Ein Helles, wie es sein soll und wie es schmecken muss!
OFFENE HAUPTGÄRUNG — IN DER FLASCHE GEREIFT — UNFILTRIERT
Dem Brauhandwerk verpflichtet, der Tradition verbunden
Erhältlich in Hauzenberg im Biershop der Brauliebe Hirz und im Getränkemarkt Degenhart.
seit 1890 seit 1890
„Man muss nicht neidisch sein. Denn auch wenn ein anderer etwas Besonderes hat oder kann: Mir fehlt trotzdem nichts, er hat es mir schließlich nicht weggenommen.“
Finnische Volksweisheit
GLÜCK
kann man nicht kaufen!
Mal ganz ehrlich: Glauben Sie, dass Donald Trump ein glücklicher Mensch ist? Immerhin gilt er als einer der mächtigsten Männer der Welt, einflussreich und sicher auch nicht arm an Vermögen. Ich glaube das nicht. Glück ist, obwohl es sehr individuell wahrgenommen wird, niemals egoistisch. Der zum Weltglückstag am 20. März veröffentlichte „World Happiness Report 2025“ bezieht das auf den Umstand, dass wir Menschen soziale Wesen sind, wonach wertvolle Beziehungen einer der größten Faktoren für unser Wohlbefinden sind. Optimismus, Vertrauen und Gemeinschaft fördern das Glück. Gebraucht werden, sich um andere kümmern, hat eine überaus positive Wirkung auf unsere Zufriedenheit. Es wundert also nicht, dass im Glücksranking der Länder die USA mit uns den Platz getauscht hat und auf Rang 24 zurück gefallen ist. So unzufrieden waren die Menschen in Amerika noch nie. Allerdings besteht auch bei uns kein Anlass zum Jubel. Nur zwei Stufen besser als im Vorjahr belegen wir im Ländervergleich einen frustrierenden, glücklosen 22. Platz.
Zum achten Jahr in Folge leben laut der Studie in Finnland weltweit die glücklichsten Menschen. Motor für dieses nordische Glück sind Zufriedenheit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und ein großes Vertrauen in die politischen Systeme. Alles in den letzten Jahren bei uns nicht gerade Lieblingsdisziplinen. Unsere Gesellschaft driftet über einen rücksichtslosen individuellen
Egoismus und die gesellschaftliche und politische Radikalisierung zunehmend auseinander. Das Getöse der grantigen Menschen macht nicht glücklich, bewegt nichts und führt nur ins traurige Chaos. Eigentlich müsste das jeder verstehen und bereit sein, alles dafür zu tun um diesen zerstörerischen Kreislauf zu unterbrechen. Wir müssten nur wieder ein wenig zusammen rücken, nicht hetzen, sondern verstehen, Rücksicht nehmen, solidarisch handeln und – ganz wichtig – weniger fordern, sondern mehr einbringen in Staat und Gesellschaft. Der Staat, die Politik, wirds alleine nicht richten können. Da helfen auch nicht noch so viele Milliarden „ Sondervermögen“. Glück kann man nicht kaufen, Glück bekommt man, mit der richtigen Haltung und Einstellung, geschenkt. So wie die Finnen.
NACHWORT
Für den Zusammenhalt und das Glück in der Hauzenberger Kirchengemeinde war heute, der 23. März, ein ganz trauriger, aber vielleicht auch ganz wichtiger, Tag. Tausende Bürger haben unter großer Anteilnahme ihre Solidarität mit Pfarrer Alexander Aulinger bekundet. Das ist wunderbar und zeugt von einer tiefen Verbundenheit der Gemeinde mit ihrem Priester über alle Obrigkeiten hinweg. Die Dankesworte der jungen Ministrantinnen haben mich tief berührt, zum weinen gebracht … und glücklich gemacht, über soviel echte und ehrliche Gemeinschaft. Danke.
Impressum
»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH
Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg
Telefon (0 85 86) 97 94 23 Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de) amtsblatt
Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de) text, fotos und illustration Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl †, Albert Lehner †, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) titelfoto Svetlana - stock.adobe.com anzeigen Katharina Zeller werbung@ui-hauzenberg.de Telefon 0 151 24 10 39 99 grafische gestaltung
Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck PASSAVIA, Passau www.passavia.de auflage
6.000 Stück verteilung
Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 06. Mai 2025
anzeigenannahmeschluss 25. April 2025
Und wenn du dich getröstet hast, wirst du froh sein, mich gekannt zu haben. Du wirst immer mein Freund sein.
Du wirst dich daran erinnern, wie gerne du mit mir gelacht hast.
Antoine de Saint-Exupéry
Irgendwann wer'n mia uns wiederseh'n
Abschied von einem Freund
Reinhold liebte die Kunst, malte selber gerne, machte Musik, fotografierte und berichtete leidenschaftlich über die Heimat – seine Heimat. 1973 war er, dreizehn Jahre jung, mit der Familie von München nach Hauzenberg in die Heimatgemeinde seiner Mutter gezogen –und es war HeimatLiebe auf den ersten Blick. Aus dem „Münchner Kindl“ ist ganz schnell ein echter Hauzenberger und Bayerwaldler geworden. Keine falsche Folkloristik, nein, eine tiefe Verbundenheit mit der Region, den Menschen, den Traditionen und Gepflogenheiten in Gemeinschaften, Verbänden und Vereinen, prägte fortan und mit großem Engagement sein Leben. Am Abend des 22. Februar – vier Monate vor seinem 65. Geburtstag – ist die Welt um einen guten Menschen ärmer geworden. Unser Freund, Mitstreiter, Ideengeber, kreativer Kopf, unermüdlicher und leidenschaftlicher „Heimatbotschafter“ Reinhold Korbl hat nach vier Jahren den Kampf gegen seine Krebserkrankung verloren. Wir trauern um ihn und vermissen ihn sehr.
Das Schicksal kann so grausam sein. Reinhold hat das in seinem Leben über den Verlust ihm nahestehender Menschen viel zu oft schmerzhaft erfahren müssen - und dennoch, es hat ihn nie besiegt. Immer wieder findet er zurück in sein Leben, seine optimistische und zuversichtliche Art eines Menschen, der das Leben liebt und mit offenen und fröhlichen Augen an-
nimmt. Diese positive Wesensart von Reinhold hat uns in der Redaktion alle infiziert und motiviert. In den vielen gemeinsamen Redaktionsstunden war Reinhold tragende Kraft, ideenreich, frisch und mit einem inspirierenden hintergründigen Humor. Mit dem Umzug in unsere Redaktionsstube in der Danglmühle ist für Reinhold dann auch so etwas wie „Heimkehr" in Erfüllung gegangen. Hier, im Anbau an das Geburtshaus seiner Mutter, war seine Heimat, sein „Mühlei“, wie er die ehemalige Mühlenstube immer liebevoll nannte – und aus dem uiRedaktionsteam ist eine echte ui-Familie geworden. Wir haben geplant, geratscht, miteinander gekocht und gefeiert, und Reinhold war mittendrin. Reinhold, wir vermissen Dich!
„ … die Arbeit und Aufgaben rund um das Heimatmagazin haben mich mit vielen Menschen zusammengeführt, bereichert, berührt und mir die „Heimat“ ein großes Stück näher gebracht. Dafür bin ich sehr dankbar und es war oft wunderbare Entschädigung für die ehrenamtliche Arbeit im Projekt ui - Das Stadtmagazin aus Hauzenberg. … Ich bin sehr gerne dabei und ein wenig stolz, viele Jahre Heimatgeschichte dokumentiert und mitgestaltet zu haben.“
Reinhold Korbl — ui 228 / 09.24 - Seite 12
Reinhold Korbl (22.07.1960 — 22.02.2025)
Jakob Veit setzt den Bulldog in Szene
Text: Andreas Windpassinger, Fotos: Jakob Veit, Andreas Windpassinger
Welche Hobbys haben heutzutage 18-Jährige? Geht es nach Jakob Veit aus Jahrdorf, dann auch mal ganz ausgefallene. Der junge Kerl, der am Gymnasium Untergriesbach in die 12. Klasse geht, hat seine Leidenschaft in der „Landwirtschaftsfilmerei“ gefunden. Er dreht mit seiner Drohne Kurzvideos der neuesten Traktoren und stellt diese auf die Online-Plattformen Instagram und TikTok. Seine Fan- und Follower-Gemeinde wächst stetig, die Zahlen sprechen für sich: Auf TikTok folgen ihm 70.000 Leute, auf Instagram sind es 30.000. Seinen Account unter dem Namen „agrar.filming“ will er in der nächsten Zeit noch systematisch ausbauen, Geld verdient er aber damit freilich noch nicht. Die Filmerei ist Jakob Veits liebste Freizeitbeschäftigung und er kann sich durchaus mal einen Beruf in
diesem Bereich vorstellen, etwa im Marketing oder in der Mediengestaltung.
Die Videos sind generell alle unter 20 Sekunden
Ein Video ging viral, es erreichte 2,6 Millionen Aufrufe und brachte 10.000 neue Follower – quasi von 0 auf 10.000. Zu sehen sind Bulldogs und landwirtschaftliche Gerätschaften im Einsatz auf dem Feld, beim Gülleausfahren, beim Schwadern, beim Ballenpressen, beim Silieren oder beim Maishäckseln. „Einfach alles, was auf dem Feld so abgeht, fange ich mit der Drohne ein“, erzählt Jakob. Seine Beobachtung: Die Marke Fendt kommt am besten an, er macht aber kein
spezielles Markenmarketing und filmt auch John Deere, Claas oder Deutz. Seit zwei Jahren bringt er zweimal in der Woche ein Video heraus, immer montags und freitags. Den Fokus legt er auf die moderne Technik. Er stellt fest, dass zehn Jahre alte Bulldogs einfach keinen durchschlagenden Erfolg auf seiner Plattform bringen, es geht meist um gerade erschienene neue Traktoren. Mit kostengünstigem Equipment holt der Schüler dabei das Maximale raus. Er arbeitet etwa mit einem kostenlosen Schnitt-Programm, und seine Drohne, für die er auch keinen Führerschein braucht, weil sie unter 250 Gramm wiegt, hat „nur“ 1.300 Euro gekostet. Das Einzige, was er sich jüngst geleistet hat, ist ein iPhone 15 pro - dieses wird in die Fernbedienung eingespannt. Die Drohnen-Akku-Laufzeit beträgt 20 Minuten, die maximale Flughöhe liegt bei 120 Meter und die Entfernung von ihm zum Fluggerät geht nicht über zwölf Kilometer hinaus - Einschränkungen gibt es ohnehin bei Hügeln und landwirtschaftlichen Unebenheiten, wie es nunmal auch im Hauzenberger Raum der Fall ist. Erforderlich war eine Piloten-Registrierung beim Luftfahrtbundesamt, über Menschenmengen darf nicht geflogen werden und wenn über Wohngebiete geflogen wird, ist vorab der Eigentümer zu informieren.
Kommt aber ohnehin nicht vor bei Jakob Veit. Der steht lieber draußen im Feld und filmt den Bulldog bei der Bodenbearbeitung. Heuer steht sogar ein Dreh in Dingolfing auf der Agenda, im Regelfall werden die Bewegtbilder aber im Passauer Land eingefangen. Auf den Geschmack gekommen ist der Jugendliche bei Aufnahmen in der Nachbarschaft vor drei Jahren. Da hat er verschiedenste Maschineneinsätze auf den Höfen festgehalten und sich die Kamera von Mama Cornelia geschnappt, von der er auch die kreative Ader geerbt hat. Übrigens: Sein Talent bringt er auch bei seiner Heimatfeuerwehr Furthweiher ein. Aktuell erstellt er Videos, in denen die Feuerwehrfahrzeuge inklusive Ausstattung einzeln vorgestellt werden. Die Liebe für die Landwirtschaft liegt in der Familie: sein Vater Georg bewirtschaftet im Nebenerwerb den „Widerhof“ in Jahrdorf, mit Ackerbau und Forstwirtschaft. Und wenn Jakob da nicht gerade selbst Hand anlegen muss, lässt er einfach mal wieder die Drohne fliegen.
Duftveilchen
Das Veilchen mit seinem lieblichen Duft und seiner Zartheit ist wie kaum eine andere Pflanze ein Symbol für den Frühling. Früher war es üblich das erste Veilchen (und somit den Frühling) formell zu begrüßen. Der Wiener Hof zog zur Begrüßung des Veilchens jedes Jahr mit Sack und Pack in die Donauauen.
Dort durfte dann das sittsamste Mädchen die Blume pflücken.
beschre I bung
Das heimische Duftveilchen wächst unter Büschen und Hecken, in lichten Wäldern und an Waldrändern und bevorzugt kühle und luftfeuchte Plätze. Das Veilchen erreicht eine Wuchshöhe von 5 bis 15 Zentimetern. Es entwickelt 10 bis 20 Zentimeter lange meist erst im 2. Jahr Blüten treibende Ausläufer, die sich bewurzeln. Die in einer grundständigen Blattrosette zusammenstehenden Laubblätter sind in einen 1 bis 5 Zentimeter langen Blattstiel und die Blattspreite gegliedert. Die grasgrünen, einfachen Blattspreiten sind etwa gleich lang wie breit und rundlich nierenförmig bis breit-eiförmig. Die Blütezeit ist von März bis April.
Verwendung I n der Küche … ... die jungen Triebe und Blätter eignen sich (ohne Stängel) roh für verschiedene Salate oder gegart als Beigabe zu Gemüsegerichten, Füllungen und Kräutersaucen. Sie können auch für Tee verwendet werden. Die Blüten des Veilchens lassen sich zur Herstellung von aromatisiertem Sirup sowie zum Dekorieren von Salaten und Desserts verwenden. Kandierte Veilchen verwendet man ebenfalls als Dekoration von Torten und Desserts. Dafür werden die Veilchenblüten mit halbsteif geschlagenem
Eiweiß bestrichen und mit Puderzucker dünn bestreut. Anschließend lässt man sie auf einem feinen Gitter etwa zwei Tage trocknen. Die „Violettes de Toulouse“ sind in Frankreich eine bekannte Süßigkeit. Veilchenblüten sind eine klassische Zutat in der traditionellen Gründonnerstagssuppe neben Schafgarbe, Gundermann, Löwenzahn, Brennessel, Sauerampfer, Spitzwegerich, Huflattichknospen und Gänseblümchenrosetten.
… als h e I lm I ttel kann das Duftveilchen äußerlich, wie auch innerlich angewendet werden. Die Blüten werden als Teezubereitung zur Schleimlösung bei Bronchialkatarrh, bei Husten, Heiserkeit, chronischer Bronchitis, Lungenentzündung, Asthma, Migräne, als schweißtreibendes Mittel, bei Halsentzündungen und Bronchitis mit festsitzendem Schleim, nervöser Überreizung und Schlafstörungen verwendet. Äußerlich angewendet beruhigt die Pflanze die Haut.
Zu Brei verarbeitete Pflanzen helfen als Umschlag bei Geschwüren oder Verbrennungen. Veilchensalbe unterstützt bei Wundheilung, Narben, Hautentzündungen, Warzen, Ekzemen, Lippenherpes, Abszessen, Zysten, Lymphknotenschwellungen.
ui | ui Botanik
Viola odorata L.
1 Blütenlängsschnitt 2 Staubblätter, aus denen die Narbe hervorragt, die vorderen Staubblätter tragen einen Honigbehälter 3 hinteres Staubblatt ohne Honigbehälter 4 Stempel 5 kleistogame Blüte 6 Querschnitt durch den Fruchtknoten 7 Frucht 8 aufgesprungene Frucht 9 Same 10 Querschnitt durch den Samen
Veranstaltungen April
Nachrichten aus dem Pfarrverband Hauzenberg
Dienstag, 01. April
ALTENCLUB HAUZENBERG
Musikalische Unterhaltung
Geburtstagsgratulation
14:00 Uhr | Pfarrheim Hauzenberg
Musik: Christine Fisch und Karin Fesl
Mittwoch, 02. April
KATH. FRAUENBUND HAUZENBERG
Spieleabend am Mittwoch
18:00 Uhr | Gasthaus Gottinger
Spiele bitte mitbringen. Auch Nichtmitglieder sind willkommen.
Freitag, 04. April
KATH. FRAUENBUND HAAG
Autorenlesung: Romeo der Superkröter mit musikalischer Umrahmung
19:00 Uhr | Pfarrheim Haag
Autorin: Dr. Martina Voelkel
Musik: Die Klangkörper
Illustratorin: Karin Krinninger
Samstag, 05. April
STADT HAUZENBERG
Online-Vortrag „Gesund im Alltag –Gesund essen, besser leben“
9:30 Uhr | Online
Zugangslink: bit.ly/Gesundheitskanal Mehr Infos siehe Heimat-Info-App
Sonntag, 06. April
KATH. FRAUENBUND HAUZENBERG Kreuzweg
14:00 Uhr | Pfarrkirche Hauzenberg Anschl. Kaffee und Kuchen im Pfarrsaal
Freitag, 11. April
ALTENCLUB HAUZENBERG
Palmbuschbinden
13:00 Uhr | Pfarrheim Hauzenberg
STADTBÜCHEREI HAUZENBERG
Lesung für Kinder
15:00 Uhr | Bücherei
Peter Weska liest lustige und interessante Geschichten für Kinder
Sonntag, 13. April
STADT HAUZENBERG
Kinder- und Jugendtag 13–17 Uhr | Innenstadt Hauzenberg
Osterschießen der Sternschützen 18:00 Uhr | Schützenheim
Dienstag, 22. April
KREISJUGENDRING PASSAU
STADTJUGENDPFLEGERIN
Wildniscamp am Rannasee 22 22.04. – 25.04.2025
Alter: ab 12 Jahre, Preis: 45 Euro, Anmeldung bis 09.04.2025
Mehr Informationen in der HeimatInfo-App
Freitag, 25. April
FÖRDERVEREIN SV HAAG E.V. Schafkopfturnier
18:00 Uhr | Vereinsheim SV Haag
Startgeld: 15 Euro
Dienstag, 29. April
ALTENCLUB HAUZENBERG
Vortrag: Schwerhörigkeit – Hörgeräte
14:00 Uhr | Pfarrheim Hauzenberg
Mittwoch, 30. April
STADT HAUZENBERG
Hexentanz zur Walpurgisnacht
18:00 Uhr | Innenstadt Hauzenberg Mehr Informationen siehe Seite 14
Donnerstag – Sonntag, 01. Mai bis 04. Mai
STADT HAUZENBERG
Marktfreiheit
Marktzeiten:
Do.–Sa.: 11:00 – 22:00 Uhr
So. 11:00 – 18:00 Uhr
Bürgerpark Hauzenberg
Ausführliche Informationen siehe ab Seite 15
Donnerstag, 01. Mai
STERNSCHÜTZEN OBERDIENDORF E.V.
Maibaumaufstellen
10:00 Uhr | Schützenheim
HEIMAT- UND VOLKSTRACHENVEREIN D'FREUDENSEER E.V.
Dorffest mit Maibaumaufstellen
12:00 Uhr | Kindergarten Raßreuth
Freitag, 09. Mai
SENIORENBEIRAT HAUZENBERG
Seniorenfrühstück
09:15 Uhr | Pfarrsaal Oberdiendorf Eingeladen sind alle über 65 aus dem Bereich Oberdiendorf und Umgebung Informationen über die Arbeit des Seniorenbeirats, Internettreff für Senioren, Seniorenmobil, … Bitten um Anmeldung, Tel. 3864
... wo der üppigen Natur entsprießen ...
Attersee Baechler Balda Förg
Grossmann Katz Kim Kirchner
Kirkeby Kristen Pardo Rabbath Rumpf Schoßer Silvano
Ausstellungsdauer: 29. März – August 2025
Öffnungszeiten: vom 01. bis 11. April täglich von 16:00 bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Ab 12. April nach Vereinbarung, auch an den Wochenenden
Kunstprojekte Sigrun C. M. Leyerseder Grubweg 3 94051 Hauzenberg Tel. +49 8586 979805
Tanz mit – bleib fit 14:30 + 16:3o Uhr | Pfarrsaal
jeden Mittwoch
STADT HAUZENBERG Mittwochs-Wanderer
13:00 Uhr | Bürgerpark
Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Infos unter Tel. 08586/3153
jeden Montag
FREUNDE DER MALEREI
Treffen zum Malen und Gestalten
ab 18:00 Uhr | Jahrdorf, Hangetweg 5 (während den Schulferien finden keine Treffen statt)
jeden Dienstag
Wochenmarkt Hauzenberg
8:00 – 12:00 Uhr | Innenstadt
jeden Donnerstag
STADT HAUZENBERG GESUNDE GEMEINDE
Fitness am Freudensee 17:30 Uhr | Parkplatz Freudensee mit einer ausgebildeten Sport- u.Gesundheitstrainerin
jeden Donnerstag
JOHANNISVEREIN
Vereinsabend | 18:00 Uhr
03.04.2025 Sonnenalm
10.04.2025 Wolfis Hütte
17.04.2025 Piazza
24.04.2025 Gut Lichtenau
01.05.2025 Feiertag
Vereinsabend entfällt
jeden Freitag
WANDERFREUNDE HAUZENBERG
Freitagswanderung
14:00 Uhr | ab Bürgerpark
Ein Tag voller Spaß & Abenteuer 2.0
Kinderund Jugendtag 2025
und Verkaufsoffener Sonntag
13.04.2025 von 13–17 Uhr in der Innenstadt von Hauzenberg
Freut euch auf einen erlebnisreichen Tag voller Spaß, Action und Shopping! Beim Kinder- und Jugendtag erwarten euch spannende Mitmach-Aktionen und aufregende Attraktionen für die ganze Familie. Parallel dazu lädt der verkaufsoffene Sonntag zum gemütlichen Bummeln und Shoppen ein. Die Geschäfte haben geöffnet und locken mit großartigen Angeboten und Aktionen. Nutzt die Gelegenheit, um einen schönen Tag mit der Familie in der Stadt zu verbringen!
STATIONEN AN DIESEM TAG
Karin Feilmeier — WERDE LÖWENSTARK & Eva Kesckes mit Ausmalbildern von „Blacky“ Freunde der Malerei: Gemeinsames Ausmalen von Bildern von Hauzenberg Jugendrotkreuzgruppe Hauzenberg:
Vorstellung eines Rettungswagens und Schminken von kleinen Wunden
Freiwillige Feuerwehr Raßberg: Vorstellung
Atemschutz und Präsentation Feuerwehrfahrzeug Öko-Mobil
Polizei Hauzenberg: Präventionsstand und Vorstellung Polizeiauto samt Ausrüstung
Kultur Kreisel e.V.: Kinderschminken, Kreativangebot und Kreisel-Mobil Kreisjugendring Passau mit Stadtjugendpflegerin Martina Schwarz: Saftbar, Chillout Lounge und DJ (im Rathausinnenhof)
WAS GIBT ES SONST NOCH?
Selfie-Box Hüpfburg
Diverse Schmankerl-Stände Verkaufsstände zum Durchstöbern Verschiedene Informationsstände
Musikalische Unterhaltung mit den „Berger Buam“ und der Bläserklasse der Grundschule Germannsdorf
Kommt vorbei und erlebt einen Tag voller Abenteuer, Spaß und guter Laune!
Bitte beachten: Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.
DAS GLÜCK AUS DEM EI
An diesem verkaufsoffenen Sonntag kann einkaufen richtig viel Glück bedeuten. Denn in den teilnehmenden Geschäften gibt es für jeden Einkauf einen Glückstaler, mit dem das große Los gezogen werden kann. Passend zur Jahreszeit kommt statt einer Lostrommel ein überdimensionales Glücksei zum Einsatz. Eine ganze Menge toller Preise hat Hauzenberg aktiv für die Gewinner zusammengetragen – so viele, dass es selbst bei einer Niete noch einen schönen Trostpreis gibt.
OSTER-RALLYE DURCH HAUZENBERG MIT FOTO-FINISH
In diesem Jahr haben HAUZi und der Osterhase wieder eine bunte Überraschung für alle Kinder: Vom 1. bis 15. April führt die Oster-Rallye durch die Hauzenberger Innenstadt. Überall in den Schaufenstern warten bemalte Eier mit geheimen Buchstaben darauf, entdeckt zu werden. Die gesammelten Buchstaben ergeben ein Lösungswort. Bei Foto Dünnbier kann sich jeder zu den Öffnungszeiten mit dem ausgefüllten Zettel kostenfrei fotografieren lassen, das Siegerfoto kann sofort mit nach Hause genommen werden. Wer lieber auf ein Foto verzichtet, kann sich mit dem ausgefüllten Teilnahmezettel eine coole Siegesprämie in der Bäckerei Pangerl sichern. Ein Spaß für Groß und Klein!
Die Teilnahmezettel mit genauen Infos liegen in vielen Hauzenberger Innenstadtgeschäften aus - und dann kann es sofort losgehen mit der Suche!
Walpurgisnacht
Walpurgisnacht
TANZ DER HEXEN
30. April ab 18:30 Uhr
Innenstadt Hauzenberg
Tanz derHexen
Tanz derHexen
In der Nacht zum 01. Mai ist Walpurgisnacht.
In Sagen heißt es, dass in dieser Nacht Hexen, Teufel und andere dämonische Wesen gemeinsam feiern und sich vergnügen.
Den Tanz der Hexen umgibt eine magische Atmosphäre. Die Menschen fürchten sich und versuchen mit Glockengeläut, Böllerschüssen und Peitschenknallen die Dämonen und bösen Geister, durch den Hexentanz entfesselt, zu vertreiben. Ein schauriges Spektakel.
Ab 18:30 Uhr wildes Hexentreiben am Marktplatz in Hauzenberg mit Live-Musik.
( PROGRAMM - SHOW ab 20:30 UHR ) D’Waidla Geister e.V
ESSEN UND TRINKEN Siedlerbund Germannsdorf, Freizeitclub Mühlberg
VERANSTALTER Stadt Hauzenberg
Marktfreiheit in Hauzenberg
Donnerstag – Sonntag 1.–4. Mai 2025
Im Jahre 1359 verlieh der Passauer Fürstbischof Gottfried von Weisseneck den Hauzenbergern die Marktrechte. In der Folgezeit brachten diese Rechte viele Vorteile für die Bürger. Sie genossen dadurch Monopolrechte auf dem Gebiet des Handwerks und des Handels und damit beste Voraussetzungen für die weitere Entwicklung und stetiges Wachstum.
Handwerk in „zünftiger“ Zeit
Seit dem hohen Mittelalter schlossen sich die Handwerker zur Zunft zusammen. Zünfte regelten den beruflichen Werdegang ihrer Mitglieder von der Lehre bis zum letzten Gang. Sie sorgten für Gerechtigkeit, gute Arbeit und halfen sich gegenseitig. In Hauzenberg waren die Zunft der Leinweber, Schneider, Drechsler, Schuhmacher, Maurer und der Steinhauer ansässig. Andere Handwerksgruppen (wie Bäcker, Hafner, Seifensieder usw.) waren in Nachbarorten einer Lade angeschlossen.
Der Zunftbaum – ein alter Brauch
Zur Eröffnung der Marktfreiheit am 01. Mai wird in diesem Jahr am Festplatz ein traditioneller Zunftbaum aufgestellt. Dieser Brauch stammt aus der Zeit, als junge Burschen auf die Walz gingen, um zu lernen. Der Zunftbaum stand an einem gut einsehbaren zentralen Ort und an den Wappen konnten die Burschen erkennen, ob im Ort ein Meister ihrer Zunft ansässig war.
Programm
Donnerstag, 1. Mai
Donnerstag, 1. Mai
Marktzeit von 11:00 – 22:00 Uhr
Marktzeit von 11:00 – 22:00 Uhr
11:00 Uhr Markteröffnung mit Einzug des Hohen Rates und Lagergruppen, Musici und Künstler
19:00 Uhr Fackelumzug der Lagergruppen mit Musica Cartagena
20:00 Uhr Hexe Roxanna
21:00 Uhr Feuershow mit „Avalon“
22::00 Uhr Der Markt schließt
Sonntag, 4. Mai
Sonntag, 4. Mai
Marktzeit von 11:00 – 18:00 Uhr
Marktzeit von 11:00 – 18:00 Uhr
11:00 Uhr Der Markt öffnet
11:30 Uhr Musica Cartagena
12:00 Uhr Gaukler Gregorius
12:45 Uhr Duo Olrun
13:15 Uhr Nils der Zauberer
13:45 Uhr Musica Cartagena
14:30 Uhr Gaukler Gregorius
15:15 Uhr Duo Olrun
16:00 Uhr Nils der Zauberer
17:00 Uhr Tavernenspiel mit Musica Cartagena, Nils der Zauberer, Gaukler Gregorius
18:00 Uhr Der Markt schließt Änderungen vorbehalten
Leid, Schmerz
Kunsthandwerkerin
dt. Naturheilkundiger (Sebastian)
Vorsilbe: falsch (griech.) von geringer Größe
Kreuzes inschrift
Vollversammlung
ein Elternteil (Koseform9
Rauchfang, Schornstein
Abk. für Norddeutscher Rundfunk
geflochtener Behälter
manche; nicht wenige
Wink, Hinweis
Gewichtseinheit
Internet, WWW (Kurzwort)
ostasiatischer Mietwagen
Krankenbesuch des Arztes
Verhältniswort Kasten, Schachtel
Ziegenleder
Liebste; Leistungsfähigste
Fluss der Schweiz u. Frankreichs
Rückseite des Unterschenkels
Raubfisch
Honigbienen züchten
unnütze, wertlose Gegenstände Kneipe (englisch)
traurig, freudlos USSänger Diamond
Mönchsgewand offenes Kulturland
Gebirge in Marokko
Form des Fitnesstrainings
ägyptischer Königsname
Dringlichkeitsvermerk lettische Hauptstadt
chem.
Element, Seltenerdmetall
Fragewort: Warum?
Dreifingerfaultier
Tierhöhle
schnell, rasch (ugs.)
augenblicklich, gegenwärtig
Halbton über c (Musik)
Bruder Jakobs im A. T.
Name zweier Rheinzuflüsse
Höflichkeitsbezeigung gefeierter Künstler
Lebewesen ohne Farbstoffbildung
unverfälscht
Feldfrucht
spanischer Nationalheld
Teil des Bogens
große Tür, Einfahrt
Abbildung zeigt aufpreispflichtige Sonderausstattung.
linker Nebenfluss der Fulda
k u Su
Gewinn
Auflösung aus 233/03.2025
Kreuzworträtsel: STARKBIER
Sudoku: 182 113 839
Antoinette und Max Lang waren die glücklichen Gewinner der beiden Eintrittskarten für das Starkbierfest der Knappenkapelle Kropfmühl. Wir gratulieren zum Kartengewinn mit Bier und Brotzeit recht herzlich –die Veranstaltung hat wahnsinnig Spaß gemacht.
er
13. April
Sonntag von 11 — 13:30 Uhr geöffnet
Lecker Essen vor dem Start zum Shopping-Sonntag Verkaufs o ener
Sonntag
Auf die Gewinner unseres neuen Rätsels warten
2 × 1 Tragerl Hirz-Bräu Helles. Traditionell gebraut –ein Bier wie es sein soll und schmecken muss!
Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Mittwoch 21.04.2025, mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
ung
Ostersonntag & Ostermontag
Nur mit Reservierung! nur 24,90 € von 11 — 13:30 Uhr geöffnet
Di. – Sa.: 11:00 – 13:30 Uhr und 17:00 – 21:00 Uhr warme Küche Sonntag und Montag Ruhetag
Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher & Bärtl Bär
Nach einer Idee von Albert Lehner und Manfred Sommer
Macht KI unsere Helden lebendig?
Sieben Jahre lang hatte Albert Lehner die Geschichten um Maxi und Bärtl mit seinen wunderschönen Illustrationen liebevoll gestaltet. Mit seinem Tod am 30. September letzten Jahres sind unsere kleinen Helden nun einsame Waisenkinder geworden. Traurig haben sie sich auf die Suche nach einem neuen Papa gemacht. Aber die Fußstapfen von Albert waren so groß und die Freundschaft und Verbundenheit mit ihm so tief, dass niemand das Erbe wirklich anzutreten vermochte.
Beispielbild hochladen
Detaillierte
Beschreibung des Bildes und Stilelemente in das Programm eingeben
Stilisierte Maus im Aquarellstil mit gelben Zöpfen und rotem Pulli steckt Blumenzwiebeln in die Erde. Im Hintergrund sieht man Märzenbecher und einen Zaun, dahinter eine Hügellandschaft.
Verschiedene Varianten werden dann von der KI generiert
Variante auswählen und Details oder Fehler verbessern
leicht“, erklärte Moni mit einem leicht belehrenden Unterton dem Bären.
Maxi hatte die ganze Zeit nichts gesagt und interessiert zugehört. „Und du denkst, das geht?“ „Keine Ahnung, aber wir sollten es unbedingt ausprobieren. Ich stelle mich als ComputerMaus freiwillig zu Versuchszwecken zur Verfügung“ lachte Moni und tänzelte wie ein Mannequin vor Maxi und Bärtl auf und ab: „Schaut mich an, ich bin Moni die Computermaus!“ Dann lachten alle drei und das große Abenteuer ihrer Computerabbilder – ihrer Avatare – konnte beginnen. Vieles ist dazu notwendig, immer wieder Bilder hochladen, das Ergebnis korrigieren, nachbessern, wieder hochladen. Das Programm „lernte“ Moni kennen und immer perfekter wurden die Bilder. „Super, ich schau ja richtig toll aus“ schwärmte Moni. „Na ja, in echt gefällst du mir besser“ grinste Maxi und Bärtl bestätigte das mit einem bärenstarken „mir auch!“.
Wie schon so oft in den letzten Monaten, saßen Maxi, Bärtl und Moni auch an diesem Abend wieder schweigend und nachdenklich vor der Bärenhöhle. „Aaahh“ seufzte Bärtl und „oh jeh, oh jeh“ jammerte Maxi. „Wie soll das nur weitergehen, wenn uns niemand mehr zeichnen kann?“ „Ich mit meinen Bärentatzen kann das auf keinen Fall!“ brummte der Bär und hielt seine Pfoten demonstrativ in die Höhe. „Ich auch nicht“, piepste die Maus, „… aber ich habe da eine Idee!“ Dann sprang Moni auf und flitzte, wie nur Mäuse flitzen können, in Windeseile in die Bärenhöhle. Maxi und Bärtl schauten sich verdutzt an - was war das denn? Aus der Höhle kam kein einziger Mäuseton, es raschelte und schepperte nur ganz leise - bis ein lautes und freudiges „ja da ist er ja!“ von Moni die Stille durchbrach und die Freunde vor der Höhle aufschreckte. Noch ehe sie begriffen, was denn da jetzt wohl war, stand Moni schon vor ihnen. „Das ist die Lösung – oder zumindest einen Versuch wert“ posaunte Moni und präsentierte den beiden ihr Fundstück aus der Höhle: Bärtls ComputerLaptop. „Aha“ brummelte der Bär und man konnte ihm ansehen, dass er keine Ahnung hatte, was Moni denn da meinte. Er ist und war nie so der Computertyp und das Laptop hatte er schon vor Wochen in eine Kiste weggeräumt und vergessen. „Und das Ding kann zeichnen, Moni?“
„Nein Bärtl, aber das Programm viel-
Was aus den Versuchen wird und wie unsere Helden in ihren Computeranimationen aussehen, dass wissen unsere drei Helden selbst noch nicht und das werden wir in den nächsten Geschichten hoffentlich sehen.
Hallo Maxi bist das du?
Das ideale Geschenk für ‘s Osternest!
Memorix –das Memospiel mit Maxi Scher und Bärtl Bär. 72 Karten und 4 verflixte Spielvarianten
Osteraktion
Schatzsuche im Granitzentrum
12. April — 27. April 2025
Der Osterhase war im Granitzentrum unterwegs und hat sich was einfallen lassen. Statt wie immer bunte Eier zu verstecken, schickt er Euch, liebe Kinder, während Eurem Museumsbesuch auf Schatzsuche!
Fünf verschiedene Edelsteine hat er im gesamten Museumsbereich versteckt und wer einen findet, darf ihn natürlich behalten. Dann nichts wie auf zur Schatzsuche!
Teilnahmebedingungen:
∙ Osteraktion während der Osterferien 12.04.—27.04.2025
∙ Nur in Verbindung mit mind. 1x Erwachsenen-Eintritt (es gelten die regulären Eintrittspreise)
∙ Angebot nur gültig solange der Vorrat reicht und alle Edelsteine gefunden sind.
36 Kommunales Fassaden- und Wohnraumförderprogramm der Stadt Hauzenberg
39 Änderung des Bebauungsplanes „SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10
40 Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Stadt Hauzenberg vom 17.03.2025
41 Antragsfristen für Sitzungen
Informationen aus dem Sitzungsdienst
41 Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschuss, Sitzung vom 26.02.2025
41 Stadtrat, Sitzung vom 10.03.2025
42 Bauausschuss, Sitzung vom 17.03.2025
Informationen
43 Jagdgenossenschaft Krinning-Geiersberg
43 ILE Abteiland: Tipps aus dem Handlungsfeld Energie
44 Kindergarten Fürsetzing: Wichtiger Hinweis!
44 Melden Sie Ihre Leerstände!
44 Wichtige Rufnummern der Stadtverwaltung Hauzenberg
44 vhs Hauzenberg – Kurse Mai
45 Adressen & Öffnungszeiten
Geburten 11.02.2025
Toni Hannes Anetsberger
Natalie Knödlseder und Johannes Anetsberger Schulerbruch 19, Hauzenberg
14.02.2025
Jakob Valentin Lang
Maria und Frank Lang
Unterfeldweg 2, Hauzenberg
25.02.2025
Joshua Philipp Resch
Corinna Resch und Marcus Url
Furtstraße 14 A, Hauzenberg
03.03.2025
Josef Lenz
Melanie und Joseph Lenz Brand 2 A, Hauzenberg
wir trauern
18.02.2025
Theres Grillhösl Kusserstaße 14, Hauzenberg 91 Jahre
24.02.2025
Richard Schätzl
Duschlbergstraße 9, Hauzenberg 84 Jahre
02.03.2025
Friedrich Krinninger Im Dorf 15, Hauzenberg 90 Jahre
h I nwe I s
19.02.2025
Ludwig Grillhösl
Hochfeldstraße 10, Hauzenberg 87 Jahre
25.02.2025
Heinrich Pfeiffer
Duschlberg 2, Hauzenberg 91 Jahre
03.03.2025
Roswitha Schätzl Granitstraße 45, Hauzenberg 74 Jahre
20.02.2025
Gisela Bauer Kusserstraße 14, Hauzenberg 95 Jahre
01.03.2025
Richard Stockmayer
Tiemostraße 28, Hauzenberg 81 Jahre
08.03.2025
Emma Pisinger Kusserstraße 14, Hauzenberg 86 Jahre
22.02.2025
Reinhold Korbl Ziegelweg 10, Hauzenberg 64 Jahre
02.03.2025
Robert Probst
Gießübl 17, Hauzenberg 70 Jahre
15.03.2025
Marianne Ertl Grub 9, Hauzenberg 74 Jahre
Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586-3062.
Wohn- und Geschäftshaus in guter Lage von Hauzenberg
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Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater
Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
KOmmunales Fassaden- und wOhnraumFörderprOgramm der stadt hauZenberg
Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund des Beschlusses durch den Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschuss vom 26.02.2025 die Förderrichtlinien für das oben genannte kommunale Förderprogramm:
§ 1 Zielsetzung, Zweck der Förderung und Geltungsbereich
Ziel des kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung des eigenständigen Charakters des Ortskerns der Stadt Hauzenberg. Die Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden. Das Fördergebiet ist im beiliegenden Lageplan eingezeichnet.
§ 2 Gegenstand der Förderung
2.1 Gefördert wird unter Beachtung der in Paragraf 3 festgelegten Grundsätze:
— Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter insbesondere Maßnahmen an Fassaden einschließlich Fenstern und Türen, Hoftoren, Einfriedungen und Treppen
— Beseitigung von ortsbildstörenden Anlagen, Bauteilen oder Pflanzungen
— Baumaßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen im Gebäudeinneren zur Schaffung bzw. Erhaltung von Wohnraum. Darunter fallen etwa Änderungen der Grundrisse oder die Erneuerung von Sanitär- und Elektroinstallationen
— Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Barrieren und zur Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit
— Maßnahmen zur Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes wie z.B. durch Begrünung und Entsiegelung
— Sonstige im öffentlichen Raum wirksame Maßnahmen an Gebäuden (z.B. im Dachbereich)
2.2 Nicht gefördert werden:
— Neubaumaßnahmen
— Bauunterhalt
§ 3 Grundsätze der Förderung
Unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte sollen geplante Maßnahmen, insbesondere in folgenden Punkten gemäß den Zielen der städtebaulichen Erneuerung umgesetzt werden:
3.1 Fassadengestaltung
Bei der Fassadengestaltung sind die historischen Gestaltungselemente der Gebäude zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Bei historischen Gebäuden empfiehlt es sich, eine Befunduntersuchung durchzuführen. Als Anstriche sind die
ursprünglich vorhandenen oder ortsüblichen Farbtöne zu verwenden. Eine Koordinierung der Farbgestaltung benachbarter Gebäude ist anzustreben.
3.2 Fenster
Ein ausgewogenes Verhältnis von Öffnungen zu Wandflache ist zu erhalten oder wiederherzustellen. Alte Fensterteilungen sind zu erhalten und zu ergänzen. Dem Erhalt der historischen Fenster ist gegenüber der Erneuerung der Vorrang zu geben. Fenster mit erkennbar imitierter Sprossenteilung sowie Ausführungen in Kunststoff sind nicht förderfähig.
3.3 Hauseingange, Türen und Tore
Die historischen Türen und Tore sind handwerksgerecht zu erhalten bzw. zu ergänzen und dort, wo sie fehlen zu erneuern. Auf eine handwerklich qualitativ hochwertige Ausführung ist zu achten.
3.4 Erdgeschossige Ladenfassaden und Geschäftsräume
Ladenbereiche müssen sich in die gesamte Fassade einfügen. Insbesondere sind die Wandöffnungen in Größe, Form und Anzahl auf die Achsen und Teilungen sowie auf Konstruktion und Proportion der gesamten Fassade abzustimmen. Alle An- und Einbauten müssen sich in Material und Farbgebung an die gesamte Fassade anpassen. Barrierefreiheit ist anzustreben. Für Innenräume sind traditionelle Baustoffe und Materialien zu bevorzugen.
3.5 Werbeanlagen
Werbeanlagen haben sich nach Größe, Materialien, Formen und Farben deut-
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lich den Fassaden des historischen Ortskerns unterzuordnen. Sie sollen filigran und zart proportioniert sein und können als Ausleger gestaltet, als Einzelbuchstaben oder mit Farbe auf die Fassade direkt aufgebracht werden. Die Beleuchtung soll indirekt oder durch zurückhaltende untergeordnete Elemente erfolgen.
3.6 Baumaßnahmen im Inneren eines Gebäudes
Auf die Verwendung von nachhaltigen, möglichst regionalen Baustoffen soll geachtet werden. Der Ausbau hat in durchschnittlichem, angemessenem Standard zu erfolgen. Barrierefreiheit ist anzustreben.
3.7 Begrünung und Entsiegelung von Vorgärten und Hofräumen:
Die Versiegelung soll so gering wie möglich gehalten werden und eine funktionsgerechte Versickerung ermöglichen. Fassaden-, Vorgärten- und Hofbegrünungen sollen mit ortstypischen, regionalen Pflanzen, wo sinnvoll auch in Form von Hausbäumen, Spalieren oder Lauben erfolgen. Barrierefreiheit ist anzustreben.
§ 4 Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten. Mieter und Pächter können ausnahmsweise gefördert werden, wenn sie das Einverständnis der Eigentümer mit den geplanten Maßnahmen nachweisen, die Investitionen dauerhaft mit dem Gebäude verbunden bleiben und für Nachfolgenutzungen im Wesentlichen geeignet sind.
Einrichtungen des Bundes, des Landes und kommunale Einrichtungen sind nicht zuwendungsberechtigt.
§ 5 Zuwendungsempfänger
5.1 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Eine Förderung steht insbesondere unter dem Vorbehalt der ausreichenden Bereitstellung entsprechender Mittel durch die Stadt Hauzenberg und der Regierung von Niederbayern.
5.2 Von der Förderung ausgeschlossen sind: Kostenanteile, die durch andere öffentliche Haushalte (z. B. Denkmalschutz, BEG) gefördert werden können (Es gilt das Subsidiaritätsprinzip der Förderung, d.h. nicht unwesentliche Fördermöglichkeiten in anderen Programmen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und Fördermittel im Rahmen dieser Satzung sind nur für Bereiche/Bauteile möglich, die nicht anderweitig gefördert werden.),
Kostenanteile, in deren Höhe der Maßnahmenträger steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann (z. B. Umsatzsteuerbeträge, die nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar sind),
Kosten die ein anderer als der Träger der Maßnahme zu tragen verpflichtet ist, Maßnahmen, die vor Bewilligung der Fördermittel begonnen wurden bzw. für die keine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde, Maßnahmen, die von der Vereinbarung mit der Stadt (bzw. bei vorzeitigem Maßnahmenbeginn von dem schriftlich festgehaltenen Ergebnis der Beratung
z. B. durch den Sanierungsarchitekten) abweichend ausgeführt wurden, reine Instandhaltungsmaßnahmen, Eigenleistungen des Bauherrn.
5.3 Die Stadt Hauzenberg behält sich eine Rücknahme bzw. eine Versagung der Fördermittel vor, wenn die Ausführung nicht der Bewilligungsgrundlage entspricht. Weitere Kündigungsgründe können insbesondere Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, Verstöße gegen Abstimmungsprotokolle, Sanierungsziele und Mängel in der Ausführung sein.
5.4 In der Vereinbarung zwischen Kommune und Antragsteller wird entsprechend der Bedeutung der Maßnahme eine Bindungsfrist zwischen 10 und 20 Jahren festgelegt. Diese Bindefrist wird in der Durchführungsvereinbarung zwischen Kommune und Antragsteller vereinbart. Innerhalb der Bindefrist sind Veränderungen geförderter Gebäudeteile oder anderer geförderter Maßnahmen der Kommune anzuzeigen und abzustimmen. Bei Rückbau der geförderten Maßnahmen sind jahresanteilig die Fördermittel zurückzuerstatten.
§ 6 Art und Höhe der Förderung
6.1 Die Fördermittel werden im Rahmen einer Projektförderung als zweckgebundene Zuschüsse gewährt.
6.2 Je Einzelobjekt können bis zu 30 %, bei Hofbegrünungen und aufwändigen Neuordnungen insbesondere gemeinschaftlich genutzter Freiflächen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, jedoch höchstens 30.000 € in
Reservierung & Buchung:
Öffnungszeiten
Waldweg 7 // Hauzenberg
DO 15:30 – 18:30 Uhr
FR 10:00 – 14:00 Uhr
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der Wohnraumförderung und 10.000 € im Fassadenprogramm. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann diese Höchstfördersumme in angemessenem Umfang überschritten werden. Zu diesen Fällen zählen insbesondere eine überdurchschnittliche Größe sowie eine besondere stadtraumstrukturelle Bedeutung der geförderten Maßnahme.
6.3 Die Förderung kann auf mehrere Bauabschnitte bis zur maximalen Höchstgrenze verteilt werden.
6.4 Mehrmalige Förderungen für verschiedene Maßnahmen an einem Objekt sind möglich. Jedoch darf insgesamt für ein und dasselbe Objekt die Höchstfördersumme nicht überschritten werden.
6.5 Maßnahmen mit Kosten unter 1.000 € werden nicht gefördert.
6.6 Eine erneute Förderung einer bereits geförderten Maßnahme ist frühestens nach 10 Jahren seit der letzten Förderung oder in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung hierüber trifft die Kommune in Abstimmung mit dem Sanierungsarchitekten.
6.7 Eine Nachförderung ist nicht möglich. Mehrkosten oder ausgefallene Mittel anderer Zuschussgeber sind vom Maßnahmenträger zu tragen.
§ 7 Verfahren
7.1 Anträge auf Förderung sind nach vorheriger fachlicher Beratung durch die Stadt Hauzenberg schriftlich bei dieser zu stellen. In dieser Beratung werden die näheren Gestaltungsziele erarbeitet sowie die wirtschaftlichen und bautechnischen Erfordernisse geklärt. Die Kommune kann
sich der Beratung eines Dritten bedienen (z. B. Architekt, IHK). Die sanierungsrechtlichen, baurechtlichen sowie denkmalschutzrechtlichen Erfordernisse (z. B. Einholung von Baugenehmigungen und denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen) bleiben hiervon unberührt. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie im Vorfeld mit dem Sanierungsarchitekten abgestimmt und noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahmen müssen mit den städtebaulichen Planungen und Konzepten der Stadt Hauzenberg vereinbar sein.
7.2 Die vorgesehenen Maßnahmen sind für eine Beurteilung hinreichend genau zu beschreiben oder darzustellen. Neben einer allgemeinen Beschreibung des Vorhabens sind dem Antrag beizufügen:
1. Ein Lageplan im Maßstab 1:1000
2. Aussagefähige Pläne, Grundrisse, Detailpläne mit Angaben zum Werkstoff, Farbe und Oberfläche
3. Angaben über den geplanten Beginn sowie Abschluss der Maßnahme
4. Fotodokumentation über den Zustand vor Beginn der Maßnahme
5. Kosten- und Finanzierungsplan sowie Angaben zu evtl. weiteren Förderanträgen bzw. Zuschüssen
6. Je nach Höhe der Kosten mehrere Angebote bauausführender Unternehmen, aus denen die geplanten Leistungen eindeutig hervorgehen
7.3 Die Stadt Hauzenberg überprüft anhand der vorgelegten Unterlagen und eingeholten Stellungnahmen, ob die geplanten Maßnahmen den Zielen des Programms entsprechen, und ermittelt die
förderungsfähigen Kosten. Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Stellungnahme anzufertigen. Die sanierungsrechtlichen, baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Erfordernisse (z. B. Einholung einer Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis) bleiben hiervon unberührt.
7.4 Der Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschuss legt die Höhe der Förderung fest.
7.5 Vor Bewilligung von Fördermitteln schließen die Kommune und der Bauherr eine Vereinbarung über die beiderseitigen Pflichten ab, in welcher der Bauherr u. a. den dauerhaften Erhalt der geförderten Maßnahmen zusagt (z. B. Modernisierungsvereinbarung).
§ 8 Maßnahmenbeginn
8.1 Mit den Baumaßnahmen darf grundsätzlich erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen werden. Als Baubeginn der Maßnahme ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
8.3 In Ausnahmefällen kann auf Antrag durch die Stadt Hauzenberg ein vorzeitiger Baubeginn zugelassen werden.
§ 9 Abrechnung und Auszahlung
9.1 Spätestens drei Monate nach Abschluss der Arbeiten hat der Bauherr der Kommune eine Zusammenstellung der Kosten und die dazugehörigen Belege vorzulegen.
9.2 Der Erfolg der Maßnahme ist in angemessenem Umfang zu dokumentieren.
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9.3 Die Kommune prüft, ob die Maßnahme entsprechend der Vereinbarung zwischen Bauherrn und Kommune durchgeführt wurde und stellt die förderfähigen Kosten fest.
§10 Inkrafttreten
Das Fassaden- und Wohnraumprogramm tritt zum 01.01.2025 in Kraft und endet am 31.12.2026.
Gleichzeitig tritt die Förderrichtlinie zum Fassadenprogramm vom 14.04.2023 außer Kraft.
Anlage: Geltungsbereich
Hauzenberg, 26.02.2025
Gudrun Donaubauer, Bürgermeisterin der Stadt Hauzenberg
änderung des bebauungsplanes „sO FerIenanlage rOsenberger, penZenstadl“ mIt decKblatt nr. 10
Der Stadtrat hat am 12.09.2011 die Änderung des Bebauungsplanes „SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 07.10.2011 bekannt gemacht. Mit der Änderung soll innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Baurecht für eine Praxis für Gesundheitsprävention geschaffen werden.
Nach Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange führte der Bauausschuss am 10.12.2024 die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen durch und beschloss die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten Teilen mit verkürzter Beteiligungsfrist.
Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB ab 07.04.2025 bis einschl. 25.04.2025. im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allge-
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meinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 01.04.2025 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.
Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Auslegungsfrist auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https:// www.hauzenberg.de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.
Umweltbezogene Unterlagen: Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Schutzgut Art der vorhandenen Informationen
Boden
Niedriger bis mittlerer Versiegelungsgrad, Eingriffsschwere Typ B. Es werden keine neuen Straßen errichtet. Wasser
Altes Absetzbecken wird teilweise verfüllt. Ein Teil davon soll das neue Regenwasserrückhaltebecken werden. Der Versiegelungsgrad wird durch geeignete Maßnahmen begrenzt. Es liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor. Die Fundamente der Gebäude dringen nicht in das Grundwasser ein. Kein Quellschutzgebiet. Kein regelmäßig überschwemmter Bereich, sondern ehemaliges Absetzbecken.
Pflanzen/ Tiere
Landschaft
Zu fällende Bäume an der Westseite des alten Absetzbeckens werden weiter westlich durch neue Bäume ersetzt.
Ausgleich auf eigenem Grundstück durch ökologisch wirksame Gestaltung sowie Pflanzung von Verbindungsbäumen und Erstellen einer Wildsträucherpflanzung
Die neuen Baurechtsflächen haben eine mittlere Bedeutung für Natur und Landschaft. Geringe Umweltauswirkungen zu erwarten.
Keine Beeinträchtigung von exponiert, weit sichtbare Höhenrücken oder Hanglagen und kulturhistorische bzw. landschaftsprägende Elemente.
Mensch/ Erholung
Klima/Luft
Auf Frischluftschneisen und dazugehörige Kaltluftentstehungsgebiete wird geachtet.
Verkehrslärm: Wegen der Nähe zur Staatsstraße ST2128 ist eine Immissionsrichtwertüberschreitung zu erwarten, weshalb ein entsprechend großer Erdwall als aktiver Lärmschutz geplant ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Stellungnahmen aus erneuter Beteiligung von Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Erfordernisse der Raumordnung nicht berührt
Landratsamt Passau, Brandschutzdienststelle
Keine Anmerkungen / Forderungen vorgebracht
Regierung von Niederbayern, Gewerbeaufsichtsamt
Keine Äußerung. Keine Einwände gemäß Sprengstoffgesetz (SprengG)
Waldwasser – Wasserversorgung
Bayerischer Wald
Keine Anlagen der Wasserversorgung
Bayerischer Wald
Landratsamt Passau, Wasserrecht
Keine Bedenken – Altlasten
Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Naturschutzfachlich besteht Einverständnis
Staatliches Bauamt Passau
1. Anbaubeschränkungen
Anbauverbot entlang der Bundesund Staatsstraße
Mindestabstände, Einzäunungen und Bepflanzungen
2. Entwässerung der Bauflächen
Abwässer, Oberflächenwässer und Straßenentwässerungsanlagen Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 18.03.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
rechts V er O rdnung
Zur Fre I gabe V er K au F sOFF ener sO nn- und Fe I ertage aus a nlass VO n m är K ten I n der s tadt h au Z enberg VO m 17.03.2025
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadschlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juni 2003 (BGBl I S. 745) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukt -
rechts (ASiMPV) vom 02. Dezember 1988 (GVBl. S . 956), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01. April 2003 (GVBl. S. 278) erlässt die Stadt folgende Rechtsverordnung:
§ 1
Anlässlich von Märkten, Messen oder öffentlichen Veranstaltungen dürfen im Bereich der Stadt Hauzenberg alle Verkaufsstellen zu folgenden Zeiten geöffnet sein:
13.04.2025 Frühlingsmarkt; 12:00 – 17:00 Uhr
19.10.2025 Herbstmarkt; 12:00 – 17:00 Uhr
23.11.2025 Lichterzauber; 12:00 – 17:00 Uhr
§ 2
Die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer (§ 17 LadSchlG), die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
§ 3
Bei der Offenhaltung einer Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen außerhalb der in dem § 1 freigegebenen Öffnungszeiten kann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 LadSchlG vorliegen.
§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hauzenberg, den 17.03.2025 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
a ntrags F r I sten F ür s I t Z ungen – Am 22.04. für die Sitzung des Stadtrates am 05. Mai 2025 – Am 28.04. für die Sitzung des Bauausschusses am 12. Mai 2025
aus dem sitzun G sdienst
wI rtscha F ts-, s tru K turund u mweltausschuss, sI t Z ung VO m 26.02.2025
Jahresbericht 2023 der Versorgungsbetriebe der Stadt Hauzenberg In der Sitzung wurde das Jahresergebnis 2023 der Versorgungsbetriebe Wasserversorgung, Parkhaus, E-Werk und Breitband vorgelegt. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und überweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung (einstimmig beschlossen).
Der Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 14.482.847,11 € und einem Jahresverlust von -550.495 € wurde festgestellt (Abstimmung 11:1). Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Technischer Jahresbericht 2023 der Wasserversorgung HauzenbergInformation
Wassermeister Florian Weber erläuterte die wesentlichen Inhalte des technischen Jahresberichtes, unter anderem die Wassergewinnung mit Fremdwasserbezug und Abgabe ins Wassernetz, die Abgabe und Verteilung an unterschiedliche Abnehmer sowie die Berechnung des Wasserverlustes. Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.
Steuerlicher Jahresbericht 2023 für den Bereich Tourismus - Information
Der Jahresabschluss 2023 sowie die Einnahme-Überschuss-Rechnung wurden in der Sitzung erläutert. Der steuerliche Bericht wurde zur Kenntnis genommen.
Budget Tourismus 2025 –einstimmig beschlossen
e nde der a mtl I chen b e K anntmachungen
Im Budget werden die Unterabschnitte Freudensee, Hallenbad, Bürgerpark, Wanderwege, Loipen, Radwegenetz sowie Tourismusbüro in einen Zweckbindungsring zusammengefasst und sind damit gegenseitig deckungsfähig verfügbar. Für 2025 wurden insgesamt Ausgaben in Höhe von 299.950 € und Einnahmen von 22.100 €, somit ein Defizit von 277.850 € eingeplant. Das Budget 2025 wurde wie beantragt genehmigt.
Haushaltsüberschreitung im Sachgebiet 510; Deckungsbeschluss –einstimmig beschlossen
Für das Jahr 2024 wurde für die Granitweihnacht kein Haushaltsansatz gebildet. In 2024 erfolgten noch Restbuchungen aus der Granitweihnacht 2023 in Höhe von 16.347,43 €. Die fehlenden Mittel wurden durch Minderausgaben im Gebäudeunterhalt Granitzentrum gedeckt. Die außerplanmäßige Ausgabe wurde genehmigt.
Erweiterung der Förderrichtlinien zum Fassadenprogramm um eine Wohnraumförderung –Abstimmung 11:1
Das Bayerische Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Stadt Hauzenberg darauf aufmerksam gemacht, dass es nun durch eine bessere Unterstützung privater Sanierungsprojekte auch möglich ist, die Schaffung von Wohnraum in Leerständen zu fördern. Das städtische Fassadenprogramm soll um eine Wohnraumförderung ergänzt werden. Der maximale Fördersatz je Objekt soll 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 30.000 € seitens der Stadt Hauzenberg betragen. Seitens Städtebauförderung wird mit einer Förderung von 60 % durch die Regierung von Niederbayern gerechnet, so dass sich die Kosten der Stadt Hauzenberg auf 40 % (12.000 €) je Objekt reduzieren. Eine Erhöhung des Fördersatzes auf 80 % durch das Förderprogramm „Innen statt Außen“ ist wohl möglich, was die Kostenbeteiligung der Stadt auf 6.000 € je Förderobjekt senken kann. Es sollen jährlich Mittel für 3 Objekte, in Summe 90.000 € eingeplant werden. Die Änderung/Erweiterung der Förderrichtlinie des Fassadenprogramms, um die Möglichkeit zur Förderung von Schaffung von Wohnraum, wurde wie vorgelegt beschlossen.
s tadtrat, sI t Z ung VO m 10.03.2025
Vorstellung der Entwurfsplanung des Gebäudes der FF Hauzenberg; Beratung und weiteres Vorgehen Der Entwurf der Vorplanung wurde in der Sitzung vorgestellt. Ein Abstimmungsgespräch zusammen mit der FF Hauzenberg,
der Landkreisführung und der Regierung von Niederbayern fand im Februar 2025 statt. Die Planung wurde als förderfähig bewertet und es kann mit einer Festbetragsförderung entsprechend der Feuerwehr Zuwendungsrichtlinie von insgesamt ca. 1.15 Mio. € gerechnet werden. Es besteht seit 1. Januar 2025 die Möglichkeit den Bau in einem PPP-Modell (Public Private Partnership) zu errichten und über einen Mietkauf zu finanzieren. Dies könnte die angespannte kommunale Haushaltslage entlasten und eine schnellere Abwicklung der Baumaßnahme wäre möglich. Es wurde beschlossen, das Projekt auf Basis der vorgestellten Planung weiterzuführen (Abstimmung 21:1). Der Stadtrat schließt die Verfolgung eines PPP-Models aus (Abstimmung 7:15).
Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Hauzenberg für das Haushaltsjahr 2025 In der Sitzung wurde das umfangreiche Zahlenwerk des Haushaltes 2025 ausführlich vorgestellt. Insgesamt beträgt das Haushaltvolumen ca. 53,19 Mio.€, davon entfallen ca. 33,03 Mio.€ auf den Verwaltungshaushalt sowie rund 20,16 Mio.€ auf den Vermögenshaushalt. Aus dem Haushaltsentwurf ergibt sich ein Defizit in Höhe von ca. 9,3 Mio. € das durch eine Rücklagenentnahme von 2,5 Mio. € und einer Kreditaufnahme von ca. 6,8 Mio.€ gedeckt wird. Der Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 der Stadt Hauzenberg mit einem Gesamtvolumen von 53.192.175 € wurde beschlossen (Abstimmung 21:1). Der vorgelegte Stellenplan wurde genehmigt (Abstimmung 20:2). Der Finanzplan mit dem zugrundeliegenden Investitionsprogramm 2025 und die Finanzplanjahre bis 2028 wurde beschlossen (einstimmig). Über wesentliche Abweichungen bei Einnahmen und Ausgaben ist das Gremium zu informieren (Abstimmung 18:4).
Haushaltsüberschreitungen Sachgebiete 300, 410 und 318 - Deckungsbeschlüsse
In den genannten Sachgebieten gab es bei mehreren Haushaltsstellen Mittelüberschreitungen bei geplanten Haushaltsansätzen bzw. fehlenden Haushaltsansätzen
im Haushaltsjahr 2024. Diese überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Ausgaben wurden in der Sitzung ausführlich dargestellt. Die Mittelüberschreitungen konnten jeweils durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt werden. Die vorgelegten Mittelbereitstellungen wurden entsprechend genehmigt.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 118 (Solarpark Glotzing-Langfeld); Billigung und öffentliche Auslegung – Abstimmung 8:14
Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks bei Glotzing den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Fachstellen erfolgte im Frühjahr 2023. Die Planung wurde entsprechend den Abwägungsempfehlungen der Fachstellen angepasst und den Bürgereinwendungen wurde durch die Reduzierung des Plangebietes entsprochen. Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung schloss sich der Stadtrat den Abwägungsempfehlungen nicht an und lehnte den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 118 mit den vorgeschlagenen Anpassungen ab.
Ortskernsanierung Hauzenberg –Sanierung der Hafnerstraße; Vergabe Straßen- und Tiefbauarbeiten –einstimmig beschlossen Im Februar 2025 wurden die Straßen- und Tiefbauarbeiten nach VOB online ausgeschrieben. Zwei Angebote wurden formund fristgerecht abgegeben und ausgewertet. Die Vergabe der Ortskernsanierung “Sanierung der Hafnerstraße“- Straßen und Tiefbauarbeiten erfolgte an die Bietergemeinschaft Matthias Bauer GmbH & Karl Bachl Hoch & Tiefbau GmbH & Co.KG, zu einer Angebotssumme von 4.671.792,30 € brutto als wirtschaftlichsten Bieter.
Ertüchtigung der Entwässerungsund Abwasserleitungen Jahrdorf BA1; Vergabe – einstimmig beschlossen Die Umsetzung der Entwässerung erfolgt in vier Bauabschnitten. Nun wurde der BA 1 öf-
fentlich ausgeschrieben. Zwei Firmen gaben ein Angebot form- und fristgerecht ab. Die Vergabe Trennsystem Jahrdorf BA1 erfolgte an die Bietergemeinschaft Wundsam Bau GmbH & Karl Bachl Hoch u. Tiefbau GmbH & Co.KG zu einer Angebotssumme von 1.253.560,10 € brutto als wirtschaftlichsten Bieter.
Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen
Sonntagen im Jahr 2025 – einstimmig beschlossen
Im Jahr 2025 sind von Hauzenberg aktiv für den 13.04.2025 (Frühlingsmarkt), den 19.10.2025 (Herbstmarkt) sowie den 23.11.2025 (Lichterzauber) verkaufsoffene Sonntage geplant. Dem Erlass einer Verordnung über die Freigabe der geplanten Sonntage wurde zugestimmt.
b auausschuss, sI t Z ung VO m 17.03.2025
Breitbandausbau – Einstieg in die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – einstimmig beschlossen
Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-RL 2.0 wurde 2023 von der Bundesregierung veröffentlicht. Dieses Förderprogramm unterstützt den weiteren Gigabitausbau in den Kommunen. Um keine Fördermittel aus diesem Programm zu verpassen wurde bereits im Dezember 2024 ein Förderantrag für Beratungsleistungen gestellt, der Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 € liegt bereits vor. Der Einstieg in die Gigabit-Richtlinie 2.0 wurde beschlossen. Der Auftrag für Beratungsleistungen wurde an das Unternehmen IK-T aus Regensburg in Höhe von 36.599,64 € brutto vergeben.
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO AgriPV-Anlage Renfting“; Abwägung und öffentliche Auslegung – Abstimmung 10:1
Im Januar 2024 wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan zur Errichtung eines Solarparks nordwestliche von Renfting zu ändern und einen Bebauungsplan
aufzustellen. Unmittelbar betroffen ist die FlNr. 1650 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschl. Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen 7,7 ha. Die Öffentlichkeit wurde im Frühjahr/Sommer 2024 unterrichtet, ebenso die Fachstellen. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bpl. „SO Agri-PV-Anlage Renfting“.
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Erlet West“; Abwägungen und öffentliche Auslegung – einstimmig beschlossen Mit der Bauleitplanung soll westlich von Erlet die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist die FlNr. 1536 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen 2,2 ha. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bpl. „SO Solarpark Erlet-West“.
Nachtrag: Belüftung und Absperrschieber für Geröllfang zu Projekt Sanierung und Instandhaltung der Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken Teil 2 Baumeisterarbeiten –einstimmig beschlossen Im Zuge der Bauarbeiten beim Regenüberlaufbecken Germannsdorf wurden für die Entlastung des Kanalnetzes zwei Geröllfänge verbaut. Während der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass notwendige Schieber zur Absperrung sowie zur Belüftung des Abwassers nicht eingeplant wurden, obwohl zwingend erforderlich. Das Nachtragsangebot der Fa. Wundsam Bau GmbH dafür beträgt 79.559,77 € und wurde vom Bauausschuss beschlossen.
Jagdgen O ssenscha F t
Kr I nn I ng- g e I ersberg
Bekanntmachung
Die Versammlung der Jagdgenossen Krinning-Geiersberg hat am 13.03.2025 beschlossen, den Reinertrag der Jagdnutzung des Geschäftsjahres 2024/25 nicht auszubezahlen, sondern als Rücklage für später anzusparen.
Jagdgenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können binnen einem Monat, vom Tag der Bekanntmachung angerechnet, schriftlich zu Protokoll des Jagdvorstehers, die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen.
Nach Ablauf der Monatsfrist erlischt der Anspruch. Geiersberg, den 13.03.2025
Johann Ledermüller (Jagdvorsteher)
dI e I le a bte I land
I n FO rm I ert
tI pps aus dem h andlungs F eld e nerg I e Kostenloses
Energieberatungsangebot
Bei detaillierten Fragen rund um das Thema Energie sowie für eine kostenlose Energieberatung bietet die ILE Abteiland
Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. Termine in Beratungsstellen in der Region an.
Anmeldung: Zur einfacheren Koordinierung ist eine Anmeldung vorab beim Energiemanager der ILE Abteiland, Matthias Obermeier unter 08582/9797090, oder dem Verbraucherservice (Beratungsstelle Passau) unter der kostenlosen Hotline 0800−809 802 400 erforderlich.
Hinweis: Es besteht bei einem Eigenanteil von 40 € auch die Möglichkeit zur Energieberatung bei Ihnen vor Ort.
Wie wirkt sich das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) und die kommunale Wärmeplanung auf mich aus?
Was kann man sich unter einer Kommunale Wärmeplanung vorstellen?
Alle Kommunen in Deutschland sind verpflichtet bis Mitte 2028, deren Gemeindegebiete zu untersuchen und einen Plan aufzustellen, wie man sich zukünftig eine erneuerbare Wärmeversorgung in der gesamten Kommune vorstellt.
Die kommunale Wärmeplanung ist dabei keine Planung oder gar ein Bau von Wärmenetzen.
Das Ergebnis einer kommunalen Wärmeplanung zeigt den ökonomisch und ökologisch besten Weg zur einer Klimaneutralen Wärmeversorgung auf.
Welche Auswirkungen ergeben sich für mich:
Derzeit ist der Einbau von allen Heizungstechniken grundsätzlich nach wie vor möglich.
Eine Beratung vor Maßnahmendurchführung, welche Heiztechnik am sinnvollsten wäre, ist aber grundsätzlich zu empfehlen.
Spätestens nach Mitte 2028 bzw. der Ausweisung von Wärmenetzgebieten durch die Kommune müssen alle neu eingebauten Heizungen mindestens 65 % erneuerbaren Anteil aufweisen (z. B. Wärmepumpe, Pelletsheizung, …). Es besteht derzeit und auch nach Mitte 2028 keine Verpflichtung bestehende Heizungsanlagen auszutauschen.
Förderratgeber – Schon gewusst?
Mit einem Sanierungsfahrplan, der zu 50 % gefördert wird, wird aufgezeigt, wie bzw. mit welchen Maßnahmen ein Gebäude zu einem Effizienzhaus saniert werden könnte. Es gibt keine Verpflichtung zur Umsetzung dieser Maßnahmen, aber u. a. bei Umsetzung von Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fenstertausch), erhöht sich die Förderquote um 5 %, sodass sich der Sanierungsfahrplan bei relativ niedrigen Investitionen lohnt. Nehmen Sie gerne im Rahmen des kostenlosen Energieberatungsangebots Kontakt mit Matthias Obermeier auf (Kontaktdaten s.o.).
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/ energieberatung_wohngebaeude_node. html
K I ndergarten Fürset ZI ng wI cht I ger hI nwe I s!
Aufgrund technischer Probleme ist der Kindergarten Fürsetzing bis auf Weiteres nicht unter der Festnetznummer 085866973 erreichbar! Bitte verwenden Sie die Mobilfunknummer 0170-6706913. Danke für Ihr Verständnis.
Anliegen ungenutzten Wohnraum, sei es Grundstücke oder Immobilien, weiterzuvermitteln und so private Leerstände zu verringern.
Wenn Sie also über freie Flächen verfügen und diese eintragen lassen möchten, bitten wir Sie, das Meldeformular (gewerblich oder privat) sowie die Einverständniserklärung auszufüllen. Alle Dokumente finden Sie auf der Homepage der Stadt Hauzenberg unter der Rubrik Planen & Bauen & Wohnen. Anschließend schicken Sie beide Formulare wieder zurück an theresa.lenz@hauzenberg.de. Für Rückfragen steht Theresa Lenz unter 08586-3032 gerne zur Verfügung.
Die Stadt Hauzenberg will Firmen bei der Gründung, Ansiedlung oder Betriebserweiterung unterstützen. Gerade für kleinere Firmen ist es interessant, zunächst Flächen und Räume anzumieten, bevor in eigene Grundstücke und Hallen investiert wird. Andererseits haben auch Besitzer freier Geschäftsflächen ein Interesse, diese möglichst schnell wieder einer Nutzung zuzuführen. Zudem ist es uns ein
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Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120
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Mi + Fr nachmittags geschlossen
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Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr
Telefon: 08586/91557
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Öffnungszeiten: Mo Do 8:30 13:00 Uhr, Fr 8:30 18:00 Uhr, Sa 9:00 12:00 Uhr
*Mindestvertragslaufzeit 12 Monate (Monat der Freischaltung (anteilig) zzgl. 12 Monaten) für Sky TV und Sky Entertainment Plus für mtl. € 15. Zzgl. einmaliger Gebühr in Höhe von € 29. Das Abonnement verlängert sich automatisch nach der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit zu mtl. € 25, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Das Sky Entertainment Plus Paket umfasst zusätzlich den Zugang zu Netflix Basis (beinhaltet aktuell HD und die gleichzeitige Nutzung von Netflix auf einem Gerät) des Anbieters Netflix International B.V. Voraussetzung für die Nutzung des Netflix-Dienstes über die Sky Q Plattform im Rahmen des Pakets Sky Entertainment Plus ist ein Sky Q Receiver oder eine Sky Q IPTV Box, welche mit dem Internet verbunden ist. Für die Internetverbindung anfallende Kosten sind kein Bestandteil des Sky Abonnements. Sky Go inkl. Download: Mit Sky Go können einzelne Inhalte des Sky Abonnements (ausgenommen gewerbliche und Sky Ticket Abonnements) über das Internet (ausgeschlossen ist die Verbindung über einen VPNZugang) mit einem mobilen Endgerät (Smartphones/Tablets ab iOS 9.0, Android 4.2, Windows 7, MacOS 10.9) empfangen und abgerufen werden. Die verfügbaren Inhalte sind abhängig von den gebuchten Sky Programmpaketen. Empfohlene Bandbreite 1 Mbit/s für SD-Qualität, 6 Mbit/s für HD-Qualität. Kunden können Sky Go gemäß EU-Portabilitätsverordnung auch während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Österreich oder Deutschland nutzen. Mit der Download-Funktion können bis zu 25 Titel (max. 5 Spielfilme) gleichzeitig und jeder Titel kann nur zweimal im Kalenderjahr heruntergeladen werden. Die heruntergeladenen Titel bleiben jeweils 30 Tage verfügbar. Nach Beginn der Wiedergabe stehen die Titel 48 Stunden lang zur Verfügung und werden anschließend gesperrt. Weitere Infos: skygo.de. Sky Stream Box: Die Sky Stream Box wird leihweise für die Dauer des Sky Abonnements zur Verfügung gestellt. Free-TV-Sender in HD: Voraussetzung ist die Buchung der Empfangsart „Internet“. Sky stellt dazu eine Sky Stream Box leihweise zur Verfügung. Mit der Sky Stream Box können einzelne Inhalte des Sky Abonnements über das Internet auf einem TV-Gerät mit HDMI-Anschluss empfangen werden. Voraussetzung ist ein Sky Abonnement sowie eine stabile Internetverbindung. Empfohlene Bandbreite mindestens 3,5 Mbit/s für SD-Qualität, 6 Mbit/s für HD-Qualität. Für die Internetverbindung anfallende Kosten sind kein Bestandteil des Sky Abonnements. Alle Preise inkl. MwSt. Angebot gültig bis 31.3.2025. Stand: Februar 2025. Änderungen vorbehalten. Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, Medienallee 26, 85774 Unterföhring. 01_021_POS25
Februar 2025. Änderungen vorbehalten. Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, Medienallee 26, 85774 Unterföhring.
*Mindestvertragslaufzeit 12 Monate (Monat der Freischaltung (anteilig) zzgl. 12 Monaten) für Sky TV und Sky Entertainment Plus für mtl. € 15. Zzgl. einmaliger Gebühr in Höhe von € 29. Das Abonnement verlängert sich automatisch nach der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit zu mtl. € 25, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Das Sky Entertainment Plus Paket umfasst zusätzlich den Zugang zu Netflix Basis (beinhaltet aktuell HD und die gleichzeitige Nutzung von Netflix auf einem Gerät) des Anbieters Netflix International B.V. Voraussetzung für die Nutzung des Netflix-Dienstes über die Sky Q Plattform im Rahmen des Pakets Sky Entertainment Plus ist ein Sky Q Receiver oder eine Sky Q IPTV Box, welche mit dem Internet verbunden ist. Für die Internetverbindung anfallende Kosten sind kein Bestandteil des Sky Abonnements. Sky Go inkl. Download: Mit Sky Go können einzelne Inhalte des Sky Abonnements (ausgenommen gewerbliche und Sky Ticket Abonnements) über das Internet (ausgeschlossen ist die Verbindung über einen VPNZugang) mit einem mobilen Endgerät (Smartphones/Tablets ab iOS 9.0, Android 4.2, Windows 7, MacOS 10.9) empfangen und abgerufen werden. Die verfügbaren Inhalte sind abhängig von den gebuchten Sky Programmpaketen. Empfohlene Bandbreite 1 Mbit/s für SD-Qualität, 6 Mbit/s für HD-Qualität. Kunden können Sky Go gemäß EU-Portabilitätsverordnung auch während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Österreich oder Deutschland nutzen. Mit der Download-Funktion können bis zu 25 Titel (max. 5 Spielfilme) gleichzeitig und jeder Titel kann nur zweimal im Kalenderjahr heruntergeladen werden. Die heruntergeladenen Titel bleiben jeweils 30 Tage verfügbar. Nach Beginn der Wiedergabe stehen die Titel 48 Stunden lang zur Verfügung und werden anschließend gesperrt. Weitere Infos: skygo.de. Sky Stream Box: Die Sky Stream Box wird leihweise für die Dauer des Sky Abonnements zur Verfügung gestellt. Free-TV-Sender in HD: Voraussetzung ist die Buchung der Empfangsart „Internet“. Sky stellt dazu eine Sky Stream Box leihweise zur Verfügung. Mit der Sky Stream Box können einzelne Inhalte des Sky Abonnements über das Internet auf einem TV-Gerät mit HDMI-Anschluss empfangen werden. Voraussetzung ist ein Sky Abonnement sowie eine stabile Internetverbindung. Empfohlene Bandbreite mindestens 3,5 Mbit/s für SD-Qualität, 6 Mbit/s für HD-Qualität. Für die Internetverbindung anfallende Kosten sind kein Bestandteil des