Clubmagazin Ausgabe 5 /Oktober 2014
ACS beider BASEL Mogelpackung
Die Anti-StrassenInitiative droht Automiete
Andere Länder, andere Sitten 2. Gempen-Memorial
Faszination Technik und Ă„sthetik pur
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Inhalt
Editorial
Verkehrspolitik wird immer radikaler und unredlicher
Quelle: Pixabay
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Gegen die Strasse Die Strassen-Initiative will das Gegenteil von dem, was sie vorgibt
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Trottoirfahren Ist das Befahren eines Trottoirs mit dem Velo erlaubt?
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Automiete Auf was man beim Automieten im Ausland achten sollte
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Gempen-Memorial Impressionen eines eindrücklichen Events der ACS-Classic-Gruppe
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Standpunkt Wir leben in einer Welt des puren Wahnsinns
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Elbflorenz Was Dresden mit der toskanischen Hauptstadt zu tun hat
Unter dem Motte «Grill statt Kühlergrill» soll am «Parking Day» mit dem Parkplatz alles gemacht werden, nur ja unter keinen Umständen parkiert werden. Vielleicht gibt es tatsächlich Menschen, welche solche «Umnutzungen» sinnvoll und gut finden. Ich hoffe aber zuversichtlich, dass eine grosse Mehrheit solche Aktionen einfach nur als radikale Spinnereien abtun.
«Hütet euch aber vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber sind sie reissende Wölfe.» Diese Worte soll Jesus einst im Rahmen einer Predigt verkündet und damit gemeint haben: Die wahre Natur eines Ansinnens werde erst durch Taten offenbar. An den Wolf im Schafspelz musste ich denken, als ich mich mit der sogenannten «Strassen-Initiative» des VCS auseinandersetzen musste. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Initiativen, die genau das wollen, was ihr Name besagt, ist es bei der «Strassen-Initiative» des VCS nämlich genau umgekehrt. Es handelt sich um eine Initiative, die in Tat und Wahrheit nur ein Ziel verfolgt: Nämlich die radikale Behinderung des motorisierten Individualverkehrs (lesen Sie dazu unseren Bericht auf Seite 5). Es handelt sich also um eine eigentliche AntiStrassen-Initiative, die nur einen falschen Namen trägt. Trotz dieser Radikalität der bei genauer Lektüre leicht zu erkennenden Stossrichtung hat es sich die Basler Regierung – im Gegensatz zu ihrem basellandschaftlichen Pendant – nicht nehmen lassen, der Initiative einen «Gegenvorschlag für eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes betreffend Massnahmen an Hauptverkehrsund Hauptsammelstrassen» gegenüberzustellen. Dieser Gegenvorschlag ist fast genauso kompromisslos autofeindlich und weltfremd wie die Initiative selbst. Mit dieser «Strategie» wurde bekanntermassen bereits die «Städte-
Ja, die Basler Verkehrspolitik bereitet nicht viel Freude. Die immense Bedeutung, welche dem Strassenverkehr – selbstverständlich auch in den beiden Basel – zukommt, wird je länger je mehr verkannt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Fass überlaufen wird. Initiative» (ja, das ist die, welche bis Ende des Jahrzehnts eine Reduktion des motorisierten Verkehrs auf Basler Stadtgebiet von 10 Prozent verlangt – und darum schafspelzmässig «Städte-Initiative» genannt wird) zum Erfolg geführt. Der radikalen, überhaupt nicht umsetzbaren Initiative hat die Basler Regierung eine etwas seichtere Version gegenübergestellt – und diese ging beim Souverän dann prompt durch. Zu hoffen bleibt, dass das Parlament bereits vorzeitig korrigierend eingreift und es spätestes im bevorstehenden Abstimmungskampf gelingen wird, die Stimmberechtigten zu einem Nein zur «Anti-Strassen-Initiative» zu bewegen.
Einen ausserordentlich erfreulichen Kontrapunkt zur sonst so gängigen Autofeindlichkeit hat das zweite ACS-Gempen-Memorial vom zurückliegenden 20. September gesetzt: Der mit viel Herzblut und noch mehr Sachwissen von unserer ClassicGruppe organisierte Event hat mehrere Tausend Menschen angelockt und schlichtweg allen ein freudiges Lächeln entlockt. Lesen Sie unseren Bericht auf der Doppelseite 10 und 11 – und geniessen Sie für einmal die Freude am Auto. Ich wünsche Ihnen einen in jeder Hinsicht freudigen Herbst!
Herzlich, Ihr Apropos Radikalität: Der Verein «Umverkehr» hat Mitte September den «Internationalen Parking Day» ausgerufen. Konkret wurden in der Unteren Rebgasse in Basel Parklücken okkupiert und als «Lebensraum» genutzt.
Christian Greif Geschäftsführer ACS beider Basel
Impressum Herausgeber Automobil Club der Schweiz ACS Sektion beider Basel Hofackerstrasse 72 CH-4132 Muttenz Telefon +41 61 465 40 40 Fax +41 61 465 40 41 info@acsbs.ch www.acsbs.ch
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Redaktion Christian Greif ACS beider Basel Hofackerstrasse 72 CH-4132 Muttenz Telefon +41 61 465 40 40 christian.greif@acsbs.ch
Inserate Brigitta Olloz ACS beider Basel Hofackerstrasse 72 CH-4132 Muttenz Telefon +41 61 465 40 40 brigitta.olloz@acsbs.ch
Druck KROMER PRINT AG Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon +41 62 886 33 33 Fax +41 62 886 33 34
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Recht & Gesetz
Regierungsrat unterbreitet Gegenvorschlag zur Anti-Strassen-Initiative
Anti-Strassen-Initiative: noch mehr Restriktionen Der Regierungsrat lehnt die vom VCS lancierte Initiative «Strassen teilen – Ja zum sicheren und hindernisfreien Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehr» zwar ab. Er unterbreitet dem Grossen Rat aber einen Gegenvorschlag, der eigentlich dasselbe bezweckt. Die Initiative des VCS ist am 28. September 2013 mit 3388 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Sie wurde irreführenderweise «Strassen-Initiative» getauft, zielt in Tat und Wahrheit aber nur auf eine weitere Behinderung des Autoverkehrs ab (siehe Kasten). Der Regierungsrat bringt dieses Täuschungsmanöver in seiner grundsätzlichen Beurteilung wie folgt auf den Punkt: «Die Initiative verspricht flächendeckend deutliche Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr. Tatsache ist
Das will die «AntiStrassen-Initiative» Die Initiative verlangt im Wesentlichen die Umsetzung folgender Massnahmen: • Alle verkehrsorientierten Strassen im Kanton Basel-Stadt (ausser Autobahnen) verfügen über normgerechte Trottoirbreiten. • Alle verkehrsorientierten Strassen im Kanton Basel-Stadt (ausser Autobahnen) verfügen über Velomassnahmen; falls diese nicht realisiert werden können, muss Tempo 30 signalisiert werden. • Der öffentliche Verkehr (ÖV) wird konsequent bevorzugt, Massnahmen zugunsten Fuss- oder Veloverkehr dürfen nicht zulasten des ÖV gehen. • Die Forderungen müssen innerorts im Zeitraum von 5 Jahren, ausserorts innert 10 Jahren umgesetzt werden.
aber, dass dies aufgrund der Flächenknappheit an vielen Orten gar nicht, beziehungsweise an anderen Orten nur mit massivsten Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr möglich ist: Die Initiative hätte zur Folge, dass weitgehend flächendeckend auf allen verkehrsorientierten Strassen Parkplätze verschwinden würden und dass mehrstreifige Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr (ausser auf Autobahnen), beziehungsweise Vorsortierspuren im Knotenbereich zugunsten von Velostreifen, breiteren Trottoirs oder ÖV-Eigentrassees aufgehoben werden müssten. Die dadurch ausgelösten Kapazitätseinbussen für den Individualverkehr könnten örtlich zu erheblichen Staus und damit auch wieder zu Behinderungen für den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr führen». Per Saldo gehen dem Regierungsrat die geforderten Massnahmen «deutlich zu weit, weil die genannten Forderungen nicht praktikabel sind, in einem unrealistischen Zeitraum umgesetzt werden müssten und unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würden». Ein Gegenvorschlag, der dasselbe Ziel verfolgt Weil der Regierungsrat die Stossrichtung im Grundsatz allerdings begrüsst, stellt er der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber. Dieser nimmt «die Ziele der Initiative vollständig auf» und unterscheidet sich gegenüber der Initiative deshalb nur in Details. Unter anderem fordert er zwingende Velomassnahmen lediglich auf Velorouten und nicht auf dem ge-
samten Strassennetz. Zusätzliche Tempo-30-Strecken sollen nur dann eingeführt werden, wenn dadurch für den ÖV «insgesamt keine Verlängerung der Reisezeit» entsteht. Zudem wird die generelle Aufhebungspflicht von Fahr– und Abbiegespuren abgelehnt, weil die daraus resultierenden Staus sowohl den ÖV als auch den Veloverkehr behindern würden. Auch wenn der Gegenvorschlag
kehrsvolumen erhöht werden. Zudem muss der Kanton durch bauliche, betriebliche, verkehrslenkende oder -beschränkende Massnahmen dafür sorgen, dass Fussgängerinnen und Fussgänger sowie der nicht motorisierte und der öffentliche Verkehr gegenüber dem privaten Motorfahrzeugverkehr bevorzugt und vor vermeidbaren Behinderungen und Gefährdungen geschützt wird.
Wer glaubt, die Initianten wollten wirklich «Strassen teilen», sieht sich getäuscht: Beabsichtigt sind lediglich zusätzliche, massive Behinderungen für den motorisierten Individualverkehr. Illustration: C. Greif
leicht moderatere Töne anschlägt, verlangt er im Wesentlichen doch dasselbe wie die Initiative. Forderungen werden zunehmend radikaler Dabei hat Basel-Stadt heute bereits eine der autofeindlichsten Gesetzgebung der Schweiz. Unter anderem fordert das Umweltschutzgesetz, dass die Verkehrsleistung des privaten Motorfahrzeugverkehrs auf dem Lokalstrassennetz zwischen 2010 und 2020 um 10 Prozent reduziert werden müsse (Konsequenz der StädteInitiative). Weiter muss der Anteil der «umweltfreundlichen Verkehrsmittel» am gesamten Ver-
Ausserdem hat der Basler Regierungsrat im Mai dieses Jahres das verkehrspolitische Leitbild in Vernehmlassung gegeben. Er setzt damit «neue Akzente»: Um den Autoverkehr weiter zurückzudrängen, sollen Parkplätze weiter abgebaut und verteuert, Strassen gesperrt und die Durchfahrt behindert werden. Der ACS beider Basel lehnt all diese Bestrebungen entschieden ab. Es darf nicht sein, dass auf Kosten der Automobilisten – und das ist im doppelten Sinne gemeint – gegen 200 Millionen für die Umsetzung von umwelt- und wirtschaftsschädlichen Massnahmen verschleudert werden. Q
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Recht & Gesetz
Hätten Sies gewusst?
Ist Velofahren auf dem Trottoir erlaubt? Immer öfter zu sehen: Velofahrende nutzen das Trottoir als Fahrbahn. Ist das grundsätzlich verboten? Oder in Ausnahmefällen doch erlaubt? Der ACS beider Basel hat die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei Basel-Stadt um Auskunft gebeten. Wer Fahrrad fährt, ist Führer eines motorlosen Fahrzeugs. Für Fahrräder gelten wie für Motorfahrzeuge die allgemeinen Verkehrsregeln, sofern das Gesetz für Fahrräder nicht besondere Regeln aufstellt. So müssen Fahrradfahrende – wo vorhanden – Radwege und Radstreifen benützen. Dagegen ist das Trottoir grundsätzlich den Fussgängern vorbehalten und das Befahren von Trottoirs mit dem Fahrrad in der Regel verboten. Ausnahmen sind signalisiert
Ausnahmsweise und insbesondere zur Schulwegsicherung kann es Fahrradfahrenden jedoch gemäss Art. 65 Abs. 8 der Signalisationsverordnung (SSV) gestattet werden, das Trottoir zu befahren. Dies muss aber entsprechend signalisiert werden und ist nur auf relativ stark befahrenen Strassen möglich: In diesen Fällen befindet sich am
Beginn eines schwach begangenen Trottoirs neben der blauen Fusswegtafel die Zusatztafel «Velo gestattet» (siehe Kasten). Das Trottoir darf dann von Fahrrädern und Motorfahrrädern mit abgestelltem Motor mitbenutzt werden. Die Fussgänger haben aber stets Vortritt und die fahrradfahrenden Personen sind gegenüber zu Fuss Gehenden und fahrzeugähnlichen Geräten zu besonderer Vorsicht verpflichtet. In diesem Zusammenhang gilt es eine weitere Bestimmung zu beachten. Diese gebietet Motorfahrzeuglenkenden und Fahrradfahrenden gleichermassen, gegenüber Kindern, Gebrechlichen und älteren Menschen besondere Vorsicht zu wahren, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird. Das unerlaubte Befahren von Trottoirs mit dem Fahrrad bei
ansonsten korrekter Fahrweise wird mit einer Ordnungsbusse von Fr. 40.– geahndet. Eine Sonderregelung besteht für Kinder im vorschulpflichtigen Alter, denn Kindervelos gehören nicht auf die Strasse. Kinderfahrräder werden gemäss Verkehrsregelverordnung in die Kategorie für fahrzeugähnliche Geräte, wie beispielsweise Trottinette, Rollschuhe, Inline-Skates und so weiter eingeteilt und unterstehen deshalb den Vorschriften für Fussgänger. Dies bedeutet, dass vorschulpflichtige Kinder auf Kindervelos das Trottoir benützen müssen, da sie noch nicht auf öffentlichen Strassen fahren dürfen. Ebenso dürfen die Trottoirs auch von fahrzeugähnlichen Geräten befahren werden. Sie müssen auf die zu Fuss Gehenden Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit der Situation und dem Fahrgerät anpassen. Sonderregelung für Kinder
Sobald ein Kind auf einem Normalfahrrad, also kein Kleinkinderfahrrad, fahren und sitzend auch die Pedale betätigen kann, darf, beziehungsweise muss es
Velofahren auf dem Trottoir ist nur in klar definierten Ausnahmefällen gestattet.
Foto: C. Greif
auf der Strasse fahren. Auf Hauptstrassen ist ihm dies ohne Aufsicht aber erst nach dem sechsten Geburtstag erlaubt. Kinder, welche das sechste Altersjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person auf Hauptstrassen Radfahren. Q
Velofahren erlaubt: Auf diesen Trottoirs Gemäss Auskunft des Bau- und Verkehrsdepartementes gibt es bis anhin noch keine systematische Erfassung. Erst das Signalisations- und Markierungskataster werde zu gegebener Zeit Abhilfe schaffen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind Velos auf folgenden Trottoirs zugelassen: Badweglein, Badenstrasse (gegenüber Einkaufszentrum Stücki), Bäumlihofstrasse (Abschnitt Allmendstrasse bis Gemeindegrenze Riehen), Chrischonaweglein, Dreirosenbrücke (Oberwasserseite), Egliseeweglein, Erlenmattweg, Fasanenstrasse (zwischen Eglisee- und Riehenstrasse), Freiburgerstrasse, Grenzacherpromenade, Gundeldingerrain, Höhenweg (zwischen Hans Huber-Strasse und Dorenbachviadukt), Kleinhüningeranlage, Lenzgasse, Rümelinbachweg /Hasenberg, Rütimeyerplatz, Solitudepromenade, St. Jakobstrasse (Abschnitt Hexenweglein bis LW-Terminal), Voltastrasse (neben Unterwerk IWB).
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Service
Ein Wegweiser durch den Dschungel der Automiete im Ausland:
Automiete: andere Länder, andere Sitten Gibt es bei der Automiete im Ausland Altersbeschränkungen? Sind diese bei allen Anbietern gleich? Worauf sollte man ganz speziell achten bei der Übernahme des Fahrzeugs wie auch bei der Abgabe? Der ACS beider Basel zeigt Ihnen, worauf Sie achten sollten. Oft ist auch fernab der Heimat ein Auto der idealste Begleiter. Bei einer Automiete im Ausland empfiehlt es sich, einige Punkte zu beachten. Mietvertrag: Akzeptieren Sie nur einen Mietvertrag in einer Ihnen verständlichen Sprache. Nehmen Sie sich die Zeit, diesen genau durchzulesen. Bei Unklarheiten fragen Sie nach. Alle Vereinbarungen müssen im Vertrag schriftlich festgehalten sein. Achten Sie auch auf das «Kleingedruckte». Bearbeitungsgebühren und Kilometerbegrenzung sind unüblich. Mehrwert- und sonstige Steuern sollten im Mietpreis enthalten sein. Auch Reinigungskosten sind im Normalfall eingeschlossen. Tankregelung: Üblicherweise wird ein Mietfahrzeug vollgetankt übernommen – und muss auch wieder so abgegeben werden. Relevant ist allerdings, was im Mietvertrag vereinbart ist. Bietet der Vermieter als «Sonderservice» an, das Fahrzeug selbst
wieder aufzutanken, muss man in der Regel mit höheren Kosten rechnen, als wenn man selbst zur Tankstelle fährt. Ausserdem kann man die verrechnete Menge nicht kontrollieren. Übernahme und Rückgabe: Eine minutiöse Inspektion des Mietfahrzeugs vor der Übernahme ist Pflicht: Achten Sie auf abgefahrene Reifen, defekte Beleuchtung, Glas- oder Lackschäden. Funktionieren Klimaanlage, Gurte und Bremsen? Ist der Tank gemäss Vertrag gefüllt? Selbst geringfügige Kratzer und kleinere Mängel sind im Übernahmeprotokoll zu vermerken, respektive sollte man sich vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen. Gleiches gilt für die Rückgabe des Mietwagens in ordnungsgemässem Zustand. Machen Sie von allfälligen Schäden aber auch vom Nummernschild gleich bei der Fahrzeugübernahme ein Handy-Foto. Sie wissen nie, wann Ihnen diese nützlich sein können.
Kreditkartenpflicht: Ein Auto mieten ist heutzutage ohne Kreditkarte nicht mehr möglich. Die Hinterlegung der Kartendaten dient dem Mietwagenanbieter als Sicherheit. Kosten für etwaige Schäden am Mietwagen oder auch für die Betankung, wenn das Fahrzeug entgegen der Vereinbarung nicht mit vollem Tank zurückgegeben wurde, werden dann der Kreditkarte belastet. Einige Vermieter buchen sogar Geldstrafen für Verkehrsdelikte und nicht bezahlte Parkgebühren ohne Rücksprache von der Kreditkarte des Mieters ab. Eine «ACS Visa Card Classic» ist kostenlos in der Mitgliedschaft eingeschlossen. Das Antragsformular finden Sie auf der ACS-Website oder können Sie gerne auch telefonisch bestellen (061 465 40 40). Notwendige Dokumente: Ein gültiger Führerausweis ist selbstverständlich elementare Voraussetzung, um überhaupt ein Fahrzeug lenken zu dürfen, respektive ein Auto mieten zu können. Je nach Reiseland und Einreisebedingungen wird auch eine Identitätskarte oder ein Reise-
pass benötigt. Ausserhalb Europa kann auch ein Internationaler Führerschein obligatorisch oder zumindest empfohlen sein.
Diesen und auch weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim ACS. Altersbeschränkungen: Wie eine Erhebung des ACS unter grossen Mietwagenunternehmungen zeigt (siehe Tabelle unten), gilt für alle Länder ein Mindestalter. Dieses bewegt sich zwischen 17 und 25 Jahren. Wer die Mindestanforderung nicht erfüllt, zahlt extra oder bekommt gar kein Auto. Ein Höchstalter fürs Automieten gibt es in den meisten Ländern nicht. Lediglich für die Reisedestination Malta gilt ein Höchstalter von 75, respektive wird ein ärztliches Zeugnis benötigt, das die Fahrtüchtigkeit bestätigt.
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Fahrer unter 25 bezahlen einen Zuschlag. 2) Fahrer zwischen 71 und 75 benötigen ein ärztliches Zeugnis, welches die Fahrtüchtigkeit bestätigt. 3) Bei Zahlung eines Zuschlags, Miete bestimmter Fahrzeuge ab 23 möglich. 4) Für Fahrer ab 70 wird ein Zuschlag erhoben 5) Bei Zahlung eines Zuschlags, Miete bestimmter Fahrzeuge ab 18 möglich. 6)Fahrer über 75 benötigen ein ärztliches Zeugnis, welches die Fahrtüchtigkeit bestätigt.
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Service
Bei allen Anbietern muss man allerdings mindestens ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Sonst gibt es kein Auto zu mieten. Wer darf lenken: Grundsätzlich gilt: Nur jene Person, die im Mietvertrag als Lenker eingetragen ist, geniesst auch Versicherungsschutz. Wenn weitere Personen das Fahrzeug steuern sollen, müssen diese – bei den meisten Anbietern kostenpflichtig – als Zusatzfahrer im Mietvertrag eintragen werden. Mitführpflichten: Zu beachten sind auch etwaige gesetzliche Mitführpflichten, die auch für Mietautos gelten. In einigen Ländern sind Ersatzlampen, Warnweste, Autoapotheke oder auch zwei Pannendreiecke Pflicht. Am besten, Sie orientieren sich über die geltenden Mitführbestim-
mungen Ihrer Reisedestination bereits im Vorfeld. Panne, Unfall, Diebstahl: Bei Unfall oder Diebstahl ist sicherheitshalber immer die Polizei beizuziehen und ein Unfallbericht zu verlangen. Rufen Sie im Ereignisfall unbedingt immer zuerst Ihren Vermieter an und entscheiden
Sie mit diesem, was zu tun ist.
So sparen Sie Geld: Wählen Sie einen Anbieter, bei
dem es keine Kilometerbeschränkung gibt. So wissen Sie im Voraus, welche Kosten auf Sie zukommen. Lassen Sie sich keine unnötigen Versicherungen aufschwatzen. Durch ein harmloses Ankreuzen einer unverständlichen Abkürzung zahlt man leicht horrende Summen für sinnlosen Versicherungsschutz, wie zusätzliche Insassen- oder Gepäckversicherungen. Wer das Risiko nicht selber tragen und den Selbstbehalt bei Schäden am Auto wegbedingen will, zahlt oft viel Geld. ACS-Premium-Mitglieder können auf einen teuren Selbstbehaltsausschluss verzichten. Dieser ist nämlich bis
zu einem Maximalbetrag von CHF 3000.– mitversichert. Bekanntlich ist nicht alles, was glänzt, Gold. Darum Vorsicht bei allzu günstigen Schnäppchen-Angeboten. Oft sind solche Billigangebote kleiner, unbekannter Mietwagenfirmen mit einschränkenden Konditionen verbunden – seien es die Freikilometer oder minimierte Versicherungsleistungen. Im Zweifelsfall lassen Sie lieber die Finger davon.
Fragen? Wir stehen Ihnen für Fragen rund um die Mobilität gerne zur Verfügung. Kommen Sie in der ACSGeschäftsstelle in Muttenz vorbei, rufen Sie uns an (061 465 40 40) oder schreiben Sie ein E-Mail (info@acsbs.ch).
Jetzt das neue Kultauto bei uns Probe fahren Erleben Sie die Agilität des Neuen Twingo. Mit rekordverdächtig kleinen Wendekreis von 8,60 Metern ist das Einparken ein Kinderspiel. Überzeugen Sie sich bei uns und testen Sie das neue Kultauto! Basel: Garage Keigel, 061 565 11 11 – Basel: Madörin + Pellmont AG, Gotthelf-Garage, 061 308 90 40 – Bubendorf: Auto Recher AG, 061 951 22 66 – Füllinsdorf: Garage Keigel, 061 565 12 20 – Itingen: Ritter Automobile AG, 061 971 60 60 – Muttenz: Garage Stocker, 061 461 09 11 – Nunningen: Garage Erich Hänggi, 061 791 09 11– Oberwil: Garage Keigel, 061 565 12 14 – Ormalingen: Garage Ernst Buser AG, 061 985 87 87 – Reinach: Birseck Garage, 061 711 15 45 – Sissach: Hediger Automobile AG, 061 971 29 10 – Zwingen: Garage Keigel, 061 565 12 22
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Knatternde Oldtimer auf kurvenreicher Fahrt
Wohl gegen 3000 Oldie-Fans säumten die Bergstrecke oder bewunderten die eindrücklichen Preziosen im Fahrerlager.
Am Samstag, den 20. September, fand die Neuauflage der 2011 wiederbelebten Bergprüfungsfahrt von Oberdornach nach Gempen statt. In Zukunft soll der Anlass regelmässig stattfinden.
.Lorenz Imhof und Adrian Bielser im Lagonda LG 45 DHC von 1937. Das zweite ACS Gempen Memorial liess die Herzen aller Liebhaber von alten Autos höher schlagen. Fast 100 Oldtimer-Besitzer hatten sich für den Anlass angemeldet. Wenn viele vom «Gempen-Rennen» sprechen, ist das nicht ganz korrekt, denn es wurde wie auch bei der ersten «Bergprüfungsfahrt» nicht auf Geschwindigkeit gefahren, sondern auf Präzision. Die Fahrer gaben sich mit dem Trainingslauf eine Zeit vor, die es in den Wertungsläufen möglichst genau zu erreichen galt. Und die Durchschnittsgeschwindigkeit von 49,9 km/h durfte auf der 5200 Meter langen Strecke nicht überschritten werden. Gefahren
wurde in zwei Kategorien: Fahrzeuge bis und mit Jahrgang 1945 und solche nach 1945. Zum Charme des Anlasses gehören nicht nur die schönen Karosserien, der anachronistische Motorenlärm und der Duft nach Motorenöl, sondern auch die Geschichten, die mit den Fahrzeugen verknüpft sind. So gehörte der Bugatti 57 Ventoux Sports Coupé von 1937 mit der Startnummer 22 ursprünglich Ettore Bugatti selbst, dem genialen Konstrukteur, der einer alten Mailänder Künstlerfamilie entstammte und dessen Tante Luigia Bugatti mit dem Künstler Giovanni Segantini verheiratet war. Zu bewundern waren
auch ein Bentley TT 1934 mit Le Mans Vergangenheit und ein zweifarbiger Lagonda LG 45 DHC 1937, der ebenfalls eine Menge zu erzählen hätte. Natürlich zogen auch höchst attraktive Nachkriegsmodelle die neugierigen Blicke auf sich, so etwa ein Aston Martin DB5, der nicht nur die Fans von James Bond-Filmen faszinierte. Wechselvolle Geschichte Blenden wir kurz zurück ins Jahr 1911. Damals gab es in der Schweiz noch wenige Autos. Im Kanton Graubünden galt sogar ein totales Verbot für Kraftfahrzeuge. In dieser Pionierzeit wuchs das Bedürfnis, die rasenden Gefährte irgendwo in voller Fahrt zu sehen. Noch vor dem Gempen- und Klausenrennen fand 1910 am Gurnigel das erste und damit älteste Bergrennen in der Schweiz statt. Die erste Gempen-Bergprüfungsfahrt gewann ein Fahrer namens Haller auf einem Grégoire 80/160. Für die 5,8 km lange Strecke brauchte er 8 Minuten und 54,2 Sekunden. Nach weiteren Gempen-Bergfahrten von 1912 bis 1914 fanden in den 20er Jahren fünf Wettbewerbe statt, bei denen auf Tempo gefahren wurde. Das letzte Rennen im 20. Jahrhundert wurde 1947 ausgetragen. Gewin-
ner war Jean Studer auf der legendären Alfa Romeo 8C 2900. Er brauchte für die auf 5,4 km verkürzte Strecke nur 04:24:60. Damit wäre er 2014 disqualifiziert worden, weil er die maximale Durch schnitts ge schwindigkeit überschritten hätte. Zu den Gewinnern der Gempen-Prüfungsfahrt gehörte auch Emilio Taddeoli (1914) aus Genf, der zudem Flugpionier, Velo- und Motorradrennfahrer war. Erwähnenswert ist der Gewinner von 1924, Giuseppe Campari. Er war Testfahrer bei Alfa und wurde später wegen seiner Erfolge in Italien als Volksheld gefeiert. Präzise Fahrer Das ACS Gempen-Memorial 2014 wurde von Raoul-B. Roth und Reto Kleiner auf einem Jaguar SS one 1934 gewonnen – mit einer Totalabweichung von nur zwei Hundertstel. In der Nachkriegskategorie gewann Philipp Buser auf einem Austin Healey NB 6 von 1958. Dank tadelloser Organisation und der buchstäblichen Schützenhilfe der Freischützen Dornach und des TV Gempen, die für das leibliche Wohl sorgten, wurde das zweite ACS Gempen Memorial zu einem denkwürdigen Anlass für Jung und Alt. Q
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Gempen-Memorial 2014
Impressionen vom 2. Gempen Memorial
Start-Nr. 102 im Ziel mit 06:30:92; Abweichung: +0.32 Sekunden.
Spannung am Start... wie gross wird die Differenz zur Sollzeit diesmal?
Im Austin Healey 3000-Mark III zurück zum nächsten Lauf.
Die stolzen Gesamtsieger!
Bewunderung für den Allard K2 …
«Fäldschlössli-Durschtwehr», 1914
… und die anderen Schmuckstücke
Eine Veranstaltung des ACS beider Basel Das Gempen Memorial wurde durch die Classic Gruppe des ACS beider Basel organisiert. Alle Informationen rund um diesen Oldtimer Event finden Sie unter: www.gempen-memorial.ch und im Facebook.
Urs Schweizer, ACS-Präsident beider Basel, in voller Fahrt …
Text: T. Brunnschweiler; Fotos: R. Menzi, D. Henzi und Imago
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Motorradgruppe
Kulturfahrt der ACS-Motorradgruppe vom 5. bis 7. September 2014
Über die Pässe der französischen Alpen «Das darf doch nicht wahr sein!» dachten wir, als wir zum Treffpunkt Richtung Muttenz fuhren. Da hatte es nämlich gerade wieder angefangen zu regnen (wie schon so oft in diesem Sommer). Es sollten aber die einzigen Regentropfen sein, die wir an diesem herrlichen Wochenende zu spüren bekamen. Schon kurz nach
der Abfahrt in Richtung Elsass waren die Strassen trocken und blieben es auch die ganzen drei Tage hindurch.
Kurze Rast auf dem Col de l’Iseran.
Unsere Route führte uns via Elsass in den Jura, anschliessend dem Lac de Joux entlang, selbstverständlich nicht ohne den obligaten Halt im Hôtel de la Truite; da gibts hervorragende Forellen! Weiter über den Col de la Faucille und hinunter nach Genf. Daraufhin folgte ein Stück Autobahn
Foto: Thomas Richard
bis Annecy, wo wir das Tageshighlight in Angriff nahmen: Le Semnoz. Eine wunderschöne Bergstrasse mit herrlichem Ausblick über die Alpen. In Faverges wurden wir im Hotel Florimont herzlich empfangen mit einem Willkommensapéro und anschliessendem Nachtessen. Am nächsten Tag warteten etliche Pässe der Savoien auf uns: Col de la Forclaz, Cormet de Roselend, Col de l’Iseran, Col de la Madeleine, Col de Tamié. Dies ergab 302 km mit insgesamt 6705 Höhenmetern! Am dritten Tag gings bereits wieder nach Hause. Wir nahmen ein paar kleinere Pässe unter die Räder: Col des Saisies, Col des Aravis, Col de la Colombière, Col de la Forclaz (aber nicht der gleiche wie am ersten Tag), Pas de Morgins und landeten schliesslich im Wallis. Von da aus gings auf der Autobahn nach Hause. Thomas Richard
Kulturfahrt der ACS-Motorradgruppe vom 9. bis 10. August 2014
Natur und Kultur auf grosser Fahrt Die diesjährige Kulturfahrt – ein traditioneller zweitäger der ACS Motorradgruppe – brachte sowohl Kultur als auch Fahrt in hohem Mass. Das Hauptziel der diesjährigen Kulturfahrt war die Saline Royale, Weltkulturerbe der UNESCO in Arc-et-Senans. Noch interessanter als die nie wirklich erfolgreiche Salzgewinnung waren einerseits die gesamte Anlage als Meisterwerk der Revolutionsarchitektur und andererseits die wechselhafte Geschichte der Gebäude bis in die heutige Zeit. Anhand zahlreicher Modelle konnte ein guter Eindruck gewonnen werden vom Lebenswerk und der utopischen Philosophie von Claude Nicolas Ledoux. Sein Schaffen
unter Louis XV als «Architecte du Roi» wurde durch die Revolution jäh unterbrochen und er widmete sich «nur noch» der theoretischen Arbeit und Aufarbeitung seines Gesamtwerkes. Das Nachtessen und die Übernachtung in der Anlage waren einmalig (wie auch die Motorradgarage!). Am nächsten Morgen brachen wir nach Ornans auf, wo der Besuch des Courbet-Museums mit der Ausstellung um die «Origine du Monde» einen zweiten Höhepunkt bildete. Kleine und kleinste
Strässchen in der Franche-Comté, im schweizerischen und französischen Jura entlang des Doubs, der Dessoubre und der Loue liessen auch den ebenso wichtigen Fak-
tor Fahrt nicht zu kurz kommen, und die Wettergöttin war uns nach einem dramatischen Gewitter in der Nacht gnädig gestimmt. Ruedi Staechelin
Das Nachtessen und die Übernachtung in der Anlage waren einmalig, wie auch die Motorradgarage (das freistehende Gebäude links oben).
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Echo
Was hätte der Handwerker wohl zu hören bekommen, wenn er sich getraut hätte, seinen Kastenwagen ganz eng vor dem Blechpolizisten in der St. AlbanAnlage abzustellen und diesem so sein Handwerk zu legen?
Darf man Blechpolizisten bei der Arbeit behindern? Leserfoto Radar auf Parkplatz, Clubmagazin August 2014 Das im letzten Clubmagazin publizierte Leserfoto (siehe oben) hat Reaktionen ausgelöst. Was hätte denn der Handwerker tatsächlich zu hören bekommen, wenn er sich getraut hätte, seinen Kastenwagen vor dem Blechpolizisten zu parkieren? Und hätte dieser nicht beleuchtet sein müssen? Auf unsere Fragen
hat uns die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei Basel-Stadt folgende Antwort zukommen lassen: Tagsüber ist auch das Abstellen von grösseren Fahrzeugen erlaubt, sofern sie innerhalb der markierten Parkfelder Platz haben und ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg nicht überschreiten. Für das nächtliche Parkieren gilt Paragraf 10 Abs. 3 der baselstädtischen Strassenverkehrsverordnung. Konkret heisst das: Das Parkieren auch eines grösseren Fahrzeuges
wäre in vorliegendem Fall erlaubt. Es ist Sache der Polizei, sicherzustellen, dass – wo nötig – Fahrzeuge nicht zu nahe an der semistationären Radaranlage parkiert werden können. Fahrzeuglenker können dementsprechend von der Polizei angewiesen werden, ihr Fahrzeug, wenn nötig, umzuparkieren, damit entsprechende Absperrmassnahmen vorgenommen werden können. Diesbezüglich ist jeder Angehörige des Polizeikorps befugt, in Ausnahmefällen von den Verkehrsregeln abweichende Anordnungen zu treffen, falls Verkehrsabwicklung oder Verkehrssicherheit dies erfordern. Kommt ein Fahrzeuglenker dieser polizeilichen Aufforderung nicht nach, droht eine Verzeigung wegen Missachtens einer polizeilichen Weisung. Gemäss Art. 5 Abs. 1 und 2 der Strassenverkehrskontrollverordnung richten die kantonalen Behörden die Kontrollen schwerpunktmässig unter anderem nach sicherheitsrelevantem Fehlverhalten und den Gefahrenstellen aus. Die Kontrollen
erfolgen stichprobenweise, systematisch oder im Rahmen von Grosskontrollen. Gemäss Auskunft des Bundesamts für Strassen ASTRA gibt es keine Richtlinien oder Bestimmungen, welche regeln, wo Radargeräte aufgestellt werden dürfen. Gemäss Paragraf 10 Abs. 5 StVO ist die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei für das Reservieren von Parkraum zuständig. Da die semimobilen Radargeräte durch Mitarbeiter der Kantonspolizei im Auftrag der Abteilung Verkehr aufgestellt werden, liegt eine entsprechende Bewilligung vor. Die in Frage stehende Radaranlage wurde somit korrekt aufgestellt. Was die Frage betreffend Beleuchtung anbelangt kann festgehalten werden, dass das Radargerät – wie auf dem Foto ersichtlich ist – innerhalb der markierten Parkfläche abgestellt wurde und deshalb kein Hindernis als solches darstellt, das beleuchtet sein müsste. Dies trifft auch auf die sonstigen darin parkierten Fahrzeuge zu. Auch diese müssen deshalb beispielsweise mit einem Parklicht nicht beleuchtet sein.
Aktuelle Infos über alle Anlässe unter:
www.acsbs.ch ACS beider Basel Hofackerstr. 72, 4132 Muttenz Tel: 061 465 40 40, Fax: 061 465 40 41 Mail: info@acsbs.ch
Wir sind gerne für Sie da!
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Standpunkt
Wir leben in einer Welt des puren Wahnsinns!
Dr. iur. Carl G. Mez, Vorstandsmitglied und Präsident der Verkehrskommission des ACS beider Basel In Deutschland ist alles verboten, was nicht erlaubt ist; in England ist alles erlaubt, was nicht verboten ist; in Italien ist alles erlaubt, auch wenn es verboten ist; in Russland ist alles verboten, auch wenn es erlaubt ist. Und in der Schweiz, insbesondere in Basel, scheint je länger je mehr einfach alles verboten! An sich gilt auch bei uns weiterhin, dass erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Nur ist es inzwischen so, dass der Staat sich jede erdenkliche Mühe gibt, alles, was nicht unter Strafandrohung Pflicht ist, verboten wird. Vor allem aber wird jeder Auslegungsspielraum von den Behörden so interpretiert, dass Verbote sich maximal auswirken sollen. Im September 2014 hatte das Stimmvolk einer Änderung des Arbeitsgesetzes deutlich zugestimmt. Die absurde Regelung wurde aufgehoben, wonach in Tankstellenshops mit 24 Stunden Öffnungszeit nachts nur ein Teil des Sortiments verkauft werden durfte. Wer denkt, dass damit auch in Basel die 27 Tankstellenshops das ganze Sortiment rund um die Uhr verkaufen dürfen, täuscht sich. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat, statt für die Befolgung des klaren
Volkswillen zu sorgen, einen Schlaumeier-Trick gefunden: Das Gesetz wird so uminterpretiert, dass alle Tankstellenshops nunmehr ab 23 Uhr und an Sonntagen ganz geschlossen werden müssen. Ausgangspunkt für diese abwegige Interpretation ist, dass die Liberalisierung auf Tankstellenshops an Hauptverkehrsstrassen beschränkt ist. Fürs AWA sind ausschliesslich Autobahnen Hauptverkehrsstrassen im Sinne des Gesetzes. Statt Liberalisierung ein generelles Verbot! Für diese besonders kreative Gesetzesauslegung müsste man den Juristen des AWA eigentlich einen Preis verleihen. Es ist kein Zufall, dass die Kreativität von Regierung und Verwaltung besonders üppig spriesst, wenn man Haltern und Fahrern von Motorfahrzeugen das Leben schwer machen kann. Noch im August 2007 liess der Regierungsrat verlauten: «In Strassen mit Parkfeldern (…) darf nur innerhalb dieser markierten Felder parkiert werden. Hingegen wird das Parkieren vor der eigenen Aus-/Einfahrt von Berechtigten polizeilich toleriert. (…)» Am 25. August dieses Jahres hat nun das Sicherheitsdepartement verkündet, dass unterm Vorwand der Umsetzung der «Parkraumbewirtschaftung» es nicht mehr toleriert werde, dass ein Hausbesitzer sein Auto vor seiner eigenen Einfahrt abstelle, wo kein Parkplatz aufgemalt sei. Logischerweise ist dort kein Parkplatz, da es sich ja um eine Einfahrt handelt! Folge all dieser Behinderungen und Verbote wird sein, dass Handel, Gewerbe und Industrie immer weiter aus der Stadt gedrängt werden. Bewohner werden zum Pendeln an auswärtige Arbeitsorte gezwungen und Konsumenten fahren zusehends weitere Distanzen zum Einkaufen. Das kann nicht im Interesse unser Stadt und unserer Zukunft sein!
Keine Frage: Der Ausbaubedarf ist vorhanden. Die Mittel dazu ebenfalls. Weitere Treibstoffzollerhöhungen sind deshalb nicht notwendig.
NAF-Botschaft: Bundesrat will Treibstoffsteuern erhöhen! Die Strasse zahlt bereits genug! Darum ist für den ACS die vom Bundesrat in seiner Botschaft zum Nationalstrassenund Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) vorgeschlagene Erhöhung der Treibstoffsteuern der falsche Ansatz. 9,5 Milliarden Franken! Das ist die unglaubliche Summe aller Abgaben und Steuern, welche Automobilisten, Motorradfahrende und das Transportgewerbe dem Bund Jahr für Jahr abliefern. Es steht ausser Frage, dass es mit diesem immensen Betrag durchaus möglich wäre, den bedarfsgerechten und dringend notwendigen Ausbau der Strasseninfrastruktur zu finanzieren. Dass das bisher (noch) nicht geschehen ist, hängt insbesondere damit zusammen, dass die vorhandenen Mittel zweckentfremdet werden: Von den rund 9,5 Milliarden Franken werden über 40 Prozent, also gegen vier Milliarden Franken, via den generellen Bundeshaushalt für irgendwelche anderen Aufgaben verwendet. Lediglich knappe 30 Prozent (gegen 3 Mrd. Franken) sind für Strassenaufgaben reserviert. Der Rest fliesst vor allem in Schienenprojekte (rund 1,8 Mrd. Franken) und in die Kantonskassen (gegen 0,5 Mrd. Franken). Bereits heute, aber insbesondere in Zukunft, braucht die Strasse in Anbetracht der zunehmenden Engpässe auf den Autobahnen (Stichwort: drastische Stauzunahme) und der wachsenden Anforderungen mehr Geld für (Ausbau-)Projekte.
Gemäss Bundesrat fehle dazu aber das Geld und solle deshalb der Mineralölsteuerzuschlag vorerst um 5 bis 7 Rappen und später allenfalls noch mehr erhöht werden. Dieser erneute Angriff auf das Portemonnaie der Automobilisten ist allerdings inakzeptabel, zumal es bessere Lösungen gibt: Erstens müssen die bestehenden – ökonomisch, ökologisch und gesellschaftlich schädlichen Engpässe auf dem Nationalstrassennetz so rasch als möglich beseitigt werden. Zweitens ist das von den Strassenbenützenden bereits zur Genüge bezahlte Geld – wie von der «MilchkuhInitiative» gefordert – auch für Strassenaufgaben einzusetzen. Die vorgeschlagene Erhöhung der Treibstoffsteuern, die in Kompetenz des Bundesrats beabsichtigte Anpassung der Strassenabgaben an die Teuerung und die fortgesetzte Zweckentfremdung von Strassengeldern für den öffentlichen Agglomerationsverkehr sind hingegen der falsche Ansatz und müssen im Rahmen der NAF-Vorlage korrigiert werden. Es wird am Bundesparlament liegen, Volk und Ständen einen sinnvollen und mehrheitsfähigen Vorschlag zu unterbreiten. Der ACS wird sich dafür einsetzen. Q
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Oldtimer Event
Neue Sonderausstellung im Pantheon in Muttenz
Grosse Oldtimer-Kollektion kommt ins Pantheon Am 19. Oktober wird im Pantheon Basel eine exklusive Ausstellung eröffnet: Die Fondation Hervé – Superlative der automobilen Raritäten. Compte Jacques de Wurstemberger lebte von 1917 bis 2009. Er war zeit seines Lebens ein grosser Enthusiast des Automobils. Bereits mit zwanzig Jahren absolvierte er die
Auto-Fahrprüfung und kaufte sich seinen ersten Wagen, einen MG TA. Mit dreissig bestritt er unter dem Pseudonym «Hervé» sein erstes Rennen. 1948 kaufte er den MG K3, mit dem der englische Rennfahrer Norman Black bereits diverse Erfolge eingefahren hatte. Damit fuhr er erfolgreich mehrere Rallyes in Südfrankreich und der Schweiz. Später ging er auch mit einem Aston Martin oder einem Jaguar XK120 an den Start. Und er entwickelte sich im
Eines der eindrücklichsten Exponate: der Avion Voisin C 25, 1976 von einer Privatperson aus Vidanban erworben. Das in England vollständig renovierte Fahrzeug fuhr mehrere wichtige Rallyes in Frankreich und Griechenland mit. Foto: Urs Gautschi
Jacques de Wurstemberger: Dem Automobil gehörten sein Leben und seine Liebe. Foto: Fondation Hervé
Lauf der Jahre zu einem passionierten Sammler schöner und wertvoller Automobile. Im Jahr 2000 gründete er die Fondation Hervé und eröffnete das gleichnamige Museum in Aigle.
Vom 19. Oktober 2014 bis zum 6. April 2015 sind die Exponate der Fondation Hervé im Pantheon Basel zu besichtigen. Der Eintritt kostet 10 FranQ ken.
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News
Bundesrat lehnt Milchkuh-Initiative ab Der Bundesrat hat sich gegen die sogenannte «Milchkuh-Initiative», die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» ausgesprochen. Ebenfalls verzichtete die Landesregierung darauf, diesem Volksbegehren einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Noch vor der kommenden Wintersession soll die entsprechende Botschaft an die eidgenössischen Räte überwiesen werden. Die Urheber der «Milchkuh-Initi-
ative» nahmen den Entscheid des Bundesrats mit Unverständnis zur Kenntnis. Es sei unbestritten, dass beim Ausbau der Nationalstrasseninfrastruktur Handlungsbedarf bestehe und dass beide Vorlagen – «Milchkuh-Initiative» sowie
Imhof holt Gold am RAID 2014!
Grosserfolg am diesjährigen RAID, der erstmals von Basel nach Brüssel führte: Der in der ACS-Classic-Kommission sehr aktive Lorenz Imhof belegte mit Co-Pilot Beat Fankhauser und Lagonda LG45 Drop Head Coupé von 1937 (Foto) den 1. Platz in der Kategorie Vétérans, den 1. Platz in der Teamwertung sowie den 3. Platz in der Gesamtwertung. Der ACS beider Basel sagt Bravo! Foto: zVg
CO2 -Emmissionen sind im 2013 zurückgegangen
Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs (NAF) – maund sachlich zuteriell sammengehören. Die Initianten hoffen nun auf das Bundesparlament, um der Taktiererei ein Ende zu setzen. Q
Klybeckstrasse: 3 von 4 Parkplätzen sind weg
ACS kämpft weiter gegen T30 auf Hauptstrassen
Grossrätin Heidi Mück (Grünes Bündnis) hat eine schriftliche Anfrage betreffend Behinderung des Trams 8 in der Klybeckstrasse eingereicht und sich erkundigt, ob in den Stosszeiten auf der ganzen Länge stadteinwärts nicht ein Halteverbot erlassen werden könne. In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass er von einer weiteren Aufhebung von Parkplätzen in der Klybeckstrasse «vorderhand» absehen möchte. Begründung: «In diesem kurzen Strassenabschnitt wurden in den vergangenen Jahren bereits 75 Prozent der Parkplätze permanent oder temporär aufgehoben.» Die Situation Q werde aber laufend beobachtet.
Der vom ACS beider Basel eingelegte Rekurs gegen die geplante Einführung von Tempo 30 tagsüber in der Grenzacherstrasse wurde vom Baudepartement Basel-Stadt abgelehnt. Obschon es sich um eine Hauptsammelstrasse handle, sei Tempo 30 die beste Lösung: Wegen dem Neubau der Roche würden die Fussgänger-Querungen auf dem gesamten Streckenabschnitt markant zunehmen. Insgesamt hätten mehrere Gutachten belegt, dass Tempo 30 die beste Lösung darstelle. Der ACS beider Basel kann der Argumentation nicht folgen und wird deshalb einen Weiterzug seiner Beschwerde an die nächste Instanz Q prüfen.
Soirée Française
Obschon die Verkehrsleistung im Strassenverkehr nach wie vor zunimmt, haben sich die CO2 -Emissionen aus dem Verbrauch fossiler Treibstoffe gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) nach dem Jahr 2008 stabilisiert oder sind – wie im 2013 (minus 0,4 Prozent) – sogar leicht zurückgegangen. Dieser Effekt, für den insbesondere die verbesserte CO2 -Effizienz von neuen Personenwagen verantwortlich zeichnet, muss sich laut BAFU in den kommenden Jahren weiter verstärken, sollen die Zielwerte erreicht werden. Verglichen mit dem Jahr 1990 lagen die CO2 -Emissionen aus Treibstoffen im Jahr 2013 um 12,4 Prozent höher bei knapp 17,4 Millionen Tonnen. Q
Die 15 Lernenden der «Gastronomie Brüderli» organisieren erneut einen ganz speziellen Abend: Am Freitag, 17. und am Samstag, 18. Oktober 2014 ab 18.30 Uhr gibts im Restaurant Pantheon in Muttenz eine «Soirée française». Beim sagenhaften Preis von nur 100 Franken pro Person sind der Eintritt ins Pantheon-Museum, ein Apéro, ein Konzert der «Premium Bananas» sowie ein Viergang-Menü mit Weinbegleitung, Mineral und Kaffee dabei. Nur am Samstag sind noch wenige Plätze frei. Infos unter 061 811 42 84 oder info@bruederli.com.
9 von 10 Bus-Plätzen bleiben leer Wie ein neuer Bericht des Bundesamtes für Verkehr zeigt, fahren Züge und Busse in der Schweiz mehrheitlich fast leer herum. Regionalzüge und S-Bahnen könnten nur eine durchschnittliche Auslastung von 18 Prozent ausweisen – mehr als vier von fünf Sitzen sind somit nicht genutzt. Noch schlechter nachgefragt sind Buslinien des öffentlichen Verkehrs: Mit einer Auslastungsziffer von durchschnittlich 11 Prozent bleiben fast 9 von 10 Plätzen leer. Bei der Auslastung von Bussen, S-Bahnen und Regionalzügen seien allerdings erhebliche regionale Unterschiede feststellbar. Die Verkehrskommission des Nationalrates hat den Bundesrat beauftragt, das Bestellwesen im RegionalQ verkehr zu überprüfen.
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Reisen
Ostdeutschlands wohl schönste Stadt ist immer eine Reise wert:
Erleben Sie die Kunst- und Kulturstadt Dresden! Als europäische Kulturmetropole bietet Dresden seinen Besuchern Attraktionen von höchstem Rang. Weltweit bekannt ist das historische Stadtzentrum mit seinem einzigartigen Ensemble aus Zwinger, Semperoper, Residenzschloss, Brühlscher Terrasse (auch Balkon Europas genannt) und Frauenkirche. Swissôtel Dresden am Schloss Im Herzen der historischen Altstadt, direkt neben dem Residenzschloss mit der Staatlichen Kunstsammlungen von weltweitem Ruhm und nur wenige Meter neben der Frauenkirche und der Semperoper, liegt das Swissôtel. Die Zimmer sind im frischen, zeitgemässen Design und verfügen über verschiedene Annehmlichkeiten wie kostenloses WLAN oder einer Nespresso-Kaffeemaschine. Das Hotel bietet auch einen Wellness-Bereich: Das Pürovel Spa & Sport wurde
in einem Steinkeller aus dem 15. Jahrhundert eingerichtet. Erleben Sie die faszinierende Kombination aus mittelalterlicher Baukunst und modernem Design. Angebot für 2 Nächte pauschal (28.–30.11 oder 5.–7.12. 2014): pro Person ab CHF 360.– im Doppelzimmer, pro Person im Einzelzimmer ab CHF 660.–, grosszügiges Frühstücksbuffet sowie Eintritt in den Spa-Bereich sind inklusive. Zusatznacht pro Person: CHF 180.– im DZ und CHF 330.– im EZ. Anreise Easyjet fliegt mehrmals pro Woche ab Basel nach Dresden mit einem Abendflug um 19.20 Uhr. Am Sonntag fliegen Sie um 21.25 Uhr ab Dresden wieder zurück. Preis pro Person inklusive ein Gepäckstück und Sitzplatzreservation ab CHF 295.–. Lohnenswerte Besichtigungen Semperoper: Eintritt mit Führung: CHF 10.– pro Person. Frauen-kirche: freier Eintritt.
Nicht nur sehr schön, sondern auch in idealer Nähe vieler Attraktionen gelegen: Das Swissôtel Dresden am Schloss. Fotos: zVg
Residenzschloss Dresden: Zeitticket Historisches Grünes Gewölbe: CHF 12.– pro Person. Ein besonderes Erlebnis bietet während der Vorweihnachtszeit vom 27.11. bis 23.12.2014 der Stritzelmarkt, Deutschlands ältester Weihnachtsmarkt, der ebenfalls nur wenige Gehminuten von Ihrem Hotel entfernt liegt.
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Nicht nur wegen ihrer prächtigen Kunstsammlungen wird die Hauptstadt des Bundeslandes Sachsen als «Elbflorenz» bezeichnet.
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News
Bahnfahren: Schweiz ist Europa- und Weltmeister Im Bahnfahren hält die Schweiz weiterhin den Spitzenplatz! Die Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz fuhren 2013 durchschnittlich 53-mal mit der Bahn und legten dabei 2307 km zurück. Dies bedeutet den europäischen und den weltweiten Spitzenwert. Die LITRA, der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr, hat die jährlich erscheinende Statistik des Internationalen Eisenbahnverbands (UIC) bezüglich Benutzungshäufigkeit (Fahrten pro Einwohner und Jahr) und Reisedistanz (zurückgelegte Kilometer pro Einwohner und Jahr) ausgewertet. Die Schweiz nutzt ihren öffentlichen Verkehr europameisterlich. So waren Herr und Frau Schweizer 2013 durchschnittlich 53-mal mit der Eisenbahn unterwegs. In den Top 5 folgen Luxemburg (40 Fahrten), Dänemark (35), Österreich (28) und Grossbritannien und Deutschland mit je 25 Fahrten. Europäische Schlusslichter bilden Schweden, Estland, Rumänien, Litauen und Griechenland. Dort sind die Einwohner durchschnittlich höchs-
Zufahrt in die Innenstadt etwas vernünftiger
tens 3-mal im Jahr mit der Bahn unterwegs. Im weltweiten Vergleich muss sich die Schweiz einzig von Japan mit 69 Bahnfahrten pro Einwohner und Jahr übertrumpfen lassen. Vergleicht man die mit der Bahn zurückgelegte Reisedistanz pro Einwohner, holt sich die Schweiz aller-
dings den Weltmeistertitel: Sie ist mit 2307 km pro Einwohner und Jahr Spitze (siehe Grafik, LITRA). In der Rangliste folgen Japan (1912 km), Frankreich (1301 km), Österreich (1280 km) und Dänemark (1190 km). Am unteren Ende der Rangliste folgen Estland, Griechenland, LitauQ en und Lettland.
ACS unterstützt Schülerlotsen
Bussen sind steuerlich nicht abziehbar Der Bundesrat hat Mitte September 2014 einen Bericht über die steuerliche Behandlung von Bussen verabschiedet. Bussen haben einen Strafcharakter und können nicht von den Steuern abgezogen werden. Gleiches gilt für finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafcharakter. Der Bundesrat erfüllt mit dem Bericht das vom Nationalrat überwiesene Postulat der Baselbieter Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP). Q
Die 15 Schülerinnen und Schüler der Primarschule Ormalingen, welche ihre jüngeren Mitschülerinnen und Mitschüler das Jahr über sicher über den Fussgängerstreifen vor dem Schulhaus Ormalingen gelotst hatten, durften als Anerkennung und kleines Dankeschön für diesen engagierten Einsatz einen unvergesslichen Tag im Europapark Rust erleben. In bewährter Tradition hat der ACS beider Basel diesen von der Verkehrsinstruktion der Polizei Basel-Landschaft organisierten Anlass auch im 2014 finanziell unterstützt. Er möchte damit einen Beitrag leisten, damit diese bei allen Beteiligten geschätzte Verkehrssicherheits-Aktion Q auch in Zukunft weitergeführt werden kann.
Wie der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt mitteilte, wurde die Verordnung betreffend die ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt liberalisiert und damit die parlamentarischen Anpassungen am «Neuen Verkehrskonzept Innenstadt» nachvollzogen. Neu erhalten Unternehmen zum regelmässigen Bringen und Abholen von rasch verderblichen Waren eine kostenpflichtige Dauerbewilligung. Für Unternehmen, die in der Kernzone der Innenstadt geschäftsansässig sind, entfällt die Bewilligungsgebühr. Zudem können sich Personen und Unternehmen mit einem regelmässigen Bedarf an Zufahrten in die Kernzone neu kostenpflichtig registrieren lassen und über ein Kundenkonto preislich stark reduzierte Kurzbewilligungen beziehen. Schliesslich trete auch eine neue Notfallregelung in Kraft. Q
Neu: Anwohnerparkkarte für Motorradbesitzer Wie einer Medienmitteilung der Basler Regierung zu entnehmen war, sei im Zusammenhang mit den neuen Gewerbeparkkarten in BaselStadt und Basel-Landschaft auch die entsprechende Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung revidiert worden. Die derzeit laufende Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Basel sowie die von der Gemeinde Riehen eingeführte eigene Parkraumbewirtschaftungsordnung habe den Bedarf für Präzisierungen in der Parkraumbewirtschaftungsverordnung aufgezeigt, die ebenfalls in dieser Revision eingearbeitet worden sind. Dazu gehört auch die Einführung der Anwohnerparkkarte für Motorräder in den zwei neuen ParkkartenZonen «Grossbasel» und «Kleinbasel». Q
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Montag, 1. Dezember 2014 Hofackerstrasse 72, Muttenz, Türöffnung: 18.30 Uhr Preis: CHF: 145.-pro Person für Konzert und Dîner Reservationen: konzert.acs@pantheonbasel.ch
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