Niederschrift 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 10.04.2013
Tagungsort:
Sitzungssaal groß, Stadthaus, Frankfurter Straße 3, 64720 Michelstadt
Beginn der Sitzung:
20.00 Uhr
Ende der Sitzung:
21.20 Uhr
Anwesenheit: Vorsitzender:
Stadtverordnetenvorsteher Dieter Müller
anwesende Mitglieder:
Oliver Grobeis, Andreas Klar, Jürgen Fill, Evelyn Fey, Carola Ehlers, Jürgen Weyrauch, Adam Otto Horn, Thomas Walther, Bettina Brück, Dr. Stefan Scheibel, Rainer Raßloff, Natalie Rauch Georg Walther, Sandra Allmann, Franz Röchner, Joachim Lang, Manfred Pfeiffer, Dr. Stefan Sollinger, Thomas Kurz, Christian Stommel Günter Lewold, Hans Laudenberger, Marko Lang, Rene Anton, Peter Gömmer, Willi Dingeldein, Franz Dincher, Alexander Hahn Hans Jürgen Zinn, Monika Fuhrig, Tim Koch, Claudia Wasmund, Karsten Stolz Peter-Joachim Bosse
vom Magistrat:
Bürgermeister Stephan Kelbert, Hans Klar, Andreas Kräuter, Elke Heusel, Kurt Löb, Bernd Pfeifer, Martin Bauch-Grünewald
entschuldigt fehlte/n:
Klementine Dingeldein, Andreas Funken, Dr. Tobias Robischon, Moritz Promny
Schriftführer:
Klaus Rösinger
Öffentlicher Teil TOP 01 02 03 04 05
06 07 08
Betreff Erledigung der Angelegenheiten nach §§ 9 und 18 der Geschäftsordnung Niederschrift über die 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Bericht des Stadtverordnetenvorstehers Bericht der Verwaltung Drucksache Nr. IX/0145/AD Grundsatzbeschluss für die Entwicklung eines gemeinsamen Betreiberkonzeptes für Windkraftstandorte im Odenwald unter Beteiligung des Odenwaldkreises, der kreisangehörigen Kommunen und der Bürgerinnen Einrichtung eines Freiwilligen Polizeidienstes Standesamt Erbach-Michelstadt Antrag der SPD-Fraktion; hier: Kein Qualitätsabbau in Kindertagesstätten – Drucksache Nr. IX/0144/AD 1
Vorlage Nr.
0702/13
0416/12 0739/13 0731/13
09
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; hier: Ordnungsrahmen der europäischen Wasserversorgung transparent und rechtssicher gestalten - Interessen der Verbraucher und Kommunen schützen -Drucksache Nr. IX/0146/AD -
TOP 01:
0741/13
Erledigung der Angelegenheiten nach §§ 9 und 18 der Geschäftsordnung
Stadtverordnetenvorsteher Dieter Müller eröffnet die 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 2011/2016 und stellt die ordnungsgemäße Ladung und die zahlenmäßige Anwesenheit der Stadtverordneten fest. Aufgrund dieser Feststellung ist die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 53 HGO beschlussfähig.
TOP 02:
Niederschrift über die 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Sitzungsprotokoll der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Februar 2013 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnisse anwesend
ja
nein
Enthaltung
35
35
0
0
TOP 03:
ausgeschl. (§ 25 HGO) 0
Bericht des Stadtverordnetenvorstehers
Stadtverordnetenvorsteher Dieter Müller gratuliert den Mandatsträgern, die zwischen der letzten und heutigen Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten. Stadtverordnetenvorsteher Dieter Müller berichtet über die derzeit stattfindenden Bürgerversammlungen in der Kernstadt und den Stadtteilen. Wie im Bericht der Verwaltung erwähnt, wird anlässlich der 900 Jahr-Feier des Stadtteils Weiten-Gesäß nunmehr doch keine Stadtverordnetenversammlung stattfinden. Die Stadtverordnetenversammlung findet, wie in der Präsidiumssitzung festgesetzt, am Dienstag, den 25. Juni 2013, 20.00 Uhr, im Stadthaus statt. Des Weiteren informiert der Stadtverordnetenvorsteher, dass sich Bürgermeister Mulder aus der Partnerstadt Hulst bereits sein Kommen zum diesjährigen Weihnachtsmarkt angekündigt hat.
TOP 04:
Bericht der Verwaltung
Der Bericht der Verwaltung liegt für die Zeit von 15. Februar 2013 – 10. April 2013 in Form der Drucksache Nr. IX/0145/AD vor. Bürgermeister Stephan Kelbert gratuliert Stadtverordnetenvorsteher Dieter Müller, der am 19. März 2013 seinen 65. Geburtstag feiern konnte. Bürgermeister Stephan Kelbert informiert über den Sachstand der Sanierung des Hallenbades. Zurzeit wird durch einen unabhängigen Sachverständigen vor Ort die Beweissicherung durchge2
führt. Ende April wird die Verbandsversammlung über die Sanierung des Bades dann beraten. Anhand einer Gesamtkostenanalyse sind sowohl Sanierung als auch Neubau auf den Prüfstand zu stellen. Eine Entscheidung wird noch dieses Jahr erfolgen. Zu welchem Zeitpunkt das Hallenbad wieder in Betrieb genommen werden kann, ist so Bürgermeister Stephan Kelbert, derzeit nicht absehbar. Bürgermeister Stephan Kelbert berichtet, dass für den Neubau der Kindertagesstätte in der Landrat-Neff-Straße für den Innenausbau ein Architekturbüro mit der Ausschreibung beauftragt wurde. Die Baumaßnahme befindet sich, so der Bürgermeister, sowohl im Kosten- als auch im Zeitplan. Bürgermeister Stephan Kelbert informiert, dass am 2. April 2013 die neue Jugendpflegerin, Tatjana Schmied, ihren Dienst aufgenommen hat und sich in den nächsten Sitzungen der städtischen Gremien vorstellen wird. In Bezug auf die Berichterstattung in den Medien über die Abschlüsse von Stromverträgen geht Bürgermeister Stephan Kelbert davon aus, dass hier keine Ausschreibungspflicht besteht. Bürgermeister Stephan Kelbert berichtet von der ersten Anliegerversammlung hinsichtlich des Ausbaus der Heinrich-Keidel-Straße in Michelstadt. Die Verhandlungen stellen hier für alle Beteiligten eine schwierige Situation dar. Bei künftigen Anliegerversammlungen werden die Fraktionen eingeladen. Bürgermeister Stephan Kelbert berichtet von einem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 28. März 2013, das allen Mandatsträgern vorliegt. Mit diesem Schreiben teilt die Kommunalaufsicht mit, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Michelstadt für das Haushaltsjahr 2013 in dieser Form nicht genehmigungsfähig sind. Hier gilt es insbesondere, das Haushaltskonsolidierungskonzept entsprechend den rechtlichen Vorgaben zu überarbeiten und nachzubessern. Von der Kommunalaufsicht wurde dargelegt, dass auch jene defizitären Kommunen, die die Kriterien für die Inanspruchnahme des Schutzschirms nicht erfüllen, die gesetzliche Verpflichtung haben, ihren Haushalt zeitnah auszugleichen. Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist nunmehr so zu strukturieren, dass wir 2016 bzw. 2018 einen ausgeglichenen Haushalt haben. Auf die Frage von Andreas Klar bezüglich des Wochenmarktes am Samstag informiert Bürgermeister Stephan Kelbert, dass man nach dem Ausscheiden der Marktgilde in Eigeninitiative der Stadt nochmals einen Versuch startet. Verkehrsregelnde Maßnahmen sind mit der Attraktivität des Marktes zu strukturieren. Der Bitte von Georg Walther, künftig über mehr Kosten, wie zum Beispiel bei der Innenstadtbeschilderung zu informieren wird, so Bürgermeister Stephan Kelbert, künftig entsprochen. Über die Bepflanzung hinsichtlich der Umgestaltung des Stadtgartens wird es auf Nachfrage von Frau Monika Fuhrig entsprechende Informationen geben. Auf die Frage von Herrn Jürgen Zinn, welche Maßnahmen nunmehr für die geschädigten Bäume am Lindenplatz ergriffen werden, erläutert Bürgermeister Stephan Kelbert, dass auf Grund des Baumprüfungsberichts über Lösungen nachgedacht wird. Tim Koch bittet die Verwaltung doch verstärkt den Überhang durch Hecken und Sträuchern im öffentlichen Verkehrsraum zu kontrollieren und die betroffenen Anwohner anzuschreiben. Bürgermeister Stephan Kelbert erläutert, dass die Kontrolle von Überhang ständige Verwaltungspraxis ist.
TOP 05:
Grundsatzbeschluss für die Entwicklung eines gemeinsamen Betreiberkonzeptes für Windkraftstandorte im Odenwald unter Beteiligung des Odenwaldkreises, der kreisangehörigen Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger
Der Weiterentwicklung des Konzeptes eines „Kommunal/EGO-Windkraftpool Odenwald“ sowie der entsprechenden Gesellschaftermodelle wird vom Grundsatz her zugestimmt.
3
Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Zielrichtung weiter zu verfolgen und in interkommunaler Kooperation eine konkrete Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung zu erarbeiten, die alle entscheidungsrelevanten Fakten erhält. Insbesondere a) die Einbeziehung der kommunalen Fläche im Gemarkungsgebiet von Michelstadt in den vorgestellten „Kommunalen/Ego-Windkraftpool Odenwald“, b) die Entwicklung eines standortbezogenen Gesellschaftsmodells für die möglichen Windkraftstandorte in Michelstadt auf Grundlage der vorgenannten Ausführungen, c) die Beteiligung der Stadt Michelstadt an einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft im Verhältnis ihrer Einwohnergröße.
Die daraus resultierende Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung soll alle relevanten Fakten konkretisieren, insbesondere was a) die Zusammensetzung der Gesellschaftsanteile am Windkraftstandort Michelstadt, b) die Pachtzahlung der zu gründenden Gesellschaft an die Stadt Michelstadt, c) die finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen aus der Beteiligung an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft, d) das konkrete Modell der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, e) die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens anbelangt.
Finanzielle Deckung:
Kostenstelle
Ja
Begründung:
Nein
Kostendeckungsvorschlag
Sachkonto Der Haushaltsansatz beträgt €. Es stehen noch € für das Haushaltsjahr zur Verfügung.
entfällt Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 0702/13 anwesend
ja
nein
Enthaltung
35
34
0
1
TOP 06:
ausgeschl. (§ 25 HGO) 0
Einrichtung eines Freiwilligen Polizeidienstes
Der Magistrat identifiziert sich mit der Vorlage der Verwaltung bezüglich der Einrichtung eines Freiwilligen Polizeidienstes bei der Stadt Michelstadt. Ziel ist es, diese Einrichtung im Jahr 2013 zu etablieren. Grundsätzlich wird der Einrichtung eines Freiwilligen Polizeidienstes für die Stadt Michelstadt zugestimmt. Allerdings erfolgt dies nur unter der Prämisse, dass seitens des Landes eine Polizeidienststelle bei der Stadt Michelstadt eingerichtet wird. Die Räumlichkeiten sowie Möblierung sind von der Stadt Michelstadt zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2013 soll der Freiwillige Polizeidienst zunächst mit vier Personen, allerdings mit der Option diese auf sechs Personen aufzustocken, eingerichtet werden. Haushaltsmittel für die anfallenden Aufwandsentschädigungen in Höhe von rd. 10.000,00 € sind für 2013 in den Haushalt einzustellen. Auf Grund der wahrzunehmenden Aufgaben soll der Freiwillige Polizeidienst zuständigkeitshalber der Arbeitsgruppe 1.2 –Ordnungsamt- zugeordnet werden. Der Einsatz der ehrenamtlichen Polizeihelferinnen und –helfer erfolgt in Absprache zwischen der örtlichen Polizeidienststelle und dem städtischen Ordnungsamt. Dies ist vertraglich zu regeln. 4
Finanzielle Deckung:
Kostenstelle
Ja
Begründung:
Nein
Kostendeckungsvorschlag
Sachkonto Der Haushaltsansatz beträgt €. Es stehen noch € für das Haushaltsjahr zur Verfügung.
entfällt Änderungsempfehlungen: Haupt- und Finanzausschuss (14.03.2013): Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einen Freiwilligen Polizeidienst bei der Stadt Michelstadt einzurichten.
Änderungsempfehlung (Stadtverordnetenversammlung 10.04.2013): Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, keinen Freiwilligen Polizeidienst bei der Stadt Michelstadt einzurichten.
Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 0416/12 anwesend
ja
nein
Enthaltung
35
35
0
0
TOP 07:
ausgeschl. (§ 25 HGO) 0
Standesamt Erbach-Michelstadt
Es wird beschlossen mit dem neuen Standesamt Erbach und Michelstadt in der Form der Mandatierung der Stadt Erbach durch die Stadt Michelstadt voraussichtlich am 1. Mai 2013 zu starten. Da die Standesämter rechtlich selbstständig bleiben, wird die Bezeichnung „Standesamt Michelstadt“ beibehalten. Zwischen den beiden Bürgermeistern wurde vereinbart, dass die Eingruppierung der drei Vollzeitstellen ab 1. Mai 2013 nach TVöD Entgeltgruppe 9, Stufe 5 erfolgt. Ebenso wird die Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), in dem alle Modalitäten festgelegt sind, beschlossen.
Finanzielle Deckung:
Kostenstelle
Ja
Begründung:
Nein
Kostendeckungsvorschlag
Sachkonto Der Haushaltsansatz beträgt €. Es stehen noch € für das Haushaltsjahr zur Verfügung.
entfällt Änderungsempfehlung Magistrat (27.03.2013): In Absprache mit der Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises ist in §1 Satz 2 –Zweck- der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung das Wort „übernehmen“ durch das Wort „durchführen“ zu ersetzen. 5
Alle weiteren §§ der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen bleiben unberührt. Die Kreisstadt Erbach, vertreten durch den Magistrat der Kreisstadt Erbach, dieser vertreten durch Herrn Bürgermeister Harald Buschmann und Herrn Ersten Stadtrat Günter Junker,
und
die Stadt Michelstadt, vertreten durch den Magistrat der Stadt Michelstadt, dieser vertreten durch Herrn Bürgermeister Stephan Kelbert und Herrn Ersten Stadtrat Hans Klar,
schließen nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), in der Fassung vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (GVBl. I S. 622) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung
§1
Zweck
Die Kreisstadt Erbach wird von der Stadt Michelstadt mit Wirkung vom 1. Mai 2013 für die Aufgaben des Standesamtes Michelstadt mandatiert. Das räumlich, personell und organisatorisch zusammengeführte Standesamt wird die Aufgaben nach dem Personenstandsgesetz (PStG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen für die beiden Städte übernehmen. §2
Bezeichnung
Da die Standesämter rechtlich selbstständig bleiben, behalten sie ihre jeweilige Bezeichnung „Standesamt Erbach“ und „Standesamt Michelstadt“.
§3
Sitz
Der Sitz des gemeinsamen Standesamtes für die Standesamtsbezirke Erbach und Michelstadt ist in Erbach und beinhaltet weitere Außenstellen in beiden Städten. §4
Abrechnung der Kosten und Erträge
Die Personalkosten werden zunächst nach einem errechneten Schlüssel 3/5 Erbach und 2/5 Michelstadt aufgeteilt. Die Gesamtkosten nach den angefallenen Arbeitsstunden werden mit dem errechneten Schlüssel im Folgejahr mit entsprechender Ausgleichszahlung abgerechnet. Dabei wird dann jeweils der Aufwand für jede Stadt überprüft, um den Schlüssel gegebenenfalls anzupassen. Sach- und Raumkosten sind im Personalschlüssel vereinfacht und berücksichtigt. Die Erträge werden ebenfalls getrennt erfasst und in die Abrechnung einbezogen. 6
§5
Trauungen in der Stadt Michelstadt
Trauungen in der Stadt Michelstadt sind auch nach der Zusammenführung in den Außenstellen möglich und werden vom gemeinsamen Standesamt durchgeführt. §6
Übergabe der Daten und Akten
Laufende Akten und Daten werden je nach Bedarf von der Stadt Michelstadt übernommen. Die historische Archivierung verbleibt in Michelstadt. In den Datenverarbeitungsprogrammen enthaltenen Daten werden von der Stadt Michelstadt zur Verfügung gestellt. Sofern die Daten nicht selbst vorgehalten werden, sorgen die Vereinbarungspartner dafür, dass die Daten zugänglich gemacht werden. Die „Archivakten“ verbleiben bei den Vereinbarungsbeteiligten. §7
Personalplanung
Die Personalausstattung erfolgt im Einvernehmen beider Städte. §8
Personalentscheidungen
Personalentscheidungen werden bis auf Personalgestellungen der Stadt Michelstadt ausschließlich vom Magistrat der Kreisstadt Erbach getroffen. §9
Standesamtsbeirat
Um eine angemessene Mitwirkungspflicht beider Städte zu gewährleisten, wird ein Standesamtsbeirat eingerichtet. Den Beirat bilden die beiden Bürgermeister und die jeweiligen Mitarbeiter des Standesamtes. Mindestens einmal im Jahr findet eine Sitzung statt, in der über den Sachstand (zum Beispiel Statistik) berichtet wird und grundlegende Entscheidungen vorbereitet werden können. § 10
Vereinbarungslaufzeit
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Wird die Vereinbarung nicht ein Jahr vor Vertragsende gekündigt, verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr.
§ 11
Genehmigung, Bekanntmachung
Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist gemäß § 26 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Änderungen, die den Gegenstand der Vereinbarung, die den Beteiligten zustehenden Befugnisse oder den Kreis der Beteiligten betreffen sowie ihre Aufhebung, bedürfen der Schriftform und sind ebenfalls der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies betrifft auch sonstige Änderungen.
Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 0739/13 anwesend
ja
nein
Enthaltung
35
34
0
1
7
ausgeschl. (§ 25 HGO) 0
TOP 08:
Antrag der SPD-Fraktion; hier: Kein Qualitätsabbau in Kindertagesstätten
Der Antrag der SPD-Fraktion, der in Form der Drucksache Nr. IX/0144/AD vorliegt, wird zur weiteren Beratung an den Jugend- und Sozialausschuss verwiesen.
Finanzielle Deckung:
Kostenstelle
Ja
Begründung:
Nein
Kostendeckungsvorschlag
Sachkonto Der Haushaltsansatz beträgt €. Es stehen noch € für das Haushaltsjahr zur Verfügung.
entfällt Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 0731/13 anwesend
ja
nein
Enthaltung
35
35
0
0
TOP 09:
ausgeschl. (§ 25 HGO) 0
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; hier: Ordnungsrahmen der europäischen Wasserversorgung transparent und rechtssicher gestalten - Interessen der Verbraucher und Kommunen schützen
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt als Beschlussvorschlag in Form der Drucksache Nr. IX/0146/Ad vor. Dem Antrag wird, wie nachfolgend aufgeführt, in allen Punkten zugestimmt. 1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt darin überein, dass Wasser - wie in der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22. Dezember 2000; L 140 vom 5. Juni 2009) beschrieben - "keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss", ist. Die Stadtverordnetenversammlung beobachtet aber mit Sorge, dass es bisher im europäischen Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, die Wasserversorgung dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie herauszunehmen. Eine deutliche Klarstellung, dass die Wasserversorgung auch weiterhin problemlos von Stadtwerken übernommen werden kann, bleibt erforderlich. 2. Die Stadtverordnetenversammlung teilt das generelle wettbewerbspolitische Ziel der EU, dass Kommunen Konzessionen nach einem wettbewerblichen, diskriminierungsfreien, transparenten und einheitlichen Verfahren vergeben müssen, wenn sie sich dafür entscheiden, einen externen Auftragnehmer mit dieser Aufgabe zu betrauen. Ein Zwang zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung wird von der Stadtverordnetenversammlung strikt abgelehnt. 3. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass der Ausnahmetatbestand der "echten Zusammenarbeit", unter den die interkommunale Zusammenarbeit in der Richtlinie fällt und damit nicht ausschreibungspflichtig sein soll, nicht ausreichend definiert ist. Somit könnte die interkommunale Zusammenarbeit mancher Kommunen zu Unrecht infrage gestellt werden. Die Stadtverordnetenversammlung sieht an dieser Stelle erheblichen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit. 4. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt deshalb, dass der Bundesrat die Beratungen zu dem Richtlinienvorschlag wieder aufgenommen hat, um seine Position zugunsten der Kommunen 8
zu bekräftigen, und appelliert an die deutschen Beteiligten im weiteren Verfahren - Europaabgeordnete wie Bundesregierung -, sich im oben beschriebenen Sinne für eine preiswerte und hochwertige Trinkwasserversorgung stark zu machen. 5. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass mit dem jetzt durch den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes beschlossenen Kompromissvorschlag zumindest die Entscheidungshoheit, ob eine Aufgabe der Daseinsvorsorge durch die Kommune selbst oder durch Dritte erledigt werden soll, auch weiterhin der öffentlichen Hand überlassen bleibt. Dabei müssen die Kommunen ihrem Auftrag umfassend gerecht werden. Dazu gehört auch, Bürgerinnen und Bürgern durch eine transparente Kostenrechnung nachzuweisen, dass die von ihnen erhobenen Wassergebühren angemessen sind. Die staatliche Organisationshoheit, insbesondere das Selbstverwaltungs-recht der Kommunen, bleibt auf diese Weise gewahrt. Der Magistrat der Stadt Michelstadt wird beauftragt, obigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in Form schriftlicher Mitteilung der Hessischen Landesregierung, der Bundesregierung sowie der EU-Kommission alsbald zustellen zu lassen.
Finanzielle Deckung:
Kostenstelle
Ja
Begründung:
Nein
Kostendeckungsvorschlag
Sachkonto Der Haushaltsansatz beträgt €. Es stehen noch € für das Haushaltsjahr zur Verfügung.
entfällt Abstimmungsergebnisse zur Vorlage Nr. 0741/13 anwesend
ja
nein
Enthaltung
35
35
0
0
9
ausgeschl. (§ 25 HGO) 0