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Wahlberechtigte Hauzenberg: 9.391 | Wähler/-innen: 7.961 | Wahlbeteiligung: 84,8 %

CSU 41,5 % (+ 8,3 %)

SPD 11,2 % (- 11,5 %)

GRÜNE

3,3 % ( - 1,4 %)

FDP 2,9 % (- 5,4 %)

AfD 27,8 % (+ 15,4 % )

Freie Wähler 6,7 % (- 6,5 %)

Die Linke 2,4 % (+ 2,4 %)

BSW 2,4 % (+2,4 %)

Kleine Große Koalition?

Deutschland und die Demokratie sind bei der vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar mit einem „blauen Auge“ davon gekommen. Trotz ihres zweitschlechtesten Ergebnisses aller Zeiten, ist die Union deutlicher Sieger und Friedrich Merz wird wohl der nächste Bundeskanzler. Die Ampel-Parteien wurden abgestraft, die politischen Ränder legen zu – insbesondere die AfD, die bundesweit ihren Stimmenanteil verdoppelt und in den neuen Bundesländern nun fast flächendeckend stärkste Partei ist. Alice im Wunderland aber nicht nur in Ostdeutschland, auch bei uns in Bayern gewinnt die AfD deutlich und verdrängt in unserem Passauer Wahlkreis in Breitenberg sogar die alteingesessene CSU von Platz 1.

Verwundert? Nein! Das Fischen nach Wählerstimmen im rechten Wählerlager hat nicht funktioniert. Ist die CSU mit einem Stimmenzuwachs von + 5,4 % bayernweit (AfD + 10 %!) noch relativ gut aus dem Wahlkampf gekommen, hat es die Freien Wähler um Hubert Aiwanger richtig „dabreselt“, augenblicklich würden sie in Bayern sogar

an der 5 % Klausel scheitern. Das „Bashing“, das Beschimpfen des vermeintlich politischen Gegners im links-sozial-liberalen Mittelfeld, bringt Rechts noch lange keine Sympathien. Schon Kinder wissen: „Wenn Zwei (oder mehr Parteien) sich streiten, freut sich der Dritte“ – eine Freude, die der AfD nicht nur beim gescheiterten Gesetzentwurf zur Zustrombegrenzung, deutlich anzusehen war.

Was jetzt, Herr Merz? Es ist Zeit, dass sich die Parteien der politischen Mitte endlich wieder zusammenfinden und gemeinsam Politik für Deutschland, die Umwelt, unsere Zukunft und Europa machen. Ist es eine gute, erfolgreiche Politik, werden die politischen Randerscheinungen wieder das werden, was sie schon immer waren –Randnotizen. Dazu braucht es nicht die Übernahme rechter Ideologien, es reicht, wenn aus der stimmenmäßig kleinen Koalition eine wirklich leistungsstarke Große Koalition wird – wenn nicht persönliche oder parteipolitische Eitelkeiten, Streitereien und fade Kompromisse den politischen Alltag bestimmen. Ich wünsche es uns.

Impressum

»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH

Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg

Telefon (0 85 86) 97 94 23

Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de) amtsblatt

Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de) text, fotos und illustration Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl †, Albert Lehner †, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) titelfoto

Joe Mills Photo anzeigen

Katharina Zeller werbung@ui-hauzenberg.de Telefon 0 151 24 10 39 99 grafische gestaltung

Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck

PASSAVIA, Passau www.passavia.de auflage

6.000 Stück verteilung

Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 01. April 2025

anzeigenannahmeschluss 21. März 2025

26.

der Starkbierfest Knappenkapelle Kropfmühl

DIE VIER FESTABENDE: Freitag + Samstag, 14. + 15. März

Freitag + Samstag, 21. + 22. März

Zechensaal Kropfmühl, 19:00 Uhr

Es ist die Freude an der Musik, dem lustigen Spiel und einem beispiellosen Spürsinn für erheiternde, oft auch sehr hintergründige Geschichten rund um Hauzenberg und die kleine und große Politik, die das Starkbierfest der Knappenkapelle Kropfmühl zu einer grandiosen Erfolgsgeschichte gemacht haben.

Zum sechsundzwanzigsten Mal rufen die Knappen in diesem Jahr zu Ihrem Fest in den Zechensaal, der, wie immer, an allen vier Veranstaltungsabenden restlos ausverkauft ist. Bewundernswert, mit wieviel Energie und Engagement hier Jahr für Jahr gearbeitet, geschrieben, gedichtet, geprobt und beste Unterhaltung und Kultur auf die Bühne gebracht wird. Ein regionales Kulturspektakel, das den Vergleich zu kommerziellen Großveranstaltungen nicht scheuen muss und zu Recht oft auch als "Hauzenberger Nockherberg“ bezeichnet wird.

Wir finden (Löwen)starkes Bier und feinsinnige Unterhal tung sind eine wunderbare Schöne Heimat Seite!

Ausverkauft!

Aber wir haben noch 1 freier Eintritt für 2 Personen + jeweils 1 Maß Bier und 1 Brotzeit

Auf unserer RätselSeite 16 und 17 zu gewinnen!

Fotos: Kathrin Kainzkathrin
Gell Fotografie
ui | Starkbierfest im Zechensaal Kropfmühl

Fit in den Frühling

Einladung zum Saisonstart

Bald ist es wieder soweit – die Saison für unsere Fitnessgeräte am Freudensee und beim Klimapavillon im Kurpark startet! Genießen Sie die frische Luft und die wunderschöne Umgebung, während Sie aktiv werden und Ihre Fitnessziele verfolgen. Attraktive Fitnessgeräte bieten dafür die perfekte Möglichkeit, beweglich zu bleiben und Ihre Gesundheit zu fördern – ganz gleich ob Sie Anfänger oder Profi sind, die Geräte sind einfach zu bedienen und vor Ort finden Sie Anleitungen und genaue Beschreibungen für einzelne Übungen.

Unsere Heimat bietet einfach viel Platz für Sport im Freien, ideale Kulissen um gleichzeitig die Natur zu genießen, ob am Freudensee oder im Kurpark, ob beim Training an den Geräten oder bei einem Lauf oder Spaziergang um den See – bestimmt ist hier für jeden was dabei! Für das Training an den Geräten wird auch heuer wieder kostenlose professionelle Unterstützung angeboten. Ab Anfang April bis Ende Oktober, jeden Donnerstag ab 17.30 Uhr

Nutzen Sie die Gelegenheit, am Freudensee zu trainieren und an unseren regelmäßigen Fitnessangeboten teilzunehmen. Gemeinsam mit Gleichgesinnten macht das Training gleich doppelt so viel Spaß!

Nicht nur am Freudensee, sondern auch der Kurpark bietet sich an für Ihr Aktivprogramm im Freien. Hier werden die beliebten Yoga-Kurse auch heuer wieder auf der Festwiese im Kurpark angeboten. Lassen Sie sich von der entspannenden Atmosphäre inspirieren und finden Sie Ihre innere Balance.

Kommen Sie vorbei und erleben Sie, wie viel Freude Bewegung in der Natur bereiten kann. Es ist einfach schön, wenn

es mit den Outdoor-Aktivitäten wieder losgeht! Probieren Sie es aus, bringen Sie Freunde und Familie mit und erleben Sie gemeinsam die Freude an Bewegung in der Natur. Viel Spaß!

Aktuelle Informationen zu Trainingsstunden und Kursbeginn finden Sie auf www.hauzenberg.de oder jederzeit über unsere Heimat-Info-App.

Schon bei der Erläuterung der Übungen die ersten Hindernisse: Maximale Belastung der Geräte 120 kg – ob das wohl gut geht?

Der große Praxistest am Freudensee

mit Hausmeister Wanninger / alias Artur Wandl

Balancieren, Klettern, Drücken und Klimmen – mit viel Geschick und Können meistert Wanninger die Übungen.

Gesundheit braucht Bewegung – super Übungen und für ihn und seinen durchtrainierten Körper überhaupt kein Problem!

„Na dann, Artur, vielen Dank für Deine Performance –pack mas, geng ma … Artur ...?“

Af da Eckbäng

Der Ratsch in der Redaktionsstube

nach

7 Jahre

Wartezeit

und 6 Jahre Studium

Ein Arzt, ein Wort: Gesundheit! Um was geht es eigentlich im Leben? Um nichts anderes als um die Gesundheit. Bewusst wird einem dies oft erst dann, wenn sie nicht mehr vorhanden ist. Auch Dr. Tobias Mir Sadry leistet einen wertvollen Beitrag dafür, dass die Menschen gesund bleiben oder wieder gesund werden. Der 39-Jährige ist einer der neuen jungen Ärzte der Granitstadt und hat in unserer Redaktionsstube in der Danglmühle zum „ui-Eckbank-Gespräch“ mit Manfred Sommer, Centa Allmannsberger und Andreas Windpassinger Platz genommen. Sadry ist Hausarzt und Internist und hat die Praxis von Dr. Jan Vecerka, der im April letzten Jahres verstorben ist, am Marktplatz gegenüber der Kirche übernommen.

Die private Leidenschaft des jungen Mediziners ist die Jagd

Da haben wir auf unserer Eckbank mit einem jungen Mann gesprochen, für den der Beruf eine Berufung ist, und der seinen Traum, Arzt zu werden, nie aus den Augen verloren hat, weil es für ihn keine Alternative gab. Es brauchte Umwege und hat länger gedauert, aber die Rechnung ist ihm tatsächlich aufgegangen. Von der Hürde des „Numerus clausus“, dass man einen bestimmten Abitur-Schnitt für einen Medizin-Studienplatz braucht, hat sich der Facharzt für Innere Medizin nicht abschrecken lassen, der zunächst ein Semester lang Jura an der Uni Passau studierte und auch als Pflegehelfer im Caritas-Seniorenheim St Josef in Hauzenberg jobbte. Gescheitert ist das Vorhaben, im Ausland an einen Studienplatz zu gelangen – abschrecken lassen hat sich der Hauzenberger davon aber nicht, der aus einer Lehrerfamilie stammt. Er machte eine Ausbildung zum Rettungsassistenten (heute Notfallsanitäter) beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) und arbeitete in Pocking und Passau.

Ir gendwann konnte er 14 Wartesemester, sieben Jahre, verbuchen und es ging für ihn zum Medizinstudium an die LudwigMaximilians-Universität (LMU) nach München. Zuvor lernte er noch seine heutige Frau Maria kennen, die in der Notaufnahme am Klinikum in Passau als Arzthelferin gearbeitet hatte. Sadry hat mit Max-Emanuel und Leopold zwei kleine Buben und wohnt mit seiner Familie in Hauzenberg. Diszipliniert und zielorientiert hat Tobias Sadry die Regelstudienzeit von 12 Semester durchgezogen und ist auf den Punkt genau, ohne in die Verlängerung gehen zu müssen, fertig geworden. Das Studium erforderte viel „Sitzfleisch“ und Lernzeit, aber die Abläufe im Körper seien so logisch aufgebaut, dass da irgendwann ein Schuh daraus werden und man die Materie verstehen könne, ohne dabei stupide auswendig lernen zu müssen. Wenn er nicht gerade in seiner Praxis ist, geht Sadry Laufen,

ist für seine Familie und für den Hund da und geht seiner Leidenschaft, der Jägerei, in den Revieren in Hauzenberg und Thyrnau nach. Der Jäger konnte sich in seiner Ausbildung für verschiedene medizinische Sparten begeistern, etwa die Kardiologie, die Onkologie oder die Palliativmedizin, und hat am Ende das gemacht, was er gar nicht so auf dem Schirm gehabt hatte: einmal Hausarzt in Hauzenberg zu werden. Die Praxisübernahme erfolgte Mitte letzten Jahres, seit dieser Zeit trägt er zu einer guten ärztlichen Versorgung auf dem Land bei. Praxisteam wie Patienten hätten dem neuen Internisten einen sanften Start ermöglicht, und es sei einfach etwas Besonderes, wenn man viele Patienten persönlich kennen und sich dadurch schnell eine vertrauensvolle Gesprächsbasis ergeben würde. „Es gab sogar Patienten, die haben sich Termine ausgemacht, um sich beim neuen jungen Arzt persönlich vorstellen zu können“, verrät der Facharzt mit einem Lächeln im Gesicht. Gerade wenn es um die Gesundheit oder Krankheit gehe, spiele die persönliche Komponente eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren –oder doch?

„Wenn jemand Medizin studieren will, soll er vorher ein Jahr lang in einer sozialen oder medizinischen Einrichtung arbeiten müssen, wo eine Interaktion mit Patienten gegeben ist, um für sich prüfen zu können, ob man der Richtige für diesen Beruf ist“, lautet die Forderung von Tobias Sadry. Auf der Eckbank haben wir mit dem jungen Arzt über die gesundheitspolitischen Herausforderungen und Krankheitsbilder der Zukunft gesprochen. Es werde künftig noch mehr der Fokus auf Prävention und Vorsorge gelegt werden müssen, die Frage sei aber auch, ob dies die Patienten dann auch so annehmen, wie gewünscht. Fakt ist, dass die Men -

schen immer älter werden und die Sozialen Medien oder „Dr. Google“ kontraproduktiv zu einer ärztlichen Diagnose oder zum Beipackzettel eines Medikaments seien. Da kämen viele Kranke schon mit einer selbst gestellten Diagnose in die Arztpraxis. Die jetzige gut ausgebaute Praxisstruktur werde dauerhaft so nicht vorgehalten werden können, weswegen auch die Erwartungshaltung der Patienten sich werde ändern müssen. Psychische und kardiovaskuläre Erkrankungen werden, bedingt durch ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel, Leistungsdruck oder Stress, „Trend-Krankheiten“ bleiben. Und oft sei es so, dass der Mensch nur das vom Arzt hören wolle, was er auch hören will. „Eigentlich geht es ja immer um die Ursache hinter einem Symptom. Was schlägt denn dem Patienten auf den Magen? Die meisten Leute wissen es, wollen es aber nicht hören, weil es einfach

schwierig ist, die eigene Krankheit zu akzeptieren“, erklärt Sadry. Am Ende fragen w ir den Internisten noch, was denn von dem Spruch „Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren“ zu halten ist. Es komme darauf an, mit wem man spreche. „Der Kardiologe findet es möglicherweise gut, oder zumindest nicht schädlich, der Psychiater würde womöglich sofort eine Suchterkrankung diagnostizieren.“ Fakt ist aber auch, eine neue Studie liefert den Beleg dafür, dass Alkohol bereits in kleinen Mengen und damit jeder Tropfen schädlich ist. Einig sind sich ui-Reporterteam und der Arzt darüber, dass ein übertriebener Gesundheitswahn, eine Selbstgeißelung, auch krank machen könne. Von daher sei es wichtig, nicht die Angst als ständigen Begleiter zu haben, sondern alles ein wenig locker und entspannt zu sehen. Das Leben will schließlich in vollen Zügen genossen werden.

Von links: Andreas Windpassinger, Manfred Sommer und Dr. Tobias Mir Sadry

Veranstaltungen

Nachrichten aus dem Pfarrverband Hauzenberg

Mittwoch, 05. März

kath. frauenbund hauzenberg Spieleabend am Mittwoch 18:00 Uhr | Gasthaus Gottinger

Freitag, 07. März

kath. frauenbund hauzenberg Weltgebetstag

19:00 Uhr | Pfarrsaal Hauzenberg

stadt hauzenberg

Gesunde Gemeinde: Im Einklang mit Deinem Zyklus – Ernährung, Bewegung und Yoga für Dein Wohlbefinden

17–20:00 Uhr | Pfarrheim Hauzenberg Workshop mit aktiven Elementen und gesunden Snacks (max. 20 Teilnehmer, kostenfrei), Anmeldung bei Christina Wimmer: info@fitathleat.de oder bei Lena Freund: sunflower-yoga@gmx.de

Samstag, 08. März

sternschützen oberdiendorf Jahreshauptversammlung

19:00 Uhr | Schützenheim

heimat- und volkstrachtenverein d'freudenseer e.v.

Finkeneinstand Berger Buam

19:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth Mit dabei: Geschwister Möckl, Meßnerschläger Sängerinnen, Freindal-Musi, Mia & Sie

Platzreservierung: 0151-10038675 oder lube778@gmail.com

Samstag, 15. März

soldaten- und kriegerverein oberdiendorf

Preisschafkopf

19:00 Uhr | Gasthaus Ritzer, Oberkümmering

Startgeld: 12 Euro

21. und 22. März

knappenkapelle kropfmühl

Starkbierfest 2025

19:00 Uhr | Zechensaal Kropfmühl

Samstag, 29. März

heimat- und volkstrachtenverein d'freudenseer e.v.

Starkbierfest

19:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth

Platzreservierung unter

Tel. 0 85 86 - 9 45 90 79

freiwillige feuerwehr Jahrdorf

Generalversammlung

20:00 Uhr | Gasthaus Gottinger 19:00 Uhr Gottesdienst in der Pfarrkirche Hauzenberg

Sonntag, 16. März

sunninger-basar-team

Großer Kinder-Frühlings-Sommerbasar 09 – 11:00 Uhr | Don-Bosco-Haus, Sonnen Einlass für Schwangere ab 08:30 Uhr Angeboten wird: Babygrundausstattung, Bekleidung Größe 50–176, Kinderschuhe, Spielsachen, Umstandsmoden, uvm. Kaffee- & Kuchenverkauf; Listen und Auskünfte unter: basar-sonnen@gmx.de oder Tel. 08586-97544646

heimat- und volkstrachtenverein d'freudenseer e.v.

Preisschafkopf

Startgeld: 10 Euro Freitag und Samstag 14. und 15. März

14:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth

stadt hauzenberg

Kasperltheater

„Kasperl und die Mondblume“

16:00 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle

Eintritt: 4,– Euro, Sitzplatzreservierung, Vorverkauf im Tourismusbüro Hauzenberg, Tel. 08586-3030 oder 3033

Montag, 17.

März

kath. frauenbund h auzenberg

Basteln „Glas mit Spitzenbordüre“

18:00 Uhr | Pfarrsaal Hauzenberg

Referentin: Kerstin Mondl Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Kleiner Unkostenbeitrag für Materialien. Anmeldung bis 7. März bei Kerstin Braun, WhatsApp, SMS oder Anruf 0151-50404568

Mittwoch, 19.

März

s tadt J ugendpflegerin

Vielfalt schmecken – Essen verbindet Kulturen; Internationale Wochen gegen Rassismus

13:00 Uhr | Jugendtreff Brennpunkt Mehr Infos in der Heimat-Info-App

Donnerstag, 27. März

bap berufsakademie passau Informationsabend

18:00 Uhr | Berufsakademie Passau, Vier Schulen informieren: Fremdsprachenschule, Pflegeschule, Altenpflegehilfeschule und IT-Schule Sie erhalten informationen über Berufsbilder, Zukunftschancen, Voraussetzungen und Ausbildung www.bap-passau.de

kath. frauenbund h auzenberg KDFB Jahereshauptversammlung

19:00 Uhr | Gasthaus Gottinger

Freitag, 28. März

kath. frauenbund h auzenberg Semmeln und Aufstriche –alles selbstgemacht

18:30 Uhr | Realschule, Schulküche Referenten: Laura-Maria Kinateder und Dr. Franz Dirmeier, Anmeldung bis 21. März bei Kerstin Braun, WhatsApp, SMS oder Anruf 0151-50404568 Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Unkostenbeitrag: Kosten für Lebensmittel

k reismusikschule p assau Zweigstellenkonzert

19:00 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle

Samstag, 29. März

sternschützen oberdiendorf Vereinsabend

18:00 Uhr | Schützenheim Oberdiend.

f reiwillige f euerwehr

s tadt hauzenberg e. v . Jahreshauptversammlung

19:00 Uhr | Gasthaus Stemplinger Hansl

s iedlergemeinschaft

g ermannsdorf

Jahreshauptversammlung

19:00 Uhr | Gasthaus Höfler, Germannsd.

Sonntag, 30. März

unterstützungsverein g ermannsdorf

Jahreshauptversammlung

10:00 – 13:00 Uhr

Gottesdienst in der Pfarrkirche Germannsdorf, anschließend Jahreshauptversammlung im Gasthaus Höfler in Germannsdorf

m alteser hilfsdienst e. v . Benefizkonzert „Kiko Pedrozo“ ab 15:00 Uhr | Pfarrkirche Hauzenberg Eintritt frei – Spenden erbeten für den neuen Herzenswunsch-Krankenwagen. Platzreservierung unter: 0851-956-66-0 oder 0851 - 956-66-55

jeden Dienstag

Wochenmarkt Hauzenberg 8:00 – 12:00 Uhr | Innenstadt

Dienstag

11. März 2025

25. März 2025

altenclub hauzenberg

Tanz mit – bleib fit 14:30 + 16:3o Uhr | Pfarrsaal

jeden Mittwoch stadt hauzenberg

Mittwochs-Wanderer 13:00 Uhr | Bürgerpark

Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg.

Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Infos unter Tel. 08586/3153

jeden Donnerstag Johannisverein

Vereinsabend | 18:00 Uhr

06.03.2025 Intermezzo 13.03.2025 Kai's Bistro

20.03.2025 Gasthaus Gottinger

27.03.2025 Gasthaus Falkner

jeden Freitag wanderfreunde h auzenberg

Freitagswanderung

14:00 Uhr | ab Bürgerpark

Nachrichten aus dem Kindergarten St. Josef, Hauzenberg

Verabschiedung von Anna Bauer, der Kinderpflegerin mit „Herz und Seele“

„Ein Abschied fällt nicht immer leicht, doch manchmal muss man sich verabschieden, um weitere Ziele im Leben zu erreichen.“

Mit diesen Zeilen hat die Kindergartenleiterin Nina Kinadeter ihre Worte des Abschieds an die liebevolle Kollegin Anna Bauer, zum Eintritt in den Ruhestand, eingeleitet.

Die Kinder, Eltern und Kolleginnen haben sich bei Frau Bauer für ihren 40-jährigen Dienst im Kindergarten St. Josef, bedankt. Anna hat im Hauzenberger Kindergarten Spuren hinterlassen. „Ein Ort, an dem es unseren Kindern gut geht und an dem sich unsere Familien wohl und angenommen fühlen“, sagt die Leiterin. Symbolisch haben die Kinder ihre Anna mit einem großen „Hauruck“ über die Türschwelle, und somit in den Renteneintritt, gezogen. Wir sagen Danke für Frau Bauers wertschätzende Arbeit.

PASSAVIA Druckservice GmbH & Co. KG spendet

Große Freude bei den Kindern des Kindergartens St. Josef in Hauzenberg: Die PASSAVIA Druckservice GmbH & Co. KG aus Passau hat dem Kindergarten eine großzügige Spende von Malbüchern überreicht.

Regelmäßig engagiert sich die Druckerei aus Passau (wo übrigens unser Heimatmagazin gedruckt wird) für soziale Projekte in der Region. Mit der Spende möchte das Unternehmen nicht nur Freude bereiten, sondern auch ein Zeichen für gelebte Verantwortung in der Gemeinschaft setzen.

„Gerade in jungen Jahren ist Kreativität ein wichtiger Bestandteil der Entwicklung. Mit dieser Spende wollen wir den Kindern die Möglichkeit geben, ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen“, sagte Patrick Gessler, Geschäftsführer der PASSAVIA Druckservice GmbH & Co. KG, bei der Übergabe.

Auch die Kindergartenleiterin, Nina Kinadeter, zeigte sich dankbar: „ ‚Als Kind ist jeder ein Künstler. Die Schwierigkeit liegt drin, als Erwachsener einer zu bleiben‘,“ dies ist ein Spruch vom Maler Pablo Picasso. Das Ausleben des kreativen Gestaltens kann somit nie früh genug einsetzen und ist somit Bestandteil unserer täglichen pädagogischen Arbeit. Deshalb freuen wir uns sehr über diese großzügige Spende der Malbücher.“

Donnerstag – Sonntag 1.–4. Mai 2025

Unterhaltsames Programm an allen Tagen mit Gaukeleien, begleitet von historischer Musik. Spezereien, süß und herzhaft,schmackhaftes Gebräu, Lagergruppen und Händler mit allerley Tand und Handwerk.

Marktzeiten: Do – Sa 11:00 – 22:00 Uhr So 11:00 – 18:00 Uhr Eintrittspreise:

Veranstalter, Planung und Organisation: Axel und Hanni Hascher Mobil: +49 160 3 09 35 35 E-Mail: axel.hascher@gmail.com www.canem-nigrum-events.de

Mitveranstalter: Stadt Hauzenberg 94051 Hauzenberg Infotelefon: +49 (0) 85 86 - 3031 www.hauzenberg.de

Patrick Gessler und Nina Kinateder

Vom Hauzenberger Lichterzauber

zur Leipziger Buchmesse

ui im Gespräch mit den Co-Autorinnen

Natalie Schauer und Dr. Tina Voelkel

Mehr Infos und Bestellmöglichkeit:

Sie haben vorhin gesagt, das Buchprojekt wurde beim Weihnachtsmarkt der Kleinstadtliebe in Hauzenberg geboren?

voelkel: Ja, frierend in einer der Verkaufs-Holzhütten, wo wir zusammengewürfelt wurden, weil wir die einzigen Anbieter von Büchern, Karten etc. waren, zu dem Zeitpunkt zusammen mit meinen Freunden vom MuTBooK-Verlag.

Wie entstand da die Idee zu einem gemeinsamen Schreibprojekt?

Frau Schauer, Sie kennt man seit langem als Thriller-Autorin und Sie, Frau Voelkel waren mit Kinder- und Jugendbüchern am Stand.

schauer: (lacht) Ich habe mir schon lange einen Schreib-Buddy gewünscht, aber nie damit gerechnet, jemanden in Hauzenberg zu finden. In den vielen Stunden in dieser Holzhütte und mit dem ein oder anderen Getränk phantasierten wir darüber, ob und wenn ja, was wir gemeinsam schreiben könnten.

voelkel: Als gemeinsame Schnittmenge fanden wir das KrimiGenre. Natalie ist mit ihren Thrillern thematisch nicht weit davon entfernt und ich habe schon immer einen Fable für hintersinnige Kriminalgeschichten ohne allzu viele Schock-Momente. Wir haben in den Gesprächen festgestellt, dass ich meinen medizinischen Background sehr gut einbringen kann, zumal ich im Studium die Vorlesungen der Rechtsmedizin besonders gern besucht habe.

Ich kann mir noch nicht vorstellen, wie man gemeinsam schreiben kann?

schauer: Das war ein Experiment, wir wussten es auch nicht. Wir haben zunächst an Ermittler-Persönlichkeiten gearbeitet, sie ausgefeilt mit Lebenslauf, Eigenheiten, Schwächen und Stärken. Tina hat zu ihrem Ermittler noch einen Hund eingeschmuggelt, der alle Herzen erobern kann.

voelkel: Erst haben wir den roten Faden der Geschichte festgelegt, abwechselnd Kapitel geschrieben und immer wieder gemeinsam gefeilt und überarbeitet, bis es eine homogene Story geworden ist.

Schauer: Verrückter weise haben wir das Ganze von Anfang an als Reihe angelegt, weil die private Geschichte der Ermittler so komplex ist, dass sie sich durch die bis jetzt geplanten drei Bände zieht.

voelkel: Jedes Buch ist natürlich in sich abgeschlossen und ein anderer Fall. Dabei war uns auch wichtig, aktuelle Probleme und Themen der Gesellschaft aufzugreifen und zu beleuchten.

Sie sind dieses Jahr mit den Büchern auf der Leipziger Buchmesse vertreten?

Worte bewegen Welten LEIPZIGER BUCHMESSE

27.–30. März 2025

schauer: Genauer gesagt mit dem ersten Band „Spur der Jungen“. Die Veröffentlichung ist am 14.3.25, eine Woche vor der Messe. Man kann aber bereits jetzt vorbestellen.

Dann wünschen wir alles Gute für das Buchprojekt und Erfolg auf der Messe. schauer/voelkel : Vielen Dank! Und allen viel Spass beim Lesen und ein bisschen Gänsehaut.

Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher & Bärtl Bär

Alle Jahre wieder ... Alle Jahre wieder ...

Und so ist es nicht weiter verwunderlich, dass eines Morgens, als sich Bärtl noch ganz verschlafen auf die Waage stellte, passierte, was eigentlich alle Jahre passiert: Oh Gott – was für ein Schreck! Die Waage bog sich durch und die Zeiger wirbelten wild rundherum. „Hilfe Maxi – ich platze!“ schrie Bärtl entsetzt und sprang von der Waage.

Die Feiertage sind vorbei und auch der Faschingstrubel ist zu Ende. Draußen zieht sich der Winter langsam zurück und bald werden die ersten Blumen und Farben wieder zum Vorschein kommen – es wird Frühling. Maxi und Bärtl hatten es sich in der kalten Jahreszeit kuschelig gemacht und es sich richtig gut gehen lassen. Sie haben zusammen leckere Plätzchen gebacken und natürlich viel davon genascht. Zu den Feiertagen gab es einen riesigen Festtagsbraten und auch die Faschingskrapfen mussten probiert und bis zum letzten Krümel aufgefuttert werden.

gab es einen riesigen Festtagsbraten und auch die Faschingskrapfen mussten probiert und bis zum letzten tert werden.

„Ja Bärtl, ich hab's dir ja gesagt. Nur futtern und keine Bewegung, das rächt sich! Ich denke, es wird wieder Zeit für unser Fitnessprogramm für den Bären.“ „Puhh, wenn's unbedingt sein muss“, stöhnt der Bär. Aber das hört Maxi schon nicht mehr. Eilig ist er auf den Dachboden geklettert und kommt nun mit den beiden Hula-Hoop-Reifen zurück. Vor zwei Jahren hatten sie mit den bunten Reifen schon einmal geübt, seither lagen sie unbeachtet, aber nicht vergessen, unter dem Dach der Bärenwohnung. „Schau mal Bärtl, das ist total einfach und macht riesig Spaß“ jubelt Maxi und läßt den Reifen mit gekonnten Hüftschwingungen um das kleine Maulwurfbäuchlein kreisen. So aufgefordert und motiviert, schnappt sich Bärtl den anderen Reifen, um es seinem Freund nachzumachen.

mal Bärtl, das ist total einfach und macht So aufgefordert und motiviert, schnappt nem Freund nachzumachen.

Doch, es ist wie damals – der Reifen steckt an Bärtls Bauch fest. Da hilft kein Rütteln, Schütteln oder Kreisen, wie ein viel zu eng festgezurrter Hosengürtel klebt das Reifending an Bärtls Bauch. „Ohje Bärtl, du hast wohl nicht nur ein paar Plätzchen zu viel gegessen“, lacht Maxi. „Aber keine Sorge mein Freund, wir werden schon noch eine Übung für dich finden, damit deine Pfunde purzeln“ versucht Maxi den Freund zu trösten. Abends im Bett lag der Bär noch lange wach und grübelte, was er denn machen könnte, damit er seinen Winterspeck los wird. Aber es fiel ihm Null-Komma-Nichts ein und irgendwann ist er dann eingeschlafen.

Mit einem „Guten Morgen mein Freund, aufstehen“, rüttelt Maxi den Bären wach. Heute machen wir eine kleine Wanderung!

Das ist gesund und vielleicht fällt uns dann auch eine schöne Sportübung für dich ein“ „Wenn du meinst“, antwortet Bärtl brummelig und trottet dem Freund nach draußen hinterher. Gleich links neben der Höhlentür stolpert er aber über ein Seil, das sie wohl, bevor der Winter Einzug hielt, vergessen hatten, wegzuräumen.

Ein Seil? ... da war doch was? … grübelt Bärtl. Dann fällt es ihm wieder ein. „Maxi – ein Seil! Seilspringen, das kann ich und das macht doch auch richtig Spaß!“ ruft er voller Begeisterung „Da hast Du absolut recht mein Freund“ pflichtet ihm Maxi bei.

Und so ist an diesem Morgen der Spaziergang ausgefallen, denn beide sprangen und hüpften durch, über und unter dem Seil bis in den Abend hinein und hatten unendlich viel Spaß – wie gute Freunde ihn halt haben, wenn sie etwas miteinander machen und erleben und fröhlich sind.

Kreu

derb, rau bayerisch: Rettich

Bundes staat der USA

Beistand Finanzierungsform, Mietkauf

römischer Sonnengott ugs.: verblüfft Stromspeicher (Kurzwort) amerik. Viehzuchtbetrieb

dt. Schauspielerin (Anja)

Bund, Zusammenschluss

Körperteil zw. Kopf und Rumpf Nervenzentrum

Halbton über f (Musik)

Brustknochen

Bad an der Lahn

Alb, quälendes Nachtgespenst

einen Cocktail zubereiten

Greifvogel, Aasfresser

Dunst über Großstädten der Fuchs in der Fabel Tierpflege schlechte Angewohnheit schmaler Weg Behälter für Hühnerprodukte

kleiner Sprung (süddeutsch)

Leib-, Elitetruppe

bewurzelter unterirdischer Spross

einer Axt ähnliches Spaltwerkzeug vertikale Ausdehnung

Normzahl je Golfloch in der Nähe von englisches Bier

russische Monarchin

verehrtes Vorbild

Stadt in NRW, am Hellweg wundertätige Schale der Sage

Lösungswort

griech. Göttin der Liebe

Oper von Verdi

Gesuch, schriftliche Bitte ungekocht

sandiges, unbebautes Land Transportschiff für Erdöl

Dringlichkeitsvermerk

französischer Maler (Edgar)

Längenmaß

KfzZeichen Olpe

Sportruderboot Rollkörper jedoch, hingegen

germanische Gottheit

jüdischer Gesetzeslehrer

Art, Gattung (Kunst, Medien)

französisch: und

8. Samstag März

Weltfrauentag

Jede Frau bekommt zu Ihrem Essen eine kleine Überraschung

Weltfrauentag jeden Donnerstag im April Elkes Erdbeerbowle Elkes Erdbeerbowle 19. Mittwoch März Italienisches Bu et nur 24,90 € von 17:00 – 21:00 Uhr Nur mit Reservierung! Italienisches

Ostersonntag & Ostermontag

mittags geö net

Bayerwaldstr. 10 94051 Hauzenberg Tel. 08586 9792616

Di. – Sa.: 11:00 – 13:30 Uhr und 17:00 – 21:00 Uhr warme Küche Sonntag und Montag Ruhetag

Gewinn

Auflösung aus 232/1+2.2025

Kreuzworträtsel: ROSENMONTAG

Sudoku: 444 478 151

Den Glücklichen schlägt keine Stunde!

Romeo & Julia aus unserer Valentinsverlosung stehen fest:

Als „Romeo“ hat gewonnen Konrad Krottenthaler aus Hauzenberg und die glückliche Gewinnerin „Julia“ ist Simone Miedl aus Untergriesbach.

Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß mit der Swatch!

Lösung

do sel Rät k u Su

... wir haben noch 1 x 2 Karten für einen freien Eintritt bei der Premiere des Starkbierfestes der Knappenkapelle Kropfmühl am 14. März 2025 im Zechensaal Kropfmühl zu gewinnen. Wir wünschen viel Glück – Glück Auf!

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Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Mittwoch 12.03.2025, mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

ung

Gewinner des Kinder-Malwettbewerbs

Anna Aßberger hat Maxi, Bärtl und Moni als Clown, Erdbeere und Pippi Langstrumpf gemalt. Vielen Dank dafür von den drei Faschingsfreunden. Und auch die Kostüme von Nathalie Feldl und Quirin Veit haben unsere drei Freunde begeistert. Es war sehr schwer für sie, sich zu entscheiden und sie bedanken sich bei allen Kindern für die tollen Faschingsideen.Die drei glücklichen Gewinner bekommen unser verflixtes Memospiel „Memorix“

Vielen Dank für's Mitmachen. drei

Hallo und herzlich Willkommen bei Hair‘z über Kopf!

Nach mehr als 20 Jahren Berufserfahrung und ständiger Fort- und Weiterbildung ist es nun an der Zeit, ein neues Kapitel aufzuschlagen.

Kurzerhand und Hair‘z über Kopf wurde dies in die Tat umgesetzt.

Umso mehr freue ich mich, Euch alle bald in meinem Friseursalon mit begrüßen zu dürfen.

Eure Sabrina Thaler

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Öffnungszeiten

94051 Hauzenberg-Haag Dienstag – Freitag: 9:00 –18:00 Uhr

Tel.: 0170-7 98 51 11

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Termine nach Vereinbarung

Hair‘z über Kopf

DasAmtsblatt

der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg

19

Jahrgang 52.02 04. März 2025

Standesamt

Amtliche Bekanntmachungen

20 Änderung des Bebauungsplanes „GI Jahrdorf“ mit Deckblatt Nr. 13

21 Erlass einer Ortsabrundungssatzung für Bauzing-Kussersiedlung

21 Erweiterung des Bebauungsplanes „WA Schröck“ mit Deckblatt Nr. 2

23 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Edeka Germannsdorf“

24 Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 125 (SO Edeka Germannsdorf);

24 Dorferneuerung Donauwetzdorf II; Gemeinde Thyrnau, Landkreis Passsau, Geringfügige Änderung des Verfahrensgebietes

24 Geringfügige Änderung des Verfahrensgebietes Dorferneuerung Donauwetzdorf II Gemeinde Thyrnau, Landkreis Passau

26 Vollzug der Wassergesetze, Niederschlagswassereinleitung

26 Vollzug der Wassergesetze

26 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

„SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld“

27 Antragsfristen für Sitzungen

Informationen aus dem Sitzungsdienst

28 Bauausschuss, Sitzung vom 22.01.2025

28 Stadtrat, Sitzung vom 03.02.2025

29 Bauausschuss, Sitzung vom 10.02.2025

29 Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung vom 12.02.2025

Informationen

30 Jagdgenossenschaft Hauzenberg

30 Jagdgenossenschaft Jahrdorf

30 Jagdgenossenschaft Krinning-Geiersberg

30 Jagdgenossenschaft Raßreuth

30 Beginn der Sommerzeit – Zeitumstellung

30 Kasperltheater

31 Kreisjugendring Passau: Wildniscamp

31 Kreisjugendring Passau: Feste feiern – aber sicher?!

31 Kreisjugendring Passau sucht Verstärkung

31 NaturNext – Gemeinsam die Welt bewegen

32 Jugendtreff Brennpunkt: Internationale Wochen gegen Rassismus

32 vhs Hauzenberg – Kurse März

32 Wirtschaftsschule Passau – Übertritt

32 Kreismusikschule: Konzert der Zweigstelle Hauzenberg

33 Adressen & Öffnungszeiten

Geburten

24.12.2024

Fiona und Jack Hoyer

Andrea Kerhani und Patrick Hoyer

Am Hang 10, Hauzenberg

09.01.2025

Levi Milan Müller

Melissa und Michael Müller

Im Tränental 35, Hauzenberg

02.01.2025

Ernestina Kaufmann Kusserstraße 14, Hauzenberg 89 Jahre

26.12.2024

Teresa Anetzeder

Eva und Matthias Anetzeder Hochstraße 2, Hauzenberg

09.01.2025

Matthias Obermüller

Julia und Thomas Obermüller Bayerwaldstraße 35, Hauzenberg

04.01.2025

Paul Fenzl

Kathrin Fenzl und Kevin Krottenthaler

Am Kalvarienberg 25, Hauzenberg

31.01.2025

Ben Haselbeck

Nadine und Julian Haselbeck Eitzingerreut 3 A, Hauzenberg

07.01.2025

Vitus Zieringer

Julia und Florian Zieringer

Hannersbüchl 36, Hauzenberg

13.01.2025

Rudolf Atzesdorfer Hemerau 72, Hauzenberg 70 Jahre

14.01.2025

Erich Späth Hopfgartenweg 23 A, Hauzenberg 74 Jahre wir trauern

20.01.2025

Josef Höfler

Röhrendobl 10, Hauzenberg 77 Jahre

25.01.2025

Johann Zieringer

Kaltrum 42, Hauzenberg 64 Jahre

07.02.2025

Veronika Unterhuber Steinäcker 6, Hauzenberg 86 Jahre

24.01.2025

Erika Kieninger

Hopfgartenweg 25, Hauzenberg 84 Jahre

29.01.2025

Josef Veit

Neustift 3, Hauzenberg 89 Jahre

09.02.2025

Ernestine Hinterleitner Leitenmühle 19, Hauzenberg 89 Jahre

Alois Heindl Kusserstraße 14, Hauzenberg 85 Jahre

24.01.2025

Erich Wagner Kusserstraße 14, Hauzenberg 93 Jahre

29.01.2025

Ludwig Deiner Hofwiesenweg 3, Hauzenberg 86 Jahre

18.02.2025

16.01.2025

Monika Heyer Garhamstraße 24, Hauzenberg 73 Jahre

25.01.2025

Josef Würdinger Kaltrum 22, Hauzenberg 86 Jahre

04.02.2025

Anita Seidl Ringstraße 1, Hauzenberg 71 Jahre

h I nwe I s

Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586-3062.

bekanntmachunGen

Änderung des bebAuungsplAnes „gI JAhrdorf“ mIt deckblAtt nr. 13; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 11.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „GI Jahrdorf“ mit Deckblatt Nr. 13 zu ändern. Der Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Beabsichtigt ist für das Grundstück Flurnummer 293/2 Gemarkung Jahrdorf die Voraussetzungen für die Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungsflächen in Flächen für Fitness und Bewegung zu schaffen. Für diese geplante Maßnahme bedarf es einer Bebauungsplanänderung, insbesondere ist die Art der baulichen Nutzung zu ergänzen, da Anlagen für sportliche Zwecke nach aktuell rechtskräftigem Bebauungsplan nicht zulässig sind. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgt

nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 12.03.2025 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 14.04.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, ZiNr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 04.03.2025 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Die Verfahrensunterlagen können zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen – Bauleitplanung“ eingesehen bzw. zur Einsichtnahme heruntergeladen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hauzenberg, 11.02.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Sauber g’spart!

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© Martin Bolle

erlAss eIner ortsAbrundungssAtzung für bAuzIng-kussersIedlung; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

Der Stadtrat hat am 06.12.2022 beschlossen, für Bauzing-Kussersiedlung eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Geltungsbereich umgrenzt den nördlichen zusammenhängend bebauten Teil von Bauzing-Kussersiedlung und soll östlich unmittelbar angrenzende unbebaute Flächen einbeziehen.

Das Verfahren zur Aufstellung der Ortsabrundungssatzung erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf der Satzung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 12.03.2025 für die

Dauer eines Monats bis einschl. 16.04.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 04.03.2025 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Die Verfahrensunterlagen können zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen – Bauleitplanung“ eingesehen bzw. zur Einsichtnahme heruntergeladen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Form-

blatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 20.02.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

erweIterung des bebAuungsplAnes „wA schröck“ mIt deckblAtt nr. 2; hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 04.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „WA Schröck“ zu erweitern.

Mit der Bauleitplanung sollen die Flur-Nrn. 718/6, 718/7 und 718/5 jeweils Gemarkung Jahrdorf in den Bebauungsplan mitaufgenommen werden, um dort jeweils ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten.

Ihr Vitatherm Partner:

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Brennstoffe Hans-Josef Stadler e.K. Bahnhofstr. 7, 94051 Hauzenberg www.brennstoffe-stadler.de

In der frühzeitigen Beteiligung stellten die Fachstellen fest, dass das Grundstück 718/5 Gemarkung Jahrdorf von Starkregenereignissen betroffen ist, weshalb nun die Baugrenzen auf dieser Parzelle gänzlich entfernt werden.

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 22.01.2025 die Erweiterung des Bebauungsplanes „WA Schröck“ mit Deckblatt Nr. 2 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 12.03.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 14.04.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 04.03.2025 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.

Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg.de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.

Umweltbezogene Unterlagen: Umweltbericht

Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „WA Schröck“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwick-

Abbildung zeigt aufpreispflichtige Sonderausstattung.

Vitara 1.4

BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort

(95 kW | 129 PS|6-Gang-Schaltgetriebe |Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin) Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,4 l/100 km; kombinierter Wert der CO2-Emissionen: 129 g/km; CO2-Klasse: D

lung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.

Schutzgut

Boden

Ausstattungshighlights

 Klimaautomatik mit Pollenfilter

 Suzuki Connect A

 17"-Alufelgen

 Spurhaltewarnsystem

 Verkehrszeichenerkennung

 Toter-Winkel-Warnsystem

 Rückfahrkamera

Wasser

Klima/Luft

Art der vorhandenen Informationen

Beeinträchtigung des Bodengefüges durch Abtrag des Oberbodens; Verdichtung und eventuell Eintrag von Schadstoffen durch Baumaschinen.

Bei der Baufläche handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet mit einer festgesetzten GRZ von 0,3 und zusätzlich festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen.

- geringe nachteilige Umweltauswirkungen

Evtl. Schadstoffeintrag durch Baumaschinen

Geringe Flächenversiegelung mit nur 1 Wohngebäude und einer festgesetzten GRZ von 0,3; zusätzlich festgesetzte

Vermeidungsmaßnahmen

- keine nachteiligen Umweltauswirkungen

Durch die Bau- und Transporttätigkeit ist während der Bauzeit kurzfristig Staubentwicklung zu erwarten.

Geringfügige Erhöhung des Verkehrsaufkommens und damit der Luftschadstoffe; geringfügige Versiegelung mit GRZ 0,3; damit verbunden geringfügige Aufheizung durch versiegelte Flächen; geringer Flächenverlust verdunstungsfähiger Flächen wodurch sich keine Änderungen des Klein-klimas in dem insgesamt locker besiedelten Landschaftsraum erwarten lassen.

- keine nachteilige Umweltauswirkungen

Zeitweilige Störungen und Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt durch Bauverkehr und Baulärm.

Pflanzen/Tiere

Landschaft

Mensch/Erholung

Kleinflächiger Verlust von Intensivgrünland als Lebensraum für Tiere und Pflanzen; kleinflächige Versiegelung; flächenmäßige Verkleinerung des Lebensraumes jedoch Neupflanzung von Heckenstrukturen zur Eingrünung. Dies führt zur Schaffung zusätzlicher Lebensräume und Erhöhung der Biodiversität. Der Untersuchungsraum hat derzeit eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzenarten und erfährt in Bezug auf die Habitatstruktur eher eine Aufwertung (Gärten mit Heckenstrukturen).

- geringe nachteilige Umweltauswirkungen für Flora und Fauna

Zeitweise visuelle Störungen durch Baumaschinen, Kräne und Baustelleneinrichtung

Durch die vorgesehene Hangbauweise integriert sich die vorgesehene Bebauung ohne gebietsfremde Erdbewegung in das Landschaftsbild. Auch die festgesetzte Eingrünung unterstützt die Einbindung der Bebauung in das Landschaftsbild. -keine nachteiligen Umweltauswirkungen

Zeitweise erhöhte Lärmbelästigung sowie Staubbelastung durch Bautätigkeit und Baufahrzeuge

- mittlere nachteilige Umweltauswirkungen

Kultur/Sachgüter - keine Umweltauswirkungen

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

1 Endpreis für einen Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort (95 kW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin), gültig ausschließlich für Neuwagenzulassungen vom 10.02.2025 bis zum 31.03.2025 (Aktionszeitraum); Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Gültig bei Barkauf, Leasing und Finanzierung. Bei Leasing und Finanzierung besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

2 Leasingbeispiel für einen Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort. Auf Basis des Fahrzeugpreises: 24.970,00 Euro; Laufzeit: 60 Monate; jährliche Fahrleistung 10.000 km; Leasingsonderzahlung: 3.431,51 Euro; 59 monatliche Leasingraten à 199,00 Euro; zzgl. einmalig 1.300,00 Euro Bereitstellungskosten und einmalig 170,00 Euro Auslieferungspaket; Gesamtkosten über 60 Monate Vertragslaufzeit: 15.371,51 Euro. Bonität vorausgesetzt. Vermitttlung erfolgt allein für die Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart. Nicht mit anderen Suzuki Aktionen kombinierbar. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Abbildung zeigt aufpreispflichtige Sonderausstattung. Aktionszeitraum: 10.02.2025 – 31.03.2025.

*A Die Nutzung der Suzuki Connect App ist für die ersten 3 Jahre ab Garantiestartdes Fahrzeugs kostenfrei. Danach wird die App kostenpflichtig, sofern der Nutzer einer weiteren Nutzung ausdrücklich zustimmt. B Apple CarPlay ist eine eingetragene Marke von Apple Inc. C Android Auto ist eine eingetragene Marke von Google Inc.

Kronreuth 2

94051 Hauzenberg

Telefon 0 85 86/22 22 e-Mail: az@autohaus-amsl.de www.autohaus-amsl.de

Amt für Ernährung, Landwirt

schaft und Forsten Passau

Keine Einwände

Amt für Ländliche Entwicklung

Keine Einwände

Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde

Keine Bedenken

Bayerischer Bauernverband

Landwirtschaftliche Emissionen

Oberflächenwasser/Starkregenereignisse

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Bodendenkmäler / Meldepflicht

Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich

Unbebaute Parzellen im Bebauungsplan

Starkregenereignisse

Schottergärten

Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz

Keine Bedenken

Geruchs- und Lärmimmissionen

Landratsamt Passau, Wasserrecht

Brandschutz/Löschwasserversorgung

Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt

Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde

Unbebaute Parzellen im Bebauungsplan

Wasserwirtschaftsamt

Deggendorf

Keine Oberflächengewässer berührt

Extreme Starkregenereignisse

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 04.02.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Aufstellung des vorh A benbezogenen b eb A uungspl A nes „ so e dek A g erm A nnsdorf“; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 03.02.2025 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung eines Einkaufsmarktes „SO Edeka Germannsdorf“ aufzu-

stellen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Parallel ist der Flächennutzungsplan zu ändern.

Geltungsbereich:

Unmittelbar betroffen ist das Grundstück Flur-Nr. 162 Gemarkung Germannsdorf. Der nachfolgende Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Geltungsbereiches kann im Rathaus der Stadt Hauzenberg Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Zimmer 1.12, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Plan des Verfahrensgebietes:

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die dargestellte Fläche soll für eine Freiflächenphotovoltaikanlage genutzt werden.

Stadt Hauzenberg, 04.02.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Wohn-

und Geschäftshaus

in guter Lage von Hauzenberg

 EG ca. 160 m² gewerblich genutzte Räume

 OG ca. 150 m² zum Wohnen, Walmdach ausbaufähig

 Gründstück 426 m²,

 Parkplätze vor dem Haus und evtl. im Gartenbereich

 Ölzentralheizung von 1998, Kunststofffenster 1985

 EA in Bearbeitung

Änderung des f l Ä chennutzungspl A ns m I t d eckbl A tt n r. 125 ( so e dek A g erm A nnsdorf); hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 03.02.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan zur Errichtung eines Edeka Einkaufsmarktes südlich von Germannsdorf zu ändern (Deckblatt Nr. 125). Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Parallel erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Geltungsbereich: Unmittelbar betroffen ist das Grundstück Flur-Nr. 162 Gemarkung Germannsdorf. Der nachfolgende Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Geltungsbereiches kann im Rathaus der Stadt Hauzenberg Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Zimmer 1.12, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Plan des Verfahrensgebietes:

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Maler- und Lackierermeister

CHRISTIAN WATZINGER

CHRISTIAN WATZINGER

Wolkar 25 Telefon (08586)975922 94051 Hauzenberg Mobil (0151) 116374 03

Verfahrensart:

Der Flächennutzungsplan wird im Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB geändert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die dargestellte Fläche soll für eine Freiflächenphotovoltaikanlage genutzt werden.

Stadt Hauzenberg, 04.02.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

d orferneuerung

d on A uwetzdorf II; g eme I nde t hyrn A u, lA ndkre I s pA sss A u g er I ngfüg I ge Änderung des v erf A hrensgeb I etes Das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern hat mit Beschluss vom 14.01.2025 das Verfahrensgebiet des oben genannten Verfahrens geändert.

Der Beschluss und die 2. Änderungskarte zur Gebietskarte sind in der Verwaltung der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, vom 11.03.2025 mit 25.03.2025 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Der Beschluss und die 2. Änderungskarte zur Gebietskarte können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung

Niederbayern unter dem Link „Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden

(https://www.ale-niederbayern. bayern.de/132623/index.php/).

Stadt Hauzenberg, 29.01.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

g er I ngfüg I ge Änderung des v erf A hrensgeb I etes d orferneuerung d on A uwetzdorf II g eme I nde t hyrn A u, lA ndkre I s pA ss A u 2. Änderungskarte der Gebietskarte

1. Anordnung der geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes (Flurbereinigungsgebietes) nach § 8 Abs. 1 FlurbG

Das mit Anordnungsbeschluss des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 14.02.2019 Gz. L/A-V 7533 festge -

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stellte und mit Beschluss vom 01.09.2021 Gz. A2-V 7533 geänderte Verfahrensgebiet Donauwetzdorf II wird nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes –FlurbG– geändert.

Die Änderung des Verfahrensgebietes ist in der 2. Änderungskarte zur Gebietskarte, die Bestandteil des entscheidenden Teils dieses Beschlusses ist, flurstücksgenau dargestellt.

2. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird angeordnet.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern

Dr.-Schlögl-Platz 1, 94405 Landau a.d.Isar

(Postanschrift: Postfach 69, 94401 Landau a.d.Isar) eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Hinweis: Dieser Beschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können innerhalb von vier Monaten nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern auf der Seite Projekte Niederbayern unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden. (https://www. ale-niederbayern.bayern.de/132623/index.php)

Informationspflichten nach Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung

Das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern erhebt zur Erfüllung der dem Amt nach dem FlurbG zugewiesenen öffentlichen Aufgaben in der Dorferneuerung Donauwetzdorf II Daten der Grundeigentümer bei den zuständigen Grundbuchämtern und Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Verantwortlich für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Dr.Schlögl-Platz 1, 94405 Landau a.d.Isar, 09951 940-0, poststelle@ale-nb.bayern.de. Weitere Informationen über die Verarbeitung dieser Daten und die diesbezüglichen Rechte der betroffenen Personen können der Internetseite https://www. landentwicklung.bayern.de/niederbayern/, Rubrik „Datenschutz“, „Weitere Informationen“, entnommen werden. Alternativ können die betroffenen Personen

auch Informationen beim behördlichen Datenschutzbeauftragten (Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Dr.Schlögl-Platz 1, 94405 Landau a.d.Isar, 09951 940-0, datenschutz@ale-nb.bayern. de) erhalten.

Begründung:

Für die Anordnung der Gebietsänderung ist das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern sachlich und örtlich zuständig (§ 8 Abs. 1 FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFlurbG, § 1 ALEV).

Die Einbeziehung der betroffenen Flurstücke ist zur zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens, besonders zur Erreichung einer besseren Flureinteilung und Wegführung und einer günstigeren Neuordnung der Grundstücke, dringend erforderlich.

Die Überprüfung des Verfahrensgebietes hat ergeben, dass die ausgeschalteten Flurstücke zur zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens nicht benötigt werden; die Voraussetzungen des § 1 FlurbG sind insoweit nicht mehr gegeben.

Die Eigentümer der von der Gebietsänderung betroffenen Flurstücke wurden gehört und haben der nachträglichen Änderung zugestimmt.

Die nunmehrige Verfahrensfläche beträgt 84,1198 ha.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Donauwetzdorf II hat der nachträglichen Änderung des Verfahrensgebietes ebenfalls zugestimmt.

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses war gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO anzuordnen, da durch die Rege-

Seit 200 Jahren sind wir Möglichmacher für die Menschen in unserer Region. sparkasse-passau.de/200

lung der Grundstücksverhältnisse der zukünftige Verfahrensfortschritt gewährleistet wird.

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern gez. Thomas Schöffel, Abteilungsleitung

v ollzug der wA ssergesetze; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem WA Germannsdorf Nord II in den Ruhmannsdorfer Bach durch die Stadt Hauzenberg Mit Bescheid vom 29.01.2025 erteilte das Landratsamt Passau die gehobene Erlaubnis für folgende Einleitung(en):

Bezeichnung der Einleitung WA Germannsdorf Nord II

Flur-Nr., Gmk 132, Germannsdorf

Benutztes Gewässer Ruhmannsdorfer Bach

Der Erlaubnisbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine Fertigung der genehmigten Planunterlagen liegen gem. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i. V. m. Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) 2 Wochen in der Zeit vom 11.03.2025 bis 24.03.2025 im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bescheid auch gegenüber denjenigen Beteiligten als zugestellt, die im Verlauf des Verfahrens keine Einwendungen erhoben haben.

Stadt Hauzenberg, 02.08.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

laubnis für folgende Einleitung(en):

Niederschlagswasser (Straßenoberflächenwasser)

Bezeichnung der Einleitung PA 42

Flur-Nr., Gmk 802, Hauzenberg

Benutztes Gewässer Grundwasser

Der Erlaubnisbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine Fertigung der genehmigten Planunterlagen liegen gem. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i. V. m. Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) 2 Wochen in der Zeit vom 11.03.2025 bis 24.03.2025 im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bescheid auch gegenüber denjenigen Beteiligten als zugestellt, die im Verlauf des Verfahrens keine Einwendungen erhoben haben.

Stadt Hauzenberg, 29.01.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

dem Landratsamt Passau zur Genehmigung vor.

Nach Durchführung der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange beschloss der Bauausschuss am 10.02.2025 für den Bebauungsplan „SO Solarpark GlotzingRohrfeld“ nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen die erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

v ollzug des wA ssergesetzes; Niederschlagswassereinleitung (Versickerung) aus der Oberflächenentwässerung Kreisstraße PA 42 durch die Kreisstraßenverwaltung Mit Bescheid vom 13.01.2025, Az.: 6421.0262041, erteilte das Landratsamt Passau dem Landkreis Passau die gehobene Er-

Aufstellung e I nes vorh A benbezogenen b eb A uungspl A nes „ so s ol A rp A rk g lotz I ngr ohrfeld“; Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südwestlich von Glotzing den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mit der Bauleitplanung soll südwestlich von Glotzing die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 811 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 2,7 ha.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 116 liegt bereits

Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB werden in der erneuten Beteiligung nur noch Stellungnahmen zu den geänderten Teilen zugelassen, außerdem wird die Auslegungs- und Beteiligungsfrist angemessen verkürzt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt ab 12.03.2025 bis einschl. 28.03.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während die ser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg. de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist nach § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Home¬page der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen / Bauleitplanung“ zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Umweltbezogene Unterlagen:

Umweltbericht

Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schuwtzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.

Schutzgut Art der vorhandenen Informationen

Boden

Wasser

Modultische werden mit Schraub- und Rammfundamenten gesetzt, wodurch die Versiegelung des Bodens mit Betonfundamenten vermieden wird. Überbauung von Boden nur im Bereich der geplanten Trafostation. Durch die Einstellung der Düngung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vermindert sich gegebenenfalls die Bodenbelastung. Somit Förderung der Bodenfrucht-barkeit. Auswirkungen werden als positiv für Schutzgut Boden eingestuft.

Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verringert gegebenenfalls die Grundwasserbelastung. Eine Versiegelung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Anfallendes Oberflächenwasser verbleibt in der Fläche und wird nicht abgeleitet. Brauchwasser wird nicht benötigt, Schmutzwasser wird nicht entstehen. Keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser.

Klima/Luft

Pflanzen/ Tiere

Landschaft

Mensch/ Erholung

Kultur/ Sachgüter

Während der Bauzeit ist kurzfristig mit Staubentwicklung zu rechnen. Die geplanten Neupflanzungen tragen zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Luftaustauschbahnen sind nicht betroffen. Die leicht verringerte Kaltluftproduktion einer mit Solarmodulen bestandenen Fläche im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Fläche zieht demnach nur Veränderungen in sehr geringem Maße nach sich.

Kleinflächiger Verlust von Ackerland als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Diese Flächen werden extensiviert und auf Dünge-, Pflanzenschutzmittel und Mulchen verzichtet. Gehölze werden nicht gerodet. Zur Eingrünung und Durchgrünung der Anlage werden umfangreiche Gehölzpflanzungen festgesetzt.

Geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Lebensräume.

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind als gering einzustufen, da ausreichende Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen sind.

Aufgrund der Entfernung zur nächsten Wohnbebauung ist an den Immissionsorten kein relevanter Beitrag zu erwarten.

Durch die Baumaßnahme werden keine Wegeverbindungen beeinträchtigt. Insgesamt ist von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen.

Gegenstände, die bei Erdarbeiten zu Tage treten, sind dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden.

Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor: Stellungnahmen aus erneuter Beteiligung von Behörden und Träger öffentlicher Belange:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Land- und forstwirtschaftlich besteht Einverständnis Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde

Hinweis auf Abstimmung mit Unteren Naturschutzbehörde bezüglich Eingrünung

Erfordernisse der Raumordnung eingehalten Landratsamt Passau, Brandschutzdienststelle

Keine Bedenken

Landratsamt Passau, Abfallrecht

Entsorgungsmaßnahmen

Waldwasser – Wasserversorgung Bayerischer Wald

Keine Anlagen der Wasserversorgung Bayerischer Wald

Landratsamt Passau, Wasserrecht

Keine Bedenken – Altlasten

Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt

Kein festgesetztes Wasserschutzgebiet

Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde

Modulabstände mind. 3 m besonnte Streifen

Bepflanzung / Ausgleichsflächen

Technischer Umweltschutz

Keine Bedenken

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Wasserwirtschaftlich besteht Einverständnis

Zweckverband Autobahnzubringer Bayerischer Wald Hinweis auf Südumfahrung

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 11.02.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Antr A gsfr I sten für s I tzungen

Am 24.03. für die Sitzung des Stadtrates am 07. April 2025

Am 25.03. für die Sitzung des Bauausschusses am 08. April 2025

e nde der Amtl I chen b ek A nntm A chungen

bA u A usschuss, sI tzung vom 22.01.2025

Änderung des Bebauungsplanes „WA Schröck“ mit Deckblatt Nr. 2; Abwägungen und öffentliche Auslegung – einstimmig beschlossen Mit der Bauleitplanung sollen die Flur-Nrn. 718/6, 718/7 und 718/5 jeweils Gemarkung Jahrdorf in den Bebauungsplan mitaufgenommen werden, um dort jeweils ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten. Die Öffentlichkeit wurde im Amtsblatt unterrichtet, ebenso erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Fachstellen. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die Anpassung der Planung sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Änderung des Bebauungsplanes „Sauweiher“ mit Deckblatt Nr. 11; Abwägung und Öffentliche Auslegung – einstimmig beschlossen

Der Bebauungsplan soll für den Neubau des Kindergartens St. Josef in Hauzenberg geändert werden. Unmittelbar betroffen ist das Grundstück Flur-Nr. 460 Gemarkung Hauzenberg.

Nach Absprache mit der Fachstelle wird der Bebauungsplan nach § 3 und § 4 BauGB geändert. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an, billigte den Deckblattentwurf Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sauweiher“ mit den beschriebenen Anpassungen und beschloss die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Nachtrag – RÜB Döbling elektrische Ablaufregelung – einstimmig beschlossen

In 2022 wurde die Sanierung und Instandhaltung der Regenüberlaufbecken Teil 2 beschlossen. Bei der Maßnahme wurde die Abwasserentlastungseinrichtung des RÜB Döbling noch nicht mitbetrachtet, da zu diesem Zeitpunkt die Abflussregelung

noch über das Pumpwerk hinter dem Einkaufsmarkt Lidl erfolgte. Durch den Bau der Fa. Degenhart konnte ein Kanalschluss im Freigefälle durchgeführt werden. Bei der Fa. XP Control wurde nun ein Nachtragsangebot angefordert. Die Vergabe des Nachtragangebotes der Fa. XP Control in Höhe von 56.396,29 € (brutto) wurde beschlossen.

s t A dtr A t,

sI tzung vom 03.02.2025

Breitbandversorgung – Auswahlentscheidung zum technischen Breitbandausbau für Hauzenberg-Nord (Los 1) und Hauzenberg-Süd (Los 2); Vergabe – einstimmig beschlossen Die Stadt Hauzenberg führt mit Unterstützung des beauftragten Planungsbüros ein Förderverfahren nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 1.0 durch. Im Rahmen des Auswahlverfahrens (Breitbandausbau mit finanzieller Beteiligung Dritter) wurden Angebote der Telekom Deutschland GmbH und Telepark Passau GmbH abgegeben. Die Angebote wurden vom Planungsbüro geprüft und bewertet. Es wurde beschlossen, das Angebot der Firma Telekom Deutschland GmbH zum technischen Breitbandausbau in dem definierten Ausbaugebiet (Los 1) mit einem Deckungsbeitrag in Höhe von 6.826.429,88 € sowie das Angebot der Firma Telepark Passau GmbH zum technischen Breitbandausbau in dem definierten Ausbaugebiet (Los 2) mit einem Deckungsbeitrag in Höhe von 2.540.737,16 € anzunehmen. Die vorgesehene Auswahl der Netzbetreiber steht unter dem Vorbehalt der Erteilung des endgültigen Förderbescheides.

Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 122 (SO Agri-PV-Anlage Renfting); Billigung und öffentliche Auslegung –Abstimmung 23:1 Im Januar 2024 wurde beschlossen, zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage nordwestlich von Renfting den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Öffentlichkeit wurde im Amtsblatt Mai 2024 un-

terrichtet, die Fachstellenbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 26.04.2024 bis 03.06.2024. Der Stadtrat schloss sich den Abwägungsempfehlungen an, billigte den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 122 mit den vorgeschlagenen Anpassungen und beschloss die öffentliche Auslegung des Deckblatts Nr. 122 sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 119 „SO Solarpark Erlet-West“; Abwägung und öffentliche Auslegung – einstimmig beschlossen Mit der Bauleitplanung soll westlich von Erlet die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück FlNr. 1536 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischen Ausgleichsflächen 6,59 ha. Der Stadtrat schloss sich den Abwägungsempfehlungen an, billigte den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 119 mit den vorgeschlagenen Anpassungen und beschloss die öffentliche Auslegung des Deckblattes Nr. 119 sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB).

Bauleitplanung zur Errichtung eines Edeka-Marktes in Germannsdorf –einstimmig beschlossen Auf der Fl-Nr. 162 Gemarkung Germannsdorf beabsichtigt Gerhard Anetzeder den Bau eines Edeka-Marktes. Aktuell befindet sich in der Ortsmitte in Germannsdorf ein Edeka-Markt. Erweiterungsmöglichkeiten an diesem Standort sind nicht gegeben. Der geplante Edeka-Markt soll südlich des bestehenden Kindergartens mit einer Größe von ca. 2.500 m² mit zusätzlich ca. 80 Parkplätzen entstehen. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich bewirtschaftet. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Edeka-Marktes in Germannsdorf auf der FlNr. 162 Gemarkung Germannsdorf wurde beschlossen.

Aufbau eines regionalen, interkommunalen Energieversorgungsunternehmens (Regionalwerk); Beteiligung der Stadt Hauzenberg am Regionalwerk Passauer Land gKU – einstimmig beschlossen

Die Themenfelder Energiewende, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung nehmen mittlerweile eine wichtige Schlüsselrolle ein – sowohl für die heimische Wirtschaft und Bevölkerung als auch für die kommunalen Verwaltungen. Eine Möglichkeit, diese Themenfelder bündeln zu können, ist die Installierung von Regionalwerken, ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden eines Landkreises. Wie ein Stadtwerk befindet es sich in den Händen der öffentlichen Verwaltung und soll die Entwicklung einer Region nachhaltig sowie im Sinne des Gemeinwohls fördern. Der Stadtrat stimmte der Beteiligung am Regionalwerke Passauer Land gKU mit einer jährlichen Anschubfinanzierung 2025 und 2026 in Höhe von 0,40 € pro Einwohner zu. Der/ die kommunale VertreterIn und die Verwaltung der Stadt Hauzenberg werden ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung der Regionalwerk Passauer Land gKU jährlich über zwei Jahre 4.710 € in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen. Der/die kommunale VertreterIn und die Verwaltung der Stadt Hauzenberg werden ermächtigt und beauftragt, die Satzung sowie den Konsortialvertrag der Regionalwerke Passauer Land gKU abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zu den Regionalwerken Passauer Land gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

Behandlung der Anträge aus den Bürgerversammlungen 2024 – einstimmig beschlossen

Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlung vom Stadtrat behandelt werden. Im Jahr 2024 fanden vier Bürgerversammlungen statt. Es wurde beschlossen, die Anträge und Anfragen aus den Bürgerversammlungen wie vorgeschlagen zu behandeln. Anträge und Anfragen, die an die Verwaltung verwiesen werden, sind dort fachlich zu prüfen und soweit

möglich zu erledigen. Soweit eine Entscheidung durch einen Ausschuss oder den Stadtrat erforderlich ist, erfolgt die Behandlung und Beschlussfassung im jeweils zuständigen Gremium.

Bundestagswahl 2025; Erfrischungsgeld für Wahlhelfer – einstimmig beschlossen

Gemäß §10 Abs. 2 BWO (Bundeswahlordnung) kann die Gemeinde für die Wahlhelfer eine angemessene Entschädigung gewähren. Der Stadtrat beschloss für die Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025 ein Erfrischungsgeld in Höhe von € 50,- zu gewähren.

bA u A usschuss, sI tzung vom 10.02.2025

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld“; Abwägung und erneute Beteiligung – einstimmig beschlossen

Mit der Bauleitplanung soll südwestlich von Glotzing die Voraussetzung für die Planung und

Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück FlNr. 811 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 2,7 ha. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit verkürzter Beteiligungsfrist nach § 4 a Abs. 3 BauGB.

Budget Straßenunterhalt und Anlagen; Jahresbericht 2024 und Planung 2025 – einstimmig beschlossen

In 2024 wurden für das Budget insgesamt 554.398 € ausgegeben, der Planwert wurde somit um 71.398 € überschritten. Aufgrund gestiegener Kosten, Restarbeiten Flickasphaltierungen wurde das Teilbudget Straßenunterhalt besonders in Anspruch genommen.

Für das Jahr 2025 soll das Budget um 29.000 € angehoben werden auf insgesamt 512.000 €. Die Bereitstellung des Budgets in Höhe von 512.000 € für das Jahr 2025 wurde vom Bauausschuss empfohlen.

hA upt- und fI n A nz A usschuss, sI tzung vom 12.02.2025

Budget Rathaus Jahresbericht 2024 und Planung 2025 – einstimmig beschlossen

Im Jahr 2024 waren hierfür 222.000 € eingeplant. Die tatsächlichen Ausgaben betrugen 233.092,43 €. Aufgrund Sondermittel für Notstromeinspeisung und größeren Reparaturarbeiten der Rathausfassade wegen Feuchtigkeitsproblemen im Altbau wurde das Budget überschritten. In der Sitzung wurde die Planung für das Budget 2025 mit den einzelnen Posten ausführlich erläutert. Ein Gesamtbudget in Höhe von 227.500 €, somit 5.500 € mehr als 2024, wurde beantragt und seitens des Haupt- und Finanzausschusses bewilligt.

Haushaltsüberschreitungen 2024; Deckungsbeschlüsse – einstimmig beschlossen

Gewerbesteuerumlage: Die benötigten Mittel in Höhe von 76.495 € werden durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt

Kindergarten Hauzenberg – Betriebskostendefizit: Die benötigten Mittel in Höhe von 19.355 € wurde von der Haushaltsstelle Betriebskostenförderung BayKiBiG bereitgestellt.

Grundschule Hauzenberg – Badbenutzung, Schwimmunterricht: Die fehlenden Mittel in Höhe von 36.010,03 € wurden von der Haushaltsstelle Gewerbesteuer bereitgestellt.

J A gdgenossensch A ft

hA uzenberg

Am Mittwoch, 12. März 2025 findet um 19.00 Uhr im Gasthaus „Gottinger“, Am Rathaus 5 in Hauzenberg, die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hauzenberg statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Jagdversammlung

2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung

3. Rechenschaftsbericht des Jagdvorstehers

4. Kassenbericht

5. Bericht der Rechnungsprüfer

6. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers

7. Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung

8. Bericht des Jagdpächters

9. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Alle Jagdgenossen, zusammen mit Partner, Altenteiler und Junioren, sind zu dieser Versammlung mit anschließendem Jagdessen herzlich eingeladen.

Hauzenberg, den 01. Februar 2025 Alois Eder, Jagdvorsteher

J A gdgenossensch A ft

J A hrdorf

Am Samstag, 08.03.2025, um 19:30 Uhr im Gasthaus Höfler, Germannsdorf Jahreshauptversammlung

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers

2. Verlesung des letzten Protokolls

3. Kassenbericht

4. Kassenprüferbericht mit Entlastung von Vorstandschaft und Kassier

5. Bericht der Jagdpächter

6. Verwendung des Pachtschillings

7. Vortrag über neue Schnitttechniken und Unfallgefahren im Wald, von Herrn Stemplinger Günther

8. Wünsche und Anträge

Herzlich eingeladen sind alle Jagdgenossen mit Partner und Altenteiler

Die Vorstandschaft

J A gdgenossensch A ft k r I nn I ng – g e I ersberg Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Krinning-Geiersberg am Donnerstag den 13.März 2025 um 19.30 Uhr im Gasthaus Sonnenalm in Geiersberg. Tagesordnung

1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher

2. Bericht des Jagdvorstehers

3. Verlesung des Protokolls über die letzte Versammlung

4. Bericht des Kassenverwalters und Rechnungslegung

5. Entlastung der Vorstandschaft und des Kassenverwalters und Genehmigung der Niederschrift der letzten Jahreshauptversammlung

6. Bericht des Jagdpächters

7. Verwendung des Jagdpachtschillings des Jagdjahres 2024/2025

8. Fachvortrag von Günter Stemplinger von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

9. Wünsche und Anträge

Alle Jagdgenossen mit Ehefrauen sowie die Altenteiler sind herzlich eingeladen.

Geiersberg, den 04.02.2025

Die Vorstandschaft Johann Ledermüller, Jagdvorsteher

J A gdgenossensch A ft rA ssreuth

Am Sonntag, den 30. März 2025 wird ab 11:00 Uhr im Veit-Hof die alljährliche Jagdversammlung mit Jagdessen der Jagdgenossenschaft Raßreuth abgehalten. Zur Versammlung sind auch alle Altenteiler und die Ehepartner der Jagdgenossen herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher

2. Jahresbericht des Jagdvorstehers

3. Bericht des angestellten Jägers

4. Kassenbericht

5. Kassenprüfbericht und Entlastung

6. Verwendung des Erlöses 2024/2025

7. Aufstellung eines Wirtschaftsplans 2025/2026

8. Wünsche und Anträge

Josef Veit - Jagdvorsteher

b eg I nn der s ommerze I t –z e I tumstellung

Für die Sommerzeit gilt: Die Zeitumstellung findet am letzten Sonntag im März statt, also im Jahr 2025 am 30. März. Dabei wird um 2:00 Uhr die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Das bedeutet: „Die Nacht ist um eine Stunde kürzer!“

kA sperlthe A ter 16.03.2025 16.00 Uhr

Adalbert-Stifter-Halle

„Kasperl und die Mondblume“, Kartenvorverkauf mit Platznummerierung im Tourismusbüro, Eintritt 4 Euro

wI ldn I sc A mp

Datum: 22.04–25.04.2025

Alter: ab 12 Jahre, Preis: 45€ max. 30 TN mind. 6 TN

Anmeldung: online

Anmeldeschluss: 09.04.2025

Im Preis inbegriffen:

Unterkunft

Verpflegung

pädagogische Betreuung Programm

Bei diesem Camp, das im Jugendzeltdorf am Rannasee stattfindet, stehen ein Klimaschutzeinsatz im wilden Moor, gemeinsames Kochen am Lagerfeuer und DIY-Projekte (z.B. Bienenwachstücher

herstellen) für eine nachhaltigen Lebensstil im Mittelpunkt. Auch eine Übernachtung unter freien Himmel ist bei passender Witterung geplant.

Wir entwickeln gemeinsam kreative Ideen, setzen diese in die Tat um und haben jede Menge Spaß dabei.

Schnapp dir deine Freunde, sei dabei und lass uns gemeinsam die Welt ein bisschen besser machen.– kreativ, nachhaltig und mit jeder Menge guter Vibes. Bei Fragen zum Programm oder organisatorischen Fragen wendet euch gerne an Kathrin: 0171/9877382 oder Laura: 0151/28188238

f este fe I ern – A ber s I cher?! Ein Handlungsleitfaden für ehrenamtliche Veranstaltende. Der Kreisjugendring Passau hat mit dem Gesundheitsamt Passau und der Jugendschutzstelle des Kreisjugendamtes Passau

die Broschüre „Feste feiern – aber sicher!?“ für ehrenamtlich Veranstaltende erstellt. Die Broschüre enthält grundlegende Informationen und praktische Tipps hinsichtlich der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei Festen und Veranstaltungen. Gedruckte Exemplare können kostenfrei beim KJR Passau angefordert werden. Im Download-Center auf der Homepage des KJR steht die Broschüre zum Heruntergeladen zur Verfügung.

Kreisjugendring Passau

Passauer Straße 31, 94081 Fürstenzell Tel.: 08502/91778-0, Mail: info@kjr-passau.de Web: www.kjr-passau.de

NEU:

Übertritt nach der 4. Klasse

Informationsabend:

17.02.2025 / 18:00 Uhr

Tag der offenen Tür: 14.03.2025 / ab 15:00 Uhr

Anmeldetage: 05.05. bis 09.05.2025

Wirtschaftsschule Passau

Tel. 0851988180, www.wspassau.de

kreIsmusIkschule: konzert der zweIgstelle hAuzenberg

Die Zweigstelle Hauzenberg der Kreismusikschule veranstaltet am Freitag, 28. März 2025, um 19.00 Uhr ein öffentliches Zweigstellenkonzert in der Adalbert Stifter Halle Hauzenberg (Eckmühlstr.22).

Schüler aus Basis- und Hauptfächern stellen Werke aus unterschiedlichen Epochen vor. Zweigstellenleiterin Karin Siegmann lädt die Bevölkerung herzlich dazu ein. Der Eintritt ist frei. Spenden zu Gunsten der Kreismusikschule sind willkommen.

10.03. Englisch B1 "Easy English B1.1", ab Lekt. 1 – Fit für den Urlaub

Mo, 16:45 – 18:15 Uhr, 10 × 11.03. Seniorentanz

Di, 14:30 – 16:00 Uhr, 10 × 11.03. Seniorentanz

Di, 16:30 – 18:00 Uhr, 10 × 11.03. Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Frauen

Di, 18:30 – 20:00 Uhr, 6 × 12.03. Fatburner Workout

Mi, 17:45 – 18:45 Uhr, 7 × hauzenberG kurse mÄrz

12.03. Bauch - Beine - Po

Mi, 19:00 – 20:00 Uhr, 7 × 13.03. Rückenfit

Do, 17:30 – 18:30 Uhr, 8 × 13.03. Fit für den Alltag –Ganzkörperkräftigung mit Pilates

Do, 18:30 – 19:30 Uhr, 8 × 21.03. Filzwerkstatt: Osterfilzen für Groß und Klein

Fr, 15:00 – 17:30 Uhr, 1 × 28.03. Malworkshop für Kinder „Zaubern mit Farben“ (6–12 Jahre) Fr, 13:00 – 16:00 Uhr, 1 × 29.03. Malworkshop „Lust auf Farbe“ Sa, 10:00 – 16:00 Uhr, 1 ×

04.04. Wirkung und Anwendung von ätherischen Ölen

Fr, 18:00 – 20:00 Uhr, 1 ×

Info und Anmeldung gerne unter Tel. 08586 5798 – vhs Außenstelle

Hauzenberg, Astrid Veit –oder per E-Mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de

Die genaue Kursbeschreibung finden Sie auch auf unserer Homepage: www.vhs-passau.de

Posthalterweg 7

Telefon: 08586/9687-18

Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr

Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr

Do: 8.30 – 17.30 Uhr

bA uhof J A hrdorf

Industriestraße 9

Telefon: 08586/3055

Telefax: 08586/30-155

Wasserwart: 0171/7374332

bA yer I sches r otes k reuz

• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehörige • Essen auf Rädern • Hausnotruf

• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse jeden letzten Samstag im Monat

Florianstraße 5

Telefon: 08586/970-93

Mobil: 0176/10222044

b er A tungs- und b egegnungsterm I n der bA yer. b l I nden- und s ehbeh I ndertenbundes e. v .

Jeden letzten Samstag im Monat ab 14:00 Uhr, Gasthaus Falkner

Leitung: Egid Mühlberger

Telefon: 08584/638

b rennpunkt –offener Jugendtreff

Pfarrstraße 3

Leitung: Jugendpflegerin

Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707

Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr

Mi: offener Jugendtreff für alle Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr

cA r I t A s Eckhofkeller 6

Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen auf Rädern • Kranken-Pflegekurse

Telefon: 0 85 86/976033-31

Fachstelle für pflegende Angehörige:

Beratung und Entlastung Pflegender

Telefon: 08586/976033-35

Tagesbetreuung

Telefon 08586/976033-60

Sozialberatung

Telefon 0851/5018-762

f lÄ ndl I cher fA m I l I end I enst

dI özese pA ss A u

Leitung Maria Eder

Tel. 08592/1888

Mobil: 0160/4532412

hA llenb A d hA uzenberg ( e ckmühlstr. 28)

Di + Fr: 17:00 – 20:00 Uhr

Sa 14:00 – 17:00 Uhr

k fz- z ul A ssungstelle/ Bahnhofstraße 18

Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr

13:00 – 15:30 Uhr

Fr: 07:30 – 11:30 Uhr

Tel: 0851/397-4722

k re I smus I kschule

Telefon: 08586/9 10 47

p ol I ze II nspekt I on

Langfeld 1

(Gewerbegebiet Eben)

Telefon: 08586/96050

p ost A gentur – fI l IA le hA uzenberg

Pfarrer-Zellbeck-Weg 4

Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr

Sa: 07:30 – 13:00 Uhr

Telefon: 08586/97626614

rA th A us hA uzenberg

Marktplatz 10

Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120

E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de

Neue Öffnungszeiten:

Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr

Mo, Di + Do 13.00 – 16.00 Uhr

Mi + Fr nachmittags geschlossen

s s t A dtbüchere I hA uzenberg

Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080

Mo 16:00 – 18:30 Uhr

Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr

Sa 10:00 – 11:30 Uhr

E-Mail: buecherei@hauzenberg.de

t tüv - p rüfstelle

Fritz-Weidinger-Straße 38

Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr

Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr

Telefon: 08586/91557

w ertstoffhof

Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408 Öffnungszeiten:

Di, Mi + Fr 09:00 – 16:00 Uhr, Sa: 09:00 – 12:00 Uhr geänderte Öffnungszeiten ab 01. April

Di, Mi + Fr 09:00 – 17:00 Uhr, Sa: 09:00 – 14:00 Uhr

w ochenm A rkt

Jeden Dienstag, 8:00 – 12:00 Uhr

Zentrum Hauzenberg

s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.08)

Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:

g esundhe I ts A mt pA ss A u –s oz IA ler b er A tungsd I enst Tel. 0851/397-800 oder -841

vd k - s prechstunde

Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828

b er A tung für wA ldbes I tzer

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b er A tungsstelle der l ebensh I lfe pA ss A u für m enschen m I t b eh I nderung e. v .

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