B 2428 E ISSN 0173-3796
Januar/Februar 2015
Zeitschrift für den in Bayern
nachrichten
Im Fokus
Stichwort „Flexibler Ruhestandseintritt“ Seite 10
Bayern Freistaat Bayern – bürgernah, verlässlich, innovativ Seite 9
Beamtenrecht Der Sockelbetrag: Wie viel darf (´s) sein Seite 20
Verband dbb Jahrestagung 2015 Seite 24
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18.12.14 15:51
Editorial
Anette Egle Chefredakteurin BBB Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de
Liebe Leserinnen und Leser, wenn die NSA mal Nachhilfe in Informationsbeschaffung braucht, dann kann sie sich getrost an den Herrn Habermann vom Beamtenbund wenden! – Nein, das stammt natürlich nicht von mir. Das waren die „Erläuterungen zur Person“, die Staatsminister Söder in seiner Begrüßung beim diesjährigen Finanzempfang verwendete. Aber Sie schehens. (Ich sage bewusst nicht „im Auge des Hurricans“!) Ich freue mich also, Sie als – direkt an den BBB-nachrichtlichen Dienst angeschlossene – Leser mit der ersten Ausgabe im neuen Jahr willkommen heißen zu dürfen. Neben Ausblicken auf die ersten das Jahr beherrschenden Themen durch den CSU-Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer und die Vorsitzende des Landtagsaus-
nem Gesetzentwurf der Freien Wähler auch auf die sogenannten langjährigen Dienstzeiten ein. Wer hier auf fünfundvierzig Jahre kommt, kann ab Vollendung des 64. Lebensjahres ohne Abschlag in den Ruhestand gehen. den sich hierzu interessante Ausführungen. Wir haben die wesentlichen Auszüge aus der Urteilsbegründung in der Rubrik „Aus der Rechtsprechung“ abgedruckt. Sie herzlich Ihre
Heckner, haben wir im rechtlichen Teil das Wichtigste rund um den Urlaub kurz zusammengefasst. Vielleicht will der ein oder andere ja schon mal seine Jahresplanung angehen… Mit Blick auf die bevorstehende Einkommensrunde gen befasst.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Anette Egle, Chefredakteurin
Christine Bodony bodony@bbb-bayern.de
Vanessa Kasperkowitz kasperkowitz@bbb-bayern.de
Annette Ondracek ondracek@bbb-bayern.de
Michael Rosch rosch@bbb-bayern.de
- Beamten- und Laufbahnrecht
- Versorgung - Rechtsschutz - Personalvertretungsrecht
- Versorgung - Rechtsschutz
- Besoldungs- und Tarifrecht - Beihilfe - Kreisausschüsse
Impressum Verleger: BBB-Verlag e.V. (Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München Telefon: 089.55 25 88-0 Fax: 089.55 25 88-50 E-Mail: bbb-verlag@bbb-bayern.de gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann
Anzeigen: Michael Rosch Erscheint sechs mal im Jahr. Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar.
Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting Telefon: 08671.50 650 E-Mail: mail@geiselberger.de DIALOG Public Relations Altenwall 24 28195 Bremen Telefon: 0421.32 88 110 E-Mail: dialog@dialog-pr.com www.dialog-pr.com
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Inhaltsverzeichnis
Inhalt Zur aktuellen Lage
Foto: © peshkova - Fotolia.com
5 2015 – Schon mitten in den Themen des laufenden Jahres! Rolf Habermann, Vorsitzender
Im Fokus
Stichwort „Flexibler Ruhestandseintritt“ Seite 10
Bayern 6 Heimatstrategie und Behördenverlagerung: Sozialverträglichkeit hat oberste Priorität 6 6 Endgültige Fassung des Doppelhaushalts 2015/2016 im Internet abrufbar 7 Dienst von Ingrid Heckner, MdL 7 Urlaubsverordnung: 8 Freie Wähler: Versorgung den Gegebenheiten der Arbeitswelt anpassen 9 Freistaat Bayern – bürgernah, verlässlich, innovativ von Thomas Kreuzer, MdL
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Im Fokus
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10 Stichwort „Flexibler Ruhestandseintritt“ Buch 13 Return to Work – Arbeit für alle
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Tarif
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Die Einkommensrunde 2015 ist eingeläutet Seite 17
Recht
Bund 14 dbb Innovationspreis 2015 14 Integrationsgipfel der Bundesregierung 15 Geglaubt ist nicht gewusst 15 dbb Bundesfrauenvertretung begrüßt Ja zur Frauenquote 15 Flughafen-Sicherheit ist echte Polizeiaufgabe Tarif 16 Sozial- und Erziehungsdienst: Eckpunkte bei Wertschätzungstagen diskutiert 16 Tarifeinheitsgesetz: dbb kündigt Verfassungsklage an 17 Die Einkommensrunde 2015 ist eingeläutet
Recht – Beamtenrecht 18 Im Überblick: Die Grundzüge des Urlaubsrechts 19 19 Art. 31 Abs. 2 BayBesG 19 Riester-Rente: BFH zur Einwilligung in die Datenübermittlung bei Beamten 20 Der Sockelbetrag: 21 Verbeamtete Bewährungs- und Gerichtshelfer in Baden-Württemberg unterliegen nicht den Weisungsbefugnissen des privaten Trägers Recht – Tarifrecht 22 BAG zur Leistungsbeurteilung 22 VBLS für rentenferne Versicherte 23 kranker Kinder 23 Durchführungshinweise zum Mindestlohngesetz Verband 24 dbb Jahrestagung 2015 27 BFW-Seminare 1. Halbjahr 2015 27 3. Forum Behindertenpolitik, 28./29. April 2015 27 Seniorenkommission: Die Umsetzung der „Mütterrente“ läuft! 28 11. dbb bundesfrauenkongress: BBB-Frauenausschuss legt Anträge vor 28 dbb: Mitgliederzahl steigt erneut 29 Kreisausschuss Schwandorf – Dr. Heribert Prantl in Schwandorf 29 Kreisausschuss Bad Tölz-Wolfratshausen – Führungswechsel im Kreisausschuss 30 Kreisausschuss Würzburg – MdL Volkmar Halbleib beim Kreisausschuss Aus der Rechtsprechung 31 VG Augsburg zum Versorgungsabschlag bei langjährigen Dienstzeiten
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Zur aktuellen Lage
Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.
2015 – Schon mitten in den Themen des laufenden Jahres! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Startschuss für die bayerische Politik sind regelmäßig die Winter-Klausurtagungen der Parteien zu Jahresbeginn. Für den Beamtenbund ist es die Jahrestagung des dbb in Köln, die Gelegenheit zum bundesweiten Austausch gibt. In diesem Jahr wurden wir allerdings von einem Ereignis ganz anderer Art aus der weihnachtlichen Beschaulichkeit gerissen. Der Anschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ ist auf weltweite Anteilnahme ern, bis das verarbeitet ist. 2015! Ich persönlich brauche immer Gewohnheit wird. Aber inzwischen meldet das neue Jahr schon erste Themen an und
Etwas, bei dem viele von uns nicht ganz so entspannt sind, sind die aufkeimenden Diskussionen um Verwaltungsvereinfachung und Behördenverlagerungen. In beiden AngeKontakt mit den handelnden Personen, sei es in Politik oder Ministerien. Die Interessen der Beschäftigten müssen gewahrt bleiben. Das Thema Verwaltungsvereinfachung ist – sozusagen – ein politischer Dauerbrenner. Immer neue Projekte werden unter dieser Überschrift angestoßen. Die Absichten der CSU-Fraktion, die dieses Thema anlässlich ihrer Klausurtagung in den Mittelpunkt gerückt hat, hat der Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer für uns in diesem Heft in einer ersten Darstellung näher erläutert. Er hat alle Beschäftigten eingeladen, daran mitzuwirken. Das lassen wir uns nicht zweimal sagen!
Geschehen. Februar der Auftakt zur Einkommensrunde für die Tarifbeschäftigten der Länder an. Die Forderung: 5,5 Prozent mehr! – mindestens 175 Euro. Während in allen anderen Ländern diese Forderung verbunden wird mit dem Anspruch, das Tarifergebnis auch auf Beamte zu übertragen, können wir uns – was das angeht – hier in Bayern entspannt zurücklehnen. Finanzminister Dr. Markus Söder hat seine Position zur Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen
Foto: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
ge, das Ergebnis systemkonform auf den Bereich der Besoldung übertragen zu wollen. Ein Grund mehr, dass die Beschäftigten in Bayern angesichts der anstehenden Verhandlungen solidarisch zusammenstehen.
noch besser werden! Und zur Behördenverlagerung – Wir haben die klare Aussage, dass keine Verseterfolgen werden. Soziale Belange müssen durchgehend berücksichtigt werden. Auch hier führe ich viele Gespräche. Noch stehen konkrete Absichten nicht fest. Im Grunde genommen verfolgen alle
Beschäftigten faire Arbeitsbedingungen bieten. Kurz: er soll angesichts jeglicher HerausInsofern freut es mich auch sehr, dass nun bereits mit der Umsetzung der Ergebnisse unserer gemeinsam mit dem Finanzministerium gegründeten Arbeitsgruppe be-
bessere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben in jeder Lebensphase und angesichts derungen. Ganz in diesem Sinne steht auch die Diskussion, die wir mit der zunehmenden Flexibilisierung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand aufgreifen. Wohlgemerkt in alle Richtungen! Grundlegend dabei: Ein früherer Ausstieg muss zu zumutbaren Bedingungen möglich sein, eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit entsprechende Anreize bieten – und alles natürlich immer nur im Einverständnis aller Beteiligten! Ich freue mich auf ein weiteres Jahr, in weiter voranbringen! Mit den besten Grüßen
Rolf Habermann, Vorsitzender
Dienst in Bayern soll noch besser werden, er soll seine Vorreiterrolle im Bundesvergleich ausbauen, für Bürgerinnen und Bürger auch in
Söder wiederholt Zusage: Tarifergebnis kommt auch für Beamte Beim jährlichen Finanzempfang am 14. Januar in der Allerheiligen-Hofkirche in München fand Staatsminister Dr. Markus Söder erneut sehr deutliche Worte zur Einkommensrunde 2015 : Es sei und Beamten in Bayern zu übertragen! lichen Dienstes in Bayern gemeinsam gespannt nach Berlin blicken. Die Forderung für den Tarifbereich lautet 5,5 Prozent Einkommensplus, mindestens aber 175 Euro mehr. Das Tarifergebnis komme in der Summe auch eins zu eins für die Beamtinnen und Beamten in Bayern.
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Bayern
Aktuelles aus Bayern
Heimatstrategie und Behördenverlagerung: Sozialverträglichkeit hat oberste Priorität Behördenverlagerung – allein das Wort schürt Skepsis und Unsicherheit. Im Rahmen der Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen in in engem Kontakt mit dem Ministerium: Die Sozialverträglichkeit wird durchgehend beachtet werden! Im Sommer des letzten Jahres beschloss das Bayerische Kabinett die Eckpunkte der so genannten Heimatstrategie. Man will kein Bayern der zwei Geschwindigkeiten in Stadt und Land und steuert dieser Entwicklung um und der Heimatstrategie entgegen. Sie ist Teil der gezielten Stärkung des Standorts Bayern. Die Erweiterung des Finanzministeriums um den Bereich Heimat mit der Gründung eines Dienstsitzes in Nürnberg, war der Auftakt. Nun folgen konkrete Maßnahmen. Neben der Nordbayern-Initiative, die mit einem umfassenden und langfristigen Maßnahmenkatalog die Region stärkt, geht es auch um Breitbandausbau, E-Government und die Verbesserung des kommunalen Finanzausgleichs. Mit der Regierungserklärung wurde bereits angekündigt, dass im Rahmen des Gesamtprojekts auch systematische Behördenverlagerungen ins Auge gefasst werden. Allein das Wort macht viele skeptisch. In der Vergangenheit wurden mit solchen Umstrukturierungen nicht nur gute Erfahrungen gemacht. Der BBB sieht sich hier in
besonderer Verantwortung. Er sucht in dieser Angelegenheit engen Kontakt zum Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Sobald sich Vorhaben konkretisieren, können auf diese Weise die Beschäftigten unmittelbar informiert werden. Soweit ist es allerdings noch nicht. Fest steht aber schon jetzt: Maßnahmen gegen den Willen der Beschäftigten aus dem Großraum München heraus kommen nicht in Frage. Auf Sozialverträglichkeit wird durchgehend geachtet werden. Das hat Finanzminister Dr. Söder sehr deutlich betont und als besonderes Anliegen hervorgehoben. Die Verlagerungen sollen in Form eines sanften Prozesses gestaltet werden. So werden z. B. Personalabgänge nicht mehr am alten, sondern am neuen Standort nachsollen die Attraktivität, im ländlichen Raum zu arbeiten, erhöhen. Unter Einbindung der Beschäftigten und der Personalvertretungen wird so eine Umsetzung der Verlagerungspläne innerhalb von 10 Jahren angestrebt, die vom BBB intensiv begleitet wird.
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 – HG 2015/2016), GVBL. 2014/21, siehe hierzu auch untenstehenden Artikel Verordnung zur Änderung der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung und der Kommunalen Wahlbeamten-Nebentätigkeitsverordnung, GVBL. 2014/21
Aktuelle Beteiligungen: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Neuordnung des Beurteilungswesens für Richter und Richterinnen sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Hygienekontrolldienst in der Fachlaufbahn Gesundheit (FachV-HygkontrD) Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung-UrlV)
Endgültige Fassung des Doppelhaushalts 2015/2016 im Internet abrufbar Der Bayerische Landtag hat nach einer dreitägigen Debatte am 11. Dezember 2014 den bayerischen Staatshaushalt für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Ministerpräsident Horst Seehofer und Finanzminister Dr. Markus Söder verwiesen darauf, dass der Freistaat auf einem starken Fundament solider Finanzpolitik (im zehnten und elften Jahr in Folge ein allgemeiner Haushalt ohne Neuverschuldung)
investieren kann: „Der Doppelhaushalt 2015/2016 ist ein Haushalt der Nachhaltigkeit und Gestaltungskraft. Wir halten unseunserer Bürger wichtigen Themen Bildung und Hochschulen, digitaler Aufbruch und Bewältigung des demographischen Wandels investieren.“ Insgesamt steigen die Ausgaben in den kommenden zwei Jahren um 5,2 Prozent
auf 52,3 Milliarden Euro. Den größten Einzelposten stellt dabei inzwischen allerdings und 2016 mit knapp 10 Milliarden Euro zu Buche schlägt. Die endgültige Fassung des Doppelhaushalts 2015/2016 ist jetzt im Internet auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (www.stmf. bayern.de) verfügbar.
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Foto: CSU-Fraktion, Bayerischer Landtag
Bayern
von Ingrid Heckner, MdL, Vorsitzende des Landtagsausschusses Betrachtet man die Agenda für das Jahr 2015, so zeigt sich, dass es die verschiedensten Inhalte aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes zu bearbeiten gilt. Ein Thema, dass uns bis in das Jahr 2016 beschäftigen wird, wurde kürzlich auf der Klausurtagung der CSU-Fraktion in Wildbad Kreuth erörtert: „Freistaat Bayern – bürgernah, verlässlich, innovativ“. Dabei geht es u. a. um die Fragen, wie auch Staat gewährleistet, dieser weiterhin zukunftsorientiert gestaltet und durch transparente Entscheidungen deren Akzeptanz ferner, wie die Leistungsfähigkeit und werden kann. Die Schlüsselfrage hierzu Ausgehend davon soll eine Annäherung an dieses komplexe Thema aus der Blickrichtung der verschiedenen Lebenslagen (Privatpersonen, Unternehmer, Verwaltung etc.) erfolgen. Lassen Sie mich aber hierzu eines klarstellen: Die bayerische Verwaltung leistet hervorragende Arbeit und ist ein wichtiger Standortfaktor! 80 Prozent der Bürger – wie kürzlich eine repräsentative Umfrage ergeben hat – waren bei ihrem letzten Kontakt mit Ihrer Behörde bzw. Verwaltung zufrieden bzw. sehr zufrieden. Der Schwerpunkt liegt daher auf der Sicherung und einer weiteren Verbesserung des ohnehin gut funktionierenden staatlichen
Handelns. Wichtig dabei ist auch, dass die Verwaltung in diesen Prozess einbezogen wird und die Ergebnisse mitträgt. Ein weiteres großes Thema sind die ab 16. Februar 2015 in Berlin beginnenden Tarifverhandlungen für den Bereich des TV-L. Eine angemessene Teilhabe des
jahres vorgenommen und eine familienpoger über die Höchstbeurlaubungsgrenzen hinaus ermöglicht werden. Ein weiterer Punkt, den ich angehen möchte, ist die Intensivierung des Gesundheitsmanagements. Die Anforderun-
wirtschaftlichen Entwicklung ist eine Frage der Gerechtigkeit – über alle Statusgruppen hinweg. Ich werde mich daher dafür stark machen, dass, wie von der Staatsregierung angekündigt, eine Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten und Richter erfolgen wird. Dies halte ich für ein lichen Personalpolitik! Ferner wird uns auch der demographische Wandel und die damit verbundenen Herausforderungen weiter beschäftigten. Einerseits haben wir aktuell einen hohen Altersdurchschnitt in den Behörden und eine hohe Anzahl an Pensionierungen.
Dienst nehmen immer mehr zu. Wir müsden Belastungen der Mitarbeiter wirkungsvoll begegnen zu können. Hier bedarf es Ansätze, die über ein bloßes Sportangebot hinausgehen und auch die Führungs- und Organisationsstrukturen in die Betrachtung mit einbeziehen. Weiterhin einsetzen werde ich mich auch für eine Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen durch noch familienfreundlichere Arbeitsbedingungen und Verbesserungen der Arbeitsstrukturen im Führungsbereich. Ein entsprechender Ansatz im Schulbereich wird derzeit vom zuständigen Ministerium geprüft. Daneben stehen noch dienstrechtliche Änderungen aufgrund von Rechtspre-
kräftemangel vor Herausforderungen stellen. Ein Schritt dem entgegenzutreten ist das Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das heuer verabschiedet werden soll. Damit soll eine Kombination von Altersteilzeit und abschlagsfreiem Ruhestandseintritt ermöglicht, eine weitere Flexibilisierung des Freistellungs-
zur begrenzten Dienstfähigkeit sowie die Beförderungs- bzw. Beurteilungsrichtlinien in verschiedenen Bereichen.
Urlaubsverordnung
Rückwirkend zum 1. Januar 2015 sollen auch Beamtinnen und Beamte in Bayern -
nach dem 30. Juni 2015 geborener Kinder sollen zudem Neuerungen bei der Eltern-
zeit kommen, die unter anderem die verlängerte Übertragbarkeit der Elternzeit und eine Absenkung der Anforderungen an eine Großelternzeit beinhalten. Für Arbeitnehmer wurden diese Möglichkeiten bereits eingeführt. Das Finanzministerium hat nun auf Anregung des BBB einen Entwurf zu wirkungsgleichen Regelungen im Beamtenbereich vorgelegt, die durch eine Änderung der Urlaubsverordnung vorgenommen
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werden sollen. Damit geht Bayern als erstes Bundesland die Übernahme für die Beschäftigten im Beamtenverhältnis an. Die Gremien des BBB befassen sich derzeit mit den Details der Neuerungen und werden bis Ende Februar eine Stellungnahme gegenüber dem Finanzministerium abgeben.
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Bayern
Freie Wähler: Versorgung den Gegebenheiten der Arbeitswelt anpassen Die Freien Wähler wollen mit einem Gesetzentwurf erreichen, dass auch Arbeitszeiten in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen berücksichtigt werden können, um bei einem vorzeitigen Ruhestandseintritt Abschläge zu vermeiden. Das verlangt zumindest nach einer intensiven Diskussion.
Mit einer Gesetzesinitiative zur Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) setzt sich die Landtagsfraktion der Freien Wähler dafür ein, dass Beamte künftig auch dann ohne Abschläge mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen können, wenn sie nicht ihr ganzes Berufsleben im Staatsdienst beschäftigt waren, aber insgesamt 45 Jahre ihres Lebens gearbeitet haben. Nach Abschluss der derzeit mit der Anhebung der Altersgrenzen laufenden Übergangsregelungen gilt grundsätzlich, dass Beamte in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Bei einer früheren Versetzung in den Ruhestand werden Abzüge fällig: 3,6 Prozent des erreichten Ruhegehalts für jedes Jahr des vorgezogenen Ruhestands bis maximal 10,8 Prozent. Ausnahmsweise entfällt dieser Abschlag (unter anderem), wenn der Betreffende mindestens 64 Jahre alt ist und eine Dienstzeit von 45 Jahren aufweisen kann.
Dabei gilt als Dienstzeit nicht nur die eigentliche Dienstzeit, sondern z. B. auch Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, vorgeschriebene Ausbildungsweit diese Tätigkeit ohne Unterbrechung zur Ernennung geführt hat. Sonstige privatrechtliche Arbeitszeiten -
Langjährige Dienstzeiten: Arbeitszeit in Privatwirtschaft
weit sie nicht zu einer Ausbildung zu zählen waren – werden bei der Berechnung der 45 Dienstjahre, der sogenannten „langjährigen Dienstzeiten“, nicht berücksichtigt. Waren
Quelle: Fraktion Freie Wähler
Dienst eingetreten sind, wird es schwierig, allein dort auf eine Beschäftigungszeit von 45 Jahren zu kommen, die für das Entfallen des Versorgungsabschlags ab Vollendung des 64. Lebensjahres sorgt.
im Beamtenversorgungsrecht geltenden Anrechnungsvorschriften die außerhalb des ansprüche auf die Versorgung angerechnet werden. Das ist (im Grundsatz) dann der Fall, wenn Rente und Versorgung zusammen den Höchstbetrag übersteigen. Dieser errechnet sich aus den höchstmöglichen Bezügen der grunde gelegt wird die Dienstzeit, die zwischen dem 17. Lebensjahr und dem Ruhestandseintritt verstrichen wäre. Prozentuale werden bei der Festsetzung der Höchstgrenze berücksichtigt. Die Freien Wähler verfolgen mit Ihrem Ge-
bei der Berechnung der langjährigen Dienstzeiten zu berücksichtigen, um Abschläge bei der Versorgung bei vorzeitigem Ruhestand auch bei denen zu vermeiden, die nicht Dienst verbracht haben. Das erscheint als naheliegende Lösung, tigkeit berücksichtigt wissen. Auch an den BBB werden immer wieder entsprechende Vorschläge herangetragen. Die Frage, die sich dabei stellt, ist, ob diese Lösung auch den Berufsgruppeninteressen der „Beamtenschaft“ insgesamt entspricht, oder eher den Vorrang einräumt. Fest steht: auch Beschäftigte, die ihre gesamte Berufslaufben, erreichen nicht immer eine Dienstzeit von 45 Jahren. Und lassen sich bei einer Versorgung, die anders als die Rente, aus dem letzten Amt berechnet wird, wirklich privatrechtliche Beschäftigungszeiten bezunehmenden Finanzierungsaufwand und die damit verbundenen Diskussionen blickt, muss man auch sehen, dass die Anrechnungsvorschriften gerade dazu dienen, Versorgungsempfänger, die auch eine Rente beziehen, nicht besser zu stellen als die Versorgungsempfänger, die ihre Altersverherleiten. Das entspricht dem Wesen der Beamtenversorgung. Sie ist „Alimentation“. Als solche ist sie darauf angelegt, den Lebensbedarf in vollem Umfang abzudecken. Keine einfache Entscheidung also, ob und an welcher Stelle hier Korrektive erforderlich sind. Auch der BBB ist in seinen Gremien bereits mit den vielfältigen Problemstellungen in dieser Angelegenheit befasst und diskutiert mögliche Ansatzpunkte. > Rechtsprechung“ die Entscheidung des VG Augsburg, Az. Au 2 K 13.1804
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Foto: CSU-Fraktion
Bayern
Freistaat Bayern – bürgernah, verlässlich, innovativ von Thomas Kreuzer, MdL, Fraktionsvorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Die Welt verändert sich immer rasanter. Technologische Umbrüche, internationale Vernetzung und eine immer individuellere Gesellschaft verändern auch das Leben in Bayern. Welche Rolle spielt der Staat in Klausurtagung in Wildbad Kreuth gewidmet und das Thema „Moderner Staat“ als Schwerpunkt für das Jahr 2015 auf die Agenda gesetzt. An der Erfolgsgeschichte Bayerns hatte das verantwortungsvolle und zuverlässige Handeln des Staates und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vergangenheit entscheidenden Anteil. Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Freistaat Bayern, lich und innovativ handelt. Deshalb haben wir in Wildbad Kreuth gemeinsam mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutiert, wie sich der Staat in den kommenden Jahren verändern muss. Maßgeblich sollen für uns vier Leitprämissen der sicher und verlässlich ist. Außerdem geht es um Nachvollziehbarkeit: Für unsere Bürgerinnen und Bürger müssen staatliche Entscheidungen verständlich sein. Darüber hinaus muss der Staat gleichermaßen leistig muss ein moderner Staat auch innovativ und zukunftsorientiert handeln.
waltung sorgen und bürokratische Hürden abbauen. Dabei ist es uns wichtig, nicht im „Alleingang“, sondern im engen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern, aber ebenso mit Experten aus Wirtschaft und Gesellschaft und vor allem mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung vorzugehen. Uns geht es dabei nicht um Stelleneinsparungen oder
Behördenumstrukturierungen. Modernes staatliches Handeln soll für Entlastung bei den Bürgern, bei der Wirtschaft und im Ehrenamt sorgen. Für dieses Umdenken brauchen wir dauerhaft die Mithilfe der Beschäftigten. Wir wollen Anreize dafür schaffen, dass sich Vereinfachungsvorschläge auch für die Verwaltung selbst noch besser auszahlen.
Bürger sollen mehr mitgestalten Mit einer repräsentativen Umfrage durch die Forschungsgruppe Wahlen haben wir im Vorfeld unserer Klausurtagung feststellen lassen, welche Anforderungen ein moderner Staat erfüllen muss. Demnach ist den Bürgerinnen und Bürgern vor allem Transparenz wichtig: 94 Prozent der Befragten wünschen sich mehr Informationen vor politischen Entscheidungen. Die Bürger wollen staatliches Handeln noch besser nachvollziehen können und mehr mitgestalten. Diese Erkenntnisse aus der Umfrage werden wir aufnehmen und Möglichkeiten möglich umgesetzt werden können. Im Fokus soll dabei auch die Frage stehen, wie künftig mit staatlichen Regeln umgegangen che, kulturelle und gesellschaftliche Veränderungen immer schneller ablaufen, kann der Staat nicht jede neue Herausforderung bis ins kleinste Detail regeln. Hier wünschen sich viele Bürgerinnen und Bürger mehr Ei-
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genverantwortung und weniger staatliche Regeln. Unsere Aufgabe ist es jetzt, dazu gemeinsam Vorschläge zu erarbeiten.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit Um diesen Prozess in Bayern erfolgreich voranzubringen, gilt für uns: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Nachdem wir bei der Klausurtagung in Kreuth die vielfältigen Herausforderungen an einen modernen Staat Dialogprozess starten und gemeinsam Lösungen erarbeiten. In einem Jahr, bei unserer nächsten Winter-Klausurtagung, wollen wir Ergebnisse präsentieren. Dies ist ohne den muss. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesem Ansatz – der sich stark von den bisherigen Versuchen reiner „Entbürokratisierung“ unterscheidet – Erfolg haben werden. Wir laden alle Beschäftigten ein, daran mitzuwirken und ihre Erfahrungen aus der Praxis einzubringen.
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Im Fokus
Stichwort „Flexibler Ruhestandseintritt” Auf der Suche nach neuen Ansätzen schnitt provokativ. Es ging um Menschen, die über die regelmäßige Altersgrenze hinaus ihr viele nicht. Aber auf freiwilliger Basis vielleicht ein Ansatz, den es neben dem vorgezogenen Ruhestandseintritt unter die Lupe zu nehmen gilt. Flexibel bedeutet Beweglichkeit in alle
Wer sich nicht mehr in der Lage fühlt, sein Berufsleben fortzusetzen, muss zu zumutbaren Bedingungen ausscheiden können. Wer aber die nötigen Voraussetzungen mitbringt und länger arbeiten möchte, dem muss es, beim Einverständnis aller Beteiligten (Dienststelle, Personalrat etc.), auch möglich sein, seine Tätigkeit unter entsprechender Anerkennung fortzusetzen. So lässt sich, kurz gesagt, die zusammenfassen, die seit Jahresbeginn erneut in aller Munde sind. Es überschlugen sich die Schlagzeilen, als der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise angesichts des Fachkräftebedarfs die Möglichkeit der freiwilligen „Rente mit 70“ ins Gespräch brachte. Er halte gut. Nun müssten, nachdem mit der Rente mit 63 in die eine Richtung begonnen worden sei, auch Anreize in die andere Richtung gesetzt werden. ellen Erwägungen notwendig werden. Denn die abschlagsfreie in Anspruch genommen, als ursprünglich erwartet. Eine Arbeitsgruppe der
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Ich bin für eine Flexibilisierung des Pensionsalters. Wir haben es mit individu-
Großen Koalition in Berlin arbeitet an Vor-
Geburtenrate) immer älter werden. Das stellt bereits heute Systeme wie Kranken- und Altersvorsorge vor zunehmende Herausforderungen und macht auch Probleme beim
können wir mit einem starren Pensionsalter nicht gerecht werden. Bei manchen macht die persönliche Situation einen frühen Übergang in die Pension notwendig, während andere noch länger arbeiten wollen. Menschen sollen selbst entscheiden können, welcher Weg für sie richtig ist.
Foto: SPD-Fraktion
SPD-Fraktion
bereich nicht außen vor. nötig.
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ergeben.
erscheint manchem der Abschied in den Ruhestand – je nach persönlichen Umständen – gar nicht mehr so attraktiv. „Mein Beruf ist aus meinem Hobby entstanden – und wer gibt schon gern sein Hobby aus freien Stücken auf?“ zitierte die Süddeutsche im bereits erwähnten Dossier Dieter Hallervorden, der in diesem Jahr 80 wird und gerade sehr erfolgreich im Kino zu sehen ist. und entsprechendes Glück bei der Berufswahl zurückblicken, wie Dieter Hallervorden. Aber trotzdem: Für viele ist der Beruf ein grundlegender Teil des Lebensinhalts, auf den sie (noch) nicht verzichten möchten. Den Makel als eine Art „Verfallsdatum“ hat die Altersgrenze ohnehin längst verloren.
Entscheidung über ein Hinausschieben des Ruhestands – je nach Ausgestaltung der Beduelle Lebenslauf dazu führt, dass die mögliche Versorgung nicht voll ausgeschöpft wird, kann durch eine Ausdehnung der Tätigkeit
Wir haben uns schon immer für die größtmögliche Flexibilisierung – nach unten wie nach oben – ausgesprochen. Die langjährige Erfahrung der älteren gels unverzichtbar. Dafür müssen wir Dienstherrn und des Beamten in Einklang bringen, aber auch sicherstellen, dass die Beförderungschancen jüngerer Beamter nicht darunter leiden.
Bündnis 90/Die Grünen
der Frühpensionierungen zu senken. Das ist gut so, sollte aber nicht alles sein. Die Erfahrung der Älteren hilft den einzelnen Behörden, bringt aber auch den Beamtinnen und Beamten etwas: Lebensqualität. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass die Nachwuchsgewinnung vernachlässigt wird.“
Das alles sind nur erste Überlegungen, Ansätze in einzelnen Bereichen und Beispiele, die die Richtung aufzeigen können. Der
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Foto: Fraktion Freie Wähler
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Foto: Bündnis 90/Die Grünen
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tung von Privat- und Berufsleben zu beobachten, die befördert wird, von immer neuen technischen Möglichkeiten und der ohnehin zunehmenden Vernetzung des Menschen im ganz alltäglichen Leben. Wo diese Ver-
Im Fokus
Johannes
Übergangs oder durch eine Variabilität in der Lebensarbeitszeit, muss im Interesse aller Beteiligten weiterentwickelt werden, immer unter der eingangs zitierten Vorgabe: In alle RichtunAbschlägen. Im bayerischen Beamtenrecht gibt es schon länger die ersten Schritte hin zu einem
Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
„Das Beamtenrecht des Bundes bietet schon heute hohe Flexibilität hinsichtlich des Eintritts in den Ruhestand. Bei Erreichen der Altersgrenze, die künftig im Bund bei 67 Jahren liegen wird, kann der Eintritt in den Ruhestand bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden, wenn der Beamte dies beantragt und ein dienstliches Interesse vorliegt. Die Arbeitszeit beträgt dann zwischen 50 und 100 %. Diese Möglichkeit gibt es auch im Hinblick auf die besonderen Altersgrenzen im Polizeivollzug oder bei der Feuertegie 2013 wurde zudem ein Anspruch um familienbedingte Versorgungslücken auszugleichen. Außerdem ermöglicht das sogenannte FALTER-Arbeitszeitmodell einen gleitenden Übergang in den Ruhestand bei gleichzeitig längerer Teilhabe am Berufsleben. Es steht zu erwarten, dass von diesen Möglichkeiten
etwa die Altersteilzeit; inzwischen bundesweit einmalig. In einem dauerhaften Dialog mit der Staatsregierung baut der BBB auf diesen
zunehmend variabler zu gestalten. Dabei geht es nicht ausschließlich um den Ruhestandseintritt. Ganz allgemein soll die bestmögliche Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben in jeder Lebensphase erreicht werden. Dazu bedarf es z. B. auch anpassungsfähiger Wochenarbeitszeiten oder Urlaubsmöglichkeiten. In der – auf Initiative von Ministerpräsident Horst Seehofer und Finanzminister Dr. Markus Söder – zwischen Finanzministerium und BBB eingerichteten gemeinsamen Arbeitsgruppe eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt. Sie werden nun bereits mit dem aktuellen Haushaltsgesetz, sowie mit dem (für den Sommer erwarteten) Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit in Bayern, umgesetzt. Speziell mit Blick auf die weitergehende Flexibilisierung des Ruhestandseintritts werden z. B. die Laufzeiten der Modelle zum Freistellungsjahr erweitert, die Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand ermöglicht und die Anforderungen für die Inanspruchnahme von (Alters-)Teilzeit abgesenkt. Daneben werden auch weitere Ansätze geprüft, wie z. B. die Rahmenbedingungen für eine „Großelternzeit“. Letztendlich zeigen aber alle Diskussionen, dass jeglicher Ansatz bei der Veränderung des Arbeitsumfelds nicht isoliert betrachtet werden menden Herausforderungen verlangen umfassendes, ineinandergreifendes Handeln auf allen Ebenen und in allen Phasen des Berufs-
Vizepräsident des Deutschen Bundestages
Bayern ist schon heute u.a. durch das Altersteilzeitmodell bei der Flexibilisierung des Ruhestandseintritts gut aufgestellt. Aber gerade im Hinblick auf die wir künftig noch mehr Flexibilität. Dazu bedarf es auch weiterer Anstrengungen, zu gestalten und vorhandenes Wissen und Potenzial des Beamten weiterhin nutzen zu können. Das gilt für ganz Deutschland. Die derzeitigen Regelungen werden aufgrund unterschiedlicher Lebensbiographien oder unter gesundheitlichen Aspekten oft der Lebenswirklichkeit gar nicht mehr gerecht. Allerdings müssen sowohl das Interesse des Dienstherrn am Verbleib des Beamten als auch der Wunsch des Beamten nach längerer Teilhabe am Berufsleben BerücksichtiNur durch die Anpassung an die demographischen Veränderungen kann eine tragende und leistungsfähige Säule unseres Gemeinwohls bleiben und auch für junge Bewerber weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber sein.
privater Herausforderungen, attraktive Arbeitsstieg ins Arbeitsleben, über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, speziell z. B. mit Blick rigen, bis hin zu einer dem zunehmenden Alter in allen Facetten angepassten Arbeitsumwelt, bis hin zu einem gleitenden Ausstieg aus dem Berufsleben in späteren Jahren. Das Augenmerk muss darauf liegen – angesichts gerade vorhandenen Mittel und Einkommensmöglich-
Veränderung verstärkt Gebrauch gehier Maßstäbe im Hinblick auf hohe Flexibilität.“
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Foto: Deutscher Bundestag, Stella von Saldern
BBB will den Beschäftigten auch diese Wege -
Im Fokus
Buchvorstellung
Buchvorstellung Return to Work –
keiten – durch entsprechende Gestaltung der Arbeitsbedingungen attraktiv ausgebildete Kräfte auf Dauer im öffentlichen Dienst zu halten bzw. eine Abwanderung in die Privatwirtschaft zu verhindern, und dafür zu sorgen, dass wird, möglichst lange im Arbeitsleben verweilen. Letzteres beinhaltet nicht nur ein Hinausschieben des Übergangs in Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die Beschäftigten durchgehend überhaupt erst in die Lage versetzt werden, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, also Maßnahmen, die z. B. speziell auf die Gesunderhaltung abzielen. Gefordert ist ein geschlossenes Gesamtkonzept für eine zukunftsgerichtete, verantwortungsvolle Personalpolitik,
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bereits angestoßen hat und die auch künftig ihre Fortsetzung erfahren muss. Die Flexibilisierung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand ist dabei nur ein einzelner Baustein. Der BBB wird sich an diesem spannenden Prolichen Dienstes intensiv beteiligen, um die Interessen der Beschäftigten bei allen Projekten angemessen zur Geltung zu bringen.
Die Alterung der europäischen Bevölkerung stellt Politik, Gesellschaft, Arbeitswelt und soziale Sicherungssysteme vor neue Herausforderungen. Nach aktuellen Daten der Global- Burden-of-Disease ten leben müssen, in fast allen der 187 eingeschlossenen Ländern kontinuierlich zu. In Deutschland leiden derzeit ca. 25% aller erwerbstätigen Männer und 27% aller arbeitenden Frauen an zwei oder mehreren chronischen Erkrankungen, bei den über 50jährigen Arbeitnehmern sollen sogar ca. 50% chronisch krank sein. „Leben und arbeiten mit chronischer Erkrankung“ ist nicht nur heute schon Realität , sondern wird – verschärft durch Auswirkungen auf Wirtschaft (Fachkräftemangel) und Gesellschaft (soziale Sicherungssysteme, Altersarmut) – auch ein Mega Thema der nächsten Jahre werden. Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit zu fördern, zu erhalten oder wiederherAusgliederung zu verhindern, wird somit zu einer prioritären gesamtgesellschaftlichen Herausforderung. Der steigende Anteil von Menschen mit chronischen Erkrankungen macht Veränderungen in Versorgungssystemen und Arbeitswelt winden und individuelle Fähigkeiten und Ressourcen aktivieren. „Return to Work“ als fächerübergreifender multidimensionaler Ansatz vermöglich an seinen Arbeitsplatz zurückzubringen (Integrations- und Arbeitsmarktorientierung) oder in Fällen, die bereits zu einem Arbeitsplatzverlust geführt haben, integration („2. Chance“) zu ermöglichen, Schnittstellen zwischen Versorgungssystem, sozialer Sicherung und Betrieben und Organisationen durch innovative Kooperationen und intelligente Vernetzungen überwunden werden.
Januar/Februar 2015
Gentner Verlag, A W , 1. Dezember 2014, 872 Seiten Preis: 89 Euro ISBN-10: 3872477587; ISBN-13: 978-3872477583
Das jetzt erstmals erschienene Buch ist von Inhalten und Machart im deutschen Sprachraum derzeit einzigartig. Nach systematischer Analyse der derzeitigen Rahmenbedingungen erfolgt die Beschreibung von Instrumenten und tes und beamtenrechtliche Vorgaben Berücksichtigung. Die Herausgeber sind ausgewiesene Experten in Arbeits- und Sozialmedizin, Assessment und Begut-
Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Sozialversicherung, Politik und Praxis gewährleisten sie sowohl hohes fachliches Niveau, als auch Realitätsbezug und Authentizität. Herausgekommen ist ein eindrucksvolles Plädoyer für eine Arbeitswelt, in der auch für chronisch Kranke und gesundheitlich Beeinträchtigte Platz sein muß. Dabei wird in laienverständlichem Klartext auch nicht davor zurückgeschreckt, über den eigenen Tellerrand zu schauen und innovative Konzepte jenseits des Mainstreams zu entwickeln. Detailliertere Informationen und versandkostenfreie Bestellung unter www.asu-arbeitsmedizin.com/buecher
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Bund
Bund
Auf der Suche nach guten Ideen
www.dbb.de/innovationspreis.html. Der dbb Innovationspreis wird seit 2011 verliehen und alle zwei Jahre ausgeschrieben. 2013 wurde „MeinServiceStuttgart“ mit dem dbb Innovationspreis ausgezeichnet. Die webbasierte Informationsbörse „MeinServiceStuttgart“ vernetzt die ganze Stadt: Einerseits können Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen
problem
kreativ
wichtig
konzept
generation
ideen
notwendigkeit dynamik
dbb Inno vations preis
ihre Daten, Veranstaltungen, Statistiken und Anträge an die Verwaltung übermitteln. Andererseits ist das Portal für Bürgerinnen und Bürger ein umfangreiches, aktuelles und frei nutzbares Suchsystem nach Einrichtungen, Dienstleistungen oder Veran-
staltungen in ihrer Heimat – von der Suche nach geeigneten Kindertagesstätten über Sportangebote und Einrichtungen für das Leben im Alter bis hin zu einem „Stellenmarkt“ für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Foto: Jan Brenner (dbb)
Integrationsgipfel der Bundesregierung
Hans-Ulrich Benra und Bundesinnenminister Thomas de Maizière beim Integrationsgipfel der Bundesregierung am 1. Dezember 2014 in Berlin.
Der Integrationsgipfel der Bundesregierung ist eine Konferenz, auf der seit 2006 Vertreter aus Politik, Migrantenorganisationen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden,
sowie weiteren Vereinen aus Gesellschaft, integration in der Bundesrepublik Deutschland diskutieren und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Auslöser für diese Konferenzen waren unter anderem die Ergebnisse der PISA-Studien, die verdeutlichen, wie sehr der Erfolg im deutschen Bildungssystem mit der Herkunft und dem familiären Bildungshintergrund zusammenhängt. Am Rande des am 1. Dezember 2014 desregierung forderte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Hans-Ulrich Benra mehr Engagement bei der Gewinnung von jungen Menschen mit ausländischen Wur-
junge Mensch gebraucht werde, um schon heute erkennbare Altersabgänge auszugleisiertes Bewerbungsverfahren, um zu einer diskriminierungsfreien Einstellungspolitik zu gelangen. Bundesinnenminister Thomas de Maizère informierte im Rahmen des Integrationsgipfels, dass im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums derzeit eine freiwanderungshintergründen der Beschäftigten laufe, deren Ergebnisse in diesem Jahr
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Quelle: dbb Broschüre/Flyers
organisation
hintergrund
resultat
definition
idee
lösung service
klarheit
kommunikationInnovation konsultation existenz fortschritt
kreativität besser
Gesucht werden Vorschläge, die sich mit den anstehenden Herausforderungen tungsebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen befassen. Bewerbungen können bis zum 06.03.2015 an die Bundesgeschäftsstelle des dbb geschickt werden.
service
prozess Foto: © Beboy - Fotolia.com
gedanken kreativität entwicklung
konstruktiv antrieb
gesellschaft
anspruch
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menschen
dbb Innovationspreis 2015
Bund
Zahlen Daten Fakten 2015: Geglaubt ist nicht gewusst
kutiert: Personalmangel, Überalterung, Kos-
Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion
teresses. Wer fundiert mitreden will, braucht eine belastbare Datenbasis, damit Debatten nicht ins Ideologische abdriften oder Glauben als Wissen verkauft wird. Der dbb liefert dazu mit dem statistischen Nachschlagewerk ge Grundlage. Die Ausgabe 2015 wurde um chen Dienst ergänzt, um eine noch bessere Vergleichbarkeit der Beschäftigtenstruktur zu ermöglichen. Nicht nur die ungleiche Bezahlung von
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zent), Frankreich (13,2 Prozent), Italien (11,5 Prozent) oder Spanien (11,2 Prozent). Unter 26 EU-Ländern geben nur die Tschechische Republik und die Slowakei mit 7,4 beziehungsweise 7,1 Prozent des Bruttoinlands-
des Bruttoinlandsprodukts haben sich von 2003 bis 2012 im europäischen Vergleich nicht nur von 8,2 auf 7,6 Prozent abgesenkt, sondern liegen damit auch weit hinter vergleichbaren Ländern wie England (10,9 Pro-
hat sich von 1991 bis 2013 um 955.900 vermindert – bei gestiegener Aufgabenvielfalt.
ableiten. Auch andere aktuelle Problemfelder
dbb Bundesfrauenvertretung begrüßt Ja zur Frauenquote Der Gesetzentwurf sieht ab 2016 Stratige Aktienkonzerne bei Neubesetzungen im Aufsichtsrat nicht mindestens einen Frauenanteil von 30 Prozent erreichen. Für Dienst handelt es sich um eine Sollvorgabe, die nicht mit Sanktionen belegt ist.
Die Vorsitzende der Bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, ist mit der zufrieden. Jedoch geht ihr der Gesetzesentwurf nicht weit genug: „Es fehlen Sanktionen, die greifen, wenn Unternehmen Quotenvorgaben verfehlen. Die Vergangenheit hat uns gelehrt, dass Soll-Vorschriften, die sanktionslos formuliert sind, kaum Wirkung entfalten, wenn es darum geht, mehr Frauen in die Vorstände und Führungsetagen zu bringen“, so Wildfeuer.
Januar/Februar 2015
2015“ basiert auf Material der statistischen Landesämter, des statistischen Bundesamtes, Informationen der Bundesministerien sowie eigenen Berechnungen des dbb. Sie kann auf der Homepage des dbb (www. dbb.de) und auch auf der Homepage des BBB (www.bbb-bayern.de, Meldung vom 13. Januar 2015) heruntergeladen werden.
Flughafen-Sicherheit ist echte Polizeiaufgabe Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt kritisiert die Übertragung von Sicherheitsaufgaben am Frankfurter Flughafen an private Dienstleister. Die EU-Kommission hatte Sicherheitsmängel in Frankfurt entdeckt. Die Aufgabe dürfe zwar laut Gesetz auch auf private Dienstleister vergeben werden, so Dauderstädt. Allerdings schätzt er die Verlagerung von primären Sicherheitsaufgaben des Staates in private Hände kritisch ein. Privatunternehmen hätten vor machen. Das sei legitim, dürfe aber nicht dazu führen, dass sicherheitsrelevante Aufgaben nicht mehr ordentlich ausgeführt werden.
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Tarif
Tarif
Sozial- und Erziehungsdienst: Eckpunkte bei Wertschätzungstagen diskutiert
Foto: Friedhelm Windmüler/dbb
auch um die Aktualisierung von Tätigkeitsund Heraushebungsmerkmalen sowie ein verbessertes Gesundheitsmanagement gehen. „Wir haben im Sozial- und Erziehungsdienst bereits heute akuten Personalmangel“, sagte Hemsing. „Neben zusätzlichen Stellen brauchen wir attraktive Arbeitsbedingungen, die der steigenden psychischen und physischen Belastung gerecht werden.
Am Rednerpult: Hans-Dieter Schulze, stellv. Vorsitzender des BBB-Tarifausschusses
Im Frühjahr 2015 starten die Tarifverhandlungen für verbesserte Beschäftigungsbedingungen im Sozial- und Erziehungsdienst. Im Vorfeld hat der dbb mit seinen Fachgewerkschaften mit den sogenannten „Wertschätzungstagen“ eine Veranstaltungsreihe organisiert, bei der die Beschäftigten über ihnen besonders wichtige Anliegen diskutieren. „Die Berufsbilder im Sozial- und Er-
ziehungsdienst sind in den letzten Jahren immer anspruchsvoller geworden. Die Beschäftigten fordern vom Arbeitgeber eine echte Wertschätzung für ihre Leistung“, sagte dbb Verhandlungsführer Andreas Hemsing bei der Auftaktveranstaltung am 15. Januar 2015 in Weiden in der Oberpfalz. Neben grundsätzlichen Fragen zur Eingruppierung wird es bei den Verhandlungen
gewinnen und dafür sorgen können, dass das vorhandene Personal lange gesund und damit einsatzfähig bleibt.“ Die von der dbb Bundestarifkommission am 18. Dezember 2014 in Berlin beschlossenen Eckpunkte der Forderung werden bei der Veranstaltungsreihe mit den Mitgliedern rückgekoppelt und es werden Prioritäten für die voraussichtlich im März 2015 beginnenden Verhandlungen diskutiert.
Tarifeinheitsgesetz: dbb kündigt Verfassungsklage an
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Klaus Dauderstädt kritisierte wenige Stunden vor der Abstimmung zum Tarifeinheitsgesetz im Bundeskabinett die geplanten tiefgreifenden Einschnitte in das bewährte deutsche Arbeitskampfrecht: „Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“ im Gesetzestext nicht ausdrücklich erwähnt werden, sei doch das ganze Gesetz darauf ausgerichtet, Arbeitskämpfe kleinerer Gewerkschaften dadurch zu untersagen, dass sie von Arbeitsgerichten stets als unverhältnismäßig, weil auf ein rechtlich unmög-
geber beschlossen werden, bleibe dem dbb nur der Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Die Koalitionsfreiheit sei ein viel zu hohes Gut, um sie zum Gegenstand kurzsichtiger Tauschgeschäfte zwischen Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA), DGB und Bundesregierung zu machen. Beim dbb sei man sich sicher, so Dauderstädt, dass das Projekt in seiner jetzigen Form einer Prüfung in Karlsruhe nicht standhalten würde. Daher könne man die Bundesregierung vor diesem Hintergrund nur warnen, das Gesetzesvorhaben weiter zu verfolgen. „Die Politikerverdrossenheit in der Bevölkerung – auch und
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Der dbb beamtenbund und tarifunion hatte die Bundesregierung am Morgen des 11. Dezember nochmals nachdrücklich aufgrundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit abzusehen. dbb Bundesvorsitzender
Außerdem werde auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung tangiert, wenn die Gewerkschaftszugehörigkeit der fengelegt werde, um die Stärke einer Gewerkschaft im ‚Betrieb‘ zu messen. lich in der vorgesehenen Form vom Gesetz-
gefördert, wenn Bundesregierung und Bundestag immer öfter Gesetze beschließen, die über kurz oder lang vom Bundesverfassungsgericht nachgebessert oder kassiert werden müssen.“
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Tarif
TdL: „Gewerkschaften lassen jeden Realitätssinn vermissen“ Der dbb fordert unter anderem 5,5 Prozent mehr Geld, mindestens aber 175 Euro, die Erhöhung der Azubi-Entgelte um 100 Euro, eine dauerhafte Übernahme aller Ausgelernten, eine Entgeltordnung für Lehrer sowie ein Verbot von sachgrundloser Befristung. Dies haben die Bundestarifkommission des dbb, der dbbBundesvorstand sowie die dbb-Grundsatzkommission für Besoldung und Versorgung beschlossen. Die Arbeitgeberseite, organisiert in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), lehnte noch am selben Tag die Gewerkschaftste von zuletzt 0,6 Prozent lassen die Gewerkschaften hier jeden Realitätssinn vermissen“, so Jens Bullerjahn, Vorsitzender der TdL und Finanzminister Sachsen-Anhalts.
Nachwuchsgewinnung steht und fällt mit guten Arbeitsbedingungen! Die Gremien des dbb ermitteln ihre Forderungen jedoch unter Berücksichtigung der onsrate ist dabei nur ein Gesichtspunkt. Der Schwerpunkt wird auf eine sachliche und realitätsbezogene Tarifpolitik gelegt. Es gilt auch, den Anschluss an die Einkommensentwicklung in der freien Wirtschaft zu wahren, aber auch zu den Arbeitnehmern von Bund und KommuEntwicklung kann zudem nicht oft genug darDienst künftig die besten Nachwuchskräfte für sich nur noch gewinnen kann, wenn er attraktive Arbeitsbedingungen bietet. Neben konkurrenzfähiger Bezahlung gehört dazu auch Planungssicherheit durch gesicherte Übernahme nach erfolgter Ausbildung.
Entgeltordnung für Lehrkräfte Im Rahmen der Einkommensrunde wird auch eine Entgeltordnung für Lehrkräfte gefordert. Derzeit erfolgt die einseitige Festlegung der Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer von Land zu Land unterschiedlich durch die Arbeitgeber. Nur wenn die Bezahlung durch die Tarifvertragspartner einvernehmlich geregelt wird, kann die Bezahlung „nach Gutsherrenart“ enden, so der dbb. Entgeltordnung und einheitliche Eingruppierungsmerkmale für Lehrkräfte. Diese Forderung hat allerdings nur in den Ländern größere Bedeutung, in denen alle oder beamtet werden. Dazu gehört Bayern glücklicherweise nicht.
Schluss mit sachgrundlosen Befristungen! Die meisten befristeten Arbeitsverträge sich die besten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für diese Hinhaltetaktik in der Regel zu schade sind, bewerben sich viele erst gar nicht auf befristete Stellen. Wenn man z.B. eine Familie gründen will, ist schließlich eine gewisse Planungssicherheit unverzichtbar. Dadurch chen Dienst zusätzlich erschwert.
Tarifeinigung muss ohne Schlichtung gelingen Der dbb hat frühzeitig auf die aktuelle Einkommensrunde eingestimmt: Auf bundesweiten „Branchentagen“ suchte er die Diskussion mit den Mitgliedern seiner Fachgewerkschaften. Die Beschäftigten machten sich dabei das Motto „Sie und Ihre Meinung: Unverzichtbar!“ zu eigen und brachten ihre Erwartungen und inhaltlichen Forderungen in lebhaften Diskussionen mit den dbb-Verwaren: angemessene Bezahlung und Personalausstattung, mehr Einsatz für Nachwuchsgewinnung und -förderung, Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. Bundesweit hatte es von Oktober bis
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Erste informelle Gespräche mit Ländervertretern ließen auf eine „sehr schwierige Einkomter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb der Nachrichtenagentur „dpa“ am 13. Januar 2015 am Rande der dbb-Jahrestagung in Köln.
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Die Laufzeit des für die Jahre 2013 und 2014 abgeschlossenen Entgelt-Tarifvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder endete am 31. Dezember 2014. Die Verhandlungen der Einkommensrunde 2015 beginnen am 16. Februar 2015 in Berlin. Die Forderung: 5,5 Prozent mehr für Arbeitnehmer und Beamte der Länder!
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Einkommensrunde 2015 ist eingeläutet
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Dezember vergangenen Jahres 16 Branchentage gegeben. Die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die rund 800.000 Arbeitnehmer der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist) gehen nach der Auftaktveranstaltung am 16. Februar und einer Fortsetzung Ende Februar am 16. und 17. März in Potsdam in die voraussichtlich entscheidende Runde. dbb-Vize Willi Russ, der die Verhandlungen für den dbb führen wird, warnte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder: „Wenn es nicht eine Einigung gibt in dieser Runde, dann wird das eng“, denn es gebe keine Schlichtungsvereinbarung mit den Arbeitgebern der Länder.
Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten – nur in Bayern schon sichergestellt Die Gewerkschaften fordern zudem eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die 1,9 Millionen Beamten und Pensionäre in den Ländern. In Bayern ist das als einzigem Bundesland schon klar. Bereits beim BBB-Hauptausschuss im Mai 2013 hatte Finanzminister Dr. Markus Söder dies in Aussicht gestellt. Inzwischen hat zuletzt beim Finanzempfang am 14. Januar 2015 in München. Die Ergebnisse der letzten TV-L Tarifrunde hatten lediglich Bayern und Hamburg ungeschmälert auf die Beamten übertragen.
> Erhöhung der Tabellenentgelte (TV-L und TVÜ-Länder) um 5,5 Prozent, mindestens aber um 175 Euro > Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 100 Euro monatlich > Laufzeit 12 Monate > 30 Tage Urlaub für alle Auszubildenden > Dauerhafte Übernahme aller Auszubildenden im Länderbereich > Wegfall der sachgrundlosen Befristung > der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich > für Lehrkräfte
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Recht
Beamtenrecht Im Überblick: Die Grundzüge des Urlaubsrechts
Manche bzw. mancher wird sich im Rahmen der anstehenden Urlaubsplanungen bereits bei dieser Entscheidung schwer tun. Da schadet es nicht, sich zumindest bei den rechtlichen Grundlagen des begehrten Erholungsurlaubs sicher zu sein. Der nachstehende Überblick soll hierfür in einem ersten Teil hinsichtlich der allgemeinen Regelungen eine Hilfestellung bieten. Nach § 44 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) steht den Beamtinnen und Beamten ein jährlicher Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Dienstbezüge zu. Ergänzt wird diese Vorschrift in Bayern durch die Regelungen der Urlaubsverordnung (UrlV).
Urlaubsdauer Alle Beamtinnen und Beamten, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche verteilt ist, haben nach einer 6-monatigen Wartezeit nach der Einstellung einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen (vgl. §§ 2 Abs. 1 und 2 sowie 3 Abs. 1 UrlV). Die frühere altersabhännicht mehr, seit das Bundesarbeitsgericht diese 2012 für rechtswidrig erklärt hatte. Bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche erhöht oder vermindert sich der 30-tägige Urlaubsanspruch entsprechend (vgl. § 4 Abs. 2 UrlV). Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und auf Probe im Vorbereitungsdienst sowie für Dienstanfänger beträgt der Erholungsurlaub jährlich 27 Arbeitstage. Beginnt oder endet das Beamtenverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres, so steht für jeden vollen zu (vgl. § 3 Abs. 3 UrlV). Ergänzend hierzu sieht die Urlaubsverordnung für gesundheitsschädliche oder gesundheitsgefährdende Tätigkei-
Belange es zulassen), verfällt grundsätzlich (vgl. § 10 Abs. 1 UrlV). Hierbei gilt es, die InterBeamter, Kolleginnen/Kollegen sowie Dienstvorgesetzte/Dienstvorgesetzter) angemessen zu berücksichtigen. Einerseits obliegt es der gesetzten, den Beschäftigten die rechtzeitige Einbringung ihres Urlaubes zu ermöglichen. Andererseits können es dienstliche Belange im Einzelfall auch erfordern, den geplanten Urlaubsbeginn zu verschieben. Die jeweilige Urlaubsplanung erfordert also vorab eine Absprache zwischen den Beteiligten, damit nicht übermäßig viele Beschäftigte gleichzeitig ihren Urlaub beantragen und es somit zu Unstimmigkeiten kommt. Dies macht auch die Notwendigkeit deutlich, den Urlaub rechtzeitig vor dem geplanten Urlaubsbeginn (schriftlich beim unmittelbaren Dienstvorgesetzten) zu beantragen (vgl. § 22 UrlV).
Erkrankung während des Erholungsurlaubs ten Urlaub hin und plötzlich verbringt man die schönsten Wochen des Jahres mit einem Magen-Darm-Infekt oder Ähnlichem im Bett. Das ist zwar ärgerlich, aber mindert immerhin der Krankheit nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, wenn diese unverzüglich an-
Einbringung und Beantragung des Erholungsurlaubs
durch ein ärztliches Attest nachzuweisen (vgl. § 9 Abs. 1 UrlV).
Der Erholungsurlaub soll möglichst im laufenden Kalenderjahr voll eingebracht werden. Urlaub, der nicht bis zum 30. April des folgenden Jahres angetreten ist und nicht nach § 11 angespart wird (dies ist auf Antrag für 15 Urlaubstage möglich, wenn die dienstlichen
Dienstbefreiung und Sonderurlaub Neben dem Jahresurlaub sieht die Urlaubsverordnung auch noch die Möglichkeit der Dienstbefreiung (§ 16 UrlV) und des Sonderurlaubs (§ 18 UrlV) vor. So kann der Dienst-
vorgesetzte z. B. bei Umzug aus dienstlichen Gründen oder bei Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin im Sinne des § 1 LPartG jeweils 1 Arbeitstag Dienstbefreiung unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn bewilligen. Sonderurlaub kann bis zur Dauer von sechs Monaten bewilligt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Widerruf der Genehmigung eines Urlaubs § 23 UrlV sieht die Möglichkeit vor, zunächst genehmigte(n) Urlaub oder Dienstbefreiung widerrufen zu können, wenn bei Abwesenheit der Beamtin/des Beamten die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte nicht mehr gewährleistet wäre. Hierdurch entstehende unvermeidbare Mehraufwendungen der Beamtin/des Beamten werden ersetzt.
Arbeitszeitausgleich bei Gleitzeit sammenhang schließlich auch die Möglichkeit des Arbeitszeitausgleichs bei gleitender Arbeitszeit. Gleitende Arbeitszeit ermöglicht es den Beschäftigten, Dienstbeginn, Mittagspause und Dienstende in gewissen Grenzen selbst zu bestimmen. Unter- oder Überschreitungen der täglichen Sollzeit sollen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes nach Maßgabe der an der jeweiligen Dienststelle geltenden Vereinbarungen zur Gleitzeit ausgeglichen werden. Bei einem entsprechenden Ausgleich von Überschreitungen der täglichen Sollzeit bietet der hierdurch erforderliche Arbeitszeitausgleich also auch eine Möglichkeit der Erholung gleich dem Urlaub.
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Recht
die 1995 eingeführt wurde, wurden im verrichtungs-Gesetz (PNG) angepasst. Durch die erfolgte Anpassung der Beihilfeverordnung zum 1. Oktober 2014 wurde die Beihilfegewährung an diesen veränderten Leistungsrahmen des Sozialgesetzbuchs XI systemkonform angeglichen. Das Ers-
Versorgung und zur Änderung weiterer setz - PSG I), das seit 1. Januar 2015 in Kraft ist, enthält jetzt erneut umfangreiche Leistungsverbesserungen. re Anpassung der Bayerischen Beihilfeverordnung hat das Bayerische Staatsministe-
rium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat das Landesamt für Finanzen geaufwendungen und -leistungen, die ab dem 1. Januar 2015 entstanden sind bzw. entstehen, bis zum Inkrafttreten einer Verordnung zur Änderung der BayBhV näher aufgeführte, von den Vorgaben insbesondere des Abschnitts VI der BayBhV abweichende Regelungen zu beachten. So werden unter cherung angehoben und neue Wohnformen besser unterstützt. Außerdem wird der Leistungsanspruch von demenziell Erkrankten deutlich erweitert. Bislang hatten Menschen, die zwar in ihrer Alltagskompetenz erheblich
Leistungsanspruch. Dieser wird jetzt maßgeblich verbessert.
Berücksichtigungsfähige Zeiten gem. Art. 31 Abs. 2 BayBesG Aufgrund eines – nicht rechtskräftigen – Urteils des Verwaltungsgerichtes München hatte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Juli 2014 veranlasst, dass im Rahmen des Art. 31 Abs. 2 BayBesG (be-
ber 2014, Seite 24). Nunmehr erinnert das Finanzministerium mit Schreiben vom 8. Dezember 2014 daran, dass für hauptbe-
Beschäftigungszeiten von über zwei Jahren zunächst ein Teilverwaltungsakt für alle Jahre ab dem dritten Jahr der hauptberuflichen Beschäftigungszeit zu erlassen ist (siehe BBB-Nachrichten September/Okto-
Berechnung der förderlichen hauptberuflichen Beschäftigungszeiten nach Art. 31 Abs. 2 BayBesG keine Berücksichtigung.
eine Fachlaufbahn sind, eine Anerkennung nach Art. 31 Abs. 2 BayBesG ausscheidet.
tig die ersten beiden Jahre der förderlichen über die derzeit keine Entscheidung getroffen werden könne. Im Weiteren erläutert das Finanzministerium im genannten Schreiben näher den menhang mit Art. 31 Abs. 2 sowie Art. 81 zung der Anwärterbezüge bei Nichtbestetretender Verzögerung der Ausbildung.
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Riester-Rente: BFH zur Einwilligung in die Datenübermittlung bei Beamten
ge für die Riester-Rente erhalten. Bei Ren-
mit einem entsprechenden Anbieter sowie die Leistung bestimmter Mindestbeiträge. Beamte müssen zusätzlich innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber ihrem Dienstherrn in die Übermittlung ihrer Gehaltsdaten an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) einwilligen, sonst verfällt der
Anspruch auf Altersvorsorgezulage. Da in den Anfangsjahren der Riester-Rente im Allgemeinen weder Anbieter noch DRV darüber aufgeklärt haben, haben zahlreiche Beamte diese Frist versäumt. Jahres-Frist. Von 2002 bis 2004 gab es keine ausdrückliche Frist, die DRV vertrat gung müsse noch im Jahr der Beitragszahnanzhof mit Urteil vom 22. Oktober 2014
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gefolgt. Da das Gesetz keine Frist vorsah, kann die Einwilligung bis zum Eintritt der sog. „Bestandskraft“ nachgeholt werden. selbe (mehrjährige) Frist, wie sie auch der DRV für die Überprüfung der Richtigkeit der
angesehen.
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Recht
Vor der Einkommensrunde Der Sockelbetrag: Wie viel darf(´s) sein?
Sockelbeträge eingebürgert, die bei der Übertragung in den Beamtenbereich auch für die Besoldung vorgesehen wurden. Aber hier stößt man irgendwann an rechtliche Grenzen.
Sockelbeträge, ein Mindestbetrag, der im einbart wird, um sicherzustellen, dass bei einer prozentualen Erhöhung jeder Beschäftigte unabhängig von seinem Einkommen eine betragsmäßig bestimmte dauerhafte Mindesterhöhung erhält, soweit die nach Prozenten berechnete Anpassung nicht an diese reicht. Das ist gerade bei geringeren Verdiensten von besonderem Vorteil. Schon vor einem Jahr hat aber das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass sich das mit den Grundsätzen der Beamtenbesoldung nicht uneingeschränkt verträgt. Denn was zunächst zugunsten Geringerverdienender als völlig gerechtfertigt erscheint, führt auf Dauer – anders als eine einer Verfälschung des Besoldungsgefüges.
BVerwG: Keine Einebnung des Besoldungsgefüges In der Entscheidung (Az. 2 C 49/11 vom 12.12.2013) ging es zwar „lediglich“ um die zeitlich verzögerte Anpassung der Besoldung oberhalb der Besoldungsgruppe A 9 im Rahmen der Angleichung der Beamteneinkommen in Ost- und Westdeutschland. Die Entscheidungsgründe enthalten in weiten Teilen aber allgemeingültige Ausführungen. Die durch das Leistungsprinzip, Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) und das Alimentationsprinzip, Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete amtsangemessene Besoldung
sei eine nach dem Amt und der damit verbundenen Verantwortung abgestufte Besoldung. Es gehöre zu den Grundlagen des Berufsbeamtentums, dass mit einem höheren Amt in der Regel auch höhere Dienstbezüge verbunden seien. Andererseits steht dem Gesetzgeber bei der Gestaltung besoldungsrechtlicher Regelungen ein weiter Spielraum politischen Ermessens zu. Er sei damit nicht strikt an die einmal festgelegte Abstufung gebunden. Vielmehr könne er ein bestehendes Besoldungssystem neu strukturieren und auch die Wertigkeit von Besoldungsgruppen zueinander neu bestimmen. Dabei bestehen aber strikte Grenzen, die das Gericht ebenfalls sehr deutlich formuliert hat. Es darf durch Einzelmaßnahmen nicht nach und nach zu einer Einebnung des abgestuften Besoldungssystems kommen. Als mögliche Maßnahmen in diesem Sinne führen die Entscheidungsgründe zum Beispiel unterschiedlich hohe lineare Besoldungsanpassungen etwa für einzelne Besoldungsgruppen, regelmäßige mehr als geringfügige zeitliche Verzögerungen für höhere Besoldungsgruppen, oder die völlige oder teilweise Ersetzung von linearen Besoldungserhöhungen durch Einmalzahlungen an. Ob eine Maßnahme eine mit dem Grundgesetz unvereinbare Einebnung des Besoldungsgefüges zur Folge hat, erschließe sich in der Regel nicht durch die Betrachtung allein der konkreten Maßnahmen, sondern nur durch eine Gesamtbetrachtung. Letztendlich geht es darum, zu vermeiden, dass das Aufsteigen in eine höhere Bechen Fortkommens ist, nicht mehr mit einer spürbaren Verbesserung im Einkommen verbunden ist.
Denn genau hier liegt auch die Gefahr von Sockelbeträgen, die dauerhaft das Gefüge der Besoldungsverordnungen verändern. Wo die Sockelbeträge zum Tragen kommen, werden die Einkommen im Verhältnis zur restlichen Tabelle überprozentual erhöht. Sie steigen damit relativ gesehen stärker an, als die Einkommen, bei denen ein Sockelbetrag keine Auswirkungen zeigt.
Gestaltungsspielraum hat Grenzen Und mit Blick auf eine Übertragung aus dem Tarifbereich wies das Gericht darauf hin: Selbst wenn die Tarifverträge im Allgemeinen maßgeblicher Indikator bei der Beurteilung des Besoldungsniveaus und dessen Angemessenheit im Hinblick auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung seien, könnten sie dann nicht als Richtschnur gelten, wenn sie ihrem Inhalt nach mit den Strukturprinzipien des Besoldungsrechts kollidierten. Im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall der zweijährigen Verschiebung für die oberen Besoldungsgruppen sah das Gericht den Verstoß gegen verfassungsrechtlisei die als „gravierend“ bezeichnete Einebnung weder geringfügig noch kurzfristig gewesen, aber immerhin nur vorübergehend. Sie führe nicht zu einer geringeren Basis für spätere Besoldungserhöhungen und wirke sich damit nicht auf das dauernde Besoldungsgefüge aus. Sie wiege damit weniger schwer als etwa die teilweise Ersetzung von linearen Besoldungserhöhungen durch Einmalzahlungen.
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Recht
Verbeamtete Bewährungs- und Gerichtshelfer in Baden-Württemberg unterliegen nicht den Weisungsbefugnissen des privaten Trägers -
Sachverhalt Im Jahr 2007 übertrug das Land BadenWürttemberg aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf eine gemeinnützige GmbH. Der Kläger, ein beamteter Bewährungshelfer, begehrt die Feststellung, dass die gleichzeitig erfolgte Übertragung von Weisungs- und Aufsichtsrechten auf den freien Träger rechtswidrig ist. Seinem vorinstanzlich erfolglos geblie-
benem Klagebegehren hat das Bundesverwaltungsgericht nun mit dem vorliegenden Urteil entsprochen.
Weisungen von Nicht-Vorgesetzten sind unverbindlich Ein Beamter müsse Weisungen seines Vorgesetzten befolgen, die sich inhaltlich auf seinen dienstlichen Aufgabenbereich und die Modalitäten der Aufgabenerfüllung beziehen. Die Vorgesetzteneigenschaft bestimme sich nach dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung. Befolge der Beamte eine Weisung könne disziplinarisch belangt werden. Aus der gesetzlichen Regelung müsse sich klar und eindeutig ergeben, wer, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem dienstlichen Bezug befugt ist, dem Beamten Weisungen zu erteilen. Dem genügten die vorliegenden Bestimmungen des Landesgesetzes nicht, so die
Richter in ihrer Entscheidung. Sie seien unklar, unvollständig und in sich widersprüchlich. DieUnklar sei schon die Person des Weisungsbefugten. Die Weisungsbefugnis sei aber immer personen- oder funktionsbezogen.
Übergangszeit längstens bis Ende 2016 zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Badenstand, wie er sich in der Praxis herausgebildet hat, noch für einen Übergangszeitraum, längstens jedoch bis Ende 2016, hinzunehmen. Der freie Träger solle den Bewährungs- und Gerichtshelfern die Einhaltung genereller Qualitätsstandards nur vorgeben dürfen, wenn das Land diesen Standards vorab zugestimmt und sie seinen Beamten gegenüber für verbindlich erklärt hat.
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Ein Unternehmen der AXA Gruppe
Recht
Tarifrecht BAG Leistungsbeurteilung im Zeugnis -
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Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn in der einschlägigen Branche überwiegend
Endnoten vergeben werden. So das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 18. NovemDie Klägerin war vom 1. Juli 2010 bis der Beklagten im Empfangsbereich und als ben gehörten u. a. die Praxisorganisation, Betreuung der Patienten, Terminvergabe, Führung und Verwaltung der Patientenkartei, Ausfertigung von Rechnungen und Aufstellung der Dienst- und Urlaubspläne. Darüber-
hinaus half die Klägerin bei der Erstellung des Praxisqualitätsmanagements. Die Beklagte erteilte ihr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis. Die Parteien streiten noch darüber, ob die denheit“ zu bewerten sind. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben und angenommen, die Beklagte habe nicht dargelegt, dass die von der Klägerin beanspruchte BeDie Revision der Beklagten hatte vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Die vom Landesarbeitsgericht zur Ermittlung einer durchschnittlichen Bewertung herangezogenen Studien, nach denen fast 90 % der
heitsskala. Begehre der Arbeitnehmer eine Benotung im oberen Bereich der Skala, müsse er darlegen, dass er den Anforderungen gut oder sehr gut gerecht geworden sei. Im Übrigen ließen sich den Studien Tatsachen, die den Schluss darauf zuließen, dass neun von zehn Arbeitnehmern gute oder sehr gute Leistungen erbrächten, nicht entnehmen. Damit könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gefälligkeitszeugnisse in die Untersuchungen eingegangen seien, die dem Wahrheitsgebot
Gewerbeordnung richte sich auf ein inhalt-
„gut“ oder „sehr gut“ aufweisen sollen, führten nicht zu einer anderen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts komme es für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nicht auf die
nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein. Das BAG hat die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dieses wird als Tatsacheninstanz zu prüfen haben, ob die von der Klägerin vorgetragenen Leistungen eine Beurteilung im oberen Bereich der
Noten an. Ansatzpunkt sei die Note „be-
Beklagte hiergegen beachtliche Einwände vorbringt.
VBLS für rentenferne Versicherte unwirksam? Auch die nachgebesserte Regelung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) könnte unwirksam sein. Das sieht zumindest derzeit das Oberlandesgericht Karlsruhe so. Die Entscheidungen sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die beklagte Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zahlt den Angestellten und Arbeitern der an ihr beteiihrer Satzung im Jahr 2002 hat die VBL zum 31.12.2001 umgestellt. Das bis dahin geltende Modell der Gesamtversorgung temodell ersetzt. 74/06) hat der Bundesgerichtshof die Sys-
temumstellung an sich gebilligt, die so genannte Startgutschriftenregelung der VBLS für ca. 1,7 Millionen rentenferne Versicherte allerdings für unwirksam erklärt. Rentenfern sind nach der VBLS Versicherte, die am Stichtag der Systemumstellung, dem 31.12.2001, noch nicht 55 Jahre alt waren. Jedoch hat auch die daraufhin ge-
behandlung von rentenfernen Versicherten mit längerer Ausbildungsdauer sei für eine Vielzahl von Versicherten nicht beseitigt
ausgelöst. So sind allein vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe über 400 Berufungsverfahren anhängig. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 18.12.2014 zunächst in 54 Verfahren entschieden, dass auch die neue Regelung nicht verfassungskonform ist (Az: 12 U 104/14). Die vom Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2007 festgestellte Ungleich-
allerdings darauf hingewiesen, dass die Versicherten nach rechtskräftigem Abschluss der Verfahren eine erneute mehrjährige Prüfungsphase nicht hinnehmen müssten. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof in allen 54 entschiedenen Fällen wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.
der Senat nicht ausgesprochen. Im Hinblick auf die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie bleibe es Aufgabe der Tarifvertragsparteien, eine verfassungskon-
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Recht
§ 29 TV-L
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TV-L folgendermaßen verfahren wird: Bei schwerer Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann daher, sofern im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht, keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht und die der Arzt die Notwendigkeit der Anwesenheit des Beschäftigten zur Betreuung des Kindes bestätigt, für jedes Kind eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts von bis zu vier Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt werden. Im Kalenderjahr darf jedoch die Freistellung nach § 29 Abs. 1 überschreiten (§ 29 Abs. 1 Satz 3 TV-L).
Gleichbehandlung der Beamten -
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verfolge, einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung in den Fällen zu gewähren, in die Vorschriften des SGB V abgesichert ist, etwa weil er privat versichert ist. Insoweit wolle die Norm eine Lücke schließen.
Gesamtbelastungsobergrenze von fünf Arbeitstagen auch beim TV-L Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat demzufolge mit Schreiben vom 17. November 2014 an die Ressorts mitgeteilt, keine Bedenken
Eine mit den Bestimmungen des TV-L inhaltsgleiche Regelung enthält § 16 Abs. 1 laubsverordnung für Beamte. Im Sinne einer einheitlichen Behandlung der Beschäftigtengruppen kann laut Finanzministerium im Beamtenbereich entsprechend dem Tarifbereich verfahren werden. > Das Schreiben des Finanzministeriums ist auch im Intranet abrufbar (www.stmf. bybn.de) bzw. steht im Internet als Download (www.stmf.bayern.de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip) zur Verfügung.
Durchführungshinweise zum Mindestlohngesetz Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), wurde ab dem 1. Januar 2015 ein stunde für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer eingeführt. Für den TV-L und die weiteren Tarifverträge der Länder ergeben sich aus dem MiLoG keine weitreichenden Folgerungen. Allerdings stellt sich eine Reihe von Fragen, die der Erläuterung befügig Beschäftigte und für Beschäftigte in Wirtschaftsbereichen/Wirtschaftsbranchen,
sind. Letzteres ist im staatlichen Bereich insbesondere bei den Bayerischen Staatsforsten von Bedeutung. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat deshalb mit Schreiben vom 12. Januar 2015 den Ressorts ausführliche Durchführungshinweise zum MiLoG zugeleitet. Erläutert werden darin u.a. der persönliche Anwendungsbereich des MiLoG sowie der des Finanzministeriums ist zudem der Mindestlohn auch in jedem den in § 1 Abs. 2 S. 1 MiLoG genannten Betrag (derzeit 8,50 Euro) übersteigenden Entgelt enthalten. Somit
Januar/Februar 2015
gelten auch für diesen „Mindestlohnanteil“ die weiteren Regelungen des MiLoG, z.B. die Fälligkeitstermine. Im weiteren befassen sich die Durchführungshinweise insbesondere noch mit der Behandlung von Mehrarbeit und Überstun-
> Die Durchführungshinweise sind auch im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de) bzw. stehen im Internet als Download zur Verfügung (www.stmf.bayern.de/download/ entwtvuel2006/tarifvertrag.zip).
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Verband
Verband dbb Jahrestagung 2015 Verfassung ohne Verfallsdatum – Gesellschaft im Wertewandel
Fotos: Marco Urban
Vom 11. bis 13. Januar 2015 fand die diesjährige dbb Jahrestagung 2015 in Köln statt. Das Thema „Verfassung ohne Verfallsdatum – Gesellschaft im Wertewandel“ erreichte durch die Terroranschläge auf Meinungsfreiheit und Pluralismus in Frankreich zusätzlich eine beklemmende Aktualität. Diskutiert wurden auch die Themen Tarifeinheit, Einkommensrunde und Gewaltprävention. Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann, MdL, war Redner vor Ort.
dbb Chef Klaus Dauderstädt am 12. Januar 2015 vor rund 750 Gästen die Jahrestagung. Dort fehlt es immer noch an der Übertragung der Mütterrente in die Beamtenversorgung. Auch mit dem geplanten Gesetz zur Tarifeinheit verstoße die Bundesregierung eindeutig gegen das Grundgesetz. Dauderstädt: „Es geht um ein Grundrecht. Es geht um Gewerkschaftspluralität in Deutschland.“ Es sei geradezu ungeheuerlich, dass
der Gesetzgeber es der Aggressivität oder Toleranz der größeren Gewerkschaft im Betrieb überlassen will, die kleinere als Tarifpartner auszuschalten und damit langfristig zu vernichten. Bundesregierung – anders als die meisten Länder mit Ausnahme Bayerns – das Tarifergebnis 2014 Eins-zu-Eins auf die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger übertragen habe.
Weiteres zentrales Thema der Jahrestagung war die zunehmende Gewalt getes. Man brauche bei Bedarf Kontroll- und Überwachungsgeräte, ohne jede Behörde gleich in einen Hochsicherheitstrakt zu verwandeln, so Dauderstädt. Daneben seien weitere Maßnahmen wie z. B. auch die bessere Schulung der Beschäftigten in Gewaltprävention und Deeskalation notwendig.
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Verband
wartung verknüpft, dass die Aufgabe sachgerecht und zuverlässig erledigt werde. Das habe seinen Preis. Vor dem Hintergrund anhaltender Respektlosigkeit und auch Gewalt gegen Bete der Minister an Politik und Gesellschaft, sich schützend vor die Beschäftigten zu man in der Innenministerkonferenz den Ursachen auf den Grund und prüfe verschiedene Gegenmaßnahmen. „Das Thema ‚Gewalt gegen Beschäftigte‘ steht zu Recht auf der Tagesordnung“, hob der Minister hervor. Dienst gerichtet bekräftigte er, dass beBundesinnenminister Thomas de Maizière
Generell forderte der dbb Bundesvorsitzende von der Politik mehr „Rückendeckung“ für die Mitarbeiterinnen und MitArbeitsbelastung sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht hat.“
Bundesinnenminister: „Personal und Ausstattung müssen stimmen!“ „Angesichts der Veränderungen in der Welt, die allein im letzten Jahr angestanden haben, stellt sich auch für den Staat mit seinen Beschäftigten die Frage nach aufs Neue“, so Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière. „Personal und Austen von Sparsamkeit und Schuldenbremse nicht einfach und verlange Ehrlichkeit.“ Doch wenn der Staat eine Aufgabe übernehme, so der Bundesinnenminister, dann sei damit – zu Recht – die allgemeine Er-
Dienst, wie beispielsweise eine anständige Bezahlung, das Streikverbot für Beamte, die Tarifautonomie sowie der Erhalt der beiden Statusgruppen weiterhin ihre Berechtigung hätten.
gehört, das Bewusstsein zu vermitteln, dass staatliches Handeln an gewissen Stellen auch Grenzen setzen darf. Und dass die viel geschmähte Bürokratie letztlich ein Garant ist, dass alle gleich behandelt werden.“
Abgeordnete: Ausgestaltung des Tarifeinheits-Gesetzes noch am Anfang Wie in jedem Jahr diskutierten auch – unter Moderation der Fernsehjournalistin Dunja Hayali – die innenpolitischen Experten der Bundestagsfraktionen über die Bezüglich der Ausgestaltung des Tarifeinheits-Gesetzes herrscht auf parlamentarischer Ebene noch erheblicher Gesprächsbedarf. Sogar die Vertreter der Großen Koalition als Initiatoren des Gesetzentwurunterschiedlich.
NRW-Finanzminister: Verwaltung muss bürgerorientierter arbeiten „Verwaltung und Politik haben in unserem Land viele Dinge möglich gemacht, Deshalb ist es wichtig, der Frage nachzu-
gibt“, sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans in seinem Grußwort. Seine Empfehlung, die er ausdrücklich als Staatsdiener abgebe: „Wir müssen bürgerorientierter vorgehen und dem Eindruck staatlichen Willkürhandelns entschiedener entgegentreten. Wenn wir den Bürgerinnen gelingt es vermutlich eher, unsere Ordnungsprinzipien zu kommunizieren. Dazu
Januar/Februar 2015
Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans
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Verband
„Ich gehe davon aus, dass in Sachen gesetzlich verordneter Tarifeinheit noch viel machbar ist“, bekannte Armin Schuster von der CDU/CSU-Fraktion und ermunterte den dbb, seinen Widerstand gegen das Vorhaben weiter in die politische Diskussion zu tragen. Mahmut Özdemir von der SPD-Fraktion hingegen erklärte entschieden, dass das Streikrecht nicht angetastet werden solle. „Wir hatten zunächst befürchtet, halten den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf aber für komplett verfassungswidrig“, so die Einschätzung der Bündnis90/Grünen Irene Mihalic. Frank Tempel von der Fraktion Die Linke war ebenfalls der Meinung, dass die gesetzlich verordnete Tarifeinheit eine Schwächung des Streikrechts bedeuten würde.
Steinbrück: Gesellschaft muss Grundgesetz weiterentwickeln In einem beeindruckenden Fachvortrag zum Hauptthema der Veranstaltung -
Die Internationalisierung der Politik sei angesichts internationaler Krisen und einer globalisierten Welt nicht aufzuhalten. zu sichern und Ungleichheit zu bekämpfen, gebe es aber in der nationalen Politik noch. Um diese zu nutzen und die demoren seien auch die oft kritisierten Parteien immer noch unersetzlich. „Wir dürfen die Entstehung von Parallelgesellschaften, die es – ökonomisch gesehen – nicht nur im Souterrain sondern auch im Penthouse der Gesellschaft gibt, nicht hinnehmen.“
matische und bundesweite Erfassung von Gewaltdelikten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Herrmann begrüßte daher ausdrücklich, dass sich die Innenministerkonferenz auf Anregung des Bundesinnenministers um die Erstellung eines solchen Gesamtlagebildes bemühen und aufgrund dessen Überlegungen zur Verbesserung des Beschäftigtenschutzes anstellen wolle. Als Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes für Beschäftigte vor Gewalt nannte Bayerns Innenminister neben entsprechend sicherer moderner Ausrüstung und baulichen Maßnahmen in Behörden und
eine verbesserte Nachsorge für von Gewalt dacht werden. „Auch das gehört zur Fürsorge des Dienstherrn“, so Herrmann. So auch das Fazit der abschließenden Podiumsdiskussion mit Professor Bernhard liche Verwaltung NRW und Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, am zweiten Tagungstag.
Herrmann: Staat muss seine Beschäftigten besser schützen Mehr Schutz für die Beschäftigten des physischer Gewalt forderte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Der Rechtsstaat muss die schützen, die uns schützen – das gilt für alle Beschäfforderte er in seinem Vortrag eine syste-
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann
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Fotos: Marco Urban
Bundesminister a.D. Peer Steinbrück
nister Peer Steinbrück eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Weiterentwicklung des Grundgesetzes. Es habe in seiner ersten Fassung auch „Wirklichkeit im Nachkriegs-Deutschland durch die lichkeit müsse aber immer neu ausgestaltet werden, da viele Entwicklungen der heutischaft, beim Verfassen des Grundgesetzes noch nicht absehbar gewesen seien. Wo der Abstand zur Realität zu groß werde, drohe seitens der Bürger der Rückzug ins Private sowie der Verlust demokratischer Substanz. Ursachen dafür seien auch die Interlische Spielräume zur Politikgestaltung und die wachsende Ungleichheit im Hinblick auf ökonomische Teilhabe und politische
Verband
BFW-Seminare 1. Halbjahr 2015 Das Bildungs- und Förderungswerk des Bayerischen Beamtenbundes der dbb akademie Seminare rund um den Berufsalltag der Beschäfund Beamte, Arbeitnehmer und Personalratsmitglieder, die ihr Wissen erweitern und sich für ihren Berufsalltag mit zusätzlichen Kenntnissen wappnen wollen. Seminarprogramm 2. Halbjahr 2014: Kursnummer
Veranstaltung
Datum
Ort
2015 B042 GB
Zeitmanagement
02.-04.03.2015
Herrsching
2015 B052 GB
Stressbewältigung
09.-11.03.2015
Kipfenberg
Vermeidung von Burnout 2015 B062 GB
Schutz vor Mobbing
18.-20.03.2015
Herrsching
2015 B084 GB
Rhetorik
20.-22.04.2015
Herrsching
2015 B085 GB
Erfolgreiches Präsentieren mit Power Point
21.-23.04.2015
Königswinter-
2015 B093 GB
Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf
04.-06.05.2015
Herrsching
2015 B005 GB
Politische Bildung
11.-13.05.2015
Herrsching
2015 B114 GB
Vorbereitung auf
08.-10.06.2015
Herrsching
15.-18.06.2015
Herrsching
24.- 26.06.2015
Herrsching
Thomasberg
Terminankündigung 3. Forum Behindertenpolitik, 28./29. April 2015 am 28./29. April 2015 im dbb forum berlin statt. In diesem Jahr sollen unter der Überschrift „Teilhabe in der Kommune - Nichts liegt näher“ verstärkt die kommunalen Akzente gesetzt werden. Im Veranstaltung die Lebens- und Beschäftigungsbedingungen von Menschen mit Behinderung aus verschiedenen Blickstehenden Schwierigkeiten, wie etwa der angespannten Haushaltslage der Kommunen und den Auswirkungen der Schuldenbremse, wird der Diskussion über die Inhalte einer Teilhabereform einen größeren Raum als bisher eingeräumt werden.
EINL ADUNG
den Ruhestand 2015 B124 GB 2015 B276 GB
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Eine Anmeldung erfolgt direkt auf der Homepage der dbb akademie unter www.dbbakademie.de/. gungen der dbb akademie. Dort aufgelistet sind auch die Bestimmungen für die Durchführung von Kooperationsseminaren (B-Seminare).
28. und 29. April 2015
3. Forum Behindertenpolitik
Seniorenkommission
Teilhabe in der Kommune „Nichts liegt näher?!“
Foto: BBB
Die Umsetzung der „Mütterrente“ läuft!
Wilhelm Renner, Vorsitzender der BBB-Seniorenkommission
Als Vorsitzender der BBB-Seniorenkommission ist der stellvertretende BBB-Vorsitzende Wilhelm Renner mit der Materie der Beamtenversorgung besonders vertraut. Derzeit beschäftigt vor allem Frauen das Thema der verbesserten Anrechnung von Erziehungszeiten, über die bereits in der letzten Ausgabe der BBB Nachrichten als Titelthema berichtet wurde. Renner: „Seit Ende des vergangenen Jahres laufen die Informationsschreiben des Landesamtes für Finanzen aus. Die Betroffenen kommen damit im Allgemeinen sehr gut zurecht.“
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dbb forum berlin Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin
Die zweitätige Veranstaltung beinhaltet diverse Fachvorträge, DiskussionsDiese sollen wertvolle Impulse für Politik und die gewerkschaftliche Arbeit liefern.
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Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion
der Büroarbeit
Verband
11. dbb bundesfrauenkongress 2015
Foto: Friedhelm Windmüller
BBB-Frauenausschuss beschließt Anträge für die Frauenpolitik des dbb in der kommenden Legislaturperiode
Vom 8. bis 9. Mai 2015 lädt die Geschäftsführung der dbb bundesfrauenvertretung die Delegierten der dbb Mitgliedsgewerkschaften und Landesbünde zum 11. dbb bundesfrauenkongress nach Potsdam ein. Die Veranstaltung steht dieses Jahr unter dem Motto – gemeinsam stark!“. Frauenvertretungen der Mitgliedsverbände bzw. die Mitgliedsverbände selbst haben auch dieses Mal die Möglichkeit, mit entsprechenden Anträgen die Frauenpolitik im dbb für die kommende
Der BBB-Frauenausschuss hat von dieser Möglichkeit erneut Gebrauch gemacht und in der Sitzung vom 27. November 2014 beschlossene frauenpolitische Anträge an die bundesfrauenvertretung übermittelt. Die drei Anträge, die unter der jeweiligen Überschrift „Entgeltgleichheit“, „Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern“ sowie „Parität bei Frauen in Führungspositionen“ stehen, zielen darauf ab, sich mit mehr Nachdruck für die Durchsetzung der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer einzusetzen, die Verwirklichung der Gleich-
stellung von Frauen und Männern mit erweiterten Maßnahmen (z. B. Klageverfahren) voranzutreiben und sich dafür einzusetzen, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen und Aufsichtsgremien deutlich verbessert wird. Als Delegierte des BBB wurden in der Sitzung zudem benannt die Kolleginnen Beate Guhl (DPolG), Ingeborg Strohmeier (vbs)
sind auch ein Verband, der im Gegensatz zu vielen anderen Beschäftigtenvertretungen seit Jahren kontinuierlich Mitglieder hinzu gewinnt“, machte Dauderstädt deutlich. Ein Plus von 6.422 neuen Mitgliedern sei eine klare Bestätigung für die berufspolitische Arbeit des dbb, so der Bundesvorsitzende. Dabei habe sich die organisatorische Integration der dbb tarifunion in die Reihen des dbb, mit der vor zwei Jahren diese Arbeit auf eine noch breitere Basis gestellt wurde, durchaus bewährt: „Wir sehen uns in unserer Durchsetzungsfähigkeit gestärkt“, so der dbb Chef.
Von den 1.282.829 dbb Mitgliedern sind 912.012 Beamte (2013: 908.137) und 370.817 Angestellte (2013: 368.270). In den Reihen des dbb organisiert sind nun 408.357 Frauen (3.902 mehr als im Vor-
dbb: Mitgliederzahl steigt erneut Der dbb beamtenbund und tarifunion legt bei den Mitgliederzahlen weiter zu. Der gewerkschaftliche Dachverband verzeichnet zum Jahresende 2014 (Stand 1. Dezember) insgesamt 1.282.829 Mitglieder. „Der neuerliche Mitgliederzuwachs stärkt unsere Rolle als Spitzenorganisation“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am neuen Verbandsstatistik in Berlin. „Das gilt nicht nur mit Blick auf die BeDienstes und der privatisierten Bereiche. Wir
2.520 gegenüber 2013). Unter dem Dach des dbb vereint sind Landesbünde in allen 16 Bundesländern sowie 43 Mitgliedsgewerkschaften, die Dienstes sowie Beschäftigte des privatisierten Dienstleistungssektors organisieren.
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Verband
Kreisausschuss Schwandorf Dr. Heribert Prantl in Schwandorf der Universität Bielefeld, politischer Publizist, gelernter Richter und Staatsanwalt. mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Geschwister-Scholl-Preis, dem Kurt-Tucholsky-Preis für literarische Publizistik, dem Erich-Fromm-Preis sowie dem Wilhelm-Hoegner-Preis. Auch von ihm erschienen: „Kein schöner Land“ (2005), „Der Terrorist als Gesetzgeber“ (2008) und „Der
Foto: KA Schwandorf
Prantl freute sich über sein „Heimspiel“ und mahnte, nicht nachzulassen, sich für die Grundrechte einzusetzen, gerade in ei-
Kreisausschussvorsitzender Wolfgang Meischner dankt Dr. Heribert Prantl
In der zum Veranstaltungssaal verwandelten Spitalkirche in Schwandorf, in der kein Stuhl leergeblieben war, hat Professor Dr. Heribert Prantl aus seinen Büchern „Alt. Amen. Anfang“ und „Glanz und Elend der Grundrechte“ eindrucks-
voll vorgetragen. Heribert Prantl, geboren 1953 in Nittenau in der Oberpfalz, ist Mitglied der Chefredaktion der SüddeutRedaktion, Honorarprofessor für Rechtswissenschaft an der juristischen Fakultät
Grund- und Menschenrechte hinwegsetzten. Eindrucksvoll zeigte er die Gefahren, denen die Grundrechte jedes Einzelnen ausgesetzt sind, auf. Mehr Demokratie gäbe es nur mit der Europäischen Union, dazu müsse man an den Menschen glauben. Er plädierte für mehr bürgerliche Mitbestimmung durch Volksentscheide. Demokratie funktioniere nicht, wenn sich immer mehr Bürger ausklinkten. BBB-Kreisausschussvorsitzender Wolfgang Meischner überreichte die traditionellen Max-Kunz-Pralinen und bedankte sich Schwandorf.
Kreisausschuss Bad Tölz-Wolfratshausen Führungswechsel im Kreisausschuss
Foto: KA Bad Tölz-Wolfratshausen
te Vorsitzende Markus Wötzel. Das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden hat der bisherige Schriftführer Bernd Kraft (BLLV) übernommen. Die Aufgaben des Schriftführers übernimmt der bisherige Beisitzer Reinhold Merl (DPolG). Die Position innerhalb der Vorstandschaft gewechselt hat
Der neu gewählte Vorstand des Kreisausschusses Bad Tölz-Wolfratshausen
Turnusmäßig wurde im Kreisausschuss Bad Tölz-Wolfratshausen die Vorstandschaft neu gewählt. Die Vorstandswahl wurde durch den Tölzer Altbürgermeister Dr. Eck-
art Fadinger geleitet. Nach der Wiederbegründung im Jahr 2005 folgt auf die bisherigen Vorsitzenden Berend Jochem (DPolG) und Ferdinand Peter (bfg) der neugewähl-
Januar/Februar 2015
die Geschäfte des Kassiers. Aus dem Vorstand ausgeschieden sind der bisher stellvertretende Vorsitzende Peter Altstidl (BLLV) und der Kassier Peter Perseis (bfg). Die Beisitzer aus den einzelnen Fachgewerkschaften wurden satzungsgemäß bestimmt und bestätigt.
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Verband
Kreisausschuss Würzburg MdL Volkmar Halbleib beim Kreisausschuss
Foto: KA Würzburg
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MdL Volkmar Halbleib (Mitte) zu Gast beim Kreisausschuss
Am 15. Dezember letzten Jahres konnte Kreisausschussvorsitzender Hubert Schömig den stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, MdL Volkmar Halbleib (SPD), begrüßen. Themenschwerpunkte waren unter anderem die Personalsituation, Behördenverlagerungen, die Einführung der e-Akte und die personelle Ausstattung von Erstaufnahmeeinrichtungen. Volkmar Halbleib über-
hang mit der fehlenden Pensionsvorsorge die Hintergründe bei der Diskussion von Behördenverlagerungen gerade in Bezug auf die immer weiter auseinanderklappende Wirtschaftsschere dar und wies darauf hin, dass keine Ressorteinschränkungen vorgesehen seien. Der Finanzpolitiker stellte klar, dass gerade die strukturschwachen Gebiete in den Fokus genommen werden müssten. In nahezu allen Bereichen der Verwaltung blockiere der von der Bayerischen Staatsregierung auferlegte Stellen-Stopp die
jetzt eine ausreichende Vorsorge! Aus Fürsorge der Familie zuliebe. Gerade Sicherheit. 2004 wurde die Beihilfe zu den Bestattungkosten gestrichen. Auch für gesetzlich Versicherte ist im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung
die Aufgabenmehrungen in fast allen Bereichen der Verwaltung aufmerksam. Volkmar Halbleib wies auf die schwierigen Rahmenbedingungen hin und machte deutlich, dass er sich auch weiterhin für eine funktionsfähige Verwaltung mit all seinen zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen werde. Bei der Digitalisierung der Verwaltung waren sich alle einig, dass die Einführung der e-Akte bis Ende 2015 ein äußerst amcherstellung der Leistungsfähigkeit des Anbieters eine zentrale Rolle zu. Am Ende der regen Diskussion bedankte sich Kreisausschussvorsitzender Hubert Schömig bei dem Landtagsabgeordneten mit einem typisch fränkischen Präsent und verabschiedete die Teilnehmer mit seinen
Mit unserer Gruppen-Sterbegeldversicherung!
des Gesundheitssystems das so genannte Sterbegeld zum 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen worden. Aus unserer Sicht ist die private Vorsorge für den Sterbefall unbedingt erforderlich, selbst wenn das Thema für viele immer noch ein Tabu ist. Nach Angaben des Bundesverbandes
Bildungs- und Förderungswerk
des Bayerischen Beamtenbundes
der Bestattungsunternehmen liegen bei realistischer Betrachtung die Kosten einer Bestattung (z.B. Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren. Grabstein, Trauerfeier, usw.) zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
bitte hier abtrennen
Was können Sie als BBB-Mitglied von unserer Sterbegeld-Versicherung - Versicherungssumme bis zu 12.500 Euro - Niedrige Beiträge - Überschussbeteiligung - Höchsteintrittsalter bis 80 Jahre - Keine Gesundheitsprüfung - Garantierte Aufnahme - Doppeltes Sterbegeld bei Unfalltod (bei Eintrittsalter bis 74 Jahre) - Steuervorteile im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen - Keinen Vertreterbesuch, denn wir sind Ihre Ansprechpartner - Angebot gilt auch für Ehepartner
Ja,
senden Sie mir entsprechendes Informationsmaterial
Wir versichern, dass wir Ihre Angaben
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Fachverband des BBB (Angabe unbedingt erforderlich!)
des BBB > Coupon bitte einsenden an: BFW Seite 30 Postfach 310348, 80103 München
Recht
Aus der Rechtsprechung
Kein Versorgungsabschlag bei langjährigen Dienstzeiten
Bäckerlehre ändert nichts am Abschlag Wer das 64. Lebensjahr vollendet hat und auf eine Dienstzeit von 45 Jahren zurückblickt, kann auch vor der eigentlichen Altersgrenze ohne den üblichen Abschlag von 3,8 % pro Jahr in den Ruhestand gehen. Auf die tatsächliche Lebensarbeitszeit kommt es dabei nicht an. Eine Ausbildung oder Tätigkeit in der Privatwirtlangjährigen Dienstzeiten unbeachtlich.
VG Augsburg, Urteil vom 23. Oktober 2014 Az. Au 2 K 13.1804
Aus den Gründen: Am 23. Januar 2013 beantragte der Kläger seine Versetzung in den Ruhestand zum 31. Juli 2013 nach Art. 64 Nr. 1 BayBG. Mit Bescheid vom 8. Juli 2013 setzte das Landesamt für Finanzen, (...) die dem Kläger (...) monatlich zustehenden Versorgungsbezüge (...) fest. Dabei wurde (...) ein Versorgungsabschlag gemäß Art. 26 Abs. 2 BayBeamtVG in Höhe von 4,50 v.H. vorgenommen. (...) Da nicht mindestens 45 Jahre Dienstzeit erreicht worden seien, entfalle der ermittelte Versorgungsabschlag nicht (Art. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG). Der hiergegen (...) erhobene Widerspruch wurde (...) zurückgewiesen. Eine über die in Art. 26 Abs. 3 Satz 2 BayBeamtVG hinaussehe das Gesetz nicht vor. Insbesondere Belen nicht darunter. Durch den abschlagsfreien Ruhestand bei langjährigen Dienstzeiten solle sondern in erster Linie die Dienstleistung für den Dienstherrn honoriert werden. Auch der Hinweis auf das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung könne zu keiner anderen schäftigungszeiten und damit auch nachversicherte Beamtendienstzeiten berücksichtigt. Doch sei dort maßgeblicher Anknüpfungszahlung von Beiträgen, für die es im Beamtenversorgungsrecht keine Entsprechung gebe. Mit am 12. November 2013 erhobener Klage beantragte der Kläger, den Beklagten ohne Versorgungsabschlag festzusetzen.
Mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2013 begründet der Kläger seine Klage im Wesentlichen damit, dass er in der gesetzlichen Rentenversicherung 107 Monate Beitragszeiten erworben habe, so dass sich eine der Versorgung zugrundeliegende Lebensarbeitszeit von insgesamt 50,92 Jahren ergebe. Hätte er die Lebensarbeitszeit entweder durch Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung oder durch Dienst im Beamtenverhältnis zurückgelegt, würde es in beiden Fällen zu keinem Versorgungsabschlag kommen. Insofern werde der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Der Beklagte trat (...) der Klage entgegen. Für ihn ist beantragt: Die Klage wird abgewiesen. Die vom Kläger genannten Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung stellten keine Dienstzeiten im Sinne des Art. 26 Abs. 3 Satz 2 BayBeamtVG dar. Weder seine Ausbildung bzw. Tätigkeit als Bäcker vom 1. November 1966 bis 7. September 1968 noch die weitere Berufstätigkeit außerhalb des Beamtenverhältnisses vom 11. Oktober 1971 bis 27. Juli 1973 würden die in der Vorschrift genannten Tatbestände erfüllen. Es liege auch keine willkürliche Ungleichbehandlung vor, da die Rentenversicherung und die Beamtenversorgung jeweils eigenständige Versorgungssysteme mit unterschiedlichen Anknüpfungspunkten darstellten. Dies rechtfertige auch die jeweils eigenständige Regelung der Berücksichtigung besonders langer Warte- oder Dienstzeiten. Insbesondere sei dem allgemeinen Gleichheitssatz kein verfassungsrechtliches Gebot für eine systemübergreifende Regelung zu entnehmen. (...)
Entscheidungsgründe Die zulässige Klage ist unbegründet (...). Der Beklagte hat (...) bei der Berechnung -
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sorgungsabschlag vorgenommen. (...) Unter Berücksichtigung der zweijährigen Wehrdienstzeit des Klägers vom 1. Oktober 1969 bis 30. September 1971 sowie seiner vierzigjährigen Dienstzeit im Beamtenverhältnis vom 1. August 1973 bis 31. Juli 2013 ergibt sich eine Dienstzeit von insgesamt 42 Jahren. Eine darüber hinaus gehende Berücksichtigung von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen augesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen (siehe Art. 26 Abs. 3 Satz 2 BayBG). Nachdem den Ruhestand das 64. Lebensjahr vollendet hat, war bei ihm ein Versorgungsabschlag von insgesamt 4,5 v.H. vorzunehmen. Gegen die Kürzung der Versorgungsbezüge in dieser Höhe bestehen keine (verfassungsrechtlichen Bedenken. (...) Soweit der Kläger den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sieht, weil bei einer Beschäftigung ausschließlich in der privaten chen Dienstes seine gesamte Lebensarbeitszeit berücksichtigt werden würde und er damit keine (Versorgungs-)Abschläge hinnehmen müsste, dringt er damit ebenfalls nicht durch. Das Beamtenversorgungsrecht und das Recht der Rentenversicherung sind grundlegend wesensverschieden. Wegen der strukturellen Unterschiede beider Versorgungssysteme verbietet sich von vornherein die Annahme, gen in beiden Systemen deckungsgleich zu gestalten (...). Dies rechtfertigt auch die jeweils eigenständige Regelung hinsichtlich der Berücksichtigung von Beitrags- oder Dienstzeiten und stellt keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar. Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet u.a. nämlich nur, wesentlich Gleiches gleich zu behandeln. (...)
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Für uns: das kostenfreie Bezügekonto
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Voraussetzung: Bezügekonto; Genossenschaftsanteil von 15,– Euro/Mitglied
Banken gibt es viele. Aber die BBBank ist die einzige bundesweit tätige genossenschaftliche Privatkundenbank, die Beamten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes einzigartige Angebote macht. Zum Beispiel das Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung.1) Vorteil für dbb-Mitglieder: • 30,– Euro Startguthaben über das dbb vorsorgewerk Informieren Sie sich jetzt über die vielen speziellen Vorteile Ihres neuen Kontos für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Tel. 0 800/40 60 40 160 (kostenfrei) oder www.bezuegekonto.de
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