Berner Wirtschaft Economie bernoise
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Heftmitte (herausnehmbarer Service-Teil): Der Weg ins Unternehmertum – neue Serie in Zusammenarbeit mit der Universität Bern Etabliertes Unternehmen Détachable au milieu de ce magazin: Les étapes de l’entrepreneuriat – nouvelle série en collaboration avec l’Université de Berne Entreprise établie
HANDELS- UND INDUSTRIEVEREIN DES KANTONS BERN Berner Handelskammer
B R E 9 W E eite S B T WET RS U O 9 C age N p CO
Inhalt
Editorial
6 Gold-Initiative schadet der
Exportwirtschaft Non à l’initiative nocive «Sauvez l’or de la Suisse
9 Leserwettbewerb
Concours des lecteurs
10 Raumplanung – Revision des Baugesetzes
14 HIV kritisiert Steuergesetz
revision 2016 L’UCI critique la «révision 2016 de la loi fiscale»
16 Freihandelsabkommen
Schweiz-China Les accords de libre-échange (FTA) revêtent de plus en plus d‘importance
19 Firmenportraits Sektion Biel-Seeland
22 Neueintritte/Agenda/Nashorn Special in Kooperation mit der Abteilung für Unternehmensführung und Entrepreneurship der Universität Bern (Prof. Dr. Artur Baldauf) Der Weg ins Unternehmertum
Etabliertes Unternehmen Les étapes de l’entrepreneuriat Entreprise établie
Titelbild
Das Freihandelsabkommen mit China ist für den Schweizer Aussenhandel das bedeutendste dieser bilateralen Abkommen seit jenem mit der Europäischen Union von 1972. Mehr dazu auf Seite 16.
Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser
Chers membres, chers lectrices et lecteurs,
Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien kämpfen immer wieder gegen zu viel Staat, für mehr Eigenverantwortung und für möglichst viel Gestaltungs- und Entwicklungsfreiheit. Diese Grundelemente eines liberalen Systems werden auf der politischen Ebene regelmässig und zunehmend in Frage gestellt. Beispiele für übertriebene staatliche Interventionen und zu einengende Regelungen gibt es viele. Aktuell schlagen wir uns mit dem Entwurf zur Revision des kantonalen Baugesetzes herum, welcher an Eingriffs tiefe kaum zu überbieten ist. Der Regierungsrat präsentiert in seiner Vorlage nicht einfach eine vernünftige Umsetzung der Bestimmungen des neuen Raumplanungsgesetzes, sondern will vielmehr ein Paket schnüren, welches die Eigentumsrechte massiv beschneidet und für den Kanton Bern auch wirtschaftlich schwerwiegende Konsequenzen hätte. Auch auf Bundesebene droht neues Ungemach: Im Rahmen der Volksabstimmung vom 30. November haben die Stimmbürger über nicht weniger als drei wirtschaftsfeindliche Volksinitiativen zu befinden. Mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung soll leichtfertig Steuersubstrat vernichtet, mit der ECOPOP-Initiative die durch die Masseneinwanderungsinitiative drohende Personalknappheit nochmals verschärft und zu guter Letzt mit der Goldinitiative die bisher erfolgreiche agierende Nationalbank in den politischen Würgegriff genommen werden, mit voraussichtlich dramatischen Folgen, insbesondere für die stark exportorientierten Unternehmen. Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, Sie auf unsere neue Kooperation mit Radio Bern 1 aufmerksam zu machen. Ab Herbst 2014 präsentiert der HIV eine neue Wirtschaftssendung, in welcher aktuelle Interviews mit Exponenten von Mitgliedsfirmen zu hören sind. Gesendet wird das Magazin immer mittwochs um 11.20 Uhr und in einer Wiederholung gleichentags um 18.40 Uhr. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Reinhören und natürlich eine angenehme Lektüre.
Les associations économiques et les partis bourgeois se battent encore et toujours contre trop d’intervention de l’Etat et pour plus de responsabilité individuelle. Ces éléments fondamentaux d’un système libéral sont régulièrement remis en question au plan politique. Il existe de nombreux exemples d’interventions étatiques exagérées. Actuellement, nous nous battons contre le projet de révision de la Loi cantonale sur les constructions qui peut à peine être dépassé en matière d‘intervention. En effet, dans son message, le Conseil-exécutif ne présente pas simplement une mise en œuvre raisonnable des dispositions de la nouvelle Loi fédérale, mais entend surtout ficeler un paquet restreignant considérablement les droits de propriété. De nouvelles turbulences menacent aussi au niveau fédéral: dans le cadre de la votation populaire du 30 novembre prochain, le Souverain doit se prononcer sur pas moins de trois initiatives populaires hostiles à l’économie. La suppression de l’imposition forfaitaire engendrerait non seulement des pertes de rentrées fiscales, mais surtout réduirait de manière inconsidérée les carnets de commandes pour nos entreprises. En outre, la pénurie de main-d’œuvre menaçante due à l’initiative sur l’immigration massive serait encore aggravée en cas d’adoption de l‘initiative ECOPOP. Enfin, cerise sur le gâteau, avec l’initiative sur l’or, la Banque nationale serait la victime d’une mainmise politique aux conséquences probablement dramatiques, en particulier pour les entreprises axées sur l‘exportation. Par cet éditorial, j’aimerais aussi profiter de l’opportunité qui m’est offerte de vous rendre attentifs à notre collaboration actuelle avec la radio «Bern 1». Dès cet automne, l’UCI présentera une nouvelle émission économique. L’émission sera retransmise tous les mercredis à 11h20 avec répétition le même jour à 18h40. Nous vous souhaitons beaucoup de plaisir à l’écoute de cette émission, mais aussi toujours bien sûr une agréable lecture de notre magazine. Dr Adrian Haas
Dr. Adrian Haas
Direktor Handels- und Industrieverein des Kantons Bern
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Directeur de l’Union du Commerce et de l’Industrie du Canton de Berne
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Hotel Schweizerhof Bern: Die ideale Meetingund Event Location an zentralster Lage Arbeit und Vergnügen sind die Gestaltungskräfte auf der Bel Etage des legen dären Hotel Schweizerhof Bern. Auf 800 m2 bietet das FünfsterneSuperiorHotel an Berns zentralster Lage 11 Räumlichkeiten für verschiedenste Anlässe wie Ta gungen, Seminare, Bankette und Feste. Dabei steht die Infrastruktur nach State oftheArt Technik im Einklang mit dem persönlichen ErstklassService und dem ausgezeichneten kulinarischen Angebot des Hauses.
hellen Meeting Rooms mit Tageslicht sind ideal für Team-Meetings von 2 bis 12 Personen. Die nach modernsten Bedürfnissen eingerichteten Räumlichkeiten werden sämtlichen Anforderungen an einen zeitgemässen Arbeitsplatz gerecht. Kulinarisch werden die Gäste der Bel Etage mit einer unerschöpflichen Auswahl an Speisen aus der exquisiten Schweizerhof-Küche verwöhnt. Die Speise- und Getränkekarte umfasst verschiedenste Arrangements für Apéros, Frühstück, Kaffeepausen, Lunch-Menüs oder Gourmet-Dinners. Vom Team-Meeting über die Generalversammlung bis hin zum internationalen Kongress ist das Schweizerhof-Team der richtige Ansprechpartner für unvergessliche Anlässe. Weihnachten feiern im zauberhaften Ambiente des Hotel Schweizerhof Bern
Seit 150 Jahren ist das Hotel Schweizerhof Bern das führende Haus in der Bundeshauptstadt und zieht anspruchsvolle Business-, Event- und Bern-Gäste an. Im FünfsterneSuperior-Hotel verschmilzt eine grandiose Tradition mit kontemporärem Flair, edlem Design und Service von Welt. Nach zweijähriger Umbauphase kehrte im Frühling 2011 mit der Wiedereröffnung eine Legende zurück. Das Haus bietet 99 stilvolle Zimmer und Suiten, die 800 m2 grosse Bel Etage mit 11 Sälen und Räumlichkeiten inklusive dem legendären Ballsaal Salon Trianon für Anlässe jeglicher Art, die mit 14 Gault-Millau-Punkten ausgezeichnete Jack’s Brasserie, die moderne Lobby-Lounge-Bar, die edle Cigar Lounge, der 500 m2 grosse luxuriöse THE SPA sowie die einzigartige Sky Terrace. Nicht zuletzt durch
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seine einmalige Lage – direkt beim Bahnhof Bern – besticht das Hotel Schweizerhof Bern als idealer Standort für Anlässe aller Art. Das Angebot wird jeweils exakt auf die individuellen Bedürfnisse angepasst. Erstklassige Bel Etage mit gastronomischen Highlights
Auf der Bel Etage (800 m2) des Hotel Schweizerhof Bern stehen elf Säle und Räumlichkeiten für verschiedenste Anlässe für bis zu 450 Personen zur Verfügung. Das Herzstück bildet dabei der 350 m2 grosse Salon Trianon. Der denkmalgeschützte Ballsaal mit eindrücklichen Deckenstuckaturen, imposanten Marmorsäulen und original nachgebildeten Kronleuchtern schafft eine einzigartige Atmosphäre für Konferenzen und Feiern. Die
Die Festlichkeiten rund um Weihnachten stellen eine besondere Gelegenheit dar, mit Mitarbeitenden, Geschäftspartnern oder Kunden auf das gemeinsame Engagement zurück zu schauen, einen Ausblick auf das kommende Jahr zu halten und mit einer festlichen Geste die Wertschätzung auszudrücken. Unsere eleganten und stilvollen Salons auf der legendären Bel Etage bieten das ideale Ambiente für die zauberhaften Festlichkeiten rund um Weihnachten. Sei es eine unvergessliche Weihnachtsfeier im privaten oder geschäftlichen Rahmen. Das erfahrene Bel Etage Team – mit Flair fürs Detail – strebt stets nach persönlichem Erstklass-Service und unterstützt professionell bei der Planung der unvergesslichen Feier. Hotel Schweizerhof Bern Bahnhofplatz 11 3001 Bern Telefon +41 31 326 80 80 Telefax +41 31 326 80 83 info@schweizerhof-bern.ch www.schweizerhof-bern.ch
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Der HIV präsentiert
Wirtschaft aktuell In Zusammenarbeit mit dem Handels- und Industrieverein des Kantons Bern strahlt Radio Bern 1 ab September 2014 wöchentlich die Wirtschaftssendung «Wirtschaft Aktuell» aus. Die Sendung beinhaltet ein 2-minütiges Gespräch zu einem aktuellen volkswirtschaftlichen Thema mit einer Persönlichkeit aus der Wirtschaft. In diesem neuen Gefäss soll das Verständnis der Bevölkerung für die Zusammenhänge in der Wirtschaft gefördert und ein Beitrag zu einem positiven Image der Unternehmerschaft geleistet werden. Neben generellen volkswirtschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Themen, werden im Rahmen dieser Sendereihe auch immer wieder aktuelle Ereignisse aufgegriffen oder anlassbezogen wichtige Firmen aus dem Kantonsgebiet portraitiert. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie zu den regelmässigen Hörern von «Wirtschaft aktuell» gehörten.
Facts zu Wirtschaft aktuell Sendedaten:
Ab September 2014 jeden Mittwoch um 11.20 Uhr, Wiederholung um 18.40 Uhr Frequenzen:
Die Sendungen können via Internet, via DAB+ oder auf UKW wie folgt empfangen werden: Stadt und Region Bern 97.7MHz Region Schönbühl 98.4MHz Region Burgdorf-Utzenstorf-Fraubrunnen 89.2MHz Region Thun-Kiesen-unteres Gürbetal 98.9MHz Region Münsingen 98.4MHz Archiv:
Wenn Sie eine Sendung verpasst haben, finden Sie auf unserer Website www.bern-cci.ch unter «Wirtschaft aktuell» den Link zu den bisher ausge strahlten Sendungen.
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Gastbeitrag
Gold-Initiative schadet der Exportwirtschaft Am 30. November 2014 stimmen wir über die Gold-Initiative ab. Diese will unsere Nationalbank in ein starres staatliches Korsett zwängen und ihr so die Unabhängigkeit nehmen. Das schadet insbesondere der Exportindustrie. Deshalb lehnt eine breite Allianz aus allen Parteien die Initiative entschieden ab! nur noch möglich, wenn die SNB gleichzeitig in enormen Umfang Gold hinzukaufen würde. Da dieses später nicht mehr verkauft werden dürfte, würde Gold nicht nur zum Klumpenrisiko, sondern es wäre der SNB faktisch nicht mehr möglich, ihre Geldpolitik zu normalisieren. Von Rudolf Minsch, Chefökonom des Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse. rudolf.minsch@economiesuisse.ch www.economiesuisse.ch
Nationalbank hat grossen Schaden abgewendet
Es ist gut möglich, dass die Nationalbank unter dem Regime der Gold-Initiative nie
zum Instrument der Wechselkursuntergrenze gegriffen hätte. Dabei hat diese, darin sind sich die Betroffenen und die Fachwelt einig, grossen Schaden von der Exportwirtschaft abgewendet. Nur mit einem Nein zur Gold-Initiative am 30. November sichern wir die Unabhängigkeit der Nationalbank und ermöglichen ihr auch in Zukunft eine Geldpolitik im Interesse von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Mehr unter www.goldinitiative-nein.ch.
Die Schweiz ist so gut durch die weltweite Finanz- und Schuldenkrise gekommen, wie kaum ein anderes Land. Dabei war die Situation auch in der Schweiz zeitweise dramatisch. 2011 wurde der Franken im Verhältnis zum Euro immer stärker. Innert kurzer Zeit wurden Schweizer Produkte im Ausland massiv teurer – für die Exportindustrie eine Katastrophe. Nur dank dem entschiedenen Eingreifen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) konnte Schlimmeres abgewendet werden. Seit September 2011 verteidigt die SNB erfolgreich die Kursuntergrenze von 1.20 Franken zum Euro. Das gab den Unternehmen die dringend notwendige Planungsicherheit. Gefährliches Verkaufsverbot
Dies war nur möglich, weil die Nationalbank rasch, konsequent und unabhängig handeln konnte. Mit starren Regeln wie sie die Gold-Initiative verlangt, wäre eine solche erfolgreiche Geldpolitik kaum mehr möglich. Die Initiative verlangt, dass die SNB jederzeit Goldreserven in der Höhe von mindestens 20 Prozent ihres Bilanzvolumens halten muss und diese nie mehr verkaufen darf. economiesuisse hat im Rahmen einer Publikation simuliert, was diese Regeln bedeutet hätten, wenn sie bereits vor Ausbruch der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 gegolten hätten. Das Resultat: Die Nationalbank hätte für fast 70 Milliarden Franken Gold kaufen müssen. Gerade wenn geldpolitisch entschlossenes Eingreifen gefordert wäre, würde sich die Initiative als grosses Hindernis erweisen. Devisenkursinterventionen, wie sie zur Durchsetzung der Wechselkursuntergrenze nötig waren, wären 6
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Votation populaire fédérale
Non à l’initiative nocive «Sauvez l’or de la Suisse» dans l’intérêt de notre économie (exportatrice) Ladite «Initiative sur l’or» sur laquelle devra se prononcer le Souverain suisse le 30 novembre 2014 restreindrait sensiblement la capacité d’agir de la Banque nationale. Un corset étatique aussi rigide pour la BNS placerait en particulier nos entreprises exportatrices devant de graves problèmes. Les associations économiques, et une large alliance de tous les partis politiques, s’engagent par conséquent dans la campagne des votations et rejettent l’initiative avec véhémence. Ce n’est que grâce à l’intervention de la Banque nationale au bon moment, soit en fixant en septembre 2011 une parité minimale entre le franc suisse et l’euro et en la défendant depuis lors avec succès, que notre pays a pu délicatement maîtriser la crise financière générale. Malgré le fait que la situation a été critique à court terme, et que l’industrie exportatrice s’est retrouvée devant des décisions difficiles à prendre, la Suisse a su surmonter rapidement ces insécurités. Aucun autre pays européen ne s’est retrouvé aussi vite à un tournant et, aujourd’hui, nous regardons en majeure partie l’avenir conjoncturel avec confiance.
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Il n’est pas question de renoncer à l’indépendance de la Banque nationale
La réaction rapide, conséquente et indépendante de la Banque nationale a été une nécessité urgente pour aider les entreprises à planifier de nouveau en toute sécurité, surtout dans le secteur de l‘exportation. Avec des règles rigides telles que celles proposées par l’Initiative sur l’or, une telle politique monétaire ne serait plus possible. C’est justement lorsque qu’une intervention déterminante en matière de politique monétaire serait requise, que cette initiative constituerait un grand obstacle. Des interventions sur le cours des devises telles que nécessaires pour imposer la parité minimale
entre le franc suisse et l’euro, ne pourraient plus être mises en œuvre que si la BNS achetait une énorme quantité d’or qu’elle ne serait toutefois plus autorisée à vendre par la suite. En cas d’acceptation de cette initiative, la Banque nationale perdrait son indépendance, et c’est justement cette indépendance, comme le confirment les milieux concernés et les spécialistes, qui a permis d’éviter des dégâts énormes dans le secteur de l’exportation. Ce n’est qu’en votant NON à l’Initiative sur l’or que nous permettrons à la BNS de mener aussi à l’avenir une politique monétaire intelligente dans l’intérêts des entreprises et des places de travail qu’elles représentent.
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Das IT-Unternehmen mit dem Extranutzen Seit 20 Jahren konzipiert und realisiert die Talus Informatik AG für öffentliche Verwaltungen, Energieversorgungsunternehmen und KMU exakt auf deren spezifische Anforderungen abgestimmte IT-Gesamtlösungen. Beim Berner Unternehmen stehen dabei seit der Gründung konstant der Kunde und dessen Bedürfnisse im Fokus – mit Erfolg. Wohl kein anderer Markt entwickelt sich seit Jahren so rasch wie jener der IT. Wer es als Unternehmen schafft, die Vorteile dieser rasanten Entwicklungen und technischen Quantensprünge in Kundennutzen umzumünzen, legt die Basis für langfristigen Erfolg. Das Berner IT-Unternehmen Talus Informatik AG fokussiert sich seit nunmehr 20 Jahren konsequent auf seine Kunden, für die es nachhaltige Lösungen mit Mehrwert und messbarem Nutzen schafft. Massgeschneiderte Branchenlösungen aus einer Hand Messbar wird dieser Nutzen zum Beispiel bei IT-Gesamtlösungen, auf die sich die Talus
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Informatik AG als Dienstleistungsunternehmen spezialisiert hat: Von der Analyse und Beratung über die Konzeption bis hin zur Umsetzung und zum Support hochstehender Produkte und Dienstleistungen erfolgt alles aus einer Hand. Das Kerngeschäft umfasst einerseits Branchenlösungen auf der Basis von ABACUS und CMIAXIOMA, der Geschäftsverwaltung mit integrierter Protokollverwaltung, und anderseits auf der Gesamtlösung NEST/IS-E. Diese Standardlösung wurde speziell für öffentliche Verwaltungen und Energieversorger entwickelt. Veredelung durch individuelle Softwarelösungen Sollen besondere Anforderungen abgedeckt werden, entwickelt die Talus Informatik AG individuelle Softwarelösungen, die auf marktführenden und offenen Standard-Plattformen wie Java, .Net oder anderen Microsoft-Technologien basieren und bestehende Softwarelösungen ergänzen, beziehungsweise veredeln. Zwei solche Beispiele individueller Lösungen sind Online-Reservationssysteme
und Online-Sitzungsvorbereitungen. Diese Eigenentwicklungen decken dank hoher Branchen- und Technologiekompetenz die spezifischen Anforderungen von öffentlichen Verwaltungen, Energieversorgungsunternehmen und KMU ab. High-Tech im Seeland Der Name des Unternehmens stammt übrigens aus der griechischen Mythologie: Talus war ein begabter und erfinderischer Handwerker – zwei Eigenschaften, die den Firmenalltag prägen. Im hauseigenen Rechenzentrum in Wiler bei Seedorf (BE), auf der Luftlinie zwischen Bern und Biel, werden auf innovative, kompetente und begeisternde Weise Kundenbedürfnisse erfüllt, übertroffen und damit Lösungen mit nachhaltigem Nutzen geschaffen. Ob für öffentliche Verwaltungen, Energieversorger oder KMU, die 75 Mitarbeitenden haben nicht nur Hard- und Software im Kopf, sondern sprechen auch den jeweiligen Fachjargon. Überzeugen Sie sich selbst!
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Wettbewerb
Concours
Gewinnen Sie in unserem Wettbewerb das Superior
Gagnez un Superior Notebook « LIFEBOOK U904 Ultra-
Notebook «LIFEBOOK U904 Ultrabook» von Fujitsu!
book » de Fujitsu !
Lesen Sie aufmerksam den Beitrag «Talus Informatik AG: Das IT-Unternehmen mit dem Extranutzen» auf der gegenüberliegenden Seite durch und beantworten Sie die untenstehende Wettbewerbsfrage. Auf den Gewinner wartet ein brandneues Fujitsu-Notebook offeriert von der Talus Informatik AG. Das FUJITSU LIFEBOOK U904 ist ein attraktives, voll ausgestattetes Ultrabook für Geschäftsleute. Das außergewöhnlich schlanke und leichte Design erlaubt Ihnen äußerst komfortables Reisen. Dank seinem superscharfen Bildschirm und vielen weiteren technischen Spitzenwerten belegt dieses Superior Notebook in aktuellen Tests jeweils Spitzenpositionen.
Lisez attentivement l’article « Talus Informatik AG: Das IT-Unternehmen mit dem Extranutzen » sur la page opposée et répondez à la question du concours ci-dessous. Un tout nouveau Fujitsu-Notebook offert par Talus Informatik SA attend le gagnant ou la gagnante. Le FUJITSU LIFEBOOK U904 est un Ultrabook attrayant et entièrement équipé pour professionnels. L’esthétique exceptionnelle et une épaisseur ultra-fine de 15,5 mm p our seulement 1,39 kg vous permet de voyager très confortablement. Ce Superior Notebook finit aux meilleures places dans tous les tests actuels.
Wettbewerbsfrage: Welches Jubiläum darf die Talus Informatik AG dieses Jahr feiern?
Question du concours: Quel jubilé est-ce que Talus Informatik SA fêtera cette année ?
❒ 5 Jahre
❒ 5 ans
❒ 10 Jahre
❒ 20 Jahre
❒ 10 ans
❒ 20 ans
Teilnahmebedingungen siehe Antwortkarte oder auf unserer Website www.bern-cci.ch/wettbewerb. Einsendeschluss für den
Vous trouverez les conditions de participation sur la carte-réponse ou sur notre site Internet www.bern-cci.ch/concours.
Wettbewerb ist der 30. Oktober 2014.
Date limite de participation au concours fixée au 30 octobre 2014.
Der Gewinner/die Gewinnerin erklärt sich ausdrücklich mit der Bekanntgabe seiner/ihrer persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Wohnort, Firma) auf der HIV-Webseite und im nächsten Magazin «Die Berner Wirtschaft» von Dezember 2014 einverstanden.
Le gagnant/La gagnante se déclare d’accord avec la publication de ses données personnelles (nom, prénom, entreprise, domicile) sur notre site Internet ainsi que dans la prochaine édition de notre bulletin « Économie bernoise » de décembre 2014.
Personelles
Diplomfeier EMBA in Integrated Management – Herzlichen Glückwunsch! Am 27. Juni 2014 wurden im Schloss Münchenwiler die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs EMBA mit Vertiefung in Integrated Management Bern – Fribourg diplomiert. Der vom Handels- und Industrieverein des Kantons Bern gestiftete Preis für die beste Gesamtleistung ging an Herrn Christoph Jäggi. Klassenfoto an der EMBA-Diplomfeier in Münchenwiler: Markus Hostettler, Adrian Pfister, Simon Hochuli, Christoph Jäggi, Roland Kammer, Thomas Baeriswyl, Mireille Andrey, Thomas Hadorn, Stefan Otziger, Stephan Roth, Alex Kunze und Simon Ryser (es fehlen: Reto Fuhrer und Thomas Käser)
Der Studiengang Executive MBA (EMBA) mit Vertiefung in Integrated Management, welcher von der Berner Fachhochschule (BFH) in Kooperation mit der Haute Ecole de Gestion de Fribourg (HEG) angeboten wurde, vermittelte den Absolventen praxisnah relevante Management- und Führungskompetenzen. Leider wird dieser Lehrgang in der bisherigen Form in Zukunft von der BFH nicht mehr angeboten. Anlässlich der diesjährigen Diplomfeier konnte die stellvertretende Direktorin des HIV, Sibylle Plüss, jedoch nochmals einen Preis für die beste Gesamtleistung vergeben. Der Handels- und Industrieverein gratuliert dem Preisträger, Christoph Jäggi, sowie allen erfolgreichen EMBA-Absolventen ganz herzlich und wünscht ihnen für die berufliche Zukunft viel Erfolg!
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Raumplanung
Die Revision des Baugesetzes oder der Griff in den eigentumspolitischen Giftschrank Der Regierungsrat hat bis am 26. September 2014 den Entwurf einer revidierten kantonalen Baugesetzgebung in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage geht weit über das hinaus, was das neue Raumplanungsgesetz von den Kantonen verlangt.
Von Adrian Haas, Direktor Handelsund Industrieverein des Kantons Bern adrian.haas@bern-cci.ch Revidiertes Raumplanungsgesetz als Grundlage – aber …
Am 1. Mai 2014 traten auf Bundesebene das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG), das in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 angenommen wurde, sowie die revidierte Raumplanungsverordnung (RPV) in Kraft. Hauptziel der revidierten Bestimmungen ist ein sorgsamerer Umgang mit dem Boden. Siedlungen sollen vorab nach innen weiter entwickelt werden, beispielsweise durch verdichtetes Bauen oder die Umnutzung von Brachen. Die Umsetzung der Revision ist Sache der Kantone. Sie zeigen in ihren Richtplänen auf, wie die Entwicklung nach innen erfolgen wird. Sie müssen zudem sicherstellen, dass ihre Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre entsprechen. Innert fünf Jahren muss diese Richtplanrevision nun bereinigt und vom Bundesrat genehmigt sein. Bis zur Genehmigung sind die Kantone grundsätzlich verpflichtet, die Schaffung neuer Bauzonen zu kompensieren (ähnlich der heutigen Wiederaufforstung von Wald). Weiter sollen die Kantone innert ebenfalls fünf Jahren neue Bestimmung zur Mehrwertabschöpfung bei Einzonungen (in der Höhe von mindestens zwanzig Prozent des Mehrwerts) erlassen. Tun sie dies nicht, dürfen nach Ablauf dieser fünf Jahre keine Bauzonen mehr ausgeschieden werden (auch nicht bei Kompensation). Das RPG verpflichtet also die Kantone, die Bauzonen gemeindeübergreifend festzulegen, einen Mehrwertausgleich einzuführen und die Verfügbarkeit von 10
Bauland zu fördern. Angeblich um diesen Anforderungen zu entsprechen, hat der Regierungsrat bis am 26. September 2014 einen Entwurf für eine revidierte kantonale Baugesetzgebung in die Vernehmlassung geschickt. Allerdings reicht der Vorschlag der Regierung weit über die Anforderung der neuen Bundesgesetzgebung hinaus und schlägt zudem in über 20 weiteren Bereichen Änderungen vor, die überwiegend gar nicht nötig sind. Schliesslich reist der Regierungsrat eine Grundsatzdebatte zur kantonalen und kommunalen Planungskompetenz vom Zaun. Die wichtigsten Punkte seien in der Folge kurz dargestellt und kommentiert. Fruchtfolgeflächen for ever
Fruchtfolgeflächen (FFF) sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders gut geeignetes, ackerfähiges Kulturland. Der Sachplan FFF des Bundes legt den Mindestumfang an FFF für die gesamte Schweiz und die Aufteilung auf die Kantone fest. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass dieser Mindestumfang dauernd erhalten bleibt. Für die Schweiz ist eine Mindestfläche von 438 560 Hektaren definiert. Davon muss der Kanton Bern eine Fläche von 82 200 Hektaren sicherstellen. Bisher hat er dies via Richtplanung getan. Nun schlägt der Regierungsrat ohne Not vor, die Regelung nicht nur – wie dies das Bundesrecht vorschreibt – für Einzonungen (das heisst dauerhafte Zuweisung von Nichtbauland in die Bauzone) sondern für alle Boden verändernden Nutzungen (auch für den temporären Kiesabbau!) inkl. landwirtschaftliche Bauten gesetzlich zu verankern. Insbesondere wird auch festgehalten, dass Fruchtfolgeflächen selbst in begründeten Fällen für bodenverändernde Nutzungen nur dann beansprucht werden können, wenn sie durch Auszonung gleichwertiger Flächen oder durch Bodenaufwertung kompensiert werden. Diese Kompensationspflicht wird übrigens im Rahmen der nächsten Revision des RPG sehr kontrovers diskutiert, weil sie die Flexibilität der Zonenplanung massiv einschränkt. Der Regierungsrat
nimmt quasi in vorauseilendem Gehorsam noch gar nicht erlassenes Bundesrecht vorweg. Über den Schutz der FFF hinaus wird schliesslich auch noch ein neuer Tatbestand eines zu schützenden «Kulturlandes» geschaffen, was nichts anderes bedeutet, als dass die Entwicklungsmöglichkeiten unseres Kantons nochmals eingeschränkt werden. Planungskompetenzen der Gemeinden in Frage
Der Regierungsrat stellt bei der künftigen Planungskompetenz von Kanton und Gemeinden Varianten zur Diskussion, ohne sich bereits festzulegen. Er nutzt damit die Gelegenheit, um eine politische Grundsatzdebatte über die Zuständigkeiten im Planungsbereich anzustossen. Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Debatte jedoch – mindestens aus der Sicht der Grundeigentümer und der Wirtschaft – eher um eine Nebensache. Bedeutend ist nämlich vorab die Frage, wie stark in die Freiheitsrechte der Bürger bzw. Eigentümer eingegriffen wird und weniger, ob der Eingriff durch eine kantonale oder kommunale, eine exekutive oder die legislative Behörde erfolgt. Horrible Bestimmungen zur Baulandverflüssigung
Der Regierungsrat schlägt zunächst vor, dass sich Grundeigentümer, die eine Umzonung möchten, vertraglich verpflichten, eingezontes Land innert Frist zu überbauen. Das tönt zwar nach Entscheidungsfreit der Eigentümer. Doch weit gefehlt: Das Gemeinwesen wird eine Einoder Umzonung nur dann vornehmen, wenn sich der Grundeigentümer nötigen lässt (vgl. dazu Art. 181 Strafgesetzbuch), neben der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertabgabe auch noch weitere (vertragliche) Verpflichtungen einzugehen. Die neuen Instrumente sehen vom Kaufrecht der Gemeinden, der automatischen Auszonung, über Lenkungsabgaben bis zur Enteignung alles vor. Ja man will sogar auf bestehende Baugebiete bzw. die entsprechenden Grundeigentümer losgehen und die Besitzstandsgarantie, ein Wesenselement unseres Rechtsstaates, Berner Wirtschaft 03 | 14
mit Füssen treten. Der eigentumspolitische Giftschrank wird hier definitiv geöffnet! In Art. 15a RPG werden die Kantone zwar aufgefordert, «in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Massnahmen zu treffen, die notwendig sind, um die Bau zonen ihrer Bestimmung zuzuführen, insbesondere bodenrechtliche Massnahmen wie Landumlegungen». Allerdings schreibt das neue Bundesgesetz den Kantonen die Massnahmen nicht im Detail vor, insbesondere nicht, dass sie eine Rechtsgrundlage für sämtliche denkbaren Eingriffe schaffen müssen. Der Bundesrat führt in seinen Erläuterungen sogar an, dass fiskalische Massnahmen in der Regel genügten. Man kann sich in diesem Zusammenhang auch fragen, ob der Markt denn nicht genügend Bauanreize bietet. Besteht nämlich Bevölkerungsdruck und damit ein öffentliches Interesse an einer Überbauung, so ist ja die Nachfrage nach Wohnraum entsprechend hoch und damit auch der monetäre Anreiz, das Grundstück zu überbauen. Umgekehrt nützen auch Massnahmen zur Baulandverflüssigung nichts, wenn aufgrund von Wachstumsschwäche die Nachfrage schwächelt. Überbordende Regelung der Mehrwertabschöpfung
Das neue Raumplanungsgesetz schreibt als bundesrechtliche Mindestvorgabe eine Abgabe für den Ausgleich planungsbedingter Mehrwerte von 20% für Einzonungen (das heisst erstmalige und dauerhafte Zuweisung von Land ausserhalb
der Bauzone zu einer Bauzone) vor. Der Regierungsrat will hier wesentlich weiter gehen, indem er sämtliche Planungsmehrwerte (nicht nur bei Einzonungen, sondern auch bei Auf- und Umzonungen innerhalb der Bauzone) erfassen, die Abgabesätze zwischen 30 und 50% variieren und zusätzlich den Kies- und Materialabbau mit einer Abgabe belegen möchte. Damit schiesst er auch hier weit über das notwendige Ziel hinaus. Unnötige Lenkungsabgaben bei Zweitwohnungen
In Erfüllung einer rot-grünen Motion, schlägt der Regierungsrat vor, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die (Tourismus-)Gemeinden eine so genannte Lenkungsabgabe für Zweitwohnungen erheben können. Einige Gemeinden (z.B. Lauterbrunnen) haben ohne die gemäss Staatsverfassung notwendige kantonale Grundlage unzulässigerweise bereits solche Reglemente in Erarbeitung. Inhaltlich geht es dabei um die Absicht, Zweitwohnungsbesitzer mit Abgaben zu drücken, für den Fall, dass sie ihre Wohnungen nicht an Dritte vermieten. In Tat und Wahrheit sind es jedoch reine Steuern (was das Bundesgericht bestätigt hat), die dann einfach bezahlt werden mit der wohl einzigen Folge, dass das Klima zwischen Einheimischen und Gästen unnötig vergiftet wird. Überdies wird das gegenwärtig in den eidgenössischen Räten diskutierte Zweitwohnungsgesetz zusätzliche Einschränkungen für Zweitwohnungsbe sitzer bringen, weshalb man sich auch deshalb mit weiteren Regulierungen zurückhalten sollte.
Nur teilweise notwendige Anpassungen aus der Praxis und der Rechtsprechung
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht gemäss Regierungsrat (in Tat und Wahrheit allerdings nur äusserst beschränkt!) aufgrund von in der Praxis und in der Rechtsprechung festgestellten Mängeln oder Lücken in der geltenden Gesetzgebung. Dies betrifft – immer gemäss Regierungsrat – namentlich die Regelungen zu den Spielflächen und Aufenthaltsbereichen, zur Erdbebenvorsorge (Erdbebenschutz für Neubauten und wichtige Altbauten auch in nicht Erdbeben gefährdeten Gebieten, als hätte jemand darauf gewartet!), zum Rechtsmittelverfahren, zur Planungszone, zu den Einkaufszentren, zu den übrigen besonderen Bauten und Anlagen – insbesondere den Hochhäusern – zur Überbauungsordnung in Zonen mit Planungspflicht, zur Regionalplanung, zu Abbau, Deponie, Transporte, zur Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder, zur Denkmalpflege, zum besonderen Landschaftsschutz und zum Bussenwesen sowie zur elektronische Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens. Fazit: So geht es nicht!
Aus der Sicht der Wirtschaft und der Hauseigentümer ist die Revision in der vorliegenden Form völlig inakzeptabel und muss grundlegend überarbeitet werden. Es gilt, vorab die (minimalen) Anforderungen ans neue Bundesrecht in einer Art und Weise zu erfüllen, dass die staatlichen Eingriffe möglichst gering gehalten werden. Sie sind ja ohnehin schon gross genug!
Mit dem neuen Baugesetz sollen Grundeigentümer noch stärker eingeschränkt werden – diesem staatlichen Aktionismus gilt es einen Riegel zu schieben.
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Révision de la Loi sur les constructions (LC)
Le Conseil-exécutif porte atteinte de manière disproportionnée aux libertés individuelles La révision partielle de la Loi fédérale sur l’aménagement (LAT) ainsi que l’Ordonnance sur l’aménagement du territoire (OAT) sont entrées en vigueur le 1er mai 2014. Eu égard à une utilisation plus économe des sols, les lotissements doivent avoir été tout d’abord développés vers l‘intérieur, par exemple en construisant de façon plus dense ou en changeant d’affectation les terrains en friche. Le projet du Conseil-exécutif bernois visant à mettre en œuvre cette révision va toutefois trop loin. La nouvelle LAT oblige les cantons à fixer les zones à construire au-delà des limites communales, à introduire une compensation de plus-value et à encourager la disponibilité des terrains à bâtir. Apparemment dans le but de satisfaire à ces exigences, le Conseil-exécutif a lancé en consultation jusqu’au 26 septembre 2014 une procédure de consultation sur un projet de révision de la législation cantonale sur les constructions avec de nombreuses prescriptions supplémentaires inutiles qui provoquent un débat de fond sur les compétences communales et cantonales en matière d’aménagement. Atteintes plus importantes aux libertés en projet
Concernant les futures compétences en matière d’aménagement, le Conseil-exécutif lance le débat sur des variantes sans s’avancer lui-même. Il profite ainsi de l’occasion de mener un débat politique de fond sur les compétences dans le domaine de l’aménagement du territoire. Toutefois, de l’avis au moins des propriétaires fonciers et des milieux économiques, il s’agit plutôt d’une question annexe. Le plus important est la question de savoir à quel point cela porte atteinte aux libertés des citoyens et/ou des propriétaires fonciers, et moins de savoir quelle autorité sera chargée de l’application. En voici quelques exemples: − Le Conseil-exécutif propose tout d’abord que les propriétaires fonciers qui souhaitent un changement d’affectation s’engagent par contrat à construire dans un délai imparti les terrains classés en zone à bâtir. Cela semble respecter la liberté de décision des propriétaires fonciers, mais il en est tout autre: la collectivité publique ne procédera à un classement en zone à bâtir ou à un changement d’affectation que si les propriétaires fonciers prennent encore 12
(d’autres) engagements par contrat en sus de la taxe sur la plus-value prescrite légalement. Étant donné que cette nouvelle réglementation doit également être appliquée aux zones à bâtir existantes, cela porte atteinte largement aux droits acquis de la propriété. − La nouvelle Loi sur l’aménagement du territoire prescrit en tant que consigne minimale au niveau du droit fédéral une taxe sur la plus-value de 20% en cas de classement en zone à bâtir. Le Gouvernement bernois veut aller encore beaucoup plus loin, en ce sens qu’il englobe l’ensemble des plus-values en matière d’aménagement du territoire (c.-à-d. pas seulement en cas de classement en zone à bâtir, mais aussi de changement d’affectation à l’intérieur d’une zone à bâtir), les taux de la taxe variant entre 30% et 50%, ainsi en plus qu’en taxant l’extraction de gravier et de matériaux. Cela dépasse grandement l’objectif visé. − En réalisant une motion route-verte, le Conseil-exécutif prévoit en outre de créer pour cela une base légale permettant aux communes (touristiques) de prélever une taxe d’incitation pour les résidences secondaires. Sur le plan du contenu, il s’agit de mettre la pression sur les propriétaires de résidences secondaires au cas où ils ne louent pas leurs logements à des tiers. En vérité, il s’agit tout simplement d’introduire un nouvel impôt. Un besoin d’agir existe certes, mais dans une mesure bien moindre
Selon le Conseil-exécutif, le législateur se voit contraint d’agir en raison de lacunes et de défauts constatés dans la pratique et dans la jurisprudence au niveau de la législation en vigueur. Il est possible que cela soit juste dans certains domaines, mais ce besoin d’agir n’est de loin pas aussi important que les propositions actuelles du gouvernement cantonal.
Les propositions actuelles du Conseil-exécutif menacent un grand nombre de projets de construction et limitent les possibilités de développement dans notre canton.
De l’avis des milieux économiques et des propriétaires fonciers, la révision est tout à fait inacceptable dans sa forme actuelle et doit être profondément remaniée. Il s’agit en premier lieu de satisfaire aux exigences (minimales) du droit fédéral de manière à limiter au strict nécessaire les interventions de l’Etat. Celles-ci sont déjà suffisamment importantes. Dans le cas contraire, le Canton de Berne risque – en faisant cavalier seul – de perdre du terrain sur d’autres cantons dans un autre domaine, parce qu’il restreint trop fortement lui-même ses propres possibilités de développement. Berner Wirtschaft 03 | 14
Special
September 2014
RIE E S E NEU rsität Bern
ive f) er Un ur Baldau d t i e it m . Ar t of. Dr enarb r P m ( m a In Zus Berne e d é t iversi r Baldauf) c l’Un e v a A r tu f. Dr. ation r o r o P b ( a l l En co
ÉRIE S E L EL NOUV
Der Weg ins Unternehmertum Schritt 4:
Etabliertes Unternehmen Les étapes de l‘entrepreneuriat Phase 4:
Entreprise établie In der Juni-Ausgabe (02/2014) des Magazins «Berner Wirtschaft» wurde aufgezeigt, welche Faktoren das Wachstum von Unternehmen im Rahmen der Expansion beeinflussen können. Entlang dieses Wachstumsprozesses sehen sich etablierte Unternehmen in anschliessenden Phasen mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert.
Dans l’édition de juin (02/2014) du magazine «Économie bernoise», nous avions montré quels facteurs peuvent influencer la croissance d’une entreprise en phase d‘expansion. Durant ce processus de croissance, des entreprises établies sont confrontées aux phases suivantes et à divers défis à relever.
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HANDELS- UND INDUSTRIEVEREIN DES KANTONS BERN Berner Handelskammer
Entwicklung der Geschäftsidee im Magazin Dez. – (04/13)
Business-Planung im Magazin März – (01/14)
Start-Up und Expansion
Etabliertes Unternehmen
im Magazin Juni – (02/14)
im aktuellen Magazin
Quelle: McKinsey & Company Inc., Planen, gründen, wachsen, 5. aktualisierte Auflage, 2010, S. 13
Die Schweiz erlebte in den vergangenen Jahren einen wahren ‹Gründungs-Boom›. Allein im ersten Halbjahr 2014 wurden mehr als 21 000 neue Unternehmen gegründet. Allerdings sind die Überlebensraten von solchen Start-Ups gering. Nur etwa 50% überleben die ersten fünf Jahre der Geschäftstätigkeit. Junge Unternehmen sehen sich deshalb mit der Herausforderung konfrontiert, laufend neues Wissen und Fähigkeiten zu generieren, um dadurch auch langfristig innovationsfähig zu bleiben, sowie substantielle Erträge und notwendiges Wachstum zu erzielen. Im vorliegenden Special-Beitrag wird deshalb die Bedeutung von organisationalem Lernen aufgezeigt und anhand eines konkreten Beispiels der betrieblichen Weiterbildung illustriert.
Ces dernières années, la Suisse a vécu une véritable «explosion de créations d’entreprises». Durant le seul premier semestre 2014, plus de 21 000 nouvelles entreprises ont ainsi vu le jour. Malheureusement, les chances de survie de telles entreprises sont faibles, et seulement 50% d’entre elles dépassent cinq années d’activités commerciales. Les jeunes entreprises se voient ainsi confrontées au défi de devoir générer en permanence un nouveau savoir et de nouvelles aptitudes, afin de demeurer innovatrices aussi sur le long terme et d’atteindre à la fois des revenus substantiels et la croissance nécessaire. Le présent article spécial entend donc démontrer l’importance de l’apprentissage organisationnel et l‘illustrer par l’exemple concret de la formation continue en entreprise.
Organisationales Lernen
beschreibt Anpassungs- und Änderungsprozesse, die Unternehmen durchlaufen um nachhaltige Wettbewerbsvorteile zu generieren. Durch das Erlangen von neuem Wissen ‹lernen› Unternehmen und passen ihr Verhalten über die Zeit hinweg den neuen Gegebenheiten an. Beispielsweise musste das Unternehmen Biketec AG in sehr jungen Jahren lernen, welches die genauen Bedürfnisse der Kunden in Bezug auf E-Bikes sind und wie der «Flyer» dementsprechend weiter entwickelt und erfolgreich vermarktet werden konnte (vgl. Praxisbeispiel der Ausgabe 02/2014 des Magazins «Berner Wirtschaft»).
Ledit apprentissage organisationnel décrit les processus de changements et d’adaptations que doit traverser une entreprise pour générer des atouts durables au plan de la compétitivité. Grâce à l’acquisition d’un nouveau savoir, les entreprises «apprennent» et adaptent au fil du temps leur comportement face à de nouvelles circonstances. Un exemple : durant ses toutes premières années, la société Biketec S.A. a dû apprendre quels étaient les besoins exacts des clients en matière de vélos électriques et comment les «Flyer» pouvaient être développés en conséquence et commercialisés avec succès (cf. exemple pratique dans l’édition 02/2014 du magazine «Économie bernoise»).
Der Lernprozess eines Unternehmens kann entlang von vier Schritten erfolgen. In einem ersten Schritt geht es darum, neues Wissen überhaupt erst zu generieren. Sobald neues Wissen vorhanden ist, stellt sich als nächstes die Frage, wie dieses Wissen innerhalb des Unternehmens weitergegeben wird. In einem dritten Schritt wird dieses Wissen dann von verschiedenen Personen interpretiert, wodurch unterschiedliche Informationen entstehen. Damit diese neuen Informationen im Unternehmen verbleiben und zu effektiven Lernprozessen führen, geht es in einem vierten Schritt darum, neues Wissen (langfristig) im Unternehmen zu verankern. In der nachfolgenden
Le processus d’apprentissage d’une entreprise peut avoir lieu en quatre phases: dans une première phase, il s‘agit tout d’abord de générer un nouveau savoir. Dès que cette démarche est accomplie, il se pose tout de suite la question de savoir comment transmettre ce nouveau savoir au sein même de l’entreprise. Dans une troisième phase, il faut tenir compte du fait que ce savoir est interprété par diverses personnes, et qu’il en résulte de fait des informations différenciées. Pour que ces nouvelles informations demeurent dans l’entreprise et conduisent à des processus d’apprentissage réels, il s’agit alors, dans une quatrième phase, d’ancrer ce nouveau savoir (à long terme)
Aneignung von Wissen / Formen des Lernens Acquisition du savoir / Formes d‘apprentissage Merkmal Facteur vorhanden/erfüllt? existant/rempli ? • Bestehendes Wissen Savoir existant 0 • Lernen aus Erfahrung Apprentissage par expérience 0 • Such-basiertes Lernen Apprentissage basé sur la recherche 0 … 0
Dokumentation des Wissens Documentation du savoir Merkmal Facteur vorhanden/erfüllt? existant/rempli ? • Speicherung & Wiederherstellung Mémorisation & rétablissement 0 • «Knowledge Management» Gestion des connaissances 0 • Organisationales «Gedächtnis» Mémoire organisationnelle 0 … 0
Organisationales Lernen Apprentissage organisationnel
Weitergabe des Wissens Transmission du savoir Merkmal Facteur vorhanden/erfüllt? existant/rempli ? • Unternehmensorganisation Organisation d‘entreprise 0 • Anreizsysteme Systèmes d‘incitation 0 • Kommunikationstechnologie Technologie de communication 0 … 0
Interpretation der Informationen Interprétation des informations Merkmal Facteur vorhanden/erfüllt? existant/rempli ? • Kognitive Strukturen Structures cognitives 0 • Informationskapazität Capacité à informer 0 • Informationsqualität Qualité des informations 0 … 0
Développement d’une idée commerciale Magazine Déc. – (04/13)
Planification des affaires
Start-Up et expansion
Magazine Mars – (01/14)
Magazine juin – (02/14)
Entreprise établie Magazine actuel
Source: «McKinsey & Company Inc., Planen, gründen, wachsen», 5e édition actualisée, 2010, S. 13
Grafik sind die vier genannten Schritte dargestellt und für jeden Schritt ist eine Auswahl zu beachtender Merkmale angeführt. Diese Merkmale bieten Unternehmerinnen und Unternehmern die Gelegenheit, aktuelle und zukünftige ‹Lern-Prozesse› ihres eigenen Unternehmens kritisch einschätzen zu können. Die Aneignung von Wissen kann durch verschiedene Formen des Lernens erfolgen. So verfügen Unternehmerinnen und Unternehmer in der Regel über viel Wissen und Erfahrung in der Industrie und über die Märkte in denen sie tätig sind. Nick Hayek war beispielsweise bereits seit einigen Jahren in der Swatch Gruppe tätig und mit der innovativen Kultur sehr gut vertraut, ehe er 2010 Präsident der Konzernleitung wurde und damit massgeblich die Lernprozesse des Unternehmens zu steuern begann. Unternehmerinnen und Unternehmer können aber auch gezielt bestimmte Informationen zu unternehmerischen Herausforderungen suchen und sich notwendiges Wissen selber aneignen bzw. sie können dafür sorgen, dass sich ihre Mitarbeitenden entsprechend weiterbilden (siehe dazu das Praxis-Beispiel weiter unten). Nachdem sich ein Unternehmen neues Wissen angeeignet hat, gilt es, dieses innerhalb des Unternehmens zu verteilen. Bei der Weitergabe des Wissens kommen verschiedene Faktoren zum Tragen. Die (Aufbau-) Organisation, vorhandene Anreizsysteme sowie Kommunikationstechnologien haben Einfluss darauf, ob neues Wissen zwischen den verschiedenen Personen zielgerichtet und effizient weitergegeben wird. Viele Unternehmen greifen zu diesem Zweck auf interne Kommunikationsplattformen (Intranet) zurück, bei denen Mitarbeitende zu bestimmten Themenbereichen individuelle Erfahrungen und Wissen mit anderen Mitarbeitenden teilen können. In einem dritten Schritt hängt der Lernprozess eines Unternehmens massgeblich von der individuellen Interpretation der Informationen ab. Dabei kommt die persönliche Wahrnehmung des jeweiligen Individuums zum Tragen. Unterschiedliche Charaktereigenschaften führen dazu, dass gleiches Wissen von mehreren Personen unterschiedlich interpretiert wird, wodurch verschiedene Informationen entstehen. Die Dokumentation des Wissens ist schliesslich entscheidend dafür, ob neu gewonnenes Wissen im Unternehmen verbleibt und damit auch langfristig erfolgswirksame Lernprozesse begünstigt. Der grösste Teil an neu gewonnenem Wissen existiert in Form von sog. ‹weichen› Informationen. Diese umfassen jenes Wissen, welches in den Köpfen der Unternehmerinnen und Unternehmern sowie sämtlichen Mitarbeitenden gespeichert ist. Die Lernfähigkeit von Unternehmen hängt entscheidend davon ab, wie gut es gelingt, dieses implizite Wissen (intellektuelles Kapital) der einzelnen Mitarbeitenden in explizite Informationen zu transferieren und in den Strukturen (‹Gedächtnis›) der Organisation zu verankern. Vor allem grössere, forschungsintensive Unternehmen wie z. B. Roche oder Novartis betreiben zu diesem Zweck eigene Standorte, die ausschliesslich Forschungszwecken und damit der Speicherung von implizitem Wissen dienen. Auch das Solartechnik-Unternehmen Meyer Burger AG hat 2010 in Thun einen solchen
dans l’entreprise. Le graphique ci-après illustre les quatre démarches décrites et fournit un choix de facteurs à respecter. Ces facteurs fournissent aux entrepreneuses et entrepreneurs l’occasion d’apprécier de manière critique les «processus d’apprentissage» actuels et futur de leur propre entreprise. L’acquisition du savoir peut avoir lieu via différentes formes d‘apprentissage. C’est ainsi qu’en règle générale, des entrepre-
neuses et entrepreneurs disposent d’un grand savoir et d’une grande expérience dans le domaine industriel et sur les marchés où ils opèrent. Nick Hayek, par exemple, était déjà actif depuis plusieurs années au sein du groupe Swatch et donc très bien au fait de la culture innovatrice, d’autant plus qu’il a été nommé président de la direction du groupe en 2010 et a commencé ainsi à piloter de manière déterminante les processus d’apprentissage de l‘entreprise. Les entrepreneuses et entrepreneurs peuvent également rechercher de manière ciblée des informations précises sur des défis entrepreneuriaux et acquérir par eux-mêmes le savoir nécessaire et/ou veiller à former leurs collaboratrices et collaborateurs en conséquence (cf. exemple ci-après). Lorsqu’une entreprise a acquis un nouveau savoir, il s’agit alors de le répartir au sein de l‘entreprise. La transmission du savoir est assujettie à différents facteurs. L’organisation (structurelle), les systèmes d’incitation existants ainsi que les technologies de l’information ont une influence sur la transmission ciblée et efficace du nouveau savoir entre les diverses personnes. Dans ce but, nombre d’entreprises recourent à des plates-formes de communication internes (Intranet), où leurs employés peuvent échanger entre eux un savoir et des expériences individuelles sur des sujets déterminés.
Dans une troisième phase, le processus d’apprentissage d’une entreprise dépend fortement et individuellement de l‘interprétation des informations. L’aptitude personnelle joue ici un grand rôle. En effet, différents traits de caractère font que le même savoir est interprété justement différemment par plusieurs personnes, et il en résulte aussi des informations différentes. Enfin, la documentation du savoir est déterminante pour conserver le savoir acquis dans l’entreprise et ainsi favoriser sur le long terme des processus d’apprentissage efficaces et couronnés de succès. La majeure partie du savoir nouvellement acquis existe sous forme d’informations dites «subjectives». Celles-ci englobent tout le savoir mémorisé dans les têtes des entrepreneuses et entrepreneurs, mais aussi dans celles de l‘ensemble de leurs collaboratrices et collaborateurs. La capacité d’apprentissage d’une entreprise dépend de manière décisive de son aptitude à transférer ce savoir implicite (capital intellectuel) de chaque individu en informations explicites et à l’ancrer dans les structures («mémoire») de l’organisation. Dans ce but, ce sont surtout des entreprises de plus grande taille axées sur la recherche telles que Roche ou Novartis qui exploitent de propres sites consacrés exclusivement à la recherche et destinés à mémoriser le savoir implicite. Un autre exemple est l’entreprise Meyer Burger S.A., spécialisée en techniques solaires, qui a mis sur pied en 2010 à Thoune un tel «Campus» sous forme de nouveau centre technologique.
‹Campus› in Form eines neuen Technologiestandorts initiiert. Für etablierte Unternehmen ist organisationales Lernen zentral, denn dadurch gelingt es, auf Veränderungen im Marktumfeld zu reagieren und neue unternehmerische Chancen zu nutzen. Dies ist insbesondere bei innovationsorientierten Unternehmen eine wesentliche Voraussetzung für das langfristige Bestehen und das Erreichen von nachhaltigen Wettbewerbsvorteilen. Anhand der «Boss Repro AG Bern» wird ein Beispiel des organisationalen Lernens in Form betrieblicher Weiterbildung illustriert.
Die 1975 gegründete Boss Repro Bern AG («bossbern») ist ein Berner Generalunternehmen im Bereich der Druckindustrie. Aktuell beschäftigt das Unternehmen 29 Mitarbeitende und wird von Stephan Boss in zweiter Generation geführt. Die Geschäftstätigkeiten der Boss Repro Bern AG lassen sich in vier strategische Geschäftsbereiche unterteilen: Digitaler Offset-Druck, Werbetechnik, Ausstellungsstrukturen und CAD-Plotservice (für Architekten, Ingenieure und Zeichner). Die gesamte Druckindustrie erlebte in den vergangenen Jahren weltweit einen erheblichen strukturellen Wandel. Gemäss Branchenstudien haben insbesondere «die zunehmende Substitution von Druckmedien durch das Internet sowie Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf das Kauf- und Leseverhalten der Bevölkerung in den letzten zehn Jahren zu einem Rückgang des Druckaufkommens und einer starken Reduzierung der Arbeitsplätze in der Druckindustrie geführt.» Gleichzeitig bietet eine erhöhte Markttauglichkeit neuartiger Technologien Zugang zu neuen unternehmerischen Chancen für Unternehmen in dieser Branche. Namentlich der 3D-Druck erlebte in den letzten Jahren beachtlichen Aufschub und eröffnet etablierten Unternehmen im Druckbereich zahlreiche Marktchancen in neuen oder bestehenden Geschäftsfeldern. Im Architekturbereich können mit der neuartigen 3D-Drucktechnologie beispielsweise computer-gestützt Modelle und Prototypen erstellt werden. Die Boss Repro AG Bern, welche unter anderem auch im Architekturbereich tätig ist, hat diese Möglichkeit als unternehmerische Chance erkannt. Um neue Geschäftstätigkeiten im Bereich des 3D-Drucks konkret zu prüfen hat Stephan Boss, Inhaber und Geschäftsführer von «bossbern», ein Weiterbildungsprogramm an der Universität Bern absolviert. Im Rahmen der zweiten Durchführung des «CAS in Entrepreneurship» der Abteilung Unternehmensführung hat er in Form seiner Zertifikatsarbeit eine spezifische Machbarkeitsstudie für die Boss Repro Bern AG im Geschäftsbereich des 3D-Drucks erarbeitet. In diesem Rahmen konnten Stephan Boss und sein Team auf zahlreiche erfahrene Coaches zurückgreifen, welche die zielgerichtete Konzeption der Machbarkeitsstudie programmbegleitend unterstützt haben. Das Ergebnis dieser Arbeiten war im Anschluss eine massgebende Grundlage bei der strategischen Entscheidfindung innerhalb der Boss Repro Bern AG. Weiterführende Links und Tools: • Aktuelle Blogs und Beiträge zum Thema : www.solonline.org • Weitere Informationen zum CAS in Entrepreneurship der Universität Bern: www.entrepreneurship.unibe.ch • Website von bossbern: www.bossbern.ch
Pour des entreprises établies, cet apprentissage organisationnel est fondamental, car il permet de réagir aux fluctuations du marché et d’exploiter de nouvelles chances. Cela constitue en particulier une condition sine qua non essentielle pour des entreprises axées sur l’innovation si elles veulent exister à long terme et acquérir des atouts concurrentiels durables. L’exemple de la société Boss Repro S.A. à Berne illustre bien l’apprentissage organisationnel sous forme de formation continue en entreprise.
Fondée en 1975, la société Boss Repro Bern S.A. («bossbern») est une entreprise générale bernoise active dans le domaine de l‘industrie typographique. Elle emploie actuellement 29 collaboratrices et collaborateurs et est dirigée par Stephan Boss de la deuxième génération. Les activités commerciales de la société Boss Repro Bern S.A. sont divisées en quatre secteurs stratégiques: impression offset numérique, technique publicitaire, structures d’expositions et services d’impression CAO (pour architectes, ingénieurs et dessinateurs). Ces dernières années, toute l’industrie typographique mondiale a traversé un changement structurel considérable. Selon des études réalisées dans cette branche, cela résulte essentiellement de la «substitution croissante des médias imprimés par Internet ainsi que des effets de l’évolution démographique sur le comportement de la population en matière d’achats et de lectures durant la dernière décennie, qui ont provoqué le recul de la productivité et une forte réduction des places de travail dans l’industrie typographique». Par la même occasion, une commercialisation accrue de technologies d’un nouveau genre sur les marchés offre aussi de nouvelles chances et opportunités aux entreprises de la branche. L’impression 3D, notamment, a bénéficié d’un essor considérable ces dernières années et offert de nombreuses opportunités sur les marchés, nouveaux ou déjà existants, aux entreprises établies dans le domaine de l’impression. Dans le secteur de l’architecture, par exemple, la technologie d’impression 3D d’un nouveau type permet la conception assistée par ordinateur (CAO) de maquettes et de prototypes. La société Boss Repro S.A. Bern active, entre autres, aussi dans le domaine architectural, a pris conscience de cette possibilité en tant que chance pour l’entreprise. Stephan Boss, propriétaire et gérant de «bossbern», a suivi un programme de formation continue à l’Université de Berne, afin d’examiner concrètement de nouvelles activités commerciales dans le domaine de l’impression 3D. Dans le cadre de la deuxième réalisation du programme «CAS in Entrepreneurship» de la section de conduite des entreprises, il a élaboré sous forme de mémoire de certificat une étude de faisabilité spécifique pour la société Boss Repro Bern S.A. dans le domaine commercial de l’impression 3D. Dans ce cadre, Stephan Boss et son équipe ont pu faire appel à de nombreux coachs expérimentés qui ont soutenu en cours de programme la conception ciblée de cette étude de faisabilité. Par la suite, le résultat de ces travaux a constitué une étude de base déterminante pour la prise de décisions stratégiques au sein de la société Boss Repro Bern S.A. Autres liens et outils: • Autres informations sur le programme «CAS in Entrepreneurship» de l’Université de Berne: www.entrepreneurship. unibe.ch • Site internet de «bossbern»: www.bossbern.ch
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swissFineLine – Transparenz in ihrer schönsten Form Der Wunsch nach maximaler Transparenz und grenzenlosem Wohngefühl ist allgegenwertig. Die Berger Metallbau AG hat sich auf die Glasarchitektur spezialisiert. Sie ist Hersteller des national, wie international bekannten rahmenlosen Verglasungssystems «swissFineLine», welches die von den meisten Bauherren und Architekten gewünschte Transparenz unterstützt. Die vollständig in die Böden, die Decke und seitlich in die Wände eingearbeiteten Rah-
menprofile, ermöglichen eine uneingeschränkte Aussicht und schwellenlose Übergänge. Die grossflächigen Schiebefenster lassen mehr Tageslicht in den Wohnraum fliessen. Gleichzeitig verbindet die rahmen-lose Verglasung von swissFineLine die Natur mit dem Wohnbereich und bildet das Gefühl einer grenzenlosen Freiheit. Das innovative Verglasungssystem ist gefragt, auch weit über die Landesgrenze hinaus. Um diesem kontinuierlichen Wachstum
Rechnung zu tragen, realisierte die Firma ein neues grosszügiges Verwaltungsgebäude mit Produktionstrakt – welches zugleich als neuer Firmenhauptsitz dient.
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Economie bernoise 03 | 14 1
13 Berner Wirtschaft 01 | 14
Vernehmlassungsantwort
HIV kritisiert Steuergesetzrevision 2016 Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Bernischen Steuergesetzes 2016 fordert der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (HIV) eine Reduktion der Gewinnbesteuerung der Firmen und lehnt die mit der Beschränkung des Pendlerabzugs verbundene kalte Steuererhöhung klar ab. Der Revisionsentwurf zum Steuergesetz 2016 befindet sich derzeit im Vernehmlassungsverfahren. Gemäss Vorschlag des Regierungsrates sollen damit zum einen der Fahrkostenabzug begrenzt und zum anderen übergeordnete Vorgaben im Bereich der berufsorientierter Ausund Weiterbildungskosten sowie der Leibrenten umgesetzt werden. Im Weiteren schlägt der Regierungsrat A npassungen aufgrund verschiedener Bedürfnisse der Praxis vor, so betr. Regelung der Öffentlichkeit des Steuerregisters und der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer. Ganz allgemein vermisst der HIV im vorliegenden Entwurf eine zukunftsorientierte steuerpolitische Strategie des Regierungsrats. So ist es kaum verständlich, dass in Anbetracht der dramatisch schlechten Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuervergleich weder im Bereich der Belastung der natürlichen Personen noch der Firmen etwas zur Verbesserung der Situation getan wird. Allermindestens hätte der HIV erwartet, dass mit der vorliegenden Ge-
setzesrevision der Gewinnsteuertarif im Sinne eines ersten Schrittes gesenkt wird. Damit könnte sich der Kanton Bern wieder ins Mittelfeld der schweizerischen Rangliste vorarbeiten. Da eine erneute Gewinnsteuersenkungsrunde der Kantone als Folge des EU Steuerstreits bzw. der notwendigen Abschaffung der kantonalen Steuerprivilegien für Spezialgesellschaften (Holdings, Verwaltungsgesellschaften, gemischte Gesellschaften) gewiss ist, drängte sich eine solche Massnahme zusätzlich auf. Die vorgeschlagene Reduktion des Pendlerabzugs bedeutete eine kalte Steuererhöhung für die natürlichen Personen im Betrag von gut 80 Mio. Franken und wird vom HIV daher klar abgelehnt. Der HIV hält es gar für kontraproduktiv, wenn der Kanton Bern die Wohnsitznahme mittels einer Begrenzung des Fahrkostenabzugs unattraktiv macht. Beispielsweise eine im Aargau wohnhafte und in Bern arbeitende Person kann nach wie vor die vollen Fahrkosten steuerlich in Abzug bringen (weil Aargau die Anpassung nicht
Die Steuerausschöpfung im Kanton Bern ist überdurchschnittlich hoch. (Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement, Steuerausschöpfungsindex 2014)
oder noch nicht beschlossen hat) und hat daher keinen Anreiz, den Wohnsitz nach Bern zu verlegen. Im Gegenteil: Es würde ein zusätzlicher Anreiz zur Wohnsitznahme ausserhalb des Kantons Bern geschaffen mit der Folge von weiteren Steuerausfällen. Die komplette Vernehmlassungsantwort des HIV finden Sie auf unserer Webseite www.bern-cci.ch
Prise de position de l’UCI
L’UCI critique la «révision 2016 de la loi fiscale» Dans le cadre de la prise de position sur la révision 2016 de la loi fiscale bernoise, l’Union du Commerce et de l’Industrie du Canton de Berne (UCI) exige une réduction de l’imposition des bénéfices des entreprises et rejette nettement l’augmentation à froid de l’impôt liée au plafonnement de la déduction pour frais de déplacement accordée aux pendulaires. Le projet de révision 2016 de la Loi cantonale sur les impôts (LI) est actuellement soumis en procédure de consultation. Ainsi, selon la proposition du Conseil-exécutif, d’un côté les déductions des frais de déplacement doivent être limitées et, d’un autre côté, les consignes prioritaires dans le domaine des frais de formation et de perfectionnement à des fins professionnelles ainsi que des rentes viagères doivent être mises en œuvre. De plus, le Conseil-exécutif propose des adaptations dues aux divers besoins issus de la pratique, telles les dispositions relatives à la publicité du registre d’impôt et à l’imposition des gains immobiliers. De manière générale, l’UCI ne reconnaît pas dans la présente proposition du Conseil-exécutif une stratégie de politique fiscale orientée vers l‘avenir. Il lui semble 14
ainsi à peine compréhensible que compte tenu de la position extrêmement mauvaise du Canton de Berne en comparaison intercantonale au plan fiscal, rien n’est fait pour améliorer la situation, que ce soit dans le domaine de la charge fiscale des personnes physiques ou des entreprises. L’UCI aurait au moins attendu qu’avec la présente révision fiscale, le taux de l’impôt sur le bénéfice soit abaissé dans le sens d’un premier pas. De cette façon, le Canton de Berne pourrait à nouveau remonter vers le milieu du classement suisse. Étant donné que suite au différend fiscal avec l’UE, respectivement à l’abolition nécessaire des privilèges fiscaux cantonaux pour les sociétés spéciales (holdings, sociétés de gestion, sociétés mixtes), une nouvelle ronde de réduction de l’imposition des bénéfices des cantons est certaine, une telle mesure s’imposerait.
La baisse de la déduction des frais de déplacement pour les pendulaires proposée constitue une augmentation à froid des impôts pour les personnes physiques d’un montant d’au moins 80 fr. par mois et est donc nettement rejetée par l’UCI. Celle-ci la considère même comme contre-productive si le Canton de Berne rend la prise de domicile peu attrayante par le biais du plafonnement de la déduction des frais de déplacement. Par exemple, une personne domiciliée en Argovie et travaillant à Berne peut toujours déduire la totalité de ses frais de déplacement sur le plan fiscal (parce que l’Argovie n’a pas ou pas encore décidé d’adaptation) et n’a donc aucun intérêt à transférer son domicile à Berne. Au contraire : cela provoquerait un attrait supplémentaire de prendre domicile hors du canton de Berne avec comme conséquence des pertes fiscales supplémentaires. Berner Wirtschaft 03 | 14
Sommeranlass Sektion Thun
Unternehmerinnen und Unternehmer trafen sich auf dem Schiff Am schon traditionellen Sommeranlass des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern, Sektion Thun, trafen sich Unternehmerinnen und Unternehmer mit Exponenten aus Politik und Gesellschaft auf dem MS Berner Oberland. Diese Plattform soll den Mitgliedern und den eingeladenen Gästen helfen, ihre Netzwerke zu bauen und weiter zu vertiefen. Schon öfters haben solche Begegnungen zu interessanten und neuen Geschäftsbeziehungen geführt. Neben dem Networking hat der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern aber auch handfeste politische Interessen, welche an diesem Anlass ebenfalls in verschiedenen Gesprächen thematisiert wurden. Es gelte die guten Rahmenbedingungen
für die regionalen Unternehmungen zu erhalten und weiter zu entwickeln, so auch Sektionspräsident Reto Heiz. Neben den Dauerbrennern wie Steuerpolitik, Energiefragen oder der Stärkung des dualen Bildungssystems stehen derzeit gerade für den Raum Thun zwei wichtige verkehrspolitische Dossiers auf der politischen Traktandenliste. Mit dem Bypass Thun-Nord soll die Verkehrsinfrastruktur in der Region entscheidend
verbessert werden, zudem engagiert sich der HIV aber auch im Komitee zur Behebung des Flaschenhalses Muri-Ostring, um einen ungehinderten Verkehrsfluss von und nach Thun beziehungsweise ins Berner Oberland sicher zu stellen. Nach dem schönen und geselligen Sommeranlass stehen nun also schon bald wieder konkrete Arbeiten im Interesse der Mitgliedsfirmen an, welchen sich die HIV-Sektion Thun mit grossem Engagement widmen wird.
Impressionen zum Sommeranlass 2014:
Auf der Fahrt über den Thunersee mit dem MS Berner Oberland konnten die HIV-Mitglieder ihr unternehmerisches Netzwerk pflegen und ausbauen
Reto Schertenleib (Präsident SVP Thun), Marc Fritschi (Regierungsstatthalter Thun) und Steve Hostettler (UBS AG).
Reto Heiz (Präsident HIV-Sektion Thun, UBS AG) mit Gattin Therese, Manfred Jakob (Wirtschaftsberatungen GmbH), Beatrice Soltermann und Bernhard Ludwig (Präsident HIV Kanton Bern, Utzenstorf Papier).
Christin Segessenmann (Promofabrik GmbH), Claudia Hirsig (Hirsig Getränketechnik AG), Sue Richard, Toni Hirsig (beide Hirsig Verwaltungen AG), Irene Bettschen und Jasmina Stähli (beide Promofabrik GmbH).
Hofer Jasmina (Glas Trösch AG), Dieter Schöni (Schönisol AG) mit Gattin Tina, Beat Steuri (Nitrochemie Wimmis AG) mit Gattin Ursula, Fritz Grossniklaus (Frutiger AG) und Urs Gottier (Glas Trösch AG). Economie bernoise 03 | 14
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Export-News
Freihandelsabkommens Schweiz-China Am 1. Juli 2014 ist das bilaterale Freihandelsabkommen Schweiz-China in Kraft getreten. Aus politischer Sicht ein Meilenstein für die Schweizer Wirtschaft – ist doch China ein wichtiger Handelspartner der Schweiz. Das Abkommen unterscheidet sich jedoch wesentlich von anderen Freihandelsabkommen und erfordert für Schweizer Exporteure sehr gute Kenntnisse im Bereich des Warenursprungs, der Listenregeln und der Präferenzanträge. Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens wird der Status von China als präferenzberechtigtes Entwicklungsland im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems zugunsten der Entwicklungsländer (APS) aufgehoben. Somit werden für Einfuhren von Waren, deren Zollschuld nach dem 1. Juli 2014 entsteht, keine im Rahmen des ASP ausgestellten Ursprungsnachweise (z.B. Ursprungszeugnisse Form A) mehr akzeptiert. Nouvel accord de libre-échange Suisse-Chine et offres de cours
Les accords de libre-échange (FTA) revêtent de plus en plus d‘importance L’accord de libre-échange bilatéral entre la Suisse et la Chine est entré en vigueur le1er juillet 2014. D’un point de vue politique, cet accord constitue un grand pas pour l’économie suisse compte tenu de l’importance de la Chine en tant que partenaire commercial. Pour notre économie exportatrice, les accords de libre-échange revêtent une importance fondamentale. Nous citerons à titre d’exemples majeurs l’accord bilatéral avec la Chine et celui passé entre les Etats de l’AELE et les Etats membres du Conseil de coopération des Etats arabes du Golfe (AELA-CCG) entrés tous deux en vigueur le 1er juillet 2014, l’accord le plus récent étant celui conclu avec les Etats d’Amérique centrale (Panama et Costa Rica) entré en vigueur le 29 août 2014. Toutefois, il convient de noter que l’accord de libre-échange conclu avec la Chine se distingue sensiblement des autres accords, et requiert des exportateurs suisses de larges connaissances en matière d’origine des marchandises, de règles de liste et de demandes de préférences douanières. La Chambre de commerce bernoise se réjouit donc de vous inviter à deux séances d’information passionnantes sur ces accords de libreéchange (FTA) organisées en coopération avec Switzerland Global Enterprise. Une séance d’information aura ainsi lieu le 28 octobre 2014 à Berne concernant le nouvel accord de libre-échange Suisse-Chine et ses particularités. Par ailleurs, le 12 novembre 2014, aura lieu au Centre Paul-Klee à Berne, une rencontre avec les PME souhaitant en apprendre davantage sur les conséquences et les risques potentiels d’une application erronée, en particulier en ce qui concerne les accords avec les Etats du Golf (CCG) et les Etats d’Amérique centrale (Costa Rica + Panama). Vous trouvez aussi des informations détaillées sur les accords de libre-échange sous www.ezv. admin.ch ou www.s-ge.com. Si la participation aux séances d’information respectives vous intéresse, vous pouvez vous annoncer directement sous www.wirtschaftstermine.ch.
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Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informa tionen/Anlaufstellen zu diesem Abkommen:10 ➔ Der Geltungsbereich des Abkommens erstreckt sich auf Waren der Kapitel 1–97 des Zolltarifs. Insbesondere für Waren der Kapitel 1–24 – aber auch für andere – werden nicht für alle Positionen Zollerleichterungen gewährt.
➔ Der Zollabbau erfolgt schrittweise – die Abstufung ist nach Zolltarifnummern festgelegt. Manche Waren werden sofort zollbefreit, bei anderen erfolgt der Zoll abbau über 5 bis 10 Jahre; bei einzelnen Produkten sogar über 12 bis 15 Jahre. Der Zollabbau beim Import in die Schweiz ist jedoch für die meisten Zölle ab Inkrafttre ten des Abkommens auf 0% herabgesetzt worden.
➔ Die Listenregeln sind im Tares (www.tares.ch) sowie im Dienstdokument D.30 der Zollverwaltung abrufbar (www.ezv.admin.ch). Bei den Listenregeln besteht eine allgemeine Werttoleranz von 10% des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses für Nicht-Ursprungs-Vormaterialien. Ausgenommen von dieser Toleranz sind die Re geln nach Wertkriterien.
➔ Drawback: Zur Herstellung von Erzeugnissen mit Ursprungseigenschaften dürfen keine Vormaterialien verwendet werden, die Gegenstand irgendeiner Zollrückver gütung oder Nichterhebung von Zöllen sind. Die zur Herstellung von Ursprungser zeugnissen verwendeten Vormaterialien müssen somit definitiv zur Einfuhr ver zollt sein.
➔ Das Abkommen sieht die übliche bilaterale Kumulation mit Ursprungserzeugnissen vor. Eine Kumulationsmöglichkeit über die Abkommensgrenzen hinweg (dia gonale Kumulation, z.B. mit der EU) besteht hingegen nicht (siehe Merkblatt über die Kumulation in den Freihandelsabkommen, www.ezv.admin.ch).
➔ Wichtig ist, dass die Direktversandregel eingehalten wird. Sendungen dürfen je doch in Drittstaaten aufgeteilt werden. Die Bedingungen dafür sieht Artikel 3.13 des Hauptabkommens vor.
➔ Im Abkommen mit China dürfen nur Ermächtigte Ausführer Ursprungserklärungen auf der Rechnung ausstellen. Alle anderen Exporteure müssen die Warenver kehrsbescheinigung EUR.1 CN benutzen. Die Ursprungerklärung für Ermächtigte Ausführer weicht vom Standartsatz ab und ist zwingend in Englisch zu verfassen. Als «Registration No.» muss die Nummer der EA-Bewilligung ohne Jahreszahl ange geben werden. Zudem braucht es eine 23-stellige Seriennummer (siehe auch Zir kular «Freihandelsabkommen mit China», www.ezv.admin.ch).
➔ Warenverkehrsbescheinigung (WVB) EUR.1 CN: Es dürfen nur Erzeugnisse darauf aufgeführt werden, welche die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Bei je dem Erzeugnis müssen die 6-stellige HS-Nummer und das zutreffende, erfüllte Ursprungskriterium angegeben sein. Es dürfen nicht mehr als 20 Positionen auf geführt und die Positionen müssen nummeriert sein.
➔ Übergangsbestimmungen: Ursprungswaren, welche sich im Zeitpunkt des In krafttretens des Abkommens im Durchgangsverkehr, in vorübergehender Ver wahrung in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können dennoch in den Genuss einer präferenziellen Veranlagung im Rahmen des Abkommens gelan gen. In diesen Fällen besteht bis zum 31.12.2014 die Möglichkeit, im Ausfuhrland die Ausstellung eines nachträglich (ab 1.7.2014 oder später) erstellten Ursprungsnach weises zu beantragen, der im Einfuhrland vorzulegen ist. Bei Fragen steht Ihnen die Berner Handelskammer gerne zur Verfügung. Wir werden am 28. Oktober 2014 eine Informationsveranstaltung dazu in Bern durchführen. Detail lierte Informationen zu diesem Abkommen finden Sie auch unter www.ezv.admin.ch oder www.s-ge.com.
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Veranstaltungshinweis
Free Trade Agreements (FTA) – «Freihandels abkommen – Sprungbrett für Waren mit Schweizer Ursprung» Freihandelsabkommen gewinnen aus politischer Sicht immer mehr an Bedeutung für die Schweizer Exportwirtschaft. Für die Schweiz sehr wichtige Beispiele sind das bilateralen Abkommen mit China und das Freihandelsabkommen EFTA-GCC (Länder des Golfkooperationsrates), welche beide seit dem 1. Juli 2014 in Kraft sind. Jüngst ist am 29. August 2014 das Abkommen EFTA-Zentralamerikanische Staaten (Panama und Costa Rica) in Kraft getreten. Wir freuen uns daher, Sie auf eine Informationsveranstaltung zum Thema «Free Trade Agreements (FTA)» hinzuweisen. Diese Veranstaltung führt Switzerland Global Enterprise in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern durch. Nutzen Sie die Möglichkeit an dieser einmaligen Veranstaltung dabei zu ein. Melden Sie sich unter unter www.wirtschaftstermine.ch oder www.s-ge.com/schweiz/export/de/ event/s-ge-impulse-fta an.
Wir freuen uns auf Sie.
Am 12. November 2014 treffen sich im Zentrum Paul-Klee in Bern KMU, die mehr über die konkreten Vorteile aus der aktiven Anwendung der FTA sowie über potentielle Gefahren und Konsequenzen aus der falschen Nutzung erfahren wollen. Der Themenfokus liegt auf einem cleveren, praktischen Umgang mit Freihandelsabkommen und speziell auf den Abkommen mit den Golfstaaten (GCC), mit China und mit Zentralamerika (Costa Rica + Panama). Unter anderem konnten wir Experte Christian Etter als Referent vom SECO gewinnen, der bereits bei vielen FHA die Verhandlungen geleitet hat. Zudem be-
leuchtet Urban Riedi die Chancen und Risiken in der Praxis bei der Nutzung von FTA‘s . Wir sprechen ebenfalls über die Herausforderungen bei der Implementierung von FTA’s in der Praxis. Unsere Referenten beleuchten konkrete Praxisbeispiele sowie Fokusbranchen. Sie haben weiter die Möglichkeit Impuls-Sessions betreffend «Nutzung der FTA konkret» nach Ihrer Wahl und Ihrem Bedürfnis zu besuchen. Am Vormittag haben Sie die Möglichkeit, entscheidende Informationen über Ihren Zielmarkt aus erster Hand zu gewinnen. Lassen Sie sich von ausgewiesenen Experten beraten.
Diplomlehrgang Exportsachbearbeiter/In SIHK
Herzlichen Glückwunsch! Wir gratulieren den Absolvent/Innen des Diplomlehrgangs Exportsachbearbeiter/In SIHK zur bestandenen Prüfung und wünschen ihnen viel Erfolg beim Umsetzen des erlernten Wissens. Wer seine Produkte und Dienstleistungen auf einem grösseren Markt als dem Heimatmarkt anbieten möchte, muss sich zwangsläufig mit dem Export beschäftigen. Das Engagement im Exportgeschäft verlangt eine gründliche, vorausschauende Planung. 22 Teilnehmer/Innen haben den diesjährigen 6-tägigen Lehrgang Exportsachbearbeiter/In SIHK in Bern absolviert, welchen wir gemeinsam mit der Swiss School for International Business AG (SSIB) durchgeführt haben. Die praxisnahe Vermittlung exportrelevanter Themen verschafft den Teilnehmer/Innen dieses Lehrgangs einen Gesamtüberblick über das Exportgeschäft. Sie erlangen dabei das nötige Fachwissen, um die theoretischen Kenntnisse unmittelbar in die Praxis umsetzen zu können. Fachspezialisten und methoEconomie bernoise 03 | 14
disch-didaktisch ausgebildete Persönlichkeiten aus Industrie, Handel und Verwaltung begleiten sie durch die 8 Module und vermitteln ihnen einen aktuellen Wissensstand auf hohem Niveau. Ebenfalls haben die Teilnehmer/Innen die Möglichkeit, an einem Prüfungsvorbereitungstag teilzunehmen. Dieser Lehrgang mit SIHK-Diplom bildet zudem eine gute Grundlage für weitergehende Ausbildungen mit eidg. Fachausweis, wie z.B. den Lehrgang Aussenhandelsfachmann/frau, welcher seit Frühling 2014 ebenfalls in Bern angeboten wird. Der nächste Lehrgang Exportsachbearbeiter/In SIHK in Bern findet wie folgt statt: 3./17. März 2015, 21. April 2015, 5. Mai 2015, 2./16. Juni 2014 (jeweils dienstags, 08.30–17.00 Uhr).
Die frisch diplomierten Exportsachbearbeiter/ Innen SIHK: Zoe Gaberell, Alexandra Hofmann, Roland Hohl, Jasmine Jakob, Claudia Keller, Sabine Krähenbühl, Hanna Krecisz, Sarah Lien, Manuela Meier, Anita Minisini, Sabina Plüss, Jennifer Reinholz, Dashmire Rizvanaj, Ramona Schoch, Eliane Schuler, Tania Schweizer, Elmar Siffert, Daniela Strickler, Peter Ulrich, Andreas Wenger, Celine Wieser
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Brand- und Marketingtag BMT
Vor dem Fall – Fallbeispiele und ihre Geschichten Was fühlt man vor dem Fall? Wann tappen Unternehmen in die Zukunftsfalle? Und wie trifft man im Extremfall die richtige Entscheidung? Am Berner- und Bieler Marketingtag vom 21. Oktober 2014 im Kursaal Bern erzählen namhafte Referenten zum Thema «Vor dem Fall» von ihren ganz persönlichen Härte-, Erfolgs- und Extremfällen. HIV-Mitglieder können vergünstigt am Business-Event teilnehmen. Wer ihn reden gehört hat, kann nicht mehr an den Schreibtisch zurückkehren und zur Tagesordnung übergehen. Das wird auch am Brand- und Marketingtag (BMT) vom 21. Oktober 2014 im Kursaal Bern so sein, wenn Jung gemeinsam mit weiteren interessanten Referenten zum Thema «Vor dem Fall» auftritt. Unerwartete Überlegungen und inspirierende Gedanken
Er kann den Fall voraussagen. Das hat Stephan Jung zielsicher bei bekannten Handelsformaten getan. Und er hat die rasante Entwicklung von Red Bull, Facebook, Google prognostiziert, als alle diese Marken noch belächelten. Stephan Jung zeigt schonungslos auf, was Unternehmer tun müssen, um nicht zu fallen.
Die SRF-Moderatorin Steffi Buchli führt durch den BMT. Foto: SRF
Zum Schreibtisch zurückkehren und zur Tagesordnung übergehen, gab es für Sascha Lobo noch nie. Der «Klassensprecher des Internets», wie er gerne genannt wird, fällt nicht nur durch seine rote Irokesenfrisur auf. Er ist vor allem ein profunder Kenner der digitalen Materie und überrascht mit unerwarteten Überlegungen, inspirierenden Gedanken und viel Humor. In diesem Jahr wurde seine bisher aufgeschlossene Haltung dem Internet gegenüber durch die NSA-Affäre erschüttert. Wieso er das Internet nun im freien Fall sieht, wird er am BMT erläutern.
Der BMT hat sich als bedeutendster Marketing-Anlass im Espace Mittelland etabliert.
Spannende Persönlichkeiten und packende Geschichten
Als HIV-Mitglied profitieren
Ebenfalls im freien Fall sieht sich Remo Läng – und das gerne und so oft wie möglich. Der Extremsportler und Wing suit-Weltrekordhalter sucht unermüdlich nach dem Neuen und Unmöglichen – in der Luft sowie im Wasser. «Ein klarer
Fall» hiess es oft, bei seinen Klienten. Anwalt Valentin Landmann vertritt vor Gericht seit Jahrzehnten Gangmitglieder der Hells Angels, Prostituierte und andere Menschen aus der Halbwelt. Gemeinsam mit den preisgekrönten Unternehmern Mike Glauser und Jürg Wyss von der Jumi AG sowie vielen weiteren spannenden Persönlichkeiten werden Sie den von Steffi Buchli moderierten 16. BMT zu einem Tag machen, der nicht nur gefällt, sondern begeistert. Als Wirtschaftsspitzenorganisation engagiert sich HIV des Kantons Bern beim diesjährigen BMT als Business-Partner. Mitglieder profitieren deshalb von einem Spezialrabatt: Sie erhalten ein Teilnehmer-Ticket zum reduzierten Preis von 430 Franken anstatt 480 Franken.
Was ist der BMT? Die Berner Kommunikationsagentur Republica zeichnet – gemeinsam mit der Agentur business4you – für den Event verantwortlich, der folgende Ziele verfolgt: • Seit 1987 für ein starkes Berner Marketing. • Der BMT hat sich als bedeutendster Marketing-Anlass im Espace Mittelland etabliert. • Im Zentrum steht nicht trockene Theorie, sondern die erfolgreiche Umsetzung visionärer Ideen in die Praxis. Auch dank diesem Anlass sind die Regionen Bern und Seeland heute führende Standorte für Marketing-Aktivitäten. • Highlight jedes Marketingtages sind die Referate namhafter Frauen und Männer aus Wirtschaft, Politik, Kultur, Sport und Wissenschaft. Brand- und Marketingtag 2014, 21. Oktober 2014, 10.00 – 18.00 Uhr, Kursaal Bern
Tickets und Informationen unter www.bmt.ch
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Der «Klassensprecher des Internets», Sascha Lobo. Foto: Dirk Haeger
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Firmenportraits Biel-Seeland
Digmesa AG
FISCHER ELECTRIC AG
55 Mitarbeitende
110 Mitarbeitende
JAG Jakob AG Prozesstechnik 150 Mitarbeitende (JAG Gruppe)
Unser Kerngeschäft
Unser Kerngeschäft
Unser Kerngeschäft
Die Digmesa AG in Ipsach ist spezialisiert auf die Entwicklung, Herstellung und den internationalen Vertrieb von Durchflussmessgeräten für Flüssigkeiten im Klein- und Kleinstmengenbereich. Das Angebot umfasst eine breite Palette an mechanischen Flow Sensoren sowie innovative, kontaktlose Geräte mit Laser- und Ultraschall-Messtechnik. Dank umfassendem technischem Know-how, einem hochmodernen Maschinenpark, qualifiziertem Personal und großer Flexibilität bezüglich Wünschen und Bedürfnissen der Kundschaft, ist Digmesa heute mit Ihren Messgeräten ein wichtiger internationaler Partner im Bereich Durchflussmesstechnik. Gerätekomponenten von Digmesa finden sich in Labors, Spital-, Forschungs- und Produktionsbetrieben ebenso wie in verschiedenen Endprodukten, z. B. Kaffeemaschinen, Waschautomaten und Bierschankanlagen – und das sogar am anderen Ende der Welt: Im Flughafen von Sydney geht beispielsweise kein Getränk über die Theke, das nicht zuvor von Digmesa-Messgeräten dosiert und registriert wurde.
Die FISCHER ELECTRIC ist eine unabhängige, führende Gesamtanbieterin von Elektrotechnik am Bauwerk in der Region Biel/Seeland mit langjähriger Tradition. An den Standorten Orpund/Biel, Lyss und La Neuveville bietet sie ihren Kunden das ganze Spektrum der modernen Elektrotechnik an. Von der Beratung bis zur Ausführung von elektrischen Installationen, fortschrittlichen Kommunikationsanlagen und komplexen Hausleitsystemen kommt bei FISCHER ELECTRIC alles aus einer Hand. Ein hochprofessioneller 24 Stunden Pikettdienst rundet das Dienstleistungsangebot ab. Ihre Vision ist es, als Komfort- und Energiefachmann wahrgenommen zu werden. Sie hilft ihren Kunden deren Arbeits- und Lebensqualität zu erhöhen und gleichzeitig den Energieverbrauch zu senken.
Die JAG Jakob AG ist ein selbständiges und führendes Unternehmen der Prozess technik, das anspruchsvollste Prozessanlagen und Automationslösungen für die Lebensmittelindustrie, sowie für die Pharma- und Biotechindustrie plant und baut. Unsere Projektleiter und Spezialisten integrieren verfahrenstechnische Lösungen, Systemkomponenten und Prozesssteuerung zu schlüsselfertigen und hoch automatisierten Produktionsanlagen. Zu unseren Projektleistungen gehören Prozessanalyse, Anlagenplanung, Bau von schlüsselfertigen Produktionsanlagen, Qualifizierung und Inbetriebnahme sowie Wartung und Systemsupport. Die JAG Jakob AG existiert seit über 80 Jahren. Ab 1984 setzte JAG eine eigene Automationslösung mit eigener Programmiersprache für die Steuerung von Prozessanlagen ein. Heute verfügen wir mit der Automations- und Systemlösung JAG PdiCS+ über die vierte Generation von eigenen Automationslösungen. Zur JAG Gruppe gehören zwei Tochterfirmen, die amotec AG für Montagetechnik und Weibel & Partner AG Process Control System.
Wirtschaftspolitische Wünsche
Der stabil gehaltene Wechselkurs des Euros ist für die Digmesa ein wichtiger Faktor für Investitionen, das Vertrauen in die Märkte und die Wettbewerbsfähigkeit. Daher ist diese Strategie der SNB für uns weiterhin sehr wünschenswert. Ferner wäre eine Normung des Exportgeschäftes, insbesondere in Bezug auf Zoll- und Administrations-Formalitäten in unserem Interesse. Dies wird zukünftig ein wichtiger Schlüssel zum globalen Markt und von hoher strategischer Bedeutung für ein exportierendes Unternehmen sein.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten investiert FISCHER ELECTRIC viel Zeit und Geld in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Dabei nimmt die Lehrlingsausbildung einen hohen Stellenwert ein. Der zunehmende Akademisierungsdruck führt in Kombination mit der demografischen Entwicklung dazu, dass u.a. das Gewerbe Schwierigkeiten bekundet, eine ausreichende Zahl qualifizierter Jugendlicher zu finden, die den hohen Anforderungen handwerklicher und technischer Berufe genügen. Die in der Schweiz tiefe Jugendarbeitslosigkeitsrate darf nicht durch eine zunehmende Akademisierungsquote gefährdet werden. Mit abgeschlossener Lehre und Berufsmaturität sind Jugendliche bestens gerüstet, denn sie sind in einem Beruf fertig ausgebildet und haben Zugang zu allen Fachhochschulen.
www.digmesa.com
www.fischerelectric.ch
Wirtschaftspolitische Wünsche
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Wirtschaftspolitische Wünsche
Ein grosses Verständnis und für Produktionsprozesse und umfassende Kenntnisse der verfahrenstechnischen Grundlagen sind unsere Stärke und wichtig für unseren Erfolg. Wir suchen immer wieder junge Ingenieure und Techniker, die nicht nur gute Software- Entwickler oder kreative Konstrukteure sind, sondern darüber hinaus ausgezeichnete Kenntnisse aus den Bereichen Physik, Chemie, Mechanik und Elektrotechnik mitbringen. Deshalb wünschen wir uns, dass diese Grundlagen bei der Ausbildung von Technikern und Ingenieuren auch in Zukunft einen wichtigen Platz einnehmen. www.jag.ch 19
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Halbtagesseminare im Arbeitsrecht
Wertvolle Hilfe für die alltägliche Praxis Wie lange hat eine kranke Angestellte Anspruch auf wieviel Lohn? Welche Auslagen müssen einem Arbeitnehmer ersetzt werden? Worin besteht der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit? Diese und weitere Fragen stellen sich Arbeitgeber im Arbeitsalltag immer wieder. Der Handels- und Industrieverein will Chefs und Personalverantwortlichen helfen, sich besser im Paragraphendschungel des Arbeitsrechts zurecht zu finden. Der Stoff wird anhand von Fällen möglichst praxisnah und «leicht verdaulich» vermittelt. Der Themenumfang pro Seminar wird so bestimmt, dass genügend Zeit bleibt, um konkrete Fragen aus der Praxis mit den Teilnehmenden zu diskutieren und zu klären.
Die Idee, gemeinsam mit der Freiburger Handelskammer Arbeitsrechtsseminare in Deutsch anzubieten, hat sich bewährt. Bisher wurden an zwei Nachmittagen entsprechende Seminare durchgeführt, je eines auf Berner und Freiburger Boden. Der Startschuss zum gemeinsamen Projekt erfolgte am 7. April 2014 im Hotel Holiday Inn im Westside in Bern-Brünnen. Thema war das Ende des Arbeitsvertrags. Viele Probleme zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber tauchen erst auf, wenn der Arbeitsvertrag aufgelöst werden soll. Im ersten Teil des Kurses wurden zunächst die Grundsätze der ordentlichen Kündigung erörtert, bevor auf den Schutz vor Kündigungen zur Unzeit und die Missbräuchlichkeit von Kündigungen eingegangen wurde. Im zweiten Teil standen heikle Themen wie die fristlose Entlassung und die Abgrenzung zu einer Freistellung auf dem Programm. Ausserdem wurden die Rechte und Pflich-
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ten des Arbeitgebers bzw. A rbeitsnehmers am Ende des Vertrags erörtert, wobei das Arbeitszeugnis und die Referenzauskünfte im Vordergrund standen. Anlässlich der zweiten Ausgabe des rechtsseminars – diesmal im Arbeits SBB-Zentrum Löwenberg in Murten – wurden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien genauer beleuchtet. Dabei wurde zuerst insbesondere auf die Lohnzahlungspflicht eingegangen, die in der Praxis immer wieder zu kniffligen Fragen Anlass gibt. Weitere Themen waren Auslagen, Freizeit und Ferien sowie Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurden die Rechte und Pflichten des A rbeitnehmers, insbesondere die Sorg falts- und Treuepflicht, die Pflicht zur Befolgung von Anweisungen und die Überstundenproblematik detaillierter beleuchtet.
Die Teilnehmenden nehmen nicht nur neues Wissen mit nach Hause, sie erhalten jeweils auch ein umfangreiches Handout mit den präsentierten Folien und den wichigsten Gesetzesbestimmungen. Unterlagen, die bald im Praxisalltag zum Einsatz gelangen könnten…
Die weiteren geplanten Halbtages seminare im Arbeitsrecht finden wie folgt statt: Dienstag, 14. Oktober 2014, 13.30 – 17.00 Uhr, Bern zum Thema «Rechtliche Folgen der Arbeitsunfähigkeit von Angestellten» Dienstag, 24. Februar 2015, 13.30 – 17.00 Uhr, Düdingen zum Thema «Der Arbeitsvertrag»
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
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Neueintritte
Firmenjubiläen
Nashorn
Der HIV Bern begrüsst neue Mitglieder
Diese Firmen und HIV-Mitglieder feiern 2014 ihr Jubiläum – wir gratulieren herzlich.
Das freut das Nashorn
ABZ – Analyse Beratung Zybach, Steffisburg adiuvo Consulting, Bern APR – Atelier de Production et de Réinsertion, Reconvilier ASMAG GmbH, Burgdorf AXA Generalagentur Lorenz Scheibli, Bern Axtradia AG, Aarwangen Bodepark GmbH, Pieterlen Boulder Paradise, Biel/Bienne Coaching Square Swiss Sàrl, Neuchâtel Connecta, Thun dapgroup GmbH, Lyss Décolletages A. Häni AG, Arch Durinox AG, Arch Dyna Management AG, Biel/Bienne 4 DynaBusiness Services AG, Biel/Bienne easytomarket Pascal Groux, Burgdorf EBConsulting GmbH, Ostermundigen ECOVOR Vorsorgedienstleistungen AG, Bern 5 Eichenberger + Partner 211 GmbH, Bern ESPI SUISSE Sàrl, Nidau IMS Pipe Technology AG, Oey Indumont AG, Pieterlen Jankovic Immogroup, Wimmis Jinène Travel Sàrl, Bern Jürg Huggler AG, Arch KAFAM GmbH, Münsingen Lantal Textiles AG, Langenthal Lengacher Althaus AG, Unterseen myStromer AG, Oberwangen b. Bern PIRMIN JUNG Ingenieure für Holzbau AG, Thun PoSyTec AG, Biglen Schweizerischer Gemeinnütziger Frauenverein, Bern SPITEX BERN, Bern Swiss Gear Precision AG, Orpund Swiss Life, Ostermundigen Text und Bild Karin Meier, Bern TOGNI Schriften, Hünibach wissen.bilden gmbh, Büetigen WPC WärmepumpenCenter AG, Rubigen Zbinden Treuhand AG, Köniz Zentrum Seeburg, Interlaken Zimmermann Generalbauunternehmung AG, Bern Mitglied werden? Alle Informationen finden Sie unter www.bern-cci.ch 22
5 Jahre
JHC Jürg Hubacher Consulting, Mühleberg 10 Jahre
nuance Veranstaltungstechnik GmbH, Urtenen-Schönbühl 15 Jahre
PENTAG Informatik AG, Bern
Gemäss Expertengruppe des Bundes (SECO) setzte sich das ansprechende Wachstumstempo der Schweizer Wirtschaft auch im Frühjahr 2014 fort, wenn auch der robusten Konjunkturdynamik im Inland eine eher verhaltene Exportentwicklung gegenüber stand. Das SECO geht aber nach wie vor davon aus, dass sich der Konjunkturaufschwung in der Schweiz bis 2015 festigen wird. Das Nashorn freut sich über den grundsätzlich positiven Ausblick und hofft, dass dieser nicht durch (weitere) Fehlleistungen der Politik beeinträchtigt wird.
20 Jahre
Dr. Schenker Kommunikation AG, Bern Talus Informatik AG, Wiler bei Seedorf 40 Jahre
Inter-Translations SA (ITSA), Bern Das ärgert das Nashorn
125 Jahre
GEISER agro.com ag 150 Jahre
Bäckerei GLATZ, Bern Feiert Ihre Firma 2014 ein Jubiläum?
Melden Sie sich bei uns via redaktion@bern-cci.ch
Mit frohlockender Medienmitteilung unter dem Titel «Regierungsrat rechnet mit Überschüssen – Finanzhaushalt weiter stabilisiert» präsentierte der Regierungsrat Ende August sein Budget 2015 sowie den Finanzplan 2016–18. Sparmassnahmen und zusätzliche Steuereinnahmen verhalfen offenbar zu Überschüssen in der Laufenden Rechnung. Das Nashorn hätte sich ob dieser Botschaft ebenfalls gefreut, würde nicht im Finanzplan eine Schuldenzunahme ab 2017 vorgesehen und zudem kaum Handlungsspielraum für die Flucht aus der Steuerhölle geschaffen (im interkantonalen Vergleich belegt Bern bei den natürlichen Personen Rang 23 und bei den juristischen Personen Rang 18).
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