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Arbeitskreis Alternative Energien Odenwald Eckhard Raabe Dorfstr. 110 64720 Michelstadt Email: ak-altenerg@gmx.de

14.04.2012

www.Odenwald.TV Rundbrief vom 14. April 2012

Inhaltsverzeichnis:

Jagdgenossenschaft gegen Windrad-Pläne Seite 1 Das „Haus der Energie“ in Erbach im Odenwald nimmt Gestalt an: als Basis der engen Verknüpfung Seite 2 des Finanzkapitals, der Windkraft-Industrie und der Kreisverwaltung des Odenwaldkreises Regierungspräsidium Darmstadt relativiert die Verbindlichkeit des Entwurf des Seiten Flächennutzungsplans des Odenwaldkreises 3-4 RP Darmstadt Ermittelte Suchräume für Windenergienutzung : Odenwaldkreis (Stand 22.03.2012) Seite 4 Derzeitiger Landrat des Odenwaldkreises Kübler lehnt Moratoriumsforderung seines populären Seite 5 Vorgängers Horst Schnur ab BUND unterstützt Windparkpläne Seite 5 Ortsbeirat Vielbrunn fordert die Stadt Michelstadt auf, gegen die Baugenehmigung eines Windrads Seite 6 zu klagen Leserbriefe Seiten 6-7 Karte mit den Standorten der sechs geplanten Windräder im Südsüdwest Vielbrunn, oberhalb Seite 8 Sansenhof

Odenwälder Echo 14. April 2012 | e

Windkraft und Hundehalter sorgen für Diskussion Jagdgenossen – Reichelsheimer Grundstückseigner wollen Landschaftsbild und Wild geschützt wissen REICHELSHEIM. „Was derzeit bezüglich einer möglichen Schaffung gleich mehrerer Standorte für Windkrafträder auf den Hügeln des Odenwaldes abläuft, spottet aller Beschreibung.“ Dies schreiben die Feldund Waldbesitzer der Jagdgenossenschaft Reichelsheim nach ihrer Generalversammlung. Es sei nicht nachvollziehbar, „wie Seitens der Kreisbehörde Steuergelder verwendet werden, um einen Nachweis zu finden, der begutachtet, dass nach Inbetriebnahme der Windkrafträder alle nur verdienen“. Und: Wie könne man unseren Kindern in 20 Jahren klar machen, dass sie die Demontage der Räder bei möglicher Uneffektivität im Odenwald zu finanzieren haben? Die Jagdgenossen bitten die Kommunalpolitiker, den Willen der Mehrheit der Bevölkerung zu vertreten und darüber hinaus sich dafür einzusetzen, dass beim Regierungspräsidium i bezüglich des Erhalts der schönen Odenwälder Landschaft schnellstens umgedacht wird.

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Das „Haus der Energie“ in Erbach im Odenwald nimmt Gestalt an: als Basis der engen Verknüpfung des Finanzkapitals, der Windkraft-Industrie und der Kreisverwaltung des Odenwaldkreises Vorgeschichte als Beispiel für eines der gescheiterten Projekte im Odenwaldkreis: Ende der achtziger Jahre übernahm die Binding-Gruppe die mittelständische Erbacher Brauerei. Auf der Kandelwiese in Erbach ein kompletter Brauereineubau errichtet. Die Kapazität betrug 150.000 hl. Die Marke Erbacher sollte im Bindingverbund zur nationalen Premiummarke aufgebaut werden, Stadt und Odenwaldkreis träumten von einem ungeahnten Aufschwung des Tourismus (Das dies zur Existenzgefährdung der anderen größeren Privatbrauerei Schmucker geführt hätte, wurde in Kauf genommen: Schmucker-Bier durfte auf dem Erbacher Volksfest, dem Wiesenmarkt, nicht mehr ausgeschenkt werden). Doch als mit der Wiedervereinigung die Binding-Gruppe unter anderem die Radeberger Brauerei erwarb, wurde diese Strategie aufgegeben. Zunächst wurde 2003 die Abfüllung eingestellt, 2006 wurde die Brauerei geschlossen. Seitdem stand das Gebäude leer, bis es 2009 von der Energiegenossenschaft Odenwald, einer Tochter der Volksbank Odenwald, übernommen wurde. Folgende Unternehmen/Institutionen sind dort eingezogen: • • • •

Energiegenossenschaft Odenwald /EGO) als Hauptfinanzier der Windkraft-Industrie im Odenwald Juwi Holding AG als einer der Hauptprojektierer von Windparks in der Region Entega Energieeffizienz GmbH & Co KG, einer Tochter des örtlichen Energieversorgers, der sich die Errichtung möglichst vieler Windräder zum Ziele gesetzt hat Odenwaldkreis mit u.a. folgenden Behörden: Bauverwaltung und -aufsicht, Amt für Umwelt- und Naturschutz

Damit arbeiten Finanzkapital, Projektierer von Windrädern und Photovoltaikanlagen und Fachbehörden des Odenwaldkreises Tür an Tür eng zusammen. Dass bei dieser Zusammenarbeit Kontrolle, Aufsicht, Wahrung der öffentlichen Belange und Naturschutz im Vordergrund stehen würden, muss angesichts der Selbstdarstellung der Verantwortlichen bezweifelt werden:

(Der Mann, der links ein Kinderwindrad bläst: Landrat Kübler (Odenwaldkreis), rechts: Volksbank-Angestellter Breunig, veröffentlicht als Anzeige im Odenwälder Echo 28.01.2012 und bis vor kurzem auf der Eingangsseite der Website der EGO)

Schlussbemerkungen: Wie glaubhaft ist der Landrat, wenn er zur Zeit so tut, als ginge es ihm darum, die Zahl der Windräder im Odenwaldkreis zu begrenzen und gleichzeitig als Maximalzahl bis zu 170 Anlagen angibt? Gehört es zum Aufgabenbereich der Volksbank Odenwald, Landschaft und Natur des Odenwaldes zu zerstören?

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Regierungspräsidium Darmstadt relativiert die Verbindlichkeit des Entwurf des Flächennutzungsplans des Odenwaldkreises Das Regierungspräsidium Darmstadt hat auf eine Anfrage bezüglich der Verbindlichkeit des vom Landrat propagierten Flächennutzungsplans für Windräder geantwortet: „Der Gesetzgeber hat die Windenergie als privilegiertes Vorhaben gem. § 35 (1) Nr. 5 BauGB dem Außenbereich zugeordnet. Diese Privilegierung kann durch Pläne auf regionaler oder kommunaler Ebene eingeschränkt werden. Allerdings verlangt die geltende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes bei derartigen Einschränkungen (Erstellung von Plänen mit Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie einerseits und Ausschluss der restlichen Flächen andererseits ) eine bestimmte Vorgehensweise … Es wird verlangt, dass ● ein schlüssiges gesamträumliches Konzept erstellt wird, dazu gehört ◦ die Untersuchung des gesamten Raumes, ◦ die Abwägung aller beachtlichen Belange, ◦ dass substantieller Raum für die Windenergie als Ergebnis der Abwägung gegeben wurde. ● der gesamte Planungsprozess nachvollziehbar gestaltet und dokumentiert wird. Im neuen Regionalplan Südhessen/regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP) – der am 17.10.2011 in Kraft gesetzt wurde – sind keine Ziele oder Grundsätze zur Windenergienutzung enthalten. … In der Sitzung der Regionalversammlung Südhessen (RVS) am 27.04.2012 sollen die Kriterien zur weiteren Flächenfindung auf Regionalplanebene beschlossen werden. Eine Offenlage wird 2013 stattfinden. Etwa Ende 2010 hat sich der Odenwaldkreis dazu entschlossen, ein Raumgutachten – als Grundlage für ein Flächennutzungsplanverfahren – zu beauftragen. Diese Gutachten mit Flächenempfehlungen liegt seit Ende 2011 vor. Da noch weitere naturschutzfachliche Untersuchungen anstehen, kann das eigentliche Flächennutzungsplanverfahren wohl erst Mitte/Ende des Jahres 2012 beginnen. Somit laufen zwei Planaufstellungsverfahren parallel. Beide Verfahren müssen zwei öffentliche Beteiligungen durchlaufen, in denen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen Stellungsnahmen zu den Planentwürfen abgeben können. Es besteht die Absicht sowohl im Regionalplan Südhessen als auch im Flächennutzungsplan für die Odenwaldgemeinden Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung auszuweisen. Gemäß § 35 (3) Satz 3 BauGB stehen dann einem Genehmigungsantrag für Windkraftanlagen in Ausschlussgebieten in der Regel der FNP oder der Regionalplan entgegen. Ob eine Ausschlusswirkung nach § 35 (3) BauGB bei beiden Plänen zustande kommt, kann erst nach Abschluss der jeweiligen Planungsprozesses beantwortet werden.“ Kommentar: Die Verlautbarung des RP ist in typisch verschlüsselter Behördensprache abgefasst, die zeigt, dass dem Regierungspräsidium die Auskunft unangenehm ist. Hier der Klartext: Die Flächenempfehlungen des Sliwka-Büros gewähren nicht genug Platz ("substantieller Raum") für Windräder. Der Entwurf des Odenwaldkreis ist insgesamt unbrauchbar,weil unvollständig. Die jetzigen Diskussionen sind wertlos, deshalb sollte erst einmal der Start des formalen Verfahren im Jahre 2012 abgewartet werden, damit der RP Ruhe hat Es steht noch gar nicht fest, ob es Vorrangflächen (mit Ausschlusswirkung) geben soll. Das wird nicht auf Kreisebene, sondern auf regionaler (Südhessen) und Landesebene entschieden. Der RP möchte keine solchen Vorrangflächen, die SPD-Grüne Mehrheit in der Regionalversammlung Südhessen hat eine solche Ausschlusswirkung im Februar 2012 abgelehnt.. Folglich ….?

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Wenn wider Erwarten doch zugunsten Vorrangflächen entschieden werden sollte, gelten sie nicht absolut, sondern nur "in der Regel", also sind Ausnahmen im konkreten Fall immer möglich. Ein wesentlicher Punkt ist überhaupt nicht berücksichtigt: Bevor für einen gemeinsamen Flächennutzungsplan das Beteiligungsverfahren beginnt, müssen erst einmal alle Gemeinden des Odenwaldkreises jede für sich einen Beschluss darüber fassen, ob sie sich an dem geänderten Plan noch beteiligen will oder nicht. Und nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens muss wiederum jede Gemeinde einzeln übe diese Einwände beschließen. Es wir also noch viel Wasser Mümling und Gersprenz herunterfließen, bevor etwas zustande kommt.

RP Darmstadt Ermittelte Suchräume für Windenergienutzung : Odenwaldkreis (Stand 22.03.2012)

(jeweils m/sec in 140 m Höhe)

Quelle: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/RPDA_Internet/med/bcf/bcf13282-b097-63179cda-a2b417c0cf46,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true

Die Windgeschwindigkeit im Odenwald befindet sich an der unteren Grenze der Wirtschaftlichkeit. 4/8


Derzeitiger Landrat des Odenwaldkreises Kübler lehnt Moratoriumsforderung seines populären Vorgängers Horst Schnur ab Wie berichtet, hatte die Bürgerinitiative Mossautal alle Bürgermeister des Odenwaldkreises und den Landrat aufgefordert, sich für ein Moratorium betreffend alle Entscheidungsprozesse zur Planung und Aufstellung von Windkrafträdern einzusetzen. Das Moratorium sollte genutzt werden, eine breite Willensbildung unter den Bürgerinnen und Bürgern des Odenwaldkreises stattfinden zu lassen. Dies hat der Landrat jetzt ausdrücklich abgelehnt: „Sollten wir uns dazu entscheiden, den von Landrat a.D. Horst Schnur und Ihnen gewünschten Weg eines Moratoriums einzuschlagen, verlieren wir wertvolle Planungszeit. Der Zeitdruck resultiert hierbei aus der … Gesetzeslage, die es Windenergieanlagenbetreibern im aktuellen Stadium ermöglicht, über die gesamte Fläche des Kreises Anlagen zu betrieben und den Bau zu beantragen.“ Kommentar: Die Antwort ist sachlich falsch und irreführend. Der sachliche Fehler: Die Baugenehmigung von Windenergieanlagen wird nicht von den Betreibern, sondern von den Projektierern wie zum Beispiel WHS und Juwi beantragt. Die Werbung des Landrats und der Volksbank-Tochter Energiegenossenschaft Odenwald für den Bau von Windrädern zeigen, dass Landrat Kübler und Volksbank Odenwald bestrebt sind, den Projektieren diese Arbeit zu erleichtern. Das führt dazu, dass sich die Projektierer vom Odenwaldkreis gleichsam magnetisch angezogen werden. Die Irreführung: Der Landrat erweckt den unzutreffenden Eindruck, dass die Weiterverfolgung der unausgegorenen Pläne die Genehmigung weiterer Anlagen verhindern würde. Tatsächlich ist aber eine Anlage in der Nähe des Bremhofs unabhängig von dem FNP genehmigt worden, wobei der Mindestabstand von 1000m entgegen dem Willen der Stadt unterschritten worden ist. Vom Geisberg wird bereits im Planentwurf festgestellt, dass die Entscheidung des RP hinsichtlich Genehmigung oder Nichtgenehmigung von der derzeitigen Kampagnen nicht beeinflusst wird. Der Genehmigungsantrag für den Morsberg wird vom Gemeindevorstand Reichelsheim unterstützt. WHS hat in der südwestlich Vielbrunn drei Räder beantragt (s.unten, S. 8) Es stimmt also nicht, dass das weitere Verfahren irgendetwas verhindern würde. ***************************************************************************************** Odenwälder Echo 14.02.2012 Suchareale: BUND prinzipiell zufrieden Verband bekräftigt Ja zum Ausbau ODENWALDKREIS. Die Erläuterungen des Darmstädter Regierungspräsidiums zu seinem Vorgehen bei der Ausweisung von Windpark-Standorten nimmt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum Anlass, seine Zustimmung zu einer Ausweitung der Windkraftnutzung im Kreis zu bekräftigen und zu erläutern. ...Da die Suchräume, s. Karte S. ) „fast 17 Prozent des Regierungsbezirks Darmstadt umfassen, ist der BUND optimistisch, dass Südhessen trotz seiner dichten Besiedlung seinen Beitrag zum Ausbau der Windkraft leisten kann“, heißt es in der Erklärung weiter. … Wichtig ist nach Auffassung des BUND nun, dass die weiteren Restriktions- und Ausschlusskriterien schnell in die Karten eingearbeitet werden. … Für erforderlich hält der BUND-Odenwaldkreis eine Überlagerung mit den Vorschlagsflächen, die durch die Kommunen für ihren gemeinsamen Flächennutzungsplan bereits öffentlich diskutiert werden. Kommentar: Eines ist klar. BUND ist keine Organisation mehr, die sich dem Landschafts- und Naturschutz verschrieben hat. Allerdings gilt diese Organisation amtlich immer noch als ein Bund von Naturschützern und hat als sogenannter „Träger öffentlicher Belange“ ((TÖB) ein Mitwirkungs- und Klagerecht bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen – was in Bezug auf den BUND bedeutet, dass es von dort keine Initiative zugunsten des Schutzes der Natur geben wird. Grund genug, sich Gedanken über die Legitimation zu machen. Ausweislich der nebulösen Angaben auf der Website vom BUND besteht der Kreisverband Odenwald des BUND lediglich aus dem Ortsverband HöchstBreuberg. Sprecher (?) /Vorsitzender (?) des Ortsverbandes ist Hans Hofferberth, der in Leserbriefen für den Beitritt zur Energiegenossenschaft und die direkte Beteiligung an Betreibergesellschaften von Windrädern wirbt. Sprecher(?)/Vorsitzender (?) des Kreisverbandes Odenwald ist Harald Hoppe, wohnhaft in Höchst. Der Kreisverband ist also mehr oder weniger mit dem Ortsverband identisch, ob er über die beiden hinaus noch Mitglieder hat, ist nicht bekannt. Eine ziemlich dünne Basis für so weitreichende Kompetenzen.

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Leserbrief Odenwälder Echo 12.04.2012

Leserbrief Odenwälder Echo 13.042012

Leserbrief Odenwälder Echo 12.04.2012

Kreishandwerkskammer als Windradbetreiber – oder die EGO als Altersversorgung „….. Auch wenn es den regionalen Unternehmen nicht gelingen sollte, bei den Baumaßnahmen auf den Odenwaldhöhen mitzuwirken, besteht immer noch die Möglichkeit einer Kapitalbeteiligung zur Sicherung der Altersversorgung. Was wäre dagegen einzuwenden, wenn die Mitglieder der Kreishandwerkskammer gemeinsam ein Windrad finanzieren würden? …“ Hans Hofferberth, Bergweg 8, 64739 Höchst (Hans Hofferberth ist einer der zwei Vertreter des BUND im Odenwaldkreis) Ortsbeirat Vielbrunn fordert die Stadt Michelstadt auf, gegen die Baugenehmigung eines Windrads zu klagen Grund: Die Baugenehmigung für ein Windrad in der Nähe des zu Michelstadt gehörenden Weilers Bremhof wurde vom Regierungspräsidium erteilt, obwohl die Stadt Michelstadt gefordert hatte, abzuwarten, bis ein gültiger Flächennutzungsplan vorliegt, der einen Mindestabstand von 1000 Meter vorsehen soll. Der Abstand der jetzt genehmigten Anlage zu den nächstgelegenen Wohnhäusern beträgt weniger als 1000 Meter. Der Ortsbeirat Vielbrunns (einem Stadtteil Michelstadts) forderte auf seiner Sitzung am 12.04.2012 einstimmig die Stadt Michelstadt auf, gegen diese Baugenehmigung zu klagen. Die 1000 Meter Abstand sollen auch für die Anwohners im Bremhof gelten, diese seien genauso schützenswert wie andere Anwohner.

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Leserbriefe Odenwälder Echo 13.4.2012

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Karte mit den Standorten der sechs geplanten Windräder Südsüdwest Vielbrunn, oberhalb Sansenhof

Auf dieser Karte sind sowohl die geplanten Standorte auf hessischer als auch auf bayerischer Seite eingetragen. Würden sie verwirklicht, wäre Vielbrunn allmählich umzingelt. Wohlgemerkt: Die Anlagen sind noch nicht genehmigt!

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