Nr. 13 / Donnerstag, 26. März 2020 Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten / Tel. 062 387 80 00 / Fax 062 387 80 05
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P.P. 4501 Solothurn / Amtliches Publikationsorgan WEMF beglaubigte Auflage (2019) : 50 355 Exemplare
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MARTIN RIPPSTEIN Hobby-Drechsler, Welschenrohr
Es ist Frühling, und keiner soll hin Die Wahlen
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Die nächsten kantonalen Wahlen sind für den 7. März 2021 angesetzt.
Die Unterschrift 9 Stadt und Eigentümer vereinbaren nächste Schritte zu Olten SüdWest.
In voller Blüte: Wildkirsche, aufgenommen im Forenwald oberhalb Olten.
Einst stammte das Original dieses Satzes aus einem Gedicht des US-amerikanischen Schriftstellers und Pulitzer-Preisträgers Carl Sandberg. Geschrieben 1936, als Botschaft für den Frieden und gegen den Krieg. Später wurde die Formulierung Bertold Brecht zugeschrieben und zum Slogan der Friedensbewegun-
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gen. Und was bedeutet er in einer aktuellen, angepassten Form? Es ist Frühling …: Buschwindröschen, Bärlauch und Wildkirschen sorgen in den noch kahlen, braunen Wäldern für weisse und grüne Farbtupfer. Sie geben die Kulisse für jene Aktivität, die neben den unumgänglichen Notwendigkeiten
wie Arbeit und Arztbesuch noch möglich und sinnvoll ist. … und keiner soll hin: Gegen einen Waldspaziergang, allein, zu zweit oder als Familie aus demselben Haushalt, ist gegenwärtig wenig einzuwenden. Wichtig ist, immer den verlangten Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten und
bei der Wahl der Strecke die üblichen Hotspots zu meiden! Für jene, die das Haus grundsätzlich nicht mehr verlassen (können), hat der Anzeiger bei einem Streifzug durch Feld und Wald ein paar Impressionen der ersten Frühlingsboten festgehalten. Als kleiSeite 5 ner Hoffnungsschimmer.
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Das Virus
Der Kanton Solothurn spricht zehn Millionen Nothilfe für Selbständigerwerbende.
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Nr. 13 / Donnerstag, 26. März 2020
Inhaltsverzeichnis
Im Trauerfall
Aktuell 3–9 Fahrzeugnews 10 Thal 11–12 Gäu 13–14 Untergäu 15–16 Trauer 17–18 Stellen 18 Immobilien 19–20 Denksport 21
Impressum
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Anzeiger Thal Gäu Olten Auflage: 50 355 Exemplare WEMF-beglaubigt 2019 Erscheint wöchentlich, jeweils am Donnerstag
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Im Trauerfall an Ihrer Seite. Wilma Lauber Ganzheitliche Bestatterin
Evangelisch-reformierte Gottesdienste
Notfalldienste
Egerkingen Samstag, 28. März Entfällt JG – Jugendgruppe Gäu, gemäss sep. Programm
Hebammen-Notfalldienst 079 344 73 03
Mittelland
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062 391 31 73 Montag–Freitag 08.00–18.30 Uhr Samstag 08.00–16.00 Uhr (auch ausserhalb der Öffnungszeiten)
Oensingen, Zentrum Mühlefeld
Sonntag, 29. März Entfällt Konfirmationsgottesdienst mit Pfr. J. Keller, Kinderecke
Montag–Freitag Samstag Sonn-, Feiertage
Oensingen – Kestenholz
062 396 16 16 08.00–19.00 Uhr 08.00–17.00 Uhr 11.00–12.00 Uhr
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Ab sofort: Gottesdienste und Veranstaltungen sind aufgrund des Notstands bis zum 19. April ausgesetzt. Wir wünschen allen von Herzen gute Gesundheit und Gottes Segen.
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Sonntag, 29. März 10.00 Uhr, 1. Live-Stream-Gottesdienst zum Thema: «Auch wenn ich nicht mehr weiterweiss, kennst Du, Gott den Weg.» nach Ps 142,4 auf unserer webside: www.refthal.ch (einfach dort auf den Link klicken)
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Für Infos, Echos, Hilfen usw. für Sie da: Pfr. Jürg von Niederhäusern, Tel 062 391 31 58, Natel 079 341 17 60 Welschenrohr Die Konfirmation am So., 29. März, ist abgesagt! In Absprache mit den Eltern und Jugendlichen wird nach den Vorgaben von Bund und Kanton ein neuer Termin gefunden.
Balsthal Kestenholz-Wolfwil-Fulenbach
079 962 02 04 079 332 87 29
Suchtprobleme Suchthilfe Ost, Salzhüsliweg 4, Olten 062 206 15 35 Gratisnummer 0800 06 15 35
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062 213 82 82 062 398 00 00
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Seelsorge und Abdankungen: Pfarrer Burkhard Müller-Ludwig, Tel. 032 639 12 82 Email: burkhard.mueller@ggs.ch
Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden: Aedermannsdorf, Balsthal, Boningen, Egerkingen, Fulenbach, Gänsbrunnen, Gunzgen, Hägendorf, Härkingen, Herbetswil, Holderbank, Kappel, Kestenholz, Laupersdorf, Matzendorf, Mümliswil-Ramiswil, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oensingen, Oberbuch siten, Rickenbach, Seehof, Wangen bei Olten, Welschenrohr, Wolfwil Nicht amtlich: Aarburg, Langenbruck/Bärenwil, Niederbipp, Oberbipp, Wolfisberg, Olten, Trimbach, Hauenstein-Ifenthal, Wisen SO, Winznau, Starrkirch-Wil Jahresabonnement Fr. 130.– (inkl. MwSt.) CH Media Print AG Versandlogistik, 5001 Aarau Telefon 058 200 55 86, E-Mail: kkczeitschriften@chmedia.ch Inserate Anzeiger Thal Gäu Olten Telefon 062 387 80 00 Bahnhofstrasse 6, Pf 148 Telefax 062 387 80 05 4622 Egerkingen info@AnzeigerTGO.ch Unsere Büroöffnungszeiten lauten wie folgt: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr Annahmeschluss Dienstag, 12.00 Uhr, bei Anzeiger Thal Gäu Olten, in Egerkingen. Internet: www.AnzeigerTGO.ch Geschäftsführung, Verlag: Genossenschaft Anzeiger Thal Gäu Olten, Jörg Kilchenmann, Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen admin@AnzeigerTGO.ch Redaktionelle Verantwortung: chilimedia GmbH, Frohburgstrasse 4, 4600 Olten, Telefon 062 207 00 40 redaktion@AnzeigerTGO.ch Druck: CH Media Print AG, Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Sämtliche in dieser Zeitung veröffentlichten Inserate dürfen von Dritten weder ganz noch teilweise kopiert oder in irgendeiner Form verwendet werden. Insbesondere die Einspeisung auf Online-Dienste und die Bearbeitung hiefür ist untersagt. Jeder Verstoss gegen dieses Verbot wird vom Verlag rechtlich verfolgt.
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Von den einschneidenden Massnahmen des Bundes zur Eindämmung des Coronavirus sind auch Zahnarztpraxen betroffen. Ziel ist der Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Personen und des Praxispersonals. Was bedeutet dies für die Patienten im Kanton Solothurn? Ein Überblick. Wer einen Termin für eine nicht zwingende Behandlung hat – dazu zählen unter anderem Zahnreinigung, Kontrolluntersuchungen, kleine Füllungen, ästhetische Eingriffe – sollte seine Zahnärztin, seinen Zahnarzt SSO telefonisch kontaktieren und diesen auf später verschieben. Nicht zwingende Behandlungen und Wahlbehandlungen müssen bis auf weiteres ausgesetzt werden. Dies geht aus einem Bundesratsentscheid vom 21. März 2020 zur Bekämpfung des Coronavirus hervor.
Das heutige Rezept:
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Weggli Rindfleisch gehackt Brät Peperoni fein gewürfelt Eier Salz, Pfeffer, Curry 500 g Blätterteig Mehl zum Auswallen Sesam
Zubereitung
Weiterhin möglich sind zwingend notwendige Behandlungen. Dazu zählen ausschliesslich Unfälle und Schmerzbehandlungen. Erste Anlaufstelle für Patienten ist der Familienzahnarzt. Ist der Familienzahnarzt telefonisch nicht erreichbar, ist den Instruktionen des Anrufbeantworters zu folgen. Gibt es keine Instruktionen, hilft der zahnärztliche Notfalldienst der SSO-Solothurn unter der Nummer 0848 00 4500.
Weggli zerzupfen und in heissem Wasser einweichen. Rindfleisch mit Brät, Peperoni und 1 Ei in Schüssel geben. Weggli ausdrücken, dazugeben und pikant würzen. Mit feuchten Händen gut durchkneten. Masse kühl stellen. Blätterteig auf wenig Mehl dünn auswallen. In lange, ca. 6 cm breite Streifen schneiden. Fleischmasse in kalt ausgespülten Dressiersack ohne Tülle füllen und auf den Teigstreifen verteilen. Ei trennen. Ränder mit Eiweiss bestreichen und Teig schliessen. Mit Verschlussseite nach unten auf ein mit Backpapier belegtes Blech legen. 15 Min. kühl stellen. Ofen auf 200 °C vorheizen. Zigarren mit Eigelb bestreichen, mit Sesam bestreuen und in der unteren Ofenhälfte ca. 20 Min. backen. Mit Blattsalat servieren.
Die Zahnärzteschaft SSO beachtet die verschärften Hygienevorschriften. SSO-Zahnärzte sind über den Umgang mit Patienten während der Pandemiephase informiert.
Zubereitung: 20 Minuten
Weitere Rezepte finden Sie auf www.volg.ch/rezepte/
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Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner Die Corona-Pandemie bestimmt zurzeit unser Leben. Wir alle sind in dieser ausserordentlichen Lage gefordert und viele von uns verunsichert. Die Gesundheit unserer Bevölkerung hat für den Regierungsrat erste Priorität. Eine bestmögliche Gesundheitsversorgung ist auch in dieser schwierigen Situation unser oberstes Ziel. Anfang Woche haben wir dazu sehr gute Voraussetzungen geschaffen: Im Schwarzbubenland arbeiten die soH in Dornach mit dem Kantonsspital Baselland zusammen, südlich des Jura gibt es eine Kooperation der soH Standorte Solothurn und Olten mit den Privatkliniken Obach und Pallas. Nicht nur das Gesundheitswesen, auch die Wirtschaft steht vor gravierenden Herausforderungen. Der Bund hat ein Massnahmenpaket geschnürt, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Im Kanton Solothurn steht zudem seit dieser Woche ein 10 Millionen Franken Fonds zur Verfügung. Mit die-
ser Überbrückungshilfe wollen wir Selbständigerwerbende rasch und unbürokratisch unterstützen. Solidarität und Selbstverantwortung sind in dieser herausfordernden Situation von zentraler Bedeutung. Wir danken Ihnen allen, für Ihr persönliches Engagement und bitten Sie gleichzeitig eindringlich, bleiben Sie wenn immer möglich zu Hause, insbesondere wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören. Sie schützen damit sich selbst und alle andern. Bleiben Sie gesund! Im Namen des Regierungsrates Frau Landammann Brigit Wyss
Aktuellste News auf der Website corona.so.ch
Der Kanton Solothurn reagiert auf verschiedenen Ebenen auf die ausserordentliche Situation. Hier finden Sie Informationen und Medienmitteilungen aus allen Departementen. Pro Senectute – Unterstützung für Personen ab 65 Jahren Als erste Pro Senectute Organisation hat die Pro Senectute Kanton Solothurn ihre Beratungsdienste im Zuge der CoronaPandemie ausgeweitet. Die Hotline steht aktuell sieben Tage die Woche zur Verfügung von 8 bis 17 Uhr, Tel. 032 626 59 59, info@so.prosenectute.ch Grundsätzlich gilt: Bleiben Sie zu Hause! Insbesondere wenn Sie alt oder krank sind. Beachten Sie folgende Punkte: – Lassen Sie sich die Einkäufe nach Hause bringen, z. B. von einem Familienmitglied, einem Freund, einer Nachbarin. – Meiden Sie private Treffen, die nicht zwingend notwendig sind. – Vermeiden Sie Kontakte mit erkrankten Personen. – Wenn Sie das Haus verlassen müssen, benutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel.
Wirtschaft – Soforthilfe und Massnahmenpaket Der Bundesrat hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen. Ziel ist es, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbstständigerwerbende aufzufangen. Diese können neu nicht nur für ihre Angestellten, sondern auch für sich selber Kurzarbeitsentschädigung beantragen oder sie erhalten Unterstützung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Der Regierungsrat will in dieser schwierigen Situation dem Kleingewerbe unbürokratisch und rasch helfen. Er stellt einen Überbrückungsfonds mit 10 Millionen Franken zur Verfügung. Wer im Kanton Solothurn wohnt und sein eigenes Geschäft führt, dieses wegen der Corona-Pandemie schliessen musste oder seine Aufträge verloren hat, erhält 2000 Franken ausbezahlt. Vorausgesetzt, er konnte zuvor bescheiden von seinem Gewerbe leben, er verfügt kaum über andere Einkommen und hat auch wenig Reserven. Informationen zu all diesen Massnahmen finden Sie unter corona.so.ch/wirtschaft
Steuern – Fristerstreckung und Zahlungserleichterungen wegen COVID 19 Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 von natürlichen Personen wird auf den 31. Juli 2020 verlängert. Weitere Infos und Details sowie das Merkblatt vom Steueramt finden Sie unter corona.so.ch/steuern Kultur und Sport – Soforthilfe für Veranstalter Veranstalter, die ihre Anlässe wegen der Corona-Pandemie nicht durchführen können, erhalten bereits zugesicherte Beiträge aus dem Lotterie- oder Sportfonds trotzdem. Ein Merkblatt gibt detailliert Auskunft über alle Massnahmen und weiterführende Adressen zu Amtsstellen und Berufsverbänden. Es steht auf der Webseite aks.so.ch unter «Aktuell» zum Download bereit.
… und viele weitere Informationen zu Themenbereichen Bevölkerung, Bildung, Gesundheitsfachleute und Wirtschaft.
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ARBEITSGERÜSTE
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Anzeiger Thal Gäu Olten
Region •••GERÜSTBAU•••
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März 2020 – die andere Momentaufnahme
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Fotos: NRU
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Kostenlose telefonische Beratung für Eltern Das Homeschooling ist eine neue und ungewohnte Situation, die von allen viel abverlangt. Wie schaffen es Eltern, Ruhe in den Familienalltag zu bringen? Eltern können sich für alle Fragen der Kindererziehung und dem Zusammenleben in der Familie an ein Beratungstelefon der Fachstelle kompass wenden. Gerade in der aktuellen Situation sind Kinder besonders auf Verlässlichkeit und Orientierung angewiesen. Fixpunkte im Tagesablauf geben ihnen und auch den Eltern Sicherheit. Worauf gilt es dabei zu achten? Welche Rituale helfen, dem Alltag Struktur zu geben? Wie können die Kinder in der Planung vom Tagesablauf Fachstelle kompass – Orientierung für Eltern und Kinder Die Fachstelle kompass bietet im Kanton Solothurn seit 1994 verschiedene Dienstleistungen für Familien an. Dazu gehören ein Bildungs- und Beratungsangebot für Eltern und weitere Erziehende, verschiedene Formen von Sozialpädagogischer Familienbegleitung sowie Platzierungen von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien. Weitere Informationen unter www.kompassso.ch.
eingebunden werden? Wie können wir Konfliktsituationen konstruktiv meistern? Wie gehen wir mit der Mehrfachbelastung um? Diese und weitere Fragen stellen sich im Moment vielen Eltern und sorgen für Unsicherheit im Familienleben. Die Fachstelle kompass hat ein Beratungstelefon eingerichtet, das von Montag bis Freitag von 9 bis 11.30 und von 14 bis 16.30 Uhr wie folgt erreichbar ist: Montag, Donnerstag, Freitag 032 624 49 50 Irma Bachmann und Dienstag, Mittwoch 032 624 49 51 Yolanda Andreoli. Das Angebot ist kostenlos und richtet sich an alle Eltern und weitere Erziehende im Kanton Solothurn.
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Anzeiger Thal Gäu Olten
Region
Küchenbau Innenausbau Möbel
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Solothurner wählen am 7. März 2021 Die Gesamterneuerungswahlen für den Solothurner Kantons- und Regierungsrat finden am 7. März 2021 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Regierungsrat wird am 25. April nächsten Jahres durchgeführt.
Zweimal Martin Rippstein: Beim Drechseln und mit dem von ihm entwickelten Montagesystem TopBloc.
Kugeln aus der Drechslerwerkstatt
Fotos: WSW
Der Welschenrohrer Martin Rippstein stellt kunstvolle Gegenstände her
In seiner Schreinerwerkstatt hat sich der Welschenrohrer Martin Rippstein als Hobby-Drechsler eingerichtet. An den beiden Drehbänken bearbeitet er vor allem einheimische Hölzer wie Nussbaum, Kirschbaum und Esche. Dabei entstehen verschiedene Gebrauchsgegenstände wie Pfeffermühlen, aber auch Kunstwerke, vor allem Kugeln.
De-Vigier-Preises für das Montagesystem entwickelte sich zu einem Glücksfall. Es wird heute noch angewandt und durch die Firma SFS, Befestigungstechnik und Beschläge, vertrieben. Im Laufe der Zeit wurde es weiterentwickelt und kommt auch heute noch im modernen Küchenbau zum Einsatz. Dabei wird auch dem Schallschutz Rechnung getragen. Schreinereibetrieb geschlossen
VON WALTER SCHMID
Als Schreiner ist er den Umgang mit Holz gewohnt, hat er doch während rund 20 Jahren eine eigene Schreinerei betrieben. Als 24-Jähriger hatte er 1980 seine Werkstatt aufgebaut und zunächst Schreinerarbeiten aller Art ausgeführt. Später verlegte er sich vermehrt auf den Küchenbau. Zur Montage von Küchenmöbeln entwickelte er dabei ein neues Montagesystem, das die Arbeit vereinfachen und erleichtern sollte. Für dieses System mit der Marke TopBloc erhielt Martin Rippstein im Jahre 1997 den De-Vigier-Preis zugesprochen, eine grosse Auszeichnung für einen Handwerker. Er war bereits der zweite Welschenrohrer nach Anton Gunzinger, dem diese Ehre zuteil wurde. Die Verleihung des
Der Erfolg des neuen Systems wirkte sich auch auf den Schreinereibetrieb aus. Beide Sparten zu betreiben, überforderte die Möglichkeiten des Einmannbetriebes. So
entschied sich Martin Rippstein, ganz auf den Vertrieb der neuen Entwicklung zu setzen und schloss deshalb im Jahre 2001 den Schreinereibetrieb. Die Werkstatt vermietete er an die Firma Kirsten Kabeltechnik, wo er bei der Revision der Lötmaschinen mitarbeitete. Vom Schreiner zum Drechsler
Schon während der Lehre hatte Martin Rippstein die Möglichkeit gehabt, erste Erfahrungen mit dem Drechseln zu sammeln. Später besuchte er verschiedene Kurse und richtete in seiner Schreinerei eine Drechslerwerkstatt ein.
Drechseln am Mühlemarkt
Der diesjährige Schweizer Mühlentag ist auf den 23. Mai angesetzt, sofern er überhaupt stattfinden kann. Vorgesehen ist, dass Martin Rippstein in der Lochmühle zu Welschenrohr im Rahmen des Mühlemarktes die Drechslerarbeit demonstriert. Auf einer Drehbank führt er für die Zuschauer kleinere Drechslerarbeiten aus. Seine Werke sind in einer Ausstellung zu sehen und werden auch zum Kauf angeboten. Beispiele seines Schaffens: Kugeln aus verschiedenartigen Hölzern.
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PUBLIREPORTAGE
21 neue Bier-Sommeliers engagieren sich für die Biervielfalt Im März 2020 konnten 21 erfolgreiche Absolventen des Spezialistenseminars «Der Schweizer Bier-Sommelier® – Bier entdecken, verkosten und erfolgreich verkaufen» ihre verdienten Zertifikate entgegennehmen. Die frisch zertifizierten Bier-Sommeliers sind nun bereit, das angeeignete Wissen rund um das Bier richtig einzusetzen und als Botschafter weiterzugeben. Einer der neuen Bier-Sommerliers ist Roger Peyer aus Balsthal, Geschäftsführer der Rio Getränkemarkt AG in Balsthal. Das Spezialistenseminar "Der Schweizer Bier-Sommelier® - Bier entdecken, verkosten und erfolgreich verkaufen" wurde im letzten Winter bereits zum 23. Mal von GastroSuisse in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizer Brauerei-Verband durchgeführt. GastroSuisse ist sehr erfreut darüber, dass
Auf zwei Drehbänken bearbeitet er die verschiedenen Holzstücke, meistens von alten, dürren Bäumen. Bei der Renaturierung der Dünnern holte er sogar Holzschwellen, die 75 Jahre im Wasser gelegen hatten und noch gut erhalten zum Vorschein kamen. Daraus entstanden erstaunliche Kunstwerke. Eine Vorliebe entwickelte der Drechsler für ausgehöhlte Kugeln bis zu einem Durchmesser von 40 Zentimetern. Er arbeitet auch ständig an der Verbesserung der Technik mit der Entwicklung neuer Geräte und Vorrichtungen. Eine grosse Bedeutung kommt auch der Behandlung der Drechslerarbeiten zu.
die Ausbildungen rund um das Bier sowohl im deutschen, französischen als auch im italienischsprachigen Teil der Schweiz beliebt sind. Während des berufsbegleitenden Seminars lernten die Teilnehmenden alles Wichtige rund um das Thema Bier. 21 Kandidaten haben die anspruchsvolle Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Die Bier-Sommeliers können nun ihr Wissen weitergeben, sei dies in Märkten, in Restaurants und Bars, an Bier-Degustationen oder an anderen Anlässen. Ziel des Bier-Botschafters ist es aufzuzeigen, dass es für jede Situation ein passendes Bier gibt. Die Geschmacksvielfalt beim Bier ist so gross, dass es für jeden und jede ein Bier gibt, welches schmeckt. Dafür setzen sich die neu zertifizierten BierSommeliers in der ganzen Schweiz ein.
Roger Peyer, Geschäftsführer der Rio Getränkemarkt AG, vermittelt als Schweizer Bier-Sommeliers mit seinem erlernten Wissen, dass Bier ein Kulturgut mit langer Tradition ist, welches durch Vielfalt besticht, die es zu entdecken und zu geniessen gilt. Von diesem Fachwissen profitieren künftig die Kundinnen und Kunden der RIO Getränkemarkt AG in Balsthal.
www.holzkugel-drechsler.ch
Das Kantonsratsgesetz sieht vor, dass die ordentliche Gesamterneuerung des Kantonsrates im März des Wahljahres stattfindet. Am 7. März 2021 ist eine eidgenössische Abstimmung vorgesehen. Mit der Durchführung der Kantons- und Regierungsratswahlen an diesem Datum können Aufwand und Kosten für einen zusätzlichen Urnengang gespart werden. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Regierungsratswahlen wird sieben Wochen nach dem ersten Wahlgang, am 25. April 2021, stattfinden. An diesem Datum können auch die Amteibeamtenwahlen und die Gemeinderatswahlen abgehalten werden. Da dieser Termin für mehrere Wahlen benötigt wird, darf die Frist gemäss Mitteilung der Staatskanzlei für die briefliche Stimmabgabe nicht gekürzt werden. Wahlen in den Gemeinden
Die Gemeinden können die Gemeinderatswahlen am 25. April 2021 – dem frühestmöglichen Termin – durchführen. Für die Beamten- und Kommissionswahlen sind die eidgenössischen Abstimmungstermine vom 13. Juni und 26. September vorgesehen, sofern die Wahl nicht durch den Gemeinderat erfolgt oder es zu stillen Wahlen kommt. Kommunale Erneuerungswahlen können vom Gemeinderat ohne Gesuch auf andere offizielle Termine des Wahlkalenders festgelegt werden. Verschiebungen auf Daten, welche im Wahlkalender nicht enthalten sind, werden von der Staatskanzlei auf Gesuch hin bewilligt. MGT
Die Regierung in aktueller Besetzung sowie Staatsschreiber Andreas Eng.
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AUS- & Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung für Erwachsene Erwachsene ohne berufliche Grundbildung können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) erlangen, indem sie die Abschlussprüfung ablegen. Sie müssen eine fünfjährige Berufspraxis nachweisen.
Definition Erwachsene können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA) erlangen, ohne die entsprechende berufliche Grundbildung absolviert zu haben, indem sie direkt die Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) ablegen. Das sieht Artikel 32 der Verordnung über die Berufsbildung vor. Dazu müssen diese Erwachsenen eine mehrjährige Praxiserfahrung im angestrebten Beruf nachweisen. Sie verfügen somit bereits über die erforderliche Berufspraxis, die sie als nicht ausgebildete Mitarbeitende erworben haben. Ihr theoretisches Wissen weist aber oft grosse Lücken auf. Bevor sie die Prüfung ablegen, müssen sie sich deshalb die berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse des angestrebten Berufs aneignen.
entsprechend angerechnet. Hilfstätigkeiten in der entsprechenden Branche können nur sehr beschränkt anerkannt werden. Sprachkenntnisse Für das Bestehen der Prüfung sind gute Deutschkenntnisse erforderlich. Als Leitlinie gilt: • Dreijährige Grundbildung: Niveau B1 • Vierjährige Grundbildung: Niveau B2 Für sprachlastige Grundbildungen wie Kauffrau/-mann, Buchhändler/ in usw. wird ebenfalls das Niveau B2 verlangt. Sprachniveau-Tests können kostenlos online durchgeführt werden. Für fremdsprachige Teilnehmende gibt es spezielle Deutschkurse. Verschiedene Berufe, vor allem die kaufmännischen, verlangen zudem Fremdsprachenkenntnisse. Kein Lehrvertrag, keine Pflicht zur Berufstätigkeit Für die Zulassung zur Abschlussprüfung wird kein Lehrvertrag benötigt. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen zum Zeitpunkt der Zulassung auch nicht berufstätig sein. Zur Vorbereitung auf die Prüfung wird eine Arbeitsoder Praktikumsstelle empfohlen.
hältlich: adressen.sdbb.ch. Dem Formular sind Fotokopien der Arbeitszeugnisse (und des Zwischenzeugnisses des derzeitigen Arbeitgebers) sowie von bereits erworbenen Diplomen und Zeugnissen beizulegen. Aufgrund der zugestellten Unterlagen entscheidet das kantonale Berufsbildungsamt, ob die Kandidatin oder der Kandidat zur Abschlussprüfung im angestrebten Beruf zugelassen wird. Zudem wird durch das Amt entschieden, welche Prüfungen abzulegen sind.
Vorbereitung Den Interessierten steht offen, wie sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Ein Schulbesuch ist nicht zwingend. Um die Prüfung zu bestehen, müssen die Interessierten aber über berufskundliche und allgemeinbildende Kenntnisse des angestrebten Berufs verfügen. Die genauen praktischen und schulischen Anforderungen sind in den Verordnungen oder Reglementen jeder Grundbildung festgehalten: www.sbfi.admin.ch. Es gibt zwei Möglichkeiten, um sich die nötigen Kenntnisse anzueignen: • Besuch der Berufsfachschule gemeinsam mit den Lernenden Der Unterricht findet tagsüber unter der Woche statt. In der Voraussetzungen Regel ist eine ArbeitszeitredukFünf Jahre Berufserfahrung Vorgehen tion nötig. Für die Zulassung zur Abschlussprü- Um einen Berufsabschluss via Ab- • Vorbereitungskurse für ErwachHandlungskompetenz fung müssen die Kandidaten oder schlussprüfung für Erwachsene zu sene Erkenntniskompetenz Kandidatinnen zum Zeitpunkt der erlangen, müssen sich die Kandi Für Berufe, in denen viele ErBeziehungskompetenz Prüfung mindestens fünf Jahre datinnen und Kandidaten zur Prüwachsene den Berufsabschluss praktische Erfahrung vorweisen fung anmelden, sich vorbereiten nachholen möchten (z.B. im Félicie de RocheBereich & Andreas können. Wie viele Jahre davon im und die Prüfung bestehen. kaufmännischen oder Besteck entsprechenden Berufsfeld nachim Detailhandel), bieten Berufsgewiesen werden müssen, für Allschwil Anmeldung fachschulen und www.heb-fachschule.ch Privatschulen Geschäftsstelle: Im Gartenhof 1 ist4123 Tel. (0)61 482 06 07 info@heb-fachschule.ch die einzelnen Berufe unterschied- Für die Zulassung zur Abschlussspezielle Vorbereitungskurse an. lich. In der Regel werden zwischen prüfung (Qualifikationsverfahren) Diese Kurse finden mehrheitlich zwei und vier Jahren Erfahrung muss das offizielle Gesuchsformular abends oder an Samstagen statt. Inseratenvorlage im mal gewünschten 50 (H) 84 mm Beruf (B) verlangt. ausgefüllt werden. Dieses ist beim Teilzeitarbeit wird dem Pensum kantonalen Berufsbildungsamt er- Quelle: www.berufsberatung.ch
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Anzeiger Thal Gäu Olten
Region 9 Kopf der Woche
Öffentliche Auflage kann beginnen
Vereinbarung als Grundlage für neuen Gestaltungsplan Olten SüdWest unterzeichnet
Der neue Gestaltungsplan Olten SüdWest mit Teilzonenplanänderung kann öffentlich aufgelegt werden. Als Voraussetzung unterzeichneten Einwohnergemeinde und Grundeigentümerin eine Vereinbarung. Diese definiert unter anderem den Mehrwertausgleich für die Umzonung sowie Grundsätze für die Realisierung der Stadteilverbindung Hammer, für einen Gestaltungsbeirat zur Qualitätssicherung und die Abtretung einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen.
Als im Herbst 2015 die erste Bauetappe in Olten SüdWest, die sich auf den 2008 in Kraft getretenen Gestaltungsplan stützte, abgeschlossen war, tauchten auf vielen Seiten – bei der Grundeigentümerin Terrana AG, bei den Behörden und auch in der Bevölkerung – Fragen zum weiteren Vorgehen auf den übrigen 13 Baufeldern auf. Das Oltner Stadtpräsidium suchte daraufhin vor dem Beginn einer neuen Bauphase Kontakt zur Grundeigentümerin für eine Standortbestimmung. Deren Erkenntnis: Die gesetzte Obergrenze der Gebäudehöhe führt im Zusammenspiel mit der hohen Bebauungsdichte zu einer grossvolumigen und uniformen Bebauung. Dies wiederum setzt die Aussenräume unter Druck und macht sie eher zu «Resträumen» als zu wirklichen Orten des öffentlichen Lebens. Im September 2016 gab die Eigentümerschaft grünes Licht, um eine kooperative Anpassung des Gestaltungsplans zu konkretisieren. Mit einem im September 2017 von beiden Seiten anerkannten Masterplan wurde die Grundlage für die Ausarbeitung eines neuen Gestaltungsplans geschaffen, dessen Entwurf im November 2018 vom Stadtrat zur öffentlichen Mitwirkung und zur kantonalen Vorprüfung freigegeben wurde.
umfassenden Verhandlungen mit der Eigentümerin Einigkeit und auch eine klare Linie der Stadt gegenüber weiteren Investoren bestehe. Unter anderem müssen 80 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Kein gemeinnütziger Wohnungsbau
Für eine Auflage im Bereich gemeinnütziger Wohnungsbau bestehe hingegen weder eine rechtliche Grundlage noch – angesichts des günstigen Mietzinsniveaus und des aktuellen Leerwohnungsbestandes in Olten – eine Dringlichkeit. Für eine Ausweitung der bestehenden Mieterschaft seien die Infrastruktur und der Wohnungsspiegel, der mit Vorgaben in den Sonderbauvorschriften beeinflusst werden soll, viel wichtiger. In der Rückmeldung des Kantons wurde dargelegt, dass die Bestimmungen über die Zone für höhere Bauten überarbeitet werden müssten. Zudem wurde festgehalten, dass zur Genehmigung des Teilzonenplans, des Erschliessungsplans und des Gestaltungsplans mit Sonderbauvorschriften durch den Regierungsrat eine verbindliche Regelung der Pla-
nung, Realisierung und Finanzierung der Stadtteilverbindung Hammer vorliegen müsse. Dies wurde nun durch eine Anpassung der Sonderbauvorschriften und eine Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde Olten und der Grundeigentümerin umgesetzt. Neben dem Vorgehen betreffend Personenunterführung Hammer regelt diese unter anderem auch das Thema Gestaltungsbeirat als Begleitorgan zur Qualitätssicherung, den Mehrwertausgleich für die Umzonung und die Grundsätze betreffend Abtretung einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sowie der Plätze und Grünflächen an die Einwohnergemeinde. Fristen für Stadtteilverbindung
Die Vereinbarung legt fest, dass für die Umzonung eine Ausgleichsabgabe von 16,21 Millionen Franken fällig wird, die ausschliesslich für die Finanzierung der Planung und Realisierung der Stadtteilverbindung Hammer verwendet wird. Die Planung des Vorprojekts soll – auf der Basis des im Rahmen des Budgets 2020 genehmigten Planungskredits –
durch die Stadt unverzüglich an die Hand genommen werden, sobald die öffentliche Auflage der Planungsinstrumente begonnen hat. JÜRG MOSIMANN, GAS(T)GEBER
Ein Pflegezentrum geplant
Der Projektierungskredit soll dann bis spätestens Ende 2022 vorliegen und von der Grundeigentümerin mitfinanziert werden. Für den Rest der Ausgleichsabgabe wird die Grundeigentümerin pflichtig, wenn dann der Baukredit bewilligt ist. Die Vereinbarung fällt dahin respektive ermöglicht eine einseitige Kündigung, wenn die finanziellen Mittel für die Stadtteilverbindung nicht bis Ende des übernächsten Jahres bewilligt sind respektive der Baubeginn nicht bis spätestens Ende 2027 erfolgt oder wenn die zulässige Bruttogeschossfläche des Gesamtareals reduziert wird. Ebenfalls mit der öffentlichen Auflage der Planungsinstrumente begonnen werden soll mit der Entwicklung und Überbauung des Baufeldes C, auf dem die Grundeigentümerin mit dem Verein Haus zur Heimat ein Pflegezentrum realisieren will. MGT
Einfacherer Zugang zum Bettagsfranken
Gestaltungsqualität und Verkehr
Bei der Mitwirkung standen vor allem die Gestaltungsqualität und das Thema Verkehr im Zentrum der Eingaben. Gefordert wurde unter anderem die rechtzeitige Sicherstellung der Stadtteilverbindung Hammer. Weitere Rückmeldungen betrafen den Energie-Standard, gemeinnützigen Wohnungsbau und Alterswohnungen. Zur Energiefrage hält der Stadtrat im Mitwirkungsbericht fest, dass nach
Eigentlich gehört der 66-Jährige zur Risikogruppe, und eigentlich ist das Säli-Schlössli wie jedes Restaurant geschlossen. Doch das hindert Jürg Mosimann nicht daran, als Gastgeber auf dem Säli Gas zu geben. «Ich sehe jeden Tag, wieviele Leute trotz allem hier hinauf kommen», sagt Jürg Mosimann. «Denen will ich eine Erfrischung und eine kleine Verpflegung bieten. Zudem kann ich damit auch etwas für meine Mitarbeitenden und zugunsten der wirtschaftlichen Situation tun.» Und so hat Mosimann in dieser Woche angepackt, ein Gesuch lanciert und erste Einrichtungsarbeiten vorgenommen. Nun, nach Erhalt der Bewilligung, startet er heute Donnerstag von 11 bis 17 Uhr mit einem Kiosk auf dem oberen Parkplatz vor dem Schlössli-Eingang. Als Kiosk-Lokal nutzt er die Garage, davor will er mit Absperrgittern die vorgeschriebenen Abstände zwischen den anstehenden Kunden schaffen. «Man kann bei uns neben Getränken auch eine Cervelat kaufen, die man selber brätelt», erklärt Mosimann. Oder eine Glace – das dürfte bei allen Familien, die mit ihren Kindern auf «Frischluft-Tour» sind, besonders gut ankommen. ANZ
Wichtige Unterschriften für die weiteren Schritte bezüglich Gestaltungsplan Olten SüdWest: Stadtpräsident Martin Wey (links) und Grundeigentümer Sigmund Bachmann.
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Der Solothurner Regierungsrat hat das neue Konzept für den Bettagsfranken bewilligt. Dieser soll einfacher zugänglich werden, indem Projektbeiträge neu laufend ausbezahlt werden. Kleinprojekte und -angebote mit sozialer Zweckbestimmung werden mit maximal 10 000 Franken unterstützt. Maximal können 150 000 Franken pro Jahr verteilt werden. Die restlichen 100 000 Franken werden dem Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) für die Umsetzung von sozialen Projekten ausbezahlt. Die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung sind unter so.ch/bettagsfranken zu finden. MGT
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Nr. 13 / Donnerstag, 26. März 2020
Drei weitere Neuheiten
Ratgebere: Motorradmarkt im Umbruch – neue Regeln
Ab 2021: Motorradfahren mit 16 Jahren
Vespa Elettrica
Ab nächstem Jahr dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Motorräder und Roller mit 125 cm3 Hubraum fahren. Das hat der Bundesrat beschlossen.
Getreu ihrer Rolle als Vorreiterin entwickelt sich die eben erst lancierte Vespa Elettrica ständig weiter: Neben der ursprünglichen Version, die für den rein städtischen Gebrauch geschaffen und daher als Kleinmotorrad zugelassen wurde und deren Geschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt ist, wurde nun erstmals die Vespa Elettrica mit 70 km/h Spitze vorgestellt. Das elektrische Herz der Vespa Elettrica liefert eine Dauerleistung von 3,6 kW und eine Spitzenleistung von 4 kW. Diese Werte, kombiniert mit einem Drehmoment am Rad von rund 200 Nm, ermöglichen Fahrleistungen, die über denjenigen eines herkömmlichen 50ccm-Roller liegen. Die Möglichkeiten zur Vernetzung mit
Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum dürfen ab dem Jahr 2021 bereits ab dem 16. Altersjahr gefahren werden. Heute liegt das Mindestalter für die FührerscheinKategorie A1 bei 18 Jahren. Der Bundesrat harmonisiert damit die Schweizer Vorschriften mit dem bestehenden EU-Recht. Wie in den
umliegenden EU-Staaten dürfen ab 2021 die Jugendlichen mit auf maximal 11 kW (15 PS) reglementierten Motorrädern und Rollern unterwegs sein. Die Klasse der 125 cm3-Motorräder ist dank ihrer europaweit starken Verbreitung für die Hersteller marktwirtschaftlich attraktiv und punkto Technik und Sicherheitsausrüstung auf dem jüngsten Stand der Entwicklung. So sind beispielsweise Antiblockier-Systeme für die Bremsen vom Gesetzgeber vorge-
schrieben. Der Bundesrat hat weiter beschlossen, dass neu bereits ab 15 Jahren Kleinmotorräder bis 50 cm3 (Kategorie AM) und maximal 45 km/h gefahren werden dürfen (bisher 16 Jahre). Das Aus für den Direkteinstieg Auf der andern Seite verbietet der Bundesrat die direkte Ausbildung für die leistungsunbeschränkten Motorräder (Kat. A). Bisher konnte, wer 25 Jahre und älter war, direkt einsteigen. Ab 2021 muss nun vorerst für mindestens zwei Jahre ein Motorrad mit maximal 35 kW (48 PS) Leistung gefahren werden. Hier findet leider keine EU-Anpassung statt. Werkstatt: Ausserordentliche Lage Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die ausserordentliche Lage im Kampf gegen den Coronavirus erklärt. Dabei müssen viele Geschäfte schliessen. Werkstätten dürfen hingegen weiterhin geöffnet bleiben. Dabei müssen die hygienischen Vorschriften und das Einhalten des Minimalabstandes gewährleistet sein. Der Verkaufsteil im Geschäft muss jedoch geschlossen bleiben. Diese Massnahmen gelten vorerst bis zum RHo 19. April 2020
Töff-Frauen: Immer mehr Frauen fahren Bike oder Roller.
Moto-Neuheit für den Kanton Solothurn
BMW F900: Zwei ganz scharfe Typen Mit den beiden Brüdern F 900 R und F 900 XR lanciert BMW ein StrassenDuo mit bester Performance und weitem Einsatzspektrum. Der BMW F 900 R ist der neue Dynamic Roadster von BMW Motor-
rad. Er verkörpert den Ausdruck von Freiheit und einen modernen Lebensstil. Die Variante XR steht für den kompromisslosen Mix aus Sportlichkeit und Tourentauglichkeit in der Mittelklasse. Neben sportlich orientierten Fahrern rich-
Echter Tourensport: Die BMW F 900 XR ist echt vielseitig und sicher.
tet sich die XR aufgrund ihrer leichten Zugänglichkeit durch eine niedrige Minimalsitzhöhe, A2-Fähigkeit und einen attraktiven Einstiegspreis auch an Neu- oder Wiedereinsteiger. Gemeinsam für beide: die Technik In der neuen F 900 R und F 900 XR sorgt eine Weiterentwicklung des 2018 mit der F 850 GS eingeführten Zweizylinder-Reihenmotors mit nun 77 kW (105 PS) und einemfülligerenDrehmomentverlauf für gesteigerte Fahrdynamik. Hauptverantwortlich dafür ist eine Hubraumerhöhung auf 895 cm3. Neben der Anti-Hopping-Kupplung ist auch die Motor-SchleppmomentRegelung (MSR) bei der neuen F 900 R und F 900 XR serienmässig. Mit einer kaum enden wollenden Liste an Sicherheitsassistenten stehen die beiden Maschinen fast einzigartig da. Je drei Farb- beziehungsweise Style-Varianten sorgen für typische Ausprägungen. RHo
Elektro-Roller: Optisch hat die Vespa nicht an Attraktivität eingebüsst. der Umwelt sind nicht auf das reine Infotainment-Segment beschränkt. Ist das Smartphone einmal mit der Vespa Elettrica verbunden, kann es noch zahlreiche andere Daten liefern. Ab sofort für Fr. 7 195.– zu haben.
Honda CB1000R Die CB1000R bewegt sich weg vom üblichen Vorgehen, Sportmaschinen einfach zu Naked-Bikes zu transformieren. Begeisternde Technik und Funktion wird mit frischen Ansätzen aus Design und Ästhetik verknüpft. Sie unterscheidet sich erheblich vom gleichnamigen Vorgänger, vom radikalen optischen Auftritt wie auch in Performance, Fahrgefühl und Ausstattung. Die Honda kombiniert elegant Weniger mit Mehr. Beachtliche und leicht zu nutzende Motorleistung mit modernsten elektronischen Fahrhilfen sowie minimalistischem Styling.
Naked-Bike: Die Honda CB1000R bietet Töff-Fahren pur. Der Vierzylinder wurde überarbeitet und die Spitzenleistung auf 145 PS gesteigert sowie das Drehmoment verbessert. Das Bike ist kürzer übersetzt, was die sportlichen Qualitäten im Fahrbetrieb unterstützt. Jetzt ab Fr. 15 890.–.
Harley-Davidson Softail Standard Die neue Softail Standard kommt mit allen Zutaten daher, die einen authentischen Harley-DavidsonChopper ausmachen: einer schlanken Silhouette, den dynamischen Reserven des stabilen Softail Fahrwerks und dem Druck des mächtigen Milwaukee-Eight-V-Twins. In klassischem Vivid Black lackiert
Cruisen ohne Ende: Die überarbeitete Softail ist echt Harley-Davidson.
und mit verchromten Bauteilen sowie polierten Oberflächen verziert, bildet sie die Quintessenz eines auf das Wesentliche reduzierten Factory-Custombikes, von dem 35 Maschinen für den Schweizer Markt vorgesehen sind. Die Softail Standard, die per Anfang April und damit pünktlich zur Saison 2020 erhältlich ist, bildet den neuen Einstieg in die Welt der Harley-Davidson Big Twins und ist zugleich die perfekte Grundlage für den Aufbau eines individuellen Custombikes. Der 1,8 Liter grosse V2 leistet 87 PS und liefert 145 Nm Drehmoment. Das reicht für eine Spitze von 190 km/h. Im Basispreis von Fr. 14 850.– sind 4 Jahre Garantie enthalten. Redaktion: Roland Hofer
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Nr. 13 / Donnerstag, 26. März 2020
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Bleiben Sie wenn möglich zu Hause. Insbesondere Personen aus den Risikogruppen, zum Beispiel Erwachsene über 65 Jahre oder solche mit Vorerkrankungen, sollten möglichst wenig unter Menschen gehen.
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Halten Sie sich bitte an die Weisungen der Behörden. Mehr zur aktuellen Lage finden Sie jederzeit unter www.bag-coronavirus.ch
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Nr. 13 / Donnerstag, 26. März 2020
Anzeiger Thal Gäu Olten
Thal
Laupersdorf Einwohnergemeinde 4710 Balsthal
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Baupublikationen Bauherrschaft: Anja Lanteri Sagmattstrasse 3 4710 Balsthal 10234984-10046754
Bauobjekt:
Neubau Einfamilienhaus Ausnahmebewilligung Flachdach Hofmattweg GB Nr. 4088
z Feuerungskontrollen
z Reparaturen Heizungssteuerungen z Heizungs- Um- und Neubau Wärmepumpen Solartechnik Ölbrenner
Mo – Fr
Bauobjekt:
Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle
Bauplatz:
Schützenweg GB Nr. 3798
Dorfstrasse 201, 4714 Aedermannsdorf Telefon 062 394 10 70, Fax 062 394 10 68 E-Mail: vw@aedermannsdorf.ch
Öffnungszeiten:
09.00–11.30 Uhr
15.00–18.00 Uhr
Einwohnergemeinde Laupersdorf Baupublikationen
Bauherrschaft: Martin und Stefan Kamber Ziegelgasse 109 4710 Balsthal
Telefon 076 217 17 57 z 4712 Laupersdorf info@waelchliheizungen.ch z www.waelchliheizungen.ch
Gemeindeverwaltung Aedermannsdorf
Höngerstrasse 555, Postfach 148, 4712 Laupersdorf Telefon 062 391 53 53, Fax 062 391 51 88 E-Mail: info@laupersdorf.ch
Bauherrschaft: FUSP AG Kapellenweg 27 4613 Rickenbach
Heizungstechnik z Brennerservice
Bauherr
Peter und Susanne Bader, Oberdorf 56, 4712 Laupersdorf
Bauobjekt
Umbau Restaurant in Gästezimmer
Bauplatz
Oberdorf 56, GB-Nr. 1084 Walter Vonarburg und Petra Jeker, Kirchenfeldstrasse 126, 4712 Laupersdorf
Grundeigentümer:
Martin Kamber Ziegelgasse 109 4710 Balsthal
Bauobjekt:
Neubau Laufstall für Milchkühe mit automatischem Melksystem Ausnahmebewilligung Dachneigung
Bauherr
Bauplatz:
Ziegelgasse 109 GB Nr. 981
Bauobjekt
Ausbau Scheune Nord, Hobbyräume und Treppenhaus
Planauflage:
Bauverwaltung Balsthal vom 26. März bis 9. April 2020
Bauplatz
Kirchenfeldstrasse 126, GB-Nr. 879
Bauherr
Diana Boner Sagaria und Giuseppe Sagaria, Höngerstrasse 125a, 4712 Laupersdorf
Nach telefonischer Voranmeldung (Tel. Nr. 062 386 76 15) können die Akten auf der Bauverwaltung eingesehen werden. Einsprachen sind schriftlich im Doppel mit Antrag und Begründung bis 9. April 2020 an die Baukommission Balsthal einzureichen.
Bauobjekt
Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus Nr. 125 Gesuch um Ausnahmebewilligung um Überschreitung der Ausnützungsziffer von 0.4 auf 0.48
Baukommission Balsthal
Bauplatz
Höngerstrasse 125, GB-Nr. 996
10236184-10048327
Einsprachefrist bis und mit: 10. April 2020
Herbetswil
TEMPORÄR UND DAUERSTELLEN 4702 Oensingen ● Tel. 062 388 10 00
10234919-10046646
10235725-10047801
Einsprachen sind schriftlich im Doppel mit Antrag und Begründung einzureichen. Planauflage: Gemeindekanzlei Laupersdorf
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Herbetswil
Öffnungszeiten: Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Balsthal Goldgasse 13, 4710 Balsthal Telefon 062 386 76 76, Fax 062 386 76 27 E-Mail: info@balsthal.ch
Öffnungszeiten: Mo – Fr Di, Do
Baukommission Laupersdorf
10236187-10048330
Matzendorf
09.00–11.30 Uhr
Mi Fr
Gänsbrunnen Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Matzendorf Kleinfeldstrasse 3, 4713 Matzendorf Telefon 062 394 19 59, Fax 062 394 22 35 E-Mail: gemeinde.matzendorf@bluewin.ch
Öffnungszeiten: Mo, Fr Mi
09.00–11.00 Uhr
Käppelihof 1, 4716 Gänsbrunnen Telefon 032 639 01 03, E-Mail: info@gaensbrunnen.ch
Öffnungszeiten: Schalteröffnungszeiten Gemeindeschreiberei auf telefonische Voranmeldung.
Gemeinde Matzendorf
Seehof Bauobjekt: Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Melden Sie sich bei uns für Einkaufen, Apothekenabholungen, Botengänge etc. Kontaktnummer: 079 573 86 43 Mailadresse: sanitaetsvereinbalsthal@gmail.com Ein Vereinsmitglied wird sich um Ihr Anliegen kümmern. 10236180-10048323
Planauflage:
Gemeindeverwaltung Seehof Schulhaus 2747 Seehof Telefon 032 499 96 60 E-Mail: gemeinde@gemeindeseehof.ch
Öffnungszeiten: Mo
09.00–11.00 Uhr
Einsprachen:
16.00–18.00 Uhr
Welschenrohr Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Welschenrohr Hauptstrasse 550, 4716 Welschenrohr Telefon 032 639 50 50, Fax 032 639 50 51 E-Mail: info@welschenrohr.ch
Öffnungszeiten: Mo Di Mi Do Fr
10.00–12.00 Uhr 10.00–12.00 Uhr 10.00–12.00 Uhr
15.00–17.00 Uhr 16.00–17.00 Uhr 16.00–18.00 Uhr
Mümliswil-Ramiswil Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Mümliswil-Ramiswil Schmiedestrasse 11, Postfach 17, 4717 Mümliswil Telefon 062 386 70 50, Fax 062 386 70 59 E-Mail: info@muemliswil-ramiswil.ch
Öffnungszeiten: Mo – Fr
10.00–12.00 Uhr
13.30–17.00 Uhr
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Holderbank Hauptstrasse 97, 4718 Holderbank SO Telefon 062 390 16 61 E-Mail: info@holderbank-so.ch
Mo, Do Di
09.00–11.00 Uhr
16.00–18.30 Uhr
GEMEINDE HOLDERBANK
Baupublikation Bauherrschaft:
09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr
Öffnungszeiten: 15.00–18.00 Uhr
Gemeindeschreiberei Gänsbrunnen
15.00–18.30 Uhr
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09.00–11.00 Uhr
17.00–19.00 Uhr
Mo, Fr Do
Holderbank
Rickenbachstrasse 288, 4715 Herbetswil Telefon 062 394 18 88, Fax 062 394 18 95
Balsthal
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Laupersdorf
Öffnungszeiten:
10234599-10046079
Bauplatz:
Aedermannsdorf
Fabienne und Stefan Ehrsam Sandhubel 1 4713 Matzendorf Erweiterung Abstellplatz Sandhubel, Matzendorf GB-Nr. 938 Gemeindekanzlei MZG während der Öffnungszeiten oder nach tel. Absprache mit der Gemeindeverwaltung, vom 26. März 2020 bis 9. April 2020 sind schriftlich, im Doppel, mit Antrag und Begründung bis zum 9. April 2020 an die Baukommission Matzendorf zu senden.
Baupublikation Bauherrschaft:
Kurt und Jolanda Rudin Wiesweidweg 252 4718 Holderbank
Bauvorhaben:
Vergrösserung Abstellplatz
Bauplatz:
GB Holderbank Nr. 704 Wiesweidweg 252 4718 Holderbank
Planauflage:
27. März bis 10. April 2020 Gemeindekanzlei Holderbank
Einsprachen sind schriftlich im Doppel, mit Antrag und Begründung bis am 10. April 2020 an Bau- und Werkkommission Holderbank einzureichen. Bau- und Werkkommission Holderbank
Baukommission, 4713 Matzendorf 10236168-10048297
10236154-10048281
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Nr. 13 / Donnerstag, 26. März 2020
Anzeiger Thal Gäu Olten
Gäu
Egerkingen
Härkingen
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Heizung und Sanitär
Gemeindeverwaltung Egerkingen
Telefon 062 393 11 29 10234935-10046675
Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen Telefon 062 387 71 71, Fax 062 387 71 72 E-Mail: zentraledienste@egerkingen.ch
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09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr 09.30–14.00 Uhr
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Oensingen Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Oensingen
Information Auf Grund der Behördenanweisung zum Corona-Virus werden bis Ende Mai keine internen und öffentlichen Veranstaltungen des Vereins Aktives Alter stattfinden. Wir halten uns an die Richtlinien und wünschen Allen gute Gesundheit. Vorstand Aktives Alter Egerkingen 10236155-10048282
Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen Telefon 062 388 05 00, Fax 062 388 05 09 E-Mail: gemeindeverwaltung@oensingen.ch
10234845-10046571
09.00–11.30 Uhr geschlossen 08.00–11.30 Uhr geschlossen geschlossen
15.00–17.00 Uhr 15.00–18.00 Uhr geschlossen 15.00–17.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr
Baupublikationen
Gemeindeverwaltung Härkingen
Bauherrschaft:
Steinmann Anton Neuhof 1 6247 Schötz
Bauobjekt:
Erstellung von 3 zusätzlichen Parkplätzen
Standort:
Weiermattstrasse 9, GB-Nr. 2095
Öffnungszeiten:
Bauherrschaft:
Hammer Heinz Kornhausstrasse 4 4622 Egerkingen
Mo Di Mi, Do Fr
Bauobjekt:
Ersatz Thuja durch neue Sicht-Schutzwand
Standort:
Kornhausstrasse 4, GB-Nr. 2088
Projektverfasser: Kummer Garten- und Landschaftsbau AG Bahnhofstr. 20 4622 Egerkingen Bauherrschaft:
Alitovski Orhan und Nermin Bühlstrasse 26 4622 Egerkingen
Bauobjekt:
Ersatz Stützmauer Westseite, Verbreiterung Parkplätze
Standort:
Bühlstrasse 26, GB-Nr. 1869
Planauflage auf der Bauverwaltung vom 26. März bis 9. April 2020. Einsicht nach telefonischer Absprache. Einsprachen sind bis zum 9. April 2020 schriftlich im Doppel, mit Antrag und Begründung, einzureichen an die
Öffnungszeiten: Mo Di Mi Do Fr
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
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Baukommission Egerkingen
10236186-10048329
Gemäss aktueller Lage müssen wir unser Geschäft bis am 19. April 2020 geschlossen halten.
Bezug der Hundesteuer 2020 Wir machen alle Hundehalter/innen darauf aufmerksam, dass sie gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, in ihrer Wohnsitzgemeinde für jeden meldepflichtigen, im Kanton gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Der Bezug erfolgt durch die Einwohnergemeinden.
Bei ganz dringenden Fällen können Sie uns erreichen unter Tel. 062 396 12 50 oder per Mail: blumenbloch@bluewin.ch
Von der Abgabe befreit sind Hunde, die am Stichtag 1. April noch nicht drei Monate alt sind, Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee, Blindenführhunde sowie Hunde, für die der/die Hundehalter/in die Abgabe bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet hat.
Bleiben Sie wenn möglich zu Hause und bleiben Sie gesund.
Die Einwohnergemeinde Egerkingen hat die jährliche Abgabe pro Hund auf CHF 120.– festgelegt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Hundesteuer von CHF 80.– und der Kennzeichnungskontrollgebühr des Kantons von CHF 40.–. Alle Einwohner/innen, welche im AMICUS als Hundehalter/in registriert sind, erhalten in den nächsten Tagen eine Rechnung, zusammen mit Informationen des Kantons. Nach dem 30. April 2020 wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.– auf nicht bezahlten Abgaben erhoben. ACHTUNG: Im Kanton Solothurn wurde die Hundemarke per 1. Januar 2017 abgeschafft. Gleichzeitig hat das Bundesparlament entschieden, den obligatorischen Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter abzuschaffen.
Einwohnergemeinde Härkingen Hundesteuer 2020 Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung hat der Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, welcher vor dem 1. Januar 2020 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. Die jährliche Abgabe beträgt CHF 120.– inkl. kant. Kennzeichnungskontrollgebühr. Die Hundesteuer wird im Monat April durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird allen per 1. April 2020 in Härkingen registrierten Hundehaltern zugestellt. Nach der Zahlungsfrist wird für nicht bezahlte Hundesteuern eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.– erhoben.
Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes jeweils umgehend in der Datenbank AMICUS mutiert und der Gemeindeverwaltung Härkingen gemeldet werden. Hundehalter, welche ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar. Gemeindeverwaltung Härkingen 10236165-10048294
Niederbuchsiten Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Niederbuchsiten
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter/innen sind dafür verantwortlich, dass die registrierten Daten stimmen. Hundehalter/innen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar. Weitere Informationen finden Sie auf www.egerkingen.ch sowie www.amicus.ch. Bei Fragen erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung, Abteilung Finanzen, 062 387 71 33, gerne Auskunft. Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Oberbuchsiten
Einwohnergemeinde Egerkingen Gemeindeverwaltung
10236077-10048197
Dorfstrasse 20, 4626 Niederbuchsiten Telefon 062 393 26 10 E-Mail: gemeindekanzlei@niederbuchsiten.ch
Öffnungszeiten: Mo Di Mi, Do
Dorfstrasse 117, 4625 Oberbuchsiten Telefon 062 388 90 50, Fax 062 393 13 61 E-Mail: gemeindeverwaltung@oberbuchsiten.ch
Kestenholz
Gemeindeverwaltung Kestenholz Neue Strasse 1, Postfach 90, 4703 Kestenholz Telefon 062 393 28 30, Fax 062 393 20 03 E-Mail: gemeinde.kestenholz@ggs.ch
Öffnungszeiten: 09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr
09.00–11.00 Uhr
17.00–19.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr
Einwohnergemeinde Niederbuchsiten Umweltschutzkommission Niederbuchsiten
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Mo Di, Mi, Fr Do
15.00–19.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr 14.00–17.00 Uhr
Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der Datenbank «AMICUS» registriert sein. Sie müssen mit einem Mikrochip oder mit einer Tätowierung gekennzeichnet sein.
Auch wenn es uns nicht leichtfällt, halten wir uns selbstverständlich zu 100 % an diese Weisung.
Oberbuchsiten
09.00–11.00 Uhr 09.00–11.00 Uhr 09.00–11.00 Uhr 09.00–11.00 Uhr
Alle Hundebesitzer, welche keine oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten haben, müssen sich bis spätestens am 30. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung melden.
10236174-10048305
Mitteilung:
Fröschengasse 7, 4624 Härkingen Telefon 062 389 04 40, Fax 062 389 04 49 E-Mail: info@haerkingen.ch
15.00–17.30 Uhr 15.00–18.30 Uhr
Frühlingshäckseln Samstag, 4. April 2020 Anmeldungen bis Donnerstag, 2. April 2020, 20.00 Uhr an: Oskar Berger Im Feld 33, Niederbuchsiten Tel. E-Mail:
062 393 10 59 oskarberger@ggs.ch oder gemeinde@niederbuchsiten.ch
Wichtig! Das Häckselgut ist an gut zugänglicher Stelle geordnet bereitzustellen Umweltschutzkommission
10234986-10046768
14
Nr. 13 / Donnerstag, 26. März 2020
Wolfwil
Gemeindeverwaltung Neuendorf Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf Telefon 062 387 95 00, Fax 062 387 95 01 E-Mail: info@neuendorf.ch
Öffnungszeiten: Mo Di Mi Do Fr
09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr geschlossen 09.30–11.30 Uhr
15.00–18.00 Uhr geschlossen 15.00–17.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr geschlossen
Einwohnergemeinde 4623 Neuendorf BG-Nr. 2020-06 Bauherrschaft:
Bühler Susanne Erlen 1 4623 Neuendorf
Bauobjekt:
Aufstellen neues Futtersilo an Westfassade von Viehstall, Höhe 11,50 m
Bauplatz:
Erlen 1 GB-Nr. 397
Projektverfasser: Bühler Susanne Erlen 1 4623 Neuendorf
Gemeindeverwaltung
BG-Nr. 2020-07
Coronavirus – Gemeindeverwaltung schliesst ihren Schalter Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner Aufgrund der aktuellen Situation wird unser Schalterbetrieb ab sofort eingestellt. Diese Massnahme gilt bis auf Weiteres. Die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben bleibt jedoch weiterhin gewährleistet. Sie erreichen die Verwaltung zu den gewohnten Öffnungszeiten – telefonisch (062 387 95 00) während der regulären Schalterzeiten – und per Mail: info@neuendorf.ch einwohnerdienste@neuendorf.ch steuerverwaltung@neuendorf.ch bauverwaltung@neuendorf.ch Gleichzeitig stehen Ihnen unsere Dienste auf der Homepage zur Verfügung. In dringenden Ausnahmefällen, welche ein persönliches Erscheinen erfordern, können telefonisch Termine vereinbart werden.
Bauherrschaft:
Markus und Karin Wicki Weierweg 21 4623 Neuendorf
Bauobjekt:
Aufstellen einer Wärmepumpe an Nordfassade
Bauplatz:
Weierweg 21 GB-Nr. 533
Projektverfasser: Alex Ackermann AG Heizung und Sanitär Schulstrasse 35 4628 Wolfwil BG-Nr. 2020-08 Bauherrschaft:
Health Point GmbH Talstrasse 10 5042 Hirschthal
Bauobjekt:
Erstellen Pferdeauslaufplatz mit allseitigem Holzzaun, Höhe 1,50 m
Bauplatz:
Dorfstrasse 35 GB-Nr. 37
Projektverfasser: Effectus AG Hauptstrasse 90 5742 Kölliken Planauflage: vom 26.3.2020 bis 9.4.2020 bei der Gemeindekanzlei.
Danke für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Einsprachen: bis 9.4.2020 schriftlich mit Antrag und Begründung an die Kommission Bau und Liegenschaften.
Gemeindeverwaltung Neuendorf
Kommission Bau und Liegenschaften
10236160-10048289
Gemeindeverwaltung
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Baupublikationen
Neuendorf Einwohnergemeinde 4623 Neuendorf Wir machen die Hundehalter/innen darauf aufmerksam, dass sie gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, in ihrer Wohnsitzgemeinde für jeden meldepflichtigen, im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2020 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. Der Bezug erfolgt durch die Einwohnergemeinde.
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Wolfwil Hauptstrasse 8, 4628 Wolfwil Telefon 062 926 37 60/70, Fax 062 926 00 22 E-Mail: gemeindeverwaltung@wolfwil.ch
Von der Abgabe befreit sind Hunde, die am Stichtag 1. April noch nicht drei Monate alt sind, Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee, Blindenführhunde sowie Hunde, für die der/die Hundehalter/in die Abgabe bereits in einer anderen Gemeinde entrichtet hat. Die jährliche Abgabe pro Hund beträgt CHF 120.–. Der Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Diese wird allen registrierten Hundehalter/innen in den nächsten Tagen zugestellt. Alle Hundebesitzer, welche keine Rechnung oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten haben, müssen sich bei der Gemeindeverwaltung Neuendorf bis spätestens 30. April 2020 melden. Für nicht gemeldete Hunde oder verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von CHF 50.– verrechnet. Wichtig: Im Kanton Solothurn wurde die Hundemarke per 1. Januar 2017 abgeschafft. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter/innen sind dafür verantwortlich, dass die registrierten Daten stimmen. Hundehalter/innen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar. Einwohnergemeinde Neuendorf
10236160-10048289
Dr Azeiger bringt’s!
Einwohnergemeinde Wolfwil Hundesteuerbezug 2020 Sämtliche Hundehalter, welche bereits bei der Einwohnergemeinde Wolfwil registriert sind, erhalten pro Hund eine Rechnung für die Hundesteuer 2020. Auf der Rechnung sind die in den letzten Jahren gemeldeten Daten aufgedruckt. Wir bitten Sie, diese Daten zu kontrollieren. Änderungen oder fehlende Angaben sind der Gemeindeverwaltung möglichst rasch mitzuteilen. Für die Bezahlung der Rechnung gelten die üblichen Fristen. Alle Hundebesitzer, welche keine Rechnung erhalten haben, müssen sich auf der Gemeindeverwaltung Wolfwil bis spätestens am 24. April 2020 melden. Die Hundegebühr beträgt Fr. 100.– pro Tier. Für nicht gemeldete Hunde oder verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von Fr. 50.– verrechnet. Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der Datenbank AMICUS registriert sein. Sie müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein oder die Tätowiernummer muss durch den Tierarzt bei AMICUS registriert werden. In Zukunft dienen die Daten im AMICUS als Basis für den Hundeabgabeeinzug. Die Hundesteuer ist für jeden Hund, der am 1. April (Stichtag) älter als 3 Monate ist, zu entrichten. Besten Dank für das Verständnis. GEMEINDEVERWALTUNG WOLFWIL
10236179-10048322
10236149-10048277
Leserreise 2020
Jungfraujoch – Top of Europe Samstag, 17. Oktober 2020 3454 Meter über Meer Eisige Luft streicht übers Gesicht, Schnee • Einmalige Aussicht auf der Sphinxterknirscht unter den Füssen, und das Parasse mit Blick auf den Aletschgletscher norama nimmt einem fast den Atem: auf (UNESCO Welterbe), den Schwarzwald und der einen Seite der Blick ins Mittelland die Vogesen bis zu den Vogesen, auf der anderen der • Besichtigung des Erlebnisrundgangs «AlpiAletschgletscher, gesäumt von Viertaune Sensation», welcher den Bau und die sendern. Wer auf dem Jungfraujoch steht, Geschichte der Jungfraubahn kunstvoll 3454 Meter über Meer, spürt beim ersten darstellt Schritt: Das hier ist eine andere Welt. • Besichtigung des Eispalastes mit seinen handgefertigten Eisskulpturen Eine, die man erlebt haben muss. • Schokoladenschau im Lindt Swiss Chocolate Heaven • Besuch des Jungfraujoch – Top of Europe; • 3-Gang-Mittagessen und Kaffee oder Tee höchstgelegene Bahnstation Europas auf in einem der Gletscherrestaurants
Was Sie erwartet:
Reisedetails und Anmeldebedingungen 07.15 Uhr letzte Abfahrtszeit vom letzten Einlade Ort (aufgrund der Anmeldungen). Direkte Fahrt auf der Autobahn via Bern – Thun nach Lauterbrunnen. Unterwegs wird im Car ein Kaffee + ein Gipfeli serviert. Ca. 9.15 Uhr Umsteigen auf die Wengernalpbahn und auf die Kleine Scheidegg fahren. Von dort mit der Jungfraubahn direkt aufs Jungfraujoch – Top of Europe. Ca. 11.05 Uhr Ankunft auf dem Jungfraujoch – Top of Europe. Ca. 15.00 Uhr Talfahrt nach Lauterbrunnen 16.50 Uhr Rückfahrt via Brünigpass – Sarnen – Luzern – Sursee zu den Einsteigeorten Ca. 19.00 Uhr Ankunft
Im Preis sind inbegriffen
• Carfahrt • 1 Kaffee + 1 Gipfeli • Alle aufgeführten Attraktionen auf dem Jungfraujoch – Top of Europe • Berg- und Talfahrt Lauterbrunnen zum Jungfraujoch – Top of Europe • Mittagessen in einem der Gletscherrestaurants • Bon für einen Tee oder Kaffee (einlösbar im Self-Service Restaurant oder Kaffeebar)
Menü Rüeblicremesuppe Schweinsbraten an Biersauce, Kartoffelgratin und grüne Bohnen Gebrannte Creme Grossmutter Art
Carfahrt, Kaffee + Gipfeli im Car, Bahnfahrt, Mittagessen und Kaffee- oder Teebon CHF 169.– pro Person / Kinder CHF 155.–
Anmeldetalon Ich melde mich/uns definitiv für die Anzeiger-Leserreise «Jungfraujoch Top of Europe» gemäss Ausschreibung im Anzeiger Thal Gäu Olten an: ❏ Samstag, 17. Oktober 2020 Vorname/Name: Anzahl Personen (ggf. Vorname/Name Person 2)
Adresse: Ort: Handynummer: E-Mail-Adresse: Datum:
Unterschrift:
Der Betrag wird am Reisetag eingezogen. Einsenden an: Anzeiger Thal Gäu Olten, Leserreise, Postfach 148, 4622 Egerkingen
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Nr. 13 / Donnerstag, 26. März 2020
Anzeiger Thal Gäu Olten
Untergäu Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Fulenbach Innere Weid 1, Postfach, 4629 Fulenbach Telefon 062 917 10 10, Fax 062 917 10 15 E-Mail: gemeinde@fulenbach.ch
Öffnungszeiten: Mo, Mi Di, Do Fr
Hägendorf
Boningen
10.00–11.00 Uhr 10.00–11.00 Uhr 09.00–11.00 Uhr
15.30–17.00 Uhr 15.30–18.30 Uhr
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Boningen
Gemeindeverwaltung Hägendorf
Dorfstrasse 52, 4618 Boningen Telefon 062 216 85 44, Fax 062 216 85 43 E-Mail: info@boningen.ch
Bachstrasse 11, 4614 Hägendorf Telefon 062 209 17 17, Fax 062 209 17 20 E-Mail: info@haegendorf.ch
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten:
Mo, Do Di
Mo, Do, Fr Di Mi
09.30–10.30 Uhr 09.00–10.30 Uhr
15.00–19.00 Uhr
10234845-10046571
Tel. 062 216 10 27 www.jaeggips.ch
bau- und planungskommission
Baupublikationen Nr. 10/20 Bauherr:
Einwohnergemeinde Boningen
Frau Denise Tanner Herr Claude Gertsch Ewigkeitstrasse 12 4629 Fulenbach Blum Architektur AG Fichtenstrasse 35 4853 Murgenthal
Bauobjekt:
Gesuch um Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung der Baulinie von 5,00 m entlang der Ewigkeitstrasse um 0,25 m
Wir machen alle HundehalterInnen der Gemeinde Boningen darauf aufmerksam, dass sie gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2020 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. Von der Abgabe befreit sind Diensthunde der Armee, der Polizei, des Grenzwachtkorps sowie Blindenführhunde.
GB Nr. 493 Ewigkeitstrasse 12 4629 Fulenbach
Die jährliche Abgabe beträgt CHF 100.– pro Hund (inkl. kantonaler Kennzeichnungskontrollgebühr von CHF 40.–). Da der Kanton die Hundemarke per 1. Januar 2017 abgeschafft hat, wird die Hundesteuer allen registrierten HundehalterInnen in den nächsten Tagen in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird für nicht bezahlte Hundesteuern eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.– erhoben.
Nr. 11/20 Bauherr:
Planverfasser:
Herr und Frau Paul und Rosina Jäggi-Conrad Dönlerstrasse 1 4629 Fulenbach
Alle HundehalterInnen, welche keine Rechnung (oder nicht für alle Hunde) erhalten haben, müssen sich bis spätestens 30. April 2020 bei der Gemeindeverwaltung (062 216 85 44) melden.
Arch.büro Markus Studer Sagiweg 5 4629 Fulenbach
Bauobjekt:
Neubau Anbau Garage
Bauplatz:
GB Nr. 558 Dönlerstrasse 1 4629 Fulenbach
Alle Hunde müssen tätowiert oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die HundehalterInnen sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel oder Tod eines Hundes gemeldet werden. HundehalterInnen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.
Nr. 12/20 Bauherr:
Wichtig: Gemäss § 4 der Hundeverordnung gilt vom 1. April bis 31. Juli generelle Leinenpflicht im Wald.
Herr und Frau Thomas und Karin Blum Dorfstrasse 24 4629 Fulenbach
Öffnungszeiten: 14.00–16.30 Uhr
08.30–11.00 Uhr
14.00–18.30 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Bezug der Hundesteuer 2020 Laut Gesetz sind alle Hundehalter verpflichtet für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2020 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.
Joseph Bastings Am Brotkorb 9 4614 Hägendorf
Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der Angaben aus der Datenbank AMICUS.
Projektverfasser: dito Bauherr Bauobjekt:
Neue Sichtschutzwand und Einzäunung
Bauplatz:
Am Brotkorb 9 GB-Nr. 1940
Bauherr:
Mo, Do Di
Otto Immobilien GmbH Solothurnerstrasse 236 4600 Olten
Projektverfasser: maison culture Immobilienbau AG Thomas Schenker Zofingerstrasse 34 4665 Küngoldingen
Alle Hundebesitzer, welche keine Rechnung erhalten haben, müssen sich bei der Gemeindekanzlei Rickenbach bis spätestens 30. April 2020 melden. Die Steuer beträgt CHF 110.– pro Hund (inkl. CHF 40.– Abgabe Kanton) und muss bis spätestens Ende April 2020 bezahlt werden. Bei nicht fristgerechter Bezahlung wird pro Mahnung eine Gebühr von CHF 50.– erhoben. Hundehalter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar. Gemeinde Rickenbach
Bauobjekt:
Neubau Atelier- und Gewerbepark
Bauplatz:
Nellenacker GB-Nr. 2256
Bauherr:
Paul und Marianne Bieri Gässli 1 4614 Hägendorf
Projektverfasser: dito Bauherr
10236137-10048260
Bauobjekt:
Naturgarten mit Teich
Bauplatz:
Gässli 1 GB-Nr. 2537
Planauflage:
27. März 2020 – 9. April 2020 während den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung der Einwohnergemeinde, 4614 Hägendorf
Einsprachen:
bis spätestens 9. April 2020 schriftlich und begründet an die Bauverwaltung der Einwohnergemeinde, Bachstrasse 11, 4614 Hägendorf 10236157-10048285
Baupublikationen Bauherrschaft und Glutz Immobilien AG Grundeigentümer: Kirchweg 3 4613 Rickenbach Projektverfasser: ZSA Architekten SIA AG Schachenstrasse 40 4702 Oensingen
Gemeindeverwaltung Boningen 10236167-10048296
Planverfasser:
SIO AG Rötzmattweg 66 4601 Olten
Bauobjekt:
Einbau COVER-Balkonverglasung
Bauplatz:
GB Nr. 445 Dorfstrasse 24 4629 Fulenbach
Einwohnergemeinde Boningen Überkommunaler Erschliessungsplan «Verbindungskorridor Werkstandorte Gunzgen und Boningen»
Planauflage vom 26.3.2020 bis 9.4.2020 auf der Gemeindekanzlei.
TEMPORÄR UND DAUERSTELLEN 4702 Oensingen ● Tel. 062 388 10 00
10234919-10046646
10236185-10048328
Bauobjekt:
Überbauung Wendelin Süd Neubau von 2 MFH
GB Nr.:
755 Zufahrt über GB Nr. 677 und 154
Bauplatz:
Wendelinweg 6 und 6A, 4613 Rickenbach
Bauherrschaft und Hug Gabriela und Benjamin Grundeigentümer: Juraweg 3 4613 Rickenbach
Öffentliche Mitwirkung
Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel bis am 9.4.2020 an die Bau- und Planungskommission Fulenbach, Innere Weid 1, 4629 Fulenbach, einzureichen. Die Baukommission
Bauherr:
Hundesteuerbezug 2020
Planverfasser:
Bauplatz:
Bergstrasse 15, 4613 Rickenbach Telefon 062 216 35 14, Fax 062 216 61 26 E-Mail: kanzlei@rickenbachso.ch
Baupublikationen 10234140-10045513
fulenbach
09.00–11.30 Uhr 09.00–11.30 Uhr 09.00–11.30 Uhr
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeinde Rickenbach
Einwohnergemeinde Hägendorf
.ch
fahrschuLe-
Rickenbach
10234998-10046823
Fulenbach
Kieswerk Gunzgen AG Die Gemeinderäte Boningen und Gunzgen bringen gestützt auf Art. 3 des Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 den überkommunalen Erschliessungsplan «Verbindungskorridor Werkstandorte Gunzgen und Boningen» zur öffentlichen Mitwirkung. Gegenstand der Mitwirkung sind die Erschliessungspläne je Gemeinde, das Baugesuch für Förderband und Erschliessungsstrasse sowie das Rodungsgesuch. Auflage Der Link zu den Akten ist jeweils auf der Homepage www.gunzgen.ch und www.boningen.ch aufgeschaltet.
Projektverfasser: Hug Gabriela und Benjamin Juraweg 3 4613 Rickenbach Bauobjekt:
Neubau Sichtschutzwand
GB Nr.:
734
Bauplatz:
Juraweg 3, 4613 Rickenbach
Planauflage:
26.3.2020 – 9.4.2020 Im Gemeindehaus, 1. Stock (Kommissionszimmer), jeweils während den offiziellen Öffnungszeiten Montag/Donnerstag, 08.30 – 11.00 Uhr, Dienstag 14.00 – 18.30 Uhr, oder nach telefonischer Absprache 062 216 35 14
Einsprachen:
sind schriftlich und begründet im Doppel bis am 9.4.2020 an die Bau- und Werkkommission, Bergstrasse 15, 4613 Rickenbach, einzureichen. 10236177-10048319
Zudem liegen die Akten an folgenden Orten öffentlich auf: • Gemeindeverwaltung Boningen, Dorfstrasse 52, 4618 Boningen (Montag & Donnerstag 9.30–10.30 Uhr, Dienstag, 9.00–10.30 / 15.00–19.00 Uhr) • Gemeindeverwaltung Gunzgen, Allmendstrasse 2, 4617 Gunzgen (Montag bis Mittwoch und Freitag: 8.00–11.30 / 14.00–17.00, Donnerstag: 8.00–11.30 / 14.00–18.00 Uhr). WICHTIG: Bitte melden Sie sich vorgängig telefonisch an.
Wöchentlich regional informiert.
Mitwirkung Vom 30. März bis 30. April 2020 können alle schriftliche und begründete Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Gunzgen oder Boningen zu richten. Gemeinderäte Boningen und Gunzgen
10236182-10048325
16
Nr. 13 / Donnerstag, 26. März 2020
Wangen
Kappel Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Kappel
Dorfstrasse 65, Postfach 35, 4612 Wangen Telefon 062 206 00 20, Fax 062 206 00 30 E-Mail: kanzlei@wangenbo.ch
Öffnungszeiten: 08.00–12.00 Uhr 08.00–12.00 Uhr 08.00–14.00 Uhr
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Einwohnergemeinde Kappel
Mo, Di, Fr Mi Do
09.00–11.30 Uhr 09.00–11.30 Uhr
Die Altpapiersammlung vom Montag, 30. März 2020 ist abgesagt
Gemeindeverwaltung Gunzgen
Karton wird am Montagnachmittag, 30. März 2020 in einer speziellen Abfuhr eingesammelt.
Allmendstrasse 2, 4617 Gunzgen Telefon 062 209 20 60, Fax 062 209 20 69 E-Mail: info@gunzgen.ch
Der Karton ist am Strassenrand zu deponieren (wie der wöchentliche Kehricht). Karton in den Hauseingängen wird nicht abgeholt!
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten: 13.30–17.00 Uhr 13.30–18.30 Uhr
Einwohnergemeinde Gunzgen
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Wangen
Dorfstrasse 27, 4616 Kappel SO Telefon 062 209 22 44, Fax 062 209 22 55 E-Mail: ewg@kappel-so.ch
Mo, Di Do Fr
Gunzgen
14.00–16.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Mo – Mi, Fr Do
Einwohnergemeinde Wangen bei Olten
08.00–11.30 Uhr 08.00–11.30 Uhr
Wir danken für Ihr Verständnis!
14.00–17.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Einwohnergemeinde Gunzgen
G I P S E R E I | M A L E R E I Gmb H
Die Gemeindeverwaltung Kappel passt die Schalter- und Telefonöffnungszeiten per 1. April 2020 wie folgt an:
Bauherrschaft:
Montag:
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00
Bauobjekt:
Dienstag:
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00
Neubau offener Anbau an bestehenden Geräteschuppen
Mittwoch:
08.00 – 12.00
Bauplatz:
Hombergstrasse 50 GB-Nr. 2201
Donnerstag:
08.00 – 12.00
Bauherrschaft:
Freitag:
geschlossen
Jürg Meier Hinterbüelstrasse 34 4612 Wangen b. Olten
Bauobjekt:
Sanierung und Ersatz bestehender Gartenstützmauer sowie Erneuerung des Gehweges inkl. Stützprofile zu GB Wangen Nr. 1083
Überkommunaler Erschliessungsplan «Verbindungskorridor Werkstandorte Gunzgen und Boningen»
Bauplatz:
Hinterbüelstrasse 34 GB-Nr. 1840
Kieswerk Gunzgen AG
Bauherrschaft:
Marcel & Christine Bieli Gallusstrasse 4 4612 Wangen b. Olten
Bauobjekt:
Neubau Geräteschuppen und Erstellen Fahnenmast
Bauplatz:
Gallusstrasse 4 GB-Nr. 535
Bauherrschaft:
Mattingly Quincy & Varilici Emel Am Kreuzbach 142 4612 Wangen b. Olten
Bauobjekt:
Neubau Holz Gartenhaus, Neubau Gartengerätehaus aus Metall, Neubau allseitig offenes und gedecktes Metallgerüst (nachträgliches Baugesuch)
Bauplatz:
Am Kreuzbach 142 GB-Nr. 2808
Ausserhalb der Öffnungszeiten stehen wir Ihnen für Termine weiterhin jederzeit gerne zur Verfügung. Diese können im Voraus telefonisch vereinbart werden. 10235963-10048052
Einwohnergemeinde Kappel Baupublikationen Bauherrschaft:
Michelle Fürst und Dominik Bitterli Niederhofweg 4 4617 Gunzgen
Bauvorhaben:
Abbruch best. Schopf, Anbau Wohnraumerweiterung, Anbau Auto- und Velounterstand, neue Fassadendämmung
Standort:
GB Kappel Nr. 1159 Gehrenmatt 6 Bauzone: W2
Projektverfasser:
Urs Müller Bau und Architektur Allmendstrasse 9 4612 Wangen
Bauherrschaft:
Stefanie Stalder Treppacker 20 4616 Kappel
Bauvorhaben:
Standortänderung der Wärmepumpe für Schwimmbad, Aufbau einer Sichtschutzwand
Standort:
GB Kappel Nr. 1456 Treppacker 20 Bauzone: E2
Planauflage:
IHR FACHSPEZIALIST FÜR
Nicola & Désirée Di Santo Hombergstrasse 50 4612 Wangen b. Olten
Gipserarbeiten Malerarbeiten Isolation Schimmelbekämpfung Jäggi-Berchtold GmbH | Härkingerstrasse 6 | 4629 Fulenbach | Telefon 062 926 28 36 | Fax 062 926 39 25 | info@jaeggi-berchtold.ch | www.jaeggi-berchtold.ch |
10234998-10046823
Baupublikationen
10235002-10046827
Neue Öffnungszeiten
13.30 – 18.30
10236172-10048302
Einwohnergemeinde Gunzgen Öffentliche Mitwirkung Die Gemeinderäte Boningen und Gunzgen bringen gestützt auf Art. 3 des Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 den überkommunalen Erschliessungsplan «Verbindungskorridor Werkstandorte Gunzgen und Boningen» zur öffentlichen Mitwirkung. Gegenstand der Mitwirkung sind die Erschliessungspläne je Gemeinde, das Baugesuch für Förderband und Erschliessungsstrasse sowie das Rodungsgesuch. Auflage Der Link zu den Akten ist jeweils auf der Homepage www.gunzgen.ch und www.boningen.ch aufgeschaltet. Zudem liegen die Akten an folgenden Orten öffentlich auf: • Gemeindeverwaltung Boningen, Dorfstrasse 52, 4618 Boningen (Montag & Donnerstag 9.30–10.30 Uhr, Dienstag, 9.00–10.30 / 15.00–19.00 Uhr) • Gemeindeverwaltung Gunzgen, Allmendstrasse 2, 4617 Gunzgen (Montag bis Mittwoch und Freitag: 8.00–11.30 / 14.00–17.00, Donnerstag: 8.00–11.30 / 14.00–18.00 Uhr). WICHTIG: Bitte melden Sie sich vorgängig telefonisch an. Mitwirkung Vom 30. März bis 30. April 2020 können alle schriftliche und begründete Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Gunzgen oder Boningen zu richten. Gemeinderäte Boningen und Gunzgen
Bauverwaltung/Gemeindekanzlei vom 27.3.2020 bis 10.4.2020
Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Antrag und Begründung, einzureichen an die Bau- und Planungskommission. 10236159-10048288
10236181-10048324
www.AnzeigerTGO.ch
Einwohnergemeinde Wangen bei Olten MULDENÖFFNUNGSZEITEN
ABEWO GmbH Dorfstrasse 46 4612 Wangen b. Olten
beim Werkhof
Hansjürg und Astrid Müller Belchenstrasse 4 4616 Kappel
Dies betrifft folgende Entsorgungstermine: Samstag, 28. März 2020 Donnerstag, 23. April 2020
Wir stehen Krebsbetroffenen und ihren Angehörigen im ganzen Kantonsgebiet helfend zur Seite.
Bauvorhaben:
Aufbau eines Gartenhauses und einer Sichtschutzwand
Wir bitten um Verständnis.
Unterstützen auch Sie unsere wichtige Arbeit!
Standort:
GB Kappel Nr. 1257 Belchenstrasse 4 Bauzone: E2
Einwohnergemeinde Wangen bei Olten Infrastrukturkommission
www.krebsliga-so.ch, Tel. 032 628 68 10 Dieses Inserat kostet keine Spendengelder.
Projektverfasser:
Hansjürg und Astrid Müller Belchenstrasse 4 4616 Kappel
Bauherrschaft:
Franz und Rosmarie Furrer Dorfstrasse 1 4616 Kappel
Bauvorhaben:
Aufbau von Sichtschutzelementen
Standort:
GB Kappel Nr. 386 Dorfstrasse 1 Bauzone: W2
Projektverfasser:
Franz und Rosmarie Furrer Dorfstrasse 1 4616 Kappel
Projektverfasser:
Bauherrschaft:
Einsprachefrist: Planauflage:
26. März 2020 – 9. April 2020 Gemeindehaus Kappel (Glasvitrine neben Eingang)
Die Einsprachen sind schriftlich im Doppel, mit Antrag und Begründung bis am 9. April 2020 an die Bau- und Planungskommission Kappel zu senden. 10236173-10048303
Aufgrund der ausserordentlichen Lage entfällt der Muldendienst im Werkhof Wangen bis Ende April.
Spendenkonto PK 45-1044-7 10236175-10048312
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Nr. 13 / Donnerstag, 26. März 2020
10228814-10038773
Anzeiger Thal Gäu Olten
( 032 639
Trauer
55 00 Leidzirkulare und Danksagungen auch an Wochenenden und Feiertagen
Grico-Druck AG | 4716 Welschenrohr | www.gricodruck.ch
Todesanzeige Die Natur, Wald und Tierwelt, Pilzesammeln und Schiessen waren seine und Danksagung Leidenschaft. Nach vielen schönen Jahren sind wir traurig Abschied zu nehmen von
WAS IM HERZEN LIEBEVOLLE ERINNERUNGEN HINTERLÄSST UND UNSERE SEELE BERÜHRT,
Julius Christoffel
KANN WEDER VERGESSEN WERDEN, NOCH VERLOREN GEHEN.
21. Oktober 1925 bis 22. März 2020 Im Altersheim Ruttigen-Olten, wo er sich zu Hause fühlte, durfte Julius im Alter von fast 95 Jahren friedlich einschlafen. Herzlichen Dank dem einfühlsamen Pflegepersonal im Altersheim Ruttigen, allen Freunden und Bekannten, die von einem humorvollen friedlichen Pensionär Abschied nehmen. Die Trauerfeier findet im engeren Kreise statt. Bestattung: Gemeinschaftsgrab Fulenbach.
Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren, aber es ist tröstend zu erfahren, wie viel Liebe, Freundschaft und Achtung unserer
RENATE WEBER 28.09.1944 – 01.02.2020 entgegengebracht wurde. Danke allen, die sich mit uns verbunden
Die Schützenkameraden Fulenbach-Kappel Die Fischvereine Die Gemeindeverwaltung Fulenbach
fühlten und Renate auf Ihrem letzten Weg begleitet haben. Danke für die Zeichen der Freundschaft, Geldspenden und Spenden an die Stiftung Theodora.
10236171-10048301
IN LIEBE UND DANKBARKEIT Roger Weber, Katharina Hor t Elisabeth McCar thy
Katja Weber
Alfred Weber,
Verena Basler-Weber und Trauerfamilien
Seid nicht traurig über meinen Abschied, denn ich gehe zu jenen, die ich liebte, um auf jene zu warten, die ich liebe.
10236052-10048173
Traurig, aber mit vielen schönen Erinnerungen nehmen wir Abschied von
Max Schmid 5. Mai 1932 – 18. März 2020 Es war ein langer Weg; Max konnte in seinem 88. Lebensjahr friedlich einschlafen. Auch wenn wir damit rechnen mussten und der Tod als Erlöser kam, schmerzt doch die Endgültigkeit.
Und meine Seele spannte weit die Flügel aus, flog durch die stillen Lande, als flöge sie nach Haus. Joseph von Eichendorff
Der Lebenskreis von
August Scacchi
4716 Welschenrohr, Alterssitz Bucheggberg Lüterswil
2. September 1932 – 19. März 2020 Neirivue
Traueradresse Hubert Schmid Aeschweg 19 3302 Moosseedorf
hat sich geschlossen. Für uns unerwartet ist er für immer eingeschlafen. Mögest Du auf Deiner Weiterreise von Licht und Liebe begleitet sein.
In liebevoller Erinnerung: Hubert Schmid und Silvia Hostettler Larissa Hostettler und Alain Herzog Aline Hostettler und Pascal Gyger Christine Schmid und Hans-Peter Henzi
Traueradresse: Rainer Scacchi-Gasser Bachstrasse 6 4566 Kriegstetten
In stiller Trauer: Esther, Muzaffer und Vanessa Kaya-Scacchi, Wünnewil Rainer und Annerös Scacchi-Gasser, Kriegstetten Gabriella Scacchi und Leone Grindatto, Langnau a. A. Verwandte und Bekannte
Die Abschiedsfeier findet aufgrund der aktuellen Situation im engsten Familienkreis statt.
Auf Grund der aktuellen Situation findet keine Abschiedsfeier statt. Die Asche wird der Natur zurückgegeben.
10236158-10048287 10236156-10048283
Das wo e für euch gse be, beni immer no. Säget mir der Name, wo dir mir immer gseit heit. Redet mit mir, wie dirs immer gmacht heit. Lachet witerhin über das, wo mir zäme drüber glachet hei. Dänket immer a me. E be nome uf der andere Site vom Wäg.
E Seel hed sich i stiller Nacht lieslig uf de Heiwäg gmacht. De lieb Gott hed zunere gseid: Du hesch dis Läbe tapfer treid, chum jetzt zu mir, de Kampf isch jetz für dich verbi, über de Stärne wird dini Heimat si.
Traurig, aber dankbar für all deine Liebe und Güte, nehmen wir Abschied von meinem lieben Gatten, unserem Vater, Grossvater, unserem Bruder, Schwager, Götti und Onkel
Truurig ond dankbar nähme mir Abschied vo mim liebe Maa, eusem liebe Papi, stouze Grosspapi ond Schwiegervater, eusem Brueder ond Schwoger, Götti, Onkel und Fründ.
Josef Brunner-Studer 28. Juni 1945 bis 20. März 2020
Dein Herz hat aufgehört zu schlagen. Still und friedlich durftest du einschlafen. Die gemeinsame Zeit mit dir werden wir nie vergessen und du wirst in unseren Herzen als grosses Vorbild weiterleben. 4626 Niederbuchsiten Rain 17 Deine Trauerfamilie: Bethli Brunner-Studer Cornelia Brunner Sandra Brunner, Marcel Zürcher mit Lara und Sina Daniel Brunner, Nicole Wahl mit Anna und Carla Markus Brunner, Karin Hafi mit Julia und Nadia
Martin Wyss-Altermatt 20. Oktober 1954 – 20. März 2020 Die letschte Johr si für de gsi, wie e Achterbahn. Du hesch ganz vöu Höchine und Töifine erläbt. Jetze hesch du nöme möge… Mir hoffe fescht, dass du döt wo du jetze besch, dini Rueh gfunde hesch. I eusne Härze blibsch du für immer… Du fehlsch eus 4626 Niederbuchsiten Rainbündten 4
Urnenbeisetzung am Freitag, 27. März 2020 im engsten Familienkreis bei der römisch-katholischen Pfarrkirche Niederbuchsiten. Zu einem späteren Zeitpunkt findet eine Gedächtnisfeier statt. 10236152-10048280
Hanni Wyss-Altermatt Roman Wyss und Nadine Biedermann Sarah und Mario Bieder mit Lean und Melina
Der Abschiedsgottesdienst und die Urnenbeisetzung finden zu einem späteren Zeitpunkt statt. Gilt als Leidzirkular 10236178-10048321
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Nr. 13 / Donnerstag, 26. März 2020
Wir haben die schmerzliche Pflicht, Ihnen mitteilen zu müssen, dass unser Gründungsmitglied
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Josef Brunner 28. Juni 1945 bis 20. März 2020 verstorben ist. Wir werden Josef stets ein ehrendes Andenken bewahren. Den Angehörigen sprechen wir unser aufrichtiges Beileid aus.
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Die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis statt.
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Anzeiger Thal Gäu Olten
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Die 17 Gemeinden der Sozialregion Thal-Gäu mit über 36 000 Einwohne-rinnen und Einwohnern nehmen ihre Aufgaben in der gesetzlichen Sozialhilfe sowie dem Kindes- und Erwachsenenschutz in einem Zweckverband gemeinsam wahr. Rund 50 Mitarbeitende erbringen die Dienstleistungen an den beiden Standorten Balsthal und Härkingen. Zur Ergänzung unseres Teams Sachbearbeitung Sozialdienst, am Standort in Härkingen, suchen wir per 1.7.2020 oder nach Vereinbarung eine/einen
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Klient/-innenbuchhaltung und Sekretariat 100 Stellenprozent Aufgabenbereiche ■ Klient/-innenbuchhaltung (ca. 70 %) – Verarbeitung Kreditorenrechnungen und Auszahlungen – Verbuchen von Kassen- und Barzahlungen – Verbuchen der Debitoren bzw. Zahlungseingänge – Ablage und Archivierung der Unterlagen ■ Sekretariat (ca. 30 %) – Bedienung Telefon und Schalter – Bearbeitung der Ausgangspost – Führung Kasse Notzahlungen – Verwaltung Büromaterial – Tätigen von Reservationen – Ausstellung von Sozialhilfe-Bescheinigungen – Ablage von Klient/-innen-Unterlagen Anforderungsprofil ■ Kaufmännische Grundausbildung ■ Freude an persönlichem/telefonischem Kontakt mit Klientinnen und Klienten ■ Erfahrung im Schalter- und Telefondienst sowie in der Buchhaltung ■ Geübt in verschiedenen Aufgabengebieten parallel zu arbeiten ■ Gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, KLIBnet) ■ Stilsicheres Deutsch in Wort und Schrift ■ Selbständig, zuverlässig, teamfähig, belastbar, integer und humorvoll Unser Angebot ■ Interessante, verantwortungsvolle, abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit ■ Angenehmes Arbeitsklima in einem engagierten, kollegialen und loyalen Team ■ Ein vielfältiges und attraktives Betätigungsfeld ■ Zeitgemässe Entlöhnung und Sozialleistungen ■ Weiterbildungsmöglichkeiten Haben wir Ihr Interesse geweckt und fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Diplomen, Zeugnissen und Foto bis 9. April 2020.
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T E N E OD R E D I K E N A U P P L A V A I E L
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D R I C H KO N T O R E A R E I S H E L T I
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13
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sieh da! sieh her! da haben wir's (frz.)
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A C B L I T Z S C A BGO T T E R T S E T U P R U E F E N E B E N H E R R A I S Z A NG E N NOO M I P I K K T I R L A N E T T OR E F A L T E MU E H S E L MUEHSELIGKEIT
in Windeseile
Anzeiger Thal Gäu Olten
Nr. 13 / Donnerstag, 26. März 2020
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Die Letzte 22
Kanton schafft ĂœberbrĂźckungsfonds
Mit spitzer Feder
Zehn Millionen Franken sofortige Wirtschaftshilfe fßr Selbständigerwerbende
Der Solothurner Regierungsrat stellt fßr Selbständigerwerbende zehn Millionen Franken Nothilfe zur Verfßgung. Bei der Gesundheitsversorgung spannen die Solothurner Spitäler AG (soH) sowie die Privatkliniken Obach und Pallas zusammen.
Als erster Kanton hat Solothurn einen ĂœberbrĂźckungsfonds geschaen. Ăœber diesen mit zehn Millionen Franken dotierten Fonds wird Geld sofort und unbĂźrokratisch an Selbständigerwerbende in wirtschaftlich besonders schwierigen Situationen ausbezahlt. Viele Selbstständige werden aktuell hart getroen. Die ersten melden sich bereits auf den Sozialdiensten. Mit dem Massnahmenpaket des Bundes steht ihnen zwar ďŹ nanzielle Hilfe Ăźber die Erwerbsersatzordnung zu. Die dafĂźr zuständigen Ausgleichskassen kĂśnnen jedoch erst in rund 14 Tagen erste Gesuche verarbeiten und Auszahlungen tätigen. Der Regierungsrat will hier Entlastung schaen und Betroenen eine unkomplizierte ĂœberbrĂźckung ausbezahlen. Wer im Kanton wohnt und sein Geschäft fĂźhrt, dieses schliessen musste oder seine Aufträge verloren hat, erhält
Gegenwärtig ohne Verdienst: Auch Coiffeusen kÜnnen um Nothilfe ersuchen.
2000 Franken ausbezahlt. Vorausgesetzt, er verdiente im Jahr mit seinem Geschäft mindestens 20 000 Franken und ein anderes Einkommen oder der Verdienst des Partners oder der Partnerin sind gering und es bestehen zudem keine relevanten Barmittel. 2000 Franken entsprechen geschätzt einem halben Monatseinkommen eines Kleinstbetriebes (zum Beispiel Coieuse, Taxifahrer, Floristin, Fitnesstrainer). Diese ďŹ nanzielle Hilfe muss bei ordentlichem Bezug nicht zurĂźckerstattet wer-
Zusammenarbeit mit Baselland und Privatkliniken Zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie arbeiten die Kantone Solothurn und Basel-Landschaft ab sofort eng zusammen. Der Standort Bruderholz des Kantonsspitals Baselland nimmt kßnftig auch die spitalbedßrftigen Covid-19-positiven Patientinnen und Patienten der Bezirke Dorneck und Thierstein auf. Die Solothurner Spitäler AG (soH) unterstßtzt ihrerseits am Standort Dornach die Region in der medizinischen Grundversorgung und beim Betrieb des Covid-19-Referenzspitals auf dem Bruderholz. In Solothurn und Olten arbeiten die soH-Spitäler eng mit den Privatkliniken zusammen. Fßr das Kantonsspital Olten (KSO) und die Pallas-Kliniken bedeutet dies:
• Das medizinische Fachpersonal der Pallas-Kliniken aus dem Bereich Anästhesie/Operationssaal unterstßtzt neu die Teams am KSO bei der Intensivpege. Personal im Bereich Anästhesie / OP geht ans KSO, um den Bereich IPS / Beatmungskapazitäten zu unterstßtzen. • Die Pallas-Kliniken betreiben ein eingeschränktes Programm an Operationen im Bereich der Augenmedizin und Dermatologie, welche nicht aufgeschoben werden kÜnnen. Die Notfallstationen der soH-Standorte Olten und Solothurn stehen weiterhin vollumfänglich zur Verfßgung. Fßr die Triage werden Covid-19-Verdachtsfälle von den ßbrigen Notfallpatienten getrennt. MGT
ZVG
den. Das Gesuch um ĂœberbrĂźckungshilfe ist bewusst einfach gehalten und kann online via corona.so.ch/wirtschaft ausgefĂźllt werden. Die Gesuche werden von den Oberämtern bearbeitet. Diese entscheiden rasch und unbĂźrokratisch. Die ersten Auszahlungen sollen laut Mitteilung der Staatskanzlei bereits heute Donnerstag erfolgen. Umsetzung Massnahmenpaket
Der Bund hat die zusätzlichen Anspruchsgruppen sowie die Zuständigkei-
ten in einer Verordnung geregelt. Ăœber die Website corona.so.ch/wirtschaft sind sämtliche Informationen sowie Hilfestellungen zu ďŹ nden. • GeschäftsfĂźhrende und deren Ehepartner (oder arbeitgeberähnliche Personen): Diese kĂśnnen Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Wer fĂźr seine Angestellten bereits Kurzarbeit beantragt hat, muss keinen weiteren Antrag einreichen. Wer dazu UnterstĂźtzung braucht, kann sich an die Hotline 0800 112 117 wenden oder seine Fragen per Mail stellen an corona@awa.so.ch. • Selbständigerwerbende oder Inhaber einer EinzelďŹ rma: Diese kĂśnnen fĂźr sich selber UnterstĂźtzungsmassnahmen beantragen. Wer dazu UnterstĂźtzung braucht, kann sich an die Hotline 0800 112 117 wenden oder seine Fragen per Mail stellen an: eo-corona@akso.ch. • Selbständigerwerbende mit Angestellten: Diese kĂśnnen fĂźr ihre Angestellten Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Wer dazu UnterstĂźtzung braucht, kann sich an die Hotline 0800 112 117 wenden oder seine Fragen per Mail stellen an: corona@awa.so.ch. MGT
Olten verzichtet auf ParkplatzgebĂźhren
Kostenlose KochbĂźcher von Betty Bossi
Der Stadtrat von Olten hat beschlossen, bis 19. April auf die Erhebung von ParkplatzgebĂźhren auf den Ăśffentlichen Parkplätzen im Stadtzentrum zu verzichten. Dies soll ermĂśglichen, dass Personen, die vorĂźbergehend beruich aufs Auto angewiesen sind, dort gratis parkieren kĂśnnen. Ein weiterer Beschluss betrifft bereits bezahlte BewilligungsgebĂźhren fĂźr nicht stattďŹ ndende Anlässe: Hier wurde entschieden, dass diese zurĂźckgezahlt werden. Ferner hat der Stadtrat beschlossen, den Verzugszins fĂźr die erste Rate des Gemeindesteuervorbezugs vorerst bis zur Fälligkeit der zweiten Rate am 2. Juni nicht zu erheben. MGT
Mit der Rezept-Initiative ÂŤBetty kocht mit Dir!Âť unterstĂźtzt Betty Bossi während des Notstandes alle Menschen beim Kochen und Backen zu Hause mit einem kostenlosen digitalen Zugang zu allen KochbĂźchern seit 1973. Das Unternehmen macht auf einen Schlag mehr als 12 000 Rezepte aus allen 120 KochbĂźchern online und kostenfrei zugänglich. Die KochbĂźcher sind als Blätterkataloge aufgeschaltet. Ăœber ein Suchfeld kann in den einzelnen Kochbuch-Blätterkatalogen oder in der gesamten digitalen Rezeptdatenbank nach beliebten Gerichten gestĂśbert werden. MGT www.bettybossi.ch
ANTJE LĂ„SSER
Mein ÂŤHobby-Kolumnistinnen-KopfÂť brummt schon seit Tagen und ich komme einfach nicht auf ein Thema, das ich mit der ÂŤspitzen FederÂť in den PC bringen kann ‌ Corona-Virus-Infos und Geschichten darĂźber allĂźberall. Vielen ist es des Guten zu viel, viele mĂśchten noch mehr (wenn Ăźberhaupt noch mĂśglich) hĂśren und lesen und nun ich zmittsdrin in diesen vielen Meinungen und WĂźnschen mit meiner ThemenďŹ ndung zur Kolumne ‌ Aber in all dem Gedankengewirr hat sich immer wieder dies hervorgetan: Die Hilfsbereitschaft, die sich quasi aus allen Ecken meines nächsten Umfelds und verstreut Ăźber unser ganzes Land zeigt. Und was mich freut, ist, dass es vor allem nun die Jungen sind, die dieses Zepter in die Hand nehmen und vorangehen mit einer Empathie fĂźr jene, die in diesen Zeiten wirklich auf Hilfe angewiesen sind, nämlich die sogenannte ÂŤRisikogruppeÂť. Endlich bekommt Social Media ein anderes Gesicht, als jenes, wo zahlreiche dĂźmmliche Filmchen und andere komische Dinge untereinander kommuniziert werden. Die digitalen Kanäle werden nun auch dazu genutzt, um sich untereinander zu Helfergruppen zu verbinden. Ein echt wunderbares GefĂźhl in dieser besonderen Zeit, wo wir alle einen riesigen Umbruch erleben, was unser tägliches Leben betrit. Nichts ist mehr, wie es war – doch das soziale BedĂźrfnis, wenns nĂśtig ist, einander zu helfen, ist so lebendig, wie ich es in diesem landesweiten Ausmass noch nie erlebt habe! Wenn jetzt noch die ÂŤnur-an-sich-DenkendenÂť ihre derzeitigen ausufernden Einkaufsgewohnheiten zugunsten ihrer hilfsbedĂźrftigen Mitmenschen anpassen wĂźrden ‌ Antje Lässer mĂźssten die Medien auch nicht mehr mitteilen, dass es keine Versorgungsnotstände gibt!
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