BBB Nachrichten Mai/Juni 2019

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Doppelhaushalt 2019/2020 und Bezügeanpassungsgesetz Seite 6

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MAI | JUN 2019 B 2428 E ISSN 0173-3796

NACHRICHTEN

Krankenhäuser können direkt mit Beihilfestelle abrechnen Seite 9

BEAMTENRECHT

Im Überblick: Die Beihilfe Seite 24

ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN



EDITORIAL

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 19

SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.

Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht bodony@bbb-bayern.de

Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht kasperkowitz@bbb-bayern.de

Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz ondracek@bbb-bayern.de

LIEBE LESERINNEN UND LESER, letzte Woche kam mir – wohl in der Rubrik „Kurioses aus aller Welt“ – eine Nachricht unter: Eine Lehrerin aus Irland hält den Weltrekord im laut Schreien. Als sie „quiet“ schrie, wurden 121,1 Dezibel gemessen – das ist so laut wie das Triebwerk eines Flugzeugs. In Gedanken also schon beim nächsten Urlaub zu entlegenen Orten .... Ich kannte diese Nachricht übrigens noch nicht, als ich mit unseren Gastautoren den Beitrag zum Tinnitus ab­ gestimmt habe :) ... Mit diesem Beitrag setzen wir unsere Reihe zur Ge­sund­ heit bzw. zu Gesundheitsbeeinträchtigungen am Arbeits­ platz fort. Wir wollen diesen schwierigen Situationen Dis­ kussionsraum verschaffen. Je früher man reagiert, desto schneller sind Probleme auch wieder behoben. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht zudem die Beihilfe: Zum einen geht es um die Möglichkeit der Direktab­ rechnung der Krankenhauskosten und der Beihilfestelle (Seite 9). Auf Seite 24 haben wir nochmal ganz grund­ sätzliches zur Beihilfe zusammengefasst in unserer Rubrik „Im Überblick“. Außerdem stellt Dr. Lucia Rüth den Lehrgang für Ver­ waltungs­führung der Bayerischen Staatskanzlei vor. Ein interessantes Projekt, das nur einer der Bausteine ist, die den bayerischen öffentlichen Dienst auszeichnen. Falls Sie demnächst Urlaub in Irland gebucht haben: Seien Sie vorsichtig! Oder besorgen Sie sich vorsichts­ halber Ohrenstöpsel .... Mit den besten Grüßen vom gesamten Team

Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse

Ihre

rosch@bbb-bayern.de

Anette Egle Chefredakteurin BBB-Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de

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INHALT

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Was bedeutet eigent lich „Einfrieren des Weihnachtsgeldes “? Wenn das Weihnachtsg eld eingefroren wird, Erhöhung der Besold bleibt es trotz ung auf gleichem Stand. Ein Nachte der auch bestehen il, bleibt, wenn es irgend wann wieder an Erhöhungen teilneh men sollte. Auf eine solche Regelung hat man sich im Tarifbe reich geeinigt. Bayern für seine Beamten hat sich dagegen entschieden. Noch im Jahr 2019 – also vor dem Wegfa ll der Eingangsstufe 3 – werde ich in Stufe 4 aufsteigen. Steige ich dann im Januar 2020 in Stufe 5 auf?

6 DOPPELHAUSHALT 2019/2020 UND BEZÜGEANPASSUNGSGESETZ Leider nicht.

Der Wegfall der Stufe betrifft nur Neuein steiger und diejenigen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Stufe 3 befinden.

9 KRANKENHÄUSER KÖNNEN DIREKT MIT BEIHILFESTELLE ABRECHNEN

16 BBB-HAUPTAUSSCHUSS 2019

Mein Kollege befi ndet sich Ende 2019 noch in der Eingangsstufe 3 und wird damit im Januar 2020 in Stufe 4 aufsteigen. Was ist mit der Stufen laufzeit? Mit der neuen Zuordn ung laufen die Zeiten von vorne. Dein Kolleg e profitiert ja bereits vom vorzeitigen Stufen aufstieg.

ZUR AKTUELLEN LAGE 5 Ausschussvorsitzender Zellmeier zum Doppelhaushalt 2019/2020 5 Der Hauptausschuss 2019 Rolf Habermann, Vorsitzender

BAYERN 6 Aktuell im Landtag: Doppelhaushalt 2019/2020 und Bezügeanpassungsgesetz 6 Bayerns Weg ist Vorbild für andere Länder 7 Per Whats-App nachgefragt! 7 Josef Zellmeier – Ein Statement 8 Im Porträt: Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Bayerischen Landtag 9 Krankenhauskosten: Krankenhäuser können direkt mit Beihilfestelle abrechnen 10 Tinnitus: Was hinter Ohrgeräuschen steckt und wie sie behandelt werden können 12 Anforderungen im Gesundheitsschutz: Prävention, Digitalisierung und Systematische Vorgaben 14 Der Lehrgang für Verwaltungsführung der Bayerischen Staatskanzlei von Dr. Lucia Rüth

BUND 21 Pflegebedürftige Eltern: Gesetzentwurf soll Familien entlasten 21 Seehofer unterstützt „Mütterrente“ für Bundesbeamtinnen und -beamte 21 Versorgungsmedizin: Keine Novelle zu Lasten der Menschen mit Behinderung 22 Autoversicherung: Telematik Plus

TARIF 23 Eingruppierung bei der Autobahn GmbH steht

BEAMTENRECHT 24 Im Überblick: Die Beihilfe 25 BayVGH zur Wahlanfechtung 25 BVerwG: Unwirksamkeit des Verzichts auf Reisekostenvergütung

TARIFRECHT

IM FOKUS

27 Gesetzlicher Urlaubsanspruch und unbezahlter Sonderurlaub

16 TITELTHEMA: BBB-Hauptausschuss 2019

VERBAND 27 Kreisausschuss Traunstein-Berchtesgaden: „Der öffentliche Dienst vor neuen Herausforderungen“ 28 Kreisausschuss Straubing-Bogen: Im Gespräch mit MdB Alois Rainer (CSU) 28 Kreisausschuss Nürnberg: Bernd Zinkel neuer Vorsitzender 28 Kreisausschuss Kelheim: Gewerkschaftsempfang 29 Kreisausschuss Günzburg: Bezirkstagspräsident Martin Sailer beim BBB 30 Kreisausschuss Kronach: Jahreshauptversammlung 30 KOMBA-Gewerkschaft Bayern: Neuwahlen des Landesvorstandes 31 Bayerische Finanzgewerkschaft: 22. Gewerkschaftstag in Augsburg


ZUR AKTUELLEN LAGE

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DER HAUPTAUSSCHUSS 2019 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

AUSSCHUSSVORSITZENDER ZELLMEIER ZUM DOPPELHAUSHALT 2019/2020

Josef Zellmeier, Vorsitzender des Ausschusses für Staats­ haushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag, fasst das Wesentliche für den öf­ fentlichen Dienst im aktuellen Doppelhaushalt zusammen (mehr dazu auf Seite 7).

es freut mich sehr, dass wir mit dieser Ausgabe der BBB Nachrichten erneut auf einen sehr erfolg­ reichen Hauptaus­ schuss zurückblicken können. Es war der erste Hauptaus­ schuss unter der im vergangenen Herbst neu gewählten Regierung und der Termin war kein einfacher. Obwohl die Planungen und Abstimmungen bereits im vergangenen Jahr in die Wege gelei­ tet wurden, hat eine veränderte Termi­ nierung im Landtag dazu geführt, dass die abschließenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 genau zum gleichen Zeitpunkt stattfanden. Eigent­ lich haben sämtliche Abgeordnete bei diesen Debatten Anwesenheitspflicht. Ich werte es als besonderes Zeichen der Verbundenheit mit dem Bayerischen Beamtenbund, seinen Mitgliedern und dem öffentlichen Dienst an sich, dass unsere Gäste aus dem Parlament uns nicht nur die Ehre eines Kurzbesuchs erwiesen haben, sondern auch der gesamten Veranstaltung beigewohnt haben. Selbst der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Für­ acker, hat speziell für diesen Anlass von seinem obersten Chef, Herrn Minister­ präsident Dr. Markus Söder, „frei“ bekommen, wie er in der Veranstaltung berichtete. „Ach, zum Beamtenbund“, habe Söder gesagt, ja dann werde er die Ausführungen zum Haushalt der Staats­ kanzlei selbst übernehmen. Trotz der Terminkollision hatten wir also ein volles, und sehr hochrangig besetztes Haus. Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch ein Wort am Rande, in einer Sache, die uns seit den Wahlen immer wieder beschäftigt: Sie werden sehen, dass wir alle im Landtag vertretenen Parteien zu

Grußworten zu Gast hatten. Und auch hier in den BBB Nachrichten geben wir immer allen dort vertretenen Parteien die Möglichkeit, sich zu äußern. Im Hinblick auf manche Parteien mag da der ein oder andere von Ihnen geteilter – oder auch anderer – Meinung sein. Wir haben uns hier die Entscheidung nicht einfach gemacht. Wir wollen allen demokratisch legitimierten Pro­ tagonisten des Politikgeschehens die Möglichkeit geben, unseren Mitgliedern ihre Positionen darzulegen und nicht einzelne (undemokratisch) von Dis­ kussionen ausschließen. Gleichzeitig verfolgen wir aber natürlich auch die jeweiligen Parteiprogramme und glei­ chen sie mit unseren Interessen und mit den Anforderungen des Rechtsstaats ab. Wir möchten Sie, liebe Leserinnen und Leser, rundum informiert halten. Das Urteilen überlassen wir jedem selbst. Das muss unsere Demokratie aushalten. Das kann sie, dafür ist sie das Funda­ ment unseres Rechtsstaats. Wenn Sie diese Zeilen lesen, wird sich die Besoldungsanpassung bereits auf Ihrem Konto bemerkbar machen. Zusammen mit dem Doppelhaushalt wurde auch das Besoldungs­ und Versorgungsanpassungsgesetz verab­ schiedet, mit dem der Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich übertragen wird. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen das Allerbeste und verbleibe mit kollegialen Grüßen Ihr

Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.


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AKTUELL IM LANDTAG:

DOPPELHAUSHALT BEZÜGEANPASSUN BAYERNS WEG IST VORBILD FÜR ANDERE LÄNDER Doppelhaushalt 2019/2020 und Bezügeanpassungsgesetz im Bayerischen Landtag! Parteiübergreifend werden die darin enthaltenen Verbesserungen für den öffentlichen Dienst unterstützt. Bayern setzt damit seinen Weg beim öffentlichen Dienst fort und ist Vorbild für andere Länder. Ministerialdirektor Dr. Alexander Voitl aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat berichtete in der letzten Sitzung des BBB-Hauptvorstandes aus erster Hand über die aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Dienst in Bayern. DOPPELHAUSHALT 2019/2020 Der Doppelhaushalt 2019/2020 enthält zahlreiche Verbesserungen für den öf­ fentlichen Dienst. Neben 4.300 neuen Stellen und weiteren Entfristungen von Arbeitsverträgen gibt es zusätzliche Be­ förderungsmöglichkeiten in Höhe von 13 Mio. Euro. Dies stellt eine Fortsetzung des Stellenhebungsprogramms aus dem Neuen Dienstrecht in Bayern dar (Art. 6 i HG). 13 Mio. Euro bedeuten 2.800 zusätzliche Beförderungen. Seit Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts sind damit 57.400 zusätzliche Beförde­ rungsmöglichkeiten geschaffen worden. Darüber hinaus wird der Stellenabbau nach Art. 6 b des Haushaltsgesetzes in dieser Form nicht mehr fortgeführt. Formal werden zwar weiter Stellen ab­ gebaut, sie bleiben aber zur Verfügung der jeweiligen Ressorts und können anderweitig verwendet werden. 940 noch abzubauende Stellen konnten damit gerettet werden. Besonders im Sinne der Nachwuchsgewinnung ist die Streichung der jeweils ersten mit einem Wert belegten Stufe der Tabelle in jeder Besoldungsgruppe zum 1. Januar 2020. Die Eingangsbesoldung wird damit ins­ gesamt erhöht.

BEZÜGEANPASSUNG IM BEAMTENBEREICH Bayern überträgt das aktuelle Tarifergebnis zeitgleich und system­ gerecht auf die bayerischen Beam­ tinnen und Beamten (3,2 Prozent zum 1. Januar 2019; 3,2 Prozent zum 1. Januar 2020 und 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021). Die Besoldungs­ anpassung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2019, vorgriffsweise Nach­ zahlungen kommen zum 31. Mai 2019. Anders als der Tarifbereich verzichtet man im Beamtenbereich aus verfassungsrechtlichen Gründen auf einen Mindestbetrag. Dafür wird das Weihnachtsgeld nicht eingefroren und für Anwärter wird eine um 50 Euro höhere Anhebung vorgesehen (50 Euro zum 1. Janu­ ar 2020; 100 Euro zum 1. Januar 2021). Sie erhalten zudem einen zusätzlichen Urlaubstag. Nun zeigt sich auch der positive Effekt der Föderalismusreform. Bayern zieht andere Bundesländer mit, und sorgt so für eine höhere Besoldung in allen Bundesländern. Der von vielen befürchtete Abwärtstrend hat sich nicht erfüllt.

SOG. „HAMBURGER MODELL“ Dr. Voitl ging in seinen Ausführungen auch auf die Pläne in einigen Bundeslän­ dern zum sog. „Hamburger Modell“ ein. Damit sollen Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und ­empfänger zu einer freiwilligen Versi­ cherung in der gesetzlichen Kranken­ kasse bewogen werden. Auch Die Linke plant, hierzu einen Antrag im Deutschen Bundestag einzubringen. Dr. Voitl mach­ te klar, dass sich Bayern entschieden dagegenstellt, dies wäre der Einstieg zu einer Einheitskrankenversicherung.

MITARBEITERSERVICEPORTAL BAYERN Darüber hinaus berichtete Dr. Voitl über die Fortschritte beim Mitarbeiter­ serviceportal Bayern. Die Beihilfe sei momentan so aufgestellt, dass Beihilfe­ bescheide elektronisch rechtswirksam bekannt gegeben werden können (sog. digitaler Rückkanal). Der sog. digitale Hinkanal, also die Möglichkeit, Beihilfeanträge online einzubringen, sei derzeit in Bearbeitung und soll den Beschäftigten Ende 2020 als App­Lösung zur Verfügung gestellt werden. Dies stelle natürlich nur ein Angebot an die Beschäftigten dar. Der Freistaat Bayern setzt alles daran, die Abwicklung des Bei­ hilfeverfahrens weiter zu digitalisieren. Bereits jetzt haben sich die Bearbeitungs­ zeiten durch die Einführung des Mitar­ beiterserviceportals deutlich verringert. Im bayernweiten Durchschnitt beträgt die Bearbeitungszeit eines Antrags nun sieben Kalendertage.


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2019/2020 UND GSGESETZ PER WHATS-APP NACHGEFRAGT!

JOSEF ZELLMEIER – EIN STATEMENT VORSITZENDER DES AUSSCHUSSES FÜR STAATSHAUSHALT UND FINANZFRAGEN IM BAYERISCHEN LANDTAG

Was bedeutet eig entlich „Einfrieren des Weihnachtsge ldes“? Wenn das Weihnach tsgeld eingefroren wird, bleibt es tro Erhöhung der Be tz soldung auf gleich em Stand. Ein Na der auch bestehe chteil, n bleibt, wenn es irg endwann wieder Erhöhungen teilne an hmen sollte. Auf eine solche Rege hat man sich im Tar lung ifbereich geeinigt . Ba yer n hat sich für seine Beamten dagegen entschie den. Noch im Jahr 201 9 – also vor dem Wegfall der Eingangsstufe 3 – werde ich in Stufe 4 aufsteigen. Steige ich dann im Januar 2020 in Stufe 5 auf? Leider nicht. Der Wegfall der Stu fe betrifft nur Ne ueinsteiger und die jenigen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Stufe 3 befinden . Mein Kollege befi ndet sich Ende 201 9 noch in der Eingangsstufe 3 un d wird damit im Jan uar 2020 in Stufe 4 aufsteigen. Was ist mit der Stu fenlaufzeit? Mit der neuen Zu ordnung laufen die Zeiten von vorne. Dein Ko llege profitiert ja bereits vom vorzeitigen Stu fenaufstieg.

Der Doppelhaushalt 2019/2020 setzt die erfolgreiche Politik des Freistaats Bayern für den öffentlichen Dienst fort. Bayern schätzt und fördert ihn. Über mehrere Wochen hat der Haushaltsausschuss den Haushalt beraten. Am 16. Mai 2019 wurde er im Landtag beschlossen. Es hat sich wieder gezeigt: Der öffentliche Dienst ist der CSU wichtig! Über 4.300 neue Stellen, davon 2.000 für Lehrer und 1.000 für die Polizei sind ein Wort. Aber es sind nicht nur neue Stellen. Auch die Ansätze für den Bau von Staatsbedienstetenwohnungen steigen deutlich. Damit können bis 2020 insgesamt 1.000 neue Wohnungen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf den Weg gebracht werden. Besonders stolz bin ich persönlich darauf, dass es in den Beratungen im Haushaltsausschuss kurzfristig gelungen ist, die „DuZ“ zu erhöhen. Diese Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten steigt rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 5 Euro/Stunde. Die Erhöhung ist ein Zeichen der Wertschätzung an die Beamten bei der Polizei, im Justizvollzug und in den Spielbanken, die nachts arbeiten. Damit konnten wir ein Wahlversprechen von CSU und Freien Wählern innerhalb kürzester Zeit umsetzen. Ebenso wird die „Meisterzulage“ mehr als verdoppelt. Sie beträgt zukünftig 100 Euro/Monat. Damit bleibt der Freistaat Bayern auch für Bewerber mit abgeschlossener Meisterausbildung ein attraktiver Arbeitgeber. Und der gesamte öffentliche Dienst profitiert von der aktuellen Bezügeerhöhung. Für ihre Finanzierung waren im Haushalt bereits frühzeitig Mittel eingeplant. Ein Beispiel für vorausschauende und seriöse Politik!


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IM PORTRÄT:

FLORIAN STREIBL FRAKTIONSVORSITZENDER DER FREIEN WÄHLER IM BAYERISCHEN LANDTAG

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m Jahr 1963 wurde ich in München geboren. In dem malerischen Passi­ onsort Oberammergau wohne ich mit meiner Frau Barbara und unseren Kindern. Als Sohn des damaligen Ministerpräsidenten Max Streibl (CSU) bin ich schon mit früher Kindheit an die Politik herangeführt worden.

POLITIK BEDEUTET FÜR MICH MENSCHLICHKEIT UND GERECHTIGKEIT

Im Jahr 1984 legte ich die Abiturprü­ fung ab, um noch im gleichen Jahr Theologie zu studieren. Nach meinem Diplom war noch nicht Schluss, ich stu­ dierte Rechtswissenschaften, bis ich im Jahre 1997 meine Rechtsanwaltskanzlei in Oberammergau gründete. Bis hin zum Oberlandesgericht konnte ich mei­ ne Mandanten vertreten. Als mein Vater seinen Rücktritt als Ministerpräsident verkündete, trat ich ebenfalls aus der CSU aus. Die Politik war für mich erst einmal passé. Die volle Konzentration lag bei der Familie und im Beruf als Rechtsanwalt. Die Lust, die Freude, die Ideen für die Politik sind verschwun­ den. Lange Spaziergänge mit der Familie und dem Familiendackel Mira stehen in der Freizeit ganz oben an. Ich bin gerne in der Natur, um einerseits unsere schöne Heimat zu genießen, und um abschalten zu können. Im Jahre 2002 standen in meiner Hei­ matgemeinde die Gemeinderatswahlen an. Selbst nicht zufrieden mit der vergangenen Ortspolitik, entschied ich mich, als Gemeinderat zu kandidieren. Prompt wurde ich von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Auch der Kreis­ tag des Landkreises Garmisch­Parten­ kirchen blieb mir nicht verwehrt. Einst

ein CSU­Mitglied, vom Vater geprägt, aber dennoch favorisierte ich die Freien Wähler. Nach sechs Jahren in der kommunalen Politik verspürte ich wieder frische Kraft und Tatendrang. So ließ ich mich, wie schon für den Gemeinderat, nun als Landtagsabgeordneter der Freien Wähler aufstellen. Für die Landtags­ wahlen im Jahr 2008 kämpfte ich in meinem Landkreis um die Stimmen der Bevölkerung. Trotz aller Prognosen und Erwartungen zog ich mit 20 Par­ teikollegen der Freien Wähler in den Landtag ein. Hier übe ich seit Beginn meiner Abgeordnetentätigkeit diverse Ausschüsse und Ämter aus. Da uns die Bürgerinnen und Bürger bei der letzten Landtagswahl in die Regierungsverant­ wortung wählten, wurde ich zum Frak­ tionsvorsitzenden der Freien Wähler bestimmt. Politisches Handeln muss sich am Wohl der Menschen orientieren, ihnen bestmögliche Chancen und ein Leben in Freiheit ermöglichen. Ich mache mich stark dafür, dass diese Ziele für alle Menschen gelten, unabhängig von Herkunft, Vermögen oder Status. Mit meiner Arbeit möchte ich eine Besserstellung des ländlichen Raumes in Bayern erreichen, eine Politik der Nachhaltigkeit in Ökonomie und Öko­ logie durchsetzen, die beruflichen Per­ spektiven der Menschen im Oberland verbessern, regionale Berufs­, Bildungs­ und Ausbildungsangebote stärken sowie das Oberland als Tourismusregion weiter voranbringen.


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KRANKENHAUSKOSTEN:

KRANKENHÄUSER KÖNNEN DIREKT MIT BEIHILFESTELLE ABRECHNEN K

rankenhauskosten können seit Ende letzten Jahres von nach § 108 SGB V zugelassenen Kran­ kenhäusern zwischen Krankenhaus und Beihilfestelle direkt abgerechnet werden. Diese Möglichkeit beruht auf einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die getroffen wurde, um eine Direktabrech­ nung zu ermöglichen. Ihr müssen die verschiedenen Dienstherrn bzw. Kran­ kenhäuser beitreten, was Bayern getan hat. Auch zahlreiche Kommunen haben ihre Abrechnungsverfahren entspre­ chend angepasst.

VOR DER BEHANDLUNG IN DER KLINIK ANFRAGEN! Auch die ersten Kliniken im Freistaat haben sich der Vereinbarung bereits angeschlossen. Das Bayerische Staats­ ministerium der Finanzen und für

Heimat setzt sich intensiv dafür ein, baldmöglichst eine umfassende Ab­ deckung zu erreichen.

ANTRAGSTELLUNG

Die seit November 2018 mögliche Direkt­ abrechnung erfolgt auf schriftlichen An­ trag des Beihilfeberechtigten. Das heißt, mit der Aufnahme ins Krankenhaus muss diese Form der Abrechnung aus­ drücklich verlangt werden. Ein Formular zur Beantragung steht auf der Homepage des BBB zum Download bereit. Hierdurch wird dem Beihilfeberechtigten in einem krankheitsbedingt ggf. schwie­ rigen persönlichen Umfeld die Sorge um die Kosten abgenommen und erforder­ liche Nachfragen bzgl. des Inhalts der Rechnung können unmittelbar von der zuständigen Beihilfestelle geklärt werden.

UMFANG

Die Vereinbarung eröffnet lediglich die Direktabrechnung und lässt die vorhan­

denen Rechtsbeziehungen zwischen Patientinnen und Patienten und den Kliniken unberührt. Insbesondere erfolgt weder ein Schuldbeitritt noch eine Schuldübernahme der Beihilfestelle. Erfasst werden zudem nur Krankenhäu­ ser, die auch gesetzlich Krankenversi­ cherten dem Grunde nach offenstehen (vgl.§ 108 SGB V). Privatkliniken oder Kliniken im Ausland werden nicht erfasst. Hier bleibt es bei Kostenerstat­ tungsverfahren. Zudem können natür­ lich ausschließlich die beihilfefähigen Aufwendungen abgerechnet werden. Das beschriebene Direktabrechnungsver­ fahren wurde noch als schriftliches Ver­ fahren eingeführt. Als mittelfristiges Ziel ist jedoch die Einführung eines Daten­ austausches auf dem elektronischen Weg geplant. Auf Seiten der Beihilfe sind die hierfür erforderlichen Vorarbeiten bereits angelaufen.


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GEFÜHLE STRESS

Hörnerv

Ohr

Hörbahn

Hörfilter

Tinnitus: Was hinter Ohrgeräuschen steckt und wie sie behandelt werden können.

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innitus – klingelt es da bei Ihnen? Der Begriff kommt vom lateinischen Wort „tinnire“, das Klingeln bedeutet. Gemeint ist damit fast immer ein „subjektiver“ Tinnitus, also Ohrgeräusche ohne Geräuschquelle, die nur von den Betroffenen selber wahrgenommen werden können. Am häufigsten sind es hohe Pfeiftöne, nicht selten ist es ein Rauschen. Andere Geräusche wie Brummen, Klopfen oder Klirren kommen auch vor. Tinnitus ist sehr häufig: Nach einer repräsentativen Befragung im Auftrag der Deutschen Tinnitus-Liga haben bzw. hatten fast 19 Millionen Deutsche schon einmal Ohrgeräusche. Bei fast 10 Millionen Deutschen kommt es jedes Jahr zu Ohrgeräuschen, die mindestens 5 Minuten anhalten. Während Sie diese Zeilen lesen, haben in Deutschland ca. 3 Millionen Menschen ein solches Ohrgeräusch. Hatten bzw. haben Sie auch bereits Tinnitus? Dass es auch unter bayerischen Beamten zahlreiche Betroffene gibt, ist mehr als wahrscheinlich ... Nachdem es beim Tinnitus keine Schallquelle gibt, handelt es sich „bloß“ um Einbildung?! Sind die Betroffenen gar „verrückt“? Nein! In der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) findet

sich Tinnitus im Unterkapitel „Sonstige Krankheiten des Ohres“. Wenn Tinnitus chronisch wird, geht das oft mit erheblichen seelischen Belastungen und „Stress“ einher. Eben deshalb nimmt ein solcher Tinnitus oft die Qualität einer psychischen Erkrankung an. Viele Betroffene führen ihren Tinnitus – ähnlich wie bei der Depression (vgl. Beitrag BBB Nachrichten März/April 2019, S. 12–13) – auf „zu viel Stress“ (z. B. in der Arbeit) zurück. So einfach ist es dann aber nicht, wenngleich Tinnitus und Stress durchaus zusammenhängen. Der Reihe nach: Wenn Schallwellen auf unser Ohr treffen, werden sie im Innenohr in Nervenimpulse, also in elektrische Signale, umgewandelt, die dann über den Hörnerven ins Gehirn weitergeleitet werden. Hier werden sie mehrfach umgeschaltet, bevor sie das Hörzentrum und damit die bewusste Wahrnehmung erreichen. Auf diesem Weg sorgt ein „Hörfilter“ dafür, dass irrelevante Signale unterdrückt werden. So können wir z. B. das vertraute Ticken der Uhr im Hintergrund ausblenden oder an einer Bahnstrecke wohnen, ohne die vorbeifahrenden Züge zu hören. Ohne diese Filterfunktion wären wir mit der Fülle unserer Umgebungsreize völlig überfordert (siehe Abbildung 1).

Gehirn

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Kommt es nun zu einer Schädigung im Bereich des Ohres, z. B. durch eine Lärmschädigung oder einen Hörsturz, so führt dies zunächst dazu, dass weniger Nervenimpulse entstehen und zum Gehirn geleitet werden. Es tritt ein Hörverlust ein. Dies führt mitunter dazu, dass in den komplexen Strukturen der Hörbahn neue Signale gebildet werden, um die entstandene Lücke zu füllen. Wenn diese Signale das Hörzentrum erreichen, hört der Betroffene dann eben diese bzw. seinen Tinnitus. Tinnitus ist also keine Einbildung, sondern entspricht tatsächlicher Erregung im Hörzentrum des Gehirns. Eine Hörminderung bzw. Schwerhörigkeit oder andere Schädigungen im Ohr sind daher Risikofaktoren für das Auftreten eines Tinnitus. In den ersten drei Monaten nach dem Auftreten eines Tinnitus spricht man von einem akuten, danach von einem chronischen Tinnitus. Von den o. g. 10 Millionen Betroffenen mit neu aufgetretenem Tinnitus entwickeln allerdings nur ca. 250.000 ein chronisches Ohrgeräusch. Neben der Einteilung nach der Dauer hat sich die nach dem aus dem Ohrgeräusch resultierenden Leidensdruck etabliert. Ein „kompensierter Tinnitus“ geht mit keinem oder nur geringem, ein „dekompensierter Tinnitus“ mit großem bis sehr großem Leidensdruck einher. Bei der Chronifizierung und der Dekompensation spielt der bereits erwähnte Hörfilter eine entscheidende Rolle. Stress, Gefühle und Aufmerksamkeitslenkung führen dazu, dass ein Signal bewusst wahrgenommen wird. Stress und Gefühle können entweder Folge des Tinnitus oder auch unabhängig davon sein. Folglich führen sowohl durch das Ohrgeräusch hervorgerufene Emotionen wie z. B. Ärger als auch dessen Auftreten in einer emotional belastenden und / oder stressigen Lebenssituation dazu,


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dass dieses schlechter überhört werden kann. Belastende Lebenssituationen und auch vorbestehende psychische Erkrankungen erhöhen also das Risiko, dass ein Ohrgeräusch chronifiziert bzw. dekompensiert. Auch – medizinisch ge­ sehen unbegründete – Ängste davor, dass es sich beim Tinnitus um einen Vorboten schwerwiegender Erkrankungen handelt, können somit zu dessen Chronifizierung beitragen. Tinnitus selber wiederum kann mit einer reaktiven Zunahme z. B. ängstlicher oder depressiver Gefühle einhergehen, das verstärkt das Stresser­ leben: es entsteht ein Teufelskreis (siehe Abbildung 2)! Was ergibt sich daraus für die Behand­ lung? Wenn bei Ihnen ein anhaltendes Ohrgeräusch neu auftritt, sollten Sie möglichst innerhalb von 1–2 Tagen einen HNO­Arzt aufsuchen, um ursächliche und evtl. behandelbare Schädigungen nicht zu übersehen. Beim akuten Tinnitus kann eine Kortisonbehandlung erwogen werden. Ggf. führt auch ein Ausgleich einer Hörminderung, z. B. durch eine frühzeitige Hörgeräteversorgung, zu einer Verringerung der Tinnitusbelastung. Leider werden auch heute noch viel zu oft Ohrgeräusche, die nicht in den ersten Wochen wieder abklingen, als unbehan­ delbar bzw. therapieresistent bezeichnet. Tatsächlich gibt es bislang kein Medika­ ment gegen chronischen Tinnitus. Es gibt aber andere Möglichkeiten; die Wirksam­ keit der kognitiven Verhaltenstherapie, die in dieser Indikation auch unter dem Namen Tinnitus­Bewältigungs­Therapie (TBT) bekannt ist, ist wissenschaftlich nachgewiesen. Hauptziele sind die Reduk­ tion der negativen Tinnitus­Wahrneh­ mung sowie die Akzeptanz des Tinnitus bzw. die Erarbeitung einer positiveren Einstellung dazu. Meist gelingt es auf diesem Wege, die Tinnitusbelastung spürbar zu reduzieren. Ein vollständiges Verschwinden eines chronischen Tinnitus ist möglich, wenngleich nicht die Regel und daher dezidiert nicht das primäre Ziel der Behandlung. Je mehr ein Mensch unter Tinnitus leidet, desto wichtiger ist es, auf psychische Begleiterkrankungen zu achten. Ein dekompensierter Tinnitus geht meist mit einer psychischen Störung einher, ein kompensierter dagegen selten. Durch die gezielte (Mit­)Behandlung psychischer

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TINNITUSBELASTUNG

„DER BESUCH EINER SELBSTHILFEGRUPPE KANN FÜR TINNITUS-BETROFFENE HILFREICH SEIN.“ DR. MED. MARTIN GREETFELD

„AKZEPTANZ BEDEUTET NICHT, DASS ICH MEIN OHRGERÄUSCH MAG, SONDERN DASS ICH LERNE, DAMIT ZU LEBEN. “ PROF. DR. PHIL. DR. MED. ANDREAS HILLERT

„EINFACHE ERKLÄRUNGEN WIE STRESS ODER DURCHBLUTUNGSSTÖRUNGEN GREIFEN ZU KURZ: TINNITUS IST EIN KOMPLEXES PHÄNOMEN!“ DR. MED. ULRICH STATTROP: Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Neurologie. Oberarzt an der Schön Klinik Roseneck und Spezialist für die Tinnitus-Behandlung.

NOCH FRAGEN? Tel. (089) 55 25 88 90 Die BBB-Geschäftsstelle hilft gerne weiter!

Begleiterkrankungen kann der oben skizzierte Teufelskreis leichter verlassen werden. Wenn Psychopharmaka eingesetzt werden, so die­ nen diese primär der Therapie begleitender psychischer Erkrankungen und können ggf. indirekt die Tinnitusbelastung reduzieren. Dieser positive Effekt überwiegt die oft befürchtete Nebenwirkung einer Verstärkung des Tinnitus häufig.

PSYCHISCHES BEFINDEN

Außer an psychischen Begleiterkrankun­ gen wie – in dieser Reihenfolge – Depres­ sionen, Angststörungen und somatofor­ men Störungen, leiden Tinnitusbetroffene nicht selten an einer Hyperakusis, also ei­ ner generellen Geräuschüberempfindlich­ keit. Dies meint eine Intoleranz gegenüber normalen Umgebungsgeräuschen. Wenn Betroffene dann einen „Rückzug in die Stille“ antreten, verstärkt dies langfristig die Geräuschüberempfindlichkeit weiter und damit auch die Tinnitusbelastung, da Tinnitus ja vor allem in der Stille als störend, belastend oder gar quälend erlebt wird, da er nicht durch Umgebungsge­ räusche überdeckt wird. Bei Hyperakusis, auch wenn Betroffene das zunächst als „Zumutung“ erleben, hilft letztlich nur eine Geräuschexposition, also eine gezielte Konfrontation mit normalen Umgebungsgeräuschen. Also: Wenn Tinnitus und Hyperakusis angemessen behandelt werden sollen, dann sind über den HNO­Arzt hinaus insbesondere ärztliche und psycholo­ gische Psychotherapeuten wichtig. In schweren Fällen ist sogar eine stationäre Behandlung indiziert. Zurück zur Ausgangsfrage: Tinnitusbe­ troffene sind keinesfalls verrückt! Tinni­ tus ist auch keine psychische Störung. Gleichzeitig hängt Tinnitus aber mit dem psychischen Befinden im Allgemeinen und psychischen (Begleit­)Erkrankungen im Speziellen zusammen. Körperliche und psychische Faktoren sind beteiligt und beeinflussen sich in vielfältiger Weise wechselseitig. Weder die Suche nach einem „Schalter“, mit dem sich das Ohrgeräusch abstellen lässt, noch die ausschließliche Auseinandersetzung mit potenziell ursächlichen Umgebungsfak­ toren führen absehbar zum Ziel. Durch Informationsvermittlung, Verbesserung der Akzeptanz, spezifische körperliche und psychische Therapien sowie das Erkennen und Behandeln relevanter Be­ gleiterkrankungen kann auch Betroffenen mit chronisch dekompensiertem Tinnitus sehr oft wirksam geholfen werden.


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DER LEHRGANG FÜR VERWALTUNGSFÜHRUNG DER BAYERISCHEN STAATSKANZLEI Von Dr. Lucia Rüth, Regierungsdirektorin, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Teilnehmerin des aktuellen 26. Lehrgangs für Verwaltungsführung.

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ER LEHRGANG FÜR VERWALTUNGSFÜHRUNG ALS ATTRAKTIVES UND LEISTUNGSFÄHIGES INSTRUMENT DER PERSONALENTWICKLUNG 1 Der gute Ruf der bayerischen Staatsverwaltung wird wesentlich durch seinen stabilen, loyalen und leistungs­ fähigen öffentlichen Dienst geprägt. Die Beamtenschaft in Bayern hat es über die Jahrzehnte geschafft, die Herausforderungen der jeweiligen Zeit zu meistern und Spitzenleistungen für den Freistaat im Dienst der Bürger zu erbringen. Die Qualität der Verwaltungsar­ beit wird dadurch beeinflusst, wie Beamte in leitenden Positionen ihre Führungsaufgaben wahrnehmen. Der Lehrgang für Verwaltungsführung richtet den Fokus daher auf die Ausbildung bayerischer Führungskräfte. Für zukünftige Führungskräfte ist es notwendig, ressortübergreifend und interdisziplinär zu denken und zu agieren. Der Lehrgang fördert die Kompetenz, die wachsenden und immer komplexeren Aufgaben der Verwaltung erfüllen zu können und somit den Anforderungen gewachsen zu sein, die an eine moderne 1

Verwaltung gestellt werden. Die Teilnehmer werden durch die breit angelegte Ausbildung ermutigt, in ihren künftigen Führungsaufgaben auf dieser Basis neue und zukunftsweisende Wege zu beschreiten. Die im jeweili­ gen Lehrgang sowie lehrgangsübergreifend geknüpften Netzwerke erleichtern die künftige Zusammenarbeit innerhalb der Staatsverwaltung.

ECKPFEILER DES LEHRGANGS

Der Lehrgang blickt auf eine mehr als fünfzigjährige Tradition zurück. 1967 wurde er vom damaligen bayeri­ schen Ministerpräsidenten Alfons Goppel mit dem Ziel der Modernisierung der bayerischen Verwaltung ins Leben gerufen. Im Rahmen des zehnmonatigen Lehr­ gangs nehmen an diesem in einem zweijährigen Turnus ca. 20 angehende Führungskräfte aus allen bayerischen Ministerien, der Verwaltung des Bayerischen Landtags, sowie Gäste aus den großen Kommunen München und Nürnberg, der katholischen und der evangelischen Kirche, den Ländern Sachsen und Sachsen­Anhalt sowie ein Vertreter der bayerischen Partnerregionen in Europa und Übersee teil. Die Teilnehmer sind während der Dauer des Lehrgangs vom Dienst freigestellt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen beiderlei Geschlechts.


BAYERN

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AUFBAU DES LEHRGANGS

Um die zukünftigen Aufgaben des Freistaats Bayern sta­ bil, zukunftsorientiert und leistungsfähig wahrnehmen zu können, werden Führungskräfte benötigt, die auf eine breite Basis vielfältiger Erfahrungen zurückgreifen können. Neben fundierten fachlichen Kenntnissen werden Erfahrungen im sozialen sowie im nationalen und internationalen politischen Kontext, im Bereich der Wirtschaft, der Europäischen Union sowie im Umgang mit Medien gesammelt. Das Bewusstsein für Werte, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen sowie die Fähigkeit zu Empathie sind neben fundierten recht­ lichen und fachlichen Kenntnissen, kritischem Sachver­ stand, Erkennen von Potentialen und Ressourcen sowie systemischem Verständnis entscheidende Vorausset­ zungen guter Führung. Diese Inhalte werden in einem modularen Aufbau vermittelt und umfassen die Bereiche Führung, Soziales, Wirtschaft, Europa, (internationale) Politik und Medien. Im Rahmen des Führungsmoduls erhalten die Teil­ nehmer das Handwerkszeug für gute Führung. Dazu gehören aktives Üben von Konfliktgesprächen, Wissen über den Umgang mit krisenhaften Situationen, Mode­ rationstraining sowie Kenntnisse über Change­ und Projektmanagement. Die Lehrgangsinhalte werden – mit Unterstützung der Geschäftsstelle des Lehrgangs in der Bayerischen Staatskanzlei – von den Teilnehmern gestaltet und organisiert. Das sich anschließende Sozialmodul wird neben den allgemeinen Inhalten durch eine Sozialhospitation geprägt. Die Teilnehmer erleben im Rahmen einer zweiwöchigen Tätigkeit in einem sozialen Unternehmen aktiv und somit intensiv die Bedeutung sozialer Tätig­ keit und erhalten Einblicke, welche Anforderungen an eine Führungskraft im Sozialbereich gestellt werden. Ergänzend hierzu finden Hospitationen in zahlreichen weiteren sozialen Einrichtungen statt. Im Wirtschaftsmodul wird im Rahmen von Unterneh­ mensbesuchen der Blick der Teilnehmer auf die Erwar­ tungen geschärft, die ein Wirtschaftsunternehmen an den Freistaat Bayern und dessen Führungskräfte richtet. Das Kernstück des Wirtschaftsmoduls ist eine Wirt­ schaftshospitation; diese dient dazu, mit Vertretern der freien Wirtschaft über die zentralen Fragestellungen des jeweiligen Unternehmens ins Gespräch zu kommen. Die weiteren Module Europa und (internationale) Politik sind mit Einblicken in die Verwaltungsstrukturen im In­ und Ausland verknüpft. Die Lehrgangsteilnehmer erleben Herausforderungen im Rahmen von Besuchen von Institutionen und Unternehmen in Bayern, Sach­ sen­Anhalt und Sachsen, Berlin, Brüssel und Straßburg sowie in einem jüngeren EU­Mitgliedsstaat, z. B. in Estland oder Rumänien. Auch die internationalen wirt­

schaftlichen und politischen Beziehungen Bayerns sind Teil des Lehrgangsinhalts. Die Teilnehmer verbringen ein dreiwöchiges Auslandspraktikum in einer europäi­ schen Partnerregion Bayerns in Verwaltungseinheiten in Frankreich, Italien oder den Niederlanden. Sie vernetzen und erweitern den Blick auf die bayerische Verwaltung und vervollständigen das über den gesamten Lehrgangs­ zeitraum stattfindende intensive Fremdsprachentraining. Das Medienmodul rundet den Lehrgangsinhalt in Form einer Schulung der Medienkompetenz und einer Sensibi­ lisierung des Umgangs mit den (sozialen) Medien ab. Weitere modulübergreifende Inhalte des Lehrgangs sind hervorzuheben. Die Teilnehmer eines jeden Lehrgangs begleiten bspw. Abgeordnete aus allen Fraktionen im Rahmen eines Praxistags im Bayerischen Landtag bei deren Terminen und Sitzungen. Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die unterschiedlichen Denkweisen von Politik und Verwaltung zu erlangen, sowie jeweils ande­ re Perspektiven einzunehmen. Im Rahmen von Kaminabenden findet ein intensiver Austausch mit herausragenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens statt. Im Fokus stehen persönliche Werdegänge, aktuelle Themen, sowie die Erwartungen, die von diesen Personen an die Verwaltung gestellt werden. Im aktuellen Lehrgang konnten Herr Minister­ präsident a. D. Dr. Edmund Stoiber, Herr Generalbun­ desanwalt Dr. Peter Frank, Mitglied des Vorstands der BMW AG Frau Milagros Carreiro­Andree, Profiberg­ steiger Alexander Huber, Kabarettist Django Asül und weitere Persönlichkeiten begrüßt werden. Einen weiteren Höhepunkt stellen die sogenannten „Mehrwertprojekte“ dar. Für die bayerischen Behörden besteht die Möglichkeit, sich in aktuellen Fragestel­ lungen von Lehrgangsteilnehmern unterstützen zu lassen. Die zukünftigen Führungskräfte erarbeiten in Projektarbeit Expertisen zu konkreten Fragestellungen und wenden hierbei die erlernten Methoden an. Ent­ scheidend für den Erfahrungsgewinn der Lehrgangsteil­ nehmer ist der intensive Austausch mit den Kollegen vor Ort. Der 26. Lehrgang unterstützte Landratsämter bei aktuellen Fragestellungen zu Prozess­ und Qua­ litätsmanagement, zu Arbeitszeitmodellen sowie zur Organisationsentwicklung.

FAZIT

Schlussendlich ist es Ziel des Lehrgangs, Führungskräfte auszubilden, die die Fähigkeit haben, ressortübergreifend und interdisziplinär zu denken sowie sachlich begründete Ent­ scheidungen mit Mut und Selbstbewusstsein zu treffen.


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IM FOKUS

HAUPTAUSSCHUSS 2019

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BBB-HAUPTAUSSCHUSS 2019 „Neue Impulse für den öffentlichen Dienst“ – unter diesem Motto kamen Mitte Mai in diesem Jahr wieder rund 200 Vertreter der im BBB zusammengeschlossenen Fachverbände in München zur Tagung des BBB-Hauptausschusses zusammen.


IM FOKUS

HAUPTAUSSCHUSS 2019

D

er Termin war für die Gäste, Fest- und Grußwortredner aus dem Landtag nicht ganz einfach. Eine Änderung der Terminplanung im Landtag hatte dazu geführt, dass zeitgleich die Plenardebatte zum Haushalt stattfand. Trotzdem konnten Finanzminister Albert Füracker und zahlreiche Abgeordnete, insbesondere die Sprecher für den öffentlichen Dienst der im Landtag vertretenen Parteien, ihre Teilnahme möglich machen. „Keine willkürliche Gleichmacherei nur um des schnellen Geldes willen!“, prangerte BBB-Chef Rolf Habermann mit Blick auf die Bestrebungen nach gesetzlichen Einheitsversicherungen bei Gesundheit und Altersvorsorge in seiner Eröffnungsrede an. Das Beamtenverhältnis sei ein in seinen Rechten und Pflichten ausgewogenes Institut. Rein ideologisch motiviertes Störfeuer sei da fehl am Platz. Mit der bayerischen Politik habe man – anders als in anderen Bundesländern – einen kompetenten und zuverlässigen Partner, lobte Habermann gegenüber Finanzminister Albert Füracker.

BEAMTENVERHÄLTNIS AUS EINEM GUSS Jeder Beamte tritt seinen Dienst mit Blick auf ein Gesamtpaket an: Lebenszeitprinzip, Alimentation als Einheit von Besoldung und Versorgung, Treuepflicht als Gegenstück einer besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn, Integrität und Unabhängigkeit von politischen Strömungen. Das ist mit Einschränkungen und Vorteilen verbunden. Und gerade durch deren Ausgewogenheit erhält es seine besondere Prägung. „Wollen wir wirklich anfangen, es Stück für Stück zu zerlegen? Was bleibt dann am Ende?“, fragte Habermann in seiner Rede.

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trotz zum Teil völlig unterschiedlich ausgerichteter Prioritäten der Beteiligten, immer ein einziges gemeinsames Ziel verfolge, so Habermann: Die ständige Weiterentwicklung und Verbesserung des bayerischen öffentlichen Dienstes. Mit der Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst über die Fraktionsgrenzen hinweg nehme Bayern eine unvergleichliche Spitzenposition im Ländervergleich ein – neben allem anderen, vom Fußball bis Basketball, über Spitzenköche bis hin zu Steuereinnahmen und Besoldung ... Eine Liste, die man durchaus noch fortsetzen könne ... „Manchmal muss man einfach sagen, wenn etwas gut läuft“, meinte Habermann und sprach seinen ausdrücklichen Dank gegenüber der Politik aus. Ohne die vom gegenseitigen Respekt getragene Diskussion und Kooperation, zu der man hier in Bayern gefunden habe, seien derartige Erfolge nicht zu verzeichnen.

FÜRACKER: STETIGE WEITERENTWICKLUNG FÜR MODERNEN ÖFFENTLICHEN DIENST UNABDINGBAR!

BBB FORDERT VERANTWORTUNGSVOLLES POLITISCHES HANDELN

Finanzminister Albert Füracker hatte von seinem „Chef “ Dr. Markus Söder extra zum BBB-Hauptausschuss „frei“ bekommen – trotz Haushaltsdebatte. Auch er dankte für die außergewöhnliche Zusammenarbeit, die man mit dem BBB gefunden habe. Die Stärkung des öffentlichen Dienstes sei ein gemeinsames „Dauerprojekt“ des Freistaats und des BBB, das man bisher bereits hervorragend umsetze. Ein funktionierender öffentlicher Dienst sei ihm ein persönliches Anliegen, stellte der Finanzminister klar. Die aktuellen Maßnahmen, die derzeit mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 und der Besoldungsund Versorgungsanpassung angegangen würden, seien ein deutlicher Ausdruck der Wertschätzung.

Verantwortungsvolles politisches Handeln dürfe diesen wichtigen Standortfaktor nicht gefährden. Eine stabile Verwaltung, wie sie nur über das Berufsbeamtentum zur Verfügung gestellt werden kann, ist und bleibt eine tragende Säule des Rechtsstaats. Staatliche Leistungen müssen den Bürgerinnen und Bürgern zuverlässig, flächendeckend und kompetent zur Verfügung gestellt werden können.

Man erwarte – noch haben nicht alle Länder ihre Absichten kundgetan –, dass Bayern seine Spitzenstellung nach der aktuellen Besoldungsrunde behaupten werde. Kaum ein Land lege neben der Erhöhung der Tabellenentgelte, die zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen werde, auch noch zusätzlich oben drauf.

In Bayern habe man diese Bedeutung schon lange erkannt und richte das politische Handeln danach aus.

Bayern setze sich für gerechten Lohn für die tägliche Leistung unserer Beamtinnen und Beamten ein. Für den Freistaat bleibe die Höhe der Bezüge eines der Kernelemente zur Honorierung der Leistung der Beschäftigten.

In Bayern habe man mit Staatsregierung und Landtag zu einer Zusammenarbeit gefunden, die,

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IM FOKUS

HAUPTAUSSCHUSS 2019

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Zum Ausbau der Spitzenstellung des Freistaats Bayern investiere man auch bei Anwärtern und Beförderungsmöglichkeiten und zusätzlichen Stellen.

MODERNES DIENSTRECHT WIRD WEITERENTWICKELT Daneben stehe ein modernes Dienstrecht, das es ermögliche, stets mit der Zeit zu gehen und den Erfordernissen einer modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Mit dem sich aktuell in der Normprüfung befindlichen Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften werden hier zahlreiche Möglichkeiten eröffnet. Zudem werde man die Mütterrente II auch in das bayerische Versorgungsrecht übernehmen. Füracker betonte: Stetige gemeinsame Entwicklung des öffentlichen Dienstes für einen modernen öffentlichen Dienst ist unabdinglich. „Auch in Zukunft werden wir an einem Strang ziehen!“ Dies gelte insbesondere bei den aktuellen Bestrebungen nach einer Einheitsversicherung. Den von Hamburg eingeführten Beitragszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung lehne Bayern entschieden ab. Das Hamburger Modell sei mit unkalkulierbaren Haushaltsmehrbelastungen für den Staat verbunden und berge auch für die wechselnden Beamten Risiken, da sie nicht mehr in die Beihilfe zurückwechseln können. Darüber hinaus stelle das Modell grundsätzlich das deutsche System

aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie das Berufsbeamtentum infrage. Füracker: „Diesen Angriff auf das duale Gesundheitssystem lehnen wir ab!“

DIE GRUSSWORTREDNER Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CSU, sowie die jeweiligen Sprecher für Fragen des öffentlichen Dienstes ihrer Parteien, Tessa Ganserer, MdL, Bündnis 90/Die Grünen, Gerald Pittner, MdL, Freie Wähler, Arif Taşdelen, MdL, SPD, sowie Richard Graupner, MdL, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD und Alexander Muthmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP, überbrachten Grußworte ihrer Fraktionen. Die aktuelle Besoldungsanpassung wurde von allen Parteien mitgetragen. Insgesamt wolle man an der Weiterentwicklung des bayerischen öffentlichen Dienstes gemeinsam weiterarbeiten. Künftige Herausforderungen seien dabei unter anderem die Nachwuchsgewinnung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Digitalisierung.

BBB-EHRENMEDAILLE FÜR INGRID HECKNER Im Anschluss wurde der ehemaligen Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes die höchste Auszeichnung des BBB verliehen, die BBB-Ehrenmedaille (vgl. hierzu gesonderten Beitrag).


IM FOKUS

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Die beiden neu gewählten Mitglieder des BBB-Hauptvorstands: Herbert Wagenländer (BTB) und Michael Schwägerl (bpv)

BBB-EHRENMEDAILLE FÜR INGRID HECKNER, MDL A.D.

Für ihr langjähriges politisches Wirken im Sinne des bayerischen öffentlichen Dienstes und seiner Beschäftigten wurde der ehemaligen Abgeordneten und Vorsitzenden des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Ingrid Heckner, anlässlich der Sitzung des BBB-Hauptausschusses die BBB-Ehrenmedaille verliehen. Schon seit Beginn ihrer Zeit im Landtag (2003) war sie Mitglied u. a. dieses bundesweit einmaligen Ausschusses, der sich speziell und ausschließlich den Belangen des öffentlichen Dienstes widmet und übernahm dort 2008 den Vorsitz. In ihre Amtszeit fiel damit auch eines der größten Projekte der Gesetzgebungsgeschichte, die Erarbeitung des Neuen Dienstrechts für Bayern. Als ausgebildete Berufsschullehrerin und in dieser Funktion über einen Zeitraum von fast 15 Jahren im Hauptpersonalrat des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, habe Ingrid Heckner natürlich ein unschätzbares Vorwissen in den Landtag mitgebracht, so BBB-Chef Rolf Habermann in seiner Laudatio.

2017 gab Heckner den Vorsitz ab, ließ aber die Geschicke des bayerischen öffentlichen Dienstes in ihrer Funktion als stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion auch weiterhin nicht aus den Augen. Auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Landtag im Jahr 2018 blieb sie diesem Fachgebiet verbunden. Kaum einer habe mit so viel Sachverstand, Ausdauer, Sinn für Gerechtigkeit und politischem Gespür die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes vorangebracht, wie es Ingrid Heckner in verschiedensten Ämtern gelungen sei, so Habermann.


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IM FOKUS

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DIE ARBEITSSITZUNG Friedhelm Schäfer, der Zweite dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik, nahm sich die Zeit, auch zu Beginn der Arbeitssitzung die Delegierten zu begleiten. Er lobte die Bayerische Staatsregierung, „für die konsequente Stützung und Fortentwicklung des Berufsbeamtentums und die eingeleiteten Attraktivitätssteigerungen im Beamtenbereich. Beispielhaft dafür ist das bayerische Dienstrecht, das flexibel und zukunftsgerichtet ausgestaltet worden ist.“ Auch er sprach sich entschieden gegen das „Hamburger Modell“ aus. Es gelte, innerhalb des Systems – Beihilfe und/oder PKV bzw. GKV – Lösungen zu entwickeln. Anschließend fasste Frau Ministerialdirigentin Dr. Nicole Lang aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für die Vertreter der Fachverbände die Projekte zusammen, die mit den aktuellen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Sie erläuterte insbesondere nochmals die Übernahme des Tarifergebnisses in den Beamtenbereich, die zeitgleich und systemgerecht erfolgen wird. Neben den Anhebungen (3,2 Prozent zum 1. Januar 2019, 3,2 Prozent zum 1. Januar 2020 und 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021) wurden strukturelle Maßnahmen, die langfristige Auswirkungen auf die Besoldungstabelle gehabt hätten, vermieden. Mit der Anhebung der Eingangsbesoldung durch Streichung der jeweils ersten mit einem Wert besetzten Stufe sowie der gegenüber dem Tarifbereich höheren Anhebung der Anwärterbezüge werde man dem Thema Nachwuchsgewinnung gerecht.

Gleichzeitig arbeite man durchgehend an der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie des Beihilfesystems. Dabei solle insbesondere die Einkommensgrenze für Ehegatten von 18.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. Der bayerische öffentliche Dienst sei topmodern, außerordentlich leistungsfähig und flexibel. Mit dem aktuellen Doppelhaushalt werden weitere Stellenmehrungen geschaffen, um erbrachte Leistung zu honorieren. Insgesamt seien dann in den Jahren 2009 bis 2020 57.400 neue Beförderungsmöglichkeiten entstanden. Neben der alljährlich notwendigen Bewilligung des BBB-Haushalts war auch die Nachwahl von zwei Hauptvorstandsmitgliedern durch das Ausscheiden von Lisa Fuchs (bpv) und Clemens Schwab (BTB) notwendig geworden. Einstimmig entschied sich der Hauptausschuss für Michael Schwägerl (bpv) und Herbert Wagenländer (BTB). Der Vorsitzende gratulierte im Namen des Gremiums. Der nächste Hauptausschuss ist bereits für März 2020 anberaumt.


BUND

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Seehofer unterstützt „Mütterrente“ für Bundesbeamtinnen und -beamte „Die ‚Mütterrente‘ soll laut Bundesinnenminister Horst Seehofer endlich auf die Beamtenschaft des Bundes übertragen werden“, sagte Friedhelm Schäfer, dbb Fachvorstand für Beamtenpolitik, am 10. April 2019.

PFLEGEBEDÜRFTIGE ELTERN

Gesetzentwurf soll Familien entlasten Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing hat die Absicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Kinder beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zu entlasten, begrüßt. „Damit würde nicht nur das Portemonnaie der Kinder, sondern auch das Verhältnis von Kindern und Eltern spürbar entlastet“, sagte Klitzing am 24. April 2019 in Berlin. Viele ältere Menschen müssten sich dann keine Gedanken mehr darüber machen, ob ein Umzug ins Pflegeheim dazu führt, dass ihre Kinder zuzahlen müssen. Die im entsprechenden Gesetzentwurf geplante Einkommensgrenze von 100.000 Euro im Jahr, ab der auf finanzielle Mittel der Kinder zurückgegriffen werden soll, werde ihnen die Entscheidung leichter machen. „Viel zu oft entscheiden sich pflegebedürftige Menschen gegen einen Umzug ins Pflegeheim, weil sie ihre Kinder nicht belasten wollen“, so der Chef der dbb Senioren.

Unter der „Mütterrente“ wird die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht verstanden. Die zweite Stufe dieser Reform („Mütterrente II“) gilt seit dem 1. März 2019. Nun zeichnet sich ab, dass die „Mütterrente“ auch für Bundesbeamtinnen und -beamte kommen soll, die Verbesserungen sollen systemgerecht auf die Versorgung übertragen werden. „Minister Seehofer hat die Notwendigkeit erkannt, hier Gerechtigkeit zu schaffen. Die Leistungen von Eltern bei der Kindererziehung müssen honoriert werden, unabhängig von der Statusgruppe“, stellte Schäfer klar. In Bayern soll nach der Mütterrente I, die Bayern als einziges Land wirkungsgleich und systemkonform auf die bayerische Beamtenversorgung übertragen hat, nun auch die Mütterrente II umgesetzt werden. Sobald die Veröffentlichung auf Bundesebene erfolgt, soll eine Übertragung auf die bayerische Beamtenversorgung angegangen werden.

VERSORGUNGSMEDIZIN

Keine Novelle zu Lasten der Menschen mit Behinderung Erneut hat sich der dbb gegen Änderungen an der rechtlichen Grundlage der Versorgungsmedizin ausgesprochen, die zu Lasten der Menschen mit Behinderung gehen. „Wir werden das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung der Versorgungsmedizin-Verordnung weiterhin kritisch begleiten, um Verschlechterungen für die Menschen mit Behinderung zu verhindern“, betonte die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Kirsten Lühmann am 2. Mai 2019 bei der dbb AG Behindertenpolitik in Berlin. Die AG Behindertenpolitik kümmert sich speziell um die Belange behinderter Menschen im dbb. Maik Wagner, ebenfalls stellvertretender dbb Bundesvorsitzender, ergänzte: „Natür-

lich muss nach über 20 Jahren ohne Reform dem medizinisch-technischen Fortschritt Rechnung getragen werden. Auch das Ziel, Bürokratie abzubauen, ist lobenswert. Allerdings führt etwa die Zugrundelegung des bestmöglichen Behandlungsergebnisses zu einer Verschiebung des Verwaltungsaufwands hin zu den Betroffenen. So verstehen wir Bürokratieabbau ganz und gar nicht.“

WORUM GEHT ES?

Die seit dem 1. Januar 2009 geltende Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) beinhaltet als Anlage die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", anhand derer gemäß dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) der Grad der

Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt werden. Auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft und unter Berücksichtigung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin sollen diese „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, die auch für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises von Bedeutung sind, nun fortentwickelt werden. Bereits mehrfach hatte sich der dbb zur geplanten Novelle positioniert und immer wieder eine intensive Verbändebeteiligung eingefordert.


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BUND

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TARIF

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Eingruppierung bei der Autobahn GmbH steht Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich am 5. April 2019 auf die Regelungen zur Eingruppierung bei der neuen Autobahn GmbH des Bundes mit ihren zukünftig 15.000 Beschäftigten geeinigt. Die Tarifeinigung umfasst das Entgeltgruppenverzeichnis für die Beschäftigten in den Bereichen Planung, Verwaltung und Betrieb des deutschen Autobahnnetzes ab dem Jahr 2021, wenn diese Aufgaben von den Bundesländern auf die Autobahn GmbH des Bundes übergehen. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich am 5. April 2019 auf die Regelungen zur Eingruppierung bei der neuen Autobahn GmbH des Bundes mit ihren zukünftig 15.000 Beschäftigten geeinigt. Die Tarifeinigung umfasst das Entgeltgruppenverzeichnis für die Beschäftigten in den Bereichen Planung, Verwaltung und Betrieb des deutschen Autobahnnetzes ab dem Jahr 2021, wenn diese Aufgaben von den Bundesländern auf die Autobahn GmbH des Bundes übergehen. In den nächsten Schritten müssen nun weitere wichtige Punkte endgültig festgeschrieben werden, wie beispielsweise die Entgelttabellen und Zulagen, die Rege-

lungen zur betrieblichen Altersvorsorge und die Beschäftigungsbedingungen für Auszubildende. Die Eingruppierungssystematik und die Entgeltregelungen bei der Autobahn GmbH des Bundes folgen im Grundsatz dem Tarif beim Bund, also nach TVöD. Der dbb hat unter Beteiligung seiner Fachgewerkschaften VDStra., komba, BTB und DVG gegenüber dem Ländertarif (TV-L) weitergehende Verbesserungen erzielt. Der dbb Delegation gehörte auch der stellvertretende BBB-Vorsitzende Klaus Eckl an. Für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst sowie für Tätigkeiten von Meistern, Technikern und Ingenieuren gilt künftig nicht allein

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eine aufgewertete Eckeingruppierung wie zum Beispiel die Entgeltgruppe 6 für Straßenwärter und Werkstattbeschäftigte, sondern außerdem der Grundsatz der vertikalen Durchlässigkeit der Eingruppierung für die nicht einschlägig Berufsausgebildeten. Die Eckeingruppierung für Meister sowie für Techniker und entsprechend eingesetzte Beschäftigte ist die Entgeltgruppe 8 mit Heraushebungsmerkmalen bis nach Entgeltgruppe 9c, für Ingenieurstätigkeiten die Entgeltgruppe 10 mit Heraushebungsmerkmalen bis nach Entgeltgruppe 16 sowie für die Leitungen von Autobahn- und Straßenmeistereien die Entgeltgruppe 11 mit einer Zuordnung nach einem transparenten Punktesystem bis nach Entgeltgruppe 14. Die Verhandlungen in den weiteren Verhandlungsgruppen zu den Themen Zulagen und Zuschläge, Manteltarif und Überleitung werden zeitnah und zielstrebig fortgesetzt. Zum Thema regelmäßiger Arbeitszeit enthält die Tarifeinigung bereits eine Erweiterung, wer künftig unter die 38,5 Stundenwoche fällt. Dies sind neben den bisherigen tariflichen Schonbereichen nach TV-L insbesondere die Beschäftigten in den Autobahn- und Straßenmeistereien sowie den Fernmeldemeistereien.


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BEAMTENRECHT

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IM ÜBERBLICK

Die Beihilfe

Die Beihilfe stellt einen ganz wesentlichen Aspekt des Beamtenverhältnisses dar. Sie ist eine Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und sichert im Zusammenspiel mit der zusätzlichen privaten Versicherung die finanziellen Belastungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen ab.

Grundsätzlich hat sich jeder Beamte um seine Krankheitskosten in eigener Verantwortung zu kümmern. Soweit die ihm gewährte Alimentation die zumutbare Eigenvorsorge für den Krankheitsfall aber nicht abdeckt, ist der Dienst­ herr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gefragt. Dies erfüllt er durch das System der Beihilfe. In Ergänzung dazu bieten die privaten Versicherer beihilfekonforme Tarife an, die es den Beschäftigten erlauben, das verbleibende Restkostenrisiko abzusichern. Wer sich als Beamter gegen die vom System vorgesehene Beihilfe entscheidet und sich gesetzlich versichert, hat nach Art. 96 Abs. 2 Satz 5 BayBG nur noch Anspruch auf Beihilfeleistungen bei Zahnersatz, Heilpraktiker- und Wahlleistungen im Krankenhaus, also Leistungen, die von der gesetzlichen Versicherung dem Grunde nach nicht abgedeckt werden. Die Kosten der gesetzlichen Versicherung sind dabei – als außerhalb des Systems liegende Absicherung – vom Beamten alleine zu tragen.

VORAUSSETZUNG FÜR EINEN BEIHILFEANSPRUCH Damit Beihilfe gewährt wird, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein.

1. Es muss sich um eine beihilfe­­ berechtigte Person i.S.v. § 2 Abs. 1 BayBhV handeln. Genannt werden dabei u. a. Beamte, Richter, Dienst­ anfänger, Ruhestandsbeamte und Hinter­­blie­be­ne. 2. Als weitere Voraussetzung ist der Bezug von Dienstbezügen, Anwärter­ bezügen, Ruhegehalt, Witwengeld etc. erforderlich. Daraus folgt, dass Beamte, die z. B. wegen disziplinarischer Maßnahmen keine Dienstbezüge mehr erhalten, auch keinen Beihilfeanspruch mehr besitzen. Nur in Ausnahmefällen besteht der Beihilfeanspruch aufgrund von besonderen gesetzlichen Regelungen fort, so z. B. bei der familienpolitischen Beurlaubung oder Elternzeit. Denn dann würde der Verlust des Beihilfeanspruchs im Widerspruch zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn stehen.

BEMESSUNGSSATZ

Unter dem Bemessungssatz versteht man den Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendung, der erstattet wird. Er beträgt i.d.R. 50 v. H., während der Inanspruchnahme von Elternzeit 70 v. H., bei Ehegatten oder Lebenspartnern sowie bei Versorgungsempfängern

70 v. H., bei Kindern und eigenständig beihilfeberechtigten Waisen 80 v. H.. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungssatz eines beihilfeberechtigten Elternteils 70 v. H., Art. 96 Abs. 3 BayBG.

BERÜCKSICHTIGUNGS­ FÄHIGE ANGEHÖRIGE

Nur der Beihilfeberechtigte kann den Antrag auf Beihilfe stellen. Aber auch Ehepartner, Lebenspartner und Kinder sind als Angehörige bei der Beihilfe zu berücksichtigen. Denn soweit Angehörige nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, unterfallen auch ihre Krankheitskosten der Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn. Beim Lebens- oder Ehepartner entfällt dieser Anspruch, wenn er über laufende Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung, verfügt, die die Grenze von jährlich 18.000 EUR übersteigen.

DIENSTANFÄNGER UND BEAMTE AUF WIDERRUF:

Auch ein Dienstanfänger ist beihilfe­ berechtigt, Art. 96 Abs. 1 BayBG. Zu beachten ist, dass es bei Dienstanfängern und bei Anwärtern zu einer Konkurrenzregelung kommen kann, wenn diese als berücksichtigungsfähige Angehörige ebenfalls über einen beihilfeberechtigten Elternteil bisher Beihilfeleistungen erhalten haben. Dann erhält der Dienst­ anfänger bzw. Anwärter nicht mehr über seinen beihilfeberechtigten Elternteil 80 v. H. Beihilfe, sondern nur 50 v. H. aus seinem eigenen Beihilfe­ anspruch.


BEAMTENRECHT

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BayVGH zur Wahl­anfechtung Wann muss das Gericht Nachforschungen nach Gründen für die Ungültigkeit einer Personalrats­ wahl anstellen? Nicht belegte Vermutungen und bloße Andeutungen von Fehlern genügen nicht. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens (Beschluss vom 03.12.2018, Az. 17 P 18.1037) war die Gültigkeit der Wahl eines örtlichen Personalrats. Nach Angaben der Antragssteller seien bei der Aufstellung des Wählerverzeichnisses in größerem Umfang Fehler unterlaufen. Der BayVGH hat in seinem Gerichtsbeschluss festgestellt, dass für eine erfolgreiche Wahlanfechtung eine substantiierte Darlegung der Tatsachen erforderlich sei, auf die sich die Wahlanfechtung stütze. Der Antragssteller habe dagegen nur einen nicht näher spezifizierten Vorwurf angeführt. Auch wenn im verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren keine Beweisführungspflicht der Beteiligten besteht, tragen diejenigen, die eine Wahl zum Personalrat anfechten, die (objektive) Beweislast dafür, dass gegen eine wesentliche Vorschrift verstoßen wurde. Erst wenn ein derartiger Verstoß feststeht, greift die Vermutung ein, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte. Nicht belegte Vermutungen und bloße Andeutungen lösen keine Pflicht des Gerichts zur Nachforschung aus.

BVerwG:

Unwirksamkeit des Verzichts auf Reisekostenvergütung Die Genehmigung einer Klassenfahrt darf nicht an einen zumindest teilweisen Verzicht auf die Reise­ kostenvergütung durch die Lehrkraft gekoppelt wer­den (BVerwG, Urteil vom 23.10.2018, Az. 5 C 9.17). Das BVerwG hat in seinem Urteil entschieden, dass der Lehrer trotz des teilweise erklärten Verzichts Anspruch auf Reisekostenvergütung hat. Mit der Verzichtsabfrage hat der Dienstherr gegen die von Art. 33 Abs. 5 GG und § 45 BeamtStG verbürgte beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verstoßen. Das Verhalten des Dienstherrn war fürsorgewidrig, weil er die Genehmigung der Klassenfahrt und Dienstreise an den (Teil-)Verzicht auf die Reisekostenvergütung koppelte und dem Kläger damit die Verantwortung zuwies, dass die Klassenfahrt stattfinden konnte. Dieser Grundkonflikt wurde dadurch verstärkt, dass es sich um eine staatliche Aufgabe handelte. Die Durchführung der Klassenfahrt gehört zu den erzieherischen Aufgaben der Schule. Eine Vertiefung erfuhr die Fürsorgepflichtverletzung weiter dadurch, dass dem Kläger außerdem die Finanzierung einer staatlichen Aufgabe mit privaten Mitteln abverlangt wurde, was dem Zweck der Reisekostenvergütung zuwiderläuft.

Wenn eine größere Ausgabe ein Loch ins Haushaltsbudget zu reißen droht, kann ein Kredit den Engpass überbrücken helfen. Um einen günstigen Darlehensvertrag zu erhalten, sollte man aber nicht überhastet agieren.



TARIFRECHT

Gesetzlicher Urlaubs­ anspruch und unbezahlter Sonderurlaub Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt, so das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19. März 2019 (Az: 9 AZR 315/17). HINTERGRUND

Die Beklagte gewährte auf Wunsch der Klägerin dieser in der Zeit vom 1. September 2013 bis zum 31. August 2014 unbezahlten Sonderurlaub, der einvernehmlich bis zum 31. August 2015 verlängert wurde. Die Klägerin beantragte nach Beendigung des Sonderurlaubs die Gewährung des gesetzlichen Mindesturlaubs (20 Tage) für das Jahr 2014. Auf die Berufung

VERBAND

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der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Beklagte zur Gewährung von 20 Arbeitstagen verurteilt. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg.

GRÜNDE DES BAG

Die Höhe des gesetzlichen Anspruchs auf Jahresurlaub beträgt bei einer Fünftagewoche 20 Tage, § 3 Abs. 1 BUrlG. Ist die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, so erhöht bzw. verringert sich die Höhe des gesetzlichen Urlaubsanspruchs. Bisher fand eine Umrechnung des Jahresurlaubs bei Sonderurlaub nicht statt. Nun entschied das BAG jedoch, dass bei der Berechnung der Höhe des gesetzlichen Urlaubsanspruchs zu berücksichtigen ist, dass die Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung von Sonderurlaub vorübergehend ausgesetzt werden. Mangels einer Arbeitspflicht existiert auch kein Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei durchgehendem Sonderurlaub in einem Kalenderjahr entfällt daher der Anspruch auf Erholungsurlaub.

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KREISAUSSCHUSS TRAUNSTEIN-BERCHTESGADEN

„ Der öffentliche Dienst vor neuen Herausforderungen“ Kreisausschussvorsitzender Josef Bugiel, MdL Wolfgang Fackler, Birgit Manghofer, Rainer Nachtigall (v. l.)

Gut besucht war die Jahresversammlung und Diskussionsveranstaltung des Kreisausschusses mit dem Thema „Der öffentliche Dienst vor neuen Herausforderungen“. Neben zahlreichen Dienststellenleitern waren rund fünfzig interessierte Besucher aus Schulen und Verwaltungen der beiden Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land der Einladung gefolgt. Der Hauptredner des Abends, der Vorsitzende des Landtagsausschusses

für Fragen des öffentlichen Dienstes, Wolfgang Fackler, ging in seinen Ausführungen auf alle wesentlichen Probleme ein, die aktuell den öffentlichen Dienst bewegen. Ein wichtiger Punkt seien die Veränderungen im Arbeitsprozess durch Digitalisierung und elektronische Aktenführung, verbunden mit den Fragen des Datenschutzes und der Datensicherung sowie gesellschaftliche Veränderungen durch Internationalisierung und Migration.

Große Probleme bereite derzeit die Nachwuchsgewinnung in Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Bedingt durch die Altersstruktur und neue Aufgaben bestehe in fast allen Bereichen des öffentlichen Dienstes Nachholbedarf. Es sei daher notwendig – auch durch finanzielle Anreize – die notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Als offizieller Vertreter des BBB nahm dessen stellvertretender Vorsitzender Rainer Nachtigall zu den Ausführungen des Abgeordneten Stellung. Den Ausführungen der beiden Redner schloss sich unter der Leitung von Birgit Manghofer eine angeregte Diskussion an, in der zahlreiche fachspezifische Probleme angesprochen wurden.


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VERBAND

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 19

KREISAUSSCHUSS STRAUBING-BOGEN

KREISAUSSCHUSS NÜRNBERG

U. a. stellv. BBB-Vorsitzender Klaus Eckl, MdB Alois Rainer und Kreisausschussvorsitzender Anton Bachl (v. r.).

Der neugewählte Vorstand mit Ehrenvorsitzendem Gerhard Schmidt (2. v. l.) und Vorsitzendem Bernd Zinkel (4. v. l.).

Bei einem Gesprächs-Stammtisch des Kreisausschusses StraubingBogen stellte sich MdB Alois Rainer (CSU) fast 3 Stunden lang regionalen Repräsentanten aus zahlreichen BBB-Fachgewerkschaften.

Seit April 2019 hat der Kreisauschuss Nürnberg einen neuen Vorsitzenden: Bernd Zinkel (GdS – Gewerkschaft der Sozialversicherung) wurde als Nachfolger von Gerhard Schmidt (DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft) bei den Ergänzungswahlen in der Mitte der Amtszeit gewählt.

Im Gespräch mit MdB Alois Rainer (CSU)

Als haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag berichtete Rainer zum Gesprächsauftakt über einige seiner interessanten Aufgabenfelder; darunter die geplante Neuregelung der Grundsteuer und die Ausgaben für die Bundeswehr, die ja auch über den Haushaltsausschuss laufen, sowie die mögliche Abschaffung des Solis. Auch die bundesweit vorgesehenen Stellenmehrungen im öffentlichen Dienst wurden thematisiert. Auch der Freistaat Bayern müsse hier in Zukunft viel mehr Geld aufwenden. Auf Bundesebene möchte der MdB angesichts des zunehmenden grenzübergreifenden Drogenhandels mit Crystal Meth mehr Zollbeamte sehen. Zur Sprache kamen auch das jüngste Kompetenzgerangel in der Bildungspolitik zwischen dem Bund und den Ländern, die Privatisierungen sowie die Bürgerversicherung, wovon der Parlamentarier ein strikter Gegner sei. Auch die Größe des Bundestages sorgte für Gesprächsstoff.

Bernd Zinkel neuer Vorsitzender

Als neue stellvertretende Vorsitzende wurde Sandra Schäfer (NLLV – Nürnberger Lehrer- und Lehrerinnenverein) nachgewählt. Der Vorstand wurde durch die Wahl von Sandra Oehring (NLLV) als Beisitzerin komplettiert. Weiterer stellvertretender Vorsitzender bleibt Kollege Gerhard Sixt (KOMBAGewerkschaft). Mit Dominik Pausch (KOMBA-Gewerkschaft) konnte ein neuer Verantwortlicher mit guten Ideen für die Jugendarbeit im Kreisausschuss gefunden werden. Gerhard Schmidt wurde vom Gremium für seine herausragenden Verdienste als langjähriger Vorsitzender zum Ehrenvorsitzenden des BBB-Kreisausschusses Nürnberg ernannt. Er gründete 1977 den Kreisverband Nürnberg-Fürth der heutigen DPolG, dessen Vorsitzender er bis 1992 war. Dem BBB-Kreisausschuss Nürnberg gehört er seit über 40 Jahren an, er war Beisitzer, stellvertretender Vorsitzender, Kassier und seit 2007 Vorsitzender.

KREISAUSSCHUSS KELHEIM

Gewerkschaftsempfang

Wolfgang Brey, Landrat Martin Neumeyer, Kirsten Kirmeier (v. l.)

Ende April luden Landrat Martin Neumeyer, DGB-Kreisvorsitzender Willi Dürr und die Wirtschaftsförderung des Landkreises Kelheim die Arbeitnehmervertreter und Personalräte des Landkreises wieder zum traditionellen Gewerkschaftsempfang ein. Das jährlich stattfindende Format wurde dieses Jahr von der Goldberg-Klinik Kelheim ausgerichtet und von über 50 Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften und Betriebs- und Personalräten der Firmen und Unternehmen

im Landkreis Kelheim zum Austausch und zur Stärkung des Netzwerks genutzt. Auch der Kreisausschussvorsitzende des BBB, Wolfgang Brey, und die BLLV-Kreisvorsitzende Kirsten Kirmeier nahmen daran teil. Thema war neben der Fachkräfteproblematik im Gesundheits- und Pflegebereich auch die Wichtigkeit der Investition in den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Goldberg-Klinik für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kelheim. Landrat Martin Neumeyer bekräftigte die Bedeutung des Krankenhauses vor Ort für die wohnortnahe Versorgung der ländlichen Bevölkerung, während Chefarzt Dr. Carl-Michael Reng die Problematik der wenigen zur Verfügung stehenden Fachkräfte ansprach.


VERBAND

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KREISAUSSCHUSS GÜNZBURG

Bezirkstagspräsident Martin Sailer beim BBB Gerhard Eberhardinger, 1. Vorsitzender der LBB-Ortsgruppe Günzburg (Gewerkschaft für das Gesundheitswesen), Bezirkstagspräsident Martin Sailer, Bezirksrätin Stephanie Denzler (v. l.), dahinter BBB-Kreisausschussvorsitzender Gerhard Skrebbas

Zur Frühjahrssitzung des Kreisausschusses Günzburg hatten die Staatsdiener den neuen Bezirkstagspräsidenten Martin Sailer als Gesprächspartner in den Landgasthof Linde eingeladen. Zunächst gab der „Neue“ als Bezirkstagschef einen kurzen Einblick in seine Tätigkeit und die Aufgabenstellung seiner Behörde, die immerhin 576 Mitarbeiter umfasst. Erstaunen löste die Höhe des Bezirkshaushaltes von derzeit 860 Mio. aus, der in dieser Legislaturperiode sicher noch die Milliardengrenze überschreitet und sich zu ca. 60 Prozent aus einer

Bezirksumlage (Landkreise und kreisfreie Städte) finanziert, so Sailer. Allein 800 Mio. (96 Prozent) fließen in die soziale Absicherung und stellen damit den Schwerpunkt der Bezirksarbeit dar. Kultur, Natur sowie Gesundheit und Sport sind weitere Aufgabenfelder des Bezirkstages. Mit einem besorgten Blick auf die derzeitige Situation in Europa unterstrich Sailer die Wichtigkeit der Jugendbildung in der Jugendbildungsstätte in Babenhausen. „Freizügigkeit ist keine Selbstverständlichkeit“, so der Bezirkstagspräsident. In der anschließenden Diskussion ging es nahezu ausschließlich um Personalangelegenheiten des Bezirkskrankenhauses, die teilweise sehr kritisch gesehen wurden. So stellte ein langjähriger BKH-Mitarbeiter fest, dass sich das Betriebsklima bis 1990 ständig nach vorne entwickelt habe, dass es aber mit dem Einzug der vorgegebenen Wirtschaftlichkeit zum Bruch gekommen sei und so langsam immer mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihr Arbeitsumfeld immer kritischer sehen. Positiv wurde von den Diskussionsteilnehmern die Zusage des obersten Bezirkschefs aufgenommen, auch in Zukunft als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.


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VERBAND

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KREISAUSSCHUSS KRONACH IMPRESSUM Verleger:

Jahreshauptversammlung

(Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München T 089 / 55 25 88-0 F 089 / 55 25 88-50 bbb-verlag@bbb-bayern.de gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann Anzeigen: Michael Rosch, rosch@bbb-bayern.de Erscheinungsweise: Sechs mal im Jahr. Konditionen für Mitglieder: Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar. Fotos: Anna Olivia Weimer (3, 5), ©iStock.com/ noipornpan (4, 9), BBB (5, 22), Bayerischer Landtag/Manfred Bernhard (7), ©iStock.com/Iefym Turkin (4, 7), ©iStock. com/Turgay Malikli (4, 7), arp (8), Schön Klinik Management SE (10 –11), Andreas Krammer/Versicherungskammer Bayern (12), Dr. Lucia Rüth (14), BBB/Andreas Gebert (Titel, 4, 16 –20), ©iStock.com/ Oleg Elkov (21), HUK-COBURG (22), KA Traunstein-Berchtesgaden (27), KA Kelheim (28), KA Nürnberg (28), KA Straubing-Bogen (28), Wolfgang Eberlein (29), Rainer Glissnik (30), Werner Schwenke/ KOMBA Bayern (30), Friedhelm Windmüller (31), Ralf Gamböck (31) Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting T 08671 / 50 650 mail@geiselberger.de Design und Layout: mattweis GmbH Isartalstraße 44 80469 München T +49 89 720 59 09-0 agentur@mattweis.de

„Wer etwas verändern will, muss selbst in die Speichen greifen“, erklärte Karlheinz Hühnlein, als er vom Landesvorsitzenden des BBB, Rolf Habermann, mit der Goldenen Nadel mit Diamanten ausgezeichnet wurde, der höchsten Auszeichnung des Verbandes. Rund zehn Jahre wirkte Hühnlein als Kreisvorsitzender und unterstützte danach seinen Kreisausschuss noch als stellvertretender Vorsitzender. Das Bild zeigt Kreisausschussvorsitzenden Franz Josef Wich, Kronachs 2. Bürgermeisterin Angela Hofmann, Karlheinz Hühnlein und BBB-Landesvorsitzenden Rolf Habermann (v. l.).

„Wir setzen uns gemeinsam für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes ein. Wir decken Missstände auf und schaffen bestmögliche Bedingungen – unabhängig vom Beschäftigungsbereich oder beruflicher Hierarchien. Das macht uns glaubwürdig. Das macht uns stark. Und das macht uns erfolgreich.“ Der Vorsitzende des BBB, Rolf Habermann, blickte bei „seinem Heimatkreisausschuss“ Kronach zufrieden auf den Abschluss der letzten Einkommensrunde: „Die Verhandlungen waren lang, manchmal zäh und überwiegend schwierig. Aber das Ergebnis kann sich sehen lassen.“ BBB-Kreisausschussvorsitzender Franz Josef Wich appellierte an die Jungen in den Fachverbänden, sich auch für den BBB zu interessieren. Außerdem ärgerten Wich die Trittbrettfahrer, die in keinem Verband sind, keinen finanziellen Beitrag leisten, sich nicht engagieren und das Gleiche bekommen wie diejenigen, die dafür zahlen und kämpfen. Der Kronacher Kreisausschuss werde auch weiter alles tun, um einer der aktivsten in Bayern zu sein. Kronachs Zweite Bürgermeisterin Angela Hofmann dankte den Mitgliedern des Kreisausschusses für die zahlreichen Aktivitäten und Informationsangebote. Zunehmend werde es auch für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst schwerer, Ausbildungs- und Führungspositionen zu besetzen.

KOMBA-GEWERKSCHAFT BAYERN

Neuwahlen des Landesvorstandes ID-Nr. 1979812

Am 10. Mai 2019 fand in Kempten der 22. Ordentliche Gewerkschaftstag der KOMBA-Bayern statt. Gerhard Kreilein wurde als Landesvorsitzender der KOMBA-Gewerkschaft Bayern wiedergewählt. Die bisherigen stellvertretenden Landesvorsitzenden Hans-Dieter Schulze und Helmut Heinrich wurden in ihren Ämtern bestätigt. Neu in den Landesvorstand gewählt wurden Sabine Linzmayer (Erlangen) und Andreas Gehring (Nürnberg).


VERBAND

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BAYERISCHE FINANZGEWERKSCHAFT

22. Gewerkschaftstag in Augsburg

Bild links: Die neugewählte Landesleitung der bfg mit Vorsitzendem Gerhard Wipijewski (vordere Reihe 3. v. l.), der seit April 2016 auch stellvertretender Vorsitzender des BBB ist. Bild rechts: Helene Wildfeuer, Matthias Bauregger und Johanna Markl schieden aus der bfg-Landesleitung aus und wurden zu bfgEhrenmitgliedern ernannt. Helene Wildfeuer (2. v. l.) war von 2011 bis 2016 auch Mitglied des BBB-Hauptvorstandes. Johanna Markl (4. v. l.) gehört dem BBB-Hauptvorstand nach wie vor an. Zudem Wolfgang Krebs alias Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber und bfg-Vorsitzender Gerhard Wipijewski.

Mit über 350 Delegierten aus ganz Bayern fand am 18. und 19. März 2019 in Augsburg der Gewerkschaftstag der Bayerischen Finanzgewerkschaft (bfg) statt. Alter und neuer Vorsitzender der bfg ist Gerhard Wipijewski, der auch dem Vorstand des BBB angehört. Größere Veränderungen gab es in seinem Team: Nachdem BBB-Hauptvorstandsmitglied Johanna Markl nach 40 Jahren Zugehörigkeit zur bfg-Landesleitung ebenso nicht mehr kandidiert hatte wie die beiden Bezirksvorsitzenden Helene Wildfeuer und Matthias Bauregger sowie Christoph Werwein, galt es, eine neue Landesleitung zusammenzustellen, die zudem nach einer Satzungsänderung eine Person mehr umfasst. Zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurden Hermann Abele, Cornelia Deichert, Annette Feldmer, Florian Köbler und Bärbel Wagner (Schatzmeisterin). Der Landesleitung steht wie bisher Norbert Reichel als Justiziar zur Seite; die bfg-Jugend wird durch die im Januar 2019 neu gewählte Landesjugendleiterin Katja Strobl in der Landesleitung vertreten. Johanna Markl, Helene Wildfeuer und Matthias Bauregger wurden zu Ehrenmitgliedern gewählt. Mit der Wahl von Birgit Fuchs (Südbayern) und Thomas Wagner (Nordbayern) zu Bezirksvorsitzenden wurde schließlich die neue bfg-Landesleitung komplettiert.

An der öffentlichen Veranstaltung nahmen insgesamt 140 Ehrengäste aus Politik, Finanzministerium, Verwaltung und Verbänden teil. Mit deutlichen Worten machte der frisch im Amt bestätigte bfg-Landesvorsitzende Gerhard Wipijewski die Anliegen deutlich. Er beklagte unter anderem die stetige Steigerung der Arbeitslast in weiten Bereichen der Finanzverwaltung. Diese sei nur noch durch den immensen persönlichen Einsatz der Beschäftigten zu bewältigen – und die Automation. Automation und Digitalisierung seien aber auch Voraussetzung für neue Arbeitsmodelle wie Telearbeit oder Satellitenarbeit. Leider habe die Steuerverwaltung in diesen Bereichen ihre Vorreiterrolle inzwischen an die Privatwirtschaft abgegeben. Wipijewski erkannte aber auch an, dass die Staatsregierung das Ruder bei der Personalausstattung herumgeworfen und vor allem das Finanzministerium die Möglichkeiten des Neuen Dienstrechts für Verbesserungen und Modernisierungen genutzt habe. Finanzminister Albert Füracker forderte die bfg auf, die Interessen der Beschäftigten der Finanzverwaltung in gewohnt konstruktiver Weise weiter zu verfolgen. Die Stellenmehrungen der letzten Jahre, die Einstellungszahlen auf Rekordniveau und die bereits zugesagte Übernahme des Tarifergebnisses sei Ausdruck der Wertschätzung der Bediensteten. Nach den Grußworten der im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien folgte noch die Antragsberatung, die mit mehr als 500 Anträgen dem Gremium immense Disziplin abforderte.

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