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Ungeschützte Rattengiftköder verschmutzen Umwelt nachweislich

UNGESCHÜTZTE RATTENGIFTKÖDER VERSCHMUTZEN UMWELT NACHWEISLICH – VERANTWORTLICHEN DROHEN STRAFEN

Nicht zuletzt, weil Ratten Viren und Krankheiten übertragen, muss die Rattenpopulation kontrolliert werden. Dazu sind hochgiftige Rattenköder notwendig, weshalb per Gesetz der Kontakt mit Wasser verhindert werden muss. Dennoch hat das deutsche Umweltbundesamt Rattengiftrückstände in Lebern von Fischen nachweisen können. Rechtsexperten warnen, dass Verantwortlichen, die Köder ungeschützt einsetzen lassen, nun rechtliche Konsequenzen drohen.

Autorisierte Rattenbekämpfer müssen sich an strenge Richtlinien und Vorschriften halten. Dazu gehört, dass die Giftköder unter keinen Umständen mit Wasser in Berührung kommen dürfen. Schließlich lassen sich die Giftstoffe selbst in Klärwerken größtenteils nicht filtern oder abbauen und gelangen so in den Wasserkreislauf.

Ratten können Krankheiten auf den Menschen übertragen, was schwerwiegende Folgen haben kann. Ob Ratten das Coronavirus übertragen können, ist bislang nicht geklärt. Bei anderen Viren und Keimen ist dies jedoch nachweislich der Fall. Allein schon deshalb ist es für Städte, Kommunen und Betriebe wichtig, die Rattenpopulation zu kontrollieren – zumal eine Ratte bis zu 1.300 Nachkommen pro Jahr zeugen kann. Für die großflächige Rattenbekämpfung sind klassische Schlagfallen und ähnliche Methoden ungeeignet. Gleiches gilt für herkömmliche Fraßköder, wie sie etwa in privaten Haushalten eingesetzt werden. Denn andere Ratten können den tödlichen Effekt auf den Fraßköder zurückführen und meiden die Köder fortan. Geschulte Rattenbekämpfer setzen deshalb schon seit längerem auf antikoagulante Rodentizide. Diese Rattengifte sind blutverdünnend und somit besonders wirksam, da der Effekt erst nach mehreren Tagen einsetzt und andere Ratten dadurch nicht abgeschreckt werden. Allerdings sind diese Mittel so giftig, dass sie nur von geschulten Mitarbeitern eingesetzt werden dürfen. Eigentlich sind Antikoagulanzien der 2. Generation in Deutschland grundsätzlich verboten, da die aktiven Wirkstoffe persistent (P), bioakkumulierend (B) und toxisch (T) sind. Ausnahmen für den Einsatz dieser PBT-Stoffe gibt es allein für die Rattenbekämpfung zum Gesundheits- und Materialschutz. Autorisierte Rattenbekämpfer müssen sich dabei an strenge Richtlinien und Vorschriften halten. Dazu gehört, dass die Giftköder unter keinen Umständen mit Wasser in Berührung kommen dürfen. Schließlich lassen sich die Giftstoffe selbst in Klärwerken größtenteils nicht filtern oder abbauen.

STUDIE DES UMWELTBUNDESAMTS WEIST GIFT IN FISCHLEBERN NACH

Wie eine Studie zeigt, die im Auftrag des deutschen Umweltbundesamts durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde durchgeführt wurde, halten sich allerdings längst nicht alle Rattenbekämpfer an die Vorschriften. Und das hat weitreichende Konsequenzen. Im Rahmen der Studie wurden unter anderem Karpfen aus sogenannten Bioakkumulationsteichen untersucht. Obwohl das Wasser in diesen Teichen zuvor in Klärwerken gereinigt wird, konnten die Forscher gleich an mehreren Standorten Rattengift-Rückstände in den entnommenen Leber-Proben nachweisen. Darüber hinaus wurden weitere Fischarten aus Flüssen untersucht. Auch hier fanden die Forscher in über 80 Prozent der LeberProben Rückstände von Rodentiziden. Die Studienergebnisse belegen, dass die rechtsverbindlichen Vorschriften von vielen Anwendern, die es besser wissen müssten, nicht strikt eingehalten werden. Als Folge gelangen die Giftstoffe in Fische – und über diese potenziell auch in die weitere Nahrungskette, wie die Forscher betonen. Dass die gefährlichen PBT-Stoffe weiterhin ins Wasser gelangen, liegt an bewusst getroffenen Entscheidungen der Verantwortlichen. Denn spätestens seit 2018 muss den stets geschulten Anwendern sowie den übergeordneten Verantwortlichen klar sein, dass Rattengiftköder nicht mehr ungeschützt im Kanal eingehängt oder in Wassernähe ausgelegt werden dürfen. Bereits vor drei Jahren veröffentlichte das Umweltbundesamt die „guten fachlichen Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln“. In diesen wird, wie bereits in den europaweiten vereinheitlichten Anwendungsbestimmungen zur Zulassung der hochgiftigen Antikoagulanzien, unmissverständlich klargestellt, dass der Kontakt zwischen Giftköder und Wasser un-

Foto: iStock/Sasha Suzi

Die Köderschutzbox ToxProtect des Anbieters Ball-B ist durch eine Rückstauklappe gegen eindringendes Wasser geschützt. Steigt der Wasserpegel im Kanal oder an einem anderen Standort wie beispielsweise in Flussnähe, schließt sich die Klappe der Köderschutzbox und dichtet diese ab. Sobald der Wasserpegel zurückgegangen ist, öffnet sich der Eingang zur ToxProtect, sodass der Köder für die Ratten wieder erreichbar ist.

Weggespültes Rattengift im Sandfang: 5 Prozent der 15 Millionen Abwasserschächte in Deutschland werden mehrmals jährlich mit Giftköder belegt, was bis zu 1.000 Tonnen Gift pro Jahr ergibt. Nur ein Teil bekämpft wirkungsvoll die Ratten – ca. 70 Prozent gelangt in die Umwelt.

Foto: Werner Stubenvoll

ter allen Umständen zu verhindern ist. Für den Einsatz in der Kanalisation sowie in anderen überflutungsgefährdeten Gebieten bedeutet dies, dass entsprechende Schutzmaßnahmen vorgenommen werden müssen. „Es ist in der Realität nicht machbar, dass alle am Draht ausgebrachten Formköder eines beköderten Kanalnetzes rechtzeitig vor dem Auftreten beispielsweise von Starkregenereignissen aus der Kanalisation entfernt werden“, sagt Dr. Julia Regnery von der Bundesanstalt für Gewässerkunde, die die Studie durchgeführt hat. Anton Friesen, Fachbegleiter für das Forschungsprojekt beim Umweltbundesamt, mahnt, dass „PBT-Stoffe wie die antikoagulanten Rodentizide der 2. Generation aufgrund ihrer schädlichen Eigenschaften grundsätzlich nicht in die Umwelt gelangen sollten.“

STRAFGESETZBUCH: WER EIN GEWÄSSER VERUNREINIGT, MACHT SICH STRAFBAR

Die Studienergebnisse sind nicht nur alarmierend, sondern dürften auch Folgen für all jene haben, die sich nicht an die Vorschriften halten. Schließlich belegen sie, dass die Umwelt verschmutzt und gegen die Auflagen verstoßen wird. Vor Gericht können die Studienergebnisse nunmehr als Beleg genutzt werden. Wenn in ihrem Verantwortungsbereich gegen die Anwendungsbestimmungen verstoßen wurde, dürfte im Streitfall die Beweislast für eine Entlastung zudem bei den Verantwortlichen wie Bürgermeistern und Betriebsleitern liegen. Das bestätigt Michael Häusele, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht: „Die Verantwortlichen müssen damit rechnen, persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden.“ Andere Beteiligte könnten wiederum als Mittäter oder wegen Beihilfe bestraft werden. „Wer ein Gewässer verunreinigt, macht sich laut Strafgesetzbuch strafbar“, betont der Rechtsexperte. „In vergleichbaren Fällen hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass Verantwortliche persönlich haftbar gemacht werden können“, warnt Michael Häusele. Hinzu kommt, dass sich jeder strafbar macht, der Gewässer oder Tiere auch nur gefährdet. Das kann sogar bereits für den Versuch gelten. Im Klartext bedeutet das: Allen, die gegen die Anwendungsbestimmungen verstoßen, drohen rechtliche Konsequenzen, wenn es zu einer Anzeige kommt. Und dies ist mit der Studie deutlich wahrscheinlicher geworden, da neben Bürgern auch Umweltschützer sowie Angler- und Wassersportvereine ein gesteigertes Interesse daran haben dürften, der Verschmutzung von Natur und Umwelt ein Ende zu bereiten.

CORONA: NEUE RATTEN-HOTSPOTS AUS DEM HOMEOFFICE ERKENNEN

Schon aus reinem Eigeninteresse ist es also wichtig, dass die Verantwortlichen und Mitarbeiter in den entsprechenden Gemeinden und Betriebe mit adäquaten Maßnahmen dafür sorgen, dass der Kontakt zwischen Giftköder und Wasser unter allen Umständen verhindern wird. Zu diesem Zweck gibt es schon seit Längerem Köderschutzboxen, die teils sogar mit Funk- und Cloud-Technologie ausgestattet sind. Das hat nicht zuletzt während der Corona-Pandemie den Vorteil, dass aktuelle Ratten-Hotspots schnell erkannt und bekämpft werden können. Denn das Verhalten eines Großteils der hiesigen Wanderratten, die 90 Prozent der Rattenpopulation in Städten und Gemeinden ausmacht, hat sich mit den Corona-Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern stark verändert. Schließlich fallen beispielsweise mit Müllcontainern von Restaurants und Cafés, die derzeit geschlossen sind, typische Nahrungsquellen weg. Auf der Suche nach Nahrung werden immer häufiger Ratten in Wohngegenden gesichtet. Da sich die funkbasierten Köderschutzboxen flexibel einsetzen lassen und Rattenbesuche automatisch registriert und über die angebundene Cloud gemeldet werden, können neue, lokale Ratten-Hotspots vom PC aus umgehend erkannt und bekämpft werden. Dadurch lässt sich selbst die ansonsten recht personalintensive Rattenbekämpfung aus dem Homeoffice managen inklusive gesetzlich vorgeschriebener Dokumentation. Der wichtigste Effekt aber ist, dass sich der Gifteinsatz um bis zu 90 Prozent reduzieren lässt, während alle Vorschriften eingehalten werden. Köderschutzboxen schützen also nicht nur die Umwelt, sondern auch vor rechtlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen.

Die ToxProtect von Ball-B ist sehr einfach in der Kanalisation oder im Außenbereich zu installieren und umgehend einsatzbereit. Auch der Tausch der Köder ist mit Hilfe einer Teleskopstange ohne Einstieg in den Kanalschacht in nur wenigen Augenblicken möglich.

Grafik: Ball-B

Dzed/Pixabay ł Foto: Rafa Rechtsverbindliche Vorschriften werden von vielen Anwendern nicht strikt eingehalten. Als Folge gelangen die Giftstoffe in Fische – und über diese potenziell auch in die weitere Nahrungskette.

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