pipette - swiss laboratory medicine

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s w i s s l a b o r at o r y m e d i c i n e

Arbeitssicherheit Überlegungen zur Sicherheit in Laboratorien bei der Handhabung mit Liquorproben Biologische Sicherheit – vom Normalfall zum Störfall Praxislabor Prä- und Postanalytik News Auswirkungen der Revision Analysenliste auf das Spitallabor

NR. 2│april 2011

Offizielles Publikationsorgan der SULM Union Suisse de Médecine de Laboratoire www.sulm.ch


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Arbeitssicherheit – Spagat zwischen übertriebenem Formalismus und wirksamem Schutz Die Vorschriften und Normen zum Schutz von Mitarbeitenden und der Umwelt im Umgang mit medizinischen Proben wechseln ständig und vermehren sich bald einmal wie die Bakterien auf einer Kulturschale. Erschwerend ist die uneinheitliche Interpretation durch die Behörden, aber auch durch das Fachpersonal. In der Regel kann von einer hohen Arbeitssicherheit in medizinischen Laboratorien ausgegangen werden, sind doch im Rückblick über die vergangenen 50 Jahre nur sehr wenige Unfälle bekannt. Allerdings nimmt das Risiko durch ausgeprägte weltweite Migration (auch Tourismus) sowie Zunahme von multiresistenten Bakterien zu. Verbessert haben sich, wenigstens in unserer Welt, die technischen Möglichkeiten und die Ausrüstung in den Laboratorien. Mit Ausnahme von wenigen, sehr gefährlichen Viren und Bakterien ist das Risiko erst dann erhöht, wenn der Keim gezüchtet und damit angereichert wurde. Durch das föderalistische System der Schweiz wird die Sache nicht gerade einfach, sind doch viele in das Thema involviert, so zum Beispiel BAG, SUVA, Kantonsärzte, Kantonschemiker, kantonale Laboratorien, aber eben auch die Fachgesellschaften SGM, SGKC etc. Auch die Arbeitgeberverbände wie H+ mischen da mit. So erstaunt es natürlich nicht, dass die zusätzlichen mitgeltenden internationalen Normen unterschiedlich interpretiert und umgesetzt werden. Die wich-

tigste Komponente, die nicht vergessen werden darf, ist die Professionalität und Motivation all der Leute, die im Labor arbeiten. Eine entsprechende Schulung, Vigilanz, gut geführte Arbeitsplätze und ausreichende Mittel stellen mit Sicherheit die beste Massnahme dar, Unfälle am Arbeitsplatz zu verhindern. Regulierende Behörden würden gut daran tun, sich vermehrt die Fachkompetenz des Laborpersonals zunutze zu machen, damit ein Optimum zwischen übertriebenem Formalismus und effektivem Schutz gefunden werden kann. Auch den Juristen sei empfohlen, durch unkluge Entscheide nicht eine übertriebene defensive Labormedizin zu fördern. Prof. Dr. med. A. R. Huber, Chefredaktor «pipette»

Sécurité au travail – le grand écart entre un formalisme excessif et une protection efficace Les prescriptions et les normes visant à protéger les collaborateurs et l’environnement lors du traitement d’échantillons médicaux ne cessent de changer et se multiplient presque comme des bactéries dans un bouillon de culture. Le fait que les autorités et le personnel spécialisé interprètent différemment les textes ne facilite pas les choses. Généralement, on peut admettre que la sécurité au travail est bonne dans les laboratoires médicaux. En effet, sur les 50 dernières années, on n’a enregistré que très peu d’accidents. Toutefois, avec l’augmentation des migrations mondiales (également

du tourisme) et la propagation de bactéries multirésistantes, le risque augmente. Les possibilités techniques et l’équipement des laboratoires se sont améliorés, du moins chez nous. A l’exception de quelques rares virus et bactéries très dangereux, le risque n’augmente que lorsque l’on cultive les germes. Ils s’en trouvent alors renforcés. Le système fédéral helvétique ne simplifie pas la situation. En effet, nombre d’entités interviennent sur ce sujet, par exemple l’OFSP, la SUVA, les médecins, les chimistes et les laboratoires cantonaux, mais également les sociétés de discipline médicales que sont la SSM, la SSCC, etc. Les associations d’employeurs comme H+ sont aussi concernées. Il n’est donc pas étonnant que les normes internationales supplémentaires également en vigueur fassent l’objet d’interprétations et de mises en œuvre diverses. Le principal aspect, celui qu’il ne faut pas oublier, c’est le professionnalisme et la motivation de tous ceux qui travaillent dans un laboratoire. Une formation appropriée, de la vigilance, des postes de travail bien tenus et des moyens suffisants représentent certainement la meilleure mesure pour éviter les accidents au poste de travail. Les autorités de régulation feraient bien d’exploiter de manière plus marquée la compétence professionnelle du personnel de laboratoire, afin d’optimiser l’équilibre entre un formalisme excessif et une protection efficace. Il faudrait aussi recommander aux juristes de ne pas encourager une médecine de laboratoire exagérément défensive. Professeur A. R. Huber, rédacteur en chef de «pipette»

SULM Schweizerische Union für Labormedizin Angeschlossene Fachgesellschaften:

CSCQ FAMH

Schweizerisches Zentrum für Qualitätskontrolle Schweizerischer Verband der Leiter Medizinisch-Analytischer Laboratorien FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte H+ Die Spitäler der Schweiz KHM Kollegium für Hausarztmedizin labmed Schweizerischer Berufsverband der Biomedizinischen Analytikerinnen und Analytiker MQ Verein für medizinische Qualitätskontrolle pharmaSuisse Schweizerischer Apothekerverband SGED/SSED Schweizerische Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetolgie Société Suisse d’Endocrinologie et de Diabétologie

SGKC/SSCC SGM SGMG SGRM SSAI/SGAI

Schweizerische Gesellschaft für Klinische Chemie Schweizerische Gesellschaft für Mikrobiologie Schweizerische Gesellschaft für medizinische Genetik Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin Schweizerische Gesellschaft für Allergologie und Immunologie SGH/SSH Schweizerische Gesellschaft für Hämatologie SVDI Schweizerischer Verband der Diagnosticaund Diagnostica-Geräte-Industrie SVTM/ASMT Schweizerische Vereinigung für Transfusionsmedizin Swissmedic/BAG Schweizerisches Heilmittelinstitut

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Prof. Dr. med. Andreas R. Huber Chefredaktor «pipette» Rédacteur en chef «pipette»


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contents

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IMPRESSUM pipette, offizielles Publikationsorgan der SULM/USML Nr. 2/2011, Erscheint 2011 6-mal, ISSN 1661-0903

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Inhalt 3 editorial

Herausgeber / Editeur SULM – Schweizerische Union für Labormedizin c/o Prof. A. R. Huber Zentrum für Labormedizin Kantonsspital Aarau AG CH-5001 Aarau Tel. 062 838 53 02 Fax 062 838 53 99 andreas.huber@ksa.ch www.sulm.ch

Richtlinien für Autoren / Instructions pour les auteurs www.sulm.ch/pipette/

Redaktion / Rédaction Prof. Dr. Andreas R. Huber Dr. Roman Fried Prof. Dr. Urs Nydegger Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Riesen PD Dr. Lorenz Risch PD Dr. Michel Rossier PD Dr. Werner Wunderli

Herstellung / Production Schwabe AG Farnsburgerstrasse 8 Postfach, 4132 Muttenz Tel. 061 467 85 85 Fax 061 467 85 86 druckerei@schwabe.ch

Redaktionskoordination / Coordination de la rédaction Esther Meyle pipette@sulm.ch Redaktionsadresse / Adress de la rédaction wortbild gmbh Gestaltung & Kommunikation Niklaus von Flüe-Strasse 41 4059 Basel Tel. 061 331 31 44 Fax 061 331 31 45 pipette@sulm.ch Advisory board Dr. Xavier Albe, SCS Dr. Thomas Briellmann, SGRM Dr. André Deom, FAMH Barbara Erb, labmed Prof. Dr. Urs Nydegger, SGH, SVTM Dr. Stephan Regenass, SGAI PD Dr. Lorenz Risch, SGKC Dr. Martin Risch, SGM PD Dr. Michel Rossier, SGED

Verlag / Editeur EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG Farnsburgerstrasse 8 Postfach, 4132 Muttenz Tel. 061 467 85 55 Fax 061 467 85 56

Arbeitssicherheit – Spagat zwischen übertriebenem Formalismus und wirksamem Schutz 6 theme

Überlegungen zur Sicherheit in klinisch-diagnostischen Laboratorien bei der Handhabung mit primären nicht-angereicherten Liquorproben 9 theme

Biologische Sicherheit – vom Normalfall zum Störfall 1 2 T H E M E

Sicherer Umgang mit Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen 15 theme

Statements 16 news

Prä- und Postanalytik im Praxislabor

Inserate / Annonces wortbild gmbh Gestaltung & Kommunikation Niklaus von Flüe-Strasse 41 4059 Basel Tel. 061 331 31 44 Fax 061 331 31 45 pipette@wortbild.ch

17 SGM SSM

Abonnemente / Abonnements www.sulm.ch/pipette/abonnement abo@emh.ch Einzelpreis CHF 20.– Jahresabo CHF 80.–

Congrès annuel 2011 de la Société Suisse de Microbiologie avec FEMS Jahreskongress 2011 der Schweizerischen Gesellschaft für Mikrobiologie mit FEMS

Nouvelles recommandations européennes pour l’antibiogramme – EUCAST Neue europäische Richtlinien für das Antibiogramm – EUCAST 18 news

Pfizer Research Prize 2011 1 9 c o n g r e ss r e p o r t

2 0 m a r k e t p l a c e 22 news

Auflage / Tirage 16 000 Exemplare

Auswirkungen der Revision Analysenliste auf das Spitallabor

Nächste Ausgabe 8. Juni 2011

a g e n d a

www.sulm.ch/sulm-aktuell/agenda Termine zu Kongressen, Tagungen und Versammlungen Dates des congrès, conférences et réunions p i p e t t e o n l i n e

www.sulm.ch/pipette Titelbild: © Pavel Losevsky | Nexus7 | Dreamstime.com

www. swissmedlab.ch Kongress und Fachmesse der Labormedizin Congrés et foire de médecine de laboratoire Bern, 12.–14. Juni 2012 Fokus Fokus Fokus Fokus

«Politik» «Trends» «Alltag» «Nutzen»

Labormedizin im gesellschaftspolitischen Kontext Labormedizin in Wissenschaft und Forschung Labormedizin im operativen Praxistag Labormedizin aus Patientensicht

Beteiligte Gesellschaften – Sociétés participantes FAMH – FMH – KHM/CMPR – labmed – MQ – IHE-Suisse – pharmasuisse – SGAI/SSAI – SGED/SSED – SGH/SSH – SGKC/SSCC – SGM/SSM – SGMG/SSGM – SGRM/SSML – SVA – SVDI/ASID – SVTM/ASMT – Swissmedic

Major Partners


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Cornelia Ottiger 1 und Andreas R. Huber 1

Überlegungen zur Sicherheit in klinischdiagnostischen Laboratorien bei der Handhabung mit primären nicht-angereicherten Liquorproben Der Sicherheit des Personals und der Umwelt beim Arbeiten mit Patientenproben in klinisch-diagnostischen Laboratorien wird grosse Bedeutung beigemessen. Obwohl es beim Personal von klinischen Labors nur sehr selten zu Erkrankungen kommt [1, 2], die auf die durchgeführten Tätigkeiten zurückzuführen sind, wird viel unternommen, um noch sicherer zu arbeiten. Zum Beispiel sind seit der Einführung von automatischen und mechanischen Pipettierhilfen in den 1970er und 1980er Jahren und der Einführung der Hepatitis-B-Impfung Hepatitis-Erkrankungen des Laborpersonals, eine typische Labor-Berufskrankheit vor dieser Ära, verschwunden. Die Pipettierhilfen haben überzeugt, dass Aerosol-übertragbare Erkrankungen, die durch das Pipettieren mit dem Mund erworben werden können, komplett eliminiert werden. Stich- und Schnittverletzungen konnten mit sichereren geschlossenen Blutentnahmesystemen stark vermindert werden. Die konsequent durchgeführte Händehygiene hat dazu beigetragen, dass Krankheitserreger nicht auf das Personal übertragen oder nach Hause verschleppt werden. Die Entsorgung der Patientenpro-

Die vorhandenen Sicherheitsmittel werden in den Labors als selbstverständlich angesehen und auch regelmässig angewendet. ben in speziellen Verbrennungsanlagen sorgt dafür, dass keine Krankheitserreger oder chemischen Substanzen aus den Labors in die Umwelt gelangen. Die Schulung des Laborpersonals und ihre Sensibilisierung für Berufskrankheiten hat das Risiko zusätzlich minimiert. Seitdem allen bewusst ist, dass jede Patientenprobe potentiell infektiös sein kann, wird jede Probe als solche mit Vorsicht behandelt, und die vorhandenen Sicherheitsmittel werden 1 Kantonsspital Aarau Zentrum für Labormedizin CH-5001 Aarau

in den Labors als selbstverständlich angesehen und auch regelmässig angewendet.

Höhere Anforderungen für spezielle Untersuchungen Trotz all dieser Massnahmen werden noch höhere Anforderungen an die Sicherheit bei speziellen Untersuchungen bzw. Untersuchungsmaterialien gelegt. Spezielle Vorsichtsmassnahmen gelten insbesondere für mikrobiologische Laboratorien, die beim Umgang mit pathogenen Keimen in geschlossenen Systemen arbeiten. Sie unterliegen der Einschliessungsverordnung (ESV) [3, 4], Verordnung über mikrobiologische und serologische Laboratorien und Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) [5]. «Gewöhnliche, nicht-mikrobiologische» diagnostische Laboratorien unterliegen nicht der ESV, sondern den Kriterien zum Betreiben von medizinisch-analytischen Laboratorien (KBMAL) [6] und der Schweizerischen Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor (QUALAB) [7], denn sie verarbeiten Patientenproben direkt, ohne Anreicherungsverfahren von lebensfähigen pathogenen Keimen. Es geht dabei um das Grundprinzip, dass in Patientenproben eine relativ geringe Anzahl Keime vorhanden ist und dass dadurch nur ein geringes Ansteckungsrisiko für das Personal besteht [1, 2]. In diesen Fällen handelt es sich um eine «Exposition», jedoch nicht um einen «Umgang im geschlossenen System» im Sinne der ESV.

Die Frage zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen Trotzdem stellt sich bei gewissen Untersuchungen bzw. Untersuchungsmaterialien die Frage, ob zusätzliche Sicherheitsmassnahmen in «gewöhnlichen» Laboratorien (z.B. Hämatologie, Zytologie, Immunhämatologie, Klinische Chemie, Immunologie, Genetische Labors, Liquorlabors usw.) für das Personal und die Umwelt nötig seien. Im Rahmen von Inspektionen von klinisch-diagnostischen Laboratorien durch das kantonale Inspektorat des Kantons Aargau ist die Frage nach der Sicherheit der Labormitarbeiter bei der Handhabung von Liquorproben (Primärproben) aufgetaucht.

Früher oder später Worauf beruht die gezielte Frage nach der Sicherheit bei der Handhabung von Liquorproben [1, 2, 8, 9, 10]?

Abbildung 1: Hirnhäute bei Meningitis


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Es ist möglich, dass in primären Liquorproben Neisseria meningitidis (Meningokokken) in nicht angereicherter Form vorhanden sind. Sie gehören zwar in die Gruppe 2 gemäss der Organismenliste nach ESV, sind aber aerogen übertragbar. Meningokokken kommen natürlicherweise im Nasen-Rachen-Raum vor und können unter gewissen Umständen in den Subarachnoidalraum übertreten und dort eine Infektion der Meningen, d.h. eine Meningitis (Abbildung 1), verursachen. Eine frühzeitig diagnostizierte Meningokokken-Meningitis ist mit Antibiotika gut und ohne weitere neurologische Beeinträchtigungen heilbar. Hingegen kann eine verspätete Diagnose beim Patienten bleibende Schäden hinterlassen oder zum Tod führen [1, 2].

5. Muss über den Mitarbeiterschutz des Klinikpersonals diskutiert werden? Behandelnder Arzt, Pflegepersonal: bei der Entnahme von Liquorproben und bei der Betreuung der Patienten.

1. Wovor soll geschützt werden?

Die Proben werden in den verschiedenen Laborbereichen analysiert. Zum Beispiel werden die Zellen (Leukozyten, Erythrozyten, andere) im Liquor gezählt, sei es mikroskopisch (Hämatologie, Zytologie) oder mittels Geräten (z.B. Zell-Zählgerät oder FACS). Auf den Chemie-Analysern werden chemische Parameter untersucht (z.B. Glucose, Lactat, Proteine). In der Immunologie und Serologie sucht man mittels Immunoassays nach AntikörGrundlage der Sicherheitsfragen pern, und im genetischen Labor wird Die gezielte Frage nach den Sicher- auf chromosomale Änderungen von heitsvorkehrungen im Labor bei der Tumorzellen untersucht. Die wichtigsHandhabung von Liquorproben ist da- ten Analysen, um eine Meningitis abher berechtigt. zuklären, sollten in jedem klinisch-diaDas Ausmass der benötigten Sicher- gnostischen Labor notfallmässig angeheitsvorkehrungen kann geklärt wer- boten werden können. den, wenn folgende Punkte diskutiert 2. Wer soll geschützt werden? werden: Die Schutzeinrichtungen müssen vor 1. Wovor soll geschützt werden? aerogen und durch Tröpfchen und Was sind die Risiken, denen das Spritzer übertragbaren Keimen schütLaborpersonal bei der Verarbeizen und wie bei allen anderen Laborartung von Liquorproben bei der beiten Schnitt- und Stichverletzungen, Zellzählung/-beurteilung und bei sowie Unfälle vermeiden helfen. der Bestimmung von chemischen Die Sicherheitsaspekte müssen somit Parametern ausgesetzt ist? auf diejenigen Mitarbeiter ausgelegt 2. Wer soll geschützt werden? sein, die mit der Liquorprobe hantieMitarbeiter von allgemeinen Laboren. Sie müssen aber auch bei unerratorien mit Hämatologie, Zytolowünschten Ereignissen die Mitarbeiter gie, Klinischer Chemie, Immunoloin der näheren Umgebung und die Umgie, Genetischen Labors, Liquorwelt miteinbeziehen. labors und andere. Mitarbeiter von mikrobiologischen Die bezüglich SicherheitsanforderunLaboratorien unterliegen der ESV (sie sind hier nicht Gegenstand die- gen wichtigsten Keime in Liquorproben sind Neisseria meningitidis, die ser Diskussion). 3. Was sind die Schutzmassnahmen? eine Meningokokken-Meningitis verIst eine Sicherheitswerkbank für die ursachen können. Diese Keime sind aerogen übertragbar und haben prinHandhabung von primären nichtzipiell ein Krankheitspotential. Es gibt angereicherten Liquorproben nötig andere Krankheitserreger, die im Li[8, 9]? Gibt es Alternativen zum Schutz der quor vorkommen können. Sie bedeuMitarbeiter anstelle der Sicherheits- ten aber für den Mitarbeiter kein zusätzliches Sicherheitsrisiko als dasjewerkbank? 4. Was sind die Vorkehrungen bei un- nige, das schon bei jeder klinischen Probe potentiell vorhanden ist. erwünschten Ereignissen? Bevor zusätzliche SicherheitsmassnahUmgebung; men beschlossen werden, muss abgePersonal.

Conclusion We discuss here the protection of laboratory workers (staff from haematology, clinical chemistry, cytology, immunology, genetic and specialised CSF-laboratories) against Neisseria meningitidis while working with primary cerebrospinal fluid (CSF). Explicitly excluded from this discussion are the staffs working in microbiology institutions. The low amount of bacteria in primary samples has a low risk for contamination although aerosols are possibly present. However, the personal has to be instructed about the higher risks while working with CSF. The utensils at disposition should be used, like protection covers for the centrifuge against aerosols, pipetting aids, gloves, and FFP2- or FFP3 masks. The option for a chemoprophylaxis has to be considered after an adverse incident.

schätzt werden, wie hoch das Risiko bezüglich Meningokokken-Meningitis ist, das der Mitarbeiter eingeht, wenn er mit primären, d.h. nicht-kulturell angereichten Liquorproben arbeitet.

3. Was sind die Schutzmassnahmen? Das Labor sollte über ein allgemeines Sicherheitskonzept verfügen, das alle Aspekte der Sicherheit der jeweiligen Arbeiten berücksichtigt. Insbesondere muss der Arbeitnehmer geschult werden und über das Risiko einer Infektion mit Meningokokken bei der Handhabung mit Liquorproben unterrichtet sein. Er muss wissen, dass bei Liquorproben eine erhöhte Vorsicht angebracht ist und dass bei einem unerwünschten Ereignis der Vorgesetzte zu informieren ist und, falls nötig, eine Antibiotikaprophylaxe zur Verfügung steht. Die Mitarbeiter müssen sich bewusst sein, dass jegliche Anreicherung von lebensfähigen Meningokokken als Umgang im geschlossenen System im Sinne der ESV gilt und dass dies höhere Sicherheitsanforderungen mit sich bringt (z.B. Sicherheitswerkbank, Entsorgung mittels Autoklavieren usw.) [8, 9]. Die Risikoanalyse zeigt, dass der Mitarbeiter bei der Handhabung der Proben und bei einem Zwischenfall, z.B. Verschütten mit Bildung von Tröpfchen und Aerosolen, nur mit einer sehr geringen Anzahl Meningokokken in

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Kontakt kommt. Bei der Handhabung von primären nicht-kulturell angereicherten Liquorproben handelt es sich demnach um eine Exposition des Mitarbeiters mit Meningokokken. Daher spricht man nicht von einem «Umgang in geschlossenen Systemen» im Sinne der ESV. Um aber die potentiell grössere Gefahr dieses Keimes zu berücksichtigen, sollten trotzdem besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Handhabung von Liquorproben angewandt werden.

4. Was sind die Vorkehrungen bei unerwünschten Ereignissen? Verschütten Falls die Liquorprobe verschüttet wird, das Röhrchen in oder ausserhalb der Zentrifuge zerbricht oder das Behältnis zur Entsorgung leck ist, sollen für die Reinigung Handschuhe und eine FFP2- oder FFP3-Maske getragen werden. Alle kontaminierten Flächen und die Zentrifugenbehältnisse werden nach den Vorschriften des internen Sicherheitskonzeptes und den Hygienevorschriften dekontaminiert. Prophylaxe Falls trotz aller Vorsichtsmassnahmen bei einem unvorhergesehenen Ereignis die Möglichkeit einer Exposition der Mitarbeiter mit Neisseria meningitidis besteht, kann eine antibiotische Chemoprophylaxe in Betracht gezogen werden. Darüber entscheidet üb-

Der Arbeitnehmer muss aber geschult und auf das Risiko hingewiesen werden. licherweise der Personalarzt, Dienstarzt oder Infektiologe. Die Chemoprophylaxe hat innerhalb von 48 Stunden (bis max. 10 Tage) nach Exposition zu erfolgen.

5. Muss über Mitarbeiterschutz des Klinikpersonals diskutiert werden? Die behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal sind bei einem Patienten mit einer invasiven MeningokokkenErkrankung stark exponiert. Für diese Personengruppe existieren Empfehlungen, z.B. Isolation des Patienten bis 24 Stunden nach Therapiebeginn, Mundschutztragpflicht des Personals bei Tätigkeiten am Patienten und Antibiotika-Prophylaxe nach Mund-zuMund-Beatmung oder bei unvorhergesehenen Zwischenfällen mit erhöhter Exposition.

Zusammenfassung Der Gesundheitsschutz des Laborpersonals (z.B. Hämatologie-, klinischchemisches, zytologisches, immunologisches, genetisches und Liquor-Labor usw.) bei der Handhabung von primären Liquorproben wird wegen einer möglichen Exposition mit Neisseria meningitidis diskutiert. Von dieser Diskussion sind mikrobiologisch tätige Laboratorien mit Anreicherungsverfahren, wie Kultivierung, explizit ausgeschlossen, da sie der ESV unterstehen. Die geringe Menge an Keimen in Primärproben, trotz möglicher Aerosolbildung, birgt ein relativ geringes Erkrankungsrisiko für den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer muss aber geschult und auf das Risiko hingewiesen werden. Es sollen die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel (Aerosolschutzdeckel für Zentrifugen, Pipettierhilfen, Handschuhe, FFP2/FFP3-Masken usw.) verwendet werden. Bei einem unerwünschten Ereignis besteht die Möglichkeit einer Antibiotikaprophylaxe.

Verdankung

Wir bedanken uns für die intensiven Diskussionen und Rückmeldungen von Herrn Dr. Thomas Binz vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), Sektion Biologische Sicherheit und HumangeAlternative Für das Personal von diagnostisch-mi- netik, von Frau Dr. Carmen Spycher krobiologischen Laboratorien ist eine von der Schweizerischen UnfallverImpfung gegen Neisseria meningitidis sicherung (SUVA), Abteilung Gesundder Serotypen A, C, W135 und Y emp- heitsschutz am Arbeitsplatz, und von fohlen. Gegen den bei uns am Häufigs- Frau Dr. Eva Bantelmann vom Kantoten auftretenden Serotyp B kann hin- nalen Inspektorat Aargau, Inspektorin Chemie- und Biosicherheit. gegen nicht geimpft werden.

Lesen Sie den vollständigen Artikel inklusive ausführlicher Tabellen online: www.sulm.ch/pipette Korrespondenz: Dr. Cornelia Ottiger Spezialistin für labormedizinische Analytik FAMH Kantonsspital Aarau Zentrum für Labormedizin CH-5001 Aarau Tel. +41 (0)62 838 52 63 cornelia.ottiger@ksa.ch Literatur 1 Baron EJ, Miller JM. Bacterial and fungal infections among diagnostic laboratory workers: evaluating the risks. Diagn Microbiol Infect Dis. 2008; 60(3):241–246 2 James J. Sejvar et al.: Assessing the Risk of Laboratory-Acquired Meningococcal Disease. Journal of clinical microbiology, 2005; 43(9):4811–4814 3 Verordnung (814.912) über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) 4 Verordnung (818.123.1) über mikrobiologische und serologische Laboratorien 5 Verordnung (832.321) über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) 6 Kriterien zum Betreiben von medizinisch-analytischen Laboratorien (KBMAL) 7 Schweizerischen Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor (QUALAB) 8 Sicherheitsmassnahmen in humanmedizinischmikrobiologischen Diagnostiklaboratorien. Richtlinie zum Vollzug der Einschliessungsverordnung (ESV) bei der Analyse von klinischen Probenmaterialien. Herausgeber: Bundesämter für Umwelt und Gesundheit 9 Mikrobiologische Sicherheitswerkbank (MSW). Kapitel 4. Herausgeber: Bundesämter für Umwelt und Gesundheit 10 Richtlinie (EKAS Nr. 6508) über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie). Herausgeber: Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS


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Hans-Peter Bühler, Markus Flisch, Otmar Deflorin 1

Biologische Sicherheit – vom Normalfall zum Störfall

Rund 80 Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen sind in der Schweiz als Tätigkeiten mit mässigem bis hohem Risiko eingestuft. Sie liegen im Geltungsbereich der Einschliessungsverordnung (ESV) und sind bewilligungspflichtig. Tätigkeiten mit mässigem Risiko dürfen an 30 Betriebsstandorten in der Schweiz, davon 7 im Kanton Bern durchgeführt werden. Nur an drei Standorten in der Schweiz, zwei im Kanton Bern und einer im Kanton Genf, dürfen Tätigkeiten mit hohem Risiko durchgeführt werden. Bewilligungen werden durch die zuständigen Bundesbehörden erteilt, sofern die Anforderungen der ESV erfüllt sind. Betriebe in denen bewilligungspflichtige Tätigkeiten durchgeführt werden, fallen in den Geltungsbereich der eidgenössischen Störfallverordnung (StFV). Betriebe im Geltungsbereich der Störfallverordnung müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen. Bereits bei der Planung einer Tätigkeit mit mässigem oder hohem Risiko ist es deshalb zweckmässig, sich mit den Anforderungen der StFV zu befassen, da auch einige bauliche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Von der Einschliessungsverordnung zur Störfallverordnung

siert sich auf ausserordentliche Ereignisse, bei denen erhebliche Einwirkungen ausserhalb des Betriebsareals auftreten. Zweck der StFV ist der Schutz von Bevölkerung und Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen.

Hans-Peter Bühler, Markus Flisch et Otmar Deflorin, docteurs ès sciences. Laboratoire cantonal de Berne 2

Aus der Vergangenheit gelernt Die StFV gründet auf Erfahrungen aus dem Jahr 1986, die beim Brand einer Lagerhalle mit 1351 Tonnen Chemikalien in Schweizerhalle (Basel-Landschaft) gemacht worden sind. Das ausserordentliche Brandereignis führte damals zu erheblichen Einwirkungen ausserhalb des Betriebsareals. Der Grossbrand war bald im Griff, doch der Chemikalienmix im Löschwasser tötete einen Grossteil des Fischbestands im benachbarten Rhein. Ein ausserordentliches Ereignis war auch das Entweichen von Erregern der Maul- und Klauenseuche aus einem staatlichen Bio-Safety-Level-4-Laboratorium in Pirbright (GB), im August 2007. Die Einwirkungen ausserhalb des Betriebsareals kosteten die britische Landwirtschaft umgerechnet über 500 Millionen Schweizer Franken. Betriebe, in denen mit solchen Mikroorganismen eine Tätigkeit durchgeführt wird, liegen in der Schweiz im Geltungsbereich der StFV.

Die ESV verpflichtet alle, die mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen umgehen, zur Sorgfalt: Organismen, ihre Stoffwechselprodukte und Abfälle dürfen den Menschen und die Umwelt nicht gefährden. Voraussetzung zur Erfüllung dieser Sorgfaltspflicht ist stets eine Risikobewertung der Tätigkeit durch die für die Tätigkeit verantwortliche Person. Sie beurteilt die vorgesehene Tätigkeit und teilt sie nach ihrem Risiko für den Menschen und die Umwelt in eine von vier Klassen ein. Tätigkeiten der Klassen 3 (mässiges Risiko) und 4 (hohes Risiko) dürfen erst nach Vorliegen einer Bewilligung durch die zuständige Bundesstelle, entweder das Bundesamt für Gesundheit oder das Bundesamt für Umwelt (BAFU), aufgenommen werden. Gegenstand der ESV ist der Umgang mit Organismen aller Klassen bei Normalbetrieb. Die StFV hingegen fokus- Vom Schutz vor schweren Schädi-

gungen … 1 Dr. Hans-Peter Bühler ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Umweltsicherheit am Kantonalen Laboratorium Bern und unter anderem zuständig für den kantonalen Vollzug der Störfallverordnung im biologischen Bereich. Dr. Markus Flisch leitet die Abteilung Umweltsicherheit. Dr. Otmar Deflorin leitet das Kantonale Laboratorium Bern als Amtsstelle der Gesundheits- und Fürsorgedirektion.

Sécurité biologique – De l’activité ordinaire à l’événement extraordinaire

Les activités liées à l’utilisation en milieu confiné d’organismes génétiquement modifiés ou pathogènes présentant un risque modéré à élevé sont soumises à autorisation et tombent sous le coup de deux ordonnances: l’ordonnance sur l’utilisation confinée (OUC) et l’ordonnance sur les accidents majeurs (OPAM). La première porte sur l’utilisation d’organismes en cas de fonctionnement normal, tandis que la seconde est consacrée aux événements extraordinaires pouvant causer des atteintes sérieuses en dehors de l’aire de l’entreprise. L’OPAM a pour but de protéger la population et l’environnement des graves dommages résultant d’accidents majeurs. En Suisse, seules trois entreprises – dont deux dans le canton de Berne – sont autorisées à exécuter des activités à haut risque. Il est vivement recommandé à toute personne envisageant d’exercer une activité à risque modéré ou élevé de consulter l’OPAM dès le stade de la planification, car cet acte législatif prévoit quelques exigences en matière de construction. 2

Collaborateur scientifique à la Division Sécurité de l’environnement du Laboratoire cantonal de Berne, Hans-Peter Bühler est notamment responsable de l’exécution cantonale des dispositions de l’OPAM dans le domaine biologique. Markus Flisch est chef de la Division Sécurité de l’environnement. Otmar Deflorin dirige le Laboratoire cantonal, unité administrative rattachée à la Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale. Ils sont tous trois docteurs ès sciences.

Im Kanton Bern müssen Inhaber von Betrieben, die im Geltungsbereich der StFV liegen, dem Kantonalen Laboratorium Bern einen so genannten Kurzbericht einreichen. Darin enthal- gaben zur Umgebung, die Risikobeten sind eine knappe Beschreibung des wertung gemäss ESV und eine EinBetriebs mit Übersichtsplan und An- schätzung des Ausmasses der mögli-

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chen Schädigungen der Bevölkerung oder der Umwelt infolge von Störfällen. Gestützt auf das Gefahrenpotenzial und unter explizitem Einbezug der betrieblichen Umgebung sind Grundsätze beim Treffen allgemeiner Sicherheitsmassnahmen für «Betriebe mit Mikroorganismen» im Anhang der StFV zu beachten: Es ist ein geeigneter Standort zu wählen, und es sind die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten. Das Gefahrenpotenzial ist nach Möglichkeit herabzusetzen, Störfälle sind zu verhindern (z.B. durch zusätzliche bauliche Massnahmen, Instruktion und Weiterbildung) und deren Einwirkungen (z.B. durch klare Absprachen mit den Ereignisdiensten wie Feuerwehr, Sanität etc.) zu begrenzen. Das Ausmass der möglichen Schädigungen infolge von Störfällen wird üblicherweise mit Hilfe von Störfallszenarien abgeschätzt. In Betracht gezogen werden real mögliche Ereignisse, die zu einer Freisetzung von gefährlichen Mikroorganismen führen könnten. Für die Beurteilung des Ausmas-

ses werden dann diejenigen Szenarien ausgewählt, die nach menschlichem Ermessen jeweils zu den schlimmstmöglichen Schädigungen der Bevölkerung oder der Umwelt führen können (worst case). Die sechs wichtigsten Schadenindikatoren mit Kriterien zur Beurteilung von schweren Schädigungen werden vom BAFU vorgegeben (siehe Tabelle 1). Das Kantonale Laboratorium Bern hat Publikation „Pipette“ den Kurzbericht auf Volldie Aufgabe, ständigkeit und Richtigkeit zu über-

Schadenindikator

Kriterium für schwere Schädigungen

Todesopfer

Grössenordnung von 10 Todesopfern

Verletzte

Grössenordnung von 100 Verletzten

Oberirdische Gewässer

Verunreinigung von rund 10 m Wasser

Unterirdische Gewässer

Ausfall einer Grundwasserfassung von 4 10 Personenmonaten

Boden

Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit 2 von rund 0.02 km während mind. 1 Jahr

Sachwerte

Sachschäden von rund 55 Mio. Franken

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prüfen. Insbesondere überprüft es, ob die Einschätzung des Ausmasses der möglichen Schädigungen plausibel ist und ob «die Annahme zulässig ist, dass schwere Schädigungen für die Bevölkerung oder die Umwelt infolge von Störfällen nicht zu erwarten sind». Ist die erwähnte Annahme zulässig, so ist das Kurzberichtsverfahren, abgesehen von Nachführungen bei wesentlichen Änderungen, abgeschlossen. Ist die Annahme nicht zulässig, so verfügt das Kantonale Laboratorium Bern, dass der Inhaber eine Risikoermittlung erstellen muss. Im Kanton Bern haben bisher sieben Betriebe mit Tätigkeiten der Risikoklasse 3 ein Kurzberichtsverfahren gemäss StFV abgeschlossen. Einen Überblick über die Aufgabenteilung zwischen Betrieb und Vollzugsbehörde nach der Störfallverordnung gibt Tabelle 2.

… zum tragbaren Risiko Eine Risikoermittlung muss den Vollzugsbehörden ermöglichen, das vom Betrieb ausgehende Risiko für die Be-

Tab. 1: Kriterien zur Beurteilung von schweren Schädigungen (Quelle BAFU)

Tabelle 1: Kriterien zur Beurteilung von schweren Schädigungen (Quelle: BAFU)

Willkommen – eine neue Ära der Diagnostik bricht an Sysmex prägt die Hämatologie Die Zukunft erwartet Sie bei Sysmex IFCC WorldLab Berlin, 15.– 19. Mai 2011 Besuchen Sie uns: Stand Nr. 4 in Halle 15 Noch mehr Antworten zu aktuellen Fragen erhalten Sie bei den Sysmex Lunch-Symposien Raum 4/5, täglich von 13.00 – 14.00 Uhr und auf unserer Webseite

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Betrieb mit bewilligungspflichtigen Tätigkeiten nach der ESV

das Sicherheitslabor Spiez, einem Risikoermittlungsverfahren gemäss StFV unterzogen. Für beide Betriebe kann das Risiko als tragbar beurteilt werden.

Vollzugsbehörde

Evaluation

Fragestellung

Reicht Kurzbericht mit Einschätzung des Ausmasses der möglichen Schädigungen der Bevölkerung oder der Umwelt infolge von Störfällen ein

Kurzbericht

Ist Annahme zulässig, dass schwere Schädigungen nicht zu erwarten sind?

Erstellt Risikoermittlung

Risikoermittlung

Ist Risiko tragbar?

Entscheid

Konsequenz

Ja

Verfahren abgeschlossen

Nein 

Verfügt Risikoermittlung 

Ja

Verfahren abgeschlossen

Nein 

Verfügt zusätzliche Massnahmen, Betriebseinschränkungen bzw. Betriebsverbote

Tab. 2: Aufgabenteilung zwischen Betrieb und Vollzugsbehörde nach der Störfallverordnung Tabelle 2: Aufgabenteilung zwischen Betrieb und Vollzugsbehörde

völkerung oder die Umwelt zu prüfen und zu beurteilen. Basierend auf Angaben zum Betrieb und dessen Umgebung, zu den Tätigkeiten, zu Abfällen, Abwasser und Abluft und zu den getroffenen Sicherheitsmassnahmen, ist eine Übersicht über die wesentlichen Gefahrenpotenziale und Störfallszenarien zu erstellen. Das Risiko wird bestimmt, indem alle möglichen Schadenausmasse infolge von Störfällen und deren Eintretenswahrscheinlichkeiten zueinander in Relation gesetzt werden. Daraus haben Betriebsinhaber die Einschätzung des vom Betrieb ausgehenden Risikos abzuschätzen. So werden z.B. das Schadenausmass und die Eintretenswahrscheinlichkeit wegen einer Zugsentgleisung auf einem betriebsnahen Bahntrassee in der Risikoabschätzung eine Rolle spielen. Auch Wirkungen von Erdbebenereignissen werden berücksichtigt. Die Vollzugsbehörde prüft die eingereichte Risikoermittlung anhand von Beurteilungskriterien des BAFU auf ihre Tragbarkeit: −− Tragbar ist z.B. das Risiko eines Sachschadens mit einem Ausmass von mehr als 500 Mio. Schweizer Franken wie in Pirbright (siehe oben), wenn dessen Eintretenswahrscheinlichkeit (pro Betrieb und pro Jahr) kleiner ist als 1 mal 10-9. −− Im Übergangsbereich liegt die Eintretenswahrscheinlichkeit für den oben erwähnten Sachschaden zwischen 1 mal 10-9 und 1 mal 10-7. In diesem Bereich werden die Schutzbedürfnisse von Bevölkerung und Umwelt gegenüber privaten und öffentlichen Interessen an einer Anlage abgewogen und gegebenenfalls zusätzliche Sicherheitsmassnahmen verfügt. −− Nicht tragbar wäre der erwähnte Sachschaden, wenn dessen Eintre-

Korrespondenz: Dr. Hans-Peter Bühler Kantonales Laboratorium Bern Abteilung Umweltsicherheit Muesmattstrasse 19, 3012 Bern Tel. 031 633 11 41 Fax 031 633 11 98 hanspeter.buehler@gef.be.ch

nach der Störfallverordnung

tenswahrscheinlichkeit grösser als 1 mal 10-7 ist. Wenn also in 10 Mio. Jahren ein Schadenausmass von 500 Mio. Franken mehr als einmal auftreten kann, muss die Vollzugsbehörde, das Risiko für die Bevölkerung und die Umwelt als nicht tragbar beurteilen und vom Inhaber Betriebseinschränkungen verlangen bzw. ein Betriebsverbot verfügen. Im Kanton Bern wurden zwei Betriebe mit Tätigkeiten der Risikoklasse 4, das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe in Mittelhäusern und

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Suva

Sicherer Umgang mit Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen Beim Begriff Gesundheitswesen kommen uns vor allem Kranke und Verunfallte im Spital in den Sinn. In diesem Artikel geht es aber vor allem darum, wie medizinisches Personal mit den Gefährdungen im Berufsumfeld umgeht. Welche Stoffe können gefährlich sein und wie schützt man sich dagegen [1]?

Gefährdende Arbeitsstoffe Neben ionisierender Strahlung gefährden vor allem chemische und biologische Arbeitsstoffe die Arbeitnehmenden. Durch zahlreiche Tätigkeiten in vielen Bereichen des Gesundheitswesens sind Arbeitnehmende diesen Stoffen ausgesetzt. Zu nennen sind Aufgaben wie Desinfektionen, die Niedertemperatursterilisation, Arbeiten in Histologielabors oder Arbeiten in klinischen Laboratorien. Berufskrankheiten durch Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen können sich unterschiedlich manifestieren. Hautkrankheiten, häufiger toxisch-irritativ als allergisch bedingt, werden bei-

Es besteht bei zahlreichen Arbeiten die Gefährdung durch Erreger von Infektionskrankheiten. spielsweise durch Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, Gummiadditive, Medikamente sowie Hilfsstoffe in Labors verursacht. Zudem besteht bei zahlreichen Arbeiten die Gefährdung durch Erreger von Infektionskrankheiten.

Gesundheitliche Gefährdung der Arbeitnehmenden in diagnostischmikrobiologischen Laboratorien Das Personal in diagnostisch-mikrobiologischen Laboratorien ist bei einer Reihe von Tätigkeiten den Gefahren durch Infektionskrankheiten ausgesetzt. Zu nennen sind zum Beispiel das Öffnen der eingesandten Proben sowie die Bearbeitung und Entsorgung des Untersuchungsgutes. Sowohl die Eigenschaften der Mikroorganismen als auch die ausgeübten Tätigkeiten sind entscheidend, ob eine Übertragung durch direkten Kontakt (z.B. im Sinne einer Schmutz- und

Schmierinfektion), aerogen oder durch Stich- und Schnittverletzungen mit Instrumenten, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten kontaminiert sind, erfolgen kann [2].

Gefährdung durch pathogene Mikroorganismen Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass der Umgang mit infektiösem Material in diagnostisch-mikrobiologischen Laboratorien mit einer erhöhten Erkrankungsgefahr verbunden sein kann. Eher spärlich vorhandene, vorwiegend angloamerikanische Statistiken aus den siebziger- und achtzigerjahren beziffern beispielsweise die Inzidenz für Infektionskrankheiten auf 1 bis 4 pro 1000 Personenjahre [3]. Sie

zeigen, dass das Erkrankungsrisiko geringer ist als dasjenige, im mikrobiologischen Labor eine Stichverletzung (die eine Infektion zur Folge haben kann) oder einen Unfall zu erleiden [4–6]. Bezüglich einer detaillierten Darstellung über Ursachen, Häufigkeiten und Arten beruflich bedingter Infektionskrankheiten in klinischen Laboratorien wird auf Übersichtsarbeiten wie diejenigen von Grist et al. [4], Jacobson et al. [5], Pike [6] oder Wilson et al. [7] verwiesen. In diagnostisch-mikrobiologischen Laboratorien, wo die Identifikation der Keime in der Regel erst dann möglich ist, wenn bereits mehrere Arbeitsschritte erfolgt sind, wird eine leicht modifizierte Vorgehensweise gewählt. Gemäss SAMV Art. 9 Abs. 3 wird

Risikogruppen Entsprechend den Gefahren, die von den Mikroorganismen ausgehen, werden diese in Risikogruppen eingeteilt, wobei Risikogruppe 1 den geringsten und die Risikogruppe 4 den höchsten Gefährdungsgrad darstellt. Dabei gilt folgende Unterteilung [9]: −− Mikroorganismen der Gruppe 1 sind diejenigen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen. −− Erreger der Gruppe 2 sind diejenigen, welche eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Arbeitnehmende darstellen könnten. Eine Ausbreitung des Erregers in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich. Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich. −− Erreger der Gruppe 3 sind diejenigen, welche eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmende darstellen können. Die Gefahr einer Ausbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich. −− Erreger der Gruppe 4 sind diejenigen, welche eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmende darstellen. Die Gefahr einer Ausbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen gross. Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich. Diese Einteilung der Erreger in die Risikogruppen 1 bis 4 bildet die Grundlage für technische, organisatorische und personenbezogene Massnahmen in all denjenigen Laboratorien, wo von Anfang an mit bekannten Mikroorganismen gearbeitet wird. Dabei wird gemäss SAMV jedes Labor abhängig vom Erreger mit der höchsten Risikogruppe, welcher verarbeitet wird, in die entsprechende Sicherheitsstufe eingeteilt. Tätigkeiten mit Mikroorganismen der Gruppen müssen folglich in derjenigen Stufe durchgeführt werden, die der Gruppe des Mikroorganismus entspricht. Ausnahmen finden sich in der medizinischmikrobiologische Diagnositk (i.R. Gruppe 2, bei erhöhter Gefährdung, z.B. Verwendung von aerogen übertragbaren Refernzstämmen und deren Anreicherung, Stufe 3).


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die medizinisch-mikrobiologische Diagnostik in der Regel in die Sicherheitsstufe 2 eingeteilt. Beim Eingang der Probe bis zur Bestimmung der Erreger muss aber immer davon ausgegangen werden, dass es sich auch um solche einer höheren Risikogruppe (3 oder 4) handeln könnte. Grundsätzlich gilt damit, dass das Einhalten der Sicherheitsstufe 2 auch im diagnostisch-mikrobiologischen Standardlabor nicht für alle Arbeiten genügt. Jedes Labor hat für bestimmte Arbeiten mit Erregern der Risikogruppen 3 und 4 erhöhte Sicherheitsmassnahmen zu treffen. Alle Arbeiten mit Erregern der Risikogruppe 4 (Vermutungsdiagnose oder bestätigte Identifizierung) sind auf Laboratorien der Sicherheitsstufe 4, d.h. auf Hochsicherheitslaboratorien, zu beschränken [8].

Gesundheitswesen. Aus diesem Grund hat sie eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Beurteilung gesundheitlicher Risiken und der Verhütung von Berufskrankheiten im Gesundheitswesen befasst. Die Suva hat zudem zahlreiche Empfehlungen erarbeitet, die vollständige Liste finden Sie unter folgendem Link: www.suva.ch ➛ service ➛ Informationsmittel ➛ WasWo-Shop. Die Empfehlungen sind zu finden mit der Bestellnummer 2869. Korrespondenz: Suva Luzern Fluhmattstrasse 1 6002 Luzern Tel. 041 419 51 11

Empfehlungen der Suva Die Suva ist Aufsichtsorgan für die Berufskrankheitenverhütung auch im

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Literatur 1 Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS, Nr. 69, Mai 2010, S. 3, Editorial, Dr. Serge Pürro 2 Verhütung von Berufskrankheiten in diagnostisch-mikrobiologischen Laboratorien, S. 5, Dr. med. Marcel Jost, Abteilung Arbeitsmedizin, Dr. phil. II Alois Gutzwiller, Bereich Analytik der Abteilung Präventionsdienste, Dr. med. Martin Rüegger, Abteilung Arbeitsmedizin, alle Suva Luzern 3 Vesley D., Hartmann H.M.: Laboratory-acquired infections and injuries in clinical laboratories: a 1986 survey. Am.J.Public.Health 78: 1213–5 (1988) 4 Grist N.J., Emslie J.: Infections in British Clinical Laboratories, 1982-3. J. Clin. Pathol. 38: 721–725 (1985) 5 Jacobson J.T., Orlob R.B., Clayton J.L.: Infections Acquired in Clinical Laboratories in Utah. J. Clin. Microbiol. 21: 486-489 (1985) 6 Pike R.M.: Laboratory Associated Infections: Incidence, Fatalities, Causes, Prevention. Ann. Rev. Microbiol. 33: 41-66 (1979) 7 Wilson M.L., Reller L.B.: Clinical LaboratoryAcquired Infections. In: Hospital Infections (Ed. Bennet J.V., Brachman P.S.), Little, Brown and Company (1992) 8 Verhütung von Berufskrankheiten in diagnostisch-mikrobiologischen Laboratorien, S. 9 9 Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie: Sichere Biotechnologie: Laboratorien, Ausstattung und organisatorische Massnahmen. Merkblatt B 002 (1992)

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Universitätsklinikum Düsseldorf Zur Unterstützung unseres erfolgreichen Teams am Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik (Direktor: Univ.-Prof. Dr. med. F. Boege) suchen wir

eine Ärztin / einen Arzt zur Weiterbildung und ggfs. Habilitation im Fachgebiet Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin zunächst befristet für die Dauer von 3 Jahren bzw. bis zur Erlangung der Anerkennung als Fachärztin/Facharzt für Laboratoriumsmedizin. Eine Verlängerung zum Zwecke der Habilitation sowie die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sind möglich. Das Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik versorgt das gesamte Universitätsklinikum Düsseldorf mit laboratoriumsmedizinischen Leistungen in den Bereichen Klinische Chemie, Hämatologie inkl. Durchflusszytometrie, Hämostaseologie, Immunchemie und Immunologie, Hormon- und Tumormarkerdiagnostik und Drug-Monitoring sowie spezieller molekularer Analytik. Es ist mit modernster analytischer, prozess- und informationsverarbeitender Technologie ausgestattet. Das Institut hat seine Forschungsschwerpunkte auf den Gebieten molekulare Gerontologie und Chronobiologie, die im Rahmen des SFB 728 „Umweltinduzierte Alterungsprozesse“ und des BMBF-Netzwerkes GerontoSys gefördert werden. Es ist federführend in die Organisation der interdisziplinären Medizinerausbildung eingebunden. Die Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers umfassen die Labordiagnostik im Zuge der Patientenversorgung einschließlich Rufbereitschaftsdienst und Konsiliartätigkeit für die klinisch tätigen Kolleginnen und Kollegen der Stationen und Ambulanzen des Universitätsklinikums Düsseldorf sowie für externe Einsender. Eine Ausbildungsrotation in benachbarte Fachbereiche ist vorgesehen. Die Durchführung oder Unterstützung von labordiagnostischen und klinischen Studien wird erwartet. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll sich aktiv in die Forschungsschwerpunkte des Instituts einbringen und diese durch eine eigene Arbeitsgruppe und eigene drittmittelgeförderte Projekte ergänzen. Eine Mitarbeit an weiteren Forschungskernen der Medizinischen Fakultät (SFB 575, SFB 612) sowie der Universität (SFB 590, BioStruct) ist möglich. Die Mitarbeit in der Lehre für Studierende der Humanmedizin und Zahnmedizin wird vorausgesetzt. Die Betreuung von Doktorand(inn)en ist erwünscht. Der systematische Erwerb akademischer Lehrqualifikationen(Master of Medical Education) wird unterstützt. Wir suchen eine fachlich kompetente Ärztin / einen fachlich kompetenten Arzt mit Kontaktfreudigkeit und Kooperationsbereitschaft, die / der eine akademische Karriere anstrebt. Berufserfahrung in den aufgeführten Arbeitsbereichen sowie bereits abgeleistete Weiterbildungszeiten in Innerer Medizin, Mikrobiologie oder Blutgruppenserologie sind erwünscht. Eine abgeschlossene experimentelle Doktorarbeit oder äquivalente Forschungs-erfahrungen werden vorausgesetzt. Darüber hinausgehende Forschungserfahrung ist erwünscht. Wir bieten eine verantwortliche Tätigkeit in einem Team aus Labormedizinerinnen/-medizinern und Naturwissenschaftlerinnen/-wissenschaftlern und wir bieten die Möglichkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und akademischen Profilierung in einem anregenden Forschungsumfeld. Das akkredierte, moderne Zentrallabor mit z. Zt. vierzehn wissenschaftlichen und 60 technischen Beschäftigten verfügt über die Weiterbildungsermächtigung im Umfang von 48 Monaten. Die Stelle ist mit TV-Ä Ä1 bewertet. Zusätzlich erfolgt eine angemessene Poolbeteiligung. Der Arbeitsvertrag wird mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf geschlossen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte innerhalb von 2 Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an folgende Anschrift:

Universitätsklinikum Düsseldorf D 01.2.1 – Kennziffer: 321E/10 , Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf


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Statements Arbeitssicherheit – Transport von Patientenproben (Analysenmaterial)

nem Labor, sind solche Richtlinien unbrauchbar. Man müsste beispielsweise wissen, ob die Mikroorganismen einer Stuhlprobe sich auf einem in der Natur Viele Patientenpro- vorkommenden Niveau befinden oder ben gelangen per ob die Salmonellen, die möglicherweise Post oder Kurier in darin enthalten sind, die UN-3373-Demedizinische Labo- klaration rechtfertigen würden – oder ratorien zur analyti- wie minimal die Wahrscheinlichkeit für schen Untersuchung, Erregerpräsenz in einer Serumprobe sie werden also via für Virostatika-Abklärung wäre und wie Strasse transportiert. man «minimal» deuten sollte. Dies bedingt die Einhaltung der Verpackungsvorschriften gemäss P 650 für Auf der sicheren Seite? medizinische Proben. Die Proben wer- Im Routinealltag braucht es pragmatiden dreifach in starren, reissfesten wie schere Richtlinien. Das haben auch anauch flüssigkeitsdichten Schichten ver- dere Laboratorien gemerkt und lassen alle Patientenmaterialien (auch wenn packt. Diese Vorschrift muss dem Labor- und Erreger ausgeschlossen werden köndem Kurierpersonal sowie den Mitar- nen) als UN 3373 versenden, um auf beitern von externen Auftraggebern in der sicheren Seite zu sein. Ursprünglich allgemeinverständlicher Form weiter- wollten wir vom Zentrum für Labormegegeben werden. Erschwerend kommt dizin, Kantonsspital Aarau, das auch so hinzu, dass das Material je nach In- handhaben, wurden aber vom kantonahalt oder Analyse als UN 3373 und der len Inspektorat für Biosicherheit darauf Bezeichnung «biologischer Stoff, Ka- hingewiesen, dass dies nicht korrekt sei: tegorie B» oder aber als «freigestellte Bei einem unbeabsichtigten Freisetzen medizinische Probe» deklariert werden (z.B. Unfall) müsste eine B-Wehr zur muss, obwohl sich an den Verpackungs- Räumung Aufgeboten werden, was bei vorschriften prinzipiell nichts ändert. Material ohne Erreger unverhältnismäsFreigestellt von der UN-Bezeichnung sig wäre. Wir einigten uns schliesslich sind beispielsweise «Proben, bei denen darauf, dass alles dem Patienten direkt eine minimale Wahrscheinlichkeit be- entnommene Material (auch wenn es steht, dass sie Erreger enthalten» oder mögliche Erreger enthält) als freige«Stoffe, bei denen sich die Konzentra- stellte medizinische Probe transportiert tion von Erregern auf einem in der Na- wird. In anderen Kantonen haben aber tur vorkommenden Niveau befindet». die Behörden den Transport des gleiIm allgemeinen Routineprozess in ei- chen Patientenmaterials unter UN 3373

gutgeheissen oder erlaubt. Anscheinend werden die die Richtlinien von Kanton zu Kanton unterschiedlich interpretiert, was den Probentransport zwischen den Kantonen erschwert – nach welcher Interpretation muss jetzt deklariert werden?

Schweizweit einheitlich regeln Das Hauptproblem ist aber nicht der Interpretationsspielraum der Richtlinien, sondern vielmehr die unnütze Unterteilung in die Kategorie B und deren Freistellung. Es wäre doch sinnvoller, eine Deklaration für den Patientenprobentransport für diagnostische Zwecke schweizweit einheitlich zu regeln, die Verpackungsvorschrift ist es ja bereits!

Dr. Michael Oberle Zentrum für Labormedizin Kantonsspital Aarau AG

Transport des échantillons biologiques De manière générale, les normes de sécurité dans le secteur privé ou publique ont été renforcées, particulièrement durant les deux dernières décennies et ceci dans la plupart des pays. Cela est compréhensible dans le sens où les activités humaines liées à la production et au transport croissant de substances dangereuses, qu'elles soient biologiques, chimiques ou radioactives, ont augmenté sans cesse et réclament donc une attention et une législation adaptée. Le domaine de la microbiologie n’y échappe pas non plus. Ainsi, le but du prochain article (pipette 4-11) consacré au transport des échantillons biologiques est de faire le point sur la situation actuelle du transport par voie terrestre au niveau suisse. La classification des différents pathogènes en fonction de leurs dangerosités, la législation en vigueur, le type d’emballage à utiliser lors d’un envoi ainsi que les documents officiels à fournir seront discutés.

Dr Pascal Cherpillod (phD) Laboratory of Virology University Hospitals of Geneva

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Roman Fried

Prä- und Postanalytik im Praxislabor Verwenden Sie für die kapilläre Quick-Bestimmung den ersten oder den zweiten Tropfen? Spielt es eine Rolle, ob man ein Hämatogramm aus Kapillarblut oder aus venösem Blut misst?

Aufgrund des Qualab-Vertrages sind Praxislabors in der Schweiz verpflichtet, interne und externe Qualitätskontrollen durchzuführen [1]. Dabei wird aber nur die Analytik kontrolliert – Fragen zur Probennahme oder zur Plausibilitätskontrolle bleiben unbeantwortet. Der ganze Ablauf von der Fragestellung bis zum fertigen Laborbefund umfasst folgende Teilprozesse: −− Fragestellung, Wahl der Analysen, Auftrag −− Anamnese, klinischer Befund −− Patientenvorbereitung und Patienteninstruktion −− Probennahme (mit Arbeitssicherheit und Hygiene) −− Proben-Vorbereitung, -Zentrifugation −− Proben-Transport und -Lagerung −− Analytik −− Technische Validation (Störfaktoren, Messbereich, Warnhinweise des Gerätes) −− Medizinische Validation (Plausibilitätskontrolle, Einflussfaktoren) −− Befundübermittlung (Referenzbereiche, Interpretationshilfen, Umgang mit Extremwerten) Eine Metaanalyse ergab, dass von allen Fehlern bei Laborbefunden nur 13–32% ihre Ursache im Teilprozess «Analytik» hatten [2]. Wir haben deshalb beim Verein für medizinische Qualitätskontrolle im Jahr 2008 den Ringversuch Q1-Präanalytik entwickelt.

Lassen sich Qualitätskontrollen in den Bereichen ausserhalb der Analytik überhaupt durchführen?

Im Kommentar der Auswertung diskutierten wir die Vor- und Nachteile beider Vorgehensweisen. Unsere Empfehlung an die Teilnehmer war, nach der Punktion die ersten paar Mikroliter Blut, welche spontan und ohne Druck aus dem Finger austreten, mit einem Tupfer wegzuwischen. Anschliessend soll der erste Tropfen für die Analyse verwendet werden. Bei der Frage nach dem Einfluss des Probenmaterials beim Hämatogramm haben wir eine praktische Übung eingebaut. Die Teilnehmer mussten beim gleichen Patienten das Hämatogramm kapillär und venös messen und uns alle Messwerte schicken. Bei den meisten Teilnehmern waren die Unterschiede zwischen den beiden Messungen medizinisch nicht relevant. Es gab aber ein paar Ausnahmen, wie die folgenden Grafiken zeigen:

Bemerkenswert war, dass bei unserem Experiment die Abweichungen bei den Der Ringversuch Q1 ist wie eine Um- Thrombozyten deutlich grösser als die frage aufgebaut, es gibt also nicht Abweichungen beim Hämatokrit wa«richtig» oder «falsch». Die Teilneh- ren, währenddem wir bei einem publimer sind gebeten, die Fragen so zu be- zierten Vergleich mit 463 Patienten geantworten, wie dies im teilnehmenden nau das Gegenteil gefunden haben [3]. Praxislabor gehandhabt wird. So haben auf unsere Frage, ob bei der Wie lässt sich mit solchen Umfrakapillären Quickbestimmung der erste gen, die nicht bewertet werden, Tropfen abgewischt wird, die Hälfte die Qualität verbessern? der Teilnehmer Ja und die andere Wir möchten mit den Resultaten und deren Diskussion die Teilnehmer moHälfte Nein gesagt.

tivieren, eigene Laborspezifische Verfahrensanweisungen zu entwickeln. Die Auswertungen des Ringversuchs zeigen, was für Optionen für einen bestimmten Arbeitsschritt existieren und wie oft welche Option gewählt wird. Nur mit schriftlich festgehaltenen Anweisungen und gut ausgebildeten Medizinischen Praxisassistentinnen lässt sich eine gleichbleibende Qualität aller Teilprozesse des Labors sicherstellen.

Wie geht es weiter? Aus unserer Erfahrung ist das schwierigste Thema die Plausibilitätskontrolle von Laborwerten. Die zentrale Frage dabei ist, ob ein Messwert freigegeben wird oder ob der Wert durch eine zweite Messung abgesichert werden muss. Besonders mit den tiefen Labortarifen haben entsprechende Richtlinien einen direkten Einfluss auf die Rentabilität des Praxislabors. In Zukunft werden wir auch Fragen wiederholen, um Veränderungen in den teilnehmenden Praxislabors aufzuzeigen. Wie bisher werden wir in den Kommentaren immer Bezug auf das aktuelle Laborlehrmittel für die medizinische Praxisassistentin [4], die CLSI Richtlinien [5] sowie Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften nehmen. Korrespondenz: Dr. R. Fried Verein für medizinische Qualitätskontrolle Inst. für klinische Chemie, Unispital Zürich 8091 Zürich roman.fried@usz.ch www.mqzh.ch

Literatur 1 www.qualab.ch 2 Bonini P, Plebani M, Ceriotti F, Rubboli F. Errors in Laboratory Medicine. Clin Chem. 2002; 48(5):691-698. 3 Schalk E, Heim MU, Koenigsmann M, Jentsch-Ullrich K. Use of capillary blood count parameters in adults. Vox Sanguinis. 2007; 93:348-353. 4 Laborlehrmittel Medizinische Praxisassistentin, www.llm.ch 5 www.clsi.org


sgm ssm

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Jacques Bille et Reinhard Zbinden

Nouvelles recommandations européennes pour l’antibiogramme – EUCAST Le Comité Suisse de l’Antibiogramme (Swiss Antibiogram Committee) de la Société Suisse de Microbiologie (SSM) recommande l’adoption, à partir de 2011, des recommandations de l’EUCAST (European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing) pour l’exécution et l’interprétation des antibiogrammes. La détermination in vitro de la sensibilité des bactéries aux antibiotiques est indispensable pour guider l’antibiothérapie, tant au niveau d’un patient individuel que d’une manière empirique. Elle est aussi utile sur le plan plus global, pour suivre l’évolution de la sensibilité et surtout la résistance aux antibiotiques sur le plan local (hôpital) ou national. Plusieurs méthodes ont été développées et calibrées pour exécuter ces antibiogrammes, les unes utilisant des tests de diffusion (méthode des disques ou méthode E-test), les autres des tests de dilution en bouillon (micro dilution), et pour ce faire, la plupart des laboratoires d’une certaine taille utilisent actuellement des automates, souvent avec système expert.

Depuis de nombreuses années, l’interprétation de ces tests et leur conversion sous forme facile à utiliser par les cliniciens (S pour sensible, R pour résistant, I pour intermédiaire) se basaient sur des concentrations critiques (breakpoints) établies par un comité américain (NCCLS, devenu aujourd’hui CLSI). En Europe, plusieurs pays avaient développé leurs propres méthodes et critères d’interprétation (CA-SFM en France, DIN en Allemagne, BSAC en Grande-Bretagne). Depuis quelques années, sous l’égide de la Société européenne de microbiologie clinique et maladies infectieuses (ESCMID), un Comité d’experts a développé et travaillé à l’harmonisation d’une métho-

dologie unique pour tester la sensibilité des microorganismes aux antibiotiques. Ce Comité (EUCAST) propose une méthodologie unifiée pour l’ensemble des pays européens. Le Comité Suisse de l’Antibiogramme a préparé à l’intention des laboratoires de microbiologie des documents qui facilitent l’introduction des normes EUCAST. Ces documents sont accessibles sur la site de la SSM (www.swissmicrobiology.ch). Nous allons communiquer un texte plus complet dans le prochain numéro de pipette. J. Bille – Président Swiss Antibiogram Committee R. Zbinden – Président SGM-SSM 2010 –2012

Neue europäische Richtlinien für das Antibiogramm – EUCAST Das schweizerische Komitee für das Antibiogramm (Swiss Antibiogram Committee) der Schweizerischen Gesellschaft für Mikrobiologie (SGM) empfiehlt, für die Durchführung und Interpretation der Antibiogramme ab dem Jahre 2011 die Richtlinien nach EUCAST (European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing) zu übernehmen. Die In-vitro-Bestimmung der Empfindlichkeit der Bakterien gegenüber Antibiotika ist unerlässlich, um die Antibiotikatherapie für den individuellen Patienten wie auch für die empirische Therapie zu steuern. Sie ist auch nützlich, die Resistenzentwicklung auf lokaler und nationaler Ebene zu verfolgen. Es wurden mehrere Methoden für die Erstellung eines Antibiogramms entwickelt und kalibriert; sie beruhen einerseits auf der Agardiffusion (BlättchenAgardiffusionstest oder Etest) und anderseits auf der Bouillonverdünnungsmethode (Mikrodilution). Heute benützen die grösseren Laboratorien mehrheitlich dafür Automaten, welche oft ein Expertensystem besitzen.

Die Interpretation dieser Teste und die Angabe der Resultate (E für empfindlich, R für resistent, I für intermediär) an den Kliniker beruhen seit Jahren auf den kritischen Konzentrationen (breakpoints) eines amerikanischen Komitees (NCCLS, heute CLSI). In Europa haben mehrere Länder ihre eigenen Methoden und Beurteilungskriterien entwickelt (CA-SFM in Frankreich, DIN in Deutschland, BSAC in Grossbritannien). Seit einigen Jahren hat ein europäisches Expertenkomitee (EUCAST) unter der Ägide der Europäischen Gesellschaft für Klinische Mikrobiologie und Infektionskrankheiten (ESCMID) an einer Harmonisierung gearbeitet, um in Europa mit einer ein-

zigen Methode die Empfindlichkeitsprüfung von Bakterien durchzuführen. Das schweizerische Komitee für das Antibiogramm hat Dokumente für die mikrobiologischen Laboratorien vorbereitet, welche die Einführung der EUCAST-Normen erleichtern sollen. Diese Dokumente sind auf der Homepage der SGM (www.swissmicrobiology.ch) zugänglich. Wir werden in der nächsten Ausgabe der pipette einen detaillierteren Text veröffentlichen. J. Bille – Präsident Swiss Antibiogram Committee R. Zbinden – Präsident SGM-SSM 2010–2012

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Urs E. Nydegger

Pfizer Research Prize 2011 The 20th Medicine Prize sponsored by the Pfizer Foundation Switzerland (www.pfizerpreis.ch) was imparted in Zurich, early in February 2011. A crowd of about 150 persons, most of them from the science community of our country, applauded 10 prize winners coauthoring six prizes. The introductory part of the event defined the basic principles of the Pfizer Prices: they should be attributed to young researchers with sparkling ideas, they honor published work in peer reviewed impactfactor-indexed journals and they are held to support further work of the winners on their future career path. The Zurich education minister compared basic research in research to the achievements of Christoph Columbus who set out to discover India yet fell on North America. The minister emphasized the importance of basic school training: biology and mathematics, study of languages and history all should be fed by curiosity in early life. Switzerland is an ideal environment for research with institutions which allow basic research. ‘Don’t dream your life but live your dreams’ and ‘the dream of yesterday feeds hope for today and reality of tomorrow’ – with these words, the medical manager of Pfizer welcomed the prize winners to unload their scientific baggage. They were introduced by members of the scientific committee and used short video shows to present their work. A prize was given for research published in European Urology 2010 entitled: A new multimodality technique accurately maps the primary lymphatic landing sites of the bladder. The extent by which tumor cells infiltrate local lymph nodes in the pelvic area serves for survival prognosis; removal of local lymph nodes in bladder cancer is stan-

dard and 30% of patients can thus be cured. However, pre- and intraoperative estimation of lymph node participation is still imprecise the more so as the pattern of lymph drainage network is ill defined – neither magnetic resonance imaging nor computerized tomography are reliable in detecting micro-metastases, surgeons remove as much lymph nodes as possible. The prize winners have injected radioactive isotopes into the bladder in an attempt to follow the lymphatic drainage flow. For this purpose cystoscopy-guided injection of technetium nanocolloid was done into one of six non-tumor-bearing sites of the bladder. At the winners institution a SPECT/CT set- up is installed allowing comparison of functional images of nuclear medicine with the more anatomical modalities like CT. Thus preoperative detection of radioactive lymph nodes with SPECT/CT followed by intraoperative verification with a gamma probe became possible. Backup-extended pelvic lymph node dissection for ex vivo detection of missed lymph nodes completed the design. The SPECT/CT isotope sensor (similar to a Geiger counter) found lymph nodes to be removed and the workers suggest their SPECT/CT plus intraoperative gamma probe technology to reveal patients’ individual template of the bladder's primary lymphatic landing sites. Routine removal so far in use removed only in ~50% of all primary lymphatic landing sites in the ventral portion of the external iliac vessels and obturator fossa; the prize-winning study suggests that ex-

10 prize winners 2011, from left to right: B. Roth, L. Flatz, D. Pinschewer, K. Tan, H. Ewers, W. Römer, B. Grewe, F. Helmchen, J. Haybäck, N. Zeller

tended removal of lymph nodes along the major pelvic vessels will remove ~90%. Assays carried out in the clinical laboratory during this study did not extend beyond usual routine tests. Continue online: www.sulm.ch/pipette Correspondence: Prof. Dr. med. Urs E. Nydegger Labormedizinisches Zentrum Dr. Risch Waldeggstrasse 37 CH-3097 Liebefeld nyu@lmz-risch.ch

20. Pfizer Forschungspreis für Medizin verliehen Der Pfizer Forschungspreis ist einer der bedeutendsten Medizin-Forschungspreise der Schweiz. Er wurde im Februar 2011 bereits zum 20. Mal an führende WissenschaftlerInnen der Schweiz vergeben. Prämiert werden sechs Forschungsarbeiten der vier ausgeschriebenen Fachbereiche: Herzkreislauf, Urologie und Nephrologie; Infektiologie, Rheumatologie und Immunologie; Erkrankungen des Nervensystems, sowie Onkologie. Die Ergebnisse sind bedeutend für die Medizin. Sie beschäftigen sich unter anderem mit: «Lymphknotenentfernung bei Blasenkrebs – Verringerung der Morbidität bei Patienten», «Hoffnung auf Impfung gegen HIV/Aids, Malaria und Hepatitis C» und «Neuen Perspektiven bei der Behandlung von Patienten mit Leberkrebs, Hepatitis B- oder C-Virus». Die diesjährige Preissumme betrug 150 000 Schweizer Franken. Bis und mit 2011 wurden 218 Forscherinnen und Forscher mit dem Preis geehrt und mit dem Preisgeld von insgesamt 4,9 Millionen Schweizer Franken die medizinische Forschung in der Schweiz gefördert. PreisträgerInnen aus Bern, Genf und Zürich Die prämierten Arbeiten entstanden an Forschungsinstitutionen und Spitälern in Bern, Genf und Zürich. Unter den zehn PreisträgerInnen sind eine Frau und neun Männer. Sechs der Preisträger arbeiteten in Zürich, drei von ihnen in Genf und einer in Bern an den Forschungsarbeiten.


C o n g r e ss r e p o r t

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Jacques Schrenzel et Reinhard Zbinden

Congrès annuel 2011 de la Société Suisse de Microbiologie avec FEMS La Société Suisse de Microbiologie (SSM – www.swissmicrobiology.ch) organise son congrès annuel en association avec la FEMS (Federation of the European Microbiological Societies).

La SSM a l’opportunité de participer à un congrès international en Suisse ce qui représente une réelle opportunité pour tisser des contacts entre les chercheurs. Les préparatifs pour le 4è congrès de la FEMS avancent bien. Le congrès, qui se déroulera au Palais des Expositions (PALEXPO) de Genève du dimanche 26 au jeudi 30 juin, offrira 6 conférences plénières, 30 symposiums et 20 workshops. Des évènements spéciaux sont aussi prévus, par exemple comment écrire un article scientifique ou comment rentabiliser son PhD et les années employées à l’obtenir! De nombreux aspects de la microbiologie vont être traités: recherche de base et appliquée; microbiologie médicale, de l’environnement,

de l’eau; mycologie; microbiologie alimentaire; structures cellulaires, génétique, évolution bactérienne; etc. Cependant, contrairement aux congrès annuels de la SSM, la microbiologie clinique sera peu considérée. En effet, au niveau européen, ce domaine est surtout du ressort de l’ESCMID. Nous comptons donc sur la compréhension de nos amis microbiologistes cliniques pour accepter cet état de fait. Nous aimerions cependant souligner que les symposiums et workshops abordant le domaine de la microbiologie médicale seront nombreux et intéressants.

près de 3000 abstraits ont été soumis en provenance des 5 continents. Cela démontre l’intérêt grandissant du congrès européen de la FEMS. Nous espérons vous retrouver nombreux à Genève au mois de juin pour un congrès qui, malgré sa taille, veut conserver une ambiance amicale. J. Schrenzel – Président du Comité d’organisation de congrès FEMS R. Zbinden – Président SGM-SSM 2010 –2012

Le délai pour la soumission des abstraits a expiré au début février. Nous avons le plaisir de vous informer que

Jahreskongress 2011 der Schweizerischen Gesellschaft für Mikrobiologie mit FEMS Die Schweizerische Gesellschaft für Mikrobiologie (SGM – www.swissmicrobiology.ch) organisiert ihren Jahreskongress zusammen mit FEMS (Federation of the European Microbiological Societies).

Die SGM hat die Gelegenheit, an einem internationalen Kongress in der Schweiz teilzunehmen, was die Kontakte innerhalb der Forschungsgruppen fördert. Die Vorbereitungen für den 4. FEMS –Kongress laufen auf Hochtouren. Der Kongress findet vom Sonntag, den 26. Juni, bis zum Donnerstag, den 30. Juni, im Palais des Expositions (PALEXPO) in Genf statt und bietet 6 Plenarkonferenzen, 30 Symposien und 20 Workshops an. Es sind auch Spezialveranstaltungen vorgesehen wie z.B. «Wie schreibt man einen wissenschaftlichen Artikel?» oder «Wie organisiert man die Jahre für ein Doktorat effizient?». Es kommen vielfältige mikrobiologische Themen zur Sprache: Grund-

lagen- und angewandte Forschung, Medizinische Mikrobiologie, Umwelt-, Wasser- und Lebensmittelmikrobiologie, Mykologie, Zellstrukturen, Genetik, Bakterienevolution etc. Im Vergleich zu den üblichen Jahreskongressen der SGM kommt die klinische Mikrobiologie an den FEMS-Kongressen weniger zum Zuge; auf europäischer Ebene wird diese Thematik vor allem durch die ESCMID abgedeckt. Wir bitten die klinischen Mikrobiologen um Verständnis, möchten aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass sehr viele Symposien und interessante Workshops die Medizinische Mikrobiologie miteinbeziehen. Die Eingabefrist von Abstracts ist Anfang Februar abgelaufen. Es freut uns,

Ihnen mitteilen zu können, dass gegen 3000 Abstracts aus 5 Kontinenten eingereicht wurden; dies zeigt das rege Interesse für diesen europäischen Kongress. Wir hoffen, Sie im Juni in Genf zahlreich am Kongress begrüssen zu dürfen, welcher trotz seiner Grösse eine freundschaftliche Atmosphäre bieten will. J. Schrenzel – Präsident des Organisationskomitees der FEMS R. Zbinden – Präsident SGM-SSM 2010–2012

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Der Quantum Blue® ImmunoFLOW Darum ist Vorsorge Calprotectin POC Mycoplasma pneumo- wichtiger denn je: Der Schnelltest für die BlasenkrebsEinzeltest nun auch als niae IgM-Schnelltest Diagnose, BTAstat , ist so schnell High Range Version Das Mycoplasma pneumoniae gehört und einfach wie neu. zur Familie der zellwandlosen Prokarerhältlich. TM

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Nun kann zusätzlich zum Screening von Patienten auf IBD oder IBS auch ein Monitoring von IBD Patienten einfacher durchgeführt werden. Der Messbereich des neuen High Range Quantum Blue® Calprotectin Tests erstreckt sich über einen Bereich von 100 bis 1800 μg/g und erlaubt daher die quantitative Angabe höherer Werte mittels des Schnelltests. Die Reaktionsdauer ist hier unwesentlich länger als bei der weiterhin erhältlichen Normalversion, 15 statt 12 Minuten. Auch beim High Range Quantum Blue® Test besteht eine sehr hohe Korrelation zum ELISA (r2=0.91). Alle BÜHLMANN Calprotectin Tests, d.h. Quantum Blue® Calprotectin und Calprotectin ELISA, können vom gleichen Stuhlextrakt ausgehend durchgeführt werden. Vereinfachte Extraktion der Probe durch das ScheBo® Quick-PrepTM Extraktionsdevice Dieses neue, einfache, aber höchst präzise gefertigte Werkzeug erleichtert nochmals die Stuhlextraktion erheblich. Die Hauptvorteile sind die vorgefüllte Pufferkammer und die praktische Dorsierspitze zur erleichterten Probenentnahme.

jonten – «weichhäutigen» Bakterien ohne starre Zellwand – und gilt als Erreger einer primär-atypischen Pneumonie. Der Keim wird aerogen übertragen und führt zur Infektion der Respirationsorgane. Labordiagnose Der direkte Nachweis von Mycoplasmen basiert auf DNA-Proben und PCR. Antikörper sind etwa ab der zweiten Krankheitswoche nachweisbar. Als serologische Nachweismethoden dienen die Komplement-Fixation (CF), Immunfluoreszenz (IFA), Enzymimmunoassay (EIA). ImmunoFLOW M. pneumo. IgM Der ImmunoFLOW Mycoplasma pneumoniae IgM–Test von GenBio ist ein «flowthrough»–Membran-Schnelltest zum Nachweis von M. pneumoniae spezifischen IgM-Antikörpern im Humanserum. Der Test zeichnet sich aus durch: −− Einfache Handhabung −− Schnell: Resultat in 10 Minuten, visuell ablesbar −− Hohe Spezifität und Sensitivität −− Gute Korrelation mit modernen ELISAs −− Zuverlässigen Nachweis von Mycoplasma pneumoniae IgM −− Flexibel und wirtschaftlich dank Einzelbestimmung Art.-Nr. 7005 ImmunoFLOW Mycoplasma pneumoniae IgM Testkit mit 25 Bestimmungen

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Blasenkrebs ist in Europa die fünfthäufigste Krebsform bei Männern und die elfthäufigste bei Frauen. An Blasenkrebs erkranken in der Schweiz jedes Jahr etwa 1200 Personen. Das entspricht 17 Neuerkrankungen pro Jahr auf je 100 000 Einwohner*. Annähernd 75 – 85% aller Patienten weisen ein transitorisches Zellkarzinom (TCC) auf der Oberfläche der Blasenschleimhaut auf. Bei diesen Patienten ist das Rezidivrisiko hoch (75%). Die gängigen Methoden der Früherkennung, Zystoskopie, MRT, CT, Urinzytologie und Zystosonographie sind aufwändig und teuer und doch wird die Zystoskopie aufgrund ihrer Empfindlichkeit und Spezifität als Standard der diagnostischen Untersuchung angesehen. Bei diesen invasiven Methoden handelt es sich um sehr teure und für den Patienten unangenehme Eingriffe, die auf die Erkennung sichtbarer Tumore beschränkt sind. Der BTAstat-Test erkennt im Patientenurin das mit Blasenkarzinomen assoziierte Blasentumor-Antigen (BTA). Die bisherigen Daten deuten darauf hin, dass das Antigen vom Tumor produziert wird und einen selektiven Wachstumsvorteil bietet, der die Ausbreitung ermöglicht. Der Schnelltest BTAstat ist ein immunchromatografischer Schnelltest zum Nachweis dieses Antigens im Urin mit Hilfe monoklonaler Antikörper. Mit dem Test liegt ein qualitatives Verfahren mit hoher Spezifität und Sensitivität zur Früherkennung eines Harnblasenkarzinoms vor, das für den Arzt ohne Aufwand durchzuführen ist. * Vereinigung Schweizerischer Krebsregister 1983–1987

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Für den Inhalt der Texte übernimmt die Redaktion keine Verantwortung. La rédaction n’assume aucune responsabilité pour le contenu des textes.


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Heparin Monitoring mit STA®-Liquide AntiFaktor Xa Test Unfraktioniertes Heparin (UHF) und niedermolekulares Heparin (LMWH) sind Antikoagulanzien, die verbreitet zur Prävention und Behandlung thromboembolischer Erkrankungen eingesetzt werden. UHF und LMWH erfordern in bestimmten klinischen Fällen ein Monitoring durch Labortests. Anti-Xa-Tests sind zur Überwachung der Heparin-Therapie sehr gut geeignet und besitzen im Vergleich zu aPTT und Thrombinzeit TT zahlreiche Vorteile: −− Schnelleres Erreichen des therapeutischen Bereiches −− Schnellerer Therapieerfolg −− Weniger Tests, seltenere Dosisanpassungen und niedrigere Dosierung −− Unempfindlich gegenüber bestimmten (prä-)analytischen und physiologischen Variablen wie Citratkonzentration, Lupus Antikoagulanz, Gerinnungsfaktoren-Mangel, akute Phasen-Proteine DIC, oder orale Antikoagulanzien Der neue Anti-Xa Test von Roche bietet folgende Vorteile für das Labor: −− Flüssiges und gebrauchsfertiges Reagenz −− Grosser Messbereich von 0.1 bis 2.0 IU/ml −− Ein Kalibrator für 3 Anwendungen (UHF, LMWH, Hybrid) −− Lange Reagenzienstabilität, 7–8 Tage auf dem System und 3 Monate bei 2–8° Celsius −− Spezieller Kalibrator und Kontrolle für das Monitoring der Fondaparinux® Therapie −− Testapplikationen für STA®-Compact und STA®-R Evolution Profitieren Sie von einem umfassenden Sortiment an Tests mit spezifischen Werten für Kalibratoren und Kontrollen. Wir bieten ein komplettes Angebot für die Anforderungen Ihres Labors.

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NEW S

Auswirkungen der Revision Analysenliste auf das Spitallabor In der letzten pipette wurden von E. Gähler die Auswirkungen der Revision der Analysenliste auf das Praxislabor mit Umsatzeinbussen von 17% dargestellt. Die Daten von Spitallabors sind nicht bekannt, die ersten Daten des Monitorings des BAG wurden bisher nicht veröffentlicht. Die Spitallabors der Spital Thurgau AG haben durch die Revision der Analysenliste eine Umsatzeinbusse von 15% erlitten. Falls der Übergangstaxpunkt per Ende 2011 gestrichen wird, resultiert eine erneute Umsatzeinbusse von 7%. Die Zahlen der Spitallabors der Spital Thurgau AG zeigen einen Trend mit Umsatzeinbusse für Spitallabors, welche – entgegen der Darstellung von E. Gähler – ähnlich der Umsatzeinbusse im Praxislabor ist. Zudem treffen diese Zahlen – gemäss Prof. Andreas Huber, Chefarzt und Leiter des Zentrums für Labormedizin am Kantonsspital Aarau (KSA) – auch für andere Spitäler, wie das KSA, zu. Die Auswirkung der Revision Analysenliste für die Spitallabors ist unterschiedlich,

je nach Zusammensetzung des Analysenspektrums und abhängig vom Anteil der für extern durchgeführten Analysen. Es sind darum die Zahlen von verschiedenen Spitallabors notwendig. Die oft geäusserte Kritik, dass an Spezialanalysen zu viel verdient wird, trifft auf wenige Spezialanalysen zu. Die Ursache ist, oft historisch bedingt, dass bei diesen die Anpassung der Taxpunkte bei Verbesserung der Automatisierung noch nicht erfolgt ist. Zu hohe Taxpunktwerte können sich auch störend bei der Einführung von neuen Spezialanalysen auswirken, welche einen Stellenwert in der Diagnostik haben könnten, wie das Procalcitonin oder die Human papilloma Virus (HPV) PCR. Die Mehrzahl der Spezialanalysen bedingt

jedoch einen hohen Aufwand, welcher den Preis rechtfertigt.

Forderung aus Sicht der Spitallaborleiter −− Aufgrund der eigenen vorliegenden Resultate darf der Übergangstaxpunkt per Ende 2011 nicht gestrichen werden. −− Die Anpassung der Taxpunktwerte bei Veränderungen müsste vom BAG zusammen mit der H+ und der FAMH beschleunigt werden. Korrespondenz: Dr. med. Dr. sc. nat. Max Züger Leiter Institut für Labormedizin Spital Thurgau AG Kantonsspital 8596 Münsterlingen max.zueger@stgag.ch

Mycoplasma pneumoniae L’ ImmunoFLOW Mycoplasma Der ImmunoFLOW Mycoplasma pneumoniae IgM de GENBIO est un pneumoniae IgM-Test von GENBIO ist test rapide sur membrane pour la ein „flowthrough“-Membran-Schnelltest détection rapide des anticorps zum Nachweis von Mycoplasma Mycoplasma pneumoniae de type IgM pneumoniae spezifischen IgMdans le sérum humain. Antikörpern im Humanserum. • Facile d’utilisation • Einfache Handhabung • Rapide : résultat en 10 • Schnell – Resultat in 10 minutes Minuten • Haute sensibilité et spécificité • Hohe Sensitivität und Spezifität • Détection fiable des MP-IgM • Zuverlässiger Nachweis von Tabelle 1 • Flexibilité et rentabilité MP-IgM Humorale Fremderkennungs-Systeme maximale grâce • Flexibel und wirtschaftlich dank Einzelbestimmung Komponenten Zentrale Schaltstellen au coup par coup

1 Société Suisse 2 Health Science

der Komponenten

Komplementsysteme Lektin Klassischer

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