Bbb nachrichten finale mai juni 2014

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B 2428 E ISSN 0173-3796

Mai/Juni 2014

Zeitschrift für den öffentlichen Dienst in Bayern

nachrichten

Im Fokus

Hauptausschuss 2014 Seite 12

Bayern

Verbesserungen bei der Anerkennung der Kindererziehungszeiten

Seite 9

Tarif

Der TVöD-Abschluss

Seite 21

Verband

Jahrestagung der BBB-KreisausschussVorsitzenden

Seite 30


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Editorial

Christine Bodony stv. Chefredakteurin BBB Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de

Liebe Leserinnen und Leser,

puh, geschafft, die Ausgabe ist pünktlich fertig geworden! Die Planung und Organisation des jährlich stattfindenden BBB-Hauptausschusses hat es uns dieses Mal nicht leicht gemacht, den Drucktermin der BBB Nachrichten einzuhalten. Technik, Bühne, Moderation, Musik – alles muss abgestimmt werden und natürlich kann dabei allerhand schief gehen! Daher ist es immer wieder erstaunlich, dass zum Schluss doch noch alles klappt! In den BBB Nachrichten nimmt die Berichterstattung über die Veranstaltung natürlich einen breiten Raum ein. Unter der Rubrik „Im Fokus“ können Sie sich einen Eindruck davon machen. Derzeit erreichen uns wieder viele Gesetzes- und Verordnungsentwürfe. Dabei möchte ich insbesondere auf die Änderungen im Versorgungsrecht hinweisen. Geplant sind u.a. Verbesserungen bei der Anerkennung der Kindererziehungszeiten. Ein Thema, dass auch in den Medien unter dem Begriff „Mütterrente“ viel Aufmerksamkeit gefunden hat. Betroffene Beamtinnen und Beamte können sich auf der Seite 9 über das weitere Verfahren informieren. Auch im Rechtsteil haben wir wieder vielfältige Informationen für Sie. Die Urteile des Bundesverwaltungsge-

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

richts zur Beihilfe und zur begrenzten Dienstfähigkeit werden auch Auswirkungen auf die bayerischen Regelungen haben (Seite 24, 25). Die Urteile werden uns daher noch länger beschäftigen. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dem Themenkomplex „Disziplinarverfahren“. Keine angenehme Materie, aber Betroffene sollten hier ihre Rechte gut kennen. Auf Seite 22 finden Sie dazu einen Überblick. So, nun ist aber Schluss! Das BBB-Team genießt jetzt erstmal die Druckfreigabe und wünscht allen, die demnächst in die Pfingstferien starten, eine erholsame Zeit! Mit herzlichen Grüßen aus der Redaktion

Christine Bodony, stv. Chefredakteurin

Christine Bodony bodony@bbb-bayern.de

Vanessa Kasperkowitz kasperkowitz@bbb-bayern.de

Annette Ondracek ondracek@bbb-bayern.de

Michael Rosch rosch@bbb-bayern.de

- Beamten- und Laufbahnrecht

- Versorgung - Rechtsschutz - Personalvertretungsrecht

- Versorgung - Rechtsschutz

- Besoldungs- und Tarifrecht - Beihilfe - Kreisausschüsse

Impressum Verleger: BBB-Verlag e.V. (Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München Telefon: 089.55 25 88-0 Fax: 089.55 25 88-50 E-Mail: bbb-verlag@bbb-bayern.de gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann

Anzeigen: Michael Rosch Erscheint sechs mal im Jahr. Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar. Titelfoto: Tobias Hase

Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting Telefon: 08671.50 650 E-Mail: mail@geiselberger.de Grafik und Betreuung: DIALOG Public Relations Altenwall 24 28195 Bremen Telefon: 0421.32 88 110 E-Mail: dialog@dialog-pr.com www.dialog-pr.com

Mai/Juni 2014

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Inhaltsverzeichnis

Inhalt Im Fokus

Hauptausschuss 2014 Seite 12

Zur aktuellen Lage 5 Die Sachthemen bestimmen wieder den Arbeitsalltag! Rolf Habermann, Vorsitzender Bayern

Foto: Bayerischer Landtag

Bayern

Themen aus dem Landtag Seite 6

6 Themen aus dem Landtag 7 BBB-Tarifausschuss zu Gast bei MdL Ingrid Heckner 7 Finanzministerium setzt Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum öffentlichen Dienst um 8 Veröffentlichungen und Beteiligungen 8 BBB: Keine Behördenverlagerung ohne Beteiligung der Beschäftigten 8 BBB-Stellungnahme zur Änderung der Bayerischen Urlaubsverordnung 9 Verbesserungen bei der Anerkennung der Kindererziehungszeiten 10 Landtagspräsidentin Barbara Stamm im Interview 11 Der neue Bayerische Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback Im Fokus 12 Hauptausschuss 2014: BBB baut auf Vertrauen in Zusagen 16 Die Podiumsdiskussion Bund

Verband

18 Bundesbeihilfeverordnung soll novelliert werden 18 dbb: „Weg zurück zur Vollzeit offenhalten“ 18 Besoldung der Bundesbeamten wird angepasst 19 Bundesjugendministerin trifft Jugendverbände

Tarif 20 Protest-Performance gegen gesetzliche Zwangstarifeinheit 21 Der TVöD-Abschluss Recht – Beamtenrecht 22 Überblick: Verdacht eines Dienstvergehens – und jetzt? 23 Beihilfefähigkeit von Elektro-Scootern 23 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen 23 Broschüre „Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern“ aktualisiert 24 Beihilfegewährung für im Basistarif krankenversicherte Beamte 24 Aktuelle Urteile 25 Urteil zur begrenzten Dienstfähigkeit Recht – Tarifrecht 26 Flashmob als Mittel des Arbeitskampfes 26 Krankes Klinikpersonal hat Recht auf Tagdienst Verband 27 Gewerkschaftstag der KOMBAGewerkschaft Bayern 28 Personalratswahlen 2014: Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten 29 Jahrestagung der BBB-KreisausschussVorsitzenden 30 BBB und BDF im Gespräch mit MdL Ingrid Heckner 30 Kreisausschuss Straubing – Hubert Lehner neuer Vorsitzender 30 Kreisausschuss Günzburg Aus der Rechtsprechung 31 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen mehrheitlichem Beihilfebetrug

Personalratswahlen 2014

Seite 28 Seite 4


Zur aktuellen Lage

Rolf Habermann

Die Sachthemen bestimmen wieder den Arbeitsalltag! Liebe Kolleginnen und Kollegen, der diesjährige BBB-Hauptausschuss stand ganz unter dem Motto: Vertrauen! Gerade in den letzten Jahren hat sich das Verhältnis zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den bayerischen Beamtinnen und Beamten deutlich gewandelt. Ich erlebe, wie man im Dialog zu gemeinsamen Lösungen kommt. Keine Selbstverständlichkeit, wie man aus anderen Bundesländern weiß. Das verlorengegangene Vertrauen – gerade aufgrund des Sparhaushaltes 2011/2012 – wurde durch den letzten Doppelhaushalt zurückgewonnen. Kritiker werden da sagen: „Alles den Wahlen geschuldet! Der Wind wird sich bald drehen!“ Natürlich, der BBB muss wachsam bleiben. Gerade die letzten Konflikte zwischen der Bayerischen Staatsregierung und dem Obersten Rechnungshof zeigen, wie angespannt die Lage in Bezug auf den Haushalt ist. Ministerpräsident Host Seehofer und Finanzminister Dr. Markus Söder haben bereits eingelenkt und angekündigt, künftig noch mehr sparen zu wollen. Aber, wir sind zuversichtlich, dass Versprechen der Vergangenheit nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Die Beschäftigten des Freistaates Bayern erwarten Kontinuität! Jetzt steht der Doppelhaushalt 2015/2016 vor der Tür und da sind noch einige Zusagen offen. Ich erinnere an die ca. 30 Millionen Euro für Stellenhebungen aus dem Neuen Dienstrecht. Hier zeichnet sich allerdings schon Positives ab. Wie der Finanzminister in seiner Rede anlässlich des BBB Hauptausschusses angedeutet hat, werde man hier zu guten Lösungen kommen. Auch was die künftige Einkommensrunde 2015 anbelangt, werden die

Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.

Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern wohl nicht enttäuscht. Man kann davon ausgehen, dass es auch diesmal zu einer Übernahme des Tarifergebnisses der Länder für die bayerischen Beamtinnen und Beamten kommen wird. Selbst die Vertreter der Oppositionsfraktionen haben im Rahmen der Podiumsdiskussion am Hauptausschuss – unter der Leitung der Fernsehmoderatorin Ursula Heller – verdeutlicht, dass sie zuversichtlich sind, dass die Bayerische Staatsregierung ihre Versprechungen gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes einhalten werde. Das hört man selten! Man sieht, in Bayern ticken die Uhren doch ein klein wenig anders! Insgesamt steht der öffentlich Dienst auch in Zukunft vor großen Herausforderungen. Gerade vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Gesellschaft braucht es kreative und mutige Lösungen, um den öffentlichen Dienst fit für die Zukunft zu machen. Derzeit bin ich in Bayern zuversichtlich. Das zeigen die im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft zum öffentlichen Dienst gemeinsam zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und dem Bayerischen Beamtenbund gefundenen Ergebnisse; Maßnahmen, die zu einer bestmöglichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf in jeder Lebensphase beitragen werden. Jetzt liegt auch der Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Beschlüsse vor (siehe Seite 8). Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit erhoffe ich mir auch für die Zukunft. Trotzdem sind da noch Dinge, die mir Sorgen bereiten. Damit meine ich besonders die vom Finanzminister angekündigte Verlagerung von Behörden aus dem Raum München in die ländlichen Gebiete des Freistaates Bayern – und das im großen Stile. Der Minister konnte

am Hauptausschuss wieder etwas beruhigen, indem er eine Verlagerung nur mit einer engen Einbindung der Beschäftigten angekündigt hat. Der BBB erwartet hier einen offenen und sachlichen Dialog! Erfreulich sind die geplanten Anpassungen der Rentenreform auf Bundesebene auf die bayerischen Beamtinnen und Beamte, insbesondere die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern. Bayern ist damit das erste Bundesland, das hier eine Übertragung auf seine Beamten vornimmt. Vorbildlich! Die Details der Umsetzung und Handlungsempfehlungen für Betroffene finden sich auf der Seite 9. Kurz vor Redaktionsschuss hat uns noch ein weiterer, seit langem erwarteter Verordnungsentwurf erreicht, die Bayerische Beihilfeverordnung. Anpassungen ergeben sich insbesondere aufgrund der Vorgaben des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes und im Rahmen der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen. Hierzu werden wir in den nächsten BBB Nachrichten ausführlich berichten. Wie man sieht, bestimmen – nach dem Wahlmarathon im letzten und in diesem Jahr – die Sachthemen wieder den Arbeitsalltag, und bis zur Sommerpause wird sich noch einiges tun. Ganz in unserem Sinne! Mit kollegialen Grüßen

Rolf Habermann, Vorsitzender

Foto: BBB

CSU-Fraktionsvorsitzender Thomas Kreuzer im Gespräch mit BBB-Chef BBB-Chef Rolf Habermann traf sich zu einem eingehenden Meinungsaustausch mit dem Vorsitzenden der CSU-Fraktion, Thomas Kreuzer, dem stellvertretenden CSU-Fraktionsvorsitzenden Karl Freller und der Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Ingrid Heckner. Schwerpunkt des Gesprächs waren die aktuell anstehenden Herausforderungen für den öffentlichen Dienst in Bayern. Habermann erläuterte die Forderungen des Bayerischen Beamtenbundes zum bald anstehenden Doppelhaushalt 2015/2016. Immer noch stünden ca. 30 Mio. Euro für Stellenhebungen im Neuen Dienstrecht aus. Von besonderer Bedeutung sei zudem die künftige Gestaltung der Besoldungserhöhungen.

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Bayern

Aktuelles aus Bayern Themen aus dem Landtag

Auf Antrag der CSU-Fraktion wurde im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes beschlossen, dass der Freistaat Bayern den Beurteilungsprozess von Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen hat. Auch wenn die Beurteilung von Teil- und Vollzeitbeschäftigten nach denselben Maßstäben zu erfolgen hat, so zeige sich doch, dass Teilzeitbeschäftigte sich hierbei benachteiligt fühlen. Häufig soll dabei das subjektive Empfinden der oder des Beurteilenden eine Rolle spielen, welche(r) die zwangsläufig geringere quantitative Leistung von Teilzeit- im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigten nicht hinreichend objektiv einordnet. Um derartige Verzerrungen in jedem Fall zu vermeiden und den Vorgaben des Art. 14 Abs. 1 BayGIG zu entsprechen, sollte die Beurteilung von Teilzeitbeschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bayern einem strengen Monitoring unterzogen werden. Nur so lasse sich auf Dauer Chancengleichheit verwirklichen (vgl. Landtagsdrucksache 17/629).

Antrag auf Änderung der Sitzverteilung bei Personalratswahlen In seiner Sitzung am 6. Mai 2014 behandelte der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unter der Leitung der Ausschussvorsitzenden Ingrid Heckner unter anderem einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung der Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz. Der Abgeordnete Markus Ganserer wollte mit diesem Antrag erreichen, dass die Verteilung der Personalratssitze künftig nicht mehr nach dem Höchstzahlverfahren d`Hondt erfolgen solle, sondern nach dem Hare-NiemeyerVerfahren. Begründet wurde dieser Antrag

Foto: Bayerischer Landtag

CSU-Antrag zur Leistungsbeurteilung für Teilzeitbeschäftigte

damit, dass dies analog zu den Kommunalund Landtagswahlen erfolgen solle und das derzeitige Verfahren kleinere Gruppierungen benachteilige. Der für die Mitberichterstattung zuständige CSU-Abgeordnete Manfred Ländner lehnte diesen Änderungsantrag ab. Zur Begründung führte er aus, dass auch in anderen Bundesländern die Sitzverteilung des Personalrats nach d´Hondt erfolge. Zudem seien auch von den Gewerkschaften keine diesbezüglichen Änderungswünsche geäußert worden. Auch Stefan Schuster (SPD) und Günther Felbinger (Freie Wähler) lehnten diesen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab.

Grünen-Antrag: Dienstbefreiung bei Geburt eines eigenen Kindes auch für unverheiratete Beamte Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 c) der bayerischen Urlaubsverordnung (UrlV) erhält ein Beamter nur bei Niederkunft der Ehefrau eine eintägige Dienstbefreiung. Unverheiratete Väter haben dagegen kein Anrecht auf einen freien Tag. Ein Antrag der Landtagsfraktion Bündnis´90/Die Grünen fordert nun, die UrlV so zu ändern, dass eine Dienstbefreiung im Umfang eines Arbeitstags unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherren auch dann bewilligt werden kann, wenn ein Beamter Vater wird und nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Der Bayerische Beamtenbund hält diese Regelung schon seit langem anpassungsbedürftig. Nach aktuellen Zahlen

des statistischen Bundesamts wird jedes dritte Kind außerhalb einer Ehe geboren. Die Argumentation, dass die Regelung dem Schutz der Familie dient, kann damit nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Vorschrift sollte ausschließlich dem Wohle des Kindes dienen. Auch das Beamtenrecht muss sich den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen.

BBB-Eingabe zum Nachtragshaushalt im Haushaltsausschuss In der Sitzung am 8. Mai 2014 haben die Mitglieder des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen die Eingabe des BBB zum Nachtragshaushalt 2014 beraten (vgl. hierzu ausführlich BBB Nachrichten 1/2-2014, Seite 14 f.). Dabei wurde beschlossen, dass der Eingabe, soweit sie nicht durch die Aufnahme in den Nachtragshaushalt 2014 erledigt wurde, aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht entsprochen werden könne. Dazu zählt insbesondere die geforderte Erhöhung der Ballungsraumzulage. Der BBB wird sich allerdings weiterhin dafür einsetzen, dass es hier zu Verbesserungen kommt. Der noch ausstehende Betrag in Höhe von ca. 30 Mio. Euro für Stellenhebungen aus dem Neuen Dienstrecht wird voraussichtlich im Doppelhaushalt 2015/2016 berücksichtigt (vgl. Seite 12 ff.).

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Bayern

BBB-Tarifausschuss zu Gast bei MdL Ingrid Heckner

Foto: BBB

Anders als bei den Beamtinnen und Beamten, deren Rechte und Pflichten durch gesetzliche Regelungen festgelegt werden, werden die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zwischen den Tarifparteien – Arbeitgebern und Gewerkschaften – ausgehandelt und vereinbart. Die unmittelbaren Mitwirkungsmöglichkeiten der Abgeordneten sind deshalb bei Letzteren ungleich geringer. Gleichwohl hat der Landtag etwa durch sein Recht der Abstimmung über den Staatshaushalt erheblichen Einfluss auf die Handlungsfähigkeit des Staates in dessen Eigenschaft als Arbeitgeber.

Hermann Schilling, Alexander Hüttinger (Mitarbeiter der CSU-Fraktion), Josef Bugiel, Rolf Habermann, Ingrid Heckner, Klaus Eckl, Hans-Dieter Schulze, Richard Besner, Wilhelm Renner (v.l.)

Der BBB-Tarifausschuss unter Leitung seines Vorsitzenden Klaus Eckl hatte deshalb mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, MdL Ingrid Heckner, einen Gesprächstermin vereinbart, der am 14. Mai wahrgenommen wurde. Da die Tarifarbeit auch dem Vorstand des BBB ein zentrales Anliegen ist, nahmen an dem Gespräch auch der BBB-Chef Rolf Habermann und die stellvertretenden BBBVorsitzenden Richard Besner, Josef Bugiel und Wilhelm Renner teil. Angesprochen wurden seitens des BBB insbesondere die Themen > Nachvollziehbarkeit der Entgeltabrechnungen Im Gegensatz zu früher sind seit einem Wechsel der Software die Abrechnungen nicht mehr voll nachvollzieh- und nachprüfbar. Beispielsweise ist nicht ersichtlich, welchem Monat die Überstundenzuschläge zuzuordnen sind.

> Public Private Partnership Modelle Praktiziert wurde dieses Modell erstmals beim Ausbau der A 94. Aus Sicht des BBB überwiegen die Nachteile: Da der private Partner die Strecke nicht nur baut, sondern auch für den Erhalt und Betrieb zuständig ist, mussten etwa bewährte Strukturen zerschlagen werden. > Altersteilzeit für Schwerbehinderte Hier wünscht sich der BBB, dass auch der Freistaat Bayern dem Beispiel BadenWürttembergs und Sachsen-Anhalts folgt und die Altersteilzeit für Schwerbehinderte im Bereich des TV-L wieder ermöglicht. > Übergangszahlung gemäß § 47 Nr. 3 TV-L Aufgrund der schrittweisen Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre führt die Begrenzung der Übergangszahlung für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder auf höchstens das 35-fache des maßgeblichen Betrages zu einer Lücke.

> Vertreterzulage – gemäß MTArb Während nach dem Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) die Vertreterzulage bereits gezahlt wurde, wenn die vorübergehend übertragene Tätigkeit mindestens drei Arbeitstage angedauert hat, ist dies nach TV-L erst der Fall, wenn die Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt wurde. Aus Sicht des BBB sollte Bayern von der bestehenden Öffnungsklausel des § 14 Abs. 2 TV-L Gebrauch machen, und wieder die Drei-Tage-Regelung einführen. > Pflegekammer Nach Überzeugung des BBB würde mit der Einrichtung einer Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft nur weitere Bürokratie geschaffen ohne dabei die Absicht, den Pflegeberuf aufzuwerten, wirklich erreichen zu können. Frau Heckner sagte zu, zu den Anliegen weitere Informationen bzw. Stellungnahmen einschließlich Kostenabschätzungen einzuholen und mit dem Tarifausschuss in Kontakt zu bleiben. Was die Public Private Partnership Modelle anbelange, seien nach jetzigem Kenntnisstand derzeit wohl keine weiteren Projekte in Planung.

Finanzminister Söder will Ämter aufs Land verlagern BBB: Keine Behördenverlagerung ohne Beteiligung der Beschäftigten „Eine Behördenverlagerung darf nicht ohne die intensive und frühzeitige Beteiligung der Beschäftigten erfolgen,“ so BBB-Vorsitzender Rolf Habermann zur Ankündigung der Behördenverlagerung des Staatsministers der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Dr. Markus Söder. „Wir gehen davon aus, dass Finanzminister Söder alle Betroffenen, genauso wie Personalvertretungen und Gewerkschaften, im Vorfeld der Planung miteinbezieht.“ In einer Pressekonferenz hat Finanzminister Söder die Behördenverlagerung im

großen Stil von München aufs Land verkündet. Dies sei Teil von Söders „Heimatplan“, mit dem die Staatsregierung den Bevölkerungsschwund in wirtschaftlich schwachen Landkreisen Nord- und Ostbayerns stoppen will. Die Ministerien sollen selbst vorschlagen, welche Ämter und welche Teilbehörden für einen Umzug in Frage kommen. Finanzminister Söder will dann die Auswahl treffen. Wie sich aus Presseberichten ergibt, soll es bis zur Sommerpause einen fertigen Plan geben. „Wir sehen die Notwendigkeit der Belebung des ländlichen Raums und stehen Initiativen zunächst offen gegenüber. Mai/Juni 2014

Eine Möglichkeit ist dabei sicher die Behördenverlagerung, soweit sie sozialverträglich unter Einbindung der Beschäftigten erfolgt. Leitprinzip muss dabei aber immer bleiben, den Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Region und Staat zu erhöhen“, so Rolf Habermann. Maßstab müsse immer eine fundierte Kosten-Nutzen-Analyse sein, die alle Aspekte berücksichtigt. „Klar ist, dass Schnellschüsse oder Aktionismus da nichts verloren haben“, erklärt Habermann.

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Bayern

Veröffentlichungen: Dritte Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht, FMBl. 2014/5 (vgl. BBB Nachrichten 11/12-2013, Seite 6) Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Steuer, FMBl. 2014/4 Zweite Änderung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten, FMBl. 2014/2 (vgl. BBB Nachrichten 11/12-2013, Seite 6) Steuerliche Behandlung von Reisekostenvergütungen und Trennungsgeldern aus öffentlichen Kassen, FMBl. 2014/1 (vgl. BBB Nachrichten, 1/2-2014, Seite 24) Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, AllMBl. 2014/5 Änderung der Richtlinien über die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, AllMBl. 2014/1

Aktuelle Beteiligungen: Änderungen des Dienstrechts mit dem Haushaltsgesetz 2015/2016 (siehe Seite 9) Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern (siehe Seite 8) Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV), siehe Seite 8 Änderung der Richtlinie zur Ausgestaltung des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsqualifizierung gemäß § 57 und § 58 FachV-Pol/VS

Finanzministerium setzt Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum öffentlichen Dienst um

AöGD

In intensiven Arbeiten haben Finanzministerium und BBB im Rahmen der Arbeitsgruppe zum öffentlichen Dienst zahlreiche neue Ansätze zur bestmöglichen Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben in jeder Lebensphase entwickelt (siehe ausführlich dazu BBB Nachrichten 1/2-2014, Seite 14 ff.). Nun liegt der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Ergebnisse vor. Die Umsetzung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum öffentlichen Dienst wird dazu beitragen, auch in Zukunft die hohe Qualität des öffentlichen Dienstes in Bayern zu erhalten und die Rolle der bayerischen Verwaltung als Spitzenreiter im Bundesvergleich und Vorbild in Europa weiter auszubauen. Durch die entsprechende Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) erfolgen > eine weitere Flexibilisierung des Freistellungsjahrs gem. Art. 88 Abs. 4 BayBG, > die Aufhebung des Verbots, Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand zu kombinieren (Art. 64 Nr. 1, 91 Abs. 1 Satz 3 BayBG), und

> die Zulassung einer (weiteren) familienpolitischen Beurlaubung zur Pflege von Angehörigen für die Dauer von insgesamt zwei Jahren auch dann, wenn die bisherige Höchstbeurlaubungsdauer von 15 Jahren (Art. 92 BayBG) bereits ausgeschöpft ist. Um unvorhergesehene finanzielle Engpässe wegen der Pflege eines nahen Angehörigen zu überbrücken, wird in den vorhandenen Bayerischen Vorschussrichtlinien demnächst auch die Möglichkeit eines Gesetzesvorschusses in diesem Anlass geschaffen werden. > Zur Info:

Informationen auch unter www.bbb-bayern.de/beamte

Finanzministerium setzt EuGH-Urteile um BBB-Stellungnahme zur Änderung der Bayerischen Urlaubsverordnung Dem BBB wurde vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ein Entwurf der Urlaubsverordnung (UrlV) zur Stellungnahme vorgelegt. Darin werden die zuletzt im Urlaubsrecht ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich Urlaubsabgeltung und einer Verringerung der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage in Teilzeit für die Beamtinnen und Beamten in Bayern umgesetzt (siehe hierzu ausführlich BBB Nachrichten 1/2-2013, Seite 6). Der BBB hat hierzu Stellung genommen. Der BBB begrüßt insbesondere die schnelle Umsetzung der Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit. Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 13. Juni 2013 (Az. C-415/15 – Brandes-Entscheidung) festgestellt, dass der Anspruch auf Jahresurlaub, den der Arbeitnehmer in der Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworben hat, nicht gemindert werden darf. Der BBB hat allerdings darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des EuGH nicht nur eine Reduzierung des – bereits erworbenen – Erholungsurlaubs unzulässig ist, sondern auch ein Verbrauch des Urlaubs mit geringe-

rem Urlaubsentgelt. Der vorliegende Verordnungsentwurf enthält derzeit nur Regelungen zur Berechnung der Urlaubstage. Soweit aus der Rechtsprechung des EuGH weitere besoldungsrechtliche Folgerungen zu ziehen sind, hat das Finanzministerum die Einleitung der notwendigen weiteren Schritte zugesagt. Außerdem sieht der BBB noch Klärungsbedarf beim angesparten Urlaub nach § 11 UrlV. Im jetzigen Entwurf wurde der angesparte Urlaub von der neuen Regelung einer Verringerung der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage ausgenommen. In der Begründung heißt es hierzu, dass sich die Beamtinnen und Beamten bei einem Antrag auf Ansparung bewusst gegen die mögliche Einbringung eines Teils des Erholungsurlaubs im vorgegebenen Fristenregime entscheiden. Dies ist in vielen Fällen gerade nicht der Fall. Vielmehr kann oftmals aus dienstlichen Gründen der Urlaub nicht mehr eingebracht werden, so dass sich die Betroffenen für eine Ansparung des Urlaubs entscheiden. Das Risiko eines Hinderungsgrundes der Einbringung des angesparten Urlaubs darf aus Sicht des BBB nicht allein dem Betroffenen auferlegt werden. Seite 8


Bayern

Finanzministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung des Dienstrechts vor Verbesserungen bei der Anerkennung der Kindererziehungszeiten Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem das Bayerische Beamtenversorgungsrecht an die geplante Rentenreform der Bundesregierung angepasst wird. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, dass ab dem 1. Januar 2015 für alle Mütter und Väter eine doppelte Anrechnung der Kindererziehungszeiten erfolgt, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Damit ist Bayern das erste Bundesland, das die – auch vom BBB seit langem geforderte – Verbesserung bei der Anerkennung der Kindererziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder auf seine Beamtinnen und Beamte überträgt. Bayerisches Beamtengesetz

Foto: luxuz::. / photocase.de

Der Gesetzentwurf sieht einen neuen Art. 14a innerhalb des Bayerischen Beamtengesetzes vor, der eine Verbesserung der Fürsorgeleistungen enthält. Hat ein Beamter einen rechtskräftigen Schmerzensgeldanspruch, resultierend aus seiner dienstlichen Tätigkeit, so leistet der Dienstherr auf Antrag des Beamten diesen, wenn er uneinbringlich ist und dadurch unbillige Härten vermieden werden.

Bayerisches Besoldungsgesetz Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz Der Gesetzentwurf in der derzeitigen Fassung (Ressortanhörung) sieht insbesondere Änderungen des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes vor. Bei vor 1992 geborenen Kindern erfolgt bereits jetzt die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten in unterschiedlicher Weise, je nachdem ob die Kindererziehungszeiten innerhalb des Beamtenverhältnisses lag oder davor. Durch den Gesetzentwurf soll es nun zu einer doppelten Anrechnung dieser Kindererziehungszeiten kommen. Somit ergeben sich folgende Änderungen: 1. Bei Beamtinnen und Beamten, die ab dem 1. Januar 2015 in den Ruhestand treten und deren Kinder vor 1992 innerhalb des Beamtenverhältnisses geboren wurden, wird die ruhegehaltfähige Dienstzeit von ehemals 6 Monaten auf 12 Monate verdoppelt. 2. Bei Beamtinnen und Beamten, die ab dem 1. Januar 2015 in den Ruhestand treten, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und deren Erziehungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis liegen, wird der Kindererziehungs-

zuschlag von ehemals 12 Monaten auf 24 Monate verdoppelt. 3. Am 31. Dezember 2014 vorhandene Versorgungsempfänger, deren Kinder vor 1992 innerhalb des Beamtenverhältnisses geboren wurden, erhalten einen Zuschlag zur Versorgung für den 7.-12. Lebensmonat des Kindes in Höhe von insgesamt 0,9 v. H. der ruhegehaltfähigen Bezüge. 4. Am 31. Dezember 2014 vorhandene Versorgungsempfänger, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und deren Erziehungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis liegen, erhalten einen Zuschlag zur Versorgung auf Basis der verdoppelten Kindererziehungszeit. Dabei gilt auch wie bisher, dass die jeweilige Höchstversorgung und der während der Kindererziehung bei Vollbeschäftigung erreichbare Versorgungsanspruch nicht überschritten werden können. Zusätzlich wird im Bereich des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes die Zurechnungszeit bei Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit nach dem 31.12.2014 vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben.

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Bei der Besoldungsgruppe A 6 erfolgt eine strukturelle Erhöhung der Amtszulage.

Stellungnahme des BBB in der Ressortanhörung Der BBB begrüßt die Verbesserungen in den Bereichen Besoldung und Versorgung, sieht allerdings noch weiteren Handlungsbedarf bei der vollständigen Gleichstellung der Berücksichtigungszeiten von vor und nach 1992 geborenen Kindern. Bei der Neuregelung der Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn sieht der BBB noch Verbesserungsbedarf. > Zur Info:

Antragserfordernis im Rahmen der Anerkennung der Kindererziehungszeiten (nur im Falle der Ziff. 3): Zur Feststellung der betroffenen Fälle müssen diejenigen Beamtinnen und Beamte einen Antrag stellen, die vor dem 1. Januar 2015 in den Ruhestand getreten sind und deren Kinder vor 1992 innerhalb des Beamtenverhältnisses geboren wurden (siehe 3.), da in deren Versorgungsfestsetzungsbescheid keine Kindererziehungszeiten ausgewiesen sind. Der BBB steht wegen der rechtzeigigen Information der Betroffenen mit dem Finanzministerium in Kontakt und wird bei Inkrafttreten der neuen Regelung einen entsprechenden Musterantrag zur Verfügung stellen. Momentan besteht kein Handlungsbedarf.

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Bayern

Landtagspräsidentin Barbara Stamm im Interview Der BBB hatte die Gelegenheit, Landtagspräsidentin Barbara Stamm für ein Interview zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewinnen. Die Landtagspräsidentin hat sich bereits in ihrer Zeit als Bayerische Sozialministerin (von 1994 – 2001) stark für eine bessere Unterstützung von Eltern bei der Suche nach geeigneten Kinderbetreuungsplätzen eingesetzt. 2009 hat sie es zusammen mit den Mitgliedern des Präsidiums geschafft, im Bayerischen Landtag die Kinderkrippe „MiniMaxi“ ins Leben zu rufen. Damit war der Bayerische Landtag das erste Landesparlament in Deutschland, das ein solches Projekt verwirklicht hat. Ein toller Erfolg und Vorbild für andere staatliche Dienststellen. Frage BBB: Es war sicher nicht leicht, alle Kritiker von einer Kinderkrippe im Bayerischen Landtag zu überzeugen. Trotzdem haben Sie es geschafft und die Kinderkrippe „MiniMaxi“ feiert nun schon ihren ersten runden Geburtstag. Hat es sich gelohnt? Wie schaut hier die Zukunft aus? Stamm: Im Präsidium der letzten Wahlperiode waren wir übereinstimmend der Meinung, dass wir für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch mehr tun müssen, insbesondere bei der Kinderbetreuung. Nach einer Bedarfsabfrage war klar, dass vordringlicher Bedarf an einer Betreuung von Krippenkindern (0 bis 3 Jahre) besteht, da gerade in diesem Bereich im Stadtgebiet München ein Mangel bestand und noch immer besteht. Nachdem die Kinderkrippe „MiniMaxi“, die im November 2009 eröffnet wurde, so gut einschlug und die Warteliste immer länger wurde, haben wir im April 2012 die Krippe um eine zweite Gruppe erweitert. Aber auch im Präsidium der jetzigen Wahlperiode sind wir uns bei der Bedeutung des Themas Kinderbetreuung einig. Deshalb haben wir in der letzten Präsidiumssitzung auch einen Planungsauftrag erteilt, wie die Krippe um eine altersgemisch-

te Gruppe, in der Kinder bis zum Übertritt in die Schule betreut werden können, erweitert werden könnte. Ich freue mich sehr, wenn wir voraussichtlich 2016 das erste Kinderhaus eines Landesparlaments eröffnen können. Frage BBB: „Die Arbeitswelt muss sich nach der Familie richten!“ So haben Sie es im Rahmen einer Rede einmal treffend formuliert. Wie sehen Sie den öffentlichen Dienst hier aufgestellt? Sehen Sie – gerade was die Kinderbetreuungssituation anbelangt – noch mehr Handlungsbedarf? Stamm: Grundsätzlich haben wir im öffentlichen Dienst für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gute Rahmenbedingungen. Im Landtagsamt finden Sie flexible Arbeitszeitregelungen, vielfältige Teilzeitmodelle, Angebote für Wohn- und Telearbeit sowie langfristige Beurlaubungen zur Betreuung der minderjährigen Kinder mit Rückkehrgarantie. Neben diesen guten rechtlichen Rahmenbedingungen

ist es aber nicht weniger wichtig, dass die Führungskräfte offen sind und Verständnis haben für die Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb ihrer Familien. Dies halte ich deshalb für so wichtig, da sich Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz auch für den Betrieb positiv auswirkt. Beschäftigte, die Unterstützung erfahren, um Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen, kehren früher aus der Elternzeit zurück, fallen seltener aus und arbeiten produktiver. Nicht zuletzt kann der öffentliche Dienst beim Ringen um die besten Kräfte mit guten familienfreundlichen Arbeitsbedingungen punkten. Was die Kinderbetreuungsmöglichkeiten anlangt, sehe ich aber durchaus noch großes Entwicklungspotential. Der Bayerische Landtag war bundesweit das erste Landesparlament mit einer eigenen Kinderbetreuungseinrichtung. Ich würde mir wünschen, wenn noch viele andere Dienststellen, und damit auch in Bayern, unserem Beispiel folgen würden!

Wege zum Arbeitsplatz im Parlament und der flexiblen Öffnungszeiten. Entsprechend groß ist die Nachfrage: Die Krippe kann mittlerweile 19 „MiniMaxis“ aufnehmen. Drei Erzieherinnen und eine Kinderpflegerin betreuen die Ein- bis Dreijährigen, die in zwei Gruppen – die Schmetterlings- und die Raupengruppe – aufgeteilt sind. Räumlich stehen dazu zwei große, helle Mehrzweckräume, jeweils mit Teeküche und einem Waschraum ausgestattet, sowie ein Garten im ruhig gelegenen Innenhof zur Verfügung.

Außerdem gibt es einen öffentlichen Kinderspielplatz, gleich um die Ecke. Mit der Krippe erleichtert der Bayerische Landtag Eltern im Umfeld des Parlaments die schwierige Balance zwischen Familie und Beruf und setzt gleichzeitig ein gesellschaftspolitisches Zeichen. Auch mit Blick darauf wird der Bayerische Landtag 2014 bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie ausgezeichnet.

Kinderkrippe „MiniMaxi“ Nur wenige Gehminuten vom Maximilianeum entfernt, im Erdgeschoss eines Appartementhauses der Abgeordneten, ist seit 2009 „MiniMaxi“, die Kinderkrippe des Bayerischen Landtags, untergebracht. Die hauseigene Einrichtung steht den Kindern von Abgeordneten und deren Mitarbeitern, Mitarbeitern der Fraktionsgeschäftsstellen, der Verwaltung sowie der Landtagspresse offen. Berufstätige Eltern im Maximilianeum schätzen die Krippe sehr – nicht zuletzt wegen ihrer familiären Atmosphäre, der kurzen

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Bayern

Foto: Bayerisches Justizministerium

Der neue Bayerische Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback Als Bayerischer Justizminister, der ich seit vergangenem Oktober sein darf, habe ich ein weites Spektrum vieler interessanter Aufgaben. Während die Initiativen im Bereich der Gesetzgebung bzw. die Mitwirkung im Bayerischen Ministerrat vielen sofort in den Sinn kommen, gibt es noch viele andere Facetten, die mindestens ebenso wichtig und spannend sind. Dazu gehört, dass der Bayerische Justizminister der Dienstvorgesetzte aller in der Justiz Beschäftigten ist. Diese Aufgabe bringt große Verantwortung mit sich und liegt mir ganz besonders am Herzen. Schon vor meinem Amtsantritt als Justizminister war ich als Landtagsabgeordneter im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes mit den besonderen Herausforderungen in diesem Bereich betraut. Auch bei der Schöpfung des Neuen Dienstrechts konnte ich dadurch mitwirken – ein Thema, das mich nicht zuletzt aufgrund seiner Bedeutung für die Betroffenen, aber auch für unseren ganzen Freistaat, sehr interessiert. Bayern hat die in diesem Bereich durch die Föderalismusreform neu gewonnenen Kompetenzen durch das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Gesetz zum Neuen Dienstrecht umfassend genutzt. Und wir konnten hierdurch wichtige Verbesserungen erzielen – nicht nur, aber auch im Bereich der Justiz.

Beispielsweise konnten für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnung A im Geschäftsbereich des Justizministeriums im Rahmen des Neuen Dienstrechts bislang rund 2.000 Stellenhebungen realisiert werden. Wir konnten damit entsprechend der Zielsetzung des Neuen Dienstrechts die Beförderungsmöglichkeiten deutlich verbessern, vor allem die Beförderungswartezeiten zum Teil erheblich verkürzen. Darüber hinaus enthielt das Neue Dienstrecht folgende, für den Geschäftsbereich des Justizministeriums wesentliche Änderungen in der Ämterstruktur der Besoldungsordnung A: > Das Endamt im Gerichtsvollzieherdienst wurde kraft Gesetzes von BesGr. A 9 + AZ (Obergerichtsvollzieher) nach BesGr. A 10 (Hauptgerichtsvollzieher) gehoben. > Daneben wurde die Ämterstruktur im Justizwachtmeisterdienst und im bisherigen einfachen technischen Dienst wesentlich verbessert. Im Justizwachtmeisterdienst konnten das Eingangsamt sowie das erste und zweite Beförderungsamt angehoben werden. Im einfachen Dienst haben die Beschäftigten durch die Hebung des Eingangs- und des ersten Beförderungsamts profitiert.

> Darüber hinaus war die Anfügung zusätzlicher aufsteigender Stufen in den Grundgehaltstabellen der Besoldungsgruppen A 4, A 5 und A 6 wichtig. > Gleiches gilt für den Wegfall der bislang bundesbesoldungsrechtlich vorgesehenen Begrenzung der Ämter der Besoldungsgruppe A 6 auf 20% der Planstellen des bisherigen einfachen Dienstes, die dem Ausbau der Beförderungsmöglichkeiten entgegenstand. Neben den Verbesserungen im dienstrechtlichen Bereich ist aber immer auch die Frage der Belastung unserer Beschäftigten bzw. die Möglichkeit, neue Stellen zu schaffen, ein wichtiges Thema. In den Jahren 2009 bis 2014 wurden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz insgesamt mehr als 760 neue Stellen für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung A ausgebracht (inkl. rund 100 neuer Stellen, die wegen der Rücknahme der 42-StundenWoche an das Justizressort zurückgegeben wurden). Diese zusätzlichen Stellen sind wichtig – und ich hoffe, dass ich in den kommenden Jahren hier noch viel erreichen kann!

Zur Person Persönliches > Geboren am 22.10.1965 in Aschaffenburg > Familienstand: verheiratet, 3 Kinder > Konfession: römisch-katholisch Schule, Studium und beruflicher Werdegang > 1985: Abitur am Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg, anschließend Grundwehrdienst in Kassel und Wolfhagen > Ab Oktober 1986: Studium der Rechtswissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg; zeitweise parallel Studium der Geschichte und Philosophie > 1992: Erstes Juristisches Staatsexamen in Würzburg > Ab April 1992: Rechtsreferendariat > 1995: Zweites Juristisches Staatsexamen Ab Februar 1995: Wissenschaftlicher Mitarbeiter, später Assistent und Oberassistent am Lehrstuhl für Völkerrecht, allgemeine Staatslehre, bayerisches und deutsches Staatsrecht und politische Wissenschaften

der Julius-Maximilians-Universität Würzburg > 1997: Promotion an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg > 2002: Habilitation an der Julius-MaximiliansUniversität Würzburg; Erteilung der Lehrbefähigung für die Fächer Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht; anschließend Vertretungsprofessuren sowie Lehraufträge > Seit April 2007: Bergische Universität Wuppertal; Universitätsprofessur für Öffentliches Recht, insbesondere europäisches und internationales Wirtschaftsrecht (Professur ruht seit Beginn des Landtagsmandats) Politischer Werdegang, Parteiämter >1984: Eintritt in die Junge Union >1985: Eintritt in die CSU Seither in verschiedenen Funktionen engagiert, derzeit: > Kooptiert in den CSU-Parteivorstand und ins Präsidium (seit 2013 bzw. 2014)

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> CSU-Kreisvorsitzender Aschaffenburg-Stadt (seit 2009) > Mitglied im CSU-Bezirksvorstand (seit 2008) > stv. Bezirksvorsitzender des AK Hochschule CSU in Unterfranken (seit 2009) Politische Mandate > Seit 2002: Stadtrat in Aschaffenburg > Seit 20. Oktober 2008: Mitglied des Landtags > Seit 10. Oktober 2013: Bayerischer Staatsminister der Justiz Ehrenamtliche Tätigkeiten, u.a. > Seit 2002: Mitglied im Beirat der Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg > Seit längerer Zeit stv. Vorsitzender des Kindergartenträgervereins St. Konrad in Aschaffenburg

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Im Fokus

Hauptausschuss 2014 BBB baut auf Vertrauen in Zusagen „Nicht so wirklich Zündstoff da …“, damit brachte die bekannte Journalistin und Fernsehmoderatorin Ursula Heller, die der BBB für die Moderation der diesjährigen Sitzung seines Hauptausschusses gewinnen konnte, die derzeitige „Großwetterlage“ auf den Punkt. In den essentiellen Fragen herrscht tatsächlich weitgehende Übereinstimmung in den Positionen zwischen BBB und Finanzministerium. Dies kam natürlich vor allem in den Reden von BBBVorsitzendem Rolf Habermann und Finanzminister Dr. Markus Söder zum Ausdruck. Doch wie geht es weiter? Am 21. Mai war es wieder so weit: Rund 180 Vertreter aller im BBB organisierten 54 Fachverbände trafen sich in München zur diesjährigen Sitzung des Hauptausschusses, um das Arbeitsprogramm abzuarbeiten und im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung aus erster Hand die Standpunkte ihrer Dachorganisation BBB, der Landtagsfraktionen sowie des Finanzministeriums zur aktuellen Lage zu erfahren. Wenngleich im Gegensatz zu manchen früheren Sitzungen des Hauptausschusses kein Schlagabtausch zwischen Gewerkschaft und Politik stattfand, sondern Harmonie vorherrschte, war die Sitzung alles andere als langweilig. Dazu verstanden es die Redner viel zu gut, die Delegierten und zahlreichen Ehrengäste mit ihren launigen Beiträgen zu fesseln.

Rolf Habermann zu den aktuellen Themen Gleich zu Beginn seiner Eröffnungsrede zeigte BBB-Chef Rolf Habermann auf, dass Gefahr für das Berufsbeamtentum nicht von der Politik – zumindest nicht der bayerischen – droht, sondern eher aus anderer Richtung. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum beamtenrechtlichen Streikverbot sei keine Sternstunde für das deutsche Berufsbeamtentum gewesen. Die Leipziger Richter

hätten festgestellt, dass Beamte, die nicht hoheitlich tätig seien – dazu zählen die Richter auch Lehrkräfte – künftig streiken dürfen. Dies sei unvorstellbar: Das Berufsbeamtentum lasse sich nicht in Beamte erster und zweiter Klasse teilen. „Entweder man ist Beamter oder nicht – und dies mit allen Rechten und Pflichten! Und dazu gehören auch die Lehrkräfte!“ betonte der BBB-Chef. Nun könne man nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner bisherigen Linie bleibe. Um die bayerische Unterstützung sei ihm nicht bange.

„Der Weg des vertrauensvollen Dialogs muss weitergegangen werden!“ Habermann

Dies führte ihn zu seinem zweiten, grundsätzlichen Thema. Habermann zog den Vergleich zwischen Bayern und anderen Bundesländern im Hinblick auf den Umgang der jeweiligen Regierung mit dem Beamtenbund. Das vielleicht wichtigste Alleinstellungsmerkmal Bayerns sei „das gewisse gemeinsame Grundvertrauen“. Dies heiße nicht, dass man immer der gleichen Meinung sei, vielmehr schaffe man es in Bayern, Meinungsverschiedenheiten zu überwinden und gemeinsam zu

guten Lösungen für den öffentlichen Dienst zu kommen. Dies ginge nur im Wege des Dialogs. Nur so sei es beispielsweise möglich gewesen – zusammen mit allen Fraktionen – das Neue Dienstrecht zu schaffen oder eine Arbeitsgruppe zwischen BBB und Finanzministerium zu gründen, um neue Ideen und Verbesserungen zu entwickeln. Der Weg des vertrauensvollen Miteinanders müsse weitergegangen werden. Habermann erinnerte daran, dass das nicht immer so war, zuletzt insbesondere aufgrund der Sparmaßnahmen in den Jahren 2011 und 2012. Verloren gegangenes Vertrauen konnte aber durch die Korrekturen des Doppelhaushaltes 2013/2014 wieder zurück gewonnen werden. Er sei derzeit viel auf Personalversammlungen unterwegs und könne sagen, dass die Stimmung bei den Beschäftigten derzeit gut sei. Es stelle sich natürlich die Frage, ob man diesen Weg weitergehen werde. Der Doppelhaushalt 2015/2016 stehe vor der Tür. Immer noch stünden rund 30 Millionen Euro für Stellenhebungen im Rahmen des Neuen Dienstrechts aus. Diese Zusage fordere der BBB jetzt ein. Niemand würde verstehen, wenn gerade jetzt – angesichts der derzeitigen Einnahmesituation – das gerade erst wieder gewonnene Vertrauen ohne Not aufs Spiel gesetzt würde. „Unsere Vorstellungen sind nie überzogen“,

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meinte Habermann, „sondern maßvoll und sachgerecht. Das vertrauensvolle Miteinander verbietet es, Zusagen der Vergangenheit einfach über den Haufen zu werfen“. Ebenso wie in dieser Frage vertraue er auf das politische Gespür des Finanzministers bei der kommenden Einkommensrunde zum TV-L. Vorbildlich sei das Verhalten des Finanzministers bei der Einkommensrunde 2013/2014 gewesen, als keine zwei Stunden nach Bekanntgabe des Tarifergebnisses dessen Erklärung zur Übernahme auf den Beamtenbereich vorgelegen habe. Habermann erinnerte auch an die Aussage Söders beim Hauptausschuss 2013, dass Fairness für alle gelten müsse, deswegen Eins-zu-Eins-Übernahme. Anerkennung zollte Habermann dem Gesetzentwurf, der die Übertragung der geplanten Rentenreform der Bundesregierung auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten

zum Inhalt hat. Der BBB fordere seit Jahren eine Gleichstellung bei den Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Hier sei Bayern wieder das erste Bundesland, das so schnell und klar handele.

„Keine Behördenverlagerung ohne Einbindung von Beschäftigten und BBB!“ Habermann

Im Magen lägen ihm dagegen die Pläne der Staatsregierung zur Behördenverlagerung. Nicht jede Verlagerung habe bisher das gebracht, was sie versprochen habe. Eine ganz klare Kosten-Nutzen-Analyse sei zwingend notwendig. Die Beschäftigen und die Bürger dürften nicht die Leidtragenden sein. Er appelliere an alle Beteiligten: keine Behör-

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denverlagerung ohne enge Einbindung der Beschäftigten und des BBB! Perfektes Timing sei gewesen, dass der Gesetzentwurf, mit dem die zwischen BBB und Finanzministerium gefundenen Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt werden sollen, dem BBB kurz vor der Sitzung des Hauptausschusses zugeleitet worden sei. Es handele sich um Maßnahmen, die zu einer bestmöglichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf in jeder Lebensphase beitragen würden. Dazu zähle im Besonderen der flexible Eintritt in den Ruhestand – gerade hier gäbe es aber für die Zukunft noch weiteren Diskussionsbedarf. Mit der Altersteilzeit und dem Freistellungsjahr bestünden in Bayern positive Ansätze. Über weitere Maßnahmen der Flexibilisierung des Ruhestandseintritts müsste in eine gemeinsame Diskussion eingetreten werden – der BBB

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BBB-Ehrenmedaille an MdL a.D. Christa Naaß und Ministerialdirigenten a.D. Wilhelm Hüllmantel

Gerade einmal zwei Träger der BBBEhrenmedaille gab es bisher: Die früheren Landtags-Ausschussvorsitzenden

Man-

fred Ach (Finanzen) und Prof. Dr. Walter Eykmann (öffentlicher Dienst). Denn der BBB verleiht seine höchste Auszeichnung für Verdienste im Bereich des öffentlichen Dienstes außerhalb des Verbandes nur absolut handverlesen. Zwei weitere Medaillen wurden jetzt im Rahmen des Hauptausschusses verliehen: An MdL a.D. Christa Naaß (SPD), die sich insbesondere als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes sehr um die Beschäftigten des bayerischen öffentlichen Verdienstes verdient gemacht hat. Und an „den Vater des Neuen Dienstrechts“ Ministerialdirigenten a.D. Wilhelm Hüllmantel, der als Leiter der Abteilung Recht des öffentlichen Dienstes und Personalverwaltung von 1999 bis November 2013 wichtigster Ansprechpartner des BBB auf Fachebene des Finanzministeriums war. Beide Geehrten freuten sich sichtlich über die seltene Auszeichnung.

stehe bereit. „Der öffentliche Dienst in Bayern muss sich zum Vorbild für andere Arbeitgeber und fit für die Zukunft machen!“ bekräftigt der BBB-Vorsitzende. Es gäbe noch mehr Möglichkeiten, die Beschäftigten in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Das Stichwort laute hier: geeignete Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Gerade in Ballungsräumen stünden die Eltern vor immer größeren Problemen, einen geeigneten Platz für ihre Kinder zu bekommen. Erst letzte Woche habe die Verteidigungsministerin in Neubiberg die erste Kinderkrippe der Bundeswehr eröffnet. Was auf Bundesebene geschafft würde, müsse doch in Bayern erst recht möglich sein!

Finanzminister Söder: Beamte fördern und unterstützen Aufschlussreich war schon das Vorgespräch, das Ursula Heller mit dem Finanzminister vor dessen Rede führte. Söder bekannte, dass er die Rolle als „Beamtenminister“ ernst nehme: er habe nie verstanden, dass man als Finanzminister in erster Linie die Aufgabe darin sehe, seine Mitarbeiter zu quälen, sondern eher, sie zu fördern und zu unterstützen. Dass Bayern besser da stünde als andere Länder, liege in erster Linie oder zumindest stark an einem hochleistungsfähigen öffentlichen Dienst, der müsse auch erhalten werden. Eine Politik nach Kassenlage dürfe es gegenüber den Beamten nicht geben, das sei in Bayern geändert worden und das solle auch so bleiben. Die bayerische Verwaltung sei im nationalen Vergleich Tabellenführer, daran solle sich nichts ändern. Ursula Heller bekannte, dass sie sich immer gerne mit Söder streite, aber heute klappe das nicht, denn es sei nicht so wirklich Zündstoff da! Eingangs seiner Rede betonte der Finanzminister, dass der heutige Termin für ihn einer der wichtigsten des Jahres sei. Der Freistaat sei der größte Arbeitgeber

Bayerns, deswegen sollte man zum öffentlichen Dienst auch stehen. Auch Söder kritisierte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Streikrecht für Beamte. „Ist das die Axt ans Berufsbeamtentum und Wasser auf die Mühlen derer, die die Aufgabe des Beamtenstatus fordern, gerade zum Beispiel im Bildungsbereich?“ Bayern bekenne sich ausdrücklich zum Berufsbeamtentum.

„Solidarität mit den Beamten ist mir wichtiger!“ Finanzminister Dr. Söder

Es sei unverständlich, wenn eine Debatte darüber geführt würde, wie im letzten Jahr, ob der Tarifabschluss auf die Beamten übertragen werden soll oder nur mit Abstrichen. Er habe wegen der Eins-zu-Eins-Umsetzung in Bayern „Riesenärger“ mit einigen Finanzministerkollegen, die ihm mangelnde Solidarität vorgeworfen hätten, in Kauf genommen. Ihm sei die Solidarität mit den Beamten aber wichtiger gewesen. Es sei eine tiefe Frage der inneren Gerechtigkeit wie etwa auch bei der Arbeitszeit. Die Frage sei, wie es weitergehen soll. Die Ausgangslage scheine einfach; sie sei es aber nicht. Den hohen Steuereinnahmen von 5 Milliarden Euro stünden seitens der Ressorts Ausgabenwünsche von 10 Milliarden Euro entgegen. Oder Artikel 6b des Haushaltsgesetzes schreibe einen weiteren Stellenabbau um knapp 1000 Stellen vor, es lägen hingegen aber Wünsche nach 5000 Stellen mehr vor. Auch seitens des Obersten Rechnungshofes seien Vorgaben gemacht worden. Bayern müsse noch mehr zurücklegen. In den Länderfinanzausgleich habe Bayern jetzt wieder 200 Millionen mehr einzahlen müssen, das seien 15 Prozent mehr. Wenn sich nichts ändere, würde die Summe von derzeit 4,3 Milliarden auf 5 Milliarden anwachsen. Auf europäischer Ebene erhalte aus dem

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Rettungsschirm der etwas, der etwas dafür tue. Der Länderfinanzausgleich dagegen funktioniere nach dem Motto „mach nichts, dann bekommst du noch mehr Geld“. Er sei deshalb persönlich gegen jede weitere Form von nationalen Ausgleichs- und Versorgungsmodellen wie etwa einem bundesweiten Versorgungsfonds. Das würde dazu führen, dass der Freistaat Bayern überproportional einzahle, die anderen Länder überproportional viel bekämen. Zur Frage der Übertragung des künftigen Tarifabschlusses meinte Söder, er könne zwar weder der Staatsregierung noch dem Parlament vorgreifen. Es sei aber nicht vorstellbar, dass man nach der Wahl etwas anderes als vor der Wahl sage. Deshalb glaube er, dass das innerhalb seiner Partei auch akzeptiert sei. Aus seiner Sicht sei klar, dass Bayern den kommenden Tarifabschluss für seine Beamten übernehmen sollte.

„Übernahme Tarifabschluss: Sieht tendenziell sehr gut aus“ Finanzminister Dr. Söder

Hinsichtlich der geforderten weiteren Stellenhebungen müsste über die Summe noch gesprochen werden. Man könne heute noch kein endgültiges Versprechen machen. Der Prozess werde aber sicher fortgesetzt. Zum Thema Behördenverlagerung meinte der Finanzminister, als erstes müsse entschieden werden, wo es Strukturschwächen gäbe. Zweitens müsse überlegt werden, was möglich sei und was Sinn mache. Eine Verlagerung dürfe auch nicht auf einen Schlag erfolgen, sondern es müsse ein Prozess über einen längeren Zeitraum sein. Verlagerungen und Versetzungen bedeuteten nicht nur einen Ortswechsel, sondern manchmal auch eine Weiterentwicklung. Es werde keine Zwangsversetzungen geben, „wir werden das gemeinsam machen und deswegen auch gemeinsam hinbekommen“.

Dr. Alexander Voitl: Bayern im bundesweiten Besoldungsvergleich an der Spitze

Am Ende seiner Ausführungen bedankte sich Finanzminister Söder für die gute Zusammenarbeit mit dem BBB und seinen Fachverbänden. Er bleibe ein enger und verlässlicher Partner. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion hatten sodann die Vertreter aller im Landtag vertretenen Parteien Gelegenheit, die aufgeworfenen Themen zu erörtern (siehe Seite 16 f).

Umfangreiche Arbeitstagung Erster Höhepunkt der Arbeitstagung war der Power Point Vortrag von Ministerialdirigenten Dr. Alexander Voitl. Dr. Voitl war im vergangenen Dezember Ministerialdirigenten Wilhelm Hüllmantel im Amt des Leiters der Abteilung Recht des öffentlichen Dienstes und Personalverwaltung des Finanzministeriums gefolgt. In seinen Ausführungen ging er auf die aktuellen Entwicklungen im Dienstund Versorgungsrecht ein. Eindrucksvoll war insbesondere der Besoldungsvergleich Bayerns mit dem Bund und den übrigen Ländern, die zum Teil weit – wie das Schlusslicht Berlin

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um 15 Prozent – zurück liegen. Eine von verschiedenen Seiten geforderte Rückgängigmachung der Föderalismusreform würde für Bayern fünf bis sechs Nullrunden bedeuten. Beschlossen wurden der Haushaltsabschluss 2013 und der Voranschlag für das Jahr 2014, deren Entwürfe gewohnt routiniert vom stellvertretenden BBB-Vorsitzenden Josef Bugiel, verantwortlich für den BBB-Haushalt, vorgestellt wurden. BBB-Chef Rolf Habermann vertiefte in seinen Ausführungen noch einige der vormittags angesprochenen Themen. Schließlich stellte der stellvertretende BBB-Vorsitzende Wilhelm Renner die Aktivitäten des Beamtenbundes im Bereich der Seniorenarbeit vor. Renner ist Vertreter des BBB in der Seniorenkommission des dbb, die im vergangenen Jahr eingerichtet wurde sowie Vorsitzender der ebenfalls im letzten Jahr konstituierten BBB-Seniorenkommission. Die Grundlagen dazu hatte der Hauptausschuss in seiner letztjährigen Sitzung geschaffen.

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Im Fokus

Die Podiumsdiskussion Im Gegensatz zum Bund ist die derzeitige Stimmungslage in Bayern innerhalb des öffentlichen Dienstes von Harmonie geprägt. Das ist eher ungewöhnlich – gerade vor einem Doppelhaushalt! Ist das die Ruhe vor dem Sturm? Können die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch weiterhin auf Kontinuität vertrauen? Unter der professionellen Leitung der Radio- und Fernsehmoderatorin Ursula Heller diskutierten Vertreter der Landtagsfraktionen über die aktuellen Herausforderungen des öffentlichen Dienstes. Hier eine kleine Zusammenfassung:

Doppelhaushalt 2015/2016: Können die Beamten bei den Tarifverhandlungen 2015 auf Kontinuität vertrauen? Heckner: Man habe vom Ministerpräsidenten eine ganz eindeutige Aussage bekommen: Man stehe zu den Beamten und man stehe zu den gemachten Zusagen. Das heißt: Den Weg, den man beschritten habe, wird man auch in Zukunft weiter gehen! Schuster: Derzeit sei man guten Mutes, dass das so umgesetzt werde – eventuell. Das sei, aber nicht immer so gewesen. Es habe immer die typischen Wellenbewegungen gegeben. Nach der Wahl 2003 habe man den Beamten längere Arbeitszeiten auf-

gebrummt. Nach der Wahl 2008 habe man die Ergebnisse des Tarifvertrags natürlich nicht übernommen. Vor der letzten Landtagswahl wurde dann viel versprochen und zurückgenommen, das sei aus Sicht eines Politikers verständlich. Meyer: Was die Versprechungen angehe, so sitze der Herr Finanzminister derzeit auf gut gefüllten Kisten. Da seien die Chancen groß, dass er die Versprechungen auch halte. Als Oppositionspartei müsse man allerdings von Berufs wegen immer ein bisschen misstrauisch sein. Ganserer: Bayern stehe im Vergleich zu anderen Ländern gut da. Mit vollen Kassen könne man einigermaßen optimistisch in die Zukunft blicken. Man werde aber sehr wach-

sam sein. Die Übernahme des Tarifergebnisses sei aber nicht alles. Man erinnere an den Art. 6b Haushaltsgesetz – Stelleneinsparungen. Es sei keine gute Sache, dass einige Verwaltungsbereich ganz davon ausgenommen werden und andere trotz zusätzlicher Aufgaben noch mehr einsparen müssen. Die Übernahme des Tarifergebnisses gleiche dann diese Mehrbelastung nicht aus.

Behördenverlagerung Heckner: Die Behördenverlagerung sei ein Prozess und bis zur Sommerpause können dafür allenfalls Leitplanken gezogen werden. Und dieser Prozess werde auch durch den Bayerischen Landtag begleitet

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werden. Klar sei, dass eine Behördenverlagerung Sinn machen müsse. Schuster: Die SPD sei grundsätzlich nicht gegen Behördenverlagerungen. Aber es müsse immer in Absprache mit den Beschäftigten, den Verbänden und den Gewerkschaften passieren. Es gebe Beispiele aus der Vergangenheit, wo eine Verlagerung nicht sinnvoll gewesen sei – beispielsweise die Verlagerung der Bewertungsstelle des Finanzamtes nach Höchstädt an der Donau bzw. die Verlagerung des Landesamtes für Umwelt nach Hof. Meyer: Behördenverlagerung sei ein zulässiges und legitimes Mittel der Strukturpolitik. Das gehe aber am besten mit größeren Behörden – aber natürlich nicht über die Köpfe der Beschäftigten hinweg. Ganserer: Eine Behördenverlagerung müsse zunächst wirtschaftlich Sinn machen. Und dann gehe das nur im Einvernehmen mit den betroffenen Beschäftigten. Von dem riesengroßen Wurf, der durch Finanzminister Söder angekündigt wurde, werde dann nicht mehr viel übrigbleiben. Behördenverlagerung könne keine verfehlte Strukturpolitik ersetzen. Wirtschaftsförderung dürfe sich eben nicht nur auf München beschränken, sondern müsse auf das ganze Land verteilt werden. Das wäre der erste Schritt.

Absicherung im Alter Heckner: Maßgeblich sei, welche Wege man gehe, um auch in Zukunft die Versorgungskosten tragen zu können. Und diese Finanzierung habe man ein wenig umgestellt. Man habe nun einen Bayerischen Pensionsfonds, in dem man jährlich 100 Mio. Euro einzahle. Daraus sei natürlich nicht die volle Pension zu zahlen. Die CSU setze auf einen soliden Staatshaushalt. Allerdings gehe das nur so weiter, wenn man ein neues System des Länderfinanzausgleichs herbeiführe. Ansonsten werde ein schuldenfreier Haushalt 2030 schon ein ambitioniertes Modell. Schuster: Lange habe man daran gearbeitet, dass ein Pensionsfonds und Pensionsrücklagen gebildet werden. Das wurde leider abgeschafft bzw. diese wurden zusammengelegt. Der Fehler im System sei, dass nicht mehr das eingezahlt werde, was geplant war – nämlich 300 Mio. Euro. Die SPD setzte sich daher dafür ein – auch wieder in diesem Doppelhaushalt –, dass mehr als 100 Mio. Euro in den Pensionsfonds eingezahlt werden. Meyer: Man sei hier der gleichen Ansicht wie die SPD. 100 Mio. Euro jährlich für den Pensionsfonds seien zu wenig. Aber man müsse sich auch im Kla-

ren sein, dass es grundsätzlich dabei bleibe, dass die Versorgung aus dem laufenden Haushalt bezahlt werde. Ganserer: Man habe nicht nur eine Verantwortung gegenüber dem Haushalt heute, sondern auch gegenüber den kommenden Haushalten. Es wäre daher eine erhebliche Erleichterung für die kommenden Generationen, wenn man mehr zurücklegen würde. Es gehe nicht gleich um einen Systemwechsel, sondern um mehr Rücklagen.

Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst – attraktive Arbeitsbedingungen Heckner: Abgesehen vom Gehalt gehe es vor allem auch um die sogenannten Soft-Skills. Der öffentliche Dienst habe hier im Gegensatz zur freien Wirtschaft eine absolute Vorreiterrolle, gerade wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehe. Was die Berufszufriedenheit angehe, sei der öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber. Klar sei aber auch, dass es in bestimmten Berufsgruppen schon jetzt Engpässe gäbe, so in den technischen Berufen. Ganserer: Der öffentliche Dienst habe beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf schon einiges getan. Kinderkrippenplätze mache nur dort Sinn, wo auch Bedarf sei d.h. an großen Behörden. Nach seiner Ansicht fängen die Probleme aber vor allem erst in der Schule an. Da fehle es in weiten Teilen des Landes an ausreichendem Angebot für Ganztagsschulen. Und da bekämen junge Familien echte Probleme. Hier stehe die Politik wirklich in der Verantwortung. Meyer: Was das Thema Familienfreundlichkeit anbelange, bestehe beim öffentlichen Dienst schon hohe Flexibilität. Aber man müsse hier auch aufpassen: Zum Schluss heiße es, den Beamten gebe man alles und in der freien Wirtschaft gehe nichts. Schuster: Der öffentliche Dienst biete schon viel Flexibilität und attraktive Arbeitsbedingungen. Aber man stehe in Konkurrenz zur Wirtschaft und deswegen müsse man mehr tun. Es gehe hier vor allem um Werbeaktionen, wie es sie zum Beispiel die Bundeswehr mache. Hier könne der Freistaat Bayern mehr tun!

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Die Moderatorin:

Ursula Heller Radio- und Fernsehmoderatorin

Es diskutierten:

MdL Ingrid Heckner (CSU) Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag

MdL Stefan Schuster (SPD) Mitglied des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag

MdL Peter Meyer (Freie Wähler) Mitglied des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag

MdL Markus Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen) Mitglied des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag


Bund

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Bundesbeihilfeverordnung soll novelliert werden

Das Bundesministerium des Innern hat dem dbb den Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vorgelegt. Die Fünfte Änderungsverordnung sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor: > Übertragung von aktuellen Leistungsverbesserungen aus dem Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (z.B. Anpassung der Übersicht der beihilfefähigen Medizinprodukte), > Überarbeitung der Gliederungssyste-

matik u. a. im Bereich der Psychotherapie, > Vereinheitlichung von Begriffen und sprachliche Gleichstellung durch die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen; dies soll auch die Vorschriften übersichtlicher machen. Der dbb wird im Rahmen des Beteiligungsgesprächs, dessen Termin bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt war, zum Verordnungsentwurf Stellung beziehen.

dbb: „Weg zurück zur Vollzeit offenhalten“ Die Teilzeitbeschäftigung ist ein wesentliches Instrument zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im öffentlichen Dienst ist die Beschäftigung auf Teilzeitstellen so hoch wie nie. Laut dbb sind über 420 000 Beamtinnen und Beamte und über eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst teilzeitbeschäftigt. Dies ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, jedoch warnt die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Astrid Hollmann davor, dass die Teilzeit zur Einbahnstraße wird. Der Weg zurück zur Vollzeit muss möglich sein, damit die Beschäftigten auf veränderte familiäre Situationen reagieren können. Nach wie vor sind überwiegend Frauen in der Folge einer Teilzeit zugunsten der Familie von dieser sog. „Zwangsteilzeit“ betroffen. Hier müssen nach Auffassung des dbb Modelle entwickelt werden, um die Rückkehr zur Vollzeit so reibungslos wie möglich zu gestalten. Die Vorsitzende der Bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, geht sogar noch einen Schritt weiter und warnt davor, die Teilzeit dazu zu missbrauchen, um Vollzeitstellen ohne sachlichen Grund zu reduzieren.

Besoldung der Bundesbeamten wird angepasst Übertragung des Tarifabschlusses Nach dem Tarifergebnis vom 1. April 2014 für die Beschäftigten der Kommunen und des Bundes, die dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterfallen (siehe Seite 21), will der Bund durch Gesetz die Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamten, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anpassen. Dazu soll der Tarifabschluss – allerdings reduziert um jeweils 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage – übertragen werden. Dementsprechend hat das Bundesministerium des Innern am 28. April 2014 den Entwurf eines Besoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) für die Beamten,

Richter, Soldaten sowie für Versorgungsempfänger des Bundes vorgelegt. Vorgesehen ist die Anhebung der Bezüge > zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent bzw. wenn dies besser ist, mindestens um einen Prozentsatz, der einem Ausgangswert von 90 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozentpunkte vermindert ist, > zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Die beamtenrechtlichen Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für Auszubildende > zum 1. März 2014 um 40 Euro und > zum 1. März 2015 um 20 Euro. Der dbb begrüßte die in dem Gesetzentwurf beabsichtigte Übertragung des Ta-

rifergebnisses auf den Beamtenbereich des Bundes ausdrücklich. Anders als bei den Beamtinnen und Beamten des Bundes ist Maßstab für Besoldungsanpassungen der Landesbeamten nicht der TVöD, sondern der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Dementsprechend hatten die bayerischen Beamtinnen und Beamten zuletzt am 1. Januar 2014 eine Besoldungserhöhung in Höhe von 2,95 Prozent erhalten. Damit hat nur der Freistaat Bayern als einziges Bundesland das Tarifergebnis des TV-L ohne jegliche Abstriche zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen. Die nächste Einkommensrunde des TV-L beginnt Anfang 2015.

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Bund

Bundesjugendministerin trifft Jugendverbände Kothe und Schwesig: Politische Beteiligung der Jugend ausbauen Eine stärkere politische Beteiligung der Jugendverbände hat die dbb jugendVorsitzende Sandra Kothe anlässlich eines Treffens der Jugendverbände im Deutschen Bundesjugendring (DBJR) mit Bundesjugendministerin Manuela Schwesig (SPD) im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin gefordert. Auf Einladung der Ministerin stand die Begegnung im Zeichen des Kennenlernens und der Diskussion zum Thema eigenständige Jugendpolitik. dbb jugend-Chefin Kothe kritisierte besonders im Hinblick auf die bereits laufende Demografiestrategie-Entwicklung der Bundesregierung, dass die Jugend „komplett außen vor“ gelassen werde. Schwesig kündigte dazu an, dass der Kreis der Strategie-Arbeitsgruppen der Bundesregierung um eine Jugend-AG von

drei auf vier Gruppen erweitert werden solle, was Kothe umgehend ausdrücklich begrüßte: „Das finden wir natürlich gut!“

soll unserer Meinung nach über eine reine Gesetzesfolgenabschätzung hinausgehen“, so Kothe.

„Jugend-Check“ – mehr als Gesetzesfolgenabschätzung

Besonderes Augenmerk legten die Jugendverbände im Gespräch mit der Ministerin auch auf die Stärkung ehrenamtlicher Strukturen. „Strukturstärkung erfährt die Jugendarbeit einerseits durch finanzielle Unterstützung im Rahmen des Kinder- und Jugendplans, andererseits aber auch durch eine breite Wertschätzung der Jugendverbände“, betonte die dbb jugend-Vorsitzende. Die Familienministerin kündigte an, sich für eine Erhöhung der Mittel des Kinder-und Jugendplans stark machen zu wollen und sagte zu, dass es künftig ein jährliches Treffen mit den Jugendverbänden geben werde.

Für den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen „Jugend-Check“ forderten die Nachwuchs-Verbände eine Ausgestaltung mit Bedacht, „kein Hau-Ruck-Projekt, sondern eine langfristige Strategie“, erklärte die dbb jugend-Vorsitzende. „Wir werden gemeinsam mit den Jugendverbänden einen ‚Jugend-Check‘ entwickeln, um Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Interessen der jungen Generation zu überprüfen“, lautet die Vereinbarung der Großen Koalition. „Dieser Jugend-Check

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Tarif

Tarif Protest-Performance gegen gesetzliche Zwangstarifeinheit

Foto: Marco Urban/dbb

Mit einer Protest-Performance vor dem Bundeskanzleramt in Berlin haben am 1. Mai 2014 Beschäftigte aus rund 40 Fach- und Berufsgewerkschaften gegen eine Einschränkung des Grundrechts der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts demonstriert. Die Teilnehmer der gemeinsamen Aktion von dbb und Marburger Bund forderten die Bundesregierung auf, den Plan einer gesetzlichen Zwangstarifeinheit nicht weiter zu verfolgen.

Das im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben geht zurück auf eine Forderung unter anderem der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nach einer gesetzlichen Festschreibung des Prinzips „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“. Danach soll nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb zur Anwendung kommen, alle anderen Gewerkschaften sollen auch vom Streikrecht ausgeschlossen werden. Dagegen setzten sich

dbb und Marburger Bund auch am „Tag der Arbeit“ zur Wehr und untermauerten ihre Positionen mit einer Protest-Performance vor dem Bundeskanzleramt, bei der Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, symbolisch mit Großmasken in Szene gesetzt, „Jagd“ auf Vertreter der betroffenen Berufsgruppen machten und diese in Handschellen abführten, darunter angestellte Ärzte, Lehrer, Lokführer, Straßenwärter und Krankenpfleger.

Willi Russ, zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, bestritt bei der Kundgebung jede Notwendigkeit zu einer gesetzlichen Regelung: „Wir sind in Deutschland weit entfernt von Tarifchaos, und es gibt keine streikwütigen Spartengewerkschaften, die – wie die Befürworter der gesetzlichen Zwangstarifeinheit fälschlicherweise behaupten – Wirtschaft und Staatsdienst dauerhaft lahmlegen. Im Gegenteil: In unserer lebendigen und pluralen Gewerkschaftslandschaft gedeiht die Sozialpartnerschaft bislang bestens: moderate Streikraten, konsensgeprägte Ergebnisse.“ Alles andere wäre ein nicht hinnehmbares und rechtswidriges Tarifdiktat, betonte Russ. „Überall nehmen die Grundwerte Pluralität, Freiheit und Wettbewerb immer größeren Raum ein. Es gibt keinen vernünftigen, geschweige denn rechtmäßigen Grund, ausgerechnet die Arbeitnehmer davon auszunehmen und einer Zwangstarifeinheit zu unterwerfen.“ Der dbb-Vize kündigte an, dass der gewerkschaftliche Dachverband im Falle eines Tarifeinheitsgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werde.

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28.03.14 15:32


Tarif

Der TVöD-Abschluss Warnstreiks zwingen Arbeitgeber zum Einlenken Leider waren auch in dieser Tarifrunde erst bundesweite Warnstreiks notwendig, um die Arbeitgeber des Bundes und der Kommunen dazu zu bewegen, in ernsthafte Tarifverhandlungen mit dem dbb beamtenbund und tarifunion einzutreten. Das große Engagement der Kolleginnen und Kollegen – in Bayern in München und Erlangen – hat sich aber gelohnt: Es konnte am 1. April 2014 ein guter Abschluss im Gesamtvolumen von 5,7 Prozent Steigerung erzielt werden. Lineare Entgelterhöhung

Azubis

Was ist mit den Beamten?

Die Tabellenentgelte wurden zum 1. März 2014 um 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro erhöht; ab 1. März 2015 werden sie um weitere 2,4 Prozent erhöht. Die Ausbildungsund Praktikantenentgelte erhöhen sich ab 1. März 2014 um einen Festbetrag in Höhe von 40 Euro und ab 1. März 2015 um einen Festbetrag in Höhe von 20 Euro.

§ 16 a TVAöD – Allgemeiner Teil – (Übernahme von Auszubildenden) wird ab dem 1. März 2014 (bis 29. Februar 2016) wieder in Kraft gesetzt. Das bedeutet die Übernahme für zwölf Monate nach erfolgreicher Abschlussprüfung bei entsprechendem Bedarf sowie bei Bewährung eine anschließende unbefristete Übernahme.

Urlaubsdauer

TV-V

Der Urlaubsanspruch für Tarifbeschäftigte nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt ab dem Urlaubsjahr 2014 bei Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche unabhängig vom Alter 30 Arbeitstage, bei Azubis 28 Arbeitstage. Der im Bereich des TVöD (Pflege) im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gewährte Zusatzurlaubstag bei Schichtdienst wird darüber hinaus weiter gewährt.

Die Entgelttabellen, dynamisierten Zulagen und Zuschläge des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V) werden ab 1. März 2014 um 3,3 Prozent und ab 1. März 2015 um weitere 2,4 Prozent erhöht.

Der Abschluss soll wirkungsgleich für die Beamtinnen und Beamten des Bundes übernommen werden (siehe Seite 18). Dagegen ist Maßstab für die Besoldungsanpassungen der Landesbeamten der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der aktuelle Tarifvertrag läuft hier bis zum 31.12.2014. Analog zum TV-L war die Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2014 um 2,95 Prozent erhöht worden.

Laufzeit

> Zur Info:

Das komplette Ergebnis steht unter www.dbb.de zum Download zur Verfügung. Dort finden sich unter anderem auch die Regelungen zu den leistungsgeminderten Beschäftigten und der Übergangsversorgung Feuerwehr.

Die Laufzeit beträgt 24 Monate (1. März 2014 bis 29. Februar 2016).

TVöD (VKA) 2014 (vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in der Redaktion) TVöD (VKA)

Entgelttabelle ( + 3,0 % mindestens 90 Euro)

Stand 01.04.2014

EG

Stufe 1

Stufe 2

Stufe3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

15Ü

-

5.206,24

5.770,84

6.305,73

6.662,34

6.745,53

15

4.081,78

4.528,73

4.695,13

5.289,44

5.741,12

6.038,28

14

3.696,66

4.100,79

4.338,52

4.695,13

5.241,91

5.539,05

13

3.407,83

3.779,87

3.981,95

4.374,16

4.920,95

5.146,81

12

3.055,83

3.387,62

3.863,07

4.279,10

4.813,99

5.051,72

11

2.951,96

3.268,78

3.506,48

3.863,07

4.380,13

4.617,86

10

2.848,09

3.149,88

3.387,62

3.625,36

4.077,03

4.184,00

9

2.526,14

2.790,39

2.928,89

3.304,40

3.601,58

3.839,29

8

2.370,34

2.617,29

2.732,71

2.836,57

2.951,96

3.024,67

7

2.224,95

2.455,73

2.605,75

2.721,17

2.807,71

2.888,50

6

2.183,38

2.409,57

2.524,97

2.634,61

2.709,63

2.784,64

5

2.095,67

2.311,49

2.421,12

2.530,75

2.611,53

2.669,24

4

1.996,43

2.201,86

2.340,33

2.421,12

2.501,90

2.549,20

3

1.965,29

2.167,22

2.224,95

2.317,26

2.386,51

2.449,97

1.882,17

2.074,92

2.144,16

2.236,48

2.299,94

2.347,28

2

1.819,86

2.005,66

2.063,37

2.121,08

2.247,99

2.380,73

1

-

1.631,78

1.659,47

1.694,10

1.726,39

1.809,48

Mai/Juni 2014

Seite 21


Recht

Beamtenrecht Überblick: Verdacht eines Dienstvergehens – und jetzt? Ein Disziplinarverfahren kann für die Betroffene bzw. den Betroffenen unangenehme Folgen haben. Allerdings gibt es Möglichkeiten der Verteidigung gegen das Verfahren selbst, gegen die erhobenen Vorwürfe und auch gegen die möglichen Sanktionen. Hierüber und über den Begriff des Dienstvergehens sowie den Ablauf des Disziplinarverfahrens liefert der Beitrag einen Überblick. Die gesetzlichen Grundlagen des Disziplinarverfahrens finden sich im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), im Bayerischen Beamtengesetz (BayBG) sowie im Bayerischen Disziplinargesetz (BayDG). Während die beamtenrechtlichen Pflichten als solche im BayBG festgelegt sind, regelt das BayDG, welche Folgen es hat, wenn gegen diese Pflichten verstoßen wurde und welches Verfahren hierbei anzuwenden ist. Das Disziplinarverfahren ist ausschließlich für die Prüfung möglicher Dienstvergehen von Beamten und Ruhestandsbeamten vorgesehen. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst fallen nicht unter die Bestimmungen des BayDG. Für diese gelten die Instrumente des Arbeitsrechts wie Abmahnung oder Kündigung. Ein Disziplinarverfahren ist einzuleiten, wenn wegen des Verdachts eines konkreten Dienstvergehens gegen einen bestimmten Beamten disziplinarrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden.

Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn die Beamtin bzw. der Beamte rechtswidrig eine ihr bzw. ihm obliegende Pflicht schuldhaft verletzt hat (§ 47 Abs. 1 BeamtStG). Es kann also sowohl vorsätzliches als auch fahrlässiges Verhalten betreffen, das keiner Rechtfertigung unterliegt. Hierunter fallen nicht nur dienstliche Pflichtverletzungen. Auch gravierendes Fehlverhalten im Privatbereich kann ein Disziplinarverfahren auslösen, falls es nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt bedeutenden Weise zu beeinträchtigen. Ob ein Dienstvergehen vorliegt, ist immer anhand der Umstände im Einzelfall zu prüfen, eine abschließende Aufzählung gibt es nicht.

1 S. 1 BayDG). Fällt die Entscheidung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens, so ist die bzw. der Betroffene über die Einleitung unverzüglich zu unterrichten (Art. 22 Abs. 1 BayDG), sobald dies ohne Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts möglich ist. In der Regel geschieht dies durch eine Einleitungsverfügung, welche mit einer Belehrung über die zustehenden Rechte verbunden wird. Der bzw. dem Betroffenen steht es frei, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Nach der Eröffnung des Disziplinarverfahrens werden die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen durchgeführt. Wurde wegen desselben Sachverhalts in einem Strafverfahren die öffentliche Klage erhoben, so ist das Disziplinarverfahren zunächst auszusetzen und das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten (Art. 24 Abs. 1 BayDG). In der Regel ist der Dienstherr an die Erkenntnisse und tatsächlichen Feststellungen aus den Strafverfahren gebunden. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, wird ein Zwischenbericht gefertigt, der das wesentliche Ergebnis festhält. Die bzw. der Betroffene hat erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme (Art. 32 BayDG). Das Disziplinarverfahren endet schließlich mit der Abschlussentscheidung. Die Entscheidung kann entweder die Einstellung ohne oder gegen Auflage, eine Disziplinarverfügung oder die Erhebung einer Disziplinarklage beinhalten. Für welche dieser Abschlussmöglichkeiten sich entschieden wird, hängt von der auszusprechenden Disziplinarmaßnahme ab, die wiederum von der Schwere des jeweiligen Dienstvergehens abhängig ist. Hat das Verfahren eine minder schwere Dienstpflichtverletzung zum Gegenstand, kann das Verfahren mit Zustimmung der bzw. des Betroffenen gegen Auflage vorläufig eingestellt werden (Art. 34 BayDG).

Ablauf des Disziplinarverfahrens

Disziplinarmaßnahmen

Werden also zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, ist der Dienstherr verpflichtet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten und die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen (Art. 19 Abs.

In allen übrigen Fällen können je nach Schwere des Dienstvergehens vom Dienstherrn nach pflichtgemäßen Ermessen folgende Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen werden: Verweis (Tadel eines bestimmten Verhaltens), Geldbuße (bis zur Höhe der

Dienstvergehen

monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge), Kürzung der Dienstbezüge (um höchstens ein Fünftel auf längstens drei Jahre), Zurückstufung (höchstens bis in das jeweilige Eingangsamt) und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, vgl. Art. 6 ff. BayDG. Letzteres wird nur dann gewählt, wenn die bzw. der Betroffene durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat (siehe hierzu „Aus der Rechtsprechung“, S. 31). Gegen Ruhestandsbeamte ist nur eine Kürzung (um höchstens ein Fünftel auf längstens fünf Jahre) oder Aberkennung des Ruhegehalts möglich, vgl. Art. 12 f. BayDG. Einen Verweis oder eine Geldbuße kann der Dienstvorgesetzte selbst durch eine Disziplinarverfügung aussprechen, während für die Festsetzung einer Kürzung der Dienstbezüge oder des Ruhegehalts sowie die Erhebung der Disziplinarklage die Disziplinarbehörde zuständig ist. Diese Entscheidungen sind jeweils ein Verwaltungsakt, der mit den üblichen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln angefochten werden kann. Um eine Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder Aberkennung des Ruhegehalts aussprechen zu können, muss der Dienstherr vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Disziplinarklage erheben. Dieses entscheidet dann über die gebotene Maßnahme. > Zur Info:

Es kann nur eine effektive Verteidigung einer Beamtin bzw. eines Beamten im Disziplinarverfahren stattfinden, wenn sie bzw. er seine Rechte kennt. Dies trifft beim Disziplinarverfahren in ganz besonderem Maße zu, da es sich hierbei um ein sehr förmliches Verfahren handelt, in dem schon vieles im Vorfeld der Entscheidung oder unter Beteiligung anderer, etwa dem Personalrat, abgewendet werden kann. Eine solche Unterstützung können Mitglieder im Rahmen des BBB-Rechtsschutzes auch durch die Juristen des dbb Dienstleistungszentrums Süd erhalten. Einzelheiten hierzu (insbesondere die Kostenregelung des § 8 Abs. 5 der Rechtsschutzordnung des BBB in der Fassung vom 18. Juni 2010) können auf der Homepage des Bayerisches Beamtenbundes unter www.bbb-bayern.de nachgelesen werden.

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Recht

Aufwendungen für Elektro-Scooter bzw. Elektromobile sind derzeit nicht beihilfefähig. Dennoch werden sie zunehmend anstelle von ärztlich verordneten elektrisch betriebenen Rollstühlen für den Außenbereich beschafft. Das Finanzministerium hat mit Schreiben vom 7. April 2014 an das Landesamt für

Finanzen mitgeteilt, dass keine Bedenken bestünden, im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Beihilfeverordnung bereits jetzt zu den Anschaffungskosten von ElektroScootern bzw. Elektromobilen Beihilfeleistungen unter folgenden Voraussetzungen zu gewähren: > Es liegt eine ärztliche Verordnung für einen Elektrorollstuhl für den Außenbereich vor, > anstelle des verordneten Elektro Rollstuhls wird ein Elektro-Scooter bzw. ein Elektromobil beschafft, > Anschaffungskosten sind bis maximal 2.500 Euro beihilfefähig (ohne Kosten für eine gegebenenfalls erforderliche Zulassung und Versicherung).

Broschüre „Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern“

Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen Zeiten im Rahmen einer Ausbildungsqualifizierung Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) sieht für Beamtinnen und Beamte, die herausgehobene Funktionen wahrnehmen, die Zahlung von Stellenzulagen vor. Die Stellenzulagen werden gemäß Art. 51 Abs. 3 S. 1 BayBesG nur für die Dauer der tatsächlichen Wahrnehmung der herausgehobenen Funktionen gewährt. In diesem Zusammenhang weist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit Schreiben vom 28. Februar 2014 auf folgendes hin: Die Zahlung einer Stellenzulage wird regelmäßig mit Ablauf des Tages eingestellt, an dem die zulagenberechtigende Tätigkeit zuletzt ausgeübt worden ist oder ab dem die sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen (z. B. der erforderliche zeitliche Umfang) nicht mehr erfüllt sind. Dies gilt u. a. auch, wenn eine zulagenberechtigende Tätigkeit endet oder unterbrochen wird durch eine laufbahnrechtlich bedingte oder ausbildungsbezogene andere Tätigkeit (z. B. im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung).

Verwendungswechsel dienstlich veranlasst Nach Art. 52 Abs. 1 BayBesG wird der Wegfall einer Stellenzulage bei einem dienstlichen Verwendungswechsel durch die Zahlung einer Ausgleichszulage ausgeglichen,

Ist ein funktionsfähiger Elektrorollstuhl, zu dessen Anschaffungskosten Beihilfe geleistet wurde vorhanden, ist allerdings keine Gewährung von Beihilfeleistungen möglich (keine Doppelausstattung). Aufwendungen für den Austausch von Akku-Batterien sind nach den Vorgaben des § 21 Abs. 4 Bayerische Beihilfeverordnung dem Grunde nach beihilfefähig. Hierbei sind der Beihilfefestsetzung die Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Akku-Batterien für nicht für den Straßenverkehr zugelassene Elektro-Scooter bzw. Elektromobile (Basisversionen) zu Grunde zu legen.

wenn die sonstigen Voraussetzungen für eine Zulagengewährung vorliegen. In der Praxis ist die Frage aufgetreten, ob der Verwendungswechsel aufgrund der Teilnahme an einer Ausbildungsqualifizierung dienstlich veranlasst ist. Ein solcher Verwendungswechsel kann auf personalwirtschaftlichen oder organisatorischen Maßnahme beruhen. Wichtig ist, von wem – dem/der Besoldungsempfänger/Besoldungsempfängerin oder dem Dienstherrn – die Maßnahme initiiert ist. Dabei sind die dienstlichen Gründe nicht deshalb ausgeschlossen, weil eine vom Dienstherrn initiierte Maßnahme zugleich einem Anliegen des/der Beamten/Beamtin entspricht. So ist beispielsweise die Bewerbung eines/einer Beamten/Beamtin auf eine Stellenausschreibung des Dienstherrn regelmäßig als dienstlicher Grund zu werten (Tz. 52.1.1.2 der BayVwVBes). Vor diesem Hintergrund ist auch der Verwendungswechsel aufgrund der Teilnahme an einer Ausbildungsqualifizierung als dienstlich veranlasster Verwendungswechsel anzusehen. Die Zulassung des/der Beamten/Beamtin zur Ausbildungsqualifizierung liegt im Interesse des Dienstherrn am Aufbau und der Erhaltung einer nach dem Leistungsgrundsatz ausgewogenen Personalstruktur.

Mai/Juni 2014

Finanzministerium gibt aktualisierte Auflage heraus

Foto: BBB

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Beihilfefähigkeit von Elektro-Scootern

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat seine bekannte Broschüre „Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern“ zum 1. Januar 2014 aktualisiert. Interessierte Beamtinnen und Beamte können die Broschüre beim Landesamt für Finanzen – Bezügestelle Versorgung – an den Dienststellen München, Regensburg oder Ansbach anfordern.

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Recht

Aktuelle Urteile

Beihilfegewährung für im Basistarif krankenversicherte Beamte Verstoß gegen Gleichheitssatz

Die an einen Beamten gerichtete Aufforderung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, um seine Dienstfähigkeit zu überprüfen, unterliegt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit formellen und inhaltlichen Anforderungen. Diese betreffen die Angabe der Gründe, aus denen sich die Zweifel an der Dienstfähigkeit des Beamten ergeben, und die Bestimmung von Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung. Die Behörde darf dies nicht dem Belieben des Arztes überlassen. Nur wenn in der Aufforderung selbst Art und Umfang der geforderten ärztlichen Untersuchung nachvollziehbar sind, kann der Betroffene nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.

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Der Bundesgesetzgeber hat seit dem Jahr 2000 die privaten Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet, eine Versicherung zunächst im sog. Standardtarif, heute im sog. Basistarif anzubieten. Diese Tarife wurden insbesondere für Lebensältere konzipiert, um für den Fall knapper finanzieller Mittel eine möglichst günstige Versicherung zu ermöglichen, deren Leistungsumfang beim Standardtarif dem der gesetzlichen Krankenversicherung in etwa entsprach. Im Basistarif wurde das Leistungsspektrum erweitert und entspricht nun nahezu vollständig dem der gesetzlichen Krankenkassen.

Verstoß gegen Gleichheitssatz Am 17. April 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass eine Begrenzung des Anspruchs auf Gewährung von Beihilfe für diejenigen, die im sogenannten Basistarif privat krankenversichert sind, gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstößt (Az. 5C16.13 und 5C40.13). Grundsätzlich richtet sich die Angemessenheit von ärztlichen Leistungen im Beihilferecht nach der Gebührenordnung für Ärzte; jedoch kommen für BasistarifKrankenversicherte abgesenkte Steigerungssätze (die jeweils vertraglich vereinbart wurden) zur Anwendung. Geklagt

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2014 - BVerwG 2 B 80.13

hatten zwei Ruhestandsbeamte. Sie begehrten Gewährung von Beihilfe für ärztliche Leistungen, die überwiegend mit dem 2,3-fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt worden waren. Die Beihilfestellen der Beklagten kürzten die beantragten Beträge, indem sie bei den Gebühren für die ärztlichen Leistungen einen geringeren Erhöhungssatz als diejenigen des 2,3-fachen in Ansatz brachten.

Auswirkungen für Bayern Das Urteil erging hinsichtlich der Beihilferegelungen des Bundes und des Landes Berlin. Jedoch enthält auch die Bayerische Beihilfeverordnung eine gleichlautende Regelung. Zu den konkreten Auswirkungen liegen bislang keine Urteilsgründe des BVerwGs vor. Gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 9. Mai 2014 an das Landesamt für Finanzen sind vergleichbare laufende Prozesse bei Versicherten im Basistarif sowie bei Versicherten im Standardtarif ruhend zu stellen. Gleichfalls sind Entscheidungen über Widersprüche auszusetzen. Nach Vorliegen der Entscheidungsgründe sowie deren Auswertung erfolgt eine abschließende Entscheidung bezüglich der künftigen Vorgehensweise.

Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 4. März 2014 – M 13 DB 13.781 Gegen den Kläger wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er einen angewiesenen amtsärztlichen Untersuchungstermin nicht wahrgenommen hatte. Mit Disziplinarverfügung vom wurde gegen den Kläger eine Geldbuße von 750 € verhängt. Hiergegen richtet sich die vorliegende Klage. Das gerichtliche Verfahren ist gemäß Art. 57 Abs. 2 Nr. 1 BayDG einzustellen. Die Disziplinarmaßnahme (Geldbuße) ist unzulässig geworden. Gemäß Art. 6 Abs. 2 BayDG kann gegen einen Ruhestandsbeamten nur die Kürzung des Ruhegehalts oder dessen Aberkennung verhängt werden. Eine Geldbuße ist im jetzigen Zeitpunkt nicht (mehr) möglich.

Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 25. März 2014 – W 1 K 12.892 Das Verwaltungsgericht befand die angegriffene dienstliche Beurteilung für rechtswidrig. Die Bewertung des Einzelmerkmals „Arbeitsmenge“ des Klägers wurde im Vergleich mit einer anderen Beamtin vorgenommen, die zwar derselben Besoldungsgruppe, jedoch einer anderen Fachlaufbahn angehört. Nach Art. 58 Abs. 2 Satz 1 LlbG ist ein Leistungsvergleich nur mit Beamten gleicher Besoldungsgruppe und gleicher Fachlaufbahn, gegebenenfalls gleichem fachlichen Schwerpunkt zulässig (sog. Quervergleich).

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Recht

Urteil zur begrenzten Dienstfähigkeit Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 27. März 2014 (Az. 2 C 50.11) entschieden, dass Beamtinnen und Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch zeitanteilig Dienst leisten können, besser besoldet werden müssen, als im gleichen Umfang Teilzeitbeschäftigte. Die maßgebliche badenwürttembergische Verordnung verstoße gegen Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG. Die Klägerin, eine verbeamtete Lehrerin, ist begrenzt dienstfähig mit 60 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit. Sie erhält wie ein entsprechend teilzeitbeschäftigter Beamter 60 Prozent der vollen Besoldung. Die in einer Verordnung des Landes geregelte „Aufzehrungsregelung“ schließt die Zahlung eines grundsätzlich bei begrenzter Dienstfähigkeit vorgesehenen Zuschlags für sie aus. Die Klägerin macht geltend, sie müsse höher besoldet werden als ein in gleichem zeitlichem Umfang teilzeitbeschäftigter Beamter. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass die gezahlte Besoldung insoweit verfassungswidrig zu niedrig war, als sie keinen Zuschlag aufgrund ihrer begrenzten Dienstfähigkeit erhalten hat.

Verstoß gegen das Alimentationsprinzip Die hier maßgebliche baden-württembergische Verordnung verstoße gegen Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG.

Nach dem in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip bilden Dienstbezüge, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in rechtlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe beitragen kann; die Alimentation ist zugleich Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte ihm zur Verfügung stellt und seine Dienstpflichten nach Kräften erfüllt. Anders als beim freiwillig teilzeitbeschäftigten Beamten, der selbst darüber entscheidet, inwieweit er für die Sicherung eines angemessenen Unterhalts Abstriche von der vollen Besoldung hinnehmen kann und der wieder zur Vollzeit und damit zur vollen Besoldung zurückkehren kann, gebietet das Alimentationsprinzip beim begrenzt dienstfähigen Beamten grundsätzlich eine Orientierung an der Alimentation für Vollzeitbeschäftigte. Deshalb ist eine Aufzehrungsregelung wie im vorliegenden

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Fall, die im Ergebnis zu einer gleichen Besoldung des begrenzt dienstfähigen Beamten und des teilzeitbeschäftigten Beamten führt, unzulässig.

Auswirkungen in Bayern In Bayern existiert eine vergleichbare Regelung bezüglich des Zuschlags bei begrenzter Dienstfähigkeit (vgl. Art. 59 Abs. 1 Satz 3 Bayerisches Besoldungsgesetz). Der BBB geht daher davon aus, dass das Urteil damit auch Auswirkungen auf die bayerische Regelung hat. Diesbezüglich hat sich der BBB bereits mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Verbindung gesetzt. Bis zu einer endgültigen Klärung der rechtlichen Konsequenzen in Bayern müssen allerdings die Entscheidungsgründe des BVerwG abgewartet werden.

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Recht

Tarifrecht

Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 9. April 2014 (Az. 1 BvR 3185/09) kann eine Gewerkschaft im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung auch zu einer Flashmob-Aktion aufrufen. Die hierzu erfolgte Auslegung des Arbeitskampfrechts durch die Arbeitsgerichte berücksichtige die durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit des betroffenen Arbeitgebers hinreichend. Die im Ausgangsverfahren beklagte Gewerkschaft hatte während eines

Streiks im Einzelhandel ein virtuelles Flugblatt mit der Frage “Hast du Lust, dich an Flashmob-Aktionen zu beteiligen?“ veröffentlicht. Sie bat Interessierte um die Handy-Nummer, um diese per SMS zu informieren, wenn man gemeinsam “in einer bestreikten Filiale, in der Streikbrecher arbeiten, gezielt einkaufen gehen“ wolle, um z.B. Einkaufswagen voll zu packen und diese dann stehen zu lassen. Eine solche Aktion, an der sich 4050 Personen beteiligten, fand dann auch statt.

Ein Arbeitgeberverband begehrte die gerichtliche Untersagung von weiteren Aufrufen zu solchen Flashmobs. Vor den Arbeitsgerichten blieb die Klage bis hin zum Bundesarbeitsgericht (BAG) erfolglos. Dagegen legte der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde ein. Das BVerfG nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die angegriffenen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen verletzen nach Ansicht des BVerfG nicht die in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geschützte Koalitionsfreiheit des Beschwerdeführers. Der Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG sei nicht auf Streik und Aussperrung als die traditionell anerkannten Formen des Arbeitskampfes beschränkt. Die Orientierung des BAG am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei insofern nicht zu beanstanden. Der Flashmob müsse als gewerkschaftlich getragene Arbeitskampfmaßnahme erkennbar sein. Das BAG habe sich auch mit der Frage nach wirksamen Gegenmaßnahmen der Arbeitgeberseite intensiv auseinandergesetzt.

Krankes Klinikpersonal hat Recht auf Tagdienst Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden. So das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 9. April 2014 (Az. 10 AZR 637/13). Die Beklagte betreibt ein Krankenhaus mit etwa 2.000 Mitarbeitern. Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 1983 als Krankenschwester im Schichtdienst tätig. Arbeitsvertraglich ist sie im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit verpflichtet. Nach einer Betriebsvereinbarung ist eine gleichmäßige Planung unter anderem in Bezug auf die Schichtfolgen der Beschäftigten anzustreben. Das Pflegepersonal bei der Beklagten arbeitet im Schichtdienst mit Nachtschichten von 21.45 Uhr bis 6.15 Uhr. Die Klägerin ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, Nachtdienste

zu leisten, weil sie medikamentös behandelt wird. Nach einer betriebsärztlichen Untersuchung schickte der Pflegedirektor die Klägerin am 12. Juni 2012 nach Hause, weil sie wegen ihrer Nachtdienstuntauglichkeit arbeitsunfähig krank sei. Die Klägerin bot demgegenüber ihre Arbeitsleistung – mit Ausnahme von Nachtdiensten – ausdrücklich an. Bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts im November 2012 wurde sie nicht beschäftigt. Sie erhielt zunächst Entgeltfortzahlung und bezog dann Arbeitslosengeld.

Arbeitgeber muss bei Schichteinteilung Rücksicht nehmen Die auf Beschäftigung und Vergütungszahlung für die Zeit der Nichtbeschäftigung gerichtete Klage war beim Bundesarbeitsgericht, ebenso wie in den Vorinstanzen,

erfolgreich. Die Klägerin ist weder arbeitsunfähig krank, noch ist ihr die Arbeitsleistung unmöglich geworden. Sie kann alle vertraglich geschuldeten Tätigkeiten einer Krankenschwester ausführen. Die Beklagte muss bei der Schichteinteilung auf das gesundheitliche Defizit der Klägerin Rücksicht nehmen. Die Vergütung steht der Klägerin unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu, weil sie die Arbeit ordnungsgemäß angeboten hat und die Beklagte erklärt hatte, sie werde die Leistung nicht annehmen. Mit dieser Entscheidung hat das BAG die Rechte der gesundheitlichen beschränkt einsatzfähigen Arbeitnehmer deutlich gestärkt. Das Urteil hat nicht nur im Krankenhausbereich, sondern überall dort Bedeutung, wo Beschäftigte im Wechselschichtdienst eingesetzt werden. Arbeitgeber können zukünftig nicht mehr damit argumentieren, dass eine Teil-Arbeitsunfähigkeit automatisch zur Annahme einer Voll-Arbeitsunfähigkeit führt und der Arbeitgeber daher nicht mehr zum Einsatz des Mitarbeiters verpflichtet ist. Seite 26

Grafik: © LaCatrina - Fotolia.com

Flashmob als Mittel des Arbeitskampfes


Verband

Verband Gewerkschaftstag der KOMBA-Gewerkschaft Bayern Gerhard Kreilein neuer Landesvorsitzender

Fotos: KOMBA Bayern

Beim 21. Gewerkschaftstag der KOMBA-Gewerkschaft Bayern am 9. und 10. Mai 2014 in Hof wählten die Delegierten Gerhard Kreilein aus Erlangen mit einem Stimmenergebnis von 96,5 Prozent zum neuen Landesvorsitzenden. Gerhard Sixt, seit 1992 Chef der KOMBA BAYERN, hatte auf eine erneute Kandidatur verzichtet und wurde von den Delegierten einstimmig zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

Der neue Landesvorstand: Vorsitzender Gerhard Kreilein (3.v.l.) mit seinen Stellvertretern Jürgen Bälz, Helmut Heinrich, Doris Otto und Hans-Dieter Schulze (v.l.)

„Kommunaler Dienst – fit für die Zukunft?“ – Diese Frage versuchten die Teilnehmer der Podiumsdiskussion zu klären

Als stellvertretende Vorsitzende wurden Doris Otto (Erlangen), Hans-Dieter Schulze (München) und Helmut Heinrich (München) in ihren Ämtern bestätigt. Komplettiert wird der fünfköpfige Landesvorstand von dem neu in dieses Gremium gewählten Jürgen Bälz (Nürnberg). Der Gewerkschaftstag stand unter dem Motto „Kommunaler Dienst – fit für die Zukunft?“. Zu diesem Thema diskutierten die Landtagsabgeordneten Ingrid Heckner (CSU), Klaus Adelt (SPD), Peter Mayer (Freie Wähler) und Markus Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie als Gewerkschaftsvertreter der Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft, Ulrich

Silberbach, und der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes, Rolf Habermann, unter der souveränen Leitung des Pressesprechers der Stadt Hof, Rainer Krauß.

Ist der kommunale Dienst tatsächlich fit? Die Festansprache hielt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Er mahnte, die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht zu vernachlässigen. Es gelte, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes noch zu erhöhen und ihn konkurrenzfähig zur Privatwirtschaft zu halten.

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Maßgebend dafür seien nicht nur ein sicherer Arbeitsplatz, ein angenehmes Arbeitsklima und moderne Arbeitsplätze. „Die Entscheidung für den öffentlichen Dienst fällt auch danach, ob die Bezahlung leistungsgerecht ist und die Arbeitszeitmodelle flexibel genug sind, um den Herausforderungen der modernen Arbeitsund Lebenswelt zu begegnen“, so der Innenminister. „Ist der kommunale Dienst tatsächlich fit? Wir machen uns schon Sorgen um die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes“, leitete der neue Landesvorsitzende der KOMBA-Gewerkschaft Bayern, Gerhard Kreilein, seine Eröffnungsrede ein. Hier spiele zum einen die finanzielle Situation eine Rolle, die „Schere“ zwischen den Einkommen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft dürfe sich keinesfalls noch weiter öffnen. Zum anderen käme es aber verstärkt auch auf die „weichen Faktoren“ bei den Arbeitsbedingungen an, die den öffentlichen Dienst in der Gesamtschau gesehen attraktiv machen können.

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07.03.14 10:29


Verband

Personalratswahlen Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten

Im neuen Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finden am 25.06.2014 Hauptpersonalratswahlen statt. Diese außer der Reihe sattfindenden Wahlen (die regelmäßige Amtszeit der 2011 in Bayern gewählten Personalräte endet erst 2016) ist durch die Neuorganisation der Ministerien begründet, die nach den im September 2013 stattgefundenen Landtagswahlen erfolgte. Dabei wurde unter anderem das bisherige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in die beiden neuen Ministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Gesundheit und Pflege aufgeteilt. Im Letzteren muss nun ein Hauptpersonalrat gewählt werden.

25.06. 2014

Untenstehend möchten Im neuen wir die Gelegenheit nutzen Bayerischen (wie bereits in der letzten Aushängt nicht Staatsministerium für Gesundheit gabe im Bereich Bildung und zuletzt von dem Engaund Pflege Kultus, Wissenschaft und Kunst) gement, der Kompetenz und dem und Ihnen die zur Wahl gestellten Verhandlungsgeschick der jeweiligen Kolleginnen und Kollegen des BBB vorPersonalvertretung ab. Der Bayerische Bestellen. Die Personalvertretungen können für amtenbund sowie sein für den vorliegenden jeden Einzelnen von erheblicher Bedeutung Bereich zuständiger Fachverband, der Ärzsein. Sie sind nach ihrem gesetzlichen Auftrag teverband Öffentlicher Gesundheitsdienst in nahezu allen Angelegenheiten beteiligt, die Bayern e.V., haben sich daher mit aller Sorgdas berufliche Dasein und Fortkommen anfalt darum bemüht, ihre Wahlvorschläge mit gehen, sei es im Wege der Mitbestimmung, Kolleginnen und Kollegen zu bestücken, die Mitwirkung oder sonstiger Verfahrensweisen. genau diese Voraussetzungen mitbringen. Wie effizient und Erfolg versprechend diese Helfen Sie mit! Jede Stimme zählt! DesBeteiligung für jeden Einzelnen sein kann, halb BBB wählen!

Gruppe Beamte 1 Andreas Kaunzner Arzt Landratsamt Aschaffenburg, Gesundheitsamt Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V. Stv. Vorsitzender des Ärzteverbandes ÖGD Bayern e.V. Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD e.V. 2006-2011 Mitglied im Hauptpersonalrat des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

3 Dr. med. Roland Schmid Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.

5 Dr. med. Reinhard Schuberth Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen Regierung von Oberfranken Bayreuth Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.

2 Dr. med. Martin Socher, MPH postgrad. Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Oberschleißheim Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.

4 Dr. med. Friedrich Walther Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen Landratsamt Passau, Gesundheitsamt Fürstenzell Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.

6 Claudia Köppel Ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen Landratsamt Hof, Fachbereich Gesundheitswesen

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Verband

7 Dr. med. Winfried Strauch

8 Dr. med. Fritz Oberparleiter

Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen Landratsamt Bamberg, Fachbereich Gesundheitswesen Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V. Vorsitzender des Ärzteverbandes ÖGD Bayern e.V. Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD e.V.

9 Dr. med. Thomas Meister

Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen Landratsamt Roth, Gesundheitsverwaltung Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V. Verband der höheren Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten in Bayern e.V. (VHBB)

10 Dr. med. Susanne Angerer

Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen Regierung von Oberfranken Bayreuth Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.

Ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen Regierung von Mittelfranken Ansbach Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.

Personalratswahlen

Gruppe Arbeitnehmer

25.06. 2014

1 Angela Zellner Wissenschaftliche Angestellte Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Oberschleißheim Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.

Im neuen Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Jahrestagung der BBB-Kreisausschuss-Vorsitzenden

Fotos: BBB

Zwei Kreisausschussvorsitzende, Siegfried Kapfer aus Passau und Franz-Josef Wich aus Kronach berichteten aus ihrer Kreisausschussarbeit. Stellvertretender BBB-Vorsitzender Wilhelm Renner referierte – auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der neu begründeten BBB-Seniorenkommission – über die Verbandsaktivitäten im Seniorenbereich. Frau Ute Hensen-Seuser und die Herren Matthias Blendel und Stefan Schuhmann, Regionalbevollmächtigte der BBBank, erläuterten das Verbandskonto der BBBank, mit dem die Kreisausschüsse künftig ausgestattet werden. Am 7. April 2014 trafen sich in München die Vorsitzenden der BBB-Kreisausschüsse zu ihrer Jahrestagung. Die Kreisausschüsse repräsentieren den BBB vor Ort, halten Kontakt mit den Mitgliedern aller Fachverbände sowie den örtlichen Abgeordneten, Behördenvertretern und Kommunalpolitikern. Damit leisten sie eine unverzichtbare

Basisarbeit. Auch der gesamte BBB-Vorstand nahm an der Tagung teil. BBB-Chef Rolf Habermann informierte über „Aktuelles aus dem Dienst- und Besoldungsrecht“. MdL Ingrid Heckner, Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, stellte die aktuelle Beamtenpolitik aus der Sicht des Bayerischen Landtags dar.

Mai/Juni 2014

Siegfried Kapfer

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Franz-Josef Wich


Verband

Foto: BBB

BBB und BDF im Gespräch mit MdL Ingrid Heckner

(v.l.) stv. BBB-Vorsitzender Josef Bugiel, Landesvorsitzender des BDF Bayern Gunther Hahner, Wolfgang Pröls (Mitglied im Landesvorstand des BDF Bayern), Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes Ingrid Heckner, Siegfried Völkl (Vertreter des BDF im BBB-Hauptvorstand), Ralf Gang (BDF Bayern).

Vertreter des BBB und des BDF (Bund Deutscher Forstleute) führten im Bayerischen Landtag ein sehr offenes und konstruktives Gespräch mit MdL Ingrid Heckner,

Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes. Hauptthema war die Situation der Beschäftigten der Bayerischen Staatsforsten. Die Möglichkeiten des

Neuen Dienstrechts, die beruflichen Perspektiven, besonders der „TV-L Angestellten“ sowie die vorhandene Problematik des unterschiedlichen Status von Beamten und Arbeitnehmern in den Bayerischen Staatsforsten waren die Kernpunkte. Der Meinungsaustausch diente in erster Linie der Information und der Suche nach gangbaren Lösungswegen für die forstlichen Mitarbeiter.

Kreisausschuss Straubing

Fotos: KA Straubing

Hubert Lehner neuer Vorsitzender

Rudolf Hawelka (li.) wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt

Der neu gewählte Vorstand: Josef Wagner, Hubert Lehner, Reinhard Müller, Wolfgang Demlehner (v.l.)

Bei den Neuwahlen des BBB-Kreisausschusses Straubing wählten die Kreisausschuss-Mitglieder Hubert Lehner (Bayerischer Realschullehrerverband – brlv) zum neuen Vorsitzenden. Zu seinem Stellvertreter

wurde Reinhard Müller, zum Kassier Wolfgang Dehmlehner und zum Schriftführer Josef Wagner gewählt. Der langjährige Vorsitzende Alfred Hawelka wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

Hawelka führte bis vor zwei Jahren die Geschicke des Kreisausschusses 15 Jahre lang mit viel Einsatzfreude und Engagement. Dafür bedankte sich der scheidende Vorsitzende Rudolf Knoll mit Urkunde und einem Präsent.

Foto: KA Günzburg

Kreisausschuss Günzburg

Besuchten die Gold Ochsen Brauerei in Ulm: Mitglieder der Kreisausschüsse Günzburg und Dillingen

Angeführt von Vorsitzendem Gerhard Skrebbas und verstärkt durch einige Dillinger Kollegen, besuchte der BBB-Kreisausschuss die Gold Ochsen Brauerei in Ulm. Sehr gerne nahmen die Günzburger

Staatsdiener die Einladung von Frau Ulrike Freund, Geschäftsführerin der Ulmer Brauerei, an, in die Münsterstadt zu kommen und sich in die Geheimnisse des Bierbrauens einführen zu lassen. Sachkundige

Führer erklärten den bayerischen Gästen die Aufgaben von Sudhaus, Gärkeller oder Hopfenlager. Besonders beeindruckt waren die Besucher von der erst 2012 in Betrieb genommenen Abfüllanlage mit ihrem einzigartigen Skywalk, die es auf bis zu 40.000 Flaschen pro Stunde bringen kann und damit eine der leistungsfähigsten und modernsten Abfüllanlagen Süddeutschlands ist. Bei der abschließenden Bierverkostung konnten sich die BBBler davon überzeugen, dass in silbernen Behältnissen und Rohren tatsächlich flüssiges Gold produziert werden kann.

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Recht

Aus der Rechtsprechung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen mehrheitlichem Beihilfebetrug Eine wegen zu ihren Gunsten mehrheitlich begangenen Beihilfebetrugs verurteilte Beihilfesachbearbeiterin begeht mit diesen den Kernbereich ihrer Pflichten betreffenden Verfehlungen ein schweres Dienstvergehen, welches eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigt. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg hervor. Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 19.07.2013 – Az. RN 10 A DK 12.1626

Aus den Gründen: (…) Die Beklagte ist als Regierungshauptsekretärin im Landesamt für Finanzen, Dienststelle L..., in der Beihilfesachbearbeitung tätig. (…) Bei ihren eigenen Anträgen auf Beihilfe legte die Beamtin in Wahrheit für andere Patienten ausgestellte Rechnungen (…) vor, welche sie unter Manipulation des Adressund Datumsfeldes aktualisierte und auf sich benannte. Ziel war es, die für sie zuständige Beihilfestelle darüber zu täuschen, dass sie bei bestimmten Ärzten in Behandlung war und für die dort in den Rechnungen aufgeführten Behandlungen die entsprechenden Beträge entstanden seien. Das Landesamt sollte dergestalt getäuscht dazu veranlasst werden, die genannten Beträge in Höhe des üblichen Bemessungssatzes von 70 % auf das Konto der Beamtin zu überweisen. In 11 Fällen kam es zur Überweisung der geltend gemachten Beträge. Bei den letzten beiden Anträgen (…) kam es nicht mehr zur Auszahlung, da Verdacht geschöpft und nach telefonischer Rücksprache festgestellt wurde, dass die Beamtin bei einem bestimmten Arzt nicht Patientin war. Dadurch entstand insgesamt ein Schaden von 9.225,54 Euro. Bei den Versuchsfällen wäre ein Schaden von 1.579,53 Euro entstanden. Die Beklagte wurde mit rechtskräftigem Strafbefehl (…) wegen 11 mehrheitlicher Fälle des Betrugs in einem besonders schweren Fall in Tatmehrheit mit zwei tatmehrheitlichen Fällen des versuchten Betrugs in einem besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten zur Bewährung verurteilt (…). Nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens der Beamtin wurde ihr mit Verfügung vom 06.05.2011 die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Mit Vermerk vom 18.05.2011 leitete das Landesamt für Finanzen gegen die Beamtin ein Disziplinarverfahren ein. Mit Schreiben

vom 31.05.2011 gab das Landesamt für Finanzen das Disziplinarverfahren an das Bayerische Landesamt für Steuern als zuständige Disziplinarbehörde ab. Nach Erhebung der Anklage wurde die Beamtin mit Verfügung vom 20.04.2012 gemäß Art. 39 Abs. 1 BayDG vorläufig des Dienstes enthoben. Die monatlichen Dienstbezüge wurden um 30 % gekürzt. (…) Die zulässige Disziplinarklage führt zu dem Ergebnis, dass die Beklagte aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, Art. 11 BayDG. (...) Die Beklagte hat ein innerdienstliches Dienstvergehen im Sinne von § 47 Abs. 1 BeamtStG begangen. (…) Mit ihren Handlungen hat die Beklagte gegen die Pflicht zu einer uneigennützigen und gewissenhaften Amtsführung (§ 34 Satz 2 BeamtStG) sowie die Pflicht zu einem achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes (§ 34 Satz 3 BeamtStG) verstoßen. (…) Bei seinen Entscheidungen im personellen und fürsorgerischen Bereich ist der Dienstherr auf die Ehrlichkeit seiner Bediensteten angewiesen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese Ansprüche gegen den Dienstherrn geltend machen. Ein Beamter, der seinem Dienstherrn unter Verletzung der Wahrheitspflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen in betrügerischer Weise schädigt, belastet deshalb das zwischen ihm und dem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis schwer und nachhaltig. Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, wird von der Rechtsprechung dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst hoch ist (z. B. Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder erhebliche eigennützige Motive) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt (z. B. Urkundenfälschung) und wenn durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (st. Rspr. z. B. BVerwG, U.

Mai/Juni 2014

v. 08.06.1994 - 1 D 43.93). Bei einem betrügerisch verursachten Gesamtschaden von deutlich mehr als 5.000,-- Euro kann die Entfernung aus dem Dienst ohne Hinzutreten weiterer Erschwernisgründe gerechtfertigt sein (BVerwG, U. v. 30.11.2006, Az. 1 D 6/05). Die Beklagte hat die Gewährung ungerechtfertigter Beihilfeleistungen im Gesamtbetrag von 9.225,54 Euro erwirkt. Der Richtwert von 5.000,- Euro ist im vorliegenden Fall somit bereits deutlich überschritten. Außerdem liegen mehrere Erschwerungsgründe vor: Um den Betrag von 9.225,54 Euro zu erhalten, hat die Beamtin insgesamt 11 Rechnungen eingereicht, denen keine Aufwendungen zugrunde lagen. Zwischen den einzelnen Tathandlungen lag zumeist ein Zeitraum von mehr als einem Monat. Die Beamtin hatte somit ausreichend Gelegenheit, sich vor jeder neuerlichen Antragstellung ihres Fehlverhaltens bewusst zu werden und von erneuten Pflichtverstößen abzusehen. Diese Gelegenheit hat die Beamtin nicht genutzt. Erschwerend treten zu den Straftaten des Betrugs und versuchten Betrugs die Urkundenfälschungen als Begleittaten. Bei alledem hat die Beklagte als langjährige, erfahrene Beihilfesachbearbeiterin das besondere Vertrauen, das ihr von ihren Kollegen, welche ihre Beihilfeanträge bearbeiteten, ausgenutzt. (…) Die Tatsache, dass die Beklagte den Schaden zurückgezahlt hat, ist für die Maßnahmezumessung ohne Bedeutung, da die Beamtin zu dieser Rückzahlung rechtlich verpflichtet war und die Wiedergutmachung erst nach Aufdeckung der Tat erfolgte.

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