Bulletin CONSTRUCTION 05/2020

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26  BAUKADER 5 | 2020

// Verband

Infoflash

04/2020 Text: Regina Gorza

Informationen aus dem Zentralvorstand Aufgrund der Massnahmen zur CoronaPandemie fand am 17. April keine Präsenzsitzung statt. Der Zentralvorstand fasste die Beschlüsse – gestützt auf die Regelung in den Statuten - auf dem schriftlichen Weg. Bei den Traktanden ging es namentlich um die Geschäfte, welche an die Delegiertenversammlung überwiesen werden: Den Bericht über die Tätigkeiten des vergangenen Jahres, die von der Finanzkommission beratene und von der Treuhandstelle revidierte Jahresrechnung 2019, das Tätigkeitsprogramm 2021 und das von der Finanzkommission empfohlene Rahmenbudget 2021. Weiter befasste sich der Zentralvorstand mit dem Grobkonzept für einen künftigen Nachfolgeanlass des Cadre d’Or, welches ihm die Projektgruppe Verbandsentwicklung unterbreitete. In einem zweiten Schritt wird nun ein Detailkonzept erstellt. Delegiertenversammlung vom 13. Juni 2020 Die Delegiertenversammlung wird aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Gestützt auf die Notverordnung des Bundesrates vom 16.03.2020 werden die zu behandelnden Traktanden stattdessen auf dem schriftlichen Weg behandelt. Es sind dies die folgenden Geschäfte: Bericht über die Tätigkeiten 2019 Jahresrechnung 2019 Berichte der Revisionsstelle und der GPK 2019 Tätigkeitsprogramm 2021 Rahmenbudget 2021 Wir danken für das Verständnis.

Die Corona-Hygiene-Massnahmen auf Schweizer Baustellen werden mehrheitlich gut befolgt.

Corona-Pandemie Der Bundesrat hat am 16. April eine schrittweise Lockerung der Massnahmen zum Schutz gegen das Corona-Virus beschlossen. Auf unserer Webseite www.baukader.ch sind die Medienmitteilungen wie auch die massgebenden Merkblätter veröffentlicht. Welche weiteren Lockerungen beschlossen werden, wird abhängig davon sein, wie die Sicherheitsmassnahmen eingehalten und wie die Lockerungsschritte umgesetzt werden. Baukader Schweiz ist sich bewusst, dass das Umsetzen der Schutz- und Hygienemassnahmen eine grosse Herausforderung ist. Unsere BAUKADER Mitglieder stellen ihren Arbeitgebern diesbezüglich jedoch ein gutes Zeugnis aus wie Umfragen bei Polieren ergaben. Das Abstandhalten gehört aber nach wie vor zum wohl schwierigsten Punkt. Das SECO hat zwischenzeitlich die «Checkliste für Baustellen» und das Merkblatt «Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz» an-

gepasst. Eine Präzisierung hat insbesondere der Prüfpunkt «15 Minuten Aufenthalt bei < 2 ­Meter Distanz» erfahren. Dieser sorgte immer wieder für Unklarheiten und wurde nun aus der Checkliste herausgenommen. Das SECO hat die SUVA und die kantonalen Arbeitsinspektorate, die für den Vollzug zuständig sind, wie folgt informiert: «Können in einem Betrieb bei der Arbeit die 2 Meter Distanz nicht eingehalten werden, sind weitere Massnahmen zu treffen. Die Reihenfolge der Massnahmen sollte nach dem STOPPrinzip erfolgen. S steht für Substitution, was im Falle von COVID-19 nicht möglich ist (Gefahrenquelle kann nicht beseitigt werden). T sind technische Massnahmen (z. B. Plexiglasscheiben, getrennte Arbeitsplätze, etc.). O sind organisatorische Massnahmen (z. B. getrennte Teams, veränderte Schichtplanung, junge Personen an die Front). P steht dann für persönliche Schutzmassnahmen (z. B. Gesichtsmasken, Handschuhe, etc.). Anzumerken ist noch, dass wir bei den Gesichtsmasken von Hygienemasken reden. Das Tragen von Hygienemasken darf erst dann als Alternative


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