Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020 Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten / Tel. 062 387 80 00 / Fax 062 387 80 05
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P.P. 4501 Solothurn / Amtliches Publikationsorgan WEMF beglaubigte Auage (2019) : 50 355 Exemplare
Thal Gäu Olten
RAPHAEL STUDER Informatiker und Fotograf, Olten
Kanton schliesst LĂźcken des Bundes Soforthilfe fĂźr Kindertagesstätten und ĂœberbrĂźckungshilfe fĂźr Selbständige: Der Kanton Solothurn springt dort ein, wo die bisherigen Massnahmen und ďŹ nanziellen Hilfestellungen des Bundes nicht greifen.
Obwohl die FĂśrderung von Kindertagesstätten grundsätzlich in der Verantwortung der Gemeinden liegt, hat der Regierungsrat vergangene Woche eine halbe Million Franken als Soforthilfe fĂźr Kitas gesprochen. Damit mĂśchte der Regierungsrat einen Beitrag zum Strukturerhalt leisten und wĂźrdigen, dass die grosse Mehrheit der Kitas in diesen Wochen ein Notangebot aufrechterhält. Da dem Kanton die Kompetenzen in diesem Bereich fehlen, verwendet er zur UnterstĂźtzung der Kindertagesstätten Mittel des Bettagsfrankens 2020 sowie Geld aus zugeossenen Erbschaften. FĂźr einen Beitrag aus dem kantonalen ĂœberbrĂźckungsfonds fĂźr Selbständige sind bis Ostern Ăźber tausend Gesuche eingegangen, wovon ein Drittel positiv beurteilt wurde und knapp ein Drittel das Gesuch nachbessern kann. Von den zur VerfĂźgung gestellten 10 Millionen Franken wurden bereits rund 700 000 Franken ausbezahlt. Seite 7 und Letzte
Das Feuer
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Die anhaltende Trockenheit hat zu einer erheblichen Waldbrandgefahr gefĂźhrt.
Die Statistik
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Die Zahl der Verkehrsunfälle ist im letzten Jahr um zwÜlf Prozent gestiegen.
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Die Zeit
Meinrad Kofmel sinniert in der Spitzen Feder ßber das Nichtstun. Mit dem Bettagsfranken unterstßtzen: Die Kindertagesstätten dßrfen aktuell ein Notangebot mit kleinen Kindergruppen betreiben.
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Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
Inhaltsverzeichnis
Im Trauerfall
Aktuell 3–10 Fahrzeugmarkt 6 Fahrzeugnews 10 Thal 11–13 Gäu 13–14 Olten 15–16 Trauer 17 Stellen 18 Immobilien 19–20 Denksport 21
Notfalldienste
Impressum
Polizei 117
Anzeiger Thal Gäu Olten Auflage: 50 355 Exemplare WEMF-beglaubigt 2019 Erscheint wöchentlich, jeweils am Donnerstag
Sanitätsnotruf 144 Feuerwehr / Ölwehr
118
Rega 1414 Ärztlicher Notfalldienst Immer zuerst Hausarzt anrufen, sonst 0848 112 112
Zahnärztlicher Notfalldienst 0848 004 500
Immer zuerst Hauszahnarzt anrufen
Gottesdienste
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Hebammen-Notfalldienst 079 344 73 03
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Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden: Aedermannsdorf, Balsthal, Boningen, Egerkingen, Fulenbach, Gänsbrunnen, Gunzgen, Hägendorf, Härkingen, Herbetswil, Holderbank, Kappel, Kestenholz, Laupersdorf, Matzendorf, Mümliswil-Ramiswil, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oensingen, Oberbuch siten, Rickenbach, Seehof, Wangen bei Olten, Welschenrohr, Wolfwil Nicht amtlich: Langenbruck/Bärenwil, Niederbipp, Oberbipp, Wolfisberg, Olten, Trimbach, Hauenstein-Ifenthal, Wisen SO, Winznau, Starrkirch-Wil
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Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner Seit Wochen bestimmt das Corona-Virus unseren Alltag. Die aussergewöhnliche Lage verlangt uns allen Einiges ab: Einschränkungen, zusätzlichen Einsatz, neue Verpflichtungen und Durchhaltewillen. Mit grosser Freude stellen wir fest, dass Sie alle bemüht sind, aus der schwierigen Situation das Beste zu machen. Solidarität und Eigenverantwortung haben im Kanton Solothurn einen grossen Stellenwert.
Wir danken Ihnen, dass Sie kranke Menschen pflegen und besonders verletzliche Personen schützen und umsorgen; dass Sie den Wissensdurst der Kinder auch in dieser anspruchsvollen Zeit stillen und ihnen Raum für Kreativität und Fantasie geben; dass Sie die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Dienstleistungen und Gütern aufrechterhalten; dass Sie Ihrer Arbeit nach Möglichkeit nachgehen und diesen Krisenzeiten mit Innovationsgeist und Kreativität begegnen; dass Sie bei der Bewältigung dieser aussergewöhnlichen Situation mithelfen. Bleiben Sie gesund! Der Regierungsrat des Kantons Solothurn
Informationen: corona.so.ch und Hotline 0800 112 117
Kümmern Sie sich um besonders gefährdete Personen? So schützen Sie diese – und sich selbst. Menschen mit folgenden Vorbelastungen sind besonders gefährdet: Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Diabetes, Herz-KreislaufErkrankungen, Krebs oder Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen. Es ist aber ebenso wichtig, dass Sie sich selbst schützen, um die besonders gefährdeten Personen weiter betreuen zu können.
Bleiben Sie gemeinsam mit der betroffenen Person zuhause und arbeiten Sie nach Möglichkeit im Home Office. Vermeiden Sie den öV. Holen Sie sich Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld, von SpitexDiensten oder freischaffenden ambulanten Dienstleistern. Lassen Sie andere für sich einkaufen oder bestellen Sie die nötigen Waren online und lassen sie diese liefern. Kündigen Sie nötige Arztbesuche der zu betreuenden Person oder von Ihnen selbst telefonisch an. Reduzieren Sie allfällige Handwerkerbesuche oder Reinigungsaufträge aufs Allernötigste.
Nutzen Sie die diversen Hotline-Angebote – für Tipps oder bei persönlichem Kummer. Für den Fall, dass Sie selbst krank werden: Bereiten Sie einen Plan B vor und notieren Sie wichtige Informationen für eine allfällige Stellvertretung. Und wenn Sie nicht im gleichen Haushalt wie die gefährdete Person leben: Reduzieren Sie zum beidseitigen Schutz den direkten Kontakt auf das Nötigste und halten Sie die Hygieneregeln konsequent ein. Stellen Sie die erledigten Einkäufe vor der Tür ab.
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Anzeiger Thal Gäu Olten
Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
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Zu Land und zu Wasser «liest» er die Tiere gut Der Oltner Raphael Studer fotografiert aus Leidenschaft und setzt sich zugleich für eine intakte Natur ein Der Oltner Raphael Studer, im Hauptberuf Informatiker, hat eine Passion: Er hält Begegnungen mit Tieren mit seiner Kamera fest. Mit seiner Arbeit will er auch sensibilisieren und auf bedrohte Tierwelten aufmerksam machen. VON EDY MÜLLER
«Das Spannende bei meiner fotografischen Arbeit ist die Begegnung mit den Tieren. Man muss sich auf die Tiere einlassen und ihnen genügend Zeit und Freiraum zugestehen.» Wenn man mit Raphael Studer spricht, wird klar: Das ist einer, der Respekt hat vor der Tierwelt. Er geniesst den Kontakt zu den Tieren, das ist ihm sehr wichtig. Studer verwendet immer den Sucher, um das Bild zu gestalten. Er hat die Kamera stets in der Hand, bei Bedarf auf einem Stativ. Deshalb arbeitet er auch nicht mit im Feld platzierten Kameras und Fernauslösern oder mit Drohnen. Diese magischen Momente ...
Tiere zeigen oft, was sie fühlen. Akzeptieren sie die Annäherung des Menschen, oder fühlen sie sich bedroht? Man müsse die Tiere und ihr Verhalten «lesen» können, erklärt Studer. Nur so könnten Fotos in dieser Qualität entstehen. «Es ist bei Tieren ähnlich wie bei Menschen. Auch wir fühlen uns unwohl, wenn uns Fremde zu nahe kommen. Es ist ein magischer Moment, wenn man merkt, dass ein Tier die Nähe zulässt.» Und es braucht Zeit, um einem wilden Tier nahe zu kommen. «Beim Moschusochsen haben wir uns mehr als eine Stunde in seiner Nähe aufgehalten, damit er sich an uns gewöhnt und merkt, dass wir keine Gefahr darstellen. Wären wir direkt auf ihn zugegangen, hätte er die Flucht ergriffen.» Bei Herdentieren muss man auch darauf achten, dass man sich nicht zwischen einem einzelnen Tier und seiner Herde befindet. Studers Ziel ist immer, dass das Tier nach einem Zusammentreffen noch da ist, wenn er sich zurückzieht. Das gilt für Eisbären auf Spitzbergen genauso wie für das Reh in unserer Region. Es klappt nicht immer, den Tieren näher zu kommen. Wenn Studer merkt, dass ein Tier keine Nähe will, dann lässt er es sein. «Ich will ein Tier nicht stressen. Gute Bilder gibt es eh nur, wenn sich das Tier wohl fühlt.» Nicht alle Tiere aber sind leicht zu durchschauen. So verrät die schüttelnde Kopfbewegung eines Moschusochsen, dass man zu schnell zu nahe gekommen ist. Auch bei Haien kann man anhand der Körpersprache die Situation einschätzen. Schwieriger zu interpretieren sind zum Beispiel Krokodile. «Die sind in dieser Beziehung recht emotionslos», meint Studer. Sprich: Sie bleiben lange ruhig und reagieren dann schnell, so wie es für die Jagd nach Nahrung zwingend ist. Er würde sich auch nie einem «neuen» Tier ohne fachkundigen Führer nähern. Ihm ist es wichtig, das Verhalten einer noch fremden Art zu lernen. Faszinierende Unterwasserwelt
Es gibt wesentliche Unterschiede bei der Fotografie unter Wasser und derjenigen auf freiem Feld. Im Wasser kommt man den Tieren viel näher. Dort haben sie als Fluchtweg eine Dimension mehr zur Verfügung und können nach oben oder unten ausweichen. Raphael Studer verwendet unter Wasser immer ein Weitwinkel-Objektiv. «Wenn man ein Krokodil durch den Sucher sieht und es mit der Schnauze an das Glas des Unterwassergehäuses klopft, merkt man, wie nahe man dem Tier ist. Das ist schon ein bewegender Moment, wenn man da auf-
Amerikanisches Spitzkrokodil, Mexiko.
Fotos: Raphael Studer
Tigerhaiweibchen, Bahamas.
Moschusochse, Norwegen.
schaut und das Auge des Krokodils nur noch 30 Zentimeter entfernt ist.» Unterwegs in kleinen Gruppen
Seine Foto-Safaris unternimmt er jeweils in kleinen Gruppen. Oft führt die Reise an Orte, an denen der Zutritt streng kontrolliert wird. Und das ist auch gut so. Viele Ökosysteme seien für den Massentourismus nicht geeignet, erzählt er. Im Gespräch mit Raphael Studer wird spürbar, wie sehr ihm der Erhalt einer intakten Natur am Herzen liegt. Er unterstützt die Stiftung «prowin pro nature» aktiv. Auch versucht er mit seiner Arbeit darauf aufmerksam zu machen, dass viele Tiere zu Unrecht ein schlechtes Image haben. «Haie werden gejagt, weil sich Menschen vor ihnen fürchten. Dabei gibt es vielleicht ein halbes Dutzend Todesfälle pro Jahr. Einige Haiarten sind daher vom Aussterben bedroht.» Auch die Angst vor Wölfen hält er für übertrieben. «Das sind Urängste, die wir auch aus Märchen gelernt haben.» Die Gebrüder Grimm und Steven Spielberg waren in dieser Beziehung nicht sehr förderlich. Mit Vorträgen versucht er, Vorurteile abzubauen. Jährlich produziert er mit seinen Bildern einen Kalender. Details dazu und zu seinen Vorträgen gibts auf seiner Website. www.raphaelstuder.com
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Nachhaltiges Bauen
Nachhaltiges Bauen hat viele Vorteile Es hilft, die städtebaulichen Qualitäten zu erhalten respektive zu verbessern. Es schafft gesunde, sichere und komfortable Gebäude, die das Wohlbefinden der Nutzer fördern. Es hilft, eine zukunftsfähige Infrastruktur und Grundversorgung zu schaffen. Es sichert die Wertbeständigkeit von Gebäuden und Infrastruktur. Es stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Planungs-, Bau- und Immobilienwirtschaft. Es optimiert die Lebenszykluskosten von Bauwerken. Es trägt dazu bei, Natur und Artenvielfalt zu erhalten. Es verbessert die Effizienz im Umgang mit Ressourcen. Es minimiert die Auswirkungen auf Boden, Wasser, Klima, Luft. Es fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es schafft die Voraussetzungen, dass die Energiestrategie umgesetzt und die Klimaziele erreicht werden.
Die aktuelle Krise zeigt, dass die Natur durchaus in der Lage ist, sich das zurückzuholen, was der Mensch ihr entreisst. Wir müssen lernen unseren verschwenderischen Umgang mit Ressourcen zu zügeln und wieder näher an unsere Umwelt zu rücken. Die Schweiz als schlechtes Beispiel Würde man den schweizerischen Verbrauch durch unsere verschwenderische Lebensweise hochrechnen, würden der Menschheit 2½ Planeten (Global Footprint Network) nicht ausreichen. Dabei ist der Energiebedarf für die Herstellung, Heizung und Betrieb von Gebäuden ein wichtiger Faktor. Der Lebenszyklus eines Gebäudes nutzt knapp die Hälfte der gesamten Energie. Energiestrategie 2050, ein Teil der Lösung Mit der Energiestrategie des Bundes ist das Ziel gesetzt, den Verbrauch der Schweiz so zu reduzieren, dass unserer Bevölkerung 1 Planet zum Leben reicht. Der Kanton Solothurn, welcher diese ablehnte, ist hier ein schlechtes Beispiel in einer globalen Diskussion und Handlungspflicht. Der Bund korrigiert dies nun über das kommende CO²-Gesetz, mit welchem der Kanton wieder in die Pflicht genommen wird. Was kostet mich die Nachhaltigkeit? Dazu gibt es einige Studien von Verbänden und Hochschulen, gemäss den neueren Studien sind die Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Bauweise zwischen 0 und 2 % höher. Also minimal! In der Planung und Bauausführung Unter nachhaltigem Bauen verstehen wir die Bewahrung des Ökosystems und der Umwelt, auf den Nutzen für Mensch und Gesellschaft und auf Optimierung und Steigerung der ökonomischen Potenziale eines Gebäudes ausgerichtete Bauweise im Planungs- und Bauausführungsprozess.
Standards und Labels decken die Aspekte der Nachhaltigkeit unterschiedlich ab Von GEAK® zum Eco-BKP über Minergie® ECO oder den SIA-Effizienzpfad bis hin zur Energiestadt, 2000Watt-Areale, DGNB und SNBS Hochbau. Es gibt einige Labels, welche sich mit nachhaltigem Bauen oder einzelnen Aspekten wie Betriebsenergie, Komfort, Innenraumklima, Materialisierung, Graue Energie, Kosten, Wirtschaftlichkeit, Gesellschaft, Soziales, Mobilität und Umgebung befassen. Ob ein Label oder welches für Ihr Projekt geeignet ist, sollten Sie mit einem Fachmann diskutieren und entscheiden. Kreislauf Haus: Energie, Umwelt, Ressourcen Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine hohe Qualität beim nachhaltigen Bauen Trumpf. Dadurch wird der Werterhalt des Gebäudes gesichert. Weiter senken sich die Betriebs- und Unterhaltskosten mit energieeffizienten Massnahmen. Auch wichtig: Den Energie- und
Ressourcenverbrauch der verbauten Materialien über den gesamten Lebenszyklus mit einrechnen. Eine kleine Checkliste für nachhaltiges Bauen Standortwahl beachten (Anfahrtsweg zum Arbeitsplatz kurzhalten). Nutzungsflächen optimieren (mehr dazu später). Recycelte Baustoffe (wie Recycling-Beton) verwenden. Lehm sorgt für ein gutes Raumklima und speichert Wärme. Baustoff Holz (FSC-Label beachten) einbinden wo möglich. Es mit Glas und Beton nicht übertreiben (graue Energie-Bilanz der Baustoffe beachten). Wärmedämmung aus Naturfasern (z.B. Hobelspäne, Flachs, Holzfasern, Roggen).
Diese Checkliste könnte noch wesentlich grösser ausfallen, sie zeigt aber einen guten Start für erste Gedanken zu diesem Thema. Minimalismus, ein Denkanstoss Ein nachhaltiger Bau ist jedoch nur ein Teil. Wir müssen uns vor dem Baubeginn einige Fragen stellen und unsere eigene Lebensweise erst einmal überdenken. Wie viel Platz brauchen Sie wirklich und auf was können Sie verzichten? Entschlacken Sie sich von Ihren Altlasten, was Sie die letzten 5 Jahre nie gebraucht haben, werden Sie in der Regel auch in den nächsten 5 Jahren nicht benötigen. Verzichten Sie auf den Estrich, bauen Sie den Dachstock aus oder entscheiden Sie sich für ein Attikageschoss. Verzichten Sie auf Räume, wenn Sie diese nur 1–2 Wochen im Jahr nutzen. Dieser Verzicht erhöht die Wirtschaftlichkeit und spart bares Geld. Hier beginnt Nachhaltigkeit. Nicht verzichten, aber bewusster leben Wenn man sich die vorgenannten Beispiele anschaut, wird einem bewusst, wir müssen nicht auf viel verzichten, aber wir müssen anfangen bewusster zu leben. Die Nutzflächen im Haus, welche wir «täglich» nutzen,
werden nicht wesentlich weniger. Die Technologien, welche wir nutzen, werden dadurch nicht viel weniger können. Aber die Belastung für unsere Umwelt wird eingeschränkt. Denn diese muss dringend wieder sinken. Das Frühjahr 2020 nutzen Die erste Jahreshälfte 2020 hat uns gezeigt, dass wir uns durchaus zusammennehmen und beschränken können. Wir mussten lernen, was uns wichtig ist und was uns langfristig weiterbringt. Vieles in unserem Leben ist schlicht unnötig oder von so geringer Relevanz, dass ein Weglassen nicht weh tut. Nutzen wir diese Erfahrung und passen uns an, ändern wir unser Verhalten, denn das ist Innovation im Handeln! Machen Sie einen ersten Schritt Nehmen Sie sich Stift und Papier, notieren Sie, was für Sie wichtig ist und worauf Sie verzichten können. Haben Sie alte Baustoffe in Ihrem Haus (Asbest, halogenhaltige Dämmstoffe und andere Altlasten)? Planen Sie eine Entschlackung der Bausubstanz. Ein solches Projekt eignet sich wunderbar, um Raumnutzungen zu hinterfragen: Kann ich Räume neu und vor allem regelmässiger nutzen? Oder ist ein Ausbau einer Etage und deren Vermietung möglich? Denken Sie an die kantonale Förderung Durch den Umbau und zusätzliche Dämmungen, welche Ihnen Energie sparen helfen, können Sie auch auf kantonale Unterstützung zurückgreifen. Ab einer Fördersumme von 10 000 CHF ist jedoch ein Gebäudeenergieausweis GEAK® Plicht. Hier können wir Sie unterstützen und auch in der Beratung von Baustoffen und Sanierungs- und Umbaumöglichkeiten. Es ist nie zu spät für den ersten Schritt, gehen sollte in jeder von uns. Wenn nicht gestern, dann jetzt! Autor: Martin Mordasini, Geschäftsführer der heat-engine GmbH
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Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
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Schulstart mit Fernunterricht Richtlinien für den Schulbetrieb und Regelungen für die Übertritte Am Montag beginnt das vierte Quartal des Schuljahres 2019 / 2020 – allerdings weiterhin mit Fernunterricht. Deshalb sind befristete Sonderregelungen nötig, die wiederum davon abhängig sind, wann der ordentliche Schulbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
Das Volksschulamt hat für die Zeit bis zu den Sommerferien neue Richtlinien erlassen. Diese «Richtlinien 2 für den Fernunterricht» ordnen die Planung und den Start des letzten Schulquartals. Das Volksschulamt bietet weiterhin Unterstützung und Dienstleistungen für Eltern und Lehrpersonen an. Der 25. Mai gilt als Stichtag
Für die Aufnahme ins Gymnasium, in die Fachmittelschule und in die Berufsmaturitätslehrgänge gilt: Falls der Schulstart bis spätestens am 25. Mai erfolgt, finden die Aufnahmeprüfungen am 3.
und 4. Juni statt. Falls der Schulstart nach dem 25. Mai erfolgt, finden keine Aufnahmeprüfungen statt. Alle angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden prüfungsfrei – unter der Bedingung einer zwölfmonatigen Probezeit – aufgenommen. Zur Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2) werden jene Lernenden prüfungsfrei zugelassen, die ihr eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit einer Gesamtnote von mindestens 5,0 erlangt haben, im Falle der BM-Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft) und EFZ Kaufmann/Kauffrau mit einer Gesamtnote von mindestens 4,5 im schulischen Teil. Schülerinnen und Schüler, die für einen Übertritt aus der Sek P ins Gymnasium angemeldet sind, werden ins 1. Gymnasium aufgenommen. Die Ausformulierung der besonderen Bestimmungen in den Reglementen folgt in den nächsten Wochen.
In nicht abschliessenden Lehrgängen gelten mehrere Grundsätze: Im zweiten Semester des laufenden Schuljahrs werden Leistungsnachweise bis zum 13. März berücksichtigt. Werden die Schulen vor dem 25. Mai wieder geöffnet, können auch die Leistungen bis zum Ende des Semesters berücksichtigt werden. Jahrespromotionen ausgesetzt
Auf dieser Basis werden auch die Zeugnisse erstellt. Auf alle Fälle werden sowohl die Semester- als auch die Jahrespromotionen ausgesetzt. Die Schülerinnen, Schüler und Lernenden treten alle in die nächsthöhere Klasse ein und behalten ihren bisherigen Promotionsstand (definitiv oder provisorisch) bei. Gleichzeitig wird auch das Szenario einer allfälligen Schulschliessung bis zu den Sommerferien in Betracht gezogen. Dabei stehen Fragen der technischen Infrastruktur und der Unterrichtsplanung im Vordergrund. MGT
Unterstützung für Hilfe für Kitas den Kulturbetrieb und Familien
Neue Plattform «vooute.ch»
Die Covid-19-Verordnung Kultur des Bundes sieht Unterstützungsmassnahmen in Form von Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und selbstständig erwerbende Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich vor.
Der Regierungsrat hat eine halbe Million Franken als Soforthilfe für Kindertagesstätten gesprochen. Gleichzeitig lädt er die Gemeinden ein, Solidaritätsbeiträge zu leisten. Zudem wurde beschlossen, Ergänzungsleistungen für Familien weiterhin ungekürzt auszuzahlen.
Auf vooute.ch soll eine kunterbunte Palette an Produkten ausgestellt sein, die alle einen Bezug zur Region Olten haben: manche auf den umliegenden Feldern gewachsen, manche sorgfältig hier verarbeitet und manche fachkundig von Oltner Hand ausgewählt und bereitgestellt.
Die Kantone sind für die Umsetzung der Soforthilfen an nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen in Form rückzahlbarer zinsloser Darlehen sowie für Ausfallentschädigungen an gewinn- und nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende zuständig. Die finanziellen Mittel für die Soforthilfe an nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen stellt der Bund zur Verfügung. Die Ausfallentschädigungen werden von Bund und Kantonen finanziert. Der Regierungsrat wird demnächst die konkrete Umsetzung der Massnahmen beschliessen. Die entsprechenden Gesuchsformulare werden auf der Corona-Website des Kantons publiziert. MGT
Der Regierungsrat möchte einen Beitrag zum Strukturerhalt leisten und würdigen, dass die grosse Mehrheit der Kindertagesstätten ein Notangebot aufrechterhält. Von den aktuell rund 400 Plätzen sind allerdings nur 245 Plätze belegt. Durch den Lockdown haben einige Familien ihr Einkommen verloren oder beziehen Kurzarbeitsentschädigungen. Da für den Bezug von Ergänzungsleistungen (FamEL) ein Mindesteinkommen vorausgesetzt ist, besteht nun für einige Familien die Gefahr, zusätzlich auch den Anspruch auf FamEL zu verlieren. Deshalb hat der Regierungsrat per Notverordnung einzelne Bestimmungen des Sozialgesetzes sistiert. MGT
Jede und jeder kann sich kostenlos ein Profil erstellen und seine Produkte erfassen. Dadurch unterscheidet sich vooute.ch klar von anderen Plattformen für das regionale Gewerbe. vooute.ch bietet besonders für Kleinproduzentinnen und -produzenten eine einfache Verkaufsplattform, aber auch Betriebe mit bestehenden Verkaufskanälen können mit der Präsenz auf vooute.ch ihre Produkte bewerben und vom gemeinsamen Auftritt profitieren. vooute.ch macht die Vielfalt an regionalen Produkten sichtbar und bietet so ein digitales Marktplatz-Erlebnis für Olten und Umgebung. MGT www.vooute.ch
Ein langfristiger Einsatz des Zivilschutzes: Posten vor dem Kantonsspital Olten.
Kontrolle und Logistik Zivilschutz seit über einem Monat im Einsatz Im ganzen Kanton Solothurn unterstützen Angehörige des Zivilschutzes das Gesundheitswesen und die Behörden bei der Bewältigung der Pandemie.
Der Zivilschutz steht im Kanton Solothurn seit dem 13. März im Einsatz. Bis jetzt wurden bereits 700 Diensttage geleistet. Der Fokus liegt dabei beim Gesundheitswesen: • Eingangskontrolle bei den Spitälern der soH in Solothurn, Olten und Dornach. • Unterstützung beim Aufbau einer neuen Notfallaufnahme beim Bürgerspital Solothurn. • Logistikzenter des Zivilschutzes in Balsthal: Hier werden täglich Schutzmasken, Schutzanzüge und Desinfektionsmittel beschafft, gelagert und an die Kliniken, Spitex und Altersheime geliefert. • Zur Verfügung stellen und ausliefern von acht Containern an die Testcenter im Kanton Solothurn. • Unterstützung beim Aufbau der ehemaligen Höhenklinik Allerheiligenberg als Aufnahmestelle für Corona-Patienten • Führungsunterstützung im Sonderstab Corona Zivilschutzangehörige haben zudem im ganzen Kanton vor Lebensmittelge-
schäften und in Begegnungszonen Flyer verteilt. Damit wurde besonders auf die Hygienemassnahmen und die Verhaltensregeln aufmerksam gemacht, da diese für alle von zentraler Bedeutung sind. Darüber hinaus ging es auch um Nachbarschaftshilfe und die damit verbundene Internetplattform des Kantons. Eingangskontrolle vor dem Spital
Zurzeit ist es besonders wichtig, dass das Personal im Gesundheitssektor ungestört seinen Aufgaben nachgehen kann. Deshalb unterstützt der Zivilschutz gegenwärtig das Kantonsspital Olten bei der Eingangskontrolle. Aufgrund des Coronavirus sind Besuche und Begleitpersonen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Beim Haupteingang sowie beim Notfall sind zu jedem Zeitpunkt Zivilschützer stationiert. Sie prüfen, wer zum Einlass berechtigt ist und weisen die Leute dann an die entsprechende Stelle weiter. Zusätzlich besteht ihre Aufgabe darin, mögliche Corona-Fälle sogleich von anderen Patientinnen und Patienten zu trennen, um das Risiko allfälliger weiterer Ansteckungen möglichst einzudämmen. Wahrgenommen wird diese Aufgabe seit dem 15. März im Wochentakt und alternierend von Zivilschützern der RZSO Niederamt und der RZSO Olten. MGT corona.so.ch
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Anzeiger Thal Gäu Olten
Region
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9 Schoggi-Sorbet mit Ingwer-Likör Die beiden Startups Kalte Lust und Ingwerer spannen zusammen. Auf den Frühlingsanfang wird ein Special Edition Schokoladensorbet mit Ingwer-Likör lanciert. Der Gaumenschmaus soll helfen, den Krisenalltag etwas zu versüssen.
Als sich Florian Stähli von der Glace-Manufaktur Kalte Lust und Ingwer-Likör-Produzent Simon Borchardt Anfang Februar an einem Startup-Event kennenlernten, wurde aus einem Smalltalk eine Geschäftsidee und schliesslich ein gemeinsames Produkt. «Gerade jetzt, wo vieles weg bleibt, das man vor der Krise als selbstverständlich angesehen hat, ist es eine Chance, auch die kleinen Freuden wieder mehr schätzen zu lernen», bemerkt Philip Jenzer, Mitgründer vom Ingwerer. Die Leute mit Glace auf die Strasse locken, wo doch alle zu Hause bleiben sollten, ist das wirklich eine gute Idee? «Beim Einkauf noch eine Glace mitnehmen und zu Hause auf dem Balkon geniessen, das kann doch nur wohl tun», meint Florian Stähli, Mitgründer und Geschäftsführer von Kalte Lust. Das Schokoladensorbet mit Ingwerer gibts in diversen Spezialitäten-Geschäften zu kaufen. MGT
Erhebliche Waldbrandgefahr Besondere Trockenheit im Thal und am Jurasüdfuss
Durch die momentan herrschende Trockenheit und die warmen Temperaturen steigt die Waldbrandgefahr an. Nach aktueller Lagebeurteilung wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn für gewisse Gebiete als erheblich eingestuft. Dies unter anderem im Thal sowie entlang des Jurasüdfusses.
Die anhaltende Trockenheit und die warmen Temperaturen der letzten Tage führen zu einer erhöhten Waldbrandgefahr. Die Wettersituation wird sich auch in den nächsten Tagen nicht wesentlich ändern. Niederschläge sind ebenfalls keine in Aussicht. In gewissen Regionen des Kantons Solothurn wurde darum die
Waldbrandgefahr als erheblich beurteilt. Betroffen davon sind unter anderen der Bezirk Thal sowie das Gebiet entlang des Jurasüdfusses. Fest eingerichtete Feuerstellen
Die Kantonspolizei Solothurn ruft die Bevölkerung zur Einhaltung folgender Vorsichtsmassnahmen auf, um Waldbrände zu vermeiden: • Sich über lokale Gefahrensituationen informieren, wenn man im Freien ein Feuer machen will. • Werfen Sie keine Zigaretten, Zündhölzer und andere Raucherwaren weg. • Beim Grillieren fest eingerichtete Feuerstellen verwenden. • Feuer ständig überwachen und allfälli-
gen Funkenwurf sofort löschen. • Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur in absolut gelöschtem Zustand verlassen. • Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten. Das Entfachen von Feuern im Wald und ausserhalb des Waldes hat immer – auch bei geringer und mässiger Waldbrandgefahr – mit der nötigen Vorsicht zu erfolgen. Durch verantwortungsbewusstes Handeln können Wald- und Flurbrände vermieden werden. Die Situation wird laufend beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt. Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brandausbruch, alarmieren Sie unverzüglich die Polizei via Notruf 117 oder 112. MGT
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Olten SüdWest aufgelegt Auf Grund der Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes werden bis Dienstag, 28. April, die Teiländerung des Zonenplans «Olten SüdWest 2018», der Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «Olten SüdWest 2018» sowie der Erschliessungsplan «Olten SüdWest 2018» öffentlich aufgelegt. Auflageort ist im Stadthaus, Dornacherstrasse 1, Olten, Empfang im Erdgeschoss. Das Auflagedossier ist zudem auch unter olten.ch aufgeschaltet. Zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt werden am gleichen Ort bis Dienstag, 28. April, der Teilzonenplan «von Roll-Strasse – Wartburgweg» und der Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «von Roll-Strasse – Wartburgweg». Auch hier sind die entsprechenden Unterlagen online aufgeschaltet. MGT
Kopf der Woche
Die Kantonspolizei bittet um Hinweise: Brand eines Waldstücks am Karfreitag in Balsthal oberhalb von Schloss Alt-Falkenstein.
ZVG
Verkehrsunfälle haben 2019 zugenommen Im Kanton Solothurn ist die Zahl der polizeilich rapportierten Verkehrsunfälle gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Zahl der verletzen Personen ist trotz dieser Zunahme leicht, die Anzahl der Schwerverletzten sogar stark zurückgegangen. Erfreulicherweise ist auch die Zahl der Verkehrstoten auf einem Rekordtief.
Gemäss der Polizeilichen Verkehrsstatistik (PVS) für das Jahr 2019 hat sich die Zahl der Verkehrsunfälle um 160 auf total 1450 (2018: 1290) erhöht, was einer Zunahme von über 12 Prozent entspricht. Ebenfalls nahmen sowohl die Unfälle mit Sachschaden von 709 auf 833 (+17,5 %)
wie auch jene mit Personenschaden von 581 auf 617 (+6,2 %) zu. Trotz der Zunahme der Unfälle mit Personenschaden ist die Anzahl der gemeldeten verletzen Personen mit total 765 (2018: 770) leicht zurückgegangen. Dabei ist eine Umverteilung bei der Schwere der Verletzungen zu beobachten. So reduzierte sich 2019 die Anzahl der «erheblich Verletzten» um 32 Personen, die Anzahl der «leicht Verletzten» nahm hingegen um 34 Personen zu. Im vergangenen Jahr mussten 2 (9) Verkehrstote registriert werden, womit ein historischer Tiefstwert erreicht wurde. Eine Zunahme musste im Bereich der Unfälle mit Fussgängern verzeichnet werden. Sind im
Jahr 2018 noch 65 Personen verletzt worden, waren es 2019 deren 80 (+23 %). Mehr Verkehrsunfälle mit E-Bikes
Auch im vergangenen Jahr bestätigte sich die seit 2017 festgestellte Zunahme der Verkehrsunfälle mit E-Bikes. Die Anzahl stieg von 38 auf 46 Unfälle, wobei sich 9 Personen schwere Verletzungen zugezogen haben. Für jeden dritten Unfall war der E-Bike-Lenkende als Hauptverursacher verantwortlich. Auffallend ist ebenfalls, dass bei 15 Unfällen die verletzte Person keinen Helm trug. Die Kantonspolizei Solothurn wird rund um die E-Bike-Thematik die Präventionsmassnahmen in Zukunft verstärken. MGT
SABRINA GLANZMANN, VERMITTLERIN
Sie wollte rasch ein Zeichen setzen nach Bekanntgabe des Lockdowns am 16. März. Ein Zeichen, weil sie sich als Foodjournalistin, die bequem von zuhause aus arbeiten kann, privilegiert fühlte im Vergleich zu all den Einzelunternehmen, KMU oder Kleinproduzentinnen und -produzenten, die um ihre Existenz bangen. Dass sie mit ihrer flugs ins Leben gerufenen Gruppe auf Facebook aber ein solch gewaltiges Echo provozieren würde, hätte Sabrina Glanzmann nie gedacht. Der Name ist Programm: «Kreative Ideen, Aktionen und Angebote während Corona». Im Nu konnte ihre Gruppe schweizweit mehr als 800 Mitglieder gewinnen. Das zeige das grosse Bedürfnis nach solchen Plattformen sowohl auf Angebots- als auch auf Nachfrageseite, sagt die Thalerin. Wer also eine Idee, einen Abhol-/Bringdienst für seine Produkte oder Ähnliches hat, schickt ihr diese via Privatnachricht auf Facebook oder an glanzmann.sabrina@gmail.com. «Dass ich einen Beitrag zur Sichtbarkeit leisten kann, ist für mich Motivation genug», sagt die gute Fee. Und fügt ironisch an, dafür schaue sie gern eine Folge ihrer Lieblingsserie weniger. NIK
Chlausen-Zunft half 26 Steuerpflichtigen Auch dieses Jahr haben zwei Chlausenzünftler Steuererklärungen für in Wangen wohnhafte Pensionärinnen, Pensionäre, Rentnerinnen und Rentner ausgefüllt. 26 Steuerpflichtige (Vorjahr 28) haben dieses Angebot beansprucht. Obwohl der Dienst gratis ist, haben die meisten Betroffenen den beiden Zünftlern Spenden bezahlt – Geld, das wiederum für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Weil mit der neuen Software des Kantons pro Person nur noch fünf Steuererklärungen ausgefüllt werden können, mussten die beiden Zünftler eine kostenpflichtige Software kaufen, was schliesslich den Ertrag massiv schmälerte. MGT
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Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
Lifestyle: Citroën Berlingo Feel Blue HDI 130 Automatique
Fahrbericht: Nissan e-NV200 liefert elektrisch
Die gute alte Familienkutsche ist zurück Citroën versteht es immer wieder, seinen Modellen ein verspieltes Äusseres und viele praktische Details mit auf den Weg zu geben. Vorweg ist zu sagen, dass es den Berlinog in zwei verschiedenen Längen (4,4 und 4,75 m) gibt. Wir probierten die kürzere Version in Verbindung mit der höheren Ausstattung namens Feel, fünf Plätzen und einem Kofferraum voller Sommerräder. Vor allem vorne überzeugen die üppigen Platz-
verhältnisse, hinten fühlen sich drei oder fünf Personen ebenfalls recht wohl. Komfort wird auch auf längeren Reisen geboten. Nicht zuletzt, weil dem Musikgenuss für die Passagiere kaum Grenzen gesetzt sind. Der grosse Monitor für die Navigation und etliche Steuerungen ist personifizierbar. Im Laderaum finden zwischen 641 bis 2126 Liter Transportgut Platz. Er ist über eine grosse Heckklappe erschlossen, die hintere Sitzreihe über beidseitige Schiebetüren.
Verspielt: Der Familien-Berlingo befördert bis zu sieben Personen.
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Moderner Minivan: Der Berlingo ist einfach zu bedienen und sicher. Automatisch; der Antriebsstrang Der 1,5 Liter grosse 4-Zylinder-Turbodiesel mit 130 PS und 300 Newtonmeter Drehmoment, verbindet ausgeprägte Sparsamkeit mit gutem Durchzugsvermögen und exzellenter Laufkultur. Das Stop-Start-System arbeitet zuverlässig. Von Assistenten gut umsorgt, ist es eine Freude mit dem Berlingo unterwegs zu sein. Nicht zuletzt, weil die 8-stufige Getriebeautomatik (EAT8) hohen Komfort bringt. Mit einem Basispreis von Fr. 33400.– darf sich der Citroën Berlingo überall sehen lassen. Wer gerne ein geräumiges Fahrzeug besitzt, viel Freizeitsport treibt und aktiv ist, der muss sich den Berlingo ansehen. RHo
Auto-Neuheit für den Kanton Solothurn
Opel Corsa-e: Der Elektro-Volkswagen Der neue Opel Corsa ist erstmals auch als reines Elektroauto zu haben. Der Corsa-e unterscheidet sich nur wenig. Die optisch ansprechende Form, die guten Platzverhältnisse und die reichhaltige Ausstattung des neuen Opel Corsa haben wir bereits beschrieben. Nun kommt er – analog dem Peugeot e-208 – auch als Elektroauto. Bei ihm
ist der Kühlergrill mehrheitlich geschlossen, die Felgen ebenfalls. Letztere gehören zu den Erkennungsmerkmalen, wie auch das e in der B-Säule. Geblieben sind die innovativen LED-Matrix-Leuchten. Zusätzlich wird im Corsa-e das Elektromanagement und die resultierende Reichweite angezeigt, denn diese spielen eine zentrale Rolle. Die Platzverhältnisse sind auch in der Lautlos-Variante gut.
Perfekte Optik: Der elektrische Corsa ist modern und attraktiv gestylt. Opel
Kommt kraftvoll bis 350 km weit Der 50 kWh Elektromotor liefert 100 kW (136 PS) an die Vorderachse ab. Das maximale Drehmoment wird mit 260 Newtonmeter beziffert. Damit lässt sich der kleine Opel bis 150 km/h beschleunigen. Ja nach Messart liegt die Reichweite zwischen 340 (WLTP) und 455 (NEFZ) Kilometer. Mit grosser Vehemenz beschleunigt der Corsa-e bei starker Leistungsforderung. Das macht ihn in der Agglomeration zum eigentlichen Sprinter und sorgt für Fahrspass. Auch wenn das zu Lasten einer grösseren Reichweite geht. Unterwegs in coupiertem Gelände sorgt die Rekuperation dafür, dass beim Gleiten oder Verzögern zusätzliche Energie in die Lithium-Ionen-Batterie fliesst. Der e-208 kann entweder an der Haushaltsteckdose oder an der Ladesäule mit dem Typ 2-Ladekabel mit Strom versorgt werden. Eine Wallbox beim Abstellplatz ist praktisch, denn unterwegs gibt es noch zu wenig Lademöglichkeiten. Den Opel Corsa-e gibt es als Edition ab Fr. 34 990.–, als Elegance RHo kostet er Fr. 36 990.–.
Lautlos und bequem: Der Nissan e-NV200 erfüllt Umweltwünsche.
RHo
Nissan Evalia, der Genusstransporter Der Nissan e-NV200 Evalia bietet sieben Sitzplätze. Einzigartig macht ihn aber der Elektroantrieb . Der e-NV200 fügt sich nahtlos in unseren Wagenpark ein und ist trotzdem jederzeit sofort erkennbar. Da ist einmal der geschlossene Bug ohne Grill, da sind aber auch die relativ kleinen Seitenfenster beim Laderaum sowie das flächige Heck und die Aufschriften «zero Emission». Von beiden Seiten sind die hinteren Sitzplätze über Schiebetüren erreichbar. Nach dem Druck auf den Startknopf bereitet sich das System lautlos auf eine Fahrt vor und meldet ready – es kann losgehen. Vor dem Fahrer ist neben der gefahrenen Geschwindigkeit immer auch die noch zur Verfügung stehende Reichweite eingeblendet. Vorhanden sind auch alle relevanten Sicher-
heits-,Infotainment-,Vernetzungs-und Komfortmerkmale.
Ein Tagesausflug über 217 Kilometer Auch im coupierten Überlandeinsatz hält die Lithium-Ionen-Batterie nicht ewig, aber immerhin leuchtet die Lampe «Charge» immer wieder auf und entsprechend länger dauert es, bis der e-NV200 wieder an die Ladestation muss. Die Beschleunigung ist eher auf der gemütlichen Seite anzusiedeln. Auf Komfort ausgelegt sind die Federung sowie die Lenkung, während die Bremsanlage auch harter Beanspruchung durchaus gewachsen ist. Geladen wird die Batterie von der Haushaltsteckdose über einen Typ-1-Anschluss bis 18 kW. Im Lieferumfang ist ebenfalls ein Mode3-Ladekabel mit einer StromaufnahRHo me bis zu 74 kW dabei.
Technische Daten + Preis
Blau ist Trumpf: Der elektrische Nissan NV200 ist gut bestückt.
Modell: Nissan e-NV200 Evalia Karosserie: Minivan, 5 Türen / 7 Plätze Masse mm: L: 4560 B: 1755 H: 1850 Motor: Elektromotor Leistung: 80 kW 3008 bis 10 000/min Drehmoment:254 Nm, 1-3008/min Antrieb: stufenlos aut. / Front Spitze: 123 km/h, 0-100 k. Angabe Reichweite: 200-275 km, 0 CO2 Preis ab: Fr. 43038.–, TW: 46390.– Infos: www.nissan.ch
Werkstatt-Ecke Probefahrt oder Ersatzwagen
Autohändler dürfen auch in der jetzigen, schwierigen Zeit Ersatz- und Mietwagen ausliefern und per Telefon Probefahrten anbieten. Dabei müssen die Fahrzeuge nach jeder Rücknahme desinifziert werden und die Schlüsselübergabe muss kontaktlos erfolgen – beispielsweise via Schlüsselbox.
Ersatz- Probe- und Mietfahrzeuge dürfen eingesetzt werden. Redaktion: Roland Hofer
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Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
Anzeiger Thal Gäu Olten
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Hauptstrasse 550, 4716 Welschenrohr Telefon 032 639 50 50, Fax 032 639 50 51 E-Mail: info@welschenrohr.ch
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten:
15.00–18.00 Uhr
Mo, Fr Do
09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr
Mo Di Mi Do Fr
16.00–18.00 Uhr
Einwohnergemeinde Laupersdorf Baupublikationen
Gemeindeverwaltung Herbetswil
Christian Brunner Strittenmatt 8 6110 Wolhusen
Bauobjekt
Umbau Liegenschaft Harzhöfli
Bauplatz
Rickenbachstrasse 288, 4715 Herbetswil Telefon 062 394 18 88, Fax 062 394 18 95
Öffnungszeiten:
Harzhöfliweg GB-Nr. 499
Mi Fr
Bauherr
Jonas und Ursula Flück Unterdorf 42 4712 Laupersdorf
Bauobjekt
Neubau Garage, mit Gesuch um Ausnahmebewilligung zum Bauen im Abstand der Gestaltungsbaulinie
Bauplatz
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Unterdorf GB-Nr. 726
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4719 Ramiswil www.garage-lisser.ch
Einsprachefrist bis und mit: 1. Mai 2020
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Reparatur und Verkauf aller Marken Pneuhaus – Tankstelle
Uebelhart Jürg Malsen 104 4716 Welschenrohr
Bauobjekt:
Anbau Windfang Schlössli 68 GB-Nr. 784
Bauherrschaft:
Jost Irene Weststrasse 504 4716 Welschenrohr
Bauobjekt:
Autounterstand Weststrasse 504 GB-Nr. 1156
Bauherrschaft:
Einwohnergemeinde Welschenrohr Hauptstrasse 550 4716 Welschenrohr
Bauobjekt:
Erstellen Urnenanlage Friedhof, Anbau Vordach bei Aufbahrungshalle Kirchstrasse GB-Nr. 291 und 293
Einsprachen:
schriftlich und begründet bis 30.4.2020 an die Baukommission
Planauflage:
auf der Gemeindeverwaltung
Planauflage: Gemeindekanzlei Laupersdorf 10236347-10048516
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Balsthal Goldgasse 13, 4710 Balsthal Telefon 062 386 76 76, Fax 062 386 76 27 E-Mail: info@balsthal.ch
Öffnungszeiten: 09.00–11.30 Uhr
15.00–18.30 Uhr
Kleinfeldstrasse 3, 4713 Matzendorf Telefon 062 394 19 59, Fax 062 394 22 35 E-Mail: gemeinde.matzendorf@bluewin.ch
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Gänsbrunnen Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeschreiberei Gänsbrunnen Käppelihof 1, 4716 Gänsbrunnen Telefon 032 639 01 03, E-Mail: info@gaensbrunnen.ch
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten: Mo, Fr Mi
10236349-10048518
10234920-10046647
Matzendorf
Gemeindeverwaltung Matzendorf
Balsthal
Mo – Fr Di, Do
10235139-10047028
10234919-10046646 10234919-10046646
10235725-10047798
16.00–18.00 Uhr
Bauherrschaft:
Einsprachen sind schriftlich im Doppel mit Antrag und Begründung einzureichen.
Baukommission Laupersdorf
15.00–17.00 Uhr 16.00–17.00 Uhr
Baupublikationen
17.00–19.00 Uhr
10235064-10046900
10234001-10044686
Herbetswil
Bauherr
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Aedermannsdorf
Höngerstrasse 555, Postfach 148, 4712 Laupersdorf Telefon 062 391 53 53, Fax 062 391 51 88 E-Mail: info@laupersdorf.ch Mo – Fr
Welschenrohr
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
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Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
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Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
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Gemeindeverwaltung Seehof
Gemeindeverwaltung Mümliswil-Ramiswil
Schulhaus 2747 Seehof Telefon 032 499 96 60 E-Mail: gemeinde@gemeindeseehof.ch
Schmiedestrasse 11, Postfach 17, 4717 Mümliswil Telefon 062 386 70 50, Fax 062 386 70 59 E-Mail: info@muemliswil-ramiswil.ch
Öffnungszeiten: Mo
Holderbank
Öffnungszeiten:
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10.00–12.00 Uhr
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Gemeindeverwaltung Holderbank Hauptstrasse 97, 4718 Holderbank SO Telefon 062 390 16 61 E-Mail: info@holderbank-so.ch
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09.00–11.00 Uhr
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Härkingen
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Gemeindeverwaltung Härkingen Fröschengasse 7, 4624 Härkingen Telefon 062 389 04 40, Fax 062 389 04 49 E-Mail: info@haerkingen.ch
Perren GmbH Malergeschäft | Roggenweg 3 | 4702 Oensingen | Telefon 062 396 35 25 | Fax 062 396 40 80 | info@perren-online.ch | www.perren-online.ch
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Öffentliche Planauflage Planvorlage Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Ersatz/Neubau der 132 kV Ordentlichesder eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Übertragungsleitung Kerzers - Rupperswil, Abschnitt – Lostorf (inkl. Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBBOberbuchsiten betreffend Ersatz/Neubau der Rodung) 132 kV Übertragungsleitung Kerzers - Rupperswil, Abschnitt Oberbuchsiten – Lostorf (inkl. Gemeinden Oberbuchsiten, Neuendorf, Hägendorf, Rickenbach, Wangen b.Rodung) Olten, Trimbach, Winznau, Obergösgen, Lostorf Gemeinden Oberbuchsiten, Neuendorf, Hägendorf, Rickenbach, Wangen b. Olten, Trimbach, Winznau, Obergösgen, Lostorf Gesuchstellerin Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur Energie, Gesuchstellerin Gegenstand Gegenstand
Öffnungszeiten: Mo Di Mi, Do Fr
Oensingen Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Oensingen
oensingen
Öffnungszeiten: Mo Di Mi, Do
Bauherrschaft: Franciska Iaccarino Schloss-Strasse 76 4702 Oensingen
Kestenholz
Baugesuch:
Umgebungsarbeiten
Bauplatz:
GB Oensingen Nr. 555 Schloss-Strasse 76
Auflage:
Bauverwaltung Oensingen vom 16. April bis 1. Mai 2020
Aussteckung Aussteckung
Einsprachen Einsprachen
Gemeindeverwaltung Kestenholz Neue Strasse 1, Postfach 90, 4703 Kestenholz Telefon 062 393 28 30, Fax 062 393 20 03 E-Mail: gemeinde.kestenholz@ggs.ch
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Öffnungszeiten: Mo Di, Mi, Fr Do
09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr
15.00–17.30 Uhr 15.00–18.30 Uhr
Oberbuchsiten MALEREI | GIPSEREI
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Enteignungsbann Enteignungsbann
Bern, 6. April 2020 Bern, 6. April 2020
Einwohnergemeinde Lostorf, Hauptstrasse 4654 Lostorf Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 5, 4509 Solothurn Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (inkl. Rodung,
Rechtserwerb) werden während der Auflagefrist im Gelände Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (inkl.durch Rodung, Aussteckung sichtbar Zentrum aller Rechtserwerb) werdengemacht. währendDas der Auflagefrist imMasten Gelände durch (Übertragungsleitung) wird durchDas einen Holzpflock mit Mastbezeichnung Aussteckung sichtbar gemacht. Zentrum aller Masten und Masthöhe markiert. (Übertragungsleitung) wird durch einen Holzpflock mit Mastbezeichnung und Masthöhe markiert. Einsprache kann erheben, wer nach dem VwVG und dem EntG Partei
ist. Einsprache kann erheben, wer nach dem VwVG und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt fürinnert Verkehr, Sektion Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel der Auflagefrist Bewilligungen II, 3003 Bern werden. Wer keine Einsprache (Datum der Postaufgabe) beimeingereicht Bundesamt für Verkehr, Sektion erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist der vomAuflagefrist weiteren Verfahren Innerhalb sind auchausgeschlossen. sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehrensind um auch Entschädigung oder Sachleistung geltend Innerhalb der Auflagefrist sämtliche enteignungsrechtlichen zu machensowie (vgl. Art. 18f Abs. EBG in Verbindung Art. 35 - 37geltend Einwände Begehren um2 Entschädigung oder mit Sachleistung EntG). Für nachträgliche Forderungen Art. 41 EntG. zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in gilt Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Fürgegen nachträgliche Forderungen Art. jedenfalls 41 EntG. aber vor Ablauf Einwände die Aussteckung sindgilt sofort, der Auflagefrist beim BAV vorzubringen. Einwände gegen die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der beim BAVBekanntmachung vorzubringen. VomAuflagefrist Tag der öffentlichen der Planauflage an dürfen
ohne Zustimmung des Enteigners keine die der Enteignung erschwerenden Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung Planauflage an dürfen rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden Enteignung oder getroffen werden (vgl. Art. 42 EntG). rechtlichen tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der Enteignung getroffen werden (vgl. Art. 42 EntG). Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
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während den ordentlichen an folgenden Stellen Die Planunterlagen könnenÖffnungszeiten vom 20. April 2020 bis 19. Mai 2020 eingesehen werden: während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehenOberbuchsiten, werden: Gemeinde Dorfstrasse 117, 4625 Oberbuchsiten
Winznau, Oltnerstrasse 4652Obergösgen Winznau Einwohnergemeinde Obergösgen, Dorfkern 1,9,4653 Obergösgen, Dorfkern5,1,4654 4653Lostorf Obergösgen Einwohnergemeinde Lostorf, Hauptstrasse
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Für die Besichtigung der Auflage bitten wir Sie, einen Termin telefonisch zu vereinbaren (062 388 05 30). Einsprachen sind schriftlich im Doppel, mit Antrag und Begründung bis 1. Mai 2020 an die Einwohnergemeinde Oensingen, Bau- und Planungskommission, Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen, zu senden.
10234987-10046771
SR 742.101), Verordnung über Plangenehmigungsverfahren für Das Verfahrender richtet sich nach demdas Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1), nach dem Bundesgesetz SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für über die Enteignung(VPVE; (EntG;SR SR742.142.1), 711), Art. 49nach Abs.dem 2 des Waldgesetzes Eisenbahnanlagen Bundesgesetz (WaG; SR 921.0), Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung (WaV; SR 921.01) über die Enteignung (EntG; SR 711), Art. 49 Abs. 2 des Waldgesetzes und nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (WaG; SR 921.0), Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung (WaV; SR(VwVG; 921.01) SR und172.101). nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101).für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Leitbehörde Leitbehörde für das können Verfahren ist20. dasApril Bundesamt (BAV). Die Planunterlagen vom 2020 bisfür 19.Verkehr Mai 2020
Einwohnergemeinde Hägendorf, Bachstrasse 4614 Hägendorf Gemeinde Rickenbach, Bergstrasse 15, 4613 11, Rickenbach Gemeinde Rickenbach, Bergstrasse 15, Dorfstrasse 4613 Rickenbach Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, 65, 4612 Wangen b. Olten Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, Dorfstrasse 65, 4612 Wangen b. Olten Einwohnergemeinde Trimbach, Baslerstrasse 122, 4632 Trimbach Trimbach,Oltnerstrasse Baslerstrasse9,122, 4632 Trimbach Einwohnergemeinde Winznau, 4652 Winznau
Papier und Karton kann ganzjährig an den Öffnungstagen der Sammelstelle beim Papier- und Kartoncontainer entsorgt werden. Besten Dank Umweltschutzkommission
Übertragungsleitung Kerzers – Rupperswil im Abschnitt132kV Oberbuchsiten Das Projekt sieht im Wesentlichen vor, die bestehende Lostorf zu erneuern und gleichzeitig die Übertragungskapazität zu Übertragungsleitung Kerzers – Rupperswil im Abschnitt Oberbuchsiten erhöhen. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende Lostorf zu erneuern und gleichzeitig die Übertragungskapazität zu Anlage zurückgebaut. erhöhen. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende Anlage zurückgebaut. Das Bauvorhaben erfordert die temporäre Rodung von 296 m2 und die 2 definitive Rodung von 128 mdie sowie die Wiederaufforstung 240 die m2 Das Bauvorhaben erfordert temporäre Rodung von 296 von m2 und 2 Wald auf den Parzellen-Nr. 234, 259 Rickenbach, Parzellen-Nr. 708 definitive Rodung von 128 m sowie die Wiederaufforstung von 240 m2 Wangen Parzellen-Nr. 618 Rickenbach, Trimbach undParzellen-Nr. Parzellen-Nr.708 531 Wald auf bei denOlten, Parzellen-Nr. 234, 259 Winznau. Wangen bei Olten, Parzellen-Nr. 618 Trimbach und Parzellen-Nr. 531 Winznau. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG;
Gemeinde Oberbuchsiten, Dorfstrasse 117, 4625 Oberbuchsiten Einwohnergemeinde Neuendorf, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf Neuendorf, Bachstrasse Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf Einwohnergemeinde Hägendorf, 11, 4614 Hägendorf
Das gebündelte Papier und Karton ist am Sammeltag vor 8.00 Uhr am Hauskehrichtstandort für die Abholung bereitzustellen.
Bauherrschaft: Othmar Hofstetter Hauptstrasse 61, 4702 Oensingen
GB Oensingen Nr. 2110 Rainweg 12
Öffentliche Auflage Öffentliche Auflage
Papier- und Kartonsammlung Mittwoch, 22. April 2020
Baupublikationen
Bauplatz:
09.00–11.00 Uhr
17.00–19.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr
Einwohnergemeinde Niederbuchsiten
Einwohnergemeinde Oensingen
Umgestaltung Umgebung
Verfahren Verfahren
Dorfstrasse 20, 4626 Niederbuchsiten Telefon 062 393 26 10 E-Mail: gemeindekanzlei@niederbuchsiten.ch
15.00–17.00 Uhr 15.00–18.00 Uhr geschlossen 15.00–17.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr
Baugesuch:
Niederbuchsiten
Gemeindeverwaltung Niederbuchsiten
Öffnungszeiten: 09.00–11.30 Uhr geschlossen 08.00–11.30 Uhr geschlossen geschlossen
15.00–19.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr 14.00–17.00 Uhr
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen Telefon 062 388 05 00, Fax 062 388 05 09 E-Mail: gemeindeverwaltung@oensingen.ch Mo Di Mi Do Fr
09.00–11.00 Uhr 09.00–11.00 Uhr 09.00–11.00 Uhr 09.00–11.00 Uhr
Industriestrasse 1, 3052 Zollikofen Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur Energie, Industriestrasse 1, 3052 Zollikofen Das Projekt sieht im Wesentlichen vor, die bestehende 132kV
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Oberbuchsiten Dorfstrasse 117, 4625 Oberbuchsiten Telefon 062 388 90 50, Fax 062 393 13 61 E-Mail: gemeindeverwaltung@oberbuchsiten.ch
Alte aufs Abstellgleis?
Wir sorgen dafür, dass Senioren umsorgt statt entsorgt werden. Heute und morgen. prosenectute.ch | IBAN CH91 0900 0000 8750 0301 3
14
Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Egerkingen Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen Telefon 062 387 71 71, Fax 062 387 71 72 E-Mail: zentraledienste@egerkingen.ch
Inserieren und sich informieren. Dr Azeiger bringt’s!
Öffnungszeiten: Mo Di – Do Fr
09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr 09.30–14.00 Uhr
Amtliche Mitteilungen aus Ihrer Gemeinde jede Woche aktuell im Anzeiger Thal Gäu Olten.
14.30–18.00 Uhr 14.30–17.00 Uhr
Öffentliche Planauflage Öffentliche Planauflage
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Öffentliche Planauflage Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Ersatz/Neubau der 132 kV Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Übertragungsleitung Kerzers - Rupperswil, Abschnitt – Lostorf (inkl. Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBBOberbuchsiten betreffend Ersatz/Neubau der Rodung) 132 kV Übertragungsleitung Kerzers - Rupperswil, Abschnitt Oberbuchsiten – Lostorf (inkl. Gemeinden Oberbuchsiten, Neuendorf, Hägendorf, Rickenbach, Wangen b.Rodung) Olten, Trimbach, Winznau, Obergösgen, Lostorf Gemeinden Oberbuchsiten, Neuendorf, Hägendorf, Rickenbach, Wangen b. Olten, Trimbach, Winznau, Obergösgen, Lostorf Gesuchstellerin Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur Energie, Gesuchstellerin Gegenstand Gegenstand
www.AnzeigerTGO.ch
Verfahren Verfahren
Coronavirus – Beschlüsse des Gemeinderates Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner Nachdem der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus um eine Woche bis Sonntag, 26. April 2020 verlängert hat, verlängern sich die Massnahmen auf kommunaler Ebene durch Beschluss des Gemeinderates ebenfalls bis zu diesem Datum: • Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben bis 26. April 2020 geschlossen, die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben bleibt jedoch weiterhin gewährleistet. Sie erreichen die Verwaltung zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail. Gleichzeitig stehen Ihnen auf www.egerkingen.ch diverse Online-Dienste zur Verfügung. • Die Kommissionspräsidien sind angehalten, Sitzungen ihrer Kommission bis 26. April 2020 abzusagen oder diese im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen. • Veranstaltungen der Einwohnergemeinde sind bis auf Weiteres abgesagt. • Allfällige, bereits erteilte Bewilligungen für Veranstaltungen im öffentlichen Raum bis 26. April 2020 werden entzogen. • Sämtliche Sport- und Freizeitanlagen im Mühlematt und Kleinfeld, inkl. Aussenanlagen, bleiben geschlossen. Dies betrifft auch den Spielplatz Zebra beim Schulhaus Kleinfeld. • Von Privatpersonen und privaten Institutionen getätigte Raumreservationen bis 26. April 2020 werden storniert und bereits bezahlte Raummieten zurückerstattet. • Der Verkauf von GA-Tageskarten bis 26. April 2020 wird eingestellt; bereits verkaufte Tageskarten bis zu diesem Datum werden zurückgenommen und die Gebühren zurückerstattet. • Abdankungen auf dem Friedhof Sandacker dürfen nur noch durch die engsten Familienangehörigen begleitet werden. • Die Papiersammlung und Kartonentgegennahme vom 2. Mai 2020 findet nicht statt. Der Bundesrat wird an seiner nächsten Sitzung vom 16. April 2020 über die Etappen der Lockerung der Massnahmen beschliessen. Abhängig von diesem Entscheid wird auch der Gemeinderat neu entscheiden.
Öffentliche Auflage Öffentliche Auflage
Einwohnergemeinde Egerkingen Der Gemeinderat
10234919-10046646 10234919-10046646
TEMPORÄR UND DAUERSTELLEN 4702 Oensingen ● Tel. 062 388 10 00
10236348-10048517
Wolfwil Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Wolfwil Hauptstrasse 8, 4628 Wolfwil Telefon 062 926 37 60/70, Fax 062 926 00 22 E-Mail: gemeindeverwaltung@wolfwil.ch
Einwohnergemeinde Wolfwil Baupublikation www.wolfwil.ch/Bauwesen Bauherrschaft:
Marki Manol und Stefanie, Kestenholzerstrasse 24, 4628 Wolfwil
Bauobjekt:
Wohnungsumbau und Abbruch Nr. 2a
Bauplatz:
GB Wolfwil Nr. 1084 Zollackerstrasse 2
Planverfasser:
Christen Werner, Mösli 212, 3474 Rüedisbach
Planauflage:
vom 16.4.2020 bis 30.4.2020 auf der Gemeindeverwaltung.
Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel bis am 30.4.2020 an die Planungs-, Bauund Werkkommission Wolfwil, Hauptstrasse 8, 4628 Wolfwil, einzureichen. 10236334-10048503
Öffnungszeiten: Mo Di Mi Do Fr
09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr geschlossen 09.30–11.30 Uhr
15.00–18.00 Uhr geschlossen 15.00–17.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr geschlossen
während den ordentlichen an folgenden Stellen Die Planunterlagen könnenÖffnungszeiten vom 20. April 2020 bis 19. Mai 2020 eingesehen während denwerden: ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehenOberbuchsiten, werden: Gemeinde Dorfstrasse 117, 4625 Oberbuchsiten
Trimbach,Oltnerstrasse Baslerstrasse9,122, 4632 Trimbach Einwohnergemeinde Winznau, 4652 Winznau Winznau, Oltnerstrasse 4652Obergösgen Winznau Einwohnergemeinde Obergösgen, Dorfkern 1,9,4653 Obergösgen, Dorfkern5,1,4654 4653Lostorf Obergösgen Einwohnergemeinde Lostorf, Hauptstrasse Aussteckung Aussteckung
Einsprachen Einsprachen
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf Telefon 062 387 95 00, Fax 062 387 95 01 E-Mail: info@neuendorf.ch
SR 742.101), Verordnung über Plangenehmigungsverfahren für Das Verfahrender richtet sich nach demdas Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; Eisenbahnanlagen (VPVE; SRüber 742.142.1), nach dem Bundesgesetz für SR 742.101), der Verordnung das Plangenehmigungsverfahren über die Enteignung(VPVE; (EntG;SR SR742.142.1), 711), Art. 49nach Abs.dem 2 des Waldgesetzes Eisenbahnanlagen Bundesgesetz (WaG; 921.0), Art. 5 Abs.SR 2 der Waldverordnung (WaV; SR 921.01) über dieSR Enteignung (EntG; 711), Art. 49 Abs. 2 des Waldgesetzes und nach Bundesgesetz Verwaltungsverfahren (WaG; SRdem 921.0), Art. 5 Abs. 2über der das Waldverordnung (WaV; SR(VwVG; 921.01) SR und172.101). nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101).für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Leitbehörde Leitbehörde für das können Verfahren ist20. dasApril Bundesamt (BAV). Die Planunterlagen vom 2020 bisfür 19.Verkehr Mai 2020
Einwohnergemeinde Hägendorf, Bachstrasse 4614 Hägendorf Gemeinde Rickenbach, Bergstrasse 15, 4613 11, Rickenbach Gemeinde Rickenbach, Bergstrasse 15, Dorfstrasse 4613 Rickenbach Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, 65, 4612 Wangen b. Olten Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, Dorfstrasse 65, 4612 Wangen b. Olten Einwohnergemeinde Trimbach, Baslerstrasse 122, 4632 Trimbach
Neuendorf
Gemeindeverwaltung Neuendorf
Übertragungsleitung Kerzers – Rupperswil im Abschnitt132kV Oberbuchsiten Das Projekt sieht im Wesentlichen vor, die bestehende Lostorf zu erneuern und gleichzeitig die Übertragungskapazität zu Übertragungsleitung Kerzers – Rupperswil im Abschnitt Oberbuchsiten erhöhen. Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende Lostorf zuNach erneuern und gleichzeitig die Übertragungskapazität zu Anlage zurückgebaut. erhöhen. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende Anlage zurückgebaut. Das Bauvorhaben erfordert die temporäre Rodung von 296 m2 und die 2 definitive Rodung von 128 mdie sowie die Wiederaufforstung 240 die m2 Das Bauvorhaben erfordert temporäre Rodung von 296 von m2 und 2 Wald auf den Parzellen-Nr. 259die Rickenbach, Parzellen-Nr. 708 m2 definitive Rodung von 128 m234, sowie Wiederaufforstung von 240 Wangen Parzellen-Nr. 618 Rickenbach, Trimbach undParzellen-Nr. Parzellen-Nr.708 531 Wald auf bei denOlten, Parzellen-Nr. 234, 259 Winznau. Wangen bei Olten, Parzellen-Nr. 618 Trimbach und Parzellen-Nr. 531 Winznau. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG;
Gemeinde Oberbuchsiten, Dorfstrasse 117, 4625 Oberbuchsiten Einwohnergemeinde Neuendorf, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf Neuendorf, Bachstrasse Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf Einwohnergemeinde Hägendorf, 11, 4614 Hägendorf
Wir danken Ihnen, dass Sie die von den Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde beschlossenen Massnahmen mittragen und damit mithelfen, dass diese Wirkung erzielen. Tragen Sie Sorge zu sich und bleiben Sie gesund.
Industriestrasse 1, 3052 Zollikofen Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur Energie, Industriestrasse Zollikofen vor, die bestehende 132kV Das Projekt sieht1,im3052 Wesentlichen
Enteignungsbann Enteignungsbann
Bern, 6. April 2020 Bern, 6. April 2020
Einwohnergemeinde Lostorf, Hauptstrasse 4654 Lostorf Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 5, 4509 Solothurn Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (inkl. Rodung,
Rechtserwerb) werden während der Auflagefrist im Gelände Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (inkl.durch Rodung, Aussteckung sichtbar gemacht. Das Zentrum aller Masten Rechtserwerb) werden während der Auflagefrist im Gelände durch (Übertragungsleitung) wird durchDas einen Holzpflock mit Mastbezeichnung Aussteckung sichtbar gemacht. Zentrum aller Masten und Masthöhe markiert. (Übertragungsleitung) wird durch einen Holzpflock mit Mastbezeichnung und Masthöhe markiert. Einsprache kann erheben, wer nach dem VwVG und dem EntG Partei
ist. Einsprache kann erheben, wer nach dem VwVG und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt fürinnert Verkehr, Sektion Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel der Auflagefrist Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist der vomAuflagefrist weiteren Verfahren Innerhalb sind auchausgeschlossen. sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehrensind um auch Entschädigung oder Sachleistung geltend Innerhalb der Auflagefrist sämtliche enteignungsrechtlichen zu machensowie (vgl. Art. 18f Abs. EBG in Verbindung Art. 35 - 37geltend Einwände Begehren um2 Entschädigung oder mit Sachleistung EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG. zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Fürgegen nachträgliche Forderungen Art. jedenfalls 41 EntG. aber vor Ablauf Einwände die Aussteckung sindgilt sofort, der Auflagefrist BAV vorzubringen. Einwände gegenbeim die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der beim BAVBekanntmachung vorzubringen. VomAuflagefrist Tag der öffentlichen der Planauflage an dürfen
ohne Zustimmung des Enteigners keine die der Enteignung erschwerenden Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung Planauflage an dürfen rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden Enteignung oder getroffen werden (vgl. Art. 42 EntG). rechtlichen tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der Enteignung getroffen werden (vgl. Art. 42 EntG). Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
10236327-10048495
10236333-10048502
Marktstand am OGV-Herbstmarkt Möchten Sie an unserem 2. OGV-Festival vom 17. Oktober 2020 einen Marktstand betreiben? Dann melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns, wenn Sie:
Damit niemand in der Not alleine bleibt. Die Zewo-Hilfswerke helfen, wo sonst niemand hilft. Danke für Ihre Spende. zewo.ch/corona
Vermisst wird seit 1.4.2020 «Mäxli» aus Niederbuchsiten
• Produkte aus Garten, Feld und Obstbau; • Feines und Kreatives aus Küche und Ateliers; • oder Werkzeuge und Hilfsmittel für Baum- und Gartenarbeiten anbieten.
Mäxli ist sehr scheu und hat drei Kerben am rechten Ohr. Er ist kurz nach dem Umzug nach Niederbuchsiten entwischt, könnte sich auch am alten Wohnort in Hägendorf (Grossmattstrasse 9c) rumtreiben. Für Hinweise unter Nr. 079 859 30 18 sind wir sehr dankbar.
Ein Marktstand in der Grösse von ca. 1 x 3 m wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Die Standgebühr beträgt Fr. 40.-. Für die Anmeldung und weitere Details verwenden Sie bitte das Formular, welches Sie auf unserer Webseite finden. www.ogv-neuendorf.ch/Marktanmeldung Wir behalten uns vor, eine Auswahl zu treffen, wenn das Angebot nicht passt oder alle Plätze ausgebucht sind. Der Vorstand des OGV-Neuendorf freut sich auf Ihren Stand am OGV-Festival 2020 in Neuendorf.
SPINAS CIVIL VOICES
Egerkingen
CORONA
Ihre Spende in guten Händen.
Es gibt einen grosszügigen Finderlohn! 10236341-10048510
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Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
Anzeiger Thal Gäu Olten
Olten Fulenbach
Öffentliche Planauflage Öffentliche Planauflage
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Fulenbach Innere Weid 1, Postfach, 4629 Fulenbach Telefon 062 917 10 10, Fax 062 917 10 15 E-Mail: gemeinde@fulenbach.ch
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Öffentliche Planauflage Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Ersatz/Neubau der 132 kV Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Übertragungsleitung Kerzers Rupperswil, Abschnitt – Lostorf (inkl. Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBBOberbuchsiten betreffend Ersatz/Neubau der Rodung) 132 kV Übertragungsleitung Kerzers - Rupperswil, Abschnitt Oberbuchsiten – Lostorf (inkl. Gemeinden Oberbuchsiten, Neuendorf, Hägendorf, Rickenbach, Wangen b.Rodung) Olten, Trimbach, Winznau, Obergösgen, Lostorf Gemeinden Oberbuchsiten, Neuendorf, Hägendorf, Rickenbach, Wangen b. Olten, Trimbach, Winznau, Obergösgen, Lostorf Gesuchstellerin Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur Energie, Gesuchstellerin Gegenstand Gegenstand
Übertragungsleitung Kerzers – Rupperswil im Abschnitt132kV Oberbuchsiten Das Projekt sieht im Wesentlichen vor, die bestehende Lostorf zu erneuern und gleichzeitig die Übertragungskapazität zu Übertragungsleitung Kerzers – Rupperswil im Abschnitt Oberbuchsiten erhöhen. Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende Lostorf zuNach erneuern und gleichzeitig die Übertragungskapazität zu Anlage zurückgebaut. erhöhen. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende Anlage zurückgebaut. Das Bauvorhaben erfordert die temporäre Rodung von 296 m2 und die 2 definitive Rodung von 128 mdie sowie die Wiederaufforstung 240 die m2 Das Bauvorhaben erfordert temporäre Rodung von 296 von m2 und 2 Wald auf den Parzellen-Nr. 259die Rickenbach, Parzellen-Nr. 708 m2 definitive Rodung von 128 m234, sowie Wiederaufforstung von 240 Wangen Parzellen-Nr. 618 Rickenbach, Trimbach undParzellen-Nr. Parzellen-Nr.708 531 Wald auf bei denOlten, Parzellen-Nr. 234, 259 Winznau. Wangen bei Olten, Parzellen-Nr. 618 Trimbach und Parzellen-Nr. 531 Winznau. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG;
Öffnungszeiten: 10.00–11.00 Uhr 10.00–11.00 Uhr 09.00–11.00 Uhr
15.30–17.00 Uhr 15.30–18.30 Uhr
Boningen Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Verfahren Verfahren
Gemeindeverwaltung Boningen Dorfstrasse 52, 4618 Boningen Telefon 062 216 85 44, Fax 062 216 85 43 E-Mail: info@boningen.ch
Öffnungszeiten: Mo, Do Di
09.30–10.30 Uhr 09.00–10.30 Uhr
15.00–19.00 Uhr
Öffentliche Auflage Öffentliche Auflage
Kappel
SR 742.101), Verordnung über Plangenehmigungsverfahren für Das Verfahrender richtet sich nach demdas Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1), nach dem Bundesgesetz SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für über die Enteignung(VPVE; (EntG;SR SR742.142.1), 711), Art. 49nach Abs.dem 2 des Waldgesetzes Eisenbahnanlagen Bundesgesetz (WaG; 921.0), Art. 5 Abs.SR 2 der Waldverordnung (WaV; SR 921.01) über dieSR Enteignung (EntG; 711), Art. 49 Abs. 2 des Waldgesetzes und nach Bundesgesetz Verwaltungsverfahren (WaG; SRdem 921.0), Art. 5 Abs. 2über der das Waldverordnung (WaV; SR(VwVG; 921.01) SR und172.101). nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101).für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Leitbehörde Leitbehörde für das können Verfahren ist20. dasApril Bundesamt (BAV). Die Planunterlagen vom 2020 bisfür 19.Verkehr Mai 2020
Dornacherstrasse 1, Postfach, 4601 Olten Telefon 062 206 11 11, E-Mail: stadtkanzlei@olten.ch
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi Do Fr
Öffnungszeiten: 08.00–12.00 Uhr 08.00–12.00 Uhr 08.00–12.00 Uhr geschlossen
13.30–17.00 Uhr
Einsprachen Einsprachen
Hägendorf Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Hägendorf Bachstrasse 11, 4614 Hägendorf Telefon 062 209 17 17, Fax 062 209 17 20 E-Mail: info@haegendorf.ch
Öffnungszeiten: 09.00–11.30 Uhr 09.00–11.30 Uhr 09.00–11.30 Uhr
14.00–16.30 Uhr
Baupublikation
Heidi Raimann-Gallati, Olten, gestorben 9. April 2020, 76-jährig. Sonja Braun-Göseli, Olten, gestorben 10. April 2020, 85-jährig.
10236338-10048507
Bern, 6. April 2020 Bern, 6. April 2020
ist. Einsprache kann erheben, wer nach dem VwVG und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt fürinnert Verkehr, Sektion Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel der Auflagefrist Bewilligungen II, 3003 Bern werden. Wer keine Einsprache (Datum der Postaufgabe) beimeingereicht Bundesamt für Verkehr, Sektion erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist der vomAuflagefrist weiteren Verfahren Innerhalb sind auchausgeschlossen. sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehrensind um auch Entschädigung oder Sachleistung geltend Innerhalb der Auflagefrist sämtliche enteignungsrechtlichen zu machensowie (vgl. Art. 18f Abs. EBG in Verbindung Art. 35 - 37geltend Einwände Begehren um2 Entschädigung oder mit Sachleistung EntG). Für nachträgliche Forderungen Art. 41 EntG. zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in gilt Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Fürgegen nachträgliche Forderungen Art. jedenfalls 41 EntG. aber vor Ablauf Einwände die Aussteckung sindgilt sofort, der Auflagefrist BAV vorzubringen. Einwände gegenbeim die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der beim BAVBekanntmachung vorzubringen. VomAuflagefrist Tag der öffentlichen der Planauflage an dürfen
ohne Zustimmung des Enteigners keine die der Enteignung erschwerenden Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung Planauflage an dürfen rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden Enteignung oder getroffen werden (vgl. Art. 42 EntG). rechtlichen tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der Enteignung getroffen werden (vgl. Art. 42 EntG). Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
10236327-10048495
Dr Azeiger bringt’s!
José Antonio Somoza Schluchtweg 14 4614 Hägendorf
Projektverfasser: Alpha Plan Bau GmbH Markstrasse 12 4512 Bellach Bauobjekt:
Umbau EFH, neue Wärmepumpe, neues Gartenhaus, Neubau Holzlager, Solaranlage
Bauplatz:
Schluchtweg 14 GB-Nr. 1023
Planauflage:
17. April 2020 – 30. April 2020 während den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung der Einwohnergemeinde, 4614 Hägendorf
Einsprachefrist:
Enteignungsbann Enteignungsbann
14.00–18.00 Uhr
Einwohnergemeinde Hägendorf Bauherr:
Urs Spiegelberg, Olten, gestorben 7. April 2020, 55-jährig.
Rechtserwerb) werden während der Auflagefrist im Gelände Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (inkl.durch Rodung, Aussteckung sichtbar Zentrum aller Rechtserwerb) werdengemacht. währendDas der Auflagefrist imMasten Gelände durch (Übertragungsleitung) wird durchDas einen Holzpflock mit Mastbezeichnung Aussteckung sichtbar gemacht. Zentrum aller Masten und Masthöhe markiert. (Übertragungsleitung) wird durch einen Holzpflock mit Mastbezeichnung und Masthöhe markiert. Einsprache kann erheben, wer nach dem VwVG und dem EntG Partei
13.30–18.30 Uhr
bis spätestens 30. April 2020 schriftlich und begründet an die Einwohnergemeinde Hägendorf, Bauverwaltung, Bachstrasse 11, 4614 Hägendorf 10236339-10048508
Gunzgen
10234140-10045513
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Gunzgen Allmendstrasse 2, 4617 Gunzgen Telefon 062 209 20 60, Fax 062 209 20 69 E-Mail: info@gunzgen.ch
Öffnungszeiten: Mo – Mi, Fr Do
08.00–11.30 Uhr 08.00–11.30 Uhr
14.00–17.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Tel. 062 216 10 27 www.jaeggips.ch
www.absyss.ch
info@absyss.ch
Vertikutierer Profi-Benzin-Maschine
zu vermieten 077 460 39 41
13.30–17.00 Uhr 13.30–18.00 Uhr 13.30–16.00 Uhr
IN MEMORIAM
Einwohnergemeinde Lostorf, Hauptstrasse 4654 Lostorf Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 5, 4509 Solothurn Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (inkl. Rodung,
Aussteckung Aussteckung
9.00–12.00 Uhr 9.00–12.00 Uhr 9.00–12.00 Uhr
während den ordentlichen an folgenden Stellen Die Planunterlagen könnenÖffnungszeiten vom 20. April 2020 bis 19. Mai 2020 eingesehen während denwerden: ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehenOberbuchsiten, werden: Gemeinde Dorfstrasse 117, 4625 Oberbuchsiten
Trimbach,Oltnerstrasse Baslerstrasse9,122, 4632 Trimbach Einwohnergemeinde Winznau, 4652 Winznau Winznau, Oltnerstrasse 4652Obergösgen Winznau Einwohnergemeinde Obergösgen, Dorfkern 1,9,4653 Obergösgen, Dorfkern5,1,4654 4653Lostorf Obergösgen Einwohnergemeinde Lostorf, Hauptstrasse
Dorfstrasse 27, 4616 Kappel SO Telefon 062 209 22 44, Fax 062 209 22 55 E-Mail: ewg@kappel-so.ch
Mo, Do, Fr Di Mi
Stadtverwaltung Olten
Einwohnergemeinde Hägendorf, Bachstrasse 4614 Hägendorf Gemeinde Rickenbach, Bergstrasse 15, 4613 11, Rickenbach Gemeinde Rickenbach, Bergstrasse 15, Dorfstrasse 4613 Rickenbach Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, 65, 4612 Wangen b. Olten Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, Dorfstrasse 65, 4612 Wangen b. Olten Einwohnergemeinde Trimbach, Baslerstrasse 122, 4632 Trimbach
Gemeindeverwaltung Kappel
Mo, Di Mi Do Fr
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeinde Oberbuchsiten, Dorfstrasse 117, 4625 Oberbuchsiten Einwohnergemeinde Neuendorf, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf Neuendorf, Bachstrasse Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf Einwohnergemeinde Hägendorf, 11, 4614 Hägendorf
Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Verkauf, Verwaltung, Vermietung, Wohnungsabnahmen HEV weibel-immobilien.ch 079 531 31 73 10236290-10048449 10236290-10048449
Olten
10236269-10048423
Mo, Mi Di, Do Fr
Industriestrasse 1, 3052 Zollikofen Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur Energie, Industriestrasse Zollikofen vor, die bestehende 132kV Das Projekt sieht1,im3052 Wesentlichen
Wangen Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeindeverwaltung Wangen Dorfstrasse 65, Postfach 35, 4612 Wangen Telefon 062 206 00 20, Fax 062 206 00 30 E-Mail: kanzlei@wangenbo.ch
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr Mi Do
09.00–11.30 Uhr 09.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Einwohnergemeinde Wangen bei Olten Baupublikationen Bauherrschaft:
Weiss Roland und Trautweiler-Weiss Sabine Holzacker 7 4612 Wangen b. Olten
Bauobjekt:
Umbau EFH, Ausbau und Erweiterung Dachgeschoss, Ersetzen Ölheizung durch Erdsondenwärmepumpe
Bauplatz:
Holzacker 7 GB-Nr. 1316
Bauherrschaft:
Leonard Ceni Büntenweg 36 4612 Wangen b. Olten
Bauobjekt:
Neuerstellung Luft-WasserWärmepumpe (Aussenaufstellung)
Bauplatz:
Büntenweg 36 GB-Nr. 2494
Planauflage:
Bauverwaltung/Gemeindekanzlei vom 17.4.2020 bis 1.5.2020
Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Antrag und Begründung, einzureichen an die Bau- und Planungskommission. 10236340-10048509
16
Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
Öffentliche Planauflage Öffentliche Planauflage
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Öffentliche Planauflage Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Ersatz/Neubau der 132 kV Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Übertragungsleitung Kerzers - Rupperswil, Abschnitt – Lostorf (inkl. Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBBOberbuchsiten betreffend Ersatz/Neubau der Rodung) 132 kV Übertragungsleitung Kerzers - Rupperswil, Abschnitt Oberbuchsiten – Lostorf (inkl. Gemeinden Oberbuchsiten, Neuendorf, Hägendorf, Rickenbach, Wangen b.Rodung) Olten, Trimbach, Winznau, Obergösgen, Lostorf Gemeinden Oberbuchsiten, Neuendorf, Hägendorf, Rickenbach, Wangen b. Olten, Trimbach, Winznau, Obergösgen, Lostorf Gesuchstellerin Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur Energie, Gesuchstellerin Gegenstand Gegenstand
Verfahren Verfahren
Öffentliche Auflage Öffentliche Auflage
Industriestrasse 1, 3052 Zollikofen Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur Energie, Industriestrasse Zollikofen vor, die bestehende 132kV Das Projekt sieht1,im3052 Wesentlichen
Übertragungsleitung Kerzers – Rupperswil im Abschnitt132kV Oberbuchsiten Das Projekt sieht im Wesentlichen vor, die bestehende Lostorf zu erneuern und gleichzeitig die Übertragungskapazität zu Übertragungsleitung Kerzers – Rupperswil im Abschnitt Oberbuchsiten erhöhen. Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende Lostorf zuNach erneuern und gleichzeitig die Übertragungskapazität zu Anlage zurückgebaut. erhöhen. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende Anlage zurückgebaut. Das Bauvorhaben erfordert die temporäre Rodung von 296 m2 und die 2 definitive Rodung von 128 mdie sowie die Wiederaufforstung 240 die m2 Das Bauvorhaben erfordert temporäre Rodung von 296 von m2 und 2 Wald auf den Parzellen-Nr. 259die Rickenbach, Parzellen-Nr. 708 m2 definitive Rodung von 128 m234, sowie Wiederaufforstung von 240 Wangen Parzellen-Nr. 618 Rickenbach, Trimbach undParzellen-Nr. Parzellen-Nr.708 531 Wald auf bei denOlten, Parzellen-Nr. 234, 259 Winznau. Wangen bei Olten, Parzellen-Nr. 618 Trimbach und Parzellen-Nr. 531 Winznau. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), Verordnung über Plangenehmigungsverfahren für Das Verfahrender richtet sich nach demdas Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; Eisenbahnanlagen (VPVE; SRüber 742.142.1), nach dem Bundesgesetz für SR 742.101), der Verordnung das Plangenehmigungsverfahren über die Enteignung(VPVE; (EntG;SR SR742.142.1), 711), Art. 49nach Abs.dem 2 des Waldgesetzes Eisenbahnanlagen Bundesgesetz (WaG; 921.0), Art. 5 Abs.SR 2 der Waldverordnung (WaV; SR 921.01) über dieSR Enteignung (EntG; 711), Art. 49 Abs. 2 des Waldgesetzes und nach Bundesgesetz Verwaltungsverfahren (WaG; SRdem 921.0), Art. 5 Abs. 2über der das Waldverordnung (WaV; SR(VwVG; 921.01) SR und172.101). nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101).für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Leitbehörde Leitbehörde für das können Verfahren ist20. dasApril Bundesamt (BAV). Die Planunterlagen vom 2020 bisfür 19.Verkehr Mai 2020
Rickenbach Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05
Gemeinde Rickenbach Bergstrasse 15, 4613 Rickenbach Telefon 062 216 35 14, Fax 062 216 61 26 E-Mail: kanzlei@rickenbachso.ch
Öffnungszeiten: Mo, Do Di
08.30–11.00 Uhr
Aussteckung Aussteckung
Gesuchstellerin Gegenstand Gegenstand
Einsprachen Einsprachen
Enteignungsbann Enteignungsbann
Bern, 6. April 2020 Bern, 6. April 2020
Verfahren Verfahren
Einwohnergemeinde Lostorf, Hauptstrasse 4654 Lostorf Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 5, 4509 Solothurn Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (inkl. Rodung,
Rechtserwerb) werden während der Auflagefrist im Gelände Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (inkl.durch Rodung, Aussteckung sichtbar gemacht. Das Zentrum aller Masten Rechtserwerb) werden während der Auflagefrist im Gelände durch (Übertragungsleitung) wird durchDas einen Holzpflock mit Mastbezeichnung Aussteckung sichtbar gemacht. Zentrum aller Masten und Masthöhe markiert. (Übertragungsleitung) wird durch einen Holzpflock mit Mastbezeichnung und Masthöhe markiert. Einsprache kann erheben, wer nach dem VwVG und dem EntG Partei
ist. Einsprache kann erheben, wer nach dem VwVG und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt fürinnert Verkehr, Sektion Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel der Auflagefrist Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist der vomAuflagefrist weiteren Verfahren Innerhalb sind auchausgeschlossen. sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehrensind um auch Entschädigung oder Sachleistung geltend Innerhalb der Auflagefrist sämtliche enteignungsrechtlichen zu machensowie (vgl. Art. 18f Abs. EBG in Verbindung Art. 35 - 37geltend Einwände Begehren um2 Entschädigung oder mit Sachleistung EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG. zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Fürgegen nachträgliche Forderungen Art. jedenfalls 41 EntG. aber vor Ablauf Einwände die Aussteckung sindgilt sofort, der Auflagefrist BAV vorzubringen. Einwände gegenbeim die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der beim BAVBekanntmachung vorzubringen. VomAuflagefrist Tag der öffentlichen der Planauflage an dürfen
ohne Zustimmung des Enteigners keine die der Enteignung erschwerenden Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung Planauflage an dürfen rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden Enteignung oder getroffen werden (vgl. Art. 42 EntG). rechtlichen tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der Enteignung getroffen werden (vgl. Art. 42 EntG). Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
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Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Öffentliche Planauflage Planvorlage Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Ersatz/Neubau der 132 kV Ordentlichesder eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Übertragungsleitung Kerzers - Rupperswil, Abschnitt – Lostorf (inkl. Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBBOberbuchsiten betreffend Ersatz/Neubau der Rodung) 132 kV Übertragungsleitung Kerzers - Rupperswil, Abschnitt Oberbuchsiten – Lostorf (inkl. Gemeinden Oberbuchsiten, Neuendorf, Hägendorf, Rickenbach, Wangen b.Rodung) Olten, Trimbach, Winznau, Obergösgen, Lostorf Gemeinden Oberbuchsiten, Neuendorf, Hägendorf, Rickenbach, Wangen b. Olten, Trimbach, Winznau, Obergösgen, Lostorf Gesuchstellerin Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur Energie,
Gemeinde Oberbuchsiten, Dorfstrasse 117, 4625 Oberbuchsiten Einwohnergemeinde Neuendorf, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf Neuendorf, Bachstrasse Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf Einwohnergemeinde Hägendorf, 11, 4614 Hägendorf
Trimbach,Oltnerstrasse Baslerstrasse9,122, 4632 Trimbach Einwohnergemeinde Winznau, 4652 Winznau Winznau, Oltnerstrasse 4652Obergösgen Winznau Einwohnergemeinde Obergösgen, Dorfkern 1,9,4653 Obergösgen, Dorfkern5,1,4654 4653Lostorf Obergösgen Einwohnergemeinde Lostorf, Hauptstrasse
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während den ordentlichen an folgenden Stellen Die Planunterlagen könnenÖffnungszeiten vom 20. April 2020 bis 19. Mai 2020 eingesehen während denwerden: ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehenOberbuchsiten, werden: Gemeinde Dorfstrasse 117, 4625 Oberbuchsiten
Einwohnergemeinde Hägendorf, Bachstrasse 4614 Hägendorf Gemeinde Rickenbach, Bergstrasse 15, 4613 11, Rickenbach Gemeinde Rickenbach, Bergstrasse 15, Dorfstrasse 4613 Rickenbach Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, 65, 4612 Wangen b. Olten Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, Dorfstrasse 65, 4612 Wangen b. Olten Einwohnergemeinde Trimbach, Baslerstrasse 122, 4632 Trimbach
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Öffentliche Auflage Öffentliche Auflage
Industriestrasse 1, 3052 Zollikofen Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur Energie, Industriestrasse 1, 3052 Zollikofen Das Projekt sieht im Wesentlichen vor, die bestehende 132kV
Übertragungsleitung Kerzers – Rupperswil im Abschnitt132kV Oberbuchsiten Das Projekt sieht im Wesentlichen vor, die bestehende Lostorf zu erneuern und gleichzeitig die Übertragungskapazität zu Übertragungsleitung Kerzers – Rupperswil im Abschnitt Oberbuchsiten erhöhen. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende Lostorf zu erneuern und gleichzeitig die Übertragungskapazität zu Anlage zurückgebaut. erhöhen. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende Anlage zurückgebaut. Das Bauvorhaben erfordert die temporäre Rodung von 296 m2 und die 2 definitive Rodung von 128 mdie sowie die Wiederaufforstung 240 die m2 Das Bauvorhaben erfordert temporäre Rodung von 296 von m2 und 2 Wald auf den Parzellen-Nr. 234, 259 Rickenbach, Parzellen-Nr. 708 definitive Rodung von 128 m sowie die Wiederaufforstung von 240 m2 Wangen Parzellen-Nr. 618 Rickenbach, Trimbach undParzellen-Nr. Parzellen-Nr.708 531 Wald auf bei denOlten, Parzellen-Nr. 234, 259 Winznau. Wangen bei Olten, Parzellen-Nr. 618 Trimbach und Parzellen-Nr. 531 Winznau. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), Verordnung über Plangenehmigungsverfahren für Das Verfahrender richtet sich nach demdas Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1), nach dem Bundesgesetz SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für über die Enteignung(VPVE; (EntG;SR SR742.142.1), 711), Art. 49nach Abs.dem 2 des Waldgesetzes Eisenbahnanlagen Bundesgesetz (WaG; SR 921.0), Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung (WaV; SR 921.01) über die Enteignung (EntG; SR 711), Art. 49 Abs. 2 des Waldgesetzes und nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (WaG; SR 921.0), Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung (WaV; SR(VwVG; 921.01) SR und172.101). nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101).für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Leitbehörde Leitbehörde für das können Verfahren ist20. dasApril Bundesamt (BAV). Die Planunterlagen vom 2020 bisfür 19.Verkehr Mai 2020
während den ordentlichen an folgenden Stellen Die Planunterlagen könnenÖffnungszeiten vom 20. April 2020 bis 19. Mai 2020 eingesehen werden: während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehenOberbuchsiten, werden: Gemeinde Dorfstrasse 117, 4625 Oberbuchsiten
Gemeinde Oberbuchsiten, Dorfstrasse 117, 4625 Oberbuchsiten Einwohnergemeinde Neuendorf, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf Neuendorf, Bachstrasse Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf Einwohnergemeinde Hägendorf, 11, 4614 Hägendorf Einwohnergemeinde Hägendorf, Bachstrasse 4614 Hägendorf Gemeinde Rickenbach, Bergstrasse 15, 4613 11, Rickenbach Gemeinde Rickenbach, Bergstrasse 15, Dorfstrasse 4613 Rickenbach Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, 65, 4612 Wangen b. Olten Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, Dorfstrasse 65, 4612 Wangen b. Olten Einwohnergemeinde Trimbach, Baslerstrasse 122, 4632 Trimbach Trimbach,Oltnerstrasse Baslerstrasse9,122, 4632 Trimbach Einwohnergemeinde Winznau, 4652 Winznau Winznau, Oltnerstrasse 4652Obergösgen Winznau Einwohnergemeinde Obergösgen, Dorfkern 1,9,4653 Obergösgen, Dorfkern5,1,4654 4653Lostorf Obergösgen Einwohnergemeinde Lostorf, Hauptstrasse Aussteckung Aussteckung
Einsprachen Einsprachen
Spendenkonto PK 45-1044-7 www.krebsliga-so.ch, Tel. 032 628 68 10 Dieses Inserat kostet keine Spendengelder.
Enteignungsbann Enteignungsbann
Bern, 6. April 2020 Bern, 6. April 2020
Einwohnergemeinde Lostorf, Hauptstrasse 4654 Lostorf Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 5, 4509 Solothurn Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (inkl. Rodung,
Rechtserwerb) werden während der Auflagefrist im Gelände Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (inkl.durch Rodung, Aussteckung sichtbar Zentrum aller Rechtserwerb) werdengemacht. währendDas der Auflagefrist imMasten Gelände durch (Übertragungsleitung) wird durchDas einen Holzpflock mit Mastbezeichnung Aussteckung sichtbar gemacht. Zentrum aller Masten und Masthöhe markiert. (Übertragungsleitung) wird durch einen Holzpflock mit Mastbezeichnung und Masthöhe markiert. Einsprache kann erheben, wer nach dem VwVG und dem EntG Partei
ist. Einsprache kann erheben, wer nach dem VwVG und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt fürinnert Verkehr, Sektion Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel der Auflagefrist Bewilligungen II, 3003 Bern werden. Wer keine Einsprache (Datum der Postaufgabe) beimeingereicht Bundesamt für Verkehr, Sektion erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist der vomAuflagefrist weiteren Verfahren Innerhalb sind auchausgeschlossen. sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehrensind um auch Entschädigung oder Sachleistung geltend Innerhalb der Auflagefrist sämtliche enteignungsrechtlichen zu machensowie (vgl. Art. 18f Abs. EBG in Verbindung Art. 35 - 37geltend Einwände Begehren um2 Entschädigung oder mit Sachleistung EntG). Für nachträgliche Forderungen Art. 41 EntG. zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in gilt Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Fürgegen nachträgliche Forderungen Art. jedenfalls 41 EntG. aber vor Ablauf Einwände die Aussteckung sindgilt sofort, der Auflagefrist beim BAV vorzubringen. Einwände gegen die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der beim BAVBekanntmachung vorzubringen. VomAuflagefrist Tag der öffentlichen der Planauflage an dürfen
ohne Zustimmung des Enteigners keine die der Enteignung erschwerenden Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung Planauflage an dürfen rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden Enteignung oder getroffen werden (vgl. Art. 42 EntG). rechtlichen tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der Enteignung getroffen werden (vgl. Art. 42 EntG). Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
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Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
10228814-10038773
Anzeiger Thal Gäu Olten
( 032 639
Trauer
55 00 Leidzirkulare und Danksagungen auch an Wochenenden und Feiertagen
Grico-Druck AG | 4716 Welschenrohr | www.gricodruck.ch
Todesanzeige
Edith Wyss Humbel
Traurig, aber mit vielen schönen Erinnerungen nehmen wir Abschied von unserer lieben Schwester, Schwägerin, Gotte, Tante und Cousine
19. Juni 1945 – 8. April 2020
Ruth Kissling 1. Mai 1931 – 12. April 2020
Du hast ein farbenfrohes Leben geführt und dieses geliebt. Viele Farbtupfer werden zurückbleiben.
Ganz still und leise, ging des Morgens ein Engel auf die Reise. Stieg die Stufen zum Himmel hinauf, verliess den Weg des Lebenslaufs.
Du hast mit deiner ganzen Energie gekämpft, die gefährlichen Klippen der Behandlungen deiner Krankheit erfolgreich umschifft und doch hat sich diese nicht besiegen lassen.
Traueradresse: Christine Horath-Zeltner Wolfwilerstrasse 76 4626 Niederbuchsiten
Wir lieben dich aus ganzem Herzen und vermissen dich unendlich.
In stiller Trauer: Erna Kissling-Kissling und Familie Lotti Mäder-Kissling und Familie Nelli & Urs Ackermann-Kissling Bethli & Andreas Zeltner-Kissling und Familie Willi & Rosmarie Kissling-Birrer und Familie Verwandte und Freunde
Im kleinsten Familienkreis sagen wir Dir: «Auf Wiedersehen» Dreissigster: Datum wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Franz Anatol Wyss Katja Wyss Roman und Sarah Wyss mit Niklas und Lorin Marcel und Nicole Wyss mit Stella und Pablo Ruedi und Erna Humbel mit Urs
Die Abschiedsfeier findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Traueradresse: Familie Franz Anatol Wyss, Härkingerstrasse 14, 4629 Fulenbach
Gilt als Leidzirkular
10236324-10048491
Todesanzeige
Mit vielen schönen Erinnerungen nehmen wir Abschied von unserem herzensguten Vati und Bruder
Tief bewegt nehmen wir Abschied von unserem geschätzten Ehren- und Freimitglied
Benjamin Schaad-Schärmeli 6. September 1935 – 3. April 2020
Heinz Läderach
Nach einem reich erfüllten Leben durfte er still und friedlich einschlafen. Seine lebensfrohe und warmherzige Ausstrahlung wird uns fehlen.
28. September 1943 – 7. April 2020
4712 Laupersdorf, 3. April 2020
Er ist vergangenen Dienstag infolge Herzversagens viel zu früh von uns gegangen. Heinz Läderach war seit 1975 mit Herzblut Mitglied vom Fischereiverein Thal-Gäu. Seine Hilfsbereitschaft und sein Humor werden uns fehlen. Heinz, du bleibst uns in bester Erinnerung. Seiner Partnerin Erika sprechen wir unser tief empfundenes Beileid aus und wünschen ihr viel Kraft und Zuversicht.
In stiller Trauer Thomas Schaad Beat Schaad Geschwister Martin, Melitta und Hanni Verwandte und Bekannte
Aufgrund der aktuellen Situation des Coronavirus fand die Beisetzung im engsten Familienkreis statt. Traueradresse: Thomas Schaad, Benkenstrasse 1, 5024 Küttigen
Vorstand Fischereiverein Thal-Gäu Gestützt auf die aktuelle Situation findet die Beisetzung im engsten Familienkreis statt.
Wir trauern um unseren treuen Kameraden, Freund und Idol Traueradresse: Erika Bossert, Lehnrüttiweg 8, 4702 Oensingen 10236330-10048499
Heinz Läderach 28.9.1943 – 7.4.2020 Lädi, wir vermissen dich. Dein Wirken für unsere FEBA-Familie wird uns fehlen.
Begegnungen, Gedanken, Augenblicke, sie werden uns immer an Dich erinnern, uns glücklich und traurig machen, und Dich nie vergessen lassen.
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied: Feuerwehr Balsthal
Traurig nehmen wir Abschied von meinem lieben Ehemann, unserem lieben Vater, «Schlummervater», Schwiegervater, Bruder, Schwager, Onkel, Götti und Freund
10236323-10048490
Menschen, die wir lieben, bleiben für immer, denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.
Anton Kappeler-Hofer 10. Februar 1951 – 2. April 2020
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserem «Lädi».
Nach schwerer Krankheit, geprägt mit vielen hoffnungsvollen und zuversichtlichen Momenten, hat Toni seine letzte grosse Reise angetreten.
HEINZ LÄDERACH
Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis findet am Montag, 20. April 2020 um 16.00 Uhr statt. Wenn du möchtest, kannst du um diese Zeit eine Kerze anzünden oder ein Feuer entfachen und fest an ihn denken.
28. September 1943 bis 7. April 2020
Anstelle von Blumenspenden gedenke man der Spitex Thal, Balsthal, IBAN-Nr. CH03 8093 0000 0127 1579 1, Vermerk: Anton Kappeler-Hofer
Unerwartet und plötzlich bist Du von uns gegangen. Wir vermissen Dich unendlich. Deine liebenswerte, hilfsbereite und fröhliche Art werden wir niemals vergessen. Unsere Herzen sind voll schöner Erinnerungen und Liebe für die Zeit, die wir mit Dir hatten.
Die Trauerfamilie Traueradresse: Kathrin Kappeler-Hofer, Sandgrubenstrasse 20, 4710 Balsthal
10236350-10048519
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Die Abdankung und Urnenbeisetzung findet am Donnerstag, 16. April 2020, um 14h beim Gemeinschaftsgrab in Balsthal statt, aufgrund des Ausnahmezustandes nur im engsten Familienkreis.
Trauerkarten und Dankeskarten Wir sind für Sie da und unterstützen Sie kompetent. Wagner Grafiken, Ramelenstrasse 9, 4622 Egerkingen www.wagner-grafiken.ch Telefon 062 398 53 10
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Wir trauern um Dich: Erika Bossert und Familie, Deine Verwandten, Freunde, Kameraden und Vereine
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Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
Anzeiger Thal Gäu Olten
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Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
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Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
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Schonende Schädlingsbekämpfung im Garten Wie bekämpft man Unkraut, Schädlinge und Pilzkrankheiten im Garten? Die einfachste LÜsung sind Herbizide, Insektizide und Fungizide. Es gibt aber auch Alternativen und sanftere Methoden. Der Einsatz von Herbiziden im Bereich von Wegen und Plätzen ist seit 2001 verboten, weil Substanzen auf unbelebten BÜden leicht aus- und abgewaschen werden und in die Gewässer gelangen kÜnnen. Herbizide dßrfen deshalb nur auf bepflanzbaren Flächen ausgebracht werden, wo sie abbaubar sind. So kann aber auch langfristig die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigt werden.
Die Alternativen sind da Es gibt relativ einfache Mittel, wie man dem unliebsamen Unkraut entgegenwirkt. Auf Plätzen aus Kies oder Steinplatten reduziert regelmässiges Rechen und Wischen des Unkrauts bereits im Keimstadium. Sind Bereiche stark ßberwuchert, lohnt sich unter Umständen das Abtragen und die Neuauslegung eines Belags. An Wegrändern oder zwischen Steinplatten bieten kleinste Fugen Nährboden fßr stÜrendes Unkraut. Hier hilft: Fugen regelmässig kratzen, mit Heisswasser und Abflammen die Zellstruktur der Pflanzen zerstÜren oder die Fugen schliessen.
Die ganz hartnäckigen Unkräuter Dieser frßhzeitige Stopp mit einfachen Mitteln gilt insbesondere auch fßr hartnäckige Unkräuter wie Winden, die sich durch Erdsprossensystem und ßber Triebknospen an den Wurzeln rasch vermehren und Gartenpflanzen mit ihren Schlingtrieben umgarnen. Allerdings: Was im Gartenbeet stÜrt, kann einen Zaun aber durchaus zieren. Die zarten Blßten der Winden sind sehr hßbsch, haben auch einen Ükologischen Wert.
Ganz schÜn farbenfroh Der Stolz aller Rasenbesitzer war ein so genannter Wembley-Rasen oder noch besser: ein kurzgeschnittener, unkrautfreier und dichter Rasen wie an den Wimbledon Championsship. Das hat sich zwischenzeitlich etwas gewandelt, zumal der Aufwand, fliegende Samen von Unkräutern fernzuhalten bzw. ständig den Garaus machen zu mßssen. Eine so genannte Blumenwiese ist noch viel hßbscher und vor allem farbiger. Der Blumenrasen eignet sich als Spielund Gebrauchsrasen, fern vom mahnenden Schild Rasen betreten verboten. Ein weiterer Vorteil ist, dass er im Jahr nur vier bis sechs Mal geschnitten werden muss. Je nach Schnittintervall belässt man ihn 10 bis 30 Zentimeter hoch. Der farbige Blumenrasen zieht Schmetterlinge und andere Insekten an. Der Anbau erfordert aber auch Geduld. Die Blumen blßhen erst im zweiten Jahr. Am Anfang wächst ausserdem die einjährige Spontanvegetation. Diese sollte man nicht jäten, sondern mit mehreren Säuberungsschnitten entfernen. Ist die Ansaat einmal gelungen, wird ein Blumenrasen mit den Jahren immer schÜner. Oft sieht man in Gärten mit Blumenrasen die hßbsch herausgeschnittenen Blumeninseln. Der Rasen ist zudem pflegeleicht und erfordert keiner Dßnger oder Herbizide. Ausserdem ist er standortunabhängig: Er Der farbige Blumenrasen zieht Schmetterlinge und andere Insekten an. Der Anbau erfordert aber wächst und gedeiht sowohl an schattiauch Geduld. Foto: Shutterstock gen wie sonnigen Standorten.
Und im GemĂźsebeet? Wer seinen Garten im FrĂźhling mit Blumen-, Salat- oder anderen GemĂźsesetzlingen fĂźllt, fĂźrchtet vor allem die Wegschnecke. Hier ist der Griff zu SchneckenkĂśrnern häufig der schnellste und effizienteste Weg. SchneckenkĂśrner auf der Basis von Eisen-IIIPhospat sind jenen mit Metaldehyd vorzuziehen, da sie fĂźr Igel, RegenwĂźrmer und Haustiere keine Gefahr darstellen. Ein weiterer Vorteil: Sie bewirken einen schnellen Fressstopp, die Schnecken ziehen sich in einen geschĂźtzten Bereich zurĂźck und verenden dort. Die Kadaver â&#x20AC;&#x201C;die wiederum Schnecken anziehen â&#x20AC;&#x201C; bleiben nicht an der Fressstelle zurĂźck. Es geht aber auch ohne SchneckenkĂśrner. In diesem Fall ist zum Beispiel eine gezielte Wässerung in den frĂźhen Morgenstunden empfehlenswert (statt eine allabendliche Gesamtbefeuchtung der Pflanzflächen). Schnecken fressen am liebsten abgestorbenes Pflanzenmaterial â&#x20AC;&#x201C; das ist sozusagen ihre Aufgabe im Ăśkologischen System. Deshalb sollte man absterbende Pflanzen aus der Anbaufläche entfernen. Auch sehr wirksam: der Schneckenkragen.
Noch ein Wort zur Pilzbekämpfung. Schorf, Mehltau oder Rostpilz fßhren die unliebsame Liste von Pilzkrankheiten an. Auch hier gilt als schonende Variante: Anfällige Pflanzen durch resistentere Sorten austauschen. Tomaten an einem geschßtzten Standort zßchten, um Blattläuse zu reduzieren und mit einem Pflegeschnitt mehr Licht in die Krone des Obstbaums bringen (sofern im Garten vorhanden), auch das wirkt vorbeugend gegen Pilzkrankheiten. Was kennen Sie fßr Hausmittelchen, die wir hier einer grÜsseren Leserschaft zugänglich machen kÜnnen? Wie bewirtschaften und pflegen Sie Ihren Garten? Schreiben oder telefonieren Sie uns. Telefon: 032 653 86 66 oder info@immoleimer.ch
IMMO-WOCHE-FRAGEN Kostensteigerungen fĂźr Mietwoh- serem Fall handelt es sich um solche Versammlungen auf dem schriftlichen Weg, in elektronischer Form ausĂźben aus Holz? nungen zu kĂśnnen. Die einladende Instanz (z. Frage: Der Referenzzinssatz ist gesun- Antwort: Im Gesetz des Stockwerkei- B. die Verwaltung) kann die Form der ken, was zu einer Mietzinssenkung gentums, geregelt im Zivilgesetzbuch Teilnahme ohne Einhaltung der Einlaberechtigen kĂśnnte. Es wird aber (ZGB), sind als zwingend gemeinschaft- dungsfrist anordnen, muss dies aber auch von einem allgemeinen Teue- liche Teile genannt: gemäss Gesetz mindestens vier Tage rungsausgleich gesprochen, der eine â&#x20AC;&#x201C; Der Boden der Liegenschaft (und das vorher schriftlich mitteilen oder elektselbständige und dauernde Baurecht, Senkung bzw. Nichtsenkung bewirken falls die Liegenschaft im Baurecht erkĂśnnte. Bei allgemeinen Kostensteistellt worden ist). gerungen kĂśnnen 0,5 bis 1 Prozent pro Jahr auf den Mietzins abgewälzt â&#x20AC;&#x201C; Alle Bauteile, die fĂźr den Bestand, die Konstruktion sowie die Festigkeit des werden, was zu einer ErhĂśhung fĂźhGebäudes oder der Räume von Stockren wĂźrde. Welche Argumente sprewerkeigentĂźmern von Bedeutung chen nun fĂźr die eine oder andere sind. ErhĂśhung. Was wird von den Schlichtungsstellen Ăźblicherweise und mit â&#x20AC;&#x201C; Alle Bauteile, welche die äussere Gestalt und das Aussehen des Gebäudes welcher BegrĂźndung akzeptiert? bestimmen. Antwort: Im Mietrecht ist eine Kosten- â&#x20AC;&#x201C; Gemeinschaftliche Anlagen und Einrichtungen, die auch andere Stocksteigerung von 0,5 Prozent die meist werkeigentĂźmer im Sonderrecht nutverbreitete und auch akzeptierte. Wird zen; zum Beispiel das Treppenhaus, der ein hĂśherer Ansatz angewendet, muss Lift, die WaschkĂźche, die Heizung etc. dieser vor SchlichtungsbehĂśrde mit den Rechnungsbelegen bewiesen werden. In ihrem Fall wĂźrde das BalkongelänDieses Prozedere ist allerdings mit ei- der die äussere Gestalt und das Aussenem grossen Aufwand verbunden. FrĂź- hen des Gebäudes bestimmen. Somit her waren in der Rechtsprechung auch wäre der Unterhalt, Ersatz etc. Ăźber die pauschale Kostensteigerungen Ăźblich. Gemeinschaft abzuwickeln. Diese BeDiese werden aber heute in den meisten stimmung gilt jedoch nur, wenn nichts anderes im Reglement festgehalten ist. Fällen nicht mehr berĂźcksichtigt.
ronisch verÜffentlichen. Diese Regelung galt vorerst bis 19. April 2020. MÜglich und denkbar ist es natßrlich auch, die Versammlung mit physischer Anwesenheit der Stockwerkeigentßmer auf ein späteres Datum zu verschieben, sofern nicht dringende Geschäfte einen frßheren Entscheid erfordern.
Ist das Balkongeländer gemein- Stockwerkeigentumsversammlung auf dem Schriftweg? schaftliches Eigentum?
Frage: Wir besitzen in einem Ferienort im Berner Oberland eine Eigentumswohnung. Nun geht es um den Unterhalt und die teilweise Erneuerung von Fenstern und Fensterläden. Im Nutzungs- und Verwaltungsreglement ist lediglich festgehalten, dass der Unterhalt von Fenstern und Fensterläden Sache des EigentĂźmers ist. Wie verhält es sich mit dem Unterhalt von Balkongeländern â&#x20AC;&#x201C; in un-
Frage: Es ist klar, dass StockwerkeigentĂźmerversammlungen im herkĂśmmlichen Sinn im Moment nicht stattfinden kĂśnnen. Gibt es auch andere LĂśsungsmĂśglichkeiten â&#x20AC;&#x201C; zum Beispiel Versammlung auf dem Schriftweg? Antwort: Gemäss Artikel 6a der Verord- Der Unterhalt oder Ersatz von Balkongeländern im Stockwerkeigentum ist normalerweise nung 2 Ăźber Massnahmen zur Bekämp- gemeinschaftlich abzuwickeln; vorausgesetzt, das Reglement sieht nichts anderes vor. fung des Coronavirus ist es mĂśglich, Foto: Weibel
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Fragen Sie einfach Haben Sie Fragen rund um Garten, Haus, Eigentumsoder Mietwohnung? Haben Sie Fragen zum Miet- oder Stockwerkeigentumsrecht? Fragen Sie uns einfach. Schriftlich: Urs Leimer Immobilien AG, Bahnhofstrasse 1 2540 Grenchen oder per E-Mail: info@immoleimer.ch Telefon: 032 653 86 66 oder 079 218 39 49.
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Leim, Leimart
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Finde die 10 Fehler
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Gradierwerk für Salzlake
ausgestoch. Rasenstück Paarbund/Mz.
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Bild für das Auge
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chem.Zerlegung
Dachwinkel
latein.: wo
S E N K E
chines. Gewicht (ca. 36 g)
Geschirr und Besteck
Nebenfluss des Mississippi
Zahlwort
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unbekanntes Flugobjekt
Vorn. v. Dostal
Raubtierbrunft
Niederung
lat. Abk.: Name Magister für Asien Artium
giftige Großkröte
ital. Pressedienst Hubschrauber (kurz)
massieren
Kurzform: Ursula
Enträtselung
achtbar, gesittet
Einfahrt (Mz.)
lat.: Zorn
Freudenruf
OldieSong: ‚... for two`
griechischer Buchstabe
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Vorn. d. Schauspielerin Windeck
Teil der Personalien Nachtraubvogel
Treibstoff
Zahnwal
unordentliche Frau
heinz-maegli.ch Tel. 062 391 34 35
norweg. Königsname
Bruder Gunthers
in der dunklen Tageszeit
Tristans Geliebte
10234708-10048343
Schulfestsäle
schn. Datenübertragung (Telefon)
Tanz
H R E A I N Z
Papageiengattung
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4 Film mit K. Bacon ‚24 Stunden ...`
Mittel gegen Körpergeruch
G E D E C K
best. ital. Artikel
altfranz. Spielmannslied
Edikt
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sr-23
Sudoku leicht
E S R I L S O
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Säulendeckplatte
gehaltlos
M EWE R T L P H A A S U N S R S O E H B L I E O
urtümlich
Großmut
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Stimmzettelbehälter
sr-23
Machwerk
Märchengestalt
T O R E
Geldinstitut (Mz.)
spanisch: Agnes
Abk.: Triller
W S R I MA R E G L E E R E L A I L D E N A N AG S T
Bläßhuhn
F I E RG N E U E D E S E T L O E S AMP E S A R I A N I A L Y S
stenografisches Kürzel
Getreidespeicher
P E T U R C C H T A D N E S C H L A R N S A N AME A F U F E B E L I N
südamerik. Goldhase
P K A L I E N N S A AG N I CO T O K L E N S A
Nilotenstamm im Sudan
lat.: wohin
L I N I E L
katholischer Geistlicher
AM A E L L E L
gesunde Gesichtsfarbe
N A V QU I NQU AG R K U E U E L A BOR A T I A R A U N A Y A B A K U S S E L L E B E N E R H N R A K E R P G E R NO T F I R A U H U K N E T E N H E A T A E L T U E R S C HW TUERSCHWELLEN
Kirchensonntag
Anzeiger Thal Gäu Olten
Nr. 16 / Donnerstag, 16. April 2020
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Die Letzte 22 Mit spitzer Feder
Drehscheibe für Überbrückungshilfe
Dorothé Berger und ihr Team vom Oberamt Olten-Gösgen sind für den Vollzug besorgt suchsteller haben die Möglichkeit eines zweiten Gesuches erhalten.
Als eine der Massnahmen in der Coronakrise hat die Regierung per Notverordnung einen Überbrückungsfonds für Selbständige im Umfang von 10 Millionen Franken beschlossen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält 2000 Franken. Das Oberamt Olten-Gösgen koordiniert das Ganze.
Bezüglich Jahresverdienst hat der Regierungsrat die Schwelle angepasst. Warum?
Bei der Überprüfung der ersten Gesuche hat sich gezeigt, dass die Schwelle des Mindesteinkommens aus der selbständigen Erwerbstätigkeit von einer stattlichen Anzahl der Gesuchstellenden nicht erfüllt werden konnte. Da die Überbrückungshilfe jedoch gerade für diese Personen gedacht ist, wurde die Situation überdacht. Dank der Anpassung nach unten können unter diesem Gesichtspunkt nun zusätzliche Gesuche positiv beurteilt werden.
VON WOLFGANG NIKLAUS
Frau Berger, Ihr Oberamt ist am 23. März von einem Moment auf den anderen mit der Koordination der Überbrückungshilfe für Selbständige beauftragt worden. Wie gingen Sie damit um?
Es war für mich und generell für alle Mitarbeitenden der Oberämter selbstverständlich, in dieser für alle herausfordernden Situation eine solche Aufgabe zu übernehmen. Natürlich stellten sich insbesondere als Koordinationsstelle viele Fragen, wie etwa die Information und die Schulung der damit betrauten Mitarbeitenden. Dank der engen und sehr guten Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziale Sicherheit konnten die notwendigen Grundlagen zeitnah und zielführend erarbeitet werden, so dass wir für den ersten Ansturm gewappnet waren. Weshalb läuft der Vollzug über die Oberämter?
Die Oberämter sind in der Region gut verankert. Unser Aufgabenbereich ist sehr vielseitig und wir befassen uns bereits im Tagesgeschäft mit Situationen, bei welchen die finanzielle Situation der Kunden eine Rolle spielt. Für die Gutsprache der Überbrückungshilfe werden die Steuerdaten überprüft und die Mitarbeitenden der Oberämter sind mit der Handhabung des Steuersystems vertraut. Dies machte eine speditive Bearbeitung der Gesuche von Anfang an möglich. Wie läuft die Abwicklung konkret?
Mittels Antragsformular kann man elektronisch ein Gesuch um Überbrückungshilfe stellen. Es müssen dazu Pflichtfelder mit persönlichen Daten ausgefüllt werden. Ganz wichtig ist auch, dass die letzte Bestätigung der Ausgleichskasse an-
Was lässt sich über die Gesuchstellenden sagen? Welche Branchen sind betroffen?
«Ich gehe davon aus, dass bezüglich Gesuche der Peak erreicht ist»: Dorothé Berger, Vorsteherin des Oberamtes Olten-Gösgen.
gehängt wird, die eine selbständige Tätigkeit ausweist. Alle Gesuche gehen bei der Koordinationsstelle ein. Als erstes wird geprüft, ob besagte Bescheinigung dabei und aktuell ist. Da juristische Personen – GmbH oder AG – keine Berechtigung haben, wird auch ein allfälliger Eintrag im Handelsregister kontrolliert. Ist diese erste Kontrolle positiv, werden die Gesuche dem örtlich zuständigen Oberamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Mitarbeitenden prüfen anhand der vorhandenen Steuerdaten, ob die von der Regierung erlassenen Voraussetzungen für den Bezug der Überbrückungshilfe erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird das Gesuch direkt zur Auszahlung bereitgestellt. Falls die vorliegenden Steuerdaten keinen klaren Entscheid hergeben, erhält der Gesuchsteller die Möglichkeit, ein zweites Gesuch mit den zu konkretisierenden Daten einzureichen. Gewisse Gesuche müssen jedoch direkt abgelehnt werden. Gründe dazu können sein: ein zu hohes Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit oder ein zu hohes Vermögen. Wie viele Ihrer Mitarbeitenden stehen zu diesem Zweck aktuell im Einsatz?
ZVG
Im ganzen Kanton waren zu Beginn 18 Mitarbeitende, verteilt auf die vier Oberämter, im Einsatz. Die Anzahl hat sich mittlerweile etwas verringert. Lässt sich bereits sagen, ob Ihr Amt den Peak erreicht hat – oder nimmt die Zahl der Gesuche noch immer zu?
Ich gehe davon aus, dass der Peak erreicht ist. Es gehen nach wie vor neue Gesuche ein, jedoch nicht mehr in so grosser Anzahl wie zu Beginn. Ob diese Zahl wieder ansteigen wird, ist auch davon abhängig,
«Bis jetzt haben wir 349 Gesuche positiv beurteilt. Das heisst, die 2000 Franken sind ausbezahlt worden.» Dorothé Berger, Vorsteherin Oberamt
wann und in welcher Form die bestehenden Vorschriften gelockert werden. Wieviele Gesuche sind bis vor Ostern eingegangen?
Es gingen 1077 Gesuche ein. Davon konnten 349 positiv beurteilt und entsprechend ausbezahlt werden. 302 Ge-
Die verschiedensten Branchen. Neben oft genannten Berufsgruppen wie Gastwirte, Coiffeure und Coiffeusen, Kosmetikerinnen, Nageldesignerinnen, Taxifahrer, Fahrlehrer, Therapeutinnen und Therapeuten, Masseurinnen und Masseure gibt es auch Berufsgattungen, von welchen eher weniger gesprochen wird. Nicht abschliessend möchte ich nennen: Fahrradmechaniker, Schneiderinnen, diverse Handwerksberufe (Maurer, Glaser, Schreiner), Landschaftsgärtner et cetera. Haben Ihre Mitarbeitenden oder Sie selber persönlichen Kontakt mit Betroffenen?
Persönlich eher selten. Oft beantworten wir Anfragen aber mit einem persönlichen Mail. Gerade Anfragen zum Grund einer abschlägigen Antwort sind nicht einfach zu beantworten. Es ist mir und allen Mitarbeitenden bewusst, dass sich die Gesuchstellenden allesamt in einer sehr schwierigen finanziellen Situation befinden. Trotzdem haben wir uns an die geltenden Richtlinien zu halten und alle gleich zu behandeln. Ich möchte keinesfalls verhehlen, dass es durchaus Fälle gibt, bei welchen man lieber ein Auge zudrücken würde. Doch das ist einfach nicht möglich. Es gibt aber auch einzelne Gesuchstellende, welche sich für die erhaltene Überbrückungshilfe per Mail bedanken. Das sind Lichtblicke und zeigen, wie sinnvoll diese Aufgabe ist.
MEINRAD KOFMEL
Die Situation entbehrt nicht einer gewissen loriesken Note. Der Nachmittag ist angebrochen. Ich fläze mich aufs Sofa, meine Gedanken beim Abendessen und dem Wein, den ich der Grillade als Begleitung aus dem Keller holen werde. Ich tue das, was ich am besten kann: nichts. Sie allerdings ist umtriebig, wuselt in der Wohnung umher, huscht in den Garten, putzt, dekoriert, pflanzt. Sie nennt es Beschäftigung, ich Aktionismus. «Du könntest mal wieder ein Buch lesen. Jetzt hast du ja Zeit», schlägt sie vor. «Geht nicht. Hab die Brille im Geschäft vergessen.» «Oder Fotos sortieren und ein Album bestellen. Jetzt, wo du Zeit hast.» «Dazu ist das Wetter viel zu schön.» «Dann reparier doch den Gartenzaun.» «Dafür mangelt es an Material und der Baumarkt ist zu.» «Warum mähst du nicht den Rasen?» «Weil du gesagt hast, die Wiesenblumen gefielen dir so gut. Ich warte, bis sie verblüht sind.» «Es gibt so vieles, was du stets auf die lange Bank geschoben hast und machen wolltest, wenn du einmal Zeit hättest. Jetzt hast du sie. Also, mach doch was!» In meinem Geist verschmelzen die Geräusche ihrer Geschäftigkeit und guten Ratschläge zu einem Meeresrauschen, das mich mit seinen sanften Wogen in den Schlaf wiegt. Ich erwache um fünf Uhr. Zu spät, um etwas Neues anzufangen! Wir grillieren, essen, trinken, plaudern. «Morgen könntest du die Hecke schneiden. Du hast ja alle Zeit der Welt», versucht sie mich zu motivieren. Ich nippe am Glas und freue mich insgeheim auf jene Zeit, in der ich wieder keine Zeit mehr haben werde. Geben Sie auf sich acht und bleiben Sie gesund!
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