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Das Jugendarbeitsschutzgesetz
Kurz erklärt: Das Jugendarbeitsschutzgesetz
5 REGELUNGEN, DIE JUGENDLICHE BESONDERS SCHÜTZEN
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Jugendliche stehen unter besonderem Schutz des Staates. Damit sie während ihrer Ausbildung nicht zu sehr beansprucht werden, gibt es das sogenannte Jugendarbeitsschutzgesetz (JARSCHG).
Wen betrifft das JARSCHG? Alle arbeitenden Jugendlichen, die zwischen 15 und 18 Jahre alt sind.
Wie lange darf ein Jugendlicher arbeiten? Die wöchentliche Arbeitszeit darf maximal 40 Stunden betragen, das bedeutet die tägliche Arbeitszeit liegt bei acht Stunden. Wer zwischen viereinhalb und sechs Stunden am Tag arbeitet, dem steht eine dreißigminütige Pause zu. Ab sechs Stunden beträgt die Pausenzeit mindestens 60 Minuten. Grundsätzlich liegt die Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr, allerdings gibt es in verschiedenen Branchen, wie in der Landwirtschaft oder in einer Bäckerei, Ausnahmeregelungen.
Wie viel Urlaub bekommt ein Jugendlicher? Der Urlaubsanspruch staff elt sich im JARSCHG nach dem Alter:
Im JARSCHG ist dabei nur der gesetzliche Mindestanspruch geregelt, der Betrieb kann dem Angestellten natürlich auch mehr Urlaub gewähren. Stichtag für den Urlaubsanspruch ist jeweils der 1. Januar. Wird der Auszubildende also beispielsweise am 20. April 17 Jahre alt, erhält er 27 Werktage Erholungsurlaub, da er zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt war.
Findet die Ausbildung nur im Lehrbetrieb statt ? Die Kombination aus Th eorie in der Berufsschule und Praxis im Betrieb ist deutschlandweit einzigartig. Insgesamt stehen dem Jugendlichen laut JARSCHG fünf Unterrichtsstunden zu, also damit ein Unterrichtstag pro Woche. Häufi g ist der Unterricht allerdings in Blöcken zusammengefasst. An Prüfungstagen und jeweils einen Tag davor müssen minderjährige Auszubildende von ihrem Arbeitgeber frei bekommen.
Sind gewisse Arbeiten für den Jugendlichen verboten? Da Jugendliche noch keine Erwachsene sind, schützt sie der Staat vor bestimmten Aufgaben. So sind laut dem JARSCHG gesundheitsgefährdende Arbeiten für Jugendliche verboten. Das gilt beispielsweise für Tätigkeiten, bei denen Jugendlichen außergewöhnlicher Hitze, Kälte und Nässe ausgesetzt sind oder gesundheitsschädlichem Lärm, gefährlichen Strahlen und Arbeitsstoff en. Auch Akkordarbeiten und Arbeiten, die Jugendliche sitt lich gefährden, sind nicht erlaubt.
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