BAYERN
Über 2 700 zusätzliche Beförderungen Seite 8
BEAMTENRECHT
NOV | DEZ 2019 B 2428 E ISSN 0173-3796
NACHRICHTEN
Besoldungstabellen 2020 Seite 23
TARIFRECHT
TV-L Entgelttabelle 2020 Seite 27
ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN
IM FOKUS
BBB UND FINANZMINISTERIUM ERSTELLEN GEWALTSCHUTZKONZEPT Seite 14
EDITORIAL
BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 19
SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.
Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht
Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht
LIEBE LESERINNEN UND LESER, es ist wieder soweit! Die Tage werden kürzer und kälter, man kramt Handschuhe und Adventsdeko hervor und bevor man in der winterlichen Jahreszeit wirklich angekommen ist, ist fast schon Weihnachten. Gegen Ende des Jahres scheint die Zeit noch ein Stück schneller zu verstreichen. Atmen Sie durch! Zählen Sie bis zehn! Legen Sie Wunschzettel und Einkaufslisten beiseite und nehmen Sie sich einen Moment, um unsere aktuelle Ausgabe nach interessanten Dingen zu durch forsten! Nein, wir haben uns beim Fokus nicht geirrt. Unser „NEIN“ ist ein klares Nein zur Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Wir greifen das Thema der vergangenen Ausgabe wieder auf. Gemeinsam mit dem Finanzministerium hat der BBB bereits die ersten Eckpunkte für ein umfassendes und ressortübergreifen des Gewaltschutzkonzept erarbeitet und der Presse vorgestellt. Näheres im Fokus. Unser „NEIN“ soll aber auch Symbol sein! Gemeinsam setzen wir ein Zeichen. Solidarisch stellen wir uns jeder Form von Gewalt entgegen. Gewalt hat in unseren Leben nichts verloren! Nicht im öffentlichen Dienst und auch sonst nirgends!
Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz
Mit vielen in der Regel weniger ernsten, aber genauso wichtigen Themen haben wir den Bayernteil zusammengestellt: Informationen zum neuen Mitarbeiterportal, die Fortsetzung unserer Serie zur psychischen Gesundheit und zahlreiche rechtliche Neuerungen. Selbstverständlich haben wir auch die neuen Tabellen zum Ein kommen ab 01.01.2020 veröffentlicht. Nun wünsche ich Ihnen, zusammen mit dem gesamten Team der BBB Nachrichten, eine geruhsame Adventszeit, erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Wir sehen und lesen uns wieder im Jahr 2020!
Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse
Herzliche Grüße
Sie erreichen uns über unser Kontaktformular unter www.bbb-bayern.de!
Anette Egle Chefredakteurin BBB-Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de
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INHALT
BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 19
8 ÜBER 2 700 Z USÄTZLICHE BEFÖRDE RUNGEN
14 BBB UND FINANZMINISTERIUM ERSTELLEN GEWALTSCHUTZKONZEPT
23 BESOLDUNGSTABELLEN 2020
ZUR AKTUELLEN LAGE
TARIF
5 Landtagspräsidentin Ilse Aigner ein Jahr im Dienst 5 Beschäftigte im öffentlichen Dienst verdienen Respekt, Dankbarkeit und Wertschätzung – nicht Hass und G ewalt! Rolf Habermann, Vorsitzender
22 Autobahn GmbH: Regionalkonferenzen des dbb 22 Krankenhäuser: VKA nimmt Einigung bei Samstags zuschlag zurück
BAYERN 6 Beteiligungen und Veröffentlichungen 6 BBB äußert sich zu geplanten Neuerungen: Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes 7 Bündnis für frühkindliche Bildung 7 Mitarbeiterservice Bayern: Das digitale Antragsund Auskunftsverfahren für Beschäftigte des Freistaates Bayern! 8 Über 2 700 zusätzliche Beförderungen 9 Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes stimmt Verbesserungen bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu 9 Bayerische Inklusionsrichtlinie 9 DAK-Psychoreport 2019: Arbeitsausfälle wegen psychischer Erkrankungen nehmen zu 11 Gesundheitsmanagement am Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz 12 Z wangserkrankungen – die heimliche Krankheit
IM FOKUS 14 TITELTHEMA: BBB und Finanzministerium erstellen Gewaltschutzkonzept
BUND 20 Frauenförderung im öffentlichen Dienst: Gleichstellung muss Chefsache sein 20 Anhörung im Bundestag: Besoldungsstruktur wird verbessert Neue EU-Richtlinie: Mehr Rechte für E 21 ltern und pflegende Angehörige
BEAMTENRECHT 23 Besoldungstabellen 2020 24 BVerwG: Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung nicht isoliert angreifbar 25 Erinnerung zum Jahreswechsel: Ansprüche rechtzeitig geltend machen!
TARIFRECHT 26 Unerwarteter Arbeitsausfall: Kind krank! 27 Urlaubsansprüche in der Elternzeit 27 TV-L Allgemeiner Teil: Entgelttabelle zu § 15 TV-L – gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
VERBAND 28 Tagung der BBB-Kreisausschussvorsitzenden 29 Kreisausschuss Schwandorf: Reise in die Steiermark 29 Kreisausschuss Würzburg: 99. Geburtstag von Heinz Gradt 29 Kreisausschuss Passau Kreisausschuss Nürnberg: Sitzung mit MdL 30 Wolfgang Fackler 30 Kreisausschuss Memmingen: Matthias Fähndrich neuer Vorsitzender 30 Kreisausschuss Traunstein/Berchtesgaden: Nikolausschießen 30 Kreisausschuss Kronach: „Nutzen Sie die Pflege beratung!“
ZUR AKTUELLEN LAGE
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BESCHÄFTIGTE IM ÖFFENTLICHEN DIENST VERDIENEN RESPEKT, DANKBARKEIT UND WERTSCHÄTZUNG – NICHT HASS UND GEWALT! Liebe Kolleginnen und Kollegen,
LANDTAGSPRÄSIDENTIN ILSE AIGNER EIN JAHR IM DIENST
Um ihr zu ihrem einjäh rigen Jubiläum im Amt der Landtagspräsidentin zu gratulieren, traf BBBChef Rolf Habermann Ilse Aigner im Landtag. Zusammen mit den ehemaligen Landtagsaus schussvorsitzenden Manfred Ach und Prof. Dr. Walter Eykmann – beide Träger der BBBEhrenmedaille – er örterte man auch die Pro blematik der zunehmenden Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
auch wenn im Dezember die „stade Zeit“ beginnt, so wird es erfahrungsgemäß zum Jahresabschluss doch immer etwas turbulenter, und in diesem Jahr noch ein bisschen mehr als sonst. Das Thema „Keine Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes“ sind wir intensiv angegangen und im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz von BBB und dem bayerischen Finanzminister Albert Füracker haben wir unser Vorhaben in die Öffentlichkeit gebracht. Das Medienecho und die Rückmel dungen dazu – und das hat uns dann doch über rascht – waren gewaltig. In nahezu allen regio nalen und überregionalen Berichterstattungen wurde die Thematik aufgegriffen. Daran sieht man deutlich, wie sehr dieses Thema die Menschen bewegt, und das nicht nur im Bereich des öffentlichen Dienstes. Quer durch die Gesellschaft wird Gewalt als zunehmendes Problem wahrgenommen. Umso mehr bin ich froh und dankbar, dass wir gemeinsam mit Finanzminister Albert Füracker das Thema ange stoßen haben. Angesichts steigender Gewaltfälle muss eines klar sein, hier muss ein Ruck durch die Gesellschaft gehen – mit der klaren Botschaft: NEIN zu jeglicher Art von Gewalt! Die Pressekonferenz ist der Startschuss für eine gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen bayeri schem Finanzministerium und BBB. Wir werden zusammen ein umfassendes Gewaltschutz konzept für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erarbeiten. Die Eckpunkte dazu können Sie im Fokusartikel nachlesen. Ich freue mich darauf, im neuen Jahr mit dem Finanzminis terium die Handlungs und Lösungsmöglich keiten auszuloten. Und ich bin überzeugt, dass wir – wie in den letzten Jahren immer – die best möglichen Lösungen finden werden. Im Sinne der Beschäftigten und im Sinne des Dienstherrn und des Freistaats Bayern. Denn der öffentliche Dienst hat diesen Respekt verdient! Mein Dank gilt hier auch den Abgeordneten des Bayerischen Landtags – allen voran der Land tagspräsidentin Ilse Aigner. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes wurde das Thema ausführlich diskutiert und fraktionsübergreifend war man sich einig, dass Handlungsbedarf besteht. Es ist gut zu wissen, dass wir hier alle an einem Strang ziehen!
Neben diesem sehr ernsten Thema freut es mich, Ihnen mitzuteilen, dass der Haushalts ausschuss in seiner letzten Sitzung 2 700 zusätzlichen Beförderungen für die Jahre 2019 und 2020 zugestimmt hat. Das ist ein wichtiges Signal an alle Beschäftigten – Leistung lohnt sich! In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen eine besonders imposante Zahl nicht vorenthalten: Seit 2009 wurden zusammen mit anderen Stellenhebungsprogrammen 60 100 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für bayerische Beamtinnen und Beamte ermög licht. Und eines ist klar – ohne das Neue Dienstrecht in Bayern wäre dies nicht möglich gewesen. Bayern geht hier den richtigen Weg – ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst braucht eine angemessene Ausstattung! Weiter so! Das gleiche gilt bei der Schaffung von best möglichen Arbeitsbedingungen. Gerade hat der Landtagsausschuss für Fragen des öffentli chen Dienstes einstimmig dem Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zugestimmt. Neben der Übertragung der Mütterrente II in das bayerische Ver sorgungsrecht wird unter anderem auch die Beurlaubungshöchstgrenze für die Pflege von Angehörigen um zwei Jahre angehoben. Bayern setzt hier Maßstäbe – parteiübergrei fend und immer in enger Abstimmung mit dem BBB! Auch im neuen Jahr werden wir uns mit aller Kraft für die Belange der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes einsetzen – für bundes weit bestmögliche Arbeitsbedingungen, das ist unser Anspruch! Bevor wir uns aber in die neuen großen und kleinen Projekte des kommenden Jahres stürzen, wünsche ich Ihnen allen eine geruh same Adventszeit, besinnliche Fest und Feier tage und selbstverständlich einen gelungenen Jahreseinstieg 2020! Mit kollegialen Grüßen Ihr
Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.
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BETEILIGUNGEN Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Ver fassungsschutz (BefRPolVS) Änderung der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt veterinärtechnischer Dienst in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und echnik (FachV-VettechnD) T
VERÖFFENTLICHUNGEN Gesetz zur Änderung des Bayerischen L ehrerbildungsgesetzes,
GVBl. 2019, Seite 618 Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, GVBl. 2019, Seite 594 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht, GVBl.
2019, Seite 561
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BBB ÄUSSERT SICH ZU GEPLANTEN NEUERUNGEN:
Änderung des B ayerischen Behindertengleichstellungs gesetzes Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) sowohl an die Begriffe und Ziele der UN-Behindertenrechts konvention (UN-BRK), die in Deutschland seit 2009 verbind liches Bundesrecht ist und alle Träger öffentlicher Gewalt bindet, als auch an das geänderte Bundesbehindertengleich stellungsgesetz (BGG) anzupassen. Der Gesetzentwurf liegt dem BBB zur Stellungnahme vor. Dieser enthält neben sprachlichen Anpassungen im Schwer punkt Verbesserungen der Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung, in den Bereichen Kommunikation und bauliche Barrierefreiheit. Unter anderem wird ein neuer Artikel zur Verwendung einer besonders leicht verständlichen Sprache durch die Träger öffentlicher Gewalt eingefügt (Art. 13-neu). In einer ersten Stufe sollen Informationen zunehmend in besonders leicht verständlicher Sprache bereitgestellt werden. In einer zweiten Stufe sollen auch Bescheide in einfacher und verständlicher Sprache oder bei Bedarf in besonders leicht verständlicher Sprache, die sich an etablierten Standards orientiert, erläutert werden. Über die wesentlichen Änderungen wurde bereits in der September-/Oktober-Ausgabe der BBB-Nachrichten (Seite 9) berichtet. Nun hat sich der BBB zu dem Entwurf geäußert. In seiner Stel lungnahme hat der BBB darauf hingewiesen, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die dafür notwendigen Standards definiert werden müssten. Um die beabsichtigte Wirkung der Neurege lung sicherzustellen, sollte nicht nur auf vorgegebene Standards Bezug genommen werden. Zielführender wäre es, auf konkrete Standards zu verweisen. Insofern liegen bereits die „Regeln für Leichte Sprache“ vom Netzwerk für Leichte Sprache vor, die ständig von Fachleuten angepasst werden. Hierauf aufbauend, könnten künftig auch weitere Standards erarbeitet werden. Der BBB hält in diesem Zusammenhang auch die Einsetzung einer Beraterkommission für sinnvoll. Diese solle allen Behörden als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen, soweit es um die Verwendung und Umsetzung der einfachen Sprache im Alltag geht. Gerade in der Praxis können sich hier uner wartete Probleme stellen, die vom Umfang der abgeänderten Schreiben, über notwendige mündliche Erläuterungen bis hin zur Schaffung neuer Strukturen reichen.
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Bündnis für früh kindliche Bildung Anfang Oktober fand im Konferenzzentrum München der HannsSeidelStiftung der vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales organisierte Fachtag „Kita 2050“ mit rund 300 Teilnehmern statt. Der Fachtag ist ein erstes Ergebnis des Bündnisses für frühkindliche Bildung in Bayern. Haupt anliegen des Fachtages ist es, gemeinsam ein Bild dafür zu erarbeiten, wohin die Kindertagesbetreuung in den nächsten 30 Jahren steuert. Was muss die Kita im Jahr 2050 den Kindern bieten? Was sind die Bedarfe der Eltern, welche Rahmenbedin gungen erwartet das KitaPersonal und welche Unterstützung brauchen die Träger von Kindertageseinrichtungen? Und was muss die Politik tun, um die richtigen Weichen zu stellen? „Wir wollen die Zukunft der Kita gestalten und diskutieren schon heute die Kinderbetreuung von übermorgen“, so Kerstin Schreyer, Staatsministerin für Arbeit, Familie und Soziales. Sie machte deutlich, dass sich die Gesellschaft, aber gerade auch die Familie und die Arbeitswelt immer stärker verändern. Kinder benötigen aufgrund der Digitalisierung neue Kompe tenzen und haben auch das Recht auf Teilhabe am Digitali sierungsprozess. Auch die neuen Arbeitszeitmodelle bewirken einen geänderten Betreuungsbedarf der Eltern. Längere
Öffnungszeiten bedeuten jedoch nicht, dass Kinder auch länger in den Kitas verweilen sollen. Vielmehr soll dadurch nur eine Anpassung an flexiblere Lebensformen möglich sein. Auch kann dem Fachkräftemangel nur mit Fachkräften entgegen gewirkt werden. Ergänzende Kräfte können nur zusätzlich hinzugezogen werden, nicht statt den Fachkräften. Insgesamt blickte Schreyer positiv in die Zukunft, da sie die sozialen Berufe als Zukunftsberufe sieht. Anschließend hielt der Trendforscher und Autor Sven Gábor Jánszky einen spannenden Impulsvortrag. Nachmittags durfte das Fachpublikum selbst in verschiedenen Workshops über die „Kita 2050“ diskutieren. Mitte November fanden weitere Sitzungen der Arbeitsgruppe „Kita 2050“ und „Fachkräftegewinnung“ statt. Innerhalb eines Jahres sollen dann konkrete Schwerpunkte präsentiert werden.
MITARBEITERSERVICE BAYERN
Das digitale Antrags und Auskunftsverfahren für Beschäftigte des Freistaates Bayern! Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft erfordert eine moderne Verwaltung, die sich der neuen technischen Möglichkeiten bedient und diese auch ihren Beschäftigten online bereitstellt. Das Portal „Mitarbeiterservice Bayern“ (MSB) bietet hierfür den Einstiegspunkt und stellt digitale Antrags- und Auskunftsverfahren für die Beschäftigten des Freistaates Bayern zur Verfügung.
DABEI WERDEN AKTUELL DREI ONLINE-DIENSTE BEREITGESTELLT Digitaler Ordner (Elektronischer Empfang von Verwaltungsakten, Bezügemitteilungen und Steuerbescheinigungen)
Reisemanagement (BayRMS; Stellen von Reiseanträgen und Reisekostenabrechnung) BeihilfeOnline (Beihilfeantrag online ausfüllen und versenden; elektronische Zustellung des Beihilfebescheids)
Deutlich frühere Einsicht in die Bezügemitteilung, in der Regel ab dem 20. Kalendertag eines Monats. Bei Nutzung der volldigitalen Beihilfe (Antragstellung über BeihilfeOnline bis Verbescheidung im Digitalen Ordner) deutlich schnellere Antragsbearbeitung und Überweisung der Beihilfe. Auch fallen keine Portokosten für die Beschäftigten mehr an und der Bearbeitungsstand kann jederzeit eingesehen werden.
UNTER ANDEREM BIETET DAS PORTAL FOLGENDE VORTEILE Umgehende Information per E-Mail, wenn neue Nachrichten im Portal Mitarbeiterservice Bayern verfügbar sind (z. B. Bezügemitteilungen, Jahressteuerbescheinigungen, Beihilfebescheide). Sowohl über das Internet, und damit vom heimischen PC, als auch aus dem Behördennetz sicher zu erreichen.
Weitere Informationen unter www.mitarbeiterservice.bayern
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ÜBER 2 700 Z USÄTZLICHE BEFÖRDERUNGEN Nachdem der Haushaltsausschuss in seiner letzten Sitzung dem Vorschlag des bayerischen Finanzministeriums gefolgt ist, können nun in den Jahren 2019 und 2020 über 2 700 Beschäftigte zusätzlich befördert werden.
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ie zusätzlichen Beförderungen basieren auf der Vorschrift des Art. 6i Haushaltsgesetz 2019/2020. Dieser ermöglicht über die regulär durch das Freiwerden von Stellen ohnehin möglichen Stellenhebungen hinaus in den Jahren 2019 und 2020 weitere Beförderungen im Gegenwert von jeweils 6,5 Millionen Euro. Zusammen mit anderen Stellenhebungsprogrammen wurden damit in den Doppelhaushalten 2009/2010 bis 2019/2020 über 60 100 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für bayerische Beamtinnen und Beamte ermöglicht. Hinzu kommen über 4 300 neue Stellen, die im Doppelhaushalt 2019/2020 neu geschaffen wurden.
Der Staat braucht e inen leistungs fähigen ö ffentlichen Dienst. Unsere Beschäftigten sind für eine starke Verwaltung unverzichtbar. Beförde rungen sind ein hervorragendes Instrument, um ihre Leistung zu honorieren. Finanzminister Albert Füracker, MdL
ERHÖHUNGEN ZUM 1. JANUAR 2019 UND 1. JANUAR 2020 Der Freistaat Bayern hat dieses Jahr außerdem erneut den Tarifabschluss für die Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übertragen und damit seine Spitzenstellung unter den Ländern hinsichtlich der Bezahlung ausgebaut. Konkret bedeutet dies eine lineare Erhöhung ab 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, eine lineare Erhöhung ab 1. Januar 2020 um 3,2 Prozent sowie eine weitere lineare Erhö-
hung ab 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent. Auch die Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) nimmt an diesen Erhöhungsschritten teil.
ANHEBUNG DER EINGANGSBESOLDUNG ZUM 1. JANUAR 2020 Zum 1. Januar 2020 wird außerdem für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte die Eingangsbesoldung angehoben. Dafür wird die jeweils erste mit einem Wert belegte Stufe des Grundgehalts der Besoldungsgruppen der A- und R-Besoldung gestrichen. Für einen Grundschullehrer in Besoldungsgruppe A 12 bedeutet dies beispielsweise eine Gehaltssteigerung von knapp 2 150 Euro im Jahr.
Damit wollen wir vor allem neue Beamtinnen und Beamte gewinnen. Bereits jetzt haben wir in Bayern erstklassige Rahmenbedingungen. Dieses hohe Niveau gilt es auszubauen. Mit dieser Personalgewinnungsmaßnahme steigern wir die Attraktivität des ö ffentlichen Dienstes weiter – denn Berufsanfänger werden damit bereits zu Beginn ihrer Karriere deutlich besser bezahlt. So bleiben wir im Wettbewerb um die besten Köpfe konkurrenzfähig. Finanzminister Albert Füracker, MdL
Zusätzlich werden die Anwärtergrundbeträge ab dem 1. Januar 2019 um 50 Euro und ab dem 1. Januar 2020 um weitere 100 Euro angehoben. Dabei geht der Freistaat Bayern für 2020 deutlich über den Tarifabschluss hinaus.
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Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes stimmt Verbesse rungen bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu Einigkeit über alle Fraktionen hinweg in Sachen bestmögliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewies der Landtags ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unter Vorsitz von Wolfgang Fackler (CSU). Die Änderungen des Bayerischen Beamtengesetzes wurden in der letzten Sitzung einstimmig beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf (LTDrS 18/3922) zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften sollen neben der systemkonformen Übertragung der Mütterrente II in das bayerische Versorgungsrecht auch
die Beurlaubungshöchstgrenze für die Pflege von Angehörigen um zwei Jahre angehoben, die Einkommensgrenze für die Beihilfeberechtigung von Ehepart nern auf 20 000 Euro heraufgesetzt und die 1Jahresfrist für die Einreichung von Beihilfeanträgen gestrichen werden. Außerdem will man auf Eigenbehalte im Fall von durch Organspenden nötig gewordene Behandlungen verzichten (siehe BBB Nachrichten Juli/August 2019, Seite 6). Alle Maßnahmen erfolgen in Fort setzung der Arbeiten der gemeinsamen Arbeitsgruppe, die das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und der BBB zur Fortentwick lung der bestmöglichen Vereinbarkeit von Privat und Berufsleben ins Leben gerufen haben.
Bayerische Inklusions richtlinie Zum 1. Juni 2019 ist die neue „Bayerische Inklusions richtlinie – Richtlinie für die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffent lichen Dienstes in Bayern“ (BayInklR) in Kraft getreten. Die barrierefreie PDF Broschüre und das Daisy Hörbuch stehen nun auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat sowie im Behördennetz zur Verfügung. www.stmfh.bayern.de/ oeffentlicher_dienst/schwerbehinderte und www.stmf.bybn.de, Rubrik Personal/Schwerbehindertenrecht.
DAK-PSYCHOREPORT 2019:
Arbeitsausfälle wegen psychischer Erkrankungen nehmen zu Die Zahl der Krankschreibungen wegen psychischer Probleme hat sich in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdreifacht. Das zeigt eine Langzeituntersuchung der DAK Gesundheit. In ihrem „Psychoreport 2019“ hat die Krankenkasse die Fehltage ihrer Versicherten seit 1997 ausgewertet. Im Schnitt fiel jeder Versicherte wegen psychischer Probleme für 2,5 Tage pro Jahr auf der Arbeit aus. Zwanzig Jahre vorher waren es im Schnitt nur 0,7 Krankheitstage. Wie aus der DAKStudie hervor
geht, fehlten Arbeitnehmer seit 1997 am häufigsten wegen der Diagnose Depression. Dahinter folgen sogenannte Anpassungs störungen, zum Beispiel nach schweren Schicksalsschlägen, sowie neurotische Störungen und Angststörungen. Laut dem Bericht weisen die Branchen „Öffentliche Verwaltung“ sowie „Gesund heitswesen“ überproportional viele Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen auf. So verursachten 100 Beschäftigte in der Öffent lichen Verwaltung im Jahr 2018 358 Fehltage. Im Gesundheits wesen waren es 321 Ausfalltage. Im Schnitt über alle Branchen hinweg kam es zu knapp 236 Fehltagen.
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Gesundheitsmanagement am Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Gesundheit – was ist das? Für die Mitglieder des Arbeitskreises (AK) Gesundheit am Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz bedeutet Gesundheit nicht nur die körperliche Fitness. Vielmehr sollen das Wohlbefinden, die Arbeitszufriedenheit, das Gesundheitsbewusstsein sowie die Motivation der Kolleginnen und Kollegen g efördert werden. Dafür wurden schon einige Projekte auf den Weg gebracht, die auch als Anregungen für andere Behörde dienen können.
MASSAGEANGEBOT
Zweimal im Monat wird am ALE Ober pfalz eine aktivierende Massage ange boten. Diese soll die Rückengesundheit stärken und Haltungsschäden aus über wiegend sitzender Tätigkeit vorbeugen. Dazu kommt eine Masseurin ins Haus und behandelt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer eigens dafür angeschafften Massageliege. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorab zu sensibilisieren, fand als Auftaktver anstaltung ein Vortrag zum Thema Rückengesundheit statt. Das Angebot wird sehr gut angenommen.
LAUFGRUPPE
Eine Laufgruppe trainiert einmal wöch entlich. Auf diese Weise werden die Fitness sowie der kollegiale Zusammen halt gefördert. Darüber hinaus nimmt
GESUNDES REGIONALES FRÜHSTÜCK
Einmal im Jahr findet am ALE Ober pfalz für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein gesundes Frühstück mit regionalen Produkten statt. Dies soll zur Sensibilisierung und Bewusstseins bildung im Bereich Ernährung beitragen sowie Möglichkeiten zum ausgewogenen Frühstücken aufzeigen. Dabei gibt es neben Klassikern wie Obstsalat und Gemüse-Sticks mit Dip ein wechselndes gesundes Highlight wie z. B. Bircher Müsli oder Fisch.
WEITERE AKTIONEN das ALE Oberpfalz mit einer großen Mannschaft am jährlich stattfindenden Nordoberpfälzer Firmenlauf und beim Behördenturnier der Ämter für Länd liche Entwicklung teil.
BLUTSPENDEAKTION
Weihnachtsaktion Zum Jahresende gibt es eine kleine Über raschung von Seiten des AK Gesundheit. Dazu zählen Mandalas zum Ausmalen zur Entspannung an den Feiertagen oder verschiedene Teesorten für einen winter lichen Genussmoment. Obstkorbaktion mit Saisonkalender In obstreichen Jahren werden Körbe mit regionalem Obst wie Äpfeln oder Zwet schgen für alle Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt. Dazu wurden auch Saisonkalender ausgehändigt, um über Saisonalität und Regionalität von Obst und Gemüse zu informieren.
Der AK Gesundheit hat eine Blut spendeaktion organisiert, bei der der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) an das ALE Oberpfalz kam. Im Rahmen eines Vortrags wurden die Kolleginnen und Kollegen vorab über die Bedeutung sowie den Ablauf einer Blutspende informiert. Somit konnten auch einige zur erstmaligen Blutabgabe animiert werden. Um die vom BRK gewünschte Teilnehmerzahl zu erreichen, wurde mit anderen Behörden zusammenge arbeitet.
Mitarbeiterinformation Neben Vorträgen zu den oben genannten Aktionen des Arbeitskreises Gesundheit haben auch Vorträge zu den Themen Glück und Kränkung am Arbeitsplatz stattgefunden. Der AK Gesundheit hat damit bereits einige Maßnahmen umgesetzt, ist jedoch stets auf der Suche nach neuen Aktionen, um die Mitarbeiterinnen und Mitar beiter des ALE Oberpfalz über aktuelle Gesundheitsthemen zu informieren und zu motivieren.
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ZWANGSERKRANKUNGEN Die heimliche Krankheit
Was sind Zwänge und wie können sie behandelt werden? Wie kann in der Arbeitswelt im Sinne der Betroffenen und im Interesse der beteiligten Teams und Führungskräfte mit Zwangserkrankungen umgegangen werden?
W
AS SIND ZWÄNGE?
Etwa zwei bis drei Prozent der deutschen Allgemeinbevölke rung leidet unter einer Zwangserkrankung. Die Erkrankung ist charakterisiert durch quälende aufdringliche Befürchtungen, beispielsweise vor einer Kontamination mit Krankheitserregern oder der quälenden Sorge unabsichtlich, z. B. beim Gebrauch von Elektrogeräten, schweren Schaden ver ursacht zu haben. Zur Reduktion der hier durch ausgelösten Verunsicherung werden ritualisierte Handlungen wie Wasch oder Kontrollrituale ausgeführt. Diese Zwangs handlungen weiten sich typischerweise im weiteren Krankheitsverlauf immer weiter aus und können alle Lebensbereiche bestimmen. In weniger offensichtlichen, für die Betroffenen aber extrem belas tenden Fällen treten aggressive, sexuelle oder blasphemische Zwangsgedanken auf, z. B. Befürchtungen, andere unabsichtlich verletzt zu haben oder pädophil zu sein. Diese auf quälende Weise einschießenden Befürchtungen haben oft ein umfassendes Vermeidungs und Sicherheitsverhalten und soziale Isolation zur Folge, obwohl kein erhöhtes Risiko einer tatsächlichen Ausführung der befürchteten Handlungen
besteht. Auch besteht – entgegen einer auch unter Betroffenen selbst verbreiteten Fehlannahme – kein erhöhtes Risiko einer schizophrenen Psychose („verrückt zu werden“). Der Unterschied zu alltäglichen Gewohnheiten oder „Marotten“ liegt hierbei vor allem im deutlich erhöhten Zeitbedarf von nicht selten vielen Stunden täglich sowie im Ausmaß der Einschrän kungen in Alltags und Arbeitsfähigkeit.
WIE IST DER KRANKHEITSVERLAUF? Die Symptomatik beginnt zumeist im Jugendalter und ist unbehandelt chronisch. Nachgewiesene Risikofaktoren für die Entwicklung von Zwängen sind u. a. eine familiäre (inkl. genetische) Vorbelastung mit psychischen Erkrankungen, Aufmerk samkeitsdefizitSyndrome (ADHS), Ticstörungen und frühe traumatische Erfahrungen. Die weiteren Krankheitsfolgen sind zum Teil erheblich und gehören zu den hart näckigsten Krankheitsverläufen im Bereich psychischer Störungen: Einerseits besteht in der Regel Einsicht in die Überwertigkeit der beteiligten Befürchtungen, welche
ABB.: PHASEN EINER SPEZIFISCHEN, DURCHSCHNITTLICH NEUNWÖCHIGEN STATIONÄREN BEHANDLUNG VON ZWANGSERKRANKUNGEN PHASE 1 Motivationsaufbau / Psychoedukation
PHASE 2 Hochfrequente Expositionen
PHASE 3 Rückfallprophylaxe / Alltagstransfer
von Betroffenen zumeist aus Scham und Angst vor sozialer Ausgrenzung verheim licht werden („die heimliche Krankheit“). Gleichzeitig werden, wie z. B. bei Wasch und Putzzwängen, oftmals Eltern, Partner und Angehörige des engeren Umfelds in die Rituale und die Vermeidung von Aus lösesituationen einbezogen. In schwereren Fällen sind Zwänge verbunden mit deutli chen Entwicklungsverzögerungen bei der Ablösung vom Elternhaus und dem Ein stieg ins Erwerbsleben und verzweifelten Familiensituationen. Die jahrelange Mehr belastung und krankheitsbedingten Ein schränkungen der Alltags und Arbeitsfä higkeit durch die Zwänge sind im weiteren Verlauf gehäuft mit depressiven Episoden, Störungen des Sozialverhaltens und Such terkrankungen verbunden.
WIE SEHEN DIE BEHANDLUNGSMÖGLICHKEITEN VON ZWÄNGEN AUS? Betroffene benötigen in der Regel mehrere Jahre, um die Krankheitswertigkeit zu erkennen und außerhalb der Familie Hilfe aufzusuchen. Dabei werden Zwänge im Erstkontakt mit dem Gesundheits system oftmals nicht erkannt, aus Scham auch Ärzten und Therapeuten gegenüber verheimlicht oder fehldiagnostiziert. Erschwerend kommen die regelhaft langen Wartezeiten auf fachgerechte Verhaltenstherapie hinzu (bundesweiter Durchschnitt: fünf Monate), sowie ein Mangel an spezifisch qualifizierten Behandlungsplätzen.
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„FÜR DEN KRANKHEITSVERLAUF UND FOLGEN FÜR DAS BETEILIGTE ARBEITSUMFELD IST EINE SPEZIFISCHE BEHANDLUNG ENTSCHEIDEND.“
„DIE ERFOLGREICHE BEHANDLUNG VON ZWÄNGEN VERLANGT EINE FRÜHZEITIGE UND LEITLINIENGERECHTE DIAGNOSTIK UND BEHANDLUNG.“
DR. STEFAN KOCH Psychotherapeut und Supervisor, Leitender Psychologe der Schön Klinik Roseneck, Prien am Chiemsee
PROF. DR. ULRICH VODERHOLZER Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Ärztlicher Direktor der Schön Klinik Roseneck, Prien am Chiemsee
Mittlerweile liegen sehr gute, auf thera peutisch begleiteten Konfrontationen (Exposition mit Reaktionsverhinderung) als Behandlungsverfahren der ersten Wahl basierende Behandlungsrichtlinien vor. Darüber hinaus ist eine Bearbeitung betei ligter gedanklicher Fehlinterpretationen und Überzeugungen erforderlich. Bedau erlicherweise wird eine solche Behandlung in der Praxis selten bzw. in nicht ausrei chend spezifischer und intensiver Form angeboten. Sehr häufig erfolgt eine Kom binationsbehandlung aus Psychotherapie und Psychopharmakotherapie (z. B. mit Selektiven SerotoninWiederaufnahme hemmern, SSRI), wobei deren langfristiger Gebrauch zunehmend kritisch gesehen wird. Eigenen Studien zur Versorgungssi tuation von Zwangserkrankungen zufolge benötigen Zwangserkrankte oft viele Jahre (in früheren Studien durchschnittlich acht Jahre, Tendenz sinkend), um in eine fachge rechte Behandlung zu finden. Erfolgsraten einer fachgerecht durchgeführten Verhal tenstherapie liegen bei etwa 75 Prozent, wobei Rückfälle und längerfristiger Behandlungsbedarf häufig sind. Bei kom plexen Krankheitsbildern und chronischen Krankheitsverläufen kann häufig keine voll ständige Zwangsfreiheit erreicht werden.
WAS IST FÜR DEN UMGANG MIT ZWANGSERKRANKTEN IM BERUFLICHEN UMFELD ZU EMPFEHLEN? Verbunden mit der für Zwänge charakte ristischen Verheimlichungstendenz ist dem beruflichen Umfeld das Erkrankungsbild zumeist nicht bewusst bzw. nicht nachvoll ziehbar. Betroffene fallen durch einen deut lich erhöhten Zeitbedarf für die Erledigung von Alltagsaufgaben, eine reduzierte emo tionale Belastbarkeit und die Vermeidung
von Anforderungssituationen auf. Dies bedingt ein erhöhtes Risiko zu Missver ständnissen, der Einnahme einer Außen seiterrolle im Team und Teamkonflikte, beispielsweise bei der Regelung der Arbeits verteilung („Der drückt sich doch nur“). Auch wenn es vielen Betroffenen trotz erheblicher Einschränkungen der Arbeitsfä higkeit mit hohem persönlichem Aufwand gelingt, ihre Symptomatik zu verbergen, ist das Risiko eines vorzeitigen Verlusts der Erwerbsfähigkeit und Frühberentungen aus Krankheitsgründen bedeutsam erhöht. Hinweise auf eine Zwangserkrankung können darüber hinaus sein: auffälliges ritualisiertes Verhalten, Rigidität und Vermeidungsverhalten z. B. in Bezug auf Hygiene, Kontrollhandlungen und Rück versicherungsverhalten oder auch eine extreme Verlangsamung bei Arbeitsab läufen. Auch können vor dem Hintergrund der allgemeinen Arbeitsanforderungen schwer nachvollziehbare Anzeichen von erhöhter psychischer Belastung oder eine Tendenz zu sozialem Rückzug im Team auf eine entsprechende Problematik hinweisen. Die Entwicklung eines ausreichenden Krankheitsverständnisses, das spezifische Training im Umgang mit den Zwängen (Zwangsexpositionen) und die Vorberei tung auf den beruflichen Wiedereinstieg bilden zentrale Elemente der fachgerechten Behandlung von Zwängen. Für den lang fristigen Behandlungserfolg und den Erhalt der Erwerbsfähigkeit ist die Mitwirkung der Betroffenen ebenso wie die Unterstützung durch das familiäre und berufliche Umfeld entscheidend. Zur Abwendung einer wei teren Verfestigung und Ausweitung der Zwänge, letztlich auch zur Begrenzung von Folgen für das beteiligte Arbeitsumfeld,
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„IN DEN INHALTEN DER ZWÄNGE, ETWA WAS WASCH- / REINIGUNGSZWÄNGE ANBELANGT, SPIEGELN SICH ERZIEHUNG, SOZIALES UMFELD UND PERSÖNLICHE WERTE. GLEICHWOHL: ZWÄNGE BEWÄLTIGEN FUNKTIONIERT NUR, INDEM MAN SICH IHNEN IN EXPOSITIONEN STELLT.“ PROF. DR. PHIL. DR. MED. ANDREAS HILLERT
ist zu empfehlen, das Problem vorsichtig und konsequent beispielsweise durch die beteiligte Führungskraft anzusprechen. Zwangserkrankte achten in aller Regel sehr auf die Erfüllung von Erwartungen und die Abwendung sozialer Konsequenzen ihrer Problematik. Daher ist besonders vor sichtig mit Androhungen von Sanktionen, Stigmatisierung oder der Annahme einer fehlenden Arbeitsmotivation umzugehen. Günstigenfalls sollten – mit Einverständnis der Betroffenen – das Team informiert und klare Absprachen getroffen werden, z. B. zum Umgang mit Vermeidungs und Rück versicherungsverhalten. Zur Vorbeugung von Gerüchten und Mutmaßungen über Gründe längerer Krankheitsausfälle sollten die Betroffenen ermutigt werden, die Art und das Ausmaß ihrer Erkrankungen auch im Team offen anzusprechen. Auch sollte der Umgang mit Ausfallzeiten, z. B. für längere und zum Teil wiederholte stationäre Behandlungen und anschließende stufen weise Wiedereingliederungsmaßnahmen, offen und für alle Beteiligten transparent geregelt werden. Ein solches Vorgehen sollte auch im Inte resse der beteiligten Institution liegen, denn: Für die Arbeitsleistung und das Arbeits klima eines Arbeitsteams und das Geschick der beteiligten Führungskräfte ist vor allem der Umgang mit schwächeren, von Ausgren zung bedrohten Kollegen entscheidend. Weiterführende Informationen über Zwänge und deren Behandlungsmöglichkeiten bietet u. a. die Deutsche Gesellschaft für Zwangserkrankungene. V., www.zwaenge.de
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KEINE GEWALT GEGEN BESCHÄFTIGTE DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES!
BBB UND FINANZMINISTERIUM ERSTELLEN GEWALTSCHUTZKONZEPT Finanzminister Albert Füracker und BBB-Chef Rolf Habermann hatten an der gemeinsamen Pressekonferenz am 18. November 2019 eine klare Botschaft: NEIN zur Gewalt! Beschäftigte im öffentlichen Dienst verdienen Respekt, Dankbarkeit und Wertschätzung – nicht Hass und Gewalt! Angesichts der steigenden Fälle von Übergriffen gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes planen der BBB und das bayerische Finanzministerium daher ein umfassendes Gewaltschutzkonzept. Eckpunkte stehen schon fest!
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NEIN ZUR GEWALT! Statistiken wie der jährliche Lagebericht des Innenministeriums, aber auch eine BBB-interne Umfrage zeigen deutlich, dass Respektlosigkeit und Übergriffe gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst weiter zunehmen. Betroffen sind nicht nur besonders konfliktreiche Arbeitsfelder wie bei der Polizei oder im Gefängnis. In nahezu jedem Bereich des öffentlichen Dienstes sind Beschäftigte Übergriffen ausgesetzt, sei es an Schulen, in der kommunalen Verwaltung oder in Krankenhäusern. Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem geworden. Finanzminister Füracker und BBB-Chef Habermann hatten an der Pressekonferenz daher eine klare Botschaft: NEIN zur Gewalt! „Wir tolerieren keine Art von Gewalt gegen unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst!“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Kolleginnen und Kollegen setzen sich tagtäglich für die Allgemeinheit ein und tragen ganz wesentlich zum Funktionieren unseres Gemeinwesens bei; sie schützen, helfen, retten und pflegen. Dafür verdienen sie Dankbarkeit, Respekt und Wertschätzung – nicht Angriffe und Gewalt! Hier muss ein Ruck durch die Gesellschaft gehen,“ ergänzte BBB-Chef Habermann.
PSYCHISCHE GEWALT RÜCKT IN DEN FOKUS NOTAUFNAHME EINER MÜNCHNER KLINIK Tägliche massive Beleidigungen und verbale Attacken, z. B. wegen langer Wartezeit. Angriffe nicht nur von Patienten, sondern oft von den Begleitpersonen. Ohne Sicherheitsdienst geht es nicht mehr.
Finanzminister Füracker machte klar, dass Gewalt nicht erst bei körperlichen Übergriffen beginnt. Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind zunehmend mit psychischer Gewalt konfrontiert. „Selbstverständlich ist es legitim, alle zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen. Die Grenze ist jedoch überschritten, sobald nicht die Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung angegriffen wird, sondern der Mensch dahinter“, stellte Füracker fest. Beschimpfungen, Abwertungen, Nötigung und Drohungen, oder auch Stalking sind Übergriffe, bei denen die Beschäftigten massiv eingeschüchtert und bei ihrer Arbeit psychisch unter Druck gesetzt werden. Es ist Aufgabe des Dienstherrn, sich hier schützend vor seine Beschäftigten zu stellen und alles zu tun, um Gewalt gar nicht erst aufkommen zu lassen. „Gewalt ist niemals normal und darf nie zum Arbeitsalltag gehören“, betont der BBB-Chef. Aus Fürsorgegründen für die Beschäftigten des Freistaats Bayern und zum Schutz des Rechtsstaats ist deshalb Handeln erforderlich.
ECKPUNKTE DES GEWALTSCHUTZKONZEPTS STEHEN SCHON BBB und Finanzministerium werden daher in einer Arbeitsgruppe ein umfassendes Gewaltschutzkonzept erarbeiten, das sowohl präventive als auch nachsorgende Maßnahmen enthält. Erste Eckpunkte sind bereits klar. So wird eine genaue Erläuterung von psychischer Gewalt als eigenständige Gewaltform erarbeitet werden. Ein umfassendes Schulungskonzept mit verschiedenen Modulen ist bereits in Planung. Dabei werden die schon vorhandenen Schulungen zum Thema psychische Gewalt mit einer ressortübergreifenden Online-Schulung erweitert und ein umfassender Leitfaden für Vorgesetzte erarbeitet. Daneben wird der Rechtsschutz ausgeweitet werden.
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RESSORTÜBERGREIFENDE ONLINE-SCHULUNGEN Entscheidend ist es, dass die Beschäftigten für den Ernstfall gerüstet sind. Ziel soll sein, jeden Beschäftigten in die Lage zu versetzen, angesichts jeglicher Situation zu handeln – und das zu jedem Zeitpunkt und aus jeder Position heraus, als Betroffene oder Betroffener, Kollegin oder Kollege, als Vorgesetze oder Vorgesetzter. Die Beschäftigten sollen Abwehrmechanismen erlernen, um psychische Gewalt bereits im Anfangsstadium zu erkennen und abzuwehren. Durch deeskalierende Handlungsweisen kommt es idealerweise erst gar nicht zur Gewaltanwendung – psychischer oder physischer Natur. Zentraler Punkt des Gewaltschutzkonzepts ist daher der Ausbau von ressortübergreifenden Schulungen. Hier bieten sich insbesondere Online-Schulungen an. Dadurch können besonders viele Beschäftigte unkompliziert erreicht werden. Entsprechende Schulungsinhalte wird man zusammen mit Experten erarbeiten, wobei alle möglichen Blickwinkel dabei berücksichtigt werden müssen: Wie kann man physische und psychische Gewalt vermeiden? Wie gehe ich am besten in der Situation mit Gewalt um? An wen kann ich mich wenden? Welche Hilfe erhalte ich nach einem Übergriff ?
LANDRATSAMT ERDING/VETERINÄRAMT Einer Veterinärtierärztin werden erhebliche Rechtsverstöße mit rufschädigender Wirkung vorgeworfen (u. a. Unterlassung von amtstierärztlichen Kontrollen, Mittäterschaft bei illegalem Welpenhandel), versendet an einen großen, behördeninternen Mail-Verteiler. Außerdem massive Beleidigungen und Verleumdungen gegen die Beamtin im privaten Bereich über soziale Medien.
MITTELSCHULE IN WEIDEN Lehrerin wird von Mutter und Großvater eines Schülers zunächst beleidigt, dann geschubst und geohrfeigt. Auslöser war, dass der 12-jährige Schüler seine Hausaufgaben nicht gemacht hatte und deswegen von seiner 24-jährigen Lehrerin ermahnt wurde, woraufhin der Schüler mit dem Handy seine Mutter anrief.
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LANDRATSAMT ERLANGENHÖCHSTADT/VETERINÄRAMT Bei einer Vorortkontrolle eines Hundehalters holte dieser zum Schlag gegen die Amtstierärztin aus, nur durch das Eingreifen der Rechtsanwältin und des Veterinärassistenten konnte Schlimmeres verhindert werden. Kontrollen werden jetzt nur noch unter Beisein der Polizei durchgeführt.
VORFALL IN EINER SOZIALBEHÖRDE Beamtin wird bei Verlassen der Behörde von einem Kunden am Antritt der Heimfahrt gehindert.
LEITFADEN FÜR VORGESETZE Daneben soll ein Leitfaden für Vorgesetze erstellt werden, der sämtliche relevanten Punkte aufgreift. Vorgesetzte sollen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich unterstützen und genauso auf entsprechende Situationen vorbereitet sein. Der BBB sieht in diesem Zusammenhang einen Leitfaden für Beschäftigte ebenso als notwendig an. Auch wer keine Online-Schulungen wahrgenommen hat, kann sich dadurch schnell und unkompliziert über wirksame Verhaltensweisen informieren.
ERWEITERUNG DER RECHTSSCHUTZMÖGLICHKEITEN
FEUERWEHREINSATZ, LANDKREIS DACHAU Einsatzkräfte sperren eine Straße, um beim Martinsumzug im Dunkeln für die Sicherheit von rund 300 Personen, darunter viele Kinder, zu sorgen. Daraufhin werden sie von Autofahrern beschimpft und beleidigt. Ein Baustellenblitzer wird gestohlen.
Bei dem Punkt der Nachsorge sind Verbesserungen im Bereich des Rechtsschutzes geplant. Künftig soll angeboten werden, dass das Landesamt für Finanzen Schmerzensgeldansprüche prozessual geltend macht, wenn dieses ohnehin gegen den Schädiger vorgeht (da übergegangene Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden). Daneben soll bei Schmerzensgeldansprüchen in Zivilverfahren nun jedem Bediensteten Rechtsschutz gewährt werden können. Bisher war dies nur für die Polizei und den Justizvollzug vorgesehen. Damit werden die Betroffenen deutlich entlastet. Die zum Teil langwierige und aufwändige gerichtliche Geltendmachung wird ihnen abgenommen. Außerdem erhofft man sich auch eine abschreckende Wirkung: Schädiger werden – solange es der Betroffene möchte – mit Unterstützung des Dienstherrn zur Rechenschaft gezogen.
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BBB SCHLÄGT ANSPRECHPARTNER VOR ORT VOR Daneben hält der BBB kompetente Ansprechpartner vor Ort für notwendig. Es müssen Menschen sein, die für alle Beschäftigten leicht zu erreichen sind und an die sie sich vertrauensvoll wenden können. Gerade in Notsituationen ist es essentiell, dass Betroffene schnell und unkompliziert Hilfe bekommen: sei es bei der Vermittlung von ärztlicher Unterstützung, bei rechtlichen Fragen oder durch ein offenes Gespräch. Geschulte Personen können hier dazu beitragen, dass sich Betroffene ernst genommen fühlen. Erleichtert werden könnte dieser Zugang über eine zentrale Anlaufstelle, z.B. in Form einer ressortübergreifenden Hotline. Mit einer zentralen Nummer könnte jeder, der sich in einer – zunächst auch nur schwierigen – Situation befindet, die Vermittlung eines Ansprechpartners vor Ort, oder in Notfällen auch eine Art Krisenmanager, erhalten (vergleichbar mit der Antidiskriminierungsstelle auf Bundesebene).
BBB FORDERT RESSORTÜBERGREIFENDES, ZENTRALES SYSTEM DER ERFASSUNG VON FÄLLEN DER GEWALT Das alles muss flankiert werden von weiteren Maßnahmen, die ein konkretes Bild über das Ausmaß der Gefährdung vermitteln. Im Bereich der Polizei und beim Justizvollzug geschieht das bereits in weiten Teilen. Allerdings weitgehend nur im strafrechtlich verfolgten Ausmaß. Damit sind Fälle psychischer Gewalt kaum abgedeckt. Der BBB hält es daher für notwendig, dass ein ressortübergreifendes, zentrales System der Erfassung von Gewaltfällen – sowohl physischer als auch psychischer Art – etabliert wird. Auf der Grundlage dieser Erfassung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch gezielter für solche Angriffe gewappnet werden. Finanzminister Füracker hat im Rahmen der Pressekonferenz angekündigt, dass für 2020 ein ressortübergreifendes Monitoring durchgeführt wird, um ein vollständiges Bild von Ausmaß und Entwicklung der Gewaltvorfälle gegen öffentlich Bedienstete in Bayern darstellen zu können.
GEMEINSAME ARBEITSGRUPPE NIMMT ARBEIT AUF Im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Finanzministerium und BBB sollen nun sämtliche Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten ausgelotet werden. „Bayern lässt alle Betroffenen nicht allein. Wir ziehen auch bei diesem sehr ernsten Thema in enger Abstimmung mit den Verbänden an einem Strang“, betont Finanzminister Füracker abschließend und auch BBB-Chef Habermann erklärt: „Ich bin überzeugt, dass wir – wie in den letzten Jahren immer – gemeinsam die bestmöglichen Lösungen finden werden. Im Sinne der Beschäftigten und im Sinne des Dienstherrn und des Freistaats Bayern. Denn der öffentliche Dienst hat diesen Respekt verdient!“
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AUSSCHUSS FÜR FRAGEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES BERÄT ZWEI ANTRÄGE ZUR GEWALT GEGEN BESCHÄFTIGTE DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES Der BBB hat das Thema mit seiner letzten Ausgabe der BBB Nachrichten ins Rollen gebracht. Nun hat es auch im Landtagsgeschehen seinen Niederschlag gefunden. Mit einem im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes beschlossenen Antrag fordert die CSU im Bayerischen Landtag die Auswertung aller Fälle von Übergriffen auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Neben der CSU hat auch die SPD-Fraktion einen Antrag dazu eingebracht, in dem u. a. gefordert wird, dass Ombudsleute benannt werden, an die sich Betroffene vertrauensvoll wenden können. Dass hier Maßnahmen gefordert sind, da ist man sich über alle Fraktionen hinweg einig. Mit der Datenerfassung soll die statistische Grundlage für die Entwicklung eines umfassenden Gesamtkonzepts geschaffen werden.
SOZIALBEHÖRDE MILTENBERG Während der Dienstzeit wird an die Bürotür einer Mitarbeiterin eine Postkarte mit folgendem Inhalt geklebt: „Die Bestrafung wird über andere Wege kommen. Sie alle gehören eingesperrt ...“
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BUND
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FRAUENFÖRDERUNG IM ÖFFENTLICHEN DIENST
Gleichstellung muss C hefsache sein Die dbb bundesfrauenvertretung warnt vor weiteren Rückschritten bei der Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst und in der Gesellschaft. Sie fordert deshalb ein klares Bekenntnis der Dienstgebenden zum verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgrundsatz. „Gleichstellungsförderung ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Bei dem schleppenden Tempo, das die Dienstgebenden dabei vorlegen, werden sie bis 2125 nicht damit fertig sein! Hier muss deutlich mehr passieren. Gleichstellung muss Chefsache sein“, appellierte Helene Wildfeuer, Vorsitzende des dbb bundesfrauenvertretung.
ANHÖRUNG IM BUNDESTAG
Besoldungsstruktur wird verbessert Die Besoldungsstrukturen des Bundes sollen verbessert werden. „Wir begrüßen das geplante Gesetz ausdrücklich, weil es wesentliche Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen mit sich bringt“, kommentierte Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, bei einer Sachverständigenanhörung Mitte Oktober das geplante Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG). Als positive Aspekte nannte er beispielhaft die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten sowie die Einführung von Prämien zur Personalgewinnung und -bindung. Enttäuscht zeigte sich Schäfer jedoch darüber, dass die Stellenzulagen weiterhin nicht ruhegehaltfähig sein und auch nicht dynamisiert werden sollen.
BUND
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NEUE EU-RICHTLINIE
Mehr Rechte für E ltern und pflegende Angehörige Fast unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit ist am 1. Juli 2019 eine EU-Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Kraft getreten. Sie stärkt die Rechte von Arbeitnehmern beim Thema Mutterschutz, Elternzeit und bei der Pflege von Angehörigen und führt hier EU-weite Mindeststandards ein. Und: Sie garantiert Vätern bzw. zweiten Elternteilen zehn bezahlte Tage Vaterschaftsurlaub
(zusätzlich zum Jahresurlaub) rund um die Geburt ihres Kindes. Die EU-Richtlinie soll einen Anreiz für Väter bzw. zweite Elternteile schaffen, sich mehr an der Betreuung ihrer Kinder zu beteiligen. Dadurch soll gleichzeitig die Beschäftigungsquote von Frauen, die laut EU-Kommission immer noch 11,5 Prozent unter der von Männern liegt, angehoben werden.
Drei Jahre hat die Bundesregierung nun Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Da Deutschland bereits die Standards bei Mutterschutz, Elternzeit und Pflege von Angehörigen erfüllt, wird nur eine Verbesserung beim Vaterschaftsurlaub erwartet.
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TARIF
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AUTOBAHN GMBH:
Regionalkonferenzen des dbb Der dbb bewertet die Ergebnisse der Tarifverhandlungen bei der Autobahn GmbH wegen der Verbesserungen, die der neue Tarifvertrag im Vergleich zum TVöD aufweist (siehe BBB Nachrichten 9/10 2019, S.22), mit dem Prädikat „TVöD Plus“. Allerdings gilt für ihn auch, dass die Kommunikation der Ergebnisse sowie die Betreuung derjenigen Mitglieder, die nun zur neuen Autobahn GmbH wechseln wollen, vorrangige Aufgabe des dbb und der betroffenen Fachgewerkschaften ist. Deshalb wurden bundesweit vier Regionalkonferenzen durchgeführt, um die Betriebsräte und Vertrauensleute über die Inhalte des neuen Tarifvertrags zu informieren.
Nach den Regionalkonferenzen in Hamburg, Leipzig und Köln im Oktober bildete am 11. November 2019 Nürnberg den Schlusspunkt der Veranstaltungsreihe. „Das Haus ‚Autobahn GmbH‘ ist gebaut. Und mit dem von uns verhandelten Tarifwerk und der Anwendungsrichtlinie für die Beamtinnen und Beamten ist es auch ganz ansehnlich eingerichtet. Jetzt muss Leben in die Bude“, erklärten
Friedhelm Schäfer und Volker Geyer, die dbb Fachvorstände für Beamten- und Tarifpolitik. Ob die Beschäftigten ein Teil der perspektivisch etwa 15 000 Köpfe zählenden Organisation werden wollen, müsse natürlich jeder für sich entscheiden. „Wir haben aber sichergestellt, dass bei einem Wechsel niemand etwas verliert. Im Gegenteil, viele Arbeitsbedingungen dürften gegenüber der aktuellen Situation vieler Beschäftigter attraktiver sein.“ Auch die Regionalkonferenz in Nürnberg bot Gelegenheit zum intensiven Meinungsaustausch. Mit dabei der stellvertretende BBB-Vorsitzende Klaus Eckl (vorne rechts).
KRANKENHÄUSER:
VKA nimmt Einigung bei Samstagszuschlag zurück Im vergangenen Juni hatten sich die Gewerkschaften und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) darauf geeinigt, den Samstagszuschlag auch für Beschäftigte in Krankenhäusern ab 1. Juli 2019 auf 20 Prozent des Stundenentgelts zu erhöhen. Im allgemeinen Teil des TVöD ist der Samstagszuschlag schon immer auf 20 Prozent des Stundenentgelts festgelegt. Insofern sollten die Beschäftigten der Krankenhäuser endlich so behandelt werden, wie alle anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Voraussetzung der Refinanzierung durch die Krankenkassen schien auch
aus Sicht der VKA geklärt zu sein. Ab dem 1. Juli 2019 sollte der Zuschlag für die Arbeit an Samstagen zwischen 13 und 21 Uhr von aktuell 0,64 Euro pro Stunde auf 20 Prozent des Stundenentgelts angehoben werden. Das sollte – anders als im allgemeinen Teil des TVöD – auch für Beschäftigte, die Samstagsarbeit in Schicht- oder Wechselschicht leisten, gelten. Die Arbeitgeber hatten sich allerdings eine Erklärungsfrist bis zum 30. September 2019 ausgebeten. Der erhöhte Zuschlag sollte dann rückwirkend ausgezahlt werden. Vor Ablauf der Frist
hat die VKA jedoch die Einigung überaschenderweise einkassiert, da nach Arbeitgeberansicht die Refinanzierung der erhöhten Samstagszuschläge nicht geklärt, beziehungsweise durch den Gesetzgeber nur unzureichend gesichert sei. Der dbb ist nach wie vor der Ansicht, dass die Refinanzierung durch die Kassen abgesichert ist und besteht weiterhin auf seiner Forderung nach der Erhöhung des Samstagszuschlags. Die Arbeitgeberseite bietet an, diese Thematik im Rahmen einer Gesamteinigung zusammen mit der immer noch ausstehenden Regelung zur Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht in Krankenhäusern zu regeln. Die Verhandlungen hierzu werden am 9. Dezember 2019 stattfinden.
BEAMTENRECHT
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Besoldungstabellen 2020 Im vergangenen Sommer wurde das Gesetz zur Einkommensrunde 2019/2020/2021 verabschiedet. Nach der ersten Erhöhung rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 tritt nun zum 1. Januar 2020 die zweite Stufe mit einer Anpassung um weitere 3,2 Prozent in Kraft (Anwärter stattdessen +100 Euro). Zur Verbesserung der (Eingangs-)Besoldung wird zum 1. Januar 2020 zudem jeweils die erste mit einem Wert belegte Stufe des Grundgehalts (Anfangsstufe) aller Besoldungsgruppen gestrichen.
Besoldungsordnung A Grundgehaltssätze Monatsbeträge in Euro Besoldungsgruppe
2-Jahre Rhythmus 1
3-Jahre Rhythmus
4-Jahre Rhythmus
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
A3
-
2 339,67
2 389,18
2 438,67
2 488,16
2 537,67
2 587,15
2 636,65
2 686,13
-
-
A4
-
2 402,78
2 461,09
2 519,35
2 577,62
2 635,88
2 694,13
2 752,37
2 810,62
-
-
A5
-
2 435,44
2 493,38
2 551,37
2 609,32
2 667,29
2 725,27
2 783,25
2 841,22
-
-
A6
-
2 500,55
2 564,16
2 627,80
2 691,48
2 755,14
2 818,79
2 882,42
2 946,05
-
-
A7
-
2 603,57
2 683,67
2 763,75
2 843,86
2 923,97
2 981,13
3 038,33
3 095,56
-
-
A8
-
2 673,18
2 775,80
2 878,46
2 981,08
3 083,76
3 152,17
3 220,57
3 289,01
3 357,44
-
A9
-
2 804,33
2 913,87
3 023,39
3 132,96
3 242,49
3 317,80
3 393,12
3 468,41
3 543,73
-
A 10
-
3 024,51
3 164,83
3 305,24
3 445,57
3 585,92
3 679,48
3 774,31
3 870,01
3 965,75
-
A 11
-
-
3 486,60
3 630,40
3 775,53
3 922,66
4 020,71
4 118,83
4 217,86
4 317,91
4 417,92
A 12
-
-
-
3 924,89
4 100,31
4 277,83
4 397,12
4 516,37
4 635,65
4 754,93
4 874,20
A 13
-
-
-
-
4 579,86
4 773,03
4 901,82
5 030,62
5 159,44
5 288,23
5 417,04
A 14
-
-
-
-
4 911,90
5 162,41
5 329,46
5 496,48
5 663,48
5 830,52
5 997,54
A 15
-
-
-
-
-
5 669,56
5 889,94
6 110,28
6 330,64
6 551,01
6 771,34
A 16
-
-
-
-
-
6 268,43
6 523,31
6 778,19
7 033,03
7 287,87
7 542,72
Alle Beträge in Euro und ohne Gewähr
Besoldungsordnung B Monatsbeträge in Euro BesGr.
B2
B3
B4
B5
B6
B7
B8
B9
B 10
B 11
7 865,17
8 328,20
8 813,19
9 369,63
9 895,05
10 406,20
10 938,91
11 600,38
13 654,43
14 183,84
Familienzuschlag
Anwärtergrundbetrag
Monatsbeträge in Euro Besoldungsgruppen
Monatsbeträge in Euro Eingangsamt, in das der Anwärter oder die Anwärterin nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich eintritt
Grundbetrag
136,72 + 122,74
A 3 bis A 4
1 189,33
143,54 + 122,74
A 5 bis A 8
1 309,93
A 9 bis A 11
1 363,85
A 12
1 503,44
A 13
1 535,21
A 13 + Zulage gem. Art. 33 Satz 1 BayBesG
1 570,08
Stufe 1 verheiratet/ verpartnert
Stufe 2 verheiratet/ verpartnert mit Kind
A 3 bis A 8
136,72
übrige
143,54
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,94 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 29,68 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 23,75 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 17,81 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach Art. 35 Abs. 2 in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12
127,00 Euro 134,83 Euro
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BEAMTENRECHT
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Anordnung zur amts ärztlichen Untersuchung nicht isoliert angreifbar Die Juristen stritten sich bis vor Kurzem noch darüber, wie die an einen Beamten gerichtete Anordnung rechtlich einzuordnen ist, mit der ihm aufgegeben wird, sich amtsärztlich untersuchen und begutachten zu lassen. In der Praxis halfen die jeweiligen Verwaltungsgerichte, weil sie – meistens – bereit waren, die Anordnungen in sog. gerichtlichen Eilverfahren auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
D
amit könnte nun Schluss sein, weil das Bundesverwaltungs gericht (BVerwG) am 14.03.2019 (Az. 2 VR 5.18) u. a. entschieden hat, dass eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens nicht isoliert angreifbar ist, sondern – falls der Beamte der An ordnung nicht folgt – nur im Rahmen des Eil- oder Klageverfahrens gegen die nachfolgende Zurruhesetzungsverfügung inzident gerichtlich überprüfbar ist.
WESENTLICHE ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
Nach § 44a Satz 1 VwGO können Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden. Dies gilt nach Ansicht des BVerwG auch für Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO oder § 123 VwGO. Eine (amts-)ärztliche Untersuchungsanordnung sei eine behördliche Verfahrenshandlung im Sinn des § 44a Satz 1 VwGO. Die Untersuchung diene der Ermittlung der medizinischen Daten, die nötig seien, um festzustellen, ob der Beamte dienst unfähig ist. Auf der Basis dieser vom Dienstherrn zu treffenden Feststellung werde gegebenenfalls das Zurruhesetzungsverfahren fortgeführt. Die Aufforderung zur Untersuchung sei somit lediglich ein erster Schritt in einem gestuften Ver fahren, das bei Feststellung der Dienst unfähigkeit mit der Zurruhesetzung ende.
Auch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebiete nicht, den Antrag auf Erlass einer einst weiligen Anordnung in verfassungs konformer Auslegung von § 44a Satz 2 VwGO als statthaft anzusehen. Dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes werde grundsätzlich dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass Mängel im Verwaltungsverfahren, die wegen § 44a VwGO nicht unmittelbar mit Rechtsbehelfen gegen die Verfahrenshandlung geltend gemacht werden können, im Rahmen eines gegen die Sachentscheidung (hier: Zurruhesetzungsverfügung) zulässigen Klageverfahrens gerügt werden könnten und rechtlich geprüft würden. Der Ausschluss isolierten Rechtsschutzes gegen eine Untersuchungsanordnung sei für den Beamten auch nicht unzumutbar. Der Aspekt der möglichen disziplinar rechtlichen Sanktion bei (etwaiger) Nichtbefolgung der Untersuchungsanordnung erfordere ebenfalls keinen isolierten (und vorläufigen) Rechtsschutz gegen letztere. Aufgrund eben dieser Sanktionsmöglichkeit hatten jedoch einige Oberverwaltungsgerichte bisher eine Vollstreckbarkeit der Untersuchungsanordnung im Sinn des § 44a Satz 2 VwGO (und damit auch deren isolierte Anfechtbarkeit) angenommen. Dieser Argumentation folgt das BVerwG ausdrücklich nicht, weil die Wirkungen der Untersuchungsanordnung einer Vollstreckbarkeit nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen nicht so nahe
kämen, dass der Ausschluss isolierten Rechtsschutzes unzumutbar sei. Auch der Aspekt der Grundrechtsrelevanz der ärztlichen Untersuchung erfordere keinen isolierten (und vorläufigen) Rechtsschutz gegen die Untersuchungsanordnung. Auch insoweit drohten dem Beamten keine unzumutbaren Nachteile. Zwar greife eine ärztliche Untersuchung in das Recht auf körperliche Integrität (Art. 2 Abs. 2 GG) und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein. Dies gebiete aber keinen isolierten (vorläufigen) Rechtsschutz. Denn maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die insoweit anzustellende Zumutbarkeitsprüfung seien nicht die Eingriffswirkungen einer ärztlichen Untersuchung, sondern – ebenso wie beim disziplinarrechtlichen Aspekt – die Wirkungen ihrer Verweigerung durch den Beamten. Diesem stehe (Hauptsache- und ggf. Eil-) Rechtsschutz gegen eine Zurruhesetzungsverfügung zu. Erweise sich hierbei die Untersuchungsanordnung als rechtswidrig, sei es auch die Zurruhesetzungsverfügung. Zwar trage der Beamte insoweit das Prozessbzw. Prognoserisiko. Aber dieses Risiko sei für ihn nicht unzumutbar. Denn die Rechtmäßigkeitsanforderungen an eine (amts-) ärztliche Untersuchungsanordnung seien in der Rechtsprechung (auch des BVerwG) geklärt.
BEAMTENRECHT
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ERINNERUNG ZUM JAHRESWECHSEL:
Ansprüche rechtzeitig geltend machen! Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis, auf Besoldung sowie auf Versorgungsbezüge verjähren innerhalb von drei Jahren (vgl. Art. 12 BayBG, Art. 8 BayBeamtVG, Art. 13 BayBesG). Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche, die im Jahr 2016 entstanden sind, müssen also spätestens bis 31. Dezember 2019 bei der zuständigen Behörde geltend gemacht worden sein.
Die Rechtsprechung hat überdies das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung entwickelt. Da dadurch ein aktueller Bedarf gedeckt werden soll, können diese Leistungen nur im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht und für dieses gefordert werden (vgl. hierzu BVerwG vom 4. Mai 2017, Az. 2 C 60/16).
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TARIFRECHT
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Unerwarteter Arbeitsausfall: Kind krank! Eltern kennen die Situation: Das Kind erkrankt und innerhalb kürzester Zeit ist eine Betreuung sicherzustellen. Gleichzeitig bedeutet ein solch kurzfristiger Arbeitsausfall für den Arbeitgeber und die Kollegen häufig eine unerwartete Mehrarbeit, die es zu bewältigen gilt. Um beiden Interessen gerecht zu werden, haben die Gesetzgeber und die Tarifparteien im öffentlichen Dienst auch verschiedene Regelungen zur Freistellung und Entgeltfortzahlung geschaffen. GESETZLICHE FREISTELLUNGSANSPRÜCHE Nach § 616 BGB kann eine bezahlte Freistellung erfolgen, wenn der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Ein solcher Grund kann auch die Erkrankung eines Kindes sein. Diese Regelung kann jedoch im Tarifoder Arbeitsvertrag abbedungen oder modifiziert werden. Soweit kein Anspruch auf bezahlte Freistellung existiert, kann ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach § 45 SGB V erfolgen. Dieser beinhaltet einen Anspruch auf Krankengeldzahlung durch den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung von grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung ist, dass man zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleibt. Ferner ist dafür erforderlich, dass eine ärztliche Bestätigung vorliegt, keine andere im Haushalt lebende Person sich um das Kind kümmern kann und das Kind das
zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Anspruch auf Krankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für zehn Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Insgesamt, also im Fall der Inanspruchnahme der Freistellung für mehrere Kinder, besteht der Anspruch für höchstens 25 Arbeitstage im Jahr, bei Alleinerziehenden für 50 Arbeitstage. Bei Erkrankungen, die eine begrenzte Lebenserwartung zur Folge haben, sind Sonderregelungen vorhanden. Damit der Organisationsablauf möglichst schnell an den Personalausfall angepasst werden kann, trifft die Beschäftigten die Pflicht, dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, dass und voraussichtlich wie lange er oder sie ausfällt.
BESONDERHEITEN FÜR TARIFBESCHÄFTIGTE IM ÖFFENTLICHEN DIENST Im Tarifbereich ist der Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Krankengeld nach § 45 SGB V vorrangig in Anspruch zu nehmen.
§§ 29 Abs. 1 Satz 1 e) bb) TVöD und TV-L enthalten Sonderregelungen zur Ausgestaltung der bezahlten Freistellung nach § 616 BGB. Arbeitsbefreiung wird dabei für verschiedene Anlässe wie zum Beispiel Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin, Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen, der im gleichen Haushalt lebt, gewährt. Die Tarifnorm verfolgt den Zweck, einen Anspruch auf bezahlte Freistellung in den Fällen zu gewähren, in denen Arbeitnehmer nicht finanziell durch die Vorschrift des SGB V abgesichert ist, etwa weil sie privat versichert sind. Bis zu vier Arbeitstage werden im Kalenderjahr bei schwerer Erkrankung eines Kindes gewährt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn keine andere Betreuungsperson sofort verfügbar und die Notwendigkeit der Betreuung ärztlich bescheinigt ist. Die Freistellung aufgrund schwerer Erkrankungen darf insgesamt fünf Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreiten.
TARIFRECHT
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Urlaubsansprüche in der Elternzeit Das Bundesarbeitsgericht (BAG), aber auch der EuGH hatten sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs.1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der auch für den Zeitraum der Elternzeit besteht, vom Arbeitgeber gekürzt werden kann. Mit Urteil vom 19. März 2019 (Az: 9 AZR 362/18) hat das BAG sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) orientiert und die Kürzungsmöglichkeit nach § 17 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) für zulässig erachtet. Auch während der Elternzeit besteht der gesetzliche Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber kann jedoch gem. § 17 Abs. 1 BEEG diesen für die Zeit der Elternzeit kürzen. Unklar war bisher, ob die Kürzungsmöglichkeit nach § 17 BEEG auch mit dem Unionsrecht vereinbar ist. In seinem
Urteil vom 4. Oktober 2018 (C-12/17 – [Dicu] Rn. 29 ff.) stellt der EuGH klar, dass das Unionsrecht nicht verlangt, dass Arbeitnehmer, die wegen Elternzeit im Bezugszeitraum nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet waren, Arbeitnehmern gleichgestellt werden, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben.
Das BAG stellte jedoch fest, dass die Kürzung des Erholungsurlaubs für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit voraussetzt, dass der Arbeitgeber eine darauf gerichtete empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Erklärung abgibt. Es muss jedenfalls für den Arbeitnehmer erkennbar sein, dass der Arbeitgeber von seiner Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen will. Die Kürzungserklärung kann ausdrücklich oder stillschweigend abgegeben werden. Dazu ist es ausreichend, dass dem Arbeitnehmer – abweichend von seinem Urlaubsverlangen – nur der gekürzte Urlaub gewährt wird oder für ihn aufgrund sonstiger Umstände erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht ausüben will (vgl. BAG 28. Juli 1992 – 9 AZR 340/91). Die gesetzliche Kürzungsregelung des § 17 Abs. 1 BEEG entspricht insoweit den tariflichen Kürzungsregelungen in § 26 Abs. 2 Buchstabe c.) TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) und § 26 Abs. 2 Buchstabe c.) TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst).
TV-L Allgemeiner Teil:
Entgelttabelle zu § 15 TV-L – gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 Anlage B EG
( + 3,12 % mindestens + 90 Euro* bzw. + 4,30 % in Stufe 1**) Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
E 15Ü
5 880,02
6 526,61
7 140,26
7 542,73
7 641,73
–
E 15
4 794,35
5 180,59
5 371,94
6 051,57
6 566,22
6 763,20
E 14
4 340,78
4 692,32
4 962,86
5 371,94
5 998,76
6 178,72
–
4 329,43
4 560,37
5 371,94
5 998,76
6 178,72
4 002,26
4 329,43
4 560,37
5 009,04
5 629,26
5 798,14
E 13Ü E 13
Stufe 6
E 12
3 607,11
3 880,76
4 421,81
4 896,88
5 510,50
5 675,81
E 11
3 490,32
3 742,20
4 012,72
4 421,81
5 015,65
5 166,12
E 10
3 367,04
3 612,23
3 880,76
4 151,27
4 665,96
4 805,94
E 9b
2 997,21
3 227,32
3 374,65
3 781,78
4 124,89
4 248,65 3 895,24
E 9a
2 997,21
3 227,32
3 276,44
3 374,65
3 781,78
E8
2 815,53
3 037,04
3 159,79
3 276,44
3 405,35
3 485,15
E7
2 646,84
2 862,50
3 024,75
3 147,52
3 245,75
3 331,67
E6
2 601,42
2 814,88
2 933,94
3 055,46
3 135,24
3 221,18
E5
2 497,60
2 707,73
2 826,79
2 939,89
3 030,89
3 092,28
E4
2 380,81
2 594,64
2 743,45
2 826,79
2 910,14
2 963,70
E3
2 348,38
2 558,91
2 618,44
2 713,68
2 791,07
2 856,55
E 2Ü
2 255,31
2 457,71
2 535,10
2 630,36
2 695,84
2 749,39
E2
2 179,68
2 386,27
2 445,81
2 505,33
2 642,24
2 785,13
E1
–
1 987,44
2 017,18
2 052,90
2 088,63
2 177,92
Hinweis zu EG 9a: Überleitung aus „kleiner“ EG 9 in bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag > Stufen 4, 5 und 6. * Mindestanhebung um 90 Euro ab Stufe 2 in den Entgeltgruppen 1 bis 15Ü sowie in Stufe 1 der EG 2Ü und EG 15Ü. ** Anhebung der jeweiligen Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 ( ohne Stufe 1 der EG 2Ü und EG 15Ü ) um 4,3 Prozent.
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VERBAND
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Tagung der BBB-Kreis ausschussvorsitzenden Zur diesjährigen Sitzung der Vorsitzenden der BBB-Kreisausschüsse kamen im Oktober in M ünchen über 30 Vorsitzende aus ganz Bayern zusammen.
N
eben BBB-Chef Rolf Habermann nahmen die Vorstandsmitglieder Claudia Kammer meier, Dagmar Bär und Gerhard Wipijewski an der Tagung teil. Für Vorträge konnten MdL Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag, sowie Matthias Blendel, Landesdirektor Öffentlicher Dienst Bayern der BBBank, gewonnen werden. Die Bandbreite an Themen, über die referiert und rege diskutiert wurde, war groß: Es ging vom Jobticket über Staatsbedienstetenwohnungen, Möglichkeiten von Homeoffice, Behördenverlagerungen, Nachwuchsgewinnung, Digitalisierung von Verwaltungen bis hin zu Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Kreisausschussvorsitzenden konnten hier oft Erfahrungen aus ihrer eigenen Praxis einbringen. Des Weiteren berichtete MdL Wolfgang Fackler über Aktuelles aus seinem Amt als Vorsitzender des Ausschusses für
Fragen des öffentlichen Dienstes. Hierbei wurden bezogen auf den öffentlichen Dienst in Bayern unter anderem die Themen Besoldung, Familienfreundlich keit, Beförderungsmöglichkeiten und Stellenschaffungen angesprochen und diskutiert. „In Zusammenarbeit mit dem BBB soll der öffentliche Dienst auch zukünftig konstruktiv weiterentwickelt werden!“, machte Fackler deutlich. BBB-Chef Habermann wurde außerdem die Ehre zuteil, Gerhard Schmidt, Ehrenvorsitzender des Kreisauschusses Nürnberg, das BBB-Ehrenzeichen in Gold samt Urkunde für seine besonderen Verdienste als langjähriger Vorsitzender des Kreis ausschusses Nürnberg zu überreichen. Neben dem Arbeitsprogramm blieb auch Zeit für den persönlichen Austausch und für das Knüpfen oder Vertiefen von Kontakten. Der BBB möchte sich an dieser Stelle nochmal ganz herzlich bei den Kreisaus schussvorsitzenden für ihre Arbeit und ihr Engagement vor Ort bedanken!
VERBAND
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KREISAUSSCHUSS SCHWANDORF
Reise in die Steiermark
IMPRESSUM Verleger:
(Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München T 089 / 55 25 88-0 F 089 / 55 25 88-50 bbb-verlag@bbb-bayern.de gesetzlich vertreten durch den Vorstand.
Bei einer Fahrt nach Graz und Maribor wurden in der steierischen Landeshauptstadt das Schloss, die Murinsel und die vielen sehenswerten Kirchen besucht. In Maribor durfte ein Besuch im alten Weinkeller und ein Spaziergang an der Drau nicht fehlen. Die alten Gassen in Ptuj, der ältesten Stadt Sloweniens, faszinierten die Teilnehmer. Bei einer Rundfahrt durch die südsteierische Weinstraße wurde eine Kürbiskernmühle besucht, Wein verkostet und eine kleine Wanderung gemacht. Über Maria Zell wurde die Heimreise angetreten.
Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann Anzeigen: Janina Prenger, prenger@bbb-bayern.de Erscheinungsweise: Sechs mal im Jahr. Konditionen für Mitglieder: Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar.
KREISAUSSCHUSS WÜRZBURG
99. Geburtstag von Heinz Gradt
Am 17. November 2019 feierte der Ehrenvorsitzende des Kreisausschusses Würzburg, Heinz Gradt, seinen 99. Geburtstag. Heinz Gradt übernahm das Amt des Vorsitzenden des BBB-Kreisausschusses Würzburg im Jahre 1965 und leistete in den ersten Jahren Aufbauarbeiten, um die örtlichen Vertreter der BBB-Fachverbände in den Kreisausschuss einzubinden. Unter seiner Leitung war der Kreisausschuss einer der aktivsten in ganz Bayern. Er organisierte Veranstaltungen, die weit über Würzburg hinaus Aufmerksamkeit fanden, und konnte viel dazu beitragen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen zu verbessern und das Ansehen der im öffentlichen Dienst Beschäftigten zu heben. Für seine Verdienste wurde er vom Bayerischen Beamtenbund mit dem Ehrenzeichen in Gold ausgezeichnet – nur eine Auszeichnung von vielen. Wir wünschen Heinz Gradt noch viele gesunde und zufriedene Jahre!
Fotos: Anna Olivia Weimer (3, 5), ©iStock.com/ DigtialStorm (4), ©iStock.com/DNY59 (4), BBB (5, 17, 18, 28, 29), Mitarbeiterservice Bayern (7), ©iStock.com/romrodinka (7), Sebastian Gabriel (8), DAK Gesundheit (9), Markus Sommer (9), Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz/Arbeitskreis Gesundheit (11), ©iStock.com/RapidEye (12), Dr. Stefan Koch (13), Schön Klinik Management SE (13), StMFH, Christian Blaschka (15, 17), ©iStock.com/ArtMarie (21), Friedhelm Windmüller (22), ©iStock. com/wakila (25), ©iStock.com/Hispanolistic (26), Heinz Gradt (29), Wolfgang Meischner/ KA Schwandorf (29), Josef Bugiel/KA Traunstein/Berchtesgaden (30), Privat (30), Rainer Glissnik (30), Sandra Öhring (30), ©iStock.com/d3images (31) Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting T 08671 / 50 650 mail@geiselberger.de Design und Layout: mattweis GmbH Isartalstraße 44 80469 München T +49 89 720 59 09-0 agentur@mattweis.de
KREISAUSSCHUSS PASSAU Das Passauer Behördensportfest feierte heuer sein 55-jähriges Bestehen! Die diesjährige Tagung der BBB-Kreisausschussvorsitzenden nahm der Passauer Stadtrat Siegfried Kapfer, seit 40 Jahren verantwortlich für die Organisation des Behördensportfestes, zum Anlass, sich mit einem Jubiläums-T-Shirt bei BBBChef Rolf Habermann für die jahrelange Unterstützung aus München zu bedanken.
ID-Nr. 1984480
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VERBAND
BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 19
KREISAUSSCHUSS NÜRNBERG
Sitzung mit MdL Wolfgang Fackler
KREISAUSSCHUSS MEMMINGEN
Matthias Fähndrich neuer Vorsitzender
Ende Oktober war der Vorsitzende des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Diensts, MdL Wolfgang Fackler, bei den Kreis ausschüssen Nürnberg und Roth/ Schwabach zu Gast.
Der Kreisausschuss Memmingen traf sich im Gasthaus Lindenbad zu Neuwahlen. Die Versammlung gedachte zunächst bei einer Gedenkminute dem Anfang des Jahres verstorbenen Kreisausschussvorsitzenden Erwin Dreer.
Er berichtete über Aktuelles aus dem Ausschuss, wie dem Ziel, dass die bayerischen Beamten und Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes bei der Bezahlung Spitze seien und bleiben müssen. „Mitarbeiter sind das Kapital eines Unternehmens“, so Fackler. Auch bei den Themen Nachwuchsgewinnung, zunehmender Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Steigerung der Attraktivität für Berufsanfänger, sich verändernde Arbeitsbedingungen in Zeiten der Digitalisierung sowie Möglichkeiten der Telearbeit kam es zu einem regen Austausch mit vielen Anregungen für die Arbeit des Ausschusses
Bei den darauffolgenden Wahlen wurde Matthias Fähndrich (KOMBA, rechts im Bild) von den Anwesenden zum neuen Vorsitzenden gewählt. Darüber hinaus übernimmt er die Funktion des Schatzmeisters. Des Weiteren wurden Roland Braunmiller als Stellvertreter sowie Tanja Rapp als Schriftführerin (beide VVB) gewählt, als Kassenprüfer fungiert zukünftig Robert Veitenhansl (Kreisjugendleiter Memmingen der deutschen beamtenbundjugend). In enger Zusammenarbeit mit den umliegenden Kreisausschüssen möchte die neue Vorstandschaft künftig verstärkt Veranstaltungen organisieren und den Austausch mit der Politik suchen. Ein Auftakt erfolgte bereits vor der Versammlung in Form einer Führung über den Alten Friedhof Memmingen von Frau Claudia Berg vom Förderverein Alter Friedhof Memmingen e.V..
KREISAUSSCHUSS KRONACH
„Nutzen Sie die Pflegeberatung!“ Wenn die Pflege eines Menschen akutes Thema wird, herrscht dringender Handlungsbedarf. Für die Betroffenen und deren Angehörigen stellt sich plötzlich eine Flut von Fragen. Hilfe leisten kann hier eine Pflegeberatung, auf die Pflegebedürftige und deren Angehörige einen gesetzlichen Anspruch haben, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Die Pflegeberater/innen sind in aller Regel Experten, die über Wissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen, und Pflegebedürftige und deren Angehörigen bei der
KREISAUSSCHUSS TRAUNSTEIN/BERCHTESGADEN
Nikolausschießen
Gut besucht war das erste Nikolausschießen mit gemütlichem Beisammensein und interessanten Gesprächen der Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Dienstes, das der Kreisausschuss Traunstein/ Berchtesgaden zusammen mit der Beamtenbund-Jugend Traunstein in der Schießstätte Langmoos der Schützengesellschaft „Hubertus“ Hufschlag durchführte. Jeder Teilnehmer musste mit einem Kleinkalibergewehr auf eine 100 m entfernte Zielscheibe schießen. Das beste Ergebnis mit 94 Ringen erzielte Ivo Oberauer vom Amtsgericht Traunstein, der zum Sieg vom Kreisausschussvorsitzenden Josef Bugiel eine wunderbar gemalte Schützenscheibe überreicht bekam. Zweiter wurde Alex Ross vom Finanzamt Traunstein mit 93 Ringen, gefolgt von der Polizistin Birgit Manghofer mit 91 Ringen. Das Nikolausschießen soll nächstes Jahr wieder stattfinden.
Organisation der Pflege unterstützen. Zu diesem Thema lud der BBB-Kreis ausschuss Kronach Heide Dörfer (auf dem Foto links) von „Compass Private Pflegeberatung GmbH“ ein, die viele nützliche Informationen liefern konnte. „Pflegeberatung ist kostenlos. Egal, wie oft ich zu Ihnen komme“, so Dörfer. Überall gibt es seit 2008 Pflegeberatung. „Leider wissen das immer noch zu wenige. Nutzen Sie die Pflegeberatung!“ Außerdem informierte sie über das Thema Vorsorgevollmacht und appellierte, diese ab einem Alter von 18 Jahren auszufüllen, da niemand davor geschützt sei, sich nach einem Unfall vielleicht nicht mehr selbst vertreten zu können.
DAS BBB-TEAM WÜNSCHT EINE BESINNLICHE ADVENTSZEIT, FROHE WEIHNACHTEN UND FÜR DAS JAHR 2020 ALLES GUTE!