hat an einer ausserordentliche Delegiertenversammlung vom 19. März in Winterthur die Unterstützung des Volksbegehrens beschlossen. Die Unterschriftensammlung soll in einigen Wochen offiziell gestartet werden.

Weitere Berichterstattung zur Lancierung der Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» auf Seite 5.

Damit Sie wieder hören, was in Bundesbern läuft!

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EIDGENÖSSISCHE POLITIK

Fernseh-Heilige und ihre Worte VON CHRISTOPH MÖRGELI

Ja, seine Kasualreden, das geht. Aber seine Predigten kann er vor Gott und Menschen nicht verantworten.» Dies zischt bei Theodor Fontane das fromme Fräulein ihrem Sitznachbarn über die Tischansprache eines Pfarrers zu. Auch so manches, was das himmlische Bodenpersonal heute zusammenschwatzt, kann es vor Gott und Menschen nicht verantworten. Das belegen die Kasualreden wie die Predigten unserer FernsehHeiligen. Ein Musterbeispiel ist die blütenweisse TV-Nonne Ingrid Grave, bekannt durch den SRF-Quotenrenner «Sternstunde Philosophie». Die Dominikanerin beklagte sich in der «Arena» in streitbarem Hochdeutsch über die mangelnde Glaubwürdigkeit ihrer katholischen Kirche: «Irgendetwas stimmt nicht mehr.» Vor ihrem Auftritt hatte die in Zivil erschienene Nonne im Studio Leutschenbach ihr Ordensgewand übergeworfen, in voller Tracht ihre feministische Botschaft verbreitet, um sich dieses Ornats nach der Sendung wieder zu entledigen. Worauf sie sich in Zivil aufs öffentlich-rechtliche Fernsehbuffet stürzte. Schwester Ingrid hat recht: Irgendetwas stimmt nicht mehr. Der muslimische Integrationsspezialist Dr. Farhad Afshar forderte vom neuen Papst mit unheimlich freundlicher Stimme den «Dialog der Weltkirche mit andern Religionen». Während Afshar zum Dialog aufruft, erleiden Hunderttausende von Christen in islamischen Ländern Misshandlungen, Gefängnisstrafen oder den Tod. Klara Obermüller, theologische Ehrendoktorin der Uni Zürich, sprach in Tele Züri über den Papst und seine Verstrickungen mit argentinischen Diktatoren. Obermüller muss es wissen: Sie war Präsidentin der Gesellschaft Schweiz-DDR. Und pflegte in Ostberlin beste Kontakte zu Diktatoren. Fernsehpfarrerin Tania Oldenhage stammt wie ihr Mann, Pfarrer in Opfikon, aus Deutschland. Im «Wort zum Sonntag» befasste sich die Theologin mit den Sünden unserer Schweizer Vorfahren im Zweiten Weltkrieg. In schnarrendem Hochdeutsch. Sie bespreche die schändliche Grenzschliessung vom Sommer 1942 auch im Jugendgottesdienst. Ebenso Themen wie «Schuld und Täterschaft». Mit Verlaub, Frau Pfarrer: Weder meine Eltern noch meine Grosseltern waren schuldige Täter. Sondern Opfer einer ausser Rand und Band fanatisierten Nation, die Sie noch immer besser kennen als Ihr neutrales, demokratisches, multikulturelles Gastland.

Der Zürcher Bote • Nr. 12 • Freitag, 22. März 2013

BERICHT 3. WOCHE FRÜHJAHRSSESSION Keine zusätzlichen Anreize für die Einbürgerung Ohne Niederlassungsbewilligung und gute Kenntnisse einer Landessprache in Wort und Schrift keine Einbürgerung: Nach diesem konsequent vertretenen Konzept hat die SVP-Fraktion die bürgerliche Mehrheit des Nationalrates fast durchwegs zu klaren Entscheiden bei der Totalrevision des Bügerrechtsgesetzes geführt. SP und Grüne hingegen wollten die auch vom Bundesrat teilweise bekämpften Neuerungen streichen. Beispiel: Das Bürgerrecht sollen Ausländer künftig nach zehn Jahren beantragen können. Die SVP setzte sich für zwölf Jahre ein, die Ratslinke für acht. HANS EGLOFF NATIONALRAT SVP AESCH ZH

Gegen den Willen des Bundesrates und der Linken erhöhte die Ratsmehrheit auch die Hürden für Jugendliche. Heute werden die Jahre, welche eine Person zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt. Die höheren Anforderungen an die Einbürgerung seien auch wegen der teilweise kulturell anders geprägten Herkunftsländer gerechtfertigt, wurde im Nationalrat erkannt. Früher stammten die eingewanderten Familien meistens aus den Nachbarländern. Für die SVP waren diese Verschärfungen nicht ausreichend, weil eine Art «Einbürgerung auf Probe» keine Mehrheit fand. In der Gesamtabstimmung enthielten sich deshalb die Mitglieder der SVP-Fraktion der Stimme. Mehr als ein Verwaltungsakt Das Bürgerrechtsgesetz von 1952 konnte bereits von der vorberatenden Kommission deutlich verbessert werden. Insbesondere wurde die aus dem Jahr 2006 stammende Parlamentarische Initiative der SVP mit dem Titel «Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung» vollumfänglich ins Gesetz aufgenommen. Ebenfalls erfüllt wurde eine Motion des früheren Zuger SVP-Nationalrats Marcel Scherer, es seien Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit die Einbürgerungsbehörden auf alle Informationen zugreifen und die gegenseitige Amtshilfe verbessern können. Die Einbürgerung ist eben nicht irgendein belangloser Verwaltungsakt oder gar eine Art Hilfsmittel zur Ausländerintegration, wie die Linken und Grünen verkündeten. Mit der Einbürgerung erhalten Ausländer vollen Zugang zu den politischen Rechten. Dazu gehören das aktive und passive Wahlrecht, das Stimmrecht sowie das Initiativrecht und das Referendumsrecht auf den Stufen Bund, Kanton und Gemeinde. Deshalb ist eine gute Integration zwingende Voraussetzung zur Einbürgerung. Im Gegensatz zum Bundesrat ist die SVP-Fraktion überzeugt, dass für die Einbürgerung keine zusätzlichen Anrei-

ze geschaffen werden müssen. Nicht möglichst viele Einbürgerungen sind das Ziel, sondern die Einbürgerung möglichst gut integrierter Personen. Die inhaltliche Prüfung von Einbürgerungsgesuchen muss auch in Zukunft primär durch Kantone und Gemeinden erfolgen. Deshalb sollen die Kantone auch das Verfahren festlegen. Der Einbürgerungsentscheid soll durch die Gemeindeversammlung gefällt werden können. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Fragwürdige «Energiewende light» Der Nationalrat hat einer Kommissionsinitiative zugestimmt, welche den Netzeinspeisungszuschlag für Elektrizität von 0,45 auf 1,5 Rappen pro Kilowatt erhöhen, die Grossverbraucher allerdings davon entlasten will («Energiewende light»). Die Mehreinnahmen von 300 Millionen Franken fliessen in Projekte für erneuerbare Energie. Unsere Fraktion und die FDP wollten davon nichts wissen. Mein Aargauer Fraktionskollege Hansjörg Knecht nannte die Erhöhung einen Kuhhandel zwischen Subventionsempfängern und Grossverbrauchern. Den Mehrpreis dafür müssten die Konsumenten und das Gewerbe bezahlen. Energieministerin Doris Leuthard fand, ohne Fördermassnahmen gehe es bei den erneuerbaren Energien nicht. Es brauche einen Abbau der langen Warteliste für neue Projekte. Die Ratslinke lobte das Paket als «Sternstunde für die Energiewende». Die vorberatende Kommission hatte die Initiative als Alternative für den Rückzug der Cleantech-Initiative der SP konzipiert, weshalb die Vorlage nur beim Rückzug in Kraft treten soll. Regierungsreform gescheitert Die Pläne für eine «grosse Regierungsreform» des Bundesrats sind gescheitert. Nachdem die Vorlage das Parlament während mehr als einem Jahrzehnt beschäftigt hatte, gab der Ständerat dem Reformprojekt endgültig den Gnadenstoss. Den Vorschlag, das Bundespräsidium auf zwei Jahre zu verlängern, hatte der Nationalrat bereits im Herbst 2012 klar abgelehnt. Auf Antrag der Staatspolitischen Kommission fällte der Ständerat nun den gleichen Entscheid. Es gebe keinerlei Handlungsbedarf, das bewährte System zu ändern,

fand auch die Kleine Kammer. Justizministerin Simonetta Sommaruga mochte angesichts der Mehrheitsverhältnisse nicht mehr auf dem Vorschlag beharren. Das allerletzte Kapitel der Staatsleitungsreform schliesslich wurde mit der knappen Verwerfung einer Tessiner Standesinitiative zur Vergrösserung des

Bundesrats aus sprachregionalen Gründen von sieben auf neun Mitglieder geschlossen. Als einziges Element der «grossen Regierungsreform» bleibt damit die Ermächtigung übrig, dass der Bundesrat bei Bedarf vier bis sechs zusätzliche Staatssekretäre ernennen darf, die ihn vor allem im Kontakt mit dem Ausland entlasten sollen.

GPK-Bericht verdeckt mehr als er erhellt Der in dieser Woche veröffentlichte Bericht von den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der Eidgenössischen Räte rund um die Ereignisse, welche im vergangenen Jahr zum Rücktritt von SNB-Präsident Hildebrand geführt haben, verdeckt mehr als er erhellt. Statt die relevanten Vorgänge zu untersuchen, will der Bericht eine Aufarbeitung der Ereignisse verhindern, indem er die Verantwortlichkeiten von Bundesrat und Parlament bei der Aufsicht der Nationalbank verneint. Es kann nicht sein, dass sich Personen, welche ihre Verantwortung wahrgenommen und das Land vor grösserem Schaden bewahrt haben, indem sie dem Bundesrat Informationen überbracht haben, einer Strafverfolgung ausgesetzt sehen, während das Parlament eine Aufarbeitung der für die Nationalbank schädlichen Ereignisse verhindert. Die SVP hält deshalb mit Nachdruck an ihrer Forderung nach einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) fest. Eine solche könnte noch in dieser Session beschlossen werden.

SVP. Zahlreiche Fragen bleiben im Zusammenhang mit den für die Glaubwürdigkeit der Nationalbank und des Landes äusserst schädlichen Devisen- und Wertschriftengeschäften, die zum Rücktritt des Präsidenten der SNB geführt haben, ungeklärt. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen bringt hier leider keine neuen Erkenntnisse und verhindert vielmehr eine saubere Aufarbeitung. Die SVP hat sich von Beginn weg für eine vollständige Aufarbeitung brennender Fragen eingesetzt. Wie entstand das völlig unzureichende Reglement, das die unhaltbaren Aktien- und Devisengeschäfte von Mitgliedern des Direktoriums der SNB deckte? Weshalb waren die gravierenden Transaktionen jeglicher Aufsicht entzogen? Wieso wurde Hildebrand vom Bundesrat so lange gedeckt, obwohl klar war, dass sein grobes Fehlverhalten eine weitere Amtsausübung verunmöglichte? Weshalb mussten schliesslich der Bankrat und die Direktoriumskolle-

gen den SNB-Präsidenten zum Rücktritt zwingen? Wieso wurden Abklärungen immer erst auf politischen und öffentlichen Druck hin eingeleitet, so beispielsweise im Zusammenhang mit den Geschäften von Frau Hildebrand? Wie kann die offenbar nicht funktionierende Aufsicht in Bezug auf die Ordnungsmässigkeit und Rechtmässigkeit der Tätigkeiten der Nationalbank in Zukunft verbessert werden? Muss die Insiderstrafnorm nicht zwingend auch auf Devisengeschäfte ausgedehnt werden? All diese und weitere Fragen harren einer Klärung. Es kann nicht sein, dass die Abklärungen im Fall Hildebrand weiterhin einseitig auf einzelne Aspekte und Vorgänge beschränkt werden. Die SVP fordert deshalb die Untersuchung durch eine PUK. Das Parlament kann und darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Der Vorstoss der SVP-Fraktion, welcher eine PUK einsetzen will, ist behandlungsreif. Das Parlament könnte also noch in dieser Session handeln.

DAS FANAL VON NIKOSIA

Kreuzzug für den Euro – sind die Bankräuber noch zurechnungsfähig? Wie gross muss die Besessenheit wohl sein, um sich für einen Beitrag zur Euro-Rettung – Bankräubern gleich – an den Ersparnissen der Bürger zu vergreifen? Solches Ansinnen zeugt von diktatorialem Gehabe, einer anmassenden Selbstgerechtigkeit und einem völligen Realitätsverlust. Das Nein von Zypern könnte weitreichende Folgen haben. B. IM OBERDORF GEMEINDERAT SVP ZÜRICH 12

Es hat eine unrühmlich Tradition, dass die EU, zur Rettung ihres Prestigeprojektes Euro, unter der Fuchtel der Troika (bestehend aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Weltbank) die Bürger für die Versäumnisse der Politiker darben und bluten lässt. Da man in Brüssel fürchtet, eine Schieflage von Zypern könnte auch den Euro destabilisieren, verstiegen sich die Euro-Finanzminister dazu, von Zypern zu verlangen, dass im Rahmen des Rettungspaketes von 10 Milliarden Euro auch happige Teile der Ersparnisse der Bankkunden zur Rettung des zypriotischen Bankensystems, präziser gesagt zur Stabilisierung des Euro, an den Staat abzuführen seien – als «Stabilitätsabgabe»: so nennt die EU in schönfärbender, zynischer Weise den Zwangsbeitrag. Der Ruin der Glaubwürdigkeit … Mit diesem Ansinnen in Sinne einer eigentlichen Nötigung – die formelle

Entscheidung überlässt man, was für eine Heuchelei – den Zyprioten! – brach Brüssel geltendes Recht, besteht doch für Einlagen bis 100 000 Euro eine Garantie der Unantastbarkeit. Um den Euro zu retten, ist jeder Tabubruch gut genug. Damit untergräbt Brüssel nicht nur das Vertrauen in die Banken, damit ruiniert es jede Glaubwürdigkeit und provoziert den Teufel, den man sonst an die Wand malt: Griechenland könne nicht aus dem Euro austreten, hiess es, weil es sonst zum Sturm auf die Banken komme: genau das hat Brüssel nun in Zypern provoziert. Nun ist das für Brüssel wohl Ungeheuerliche passiert: das Zypriotische Parlament hat die Bedingungen dieses Rettungspakets nach massiven Protesten der Bevölkerung hochkant abgelehnt (allein schon die Sprachschöpfung «Rettungspaket» ist ein Unwort, denn es ist kein Geschenkpaket, sondern eher eine Paketbombe). Kein einziger Parlamentarier stimmte dafür. Deutlicher geht es nicht mehr. Wenn man darauf in Brüssel vordergründig gelassen reagiert, ist das Zeichen einer Ignoranz, wenn man hintergründig

kein Verständnis für das Nein hat, ist es Zeichen eines völligen Realitäts-verlustes. Verbindet man beides, so erscheint Brüssel als nicht mehr zurechnungsfähig – wenn es um die heilige Kuh Euro geht. … rüstet das Sprengpotential auf Das Fanal von Nikosia könnte weitreichende Folgen haben: Wenn sich so der zypriotische David dem EU-Goliat widersetzt (es sei denn Brüssel erzwinge, wie in Griechenland auch schon gehabt, ein Rückkommen), so wird der erfolgreiche Widerstand der Bevölkerung auch in andern Krisenländern Schule machen. In Portugal wird von der unter das Existenzminimum gesparten Bevölkerung auf der Strasse wieder das legendäre Revolutionslied «Grandola vila morena» gesungen, Hunderttausende protestieren wie seit der Nelkenrevolution nicht mehr gegen das Diktat der Troika – das verläuft auch nur dank dem friedlichen Naturell der Portugiesen so gewaltlos – und weil die Regierung Militär und Polizei mit guten Zahlungen bei der Stange hält, sonst wäre der Putsch bei diesen troika-

hörigen Politikern wohl eine Frage der Zeit. Die Mentalität in Spanien ist eine militantere, die Wutbürger wären die Funken im Pulverfass, auch hier hat man schon einmal eine Diktatur beseitigt; in Griechenland könnte das Parlament dem Diktat der Troika nach der Zivilcourage der Zyprioten kaum mehr – wie vor Monaten noch unter diktatorischer Disziplinierung der Parlamentarier – schadlos zustimmen; es kam ja schon zu Gewalttätigkeiten und die Rechtsextremisten wurden gestärkt; Italien liebt es noch clownesk, doch die Protestbürger bilden auch hier, besonders nach dem Nein von Nikosia, ein Sprengpotential in einer der grössten Volkswirtschaften in der EU. Helvetia – harter Auftritt gegen Brüssel Die Schweiz wird, wenn es nicht nach den Europhilen geht, auch ihre Lehren ziehen: Widerstand gegen Brüssel ist erfolgreich – also muss in den verschiedenen Dossiers hart verhandelt werden; es besteht weniger denn je ein Grund, sich vom Druck aus Brüssel beeindrucken zu lassen.


KANTON ZÜRICH

Der Zürcher Bote • Nr. 12 • Freitag, 22. März 2013

KANTONSRAT DES EIDGENÖSSISCHEN STANDES ZÜRICH Während der Gesamtregierungsrat zu einem Besuch in Brüssel weilte, beschloss der Kantonsrat über neun Parlamentarische Initiativen. Die SVP Fraktion brachte sich mit diversen Vorschlägen und Voten bei dieser Debatte ein.

Anita Borer (SVP, Uster) forderte zusammen mit der FDP und der CVP eine Änderung des Volksschulgesetzes. Konkret soll die Änderung des Zeugnisreglements und die damit verbundene Ausstellung von jährlich nur noch einem Zeugnis für Schülerinnen und Schüler der 2. bis 5. Klasse rückgängig gemacht werden. Anita Borer betonte im Rat, dass dieser Schritt ein Schritt in Richtung eines weiteren Qualitäts- und Leistungsabbaus in der Schule sei. Die Eltern sollen wissen, wo ihre Kinder leistungsmässig stehen. Eine zweimal jährlich stattfindende Beurteilung mit Zeugnisnoten sei zwingend nötig, um rechtzeitig auf die Leistungsschwächen hinzuweisen um allfällige Verbesserungsmassnahmen einleiten zu können. Die nur einmal pro Jahr durchgeführte Beurteilung von der 2. bis 5. Klasse steigere die Anforderungen an Eltern sowie Schüler beim Wechsel zur zweimal jährlich stattfindenden Notengebung in der 6. Klasse zusätzlich. Eltern und Schüler sähen sich – kurz vor dem Übertritt in die Oberstufe – mit einem erhöhtem Leistungsdruck konfrontiert. Dies zu einem Zeitpunkt, zu welchem es bereits zu spät sei, noch entscheidende Verbesserungen der Schulleistungen zu erreichen. In der Antwort auf die Vernehmlassung zum Zeugnisreglement falle zudem sofort auf, dass sich eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer gegen die Ausstellung von nur einem Zeugnis pro Jahr aussprach. Diese sehr wichtige Äusserung floss demnach nicht in das revidierte Zeugnisreglement ein, was angesichts der Eindeutigkeit der Antwort unverständlich sei. Zudem trage diese Massnahme nicht wesentlich zur beabsichtigten Entlastung der Lehrpersonen bei. Eine tatsächliche Entlastung würde nur stattfinden, wenn die Lehrpersonen weniger Prüfungen und Leistungsbeurteilungen durchführen würden, was nicht Ziel einer qualitativ guten Schulbildung sein könne. Der Kantonsrat folgte den Argumenten von Anita Borer und unterstützte die Parlamentarische Initiative mit 127 Stimmen vorläufig.

Jugendhilfestellen Margret Rinderknecht (SVP, Wallisellen) forderte zusammen mit der EDU und der FDP eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Konkret sollen die Aufgaben eindeutig entweder als Kantons- oder als Gemeindeaufgabe definiert werden. Margret Rinderknecht erklärte, dass schon bei den Beratungen über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und beim Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) die Fragen nach den Aufgaben und Finanzierungspflichten von Kanton und Gemeinden aufgeworfen wurden. Da es sich beim Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts wie schon beim bisherigen Vormundschaftsrecht um eine eindeutige Aufgabe der Gemeinden handle, haben die Gemeinden die anfallenden Kosten vollumfänglich zu tragen. Folglich seien auch die Kosten, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) für die Jugendhilfestellen (als Ersatz der Jugendsekretariate) ergeben, vollumfänglich durch den Kanton zu tragen, da es sich hierbei um dezentrale Verwaltungseinheiten des Amtes für Jugend und Berufsberatung handle. Darum dürfe es nicht sein, dass die Gemeinden eine kantonale Amtsstelle mit Gemeindebeiträgen von 40 Prozent subventionieren. Mit dem neuen KJHG und der damit verbundenen Abschaffung der Bezirksjugendsekretariate sei die Stellung der Gemeinden weiter geschwächt worden, sodass sich eine fixe Kostenbeteiligung an die Jugendhilfestellen nicht mehr rechtfertigen lasse. Der Kantonsrat folgte den Argumenten von Margret Rinderknecht und unterstützte die Parlamentarische Initiative mit 109 Stimmen vorläufig. Ordentliche Staatsanwälte Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) forderte zusammen mit der BDP eine Änderung der Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG). Konkret soll der Kantonsrat die Zahl der im Kanton und in den Bezirken zu wählenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte festlegen und dabei den Einwohnerbestand und die Bevölkerungsentwicklung in den Bezirken berücksichtigen. Hans-Peter Amrein akzentuierte, dass gemäss geltendem GOG die ordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im ganzen Kan-

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG Kröten fressen statt Rosinen picken

Kein Qualitätsabbau an der Volksschule

YVES SENN KANTONSRAT SVP WINTERTHUR

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ton eingesetzt werden. Die in den einzelnen Bezirken verübten Straftaten seien nicht nur das Werk von in diesen Bezirken ansässigen Personen, sondern von im ganzen Kanton Ansässigen sowie von Tätern mit Provenienz ausserhalb des Kantons und im Ausland. Es sei deshalb angebracht, dass die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des ordentlichen Staatsanwaltes den Einwohnerbestand der einzelnen Bezirke und der Bevölkerung der Bezirke im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung des Kantons Zürich widerspiegle. Der Kantonsrat folgte den Argumenten von Hans-Peter Amrein und unterstützte die Parlamentarische Initiative mit 84 Stimmen vorläufig. Staatsvertrag mit Deutschland Claudio Zanetti (SVP, Zollikon), Barbara Steinemann (SVP, Regensdorf) und Anita Borer (SVP, Uster) forderten im Namen der SVP Fraktion das Kantonsreferendum gegen den am 2. Juli 2012 paraphierten Staatsvertrag mit Deutschland betreffend An- und Abflugverfahren am Flughafen Zürich (siehe Kommentar). Der Kantonsrat folgte den demokratischen Argumenten und unterstützte die Parlamentarische Initiative mit 74 Stimmen vorläufig. Rekurskommission Willy Haderer (SVP, Unterengstringen) forderte zusammen mit der FDP und der SP im Namen der Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) eine unabhängige Rekurskommission für das Kantonsspital Winterthur und das Universitätsspital Zürich. Willy Haderer hob hervor, dass festgestellt wurde, dass der Spitalrat aufgrund seiner rekursinstanzlichen Verpflichtungen nicht der Situation angepasst aktiv zur Konfliktbewältigung und Lösungsfindung beitragen könne. Denn bei Rekursen gegen die Spitaldirektion solle daher nicht wie heute der Spitalrat Rekursbehörde sein, sondern eine unabhängige Rekurskommission eingesetzt werden. Als Gegenvorschlag zu dieser Parlamentarischen Initiative wäre allenfalls auch eine einzige Rekurskommission über alle verselbstständigten Institutionen zu diskutieren. Der Kantonsrat folgte den Argumenten von Willy Haderer und unterstützte beide Parlamentarische Initiativen mit 154 bzw. 157 Stimmen vorläufig.

DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK: DER KANTONSRAT HAT AM MONTAG … … eine Parlamentarische Initiative betreffend Erweiterung der Ressourcen für die Kindergartenstufe nicht vorläufig unterstützt. … eine Parlamentarische Initiative betreffend kein Qualitätsabbau in der Volksschule vorläufig unterstützt. … eine Parlamentarische Initiative betreffend Streichung der Gemeindebeiträge an die Jugendhilfestellen vorläufig unterstützt. … zwei Parlamentarische Initiativen betreffend Aufhebung der Steuerbefreiung aus öffentlichen Mitteln nicht vorläufig unterstützt. … eine Parlamentarische Initiative betreffend ordentliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorläufig unterstützt. … eine Parlamentarische Initiative betreffend Kantonsreferendum gegen den am 2. Juli 2012 paraphierten Staatsvertrag mit Deutschland betreffend An- und Abflugverfahren am Flughafen Zürich vorläufig unterstützt. … eine Parlamentarische Initiative betreffend unabhängige Rekurskommission für das Kantonsspital Winterthur vorläufig unterstützt. … eine Parlamentarische Initiative betreffend unabhängige Rekurskommission für das Universitätsspital Zürich vorläufig unterstützt.

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18. März 2013

ZWEITES VIZEPRÄSIDIUM DES ZÜRCHER KANTONSRATES

SVP-Fraktion nominiert Theres Weber-Gachnang Die SVP-Kantonsratsfraktion hat an ihrer Sitzung vom Montag Kantonsrätin Theres Weber-Gachnang (Uetikon a. S.) einstimmig als ihre Kandidatin für das Zweite Vizepräsidium des Kantonsrates nominiert. Die 53-jährige Geschäftsfrau, dipl. Pflegefachfrau und Bäuerin gehört dem Zürcher Parlament bereits seit 1999 an. Sie ist seit 2011 auch Mitglied der Geschäftsleitung des Kantonsrats.

B. STEINEMANN KANTONSRÄTIN SVP WATT

re Trümpfe entweder längst verschleudert oder gar nicht erst ins Spiel gebracht.

«Es wird künftig mehr Ruhe über deutschem Himmel geben» sagte der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer Anfang Juli 2012 nach der Einigung mit der Schweiz im Fluglärmstreit. Deutschland und die Schweiz hatten eigentlich einst gemeinsam festgestellt, dass die streitige Fluglärmbelastung durch den Klotener Flugbetrieb in Südbaden kaum messbar ist – der relevante Lärm betrifft fast ausschliesslich schweizerisches Staatsgebiet, wodurch in der Schweiz ironischerweise deutlich mehr Deutsche von Fluglärm betroffen sind als in Südbaden. Die Südbadener preisen ihre Gegend mit der Nähe zum Flughafen Zürich als Trumpf an. Die maximal eine Stunde Anreisezeit bis zum nächsten Flughafen ist ein willkommener Vorteil, die dazugehörigen Belastungen überlassen sie einseitig uns Zürchern. Manche Kreise werfen der Schweiz gerne eine gewisse unangemessene Vorteilsnahme bei internationalen Verhandlungen vor, die hier vorliegende Episode dürfte jedoch wohl eher mit «Kröten fressen statt Rosinen picken» tituliert werden.

Westpiste verlängern für die Grossmacht Deutschland? Auch die Übergangsfrist bis 2019 ist nicht befriedigend, denn bekanntlich laufen alle Fristen irgendwann ab. Auf deutscher Seite wird damit gerechnet, dass die Schweiz die Piste 28 verlängert hat, während man die Pisten 14 und 16 wegen deutschen Restriktionen nicht ausbauen kann. Aber weshalb sollten wir unsere Infrastruktur im Wert einer halben Mia. Franken den von Deutschland diktierten Eckpunkten unterwerfen? Je mehr sich die Schweizer landesintern mit dem An- und Abflugregime zerfleischen, desto eher profitieren Flughäfen wie Frankfurt, Stuttgart oder München. Ohnehin haben die Süddeutschen um Hohentengen und Waldshut in der Schneise zu Kloten werktags eine um bis zu 10 Stunden längere Nachtruhe als ihre Landsleute um deutsche Luftverkehrszentren. Drei deutsche Flughäfen kennen überhaupt keine Nachruhe, insbesondere der grösste deutsche Airport Frankfurt mit 480 000 Bewegungen praktiziert den Rundumbetrieb. Der Status quo ist zwar alles andere als optimal für unseren Kanton, aber immer noch besser als dieser Staatsvertrag, und auch gegenüber dem 2002 abgelehnten Staatsvertrag ein klarer Rückschritt. Dass das deutsche Parlament die Ratifizierung dieses Vertrages ausgesetzt hat, ist als gutes Zeichen zu werten. Eine neue Verhandlungsrunde dürfte auf die Zeit nach dem Bundestagswahlkampf anstehen. Falls es überhaupt zu neuen Verhandlungen kommt, muss auf schweizerischer Seite ein Verhandler mit Rückgrat her, der die unsere Interessen angemessen durchzusetzen weiss. Das Ergebnis im Ständerat kennen wir, es braucht uns Zürcher auch nicht zu verwundern, befinden sich doch dort die Zürcher Interessen in einer deutlichen Minderheit. In der Mehrheit sind die Vertreter anderer Kantone, die um jeden Preis ein Ende des Fluglärmstreits wollen – auch wenn das auf dem Buckel der Zürcher Bevölkerung geschieht. Der zu dieser Problematik zugehörige Vorstoss hätte im Sinne eines deutlichen Zeichens aus dem Kanton Zürich eine Referendumsabstimmung vorgesehen, da es sich aber um eine Bundessache handelt, hätte sieben weitere Kantone eine bundesweite Volksabstimmung fordern müssen. Einziger Support kam von den Grünen, die aber mehr an der Tatsache interessiert waren, dass das enge deutsche Korsett einerseits und durch ein – bekanntlich ja nicht nur von den Grünen anvisiertes – Pistenmoratorium andererseits den Flugbetrieb Kloten so einengt, dass nur noch ein beschränkter Flugbetrieb möglich wäre. Pikant waren die Positionsbezüge im Zürcher Parlament trotzdem, denn diese divergieren teilweise von jenen derselben Parteien im Bundesparlament, wo tatsächlich die Entscheide getroffen werden. So sprachen sich im Zürcher Rathaus SP, FDP, GLP, CVP, EVP, BDP und EDU für den Staatsvertrag aus, wenn auch zähneknirschend. Sie nehmen damit eine weitere Verschärfung der Flugbeschränkungen für den Flughafen Zürich zu Lasten der schweizerischen Bevölkerung sowie weitere Verluste der Souveränität ausdrücklich hin. Die deutsche Bevölkerung in Südbaden hingegen erhält – weltweit einzigartig – noch mehr Schutz vor primär gefühltem und nicht messbarem Fluglärm, geniesst aber gleichzeitig die wirtschaftlichen Vorteile der unmittelbaren Nähe eines internationalen Grossflughafens.

Machtpolitische Agitationen Ginge es den Deutschen wirklich um den Lärm, würden sie eine Begrenzung des Lärms, nicht der Bewegungen und der Überflugzeiten, verlangen. Das nährt den Verdacht, dass es sich hierbei einfach um einen weiteren Angriff auf den Wirtschaftsstandort Schweiz handelt. Der nun vorliegende Staatsvertrag sieht zwar keine Obergrenze mehr vor. Hingegen wird der deutsche Luftraum vor Zürich an den wichtigen Abendstunden, sowie an Sonn- und Feiertagen so gesperrt, dass es auf dasselbe hinausläuft: An Wochentagen wären Nordanflüge über deutsches Staatsgebiet auf die Pisten 14 und 16 gemäss den deutschen Sperrzeiten nur noch bis 20 Uhr statt wie heute bis 21 Uhr erlaubt. Die einschlägige deutsche Durchführungsverordnung DVO würde voraussichtlich entsprechend angepasst. Nach einer Übergangsfrist, die 2019 ausläuft. Nordanflüge wären an Wochentagen nur noch bis 18 Uhr statt wie heute bis 21 Uhr (Wochentage) beziehungsweise bis 20 Uhr (Wochenenden und Feiertage in Baden-Württemberg) erlaubt. Ausserdem dürften die Pisten 14 und 16 nicht gleichzeitig genutzt werden, falls dadurch die Kapazität des Flughafens Zürich gesteigert werden könnte. Die Übergangsfrist endet spätestens 2019 oder nach erfolgtem Ausbau der notwendigen neuen Flughafeninfrastruktur – damit ist vor allem die Verlängerung der Westpiste für häufigere Ostanflüge gemeint. Gemäss den 2009 von beiden Ländern gemeinsam erhobenen offiziellen Messungen sind tagsüber im Durchschnitt 490547 Schweizer und gerade mal 24 292 Deutsche (auf deutschem Boden notabene) von mehr als 45 Dezibel An- und Abfluglärm betroffen. Die südbadische haben also nicht einmal 5 Prozent des Lärms zu tragen. Das deutsche Gebiet ist spärlich besiedelt und ausserdem fliegen die Blechvögel über Deutschland noch massiv höher. Kurzum: Die Deutschen haben alles erhalten, was sie wollten, für die Schweiz kommt der Vertrag einer Kapitulation nahe. Leuenberger seinerzeit, dafür massiv gescholten, hatte jedenfalls bessere Bedingungen ausgehandelt. Im naiven Glauben an die gutnachbarschaftliche Freundschaft hatte die heutige Landesregierung ih-


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AKTUELL

Der Zürcher Bote • Nr. 12 • Freitag, 22. März 2013

UNVERSTÄNDLICHER ENTSCHEID

Immobilienmanagement: Der Regierungsrat übergeht den klaren Willen des Kantonsrats Der Regierungsrat hat gemäss einer Medienmitteilung die «Grobkonzepte» für das zukünftige Immobilienmanagement des Universitätsspitals und der Universität genehmigt. Mit den gewählten Modellen missachtet die Gesamtregierung klar den Willen des Parlamentes. Die SVP zeigt sich empört über dieses Vorgehen. SVP. Die SVP stellt sich vehement gegen diese vom Regierungsrat nun genehmigten Grobkonzepte. Diese führen nicht zu weniger, sondern zu mehr Schnittstellen. Im Kanton Zürich bestimmen bei den beiden Staatsbetrieben Universität und Universitätsspital in Zukunft faktisch die Professoren gleich selber über das Immobilienportfolio. Damit werden Wunschträume von Theoretikern zu teuren Realitäten für die Bevölkerung. Eine klare

Führung wird verunmöglicht. Enorme Kosten und ein Verantwortungschaos werden die Folge sein. Die SVP wird die für diese unnötige Übung notwendigen Gesetzesänderungen klar bekämpfen. Im Januar haben die Fraktionspräsidien von SVP, Grünen, GLP, CVP, EVP, BDP und EDU einen Vorstoss eingereicht, in welchem die zentrale Steuerung des Immobilienportfolios verlangt wird.

Dass der Regierungsrat nun Grobkonzepte von Universität und Universitätsspital genehmigt, welche diametral in die entgegengesetzte Richtung zeigen und zusätzliche Abklärungen in Auftrag gibt, zeugt von einer selten derart offen zur Schau getragenen Geringschätzung der Legislative bzw. des Kantonsrates. Die SVP verurteilt dieses eigensinnige und machtgierige Vorgehen der Regierung aufs Schärfste.

LESERBRIEF Namensgemetzel Im Namen allumfassender Gleichstellung gehört es zur staatlichen Schwächung und Entwertung der Ehe, dass neuerdings das Namensrecht auch den letzten Hinweis auf diese amtlich attackiert. Keine aufschlussreichen Doppelnennungen mehr! Frau Calmy-Rey kann amtlich nicht mehr auf ihren Hinweis zählen dass Herr Calmy ein Zugeheirateter sei. Für

Herrn Schneider-Ammann entfällt die amtliche Eintragung der Visualisierung seiner Zugehörigkeit zur 150jährigen Langenthaler Unternehmerdynastie. Herr Blocher-Kaiser hingegen übte sich seit je in Bescheidenheit, indem er auf die Führung dieses bombastischen «Allianznamens» verzichtete. Kaiser sein ist wichtiger als Kaiser scheinen, mag sich der mittellose

Bräutigam (dem die Braut als Lehrerin das Studium verdiente) und spätere Dr. iur., Regimentskommandant, Spitzenunternehmer, Spitzenpolitiker sowie Milliardär und Mäzen gesagt haben, desgleichen seine vorbildliche Frau. Hans Rudolf Wehrli Remetschwil AG

Zu Gast im Europarat Strasbourg – 50-Jahre-Jubiläum am Dienstag, 23. April 2013 Hören Sie live die Rede von BR Didier Burkhalter von der Tribüne des Europarates zum 50-Jahre-Jubiläum der Schweizer Mitgliedschaft Programm 07.00 Uhr

Abfahrt mit Luxuscar ab Zürich, (Fahrzeit ca. 21⁄2 Stunden)

09.45 Uhr

Ankunft in Strassburg

09.45 Uhr

Vormittag zur freien Verfügung für Schifffahrt, Altstadtbesichtigung, Shopping

13.00 Uhr

Aperitif und gemeinsames Mittagessen in einem typischen Elsässer Restaurant in der Altstadt mit Alfred Heer

15.00 Uhr

Besuch Europarat, Rede von Aussenminister Didier Burkhalter, Führung durch den Europarat mit Alfred Heer

17.00 Uhr ca. 19.30 Uhr

Rückfahrt nach Zürich Eintreffen in Zürich

Kosten

Fr. 135.– pro Person alles inklusive, (extra: Getränke, evtl. Stadtführung, Schifffahrt)

Anmeldung

christoph.baehler@svp-zuerich.ch Telefon 044 217 77 61

Goldinitiative erfolgreich eingereicht Am 20. März 2013 wurden bei der Bundeskanzlei in Bern 105279 von den Gemeinden kontrollierte und beglaubigte Unterschriften für die Volksinitiative «Rettet unser Schweizer Gold» (Gold-Initiative) eingereicht. Ein grosser Erfolg für die Initianten um alt Nationalrat Ulrich Schlüer, Nationalrat Lukas Reimann und Nationalrat Luzi Stamm. Die Volksinitiative will keine weiteren Goldverkäufe, dass die Goldreserven in der Schweiz gelagert werden und dass der Goldanteil an Nationalbank-Aktiven mindestens 20 Prozent betragen muss!

«Ich freue mich, Ihnen den Europarat vor Ort vorstellen zu dürfen!» Alfred Heer

JSVP ZÜRICHSEE-OBERLAND

GV der Jungen SVP Oberland-See mit Ehrengast Markus Gygax Die Junge SVP Oberland-See (JSVP) hat diese Woche in Russikon ihre ordentliche Generalversammlung durchgeführt.

Das Komitee bedankt sich bei den vielen Unterstützerinnen und Unterstützern für ihren grossen Einsatz!

Der Präsident der SVP Russikon, Hans Aeschlimann, sowie der Präsident der SVP Bezirk Pfäffikon, Stefan Krebs, richteten eine Grussbotschaft an die Mitglieder der Jungen SVP. Anschliessend führte die Präsidentin Simone Akermann durch die Generalversammlung zur Erledigung der ordentlichen Geschäfte. Die bisherige Präsidentin Simone Akermann wurde einstimmig wiedergewählt. Ebenfalls bestätigt wurden Daniel Burkhardt (Dübendorf), Swen Huber (Greifensee), Patrick Landis (Meilen) und Patrick Walder (Dübendorf). Neu in den Vorstand aufgenommen wurde Marco Colombo (Wolfhausen). Die JSVP ist überzeugt, mit

der Wahl von Marco Colombo gestärkt das nächste Parteijahr angehen zu können. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Manuel Frick (Zollikon), Beat Fuhrer (Bäretswil) und Mike Scheu (Volketswil) sind aufgrund von zeitlichen Engpässen aus dem Vorstand zurückgetreten. Im Anschluss an die Generalversammlung referierte der Korpskommandant und Chef Luftwaffe a. D., Markus Gygax, zum Thema «Milizarmee und Rückblick auf die Luftwaffe als Chef Luftwaffe». In seinen spannenden Ausführungen berichtete er über Milizarmee und nahm Replik auf die Luftwaffe während seiner früheren Zeit als Chef Luftwaffe.

Markus Gygax, Korpskommandant und Chef Luftwaffe a. D, mit der Präsidentin und den Vorstandsmitgliedern der Jungen SVP Oberland-See.


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Der Zürcher Bote • Nr. 12 • Freitag, 22. März 2013

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EIDGENÖSSISCHE VOLKSINITIATIVE «JA ZUM SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE»

AUSSERORDENTLICHE DELEGIERTENVERSAMMLUNG IN WINTERTHUR

Deshalb braucht es die Initiative

SVP-Delegierte unterstützen den Schutz der Privatsphäre

Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Freiheit und Ausdruck des urschweizerischen Staatsverständnisses, dass der Bürger in unserem Land im Mittelpunkt steht. Der Staat da ist für den Bürger und nicht umgekehrt. Das spezielle und gute Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat ist zu bewahren. Das soll mit einer überparteilichen Volksinitiative erreicht werden. THOMAS MATTER SVP MEILEN

Bis anhin war klar: Der Staat hat innerhalb der Privatsphäre seiner Bürger nichts zu suchen, es sei denn, es bestehe der begründete Verdacht eines Vergehens oder Verbrechens. Da speziell der Schutz der finanziellen Privatsphäre als wichtig erachtet wurde, verankerte der Gesetzgeber 1934 das Bankkundengeheimnis im Bankengesetz. Man wusste schon damals: Wenn die finanzielle Privatsphäre nicht geschützt ist, sind auch andere Bereiche der Privatsphäre gefährdet. Die aktuellen Vorgänge in Brüssel und in Zypern zeigen: Staaten sind leider heute wieder bereit, die Bürger zu enteignen. Heute ist der Schutz der Privatsphäre nicht mehr gewährleistet, sondern stark gefährdet. In vielen Ländern, speziell in der EU, stehen heute die staatlichen Interessen über der Privatsphäre. Gerade in Zeiten der leeren Staatskassen versuchen Politiker, von ihren Bürgern über das geltende Steuerrecht hinaus so viel herauszupressen wie nur möglich. Dies führt zu einer Verminderung von Wohlstand, Arbeitsplätzen, Wachstum und Freiheit. Wir sehen diese Entwicklung aktuell eindrücklich in der EU. Automatischer Informationsaustausch sorgt für gläserne Bürger Noch 2008 galt das Bankkundengeheimnis für den Bundesrat als «nicht verhandelbar»: «Das Ausland wird

Die wichtigsten Argumente: • Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Freiheit. Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» will dem internationalen Trend zur staatlichen Totalkontrolle und damit der Entwicklung hin zu gläsernen Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz einen Riegel schieben. • Der automatische Informationsaustausch in finanzieller Hinsicht führt automatisch zum gläsernen Bürger. Ein solcher Überwachungs- und Schnüffelstaat ist zutiefst unschweizerisch und muss im Interesse der Bürger bekämpft werden. Denn das Beispiel Deutschlands zeigt: Auf Daten, die einer Behörde zur Verfügung stehen, haben andere Behörden auch Zugriff. • Als souveräner Staat kann die Schweiz ihr Verständnis vom Verhältnis zwischen Bürger und Staat selber regeln. Durch die geplante Steuergesetzrevision, die so genannte «Finanzplatzstrategie» des Bundesrates und den gegenüber dem Ausland schon zur Diskussion gestellten automatischen Informationsaustausch ist die finanzielle Privatsphäre höchst gefährdet. Diese Initiative soll sicherstellen, dass die Privatsphäre der Einwohner innerhalb der Schweiz weiterhin als wichtiger Grundwert geschützt bleibt. • Bisher galt in der Schweiz der Grundsatz, dass der Schutz der Privatsphäre über den fiskalischen Interessen steht. Dies war eine der Grundsäulen des Erfolgsmodells unseres freiheitlichen Staatswesens: Der Staat garantierte viel persönliche Freiheit und vertraute den Bürgerinnen und Bürgern, die ihn schliesslich ausmachen. Ohne Schutz der finanziellen Privatsphäre («Bankkundengeheimnis») ist auch das Arzt- und Anwaltsgeheimnis nicht mehr sichergestellt.

sich an diesem Bankgeheimnis noch die Zähne ausbeissen.» Nun, diese ausländischen Zähne waren offenbar stärker, als sich dies unsere Regierung vorgestellt hat, oder das Beissobjekt war weich wie Butter. Denn bereits ein Jahr später wurde die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gegenüber dem Ausland aufgehoben. Kurze Zeit später liess man sogar Gruppenanfragen zu, was das faktische Aus des Bankkundengeheimnisses für im Ausland wohnende Personen bedeutete. Und gegenwärtig will unsere Finanzvorsteherin bereits den automatischen Informationsaustausch zum Thema machen. Der automatische Informationsaustausch ist das Mittel und Instrument zum totalen gläsernen Bürger! Dies hat uns bewogen, eine Initiative zum Schutz der Privatsphäre zu lancieren. Die vorgesehene Revision des Steuerstrafrechts verdeutlicht, dass, wo immer wir im Ausland nachgeben und einbrechen, kurze Zeit später dieses Zugeständnis auch in der Schweiz eingeführt werden soll. So will die Revision dem Vernehmen nach die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung stark aufweichen und den Steuerbehörden während der Veranlagungsperiode bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Zugriff auf Bankund Postkontos erlauben, ohne die Steuerpflichtigen vorgängig zu fragen oder zu informieren. Ein Anspruch auf den Schutz der Privatsphäre schaffen Es ist höchste Zeit, solch bürgerfeind-

• Dieses Vertrauen des Staates wurde durch eine im internationalen Vergleich grosse Steuerehrlichkeit und damit durch eine sehr geringe Steuerhinterziehung belohnt. Wenn heute linke Kreise von jährlich 18 Milliarden Franken hinterzogener Steuern erzählen, sind dies nicht belegte Fantasiezahlen. • Heute ist der Schutz der Privatsphäre nicht mehr gewährleistet, sondern stark gefährdet. In vielen anderen Ländern und speziell in der EU gilt die Devise: Die steuerlichen Bedürfnisse stehen über der Privatsphäre. Gerade in Zeiten der leeren Kassen versuchen die Politiker, von ihren Bürgern so viele Steuern wie nur möglich herauszupressen. Dies führt zu einer Verminderung von Wohlstand, Wachstum und Arbeitsplätzen. • Die unterschiedliche Staatskonzeption zwischen der Schweiz und andern Ländern kommt auch darin zum Ausdruck, dass wir in der Schweiz die Steuerbelastung zum Schutz der Bürger in der Verfassung festlegen. Jede Erhöhung der Mehrwertsteuer bedarf der Zustimmung des Souveräns. Demgegenüber gelten etwa in der EU Mindeststeuersätze, was dem Staatsapparat das Recht gibt, sich praktisch nach Belieben bei den Steuerzahlern zu bedienen. • Gegenwärtig ist die finanzielle Privatsphäre durch unsere Behörden nicht mehr genügend geschützt. Im Gegenteil, sie wird schrittweise preisgegeben. Noch 2008 galt das Bankkundengeheimnis für den Bundesrat als «nicht verhandelbar». Bereits ein Jahr später wurde die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung für Ausländer aufgehoben. Kurze Zeit später liess man Gruppenanfragen zu. Und gegenwärtig will die Finanzministerin bereits den automatischen Informationsaustausch im In- und Ausland zum Thema machen.

lichen Tendenzen wenigstens in der Schweiz einen Riegel zu schieben. Durch die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» soll dasjenige verfassungsmässig garantiert werden, was bislang mit Erfolg als selbstverständlich galt: der Anspruch jeder Person auf den Schutz der Privatsphäre. Ich möchte nochmals klar und deutlich festhalten, dass diese Initiative, damit auch das heutige Bankkundengeheimnis und Steuergesetz, weder Steuerbetrüger noch Steuerhinterzieher schützen. Wenn der begründete Verdacht eines Verbrechens oder Vergehens besteht, müssen Banken den Behörden Auskunft erteilen. Der Steuerbetrug ist ein solches Vergehen und wird von der Strafbehörde verfolgt, während die Steuerhinterziehung von der Steuerbehörde verfolgt wird. Wer beim Steuerhinterziehen überführt wird, muss neben der Nachsteuer mit einer happigen Busse rechnen (bis zu dreimal die geschuldete Steuerschuld). Wie erwähnt besteht in vielen Staaten und leider auch in der Schweiz die verhängnisvolle Tendenz, immer mehr in die Privatsphäre ihrer Bürger einzugreifen. Angesichts dieser Entwicklung kommt dem Schutz der finanziellen Privatsphäre ein hoher Wert zu. Die Schweiz hat sich aus ihrer Tradition heraus immer für die Bewahrung von möglichst viel persönlicher Freiheit eingesetzt. Es ist nun an der Zeit, dass wir das Volk sprechen lassen. Thomas Matter ist Unternehmer und Quästor der SVP des Kantons Zürich.

• Mit der vorgesehenen Revision des Steuerstrafrechtes, der so genannten «Finanzplatzstrategie» sowie dem automatischen Informationsaustausch soll die bewährte Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung angepasst oder sogar aufgehoben werden. • Es ist höchste Zeit, solchen bürgerfeindlichen Tendenzen wenigstens im Inland einen Riegel zu schieben. Durch die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» soll dasjenige verfassungsmässig garantiert werden, was bislang mit Erfolg als selbstverständlich galt: der Anspruch jeder Person auf den Schutz der Privatsphäre. Jede Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz soll insbesondere gegenüber inländischen Behörden in ihrer finanziellen Privatsphäre geschützt sein. • Die Initiative schützt weder Steuerbetrüger noch Steuerhinterzieher. Wenn der begründete Verdacht eines Verbrechens oder Vergehens besteht, kann durch Dritte weiterhin Auskunft an die inländischen Behörden erteilt werden. Zu den Vergehen gehört der Steuerbetrug, während Steuerhinterziehung durch die Steuerbehörden verfolgt wird. Als Steuerbetrug gilt ausschliesslich der täuschende Gebrauch von gefälschten, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden zum Zweck einer Steuerhinterziehung. Ebenfalls als Vergehen gilt die vorsätzliche und fortgesetzte Hinterziehung eines hohen Steuerbetrags (Steuerschuld). Zentral ist, dass auf jeden Fall ein Gericht über das Vorliegen eines begründeten Verdachts entscheidet. Die Auskunftserteilung durch Dritte an die inländischen Behörden ist nur im Rahmen eines Strafverfahrens mittels einer richterlichen Anordnung gestattet. Dies ist der Kern des Privatsphärenschutzes.

Anlässlich einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung in Winterthur hat die SVP des Kantons Zürich die Unterstützung der Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» beschlossen. Für diese Initiative kam eine überparteiliche Unterstützung durch die FDP Schweiz und Vertreter der CVP zustande. rw. In seiner traditionellen Standortbestimmung kritisierte Präsident Alfred Heer den Entscheid des Parlaments, die Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken zu erhöhen. Der Automobilisten zahlten jetzt schon über 11 Milliarden Franken Steuern, wovon jedoch nur 5 Milliarden im Strassenbereich verbleiben würden. Nun würden erneut gegen 400 Millionen Franken neue Gebühren generiert. «Der Staat greift je länger je mehr zu», so Heer. Es gelte nun, diese Umverteilung zu stoppen. Dies müsse über das Referendum gegen die Vignettenerhöhung sowie mit der Unterstützung der Milchkuh-Initiative geschehen.

Bürgerinnen und Bürger geschützt seien. In seinem Einführungsreferat betonte der emeritierte Bankenprofessor Hans Geiger die Bedeutung der Privatsphäre und des Bankkundengeheimnisses für die Schweiz. Er machte auch deutlich, dass die Frage, ob ausländische Kunden ihre Steuern korrekt deklarieren, Sache der Kunden sei und nicht des schweizerischen Gesetzgebers. Als eigentlichen Dammbruch bezeichnete Geiger, dass die FINMA auf Druck der USA 2009 bei laufendem Amtshilfeverfahren das Bankgeheimnis von rund 250 US-Bürgerinnen und Bürgern mit Konten bei der UBS aufgehoben hatte. Damit sei die Schweiz erst in eine schwierige Situation geraten.

Überparteiliche Unterstützung Haupttraktandum der ausserordentlichen DV war die Unterstützung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre». Das von Thomas Matter, Quästor der Kantonalpartei, ausgearbeitete Volksbegehren will dem internationalen Trend zur staatlichen Totalkontrolle und damit der Entwicklung hin zu gläsernen Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz einen Riegel schieben. Präsident Alfred Heer betonte, dass es ein Glücksfall sei, dass die FDP sowie der CVP-Nationalrat Gerhard Pfister hinter dieser Forderungen stünden. Heer weiter: «Es geht nicht darum, die Banken zu schützen – wir können den Banken nicht mehr trauen.» Die Banken würden die Kunden verraten, wenn sie unter Druck seien. Es sei deshalb wichtig, dass der Schutz der finanziellen Privatsphäre in der Verfassung verankert werde, damit

Kriminalisierung der Bürger Nationalrat Gregor Rutz kritisierte in seinem Referat die von Bundesrätin Widmer-Schlumpf vorgeschlagenen zahlreichen neuen Gesetzesbestimmungen zur Geldwäscherei. Die geplante Einschränkung und Kriminalisierung des Bargeldverkehrs ebne den Weg für einen Kontroll- und Misstrauensstaat, in dem jeder Bürger als potentiell kriminell angesehen werde. Ein Referendum gegen diese bürgerfeindlichen Vorschläge sei Pflicht. Nach der Vorstellung des Volksbegehrens durch Thomas Matter (siehe nebenstehenden Artikel) beschlossen die 201 SVP-Delegierten mit allen gegen zwei Gegenstimmen die Unterstützung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre».

Hans Geiger bei seinen Ausführungen zum Bankkundengeheimnis.

Alfred Heer kritisierte die ständig steigenden Steuern und Gebühren.

Die Delegierten sagen überzeugend Ja zum Schutz der Privatsphäre. (Bilder: Christian Mettler)

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STADT ZÜRICH

Der Zürcher Bote • Nr. 12 • Freitag, 22. März 2013

Fadegrad Tram Hardbrücke VON ROLAND SCHECK

Der Gemeinderat hat in der vergangenen Sitzung grünes Licht für das Tram Hardbrücke gegeben. Beim Tram Hardbrücke handelt es sich um die Verlängerung der heutigen Linie 8 ab Hardplatz über die Hardbrücke bis ins Werdhölzli. Die knapp 700 Meter lange Neubaustrecke soll rund 100 Millionen Franken kosten, wobei auch noch Anpassungen am Bahnhof Hardbrücke notwendig sind, die weitere 28 Millionen Franken betragen. Nun fragt man sich, weshalb dieses Tram eine derartige Begeisterung bei allen Linken, Grünen und Papierli-Bürgerlichen auslöst. Denn ein grosser verkehrsplanerischer Wurf ist dieses Tram Hardbrücke weiss Gott nicht, da man mit dem öffentlichen Verkehr auch heute schon problemlos ins Werdhölzli kommt. Was steckt also tatsächlich dahinter? Was lässt die Seele von Mitte-Links so frohlocken? Die Antwort ist leider bitter, denn nicht eine Angebotsverbesserung des öffentlichen Verkehrs steht im Vordergrund, sondern dessen Instrumentalisierung. Ziel ist, die Hardbrücke in Beschlag zu nehmen und einen weiteren Schlag gegen den motorisierten Individualverkehr zu verüben. Die Linienführung des Trams ist so konzipiert, dass es auf der Hardbrücke zwei Fahrbahnquerungen mit insgesamt sechs Fahrstreifenquerungen vollzieht. Mit diesen Manövern wird der Autoverkehr − nach Taktfahrplan sozusagen − immer wieder unterbrochen. Bei einem 7½ Minuten-Takt und einem Zweirichtungsbetrieb des Trams ist einfach auszurechnen, dass laufend ein Fahrstreifen auf der Hardbrücke für eine bestimmte Zeitdauer gänzlich angehalten wird. Die blockierten Autofahrer dürfen dann dem Tram zusehen, wie es aufreizend langsam ein abenteuerliches Querungsmanöver vollzieht. Das alles führt zu einer massiven Kapazitätsreduktion für den motorisierten Individualverkehr. Die Nord-West-Achse der Stadt Zürich ist mit rund 65 000 Fahrzeugen pro Tag die wichtigste und meistbefahrene Ein- und Ausfallsachse, nicht nur von Zürich, sondern der ganzen Schweiz, und hat eine zentrale volkswirtschaftliche Bedeutung. Mit Hilfe des Trams Hardbrücke wird die NordWest-Achse der Stadt Zürich buchstäblich lahm gelegt. Die Stadtregierung sägt am eigenen volkswirtschaftlichen Ast, und das mit voller Absicht. Schon fast unerträglich ist aber, dass man sich diesen Anti-AutoSchabernack auch noch einen dreistelligen Millionenbetrag an Steuergeldern kosten lässt. Das Tram Hardbrücke wird damit zur teuersten Verkehrsbehinderungsmassnahme der Welt. Ein trauriger Rekord! Anstatt zu frohlocken, sollten sich der Stadtrat und seine Mitte-Links Gehilfen besser vor jedem Steuerzahler schämen.

AUS DEM ZÜRCHER GEMEINDERAT Autofeindlicher Gemeinderat – SVP allein im Boot An der heutigen Ratssitzung wurden Geschäfte des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements behandelt. Verkehrspolizisten-Themen sorgen im Gemeinderat stets für emotionale Debatten – auch diese Woche. MARGRIT HALLER GEMEINDERÄTIN SVP ZÜRICH 9

Anstelle der noch immer krank geschriebenen Stadträtin Ruth Genner vertrat Stadtrat Andres Türler die anstehenden Geschäfte. Bei einer wichtigen Weisung, welche auch dem Departement für industrielle Betriebe zugeteilt ist, hätte er sowieso dabei sein müssen, und zwar bei der für den Objektkredit für den Bau der Tramverbindung Hardbrücke. Lesen Sie dazu den «Fadengrad» (siehe Kolumne links). Da vertritt Gemeinderat Roland Scheck unverblümt die Haltung der SVP-Fraktion. Das Abstimmungsresultat von 95 Ja gegen 22 Nein bringt zum Ausdruck, dass die SVP sich alleine gegen diesen Irrsinn wehrt. Eine weitere verkehrstechnisch einschneidende Weisung ist die Sanierung und Neugestaltung der Birmensdorferstrasse, einer der wichtigsten Einfallsachsen in die Stadt Zürich. Es fallen gebundene Ausgaben von über 46 Mio. Franken an, da die Abwasser- und Wasserleitungen, sowie stellenweise Tramgleise und Fahrleitungen sanierungsbedürftig sind. Dazu kommen ein Objektkredit von 40 000 Franken für einen Plan Lumière sowie einen Objektkredit von fast 6 Mio. Franken. Verkehrspolitik zu Lasten der Bevölkerung Die Sanierung der Strasse wird auch benutzt, um die letzten flankierenden Massnahmen der Stadt nach der Inbetriebnahme der Westumfahrung umzusetzen. Dazu werden zwischen Gut-

strasse und Triemli die zwei Fahrspuren für den MIV (motorisierter Individualverkehr) auf je eine reduziert. Den Bussen und Trams wird in der Strassenmitte ein eigenes Trassee zur Verfügung gestellt. Um dies zu ermöglichen, werden die bestehenden Rasengittersteine entfernt und durch einen Belag ersetzt. Dies hat wiederum Auswirkungen auf den Lärmpegel. Man rechnet mit 5 Dezibel mehr Spitzenlärm und 1 Dezibel mehr Durchschnittslärm! Auch dagegen hat der Stadtrat vorgesorgt und verspricht den Anwohnern Schallschutzfenster. Der Linksabbieger von der Birmensdorferstrasse in die Gutstrasse muss wegen der Verbreiterung der Tramhaltesstelle «Talwiesenstrasse», das Behindertengesetz verlangt dies, aufgehoben werden. Als müssen die Ersatzverbindungen Schaufelbergstrasse und Kalkbreite/Aemtlerstrasse herhalten. Diese Massnahmen schaden dem Quartier, so Roland Scheck, der Verkehr sei nach der Verkehrsumleitung über die Westumfahrung geflossen. Das wird den Auto fahrenden Pendlern und Einwohnern nicht vergönnt. Mit sehr viel Geld wird künstlich mehr Stau bis über die Waldegg hinaus produziert. Dafür werden auch Passanten eingesetzt, indem unmittelbar Fussgängerstreifen in der Nähe des Triemlikreisels angelegt wurden. Der Schleichverkehr und die Lärmbelastung werden zunehmen. Das sei wieder eine typische ideologische Verkehrsbehinderung auf dem Buckel der Bevölkerung. Trotz viel Überzeugungsarbeit von Seiten der SVP, FDP und CVP konnten andere Parteien nicht ins Boot geholt werden und die Weisung wurde mit 72

Ja zu 45 Nein-Stimmen überwiesen. Das nachfolgende Postulat weist auf die Problematik der Anlegung der Velowege hin. Allgemein ist bekannt, dass der Stadtrat den MIV aus der Stadt verdrängen will und die Velofahrer zu «Gutmenschen» hochstilisiert werden. Dies nimmt Dimensionen an, welche Fussgängerinnen und Fussgänger gefährdet. Das Bestreben, um jeden Preis Velowege einzubauen, führt bisweilen zu Lösungen, die nicht nur sehr teuer sind, sondern vor allem erhebliche Nachteile und Gefahren für die Fussgängerinnen und Fussgänger bewirken. So wurden kürzlich an der Birmensdorferstrasse (zwischen Schmiede Wiedikon und Goldbrunnenplatz) die Trottoirs zum Teil zugunsten von Velowegen und Velorampen so stark verschmälert, dass sich auf gewissen Abschnitten zwei Personen mit Kinderwagen kaum noch kreuzen können, ohne auf den angrenzenden Veloweg ausweichen zu müssen. Zwischen Veloweg und Trottoir besteht teilweise eine Abschrägung, die für Fussgänger, insbesondere ältere oder sehbehinderte Personen heimtückisch und gefährlich ist. Velo gehören nicht aufs Trottoir. Der Stadtrat wird gebeten Velowege anzulegen, ohne Nachteile und Gefährdung für die Fussgängerinnen und Fussgänger in Kauf zu nehmen. Die SVP unterstützt diesen Vorschlag. Auto- und gewerbefeindliches Verhalten Eine umfassende Ratsdebatte löste das folgende Postulat von Roger Bartholdi und Roland Scheck aus: Es verlangt, nicht mehr und nicht weniger, als dass bei der Umsetzung des histori-

schen Parkplatzkompromisses abzubauende oberirdische Parkplätze durch gleichwertige Parkplätze, auch in Bezug auf den generierten Umsatz, ersetzt werden. Der Gemeinderat hat 2011 schon einmal ein SVP-Postulat bekräftigt, dass die besucher- und kundenorientierten Parkplätze auf dem Stand von 1990 bleiben. Nun haben die Postulanten festgestellt, dass oberirdische zentrale Parkplätze, sogenannte «Premium»-Parkplätze durch minderwertige Parkplätze (entweder oberirdisch an entfernter Lage oder in Parkhäusern) ersetzt werden. Die Leute gehen nicht gerne in Parkhäuser, das beweist, dass ein oberirdischer Parkplatz in der Innenstadt das Doppelte an Umsatz (ca. 328 000 Fr) im Durchschnitt zu generieren mag. Hand aufs Herz, um schnell etwas besorgen zu müssen, ist es wichtig, dass man rasch und unkompliziert in der Nähe des betreffenden Geschäftes parkieren kann. Die Postulanten befürchten, dass dem Gewerbe und den Geschäften in der Innenstadt noch mehr Umsatz entzogen wird, wenn die Parkplätze aus der Innenstadt verschwinden. Vergeblich versuchten die Votanten die andern Ratsmitglieder zu überzeugen und das Postulat wurde nicht überwiesen. Das Fazit der heutigen Ratsdebatte ist einfach zusammenzufassen. Das Auto wird unter Einsatz von viel Steuergeld aus dem Lebensraum Stadt Zürich immer mehr verdrängt. Das Gleichgewicht aller Verkehrsmittel entwickelt sich immer mehr zugunsten des öffentlichen Verkehrs und den Velofahrern. Dabei werden Umsatzeinbussen für das Gewerbe und die Geschäfte in Kauf genommen.

DER AKTUELLE VORSTOSS Renitente Sozialhilfebezüger in der Stadt Zürich In den Medien spricht die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) von gegen 2000 Jugendlichen, die den Sozialbehörden Probleme bereiten würden. Bekannt geworden ist kürzlich der Fall mit einem renitenten jungen Sozialhilfebezüger in Berikon/AG, der jegliche Kooperation mit den Behörden verweigert. Wie verbreitet solche Probleme mit den geschätzten 7 Prozent sich ähnlich verhaltender Jugendlichen unter den 28 000 18- bis 25-jährigen Bezügern von Sozialhilfeleistungen in der Schweiz sind, sei freilich nicht bekannt. Zahlen dazu existieren erstaunlicherweise kaum, angeblich weder im Kanton noch in der Stadt Zürich. In diesem Zusammenhang bitten Dr. Guido Bergmeier (SVP, Zürich 10) und Hedy Schlatter (SVP, Zürich 1&2) mit einer schriftlichen Anfrage den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Werden in der Stadt Zürich renitente Sozialhilfeempfänger/-innen generell registriert? 2. Wenn ja, um wieviele handelt es sich jährlich (in Prozent aller Sozialhilfebeziehenden)? 3. Welchen Altersgruppen sind diese Personen zuzuordnen? 4. Falls keine Zahlen vorliegen: sind die Sozialen Dienste bereit, künftig diesbezügliche Daten zu erheben und zu sammeln, damit sich der Gemeinderat (im Sinne des im Oktober 2012 überwiesenen Postulats 2011/47) orientieren kann? 5. Wie viele Fälle mit «oft mutigeren jungen Menschen beim Ausloten der Grenzen» in der Sozialhilfe sind dem Sozialamt bekannt? 6. Woher stammen diese Klienten/-

innen? Wie ist der Anteil Schweizer/Ausländer in Prozent? 7. In wie vielen ähnlichen Fällen von jüngeren oder älteren Klienten/-innen wurde in der Stadt Zürich Sozialhilfeleistungen in den letzten Jahren gekürzt oder gestrichen? 8. Mussten in Zürich bereits Verfügungen etwa zu einem Arbeitseinsatz erlassen werden? 9. Wie funktioniert das relativ neue «Team Coaching 16:25» heute? Werden Kennzahlen bezüglich Analyse und Nutzwirkung dieses Beratungsteams (gemäss Postulat 2011/47) bereits erhoben? 10. Was gedenkt die Stadt Zürich, evtl. zusammen mit den kantonalen Sozialbehörden, zu unternehmen, damit die Dimension des Problems erkannt werden kann? (Beispiel Bern). 11. Plant die Stadt bereits Sofortmassnahmen zur vermehrten Aufdeckung und stärkeren Kontrolle bei Fällen von unkooperativem oder arbeitsscheuem Verhalten? 12. Wird sich die Stadt Zürich zum offensichtlichen Handlungsbedarf nach dem unverständlichen «Berikon-Entscheid» des Bundesgerichts zur Kürzung/Einstellung von Sozialhilfe über den Kanton resp. Skos einsetzen? 13. Welche Massnahmen werden zur Klärung des Renitenten-Problems vorgesehen um in Zürich Klarheit über die Dimension und auch die finanziellen Folgen zu erlangen?

Unterzeichnen auch Sie die «Milchkuh-Initiative» Automobilisten, Motorradfahrer, Lastwagenfahrer und andere Strassenbenützer werden zunehmend zur Milchkuh der Nation: Sie zahlen immer mehr Steuern, Abgaben und Gebühren – und stehen trotzdem im Stau. Der Grund dafür ist einfach: Die Abgaben aus dem Strassenverkehr werden nur zum Teil für den Bau und Unterhalt von Strassen und Autobahnen verwendet. Die Strassengelder versickern in der Bundeskasse oder werden zweckentfremdet. Die «Milchkuh-Initiative» will diesen Entwicklungen einen Riegel schieben! Weitere Informationen und Unterschriftenbogen unter www.milchkuh-initiative.ch. Sessionsrapport zum Thema

100 Tage Nationalrat mit Gregor A. Rutz, Nationalrat, Vizepräsident SVP Kt. Zürich

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Der Zürcher Bote • Nr. 12 • Freitag, 22. März 2013

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VERANSTALTUNGEN Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

Der Zürcher Bote • Nr. 12 • Freitag, 22. März 2013

Winterthur Stadt und Bezirk Sonntag, 7. April 2013, 10.30–16.00 Uhr, bei Christian Achermann AG, Rümikerstrasse 37, Winterthur-Hegi (vis-à-vis Media Markt), Jazz-Matinée mit der Togg Seven Jazzband. Eintritt frei. Festwirtschaft.

19.00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Bezirk Meilen / Küsnacht Oberrieden. Samstag, 23. März 2013, 11.00 Uhr, Restaurant Schützenstube, HesligenBezirk Meilen / Küsnacht Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, strasse 115, Küsnacht ZH (Buslinie Restaurant Schützenstube, Küsnacht. 916 bis Küsnacht-Allmend), Sessionsrapport zum Thema «100 Tage Nationalrat» mit Gregor A. Rutz, NaBezirk Uster / Uster Jeden ersten Samstag im Monat, tionalrat, Vizepräsident SVP Kanton 11.00 bis 12.00 Uhr, Landgasthof Zürich. Begrüssung: Theres Weber, Puurehuus, Wermatswil. Kantonsrätin/Präsidentin SVP Bezirk Meilen. Grusswort: Marc Lindt, GeBezirk Winterthur / Seuzach meinderatskandidat FDP, Küsnacht. Jeweils Sonntagmorgen, ab 10.00 Anschliessend an die Veranstaltung Uhr, Café Meier, Seuzach: 7. April, sind alle Teilnehmer herzlich zu ei9. Juni, 4. August, 6. Oktober und nem Apéro eingeladen. Die Veran1. Dezember 2013. staltung ist öffentlich. Junge SVP Kanton Zürich Jeden letzten Freitag im Monat, 20.00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.

Bezirk Winterthur / Brütten Dienstag, 26. März 2013, 19.45 Uhr (ab 19.00 Uhr Willkommensapéro, offeriert), Restaurant Sonnenhof, Unterdorfstrasse 48, Brütten, «Sessionsrückblick aus Bundesbern» mit den Nationalräten Max Binder, Illnau und Junge SVP Stadt und Jürg Stahl, Brütten. Erfahren Sie alles Bezirk Winterthur über die wichtigen Geschäfte des NaJeden ersten Freitag im Monat, ab tionalrats in der Frühlings-Session. 20.00 Uhr, in der First Choice Bar, Nehmen Sie teil an der Politik der Winterthur. SVP – so sind Sie auf dem neusten Wissensstand. Zudem werden die Stadt Winterthur / Seen Jeden ersten Dienstag im Monat, ab beiden Politiker über ihre persönli19.00 Uhr, Restaurant Kafi Burehus, chen Erlebnisse und Eindrücke berichten. Anschliessend Diskussion. Winterthur-Seen. Die Veranstaltung ist öffentlich. Stadt Zürich / Kreis 4 und 5 Jeden ersten Donnerstag im Monat, Junge SVP Kanton Zürich ab 19.00 Uhr, Restaurant Holzschopf, Freitag, 19. April 2013, 19.30 Uhr, Heinrichstrasse 112, Zürich. Restaurant Falcone, Birmensdorferstrasse 150, Zürich, ordentliche GeStadt Zürich / Kreis 6 neralversammlung. Als besonderen Jeden ersten Montag im Monat, Gast und Referenten begrüssen wir 19.00 Uhr, Restaurant Neubühl, Win- Korpskommandant Aldo C. Schellenterthurerstrasse 175, Zürich. berg, den neuen Chef der Schweizer Luftwaffe. Er wird zu Beginn der VerStadt Zürich / Kreis 11 anstaltung, um 19.30 Uhr, referieren. Jeden ersten Dienstag im Monat, ab Es ist eine gute Gelegenheit, mit ihm 19.30 Uhr, Restaurant Felsenberg, in Kontakt zu treten und Fragen an Felsenrainweg 19, Zürich-Seebach. ihn zu richten. Die Generalversammlung wird ab 20.00 Uhr ungefähr eine Stadt Zürich / Kreis 12 Stunde dauern. Im Anschluss an die Jeden ersten Dienstag im Monat, ab Generalversammlung offeriert die 19.30 Uhr, Restaurant SchwamendinJSVP ZH einen Apéro. gerhuus (Schwamendingerplatz), Zürich-Schwamendingen. Stadt Zürich Donnerstag, 11. April 2013, 20.00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, MugSVP-VERANSTALTUNGEN genbühlstrasse 15, Zürich, Sessionsveranstaltung mit Nationalrat Alfred Bezirk Affoltern / Knonau Samstag, 29. Juni 2013, Besuch Sas- Heer.

IMPRESSUM

Höcks Dienstag, 14. Mai 2013, 19.30 Uhr, 1. Höck. Restaurant Kreuz, Berg- ISSN 1660–6701 strasse 161, Horgenberg. Organ: Schweizerische Volkspartei des Kantons Zürich

SVP-FRAUEN so San Gotthardo Museum. Weitere SVP-KANTONSRATSFRAKTION Informationen folgen. Anmeldungen unter svpknonau@gmail.com oder Kantonsrat / Fraktion Natel 076 771 20 60. Montag, 25. März 2013, 13.00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue. Bezirk Dietikon Samstag, 23. März 2013, 11.00 Uhr, Saal ref. Kirchgemeindehaus, Oberengstringen, öffentliche VeranstalSVP-STAMM tung zum Thema «Rückblick auf die Frühlingssession». Referent: NatioBezirk Bülach / Embrach Jeweils am letzten Sonntag im Mo- nalrat Hans Egloff. Kantonsrat Hansnat, ab 10.30 bis 12.00 Uhr, Restau- peter Haug informiert über Themen rant Rose, Oberembrach. des Kantons Zürich mit anschliessendem Apéro. Bezirk Dielsdorf / Dielsdorf Jeden ersten Dienstag im Monat, ab Bezirk Hinwil 19.30 Uhr, Restaurant Löwen, Diels- Montag, 25. März 2013, ab 20.00 dorf. Uhr, Alders Restaurant, Bauelenhof, Aathal, öffentliche SessionsveranBezirk Dietikon / Birmensdorf staltung zu aktuellen Themen aus der Jeden ersten Samstag im Monat, ab März-Session «Rededuell gegen die 10.00 Uhr, Restaurant Sonne, Luzer- Uhr» mit Nationalrat Hans Fehr, SVP nerstrasse, Birmensdorf. und Nationalrat Balthasar Glättli, Grüne. Moderation: Hans-Heinrich Bezirk Horgen / Oberrieden Heusser. Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab

mühle, Trichtenhauserstrasse 60, Zollikerberg.

Donnerstag, 13. Juni 2013, 19.30 Uhr, Erscheint jeden Freitag 2. Höck, Restaurant Riverside, GlattAbonnementspreis jährlich: felden/Zweidlen.

SVP-Frauen Stadt Zürich Donnerstag, 11. Juli 2013, 19.30 Uhr, Montag, 6. Mai 2013, 19.30 Uhr, Ho- 3. Höck, Gibswiler-Stube, Tösstaltel Mercure Stoller, Albisriederplatz, strasse 466, Gibswil. Zürich, Mitgliederversammlung. Dienstag, 30. Juli 2013, 19.30 Uhr, Donnerstag, 11. Juli 2013, 19.00 Uhr, 4. Höck, Besenbeiz Eichhof, Eichhof Sommerhöck. 361, Bachs (Treffen mit der SVP Neerach). Montag, 26. August 2013, 19.30 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisrieder- Dienstag, 13. August 2013, 19.30 platz, Zürich, Mitgliederversamm- Uhr, 5. Höck, Restaurant Eintracht, lung. Bahnhofstrasse 36, Elgg. Montag, 28. Oktober 2013, 19.30 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mitgliederversammlung.

Dienstag, 10. September 2013, 19.30 Uhr, 6. Höck, Restaurant Erpel, Türlersee, Hausen am Albis.

Jahresschlusstreffen Donnerstag, 28. November 2013, Freitag, 11. Oktober 2013, Restau19.00 Uhr, Adventsessen. rant Wallberg, Eichholzstrasse 1, Volketswil. Montag, 27. Januar 2014, 19.00 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisrieder- Sommerreise platz, Zürich, Generalversammlung. Freitag, 2. August 2013 bis Sonntag, 4. August 2013. Weitere Angaben folgen.

Parteimitglieder Fr. 48.– Nichtmitglieder Fr. 58.– +2,5 % Mehrwertsteuer

Redaktion: Reinhard Wegelin (rw.), Christoph Bähler (ba.) Tel. 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65 zb@svp-zuerich.ch SVP des Kantons Zürich Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf Inseraten-Annahme: print-ad kretz gmbh, Fredi Kretz Tramstrasse 11, Postfach, 8708 Männedorf Tel. 044 924 20 70, Fax 044 924 20 79 inserate@zuercher-bote.ch Inseratenschluss: Dienstag 17.00 Uhr Insertionspreis 95 Rp., Gelegenheitsinserate (private) mind. 20 mm, 2-spaltig, Fr. 30.– + 8 % Mehrwertsteuer Druck und Abonnementsdienst: Stutz Druck AG Einsiedlerstrasse 29, 8820 Wädenswil Tel. 044 783 99 11, Fax 044 783 99 22 info@stutz-druck.ch

WEITERE POLITISCHE VERANSTALTUNGEN

Vorankündigung

Freitag, 22. März 2013, 20.00 Uhr, Oetwil am See, Referat von Nationalrat Hans Fehr zum Thema «Politik aktuell» im Anschluss an die Generalversammlung der SVP Oetwil a. S.

Vortrag von Dr. Christoph Blocher zu drei Persönlichkeiten in der «Halle für alle» in Stäfa Sonntag, 15. September 2013

Samstag, 23. März 2013, 9.00 Uhr, Gemeindehaus, Leubringen/Evilard BE, Generalversammlung der Offiziersgesellschaft Biel-Seeland mit Referaten von Regierungsrat Hans-Jürg Käser, Armeechef André Blattmann und Nationalrat Hans Fehr. Montag, 25. März 2013, 20.00 Uhr, Alders Restaurant, Zürichstrasse 22, Aathal-Seegräben, Streitgespräch zu aktuellen politischen Themen mit Nationalrat Hans Fehr, SVP, und Nationalrätin Jacqueline Badran, SP. Veranstalterin: SVP Bezirk Hinwil.

Beginn der Vortrages: 15.00 Uhr Das definitive Programm folgt!

SVP des Kantons Zürich Lagerstrasse 14 8600 Dübendorf Tel. 044 217 77 66 Fax 044 217 77 65

Arbeitstagung der SVP Kanton Zürich

WEITERE VERANSTALTUNGEN Ausstellung des Malers Konrad Flückiger (SVP), Oberembrach Hotel Riverside, Spinnerei-Lettenstrasse, Zweidlen-Glattfelden. Dauer der Ausstellung: 1. März bis 17. Mai 2013 (www.konrad-flueckiger.ch).

MOTORRAD-CLUB SVP Ausfahrten Sonntag, 26. Mai 2013, 1. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen.

Gemeinden unter Druck Tagung für Gemeindevertreter, Kandidatinnen und Kandidaten, sowie übrige Behördenmitglieder, Parlamentarier und interessierte Parteimitglieder Der Bund übernimmt zunehmend das international Vorgegebene, die Kantone vollziehen das vom Bund Angeordnete und die Gemeinden übernehmen das vom Kanton Befohlene. Die Behördenmitglieder aller Stufen können immer weniger selber gestalten und sehen sich degradiert zu blossen Vollzugsgehilfen. Die Gemeinden stehen heute überall unter Druck – finanziell, ideell, teilweise auch personell. Der neue Finanzausgleich schafft offensichtlich viele neue Probleme – die Gemeinden werden vielfach allein gelassen. Die SVP ist in den Gemeinden gut verankert. Sie will aber keine Verwalter und Bürokraten, die obrigkeitliche Anordnungen zum Nachteil der Bürger willig umsetzen. Datum: Türöffnung: Beginn: Ende: Ort:

Samstag, 20. April 2013 08.30 Uhr mit Kaffee und Gipfeli 09.00 Uhr 12.00 Uhr Restaurant Rössli, Kempttalstrasse 52, 8038 Illnau

Programm:

Gemeinden unter Druck – eine Auslegeordnung Gregor Rutz, Nationalrat, Vizepräsident SVP des Kantons Zürich Fakten des neuen Finanzausgleichs und die konkreten Auswirkungen auf die Zürcher Gemeinden Matthias Lehmann, Experte für Gemeindefinanzen, swissplan.ch

Sonntag, 23. Juni 2013, 2. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen. Sonntag, 21. Juli 2013, 3. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen. Sonntag, 25. August 2013, 4. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen. Sonntag, 15. September 2013, 5. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen. Generalversammlung Freitag, 19. April 2013, 19.45 Uhr (Apéro 19.15 Uhr), Trichtenhauser-

Permanente Einschränkung der Gemeindeautonomie durch Bund und Kanton Hans Heinrich Raths, Kantonsrat, Pfäffikon ZH Die Einheitsgemeinde – ein Zukunftsmodell für Zürcher Gemeinden? Martin Zuber, Kantonsrat, Gemeindepräsident Waltalingen Im Anschluss:

Wie kann die SVP die Gemeinden stärken? – eine Diskussion

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------✂ Anmeldetalon für die Teilnahme an der Informationstagung vom Samstag, 20. April 2013 ! Ich melde mich für die Tagung an. ! Wir melden uns für die Tagung an: ___ Anzahl Personen. Name:

Vorname:

Strasse:

PLZ, Ort:

Telefon:

E-Mail: Bitte retournieren an das SVP-Sekretariat, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf per Fax 044 217 77 65 oder per E-Mail: sekretariat@svp-zuerich.ch


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