Clubmagazin ACS Sektion Bern

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Auto ACS Bern

Ausgabe Nr. 03/2015

Fahrtraining Eis & Schnee Eine Übersicht mit Anmeldung

Entzug des Führerausweises Welche Art von Ausweisentzug droht?


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Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015

Inhalt

Inserate

04

Editorial

04

Wie autofreundlich sind die Ständeratskandidaten?

06

Club-Infos

06

Clubleistung der ACS Sektion Bern

08

Events & Motorsport

08 10

Bergrennen Gurnigel 2015 Fahrtraining Eis & Schnee

11

Politik & Verkehr

11

Die Geschichte der Sektion Bern des ACS und des motorisierten Strassenverkehrs von 1905 bis 1955 Entzug des Führerausweises – eine Übersicht Staatliche Abzocke bei den Bieler Parkgebühren

12 13

20

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Agenda

Besuchen Sie uns im Internet:

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Impressum Herausgeber Automobil Club der Schweiz ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2 CH-3007 Bern Telefon 031 311 38 13 Fax 031 311 26 37 acs.bern@acs.ch www.acs.ch

Chefredaktor und Geschäftsführer Christoph Jöhr christoph.joehr@acs.ch

Inserate KROMER MEDIA Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 53 Fax 062 886 33 34 media@kromer.ch

Druck und Inseratenverwaltung Kromer Print AG Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 33 Fax 062 886 33 34


Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015

Editorial

Editorial

Eidgenössische Wahlen vom 18. Oktober 2015: Wie autofreundlich sind die Ständeratskandidaten?

Am 18. Oktober 2015 finden die eidgenössischen Wahlen statt. In den nächsten Jahren werden wichtige Fragen entschieden, die den Autofahrer direkt betreffen. Aus diesem Grund wollte die ACS Sektion Bern von den Kandidaten für den Ständerat wissen, wie sie sich zu wichtigen Fragen der Verkehrspolitik stellen. Es wurde das gleiche Vorgehen gewählt wie bei den Regierungsratswahlen des Kantons Bern im Frühling 2014. Im Unterschied zu damals, wo alle Angefragten an der Umfrage teilgenommen haben, erhielten wir dieses Mal von elf angefragten Kandidaten nur sechs Rückmeldungen. Die anderen fanden es offenbar nicht für nötig, ihre verkehrspolitische Haltung der ACS Leserschaft mitzuteilen Wir haben allen Kandidaten für den Ständerat die Fragen zugestellt. Das Büro der Kandidatin Marianne Streiff liess mitteilen, dass sie an der Umfrage nicht teilnehmen will. Fünf Kandidaten fanden es überhaupt nicht nötig, bis zum gesetzten Termin irgend eine Rückmeldung abzugeben. Das spricht für sich und die Leserschaft kann sich dazu ihr eigenes Urteil bilden. Bei den Fragen geht es um aktuelle, vergangene und auch künftige Belange des motorisierten Verkehrs. Als Antwort waren möglich JA, eher JA, eher NEIN und NEIN. Die Auswertung wurde wie folgt vorgenommen: Für diejenige Antwort, die genau der Haltung des Vorstandes der ACS-Sektion Bern und wohl auch der grossen Mehrheit unserer Mitglieder entspricht, gab es drei Punkte. Die Haltung des ACS ist zu jeder Frage ein klares JA oder Nein. Für die am nächsten liegende «falsche» Antwort gab es noch zwei Punkte, für die weiterentfernt liegende Antwort noch einen Punkt und für die vollständige Gegenmeinung null Punkte. Natürlich sind nicht alle Fragen von gleicher Bedeutung. Es wäre jedoch zu aufwendig gewesen und wohl auch nicht ohne Willkür, wenn wir nun noch die einzelnen Fragen gewichtet hätten. Jeder Leser kann sich aber anhand der einzelnen Resultate unabhängig von der Punktezahl sein eigenes Bild machen. Wer somit für die nächsten vier Jahre im Ständerat möglichst autofreundliche Volksvertreter wählen will, hat nun entsprechende Anhaltspunkte. Gewichtige 4

Fragen stehen an, der zentrale Punkt in verschiedenen Bereichen wird die Finanzierungsfrage öffentlicher Verkehr versus Privatverkehr sein. Das Volk hat glücklicherweise an der Urne ein erstes klares Zeichen gegeben, als die Erhöhung der Autobahnvignette auf 100 Fr. deutlich abgelehnt wurde. Bei der Abstimmung über Fabi monierten die Befürworter des öffentlichen Verkehrs einen Erfolg. Diese Abstimmungsvorlage war jedoch wesentlich komplexer und lässt sich nicht auf einen einfachen Nenner zugunsten oder zulasten des privaten Verkehrs reduzieren. Weitere wichtige Themen sind die zweite Gotthardröhre, Road Pricing, Klimawandel, Feinstaub/Abgase, Raser, Ausbau Nationalstraßennetz, sechsspurige Autobahnen auf den Hauptverkehrsachsen etc. Es nützt nichts, die Faust im Sack zu machen und sich zu beschweren, wenn Entscheide des eidgenössischen Parlamentes zu Ungunsten der Autofahrer ausfallen. Jetzt bei den Wahlen gilt es, die Weichen zu stellen und autofreundliche Vertreter nach Bern zu senden. Wegen der grossen Anzahl an Nationalratskandidaten im Kanton Bern war es nicht möglich, auch diesbezüglich ein Rating oder eine Empfehlung abzugeben. Es bleibt zu hoffen, dass auf der Homepage von strasseschweiz.ch wie vor vier Jahren das Abstimmungsverhalten der amtierenden Nationalräte unter der Rubrik Politik aufgeschaltet wird. Dies ist bisher leider nicht erfolgt. Die

Wähler können sich jedoch auch über die Plattform smartvote.ch ein Bild machen. Auch dort hat es zur Verkehrspolitik entsprechende Fragen. Ich rufe somit alle auf, die noch nicht gewählt haben, dies noch nachzuholen und auch in der Familie, bei Bekannten und am Arbeitsplatz aufzumuntern, an den Wahlen teilzunehmen. Wahltag ist bekanntlich Zahltag.

Andreas Blank

Die Rangliste: Antworten der Ständeratskandidaten sind in der Grafik auf Seite 5 ersichtlich. 1. Rösti Albert 2. Ananiadis Jorgo 3. Rothenfluh Josef 4.a. Esseiva Claudine 4.b.Simonet Denis 6. Grossen Jürg

27 Punkte 24 21 18 18 14

E A B F C D

Verzicht auf eine Teilnahme: Marianne Streiff. Keine Rückmeldung: Werner Luginbühl, Hans Stöckli, Bruno Moser, Christine Häsler.


Haltung ACS  X Die Fragen lauteten:

ja

eher ja

Unterstützen Sie PUN (Pannenstreifen-Umnutzung) Projekte?

EXACDF

B

Befürworten Sie einen Ausbau des Autobahnnetzes im Kanton Bern?

EXACF

B

D

Soll das Parkplatzangebot in der Stadt Bern und in anderen Zentren ausgebaut werden?

EXACF

B

D

Haben Sie die Senkung der Motorfahrzeugsteuern im Jahre 2012 unterstützt?

EXABCF

Unterstützen Sie die Erhöhung der Kosten für die Autobahnvignette auf Fr. 70.– ?

F

Unterstützen Sie die Milchkuhinitiative?

EXB

Befürworten Sie die Einführung von Road Pricing?

CF

BD

EXA

Sollen im Kanton Bern die 30iger Zonen in Quartieren flächendeckend ausgedehnt werden?

C

BD

EXAF

D

EXABCF

Soll der öffentliche Verkehr noch stärker durch den privaten Verkehr quersubventioniert werden?

Ihre Wünsche…

eher nein

nein

D B

EXACD ACDF

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Clubleistungen ACS Sektion Bern Bargeldlose Pannenhilfe für Autos und Motorräder in ganz Europa  Versichert sind alle mit dem Mitglied im gleichen Haushalt wohnenden Personen  Ihre Ferien oder Geschäftsreisen können rasch fortgesetzt werden – dank unserem europaweiten Netzwerk. Überall wo Sie sind. Jeden Tag, rund um die Uhr! Die detaillierten Pannenhilfe-Bestimmungen sind im Sekretariat erhältlich.

Rechtsauskunft Als ACS Mitglied haben Sie ein Mal pro Jahr Anrecht auf eine kostenlose Rechtsauskunft im Zusammenhang mit Auto und Verkehr. Unsere Rechtskonsulenten stehen Ihnen gerne zur Seite.

Sektionsorgan ACS BERN Zeitschrift "auto & lifestyle" 4 x jährlich erscheint das Sektionsorgan ACS BERN mit aktuellen sektionsbezogenen Informationen als Einhefter der 8 x jährlich erscheinenden Zeitschrift "Auto"

Technischer Dienst Sie möchten die effektiven Kosten Ihres Fahrzeuges kennen? Sie planen den Kauf eines neuen Autos und brauchen Informationen über neue Modelle? Unsere Experten beraten Sie gerne bei technischen Fragen.

Sonderkonditionen Zurich Versicherung ACS Mitglieder erhalten folgende Rabatte:  5% auf Zurich Haushalt, Gebäude- und Privathaftpflichtversicherung  5% auf Zurich Motorfahrzeugversicherung  15% auf Zurich ErwerbsRisiko (1. Jahr)  15% auf Zurich LebenRisiko (1. Jahr)

Obligatorische Fahrzeugprüfung Die ACS Sektion Bern übernimmt die Kosten von max. CHF 60.00 für eine obligat. periodische Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt (pro Jahr und Mitglied eine Prüfung). Senden Sie uns die bezahlte Rechnung innerhalb von 3 Monaten nach der Prüfung mit Einzahlungsschein/Kontoangaben zur Rückerstattung zu.

ACS VISA Card Die ACS VISA Card Classic ist in der ACS Mitgliedschaft inbegriffen (ACS VISA Card Gold: 1. Jahr gratis, danach CHF 100.00). ACS Partnermitglieder haben Anrecht auf eine gratis Zweitkarte. Veranstaltungen & Ausbildungskurse  Fahrtraining Eis & Schnee in Saanen  Sportfahrerkurs in Interlaken  Internat. Ausbildungskurse Hockenheim  Fahrtraining mit Instruktion in Dijon  Motorsport: Automobilslalom Saanen + Interlaken  ACS MOTO Training, Biel  Jugendfahrschullager

6

ACS Privatrechtsschutz (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein) Verlangen Sie eine detaillierte Offerte!

Clubladen, E-Shop  Autobahnvignette Österreich, Italienische Viacard  Internat. Führerausweis, englische Übersetzung des Führerausweises  Strassenkarten mit Vergünstigung  Verkauf von sämtlichen Formel 1-Tickets  Attraktive Clubartikel – für ACS Fans!


Weiter profitieren ACS Mitglieder unter anderem von folgenden Angeboten: Dienstleistung/Produkt

Für ACS Mitglieder

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Englische Übersetzung / Internat. Führerausweis

CHF 25.00

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Internat. Ausbildungskurs Hockenheim (D)

CHF 1‘090.00

CHF 1‘190.00

Fahrtraining Eis & Schnee Saanen

CHF 310.00

CHF 360.00

Fahrtraining mit Instruktion Dijon (F)

CHF 660.00

CHF 730.00

Sportfahrerkurs Interlaken

CHF 270.00

CHF 320.00

ACS MOTO Training, Biel

CHF 170.00

CHF 190.00

Die ACS Mitgliederkategorien im Überblick

ACS Classic

Clubleistungen Pannenhilfe Europa * -

CHF 158.ACS Classic & Travel

ACS Travel

Clubleistungen Annullierungskosten Welt * Reiseschutz Welt * -

CHF 140.-

ACS Premium

Clubleistungen Pannenhilfe Europa * Annullierungskosten Welt * Reiseschutz Welt * Verkehrsrechtsschutz Welt * Benützung Mietfahrzeuge *

(Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung)

Lenken fremder Motorfahrzeuge *

CHF 298.-

CHF 250.-

* Die Versicherungskomponenten der gewählten ACS Mitgliederkategorie gelten für das Mitglied und alle im gleichen Haushalt lebenden Personen. Interessante Mehrwertpartner (weitere Informationen unter www.acs.ch/Partner)

CH-3007 Bern, im Januar 2015

Änderungen vorbehalten


Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015

Events & Motorsport

Bergrennen Gurnigel 2015 Ein überraschend schöner Samstag und einen trockenen bis sonnigen Sonntag – so unsicher das Wetter im Vorfeld prognostiziert war, so kam es doch besser als erwartet. Sehr zur Freude der Organisatoren, welche sich über zahlreiche Besucher freuen konnten. Diese durften erstmals den neu ins Leben gerufenen Thementag bewundern. Jedes Jahr will der Verein Bergrennen Gurnigel Fahrzeuge aus der Renngeschichte des Automotorsports präsentieren. In diesem Jahr durften 16 verschiedene Werksautos von BMW, welche vom BMW 1600 ti aus dem Jahre 1969 bis zum BMW M 235 i Racing Cup aus dem Jahre 2014, besichtigt werden. Pilotiert wurden diese Autos von namhaften Piloten wie Fredy Amweg, Jürg Dürig und René Aeberhardt etc. Am Samstag wechselten sich Sonne und Wolken ab, es blieb aber trocken bis kurz vor dem 2. Rennlauf von Feld 1 am Schluss des Renntages. Bei den REGionalen Klassen wird der bessere Lauf gewertet, Bei den nassen Bedingungen in Lauf 2 konnte kein einziger Pilot die Laufzeiten vom trockenen ersten Lauf unterbieten. Somit stand das Klassement quasi vor Rennschluss fest. Ta-

Michael Zbinden

gessieger wurde Michael Zbinden aus Wattenwil in der Klasse InterSwiss auf seinem Opel Kadett C. Die schnellste Dame des Tages war Vanessa Zenklusen aus Visp auf einem Subaru Impreza GT. Im Gesamtklassement vom Samstag erreichte sie den 23. Platz von total 53 Fahrern. Dave Waddell and the Hellbound Train haben den Tag im Gurnigelbad bei stimmungsvollem Rock und Country musikalisch ausklingen lassen. Der Sonntag begann trübe und nass. Nachdem am frühen Morgen noch die letzten Regentropfen gefallen waren, trocknete die Strecke bis zum Mittag mehrheitlich ab. Die Sonne kam pünktlich auf die 2. Rennläufe der NATionalen Felder zum Vorschein. Im Feld des Renault Classic Cups konnte Denis Wolf erstmals in diesem Jahr den führenden des Zwischenklassementes, Thomas Zür-

8

cher schlagen und gewann vor Philipp Krebs

Schweizer Bergmeister bei den Tourenwa-

und seinem Vater Marcel Wolf. In der Grup-

gen ist, schlagen. In der Gruppe der formel-

gessieg konnte Eric Berguerand aus Martig-

pe der SuperSerie Competition konnte Röbi

freien Rennwagen E1, 3001 – 3500 ccm,

ny für sich entscheiden. Er gewann die

Wiki aus Hagendorn bei seinem 25. Gurn-

konnte Roger Schnellmann, Wangen SZ auf

Tageswertung vor Marcel Steiner aus Ober-

igelrennen

Albin

einem Evo VIII J-Spec mit einer Zeit von

diessbach und dem überraschenden Thomas

Mächler, welcher zum dritten Mal in Folge

1:57:19 einen neuen Klassenrekord aufstel-

Amweg aus Ammerswil.

seinen

Konkurrenten

len. Den spannenden Dreikampf um den Ta-


Renault Classic Cup

Zenklusen Vanessa

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Fahrtraining Eis & Schnee Automobil Club der Schweiz Automobile Club de Suisse Automobile Club Svizzero

Verbessern Sie Ihre Fahrtechnik unter schwierigen winterlichen Verhältnissen – für mehr Sicherheit im Alltag. Dabei stehen Ihnen erfahrene Instruktoren zur Verfügung und fordern Sie Schritt für Schritt, genau so wie es Ihrer persönlichen Situation entspricht. Wenn Sie Freude am Fahren haben und lernen wollen, mit Ihrem eigenen Fahrzeug auf Eis und Schnee sicher zu fahren, dann werden Sie einen unvergesslichen Tag erleben!

Kurskosten CHF 360.– (Preisänderungen vorbehalten) Das Kursgeld beinhaltet zusätzlich zur Instruktion die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Das Mittagessen ist nicht im Kursgeld enthalten. ACS Mitglieder erhalten eine Reduktion von CHF 50.– auf den Kurskosten.

Kursort

Teilnahmebedingungen

Traditionellerweise findet das Fahrtraining auf dem Flugplatz in Saanen statt. Eine präparierte Eis- und Schneepiste bietet ideale Übungsvoraussetzungen.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Die Teilnehmer stellen ihre Fahrzeuge selbst. Das Fahrtraining darf nur mit einem strassenzugelassenen und immatrikulierten Fahrzeug besucht werden. Verlangt werden im Minimum Dreipunkt-Sicherheitsgurten (Standard bei Personenwagen).

Programm Kursbeginn: 08.00 Uhr, Kursdauer: ca. 8 Std. Wir bieten: Einführungstheorie / praktische Demonstrationen / sichere Fahrtechnik / Beherrschen des Fahrzeuges im Kurvenbereich / Bremsübungen / interessante Gespräche und gute Kontakte.

Kursdaten Montag, 28. Dezember 2015 / Dienstag, 29. Dezember 2015

Weitere Infos finden Sie unter www.fahrkurs.ch

Anmeldung, Organisation und Information ACS Sektion Bern, Eigerstrasse 2, CH-3007 Bern Telefon +41 31 311 38 28 / Fax +41 31 311 26 37 info@fahrkurs.ch / www.fahrkurs.ch

! Anmeldetalon Ich melde mich für folgendes Kursdatum an: Kursdaten Montag, 28. Dezember 2015 Dienstag, 29. Dezember 2015 (Anmeldeschluss: Montag, 14. Dezember 2015)

Name

Vorname

Strasse/Nr.

PLZ/Ort

Telefon

Geburtsdatum

E-Mail ACS Mitgliedernummer Datum

Unterschrift

Angaben zum Fahrzeug Talon bitte einsenden oder faxen an:

Fahrzeugmarke/Typ

ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2, CH-3007 Bern Telefon +41 31 311 38 28, Fax +41 31 311 26 37 info@fahrkurs.ch, www.fahrkurs.ch

Jahrgang

Turbo/Kompressor

Fahrhilfen

Automatikgetriebe

ABS

Traktionskontrolle

Antriebsart

Frontantrieb

Heckantrieb

Allrad (4x4)

Bemerkungen

10

Hubraum (in ccm)


Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015

Politik & Verkehr

Die Geschichte der Sektion Bern des ACS und des motorisierten Strassenverkehrs von 1905 bis 1955 1911 Ein sorgenvolles Jahr. Das Bündner Volk hat nach einer bewegten Volksabstimmung seine Strassen für den Automobilverkehr geschlossen, und im Kanton Bern sind verkehrsfeindliche Kräfte am Werk, es ihm gleich zu tun. Die Regierung wird unter Druck gesetzt. Gerüchte über Sonntagsfahrverbot und radikale Geschwindigkeitseinschränkungen gehen um. Der gut beratene Sektionsvorstand mobilisiert alle Gegenkräfte, weibelt bei einflussreichen Grossräten und Nationalräten und erwirkt die Vertagung des ominösen Geschäftes auf einen weniger heissen Zeitpunkt. In Berücksichtigung der autofeindlichen Stimmung im Volke wird das stark befrachtete Sportprogramm bis auf das Gurnigelrennen abgeblasen und die Sonntags-Clubausfahrten auf ein Minimum reduziert. Eine dieser Ausfahrten führt zum Fallbach bei Blumenstein, wobei dem Chronisten auffällt, dass die Ausflügler schon im Blumenstein-Bad «gestärkt» werden und auf der Rückfahrt nach Bern noch an drei Orten Halt machen. Eine idyllische Zeit, wenn man sich die heutigen Mahnrufe gegen den Alkoholkonsum vor Augen hält.

1912 Von der Regierung und den Gemeinden werden am laufenden Band Verkehrsbeschränkungen verfügt, von denen die der rechtsufrigen Thunersee-Strasse am meisten Staub aufwirbelt: Sonntags- und Nachtfahrverbot, unsinnige Geschwindigkeitsbeschränkungen und Erhebung einer «Kontrollgebühr». Die Eingriffe häufen sich dermassen, dass der Vorstand nicht weniger als zehnmal einberufen werden muss. Im Sportkalender tritt mit dem Bergrennen Guggersbach–Guggisberg eine neue Veranstaltung auf den Plan. Auf Ende des Jahres scheiden elf Solothurner Kollegen aus der Sektion Bern aus. Sie fühlen sich jetzt stark genug, in Solothurn eine eigene Sektion zu gründen; resigniert muss sie die Muttersektion ziehen lassen.

1913 Das Berner Volk gibt sich ein neues Gesetz über die Erhebung einer Automobilsteuer und die entsprechende Abänderung des Strassenpolizeigesetzes, die den Beitritt zum Konkordat betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern bringt. Der erste Schritt zu einer einheitlichen Verkehrsordnung ist getan. Trotzdem werden die Verhältnisse am Thunerseeufer zusehends schlimmer, und als gar der bernische Regierungsrat der Sektion Bern zumutet, die vorgesehene Kontrollgebühr durch eine jährliche Pauschalentschädigung von Fr. 500.– abzulösen, ist es mit der Geduld des Vorstandes zu Ende. Er verhängt den touristischen Boykott über das Berner Oberland und bewirkt damit eine Sensation nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland. Die mutige Demonstration lohnt sich: Schlichtungsverhandlungen und Einigungskonferenzen finden statt und schliesslich kommt ein modus vivendi zustande, der den Automobilverkehr nach dem Oberland unter annehmbaren Bedingungen gestattet. Die Jungmannschaft ist mit dem reduzierten Programm nicht zufrieden. Ihr widmet der Sektionspräsident im Jahresbericht einen vielsagenden Denkspruch. «Nicht das Abhalten geselliger und sportlicher Veranstaltungen ist der Zweck unserer Sektion, sondern die Ermöglichung des Automobilfahrens überhaupt, im Kampfe gegen seine Gegner und Neider.» 11


Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015

Politik & Verkehr

Entzug des Führerausweises – eine Übersicht Motorradfahrer A. überholt ein vor ihm fah-

Grundsatz wurde in Art. 11 Abs. 1 auch in

10 Tagen ab dessen Zustellung Einsprache

rendes landwirtschaftliches Fahrzeug. Die

der Schweizerischen Strafprozessordnung

erhoben werden (Achtung: Strafbefehle gel-

Strecke ist übersichtlich und es naht kein

verankert.

ten am siebten Tag nach dem erfolglosen Zu-

Der Europäische Gerichtshof für Menschen-

Postsendung nicht abgeholt wird). Nach Er-

den geschwindigkeitsmessenden Polizeibe-

rechte (EGMR) äusserte sich unlängst kri-

hebung der Einsprache können bei der

amten hinter dem nächsten Brückenpfeiler

tisch über die Kombination von strafrechtli-

Staatsanwaltschaft Akteneinsicht verlangt

nicht unbemerkt blieb. Nach Abzug der Si-

chen Sanktionen mit einem Warnungsentzug.

und geeignete Beweisanträge gestellt werden. Kommt die Staatsanwaltschaft zum

entgegenkommendes Fahrzeug. A. sieht sich verleitet, ordentlich Gas zu geben, was von

stellungsversuch als zugestellt, wenn die

cherheitsmarge wurden 106 km/h gemessen

Das Bundesgericht hielt jedoch an seiner bis-

bei erlaubten 80 km/h. Die Beamten teilten

herigen Rechtsprechung fest und befürwor-

Schluss, dass entgegen der ersten Annahme

A. mit, dass sie bei der zuständigen Staatsan-

tet diese Strafen-Kumulation auch im Lichte

keine Wiederhandlung vorliegt, wird sie den

waltschaft Anzeige erheben werden.

des Grundsatzes des Doppelbestrafungsver-

Strafbefehl gegen A. aufheben und das Ver-

bots (BGE 137 I 363). Es muss somit nach

fahren einstellen. In diesem Fall wird in der

Ein paar Wochen später erhält A. einen ein-

wie vor davon ausgegangen werden, dass auf

Regel auch die Administrativmassnahme

geschriebenen Strafbefehl, mit welchem er

eine strafrechtliche Sanktion zusätzlich eine

entfallen. Hält die Staatsanwaltschaft am

zu einer empfindlichen Busse verurteilt

Administrativmassnahme in Form einer Ver-

Strafbefehl fest, wird die Angelegenheit an

wird. Kaum davon erholt liest A. wenig spä-

warnung oder eines Ausweisentzugs folgen

das zuständige Regionalgericht zur Beurtei-

ter ein Schreiben des Strassenverkehrsamtes

kann.

lung überwiesen.

Wie kann A. sich gegen eine Administrativmassnahme wehren?

Bei der rechtlichen Würdigung sind die Ad-

legenheit habe, zu dieser Massnahme Stellung zu nehmen. A. stellt sich folgende

Es muss unterschieden werden, ob die Sach-

Strafverfolgungsbehörden gebunden. Ist A.

Fragen:

verhaltsfeststellung (Geschwindigkeitsmes-

mit der (abweichenden) rechtlichen Würdi-

sung, Person des Fahrzeuglenkers, usw.) be-

gung der Administrativbehörden nicht ein-

Welche Art von Ausweisentzug droht?

anstandet

verstanden (z.B. einer zu langen Entzugs-

Unterschieden wird zwischen Sicherungs-

Würdigung (leichte oder schwere Wider-

dauer

und Warnungsentzügen. Der Warnungsent-

handlung,

Ausweisentzugs,

Widerhandlung), sollte er dies im Rahmen

zug ist eine strafähnliche Massnahme und

usw.). Um widersprechende Urteile zu ver-

einer Stellungnahme geltend machen. Folgt

soll den Fahrzeugführer inskünftig zu mehr

meiden ist die Administrativbehörde, wel-

die Behörde seiner Auffassung nicht, kann er gegen die Verfügung des Strassenverkehrs-

(Administrativbehörde), wonach im zusätzlich ein Ausweisentzug drohe und er die Ge-

wird

oder

Dauer

des

die

ministrativbehörden nicht an den Befund der

rechtliche

im

Vergleich

zur

Schwere

der

Sorgfalt und Verantwortung im Strassenver-

che den Ausweisentzug anordnet, was den

kehr anhalten. Der Sicherungsentzug be-

Sachverhalt angeht grundsätzlich an die

amts Beschwerde erheben (im Kanton Bern

zweckt da hingegen, dass Lenker, welche aus

Feststellungen der Strafverfolgungsbehör-

vor der Rekurskommission für Massnahmen

medizinischen, charakterlichen oder ande-

den gebunden und darf ohne ernsthafte

gegen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeug-

ren Gründen zum Führen eines Fahrzeugs

Gründe nicht von diesen abweichen. Er-

führer).

ungeeignet sind, nicht am Verkehr teilneh-

wächst das Strafurteil oder der Strafbefehl

men. Warnungsentzüge sind befristet, wäh-

in Rechtskraft, ist es kaum mehr möglich,

rend Sicherungsentzüge unbefristet ausge-

den zugrundeliegenden Sachverhalt im Ad-

sprochen oder zumindest mit einer Sperrfrist

ministrativverfahren

verbunden werden.

Mit welcher Entzugsdauer hat A. zu rechnen?

zu korrigieren. Es ist daher ratsam, allfäl-

Falls die Administrativbehörde keine Zweifel

lige

Einwände

be-

an der verkehrsmedizinischen oder -psycho-

reits im Strafverfah-

logischen Fahreignung von A. hegt, wird es

ren

sich vorliegend mit grosser Wahrscheinlich-

machen.

geltend

ie r e n W ir r e par r Mar ke n ! e A u t o s al l

zu

keit um einen Warnungsentzug handeln. Hat nun A. das Ge-

12

Läuft ein Warnungsentzug zusätzlich zur Busse nicht auf eine doppelte Bestrafung für das gleiche Delikt hinaus?

fühl, die Geschwin-

Art. 4 Abs. des 7. Zusatzprotokolls der Euro-

Strafbefehl zur Wehr

päischen Menschenrechtskonvention sieht

setzen. Gegen Straf-

ein Doppelbestrafungsverbot vor. Dieser

befehle muss innert

digkeitsmessung

sei

nicht korrekt, müsste er sich gegen den FREIBURGSTR ASSE 583 · 3172 NIEDERWANGEN TEL 031 980 20 80 · INFO@GUGAG.CH · W W W.GUGAG.CH


Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015

Politik & Verkehr Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist

von 26 – 29 km/h: Entzug von mindestens ei-

die Rechtsprechung unterdessen so dicht,

nem Monat (mittelschwere Widerhandlung);

dass sich die Behörden in der Regel an fol-

ab 30 km/h: Entzug von mindestens drei Mo-

genden Leitlinien orientieren (ausgehend da-

naten (schwere Widerhandlung)

von, dass kein Wiederholungsfall vorliegt):

Überschreitung Autobahn Überschreitung innerorts

bis 25 km/h: keine Administrativmassnahme;

bis 15 km/h: keine Administrativmassnahme;

von 26 – 30 km/h: Verwarnung (leichte Wi-

von 16 – 20 km/h: Verwarnung (leichte Wi-

derhandlung);

derhandlung);

von 31 – 34 km/h: Entzug von mindestens ei-

von 21 – 24 km/h: Entzug von mindestens ei-

nem Monat (mittelschwere Widerhandlung);

nem Monat (mittelschwere Widerhandlung);

ab 35 km/h: Entzug von mindestens drei Mo-

ab 25 km/h: Entzug von mindestens drei Mo-

naten (schwere Widerhandlung)

Juristische Beratung Als ACS Mitglied haben Sie pro Jahr Anspruch auf 1 kostenlose telefonische Rechtsauskunft im Zusammenhang mit Auto und Verkehr. Die ACS Sektion Bern bietet Ihnen diese Dienstleistung zusammen mit ihrem Legal Partner, der Advokatur/Notariat Lemann, Walz & Partner, mit Sitz in Bern, an. Von Montag bis Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr, stehen Ihnen kompetente Rechtsanwälte und Juristen von Lemann, Walz & Partner für telefonische Rechtsauskünfte zur Verfügung. Bitte halten Sie Ihre ACS Mitgliederkarte mit der Mit glie der nummer griffbereit.

naten (schwere Widerhandlung) A. hätte im vorliegenden Fallbeispiel somit

Überschreitung ausserorts (inkl. Autostrasse)

mit einer Entzugsdauer von mindestens einem Monat zu rechnen.

bis 20 km/h: keine Administrativmassnahme; von 21 – 25 km/h: Verwarnung (leichte Widerhandlung);

Bern, 9. September 2015 Olivier Glättli, Rechtsanwalt

Lemann, Walz & Partner Speichergasse 5 | Postfach 484 | 3000 Bern 7 Telefon 031 310 00 10

Staatliche Abzocke bei den Bieler Parkgebühren Die Stadt Biel steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Um dies zu ändern, ist der Gemeinderat auf der Suche nach neuen Einnahmequellen. Nicht verwunderlich also, dass auch die Autofahrer einmal mehr zur Kasse gebeten werden. Per 1. Juni 2015 hätte eine neue Parkierungsverordnung in Kraft treten sollen, welche massive Tarif-Erhöhungen vorsehen. Besonders betroffen wären die Tageskarten (von bisher 7 Franken auf neu 16 Franken) und die Pendlerkarten (von 528 Franken auf neu 1017 Franken pro Jahr) gewesen. Hätte und wäre, denn gegen die Verordnung habe ich Einsprache erhoben. Der rotgrüne Gemeinderat beschloss neben Preiserhöhungen auch die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkzeit. Mit der revidierten Verordnung greift er sehr tief in die Taschen der Bürger. Stark betrof-

zuständigen Regierungsstatthalter. Dieser stellte der

Obergrenzen massiv. In ihrer Antwort musste die

fen sind dadurch auch Gewerbe und alle, welche die

Stadt jedoch quasi einen Blankoscheck aus, indem er

Stadt nun zugeben, dass sie diesen Umstand «über-

Stadt Biel mit dem Auto besuchen. Wirtschafts-

alle Einwände vom Tisch wischte.

sehen» hat.

freundlich geht anders. Neben der Einsprache kontaktierte ich auch den Preisüberwacher, da mich

Gegessen ist die ganze Sache aber noch nicht. Mit

Das Gericht wird in den kommenden Wochen über

auch seine Meinung dazu interessierte. Seine Ant-

dem Weiterzug meiner Beschwerde an das kantona-

die geplanten Parktarife entscheiden. Zumindest po-

wort liess aufhorchen. Die neuen Preise für Pendler-

le Verwaltungsgericht wird die Causa noch einmal

litisch hat sich der Bieler Gemeinderat mit seinem

und Tageskarte erachtete er als «krass» und «massiv

verhandelt. Und es scheint, als hätte der Gemeinde-

zweifelhaften Vorstoss ins Abseits manövriert.

überhöht». Er empfahl der Stadt, die Tarif-Ober-

rat neben der unterlassenen Konsultation des Preis-

Wenn Biel finanziell gesunden will, darf sie nicht die

grenzen zu senken und einen verträglicheren Preis-

überwachers auch noch einen weiteren «Bock» ge-

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlech-

anstieg zu planen. Weiter teilte er mit, dass er von der

schossen. Neben der revidierten Verordnung und

tern. Doch genau das droht der Stadt. Dagegen weh-

Stadt nicht vorgängig konsultiert worden ist. Das

ihren neuen Tarifen gibt es in der Stadt Biel auch ein

re ich mich mit meiner Beschwerde. Ich freue mich

Preisüberwachungsgesetz verlangt jedoch genau

Parkierungsreglement. Dieses steht in der Rechtshie-

sehr, dass mich der ACS tatkräftig unterstützt!

dies. Streng genommen verletzt der Gemeinderat

rarchie über der Verordnung. Und es definiert Band-

hier bereits Bundesrecht. Meine Beschwerde und die

breiten für die Parkgebühren. Die neuen Tarife ge-

Sandra Schneider, Stadträtin SVP Biel und Präsi-

Empfehlungen des Preisüberwachers landeten beim

mäss Verordnung überschreiten die entsprechenden

dentin Junge SVP Biel-Seeland

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Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015

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und abends). Auch Air Berlin bie-

Oase der Ruhe und Entspannung.

Ausgangspunkt für Entdeckungstouren auf Mallorca. Preis pro Person und Nacht je nach Jahreszeit ab CHF 130.––. Mindestaufenthalt zwei Nächte. Mietauto wird empfohlen. Das Hotel bietet Aussen-, Whirlpool und Sauna sowie Massagen gegen Gebühren. 3. Vorschlag: Nixe Palace ****

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62. Zürcher Wein-Ausstellung 29. Oktober bis 12. November 2015 am Bürkliplatz Über 4000 Weine, Degustationen, Wein-Foren, Restaurants

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Wi e n - O p e r n b a l l

WIEN Glanzvolle Galareise z u m Wiener Op e r n b a ll 03 .0 2 . - 0 7 . 0 2 . 2016 Erfüllen Sie sich einen Wunschtraum und erleben Sie live in der Wiener Staatsoper den berühmtesten und schönsten Ball der Welt! Zu dieser einmaligen Galareise gehört eine glanzvolle Ballnacht mit Debütanten und Prominenten, wie sie nur in Wien zu erleben ist. Der Auftakt dieses unvergesslichen Balles ist das exklusive Gala Dinner im Hotel Sacher. In der Staatsoper verfolgen Sie die Eröffnung der Debütanten von der Galerie aus, werden von Opernball-Insidern durch den Abend geführt und können sich zwischendurch an Ihrem persönlichen Tischplatz erholen. Zum vielfältigen Reiseprogramm gehören auch ein exklusiver Tanzkurs, die Führung in der grossartigen Kunstkammer, eine Ballett-Vorstellung in der Staatsoper sowie erlesene Gastronomie. Tauchen Sie ein in imperialen Glanz und kaiserlichen Genuss!

Ho t el

H i n w ei se

BRISTOL *****

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Das traditionsreiche und stilvolle Luxushotel liegt an der Ringstrasse, direkt neben der Wiener Staatsoper und nur wenige Gehminuten von der Kärntner Strasse, den Ringstrassen-Galerien und verschiedenen Museen entfernt. Die elegant und im klassischen Stil eingerichteten Zimmer verfügen über allen Komfort (Kategorie Klassik ca. 25 m2, Kategorie Deluxe 40 m2 wie Bild). Das neu renovierte Restaurant „Bristol Lounge“ und die Bar sind beliebte Treffpunkte der Wiener Gesellschaft. Ein Business- und ein kleines Fitness Center stehen zur Verfügung. Frühstücksbuffet. 140 Zimmer.

8 12

Am Wiener Opernball ist für die Damen ein langes Abendkleid und für die Herren ein Frack zwingend vorgeschrieben. Ein Smoking für Herren ist ausdrücklich nicht gestattet und der Einlass kann verweigert werden. Wir beraten Sie gerne wenn Sie für diesen Abend einen Frack leihen möchten. Wir empfehlen Ihnen einen solchen bereits in der Schweiz und nicht erst in Wien zu mieten, da in der Regel kurzfristig in der richtigen Grösse kein Frack mehr erhältlich ist. Damen bitten wir einen allfälligen Friseurtermin bereits vor der Anreise nach Wien zu vereinbaren, wir sind Ihnen gerne behilflich. Nach den diversen positiven Erfahrungen während Opernbällen in den vergangenen Jahren organisieren wir für tanzbegeisterte Alleinreisende gerne auch zum Opernball 2016 einen Tanzpartner oder eine Tanzpartnerin, damit Sie den Ball auch auf dem Parkett geniessen können. Weitere Informationen und Zuschlag erhalten Sie auf Anfrage.

Flugplan Direkte Linienflüge ab Zürich mit Swiss nach Wien in Economy Class. Zürich Wien Wien Zürich

ab an ab an

12.40 14.00 14.40 16.05

LX 1578 LX 1979

Flugplanänderungen vorbehalten.

AC S-R eise le it u n g Diese Reise wird von David Frauch, Geschäftsführer der ACS-Reisen AG, begleitet. Er weilt mehrmals pro Jahr in Wien und besucht den Opernball regelmässig seit 1992. Er betreut Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes in Wien und begleitet Sie zusammen mit anderen langjährigen Opernballbesuchern durch den Opernball, so dass Sie den Ball der Bälle richtig geniessen können und nichts verpassen. Die Führung in der Kunstkammer begleitet ein versierter Kunsthistoriker.


Wi e n - O p e r n b a l l

Reisepro g r a m m 03.02.2016, Mittwoch

12.40 Uhr Linienflug mit Swiss von Zürich nach Wien. Transfer zum Luxushotel Bristol am Kärntner Ring. Nach dem Zimmerbezug und Zeit zur Erholung laden wir Sie zu einem unterhaltenden Tanzkurs mit einem Lehrer einer renommierten Wiener Tanzschule ein. Frischen Sie Ihre Walzerkenntnisse auf und erwerben Sie Grundkenntnisse für die Quadrillen, welche jeweils einer der Höhepunkte der Ballnacht sind. Anschliessend Abendessen mit Wiener Küche in einem bekannten Lokal.

04.02.2016, Donnerstag

Tag zur freien Verfügung um sich auf die bevorstehende Ballnacht vorbereiten zu können. Nach einem Champagner-Empfang und Informationen über den Ablauf des Abends werden Sie zum Gala-Dinner im Hotel Sacher erwartet. Viel Prominenz gibt sich in den herrlich dekorierten Salons ein Stelldichein. Kurz nach 21 Uhr verfolgen Sie die Ankunft der Ballgäste und schreiten über den roten Teppich in die blumengeschmückte Staatsoper. Um 22 Uhr geniessen Sie von nummerierten Stehplätzen mit sehr guter Sicht auf das Geschehen nach dem Eintreffen des Bundespräsidenten und der Bundesregierung die berühmte Eröffnung mit dem Einzug der Debütanten sowie verschiedenen Ballett- und Gesangseinlagen. Ihre Insider-Reiseleitung begleitet Sie anschliessend zu Ihrem reservierten Tischplatz und durch eine rauschende Ballnacht bis zum letzten Walzer um 5 Uhr. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Tanzparketts, Sie werden interessanten Persönlichkeiten vorgestellt und verpassen keinen der zahlreichen Höhepunkte. Und wenn Sie um 5 Uhr noch hungrig sind lassen wir die Nacht gemeinsam bei einem Ballfrühstück in einem der während der Ballsaison früher geöffneten Kaffeehäuser ausklingen.

06.02.2016, Samstag

Am Nachmittag Führung im Kunsthistorischen Museum durch die 2013 wiedereröffnete Kunstkammer mit ihren einmaligen Schätzen aus den Wunder- und Kunstkammern der Habsburger. Zu den bedeutendsten Exponaten zählen Goldschmiedearbeiten wie die Saliera von Cellini, Skulpturen wie die Krumauer Madonna, Elfenbeinarbeiten und Uhren, mechanische Automaten und technische Spielereien. Nach der Führung haben Sie die Möglichkeit den Aufenthalt im Museum individuell zu verlängern. Abends steht ein Ballett in der Staatsoper auf dem Programm. „Onegin“ steht unter der musikalischen Leitung von James Tuggle, die Musik stammt von Peter Tschaikowski und Kurt-Heinz Stolze und die Choreographie von John Cranko. Nach der Vorstellung Ausklang bei einem Souper im Restaurant „Bristol Lounge“.

Vi el e L ei stunge n • Linienflug mit Swiss ab Zürich nach Wien in Economy Class inkl. Flughafentaxen (CHF 170.-) • Flughafentransfers • 4 Übernachtungen im Luxushotel Bristol in einem Zimmer der Kategorie Klassik oder Deluxe mit Frühstücksbuffet • Service, Taxen und MwSt im Hotel • Exklusiver Tanzkurs mit einem Lehrer einer renommierten Wiener Tanzschule • Dinner im Sacher vor dem Opernball (inkl. Getränke) • Opernball inkl. Eintrittskarte, Stehplatz Eröffnung und reservierter Tischplatz während des gesamten Balls • Eintritt und Führung in der Kunstkammer • 3 Abendessen (ohne Getränke) • Karte 1. Kategorie für Ballettabend in der Staatsoper • Ausführliche Reiseunterlagen • Erfahrene ACS-Reiseleitung in Wien

05.02.2016, Freitag

Der heutige Tag steht Ihnen nach einer unvergesslichen Ballnacht zur freien Verfügung. Möglichkeit für einen individuellen Museumsbesuch oder einen Einkaufsbummel. Kärntner Strasse, Graben und Tuchlauben liegen in Fussdistanz vom Hotel Bristol und bieten vielfältige Möglichkeiten. Am Abend dürfen Sie sich auf ein exquisites Dinner in einem bekannten Gourmetlokal freuen.

07.02.2016, Sonntag

Der Vormittag steht nochmals zu Ihrer freien Verfügung. Mittags Transfer zum Flughafen und 14.40 Uhr Abflug mit Swiss nach Zürich, Ankunft 16.05 Uhr.

P rei se Preise Arrangement pro Person in CHF (mit Reise)

WIEN Galareise Wiener Opernball 03.02. - 07.02.2016 Doppelzimmer

Kategorie Klassik

4'950

Kategorie Deluxe

5'350

Begleitung Opernball

Doppelzimmer Einzelnutzung 5'890 6'490

auf Anfrage

Annullations- & Rückreise-Versicherung: auf Anfrage Es gelten die Allg. Vertrags- und Reisebedingungen der ACS-Reisen AG.

Auskünfte und Reservation: www.acs-travel.ch

ACS-Reisen AG, Bernstrasse 164, 3052 Zollikofen ACS-Reisen AG, Forchstrasse 95, 8032 Zürich

Telefon 031 / 378 01 41 Telefon 044 / 387 75 10


Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015

Agenda

Agenda Dezember 2015 Montag, 28. Dezember

Fahrtraining Eis & Schnee

Flugplatz Saanen

Dienstag, 29. Dezember

Fahrtraining Eis & Schnee

Flugplatz Saanen

EXPOVINA EXPO VINA 2015: 29. Oktober bis 12. No November vember

Über 4‘000 Weine und neu konzipiertes WeinForum Seit 62 Jahren erfreut sich die EXPOVINA steigender Beliebtheit. Wo sonst kann man in so einmaliger Atmosphäre so viele Weine kennenlernen und so viel über Wein erfahren? Auch in diesem Jahr werden die Zürcher Weinschiffe während 15 Tagen Weininteressierte in ihren Bann ziehen. Ein Anziehungspunkt von besonderer Bedeutung ist dabei auch das EXPOVINA WeinForum. Hier haben Besucher die Möglichkeit, Weinkenntnisse zu vertiefen, aussergewöhnliche Weinregionen kennenzulernen oder Persönlichkeiten aus der Welt des Weines zu begegnen. Vor rund zwanzig Jahren wurden die Veranstaltungen des WeinForums an Bord eines Ausstellungsschiffes durchgeführt, später im Zelt auf der BürkliplatzTerrasse. In diesem Jahr nun kehrt das WeinForum zurück zu seinen Wurzeln, an Bord des stilvollen Partyschiffs «Stäfa». Im grosszügig umgebauten ehemaligen Ledischiff wird ein abwechslungsreiches Programm mit Weinseminaren und exklusiven Degustationen geboten. 20

Weine aus aller Welt Welt Mit ihrem Degustations-Angebot von über 4‘000 Weinen auf 12 Schiffen ist die EXPOVINA die grösste Publikums-Weinmesse Europas. Degustieren, vergleichen, alleine oder mit Freunden, auf dem «Wyschiff» macht das Entdecken der besten Tropfen

aus allen wichtigen Anbauregionen der Welt richtig Spass. Der ausführliche Ausstellungs-Katalog hilft bei der Vorbereitung und der Orientierung auf den Schiffen.

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