BAYERN
Nachtragshaushalt 2018 Massnahmenpaket zur weiteren Stärkung des öffentlichen Dienstes Seite 9
NOV | DEZ 2017 B 2428 E ISSN 0173-3796
NACHRICHTEN NACHRICHTEN
BEAMTENRECHT
Besoldungstabelle 2018 Seite 23
VERBAND
dbb Gewerkschaftstag 2017 Seite 26
IM FOKUS
ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN
DIE JUBILÄUMSFEIER DES BBB Seite 10
EDITORIAL
BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 17
SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.
Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht bodony@bbb-bayern.de
Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht kasperkowitz@bbb-bayern.de
Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz ondracek@bbb-bayern.de
Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse
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LIEBE LESERINNEN UND LESER, wenn sich gerade in Berlin eine Elefantenrunde nach der nächsten trifft, muss ich immer an meine Freundin Tatti denken. Die hatte früher eine Elefanten-Nummer im Zirkus! Kein Witz! Und ganz ehrlich – da ist kein einziger aus der Reihe getanzt. Inzwischen hat sie den Job aufgegeben. Heute behandelt sie als Physio therapeutin sehr erfolgreich zahlreiche größere und kleinere Wehwehchen weg .... Ich hab sie jetzt mal in die Hauptstadt empfohlen ... mal sehen, was daraus wird. Bei uns in Bayern hingegen gab es auch etwas zu feiern. So viele Fotos wie in dieser Ausgabe hatten wir selten. Wir wollten das große BBB-Jubiläum gerne mit Ihnen teilen. Und da uns die AllerheiligenHofkirche dazu nicht genug Platz bot, haben wir ihn uns hier ge nommen. Gleichzeitig können wir auch eine ganze Reihe guter Nachrichten verkünden. Der Ministerrat hat ein Maßnahmenpaket zum Nach tragshaushalt 2018 beschlossen, das dem öffentlichen Dienst noch mal einen gehörigen Schub verleiht. Außerdem stehen gleich zu Beginn des kommenden Jahres die schon früher verabschiedeten Einkommenserhöhungen an. Die neuen Tabellen für Besoldungsund Tarifbereich finden Sie schon in dieser Ausgabe. Natürlich haben wir auch das Rechtliche nicht vernachlässigt. Gleich im Januar wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Streikverbot im Beamtenverhältnis zu befassen haben. Eine erste Einführung ist auf Seite 21 abgedruckt. Und noch ein kurzer Hinweis zu den Wahlen der Jugend- und Aus zubildendenvertretungen, die im kommenden Jahr anstehen: da kön nen die Termine schon notiert werden (Zeitplan im Bayern-Teil). Nun möchte ich Ihnen natürlich auch noch von Herzen zusammen mit allen hier im Redaktions-Team eine wundervolle Adventszeit, besinnliche Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen! Wir lesen uns wieder im Februar 2018! Bis dahin herzlichste Grüße
rosch@bbb-bayern.de
Anette Egle Chefredakteurin BBB-Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de
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INHALT
BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 17
9 NACHTRAGSHAUSHALT 2018 MASSNAHMENPAKET ZUR WEITEREN STÄRKUNG DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES
10 100 JAHRE BBB
ZUR AKTUELLEN LAGE 5 Bewegte Zeiten! Rolf Habermann, Vorsitzender
BAYERN 6 Beteiligungen, Veröffentlichungen 6 Zeitplan für die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen 2018/2019 7 Jubiläumsjahr 2018 – Wir feiern Bayern 7 BBB-Stellungnahme zur neuen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung 8 Einstimmige Wiederwahl von Hildegund Rüger 9 Nachtragshaushalt 2018 Massnahmenpaket zur weiteren Stärkung des öffentlichen Dienstes
IM FOKUS 10 TITELTHEMA: 100 Jahre BBB
BUND 18 OECD-Bericht zur Lebensqualität im Alter: Altersarmut muss vermieden werden 18 dbb Gewerkschaftstag 2017 dbb jugend redet mit: „Wir sind 100 Prozent der Zukunft“ 19 Equal Pay Day Kampagne gestartet Mehr Transparenz wagen – Beurteilungsstatistiken offenlegen
23 BESOLDUNGSTABELLE 2018
TARIF 20 Fortschritte bei Tarifverhandlungen Bezahlung schulischer Ausbildungen in Gesundheitsberufen
BEAMTENRECHT 21 Streikverbot für Beamte: Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht erwartet 22 Besoldungstabelle 2018 23 EuGH zur Mindestgröße für Polizeidienst
TARIFRECHT 24 TV-L: Überstunden von Teilzeitbeschäftigten in bzw. außerhalb von Wechselschicht- und Schichtarbeit 25 TV-L Entgelttabelle 2018
VERBAND 26 dbb Gewerkschaftstag 2017 28 Die neue dbb Bundesleitung 30 Vorsitzender und Geschäftsführender Vorstand des Bayerischen Realschullehrerverbands (brlv) eindrucksvoll im Amt bestätigt 30 Rainer Nachtigall ist neuer bayerischer DPolGVorsitzender
ZUR AKTUELLEN LAGE
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BEWEGTE ZEITEN! Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine ereignisreiche Zeit liegt hinter uns – und steht uns in den nächsten Wochen und Monaten bevor.
KOMMUNIKATIVER ABEND IN DER BAYERISCHEN VERTRETUNG IN BERLIN
Anlässlich des dbb Gewerkschaftstages 2017 lud der BBB die Delegierten aus Bayern zu einem informellen Treffen. Auch der Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Tobias Reiss, Dr. Ralf Brauksiepe, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium und Bernd Siebler, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst (v.l.n.r.) waren zu Gast.
Der BBB (wir alle!), die Spitzenorganisation des bayerischen öffentlichen Dienstes mit rund 200.000 Mitgliedern in ganz Bayern und allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, kann seit dem vergangenen Monat auf eine 100jährige Geschichte zurückblicken. Das haben wir ganz groß gefeiert! Denn wir wollen ganz deutlich machen: Der BBB ist kein bisschen müde geworden in diesen 100 Jahren. Es war ein Jahrhundert, das uns den lebenswerten öffentlichen Dienst gebracht hat, auf den wir heute stolz sind. Ein öffentlicher Dienst, der stets bemüht ist, das bestmögliche Fundament einer Verwaltung zu sein, das Staat und Bürgern jederzeit und unmittelbar zur Verfügung steht, in allen Angelegenheiten, die da auch kommen mögen. Ein öffentlicher Dienst, der die stabile Grundlage des Staatswesens bildet (das ist in Zeiten fehlender Einigungsfähigkeit umso wichtiger!) und der heute ein echter Standortvorteil Bayerns und sogar der gesamten Bundesrepublik geworden ist. Hierauf wollen wir aufbauen – und noch besser werden! Ein weiteres Großereignis waren die Neuwahlen der gewerkschaftspolitischen Spitze auf Bundesebene. Ulrich Silberbach ist neuer dbb Bundesvorsitzender und auch sonst haben sich Änderungen im Gremium der Bundesleitung ergeben. Als Kandidat der Landesbünde wird künftig Friedhelm Schäfer, bis dato Vorsitzender des dbb Niedersachsen, das wichtige Amt des Fachvorstandes Beamtenpolitik übernehmen. Wenn die Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland zum dbb Gewerkschaftstag zusammenkommen, wird jedem deutlich, auf welch umfassendes Netzwerk wir in unserer Gesamtheit und mit 1,3 Millionen Mitgliedern zählen können. Auch wenn sich für unseren Bereich das Wesentliche in Bayern abspielt. Ein weiteres Thema und Dauerbrenner seit der Bundestagswahl und wohl auch noch in nächster Zeit sind die Einigungsbemühungen der Parteien auf Bundesebene. Politisch
gesehen befinden wir uns – solange es im Stadium der Bemühungen verbleibt – in einem Schwebezustand, der über kurz oder lang untragbar wird und ohnehin schon viel zu lange andauert. Untragbar ist aber schon jetzt, dass erneut die Einheitsversicherung eine zentrale Rolle spielen soll. Es bleibt unfassbar, dass es immer noch Bestrebungen gibt, das funktionierende System der privaten Versicherung zugunsten einer Einrichtung zu opfern, die längst an ihre Grenzen gelangt ist, wie es bei der gesetzlichen Versicherung der Fall ist. Es wird nichts nützen immer mehr Menschen dorthin zu zwingen, oder zu locken, wie dies Hamburg versucht, ohne über die systematischen Schwächen nachzudenken. Und das zugunsten einer Lösung, die – so die einhellige Ansicht unter den Experten auf diesem Gebiet – für alle Beteiligten kostspieliger werden wird und im Ergebnis auf Dauer zu einer schlechteren medizinischen Versorgung führen wird. Will man wirklich den Wettbewerb und die zahlreichen Projekte, die nur über die Quersubventionierung des privaten Versicherungssystems überhaupt möglich werden, aus unserer Gesundheitsvorsorge verbannen? Dies zu einer Grundsatzforderung der Einigung zu machen, wie die SPD nun (kurz vor Redaktionsschluss) über alle Kanäle verlauten lässt, halte ich für unverantwortlich! Hier ist noch kein Ende in Sicht. Das lässt auch unsere bayerische Politik nicht unberührt. Wir steuern mit Riesenschritten auf die Landtagswahlen im Herbst 2018 zu ... Bis dahin aber wünsche ich Ihnen zunächst eine besinnliche Adventszeit und erholsame Feiertage. Mit dem besten Wünschen für das kommende Jahr verbleibe ich mit kollegialen Grüßen Ihr
Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.
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BAYERN
BETEILIGUNGEN Entwurf der Änderungs verordnung zur Teilfort schreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) Änderung der Ausbildungsund Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes und des Leistungslaufbahngesetzes mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2018 (Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des öffentlichen Dienstes in Bayern), vgl. Seite 9 Entwurf einer Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung; Entwurf einer Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und mutter schutzrechtlicher Vorschriften, vgl. Seite 7 Neufassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und Änderung anderer Rechts vorschriften
VERÖFFENTLICHUNGEN Ä nderung der Bekanntma chung über die Auszubildenden in den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern; FMBl. Nr. 13, Seite 442 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Ver waltungsdienst in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen; GVBl. Nr. 16, Seite 446 Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO); GVBl. Nr. 16, Seite 451
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Zeitplan für die Wahlen zu den Jugend- und Auszubilden denvertretungen 2018/2019 Die Amtszeit der 2016 nach dem Bayerischen Personalvertretungs gesetz gewählten Jugend- und Auszubildendenvertretungen (örtliche Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Bezirks-, Haupt- und Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretungen) endet am 31. Januar 2019. Die Neuwahlen sind in der Zeit vom 1. November 2018 bis zum 31. Januar 2019 durchzuführen. Im Interesse einer reibungslosen Durchführung der Wahlen im gesamten Geltungsbereich des Bayerisches Personalvertretungs gesetzes hat das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat als zuständiges Fachressort – wie bisher auch – einen für alle Bereiche einheitlichen Wahltermin vorgeschlagen, der aber lediglich eine Empfehlung und keine Direktive darstellt: Als Wahltag (Tag der Stimm abgabe) wird Dienstag, der 27. November 2018 vorgeschlagen. Unter der Voraussetzung, dass die Wahlen an diesem Termin stattfinden, würde sich nach der Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) folgender Zeitplan ergeben: S pätestens am Montag, 27. August 2018: Aushang der Namen der Mitglieder des Wahlvorstandes (§ 1 Abs. 5 WO-BayPVG), s pätestens am Montag, 17. September 2018: Erlass und Aushang des Wahl ausschreibens (§ 6 Abs. 1 WOBayPVG), innerhalb von 25 Kalendertagen nach Erlass des Wahlausschreibens: Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 7 Abs. 2 WO-BayPVG), s pätestens am Montag, 12. November 2018: Bekanntgabe der Wahlvorschläge (§ 13 WO-BayPVG),
Dienstag, 27. November 2018: Tag der Stimmabgabe, s pätestens am Montag, 3. Dezember 2018: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der örtlichen Jugendund Auszubildendenvertretung (§§ 20 Abs. 1, 32 Abs. 1, § 61 WO-BayPVG i. V. m. § 193 BGB), s pätestens am Mittwoch, 5. Dezember 2018: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Bezirks- und Gesamt-, Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 43 Abs. 3, 45 Abs. 1, 53 Abs. 2 WO-BayPVG), s pätestens am Montag, 10. Dezember 2018: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Haupt-, Jugendund Auszubildendenvertretung (§§ 43 Abs. 3, 50, 52 WO-BayPVG), s pätestens am Dienstag, 11. Dezember 2018: Einberufung der konstituierenden Sitzung der neugewählten örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretungen (Art. 34 Abs. 1 Satz 1, 61 Abs. 2 Satz 1 BayPVG), s pätestens am Dienstag, 18. Dezember 2018: Einberufung der konstituierenden Sitzung der neugewählten Bezirks-, Haupt-, Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretungen (Art. 34 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1, Art. 64 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 2, Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayPVG).
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JUBILÄUMSJAHR 2018
Wir feiern Bayern 2018 stehen in Bayern zwei große Jubiläen an: 100 Jahre Freistaat und 200 Jahre Verfassungsstaat. Das Jubiläumsjahr 2018 steht unter dem Motto WIR FEIERN BAYERN. Die Menschen im ganzen Land können sich bei Veranstaltungen und an vielfältigen Mitmachaktionen aktiv beteiligen. Die Staatsregierung lud dazu zur großen Auftaktveranstaltung nach Hallstadt und Bamberg ein. Diese markieren den offiziellen „Beginn“ des Jubiläumsjahrs 2018. „Exakt 99 Jahre nach Ausrufung des Freistaats starten wir in das Jubiläumsjahr 2018, das bis zum 100. Geburtstag am 8. November 2018 läuft“, erklärte Staatskanzleiminister Marcel Huber bereits im Vorfeld. „Ein ganz besonderes Jahr,
in dem wir feiern, was Bayern so besonders macht“, so Huber.
MITMACHEN WIRD GROSS GESCHRIEBEN Die Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger in Bayern ist: Mitmachen im Jubiläumsjahr 2018! Zahlreiche Kräfte der bayerischen Bürgergesellschaft haben schon mit Planungen begonnen, z. B. der Bayerische Jugendring, der Bayerische Musikrat, der Landes-Sportverband, der Landesverein für Heimatpflege, die Mitglieder der Bürgerallianz Bayern, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, die Industrie- und Handelskammern, der Handwerkstag und viele andere mehr. Als Informationsplattform für diese große
Bandbreite an Aktivitäten steht ab dem 8. November 2017 die Jubiläumswebseite www.wir-feiern.bayern bereit. Hier finden die Bürgerinnen und Bürger historische Hintergrundinformationen und aktuelle Meldungen über das Jubiläumsjahr. Darüber hinaus ist die Webseite Fenster zu den Mitmachaktivitäten, Festen, Veranstaltungen und nicht zuletzt zum Bürgergutachten. Seit dem 8. November 2017 steht auch der neuer Instagram-Account zum Jubiläumsjahr unter dem Hashtag #wirfeiernbayern online zur Verfügung und soll zum Mitmachen und Mitfeiern anregen.
BBB-Stellungnahme zur neuen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung Wie bereits in der letzten Ausgabe der BBB Nachrichten (Seite 6) berichtet, läuft derzeit das Beteiligungsverfahren zum Entwurf einer Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung. Der BBB hat in seiner Stellungnahme dazu auf einige Punkte hingewiesen: Inhaltlich sieht der BBB Änderungsbedarf bei § 14 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BayUrlMV-Entwurf. Dort ist Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge vorgesehen, wenn „die Teilnahme von Beamten an einer Kur ihres Kindes bis zu acht Jahren als aus zwingenden medizinischen Gründen ...“ notwendig ist. Nach Ansicht des BBB bedürfen Kinder mindestens bis zum 12. Lebensjahr bei einer derartigen Maßnahme der Begleitung. Einen Gleichklang mit der Altersgrenze bei einer möglichen Dienstbefreiung zur Betreuung eines Kindes im Falle des Ausfalls der Betreuungsperson (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 e) cc) UrlV) hält der BBB für nicht gerechtfertigt. Es handelt sich hierbei um völlig unterschiedliche Sachverhalte. Bei einer Kurmaßnahme kommt das Kind in eine völlig andere Umgebung mit fremden Betreuungspersonen, muss mit anderen Tagesabläufen und mit den meist noch unbekannten Behandlungen und Therapien zurechtkommen. Da erscheint die Begleitung eines vertrauten Menschen auch jenseits des 8. Lebensjahres angebracht und für den Erfolg der Kurmaßnahme angemessen.
Des Weiteren regt der BBB bei § 10 BayUrlMV-Entwurf Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe b (Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin) an, dass auch für den nicht verheirateten Vater eines Kindes Dienstbefreiung gewährt wird, sofern er vorher die Vaterschaft anerkannt hat. Die Fürsorge und Begleitung durch den Vater sollte von Anfang an unterstützt werden, auch wenn die Elternteile (noch) nicht verheiratet sind. Hier das Bestehen einer Ehe vorauszusetzen, halten wir für nicht mehr zeitgemäß. Zudem setzt sich der BBB bereits seit längerem dafür ein, dass auch der Tag der eigenen Eheschließung als besonderer Anlass explizit in den Katalog für Dienstbefreiungen aufgenommen wird. Derzeit erfolgt keine einheitliche Handhabung, denn nicht alle personalverantwortlichen Stellen subsumieren diesen Tag unter § 16 Abs. 1 Nr. 3 f) UrlV (in sonstigen begründeten Fälle). Der BBB hält daher im Hinblick auf eine einheitliche Handhabung die explizite Aufnahme für sinnvoll.
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Einstimmige Wiederwahl von Hildegund Rüger Der Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger dankte dem Gremium für sein Engagement und betonte die wichtige Rolle und die weiterhin notwendige Beratungsfunktion auf dem langen Weg zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Seit 1973 verleiht der Landesfrauenrat den Frauen in der gesellschaftspolitischen Debatte eine Stimme. Auch würdigte er den Landesfrauenrat als wichtigen Impulsgeber, der fundierte Diskussionsgrundlagen für die politische Auseinandersetzung liefere. Dagmar Bär vom BBB-Vorstand und Gerlinde Woppmann vom BBB-Frauenausschuss gratulieren Hildegund Rüger zur einstimmigen Wiederwahl als Präsidentin des Bayerischen Landesfrauenrats
Hildegund Rüger vom Frauenausschuss des Bayerischen Beamtenbundes wurde bei der Wahl der Präsidentin des Bayer. Landesfrauenrats mit einem tollen Wahlergebnis wiedergewählt. Der Bayerische Landesfrauenrat setzt sich aus 48 Verbänden zusammen, mit mehr als drei Millionen Mitgliedern.
Auch Gerlinde Woppmann konnte sich über ihre Wieder wahl in den Geschäftsordnungsausschuss freuen. In der Wahlversammlung konnten auch Vertreterinnen aus der Politik begrüßt werden, die in ihren Statements Defizite in der Gleichstellung aufzeigten und gleichzeitig ihre Positionen für eine gute Familienpolitik vorstellten. Barbara Regitz (CSU), MdL Dr. Simone Strohmayr (SPD), MdL Eva Gottstein (Freie Wähler) und Antje Wagner (B90/Grüne) erläuterten ausführlich, wie diese Ziele umgesetzt werden können.
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NACHTRAGSHAUSHALT 2018
MASSNAHMENPAKET ZUR WEITEREN STÄRKUNG DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 21. November 2017 zahlreiche Maßnahmen zur weiteren Stärkung des öffentlichen Dienstes beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes und des Leistungslaufbahngesetzes, der im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2018 behandelt wird, sieht insbesondere Verbesserungen bei der Fachkräftegewinnung im IT-Bereich und insgesamt eine Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Bayern vor. Bei den bereits im Entwurf des Nachtragshaushalts enthaltenen zusätzlichen 1.283 Stellen soll es ebenfalls bleiben.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen beschlossen worden:
ERHÖHUNG DER BALLUNGSRAUMZULAGE UM 50 % Mit der Erhöhung läge der Grundbetrag der Ballungsraumzulage bei 122,69 Euro, der Kinderzuschlag bei 32,72 Euro. Die bisherigen Grenzbeträge bleiben bestehen. Die Ballungsraumzulage steht allen Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 9, mit Kindern bis zur Besoldungsgruppe A 14 zu.
GEWINNUNG VON IT-FACHKRÄFTEN IM BEAMTENBEREICH Personalgewinnung und Personalbindung von Fachkräften der Informationstechnologie gestalten sich auch in der öffentlichen Verwaltung immer schwieriger. Das Programm zur Steigerung der Attraktivität für Fachkräfte der Informationstechnologie im bayerischen öffentlichen Dienst sieht deshalb folgende Maßnahmen vor: Verbesserung der Bezahlung im Beamtenbereich durch einen neuen Zuschlag für IT-Fachkräfte mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene, Beschleunigung der Verbeamtung beim Einstieg in der 3. Qualifikationsebene, Bereitstellung von kostenlosem Wohnraum für die Anwärterinnen und Anwärter während der Ausbildung zur Verwaltungsinformatikerin bzw. zum Verwaltungsinformatiker,
Stellenhebungskonzept für den ITBereich, generelle Zulagenregelung für Arbeitnehmer, die nicht verbeamtet werden können.
1.000 ZUSÄTZLICHE STAATSBEDIENSTETENWOHNUNGEN IN NÜRNBERG Zusätzlich zu den bereits im Jahr 2015 für München beschlossenen 1.000 Wohnungen für Staatsbedienstete sind weitere 1.000 Wohnungen in Nürnberg bis 2020 beschlossen worden.
PILOTPROJEKT „BEHÖRDENSATELLITEN“ Wie beim diesjährigen BBB-Hauptausschuss angekündigt, sollen Behördenzentren geschaffen werden, die außerhalb der Dienststellen in den Metropolen und den Regionalzentren ressortübergreifend Büroarbeitsplätze für ortsungebundene Tätigkeiten zur Verfügung stellen. Damit soll Berufspendlern Zeit und Kosten durch weite Arbeitswege erspart, das Verkehrsaufkommen reduziert, und gleichzeitig die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Als Pilotprojekt werden vier Behördensatelliten im Münchener Umland mit jeweils bis zu 20 Arbeitsplätzen gegründet. Bevor sich der Bayerische Landtag mit dem Gesetzentwurf befassen wird, durchläuft er noch das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren. Dort wird sich selbstverständlich auch der BBB äußern.
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IM FOKUS
100 JAHRE BBB
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100 Jahre BBB – auf ein Jahrhundert erfolgreicher Arbeit mit und für die Beschäftigten des bayerischen öffentlichen Dienstes kann der BBB zurückblicken. Am 18. Oktober 2017 fand zur Feier ein Festakt in der Allerheiligen-Hofkirche der Münchener Residenz statt. Mit einem anschließenden Staatsempfang des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer würdigte auch die Staatsregierung das Jubiläum.
IM FOKUS
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100 JAHRE BBB
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u Gast in der Allerheiligen-Hofkirche der Residenz waren rund 400 hochrangige Gäste aus Bundes- und Landespolitik, allen Bereichen und Ebenen der Verwaltung, der Judikative sowie des Beamtenbundes.
„100 Jahre Bayerischer Beamtenbund – Ein Jahrhundert gewerkschaftlicher Arbeit im Streben nach gerechten Arbeitsbedingungen für alle. Heute haben wir einen öffentlichen Dienst, der die stabile Grundlage des Staatswesens bildet und der ein echter Standortvorteil Bayerns und sogar der gesamten Bundesrepublik geworden ist. So wollen wir – gemeinsam mit Landtag und Staatsregierung – weitermachen!“, bilanzierte der BBB-Vorsitzende Rolf Habermann zum Jubiläum.
SÖDER: FÜRSORGEGEDANKE WICHTIG! Die Festrede hielt Staatsminister Dr. Markus Söder in Vertretung des Bayerischen Ministerpräsidenten, der wegen der Koalitionsverhandlungen in Berlin gebunden war. Er stehe voll und ganz zum Berufsbeamtentum, insbesondere bei Lehrern: Die Qualität der Ausbildung, die Unbestechlichkeit und die Überparteilichkeit machten die Stärke der bayerischen Verwaltung aus. „Dass Bayern stabiler ist, als andere Bundesländer liegt auch an sehr guten Beamten. Die Qualität der Polizei, der Lehrer, der Finanzbeamten, der Justiz sind ganz elementare Bestandteile eines stabilen und starken Staates“, würdigte Söder die Leistungen aller Kolleginnen und Kollegen im bayerischen öffentlichen Dienst. Deswegen sei ihm der Gedanke der Fürsorge besonders wichtig. Er wolle keine Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst. Auch der sogenannten Einheitsversicherung erteilte er eine klare Absage. Ihm gehe es um Weiterentwicklung: „Wir brauchen mehr Maßnahmen zur Entlastung unserer Beamten in den teuren Ballungsräumen, zum Beispiel eine Erhöhung der Zulage und mehr bezahlbare Wohnungen. Gleichzeitig sollten wir über Behördensatelliten im Umkreis von Großstädten nachdenken. Das entschärft Pendlerströme, entlastet den Wohnungsmarkt und ermöglicht heimatnahes Arbeiten.“ Maßnahmen, die nun bereits mit dem aktuellen Entwurf des Nachtragshaushalts 2018 dem Landtag zur Entscheidung vorliegen. Abschließend sprach er noch ein ganz persönliches „Dankeschön“ gegenüber dem BBB-Vorsitzenden Rolf Habermann aus: Er schätze clevere Verhandlungspartner, die Gespräche angenehm im Ton, aber ernst in der Sache angingen.
VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF HERVORRAGEND Landtagspräsidentin Barbara Stamm vertrat die Gesamtheit der im Landtag vertretenen Parteien. „Von Altersschwäche keine Spur“, lobte sie, „ganz im Gegenteil“. Der Bayerische
Beamtenbund sei immer moderner geworden. Und das, obwohl er auch durch sehr bewegte, sehr kräftezehrende Zeiten gegangen sei. Insbesondere die attraktiven Arbeitsbedingungen in Bayern mit ihren flexiblen Teilzeitregelungen stellte sie in den Vordergrund und würdigte zugleich die Arbeit des BBB. „Unsere Beamtinnen und Beamten genießen bundesweit einen hervorragenden Ruf. Das ist auch ein Verdienst des Bayerischen Beamtenbundes“, so Stamm. Als besonderes Zeichen der Anerkennung wertete sie, dass in diesem Jahr das Gesetz zur Besoldungsanpassung mit Zustimmung aller Parteien im Landtag verabschiedet wurde. „Ob in Polizei, Justiz, Steuerverwaltung, an Schulen und an Hochschulen und auch in den sozialen Berufen – unsere Beamtinnen und Beamten sind neben den vielen Tarifbeschäftigten mit Fug und Recht die tragenden Säulen unserer Staatsverwaltung“ , erklärte Barbara Stamm.
BAYERN HAT VORBILDFUNKTION Der zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch dbb-Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt mahnte, dass auch andere Dienstherren ihrer Fürsorgepflicht für die Beamtinnen und Beamten wieder mehr Beachtung schenken müssten. „Der Bayerische Beamtenbund hat bei der Landesregierung für die Besoldung und insbesondere für eine Modernisierung des Dienstrechts viel erreicht. Leider sind nicht alle Regierungen in den Bundesländern so einsichtig, wie die zahlreichen Verfahren zur Verfassungswidrigkeit der Besoldung zeigen. Es wird höchste Zeit, dass dem Beamtentum bundesweit wieder mehr Wertschätzung entgegengebracht wird.“
HABERMANN: „SO WOLLEN WIR WEITERMACHEN!“ Anders die Lage in Bayern: Zu keinem Zeitpunkt der vergangenen 100 Jahren war die Zusammenarbeit des Bayerischen Beamtenbundes mit der Bayerischen Staatsregierung und insbesondere mit dem Finanzministerium, so konstruktiv und erfolgreich wie aktuell, betonte Habermann. Es komme nicht von ungefähr, dass man es gemeinsam geschafft habe – hier gelte der Dank auch speziell dem Landtag, der gesamten Bayerischen Staatsregierung – mit dem Neuen Dienstrecht ein als bestes Deutsches Gesetz preisgekröntes Vorschriftenwerk zu erarbeiten, das immer noch seinesgleichen suche. „Das ist ein gelungener Abschluss des ersten Jahrhunderts „Bayerischer Beamtenbund“. So wollen wir weitermachen!“, schloss Habermann.
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IM FOKUS
100 JAHRE BBB
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IM FOKUS
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EIN RÜCKBLICK ... Als am 19. Oktober 1917 gegen Ende des 1. Weltkriegs der Bayerische Beamten- und Lehrerbund ins Leben trat, ging es um Essentielles.
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ie seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts rasch zunehmenden Staatsaufgaben hatten zu einer entsprechenden Ausweitung des öffentlichen Dienstes geführt. Zwischen 1890 und 1910 war die Zahl der Volksschullehrer um 40 Prozent angestiegen, die der „Staatsdiener“ im engeren Sinne sogar um mehr als 80 Prozent. Die spezifischen Garantien des Berufsbeamtentums – lebenslange Anstellung, Ruhegehaltsansprüche und Hinterbliebenenversorgung – wurden aber gerade den Bediensteten der neuen Aufgabenbereiche vorenthalten. Gleichzeitig hatten die Gruppierungen der verschiedenen Fachbereiche erkannt, dass nur ein geschlossenes Vorgehen sie ihren wichtigsten gemeinsamen Zielen näherbringen würde. Die Satzung des neu gegründeten Bundes schrieb „die Förderung der rechtlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Angelegenheiten der öffentlichen Beamten und Lehrer Bayerns“ vor. Schon bei seiner Gründung vertrat er 115.000 Beamte. Zum geschäftsführenden Vorsitzenden wurde der Amtsgerichtsrat Franz Xaver Riß gewählt. Seine Stellvertreter waren der Eisenbahnsekretär Max Pöllmann, der Gemeindebeamte Direktor Josef Jehle und Hauptlehrer Daniel Winkle. Die Reden der ersten öffentlichen Großveranstaltung im Dezember 1917 mit 2.000 Menschen waren geprägt von der Not der Kriegsjahre sowie dem bevorstehenden politischen Wandel: der Wille zur Selbsthilfe, der Wille zur Mitbestimmung und die Forderung nach staatsbürgerlicher Freiheit und damit nach einer demokratischen Ausgestaltung des bestehenden Staatswesens waren die bestimmenden Themen. Nach seiner Gründung hatte sich der Beamten- und Lehrerbund in schwierigen politischen Zeiten zu behaupten. Der Wechsel von Monarchie zu Freistaat und Weimarer Republik
forderte auch einen Wandel im Selbstverständnis der Beamtenschaft, den der Bund maßgeblich beeinflusste. Durch den Zusammenschluss mit der konkurrierenden Bayerischen Beamtengewerkschaft, die sich im Februar 1919 gegründet hatte, entstand im März 1920 ein umfassender Dachverband. Der Bayerische Beamtenbund. Schwieriger und historisch kaum mehr nachzuvollziehen ist die Zeit des dritten Reiches. Nach der Machtergreifung Hitlers betonte der Bayerische Beamtenbund im März 1933 „eingedenk des Verfassungsgrundsatzes, dass der Beamte nicht Diener einer Partei, sondern der Gesamtheit“ sei. Schon kurze Zeit später erhielt er die Mittelung, er habe sich als „Instrument des Staates“ zu fühlen und kurze Zeit später wurden die Verbände zu Gliederungen der Partei umfunktioniert. Am 1. Juni 1933 hörte der Bayerische Beamtenbund kraft Verfügung auf zu bestehen. Bis zum Ende des dritten Reiches. 1947 ergriff der CSU-Landtagsabgeordnete Josef Donsberger die Initiative für die Gründung eines Beamten- und Angestelltenbundes für Bayern mit Sitz in Nürnberg. Ihm folgten (nach dem Zusammenschluss mit Münchner Beamtenorganisationen) im Jahr 1950 Angelo Kramel, Mitglied des Deutschen Bundestages, und von 1955 bis 1958 gleichzeitig DBB-Vorsitzender, sowie 1971 Werner Gebhard, im Jahr 1989 Dieter Kattenbeck und 2002 Rolf Habermann. Heute zählt der BBB in Bayern rund 200.000 Mitglieder, die in 53 Fachverbänden organisiert sind und mit ihrer Einbindung in den deutschen Beamtenbund Teil eines Netzwerks aus bundesweit 1,3 Millionen Mitgliedern sind.
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BUND
BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 17
OECD-BERICHT ZUR LEBENSQUALITÄT IM ALTER:
Altersarmut muss vermieden werden Der Vorsitzende der dbb bundes seniorenvertretung Wolfgang Speck hat am 7. November 2017 in Hamburg die Ergebnisse des jüngsten OECDBerichts zur Lebensqualität im Alter kommentiert, der Altersarmut als eines der größten individuellen Zukunfts probleme sieht. „Auf diese Bestätigung unserer Befürchtungen hätten wir gerne verzichtet“, so Speck.
gewarnt. Der OECD-Bericht führe Teil zeitbeschäftigung und unterbrochene Erwerbsbiografien als wesentliche Ur sachen für Altersarmut auf; das Risiko für Frauen sei deutlich höher als für Männer, und die künftigen Rentner generationen würden stärker betroffen sein als die heutige. „Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar“, stellte der Chef der dbb-Senioren fest. „Die Politik darf sich
nicht weiter mit allenfalls kurzfristig wirkenden Maßnahmen begnügen.“ Die dbb bundesseniorenvertretung habe einen entsprechenden Antrag an den dbb Gewerkschaftstag gerichtet, die Politik aufzufordern, verstärkt Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut zu ergreifen.
Nach der im Oktober 2017 vorgestellten Studie „Preventing Ageing Unequally“ ist beispielsweise in keinem OECD-Land der sogenannte Gender Pension Gap, also der Einkommensunterscheid bei den Alterseinkünften zwischen Männern und Frauen, größer als in Deutschland. „Wenn Frauen bei gleicher Arbeit ein niedrigeres Gehalt bekommen als Männer, muss man sich nicht wundern, dass sich dies bei der Rente fortsetzt“, so Speck weiter. Wiederholt habe die dbb bundesseniorenvertretung vor der wachsenden Gefahr von Altersarmut
DBB GEWERKSCHAFTSTAG 2017
dbb jugend redet mit: „Wir sind 100 Prozent der Zukunft“
Die dbb jugend hat ihren Einfluss im dbb beamtenbund und tarifunion auf dem dbb Gewerkschaftstag 2017 weiter ausgebaut. Sie nimmt ab sofort mit beratender Stim me an den Sitzungen der dbb Bundeslei
tung teil. „Der dbb Gewerkschaftstag setzt neue Prioritäten und bekennt sich zu mehr Jugend und mehr Partizipation. Wir werden laut mitreden“, erklärt Karoline Herrmann, Vorsitzende der dbb jugend.
Im konstruktiven Dialog sollen die Themen der dbb jugend künftig stärker in die gewerkschaftspolitische Arbeit des dbb Dachverbandes eingebunden werden. „Wir haben den direkten Draht zur jungen Generation des öffentlichen Dienstes und verstehen uns als Mittler zwischen den Generationen. Die Sorgen der jungen Beschäftigten müssen von der Politik ernst genommen werden, damit der öffentliche Dienst zukunftsfähig bleibt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der neu gewählten dbb Bundesleitung unter dem Vorsitz von Ulrich Silberbach“, betonte die dbb jugend-Vorsitzende. Ausführlich zum dbb Gewerkschaftstag siehe Seite 27 ff.
BUND
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EQUAL PAY DAY KAMPAGNE GESTARTET
Mehr Transparenz wagen – Beurteilungsstatistiken offenlegen In Sachen Entgeltgleichheit dringt die dbb bundesfrauenvertretung auf mehr Transparenz bei den Beurtei lungs und Beförderungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen. „Um die Entgeltlücke von acht Prozent im öffentlichen Dienst schließen zu kön nen, müssen wir dafür sorgen, dass männliche und weibliche Beschäftigte sowie Vollzeit und Teilzeitkräfte die gleichen Aufstiegschancen und damit auch den gleichen Zugang zu finan ziellen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten“, forderte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, zum Auftakt der Equal Pay Day Kampagne am 9. No vember 2017 in Berlin.
„Wer in Teilzeit gute Leistung bringt, muss im ersten Schritt beförderungsfähig beurteilt und im zweiten Schritt auch befördert werden. Das muss mit gendersensiblen Statistiken sichtbar gemacht werden. Frei nach dem Motto: Wer den Durchblick hat, kommt weiter“, so Wildfeuer. Teilzeit sei neben familiären Erwerbsunterbrechungen noch immer ein Hauptgrund für geschlechterbedingte Verdienstunterschiede. „Auch im öffentlichen Dienst hindert die Karrierebremse Teilzeit vor allem Frauen daran gut dotierte Positionen zu erhalten. Das Entgelttransparenzgesetz hilft hier nur bedingt weiter. Wir fordern die öffentlichen Arbeitgeber und Dienstherren deshalb auf, die diskriminierenden Momente der dienstlichen Beurteilung statistisch
offenzulegen. Damit kann der von vielen Seiten seit langem beanstandete, Frauen benachteiligende Dienstpraxis ein Ende gesetzt werden. Hierfür liefert das Grundgesetz in Artikel 3 die gesetzliche Grundlage“, machte Wildfeuer deutlich. Mit dem Leitspruch „Transparenz gewinnt“ wirbt die aktuelle Kampagne der Equal Pay Day Initiative für faire und gerechte Einkommensverhältnisse von Männern und Frauen.
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TARIF
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Fortschritte bei Tarifverhandlungen
Bezahlung schulischer Ausbildungen in Gesundheitsberufen In vielen Ausbildungsberufen im Gesundheitsbereich werden bis heute keine Ausbildungsentgelte gezahlt. Während des praktischen Teils werden die Auszubildenden jedoch in den Kliniken eingesetzt und auch abgerechnet – häufig als vollwertige Arbeitskräfte. Dies betrifft zum Beispiel Auszubildende in den Bereichen Physiotherapie, Logopädie, Medizinisch Technische Laborassistenz (MTLA), Medizinisch Technische Radiologieassistenz (MTRA). Auszubildende in den Bereichen Operationstechnische Assistenz (OTA) und Anästhesietechnische Assistenz (ATA), die an einer Universitätsklinik ausgebildet werden, für die der TV-L gilt, unterfallen nach der Tarifeinigung in der Einkommensrunde 2017 seit dem 1. März 2017 dem Geltungsbereich des TVA-L Pflege. Im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen zur Bezahlung schulischer Ausbildungen in Gesundheitsberufen, die ebenfalls in der Einkommensrunde 2017 mit der TdL vereinbart worden waren, konnten am 2. November Fortschritte erzielt werden. Der dbb und seine Fachgewerkschaften fordern für alle Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst der Länder – also auch im Gesundheitsbereich – eine tarifverträgliche Grundlage der Ausbildungsentgelte. Nach ursprünglicher Ableh-
nung konnten die Gewerkschaften die Arbeitgeberseite insoweit überzeugen, als dass sie sich jetzt ebenfalls eine entsprechende tarifvertragliche Regelung vorstellen können. Da jedoch die Spitzenverbände der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen eine Pflicht zur Refinanzierung von tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen ablehnen, befürchten die Arbeitgeber, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Jetzt muss auf die Spitzenverbände der Krankenkassen sowie auf die Deutsche Krankenhausgesellschaft eingewirkt werden, dass die Rahmenvereinbarung zur Refinanzierung der Ausbildungsentgelte für die zu erwartende tarifvertragliche Regelung angepasst und erweitert wird. Die Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt die Auffassung der Gewerkschaften. Demnach sind Ausbildungskosten inklusive der Entgelte zu refinanzieren, wenn das Krankenhaus Träger oder Mitträger der Schule ist. Die Arbeitgeber haben sich Bedenkzeit ausgebeten. Deshalb wurde noch kein neuer Verhandlungstermin vereinbart. Die Gewerkschaften drängen jedoch darauf, die Tarifverhandlungen noch in diesem Jahr fortzusetzen und abzuschließen.
BEAMTENRECHT
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Streikverbot für Beamte: Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht erwartet Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob das Streikverbot grundsätzlich beim Beamtenstatus greift oder nur, wenn ein Beamter bestimmte Funktionen ausübt. Hintergrund ist ein möglicher Widerspruch zwischen dem deutschen Grundgesetz (grundsätzliches Streikverbot für Beamte) und der Europäischen Menschenrechtskonvention, die eine Einschränkung des Streikrechts beispielsweise nur bei Sicherheitskräften und anderen Kernbereichen der Verwaltung vorsieht. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird nun im kommenden Jahr erwartet. HINTERGRUND Gegenstand des Verfahrens ist eine Disziplinarmaßnahme, die gegen eine beamtete Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen verhängt wurde, die sich an Warnstreiks beteiligt hatte. Dagegen hat die Betroffene sich zur Wehr gesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 07.03.2012 (Az. 3d A 317/11.O) das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und festgestellt, dass das beamtenrechtliche Streikverbot zum Kernbestand des Art. 33 Abs. 5 GG gehört. Außerdem hat es eine Differenzierung der beamtenrechtlichen Pflichtenbindung zwischen Beamten im hoheitlichem Bereich und „sonstigen“ Beamten abgelehnt (vgl. hierzu ausführlich BBB-Nachrichten April 2012, Seite 61 ff.). Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat dann mit Entscheidung vom 27.02.2014 (Az. 2 C 1.13) festgestellt, dass derzeit für alle Beamten unabhängig von ihrer Tätigkeit ein generelles statusbezogenes Streikverbot mit Verfassungsrang als hergebrachter Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG besteht. Gleichzeitig wurde aber auch für Beamte außerhalb der „hoheitlichen Staatsverwaltung“ eine Kollision mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt. Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht (EGMR) stehe – so das
BVerwG – nur solchen Staatsbediensteten ein Streikrecht zu, die nicht der hoheitlichen Staatsverwaltung angehören. Die deutschen Schulen und die dort Unterrichtenden sollen nicht zur Staatsverwaltung im Sinne der EMRK gehören. Diesen stehe somit nach der EMRK ein Streikrecht zu. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, diesen Konflikt zu lösen (vgl. ausführlich BBB-Nachrichten März/April 2014, Seite 7). Wie das geschehen soll, ließ der Senat allerdings offen.
BEURTEILUNG Mit der Entscheidung vom 27.02.2014 haben die Leipzi ger Richter seinerzeit die Gelegenheit verpasst, endlich Klarheit in der seit langen anhaltenden Diskussion zu schaffen. Die endgültige Entscheidung obliegt nun den Richtern beim Bundesverfassungsgericht. Für den BBB ist es klar, dass allein der Beamtenstatus entscheidend ist, ob ein Streikrecht besteht oder nicht. Eine Aufteilung in Beamte erster und zweiter Klasse gibt es nicht. Das deutsche Berufsbeamtentum fußt auf dogmatisch ausdif ferenzierten nationalen Regelungen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses, die historisch gewachsen und verfassungsrechtlich verbürgt sind. Dieses besonderen Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn darf nicht aufgeweicht werden.
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BEAMTENRECHT
Besoldungstabelle 2018 Schon im vergangenen Frühjahr wurde der Gesetzentwurf zur Einkommensrunde 2017/2018 verabschiedet. Nach der ersten Erhöhung rückwirkend zum Jahresbeginn 2017 tritt nun zum 01.01.2018 die zweite Stufe mit einer Anpassung um weitere 2,35 % in Kraft.
Besoldungsordnung A Grundgehaltssätze Monatsbeträge in Euro Besoldungsgruppe
2-Jahre Rhythmus
3-Jahre Rhythmus
4-Jahre Rhythmus
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
A3
2.150,37
2.196,82
2.243,31
2.289,78
2.336,25
2.382,73
2.429,20
2.475,67
2.522,13
-
-
A4
2.201,42
2.256,09
2.310,83
2.365,53
2.420,24
2.474,95
2.529,64
2.584,33
2.639,02
-
-
A5
2.232,28
2.286,74
2.341,15
2.395,60
2.450,01
2.504,44
2.558,89
2.613,32
2.667,75
-
-
A6
2.288,10
2.347,88
2.407,61
2.467,36
2.527,15
2.586,93
2.646,70
2.706,43
2.766,18
-
-
A7
2.369,40
2.444,61
2.519,83
2.595,01
2.670,23
2.745,45
2.799,12
2.852,83
2.906,56
-
-
A8
2.445,69
2.509,97
2.606,33
2.702,72
2.799,07
2.895,48
2.959,72
3.023,94
3.088,21
3.152,45
-
A9
2.569,90
2.633,11
2.735,97
2.838,80
2.941,68
3.044,53
3.115,23
3.185,96
3.256,65
3.327,37
-
A 10
2.752,01
2.839,85
2.971,61
3.103,44
3.235,20
3.366,99
3.454,84
3.543,88
3.633,73
3.723,62
-
A 11
-
3.138,71
3.273,73
3.408,75
3.545,02
3.683,17
3.775,23
3.867,35
3.960,34
4.054,28
4.148,19
A 12
-
-
3.520,58
3.685,26
3.849,97
4.016,65
4.128,66
4.240,63
4.352,63
4.464,62
4.576,61
A 13
-
-
-
4.118,82
4.300,24
4.481,62
4.602,55
4.723,48
4.844,44
4.965,36
5.086,31
A 14
-
-
-
4.376,78
4.612,01
4.847,23
5.004,08
5.160,90
5.317,70
5.474,54
5.631,37
A 15
-
-
-
-
5.064,78
5.323,41
5.530,34
5.737,22
5.944,13
6.151,05
6.357,93
A 16
-
-
-
-
5.586,63
5.885,72
6.125,04
6.364,35
6.603,63
6.842,92
7.082,21
Alle Beträge in Euro und ohne Gewähr
Besoldungsordnung B Monatsbeträge in Euro BesGr.
B2
B3
B4
B5
B6
B7
B8
B9
B 10
B 11
7.384,97
7.819,73
8.275,11
8.797,58
9.290,92
9.770,86
10.271,05
10.892,13
12.820,78
13.317,86
Familienzuschlag
Anwärtergrundbetrag
Monatsbeträge in Euro Besoldungsgruppe
Monatsbeträge in Euro Stufe 1 verheiratet/ verpartnert
Stufe 2 1 Kind
Eingangsamt, in das der Anwärter oder die Anwärterin nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich eintritt
Grundbetrag
A 3 bis A 8
128,36
243,60
A 3 bis A 4
1.039,33
übrige
134,76
250,00
A 5 bis A 8
1.159,93
A 9 bis A 11
1.213,85
A 12
1.353,44
A 13
1.385,21
A 13 + Zulage gem. Art. 33 Satz 1 BayBesG
1.420,08
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,24 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 357,16 Euro. Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,58 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind - in der Besoldungsgruppe A 3 um je 27,87 Euro, - in der Besoldungsgruppe A 4 um je 22,30 Euro und - in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,72 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach Art. 35 Abs. 2 - in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 119,24 Euro - in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 126,60 Euro
BEAMTENRECHT
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BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 17
EuGH zur Mindestgröße für Polizeidienst Eine Regelung, die als Kriterium für die Zulassung zu einer Polizeischule unabhängig vom Geschlecht eine Mindestgröße vorsieht, kann eine unerlaubte Diskriminierung von Frauen darstellen. Dies hat der Ge richtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 18.10.2017 (Az.: C-409/16) entschieden. Nach Auffassung des Gerichtshofs ist eine solche Maßnahme unter Um ständen nicht notwendig, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Polizei zu gewährleisten.
GRÖSSE SAGT NICHTS ÜBER DIE BEFÄHIGUNG AUS
Gegenstand der vorliegenden Entscheidung ist eine griechische Regelung, wonach alle Bewerber
Die Richter urteilen, dass eine einheitliche Mindestgröße für alle Bewerber diskriminierend
unabhängig von ihrem Geschlecht für die Zulassung zur griechischen Polizeischule mindestens 1,70 Meter groß sein müssen. Eine Frau die kleiner war, aber Polizistin werden wollte, fand das ungerecht und klagte dagegen vor einem Gericht in Athen. Dieses Gericht wollte vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wissen, was nun gilt.
und deshalb unzulässig ist, weil dadurch eine sehr viel größere Zahl von Frauen benachteiligt wird, die im Durchschnitt kleiner sind als Männer. Darüber hinaus sind die Richter der Ansicht, dass man nicht für alle polizeilichen Aufgaben eine besondere körperliche Eignung braucht, zum Beispiel für die Regelung des Straßenverkehrs und, wenn es um Bürgerbelange geht.
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TARIFRECHT
BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 17
TV-L:
Überstunden von Teilzeitbeschäftigten in bzw. außerhalb von Wechselschichtund Schichtarbeit Wie angekündigt (BBB-Nachrichten September/Oktober 2017, Seite 24), hat sich die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in ihrer Sitzung Ende September mit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. März 2017 (Az.: 6 AZR 161/16) und vom 26. April 2017 (Az.: 10 AZR 589/15) befasst. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat daraufhin mitgeteilt, dass diese Folgerungen gezogen wurden: ÜBERSTUNDEN AUSSERHALB VON WECHSELSCHICHT- UND SCHICHTARBEIT Mehrarbeitsstunden sind diejenigen Stunden, die Teilzeitbeschäftigte über die mit ihnen vereinbarte Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprechender Vollbeschäftigter erbringen (§ 7 Abs. 6 TV-L). Ein Überstundenzuschlag (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TV-L) steht für Mehrarbeitsstunden nicht zu. Überstunden sind diejenigen auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden (§ 7 Abs. 7 TV-L). Für diese Stunden steht der Überstundenzuschlag gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TV-L zu. ÜBERSTUNDEN IM RAHMEN VON WECHSELSCHICHT- UND SCHICHTARBEIT Bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit zählen hingegen nur diejenigen Arbeitsstunden als Überstunden, die über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden, angeordnet worden sind (§ 7 Abs. 8 Buchst. c TV-L). Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 25. April 2013 habe das BAG in der Ent-
scheidung vom 23. März 2017 nochmals ausdrücklich herausgestellt, dass es zwei Alternativen des § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K gebe. Die erste Alternative be treffe den Sachverhalt, in dem zu den im Schichtplan festgesetzten „täglichen“ Arbeitsstunden zusätzliche nicht im Schichtplan ausgewiesene Stunden angeordnet werden, es also zu einer Überschreitung der täglichen Arbeitszeit aus akutem Anlass komme. Solchen „ungeplanten“ Überstunden stünden die Fälle der zweiten Alternative gegenüber, in denen die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (von Vollbeschäftigten) bereits durch die im Schichtplan angeordneten Stunden überschritten werde (sog. „eingeplante“ Überstunden). Der Unterschied zwischen den beiden „Alternativen“ bestehe nach Auffassung des BAG darin, dass bei den sog. ungeplanten Überstunden keine Möglichkeit des Freizeitausgleichs bestehe. Demgegenüber könne im Fall sog. eingeplanter ein Ausgleich der Stunden im Rahmen des Dienstplanturnus erfolgen und dadurch das Entstehen von Überstunden vermieden werden. Durch das BAG sei zu § 7 Abs. 8 Buchst. c 1. Alternative TVöD-K nunmehr verbindlich entschieden, dass bei ungeplanten Arbeitsstunden keine Möglichkeit des befreienden Freizeitausgleichs bestehe, mit dem das Entstehen von Überstunden und damit der Anspruch auf Überstundenzuschläge vermieden werden könne und dass auch Teilzeitbeschäftigte bei ungeplanten Arbeitsstunden Anspruch auf den Überstundenzuschlag haben, ohne dass
durch die zusätzlichen Arbeitsstunden die Grenze der Vollzeitarbeit überschritten sein müsse. Die Aussage des BAG sei lediglich auf das Entstehen von Überstunden zu beziehen. Das bedeute, dass ein Freizeitausgleich für „ungeplante“ Stunden innerhalb des Schichtplanturnus gleichwohl gewährt werden könne mit der Folge, die Bezahlung der Stundenvergütung zu vermeiden und lediglich den Überstundenzuschlag zu gewähren. KÜNFTIGE VERFAHRENSWEISE Anträge von Beschäftigten auf Zahlung von Zeitzuschlägen für Überstunden für die Ableistung ungeplanter Arbeitsstunden im Wechsel- bzw. Schichtdienst, seien unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zu prüfen. Soweit Überstunden entstanden seien, die nicht durch Freizeit ausgeglichen werden konnten, ist den Beschäftigten das Entgelt für Überstunden bzw. bei Teilzeitbeschäftigten das individuelle Stundenentgelt und der Zeitzuschlag für Überstunden zu zahlen. Soweit entstandene Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden konnten, sei lediglich der Zeitzuschlag für Überstunden zu gewähren. Dies gelte nur, soweit die zusätzlichen Stunden ab 1. März 2017 entstanden sind. Sofern von Teilzeitbeschäftigten außerhalb von Wechsel- bzw. Schichtarbeit Zeitzuschläge für Überstunden geltend gemacht werden, seien diese abzulehnen. Die Hinweise zur Durchführung der TV-L sollen zu gegebener Zeit entsprechend ergänzt werden.
TARIFRECHT
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BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 17
Hinweise zur untenstehenden TV-L Entgelttabelle In der Tarifrunde 2017 wurde in den allgemeinen Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. in den entsprechenden KR-Entgeltgruppen die Einführung der Stufe 6 ab 1. Januar 2018 sowie deren Anhebung zum 1. Oktober 2018 vereinbart. Bei Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Laufzeit von fünf Jahren in Stufe 2, und in der bereits die Stufe 4 die Endstufe ist, (die sog. „kleine“ EG 9), erhöht sich der Tabellenwert nach fünf Jahren Verweildauer in Stufe 4 ab 1. Januar 2018 um 53,41 Euro (sowie ab 1. Oktober 2018 um weitere 53,40 Euro). Dabei wird die bis zum 31. Dezember 2017 in Stufe 4 oder der individuellen Endstufe (Stufe 4+) verbrachte Zeit berücksichtigt. Es wird dadurch in der „kleinen“ EG 9 zwar keine Stufe 5 eingeführt, aber die faktische Wirkung entspricht der Einführung der Stufe 6 in den übrigen Entgeltgruppen. Ist der Betrag der individuellen Endstufe höher als die Summe aus dem Betrag der Stufe 4 und dem neuen Erhöhungsbetrag, verbleiben die Beschäftigten in ihrer individuellen Endstufe 4+ unter Beibehaltung der bisherigen Entgelthöhe. Ein Anspruch auf den Erhöhungsbetrag besteht nicht. Zu beachten ist, dass bei Beschäftigten, denen in Folge der Überleitung aus dem BAT/BAT-O in den TV-L nach § 12 in Verbindung mit Anlage 3 TVÜ-Länder ein
Strukturausgleich gewährt wird, der Zugewinn aus der Einführung der Stufe 6 bzw. dem erhöhten Tabellenentgelt in der Stufe 4 der „kleinen“ EG 9 wie bei einer Höhergruppierung auf den Strukturausgleich angerechnet wird. Bei einer Höhergruppierung hingegen ergeben sich gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L keine Nachteile. Die unten abgedruckte Entgelttabelle gilt in dieser Form deshalb nur bis einschließlich 30. September 2018. Die ab 1. Oktober 2018 geltende Tabelle werden wir rechtzeitig in den BBB-Nachrichten abdrucken. Zur Durchführung dieser tariflichen Änderungen hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat eingehende Hinweise erstellt. Diese Hinweise sind im Intranet abrufbar (www. stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L – Durchführungshinweise zur Einführung der Stufe 6) bzw. stehen im Internet als Download zur Verfügung (www.stmf.bayern. de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip).
TV-L Allgemeiner Teil – ab Januar 2018 Entgelttabelle zu § 15 TV-L – gültig vom 1. Januar 2018 bis 30. September 2018 TV-L (TdL)
ENTGELTTABELLE (+ 2,35 % und Stufe 6 ab EG 9)
EG
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
15Ü
5.535,49
6.144,20
6.721,89
7.100,79
7.193,98
–
15
4.398,75
4.877,05
5.057,19
5.696,99
6.181,49
6.274,21
14
3.982,60
4.417,39
4.672,07
5.057,19
5.647,28
5.731,99
–
4.075,76
4.293,17
4.672,07 5.057,19
5.647,28
5.731,99
13
3.672,02
4.075,76
4.293,17
4.715,55
5.299,43
5.378,92
12
3.309,47
3.653,37
4.162,72
4.609,96
5.187,62
5.265,44
11
3.202,32
3.522,94
3.777,60
4.162,72
4.721,77
4.792,59
10
3.089,22
3.400,58
3.653,37
3.908,04
4.392,57
4.458,46
9
2.749,89
3.029,67
3.172,55
3.560,20
3.883,21
3.941,46
9 klein
2.749,89
3.029,67
3.172,55
3.560,20 *
8
2.583,21
2.845,15
2.964,19
7
2.428,44
2.672,50
6
2.386,77
2.624,88
5
2.291,51
4
13Ü
Stufe 6
–
–
3.077,31
3.202,32
3.279,70
2.833,23
2.952,29
3.047,55
3.130,87
2.743,94
2.863,01
2.940,38
3.023,72
2.517,73
2.636,79
2.749,89
2.839,19
2.898,72
2.184,36
2.404,64
2.553,45
2.636,79
2.720,14
2.773,70
3
2.154,60
2.368,91
2.428,44
2.523,68
2.601,07
2.666,55
2Ü
2.065,31
2.267,71
2.345,10
2.440,36
2.505,84
2.559,39
2
1.999,83
2.196,27
2.255,81
2.315,33
2.452,24
2.595,13
1
–
1.797,44
1.827,18
1.862,90
1.898,63
1.987,92
* Bei einer Verweildauer von 5 Jahren in Stufe 4: 3.613,61 Euro
Alle Beträge in Euro und ohne Gewähr
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VERBAND
BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 17
2017
dbb Gewerkschaftstag
Von 19. bis 21. November 2017 fand unter dem Motto "Im Dienst der Menschen" der 24. dbb Gewerkschaftstag in Berlin statt. Neben der Beratung von über 700 Anträgen, die den künftigen politischen Kurs bestimmen werden, stand die Wahl einer neuen Bundesleitung für die kommenden fünf Jahre im Mittelpunkt der Veranstaltung.
Mit über 1,3 Millionen Mitgliedern ist der dbb die große deutsche Interessenvertretung für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst und im privaten Dienstleistungssektor. Sein bedeutendstes Gremium, der Gewerkschaftstag tritt alle fünf Jahre zusammen. Er legt vor allem die Grundsätze für die berufspolitische Arbeit fest, stellt Richtlinien für die Haushaltsführung auf und beschließt die Beiträge. Zudem entscheidet er über Satzungsänderungen und wählt die Bundesleitung. ULRICH SILBERBACH IST NEUER DBB BUNDES VORSITZENDER Auftakt zu den anstehenden Personalentscheidungen war der emotionale Abschied der bisherigen Bundesleitung. Der ehemalige Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt, sowie seine Stellvertreter Hans-Ulrich Benra und Willi Russ und Volker Stich stellten sich nicht erneut zur Wahl. Das Amt des neuen dbb Bundesvorsitzenden ging an Ulrich Silberbach. In seiner Bewerbungsrede betonte Silberbach, die Interessen aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unabhängig vom Status wirkungs- und machtvoll vertreten zu wollen. „Ich habe bei meiner Arbeit auf allen gewerkschaftlichen Ebenen gelernt, wie wichtig die Vielfalt ist, für die der dbb steht. Nutzen wir die Chance, gemeinsam unsere Ziele für die Mitglieder zu erreichen. Denn ein starkes Deutschland braucht einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst.“ Der dbb stehe für Vielfalt und Fachlichkeit, sei für seine Mitgliedsgewerkschaften und die Landesbünde gleichzeitig Denkfabrik und Dienstleister. „Für attraktive Arbeitsbedingungen im gesamten öffentlich Dienst müssen wir noch enger zusammenrücken“, so Silberbach. Dafür wolle er mit der gesamten Organisation leidenschaftlich kämpfen. DIE NEUE BUNDESLEITUNG Neben dem Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach gehören nun als hauptamtliche Stellvertreter der Zweite Vorsitzende des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer (Landesvorsitzender NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion, Deutsche Steuer-Gewerkschaft DSTG) und der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer (Kommunikationsgewerkschaft DPV DPVKOM) der neuen Bundesleitung an.
Im Dienst der Menschen dbb Gewerkschaftstag
2017
Als weitere stellvertretende dbb Bundesvorsitzende wählten die 630 Delegierten des Gewerkschaftstages am 20. November 2017 in Berlin: Jürgen Böhm (Verband Deutscher Realschullehrer VDR) Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft DSTG) Astrid Hollmann (VRFF – Die Mediengewerkschaft) Kirsten Lühmann (Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG) Maik Wagner (Gewerkschaft der Sozialversicherung GdS) Claus Weselsky (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer GDL) GRUNDLEGENDE ANTRÄGE Der dbb Gewerkschaftstag hat mit der Beschlussfassung zu über 700 Anträgen auch die Leitlinien für die gewerkschaftspolitische Arbeit des dbb beamtenbund und tarifunion in den kommenden fünf Jahren festgelegt. Abgestimmt wurde am 20. November 2017 in Berlin auch über zentrale Positio nierungen des dbb Bundeshauptvorstandes und der dbb Bundestarifkommission. Ihr gemeinsames Ziel: Ein moderner, konkurrenzfähiger öffentlicher Dienst für Deutschland. Alle Anträge sind auf der homepage des dbb beamtenbund und tarifunion unter www.dbb.de einsehbar. BUNDESTARIFKOMMISSION Am Abend des 20. November 2017 stand dann noch die konstituierende Sitzung der dbb Bundestarifkommission (BTK) unter dem Vorsitz des neuen Fachvorstandes Tarifpolitik Volker Geyer an. Zu stellvertretenden Vorsitzenden wurden gewählt: Andreas Hemsing (komba gewerkschaft) Karl-Heinz Leverkus (Deutsche Steuer-Gewerkschaft) Siglinde Hasse (Gewerkschaft der Sozialversicherung) Hermann-Josef Siebigteroth (VDStra. Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten) Thomas Gelling (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) Jens Weichelt (Verband Bildung und Erziehung) Sie bilden gemeinsam mit dem Vorsitzenden die Geschäftsführung der Bundestarifkommission.
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Zum Ehrenvorsitzenden der BTK wurde der ehemalige dbb Fachvorstand Tarifpolitik Willi Russ gewählt. Zu Ehrenmitgliedern der BTK wählte das Gremium den ehemaligen stellvertretenden BTK-Vorsitzenden Siegfried Damm. Dort wurden auch wichtige Positionierungen für die Arbeitnehmerpolitik formuliert: Darin geht es neben der Weiterentwicklung tariflicher Eingruppierungsregelungen insbesondere um die Tarifpartnerschaft im Gegensatz zur gesetzlich erzwungenen Tarifeinheit sowie um die Bedeutung der Tarifbindung und des Flächentarifvertrages. Letzterer gehöre in besonderer Weise zur Idee eines flächendeckend gleichwertig guten öffentlichen Dienstes. Der spürbare und künftig weiter ansteigende Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst erfordere attraktive Flächentarifverträge, damit der öffentliche Dienst das notwendige Personal finden und halten kann, um seinem Auftrag gerecht zu werden. DIE ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNG Die erste Grundsatzrede von Ulrich Silberbach als neuer dbb Bundesvorsitzender, die Präsentation des neuen dbb Imagefilms und wichtige Botschaften aus der Politik, brachte die öffentliche Veranstaltung am 21. November 2017. „Ein ‘Weiter so‘ darf nie der Maßstab für verantwortungsvolles Handeln in der Politik sein. Wir müssen uns jeden Tag neu für das Bestehen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung einsetzen und uns den Wert unserer freiheitlichen Gesellschaft bewusstmachen“, verlangte Silberbach. Wichtige Zukunftsthemen nur zu benennen, helfe nicht weiter. „Packen Sie Digitalisierung, Klimawandel, Generationen- und Geschlechtergerechtigkeit auch tatsächlich an. Stoppen Sie die zunehmende Politikverdrossenheit durch beherztes Regieren.“ Dies gelte auch mit Blick auf den öffentlichen Dienst. Gastredner waren Berlins regierender Bürgermeister und amtierender Bundesratspräsident Michael Müller, Bundestagsvizepräsidentin und Linken-Politikerin Petra Pau, Katarina Barley, geschäftsführende Bundesministerin in den Ressorts Arbeit und Soziales sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Harbarth, FDP-Generalsekretärin Nicola Beer und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte der Bundestagsfraktion der Grünen.
Die neu gewählte dbb Bundestarifkommission: Thomas Gelling, Andreas Hemsing, Volker Geyer, Siglinde Hasse, Ulrich Silberbach, Hermann-Josef Siebigteroth, Karl-Heinz Leverkus, Jens Weichelt (v.l.n.r.)
DER DBB GEWERKSCHAFTSTAG 2017 IN ZAHLEN Delegierte gesamt Frauen Männer
992 281 711
Stimmberechtigt Frauen Männer
630 168 462
Gastdelegierte Frauen Männer
362 113 249
Anträge
780
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Die neue dbb Bundesleitung Am 19. November 2017 wurde beim Gewerkschaftstag 2017 des dbb beamtenbund und tarifunion, Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der privatisierten Bereiche mit mehr als 1,3 Millionen Mitgliedern, die neue Führungsspitze gewählt. ULRICH SILBERBACH
Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion Stellvertretender dbb Bundesvorsitzender seit Juni 2011 (Nachwahl) Fachgewerkschaft: komba gewerkschaft, komba-Bundesvorsitzender seit Mai 2011 Geboren am 27.8.1961 in Köln
FRIEDHELM SCHÄFER
Stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik Fachgewerkschaft: Mitglied in der der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DStG) 2001 bis 2017 Vorsitzender des NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarif union dbb beamtenbund und tarifunion seit 2001 Mitglied im Bundesvorstand Geboren am 17.8.1957 in Bassum, verheiratet, drei Kinder
VOLKER GEYER
Stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik Fachgewerkschaft: DPVKOM (Kommunikationsgewerkschaft DPV); 2007 bis 2017 Bundesvorsitzender der DPVKOM 2002 bis 2004 Mitglied im Bundeshauptvorstand seit 2004 Mitglied im Bundesvorstand geboren am 9.11.1965 in Lisberg
JÜRGEN BÖHM
Stellvertretender dbb Bundesvorsitzender Fachgewerkschaft: Verband Deutscher Real schullehrer (VDR); seit 2010 Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Realschullehrer (VDR) seit 2010 Mitglied im Bundesvorstand seit 11/2017 Stellvertretender dbb Bundesvorsitzender geboren am 6.5.1965 in Hirschberg/Saale, verheiratet, ein Kind
THOMAS EIGENTHALER
Stellvertretender Bundesvorsitzender Fachgewerkschaft: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG); seit 2011 Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft; seit 2011 Vizepräsident der Union des Finanzpersonals in Europa (UFE) 2003 bis 2011 Mitglied im Bundeshauptvorstand seit 2011 Mitglied im Bundesvorstand 2007 bis 2012 Stellvertretender Vorsitzender des BBW Beamtenbund und Tarifunion Baden-Württemberg seit 2012 Stellvertretender dbb Bundesvorsitzender geboren am 25.5.1958 in Stuttgart
ASTRID HOLLMANN
Stellvertretende Bundesvorsitzende Fachgewerkschaft: VRFF - Die Mediengewerkschaft; Mitglied des Bundesvorstandes der VRFF (Bundesgleichstellungsbeauftragte und Bundesgenderbeauftragte) seit 2006 Mitglied der Geschäftsführung der dbb Bundesfrauenvertretung seit 2007 Stellvertre tende dbb Bundesvorsitzende geboren am 23.9.1969 in Gelsenkirchen
KIRSTEN LÜHMANN
Stellvertretende Bundesvorsitzende Fachgewerkschaft: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) seit 2005 Vorsitzende im Auschuss für Chancengleichheit (FEMM) der Europäische Union der unabhängigen Gewerkschaften (CESI) seit 2007 Stellvertretende dbb Bundesvorsitzende geboren am 28.4.1964 in Oldenburg, verheiratet, drei Kinder
MAIK WAGNER
Stellvertretender Bundesvorsitzender Fachgewerkschaft: Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS); seit 2012 Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) 2003 bis 2014 Vorsitzender des dbb beamtenbund und tarif union sachsen-anhalt seit 2003 Mitglied im Bundesvorstand geboren am 9.11.1968 in Brehna bei Bitterfeld, verheiratet, ein Kind
CLAUS WESELSKY
Stellvertretender Bundesvorsitzender Fachgewerkschaft: Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL); seit 2008 Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer seit 2006 Mitglied im Bundeshauptvorstand seit 2008 Mitglied im Bundesvorstand seit 2012 Stellvertretender dbb Bundesvorsitzender geboren am 18.2.1959 in Dresden, verheiratet, ein Kind
KAROLINE HERRMANN
Gastmitglied (ohne Stimmrecht) Fachgewerkschaft: komba gewerkschaft seit 2017 Vorsitzende der dbb jugend
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Vorsitzenderu ndG eschäfts führender Vorstand des BayerischenR ealschul lehrer verbands (brlv)e in drucksvoll im Amt bestätigt
Rainer Nachtigall ist neuer bayerischer DPolGVorsitzender
Hermann Benker (rechts) übergibt Sitzungsglocke und Schlüssel an Rainer Nachtigall. Ulrich Babl, Thomas Dachs, Julia Jakob und Jürgen Böhm (v.l.)
Im Rahmen des 25. Landesrealschultages mit dem Motto „Realschule – Bildung. Erfolg. Zukunft.“ fanden am 06.10.2017 die Wahlen des Vorsitzenden und des Geschäftsführenden Vorstands statt. Dabei ist der Landesvorsitzende Jürgen Böhm mit 98,6 Prozent im Amt bestätigt worden. Ebenso wurde der Geschäftsführende Vorstand wiedergewählt, bestehend aus den stellvertretenden Vorsitzenden Ulrich Babl (Mitglied des BBB-Hauptvorstandes), Thomas Dachs und Julia Jacob. Außerdem wurden Jakob Pritscher als Landesschatzmeister und Heidi Schreiber als Schriftführerin im Amt bestätigt. „Ich freue mich sehr über die Wiederwahl und bedanke mich bei allen, die mich in den vergangenen Jahren unterstützt haben. Gemeinsam mit meinen Stellvertretern werde ich mich auch in der kommenden Legislatur für eine starke bayerische Realschule, für eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen an den über 370 Realschulen in Bayern und für unsere Kollegen einsetzen. Dies beinhaltet eine weiterhin intensive Zusammenarbeit mit den Entscheidern aus Politik, Wirtschaft und der Realschulfamilie ebenso wie ein vehementes Vorbringen der Forderungen des brlv im Sinne einer für die Zukunft aufgestellten, modernen, starken und auf Bildungsqualität ausgerichteten Realschule“, äußert sich Böhm zu seiner Wiederwahl.
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Führungswechsel bei der Deutschen Polizeigewerkschaft Bayern: Der Nürnberger Rainer Nachtigall wurde im November von den 260 Delegierten des in Bayreuth stattgefundenen Landeskongresses mit 96 Prozent zum neuen Vorsitzenden gewählt. Nachtigall, der auch dem BBB-Vorstand angehört, tritt damit die Nachfolge von Hermann Benker an, der nach 14 Jahren in dieser Position im Hinblick auf seinen bevorstehenden Ruhestand nicht mehr kandidiert hatte. Zum Ersten Stellvertretenden Landesvorsitzenden wurde Jürgen Ascherl (München) gewählt. Weitere stellvertretende Vorsitzende sind Eduard Dosch (Königsbrunn), Michael Hinrichsen (Regensburg) und Jürgen Köhnlein (Bayreuth). Dem Vorstand gehören zudem an Thorsten Grimm (Würzburg), Stefan Kemptner (Ingolstadt) und Reinhold Merl (Rosenheim). Neben den Wahl der neuen Gewerkschaftsspitze haben die Delegierten unter dem Motto „Sicherheit – Made in Bayern“ über polizeispezifische Themen beraten und zwei Resolutionen zu den Themen „Streifenwagen der Zukunft – Neueste Technologien auch für Bayerns Polizei!“ und „Personalentwicklungsprojekt für die Bayerische Polizei – Beste Konzepte für beste Köpfe!“ verabschiedet. Die Resolutionen sind im Internet unter www.dpolg-bayern.de abrufbar.
Erscheinungsweise: Sechs mal im Jahr. Konditionen für Mitglieder: Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar.
Fotos: Bayerischer Landesfrauenrat (8), Bayerischer Realschullehrer Verband – brlv (30), dbb jugend (18), DPolG (30), Verantwortlich für die Redaktion: Gebert (Titel, 12, 13, 14, 16, 17), Tinett Kähler (27), Landrat Thomas Ebeling, AusschussvorsitzendeAndreas Ingrid Heckner Rolf Habermann Marco (v.l.) Urban (27, 29), Anna Olivia Weimer (3, 5), Friedhelm und Kreisausschussvorsitzender Wolfgang Meischner Anzeigen: Windmüller (5), ©iStock.com/thegoodphoto/hanibaram (9), Michael Rosch, rosch@bbb-bayern.de ©iStock.com/bowie15 (18), ©iStock.com/destillat (31)
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Frohe Weihnachten, eine besinnliche Adventszeit und alles Gute im Jahr 2018 wĂźnscht das BBB-Team!