4 minute read
Das neue Berufsbildungsgesetz
Das neue Berufsbildungsgesetz
Von Mindestvergütung bis Teilzeitausbildung
Advertisement
Mit der Erneuerung des Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll die berufl iche Ausbildung weiterhin att raktiv bleiben. Hier fi nden sich die wesentlichen Änderungen, die seit dem 1. Januar gelten.
Mindestvergütung für Auszubildende Für Auszubildende gibt es jetzt einen einheitlichen Mindestlohn. Lehrlinge, deren Ausbildung in diesem Jahr beginnt, erhalten im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung in Höhe von 515 Euro. Schritt weise werden die Einstiegsgehälter angehoben: bis 2023 auf 620 Euro. Die Mindestvergütung gilt für Auszubildende, die in einem nach dem BBiG oder der Handwerksordnung (HwO) geregelten Beruf ausgebildet werden. Allerdings haben Tarifverträge Vorrang vor der Mindestvergütung.
Neue Möglichkeiten bei der Teilzeitberufsausbildung Bereits seit 2005 besteht die Möglichkeit, die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Die Rahmenbedingungen werden mit der Novellierung deutlich fl exibilisiert. Neben Personen, die durch Kindererziehung oder Pfl ege von Angehörigen gebunden sind, können auf diese Weise zukünft ig auch Menschen mit Behinderungen, lernbeeinträchtigte Personen oder Gefl üchtete von einer Teilzeitausbildung profi tieren.
Stärkung der Weiterqualifi zierung Nach einer erfolgreichen Ausbildung kann man sich durch Fortbildungen weiterbilden und so zum Beispiel einen Meister erwerben. Diese Fortbildungen vergleichbar mit einem Studium sind der Weg zum berufl ichen Aufstieg. Kernstück der Novellierung sind die einheitlichen Abschlussbezeichnungen „Geprüft er Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Der Meister wird nicht abgeschafft , sondern durch die Verbindung mit internationalen Bezeichnungen gestärkt.
Gleichstellung erwachsener Auszubildenden Seit dem 1. Januar werden erwachsene Lehrlinge gleichgestellt hinsichtlich der Freistellung für und der Anrechnung von Berufsschul- und Prüfungszeiten.
Im Einzelnen bedeutet das: • Einmal in der Woche die Freistellung für einen ganzen Berufsschultag, wenn dieser mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten beinhaltet; an diesem Tag erfolgt dann keine
Rückkehr mehr in den Betrieb. • Bei einem weiteren Berufsschultag in der gleichen
Woche erfolgt eine Freistellung für den Berufsschulunterricht. Hier kann eine Rückkehr in den Betrieb erforderlich werden. • Eine Freistellung erfolgt auch in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen. • Schließlich besteht ein Anspruch auf Freistellung für den der schrift lichen Abschlussprüfung unmitt elbar vorangehenden Arbeitstag.
Du liebst Autos und Technik? Dann mach Deine Leidenschaft zum Beruf!
Starte Deinen Karriere-Motor bei einem der größten Automobilzulieferer der Welt! Spannende Aufgaben, persönliche Betreuung sowie vielfältige Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten erwarten Dich, egal ob im Praktikum, im dualen Studium oder bei der Ausbildung.
Mit mehr als 109.000 Mitarbeitern sind wir an 300 Standorten vertreten. In Augsburg entwickeln und produzieren wir für die internationale Automobilindustrie Abgassysteme auf höchstem technischem Niveau.
DUALES HOCHSCHULSTUDIUM MIT INTEGRIERTER AUSBILDUNG
Fahrzeugtechnik Maschinenbau Wirtschaftsingenieurwesen – Produktionstechnik Ausbildung zum/zur Industriemechaniker/-in Wirtschaftsingenieurwesen – Logistik BWL Ausbildung zur/zum Industriekauffrau/-mann Elektrotechnik Ausbildung zum/zur Elektroniker/-in für Betriebstechnik Mechatronik Ausbildung zum/zur Mechatroniker/-in
AUSBILDUNGSBERUFE
Industriemechaniker/-in Konstruktionsmechaniker-/in Elektroniker/-in für Betriebstechnik Fachkraft für Lagerlogistik Zerspannungsmechaniker/-in Industriekauffrau/-mann
Ausbildungsbeginn: 1. September eines jeden Jahres
INTERESSIERT? Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Faurecia Emissions Control Technologies, Germany GmbH, Human Resources, Herr Werner Greulich, Biberbachstr. 9, 86154 Augsburg oder werner.greulich@faurecia.com Fragen beantwortet Herr Greulich gerne telefonisch unter Tel. 0821 4103 9654
HAUPTZOLLAMT AUGSBURG Prinzregentenplatz 3, 86150 Augsburg Tel.: 0821/ 5012-136 www.talent-im-einsatz.de www.zoll.de
KURZPORTRÄT
Der Zoll ist für die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zuständig. Auch die Bekämpfung von Drogen-, Falschgeld-, Zigarett enund Waff enschmuggel sowie dem illegalen Tier- und Trophäenhandel ist tägliches Zoll-Business. Außerdem geht der Zoll auch gegen Schwarzarbeit vor. Denn es gilt faire und gerechte Bedingungen für alle zu schaff en, die ordnungsgemäße Anmeldung von Sozialversicherung zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Die Ausbildung beim Zoll erfolgt bei einem von 41 bundesweit verteilten Hauptzollämtern. Die Übernahmechancen nach der Ausbildung bzw. dem Studium sind durchweg hervorragend.
AUSBILDUNGSSTELLEN
Interessiert? Bitt e sende Deine Bewerbungsunterlagen entweder per E-Mail an bewerbung.hza-augsburg@zoll.bund.de WICHTIGES ZUR BEWERBUNG oder postalisch an Hauptzollamt Augsburg z.Hd. Monika Heß Prinzregentenplatz 3, 86150 Augsburg 16 | mein start Jetzt Karriere beim Zoll starten! in deutschland. für mehr gerechtigkeit du im team Bewerbungsschluss: 15.09.2020 für den Ausbildungsbeginn am 01.08.2021 • Mitt lerer Dienst: Zweijährige Ausbildung, die neben theoretischen Grundlagen auch praktisches Lernen in unterschiedlichen Dienststellen umfasst. Brutt overdienst während der Ausbildung: ca. 1.270 Euro. Nach bestandener Prüfung ist Mann bzw. Frau Zöllner/in. • Duales Studium für den gehobenen Dienst: Voraussetzung ist das Abitur oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Auch hier wechseln sich Th eorieund Praxisabschnitt e ab. Brutt overdienst während der Ausbildung: ca. 1.510 Euro. Nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung darf man sich Diplom-Finanzwirt/in (FH) nennen. • Verwaltungsinformatiker/in: Das duale Studium dauert drei Jahre und verbindet wissenschaft liche Erkenntnisse und Methoden aus verschiedenen Disziplinen miteinander. Dazu gehören z.B. Informationstechnologie, Recht oder Organisation. Bewerbung an: Generalzolldirektion, Direktion I Frau Lienkamp Gescherweg 100, 48161 Münster E-Mail: bewerbungen-vit@zoll.bund.de