Auto ACS Bern
Ausgabe Nr. 03/2015
Fahrtraining Eis & Schnee Eine Übersicht mit Anmeldung
Entzug des Führerausweises Welche Art von Ausweisentzug droht?
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Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015
Inhalt
Inserate
04
Editorial
04
Wie autofreundlich sind die Ständeratskandidaten?
06
Club-Infos
06
Clubleistung der ACS Sektion Bern
08
Events & Motorsport
08 10
Bergrennen Gurnigel 2015 Fahrtraining Eis & Schnee
11
Politik & Verkehr
11
Die Geschichte der Sektion Bern des ACS und des motorisierten Strassenverkehrs von 1905 bis 1955 Entzug des Führerausweises – eine Übersicht Staatliche Abzocke bei den Bieler Parkgebühren
12 13
20
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Impressum Herausgeber Automobil Club der Schweiz ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2 CH-3007 Bern Telefon 031 311 38 13 Fax 031 311 26 37 acs.bern@acs.ch www.acs.ch
Chefredaktor und Geschäftsführer Christoph Jöhr christoph.joehr@acs.ch
Inserate KROMER MEDIA Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 53 Fax 062 886 33 34 media@kromer.ch
Druck und Inseratenverwaltung Kromer Print AG Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 33 Fax 062 886 33 34
Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015
Editorial
Editorial
Eidgenössische Wahlen vom 18. Oktober 2015: Wie autofreundlich sind die Ständeratskandidaten?
Am 18. Oktober 2015 finden die eidgenössischen Wahlen statt. In den nächsten Jahren werden wichtige Fragen entschieden, die den Autofahrer direkt betreffen. Aus diesem Grund wollte die ACS Sektion Bern von den Kandidaten für den Ständerat wissen, wie sie sich zu wichtigen Fragen der Verkehrspolitik stellen. Es wurde das gleiche Vorgehen gewählt wie bei den Regierungsratswahlen des Kantons Bern im Frühling 2014. Im Unterschied zu damals, wo alle Angefragten an der Umfrage teilgenommen haben, erhielten wir dieses Mal von elf angefragten Kandidaten nur sechs Rückmeldungen. Die anderen fanden es offenbar nicht für nötig, ihre verkehrspolitische Haltung der ACS Leserschaft mitzuteilen Wir haben allen Kandidaten für den Ständerat die Fragen zugestellt. Das Büro der Kandidatin Marianne Streiff liess mitteilen, dass sie an der Umfrage nicht teilnehmen will. Fünf Kandidaten fanden es überhaupt nicht nötig, bis zum gesetzten Termin irgend eine Rückmeldung abzugeben. Das spricht für sich und die Leserschaft kann sich dazu ihr eigenes Urteil bilden. Bei den Fragen geht es um aktuelle, vergangene und auch künftige Belange des motorisierten Verkehrs. Als Antwort waren möglich JA, eher JA, eher NEIN und NEIN. Die Auswertung wurde wie folgt vorgenommen: Für diejenige Antwort, die genau der Haltung des Vorstandes der ACS-Sektion Bern und wohl auch der grossen Mehrheit unserer Mitglieder entspricht, gab es drei Punkte. Die Haltung des ACS ist zu jeder Frage ein klares JA oder Nein. Für die am nächsten liegende «falsche» Antwort gab es noch zwei Punkte, für die weiterentfernt liegende Antwort noch einen Punkt und für die vollständige Gegenmeinung null Punkte. Natürlich sind nicht alle Fragen von gleicher Bedeutung. Es wäre jedoch zu aufwendig gewesen und wohl auch nicht ohne Willkür, wenn wir nun noch die einzelnen Fragen gewichtet hätten. Jeder Leser kann sich aber anhand der einzelnen Resultate unabhängig von der Punktezahl sein eigenes Bild machen. Wer somit für die nächsten vier Jahre im Ständerat möglichst autofreundliche Volksvertreter wählen will, hat nun entsprechende Anhaltspunkte. Gewichtige 4
Fragen stehen an, der zentrale Punkt in verschiedenen Bereichen wird die Finanzierungsfrage öffentlicher Verkehr versus Privatverkehr sein. Das Volk hat glücklicherweise an der Urne ein erstes klares Zeichen gegeben, als die Erhöhung der Autobahnvignette auf 100 Fr. deutlich abgelehnt wurde. Bei der Abstimmung über Fabi monierten die Befürworter des öffentlichen Verkehrs einen Erfolg. Diese Abstimmungsvorlage war jedoch wesentlich komplexer und lässt sich nicht auf einen einfachen Nenner zugunsten oder zulasten des privaten Verkehrs reduzieren. Weitere wichtige Themen sind die zweite Gotthardröhre, Road Pricing, Klimawandel, Feinstaub/Abgase, Raser, Ausbau Nationalstraßennetz, sechsspurige Autobahnen auf den Hauptverkehrsachsen etc. Es nützt nichts, die Faust im Sack zu machen und sich zu beschweren, wenn Entscheide des eidgenössischen Parlamentes zu Ungunsten der Autofahrer ausfallen. Jetzt bei den Wahlen gilt es, die Weichen zu stellen und autofreundliche Vertreter nach Bern zu senden. Wegen der grossen Anzahl an Nationalratskandidaten im Kanton Bern war es nicht möglich, auch diesbezüglich ein Rating oder eine Empfehlung abzugeben. Es bleibt zu hoffen, dass auf der Homepage von strasseschweiz.ch wie vor vier Jahren das Abstimmungsverhalten der amtierenden Nationalräte unter der Rubrik Politik aufgeschaltet wird. Dies ist bisher leider nicht erfolgt. Die
Wähler können sich jedoch auch über die Plattform smartvote.ch ein Bild machen. Auch dort hat es zur Verkehrspolitik entsprechende Fragen. Ich rufe somit alle auf, die noch nicht gewählt haben, dies noch nachzuholen und auch in der Familie, bei Bekannten und am Arbeitsplatz aufzumuntern, an den Wahlen teilzunehmen. Wahltag ist bekanntlich Zahltag.
Andreas Blank
Die Rangliste: Antworten der Ständeratskandidaten sind in der Grafik auf Seite 5 ersichtlich. 1. Rösti Albert 2. Ananiadis Jorgo 3. Rothenfluh Josef 4.a. Esseiva Claudine 4.b.Simonet Denis 6. Grossen Jürg
27 Punkte 24 21 18 18 14
E A B F C D
Verzicht auf eine Teilnahme: Marianne Streiff. Keine Rückmeldung: Werner Luginbühl, Hans Stöckli, Bruno Moser, Christine Häsler.
Haltung ACS X Die Fragen lauteten:
ja
eher ja
Unterstützen Sie PUN (Pannenstreifen-Umnutzung) Projekte?
EXACDF
B
Befürworten Sie einen Ausbau des Autobahnnetzes im Kanton Bern?
EXACF
B
D
Soll das Parkplatzangebot in der Stadt Bern und in anderen Zentren ausgebaut werden?
EXACF
B
D
Haben Sie die Senkung der Motorfahrzeugsteuern im Jahre 2012 unterstützt?
EXABCF
Unterstützen Sie die Erhöhung der Kosten für die Autobahnvignette auf Fr. 70.– ?
F
Unterstützen Sie die Milchkuhinitiative?
EXB
Befürworten Sie die Einführung von Road Pricing?
CF
BD
EXA
Sollen im Kanton Bern die 30iger Zonen in Quartieren flächendeckend ausgedehnt werden?
C
BD
EXAF
D
EXABCF
Soll der öffentliche Verkehr noch stärker durch den privaten Verkehr quersubventioniert werden?
Ihre Wünsche…
eher nein
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Sektionsorgan ACS BERN Zeitschrift "auto & lifestyle" 4 x jährlich erscheint das Sektionsorgan ACS BERN mit aktuellen sektionsbezogenen Informationen als Einhefter der 8 x jährlich erscheinenden Zeitschrift "Auto"
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Fahrtraining Eis & Schnee Saanen
CHF 310.00
CHF 360.00
Fahrtraining mit Instruktion Dijon (F)
CHF 660.00
CHF 730.00
Sportfahrerkurs Interlaken
CHF 270.00
CHF 320.00
ACS MOTO Training, Biel
CHF 170.00
CHF 190.00
Die ACS Mitgliederkategorien im Überblick
ACS Classic
Clubleistungen Pannenhilfe Europa * -
CHF 158.ACS Classic & Travel
ACS Travel
Clubleistungen Annullierungskosten Welt * Reiseschutz Welt * -
CHF 140.-
ACS Premium
Clubleistungen Pannenhilfe Europa * Annullierungskosten Welt * Reiseschutz Welt * Verkehrsrechtsschutz Welt * Benützung Mietfahrzeuge *
(Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung)
Lenken fremder Motorfahrzeuge *
CHF 298.-
CHF 250.-
* Die Versicherungskomponenten der gewählten ACS Mitgliederkategorie gelten für das Mitglied und alle im gleichen Haushalt lebenden Personen. Interessante Mehrwertpartner (weitere Informationen unter www.acs.ch/Partner)
CH-3007 Bern, im Januar 2015
Änderungen vorbehalten
Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015
Events & Motorsport
Bergrennen Gurnigel 2015 Ein überraschend schöner Samstag und einen trockenen bis sonnigen Sonntag – so unsicher das Wetter im Vorfeld prognostiziert war, so kam es doch besser als erwartet. Sehr zur Freude der Organisatoren, welche sich über zahlreiche Besucher freuen konnten. Diese durften erstmals den neu ins Leben gerufenen Thementag bewundern. Jedes Jahr will der Verein Bergrennen Gurnigel Fahrzeuge aus der Renngeschichte des Automotorsports präsentieren. In diesem Jahr durften 16 verschiedene Werksautos von BMW, welche vom BMW 1600 ti aus dem Jahre 1969 bis zum BMW M 235 i Racing Cup aus dem Jahre 2014, besichtigt werden. Pilotiert wurden diese Autos von namhaften Piloten wie Fredy Amweg, Jürg Dürig und René Aeberhardt etc. Am Samstag wechselten sich Sonne und Wolken ab, es blieb aber trocken bis kurz vor dem 2. Rennlauf von Feld 1 am Schluss des Renntages. Bei den REGionalen Klassen wird der bessere Lauf gewertet, Bei den nassen Bedingungen in Lauf 2 konnte kein einziger Pilot die Laufzeiten vom trockenen ersten Lauf unterbieten. Somit stand das Klassement quasi vor Rennschluss fest. Ta-
Michael Zbinden
gessieger wurde Michael Zbinden aus Wattenwil in der Klasse InterSwiss auf seinem Opel Kadett C. Die schnellste Dame des Tages war Vanessa Zenklusen aus Visp auf einem Subaru Impreza GT. Im Gesamtklassement vom Samstag erreichte sie den 23. Platz von total 53 Fahrern. Dave Waddell and the Hellbound Train haben den Tag im Gurnigelbad bei stimmungsvollem Rock und Country musikalisch ausklingen lassen. Der Sonntag begann trübe und nass. Nachdem am frühen Morgen noch die letzten Regentropfen gefallen waren, trocknete die Strecke bis zum Mittag mehrheitlich ab. Die Sonne kam pünktlich auf die 2. Rennläufe der NATionalen Felder zum Vorschein. Im Feld des Renault Classic Cups konnte Denis Wolf erstmals in diesem Jahr den führenden des Zwischenklassementes, Thomas Zür-
8
cher schlagen und gewann vor Philipp Krebs
Schweizer Bergmeister bei den Tourenwa-
und seinem Vater Marcel Wolf. In der Grup-
gen ist, schlagen. In der Gruppe der formel-
gessieg konnte Eric Berguerand aus Martig-
pe der SuperSerie Competition konnte Röbi
freien Rennwagen E1, 3001 – 3500 ccm,
ny für sich entscheiden. Er gewann die
Wiki aus Hagendorn bei seinem 25. Gurn-
konnte Roger Schnellmann, Wangen SZ auf
Tageswertung vor Marcel Steiner aus Ober-
igelrennen
Albin
einem Evo VIII J-Spec mit einer Zeit von
diessbach und dem überraschenden Thomas
Mächler, welcher zum dritten Mal in Folge
1:57:19 einen neuen Klassenrekord aufstel-
Amweg aus Ammerswil.
seinen
Konkurrenten
len. Den spannenden Dreikampf um den Ta-
Renault Classic Cup
Zenklusen Vanessa
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Kurskosten CHF 360.– (Preisänderungen vorbehalten) Das Kursgeld beinhaltet zusätzlich zur Instruktion die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Das Mittagessen ist nicht im Kursgeld enthalten. ACS Mitglieder erhalten eine Reduktion von CHF 50.– auf den Kurskosten.
Kursort
Teilnahmebedingungen
Traditionellerweise findet das Fahrtraining auf dem Flugplatz in Saanen statt. Eine präparierte Eis- und Schneepiste bietet ideale Übungsvoraussetzungen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Die Teilnehmer stellen ihre Fahrzeuge selbst. Das Fahrtraining darf nur mit einem strassenzugelassenen und immatrikulierten Fahrzeug besucht werden. Verlangt werden im Minimum Dreipunkt-Sicherheitsgurten (Standard bei Personenwagen).
Programm Kursbeginn: 08.00 Uhr, Kursdauer: ca. 8 Std. Wir bieten: Einführungstheorie / praktische Demonstrationen / sichere Fahrtechnik / Beherrschen des Fahrzeuges im Kurvenbereich / Bremsübungen / interessante Gespräche und gute Kontakte.
Kursdaten Montag, 28. Dezember 2015 / Dienstag, 29. Dezember 2015
Weitere Infos finden Sie unter www.fahrkurs.ch
Anmeldung, Organisation und Information ACS Sektion Bern, Eigerstrasse 2, CH-3007 Bern Telefon +41 31 311 38 28 / Fax +41 31 311 26 37 info@fahrkurs.ch / www.fahrkurs.ch
! Anmeldetalon Ich melde mich für folgendes Kursdatum an: Kursdaten Montag, 28. Dezember 2015 Dienstag, 29. Dezember 2015 (Anmeldeschluss: Montag, 14. Dezember 2015)
Name
Vorname
Strasse/Nr.
PLZ/Ort
Telefon
Geburtsdatum
E-Mail ACS Mitgliedernummer Datum
Unterschrift
Angaben zum Fahrzeug Talon bitte einsenden oder faxen an:
Fahrzeugmarke/Typ
ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2, CH-3007 Bern Telefon +41 31 311 38 28, Fax +41 31 311 26 37 info@fahrkurs.ch, www.fahrkurs.ch
Jahrgang
Turbo/Kompressor
Fahrhilfen
Automatikgetriebe
ABS
Traktionskontrolle
Antriebsart
Frontantrieb
Heckantrieb
Allrad (4x4)
Bemerkungen
10
Hubraum (in ccm)
Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015
Politik & Verkehr
Die Geschichte der Sektion Bern des ACS und des motorisierten Strassenverkehrs von 1905 bis 1955 1911 Ein sorgenvolles Jahr. Das Bündner Volk hat nach einer bewegten Volksabstimmung seine Strassen für den Automobilverkehr geschlossen, und im Kanton Bern sind verkehrsfeindliche Kräfte am Werk, es ihm gleich zu tun. Die Regierung wird unter Druck gesetzt. Gerüchte über Sonntagsfahrverbot und radikale Geschwindigkeitseinschränkungen gehen um. Der gut beratene Sektionsvorstand mobilisiert alle Gegenkräfte, weibelt bei einflussreichen Grossräten und Nationalräten und erwirkt die Vertagung des ominösen Geschäftes auf einen weniger heissen Zeitpunkt. In Berücksichtigung der autofeindlichen Stimmung im Volke wird das stark befrachtete Sportprogramm bis auf das Gurnigelrennen abgeblasen und die Sonntags-Clubausfahrten auf ein Minimum reduziert. Eine dieser Ausfahrten führt zum Fallbach bei Blumenstein, wobei dem Chronisten auffällt, dass die Ausflügler schon im Blumenstein-Bad «gestärkt» werden und auf der Rückfahrt nach Bern noch an drei Orten Halt machen. Eine idyllische Zeit, wenn man sich die heutigen Mahnrufe gegen den Alkoholkonsum vor Augen hält.
1912 Von der Regierung und den Gemeinden werden am laufenden Band Verkehrsbeschränkungen verfügt, von denen die der rechtsufrigen Thunersee-Strasse am meisten Staub aufwirbelt: Sonntags- und Nachtfahrverbot, unsinnige Geschwindigkeitsbeschränkungen und Erhebung einer «Kontrollgebühr». Die Eingriffe häufen sich dermassen, dass der Vorstand nicht weniger als zehnmal einberufen werden muss. Im Sportkalender tritt mit dem Bergrennen Guggersbach–Guggisberg eine neue Veranstaltung auf den Plan. Auf Ende des Jahres scheiden elf Solothurner Kollegen aus der Sektion Bern aus. Sie fühlen sich jetzt stark genug, in Solothurn eine eigene Sektion zu gründen; resigniert muss sie die Muttersektion ziehen lassen.
1913 Das Berner Volk gibt sich ein neues Gesetz über die Erhebung einer Automobilsteuer und die entsprechende Abänderung des Strassenpolizeigesetzes, die den Beitritt zum Konkordat betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern bringt. Der erste Schritt zu einer einheitlichen Verkehrsordnung ist getan. Trotzdem werden die Verhältnisse am Thunerseeufer zusehends schlimmer, und als gar der bernische Regierungsrat der Sektion Bern zumutet, die vorgesehene Kontrollgebühr durch eine jährliche Pauschalentschädigung von Fr. 500.– abzulösen, ist es mit der Geduld des Vorstandes zu Ende. Er verhängt den touristischen Boykott über das Berner Oberland und bewirkt damit eine Sensation nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland. Die mutige Demonstration lohnt sich: Schlichtungsverhandlungen und Einigungskonferenzen finden statt und schliesslich kommt ein modus vivendi zustande, der den Automobilverkehr nach dem Oberland unter annehmbaren Bedingungen gestattet. Die Jungmannschaft ist mit dem reduzierten Programm nicht zufrieden. Ihr widmet der Sektionspräsident im Jahresbericht einen vielsagenden Denkspruch. «Nicht das Abhalten geselliger und sportlicher Veranstaltungen ist der Zweck unserer Sektion, sondern die Ermöglichung des Automobilfahrens überhaupt, im Kampfe gegen seine Gegner und Neider.» 11
Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015
Politik & Verkehr
Entzug des Führerausweises – eine Übersicht Motorradfahrer A. überholt ein vor ihm fah-
Grundsatz wurde in Art. 11 Abs. 1 auch in
10 Tagen ab dessen Zustellung Einsprache
rendes landwirtschaftliches Fahrzeug. Die
der Schweizerischen Strafprozessordnung
erhoben werden (Achtung: Strafbefehle gel-
Strecke ist übersichtlich und es naht kein
verankert.
ten am siebten Tag nach dem erfolglosen Zu-
Der Europäische Gerichtshof für Menschen-
Postsendung nicht abgeholt wird). Nach Er-
den geschwindigkeitsmessenden Polizeibe-
rechte (EGMR) äusserte sich unlängst kri-
hebung der Einsprache können bei der
amten hinter dem nächsten Brückenpfeiler
tisch über die Kombination von strafrechtli-
Staatsanwaltschaft Akteneinsicht verlangt
nicht unbemerkt blieb. Nach Abzug der Si-
chen Sanktionen mit einem Warnungsentzug.
und geeignete Beweisanträge gestellt werden. Kommt die Staatsanwaltschaft zum
entgegenkommendes Fahrzeug. A. sieht sich verleitet, ordentlich Gas zu geben, was von
stellungsversuch als zugestellt, wenn die
cherheitsmarge wurden 106 km/h gemessen
Das Bundesgericht hielt jedoch an seiner bis-
bei erlaubten 80 km/h. Die Beamten teilten
herigen Rechtsprechung fest und befürwor-
Schluss, dass entgegen der ersten Annahme
A. mit, dass sie bei der zuständigen Staatsan-
tet diese Strafen-Kumulation auch im Lichte
keine Wiederhandlung vorliegt, wird sie den
waltschaft Anzeige erheben werden.
des Grundsatzes des Doppelbestrafungsver-
Strafbefehl gegen A. aufheben und das Ver-
bots (BGE 137 I 363). Es muss somit nach
fahren einstellen. In diesem Fall wird in der
Ein paar Wochen später erhält A. einen ein-
wie vor davon ausgegangen werden, dass auf
Regel auch die Administrativmassnahme
geschriebenen Strafbefehl, mit welchem er
eine strafrechtliche Sanktion zusätzlich eine
entfallen. Hält die Staatsanwaltschaft am
zu einer empfindlichen Busse verurteilt
Administrativmassnahme in Form einer Ver-
Strafbefehl fest, wird die Angelegenheit an
wird. Kaum davon erholt liest A. wenig spä-
warnung oder eines Ausweisentzugs folgen
das zuständige Regionalgericht zur Beurtei-
ter ein Schreiben des Strassenverkehrsamtes
kann.
lung überwiesen.
Wie kann A. sich gegen eine Administrativmassnahme wehren?
Bei der rechtlichen Würdigung sind die Ad-
legenheit habe, zu dieser Massnahme Stellung zu nehmen. A. stellt sich folgende
Es muss unterschieden werden, ob die Sach-
Strafverfolgungsbehörden gebunden. Ist A.
Fragen:
verhaltsfeststellung (Geschwindigkeitsmes-
mit der (abweichenden) rechtlichen Würdi-
sung, Person des Fahrzeuglenkers, usw.) be-
gung der Administrativbehörden nicht ein-
Welche Art von Ausweisentzug droht?
anstandet
verstanden (z.B. einer zu langen Entzugs-
Unterschieden wird zwischen Sicherungs-
Würdigung (leichte oder schwere Wider-
dauer
und Warnungsentzügen. Der Warnungsent-
handlung,
Ausweisentzugs,
Widerhandlung), sollte er dies im Rahmen
zug ist eine strafähnliche Massnahme und
usw.). Um widersprechende Urteile zu ver-
einer Stellungnahme geltend machen. Folgt
soll den Fahrzeugführer inskünftig zu mehr
meiden ist die Administrativbehörde, wel-
die Behörde seiner Auffassung nicht, kann er gegen die Verfügung des Strassenverkehrs-
(Administrativbehörde), wonach im zusätzlich ein Ausweisentzug drohe und er die Ge-
wird
oder
Dauer
des
die
ministrativbehörden nicht an den Befund der
rechtliche
im
Vergleich
zur
Schwere
der
Sorgfalt und Verantwortung im Strassenver-
che den Ausweisentzug anordnet, was den
kehr anhalten. Der Sicherungsentzug be-
Sachverhalt angeht grundsätzlich an die
amts Beschwerde erheben (im Kanton Bern
zweckt da hingegen, dass Lenker, welche aus
Feststellungen der Strafverfolgungsbehör-
vor der Rekurskommission für Massnahmen
medizinischen, charakterlichen oder ande-
den gebunden und darf ohne ernsthafte
gegen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeug-
ren Gründen zum Führen eines Fahrzeugs
Gründe nicht von diesen abweichen. Er-
führer).
ungeeignet sind, nicht am Verkehr teilneh-
wächst das Strafurteil oder der Strafbefehl
men. Warnungsentzüge sind befristet, wäh-
in Rechtskraft, ist es kaum mehr möglich,
rend Sicherungsentzüge unbefristet ausge-
den zugrundeliegenden Sachverhalt im Ad-
sprochen oder zumindest mit einer Sperrfrist
ministrativverfahren
verbunden werden.
Mit welcher Entzugsdauer hat A. zu rechnen?
zu korrigieren. Es ist daher ratsam, allfäl-
Falls die Administrativbehörde keine Zweifel
lige
Einwände
be-
an der verkehrsmedizinischen oder -psycho-
reits im Strafverfah-
logischen Fahreignung von A. hegt, wird es
ren
sich vorliegend mit grosser Wahrscheinlich-
machen.
geltend
ie r e n W ir r e par r Mar ke n ! e A u t o s al l
zu
keit um einen Warnungsentzug handeln. Hat nun A. das Ge-
12
Läuft ein Warnungsentzug zusätzlich zur Busse nicht auf eine doppelte Bestrafung für das gleiche Delikt hinaus?
fühl, die Geschwin-
Art. 4 Abs. des 7. Zusatzprotokolls der Euro-
Strafbefehl zur Wehr
päischen Menschenrechtskonvention sieht
setzen. Gegen Straf-
ein Doppelbestrafungsverbot vor. Dieser
befehle muss innert
digkeitsmessung
sei
nicht korrekt, müsste er sich gegen den FREIBURGSTR ASSE 583 · 3172 NIEDERWANGEN TEL 031 980 20 80 · INFO@GUGAG.CH · W W W.GUGAG.CH
Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015
Politik & Verkehr Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist
von 26 – 29 km/h: Entzug von mindestens ei-
die Rechtsprechung unterdessen so dicht,
nem Monat (mittelschwere Widerhandlung);
dass sich die Behörden in der Regel an fol-
ab 30 km/h: Entzug von mindestens drei Mo-
genden Leitlinien orientieren (ausgehend da-
naten (schwere Widerhandlung)
von, dass kein Wiederholungsfall vorliegt):
Überschreitung Autobahn Überschreitung innerorts
bis 25 km/h: keine Administrativmassnahme;
bis 15 km/h: keine Administrativmassnahme;
von 26 – 30 km/h: Verwarnung (leichte Wi-
von 16 – 20 km/h: Verwarnung (leichte Wi-
derhandlung);
derhandlung);
von 31 – 34 km/h: Entzug von mindestens ei-
von 21 – 24 km/h: Entzug von mindestens ei-
nem Monat (mittelschwere Widerhandlung);
nem Monat (mittelschwere Widerhandlung);
ab 35 km/h: Entzug von mindestens drei Mo-
ab 25 km/h: Entzug von mindestens drei Mo-
naten (schwere Widerhandlung)
Juristische Beratung Als ACS Mitglied haben Sie pro Jahr Anspruch auf 1 kostenlose telefonische Rechtsauskunft im Zusammenhang mit Auto und Verkehr. Die ACS Sektion Bern bietet Ihnen diese Dienstleistung zusammen mit ihrem Legal Partner, der Advokatur/Notariat Lemann, Walz & Partner, mit Sitz in Bern, an. Von Montag bis Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr, stehen Ihnen kompetente Rechtsanwälte und Juristen von Lemann, Walz & Partner für telefonische Rechtsauskünfte zur Verfügung. Bitte halten Sie Ihre ACS Mitgliederkarte mit der Mit glie der nummer griffbereit.
naten (schwere Widerhandlung) A. hätte im vorliegenden Fallbeispiel somit
Überschreitung ausserorts (inkl. Autostrasse)
mit einer Entzugsdauer von mindestens einem Monat zu rechnen.
bis 20 km/h: keine Administrativmassnahme; von 21 – 25 km/h: Verwarnung (leichte Widerhandlung);
Bern, 9. September 2015 Olivier Glättli, Rechtsanwalt
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Staatliche Abzocke bei den Bieler Parkgebühren Die Stadt Biel steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Um dies zu ändern, ist der Gemeinderat auf der Suche nach neuen Einnahmequellen. Nicht verwunderlich also, dass auch die Autofahrer einmal mehr zur Kasse gebeten werden. Per 1. Juni 2015 hätte eine neue Parkierungsverordnung in Kraft treten sollen, welche massive Tarif-Erhöhungen vorsehen. Besonders betroffen wären die Tageskarten (von bisher 7 Franken auf neu 16 Franken) und die Pendlerkarten (von 528 Franken auf neu 1017 Franken pro Jahr) gewesen. Hätte und wäre, denn gegen die Verordnung habe ich Einsprache erhoben. Der rotgrüne Gemeinderat beschloss neben Preiserhöhungen auch die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkzeit. Mit der revidierten Verordnung greift er sehr tief in die Taschen der Bürger. Stark betrof-
zuständigen Regierungsstatthalter. Dieser stellte der
Obergrenzen massiv. In ihrer Antwort musste die
fen sind dadurch auch Gewerbe und alle, welche die
Stadt jedoch quasi einen Blankoscheck aus, indem er
Stadt nun zugeben, dass sie diesen Umstand «über-
Stadt Biel mit dem Auto besuchen. Wirtschafts-
alle Einwände vom Tisch wischte.
sehen» hat.
freundlich geht anders. Neben der Einsprache kontaktierte ich auch den Preisüberwacher, da mich
Gegessen ist die ganze Sache aber noch nicht. Mit
Das Gericht wird in den kommenden Wochen über
auch seine Meinung dazu interessierte. Seine Ant-
dem Weiterzug meiner Beschwerde an das kantona-
die geplanten Parktarife entscheiden. Zumindest po-
wort liess aufhorchen. Die neuen Preise für Pendler-
le Verwaltungsgericht wird die Causa noch einmal
litisch hat sich der Bieler Gemeinderat mit seinem
und Tageskarte erachtete er als «krass» und «massiv
verhandelt. Und es scheint, als hätte der Gemeinde-
zweifelhaften Vorstoss ins Abseits manövriert.
überhöht». Er empfahl der Stadt, die Tarif-Ober-
rat neben der unterlassenen Konsultation des Preis-
Wenn Biel finanziell gesunden will, darf sie nicht die
grenzen zu senken und einen verträglicheren Preis-
überwachers auch noch einen weiteren «Bock» ge-
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlech-
anstieg zu planen. Weiter teilte er mit, dass er von der
schossen. Neben der revidierten Verordnung und
tern. Doch genau das droht der Stadt. Dagegen weh-
Stadt nicht vorgängig konsultiert worden ist. Das
ihren neuen Tarifen gibt es in der Stadt Biel auch ein
re ich mich mit meiner Beschwerde. Ich freue mich
Preisüberwachungsgesetz verlangt jedoch genau
Parkierungsreglement. Dieses steht in der Rechtshie-
sehr, dass mich der ACS tatkräftig unterstützt!
dies. Streng genommen verletzt der Gemeinderat
rarchie über der Verordnung. Und es definiert Band-
hier bereits Bundesrecht. Meine Beschwerde und die
breiten für die Parkgebühren. Die neuen Tarife ge-
Sandra Schneider, Stadträtin SVP Biel und Präsi-
Empfehlungen des Preisüberwachers landeten beim
mäss Verordnung überschreiten die entsprechenden
dentin Junge SVP Biel-Seeland
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WIEN Glanzvolle Galareise z u m Wiener Op e r n b a ll 03 .0 2 . - 0 7 . 0 2 . 2016 Erfüllen Sie sich einen Wunschtraum und erleben Sie live in der Wiener Staatsoper den berühmtesten und schönsten Ball der Welt! Zu dieser einmaligen Galareise gehört eine glanzvolle Ballnacht mit Debütanten und Prominenten, wie sie nur in Wien zu erleben ist. Der Auftakt dieses unvergesslichen Balles ist das exklusive Gala Dinner im Hotel Sacher. In der Staatsoper verfolgen Sie die Eröffnung der Debütanten von der Galerie aus, werden von Opernball-Insidern durch den Abend geführt und können sich zwischendurch an Ihrem persönlichen Tischplatz erholen. Zum vielfältigen Reiseprogramm gehören auch ein exklusiver Tanzkurs, die Führung in der grossartigen Kunstkammer, eine Ballett-Vorstellung in der Staatsoper sowie erlesene Gastronomie. Tauchen Sie ein in imperialen Glanz und kaiserlichen Genuss!
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Das traditionsreiche und stilvolle Luxushotel liegt an der Ringstrasse, direkt neben der Wiener Staatsoper und nur wenige Gehminuten von der Kärntner Strasse, den Ringstrassen-Galerien und verschiedenen Museen entfernt. Die elegant und im klassischen Stil eingerichteten Zimmer verfügen über allen Komfort (Kategorie Klassik ca. 25 m2, Kategorie Deluxe 40 m2 wie Bild). Das neu renovierte Restaurant „Bristol Lounge“ und die Bar sind beliebte Treffpunkte der Wiener Gesellschaft. Ein Business- und ein kleines Fitness Center stehen zur Verfügung. Frühstücksbuffet. 140 Zimmer.
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Am Wiener Opernball ist für die Damen ein langes Abendkleid und für die Herren ein Frack zwingend vorgeschrieben. Ein Smoking für Herren ist ausdrücklich nicht gestattet und der Einlass kann verweigert werden. Wir beraten Sie gerne wenn Sie für diesen Abend einen Frack leihen möchten. Wir empfehlen Ihnen einen solchen bereits in der Schweiz und nicht erst in Wien zu mieten, da in der Regel kurzfristig in der richtigen Grösse kein Frack mehr erhältlich ist. Damen bitten wir einen allfälligen Friseurtermin bereits vor der Anreise nach Wien zu vereinbaren, wir sind Ihnen gerne behilflich. Nach den diversen positiven Erfahrungen während Opernbällen in den vergangenen Jahren organisieren wir für tanzbegeisterte Alleinreisende gerne auch zum Opernball 2016 einen Tanzpartner oder eine Tanzpartnerin, damit Sie den Ball auch auf dem Parkett geniessen können. Weitere Informationen und Zuschlag erhalten Sie auf Anfrage.
Flugplan Direkte Linienflüge ab Zürich mit Swiss nach Wien in Economy Class. Zürich Wien Wien Zürich
ab an ab an
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Flugplanänderungen vorbehalten.
AC S-R eise le it u n g Diese Reise wird von David Frauch, Geschäftsführer der ACS-Reisen AG, begleitet. Er weilt mehrmals pro Jahr in Wien und besucht den Opernball regelmässig seit 1992. Er betreut Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes in Wien und begleitet Sie zusammen mit anderen langjährigen Opernballbesuchern durch den Opernball, so dass Sie den Ball der Bälle richtig geniessen können und nichts verpassen. Die Führung in der Kunstkammer begleitet ein versierter Kunsthistoriker.
Wi e n - O p e r n b a l l
Reisepro g r a m m 03.02.2016, Mittwoch
12.40 Uhr Linienflug mit Swiss von Zürich nach Wien. Transfer zum Luxushotel Bristol am Kärntner Ring. Nach dem Zimmerbezug und Zeit zur Erholung laden wir Sie zu einem unterhaltenden Tanzkurs mit einem Lehrer einer renommierten Wiener Tanzschule ein. Frischen Sie Ihre Walzerkenntnisse auf und erwerben Sie Grundkenntnisse für die Quadrillen, welche jeweils einer der Höhepunkte der Ballnacht sind. Anschliessend Abendessen mit Wiener Küche in einem bekannten Lokal.
04.02.2016, Donnerstag
Tag zur freien Verfügung um sich auf die bevorstehende Ballnacht vorbereiten zu können. Nach einem Champagner-Empfang und Informationen über den Ablauf des Abends werden Sie zum Gala-Dinner im Hotel Sacher erwartet. Viel Prominenz gibt sich in den herrlich dekorierten Salons ein Stelldichein. Kurz nach 21 Uhr verfolgen Sie die Ankunft der Ballgäste und schreiten über den roten Teppich in die blumengeschmückte Staatsoper. Um 22 Uhr geniessen Sie von nummerierten Stehplätzen mit sehr guter Sicht auf das Geschehen nach dem Eintreffen des Bundespräsidenten und der Bundesregierung die berühmte Eröffnung mit dem Einzug der Debütanten sowie verschiedenen Ballett- und Gesangseinlagen. Ihre Insider-Reiseleitung begleitet Sie anschliessend zu Ihrem reservierten Tischplatz und durch eine rauschende Ballnacht bis zum letzten Walzer um 5 Uhr. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Tanzparketts, Sie werden interessanten Persönlichkeiten vorgestellt und verpassen keinen der zahlreichen Höhepunkte. Und wenn Sie um 5 Uhr noch hungrig sind lassen wir die Nacht gemeinsam bei einem Ballfrühstück in einem der während der Ballsaison früher geöffneten Kaffeehäuser ausklingen.
06.02.2016, Samstag
Am Nachmittag Führung im Kunsthistorischen Museum durch die 2013 wiedereröffnete Kunstkammer mit ihren einmaligen Schätzen aus den Wunder- und Kunstkammern der Habsburger. Zu den bedeutendsten Exponaten zählen Goldschmiedearbeiten wie die Saliera von Cellini, Skulpturen wie die Krumauer Madonna, Elfenbeinarbeiten und Uhren, mechanische Automaten und technische Spielereien. Nach der Führung haben Sie die Möglichkeit den Aufenthalt im Museum individuell zu verlängern. Abends steht ein Ballett in der Staatsoper auf dem Programm. „Onegin“ steht unter der musikalischen Leitung von James Tuggle, die Musik stammt von Peter Tschaikowski und Kurt-Heinz Stolze und die Choreographie von John Cranko. Nach der Vorstellung Ausklang bei einem Souper im Restaurant „Bristol Lounge“.
Vi el e L ei stunge n • Linienflug mit Swiss ab Zürich nach Wien in Economy Class inkl. Flughafentaxen (CHF 170.-) • Flughafentransfers • 4 Übernachtungen im Luxushotel Bristol in einem Zimmer der Kategorie Klassik oder Deluxe mit Frühstücksbuffet • Service, Taxen und MwSt im Hotel • Exklusiver Tanzkurs mit einem Lehrer einer renommierten Wiener Tanzschule • Dinner im Sacher vor dem Opernball (inkl. Getränke) • Opernball inkl. Eintrittskarte, Stehplatz Eröffnung und reservierter Tischplatz während des gesamten Balls • Eintritt und Führung in der Kunstkammer • 3 Abendessen (ohne Getränke) • Karte 1. Kategorie für Ballettabend in der Staatsoper • Ausführliche Reiseunterlagen • Erfahrene ACS-Reiseleitung in Wien
05.02.2016, Freitag
Der heutige Tag steht Ihnen nach einer unvergesslichen Ballnacht zur freien Verfügung. Möglichkeit für einen individuellen Museumsbesuch oder einen Einkaufsbummel. Kärntner Strasse, Graben und Tuchlauben liegen in Fussdistanz vom Hotel Bristol und bieten vielfältige Möglichkeiten. Am Abend dürfen Sie sich auf ein exquisites Dinner in einem bekannten Gourmetlokal freuen.
07.02.2016, Sonntag
Der Vormittag steht nochmals zu Ihrer freien Verfügung. Mittags Transfer zum Flughafen und 14.40 Uhr Abflug mit Swiss nach Zürich, Ankunft 16.05 Uhr.
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Auskünfte und Reservation: www.acs-travel.ch
ACS-Reisen AG, Bernstrasse 164, 3052 Zollikofen ACS-Reisen AG, Forchstrasse 95, 8032 Zürich
Telefon 031 / 378 01 41 Telefon 044 / 387 75 10
Beihefter Sektion BERN | Oktober 2015
Agenda
Agenda Dezember 2015 Montag, 28. Dezember
Fahrtraining Eis & Schnee
Flugplatz Saanen
Dienstag, 29. Dezember
Fahrtraining Eis & Schnee
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