BAYERN
Corona-Krise: Was müssen Beschäftigte des Freistaates Bayern wissen? Seite 6
MÄR | APR 2020 B 2428 E ISSN 0173-3796
NACHRICHTEN
BAYERN
Behördensatelliten: Heimatnahe Arbeitsplätze für Pendler Seite 9
BEAMTENRECHT
Masernschutzgesetz tritt in Kraft: Was müssen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nun beachten?
ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN
Seite 28
IM FOKUS
FÜHRUNGSWECHSEL IN AUSNAHMEZEITEN Seite 16
EDITORIAL
BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 20
SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.
Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht
Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht
Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz
LIEBE LESERINNEN UND LESER, eigentlich hatte ich mir diese Ausgabe ganz anders vorgestellt! Aber ich bin vermutlich nicht die Einzige, die in diesen Tagen mit Unverhofftem konfrontiert ist. Keiner hier in der Redaktion hätte noch vor ein paar Wochen gedacht, dass wir bald – jeder für sich – im Homeoffice über unseren Artikeln brüten, ohne uns wie sonst lebhaft auszutauschen. Natürlich – auch wir haben Video-Chats, Kommunikationsplattformen und die altbewährten E-Mails. Aber das ist halt doch nicht dasselbe, oder? Gleichzeitig entdecken wir natürlich auch Vieles, testen, scheitern, probieren etwas Anderes und sind am Ende fast immer erfolgreich! Erfolgreich haben wir auch diese Ausgabe in so ungewohnter Form zusammengestellt und dürfen Ihnen damit ein Stück Normalität nach Hause bringen. Im Fokus – natürlich! – der Führungswechsel beim BBB. Rolf Habermann hat sich in den Ruhestand verabschiedet und Rainer Nachtigall führt die Geschäfte des BBB bis auf Weiteres kommissarisch. In 18 Fragen zu 18 Jahren lassen wir den scheidenden Vorsitzenden nochmal zu Wort kommen. Einen breiten Teil in unserer Rubrik Bayern belegt das Thema, das uns alle derzeit wohl am intensivsten beschäftigt: Der Corona- Virus und was Beschäftigte dazu wissen müssen. Diese Hinweise finden Sie auch auf unserer Homepage. Dort werden sie regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht. Bleiben Sie informiert! Im Rechtsteil sollten Sie sich die Neuerungen bei der Beihilfe zu Aufenthalten in Privatkliniken anschauen. Hier muss man künftig im Vorfeld mit der Beihilfestelle abklären, welche Kosten gedeckt sind. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Blättern – lassen Sie sich nicht unterkriegen und bleiben Sie gesund!
Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse
Sie erreichen uns über unser Kontaktformular unter www.bbb-bayern.de!
Mit herzlichen Grüßen aus der Redaktion Ihre
Anette Egle Chefredakteurin BBB-Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de
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INHALT
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6 CORONA-KRISE: WAS MÜSSEN BESCHÄFTIGTE DES FREISTAATES BAYERN WISSEN?
16 FÜHRUNGSWECHSEL IN AUSNAHMEZEITEN
28 MASERNSCHUTZGESETZ TRITT IN KRAFT: WAS MÜSSEN BESCHÄFTIGTE DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES NUN BEACHTEN?
ZUR AKTUELLEN LAGE
TARIF
5 Abschiedsbesuch beim Bayerischen Ministerpräsidenten 5 Ungewöhnliche Zeiten Rainer Nachtigall, Vorsitzender
26 Keine Annäherung: Zuschläge für Sicherheitskräfte an Flughäfen 26 Verhandlungsstart: Sozial-/Erziehungsdienst „Gegen den Fachkräftemangel“
BAYERN
BEAMTENRECHT
6 Corona-Krise: Was müssen Beschäftigte des Freistaates Bayern wissen? 8 Corona-Krise: Maßnahmen zum Schutz der schwangeren und stillenden Beschäftigten 9 Behördensatelliten: Heimatnahe Arbeitsplätze für Pendler 10 Beteiligungen und Veröffentlichungen 10 Bündnis für frühkindliche Bildung 11 Projekt: Mitarbeiterschutz vor Gewalt 12 Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet 12 Umbildung im bayerischen Kabinett 13 Vortrag beim BBB-Hauptvorstand: Digitalisierungsprozess in der Beihilfe geht voran 14 Angesichts von Aggression und Gewalt: Damit aus Erlebnissen, auf die man hätte verzichten können, kein Trauma wird
27 Hinweise des bayerischen Finanzministeriums: Beschlussfassung der Personalvertretung während der Corona-Krise 28 Im Überblick: Masernschutzgesetz tritt in Kraft Was müssen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nun beachten? 30 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Auswirkungen auf die Beihilfe
TARIFRECHT
IM FOKUS
31 Kein Unfallschutz auf dem Weg vom Kindergarten ins Home-Office 31 Technikerzulage an Beschäftigte in der IT-System technik 31 Durchführungshinweise zum TVÜ-Länder 32 Ohne Arbeit kein Lohn! Wie können Arztbesuche trotz Arbeitsverpflichtung wahrgenommen werden?
16 T ITELTHEMA: Führungswechsel in Ausnahmezeiten
VERBAND
BUND 25 Tarifvertrag Digitalisierung: Schutz und Perspektiven 25 Digitalisierung der Verwaltung ganzheitlich denken 25 dbb jugend unterstützt Forderung nach Bundes-Digitalministerium: Wirrwarr von Insellösungen beenden 25 KI in der Verwaltung: Algorithmen dürfen nicht diskriminieren
33 Goldenes BBB-Ehrenzeichen für StM Bernd Sibler 33 Kreisausschuss Passau: Sparkasse Passau stiftet neuen Behörden-Wanderpokal 34 Kreisausschuss Ingolstadt: Werksführung bei Audi 34 Kreisausschuss Ingolstadt: Neujahrsempfang der Stadt Ingolstadt 35 BBB Nachrichten: Bald auch als App!
ZUR AKTUELLEN LAGE
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UNGEWÖHNLICHE ZEITEN Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ABSCHIEDSBESUCH BEIM BAYERISCHEN MINISTER PRÄSIDENTEN
Anfang März wurde Rolf Habermann von Minister präsident Dr. Markus Söder zu einem Abschiedsbesuch empfangen. Habermann dankte dem Ministerpräsidenten für die langjährige konstruktive Zusammenarbeit und die zahlreichen guten Entscheidungen zu Gunsten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Gemeinsam waren die Gesprächspartner nicht nur an der Entwicklung des Neuen Dienstrechts in Bayern maßgeblich beteiligt. Auch zahlreiche weitere Projekte wurden angestoßen, die den bayerischen öffentlichen Dienst zu dem gemacht haben, was er heute darstellt: eine leistungsstarke, weit über die Landesgrenze hinaus anerkannte Verwaltung.
ein neues Gesicht an dieser Stelle! Ein weiteres Novum in diesen ungewöhnlichen Zeiten, die wir durchlaufen. Ich freue mich sehr, Sie erstmals in dieser Ausgabe der BBB-Nachrichten als neuer kommissarischer Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes zu begrüßen! Unser Kollege Rolf Habermann ist in den Ruhestand getreten und hat das Amt des Vorsitzen den – wie seit langem angekündigt – niedergelegt. Eigentlich war geplant, in dieser Ausgabe über den diesjährigen Hauptausschuss zu berichten; unsere jährlich stattfindende Vertre terversammlung. Dort hätten wir Rolf Habermann gerne angemessen verabschiedet und sein Amt durch Wahlen neu besetzt. Ich hatte meine Kandidatur bereits ausgesprochen. Nun hat uns die Corona-Krise einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wir waren gezwungen, den Hauptausschuss auf unbestimmte Zeit zu verschieben und der Vorstand hat mich mit der ehrenvollen Aufgabe betraut, das Amt des Vorsitzenden kommissarisch wahrzunehmen. Diese Herausforderung nehme ich gerne an – von Herzen und mit ganzer Kraft! Natürlich werden wir die Wahlen so schnell wie möglich nachholen und im kommenden Jahr steht dann auch schon der Delegiertentag des BBB an, unser größtes Gremium, das im Fünf-Jahres-Abstand tagt, bei dem der gesamte Vorstand neu zu besetzen sein wird. Noch aber beschäftigen uns ganz andere Dinge. Jeden Tag aufs Neue versucht man zu begreifen, wie sehr sich unsere Gesellschaft in nur wenigen Wochen verändert hat. Es ist nicht nur eine neuartige Krankheit, es sind auch Ausgangs beschränkungen, soziale Isolation und die unabsehbaren Auswirkungen auf die Wirtschaft, die uns – dem Einen mehr, dem Anderen weniger – zu schaffen machen. So sehr auch jeder Einzelne von uns mit der aktuellen Situation zu kämpfen hat, als öffentlicher Dienst sind wir alle – Beamte wie Arbeitnehmer – gemeinsam in ganz besonderer Art und Weise gefordert. Gerade in solchen Ausnahmesituationen ist der öffentliche Dienst in seiner Grundfunktion gefragt. Er ist dafür verantwortlich, unser Staatswesen am Laufen zu halten! Darauf wollen, dürfen und müssen sich Gesellschaft und Staat verlassen können. Der öffentliche Dienst bildet das stabile Fundament, auf dem eine Gesellschaft, deren sonstige Strukturen ins Wanken geraten, weiter funktionieren kann.
Hier zeigt sich auch die Weitsicht der Verfassungsväter bei der speziellen Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses. Lebenszeit- und Alimentationsprinzip sind eben keine beliebigen, dem jeweiligen Zeitgeist unterliegende Worthülsen. Sie sind elementare Bestandteile des Berufsbeamtentums. Sie ermöglichen es auch in ansonsten unsicheren Zeiten, die Leistungen des Staates zuverlässig zur Verfügung stellen zu können – ohne Sorge um den Lebensunterhalt. Schon jetzt wird deutlich: Wir wachsen auch in der Isolation näher zusammen. Hilfsbereitschaft und Füreinander-Einstehen haben an Stellenwert gewonnen. Es macht mich stolz zu sehen, dass sich innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Lehrinnen und Lehrer gemeldet haben, um den Gesundheitsämtern bei der Verwaltungsarbeit zu helfen, es macht mich stolz, zu sehen, wie Nachbarn einander beistehen, wo immer das möglich ist. Und es macht mich stolz, dass der öffentliche Dienst wieder einmal seiner Funktion mehr als gerecht wird. Ich danke jedem von Ihnen, der hierfür unermüdlich im Einsatz ist! Während immer mehr die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise spüren, das öffentliche Leben immer mehr zum Erliegen kommt und die weitere Entwicklung kaum absehbar bleibt, sind wir alle im öffentlichen Dienst verstärkt gefragt! Wir müssen auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten handlungsfähig bleiben, im Homeoffice, auf der Straße oder in den Dienststellen. Durch uns werden die Vorgaben der Politik umgesetzt. Wir gewährleisten Bildung, sorgen für Sicherheit, stellen die Gesundheitsversorgung sicher, bearbeiten Anträge und garantieren die Auszahlung von Finanzhilfen. Wir sind da, wo immer wir gebraucht werden. Zuverlässig, kompetent und verlässlich. Das ist es, was ich gemeinsam mit Ihnen und der Staatsregierung erreichen möchte – immer unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen und mit bestmöglichen Ergebnissen für alle Beteiligten! In diesem Sinne verbleibe ich als Ihr neuer – kommissarischer, aber nicht weniger engagierter – Vorsitzender mit kollegialen Grüßen
Rainer Nachtigall Kommissarischer Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.
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CORONA-KRISE
WAS MÜSSEN BESCHÄFTIGTE DES FREISTAATES BAYERN WISSEN? In Deutschland und Bayern spitzt sich die Lage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu. Von Seiten der Behörden wurden zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung zu verhindern, u. a. gilt eine bayernweite vorläufige Ausgangs beschränkung, außerdem wurden alle Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen. Was müssen Beschäftigte des Freistaates Bayern wissen? Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat hierzu Hinweise herausgegeben (Stand: 18. März 2020).
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ARF ICH ZU HAUSE BLEIBEN, WEIL ICH BEFÜRCHTE, MICH IM DIENST BZW. IN DER ARBEIT ANZUSTECKEN?
DARF ICH ZUHAUSE BLEIBEN, WENN DIE ANSTECKUNG MIT DEM CORONA-VIRUS FÜR MICH EIN BESONDERES GESUND HEITSRISIKO DARSTELLT?
Die Befürchtung vor Ansteckung allein reicht nicht aus, dem Dienst bzw. der A rbeit fernbleiben zu können. Beschäftigte dürfen nur fernbleiben, wenn sie tatsächlich dienstunfähig sind; ansonsten sind sie zum Dienst verpflichtet.
Für Beschäftigte, für die eine Ansteckung mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt (z. B. Leukämie, Diabetes, Lungenerkrankungen), sind aus Fürsorgegründen in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt die erforderlichen Maßnahmen abzustimmen (z. B. kein Publikumsverkehr, kein Servicezentrum, Telearbeit etc.). Wenn die vom Arzt für notwendig erachteten Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, muss der Arzt entscheiden, ob der Beschäftigte noch dienst- bzw. arbeitsfähig ist.
Wer zu Hause bleiben möchte, kann – unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange – Urlaub, Zeitausgleich oder Teletage nehmen. Das Finanzministerium hat zudem für alle Ressorts festgelegt, dass Telearbeit auf Wunsch des Beschäftigten generell ermöglicht werden soll, sofern die technischen Möglichkeiten bestehen und ein geordneter Dienstbetrieb das zulässt („freiwillige Telearbeit“). Da die Kapazitäten für Telearbeit unvermeidlich beschränkt sind, muss gegebenenfalls die Vergabe der die Telearbeit ermöglichenden Geräte durch den Behördenleiter priorisiert werden: (1) Beschäftigte, die für den Dienst betrieb unabdingbare Funktionen inne haben, (2) Risikogebietsrückkehrer, Beschäftigte in Quarantäne, Eltern, (3) alle anderen Beschäftigten.
WAS PASSIERT, WENN BEI MIR DER VERDACHT AUF EINE CORONA-VIRUS-INFEKTION BESTEHT (VERDACHTSFALL/ KONTAKTFÄLLE)? Beschäftigte, die unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme jeglicher Schwere zeigen und in den letzten vierzehn Tagen vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten hatten, sind als dienst- bzw. arbeitsunfähig zu behandeln und dürfen deshalb auch nicht zum Dienst erscheinen, bis das Vorliegen einer Corona-Virus-Infektion abgeklärt ist. Diese Beschäftigten sind verpflichtet, sich umgehend telefonisch an ihren Hausarzt oder den ärztlichen
Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) und an das Gesundheitsamt zu wenden. Hatte ein Beschäftigter wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten, hat aber selbst (noch) keine Krankheitssymptome, ist umgehend das Gesundheitsamt zu kontaktieren. Wird ein Test vorgenommen, ist der Beschäftigte während des Zeitraums bis zum Vorliegen der Ergebnisse als dienst- bzw. arbeitsunfähig anzusehen. Erfolgt kein Test, ist der Beschäftigte dienst- bzw. arbeitsfähig. Anordnungen/ Empfehlungen des Gesundheitsamtes sind umzusetzen. Sofern das Gesundheits amt Tele- oder Heimarbeit empfiehlt, sind diese Maßnahmen – soweit möglich – zu gewähren. Sofern Tele- oder Heimarbeit nicht möglich ist, bleibt der/ die Beschäftigte weiterhin zur Dienstleistung an der Dienststelle verpflichtet. Hatte der Beschäftigte Kontakt zu einem „bloßen“ Verdachtsfall, also zu einer Person, bei der es (noch) keine Bestätigung einer Infektion gibt, und ist der Beschäftigte symptomfrei, ist der Beschäftigte dienst- bzw. arbeitsfähig.
WAS MUSS ICH BEACHTEN, WENN ICH AUS EINEM RISIKOGEBIET ZURÜCKGEKEHRT BIN? Für Beschäftigte, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet (nach dem RKI) aufgehalten haben und
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keine Krankheitssymptome aufweisen, ist, soweit das dienstlich möglich ist, Tele- oder Heimarbeit bis 14 Tage nach Rückkehr anzuordnen. Eine Anrechnung auf Teletage etc. erfolgt nicht. Dazu müssen die Beschäftigten die Dienststellenleitung bzw. die von dieser bestimmten Stelle unverzüglich informieren. Beschäftigte, die unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme jeglicher Schwere zeigen und sich in den letzten vierzehn Tagen vor Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind als dienst- bzw. arbeitsunfähig zu behandeln und dürfen deshalb nicht zum Dienst erscheinen, bis das Vorliegen einer Corona-Virus-Infektion abgeklärt ist. Diese Beschäftigten sind verpflichtet, sich umgehend telefonisch an ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) zu wenden. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die symptomfrei sind, aber keine Teleoder Heimarbeit machen können, sei es, weil der Arbeitsplatz nicht geeignet ist oder weil die technische Ausrüstung nicht zur Verfügung steht, kann eine Freistellung vom Dienst grundsätzlich nicht gewährt werden. Ausnahmen hiervon wurden bisher beispielsweise für Beschäftigte des Justizvollzugs zugelassen.
WELCHE KONSEQUENZEN HAT ES, WENN ICH UNTER QUARANTÄNE GESTELLT WERDE? Werden Beschäftigte durch Anordnung des Gesundheitsamtes im Inland unter Quarantäne gestellt, ist vorrangig Telearbeit wahrzunehmen (sofern man dienstund arbeitsfähig ist). Eine Freistellung vom Dienst erfolgt, wenn keine Telearbeit möglich ist. Beamte werden dann nach § 10 Abs. 1 Satz 2 UrlMV vom Dienst freigestellt, und zwar unter vollständigem Verzicht auf die Einarbeitung der versäumten Arbeitszeit. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer. Beschäftigte, bei denen keine Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet wurde, müssen zum Dienst erscheinen. Beamte, die sich im Ausland aufhalten, aber aufgrund sicherheitsbehördlicher Anordnungen im Sinne von Quarantänemaßnahmen nicht mehr nach Deutschland zurückkehren können, werden nach § 10 Abs. 1 Satz 2 UrlMV vom Dienst freigestellt unter vollständigem Verzicht auf die
Einarbeitung der versäumten Arbeitszeit. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer. Sind Beschäftigte im Urlaub von Quaran täne-Maßnahmen betroffen, wird der Urlaub ab diesem Zeitpunkt abgebrochen und durch eine Freistellung vom Dienst „ersetzt“.
WAS PASSIERT, WENN MIR DIE RÜCKREISE AUS DEM URLAUB NICHT MEHR MÖGLICH IST? Beamte, die sich im Ausland aufhalten, aber aufgrund sicherheitsbehördlicher Anordnungen keine Möglichkeit zur Heimreise haben, werden nach § 10 Abs. 1 Satz 2 UrlMV vom Dienst freigestellt unter vollständigem Verzicht auf die Einarbeitung der versäumten Arbeitszeit. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer.
KANN ICH SELBST ZU HAUSE BLEIBEN, WENN ICH KEINE BETREUUNGSMÖGLICHKEIT FÜR MEINE KINDER HABE?
(a) Rechtslage bei Schließung von Klas sen/einzelnen Betreuungseinrichtungen Beschäftigte (= Beamte und Tarifbeschäftigte) werden nach § 10 Abs. 1 Satz 2 UrlMV bis zu zehn Arbeitstage vom Dienst freigestellt unter vollständigem Verzicht auf die Einarbeitung der versäumten Arbeitszeit, wenn ansonsten eine Betreuung nicht sichergestellt werden kann. Soweit neben der Kinderbetreuung Tele- oder Heimarbeit möglich ist, ist diese wahrzunehmen. Die Freistellung wird grundsätzlich im Umfang von bis zu 10 Tagen gewährt. Muss ein Beschäftigter mehrere Kinder betreuen, die nicht gleichzeitig von der Schließung der Einrichtung betroffen sind, kann auch für diese Kinder eine zusätzliche Freistellung von bis zu 10 Tagen gewährt werden. Entsprechend gilt das für mehrere zeitlich wiederholte Schulschließungen. Wenn ein erkranktes Kind länger als 10 Tage zu Hause betreut werden muss/soll, kann neben der Freistellungsmöglichkeit nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 d, bb, ggf. i.V.m. Abs. 3 UrlMV im Umfang von maximal 10 Tagen keine weitere Freistellung gewährt werden. (b) aktuelle Rechtslage wegen des generellen Schließens von Betreuungs einrichtungen Telearbeit und subsidiär Freistellung vom Dienst (unter Fortzahlung der
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Bezüge) für Eltern werden für die Gesamtdauer der Schließung der Schulen (also nicht während der Schulferien) und sonstigen Betreuungseinrichtungen gewährt, sofern ein geordneter Dienstbetrieb die Tele- oder Heimarbeit bzw. die Freistellung zulässt und die Tele- oder Heimarbeit bzw. die Freistellung wegen der Betreuung der Kinder notwendig ist. Die Betreuungsnotwendigkeit muss konkret dargelegt und geprüft werden. Das gilt vor allem bei Kindern, die über 14 Jahre alt sind. Eine feste Altersgrenze gibt es aber nicht. Im Unterschied zur Telearbeit kann eine Freistellung nur gewährt werden, wenn der Beschäftigte ansonsten trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten keine Betreuung sicherstellen kann. Nicht erforderlich ist aber, dass Personen über 60 Jahre um die Übernahme der Betreuung gebeten werden. Neben der Gesundheit der Beschäftigten hat die Arbeitsfähigkeit der Behörden oberste Priorität. Möglich ist deshalb auch, die Freistellung nur stundenweise oder tageweise zu gewähren. Den Beschäftigten ist es untersagt, Kinder an die Dienststelle mitzubringen, es erfolgt keine Kinderbetreuung an den Behörden. Nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn andernfalls der Dienstbetrieb nicht mehr sichergestellt werden kann, dürfen Kinder vereinzelt und vorübergehend mitgebracht werden.
WAS MACHE ICH, WENN ICH PFLEGEBEDÜRFTIGE ANGEHÖRIGE BETREUEN MUSS? Tele- oder Heimarbeit und subsidiär Freistellung vom Dienst (unter Fortzahlung der Bezüge) wird auch für die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen, soweit diese zwingend nötig und nicht anderweitig möglich ist. Die Betreuungsmöglichkeit muss konkret dargelegt und geprüft werden. Das gilt vor allem, wenn die Angehörigen nicht zu Hause gepflegt werden.
DARF MEIN DIENST VORGESETZTER MICH AUF DIENSTREISE IN EIN RISIKO GEBIET SCHICKEN? Dienstreisen in Risikogebiete sind ab sofort untersagt. Ansonsten dürfen Dienstreisen generell nur genehmigt werden, wenn sie zwingend notwendig sind. Nach Möglichkeit sind Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen.
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WAS IST MIT AUS- UND FORTBILDUNGEN? Die HföD, die LFS und die Bildungseinrichtung in St. Quirin sind geschlossen. Es wurde außerdem empfohlen, sämtliche Fortbildungen auszusetzen.
DARF MEIN DIENSTVORGESETZTER MIR EINE PRIVAT GEPLANTE REISE IN EIN RISIKOGEBIET UNTERSAGEN? Private Reisen in Risikogebiete können zwar dienstrechtlich nicht untersagt werden, weil sie das außerdienstliche Verhalten des Beamten betreffen und dieses nur einheitlich wie bei Nicht-Beamten durch das Infektionsschutzgesetz bzgl.
der Risikogebiete erfasst werden kann. Auch entsprechende Urlaubsanträge (sofern das Reiseziel überhaupt bekannt ist) dürfen nicht abgelehnt werden. Im eigenen Interesse ist es jedoch für keinen Beschäftigten des Freistaats Bayern sinnvoll, in ein Risikogebiet zu reisen. Reisen sollten nach Möglichkeit storniert werden, wenn keine Stornierungskosten anfallen. Wird eine Reise in ein Risikogebiet erst zu einem Zeitpunkt gebucht und unternommen, in dem die Einstufung als Risikogebiet bereits bekannt ist, ist das bei einem Beschäftigten des Freistaats Bayern als unverantwortliches Handeln anzusehen. Freistellungen vom Dienst bei Quarantänemaßnahmen im Ausland
oder Rückreiseschwierigkeiten werden dann nicht mehr gewährt. Besteht weiterhin die Notwendigkeit, bei Vorliegen einer Krankheit bzw. bei erkranktem Kind ein Attest vorzulegen? Ein generelles Absehen von einer Pflicht zur Vorlage eines Attestes ist nicht möglich. Sofern die Beibringung eines solchen nicht möglich ist, ist eine diesbezügliche dienstliche Erklärung des/der Beschäftigten ausreichend. Der/Die Beschäftigte ist jedoch verpflichtet, sich um die Nachreichung eines entsprechenden Attestes zu bemühen.
MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ DER SCHWANGEREN UND STILLENDEN BESCHÄFTIGTEN Zum Schutz der schwangeren und stillenden Beschäftigten in seinem Geschäftsbereich hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vor dem Hintergrund der durch die Bayerische Staatsregierung verhängten vorläufigen Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie eine Allgemeinverfügung erlassen. WAS GILT FÜR SCHWANGERE BESCHÄFTIGTE? Bis zur Aufhebung der bayernweit ver hängten Ausgangsbeschränkungen gilt: - Für alle schwangeren Beschäftigten
(Beamtinnen und Arbeitnehmerin nen) des gesamten Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wird ab 25. März 2020, 0 Uhr, ein betriebliches Beschäftigungsverbot für eine Tätig keit in der Behörde ausgesprochen.
- Schwangere, die über einen Tele
arbeits- bzw. Homeoffice-Arbeits platz verfügen, sind weiterhin zur Dienstleistung verpflichtet. Diese Beschäftigten dürfen ihren Dienst
ausschließlich im Wege von Telearbeit bzw. Homeoffice leisten, eine Tätigkeit vor Ort in der Behörde wird bis zur Aufhebung der Ausgangsbeschrän kungen untersagt. - Dieses Beschäftigungsverbot wird un-
abhängig davon ausgesprochen, ob die Ausgangsbeschränkung den Wohnort oder den Beschäftigungsort der schwangeren Frau betrifft, sodass auch Schwangere davon umfasst werden, die außerhalb Bayerns wohnen.
WAS GILT FÜR STILLENDE BESCHÄFTIGTE? Für stillende Beschäftigte wird kein betriebliches Beschäftigungsverbot angeordnet. Das Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales hat hierfür in seinem Schreiben vom 24. März 2020 ausgeführt, dass derzeit keine Notwendigkeit besteht, auch für eine stillende Frau ein betriebliches Beschäftigungsverbot auszusprechen. Das Coronavirus SARS-CoV-2 wird insbesondere über Tröpfchen von akut infizierten Personen übertragen. Es gibt keine Hinweise dafür, dass das Coronavirus SARS-CoV-2 auch über die Muttermilch übertragen wird oder die Stillqualität beeinträchtigt (Reduktion der Milchmenge). Das Kind darf allerdings nicht im Betrieb gestillt werden, sofern in der Einrichtung kein geeigneter infektionsgeschützter Raum zum Stillen vorhanden ist. Ansonsten wäre das Kind dort einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt, als es für die Allgemeinbevölkerung während einer Ausgangssperre/ Ausgangsbeschränkung der Fall ist.
Informieren Sie sich auch auf der Homepage des BBB. Dort werden die Hinweise für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Bayern laufend aktualisiert.
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Behördensatelliten
HEIMATNAHE ARBEITSPLÄTZE FÜR PENDLER Mit fünf neuartigen „Behördensatelliten“ will der Freistaat einige seiner Mitarbeiter vom Pendeln entlasten. In Aichach, Altötting, Bad Aibling, Landsberg am Lech und Schwandorf entstehen nun voraussichtlich ab Mai 2020 Arbeitsplätze, die allen Staatsbediensteten offenstehen, die mehr als 50 Kilometer zum Arbeiten nach München, Regensburg oder Nürnberg fahren.
U
m die Wettbewerbsfähigkeit des Freistaates im Hinblick auf Personalgewinnung und -bindung auch in Zukunft gewährleisten zu können, hat der Ministerrat am 9. Oktober 2018 das Konzept „Behördensatelliten“ beschlossen. Die fünf Standorte sind als Pilotprojekt gedacht. Sollte es sich bewähren, sollen auch in anderen Regionen diese Büro räume entstehen. Um die einheitliche Nutzung der Behördensatelliten zu gewährleisten, wurden vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Verwaltungsvorschriften erarbeitet. Ein erster Entwurf liegt dem BBB nun zur Stellungnahme vor.
WER DARF DIE BEHÖRDEN SATELLITEN BENUTZEN? Die neuen Büros sind an das Behördennetz angeschlossen und stehen Beamten und Angestellten aus allen Ressorts der Staatsregierung offen, die mehr als 50 Kilometer zu ihrem Dienstsitz in München, Nürnberg und Regensburg zurücklegen. Voraussetzung für die Nutzung ist selbstverständlich, dass dies die Art ihrer Tätigkeit zulässt und die Funktions fähigkeit der Dienststelle dadurch nicht beeinträchtigt wird.
WELCHE BÜRORÄUME STEHEN ZUR VERFÜGUNG? Die Behördensatelliten werden mit rund 20 Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt. Die Räumlichkeiten bestehen dabei aus unterschiedlichen Raumkategorien: Einzel-, Zweier und Dreierbüros, barrierefreies Eltern-Kind-Büro, Ruhig arbeitsbereich und Besprechungsraum. Der Besprechungsraum sowie der Ruhigarbeitsbereich kann sogar von allen Bediensteten des Freistaates Bayern gebucht werden.
WIE KANN DER BESCHÄFTIGTE EINEN ARBEITSPLATZ RESERVIEREN? Die Buchung erfolgt über ein RaumRessourcen-Management-System. Der Zugang erfolgt über das Portal Mit arbeiterservice Bayern. Innerhalb einer Arbeitsplatzkategorie läuft die Vergabe nach der zeitlichen Reihenfolge ab (Windhund-Prinzip). Davon ausgenommen sind u. a. die Eltern-Kind-Büros, die vorrangig für Bedienstete mit Behinderung oder zur Betreuung eigener Kinder genutzt werden sollen.
WIE OFT DARF DER BESCHÄFTIGTE DIE BEHÖRDEN
SATELLITEN BENUTZEN? Die Modalitäten bezüglich der Nutzungsdauer regelt der jeweilige Geschäftsbereich in eigener Verantwortung. Hierbei geht es insbesondere um die Entscheidung, an wie vielen Tagen in der Woche die Bediensteten die Büros nutzen dürfen, welches Arbeitszeitmodell auf die Arbeit in Behördensatelliten Anwendung findet, wie die Zeiterfassung erfolgen soll und ob ein zeitlicher Anwesenheitskorridor in den Büroräumen der Behördensatelliten verpflichtend sein soll.
ANMERKUNG DES BBB ZUM ENTWURF In seiner Stellungnahme hat der BBB angeregt, die Regelung zur Nutzungsberechtigung (mindestens 50 Kilometer Fahrstrecke) flexibler auszugestalten, damit Bedienstete mit einem Fahrweg von unter 50 Kilometern nicht von vornherein ausgeschlossen sind. Insbesondere dann, wenn die Büros der Behördensatelliten nicht voll ausgelastet sein sollten. Gerade für Bedienstete mit familiären Pflichten sind schon Strecken zwischen 25 bis 50 Kilometer eine besondere Herausforderung. Außerdem wäre eine Ausdehnung der Nutzungsberechtigung für Bedienstete, die ihren Dienstsitz in Augsburg haben, sinnvoll. Insbesondere vor dem Hintergrund der weiteren Behördenverlagerungen wird sich die Zahl der Beschäftigten mit Dienstsitz in Augsburg weiter erhöhen. Mit den Standorten Aichach und Landsberg am Lech stehen auch zwei Behördensatelliten zur Verfügung, die diese Bediensteten sinnvoll nutzen können.
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BETEILIGUNGEN - Entwurf „Verwaltungsvorschrift über die einheitliche Nutzung der Behördensatelliten (Verwaltungsvorschrift-
Behördensatelliten – BSatVV)“, siehe Seite 9
- 2. Änderungsentwurf zur Berufsfachschulordnung Pflegeberufe
(BFSO Pflege)
VERÖFFENTLICHUNGEN - Verordnung zur Änderung der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt veterinär-technischer Dienst in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
GVBl. 2020, Seite 26
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung für Bürokosten der Gerichtsvollzieher,
GVBl. 2020, Seite 84
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sachbezugswerte und ihre Anrechnung auf die Besoldung, GVBl. 2020,
Seite 86
- Verordnung zur Änderung beruflicher Schulordnungen,
GVBl. 2020, Seite 126
ERSTATTUNG DER KOSTEN FÜR BILDSCHIRMBRILLEN - Dem Rahmenvertrag mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptikerhandwerks über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaats Bayern mit Bildschirmbrillen sind weitere Optiker beigetreten. Gleiches gilt für den Rahmenvertrag mit der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken. Die aktualisierten Listen sind im Intranet (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Kostenerstattung für Bildschirmbrillen bzw. www.bybn.de; Rubrik: Personalwesen) abrufbar.
Bündnis für frühkindliche Bildung Anfang Februar fanden erneut Sitzungen der Arbeits gruppen „Fachkräfte gewinnung“ und „Kita 2050“ statt. Gegenstand der Sitzungen war ein erster Entwurf eines Zwischenberichts, der genauer erörtert wurde.
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iskutiert wurde in der Fachgruppe „Kita 2050“ über den künftigen Umfang der Öffnungszeiten, der sich auch an der Weiterentwicklung der Arbeitswelt orientieren wird, aber auch über die Entwicklung der Interessen der Kinder und der Eltern, über den Personalmangel und den Betreuungsumfang, über die Rolle der Elternarbeit und Elternbegleitung in der Zukunft und über das Ziel einer gleichwertigen frühkindlichen Bildung in ganz Bayern, unabhängig von regionalen Unterschieden. Auch die Nutzung digitaler Medien und der Aufbau von digitalen Kompetenzen, sowie der Austausch mit den Schulen mit dem Ziel der besseren Vernetzung der Systeme wurde thematisiert. In der Arbeitsgruppe „Fachkräftegewinnung“ ging es zu nächst um die Reform der Erzieherausbildung. Dabei wurde über eine Verkürzung des sozialpädagogischen Seminars auf ein Jahr, über die Änderungsmöglichkeiten bei der Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger, über die Ausweitung der Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen und über Änderungen bei der Heilerziehungspflegeausbildung diskutiert. Thematisiert wurden zudem anschlussfähige Qualifizierungskonzepte, um den Beruf der staatlich geprüften Erzieherin bzw. des staatlich geprüften Erziehers auf verschiedenen Wegen zu ermöglichen, die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten, bezahlbarer Wohnraum, die Steigerung der Attraktivität der Berufe durch Änderung der Arbeitszeitgestaltung und Ausbildungsvergütung, der effektiven Personaleinsatz und eine mögliche Akquise ausländischer Fachkräfte. Ziel ist nun, die diskutierten Themen zu vertiefen und ggf. zusätzliche Themen aufzugreifen. Auch der BBB hat sich zu den genannten Themen geäußert.
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PROJEKT:
MITARBEITER SCHUTZ VOR GEWALT Das von Finanzministerium und BBB gemeinsam ins Leben gerufene Projekt „Mitarbeiterschutz vor Gewalt“ läuft erfolgreich an. Es wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet, um das Thema strukturiert aufzuarbeiten. Die Diskussionen sind intensiv, teilweise kontrovers, aber immer zielorientiert. Eine Umfrage des BBB verdeutlicht erneut die Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht.
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iel des Projekts ist es, ein bereichsübergreifendes Programm zu entwickeln, dass sämtlichen Mitarbeitern des bayerischen öffentlichen Dienstes Schutz bietet vor Gewalt am Arbeitsplatz. Es sollen Standards entwickelt werden, die für alle Beschäftigten gleichermaßen gelten und je nach Tätigkeits- und Arbeitsumfeld die passenden Maßnahmen erlauben. Dabei gliedert sich das Gesamtprojekt in verschiedene Teilbereiche wie z. B. Prävention, Nachsorge und Schulungen. Eingesetzt wurden drei Arbeitsgruppen, die mit – je nach Themenschwerpunkt der Arbeitsgruppe – Fachleuten aus verschiedensten Bereichen besetzt sind. Die erste Runde der Zusammenkünfte der Arbeitsgruppen hat bereits zahlreiche Hürden aufgezeigt, die zu nehmen sein werden. So wird es nicht ganz einfach sein, einheitliche Standards für die doch sehr unterschiedlichen Bereiche des öffentlichen Dienstes zu schaffen. Auch die Definition des Gewaltbegriffs im Sinne der notwendigen Maßnahmen ist nicht ganz einfach. Was auf den ersten Blick ganz selbstverständlich erscheint, erweist sich bei näherer Betrachtung und Diskussion als doch in vielerlei Hinsicht subjektiv geprägt. Wer aber Vorschriften zum Schutz des Einzelnen schaffen
möchte, braucht eine solide definierte Grundlage. Deshalb wurde allein zu diesem Punkt eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt, die nun intensiv diskutiert und den Begriff in alle Richtungen abklopft, dreht und wendet. Zur besseren Eingrenzung der anzugehenden Problembereiche hat der BBB über seine Homepage und auch auf Facebook eine anonyme Online-Umfrage gestartet. Schon hier zeigt sich deutlich die zu bewältigende Problematik: Fast ein Drittel der Umfrage-Teilnehmer hatte Erlebnisse, die unter dem Begriff der psychischen Gewalt einzuordnen waren. Gleichzeitig betrafen viele der dargestellten Vorfälle die Bereiche, in denen der öffentliche Dienst Bürgern in Ausnahmesituationen gegenübersteht, sei es bei diversen Genehmigungsverfahren, die die wirtschaftliche Lebensgrundlage betreffen, im Rahmen von der Gewährung von Sozialleistungen oder im Zusammenhang mit Erkrankungen. Wo aber ist die Grenze zu ziehen, zwischen rauem Ton, der – zwar völlig unangemessen – aber im Hinblick auf die zu erledigende öffentliche Aufgabe noch hinzunehmen ist, und einer Gewaltausübung, vor der jeder Mensch zu schützen ist? Vor allem dann, wenn an diese Handlung auch rechtlich zu begründende Folgen geknüpft werden sollen.
Oberstes Ziel des BBB ist es, jeden Einzelnen vor jeglicher Art von Gewalt umfassend zu schützen, bestmöglich im Vorfeld, effektiv in der Nachsorge und im Ausgleich möglicher Schäden. Damit hier ein verlässlich funktionierendes System greifen kann, braucht man klar definierte Grundlagen. Daran arbeiten alle Beteiligten der Arbeitsgruppen intensiv. Hier geht’s zur OnlineUmfrage!
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Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet
Umbildung im bayerischen Kabinett Carolina Trautner ist neue Sozialministerin, ihre Vor gängerin Kerstin Schreyer ist jetzt Ministerin für Bauen, Wohnen und Verkehr.
Geschlossen hat der Landtag Mitte März den Nachtragshaushalt verabschiedet. Er stand ganz im Zeichen der Corona-Krise, zu deren Überbrückung ein Zehn-Milliarden-Euro-Hilfspaket vorgesehen ist. Mit einem zweiten Nachtragshaushalt soll dieses demnächst ver doppelt werden. Es war das erste Mal seit mindestens 30 Jahren, dass Opposition und Regierung einen Haushalt gemeinsam beschließen. Die Schuldenbremse darf ausgesetzt werden, weil eine außergewöhnliche Notsituation herrscht. Finanzminister Füracker ist sicher: "Diese Krise wird uns Jahre beschäftigen“. Das Geld soll in den Gesundheitssektor, aber vor allem in die Wirtschaft fließen. Die zehn Milliarden Euro sollen von 2024 an, ein Jahr nach der Landtagswahl, mit jeweils 500 Millionen Euro pro Jahr zurückgezahlt werden. Die Schwerpunkte des im Dezember eingebrachten Gesetzentwurfs sind geblieben: Bis 2023 sollen zwei Milliarden Euro in die HightechAgenda fließen. Geschaffen werden damit u. a. als Teil einer großen Hochschulreform rund 10.000 neue Studienplätze und 1.000 neue Professuren. Für den Mittelstand sind rund 400 Millionen Euro vorgesehen, etwa für wichtige Innovationen und Digitalisierung. Daneben werden Klima- und Artenschutz gefördert. Die Beförde rungsmöglichkeiten von Lehrerinnen und Lehrern an Grund- und Mittelschulen werden mit 2.000 Stellenhebungen im Verhältnis des bisherigen Stellenbestands weiter verbessert.
Carolina Trautner, Sozialministerin (oben) und Kerstin Schreyer, Ministerin für Bauen, Wohnen und Verkehr
Der Bayerische Landtag hat im Februar dem Vorschlag zur Kabinettsumbildung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder zugestimmt. Die bisherige Sozialministerin Kerstin Schreyer ist nun Ministerin für Bauen, Wohnen und Verkehr. Baustaatssekretär wird Klaus Holetschek. Die neue Ministerin für Familie, Arbeit und Soziales ist die bisherige Sozialstaatssekretärin Carolina Trautner. Ministerpräsident Markus Söder betonte, dass zumindest bei den CSU-Ministern im Kabinett der Frauenanteil bei 50 Prozent liegt.
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VORTRAG BEIM BBB-HAUPTVORSTAND
Digitalisierungs prozess in der Beihilfe geht voran Der Digitalisierungsprozess in der Beihilfe schreitet immer weiter voran. Mit dem Portal „Mitarbeiterservice Bayern“ (MSB) steht den Beschäftigten des Freistaates Bayern u. a. ein volldigitales Beihilfeverfahren zur Verfügung. Bei der letzten Sitzung des BBB-Hauptvorstandes haben Ministerialrat Peter Rötzer und Ministerialdirigent Dr. Rainer Bauer, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, über die aktuellen Entwicklungen beim Mitarbeiterservice Bayern, speziell bei der Beihilfe, berichtet.
D
as Ziel sei die umfassende papierlose Sachbearbeitung der Beihilfe (PSB). Die Umsetzung wird in 3 Stufen erfolgen:
- Stufe 1: Scannen und Erkennen - Stufe 2: Computergestützte
Rechnungsprüfung (CRP)
daher intensiv mit den Datenschutzbeauftragen abgestimmt. Ziel sei es, dass möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die digitale Antragstellung nutzen können. Insgesamt soll der automatisierte Informationsabgleich weiter ausgebaut werden, ebenso die Online-Plattform des
Mitarbeiterservice Bayern im Gesamten, deren Benutzerzahlen in den letzten Jahren bereits sehr deutlich anstiegen, wie Herr Dr. Bauer und Herr Rötzer präsentieren konnten. Zukünftig soll es auch möglich sein, die Online-Plattform über eine App benutzen zu können. Diese soll voraussichtlich bis Ende des Jahres zur Verfügung stehen.
- Stufe 3: Dunkelverarbeitung
Strategisch gesehen soll der IT-Einsatz angesichts der steigenden Beihilfean träge die Wirtschaftlichkeit und Ar beitsplatzqualität steigern und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten. Die Redner haben auch klargestellt, dass im IT-Bereich die eigene Handlungsfähigkeit zwingend notwendig sei. Deswegen werden IT-Aufträge soweit möglich nicht an externe Firmen vergeben, sondern durch interne IT-Experten ausgeführt. Auch die Daten sollen in den Rechenzentren des Finanzministeriums bleiben. In diesem Zusammenhang werde auch das Thema Datenschutz und Datensicherheit sehr ernst genommen. Der Mitarbeiterservice Bayern wurde
WAS BIETET DAS PORTAL „MITARBEITERSERVICE BAYERN“? DIGITALER ORDNER: Die Bekanntgabe von Dokumenten ist jetzt auch elektronisch möglich. Entscheidet sich die/der Beschäftigte für diesen neuen Weg, erhält sie/er Bezügemitteilung, Lohnsteuerbescheinigung und Beihilfebescheide (mit Belegen) schnell und umweltfreundlich. BEIHILFEONLINE: Der Antrag auf Beihilfe kann elektronisch ausgefüllt werden, Belege können hochgeladen und anschließend online gestellt werden. Über den Navigationspunkt „Auskunft“ wird die/der Beschäftigte über den Bearbeitungsstand der eingereichten Beihilfeanträge informiert. Es ist eine deut
lich schnellere Antragsbearbeitung und Überweisung der Beihilfe möglich, außerdem fallen keine Portokosten für die Beschäftigten mehr an. REISEMANAGEMENT: Mit dem Bayerischen Reisemanagement System (BayRMS) können dienstlich veranlasste Reisen papierlos und schnell beantragt, genehmigt und abgerechnet werden.
Weiterführende Links: www.mitarbeiterservice.bayern https://youtu.be/EcYM05kgfsU
ENTWICKLUNG DER BENUTZERZAHLEN 160.000 ANZAHL DER NUTZER
Derzeit liegt der Fokus auf Stufe 2, der computergestützten Rechnungsprüfung (CRP). Dies erfolgt durch ein differenziertes Regelwerk mit Vorgaben zur PZN – Arzneimittel (Pharmazentralnummer), GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte, GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte und zum Beihilferecht. Die CRP befindet sich derzeit noch in der Anfangsphase und wird Stück für Stück ausgeweitet.
140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0
Portalnutzer gesamt (authega)
ENDE 2016
ENDE 2017
ENDE 2018
ENDE 2019
FEB. 2020
16.840
41.726
54.145
96.483
125.909
Digitaler Ordner
7.441
21.026
27.884
43.369
56.268
Reisemanagement
11.314
21.825
29.890
44.495
48.613
Beihilfe online
7.512
19.730
26.206
52.288
76.892
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Februar-Zahlen vom 21.2.2020)
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ANGESICHTS VON AGGRESSION UND GEWALT:
Damit aus Erlebnissen, auf die man hätte verzichten können, kein wird
E
Trauma
inerseits kann man darüber diskutieren, warum in unserer Gesellschaft der „Anstand“ abhandenkommt, warum Menschen „Ich-bezogener“ werden und einige zunehmend nervös bis aggressiv und übergriffig reagieren, wenn sie sich in i hren Rechten verletzt, gekränkt oder auch nur nicht hinreichend zuvorkommend „bedient“ fühlen. Sicher hat es in unserer Gegenwart etwas mit zunehmenden sozialen und beruflichen Unsicherheiten zu tun, mit eskalierender Beschleunigung, mit „Wertewandel“ und dem Aufeinandertreffen unterschiedlicher soziokultureller Normen. Andererseits hilft diese Diskussion Menschen, die in Ausübung ihres Berufes zur Zielscheibe und zum Opfer entsprechender Gewalt werden, nicht. Man selber ist bemüht, allen Vorschriften, so gut es geht, genüge zu leisten und allem gerecht zu werden ... um plötzlich als Person respektive stellvertretend für „den Staat“ angegriffen zu werden. Die Angriffe reichen von verbalen Beschimpfungen bis zu manifester körperlicher Gewalt. Dazu einige Beispiele: - Eine Mitarbeiterin einer Behörde ver-
sucht einem Antragsteller zu erklären, dass er die Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllt, um bestimmte Leistungen zu erhalten. Der Antragssteller zückt ein Messer. Ihn interessieren die Vorschriften nicht, entweder er bekomme,
was ihm zusteht („andere bekommen es auch“), oder die Mitarbeiterin „werde schon sehen, ich kenne da viele Leute“ und rennt weg. - Ein Notarzt versorgt in einem U-
Bahnschacht einen Schwerverletzten. Unvermittelt wird er von einem Passanten angeschrien: „Gehen Sie sofort aus dem Weg, machen Sie Ihren Scheiß woanders, ich muss zum Dienst“, gefolgt von einem herben Stoß auf die Schulter des Arztes.
- Auf einer Demonstration erscheinen
Demonstranten vermummt und bewaffnet, offenbar gut vorbereitet, um Gewalt auszuleben. Es kommt zu erheblichen Ausschreitungen, es werden u. a. Steine auf Polizisten geworfen. Wenige Tage später gehen gegen be teiligte Polizisten Strafanzeigen ein. Sie hätten gewaltfreie Demonstranten „traumatisiert“.
- Eine Lehrerin wird in einem Eltern
gespräch von einem Schüler-Vater an der Schulter gepackt und geschüttelt: „Sie werden schon sehen, was Sie davon haben, wenn mein Sohn sitzenbleibt!“
Wenn Sie sich in die jeweils angegriffenen Personen hineinversetzen: Wie hätten Sie die Ereignisse erlebt? Wie hätten Sie sie in der Situation und im Nachhinein „bewältigt“?
Jede Form entsprechender Übergriffe kann als „Trauma“ erlebt werden. Psychologisch bzw. Psycho-Traumatologisch gesehen ist es erheblich komplexer. Jedes entsprechende Ereignis ist zunächst einmal ein „Stressor“, auf den das Individuum aus seinem Erfahrungshorizont heraus und mit seinen Möglichkeiten reagiert. Die individuellen Reaktionen auf identische Ereignisse können deshalb sehr unterschiedlich ausfallen. Je souveräner ich mich im Umgang – in unserem Fall – mit aggressiv auftretenden Menschen fühle, umso weniger „stressig“ wird die Situation für mich sein. Und umgekehrt. Wobei über die jeweilige akute psychische und ggf. körperliche Bedrohung bzw. Schädigung weitere Aspekte hinzukommen, wie das Gefühl von Hilflosigkeit oder auch Ärger, etwa: Warum tut der Staat nicht mehr, um seine Bürger und konkret mich zu schützen? Das Ereignis und das oft anhaltende Gefühl latenter potentieller Bedrohung können – im Sinne des Bio-Psycho-Sozialen Modells (siehe BBB Nachrichten Januar/Februar 2020) – anhaltenden Stress bedingen und damit zur (Mit-)Ursache verschiedener körperlicher und psychischer Krankheiten bzw. Störungen werden (u. a. Depression, siehe BBB Nachrichten März/ April 2019). Was ist, wenn das Ereignis derartig gravierend ist, dass unsere Wahrnehmung aufgrund etwa von „Todesangst“
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nicht in der Lage ist, Inhalt und Ablauf angemessen abzubilden und in unseren Erfahrungshorizont zu integrieren? Es waren Veteranen des Vietnam-Krieges, bei denen noch Jahre später an Krieg erinnernde Geräusche, etwa aus dem Fernseher, zu „Flash-backs“, also sich massiv aufdrängenden inneren Bildern und Erinnerungen an ehemalige Erleb nisse führten. Entsprechende Fälle waren seinerzeit Anlass dafür, dass sich die Wissenschaft mit dem Phänomen beschäftigte, das sich im aktuellen Diagnosesystem der Weltgesundheitsorganisation (ICD-10) unter der Diagnose „Posttraumatische Belastungsstörung“ (PTBS F 43.1) findet. Die Diagnose wird dann gestellt, wenn ein „belastendes Erlebnis ... mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophalem Ausmaß, das bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervor rufen würde ...“ zugrunde liegt und dieses zum Ausgangs- und Bezugspunkt von wiederholtem Erleben des Traumas bzw. aufdrängenden Erinnerungen daran wurde. Weitere Symptome können u. a. Gleichgültigkeit gegenüber anderen, Freudlosigkeit und die Vermeidung von Situationen sein, die an das Trauma erinnern könnten, einhergehend mit einem erheblichen Verlust von Handlungsfähigkeit und Lebensqualität. Konzeptuell ist die Diagnose schwierig, schon deshalb, weil schwer zu definieren ist, was eine „außergewöhnliche Bedrohung“ ist. Es gibt zudem Menschen, die unsagbar Schreckliches psychisch gesund bewältigen. Isolierte Traumata werden in der Regel besser bewältigt als eine Häufung davon, zumal wenn sie in einer sensiblen Phase der Entwicklung auftreten (Vernachlässigung und Traumatisierungen in der Kindheit). Andererseits sind bildhafte Erinnerungen in gewissem Umfang normal. Im Guten (kennen Sie plötzlich auftauchende Bilder an die glücklichsten Momente Ihres Lebens?) wie im Alltäglichen (sich aufdrängende „Horrorszenen“ aus Spielfilmen). Ob sich im Anschluss an ein Trauma (im Sinne der ICD-10) eine „Traumafolgestörung“ entwickelt, hängt von der Art des Traumas (ca. 50 % bei Kriegs- und Folteropfern, 25 % nach Gewaltverbrechen, 10 % bei Verkehrsunfallopfern), den persönlichen Vorerfahrungen und Ressourcen des Opfers und dessen aktueller Lebenssituation ab.
Nach einem traumatisierenden Ereignis kann eine Sicherheit gebende, das Selbst gefühl stabilisierende und emotional unterstützende Nachbetreuung die Entwicklung von Traumafolgen in vielen Fällen abmildern oder auch verhindern. Entsprechendes ist die Aufgabe u. a. von Einsatzteams, die z. B. nach Katastrophen Betroffene psychologisch betreuen. In und für Berufsgruppen, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie mit potentiell traumatisierenden Situationen konfrontiert werden (Polizei, Feuerwehr, Soldaten, Sanitäter, Notärzte u. a.) wurde es üblich, zum einen präventiv über den Umgang mit entsprechenden Ereignissen zu informieren und entsprechende Ressourcen zu stärken. Zum anderen haben sich unterstützende Netzwerke, kollegiale Selbsthilfe und/oder professionelle Angebote bewährt, in denen Betroffene nach dem Ereignis ihre Erlebnisse in stützendem Rahmen „aufarbeiten“ können. Gerade der Aspekt der Kollegialität kann dabei ein die eigenen Kompetenzen aufzeigender, Hilflosigkeitserleben relativierender Faktor sein. Eine tragfähige Förderung entsprechender Angebote für Beamte ist wünschenswert. Wenn eine „Traumafolgestörung“ nicht abgewendet werden kann, dann gibt es Therapieformen, in denen es nach einer ersten Stabilisierung darum geht, mit den Betroffenen das Trauma-Ereignis strukturiert „durchzuarbeiten“, um dem Gehirn die Möglichkeit einer angemessenen Verarbeitung zu geben. Die Nachhallerinnerungen werden seltener und weniger belastend, die Übererregbarkeit und das Vermeidungsverhalten nehmen ab. Retrospektiv wird das Trauma-Geschehen so in die Lebensgeschichte integriert, dass es als ein schreckliches, aber überwindbares Ereignis gespeichert werden kann und somit eine kompetente Bewältigung möglich wird. Entsprechende Trauma-Therapien sind zwar belastend, aber durchaus erfolgreich. In jedem Fall gilt: Prävention (auf allen Ebenen!) ist besser und gesünder als heilen!
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„EIN SOUVERÄNER MGANG MIT DEM THEMA U ‚AGGRESSIONEN‘ SETZT VORAUS, SICH PERSÖNLICH ENTSPRECHENDEN SITUATIONEN GEWACHSEN ZU FÜHLEN. PRAKTISCHE ERFAHRUNGEN SIND DIES BEZÜGLICH ENTSCHEIDEND.“ PROF. DR. DR. ANDREAS HILLERT Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Chefarzt an der Schön Klinik Roseneck, Prien am Chiemsee
„SOLLTE ES ZU PSYCHISCHEN STÖRUNGEN AUFGRUND VON GEWALTERFAHRUNGEN KOMMEN, IST PSYCHO THERAPIE DAS MITTEL DER WAHL.“ DR. MARIA ROVERING-DIJKSTRA Fachärztin für Psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Oberärztin an der Schön Klinik Roseneck, Prien am Chiemsee
„ANGESICHTS DES STEIGENDEN GEWALTPOTENTIALS IN UNSER GESELLSCHAFT SOLLTEN POTENTIELL EXPONIERTE PERSONEN, ALSO LETZTLICH ALLE, IM ADÄQUATEN UMGANG DAMIT GESCHULT SEIN.“ DR. MARTIN GREETFELD Facharzt für Psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Chefarzt an der Schön Klinik Roseneck, Prien am Chiemsee und Schön Klinik Tagesklinik in München
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FÜHRUNGSWECHSEL IN AUSNAHMEZEITEN Der BBB hat einen neuen Vorsitzenden! Rainer Nachtigall wird diesen Posten kommissarisch besetzen, bis Wahlen erfolgen können. Rolf Habermann war nach 18 Jahren zurückgetreten. Seine Amtszeit hat das bayerische Berufsbeamtentum stark geprägt und mit dem neuen Dienstrecht grundlegend gewandelt.
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RAINER NACHTIGALL Der 55-jährige Rainer Nachtigall (verheiratet, eine erwachsene Tochter) ist in Nürnberg geboren und hat dort auch seine Schulzeit verbracht. Seine Karriere beim Freistaat Bayern begann er 1982, ebenfalls in Nürnberg im „mittleren Polizeivollzugsdienst“ als Angehöriger einer Einsatzhundertschaft in der Bereitschaftspolizeiabteilung. Nach einem Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern qualifizierte er sich für den „gehobenen Polizeivollzugsdienst“ und stieg 2005 nach einem weiteren Studium an der heutigen Hochschule der Polizei in Hiltrup/Münster in den „höheren Polizeivollzugsdienst“ (4. QE) auf. Seine Tätigkeit als Personalrat begann er ebenfalls 2005 beim Polizeipräsidium Mittelfranken und wurde 2011 zum Vorsitzenden des Hauptpersonalrates beim Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewählt, eine Funktion, in der er bis heute tätig ist. Der neue Vorsitzende blickt auf eine lange gewerkschaftliche Tätigkeit zurück. Seit dem Jahr 1987 ist er Mitglied der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), und war von 1999 bis 2019 dort Vorsitzender des Kreisverbands Nürnberg. Bis zu seiner Amtsübernahme im BBB war Nachtigall im Vorstand der DPolG Bayern, seit 2003 als Stellvertreter und ab 2017 als Vorsitzender. Das Amt legte er mit Übernahme des BBB-Vorsitzes nieder. Schon seit 2016 ist er Teil des BBB-Vorstands, bisher als stellvertretender Vorsitzender. Beim dbb gehört er seit 2017 dem Bundes hauptvorstand an. Daneben ist Rainer Nachtigall auch seit 2011 Mitglied des Nürnberger Stadtrats. Auch nach den aktuellen Kommunalwahlen wird er dieses Mandat weiter wahrnehmen.
„Diese Heraus forderung nehme ich an“ sagt Nachtigall zur ungewöhnlichen Amtsübergabe, angesichts der schwierigen Verhältnisse, die mit der Corona-Krise aktuell zu durchleben sind.
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FÜHRUNGSWECHSEL IN AUSNAHMEZEITEN
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FÜHRUNGSWECHSEL IN AUSNAHMEZEITEN
A
mtsübergabe in Ausnahmezeiten: Ein kurzer Ellbogencheck im kleinsten Rahmen – alter und neuer Vorsitzender – läutet eine neue Ära beim Beamtenbund ein. Am 25. März 2020 wurde Ex-BBB-Chef Rolf Habermann nach 18 Jahren aus dem Amt verabschiedet. Die Zügel übernimmt der 55-jährige Rainer Nachtigall, schon bisher als Stellvertreter im BBB-Vorstand vertreten und bis dato auch Landesvorsitzender der DPolG, der Deutschen Polizeigewerkschaft Bayern. Seine Einsetzung erfolgte durch einstimmigen Vorstandsbeschluss – gefällt in einer außerordentlich anberaumten Sitzung in Form der Telefonkonferenz. Nachtigall hätte auch im Rahmen der zunächst noch vorgesehenen Wahlen beim BBB-Hauptausschuss um den Vorsitz kandidiert. Weitere Kandidaturen gab es (ausdrücklich) nicht. Es soll ein ganz klares Zeichen der Geschlossenheit der im Beamtenbund organisierten Verbände und seiner Mitglieder gesetzt werden. Ursprünglich war die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers für die bis zum Delegiertentag 2021 verbleibende Amtszeit beim dies jährigen BBB-Hauptausschuss vorgesehen, ebenfalls am 25. März 2020. So sieht es die Satzung vor. Allerdings musste dieser – aufgrund der bekannten Umstände – auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Geplant ist nun zeitnah eine Briefwahl mit dem bereits wirksam besetzten Gremium und – sobald möglich – eine ordnungsgemäße Sitzung.
ROLF HABERMANN MIT BEEINDRUCKENDER BILANZ Rolf Habermann hinterlässt eine beeindruckende Bilanz. In seiner Amtszeit hat das bayerische Berufsbeamtentum grundlegende Neuerungen erfahren, vgl. Seite 23. Es wurde mit einer völlig neuen rechtlichen Grundlage versehen. Leistungsgedanke und Motivation wurden in den Vordergrund gerückt und die berufliche Flexibilität gestärkt. Damit ist es noch besser gewappnet, angesichts jeglicher neuer Herausforderungen zu reagieren. Ein derzeit unschätzbarer Vorteil. Und auch die gewerkschaftspolitische Zusammenarbeit mit Politik und Staatsregierung hat sich grundlegend gewandelt. Von dem zu Beginn seiner Amtszeit eher harschen Ton und den harten Auseinander-
setzungen mit dem damaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber hat er zu einem Gesprächsstil gelenkt, der geprägt ist vom kooperativen Austausch unter intensiver Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen. Das ist gerade in der gegenwärtigen Situation von besonderem Wert. Die Anerkennung, die ihm dafür entgegengebracht wird, hätte sich auch beim diesjährigen BBB-Hauptausschuss deutlich gezeigt. Die Flut der angemeldeten Ehrengäste sprengte fast den Rahmen der üblichen Räumlichkeiten: Zahlreiche Kabinettsmitglieder, Abgeordnete, gewerkschaftliche Mitstreiter und Vertreter der wirtschaftlichen Partnerorganisationen. Die Redewünsche derer, die sich gerne mit einem Grußwort verabschiedet hätten, waren zeitlich gar nicht zu erfüllen. Schon im Vorfeld hatten daher – neben dem als Hauptredner der Veranstaltung vorgesehenen Ministerpräsidenten Dr. Söder – langjährige politische Weggefährten einen kurzen Videogruß übermittelt.
SÖDER: „EIN SUPER VORSITZENDER!“ „Ein super Vorsitzender!“, so der Ministerpräsident. „Ehrlich, sachkundig, erfolgreich, das ist Rolf Habermann“, fasst Bundesinnenminister Horst Seehofer zusammen. Pragmatisch zupackend (Amtschef Herbert Püls), humorvoll und energiegeladen (BayernSPD-Chefin Natascha Kohnen), so sieht man ihn. Seine liebenswürdige Hartnäckigkeit (Prof. Walter Eykmann, ehemaliger Vorsitzender des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes) schätzt man genauso wie seine Fairness und Verlässlichkeit (so z. B. Ministerpräsident a.D. Günther Beckstein und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger). Mit seiner konstruktiven und vorwärtspreschenden Art (Ingrid Heckner, Vorsitzende des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes a.D.) habe er das Berufsbeamtentum wesentlich geprägt und dabei stets hohe Kompetenz, Hartnäckigkeit und gleichzeitig Verantwortlichkeit gegenüber dem Staat gezeigt (Alois Glück, Landtagspräsident a.D.). Natürlich gab es noch viele weitere Botschaften. Ein Zusammenschnitt ist auf der BBB-Homepage eingestellt! Es ist nicht zu übersehen, Rolf Habermann hat im Lauf der Jahre so einige Politiker „verschlissen“. In seine Amtszeit fielen die Ministerpräsidenten
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Stoiber, Beckstein, Seehofer und Söder. Als Finanzminister saßen ihm gegenüber Kurt Faltlhauser, Erwin Huber, Georg Fahrenschon, Dr. Markus Söder und Albert Füracker. In seiner weiteren Funktion als Vorsitzender des Hauptpersonalrats im Kultusministerium waren Monika Hohlmeier, Siegfried Schneider, Ludwig Spaenle, Bernd Sibler und Prof. Dr. Michael Piazolo seine Gesprächspartner. Zahlreiche Bereiche der Politik sind an der Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse des bayerischen öffentlichen Dienstes beteiligt. Habermann hat ein dicht gestricktes Netzwerk durch alle aufgebaut.
NACHTIGALL GREIFT DIE FÄDEN AUF Diese Fäden wird von nun an Rainer Nachtigall aufgreifen. Er ist bisher – neben seiner Stellvertreterposition im BBB – als Landesvorsitzender der DPolG Bayern ebenfalls in engem Kontakt mit der bayerischen Politik. Dort, bei einem der größten BBB-Mitgliedsverbände, hat er vor rund zweieinhalb Jahren den Vorsitz angetreten. Dieses Amt hat er bereits niedergelegt, um sich ganz den BBB-Geschäften widmen zu können. Er bringt umfangreiche Erfahrungen, auf Bundesebene der verschiedenen gewerkschaftlichen Organisationen und in seiner Funktion als Nürnberger Stadtrat, mit. Jetzt an der Spitze des BBB zu stehen erfordert Mut, Voraussicht und Charakterstärke. Nachtigall übernimmt den BBB in einer außergewöhnlichen Zeit und in ungewöhnlicher Form. Praktisch die ganze Welt befindet sich im Ausnahmezustand. Der öffentliche Dienst ist gefragt wie seit langem nicht mehr. Nun zeigt sich, wie wertvoll seine Ausgestaltung durch das Grundgesetz ist. Unbeirrt von finanziellen Sorgen garantiert das Berufsbeamtentum, dass die grundlegende Funktionsfähigkeit des Staates aufrechterhalten bleibt. Angesichts der drastischen Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, aufgrund derer immer mehr Betriebe um das wirtschaftliche Überleben kämpfen, zahlreiche Beschäftigte in die Kurzarbeit geschickt werden und der Familienunterhalt vielerorts nicht mehr gewährleistet ist, erlangen die Grundsätze des Berufsbeamtentums zunehmend an Bedeutung. Der öffentliche Dienst steht Seite an Seite mit Gesellschaft und Politik vor Herausforderungen, wie er sie wohl noch nie in diesem Ausmaß zu bewältigen hatte. Eine Herausforderung auch für den Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes.
UNGEWÖHNLICHER ABSCHIED Er wünsche ihm alles Gute und viel Kraft für die anstehende Zeit, so Habermann zu Nachtigall. Er sei überzeugt, der öffentliche Dienst in Bayern werde seinem Ruf gerecht werden. Seinen Dank für die jahrelange konstruktive Zusammenarbeit sprach Habermann – wo immer möglich persön-
ABSCHIEDSGRÜSSE DER POLITISCHEN WEGGEFÄHRTEN Ein herzliches Dankeschön an Manfred Ach, Ilse Aigner, Hubert Aiwanger, Dr. Günther Beckstein, Georg Eisenreich, Prof. Dr. Walter Eykmann, Wolfgang Fackler, Kurt Faltlhauser, Albert Füracker, Alois Glück, Martin Hagen, Ludwig Hartmann, Ingrid Heckner, Monika Hohlmeier, Wilhelm Hüllmantel, Natascha Kohnen, Thomas Kreuzer, P eter Küspert, Franz Maget, Prof. Dr. Michael Piazolo, Herbert Püls, Tobias Reiss, Siegfried Schneider, Kerstin Schreyer, Stefan Schuster, Horst Seehofer, Bernd Sibler, Dr. Markus Söder, Barbara Stamm, Roland Staude, Dr. Edmund Stoiber, Carolina Trautner, Josef Zellmeier
lich – dem restlichen BBB-Vorstand und seinen Gesprächspartnern aus Politik, Wirtschaft und Verband aus. Vom Vorstand in Vertretung des gesamten BBB erhielt Habermann als (dauerhaftes) Abschiedsgeschenk eine Fasspatenschaft im Stückfasskeller des Staatlichen Hofkellers in Würzburg. Der Stückfasskeller ist das Kernstück des historischen Weinkellers und weltweit bekannt. 100 kleine Holzfässer (Stückfässer) ruhen in diesem Kellerteil und geben ihm seinen Namen. Künftig wird dort auch ein Fass des Paten Habermann mit entsprechender Inschrift lagern. Die Übernahme einer Fasspatenschaft trägt zum Erhalt dieser historischen Wein-Kultur-Stätte bei. Alles in allem kein Abschied, wie man ihn angesichts der langjährigen und prägenden Amtszeit erwartet hätte. Gleichwohl wichtig angesichts der Zeiten, denen der öffentliche Dienst entgegensieht. Im Namen des gesamten BBB ein herzliches Dankeschön an Rolf Habermann für sein unermüdliches und erfolgreiches Wirken als Vorsitzender des BBB und herzlich willkommen in diesem Amt, Rainer Nachtigall!
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„ Ade, macht’s gut!“ ROLF HABERMANN Habermann, 1954 in Bayreuth geboren, verheiratet, studierte in Nürnberg Lehramt an Volksschulen, leistete anschließend von 1978 bis 1981 seinen Vorbereitungsdienst ab und war dann als Lehrer im Landkreis Kronach tätig. 1991 wurde er stellvertretender Schulleiter an der Gottfried-Neukam-Hauptschule Kronach. Seit dem Jahr 1996 ist er in vollem Umfang von seiner schulischen Tätigkeit freigestellt. Drei Jahrzehnte lang, davon 19 Jahre als Vorsitzender, war Rolf Habermann als Vorstandsmitglied im Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und viele Jahre auch als Mitglied des örtlichen Personalrats beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kronach tätig. Seit seiner Studienzeit engagierte er sich ehrenamtlich beim Bayerischen Lehrer- und Lehrinnenverband, unter anderem als Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung. Seit 1997 gehört der zweifache Vater dem Vorstand des Bayerischen Beamtenbunds an und war seit 2002 dessen Vorsitzender. Zudem hatte er bereits seit 1994 verschiedene Positionen im dbb beamtenbund und tarifunion inne und gehörte dessen Bundesvorstand seit 2002 an. Für sein Wirken zum Wohl des Gemeinwesens erhielt Habermann 2014 die Bayerische Verfassungsmedaille in Silber, 2019 den Bayerischen Verdienstorden und ebenfalls 2019 die Soldnermedaille für besondere Verdienste um das Vermessungswesen in Bayern.
Sie werden verstehen, ich gehe mit einem lachenden und einem weinenden Auge! Der Beamtenbund hat mein Leben und zu großen Teilen auch das meiner Familie intensiv gefüllt. Und zwar mit allem, was das Leben lebenswert macht. Mit Höhen und Tiefen, Erfolgen und Misserfolgen, jeglicher Art von Emotionen, Freundschaften fürs Leben – und ja, auch der ein oder anderen Enttäuschung. Niemals möchte ich diese Zeit, in der ich in Ihrer aller Interesse tätig war, missen! Aber – und so habe ich das seit Jahren angekündigt – ein Vorsitzender im Ruhestand wird den Anforderungen einer schlagkräftigen Interessenvertretung nicht gerecht. Es ist also an der Zeit für mich zu gehen. Und seien Sie versichert, Pläne gibt es für diesen neuen Lebensabschnitt genug. Meine Frau und ich sind gespannt, wie sie sich in Anbetracht der Lage entwickeln. Kollege Rainer Nachtigall übernimmt die Geschicke des BBB in einer unberechenbaren Zeit. Die Welt schaut mit Schrecken auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Der öffentliche Dienst wird immer mehr zum Fundament, das der Gesellschaft die dringend notwendige Stabilität gibt. Stabilität, die den Menschen Sicherheit geben kann, wenn ihnen andernorts der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Stabilität, die in Krisenzeiten wie diesen mit jedem Tag wichtiger wird.
Gerade jetzt braucht der öffentliche Dienst eine starke, eine kompetente und verlässliche Interessenvertretung. Sie muss, gemeinsam mit Landtag und Staatsregierung, dafür sorgen, dass öffentliche Leistungen weiter dauerhaft und zuverlässig zur Verfügung stehen, dass vorhandene Ressourcen bestmöglich genutzt werden, dass vorausschauend geplant wird und dass – last but not least – bei alledem auch die Belange der Beschäftigten nicht zu kurz kommen. Rainer Nachtigall steht für eine solche Interessenvertretung. Er bringt seine Erfahrungen aus dem Polizeibereich mit und aus seiner Arbeit im BBB-Vorstand hat er weitreichenden Einblick auch in die Bereiche der weiteren Mitgliedsgewerkschaften gewonnen. Ich bin sicher, Sie damit in den besten Händen zu lassen. Schenken Sie ihm das gleiche Vertrauen, das Sie mir stets entgegengebracht haben. Somit verbleibe ich mit einem herzlichen „Ade! Macht‘s gut!“ und vor allem: Bleiben Sie gesund! Mit kollegialen Grüßen
Rolf Habermann
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6 Jetzt mal ehrlich: Schmecken Ihnen die BBB-Pralinen denn wirklich noch …?
Die BBB-Pralinen waren immer auch Wirtschaftsförderung für meine Heimatregion Kronach. Ich kenne einige, die die Pralinen vermissen werden 7 Welcher Mensch hat Sie in Ihrer Amtszeit am meisten inspiriert?
Da gab es viele beeindruckende Persönlichkeiten in Politik, Verwaltung und im Kollegenkreis. Allen, die mich freundschaftlich begleitet und beraten haben, gebührt mein Dank. Hier möchte ich ausdrücklich auch die Journalistinnen und Journalisten miteinbeziehen, die stets fair über unsere Anliegen berichtet haben. 8 Welches Erlebnis wird Ihnen am meisten in Erinnerung bleiben?
18 FRAGEN ZU 18 JAHREN Interview zum Abschied des BBB-Vorsitzenden Rolf Habermann Lieber Herr Habermann, 1 fühlen Sie sich mental schon auf die Zeit nach dem BBB vorbereitet?
Bestens. Gemeinsam mit meiner Frau freue ich mich täglich mehr auf den neuen Lebensabschnitt. 2 Wie geht es Ihnen?
Mal abgesehen von kleinen altersbedingten Wehwehchen gut. Mein Kardiologe war kürzlich mit meinen Werten sehr zufrieden. „Sie können weiter schlampern“, sagte er. Mein Körper muss aber lernen, dass Belastung nicht der „Normalzustand“ ist. 3 Was werden Sie am meisten an Ihrer Arbeit als BBB-Vorsitzender vermissen?
Die vielen äußerst offenen und
zielgerichteten Gespräche mit Politik, Verwaltung und mit Kolleginnen und Kollegen – aber auch die freundlichen Mitarbeiterinnen in der BBB-Geschäftsstelle, die mich vorbildlich unterstützt haben. 4 …und worauf freuen Sie sich am meisten, wenn Sie an die Zeit danach denken?
Morgens beim Aufstehen und abends vor dem Schlafengehen nicht mehr die Mails checken zu müssen. Und... ich werde auch so manche Gremiensitzung nicht vermissen. 5 Was sagt Ihre Frau dazu?
Die freut sich ebenso wie ich und hat bereits einige Fakten für die Zeit nach dem BBB geschaffen.
Da wäre viel zu nennen: Verhandlungen zur Rücknahme der 42-Stunden-Woche, zu Besoldungserhöhungen für Beamtinnen und Beamte, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und jüngst die vom BBB initiierte Aktion „Keine Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“. 9 Freuen Sie sich darauf, in Zukunft auch einfach mal einen Abend auf der Couch zu verbringen?
Ich habe das schon mal geübt – und bin schon fast perfekt. 10 Mit welchen Zielen sind Sie 2002 als BBB-Vorsitzender gestartet?
Das waren schwere Zeiten mit nahezu täglich neuen Meldungen zu Einschnitten. Ziel für mich war immer, für die Kolleginnen und Kollegen bestmögliche Rahmenbedingungen zu erreichen. 11 ... und was denken Sie rückblickend?
Dank der Unterstützung aus allen BBB-Verbänden und besonders auch der Gremienmitglieder konnten gemeinsam ansprechende Ergebnisse – einige davon bundesweit einmalig – erzielt werden. 12 Haben Sie sich damals überlegt, wie lange Sie wohl im Amt sein werden?
Immer bis zur nächsten fälligen Wahl – Wahlämter sind immer auch Ämter auf Zeit. 13 Ein Leben ohne den BBB, das klappt doch nie ...?
Doch, doch, doch! Ich werde mich aus
IM FOKUS
FÜHRUNGSWECHSEL IN AUSNAHMEZEITEN
der Tagespolitik völlig heraushalten und auch ungefragt keine Ratschläge von der Tribüne aus geben. Meine Nachfolgerin bzw. mein Nachfolger mit ihrem Vorstandsteam haben mein volles Vertrauen. 14 Aber zum Delegiertentag 2021 dürfen wir Sie schon einladen, oder?
Sie dürfen alles, aber wir könnten andere Pläne haben ... 15 Neues Dienstrecht, beste bundesweite Bezahlung, Mütterrente: Sie können auf viele Erfolge Ihrer Amtszeit zurückblicken. Welcher war für Sie der wichtigste?
Wir hatten in den letzten Jahren dank der Unterstützung von Staatsregierung und aller Fraktionen im Bayerischen Landtag förmlich „einen Lauf “. Natürlich war die Mitarbeit am Neuen Dienstrecht Bayern ein Highlight. Es waren aber nicht nur die Großthemen. Oft war es auch die konkrete Beratung und Hilfe für Kolleginnen und Kollegen, die sich an mich gewendet haben. 16 Bei wem möchten Sie sich denn ganz besonders bedanken?
Das würde den Rahmen sprengen. Ich habe sehr viele angenehme Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner in Staatsregierung, Landtag, Ministerien und den Medien kennenlernen dürfen, bei denen ich mich herzlich bedanke. Es hat mir viel Freude bereitet. Meine allerbesten Wünsche für alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung – aber auch in den BBB-Verbänden, die mir stets viel Vertrauen entgegengebracht haben. Und ganz weit vorne mein Geschäftsstellen-Team unter der Leitung von Frau Egle und Frau Bodony, die mich stets professionell unterstützt, beraten und auch mal zurechtgestutzt hat. 17 Haben Sie einen guten Ratschlag für Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger?
Unbedingt Vertrauen aufbauen und dieses nie enttäuschen. Immer auch die Belange der Gegenüber im Auge haben und versuchen, gemeinsam gute Ergebnisse zu erzielen. 18 Letzte Worte?
... Ade! Macht’s gut! Es würde mich freuen, wenn ich in guter Erinnerung bleibe.
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BILANZ 2016–2020 (STAND FEBRUAR 2020)
- Bayerns Spitzenplatz bei der Bezahlung unangefochten –
rund 15 Prozent seit 2016
- Arbeitszeit und Sonderzahlungen werden nicht angetastet - Inzwischen über 60.100 zusätzliche Beförderungs
möglichkeiten
- Stellenabbau nach Art. 6 b HG faktisch gestoppt - „DUZ-Nacht“ fast verdoppelt - Deutlich bessere Bezahlung für Berufsanfänger - Zahlreiche Maßnahmen zur Gewinnung von
IT-Fachkräften im Beamtenbereich
- Attraktivitätssteigerung des Erzieherberufes –
Bündnis zur frühkindlichen Bildung
- Erhöhung der Ballungsraumzulage um 50 Prozent
seit 1. Januar 2018
- Ja zu Beamtenstatus und Berufsbeamtentum - Lehrerinnen und Lehrer auch künftig Beamte
und nein zu befristeten Verträgen
- Streikverbot für Beamte - Abwehr der Einheitsversicherung bei Krankenvorsorge
und Versorgung
- Zahlreiche Verbesserungen bei der Beihilfe - Zusätzliche Staatsbedienstetenwohnungen - Entlastung durch „Behördensatelliten“ - Mütterrente II nur in Bayern zeit- und wirkungsgleich - Weitere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf
- Mehr Urlaub auch für junge Beamtinnen und Beamte - Personalrahmenkonzept bei der Behördenverlagerung
hat sich bewährt
- Bundesweit einmalig Leistungsprämien im Tarifbereich
(4 Millionen Euro jährlich)
Mehr dazu unter www.bbb-bayern.de!
BUND
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Digitaler Staat 2020 Tarifvertrag Digitalisierung
Schutz und Perspektiven Der dbb hat mit dem Bundesinnenministerium Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Digitalisierung für die Beschäftigten des Bundes aufgenommen. „Alles steht für uns unter der Überschrift ‚Schutz und Perspektiven‘“, betonte der dbb Verhandlungsführer, Tarifvorstand Volker Geyer, unmittelbar vor Beginn der Gespräche in Berlin. „Zum einen geht es uns um Regelungen zum Schutz von Selbstausbeutung durch die neuen mobilen Arbeitsformen. Für Beschäftigte, deren bisherige Arbeitsplätze durch die zunehmende Digitalisierung starke Veränderungen erfahren oder sogar wegfallen, müssen wir zudem Sicherungsmechanismen schaffen. Auch klare Regelungen zur fortlaufenden Qualifizierung stehen auf unserer Agenda“, kündigte Geyer an. Eine tarifliche Flankierung von Rahmenbedingungen sei daher zwingend erforderlich. In der ersten Runde verständigten sich die Tarifvertragsparteien daher darauf, dass als tarifvertragliche Gestaltungsfelder die Themen „Qualifizierung“, „Beschäftigungssicherung“ und „mobiles Arbeiten“ zu behandeln sind.
dbb jugend unterstützt Forderung nach Bundes-Digitalministerium
Wirrwarr von Insellösungen beenden Die dbb jugend befürwortet die Einrichtung eines Bundes-Digitalministeriums. „Deutschland muss in Sachen Moderner Staat endlich vorankommen und nicht weiter hinterherlaufen“, sagt dbb jugend Chefin Karoline Herrmann. „Ein Digitalministerium des Bundes, in dem die Umsetzung der digitalen Daseinsvorsorge flächendeckend koordiniert und vorangetrieben wird, wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung“, kommentierte Herrmann die Forderung von Junge Union-Chef Tilmann Kuban nach der Einrichtung eines solchen Ressorts auf Bundesebene, die dieser in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt (Ausgabe vom 4. März 2020) erläutert hatte. „Dienstleistungen von Behörden und Verwaltungen müssen allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugänglich gemacht werden, es darf in Mecklenburg-Vorpommern nicht komplizierter sein als in Bayern und muss mit ein und demselben Benutzerkonto funktionieren“, so die dbb jugend Chefin.
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Digitalisierung der Verwaltung ganzheitlich denken Der Zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer hat davor gewarnt, zur Modernisierung der Verwaltung nur die bestehenden Verfahren zu digitalisieren. „Wir müssen unsere Prozesse neu denken – und zwar ganzheitlich“, sagte Schäfer beim Behördenspiegel-Kongress „Digitaler Staat“ Anfang März in Berlin. „Wir sollten die Gelegenheit der Digitalisierung nutzen, um Strukturen und Abläufe grundsätzlich zu überdenken. Dabei muss konsequent auch die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger als Nutzende sowie die der Anwenderinnen und Anwender in den Dienststellen eingenommen werden. Dazu gehört auch, in den Verwaltungen eine entsprechende Kultur zu schaffen sowie die Beschäftigten durch transparentes Handeln und konsequente Fortbildung auf diesem Weg mitzunehmen.“ Dafür müssten die Möglichkeiten der Mitbestimmung, also etwa die Einbeziehung von Personalräten, umfassend genutzt und wo nötig ausgeweitet werden.
KI in der Verwaltung
Algorithmen dürfen nicht diskriminieren Die dbb bundesfrauenvertretung hat unterdessen davor gewarnt, bei der Leistungsbewertung im öffentlichen Dienst auf künstliche Intelligenz (KI) zu setzen. „Künstliche Intelligenz ist bekanntlich nicht frei von Diskriminierung. Vielmehr besteht hier die Gefahr, dass einseitig programmierte Algorithmen bestehende Benachteiligung aufgrund des Geschlechts beziehungsweise von bestimmten Bevölkerungsgruppen verstärken oder sogar neu erzeugen können“, warnte Helene Wildfeuer, Vorsitzenden der dbb bundesfrauenvertretung.
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TARIF
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KEINE ANNÄHERUNG
Zuschläge für Sicherheits kräfte an Flughäfen Am 17. Februar 2020 wurden in Berlin die Tarifverhandlungen für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen fortgesetzt. Derzeit wird über das Thema Zuschläge verhandelt. Der dbb hat seine bereits veröffentlichten Forderungen erneut begründet und klargestellt, dass die dauerhafte Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Schichtsystem – regelmäßig auch an Wochenenden, Feier tagen und zu ungünstigen Zeiten – eine große Belastung darstellt, die durch Zuschläge angemessen ausgeglichen werden muss. Eine gute tarifliche Regelung dieser Frage sei auch für die Nachwuchsgewinnung entscheidend. Außerdem wurde über die notwendigen Verbesserungen bei Überstundenzuschlägen diskutiert. Hier ist aus Sicht des dbb eine Neuregelung notwendig, die die Belastung durch Überstunden früher ausgleicht und Teilzeitkräfte nicht benachteiligt. Die Arbeitgeberseite hat diese Forderungen erneut zurückgewiesen und mitgeteilt, dass sie die derzeit geltenden Zuschläge nicht verbessern will. Die Verhandlungen werden fortgesetzt. Der dbb erwartet, dass die Arbeitgeberseite dann den Forderungen entgegenkommt, damit zeitnah über die weiteren Inhalte neuer bundesweiter Entgeltrahmen- und Manteltarifverträge verhandelt werden kann.
VERHANDLUNGSSTART: SOZIAL-/ERZIEHUNGSDIENST
„Gegen den Fachkräftemangel“
Am 14. Februar 2020 hat in Köln die dbb Verhandlungskommission die Forderungen zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes beschlossen. Diese sehen im Kern vor, dass sich die Qualifizierung und Tätigkeiten (Stichwort „Eingruppierungsmerkmale“) der Beschäftigten in angemessener Weise in der Bezahlung wiederspiegeln. Konkret bedeutet das zum Beispiel: - Überarbeitung der Eingruppierungsmerkmale
(wichtig für die Einordnung der Beschäftigten in die Entgelttabelle)
- Anpassung der Stufenlaufzeiten - Honorierung von Qualifizierungen bzw. Fort- und Weiterbildungen
durch Eingruppierung in höhere Entgeltgruppen, Aufstiegs möglichkeiten etc. - Honorierung von Führungsverantwortung - Vollständige Anerkennung der Berufserfahrung bei anderen Trägern - Anpassung der Eingruppierung an die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Behindertenhilfe Weitere Forderungen betreffen etwa die verbindliche Einführung von stellvertretenden Leitungen in allen Kitas und den Anspruch auf Qualifizierung bzw. Zeitkontingente für Vor- und Nachbereitung. Der Auftakt der Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Kommunen am 5. März 2020 verlief konstruktiv, konkrete Ergebnisse wurden allerdings noch nicht erzielt. Die Verhandlungen werden fortgesetzt.
BEAMTENRECHT
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Hinweise des bayerischen Finanzministeriums
Beschlussfassung der Personalvertretung während der Corona-Krise Gerade in Zeiten andauernder Ungewissheit durch unbekannte Krisen und den daraus folgenden Einschränkungen ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Dienstelle und Personalvertretung besonders wichtig. Die derzeitige Situation fordert in allen Bereichen ein flexibles Handeln, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und dabei immer die Gesundheit der Beschäftigten im Auge zu haben. Andererseits soll natürlich die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in den wesentlichen Bereichen aufrecht erhalten bleiben. Und dazu zählt auch die Tätigkeit der Personalvertretungen.
D
as Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat im Hinblick auf die Beschluss fassung durch die Personalratsgremien Hinweise herausgegeben (Stand: 27. März 2020), die Bezug nehmend auf die aktuellen Umstände Folgendes regeln:
WENN MÖGLICH, SOLLTE VOM UMLAUFVERFAHREN GEBRAUCH GEMACHT WERDEN Um eine schnelle Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung zu gewährleisten, sollen Beschlüsse im schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren gefasst werden. Diese Möglichkeit sieht Art. 37 Abs. 3 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) üblicherweise nur für einfache Angelegenheiten vor. Unter den aktuellen Gegebenheiten soll der Personalratsvorsitzende in diese Entscheidung auch vor allem den Gesundheitsschutz der Personalratsmitglieder mit einbeziehen. Auf diese Weise sollte die überwiegende Anzahl der Fälle als einfache Angelegenheiten eingestuft werden und so im Umlaufverfahren behandelt werden. Durch die Möglichkeit des Umlaufverfahrens wird den Mitgliedern der Personalvertretung, die sich in Quarantäne oder in Telearbeit befinden, die Wahrnehmung ihres Mandats gewährleistet. Einer anderen Lösung bedarf es dann, wenn ein Mitglied des Personalrats dem Umlaufverfahren widerspricht oder nach
sorgfältiger Abwägung aller Umstände eine vorherige Beratung und Meinungsbildung der Personalratsmitglieder für erforderlich erachtet wird.
VIDEOKONFERENZEN SIND EBENFALLS ZULÄSSIG Für diesen Fall einer unumgänglichen Sitzung der Personalvertretung hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat noch ergänzende Regelungen verfügt. Um eine persönliche Anwesenheit der Personalratsmitglieder zu vermeiden, wird die Abhaltung einer Videokonferenz derzeit für zulässig erachtet. Auch die Zuschaltung einzelner Mitglieder über eine Videokonferenz wäre möglich. Es darf jedoch kein Mitglied der Beratung und Abstimmung per Videokonferenz widersprechen.
AUSNAHMSWEISE AUCH TELEFONKONFERENZ Sollte die technische Ausstattung eine Videokonferenz nicht möglich sein und auch ein schriftliches oder elektronisches Umlaufverfahren trotz großzügiger Auslegung nicht in Frage kommen, kann derzeit auch mit Hilfe einer Telefonkonferenz abgestimmt werden. Auch hier gilt wieder, dass entweder alle Mitglieder an der Telefonkonferenz teilnehmen oder einzelne Mitglieder zugeschaltet werden. Von dieser Möglichkeit kann auch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
GEBOT DER NICHTÖFFENTLICHKEIT Bei einer Personalratsabstimmung per Video- oder Telefonkonferenz ist un bedingt das Gebot der Nichtöffentlichkeit nach Art. 35 S. 1 HS. 1 BayPVG zu be achten. Hierzu soll jedes an der Sitzung per Video- oder Telefonkonferenz teilnehmende Personalratsmitglied zu Protokoll versichern, dass keine nichtteilnahmeberechtigten Personen anwesend sind. Sollte während der Sitzung eine nichtteilnahme berechtigte Person den Raum betreten, sind die übrigen Personalratsmitglieder hierüber umgehend zu unterrichten.
DELEGATION AUF DEN VORSITZENDEN Nach Art. 32 Abs. 4 BayPVG kann in An gelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist, durch einstimmigen Beschluss aller Personalratsmitglieder dem Vorsitzenden die Entscheidung im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern übertragen werden. Die Angelegenheit sind in dem Delegationsbeschluss zu bestimmen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage soll auch der Delegationsbeschluss grundsätzlich als einfache Angelegenheit nach Art. 37 Abs. 3 BayPVG eingestuft werden. Somit kann auch dieser Beschluss im Umlaufverfahren erfolgen. Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des BBB (www.bbb-bayern.de). Diese werden laufend aktualisiert.
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BEAMTENRECHT
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IM ÜBERBLICK MASERNSCHUTZGESETZ TRITT IN KRAFT
Was müssen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nun beachten? Am 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Es enthält Regelungen für den Masernschutz, die unter anderem für Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes, entsprechende Bewerberinnen und Bewerber sowie andere Personen, die in bestimmten öffentlichen Einrich tungen tätig sind bzw. tätig werden sollen, von Bedeutung sind. HINTERGRUND DES GESETZES Ziel des Gesetzes ist es, die Impfquote, die zur erfolgreichen Eliminierung der Masern notwendig ist, zu erreichen. Die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquoten haben nicht dazu geführt, dass sich ausreichend Menschen in Deutschland impfen lassen. Es gibt immer noch Impflücken in allen Altersgruppen. Die bundesweite Impfquote für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene zweite Masern-Impfung bei Kindern im Alter von 24 Monaten liegt nur bei 73,9 Prozent. Für eine erfolgreiche Eliminierung der Masern sind mindestens 95 Prozent nötig. Die vom Gesetz erfassten Personen können sich teilweise nicht selbst vor Masern schützen, z. B. weil sie schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere solidarisch verhalten und sich impfen lassen.
WELCHE BESCHÄFTIGTEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST SIND VOM GESETZ BETROFFEN? Den vollständigen Impfschutz nachweisen müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in folgenden Bereichen beschäftigt sind: - Schulen - Krankenhäusern (Deutsches Herzzentrum, Krankenabteilungen der Justizvollzugsanstalten) - Staatlichen und kommunalen Kindertageseinrichtungen - Asyleinrichtungen
- Gesundheitsverwaltung an den Land-
ratsämtern - Medizinischen Untersuchungsstellen der Regierungen Personen, die am 31. Dezember 1970 oder früher geboren sind, sind ausgenommen. Betroffen sind daher neben Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten auch Referendarinnen und Referendare, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, dual Studierende, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, in den jeweiligen Einrichtungen tätiges Personal Dritter (z. B. Raumpflegekräfte) sowie dort tätige Selbständige (z. B. Dolmetscherinnen und Dolmetscher). Ehrenamtlich beschäftigte Personen sowie Personen, die stundenweise z. B. mit Lehraufträgen oder zur Beaufsichtigung eingesetzt werden, sind ebenfalls erfasst, sofern sie regelmäßig (nicht nur für wenige Tage) und nicht nur zeitlich ganz vorübergehend (nicht nur wenige Minuten, sondern über einen längeren Zeitraum) in der jeweiligen Einrichtung tätig sind.
WAS BEDEUTET DIE IMPFPFLICHT FÜR DIE BETROFFENEN? Alle vom Geltungsbereich erfassten Personen müssen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen, es sei denn, sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden (medizinische Kontraindikation). Personen, die weder Impfschutz noch Immunität oder Kontraindikation nachweisen, dürfen nicht in den betroffenen Einrichtungen beschäftigt werden.
WANN MUSS DER IMPFSCHUTZ NACHGEWIESEN WERDEN? Für den Nachweis gelten folgende Fristen: - Bei Personen, die am 1. März 2020 oder später ihre Tätigkeit in dem Bereich aufnehmen sollen (Neubeschäftigte), müssen Impfschutz, Immunität oder Kontraindikation vor Aufnahme der Tätigkeit nachgewiesen werden. Andernfalls ist eine Beschäftigung dieser Personen in diesem Bereich nicht zulässig. - Bei Personen, die am 29. Februar 2020 bereits in einem genannten Bereich tätig sind (Bestandsbeschäftigte), genügt es, wenn Impfschutz, Immunität oder Kontraindikation bis zum 31. Juli 2021 nachgewiesen werden. Bis dahin dürfen diese Personen weiterhin in dem Bereich beschäftigt werden.
WIE ERFOLGT DER NACHWEIS ÜBER DEN IMPFSCHUTZ? Der Nachweis über Impfschutz, Immunität oder Kontraindikation kann durch Vorlage - eines Impfausweises oder durch ein ärztliches Zeugnis darüber, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht, - eines ärztlichen Zeugnisses darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann oder - einer Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein o. g. Nachweis bereits vorgelegt wurde, erbracht werden.
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WAS PASSIERT, WENN EIN BEAMTER/EINE BEAMTIN DEN NACHWEIS NICHT VORLEGT? Der Impfschutz ist als physisches Merkmal Teil der körperlichen Eignung im Sinne des § 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Nach der Gesetzesbegründung zum Masernschutzgesetz ist eine Impfung gegen Masern im Hinblick auf den mit der Impfpflicht verfolgten Zweck (Schutz der öffentlichen Gesundheit) zumutbar. Insoweit kann auch der Dienstherr die Nachholung der erforderlichen Impfungen von seinen Beschäftigten zur (Wieder-)Herstellung der körperlichen Eignung verlangen. Lässt sich der Beschäftigte trotz bestehender Impfpflicht nicht impfen, so stellt dies ein Dienstvergehen im Sinne des § 47 BeamtStG dar (Verstoß gegen die Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz im Beruf). Vor diesem Hintergrund ergeben sich für den Beamtenbereich folgende Konsequenzen: a. Neubeschäftigte (ab 1. März 2020) Beamtenbewerberinnen und Beamtenbewerber müssen zum Zeitpunkt der Einstellung (Ernennung) Impfschutz, Immunität oder Kontraindikation nachweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, dürfen die Bewerberinnen bzw. Bewerber mangels körperlicher Eignung nicht eingestellt werden. Bei der erstmaligen Aufnahme eines Nebenamts (z. B. Lehrauftrag) ist eine Amtsübertragung erst nach Vorlage des erforderlichen Nachweises zulässig. b) Bestandsbeschäftigte (ab 31. Juli 2021) Bestandsbeschäftigte haben den erforderlichen Nachweis bis zum 31. Juli 2021 zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, weil zum Beispiel die Impfung verweigert wird oder der Impfschutz undokumentiert oder unvollständig ist, so hat die zuständige Stelle dies dem Gesundheitsamt zu melden. (Anmerkung: Bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro gegen die Einrichtungsleitung verhängen.) Es erfolgt zunächst eine Weiterbeschäftigung. Spricht das Gesundheitsamt ein Beschäftigungsverbot aus und reagiert die/der Beschäftigte auf die letzte Auf forderung nicht, so ist davon auszugehen, dass sich die/der Betroffene dauerhaft nicht impfen lassen wird. In diesem Falle
soll wie folgt vorgegangen werden: - Bei Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit soll zunächst geprüft werden, ob eine anderweitigen Verwendungsmöglichkeit besteht. Es gilt hierbei allerdings nicht der Maßstab wie bei Ruhestandsversetzungen. Entscheidend ist, ob äußerstenfalls innerhalb des jeweiligen Ressorts eine andere Beschäftigung realistisch darstellbar ist. - Besteht keine anderweitige Verwendungsmöglichkeit, so ist den Beamtinnen und Beamten die Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 39 BeamtStG zu untersagen. - Gleichzeitig zum Verbot nach § 39 BeamtStG ist ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis einzuleiten (Art. 19 Bayerisches Disziplinargesetz – BayDG). - Im Rahmen des Disziplinarverfahrens ist auch zu prüfen, ob eine vorläufige Dienstenthebung mit Kürzung der Bezüge nach Art. 39 BayDG in Betracht kommt. - Beamtinnen und Beamte auf Probe bzw. auf Widerruf sind mangels körperlicher Eignung zu entlassen (§ 23 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Abs. 4 S. 1 BeamtStG). - Nebenamtsübertragungen sind gemäß Art. 49 Abs. 2 BayVwVfG zu widerrufen.
WAS PASSIERT, WENN EIN TARIFBESCHÄFTIGTER DEN NACHWEIS NICHT VORLEGT?
a) Neubeschäftigte (ab 1. März 2020) Bewerberinnen/Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Einstellung Impfschutz, Immunität oder Kontraindikation nachweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, dürfen die Bewerberinnen bzw. Bewerber mangels körperlicher Eignung nicht eingestellt werden. b) Bestandsbeschäftigte, Auszubil dende, Praktikantinnen/Praktikanten, dual Studierende (ab 31. Juli 2021) Bestandsbeschäftigte, Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten und dual Studierende haben den erforderlichen Nachweis bis zum 31. Juli 2021 zu erbringen.
Wird der Nachweis nicht erbracht, weil zum Beispiel die Impfung verweigert wird oder der Impfschutz undokumentiert oder unvollständig ist, so hat die zuständige Stelle dies dem Gesundheitsamt zu melden. Es erfolgt eine Weiterbeschäftigung. Spricht das Gesundheitsamt ein Beschäftigungsverbot aus, soll wie folgt vorgegangen werden: Zunächst soll geprüft werden, ob für die Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer eine anderweitige Verwendungsmöglichkeit (innerhalb des jeweiligen Geschäftsbereichs) besteht. Ist dies nicht der Fall, ist die/der Beschäftigte darauf hinzuweisen, dass er/sie mit einer Kündigung rechnen muss, wenn der Nachweis nach Ablauf einer gesetzten Frist nicht erfolgt. Reagiert die/der Beschäftigte auf diese letzte Aufforderung nicht, ist eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung auszusprechen. Ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer nach § 34 Abs. 2 TV-L unkündbar, ist nach einem entsprechenden Hinweis (Beschäftigungsverbot, keine anderweitige Verwendungsmöglichkeit, mit Kündigung muss gerechnet werden) eine außerordentliche Kündigung mit einer sozialen Auslauffrist auszusprechen. Im Fall der Kündigung ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer ab dem Kündigungszeitpunkt für die Dauer der Kündigungsfrist/sozialen Auslauffrist unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freizustellen. Das gleich gilt für Auszubildenden nach TVA-L BBiG, TVA-L Pflege und TVA-L Gesundheit, Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-L und dual Studierende.
Nähere Informationen hierzu wird das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf seiner Internetseite (www.lgl.bayern.de) anbieten.
EMPFEHLUNGEN DER STIKO ZUR MASERNIMPFUNG:
Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt für Personen ohne frühere Impfung oder mit unklarem Impfstatus zwei Impfungen mit einem Mumps-Masern-RötelnImpfstoff im Abstand von mindestens vier Wochen; Personen, die bisher nur einmal geimpft worden sind, sollen eine zusätzliche Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen zur vorangegangen Impfung erhalten. Bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation ist laut STIKO im Interesse der zu schützenden Person von fehlenden Impfungen auszugehen; Sicherheitsbedenken bei nochmaliger Impfung trotz bestehender Immunität bestünden nicht.
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BEAMTENRECHT
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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Auswirkungen auf die Beihilfe Schon am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals, auch Pflegepersonal- Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft getreten. Es zielt, so schon der Name, auf eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege ab. Dazu regelt es unter anderem auch die Vergütung der von Krankenhäusern erbrachten vollstationären und teilstationären Leistungen neu. Das hat auch Auswirkungen auf die Regelungen des bayerischen Beihilferechts bezüglich der Abrechnung von Behandlungen in Privatkliniken.
REGELUNGSBEDARF DURCH DIE ÄNDERUNGEN
Das Beihilferecht knüpft seine beihilfefähigen Höchstbeträge bisher an die DRGFallpauschalen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). Dort waren bis zur Neuregelung einheitliche Fallpauschalen für medizinische Maßnahmen und Kosten des Pflegepersonals vorgesehen. Im Zuge des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes wurden insbesondere die Kosten des Pflegepersonals aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert. Sie werden seitdem gesondert und tagesgenau neben den DRG-Fallpauschalen vom Krankenhaus abgerechnet. Dafür wurde eine eigene Pflegepersonalkostenvergütung geschaffen. Die bisherigen Bestimmungen des Beihilferechts verweisen bzgl. der A brechnungen von Privatkliniken auf einheitliche DRG-Fallpauschalen und gehen damit ins Leere. Infolge dieser Umstellung der Krankenhausvergütung auf eine Kombination aus DRG-Fallpauschalen und tagesbezogenem Pflegeentgelt ist die beihilferechtliche Ermittlung des Höchstbetrages für Krankenhausleistungen in Privatkliniken auf eine neue Berechnungsgrundlage zu stellen. Bis zur Änderung der bayerischen Beihilfeverordnung geschieht dies in einer vorgriffsweisen Regelung.
AUFENTHALTE IN NACH § 108 SGB V ZUGELASSENEN KRANKENHÄUSERN
Für Aufenthalte in Krankenhäusern, die dem öffentlichen Krankenhausrecht unterliegen, ändert sich für den Einzelnen nichts. Maßgebend sind hier u. a. die Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
AUFENTHALTE IN PRIVATKLINIKEN
Vorsicht ist künftig geboten bei Behandlungen in Privatkliniken, die eine andere Abrechnungspraxis haben. Für solche stationären Behandlungen wurde der beihilfefähige Höchstbetrag bisher unter Bezugnahme auf die krankheitsspezifische DRG-Fallpauschale sowie die Berücksichtigung der jeweiligen mittleren Verweildauer berechnet. Künftig soll aber neben der DRG-Fallpauschale das Pflegeentgelt, jeweils unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verweildauer im Krankenhaus, maßgebend für die Berechnung des beihilfefähigen Höchstbetrags sein.
KRANKENHAUSAUFENTHALT IN PRIVATKLINIK MIT DER BEIHILFESTELLE ABKLÄREN!
Das kann im Einzelfall zu Verwerfungen führen, da Privatkliniken nicht an das gesetzliche Abrechnungsverfahren gebunden sind. Vor dem Aufenthalt in einer Privatklinik sollte daher unbedingt geklärt werden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Eigenanteil an den Kosten des Aufenthalts entstehen könnte. Im Vorfeld ist es ratsam, mit dem behandelnden Arzt und der Privatklinik die voraussichtlichen Kosten sowie die geplante Aufenthaltsdauer zu klären und mit der Beihilfestelle Kontakt aufzunehmen.
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Technikerzulage an Beschäftigte in der IT-Systemtechnik Kein Unfallschutz auf dem Weg vom Kinder garten ins Home-Office Das Bundessozialgericht hatte erneut über die Frage zu entscheiden, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. In diesem Fall handelte es sich um eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen des Teleworkings von zu Hause arbeitete. Dabei brachte sie morgens ihr Kind mit dem Fahrrad in den Kindergarten. Auf dem Rückweg vom Kindergarten nach Hause, wo sie im Rahmen des Teleworkings arbeiten wollte, stürzte sie bei Glatteis mit dem Fahrrad und brach sich das rechte Ellenbogengelenk. Die Rückfahrt vom Kindergarten stellt keinen nach § 8 Abs. 1 SGB VII versicherten Betriebsweg dar, da das Verbringen des Kindes in den Kindergarten weder in Ausübung der versicherten Tätigkeit erfolgte, noch dem Beschäftigungsunternehmen diente. Ebenso wenig handelte es sich um einen versicherten Wegeunfall nach § 8 Abs 2 Nr 1 SGB VII, der zunächst begriffsnotwendigerweise voraussetzt, dass der Ort des privaten Aufenthalts und der versicherten Tätigkeit, zwischen denen der Weg zurückgelegt wird, räumlich auseinanderfallen. Dies ist bei der Tätigkeit in einem Home-Office naturgemäß nicht der Fall. Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte besteht vorliegend auch nicht unter dem Aspekt des „Dritten Ortes“, weil dies eine Mindestaufenthaltsdauer von 2 Stunden in der Kita vorausgesetzt hätte, die hier nicht erreicht wurde. Ein Versicherungsschutz nach § 8 Abs 2 Nr 2a) SGB VII be stand auch nicht. Hiernach ist auch das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Wegs versichert, um Kinder wegen der beruf lichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen. Voraussetzung ist jedoch, dass von einem versicherten Weg, der hier aber gerade nicht vorliegt, zu dem Zweck, Kinder in fremde Obhut zu geben, abgewichen wird. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes obliege dem sozialpolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, so das Gericht mit Urteil vom 30. Januar 2020 (Az: B 2 U 19/18 R).
Mit Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vom 28. Februar 2020 wird darauf hingewiesen, dass die Ausbringung der Technikerzulage in Teil II Abschnitt 11 Unterabschnitt 4 der Entgeltordnung zum TV-L im Rahmen der Redaktion der Tarifrunde 2019 aufgrund eines redaktionellen Versehens unterblieben ist. Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist damit einverstanden, dass auch an die nach Teil II Abschnitt 11 Unterabschnitt 4 der Entgeltordnung zum TV-L eingruppierten Beschäftigten in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020 bei Erfüllung der bisherigen Voraussetzungen die Technikerzulage gewährt wird; bisherige Konkurrenzvorschriften sind zu beachten. Ab 1. Januar 2021 entfällt die Technikerzulage aufgrund der Neuregelung der Eingruppierung der Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik. Soweit an den vorgenannten Personenkreis trotz Vorliegens der Voraussetzungen bislang keine Technikerzulage gewährt wurde, kann diese nur im Rahmen der tariflichen Ausschlussfrist nachgezahlt werden.
Durchführungshinweise zum TVÜ-Länder Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat die Durchführungshinweise zum TVÜ-Länder unter Berücksichtigung der seit der letzten Aktualisierung (Oktober 2018) erfolgten tariflichen Änderungen überarbeitet. Zwischen zeitlich erfolgte Regelungen, die die Durchführungshinweise ergänzten, wurden eingearbeitet.
Die überarbeiteten Durchführungshinweise sind im Intranet abrufbar (www.zwaenge.de Rubrik: Personal/ Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVÜ- Länder – Durchführungshinweise) bzw. stehen im Internet als Download zur Verfügung.
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TARIFRECHT
BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 20
Ohne Arbeit kein Lohn!
Wie können Arztbesuche trotz Arbeitsverpflichtung wahrgenommen werden?
SIND ARZTBESUCHE NUR IN DER FREIZEIT MÖGLICH?
Im Grundsatz gelten Arztbesuche als private Aktivitäten, die in der Freizeit wahrzunehmen sind. Doch es ist zu differenzieren: Es gibt Termine zur Vorsorge oder zur allgemeinen Untersuchung, die nicht dringlich sind. Allerdings werden Arztbesuche auch häufig wegen akuter Beschwerden vereinbart oder können wegen der Art der Behandlung oder aufgrund der Öffnungszeiten von Arztpraxen nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Der Arbeitnehmende ist freizustellen, wenn ein Arztbesuch unumgänglich nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann. Vorsorge- und regelmäßige Untersuchungen sind zwar notwendig, jedoch meist nicht dringend, sodass diese grundsätzlich auch bei längeren Wartezeiten in der Freizeit wahrzunehmen sind. Auch ein Urlaubstag wird gerade für Vorsorgeuntersuchungen als rechtlich zumutbar angesehen. Eine Ausnahmeregelung enthält das Mutterschutzgesetz für Schwangere, § 7 MuSchG. Wann Arztbesuche doch während der Arbeitszeit wahrgenommen werden können, ist häufig eine Einzelfallentscheidung. Jedenfalls darf jeder Arbeitnehmende den Arzt seines Vertrauens aufsuchen. Er kann nicht dazu gezwungen werden, einen anderen Arzt zur Untersuchung oder zu Behandlungen außerhalb der Arbeitszeit zu wählen. Die Wahl des Arztes hat Vorrang vor der im Übrigen gebotenen Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 29. Februar 1984, Az 5 AZR 92/82.
UND BEI TEILZEIT ODER GLEITZEIT?
Teilzeitarbeitnehmende können aufgrund der geringeren Arbeitszeit ihre Arzttermine gut in die arbeitsfreie Zeit legen. Es sind jedoch besondere Ausnahmenfälle denkbar, in denen Arzttermine auch während der vereinbarten Arbeitszeit wahrgenommen werden können. Strenger wird das bei Gleitzeitregelung gesehen, da Gleitzeit gerade der Flexibilität dient und dadurch Arbeitsausfälle vermieden werden sollen. „Nimmt ein Arbeitnehmer an einer im Betrieb geltenden Gleitzeitregelung teil, so kann er – wenn einzelvertraglich oder tarifvertraglich keine Regelung besteht – für Arztbesuche während der Gleitzeit keine Zeitgutschrift verlangen“, so das Landesarbeitsgericht Köln 1993 (Az.: 8 Sa 894/92). Innerhalb der Kernarbeitszeit besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nur in begründeten Ausnahmefällen oder bei akuten Beschwerden.
OHNE ARBEIT KEIN LOHN?
Der Arbeitnehmende erhält den vereinbarten Lohn fort, wenn er für nur eine verhältnismäßig kurze Zeit und unverschuldet verhindert ist, die Arbeitsleistung zu erbringen, § 616 BGB. Die Rechtsprechung sieht das als gegeben an, wenn die Behandlung nicht aufschiebbar ist, etwa aufgrund akuter Schmerzen oder wenn der Arbeitnehmer von einem Arzt zu einer Untersuchung oder Behandlung einbestellt wird und der Arzt auf terminliche Wünsche des Arbeitnehmers keine Rücksicht nehmen will oder kann, Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 08. Februar 2018, (Az 7 Sa 256/17). Auch bei einer unverschuldeten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit während des Arztbesuchs und der darauffolgenden Krankschreibung durch den behandelnden Arzt besteht der Entgeltanspruch fort. Dies ergibt sich aus § 3 EntgFG.
WEITERE PFLICHTEN
Sind Arzttermine unvermeidbar während der Arbeitszeit wahrzunehmen, so muss der Arbeitnehmende seinen Arbeitgeber darüber informieren. Bei Verletzung dieser Informationspflicht liegt ein unentschuldigtes Fehlen vor, das zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall zu einer Kündigung führen kann. Zur eigenen Absicherung ist es ratsam, sich immer eine ärztliche Bescheinigung darüber ausstellen zu lassen, dass der Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich war. Eine Bescheinigung sollte auch die genaue Dauer der Anwesenheit in der Arztpraxis enthalten, um die Abwesenheit in der Arbeit rechtfertigen zu können.
TARIFRECHT
Nach § 29 f) TV-L und TVöD ist eine Freistellung eines Beschäftigten möglich, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss und ein Termin in der Freizeit nicht wahrnehmbar war. Dieser Begriff umfasst ärztliche Versorgungen wie Untersuchungen samt Diagnosestellung oder Therapie. Dabei kommt es entscheidend auf die Dauer der Behandlung an. Sie darf nur eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit umfassen.
FAZIT
Es sollte stets versucht werden, Arzttermine in der Freizeit wahrzunehmen. Insbesondere gilt dies für Teilzeitbeschäftigte und vor allem auch für Beschäftigte im Gleitzeitmodell. In akuten Fällen oder wenn die Arztpraxis den Terminwunsch des Arbeitnehmenden nicht berücksichtigt und der Arbeitsausfall unvermeidbar ist, steht den Beschäftigten ein Entgeltfortzahlungsanspruch zu. Um eine Abmahnung zu vermeiden, sollte stets eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
VERBAND
BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 20
Goldenes BBB-Ehrenzeichen für StM Bernd Sibler Für sein Engagement rund um den Bayerischen Beamtenbund erhielt der bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Bernd Sibler das BBB- Ehrenzeichen in Gold samt Urkunde. Beides übergab BBB-Chef Rolf Habermann, verbunden mit Glück wünschen und Dank für den Einsatz in Sinne der Beschäftigten. Staatsminister Sibler ist selbst Mitglied im BBB und war von 2000 bis 2019 als stellvertretender Vorsitzender des Kreisausschusses Deggendorf vor Ort aktiv. Auch in seinen politischen Ämtern hat er sich stets für die Belange der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eingesetzt. Der BBB dankt für die gute bisherige Zusammenarbeit und freut sich auf den weiteren gemeinsamen Weg!
KREISAUSSCHUSS PASSAU
Sparkasse Passau stiftet neuen Behörden-Wanderpokal
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(Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München T 089 / 55 25 88-0 F 089 / 55 25 88-50 bbb-verlag@bbb-bayern.de gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann Anzeigen: Janina Prenger, prenger@bbb-bayern.de Erscheinungsweise: Sechs mal im Jahr. Konditionen für Mitglieder: Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar. Fotos: Anna Olivia Weimer (3), Bayerische Staatskanzlei (5), BBB/Andreas Gebert (5), ©iStock.com/Julia Lemba (9), ©iStock. com/Nadezhda1906 (10), Atelier Krammer/ Margot Kramer (12), Marcus Merk (12), BBB (13), ©iStock.com/solarseven (14), Schön Klinik Management SE (15), BBB/ Andreas Gebert (17, 18, 21), BBB (20), Stephan Rumpf (22), ©iStock.com/Shomiz (25), ©iStock.com/KatarzynaBialasiewicz (28), ©iStock.com/nadia_bormotova (31), Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst/Peter Richter (33), KA Passau (33), KA Ingolstadt (34) Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting T 08671 / 50 650 mail@geiselberger.de Design und Layout: mattweis GmbH Isartalstraße 44 80469 München T +49 89 720 59 09-0 agentur@mattweis.de
Da das Team der Sparkasse Passau beim traditionellen Passauer Behördensportfest des Bayerischen Beamtenbundes nach 2017 und 2018 auch 2019 die Mannschaftswertung gewann und erneut Passaus sportlichste Behörde wurde, ging der Behörden-Wanderpokal endgültig in Sparkassen-Besitz über. Dies nahm nun Christoph Helmschrott (Mitte), Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Passau, zum Anlass, im Beisein der Mannschaftsführerin seines erfolgreichen Sparkassenteams, Marion Stephan, für die 54. Ausgabe des Traditionssportfestes einen neuen Wanderpokal zu stiften und ihn an den langjährigen Behördensportfest-Verantwortlichen, BBB-Kreisausschussvorsitzenden und Passauer Stadtrat Siegfried Kapfer, zu übergeben.
ID-Nr. 2090027
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VERBAND
BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 20
KREISAUSSCHUSS INGOLSTADT
Werksführung bei Audi Zusammen mit der dbbjb-Kreisjugendleitung Ingolstadt hat der Kreisausschuss zur Führung durch die Audi-Produktionsstätte eingeladen. Teilgenommen haben 38 Personen, aufgeteilt in zwei Gruppen. Seit 70 Jahren baut Audi in Ingolstadt Fahrzeuge. Hier befindet sich die größte Produktionsstätte des Konzerns, der gesamte Produktionsprozess – von der Idee über die technische Entwicklung hin zur Serienproduktion diverser Modelle – findet in Ingolstadt statt.
Insgesamt arbeiten derzeit rund 44.000 Menschen in diesem Werk. Anhand eines großen Luftbildes wurde erläutert, was in den verschiedenen Hallen und Gebäuden auf dem über 2,7 km2 großen Betriebsgelände passiert. Die Gruppen konnten den Produktions prozess hautnah miterleben: Im Presswerk werden unter immensem Druck Stahl- und Aluminiumplatten in die vorgegebene Form gebracht. Die vorgefertigten Einzelteile werden dann
durch Roboter zu einer Rohkarosse zusammengefügt und in die Lackiererei geführt. Entlang der Fertigungsstraße konnten die Teilnehmer verfolgen, wie die lackierte Karosse nach und nach mit sämtlichen Einbauteilen aufgerüstet und schließlich mit der Komponente Fahrwerk/Motor zusammengeführt wird. Die Automobilbauer bezeichnen diesen Produktionsschritt treffend als „Hochzeit“. Besonders für nicht so technikaffine Menschen ist es faszinierend, dass auch das Verschrauben von Karosserie und Fahrwerk/Motor schon vollautomatisch passiert.
KREISAUSSCHUSS INGOLSTADT
Neujahrsempfang der Stadt Ingolstadt Beim städtischen Neujahrsempfang von Ingolstadt, zu dem rund 1.350 Vertreterinnen und Vertreter aus allen gesellschaftlichen Bereichen von Stadt und Region erschienen sind, war auch der örtliche BBB-Kreisausschuss mit 16 Teilnehmern präsent. Der ehemalige Oberbürgermeister Christian Lösel ging in seiner Rede, die unter dem Motto „Gemeinsam Ingolstadt erneuern“ stand, sowohl auf regionale als auch auf globale Themen ein. Gute und fair bezahlte Arbeitsplätze müssen erhalten bzw. an neue Anforderungen angepasst werden, Klima und Tierarten gilt es zu retten und den Schutz des Biosystems hinzubekommen: „Klima-Maßnahmen Ja, aber keine höheren kommunalen Steuern!“
Lösel lieferte außerdem einen sehr umfangreichen Rechenschaftsbericht ab und verwies unter anderem auf das große Sonderbauprogramm der städtischen Wohnungsbaugesellschaft, auf die Bereitstellung weiterer Kindergarten- und Krippenplätze und auf diverse Schulsanierungen: „Eine wirtschaftlich so erfolgreiche Stadt müssen auch im Sozialen Bestmarken anstreben“. Von Hoffnung getragen waren auch seine Worte zur Entwicklung bei Audi („auch für Bayern systemrelevant“) und zur angestrebten Wissenschaftsstrategie für den Standort Ingolstadt. Die Ausführungen von Lösel gaben den geladenen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung beim anschließenden Imbiss jedenfalls genügend Stoff für Diskussionen darüber, ob es nun „goldene Zwanziger“ (wie von Lösel erhofft) oder eher ein „zorniges Jahrzehnt“ (wie schon in der Presse angedeutet) für die Stadt Ingolstadt geben würde.
VERBAND
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BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 20
NACHRICHTEN:
BALD AUCH ALS APP! Nicht mehr lang ... ... dann gibt’s die BBB Nachrichten auch als App! Wir arbeiten mit Hochdruck an einer mobilen Version unserer BBB Nachrichten. Hier schon mal ein kleiner Vorgeschmack. Die BBB Nachrichten immer dabei, mit aktuellem Input oder zum „Schnell-nochmal-nachschauen“. Nur für Mitglieder und ganz exklusiv. Wir freuen uns! Wie das geht? Alles dazu in der kommenden Ausgabe! Übrigens: Die BBB Nachrichten wird es natürlich auch weiterhin als Print-Version geben.