Der OÖ Jäger, N°172, September 2021

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INTERVIEW

CHEFINSPEKTOR OTHMAR COSER IM INTERVIEW

„DER KLASSISCHE WILDERER IST GRUNDSÄTZLICH MÄNNLICH UND KOMMT AUS SÄMTLICHEN SCHICHTEN UNSERER GESELLSCHAFT.“ Chefinspektor Othmar Coser ist Ermittlungsbereichsleiter der Umweltkriminalpolizei des Oö. Landeskriminalamts. Den 1989 gegründeten „Ermittlungsbereich Umweltkriminalität“ leitet der 63-jährige seit 2003. Fünf Beamte und 50 umweltkundige Organe stehen ihm zur Seite. Der OÖ JÄGER bat ihn zum Gespräch.

OÖ Jäger: Mit welchen Fällen die Jagd betreffend beschäftigt sich die Umweltkriminalpolizei momentan? ChefInsp Coser: Straftaten im Zusammenhang mit Wildtieren unterliegen je nach persönlicher Berechtigung des Täters verschiedenen Straftatbeständen. Personen ohne jagdrechtliche Bewilligung werden, bei Erfüllung sämtlicher notwendiger Tatbestandsmerkmale in der Regel nach den Bestimmungen der §§ 137 u. 138 StGB (Eingriff in fremdes Jagd-/Fischereirecht bzw. schwerer Eingriff) der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt. Ist der Täter im Besitze einer jagdrechtlichen Bewilligung, darf aber aus welchem Grund auch immer im Bereich des Fund-/Tatortes der Jagd nicht nachgehen, wird geprüft, wie weit hier der Tatbestand des § 222 StGB (Tierquälerei) vorliegt. Unabhängig davon erfolgt eine Prüfung dahingehend, ob durch die Erlegung eines Wildtieres die Tatbestandsmerkmale des § 181f StGB (vorsätzliche Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes) verwirklicht worden sind, weil das erlegte Wildtier besonderen internationalen

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ereignet hat. Wie weit die Ermittlungen durch uns als Fachabteilung übernommen werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Seit dem Jahr 2020 beschäftigen uns eigentlich wieder verstärkt Straftaten gegen Wildtiere, insbesondere gegen sogenannte „Beutegreifer/Prädatoren“, die einerseits ausgelegten „Giftködern“ zum Opfer fallen oder erlegt werden. Als Beispiel dafür sei der Abschuss des Kaiseradlers „Alois“ im Bezirk Wels-Land oder vergiftete Mäusebussarde, Rotmilane in den Bezirken Braunau, Schärding, Ried/ Innkreis genannt. Chefinspektor Othmar Coser Natürlich gibt es auch immer noch vereinzelt den klassischen WIE WEIT DER ANSTIEG DIESER Wilderer, der zum Nachteil der WILDTIERKRIMINALITÄT MIT DER Jagd beispielsweise dem RehPANDEMIE ZUSAMMEN HÄNGT, KANN, SO und Rotwild nachstellt.

GLAUBE ICH, NIEMAND GENAU SAGEN.

Schutzbestimmungen unterliegt. In allen Fällen wird der Sachverhalt an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft berichtet, wobei hier nicht nur Ermittlungen von unserem Ermittlungsbereich des LKA für OÖ getätigt werden, sondern natürlich auch durch jede Polizeiinspektion, in deren Bereich sich die Tathandlung

Wie läuft die Zusammenarbeit mit der örtlichen Jägerschaft? Wie mit dem OÖ Landesjagdverband? Seit meiner Tätigkeit im Bereich der „Umweltkriminalität“, das sind immerhin bereits 27 Jahre, wurde immer wieder fallbezogen der Kontakt zur Jägerschaft gesucht. Intensiviert wurde diese


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