Zürcher Bote Nr. 9

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FREITAG, 1. MÄRZ 2013 NR. 9 55. JAHRGANG

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

DAS ERGEBNIS EINER ERPRESSUNG ILLEGAL ANWESENDER

Bei

lieg end unt Bogen en ers chr eib en Vier Jahre ist es nun her, seit in der Adventszeit 2008 rund 150 illegal anwesende Ausländer erst die Predigerkirche, dann die St.-Jakobskirche in Beschlag genommen haben. Trotz der unterstellten «menschenverachtenden Politik» scheinen dieselben Personen grössten Wert darauf zu legen, in der geringgeschätzten Schweiz verbleiben zu können. Das Theater hat sich gelohnt: Seither ziert im Kanton Zürich eine ominöse Härtefallkommission die Ausländerverwaltung.

Härtefallkommission als institutionalisiertes Misstrauen gegenüber den Ausländerämtern

Leistungsträger statt Sans-Papiers würdigen In diesen Fällen hat der Polizeidirektor des Kantons Zürich das letzte und entscheidende Wort, ob jemand bleiben darf oder nicht. Es ist fraglich, ob ein einzelner Magistrat nichts Besseres zu tun hat, als sich um Einzelfälle von renitenten Illegalen zu kümmern. Leistungsträger in unserer Gesellschaft wären schon froh, wenn der Regierungsrat auch den Steuerzahlern, den drangsalierten Gewerbetreibenden oder generell den Bürgern etwas mehr Würdigung ihrer Anliegen zukommen lassen würde ...

rinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 («Sans-Papiers»). Allein die Existenz einer solchen Härtefallkommission unterstellt, dass von der Ausländerverwaltung nicht alle Gründe gegen eine Abschiebung angemessen berücksichtigt worden sind. Dieses Misstrauen ist fehl am Platz. So leistet das Migrationsamt Arbeit für den Papierkorb. Bestehende, demokratisch beschlossene Ausländer- und Asylgesetze können so umgangen werden, wenn man nur hartnäckig genug die Anweisungen unserer Behörden – insbesondere jene zur Ausreise oder die Papierbeschaffungspflicht – umgeht. Wer mit dem geltenden Recht nicht einverstanden ist, könnte sich in der direktdemokratischen Schweiz um neue Mehrheiten bemühen. Getreu der Auffassung der Linken werden einseitig die humanitären Rechte der erfolglosen Asylkandidaten wahrgenommen und die Interessen der Allgemeinheit vernachlässigt. Betroffen ist nämlich keine einzige Person, deren Leben in Gefahr ist. Was in den Gesetzen steht, ist bekanntlich im Asyl- und Ausländerrecht längst bedeutungslos. Das Problem sind die vielen Duldungen. Kaum einer kriegt Asyl, aber bleiben dürfen sie trotzdem.

Noch mehr abgewiesene Asylanten, die bleiben dürfen Gemäss der Verordnung betreffend Härtefälle sind drei Zielgruppen vorhanden: a. Gesuche von abgewiesenen Asylsuchenden und Asylsuchenden mit einem Nichteintretensentscheid in Fällen von Art. 14 Abs. 2 des Asylgesetzes vom 16. Dezember 2005. b. Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern, die seit mehreren Jahren hier leben und die in der Schweiz noch nie ein asyl- oder ausländerrechtliches Bewilligungsverfahren durchlaufen haben. c. in Fällen von Art. 30 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes über die Auslände-

Die Gutmenschen sind in der Mehrheit Wer kam eigentlich bei der Berufung der Härtefall-Gutachter in die Kränze? Die Kommissionszusammensetzung sei sehr ausgewogen, versicherte der Regierungsrat bei jeder Gelegenheit. In der Tat sind Präsidium sowie Vizepräsidium mit je einem pensionierten FDP bzw. SVP-Bezirksgerichtspräsidenten besetzt. Zweifel sind an der politischen Unabhängigkeit der weiteren sieben Mitglieder angebracht: ein SP-Stadtpräsident und drei Theologen: einer davon ist Direktor der Caritas, der andere ehemaliger Zentralsekretär HEKS, der dritte Mitglied der Zentralkommission

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Hans Egloff, Nationalrat SVP, Präsident HEV Schweiz, Aesch:

«Die RPG-Revision schreckt selbst vor massiven Eingriffen ins Privateigentum nicht zurück. Darum sage ich aus Überzeugung Nein.»

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Am 3. März

RPG-Revision

Überparteiliches Komitee «Nein zur missratenen RPG-Revision» Postfach 8166, 3001 Bern

NEIN

der römisch-katholischen Körperschaft. Weiter ist die Integrationsbeauftragte des Kantons Zürich – eine Deutsche – Mitglied, der ehemalige Ombudsmann und Datenschutzbeauftragte der Stadt Winterthur, dazu noch eine Juristin mit Master in Applied Ethics (angewandete Ethik). Mit Verlaub: Da sind die beiden bürgerlichen Herren an der Spitze des Gremiums nur vorgeschoben ... Weder das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer noch das Asylgesetz enthalten Bestimmungen, die den Kantonen die Einsetzung

einer Härtefallkommission vorschreiben oder empfehlen würden. Nebst Zürich kennen übrigens nur die Kantone Luzern, Neuenburg und BaselStadt eine solche Kommission, auch diese besitzen allesamt keine Entscheidungsbefugnis, sondern nur beratende Stimme. Nachdem im November eine Motion der SVP, wonach das Grüppchen mit den erlauchten Begutachtern wieder aufgehoben werden soll, mit einer Stimme Differenz, also mit dem knappmöglichsten Resultat, im Zürcher Kantonsrat gescheitert ist, beschreiten wir nun den Weg via Volksrechte.

An

Parolen zur Volksabstimmung vom 3. März 2013 SVP des Kantons Zürich

die

Urn

en

Eidgenössische Vorlagen

NEIN

1.

Bundesbeschluss über die Familienpolitik

2.

Volksinitiative «gegen die Abzockerei»

3.

Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz)

JA NEIN

Kantonale Vorlagen 1.

A. Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule

1.

B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten

1.

C. Stichfrage

2.

Steuergesetz (Änderung Steuersätze der Grundstückgewinnsteuer)

3.

Mittelschulgesetz (Änderung Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen)

NEIN

4.

Beschluss des Kantonsrates über die Behandlung der Einmaleinlage und der Arbeitgeber-Beiträge zur Sanierung der Versicherungskasse für das Staatspersonal beim mittelfristigen Ausgleich

NEIN

JA NEIN A Vorlage

JA

Hans Heinrich Raths Kantons- und Gemeinderat SVP Präsident WAK Unternehmer

Die Steuerausfälle durch die Anpassung der Grundstückgewinnsteuer wirken sich weit weniger stark auf das Gemeindebudget aus als beispielsweise der Wegzug von guten Steuerzahlern.

Grundstückgewinnsteuer JA, aber fair! www.grundstückgewinnsteuer.ch

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Der damalige Polizeidirektor Hans Hollenstein liess sich von den weihnachtlichen Belagerungen der Gotteshäuser erweichen und versprach Anfang Januar 2009, sich bei der Gesamtregierung für eine Extraanlaufstelle für hier ausharrende Ausländer einzusetzen. Am 29. April 2009 beschloss dann der Regierungsrat, eine Härtefallkommission einzusetzen. Das wurde von den «Sans-Papiers» umgehend als Erfolg verstanden und die Linke hat damit einen Weg gefunden, eines ihrer zentralen Parteiprogramm-Ziele zu verwirklichen. Weist die Migrationsverwaltung ein Asylgesuch ab oder ergeht ein Nichteintretensentscheid, so haben seit dem 1. September 2009 Betroffene, die allesamt längst hätten ausser Landes sein sollten, durch dieses neu geschaffene Gremium zu all den richterlichen eine neue, zusätzliche Instanz. Hier geht es um Personen, welche ihrer Ausschaffung jahrelang durch Untertauchen entgangen sind, denn eine unmögliche Ausweisung hätte von Amtes wegen den offiziellen Aufenthaltstitel «vorläufig Aufgenommen» zur Folge.

Von 1999 bis 2002 existierte bereits eine Härtefallkommission, wurde indes von der damaligen Polizeidirektorin Rita Fuhrer abgeschafft. Die Wiedereinführung wurde oft gefordert und immer wieder von einer Mehrheit im Zürcher Kantonsrat abgelehnt. Warum entscheidet die Härtefallkommission nicht selber? Die Antwort auf diese Frage ist eine juristisch-gesetzestechnische: Das Organisationsgesetz des Regierungsrates hält fest, dass eine Auslagerung von Zuständigkeiten mit Verfügungscharakter einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Dieses Gesetz kann nur der Kantonsrat als Gesetzgeber schaffen. Weil er dies ausdrücklich abgelehnt hat, musste sich der Regierungsrat mit einer Verordnung begnügen. Daher kann er auch der Kommission keine verwaltungsrechtlichen Kompetenzen übertragen. Das Grüppchen bleibt daher ein Gremium mit rein beratender Funktion und tagt im Übrigen im Geheimen – der Datenschutz geht auch hier über alles. Sans-Papiers-Fan Hollenstein wurde übrigens anlässlich der Gesamterneuerungswahlen im April 2011 vom Zürcher Stimmbürger in die Wüste geschickt.

www.rpg-revision-nein.ch

B. STEINEMANN KANTONSRÄTIN SVP WATT-REGENSDORF


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EIDGENÖSSISCHE POLITIK

«Inobhutnahme» von Kindern der Landstrasse VON CHRISTOPH MÖRGELI

Die Geschichte wiederholt sich. «Inobhutnahme» wegen «Kindeswohlgefährdung» – so heissen die Massnahmen deutscher Behörden gegenüber rumänischen und bulgarischen Roma-Kindern. Ende 2013 dürfte die Zahl sogenannter Armutseinwanderer aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland 200 000 erreichen. Steinreiche Clanchefs nutzen mit ihren Schlepperbanden das Elend osteuropäischer Roma aus. Vor allem die vielen Kinder leiden an miserablen Wohnverhältnissen, Hunger, Krankheiten, Schwarzarbeit, Kriminalität, Bettelei, Prostitution. Da können die deutschen Behörden nicht wegsehen. Die deutschen Probleme mit der Roma-Zuwanderung werden bald auch Schweizer Probleme sein. Allerdings ohne eindeutigen Willen des Volkes. Dafür sorgte das Zusammenbinden der Personenfreizügigkeit der «alten» EU-Staaten mit jener für Rumänien und Bulgarien. 2016 fallen die Hürden. Auch für die Armutseinwanderung ins Sozialsystem. Unsere Behörden werden dann bei den Roma-Kindern ebenfalls «Inobhutnahmen» wegen «Kindeswohlgefährdung» vornehmen. Die Geschichte wiederholt sich. 1926 hat Pro Juventute das Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» gegründet. Die Spitzen von Politik, Armee und Gemeinnützigkeit sahen damals – genau wie heute die Behörden in Deutschland – eine «Kindeswohlgefährdung» unter den Fahrenden. Sie wollten etwas tun gegen die hohe Säuglingssterblichkeit, die grassierende Tuberkulose, den Analphabetismus, die Kinderkriminalität. 586 «Zigeunerkinder» wurden ihren Eltern weggenommen und in Pflegefamilien oder Heimen platziert. Nach dem Aufschrei der Öffentlichkeit über diese «Inobhutnahme» wurde das Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» 1973 eingestellt. Die Betroffenen sprachen von «kulturellem Genozid». Der Staat bereute, machte wieder gut und zahlte. Die vom Bund gegründete Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» erhält jährlich 413 200 Franken. Davon besteht der Grossteil aus Sitzungsgeld. Selbst die Fahrenden scheinen heute lieber zu sitzen als zu fahren. Trotz Sitzungsbürokratie und modernem Sozialstaat: Die neuen Probleme mit den Roma sind die alten. Der Wegfall von Grenzen erhöht ihre Mobilität – und die sozialen Spannungen. Die Verantwortlichen handeln hilflos wie eh und je. Mit «Inobhutnahme» wegen «Kindeswohlgefährdung». Nein, das Zigeunerleben ist nicht lustig.

Der Zürcher Bote • Nr. 9 • Freitag, 1. März 2013

VORSCHAU FRÜHJAHRSSESSION 2013 Freude herrscht! Zum Auftakt der Frühjahrssession (4. bis 22. März 2013) der eidgenössischen Räte zitiere ich unseren Berner Alt-Bundesrat Adolf Ogi, der sich am 7. August 1992 mit folgendem Glückwunsch verewigte: «Freude herrscht!» Dies sagte Bundesrat Ogi im Verkehrshaus Luzern, als er mit dem Astronauten Claude Nicollier per Direktverbindung zum Spaceshuttle «Atlantis» sprach. HANS EGLOFF NATIONALRAT SVP AESCH ZH

Auch ich sage mit Blick auf die bevorstehende Session «Freude herrscht!», aber aus ganz andern Gründen. Der erste Grund: Unsere Zürcher Fraktionskollegin Natalie Rickli (36), die fünf Monate lang Ruhe und Erholung brauchte, kehrt zurück in den bundespolitischen Alltag. Ich freue mich, sie wieder an ihrem Platz im Nationalratssaal zu meiner Linken zu wissen und wünsche ihr alles Gute. Der zweite Grund: Für den Thurgauer alt Nationalrat Peter Spuhler, der sich 2012 nach dreizehn Jahren aus Bern verabschiedete, um sich ganz seinen Unternehmerpflichten zu widmen, steht die aus Winterthur stammende Frauenfelderin Verena Herzog (57) zur Vereidigung als Volksverteterin an. Dass sie mit ihren beruflichen und politischen Erfahrungen in Gemeinde und Kanton sowie in der Partei eine Bereicherung der Fraktion sein wird, steht ausser Zweifel. Herzlich willkommen in Bern beiden SVPFrauen! Im Fraktionspräsidium sind durch den Austritt von Peter Spuhler und Natalie Rickli Vakanzen entstanden. Die Fraktion hat diese Sitze mit den Nationalräten Thomas Aeschi (ZG) und Felix Müri (LU) besetzt. Die Fraktionsspitze bilden weiterhin National-

rat Adrian Amstutz (BE; Präsident) sowie die Vizepräsidenten Nationalrätin Yvette Estermann (LU), Nationalrat Guy Parmelin (VD) und Ständerat Alex Kuprecht (SZ). Oberste Gewalt unter Vorbehalt ... «Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus», steht in unserer Bundesverfassung (Artikel 148, Absatz 1). Die Abstimmungsaktualitäten einen Tag vor Beginn der Frühjahrssession und die Traktandenlisten beider Kammern zeigen diesmal besonders eindrücklich, wie dieser Vorbehalt wirkt. Der Bundesbeschluss über die Familienpolitik (Verfassungsartikel) und die Revision des Raumplanungsgesetzes (per Referendum angefochten) sind ohne Mehrheitsentscheide des Souveräns ebenso unverbindliche Provisorien des Parlamentes wie der fertige Gegenvorschlag zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei» (Verfassungsartikel). Tempo und Stossrichtung geben in dieser Session ausserdem fünf behandlungsreife Volksinitiativen vor: «Ja zur Hausarztmedizin», «Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien» und «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» (traktandiert im Nationalrat) und «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» sowie «1:12 – Für gerechte Löhne» (im Ständerat). Engagierte Wortmeldungen stehen an, und für reichlich Roh-

stoff im Hinblick auf nächste Abstimmungskämpfe ist gesorgt. Die Schweiz soll für 3,126 Milliarden Franken 22 schwedische GripenKampfflugzeuge kaufen, empfiehlt mit 9:4 Stimmen die ständerätliche Sicherheitskommission (SIK). Das beschäftigt den Ständerat gleich zum Sessionsauftakt. Für die Mehrheit ist unbestritten, dass die in die Jahre gekommenen Kampfjets vom Typ Tiger F-5 ersetzt werden müssen. Gripen rollt zur Startbahn ... Die schwedischen Gripen sollen voraussichtlich bis nach 2030 zusammen mit den 33 amerikanischen F/A-18 die Lufthoheit der Schweiz (Überwachung, Luftpolizei und Luftraumverteidigung) sicherstellen. Der Gripen soll auch die Luftaufklärung und die Bekämpfung von Bodenzielen wieder ermöglichen. Diese Fähigkeiten gingen mit dem Ausscheiden der französischen Mirage-IIIRS (2004) und der englischen HunterFlotte (1995) verloren. Die SVP-Fraktion hat mit 40:1 Stimmen bei zwei Enthaltungen beschlossen, die Gripen-Beschaffung zu unterstützen. Denn die SVP steht zu einer glaubwürdigen Landesverteidigung und zu einer schlagkräftigen Milizarmee, welche die Souveränität und Neutralität der Schweiz gewährleisten. Dazu gehört ein sicherer Schutzschirm in der Luft. Dass die SP-Fraktion überhaupt nicht auf das Rüstungsprogramm 2012 eintreten will, erstaunt wohl kaum.

Kritischer Blick auf die Aussenpolitik Beide Kammern werden sich auch mit der Aussenpolitik des Bundesrates im vergangenen Jahr befassen. Im Zentrum standen die Beziehungen zu den Nachbarstaaten, die Europapolitik, die OSZE-Präsidentschaft und die Ausgestaltung des diplomatischen Aussennetzes. Für die Bundesversammlung wird aber auch die vom Aargauer SVP-Fraktionskollegen Luzi Stamm traktandierte Frage zu klären sein, wo denn die Mitsprache des Parlamentes bei der Bewerbung der Schweiz um einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat bleibt ... Schliesslich hat die SVP-Fraktion unter dem Titel «Schengen/DublinRealität: Freie Fahrt für Kriminelle und Asylmissbrauch» einen Antrag für eine ausserordentliche Session im Rahmen der Sondersession vom 15. bis 17. April 2013 eingereicht. Seit dem Beitritt zum Schengen-Raum und der Abschaffung der Grenzkontrollen hat die Kriminalität, insbesondere in den Grenzregionen, massiv zugenommen. Gleichzeitig steigt die Zahl der illegalen Grenzübertritte, was eine glaubwürdige Migrationspolitik verunmöglicht. Zudem explodieren die Kosten. Statt 7,5 Millionen Franken pro Jahr, wie dem Volk vom Bundesrat vorgerechnet, kostet Schengen nun weit über 100 Millionen Franken jährlich. Schengen ist ein Desaster. Darum sollte die Schweiz das Abkommen so rasch als möglich kündigen.

WEICHENSTELLUNG IN DER FRÜHJAHRSSESSION

Sicherheit ohne Geld – und ohne Armee? Ein Stimmungsbild: Mit rollenden Augen und einer Stimme, die sich vor Empörung fast überschlug, geisselte SP-Nationalrätin Chantal Galladé, Präsidentin der nationalrätlichen Sicherheitskommission, im Fernsehen kürzlich Verteidigungsminister Ueli Maurer wegen seinem angeblich fahrlässigen Spiel mit unserer Sicherheit. Sie hatte erfahren, dass die schweizerische Luftüberwachung mit Kampfflugzeugen aus Kostengründen nicht rund um die Uhr, sondern nur während der Bürozeiten gewährleistet ist. Gleichzeitig will sie aber ein stark reduziertes Militärbudget. HANS FEHR NATIONALRAT SVP EGLISAU

Stimmungsbild 2: Nach einer «Cyberwar-Debatte» stellt SP-Nationalrat Eric Voruz den Antrag, das Verteidigungsdepartement müsse unverzüglich und in erster Priorität eine umfassende Cyber-Abwehr-Strategie vorantreiben. Den Gefahren der elektronischen Kriegsführung (HackerAngriffe und dergleichen, mit denen Computersysteme gestört und lahmgelegt werden können) müsse sofort entgegen getreten werden. Auch Voruz will die Militärausgaben massiv senken. Stimmungsbild 3: Als der Verteidigungsminister verkündet, die «Patrouille Suisse» könne in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden, erhebt sich lautes Wehgeheul. Selbst Genossen entdecken die Kunstflugstaffel mit den rot-weiss gespritzten veralteten Tiger-Kampfflugzeugen als ein wesentliches Stück «Identität Schweiz», als Visitenkarte für Präzision und Höchstleistungen. Kosten darf es aber möglichst nichts. Stimmungsbild 4: Gebetsmühlenartig predigt die Linke, unsere Milizarmee mit allgemeiner Wehrpflicht müsse durch eine «freiwillige Miliz» bzw. ein Berufsheer ersetzt werden – obwohl eine solche Truppe nicht aus verantwortungsvollen Bürgersoldaten, sondern vor allem aus Rambos und Asozialen bestehen würde. (Schon 1996 hat General Nash, Oberkommandierender der internationalen Truppen in Bosnien, zu Aussagen, in der Schweiz werde über eine Berufsarmee diskutiert, gefragt: «Wie wollen Sie denn die Rekrutierung

sicherstellen? Sie haben ja gar keine Slums!»). Dass eine Berufsarmee zudem wesentlich mehr kosten würde als die Milizarmee, ist faktenresistenten Linken, die bekanntlich gar keine Armee wollen, ohnehin egal. Sicherheit zum Nulltarif Die erwähnten Forderungen der Genossen und ihrer Mitläufer sind pure Heuchelei: Sie verlangen von der Armee mehr Leistungen und wollen angeblich sogar eine Berufsarmee – tun aber gleichzeitig alles, um dem VBS den Geldhahn zuzudrehen. Sie fordern mehr Sicherheit zum Nulltarif. Im September 2011 hatte sich das Parlament bekanntlich für eine Milizarmee von 100 000 Mann und für ein reduziertes «Kostendach» von jährlich 5 Milliarden Franken (nötig wären laut VBS 5,4 Milliarden!) entschieden. Schon dieser Betrag ist ein absolutes Minimum und bedingt den Abbau von Flugplätzen, die Schliessung von Kasernen und militärischen Standorten sowie die Streichung von gegen 1000 Arbeitsplätzen. Dennoch hat sich der Bundesrat im Frühjahr 2012 verfassungswidrig über den Parlamentsbeschluss hinweggesetzt und das Kostendach auf 4,7 Milliarden reduziert (abzüglich 300 Millionen für die Gripenbeschaffung). Damit ginge es definitiv ans «Eingemachte». Dringende Rüstungsgüter könnten nicht beschafft werden. Die Armee wäre zu wesentlichen Teilen nicht mehr einsatzfähig und könnte ihren Auftrag nicht erfüllen. Tatbeweis am 21. März 2013 Die 200 Nationalräte (und später auch die 46 Ständeräte) müssen in der Früh-

jahrssession am 21. März den Tatbeweis für eine glaubwürdige Armee liefern, indem sie dem Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission zustimmen, die am 5-Milliarden-Kostendach festhält. Meine entsprechende Motion wurde nach einiger Überzeugungsarbeit von den bürgerlichen Kommissionsmitgliedern (15:9) unterstützt.

Sicherheit hat ihren Preis. Wir haben den Preis zu zahlen für eine glaubwürdige Milizarmee, deren Rechtfertigung letztlich darin besteht, dass sie ihren Kernauftrag gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung erfüllen kann: «Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens. Sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung.»

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KANTON ZÜRICH

Der Zürcher Bote • Nr. 9 • Freitag, 1. März 2013

KANTONSRAT DES EIDGENÖSSISCHEN STANDES ZÜRICH Diese Woche behandelte der Kantonsrat eine Vielzahl von Traktanden. Aus Platzgründen hier eine Auswahl davon. Neben dem Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene standen Bauprojekte, Berufsbildung, Vorbereitungskurse für das Gymnasium und Jugendstraftäter auf dem Programm.

Mit einer Volksinitiative wurde das fakultative Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene gefordert. Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) stellte klar, dass die SVP Fraktion mit dem Regierungsrat einig sei, dass die politischen Rechte in unserem Kanton weiterhin an das Bürgerrecht gebunden bleiben müssen. Jedermann sei willkommen, wenn er sich an der Gemeinschaft beteilige. Dies solle aber via die Einbürgerung erfolgen und nicht über ein fakultatives Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene, wie es die Initianten fordern. Rechte und Pflichten Nur in wenigen Ländern werden die Integrationsmöglichkeiten so breit angeboten wie in der Schweiz. Zudem verfüge unser Land über ein sehr liberales Ausländerrecht. Immigranten waren und sind eine tragende Säulen unserer Gesellschaft. Sie tragen seit jeher enorm viel zum Wohlergehen unseres Landes bei. In jeder Gemeinschaft, in welcher Form auch immer, erhält das Individuum für seine Mitwirkung einerseits gewisse Rechte, welche es wahrnehmen darf, andererseits aber auch Pflichten, welche es übernehmen muss. Gerade unser Land, mit seinem genossenschaftlich aufgebauten Gemeinwesen, seiner direkten Demokratie und dem staatstragenden Milizsystem könne nur basierend auf dem Gleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten funktionieren, führe der SVP-Sprecher aus. Und diese Rechte und die Pflichten werden durch Einbürgerung in die Bürgerdemokratie erworben. Die Initianten jedoch verlangten Rechte (sie wollen, dass Ausländer schon nach drei Jahren Aufenthalt in einer Gemeinde stimmen und wählen dürfen) aber von den Pflichten sprechen sie wenig oder gar nicht. Zudem sei die Annahme, dass das Stimm- und Wahlrecht die Integration der ausländischen Bevölkerung fördern würde grundfalsch. Das Stimmrecht sollen nur diejenigen in unserem Lande in Anspruch nehmen dürfen, welche eine gewisse Zeit hier gelebt haben, unsere Landessprache beherrschen, unserer Gesetze und Gebräuche geläufig sind und bereit sind, diese auch zu befolgen und sich daran zu halten. Wenn dies erfüllt sei, stehe einer Einbürgerung nichts im Wege und darum brauche es keine «Mitbestimmungs-Initiative». Die entsprechenden Fristen für die Einbürge-

rung seine schon heute sehr kurz oder zu kurz. Sollte die Initiative angenommen werden, würden weder die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung noch deren Kenntnisse unserer Landessprache und unserer Gesetze und Gebräuche gefördert und verbessert. Möchte ein Immigrant sich in der Schweiz gut integrieren und von der Gemeinschaft aufgenommen werden, dann müsse er schon bald nach der Ankunft in unserem Lande in seiner Wohngemeinde einem der vielen Sport-, Kultur- und anderen Vereine beitreten, in der Kirche mitarbeiten oder sich einer karitativen Organisation oder der Nachbarschaftshilfe anschlissen. Dieser traditionell schweizerische – und mit viel Freude und Einsatz begangene – Weg des Mitwirkens in der Gemeinschaft habe sich für die grosse Mehrheit unserer ausländischen Mitbewohner als sehr erfolgreich und befriedigend erwiesen. Und wer sich, aus welchem Grunde auch immer, nicht integriert, der habe auch in unserem Lande die Möglichkeit weiterzuziehen und in einer neuen Umgebung und Gemeinde sein Glück und seine Zufriedenheit zu suchen. Auch ein Stimmrecht nach drei Jahren würde einer solchen Situation im Grunde keine Abhilfe schaffen. Aus diesem Gründen müsse die Initiative abgelehnt werden. Der Kantonsrat folgte diesen Argumenten und lehnte die linke Volksinitiative mit 93 zu 68 Stimmen ab. Das letzte Wort werden die Stimmbürger im Kanton Zürich haben. 195 Mio. für ein Laborgebäude Der Regierungsrat stellte dem Kantonsrat einen Antrag für einen Objektkredit über 195 Mio. Franken für den Bau eines Laborgebäudes der fünften Bauetappe der Universität Irchel. Rochus Burtscher (SVP, Dietikon) stellte klar, dass der hohe Kredit viele Fragen aufwerfe. Die Wörter «sparen» oder «weniger ausgeben» existieren nicht im Wortschatz der Gegner und gelten als unseriös. Trotzdem wolle die SVP Fraktion diesen Betrag nicht einfach blindlings durchwinken und stelle darum den Minderheitsantrag, das Budget um 10 Prozent zu kürzen. Der Antrag wurde abgelehnt und die 195 Mio. von 117 Kantonsrätinnen und Kantonsräten genehmigt. Berufsberatung und Berufsbildung Mit einer Motion forderte Martin Arnold (SVP, Oberrieden) zusammen mit der FDP und der CVP den Regierungsrat auf, die Berufsberatung aus dem Jugendhilfegesetz zu streichen. Gleichzeitig solle im neuen Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz die Berufsberatung so geregelt werden, dass diese organisatorisch und

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG Sozialistische Bildungsvorlage verhindert

Klares Nein zum Ausländerstimmrecht

YVES SENN KANTONSRAT SVP WINTERTHUR

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fachlich dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt unterstellt werde. Martin Arnold betonte im Rat, dass der Regierungsrat sehr formalistisch geantwortet habe, statt die Problematik genauer anzuschauen. Der Kanton Zürich habe eine sehr exotische Lösung, denn die Berufsberatung gehöre näher zu der Berufsbildung. Der Kantonsrat ist nicht auf die Vorlage eingetreten. Schwächung des dualen Bildungssystems Mit einer Änderung des Volksschulgesetzes sollte erreicht werden, dass die Gemeinden bei Bedarf in den 6. Klassen der Primarstufe und in den 2. Klassen der Sekundarstufe Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen ins Gymnasium anbieten. Anita Borer (SVP, Uster) stellte klar, dass mit dieser sozialpolitischen Vorlage möglichst viele Kinder ans Gymnasium gebracht werden sollen. Die Kosten dafür seien allerdings unverantwortlich und unsinnig. Das Duale Berufsbildungssystem sei der Grund für die tiefe Arbeitslosigkeit in der Schweiz und werde mit dieser Vorlage geschwächt. Matthias Hauser (SVP, Hüntwangen) erklärte, dass diese Kurse besser verboten werden als sie für obligatorisch zu erklären und HansPeter Amrein (SVP, Küsnacht) doppelte nach und erklärte, dass Schüler die nur knapp ans Gymnasium kommen, die ganze Klasse behindern. Der Kantonsrat ist in der Folge nicht auf die Vorlage eingetreten. Rückfallraten von Jugendstraftätern Mit einem Postulat forderte Claudio Schmid (SVP, Bülach) zusammen mit der EDU und der FDP den Regierungsrat auf, eine Statistik über die Rückfallrate jugendlicher Straftäter zu veranlassen. Die zu erstellende Statistik solle die Erfolgsquote der verschiedenen Strafen und eingeleiteten Massnahmen aufzeigen. Von besonderem Interesse seien die Rückfallquoten bei Tätern mit langjährigen Massnahmen. Verglichen mit dem Ausland ist die Rückfallquote bei diesen Tätern besonders hoch und verursacht auch die grössten Kosten. Als rückfällig gilt ein Jugendlicher der nach Abschluss der Strafe, wieder eine Straftat verübt. Claudio Schmid erklärte im Rat, dass die Jugendkriminalität zwar abgenommen habe jedoch die Rückfallquote von 35 Prozent ausserordentlich hoch liege. Zwar werden sehr viele Mittel und Personal zur Bekämpfung dieses Problems eingesetzt, jedoch zeigen diese Massnahmen wenig Wirkung. Wichtig wäre es, die Tat zu bekämpfen, denn Kriminalität hänge mit der Erziehung zusammen. Das Postulat wurde abgeschrieben.

DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK: DER KANTONSRAT HAT AM MONTAG … … ein Postulat betreffend Amtszwang überwiesen. … eine Einzelinitiative betreffend ausserordentlichen Bestätigungswahlen für Regierungsmitglieder nicht vorläufig unterstützt. … einen Objektkredit für die fünfte Bauetappe der Universität Zürich-Irchel (Neubau Laborgebäude) zugestimmt. … nicht auf das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung eingetreten. … die erste Lesung zum Volksschulgesetz abgeschlossen. … ein Mitglied in die Berufsbildungskommission gewählt. … einem dringlichem Postulat betreffend Finanzierung der Schulung von Kindern mit einer sprachlichen Behinderung zugestimmt. … nicht auf das Volksschulgesetz eingetreten. … eine Volksinitiative betreffend fakultatives Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene zur Ablehnung empfohlen. … ein Fristerstreckungsgesuch der Regierung betreffend einer Motion zum Thema Kostenverrechnung bei Todesfällen, die durch Sterbehilfeorganisationen verursacht worden sind, abgelehnt. … eine Einzelinitiative betreffend kostengünstige Informationen der Wählerschaft bei Verhältniswahlen abgelehnt. … ein Postulat betreffend gesetzlichen Grundlagen für den Kinder- und Jugendmedienschutz abgeschrieben. … ein Postulat betreffend Statistik über Rückfallquoten von Jugendstraftätern abgeschrieben. … ein Postulat betreffend Umsetzung von Gesetzesvorlagen abgeschrieben. … eine Motion betreffend Vermeidung missbräuchlicher und querulatorischer Baueinsprachen und Rekurse abgelehnt. 25. Februar 2013

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ANITA BORER KANTONSRÄTIN SVP USTER

Der Zürcher Kantonsrat entschied am letzten Montag über eine Vorlage der Bildungsdirektion, die einmal mehr nicht geringe Kostenfolgen gehabt hätte. Gemäss der Vorlage hätten Gemeinden verpflichtet werden sollen, in den 6. Klassen der Primarschule und den 2. Klassen der Sekundarschule kostenlose Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen ins Gymnasium anzubieten. Die Kosten hätten die Gemeinden tragen müssen, ohne mitreden zu können. Die SVP-Fraktion stellte gleich zu Beginn den Antrag, gar nicht auf die Vorlage einzutreten, diese also abzulehnen. Ursprünglich als Minderheitsantrag in der Kommission für Bildung und Kultur gestellt, kam der Antrag auf Nichteintreten im Rat durch und die Vorlage wurde unter massgeblichem Einfluss der SVP erfolgreich verworfen. Bei genauerer Betrachtung kommt das wahre Anliegen der Linken zum Vorschein: das System Mittelschule soll weiter begünstigt werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass Schülerinnen und Schüler, die viele zusätzliche Kurse besuchen und mühsam um die Aufnahme ins Gymnasium kämpfen müssen, später Schwierigkeiten im Gymnasium bekunden. Lässt man mehr Gymnasiasten zu, so besteht die Gefahr, dass das Niveau der gymnasialen Schulbildung sinkt. Die Folge davon wären mehr Studierende an Universitäten und an der ETH, welche aber nicht die für ein Studium geforderten Voraussetzungen besitzen. Die Qualität unseres Bildungssystems und somit auch dessen Ruf würden darunter stark leiden. Weiter werden mit staatlich bezahlten Prüfungs-

vorbereitungskursen Begehrlichkeiten geweckt: Diverse Eltern würden ihre Kinder für diese Kurse anmelden mit der Erwartung, dass ihre Kinder dann die Aufnahmeprüfung fürs Gymnasium bestehen. Der Druck auf die Wirksamkeit dieser Kurse und somit auch auf die unterrichtenden Lehrpersonen wäre enorm gross. Selbstverständlich wird es immer Eltern geben, die zusätzliche Vorbereitungskurse für ihre Kinder bezahlen. Vielleicht gelingt diesen Kindern die gymnasiale Prüfung. Aber schaffen diese Kinder dann auch die sechs Jahre im Gymnasium? Diverse Vorbereitungsunterlagen ermöglichen heutzutage, dass sich Schülerinnen und Schüler gut selber auf die Aufnahmeprüfung des Gymnasiums vorbereiten können. Soviel Selbständigkeit kann bei künftigen Gymnasiasten vorausgesetzt werden. Die meisten Lehrpersonen verstehen es zudem als ihren Lehrauftrag, Vorbereitungskurse freiwillig anzubieten. So gehört es zum Auftrag einer Lehrperson, Schülerinnen und Schüler mit Potenzial fürs Gymnasium, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern, zu fördern. Es ist nicht opportun, dass die Vorbereitung aufs Gymnasium gefördert und somit der Berufslehre vorgezogen werden soll. Wir wissen alle, dass unser duales Berufsbildungssystem die Grundlage dafür ist, weshalb wir eine geringe Arbeitslosenquote haben. Was nutzen uns viele MaturaAbsolventen, die jedoch am Ende arbeitslos sind? Nicht zu vergessen, dass es auch die Möglichkeit gibt, zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Matura nachzuholen. Letztlich sind diese Vorbereitungskurse nicht entscheidend, ob jemand eine akademische oder nicht-akademische Laufbahn einschlägt. In der Schweiz bestehen genügend Chancen und Wege in der Bildung. Ob sie genutzt werden, hängt schlussendlich von jedem einzelnen ab.

ABSTIMMUNG VOM 3. MÄRZ 2013

Dringend nötige Anpassung der Grundstückgewinnsteuer Der Zürcher Kantonsrat will die Grundstückgewinnsteuer fairer gestalten. Er schlägt einen höheren Rabatt bei längerer Besitzesdauer vor. Damit bleiben unter anderem genügend Reserven, wenn das Haus bei einschneidenden Veränderungen verkauft werden muss. Zudem soll endlich indirekt die Teuerung kompensiert werden. ARNOLD SUTER KANTONSRAT SVP KILCHBERG

Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen. Das lässt sich historisch belegen.

Das Komitee «Faire Grundstückgewinnsteuer» setzt sich für die faire Anpassung dieser Sondersteuer ein. Der kantonsrätliche Vorschlag beugt weiterhin der Spekulation mit Immobilien vor, denn die Aufschläge für die kurze Besitzesdauer bis 2 Jahre bleiben gleich. Alteingesessene sollen jedoch durch die Grundstückgewinnsteuer nicht bestraft werden. Sie haben über die Jahre finanziell schon sehr viel für ihre Gemeinde geleistet − durch reguläre Steuern und Sondersteuern, Gebühren und Abgaben. Wer nach langer Besitzesdauer sein Eigenheim verkauft, ist zudem stark von der Teuerung betroffen. Das kann so weit gehen, dass der Hauseigentümer beim Verkauf einen Verlust erleidet, aber, teuerungsbereinigt gesehen, trotzdem Steuern auf einen Scheingewinn bezahlen muss. Für viele Leute ist ein Eigenheim Teil ihrer Altersvorsorge. Es darf nicht sein, dass der Staat die Altersvorsorge mittels Eigenheim propagiert, dann aber einen happigen Teil als Steuern einsackt.

Starke Belastung durch Gebühren und Abgaben Die Grundstückgewinnsteuer wurde eingeführt, damit die Gemeinden grosse Erschliessungsvorhaben finanzieren können. Heute sind diese Kosten viel niedriger, denn die grossen Erschliessungen sind realisiert. Kommt dazu, dass zahlreiche Infrastrukturmassnahmen von den Hauseigentümern sowieso spezialfinanziert werden müssen: Dazu gehören beispielsweise Gebühren für Wasser, Abwasser, TV-Anschlüsse, Strom, Abfall usw. Nicht alle diese Aufwendungen sind abzugsfähig. Die Kosten von öffentlichen Dienstleistungen werden heute im Schnitt zu 80 Prozent über Gebühren bezahlt. Auch deshalb muss die Höhe der Grundstückgewinnsteuer dringend angepasst werden.

Moderate Anpassungen bei der Besitzesdauer Die Vorlage des Kantonsrates sieht einen höheren Besitzesdauerrabatt vor. Ab 6 Jahren beträgt dieser 9 statt 8 Prozent. Mit jedem weiteren Jahr wird der Rabatt um 4 Prozent erhöht statt statt bisher nur um 3 Prozent. Entgegen vieler Behauptungen hat der Besitzesdauerrabatt nicht den Zweck, die Teuerung zu kompensieren. Er ist die logische Fortsetzung des sogenannten Spekulationszuschlags. Er entlastet diejenigen Personen, die auf ihren Gewinn länger warten müssen als andere, die gleiche Gewinne in kurzer Zeit realisieren. Der Kantonsrat hatte es mehrfach abgelehnt, die Geldentwertung bei der

Solide Gemeindefinanzen Der Widerstand der Zürcher Gemeinden gegen die Senkung der Grundstückgewinnsteuer ist natürlich gross, weil die Einnahmen aus der Grundstückgewinnsteuer vollumfänglich in die Gemeindekassen fliessen und jede Gemeinde selbst bestimmen darf, wofür sie das Geld einsetzt. Die befürchteten Steuerausfälle von 75 Millionen Franken erachtet das Komitee als verkraftbar, weil es den Zürcher Gemeinden immer besser geht: 2011 haben die meisten Gemeinden positiv abgeschlossen und dieses Jahr konnten 37 von 171 Gemeinden ihre Steuern sogar senken. Die Zürcher Wohneigentümer haben zudem allein 2012 aufgrund der geringeren möglichen Schuldzinsabzüge rund 200 Mio. Franken mehr an Steuern im Kanton Zürich abgeliefert als noch 2008. Mit einem JA zur Steuergesetzänderung, sagen Sie JA zu einer fairen und zeitgemässen Grundstückgewinnsteuer.


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AKTUELL

Der Zürcher Bote • Nr. 9 • Freitag, 1. März 2013

GELUNGENE AKTION

Jugend für nachhaltige Finanzen und somit gegen die BVK-Verbuchung Letzte Woche haben die Jungfreisinnigen und die JSVP des Kantons Zürich ihren Unmut über die vom Regierungsrat geplante BVK-Verbuchung kundgetan. Scharf wurde die gängige Praxis, zunehmend Schulden auf dem Buckel der jungen Generation aufzuhäufen, kritisiert. Symbolisch dafür verkleideten sich einige Jungpolitiker als Obdachlose, um die verheerenden Auswirkungen der aktuellen Finanzpolitik überspitzt darzustellen. JSVP. Die marode BVK muss saniert werden: darüber waren sich alle Parteien im Kantonsrat einig. Ein Grossteil will hingehen die Teilausgabe über 1,6 Mrd. Franken für die BVK nicht ordnungsgemäss verbuchen und somit die Schuldenbremse aushebeln. Eine Minderheit des Kantonsrates ergriff gegen diese verfassungswidrige Art der Verbuchung das Referendum, weshalb jetzt das Zürcher Stimmvolk über die Vorlage befinden kann. Aus Sicht der jungen Generation zeugt es von Verantwortungslosigkeit der meisten Politiker, eine institutionelle Errungenschaft wie die Schuldenbremse einfach so auszuhebeln. Der einmalige Golderlös vor 8 Jahren wurde schliesslich auch in den mittelfristigen Haushaltsausgleich eingebucht, um ein Sparpaket zu verhindern. Das Vorgehen ist Beweis für die aktuelle Schönwetterpolitik im In- und Ausland: bewährte Systeme werden umgangen, sobald es unbequem wird. Der

Staat macht Schulden und will nicht sparen. Dafür werden dereinst die Jungen büssen, indem sie in einigen Jahren für das unverantwortliche Handeln der heutigen Zeit aufkommen müssen. Ein Nein zur BVK-Verbuchung ist ein Ja zu gesunden Kantonsfinanzen und ein Ja zum Bekenntnis zur Generationengerechtigkeit. Die geplante Verschuldung wird bis ins Jahr 2016 um 25 Prozent ansteigen und die finanzielle Last für den normalen Bürger nimmt stetig zu. Die Angstmacherei des Regierungsrates, man müsse bei der Ablehnung der Vorlage Steuern erhöhen und bei der Sicherheit, der Bildung und der Gesundheit einsparen, ist peinlich. Einerseits ist der Kantons- und Regierungsrat zumindest auf dem Papier bürgerlich und zudem versucht man mittels Drohungen die Bürger zu verunsichern. Es existieren genügend Ausgabenposten, die geradezu zu Einsparungen einladen. Es muss nur der Wille dafür vorhanden sein.

Politiker der Jungen SVP und der Jungfreisinnigen wehren sich in einer gemeinsamen Aktion gegen die verfassungswidrige Verbuchung der BVK-Einmaleinlage.

DER AKTUELLE VORSTOSS HEKS: Transparenz bei der Finanzierung politischer Inserate Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) gerät zunehmend durch politische Inserate in die öffentliche Diskussion. Letztmals mit einem «10 000-Franken-Dankeschön» an den Zürcher Stadtrat, vormals durch ein «10 000-Franken-Dankeschön» an die Migros mit einem «verklausulierten Boykottaufruf» gegen Produkte aus israelischen Siedlungen in besetzten Gebieten. Gemäss Agenturnachrichten profitiert das HEKS als ZEWO zertifiziertes Hilfswerk bei ganzseitigen Inseraten von einem 50-Prozent-Rabatt der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ), zudem seien keine extra Spendengelder dafür verwendet worden. Der Kantonsrat beschliesst über die Kenntnisnahme der Jahresberichte und den Nachweis der Einhaltung der negativen Zweckbindung der Kirchensteuer juristischer Personen. Mit der Vorlage 4937 erfolgte dies letztmals für das Jahr 2011. Im Geschäftsjahr 2011 der Reformierten Kirche Zürich wird ein markanter Rückgang der Einnahmen (– 16%) zugunsten der Werke, ins besonderem des HEKS (über –25%),

ausgewiesen. In diesem Zusammenhang stellt Lorenz Habicher (SVP, Zürich 3+9) in einer Anfrage folgende Fragen: 1. Stimmt es, dass Verwaltung und Kommunikationsbudget des HEKS automatisch 7 Prozent von jedem gespendeten Franken erhalten? 2. Welcher Anteil der zürcherischen Kirchensteuern an die Evangelischreformierte Landeskirche fliesst direkt und indirekt in das HEKS?

3. Gemäss HEKS-Homepage fliessen Spendengelder in Humanitäre Hilfe/Nothilfe, in die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften, in die Friedensförderung und Konfliktbewältigung, in kirchliche Zusammenarbeit, in die soziale Integration und die Anwaltschaft für sozial Benachteiligte in der Schweiz. Welcher Anteil der letztgenannten Tätigkeiten (in der Schweiz) werden im Zusammenhang mit dem

Asylwesen im Kanton Zürich erbracht? 4. Welche Beträge wurden in den letzten zehn Jahren von Kanton Zürich, EKZ und ZKB direkt und indirekt dem HEKS gespendet und welchem Zweck dienten diese? 5. Wie stellt sich die Zürcher Regierung zu den erwähnten «10 000Franken-Dankeschön»-Inseraten und der gewollten politischen Aussage des HEKS?

NACH DEN WAHLEN IN ITALIEN

Europhobie – der Weg zum Realitätsverlust Kaum haben die Wähler in Italien der von der EU geforderten und vom ehemaligen EU-Kommissar Mario Monti durchgesetzten Spar- und Reformpolitik eine an Deutlichkeit keine Wünsche offen lassende Abfuhr erteilt, da schickt sich der EU-Ratspräsident, Hermann van Rompuy, an, von Rom trotz der eingetretenen Blockade eine rasche Regierungsbildung und eine Weiterführung des strangulierenden Sparkurses zu fordern: Einseitig Forderungen zu stellen, diese Arroganz des Realitätsverlustes beherrscht Brüssel ohne Abstriche. B. IM OBERDORF GEMEINDERAT ZÜRICH

«Was sind denn gegrillte Brüsseler?» Das sind jene Würste in der EU Zentrale, die nach dem Erfolg der italienischen Wutwähler unter dem satirischen Protestkoch Grillo und dem BungaBunga-Chef-de-Service Berlusconi aus der Haut fahren. Absage an ein Prestigeprojekt … Doch statt das Verdikt der Wahlen zu akzeptieren, mischt sich die EU Kommission gleich mit Forderungen

nach einer brüsselkonformen Regierungsbildung in die inneren Angelegenheiten von Italien ein. Da wird glatt ignoriert, dass Mario Monti in der Rolle des Gessler – des Statthalters von Brüssel – durch Ernesto Grillo in der Rolle des Tell aus der demokratischen Legitimität geschossen wurde. Das Wahlresultat verwundert nicht: Die Völker haben genug vom Diktat Brüssels zur Rettung des «Euro», des Prestigeprojektes der «Classe EuroPolitique». Dass Professor Mario Monti als Vertreter der Schule der Monetaristen so hochkant gescheitert ist, hat seine Logik: Er setzte die Sparschraube an und ihm gelang dasselbe wie seinen

Gesinnungsgenossen in Griechenland, Spanien und Portugal: er drückte damit die Wirtschaft in die Rezession, die Arbeitslosigkeit in die Höhe und einen immer grösseren Teil der Bevölkerung ins Elend. … zum Preis der Verelendung Und genau das ist die Kehrseite des scheinbar schillernden «Euro». Weil es im Euro-Raum keine Nationalbanken mehr gibt, die eine selbständige Finanz- und Währungspolitik betreiben können und dies zur Abhängigkeit von Krediten und Spekulanten führt, betreibt man eine rigorose Sparpolitik – Steuern steigen massiv, Löhne werden zusammengestrichen, Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit

entlassen, welche die Menschen im Süden – von Griechenland bis Portugal – auf das Existenzminimum und darunter drücken. Damit wird die Sparpolitik zur Bekämpfung der Eurokrise zu einer eigentlichen Verelendungspolitik. Das Gegenstück dazu wäre das Eingeständnis, dass das «Europrojekt» nun einmal gescheitert ist. Doch wenn ein Prestigeprojekt auf dem Spiel steht, hört die Vernunft auf. Da verlieren die Europhoben den Realitätssinn und treiben lieber die Völker ins Elend, um die Integration in der EU noch vertiefen zu können. Das Beispiel der Wahlen in Italien zeigt: man hat in Brüssel rein gar nichts dazugelernt.

Vorankündigung Der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom Dienstag, 19. März 2013, 20.00 Uhr, Stadt Winterthur

LESERBRIEFE Nein zum neuen Familienartikel Ja, klar ich bin auch für eine vernünftige Familienpolitik! Wenn ich aber den neuen Familienartikel lese, kommen mir sehr viele Zweifel, ob das der richtige Weg ist. Der erste Abschnitt betrifft ja noch alle Familien, kommt aber unverbindlich daher. Nachher wirds konkreter, aber da sind die Familien, welche ihre Kinder selber betreuen, nicht mehr mit dabei. Jetzt geht es nur noch um Fremdbetreuung. Der Bund will einschreiten, wenn Kantone oder Gemeinden nicht das machen, was der Bund und seine Fachleute für richtig halten. Die Betreuung von Kindern wird vom Bund diktiert. Der Bund wird verschiedene Fachstellen errichten, sinnvolle und andere Projekte in Auftrag geben, Zertifizierungsprozesse und Beurteilungsnormen entwickeln, den Qualitätsstandard definieren. Die Kantone werden angehalten, Statistiken, Evaluationen und Umfragen zu machen. Der Bürokratismus lebe hoch! Einen Vorgeschmack haben wir ja bekommen mit dem bundesrätlichen Vorschlag, Grosseltern, Gottis und Tanten müssten zuerst einen Diplomlehrgang absolvieren, bevor sie sich fürs Kinderhüten engagieren. Der Familienartikel ist ein weiterer Abbau unseres bewährten Föderalismus. Der Bund befielt und die Kantone Gemeinden müssen umsetzen und bezahlen. Wenn Familienpolitik Bundessache wird, hat Eigeninitiative kaum mehr eine Chance. Innovative Ideen haben keinen Platz im Dschungel von bürokratischen Regeln, Verordnungen und Vorschriften. Wenn der Bund die Zügel mal in der Hand hat, wird sich auch die Wirtschaft aus der Familienpolitik verabschieden. Egal, ob die Plakatkinder lachen oder weinen, ich sage Nein zur Verstaatlichung der Familie. Margreth Rinderknecht, Kantonsrätin, Wallisellen

Lärmsanierung der Staatsstrassen – ohne wenn und aber! Gemäss Bundeserlass, gestützt auf das Umweltgesetz vom 7. Oktober 1983 und die Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986, hat der Kanton die Aufgabe, die Bevölkerung vor schädlichem oder lästigem Lärm zu schützen. Auch die Gemeinde Rafz kam in den Genuss der Überprüfung und somit alle Betroffenen, welche an einer Staatsstrasse wohnen. Da auch ich betroffen war von dieser Überprüfung und das Ganze als unverhältnismässig beurteilte, habe ich eine Anfrage an die Regierung gemacht. Ich wollte wissen, wie hoch die Verwaltungskosten sind in Bezug zu den sagenhaften Fr. 300.–, die an einen Eigentümer ausbezahlt werden, wenn dieser ein betroffenes Fenster saniert. Aufgrund der Antwort durch die Regierung ergibt sich folgendes Bild: Die Verwaltungskosten für Rafz betragen Fr. 14 200.–. Wie vorher bereits genannt, beträgt die Beteiligung an den Sanierungskosten Fr. 300.–. Der prozentuale Vergleich ist enorm: Verwaltungskosten 98 Prozent, Nutzen 2 Prozent. Was noch gravierender ist, dass für alle ländlichen Gemeinden insgesamt 140 Mio. Franken zur Verfügung stehen. Wenn man den Nutzen für ländliche Gemeinden auf 10 Prozent erhöht, sind die Verwaltungskosten satte 126 Mio. Franken und der Nutzen 14 Mio. Franken. Da stellt sich natürlich die Frage, ob das gerechtfertigt oder einfach nur ein Verhältnisblödsinn ist. Aber Auftrag ist Auftrag ohne Wenn und Aber, und dieser muss umgesetzt werden. Schliesslich sind es ja nur Steuergelder, die nicht zuerst verdient werden müssen, nein, man kann sie ja einfach einziehen und für mehrheitlich sinnlose Projekte verjubeln. Erich Bollinger, Kantonsrat, Rafz


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AGRARPOLITIK 2014–2017

Einheimische gesunde Produktion fördern – oder Grenzen für weitere Skandale öffnen? Die Diskussionen über den erneuten Lebensmittelskandal rund um undeklariertes Pferdefleisch zeigen, dass wir in der Schweiz an einer Wegkreuzung stehen. Wollen wir Schweizerinnen und Schweizer eine heimische, gesunde landwirtschaftliche Produktion von qualitativ hochwertigen Produkten, die entsprechend etwas kosten, oder wollen wir die sogenannte «Ökologisierung» weiter vorantreiben und dafür auf billigere Importprodukte mit allen dazugehörenden Problemen setzen? Die SVP erwartet insbesondere vom Schweizerischen Bauernverband, dass dieser die unbefriedigende Agrarpolitik AP 2014–2017 mit einem Referendum bekämpfen wird. Nur so wird die einheimische Nahrungsmittelproduktion nicht weiter geschwächt und die Bevölkerung kann über den Weg der Zukunft abstimmen. SVP. Bei der Nahrungsmittelproduktion und dem dazugehörenden Handel, insbesondere wenn keine Warenflusskontrolle existiert, bestehen stets erhebliche Risiken für Betrugsdelikte aufgrund des weltweiten wirtschaftlichen Preisdrucks bei diesen Produkten. Das aktuellste Beispiel ist der Pferdefleischskandal. Alle rufen nach strengen Kontrollen und bester Qualität. Dies ist bei der Schweizer Produktion mit dem damit verbundenen Qualitätssystem der Fall. Noch vor kurzem hat hingegen der Konsumentenschutz die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zum billigen Einkaufen über die Grenze aufgerufen. Mit der Übernahme des sogenannten Cassisde-Dijon Prinzips (einseitige Anerkennung der jeweils in einem europäischen Land anerkannten Produktionsstandards, d. h. das tiefste Qualitäts-niveau setzt sich durch) hat die Schweiz jedoch schon viel vom hohen Schweizer Qualitätsniveau verspielt. In unseren Einkaufsregalen stehen mittlerweile wässriger Schinken, mit Stärke versetzter Reibkäse, minderwertiger Fruchtsirup und verdünnter Apfelwein. Nicht zu vernachlässigen sind die Risiken der Schweiz durch eine zu starke Abhängigkeit von Importen auch in den Bereichen Futtergetreide und pflanzliches Eiweiss. Die Gefahr, dass es sich bei Importprodukten um genetisch veränderte Rohstoffe handelt ist gross. Die Schweiz wurde in der Vergangenheit von vielen Lebensmittel-Skandalen verschont oder war nur am Rande betroffen. Das hat sie unter anderem auch dem noch bestehenden Grenzschutz und dem Selbstversor-

gungsgrad von gegen 60 Prozent zu verdanken. Diese Errungenschaften gilt es zu erhalten und den Selbstversorgungsgrad mindestens beizubehalten (auch bei einer hohen Einwanderung), aber noch besser zu erhöhen. Die nun in den eidgenössischen Räten kurz vor dem Abschluss der Beratungen stehende Agrarpolitik AP 2014– 17 ist ein Schritt in die falsche Richtung. Statt die heimische Produktion und damit den Selbstversorgungsgrad der Schweiz zu stärken, wird vielmehr mit einer weitergehenden Ökologisierung und der Einführung von Landschaftsqualitätsbeiträgen die Produktionsbereitschaft für heimische Nahrungsmittel in Frage gestellt. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass es sich mehr lohnen soll, den Investitionsfranken in Ökomassnahmen zu investieren, statt in die Infrastruktur für die Produktion von Lebensmitteln. AP 2014–17 fördert Importe statt die heimische Produktion Für die SVP steht bei der AP 2014–17 die Sicherung und Erhaltung der Produktionsgrundlagen unserer Bäuerinnen und Bauern im Vordergrund und damit die Versorgung unseres Landes mit heimischen und gesunden Nahrungsmitteln. Zielsetzung hat zu sein, den heutigen Selbstversorgungsgrad der Schweiz mit qualitativ hochstehenden, marktnah produzierten Nahrungsmitteln mindestens aufrecht zu erhalten und wenn möglich auszubauen. Dies ist auch ökologisch sinnvoller, als wenn Landwirtschaftsprodukte importiert und über ganze Kontinente transportiert werden. Die in der Differenzbereinigung stehende AP 2014–17 ist ein fataler

Schritt in die falsche Richtung: weniger Produktion von Nahrungsmitteln in der Schweiz, dafür mehr Importe von Lebensmitteln, mit allen dazugehörigen Risiken, notabene. Falsche Zielrichtung auch beim Lebensmittelgesetz Aber nicht nur in der AP 2014–17 wird die heimische Produktion geschwächt, die Grenzen geöffnet und verstärkt auf Importe gesetzt, dies ist auch in folgenden Vorlagen, die alle in der Märzsession 2013 behandelt werden, der Fall: • Im Ständerat steht ein Prüfungsauftrag zur Behandlung an, der die vollkommene Liberalisierung im Bereich der «weissen Linie» der Milch will. • Die Revision des Lebensmittelgesetzes der Schweiz hat zum Ziel, den Handel über die Grenze auszudehnen und will daher die Angabe des Produktionslandes nicht mehr in jedem Fall berücksichtigen. • In der Swissness-Vorlage gibt es Kräfte, die für stark verarbeitete Produkte bloss einen Rohstoffanteil von 60 Prozent akzeptieren wollen und zudem bei Milch und Milchprodukten nicht einmal 100 Prozent des Gewichts des Rohstoffs Milch als erforderlich betrachten. Zusätzlich zu erwähnen sind die vielfältigen Versuche, neue Agrarfreihandelsabkommen zu unterzeichnen und damit den Import von Agrarprodukten auszubauen, sei dies mit der EU, mit China, mit den USA oder auch mit Indien. Schlussendlich kommt das Thema auch bei jeder WTO-Runde auf den Tisch und auch da sind die Forderungen klar: Abbau des Agrarschutzes

und vollständige Öffnung des Agrarmarktes. Die SVP fordert die Konsumentinnen und Konsumenten sowie den zuständigen Schweizerischen Bauernverband auf, sich im Interesse der einheimischen Landwirtschaft und damit im Interesse der Lebensmittelsicherheit zu positionieren. Mehr Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz oder mehr Importe? Die SVP fordert den Schweizerischen Bauernverband auf, gegen die geplante Agrarreform AP 2014–17 das Referendum zu ergreifen. Forderungen der SVP • Wir verlangen in einer dringlichen Interpellation vom Bundesrat Antworten im Hinblick auf die weitere Beratung der AP 2014–17 im Zusammenhang mit dem aktuellen Pferdefleischskandal. • Die SVP wird die jüngste Agrarreform im Parlament ablehnen. Zu falsch ist diese Revision aufgegleist. Massgebliche Verbesserungen zugunsten der produzierenden Landwirtschaft sind im Gesetz kaum mehr möglich. Daher verlangen wir vom zuständigen Bundesrat im Zusammenhang mit den Verordnungen rasch verbindliche Zusicherungen für die produzierende Landwirtschaft. Eine Ablehnung des Gesetzes ist kein Problem, dann gilt der Status Quo. • Wird das Gesetz trotz Widerstandes der SVP und bäuerlichen Gegenstimmen angenommen, erwartet die SVP vom Schweizerischen Bauernverband die Lancierung eines Referendums, das die SVP unterstützen würde. Die klare Schwerpunktverlagerung weg von der Produktion

hin zu ökologischen Leistungen und die damit einhergehende Reduktion des Selbstversorgungsgrads ist vom Schweizer Volk zu beurteilen und zu entscheiden. Die SVP erwartet die minimale Aufstockung des Rahmenkredits von 160 Millionen Franken und wird dieser von der Gesetzesrevision unabhängigen Finanzierungsvorlage zustimmen. Die SVP erwartet vom Ständerat, dass er die WAK-Motion zur Öffnung der «weissen Linie» ablehnt, da ein solcher Prüfauftrag nur zu weiterer Verunsicherung für Investitionsentscheide führt und in Anbetracht der aktuellen Diskussion rund um den Pferdefleischskandal nicht zu verantworten ist. Immerhin haben heute die Konsumentinnen und Konsumenten beim Konsum von Milch die Gewissheit, dass es sich um Schweizer Kuhmilch handelt, da der Import aufgrund der bestehenden Zölle mit Ausnahme der Freizone in Genf wirtschaftlich nicht lohnend ist. Die SVP fordert bei der Swissness-Vorlage im Lebensmittelbereich 80 Prozent Gewichtsherkunft, sofern die Produkte in der Schweiz ausreichend verfügbar sind. Bei Milch und Milchprodukten sind 100 Prozent des Gewichts des Rohstoffs Milch erforderlich. Bei der Revision des Lebensmittelrechts muss die Deklaration des Produktionslands für landwirtschaftliche Produkte unbedingt beibehalten werden. Im Gentechnikgesetz muss die Auslobung der gentechfreien Lebensmittel in der Schweiz besser verankert werden.

ENTMÜNDIGUNG DER ELTERN SCHREITET VORAN

Und der zweite Streich folgt sogleich ... Die gleichen Kreise, welche sich derzeit für einen neuen Artikel über die Familienpolitik in der Bundesverfassung stark machen, haben bereits den nächsten Streich vorbereitet. Vergangene Woche ging fast unbemerkt die Vernehmlassung zu einer neuen Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung zu Ende. Das Schema ist immer wieder das Gleiche: Der Bund soll eine «aktive Kin-der- und Jugendpolitik betreiben» und dazu umfassende Kompetenzen erhalten. Über die konkreten Folgen und Kosten schweigen sich die Behörden auch hier aus. MARTIN BALTISSER GENERALSEKRETÄR SVP SCHWEIZ

Staatskinder? Staatskinder? FamilienStaatskinder? Artikel NEIN FamilienArtikel NEIN Überparteiliches Komitee gegen die Verstaatlichung der Kinder, Postfach 8252, 3001 Bern

www.familienartikel-nein.ch

Wohin die Reise gehen soll, zeigen exemplarische Aussagen aus dem Vernehmlassungsbericht: «Die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen fordern hingegen eine verstärkte Rolle des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik» oder «Die Jugendlichen haben mehr Möglichkeiten und Chancen, die Orientierung an der Elterngeneration ist nicht mehr eine verlässliche Orientierungshilfe.» Kurz: Die Eltern, die Gemeinden und Kantone seien heute nicht mehr in der Lage, sich um die Kinder und Jugendlichen zu kümmern. Der Bund müsse rettend einspringen und solle deshalb mehr Kompetenzen erhalten. Er soll beispielsweise qualitative Standards einführen oder Mindestvorgaben formulieren und «in den wichtigen Bereichen der Kinder- und Jugendpolitik steuernd eingreifen». Es zeigt sich also auch hier das gleiche Muster wie beim Familienartikel. Beamte auf Bundesebene sollen besser wissen, welche Förderung die Kinder und Jugendlichen brauchen, als die Eltern.

Überparteiliches Komitee gegen die Verstaatlichung der Kinder, Postfach 8252, 3001 Bern

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Konsequente Verstaatlichung Mit dem Familienartikel soll ein bestimmtes Familienmodell vorgegeben

werden. Der Kinder- und Jugendartikel stellt als logische Folge sicher, dass der Bund sich umfassend um die Kinder und Jugendlichen kümmern kann. Die Entmündigung der Familien schreitet auf diese Weise kontinuierlich voran. Erschreckend ist dabei, wie konsequent und letztlich destruktiv gewisse Kreise diese Entwicklung betreiben und fördern. Die Familien werden schlecht gemacht. Die Kompetenz, sich um die eigenen Kinder zu kümmern, wird ihnen abgesprochen. Die Überforderung und Unfähigkeit der Eltern, aber auch der Gemeinden, werden als gegeben und allgegenwärtig angesehen. Sowohl im Familienartikel als auch im neuen Kinder- und Jugendartikel kommen die Eltern übrigens nicht vor. Dafür wird ihnen in der zweiten Nennung auf Seite 9(!) des 20-seitigen Vernehmlassungsberichts mit Bezug auf das Zivilgesetzbuch der Tarif durchgegeben: «Ist die Betreuung und Erziehung von Kindern und Eltern ungenügend und resultiert daraus eine Gefährdung des Kindeswohls, so sind die Behörden verpflichtet, dieser mit geeigneten Massnahmen zu begegnen. Mögliche Massnahmen bestehen zunächst und vorzugsweise in Form einer Ermahnung der Eltern, Pflegeeltern oder des Kindes oder durch Erteilung bestimmter Weisungen für die Pflege, Erziehung oder Ausbildung

und der Bestimmung einer geeigneten Person oder Stelle, der Einblick und Auskunft zu geben ist.» – Die Eltern als Gefahr für die Kinder, der Bund als Retter in der Not. Folgen bleiben im Dunkeln Es ist offensichtlich, dass auch im Zusammenhang mit der neuen Verfassungsgrundlage über die Kinder- und Jugendförderung in erster Linie ideologische Gesellschaftspolitik betrieben wird. Der Bund schanzt sich zusätzliche Kompetenzen zu, verschweigt aber erneut die wahren Absichten und die Folgen. Wie beim Familienartikel werden auch in diesem Fall wieder die Kostenfolgen verschleiert. Dazu heisst es im Vernehmlassungsbericht lapidar: «Die finanziellen und personellen Auswirkungen hängen davon ab, ob und in welcher Form der Gesetzgeber seine Kompetenzen umsetzen wird.» Nicht zuletzt deshalb dürften sich auch verschiedene Kantone negativ zum Verfassungsartikel geäussert haben. Die bestehenden Verfassungsgrundlagen reichen für eine vernünftige Politik, welche die Interessen der Kinder und Jugendlichen mit berücksichtigt, vollumfänglich aus. Eine weitere Zentralisierung und eine Entmündigung von Eltern, Gemeinden und Kantonen ist hingegen unerwünscht und abzulehnen.


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STADT ZÜRICH Fadegrad

Job-Teilet VON BRUNO SIDLER

In der letzten Sitzung des Zürcher Gemeinderates wurde wieder einmal ein Oldie aus dem sozialistischen Wunschkonzert dargeboten: In den schönsten Tönen wurde das Job-Sharing − also die Arbeits- und Verantwortungsteilung – für gewählte Vollämter in der Stadt bejubelt. Nach diesen sozialistischen Traumvorstellungen sollen Schulpräsidien, Friedensrichterämter, Stadtammannämter und Stadtratsämter doppelt besetzt werden können. Stellen sie sich das konkret vor. Die Stadt Zürich hat heute sieben Schulkreise mit sieben Präsidentinnen und Präsidenten, die mit Ihrer Verwaltung verantwortlich die Schulen in ihrem Kreis leiten. Nach dem SP-Vorstoss soll es dann möglich sein, dass 14 Präsidentinnen und Präsidenten sieben Schulkreise leiten können. Oder wäre es dann möglich, dass die einen Präsidien von einer Person allein und andere Präsidien von zwei oder mehr Personen geführt werden? Wie passiert dann die Aufteilung? Gibt es beim JobSharing immer nur halbe Stelleninhaber oder gibt es Viertels- und Dreiviertels oder Eindrittels- und Zweidrittels-Präsidenten? Diese wichtigen Fragen werden von den Postulanten nicht beantwortet. Praktikabel, in der Realität umsetzbar, ist das System nicht. Die Verantwortung in solchen Ämtern muss bei einer Person liegen. Sonst wäre das Teilzeit-System schon längst in linken Hochburgen verwirklicht. Aber funktionierende Beispiele gibt es nicht. Dass der Stadtrat das Postulat entgegennimmt, erstaunt ganz besonders. Gerade aus dieser Warte müsste man sich fragen, wie dann z. B. das Kollegialprinzip funktionieren soll. Es wäre doch spannend zu hören, wie man sich eine Sitzung in der Präsidentenkonferenz der Schule vorstellt, wenn 14 Präsidenten verantwortlich und lösungsorientiert über sieben Schulkreise palavern. Das gleiche gilt für den Stadtrat: Spannend zu wissen wäre, wie 18 Stadträte über die Belange von neun Departementen verhandeln würden. Die SVP glaubt an die Realität und votierte gegen diese utopische Idee. Leider genügten die Stimmen der echt Bürgerlichen nicht, um den Vorstoss abzulehnen. Die sogenannt Bürgerlichen aus der Mitte wollten wieder einmal zusammen mit den Sozialisten fortschrittlich sein und unterstützten das SP-Postulat.

Der Zürcher Bote • Nr. 9 • Freitag, 1. März 2013

AUS DEM ZÜRCHER GEMEINDERAT Ca(u)sa von Muralt: Geschenke erhalten nicht immer die Freundschaft Nach den zweiwöchigen Sportferien stand die 164. Sitzung des Gemeinderates an, wobei es um Behandlung von Vorstössen ging, die das Finanzdepartement betreffen. Behandelt wurde auch eine Motion von Mauro Tuena und Roland Scheck vom 25. Juni 2012, mit welcher der Stadtrat aufgefordert wird, das Schenkungsversprechen von Adelheid von Muralt aus dem Jahre 1997 betreffend die Liegenschaft an der Limmattalstrasse 123 in Zürich-Höngg aufzulösen. Eine Angelegenheit, welche sich seit rund 9 Jahren hinzieht und eine rechtliche und eine moralische Seite hat. SVEN O. DOGWILER GEMEINDERAT SVP KREIS 1+2

Vor über 25 Jahren beabsichtigte Adelheid von Muralt, ihre herrschaftliche Villa nach ihrem Ableben der Stadt Zürich zu schenken. Die Schenkung war mit der Auflage verbunden, dass die Casa von Muralt nach dem Eigentumswechsel als Gästehaus genutzt werden muss. Gemäss Art. 243 Abs. 2 OR bedarf ein Schenkungsversprechen über Grundstücke zur Gültigkeit der Schriftform und muss öffentlich beurkundet werden. Diesem Formerfordernis wurde am 26. September 1997, als zwischen den Parteien die Kirche noch im Dorf (oder eher die Villa noch in der Stadt Zürich) stand, nachgekommen. Seither ist viel passiert und von der anfänglichen Harmonie ist heute nichts mehr zu spüren. Verschiedene Ereignisse, unter anderem auch ein Parkplatzstreit, führten zum Zerwürfnis. Der endgültige Vertrauensbruch ist wohl aber im Verkauf der Nachbarvilla Tobelegg an eine Privatperson zu sehen. Die Stadt Zürich erhielt diese Liegenschaft vom früheren Besitzer mit der Auflage, das Grundstück im Inventar der Stadt Zürich zu belassen. Die Stadt Zürich setzte sich über diese Auflage aber hinweg und verkaufte die Villa drei Jahre später an eine Privatperson. Widerruf Schenkungsversprechen Das Vorgehen der Stadt Zürich im Zusammenhang mit der Liegenschaft Tobelegg weckte bei Adelheid von Muralt derart grosse Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit ihres Vertragspartners, dass sie ihr Schenkungsversprechen im Jahr 2004 kurzerhand widerrief. Daraufhin erhielt die Donatorin ein Schreiben vom Finanzdepartement wonach man den Widerruf des zweckgebundenen Schenkungsversprechens zwar bedaure aber dennoch respektiere. Gleichzeitig wurden ihr sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Casa von Muralt zurückgeschickt mit Ausnahme – und das ist der wesentliche Punkt dieses langjährigen Tauziehens – der Schenkungsurkunde. Diese liegt nach wie vor auf dem Notariat Höngg und darf erst durch eine entsprechende Weisung des Stadtrates herausgegeben werden. Haltung des Stadtrates Entgegen dem Schreiben des Finanzdepartements stellte sich der Gesamt-

stadtrat in der Vergangenheit auf den Standpunkt, dass das Schenkungsversprechen nach wie vor Gültigkeit habe und man ein solches nicht einfach widerrufen könne. Die Schenkungsurkunde wurde vom Stadtrat trotz verschiedener Anläufe von Adelheid von Muralt nicht ausgehändigt. Auch Unterstützungen von prominenten SVPVertretern wie Roger Liebi, Claudio Zanetti oder Christoph Mörgeli brachten nicht den gewünschten Erfolg. Man darf sich durchaus fragen, weshalb der Stadtrat seit neun Jahren auf stur stellt und auf der zukünftigen Vertragserfüllung beharrt. Die Haltung mag in rechtlicher Hinsicht noch vertretbar sein, nicht jedoch unter moralischen Gesichtspunkten: Einerseits hat das Finanzdepartement bereits im November 2004 den Widerruf schriftlich akzeptiert, andererseits ist es offensichtlich, dass die 85-jährige Donatorin ihre Herrschaftsvilla unter keinen Umständen der Stadt vermachen will. Motion vom Juni 2012 Mit einer Motion versucht nun die SVP der Stadt Zürich auf politischer Ebene den Streit zu schlichten, indem sie den Stadtrat auffordert, das Schenkungsversprechen aus dem Jahre 1997 aufzulösen. Freilich kann der Stadtrat als Vertreter der beschenkten Stadt Zürich das Schenkungsversprechen nicht auflösen; sie könnte aber auf die Schenkung verzichten, indem sie die Schenkungsurkunde an Adelheid von Muralt zurückgibt. Mit diesem Akt würde das Verpflichtungsgeschäft aufgelöst werden, sofern man rechtlich davon ausgeht, dass es sich vorliegend tatsächlich um eine Schenkung im Sinne von Art. 239 ff. OR handelt. Der Stadtrat hat Bereitschaft signalisiert, die Motion entgegen zu nehmen. Leider wurde das auf heute traktandierte Geschäft vom Gemeinderat vor Redaktionsschluss nicht mehr behandelt. Es bleibt zu hoffen, dass der Gemeinderat die Motion anlässlich einer der nächsten Sitzungen überweisen und der Stadtrat eine entsprechende Weisung erstellen bzw. die Schenkungsurkunde schlussendlich an die Donatorin aushändigen wird. Weshalb hierfür neun Jahre vergehen mussten und sogar eine SVPMotion nötig war, bleibt ungeklärt. Klar ist nach diesen Vorkommnissen hingegen, dass man die Stadt Zürich nicht voreilig beschenken sollte und dies – wenn überhaupt – nicht über ein Schenkungsversprechen sondern über eine jederzeit einseitig widerrufbare Verfügung von Todes wegen tun sollte.

Stadtratskandidat zu Gast Am Donnerstag, 21. Februar 2013 war Marco Camin zu Gast bei der SVPKreispartei Zürich 9 im Mercure Hotel Stoller. Er stand tapfer den Fragen der Mitglieder «Red und Antwort» und vergass in den zwei Stunden des Höcks auch nicht, seine bürgerlichen Ansichten zu betonen. Marco Camin (FDP) ist sicher kein SVPler, aber wegen fehlender Alternativen die einzige Wahl für eine mögliche bürgerliche Zusammenarbeit in der Stadt Zürich.

Parolen zur Volksabstimmung vom 3. März 2013 Vorlagen Stadt Zürich 1.

Bau einer zentralen Klärschlammverwertungsanlage auf dem Areal Werdhölzli, Objektkredit von 68 Millionen Franken

2.

Vormundschaftsbehörde, Neuorganisation zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gemäss übergeordnetem Recht, Änderung der Gemeindeordnung

en leer lass

3.

Stiftung für bezahlbare und ökologische Wohnungen, Grund-Kapital von 80 Millionen Franken (Umsetzung einer Volksinitiative)

NEIN

4.

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Stadtrates: Camin Marco

JA

LESERBRIEF Geringschätzung und Herabwürdigung des Bundespräsidenten Als Schweizer, der über sieben Jahre in West-Afrika und im europäischen Ausland gelebt und gearbeitet hat, fühle ich mich legitimiert, zum Artikel in der Auslandschweizer-Zeitung «Schweizer Revue» und einseitig linkslastigen Ausführungen Stellung zu beziehen. Vorab sei einmal festgehalten, dass Sie nur für eine Minderheit des Schweizer Volkes sprechen, und ich frage mich, woher Sie überhaupt die Berechtigung nehmen, in einer vom Steuerzahler finanzierten Zeitschrift der Ausländerorganisation Ihre persönliche Meinung zu äussern. Die von Ihnen vertretenen Ansichten sind für viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger (auch im Ausland) ein Affront ohnegleichen und entsprechen ziemlich genau denen des rot-grünen Spektrums in der Schweiz. Grosszügig bemessen besitzen diese Linksparteien keine 30 Prozent des Schweizer Wähleranteils. Die andern 70 Prozent sind dezidiert bürgerlich und nachweislich gegen jede Unterwerfung unter eine EU-Gesetzgebung eingestellt. Wie auch aus neutralen Kommentaren herauszulesen ist, goutieren diese Kreise Ihre Geringschätzung und den verächtlichen Ton in Ihren Kommentaren über unsern Bundespräsidenten überhaupt nicht. Wohlverstanden, wenn Sie Ihre Ansichten als «Tagesanzeiger»- oder «WOZ»-Journalistin publizieren, ist dies zu akzeptieren, aber keinesfalls in einer vom Bund finanzierten und eigentlich zur Neutralität verpflichteten offiziellen Zeitschrift, die mit Hilfe unserer Gesandtschaften an praktisch sämtliche im Ausland lebenden Schweizer verteilt wird. Diese auch in den Schweizer «Mainstream-Medien» verbreiteten linken Ansichten arten in unstatthafte Beeinflussungsversuche unserer Auslandschweizer aus. Ihre Rechnung haben Sie wohl aber ohne den Wirt gemacht! Eine Mehrheit unserer vielfach selbständigen und tüchtigen Mitbürger im Ausland werden solchen Beeinflussungsversuchen widerstehen (ich kenne einige von ihnen persönlich, sie sind meist SVPAuslands-Mitglieder) und finden Ihre Äusserungen schlicht und einfach «dégoutant». Ihre Beiträge triefen nur so von Ihrer unterschwelligen Feindschaft der SVP und unserem Bundespräsidenten Ueli Maurer gegenüber. Sie zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche von Ihnen und Ihren Gesinnungsgenossen verfassten Artikel. Ihre Strategie ist, die SVP und ihre Mandatsträger der Geringschätzung und Lächerlichkeit preiszugeben und als «ewiggestrige Abschottungspolitiker» hinzustellen. Sie schaffen es, selbst einen positiv begonnenen Punkt noch in eine negative Aussage umzumünzen. Beim

Leser soll der Eindruck entstehen, was für einen naiven, unmündigen Bundespräsidenten wir doch gewählt hätten, «der seine Mitarbeiter fragen müsse, ob es eine Möglichkeit gäbe, auf dieses Amt zu verzichten» oder «der Gottseidank eine gewisse Einsicht in die problematische Konstellation gezeigt und Aussenminister Didier Burkhater gebeten habe, an seiner Stelle bei zahlreichen Treffen im Ausland die Schweiz zu repräsentieren» (implizit zu verstehen: «da seine bescheidenen Fähigkeiten dazu nicht ausreichten»). Noch schlimmer treibt es Ihr neuer «Genosse» Jürg Müller. Er verwendet sogar das Wort «Trottel» und «Befehlsempfänger Blochers», «der verhöhnt worden sei wie kaum je ein Schweizer Politiker». Selbstverständlich wiederholt Ihr neuer «Sponti» Jürg Müller lediglich, was andere gesagt haben sollen. Der Rest der Kritik ist vernichtend. Er plappert mehr oder weniger das gesamte abgedroschene Register der Linken nach (zu verstehen als sein eigenes). Auch das Votum des erfolglosen einstigen Generalsekretärs des Militärdepartements, HansUlrich Ernst, kommt ihm zupass. Dass dieser einen Schwenker um 180 Grand gemacht hat und sich nun als Papagei der GSoA betätigt, vergisst er zu erwähnen. Vor einiger Zeit hat die «Weltwoche» einen bezeichnenden Beitrag über Hans-Ulrich Ernst und seinen Neid- und Vaterkomplex veröffentlicht. In Ihrem Editorial heissen Sie auch Jürg Müller mit Vorschusslorbeeren als «bekannten und profilierten Journalisten und profunden Kenner der Bundespolitik» überschwänglich willkommen. Obwohl er zuletzt beim Berner «Bund» gearbeitet habe, scheint es mir eher, als habe er seine Lehre bei Res Strehle vom «Tagesanzeiger» absolviert. Es täte Ihnen gut, des öfteren auch mal einen Blick in die «Weltwoche» zu werfen, um Ihren auf der linken Hälfte ausgeblendeten Horizont etwas zu erweitern. Sie könnten dann auch die andere Seite von Res Strehle kennen lernen. Es ist müssig, noch weitere Beispiele aufzuzählen. Wie gesagt, Ihre Geringschätzung und Herabwürdigung unseres Bundespräsidenten und der mit Abstand grössten Partei der Schweiz zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Beiträge. Andererseits stellen Sie Bundesrat Alain Berset (SP, welch ein Wunder), der unser Gesundheitswesen verstaatlichen möchte, als den grossen Problemlöser (und Erlöser) dar. Solche Einseitigkeit eines quasi-staatlichen Mediums ist unzulässig und bedarf einer Intervention von vorgesetzter Stelle. Robert Nieth, Walchwil ZG


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Der Zürcher Bote • Nr. 9 • Freitag, 1. März 2013

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Anschliessend Diskussion und Apero. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. sifa – SICHERHEIT FÜR ALLE Aktion gegen Kriminalität Postfach 23, 8416 Flaach www.sifa-schweiz.ch Email: info@sifa-schweiz.ch

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Ordentliche Generalversammlung 2013 Das anschliessende Referat (ab 21.15 Uhr) steht auch Gästen offen: Markus Gygax (Korpskommandant und Chef Luftwaffe a. D.) zum Thema «Milizarmee und Rückblick auf die Luftwaffe als Chef Luftwaffe» Freitag, 15. März 2013, 20.00 Uhr Landgasthof zur Krone, Kronenweg 2, 8332 Russikon

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Die Junge SVP Oberland-See freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme!

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Für Rückfragen: Simone Akermann, Präsidentin Junge SVP Oberland-See, akermann@jsvp-zh.ch


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VERANSTALTUNGEN Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

Der Zürcher Bote • Nr. 9 • Freitag, 1. März 2013

SVP-KANTONSRATSFRAKTION Kantonsrat / Fraktion Montag, 4. März 2013, 13.00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

SVP-STAMM Bezirk Bülach / Embrach Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10.30 bis 12.00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach. Bezirk Dielsdorf / Dielsdorf Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf. Bezirk Dietikon / Birmensdorf Jeden ersten Samstag im Monat, ab 10.00 Uhr, Restaurant Sonne, Luzernerstrasse, Birmensdorf. Bezirk Horgen / Oberrieden Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden. Bezirk Meilen / Küsnacht Jeden Sonntag von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht. Bezirk Pfäffikon / Weisslingen Jeweils am letzten Samstag im Monat, ab 10.30 Uhr, Nöggis Bierhanä, Neschwil. Bezirk Uster / Uster Jeden ersten Samstag im Monat, 11.00 bis 12.00 Uhr, Landgasthof Puurehuus, Wermatswil. Bezirk Winterthur / Seuzach Jeweils Sonntagmorgen, ab 10.00 Uhr, Café Meier, Seuzach: 7. April, 9. Juni, 4. August, 6. Oktober und 1. Dezember 2013. Junge SVP Kanton Zürich Jeden letzten Freitag im Monat, 20.00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet. Junge SVP Stadt und Bezirk Winterthur Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20.00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur. Stadt Winterthur / Seen Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Kafi Burehus, Winterthur-Seen. Stadt Winterthur / Wülflingen Jeweils Samstagmorgen, ab 11.00 Uhr, Restaurant Hirschen, Winterthur-Wülflingen. Stadt Zürich / Kreis 4 und 5 Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Holzschopf, Heinrichstr. 112, Zürich. Stadt Zürich / Kreis 6 Jeden ersten Montag im Monat, 19.00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich. Stadt Zürich / Kreis 11 Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant Felsenberg, Felsenrainweg 19, Zürich-Seebach. Stadt Zürich / Kreis 12 Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant Schwamendingerhuus (Schwamendingerplatz), Zürich-Schwamendingen.

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Wählen Sie am 3. März 2013

Marcel Marfurt als Statthalter für den Bezirk Pfäffikon Entscheidungsfreudigkeit und Durchsetzungsvermögen Verhandlungsgeschick, notwendige Diplomatie und Standfestigkeit

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Bezirk Affoltern / Hausen am Albis Montag, 11. März 2013, 20.00 Uhr, Restaurant Schönegg, Hausen am Albis, Generalversammlung. Bezirk Affoltern / Knonau Samstag, 29. Juni 2013, Besuch Museum Sasso San Gottardo. Weitere Informationen folgen. Anmeldungen: svpknonau@gmail.com oder Natel 076 771 20 60.

Bezirk Dielsdorf / Rümlang Samstag, 9. März 2013, 10.00 Uhr, Restaurant Sorriso, Glattalstrasse 182, Rümlang, 17. Politstamm. Nationalrat Prof. Dr. Christoph Mörgeli spricht zum Thema «Wer den Kampf scheut, schadet dem Frieden.» Bezirk Dietikon / Oetwil an der Limmat Donnerstag, 14. März 2013, 18.30 Uhr, Gemeindescheune, Oetwil an der Limmat, Generalversammlung. Bezirk Uster / Egg Mittwoch, 6. März 2013, 20.00 Uhr, Restaurant Hochwacht, Pfannenstiel, Generalversammlung mit Gastrednerin Kantonsrätin Barbara Steinemann zum Thema «Asyl-/Sozialmissbrauch» und «Initiative Härtefallkommission». Anschliessend an die Versammlung findet ein gemeinsames Abendessen statt. Junge SVP Oberland-See Freitag, 15. März 2013, 20.00 Uhr, Landgasthof zur Krone, Kronenweg 2, Russikon, ordentliche Generalversammlung 2013. Das anschliessende Referat (ab 21.15 Uhr) steht auch Gästen offen: Referat Markus Gygax (Korpskommandant und Chef Luftwaffe a. D.) zum Thema «Milizarmee und Rückblick auf die Luftwaffe als Chef Luftwaffe». Winterthur Stadt Donnerstag, 7. März 2013, 20.00 Uhr, Restaurant Freieck, Tösstalstrasse 287, Winterthur, Generalversammlung. Winterthur Stadt und Bezirk Sonntag, 7. April 2013, 10.30–16.00 Uhr, bei Christian Achermann AG, Rümikerstrasse 37, Winterthur-Hegi (vis-à-vis Media Markt), Jazz-Matinée mit der Togg Seven Jazzband. Eintritt frei. Festwirtschaft.

IMPRESSUM ISSN 1660–6701 Organ: Schweizerische Volkspartei des Kantons Zürich Erscheint jeden Freitag Abonnementspreis jährlich: Parteimitglieder Fr. 48.– Nichtmitglieder Fr. 58.– +2,5 % Mehrwertsteuer Redaktion: Reinhard Wegelin (rw.), Christoph Bähler (ba.) Tel. 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65 zb@svp-zuerich.ch SVP des Kantons Zürich Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf Inseraten-Annahme: print-ad kretz gmbh, Fredi Kretz Tramstrasse 11, Postfach, 8708 Männedorf Tel. 044 924 20 70, Fax 044 924 20 79 inserate@zuercher-bote.ch Inseratenschluss: Dienstag 17.00 Uhr Insertionspreis 95 Rp., Gelegenheitsinserate (private) mind. 20 mm, 2-spaltig, Fr. 30.– + 8 % Mehrwertsteuer Druck und Abonnementsdienst: Stutz Druck AG Einsiedlerstrasse 29, 8820 Wädenswil Tel. 044 783 99 11, Fax 044 783 99 22 info@stutz-druck.ch

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WEITERE VERANSTALTUNGEN

SVP-Frauen Stadt Zürich Montag, 6. Mai 2013, 19.30 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mitgliederversammlung. Donnerstag, 11. Juli 2013, 19.00 Uhr, Sommerhöck.

Vernissage und Apéro zur Ausstellung des Malers Konrad Flückiger (SVP), Oberembrach Freitag, 1. März 2013, 18.30–21.00 Uhr, Hotel Riverside, Spinnerei-Lettenstrasse, ZweidlenGlattfelden. Dauer der Ausstellung: 1. März bis 17. Mai 2013 (www.konrad-flueckiger.ch).

Montag, 26. August 2013, 19.30 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mitgliederversammlung.

MOTORRAD-CLUB SVP

Montag, 28. Oktober 2013, 19.30 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mitgliederversammlung.

Ausfahrten Sonntag, 26. Mai 2013, 1. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen.

Donnerstag, 28. November 2013, 19.00 Uhr, Adventsessen.

Sonntag, 23. Juni 2013, 2. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen.

WEITERE POLITISCHE VERANSTALTUNGEN Freitag, 22. März 2013, 20.00 Uhr, Oetwil am See, Referat von Nationalrat Hans Fehr zum Thema «Politik aktuell» im Anschluss an die Generalversammlung der SVP Oetwil a. S. Samstag, 23. März 2013, 9.00 Uhr, Gemeindehaus, Leubringen/Evilard BE, Generalversammlung der Offiziersgesellschaft Biel-Seeland mit Referaten von Regierungsrat HansJürg Käser, Armeechef André Blattmann und Nationalrat Hans Fehr. Montag, 25. März 2013, 20.00 Uhr, Alders Restaurant, Zürichstrasse 22, Aathal-Seegräben, Streitgespräch zu aktuellen politischen Themen mit Nationalrat Hans Fehr, SVP und Nationalrätin Jacqueline Badran, SP. Veranstalterin: SVP Bezirk Hinwil. sifa – Sicherheit für alle Samstag, 9. März 2013, 9.45–12.00 Uhr, Grossrats-Saal im Grossratsgebäude, Obere Vorstadt 10, Aarau, 8. sifa-Wintertagung. Major i Gst Marcel Kümin, Uetendorf/BE spricht zum Thema «Wehrpflicht: Fluch, Notwendigkeit oder Segen?» Anschliessend Diskussion und Apero. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Sonntag, 21. Juli 2013, 3. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen. Sonntag, 25. August 2013, 4. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen. Generalversammlung Freitag, 19. April 2013, 19.45 Uhr (Apéro 19.15 Uhr), Trichtenhausermühle, Trichtenhauserstrasse 60, Zollikerberg. Höcks Dienstag, 14. Mai 2013, 19.30 Uhr, 1. Höck. Restaurant Kreuz, Bergstr. 161, Horgenberg. Donnerstag, 13. Juni 2013, 19.30 Uhr, 2. Höck, Restaurant Riverside, Glattfelden/Zweidlen. Donnerstag, 11. Juli 2013, 19.30 Uhr, 3. Höck, Gibswiler-Stube, Tösstalstr. 466, Gibswil. Dienstag, 30. Juli 2013, 19.30 Uhr, 4. Höck, Besenbeiz Eichhof, Eichhof 361, Bachs (Treffen mit der SVP Neerach). Jahresschlusstreffen Freitag, 11. Oktober 2013, Restaurant Wallberg, Eichholzstrasse 1, Volketswil. Sommerreise Freitag, 2. August 2013 bis Sonntag, 4. August 2013. Weitere Angaben folgen.

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