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Schwangerschaft
Schwangerschaft
Wir bedanken uns bei den Gästen für den zahlreichen Besuch unseres Gluiweinstandes beim Christkindlmarkt im Granitzentrum ganz herzlich. Es hat riesig Spaß gemacht - wir freuen uns auf ein Wiedersehen im Dezember!
Auf ein GUTES NEUES
JAHR 2025
Turbulent hat sich das alte Jahr verabschiedet und das neue Jahr startet nicht minder aufgeregt und unberechenbar. Zum vierten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik gibt es vorgezogene Neuwahlen und am 23. Februar entscheiden wir mit unserer Stimme, wer die nächsten vier Jahre die Verantwortung für unser Land übernehmen soll. Vielleicht, denn, ob überhaupt eine tragfähige Regierungskonstellation zustande kommt oder ob die dann auch eine ganze Legislaturperiode durchhält, ist in diesen wirren Zeiten nicht mehr so sicher und selbstverständlich wie mancher hofft. Die neue amerikanische Administration unter Trump 2.0 zündelt aus reinen persönlichen Machtinteressen an allen Ecken und Enden und macht wenig Hoffnung auf gute Jahre. Dabei ist er leider nicht allein. Diese nationalen Brandstifter werden immer mehr, von Russland über Asien, in den Nahen Osten bis zu uns nach Europa, weltweit!
Trotzdem – ein Gutes Neues Jahr 2025? Ein uneingeschränktes JA! Nicht als Prognose, nein, als Herausforderung es auch zu einem guten neuen Jahr zu machen. Da sind jetzt wir gefordert, jeder einzelne von uns, in der Familie, unter
Freunden, im Verein, in der Gesellschaft, in der Arbeit – so wie wir denken, leben und handeln. Ein gutes neues Jahr gibt es nicht geschenkt. 1982 spukte die deutsche Band „Geier Sturzflug“ in die Hände und steigerte – in ironischer Übertreibung des Arbeitseifers der Deutschen – das Bruttosozialprodukt. Ich denke, es ist heute wieder an der Zeit in die Hände zu spuken, nicht aus Arbeitswut, sondern als Notwendigkeit um die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Im „Großen“ geht es unter anderem um Innovation, Forschung und Technik, Klimaschutz, zukunftsfähige Energieträger, im „Kleinen“, persönlichen Umfeld, auch darum, wie wir unsere Konsum- und Verbrauchergewohnheiten vernünftig und „nachhaltigen“ gestalten. Das ist nicht einfach und gelingt nicht immer, aber vielleicht ein guter Vorsatz fürs neue Jahr. Und wenn wir davon auch nur ein kleines Stück umsetzen, einen kleinen Schritt in die richtige Richtung machen, dann wird dieses Jahr 2025 ein gutes Jahr werden. Ich wünsche es mir, hoffe und glaube, dass wir es mit der richtigen Einstellung auch schaffen.
Auf ein GUTES NEUES JAHR!
impReSSum
»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
HERAUSGEBER / ANSCHRIFT DER REDAKTION ui Verlag GmbH
Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg
Telefon (0 85 86) 97 94 23
Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de
REDAKTION / INHALT
für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de)
AMTSBLATT
Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de)
TEXT, FOTOS UND ILLUSTRATION
Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner †, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben)
TITELFOTO
Daniel Anetzberger
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Katharina Zeller werbung@ui-hauzenberg.de
Telefon 0 151 24 10 39 99
GRAFISCHE GESTALTUNG
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DRUCK
PASSAVIA, Passau www.passavia.de
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6.000 Stück
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Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Rai eisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. ERSCHEINUNGSTERMIN NÄCHSTE AUSGABE 04. März 2025
ANZEIGENANNAHMESCHLUSS 21. Februar 2025
„Wenn ein Kind geboren wird, wird ein Teil der Zukunft in die Welt gebracht.“
(Altes indianisches Sprichwort)
Das Neue Jahr ist gerade mal drei Tage alt, als am 3. Januar um 19.25 Uhr Lena Marie Anetzberger ihre Tochter in die Welt bringt.
Die kleine Franziska Marie ist das erste Kind der Gemeinde im neuen Jahr, wiegt bei der Geburt 3.600 Gramm und ist 53 Zentimeter groß.
Ein neues Jahr, ein neues Leben –nichts, was hoffnungsvoller und schöner sein könnte.
Mama und Kind sind wohlauf, wir gratulieren herzlich und finden, dass ist wirklich eine wundervolle Schöne-Heimat-Seite.
AUSGEZEICHNETSPORTLEREHRUNG2024
Im feierlichen Rahmen würdigte die Stadt Hauzenberg 118 Sportlerinnen und Sportler aus verschiedenen Vereinen und der Sportmittelschule Hauzenberg für besonders herausragende Leistungen in verschiedenen Sportarten.
Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen weiterhin viel Erfolg bei künftigen Wettkämpfen und Turnieren.
ec h auzenbe R g
Thomas Baumann
Florian Baumann
Günter Mulik
Günther Irg, Jürgen Irg
nORD icf R eun D e h auzenbe R g e .V.
Franz-Josef Zieringer
Hannes Kellhammer
SJV „ g lüc K auf“ K RO pfmühl
Alexandra Urmann
Wolfgang Adler
Hubert Schäffner
Lukas Windpassinger
Jason Leeroy Urmann
Wolfgang Sterl
Jürgen Schätzl
Christine Schäfer
Thomas Reischl
Oskar Pilsl
Peter Madl
Sonja Fischer-Zoidl
Amelie Peter
S lg K RO pfmühl
Jürgen Eckerl
Werner Schanzer
Josef Kasberger
Alexander Stangl
Hubert Schäffner
SV Wei SS -blau u nte R g R ie S bach
Ringen
Johann Maier
Ste R n S chützen
Obe RD ien DOR f Lukas Stockmayer
WSV-DJK
Ra S tbüchl
Quirin Wegerbauer
Sp OR tmittel S chule
h auzenbe R g
Andrea Haselbeck
Bastian Veicht
Benedikt Wohlstreicher
Chiara Barbieri
David Friedberger
Dominik Kecskes
Elias Hartinger
Emma Rosenberger
Fabian Mairhofer
Fabio Plachi
Felix Pöschl
Hlib Babenko
Ida Angerer
Jakob Anetseder
Jaron Knon
Johanna Krestin
Jonas Ameseder
Jonas Kindermann
Karolina Schauberger
Kevin Onuigwe
Lana Mandic-Markovic
Lea Stemplinger
Lea Teplanova
Lorenz Schmid
Lukas Schätzl
Maksym Vasylyshyn
Marcel Groiß
Marco Gillhofer
Mariella Poschinger
Mathilda Angerer
Max Eisner
Max Kern
Michelle Rager
Mona Binder
Moritz Steininger
Nelly Baumgartner
Oliver Nowak
Quirin Krenner
Riano Hoffmann
Samuel Reischeid
Sebastian Barth
Selina Moser
Simon Kurz
Thomas Mütze
Tobias Spannbauer
Toni Schauer
Vincent Gaaß
t SV-DJK
Obe RD ien DOR f
Michael Anetzberger
Lukas Binder
Andreas Deiner
Andreas Eder
Christian Eder
Dominik Eder
Julian Fenzl
Maximilian Gabriel
Sebastian Gruber
Dominik Hellauer
Fabian Hoffmann
Johannes Krinninger
Jonas Kronawitter
Klaus Loistl
Alessandro Meier
Simon Oberneder
Fabian Schwarz
Simon Stemplinger
Sebastian Stockbauer
Julian Veit
Marco Unfried
Johannes Knon
Stefan Richter
trainer: Michael Meier
Stefan Richter
Daniel Kießwetter
t V h auzenbe R g
Alexander Bauer
Franziska Bichlmeier
Christian Blöchl-Wagner
Tim Breinfalk
Emilia Hartl
Corinna Kasberger
Georg Kinadeter
Gabriel Nowotni
Rebecca Nowotni
Jörg Ritter
Therese Schlager
Franziska Schlichting
Stefanie Stemplinger
Magdalena Url
Amelie Weichselsdorfer
Leni Wehrmann
Luise Wolfschmitt
7 Tage in der Woche Genuß jeden Freitag
jeden Mittwoch Polynesian Hawaiian Cocktail Night
»Wir starten mit Vollgas ins neue Jahr«
Nicht vergessen! Freitag, 14. Februar
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Ab Dienstag 4. Februar schlemmen & genießen Kai’s Après-Ski Schmankerl Burger Mittagshit 9,90 € Burger Friday jeden Sonntag
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7 TAGE IN DER WOCHE GEÖFFNET
BUNDES TAGS WAHL
23. Februar 2025
In wenigen Wochen am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Jede wahlberechtigte Person hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Wie bei allen Wahlen erhalten wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen vorab die Wahlbenachrichtigungen. Diese werden in Hauzenberg in den nächsten Tagen durch die AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung) verschickt.
Mit dem darauf befindlichen QR-Code können die Briefwahlunterlagen schnell und unkompliziert beantragt werden. Nachdem die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt werden, können diese dann erst verschickt oder abgeholt werden.
Es verbleiben für die Ausgabe und Rückgabe der Briefwahl lediglich gut 2 Wochen bis zum Wahltermin. Also ziemlich komprimiert, nur wenige Tage! Dem Trend bei den letzten Wahlen folgend wuchs der Anteil der Briefwähler stetig an. Vielleicht entscheiden sich aufgrund der Kürze diesmal doch mehr Wähler für den Gang zur Urne. Hauzenberg ist in 9 Wahlbezirke eingeteilt. Neun Wahllokale werden eingerichtet, Hauzenberg (2), Germannsdorf, Haag, Jahrdorf, Oberdiendorf, Oberkümmering, Raßreuth und Wotzdorf. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist die Adresse des Wahlraumes angegeben, den Sie für die Wahl an der Urne aufsuchen müssen.
FÜR D E INE ZUKUNF T WÄHL
BUNDESTAGSWAHL 23. FEBRUAR 2025
HANS
KOLLER
FÜR UNSERE HEIMAT
IN DEN BUNDESTAG
Veranstaltungen
Januar & Februar
Nachrichten aus dem Pfarrverband Hauzenberg
Dienstag 28. Januar
Altenclub h A uzenberg Zauberei, Zaubershow 14:00 Uhr | Pfarrheim Hauzenberg
Samstag 01. Februar
F c sturm hA uzenberg Bayerische Hallenmeisterschaft der U17-Junioren ab 11:00 Uhr | Dreifachturnhalle
Mittwoch, 05. Februar
K A th. F r A uenbund hA uzenberg
Spieleabend
18:00 Uhr | Gasthaus Gottinger Spiele bitte mitbringen. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
Sonntag 09. Februar
h eim A t- und Vol K str A chten V erein d' F reudenseer e.V. Tanzkurs
15:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth Weitere Termine: 16.02. | 23.02.2025
Montag 10. Februar
K A th. Fr A uenbund hA uzenberg Vortrag „Darm gut – alles gut!“ 18:30 Uhr | Pfarrsaal Hauzenberg
Referentin: Frau Kirchberger
Unkostenbeitrag: 5,– e Anmeldung bis 31. Januar bei Kerstin Braun (WhatsApp, SMS oder Anruf Tel. 0151 50404568)
Dienstag 11. Februar
A ltenclub h A uzenberg
Vortrag: Die Bergwacht und ihre Aufgaben 14:00 Uhr | Pfarrheim Hauzenberg
Freitag, 14. Februar
st A dtbücherei hA uzenberg
Vorlesetermin für Kinder
15:00 Uhr | Bücherei
Interessante Geschichten für Kinder mit Peter Weska
Samstag, 22. Februar
K A th. Fr A uenbund hAA g
Faschingsball – Motto „Es lebe der Sport“
19:00 Uhr | Gasthof Waldbauer
u nterstützungs V erein
h emer A u Fr A uen
Faschingskranzl
19:00 Uhr | Gasthof Prager, Bauzing
Musik: Sabi & Friends, Eintritt: 5,– €, Mitglieder: frei
Montag, 24. Februar
K A th. F r A uenbund hA uzenberg
Osterbasteln „Papierei“
18:00 Uhr | Pfarrsaal Hauzenberg
Referentinnen: Tanja Steindl und Hermine Clemens
Anmeldung bei Kerstin Braun (WhatsApp, SMS oder Anruf Tel. 0151 50404568)
Dienstag 25. Februar
A ltenclub h A uzenberg
Faschingsball beim Stemplinger Hansl 14:00 Uhr | Stemplinger Hansl
Mittwoch, 26. Februar
st AA tl. re A lschule h A uzenberg
Informationsabend
19:00 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle Hzbg.
Fa s ching
2025
Faschingsumzüge
Faschingszug Hauzenberg
Dienstag
04. Februar 2024 18. Februar 2025
Sa. 22.02. | 14:00 Uhr, Innenstadt Hauzenberg
Pemperlzug Haag
Fr. 28.02. | 16:00 Uhr
Mehr Informationen: www.kab-haag.de
Faschingszug Germannsdorf
Di. 04.03. | 16:30 Uhr, Germannsdorf
Faschingskranzl & Bälle
FAschingsgilde hAuzenberg
Faschingsgaudi
Fr. 31.01. und Sa. 01.02. | 19:30 Uhr, Trachtensaal Raßreuth
KAth. FrAuenbund oberdiendorF
Faschingskranzl
So. 16.02. | 14:00 Uhr | Gasthaus Ritzer
KAth. FrAuenbund hAAg
Faschingsball – Motto „Es lebe der Sport“
Sa. 22.02. | 19:00 Uhr | Gasthof Waldbauer
unterstützungsVerein hemerAu FrAuen
Faschingskranzl
Sa. 22.02. | 19:00 Uhr | Gasthof Prager, Bauzing
Musik: Sabi & Friends, Eintritt: 5,– €, Mitglieder: frei
Altenclub hAuzenberg
Faschingsball beim Stemplinger Hansl
Di. 25.02. | 14:00 Uhr | Stemplinger Hansl
heimAt- und VolKstrAchtenVerein d'Freudenseer e.V. Bauernball
Sa. 01.03. | 20:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth
Platzreservierung unter 08586 9459079
FAschingsgilde germAnnsdorF
Rosenmontagsball
Mo. 03.03. | 20:00 Uhr, Gasthaus Höfler
Altenclub hAuzenberg Handarbeit 14:00 Uhr | Pfarrsaal
Tanz mit – bleib fit 14:30 + 16:3o Uhr | Pfarrsaal
jeden Dienstag
seniorenheim st. JoseF
Second-Hand-Laden für Jedermann/-frau
08–12:00 Uhr | Seniorenheim
Kleiderspenden für Erwachsene sind jederzeit erwünscht.
jeden Mittwoch
stAdt hAuzenberg
Mittwochs-Wanderer
13:00 Uhr | Bürgerpark
Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Infos unter Tel. 08586/3153
jeden Donnerstag
JohAnnisVerein
Vereinsabend | 18:00 Uhr
30.01.2025 Gasthaus Prager
06.02.2025 Stemplinger Hansl
13.02.2025 Zum Charly
20.02.2025 Landgasthof Gidibauer
27.02.2025 Brauliebe Hirz
06.03.2025 Intermezzo
13.03.2025 Kais's Bistro
jeden Freitag
WAnderFreunde hAuzenberg
Freitagswanderung
14:00 Uhr | ab Bürgerpark
Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher & Bärtl Bär
Nach einer Idee von Albert Lehner und Manfred Sommer
Ein Faschingskostüm für Maxi, Bärtl und
Moni!
Als was verkleidest denn du dich, Maxi?“ „Ich? … ehrlich gesagt Bärtl, ich hab mir noch keine Gedanken darüber gemacht, aber wenn ich mir das so recht überlege, dann habe ich auch keine Ahnung“, seufzt Maxi und setzt sich neben Bärtl auf den Stapel der alten Faschingskostüme. „Vielleicht sollten wir die Rollen tauschen“ schmunzelt Bärtl, jetzt ein wenig erleichtert, weil auch sein Freund offensichtlich die gleichen Kostümprobleme hat, wie er. „Du wärst halt nur ein extrem großer, fetter Maulwurf und ich wohl ein mikrig kleiner Bär“ lacht Maxi.
„Ich habe überhaupt keine Lust auf diesen blöden Fasching“ brummelt der Bär. Im hintersten Eck seiner Bärenhöhle wühlt er in einer großen Holzkiste und wirft allerlei bunte Stofffetzen und Kleidungsstücke in die Luft, die sich dann langsam um ihn und um die Kiste auf dem Boden stapeln. Da liegt ein Matrosenhemd friedlich neben dem Piratenhut und das bunt getupfte Clownkostüm verdeckt ein wenig das weiße Gespenstertuch. Gerade fliegt Graf Dracula, na ja, eigentlich nur der Mantel vom Grafen durch die Luft, als Maxi die Höhle seines Freundes betritt. „Um Himmels willen! Bärtl, was machst du da?“ „Ich räume auf! Und diesen ganzen Faschingsplunder kann ich nicht mehr sehen. Dabei ist doch am Wochenende großer Kinderfasching auf der Waldlichtung und ich wäre so gerne dabei. Aber ich habe keine Vorstellung, wie ich mich kostümieren könnte und die ganzen alten Sachen bringen mich auch auf keine wirklich schöne Idee.
„Juhuu – Maxi, Bärtl, wo seid ihr?“ Moni Maus stolpert auf der Suche nach ihren Freunden aufgeregt in die Bärenwohnung. „Ah, super, ihr habt schon die Kostüme für den Kinderfasching ausgewählt?“ fragt sie erleichtert beim Anblick der in der Höhle wild verstreuten Faschingskostüme. „Nein, haben wir nicht!“ brummeln Maxi und Bärtl im Chor. „Als was willst denn du zum Kinderfasching gehen, Moni?“„Ich weiß es nicht, das wollte ich gerade euch fragen?“ „Uns!!! … da bist du an der absolut falschen Adresse. Dann sind wir jetzt schon zu dritt auf der Suche nach einer passenden, schönen Faschingsverkleidung. Wer könnte uns da bloß weiterhelfen?“ „Vielleicht können uns ja die Kinder kostümieren und faschingsmäßig ausmalen?“ meint Moni. Maxi und Bärtl schauen sich kurz nachdenklich an: „Das ist eine prima Idee, Moni! Also Kinder, auf geht’s, schnappt euch die Buntstifte und malt uns in einem tollen Faschingskostüm.“
Hallo Kinder, schickt Eure Kostümideen für unsere drei Helden bis zum 16. Februar 2025 per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de
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Weltmacht (Abkürzung)
Lehre von den math. Gleichungen
Laufgerät
griechischer Buchstabe
ital. Geigenbauerfamilie
Universum Sinnesorgan
Kosmetikartikel; Salbe in der Nähe von luftig, windig
ein Wurfpfeilspiel
kostbar; menschlich vornehm Nelkenpfeffer Sumpfgelände
Brei aus Früchten, Kartoffeln
Ansehen, Prestige, Bild (engl.) Kartenspiel
Tonkunst freundlich
Europ. Weltraumorganisation (Abk.)
wurzellose Sporenpflanze
1 5
salopp: unwohl; dürftig
sehnig, kräftig; ugs.: störend
beharrlich, ausdauernd
Nähmaterial
Rettungshelfer (Kurzwort)
treibende Frostgebilde auf Flüssen
KfzZeichen Helmstedt Vorfahr
achten, anerkennen
Betreuung, Fürsorge Eier ablegen (Fische)
Kuhantilope
Pampasstrauß
irgendjemand
Schreitvogel, Sichler griechische Göttin
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DasAmtsblatt
Jahrgang 52.01
Jahresrückblick der Bürgermeisterin
Amtliche Bekanntmachungen
Änderung des Bebauungsplanes „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3
Änderung des Bebauungsplanes „SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10
Aufstellung des Bebauungsplanes „Germannsdorf-Nord II“
Änderung des Bebauungsplanes „Fürsetzing“ mit Deckblatt Nr. 7 10 Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg 11 Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhalle des Schulverbandes Hauzenberg 11 Öffentliche Bekanntmachung der Hundesteuer 2025 der Stadt Hauzenberg 12 Antragsfristen für Sitzungen
Informationen aus dem Sitzungsdienst
12 Stadtrat, Sitzung vom 02.12.2024
12 Bauauschuss, Sitzung vom 10.12.2024
13 Stadtrat, Sitzung vom 16.12.2024
13 Schulverband Hauzenberg, Sitzung vom 16.12.2024
Informationen
14 Jagdgenossenschaft Oberdiendorf
14 Jagdgenossenschaft Wotzdorf
14 Jagdgenossenschaft Rassberg
14 Jagdgenossenschaft Thierham-Schauberg
14 Anmeldung für das Kindergartenjahr 25/26 der Kindergärten im Raum Hauzenberg
14 Die ILE-Abteiland informiert
16 Die Stadt Hauzenberg jetzt als App 16 vhs Hauzenberg – Kurse Februar-März 2025
16 Kindergarten Fürsetzung – wichtiger Hinweis!
16 Melden Sie Ihre Leerstände
17 Adressen & Öffnungszeiten
Liebe Hauzenbergerinnen und Hauzenberger,
In der oft zitierten „staaden“ Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel schauen wir alle zurück auf das, was war. Oft drängen sich die Begebenheiten in den Vordergrund, die uns geärgert, geschmerzt oder unsicher gemacht haben. Wie gut tut es aber auch, innezuhalten und Licht auf das zu richten, was uns gelungen ist, was uns gut getan und gefreut hat. Das geht im Tagesablauf und in der Erinnerung oft unter und ist doch entscheidend dafür, mit welcher Einstellung wir den nächsten Tag, das nächste Jahr angehen.
2024 – ein Jahr mit vielen globalen Herausforderungen und Unsicherheiten in Deutschland, Europa und der ganzen Welt. Vieles können wir nicht beeinflussen und ewig diskutieren und lamentieren bringt uns alle nicht weiter. Deshalb ist es schlau, Energie, Zeit und Geld für das einzusetzen, was wir selbst gestalten und vorwärts bringen können.
Es gibt viel zu erzählen über das fertig geschriebene Jahr 2024. Wir alle dürfen – wieder – für uns in Anspruch nehmen, dass wir unser Bestes gegeben haben – jeder nach Kraft, Talent, Empathie und Enthusiasmus – auch wenn nicht jeden Tag gelingt, was und wie man es sich vorgenommen hat. Die Bewertung der Ergebnisse liegt im Auge des Betrachters.
Auf was schauen wir zurück : Wir haben viel Abwechslung genießen dürfen: Vereinsjubiläen, Vereinsfeste,
Kurkonzerte, die Kulturwochen, Yoga im Park, die Dult, den Lichterzauber in der Innenstadt und vieles mehr. Viel Zeit für ausgelassene Geselligkeit und frohe Stunden. Wir haben wieder viel Ehrenamt erleben dürfen, in den helfenden und sozialen Organisationen, unseren Feuerwehren, in unseren Vereinen. Anerkennung und Respekt gebührt all denen, die sich für die Allgemeinheit und in den Vereinen engagieren und Verantwortung übernehmen.
Es gab Stunden, Themen und Ereignisse, die uns viel Kopfzerbrechen und Ärger bereitet haben – den 1. Platz verteidigt unangefochten wieder die Kläranlage. Die Anlage funktioniert – aber noch sind nicht alle Arbeiten und die Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass nach Freigabe durch die Sachverständigen heuer die Reparatur des Faulbehälters erfolgen kann und die Restarbeiten erledigt werden.
Wir sind froh, dass wir uns auch dieses Jahr nicht mit Unwettern konfrontiert sahen, obwohl auch in Deutschland und Bayern große Schäden durch Hochwasser und Stürme entstanden sind. Mit großer Aufmerksamkeit beobachten wir die wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen, wohlwissend, dass wir sie auf lokaler Ebene nur schwer oder gar nicht beeinflussen können.
Und wir hatten als Gremium viel zu tun: 14 Stadtratssitzungen; 13 vorbereitende Fraktionssprechersitzungen; 12 Bauausschusssitzungen, 5 HUFA-Sitzungen, 2 WSUAusschusssitzungen – und auch für die
Stadträtinnen und Stadträte viele Stunden, die sie Bürgeranliegen gewidmet und an Veranstaltungen teilgenommen habt. Vielen Dank an dieser Stelle an die Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat dafür, dass wir auch gegensätzliche Meinungen gut ausgehalten haben – und Abstimmungen, mit denen der einzelne nicht glücklich war. Und danke dafür, dass wir uns trotzdem immer wieder in die Augen schauen konnten. Vielen Dank an meine Stellvertreter Rudi und Christoph – da kommen ganz schön viele Vertretungen zusammen. Danke Rudi für die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Möglichkeit, ganz in Ruhe vier Wochen Urlaub zu machen.
Auch in Rathaus und Bauhof ging es wieder rund – und es ist auch rund gelaufen:
je ca. 240 km Straßen, Kanal- und Wasserleitungen, die Grundsteuer hat viele Menschen mit vielen Fragen ins Rathaus geführt, obwohl wir gar nicht direkt zuständig sind und die Hebesätze waren zu beschließen, 105 Bauanträge und 40 laufende Verfahren der Bauleitplanung in unterschiedlichen Phasen, zusätzlich Wasserrechtsverfahren, Durchführungs- und Gestattungsverträge, unzählige Grundstücksangelegenheiten und notwendige rechtliche Klärungen, 9 km Quellleitungen und mehrere Straßen- und Kanalkilometer waren zu erneuern, 3 Dorferneuerungsverfahren und das nächste Projekt der Städtebauförderung, 3 Kindergärten in unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsstufen, genau wie 3 Feuerwehrhäuser, die Sanierung der Sportmittelschule … die Liste lässt sich noch eine Weile weiterführen! Die Stadt Hauzenberg ist ein guter Auftraggeber und viele der ausgeschriebenen Maßnahmen konnten wir in der Region vergeben.
Viele Förderanträge und Verwendungsnachweise, die uns gutes Geld bringen, erfordern Akribie. Dank gilt hier vor allem unseren Partnern in der Regierung von Niederbayern, dem Wasserwirtschaftsamt und dem Amt für Ländliche Entwicklung, die unsere Vorhaben mit Millionen-
beträgen unterstützen und uns so die Realisierung erst ermöglichen.
Viele tausend Buchungen sind zu bearbeiten, wenn (Stand Ende September) mehr als 45 Mio Euro umgesetzt werden. Viele Stunden und Tage sind gebunden für oft kleine Projekte, Aufgaben, Bürgeranliegen, Unterhaltsmaßnahmen, die nie in einem Gremium behandelt werden.
Dass wir einen so hohen Projekt- und natürlich auch Geldumsatz haben, liegt an der durchweg hohen Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Danke dafür gebührt ihnen allen für Teamgeist, Leistungsbereitschaft und die hohe Professionalität. Sie könnten auch uns ohne uns Mandatsträger arbeiten, umgekehrt würde das nicht funktionieren.
Insgesamt können wir als Stadt auf ein gutes Jahr zurückschauen, in dem wir viel geschafft haben und auch stolz darauf sein dürfen.
Ich wünsche uns und euch, dass wir immer wieder ein wenig innehalten können, private Momente genießen, einen klaren Blick behalten, für die vielen Möglichkeiten, die uns das Leben bietet und voller Optimismus und Energie das neue Jahr angehen.
Alles Gute für 2025.
Gudrun Donaubauer Bürgermeisterin
Geburten
25.10.2024
Elias Markus Judakov
Christina Judakov und Markus Sterl Edwiese 9, Hauzenberg
14.12.2024
Alexander Haselböck
Julia und Thomas Haselböck Steinbergstraße 22, Hauzenberg
02.11.2024
Lioba Dorothea Stahl
Sieglinde Hahn und Quirin Stahl
Eckmühlstraße 9, Hauzenberg
19.12.2024
Laura Fuchs
Petra Fuchs und Franz Stemplinger Inneröd 1, Hauzenberg
wir trauern
20.11.2024
Franz Anetzberger Redling 26, Hauzenberg 83 Jahre
04.12.2024
Ludwig Meisinger Breitäcker 10, Hauzenberg 73 Jahre
09.12.2024
Rudolf Grübl Sickling 9, Hauzenberg 83 Jahre
13.12.2024
Maria Stecher
Windpassing 15, Hauzenberg 86 Jahre
28.12.2024
Roswitha Thiele
Duschlbergstraße 16, Hauzenberg 78 Jahre
09.01.2025
Inge Doblhofer
Kusserstraße 14, Hauzenberg 85 Jahre
30.11.2024
Tim Ratzinger
Christina und Andreas Ratzinger Niederbrünst 27 A, Hauzenberg
24.12.2024
Raphael Christian Ernest Wolf
Sophie und Christian Wolf Eckhofstraße 20, Hauzenberg
23.11.2024
Maria Stemplinger Stemplingerhof 1, Hauzenberg 58 Jahre
04.12.2024
Therese Hitzler Marktplatz 3, Hauzenberg 72 Jahre
10.12.2024
Berta Schwarz
Bayerwaldstraße 44, Hauzenberg 96 Jahre
18.12.2024
Monika Stadler
Hochreutweg 9, Hauzenberg 80 Jahre
01.01.2025
Josef Bablitzka Hofacker 5, Hauzenberg 92 Jahre
24.11.2024
Elisabeth Kühberger Büchlberger Straße 2, Hauzenberg 92 Jahre
05.12.2024
Joseph Süß
Grundwiesenweg 19, Hauzenberg 84 Jahre
11.12.2024
Elisabeth Schopper
Kusserstraße 14, Hauzenberg 88 Jahre
28.12.2024
Maria Bauer
Richard-Miller-Straße 7, Hauzenberg 89 Jahre
02.01.2025
Roswitha Schätzl
Simonstraße 47, Hauzenberg 71 Jahre
09.12.2024
Tilda Kaser
Romina und Michael Kaser
Böhmerwaldstraße 41, Hauzenberg
30.11.2024
Mathilde Anetzeder Hofäckerweg 4, Hauzenberg 87 Jahre
07.12.2024
Heinz Strodl Rosenstraße 19, Hauzenberg 81 Jahre
13.12.2024
Alexander Krug Renfting 31, Hauzenberg 53 Jahre
28.12.2024
Theresia Wögerbauer In der Leiten 19, Hauzenberg 93 Jahre
07.01.2025
Theres Allmesberger
Kusserstraße 14, Hauzenberg 95 Jahre
hin W ei S Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586-3062.
ÄnDeRung DeS bebauungSplaneS „bRanDl RaSSReuth“ mit DecKblatt nR. 3 hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 07.10.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3 zu ändern. Der Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Beabsichtigt ist für die Grundstücke Flurnummern 196/1 sowie 200, jeweils Gemarkung Raßreuth, die Heraus-
nahme aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“.
Der Bebauungsplan grenzt an die nördliche Ortsausfahrt in Raßreuth Richtung Gießübl und umfasst das Wohnhaus des Antragstellers sowie den gegenüberliegenden und somit südlich gelegenen Gebäudekomplex (Neustifter Straße 9, 9 a und 11).
Geplant ist die Nachverdichtung im Anwesen Neustifter Straße 12 mittels einer weiteren Wohneinheit, welche nach rechtskräftigen Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig ist.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 05.02.2025 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 17.03.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 28.01.2025 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Aus legung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.
Die Verfahrensunterlagen können zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen
und Wohnen – Bauleitplanung“ eingesehen bzw. zur Einsichtnahme heruntergeladen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Wei tere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hauzenberg, 08.01.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
esb.de Mit 100 % Ökostrom aus nachhaltiger Erzeugung.
Än D e R ung D e S b ebauung S plane S „SO f e R ienanlage R OS enbe R ge R , p enzen S ta D l“ mit Dec K blatt nR . 10
Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat hat am 12.09.2011 die Änderung des Bebauungsplanes „SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 07.10.2011 bekannt gemacht.
Mit der Änderung soll innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Baurecht für eine Praxis für Gesundheitsprävention geschaffen werden.
Nach Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange führte der Bauausschuss am 10.12.2024 die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen durch und
beschloss die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten Teilen mit verkürzter Beteiligungsfrist. Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden um weltbezogenen Stellungnahmen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB ab 05.02.2025 bis einschl. 21.02.2025. im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsicht nahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 28.01.2025 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden. Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 Bau GB während der Auslegungs frist auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg.de/planen-bauenwohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.
Umweltbezogene Unterlagen: Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Seit 200 Jahren sind wir Möglichmacher für die Menschen in unserer Region. sparkasse-passau.de/200
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Schutzgut Art der vorhandenen Informationen
Boden Niedriger bis mittlerer Versiegelungsgrad, Eingriffsschwere Typ B. Es werden keine neuen Straßen errichtet.
Wasser
Klima/Luft
Pflanzen/Tiere
Landschaft
Mensch/Erholung
Altes Absetzbecken wird teilweise verfüllt. Ein Teil davon soll das neue Regenwasserrückhaltebecken werden. Der Versiegelungsgrad wird durch geeignete Maßnahmen begrenzt. Es liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor. Die Fundamente der Gebäude dringen nicht in das Grundwasser ein.
Kein Quellschutzgebiet.
Kein regelmäßig überschwemmter Bereich, sondern ehemaliges Absetzbecken.
Auf Frischluftschneisen und dazugehörige Kaltluftentstehungsgebiete wird geachtet.
Zu fällende Bäume an der Westseite des alten Absetzbeckens werden weiter westlich durch neue Bäume ersetzt. Ausgleich auf eigenem Grundstück durch ökologisch wirksame Gestaltung sowie Pflanzung von Verbindungsbäumen und Erstellen einer Wildsträucherpflanzung
Die neuen Baurechtsflächen haben eine mittlere Bedeutung für Natur und Landschaft.
Geringe Umweltauswirkungen zu erwarten.
Keine Beeinträchtigung von exponiert, weit sichtbare Höhenrücken oder Hanglagen und kulturhistorische bzw. landschaftsprägende Elemente.
Verkehrslärm:
Wegen der Nähe zur Staatsstraße ST2128 ist eine Immissions–richtwertüberschreitung zu erwarten, weshalb ein entsprechend großer Erdwall als aktiver Lärmschutz geplant ist.
Stellungnahmen aus erneuter Beteiligung von Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Erfordernisse der Raumordnung nicht berührt
Landratsamt Passau, Brandschutzdienststelle
Keine Anmerkungen / Forderungen vorgebracht
Regierung von Niederbayern, Gewerbeaufsichtsamt
Keine Äußerung. Keine Einwände gemäß Sprengstoffgesetz (SprengG)
Waldwasser – Wasserversorgung Bayerischer Wald
Keine Anlagen der Wasserversorgung Bayerischer Wald
Landratsamt Passau, Wasserrecht
Keine Bedenken – Altlasten
Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Naturschutzfachlich besteht Einverständnis
Staatliches Bauamt Passau
1. Anbaubeschränkungen
Anbauverbot entlang der Bundes- und Staatsstraße Mindestabstände, Einzäunungen und Bepflanzungen
2. Entwässerung der Bauflächen
Abwässer, Oberflächenwässer und Straßenentwässerungsanlagen Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Immissionen / aktive Schallschutzmaßnahmen / Lärmschutzwand
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Niederschlagswasser
Schadloses Einleiten in Oberflächengewässer
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 10.01.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Baugrundstück in sonniger Dorflage
Grundstück in Germannsdorf, Nr. 2, ca. 840 m²
Gute Infrastruktur mit Grundschule, Kindergarten, Ärzte usw.
Mit Gemeindestraße bereits erschlossen
Herstellungsbeitrag für Wasser/Kanal ca. 8400,00€
Kanal, Wasser und schnelles Internet liegen am Grundstück
„ g e R mann SDOR f- nORD ii “; hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 27.03.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan auf der Flurnummer 90 Gemarkung Germannsdorf aufzustellen.
Der Bebauungsplan soll das Gebiet westlich des Steigerwegs in Germannsdorf speziell die Flurnummer 90 Gemarkung Germannsdorf umfassen. Als Gebietscharakter soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) definiert werden.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 10.12.2024 den Bebauungsplan „Germannsdorf-Nord II“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 05.02.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 07.03.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.
Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg.de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.
Umweltbezogene Unterlagen: Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „Germannsdorf-Nord II“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Schutzgut Art der vorhandenen Informationen
Boden
Wasser
Klima/Luft
Die Flächeninanspruchnahme sowie der Versiegelungsgrad werden durch geeignete Maßnahmen (insbesondere durch eine flächensparende Siedlungsform) im Bebauungsplan begrenzt.
Es liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor. Die Baukörper werden nicht ins Grundwasser eindringen. Quellen und Quellfluren, wasserführende Schichten (Hangschichtwasser) und regelmäßig überschwemmte Bereiche (Auenschutz) bleiben unberührt.
Im Baugebiet sind geeignete Maßnahmen zum Schutz des Wassers vorgesehen.
Eine möglichst flächige Versickerung, z.B. durch begrünte Flächen oder Versickerungsmulden, wird gewährleistet; private Verkehrsflächen und Stellplätze erhalten wasserdurchlässige Beläge.
Bei der Planung des Baugebietes wurde auf Frischluftschneisen und zugehörige Kaltluftentstehungsgebiete geachtet. Durch die Bebauung wird weder eine Frischluftschneise noch ein zugehöriges Kaltluftentstehungsgebiet maßgeblich beeinträchtigt.
Im Baugebiet liegen nur Flächen, die eine geringe Bedeutung für Natur und Landschaft haben; Flächen höherer Bedeutung wie
Pflanzen/Tiere
Landschaft
> Flächen nach den Listen 1b und 1c, > Schutzgebiete im Sinne der § 20 Abs. 2 BNatSchG oder Natura 2000-Gebiete
> Gesetzlich geschützte Biotope bzw. Lebensstätten oder Waldflächen werden nicht betroffen.
Im Bebauungsplan sind geeignete Maßnahmen zur Durchgrünung und zur Lebensraumverbesserung vorgesehen.
Das Baugebiet grenzt an die bestehende Bebauung an. Die Planung berücksichtigt exponierte und für das Landschaftsbild oder die naturgebundene Erholung bedeutsame Bereiche.
Das Baugebiet beeinträchtigt weder exponierte, weithin sichtbare Höhenrücken/Hanglagen noch kulturhistorische bzw. landschaftsprägende Elemente (z.B. Kuppe mit Kapelle o. ä.), maßgebliche Erholungsräume werden berücksichtigt. Einbindung in die Landschaft: Für die landschaftstypische Einbindung sind geeignete Maßnahmen vorgesehen.
Mensch/Erholung
Das Baugebiet wird von bereits bestehender Wohnbebauung begrenzt. Die Gemeindestraße stellt eine nicht stark befahrene Straße dar. Auswirkungen: Durch den Anschluss an die bestehende Bebauung ist durch die Gemeindestraße mit einem üblichen PKW-Verkehr zur Erschließung des Wohngebietes zu rechnen. Es ist bau- und anlagebedingt mit üblichen mäßigen Lärm- und Staubbelastungen zu rechnen. Es sind geringe betriebsbedingte Belastungen zu erwarten.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen
Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
Bürgereinwand
Bedenken Starkregenereignisse
Bedenken Schutzgut Landschaftsbild betroffen
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau
Keine Einwände
Amt für Ländliche Entwicklung
Keine Äußerung
IHK Niederbayern
Ressourcenschonender Umgang mit „Grund und Boden“
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Keine Bedenken
Bayerischer Bauernverband
Landwirtschaftliche Immissionen
Bedenken Flächenversiegelung / Oberflächenwasser
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bodendenkmäler / Meldepflicht
Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich
Kein Überschwemmungsgebiet
Hinweis auf Wasserrechtsverfahren
Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Einschränkung der bestehenden Betriebe durch heranrückende Wohnbebauung
Landratsamt Passau, Wasserrecht
Hinweis auf Wasserrechtsverfahren
Landratsamt Passau, Wasserrecht
Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt
Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Flächensparsame Grundstücksgrößen
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Keine Oberflächengewässer berührt
Extreme Starkregenereignisse / wildabfließende Oberflächenwasser nicht betroffen
Altlasten und Schadensfälle nicht bekannt
Bodenaushub wiederverwenden
Wasserrechtsverfahren
Einleitung aus Mischwasserentlastungsanlagen
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne
Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 13.01.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Än D e R ung D e S b ebauung S plane S „ f ü RS etzing“ mit Dec K blatt nR . 7; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a, § 13 Abs. 2
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 18.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Fürsetzing“ zu ändern bzw. zu erweitern. Der Änderungsbeschluss wurde bereits 07.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Änderung soll für das Grundstück Flur.-Nr. 503/12 Gemarkung Wotzdorf die baurechtliche Sicherung schon errichteter Carports im südlichen Bereich, eines Carports im nördlichen Bereich des Grundstücks, sowie die Anpassung der Baugrenze an den tatsächlichen Baubestand erfolgen.
Die Änderung des Bebauungsplanes mit Deckblatt Nr.7 erfolgt nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB. Auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB wird verzichtet.
Die Öffentlichkeit kann sich nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB während der nachfolgend genannten Auslegungsfrist im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 1. OG, 94051 Hauzenberg, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 05.02.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 17.03.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.
Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg.de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes un-
berücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3
BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Plan aus Entwurf:
Stadt Hauzenberg, 15.01.2025
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Satzung fü R D ie Seni OR en V e R t R etung D e R Sta D t h auzenbe R g VO m 09.12.2024
Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der aktuell gültigen Fassung folgende Satzung:
§ 1 Einrichtung der Seniorenvertretung
Zur Wahrnehmung der Interessen und Förderung der besonderen Belange der älteren Mitbürger der Stadt Hauzenberg wird eine Seniorenvertretung gebildet. Die Seniorenvertretung ist überparteilich,
überkonfessionell und verbandsunabhängig.
§ 2 Zusammensetzung
Die Seniorenvertretung setzt sich zusammen aus der Delegiertenversammlung und dem Seniorenbeirat.
§ 3 Delegiertenversammlung
1. Zusammensetzung
Die Delegiertenversammlung setzt sich wie folgt zusammen:
Je 1 Vertreter der ortsansässigen
Alten- und Pflegeheime
Je 1 Vertreter der ortsansässigen
Wohlfahrtsverbände
1 Vertreter des VdK
1 Vertreter des Hospizvereins für Stadt und Landkreis Passau
Je 1 Vertreter der Altenclubs
Je 1 Vertreter der anerkannten Religionsgemeinschaften
1 Vertreter der Einrichtung Lebensqualität im Alter (LeA) über die KAB Hauzenberg
1 Vertreterin der Frauenbünde sowie
bis zu 10 Senioren aus der Bevölkerung.
Abgeordnete des Bayer. Landtags und des Deutschen Bundestags können nicht Delegierte werden.
2. Zusammensetzung der Delegierten Delegierter kann nur werden, wer zum Zeitpunkt der Berufung das 60. Lebensjahr vollendet hat und mit Hauptwohnsitz in Hauzenberg gemeldet ist.
Die Vertreter der Organisationen und Verbände brauchen diese Voraussetzungen nicht erfüllen.
Die Senioren aus der Bevölkerung werden von der Bevölkerung in jedweder Form vorgeschlagen nach einer öffentlichen Ausschreibung in der örtlichen Presse und im Amtsblatt. Auch eine Eigenbewerbung ist möglich. Eine Kandidatur für den Seniorenbeirat ist kurzfristig auch noch am Tag der Delegiertenversammlung und während dieser möglich.
Die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung wird vom Stadtrat bestätigt.
3. Aufgaben der Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung wählt aus ihrer Mitte in geheimer Wahl den Seniorenbeirat und eventuelle Nachrücker. Sollte ein Nachrücker nicht mehr vorhanden sein, sind von der Delegiertenversammlung in der nächsten Sitzung entsprechende Personen nach zu wählen. Sie gibt Empfehlungen und stellt Anträge an den Seniorenbeirat. Soweit sie Beschlüsse fasst, geschieht dies mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Delegierten. Der Abstimmungsmodus (per Akklamation oder geheime Wahl) wird von der Versammlung festgelegt.
4. Amtszeit
Die Amtszeit beginnt am 01.07. und endet nach 4 Jahren mit Ablauf des 30.06. Für ihre Vertreter haben die in § 3 (1) genannten Organisationen, Verbände und Gruppen ein Vorschlagsrecht. Es ist jeweils eine Ersatzperson zu benennen, die den Delegierten im Verhinderungsfall vertritt.
Soweit Delegierte während der Amtszeit ausscheiden, sollen die betreffenden Organisationen Ersatzpersonen nachmelden.
5. Organisatorisches
Die Delegiertenversammlung wird mindestens 1 x im Jahr von der Stadt Hauzenberg in Absprache mit dem Seniorenbeirat einberufen. Diese wird vom Vorsitzenden des Seniorenbeirats geleitet. Die konstituierende Sitzung leitet ein Vertreter der Stadt.
§ 4 Seniorenbeirat
1. Zusammensetzung
Der Seniorenbeirat setzt sich aus bis zu 9 Mitgliedern zusammen, die aus der Mitte der Delegiertenversammlung gewählt werden. Der Seniorenbeirat wählt in eigener Zuständigkeit in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit eine Vorstandschaft. Der Vorstand des Seniorenbeirates setzt sich zusammen aus dem/n Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer.
Der gewählte Seniorenbeirat wird durch den Stadtrat bestätigt.
2. Aufgaben und Rechte
Der Seniorenbeirat nimmt gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung die Interessen der Hauzenberger Senioren wahr, vor allem durch Anträge, Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
Vor Entscheidungen der Stadt zu seniorenrelevanten Angelegenheiten wird der Seniorenbeirat in den jeweils zuständigen städtischen Gremien beratend tätig.
Die Vorschläge und Anregungen des Seniorenbeirats sind vom Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss und/ oder von der Verwaltung baldmöglichst zu behandeln und einer Entscheidung zuzuführen. Das Ergebnis ist dem Seniorenbeirat schriftlich mitzuteilen.
Der Seniorenbeirat ist Ansprechpartner für Senioren, Stadtrat, Stadtverwaltung, Verbände und Vereine.
Der Seniorenbeirat führt darüber hinaus eigene Aktivitäten durch.
3. Amtszeit
Die Amtszeit des Seniorenbeirats ist an die Amtszeit der Delegiertenversammlung gekoppelt, d.h. sie dauert ebenfalls 4 Jahre und beginnt nach der Wahl des Seniorenbeirats durch die Delegiertenversammlung und der Bestätigung durch den Stadtrat.
§ 5 Ehrenamt
Die Mitglieder des Seniorenbeirats sind ehrenamtlich tätig. Eine Entschädigung wird nicht gewährt.
§ 6 Geschäftsgang / Geschäftsstelle
Die Arbeit der Seniorenvertretung ist zusätzlich zur Satzung durch eine Geschäftsordnung zu regeln. Diese ist von der Delegiertenversammlung zu genehmigen.
Das Sprechzimmer im Rathaus der Stadt Hauzenberg kann vom Seniorenbeirat kostenlos genutzt werden, einschließlich der kostenlosen Nutzung des Telefons.
Die Stadt Hauzenberg stellt dem Seniorenbeirat Mittel für seine Aufgabenerfüllung im städtischen Haushalt zur Verfügung.
Zu den Sitzungen des Seniorenbeirats ist jeweils ein Vertreter der Stadt zu laden.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung vom 31.03.2011 tritt außer Kraft.
Stadt Hauzenberg, 09.12.2024
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Satzung
zur 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung) vom 16.12.2024 Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) i.V.m. Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) erlässt der Schulverband Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung):
§ 1
Die Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung) vom 16.02.2023 in der Fassung der 1.Änderungssatzung vom 25.07.2023 wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 4:
„Die Benutzungsgenehmigung der Dreifachturnhalle Hauzenberg endet um 21:30 Uhr. Das Duschen und Umkleiden kann außerhalb der Belegungszeiten erfolgen. Turnhalle und Nebenräume sind bis spätestens 22:00 Uhr zu verlassen. Die Turnhalle darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der Übungsstunde betreten werden und muss spätestens 15 Minuten nach Beendigung der Übungsstunde verlassen werden.
Die Benutzungsgenehmigung der Sportmittelschulturnhalle Hauzenberg endet um 22:00 Uhr. Das Duschen und Umkleiden kann außerhalb der Belegungszeiten erfolgen. Turnhalle und Nebenräume sind bis spätestens 22:30 Uhr zu verlassen. Die Turnhalle darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der Übungsstunde betreten werden und muss spätestens 15 Minuten nach Beendigung der Übungsstunde verlassen werden.“
§ 2
Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung) tritt am 01.02.2025 in Kraft.
Hauzenberg, den 18.12.2024
Schulverband HAUZENBERG
Gudrun Donaubauer, 1. Vorsitzende des Schulverbands Hauzenberg
Öffentliche
b e K anntmachung D e R h un D e S teue R 2025 D e R
Sta D t h auzenbe R g
Bekanntmachung gemäß § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung und der Satzung in der derzeit gültigen Fassung über die Erhebung der Hundesteuer 2025
A.
Durch öffentliche Bekanntmachung kann die Stadt Hauzenberg die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025 in der gleichen Höhe wie im Vorjahr festsetzen.
Vorbehaltlich schriftlicher Abgabebescheide ist der gleiche Betrag wie im Vorjahr zu zahlen.
Die Steuer beträgt: für jeden Hund 40,00 EUR für einen Kampfhund 300,00 EUR.
Der Betrag ist am 01.03. zur Zahlung fällig.
B.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
C.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hauzenberg,
Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, einzulegen.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben.
Die Klage kann beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg auch elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern. de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Hauzenberg, 08.01.2025
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
a nt R ag S f R i S ten fü R Sitzungen
Am 29.01. für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Februar 2025
Am 03.02. für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Februar 2025
informationen aus dem sitzun G sdienst
Sta D t R at, Sitzung VO m 02.12.2024
Ertüchtigung der Entwässerungsund Abwasserleitungen Jahrdorf BA 1; Vergabe der Planungsleistungen LPH 5 bis LPH 9 – einstimmig beschlossen
Die Umsetzung der Maßnahme ist in vier Bauabschnitte (BA) unterteilt. Für den ersten BA 1 sind die Planungsleistungen zu vergeben. Drei Angebote wurden eingeholt. Die Vergabe der Planungsleitunge erfolgte an Fesl & Bauer Ingenieurgesellschaft, Hauzenberg mit einer Angebotssumme in Höhe von 88.672,40 € brutto.
Straßensanierung Kollersberg-Neuhäusl; Vergabe der Planungsleistungen LPH 5–LPH 9 – einstimmig beschlossen
Für die geplante Maßnahme sind die Planungsleistungen zu vergeben. Drei Angebote wurden eingeholt. Die Planungsleistungen für die Straßensanierung wurde an das Ing. Büro Thomas Arndörfer GmbH, Thyrnau mit der Angebotssumme von 103.601,00 € brutto vergeben.
Kamerabefahrung 2025; Vergabe Dienstleistung – einstimmig beschlossen
In einem 10-Jahres Turnus ist das gesamte Kanalsystem der Stadt Hauzenberg zu inspizieren. Im Zuge der Befahrung erfolgt die Einarbeitung der geografischen Daten in das Kanalkataster. Für das Jahr 2025 ist der Bereich Hauzenberg SÜD vorgesehen. Die Kamerabefahrung wurde beschränkt ausgeschrieben, drei Firmen gaben ein Angebot ab. Nach Auswertung der Angebote wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Kuchler GmbH, München mit der Angebotssumme von 293.211,84 € vergeben.
chen Antrag auf Änderung der Satzung des Seniorenbeirats. Die Änderung betrifft im Wesentlichen das Vorschlagsrecht der Kandidaten und deren Gültigkeit bis zur Delegiertenversammlung. Des Weiteren ist ein Nachrücker für den ausgeschiedenen Seniorenbeirat Helmut Hoffmann zu bestätigen. Die in der Sitzung vorgelegte geänderte Satzung wurde beschlossen. Als Nachrücker in den Seniorenbeirat wurde Herr Georg Fröhler bestätigt.
b auau SS chu SS , Sitzung VO m 10.12.2024
Aufstellung des Bebauungsplanes „Germannsdorf-Nord II“; Abwägungen und öffentliche Auslegung –einstimmig beschlossen Der Bebauungsplan soll das Gebiet westlich des Steigerwegs in Germannsdorf, speziell die FlNr. 90, Gmgk Germannsdorf, umfassen. Als Gebietscharakter soll ein Allgemeines Wohngebiet definiert werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Fachstellen erfolgte im März/April 2024. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „GermannsdorfNord II“.
e n D e D e R a mtlichen b e K anntmachungen
Satzung Seniorenbeirat; Neuerlass und Bestätigung Nachrücker
Seniorenbeirat – einstimmig beschlossen
Der Seniorenbeirat stellte einen schriftli -
Änderung des Bebauungsplanes „SO Ferienanlage Rosenberger Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10; Abwägung und erneute Auslegung –einstimmig beschlossen Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll Baurecht für eine Praxis für Gesundheitsprävention geschaffen werden. Das Verfahren ruhte nun einige Zeit aufgrund der ungeklärten Entwässerungssituation. Des Weiteren wurden textliche Festsetzungen, hier speziell Dachneigung, Wandhöhe und Dachfarbe, überarbeitet. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte nun im Juni 2024. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die erneute öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit verkürzter Beteiligungsfrist.
Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Windpassing –einstimmig beschlossen
Die FF Windpassing wählte am 01.12.2024
Christian Kinateder zum Feuerwehrkommandanten sowie Josef Schiermeier zum stellv. Feuerwehrkommandanten. Die Stadt Hauzenberg stellt fest, dass die Gewählten die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen besitzen um diese Funktionen übernehmen zu können. Der Stadtrat bestätigte die Ernennung von Christian Kinateder zum Feuerwehrkommandanten sowie Josef Schiermeier zum stellv. Feuerwehrkommandanten.
Verleihung von Dankurkunden und Ehrenbriefen
An folgende verdiente Hauzenberger Bürger wurden Dankurkunden sowie Ehrenbriefe für ihr außergewöhnliches Engagement zum Wohle der Allgemeinheit von 1. Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer verliehen.
Herr Georg Veit erhielt die Dankurkunde für 18 Jahre ehrenamtlicher Tätigkeit als 2. Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr Jahrdorf. Er war unter anderem maßgeblich beteiligt am Neubau des Gerätehauses Furthweiher, dem Umbau des alten FFW Hauses in Jahrdorf in ein Dorfhaus und der Gründung der FFW Furthweiher aus den aktiven Mannschaften der FF Germannsdorf und Jahrdorf.
Herr Martin Wimmer erhielt die Dankurkunde für 30 Jahre ehrenamtliches Enga-gement bei der Freiwilligen Feuerwehr
Oberneureuth. Von 1994 bis 2012 war er 2. Vorsitzender, seit 2012 ist er als 1. Vorsitzender im Amt. Er ist das Gesicht der FF Oberneureuth und viele Kommandanten konnten und können auf seine Unterstützung zählen.
Für sein Wirken als Stadtrat von 1990 bis 2024 und seinen unermüdlichen Einsatz in der Wasserversorgung wurde Herr Georg Kinateder der Ehrenbrief verliehen. Als Stadtrat und Kreisrat überzeugte er durch Sachlichkeit und fundiertes Wissen. Weit über die Grenzen der Stadt Hauzenberg hinaus ist er auch heute noc h in Sa-chen „Trinkwasser“ unterwegs und bringt den unschätzbaren Wert des Wassers in das Bewusstsein der Bevölkerung.
Seit über 40 Jahren ist Herr Rainer Schätzl für die Bergwacht Bayern – Bereitschaft Hauzenberg/Waldkirchen ehrenamtlich im Einsatz. Als Ausbilder in der Notfallmedizin und in der Sommer-/Winterrettung gehört er zu den unverzichtbaren Bergwachtmitgliedern. In schwindelerregenden Höhen ist er als aktiver Luftretter im Einsatz. Zudem ist er stellv. Bereitschaftsleiter für Hauzenberg/Waldkirchen. Für seine Verdienste erhielt Herr Schätzl den Ehrenbrief der Stadt Hauzenberg. Herr Gerhard Schmid engagiert sich
seit über 50 Jahren in der Bergwacht Bayern. Sowohl als stellv. Bereitschaftsleiter in der Vergangenheit sowie als Hüttenwart der Rettungswache Oberfrauenwald seit über 20 Jahren gehört er zu den tragenden Säulen der Bergwacht. Er war unter anderem für die Errichtung der ersten Räumlichkeiten der Bereitschaft Hauzenberg/Waldkirchen mitverantwortlich.
Sein Engagement wird mit dem Ehrenbrief der Stadt Hauzenberg gewürdigt.
Schul V e R ban D h auzenbe R g, Sitzung VO m 16.12.2024
2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg (Turnhallensatzung) – einstimmig beschlossen
Derzeit ist ein Rechtsstreit beim VG Regensburg anhängig, bei dem es unter anderem um die Einhaltung von Immissionsrichtwerten bzgl. Dreifachturnhalle geht. Seitens Landratsamt Passau kam in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die Turnhallensatzung des Schulverbandes Hauzenberg auf ein generelles Ende von 22.00 Uhr (bisher 22.30 Uhr) angepasst werden soll. Die Schulverbandsversammlung beschloss die 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung) wie vorgeschlagen.
Jag D gen OSS en S chaft
Obe RD ien DOR f Einladung an alle Jagdgenossen mit Frauen zur Jahreshauptversammlung
Am Samstag, 08.02.2025, 19.30 Uhr im Pfarrheim Oberdiendorf
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Protokoll der Versammlung aus 2024
3. Kassenbericht
4. Entlastung der Vorstandschaft
5. Bericht der Jagdpächter
6. Verwendung des Jagdpachtschillings
7. Wünsche und Anträge
Anschließend Essen
Die Vorstandschaft
Jag D gen OSS en S chaft
W O tz DOR f lädt ein zur Jagdversammlung am Freitag den 21.02.2025, um 19:00 ins Gasthaus Gottinger
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Schriftführers
3. Jahresbericht des Jagdvorstehers
4. Bericht der Jagdpächter
5. Kassenbericht und Entlastung
6. Verwendung des Jagdpachtschillings
7. Wünsche und Anträge
Anschließend Rehragout-Essen
Hauzenberg, den 11.01.2025
Die Vorstandschaft
Jag D gen OSS en S chaft
Ra SS be R g
Am Samstag, 22. Februar 2025 findet um 19:30 Uhr im Gasthaus Ritzer in Oberkümmering die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Raßberg statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstands
3. Kassenbericht
4. Kassenprüfbericht
5. Bericht des Jagdpächters
6. Verwendung des Jagdpachtschilling
7. Vergabe
8. Wünsche und Anträge
Das Frauenkränzchen der Jagdgenossenschaft Raßberg findet am Freitag, den 21. Februar 2025, um 19:30 Uhr im Gasthaus Ritzer in Oberkümmering statt. Es ergeht hiermit die herzliche Einladung.
Die Vorstandschaft
Jag D gen OSS en S chaft
t hie R ham-Schaube R g
Die Jagdversammlung mit Jagdessen und Neuwahlen der Jagdgenossenschaft Thierham-Schauberg findet am Samstag, den 08. März 2025 um 19:00 Uhr im Gasthaus Bauer/Andorfer, Sonnen, statt.
a nmel D ung fü R D a S
Kin D e R ga R ten J ah R 25/26
D e R Kin D e R g ÄR ten im Raum h auzenbe R g
Der Stichtag für eine telefonische Vormerkung im jeweiligen Kindergarten ist der 01. März 2025.
Mit allen Eltern, die ihr Kind bis zum Stichtag vorgemerkt haben werden im Anschluss Termine zu den Anmeldegesprächen vereinbart.
Eine Zu- oder Absage des Kindergartenplatzes wird zeitnah mitgeteilt.
Reichen die Kapazitäten der Einrichtung nicht aus, werden unsere Aufnahmekriterien angewandt.
Kindergarten Fürsetzing:
Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren
Telefonnummer: 0170 - 6706913
E-Mail:
kiga-fuersetzing@caritas-pa.de
Ansprechpartnerin: Andrea Duschl, Einrichtungsleitung
Kindergarten Germannsdorf:
Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren
Telefonnummer: 0 85 86 - 97 67 70
E-Mail: kita.germannsdorf@caritas-passau.de
Ansprechpartnerin: Carina Meisinger, Einrichtungsleitung
Kindergarten Hauzenberg
Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren
Telefonnummer: 0 85 86 - 9 79 39-0
E-Mail: kita.hauzenberg@caritas-passau.de
Ansprechpartnerin: Nina Kinadeter, Einrichtungsleitung
Kindergarten Oberdiendorf
Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren
Telefonnummer: 0 85 86 - 10 34
E-Mail:
kiga-oberdiendorf@caritas-pa.de
Ansprechpartnerin: Regina Klement, Einrichtungsleitung
Kindergarten Raßreuth
Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren
Telefonnummer: 0 85 86 - 9 16 67
E-Mail:
kiga-rassreuth@caritas-pa.de
Ansprechpartnerin: Eva-Maria Stefan, Einrichtungsleitung
Die ile a bteilan D inf OR mie R t
Tipps aus dem Handlungsfeld Energie
Kostenloses Energieberatungsangebot Bei detaillierten Fragen rund um das Thema Energie sowie für eine kostenlose Energieberatung bietet die ILE Abteiland in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. Termine in Beratungsstellen in der Region an.
Anmeldung: Zur einfacheren Koordinierung ist eine Anmeldung vorab beim Energiemanager der ILE Abteiland, Matthias Obermeier unter 08582/9797090, oder dem Verbraucherservice (Beratungsstelle Passau) unter der kostenlosen Hotline 0800−809 802 400 erforderlich.
Hinweis: Es besteht bei einem Eigenanteil von 30 € auch die Möglichkeit zur Energieberatung bei Ihnen vor Ort.
Richtiges Einheizen mit Holz
1. Asche aus dem Brennraum entfernen
2. Luftzufuhr komplett öffnen
a. Primärluftzufuhr: Regelbar bei Glutbett (a)
b. Sekundärluftzufuhr: Regelbar im oberen Bereich des Brennraums (b)
3. Holzscheite locker und über Kreuz in den Brennraum legen; kleinere Scheite nach oben
4. Anzündhilfe oben auf den Holzstapel legen (z. B. in Wachs getränkte Holzwolle)
a. Möglichst kein Papier/Karton zum Anzünden verwenden: Giftstoffe werden gebildet und große Mengen an Asche fallen an
5. Holzspäne bzw. kleine Holzscheite kreuzweise über Anzündhilfe legen; von oben anzünden
6. Luftzufuhr regeln
a. Wenn Verbrennung in Gang: Primärluftzufuhr drosseln
b. Bei stabilen Glutstock: Sekundärluftzufuhr schließen c. Falls Nachheizen erforderlich: Primärluftzufuhr öffen, bis Verbrennung stabil ist, anschließend Luftzufuhr wieder drosseln
Positive Aspekte durch richtiges Einheizen: – Optimale Ausnutzung des Heizwertes des Holzes – Weniger Brennstoffbedarf / Steigerung der Wärmeausbeute
Schonender Umgang für Ofen und Kamin – Umweltschonend: Reduzierung schädlicher und unverbrannter Rauchgase
Förderratgeber – Schon gewusst?
– Auch Scheitholz-/Kombikessel (keine Einzelöfen) können mit bis zu 70 % gefördert werden. – Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans zur Beratung hinsichtlich möglicher Energieeffizienzmaßnahmen wird mit 50 % gefördert.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_ Wohngebaeude/energieberatung_ wohngebaeude_node.html
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* Die „Testhörer-Aktion“ läuft vorläufig bis zum 30.06.2025 und verantwortet die AUDILOGIK GmbH, Bayerstr. 4, 80335 München. Die AUDILOGIK GmbH behält sich vor, die Aktion auch nach dem 30.06.2025 zu Grunde zu legen. Sie ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
Die Sta D t h auzenbe R g
J etzt al S a pp!
Immer wissen, was los ist in unserer Gemeinde!
Unter diesem Motto haben wir die „Heimat-Info“ App vor wenigen Wochen eingeführt. In der App werden Sie tagesaktuell über Neuigkeiten aus der Ge -
meinde oder über Aktuelles und Veranstaltungen unserer Vereine und Organisationen informiert. Auch Informationen, wie z.B. Online-Anträge oder unseren Abfallkalender, können Sie in der App abrufen. Wenn Sie die HeimatInfo App noch nicht auf Ihrem Smartphone geladen haben, können Sie sich diese jetzt kostenfrei und ohne Registrierung herunterladen.
Schritt 1
Downloaden Sie die Heimat-Info App auf Ihr Smartphone.
Schritt 2
Wählen Sie unsere Gemeinde aus.
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Aktivieren Sie die Glocke. Sie erhalten nur von den Kategorien und Vereinen Mitteilungen, bei welchen der Benachrichtigungsschalter aktiviert ist.
Fertig, viel Spaß beim Entdecken der App!
hauzenber G kurse februar-märz 2025
03.02. Event-Planung: Basic-Seminar
Mo, 18:30 – 21:30 Uhr, 1 × 07.02. Kinder-Nähkurs 8-15 Jahre
Fr, 15:30 – 18:00 Uhr, 4 × 07.02. Salben Herstellung
Fr, 18:00 – 19:30 Uhr, 1 × 08.02. Innere und äußere Konflikte lösen
Sa, 13:00 – 16:00 Uhr, 1 × 09.02. Tanzkurs für Jugendliche und Erwachsene
So, 15:00 – 17:00 Uhr, 3 × 10.02. iPhone Grundlagen
Mo, 09:00 – 12:00 Uhr, 1 × 11.02. Einführung in die Welt ätherischer Öle
Di, 16:30 – 18:30 Uhr, 1 × 19.02. Nähen am Mittwoch
Mi, 19:00 – 22:00 Uhr, 5 × 22.02. Badeperlen
Sa, 14:00 – 16:00 Uhr, 1 × 10.03. Englisch B1 "Easy English B1.1", ab Lekt. 1 – Fit für den Urlaub
Mo, 16:45 – 18:15 Uhr, 10 × 11.03. Seniorentanz
Di, 14:30 – 16:00 Uhr, 10 ×
11.03. Seniorentanz
Di, 16:30 – 18:00 Uhr, 10 × 11.03. Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Frauen
Di, 18:30 – 20:00 Uhr, 6 × 12.03. Fatburner Workout
Mi, 17:45 – 18:45 Uhr, 7 × 12.03. Bauch - Beine - Po
Mi, 19:00 – 20:00 Uhr, 7 × 13.03. Rückenfit
Do, 17:30 – 18:30 Uhr, 8 × 13.03. Fit für den Alltag –Ganzkörperkräftigung mit Pilates
Do, 18:30 – 19:30 Uhr, 8 ×
Info und Anmeldung gerne unter Tel. 08586 5798 – vhs Außenstelle Hauzenberg, Astrid Veit –oder per E-Mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de
Die genaue Kursbeschreibung finden Sie auch auf unserer Homepage: www.vhs-passau.de
Wichtige Nachricht an alle Vereine, Organisationen und Einrichtungen: Haben Sie sich schon registriert?
In der Heimat-Info App erreichen Sie alle Hauzenberger ganz einfach. Für Informationen zur Registrierung Ihres Vereins oder Ihrer Einrichtung kontaktieren Sie bitte das Team von Heimat-Info (0152/37390728, info@heimat-info.de) oder Frau Lenz (08586/3032, theresa.lenz@hauzenberg.de) von unserer Verwaltung.
Kin D e R ga R ten f ü RS etzing
Wichtige R h in W ei S !
Aufgrund technischer Probleme ist der Kindergarten Fürsetzing bis auf Weiteres nicht unter der Festnetznummer 08586 6973 erreichbar! Bitte verwenden Sie die Mobilfunknummer 0170 6706913. Danke für Ihr Verständnis.
m el D en Sie i h R e l ee RS t Ä n D e!
Die Stadt Hauzenberg will Firmen bei der Gründung, Ansiedlung oder Betriebserweiterung unterstützen. Gerade für kleinere Firmen ist es interessant, zunächst Flächen und Räume anzumieten, bevor in eigene Grundstücke und Hallen investiert wird. Andererseits haben auch Besitzer freier Geschäftsflächen ein Interesse, diese möglichst schnell wieder einer Nutzung zuzuführen. Zudem ist es uns ein Anliegen ungenutzten Wohnraum, sei es Grundstücke oder Immobilien, weiterzuvermitteln und so private Leerstände zu verringern. Wenn Sie also über freie Flächen verfügen und diese eintragen lassen möchten, bitten wir Sie, das Meldeformular (gewerblich oder privat) sowie die Einverständniserklärung auszufüllen. Alle Dokumente finden Sie auf der Homepage der Stadt Hauzenberg unter der Rubrik Planen & Bauen & Wohnen. Anschließend schicken Sie beide Formulare wieder zurück an theresa.lenz@hauzenberg. de. Für Rückfragen steht Theresa Lenz unter 08586-3032 gerne zur Verfügung.
a OK
Posthalterweg 7
Telefon: 08586/9687-18
Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr
Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr
Do: 8.30 – 17.30 Uhr
b auh O f Jah RDOR f Industriestraße 9
Telefon: 08586/3055
Telefax: 08586/30-155
Wasserwart: 0171/7374332
b aye R i S che S R O te S K R euz
• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehörige • Essen auf Rädern • Hausnotruf
• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse jeden letzten Samstag im Monat Florianstraße 5
Telefon: 08586/970-93
Mobil: 0176/10222044
b e R atung S - un D
b egegnung S te R min D e R
b aye R . b lin D en- un D
Sehbehin D e R tenbun D e S e.V.
Jeden letzten Samstag im Monat ab 14:00 Uhr, Gasthaus Falkner
Leitung: Egid Mühlberger
Telefon: 08584/638
bR ennpun K t –
O ffene R Jugen D t R eff Pfarrstraße 3
Leitung: Jugendpflegerin
Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707
Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr
Mi: offener Jugendtreff für alle Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr
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Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen auf Rädern • Kranken-Pflegekurse
Telefon: 0 85 86/976033-31
Fachstelle für pflegende Angehörige:
Beratung und Entlastung Pflegender
Telefon: 08586/976033-35
Tagesbetreuung
Telefon 08586/976033-60
Sozialberatung
Telefon 0851/5018-762
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Di Ö ze S e p a SS au Leitung Maria Eder
Tel. 08592/1888
Mobil: 0160/4532412
h allenba D h auzenbe R g
( e c K mühl S t R . 28)
Di + Fr: 17:00 – 20:00 Uhr
Sa 14:00 – 17:00 Uhr
Kfz- z ula SS ung S telle/ Bahnhofstraße 18
Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr
Fr: 07:30 – 11:30 Uhr
Tel: 0851/397-4722
K R ei S mu S i KS chule
Telefon: 08586/9 10 47
pO lizeiin S pe K ti O n
Langfeld 1
(Gewerbegebiet Eben)
Telefon: 08586/96050
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Pfarrer-Zellbeck-Weg 4
Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr
Sa: 07:30 – 13:00 Uhr
Telefon: 08586/97626614
Rathau S h auzenbe R g
Marktplatz 10
Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120
E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de
Neue Öffnungszeiten:
Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di + Do 13.00 – 16.00 Uhr Mi + Fr nachmittags geschlossen
s Sta D tbüche R ei h auzenbe R g
Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080
Mo 16:00 – 18:30 Uhr
Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr
Sa 10:00 – 11:30 Uhr
E-Mail: buecherei@hauzenberg.de
t tü V- pR üf S telle
Fritz-Weidinger-Straße 38
Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr
Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr
Telefon: 08586/91557
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Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408 Öffnungszeiten:
Di, Mi + Fr 09:00 – 16:00 Uhr, Sa: 09:00 – 12:00 Uhr
W O chenma RK t Jeden Dienstag, 8:00 – 12:00 Uhr Zentrum Hauzenberg
s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.08)
Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:
g e S un D heit S amt p a SS au –S O ziale R b e R atung SD ien S t Tel. 0851/397-800 oder -841
VD K-Sp R ech S tun D e Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828
b e R atung fü R Wal D be S itze R Telefon: 08586/3090
Mobil: +49 (0)162/1316070 per E-Mail:
Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de
b e R atung SS telle D e R l eben Shilfe p a SS au fü R m en S chen mit b ehin D e R ung e.V.
Telefon: 08 51/949 94-710