SGB II und soziale Gerechtigkeit – passt das zusammen? Erklärung zum 8. Treffen von Menschen mit Armutserfahrung Seit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches II am 1.1.2005 wird darüber diskutiert, ob die Grundsicherung für Arbeitssuchende die Anforderung einer Grundsicherung bzw. eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllt. Übereinstimmung besteht darin, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine gute Idee war, da Menschen Abstimmungsprobleme zwischen Ämtern erspart bleiben und somit von einer Hilfe aus einer Hand gesprochen werden kann. Leider ist jedoch nicht alles positiv zu bewerten. Menschen passen mit ihren Lebensgeschichten häufig nicht in die Systematik von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften. Die hierdurch bedingten Schwierigkeiten betreffen nicht nur die Leistungsberechtigten, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter, der Sozial- und Wohnungsämter sowie die Träger der Freien Wohlfahrtspflege. In den vergangenen sieben Treffen der Menschen mit Armutserfahrung war dieses für Arbeitsuchende lebensnotwendige und existenzsichernde Gesetz und dessen Auslegung immer wieder Thema. Im Jahr 2012 betraf es immerhin im Schnitt 6,1 Millionen Menschen, davon sind ca. 25 % Kinder unter 15 Jahren. Festzustellen ist, dass folgende Probleme trotz wiederholten Einbringens in den politischen Diskurs nicht verändert wurden: •
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Telefonische bzw. persönliche Erreichbarkeit des zuständigen Mitarbeiters/der zuständigen Mitarbeiterin Ein Callcenter, das lediglich das Problem weiterleitet, führt in der Regel nicht zu einer Lösung oder Entspannung der Situation, sondern zu Zeitverzögerungen und hinterlässt das Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit. Unverständliche Antragsunterlagen Antragsunterlagen sind zum großen Teil nicht verständlich und die Leistungsbescheide nicht nachvollziehbar und unübersichtlich. Hier stellt sich die Frage, ob sie nicht aufgrund mangelnder Lesbarkeit und Bestimmtheit bereits rechtswidrig sind. Regelsätze sind nicht bedarfsgerecht Die Berechnung der Regelsätze zum Lebensunterhalt ist willkürlich und berücksichtigt keine übermäßigen Preissteigerungen (wie z.B. beim Strom).
Weitere Problematiken betreffen: •
Sanktionen Im Jahr 2012 haben die Arbeitsagenturen über eine Million Sanktionen gegen Arbeitslose ausgesprochen. Die Meldeversäumnisse machen rund 70 Prozent aller Sanktionsgründe aus. Jede Kürzung des Regelbezugs bringt die Menschen in akute Existenznot und setzt eine Ver-
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schuldungsspirale in Gang. Bei den unter 25-Jährigen werden nicht nur die Bezüge, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Heizung gestrichen, sodass sie dann akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Kosten der Unterkunft Der Wohnungsmarkt gerade in Ballungs- und Zuzugsgebieten berücksichtigt weder die Bedürfnisse noch die finanziellen Möglichkeiten von Menschen mit geringem Einkommen. In vielen Regionen gibt es bereits kaum noch preiswerte Wohnungen. Verschärft wird die Situation durch die sog. „angemessenen Kosten der Unterkunft“. Die Einstiegsmiete für viele ALG II-Beziehende liegt häufig am obersten Rand der sog. Angemessenheit und bei der ersten Preissteigerung bereits darüber – mit der Konsequenz der Zuzahlung aus dem Regelsatz und vor allem auch der Folge, dass im Falle von Mietschulden diese nicht übernommen werden, da die Angemessenheit nicht mehr gewahrt ist. Bei einer Veränderung der Familien- oder Lebenssituation, die einen Umzug notwendig machen oder eine Aufforderung der Reduzierung der Kosten nach sich ziehen, bleibt in der Regel nur der Umzug in Gebiete, die über einen schlechten Wohnbestand verfügen, am Rande von Städten liegen und ungünstige Verkehrsanbindungen mit sich bringen. Umsetzung des Anspruches auf Bildung und Teilhabe Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 festgelegt, dass gerade für Kinder und Jugendliche ein Anspruch auf gesellschaftliche Bildung und Teilhabe besteht. Die Umsetzung im Bildungsund Teilhabepaket ist aus vielen Gründen problematisch und umstritten. Insbesondere der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Leistungen, die gewährt werden und schreckt die Menschen eher ab, Anträge zu stellen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des achten Treffens von Menschen mit Armutserfahrung stellen fest: Zwar enthält das Sozialgesetzbuch II die theoretische Möglichkeit des Förderns und hat ebenfalls den theoretischen Anspruch, Menschen Unterstützung zu geben, damit diese unabhängig von staatlichen Transferleistungen leben können. Die Realität sieht aber anders aus – sie spricht die Sprache des Forderns und der Ausgrenzung. Viele Menschen sehen ihren Fallmanager nicht als „Partner“ oder Gesprächspartner „auf Augenhöhe“ an, sondern fühlen sich kontrolliert. Unterstellungen, Abwertungen wie z.B. „die wollen nicht arbeiten“, „die vertrinken das Geld, welches für die Kinder gezahlt würde“, „sind sozial schwach“, Sanktionen als Disziplinierungsmaßnahme und Rechtfertigungen sind alltäglich. Bei Krankheit reicht mittlerweile keine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr aus, um sich für einen Vermittlungstermin abzumelden. Die Menschen müssen nun detailliert belegen, warum sie zu einem Termin nicht erscheinen können – wobei nicht klar benannt wird, was als Beleg vorhanden sein muss. Darüber hinaus ist ein Verlassen der Stadt für ein oder zwei Werktage nicht ohne Genehmigung des Jobcenters möglich. Die Abwesenheit kann eine Sanktion nach sich ziehen, da die Arbeitslosen dann nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage, inwieweit in der heutigen Zeit des Internets und der Handys eine „Residenzpflicht“ und eine Genehmigung erforderlich ist. Auch wenn das Bundessozialgericht diese Einschränkung für rechtens erklärt hat, ist weiterhin die Frage an die Politik zu stellen, welche Absicht hiermit verfolgt wird.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen aber auch fest, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter ebenso wie die Leistungsbezieher mit Situationen und Vorschriften überfordert sind. Verbesserte Arbeitsbedingungen, Abspecken von Richtlinien und Controllingverfahren, gezielte Fortund Weiterbildung der Mitarbeiterinnen sowie eine verbesserte Personaldecke könnten hier sicherlich zu einer Veränderung der Situation beitragen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des achten Treffens der Menschen mit Armutserfahrung fordern deshalb den Gesetzgeber, die Parteien sowie die Agentur für Arbeit auf, 1. die Berechnung des Regelsatzes am tatsächlichen Bedarf der unteren 20 % der Einkommensbezieher für Einpersonenhaushalte auszurichten und keinerlei Abstriche vorzunehmen. Darüber hinaus müssen extreme Preissteigerungen wie derzeit beim Strom zur Anpassung der Regelleistung führen. 2. die Regelleistungen für Kinder am tatsächlichen Bedarf auszurichten und durch den Ausbau sozialer Infrastruktur zu begleiten. 3. die Sanktionsregelungen im SGB II auszusetzen. 4. die Kommunikation mit den Jobcentern zu verbessern. Wir fordern die Einrichtung von Beschwerdestellen bzw. runden Tischen, um möglichst frühzeitig Richtlinien und deren Problematiken bei der Umsetzung besprechen und rechtlich prüfen zu können. Dieser sollte fester Bestandteil eines Sozialmonitorings werden. 5. die telefonische/persönliche Erreichbarkeit des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin sicherzustellen und Lösungen dafür zu finden, dass Anträge leichter auszufüllen und Bescheide leichter zu lesen sind. 6. die Meldepflichten an die heutige Kommunikationsgesellschaft zu überprüfen und entsprechend anzupassen. 7. Verweise der Leistungsberechtigten durch die Jobcentermitarbeiter auf die Tafeln, um Bearbeitungs- oder Sanktionszeiten zu überbrücken, zu unterlassen. Alle Erfahrungen mit dem SGB II zeigen, dass der Anspruch des Förderns in keiner Weise im Blick der Umsetzung steht und somit Menschen Entwicklung und Unterstützung untersagt bleiben. Sanktionen stehen dazu in einem eklatanten Missverhältnis zum Anspruch eines Auffangnetzes in Zeiten existenzieller Not. Das SGB II trägt somit nicht dazu bei, soziale Ungleichheiten abzubauen, sondern verschärft diese. Von daher fordern wir ein menschenwürdiges Existenzminimum, welches Leben in der Gesellschaft und Teilhabe an ihr ermöglicht.
+++ Nationale Armutskonferenz, 6. Juni 2013 +++