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Das Heimatmagazin aus Hauzenberg mit Amtsblatt

GESUNDHEIT VOR ORT.

DA WO DU BIST.

Zahnreinigung

Fachärzten

Heilmethoden

Prämienzahlung

Arzneimittel die überzeugt

Schwangerschaft

Schwangerschaft

Wir bedanken uns bei den Gästen für den zahlreichen Besuch unseres Gluiweinstandes beim Christkindlmarkt im Granitzentrum ganz herzlich. Es hat riesig Spaß gemacht - wir freuen uns auf ein Wiedersehen im Dezember!

Auf ein GUTES NEUES

JAHR 2025

Turbulent hat sich das alte Jahr verabschiedet und das neue Jahr startet nicht minder aufgeregt und unberechenbar. Zum vierten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik gibt es vorgezogene Neuwahlen und am 23. Februar entscheiden wir mit unserer Stimme, wer die nächsten vier Jahre die Verantwortung für unser Land übernehmen soll. Vielleicht, denn, ob überhaupt eine tragfähige Regierungskonstellation zustande kommt oder ob die dann auch eine ganze Legislaturperiode durchhält, ist in diesen wirren Zeiten nicht mehr so sicher und selbstverständlich wie mancher hofft. Die neue amerikanische Administration unter Trump 2.0 zündelt aus reinen persönlichen Machtinteressen an allen Ecken und Enden und macht wenig Hoffnung auf gute Jahre. Dabei ist er leider nicht allein. Diese nationalen Brandstifter werden immer mehr, von Russland über Asien, in den Nahen Osten bis zu uns nach Europa, weltweit!

Trotzdem – ein Gutes Neues Jahr 2025? Ein uneingeschränktes JA! Nicht als Prognose, nein, als Herausforderung es auch zu einem guten neuen Jahr zu machen. Da sind jetzt wir gefordert, jeder einzelne von uns, in der Familie, unter

Freunden, im Verein, in der Gesellschaft, in der Arbeit – so wie wir denken, leben und handeln. Ein gutes neues Jahr gibt es nicht geschenkt. 1982 spukte die deutsche Band „Geier Sturzflug“ in die Hände und steigerte – in ironischer Übertreibung des Arbeitseifers der Deutschen – das Bruttosozialprodukt. Ich denke, es ist heute wieder an der Zeit in die Hände zu spuken, nicht aus Arbeitswut, sondern als Notwendigkeit um die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Im „Großen“ geht es unter anderem um Innovation, Forschung und Technik, Klimaschutz, zukunftsfähige Energieträger, im „Kleinen“, persönlichen Umfeld, auch darum, wie wir unsere Konsum- und Verbrauchergewohnheiten vernünftig und „nachhaltigen“ gestalten. Das ist nicht einfach und gelingt nicht immer, aber vielleicht ein guter Vorsatz fürs neue Jahr. Und wenn wir davon auch nur ein kleines Stück umsetzen, einen kleinen Schritt in die richtige Richtung machen, dann wird dieses Jahr 2025 ein gutes Jahr werden. Ich wünsche es mir, hoffe und glaube, dass wir es mit der richtigen Einstellung auch schaffen.

Auf ein GUTES NEUES JAHR!

impReSSum

»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.

HERAUSGEBER / ANSCHRIFT DER REDAKTION ui Verlag GmbH

Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg

Telefon (0 85 86) 97 94 23

Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de

REDAKTION / INHALT

für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de)

AMTSBLATT

Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de)

TEXT, FOTOS UND ILLUSTRATION

Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner †, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben)

TITELFOTO

Daniel Anetzberger

ANZEIGEN

Katharina Zeller werbung@ui-hauzenberg.de

Telefon 0 151 24 10 39 99

GRAFISCHE GESTALTUNG

Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern

DRUCK

PASSAVIA, Passau www.passavia.de

AUFLAGE

6.000 Stück

VERTEILUNG

Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Rai eisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. ERSCHEINUNGSTERMIN NÄCHSTE AUSGABE 04. März 2025

ANZEIGENANNAHMESCHLUSS 21. Februar 2025

„Wenn ein Kind geboren wird, wird ein Teil der Zukunft in die Welt gebracht.“
(Altes indianisches Sprichwort)

Das Neue Jahr ist gerade mal drei Tage alt, als am 3. Januar um 19.25 Uhr Lena Marie Anetzberger ihre Tochter in die Welt bringt.

Die kleine Franziska Marie ist das erste Kind der Gemeinde im neuen Jahr, wiegt bei der Geburt 3.600 Gramm und ist 53 Zentimeter groß.

Ein neues Jahr, ein neues Leben –nichts, was hoffnungsvoller und schöner sein könnte.

Mama und Kind sind wohlauf, wir gratulieren herzlich und finden, dass ist wirklich eine wundervolle Schöne-Heimat-Seite.

Foto: Daniel Anetzberger
Lena Marie Anetzberger mit Tochter Franziska Marie

AUSGEZEICHNETSPORTLEREHRUNG2024

Im feierlichen Rahmen würdigte die Stadt Hauzenberg 118 Sportlerinnen und Sportler aus verschiedenen Vereinen und der Sportmittelschule Hauzenberg für besonders herausragende Leistungen in verschiedenen Sportarten.

Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen weiterhin viel Erfolg bei künftigen Wettkämpfen und Turnieren.

ec h auzenbe R g

Thomas Baumann

Florian Baumann

Günter Mulik

Günther Irg, Jürgen Irg

nORD icf R eun D e h auzenbe R g e .V.

Franz-Josef Zieringer

Hannes Kellhammer

SJV „ g lüc K auf“ K RO pfmühl

Alexandra Urmann

Wolfgang Adler

Hubert Schäffner

Lukas Windpassinger

Jason Leeroy Urmann

Wolfgang Sterl

Jürgen Schätzl

Christine Schäfer

Thomas Reischl

Oskar Pilsl

Peter Madl

Sonja Fischer-Zoidl

Amelie Peter

S lg K RO pfmühl

Jürgen Eckerl

Werner Schanzer

Josef Kasberger

Alexander Stangl

Hubert Schäffner

SV Wei SS -blau u nte R g R ie S bach

Ringen

Johann Maier

Ste R n S chützen

Obe RD ien DOR f Lukas Stockmayer

WSV-DJK

Ra S tbüchl

Quirin Wegerbauer

ec h auzenbe R g
nORD icf R eun D e hauzenbe R g e .V.
SJV „ g lüc K auf“ K RO pfmühl
S lg K RO pfmühl

Sp OR tmittel S chule

h auzenbe R g

Andrea Haselbeck

Bastian Veicht

Benedikt Wohlstreicher

Chiara Barbieri

David Friedberger

Dominik Kecskes

Elias Hartinger

Emma Rosenberger

Fabian Mairhofer

Fabio Plachi

Felix Pöschl

Hlib Babenko

Ida Angerer

Jakob Anetseder

Jaron Knon

Johanna Krestin

Jonas Ameseder

Jonas Kindermann

Karolina Schauberger

Kevin Onuigwe

Lana Mandic-Markovic

Lea Stemplinger

Lea Teplanova

Lorenz Schmid

Lukas Schätzl

Maksym Vasylyshyn

Marcel Groiß

Marco Gillhofer

Mariella Poschinger

Mathilda Angerer

Max Eisner

Max Kern

Michelle Rager

Mona Binder

Moritz Steininger

Nelly Baumgartner

Oliver Nowak

Quirin Krenner

Riano Hoffmann

Samuel Reischeid

Sebastian Barth

Selina Moser

Simon Kurz

Thomas Mütze

Tobias Spannbauer

Toni Schauer

Vincent Gaaß

t SV-DJK

Obe RD ien DOR f

Michael Anetzberger

Lukas Binder

Andreas Deiner

Andreas Eder

Christian Eder

Dominik Eder

Julian Fenzl

Maximilian Gabriel

Sebastian Gruber

Dominik Hellauer

Fabian Hoffmann

Johannes Krinninger

Jonas Kronawitter

Klaus Loistl

Alessandro Meier

Simon Oberneder

Fabian Schwarz

Simon Stemplinger

Sebastian Stockbauer

Julian Veit

Marco Unfried

Johannes Knon

Stefan Richter

trainer: Michael Meier

Stefan Richter

Daniel Kießwetter

t V h auzenbe R g

Alexander Bauer

Franziska Bichlmeier

Christian Blöchl-Wagner

Tim Breinfalk

Emilia Hartl

Corinna Kasberger

Georg Kinadeter

Gabriel Nowotni

Rebecca Nowotni

Jörg Ritter

Therese Schlager

Franziska Schlichting

Stefanie Stemplinger

Magdalena Url

Amelie Weichselsdorfer

Leni Wehrmann

Luise Wolfschmitt

Sp OR tmittel S chule h auzenbe R g
t SV-DJK Obe RD ien DOR f t

7 Tage in der Woche Genuß jeden Freitag

jeden Mittwoch Polynesian Hawaiian Cocktail Night

»Wir starten mit Vollgas ins neue Jahr«

Nicht vergessen! Freitag, 14. Februar

Verwöhnen Sie Ihre Liebsten Valentinstag

Ab Dienstag 4. Februar schlemmen & genießen Kai’s Après-Ski Schmankerl Burger Mittagshit 9,90 € Burger Friday jeden Sonntag

Sunday Brunch

Schlemmen Sie von unserem Frühstücks-Buffet inkl. Heißgetränke und ein Glas Prosecco 17,90 € mit tropischen Cocktails im Tiki-Becher

7 TAGE IN DER WOCHE GEÖFFNET

BUNDES TAGS WAHL

23. Februar 2025

In wenigen Wochen am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Jede wahlberechtigte Person hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Wie bei allen Wahlen erhalten wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen vorab die Wahlbenachrichtigungen. Diese werden in Hauzenberg in den nächsten Tagen durch die AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung) verschickt.

Mit dem darauf befindlichen QR-Code können die Briefwahlunterlagen schnell und unkompliziert beantragt werden. Nachdem die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt werden, können diese dann erst verschickt oder abgeholt werden.

Es verbleiben für die Ausgabe und Rückgabe der Briefwahl lediglich gut 2 Wochen bis zum Wahltermin. Also ziemlich komprimiert, nur wenige Tage! Dem Trend bei den letzten Wahlen folgend wuchs der Anteil der Briefwähler stetig an. Vielleicht entscheiden sich aufgrund der Kürze diesmal doch mehr Wähler für den Gang zur Urne. Hauzenberg ist in 9 Wahlbezirke eingeteilt. Neun Wahllokale werden eingerichtet, Hauzenberg (2), Germannsdorf, Haag, Jahrdorf, Oberdiendorf, Oberkümmering, Raßreuth und Wotzdorf. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist die Adresse des Wahlraumes angegeben, den Sie für die Wahl an der Urne aufsuchen müssen.

FÜR D E INE ZUKUNF T WÄHL

BUNDESTAGSWAHL 23. FEBRUAR 2025

HANS

KOLLER

FÜR UNSERE HEIMAT

IN DEN BUNDESTAG

Veranstaltungen

Januar & Februar

Nachrichten aus dem Pfarrverband Hauzenberg

Dienstag 28. Januar

Altenclub h A uzenberg Zauberei, Zaubershow 14:00 Uhr | Pfarrheim Hauzenberg

Samstag 01. Februar

F c sturm hA uzenberg Bayerische Hallenmeisterschaft der U17-Junioren ab 11:00 Uhr | Dreifachturnhalle

Mittwoch, 05. Februar

K A th. F r A uenbund hA uzenberg

Spieleabend

18:00 Uhr | Gasthaus Gottinger Spiele bitte mitbringen. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.

Sonntag 09. Februar

h eim A t- und Vol K str A chten V erein d' F reudenseer e.V. Tanzkurs

15:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth Weitere Termine: 16.02. | 23.02.2025

Montag 10. Februar

K A th. Fr A uenbund hA uzenberg Vortrag „Darm gut – alles gut!“ 18:30 Uhr | Pfarrsaal Hauzenberg

Referentin: Frau Kirchberger

Unkostenbeitrag: 5,– e Anmeldung bis 31. Januar bei Kerstin Braun (WhatsApp, SMS oder Anruf Tel. 0151 50404568)

Dienstag 11. Februar

A ltenclub h A uzenberg

Vortrag: Die Bergwacht und ihre Aufgaben 14:00 Uhr | Pfarrheim Hauzenberg

Freitag, 14. Februar

st A dtbücherei hA uzenberg

Vorlesetermin für Kinder

15:00 Uhr | Bücherei

Interessante Geschichten für Kinder mit Peter Weska

Samstag, 22. Februar

K A th. Fr A uenbund hAA g

Faschingsball – Motto „Es lebe der Sport“

19:00 Uhr | Gasthof Waldbauer

u nterstützungs V erein

h emer A u Fr A uen

Faschingskranzl

19:00 Uhr | Gasthof Prager, Bauzing

Musik: Sabi & Friends, Eintritt: 5,– €, Mitglieder: frei

Montag, 24. Februar

K A th. F r A uenbund hA uzenberg

Osterbasteln „Papierei“

18:00 Uhr | Pfarrsaal Hauzenberg

Referentinnen: Tanja Steindl und Hermine Clemens

Anmeldung bei Kerstin Braun (WhatsApp, SMS oder Anruf Tel. 0151 50404568)

Dienstag 25. Februar

A ltenclub h A uzenberg

Faschingsball beim Stemplinger Hansl 14:00 Uhr | Stemplinger Hansl

Mittwoch, 26. Februar

st AA tl. re A lschule h A uzenberg

Informationsabend

19:00 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle Hzbg.

Fa s ching

2025

Faschingsumzüge

Faschingszug Hauzenberg

Dienstag

04. Februar 2024 18. Februar 2025

Sa. 22.02. | 14:00 Uhr, Innenstadt Hauzenberg

Pemperlzug Haag

Fr. 28.02. | 16:00 Uhr

Mehr Informationen: www.kab-haag.de

Faschingszug Germannsdorf

Di. 04.03. | 16:30 Uhr, Germannsdorf

Faschingskranzl & Bälle

FAschingsgilde hAuzenberg

Faschingsgaudi

Fr. 31.01. und Sa. 01.02. | 19:30 Uhr, Trachtensaal Raßreuth

KAth. FrAuenbund oberdiendorF

Faschingskranzl

So. 16.02. | 14:00 Uhr | Gasthaus Ritzer

KAth. FrAuenbund hAAg

Faschingsball – Motto „Es lebe der Sport“

Sa. 22.02. | 19:00 Uhr | Gasthof Waldbauer

unterstützungsVerein hemerAu FrAuen

Faschingskranzl

Sa. 22.02. | 19:00 Uhr | Gasthof Prager, Bauzing

Musik: Sabi & Friends, Eintritt: 5,– €, Mitglieder: frei

Altenclub hAuzenberg

Faschingsball beim Stemplinger Hansl

Di. 25.02. | 14:00 Uhr | Stemplinger Hansl

heimAt- und VolKstrAchtenVerein d'Freudenseer e.V. Bauernball

Sa. 01.03. | 20:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth

Platzreservierung unter 08586 9459079

FAschingsgilde germAnnsdorF

Rosenmontagsball

Mo. 03.03. | 20:00 Uhr, Gasthaus Höfler

Altenclub hAuzenberg Handarbeit 14:00 Uhr | Pfarrsaal

Tanz mit – bleib fit 14:30 + 16:3o Uhr | Pfarrsaal

jeden Dienstag

seniorenheim st. JoseF

Second-Hand-Laden für Jedermann/-frau

08–12:00 Uhr | Seniorenheim

Kleiderspenden für Erwachsene sind jederzeit erwünscht.

jeden Mittwoch

stAdt hAuzenberg

Mittwochs-Wanderer

13:00 Uhr | Bürgerpark

Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Infos unter Tel. 08586/3153

jeden Donnerstag

JohAnnisVerein

Vereinsabend | 18:00 Uhr

30.01.2025 Gasthaus Prager

06.02.2025 Stemplinger Hansl

13.02.2025 Zum Charly

20.02.2025 Landgasthof Gidibauer

27.02.2025 Brauliebe Hirz

06.03.2025 Intermezzo

13.03.2025 Kais's Bistro

jeden Freitag

WAnderFreunde hAuzenberg

Freitagswanderung

14:00 Uhr | ab Bürgerpark

Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher & Bärtl Bär

Nach einer Idee von Albert Lehner und Manfred Sommer

Ein Faschingskostüm für Maxi, Bärtl und

Moni!

Als was verkleidest denn du dich, Maxi?“ „Ich? … ehrlich gesagt Bärtl, ich hab mir noch keine Gedanken darüber gemacht, aber wenn ich mir das so recht überlege, dann habe ich auch keine Ahnung“, seufzt Maxi und setzt sich neben Bärtl auf den Stapel der alten Faschingskostüme. „Vielleicht sollten wir die Rollen tauschen“ schmunzelt Bärtl, jetzt ein wenig erleichtert, weil auch sein Freund offensichtlich die gleichen Kostümprobleme hat, wie er. „Du wärst halt nur ein extrem großer, fetter Maulwurf und ich wohl ein mikrig kleiner Bär“ lacht Maxi.

„Ich habe überhaupt keine Lust auf diesen blöden Fasching“ brummelt der Bär. Im hintersten Eck seiner Bärenhöhle wühlt er in einer großen Holzkiste und wirft allerlei bunte Stofffetzen und Kleidungsstücke in die Luft, die sich dann langsam um ihn und um die Kiste auf dem Boden stapeln. Da liegt ein Matrosenhemd friedlich neben dem Piratenhut und das bunt getupfte Clownkostüm verdeckt ein wenig das weiße Gespenstertuch. Gerade fliegt Graf Dracula, na ja, eigentlich nur der Mantel vom Grafen durch die Luft, als Maxi die Höhle seines Freundes betritt. „Um Himmels willen! Bärtl, was machst du da?“ „Ich räume auf! Und diesen ganzen Faschingsplunder kann ich nicht mehr sehen. Dabei ist doch am Wochenende großer Kinderfasching auf der Waldlichtung und ich wäre so gerne dabei. Aber ich habe keine Vorstellung, wie ich mich kostümieren könnte und die ganzen alten Sachen bringen mich auch auf keine wirklich schöne Idee.

„Juhuu – Maxi, Bärtl, wo seid ihr?“ Moni Maus stolpert auf der Suche nach ihren Freunden aufgeregt in die Bärenwohnung. „Ah, super, ihr habt schon die Kostüme für den Kinderfasching ausgewählt?“ fragt sie erleichtert beim Anblick der in der Höhle wild verstreuten Faschingskostüme. „Nein, haben wir nicht!“ brummeln Maxi und Bärtl im Chor. „Als was willst denn du zum Kinderfasching gehen, Moni?“„Ich weiß es nicht, das wollte ich gerade euch fragen?“ „Uns!!! … da bist du an der absolut falschen Adresse. Dann sind wir jetzt schon zu dritt auf der Suche nach einer passenden, schönen Faschingsverkleidung. Wer könnte uns da bloß weiterhelfen?“ „Vielleicht können uns ja die Kinder kostümieren und faschingsmäßig ausmalen?“ meint Moni. Maxi und Bärtl schauen sich kurz nachdenklich an: „Das ist eine prima Idee, Moni! Also Kinder, auf geht’s, schnappt euch die Buntstifte und malt uns in einem tollen Faschingskostüm.“

Hallo Kinder, schickt Eure Kostümideen für unsere drei Helden bis zum 16. Februar 2025 per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de

Unter allen Einsendungen verlosen wir 3x ein Memorix Das verflixte Memo-Spiel mit Maxi und Bärtl.

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schnelle Fortbewegungsart Fruchtgetränk

Orgelteil Antrag, Eingabe

indischer Staatsmann

zum Nennwert (Bankw.)

linker Nebenfluss der Fulda

kleine Metallschlinge Wasserlauf

Weltmacht (Abkürzung)

Lehre von den math. Gleichungen

Laufgerät

griechischer Buchstabe

ital. Geigenbauerfamilie

Universum Sinnesorgan

Kosmetikartikel; Salbe in der Nähe von luftig, windig

ein Wurfpfeilspiel

kostbar; menschlich vornehm Nelkenpfeffer Sumpfgelände

Brei aus Früchten, Kartoffeln

Ansehen, Prestige, Bild (engl.) Kartenspiel

Tonkunst freundlich

Europ. Weltraumorganisation (Abk.)

wurzellose Sporenpflanze

1 5

salopp: unwohl; dürftig

sehnig, kräftig; ugs.: störend

beharrlich, ausdauernd

Nähmaterial

Rettungshelfer (Kurzwort)

treibende Frostgebilde auf Flüssen

KfzZeichen Helmstedt Vorfahr

achten, anerkennen

Betreuung, Fürsorge Eier ablegen (Fische)

Kuhantilope

Pampasstrauß

irgendjemand

Schreitvogel, Sichler griechische Göttin

9 10 11

Gallert aus Gelantine, Knochen

Vorraum, Flur

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(Systemleistung 103 kW / 140 PS: Benzinmotor 72 kW / 97 PS und Elektromotor 70 kW | CVTAutomatikgetriebe (stufenlos) | Hubraum 1.798 ccm) Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 4,5 l/100 km; kombinierter Wert der CO2-Emissionen: 102 g/km; CO2-Klasse: C;

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Kreuzworträtsel: CHRISTMETTE

Sudoku: 444 516 249

Über den herrlichen Wandkalender 2025 von unserem Fotografen Daniel Anetzberger dürfen sich freuen: Frau Inge Hauer-Gieber aus Renfting und Herr Norbert Kanamüller aus Neureichenau.

Wir wünschen viel Freude mit dem Kalender.

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Einsend

Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Mittwoch, 12.02.2025, mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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DasAmtsblatt

Jahrgang 52.01

Jahresrückblick der Bürgermeisterin

Amtliche Bekanntmachungen

Änderung des Bebauungsplanes „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3

Änderung des Bebauungsplanes „SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10

Aufstellung des Bebauungsplanes „Germannsdorf-Nord II“

Änderung des Bebauungsplanes „Fürsetzing“ mit Deckblatt Nr. 7 10 Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg 11 Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhalle des Schulverbandes Hauzenberg 11 Öffentliche Bekanntmachung der Hundesteuer 2025 der Stadt Hauzenberg 12 Antragsfristen für Sitzungen

Informationen aus dem Sitzungsdienst

12 Stadtrat, Sitzung vom 02.12.2024

12 Bauauschuss, Sitzung vom 10.12.2024

13 Stadtrat, Sitzung vom 16.12.2024

13 Schulverband Hauzenberg, Sitzung vom 16.12.2024

Informationen

14 Jagdgenossenschaft Oberdiendorf

14 Jagdgenossenschaft Wotzdorf

14 Jagdgenossenschaft Rassberg

14 Jagdgenossenschaft Thierham-Schauberg

14 Anmeldung für das Kindergartenjahr 25/26 der Kindergärten im Raum Hauzenberg

14 Die ILE-Abteiland informiert

16 Die Stadt Hauzenberg jetzt als App 16 vhs Hauzenberg – Kurse Februar-März 2025

16 Kindergarten Fürsetzung – wichtiger Hinweis!

16 Melden Sie Ihre Leerstände

17 Adressen & Öffnungszeiten

Liebe Hauzenbergerinnen und Hauzenberger,

In der oft zitierten „staaden“ Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel schauen wir alle zurück auf das, was war. Oft drängen sich die Begebenheiten in den Vordergrund, die uns geärgert, geschmerzt oder unsicher gemacht haben. Wie gut tut es aber auch, innezuhalten und Licht auf das zu richten, was uns gelungen ist, was uns gut getan und gefreut hat. Das geht im Tagesablauf und in der Erinnerung oft unter und ist doch entscheidend dafür, mit welcher Einstellung wir den nächsten Tag, das nächste Jahr angehen.

2024 – ein Jahr mit vielen globalen Herausforderungen und Unsicherheiten in Deutschland, Europa und der ganzen Welt. Vieles können wir nicht beeinflussen und ewig diskutieren und lamentieren bringt uns alle nicht weiter. Deshalb ist es schlau, Energie, Zeit und Geld für das einzusetzen, was wir selbst gestalten und vorwärts bringen können.

Es gibt viel zu erzählen über das fertig geschriebene Jahr 2024. Wir alle dürfen – wieder – für uns in Anspruch nehmen, dass wir unser Bestes gegeben haben – jeder nach Kraft, Talent, Empathie und Enthusiasmus – auch wenn nicht jeden Tag gelingt, was und wie man es sich vorgenommen hat. Die Bewertung der Ergebnisse liegt im Auge des Betrachters.

Auf was schauen wir zurück : Wir haben viel Abwechslung genießen dürfen: Vereinsjubiläen, Vereinsfeste,

Kurkonzerte, die Kulturwochen, Yoga im Park, die Dult, den Lichterzauber in der Innenstadt und vieles mehr. Viel Zeit für ausgelassene Geselligkeit und frohe Stunden. Wir haben wieder viel Ehrenamt erleben dürfen, in den helfenden und sozialen Organisationen, unseren Feuerwehren, in unseren Vereinen. Anerkennung und Respekt gebührt all denen, die sich für die Allgemeinheit und in den Vereinen engagieren und Verantwortung übernehmen.

Es gab Stunden, Themen und Ereignisse, die uns viel Kopfzerbrechen und Ärger bereitet haben – den 1. Platz verteidigt unangefochten wieder die Kläranlage. Die Anlage funktioniert – aber noch sind nicht alle Arbeiten und die Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass nach Freigabe durch die Sachverständigen heuer die Reparatur des Faulbehälters erfolgen kann und die Restarbeiten erledigt werden.

Wir sind froh, dass wir uns auch dieses Jahr nicht mit Unwettern konfrontiert sahen, obwohl auch in Deutschland und Bayern große Schäden durch Hochwasser und Stürme entstanden sind. Mit großer Aufmerksamkeit beobachten wir die wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen, wohlwissend, dass wir sie auf lokaler Ebene nur schwer oder gar nicht beeinflussen können.

Und wir hatten als Gremium viel zu tun: 14 Stadtratssitzungen; 13 vorbereitende Fraktionssprechersitzungen; 12 Bauausschusssitzungen, 5 HUFA-Sitzungen, 2 WSUAusschusssitzungen – und auch für die

Stadträtinnen und Stadträte viele Stunden, die sie Bürgeranliegen gewidmet und an Veranstaltungen teilgenommen habt. Vielen Dank an dieser Stelle an die Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat dafür, dass wir auch gegensätzliche Meinungen gut ausgehalten haben – und Abstimmungen, mit denen der einzelne nicht glücklich war. Und danke dafür, dass wir uns trotzdem immer wieder in die Augen schauen konnten. Vielen Dank an meine Stellvertreter Rudi und Christoph – da kommen ganz schön viele Vertretungen zusammen. Danke Rudi für die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Möglichkeit, ganz in Ruhe vier Wochen Urlaub zu machen.

Auch in Rathaus und Bauhof ging es wieder rund – und es ist auch rund gelaufen:

je ca. 240 km Straßen, Kanal- und Wasserleitungen, die Grundsteuer hat viele Menschen mit vielen Fragen ins Rathaus geführt, obwohl wir gar nicht direkt zuständig sind und die Hebesätze waren zu beschließen, 105 Bauanträge und 40 laufende Verfahren der Bauleitplanung in unterschiedlichen Phasen, zusätzlich Wasserrechtsverfahren, Durchführungs- und Gestattungsverträge, unzählige Grundstücksangelegenheiten und notwendige rechtliche Klärungen, 9 km Quellleitungen und mehrere Straßen- und Kanalkilometer waren zu erneuern, 3 Dorferneuerungsverfahren und das nächste Projekt der Städtebauförderung, 3 Kindergärten in unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsstufen, genau wie 3 Feuerwehrhäuser, die Sanierung der Sportmittelschule … die Liste lässt sich noch eine Weile weiterführen! Die Stadt Hauzenberg ist ein guter Auftraggeber und viele der ausgeschriebenen Maßnahmen konnten wir in der Region vergeben.

Viele Förderanträge und Verwendungsnachweise, die uns gutes Geld bringen, erfordern Akribie. Dank gilt hier vor allem unseren Partnern in der Regierung von Niederbayern, dem Wasserwirtschaftsamt und dem Amt für Ländliche Entwicklung, die unsere Vorhaben mit Millionen-

beträgen unterstützen und uns so die Realisierung erst ermöglichen.

Viele tausend Buchungen sind zu bearbeiten, wenn (Stand Ende September) mehr als 45 Mio Euro umgesetzt werden. Viele Stunden und Tage sind gebunden für oft kleine Projekte, Aufgaben, Bürgeranliegen, Unterhaltsmaßnahmen, die nie in einem Gremium behandelt werden.

Dass wir einen so hohen Projekt- und natürlich auch Geldumsatz haben, liegt an der durchweg hohen Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Danke dafür gebührt ihnen allen für Teamgeist, Leistungsbereitschaft und die hohe Professionalität. Sie könnten auch uns ohne uns Mandatsträger arbeiten, umgekehrt würde das nicht funktionieren.

Insgesamt können wir als Stadt auf ein gutes Jahr zurückschauen, in dem wir viel geschafft haben und auch stolz darauf sein dürfen.

Ich wünsche uns und euch, dass wir immer wieder ein wenig innehalten können, private Momente genießen, einen klaren Blick behalten, für die vielen Möglichkeiten, die uns das Leben bietet und voller Optimismus und Energie das neue Jahr angehen.

Alles Gute für 2025.

Gudrun Donaubauer Bürgermeisterin

Geburten

25.10.2024

Elias Markus Judakov

Christina Judakov und Markus Sterl Edwiese 9, Hauzenberg

14.12.2024

Alexander Haselböck

Julia und Thomas Haselböck Steinbergstraße 22, Hauzenberg

02.11.2024

Lioba Dorothea Stahl

Sieglinde Hahn und Quirin Stahl

Eckmühlstraße 9, Hauzenberg

19.12.2024

Laura Fuchs

Petra Fuchs und Franz Stemplinger Inneröd 1, Hauzenberg

wir trauern

20.11.2024

Franz Anetzberger Redling 26, Hauzenberg 83 Jahre

04.12.2024

Ludwig Meisinger Breitäcker 10, Hauzenberg 73 Jahre

09.12.2024

Rudolf Grübl Sickling 9, Hauzenberg 83 Jahre

13.12.2024

Maria Stecher

Windpassing 15, Hauzenberg 86 Jahre

28.12.2024

Roswitha Thiele

Duschlbergstraße 16, Hauzenberg 78 Jahre

09.01.2025

Inge Doblhofer

Kusserstraße 14, Hauzenberg 85 Jahre

30.11.2024

Tim Ratzinger

Christina und Andreas Ratzinger Niederbrünst 27 A, Hauzenberg

24.12.2024

Raphael Christian Ernest Wolf

Sophie und Christian Wolf Eckhofstraße 20, Hauzenberg

23.11.2024

Maria Stemplinger Stemplingerhof 1, Hauzenberg 58 Jahre

04.12.2024

Therese Hitzler Marktplatz 3, Hauzenberg 72 Jahre

10.12.2024

Berta Schwarz

Bayerwaldstraße 44, Hauzenberg 96 Jahre

18.12.2024

Monika Stadler

Hochreutweg 9, Hauzenberg 80 Jahre

01.01.2025

Josef Bablitzka Hofacker 5, Hauzenberg 92 Jahre

24.11.2024

Elisabeth Kühberger Büchlberger Straße 2, Hauzenberg 92 Jahre

05.12.2024

Joseph Süß

Grundwiesenweg 19, Hauzenberg 84 Jahre

11.12.2024

Elisabeth Schopper

Kusserstraße 14, Hauzenberg 88 Jahre

28.12.2024

Maria Bauer

Richard-Miller-Straße 7, Hauzenberg 89 Jahre

02.01.2025

Roswitha Schätzl

Simonstraße 47, Hauzenberg 71 Jahre

09.12.2024

Tilda Kaser

Romina und Michael Kaser

Böhmerwaldstraße 41, Hauzenberg

30.11.2024

Mathilde Anetzeder Hofäckerweg 4, Hauzenberg 87 Jahre

07.12.2024

Heinz Strodl Rosenstraße 19, Hauzenberg 81 Jahre

13.12.2024

Alexander Krug Renfting 31, Hauzenberg 53 Jahre

28.12.2024

Theresia Wögerbauer In der Leiten 19, Hauzenberg 93 Jahre

07.01.2025

Theres Allmesberger

Kusserstraße 14, Hauzenberg 95 Jahre

hin W ei S Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586-3062.

ÄnDeRung DeS bebauungSplaneS „bRanDl RaSSReuth“ mit DecKblatt nR. 3 hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 07.10.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3 zu ändern. Der Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Beabsichtigt ist für die Grundstücke Flurnummern 196/1 sowie 200, jeweils Gemarkung Raßreuth, die Heraus-

nahme aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“.

Der Bebauungsplan grenzt an die nördliche Ortsausfahrt in Raßreuth Richtung Gießübl und umfasst das Wohnhaus des Antragstellers sowie den gegenüberliegenden und somit südlich gelegenen Gebäudekomplex (Neustifter Straße 9, 9 a und 11).

Geplant ist die Nachverdichtung im Anwesen Neustifter Straße 12 mittels einer weiteren Wohneinheit, welche nach rechtskräftigen Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig ist.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 05.02.2025 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 17.03.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 28.01.2025 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Aus legung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.

Die Verfahrensunterlagen können zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen

und Wohnen – Bauleitplanung“ eingesehen bzw. zur Einsichtnahme heruntergeladen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Wei tere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hauzenberg, 08.01.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

esb.de Mit 100 % Ökostrom aus nachhaltiger Erzeugung.

© Martin Bolle

Än D e R ung D e S b ebauung S plane S „SO f e R ienanlage R OS enbe R ge R , p enzen S ta D l“ mit Dec K blatt nR . 10

Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat hat am 12.09.2011 die Änderung des Bebauungsplanes „SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 07.10.2011 bekannt gemacht.

Mit der Änderung soll innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Baurecht für eine Praxis für Gesundheitsprävention geschaffen werden.

Nach Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange führte der Bauausschuss am 10.12.2024 die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen durch und

beschloss die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten Teilen mit verkürzter Beteiligungsfrist. Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden um weltbezogenen Stellungnahmen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB ab 05.02.2025 bis einschl. 21.02.2025. im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsicht nahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 28.01.2025 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden. Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 Bau GB während der Auslegungs frist auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg.de/planen-bauenwohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.

Umweltbezogene Unterlagen: Umweltbericht

Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.

Seit 200 Jahren sind wir Möglichmacher für die Menschen in unserer Region. sparkasse-passau.de/200

Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:

Schutzgut Art der vorhandenen Informationen

Boden Niedriger bis mittlerer Versiegelungsgrad, Eingriffsschwere Typ B. Es werden keine neuen Straßen errichtet.

Wasser

Klima/Luft

Pflanzen/Tiere

Landschaft

Mensch/Erholung

Altes Absetzbecken wird teilweise verfüllt. Ein Teil davon soll das neue Regenwasserrückhaltebecken werden. Der Versiegelungsgrad wird durch geeignete Maßnahmen begrenzt. Es liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor. Die Fundamente der Gebäude dringen nicht in das Grundwasser ein.

Kein Quellschutzgebiet.

Kein regelmäßig überschwemmter Bereich, sondern ehemaliges Absetzbecken.

Auf Frischluftschneisen und dazugehörige Kaltluftentstehungsgebiete wird geachtet.

Zu fällende Bäume an der Westseite des alten Absetzbeckens werden weiter westlich durch neue Bäume ersetzt. Ausgleich auf eigenem Grundstück durch ökologisch wirksame Gestaltung sowie Pflanzung von Verbindungsbäumen und Erstellen einer Wildsträucherpflanzung

Die neuen Baurechtsflächen haben eine mittlere Bedeutung für Natur und Landschaft.

Geringe Umweltauswirkungen zu erwarten.

Keine Beeinträchtigung von exponiert, weit sichtbare Höhenrücken oder Hanglagen und kulturhistorische bzw. landschaftsprägende Elemente.

Verkehrslärm:

Wegen der Nähe zur Staatsstraße ST2128 ist eine Immissions–richtwertüberschreitung zu erwarten, weshalb ein entsprechend großer Erdwall als aktiver Lärmschutz geplant ist.

Stellungnahmen aus erneuter Beteiligung von Behörden und Träger öffentlicher Belange:

Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde

Erfordernisse der Raumordnung nicht berührt

Landratsamt Passau, Brandschutzdienststelle

Keine Anmerkungen / Forderungen vorgebracht

Regierung von Niederbayern, Gewerbeaufsichtsamt

Keine Äußerung. Keine Einwände gemäß Sprengstoffgesetz (SprengG)

Waldwasser – Wasserversorgung Bayerischer Wald

Keine Anlagen der Wasserversorgung Bayerischer Wald

Landratsamt Passau, Wasserrecht

Keine Bedenken – Altlasten

Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt

Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde

Naturschutzfachlich besteht Einverständnis

Staatliches Bauamt Passau

1. Anbaubeschränkungen

Anbauverbot entlang der Bundes- und Staatsstraße Mindestabstände, Einzäunungen und Bepflanzungen

2. Entwässerung der Bauflächen

Abwässer, Oberflächenwässer und Straßenentwässerungsanlagen Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz

Immissionen / aktive Schallschutzmaßnahmen / Lärmschutzwand

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Niederschlagswasser

Schadloses Einleiten in Oberflächengewässer

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 10.01.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Baugrundstück in sonniger Dorflage

 Grundstück in Germannsdorf, Nr. 2, ca. 840 m²

 Gute Infrastruktur mit Grundschule, Kindergarten, Ärzte usw.

 Mit Gemeindestraße bereits erschlossen

 Herstellungsbeitrag für Wasser/Kanal ca. 8400,00€

 Kanal, Wasser und schnelles Internet liegen am Grundstück

„ g e R mann SDOR f- nORD ii “; hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 27.03.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan auf der Flurnummer 90 Gemarkung Germannsdorf aufzustellen.

Der Bebauungsplan soll das Gebiet westlich des Steigerwegs in Germannsdorf speziell die Flurnummer 90 Gemarkung Germannsdorf umfassen. Als Gebietscharakter soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) definiert werden.

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 10.12.2024 den Bebauungsplan „Germannsdorf-Nord II“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 05.02.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 07.03.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.

Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg.de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.

Umweltbezogene Unterlagen: Umweltbericht

Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „Germannsdorf-Nord II“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.

Schutzgut Art der vorhandenen Informationen

Boden

Wasser

Klima/Luft

Die Flächeninanspruchnahme sowie der Versiegelungsgrad werden durch geeignete Maßnahmen (insbesondere durch eine flächensparende Siedlungsform) im Bebauungsplan begrenzt.

Es liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor. Die Baukörper werden nicht ins Grundwasser eindringen. Quellen und Quellfluren, wasserführende Schichten (Hangschichtwasser) und regelmäßig überschwemmte Bereiche (Auenschutz) bleiben unberührt.

Im Baugebiet sind geeignete Maßnahmen zum Schutz des Wassers vorgesehen.

Eine möglichst flächige Versickerung, z.B. durch begrünte Flächen oder Versickerungsmulden, wird gewährleistet; private Verkehrsflächen und Stellplätze erhalten wasserdurchlässige Beläge.

Bei der Planung des Baugebietes wurde auf Frischluftschneisen und zugehörige Kaltluftentstehungsgebiete geachtet. Durch die Bebauung wird weder eine Frischluftschneise noch ein zugehöriges Kaltluftentstehungsgebiet maßgeblich beeinträchtigt.

Im Baugebiet liegen nur Flächen, die eine geringe Bedeutung für Natur und Landschaft haben; Flächen höherer Bedeutung wie

Pflanzen/Tiere

Landschaft

> Flächen nach den Listen 1b und 1c, > Schutzgebiete im Sinne der § 20 Abs. 2 BNatSchG oder Natura 2000-Gebiete

> Gesetzlich geschützte Biotope bzw. Lebensstätten oder Waldflächen werden nicht betroffen.

Im Bebauungsplan sind geeignete Maßnahmen zur Durchgrünung und zur Lebensraumverbesserung vorgesehen.

Das Baugebiet grenzt an die bestehende Bebauung an. Die Planung berücksichtigt exponierte und für das Landschaftsbild oder die naturgebundene Erholung bedeutsame Bereiche.

Das Baugebiet beeinträchtigt weder exponierte, weithin sichtbare Höhenrücken/Hanglagen noch kulturhistorische bzw. landschaftsprägende Elemente (z.B. Kuppe mit Kapelle o. ä.), maßgebliche Erholungsräume werden berücksichtigt. Einbindung in die Landschaft: Für die landschaftstypische Einbindung sind geeignete Maßnahmen vorgesehen.

Mensch/Erholung

Das Baugebiet wird von bereits bestehender Wohnbebauung begrenzt. Die Gemeindestraße stellt eine nicht stark befahrene Straße dar. Auswirkungen: Durch den Anschluss an die bestehende Bebauung ist durch die Gemeindestraße mit einem üblichen PKW-Verkehr zur Erschließung des Wohngebietes zu rechnen. Es ist bau- und anlagebedingt mit üblichen mäßigen Lärm- und Staubbelastungen zu rechnen. Es sind geringe betriebsbedingte Belastungen zu erwarten.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen

Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

Bürgereinwand

Bedenken Starkregenereignisse

Bedenken Schutzgut Landschaftsbild betroffen

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau

Keine Einwände

Amt für Ländliche Entwicklung

Keine Äußerung

IHK Niederbayern

Ressourcenschonender Umgang mit „Grund und Boden“

Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde

Keine Bedenken

Bayerischer Bauernverband

Landwirtschaftliche Immissionen

Bedenken Flächenversiegelung / Oberflächenwasser

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Bodendenkmäler / Meldepflicht

Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich

Kein Überschwemmungsgebiet

Hinweis auf Wasserrechtsverfahren

Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz

Einschränkung der bestehenden Betriebe durch heranrückende Wohnbebauung

Landratsamt Passau, Wasserrecht

Hinweis auf Wasserrechtsverfahren

Landratsamt Passau, Wasserrecht

Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt

Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde

Flächensparsame Grundstücksgrößen

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Keine Oberflächengewässer berührt

Extreme Starkregenereignisse / wildabfließende Oberflächenwasser nicht betroffen

Altlasten und Schadensfälle nicht bekannt

Bodenaushub wiederverwenden

Wasserrechtsverfahren

Einleitung aus Mischwasserentlastungsanlagen

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne

Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 13.01.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Än D e R ung D e S b ebauung S plane S „ f ü RS etzing“ mit Dec K blatt nR . 7; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a, § 13 Abs. 2

i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 18.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Fürsetzing“ zu ändern bzw. zu erweitern. Der Änderungsbeschluss wurde bereits 07.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Änderung soll für das Grundstück Flur.-Nr. 503/12 Gemarkung Wotzdorf die baurechtliche Sicherung schon errichteter Carports im südlichen Bereich, eines Carports im nördlichen Bereich des Grundstücks, sowie die Anpassung der Baugrenze an den tatsächlichen Baubestand erfolgen.

Die Änderung des Bebauungsplanes mit Deckblatt Nr.7 erfolgt nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB. Auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB wird verzichtet.

Die Öffentlichkeit kann sich nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB während der nachfolgend genannten Auslegungsfrist im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 1. OG, 94051 Hauzenberg, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 05.02.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 17.03.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.

Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg.de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes un-

berücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3

BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Plan aus Entwurf:

Stadt Hauzenberg, 15.01.2025

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Satzung fü R D ie Seni OR en V e R t R etung D e R Sta D t h auzenbe R g VO m 09.12.2024

Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der aktuell gültigen Fassung folgende Satzung:

§ 1 Einrichtung der Seniorenvertretung

Zur Wahrnehmung der Interessen und Förderung der besonderen Belange der älteren Mitbürger der Stadt Hauzenberg wird eine Seniorenvertretung gebildet. Die Seniorenvertretung ist überparteilich,

überkonfessionell und verbandsunabhängig.

§ 2 Zusammensetzung

Die Seniorenvertretung setzt sich zusammen aus der Delegiertenversammlung und dem Seniorenbeirat.

§ 3 Delegiertenversammlung

1. Zusammensetzung

Die Delegiertenversammlung setzt sich wie folgt zusammen:

Je 1 Vertreter der ortsansässigen

Alten- und Pflegeheime

Je 1 Vertreter der ortsansässigen

Wohlfahrtsverbände

1 Vertreter des VdK

1 Vertreter des Hospizvereins für Stadt und Landkreis Passau

Je 1 Vertreter der Altenclubs

Je 1 Vertreter der anerkannten Religionsgemeinschaften

1 Vertreter der Einrichtung Lebensqualität im Alter (LeA) über die KAB Hauzenberg

1 Vertreterin der Frauenbünde sowie

bis zu 10 Senioren aus der Bevölkerung.

Abgeordnete des Bayer. Landtags und des Deutschen Bundestags können nicht Delegierte werden.

2. Zusammensetzung der Delegierten Delegierter kann nur werden, wer zum Zeitpunkt der Berufung das 60. Lebensjahr vollendet hat und mit Hauptwohnsitz in Hauzenberg gemeldet ist.

Die Vertreter der Organisationen und Verbände brauchen diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

Die Senioren aus der Bevölkerung werden von der Bevölkerung in jedweder Form vorgeschlagen nach einer öffentlichen Ausschreibung in der örtlichen Presse und im Amtsblatt. Auch eine Eigenbewerbung ist möglich. Eine Kandidatur für den Seniorenbeirat ist kurzfristig auch noch am Tag der Delegiertenversammlung und während dieser möglich.

Die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung wird vom Stadtrat bestätigt.

3. Aufgaben der Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung wählt aus ihrer Mitte in geheimer Wahl den Seniorenbeirat und eventuelle Nachrücker. Sollte ein Nachrücker nicht mehr vorhanden sein, sind von der Delegiertenversammlung in der nächsten Sitzung entsprechende Personen nach zu wählen. Sie gibt Empfehlungen und stellt Anträge an den Seniorenbeirat. Soweit sie Beschlüsse fasst, geschieht dies mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Delegierten. Der Abstimmungsmodus (per Akklamation oder geheime Wahl) wird von der Versammlung festgelegt.

4. Amtszeit

Die Amtszeit beginnt am 01.07. und endet nach 4 Jahren mit Ablauf des 30.06. Für ihre Vertreter haben die in § 3 (1) genannten Organisationen, Verbände und Gruppen ein Vorschlagsrecht. Es ist jeweils eine Ersatzperson zu benennen, die den Delegierten im Verhinderungsfall vertritt.

Soweit Delegierte während der Amtszeit ausscheiden, sollen die betreffenden Organisationen Ersatzpersonen nachmelden.

5. Organisatorisches

Die Delegiertenversammlung wird mindestens 1 x im Jahr von der Stadt Hauzenberg in Absprache mit dem Seniorenbeirat einberufen. Diese wird vom Vorsitzenden des Seniorenbeirats geleitet. Die konstituierende Sitzung leitet ein Vertreter der Stadt.

§ 4 Seniorenbeirat

1. Zusammensetzung

Der Seniorenbeirat setzt sich aus bis zu 9 Mitgliedern zusammen, die aus der Mitte der Delegiertenversammlung gewählt werden. Der Seniorenbeirat wählt in eigener Zuständigkeit in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit eine Vorstandschaft. Der Vorstand des Seniorenbeirates setzt sich zusammen aus dem/n Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer.

Der gewählte Seniorenbeirat wird durch den Stadtrat bestätigt.

2. Aufgaben und Rechte

Der Seniorenbeirat nimmt gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung die Interessen der Hauzenberger Senioren wahr, vor allem durch Anträge, Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen.

Vor Entscheidungen der Stadt zu seniorenrelevanten Angelegenheiten wird der Seniorenbeirat in den jeweils zuständigen städtischen Gremien beratend tätig.

Die Vorschläge und Anregungen des Seniorenbeirats sind vom Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss und/ oder von der Verwaltung baldmöglichst zu behandeln und einer Entscheidung zuzuführen. Das Ergebnis ist dem Seniorenbeirat schriftlich mitzuteilen.

Der Seniorenbeirat ist Ansprechpartner für Senioren, Stadtrat, Stadtverwaltung, Verbände und Vereine.

Der Seniorenbeirat führt darüber hinaus eigene Aktivitäten durch.

3. Amtszeit

Die Amtszeit des Seniorenbeirats ist an die Amtszeit der Delegiertenversammlung gekoppelt, d.h. sie dauert ebenfalls 4 Jahre und beginnt nach der Wahl des Seniorenbeirats durch die Delegiertenversammlung und der Bestätigung durch den Stadtrat.

§ 5 Ehrenamt

Die Mitglieder des Seniorenbeirats sind ehrenamtlich tätig. Eine Entschädigung wird nicht gewährt.

§ 6 Geschäftsgang / Geschäftsstelle

Die Arbeit der Seniorenvertretung ist zusätzlich zur Satzung durch eine Geschäftsordnung zu regeln. Diese ist von der Delegiertenversammlung zu genehmigen.

Das Sprechzimmer im Rathaus der Stadt Hauzenberg kann vom Seniorenbeirat kostenlos genutzt werden, einschließlich der kostenlosen Nutzung des Telefons.

Die Stadt Hauzenberg stellt dem Seniorenbeirat Mittel für seine Aufgabenerfüllung im städtischen Haushalt zur Verfügung.

Zu den Sitzungen des Seniorenbeirats ist jeweils ein Vertreter der Stadt zu laden.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung vom 31.03.2011 tritt außer Kraft.

Stadt Hauzenberg, 09.12.2024

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Satzung

zur 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung) vom 16.12.2024 Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) i.V.m. Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) erlässt der Schulverband Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung):

§ 1

Die Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung) vom 16.02.2023 in der Fassung der 1.Änderungssatzung vom 25.07.2023 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 4:

„Die Benutzungsgenehmigung der Dreifachturnhalle Hauzenberg endet um 21:30 Uhr. Das Duschen und Umkleiden kann außerhalb der Belegungszeiten erfolgen. Turnhalle und Nebenräume sind bis spätestens 22:00 Uhr zu verlassen. Die Turnhalle darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der Übungsstunde betreten werden und muss spätestens 15 Minuten nach Beendigung der Übungsstunde verlassen werden.

Die Benutzungsgenehmigung der Sportmittelschulturnhalle Hauzenberg endet um 22:00 Uhr. Das Duschen und Umkleiden kann außerhalb der Belegungszeiten erfolgen. Turnhalle und Nebenräume sind bis spätestens 22:30 Uhr zu verlassen. Die Turnhalle darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der Übungsstunde betreten werden und muss spätestens 15 Minuten nach Beendigung der Übungsstunde verlassen werden.“

§ 2

Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung) tritt am 01.02.2025 in Kraft.

Hauzenberg, den 18.12.2024

Schulverband HAUZENBERG

Gudrun Donaubauer, 1. Vorsitzende des Schulverbands Hauzenberg

Öffentliche

b e K anntmachung D e R h un D e S teue R 2025 D e R

Sta D t h auzenbe R g

Bekanntmachung gemäß § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung und der Satzung in der derzeit gültigen Fassung über die Erhebung der Hundesteuer 2025

A.

Durch öffentliche Bekanntmachung kann die Stadt Hauzenberg die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025 in der gleichen Höhe wie im Vorjahr festsetzen.

Vorbehaltlich schriftlicher Abgabebescheide ist der gleiche Betrag wie im Vorjahr zu zahlen.

Die Steuer beträgt: für jeden Hund 40,00 EUR für einen Kampfhund 300,00 EUR.

Der Betrag ist am 01.03. zur Zahlung fällig.

B.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

C.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hauzenberg,

Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, einzulegen.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:

Die Klage ist beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben.

Die Klage kann beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg auch elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern. de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Hauzenberg, 08.01.2025

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

a nt R ag S f R i S ten fü R Sitzungen

Am 29.01. für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Februar 2025

Am 03.02. für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Februar 2025

informationen aus dem sitzun G sdienst

Sta D t R at, Sitzung VO m 02.12.2024

Ertüchtigung der Entwässerungsund Abwasserleitungen Jahrdorf BA 1; Vergabe der Planungsleistungen LPH 5 bis LPH 9 – einstimmig beschlossen

Die Umsetzung der Maßnahme ist in vier Bauabschnitte (BA) unterteilt. Für den ersten BA 1 sind die Planungsleistungen zu vergeben. Drei Angebote wurden eingeholt. Die Vergabe der Planungsleitunge erfolgte an Fesl & Bauer Ingenieurgesellschaft, Hauzenberg mit einer Angebotssumme in Höhe von 88.672,40 € brutto.

Straßensanierung Kollersberg-Neuhäusl; Vergabe der Planungsleistungen LPH 5–LPH 9 – einstimmig beschlossen

Für die geplante Maßnahme sind die Planungsleistungen zu vergeben. Drei Angebote wurden eingeholt. Die Planungsleistungen für die Straßensanierung wurde an das Ing. Büro Thomas Arndörfer GmbH, Thyrnau mit der Angebotssumme von 103.601,00 € brutto vergeben.

Kamerabefahrung 2025; Vergabe Dienstleistung – einstimmig beschlossen

In einem 10-Jahres Turnus ist das gesamte Kanalsystem der Stadt Hauzenberg zu inspizieren. Im Zuge der Befahrung erfolgt die Einarbeitung der geografischen Daten in das Kanalkataster. Für das Jahr 2025 ist der Bereich Hauzenberg SÜD vorgesehen. Die Kamerabefahrung wurde beschränkt ausgeschrieben, drei Firmen gaben ein Angebot ab. Nach Auswertung der Angebote wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Kuchler GmbH, München mit der Angebotssumme von 293.211,84 € vergeben.

chen Antrag auf Änderung der Satzung des Seniorenbeirats. Die Änderung betrifft im Wesentlichen das Vorschlagsrecht der Kandidaten und deren Gültigkeit bis zur Delegiertenversammlung. Des Weiteren ist ein Nachrücker für den ausgeschiedenen Seniorenbeirat Helmut Hoffmann zu bestätigen. Die in der Sitzung vorgelegte geänderte Satzung wurde beschlossen. Als Nachrücker in den Seniorenbeirat wurde Herr Georg Fröhler bestätigt.

b auau SS chu SS , Sitzung VO m 10.12.2024

Aufstellung des Bebauungsplanes „Germannsdorf-Nord II“; Abwägungen und öffentliche Auslegung –einstimmig beschlossen Der Bebauungsplan soll das Gebiet westlich des Steigerwegs in Germannsdorf, speziell die FlNr. 90, Gmgk Germannsdorf, umfassen. Als Gebietscharakter soll ein Allgemeines Wohngebiet definiert werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Fachstellen erfolgte im März/April 2024. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „GermannsdorfNord II“.

e n D e D e R a mtlichen b e K anntmachungen

Satzung Seniorenbeirat; Neuerlass und Bestätigung Nachrücker

Seniorenbeirat – einstimmig beschlossen

Der Seniorenbeirat stellte einen schriftli -

Änderung des Bebauungsplanes „SO Ferienanlage Rosenberger Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10; Abwägung und erneute Auslegung –einstimmig beschlossen Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll Baurecht für eine Praxis für Gesundheitsprävention geschaffen werden. Das Verfahren ruhte nun einige Zeit aufgrund der ungeklärten Entwässerungssituation. Des Weiteren wurden textliche Festsetzungen, hier speziell Dachneigung, Wandhöhe und Dachfarbe, überarbeitet. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte nun im Juni 2024. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die erneute öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit verkürzter Beteiligungsfrist.

Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Windpassing –einstimmig beschlossen

Die FF Windpassing wählte am 01.12.2024

Christian Kinateder zum Feuerwehrkommandanten sowie Josef Schiermeier zum stellv. Feuerwehrkommandanten. Die Stadt Hauzenberg stellt fest, dass die Gewählten die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen besitzen um diese Funktionen übernehmen zu können. Der Stadtrat bestätigte die Ernennung von Christian Kinateder zum Feuerwehrkommandanten sowie Josef Schiermeier zum stellv. Feuerwehrkommandanten.

Verleihung von Dankurkunden und Ehrenbriefen

An folgende verdiente Hauzenberger Bürger wurden Dankurkunden sowie Ehrenbriefe für ihr außergewöhnliches Engagement zum Wohle der Allgemeinheit von 1. Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer verliehen.

Herr Georg Veit erhielt die Dankurkunde für 18 Jahre ehrenamtlicher Tätigkeit als 2. Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr Jahrdorf. Er war unter anderem maßgeblich beteiligt am Neubau des Gerätehauses Furthweiher, dem Umbau des alten FFW Hauses in Jahrdorf in ein Dorfhaus und der Gründung der FFW Furthweiher aus den aktiven Mannschaften der FF Germannsdorf und Jahrdorf.

Herr Martin Wimmer erhielt die Dankurkunde für 30 Jahre ehrenamtliches Enga-gement bei der Freiwilligen Feuerwehr

Oberneureuth. Von 1994 bis 2012 war er 2. Vorsitzender, seit 2012 ist er als 1. Vorsitzender im Amt. Er ist das Gesicht der FF Oberneureuth und viele Kommandanten konnten und können auf seine Unterstützung zählen.

Für sein Wirken als Stadtrat von 1990 bis 2024 und seinen unermüdlichen Einsatz in der Wasserversorgung wurde Herr Georg Kinateder der Ehrenbrief verliehen. Als Stadtrat und Kreisrat überzeugte er durch Sachlichkeit und fundiertes Wissen. Weit über die Grenzen der Stadt Hauzenberg hinaus ist er auch heute noc h in Sa-chen „Trinkwasser“ unterwegs und bringt den unschätzbaren Wert des Wassers in das Bewusstsein der Bevölkerung.

Seit über 40 Jahren ist Herr Rainer Schätzl für die Bergwacht Bayern – Bereitschaft Hauzenberg/Waldkirchen ehrenamtlich im Einsatz. Als Ausbilder in der Notfallmedizin und in der Sommer-/Winterrettung gehört er zu den unverzichtbaren Bergwachtmitgliedern. In schwindelerregenden Höhen ist er als aktiver Luftretter im Einsatz. Zudem ist er stellv. Bereitschaftsleiter für Hauzenberg/Waldkirchen. Für seine Verdienste erhielt Herr Schätzl den Ehrenbrief der Stadt Hauzenberg. Herr Gerhard Schmid engagiert sich

seit über 50 Jahren in der Bergwacht Bayern. Sowohl als stellv. Bereitschaftsleiter in der Vergangenheit sowie als Hüttenwart der Rettungswache Oberfrauenwald seit über 20 Jahren gehört er zu den tragenden Säulen der Bergwacht. Er war unter anderem für die Errichtung der ersten Räumlichkeiten der Bereitschaft Hauzenberg/Waldkirchen mitverantwortlich.

Sein Engagement wird mit dem Ehrenbrief der Stadt Hauzenberg gewürdigt.

Schul V e R ban D h auzenbe R g, Sitzung VO m 16.12.2024

2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes Hauzenberg (Turnhallensatzung) – einstimmig beschlossen

Derzeit ist ein Rechtsstreit beim VG Regensburg anhängig, bei dem es unter anderem um die Einhaltung von Immissionsrichtwerten bzgl. Dreifachturnhalle geht. Seitens Landratsamt Passau kam in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die Turnhallensatzung des Schulverbandes Hauzenberg auf ein generelles Ende von 22.00 Uhr (bisher 22.30 Uhr) angepasst werden soll. Die Schulverbandsversammlung beschloss die 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Turnhallen des Schulverbands Hauzenberg (Turnhallensatzung) wie vorgeschlagen.

Jag D gen OSS en S chaft

Obe RD ien DOR f Einladung an alle Jagdgenossen mit Frauen zur Jahreshauptversammlung

Am Samstag, 08.02.2025, 19.30 Uhr im Pfarrheim Oberdiendorf

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokoll der Versammlung aus 2024

3. Kassenbericht

4. Entlastung der Vorstandschaft

5. Bericht der Jagdpächter

6. Verwendung des Jagdpachtschillings

7. Wünsche und Anträge

Anschließend Essen

Die Vorstandschaft

Jag D gen OSS en S chaft

W O tz DOR f lädt ein zur Jagdversammlung am Freitag den 21.02.2025, um 19:00 ins Gasthaus Gottinger

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des Schriftführers

3. Jahresbericht des Jagdvorstehers

4. Bericht der Jagdpächter

5. Kassenbericht und Entlastung

6. Verwendung des Jagdpachtschillings

7. Wünsche und Anträge

Anschließend Rehragout-Essen

Hauzenberg, den 11.01.2025

Die Vorstandschaft

Jag D gen OSS en S chaft

Ra SS be R g

Am Samstag, 22. Februar 2025 findet um 19:30 Uhr im Gasthaus Ritzer in Oberkümmering die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Raßberg statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des Vorstands

3. Kassenbericht

4. Kassenprüfbericht

5. Bericht des Jagdpächters

6. Verwendung des Jagdpachtschilling

7. Vergabe

8. Wünsche und Anträge

Das Frauenkränzchen der Jagdgenossenschaft Raßberg findet am Freitag, den 21. Februar 2025, um 19:30 Uhr im Gasthaus Ritzer in Oberkümmering statt. Es ergeht hiermit die herzliche Einladung.

Die Vorstandschaft

Jag D gen OSS en S chaft

t hie R ham-Schaube R g

Die Jagdversammlung mit Jagdessen und Neuwahlen der Jagdgenossenschaft Thierham-Schauberg findet am Samstag, den 08. März 2025 um 19:00 Uhr im Gasthaus Bauer/Andorfer, Sonnen, statt.

a nmel D ung fü R D a S

Kin D e R ga R ten J ah R 25/26

D e R Kin D e R g ÄR ten im Raum h auzenbe R g

Der Stichtag für eine telefonische Vormerkung im jeweiligen Kindergarten ist der 01. März 2025.

Mit allen Eltern, die ihr Kind bis zum Stichtag vorgemerkt haben werden im Anschluss Termine zu den Anmeldegesprächen vereinbart.

Eine Zu- oder Absage des Kindergartenplatzes wird zeitnah mitgeteilt.

Reichen die Kapazitäten der Einrichtung nicht aus, werden unsere Aufnahmekriterien angewandt.

Kindergarten Fürsetzing:

Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren

Telefonnummer: 0170 - 6706913

E-Mail:

kiga-fuersetzing@caritas-pa.de

Ansprechpartnerin: Andrea Duschl, Einrichtungsleitung

Kindergarten Germannsdorf:

Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren

Telefonnummer: 0 85 86 - 97 67 70

E-Mail: kita.germannsdorf@caritas-passau.de

Ansprechpartnerin: Carina Meisinger, Einrichtungsleitung

Kindergarten Hauzenberg

Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren

Telefonnummer: 0 85 86 - 9 79 39-0

E-Mail: kita.hauzenberg@caritas-passau.de

Ansprechpartnerin: Nina Kinadeter, Einrichtungsleitung

Kindergarten Oberdiendorf

Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren

Telefonnummer: 0 85 86 - 10 34

E-Mail:

kiga-oberdiendorf@caritas-pa.de

Ansprechpartnerin: Regina Klement, Einrichtungsleitung

Kindergarten Raßreuth

Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren

Telefonnummer: 0 85 86 - 9 16 67

E-Mail:

kiga-rassreuth@caritas-pa.de

Ansprechpartnerin: Eva-Maria Stefan, Einrichtungsleitung

Die ile a bteilan D inf OR mie R t

Tipps aus dem Handlungsfeld Energie

Kostenloses Energieberatungsangebot Bei detaillierten Fragen rund um das Thema Energie sowie für eine kostenlose Energieberatung bietet die ILE Abteiland in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. Termine in Beratungsstellen in der Region an.

Anmeldung: Zur einfacheren Koordinierung ist eine Anmeldung vorab beim Energiemanager der ILE Abteiland, Matthias Obermeier unter 08582/9797090, oder dem Verbraucherservice (Beratungsstelle Passau) unter der kostenlosen Hotline 0800−809 802 400 erforderlich.

Hinweis: Es besteht bei einem Eigenanteil von 30 € auch die Möglichkeit zur Energieberatung bei Ihnen vor Ort.

Richtiges Einheizen mit Holz

1. Asche aus dem Brennraum entfernen

2. Luftzufuhr komplett öffnen

a. Primärluftzufuhr: Regelbar bei Glutbett (a)

b. Sekundärluftzufuhr: Regelbar im oberen Bereich des Brennraums (b)

3. Holzscheite locker und über Kreuz in den Brennraum legen; kleinere Scheite nach oben

4. Anzündhilfe oben auf den Holzstapel legen (z. B. in Wachs getränkte Holzwolle)

a. Möglichst kein Papier/Karton zum Anzünden verwenden: Giftstoffe werden gebildet und große Mengen an Asche fallen an

5. Holzspäne bzw. kleine Holzscheite kreuzweise über Anzündhilfe legen; von oben anzünden

6. Luftzufuhr regeln

a. Wenn Verbrennung in Gang: Primärluftzufuhr drosseln

b. Bei stabilen Glutstock: Sekundärluftzufuhr schließen c. Falls Nachheizen erforderlich: Primärluftzufuhr öffen, bis Verbrennung stabil ist, anschließend Luftzufuhr wieder drosseln

Positive Aspekte durch richtiges Einheizen: – Optimale Ausnutzung des Heizwertes des Holzes – Weniger Brennstoffbedarf / Steigerung der Wärmeausbeute

Schonender Umgang für Ofen und Kamin – Umweltschonend: Reduzierung schädlicher und unverbrannter Rauchgase

Förderratgeber – Schon gewusst?

– Auch Scheitholz-/Kombikessel (keine Einzelöfen) können mit bis zu 70 % gefördert werden. – Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans zur Beratung hinsichtlich möglicher Energieeffizienzmaßnahmen wird mit 50 % gefördert.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_ Wohngebaeude/energieberatung_ wohngebaeude_node.html

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Kennen Sie das?

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* Die „Testhörer-Aktion“ läuft vorläufig bis zum 30.06.2025 und verantwortet die AUDILOGIK GmbH, Bayerstr. 4, 80335 München. Die AUDILOGIK GmbH behält sich vor, die Aktion auch nach dem 30.06.2025 zu Grunde zu legen. Sie ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.

Die Sta D t h auzenbe R g

J etzt al S a pp!

Immer wissen, was los ist in unserer Gemeinde!

Unter diesem Motto haben wir die „Heimat-Info“ App vor wenigen Wochen eingeführt. In der App werden Sie tagesaktuell über Neuigkeiten aus der Ge -

meinde oder über Aktuelles und Veranstaltungen unserer Vereine und Organisationen informiert. Auch Informationen, wie z.B. Online-Anträge oder unseren Abfallkalender, können Sie in der App abrufen. Wenn Sie die HeimatInfo App noch nicht auf Ihrem Smartphone geladen haben, können Sie sich diese jetzt kostenfrei und ohne Registrierung herunterladen.

Schritt 1

Downloaden Sie die Heimat-Info App auf Ihr Smartphone.

Schritt 2

Wählen Sie unsere Gemeinde aus.

Schritt 3

Aktivieren Sie die Glocke. Sie erhalten nur von den Kategorien und Vereinen Mitteilungen, bei welchen der Benachrichtigungsschalter aktiviert ist.

Fertig, viel Spaß beim Entdecken der App!

hauzenber G kurse februar-märz 2025

03.02. Event-Planung: Basic-Seminar

Mo, 18:30 – 21:30 Uhr, 1 × 07.02. Kinder-Nähkurs 8-15 Jahre

Fr, 15:30 – 18:00 Uhr, 4 × 07.02. Salben Herstellung

Fr, 18:00 – 19:30 Uhr, 1 × 08.02. Innere und äußere Konflikte lösen

Sa, 13:00 – 16:00 Uhr, 1 × 09.02. Tanzkurs für Jugendliche und Erwachsene

So, 15:00 – 17:00 Uhr, 3 × 10.02. iPhone Grundlagen

Mo, 09:00 – 12:00 Uhr, 1 × 11.02. Einführung in die Welt ätherischer Öle

Di, 16:30 – 18:30 Uhr, 1 × 19.02. Nähen am Mittwoch

Mi, 19:00 – 22:00 Uhr, 5 × 22.02. Badeperlen

Sa, 14:00 – 16:00 Uhr, 1 × 10.03. Englisch B1 "Easy English B1.1", ab Lekt. 1 – Fit für den Urlaub

Mo, 16:45 – 18:15 Uhr, 10 × 11.03. Seniorentanz

Di, 14:30 – 16:00 Uhr, 10 ×

11.03. Seniorentanz

Di, 16:30 – 18:00 Uhr, 10 × 11.03. Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Frauen

Di, 18:30 – 20:00 Uhr, 6 × 12.03. Fatburner Workout

Mi, 17:45 – 18:45 Uhr, 7 × 12.03. Bauch - Beine - Po

Mi, 19:00 – 20:00 Uhr, 7 × 13.03. Rückenfit

Do, 17:30 – 18:30 Uhr, 8 × 13.03. Fit für den Alltag –Ganzkörperkräftigung mit Pilates

Do, 18:30 – 19:30 Uhr, 8 ×

Info und Anmeldung gerne unter Tel. 08586 5798 – vhs Außenstelle Hauzenberg, Astrid Veit –oder per E-Mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de

Die genaue Kursbeschreibung finden Sie auch auf unserer Homepage: www.vhs-passau.de

Wichtige Nachricht an alle Vereine, Organisationen und Einrichtungen: Haben Sie sich schon registriert?

In der Heimat-Info App erreichen Sie alle Hauzenberger ganz einfach. Für Informationen zur Registrierung Ihres Vereins oder Ihrer Einrichtung kontaktieren Sie bitte das Team von Heimat-Info (0152/37390728, info@heimat-info.de) oder Frau Lenz (08586/3032, theresa.lenz@hauzenberg.de) von unserer Verwaltung.

Kin D e R ga R ten f ü RS etzing

Wichtige R h in W ei S !

Aufgrund technischer Probleme ist der Kindergarten Fürsetzing bis auf Weiteres nicht unter der Festnetznummer 08586 6973 erreichbar! Bitte verwenden Sie die Mobilfunknummer 0170 6706913. Danke für Ihr Verständnis.

m el D en Sie i h R e l ee RS t Ä n D e!

Die Stadt Hauzenberg will Firmen bei der Gründung, Ansiedlung oder Betriebserweiterung unterstützen. Gerade für kleinere Firmen ist es interessant, zunächst Flächen und Räume anzumieten, bevor in eigene Grundstücke und Hallen investiert wird. Andererseits haben auch Besitzer freier Geschäftsflächen ein Interesse, diese möglichst schnell wieder einer Nutzung zuzuführen. Zudem ist es uns ein Anliegen ungenutzten Wohnraum, sei es Grundstücke oder Immobilien, weiterzuvermitteln und so private Leerstände zu verringern. Wenn Sie also über freie Flächen verfügen und diese eintragen lassen möchten, bitten wir Sie, das Meldeformular (gewerblich oder privat) sowie die Einverständniserklärung auszufüllen. Alle Dokumente finden Sie auf der Homepage der Stadt Hauzenberg unter der Rubrik Planen & Bauen & Wohnen. Anschließend schicken Sie beide Formulare wieder zurück an theresa.lenz@hauzenberg. de. Für Rückfragen steht Theresa Lenz unter 08586-3032 gerne zur Verfügung.

a OK

Posthalterweg 7

Telefon: 08586/9687-18

Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr

Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr

Do: 8.30 – 17.30 Uhr

b auh O f Jah RDOR f Industriestraße 9

Telefon: 08586/3055

Telefax: 08586/30-155

Wasserwart: 0171/7374332

b aye R i S che S R O te S K R euz

• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehörige • Essen auf Rädern • Hausnotruf

• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse jeden letzten Samstag im Monat Florianstraße 5

Telefon: 08586/970-93

Mobil: 0176/10222044

b e R atung S - un D

b egegnung S te R min D e R

b aye R . b lin D en- un D

Sehbehin D e R tenbun D e S e.V.

Jeden letzten Samstag im Monat ab 14:00 Uhr, Gasthaus Falkner

Leitung: Egid Mühlberger

Telefon: 08584/638

bR ennpun K t –

O ffene R Jugen D t R eff Pfarrstraße 3

Leitung: Jugendpflegerin

Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707

Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr

Mi: offener Jugendtreff für alle Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr

c a R ita S Eckhofkeller 6

Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen auf Rädern • Kranken-Pflegekurse

Telefon: 0 85 86/976033-31

Fachstelle für pflegende Angehörige:

Beratung und Entlastung Pflegender

Telefon: 08586/976033-35

Tagesbetreuung

Telefon 08586/976033-60

Sozialberatung

Telefon 0851/5018-762

f lÄ n D liche R f amilien D ien S t

Di Ö ze S e p a SS au Leitung Maria Eder

Tel. 08592/1888

Mobil: 0160/4532412

h allenba D h auzenbe R g

( e c K mühl S t R . 28)

Di + Fr: 17:00 – 20:00 Uhr

Sa 14:00 – 17:00 Uhr

Kfz- z ula SS ung S telle/ Bahnhofstraße 18

Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr

Fr: 07:30 – 11:30 Uhr

Tel: 0851/397-4722

K R ei S mu S i KS chule

Telefon: 08586/9 10 47

pO lizeiin S pe K ti O n

Langfeld 1

(Gewerbegebiet Eben)

Telefon: 08586/96050

pOS tagentu R – f iliale

h auzenbe R g

Pfarrer-Zellbeck-Weg 4

Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr

Sa: 07:30 – 13:00 Uhr

Telefon: 08586/97626614

Rathau S h auzenbe R g

Marktplatz 10

Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120

E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de

Neue Öffnungszeiten:

Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr

Mo, Di + Do 13.00 – 16.00 Uhr Mi + Fr nachmittags geschlossen

s Sta D tbüche R ei h auzenbe R g

Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080

Mo 16:00 – 18:30 Uhr

Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr

Sa 10:00 – 11:30 Uhr

E-Mail: buecherei@hauzenberg.de

t tü V- pR üf S telle

Fritz-Weidinger-Straße 38

Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr

Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr

Telefon: 08586/91557

We R t S t O ffh O f

Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408 Öffnungszeiten:

Di, Mi + Fr 09:00 – 16:00 Uhr, Sa: 09:00 – 12:00 Uhr

W O chenma RK t Jeden Dienstag, 8:00 – 12:00 Uhr Zentrum Hauzenberg

s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.08)

Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:

g e S un D heit S amt p a SS au –S O ziale R b e R atung SD ien S t Tel. 0851/397-800 oder -841

VD K-Sp R ech S tun D e Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828

b e R atung fü R Wal D be S itze R Telefon: 08586/3090

Mobil: +49 (0)162/1316070 per E-Mail:

Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de

b e R atung SS telle D e R l eben Shilfe p a SS au fü R m en S chen mit b ehin D e R ung e.V.

Telefon: 08 51/949 94-710

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