Zürcher Bote Nr. 8

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FREITAG, 22. FEBRUAR 2013 NR. 8 55. JAHRGANG

AZA 8820 Wädenswil

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

FOLGENSCHWERE KOMPETENZÜBERSCHREITUNG DES BUNDESGERICHTS

Wenn der Richter zum Gesetzgeber wird In einem Bundesgerichtsurteil vom 12. Oktober 2012 geht es vordergründig um den Fall eines 25-jährigen Drogenhändlers aus dem Balkan, welchem gemäss Entscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichts die Niederlassungsbewilligung hätte entzogen werden sollen. Die kürzlich publizierte Urteilsbegründung zeigt aber: Das Bundesgericht hat sich nicht nur zum Fall des Drogenhändlers geäussert, sondern gleichzeitig den generellen Vorrang von Völkerrecht gegenüber der Bundesverfassung behauptet. Diese irritierende Aussage würde nicht nur eine Kapitulation des Schweizer Rechtssystems bedeuten, sondern ist auch eine folgenschwere Kompetenzüberschreitung des höchsten Schweizer Gerichts.

Richter machen Politik Auch die Schweiz scheint sich diesen unglücklichen Entwicklungen nicht ganz entziehen zu können bzw. zu wollen: Politisch gefärbte Entscheide des Bundesgerichts treten immer öfter auf. Im Gegensatz zum Ausland sind solche Urteile in der Schweiz aber nicht von der Verfassungsordnung vorgesehen, sondern vielmehr als Kompetenzüberschreitung der Lausanner Richter zu werten. Die bekanntesten Beispiele für Entscheide, in welchen sich das Bundesgericht gesetzgeberische Kompetenzen anmasste, sind wohl die Urteile vom Juli 2003 in Sachen Bürgerrecht. Obwohl der Ständerat sich noch in der Sommersession vom Juni 2003 gegen ein materielles Rekursrecht in Einbürgerungsangelegenheiten ausge-

Feine Mechanik der direkten Demokratie Unsere direkte Demokratie sieht vor, dass Einzelne, aber auch Parteien oder andere Interessengruppen, ihre Anliegen zur staatlichen Grundordnung jederzeit anbringen und der Gesamtheit der Stimmbürger unterbreiten können. Die Bundesverfassung kann «jederzeit ganz oder teilweise revidiert» werden. In der Schweiz wird für eine Verfassungsänderung neben der Volksmehrheit auch die Mehrheit der Stände benötigt. Dies unterscheidet unsere Verfassungsordnung von der konstitutionellen Ordnung anderer Staaten, in welchen für eine Verfassungsänderung mehrheitlich keine Volksabstim-

mung erforderlich ist (in Deutschland zum Beispiel eine Zweidrittelsmehrheit in Bundesrat und Bundesrat). Entsprechend haben Verfassungsänderungen in der Schweiz eine hohe demokratische Legitimation und können auch grundsätzliche Fragen betreffen. Es ist eine Stärke der schweizerischen Demokratie, dass der Verfassungsgeber frei und nicht in eine übergeordnete Rechtsordnung eingebunden ist – dies etwa im Gegensatz zum Iran, welcher das islamische Recht der Politik überordnet, oder zur Türkei, welche einem laizistischen Prinzip nachlebt. Solche Ansätze sind der Schweiz fremd: Wir kennen kein «gottgegebenes» Recht, das Volksentscheiden vorgeht. Folgerichtig kannte die Bundesverfassung früher auch keine Bestimmung, welche gewisse Artikel als rechtlich unabänderlich qualifizierte. Diese Systematik war konsequent: Spricht man der verfassungsgebenden Instanz, also Volk und Ständen, die Möglichkeit zur Verfassungsänderung aus Gründen übergeordneten (oder gar übergesetzlichen) Rechts ab, unterläuft man letztlich die demokratische Ordnung und die demokratischen Entscheidungswege. Diese beiden grundlegenden Prinzipien – dass für jede Verfassungsänderung zwingend das Volks- und Ständemehr erforderlich ist und dass grundsätzlich über jede Frage demokratisch entschieden werden kann – geben der schweizerischen Demokratie ihre ausserordentlichen Qualitäten und ihre freiheitliche Kraft. Neue Tendenzen stellen Souveränität in Frage In jüngerer Zeit werden mitunter Stimmen laut, diesen offenen demokratischen Diskurs aus Gründen «politi-

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Jean-François Rime, Nationalrat SVP, Präsident Schweiz. Gewerbeverband, Bulle:

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«Die RPG-Revision bringt massive Eingriffe ins Privateigentum. Das lehne ich ab.» Am 3. März

RPG-Revision

Überparteiliches Komitee «Nein zur missratenen RPG-Revision» Postfach 8166, 3001 Bern

NEIN

scher Korrektheit» und mit Blick auf die Übereinstimmung mit übergeordneten Rechtsnormen bzw. internationalen Abkommen einzuschränken. Eine solche Auffassung ist nicht nur gefährlich, sondern sie findet in der Bundesverfassung auch keinerlei Grundlage. In Artikel 139 hat der Verfassungsgeber festgelegt, dass wohl Volksinitiativen, welche gegen «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» verstossen, ungültig sind, nicht jedoch Volksbegehren, welche Spannungsfelder mit Bestimmungen des nicht zwingenden Völkerrechts eröffnen. Oder anders gesagt: Der Verfassungsgeber nimmt bewusst in Kauf, dass die Bundesverfassung dahingehend revidiert oder ergänzt werden kann, dass gegensätzliche Bestimmungen zu nicht zwingenden internationalen Normen Eingang finden. Logische Folge dieser Regelung ist: Jüngeres Verfassungsrecht muss Vorrang vor nicht zwingendem internationalem Recht haben (lex-posterior-Regel). Gefährlicher Bundesgerichtsentscheid Genau dieser Sachverhalt trifft auf die Ausschaffungsinitiative zu. Die Stimmbürger haben der Volksinitiative zugestimmt, um eine Praxisänderung im Bereich der Ausweisungen erwirken zu können. Nachdem der Bundesrat in seinen Erläuterungen (wenn auch pauschal) darauf hinwies, dass die Initiative im «Widerspruch zum Völkerrecht» stehe, erfolgte die Zustimmung genau in Kenntnis dieser Tatsache. Damit hat der Verfassungsgeber seinen bereits früher in Artikel 139 Abs. 3 zum Ausdruck gebrachten Willen bestätigt. Der vorliegende Entscheid des Bundesgerichts ist aus verfassungsrechtli-

cher Sicht unverständlich. Die Aussage des Bundesgerichts, dass Völkerrecht dem Bundesrecht selbst bei «Abkommen, die nicht Menschenoder Grundrechte zum Gegenstand haben», vorgehe und das Bundesgericht die sich «aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergebenden Vorgaben» stets umzusetzen habe, hat geradezu subversives Potential. Die pauschale Behauptung, die lexposterior-Regel komme «im Verhältnis zwischen Völker- und Landesrecht nicht zur Anwendung» und eine «dem Völkerrecht entgegenstehende Bundesgesetzgebung» sei «regelmässig unanwendbar», stellt die schweizerische Verfassungsordnung letztlich auf den Kopf. Die Bundesverfassung sieht, wie erwähnt, vor, dass das Bundesgericht die Verfassungsmässigkeit von Bundesgesetzen nicht zu überprüfen hat. Diese Bestimmung ist ein Schutz der direkten Demokratie. Wenn nun die Bundesrichter davon ausgehen, dass Völkerrecht über dem Verfassungsrecht stehe und sie wiederum die zuständige Instanz dafür seien, die Vereinbarkeit des Gesetzes- und Verfassungsrechts mit dem internationalen Recht zu überprüfen, so bedeutet dies nichts weniger als die Ausserkraftsetzung der Grundregeln unserer direkten Demokratie. Es ist offensichtlich: Eine Klärung dieser Situation durch den Gesetz- und Verfassungsgeber scheint unumgänglich. Dass sich die SVP dieser Angelegenheit annehmen muss, ist selbstverständlich. Der Autor ist Vizepräsident der SVP des Kantons Zürich.

Willy Haderer Kantonsrat SVP Druckerei-Unternehmer

Die Grundstückgewinnsteuer ist nicht dazu geeignet und vorgesehen, die ordentlichen Gemeindesteuern (Steuerfuss) zu senken, sondern dient dazu, einen vernünftigen Infrastrukturbeitrag zu entrichten.

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In den parlamentarischen Demokratien Europas ist die Tendenz, dass die wichtigen politischen Entscheide letztlich von Gerichten gefällt werden, immer häufiger zu beobachten. Dass in Deutschland das Bundesverfassungsgericht – und nicht etwa Volk oder Parlament – das letzte Wort in Sachen Wiedervereinigung oder Einführung des Euro hatte, ist ein anschauliches Beispiel für diese Entwicklungen. Was in der Schweiz, wo selbst der Kantonswechsel einer kleinen Gemeinde eine ganze Kaskade von Urnengängen zur Folge hat, undenkbar wäre, ist im restlichen Europa gang und gäbe: Die zentralen Entscheide werden von den Verfassungsgerichten gefällt.

sprochen hatte, ging das Bundesgericht nicht einmal drei Wochen später vom Bestand eines solchen Rechts aus. Da fragt sich der geneigte Bürger mit Fug und Recht, wer denn nun für den Erlass von Gesetzen und wer für deren Anwendung zuständig sei. Gerade in der feinen Mechanik unserer direkten Demokratie ist die Gewaltenteilung ein wichtiger Ordnungsfaktor. Der letzte Entscheid über zentrale Fragen liegt in der Schweiz traditionell beim Souverän, also bei den Stimmbürgern. Daher sind insbesondere alle Fragen, welche mit den Grundsätzen, aber auch dem Verständnis der Verfassung zu tun haben, in den Händen der Stimmbürger. Genau dies ist auch der Grund, warum die Schweiz über kein Verfassungsgericht verfügt: Der Entscheid über die Frage, ob ein Bundesgesetz verfassungskonform ist oder nicht, obliegt dem Souverän, indem bei jedem Gesetzesbeschluss, welchen die Bundesversammlung trifft, innerhalb von 100 Tagen ein Referendum ergriffen werden kann.

www.rpg-revision-nein.ch

GREGOR A. RUTZ NATIONALRAT KÜSNACHT


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EIDGENÖSSISCHE POLITIK

«It’s politics, stupid!» VON CHRISTOPH MÖRGELI

Pascal Couchepin – einer der Drahtzieher von Christoph Blochers Abwahl – beruhigte nachträglich, dies sei «keine ausserordentliche Erscheinung». Ausschlaggebend, so betonten 2007 Blochers Gegner, sei «nicht die Politik» (Zürichsee-Zeitung), sondern der «Charakterzug Blochers» (Der Bund) und die «Geringschätzung der Konkordanz» (Blick). Der Tages-Anzeiger titelte: «Kollegialität war noch nie Blochers Stärke». Der Landbote lamentierte über «Blochers ruppigen Stil». Die Zürichsee-Zeitung («Das Politsystem bleibt stabil») spottete über die «Mär von Mitte-Links». Und das St. Galler Tagblatt versicherte, Nachfolgerin Eve line Widmer-Schlumpf sei «eine durch und durch bürgerliche Frau». Dabei teilte Widmer-Schlumpf schon zuvor keine einzige wesentliche Position «ihrer» SVP. Weder beim EWR noch bei der Uno. Weder bei Schengen noch beim Steuerpaket. Weder bei der Ausschaffungs-, noch bei der Einbürgerungs- oder der Minarettinitiative. Der Austausch von Blocher durch Widmer-Schlumpf war politisches Kalkül reinsten Wassers. Exakt deswegen haben die Genossen Ursula Wyss und Andrea Hämmerle, der Grüne Joe Lang oder die Christ-Sozialen Christophe Darbellay und Lucrezia MeierSchatz die Intrige inszeniert. Seither wurde das Bankkundengeheimnis geschleift. Die Zahl der Asylgesuche hat sich seit Blocher verdreifacht. EU-Beitritt und Massenzuwanderung werden schleichend am Souverän vorbei vorangetrieben. Für EU-Kohäsion, Entwicklungshilfe und Weltbank buttert der Bundesrat immer neue Milliarden ins Ausland. Familienund Lebensentwürfe werden zur Staatsaufgabe. Die Energiewende mit Atomausstieg und fünf Franken teurem Benzin pro Liter ist beschlossene Sache. Cleantech und ökologische Steuerreform ersetzen Marktwirtschaft und Wettbewerb. Bei alledem rennt die «durch und durch bürgerliche» WidmerSchlumpf vorneweg. Der Wahlkampfmanager von Bill Clinton prägte 1992 selbst für Dummköpfe ein Schlagwort für die Bedeutung der Wirtschaft: «It’s economy, stupid!» Bei der Abwahl von Christoph Blocher ging es nicht um Kollegialität. Nicht um Stil. Sondern einzig um eine politische Spitzkehre. Richtung links. Das merkt heute sogar der grösste Blödmann: «It’s politics, stupid!» Heute schwafelt der Bundesrat bereits von «grüner Wirtschaft». Und morgen wohl von «roter Wirtschaft».

Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013

SCHAUMSCHLÄGEREI STATT TATEN

Eine Zahl ohne Antwort Wer sich in Bern erkundigt, wie viel Geld die Administration der illegalen Einwanderung alljährlich verschlingt, erhält die stereotype Antwort: Für das Flüchtlingswesen wird der Bundeshaushalt jährlich um 1,4 Milliarden Franken belastet. ULRICH SCHLÜER ALT NATIONALRAT FLAACH

Dass dieser Betrag allein den Aufwand des Bundesamtes für Migration, also allein die Kosten der Asylbürokratie in Bundesbern abdeckt, das wird verschwiegen. Vollkostenrechnung Nur schon die Tatsache, dass selbst von den in der Schweiz anerkannten Flüchtlingen volle 89 Prozent keiner Arbeit nachgehen, sich ihren Lebensunterhalt also vom Sozialamt bezahlen lassen, kostet den Steuerzahler mehrere hundert Millionen Franken jährlich. Dass dieser Betrag nicht dem Bundesbudget, vielmehr Kantonen und Gemeinden belastet wird, schafft den Steuerzahlern nicht die geringste Erleichterung. Aber Bern scheint uns glauben machen zu wollen, dass Kosten, die der Bund auf die Kantone abwälzen kann, keine Kosten seien ... In der «Schweizerzeit» vom 7. Dezember 2012 haben wir eine Gesamtrechnung erstellt, welche alle durch Asylwesen und illegale Einwanderung verursachten Kosten enthält. Auch die Kosten für den allein aus der Anwesenheit krimineller illegaler Einwanderer resultierenden Polizei-Aufwand. Und auch die Kosten der Justiz – die Kosten also, welche die Rekursflut gegen fast alle negativen Asylentscheide auslöst. Denn «arme» Illegale und

«arme» Asylanten prozessieren hierzulande fast ausschliesslich auf Kosten der öffentlichen Hand, also der Steuerzahler – kaum je auf eigene Rechnung. Will uns jemand weismachen, das Bundesverwaltungsgericht, von dem ganze Abteilungen für das Asylwesen arbeiten und das immer wieder durch skandalöse Entscheide zugunsten solcher illegaler Einwanderer auffällt, denen massive Kriminalität nachgewiesen werden kann: Ist das alles gratis? Gratis-Hotels für Asylanten 75 Prozent aller Gefängnisplätze sind in der Schweiz durch Ausländer belegt. Nicht alle haben Flüchtlingsstatus, aber doch recht viele. Und die sollen der Schweiz keine Kosten verursachen? Die Kinder der Asylbewerber, auch der illegalen Einwanderer, gehen hier zur Schule. Sondermassnahmen vor allem im Sprachbereich: Sind diese kostenlos für die öffentliche Hand? Der Kanton Aargau sucht, um all die ihm von Bern überwiesenen Asylanten unterzubringen, derzeit per Inserat Hotels und Miethäuser. Wohl kaum kostenlos für die Steuerzahler ... Sans Papiers nicht berücksichtigt In unserer im vergangenen Dezember veröffentlichten Rechnung haben wir die Kosten für die Sans Papiers, denen man hier neuerdings Berufslehren anbietet, nicht einmal berücksichtigt. Jene, welche diese Illegalen hier unter Täuschung aller Behörden «betreu-

en», gehen von einer Zahl von über 100 000 in der Schweiz illegal versorgter Sans Papiers aus. Auch das verschlingt massiv Kosten. Die sind, weil kaum genau berechenbar, in unserer Rechnung noch nicht enthalten. Unsere Rechnung hält bloss Kosten fest, die von Personen ausgehen, denen der sog. «Flüchtlingsstatus» zuerkannt worden ist. Bern schweigt Wir wissen aus mindestens zwanzig Briefkopien, dass »Schweizerzeit»Leser die von uns errechneten Zahlen entweder der zuständigen Departements-Chefin, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, persönlich oder dem Bundesamt für Migration zur Stellungnahme unterbreitet haben. Sie alle haben offenbar die gleiche, stereotype Antwort erhalten: Im Bundesbudget schlage das Flüchtlingswesen mit den erwähnten 1,4 Milliarden Franken jährlich zu Buche. Ende der Auskunft. Es wird also von Seiten Bundesberns nicht der geringste Versuch unternommen, die von uns errechneten Kosten in irgend einer Hinsicht zu widerlegen, ihnen also in Buchhaltungen der öffentlichen Hand verzeichnete effektive Kosten gegenüberzustellen. Daraus ziehen wir den Schluss, dass die von uns berechneten 7,132 Milliarden Franken für den jährlichen Asylanten-Aufwand eher die untere Grenze der tatsächlichen Kosten erreichen. Bern hütet sich davor, genaue Kosten aus Bund, Kantonen und Gemeinden,

aus Verwaltung und Justiz zu präsentieren. Bern wird Gründe haben, diese Zahlen zurückzuhalten. Afrika-Diplomatie Anstelle genauer Berechnungen und genauer Informationen geht Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf Reisen. Und schliesst in Angola ein neues «Rücknahme-Abkommen» ab, welches der Schweiz erhebliche Verpflichtungen für neue Entwicklungshilfeleistungen – angeblich für Rückkehrer – auferlegt. Nicht Kostenersparnis, vielmehr Kostenausweitung scheint das Ziel zu sein. Mit Nigeria wurde ein gleiches Abkommen vor gut zwei Jahren abgeschlossen. Sein Erfolg ist messbar. Die Zahl der illegalen Einwanderer aus Nigeria, die Zahl der in Schweizer Städten ihr Unwesen treibenden Drogenkriminellen aus Nigeria ist alles andere als zurückgegangen. Aber aus der Schweiz fliessen zusätzliche Unterstützungsgelder nach Nigeria. Wo ein Abkommen abgeschlossen wird, entstehen gefällige Bilder von feierlichen Unterzeichnungs-Ritualen für die Medien. Diese sollen die Öffentlichkeit glauben machen, Bern gehe endlich energischer gegen die Zunahme illegaler Einwanderung vor. In Wahrheit geschieht das Gegenteil. Wo der Wille zur Eindämmung der Masseneinwanderung fehlt, bleibt es bei Schaumschlägerei. Ulrich Schlüer ist Chefredaktor der «Schweizerzeit».

VON KRITISCHEN JOURNALISTEN UND SERIÖSEN REDAKTIONEN

Kritisch und boshaft sind zweierlei Die Grundsätze und Richtlinien des schweizerischen Presserats könnten hehrer kaum sein. Da heisst es schon in Artikel 1: Journalisten «halten sich an die Wahrheit ohne Rücksicht auf die sich daraus für sie ergebenden Folgen und lassen sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten, die Wahrheit zu erfahren.» Anhand einiger Beispiele aus jüngerer Zeit lässt sich leicht darlegen, dass es viele Journalisten mit dieser Wahrheitspflicht nicht sehr genau nehmen. Vielmehr wird deutlich, dass viele eigentlich lieber Politiker wären. Das ist erstaunlich, vor allem bei solchen, die dem Schreibenden regelmässig vorwerfen, er sei ein Möchtegern-Journalist. CLAUDIO ZANETTI KANTONSRAT SVP ZOLLIKON

Nehmen wir Herrn Städler vom «TagesAnzeiger», der sich von einem Ehepaar in einem klassischen Mobbing-Fall instrumentalisieren liess. Er musste von Anfang an haargenau wissen, in welcher Absicht ihm vertrauliche Informationen zugespielt wurden. Und dieser Mann fordert nun Transparenz? Niemand könnte sie schneller schaffen als er. Aber es geht um einen verhassten SVP-Nationalrat, und da gelten die Regeln der Fairness nicht. Viele Journalisten halten sich für kritisch, dabei sind sie bloss boshaft. Ein besonders prächtiges Exemplar dieser Sorte, Christof Moser vom «Sonntag», unterstellte mir kürzlich, ich würde den wahnsinnigen Schützen von Biel gut finden und den Schusswaffengebrauch gegen Polizisten im Dienst als legitimen Widerstand gegen die Staatsgewalt billigen. Wäre es ihm um die Wahrheit gegangen, hätte er sich von der Absurdität seiner These leicht überzeugen können. Ein Blick auf meine Website oder Rückfragen bei Menschen, die mich kennen, hätten genügt. Offenbar war eine andere Story geplatzt, und so konstruierte er rasch vor Redaktionsschluss eine neue, von der er sich einen Schlag gegen einen SVP-Politiker erhoffte. So etwas hat mit kritischem Journalismus nichts zu tun. Eine solche Person gehört nicht in eine seriöse Redaktion; ebenso wenig der Chefredaktor, Patrik Müller, der solches Treiben zulässt. Einschränkend zu den oben erwähnten Richtlinien müsste man vielleicht besser sagen, die Öffentlichkeit habe ein Recht, nicht belogen zu werden. Es ist nämlich nicht Pflicht von Journalisten, die öffentliche Neugier

zu befriedigen. Jene des öffentlichen Interesses reicht völlig. Ein grosses Problem mit dieser Unterscheidung bekundet Francesco Benini von der «NZZ am Sonntag», der es nicht fassen kann, dass ein Schwiegersohn in einer eidgenössischen Vorlage eine andere Meinung hat als sein Schwiegervater. Und ich war dabei, als er fragte, was denn eigentlich die Frau Gemahlin dazu meine. Wie muss ein Hirn beschaffen sein, dem der Gedanke, eine erwachsene Frau könne sich 2013 ohne Vater und Ehemann eine eigene Meinung bilden, frivol erscheint? Und seit wann liegt es im öffentlichen Interesse, zu erfahren, was eine Bürgerin in einer geheimen Abstimmung auf ihren Stimmzettel schreibt? Auch hier interessiert der Sachverhalt nur sehr am Rande. Nur um Zwietracht zu säen, kramte der betreffende Redaktor uralte Geschichten aus der Mottenkiste. Das ist Nährboden für seine «Arbeit». Und schliesslich ist nächste Woche wieder Sonntag. Kritisches Denken Kritisches Denken ist eine Geisteshaltung. Nach Karl Popper zeichnet sich diese dadurch aus, dass sie Wahrheiten nur als vorläufig anerkennt, und darum stets hinterfragt, was gewiss zu sein scheint. Diesen kritischen Rationalismus zu pflegen wäre vornehmste Aufgabe der Journalisten. Doch leider huldigen viele von ihnen – aus rein politischen Gründen – lieber den Mächtigen der Landesregierung, anstatt diese intellektuell herauszufordern. Warum kann der Bundesrat handstreichartig den Atomausstieg beschliessen, ohne dafür ein schlüssiges Konzept vorlegen zu müssen? Warum konfrontiert niemand die Regierung mit der lapidaren Feststellung, dass das Bankgeheimnis im Interesse des Kunden und nicht der Bank liegt? Warum muss keiner erklären, warum die direkte Demokratie plötzlich eine

Schwäche und keine Stärke unseres Landes mehr sein soll? Fragen gibt es genug. Doch damit wir über die Antworten diskutieren und streiten können, müssen sie erst gestellt werden. Die geistige Trägheit des medialen Mainstreams hat ein erschreckendes Ausmass angenommen. Obwohl die Richtlinien, die sie sich selber gegeben haben, dazu verpflichten, für die Medienfreiheit zu kämpfen, rührte niemand einen Finger, als die EU-

Kommission letzte Woche bekannt gab, sie plane eine gross angelegte Intervention in den freien Wettbewerb von Medien und Meinungen – zur Wahrung europäischer Werte. Die politische Absicht verdrängt hier das kritische Denken. Wer von diesen Ausführungen ausgenommen ist, weiss das. Und wenn sich ein paar Journalisten dennoch zu Unrecht betroffen fühlen sollten, ist das auch nicht weiter schlimm.

Parolen zur Volksabstimmung vom 3. März 2013 SVP des Kantons Zürich Eidgenössische Vorlagen 1.

Bundesbeschluss über die Familienpolitik

2.

Volksinitiative «gegen die Abzockerei»

3.

Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz)

NEIN

JA NEIN

Kantonale Vorlagen 1.

A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule

1.

B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten

1.

C. Stichfrage

2.

Steuergesetz (Änderung Steuersätze der Grundstückgewinnsteuer)

3.

Mittelschulgesetz (Änderung Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen)

NEIN

4.

Beschluss des Kantonsrates über die Behandlung der Einmaleinlage und der Arbeitgeber-Beiträge zur Sanierung der Versicherungskasse für das Staatspersonal beim mittelfristigen Ausgleich

NEIN

JA NEIN A Vorlage

JA


KANTON ZÜRICH

Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013

KANTONSRAT DES EIDGENÖSSISCHEN STANDES ZÜRICH

Diese Woche beschloss der Kantonsrat die Rückweisung der SP-Volksinitiative «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» an die Kommission für Planung und Bau, mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Die SP-Volksinitiative fordert die Gemeinden im Kanton Zürich auf, in einzelnen Gebieten einen Mindestanteil an Wohnungen festzulegen, die nach dem Grundsatz der Kostenmiete vermietet werden müssen. Das Prinzip der Kostenmiete besagt im Wesentlichen, dass nur die im Zusammenhang mit dem Eigentum und der Vermietung einer Liegenschaft anfallenden Kosten sowie deren Veränderungen durch die Mietzinseinnahmen gedeckt werden dürfen. Der Regierungsrat stellte fest, dass mit dem vorgeschlagenen Instrument das eigentliche Anliegen der Initiative nicht umgesetzt werden kann. Um einer breiten Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, müsste die Kostenmiete mit Belegungsvorschriften kombiniert werden, wie eine vom Amt für Raumentwicklung in Auftrag gegebene Studie zeigte. Nur mit Zusatzbestimmungen zur Belegung des Wohnraums könnte sichergestellt werden, dass die anvisierte Zielgruppe auch erreicht werde. Ansonsten ist nicht ausgeschlossen, dass eine alleinstehende einkommensstarke Einzelperson ebenfalls eine preisgünstige Wohnung mit vier und mehr Zimmern belegt. Eigentumsbeschränkungen Stellt jedoch bereits die Verpflichtung zur Kostenmiete eine Eigentumsbeschränkung dar, würde der Eingriff ins Eigentum mit ergänzenden Belegungsvorschriften in nicht hinnehmbarer Weise verstärkt werden. Stefan Krebs (SVP, Pfäffikon) betonte im Rat, dass die Mehrheit der Kommission für Planung und Bau (KPB) die Volksinitiative ablehnt. Eine weitere Einschränkung der Marktmechanismen im Immobilienbereich würde die Trennung zwischen marktbestimmten Mieten und solchen, die der Marktsteuerung entzogen sind, verstärken. Zudem stelle die Verpflichtung der Kostenmiete aufgrund der verminderten Rendite eine schwere Eigentumsbeschränkung dar. Jakob Schneebeli (SVP, Affoltern) stellte klar, dass in

grossen Immobilienportfolios mit Objekten aus beiden Marktsegmenten die Mieten im freien Marktsegment noch stärker ansteigen könnten, um die Mindererträge von Gebäuden, bei denen die Kostenmiete gilt, auszugleichen. Zum andern können die aufgrund der Kostenmiete herabgesetzten Renditeerwartungen zu einem Rückzug von Investoren aus dem Wohnungsbau und damit zu einem weiteren Nachfrageüberhang auf dem Wohnungsmarkt führen. Die Wohnraumproblematik würde dadurch verschärft und die von der Initiative angestrebte Entspannung auf dem Wohnungsmarkt nicht eintreten (siehe Kommentar rechts). René Isler (SVP, Winterthur) betonte, dass die Personenfreizügigkeit den Wohnungsmarkt nachweislich verknappt hat. Hans Heinrich Raths (SVP, Pfäffikon) erklärte, dass es keine neuen Gesetze braucht, da die Gemeinden schon heute über entsprechende Möglichkeiten verfügen. Zudem sei ein funktionierender Markt das beste Instrument gegen überzogene Mieten. Baudirektor Markus Kägi (SVP) erklärte, dass die Volksinitiative ein sozialpolitisch wichtiges und drängendes Thema aufgreife. Zahlreiche politische Vorstösse auf kantonaler und kommunaler Ebene mit vergleichbaren Zielsetzungen würden dies deutlich machen. Erhebungen des Statistischen Amts zeigten überdies, dass die Nachfrage nach nicht allzu teuren Mietwohnungen an zentralen Lagen stark gestiegen sei. Es stelle sich jedoch die Frage, ob und – wenn ja – mit welchen Instrumenten in den Wohnungsmarkt eingegriffen werden soll. Aus ordnungspolitischer Sicht sei diesbezüglich von Bedeutung, dass die Marktmechanismen im Immobilienbereich schon heute sehr stark eingeschränkt würden, so Kägi weiter. Mit der Wohnbauförderung habe der Kanton Zürich den Auftrag bereits erfüllt und die Gemeinden können zusätzlich fördern. Darum sei die Initiative abzulehnen. Der Kantonsrat beschloss ohne die Unterstützung der SVP, die Initiative an die Kommission für Planung und Bau zurückzuweisen, mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG Unbefriedigendes Ende einer emotionalen Kantonsratsdebatte

Bezahlbarer Wohnraum auf Kosten der Grundeigentümer? YVES SENN KANTONSRAT SVP WINTERTHUR

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Baubewilligungspflicht Mit einem Postulat forderten SVP, FDP und CVP eine Reduktion der Baubewilligungspflicht. Konkret soll geprüft werden, wie mit der Revision der gesetzlichen Bauvorschriften im Planungs- und Baugesetz, der Bauverfahrensverordnung sowie der Allgemeinen Bauverordnung die Zahl der baubewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen reduziert werden kann. Der Regierungsrat führte aus, dass nach Bundesrecht nicht bewilligungspflichtige, nur bauliche Kleinvorhaben mit geringen Ausmassen, die weder öffentliche noch nachbarliche Interessen berühren, vorgesehen seien. Die Frage der Bewilligungspflicht hänge aber auch von der Art und Empfindlichkeit der Umgebung ab, in der das Vorhaben verwirklicht werden soll. Zur Verdeutlichung und Ergänzung der bundesrechtlichen Rahmenordnung enthält das kantonale Recht eine nicht abschliessende Auflistung bewilligungspflichtiger bzw. von der Bewilligungspflicht ausgenommener baulicher Massnahmen und Nutzungen. Eine baurechtliche Bewilligung ist demnach etwa nötig für das Erstellen neuer Gebäude oder die bauliche Veränderung bestehender Gebäude, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen, wesentliche Geländeveränderungen, Mauern und Einfriedungen, Aussenantennen oder Reklameanlagen. Ausdrücklich von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind hingegen etwa Bauten und Anlagen, die wegen ihrer geringen Masse (d. h. mit einer Grundfläche von höchstens 2 Quadratmeter und einer grössten Höhe nicht über 1,5 m) nicht als Gebäude gelten, Baubaracken, Bauinstallationen und Baureklametafeln für eine bestimmte Baustelle und für die Dauer der Bauausführung, Mauern und geschlossene Einfriedungen bis zu einer Höhe von 0,8 m sowie offene Einfriedungen oder nicht leuchtende Eigenreklamen auf privatem Grund bis zu einer Fläche von ¼ Quadratmeter je Betrieb. Pierre Dalcher (SVP, Schlieren) zeigte sich erfreut, dass sich der Regierungsrat flexibel zeige und neue Normen erfüllt werden konnten, die für alle Beteiligten Erleichterungen bringen würden. Das Postulat wurde abgeschrieben.

DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK: DER KANTONSRAT HAT AM MONTAG …

JAKOB SCHNEEBELI KANTONSRAT SVP AFFOLTERN A. A.

Mit ihrer Volksinitiative «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» will die SP das Raumplanungsgesetz (RPG) mit einem Artikel ergänzen, der den Gemeinden die Möglichkeit gibt, ganze Zonen, Gebiete oder auch nur einzelne Geschosse, deren Nutzung zu Wohnzwecken vorgeschrieben ist, mit der Pflicht zur Vermietung nach Grundsätzen der Kostenmiete zu belegen. Für die Vertretung der Initiative wurde Frau Nationalrätin Jacqueline Badran, SP, Zürich, ans Rednerpult gebeten. In der ihr eigenen Art hat sie das Anliegen der Initianten mit Enthusiasmus, der da und dort auch durchaus die Grenzen der Anstandsregeln geritzt hat, vertreten. So musste sie von Baudirektor und Regierungspräsident Markus Kägi, zur Ordnung gerufen werden, weil sie sein Referat verschiedentlich mit Zwischenrufen gestört hat. Notabene wäre dieser Ordnungsruf eigentlich Aufgabe des Ratspräsidenten gewesen, welcher sich aber gegenüber seiner Parteifreundin in der Anwendung der Sitzungsleitungsaufgabe offensichtlich etwas elastischer gezeigt hat. Zur Sache: Die SP-Initiative verlangt restriktiv die Einschränkung von Ertragsmöglichkeiten auf Teilen von Immobilienanlagen, weil diese nur zu Kostenmiete vermietet werden können. Die Kostenmiete lässt lediglich die Deckung von Kosten und ihren Veränderungen zu, welche mit dem Eigentum und der Vermietung einer Liegenschaft entstehen, oder einfacher ausgedrückt, sie beschneidet die Ertragsmöglichkeit einer Liegenschaft markant. Die Kostenmiete reduziert also die freie Rendite. Diese Tatsache allein bedeutet eine Eigentumsbeschränkung der belasteten Grundeigentümer. Weiter beschränkt sich die Initiative nicht ausdrücklich nur auf neu einzuzonende Flächen. Das hätte zur Folge, dass sich die Initiativbestimmungen auch auf bereits überbaute Bauzonen und sogenannte Transformationsflächen (z. B. Industriebrachen zur Umnutzung) anwenden liessen, möglichst mit rückwirkender Anwendung der Kostenmiete. Ein solch schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte muss

zwangsläufig zu Entschädigungsfolgen aus materieller Enteignung führen. (BV Art. 26 Abs. 2). Ein weiterer massiver Mangel der Initiative ist das Fehlen jeglicher Regeln über die Belegung des neu geschaffenen Wohnraums. Deshalb kann nicht sichergestellt werden, dass das anvisierte Zielpublikum (in der Terminologie der SP «der Mittelstand») überhaupt profitieren kann. Die Belegungsvorschriften wiederum vertiefen konsequenterweise den Eingriff in die Eigentumsrechte. Zu guter Letzt müsste ja zur Überwachung der Belegungsvorschriften ein Kontrollorgan geschaffen werden, welches die Einhaltung der Bestimmungen der Wohnungsvergabe kontrolliert. Es steht ausser Frage, dass dadurch die öffentliche Hand mit erheblichem Zusatzaufwand belegt würde. Fazit: Wer Wohnraum schaffen will, muss welchen bauen. Mindestens aber wären Rahmenbedingungen zu schaffen, welche den Bau von Wohnraum begünstigen. Diese SP-Initiative bewirkt mit ihren restriktiven Forderungen ziemlich genau das Gegenteil. Sie verdient auf keinen Fall Zustimmung. Zwar hat sich die Initiative am Schluss nicht durchgesetzt – sie wurde aber auch nicht abgelehnt. Stattdessen wurde dem Rückweisungsantrag von SP, Grünen und Grünliberalen (mit Hilfe von SP, Grünen, AL, CVP, EVP und BDP) zugestimmt, welcher von der Kommission für Planung und Bau (KPB) die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages verlangt. Für den scheidenden Präsidenten der KPB, Stefan Krebs, SVP Pfäffikon, war seine letzte Ratssitzung intensiv und erlebnisreich. Er hat seine Aufgabe in der gewohnten Souveränität erledigt. Es ist ihm nun nicht mehr vergönnt, die Weiterentwicklung dieser Initiative als Präsident der KPB zu begleiten. Die SVP-Fraktion bedauert den Rücktritt von Stefan Krebs, respektiert als selbstredend die einleuchtende Begründung für diesen Schritt. Mit seiner umsichtigen und ruhigen Kommissionsleitung hat er Dank und Anerkennung der Fraktion, insbesondere der Kommissionsmitglieder verdient. Die SVP-Fraktion wünscht Stefan Krebs viel Erfolg auf seinem weiteren Lebensweg und hält ihre Türen für ihn jederzeit offen.

ZÜRCHER STEUERBELASTUNGSMONITOR 2012

... die Volksinitiative «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» an die Kommission zur Erarbeitung eines Gegenvorschlags zurückgewiesen. … ein Postulat betreffend Reduktion der Baubewilligungspflicht abgeschrieben. … Änderungen der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV) und der Kantonalen Waldverordnung zugestimmt. … eine Behördeninitiative betreffend unnötige Abstandsvorschriften von Fliessgewässern für Uferwege abgeschrieben. … die erste Lesung zum Gesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen abgeschlossen. … ein Postulat betreffend Ausbau der Hochspannungsleitung Samstagern–Zürich abgeschrieben. … ein Postulat betreffend Infrastruktur für Velofahrerinnen und Velofahrer bei kantonalen Gebäuden abgeschrieben. 18. Februar 2013

Roger Bartholdi neu im Kantonsrat

Nach dem Rücktritt von Karl Zweifel tritt Roger Bartholdi dessen Nachfolge an. Der 44-jährige Bankangestellte vertritt den Stadtzürcher Wahlkreis 3 + 9 und ist langjähriger, erfahrener Gemeinderat der Stadt Zürich.

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Der Kanton Zürich verliert weiter an Boden Die Position des Kantons Zürich im schweizerischen Steuerwettbewerb hat sich 2011 erneut verschlechtert. Im von BAK Basel Economics im Auftrag der Finanzdirektion des Kantons Zürich herausgegebenen Steuermonitor ist der Kanton Zürich weiter zurückgefallen. Und dies trotz zahlreicher eigener Selbstbeweihräucherungsübungen, zum Beispiel das Triple AAA-Rating der fragwürdigen Rating-Agentur Standard & Poor’s. SVP. Der Kanton Zürich hat im schweizerischen Steuerwettbewerb viel von seiner Attraktivität verloren. Bei den Unternehmenssteuern zum Beispiel hat Zürich im Ranking der Kantonshauptorte zwei weitere Plätze eingebüsst und liegt nun noch auf Rang 21. Das hat schwerwiegende Konsequenzen. Eine regelrechte Negativspirale bahnt sich an: Die Standortattraktivität geht weiter zurück und damit werden auch die Steuerzahler und schlussendlich Steuersubstrat zunehmend fehlen. Die Finanzdirektion unseres Kantons ist offensichtlich ausser Rand und Band. Das von der FDP geführte Departement wollte gar vor kurzem noch massiv die Steuern erhöhen – das ist Gift im schweizerischen Steuerwettbewerb, der nach wie vor ein wichtiger

und nicht zu vernachlässigender Standortfaktor ist. NEIN zum weiteren Frisieren der Kantonsfinanzen Anstatt sich endlich darauf zu konzentrieren, wie die stetige Aufwandsteigerung in unserem Kanton gebremst werden kann, wird bei den Kantonsfinanzen weiter gewurstelt. Die Finanzdirektion und der Gesamtregierungsrat handeln konzeptlos. Mit der vorgeschlagenen Verbuchung der Einmaleinlage BVK sollen die Schulden zudem weiter aufgetürmt werden. Die SVP sagt am 3. März NEIN zum Frisieren der Kantonsfinanzen und zur verfassungswidrigen Verbuchung von 1,6 Milliarden Franken. Der Kanton Zürich muss wieder finanziell gesunden und Steuerbelastungen endlich abbauen.


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AKTUELL

Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013

Nicht die Ausgabenbremse abschaffen, wenn es sie am dringendsten braucht zac. Es ist unbestritten, dass der Kanton Zürich als Arbeitgeber einen substantiellen Beitrag zur Sanierung seiner angeschlagenen Pensionskasse (BVK) leisten muss. Auch der enorme Betrag von 2 Milliarden Franken wird von niemandem in Frage gestellt. Unterschiedliche Auffassungen bestehen zwar zwischen Kantons- und Regierungsrat hinsichtlich der Hauptverantwortung für das Debakel, doch das beweist im Grunde nur, dass die Steuerzahler jedenfalls keine Schuld trifft. Doch genau an sie reichen Regierung und Parlament die Rechnung weiter. Sie machen es sich gar einfach und weigern sich, irgendwelche Konsequenzen zu ziehen. Selbst die so genannte «Ausgabenbremse», die Haushaltsdisziplin verlangt, soll ausser Kraft gesetzt werden. Das gilt es zu verhindern. Der Zürcher Verfassungs- und Gesetzgeber hat eine klare Vorstellung wie ein gesunder Finanzhaushalt aus-

Rennen für die SVP In der Wädeswiler Turnhalle Fuhr hat sich die Klasse A3d etwas ganz Besonderes einfallen lassen, um ihre Abschlussreise nach London finanzieren zu können. Insgesamt liefen die Schülerinnen und Schüler am Sponsorenlauf 1977 Runden und legten eine Gesamtstrecke von 126,5 km zurück. Die Schülerin Claudia Inderbitzin aus Schönenberg liess sich etwas Besonderes einfallen. Sie lief mit einem SVP-T-Shirt 100 Runden und gewann damit zweifach Aufmerksamkeit. Mit ihrer grossen sportlichen Leistung und der Super-Werbung für die SVP. Das ist echte Schweizer Qualität! Herzlichen Dank!

sieht. Die Kantonsverfassung verpflichtet zu «Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit», und das Gesetz konkretisiert. Ist der mittelfristige Ausgleich gefährdet, d. h. der Saldo der Staatsrechnung über einen Zeitraum von acht Jahren betrachtet negativ, sind Massnahmen einzuleiten. So hat der Regierungsrat die Pflicht, «die Ausgabenbedürfnisse erneut auf ihre sachliche und zeitliche Dringlichkeit zu überprüfen», wobei sich die Annahme, eine solche Prüfung habe bereits ein erstes Mal stattgefunden, als realitätsfremd erwiesen hat. Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse hat der Regierungsrat dem Kantonsrat Bericht zu erstatten und «ihm Massnahmen zur dauerhaften Senkung der Ausgaben, insbesondere die Änderung von gesetzlichen Verpflichtungen» zu beantragen. Das Gesetzt nimmt also genau jene beiden Gremien in die Pflicht, die auch das BVK-Debakel zu verantworten haben. Was nichts anderem entspricht als dem Verhalten jeder klugen Hausfrau und jedes umsichtigen Unternehmers, löst bei Regierung und einer Parlamentsmehrheit offenbar Panik aus. Das Wort vom Kahlschlag macht wieder einmal die Runde. Nicht einmal reden will man über Kostensenkungen. Die Linke ist wenigstens ehrlich. Sie kämpft seit Jahren gegen die «Ausgabenbremse», weil diese, wie der Name sagt, die Ausgaben bremsen und nicht die Einnahmen beschleunigen will. Dass aber auch die so genannt bürgerliche Mitte dagegen Sturm läuft, eine Gesetzesbestimmung anzuwenden, gegen deren Abschaffung sie sich wiederholt erfolgreich

zur Wehr setzte, ist unbegreiflich. Die Ausgabenbremse wurde als Hilfsmittel gegen leere Kassen geschaffen. Es ist darum grotesk, sie ausgerechnet dann ausser Kraft zu setzen, wenn es um besonders viel Geld geht. In der Budgetdebatte 2011 erteilte der Kantonsrat der Bildungsdirektion den Auftrag, den Aufwand ihres Generalsekretariats (Bildungsverwaltung) um 10 Prozent zu senken. Es folgten das übliche Gezeter und die Behauptung, so etwas sei ohne Entlassung von 30 Mitarbeitern nicht zu schaffen. Der Kantonsrat blieb hart. Vor zwei Monaten dann die frohe Kunde: Man habe das Ziel erreicht – ohne eine einzige Entlassung. Alleine schon mit etwas gutem Willen liesse sich Ähnliches auch im Rest der kantonalen Verwaltung bewerkstelligen. Wer will, dass Regierung und Parlament diesen Willen wenigstens ausloten und im Sinne der gesetzlichen Ausgabenbremse tätig werden, muss die Vorlage «Einmaleinlage» gemeinsam mit SVP, Grünliberalen und den Jungfreisinnigen ablehnen. Eine Garantie, dass tatsächlich Kosten gesenkt werden, ist das zwar nicht, aber ein Ja garantiert, dass nichts passieren wird. Und wenn nicht endlich strukturelle Massnahmen zur Kostensenkung in die Wege geleitet werden, steht uns schon bald die nächste Forderung nach einer Steuererhöhung ins Haus. Unsere gloriose Regierung wollte den Steuerfuss bekanntlich bereits vor gut einem Jahr um sieben Prozentpunkte erhöhen. Erstabdruck in NZZ vom 12. Februar 2013.

LESERBRIEF Nein zu Planungsdiktat aus Bern Aus lauter Angst vor der Landschaftsschutz-Initiative will der Bund eine Rasenmäherlösung für die ganze Schweiz diktieren. Die mustergültige Raumplanung des Kantons Zürich wird damit in unzulänglicher Weise völlig auf den Kopf gestellt. Unsere regionalen Zürcher Planungsgruppen haben in intensiver Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Nachbarregionen, der Stadt Zürich und dem Kanton eine bedarfsgerechte Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsplanung erstellt. Den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Regionen wird dabei in idealer Weise Rechnung getragen. So ist im stark unter Siedlungsdruck stehenden Limmattal auch dem zweckmässigen Ausbau von ÖV, Strassenund Langsamverkehr gebührend Aufmerksamkeit geschenkt worden. Mit Annahme des bundesrechtlichen RPG wird entwicklungshemmend Eingriff in die vorgesehene Nutzung der rechtmässig ins Baugebiet zu transformierenden Reservezonen im Siedlungsgebiet genommen. Das Limmattal wird in gravierender Weise in seiner

nötigen Entwicklung gebremst und mit den hohen Entschädigungszahlungen an die unrealistischen Auszonungen fehlt der Öffentlichkeit Geld zur Realisierung der Verkehrsanpassungen. Regionale Planung sollte auch in Zukunft in der Hand von Regionen, Gemeinden und Kantonen bleiben. Mit dem Raumplanungsgesetz (ROK) hat der Bund seine Ordnungskompetenz stufengerecht wahrgenommen. In der effektiv auf dieser Grundlage stattfindenden Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsplanung hat er nichts zu suchen. Ihm fehlen dazu die regionalen Kenntnisse der äusserst unterschiedlichen Bedürfnisse der Regionen. Zu Recht legen Regionen wie Limmattal und Glatttal gegenüber beispielsweise Knonaueramt und Furttal ganz andere Anforderungen an ihre Entwicklung. Hier steht eine in sich funktionierende, gesamtheitliche Lebensraumgestaltung auf dem Spiel. Deshalb gibt es nur ein klares Nein zur Bundes-RPG-Vorlage.

D’ Retourkutsche Die Basler händ au Sörgeli, es fählt ene än Mörgeli. En Maa mit Gribs und au Verstand, dä fehlt im ganze Basler-Land. Was sie det händ uf grosse Hocker, sind gierigi Novartis-Zocker. Am Rhi händ die is Chnü ie Gschosse, vo da a isch er nordwärts gflosse. Au streiket’s i dä Basler Ziitig, drum händ’s am Mäntig früh scho Friitig. Dä Blocher hät si welle rette, um d’Vagis ä chli weicher z’bette. Doch schnödet’s über euse Maa, jetzt chönd’s dä Ospel wider haa. Und Basler Chöch was sicher weisch, händ Chalbskotlet us Pferdefleich. Uf em Berschierbricht da hocked Flüge, er stinkt zum Himmel wäg de Lüge. Erfunde hät’s was jede weiss, en Basler Namens Schorschli Kreis. Am Limmatquai git’s bald en Chrane, ded hanged Basler dänn als Fahne. Mer dönd sii i de Limmat Schwänke, So wärdet’s schlau und chönd au dänke. Dä Zwingli-Grind (alias Emil Grabherr)

STATTHALTER-WAHL

Marcel Marfurt als Statthalter für den Bezirk Pfäffikon Am 3. März 2013 entscheiden die Stimmberechtigten des Bezirks Pfäffikon über die Nachfolge des zurücktretenden Statthalters Bruno Kuhn (SVP). Die SVP des Bezirks Pfäffikon schickt für die Amtsperiode 2013 bis 2017 als Nachfolger Marcel Marfurt aus Weisslingen ins Rennen. Seit seiner Nomination durch die Delegiertenversammlung der SVP des Bezirks Pfäffikon vom 2. Oktober 2012 setzt sich ein grosses überparteiliches Unterstützungskomitee für seine Wahl am 3. März ein. Marcel Marfurt führt mit viel Engagement und persönlichem Einsatz seit 12 Jahren erfolgreich das Gemeindeammann- und Betreibungsamt Volketswil. Er bringt fundierte Erfahrung in einem breiten Spektrum von Verwaltungs- und Vollzugsaufga-

ben mit. Er ist entscheidungsfreudig, besitzt Durchsetzungsvermögen und ist absolut gradlinig. Die Fähigkeit, mit schwierigen Situationen umzugehen und dabei den richtigen Ton zu finden, gehört bereits heute zu seinen Aufgaben. Auch Vertreter anderer Parteien bezeichnen Marcel Marfurt als ausgezeichneten Kandidaten. Seine pragmatische, zielorientierte und zuverlässige Art wird bereits heute weit über die Parteigrenzen hinaus sehr geschätzt. In seiner Freizeit ist der naturverbundene 42-jährige Familienvater passionierter Jagdpächter im Revier Wildberg ZH.

Willy Haderer, Kantonsrat, Unterengstringen

SVP BEZIRK WINTERTHUR

Wählen Sie am 3. März 2013

Traditionelles SVP-Jassen in Hettlingen Am 25. Januar fand das traditionelle SVP-Jassen in Hettlingen statt. 76 Jasserinnen und Jasser fanden sich an dem kalten Winterabend in der Turnhalle in Hettlingen ein. Gleich beim Eingang konnte der wunderbare Gabentisch bewundert werden. Es winkte für jeden Teilnehmer ein schöner Preis, auch wenn dem einen oder anderen Jasser das Glück an diesem Abend nicht hold war. BARBARA HUBER PRÄSIDENTIN SVP BEZ. WINTERTHUR

Damit es mit der Personenzahl beim Jassen aufging, wurde unsere Organisatorin Eliane Hiestand dazu überredet, aktiv teilzunehmen. Das Glück schien an diesem Abend auf ihrer Seite, denn sie gewann das diesjährige SVP-Jassen.

Die SVP-Sektion Hettlingen trug zum leiblichen Wohl bei und umsorgte die Wettkämpfer mit Wurst, Brot und selbstgemachten Kuchen. Der Sektion sei ein ganz herzlicher Dank ausgesprochen für die Arbeit um den Jassabend. Es ist nicht zu unterschätzen, wieviel Engagement der Mitglieder einem solchen Anlass vorausgeht. Eliane und Andrea Hiestand gehört ebenfalls ein herzliches Dankeschön für die vorbildliche Organisation des Turniers.

Rangliste 1.

Eliane Hiestand, Turbental

2.

Brigitta Aeschbacher, Schaffhausen

3.

Hugo Harder, Winterthur

4.

Margrit Kägi, Winterthur

5.

Vreni Gerber, Dättlikon

Marcel Marfurt als Statthalter für den Bezirk Pfäffikon Entscheidungsfreudigkeit und Durchsetzungsvermögen Verhandlungsgeschick, notwendige Diplomatie und Standfestigkeit

www.marcel-marfurt.ch


AKTUELL

Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013

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JA ZUR ÄNDERUNG STEUERSÄTZE DER GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER

Faire Besteuerung für Wohneigentümer Der Zürcher Kantonsrat will die Grundstückgewinnsteuer fair und zeitgemäss gestalten. Hauptanliegen ist die Entlastung der Wohneigentümer beim Immobilienverkauf nach langer Besitzesdauer. Die Spekulationszuschläge bleiben unangetastet. Erst nach längerem Besitz wird der Besitzesdauerrabatt erhöht. HANS EGLOFF NATIONALRAT SVP AESCH ZH

Die Steuergesetzänderung kurz erklärt Die Grundstückgewinnsteuer hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzesdauer ab. Heute verringert sich die Grundstückgewinnsteuer ab 6 Jahren mit jedem zusätzlichen Jahr um 3 Prozent, und wer sein Eigentum nach 20 Jahren oder mehr verkauft, bezahlt noch 50 Prozent des Grundtarifs. Der Kantonsrat möchte den Grundtarif und die Zuschläge bei kurzer Besitzesdauer unangetastet lassen, um Spekulationen vorzubeugen. Er schlägt jedoch einen leicht höheren Rabatt bei längerer Besitzesdauer vor. Ab 6 Jahren soll sich der Rabatt neu mit jedem Jahr um 4 statt 3 Prozent erhöhen. Bei vollen 20 Jahren und mehr beträgt der Rabatt dann max. 65 Prozent. Hohe Gebühren und Abgaben Ursprünglich wurde die Grundstückgewinnsteuer eingeführt, damit die Gemeinden grosse Infrastrukturmassnahmen durchführen konnten. Doch die Zeiten grosser Erschliessungen sind längst vorbei. Zudem müssen die Wohneigentümer immer mehr und mehr Gebühren für die Infrastrukturmassnahmen bezahlen.

In den letzten Jahren sind diese Gebühren kontinuierlich gestiegen, die Grundstückgewinnsteuer hingegen nie gesunken. Ein weiterer Grund, weshalb die Grundstückgewinnsteuer angepasst werden muss. Grosser Widerstand trotz vollen Gemeindekassen Die Anpassung der Grundstückgewinnsteuer stösst auf grossen Widerstand seitens der Gemeinden. Sie befürchten Steuerausfälle von jährlich 75 Millionen Franken. Der Widerstand ist verständlich, denn die Einnahmen fliessen vollumfänglich in die Gemeindekassen und jede Gemeinde darf selbst bestimmen, wofür sie das Geld einsetzen will. Die prognostizierten Steuerausfälle wären jedoch gut verkraftbar, weil es den Zürcher Gemeinden grundsätzlich immer besser geht: 2011 haben die meisten Gemeinden positiv abgeschlossen. Und dieses Jahr konnten 37 von 171 Gemeinden ihre Steuern sogar senken. Zusätzlich haben die Wohneigentümer allein 2012 wegen der geringeren möglichen Schuldzinsabzügen, rund 100 Millionen Franken mehr an Steuern an die Zürcher Gemeinden abgeliefert als noch 2008. Zudem sind Prognosen zu möglichen Steuerausfällen mit Vorsicht zu geniessen. Insbesondere, wenn man bedenkt, wie gross die Schwankungen bei den Grundstückgewinnsteuereinnahmen

sein können. In der Stadt Zürich beispielsweise betrugen die Grundstückgewinnsteuereinnahmen 34 Millionen über Budget. Hinzu kommt, dass es Einflussfaktoren gibt, die sich viel stärker auf das Gemeindebudget auswirken – beispielsweise der Zuzug oder Wegzug von potenten Steuerzahlern, der Finanzausgleich, Sozialabgaben oder die kürzlich angekündigte Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank: 264 Millionen Franken ihres Gewinns verteilt sie an den Kanton und 110 Millionen an die Gemeinden. Die prognostizierten Steuerausfälle von ca. 1,5 Prozent liegen damit durchaus im Schwankungsbereich der Budgetgenauigkeit.

Steuergerechtigkeit für Eigenheimbesitzer Die ganze Diskussion um die befürchteten Steuerausfälle lenkt jedoch vom eigentlichen Ziel dieser Steuergesetzänderung ab; nämlich von einer gerechteren Besteuerung der Eigenheimbesitzer bei Grundstückgewinnen. Es darf nicht sein, dass der Staat die Altersvorsorge mittels Eigenheim propagiert und dann beim Eigenheimverkauf einen happigen Teil des Gewinns als Sondersteuer einnimmt. Für viele Hauseigentümer ist das Eigenheim Teil der Altersvorsorge. Wer sein Zuhause wegen des zu niedrigen Renteneinkommens verkauft oder aus gesundheitlichen Gründen in ein Altersheim ziehen muss, verliert wegen der

hohen Gewinnsteuer und der mitbesteuerten Inflation eine Teil seines Vorsorgekapitals. Nicht nur für Seniorinnen und Senioren ist eine Anpassung der Grundstückgewinnsteuer wünschenswert. Es gibt viele Situationen im Leben, die niemand will und mit einem abrupten Hausverkauf enden. Dazu gehören genauso Scheidungen, Invalidität und Arbeitslosigkeit. Das Komitee «Faire Grundstückgewinnsteuer» setzt sich dafür ein, dass die Eigenheimbesitzer wenigstens in solchen Situationen fair besteuert werden. Hans Egloff ist Präsident des Hauseigentümerverbands Schweiz.

Das Wichtigste in Kürze • Der Zürcher Kantonsrat stellt die Berechtigung der Grundstückgewinnsteuer grundsätzlich nicht in Frage. Er will sie aber fair gestalten und der heutigen Realität anpassen. • Der Zürcher Kantonsrat schlägt vor, dass sich der Besitzesdauerrabatt ab 6 Jahren jährlich um 4 Prozent statt wie bisher um 3 Prozent erhöht. • Der Vorschlag des Kantonsrates beugt weiterhin effektiv der Spekulation mit Immobilien vor, weil die sogenannten Spekulationszuschläge gleich hoch bleiben. • Jeder Hauseigentümer muss bei Annahme der Steuersenkung durchschnittlich 6 Prozent weniger Steuern zahlen, wenn er sein Eigenheim verkauft. • Der Vorschlag des Kantonsrats kompensiert indirekt die aufgelaufene Teuerung. • Die befürchteten Steuerausfälle von jährlich 75 Millionen sind reine Spekulation, weil die Grundstückgewinnsteuereinnahmen extrem schwanken. Allein die Stadt Zürich hat für 2012 34 Millionen mehr an Grundstückgewinnsteuern eingenommen als budgetiert. • Den Zürcher Gemeinden geht es grundsätzlich gut. Laut einer Erhebung des Statistischen Amtes des Kantons Zürich haben sie 2011 mehrheitlich positive Rechnungsabschlüsse gemacht. Im letzten Jahr konnte zudem fast jede fünfte Gemeinde ihre Steuern senken.

EU-GESETZ FÜR 27 STAATEN GEÄNDERT, DAMIT DIE SCHWEIZ MEHR BEZAHLT

Am 4. Februar 2013 veröffentlichte die Zeitung «Le Temps» in der Romandie, dass der Bundesrat mit der EU Geheimverhandlungen geführt hatte zur Übernahme eines neuen EU-Gesetzes zur Abgeltung von Arbeitslosenkosten bei EU-Grenzgängern. Weder die eidg. Räte noch die Öffentlichkeit waren informiert, dass diese geheime völkerrechtliche Vereinbarung bereits seit April 2012 in Kraft ist. Die Schweiz hat bereits die ersten Zahlungen an die EU-Nachbarstaaten geleistet. er- Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass die Grenzgänger nur noch zur Schweiz eine wesentliche Rolle spielen und dass mit dem bisherigen EU-Recht keine zusätzlichen finanziellen Leistungen aus der Schweiz herausgeholt werden können. Da die Schweiz aber nicht immer das EURecht übernimmt, hätte eine blosse Änderung des EU-Rechts nur für die 27 Mitgliedstaaten (EU-Acquis) keine zusätzlichen Einnahmen aus der Schweiz eingebracht. Also wurde die Schweiz «eingeladen» an der Änderung des EU-Gesetzes für alle 27 Mitgliedsländer teilzunehmen. Nach der EU-Vorschrift müssen solche Vertragsverhandlungen, auch für völkerrechtliche Knebelungsverträge, geheim ausgearbeitet werden. EU-Recht muss sowieso übernommen werden In Radio SRF 1 verteidigte sich ein Vertreter der Bundesverwaltung, mit der Beteiligung an den Verhandlungen zum neuen EU-Gesetz hätte man noch höhere Verpflichtungen der Schweiz verhindern können. Und dieses EUGesetz hätte die Schweiz auf Verlangen der EU sowieso zwangsweise nachvollziehen müssen. Er sagte aber kein Wort, ob nicht in bereits absehbarer Zeit die EU die finanziellen Verpflichtungen der Schweiz für arbeitslose EU-Grenzgänger erhöhen wird und dies ohne weitere Konsultation.

Auf April 2012 übernahm die Schweiz das soeben neugeschaffene EU-Gesetz und sofort stellten Frankreich und Deutschland Millionenrechnungen. Es ist eigenartig, für 27 Mitgliedsländer die Gesetzesvorschriften zu ändern (Änderung des EU-Acquis), nur damit man aus einem Nichtmitgliedsland (Übernahme von EU-Recht) mehr Geld abknöpfen kann. Bei diesen neuen Zahlungen der Schweiz an die EU-Nachbarländer sind EU-Grenzgänger nach wenigen Arbeitsmonaten sehr gut gestellt. 16 Monatsbeiträge an die Arbeitslosenkasse werden gebraucht, um den Arbeitslosenlohn für nur einen Monat zu finanzieren. Aber bereits ab wenigen Monaten in der Schweiz erhalten deren Länder mehrere Monate Arbeitslosenlöhne. Kein Gegenrecht für die Schweiz Ebenfalls 2012 hat das EVD den «Leitfaden für Versicherte: Arbeitslosigkeit» herausgegeben und zur Beitragszeit wurde bemerkt: «... Bei in der Schweiz wohnenden Grenzgängern ... erfolgt die Anrechnung auch, wenn zuletzt nicht in der Schweiz eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde ... (Seite 10 unten). Die Schweiz zahlt offenbar bei Grenzgängern im Ausland wohnhaft und bei Grenzgängern im Inland wohnhaft, bei den letzteren allein (weil das EU-Gesetz offenbar nicht

umgekehrt anwendbar ist). Also nur die Schweiz muss einseitig zahlen. In der Schweiz wohnhafte Grenzgänger Diese dürfen die Infrastruktur in der Schweiz wie Schulen für ihre Kinder usw. nutzen, zahlen ihre Steuern aber überwiegend oder ganz an EU-Staaten. Diese in der Schweiz wohnhaften Grenzgänger wurden mit der Personenfreizügigkeit in den Bilateralen I geschaffen, um das Deklarationssteuersystem in der Schweiz zugunsten von Nachbarländern auszutricksen. Ganz ähnlich werden die Milliarden von AHV- und IV-Renten, die ins Ausland abfliessen, von der Schweiz nicht besteuert. Umgekehrt erhebt die EU auf Renten an einstige EU-Beamten eine Quellensteuer und in den Bilateralen II hat die Schweiz eingewilligt, dass die EU-Renten in der Schweiz steuerfrei sein sollen. Die EU-Rentner dürften also besser behandelt werden als Pauschalbesteuerte. Auch der Kanton Zürich hat begonnen, zusätzlich Löhne und Renten aus EU-Ländern, wegen deren Quellensteuern, im Kanton nicht mehr zu besteuern. Vorher hatten diese eine Pauschalsteuer bezahlt und wurden nun steuerfrei. Die OECD und die EU suchen nun fieberhaft nach Lösungen, wie man bei den wenigen Staaten mit Deklarationsbesteuerung weitere Steuereinnahmen herauspressen kann.

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Communicators, PF, 8026 Zürich

Geheimverhandlungen des Bundesrates

Kantonsrat


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STADT ZÜRICH Fadegrad

Politische Beeinflussung VON ROLAND SCHECK

In der Stadtverwaltung gibt es quer durch die neun Departemente 85 Kommunikationsstellen. Mit anderen Worten: es herrscht Wildwuchs. Wer so aufgestellt ist, entfernt sich von der eigentlichen Kernaufgabe der Kommunikation, die Leistungen und Entscheidungen des Stadtrats und der Stadtverwaltung transparent zu machen, und gerät ins gefährliche Fahrwasser der politischen Beeinflussung. Wenn eine Mitteilung des Stadtrats demonstrativ hervorhebt, dass der Täter ein Schweizer sei, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen mit Migrationshintergrund handelt. Oder anstatt die Öffentlichkeit sachlich über die erfolgreiche Vorprüfung der Volksinitiative «Hafenkräne-Nein» zu informieren, lässt der Stadtrat folgendes verlauten: «Bewilligtes Bauprojekt kann nicht durch Volksinitiative verhindert werden.» Dank dieser Medienmitteilung ist nun klar, dass es doch noch Mittel und Wege geben muss, den Hafenkran zu verhindern. Ende des letzten Jahres stellte der Stadtrat sein Tiefbauprojekt zur Umgestaltung der Uraniastrasse vor, das einen Spurabbau in der Sihl- und Gegenverkehr in der Uraniastrasse vorsieht. In der Präsentation wurden zwei Aspekte ganz speziell betont. Die «Verkehrsmenge kann bewältigt werden» lautete der Titel eines Unterkapitels, obwohl jeder, der die Situation vor Ort kennt, weiss, dass diese Massnahme das Verkehrssystem in der Innenstadt zum Erliegen bringen wird. Eine weitere Aussage, die stutzig machte, war die, dass die Ge-werbetreibenden sich zu den geplanten Veränderungen positiv äussern würden. Schon merkwürdig, denn wenn Gewerbetreibende auf eines angewiesen sind, dann ist das ein funktionierendes Verkehrssystem. Doch wie glücklich sind die betroffenen Gewerbetreibenden wirklich mit dem Ansinnen des rot-grünen Stadtrats, die Innenstadt verkehrstechnisch lahmzulegen? Die Antwort darauf kam postwendend zu Jahresbeginn. Nicht weniger als 14 Einwendungen sind im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gegen das Projekt eingegangen. Davon allein acht durch die City Vereinigung, den Dachverband des Detailhandels in der Innenstadt. Und wir merken: die glücklichen Gewerbetreibenden sind also doch nicht so glücklich, wie vom Stadtrat suggeriert. Im Gegenteil, die Zahl der Einwendungen lässt in Tat und Wahrheit auf massive Unzufriedenheit schliessen. Als Bewohner der Stadt Zürich ist man deshalb gut beraten, von folgender Faustregel Gebrauch zu machen: Wenn eine Mitteilung des rot-grünen Stadtrats eine Aussage speziell hervorhebt, liegt das Gegenteil davon bestimmt näher bei der Wahrheit.

Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013

INITIATIVEN, REFERENDEN, PETITIONEN

Unterschriften sammeln mit Leib und Seele Für die Aktivtäten der SVP sind Anliegen, die per Volksbegehren in politische Traktandenlisten eingebracht werden, sehr wichtig. Um diese Arbeit mit Erfolg zu krönen, braucht es überall fleissige Sammlerinnen und Sammler. BRUNO SIDLER GEMEINDERAT SVP ZÜRICH 11

Emil Moser aus Zürich-Affoltern ist ein Unterschriften-Sammler mit Leib und Seele. Im Dienste der verschiedensten SVP-Anliegen verbringt er einen Teil seiner Freizeit damit, Mitbürgerinnen und Mitbürger zu überzeugen, politische Anliegen mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Hartnäckig zum Ziel Seit 2008 ist Moser Mitglied der SVP und seit dieser Zeit hat es ihn gepackt, sich im direkten Kontakt an der Front für die Anliegen der SVP einzusetzen. Ob es grosse Kisten sind – wie die Ausschaffungs- oder die Durchsetzungsinitiative – oder ob es darum geht, im Quartier Zürich-Affoltern einen anachronistischen Bahnübergang mit Barriere auf einer vielbefahrenen Zufahrtsstrasse zu beseitigen – Emil Moser ist dabei und sammelt Unterschriften. In seiner ruhigen Art argumentiert er faktenkundig und hartnäckig und hat meist Erfolg. Werterhaltung der Schweiz Emil Moser ist überzeugt vom politischen System der Schweiz und von der direkten Demokratie. Ihm ist viel daran gelegen, diese politischen Werte zu erhalten. Und diese Werte sind ständig zu pflegen, davon ist Emil Moser überzeugt, sonst verlieren sie – wie zum Beispiel nicht gepflegte Immobilien – rasch an Wert. Daraus schöpft er immer wieder die Motivation für die regelmässige Arbeit auf der Strasse, das ist sein aktiver Beitrag zur Werterhaltung der Schweiz und ihrer Demokratie. Am meisten trifft man Emil Moser auf dem Oerliker Marktplatz. Hier

findet jeden Samstag ein überregionaler Lebensmittelmarkt statt, und hier trifft er dann auch regelmässig Menschen, die er von seinen politischen Anliegen überzeugen kann. Emil Moser hat aus den Reihen der SVP Zürich 11 ein kleines Team gebildet, das ihn regelmässig unterstützt. Emil Moser nutzt aber auch sonst jede Gelegenheit zum Unterschriftensammeln. Als selbständiger Gewerbetreibender führt er eine Firma für Brand- und Wasserschadensanierung und ist deshalb beruflich viel unterwegs. In seinem Lieferwagen hat er seine Unterschriftensammlungs-Akten immer mit dabei und so entgeht ihm – egal wo auch immer – keine gute Gelegenheit, an wertvolle Unterschriften zu kommen. Knochenarbeit, die sich auszahlt Für seine Tätigkeit hat Emil Moser eine mobile Infrastruktur konstruiert. Ein Stand auf Rädern enthält Möglichkeiten zur Werbung für die verschiedenen Anliegen, aber auch einen kleinen Tisch, auf dem das Unterschreiben bequem erledigt werden kann. Die Arbeit von Emil Moser und seinem Team zahlt sich aus. Im Lauf der Zeit kann festgestellt werden, dass auf diese Art und Weise mehr als 1000 Unterschriften pro Jahr gesammelt werden können. Mit Genugtuung darf dies als fester Wert in der politischen Arbeit registriert werden. Insgesamt stellt Emil Moser fest, dass seine Aktivität auf fruchtbaren Boden fällt und dass dabei auch konstruktive politische Gespräche stattfinden. Selbstverständlich gibt es auch Kritik von politisch Frustrierten, die nicht mehr zu motivieren sind. Auch das müsse man akzeptieren und ab und zu wegstecken können.

Parolen zur Volksabstimmung vom 3. März 2013 Vorlagen Stadt Zürich 1.

Bau einer zentralen Klärschlammverwertungsanlage auf dem Areal Werdhölzli, Objektkredit von 68 Millionen Franken

2.

Vormundschaftsbehörde, Neuorganisation zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gemäss übergeordnetem Recht, Änderung der Gemeindeordnung

JA en leer lass

3.

Stiftung für bezahlbare und ökologische Woh nungen, Grund-Kapital von 80 Millionen Franken (Umsetzung einer Volksinitiative)

4.

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Stadtrates: Camin Marco

NEIN

Emil Moser – eine Unterschrift auf sicher!

BÜRGERLICHE POLITIK

Arbeitstagung zum neuen SVP-Parteiprogramm Das SVP-Parteiprogramm informiert die Wählerschaft über die Ziele und Absichten der SVP. Zudem bildet es die Basis für die Arbeit im Gemeinderat und in den verschiedenen Gremien. Am 20. April 2013 findet die grosse Arbeitstagung zur Aktualisierung des Parteiprogramms statt. M. BÜRLIMANN GEMEINDERAT SVP ZÜRICH 10

Das Parteiprogramm der SVP Stadt Zürich mit dem Titel «Bürgerliche Politik» ist der Richtungsgeber für die Mandatsträger der SVP. Es ist gleichzeitig der Leitfaden für interessierte Bürger, die wissen wollen, wofür die SVP Stadt Zürich steht: Sie vertritt eine klare, bürgerliche Politik. Aktualisierung des SVP-Parteiprogramms Die SVP Stadt Zürich ist mitten in der Basisarbeit für das Parteiprogramm 2014–2018. Die Stossrichtung wird gleich bleiben wie im aktuellen Parteiprogramm: Klare bürgerliche Politik für den Mittelstand, für fleissige, ehrliche Schweizer, für Familien, für Kleinunternehmer, für Angestellte, für Fachgeschäfte, Selbständige, Handwerker und Dienstleister, für eine gepflegte, lebenswerte Stadt und für einen schlanken, sparsamen Staat, der seine Kernaufgaben zuverlässig wahrnimmt. Es haben bereits mehrere Arbeitstagungen und Gruppenarbeiten stattgefunden. In einer losen Reihe von Veranstaltungen

und Klausuren wurden Teile des Parteiprogramms diskutiert. Unter anderem hat eine Arbeitsgruppe nach einem Besuch des Kriminalmuseums einen Entwurf für ein Kultur-Leitbild erarbeitet. Grundlage für die politische Arbeit Die gewählten Parlamentarier und Verantwortungsträger sollen ein Argumentarium erhalten. Das Parteiprogramm ist der politische Auftrag in der kommenden Legislatur. Unsere Wählerinnen und Wähler haben die Liste der SVP in der Annahme eingeworfen, dass unsere Gemeinderäte den Inhalt im Sinne der Wählerschaft umsetzen. Verlässlichkeit gegenüber unseren Wählern ist ein hoher Wert. Im Wahlkampf wird das Programm eingesetzt, um die Positionen der SVP und ihre Lösungsvorschläge zu präsentieren. Die SVP will als stärkste bürgerliche Partei mit klaren Positionen und stichfesten Argumenten in den Wahlkampf steigen. Grosse Arbeitstagung am 20. April Das Parteiprogramm 2014–2018 wird wiederum von der Basis erarbeitet. Die Tagung findet am 20. April im Re-

staurant «Muggenbühl» in Wollishofen statt. Eingeladen sind alle SVPMitglieder und Politik-Interessierten. Alle SVP-Mitglieder, die Gemeinderats-Fraktion, städtischen Kantonsräte, Schulpflegerinnen und Schulpflegern, Delegierten und die Vertreter der Kreisparteien sind aufgerufen, ihre Ideen und Vorstellungen unserer Politik einzubringen. In Arbeitsgruppen werden vier Themen diskutiert: Wirtschaft und Finanzen, Verkehr, Soziales und Energie. Die anderen Kernthemen des Papiers wie Gewerbe, Ausländer, Kultur, Schule oder Sicherheit wurden in separaten Gruppen bearbeitet. Diese Ergebnisse werden nach Möglichkeit am 20. April präsentiert. Die Veranstaltung beginnt um 8.00 Uhr mit Kaffee und Gipfeli, ab 8.30 Uhr beginnt die Tagung mit Kurzreferaten zu den Tagesthemen, anschlies-

send finden bis 12.00 Uhr die Gruppenarbeiten in 4 Sälen statt. Danach folgt die Präsentation und Schlussdiskussion. Um 13.00 Uhr ist das gemeinsame Mittagessen. Kaffe, Gipfeli und Sandwich in der Pause sind offeriert, das Mittagessen ist auf eigene Rechnung. Demnächst erfolgt die Ausschreibung im «Zürcher Boten» und eine Einladung an alle Mitglieder. Im Anmeldetalon können Sie dort die 1. und 2. Wahl für die Gruppenarbeit angeben. Ziel ist es, das Parteiprogramm diesen Herbst an einer Mitgliederversammlung zu verabschieden und dann dem interessierten Publikum zu präsentieren. Die SVP als führende bürgerliche Kraft übernimmt Verantwortung und zeigt Lösungen auf, die angesichts der wachsenden Probleme immer dringlicher werden.

Arbeitstagung Parteiprogramm «Bürgerliche Politik» SVP Stadt Zürich 2014–2018: Tagung am Samstag 20. April 2013, 8.00 bis 13.00 Uhr im Restaurant Muggenbühl, Wollishofen. Vier Arbeitsgruppen erstellen die Teilpapiere zu den Themen Wirtschaft und Finanzen (Leitung: Roger Liebi), Verkehr (Roland Scheck), Soziales (Benedikt Hoffmann) und Energie (Martin Bürlimann).


WUCHEMĂ„RT

Der Zßrcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013

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WUCHEMĂ„RT

Forstpflanzen

jeder Art, erstklassige Qualität aus ausgewählten Beständen

WOCHE FĂœR WOCHE AKTUELL

WildgehĂślze

fßr stufige Waldränder, Garten-, Bach- und Strassenbegleitbepflanzungen

ZU VERKAUFEN

Jungpflanzen

Einladung zur 8. sifa-Wintertagung

fßr Weihnachtsbäume

Wildverbissund Fegeschutz fĂźr Nadel- und

Samstag, 9. März 2013, 09.45 - 12.00 Uhr

Laubholz, Akazienpfähle zur Befestigung

Grossrats-Saal im Grossratsgebäude, Obere Vorstadt 10, Aarau.

Fordern Sie unsere Preisliste an! Josef Kressibucher AG Forstbaumschule Ast 2 8572 Berg TG Tel. 071 636 11 90 Fax 071 636 108 29 www.kressibucher.ch

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VERANSTALTUNGEN Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

SVP-KANTONSRATSFRAKTION Kantonsrat / Fraktion Montag, 25. Februar 2013, 13.00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

SVP-STAMM Bezirk Bülach / Embrach Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10.30 bis 12.00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach. Bezirk Dielsdorf / Dielsdorf Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf. Bezirk Dietikon / Birmensdorf Jeden ersten Samstag im Monat, ab 10.00 Uhr, Restaurant Sonne, Luzernerstrasse, Birmensdorf. Bezirk Horgen / Oberrieden Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden. Bezirk Meilen / Küsnacht Jeden Sonntag von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht. Bezirk Pfäffikon / Weisslingen Jeweils am letzten Samstag im Monat, ab 10.30 Uhr, Nöggis Bierhanä, Neschwil.

Berich

Bezirk Uster / Uster Jeden ersten Samstag im Monat, 11.00 bis 12.00 Uhr, Landgasthof Puurehuus, Wermatswil.

Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013 Stadt Zürich / Kreis 6 Jeden ersten Montag im Monat, 19.00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Montag, 27. Januar 2014, 19.00 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Generalversammlung.

Stadt Zürich / Kreis 11 Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant Felsenberg, Felsenrainweg 19, Zürich-Seebach.

VERANSTALTUNGEN ZU DEN ABSTIMMUJNGEN VOM 3. MÄRZ 2013

Stadt Zürich / Kreis 12 Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant Schwamendingerhuus (Schwamendingerplatz), Zürich-Schwamendingen.

Stadt Zürich / Kreis 1 und 2 Samstag, 23. Februar 2013, 9.30–11.00 Uhr, vor dem Café Mandarin im Morgental, Zürich-Wollishofen, Standaktion. Stadt Zürich / Kreis 6 Samstag, 23. Februar 2013, 10.00–12.00 Uhr, Schaffhauserplatz, Standaktion.

SVP-VERANSTALTUNGEN Bezirk Winterthur / Seuzach Jeweils Sonntagmorgen, ab 10.00 Uhr, Café Meier, Seuzach: 7. April, 9. Juni, 4. August, 6. Oktober und 1. Dezember 2013. Junge SVP Kanton Zürich Jeden letzten Freitag im Monat, 20.00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet. Junge SVP Stadt und Bezirk Winterthur Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20.00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur. Stadt Winterthur / Seen Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Kafi Burehus, Winterthur-Seen. Stadt Winterthur / Wülflingen Jeweils Samstagmorgen, ab 11.00 Uhr, Restaurant Hirschen, Winterthur-Wülflingen. Stadt Zürich / Kreis 4 und 5 Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Holzschopf, Heinrichstr. 112, Zürich.

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Bezirk Affoltern / Hausen am Albis Montag, 11. März 2013, 20.00 Uhr, Restaurant Schönegg, Hausen am Albis, Generalversammlung. Bezirk Affoltern / Knonau Samstag, 29. Juni 2013, Besuch Museum Sasso San Gottardo. Weitere Informationen folgen. Anmeldungen: svpknonau@gmail.com oder Natel 076 771 20 60. Bezirk Dielsdorf / Rümlang Samstag, 9. März 2013, 10.00 Uhr, Restaurant Sorriso, Glattalstrasse 182, Rümlang, 17. Politstamm. Nationalrat Prof. Dr. Christoph Mörgeli spricht zum Thema «Wer den Kampf scheut, schadet dem Frieden.» Junge SVP des Kantons Zürich und Jungfreisinnige des Kantons Zürich Freitag, 22. Februar 2013, 18.30 Uhr, Pestalozzi-Wiese, Bahnhofstrasse, Zürich, Aktion zur Abstimmung zur BVK-Einmaleinlage. Stadt Zürich / Kreis 7 und 8 Dienstag, 26. Februar 2013, 19.00–21.00 Uhr, Restaurant Elefant, Witikonerstrasse 279, Zürich, Mitgliederversammlung mit Gastredner Nationalrat Prof. Dr. Christoph Mörgeli. Anschliessend an die Mitgliederversammlung findet ein gemeinsames Abendessen statt. Organisation: Gemeinderat Urs Fehr, Präsident Kreis 7 und 8. Stadt Zürich / Kreis 10 Donnerstag, 28. Februar 2013, 19.30 Uhr (Apéro 19.00 Uhr), Restaurant Limmatberg, Höngg, Generalversammlung. Winterthur Stadt Donnerstag, 7. März 2013, 20.00 Uhr, Restaurant Freieck, Tösstalstrasse 287, Winterthur, Generalversammlung. Winterthur Stadt und Bezirk Sonntag, 7. April 2013, 10.30–16.00 Uhr, bei Christian Achermann AG, Rümikerstrasse 37, Winterthur-Hegi (vis-à-vis Media Markt), Jazz-Matinée mit der Togg Seven Jazzband. Eintritt frei. Festwirtschaft.

SVP-FRAUEN SVP-Frauen Stadt Zürich Montag, 6. Mai 2013, 19.30 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mitgliederversammlung. Donnerstag, 11. Juli 2013, 19.00 Uhr, Sommerhöck. Montag, 26. August 2013, 19.30 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mitgliederversammlung.

WEITERE POLITISCHE VERANSTALTUNGEN Samstag, 23. Februar 2013, 10.30–16.00 Uhr, Markthalle Toggenburg, Wattwil SG, 13. Nationaler SVP-Jasscup, mit Bundespräsident Ueli Maurer sowie National- und Ständeräten der SVP. Modus: Schieber mit zugelostem Partner, 4 Passen à 12 Spiele, gewertet 48 Spiele. Kartenart: Französische und Deutschschweizer Karten. Preise: Viele attraktive und schöne Preise. Jeder Teilnehmer erhält ein Präsent. Wanderpreis für die Siegerin oder den Sieger. Schätzwettbewerb: 1. Preis Fr. 300.–; 2. Preis Fr. 200.– und 3. Preis Fr. 100.–. Teilnahmegebühr: Fr. 30.– Jassgebühr ist an der Eingangskasse zu bezahlen; Fr. 25.– Mittagessen (Essensbons sind an der Eingangskasse erhältlich). Teilnehmer: Zu diesem gemütlichen Anlass sind alle SVP-Politiker, SVP-Mitglieder, SVP-Sympathisanten sowie alle Jassfreunde herzlich eingeladen. Organisation: SVP Wattwil unter der Leitung von OK-Präsident Hansueli Hofer und Nationalrat Felix Müri. Experte: Hans Bachmann, ex Jass-Schweizermeister. Türöffnung 9.00 Uhr. Anmeldung (Platzbeschränkung): Telefon 031 300 58 58, E-Mail: imobersteg@svp.ch, Anmeldetalon unter www.svp.ch. Hotel Riverside, Spinnerei-Lettenstrasse, Zweidlen-Glattfelden, Freitag, 1. März 2013, 15.00–17.30 Uhr Vernissage und Apéro zur Ausstellung des Malers Konrad Flückiger (SVP), Oberembrach. Dauer der Ausstellung: 1. März bis 17. Mai 2013, www.konradflueckiger.ch. Freitag, 22. März 2013, 20.00 Uhr, Oetwil am See (genauer Ort folgt), Referat von Nationalrat Hans Fehr zum Thema «Politik aktuell» im Anschluss an die Generalversammlung der SVP Oetwil a. S. Samstag, 23. März 2013, 9.00 Uhr, Gemeindehaus, Leubringen/Evilard BE, Generalversammlung der Offiziersgesellschaft Biel-Seeland mit Referaten von Regierungsrat HansJürg Käser, Armeechef André Blattmann und Nationalrat Hans Fehr. Montag, 25. März 2013, 20.00 Uhr, Alders Restaurant, Zürichstrasse 22, Aathal-Seegräben, Streitgespräch zu aktuellen politischen Themen mit Nationalrat Hans Fehr, SVP, und Nationalrätin Jacqueline Badran, SP. Veranstalterin: SVP Bezirk Hinwil.

IMPRESSUM ISSN 1660–6701 Organ: Schweizerische Volkspartei des Kantons Zürich Erscheint jeden Freitag Abonnementspreis jährlich: Parteimitglieder Fr. 48.– Nichtmitglieder Fr. 58.– +2,5 % Mehrwertsteuer Redaktion: Reinhard Wegelin (rw.), Christoph Bähler (ba.) Tel. 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65 zb@svp-zuerich.ch SVP des Kantons Zürich Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf Inseraten-Annahme: print-ad kretz gmbh, Fredi Kretz Tramstrasse 11, Postfach, 8708 Männedorf Tel. 044 924 20 70, Fax 044 924 20 79 inserate@zuercher-bote.ch Inseratenschluss: Dienstag 17.00 Uhr Insertionspreis 95 Rp., Gelegenheitsinserate (private) mind. 20 mm, 2-spaltig, Fr. 30.– + 8 % Mehrwertsteuer Druck und Abonnementsdienst: Stutz Druck AG Einsiedlerstrasse 29, 8820 Wädenswil Tel. 044 783 99 11, Fax 044 783 99 22 info@stutz-druck.ch

Sonntag, 23. Juni 2013, 2. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen. Sonntag, 21. Juli 2013, 3. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen. Sonntag, 25. August 2013, 4. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen. Sonntag, 15. September 2013, 5. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen. Generalversammlung Freitag, 19. April 2013, 19.45 Uhr (Apéro 19.15 Uhr), Trichtenhausermühle, Trichtenhauserstrasse 60, Zollikerberg. Höcks Dienstag, 14. Mai 2013, 19.30 Uhr, 1. Höck. Restaurant Kreuz, Bergstr. 161, Horgenberg. Donnerstag, 13. Juni 2013, 19.30 Uhr, 2. Höck, Restaurant Riverside, Glattfelden/Zweidlen. Donnerstag, 11. Juli 2013, 19.30 Uhr, 3. Höck, Gibswiler-Stube, Tösstalstr. 466, Gibswil. Dienstag, 30. Juli 2013, 19.30 Uhr, 4. Höck, Besenbeiz Eichhof, Eichhof 361, Bachs (Treffen mit der SVP Neerach). Dienstag, 13. August 2013, 19.30 Uhr, 5. Höck, Restaurant Eintracht, Bahnhofstr. 36, Elgg.

WEITERE VERANSTALTUNGEN Vernissage und Apéro zur Ausstellung des Malers Konrad Flückiger (SVP), Oberembrach Freitag, 1. März 2013, 15.00–17.30 Uhr, Hotel Riverside, Spinnerei-Lettenstrasse, ZweidlenGlattfelden. Dauer der Ausstellung: 1. März bis 17. Mai 2013 (www.konrad-flueckiger.ch).

Montag, 28. Oktober 2013, 19.30 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mitgliederversammlung.

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Donnerstag, 28. November 2013, 19.00 Uhr, Adventsessen.

Ausfahrten Sonntag, 26. Mai 2013, 1. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen.

Jahresschlusstreffen Freitag, 11. Oktober 2013, Restaurant Wallberg, Eichholzstrasse 1, Volketswil. Sommerreise Freitag, 2. August 2013 bis Sonntag, 4. August 2013. Weitere Angaben folgen. Swiss Moto Freitag, 22. Februar 2013, 19.30 Uhr, ZürichOerlikon, Holiday Inn (vis-à-vis des Messezentrums), gemeinsames Nachtessen. Vorab individuelle Besichtigung der Zweirad-SwissMoto-Ausstellung in der Messe Zürich beim Hallenstadion.

Inserat

«Der Gegenvorschlag bekämpft die Abzockerei effektiver und ohne schädigende Nebenwirkungen für die Schweiz.» www.minder-nein.ch

Hans Kaufmann, Nationalrat SVP

Markus Kägi, Regierungsrat SVP

Martin Arnold, Geschäftsleiter KGV Zürich

Hans Jörg Schibli, VR-Präsident Schibli Elektrotechnik AG

Gregor A. Rutz, Nationalrat SVP

Zürcher Komitee «NEIN zur Minder-Initiative» c/o Communicators, Wengistrasse 7, Postfach, 8026 Zürich


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