Azeiger_02_2021

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AMTLICHER ANZEIGER Donnerstag, 14. Januar 2021

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Betreibungsamtliche Liegenschaftensteigerung Infolge Betreibung auf Pfandverwertung wird am

Donnerstag, 25. Februar 2021, um 10.30 Uhr im Hotel H4 Solothurn, Schänzlistrasse 5, 4500 Solothurn, Seminarraum «Urs» und «Mauritius», öffentlich versteigert: Grundbuch:

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Betreibungsamtliche Schatzung:

Fr.

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Das Mindestangebot beträgt Fr. 389.85. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 findet Anwendung. Zahlungsmodalitäten: Vor dem Zuschlag ist, ohne Anrechnung an den Erwerbspreis, für diverse Kosten und Handänderungssteuer eine Baranzahlung von Fr. 10‘000.00 zu leisten. Bankchecks einer Grossbank oder ansässigen Lokalbank werden angenommen. Für die Steigerungssumme hat der Ersteigerer einen genügenden Finanzierungsausweis vorzulegen. Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen beim unterzeichneten Betreibungsamt zur Einsicht auf. Besichtigungstermin: auf Anfrage Fotos ersichtlich unter: www.so.ch/verwaltung/finanzdepartement/betreibungsaemter/ liegenschaftssteigerungen

Betreibungsamt Region Solothurn Telefon 032 627 76 41 Sachbearbeiterin: Joel Cutrona, E-Mail: joel.cutrona@fd.so.ch

Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung Dienstag, 26. Januar 2021, 20.00 Uhr Ref. Kirche Derendingen

unter Einhaltung der Covid-Massnahmen. Es besteht eine Maskenpflicht und eine Anmeldepflicht. Anmeldungen werden unter Telefon 032 682 14 61 oder anzeiger@ref-wasseramt.ch, oder mittels elektronischen Anmeldeformulars auf der Homepage entgegengenommen. Am Eingang der Ref. Kirche Derendingen wird zudem ein QR-Code bereitgestellt, damit die Anmeldung vor Ort mit einem Smartphone getätigt werden kann. Die Kontaktdaten werden gemäss Vorgaben der Covid-19-Verordnung elektronisch während 14 Tagen aufbewahrt und anschliessend vernichtet. Traktanden 1. Wahl von Stimmenzählern 2. Genehmigung Traktandenliste 3. Auflage des genehmigten Protokolls der KGV vom 09.12.2020 4. Budget 2021 5. Steuerfuss 2021 6. Teilrevision der Kirchgemeindeordnung – § 6, Abs. 2 neu – § 23, Abs. 1 Anzahl Mitglieder im Kirchgemeinderat – § 23, Abs 1bis neu – § 23, Abs 2, Änderung, Anpassung der Formulierung 7. Verschiedenes Die Unterlagen und Anträge zu den Traktanden liegen auf der Verwaltung, Hauptstrasse 52, Derendingen, unter Voranmeldung zur Einsichtnahme auf. Sie können dort auch bezogen werden (Telefon 032 682 14 61). Alle stimmberechtigten Gemeindeglieder (auch niedergelassene Ausländer/-innen) sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Der Kirchgemeinderat

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> GOOD NEWS

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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Zusammensein und gute Stimmung sind wichtige Zutaten für dieses gelungene Mahl. Wir freuen uns sehr mit diesem Event in Pia Längs Kochstudio zu Gast sein zu dürfen. Das Kochstudio ist in 20 Minuten von Solothurn wie auch aus dem Buechibärg und Wasseramt erreichbar und es sind genügend Parkplätze vorhanden. Der Anlass dauert bis ca. 15 Uhr.

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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Infolge Betreibung auf Grundpfandverwertung wird am

Donnerstag, 25. Februar 2021 um 14.00 Uhr im Hotel H4 Solothurn, Schänzlistrasse 5, 4500 Solothurn, Seminarraum «Urs» und «Mauritius» öffentlich versteigert: Grundbuch:

GB Aetingen Nr. 216 45/100 an GB Aetingen Nr. 79 mit Sonderrecht an der Wohnung im Obergeschoss und Nebenräumen laut Begründungsvertrag und Aufteilungsplänen (StWE-Einheit Anteil Nr. 2)

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Katasterschatzung:

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367'000.00

Gebäudeversicherung Tannacker Nr. 5:

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Betreibungsamtliche Schatzung:

Fr.

312'000.00

Es besteht kein Mindestangebot. Beim Steigerungsobjekt handelt es sich um ein 4½-Zimmer-Hausanteil. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 findet Anwendung. Zahlungsmodalitäten: Vor dem Zuschlag ist, ohne Anrechnung an den Erwerbspreis, für diverse Kosten und Handänderungssteuer eine Baranzahlung von Fr. 5000.00 zu leisten. Bankchecks einer Grossbank oder ansässigen Lokalbank werden angenommen. Für die Steigerungssumme hat der Ersteigerer einen genügenden Finanzierungsausweis vorzulegen. Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen beim unterzeichneten Betreibungsamt zur Einsicht auf. Besichtigungstermin: auf Anfrage

(Fotos unter: www.so.ch/verwaltung/finanzdepartement/betreibungsaemter/ liegenschaftssteigerungen)

Betreibungsamt Region Solothurn Telefon 032 627 76 51 Sachbearbeiterin: Jovita Ratschiller, E-Mail: jovita.ratschiller@fd.so.ch

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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Donnerstag, 25. Februar 2021 um 9.00 Uhr

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GB Deitingen Nr. 732 250 ⁄ 1000 Anteil an Grundbuch Deitingen Nr. 684 mit Sonderrecht an der 4½-Zimmer-Wohnung im 1. Stock Ost mit Nebenraum und Garage

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Katasterschatzung:

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(Nr. 732) (Nr. 684)

Gebäudeversicherung:

Fr.

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Betreibungsamtliche Schatzung:

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Es besteht kein Mindestangebot. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 findet Anwendung. Zahlungsmodalitäten: Vor dem Zuschlag ist, ohne Anrechnung an den Erwerbspreis, für diverse Kosten und Handänderungssteuer eine Baranzahlung von Fr. 8‘000.00 zu leisten. Bankchecks einer Grossbank oder ansässigen Lokalbank werden angenommen. Für die Steigerungssumme hat der Ersteigerer einen genügenden Finanzierungsausweis vorzulegen. Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen beim unterzeichneten Betreibungsamt zur Einsicht auf. Besichtigungstermin: auf Anfrage Fotos ersichtlich unter: www.so.ch/verwaltung/finanzdepartement/betreibungsaemter/ liegenschaftssteigerungen

Betreibungsamt Region Solothurn Telefon 032 627 76 37 Sachbearbeiterin: Nicole Weber, E-Mail: nicole.weber@fd.so.ch


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Generalversammlung 2021 – Genossenschafter stimmen schriftlich ab Raiffeisenbank Weissenstein

Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus beeinflusst das öffentliche Leben weiterhin. Der Schutz unserer Genossenschafterinnen und Genossenschafter sowie unserer Mitarbeitenden steht unverändert an oberster Stelle. Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Weissenstein hat deshalb aufgrund der aktuellen Lage rund um das Coronavirus entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen und somit keine physische Generalversammlung durchzuführen. Anträge zur Aufnahme von Geschäften können bis am 12. Februar 2021 dem Verwaltungsrat schriftlich eingereicht werden. Die Abstimmungsunterlagen werden unseren Mitgliedern bis anfangs April 2021 per Post zugestellt. Die Stimmabgaben werden bis am 30. April 2021 berücksichtigt. Die Resultate werden am 7. Mai 2021 per Livestream bekannt gegeben und ab 8. Mai 2021 auf unserer Homepage (www.raiffeisen.ch/weissenstein/gv) publiziert. Der Verwaltungsrat bedauert den Entscheid sehr und hofft, die Generalversammlung, welche zu den grossen gesellschaftlichen Anlässe in der Region gehört, im 2022 wieder durchführen zu können. Raiffeisenbank Weissenstein Hauptgasse 67, 4502 Solothurn

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Schulbus-Chauffeur m/w Folgendes bieten wir Ihnen: • Eine tägliche, verantwortungsvolle Arbeit • Keine Transporte während den Schulferien • Vielfältigen Kontakt mit unterschiedlichen Personengruppen (Kinder, Eltern, Lehrpersonal) Ihr Profil: • Alter ab 50 Jahren • Führerausweis der zum Führen des Schul­ busses berechtigt (mind. Kat. D1), inkl. zusätzlicher Eintrag 121 oder 122 • Flexibilität aufgrund wechselnder Touren • Flair mit Umgang mit Kindern (mit und ohne Beeinträchtigung) Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail mit Foto an: Taxi Stucki Schülertransporte AG 4500 Solothurn taxistucki@bluewin.ch

Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir eine/n gelernte/n

LANDSCHAFTSGÄRTNER/IN Wir wünschen uns eine/n engagierte/n und mitdenkende/n Junggärtner/in, welche/r Freude am Umgang mit Baumaschinen hat. Suchen Sie eine neue Herausforderung in einem fortschrittlichen Gartenbauunternehmen mit moderner Infrastruktur? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf, Foto und Zeugnissen. PLANUNG & GESTALTUNG Rennhard Gartenbau AG NEUANLAGEN Bismarck 1 SERVICE & UNTERHALT 4581 Küttigkofen www.rennhard.ch 032 677 23 33

Innenausbau und Küchen Wir sind ein erfolgreiches, innovatives Unternehmen im Bereich Blumen- und Pflanzenlogistik. Zur Unterstützung während der Frühlingssaison suchen wir mehrere

Teilzeit-Mitarbeiter/innen für Nachteinsätze (befristeter Einsatz)

Sie sind mitverantwortlich für die korrekte Kommissionierung von Pflanzen. Die Einsätze erfolgen auf Abruf, je nach Bedarf. Arbeitsbeginn ist jeweils abends ab 19.30 Uhr, teilweise auch ab 18 Uhr und können die ganze Nacht dauern. Zusätzlich suchen wir

Teilzeit-Mitarbeiterinnen für Nachmittagseinsätze (befristeter Einsatz) Sie arbeiten in einem kleinen Team und sind mitverantwortlich für die korrekte Verteilung der Ware. Sind Sie interessiert, jeweils Dienstagnachmittag ab 14.00 Uhr bei der Kommissionierung von Pflanzen mitzuhelfen? Es handelt sich um befristete Teilzeit-Einsätze von März bis Juni 2021. Sie wohnen in der näheren Umgebung von Wangen an der Aare, sind körperlich fit, zuverlässig, pünktlich, flexibel, besitzen ein Auto für die Nachteinsätze und sprechen die deutsche Sprache fliessend. Fühlen Sie sich angesprochen? Wenn ja, senden Sie Ihre Bewerbung an die Personalabteilung (per Post oder per EMail: personal@tgw.ch). Selbstverständlich sichern wir Ihnen absolute Diskretion zu.

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Wir sind ein regional verankerter Betrieb im Bereich Küchen – Innenausbau. Unsere Produkte werden auf unseren modernen Fertigungsanlagen produziert. Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir einen

Schreiner – Monteur 80 – 100% Ihr Profil: – Abgeschlossene Ausbildung als Schreiner EFZ – Erfahrung in Montage von Küchen – Innenausbau – Selbstständig, zuverlässig, flexibel und kundenorientiert – Führerschein Kat. B Ihre Aufgaben: – Montage von Küchen und sämtlichen Innenausbauarbeiten – Mithilfe bei Lehrlingsausbildung – Einzelne Werkstattarbeiten Unser Angebot: – Abwechslungsreiche und interessante Tätigkeiten – Dynamisches, motiviertes Team – Teilzeit, flexible Arbeitszeiten – Zeitgemässe Anstellungsbedingungen – Weiterbildungsmöglichkeiten Wir freuen uns auf Ihre vollständige und schriftliche Bewerbung.


> STELLENMARKT

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Wir suchen zur Ergänzung unseres Teams einen

Kleingerätemechaniker oder Motorist

Kleines familiär geführtes Malergeschäft in ländlicher Gegend sucht:

Ihre Aufgaben Als kompetente Fachperson erledigen Sie sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten an Rasenmähern, Rasenrobotern und Kleingeräten usw. Unser Angebot Ein interessantes und vielseitiges Arbeitsgebiet in einem dynamischen und kollegialen Umfeld, Weiterbildungsmöglichkeiten, gute Entlöhnung Ihr Profil Abgeschlossene Berufslehre als Kleingerätemechaniker oder Töffmechaniker. Selbstständige, exakte und kundenorientierte Arbeitsweise

Arbeitsantritt Per sofort oder nach Vereinbarung Gerne erwarten wir Ihre Bewerbung per Mail oder Post: Ernst Moser GmbH, Derendingenstrasse 25, 4563 Gerlafingen info@ernst-moser.ch, www.ernst-moser.ch Kontaktperson: Adrian Moser, 032 675 58 05 100205810

Sachbearbeiter/in Administration 10% Im Hintergrund unterstützt du uns in den Bereichen Personalwesen, IT, Rechnungswesen. Bringst du einen KV-Abschluss, gute MSKenntnisse mit und arbeitest gerne selbständig? Bist du gerne ein Teil von einem kollegialen Team, in einem kreativen und dynamischen Unternehmen, dann freuen wir uns dich kennen zu lernen. Maler Katinka GmbH Katinka Voramwald-Schneiter eid. dipl. Malermeister

Ziegelhüttenweg 6 4587 Aetingen info@malerkatinka.ch 032 661 16 05

Zur Gemeinsamen Schule Unterleberberg ∙ GSU gehören die Primarschulen und Kindergärten der Gemeinden Flumenthal, Günsberg, Hubersdorf und Riedholz, das Sekundarschulzentrum sowie die Musik- und die Tagesschule Unterleberberg. Aufgrund Pensionierung der Amtsinhaberin suchen wir per 1. August 2021 für den Kindergarten und die Primarschule Flumenthal eine Führungspersönlichkeit als

Schulleiterin / Schulleiter (25%) Ihre Aufgaben sind • die organisatorische und personelle Leitung des Schulstandortes • die Mitarbeit in der Schulleitungskonferenz GSU • die Umsetzung der Qualitätsentwicklung vor Ort Sie verfügen über • eine pädagogische Grundausbildung und Berufserfahrung • eine Schulleitungsausbildung oder sind bereit, diese zu absolvieren • hohe Kommunikations- und Sozialkompetenz • die Fähigkeit, gut zu organisieren und vernetzt zu denken • Flexibilität und Belastbarkeit Wir bieten Ihnen • eine interessante Führungsaufgabe in einem motivierten Umfeld • Unterstützung durch ein erfahrenes Schulleitungsteam und ein kompetentes Sekretariat • zeitgemässe Anstellungsbedingungen Weitere Informationen zur Gemeinsamen Schule Unterleberberg finden Sie unter www.gsu-so.ch. Lassen Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Foto bitte bis am 15. Februar 2021 zukommen. Unsere Erreichbarkeit: Gemeinsame Schule Unterleberberg, Stefan Liechti, Schulhausstrasse 22, 4535 Hubersdorf, hauptschulleitung@gsu-so.ch Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Suchen Sie eine anspruchsvolle, interessante Stelle mit grosser Selbstständigkeit im Aufgabenbereich? Zur Ergänzung unseres Teams beim Amt Feuerwehr und Zivilschutz suchen wir per 1. April 2021 oder nach Vereinbarung eine/n

BatallionskommandantStellvertreter/in Zivilschutz Aufgaben • Operative Führung der regionalen Zivilschutzorganisation Solothurn (RZSO) mit zwei unterstellten Mitarbeitenden • Ausbildungsverantwortliche/r (Aus- und Weiterbildung) RZSO Solothurn • Erarbeiten und Überprüfen von Planungs- und Ausbildungsunterlagen • Durchführung von Kursen • Unterstützung des Leiters Amt für Feuerwehr und Zivilschutz in allen administrativen und technischen Belangen • Einsatz in der Regionalen Zivilschutzorganisation • Überwachen der administrativen Arbeiten und des Rechnungswesens • Überwachen der Beschaffung, Lagerung und Unterhalt des Materials • Überwachen der Wartung und Werterhaltung der Anlagen • Zivilschutzeinsätze Es können nur Online-Bewerbungen berücksichtigt werden. Weitere Informationen unter: www.stadt-solothurn.ch / offene Stellen *


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Auf August 2021 bieten wir eine

Die Schroff Bau AG Bätterkinden ist eine regional tätige Bauunternehmung im Hochund Tiefbau. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen

Polier / Vorarbeiter sowie Maurer Sind Sie motiviert und einsatzfreudig? Wir bieten Ihnen eine attraktive Dauerstelle in einem innovativen Unternehmen. Gerne erwarten wir Ihre Bewerbung! Schroff Bau AG Herr Patrick Spitz Schachenstrasse 14b, 3315 Bätterkinden Tel.: 032 665 26 51 E-Mail: info@schroff-bau.ch

Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann EFZ (E-Profil)

in unserer Gemeindeverwaltung an.

Wir bieten einer jungen, motivierten Persönlichkeit eine vielseitige Ausbildung in verschiedenen Verwaltungsabteilungen. Freude am Umgang mit Menschen und Computer, Initiative, Zuverlässigkeit und eine gute Schulbildung erachten wir als Voraussetzung für diese Lehre. Interessierte Schüler/innen, welche die Sekundarschule E oder eine andere Schule auf diesem Niveau besuchen, richten ihr vollständiges Bewerbungsdossier bis zum 29. Januar 2021 an die Einwohnergemeinde Bettlach, Lehrstelle, Dorfstrasse 38, 2544 Bettlach.

Wer ist mit Energie dabei? Die Regio Energie Solothurn ist ein namhaft f er Energie- und Wasserversorger der Region Solothurn. Wir verfügen über ein breites Angebot rund um Energie, Wasser und Dienstleistungen in den Bereichen der Gebäudetechnik und des Netzbaues. Diese Angebotsbreite ist eine der Stärken der Unternehmung. f igt 160 MitDie Regio Energie Solothurn als Querverbundunternehmen beschäft arbeitende, darunter 14 Lernende. Zur Verstärkung der wachsenden Sanitärabteilung suchen wir einen

Bauleitenden Sanitärinstallateur (m/w) Die Sterki Bau AG Solothurn ist ein traditionsreiches Familienunternehmen mit über 160 Mitarbeitern. Als Hoch- und Tiefbauspezialisten geniessen wir seit 1950 das Vertrauen unserer Kundschaft. Wir bauen mit grosser Leidenschaft und Freude im Raum Solothurn-Biel.

Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

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Ihre Aufgaben Sie übernehmen anspruchsvolle Baustellen und tragen die operative Verantwortung, führen die Baustellen, betreiben AVOR für einen reibungslosen Baustellenablauf, koordinieren Personal und Maschinen, Mitverantwortung für Termin- + Qualitätskontrolle, Dokumentation und Rapportierung der Baustellenprozesse sowie Kontaktpfleg zu Bauherren, Behörden + Planer.

Ihr Profil Sie verfügen über eine Ausbildung zum Baupolier und haben Erfahrungen im Hochbau, haben ein hohes Qualitätsbewusstsein, arbeiten selbständig, organisationsstark und lösungsorientiert, kommunikativ und belastbar, können sich durchsetzen, haben sehr gute mündliche und schriftliche CH-Deutschkenntnisse und sind 25–45 Jahre alt und in guter körperlicher Verfassung. Sie wollen die interessante Herausforderung anpacken? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständige Bewerbung.

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Was Sie beitragen • Fach- und termingerechte Umsetzung von Sanitärinstallationen in den Bereichen f skunden Neu- und Umbau für Privat- und Geschäft f izientes Einsetzen des zugeteilten Montagepersonals • Eff • Praktische Ausbildung des zeitweise zugeteilten Lernenden • Nach gründlicher und umfassender Einführung leisten Sie Pikettdienst Was Sie mitbringen • Lehrabschluss als Sanitärinstallateur EFZ mit einigen Jahren an Berufserfahrung • Weiterbildung zum Chefmonteur Sanitär FA oder gewillt diese zu absolvieren • Führerausweis der Kategorie B • Selbstständige Arbeitsweise, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, guter Umgang mit Kunden, Engagement, Teamplayer f für Entwicklung und Weiterbildung • Bereitschaft Was Sie weiterbringt Können wir Sie für diese selbständigen, vielseitigen und abwechslungsreichen Aufgaben begeistern? Dann senden Sie Ihre elektronische Bewerbung an jobs@regioenergie.ch. Es erwarten Sie eine moderne Infrastruktur und attraktive Anstellungsbedingungen in einer erfolgreichen Unternehmung. Bei Fragen steht Ihnen der Leiter Sanitärinstallationen, Herr Cyril Kuratli, Telefon 032 626 94 41 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie.

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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Wir suchen Verstärkung Die Spitex Region Solothurn mit einem Einzugsgebiet von rund 28 200 Einwohnern sucht zur Ergänzung des Pflegeteams per 1. April 2021 oder nach Vereinbarung eine fachlich und sozial kompetente Persönlichkeit als

Dipl. Pflegefachperson DN II oder HF, Pensum 60% – 90% wählbar, befristete- oder unbefristete Anstellung möglich. Die Spitex Region Solothurn ist für eine ambulante 24-StundenVersorgung behinderter, betagter kranker und rekonvaleszenter Bewohner der Stadt Solothurn und weiterer 6 Gemeinden zuständig.

Gemeindeverband der Abwasser- und Fernwärmeregion Wangen/Wiedlisbach (GAFWW) Wir suchen per 1. März 2021 oder nach Vereinbarung eine/n

Teilzeitmitarbeiter/in (20 – 40%) Sie verfügen über eine handwerkliche Ausbildung (z.B. Mechaniker, Landwirt, Sanitärinstallateur, Elektroinstallateur oder vergleichbar) und weisen einige Jahre Berufserfahrung aus. Vorzugsweise arbeiten Sie bereits im technischen Unterhalt. Ihre Tätigkeit umfasst sämtliche Arbeiten um die Kläranlage und die Fernheizzentrale in funktionstüchtigem Zustand zu halten. Sie sind bereit ausserhalb der normalen Arbeitszeiten (Wochenende/Feiertage) Pikettdienst zu leisten. Entsprechend sollten Sie im Umkreis (ca. 20 km) von Wangen an der Aare wohnhaft sein. Die Arbeit in einem kleinen Team bedingt Kollegialität, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit. Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit, eine umfassende interne Ausbildung sowie einen modernen Arbeitsplatz und zeitgemässe Anstellungsbedingungen. Nähere Auskunft erteilt Betriebsleiter Patrik Freiburghaus, (Tel. 032 631 19 07). Ihre schriftliche oder digitale Bewerbung senden Sie bitte bis 15.02.2021 an: GAFWW c/o Gemeindeverwaltung Schulhausstrasse 4, 3377 Walliswil bei Wangen verwaltung@walliswil.ch

Wir bieten Dienstleistungen im Bereich Abklärung und Beratung, Grund- und Behandlungspflege, Haushaltführung, Begleitung und Betreuung, Nachtdienst sowie den Mahlzeitendienst an. Wir arbeiten Hand in Hand mit Ärzten und andern spitalexternen Diensten. Die sich verändernden Anforderungen im ambulanten Bereich sind für uns Ansporn für stetige Weiterentwicklung. Interne Weiterbildungen und Ausbildungsmöglichkeiten sind uns wichtig. Hauptaufgaben: Als Pflegefachperson sind sie mitverantwortlich für eine bedarfsgerechte Pflege- und Betreuung unserer Klienten. Sie sind im engen Kontakt mit allen an der Pflege beteiligten Personen und Dienstleistern im Gesundheits- und Sozialbereich. In komplexen Pflege- und Notfallsituationen handeln Sie Ihren Kompetenzen entsprechend und leiten alle notwendigen Massnahmen ein. Sie sind eine Person, die gerne flexibel, selbständig und verantwortungsvoll arbeitet und auch in schwierigen Situationen die Übersicht behält? Dann sind Sie bei uns richtig. Ihr Profil: – Eine abgeschlossene Berufsausbildung als HF, DN II, AKP, PsyKP. – Organisationstalent. – PC-Kenntnisse in Word und Excel. – Erfahrungen in der Spitextätigkeit erwünscht. – Gute Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, psychische und physische Belastbarkeit. – Bereitschaft Neues zu lernen. – Führerschein Kat. B, von Vorteil eigenes Auto. Wir bieten Ihnen eine interessante Tätigkeit in einem lebendigen interdisziplinären Betrieb, in dem ein offenes und wertschätzendes Arbeitsklima gelebt wird. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für Fragen steht Ihnen Rita Egger, Betriebsleiterin, gerne zur Verfügung (Tel.-Nr. 032 623 62 72) Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis am 31. Januar 2021 an: Spitex Region Solothurn, Frau Rita Egger, Ziegelmattstrasse 1, 4500 Solothurn oder per Mail: rita.egger@spitex-solothurn.ch


> STELLENMARKT

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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Unser Herz schlägt für Baumaschinen

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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> AUS SOLOTHURN UND LEBERN

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

BAUPUBLIKATION Gemeinderatssitzung Dienstag, 19. Januar 2021, um 19.30 Uhr, im grossen Landhaussaal im Landhaus Traktandenliste 1. Protokoll Nr. 12 2. Verwaltungsrat der Parking AG; Demissionen Niklaus Studer und Andrea Lenggenhager als Vertretung der Stadt 3. Erschliessung «Fernwärme Stadt Solothurn»; Beschluss zur öffentlichen Auflage 4. Überlegungen der Regio Energie Solothurn zur Fernwärmeerschliessung Weitblick; Orientierung 5. Unterschutzstellung Vorstadt-Schulhaus, Hilariweg 2, GB Nr. 3044 6. Vereinbarung repla espaceSOLOTHURN; Kostenbeteiligung der Regionsgemeinden an regionalen Aufgaben 7. Interpellation von Urs Unterlerchner (FDP), René Käppeli (SVP) und Pascal Walter (CVP/GLP), vom 15.9.2020, betreffend «Container-Büros der Kantonsverwaltung»; Beantwortung 8. Interpellation Fraktionen der CVP/GLP und der SP, EU Franziska Baschung und Anna Rüefli, vom 17.11.2020, betreffend «Zentralbibliothek – quo vadis?»; Beantwortung

Sondermassnahmen Corona-Virus:

Für Gäste, die der Gemeinderatssitzung beiwohnen möchten, gelten folgende Schutzmassnahmen: Maskenpflicht, Hände desinfizieren und Kontaktdaten abgeben. y Alle Unterlagen, die an den Gemeinderat verschickt wurden, sind im Internet auf der Seite der Stadt Solothurn einsehbar: https://www.stadt-solothurn. ch/exekutivsitzungen/4485853 STADTKANZLEI SOLOTHURN

100205626 /So

Bauherr: W. Bohnenblust AG, Hauptgasse 18, 4500 Solothurn Bauobjekt: Einbau Lebensmittelgeschäft (Alnatura) Bauplatz: Hauptgasse 28/18 Grundstück: GB Nr. 623, GB Nr. 622 Projektverfasser: Flury und Rudolf, Architekten AG, Untere Steingrubenstrasse 19, 4502 Solothurn Planauflage: Stadtbauamt, Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Einsprachefrist: 28. Januar 2021 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an das Stadtbauamt zu richten. Solothurn, 14. Januar 2021 STADTBAUAMT SOLOTHURN

100205804/So

Erneuerungswahlen 2021

in der röm.-kath. Kirchgemeinde St. Niklaus Siehe Hauptinserat unter Feldbrunnen-St. Niklaus 100201830

Rötistrasse 17, 4502 Solothurn

Bauarbeiten Neubau der Wasserleitung zum Reservoir Königshof Abschnitt Nord Brüggmoosstrasse-HaffnerstrasseKönigshofstrasse Etappe 1 Landwirtschaftsfläche zwischen Königshofweg und Brüggmoosstrasse Etappe 2 Königshofweg Etappe 3 Haffnerstrasse-Brüggmoosstrasse Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Bergstrasse in die Haffnerstrasse bis zur Kreuzung Brüggmoosstrasse, der Westast der Haffnerstrasse wird mit einem Parkverbot belegt. Beginn der Bauarbeiten Ab 18.01.2021, witterungsabhängig Vorgesehene Bauzeit ca. 17 Wochen Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Nummer 032 626 94 94 zur Verfügung www.regioenergie.ch/koenigshof

LATTHAMMER Für unsere Kundschaft machen wir sehr gerne Nägel mit Köpfen.

Schärli Holzbau AG Handwerk und Kompetenz

3374 Wangenried 0 Tel. 032 631 04 80 schaerli-holzbau.chh

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> AUS SOLOTHURN UND LEBERN

Kommunale Erneuerungswahlen Publikation der Wahldaten

Der Bürgerrat der Bürgergemeinde Solothurn, gestützt auf § 30 Abs. 1a, Ziffer 2 i. V. m. und § 32 Abs. 2, des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), hat beschlossen: 1. In der Bürgergemeinde Solothurn finden die Erneuerungswahlen für den Bürgerrat am 25. April 2021 statt. 1.1. Wahlvorschläge für die Bürgerratswahlen sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Bürgerkanzlei einzureichen. 1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März 2021, bis Freitag, 12. März 2021, bei der Bürgerkanzlei aufgelegt. 1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Bürgerkanzlei einzureichen. 2. In der Bürgergemeinde Solothurn finden die Erneuerungswahlen für den Bürgergemeindepräsidenten oder die Bürgergemeindepräsidentin sowie den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin am 13. Juni 2021 statt. 2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgergemeindepräsidenten oder der Bürgergemeindepräsidentin sowie den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin sind bis Montag, 3. Mai 2021, 17.00 Uhr, bei der Bürgerkanzlei einzureichen. 2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, bei der Bürgerkanzlei einzureichen. 2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. September 2021 statt. 3. In der Bürgergemeinde Solothurn finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungprüfungskommission am 13. Juni 2021 statt. 3.1 Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission sind bis Montag, 26. April 2021, 17.00 Uhr, bei der Bürgerkanzlei einzureichen. 3.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 28. April 2021, bis Freitag, 30. April 2021, bei der Bürgerkanzlei aufgelegt.

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus

3.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, bei der Bürgerkanzlei einzureichen.

Resultate der kommunalen Urnenabstimmung vom 10. 1. 2021

Im Namen des Bürgerrates Sergio Wyniger, Bürgergemeindepräsident Anita Hohl, Bürgerschreiberin

Anzahl Stimmberechtigte 751, Total gültig eingereichter Stimmrechtsausweise 270, Stimmbeteiligung 36%

100201924/So

Vorlage 1 Genehmigung Rahmenkredit ICT-Konzept Primarschule Feldbrunnen-St. Niklaus von Fr. 81 550.– Annahme Ja: 242 Nein: 27 Leere Stimmzettel: 1 Vorlage 2 Genehmigung Investitionskredit neues Gemeinde-Trägerfahrzeug von Fr. 82 000.– Annahme Ja: 229 Nein: 39 Leere Stimmzettel: 1

Baupublikation

Vorlage 3 Genehmigung Investitionskredit Ersatz Wasserleitung Vögelisholz von Fr. 100 000.– Annahme Ja: 253 Nein: 13 Leere Stimmzettel: 4

Baugesuch Nr.: 2021-0002.000 Bauherrschaft: Musliu Rami, Bienenstrasse 51, 9244 Niederuzwil Musliu Linda, Bienenstrasse 51, 9244 Niederuzwil

Vorlage 4 Genehmigung Investitionskredit GEP-Revision Gemeindestrassen von Fr. 75 000.– Annahme Ja: 249 Nein: 16 Leere Stimmzettel: 5

Bauprojekt: Erweiterung der bestehenden Balkone Bauplatz: Buchenweg 18 + 20, Parzelle 598

Vorlage 5 Genehmigung Streichung Beiträge Kinderkrankenkassenprämien Annahme Ja: 180 Nein: 88 Leere Stimmzettel: 2

Planverfasser: SolHaus AG, Hauptstrasse 5, 4563 Gerlafingen

Vorlage 6 Genehmigung Budget 2021 Annahme Ja: 248 Nein: 12 Leere Stimmzettel: 10

Planauflage: Bauverwaltung, Dorfstrasse 38, 2544 Bettlach Einsprachefrist: 28.1.2021

Rechtsmittel: Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert dreier Tage seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung der offiziellen Ergebnisse (§§ 157 und 160 GpR).

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung zu richten. Baubehörde 100205702/Bet

Erwahrung des Abstimmungsergebnisses vom 10. 1. 2021

Siehe unter Rubrik «Stellenangebote» die Lehrstellenausschreibung «Kauffrau / Kaufmann EFZ (E-Profil)».

Feststellung vom 10. 1. 2021

1. Erwägungen Am 10. 1. 2021 fand eine kommunale Volksabstimmung über die 6 genannten Vorlagen statt: Nach § 120 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 erklärt das Gemeindepräsidium die kommunalen Abstimmungsvorlagen als vom Volk angenommen oder abgelehnt. Die Feststellung erfolgt unter dem Vorbehalt allfälliger Abstimmungsbeschwerden.

Vermietung nach Sanierung in Feldbrunnen siehe Hauptinserat im Immobilienteil 100206035/Bet

2. Feststellung Gestützt auf § 120 des Gesetzes über die politischen Rechte: Die Vorlagen 1 bis 6 werden vom Volk angenommen. Gemeindepräsidentin Anita Panzer

100205519/Fe


> AUS SOLOTHURN UND LEBERN Römisch-katholische Kirchgemeinde St. Niklaus

Kommunale Erneuerungswahlen

Publikation der Wahldaten Der Kirchgemeinderat der röm.-kath. Kirchgemeinde St. Niklaus, gestützt auf § 30 Abs. 1 Buchstabe a Ziffer 2 i. V. m. § 32 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), hat beschlossen: 1. In der röm.-kath. Kirchgemeinde St. Niklaus finden die Erneuerungswahlen für den Kirchgemeinderat am 25. April 2021 statt.

1.1. Wahlvorschläge für die Kirchgemeinderatswahlen sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Kirchgemeindeschreiberin Anita Hohl, Oberrüttenenstrasse 21, 4522 Rüttenen, einzureichen.

3.1. Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission sind bis Montag, 26. April 2021, 17.00 Uhr, bei der Kirchgemeindeschreiberin Anita Hohl, Oberrüttenenstrasse 21, 4522 Rüttenen, einzureichen. 3.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 28. April 2021, bis Freitag, 30. April 2021, in den Kirchen St. Niklaus, Riedholz und Rüttenen aufgelegt. 3.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, bei der Kirchgemeindeschreiberin einzureichen. Im Namen des Kirchgemeinderates Krista Rüst, Kirchgemeindepräsidentin Anita Hohl, Kirchgemeindeschreiberin

100201921/FeS

1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März 2021, bis Freitag, 12. März 2021, in den Kirchen St. Niklaus, Riedholz und Rüttenen aufgelegt. 1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Kirchgemeindeschreiberin einzureichen. 2. In der röm.-kath. Kirchgemeinde St. Niklaus finden die Erneuerungswahlen für die Kirchgemeindepräsidentin oder den Kirchgemeindepräsidenten sowie die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten am 13. Juni 2021 statt. 2.1. Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchgemeindepräsidentin oder des Kirchgemeindepräsidenten sowie der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten sind bis Montag, 3. Mai 2021, 17.00 Uhr, bei der Kirchgemeindeschreiberin Anita Hohl, Oberrüttenenstrasse 21, 4522 Rüttenen, einzureichen. 2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, bei der Kirchgemeindeschreiberin einzureichen. 2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. September 2021 statt. 3. In der röm.-kath. Kirchgemeinde St. Niklaus finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission am 13. Juni 2021 statt.

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

Bürgergemeinde Flumenthal

Erneuerungswahlen 2021 Der Bürgerrat der Bürgergemeinde Flumenthal hat die Termine für die Erneuerungswahlen wie folgt festgesetzt: Gesamterneuerungswahl (Bürgerrats-, Präsidiumsund Kommissionswahl) vom 25. April 2021

Fristen: Montag, 8. März 2021, 17 Uhr Einreichung der Wahlvorschläge auf dem amtlichen Formular bei der Bürgergemeindeschreiberin, Silvia Ciaffoni, Allmendstrasse 18, 4534 Flumenthal. Mittwoch, 10. März 2021 bis Freitag, 12. März 2021 Auflage der Wahlvorschläge Montag, 22. März 2021, 12 Uhr Einreichen von Wahlpropagandamaterial Stehen nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese als in stiller Wahl gewählt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 26. September 2021 statt. Flumenthal, im Januar 2021 Der Bürgerrat 100205825/Fl

Gemeinde Hubersdorf

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Publikation der Wahldaten und Anmeldefristen Mit RRB Nr. 2020/1108 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat der Gemeinde Hubersdorf beschliesst nur noch die Wahldaten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hubersdorf, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i. V. m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst: 1. In der Gemeinde Hubersdorf finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 25. April 2021 statt. 1.1. Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März 2021, bis Freitag, 12. März 2021, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i. V. m. § 19 VpR). 1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens, Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2. In der Gemeinde Hubersdorf findet die Erneuerungswahl für den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin am 13. Juni 2021 statt. 2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin sind bis Montag, 3. Mai 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. September 2021 statt.

Stehen nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese gem. § 20 Absatz 3 der Gemeindeordnung sowohl bei Proporz- wie bei Majorzwahlen bereits als in stiller Wahl gewählt. 3. In der Gemeinde Hubersdorf finden die Kommissionswahlen in der Kompetenz des Gemeinderates am 23. August 2021 statt, vorausgesetzt, es findet kein 2. Wahlgang für das Gemeindepräsidium statt. An diesem Datum wählt der Gemeinderat die Mitglieder der folgenden Kommissionen: – Bau- und Werkkommission (BAWEKO) – Umwelt- und Forstkommission (UFKO) – Geschäftsprüfungskommission (GPK) – Wahlbüro (WB) – Friedhofkommission (FRIKO) Einreichung der Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung ohne amtliches Formular bis am 14. Juni 2021. Interessierte Stimmberechtigte können sich bei den Ortsparteien oder dem Gemeindepräsidenten Tel. 032 637 37 83, Mail gemeindepraesidium@ hubersdorf.ch, melden. 4. In der Gemeinde Hubersdorf findet die Beamtenwahl (Inventurbeamter/-in) in der Kompetenz des Gemeinderates am 23. August 2021 statt. Interessierte Stimmberechtigte können sich bei der Gemeindekanzlei, Schulhausstrasse 22, 4535 Hubersdorf, Tel. 032 637 37 83, melden. Hubersdorf, 11. Januar 2021 Gemeinderat Hubersdorf Gemeindepräsident Gregor Schneiter Gemeindeschreiberin Karin Bernasconi

100205103/Hu


> AUS SOLOTHURN UND LEBERN 2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. 9. 2021 statt.

Kommunale Erneuerungswahlen Publikation der Wahldaten/Anmeldefristen Im Amtsblatt vom 14. 8. 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst nur noch die Wahldaten. Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde und der Bürgergemeinde Oberdorf, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i. V. m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst: 1. In der Einwohnergemeinde und Bürgergemeinde Oberdorf finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 25. 4. 2021 statt. 1.1. Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. 3. 2021, bis Freitag, 12. 3. 2021, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i. V. m. § 19 VpR1) ). 1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens, Montag, 22. 3. 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2. In der Einwohnergemeinde und Bürgergemeinde Oberdorf findet die Erneuerungswahl für das Gemeindepräsidium sowie Vizegemeindepräsidium am 13. 6. 2021 statt. 2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin sowie den Vizegemeindepräsidenten oder die Vizegemeindepräsidentin sind bis Montag, 3. 5. 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. 5. 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

3. In der Einwohnergemeinde Oberdorf finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission am 26. 9. 2021 statt. 3.1. Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission sind bis Montag, 9. 8. 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 3.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 11. 8. 2021, bis Freitag, 13. 8. 2021, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i. V. m. § 19 VpR1) ). 3.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 23. 8. 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Oberdorf, 21. 12. 2020 EINWOHNERGEMEINDERAT OBERDORF Gemeindepräsident Gemeindeschreiber

100204670/Ob

Baupublikation Bauherrschaft: Lisa und Ernst Jaggi Allmendstrasse 21 4515 Oberdorf SO Projektverfasser: Schaad AG Bahnhofstrasse 17 4542 Luterbach Bauvorhaben: Ersatz Heizung durch Wärmepumpe mit 1 vertikaler Erdsonde, Tiefe 1 × 150 m Standort: Allmendstrasse 21 GB Oberdorf SO Nr. 1117

Planauflage: Gemeindeverwaltung Oberdorf Einsprachefrist: 28. Januar 2021 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel der Baukommission einzureichen. Baukommission Oberdorf 100205972/Ob

Einwohnergemeinde Oberdorf SO

Verkehrspolizeiliche Massnahmen Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oberdorf hat am 21. 12. 2020 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen: 1. Zonensignalisation: Beginn und Ende der Zone (2.59.1/2.59.2): Tempo-30 (2.30) Die Zonensignalisation umfasst alle Quartiere bzw. das gesamte Gemeindestrassennetz (ausgenommen die beiden kleinen Sackgassen: Walkerstrasse und Wildbachweg) im Innerortsbereich. Innerhalb dieses Gebietes besteht Rechtsvortritt. Nicht Bestandteil der Zonensignalisation sind folgende Strassen (Kantonsstrassen): – Weissensteinstrasse – Hälegärtlistrasse und Oberfeldstrasse (GB-Nr. 90001) Der Plan kann während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Oberdorf während den Schalterstunden Mo – Fr 8.00 – 11.00 / 15.00 – 17.30 Uhr eingesehen werden. 2. Bestehende Signalisation: Kein Vortritt (3.02) mit zugehöriger Bodenmarkierung – Rüttenenstrasse, Einmündung in die Leegasse Umwandlung in: STOP (3.01) mit zugehöriger Bodenmarkierung 3. Parkieren verboten (2.50), beidseits, mit Anfangs-, Wiederholungs- und Endetafeln (5.04 – 5.06) – Bellacherstrasse, ab Lommiswilerstrasse bis Einmündung Haselweg 4. Parkieren verboten (2.50) mit der Zusatztafel: «gesamter Wendeplatz» an folgenden Wendeplätzen: – Allmendstrasse – Reckholderweg – Wallnerstrasse – Wildbachweg Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (PC-Nr. 45-1-4) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen. 100204747/Ob

Baupublikation Bauherrschaft: Marcel Eheim, Burgstrasse 18, 4533 Riedholz Bauobjekt: Ersetzen von altem runden Schwimmpool durch neues Ovalbecken, leicht versetzt Projektverantwortlicher: Marcel Eheim, Burgstrasse 18, 4533 Riedholz Bauplatz: Burgstrasse 18, Riedholz Nr. 184 Einsprachefrist: 28. Januar 2021 Planauflage: Gemeindekanzlei, Wallierhofstrasse 5, 4533 Riedholz Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Riedholz, Wallierhofstrasse 5, 4533 Riedholz, einzureichen. Die Baukommission 100204932/RiN

Erneuerungswahlen 2021

in der röm.-kath. Kirchgemeinde St. Niklaus Siehe Hauptinserat unter Feldbrunnen-St. Niklaus 100201830


> AUS SOLOTHURN UND LEBERN Einwohnergemeinde Riedholz Bürgergemeinde Riedholz

Erneuerungswahlen 2021 Die Einberufung der Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen erfolgte mittels Regierungsratsbeschluss Nr. 2020/1108 vom 11. August 2020. Gemeinderatswahlen vom 25. April 2021 Gemäss § 21 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riedholz sowie gemäss Gemeindeordnungen der Bürgergemeinden Riedholz und Niederwil sind die Mitglieder des Gemeinderates sowie des Bürgerrates an der Urne zu wählen. Überschreitet die Gesamtzahl der vorgeschlagenen Kandidaten aller Listen die Zahl der zu Wählenden nicht, gelten die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt. Fristen: Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr Einreichung der Wahlvorschläge mittels dem amtlichen Formular «Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen» auf der Gemeindeverwaltung, wo auch das Formular bezogen werden kann. Mittwoch, 10. März 2021 Beginn Auflagefrist, Auflage während der Bürozeit der Gemeindeverwaltung. Freitag, 12. März 2021 Ende der Auflagefrist. Montag, 15. März 2021, 17.00 Uhr Ende der Bereinigungsfrist, Meldung Listenverbindungen.

Donnerstag, 18. März 2021 Publikation der Wahlvorschläge mit Listen- und Kandidatennummern im «Azeiger«. Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr Einreichung des Wahlpropagandamaterials bei der Gemeindeverwaltung.

Ab Erhalt Wahlmaterial bis 25. April 2021, 10.00 Uhr briefliche Stimmabgabe möglich. Beamtenwahlen vom 13. Juni 2021 Gemäss § 21 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riedholz sind an der Urne zu wählen: ➢ Gemeindepräsident oder Gemeindepräsidentin Gemäss Gemeindeordnungen der Bürgergemeinde Riedholz und Niederwil sind an der Urne zu wählen: ➢ Bürgergemeindepräsident oder Bürgergemeindepräsidentin ➢ Bürgergemeindevizepräsident oder Bürgergemeindevizepräsidentin ➢ Bürgerschreiber oder Bürgerschreiberin ➢ Finanzverwalter oder Finanzverwalterin

Überschreitet die Gesamtzahl der vorgeschlagenen Kandidaten oder Kandidatinnen die Zahl der zu Wählenden nicht, gelten die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt. Fristen: Montag, 3. Mai 2021, 17.00 Uhr Einreichung der Wahlvorschläge mit dem amtlichen Formular «Anmeldung für die kommunalen Beamtenwahlen» auf der Gemeindeverwaltung, wo auch das Formular bezogen werden kann. Donnerstag, 6. Mai 2021 Publikation der Kandidatinnen und Kandidaten im «Azeiger». Montag 10. Mai 2021, 12.00 Uhr Einreichung des Wahlpropagandamaterials bei der Gemeindeverwaltung. Ab Erhalt Wahlmaterial bis 13. Juni 2021, 10.00 Uhr briefliche Stimmabgabe möglich. Kommissionswahlen vom 13. Juni 2021 Gemäss Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Riedholz sind nur noch Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission an der Urne zu wählen. Überschreitet die Gesamtzahl der vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen die Zahl der zu Wählenden nicht, gelten die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt. Fristen Montag, 26. April 2021, 17.00 Uhr Einreichung der Wahlvorschläge mit dem amtlichen Formular «Wahlvorschläge für die Gemeindekommissionswahlen» auf der Gemeindeverwaltung, wo auch das Formular bezogen werden kann.

Mittwoch, 28. April 2021 Beginn, Auflagefrist, Auflage während der Bürozeit auf der Gemeindeverwaltung. Freitag, 30. April 2021 Ende Auflagefrist. Montag, 3. Mai 2021 Ende Bereinigungsfrist, Meldung Listenverbindungen. Donnerstag, 6. Mai 2021 Publikation der Wahllisten im «Azeiger». Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr Einreichung des Wahlpropagandamaterials bei der Gemeindeverwaltung.

Ab Erhalt Wahlmaterial bis 13. Juni 2021, 10.00 Uhr briefliche Stimmabgabe möglich. Gemeinderat Riedholz Bürgerrat Riedholz Bürgerrat Niederwil

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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Erneuerungswahlen 2021 Bürgergemeinde Rüttenen

Einladung zur ordentlichen Budget-Gemeindeversammlung 2021 auf Mittwoch, den 27. Januar 2021, 20.00 Uhr im Kirchenzentrum Rüttenen Traktanden 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Einbürgerungen 3.1. Zusicherung des Bürgerrechts an Herr Ivan Schmitter 3.2. Erteilung des Bürgerrechts an Frau Gisela Schmitter 3.3. Zusicherung des Bürgerrechts an Frau Diana Britta Lenzeder 4. Änderung Anhang zum Wasserreglement 5. Orientierung über den Voranschlag 2021 Forstbetrieb Leberberg 6. Voranschlag 2021 Alterssiedlung 7. Genehmigung des Voranschlages 2021 a) Bürgerrechnung b) Wasserrechnung c) Investitionsrechnung 8. Informationen Bürgerpräsident 9. Informationen Ressortleiter 10. Verschiedenes Der Bürgerrat lädt alle in Rüttenen wohnhaften Bürgerinnen und Bürger ein, an der Bürgergemeindeversammlung teilzunehmen und heisst sie herzlich willkommen. Die Unterlagen zur BudgetGemeindeversammlung 2021 und das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom September 2020 können nach dem Versand der Einladung während der Bürozeit auf der Kanzlei der Einwohnergemeinde Rüttenen eingesehen werden. Das Protokoll ist statutengemäss vom Bürgerrat bereits genehmigt worden. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird auf ein Apéro verzichtet. Weiter gilt im ganzen Kirchenzentrum Maskenpflicht und die Teilnehmer der Gemeindeversammlung sind verpflichtet, sich auf der bereitgestellten Präsenzliste einzutragen.

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in der röm.-kath. Kirchgemeinde St. Niklaus Siehe Hauptinserat unter Feldbrunnen-St. Niklaus 100201830

Rötistrasse 17, 4502 Solothurn

Bauarbeiten Neubau der Wasserleitung zum Reservoir Königshof Abschnitt Nord Brüggmoosstrasse-HaffnerstrasseKönigshofstrasse Etappe 1 Landwirtschaftsfläche zwischen Königshofweg und Brüggmoosstrasse Etappe 2 Königshofweg Etappe 3 Haffnerstrasse-Brüggmoosstrasse Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Bergstrasse in die Haffnerstrasse bis zur Kreuzung Brüggmoosstrasse, der Westast der Haffnerstrasse wird mit einem Parkverbot belegt. Beginn der Bauarbeiten Ab 18.01.2021, witterungsabhängig Vorgesehene Bauzeit ca. 17 Wochen Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Nummer 032 626 94 94 zur Verfügung www.regioenergie.ch/koenigshof


> AUS SOLOTHURN UND LEBERN Einwohnergemeinde Rüttenen

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Mit RRB 2020/1108 vom 11. 8. 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst die Wahldaten der kommunalen Wahlen.

Gemeinderatswahlen vom 25. April 2021 Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Rüttenen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst: In der Einwohnergemeinde Rüttenen finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am Sonntag, 25. April 2021, statt. Daraus ergeben sich folgende Fristen:

Überschreitet die Zahl der vorgeschlagenen Kandidaten oder Kandidatinnen aller Listen die Zahl der zu Wählenden nicht, gelten die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt.

Bürgergemeinde Rüttenen

In der Einwohnergemeinde Rüttenen findet die Erneuerungswahl für den Gemeindepräsidenten/die Gemeindepräsidentin, den Vizegemeindepräsidenten/ die Vizegemeindepräsidentin und den Friedensrichter/ die Friedensrichterin am Sonntag, 13. Juni 2021, statt. Daraus ergeben sich folgende Fristen:

Mit RRB 2020/1108 vom 11. 8. 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Bürgerrat beschliesst die Wahldaten der kommunalen Wahlen.

Montag, 3. Mai 2021, 17.00 Uhr: Einreichung der Wahlvorschläge mittels amtlichen Formulars «Anmeldung für die kommunalen Beamtenwahlen» bei der Gemeindeverwaltung, wo auch das Formular bezogen werden kann.

Bürgerratswahlen vom 25. April 2021

Donnerstag, 6. Mai 2021: Publikation der Kandidatinnen und Kandidaten im «Azeiger». Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr: Einreichung des Wahlpropagandamaterials bei der Gemeindeverwaltung. Ab Erhalt Wahlmaterial bis 12. Juni 2021: briefliche Stimmabgabe möglich.

Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr: Einreichung der Wahlvorschläge mittels amtlichen Formulars «Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen» bei der Gemeindeverwaltung, wo auch das Formular bezogen werden kann.

Kommissionswahlen vom 5. Juli 2021

Mittwoch, 10. März 2021: Beginn Auflagefrist, Auflage während der Bürozeit bei der Gemeindeverwaltung.

Für die Einwohnergemeinde Rüttenen gibt es keine Kommissionswahlen an der Urne.

Freitag, 12. März 2021: Ende Auflagefrist. Montag, 15. März 2021, 17.00 Uhr: Ende Bereinigungsfrist, Eingabefrist Listenverbindungen.

Donnerstag, 18. März 2021: Publikation der Wahllisten und Listenverbindungen im «Azeiger». Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr: Einreichung des Wahlpropagandamaterials bei der Gemeindeverwaltung.

Ab Erhalt Wahlmaterial bis 24. April 2021: briefliche Stimmabgabe möglich.

Beamtenwahlen vom 13. Juni 2021 Gemäss § 29 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rüttenen vom 1. 2. 1993 sind an der Urne zu wählen: – Gemeindepräsident oder Gemeindepräsidentin – Gemeindevizepräsident oder Gemeindevizepräsidentin – Friedensrichter oder Friedensrichterin

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 26. September 2021 statt.

Gemeinderat Rüttenen

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Kommunale Erneuerungswahlen 2021

Der Bürgerrat der Bürgergemeinde Rüttenen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i. V. m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst: In der Bürgergemeinde Rüttenen finden die Erneuerungswahlen für den Bürgerrat am Sonntag, 25. April 2021, statt. Daraus ergeben sich folgende Fristen: Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr: Einreichung der Wahlvorschläge mittels amtlichen Formulars «Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen» bei der Gemeindeverwaltung, wo auch das Formular bezogen werden kann.

Mittwoch, 10. März 2021: Beginn Auflagefrist, Auflage während der Bürozeit bei der Gemeindeverwaltung.

In der Bürgergemeinde Rüttenen findet die Erneuerungswahl für den Bürgergemeindepräsidenten/ die Bürgergemeindepräsidentin und den Bürgergemeindevizepräsidenten/die Bürgergemeindevizepräsidentin am Sonntag, 13. Juni 2021, statt. Daraus ergeben sich folgende Fristen: Montag, 3. Mai 2021, 17.00 Uhr: Einreichung der Wahlvorschläge mittels amtlichen Formulars «Anmeldung für die kommunalen Beamtenwahlen» bei der Gemeindeverwaltung, wo auch das Formular bezogen werden kann. Donnerstag, 6. Mai 2021: Publikation der Kandidatinnen und Kandidaten im «Azeiger». Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr: Einreichung des Wahlpropagandamaterials bei der Gemeindeverwaltung.

Ab Erhalt Wahlmaterial bis 12. Juni 2021: briefliche Stimmabgabe möglich. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 26. September 2021 statt.

Kommissionswahlen Für die Bürgergemeinde Rüttenen gibt es keine Kommissionwahlen an der Urne. Die Wahl der Kommissionsmitglieder ist gemäss der Gemeindeordnung (§ 25) in der Kompetenz des Bürgerrates. Interessierte Stimmberechtigte melden sich bei den Ortsparteipräsidenten oder beim Gemeindepräsidenten.

Bürgerrat Rüttenen

100205432/Rü

Freitag, 12. März 2021: Ende Auflagefrist Montag, 15. März 2021, 17.00 Uhr: Ende Bereinigungsfrist, Eingabefrist Listenverbindungen.

Donnerstag, 18. März 2021: Publikation der Wahllisten und Listenverbindungen im «Azeiger». Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr: Einreichung des Wahlpropagandamaterials bei der Gemeindeverwaltung.

Ab Erhalt Wahlmaterial bis 24. April 2021: briefliche Stimmabgabe möglich.

Beamtenwahlen vom 13. Juni 2021 Gemäss § 18 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Rüttenen vom 1. 2. 2020 sind an der Urne zu wählen: Bürgergemeindepräsident oder Bürgergemeindepräsidentin Bürgergemeindevizepräsident oder Bürgergemeindevizepräsidentin. Überschreitet die Zahl der vorgeschlagenen Kandidaten oder Kandidatinnen aller Listen die Zahl der zu Wählenden nicht, gelten die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt.

BAUPUBLIKATION

Gesuchsteller: Post Immobilien Management und Services AG Roggenstrasse 5, 4665 Oftringen Bauobjekt: Installation Briefeinwurf, GENULOS-Metallkiste, Postfachanlage mit Dach sowie Briefeinwurf Bauplatz: Schänzlistrasse 2, auf GB Selzach Nr. 1963 und 3912, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA Planverfasser: Post Immobilien Management und Services AG, Roggenstrasse 5, 4665 Oftringen Einsprachefrist: 29.Januar 2021 Auflageort: Bauverwaltung Einsprachen schriftlich und begründet an die Bau- und Werkkommission.

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> AUS SOLOTHURN UND LEBERN

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Einwohnergemeinde Selzach

Öffentliche Planauflage

Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird die nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Öffentliche Planauflage Selzach

– Teilzonen- und Erschliessungsplan Gewässerraum Lochbach mit Zonenvorschriften – Ergänzung Zonenvorschriften Uferschutzzone Lochbach Abschnitt Eichholzstrasse bis Bahngeleise SBB Orientierend kann zudem der dazugehörige Raumplanungsbericht eingesehen werden (gegen diese Berichte können keine Einsprachen eingereicht werden). Die Auflage erfolgt gleichzeitig mit dem kant. Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «Hochwasserschutz Lochbach Altreustrasse». Auflagezeit: Die Auflage erfolgt während 30 Tagen, vom Freitag, 15. Januar bis Montag, 15. Februar 2021 Auflageorte: – Gemeindeverwaltung Selzach, Schänzlistrasse 2, 2545 Selzach (während den Schalteröffnungszeiten) Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Selzach, 14. Januar 2021 Der Gemeinderat Selzach

100205693/Se

Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 wird der kantonale Erschliessungsplan über die

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN GEMEINDE SELZACH

Öffentliche Planauflage Gestützt auf das Planungs- und Baugesetz (PBG) § 68ff legt das Bau- und Justizdepartement öffentlich auf: Kantonaler Erschliessungsund Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften, Hochwasserschutz Lochbach «Altreustrasse» mit den Unterlagen – Raumplanungsbericht (inkl. Technischem Bericht) – Situation, 1:500 – Situation Werkleitungen, 1:500 – Längenprofil, 1:500/50 – Querprofil / Normalprofil, 1:50 Diesen Plänen kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung zu (§ 39 Abs. 4 PBG) Die Auflage erfolgt gleichzeitig mit dem Erschliessungsplan Altreustrasse Bielstrasse bis Bahnweg. Auflagezeit Die Auflage erfolgt während 30 Tagen, vom Freitag, 15. Januar bis Montag, 15. Februar 2021 Auflageorte – Kreisbauamt I, Langfeldstrasse 34, 4528 Zuchwil (während der ordentlichen Bürozeiten) – Gemeindeverwaltung Selzach, Schänzlistrasse 2, 2545 Selzach (während den Schalteröffnungszeiten) Einsprachen Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch den vorgenannten Plan berührt ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Bau- und Justizdepartement, Rötihof, 4509 Solothurn, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Solothurn, 12. Januar 2021 Bau- und Justizdepartement 100205719/Se

Altreustrasse Bielstrasse bis Bahnweg Erschliessungsplan, Situation 1:500 Landerwerbs- und Landbeanspruchungsplan, Situation 1:500 öffentlich aufgelegt. Dem kantonalen Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss § 39 Abs. 4 PBG zu. Gleichzeitig liegt zur Orientierung / Erläuterung (kein Genehmigungsinhalt) das Dossier Bauprojekt (Berichte, Situation, Werkleitungen, Signalisation/ Markierung, Normal-, Längenund Querprofile, Absteckungs- / Profilierungsplan) auf. Die Auflage erfolgt gleichzeitig mit dem Hochwasserschutzprojekt Lochbach. Auflagezeit: Freitag, 15. Januar bis Montag, 15. Februar 2021 Auflageorte: – Einwohnergemeinde Selzach, Schänzlistrasse 2, 2545 Selzach (während der Schalteröffnungszeiten) – Kreisbauamt I, Langfeldstrasse 34, 4528 Zuchwil (während der ordentlichen Bürozeiten) Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden. Die Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Solothurn, 15. Januar 2021 por/zea Bau- und Justizdepartement Der Kantonsingenieur Peter Heiniger

100205362/Se

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> LOKALES UND REGIONALES

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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> LOKALES UND REGIONALES

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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> LOKALES UND REGIONALES

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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> LOKALES UND REGIONALES

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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> AUS DEM BUCHEGGBERG Reformierte Kirchgemeinde Lüsslingen

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Im Amtsblatt vom 14. 8. 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Lüsslingen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i. V. m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst: 1. In der Kirchgemeinde Lüsslingen finden die Erneuerungswahlen für den Kirchgemeinderat am 25. April 2021 statt. 1.1 Wahlvorschläge für die Kirchgemeinderatswahlen sind bis Montag, 1. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Kirchenschreiberin einzureichen. 1.2 Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 3. März 2021, bis Freitag, 5. März 2021, in den Gemeindeverwaltungen Lüsslingen-Nennigkofen und Lüterkofen-Ichertswil aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR). 1.3 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Kirchenschreiberin, Sabrina Kurth, Dorfstrasse 37, 4574 Lüsslingen, einzureichen. 2. In der Kirchgemeinde Lüsslingen finden die Erneuerungswahlen für den Kirchgemeindepräsidenten oder die Kirchgemeindepräsidentin sowie den Kirchgemeindevizepräsidenten oder die Kirchgemeindevizepräsidentin am 13. Juni 2021 statt. 2.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Kirchgemeindepräsidenten oder der Kirchgemeindepräsidentin sowie des Kirchgemeindevizepräsidenten oder der Kirchgemeindevizepräsidentin sind bis Montag, 26. April 2021, 17.00 Uhr, bei der Kirchenschreiberin einzureichen. 2.2 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 17.00 Uhr, bei der Kirchenschreiberin einzureichen.

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

2.3 Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. September 2021 statt. 3. In der Kirchgemeinde Lüsslingen finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission am 13. Juni 2021 statt. 3.1 Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission sind bis Montag, 26. April 2021, 17.00 Uhr, bei der Kirchenschreiberin einzureichen. 3.2 Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 28. April 2021, bis Freitag, 30. April 2021, in den Gemeindeverwaltungen LüsslingenNennigkofen und Lüterkofen-Ichertswil aufgelegt (§ 47 GpR i. V. m. § 19 VpR1). 3.3 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, bei der Kirchenschreiberin, Sabrina Kurth, Dorfstrasse 37, 4574 Lüsslingen, einzureichen. Stehen nicht mehr vorgeschlagene Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie bei allen Majorswahlen bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt (§ 14 GO Ziff. 4). Lüsslingen, 14. Januar 2021 Der Kirchgemeinderat Kirchgemeinde Lüsslingen

100205598/1423/BU

Kirchgemeinde Oberwil bei Büren

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Der Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Oberwil bei Büren, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte, beschliesst: In der Kirchgemeinde Oberwil bei Büren finden die Erneuerungswahlen für den Kirchgemeinderat am 25. April 2021 statt. 1. Wahlvorschläge sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen. 2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März 2021, bis Freitag, 12. März 2021, in den Anschlagkästen der Einwohnergemeinden ausgehängt. 3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen. In der Kirchgemeinde Oberwil bei Büren finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission am 25. April 2021 statt. 1. Wahlvorschläge sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen. 2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März 2021, bis Freitag, 12. März 2021, in den Anschlagkästen der Einwohnergemeinden ausgehängt. 3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen. In der Kirchgemeinde Oberwil bei Büren findet die Erneuerungswahl für die Kirchgemeindepräsidentin oder den Kirchgemeindepräsidenten am 13. Juni 2021 statt. 1. Wahlvorschläge sind bis Montag, 3. Mai 2021, 17.00 Uhr, bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen. 2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 17.00 Uhr bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen. 3. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 26. September 2021 statt. 4. Stille Wahlen sind bereits im ersten Wahlgang möglich. Oberwil bei Büren, Januar 2021 Der Kirchgemeinderat

100205221/1426/BU

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> AUS DEM BUCHEGGBERG

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

Sonntag, 13. Juni 2021 Beamtenwahlen und Kommissionswahlen Kirchgemeindepräsident/in Vizepräsident/in Rechnungsprüfungskommission

Wir suchen keine

Supermänner und Weltretterinnen, dafür Männer und Frauen, die kreativ sind und Lust haben, sich ab dem 1. 8. 2021, Beginn neue Amtsperiode, in unserer Kirchgemeinde als Kirchgemeinderat/ Kirchgemeinderätin zu engagieren. Die Motive im Kirchgemeinderat mitzuarbeiten, sind individuell und vielfältig.

Sie können: • Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten einbringen; • Ihre Vision einer lebendigen, modernen Kirche umsetzen; • die Gegenwart der Kirchgemeinde prägen und Weichen für die Zukunft stellen; • Schwerpunkte setzen und Entscheidungen treffen; • sich für die Bedürfnisse unserer Mitglieder einsetzen; • kulturelle, soziale und ökumenische Beziehungen in der Region pflegen und fördern. Die Präsidentin der reformierten Kirchgemeinde AetingenMühledorf freut sich über Ihr Interesse.

Melden Sie sich, Sie sind herzlich willkommen! Sabine Anderegg, Huntelweg 80, 4586 Kyburg-Buchegg, 032 661 14 89

Erneuerungswahlen 2021 Mit RRB 2020/430 vom 16. März 2020 ist die Einberufung der Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen erfolgt. Jede Gemeinde hat Wahltage und eine Anmeldefrist für die an der Urne stattfindenden Wahlen zu publizieren. Der Kirchgemeinderat hat die folgenden Wahltage beschlossen: Sonntag, 25. April 2021 Kirchgemeinderatswahlen Fristen: Montag, 8. März, 17.00 Uhr Einreichen der Wahlvorschläge auf den amtlichen Formularen bei der Kirchgemeindeschreiberin (Formulare können dort bezogen werden). Mittwoch, 10. März Beginn Auflagefrist Freitag, 12. März Ende Auflagefrist Montag, 15. März, 17.00 Uhr Ende der Bereinigungsfrist

Gemeinde Buchegg

Öffentliche Planauflage Gestützt auf das Kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) und durch Beschluss des Gemeinderates wird in der Zeit vom

Fristen: Montag, 26. April, 17.00 Uhr Einreichen der Wahlvorschläge auf den amtlichen Formularen bei der Kirchgemeindeschreiberin (Formulare können dort bezogen werden).

15. Januar 2021 bis am 15. Februar 2021 öffentlich aufgelegt:

Mittwoch, 28. April Beginn Auflagefrist Freitag, 30. April Ende Auflagefrist Montag, 3. Mai, 17.00 Uhr Ende der Bereinigungsfrist Sonntag, 26. September 2021 2. Wahlgang Beamtenwahlen Kirchgemeindepräsident/in Vizepräsident/in

Kirchgemeinde Oberwil bei Büren

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Siehe Hauptinserat unter Bucheggberg

Fristen: Montag, 9. August, 17.00 Uhr Einreichen der Wahlvorschläge auf den amtlichen Formularen bei der Kirchgemeindeschreiberin (Formulare können dort bezogen werden). Mittwoch, 11. August Beginn Auflagefrist Freitag, 13. August Ende Auflagefrist Montag, 16. August, 17.00 Uhr Ende der Bereinigungsfrist Aetingen, 11. 1. 2021 Der Kirchgemeinderat

100205784/BU

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Baupublikationen 4583 Aetigkofen Baugesuch-Nr. 21.02.0101 Gesuchsteller: Bernhard und Regina Wyss, Chriebenweg 1, 4583 Aetigkofen Bauvorhaben: Erweiterung Remise/Heulagerraum, Anbau überdachter Spritzenwaschplatz und Erweiterung PV-Anlage Projektverfasser: Gesuchsteller Bauplatz: Chriebenweg 1a/1b, Aetigkofen GB-Nr. 30 4587 Aetingen Baugesuch-Nr. 21.01.0201 Gesuchsteller: Nicole und Ludwig Berreth, Schulgässli 22, 4587 Aetingen Bauvorhaben: Ausbau Stall und Umbau Wohnung West, Neubau Geodome-Gewächshaus Ausnahmegesuch: Flachdachterrasse auf Ausbau Stall Projektverfasser: Corinna Schmidt, Amselweg 43, 4528 Zuchwil Bauplatz: Schulgässli 22, Aetingen GB-Nr. 80

Generelle Wasserversorgungsplanung: Teil-GWP Hauptstrasse Aetigkofen ausserorts umfassend: • Erschliessungsplan 1:2000 für die Gemeinde Buchegg • Erschliessungsplan 1:2000 für die Gemeinde LüterswilGächliwil nur orientierend • Bauprojekt nur orientierend • Technischer Bericht zum Nutzungsplan nur orientierend Auflageort und Zeiten Gemeindeverwaltung Buchegg, Hauptstrasse 2, 4583 Mühledorf während den Schalteröffnungszeiten Dem kommunalen Nutzungsplan «Hauptstrasse Aetigkofen ausserorts» kommt die Bedeutung der Baubewilligung nach §39 Absatz 4 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; BGS 711.1) zu. Rechtsmittel Einsprachen gegen den Inhalt des Planes können innerhalb der Auflagezeit beim Gemeinderat schriftlich eingereicht werden. Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Gemeinderat Buchegg 100200585/1477/BG

Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit schriftlich und begründet bei der Baukommission der Gemeinde Buchegg, Hauptstrasse 2, 4583 Mühledorf eingereicht werden. Planauflage: Gemeindeverwaltung Buchegg, Hauptstrasse 2, 4583 Mühledorf Die Gesuchsunterlagen können auch online auf unserer Homepage unter www.buchegg-so.ch/de/ verwaltung/bauverwaltung eingesehen werden. Auflage- und Einsprachefrist: 29. Januar 2021 100205282/1477/BG

Kirchgemeinde Oberwil bei Büren

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Siehe Hauptinserat unter Bucheggberg


> AUS DEM BUCHEGGBERG

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Im Amtsblatt vom 14. August 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat hat, gestützt auf den erwähnten Regierungsratsbeschluss und gestützt auf § 30 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), folgende Termine und Fristen für die Erneuerungswahlen festgelegt:

Einwohner- und Bürgergemeinde Lüterkofen-Ichertswil

§ 19, Abs. 2 Gemeindeordnung Stehen nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese als in stiller Wahl gewählt.

Kommunale Erneuerungswahlen 2021

Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 26. September 2021 statt. Interessierte Stimmberechtigte können sich bei der Gemeindepräsidentin Rita Mosimann, Tel. 032 351 30 86, melden. Biezwil, 4. Januar 2021 Einwohnergemeinde Biezwil Der Gemeinderat 100204811/1426/BW SPINAS CIVIL VOICES

EINWOHNERGEMEINDE BIEZWIL

EIN BURNOUT

kann aus einem Menschen

einen anderen machen.

1. Gemeinderatswahlen Die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat finden am 25. April 2021 statt.

Für Menschen, die vom Glück verlassen wurden. PC 30-444222-5

Fristen: Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr Einreichung der Wahlvorschläge auf dem amtlichen Formular «Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahlen» bei der Gemeindepräsidentin Rita Mosimann, Biezwil. Mittwoch, 10. März 2021, bis Freitag, 12. März 2021 Die Wahlvorschläge werden im Foyer des Gemeindehauses aufgelegt.

Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr Einreichung Wahlpropagandamaterial bei der Gemeindepräsidentin Rita Mosimann.

§ 19, Abs. 2 Gemeindeordnung Stehen nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese bereits als in stiller Wahl gewählt. 2. Wahl des Präsidiums und Vizepräsidiums Die Erneuerungswahlen für nachstehende Ämter finden am 13. Juni 2021 statt: − den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin − den Gemeindevizepräsidenten oder die Gemeindevizepräsidentin Fristen: Montag, 26. April 2021, 17.00 Uhr Einreichung der Wahlvorschläge auf dem amtlichen Formular «Anmeldung für die kommunalen Beamtenwahlen» bei der Gemeindepräsidentin Rita Mosimann.

Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr Einreichung Wahlpropagandamaterial bei der Gemeindepräsidentin Rita Mosimann.

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

Kirchgemeinde Lüsslingen

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Siehe Hauptinserat

100205607/1423/LüN

Baupublikation Bauherrschaft:

Affolter Manuel und Monika Bläumattweg 4 4571 Lüterkofen Bauvorhaben: Neubau Pool und Pavillon Standort: Bläumattweg 4 4571 Lüterkofen GB-Nr. 1594 Grundeigentümer: Bauherrschaft Bauleitung: Rennhard Gartenbau AG Bismarck 1 4581 Küttigkofen Planauflage: Gemeindeverwaltung Lüterkofen-Ichertswil (zu den Öffnungszeiten) Einsprachen: Bis 28. Januar 2021 schriftlich an die Bauund Werkkommission Lüterkofen-Ichertswil 7071107/1450/LüI

Kirchgemeinde Lüsslingen

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Siehe Hauptinserat

100205607/1423/LüI

Im Amtsblatt vom 14. August 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst nur noch die Wahldaten. Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde und der Gemeinderat der Bürgergemeinde LüterkofenIchertswil, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i. V. m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliessen: In der Einwohner- und Bürgergemeinde Lüterkofen-Ichertswil finden die Erneuerungswahlen für den Einwohnergemeinderat und den Bürgergemeinderat am 25. April 2021 statt. – Die Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 8. März 2021, 17 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. – Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März 2021, bis Freitag, 12. März 2021, in der Verwaltung öffentlich aufgelegt. – Das Wahlpropagandamaterial ist bis Montag, 22. März 2021, 12 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

In der Einwohner- und der Bürgergemeinde LüterkofenIchertswil finden die Erneuerungswahlen für den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin am 13. Juni 2021 statt. – Die Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin sind bis Montag, 3. Mai 2021, 17 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. – Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai, 12 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. – Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. September statt. Neu werden zum zweiten Wahlgang neue Kandidaturen zugelassen. Anmeldung bis zum übernächsten Montag nach dem Wahltag. In der Bürgergemeinde LüterkofenIchertswil findet die Erneuerungswahl für die Rechnungsprüfungskommission am 13. Juni 2021 statt. – Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission sind bis Montag, 26. April 2021, 17 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

– Die Wahlvorschläge werden vom Mittwoch 28. April 2021, bis Freitag, 30. April 2021, in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Gemeindeverwaltung Lüterkofen-Ichertswil

100205316/LüI

Kirchgemeinde Oberwil bei Büren

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Siehe Hauptinserat unter Bucheggberg

Gemeinde Lüterswil-Gächliwil

Öffentliche Planauflage Gestützt auf das Kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) und durch Beschluss des Gemeinderates wird in der Zeit vom 15. Januar 2021 bis 15. Februar 2021 öffentlich aufgelegt: Generelle Wasserversorgungsplanung: Teil-GWP Hauptstrasse Aetigkofen ausserorts umfassend: • Erschliessungsplan 1: 2000

für die Gemeinde LüterswilGächliwil • Erschliessungsplan 1: 2000 für die Gemeinde Buchegg nur orientierend • Bauprojekt nur orientierend • Technischer Bericht zum Nutzungsplan nur orientierend Auflageort und Zeiten: Sitzungszimmer Schulhaus Lüterswil während den Schalteröffnungszeiten Dem kommunalen Nutzungsplan «Hauptstrasse Aetigkofen ausserorts» kommt die Bedeutung der Baubewilligung nach §39 Absatz 4 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; BGS 711.1) zu. Rechtsmittel: Einsprachen gegen den Inhalt des Planes können innerhalb der Auflagezeit beim Gemeinderat schriftlich eingereicht werden. Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Gemeinde Lüterswil-Gächliwil Der Gemeinderat

100200891/1426/LüG

Kirchgemeinde Oberwil bei Büren

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Siehe Hauptinserat unter Bucheggberg


> KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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> AUS DEM WASSERAMT

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

› KONTAKTE › Inserateleiter

Silvio Piazzoli Zuchwilerstrasse 21, 4500 Solothurn Telefon 032 558 86 90 Telefax 058 200 48 01 avinserate@chmedia.ch

Die Mitarbeiter der Firma

Clément Roger & Co., Aeschi danken Ihnen recht herzlich für die vielen Wertschätzungen zum Jahresende. 100204043/1468

› Inserateschluss

Dienstag, 12.00 Uhr

› Inseratedienste

Gemeinden Wasseramt

Bürgergemeinde Aeschi

4556 Aeschi › Burgaeschi/Steinhof

ERNEUERUNGSWAHLEN 2021 - 2025

Danielle Eyer-Egli, Bünen 5b Telefon 062 961 24 78 danielle.eyer@besonet.ch

4562 Biberist › Marianne Kaufmann-Frieder

Der Bürgerrat der Bürgergemeinde Aeschi beschliesst, gestützt auf § 30 Absatz 1, Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte:

100205310/1422/Bi

1. Bürgerratswahlen

4543 Deitingen › Käthy Hubler-Jäggi

Mühleackerstrasse 7 Telefon 032 614 15 42 khubler@solnet.ch

4552 Derendingen › Silvia Tusch

Biberiststrasse 41 4552 Derendingen Telefon 076 374 41 12 silvia.tusch@gawnet.ch

4558 Drei Höfe › Nicole Grogg

Poststrasse 76 Telefon 032 614 40 86 chrini@besonet.ch

4554 Etziken › Silvio Piazzoli

100205587/1422/Bi

100205591/1468/Ae

Inserateleiter Zuchwilerstrasse 21 4500 Solothurn Telefon 032 558 86 90 avinserate@chmedia.ch

4563 Gerlafingen › Silvio Piazzoli

2. Beamtenwahlen

Der Bürgerrat

4556 Bolken › Einwohnergemeinde Bolken Schulhausstrasse 13 Telefon 062 961 60 10 kanzlei@bolken.ch

Erneuerungswahlen für den Bürgerrat finden am 25. April statt. Wahlvorschläge für die Bürgerratswahlen sind bis am Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, beim Bürgerschreiber a.i. Daniel Müller auf dem amtlichen Formular einzureichen. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März bis Freitag, 12. März 2021 im Anschlagkasten der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde ausgehängt. § 19, Abs. 2 Gemeindeordnung Aeschi Stehen nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt. Erneuerungswahlen für die Beamten finden am 13. Juni 2021 statt. Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgerpräsidenten oder der Bürgerpräsidentin sowie für die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sind bis am Montag, 3. Mai, 17.00 Uhr, auf dem entsprechenden amtlichen Formular beim Bürgerschreiber a.i. Daniel Müller einzureichen. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 5. Mai bis Freitag, 7. Mai 2021 im Anschlagkasten der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde ausgehängt. § 19, Abs. 2 Gemeindeordnung Aeschi Stehen nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt.

Schachenstrasse 46 Telefon 032 672 42 62 kaufmann.marianne@bluewin.ch

Inserateleiter Zuchwilerstrasse 21 4500 Solothurn Telefon 032 558 86 90 avinserate@chmedia.ch

4566 Halten › Irene Huggenberger-Seiler

Hauptstrasse 8 Telefon 032 675 20 77 hi.huggenberger@bluewin.ch

4557 Horriwil › Silvio Piazzoli

Inserateleiter Zuchwilerstrasse 21 4500 Solothurn Telefon 032 558 86 90 avinserate@chmedia.ch

4554 Hüniken › Roman Gerber, Weieracker 43 Telefon 032 614 13 33 webmaster@hueniken.ch

4566 Kriegstetten › Irene Huggenberger-Seiler

Hauptstrasse 8 Telefon 032 675 20 77 hi.huggenberger@bluewin.ch

4573 Lohn-Ammannsegg › Silvio Piazzoli 100205696/1422/Bi

Inserateleiter Zuchwilerstrasse 21 4500 Solothurn Telefon 032 558 86 90 avinserate@chmedia.ch

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> AUS DEM WASSERAMT BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN GEMEINDE HOFSTETTEN-FLÜH

Öffentliche Planauflage

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

Grundwassernutzung zu Heiz- und Kühlzwecken Einwohnergemeinde Bolken

Baupublikation

Gestützt auf §§ 68 ff. des Planungs- und Baugesetzes wird die nachfolgend aufgeführte kantonale Nutzungsplanung durch das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Anpassung Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften (SBV) Fischgängigkeit & Hochwasserschutz Emme-Wehr Die Unterlagen bestehen aus: – Anpassung kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit SBV Fischgängigkeit & Hochwasserschutz EmmeWehr, 1:100 – Schnitte Fischaufstieghilfe Etappe 4 mit Fischzählbecken am Emme-Wehr Biberist 1:50 – Situation Fischaufstieghilfe Etappe 4 mit Fischzählbecken am Emme-Wehr Biberist 1:100 Dem Erschliessungs- und Gestaltungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung zu (§ 39 Abs. 4 Planungsund Baugesetz).

Bauherrschaft: Sarah Ast-Nussbaumer und Anton Ast Jurastrasse 7, 4534 Flumenthal Bauvorhaben: Gebäudesanierung und Umnutzung von Gewerbein Wohnraum (teilweise nachträglich) Bauplatz: Dorfstrasse 16 GB-Nr. 93 Projektverfasser: Bauherrschaft Einsprachen sind innerhalb der Auflagezeit an die Baukommission der Einwohnergemeinde Bolken, Schulhausstrasse 13, 4556 Bolken, schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Einsprachefrist: 28. Januar 2021 Auflageort: Gemeindeverwaltung Bolken, während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Absprache. Öffnungszeiten: Dienstag 16.00–19.00 Uhr Donnerstag 9.00–11.00 Uhr Die Baukommission

100205995/1464/Bo

Auflagezeit: 18. Januar bis und mit 16. Februar 2021

12. Januar 2021 Bau- und Justizdepartement 100204806/Bi

Gemäss kantonalem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, § 54) wird folgendes Vorhaben im Sinne von § 12 Abs. 1 der kantonalen Verordnung über Wasser, Boden und Abfall ((V VWBA) öffentlich aufgelegt: Bauherrschaft: PAT-BVG Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte, Kapellenstrasse 5, 3001 Bern Objekt: Neubau von 2 GrundwasserEntnahme- sowie eines Rückgabebrunnens mit den dazugehörigen Zu- und Ableitungen, Erstellung von 2 GrundwasserWärmepumpen, Konzession zur Grundwassernutzung zu Heiz- und Kühlzwecken Lage: 4543 Deitingen; GB-Nr. 1003 Vorhaben: – GW-Nutzung zu Heiz- und Kühlzwecken mittels Wärmepumpen für die neue Überbauung Bahnweid mit 3 MFH – Neubau Entnahmesowie Rückgabebrunnen mit Zu-/Ableitungen – Pumpmenge max. 540 L/min aus den 2 Entnahmebrunnen – Rückgabe in den Grundwasserleiter – Abkühlung /Aufheizung Rückgabewasser max. 4°C Dauer der Grundwasserkonzession: 30 Jahre

Auflageorte: – Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn Montag-Freitag, 8.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00 Uhr – Einwohnergemeinde Biberist, Bernstrasse 4 + 6, 4562 Biberist (während den Büro- und Schalteröffnungszeiten) Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Bau- und Justizdepartement, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.

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Baupublikation Bauherr: Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte PAT-BVG Kapellenstrasse 5, 3011 Bern Projektverfasser: ssm architekten ag Gibelinstrasse 2, 4503 Solothurn Bauobjekt: Neubau 3 Mehrfamilienhäuser mit Einstellhalle Bauplatz: Bahnweg 12/14/16, GB-Nr. 1003 Planauflagen: Gemeindehaus Baubüro, Wangenstrasse 1 Einsprachefrist: 29. Januar 2021 Die Baukommission

100205770/1458/Dei

Einsprachen gegen die Grundwassernutzung sind bis spätestens Freitag, 28.1. 2021 pel), schriftlich und (Poststemp begründet beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Umwelt, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, einzureichen. Das Gesuch für die Erteilung einer Konzession zur Grundwassernutzung zu Heizzwecken sowie die dazugehörigen Dokumente können während der Auflagefrist vom Donnerstag, 14.1. 2021,, bis und mit Donnerstag,, 28.1. 2021, bei der Gemeindeverwaltung, Wangenstrasse 1, 4543 Deitingen, sowie im Amt für Umwelt, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, eingesehen werden. Bau- und Justizdepartement; Amt für Umwelt

100205450/1458/Dei

Schule

Einschreibung Kindergarten 2021/2022 Liebe Eltern, liebe Kinder Bald ist es soweit. Alle Kinder, die zwischen dem 1. August 2016 und dem 31. Juli 2017 geboren sind, werden im kommenden Schuljahr 2021/22 den Kindergarten besuchen. Wir freuen uns auf Sie, liebe Eltern und auf euch, liebe Kinder. Anmeldefrist: Freitag, 22. Januar 2021 Die Unterlagen sind Ihnen per Post zugestellt worden. Sollten Sie keinen Brief erhalten haben, melden Sie sich bitte unter 032 613 32 20. Oder informieren Sie sich auf unserer Homepage www.schule-deitingen.ch. Freundliche Grüsse Die Co-Schulleitung und die Kindergärtnerinnen

100196805/1458/Die


> AUS DEM WASSERAMT

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

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Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:

BAUPUBLIKATIONEN Einwohnergemeinde

BAUPUBLIKATIONEN Bauherr:

Bauobjekt: Bauplatz:

Giovannone Marco und Hänni Elena Balkonverglasung Affolterstrasse 4; GB-Nr. 470

Einsprachefrist bis am 18. Januar 2021 Planauflage: Abteilung Bau und Planung Derendingen im Vorraum Untergeschoss (Bitte Seiteneingang unter Aula benützen) Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet per Post an die Bau und Planung Derendingen, Hauptstrasse 43, 4552 Derendingen, zuhanden der Baukommission einzureichen. 100205575/1471/Der

Einwohnergemeinde

Winterdienst

Gesuchsteller: Alters- und Pflegeheim am Bach Schulhausstrasse 14, 4563 Gerlafingen Projektverfasser: WWB Architekten AG Werkhofstrasse 19, 4500 Solothurn Bauvorhaben: Ersatz Gartenhaus (Ausnahmegesuch: Unterschreitung interner Gebäudeabstand) Bauplatz: Schulhausstrasse 14d, GB-Nr. 539 Gesuchsteller: Ritter Friedrich Wydimatt 143, 3513 Bigenthal Projektverfasser: Ofenhaus Linder GmbH Derendingenstrasse 6, 4563 Gerlafingen Bauvorhaben: Fassaden-Chromstahlkamin und Cheminéeofen Bauplatz: Tiefmattstrasse 2, GB-Nr. 895 Einsprachen sind innerhalb der Auflagezeit an die Bau- und Werkkommission der Einwohnergemeinde Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen, schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

Um eine einwandfreie Schneeräumung und Glatteisbekämpfung zu gewährleisten, wird die Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht, die Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn diese einen bevorstehenden Winterdiensteinsatz behindern könnten.

Einsprachefrist: 28. Januar 2021

Bei der Räumung privater Zugänge und Zufahrten ist zu beachten, dass der Schnee auf dem eigenen Grundstück deponiert werden muss. Hydranten und Container sind stets vom Schnee freizuhalten. Sie müssen jederzeit gut sichtbar und ungehindert zugänglich sein.

Freitag, 15. Januar 2021

Hindernisse, welche unter der Schneedecke liegen (Stellplatten, Mauern, Zäune usw.), sind durch die Liegenschaftsbesitzer mit Markierungspfählen zu kennzeichnen. Die Einwohnergemeinde Derendingen lehnt für allfällige Schäden, Beschädigungen und Unfälle jegliche Haftung ab, wenn diese auf die Nichtbeachtung dieser Bekanntmachung zurückzuführen sind. Unser Personal ist bemüht, die Schneeräumung rasch, gründlich und effizient vorzunehmen. Trotzdem wird es nicht möglich sein, alle Strassen gleichzeitig zu räumen. Für das entgegengebrachte Verständnis bedanken wir uns im Voraus bestens. Abteilung Bau und Planung 100205578/1471/Der

Planauflage: Bauverwaltung Gerlafingen Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen Die Bauverwaltung 100206085/1450/Ge

KARTONSAMMLUNG Karton gebündelt an den Strassenrand stellen. Bitte keinen plastifizierten Karton und kein Papier beifügen.

Die Sammlung beginnt um 7.00 Uhr. Bauverwaltung Gerlafingen

100201729/1450/Ge

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Im Amtsblatt vom 20. März 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst nur noch die Wahldaten. Der Bürgerrat der Bürgergemeinde Horriwil, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i. V. m. § 32 Absatz 2 des

1. In der Bürgergemeinde Horriwil finden die Erneuerungswahlen für den Bürgerrat am 25. April 2021 statt. 1.1. Wahlvorschläge für die Bürgerratswahlen sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Bürgerschreiberin einzureichen. 1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März, bis Freitag, 12. März 2021, im Anschlagkasten bei der Bushaltestelle ausgehängt. 1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2. In der Bürgergemeinde Horriwil findet die Erneuerungswahl für den/die Bürgerpräsidenten/in, den/die Vizebürgerpräsidenten/in und den/die Bürgerschreiber/in am 13. Juni 2021 statt. 2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des/r Bürgerpräsidenten/in, des/r Vizebürgerpräsidenten/in sowie des/r Bürgerschreibers/in sind bis Montag, 3. Mai 2021, 17.00 Uhr, bei der Bürgerschreiberin einzureichen. 2.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 5. Mai, bis Freitag, 7. Mai 2021, im Anschlagkasten bei der Bushaltestelle ausgehängt. 2.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2.4. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 26. September 2021 statt. Stille Wahlen: Stehen nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten/ innen zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Bürgergemeinderat Horriwil

100205119/1483/Ho

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Im Amtsblatt vom 14. August 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen.

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Kriegstetten, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i. V. m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst: 1. In der Einwohnergemeinde Kriegstetten finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 25. April 2021 statt. 1.1. Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März 2021 bis Freitag, 12. März 2021, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR1) ). 1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2. In der Einwohnergemeinde Kriegstetten findet die Erneuerungswahl für den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin am 25. April 2021 statt. 2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 13. Juni 2021 statt. Stehen nicht mehr vorgeschlagene Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie bei allen Majorzwahlen bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt. Kriegstetten, 11. Januar 2021 Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Kriegstetten

100205991/1459/Kr


> AUS DEM WASSERAMT Bürgergemeinde Luterbach

Erneuerungswahlen 2021 Im Amtsblatt Nr. 33 vom 14. August 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämtern ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Bürgergemeinderat beschliesst nur noch die Wahldaten. Der Bürgergemeinderat der Bürgergemeinde Luterbach, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:

Wichtige Mitteilung für unsere Kunden in Luterbach Dringende Wartungsarbeiten zwischen dem 18. und 20. Januar 2021 In der erwähnten Zeit kann es zwischen 07.30 und 17.00 Uhr zu vorübergehenden Serviceunterbrüchen kommen. Wir danken für Ihr Verständnis. www.ga-weissenstein.ch Telefon 032 9 429 430

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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

1. In der Bürgergemeinde Luterbach finden die Erneuerungswahlen für den Bürgergemeinderat am 25. April 2021 statt. 1.1 Wahlvorschläge für die Bürgergemeinderatswahlen sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Bürgergemeindeverwaltung, (Bürgergemeindeschreiberin: Kreuzfeldstr. 2, Luterbach) einzureichen. 1.2 Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März 2021, bis Freitag, 12. März 2021, bei der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Luterbach aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR1)). 1.3 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Bürgergemeindeverwaltung (Bürgergemeindeschreiberin: Kreuzfeldstr. 2, Luterbach) einzureichen. Wird nur eine gültige Liste eingereicht oder überschreitet die Gesamtzahl der vorgeschlagenen Kandidaten oder Kandidatinnen aller Listen die Zahl der zu Wählenden nicht, gelten die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt. Der Wahlakt unterbleibt. 2. In der Bürgergemeinde Luterbach finden die Erneuerungswahlen für den Bürgergemeindepräsidenten oder die Bürgergemeindepräsidentin sowie den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin am 13. Juni 2021 statt. 2.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgergemeindepräsidenten oder der Bürgergemeindepräsidentin sowie des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin sind bis Montag, 26. April 2021, 17.00 Uhr, bei der Bürgergemeindeverwaltung (Bürgergemeindeschreiberin: Kreuzfeldstr. 2, Luterbach) einzureichen. 2.2 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 17.00 Uhr, bei

der Bürgergemeindeverwaltung (Bürgergemeindeschreiberin: Kreuzfeldstr. 2, Luterbach) einzureichen. 2.3 Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. September 2021 statt. 3. In der Bürgergemeinde Luterbach finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission am 26. September 2021 statt. 3.1 Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission sind bis Montag, 9. August 2021, 17.00 Uhr, bei der Bürgergemeindeverwaltung (Bürgergemeindeschreiberin: Kreuzfeldstr. 2, Luterbach) einzureichen. 3.2 Die Wahlvorschläge werden vom Mittwoch, 11. August 2021, bis Freitag, 13. August 2021, bei der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Luterbach aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR1) ). 3.3 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 23. August 2021, 12.00 Uhr, bei der Bürgergemeindeverwaltung (Bürgergemeindeschreiberin: Kreuzfeldstr. 2, Luterbach) einzureichen. Wird nur eine gültige Liste eingereicht oder überschreitet die Gesamtzahl der vorgeschlagenen Kandidaten oder Kandidatinnen aller Listen die Zahl der zu Wählenden nicht, gelten die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt. Der Wahlakt unterbleibt. Luterbach, 14. Januar 2021 Bürgergemeinde Luterbach Der Bürgergemeindepräsident Urs Nussbaumer Die Bürgergemeindeschreiberin Karin Mühlemann Mehr über unsere Bürgergemeinde finden Sie unter www.buergergemeinde-luterbach.ch 100205056/1462/Lu

Einwohnergemeinde Obergerlafingen

Kartonsammlung Am kommenden Freitag, 15. Januar, findet die Kartonsammlung statt. Der Karton ist gebündelt und gut sichtbar am Vorabend bereitzustellen. Ihre Umweltund Werkkommission

100193144/1454/Obg

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Öffentliche Planauflage Obergerlafingen Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 wird der kantonale Erschliessungsplan über die Hauptstrasse Dorfeinfahrt Nord, Einfahrtstor und Mittelinsel Fussgängerstreifen Situationsplan 1:200 öffentlich aufgelegt. Dem kantonalen Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss § 39 Abs. 4 PBG zu. Gleichzeitig liegen zur Orientierung / Erläuterung (kein Genehmigungsinhalt) das Dossier Bauprojekt (Bericht, Situation, Werkleitungen und Signalisation/ Markierung, Landerwerbsplan, Querprofil) auf. Auflagezeit: Montag, 18. Januar 2021 bis Mittwoch, 17. Februar 2021 Auflageorte: – Einwohnergemeinde Obergerlafingen, Poststrasse 9, 4564 Obergerlafingen (während der Schalteröffnungszeiten) – Kreisbauamt I, Langfeldstrasse 34, 4528 Zuchwil (während der ordentlichen Bürozeiten) Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden. Die Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Solothurn, 15. Januar 2021 stj/zea Bau- und Justizdepartement Der Kantonsingenieur Peter Heiniger

100205019/ObG


> AUS DEM WASSERAMT

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

BAUPUBLIKATIONEN Bauherrin: Kornfeld Immobilien AG Holbeinweg 3, 4500 Solothurn Bauvorhaben: Sanierung Fassade

Baupublikationen

Planverfasserin: baderpartner ag Bielstrasse 145, 4503 Solothurn

Planauflage: Auflageort:

14.1. bis 28.1. 2021 Bauverwaltung Bahnhofstrasse 9 Einsprachefrist: 28.1. 2021

Strasse, Grundstück: Kornfeldstrasse 9, GB-Nr. 1661 Bauherrin: Samuel und Rosa Ryf-Stiftung p. A. BDO AG Biberiststrasse 16 4500 Solothurn

Bauherrschaft: Nicole und Michel Bieri Längacker 7 4553 Subingen Bauleitung: Bauherrschaft Bauobjekt: Ausbau bestehender Wintergarten Bauplatz: Längacker 7 GB-Nr.: 2659 Zone: EFH Bauherrschaft: Matthias Egger und Alexandra Mathieu Tannenweg 8 4553 Subingen Bauleitung: Gartenbau Flury & Emch AG Industriestrasse 6 4543 Deitingen Bauobjekt: Erweiterung Vorplatz mit Stützmauer und Neubau Velounterstand Bauplatz: Tannenweg 8 GB-Nr.: 2880 Zone: W2 Die Baukommission

100206016/1452/Su

Bauvorhaben: Erstellung Velounterstand Planverfasserin: BDO AG, Biberiststrasse 16, 4500 Solothurn Strasse, Grundstück: Dreispitz 9, GB-Nr. 1450

Schliessung Dienstleistungszentrum Am Freitag, 15. 1. 2021, bleibt das Dienstleistungszentrum der Einwohnergemeinde Zuchwil infolge ICT-Wartungsarbeiten geschlossen. Unsere Dienstleistungen werden Ihnen ab Montag, 18. 1. 2021, wieder zur Verfügung stehen.

www.mobilfunk-initiative.ch

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

Unterstützen Sie die Initiativen

Einwohnergemeinde Zuchwil

– Mobilfunkhaftungs-Initiative – Mobilfunk-Initiative NIS Gemäss Beilage im Anzeiger Ihrer Gesundheit zuliebe Bei Fragen melden Sie sich bei:

Elektrobiologische Beratung Hans Rudolf Geissbühler 4553 Subingen

www.geo-elektrosmog-beratung.ch

100203865/1457/Zu

Tageskarten SBB

Aufgrund der eingeschränkten Mobilität unterbreiten die Einwohner- und die Bürgergemeinde den Einwohnerinnen und Einwohnern von Zuchwil folgendes Angebot: Tageskarten für den Folgetag können gratis reserviert bzw. im Gemeindehaus abgeholt werden. Dies ist frühestens ab Mittag vor dem Reisetag möglich. Für Wochenend- und Feiertage sowie für den Montag gilt der vorangehende Arbeitstag. Das Angebot ist ab sofort gültig und kann jederzeit durch die EG Zuchwil beendet werden. Eine gemeinsame Aktion der Einwohner- und der Bürgergemeinde Zuchwil Die Präsidenten Stefan Hug & Patrick Wyss

100205866/1457/Zu

Bauherr: von Arb Rolf Hauptstrasse 10, 4528 Zuchwil Bauvorhaben: Umgestaltung Sitzplatz (Anhebung Niveau) Planverfasser: Bauherr Strasse, Grundstück: Hauptstrasse 10, GB-Nr. 754 Bauherr: Rohrbach Adrian Leimenstrasse 15, 4536 Attiswil Bauvorhabe: Umbau Geschäfts-/Wohnhaus (Umbau Wohnung 1. OG, Einbau Wohnung DG, Umbau Erschliessung Nordost, Umgestaltung Parkplätze) Planverfasser: blanc partner architekten ag Brennereistrasse 1 4553 Subingen Strasse, Grundstück: Schulhausstrasse 10, GB-Nrn. 823/926 Bauherr: Hofer Thomas Ulmenweg 7, 4528 Zuchwil Bauvorhaben: Erstellung Velounterstand Planverfasser: Pülz Alan Tsubasa Morgartenring 179, 4054 Basel Strasse, Grundstück: Ulmenweg 7, GB Nr. 1080 Bauherrin: Maison Soleure AG Weissensteinstrasse 2 4500 Solothurn Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle Ausnahme: Unterschreitung Strassenbaulinie unterirdisch (südost)

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Planverfasserin: E+P Architekten AG Weissensteinstrasse 2 4500 Solothurn Strasse, Grundstück: Erlenweg 22, GB-Nr. 980 Bauherrin : McDonald’s Suisse Development Sàrl Rue de Morges 23, 1023 Crissier Grundeigentümer: · Diener Verena, p. A. Greiner Marcel Gutenbergstrasse 17 4142 Münchenstein · Lafferma Andre, B.C. PL Code VOEVZO, P.O. Box, CA-Valemount · Lafferma René Altrheinweg 106, 4057 Basel Bauobjekt: Erweiterung Betriebsgebäude, Umgestaltung Umgebung Ausnahme: Unterschreitung Strassenbaulinie Planverfasserin: Frey Architekten AG Haldenstrasse 22, 4600 Olten Strasse, Grundstück: Schützenweg 2, GB Nr. 1778 (2463) Einsprachefrist: 28. Januar 2021 (Poststempel) Planauflage: Einwohnergemeinde Zuchwil, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 65, Postfach 136, 4528 Zuchwil Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel zu Handen der Baukommission zu richten.

100205632/1457/Zu


> AUS DEM WASSERAMT Einwohnergemeinde Zuchwil

ERNEUERUNGSWAHLEN 2021

Im Amtsblatt vom 14. 8. 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst nur noch die Wahldaten. Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Zuchwil, gestützt auf § 30 Abs. 1 lit. c i. V. m. § 32 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.11), beschliesst: 1. In der Einwohnergemeinde Zuchwil finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 25. 4. 2021 statt. 1.1. Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 8. 3. 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 1.2. Die Wahlvorschläge werden vom Mittwoch, 10. 3. 2021, bis Freitag, 12. 3. 2021 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i. V. m. § 19 VpR). 1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens 22. 3. 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2. In der Einwohnergemeinde Zuchwil finden die Erneuerungswahlen für das Gemeindepräsidium am 25. 4. 2021 statt. 2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin sind bis Montag, 15. 3. 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2.4. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens 22. 3. 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 2.5. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 13. 6. 2021 statt. 3. In der Einwohnergemeinde Zuchwil finden die Erneuerungswahlen für das Vizegemeindepräsidium und Friedensrichter/in am 26. 9. 2021 statt. 3.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Vizegemeindepräsidenten oder der Vizegemeindepräsidentin sowie des Friedensrichters oder der Friedensrichterin sind bis Montag, 16. 8. 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

3.2 Stille Wahlen bleiben gemäss § 82 Abs. 2 GO vorbehalten. Sollten während der Anmeldefrist zum ersten und zweiten Wahlgang nicht mehr Kandidat/innen vorgeschlagen werden als Stellen zu besetzen sind, so gelten die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt. 3.5. Das Wahlpropagandamaterial ist bis am Montag, 23. 8. 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 3.6. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. 11. 2021 statt. EINWOHNERGEMEINDE ZUCHWIL Stefan Hug, Gemeindepräsident

100204265/1457/Zu

ERNEUERUNGSWAHLEN 2021 Im Amtsblatt vom 20. März 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst nur noch die Wahldaten. Diese sind mit den Anmeldefristen und Terminen für die Einreichung des Wahlpropagandamaterials nachstehend aufgeführt. Der Bürgerrat der Bürgergemeinde Zuchwil hat, gestützt auf die RRB Nr. 2020/1108, 20201/1109 und 2020/1110, alle vom 11. August 2020, sowie basierend auf dem Gesetz über die politischen Rechte, nachstehende Wahltermine beschlossen:

Bürgerratswahlen vom 25. April 2021 1.

1.1

1.2

1.3

1.4

1.5 1.6 1.7

In der Bürgergemeinde Zuchwil finden die Erneuerungswahlen für den Bürgerrat am 25. April 2021 statt. Wahlvorschläge (Anmeldefrist Listen) für die Bürgerratswahlen sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, beim Bürgerschreiber (Max Karli, Schwalbenweg 27, 4528 Zuchwil) einzureichen. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März 2021, bis Freitag, 12. März 2021, beim Bürgerschreiber aufgelegt. Ende der Bereinigungsfrist: Montag, 15. März 2021, 17.00 Uhr. Die Publikation erfolgt im Amtsanzeiger vom Donnerstag, 18. März 2021. Das Wahlpropagandamaterial (höchstens Format A5, Papier 80g/m²) ist bis spätestens, Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, beim Bürgerschreiber einzureichen. Die Zustellung des Wahlmaterials erfolgt bis Samstag, 3. April 2021. Briefliche Stimmabgabe ab Erhalt des Wahlmaterials bis Samstag, 24. April 2021. Wenn während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet werden, als Sitze zu besetzen sind, gelten die Vorgeschlagenen somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§§ 67 und 68 GpR).

Beamtenwahlen vom 13. Juni 2021 2.

In der Bürgergemeinde Zuchwil finden die Erneuerungswahlen für den Gemeindepräsidenten, den

2.1

2.2 2.3

2.4 2.5 2.6

38

Vizepräsidenten, den Bürgerschreiber, den Finanzverwalter, den Verwalter der Seniorensiedlungen und den Forstverantwortlichen am 13.Juni 2021 statt. Wahlvorschläge (Anmeldefrist) für die Beamtenwahlen sind bis Montag, 3. Mai 2021, 17.00 Uhr, beim Bürgerschreiber (Max Karli, Schwalbenweg 27, 4528 Zuchwil) einzureichen. Die Publikation erfolgt im Amtsanzeiger vom Donnerstag, 6. Mai 2021. Das Wahlpropagandamaterial (höchstens Format A5, Papier 80g/m²) ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, beim Bürgerschreiber einzureichen. Die Zustellung des Wahlmaterials erfolgt bis Samstag, 22. Mai 2021. Briefliche Stimmabgabe ab Erhalt des Wahlmaterials bis Samstag, 12. Juni 2021. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. September 2021 statt.

Kommissionswahlen vom 13. Juni 2021 3.

3.1

3.2

3.3

3.4

3.5 3.6 3.7

In der Bürgergemeinde Zuchwil finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission (RPK) am 13. Juni 2021 statt. Wahlvorschläge (Anmeldefrist) für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission sind bis Montag, 26. April 2021, 17.00 Uhr, beim Bürgerschreiber (Max Karli, Schwalbenweg 27, 4528 Zuchwil) einzureichen. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 28. April 2021, bis Freitag, 30. April 2021, beim Bürgerschreiber aufgelegt. Ende der Bereinigungsfrist: Montag, 03. Mai 2021, 17.00 Uhr. Die Publikation erfolgt im Amtsanzeiger vom Donnerstag, 6. Mai 2021. Das Wahlpropagandamaterial (höchstens Format A5, Papier 80g/m²) ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, beim Bürgerschreiber einzureichen. Die Zustellung des Wahlmaterials erfolgt bis Samstag, 22. Mai 2021. Briefliche Stimmabgabe ab Erhalt des Wahlmaterials bis Samstag, 12. Juni 2021. Wenn während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet werden, als Sitze zu besetzen sind, gelten die Vorgeschlagenen somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§§ 67 und 68 GpR).

BÜRGERGEMEINDE ZUCHWIL Der Bürgerschreiber: Max Karli 100205967/1457/Zu


> IMPRESSUM UND NOTFALL

Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021

39


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SINGLES KOCHEN

Pia Läng

Kochstudio koch-mit

Zusammen macht es mehr Spass

AZEIGER LESERANGEBOT

> LESERANGEBOT

KOCHSTUDIO KOCH-MIT I ST. NIKLAUSSTRASSE 13 I 3425 KOPPIGEN I 30. APRIL 2021 I 18.30 UHR I CHF 130.–

GENUG ALLEINE AM TISCH GESESSEN UND LUSTLOS NUR FÜR SICH SELBER GEKOCHT! MACHEN SIE SICH SELBER EINE FREUDE IM KOMMENDEN JAHR ODER SCHENKEN SIE DIESEN ANLASS EINEM FREUND ODER FREUNDIN.

In dieser fröhlichen und lockeren Runde treffen sich Frauen und Männer die mitten im Leben stehen und sich an einem gemeinsamen Kocherlebnis erfreuen möchten. Der Abend verspricht nebst dem Genuss des gemeinsamen Essens am langen Tisch auch einen regen Austausch unter Gleichen. Unter der kundigen Leitung von Pia Läng wird gemeinsam ein 4-Gang-Menu zubereitet mit vielen Tips für das Kochen

im Singlehaushalt. Saisonale Ingredienzien aber ebenso Freude am Zusammensein und gute Stimmung sind wichtige Zutaten für dieses gelungene Mahl. Wir freuen uns sehr mit diesem Event in Pia Längs Kochstudio zu Gast sein zu dürfen. Das Kochstudio ist in 20 Minuten von Solothurn wie auch aus dem Buechibärg und Wasseramt erreichbar und es sind genügend Parkplätze vorhanden.

Workshop inkl. Kursdossier, Apéro mit 4-Gang Menu, Getränke CHF 130.– Begrenzte Platzzahl. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

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ANMELDUNG: AZEIGER LESERANGEBOT I MARIA WÜTHRICH I MOBILE 00 41 (0) 79 374 78 16 WWW.ANZEIGERVERBAND-BUCHEGGBERG-WASSERAMT.CH/VERANSTALTUNGEN/WEITERE-EVENTS/


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