BBB Nachrichten November/Dezember 2016

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NOV | DEZ 2016 B 2428 E ISSN 0173-3796

BAYERN

Doppelhaushalt 2017/2018 Seite 6

TARIF

NACHRICHTEN

TV-L Einkommensrunde 2017 Seite 20

VERBAND

BBB-Vollversammlungen treten zusammen Seite 26

IM FOKUS

ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN

GESUNDHEITSMANAGEMENT! WAS STECKT DAHINTER? Seite 14



EDITORIAL

SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.

Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht bodony@bbb-bayern.de

Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht kasperkowitz@bbb-bayern.de

Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz ondracek@bbb-bayern.de

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LIEBE LESERINNEN UND LESER, das Herbstwetter hat uns fest im Griff! Schnupfennase, Nebenhöhlen, Halsschmerzen bestimmen den täg­lichen Smalltalk und – schlimmer noch – unseren Alltag: stets im Kampf gegen bösartige Viren! Falls es Sie erwischt hat: Gute Besserung! Irgendwann wird auch das wieder vorbei sein! Sie kennen die Regel bestimmt. Mit guten Medikamenten eine Woche, und ohne, sieben Tage ... Bis dahin haben wir uns – mehr oder weniger passend – das Thema Gesundheitsmanagement vorgenommen. Mal als Stiefkind, andernorts als Vorzeigeprojekt aufgegriffen, bietet es weit mehr als man ihm auf den ersten Blick zu­ trauen mag. Im Fokus finden Sie einen ersten Einstieg in die Materie. Da tun sich spannende Aspekte auf! In den kommenden Ausgaben möchten wir das gerne vertiefen. Vielleicht profitieren Sie selbst von einem tollen Projekt und möchten uns davon berichten? Wir würden uns freuen! Auch der rechtliche Teil greift im weiteren Sinne den Erhalt der Gesundheit am Arbeitsplatz auf. In unserem Überblick geht es diesmal um die sogenannte Überlas­ tungsanzeige. Keine Hemmungen zu sagen, wenn die Arbeit zu viel wird! Das muss sein, um die ordnungs­ gemäße Aufgabenerledigung sicherzustellen, aber auch um die berufliche Belastung zumutbar zu halten. Und ebenfalls im Sinne der Gesundheit wünscht Ihnen natürlich unser gesamtes Team eine besinnliche Adventszeit und erholsame Feiertage. Für uns geht ein turbulentes Jahr zu Ende. Wir freuen uns mit Ihnen auf 2017! Herzliche Grüße aus der Redaktion

Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse rosch@bbb-bayern.de

Anette Egle Chefredakteurin BBB-Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de


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INHALT

6 DOPPELHAUSHALT 2017/2018

20 TV-L EINKOMMENSRUNDE 2017

26 BBB-VOLLVERSAMMLUNGEN TRETEN ZUSAMMEN

ZUR AKTUELLEN LAGE

TARIF

5 Ein gelungener Jahresabschluss! Rolf Habermann, Vorsitzender

20 T V-L Einkommensrunde 2017: Startschuss für die Branchentage fiel am 27. Oktober 2016

BAYERN 6 Doppelhaushalt 2017 / 2018 8 Beteiligungen, Veröffentlichungen, Informationen zum DB Job-Ticket zum Fahrtkostenzuschuss 8 Änderung von dienst­rechtlichen Vorschriften 9 Öffentlicher Dienst in Bayern – exzellent, effizient und bürgernah 11 Umzug nach Nürnberg: Gesundheits­ministerin stellt grobes Konzept vor 12 Interessenvertretung für Pflegekräfte kommt 12 CSU-Grundsatzprogramm: Klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum 13 Änderung der Bayerischen Verwaltungs­vorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes) geplant

IM FOKUS 14 TITELTHEMA: Gesundheitsmanagement. Was steckt dahinter?

BUND 18 60 Jahre dbb jugend 18 Aktuelle Beteiligungen auf Bundesebene 19 dbb bundesfrauenvertretung: Ständige Erreichbarkeit darf nicht zu Lasten weiblicher Beschäftigter gehen

BEAMTENRECHT 21 Im Überblick: Überlastungsanzeige 22 Aktuelle Entscheidungen des Bundesverwaltungs­ gerichts 22 EuGH-Entscheidung zur Nachversicherungspflicht

TARIFRECHT 24 Sondierungsgespräche zur Neugestaltung des Übergangsrechts bei der Zusatzversorgung 25 Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit 25 EuGH soll Urlaubs­abgel­tung bei Tod des Arbeitnehmers klären 25 Durchführungshinweise zum TV-L überarbeitet

VERBAND 26 BBB-Vollversammlungen treten zusammen 28 Mitgliederversammlung des BTE-Bayern bestätigt Vorstand 29 16. Landesjugendtag der dbb jugend bayern in Regensburg 30 Generalkonservator Mathias Pfeil zum Honorar­ professor ernannt 30 Zusammen 200 Jahre alt ...


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ZUR AKTUELLEN LAGE

EIN GELUNGENER JAHRESABSCHLUSS! Liebe Kolleginnen und Kollegen,

FLORIAN HÖLZL (CSU) NEU IM AUSSCHUSS FÜR FRAGEN DES ÖFFEN­TLICHEN DIENSTES Florian Hölzl rückt für Martin Neumayer, der zum Kelheimer Land­ rat gewählt wurde, in den Baye­rischen Landtag nach. Dadurch ergeben sich Personaländerungen in den Landtagsausschüssen. Der Niederbayer Florian Hölzl wird künftig Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes sein. Er nimmt damit den Platz von Hans Ritt (CSU) ein, der in den Petitionsausschuss wechselt.

schon wieder haben wir – mit gefühlt un­ glaublicher Geschwin­ digkeit – das Ende eines Jahres erreicht. Wie eigentlich immer zu dieser Jahreszeit durchläuft ein für uns ganz wesentliches Gesetz die abschließen­ den Beratungen im Landtag. Ein Gesetz, das unser aller Arbeitsbedingungen grund­legend beeinflusst, weil es den finanziellen Rahmen absteckt, in dem wir handeln können. Ich meine natürlich das Haushaltsgesetz für die kommenden zwei Jahre. Hier hatten wir schon im Vorfeld gute Vorarbeit geleistet. Vieles was uns am Herzen lag, wurde bereits in den Entwurf aufgenommen. Aus unserer Sicht ein gelungener Jahresabschluss! Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang, dass bereits jetzt Vor­keh­ run­gen getroffen wurden – das ist alles an­ dere als unwichtig – um im kommenden Jahr eine einheitliche Einkommensrunde im bayerischen öffentlichen Dienst anzugehen. Noch in diesem Monat werden sich die Arbeitnehmervertretungen im Bereich des Tarifvertrags für den öffent­lichen Dienst der Länder (TV-L) auf eine Tarifforderung einigen, die es in den kommenden Monaten durchzusetzen gilt. Eine Einigung ist aller Er­ fahrung nach im Frühjahr zu erwarten. Und dann steht bekanntlich die Zusage unseres Finanzministers Dr. Markus Söder, der schon mehrfach beeindruckend bewiesen hat, wie sehr ihm an der Parallelität der Einkommens­ verhältnisse der Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst gelegen ist. Beamtinnen, Beamte und Versorgungsberechtigte im Freistaat dürfen darauf vertrauen, dass entsprechende Schlussfolgerungen auch für sie gezogen werden. Auch die die Regierung stellende Mehrheits­ partei, die CSU, hat in ihrem ganz aktuellen Grundsatzprogramm ein klares Bekenntnis zum öffentlichen Dienst und seinen Be­ schäf­tigten abgegeben und klargestellt: „Wer sich als Beamter, Arbeitnehmer oder Richterin den Dienst des Staates stellt, dient der All­gemeinheit. Unseren Staatsdienern

gebühren Respekt und Anerkennung für ihren Einsatz und ihre Leistungen.“ Das, den­ ke ich, wird auch im kommenden Jahr eine bemerkenswerte Grundlage für unsere Arbeit und unsere gemeinsamen Projekte sein. Denn unser Arbeitsplatz, der öffentliche Dienst, darf nicht aufhören, nach Verbesse­ run­gen zu streben. Wir haben unsere Bau­stellen ... aber das darf uns nicht daran hindern, auch neue Projekte anzugehen. Wir wollen einen öffentlichen Dienst, der immer noch besser zu den Menschen passt, denen er ein berufliches Umfeld bietet. Auch der BBB nimmt sich deshalb immer wieder neuer Aspekte des Berufsalltags an. Wobei natürlich vieles miteinander verknüpft ist. Ich halte das Gesundheitsma­ nagement, wie es im aktuellen Fokus auf­ gegriffen wird, für einen ganz wesentlichen Bestandteil der Gestaltung unserer Arbeits­ bedingungen. Es dient dem Einzelnen, der seine persönlichen Ziele verfolgen kann. Es dient den Kollegen, die im Ergebnis vor Krankheitsvertretungen und Mehrarbeit ge­ schützt werden. Es dient dem Dienstherrn, der krankheitsbedingte Ausfälle und damit finanzielle Mehrbelastung und Nachwuch­ sprobleme vermeiden kann. Und nicht zuletzt dient es damit auch den Bürgerinnen und Bürgern, die darauf vertrauen und darauf angewiesen sind, dass staatliche Leis­ tungen zuverlässig zur Verfügung stehen. Eine umfassende win-win-Situation, wie ich meine, die mehr als erstrebenswert ist. Bevor wir uns aber in die neuen großen und kleinen Projekte des kommenden Jahres stürzen, wünsche ich Ihnen allen eine besinnliche Adventszeit, frohe Festund Feiertage und selbstverständlich einen gelungenen Jahreseinstieg 2017! Mit kollegialen Grüßen Ihr

Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.


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DOPPELHAUSHALT 2017/2018 Die Beratungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 haben den Haushaltsausschuss des Landtags unter Leitung seines Vorsitzenden MdL Peter Winter (CSU) durchlaufen und stehen kurz vor den abschließenden Beratungen. Der BBB hatte mit einer Eingabe die Einstellung von Mitteln für die kommende Einkommens­runde neben flankierenden Maß­ nahmen zum beruflichen Fortkommen ge­fordert, geplanten Stellen­abbau kritisiert und auf die fortbestehende Ver­un­ sicherung der Beschäftigten im Hinblick auf das Projekt „Regionalisierung der Verwaltung“ hingewiesen. Die haus­haltspolitischen Sprecher der im Landtag ver­tretenen Parteien standen den BBB-Nachrichten für eine kurze Einschätzung zur Verfügung.

PETER WINTER Vorsitzender des Haushaltsausschusses im Bayerischen Landtag, CSU

Der Doppelhaushalt 2017/2018 kommt erneut ohne neue Schulden aus und sieht weitere Schulden­ tilgungen in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro vor. Entscheidend ist aber, dass dieser Doppelhaushalt nicht nur bei den Themen Zu­wanderung und Sicherheit die notwendigen Antworten gibt, sondern auch unsere ein­heimische Bevölkerung unterstützt: Für unsere Familien stellen wir allein für die Kinder­betreuung, die Beitragsentlastung von Eltern, das Landes­erziehungsgeld und das Betreuungsgeld insgesamt rund 4,5 Mrd. Euro zur Verfügung. In den Bildungsbereich fließt mit rund 38 Mrd. Euro jeder dritte Euro im Doppelhaushalt. Von den insgesamt 3.182 zusätz­ lichen Stellen und unbefristeten Beschäftigungsmöglichkeiten entfallen rund 80 Prozent auf die Bereiche Sicherheit und Bildung: 1.250 Stellen für Polizei und Justiz sowie 100 Stellen in weiteren Sicherheitsbereichen wie etwa IT-Sicherheit und 1.305 Stellen für mehr Bildung. Wir geben dabei nur das Geld aus, das wir vorher erwirtschaftet haben: Das ist solide Finanzpolitik.


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HARALD GÜLLER

ALEXANDER MUTHMANN

CLAUDIA STAMM

stv. Vorsitzender des Haushaltsauschusses im Bayerischen Landtag, SPD

Haushaltspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Freie Wähler

Haushaltspolitische Sprecherin der Grünen im Baye­rischen Landtag

Die Richtung stimmt, aber das Ziel ist noch in weiter Ferne.

Wie unverzichtbar ein funktionierender und verlässlicher öffentlicher Dienst ist, ist in den ver­gangenen Monaten besonders deutlich geworden – z.B. bei der Flüchtlingsproblematik oder bei den Unwetter­ katastrophen.

Mit den hohen Einnahmen Bayerns würden wir Grüne die Weichen für die Zukunft stellen: Inklusion, Klima­ schutz, Pensionsvorsorge.

Für die SPD wäre statt der fünf Millionen Euro für zusätzliche Be­förderungs­möglichkeiten das Doppelte notwendig, statt Entschärfung des Artikels 6b Haushaltsgesetz (pauschale Stellen­ streichung) wollen wir die Abschaffung, eine dreimonatige pauschale Wiederbesetzungssperre ist kontraproduktiv, bei der Vergütung von Diensten zu ungünstigen Zeiten haben wir eine deutliche Erhöhung beantragt.

Erfreulich ist, dass mit dem DHH 17/18 2.500 neue Planstellen und 1.700 neue Anwärterstellen geschaffen werden – Ausdruck einer verdienten Wertschätzung des ÖD und ganz im Sinne unserer langjährigen Forderungen.

Die CSU macht das leider nicht. Die Zahl der Stellen im öffentlichen Dienst wächst rasant, teilweise notwendig, für Bildung und Integration, teilweise sinnlos, siehe Behörden­verlagerung. Dass die CSU gleichzeitig am Art. 6b festhält, ist vor diesem Hintergrund nur noch Augen­wischerei.


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BETEILIGUNGEN ntwurf einer Bekanntmachung E zur Änderung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes), siehe Seite 13

VERÖFFENTLICHUNGEN erordnung zur Änderung der V Bayerischen Zulagenverordnung, GVBl. Nr. 16 / 2016, Seite 302 nderung der Bekanntmachung Ä über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst, AllMBl. Nr. 13 /  2016, Seite 2138 nderungen der Gerichtsvollzieher­ Ä ordnung, der Ergänzungsvorschriften zur Gerichtsvollzieherordnung sowie der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher, JMBl. Nr. 8 / 2016, Seite 98 ondervermögen: Geschäftsbericht S 2015 – Bayerischer Pensionsfonds, FMBl. Nr. 11 / 2016, Seite 201

INFORMATIONEN ZUM DB JOB-TICKET ie Deutsche Bahn (DB) hat darüber D informiert, dass die Betreuung und Abwicklung der Bestellungen von DB Job-Tickets ab sofort vom Abo-Center in Berlin vorgenommen wird. Zudem wurde die Kündigungsfrist für DB JobTickets von einem Monat auf sechs Wochen erhöht

INFORMATION ZUM FAHRTKOSTENZUSCHUSS nderung der FahrtkostenzuschussÄ Bekanntmachung vom 11. November 2001 (FKzBek – FMBl. S. 471, ber. 2002 S. 69): Der Eigenanteil an den Fahrtkosten wird von 83 Euro auf 85 Euro angehoben (vgl. Nr. 3.2 FKzBek)

ÄNDERUNG DIENSTRECHTLICHER VORSCHRIFTEN

Prämie für freiwillige Mehrarbeit für Feuer­wehr­ beamtinnen und -beamte Die Mitglieder des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes haben dem Entwurf „Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ mehrheitlich zugestimmt. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Änderungen, die zum Teil aufgrund von höchstrichterlichen Entscheidungen notwendig geworden sind. Besonders zu begrüßen ist die Einfügung des neuen Art. 99b in das Bayerische Besoldungs­ gesetz. Danach können künftig Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr, die sich zu einer freiwilligen, erhöhten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit über 48 Stunden bereit erklärt haben (sogenannte Opt-Out-Regelung des § 4 Abs. 2 Arbeitszeit­verordnung), eine Prämie gewährt werden, sofern keine Dienstbefreiung erfolgt. Die Opt-Out-Regelung ermöglicht die Ableistung von 24-Stunden-Schichten mit entsprechenden längeren Ruhezeiten. Die Zahlung einer Prämie soll einen finanziellen Anreiz schaffen, damit auch künftig das Opt-Out-Modell von den Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr genutzt wird. Hervorzuheben sind außerdem die Änderungen im Beihilferecht. Künftig soll es einen eigenen Beihilfeanspruch mit einem Bemessungssatz von 70 Prozent für Beamtinnen und Beamte während der Elternzeit geben. Die Änderung dient ins­­be­ sondere der Vereinfachung des Beihilferechts. Die bisherigen Regelungen zu Krankenfürsorge­ leistungen haben immer wieder zu langwierigen Angrenzungsproblemen geführt. Hiervon betroffen sind Fallgestaltungen, in denen die Elternteile nach unterschiedlichen Grundlagen des Bundes und der Länder Anspruch auf Krankenfürsorge haben. Für Betroffene waren diese Regelungen kaum mehr überschaubar, was auch die staatliche Rechnungs­ prüfung gerügt hat. Dagegen wurde von Seiten einiger unserer Verbände die geplante Regelung, nach der Kinder, die ihre Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolvieren und einen eigenständigen Beihilfe­ anspruch haben, nicht mehr für den erhöhten Beihilfesatz der Eltern nach Art. 96 Abs. 3 S. 3 i.V.m. Abs. 1 BayBG berücksichtigt werden sollen, kritisch gesehen.


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Öffentlicher Dienst in Bayern – exzellent, effizient und bürgernah Ein Beitrag von Staatsminister Dr. Marcel Huber: Seit den Zeiten von Graf Montgelas gilt die bayerische Beamtenschaft als Spitzenklasse. Unsere Mitarbeiter brauchen in Deutschland, in Europa und in der Welt keinen Vergleich zu scheuen. Der Öffentliche Dienst ist einer der größten Standortvorteile Bayerns. Damit unsere Verwaltung auch morgen starker Partner von Bürgern und Unternehmen bleibt, werden wir weiter Bürokratie abbauen und alle geeigneten Prozesse digitalisieren. Der Bürokratieabbau ist nicht nur eine meiner Sonderaufgaben als Staatskanzlei­ minister – der moderne Staat ist mir be­son­ ders wichtig, denn ich verstehe meine Tätig­ keit als Dienst am Bürger. Ich weiß, dass es die bayerischen Beamten und An­ge­stellten im Öffentlichen Dienst genauso sehen. B ayern hat eine bundesweit einmalige Paragraphenbremse für Gesetze und Rechtsverordnungen gestartet. Seit 2013 muss mit jeder neuen Regulierung eine gleichwertige Vorschrift wegfallen. Aktuell gibt es knapp 1.000 bayerische Gesetze und Verordnungen – mehr als fünf Prozent weniger als in der letzten Legislaturperiode. Das heißt auch: weniger Bürokratie, mehr Eigen­ verantwortung der Bürger und ein starkes Zeichen des Vertrauens auf die Entscheidungskraft unserer Staats­ diener. Wir schaffen eine spürbare Entlastung für Bürger, Wirtschaft und damit auch für die Verwaltung. M it unserer Paragraphenbremse für Verwaltungsvorschriften gewinnen die Behörden vor Ort größere Spiel­ räume. Unser Grundsatz: Wenn es nicht un­be­dingt notwendig ist, eine Verwaltungsvorschrift zu erlassen, dann ist es notwendig, keine Verwal­ tungsvorschrift zu erlassen. E rleichterungen für unsere im Ehren­ amt Aktiven sind mir ein großes An­­lie­gen. Im September haben wir ein „Sorgentelefon Ehrenamt“ eingerichtet – für alle, die Unterstützung brauchen beim Einhalten der Vorschriften für ihre Vereins- und Traditionsfeiern. Alle Prozesse können einfacher und schneller werden – das ist die Chance der digitalen Verwaltung, das ist unser An­ spruch in Bayern. Der Freistaat ist bereits heute Treiber des digitalen Fortschritts.

Wir investieren in den kommenden beiden Jahren erneut 2,5 Milliarden Euro für BAYERN DIGITAL – für den weiteren Netzausbau, für den digitalen Aufbruch in Unternehmen, Schulen und Hochschulen. Darin liegt auch für unsere Verwaltung eine große Chance. Deshalb setzen wir noch stärker auf Online-Dienste: D as interne System der Datenbank BAYERN.RECHT, die alle Mitarbeiter des Freistaats und unserer Kommunen über das Behördennetz nutzen können, bietet zentral Zugang zum gesamten bayerischen, deutschen und europä­ ischen Recht. Dieser Service dürfte einmalig in Deutschland sein. I m Bürgerservice der Datenbank BAYERN.RECHT und auf der „Ver­ kün­dungsplattform Bayern“ veröf­ fentlichen wir für jedermann rechtliche Informatio­nen online: sämtliche bayeri­ schen Ge­setze, Rechtsverordnungen und veröffentlichten Verwaltungsvorschriften, wichtige Gerichtsentscheidungen sowie das Gesetz- und Verordnungsblatt und die Amtsblätter der Ministerien. W ir bauen das E-Government aus. Mit dem BayernPortal haben wir einen zen­tralen, einheitlichen Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Freistaat und Kommunen. Behördengänge wer­ den einfacher, wenn das Amt mit einem Mausklick erreichbar ist – unabhängig von Wohnort und Öffnungszeiten, ein­ fach und schnell. Schon über 1.200 von 2.000 bayerischen Kommunen sind dabei. Unsere Nutzer haben Zugang zu über 150 Online-Dienstleistungen, über 2.000 Fachdatenbanken, 2.600 Formu­ la­ren und Merkblättern sowie mehr als 20.000 Ansprechpartnern vor Ort.

A nfang November haben wir im Ministerrat beschlossen, das Angebot noch bürgerfreundlicher zu machen: Als erstes Land setzt Bayern das bei ELSTER (Elektronische Steuererklärung) bewähr­ te und im Freistaat entwickelte AuthegaVerfahren für die Authentifizierung ein – bei nahezu allen Online-Angeboten der Verwaltung. So werden wir einen kostenlosen und einfachen Zugang für Bürger anbieten – auch ohne den neuen Personalausweis. Außerdem können sich Unternehmen jetzt gegenüber einer Behörde elektronisch ausweisen. D as Authega-Verfahren nutzen wir auch beim Portal „Mitarbeiterservice Bayern“. Wir werden den Mitarbeitern der teilnehmenden Behörden eine Reihe von Diensten anbieten: digitaler Ordner für elektronische Dokumente, Reise­ management, den webunterstützten Beihilfeantrag. Und es kommen laufend weitere Services dazu. Die Aktenführung wird einfacher und der Zugriff ist auch außerhalb des Behördennetzes möglich. Der Freistaat unterstützt seine Beamten und Angestellten – dank ihnen stehen wir in Bayern so gut da. Die Politik kann viel beschließen. Realität wird es erst, wenn sich eine kompetente Verwaltung an die Umsetzung macht. Ich danke allen Mitarbeitern des Frei­ staats für den Dienst am Bürger. Auf Sie ist Verlass. Und Sie können sich auf den Dienstherrn verlassen. Wir haben in Bay­ ern das Tarifergebnis im Frühjahr eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Damit liegt die bayerische Besoldung im Bund-Länder-Vergleich weiter ganz vorne. Denn wir im Freistaat wissen, was wir an Ihnen haben.

Datenbank BAYERN.RECHT/  Verkündungsplattform Bayern: www.gesetze-bayern.de; BayernPortal für Bürger und Unternehmen: www.freistaat.bayern; Portal „Mitarbeiterservice Bayern“: www.mitarbeiterportal.bayern.de


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UMZUG NACH NÜRNBERG

GESUNDHEITS­MINISTERIN STELLT GROBES KONZEPT VOR

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esundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) hat in der Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes am 8. November 2017 ausführ­ lich über die Umzugspläne ihres Ministeriums von München nach Nürnberg berichtet. Wiederholt betonte die Ministerin, dass der Umzug „sozialverträglich“ ablaufen werde. Allen 250 Mitarbeitern werde eine berufliche Perspektive eröffnet, unab­ hängig davon, wie sie sich entscheiden würden – Umzug nach Nürnberg oder Wechsel in ein anderes Ministerium. Klar sei, dass das Personalrahmenkonzept der Heimatstrategie eins-zu-eins für die Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums gelte. In diesem Zusammen­ hang sieht sie allerdings auch die anderen Ministerien in der Pflicht. Der Umzug sei eine Gesamtaufgabe der Bayerischen Staatsregierung. Für den Umzug seien im Doppelhaushalt nun 90 zusätzliche, vorübergehende Stellen ein­ gestellt worden. Insgesamt soll sich der Umzug über 10 Jahre erstrecken. Es sei bereits ein geeignetes Gebäude in Bahnhofsnähe gefunden werden. Die Anbindung nach München sei dadurch sichergestellt. Ab Herbst 2017 werden die ersten Mitarbeiter in Nürnberg die neuen Büros beziehen, beginnend mit dem Ministerbüro, dem Amtschefbüro und Teile der Öffent­ lichkeitsarbeit. Ab 2018 sollen dann Mitarbeiter aus allen Abteilungen folgen. Zunächst wird es Doppelstrukturen geben, so soll die Arbeitsfähigkeit auch im Laufe des Umzugs erhalten bleiben. Im Endausbau wird eine Kopfstelle in München verbleiben.

ALLE MITARBEITER BEKOMMEN EINE BERUFLICHE PERSPEKTIVE!

Die Ministerin zeigte großes Verständnis für die derzeit bei den Mitarbeitern herrschende Verunsicherung. Im Rahmen einer Umfrage sprachen sich 92 Prozent der 250 Mitarbeiter gegen einen solchen Umzug aus. Daher werde sie alles tun, um den Beschäftigten Perspektiven aufzuzeigen. Die Ministerin sieht den Umzug als „historische Chance“. Es sei ihr Ziel, eines der „modernsten“ Ministerien aufzubauen. Sie werde alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsabläufe ausschöpfen. Dazu zählt insbesondere der Ausbau der Telearbeit. Die Dienstvereinbarungen sollen entsprechend angepasst werden. Durch die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen möchte die Ministerin möglichst viele zum Umzug bewegen.

UMZUG IST EINE ››HISTORISCHE CHANCE‹‹!

Der BBB wird auch weiterhin den Umzug kritisch begleiten und dem Hauptpersonalrat sowie dem örtlichen Personalrat unterstützend zur Seite stehen. Entscheidend sei zunächst gewesen, dass im Doppelhaushalt 2017 / 2018 die entsprechenden Mittel für die zusätzlich benötigten Stellen sowie für die Fahrtkostenerstattungen bereitgestellt werden. Darauf hat der BBB bereits in der Eingabe zum Doppelhaushalt hingewiesen. Nur so können die notwendigen Doppelstrukturen ermöglicht werden.


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Interessenvertretung für Pflegekräfte kommt Das Bayerische Kabinett hat den Gesetzentwurf des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Errichtung einer „Vereinigung der bayerischen Pflege“ als Interessenvertretung für die Pflegekräfte am 11. Oktober 2016 beschlossen. Damit wird für Bayerns Pflegekräfte eine neue Interessenvertretung eingeführt werden. Bayern hat sich damit gegen eine Pflegekammer entschieden. Im Unterschied zu einer Pflegekammer – wie sie etwa Ärzte oder Apotheker haben – besteht bei der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ weder eine Pflichtmitgliedschaft noch ein Pflichtbeitrag. Das bayerische Konzept einer Vereinigung der bayerischen Pflege sieht vor, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu bilden. Zu ihren Aufgaben werden die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gehören. Fi­ nanzieren soll sie sich aus dem Staatshaushalt. Bereits am 18. Oktober 2016 hat der Bayerische Landtag in erster Lesung den Gesetzentwurf behandelt. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2017 vorgesehen. Danach beginnt die Aufbauphase der Körperschaft.

CSU-GRUNDSATZPROGRAMM

Klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum Auf dem CSU-Parteitag am 5. November 2011 wurde das neue Grundsatzprogramm der CSU mehrheitlich von den Delegierten beschlossen. Es legt die grundsätzliche Ausrichtung der Politik für die nächsten Jahre fest. Eine besondere Gewichtung erhält darin der moderne, starke Staat. Dieser ist „oberster Garant von Freiheit und Sicherheit, von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.“ Besonders hervorzuheben ist dabei die Wertschätzung für den öffentlichen Dienst und das ausdrückliche Bekenntnis zum Berufsbeamtentum. So heißt es: „Wir wertschätzen den Staatsdienst. Wer sich als Beamter, Arbeitnehmer oder Richter in den Dienst des Staates stellt, dient der All­ gemeinheit. Unseren Staatsdienern gebühren Respekt und Anerkennung für ihren Einsatz und ihre Leistungen. Der öffentliche Dienst trägt maßgeblich zum Erhalt der staatli­ chen Ordnung und Erfüllung staatlicher Aufgaben bei. Er muss attraktiv sein, damit der Staat auch im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann. Wir bekennen uns zum Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen.“ Weitere Informationen unter www.csu-grundsatzprogramm.de


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ÄNDERUNG DER BAYERISCHEN VERWALTUNGS­ VORSCHRIFTEN ZUM BESOLDUNGSRECHT UND NEBENGEBIETEN (BayVwVBes) GEPLANT Mit Schreiben vom 14. Oktober 2016 übersandte das Bayerische Staats­ ministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat dem BBB im Rahmen des gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahrens den Entwurf einer Bekanntmachung zur Änderung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes). Unter anderem begründet das Finanzmi­ nisterium die Notwendigkeit der Überar­ beitung wie folgt: Wegen verschiedener Änderungen des Bayerischen Besol­ dungsgesetzes (BayBesG): M it dem Gesetz zur weiteren Verbes­ serung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern vom 17. Juli 2015 wurde u. a. die Be­ soldung bei begrenzter Dienstfähigkeit neu konzipiert. Aufgrund dessen werden die Nrn. 7 und 58 BayVwVBes an die neue Rechtslage angepasst und mit Nr. 59 BayVwVBes neue Hinweise zur Berechnung des Zuschlags bei be­ grenzter Dienstfähigkeit aufgenommen. D ie Vorschriften zur Rückforderung der Besoldung wurden im Rahmen des Gesetzes über die elektronische Ver­ waltung in Bayern (Bayerisches E-Go­ vernment-Gesetz – BayEGovG) vom 22. Dezember 2015 um eine Regelung für den elektronischen Rechtsverkehr ergänzt (vgl. Art. 15 Abs. 2a BayBesG). In Nr. 15 werden dementsprechende Hinweise aufgenommen. D ie im Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2015 / 2016 vom 24. Juli 2015 vorgesehene lineare Erhöhung der Stellen- und Erschwerniszulagen sowie der Ballungsraumzulage wird in den Verwaltungsvorschriften nachvollzogen. Daneben werden die im Zusammenhang mit der Besoldungsanpassung 2015/2016 ebenfalls erhöhten Beträge der Unter­ haltsbeihilfen für Dienstanfänger und Rechtsreferendare aktualisiert.

Die Verwaltungsvorschriften zu den Artikeln 30 und 31 BayBesG werden um weitere Hinweise und Beispiele ergänzt. Dabei werden auch diverse FMS zum Verwaltungsvollzug eingearbeitet. Rückfragen aus der Praxis waren Anlass für weitere Ergänzungen der Verwaltungs­vorschriften zu den Be­ rufsgruppenzulagen nach Art. 34 Abs. 2 BayBesG, den Erschwerniszulagen nach Art. 55 BayBesG und der Mehrarbeits­ vergütung nach Art. 61 BayBesG. Die Lehrnebenvergütungen für Lehr­ beauftragte an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern wurden ab 1. Juli 2014 erhöht (vgl. FMS vom 19. Juni 2014). Die Anlage 1 BayVwVBes wird entsprechend überarbeitet. Darüber hinaus werden Änderungen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zum Besoldungsrecht in folgenden Ver­ waltungsvorschriften vorgenommen: I n Nr. 31.2.8 BayVwVBes zur fiktiven Vorverlegung des Diensteintritts bei neu eingestellten Beamten um sonstige, für die Beamtentätigkeit förderliche hauptberufliche Beschäf­ tigungszeiten (VG München, Urteil vom 2. Juli 2014 – M 5 K 4946 und VG Ansbach, Urteil vom 24. März 2015 – AN 1 K 13.00476). I n Nr. 52.1.1.5 BayVwVBes zum Ausgleich von Stellenzulagen bei Ver­ setzung von einem außerbayerischen Dienstherrn zum Freistaat Bayern (VG München, Urteil vom 18. November 2014 – M 5 K14.485).

I n Nr. 55.2.2.1.2 zur Ergänzung hin­ sichtlich des Kriteriums „regelmäßig“ bei der Prüfung des Anspruchs auf die Zulage für Wechselschichtdienst (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Januar 2015– 4 S 1644/14). Die Erweiterung der Verwaltungsvor­ schriften in den Bereichen Familienzu­ schlag, Ausgleichszulagen für den Weg­ fall von Stellenzulagen, Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen, Leistungsprämien, Vergabebudget, Über­ gangsvorschrift für Ämter der Besol­ dungsgruppen W 2 und W 3 und Zahlung des Unterschiedsbetrags im Grundgehalt nach Art. 108 Abs. 9 BayBesG resultieren aus Rückfragen aus dem staatlichen und dem kommunalen Bereich. Die Ergänzung von Verwaltungsvorschriften dient in erster Linie der einheitlichen Anwendung im Geltungsbereich des BayBesG und der Un­ terstützung der Personal- und Bezügestellen bei der Auslegung dieser Vorschriften. Mit den Nrn. 60, 78 und 79 BayVwVBes werden für die Zuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit, die Anwärtersonderzuschläge und die Un­ terrichtsvergütung für Anwärter erstmalig Verwaltungsvorschriften aufgenommen, die der Klarstellung dienen und den einheitli­ chen Vollzug der Vorschriften im Geltungs­ bereich des BayBesG sichern sollen. Redaktioneller Änderungsbedarf ergibt sich vor allem durch die Aktualisierung von Zitierungen gesetzlicher Fundstellen. Der BBB wird anhand der von seinen Fachverbänden eingehenden Äußerungen eine Stellungnahme erarbeiten und dem Finanzministerium zuleiten.


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IM FOKUS

GESUNDHEITSMANAGEMENT

GESUNDHEITS MANAGEMENT. WAS STECKT DAHINTER? Gesundheitsmanagement – ein aktueller Trend, aber auch vielfach belächelt. Bleibt es beim „Esst mehr Salat!“, oder sucht man eine ganzheitliche Heran­ gehensweise? Alles scheint möglich. Nichts muss, vieles kann. Wo liegen die Vorteile für den öffentlichen Dienst, wo mögliche, oder nötige Ansatzpunkte? Welche Anforderungen sind zu stellen, wo lauern Hürden? Ein vielschichtiges Thema, bei dem der öffentliche Dienst in besonderer Weise gefordert ist. Ein Annäherungsversuch.


IM FOKUS

GESUNDHEITSMANAGEMENT

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m es vorwegzunehmen: Ge­ sundheitsmanagement macht doch eigentlich überall Sinn! Privatmensch, Beschäftigter, Arbeitgeber oder Dienstherr; keiner wird – jeder von seinem Standpunkt aus beurteilend – bezweifeln, dass es sich bei der Gesundheit um eins unserer wichtigsten Güter handelt. Aus Sicht der Arbeitgeber und Dienst­ herrn bedeutet die Gesundheit der Beschäftigten danach: schlichtweg wirtschaftliches Potenzial. Krankheit hingegen als Arbeitskraftausfall und damit Kostenfaktor muss vermieden werden. Im öffentlichen Dienst gilt dies besonders. Hier sind die Beschäfti­ gungsverhältnisse in der Regel auf lange Zeit ausgerichtet. Der demographische Wandel – insbesondere die Altersstruk­ tur im öffentlichen Dienst – und der zunehmende Mangel an qualifiziertem Nachwuchs in machen Sparten, sorgen für zusätzlichen Nachdruck.

PRÄVENTION UND REINTEGRATION Dass es gilt, angesichts der zu erwarten­ den weiteren Entwicklung, zu reagieren und gegenzusteuern, ist bekannt und wird zunehmend angegangen. Ziel ist es, den Menschen einen lebenslangen Verbleib im Berufsleben zu erleichtern. Das reicht vom Einstieg ins Arbeitsle­ ben, über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in allen Lebenslagen, bis hin zu einer dem zunehmenden Alter ange­ passten Arbeitsumwelt in allen Facetten. Gerade im Zusammenhang mit der Finanzierbarkeit der Sozialversiche­ rungssysteme ist dabei auch die Ge­ sundheitsprävention in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Inzwi­ schen lassen zahlreiche Untersuchungen den Rückschluss zu, dass es durch gezielte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gelingen kann, die Krankheitskosten ebenso wie die krankheitsbedingten Fehlzeiten in Un­ ternehmen deutlich zu reduzieren (Der Report der Initiative für Gesundheit und Arbeit aus dem Jahr 2015 kommt hier auf 26 bzw. 27 %).

Dabei kann auch der bisher noch weniger beachtete Aspekt der aktiven Reintegration, also der Rückkehr in das Arbeitsleben nach der (gegebenenfalls nur eingeschränkten) Genesung eine wichtige Rolle spielen. Auch hier werden künftig Maßnahmen ansetzen müssen, will man vorhandene Res­ sourcen umfassend ausschöpfen. Ein Punkt, der vor allem mit der Anhebung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand bei Rente und Pension weiter an Bedeutung gewinnt.

BEISPIELFUNKTION DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES Der öffentliche Dienstherr ist bei allen Maßnahmen dieser Art nicht nur Nutznießer. Im Spannungsfeld zwischen achtsamer Haushaltsführung und der Notwendigkeit der verlässlichen Zurverfügungstellung staatlicher Leis­ tungen ist er, mit den mannigfaltigen

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Anforderungen, die an ihn gestellt wer­ den, seinen zahlreichen Berufsfeldern, der größte und vielseitigste Arbeitgeber der Bundesrepublik. Ihn trifft nicht nur eine Vorbildrolle gegenüber den Unternehmen der freien Wirtschaft. Er bietet ideale Voraussetzungen, um unter den verschiedensten Bedingungen Instrumente unterschiedlichster Art auf ihre Tauglichkeit und Effektivität hin zu überprüfen. Das Gesundheitsmanagement wird, so der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen hierzu entwickelte Hand­ lungsleitfaden, als integraler Bestandteil von Personalmanagement, Personalfüh­ rung und Organisation verstanden und legt Wert auf vorausschauende Planung, Steuerung und eine ganzheitliche Sicht­ weise. Ein nur schwerpunktmäßiges Aufgreifen einzelner Problembereiche hingegen werde der Bedeutung des BGM nicht gerecht.


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IM FOKUS

GESUNDHEITSMANAGEMENT

ANSATZPUNKTE UNTERSCHIEDLICHSTER ART  A rbeits- und Gesundheitsschutz: Alle Aktivitäten mit dem Ziel, Si­ cherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (siehe Arbeitsschutzgesetz).   B etriebliches Eingliederungsmanage­ ment (BEM): Der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr bietet allen Beschäf­ tigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbro­ chen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM an. Hierbei wird geklärt, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorge­ beugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (siehe § 84 Absatz 2 SGB IX). Seine nähere Ausgestaltung erfährt das Betriebliche Eingliede­ rungsmanagement im bayerischen öf­ fentlichen Dienst durch Verwaltungs­ vorschriften, die Teilhaberichtlinien, die dieses Verfahren ausdrücklich auch für erkrankte Beamte vorsehen.   B etriebliche Gesundheitsförderung (BGF - häufig mit dem Schwerpunkt Verhaltensprävention): Alle Aktivi­ täten zur Förderung der Gesundheit in den Handlungs-feldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention (siehe §§ 20 und 20b SGB V).

Welche Einflussmöglichkeiten auf gelebte Werte und Haltungen bestehen, um insgesamt ein gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld und –klima zu schaffen? Daraus ergeben sich weitere mögliche Ansatzpunkte, wie z. B. gesundheitsför­ derliches Führungsverhalten, Förderung der sozialen und kollegialen Arbeitskul­ tur, entsprechende Arbeitsorganisation ebenso wie notwendige Personalent­ wicklung und Qualifizierung. In einem so umfassend gesundheitsorientierten Arbeitsumfeld können danebentretende individuelle Förderungs- bzw. Unter­ stützungsprozesse ihre bestmögliche Wirksamkeit entwickeln. Das ist natürlich bei Weitem noch nicht alles an Möglichkeiten, die sich bieten. Vielmehr zeigt sich, dass ein erfolg­ reiches, modernes und ganzheitliches BGM als Querschnittsthema in unter­ schiedlichsten betrieblichen Prozessen berücksichtigt werden sollte.

DER EINZELNE BLEIBT IN DER VERANTWORTUNG

In den vergangenen Jahren haben Studien gezeigt, dass die reine Fokussierung auf diese drei Schwerpunkte häufig zu kurz greift. Denn wichtige Faktoren für Gesundheit und Zufriedenheit von Menschen bei der Arbeit sind auch die Gestaltung der Arbeitssituation als sol­ cher sowie die Qualität der dort erlebten sozialen Beziehungen. Das verlangt einen erweiterten Blickwinkel.

Ein Grundgedanke, der alle Ansätze des Gesundheitsmanagements begleitet, ist die Unterstützung der Verantwortung des Einzelnen. Rückentraining, Ernäh­ rung, Vermeidung schädlicher Gewohn­ heiten, aber auch Reha-Training oder die Aneignung neuer Qualifikationen – das alles muss jeder selbst in Angriff nehmen. Nachdem die Vermeidung krankheitsbedingter Kosten aber sowohl im gesamtgesellschaftlichen Interesse, sowie auch im Interesse jedes einzelnen Arbeitgebers liegt, ist er dazu angehalten entsprechende Angebote bereitzuhalten oder das Verhalten des Einzelnen in dieser Richtung zu fördern. Ausgehend von diesem Grundgedanken, sind bei Überlegungen zur Weiterentwicklung der Möglichkeiten zur beruflichen Reintegration auch die Instrumente in Augenschein zu nehmen, die dem Ein­ zelnen Beschäftigten zur Verfügung ste­ hen, seine beruflichen Belastungen den persönlichen Kapazitäten anzupassen.

Wie werden die gesundheitlichen Belange der Beschäftigten tatsächlich berück­ sichtigt und welche Haltung wird hierzu im betrieblichen Alltag eingenommen?

Im Idealfall schafft der Arbeitgeber gesundheitlich optimale Rahmenbedin­ gungen in den Bereichen Arbeitsorga­ nisation, Arbeitsaufgabe, Arbeitsplatz

GANZHEITLICHES KONZEPT ERFORDERT WEITEN BLICKWINKEL


IM FOKUS

GESUNDHEITSMANAGEMENT

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TEILNAHMEAUFRUF!

und -umfeld, Führung und Zusam­ menarbeit oder weiteren strukturellen Voraussetzungen. Gleichzeitig werden die Beschäftigten auf der Ebene der Verhaltensprävention im Sinne eines gesundheitsförderlichen Verhaltens informiert, motiviert, unterstützt und weitergebildet. Selbstverständlich unter Beachtung der besonderen Situation vor Ort. Andererseits bemüht sich der Beschäftigte die entsprechenden Ange­ bote zu nutzen und sie auch in seinem Privatleben umfassend umzusetzen. Dabei gilt natürlich immer: Nicht jede Maßnahme ist für alle Beschäftigten hilfreich und zielführend. Somit wird es im BGM sowohl Maßnahmen geben, die Auswirkung auf alle Beschäftigten haben (z. B. Arbeitszeitmodelle), bzw. an denen alle Beschäftigten teilnehmen können (z. B. Gesundheitsförderungs­ kurse, Kantinenessen), als auch solche, die speziell auf eine definierte Ziel­ gruppe hin zugeschnitten sind (z. B. Führungskräfteentwicklungskonzepte, tätigkeitsbezogene Rückenschulen).

EINBEZIEHUNG ALLER ZIELGRUPPEN

Wie erleben Lehrkräfte ihren Alltag? Dem geht derzeit eine Studie nach, um künftig angehende Pädagogen bei ihrer Berufswahl zu unterstützen. Wie erleben sie den Lehrerberuf, was belastet sie und welche Ressourcen helfen ihnen bei der Bewältigung. Der dazu er­ stellte Online-Fragebogen kann über die BBB-Homepage aufgerufen werden: www.bbb-bayern.de Ziel ist es, ein Online-Tool zu entwickeln, das angehenden Lehrerinnen und Lehrern eine Hilfestellung zur Reflexion des Berufswunsches bietet und sie bei der Entwicklung der per­sönlichen Ressourcen unterstützt. Die Studie wird vom Lehrstuhl für Schulpädagogik der LudwigMaximilians-Universität München (Prof. Dr. Ewald Kiel) in Zusam­ menarbeit mit der Schön Klinik Roseneck in Prien am Chiemsee (Prof. Dr. Dr. Andreas Hillert) durchgeführt.

HERAUSFORDERUNG AUCH FÜR DEN BBB

Schon mit seiner Online-Umfrage in Form eines sogenannten Stressmonitors hat der BBB dazu beigetragen, wichtige Erkenntnisse zur Beschäftigungssituati­ on im öffentlichen Dienst zusammen zu tragen. Mit dem anonymen Online-Test konnte jeder Beschäftigte im öffentli­ chen Dienst anhand eines anonymen Fragebogens in nur wenigen Minuten seinen persönlichen Stresslevel bestim­ men, die eigene Gefährdung einschätzen oder sich Handlungsempfehlungen zur Stressvermeidung holen. So hat sich z. B. gezeigt, dass es im Hinblick auf gesund­ heitsgefährdenden Stress besondere Ri­ sikogruppen nicht identifizieren lassen. Geschlecht, Alter, Umfang der Tätigkeit oder des Tätigkeitsbereichs haben kei­ nen Einfluss. Andererseits konnte aufge­ zeigt werden, wie wichtig Unterstützung in schwierigen Alltagssituationen, oder die Vermeidung von Zeitdruck und häufigen Unterbrechungen ist.

Ein breites Betätigungsfeld, bei dem es schwer fällt, alle Aspekte im Auge zu behalten und richtig zu gewichten. Ein Projekt, das auch die Arbeit des BBB und seiner Gremien in den kommenden Jahren begleiten wird.

Einen weiteren Beitrag soll die nun be­gonnene Studie zum Lehreralltag bringen. Dabei handelt es sich um eine Studie der LMU München, die sich mit der Arbeitssituation von Lehrern aus­ einandersetzt. Sie soll ein Bild geben,

Eine besondere Herausforderung stellt sich mit der Einbeziehung aller Ziel­ gruppen. Werden z. B. Führungskräfte­ schulungen oder tätigkeitsbezogene Ergonomie-Programme „außerhalb der Arbeitszeit“ angeboten, muss man sich bewusst sein, dass es z. B. für halbtags Teilzeitbeschäftigte wenig ansprechend ist, für eine Maßnahme nochmals den Weg zur Arbeit auf sich nehmen zu müssen. Überhaupt wird es an vielen Stellen darum gehen, den Weg zu den Ansprechpartnern zu finden. Gerade in sensiblen Bereichen, wie Suchtpro­ blemen oder psychologisch instabilen Zuständen geht es gerade darum, den richtigen „Draht“ zu finden.

www.bbb-bayern.de

wie Lehrkräfte ihren Beruf erleben, mit welchen Belastungen sie sich kon­ frontiert sehen und welche Ressourcen Ihnen zur Verfügung stehen. Obwohl damit nur ein bestimmter Beschäfti­ gungszweig geprüft wird, lassen sich aufgrund der Größe dieses Bereichs und der homogenen Beschäftigungs­ strukturen auch wichtige Erkenntnisse für andere Fachgebiete des öffentlichen Dienstes erwarten.

EIN BLICK IN DIE ZUKUNFT Für die Zukunft ist zu erwarten, dass das Gesundheitsmanagement – im Sinne einer durchgehenden Unterstützung zur weitestgehenden Gesunderhaltung des Einzelnen – zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Bestehende Strukturen müssen weiter ausgebaut und vernetzt werden. Angebote überprüft und erwei­ tert werden. Hier nimmt ein auf Dauer angelegter Prozess an Fahrt auf. Der BBB wird ihn umfassend begleiten.


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BUND

60 Jahre dbb jugend Mit einem Festakt haben dbb jugend und dbb das 60-jährige Be­stehen der gewerk­ schaftlichen Nachwuchsorganisation Ende Oktober in Berlin gefeiert. „Wir können uns heute zu Recht feiern!“ Sandra Kothe, seit 2009 Vorsitzende der dbb jugend, unterstrich in ihrer Festrede, dass sich die dbb jugend über ihr berufs­ politisches Engagement hinaus auch als „gesellschaftspolitische Kraft“ sehe. JUNGE MENSCHEN MÜSSEN SICH IN GREMIEN WIEDERFINDEN Kothe betonte: „Weil die Jungen für die Zu­kunft so wichtig sind, müssen sie sich auch in den Gremien wiederfinden. Schließlich werden dort Entscheidungen getroffen, die die Zukunft des Verbandes beeinflussen. Wir machen uns dafür stark,

dass der dbb sich gemeinsam mit der dbb jugend für Generationengerechtigkeit ein­ setzt. Notwendige Veränderungen infolge des demografischen Wandels dürfen sich nicht zu Lasten der Jungen auswirken. „BOTSCHAFTER AUF AUGENHÖHE“ UND „WERTVOLLE PARTNER“ Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand für Beamtenpolitik, Hans-Ulrich Benra, würdigte anlässlich des Festakts das Engagement und die Verdienste des Gewerkschaftsnachwuchses: „Die ge­ werkschaftlichen Jugendorgani­sa­tionen des dbb und die dbb jugend als ihre gemeinsa­ me Dachorganisation sind unverzichtbar. Als Botschafter auf Augenhöhe vermitteln sie jungen Menschen, Praktikanten, Schü­ lern, Auszubildenden und Studierenden,

dass gewerkschaftliches Engagement im öffentlichen Dienst und seinen privatisier­ ten Bereichen heutzutage wichtiger denn je und viel mehr als trockene Ideologie ist“. ZEITZEUGEN GRATULIEREN UND BERICHTEN Zum Festakt hatte die dbb jugend neben dem gesamten Bundes­jugend­ausschuss natürlich auch Zeitzeugen und Wegbeglei­ ter eingeladen, die in ihren unterhaltsamen Grußworten Erinnerungen wach werden ließen und kundig über die Anfänge der Jugendorganisation berichteten. Nach dem „offiziellen“ Teil hieß es im Ber­liner „Ballhaus“ dann Start frei für die große 60er-Jahre-Party: Happy Birthday, dbb jugend!

Aktuelle Beteiligungen auf Bundesebene Neben den Beteiligungen auf Landesebene lagen dem BBB aktuell auch einige Änderungsentwürfe auf Bundesebene zur Stellungnahme vor, so unter anderem der Entwurf eines Geset­ zes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) sowie der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbe­ amtengesetzes und weiterer Vorschriften: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der be­trieb­­lichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Be­ triebsrentenstärkungsgesetz) Das Anliegen der Bundesregierung mit dem vor­liegenden Entwurf ist, die Verbreitung von Betriebs­renten vor allem bei Geringverdienern und in kleinen Betrieben zu erhöhen. So sta­ gniert der Anteil von 60 Prozent der Beschäftigten mit betrieb­ licher Altersversorgung seit Jahren. Bei den Niedrigver­dienern sind es nur 47 Prozent. Geplant ist daher, die Möglichkeit

für die Sozialpartner, über Tarifverträge einfache, effiziente, kostensichere und damit gezielt auf die Bedürfnisse der Unter­ nehmen und Beschäftig­ten zugeschnittene betriebliche Versor­ gungssysteme zu gestalten, zu erweitern. In Kraft treten soll das Betriebsrentenstärkungsgesetz voraussichtlich im Jahr 2018. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bun­des­­­ beamtengesetzes und weiterer Vorschriften Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden unter anderem das Bundesbeamten- und das Be­amten­statusgesetz – Letzteres regelt die be­am­ten­­rechtliche Stellung der Beamten der Länder und Kommunen – dahingehend geändert, dass die jeweiligen Regelungen zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten im Beamtenverhältnis um einen Passus ergänzt werden, der Beamtinnen und Beamte verpflichtet, keine Kleidungsstücke zu tragen, die eine offene Kommunikation unmöglich machen oder erschweren.


BUND

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INTERVIEW ZUR DIGITALISIERUNG IM ÖFFENTLICHEN DIENST

dbb bundesfrauenvertretung: Ständige Erreichbarkeit darf nicht zu Lasten weiblicher Beschäftigter gehen Die dbb bundesfrauenvertretung hat es sich zur Aufgabe ge­ macht, den digitalen Wandel im öffentlichen Dienst für Frauen aktiv mitzugestalten. „Der digitale Wandel ist ein Prozess, dessen Ende bisher noch keiner vorhersagen kann. Deshalb raten wir allen weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, sich aufmerksam mit den angesteuerten Veränderungen ausein­ anderzusetzen“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, im Interview mit „Perspektive Wieder­ einstieg“, dem Lotsenportal für Wiedereinsteigerinnen und Berufsrückkehrerinnen. Wildfeuer machte deutlich, dass es keine Lösung sei, sich dem Druck der ständigen Erreichbarkeit zu unterwerfen. „Das führt langfristig zu hohen psychischen und gesundheitlichen Be­las­ tun­gen, die bis zum Burnout gehen können. Davon hat keiner was. Hier sind die Dienstherren und Arbeitgeber gefragt, sich mit den Beschäftigtenvertretungen an einen Tisch zu setzen, um die gesundheitsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen fest­­zu­ legen“, hob die Vorsitzende heraus. Gemeinsam mit dem dbb beamtenbund und tarifunion habe die dbb bundesfrauenvertretung aus diesem Grund die Initiative „diskriminierungsfreies Fortkommen“ im öffentlichen Dienst

ins Leben gerufen. „Es geht uns darum, die Beurteilungsmaß­ stäbe und Beförderungspraktiken im öffentlichen Dienst gendergerecht zu modernisieren und ins digitale Zeitalter zu überführen“, führte Wildfeuer aus. Auf Bundes- und Landes­ ebene würden derzeit Gespräche geführt, um das Bewusstsein der Dienstherren zu schärfen. Arbeit werde zunehmend flexibler und mobiler. Dies sei eines der Argumente, welches Frauen eine bessere Vereinbarkeit von Karriere und Familie ver­ spreche. „Hier müssen wir aber höllisch aufpassen“, warnte die Vorsitzende, „dass gerade ein Mehr an Flexibilität und Mobilität Frauen in ihrer Karriereentwicklung nicht noch weiter zurück­ wirft.“ Denn gerade im öffentlichen Dienst, in dem der Aufstieg von der dienstlichen Beurteilung abhänge, könnten genau diese beiden Anforderungen zu Fallstricken für Frauen werden. „In der Regel können hier vor allem Vollzeitbeschäftigte punk­ ten und eben nicht jene, die Teilzeit mit Telearbeit verbinden“, so Wildfeuer. Der digitale Wandel war auch Thema der im Oktober stattge­ fundenen BBB-Frauenvollversammlung, zu der der Bayerische Beamtenbund unter dem Motto „Arbeit 4.0 – Auf dem Weg zur Gendergerechtigkeit“ Frauen aus allen Fachgewerkschaften geladen hatte (siehe Seite 26).


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TARIF

ÖFFENTLICHER DIENST

STARKE

TV-L EINKOMMENSRUNDE 2017

Startschuss für die Branchentage fiel am 27. Oktober 2016

LEISTUNG EINKOMMENSRUNDE 2017

Die Einkommensrunde für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder steht vor der Tür. Anfang 2017 beginnen die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Davon werden insgesamt fast drei Millionen Beschäftigte betroffen sein: Rund 800.000 Arbeitnehmer der Länder (ohne Hessen), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie etwa 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die Ver­ handlungstermine wurden von den Tarifparteien schon festgezurrt.

Am 14. De­zem­ber 2016 werden in der gemeinsamen Sitzung von dbb Bundes­ tarifkommission, Bundesvorstand und Grundsatzkommis­sion für Besoldung und Versorgung zu­nächst die gewerk­ schaftlichen Forderungen beschlossen. Zur Vorbereitung der Forderungsfindung haben aber erst die Mitglieder der Fachgewerkschaften des dbb das Wort. Im Rahmen von Branchen­tagen wird über die spezifischen Probleme in den verschiedenen Berufsgruppen diskutiert. Denn alle Berufe im öffentlichen Dienst haben ihre Besonderheiten und speziellen Herausforderungen. Und jede Berufs­ gruppe hat es verdient, gehört zu werden! Die Branchentage dienen als Diskussi­ onsforum und sind keine Vortragsreihe. Die Beschäftigten sollen sagen können, wie ihre Vorstellungen sind. So soll in den Verwaltungen und Betrieben eine Diskussionskultur entfacht werden. Gleichzeitig dienen sie natürlich auch der Mobilisierung für Aktionen während der Einkommensrunde.

AUFTAKT IN ROSTOCK Am 27. Oktober 2016 war Auftakt der dbb Branchentage. Um ihre Erfahrungen und Erwartungen in die anstehenden Verhandlungen mit der TdL einzubrin­ gen, versammelten sich Straßenwärter aus ganz Mecklenburg-Vorpommern in Rostock. „Eines ist klar: Die Beschäftig­ ten der Länder erwarten ein kräftiges Plus beim Einkommen“, sagte Willi Russ, der Zweite Vorsitzende und Fachvor­ stand Tarifpolitik des dbb.

„Der Job bei den Straßen- und Auto­ bahnmeistereien birgt viele Gefahren. Immer wieder verunglücken Kolleginnen und Kollegen beim Einsatz für die siche­ re Fahrt von Bürgerinnen und Bürgern“, so Russ, der für den dbb die Tarifver­ handlungen mit der TdL führen wird, bei der Eröffnung der bundesweiten Ver­ anstaltungsreihe. „Deshalb formulieren die Beschäftigten ihre Forderung nach Teilhabe an der guten Wirtschaftslage sehr selbstbewusst. Nicht nur, weil ihre Leistung das rechtfertigt. Sondern auch, um den Berufszweig für den Nachwuchs attraktiver zu machen, damit Arbeitsver­ dichtung und Überalterung die Situation nicht noch weiter verschlimmern.“ Die endgültige Forderung an die Arbeitgeber würden die dbb-Gremien zwar erst im Dezember beschließen, aber es sei bereits deutlich geworden, dass die Länder „deutlich in das Personal investieren“ müssten. Siegfried Damm, Bundesvorsitzender der VDStra.-Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten, machte deutlich, dass auch jenseits der Tarifverhandlungen viel politischer Handlungsbedarf bestehe: „Bisher werden die Autobahnen im Auftrag des Bundes von den Ländern verwaltet. Im Zuge der Neuordnung des Länderfinanz­ ausgleichs hat sich der Bund jedoch mehr Kompetenzen gesichert, dem Vernehmen nach soll eine privatrechtlich organisierte Infra­strukturgesellschaft entstehen. Hier sagen wir ganz klar: An den Beschäftigten vorbei darf es keine

Umstrukturierung geben – von irgend­ welchen Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen ganz zu schweigen.“

BRANCHENTAGE FORTGESETZT Der dbb hat seine Branchentage zur Einkommensrunde 2017 fortgesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern trafen sich am 8. November Lehrkräfte und am 15. November in Baden-Württemberg Beschäftigte der Polizei, um mit Willi Russ ihre Probleme und Forderungen zu diskutieren.

WEITERE INFORMATIONEN AUF DER HOMEPAGE DES DBB Der dbb wird über sämtliche Branchen­ tage ausführlich auf seiner Internetseite unter www.dbb.de berichten. Selbstver­ ständlich auch über den Branchentag am 12. Dezember 2016 in Nürnberg (BDF /  Forstverwaltung), der den Abschluss der Veranstaltungsreihe bilden wird.

VERHANDLUNGS TERMINE   18. JANUAR 2017   30. / 31. JANUAR 2017   17. FEBRUAR 2017


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BEAMTENRECHT

IM ÜBERBLICK

Überlastungsanzeige Arbeitsverdichtung, Stellenstreichung oder Aufgabenmehrungen führen nicht selten zu einer dauernden Belastung bei den Beschäf­tig­ ten. Längeren Bearbeitungszeiten, Beschwerden von Bürgern, Fehler oder gar Regressansprüche sind die Folgen. Außerdem führt die ständige Überbelastung im Berufsleben bei den Beschäftigten zu ersthaften Erkrankungen seelischer oder körperlicher Natur. Hier­ gegen kann und muss sich der Beschäftigte zur Wehr setzten können. Die Überlastungsanzeige ist dabei das richtige Instrument.

WAS IST EINE ÜBERLASTUNGSANZEIGE? Die Überlastungsanzeige dient dazu, dem Dienstherrn Mängel bzw. Missstände in der personellen Organisation aufzuzeigen. Der Anzeigende mach dem Dienstherrn dadurch deutlich, dass das vorhandene Pensum durch ihn nicht mehr bewältigt werden kann und deshalb Fehler im Geschäftsgang nicht auszuschließen sind. Die Anzeige hat das Ziel Verbesserungen zu erreichen. Eine Überlas­ tungsanzeige berechtigt allerdings nicht zu pflichtwidrigem Handeln. Der Beamte bleibt trotzdem in der Pflicht, seine Dienstleistung unter Berücksichtigung der Weisungen mit der ihm möglichen Sorgfalt zu erbringen. RECHTLICHE VORSCHRIFT Nach § 36 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) tragen Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen. Verletzen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten, so sind sie nach § 48 BeamtStG zum Schadens­ ersatz verpflichtet. Die Überlastungsanzeige ist als eine Folge der Verpflichtung des Beamten aus seinem Dienst- und Treueverhältnis zu sehen, seine Bedenken unverzüglich geltend zu machen. Der Beamte darf es nicht unterlassen, seinen Vorgesetzten auf Missstände und Fehlentwicklungen beim Arbeitspensum hinzuweisen. Der Beschäftigte hat im Falle einer dauerhaften Arbeits­ überlastung, seine Dienstgeschäfte nach ihrer Dringlichkeit zu ordnen und im Rahmen des Möglichen planvoll abzuar­ beiten. Soweit dies innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nicht gelingt, ist er berechtigt, seinen Geschäftsbereich anwachsen zu lassen und verpflichtet, dies anzuzeigen. Für die hieraus folgenden Verzögerungen und die sonstigen Erschwernisse kann er nicht verantwortlich gemacht werden

(vgl. Verwaltungsgericht Düsseldorf , Urteil vom 17.12.2008, Az. 13 K 5885/07). Der Dienstherr ist aufgrund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht gehalten, den vorhandenen Missständen entgegenzuwirken. FORM UND INHALT Die Überlastungsanzeige sollte schriftlich erfolgen. Sie sollte insbesondere folgende Punkte enthalten:   Welcher Arbeitsanfall ist zu bewältigen? (Anzahl der Fälle etc.)   Wie ist die Organisationseinheit gegenwärtig besetzt?   Wodurch ist die Arbeitsüberlastung entstanden? (Urlaub oder Erkrankung von Kollegen; übermäßige Vertretungen, die der Beschäftigte vorzunehmen hat; erforderliche Aus­ bildung von Nachwuchskräften etc.)   Wie wirkt sich die Arbeitsüberlastung im Einzelfall aus? (Beschwerden von Bürgern, längere Bearbeitungszeiten, Arbeitsrückstände usw.)   Welche persönlichen Folgen können sich für den Beschäf­ tigten ergeben? (Krankheit, Erschöpfung etc.) Die Überlastungsanzeige sollte mit einer Aufforderung en­den, die aufgezeigten Missstände baldmöglichst zu be­ heben. Die Folgen der Überlastung darf weder zum Anlass für disziplinarische Maßnahmen genommen werden noch sich bei sonstigen dienstlichen Maßnahmen – etwa bei Be­­ urteilungen oder Beförderungen – zum Nachteil des Betrof­ fenen auswirken (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.2008, Az. 2 BvR 263/07).


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BEAMTENRECHT

AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS NORDRHEIN-WESTFÄLISCHE NEUREGELUNG ÜBER DIE EINSTELLUNGS­GRENZE FÜR BEAMTE VERFASSUNGS­GEMÄSS BVerwG 2 C 11.15 – Urteil vom 11. Oktober 2016 Die seit Januar 2016 geltende Neuregelung des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach eine Ernennung zum Beam­ ten grundsätzlich nur vor Vollendung des 42. Lebensjahres erfolgen kann (Bayern: 45. Lebensjahr, Art. 23 Abs. 1 S. 1 BayBG), verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen Unionsrecht. Das Bundesverwaltungsgericht, das mit der vorliegenden Entscheidung über das Verbeamtungsbegehren eines 1963 geborenen Klägers zu entscheiden hatte, führte in seiner Begründung im Wesentlichen aus, dass die Einstellungs­ grenze zwar einen Eingriff in die Grundrechte des Bewer­ bers aus Art. 33 Abs. 2 (Zugang zu öffentlichen Ämtern) und Art. 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit) Grundgesetz darstelle, sie jedoch vor dem Hintergrund des beamtenrechtlichen Lebenszeitprinzips gerechtfertigt sei, wonach der Diens­ therr ein berechtigtes Interesse an einem angemessenen Verhältnis zwischen Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit habe. Aus demselben Grund liege auch kein Verstoß gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie (RL 2000/78/EG) vor.

KLAGE EINES BEAMTEN AUF HÖHERE BEWERTUNG DES DIENSTPOSTENS UNZULÄSSIG BVerwG 2 A 2.14 – Urteil vom 20. Oktober 2016 Die Klage eines Beamten mit dem alleinigen Ziel, dass der von ihm wahrgenommene Dienstposten höher bewertet wird (hier A 16 statt A 15), ist unzulässig. Für eine solche Klage fehlt dem Beamten die entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis. Eine entsprechende Klage wurde daher vom Bundesverwal­ tungsgericht mit vorliegendem Urteil abgewiesen. Mit der Dienstpostenbewertung erfülle der Dienstherr einen gesetzlichen Auftrag. Er handle dabei ausschließ­ lich im Bereich der allein ihm zustehenden Organisati­ onsgewalt, so das Bundesverwaltungsgericht in seiner Begründung. Subjektive Rechte der Beamten würden von einer Dienstpostenbewertung nicht berührt werden; insbesondere knüpfe die Besoldung – anders als bei Tarifbeschäftigten – nicht an die konkret wahr­ genommene Funktion, sondern an das Statusamt an. Deshalb stehe ihnen auch keine Klagebefugnis gegen eine Dienstpostenbewertung zu.

EUGH-ENTSCHEIDUNG ZUR NACHVERSICHERUNGSPFLICHT Scheidet ein Beamter aus dem öffentlichen Dienst freiwillig aus, hat dies in der überwiegenden Zahl der Bundesländer, darunter Bayern, den Verlust des im öffentlichen Dienst erworbenen Anspruchs auf Ruhegehalt und die Nachversi­ cherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Folge. Der Europäische Gerichtshof hat nun für den Fall, dass der betroffene Beamte eine „ähnliche“ Beschäftigung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausübt, festgestellt, dass diese nationale Regelung gegen EU-Recht verstößt (Az. C 187/15).

Das zu Grunde liegende Ausgangsverfahren eines früheren nordrhein-westfälischen Lehrers ist noch nicht abgeschlossen. Die betroffenen Länder sind gleichwohl aufgefordert, die Aus­ wirkungen der EuGH-Entscheidung zu prüfen. Der BBB ist bereits in Gesprächen mit dem Bayerischen Staatsministeri­ um für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Derzeit besteht für den betroffenen Personenkreis – ausschließlich beim Wechsel ins EU-Ausland, um ähnliche Beschäftigung aufzunehmen – kein akuter Handlungsbedarf..


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BEAMTENRECHT

VERJÄHRUNG BEI DER RÜCKFORDERUNG ÜBERZAHLTER BEAMTENRECHTLICHER VERSORGUNGSBEZÜGE

BEAMTENRECHTLICHER DIENSTUNFALLSCHUTZ AUCH IM TOILETTENRAUM DES DIENSTGEBÄUDES

BVerwG 2 C 9.15 – Urteil vom 15. November 2016

BVerwG 2 C 17.16 – Urteil vom 17. November 2016

Hat die Versorgungsbehörde konkrete Anhaltspunkte für rentenrechtliche (Vorbeschäftigungs-)Zeiten des Beamten, muss der Dienstherr vor der Festsetzung des Ruhegehalts beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachfragen, ob eine Rente bezogen wird oder ein Rentenanspruch besteht. Der Kläger, der vor seiner Verbeamtung Tarifangestellter war, ist 2006 in den Ruhestand getreten. Auf die erst im Jahre 2010 ergangene Nachfrage des Dienstherrn bei der Rentenversiche­ rung teilte diese mit, der Kläger habe seit 2006 eine Renten­ anwartschaft. Daraufhin forderte der Dienstherr überzahlte Versorgungsbezüge für die Jahre 2006 bis 2010 zurück. Die dagegen vom Kläger gerichtete Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Das Berufungsgericht hat darauf abgestellt, dass bei einem Anspruch auf Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge wegen nachträglicher Anwendung von Ru­ hensvorschriften die Verjährungsfrist erst mit der Bekanntgabe eines Ruhensbescheids gegenüber dem Versorgungsempfänger in Lauf gesetzt wird. Diese Frist sei hier nicht abgelaufen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun mit der vorliegenden Entscheidung den angefochtenen Rückforderungsbescheid und die Urteile der Vorinstanzen teilweise aufgehoben und die Revision im Übrigen zurückgewiesen. Die Rückforderung zu viel gezahlter Versorgungsbezüge richte sich gemäß § 52 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz nach den Vorschriften des Bürger­ lichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertig­ ten Bereicherung. Die regelmäßige Verjährungsfrist für solche Rückforderungsansprüche des Dienstherrn gegen den Beamten betrage danach drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Dienstherr von den Rückforderungsanspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig nicht erlangt hat. Im Fall des Klägers ruhe der Versorgungsanspruch in Höhe des ihm zustehenden Rentenzahlbetrags monatlich fortlaufend ab dem Zeitpunkt der ersten Überzahlung (Februar 2006), ohne dass es auf einen Ruhensbescheid ankomme, so das Gericht in seiner Entscheidungsbegründung. Da der Dienstherr aufgrund der ihm bekannten beruflichen Biographie des Klägers bereits zum Zeitpunkt der Festsetzung der Versorgungsbezüge um dessen rentenrechtlich relevante Zeiten wusste, hätte er vor dieser Festsetzung eine Rentenauskunft beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger einholen müssen. Indem er dies zunächst (2006) unterlassen und erst 2010 nachgeholt hat, habe er grob fahrlässig gehandelt. Das habe zur Folge, dass der Rückforderungsanspruch für das Jahr 2006 verjährt sei. Die für die Jahre 2007 bis 2010 geltend gemachte Rückforderung über­ zahlter Versorgungsbezüge sei hingegen nicht zu beanstanden.

Ein Beamter ist auch dann vom Dienstunfallschutz erfasst, wenn er während seiner Dienstzeit die im Dienstgebäude gelegene Toilette aufsucht. Damit bestä­ tigt das Bundesverwaltungsgericht das vorangegangene erstinstanzliche Urteil des Berliner Verwaltungsge­ richtes, über das bereits in den BBB-Nachrichten Juli / August 2016 auf Seite 23 berichtet wurde. Die Klägerin suchte während ihrer regulären Dienstzeit die im Dienstgebäude gelegene Toilette auf. Dabei stieß sie mit dem Kopf gegen den Flügel eines Fensters und zog sich eine stark blutende Platzwunde zu. Das be­ klagte Land lehnte die Anerkennung dieses Ereignisses als Dienstunfall mit der Begründung ab, es handele sich bei der Nutzung der Toilette nicht um Dienst, son­ dern um eine private Angelegenheit der Beamtin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Land demgegenüber verpflichtet, das Ereignis als Dienstunfall anzuerkennen. Das Bundeverwaltungsgericht hat dies nun bestätigt. Der Beamte stehe bei Unfällen, die sich innerhalb des vom Dienstherrn beherrschbaren räumlichen Risiko­ bereichs ereignen, unter dem Schutz der beamten­ rechtlichen Unfallfürsorge. Dies gelte insbesondere für den Dienstort, an dem der Beamte entsprechend der Vorgaben des Dienstherrn seine Dienstleistung zu erbringen hat, wenn dieser Ort zum räumlichen Machtbereich des Dienstherrn gehöre. Risiken, die sich hier während der Dienstzeit verwirklichen, seien dem Dienstherrn zuzurechnen, unabhängig davon, ob die konkrete Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignet hat, dienstlich geprägt sei. Eine Ausnahme gelte nur für die Fälle, in denen die konkrete Tätigkeit vom Dienstherrn ausdrücklich verboten sei oder dessen wohlverstandenen Interessen zuwiderlaufe.


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TARIFRECHT

SONDIERUNGSGESPRÄCHE ZUR NEUGESTALTUNG DES ÜBERGANGSRECHTS BEI DER ZUSATZVERSORGUNG Wie wir berichteten, hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 9. März 2016 (Az. IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) die Neu­regelung der Startgutschriften rentenferner Versicherter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für unwirksam erklärt. Als rentenfern gelten die Versicherten, die zum Stichtag der Sys­ temumstellung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes am 31. Dezember 2001 noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet hatten. Die im Zuge der Systemumstellung für die rentenfernen Versicherten vereinbarten Startgutschriften, die die zuvor erwor­ benen Rentenanwartschaften in das neue Punktemodell überfüh­ ren, hatte der BGH bereits mit Urteil vom 14. November 2007 (Az. IV ZR 74/06) für unverbindlich erklärt, da die zugrundelie­ gende Übergangs­regelung für bestimmte Personengruppen nicht verfassungsgemäß sei. Insbesondere wurde eine Benachteiligung von Beschäftigten mit langen Ausbildungszeiten festgestellt.

URSPRÜNGLICHE UND AUCH NEUE REGELUNG UNWIRKSAM Zur Umsetzung der höchstrichterlichen Vorgaben hatten sich die Tarifvertragsparteien mit Änderungstarifverträgen zum Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) und zum AltersvorsorgeTV-Kommunal (ATV-K) vom 30. Mai 2011 auf ein Modell der Neuberechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicher­ te geeinigt, das die VBL in ihre Satzung übernommen hat. Auch diese Neuregelung wurde in den Entscheidungen vom März 2016 vom BGH für unwirksam erklärt, da die Ermittlung der Startgutschriften rentenferner Versicherter weiterhin gegen den Gleichheitssatz verstoße. Im Kern führe die Berechnung dazu, dass eine große Gruppe von Versicherten von vornherein von einer Verbesserung ihrer Startgutschriften ausgenommen sei. Dies betreffe unter anderem die Angehörigen der Jahrgänge 1961 und

jünger sowie diejenigen Versicherten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres in den öffentlichen Dienst einge­treten sind. Im Ergebnis würden lediglich 250.000 von den rund 1,7 Millionen rentenfernen Versicherten durch das neue Modell in den Genuss einer Verbesserung ihrer Startgutschrift gegenüber der ursprüng­ lichen Regelung kommen. Damit sei die Grenze einer zulässigen Typisierung von Sachverhalten überschritten, da die mit ihr verbunden Härten nicht nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Versicherten beträfe. Zudem gehe die Ungleichbehandlung über eine nicht sehr intensive Benachteiligung hinaus.

WEITERES VORGEHEN Unter den Tarifvertragsparteien des ATV/ATV-K besteht Einig­ keit, eine zügige Neufassung der Regelungen zur Be­rech­nung der Startgutschriften für die Angehörigen der rentenfernen Jahrgänge anzustreben. Dazu sollen noch im Dezember Sondierungsgesprä­ che über die Aufnahme von Tarifverhandlungen und den wei­ teren Ablauf geführt werden. Bei der Neugestaltung sind neben den Auswirkungen der verschiedenen Lösungsalternativen auf die Startgutschriften der einzelnen Versicherten auch mögliche Folgewirkungen für die Zusatzversorgungseinrichtungen insge­ samt zu beachten. Dazu werden erneut begleitend umfassende versicherungsmathematische Berechnungen erforderlich sein. Der dbb beamtenbund und tarifunion wird sich bei den be­ vor­stehenden Tarifverhandlungen aber in jedem Fall dafür einsetzen, bis Mitte nächsten Jahres eine tragfähige und rechts­sichere Neuregelung zu erreichen, die die Vorbehalte des Bundesgerichtshofes gegen die bisherige Ausgestaltung des Übergangsrecht ausräumt. Für die Betroffenen selbst besteht derzeit kein Handlungs­ bedarf!


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TARIFRECHT

TEILNAHME AN EINEM PERSONALGESPRÄCH WÄHREND DER ARBEITSUNFÄHIGKEIT Ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Be­ schäftigungsmöglichkeit teilzunehmen. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 2. November 2016 (Az. 10 AZR 596/15) fest. Die Beklagte lud den Kläger während dessen Arbeits­unfähigkeit „zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit“ zu einem Personal­ gespräch ein. Der Kläger sagte unter Hinweis auf seine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit ab. Die Beklagte übersandte ihm eine neuerliche Einladung mit neuem Termin, die mit dem Hinweis verbunden war, der Kläger habe gesundheitliche Hinderungsgründe durch Vorlage eines speziellen ärztlichen Attests nachzuweisen. Auch an diesem Termin nahm der Kläger unter Hinweis auf seine Arbeitsunfähigkeit nicht teil. Das BAG stellte dazu fest, dass die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers die Pflicht zur Teilnahme an einem vom Arbeitgeber während der Arbeitszeit im Betrieb angewiesenen Gespräch, dessen Gegenstand Inhalt, Ort und Zeit der zu erbringenden Arbeits­ leistung ist, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht anderweitig festgelegt sind (§ 106 Satz 1 GewO), umfasst. Da der erkrankte Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen muss, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, im Betrieb zu erscheinen oder sonstige, mit seiner Hauptleistung unmittelbar zusammenhängende Nebenpflichten zu erfüllen. Während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist es dem Arbeitgeber allerdings nicht schlechthin untersagt, mit dem erkrankten Arbeitnehmer in einem zeitlich angemessenen Umfang in Kontakt zu treten, um mit ihm im Rahmen der arbeits­ vertraglichen Vereinbarungen die Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit zu erörtern. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber hierfür ein berechtigtes Inter­ esse aufzeigt. Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, hierzu auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, es sei denn, dies ist ausnahmsweise aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer ist dazu gesundheitlich in der Lage.

EuGH SOLL URLAUBS­ ABGEL­TUNG BEI TOD DES ARBEITNEHMERS KLÄREN Mit Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18.10.2016 (Az. 9 AZR 196/16) wird der Euro­ päische Gerichts­hof (EuGH) gebeten, zu entscheiden, ob der Erbe eines wäh­rend des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers Anspruch auf finanziellen Ausgleich für den nicht genommenen Mindestjahres­ urlaub haben kann. Nach seiner bisherigen Rechtsprechung ist das BAG davon ausgegangen, dass weder Urlaubs- noch Urlaubsabgeltungsan­sprüche nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Verbindung mit § 1922 Abs. 1 BGB auf den Erben eines Arbeitnehmers übergehen können, wenn dieser während des Arbeitsverhältnisses stirbt. Europarechtlich sei außerdem noch nicht entschieden, ob der Anspruch auf finanziellen Ausgleich auch dann Teil der Erbmasse werde, wenn das nationale Erbrecht dies ausschließe. Ferner bestehe auch noch Klärungsbedarf bezüglich des Untergangs des vom Unionsrecht garantierten Mindestjahres­urlaubs. In der EuGH-Rechtsprechung sei anerkannt, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub untergehen könne, wenn der Urlaub für den Arbeit­ nehmer keine positive Wirkung als Erholungszeit mehr habe.

DURCHFÜHRUNGSHINWEISE ZUM TV-L ÜBERARBEITET Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landes­ entwicklung und Heimat hat seit dem Zeitpunkt der letzt­ maligen Aktualisierung der Durchführungshinweise zum TV-L (Oktober 2013) eine Reihe von Regelungen getroffen, die die Durchführungshinweise ergänzen bzw. ändern. Diese ergänzenden Regelungen wurden in die Durchführungs­ hinweise zum TV-L eingearbeitet. Darüber hinaus wurde unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen tarifvertraglichen Änderungen eine Reihe von redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen. Die überarbeiteten Durchführungshinweise sind im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal / Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) bzw. stehen im Internet als Download zur Verfügung (unter www.stmf.bayern.de /  download / entwtvuel2006 / tarifvertrag.zip).


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VERBAND

BBB-Vollversammlungen treten zusammen Der Bayerische Beamtenbund (BBB) verfügt über satzungsrechtlich verankerte Ausschüsse bzw. Kommissionen in verschiedenen Bereichen: Frauen, Tarif, privatisierte Bereiche und Senioren. Die Gremien unterstützen die Organe und Mitgliedsverbände des BBB zu ihrem jeweiligen Themengebiet. Außerdem pflegen und fördern Sie die Zusammenarbeit mit den jeweiligen dbb Gremien. Alle fünf Jahre und immer im Anschluss an den BBB-Delegier­ten­tag werden die Mitglieder dieser Gremien von den Delegierten der Vollversammlungen neu gewählt. Im Oktober fanden nun die BBB-Frauenvollversammlung, die BBB-Tarif­vollversammlung und die Vollversammlung für privatisierte Bereiche statt. Die BBB-Senioren­vollversammlung wird im Januar 2017 zusammentreten.

BBB-Frauenvollversammlung Die BBB-Frauenvollversammlung am 12. Oktober 2016 fand unter dem Motto „Arbeit 4.0 – Auf dem Weg zur Gendergerechtigkeit?“ statt. In ihren einführenden Worten machte die Vorsitzende der BBB-Frauenvertretung, Gerlinde Woppmann, auf die neuen He­ rausforderungen der Digitalisierung in der Arbeitswelt aufmerk­ sam. Bereits heute lebe man in einer hochtechnologisierten Welt. Sie warf die Frage der weiteren Entwicklung auf: „Wie notwendig ist in Zukunft der Einsatz von Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in der Sachbearbeitung einer Behörde oder bei der Vermittlung von Wissen?" Entscheidend sei es den richtigen Rahmen für die Beschäftigten und im Besonderen für die Frauen zu schaffen: F ortbildung müsse uneingeschränkt auch den Frauen in der Erziehungs- und Pflegephase zur Verfügung stehen. Frauen müssen die gleiche Höhe in der Bezahlung erhalten. Der bayerische Gleichstellungsbericht 2015 beschreibt einen Rückstand von 5 bis 8 Prozent. Die Beurteilungskriterien sind auf ihre Zukunftsfähigkeit zu untersuchen. Jede Benachteiligung für Frauen im Rahmen der dienstlichen Beurteilung müsse entgegengewirkt werden. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen müsse endlich ausgeglichen werden. K indererziehungs- und Pflegezeiten dürfen sich nicht nachteilig auf die Versorgung im Alter auswirken. E s müssen Anreize für Männer geschaffen werden, damit sie während der Erziehungsphase selbst ihre Arbeitszeit reduzieren und somit den eigenen Lebensentwürfen näher kommen könnten.

Von den Landtagsfraktionen richteten Ingrid Heckner (CSU), Dr. Simone Strohmayr (SPD), Gabi Schmidt (Freie Wähler) und Markus Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen) Grußworte an die Delegierten. Die Bundes­ vorsitzende der dbb Bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, sprach ebenfalls zu den rund 70 weiblichen Delegierten.

Die Vorsitzende würdigte die vielfältigen Arbeitszeitmodelle im bayerischen öffentlichen Dienst und die umgesetzten Impulse der Arbeitsgruppe zwischen dem BBB und dem bayerischen Finanzministerium zur Zukunft des öffentlichen Dienstes mit den Worten „hier sind wir gut aufgestellt“. Die Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, betonte in ihrer Ansprache, dass derzeit kein anderes Thema so intensiv auf sämtlichen Ebenen diskutiert werde. Es sei das Megathema. Die Arbeitswelt stehe vor tief­ greifenden Ver­änderungen, sei es durch Wegfall von einzelnen Berufsgruppen oder aufgrund von veränderten Arbeitsformen. Vielfältige Arbeitszeitformen würden mehr Zeit- und Ortssouve­ rä­nität schaffen, Telearbeit erfordere aber auch mehr Selbstdis­ ziplin, und die Möglichkeit der ständigen Erreichbarkeit müsse Grenzen gesetzt werden. Wenn es gelinge eine Balance zu schaf­ fen, könnten Frauen von den immensen Vorteilen profitieren.

Der Schwerpunkt der Arbeitstagung war die Neuwahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des BBB-Frauenausschusses. Der neue BBB-Frauen­ aus­schuss setzt sich wie folgt zusammen, v.l.: Beate Guhl (DPolG), Michaela Schaller (bfg), Julia Tkocz (dbb jugend bayern), Hildegund Rüger (BLLV), Ina Bawiedemann (BTE), Gerlinde Woppmann (bfg), Rita Bovenz (bpv), Dr. Monika von Walter (VHBB), Angelika Reiter-Nüssle (VELA), Brigitte Behr (JVB), Sandra Schäfer (BLLV), Martina Sixt (bfg). In der unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des neu gewählten BBB-Frauenausschusses wurde Gerlinde Woppmann erneut zur Vorsitzenden bestellt. Ihre Stellvertreterinnen sind Hildegund Rüger und Michaela Schaller.


VERBAND

Tarifvollversammlung legt Schwerpunkte der BBB-Tarif­arbeit für die nächsten fünf Jahre fest Die immer größere Bedeutung der Tarifarbeit im Bay­ erischen Beamten­bund wurde im vergangenen April dadurch unterstrichen, dass der BBB-Delegiertentag erst­ mals in der fast 100-jährigen Geschichte des Bayerischen Beamtenbundes mit Klaus Eckl (VDStra) einen Vertreter des Tarifbereiches zu einem der fünf stellvertretenden BBB-Vorsitzenden wählte. In der vergangenen Amts­ periode hatte Klaus Eckl bereits als Vorsitzender des BBB-Tarifausschusses fungiert. Vor der BBB-Tarifvollversammlung am 18. Oktober 2016 in München mit fast 60 Delegierten aus dem Tarifbereich erläuterte Klaus Eckl die Arbeit des Tarifausschusses während der abgelaufenen fünfjährigen Amtsperiode. Insbesondere ging er dabei auf die zahlreichen Sitzungen des Tarifausschusses, die Gespräche, die der Tarifausschuss u.a. mit dem seinerzeitigen Leiter der Dienstrechts- und Personalabteilung des Finanzministeriums, Ministerial­ dirigent Wilhelm Hüllmantel, sowie der Vorsitzenden des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Ingrid Heckner, führte, ein. Auch hat der Tarifausschuss im Berichtszeitraum an 11 Aktionen (Streiks/Demos/Kundgebungen) im Rahmen der jährlichen Tarifrunden von TV-L und TVöD mitgewirkt. Darüber hinaus wurden vom Tarifausschuss zahlreiche Anträge zum BBB-Delegiertentag 2016 sowie dbb Gewerkschaftstag 2012 eingebracht.

BBB Kommission für privatisierte Bereiche neu gewählt Am 18. Oktober 2016 trat in München unter Leitung der stellvertretenden BBB-Vorsitzenden Claudia Kam­mermeier auch die Vollversammlung für die Be­schäftigten der privatisierten Bereiche im BBB zusammen. Zu diesen Bereichen zählen unter anderem Bahn, Post und Telekom. Nach der Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Kommission für privatisierte Bereiche über die abgelaufene Amtsperiode erfolgte die Neuwahl der Mitglieder der Kommission. Gewählt wurden die Kollegen Hans-Peter Ehemann (LBB), Hans-Dieter Schulze (KOMBA), Bernd Seubert (GDL), Edwin Then (DPVKom) und Georg Thumbeck (VD­ Stra). In der eingeschobenen konstituierenden Sitzung der Kommission für privatisierte Bereiche wurden jeweils einstimmig Edwin Then als Vorsitzender und Hans-Dieter Schulze sowie Bernd Seubert als stell­ vertretende Vorsitzende gewählt.

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Der neu gewählte Tarifausschuss mit stv. BBB-Vorsitzendem Klaus Eckl (ganz links): Georg Thumbeck, Ewald Fischer, Hans-Dieter Schulze, Cornelia Deichert und Ümit Turul – v.l.

Als Vorstandsmitglied konnte Klaus Eckl nicht mehr für die BBB-Tarifausschuss kandidieren, er wird diesen aber als zuständiges Vorstandsmitglied künftig betreuen. Zu Mitgliedern des Tarifausschusses wurden Kollegin Cornelia Deichert (bfg) sowie die Kollegen Ewald Fischer (LBB), Georg Thumbeck (VDStra), Ümit Turul (DPolG) und Hans-Dieter Schulze (KOMBA) gewählt. In der im Anschluss stattgefundenen konstituierenden Sitzung des BBB-Tarifausschuss wurde mehrheitlich Hans-Dieter Schulze zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Die Kollegen Ewald Fischer und Georg Thumbeck wurden einstimmig zu den stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Zu den Arbeitsschwerpunkten des Tarifausschusses wird auch in den nächsten fünf Jahren die aktive Begleitung der Tarifrunden in den Bereichen TV-L und TVöD gehören. Auch in die „Tarifpflege“ wird sich der Tarifausschuss einbringen. Angesprochen wurden hier unter anderem die stufengleiche Höhergruppierung in allen Bereichen sowie eine bessere Ausgestaltung der Übergangsregelung für Schichtdienstleistende nach § 47 TV-L. Nach diesen Regelungen erhalten die betroffenen Beschäftigten eine Übergangszahlung, wenn ihr Arbeitsverhältnis vor dem gesetzlichen Renteneintritt auf Verlangen zu dem Zeitpunkt endet, zu dem vergleichbare Beamte in den Ruhestand treten.

In der Kommission für privatisierte Bereiche sind in der neuen Amtsperiode vertreten Georg Thumbeck, HansDieter Schulze, Edwin Then, Bernd Seubert, Hans-Peter Ehemann (v.l.). Mit im Bild die stv. BBB-Vorsitzenden Klaus Eckl (ganz links) und Claudia Kammermeier

Schließlich wurde das Schwerpunktprogramm für die neue Amtsperiode eingehend erörtert. Hierzu gehören: ie Verhinderung weiterer Privatisierungen; d die Verhinderung der Vernichtung von Arbeitsplät­ zen durch den Prozess Digitalisierung 4.0 ; die Verhinderung einer Bürgerversicherung und der Vereinheitlichung der Altersabsicherungen, was vo­ raussichtlich im kommenden Bundestagswahlkampf eine Rolle spielen wird. Die eventuellen Auswirkungen für die zukünftige ge­werkschaftliche Arbeit aufgrund der noch ausstehen­ den Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Tarifeinheitsgesetz – wohl im Dezember 2016 zu erwarten – können derzeit noch nicht abgeschätzt werden.


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VERBAND

Mitgliederversammlung des BTE-Bayern bestätigt Vorstand Mitglieder des BTE, Gewerkschaft Messund Eichwesen Bayern, trafen sich im schwäbischen Pöttmes zur alljährlichen Mitgliederversammlung. Neben ge­ werk­­schaftspolitischen Themen und Neu­wah­len des Vorstandes befasste sich die Gewerkschaft mit der geplanten Ab­ schaffung des Kilogramm-Normales. Fachliche Themen der Gewerkschaft sind im Normalfall für die Öffentlichkeit nicht besonders interessant. Umso überraschter war Landesvorsitzender Ronald Kraus, dass zum fachlichen Teil neben Landrat Dr. Klaus Metzger und Bürgermeister Franz Schindele auch Vertreter der Lo­ kal­­­presse anwesend waren. Grund war der Vortrag von Dr. Cord Müller, der die neue Siliziumkugel präsentierte: Ein Sekundärnormal aus natürlichem Silizium und einem Kalibrierschein der Physika­ lisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Hintergrund für umfangreiche For­ schungs­arbeiten weltweit ist die Tatsa­ che, dass das jetzige Ur-Kilogramm, der Platin-Iridium-Zylinder aus dem Jahr 1889, Veränderungen in seiner Masse auf­weist. Es wird leichter. Warum das so

Dr. Cord Müller präsentierte die neue Silizium­ kugel, die das Ur-Kilogramm ablösen soll

ist, weiß keiner so genau. Deshalb wird ein neues Verfahren entwickelt, um auch die SI-Einheit Masse neu zu definieren. Dank ihrer Erfahrung kann die PTB nun wesentlich stabilere Massenormale als das Ur-Kilogramm anbieten, die zur Not jeder­zeit neu hergestellt werden können. Die 28 Si-Kugeln sind dann das Maß aller Dinge. Die Festlegung der Einheit Kilogramm und ihre Rückführung auf Naturkonstanten wird für Ende 2018 er­ wartet. Der Freistaat Bayern ist das erste Bundesland bzw. das erste Land, welches weltweit im Besitz einer Silizium-Kugel mit Kalibrierschein der PTB ist. Normaler­ weise gut verstaut im Tresor des Landes­ amtes in München, aber an diesem Tag ausgestellt im Wittelsbacher Land.

Stellvertretender BBB-Vorsitzender Gerhard Wipijewski ging in seinem Grußwort auf das neue Dienstrecht, aber auch den TV-L und die neue Entgeltordnung ein. Ein weite­ res Thema war der Delegiertentag des BBB. Hier hatte sich der BTE mit verschiedenen An­trägen eingebracht, unter anderen zu Anrechnung von Reisezeiten und wertschät­ zender Personalpolitik. Heiß diskutiert wurden die beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung zur Steuer­gerechtigkeit. Hier werden die Eichbeamten oft von Waagenbesitzern und Taxiunternehmen konsultiert, die nun ihre funktionierenden Messgeräte und Taxa­ meter verschrotten müssen, da diese Daten über Barumsätze nicht zehn Jahre lang speichern können. Nicht jedem Kollegen leuchtete das ein. In der internen Sitzung am Nachmittag fanden auch die turnusmäßigen Neuwahlen des Vorstandes statt. Der Vorstand wurde einstimmig im Amt bestätigt. Für das hun­ dertprozentige Vertrauen dankten Ronald Kraus (Vorsitzender), Christof Aunkofer (2.Vorsitzender), Helmut Gruber (Schatz­ meister) und Beisitzer Max Königer.

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GARANTIEZINSABSENKUNG ZUM 1. JANUAR 2017

Private Vorsorge wird ab 2017 teurer Kapitalbildung bei oder von Lebensversiche­ rungsunternehmen unterscheiden sich von Banken-Anlagen in wesentlichen Punkten: Versicherungen haben eigene gesetzlich eng begrenzte Möglichkeiten der Geldanlage mit dem Schwerpunkt auf langfristiger Sicherheit. Eine private Dienst- bzw. Berufsunfähigkeits­ versicherung, eine private Renten- oder auch Sterbegeldversicherung müssen über Jahrzehnte zuverlässig und kalkulierbar „funktionieren“. Der Gesetzgeber hat daher zum Verbraucherschutz eine Grenze eingezogen, die unsichere, unhaltbare Ver­ sprechungen verhindert: den „Höchstwert für den Rechnungszins“. Was passiert 2017? Dieser verordnete Höchstzinssatz, den ein Versicherer seinen Lebensversicherungs­ kunden für die sogenannten Sparanteile in den Beiträgen versprechen darf, sinkt von derzeit noch 1,25 Prozent auf dann 0,90 Prozent ab dem 01.01.2017. Dies ist ein

weiterer „Tiefschlag“ für den Vorsorgesparer in Folge der Niedrigzinspolitik der Europä­ ischen Zentral­bank und der bisher absolute Tiefststand der modernen Versicherungs­ geschichte mit 0,90 Prozent erreicht. Für alle ab 2017 neu abgeschlossenen kapital­gedeckten Lebensversicherungen bedeutet das, dass für die gleiche garantier­ te versicherte Leistung bis zu 10 Prozent höhere Beiträge zu entrichten sein werden. 2016: Noch bis zu 10 Prozent sparen Die Garantiezinsabsenkung hat gerade für junge Menschen gravierende Auswirkungen. Aufgrund der in diesem Alter langen Vertrags­laufzeiten neu abgeschlossener Versicherungen macht sich der verminderte Zinssatz bei der garantierten Versicherungs­ leistung besonders deutlich bemerkbar. Wer sich bei Neuabschluss in 2017 die gleiche Ablaufleistung garantieren lassen möchte, die er bei Vertragsunterzeichnung in diesem Jahr

Mehr Informationen unter: www.dbbvorteilswelt.de oder telefonisch bei der Kundenbetreuung des dbb vorsorgewerk: montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr unter 030 4081 6444.

erhalten hätte, muss im Extremfall auf jeden eingezahlten Euro bis zu 10 Cent drauflegen – oder verzichtet bei gleichem Beitrag je nach Laufzeit auf eine Leistung, die schnell einem größeren fünfstelligen Betrag entspricht. Geld, das später mitunter schmerzlich fehlt. Bei einem Abschluss in 2016 bietet sich ein erkleckliches Sparpotenzial: Bei einer Dienstbzw. Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt der Beitragsvorteil bis zu sechs Prozent, je nach Tarif sowie Eintritts- und Endalter. Der Beitrag der für insbesondere junge Familien oder Immobilienbesitzer unabdingbaren Risi­ ko­lebensversicherung ist aktuell noch bis zu zwei Prozent niedriger. Auch Fonds-Renten oder innovative Versicherungsprodukte wie die Relax Rente der DBV Deutsche Beamten­ versicherung, langjähriger Kooperationspart­ ner des dbb vorsorgewerk, sind bei Abschluss noch in 2016 bis zu 10 Prozent günstiger.


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16. Landesjugendtag der dbb jugend bayern in Regensburg von Julia Tkocz

IMPRESSUM Verleger:

(Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München T 089 / 55 25 88-0 F 089 / 55 25 88-50 bbb-verlag@bbb-bayern.de gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann Anzeigen: Michael Rosch, rosch@bbb-bayern.de Erscheinungsweise: Sechs mal im Jahr. Die neue Landesjugendleitung (v. l.) Tobias Weber, Julia Tkocz, Sandra Wolff, Lena Oelschlegel, Beatrice Kanoff, Dominik Lörzel

Am 6. und 7. Oktober 2016 fand im Kolpinghaus Regensburg der 16. Landes­ jugendtag der dbb jugend bayern statt. Dabei wurde Lena Oelschlegel zur neuen Vorsitzenden gewählt. Daneben feierte der Jugendverband auch sein 60-jähriges Beste­ hen, was mit dem Tagungsmotto und einer hierfür erstellten Chronik gewürdigt wurde. Am Donnerstagvormittag eröffnete Jörg Kothe die Tagung und begrüßte die rund 120 Delegierten. In seinem Tätigkeits­be­ richt blickte Kothe auf fünf erfolgreiche Jahre Gewerkschaftsarbeit zurück. Er be­dankte sich bei seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern der Landesjugend­ leitung und verabschiedete sich nach zehn Jahren aus der Jugendarbeit. Nach der Entlastung der Landesjugend­ leitung konnten die Neuwahlen beginnen. Als Nachfolgerin von Jörg Kothe wurde Lena Oelschlegel (bfg jugend) vorge­ schlagen. Sie erhielt vom Landesjugend­ tag das Vertrauen für diese Aufgabe. Unterstützt wird sie in ihrer Tätigkeit von den fünf Stellvertretern B eatrice Kanoff (Schatzmeisterin, bfg jugend) J ulia Tkocz (BDZ Jugend) S andra Wolff (Junge Polizei) D ominik Lörzel (Junge Philologen) T obias Weber (Junge Polizei) Zu Rechnungsprüfern wurden Marion Schwindel (bfg), Steffy Franke (bfg) und Matthias Fähndrich (komba) bestellt. Zur Öffentlichkeitsveranstaltung am Nachmittag konnte die neugewählte Vor­sitzende zahlreiche Verbands- und Landtagsvertreter begrüßen, allen voran Innenstaatssekretär Gerhard Eck als Ver­ treter der bayerischen Staatsregierung.

In seiner Festrede dankte Gerhard Eck dem Öffentlichen Dienst für seine herausragende Arbeit und betonte, dass „die Spitzenstellung Bayerns auf einem spitzenmäßigen öffentlichen Dienst fußt.“ Derweilen setzt Landesjugendleiterin Lena Oelschlegel getreu dem Tagungs­ motto auf das Miteinander der Genera­ tionen. Als wichtiges Ziel der Zukunft definiert sie die Nachwuchswerbung, bei der sie die konstruktive Mitarbeit der dbbjb anbot. Kontrovers ging es dann auf dem Podium weiter. Unter einer souveränen Leitung von Thomas Liebel (BDZ) disku­ tierten die Landtagsabgeordneten Ingrid Heckner (CSU), Arif Tasdelen (SPD), Markus Ganserer (B90/Die Grünen) und Peter Meyer (Freie Wähler) u. a. über Art. 6b Haushaltsgesetz, die Stellenpolitik und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Am Abend standen dann die Verab­ schiedungen auf dem Programm. Neben zahlreichen anderen scheidenden Funk­ tionären wurde Jörg Kothe nach zehn Jahren an der Spitze der dbbjb verab­ schiedet. Seine Amtszeit war geprägt von einer überragenden Außendarstellung der dbbjb und einer großen Präsenz im politischen Raum. Mit kurzen Videobot­ schaften verabschiedeten sich zahlreiche Weggefährten von ihm, darunter auch die Landtagsabgeordneten Ingrid Heck­ ner (CSU) und Stefan Schuster (SPD), die seine Arbeit für die Jugend im dbb ausreichend würdigten. Unter minutenlangen stehenden Ovatio­ nen der Gäste verneigten sich Jörg Kothe und sein Team vor dem Publikum.

Konditionen für Mitglieder: Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar. Fotos: Andreas Gebert (26, 30); Bayerische Staatskanzlei (9); BayernSPD (7); BBB (27); BTE Bayern (28); CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (6); dbb jugend bayern (29); Foto Pleyer, Landshut (5); FREIE WÄHLER Landtagsfraktion (7); Hajü Staudt (7); Jan Roeder (30); Markus Klügel /dbbj (18); Privat (30); Roland Hoffmann (30)

Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting T 08671 / 50 650 mail@geiselberger.de Design und Layout: Robert&Horst, Agentur für Design und Kommunikation Isartalstraße 44 80469 München T 089 / 23 555 20 hello@robertundhorst.de

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kompensiert Id-Nr. 1660553 www.bvdm-online.de


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GENERALKONSERVATOR MATHIAS PFEIL

Zum Honorarprofessor ernannt TUM-Präsident Prof. Wolfgang Herrmann nutzte den festlichen Rahmen des Sommerfests des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege für die Überreichung der Urkunde und würdigte die fachliche Kompetenz und die internationale Erfahrung Pfeils in den Bereichen Architektur und Denkmalpflege, die dieser in die Architektenausbildung der TUM einbringt

Die Technische Universität München (TUM) hat ein neues hoch­ka­rä­tiges Mit­glied ins Professorenkollegium auf­ge­nommen: Mathias Pfeil, General­ konservator des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, ist zum Honorar­ professor bestellt worden. Mathias Pfeil ist auch Vorsitzender des Verbandes der höheren Verwaltungs­ beamtinnen und Verwaltungsbeamten

in Bayern e.V. (VHBB) und gehört seit 2011 dem Hauptvorstand des Bayeri­ schen Beamtenbundes an. Schon seit seinem Studium ist Mathias Pfeil mit der Technischen Universität München verbunden – hier wurde er zum Architekten ausgebildet. Eine weitere wichtige Verbindung besteht in der Schaff­ung der neuen Restaurierungs­ professur „Neuere Baudenkmalpflege“.

Pfeil war von 1991 bis 1994 Gebiets­ referent Städtebauförderung bei der Regierung von Schwaben. 1994 wurde er zum Stadtbaurat der Stadt Wald­ krai­burg gewählt, wechselte 1997 als Gebietsreferent Städtebauförderung zur Regierung von Oberbayern und 1999 in die Oberste Baubehörde im Bayerischen Innenministerium. 2006 übernahm er die Leitung der Bauabteilung der Baye­ rischen Schlösser­verwaltung. Seit März 2014 ist er Generalkonservator des Baye­ rischen Landesamts für Denkmalpflege. Als Lehrbeauftragter verstärkt er den Schwerpunkt Baudenkmal­pflege, einen von den Studierenden stark nachgefragten Aus­bildungs­sektor. Professor Pfeil ist seit Jahrzehnten der erste Generalkonser­vator, der an der TUM zum Honorarprofessor ernannt wurde.

Zusammen 200 Jahre alt ...

Ehrenvorsitzender Dieter Kattenbeck

Ehrenmitglied Josef Bugiel

Gerhard Wipijewski, stv. BBB-Vorsitzender

Der BBB wird zwar erst im Oktober 2017 sein rundes Jubiläum feiern und dann kommen auch „nur“ 100 Jahre zusammen. Auf zusammen genau 200 Jahre kommen aber die bisher drei letzten Vertreter der Bayerischen Finanz­ gewerkschaft (bfg) im Vorstand des BBB. Ehrenvorsitzender Dieter Kattenbeck, im Amt als BBB-Vorsitzender von 1989 bis 2002, feierte seinen 80. Geburtstag am 15. Oktober. Ehrenmitglied Josef Bugiel, stv. BBB-Vorsitzender von 2002 bis 2016, beging seinen 70sten am 24. November. Und Gerhard Wipijewski, stv. BBB-Vorsitzender seit April 2016, wurde am 15. November 50 Jahre alt. Alle drei prägten und prägen die Geschicke des BBB ganz maßgeblich. Herzliche Glückwünsche auch von hier aus!


Frohe Weihnachten, eine besinnliche Adventszeit und alles Gute im Jahr 2017 wĂźnscht das BBB-Team!



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