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Dienstfahrt mit ausländischem Privatauto: Erleichterung für Grenzbetriebe in Sicht

Grenzgänger dürfen ihr ausländisches Privatauto in der Schweiz nur zu privaten Zwecken nutzen, was sowohl für die Arbeitnehmenden als auch für die Unternehmen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand zur Folge hat. Die Motion «Geschäftsbedingungen für Grenzbetriebe verbessern» soll dies ändern und wurde kürzlich von Nationalrat angenommen. Text: Rafael Künzle

Gemäss Artikel 35 der Zollverordnung ist die Verwendung von ausländischen Privatfahrzeugen für den Eigengebrauch in der Schweiz gestattet. Die gewerbliche Nutzung ist hingegen untersagt (Artikel 34 ZV). Dies bedeutet, dass in der EU wohnhafte Grenzgänger/-innen oder Wochenaufenthalter/-innen das im Ausland verzollte und immatrikulierte Auto in der Schweiz zwar für den Arbeitsweg nutzen können, nicht jedoch während der Arbeitszeit.

Zeit und Ressourcen sparen

Dies stelle besonders in Grenzregionen ein Problem dar, monierte die Motion «Geschäftsbedingungen für Grenzbetriebe verbessern» von Ständerat Martin Schmid, welche am 29. September 2022 beim Ständerat eingereicht wurde. Aufgrund der Abgeschiedenheit gewisser Berggemeinden oder auch aufgrund praktischer Überlegungen sei es dort üblich, dass Arbeitnehmende von ihrem Wohnort aus direkt Baustellen anfahren oder Kundentermine wahrnehmen, ohne zuerst den Firmensitz aufzusuchen. Im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses würden die Arbeitnehmenden für die Benutzung ihrer Privatfahrzeuge angemessen entschädigt.

Dadurch könnten sowohl Zeit als auch Ressourcen gespart werden. Da dieser Weg allerdings für im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer/-innen nicht gangbar sei, würden Arbeitsabläufe behindert und verlangsamt, zudem könne es zu erheblichen Mehrkosten für die Betriebe kommen.

«Die Motion fordert, dass Grenzgänger und Wochenaufenthalter ihre im Ausland registrierten Privatfahrzeuge künftig für geschäftliche Zwecke im Rahmen ihrer Anstellung in der Schweiz nutzen können.»

Betriebe beklagen logistische Herausforderungen

Für die entsprechenden Firmen sei die Anschaffung eigener Betriebsfahrzeuge oder gar Shuttlebusse für die Angestellten nicht nur aus finanzieller Sicht eine grosse Belas- tung, sie würde die Betriebe auch vor logistische Herausforderungen stellen: Da die meisten Unternehmen eine Vielzahl Personen beschäftigen, würde die Unterbringung der einzelnen Fahrzeuge im Firmensitz einen zu grossen Platz beanspruchen. Und die gemeinsame Nutzung einzelner Fahrzeuge durch mehrere Angestellte sei aufgrund der stark veränderlichen Auftragslage organisatorisch kaum zu bewältigen.

Deshalb forderte die Motion «Geschäftsbedingungen für Grenzbetriebe verbessern» von Ständerat Martin Schmid, dass Grenzgänger und Wochenaufenthalter ihre im Ausland registrierten Privatfahrzeuge künftig für geschäftliche Zwecke im Rahmen ihrer Anstellung in der Schweiz nutzen können. Damit würden die Geschäftsbedingungen der betroffenen Betriebe verbessert und Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber erhielten mehr Rechtssicherheit. Ausserdem sei eine solche Lösung deutlich ressourcenschonender als beispielsweise die Anschaffung unzähliger zusätzlicher Betriebsfahrzeuge. Der Bundesrat beantragte am 23. November 2022 die Annahme der Motion. Der Ständerat folgte dieser Empfehlung am 14. Dezember 2022. Ende Februar stimmte schliesslich auch der Nationalrat zu.

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