Windkraft im Odenwald

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NEIN! zum Regionalplan Südhessen Windkraft JA! zur Landschaft! Der Regionalplan Südhessen weist Vorranggebiete für die Windenergienutzung auf insgesamt 2,8 % der Fläche unseres Regierungsbezirks aus. In dieser Vorlage werden die Regionen Main-Kinzig-Kreis, Odenwaldkreis, Kreis Bergstraße, Kreis Darmstadt-Dieburg, Hochtaunus Kreis, Wetteraukreis, Main-Taunus-Kreis und Rheingau-Taunus-Kreis in weitläufige Industrielandschaften verwandelt. Für den Odenwaldkreis bedeutet dies, über 13 % der Landschafts- und Waldgebiete werden für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stehen. Die Windenergieanlagen zerstören nicht nur die landschaftliche Schönheit, sondern haben durch die viel zu niedrigen Abstände zur Wohnbebauung, zu Vogelschutzgebieten, und ihre Höhe von über 200 m massive, negative Auswirkungen auf Mensch, Tier, Tourismus und Immobilienpreise. W ä l d e r s t a t t V o r r an g g e b i e t e ! P f l e g e s t a t t Vo r b e la s t u n g ! Wand e rt o uri sm us st at t W ind ind ust r ie !

Ich bin als Bürger / Bürgerin gegen den vorliegenden Entwurf des Regionalplans Südhessens Teilbereich erneuerbare Energien, speziell Windkraft, und setze mich für den Erhalt unserer einzigartigen Landschaft im Odenwald ein. gegen weitere Subventionen einer Technologie, die derzeit mit Umwelt-, Arten- und Naturschutz nicht in Einklang zu bringen ist für ein länderübergreifendes, abgestimmtes Energiekonzept, eine sinnvolle Standortsuche für Windenergieanlagen und eine koordinierte Gesamtplanung, die regionale Besonderheiten beachtet. Bis zu dieser Vorlage muss der weitere Ausbau von Windenergieanlagen sofort gestoppt werden!

An die Mitglieder der Regionalversammlung Südhessen:

Nein zur Industrielandschaft Odenwald! Lichtverschmutzung, Lärmemissionen, Infraschallbelastungen, unzureichender Arten- und Naturschutz und massenweise Rodungen von intakten Waldgebieten sind nicht zu tolerieren!

name a dr e sse e m ai l / t e l unt e r schr if t Der Regionalplan Südhessen zum Thema Windkraft ist vom 24. Februar bis 25. April 2014 offengelegt. Unterschriftenlisten bis zum 11.4.2014 zurück an Arbeitskreis Alternative Energien Dorfstr. 110, 64720 Michelstadt, Email: gegenwind-odenwald@gmx.de


NEIN! zum Regionalplan S端dhessen Windkraft JA! zur Landschaft! name a dr e sse e m ai l / t e l unt e r schr if t

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name a dr e sse e m ai l / t e l unt e r schr if t Der Regionalplan S端dhessen zum Thema Windkraft ist vom 24. Februar bis 25. April 2014 offengelegt. Unterschriftenlisten bis zum 11.4.2014 zur端ck an Arbeitskreis Alternative Energien Dorfstr. 110, 64720 Michelstadt, Email: gegenwind-odenwald@gmx.de


Antwort von Horst Schnur auf „Kübler und Schnur im Windräder-Fokus“, im Odenwälder Echo, 13.01.2014, Anschuldigungen von Harald Hoppe, BUND, Guten Tag, Herr Hoppe! Als ihr Lieblingsgegener möchte ich auf Ihre öffentlichen Ansschuldigungen antworten. Sicherlich erinnern Sie sich, dass die besagte Energiewende 2011 nach meinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2009 ausgerufen wurde. Die Privilegierung von Windkraftanlagen im Wald mit einer Höhe von 200 m und die Subventionsstruktur durch das damalige Energieeinspeisegesetz (jetzt: ErneuerbareEnergienGesetz EEG) wurden mit der Energiewende ab 2011 beschleunigt umgesetzt. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich die Energiewende für hektisch, hysterisch, unsozial, ökologisch und ökonomisch nicht vertretbar halte. Mittlerweile sehen auch Vertreter der Bundesregierung, dass die Energiewende vom Kopf auf die Füße gestellt werden muss und empfehlen einen Neustart. In meiner Amtszeit hatte ich die Auffassung vertreten, dass wir einen Energiemix brauchen. Daher hatte ich den Vorschlag unterbreitet, das ehemalige Munitionslager Hainhaus in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten und Forschungseinrichtungen zu einem Park für Grüne Technologien zu entwickeln. Wir errichteten in der damaligen Zeit Feuerungsanlagen mit Holzhackschnitzeln an den Schulen und unterstützten das Energiedorf Rai-Breitenbach, indem wir unsere Schulen angeschlossen haben. Wir unterstützten die Beratung für Biogasanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben. Wir holten eine Spezialfirma aus der Schweiz in den Odenwald neben den Schlachthof in Brensbach, in dem Gras aufgeschlossen und für weitere technische Prozesse vorbereitet wurde. Wir rüsteten Fahrzeuge auf Bio-Diesel um und machten damit unsere Erfahrungen. Mittlerweile sind alle Autos wieder zurückgebaut. Wir errichteten ein Wasserkraftwerk am Marbach-Stausee und argumentierten positiv für weitere Anlagen gegenüber der übergeordneten Aufsichtsund Genehmigungsbehörde. Wir diskutierten intensiv den Konflikt zwischen Tank und Teller, indem wir uns mit der Frage befassten, wie viel nachwachsende Rohstoffe angebaut werden können, ohne die Produktion von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln zu behindern und zu verteuern. In den Jahren nach 2000 war sehr wohl der Beschluss gefasst worden, einen Flächennutzungsplan für mögliche Windkraftanlagen im Odenwaldkreis aufzustellen. Die ersten beiden Windräder waren am Hainhaus in Betrieb genommen worden. Es gab zahlreiche wissenschaftliche Vorträge in Verbindung mit der Odenwald Akademie zur Gesamtthematik der erneuerbaren Energien. Im Geiste der damaligen Aufbruchstimmung der 90er Jahre und nach der Jahrtausendwende wurden viele Verfahren zur Energiegewinnung und zur Energieeinsparung durch Dämmung an Schulgebäuden vorgeschlagen und praktiziert, manche aber auch verworfen und nach Fehleranalyse eingestellt. Nach unserem ersten Holzdialog in Hessen, wurde das Bauen mit heimischen Holz ein ständiges Thema und erfolgreich praktiziert. Die damaligen Publikationen wie "Energiebericht Odenwald", "Zukunft Biomasse", "Energiebericht Odenwald" geben darüber Auskunft. Ihre Vorhaltung, ich hätte in meiner Zeit einen Flächennutzungsplan mit Ausschlußwirkung erstellen können für die Vorrangflächen der Windkraftanlagen, übersieht die Tatsache, dass dies sehr wohl versucht wurde. Das auch heute noch aktive Fachbüro war damals mit einer entsprechenden gutachterlichen Untersuchung beauftragt. Damals waren Waldflächen nach meiner Erinnerung nicht in die Betrachtung einbezogen, wie dies mittlerweile nach der Energiewende der Fall ist. Die Flächenausweisung war rücksichtsvoll und hatte bei weitem nicht das Ausmaß der heutigen Planungen, insbesondere nicht den gleichen Umfang wie im nun vorliegenden Regionalplan. Der Regierungspräsident war bereits in die Gesprächen eingebunden. Da der Kreis weder eine Planungszuständigkeit hat noch eine Finanzhoheit, die liegt bei den Gemeinden, welche über die Kreisumlage die Mitfinanzierung des Gutachtens mittragen mussten, war der Prozess, der etwa seit 2001 lief, von der Zustimmung der Kommunen abhängig. Zwei Gemeinden brachten schließlich das Vorhaben zum Scheitern. Letzlich zerbrach das Vorhaben, zu einem gemeinsamen Flächennutzungsplan zu kommen, damals am Vorgehen einer Gemeinde, die seit dem Jahr 2004 ein Vorhaben auf den Weg bringen


wollte, auf dem Morsberg zwei Windkraftgeneratoren des Typs Vesta V 90 mit einer Nabenhöhe von 105 m, einen Rotordurchmesser von 90 m und einer Leistung von 2 MW zu errichten. Odenwaldkreis und Regierungspräsidium (16.03.2005) hatten das Projekt abgelehnt. Der Streit um dieses Vorhaben wurde schließlich mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt am 19.09.2007 (Urteil 8 E 1639/05) beendet. Die Richter stellten fest: "Die Förderung der Windenergie nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) begründet kein überwiegendes Gemeinwohlinteresse an der Errichtung von Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet.“ Damit war ein gemeinsamer Flächennutzungsplan mit verbindlicher Ausschlusswirkung für Windkraftanlagen im Odenwaldkreis gescheitert. Eine eigene Planungszuständigkeit liegt nicht beim Odenwaldkreis, geschweige denn beim Landrat. Tatsächlich konnte sich die damalige Regionalversammlung mit ihren gewählten Mehrheitsverhältnissen nicht entschließen, eine Flächenplanung für Windkraftanlagen zu verabschieden. Die spätere Festlegung von 2 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen und die Überbauung von Waldflächen geschah nach meiner Dienstzeit. Durch die entsprechenden Schutzwirkungen im Ballungsraum und die Natura 2000-Gebiete hat nun der Odenwaldkreis mit seinen Waldbeständen eine bedeutend größere Fläche im Regionalplan zur Verfügung zu stellen. Es ist zu fragen, ob der BUND daran mitgewirkt hat. Nach Aussage in einem beschlossenen Forderungspapier Ihres Verbandes, das im Internet unter http://www.bund-hessen.de/themen_und_projekte/klima_und_energie/erneuerbare_energien/windkraft/ zu lesen ist, empfiehlt der BUND Hessen für die Standortsuche von Windenergie-Vorrangflächen zu Siedlungsflächen einen Abstand von 750 m und zu einzelnen Wohngebäuden von 500 m nicht zu unterschreiten. Der in 2010 von der Landesregierung vorgegebene Abstandswert zu Siedlungsgebieten von 1.000 Metern und mehr engt die mögliche Flächenkulisse für Vorranggebiete nach Auffassung des BUND unnötig ein und sollte deshalb überdacht werden. Weiter heißt es, dass der BUND den Schutz des Landschaftsbildes vor allem durch die Begrenzung auf die Vorrangflächen und die Beibehaltung der Rückbaupflicht für Windenergieanlagen nach ihrer Außerbetriebnahme sichergestellt wissen will. Ich füge an: Hoffentlich sind die Kosten hierfür bei Betreibern und Grundstückseigentümern ausreichend gedeckt. Wenn der BUND feststellt, dass die Energiewende „nicht zum ökologischen Nulltarif“ zu haben und mehr Vogel- und Fledermausschlag unvermeidbar sei, löst dies bei Vogelschützern und Naturschutzbund zumindest zwiespältige Gefühle aus - bis hin zur offenen Ablehnung. Ich habe in den verschiedenen Prozessen beim Einsatz der regenerativen Energieträgern meine Erfahrungen gesammelt, Vorteile und Nachteile abwägen und die Risiken abschätzen gelernt. Ich will nicht unerwähnt lassen, dass ich gelernt habe, die fatale Wechselbeziehung zu beurteilen, die das Erneuerbare-EnergienGesetz mit dem Emissionszertifikatehandel zu einem teuren Nullsummenspiel gemacht hat. Insofern bekenne ich mich zu meinem Lernprozess. Der gegenwärtige Prozess der Energiewende wirft viele Fragen auf. Ein gehandelter Energieeinkaufspreis von 0,03 € für die Kilowattstunde an der Leipziger Energiebörse drängt angesichts eines mehr als zwölffachen Preises für die Verbraucher die Frage nach sozialer Gerechtigkeit auf. Die Energiekosten im produzierenden Gewerbe und beim Handwerk steigen und werden auf die Verbraucherpreise aufgeschlagen und gefährden Arbeitsplätze. Insgesamt eine gigantische Umverteilung von unten nach oben. Heute stellen wir eine Entmachtung der Kommunalpolitik in ihrer Planungszuständigkeit und einen Abbau der kommunalen Selbstverwaltung fest. Ursache ist die Bundesgesetzgebung im Baurecht und im Energieeinspeiserecht mit seinen Subventionen. Die Konzentration auf die Subventionierung von Strom aus Wind und Sonne, so vernünftig wie dieser Gedanke scheint, hat die Entwicklung anderer Verfahren zur Nutzung regenerativer Energien aus dem Feld der Anwendung geschlagen. Dezentrale Energieerzeugung und entsprechender dezentraler Energieverbrauch werden nicht gefördert. Die Mitnahme von Subventionseffekten ist wirtschaftlicher als der Eigenverbrauch der selbst erzeugten Energie. Man darf vermuten, dass es damit zusammenhängt, dass Aktiengesellschaften in erster Linie ihren Aktionären verpflichtet sind und nicht dem Gemeinwohl, was allgemein nicht vergessen werden darf. Interessant ist bei der Stromerzeugung, dass der Anteil der Windkraft im vergangenen Jahr leicht abgenommen hat und der Anteil der Braunkohle so hoch ist wie vor 2000. Mangels vorhandener Speicherkapazitäten braucht jedes Windrad ein Schattenkraftwerk zur Netzstabilität, wodurch der CO2 Ausstoß durch Windstrom nicht vermindert sondern sogar erhöht wird. Es kommt hinzu, dass die Windstärke im Odenwald allgemein


die Frage nach der Wirtschaftlichkeit aufwirft, was durch die Geheimniskrämerei über die entsprechenden Mess- und Auswertungsergebnisse verstärkt wird. Es ist also empfehlenswert, wenn Sie, Herr Hoppe, die verschiedenen Facetten des Ausbaus von Windkraftanlagen durch Landschaftszerstörung im Odenwald ehrlich diskutieren würden. Ich kann Ihre Vorhaltungen und Beschuldigungen nur als Ablenkungsmanöver verstehen, um durch Vernebelung von Ihrem schlechten Gewissen über die Energiewende und ihre Folgen abzulenken. Ich war niemals ein Gegner der Naturschutzverbände. Ich habe immer auf Rat gehört und solchen angenommen, aber nicht nach jeder Pfeife getanzt. Jedenfalls sind die jetzigen Flächenergebnisse im Regionalplan noch nicht das Wunschziel des BUND und werden von mir nicht befürwortet. So viel Freiheit muss sein. Und kommen Sie mir nicht mit dem Vorbehalt, ich sei für die Kernkraft. Ich habe Kernkraft stets für unbeherrschbar gehalten, was mich nicht hindert, Vernunft und Bedachtsamkeit beim Aufbau der regenerativen Energien walten zu lassen. Im Übrigen können Sie auf der Homepage der Bürgerinitiative Gegenwind (www.gegenwind-beerfeldenrothenberg.de) bereits auf der Startseite meine Meinung zur Energiewende nachlesen und werden feststellen, dass ich dort einige alternative Vorschläge zu Windkraft gemacht habe. Ich wünsche Ihnen auch in Zukunft viel Freude an einer unzerstörten Odenwaldlandschaft.

Horst Schnur


Odenwälder Echo 28.02.2014 Beerfelder Land von 35 Windrädern überragt? Landschaftspolitik – Bürgerinitiative addiert die projektierten Anlagen im Kreis und seiner nächsten Nachbarschaft

Windräder im Blickfeld wie hier die Anlagen auf dem Geisberg bei Hüttenthal im Hintergrund des Beerfelder Stadtteils Etzean fürchten Rotoren-Skeptiker fürs gesamte südwestliche Kreisgebiet. Foto: Guido Schiek Im Einzugsgebiet des südwestlichen Odenwaldkreises erstrecken sich die Ambitionen für den Bau von Windrädern inzwischen auf 30 Anlagen an sechs Standorten. Entsprechende Fakten hat die Bürgerinitiative Gegenwind zusammengetragen. BEERFELDEN/ROTHENBERG/SENSBACHTAL. Mit einem Blick in die Antragslagen für den Odenwaldkreis und die unmittelbar angrenzenden Gebiete des Kreises Bergstraße sowie des Rhein-Neckar-Kreises hat sich die Bürgerinitiative „Gegenwind BeerfeldenRothenberg“ einen Überblick über die potenzielle Gesamtbelastung der Region mit Windrädern verschafft. Wie die Gruppe schreibt, kommt sie damit ihrer selbst gestellten Aufgabe nach, auf der Grundlage entsprechender Recherchen die Bevölkerung über verschiedene Aspekte der Bebauung mit Windkraftanlagen zu informieren. Im Einzelnen erinnert die BI daran, dass beim Regierungspräsidenten in Darmstadt zurzeit Bauanträge für acht 200 Meter hohe Windräder auf dem Finkenberg und vier im Katzenwinkel bearbeitet werden. Beide Standorte liegen im Nahbereich der Stadt Beerfelden beziehungsweise ihrer Stadtteile Etzean, Airlenbach, Falken-Gesäß, Finkenbach, Hinterbach, Raubach und Olfen. Hinzu kommen sechs Windräder auf der Sensbacher Höhe, die über Beerfelden und Sensbachtal aufragen würden. Diese drei bisher diskutierten Projekte geben nach Erkundigungen der Rotoren-Skeptiker aber nur einen Teil der tatsächlich angestrebten Veränderung am Bild des südwestlichen Odenwaldkreises wieder. Denn verfolgt werden auch Pläne für drei Windräder auf den Höhen der Gemarkung Flockenbusch und fünf auf dem Stillfüssel knapp jenseits der Rothenberger Gemarkung und der Grenze des Odenwaldkreises in den Außenbezirken des Kreises Bergstraße. Vier weitere Rotoren sind bei Brombach auf Baden-Württembergischer Seite beantragt. Damit summieren sich die projektierten Anlagen im und um den südlichen Odenwaldkreis auf 30 Windräder. Rechnet man die fünf bereits errichteten Rotoren vom Geisberg bei Hüttenthal hinzu, kommen allein für den Odenwälder Kleinraum Beerfelden/Rothenberg/Sensbachtal 35 Windrädern zusammen. Diese würden aufgrund der Standorte „mit ihren Höhe von 200 Meter weithin sichtbar und durch ihre Blinklichter nachts stark dominierend“ einwirken, warnen die Skeptiker. Die entsprechenden Aussichten hat die Gruppe auf ihrer Homepage dargestellt. Fotomontagen zeigen als Visualisierungen die räumliche Sichtbarkeit der Windkraftanlagen in den angrenzenden Ortschaften, zu denen etwa auch Hetzbach und Gammelsbach gehören. Die Bilder sind mit GPS-Daten erstellt und maßstabsgetreu, versichern die Urheber. Die Visualisierungen sollen bei der nächsten Zusammenkunft mit einer BeamerPräsentation erläutert werden. Ferner dient die Tagung der Vorstellung der neuesten Windmessdaten, die mit Spendengeld ermittelt wurden. Besprochen werden auch Fragen des Quellenschutzes und Erkenntnisse aus einer Akteneinsicht der Bürgerinitiative beim Regierungspräsidium in Darmstadt. Weiter wird die Offenlegung des Regionalplans Südhessen mit seinen privilegierten Vorrangflächen für Rotoren Informationsgegenstand sein. Wie berichtet, sind darin fast 14 Prozent der Fläche des Odenwaldkreises als Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Die Landesplanung hatte eine Vorgabe von zwei Prozent der Landesfläche festgelegt. Termin und Details. Zu ihrer nächsten Zusammenkunft lädt die Bürgerinitiative Gegenwind Beerfelden-Rothenberg für Dienstag (11.) um 19.30 Uhr ins Gammelsbacher Gasthaus „Zur Krone“ ein. Der angesprochene Internetauftritt ist unter der Adresse www.gegenwind-beerfelden-rothenberg.de zu erreichen.




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