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Weihnachts-& Neujahrsgruß

Bald ist es wieder soweit, die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel stehen vor der Tür. Wir wünschen uns allen Glück, Erfolg, Gesundheit, Freude und Frieden und bedanken uns für viele schöne Momente und gute Ereignisse im abgelaufenen Jahr. Mit einem Weihnachts-/Neujahrsgruß in unserem Magazin sind Sie in der Heimat präsent und dokumentieren Ihre Verbundenheit mit der Region. Das ist sympatisch und sehr wirkungsvoll, denn ...

... wir werden an alle Haushalte in Hauzenberg verteilt, unsere Weihnachtsausgabe liegt über acht Wochen auch überregional an frequentierten Ausgabestellen aus, ... amtliche Nachrichten und viele redaktionelle Berichte machen uns besonders lesenswert.

Anzeigenbuchung für die Dezember/Januar Doppelausgabe bis 15. November 2024

Gerne übermitteln wir Ihnen unsere Mediaunterlagen oder beraten Sie persönlich und gestalten auf Wunsch auch Ihren Weihnachts-/ Neujahrsgruß: ui Verlag GmbH, Tel. 08586 979423 (mit Anrufbeantworter) oder per E-Mail an: werbung@ui-hauzenberg.de Ein der ankommt.

Die Mediadaten über den QR-Code oder unter: www.ui-hauzenberg.de

Die geschenkte Stunde

Zwei mal im Jahr mache ich eine Zeitreise. Meine Zeitmaschine für diese Reise ist natürlich nicht vergleichbar mit „The Time Machine“ wie sie H. G. Wells in seinem Science-Fiction Klassiker 1895 beschrieben hat. Ich schaffe es auch nicht bis ins Jahr 802701, meine Reise dauert nur eine Stunde und findet in einem elektromechanischen Uhrwerk einer Klappzahlenuhr statt, das Stunden, Minuten, Tage, Monate und auch die Schaltjahre kennt – exakt und ganggenau bis zum Jahr 2100! Dann muss unsere Zeitmessung wieder den astronomischen Gegebenheiten angeglichen werden und das eigentlich fällige Schaltjahr wird übersprungen, damit wir wieder mit der Sonne in Einklang sind. Das wird meine, Mitte der 1960er Jahre in norditalienischen Udine entwickelte und gebaute Zeitmaschine, wohl leider nicht berücksichtigen. Aber sie kennt die in Italien zu dieser Zeit bereits eingeführte Zeitumstellung und befolgt brav ihre Konstruktionsvorgaben. Elektrisch angetrieben, funkgetaktet und über Rädchen, Hebel, Stangen, Ritzel und Walzen in Gang gesetzt, klappert sie mit der Routine eines mechanischen Meisterwerks verlässlich durch die Zeit.

Heute, in der Nacht zum 27. Oktober, hat meine Zeitmaschine die Zeitmessung für eine Stunde angehalten. Sie ist stehen geblieben und hat, wie immer bei der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit, gewartet, bis die angehaltene Zeit mit den öffentlichen Regelungen wieder übereinstimmt. Das Warten, das Anhalten der Zeit gefällt mir viel besser als unser emotions -

loses, meistens nur nerviges Zeit-vor und Zeit-zurück stellen. Eine Stunde extra, ohne Uhr und ohne Verpflichtungen oder festen Regelungen – eine Auszeit für eine Stunde, wunderbar. Leider haben wir, haben die meisten von uns, davon nichts mitbekommen. Wir haben die geschenkte Stunde verschlafen und nichts erlebt oder erfahren, als die Zeit für eine Stunde still stand.

So eine „zeitlose Stunde“ sollten wir uns aber viel öfter gönnen. Nicht nur bei der Zeitumstellung oder in der Nacht, nein, so oft es nur geht, Tag und Nacht. Dazu braucht es keine mechanische Zeitmaschine, dazu genügt es ein wenig an der Einstellung und Taktung unsere inneren Uhr zu drehen. Die Zeit entspannt genießen, ohne Terminhetze oder Konsumverpflichtung, einfach nur zur Ruhe kommen, Pause machen und den Lebensrhythmus der beginnenden dunklen, kalten Winterzeit anzupassen und die „Stade Zeit“ ohne Hektik und Zeitdruck angehen. Mit der richtigen (Uhr)Einstellung dürfte das, bei den schönen, erlebnisreichen und besinnlichen Veranstaltungen und Aktionen in den kommenden Wochen bis Weihnachten, eigentlich nicht schwer sein. Auf diese Zeit, auf den „Advent im Woid“ stimmt diese November-ui unter anderem mit Hinweisen und Berichten zum „Hauzenberger Lichterzauber“, der „Granitweihnacht“ im Granitzentrum den „Hirtenstunden“ im Rathausinnenhof oder den Nikolauseinzügen in Hauzenberg, Oberdiendorf und Germannsdorf ein. Beste Voraussetzungen, um sich, der Familie und guten Freunden die ein oder andere schöne, zeitlose Stunde zu schenken.

Impressum

»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH

Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg

Telefon (0 85 86) 97 94 23 Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de) amtsblatt Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de) text, fotos und illustration Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner †, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) titelfoto Olena Bloshchynska – stock.adobe.com anzeigen werbung@ui-hauzenberg.de

Telefon 0 151 24 10 39 99 grafische gestaltung Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck PASSAVIA, Passau www.passavia.de auflage 6.000 Stück verteilung Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 03. Dezember 2024

anzeigenannahmeschluss 22. November 2024

Ein wahrer Freund und großer Zeichner legt den Stift für immer beiseite.

Pfiad de Albert!

Die Mariä-Himmelfahrt-Kirche in Grafenau war bis auf die letzen Bänke gefüllt. Die vielen Freunde und Weggefährten aus Grafenau und Hauzenberg waren gekommen, um sich von „ihrem Albert“ zu verabschieden und ihn auf seinem letzten Weg zu begleiten. Albert Lehner war am 30. September nach langer schwerer Krankheit gestorben. Wer Albert kannte, weiß, was wir verloren haben. Mehr als den Illustrator unserer Kindergeschichten mit Maxi und Bärtl, er war Motor und Ideengeber –unkompliziert, bescheiden, fleißig und gesellig – ein guter Mensch und echter Freund.

Albert hat sehr früh, schon in der Schule, seine zeichnerische Begabung entdeckt und immer weiter verfeinert. 1978 gehörte er zu den Gründungsmitgliedern der Künstlergruppe „Freunde der Malerei“ in Hauzenberg. Später, in seiner Wahlheimat Grafenau, war er aktives Mitglied im Kunstverein Wolfstein, im Museumsverein und beim Kulturverein Grafenau und organisierte vielbeachtete Ausstellungen im Pavillon und im Grafenauer Stadtmuseum. Für Albert war das Malen fast wie eine Sucht. „Wenn ich ein Motiv im Kopf habe, muss ich es aufs Papier oder die Leinwand bringen. Das ist für mich mehr als nur ein Hobby, das läßt mich nicht los, bis ich die Idee umgesetzt habe. Und wenns dann gut geworden ist, bin ich zufrieden, entspannt und glücklich!“

Ein ganz besonderer Glücksfall war es, dass wir uns 2018 gefunden haben. Maxi Scher und später dann auch Bärtl Bär erobern, von Alb-ä-rt zum Leben erweckt, die Kinderherzen in unseren Heimatmagazinen. In der viel zu kurzen Zeit, die uns gegeben wurde, sind über siebzig wunderschöne Geschichten, zahlreiche Illustrationen, Adventskalender und noch letzten Dezember mit dem „Memorix“ ein Memospiel mit Maxi & Bärtl entstanden – immer in tiefer freundschaftlicher Verbundenheit, ehrenamtlich, mit viel Leidenschaft und ohne großes

Es war einer dieser wunderbareren Tage und Abende, an denen man sich wünscht, die Zeit würde stehen bleiben und alles könnte bleiben wie es ist. Aber alles Schöne endet einmal und Bärtl war furchtbar traurig, weil er sich eine Zeit ohne seinen Freund nicht vorstellen mochte. Da tröstete ihn Maxi, deutete auf den nächtlichen Sternenhimmel:

„Schau Bärtl, wenn Du bei Nacht in den Himmel schaust, wird es Dir sein, als leuchten alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne, weil ich auf einem von ihnen lache. Du allein wirst Sterne haben, die lachen können. Und wenn Du Dich getröstet hast, wirst Du froh sein, mich gekannt zu haben“.

Frei nach „Der kleine Prinz“ von Antoine de Saint-Exupéry

Aufsehen. Seine letzte Kreation, die kleine Moni Maus, malte er nur noch ein einziges Mal, bevor ihm die Krankheit die Kraft nahm.

Albert, Du fehlst, und wir vermissen Dich, aber Deine Illustrationen bringen immer noch Farbe in unser Leben und halten die Erinnerung an Dich, einen ganz besonderen Menschen, lebendig.

Illustration: Albert Lehner

Af da Eckbäng

Der Ratsch in der Redaktionsstube

Ein Arzt und Handwerker zugleich

In der Granitstadt ist mit Josef Hirz, Tobias Sadry, Paul Rüter und Michael Schneebauer eine neue Ärzte-Generation zugange. Letzterer ist Orthopäde und Unfallchirurg und hat für den Auftakt der ui-Serie „Die jungen Ärzte von Hauzenberg“ auf der Eckbank unserer Redaktionsstube in der Danglmühle Platz genommen. Manfred Sommer, Centa Allmannsberger und Andreas Windpassinger haben mit dem leidenschaftlichen Operateur über Kreuzschmerzen, Übergewicht, Wartezeiten und die richtige Matratze gesprochen.

Er hat als Kind abgestürzte Segelflieger und Modellautos zusammengeflickt

Dr. Michael Schneebauer ist 44 Jahre jung und lebt in einer Patchwork-Familie. Sein Sohn Leo ist acht Monate alt und seine Lebenspartnerin Britta, medizinische Fachangestellte und Heilpraktikerin, hat noch die Töchter Carolin und Isabell mit in die Beziehung gebracht. Er ist leidenschaftlicher Tiefschnee-Skifahrer und verfügt über ein handwerkliches Talent, dem er auch in seiner Hobby-Werkstatt nachgeht. Deshalb operiert der Facharzt auch so gerne, der die Praxis von Dr. Thomas Schmid übernommen hat und in der Poststraße tätig ist zusammen mit seinem Kollegen Thomas Göttlicher, der die konservative Schiene bedient, also die Behandlung ohne operative Maßnahmen. Diese Sparte bedient nämlich Schneebauer, der Hüften, Schultern und Kniee in Hutthurm oder Freyung operiert. Gelenke sind sein Spezialgebiet, Operieren ist seine Passion. „Der Papa hatte eine kleine Hobbyschreinerei gehabt, das Schönste war immer für mich, die Segelflieger und Modellautos

nach dem Absturz oder Unfall wieder zusammenzubauen“, blickt der Hauzenberger zurück. Aus den Segelfliegern sind kaputte Knochen geworden. Orthopädie ist Handwerk pur. Schneebauer, zuvor tätig am Klinikum Passau, stammt aus einer Ärztefamilie, Vater Tillmann war Hausarzt, auch die beiden Großväter waren Hausärzte in Hauzenberg.

Die beste OP ist die, die vermieden werden kann

In der Gemeinschaftspraxis werden 10.000 Behandlungsfälle im Jahr bilanziert, die Patienten kommen nicht nur aus Hauzenberg; von Passau und Deggendorf genauso wie aus Spiegelau und Mauth. Eine Branche, die stark auch über die Mundpropaganda läuft. Zudem kann sich Schneebauer und sein Kollege auf ein perfektes und gut funktionierendes Praxisteam verlassen. Auch die Physiotherapeuten vor Ort und in der Region arbeiten auf höchstem Niveau und sind gut mit den Ärzten vernetzt. Die Wartezeit auf einen Termin betrage im Schnitt sechs Wochen. Für akute Schmerzen, die

Rede ist vom verdrehten Knie am Fußballplatz oder einem häuslichen Sturz, gibt es am Tag bis zu sechs Notfalltermine. „Warten ist immer unbefriedigend, und wir haben immer ein Auge drauf, aber das Patientenaufkommen ist einfach zu hoch, wir sind ohnehin eng getaktet, und unsere Praxis könnte auch noch einen dritten Orthopäden und Unfallchirurgen vertragen. Wir sind seit Jahren auf der Suche“. Als Orthopäde sei man irgendwo auch Gesprächstherapeut und wolle den Patienten alles ausführlich erklären, aber der Faktor Zeit sei nun mal die Leitplanke. Arzt ist man eigentlich immer, nicht nur für bestimmte Arbeitsstunden, ähnlich wie beim Pfarrer oder der Bürgermeisterin. Schneebauer kann ein Lied davon singen, privat kontaktiert zu werden oder auch im Urlaub einen Patienten mit Wundheilungsstörungen trotzdem zu verbinden. In seinem Metier müsse man zu hohe Patientenerwartungen oftmals eindämmen. „Man ist nicht sofort wieder fit, die Genesung dauert Wochen und Monate, und man kann auch nicht alles heilen. Zudem ist die Bandbreite an Eingriffsmöglich -

keiten groß, darunter auch die minimalinvasive Chirurgie, wo die Einschnittstellen im Körper so klein wie möglich gehalten werden.“ Und freilich gilt: Die beste OP ist die, die man vermeiden kann. Dass so viele Leute zum Orthopäden müssen, hänge freilich mit Übergewicht, was wiederum Gelenkbeschwerden, Diabetes oder Bluthochdruck verursache, Bewegungsarmut und körperlicher Überanstrengung zusammen. Der Facharzt zeigt dabei mit dem Finger auf keinen anderen. Auch er selbst sei bedingt durch eine Haussanierung und dem kleinen Buben zum Bewegungsmuffel geworden, habe 15 Kilo zu viel auf den Rippen und wisse, was es bedeute, den inneren Schweinehund überwinden zu müssen. Er ist aber davon überzeugt, dass man die Freude an der Bewegung erlernen könne und sehe die E-Bikes als eine hervorragende Erfindung unserer Zeit. Sitzen sei das neue Rauchen, da müsse einfach gegengesteuert werden.

Wenn die Gelenke krachen, ist das völlig normal

Michael Schneebauer stelle fest, dass es im Gesundheitswesen auf Spezialisierungen hinauslaufe, was mit Blick auf die medizinische Versorgung Vorteile für die Stadt, aber Nachteile auf dem Land bedeute. Übrigens: Wenn dem in Hauzenberg aufgewachsenen Mediziner, der in seiner Doktorarbeit mit der Analyse von Mäuseknochen dem Knochenschwund auf den Grund gegangen ist, selbst etwas weh tut, dann nimmt er eine „Ibu“ oder „Diclofenac“ gegen den Schmerz. „Ich lege mich nicht ins MRT, weil ich gar nicht wissen will, was ich habe. Solange ich noch was heben kann, passt alles“, macht der Jungarzt darauf aufmerksam, dass er selbst nicht immer gleich eine Diagnose brauche und es auch in seiner Familie mit den Behandlungen nicht übertreibe. Wenn es im Körper gelegentlich zwicke und knackse, dann seien das Blo-

ckaden, es krache bedingt durch das Vakuumphänomen. Gelenknacken sei das Ergebnis natürlicher Bewegungen. „Wenn es nicht weh tut, ist nichts weiteres zu machen“, erklärt der Experte mit einem Schmunzeln. Ein gesunder Schlaf sei auch extrem wichtig, die richtige Matratze dabei spiele eine nicht unwesentliche Rolle, die man auch nach gut zehn Jahren wechseln sollte. Er favorisiere Matratzen, die nicht zu hart oder zu weich sind, und sich der Körperstruktur anschmiegen, also so genannte viskoelastische, orthopädische Matratzen. Bei bekannten permanenten Schmerzen empfiehlt er Morgengymnastik. Und trotzdem ist es auch bei einem Facharzt so, dass es Tage mit Kreuzschmerzen nach dem morgendlichen Aufstehen gibt. Michael Schneebauer bleibt dann entspannt und geht nicht gleich zum Arzt. „Wird schon wieder werden.“

Von links: Centa Allmannsberger, Andreas Windpassinger, Dr. med. Michael Schneebauer und Manfred Sommer

Die Bedeutung präziser Füllungen

in der Zahnmedizin

Fünf Jahre Erfahrung unter dem Mikroskop

In meiner fünfzehnjährigen Karriere in der Zahnmedizin habe ich gelernt, wie entscheidend die Qualität von zahnärztlichen Füllungen ist. Oft beginnt alles mit einer unzureichend verarbeiteten Füllung. Wenn diese nicht perfekt sitzt, können Bakterien eindringen und über die Zeit Karies verursachen. Zu Beginn sind die Symptome oftmals nicht spürbar, doch wenn die Karies tief eindringt, treten schließlich Beschwerden auf. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass nicht jede Karies sofort zur Wurzelbehandlung führen muss. Die Vitalität eines Zahnes kann bewahrt werden, wenn eine erstklassige Füllung durchgeführt wird. Eine solche Füllung sollte idealerweise unter Kofferdam angefertigt werden, um ein vollkommen trockenes Arbeitsfeld zu gewährleisten. Diese sind zeitaufwändiger als herkömmliche Füllungen. Nur so kann eine dichte Füllung, die über Jahrzehnte hält, sichergestellt werden. Hingabe und Präzision sind dabei unerlässlich – insbesondere die Verwendung optischer Vergrößerungen, um den Zahnnerv nicht zu verletzen. In unserer Praxis haben wir durch diese Methode die Anzahl der Wurzelbehandlungen drastisch reduziert – im Schnitt nur zwei Fälle im Monat, was in einer Zahnarztpraxis extrem wenig ist. Diese Zahl ist nicht nur ein Erfolg, sondern zeigt auch, dass wir unseren Patienten die bestmögliche Qualität an Füllungen bieten können. Biologisch betrachtet ist ein lebendiger Zahn der gesündeste Zahn. Eine weitere Möglichkeit, Wurzelbehandlungen zu vermeiden, besteht darin, bei tiefen und großen Füllungen gezielt vorzugehen. Zahnfrakturen, die durch Risse entstehen und bis zum Zahnnerv vordringen, können zu schmerzhaften Entzündungen führen. Um solche Komplikationen zu vermeiden, empfehlen wir, eine Teilkrone anzufertigen. Diese nichtinvasive Behandlung umfasst den Austausch der alten Füllung und eine Reduzierung der dünnen Zahnwände. Die Teilkrone fungiert dann wie ein Schutzdeckel, der die Integrität des Zahnes unterstützt und dessen Vitalität erhält –was in einem solchen Zustand von größter Bedeutung ist.

Ein weiteres wichtiges Thema sind Zähne, die im Röntgenbild Zysten aufweisen, die oft als Grund für eine Extraktion angesehen werden. Tatsächlich können viele dieser Zähne heutzutage erhalten werden, dank der Fortschritte in der modernen Zahnmedizin. Wir haben Zugriff auf innovative Behandlungsmethoden, die es uns ermöglichen, Zysten er -

folgreich zu behandeln und die Zähne zu erhalten, die früher möglicherweise gezogen worden wären. Dies verdeutlicht, wie weitentwickelt die Zahnmedizin heute ist und dass vieles möglich ist, was früher als unmöglich galt. Beispiele aus unserer Praxis zeigen, wie wir einen Zahn unter dem Mikroskop und Kofferdam betrachten können, was uns absolute Kontrolle über die Behandlung gibt. Dies ermöglicht uns, feinste Details zu erkennen und präzise Arbeiten durchzuführen, was entscheidend für den Behandlungserfolg ist. Das Ziehen von Zähnen ist für uns immer die letzte Option, da wir viele Möglichkeiten haben, die Zähne zu erhalten. Unsere Praxis ist auf Zahnerhaltung spezialisiert, und wir setzen alles daran, den Patienten zu helfen, ihre natürlichen Zähne so lange wie möglich zu bewahren. Diese Methoden dienen dazu, die Zähne lebendig und ohne Wurzelbehandlung im Mund zu halten. Sollten dennoch Wurzelbehandlungen notwendig sein, stellen wir sicher, dass diese unter dem Mikroskop und mit modernster 3DRöntgendiagnostik durchgeführt werden. Auf diese Weise schaffen wir die besten Voraussetzungen dafür, dass der Zahn voll funktionsfähig im Mund bleibt. Ein wurzelbehandelter Zahn kann nicht nur den Verlust eines Zahnes verhindern, sondern ist auch das beste Implantat, das man sich wünschen kann.

Auf der Seite rechts sind zwei Behandlungsbeispiele kurz beschrieben.

Zahnarzt Dr. stom. Ljuboja

Kirchplatz 2 94051 Hauzenberg Tel. + 49 8586 4748

www.zahnarztpraxis-ljuboja.de

Fall 1

In diesem Foto sieht man eine sehr tiefe Karies nahe am Zahnnerv. Der Zahn ist mit Kofferdam isoliert, um eine präzisere Behandlung durchzuführen. Außerdem gelangt kein Wasser in den Mund.

Fall 2

In dieser 3D-Aufnahme sind zwei große Zysten zu sehen

Die Erneuerung der Wurzelbehandlung: Die Zähne sind mit einem biokompatiblen Zement abgefüllt. Wenn dies so gemacht wird, wird die Zyste von alleine verschwinden, da das Innere des Zahnes absolut sauber ist

Der Kofferdam ermöglicht es uns ein absolut trockenes Arbeitsfeld zu schaffen. Das ist sehr wichtig beim Verkleben und Schichten der Füllungen. So wird das Endergebnis optimal.

Anhand der Röntgenaufnahme kann kontrolliert werden, ob die Füllung dicht abschließt. Dies ist ein Beispiel, dass auch bei sehr tiefer Karies der Zahn vital erhalten werden kann und keine Wurzelbehandlung notwendig ist.

Hier ist die Ausgangssituation, wo man sieht, dass ein Frontzahn an der Schneidekante abgebrochen ist und dass der Patient viele Amalgamfüllungen hat. Die Füllungen sind teilweise undicht, was zu weiteren Problemen führen kann.

Die Ausgangssituation des Unterkiefers

Alle Füllungen haben wir gegen hochwertige Kunststofffüllungen ausgetauscht.

Die Frontzähne haben wir überkront, damit diese stabiler werden und optisch besser aussehen.

Das Endergebnis im Unterkiefer nach dem Austausch der Füllungen.

Auf Instagram bekommen Sie weitere Einblicke über Behandlungsabläufe in meiner Praxis: zahnarztpraxis.dr.ljuboja

Der Malteser HerzenswunschKrankenwagen Spendenkampagne für ein neues Fahrzeug läuft

Im August 2019 war der Malteser Herzenswunsch-Krankenwagen (hwk) zum ersten Mal unterwegs. Er erfüllt die letzten Wünsche von Menschen, die unheilbar krank sind und nicht mehr lange leben werden.

Kontakt

Telefon: 0851/95666-45

E-Mail Rosmarie.Friedsam@malteser.org

Spendenkonto

Kontoinhaber: Malteser Hilfsdienst e. V.

Kreditinstitut: Pax Bank e. G. Köln

IBAN: DE14 3706 0120 1201 2170 12 »Herzenswunsch-Krankenwagen«

Die Wünsche dieser Menschen sind oft ganz bescheiden: Das kann der Besuch einer Familienfeier oder eines Konzertes sein, die Reise an einen Ort, der mit besonderen Erinnerungen verbunden ist, oder an einen Ort, den der Fahrgast schon immer einmal besuchen wollte. Die Anfragen werden oft von den Partnern aus dem Palliativ- oder Hospizbereich an die Malteser herangetragen. Oder von Angehörigen und Freunden. Die Informationen gehen dann an das Leitungsteam, das prüft, ob die Fahrt möglich ist, wie es mit dem Gesundheitszustand des Gastes steht und was genau für ihn und seine Fahrt vorzubereiten ist.

Text: Rosmarie Friedsam

Alle Informationen rund um eine HWK -Fahrt werden selbstverständlich vertraulich behandelt, betonen die Malteser. Nur, wenn ein Fahrgast und alle Beteiligten es wünschen, wird darüber berichtet. Wichtig ist es dabei, rechtzeitig Verbindung mit den Maltesern aufzunehmen, solange der Fahrgast noch transportfähig ist.

Da das gebraucht gekaufte Fahrzeug in die Jahre gekommen ist, haben die Malteser im April 2024 unter dem Motto „Auch Wunscherfüller haben Herzenswünsche“ eine Spendenkampagne gestartet. Diözesanleiter Max-Georg Graf von Arco auf Valley ernannte dabei Kathi Gruber und Gabi Schweizer vom Soizweger Zwoagsang zu den Schirmherrinnen des Herzenswunsch-Krankenwagens in der Diözese Passau. Die beiden haben seither zahlreiche Aktionen durchgeführt und Spenden gesammelt.

50.000 Euro an Spenden sind in diesem Jahr schon eingegangen und in den vergangenen Jahren konnten fast 20.000 Euro für das neue Fahrzeug zurückgelegt werden. Die Spendenbereitschaft von Firmen, Vereinen und Privatpersonen sei überwältigend, berichten die Malteser. Es hätte auch schon mehrere Kondolenzspenden explizit für den HerzenwuschKrankenwagen gegeben.

Nach dem Motto „Spenden statt schenken“ hoffen sie in der Weihnachts-

ui | Palliativ

Foto: Sacklzement Kreativagentur

zeit verstärkt auf Zuwendungen von Firmen. „Denn wir erfüllen Wünsche, die nicht einmal das Christkind erfüllen kann. Ob große oder kleinere Beträge –jede Spende bringt uns unserem Wunsch ein Stück näher“, betont Referentin Soziales Ehrenamt Rosmarie Friedsam, Mitglied im HWK -Leitungsteam.

Ein neues Fahrzeug kostet zwischen 160.000 und 200.000 Euro. Zu den Wünschen der Wunscherfüller gehören Allradantrieb, Klimaanlage mit Standheizung, Rundumverglasung, dimmbares Licht oder eine Sternenhimmelbeleuchtung. Das bisherige Fahrzeug ist zu einhundert Prozent einsatzbereit. Die Spendenaktion ist schon frühzeitig gestartet worden, damit immer Fahrten durchgeführt werden können.

Die Spenden können jedoch nicht nur für das neue Fahrzeug gespart werden, denn es werden aus diesem Topf auch die Kosten für die Fahrten mit dem HWK finanziert, wie etwa Kraftstoff, TÜV oder für die Ausbildung der Ehrenamtlichen. Rund 40 ehrenamtliche Malteser stehen für die Fahrten zur Verfügung. Sie werden im Rahmen der Schulung soziale Begleitung in Zusammenarbeit mit dem Hospizverein Passau für diese spezielle Aufgabe vorbereitet. Die Fahrt mit dem HWK wird ehrenamtlich geleistet und ist kostenlos. Sie wird rein aus den Spendenmitteln finanziert.

Für den HWK haben die Malteser im vergangenen Jahr den Bayerischen Engagiert-Preis in der Kategorie Herz und den Emerenz-Meier-Preis erhalten.

BeIspIele für fahrten

Die erste Fahrt ging von Passau nach Bad Neustadt an der Saale. Die Dame, die die Malteser dorthin gebracht haben, wollte noch einmal ihre alte Heimat, Freunde und Familienangehörige sehen. Ihre Schwester bedankte sich anschließend so: „Unser Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie haben in kurzer Zeit die Fahrt möglich gemacht und damit meine Schwester sehr glücklich. Wir werden dies nie vergessen und denken mit Dank auch an die Spender, die solche Fahrten möglich machen.“

Ein Herr aus Passau wollte noch einmal sein Lebenswerk besuchen, den Abenteuerspielplatz in Grubweg. Ihr Mann habe es sichtlich genossen, noch einmal hier zu sein, sagte seine Frau später. Mit Hilfe eines Rollators ist er das Gelände abgegangen und hat sich alles angeschaut. Ihr ist auch aufgefallen, wie er einmal ganz still am Fenster stand und hinaussah. So, als möchte er alles in sich aufnehmen. Im Nachhinein sei ihr bewusst geworden, dass ihr Mann in diesen Momenten ganz bewusst Abschied nahm von seinem Lebenswerk. Sie ermuntert Menschen in ähnlichen Situationen, den

kostenlosen Herzenswunsch-Krankenwagen der Malteser in Anspruch zu nehmen: „Es gibt viele Leute, die noch etwas im Kopf haben, was sie unbedingt noch einmal machen möchten. Ich würde das auf alle Fälle empfehlen. Erfüllt ihnen diesen Wunsch.“

Ein Fahrgast wollte „noch einmal etwas Cooles erleben.“ Für ihn ging es von der Palliativstation des Krankenhauses Freyung zum Flugplatz nach Sonnen. Sabine Grundmüller vom HWK-Leitungsteam berichtet über die Reaktionen auf der Palliativstation, als bekannt wurde, dass es mit der Fahrt zum Flug, den das Krankenhaus-Team gebucht hatte, klappt: „Der Patient war ganz aus dem Häuschen, als die Zusage kam. Und die verantwortliche Ärztin berichtete mir, dass die gesamte Station so gerührt von seiner Vorfreude war, dass die Pflegekräfte Mühe hatten, wieder zur normalen Arbeit zurückzufinden.“ Das FlughafenTeam stellte zwei Maschinen bereit, nicht nur für den Patienten, sondern auch für die Begleiter. Und schon konnte es bei strahlendem Wetter losgehen mit dem Rundflug, der bis nach Thurmansbang führte.

Mehr Informationen über die Malteser in Passau online über www.malteser.de/standorte/passau.html

Dieses Team holte den ersten Fahrgast wieder von Bad Neustadt ab: Manuel Weber (v.r.), Sandra Lehné und Luca Höfler. Foto: Malteser
Tobias Donaubauer (v.r.) und Roland Wintersteiger von den Maltesern mit Angehörigen und Pflegepersonal vor dem Start des Flugzeuges in Sonnen. Foto: Malteser

Problemlos Mobil mit dem Bürger.Mobil

Ältere Menschen und hilfsbedürftige Personen stehen oft schon vor großen Problemen, wenn sie nur ein paar Besorgungen machen wollen oder einen Arzttermin wahrnehmen möchten und kein eigenes Fahrzeug, keinen Führerschein oder eben körperlichen Einschränkungen haben und niemand da ist, der die wichtige Fahrt übernehmen könnte. Jeder in so einer Situation leidet unter der Hilflosigkeit, ein Stück Lebensqualität geht verloren.

Das muss aber nicht sein! In Hauzenberg gibt es die Möglichkeit, unkompliziert mit nur einem Anruf, sich einen kostenlosen Fahrdienst zum Einkaufen, für Behördengänge, für Arzttermine oder Therapiestunden, für den Besuch gewisser Veranstaltungen (z.B. Altenclub) in-

nerhalb des Stadtgebietes Hauzenberg mit seinen 98 Ortsteilen und den angrenzenden Gemeinden eigenständig zu buchen.

Ein ehrenamtlich organisierter Fahrdienst – das Bürgermobil, vom Seniorenbeirat angeregt, von der Stiftung Lichtblick über Spenden finanziert, von der Stadt Hauzenberg organisiert und betreut und nur dank des Engagements ehrenamtlicher Fahrer überhaupt leistbar. Für Bedürftige eine tolle Einrichtung, die hier auf die Beine gestellt wurde und seit über einem Jahr gut funktioniert und sehr gut angenommen wird.

Das Bürger.Mobil

Telefon 08586-3060 oder 3063, Infos unter www.hauzenberg.de

Die Personen von links nach rechts:

Edi Moser (Fahrer)

Josef Kinateder (Fahrer)

Günter Holzner (Fahrer)

Konrad Krottenthaler (Fahrer)

Alois Stemplinger (Fahrer)

Josef Kinateder (Fahrer)

Hans Fuchs (Fahrer)

Dr. Erhard Lutz (Vorsitzender Seniorenbeirat)

Martin Maderer (Leiter Ordnungsamt)

Renate Krieg (Vorsitzende Seniorenbeirat)

BGMin Gudrun Donaubauer

Achim Lempa (Fahrer)

Nicht am Foto sind:

Peter Auer (Fahrer)

Max Schramm (Fahrer)

Stimmungsvolle Vorfreude auf Weihnachten

17.11. 16 UHR

ADALBERT-STIFTER-HALLE

22.–24.11. INNENSTADT

AB 4.12. JEDEN MITTWOCH UM 17 UHR INNENHOF RATHAUS HAUZENBERG

Weihnachtsmarkt Lichterzauber

5.12. 16 UHR

HAUZENBERG, GERMANNSDORF UND OBERDIENDORF

AN DEN VIER ADVENTSWOCHENENDEN DONNERSTAG BIS SONNTAG 14–20 UHR GRANITZENTRUM

15.12. 16 UHR PFARRKIRCHE ST. VITUS

3.1. 18 UHR INNENSTADT

Perchtennacht

Weihnacht

Hauzenberger Lichterzauber

Bald geht sie los, die Vorweihnachtszeit – eine besondere Zeit voller Vorfreude und Besinnlichkeit. Die Hauzenberger Innenstadt wird demnächst darauf vorbereitet. Tannenbäume, festliche Dekoration und Lichter schweben herein und erwecken erste Weihnachtsvorfreuden. Die Weihnachtsbeleuchtung ndet wieder an seinen Platz und erhellt den Weg durch unsere Innenstadt. Und in diesem Jahr lockt schon wieder vor der Adventszeit der Hauzenberger Lichterzauber die Menschen in den Marktbereich.

ÖFFNUNGSZEITEN LICHTERZAUBER:

Freitag: 14:00 – 20:00 Uhr

Samstag: 14:00 – 22:00 Uhr

Sonntag: 13:00 – 20:00 Uhr

 Christkindlmarkt im gesamten Marktbereich

 Handmademarkt Kleinstadtliebe mit über 30 regionalen Ausstellern in der WeilnböckPassage, im gesamten Marktbereich und noch vielen weiteren im Kleinstadtliebe Concept Store

 Jahresausstellung der Freunde der Malerei im ehemaligen Kaufhaus NKD täglich von 13-17 Uhr (Marktstraße 8)

 Diverse Live-Acts, Feuershow, Feen, uvm.

 Kulinarische Highlights, wie 1/2-Meter-Würste, Rehragout, Burger, Pizza, Crêpes, uvm.

 Geöffnete Geschäfte am Sonntag, 24.11. von 13:00 – 17:00 Uhr

 Kinderprogramm:

 Christkindlbesuch begleitet von kleinen Engerln und Lichterzug zur gemeinsamen Erhellung der Innenstadt am LichterzauberSamstag um 15:00 Uhr Hinweis: Der Lichterzug startet um 15:00 Uhr am Caritas Seniorenheim St. Josef Hauzenberg.

 Du möchtest dem Christkind gerne etwas sagen? Vor der Weilnböck-Passage können ab sofort bis 11.12. die Wunschzettel an das Christkindl eingeworfen werden. Name und Adresse nicht vergessen, die Weihnachtsboten sorgen dann auch für eine zauberhafte Antwort!

 Erzähltheater mit Live-Cooking direkt im Anschluss an den Christkindlbesuch

 Malen und Basteln mit den Freunden der Malerei im Zuge der Jahresausstellung

ÖFFNUNGSZEITEN WEILNBÖCK:

Freitag: 14:00 – 19:00 Uhr

Samstag: 14:00 – 19:00 Uhr

Sonntag: 13:00 – 18:00 Uhr

PROGRAMM

Freitag, 22. November

14 – 17 Uhr Malen und Basteln mit den Freunden der Malerei (ehemaliges Kaufhaus NKD, Marktstr. 8)

16 Uhr Stadtkapelle Hauzenberg & offizielle Eröffnung durch 1. Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer (Bühne)

18 Uhr Knopf-Tasten-Blos-Musi (Bühne)

Samstag, 23. November

14 – 17 Uhr Malen und Basteln mit den Freunden der Malerei (ehemaliges Kaufhaus NKD , Marktstr. 8)

15 Uhr Engerleinzug und Lichterzug mit dem Christkindl durch die Innenstadt, anschließend Lesung der Weihnachtsgeschichte durch das Christkindl mit Begleitung durch den Kinderchor St. Vitus und einer Bläsergruppe der Trachtenkapelle D'Freudenseer (Bühne)

16 Uhr „Der dicke fette Pfannkuchen“ – Erzähltheater (Live Cooking) mit Laura-Lee Jacobi vom Kulturkreisel e.V. (Bühne)

17 – 18 Uhr Feen-WalkAct mit Avalon Feuerwelten (Marktbereich)

19 Uhr Weihnachtsfeuershow mit Avalon Feuerwelten (Bereich bei Marktbrunnen)

20 Uhr Panta Rhei (Bühne)

Sonntag, 24. November

14 – 17 Uhr Malen und Basteln mit den Freunden der Malerei (ehemaliges Kaufhaus NKD, Marktstr. 8)

14 Uhr Gospelchor New Spirit (Bühne)

15 – 16 Uhr Weihnachtliche Erzählkunst mit Märchenerzählerin Monika Sherwin (Foyer Rathaus) Einlass nur bis 15 Uhr!

16 Uhr „7 same targets“, Band der Kreismusikschule Passau (Bühne) 17:30 Uhr „Wuide Hunt“, Jugendgruppe der Knappenkapelle Kropfmühl (Bühne)

Lichterzauber -

Aktionen

Foto Dünnbier

 Selfie Box Knuffi: Mach dein Weihnachtsselfie in unserem Knuffi! Hol dir für 2 € dein 10 × 15 Foto. Die Einnahmen werden an die Lebenshilfe Hauzenberg gespendet!

 Weihnachtsshooting im Studio: Kein Aufnahmepreis, Bilder gleich zum Aussuchen und Mitnehmen, mit & ohne Termin

Kleinstadtliebe Concept Store Bei uns gibt es eine Mitmachrabattaktion. Was das heißt und wie die aussehen wird? Das werden wir noch früh genug auf unserer Instagram-Seite und der Hauzenberg-App bekannt geben.

Am Sonntag haben zusätzlich geöffnet

 Müller

 Kleinstadtliebe Concept Store

 Foto Dünnbier

 Bäckerei Pangerl

 H2 by Heppel

Hauzenberg im STERNEN-Glanz

 Schuh Sport Küspert

Plünderbaum

Ab Mitte November steht vor der Steintreppe des Rathauses auch wieder ein Plünderbaum in unserer Innenstadt. Plünderbaum deswegen, weil jeder dort gerne seinen Weihnachtsschmuck, der zu Hause nicht mehr benötigt wird, aufhängen kann. Gleichzeitig darf man den Baum plündern und sich das ein oder andere Teil wieder mitnehmen. Grundsätzlich darf man nehmen und geben, soviel man möchte, quasi der Bücherbaum für unseren Weihnachtsschmuck.

22. November – 14. Dezember Ganz im Zeichen der Sterne stehen die diesjährigen Weihnachtsaktionen von Hauzenberg aktiv. Unter dem Motto „STERNENglanz in Hauzenberg“ erwartet die Besucherinnen und Besucher ein funkelndes Programm, das die Vorfreude auf die Weihnachtszeit in der Stadt lebendig werden lässt.

Für die Erwachsenen gibt es die Aktion „STERNENglanz in Hauzenberg“. Vom 22. November bis 14. Dezember dürfen sich alle bei einem Einkauf in den teilnehmenden Fachgeschäften auf etwas ganz Besonderes freuen: auf einen Glücksstern, der gleichzeitig als Los dient.

Auch die jüngsten Besucherinnen und Besucher dürfen sich auf ein weihnachtliches Abenteuer freuen. Die lustige und allseits beliebte Schaufenstersuche in der Weihnachtszeit nach dem Maskottchen HAUZi geht in diesem Jahr in die dritte Runde –und verspricht wieder jede Menge Spaß! Unter dem Motto „Greif nach den Sternen“ sind die Kinder eingeladen, in der Zeit vom 1. bis 15. Dezember durch die Stadt zu ziehen und die Sterne zu finden, die HAUZi gesammelt hat. Wer alle Sterne entdeckt, kann sich auf kleine Überraschungen und unvergessliche Momente freuen.

In den Innenstadt-Geschäften werden rechtzeitig Informationsflyer zu beiden Aktionen ausgelegt, die alle wichtigen Details enthalten.

Parkaktion in der Vorweihnachtszeit

Im Innenstadt- und direkten Marktbereich stehen Ihnen an dem Wochenende des Lichterzaubers von 22.–24.11. und an den vier Adventswochenenden immer Freitag und Samstag ganztägig alle 600 sonst gebührenpflichtigen Parkplätze kostenlos zur Verfügung. Diese Aktion gilt lediglich für das Parken auf ausgewiesenen Parkflächen!

Bitte beachten: Zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes ist der Marktbereich für Fahrzeuge gesperrt.

Der Christkindlmarkt im Stoabruch

Die Granitweihnacht im Granitzentrum Bayerischer Wald in Hauzenberg zählt seit Jahren zu den schönsten und stimmungsvollsten Weihnachtsmärkten in Bayern und weit darüber hinaus.

Diesem Anspruch verpflichtet, strahlt die Granitweihnacht 2024 heller denn je. Im atemberaubenden Ambiente der eindrucksvollen Lichtkulisse des historischen Steinbruchs, stehen Kunsthandwerk aus der Dreiländerregion mit Vorführungen und Präsentation im Vordergrund. Weihnachtsklänge und der Duft vieler kulinarischer Spezialitäten, vom Apfelglühwein über Bratwurst bis zum Zelten aus der Ofenglut, liegen in der Luft und entführen uns in eine erlebnisreiche und romantische Vorweihnachtszeit.

Eine Vorweihnachtszeit, die auch für die Jüngsten, die Kinder, mit dem „Warten auf’s Christkind“ eine ganz besondere Zeit ist. Angebote und Kinderprogramm der Granitweihnacht lassen Kinderträume wahr und erlebbar werden. Da leuchten die Augen beim Besuch des Nikolaus oder staunen über die Kunststücke einer Zauberin. Kreativ und aktiv geht es in der Bastelwerkstatt zu, wo unter Anleitung selbstgemachte kleine Weihnachtsgeschenke entstehen. Die GRANIT weihnacht – auch eine Kinderweihnacht für die ganze Familie.

Träume und Phantasie umfangen uns in diesem Jahr schon am Zugang zum Weihnachtsmarkt. Die Außenfassade des Granitzentrums präsentiert sich als weihnachtliches Lebkuchenhaus und macht den Eintritt in die GRANIT weihnacht 2024 zum sehenswerten und unvergesslichen Erlebnis.

Öffnungszeiten

An allen vier Adventswochenenden, ab 28. November

Donnerstag bis Sonntag 14–20 Uhr

Eintrittspreise

(Immer inklusive Gratis-Parkplatz im Bürgerpark mit kostenlosem Shuttleverkehr zum Granitzentrum)

Einzeleintritt: € 5,— / Person

Kinder unter 14 Jahren haben freien Eintritt

Dauerticket: € 10,— / Person

gültig für beliebig viele Besuche / nicht übertragbar

Weitere Informationen – ständig aktualisiert: www.advent-im-woid.de und www.granitzentrum.bayern

Veranstaltungen November

Nachrichten aus dem Pfarrverband Hauzenberg

Freitag 08. November

Staffelberg bühne

Rosinas letzter Wille

19:30 Uhr | Gasthaus Höfler

Weitere Termine

Samstag, 09.11. | Freitag, 15.11.

Samstag, 16.11. | Freitag, 22.11.

Samstag, 23.11. | jeweils 19:30 Uhr

Sonntag, 17.11. | 14:30 Uhr

Kartenreservierung unter

Tel. 0151 50 78 09 54

Dienstag 12. November

f örderverein

g rund S chule h auzenberg

Jahreshauptversammlung

19:00 Uhr | Grundschule Hauzenberg

Freitag 15. November

S tadtbücherei hauzenberg

Vorlesestunde für Kinder

15:00 Uhr | Stadtbücherei

Lustige und interessante Geschichten für Kinder

f rauenbund h auzenberg

Kochvortrag

„In 20 Minuten auf dem Tisch“ 18:30 Uhr | Realschule, Schulküche

Anmeldung bis 08.11.2024 bei Gabriele Dirmeier

WhatsApp oder SMS 0170/3566312

Teilnehmerzahl begrenzt!

freunde der malerei

Ausstellung Vernissage

19:00 Uhr| Marktstr. 8, (ehmals NKD)

Ausstellungsdauer: 16.11.–01.12.2024

Öffnungszeiten: tägl. 13–17 Uhr

Sonntag 17. November

S tadt hauzenberg

Kasperltheater

„Kasperl feiert Weihnachten“

16:00 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle

Eintritt: 4,00 € pro Person

Kartenvorverkauf im Tourismusbüro (Tel.: 08586/3030)

Mit Sitzplatzreservierung!

Montag 18. November

f rauenbund h auzenberg

Adventsdekoration mit Tannenzapfen und Zweigen selbst basteln

18:00 Uhr | Pfarrsaal Hauzenberg

Anmeldung bis 11.11.2024 bei Kerstin Braun WhatsApp, SMS oder Anruf 0151/50404568

Dienstag 19. November

altenclub h auzenberg

Land und Landwirtschaft im Wandel der Zeit 14:00 Uhr | Pfarrheim

Donnerstag 21. November

f rauenbund Oberdiend O rf

Adventskranzbinden

14:00 Uhr | Pfarrheim Oberdiendorf und am Freitag 22. November

ab Freitag 22. November

S tadt hauzenberg

Lichterzauber

Ausführliche Infos Seite 14–15

Samstag 23. November

Kindergarten raSSreuth

Verkauf von Adventskränzen & Plätzchen

08–12:00 Uhr | Kaufland Hauzenberg

Sonntag 24. November

frauenbund OberdiendOrf Weihnachtsbasar

10:00 Uhr | Kirche Oberdiendorf Verkauf von Adventskränzen und Dekoartikel

ab Donnerstag 28. November

granitzentrum baYeriScher Wald Granitweihnacht Ausführliche Infos Seite 16–17

ab Freitag 29. November

SiedlergemeinSchaft germannSdOrf Christbaumverkauf

Freitag, 13–17 Uhr | Samstag, 09–17 Uhr

Ort: Vor Bäckerei Hagenbuchner Und an allen weiteren Adventswochenenden

Samstag 30. November

grundSchule hauzenberg

Verkauf von Adventskränzen & Plätzchen

08–15:00 Uhr | Segl-Baumarkt Hauzenberg

Samstag 07. Dezember

SiedlergemeinSchaft germannSdOrf Thalberger Heandltrommler

17:30 Uhr | Germannsdorf

Sonntag 08. Dezember

StadtKaPelle hauzenberg Adventskonzert

16:00 Uhr | Pfarrkirche Hauzenberg Besinnliche Stücke und Geschichten zur Einstimmung auf Weihnachten Eintritt frei

nikolaus 2024

niKOlauSgilde hauzenberg

Do. 05.12. | 16:00 Uhr

Traditioneller Nikolauseinzug Marktplatz • Hauzenberg

Dienstag

12. und 26. November altenclub hauzenberg

Handarbeit

14:00 Uhr | Pfarrsaal

Tanz mit – bleib fit

14:30 + 16:3o Uhr | Pfarrsaal

jeden Mittwoch

Stadt hauzenberg

Mittwochs-Wanderer

13:00 Uhr | Bürgerpark

Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg.

Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Infos unter Tel. 08586/3153

jeden Donnerstag

JOhanniSverein

Vereinsabend | 18:00 Uhr

07.11.2024 Zum Charly

14.11.2024 Landgasthof Gidibauer 21.11.2024 Brauliebe Hirz

28.11.2024 Intermezzo 05.12.2024 Kai's Bistro

jeden Freitag

Wanderfreunde hauzenberg

Freitagswanderung

14:00 Uhr | ab Bürgerpark

Anmeldung für Hausbesuche: Anmeldeformular unter www.nikolausgilde-hauzenberg.de oder im Fotogeschäft Dünnbier Anmeldung bis 03.12.2024

niKOlauSgilde

OberdiendOrf

Do. 05.12. | 16:00 Uhr

Traditioneller Nikolauseinzug Oberdiendorf

Anmeldung für Hausbesuche: Anmeldung unter www.nikolaus-oberdiendorf.de

niKOlauSverein germannSdOrf

Do. 05.12. | 16:00 Uhr

Traditioneller Nikolauseinzug Germannsdorf

z Kreu

sich im Morast wälzen (Wild) früherer Lanzenreiter Gebets-, Freudenruf ein Marder

aus einer weichen Masse formen fröhlich Teppichreiniger

Betttuch

Senkblei australischer Laufvogel

Bewohner eines Erdteils

vermuten

Gewürz-, Heilpflanze lat.: innen, inwendig

engl.amerik. Längenmaß

Fluss zur Donau

korrekt, einwandfrei Feuerkröte

Anrede und Titel in Großbritannien

Lösungswort

Vorsilbe: gegen (griech.)

Musik: Tongeschlecht

König von Sparta

norddeutsch für Ried, Schilf

Jurist zur Beurkundung

Ausdehnungsbegriff

Luftverdichter im Motor

Brühe, Abgekochtes

Bartschergerät

norwegischer Dichter (Henrik)

europ. KulturTV-Kanal

landwirtschafliches Gerät

Abk. für Landeskriminalamt

Hohn, Verachtung

Teil des Essservices weit weg gelegene Gegend

enge Straße

Vertrauensmissbrauch stehendes Binnengewässer

aufsteigender Luftstrom

Verpackungsgewicht

franz. Stadt in der Normandie Lastenheber

Sorte, Gattung

englisches Bier

Busch

feuchter Wiesengrund

mäßig warm

Nachlassempfänger

wagemutig, beherzt

Dreifingerfaultier

eine Zahl 1 5 3 7 2 6 4 8 9 10 11 1 5 3

das Paradies

Anpflanzung

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Telefon 0 85 86/22 22 e-Mail: az@autohaus-amsl.de www.autohaus-amsl.de

Auflösung aus 229/10.2024

Kreuzworträtsel: LEHRZEIT

Sudoku: 315 295 227

Den Sonntagsbrunch für 2 Personen hat Frau Nathalie Beisel gewonnen. Wir wünschen einen genußvollen Sonntagvormittag bei Kai's.

Gewinn ung

1 6 3 9 2 5 9 9 8 1 5 3 4 3 8 3 7 1 5 1 7 4 3 8 3 5 6 4 3 2 9 4 5 3

Alle Jahre wieder ... verlosen wir unter allen richtigen Einsendungen zwei wunderschöne Weihnachtsbäume aus der Pflanzung von Egon Gerstmeir. Mit Köpfchen und Glück können Sie einen davon zu sich nach Hause holen.

Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Sonntag, 17.11.2024, mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einsend

KLIMANEUTRALE CHRISTBÄUME

VOM SETZLING BIS ZUM FERTIGEN BAUM – GEWACHSEN IN HAUZENBERG

Keine Energieverschwendung für lange Transportwege und monatelanger Kühlung

Bäume frisch für Sie gefällt keine Import- oder Containerware

Auch große Bäume über 4 m und mehr verfügbar

Sehr große Auswahl Stressfrei reservieren ab November

Bitte bringen Sie festes Schuhwerk oder Stiefel mit! BITTE BEACHTEN: Bei sehr schlechter Witterung, z. B. Schneefall kürzere Reservierungs-Frist!

Reservieren Sie Ihren Wunschbaum vom 02.11. – 30.11.2024

Holen Sie sich Ihr Namensetikett und Ihre Reservierungskarte im Büro in Danglmühle 3 ab. Hof-Verkauf ab Donnerstag, 28. Nov. 2024

Basteln mit Maxi & Bärtl

Adventskalender selbstgemacht

Bastle Dir Deinen eigenen Maxi & Bärtl Adventskalender. Es ist ganz einfach und mit ein bisschen Hilfe Deiner Eltern klappt‘s sicher ganz schnell. Und wenn Du dann jeden Tag ein Türchen öffnest, vergeht die Zeit bis Weihnachten wie im Flug.

Nach Motiven von Albert Lehner

IN DREI SCHRITTEN IST DEIN ADVENTSKALENDER FERTIG

DU BENÖTIGST:

· Farbdrucker

· Schneidemesser (Cutter)

· Schneidematte oder dicken Karton als Schneideunterlage

· Lineal

· Klebsto

Mit dem QR-Code unten kannst Du Dir die beiden Seiten des Kalenders von unserer Internetseite herunterladen und ausdrucken. Beim Ausdrucken die Seite nicht einpassen sondern in Originalgröße drucken. Wenn möglich etwas dickeres Druckerpapier verwenden.

www.ui-hauzenberg.de/download

Die Kästchen auf der Titelseite entlang der weißen Linien mit dem Cuttermesser anritzen. Dazu die Schneideunterlage oder einen dickeren Karton als Unterlage nehmen und das Lineal als Schneidehilfe verwenden. Wenn Du Dir da nicht sicher bist, frag einfach Deine Eltern, dass sie Dir dabei helfen.

Auf der Innenseite alle weißen Flächen und Stege mit Klebstoff bestreichen und dann die Titelseite passgenau daraufkleben. Fertig ist Dein Adventskalender.

Tipp:

Um den Kalender noch etwas stabiler machen, kannst Du ihn noch auf einen dickeren Karton aufkleben.

UNSER WEIHNACHTS-GESCHENKTIPP:

Memo rix

Maxi und Bärtl, die Helden unserer Kinderseite, als kreatives Familien-Memospiel! Begleitet die beiden auf ihren Abenteuern und sucht die passenden Bildpaare, oder sammelt die Karten nach ihren Farben und bildet Quartette. Vier verschiedene Spielvarianten sind möglich. Das aufwändig gestaltete und hochwertig verarbeitete Spiel enthält 72 Kärtchen (36 Bildpaare in 18 Quartettfarben) mit Motiven aus den Geschichten der letzten Jahre sowie eine ausführliche Spielanleitung.

Das Spiel können Sie für 12,50 € im Tourismusbüro erwerben oder direkt beim Verlag unter kontakt@ui-hauzenberg.de bestellen.

Bei Versand fallen Portokosten in Höhe von 4,50 € an.

Wand Kalender 2025

mit herrlichen Impressionen von unserer Heimat

Der Wandkalender von unserem ui-Fotografen Daniel Anetzberger ist auch für das nächste Jahr 2025 wieder erhältlich! Mit 12 einzigartigen Natur- und Drohnenaufnahmen aus Hauzenberg und der näheren Umgebung ist er ein stimmungsvoller Zeitbegleiter durch unsere heimatlichen Landschaften im Jahresablauf – ein wunderbares Geschenk und Blickfang an jeder Wand.

Die Kalender sind bis spätestens 24. November 2024 vorzubestellen!

Anschließend werden alle Kalender gesammelt bestellt und bis spätestens Mitte Dezember zu Ihnen nach Hause gebracht. Ein paar Exemplare sind darüber hinaus in der Stadtbücherei und im Tourismusbüro des Rathauses in Hauzenberg und im Granitzentrum Hauzenberg erhältlich, aber nur solange der Vorrat reicht. Bei Bedarf wäre auch direkter Versand möglich (+ 6 Euro Versandkosten).

Größe: DIN A3 | Preis: 20 Euro

Wenn Sie einen Kalender erwerben möchten, melden Sie sich bei Daniel Anetzberger unter der Telefonnummer 0 85 86 - 9 79 17 68 bzw. 0 162 - 2 61 24 39 oder schreiben Sie eine kurze Mail mit Ihrem Namen und Anschrift an daniel.anetzberger@googlemail.com.

DasAmtsblatt

der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg

Jahrgang 51.10 05. November 2024

124 Standesamt

Amtliche Bekanntmachungen

125 Änderung des Bebauungsplanes „Sauweiher“ mit Deckblatt Nr. 11

125 Änderung des Bebauungsplanes „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3

126 Steuerhebesätze der Stadt Hauzenberg (Hebesatzsatzung) vom 07.10.2024

126 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

128 Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die Erhebung einer Strassenreinigungsgebühr (GS-SRS)

129 Satzung Über die Strassenreinigung (Strassenreinigungssatzung – SRS) vom 07.10.2024

130 Verordnung über Parkgebühren in der Stadt Hauzenberg (Parkgebührenverordnung) vom 07.10.2024

131 Wichtige Hinweise zum Winterdienst

Informationen aus dem Sitzungsdienst

132 Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung vom 25.09.2024

132 Stadtrat, Sitzung vom 07.10.2024

133 Bauausschuss, Sitzung vom 15.10.2024

134 Schulverband, Sitzung vom 15.10.2024

134 Antragsfristen für Sitzungen

Informationen

134 Krieger- und Soldatenkameradschaft Hauzenberg

135 Fördermöglichkeit von Kleinprojekten über die ILE Abteiland

135 Kindergarten Fürsetzing: Wichtiger Hinweis!

135 Kasperltheater, Bayerischen Puppenbühne

135 vhs Hauzenberg – Kurse November

136 Adressen & Öffnungszeiten

Geburten

30.08.2024

Mehmet Veysi Seltan

Derya Seltan und Mustafa Seltan

Hopfgartenweg 27 A, Hauzenberg

14.10.2024

Antonia Wagner

Andrea und Simon Wagner

04.09.2024

Mia Ritzer

Carina Zieringer und Thomas Ritzer

Tiessenhäusl 65, Hauzenberg

25.09.2024

Anton Klaus Kinateder

Sabine und Johannes Kinateder Hunaberg 2, Hauzenberg

03.10.2024

Franziska Ilonka Michel

Alexandra und Leonhard Michel Eckmühle 1, Hauzenberg

bund fürs leben

Petzenbergstraße 11, Hauzenberg 20.09.2024

Teresa Woller und Mario Veit

Lindbüchl 6, Hauzenberg

10.10.2024

Nadine Altendorfer und Michael Zillner Im Tränental 38, Hauzenberg

21.09.2024

Johanna Starkl und Felix Schäffner

Hinterfeld 12, Hauzenberg

12.10.2024

Lena Heindl und Fabian Hoffmann Tiessenhäusl 52 A, Hauzenberg

21.09.2024

Tanja Geyer und Dominik Bernecker

Steinweg 3, Hauzenberg

24.10.2024

Christine Wiltschko und Michael Schäfer Böhmerwaldstraße 37, Hauzenberg wir trauern

01.09.2024

Alois Falkner

Wehrberg 7, Hauzenberg 85 Jahren

25.09.2024

Maria Schramm

Kusserstraße 14, Hauzenberg 86 Jahre

19.10.2024

Franziska Kronawitter

Hintertiessen 67, Hauzenberg 86 Jahre

18.09.2024

Georg Raab Im Tal 8, Hauzenberg 84 Jahre

29.09.2024

Rosa Wittmann

Kusserstraße 14, Hauzenberg 73 Jahre

23.09.2024

Franz Anetzberger Eitzingerreut 16, Hauzenberg 90 Jahre

07.10.2024

Albert Keck

Südhang 2, Hauzenberg 91 Jahre

21.09.2024

Magdalena Kneidinger und Daniel Koch

Steigerweg 21, Hauzenberg

24.09.2024

Johann Eder Unterfeldweg 3, Hauzenberg 68 Jahre

11.10.2024

Maria Reischl Windpassing 4, Hauzenberg 87 Jahre

h I nwe I s

Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586-3062.

Änderung des Be B auungsplanes „ s auwe I her“ m I t d eck B latt n r. 11; hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 06.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Sauweiher“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 11. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht. Aufgrund kurzfristiger Planungsänderungen ist die Öffentlichkeit nochmals nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Unmittelbar betroffen ist eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 460 Ge -

markung Hauzenberg an Bayerwaldstraße/Böhmerwaldstraße. Der bestehende Bebauungsplan soll für den Neubau eines Kindergartens St. Josef in Hauzenberg geändert werden.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des November-Amtsblattes in der Zeit bis 06.12.2024. Der Entwurf des Bebauungsplanes kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 15.10.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des Be B auungsplanes „Brandl r assreuth“ m I t d eck B latt n r. 3; hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 07.10.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Brandl Raßreuth zu ändern. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

Geltungsbereich:

Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke Flur-Nrn. 196/1 sowie 200, jeweils Gemarkung Raßreuth. Der nachfolgende Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Änderungsbereiches kann im Rathaus der Stadt Hauzenberg Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Zimmer 1.12, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtskräftiger Bebauungsplan: (ohne Maßstab)

Herauszunehmendes Gebiet: (ohne Maßstab)

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Beabsichtigt ist für die Grundstücke Flurnummern 196/1 sowie 200, jeweils Gemarkung Raßreuth, die Herausnahme aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“.

Stadt Hauzenberg, 22.10.2024

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

steuerhe B es Ä tze der s tadt h auzen B erg ( h e B esatzsatzung) vom 07.10.2024

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128) erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung: § 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v. H. b) für die Grundstücke (B) 180 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Stadt Hauzenberg, 07.10.2024

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

s atzung ü B er a ufwendungs- und k ostenersatz für eI ns Ä tze und andere l e I stungen geme I ndl I cher f euerwehren vom 07.10.2024

Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende s atzung

§ 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

1. Die Stadt Hauzenberg erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren, insbesondere für

1. Einsätze

2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs.2 Satz 1 BayFwG)

3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen

Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben. Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr.

2. Die Stadt Hauzenberg erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):

1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,

Für Sie vor Or t in Hauzenberg - Am Rat haus 7

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Anliegen – individuell, flexibel und zukunftsorientiert. Nutzen Sie die Beratungs- und Servicezeiten der Sparkasse in Hauzenberg.

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Weil‘s um mehr als Geld geht.

2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch,

Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.

3. Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.

4. Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistung nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.

§ 2 Schuldner

1. Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.

2. Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.

3. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Fälligkeit

Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig.

§4 Inkrafttreten

1. Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

2. Mit Ablauf des 31.12.2024 tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 11.11.2020 außer Kraft.

Stadt Hauzenberg, 07.10.2024

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.

1. Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für bei einer Nutzungsdauer von bei einer durchschnittlichen jährlichen kalkulierten Fahrleistung pro Fahrzeug und einer Eigenbeteiligung der Stadt von 10 %

einen Mannschaftstransportwagen MTW 15 Jahren

ein Mehrzweckfahrzeug MZF 15 Jahren

ein Tragkraftpritzenfahrzeug TSF-W (mit TS PFPN 10-1000) 20 Jahren

ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF 25 Jahren 4,67 Euro

ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 25 Jahren 6,93 Euro

ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr 25 Jahren 8,49 Euro

einen Rüstwagen RW (RW-2) 25 Jahre 15,93 Euro

eine Drehleiter DLA (K) 23/12 25 Jahren 28,72 Euro

einen Gerätewagen Logistik GW-L1 25 Jahren 5,76 Euro

2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

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Die Ausrückestundenkosten betragen –berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je Stunde für

einen Mannschaftstransportwagen MTW

ein Mehrzweckfahrzeug MZF

Bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Stadt von 10 %

Euro

Euro

ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (mit TS PFPN 10-1000) 91,08 Euro

ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) 136,82 Euro

ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 132,33 Euro

ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24 Tr) 158,06 Euro

einen Rüstwagen RW (RW-2) 190,40 Euro

eine Drehleiter DLA (K) 23/12 365,06 Euro

einen Gerätewagen Logistik GW-L1 51,03 Euro

3. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayerischer Gemeinden): 28,00 € (Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)

3.2 Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG wird je Stunde Wachdienst für einen eh-

Bestellhotline 08586/1260

renamtlichen Feuerwehrdienstleistenden der in der jeweils gültigen Fassung des § 11 Abs. 5 AVBayFwG enthaltene Stundensatz erhoben.

Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

satzung zur 2. Änderung der satzung für dIe erheBung eIner strassenreInIgungsgeBühr (gs-srs) vom 07.10.2024

Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr:

§ 1

Die Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr vom 11.11.2020 wird wie folgt geändert:

1. § 4 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühren betragen je Meter Straßenfrontlänge jährlich in der

Reinigungsklasse I 0,24 EUR Reinigungsklasse II 0,69 EUR Reinigungsklasse III 0,94 EUR Reinigungsklasse IV - nicht belegtReinigungsklasse V 2,53 EUR Reinigungsklasse VI 4,23 EUR

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Stadt Hauzenberg, den 07.10.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

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s atzung üB er d I e

s trassenre I n I gung (strassenre I n I gungssatzung – srs )

vom 07.10.2024

Aufgrund des Art. 23, 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Hauzenberg folgende

s atzung

§ 1 Aufgaben

1. Die Gemeinde betreibt eine Straßenreinigungsanstalt als öffentliche Einrichtung. Die Anstalt hat die Aufgabe, öffentliche Verkehrsflächen zu reinigen.

2. Im Anschlussgebiet nimmt die Straßenreinigungsanstalt die Reinigung für die nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Verordnung) Verpflichtungen wahr (§ 12 Abs. 2 der Verordnung). Ist nichts anderes bestimmt, wird nur die Fahrbahnreinigung übernommen.

§ 2 Anschlussgebiet

1. Das Anschlussgebiet umfasst die im Straßenverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Auf die Aufnahme eines Grundstücks in das Straßenverzeichnis besteht kein Anspruch.

2. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung und legt das Reinigungsbedürfnis und den Umfang der Reinigung fest.

§ 3 Recht und Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung

Die nach § 4 der Verordnung Reinigungspflichtigen sind für die im Anschlussgebiet liegenden Straßen zum Anschluss und zur Benutzung der gemeindlichen Straßenreinigungsanstalt berechtigt und verpflichtet.

§ 4 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

1. Von der Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung wird auf Antrag befreit, wenn der Anschluss und die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar sind. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen.

2. Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

§ 5 In-Kraft-Treten

1. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2017 außer Kraft.

Anlage: Straßenverzeichnis

Hauzenberg, den 07.10.2024 Gudrun Donaubauer, 1.Bürgermeisterin

Anlage zu § 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hauzenberg

Reinigungsklasse I:

Bei folgenden Straßen, Wegen und Plätzen wird bei Bedarf der im Straßenraum anfallende Schnee 1 x jährlich abgefahren: Am Kalvarienberg

Böhmerwaldstraße

Döbling

Fliederstraße

Heckenweg

Rachelweg

Schachet

Weiherfeldstraße (ab Hs.Nr. 5)

Weiherweg

Ziegelweg

Reinigungsklasse II:

Bei folgenden Straßen, Wegen und Plätzen wird, soweit es die Witterung zulässt, in der Regel 14-tägig maschinell gereinigt:

Ahndlweg

Am Hang

Bahnhofstraße

Bayerwaldstraße bis Hs.Nr. 48 (ohne Hs.Nr.26 -28a)

Bergstraße

Bräugasse ab F.-Weid.-Str. bis Abzw. Nußbaumweg

Brückenstraße bis einschl. Busbucht Abzw. Mühlstraße

Brünststraße

Büchlberger Straße bis Werksteinhalle (ohne Hs.Nr. 22 und 24)

Carossaweg

Danglmühle bis einschl. Hs.Nr. 15

Implantologie

Kinderzahnheilkunde

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Duschlbergstraße bis Hs.Nr. 19

Eckmühlstraße bis Abzw. Eckhofstraße u. Parkplatz

Egerstraße

Edwiese

Färberstraße

Flachsweg

Florianstraße

Freudenseestraße bis Abzw.

Bayerwaldstraße

Fritz-Weidinger-Straße

Hans-Günther-Straße

Hafnerstraße

Hochreutweg

Hopfgartenweg bis Hs.Nr. 21b

Abzw. In der Leiten Im Mitterfeld

Im Tal bis einschl. Hs.Nr. 9

Im Tränental bis Abzw. Im Tal

(außer Teilstück Am Rathaus bis Pfarrstraße)

In der Leiten bis einschl. Hs.Nr. 22

Industriestraße

Juliane-Ruck-Straße

Mühlstraße bis Abzw. Steinweg

Nußbaumweg

Passauer Straße bis Zankl-Bruch

Pointweg

Posthalterweg (ab Pflasterfläche bis Fritz-Weidinger-Straße)

Poststraße

Ringstraße

Schröckstraße

Schröck ab Hs.Nr. 1 bis Abzw. Edwiese

Stadionstraße bis Hs.Nr. 8

Steinmetzstraße

Steinwall

Steinweg

Sudetenstraße

Toni-Pötzl-Straße

Vitusstraße

Waldkirchener Straße bis einschl. Hs.Nr. 11 u.14

Wastlmühlstraße

Wastlweg

Watzlikweg

Reinigungsklasse III:

Bei folgenden Straßen, Wegen und Plätzen wird, soweit es die Witterung zulässt, in der Regel 14-tägig maschinell gereinigt. Zusätzlich wird bei Bedarf der im Straßenraum anfallende Schnee 1 x

jährlich abgefahren:

Eckhofstraße (ohne Hs.Nr. 34)

Hammerschmiedstraße bis Hs.Nr. 14

Kreuzwiese

Kusserstraße von Hs.Nr. 2 bis Freudenseestraße

Markusstraße

Pfarrstraße

Pufferholzweg

Sannerwies

Schulsteig

Sonneneck

Staffelstraße

Zeppelinstraße

Reinigungsklasse IV: nicht belegt

Reinigungsklasse V:

Bei folgenden Straßen, Wegen und Plätzen wird, soweit es die Witterung zulässt, in der Regel 1 x wöchentlich per Hand gereinigt:

Eichendorffweg

Im Tränental bis Abzw. Im Tal (Teilstück Am Rathaus bis Pfarrstraße)

Matheisweg

Posthalterweg (vom Marktplatz bis Ende Pflasterfläche)

Reinigungsklasse VI:

Bei folgenden Straßen, Wegen und Plätzen wird, soweit es die Witterung zulässt, im Sommer in der Regel 3 x wöchentlich, im Winter 1 x wöchentlich per Hand gereinigt. Zusätzlich wird bei Bedarf der im Straßenraum anfallende Schnee 1 x jährlich abgefahren:

Am Rathaus

Kusserstraße bis Hs.Nr. 2 (Pflasterfläche)

Marktplatz

Marktstraße

Schulstraße

v erordnung ü B er parkge B ühren I n der s tadt h auzen B erg ( p arkge B ührenverordnung) vom 07.10.2024

Die Stadt Hauzenberg erlässt als örtliche Straßenverkehrsbehörde aufgrund von § 6 a Abs.

6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S 310, 919), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen vom 08.06.2015 (BGBl. I S. 904) in Verbindung mit § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16.06.2015 (GVBl. 2015, S. 184) folgende Verordnung:

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Gebührenverordnung gilt für sämtliche gebührenpflichtigen Parkräume im Stadtgebiet Hauzenberg.

2. Die Vorschriften über Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bleiben unberührt.

§ 2 Höhe der Parkgebühren

1. Die Parkgebühr für die in § 1 Abs. 1 genannten Parkräume beträgt 0,60 € je ganze Stunde. Die Mindestgebühr beträgt 0,05 €.

2. Die Monatsgebühr im Parkhaus beträgt 35 €, im Badweg/Hafnerstraße, in der Kusserstraße und in der Juliane-Ruck-Straße 25 €.

3. In den Gebühren ist die jeweils geltende Umsatzsteuer enthalten, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 3 Zeitlicher Geltungsbereich

Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Am Samstag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen sind 30 Minuten gebührenfrei mittels Parkschein („Semmeltaste“).

§ 4 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist, wer innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches nach § 3 dieser Verordnung ein Fahrzeug auf ei-

nem Parkraum gemäß § 1 dieser Verordnung parkt bzw. nach § 2 Abs. 2 anmietet.

§ 5 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

Die Parkgebührenschuld entsteht mit dem Parken des Kraftfahrzeuges im Bereich eines gebührenpflichtigen Parkplatzes gemäß § 1 dieser Verordnung. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt fällig.

§ 6 Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenverordnung vom 09.11.2022 außer Kraft.

Stadt Hauzenberg, den 07.10.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

wI cht I ge hI nwe I se zum wI nterd I enst Räum- und Streupflicht auf Gehwegen

In Vollzug der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Hauzenberg vom 08.11.2000 möchten wir die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen Angrenzer bzw. Hinterlieger sind, auf die Räum- und Streupflicht während der Wintermonate hinweisen. Demnach haben diese Grundstückseigentümer die Gehbahnen auf eigene Kosten zu räumen und zu streuen. Insbesondere sind an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr die Gehbahnen soweit wie möglich von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet

oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Um bei Unfällen, die besonders im Winter immer wieder passieren, eine Haftung für die Grundstückseigentümer auszuschließen, bitten wir um besondere Beachtung dieser Verordnung.

Schneeablagerung auf Verkehrsflächen

Auf Verkehrsflächen darf auch kein Schnee aus Hauszufahrten oder aus den Gärten der Anwesen gelagert werden. Dies kann einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen.

Zuschneiden von Hecken, Stauden und Bäumen

Nicht ausreichend zugeschnittene Hecken, Stauden und Bäume hängen in den Wintermonaten durch Schneelast in den Verkehrsraum an Straßen aber auch auf Gehwegen. Dadurch ist die Nutzung dieser Flächen eingeschränkt und kann zu Beschädigung an Fahrzeugen aber auch zu Unfällen durch Ausweichen führen.

Bitte überprüfen Sie Ihre Bepflanzungen und schneiden Sie diese als Verantwortliche für das Grundstück rechtzeitig und ausreichend zurück. Bei Schäden haftet der Grundstückseigentümer bzw. der Verantwortliche für das Grundstück.

Parken auf Verkehrsflächen

Parkende Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb gekennzeichneter Parkplätze behindern in der Regel den Winterdienst. Auf engeren Straßen kann dies sogar dazu führen, dass dieser Straßenzug oder Teile hiervon nicht rechtzeitig und ausreichend geräumt und gestreut werden können.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass vor allem auf öffentlichen Wendeplatten grundsätzlich nicht geparkt werden darf, auch wenn keine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. In den Wintermonaten wird besonders auf

diese Regelung geachtet, die Polizei wird dies gegebenenfalls auch ahnden.

Schnee auf Dächern, Photovoltaikanlagen

Von Hausdächern abrutschender Schnee kann Leben, Gesundheit und Vermögen der Hausbesitzer selber aber auch der Nachbarn gefährden. Besonders groß ist aber die Gefahr, wenn Schnee von Hausdächern auf öffentliche Verkehrsflächen zum Teil aus großen Höhen abrutscht. Schnell kann es hier neben Sachschäden zu lebensgefährlichen Verletzungen der Verkehrsteilnehmer insbesondere der Fußgänger führen.

Der Hausbesitzer ist alleine verantwortlich dafür, dass von seinem Gebäude keine Gefahren ausgehen. Er hat insoweit auch alle Vorkehrungen zu treffen, um Gefahren zu vermeiden, insbesondere entsprechende Vorrichtungen auf dem Dach anzubringen, dass Schnee nicht unkontrolliert abrutscht.

Besondere Gefahren gehen hier auch von Photovoltaikanlagen ohne besondere Schneefangeinrichtungen aus. Vorhandene Schneefangeinrichtungen erweisen sich oft als nicht geeignet, da sie zu niedrig sind. Teilweise reichen Photovoltaikanlagen auch bis zur Dachrinne, so dass eine Schneefangeinrichtung kaum mehr angebracht werden kann. Dies entlässt einen Hausbesitzer aber nicht aus seiner Haftung.

Diese Rechtslage und damit die Haftung des Hausbesitzers wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt und so bestätigt.

Die Stadt wird alles Notwendige dazu beitragen, dass die Verkehrsflächen ausreichend geräumt und gestreut werden, soweit nicht die Anlieger hierzu verpflichtet sind. Weiterhin bitten wir um Verständnis, dass darüber hinaus verkehrswichtige Straßen und Schulbusstrecken im Winterdienst Vorrang haben. Die Stadt wünscht allen Verkehrsteilnehmern einen unfallfreien Winter.

e nde der a mtl I chen Bekanntmachungen

informationen aus dem sitzun G sdienst

h aupt- und fI nanzausschuss, sI tzung vom 25.09.2024

Zuschuss für den Fischereiverein Hauzenberg e.V. – Fischerei und Kulinarik im Abteiland – einstimmig beschlossen

Der Fischereiverein Hauzenberg e.V. beabsichtigt den Erwerb der ehemaligen Gaststätte Fischerstüberl inmitten des "Gewässerverbundes Furtweiher" mit dem Ziel der Nutzung als Veranstaltungszentrum für Fortbildungsmaßnahmen, Vereinszusammenkünfte sowie kulinarische Seminare mit dem Inhalt der Nutzung von aquatischen Lebensmittel. Über eine zentrale Vereinsstätte verfügt der Fischereiverein Hauzenberg e.V. aktuell nicht. Der Verein würde das Gebäude zum Zentrum für Fischerei und Kulinarik im Abteiland für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Menschen mit Behinderung familiengerecht umbauen. Eine ausführliche Projektbeschreibung liegt vor. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 416.500 €. Finanziert werden soll dies über eine Zuwendung von LEADER (max. 200.000 €), Eigenmittel des Fischereivereins Hauzenberg e.V. und eine Zuwendung der Stadt Hauzenberg. Das Projekt wird seitens der Stadt Hauzenberg grundsätzlich positiv gesehen. Es wurde beschlossen, das Projekt „Fischerei und Kulinarik im Abteiland“ des Fischereivereins Hauzenberg e.V. mit 10 % der förderfähigen Kosten zu bezuschussen, voraussichtlich mit ca. 41.650 €.

s tadtrat, sI tzung vom 07.10.2024

Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Hauzenberg (Hebesatzsatzung)

Um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten und die seitens Bund und Länder

gewünschte „Aufkommensneutralität“ zu gewährleisten müssen die Hebesätze der Grundsteuer zum 01.01.2025 angepasst werden. Da bei den zuständigen Finanzämtern noch rund 15–20 % der Grundstücke (Daten der Grundstückseigentümer) fehlen und erst im laufenden Jahr 2025 die meisten richtigen Messbeträge von den Finanzämtern vorliegen, könnte folglich eine Neubewertung der Hebesätze auch für das Jahr 2026 notwendig sein, ggf. auch für die Folgejahre.

Folgende Hebesätze einschließlich Erlass der entsprechenden Hebesatzsatzung (19:0) wurden zum 01.01.2025 beschlossen:

Grundsteuer A 320 v. H. (bisher 340 v. H.) (Abstimmung 19:0)

Grundsteuer B 180 v. H. (bisher 325 v. H.) (Abstimmung 17:2)

Änderung des Bebauungsplanes Brandl Raßreuth; Änderungsbeschluss – einstimmig beschlossen Der Antragsteller beabsichtigt für die FlNrn. 196/1 sowie 200, jeweils Gemarkung Raßreuth, die Herausnahme aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“, da er eine Nachverdichtung mittels einer weiteren Wohneinheit plant. Dies wäre entsprechend aktuellem Bebauungsplan nicht möglich, da es sich hier um ein Sondergebiet für Erholung handelt. Nach Abschluss des Verfahrens wäre eine Erweiterung bis zu max. zwei Wohneinheiten als Außenbereichsvorhaben möglich. Die Änderung des Bebauungsplanes mit Deckblatt Nr. 3 wurde beschlossen.

Breitbandausbau – Verkauf kommunaler Infrastruktur im Bereich „Sauweiher“ – Abstimmung 13:6 Die Telekom Deutschland GmbH baut derzeit in Hauzenberg eigenwirtschaftlich aus. Im Frühjahr 2025 ist der Ausbau im Stadtgebiet geplant. Für die Bereiche Arberweg, Rachelweg und Böhmerwaldstraße hat die Telekom Interesse am Kauf der entsprechenden Infrastruktur (Leerrohre, Hausanschlüsse usw.) bekundet. Die be -

troffene Infrastruktur wurde daraufhin öffentlich, mit 2-wöchiger Rückmeldefrist, zum Verkauf angeboten. Lediglich die Telekom hat daraufhin Kaufinteresse angemeldet. Der Verkauf an die Telekom Deutschland GmbH, Nürnberg, zum Preis von 78.312,14 € der Infrastruktur in den Straßenzügen Arberweg, Rachelweg und Böhmerwaldstraße wurde beschlossen.

Ganztagsbetreuung Grundschule Hauzenberg, Errichtung einer Mensa; Durchführungsbeschluss –einstimmig beschlossen

Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (Ganztagsförderungsgesetz) für Kinder im Grundschulalter ab 01. August 2026 gerecht zu werden, ist der Bau einer Mensa notwendig. Um in die Planung einsteigen zu können bedarf es eines Durchführungsbeschlusses. Die Errichtung einer Mensa für die Grundschule Hauzenberg wurde beschlossen.

Sanierung Wastlmühlstraße; Vergabe Ausgleichsbepflanzungen –einstimmig beschlossen

Aufgrund der Verbreiterung der Straße und der damit verbundenen Rodungsarbeiten sind Ausgleichsbepflanzungen erforderlich. Die Pflanzarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte an die Fa. Majuntke GmbH, Deggendorf, zu einer Angebotssumme von 46.123,54 €.

Straßensanierung nach „Sturm Kolle“ 2024, Abs. II, Teil 4; Nachträge – einstimmig beschlossen

Derzeit werden die Vorbereitungsarbeiten von Staffenöd bis Hofacker durchgeführt. In diesem Teilabschnitt sollte die bestehende Asphaltschicht um 10 cm abgefräst werden. Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten wurde festgestellt, dass das Fräsverfahren auf Grund unterschiedlicher Einbaustärken des Asphaltbelags nicht möglich ist. Der bestehende Asphaltbelag ist in Schollen auszubauen und anschließend ist die Feinplanung neu zu erstellen. Des Weiteren sind zu -

sätzliche Arbeiten, Rasengittersteine im Bankettbereich und eine zusätzliche Regenwasserableitung mit Einlaufschacht, notwendig. Zwei Nachtragsangebote wurden deshalb eingereicht. Die Nachträge NA1 mit 94.746,51 € und NA2 20.981,79 € wurden zu einer Angebotssumme von insgesamt 115.728,30 € an die Fa. Karl Bachl GmbH vergeben.

Erneuerung des Kernweges Kollersberg-Neuhäusl; Durchführung –einstimmig beschlossen

Nachdem aktuell wieder ein Bewerbungsverfahren über ELER (Förderprogramm) läuft, soll die Maßnahme „Erneuerung des Kernweges zwischen Kollersberg und Neuhäusl“ wieder in Angriff genommen werden. Notwendige Planungen inkl. Kostenschätzungen wurden bereits vom Verband für Ländliche Entwicklung (VLE) erbracht. Dies erfolgte im Rahmen des Konzeptes der ILE Abteiland zur Entwicklung eines leistungsfähigen ländlichen Kernwegenetzes. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist die Verfügbarkeit von Fördermitteln des Amts für Ländliche Entwicklung (ALE) aus dem Förderprogramm ELER. Die Umsetzung der Maßnahme unter Voraussetzung der Verfügbarkeit von Fördermitteln wurde beschlossen.

Neufestsetzung des Aufwendungsund Kostenersatzes für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren und Satzungsänderung – einstimmig beschlossen Die Stadt Hauzenberg rechnet Feuerwehreinsätze nach der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren ab. Die Sätze sind in einem Vierjahreszeitraum neu zu berechnen und zu kalkulieren. Die von der Verwaltung vorgelegten Verrechnungssätze sowie Personalkosten für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende wurden beschlossen und sind zum 01.01.2025 gültig. Die geänderte Satzung wurde beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren und Satzungsänderung – einstimmig beschlossen.

Die Stadt Hauzenberg hat bei den Straßenreinigungsgebühren einen 4-jährigen Kalkulationszeitraum. Nachdem die letzte Anpassung zum 01.01.2021 erfolgte, wurde eine Neukalkulation erstellt. Die Seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Straßenreinigungsgebühren wurden beschlossen und sind ab 01.01.2025 gültig. Die geänderten Satzungen, Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (GS-SRS) sowie Straßenreinigung (SRS) wurden beschlossen und treten zum 01.01.2025 in Kraft.

Anpassung der Parkgebühren für Dauerparker und Änderung der Parkgebührenverordnung –einstimmig beschlossen Die Parkgebühren für Dauerparker wurden zuletzt im Jahr 2010 geändert. Eine Gebührenanpassung war daher notwendig. Das Interesse an Dauerparkplätzen ist sehr groß, für das Parkhaus und die Parkplätze an der Juliane-Ruck-Straße gibt es bereits eine Warteliste.

Die Einnahmen am Parkhaus (umsatzsteuerpflichtig mit einer aktuellen Gebühr von 25 € brutto / 21,01 € netto) betrugen 2023 etwa 25.300 € netto. Bei den vermieteten Parkplätzen wurden Einnahmen in Höhe von rund 7.600 € brutto erzielt. Mit Änderung des Umsatzsteuerrechts (wohl ab 2027) werden diese Einnahmen ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Der Stadt stehen dann ebenso nur noch die Nettoeinnahmen zur Verfügung. Folgende Parkgebühren sowie die Verordnung über Parkgebühren wurden beschlossen.

Parkgebühr Parkhaus: 35 € Parkplätze Juliane-Ruck-Straße/Badweg/Hafnerstraße/Kusserstraße: 25 €

Änderung der Gemarkungsgrenze im Bereich des GI Jahrdorf, Betriebsgelände Fa. Jelba – einstimmig beschlossen

Im Eigentum der Fa. Jellbauer und Bauer

GmbH befindet sich eine Vielzahl von Grundstücken, Gemarkung Windpassing und Gemarkung Jahrdorf, auf denen sich das Betriebsgelände befindet. Um eine bessere Übersicht zu erhalten, hat die Fa. Jelba die Vermessung und Verschmelzung auf ein Flurstück mit Zusammenlegung auf eine Gemarkung beantragt. Der Zusammenlegung der Gemarkungsgrenzen wurde zugestimmt.

Ab- und Neubestellung eines Kassenverwalters und stellvertretenden

Kassenverwaltern gem. Art. 100 Abs. 2 GO für die Zeit ab 15.11.2024 –einstimmig beschlossen Die Gemeinde hat einen Kassenverwalter sowie Stellvertreter zu bestellen. Auf Grund Ablauf von Elternzeit und entsprechender Befristungen sind die Bestellungen neu zu regeln. Folgende Beschlüsse wurden getroffen:

- Frau Lisa Krinninger ist ab 15.11.2024 als Kassenverwalterin abzubestellen.

- Herr Matthias Falkner ist ab 15.11.2024 zum Kassenverwalter auf unbestimmte Zeit zu bestellen.

- Frau Verena Weidinger ist ab 15.11.2024 auf unbestimmte Zeit zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu bestellen.

- Frau Lisa Krinninger ist ab 15.11.2024 zur zusätzlichen stellvertretenden Kassenverwalterin, befristet bis 31.12.2025, zu bestellen.

Bauausschuss, sI tzung vom 15.10.2024

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Jahrdorferschacht“; Abwägungen und Satzungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Der Stadtrat hat am 06.12.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südöstlich des Industriegebietes in Jahrdorf den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 121 „SO

Solarpark Jahrdorferschacht“. Mit der Bauleitplanung soll südöstlich des Industriegebietes in Jahrdorf die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist das Grundstück Flur-Nr. 184 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen insgesamt 1,53 ha. Der mit dem Vorhabensträger geschlossene Vorhabens- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Jahrdorferschacht“ als Satzung.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Raßberg; Vergabe Putzarbeiten – einstimmig beschlossen Im Zuge der Baumaßnahme wurden nun die Putzarbeiten ausgeschrieben. Die Angebotseinholung erfolgte über die Plattform des Bayerischen Staatsanzeiger mittels beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Zwei Firmen haben ein Angebot form- und fristgerecht abgegeben. Die Putzarbeiten zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Raßberg in Höhe von 37.908,64 € wurden an die Fa. Matthias Bauer GmbH aus Hauzenberg als wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

s chulver B and, sI tzung vom 15.10.2024

Generalsanierung Sportmittelschule BA II + BA III; Vorstellung Außenanlagenplanung – einstimmig beschlossen

Im Zuge der beiden Bauabschnitte sind die Außenanlagen der Sportmittelschule neu zu gestalten und entsprechend den Erfordernissen anzugleichen. Die Planung umfasst die Grundstücke Flur-Nr. 268, 33/2 und 48/1, Gemarkung Hauzenberg, mit dem Ziel, erhaltenswerte Elemente in die neue Planung einzubeziehen, Verkehrswege sinnvoll anzulegen und die schlechte Parkplatzsituation zu mildern. Zudem ist die Entwässerungseinrichtung den Gegebenheiten anzupas -

sen. Die Schulverbandsversammlung beschloss die Durchführung der vom Büro Weber Architekturschmiede 2.0 vorgestellte Außenanlagenplanung im Zuge der Bauabschnitte II + III.

Bestellung eines Mitglieds für den Rechnungsprüfungsausschuss – einstimmig beschlossen

Nach § 4 der Verbandssatzung für den Schulverband Hauzenberg besteht der Rechnungsprüfungsausschuss aus vier Mitgliedern, die die Schulverbandsversammlung aus ihrer Mitte bestellt. Durch das Ausscheiden von Stadtrat Georg Kinateder aus dem Stadtrat der Stadt Hauzenberg und damit auch aus dem Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Hauzenberg ist diese Stelle vakant und damit neu zu besetzen. Die Schulverbandsversammlung Hauzenberg beschloss, Herrn Otto Obermeier als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.

a ntragsfr I sten für sI tzungen

Am 18.11. für die Sitzung des Stadtrates am 02. Dezember 2024

Am 26.11. für die Sitzung des Bauausschusses am 10. Dezember 2024

k r I eger- und s oldatenkameradschaft h auzen B erg

Gedenken für die Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege in Hauzenberg

Am Volkstrauertag, Sonntag, 17.11.2024 findet vor dem Kriegerdenkmal eine Gedenkfeier statt, zu der wir im Auftrag der Stadt Hauzenberg alle Vereine mit Ihren Fahnen sowie die gesamte Bevölkerung einladen.

Veranstaltungsablauf:

8:45 Uhr Aufstellen der Vereine in der Kusserstraße zum Schweigemarsch zum Kriegerdenkmal Totenehrung und Totengedenken

1. Stadtkapelle Hauzenberg, Trauermarsch

2. Gedenken im Gebet Lesung –Fürbitten-Segnung-Schlussgebet

3. Ansprache zum Volkstrauertag

4. Gemeinsame Kranzniederlegung

5. Stadtkapelle Hauzenberg, Lied vom guten Kameraden

6. Bayernhymne

7. Nationalhymne

10:00 Uhr Gedenkgottesdienst für die verstorbenen Mitglieder der Krieger- und Soldatenkameradschaft Hauzenberg und für die gefallenen und vermissten Kameraden der beiden Weltkriege in der Stadtpfarrkirche, gestaltet von der Stadtkapelle mit der „Deutsche Messe“ von Franz Schubert Anschließend findet im Gasthof Gottinger die ordentliche Jahreshauptversammlung der Krieger- und Soldatenkameradschaft Hauzenberg statt.

Klaus Kandlbinder 1.Vorstand

f ördermögl I chke I t von k le I nprojekten ü B er d I e I le aB te I land

Der ILE-Zusammenschluss Abteiland beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern die Förderung eines Regionalbudgets zu beantragen. Die ILE Abteiland ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte auf.

Einzelpersonen, Vereine und Institutionen aus den Abteiland-Kommunen Breitenberg, Hauzenberg, Jandelsbrunn, Neureichenau, Obernzell, Sonnen, Thyrnau, Untergriesbach, Waldkirchen und Wegscheid können zeitnah ihre Ideen einreichen, mit denen sie beispielsweise die Jugendarbeit stärken, zum Naturund Umweltschutz beitragen, oder das kulturelle Leben bereichern. Förderfähig sind Projekte zwischen 500 und 20.000 Euro – der maximale Fördersatz beträgt 80 Prozent, ist jedoch auf 10.000 Euro je Projekt begrenzt.

Wichtig ist, dass mit den Projekten vorher nicht begonnen wird. Abzuschließen sind sie bis September 2025. Insge -

Die 6. Klasse der Mittelschule Jandelsbrunn beim Workshop zum Thema nachhaltige Entwicklung im Rahmen des geförderten Kleinprojekts „Klimaschutz in Schulen“ 2024 Foto: © Reisinger

samt würde ein Budget in Höhe von 75.000 Euro zur Verfügung stehen –67.500 Euro kämen vom Amt für Ländliche Entwicklung, 7.500 Euro würden die ILE Abteiland-Kommunen noch oben drauf legen.

Das Antragsformular für die Förderanfrage, das Infoblatt mit den Anforderungen an die Projekte sowie weitere Formulare können ab sofort auf der Homepage der ILE Abteiland https://abteiland.de/regionalbudget/ heruntergeladen werden. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Projekte den Bürgern dienen und die Lebensqualität steigern sollen.

Projektvorschläge können bis 18.11.2024 bei der verantwortlichen Stelle für das Regionalbudget der ILE Abteiland, dem Markt Untergriesbach, Tobias Hegedüsch, Marktplatz 24, 94107 Untergriesbach, Tel. 08593 9009-22 (tobias.hegeduesch@untergriesbach.com), eingereicht werden. Vorab ist das Projekt mit der betroffenen Kommune der ILE Abteiland, in der es umgesetzt wird, abzustimmen. Über die eingereichten Projektvorschläge wird anschließend in einem Gremium beraten.

Soweit Fragen bestehen, steht die Umsetzungsbegleiterin der ILE Abteiland, Edith Stadlmeyer Tel. 08581 202-61 (abteiland@waldkirchen.de) gerne zur Verfügung.

Kinder und Jugendliche können im Rahmen der „Stadtrallye Hauzenberg“ die Hauzenberger Innenstadt neu entdecken. Das Projekt wurde im Rahmen des Regionalbudgets 2024 gefördert. Foto: © Stadt Hauzenberg, Hoffmann

kI ndergarten f ürsetz I ng wI cht I ger hI nwe I s! Aufgrund technischer Probleme ist der Kindergarten Fürsetzing bis auf Weiteres nicht unter der Festnetznummer 08586 6973 erreichbar! Bitte verwenden Sie die Mobilfunknummer 0170 6706913. Danke für Ihr Verständnis.

k asperltheater, Bayer I schen p uppen B ühne „Kasperl und der Riese“ Sonntag, 17.11.2024 in der Adalbert-Stifter-Halle Beginn 16 Uhr Eintritt 4 Euro, Karten VVK im Tourismusbüro, Platznummerierung

05.11. Vinyasa Yoga am Morgen

Di, 09:00 – 10:00 Uhr, 6 × 06.11. Yoga für Schwangere

Mi, 09:00 – 10:00 Uhr, 6 × 06.11. Nähen am Mittwoch

Mi, 19:00 – 22:00 Uhr, 5 × 09.11. Folgekurs Kindernähparty –ab 7 Jahre

Sa, 10:00 – 13:30 Uhr, 1 × 26.11. Einführung in die Welt ätherischer Öle

Di, 16:30 – 18:30 Uhr, 1 × 30.11. Malworkshop „Lust auf Farbe“

Sa, 10:00 – 16:00 Uhr, 1 ×

Info und Anmeldung gerne unter Tel. 08586 5798 – vhs Außenstelle Hauzenberg, Astrid Veit –oder per E-Mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de

Die genaue Kursbeschreibung finden Sie auch auf unserer Homepage: www.vhs-passau.de hauzenber G kurse november

Posthalterweg 7

Telefon: 08586/9687-18

Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr

Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr

Do: 8.30 – 17.30 Uhr

Bauhof j ahrdorf

Industriestraße 9

Telefon: 08586/3055

Telefax: 08586/30-155

Wasserwart: 0171/7374332

Bayer I sches r otes k reuz

• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehörige • Essen auf Rädern • Hausnotruf

• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse jeden letzten Samstag im Monat Florianstraße 5

Telefon: 08586/970-93

Mobil: 0176/10222044

Beratungs- und Begegnungsterm I n der

Bayer. Bl I nden- und s eh B eh I nderten B undes e. v .

Jeden letzten Samstag im Monat ab 14:00 Uhr, Gasthaus Falkner

Leitung: Egid Mühlberger

Telefon: 08584/638

Brennpunkt –offener j ugendtreff

Pfarrstraße 3

Leitung: Jugendpflegerin

Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707

Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr

Mi: offener Jugendtreff für alle Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr

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Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen auf Rädern • Kranken-Pflegekurse

Telefon: 0 85 86/976033-31

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Telefon: 08586/976033-35

Tagesbetreuung

Telefon 08586/976033-60

Sozialberatung

Telefon 0851/5018-762

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Leitung Maria Eder Tel. 08592/1888

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Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr

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Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr

Sa: 07:30 – 13:00 Uhr

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Marktplatz 10

Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120

E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de

Öffnungszeiten:

Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr

Mo, Di + Do 13.00 – 17.00 Uhr

t tüv - p rüfstelle

Fritz-Weidinger-Straße 38

Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr

Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr

Telefon: 08586/91557

Mi + Fr nachmittags geschlossen w ertstoffhof

s s tadt B üchere I h auzen B erg

Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080

Mo 16:00 – 18:30 Uhr

Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr

Sa 10:00 – 11:30 Uhr

E-Mail: buecherei@hauzenberg.de

Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408

Öffnungszeiten:

Di, Mi + Fr 09:00 – 16:00 Uhr, Sa: 09:00 – 12:00 Uhr

w ochenmarkt

Jeden Dienstag, 8:00 – 12:00 Uhr

Zentrum Hauzenberg

s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.08)

Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:

g esundhe I tsamt p assau –s oz I aler Beratungsd I enst Tel. 0851/397-800 oder -841

vd k - s prechstunde

Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828

Beratung für w ald B es I tzer

Telefon: 08586/3090

Mobil: +49 (0)162/1316070

per E-Mail:

Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de

Beratungsstelle der l e B ensh I lfe p assau für m enschen m I t Beh I nderung e. v .

Telefon: 08 51/949 94-710

Amtsblatt | 51.10 Adressen & Öffnungszeiten

Adventsmarkt in der brauliebe H irz

23. und 24. November 2024

Im weihnachtlichen Ambiente bei Glühwein, Punsch und leckeren Speisen die schönsten Handmade Produkte der Region bestaunen und erste Weihnachtsüberraschungen kaufen.

Samstag, 23.11.2024 | ab 16:00 Uhr

18:00 Uhr Auftritt der Thalberger Heandltrommler

Sonntag, 24.11.2024 | ab 13:00 Uhr

Unser Lokal ist ab 11:00 Uhr geöffnet

18:00 Uhr Perchten-Licht-Show mit den Tiafabegga Feiadeifen

In diesem Jahr an zwei Tagen mit noch mehr Ausstellern und noch größerem Angebot!

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