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217 / 09.23 an alle Haushalte
Das Heimatmagazin aus Hauzenberg mit Amtsblatt

Fahrten mit der Granitbahn –von Passau in die Lindau und zurück

Passau, Hbf ab 11:00 Uhr 14:00 Uhr

Rosenau 11:15 Uhr 14:15 Uhr

Lindau an 11:25 Uhr 14:25 Uhr

Llndau ab 11:35 Uhr 14:30 Uhr

Rosenau 11:45 Uhr 14:45 Uhr

Passau, Hbf an 12:00 Uhr 15:00 Uhr

Samstag, 16. September „Bundesweiter Tag der Schiene“

Extrafahrplan

Mehr Informationen unter www.granitbahn.eu und auf Facebook

Preise Hin- und Rückfahrt 10,– € Kinder bis 14 Jahre frei Jugendliche halber Preis

Kontakt

Granitbahn UG

Am Kalvarienberg 15

94051 Hauzenberg

Tel. 0171 7136805

www.granitbahn.eu

ui | Granitbahn 2 Fotos: Thomas Heindl, Manfred Sommer, Stephan Gutsmiedl, Alexander Seibitschka
SAMSTAGS-
SONNTAGSFAHRTEN
GRANITBAHN
&
27.08 | 02.09. | 24.09. | 28.10
.. ...
Vom Hauptbahnhof über die Kaiserin-Elisabeth-Brücke zur Spitzkehre in der Voglau, entlang dem Inn, über die Kräutlsteinbrücke . zum vorläufigen Endbahnhof in der Lindau
schließen!
Bitte einsteigen und Türen

Granitbahn ja –Stadtbahn unbedingt!

Der 25. August 2023 ist für die Granitbahn ein ganz besonderer Tag. Pünktlich um 15.00 Uhr verläßt das rote Dreier-Triebwagen-Gespann den Passauer Hauptbahnhof, um über die Kräutlsteinbrücke die Donau zu queren. Seit dem verheerenden Pfingstunwetter 2002 war auch der touristische Zugverkehr gänzlich eingestellt, und es drohte die Stilllegung und Entwidmung der DB-Nebenstrecke. Ein Schicksal, das seit der Bahnreform 1993 tausende Bahnkilometer im ländlichen Raum ereilt hat und das, heute im Rahmen der zunehmenden Diskussion und Bedeutung öffentlicher Verkehrskonzepte auch außerhalb der gut versorgten Ballungszentren, oft bedauert wird. Dass dieses Schicksal der Granitbahn nicht widerfahren ist, ist dem engagierten und rührigen Bemühen des 2007 gegründeten „Förderverein Hauzenberg -Passau e.V.“, im Verbund Bayerische Regionaleisenbahn (BRE) als Eigentümer der Strecke, zu verdanken. Die Fahrt über die Donau auf das linke Flussufer nach Lindau ist ein bedeutendes Entree zur Wiederbelebung der historischen Bahnstrecke.

Das sehen und befürchten wohl auch einige wenige Innstadt-Anwohner entlang der Bahnstrecke und artikulieren dies mit ihrem Protest gegen den Bahnverkehr. Als Anwohner mit ungestörtem Blick auf Passaus Sahneseite durchaus verständlich, als Passauer Bürger aber ist die seit Jahren andauernde Verweigerungshaltung, die Schiene in ein städtischen Verkehrskonzept einzubinden, nicht verständlich und mehr als ignorant. Dabei ist der Protest ohnehin unsinnig. Es geht nicht um ein Entweder/Oder – die Bahnstrecke ist für den Zug-/ Schienenverkehr öffentlich-rechtlich gewidmet und im Besitz eines Eisenbahnunternehmens. Das wiederum hat schon mehrfach der Stadt angeboten, über die Möglichkeit eines Radweges neben der Bahnstrecke – einschließlich einer Kräutlsteinbrücken-Fahrradergänzung –zu reden. Leider ohne Interesse seitens der Stadt Passau. Erfolglos auch das ZF-Projekt eines autonomen Shuttlebus-Verkehrs auf der Bahntrasse. Obwohl zunächst durchaus positiv

beurteilt, scheiterte es letztlich an einer finanziellen Studienbeteiligung der Stadt Passau. Man will offensichtlich kein innovatives, neues Verkehrskonzept auf der Schiene durch die Innstadt, diskreditiert dagegen die Akteure der Reaktivierung als „Hobby-Eisenbahner“, die mit uralt Dieselzügen die Umwelt verpesten. Dabei weiß jeder, dass ein moderner Fahrbetrieb – neben den touristischen/historischen Fahrten – natürlich auch mit modernen, elektrischen, und in Zukunft sicher auch mit autonom fahrenden Zügen, durchgeführt werden kann.

Als im November 1903, vor 120 Jahren, die Kräutlsteinbrücke über die Donau fertig gebaut wurde, war sie auch die Brücke in eine neue Zukunft für Passau und die angrenzende Region – Aufbruch in eine neue, sich dramatisch ändernde Zeit. Es ist uns vielleicht noch nicht wirklich bewußt, aber wir stehen heute wie damals vor einer entscheidenden Wende in unserer industrialisierten, organisierten Welt und der Verkehr wird, wie 1903, dabei eine entscheidende Rolle spielen, sich aber nicht mehr so sehr in unserer bisherigen, alten, individualisierten Form abspielen, sondern im öffentlichen Rahmen stattfinden. Will der ländliche Raum nicht komplett den Anschluss verlieren, so sind Investitionen und der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs nötig. Planerisch vorausschauend werden heute stillgelegte DB-Nebenstrecken – wenn noch möglich – reaktiviert, Gleise wieder eingebaut und Verkehrsnetze zu einem attraktiven Verkehrsverbund zusammengeführt. Passau hätte mit der Granitbahntrasse die bestmöglichen Voraussetzungen für ein umfassendes, weitreichendes S-Bahn Netz. Von der Lindau bis nach Auerbach, weiter nach Vilshofen/Plattling, rüber nach Schärding, Anschlüsse in den Bayerischen Wald … und alles in einer attraktiven Zeittaktung. Utopisch? Mag sein, aber wer keine Utopie hat, der hat auch keine Zukunft. Und wer sich nicht traut, diese Möglichkeiten auch nur zu denken oder zu untersuchen, blockiert die Zukunft einer ganzen Region. Das sind die wahren „ewig Gestrigen“.

Impressum

»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.

herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH

Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg

Telefon (0 85 86) 97 94 23

Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de

redaktion / inhalt

für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de)

amtsblatt Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de)

text, fotos und illustration

Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben)

titelfoto

Daniel Anetzberger

anzeigen werbung@ui-hauzenberg.de

Klara Windpassinger

grafische gestaltung

Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern

druck

PASSAVIA, Passau www.passavia.de

auflage

6.000 Stück

verteilung

Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 04. Oktober 2023 anzeigenannahmeschluss 22. September 2023

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ui | Editorial von Manfred Sommer

Sommer im Park

Musik und Bewegung draußen genießen

Das sommerlich- grüne Ambiente des Kurpark bietet seit vielen Jahren Bühne und Platz für wohltuende Auszeiten. Auszeiten, die das Tourismusbüro der Stadt Hauzenberg organisiert. Auszeiten, die von immer mehr Menschen, jung und alt gleichauf mit Begeisterung und voller Freude angenommen werden.

Kurkonzerte und Yoga

Während der Sommermonate besuchen wöchentlich hunderte Besucher die Kurkonzerte, früher auf der Seebühne, inzwischen seit vier Jahren aus Platzgründen auf der Grünfläche vor dem Klimapavillon.

In diesem Sommer kam zur Musik ein weiteres Angebot dazu: Yoga für alle, mit oder

4 ui | Schöne Heimat Seite

ohne Vorkenntnisse. Teils bis zu hundert Besucher:innen erlebten schon nach wenigen Minuten mit dem Ertönen der Klangschale die Stille, die sich über den Platz legte. Das hat wohl alle Erwartungen magisch übertroffen.

Der Sommer im Park – wir finden, das ist eine wirklich Schöne-Heimat-Seite!

„Es hat mir große Freude gemacht, dieses wundervolle Angebot der Stadt Hauzenberg zu leiten und ich habe das Gefühl, wir sollten es nächstes Jahr unbedingt wiederholen. :-)“

5 ui | Kurpark Hauzenberg

Die Jagd –mehr als nur eine Berufung

Der jetzt 28-jährige Wolfgang Lang aus Sterlwaid war sich schon im Kindergarten sicher, dass er einmal Jäger werden möchte. Seine Verbundenheit zur Natur, seine Liebe zu Tieren und das große Interesse am Zusammenspiel zwischen Fauna und Flora hatten es ihm angetan.

So früh wie möglich, im zarten Alter von 14 Jahren begann er damit den Fischereischein zu machen. Die Prüfung legte er innerhalb kürzester Zeit ab und war ab da regelmäßig zum Fischen unterwegs.

Dass er hiermit sein Endziel nicht erreicht hatte, war ihm klar und mit 16 Jah ren hatte er sich beim Jagdschutzverein Passau e.V. für die Vorbereitung zur Jagdprüfung angemeldet. Der Kurs dauert ein halbes Jahr und dreimal pro Woche fanden die Unterrichtseinheiten statt. Auch diese doch sehr anspruchsvolle und schwierige Ausbildung bestand er auf Anhieb.

Seither lebt er seine Berufung, es ist eine Aufgabe, die einen großen Teil seiner Freizeit ausfüllt und die ihm Freude be reitet. Wenn er nach Feierabend in seine Jagdkleidung schlüpft, mit seinen beiden ausgebildeten Jagdhunden Sam und Eros, ausgestattet mit Flinte und Ruck sack, einen seiner Ansitze ansteuert, ist es der Kontakt mit der Natur, den er sucht, die Stille, die ihn umgibt und die nur gelegentlich durch Alltagsgeräusche unterbrochen wird. Es ist eine Auszeit vom Alltag, allerdings auch mit vielseiti gen Aufgaben und Pflichten.

Beim Ansitzen muss die Uhrzeit passen, auch die Windrichtung muss beachtet werden und es darf, wie sich im Interview mit der ui-Redaktion herausgestellt hatte nicht zu warm sein, sonst bleibt das Wild im Wald und kommt erst bei absoluter

6 ui | Heimat & Geschichten
Text und Fotos: Reinhold Korbl

„Gut ausgebildete Jagdhunde sind der Stolz eines Jägers.

Wolfgang Lang mit Eros, ein Deutscher Langhaar, und der Kleine

Münsterländer Sam

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Wolfgang Lang

Dunkelheit und kühleren Temperaturen heraus. So blieben Hase, Fuchs und Reh beim Shooting mit dem leidenschaftlichen Jäger lieber im Verborgenen. Die Aufgaben eines Jägers sind vielfältig, dazu gehört das Beobachten, wie sich der Wildbestand entwickelt und damit verbunden die Regulierung des Bestandes ohne natürlicher Fressfeinde. Für einen Jäger ist es scheinbar immer ein Drahtseilakt, um den Interessen der Waldbauern, Landwirte, den Naturschützern und den tatsächlichen Bedürfnissen der Natur und der Wildpopulationen gerecht zu werden.

Die Jagd ist daher ein viel diskutiertes Thema, welches polarisiert und wobei Spannungsfelder auftreten, wenn sich eine der vorstehend genannten Gruppen nicht ausreichend bedacht fühlt. Wolfgang Lang erklärt, was er nach den Jagdgesetzen zu beachten hat, welche Tiere überhaupt und wann bejagt werden dürfen. Auch strategische Ziele gibt es zu berücksichtigen. Etwa ist darauf zu achten, dass Füchse nicht zu frühzeitig gejagt werden, da ansonsten die Hasenpopulation sehr schnell überhand nehmen kann und eine zusätzliche Bejagung erfordert. Leider wird viel Wild im Straßenverkehr erlegt. Die Jäger werden dann in der Regel von der Polizei informiert, dass ein Tier angefahren wurde. Da gilt es dann, sich auch zur nachtschlafenden Zeit mit den Hunden in den Wald zu begeben, das verletzte Tier aufzuspüren und von den Qualen zu erlösen.

8 ui | Heimat & Geschichten

Gut ausgebildete Jagdhunde sind der Stolz eines Jägers. Sam ist ein „Kleiner Münsterländer“ und gehört aber mit seinen elf Jahren noch nicht zum alten Eisen; Eros ist ein „Deutsch Langhaar“, er ist drei Jahre alt und hat sehr viel Energie. Aufgabe des Jagdhundes ist es, das Wild, insbesondere verletzte Tiere aufzuspüren oder auch kleinere Wildarten zu apportieren, also zum Jäger zu bringen Das Waidwerk hat nichts mit einer blutrünstigen Hetze auf das „arme Wild“ zu tun, sondern reguliert in sinnvoller Art und Weise den Bestand. Nebeneffekt und sicherlich auch kleiner Lohn ist es, dass hierbei auch schmackhaftes Wildbret anfällt. So ist es nicht verwunderlich, dass nach der Verarbeitung des Wildes, also dem sogenannten Aufbrechen und aus der Decke schlagen Wolfgang Lang gerne einmal am Grill steht und ein saftiges Rehsteak zubereitet. Die Beizen sind zumeist selbst kreiert und die Familie freut sich, wenn sie zum gemeinsamen Essen eingeladen ist.

Auch die Hege ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben eines Jägers, da er sich etwa auch im Winter um das Wild kümmern muss. In sehr strengen Wintern, also in Notzeiten, ist ein Zufüttern gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der gemäßigten Winter hat sich diese Aufgabe auf wenige Wochen reduziert. Viele Tierarten, wie z. B. Füchse, Dachse und Biber bekommt der normale Waldbesucher kaum zu Gesicht. Rehe und Hirsche lassen sich ebenfalls nicht oft blicken und scheuen als Fluchttiere den Kontakt zum Menschen. Für das Wild stellt der Drang vieler Freizeitsportler, die ausgeschilderten Wanderwege zu verlassen und kreuz und quer durch die Wälder zu joggen oder mit den Fahrrädern zu fahren eine große Stressbelastung dar. Oftmals sind sogar rücksichtslose Quadfahrer abseits der für den Verkehr zugelassenen Straßen mit den lärmenden Fahrzeugen unterwegs und zerstören mühsam hergerichtete Waldwege, wenn sie ihre Driftkünste erproben. Insbesondere in den kälteren Jahreszeiten kann

dies für das Wild fatale Folgen haben, da es sich nicht ausreichend erholen kann, wenn ohnehin die ganze Energie für die mühsame Futtersuche verwendet werden muss. Die Reiterschaft ist, so berichtet Wolfgang Lang, überwiegend vernünftig und nutzt die vorhandenen Wege. Wildschweinrotten gehören in Revieren, in denen sie zum Standwild zählen, zu den schadensträchtigsten Tiergruppen, wenn sie in die Felder der Landwirte einbrechen und sich austoben. Glücklicherweise ist dies im Jahrdorfer Revier nicht der Fall. Ein Tierschutzaspekt ist auch das Umsetzen von Rehkitzen vor einem Mäheinsatz eines Landwirtes, da Wirbeltiere vor unnötigen Verletzungen geschützt werden müssen. Hier kommen nach Verständigung durch den Bauern die Hunde und freiwillige Helfer zum Einsatz, um die Kitze, die anfangs keinen Fluchtreflex haben, aufzuspüren und in Sicherheit zu bringen.

Im Rahmen dieses Berichtes konnte nur ein kleiner Einblick in die Aufgaben und Pflichten eines Jägers und die Motivation, das Waidwerk zu erlernen und auszuüben gegeben werden.

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Wolfgang Lang

Eine wahre Delikatesse des Herbstwaldes:

Krause Glucke

auch Fette Henne oder Bärenschädl

Die Krause Glucke, an einen Badeschwamm erinnernd, ist ein gesuchter, wohlschmeckender Pilz, der aktuell wieder Hochsaison hat. Wenn die Bedingungen im Wald stimmen und man die entsprechenden Fundorte des vorzüglichen Speisepilzes kennt, kann man problemlos größere Mengen des bis zu einigen Kilo schwer werdenden Pilzes sammeln.

beschre I bung

Die Krause Glucke (Sparassis crispa), Fette Henne oder gut bayrisch „Bärnschädl“ ist eine parasitische Pilzart aus der Familie der Gluckenverwandten (Sparassidaceae). Der Fruchtkörper wird 10–40 cm breit und bis 5 kg schwer. Er besitzt eine blumenkohlähnliche, krause Struktur mit vielen Verästelungen. Er setzt sich aus einzelnen Strünken zusammen, die zwischen sich Hohlräume bilden. Die Färbung reicht von grau-gelblich bis hellbräunlich. Eine frische Krause Glucke ist fest, saftig, der „Stiel“ beim Abschneiden feucht, der Pilz ist schön hell, an den Rändern darf er nur leicht braun sein und er duftet frisch und kräftig.

Verwendung In der Küche …

Der Pilz ist in der Verarbeitung aufwendig, da er schwierig von Verunreinigungen zu befreien ist. Dafür schmeckt er anschließend umso besser, wenn sein milder Geschmack verschiedenste Gerichte aufpeppt. Der Pilz kann geröstet, gebraten oder geschmort werden. In dünne Streifen geschnitten, wird die Krause Glucke zur leckeren Einlage in Suppen und Eintöpfen. Dazu ein Tipp: Gratiniertes Schweinefilet mit Krause Glucke und Bergkäse – ein Rezept, das in unserem Rätsel-Gewinn-Buch zu finden ist.

wo der

zu Hause ist. Die drei Prachtstücke (der große wog 1,8 Kilogramm) waren ein Geschenk zur nächsten Redaktionssitzung des ui-Heimatmagazins. Acht Redakteure:innen, allesamt gute Esser, waren nicht in der Lage, zwei davon komplett zu verspeisen. Danke Josef, es hat uns phantastisch geschmeckt!

Auch lässt sich aus dem Pilz mit wenig Aufwand ein universell einsetzbares Würzmittel herstellen, das vielen Gerichten eine besondere Note verleiht. Dafür am besten gleich mehrere Krause Glucken in feine Scheiben schneiden, die Pilze trocknen und zu Pulver vermahlen.

… als heIlmIttel

In unseren Breiten ist die Krause Glucke überwiegend als Speisepilz bekannt. Weniger oder kaum bekannt ist, dass die Krause Glucke auch ein medizinischer Pilz ist. Die Krause Glucke besteht zu großen Teilen aus Wasser und Ballaststoffen. Außerdem hat sie die Vitamine A, B2, B6, E und K, Folsäure sowie Mineralstoffe und Spurenelemente, wie Magnesium, Selen, Calcium, Mangan, Eisen, Zink und Kupfer. Jüngere Forschungen aus Japan belegen, dass „Sparassis crispa“ ein großes Potenzial für eine Vielzahl von klinischen Anwendungen hat, z. B. bei der Behandlung von Bluthochdruck und Diabetes sowie damit im Zusammenhang stehender Erkrankungen. So zeigte sich auch, dass Extrakte aus „Sparassis crispa“ zu einer Verbesserung der Wundheilung bei durch Diabetes beeinträchtigter Wundheilung führen können.

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Sparassis crispa
ui | ui Botanik
Josef Steininger aus Thierham weiß, Bärenschädl
11 BOTANIK ui |
Krause Glucke

Veranstaltungen September

Samstag 16. September

Dienstag 26. September

Caritas hauzenberg

Generationen-Café

13:00 Uhr | Granitzentrum Hauzenberg Führung: Manfred Sommer; Kaffee und Kuchen, Wurst- und Käsesemmeln; Spiel „Duell der Generationen“ (Begrifferaten)

Freitag 06. Oktober

h eimat- und Volkstra C htenV erein d 'freudenseer e.V.

Vereinsabend

20:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth

Sonntag 08. Oktober

f reistaat b ayern

Donnerstag 21. September

Caritas hauzenberg Aktionstag Bayerische Demenzwoche

09:00 – 15:00 Uhr | Seniorenheim St. Josef mit Demenzparcour, Vorträgen zu Demenz und Ernährung, Demenz und Schmerzen, Infostände zum Thema Demenz und Hilfen für pflegende Angehörige

Freitag 22. September

s tadtbü C herei h auzenberg Vorlesestunde für Kinder

16:00 Uhr | Stadtbücherei Hauzenberg Lustige und interessante Geschichten für Kinder mit Peter Weska

Sonntag 24. September

s unninger b asar team Großer Kinder-Herbst-Winter-Basar

09 – 11:00 Uhr | Don-Bosco-Haus Sonnen Babaygrundausstattung, Bekleidung von Größe 50–176, Spielsachen, uvm.

Landtagswahl ab 08:00 Uhr | jeweilige Wahllokale

jeden Dienstag

Wochenmarkt Hauzenberg

8:00 – 12:00 Uhr

Innenstadt Hauzenberg

jeden Mittwoch

stadt hauzenberg

Mittwochs-Wanderer

13:00 Uhr | Bürgerpark

Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Information unter Tel. 08586/3153

12 ui | Veranstaltungen

jeden Donnerstag

Johannis V erein

Vereinsabend | 18:00 Uhr

07.09. Wolfis Hütte

14.09. Piazza

21.09. Gut Lichtenau

28.09. Gasthaus Prager

05.10. Stemplinger Hansl

jeden Donnerstag

stadt h auzenberg g esunde g emeinde

Fitness am Freudensee

17:30 Uhr | Treffpunkt Parkplatz

Freudensee mit einer ausgebildeten Sport- und Gesundheitstrainerin

jeden Donnerstag

s eniorenbeirat h auzenberg Internettreff von Senioren für Senioren

14:00 Uhr | Rathaus, Kaiserareal Teilnahme auch online von zu Hause aus möglich. Computer kennenlernen; Datenverwaltung; im Internet surfen; E-Mails schreiben, versenden und empfangen; Anmeldung: 08586-2072 oder per E-Mail an fx.sommer@web.de;

Unkostenbeitrag: 2,00 Euro pro Tag, Leiter: Franz Sommer

jeden Freitag

wanderfreunde h auzenberg Freitagswanderung

16:00 Uhr | ab Bürgerpark

13 ui | September 2023 MARTIN BEHRINGER IM LANDTAG FÜRS LAND IM LANDTAG FÜR BAYERN Landtag Liste 3 Platz 7 HEINZ POLLAK WIEDER FÜR SIE IN DEN BEZIRKSTAG www.heinz-pollak.de Bezirkstag Liste 3 Platz 3

KUNST STATT LEER

GRAFFITIMITMACHAKTION

in der Innenstadt

Wann: 23. September 9-13 Uhr

Wo: Marktplatz 13

Der Street-Art-Künstler Fabian Edenharder aus Passau – bekannt aus dem letztjährigen Projekt im Roccopark – gestaltet mit allen interessierten Hauzenbergerinnen und Hauzenbergern eine mobile Graffitiwand in der Innenstadt. Kommt vorbei und werdet kreativ!

WIR MACHEN HAUZENBERG.

Die Kultur-Initiative für ein lebenswertes Hauzenberg.

Die Stadt Hauzenberg wurde als eine von drei Modellkommunen für das Innovationsprogramm „Kreative Zentren“ vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgewählt. Das Programm unterstützt Kommunen dabei, konkrete Maßnahmen zur Stärkung ihres überörtlichen Versorgungsauftrages sowie ihres kreativen Potenzials zu entwickeln.

Im Zuge des Programms wurde ein kommunales Entwicklungskonzept erarbeitet. Der Fokus lag dabei auf der Identifikation umsetzungsreifer Modellprojekte – alle mit dem Ziel unsere Innenstadt zu beleben.

Nach Ablauf des Programms möchten wir uns nun der Umsetzung der identifizierten Modellprojekte widmen. Ein eigenes Logo soll einen Bezug zur Herkunft der Projekte schaffen und genutzt werden, um die Maßnahmen darzustellen und zu erklären. In Zukunft wird das Logo bei Aktionen, die im Zusammenhang mit dem Kreative-ZentrenProgramm stehen, zu sehen sein.

Alle Maßnahmen wollen eins: Hauzenberg lebendiger machen sowie Kunst und Kultur in der Innenstadt besser verankern. Die Projekte werden zwar von der Stadt initiiert, leben aber von der Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger. So finden sich die Hauzenbergerinnen und Hauzenberger stilisiert im Logo wieder und alle gemeinsam „machen Hauzenberg“.

Unsere erste Maßnahme, eine Graffiti-Mitmachaktion, findet am 23. September am Marktplatz statt. Weitere Details finden Sie in dieser Ausgabe. Kommt vorbei und werdet kreativ!

AUSBILDUNGSMESSE HAUZENBERG 2023

15 ui | Stadt Hauzenberg www.ausbildungsmesse-hauzenberg.de GRANITSTARKE JOBS in und um Hauzenberg 19.—20. Oktober
19. Oktober: 12:00
16:00 Uhr Freitag, 20. Oktober: 08:30
17:00 Uhr Dreifachturnhalle Hauzenberg
Donnerstag,

Auflösung aus 216/08.2023

Kreuzworträtsel: FERIENZEIT

Sudoku: 999 111 265

Der Gewinner Markus Hormel zapft gleich am Eröffnungstag im Kreis seiner Waldverein-Freunde das 20 Liter- Dultfassl an!

5 8 9 1 6 8 9 7 2 7 4 9 3 9 1 3 8 5 3 2 6 6 3 7 9 1 4 8 3

k u

Das hat uns sehr gut gefallen!

Natascha Leitner hat Ihre Rätsellösungen in einer MaßkrugKarte, aus der Braumeister Rudi Hirz mit seinem Weißbierfasserl lockt, versteckt. Schöne Idee, nette Zuschrift – das war uns schon ein paar Brotzeitund Biermakerl wert.

Lösung

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Krönen Sie Ihre Schwammerlsuche mit einem leckeren und außergewöhnlichen Pilzgericht. Viele Rezepte dazu gibt es in diesem Pilze-Buch, das Sie mit etwas Glück gewinnen können.

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Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Sonntag, 17.09.2023 mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ ui-hauzenberg.de.

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sel

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* Probefahrt und Abschluss des Kaufvertrages müssen im Teilnahmezeitraum 1.7. bis 30.9.2023 erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen über 18 Jahre, die über einen in Deutschland gültigen Führerschein verfügen. Die Probefahrt muss auf der Suzuki Webseite auto.suzuki.de vereinbart werden und ist abhängig von der Verfügbarkeit des gewünschten Fahrzeuges. Sofern innerhalb des Teilnahmezeitraums eine Probefahrt bei einem Suzuki Händler durchgeführt wird und bei diesem Händler ein Kaufvertrag über einen Suzuki Neuwagen geschlossen wird, erhält der Käufer zusätzlich zu etwaigen weiteren Vergünstigungen/ Rabatten einmalig einen Nachlass in Höhe von 250 Euro (inkl. MwSt.) auf die UVP der Suzuki Deutschland GmbH. Gilt nicht für den Suzuki Jimny. Nur beim teilnehmenden Suzuki Händler. Keine Barauszahlung. Keine Mehrfachteilnahme. Der Anspruch ist nicht auf Dritte übertragbar.

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17 ui | Rätsel & Unterhaltung
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Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher

Der geheime Schwammerlplatz

„Du kannst rauskommen Wilhelmine! Es sind nur Maxi und Bärtl!“, ruft Waldemar Waldkauz, um dann, zu Maxi und Bärtl gewandt, anzufügen: „Ihr müsst entschuldigen, aber meine Frau ist jedem gegenüber sehr scheu, auch wenn es Freunde sind.“ Und richtig gute Freunde sind Waldemar Waldkauz, Bärtl Bär und Maxi Scher schon seit vielen Jahren. Das ist vor allem Maxi sehr wichtig, da Waldkäuze bekanntermaßen schon mal gerne auch einen kleinen Maulwurf auf der Speisekarte haben. Aber für Waldi, so nennen Bärtl und Maxi liebevoll ihren Vogelfreund, ist Maxi ein Freund und natürlich keine Nahrung!

„Meine Freunde, was verschafft mir die Freude eures Besuches so früh am Morgen?“

„Guten Morgen Waldi“, rufen Maxi und Bärtl im Chor und dann noch etwas lauter in Richtung Baum „Guten Morgen Wilhelmine!“ Ein leises „Guten Morgen“ erwidert schüchtern den Gruß. „Wir sind schon seit dem Morgengrauen unterwegs, um Pilze zu sammeln“, erklärt Bärtl, hebt den Sammelkorb in die Höhe

18
ui | Kinderseite
Gezeichnet:

und deutet mit der anderen Pfote auf den leeren Korb. „Aber, wie Du siehst, ohne Erfolg. Nicht ein klitzekleiner Pilz – nichts, nothing, niente!“ „Huuh, Huuh, Huuuhhu“, Waldemar schüttelt es vor Lachen so sehr, dass vom Ast, auf dem er sitzt, die ersten Herbstblätter abfallen. „Kennt ihr denn keinen richtig guten Schwammerlplatz?“, fragt der Waldkauz, nachdem er nach seinem Lachanfall langsam wieder Luft und Worte findet. „Schwammerlplatz?“, wundern sich Maxi und Bärtl, „Schwammerl wachsen doch überall im Wald und nicht nur auf ausgewiesenen Plätzen!“ „Das ist grundsätzlich richtig, aber dennoch gibt es Stellen im Wald, wo die Pilze schon seit Jahren immer wieder besonders gut und zahlreich wachsen. Das liegt an einem dort vorhandenen unsichtbaren Geflecht im Boden. Die Pilze sind nur die Früchte dieses Geflechtes, etwa so wie der Apfel am Baum. Wer also so einen Platz mit diesem unterirdischen Pilzgeflecht kennt, wird dort immer wieder Pilze ernten können.“

„Aha“, mit offenem Mund und erstaunten Augen haben Maxi und Bärtl die ausführliche Erklärung ihres Waldfreundes verfolgt. „Und wie findet man so einen Platz?“ „Entweder kennt man ihn schon sehr lange oder findet ihn zufällig beim Pilze sammeln, beobachtet und beschützt ihn über die Jahre – das ist aber wohl bei so Gelegenheitssammlern wie ihr es seid, eher unwahrscheinlich.“ „Oh je – also kein Pilze-Omelett heute Mittag“, jammert Bärtl der nach der bislang erfolglosen Pilzsucherei seinen erhofften Mittagsschmaus mit einem Grummeln im Bauch unüberhörbar verabschiedet. „Na ja, ich komme ja viel rum im Wald und wüsste da schon so einen besonderen Platz ...“ Waldi hat den Satz noch nicht beendet, da springen Maxi und Bärtl hoch und blicken aufgeregt und erwartungsvoll ihren Freund an. „WO???!!!“ „Nicht so hastig, Freunde! Schwammerlplätze werden in der Regel nicht verraten

– das sind Geheimplätze! Man will ja nicht, dass sie geplündert und zerstört werden. Ein sensibles Geflecht, das sorgfältig behütet wird. Und, natürlich will man auch die Konkurrenz bei der Ernte vermeiden. Ihr habt aber Glück, ich bin nicht so sehr der Pilzefan“, sagt Waldi und zwinkert dabei Maxi zu. „Aber, wenn ihr mir versprecht, auf den Schwammerlplatz gut aufzupassen und ihn nicht zu plündern oder kaputt zu machen, dann will ich euch den Platz zeigen.“ „VERSPROCHEN!!!“, antworten Bärtl und Maxi laut jubelnd im Chor. Waldi fliegt voran und unsere beiden Helden rennen hinterher. Dann, an einer kleinen Lichtung im Wald, entdecken sie den Ort, von dem ihnen Waldi erzählt hat. „Wau! Das ist jetzt unser phantastischer Schwammerlplatz“, lachen Maxi und Bärtl voller Freude, Stolz und Begeisterung. Ihr wollt wissen, wo der Platz genau ist? Nein, das wird natürlich nicht verraten.

ui | Maxi Scher

Wir suchen Verstärkung!

Gerne auch Quereinsteiger

Lageristen (m/w/d)

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Auszubildende zur Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d)

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20 ui | Dienstleistung & Gewerbe
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DasAmtsblatt

Jahrgang 50.08

5. September 2023

97 Standesamt

Amtliche Bekanntmachungen

98 Änderung des Bebauungsplanes „Mühlberg“ mit Deckblatt Nr. 18

98 Änderung des Bebauungsplanes „Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008“ mit Deckblatt Nr. 10

99 Änderung des Bebauungsplanes „Röhrenwiesen“ mit Deckblatt Nr. 12

100 Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Turnhallen (Turnhallensatzung)

101 Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren (Turnhallengebührensatzung)

101 Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung)

102 Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzungsgebühren der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung)

der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg
Sitzungsdienst
Schulverband, Sitzung
Stadtrat, Sitzung vom 26.07.2023 104 Bauausschuss, Sitzung vom 16.08.2023
Antragsfristen für Sitzungen Informationen 105 Ehrung für ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger 105 Meldung von Veranstaltungen 105 Getränkeverpackungen auf dem Prüfstand 105 Große Infoveranstaltung der ILE Abteiland 107 Jagdgenossenschaft Oberdiendorf 107 vhs Hauzenberg – Kurse September 109 Adressen & Öffnungszeiten
Informationen aus dem
102
vom 25.07.2023 103
105

Geburten 11.07.2023

Johanna Hifinger

Alexandra Hifinger und Jürgen Hirsch

Reutacker 10, Hauzenberg

03.08.2023

Emilia Lorenz

Maria und Tobias Lorenz, Niederbrünst 49 A, Hauzenberg

11.07.2023

Matteo Kinateder

Luisa Kinateder und Christian Waldbauer

Berbinger Straße 32, Hauzenberg

04.08.2023

Ben Schauer

Julia und Matthias Schauer, Renfting 27, Hauzenberg

24.07.2023

Noah Josef Weber

Isabel und Michael Weber, Bahnhofstraße 5, Hauzenberg

01.08.2023

Karolina Franziska

Knödlseder

Franziska und Florian Knödlseder, Hochfeldstraße 18, Hauzenberg

22.07.2023

Anja Holler und Andreas Heindl

Oberneuhäusl 22, Hauzenberg

19.08.2023

Silke Schätzl und Florian Hirsch

Carossaweg 2, Hauzenberg

17.07.2023

Betty Grassl

Bauzinger Straße 24, Hauzenberg

71 Jahre

26.07.2023

Marianne Windpassinger

Kinatöd 3, Hauzenberg 89 Jahre

31.07.2023

Erika Bogner

Ringstraße 6, Hauzenberg

83 Jahre

h I nwe I s

28.07.2023

Luisa Völdl und Markus Hormel, Hauzenberg

19.08.2023

Julia Pilsl und Walther Sagmeister Oberneuhäusl 5, Hauzenberg

29.07.2023

Carina Dippl und Christoph Zitzelsberger, Hauerweg 9, Hauzenberg

12.08.2023

Christina Kasberger und Felix Hartmann

Oberneuhäusl 19, Hauzenberg

20.07.2023

Maria Peter

Sterlwaid 6, Hauzenberg

82 Jahre

27.07.2023

Walter Faul Kusserstraße 14, Hauzenberg 82 Jahre

05.08.2023

Otto Allmannsberger

Furtstraße 12, Hauzenberg

86 Jahre

22.07.2023

Olga Zankl

Eckmühlstraße 13, Hauzenberg

67 Jahre

28.07.2023

Gertraud Winklhofer Kusserstraße 14, Hauzenberg 97 Jahre

05.08.2023

Albert Schätzl

Kussersiedlung 51, Hauzenberg

84 Jahre

25.07.2023

Ingeborg Schabanow

Staffelstraße 21, Hauzenberg

87 Jahre

30.07.2023

Theresia Veit Kramersdorf 5, Hauzenberg 84 Jahre

Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062.

97 Amtsblatt | 50.08 Standesamt
leben wir trauern
bund fürs

Änderung des b ebauungsplanes „ m Zhlberg“ m I t d ec K blatt n r. 18

Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

berg“ mit Deckblatt Nr. 18 als Satzung. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt zum Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 16.01.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Mühlberg zu ändern. Mit der Änderung wurden textliche und planliche Festsetzungen vorgenommen.

Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke Flur-Nrn. 1168/9, 1168/10, 1168/11 und 1168/8, 1168/3 Gemarkung Jahrdorf in der Straße „Am Hang“.

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 16.08.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Mühl -

Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Stadt Hauzenberg, 23.08.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des b ebauungsplanes „ mI tterfelde c K hof, n eufassung 2008“ m I t d ec K blatt n r. 10 Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 02.05.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008 zu ändern.

98 Amtsblatt |
Bekanntmachungen
50.08 Amtliche

Mit der Bebauungsplanänderung sollen die Festsetzungen hinsichtlich des im Bebauungsplan ausgewiesenen Sondergebietes für öffentliche Einrichtungen und Medizinische Versorgung angepasst werden.

Anlass zur Änderung ist das geplante Kinderwunschzentrum auf dem Grundstück Flur-Nr. 860 Gemarkung Raßreuth an der Florianstraße südlich des Facharztzentrums.

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 16.08.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „MitterfeldEckhof, Neufassung 2008“ mit Deckblatt Nr. 10 als Satzung.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt zum Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

car itas

Die Stellen sind in Voll- und Teilzeit zu besetzen. Teilzeit ab 15 Stunden pro Woche. Die Stellen sind unbefristet zu besetzen.

Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit

Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Stadt Hauzenberg, 24.08.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des b ebauungsplanes

„ r öhrenw I esen“ m I t d ec K blatt n r. 12 Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 04.10.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Röhrenwiesen zu ändern.

Mit der Änderung sollen für einen Teilbereich des Bebauungsplans an Knappenweg/Kollersberger Straße Änderungen zur Nachverdichtung erfolgen. Unmittelbar betroffen ist das Grundstück Flur-Nrn. 1646/1 Gemarkung Germannsdorf.

Mit der Änderung soll eine erweiterte Bebauung des bislang mit einem Wohnhaus bebauten Grundstückes ermöglicht werden. Hierzu werden die Bau-

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Caritasverband für die Diözese Passau e.V.

99 Amtsblatt | 50.08 Amtliche Bekanntmachungen

felder und die notwendigen Festsetzungen angepasst.

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 16.08.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Röhrenwiesen“ mit Deckblatt Nr. 12 als Satzung.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt zum Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Er -

gebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel

begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Stadt Hauzenberg, 23.08.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

s at Z ung

zur 1. Änderung der Satzung

über die Benutzung der städtischen Turnhallen (Turnhallensatzung)

vom 26.07.2023

Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Turnhallen (Turnhallensatzung):

§ 1

Die Satzung über die Benutzung der städtischen Turnhallen (Turnhallensatzung) vom 15.01.2023 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 2 wird um folgenden Satz ergänzt:

„Das vorrangige Belegungs- und Nutzungsrecht besteht für eingetragene Vereine (e.V.) mit Gemeinnützigkeit und Sitz in Hauzenberg.“

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§ 3 Abs. 6 wird um folgenden Satz ergänzt:

„Die Benutzungserlaubnis kann entzogen werden, wenn die Benutzungsgebühren nicht fristgerecht zur jeweiligen Fälligkeit bezahlt werden.“

§ 2

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Turnhallen (Turnhallensatzung) tritt am 01.10.2023 in Kraft.

Stadt Hauezenberg, 26.07.2023

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

s at Z ung

zur 1.Änderung der Satzung

über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren (Turnhallengebührensatzung) vom 26.07.2023

Aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren (Turnhallengebührensatzung):

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren (Turnhallengebührensatzung) vom 15.01.2023 wird wie folgt geändert:

§ 2 Kostenfreie Nutzung, wird wie folgt geändert:

„Die Benutzung der Turnhallen ist im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. (Sommerhalbjahr) für eingetragene Vereine (e.V.) kostenfrei.“

§ 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Für eingetragene Vereine (e.V.) beträgt die Nutzungsgebühr im Zeitraum vom 01.10 bis 31.03 (Winterhalbjahr) € 5 pro 45 Minuten.“ Für andere Nutzer beträgt die Benutzungsgebühr ganzjährig € 10 pro 45 Minuten.“

§ 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Die Gebührenschuld wird für den zurückliegenden Zeitraum:

a) bei eingetragenen Vereinen (e.V.) für die Zeit vom 01.10.–31.03.

b) für ganzjährig Gebührenpflichtige für das zurückliegende Kalenderjahr, im zweiten Quartal eines jeden Kalenderjahres abgerechnet.

§ 2

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren (Turnhallengebührensatzung) tritt am 01.10.2023 in Kraft.

Stadt Hauezenberg, 26.07.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

s at Z ung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung) vom 25.07.2023

Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) i.V.m. Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) erlässt der Schulverband Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die

Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung):

§ 1

Die Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung) vom 16.02.2023 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 2 wird um folgenden Satz ergänzt:

„Das vorrangige Belegungs- und Nutzungsrecht besteht für eingetragene Vereine (e.V.) mit Gemeinnützigkeit und Sitz in einer Gemeinde des Schulverbands Hauzenberg.“

§ 3 Abs. 6 wird um folgenden Satz ergänzt:

„Die Benutzungserlaubnis kann entzogen werden, wenn die Benutzungsgebühren nicht fristgerecht zur jeweiligen Fälligkeit bezahlt werden.“

§ 2

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung) tritt am 01.10.2023 in Kraft.

Stadt Hauzenberg, 25.07.2023 Schulverband Hauzenberg Gudrun Donaubauer, 1. Vorsitzende des Schulverbands Hauzenberg

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101 Amtsblatt | 50.08 Amtliche Bekanntmachungen CHRISTIAN WATZINGER CW Maler- und Lackierermeister CHRISTIAN WATZINGER Wolkar 25 Telefon (08586)975922 94051 Hauzenberg Mobil (0151) 116374 03
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s at Z ung

zur 1. Änderung der Satzung

über die Benutzungsgebühren der Turnhallen des Schulverbands

Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung) vom 25.07.2023

Aufgrund der Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) erlässt der Schulverband Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzungsgebühren der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung):

§ 1

Die Satzung über die Benutzungsgebühren der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung) vom 16.02.2023 wird wie folgt geändert:

§ 1 Kostenfreie Nutzung, wird wie folgt geändert:

„Die Benutzung der Turnhallen ist im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. (Sommerhalbjahr) für eingetragene Vereine (e.V.) der Gemeinden des Schulverbands kostenfrei.“

§ 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Für eingetragene Vereine (e.V.) der Gemeinden des Schulverbands Hauzenberg beträgt die Nutzungsgebühr im Zeitraum vom 01.10 bis 31.03 (Winterhalbjahr) für den Trainings- und Spielbetrieb pro Hallenteil € 5 pro 45 Minuten.“ Für andere Nutzer beträgt die Benutzungsgebühr ganzjährig € 10 pro 45 Minuten.“

§ 2 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

a) Tagespauschale (Nutzungsdauer

bis 18.00 Uhr): € 50 für eingetragene Vereine der Gemeinden des Schulverbands und € 100 für andere Nutzer

b) Halbtagespauschale (als halber Tag gilt jeweils die Belegung bis 13 Uhr, von 13–18 Uhr und ab 18 Uhr): € 25 für eingetragene Vereine der Gemeinden des Schulverbands und € 50 für andere Nutzer.

§ 3 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Gebührenschuld wird für den zurückliegenden Zeitraum:

a) bei eingetragenen Vereinen (e.V.) der Gemeinden des Schulverbands für die Zeit vom 01.10.–31.03.

b) für ganzjährig Gebührenpflichtige für das zurückliegende Kalenderjahr, im zweiten Quartal eines jeden Kalenderjahres abgerechnet.

§ 2

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzungsgebühren der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallengebührensatzung) tritt am 01.10.2023 in Kraft.

Stadt Hauzenberg, 25.07.2023 Schulverband Hauzenberg Gudrun Donaubauer, 1. Vorsitzende des Schulverbands Hauzenberg

e nde der a mtl I chen b e K anntmachungen

informationen

aus dem sitzun G sdienst

s chul V erband, sI t Z ung V om 25.07.2023

1. Änderung der Turnhallen- und Turnhallengebührensatzung

Der TV Hauzenberg 1918 e.V. stellte im März 2023 Antrag auf Änderung der Turnhallensatzung des Schulverbandes mit dem Ziel, dass eingetragene Vereine mit Gemeinnützigkeit und Sitz im Gemeindebereich des Schulverbandes ein vorrangiges Nutzungsrecht bei der Hallenbelegung der Dreifachturnhalle sowie der Turnhalle der Mittelschule eingeräumt wird. Des Weiteren wurde beantragt, dass zwischen eingetragenen Vereinen mit Gemeinnützigkeit sowie kommerziell ausgerichteten Vereinen bei der Erhebung der Turnhallengebühren differenziert werden soll. Die Anträge wurden befürwortet und die entsprechenden Änderungen in den Satzungen Turnhallensatzung (einstimmig) und Turnhallengebührensatzung (Abstimmung 6:1) beschlossen. Die Änderungen treten ab 01.10.2023 in Kraft.

Generalsanierung Sportmittelschule Hauzenberg BA 1 – Vergaben –einstimmig beschlossen

Im Zuge der Maßnahme der Generalsanierung der Sportmittelschule erfolgten mehrere Ausschreibungen, jeweils beschränkt ohne Teilnehmerwettbewerb, für die verschiedenen Gewerke. Die Vergaben erfolgten immer an den wirtschaftlichsten Bieter.

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Boulderwände: 1 Angebot, Vergabe an Fa. T-Wall, Offenbach, 33.040,83 €

s tadtrat, sI t Z ung V om 26.07.2023

Niederlegung des Stadtratsmandates von Herrn Manfred Hoffmann –einstimmig beschlossen

Stadtrat Manfred Hoffmann stellte in der Sitzung vom 10. Juli 2023 Antrag, am 26. Juli 2023 vom Amt als Stadtrat entbunden zu werden. Es wird festgestellt, dass Herr Hoffmann sein Amt als Stadtrat niederlegt. Mit Vollzug dieses Beschlusses verliert Herr Manfred Hoffmann seine Mitgliedschaft im Stadtrat. Feststellung zum Nachrücken von Listennachfolgern – einstimmig beschlossen

Der Stadtrat stellt fest, dass Herr Johannes Seiser der Listennachfolger für das ausgeschiedene Stadtratsmitglied Manfred Hoffmann im Stadtrat ist. Herr Johannes Seiser wird in das Amt als Mitglied des Stadtrates der Stadt Hauzenberg mit Wirkung vom 26.07.2023 berufen.

Umbesetzung in den Ausschüssen, Antrag der SPD-Fraktion –einstimmig beschlossen

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Manfred Hoffmann ist eine Nachbesetzung in den Ausschüssen erforderlich. Der Stadtrat bestellt auf Antrag der SPD-Fraktion folgende Stadträte in die Ausschüsse:

Haupt- und Finanzausschuss: Mitglied Anton Krinninger, 2. Vertreter Johannes Seiser

Bauausschuss:

Mitglied Evi Oberneder, 1. Vertreter Johannes Seiser

Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschuss:

Mitglied Evi Oberneder, 1. Vertreter Johannes Seiser

Rechnungsprüfungsausschuss: Mitglied Evi Oberneder, 1. Vertreter Johannes Seiser

Fraktionssprecherin SPD: Evi Oberneder, Stellvertretung Anton Krinninger

Flächennutzungsplan Solarpark Glotzing-Rohrfeld; Billigung und öffentliche Auslegung – einstimmig beschlossen

Zur Errichtung eines Solarparks südwestlich von Glotzing wurde 2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Öffentlichkeit wurde unterrichtet und die Beteiligung der Fachstellen erfolgte. Der Stadtrat schloss sich den Abwägungsempfehlungen an, billigte den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 107 mit den vorgeschlagenen Anpassungen und beschloss die Öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Änderung Flächennutzungsplan

Deckblatt Nr. 115 „Solarpark Oberkümmering-Oberfeld“; Abwägungen – einstimmig beschlossen

Zur Errichtung eines Solarparks nördlich von Oberkümmering wurde 2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Stadtrat schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an, billigte nach Ergänzung der Verfahrensunterlagen das Deckblatt Nr. 115 zum Flächennutzungsplan und beschloss die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange.

SO Solarpark „Petzenberg-Stockländer“ Flächennutzungsplan; Abwägungen – einstimmig beschlossen

Zur Errichtung eines Solarparks nahe Petzenberg wurde 2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Stadtrat schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an, billigte nach Ergänzung der Verfahrensunterla -

gen das Deckblatt Nr. 120 zum Flächennutzungsplan und beschloss die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange.

Bauleitplanung der Gemeinde Sonnen, Beteiligung zur 5. Änderung der OAS Niederneureuth-Nord sowie 20. Änderung des Flächennutzungsplanes – einstimmig beschlossen Es wurde beschlossen, keine Einwände gegen die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sonnen sowie gegen die 5. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Niederneureuth-Nord“ zu erheben.

Änderung des Bebauungsplanes WA-Schröck Erweiterung II; Änderungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Für den Bebauungsplan WA-Schröck Erweiterung II wurde eine Änderung beantragt. Zwei westliche Grundstücke FlNrn 713/5 und 713/7, Gemarkung Jahrdorf, sollen zu einer Bauparzelle (künftig Nr. 4) verschmolzen werden. Dies soll Erweiterungsmöglichkeiten für das bestehende Wohnhaus zulassen. Auf der FlNr. 713/4, Gemarkung Jahrdorf, sollen zwei Bauparzellen (künftig Nr. 2 und 3) realisiert werden. Des Weiteren können mit der Änderung des Bebauungsplanes Anpassungen von Bauparzellen an die Grundstücksgrenzen, die bislang unzulässig waren, geheilt werden. Die Änderung des BPls „WA-Schröck Erweiterung II“ wurde beschlossen.

Errichtung eines Regenüberlaufbeckens an der Kläranlage Kaindlmühle; Aufhebung des Durchführungsbeschlusses – einstimmig beschlossen

Seitens des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf erfolgte im Juni 2023 eine erneute Überprüfung der Verfahrensunterlagen zur Mischwasserbehandlung und der bis dato geplanten Abwasserrückhaltung mittels Regenüberlaufbecken. Die damalige Einschätzung des WWA wurde revidiert, ein Regenüberlaufbecken an der Kaindlmühle wurde als nicht notwendig eingestuft. Beschluss „Errichtung eines RÜBs an der Kläranlage Kaindlmü hle, Durchführung“ wurde aufgehoben.

103 Amtsblatt | 50.08 Informationen aus dem Sitzungsdienst

Erneuerung der Bachableitung Steindobl in Raßreuth; Nachtragsangebot – einstimmig beschlossen

Die Straßensanierung nach Sturm Kolle –Abschnitt Steindobl Richtung Kramersdorf – wurde an die Fa. Karl Bachl vergeben. Im Nachgang hat der Zweckverband Gewässer dritter Ordnung Pflegearbeiten am Bachlauf, sowie den Neubau eines Überlaufschachtes angekündigt. Für die Ableitung des Gewässers besteht ein Ableitungskanal in der Fahrbahn. Dieser zeigt mehrere Schadstellen sowie Wurzelbewuchs. Eine Neuverlegung ist notwendig. Ein Nachtragsangebot für 140 m Kanalleitung wurde eingeholt und geprüft. Das Nachtragsangebot zur Erneuerung der Bachableitung Steindobl/Raßreuth wurde an die Fa. Karl Bachl GmbH in Höhe von 76.782,37 € vergeben.

Kanalumlegung Josef-GreschniokStraße; Durchführung – einstimmig beschlossen

Im Zuge der baulichen Umsetzung des Getränkemarktes soll das bestehende Pumpwerk Döbling aufgelöst und ein neuer Abwasserkanal im freien Gefälle auf der FlNr. 125, Gemarkung Hauzenberg, verlegt werden. Die Planung wurde schnellst möglich durch das IB Arndörfer erstellt. Die Kanalumlegung im Zuge der Erdarbeiten des Neubaus des Getränkemarktes wird seitens Bauamt empfohlen, da hier mit Synergieeffekten zu rechnen ist. Die Durchführung der Kanalverlegung Döbling wurde beschlossen. Die Vergabe der Planungsleistung erfolgte an das IB Arndörfer, Thyrnau mit Höhe von 24.899,74 €.

1. Änderung der Turnhallen- und Turnhallengebührensatzung

Der TV Hauzenberg 1918 e.V. stellte im März 2023 Antrag auf Änderung der Turnhallensatzung der städtischen Grundschulturnhallen mit dem Ziel, dass eingetragene Vereine mit Gemeinnützigkeit und Sitz im Gemeindebereich der Stadt Hauzenberg ein vorrangiges Nutzungsrecht bei der Hallenbelegung eingeräumt wird. Des Weiteren wurde beantragt, dass zwischen eingetragenen Vereinen mit Gemeinnützigkeit sowie kommerziell ausgerichteten Vereinen bei der Erhebung der Turnhallengebühren differenziert

werden soll. Die Anträge wurden befürwortet und die entsprechenden Änderungen in den Satzungen Turnhallensatzung (Abstimmung 22:1) und Turnhallengebührensatzung (Abstimmung 20:3) beschlossen. Die Änderungen treten ab 01.10.2023 in Kraft.

Landtagswahl 2023; Erfrischungsgeld für Wahlhelfer – einstimmig beschlossen

Es wurde beschlossen, für die Wahlhelfer bei der Landtagswahl 2023 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 EUR zu gewähren.

Gründung einer „Granitzentrum Bayerischer Wald gGmbH“; Beteiligung der Stadt Hauzenberg – Abstimmung 22:1

Die Gründung einer „Granitzentrum Bayerischer Wald gGmbH“ auf der Grundlage des Satzungsentwurfes des Notars Dr. Röhl wurde beschlossen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Heimatkunde, Heimatpflege, Kunst und Kultur sowie Berufsbildung. Das Stammkapital beträgt 25.000 € und wird von den beiden Gesellschaftern Landkreis Passau und Stadt Hauzenberg mit einem Nominalwert in Höhe von 12.500 € als Sacheinlagen erbracht. Einer Bestellung von Herrn Landrat Raimund Kneidinger zum Geschäftsführer der „Granitzentrum Bayerischer Wald gGmbH“ wurde zugestimmt.

b auausschuss, sI t Z ung V om 16.08.2023

Änderung des Bebauungsplanes

„Mitterfeld-Eckhof Neufassung

2008“ mit Deckblatt Nr. 10; Abwägung und Satzungsbeschluss –einstimmig beschlossen

Anlass zur Änderung des Bebauungsplanes ist das geplante Kinderwunschzentrum auf der FlNr. 860 Gmkg Raßreuth an der Florianstraße südlich des Facharztzentrums. Die Änderung des Bebauungsplans mit Deckblatt Nr. 10 erfolgt im beschleunigten Verfahren. Die Öffentlichkeit wurde im Juni-Amtsblatt vom 06.06.2023 unterrichtet. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsemp -

fehlungen der Verwaltung an und beschloss das Deckblatt Nr. 10 zum Bebauungsplan „Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008“ als Satzung.

Änderung des Bebauungsplanes

„Mühlberg“ mit Deckblatt Nr. 18; Abwägung und Satzungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Mit der Änderung sollen die textlichen und planlichen Festsetzungen angepasst werden, insbesondere eine zusätzlich zugelassene Dachform (Pultdach), die Änderung des festgesetzten Dachüberstandes, die Änderung des Garagenstandortes auf der Flur-Nr. 1168/10 Gemarkung Jahrdorf sowie eine Anpassung der Baugrenzen. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss das Deckblatt Nr. 18 zum Bebauungsplanes Mühlberg als Satzung. Änderung Bebauungsplan „Röhrenwiesen“ mit Deckblatt Nr. 12; Abwägung und Satzungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Mit der Änderung sollen für einen Teilbereich des Bebauungsplans an Knappenweg/Kollersberger Straße Änderungen zur Nachverdichtung erfolgen. Unmittelbar betroffen ist das Grundstück FlurNrn. 1646/1 Gemarkung Germannsdorf. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss das Deckblatt Nr. 12 zum Bebauungsplan „Röhrenwiesen“ als Satzung.

Änderung des Bebauungsplans GE Jahrdorf mit Deckblatt Nr. 1; Abwägung und erneute Beteiligung – einstimmig beschlossen

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans entlang der Kreisstraße PA 40 weist im Westen eine Ausgleichsfläche als Streuobstwiese aus, im Norden eine Ortsrandeingrünung. Mit der Änderung soll insbesondere die Grünordnung überplant und anschließend auch umgesetzt werden, außerdem ist eine zusätzliche Zufahrt zur Kreisstraße geplant. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die Anpassung der Planung und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Fachstellen.

104 Amtsblatt | 50.08 Informationen aus dem Sitzungsdienst

Dachsanierung der Werkstatt am Bauhof; Durchführung und Auftragsvergabe – einstimmig beschlossen

Das Dach der Werkstatt / Schreinerei am Bauhof soll saniert werden. Die Dacheindeckung mit asbesthaltigen ZementfaserWellplatten ist bereits an einigen Stellen undicht bzw. brüchig. Vorgesehen ist eine Dacheindeckung mit Trapezblech mit entsprechender Unterkonstruktion inkl. Unterspannbahn. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 75.000 €. Die Durchführung der Dachsanierung der Werkstatt am Bauhof wurde beschlossen.

a ntragsfr I sten

für sI t Z ungen

— Am 05.09. für die Sitzung des Bauausschusses am 19.September.2023

— Am 20.09. für die Sitzung des Stadtrates am 04. Oktober 2023

— Am 25.09. für die Sitzung des Bauausschusses am 09. Oktober 2023

informationen

e hrung für ehrenamtl I che

b ürger I nnen und b ürger Viele Bürger engagieren sich ehrenamtlich, sei es in Vereinen, gemeinnützigen oder caritativen Organisationen.

Gemäß der Satzung über die Verleihung von Auszeichnungen für besondere Verdienste um die Stadt Hauzenberg erhalten

— Erste und zweite Vereinsvorstände

— Leiter von gemeinnützigen und caritativen Organisationen

— Ortsbäuerinnen und Obmänner des Bayerischen Bauernverbandes nach einer Amtszeit von mindestens 15 Jahren eine Dankurkunde.

Die ersten und zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren erhalten diese Auszeichnung nach einer Amtszeit von mindestens 12 Jahren.

Um diese ehrenamtlich tätigen Personen auszeichnen zu können, bitten wir um Ihre Mithilfe: Melden Sie uns langjährig ehrenamtlich tätige Mitbürger!

Stadt Hauzenberg

Nico Drexler

Marktplatz 10

94051 Hauzenberg

Tel.: 08586 30-23

E-Mail: nico.drexler@hauzenberg.de

m eldung V on Veranstaltungen

Für den Eintrag im Veranstaltungskalender der Stadt Hauzenberg auf der Internetseite www.hauzenberg.de bittten wir alle für die Hauzenberger Bürger*Innen, Feriengäste und Besucher interessanten Veranstaltung zu melden. Der Eintrag in den Online-Veranstaltungskalender ist kostenlos.

Für Fragen und weitere Informationen dazu wenden Sie sich gerne an:

Frau Julia Feucht, julia.feucht@hauzenberg.de Tel. 08586-3030

g etr Ä n K e V erpac K ungen auf dem p rüfstand

Seit Jahren steigt die Zahl der Getränke in Einwegverpackungen. Mit einem Anteil von über 50 Prozent sind Einweg-Flaschen aus PET mittlerweile die dominierende Getränkeverpackung. Marianne Wolff, Umweltexpertin vom VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) geht der Frage nach, was dies aus Umweltsicht bedeutet und ob Mehrwegflaschen in jedem Fall die bessere Alternative sind.

Sowohl Einweg- als auch Mehrwegflaschen sind recyclingfähig. Getränkeflaschen, die in Deutschland hergestellt werden, bestehen zu rund 45 Prozent aus recycelten PET-Flaschen. Dem Umweltbundesamt zufolge ist es nicht möglich, alle Flaschen auf dem Markt zu

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100 Prozent aus Rezyklat herzustellen. „Um eines vorneweg zu nehmen: Wie umweltfreundlich eine Verpackung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine pauschale Empfehlung für eine bestimmte Verpackungsart ist daher nicht möglich“, kommentiert Wolff.

Leichte PET-Einwegflaschen mit 1,5 Liter Inhalt und einem hohen Recyclinganteil haben eine vergleichsweise gute Ökobilanz. Im aktuellen Fokus steht die so genannte Kreislaufflasche von Lidl, die dem Unternehmen zufolge zu 100 Prozent aus recycelten PET-Flaschen besteht und vom ifeu-Institut in einer aktuellen Studie bewertet wird. Ergebnis: Durch das kontinuierlich optimierte Ver fahren verursacht die untersuchte 1,5 Liter Einwegflasche deutlich weniger CO 2 -Emissionen als noch vor zehn Jahren.

Auch bei Mehrwegflaschen sind Optimierungen möglich. Insbesondere bei Glasflaschen sind kurze Transportwege entscheidend. „Achten Sie beim Getränkekauf auf regionale Herkunft und behandeln Sie Mehrwegflaschen schonend“, so die Expertin.

Nicht alle Aspekte lassen sich in Ökobilanzen abbilden. Probleme durch Plastikmüll in der Umwelt werden seit Jahren diskutiert und zeigen, dass Änderungen im Umgang mit dem praktischen Werkstoff notwendig sind.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: www.verbraucherservice-bayern.de/ themen/umwelt/weniger-plastik-mehr-lebensqualitaet

g rosse Info V eranstaltung der I le a bte I land Räteversammlung in Hauzenberg Über 100 Stadt-, Markt- und Gemeinderäte aus den 10 Kommunen der ILE Abteiland folgen der Einladung zur Informationsveranstaltung der ILE Abteiland im modernen Konferenzraum im SWS-Campus in Hauzenberg.

Ganz nach dem Motto „woher kommen wir – wo stehen wir – und wo wollen wir hin“ gab es zur Einstimmung einen Vortrag von Prof. Dr. Britta Kägler und Stefan Sagberger vom Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte und europäische Regionalgeschichte der Universität Passau. Sie lieferten interessante Informationen zur Geschichte des historischen Abteilands, dem Namensgeber der ILE. So ist der Name „Abteiland“ auf eine Landschenkung König Heinrichs II an das Kloster Niedernburg im Jahre 1010 zurückzuführen. Dieses Gebiet im sogenannten „Nordwald“ wurde im Laufe des Mittelalters sukzessive von Süden her besiedelt.

Im Abteiland kann die Ortschaft Kellberg bei Thyrnau auf eine besonders lange Geschichte bis ins 11. Jahrhundert zurückblicken. Die jüngste urkundliche Erwähnung ist die Besiedelung von Breitenberg im 17. Jahrhundert. In dieser relativ jungen Geschichte liegt der Ursprung des Begriffs „neue Welt“, wie die Gegend um Breitenberg noch heute in der Bevölkerung genannt wird. Lange Zeit spielte im Abteiland der Salzhandel und -transport auf den verschiedenen Routen des „Goldenen Steigs“ eine sehr wichtige Rolle.

Fünf Handlungsfelder

Nach dem kurzweiligen, geschichtlichen Vortrag ging es in die Gegenwart und die Zielsetzungen, die in der interkommunalen Zusammenarbeit verfolgt werden. Ziel des Zusammenschlusses im Abteiland ist es, bei ähnlichen Problemstellungen zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen. In Kurzvorträgen wurden jeweils die fünf Schwerpunkt-Bereiche der ILE, auch Handlungsfelder genannt, vorgestellt.

Aus dem Handlungsfeld „Verwaltungszusammenarbeit“ berichteten die beiden Geschäftsleiter Michael Graml vom Markt Untergriesbach und Alexander Höllmüller von der Stadt Hauzenberg über bereits umgesetzte Maßnahmen wie Treffen von Mitarbeitern der Verwaltungen zum Erfahrungsaustausch oder projektorientierter Zusammenarbeit. Auch wurden gemeinsame In-House-Schulungen durchgeführt, so dass sowohl die Kosten als auch der Zeitaufwand durch kurze Anreisen reduziert werden konnten.

Als wichtigstes Projekt im Handlungsfeld „Digitalisierung und digitale Kompetenz“ stellte Bürgermeister Klaus Weidinger aus Sonnen das derzeit laufende Projekt „Smarte Gemeinde“ vor. Die Gemeinde Neureichenau erhält hierbei – stellvertretend für die gesamte ILE –Unterstützung bei der Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie vom Technologie Campus Grafenau der THD Deggendorf. Grundsätzlich stehen bei der Digitalisierung alle Kommunen vor den gleichen Herausforderungen mit vielen Synergien bei den Projekten.

Am 04. Oktober erscheint das Heimatmagazin mit dem Sonderthema

„8. Ausbildungsmesse“, die vom 19.–20. Oktober 2023 in Hauzenberg stattfindet.

Präsentieren Sie sich und stellen Sie sich in der nächsten ui-Ausgabe vor!

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E-Mail: werbung@ui-hauzenberg.de

Erscheinungstermin: 04.Oktober.2023

Anzeigenschluss: 22.September.2023

106 Amtsblatt | 50.08 Informationen
Ausgabe Oktober Sie suchen Auszubildende?

Im Handlungsfeld „Innenentwicklung und Daseinsvorsorge“ wurde bereits das Thema Gebäude-Leerstände in Ortskernen angegangen und ein praxisorientiertes Vorgehen formuliert. Bürgermeisterin Kristina Urmann aus Neureichenau informierte, dass seit Juni 2023 dieses Handlungsfeld fachlich durch einen externen Architekten und Städteplaner begleitet wird, so dass bestehende und drohende Leerstände und konkrete Maßnahmen zu deren Behebung oder Vermeidung angegangen werden, damit die Ortschaften lebendig bleiben und weniger Flächen für Neuausweisungen benötigt werden.

Bürgermeister Roland Freund aus Jandelsbrunn berichtete aus dem Handlungsfeld „Energie, Wasserver- und Abwasserentsorgung“. Auch in diesem Handlungsfeld werden die ILE-Kommunen von einem Fachbüro unterstützt und begleitet. Vor allem im Bereich erneuerbare Energien sollen die Kommunen von der Expertise profitieren.

Nachhaltiger Tourismus ist das Thema des Handlungsfelds „Tourismus & Öffentlichkeitsarbeit“ über das die Umsetzungsbegleiterin der ILE, Edith Stadlmeyer, informierte. Als erstes Projekt wurde ein gemeinsames Radwegenetz initiiert und als „Radgebiet Donau-Moldau“ vermarktet. Als nächstes soll ein gemeinsames Wanderwegenetz angegangen werden. Regelmäßig wird auf Facebook und Instagram unter „Abteiland“ und „Radgebiet Donau-Moldau“ über aktuelle Themen berichtet.

65 Kleinprojekte für Bürgerinnen und Bürger

Bürgermeister Hermann Duschl aus Untergriesbach stellte das Thema „Regionalbudget“ vor. Seit 2020 konnten 65 Kleinprojekte umgesetzt und mit bis zu 80% gefördert werden, die den Bürgerinnen und Bürgern dienen. Der Bikepark in Untergriesbach, der Sinnesstreifzug in Neureichenau, das Kunst- und Kulturkammerl Kellberg, der Markt „Kleinstadtliebe Hauzenberg 2022“ oder die Homepage der Senioren AG in Waldkirchen sind nur einige Beispiele.

Im Rahmen des Regionalbudget stehen jährlich 100.000,- Euro zur Verfü -

gung – 90.000,- Euro kommen vom Amt für Ländliche Entwicklung aus Landau, und 10.000,- aus den Kommunen, in denen Projekte umgesetzt werden.

Bis jetzt über 2,6 Mio. Euro Förderung

Sven Päplow vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) gab einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben seiner Behörde. Zählten früher die Umsetzung der Flurbereinigungsgesetze zu den Kernaufgaben, gewann die „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) – eine Förderinitiative des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Unterstützung und Begleitung freiwilliger Zusammenschlüsse ländlicher Gemeinden – immer mehr an Bedeutung. Das ALE unterstützt die ILE Kommunen bei der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit, gemäß dem Motto „Kooperation statt Konkurrenz“. Ziel ist es, den Ländlichen Raum zu stärken. Die ILE Abteiland ist eine von 23 ILEn in Niederbayern, die sowohl fachlich als auch finanziell unterstützt wird. Die bisherige Fördersumme seit der Gründung der ILE Abteiland im Jahr 2011 beläuft sich bis jetzt auf 2.647.570,- Euro, so Päplow. Darin enthalten ist auch der sogenannte ILE-Bonus, der zu höherer Förderung bei Maßnahmen der Dorferneuerung führt.

Die Rätinnen und Räte zeigten sich beeindruckt sowohl von den Zahlen als auch von den Vorteilen einer interkommunalen Zusammenarbeit. Es ist geplant, die Räteversammlung im jährlichen Turnus fortzusetzen.

Hauzenberg/Waldkirchen, 10.07.2023

Jagdgenossenschaft o berd I endorf

Einladung an alle Jagdgenossen mit Frauen zur Jahreshauptversammlung Am Samstag, 30.09.2023, 19.30 Uhr im Gasthaus Bachlwirt/Lieblmühle

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokoll der Versammlung aus 2022

3. Kassenbericht

4. Entlastung der Vorstandschaft

5. Bericht der Jagdpächter

6. Verwendung des Jagdpachtschillings

7. Wünsche und Anträge

Anschließend Essen

Die Vorstandschaft

107 Amtsblatt | 50.08 Informationen
Prof. Dr. Britta Kägler und Stefan Sagberger von der Universität Passau zeigen in ihrem Vortrag über das historische Abteiland die verschiedenen Gebietszugehörigkeiten auf. Foto: ILE Abteiland

hauzenber G kurse s eptember

10.09. Modern Art, Street Art, Pop Art –von der Idee zum fertigen Kunstwerk

So, 18:00 - 20:00 Uhr, 3 ×

12.09. Seniorentanz

Di, 14:30 + 16:30 Uhr, 7 ×

13.09. HIIT mit coolen Beats

Mi, 17:45 - 18:45 Uhr, 6 ×

13.09. Mein Beruf und Berufung

sind in meinem Gesicht zu erkennen

Mi, 18:00 - 20:00 Uhr, 1 ×

13.09. Bauch - Beine - Po

Mi, 19:00 - 20:00 Uhr, 12 ×

18.09. Arbeitskreis Malerei: Malen und Zeichnen in versch. Techniken

Mo, 18:00 - 20:00 Uhr, ganzjährig, nicht in den Ferien

19.09. Android-Smartphone

Di, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 ×

21.09. Spanisch A1.1 „Perspectivas ¡Ya!

A1“, ab Lekt. 1

Do, 18:00 + 19:30 Uhr, 10 ×

21.09. Hatha Yoga

Do, 18:00 - 19:30 Uhr, 8 ×

21.09. Tiefenentspannung mit Yoga Nidra

Do, 20:00 – 21:00 Uhr, 8 ×

22.09. Einfach abnehmen mit Dr. Tunali

Fr, 16:30 - 17:30 Uhr, 8 ×

22.09. Seife sieden

Fr, 17:00 - 20:00 Uhr, 1 ×

26.09. iPhone Grundlagen

Di, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 ×

26.09. WhatsApp für Senioren

Di, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 ×

26.09. Essen als Seelenpflaster

Di, 18:00 - 19:30 Uhr, 1 ×

28.09. Rückenfit

Do, 17:30 - 18:30 Uhr, 10 ×

28.09. Hatha-Yoga –Ganzheitlich Erleben

Do, 18:30 - 20:00 Uhr, 8 ×

Vorteile einer ganzheitlichen Sanierung

Die alte Ölheizung durch eine neue, zeitgemäße Heizungsanlage zu ersetzen, geht zwar schnell und ist verhältnismäßig preiswert. Doch bevor man damit beginnt, lohnt es sich, einen Energieberater hinzuzuziehen und die Möglichkeit einer ganzheitlichen Sanierung abzuwägen. Das ist umso wichtiger, je älter die Immobilie ist. Ganzheitlich zu sanieren bedeutet, dass zuerst Dach, Fassade und Kellerdecke unter die Lupe genommen werden. Anschließend werden Fenster und (Haus)-türen überprüft. Erst im dritten Schritt ist die Heizung dran. Zu guter Letzt lohnt sich auch ein Blick auf die erneuerbaren Energien.

Die Vorteile einer solchen „ganzheitlichen Sanierung “ sind beachtlich und reichen von Energieeinsparungen über geringere CO2-Emissionen bis hin zu mehr Wohnkomfort und einem deutlich behaglicheren Raumklima.

Auch wenn diese umfassende Herangehensweise kostenintensiver ist als einzelne Maßnahmen: Langfristig zahlt sie sich in vielen Fällen aus!

Von Förderprogrammen und Tilgungszuschüssen profitieren

Entscheiden sich Hauseigentümer für eine ganzheitliche Sanierung, kommen attraktive Förderprogramme mit Tilgungszuschüsse infrage. Beantragt werden diese beispielsweise bei den Sparkassen, denn ihre Darlehen vergibt die KfW nie direkt an Endkunden. Die KfW-Bank finanziert ausschließlich Sanierungsvorhaben

28.09. Fit für den Alltag –Ganzkörperkräftigung mit Pilates

Do, 18:30 - 19:30 Uhr, 10 ×

02.10. Englisch A1

Mo, 16:45 - 18:15 Uhr, 10 ×

02.10. Funktionelle Gymnastik

Mo, 18:30 - 20:00 Uhr, 12 ×

05.10. Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Frauen

Do, 17:30 - 19:00 Uhr, 6 ×

07.10. Nähen von Tellerröcken

Sa, 09:00 - 15:00 Uhr, 1 ×

07.10. Seife sieden

Sa, 17:00 - 20:00 Uhr, 1 ×

08.10. Waldbaden –die Kraft aus dem Wald

So, 09:00 - 11:00 Uhr, 1 ×

Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Internet: www.vhs-passau.de

Info und Anmeldung 0 85 86/57 98 oder per E-mail:

info-hauzenberg@vhs-passau.de

für sogenannte Effizienzhäuser. Das sind Häuser, die sich durch eine besonders energiesparende Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen. Dabei gilt: je effizienter, desto besser.

Für Sanierungsvorhaben, die dazu beitragen, ein hohes Effizienzhaus-Niveau zu erreichen, gibt es dann besonders attraktive Konditionen in Form einer Darlehensförderung oder Tilgungszuschüssen.

Wichtig hierbei ist, grundsätzlich immer zuerst die Förderung zu beantragen, bevor man mit den Maßnahmen startet und Aufträge an Handwerksbetriebe vergibt. Denn bereits angefangene Maßnahmen werden häufig nicht mehr gefördert.

Rechtzeitig sanieren und den Wertverlust aufhalten

Für Hausbesitzer, die ihre Immobilie irgendwann einmal verkaufen wollen oder das zumindest in Betracht ziehen, ist eine energetische Sanierung ebenfalls sehr sinnvoll. Denn der energetische Zustand eines Hauses wirkt sich inzwischen erheblich auf dessen Wert aus. Energieeinsparungen, Wohnkomfort, und Werterhalt: Für eine Komplettsanierung spricht derzeit vieles. Als Ansprechpartner für sanierungsinteressierte Hauseigentümer stehen die Modernisierungsexperten der Sparkasse Passau gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen unter 0851 398-1882 oder baufinanzierungsberatung@sparkasse-passau.de.

108 Amtsblatt | 50.08 Informationen

ao K

Posthalterweg 7

Telefon: 08586/9687-18

Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr

Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr

Do: 8.30 – 17.30 Uhr

b auhof Jahrdorf

Industriestraße 9

Telefon: 08586/3055

Telefax: 08586/30-155

Wasserwart: 0171/7374332

b ayer I sches r otes Kreu Z

• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehö-

rige • Essen auf Rädern • Hausnotruf

• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse

jeden letzten Samstag im Monat

Florianstraße 5

Telefon: 08586/970-93

Mobil: 0176/10222044

b eratungs- und

b egegnungsterm I n der

b ayer. b l I nden- und

s ehbeh I ndertenbundes e.V.

Jeden letzten Samstag im Monat ab

14:00 Uhr, Gasthaus Falkner

Leitung: Egid Mühlberger

Telefon: 08584/638

b rennpun K t –

offener Jugendtreff

Pfarrstraße 3

Leitung: Jugendpflegerin

Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707

Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr

Mi: offener Jugendtreff für alle

Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr

c ar I tas

Eckhofkeller 6

Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen

auf Rädern • Kranken-Pflegekurse

Telefon: 0 85 86/976033-31

Fachstelle für pflegende Angehörige:

Beratung und Entlastung Pflegender

Telefon: 08586/976033-35

Tagesbetreuung

Telefon 08586/976033-60

Sozialberatung

Telefon 0851/5018-762

f lÄ ndl I cher f am I l I end I enst

dI ö Z ese p assau

Leitung Maria Eder Tel. 08592/1888

Mobil: 0160/4532412

h allenbad h au Z enberg ( e c K mühlstr. 28)

Das Hallenbad ist ab

Freitag 06.10.2023

wieder geöffnet:

Di + Fr: 17:00 – 20:00 Uhr

Sa 14:00 – 17:00 Uhr

Kf Z -Zulassungstelle/ Bahnhofstraße 18

Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr

Fr: 07:30 – 11:30 Uhr

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Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr

Sa: 07:30 – 13:00 Uhr

Telefon: 08586/97626614

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Marktplatz 10

Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120

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Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080

Mo 16:00 – 18:30 Uhr

Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr

Sa 10:00 – 11:30 Uhr

E-Mail: buecherei@hauzenberg.de

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Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr

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Erwin Pauli, IGZ – Am Steinfeld 12, 94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95

Mobil +49 (0)151-20 16 09 73

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Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408

Öffnungszeiten:

Di, Mi + Fr 09:00 – 17:00 Uhr, Sa: 09:00 – 14:00 Uhr

w ochenmar K t

Jeden Dienstag, 8:00 – 12:00 Uhr

Zentrum Hauzenberg

s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.08)

Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:

g esundhe I tsamt p assau –s o ZI aler b eratungsd I enst Tel. 0851/397-800 oder -841

V dK- s prechstunde

Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828

b KK Z f + p artner

Tel. 0851/213733-2010

Fax 0851/213733-222010

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Telefon: 08586/3090

Mobil: +49 (0)162/1316070 per E-Mail:

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Verlängere jetzt deinen Urlaub auf 365 Tage im Jahr mit einem Hydropool Whirlpool! Hydropool Whirlpools bringen Ferienstimmung und Erholung direkt in den eigenen Garten.

In einer Welt, die sich ständig verändert, hat sich der Begri „Urlaub“ neu de niert. Dank innovativer Technologie und kreativer Ansätze können Menschen nun das ultimative Urlaubserlebnis direkt in ihr eigenes Zuhause bringen. Eine bemerkenswerte Lösung, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut, ist der Einsatz von Hydropool Whirlpools, die nicht nur Erholung, sondern auch die Magie des Urlaubs in den eigenen Garten bringen.

Mit der Fähigkeit, das ganze Jahr über verwendet zu werden, bieten Hydropool Whirlpools ganzjährig eine willkommene Auszeit vor den Anforderungen des modernen Lebens. Egal, ob es darum geht, nach einem anstrengenden Arbeitstag abzuschalten, eine Poolparty zu veranstalten, oder sich ein Stückchen Urlaub nach Hause zu holen – diese Whirlpools sind die Antwort auf den Wunsch nach Erholung ohne den Aufwand und die Kosten einer Reise.

Ein herausragendes Merkmal von Hydropool Whirlpools ist die patentierte Selbstreinigungstechnologie. Diese Innovation bietet ein Höchstmaß an Wasserqualität, es reduziert die Menge an Chemikalien und ist umweltfreundlich und energiee zient. Nutzer können sich zurücklehnen und das sprudelnde Wasser und die massierenden Düsen genießen, wobei sich der P egaufwand auf ein Minimum reduziert. Dies ermöglicht ein völlig entspanntes Wellnesserlebnis, bei dem sich die Nutzer nur auf das konzentrieren müssen, was wirklich zählt – ihre Erholung.

Die Vielseitigkeit von Hydropool Whirlpools ermöglicht es den Nutzern, das Wellness-Erlebnis nach ihren Vorlieben anzupassen. Von sanften Massagen bis hin zu intensiven Hydrotherapie-Sitzungen – Hydropools bieten eine Palette von Möglichkeiten, um individuelle Entspannungsbedürfnisse zu erfüllen.

In einer Zeit, in der unser Zuhause mehr Bedeutung denn je hat, bieten Hydropool Whirlpools eine Möglichkeit, das Beste aus beiden Welten zu vereinen – die Entspannung eines Urlaubs und den Komfort der eigenen vier Wände.

Für alle, die nicht länger auf Ihren Urlaub zu Hause warten wollen gibt es noch bis zum 30.09.2023 ein super Sparangebot. Mit dem Whirlpool des Jahres 2023 kann über 5.000 € gespart werden!

Da heißt es schnell vorbeikommen und deinen Urlaub in den eigenen vier Wänden sichern!

Ist dein Urlaub schon vorbei? Garemo Hydropool Deutschland GmbH Büchlberger Str. 46 | 94051 Hauzenberg | Tel. +49 8586 9623500 info@hydropools.de www.hydropools.de

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