B 2428 E ISSN 0173-3796
September/Oktober 2014
Zeitschrift für den öffentlichen Dienst in Bayern
nachrichten
Im Fokus
Doppelhaushalt 2015/2016 hält Wort! Seite 12
Bayern
Das Heimatministerium – Leistungszentrum für den ländlichen Raum
Seite 7
Beamtenrecht
BayVerfGH: Führungspositionen auf Zeit verfassungskonform
Seite 22
Verband
Personalratswahlen 2014: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat gewählt
Seite 27
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Editorial
Anette Egle Chefredakteurin BBB Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de
Liebe Leserinnen und Leser, ich freue mich sehr, Sie wieder hier an dieser Stelle begrüßen zu dürfen. Im fliegenden Wechsel haben meine Kollegin Christine Bodony und ich erneut – wie das erste Mal vor einem halben Jahr – die Rollen getauscht. Nun ist es an ihr, sich Zeit für Familie zu nehmen. Wir gratulieren zur Geburt ihres Sohnes! Und wie von ihr angekündigt, kann ich in dieser Ausgabe Wort halten: Das Thema Doppelhaushalt 2015/2016 ist weiter aktuell. Im Landtag haben die Beratungen begonnen. Es geht in die letzte Runde. Die Inhalte des von der Staatsregierung eingebrachten Entwurfs werden „Im Fokus“ intensiv von allen Seiten beleuchtet. Neben Staatsminister Söder, der uns ein Interview gegeben hat, kommen auch haushaltspolitischen Sprecher der im Landtag vertretenen Parteien zu Wort. In der Rubrik „Bayern“ bringt der zuständige Staatssekretär Albert Füracker Ihnen das neue Heimatministerium in Nürnberg näher. Er hat für uns einen kurzen Ausblick auf die dort künftig zu bewältigenden Aufgaben verfasst. Außerdem starten wir mit dem ersten Teil einer geplanten Serie. Hier kommen einzelne Verwaltungsbereiche zu Wort und schildern ihre ganz spezielle Situation in Sachen Stellenabbauprogramme. Ein Thema, das zunehmend an Relevanz gewinnt.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bildet den Schwerpunkt des rechtlichen Teils. Gegen die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit bestehen nach aktueller Rechtslage keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dass das nicht unumstritten war, zeigt das dem Urteil angefügte Sondervotum, in dem zwei Richter ihre abweichende Meinung deutlich zum Ausdruck bringen. Grund genug, die wichtigsten Passagen des Urteils auf Seite 31 abzudrucken. Glücklich zurück im Team und mit herzlichen Grüßen aus der Redaktion Ihre
Anette Egle, Chefredakteurin
Christine Bodony bodony@bbb-bayern.de
Vanessa Kasperkowitz kasperkowitz@bbb-bayern.de
Annette Ondracek ondracek@bbb-bayern.de
Michael Rosch rosch@bbb-bayern.de
- Beamten- und Laufbahnrecht
- Versorgung - Rechtsschutz - Personalvertretungsrecht
- Versorgung - Rechtsschutz
- Besoldungs- und Tarifrecht - Beihilfe - Kreisausschüsse
Impressum Verleger: BBB-Verlag e.V. (Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München Telefon: 089.55 25 88-0 Fax: 089.55 25 88-50 E-Mail: bbb-verlag@bbb-bayern.de gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann
Anzeigen: Michael Rosch Erscheint sechs mal im Jahr. Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar.
Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting Telefon: 08671.50 650 E-Mail: mail@geiselberger.de Grafik und Betreuung: DIALOG Public Relations Altenwall 24 28195 Bremen Telefon: 0421.32 88 110 E-Mail: dialog@dialog-pr.com www.dialog-pr.com
September/Oktober 2014
Seite 3
Inhaltsverzeichnis
Inhalt Zur aktuellen Lage
Im Fokus
Doppelhaushalt 2015/2016 hält Wort! Seite 12
Bayern
5 Doppelhaushalt 2015/2016: Ein weiterer Meilenstein im bewährten Miteinander Rolf Habermann, Vorsitzender Bayern 6 Stellenabbau im Auge behalten! 6 Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz 6 Änderungen der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung geplant 6 Veröffentlichungen und Beteiligungen 7 Das Heimatministerium – Leistungszentrum für den ländlichen Raum 7 Dr. Marcel Huber neuer Staatskanzleichef 8 Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner antwortet BBB-Tarifausschuss 9 Beim Personal wird´s eng! 10 Interview mit Stephan Mayer, MdB Im Fokus
Foto: Stadt Nürnberg
12 Doppelhaushalt 2015/2016 hält Wort! 14 Staatsminister Dr. Markus Söder im Interview 16 Parteien zum Haushaltsentwurf Bund
Das Heimatministerium – Leistungszentrum für den ländlichen Raum Seite 7
18 Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2014 18 Nachwuchsmangel im öffentlichen Dienst – Protestaktion der dbb jugend in Berlin Tarif
Foto: BBB
Verband
20 Entgeltordnung Lehrkräfte: Verhandlungen fortgesetzt 20 Sozial- und Erziehungsdienst: Kündigung der Eingruppierungsregelungen 20 Kontra Tarifeinheit – Konkurrierende Gewerkschaften sollten Normalität sein
Recht – Beamtenrecht 21 Wann liegen berücksichtigungsfähige Zeiten im Sinne des Besoldungsgesetzes vor? 22 Führungspositionen auf Zeit verfassungskonform 22 Keine Beihilfe für Augenlasern 23 Teilhaberichtlinien: Neuerungen bei der Gesundheitsprognose 24 Keine Kürzung der Beihilfe im Basisund Standardtarif 24 Berücksichtigung förderlicher hauptberuflicher Beschäftigungszeiten Recht – Tarifrecht 25 Finanzministerium zu aktuellen Themen Verband 27 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat gewählt 28 Kreisausschuss Würzburg – Politikerstammtisch mit MdL Ingrid Heckner 28 Kreisausschuss Passau – 48. Passauer Behördensportfest des Bayerischen Beamtenbundes ein voller Erfolg 29 Kreisausschuss Kronach – Besuch des Landesuntersuchungsamtes Erlangen 29 Dr. Alexander Schrader zu Gast beim BBB-Hauptvorstand 29 Kreisausschuss Straubing – Im Gespräch mit Politikern 29 Kreisausschuss Forchheim – Wolfgang Sander † 30 Japan stellt sein Beamtenrecht auf den Prüfstand – Regierungsdelegation aus Tokio beim BBB 30 BBB-Rechnungsprüfer: Wichtig und unverzichtbar Buch 30 Geheime Grenzsteinzeugen – Dokumentation der Vielfalt … Aus der Rechtsprechung
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat gewählt
Seite 27
31 Übertragung von Spitzenämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungskonform
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Zur aktuellen Lage
Doppelhaushalt 2015/2016: Ein weiterer Meilenstein im bewährten Miteinander Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sommerpause ist endgültig vorbei! In seiner ersten regulären Sitzung nach den Urlaubsmonaten ist der Landtag in die Etatberatungen eingestiegen. Für alle Beteiligten stehen intensive Arbeiten an. Natürlich auch für den BBB. Mit dem Entwurf, den die Staatsregierung vorgelegt hat, können wir durchaus zufrieden sein. Er enthält zahlreiche Punkte, die wir schon im Vorfeld zum Thema gemacht haben. Neben der systemkonformen Übertragung der Verbesserungen im Rentensystem auf die Beamtenversorgung möchte ich hier natürlich ganz besonders die abschließende Umsetzung der Zusagen aus dem Neuen Dienstrecht erwähnen. In der Vorlage, die jetzt vom Landtag beraten wird, ist die letzte noch ausstehende Charge der zugesagten Anschubfinanzierung für Stellenhebungen enthalten. Man hat Wort gehalten! Ein weiterer Meilenstein im inzwischen bewährten Weg des Miteinanders zwischen öffentlichem Dienst und Bayerischer Staatsregierung. Allerdings hege ich die Vermutung, dass die Entscheidung für diesen Weg nicht ganz unumstritten war: Die Hebungen für das Jahr 2016 finden sich nicht wie üblich im Zahlenwerk der Stellenpläne, sondern in einer eigens hierfür geschaffenen Norm des Haushaltsgesetzes. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es so etwas schon einmal gegeben hätte. Das lässt mich mutmaßen, dass sich hier einzelne Stimmen erst relativ spät im Verfahren der Erarbeitung des Entwurfs durchgesetzt haben. Diesen Stimmen,
Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.
die sich so konsequent für den öffentlichen Dienst stark gemacht haben, möchte ich ausdrücklich und von Herzen danken! Ich verstehe das als Zeichen der besonderen Wertschätzung unserer Institution und unserer Arbeit! An einer anderen Stelle des Haushalts sind wir allerdings langsam – wie man so schön sagt – am Ende der Fahnenstange angelangt. Der Stellenabbau hat in vielen Bereichen der Verwaltung einen Umfang erreicht, der weder Beschäftigten noch Bürgerinnen und Bürgern in dieser Form weiter zumutbar ist. Vor allem im Zuge der Verwaltungsreform des Jahres 2005 wurden umfangreiche Stelleneinsparungen im Haushaltsgesetz verankert, die bis 2019 erbracht werden sollen. Die damals festgelegten Zahlen wurden aber seither nie wieder politisch, oder gar sachlich hinterfragt. Zieht man heute eine – auch nur oberflächliche – Bilanz, zeigt sich, dass das dringend notwendig wäre. Denn mit dem Stellenabbau ist kein entsprechender Aufgabenabbau einhergegangen. Ganz im Gegenteil. Aktuelle Herausforderungen wie Klimawandel, Energiewende oder Breitbandausbau beanspruchen den öffentlichen Dienst in gänzlich neuer Art und Weise. Und auch der Vollzug von Bundesgesetzen oder Neuerungen auf Landesebene haben dazu geführt, dass die Aufgaben des öffentlichen Dienstes an vielen Stellen zugenommen haben. Darauf wurden die Einsparkontingente aber nie abgestimmt. Nun stehen manche Bereiche mit vielen Aufgaben, wenigen Beschäftigten mit hohem Durchschnittsalter und zudem häufig noch Nachwuchsproblemen da. Dass das die Leistungs- und Funktionsfähigkeit einer stabilen Verwaltung
gefährden kann, liegt auf der Hand. Hier besteht Handlungsbedarf! Zum Teil kann hier aber auch andernorts nachgesteuert werden – wenn die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. In Zeiten des Nachwuchs- und Fachkräftemangels wird es immer wichtiger, die Beschäftigten möglichst umfassend und lange im Arbeitsleben zu halten. Ein Ziel, das auf verschiedensten Wegen verfolgt werden kann. Sei es durch attraktive Arbeitsbedingungen, zu denen langfristig auch die Sicherstellung künftiger Versorgungsleistungen gehört, oder mit einem intensiven Gesundheitsmanagement, das nicht nur Erkrankungen vorbeugt, sondern auch beim Wiedereinstieg in das Arbeitsleben unterstützt, wenn z. B. krankheitsbedingte Einschränkungen vorliegen. Die hervorragende Zusammenarbeit, die wir in den vergangenen Jahren mit der Staatsregierung und insbesondere dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat pflegen, lässt mich darauf vertrauen, dass wir gute Lösungen finden werden. Es gibt viele Hebel, die bewegt werden können, viele Stellschrauben an denen zu drehen ist. Wir wollen einen öffentlichen Dienst, der für die Zukunft gerüstet ist und dafür setzen wir uns ein! Mit kollegialen Grüßen
Rolf Habermann, Vorsitzender
Foto: BBB
Arbeitszeit als Studienprojekt Ausführlich Rede und Antwort stand BBB-Vorsitzender Rolf Habermann vier Studierenden der Wasserburger Fachhochschule für öffentliche Rechtspflege und Verwaltung in Bayern – Fachbereich Sozialverwaltung. Die insgesamt sechs Studentinnen und Studenten umfassende Studiengruppe steht vor der Erstellung ihrer Projektarbeit „Arbeitszeit – Gestern. Heute. Morgen.“ Habermann erläuterte eingehend die Positionen des BBB zu dieser Thematik. Großes Interesse hatten die jungen Kolleginnen und Kollegen auch an den Ergebnissen der Arbeitsgruppe des BBB und des Finanzministeriums zum öffentlichen Dienst, zu deren Umsetzung bereits ein Gesetzentwurf vorliegt.
September/Oktober 2014
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Bayern
Aktuelles aus Bayern Stellenabbau im Auge behalten! BBB im Gespräch mit den Landtags-Grünen
Foto: BBB
Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz
Die Grünen-Abgeordneten im Bayerischen Landtag Markus Ganserer, Claudia Stamm und Thomas Mütze mit BBB-Chef Rolf Habermann (v.l.).
Die Stellenplanung im öffentlichen Dienst muss im Auge behalten werden, darin waren sich BBB-Vorsitzender Rolf Habermann und seine Gesprächspartner aus den Reihen der Grünen im Bayerischen Landtag einig. Wo Stellen abgebaut werden, ohne dass die Aufgaben entsprechend geringer werden, drohen Engpässe. Sowohl Claudia Stamm und Thomas Mütze, die Vertreter von Bünd-
nis 90/Die Grünen im Haushaltsausschuss des Landtags, als auch Markus Ganserer, Mitglied des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, betonten, dass dies in ihrer Partei bereits seit längerem ein Thema sei. Darüber hinaus wurden Möglichkeiten, Probleme und Chancen verschiedener Konzepte zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand im Beamtenrecht erörtert.
Bayerische Nebentätigkeitsverordnung Erhöhung der Vergütungsgrenzen geplant Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) vom 21. März 2013 wurde der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 des Einkommenssteuergesetzes auf 2.400 Euro angehoben. Nach dieser Vorschrift sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten wie z. B. als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher bis zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro steuerfrei. In der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung (BayNV) sind an verschiedenen Stellen Vergütungsgrenzen von Bedeutung, die sich an den Freibetrag nach § 3 Nr. 26
des Einkommenssteuergesetzes anlehnen. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen die steuerrechtlichen Verbesserungen in der Nebentätigkeitsverordnung nachvollzogen werden. Daneben ist noch eine redaktionelle Änderung infolge der Umbenennung der früheren Bundesanstalt für Arbeit in die heutige Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Der BBB hat die geplanten Änderungen in seiner Stellungnahme begrüßt. Diese seien nur sachgerecht.
Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr hat seinen am Bildschirmarbeitsplatz Beschäftigten unter anderem im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit zur Verfügung zu stellen, sofern als Untersuchungsergebnis feststeht, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. Die entsprechenden Rahmenverträge mit dem Landesinnungsverband des bayerischen AugenoptikerHandwerks und der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken werden immer wieder aktualisiert und sind im Intranet (www.stmf.bybn.de) abrufbar. Die letzte Änderung erfolgte am 17. September 2014.
Veröffentlichungen: Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen in staatseigenen Dienstwohnungen (Schönheitsreparaturenbekanntmachung), FMBL. 2014/9 Haftung beim Betrieb von Kraftfahrzeugen des Freistaates Bayern und Rückgriff gegen staatliche Fahrzeuge führende Bedienstete (Kraftfahrthaftungsbekanntmachung), FMBL. 2014/10 Verordnung zur Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung, GVBL. 2014/15.
Aktuelle Beteiligungen: Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamten – BayNV (siehe gesonderten Artikel) Bekanntmachung „Vollzug der Verordnung über die Dienstwohnungen der Beamten“ Seite 6
Bayern
Ein Novum in Bayern, sogar deutschJahren sollen sich rund 100 Mitarbeiter landweit: ein Ministerium, das speziell für insbesondere um den ländlichen Raum die „Heimat“ zuständig ist. Diese Aufgabe und dessen Herausforderungen kümmern. hat das traditionsreiche Finanzministerium Kernaufgabe des Heimatministeriums ist übernommen. Mit die Förderung gleichder Errichtung eiwertiger Lebensbenes zweiten Dienstdingungen in Stadt Der ländliche Raum muss sitzes in Nürnberg attraktiv bleiben – für Jung und und Land. Hierfür wird erstmals seit wurde eine klare HeiAlt, für Beruf und Freizeit. der Staatsgründung matstrategie entwi1806 staatliches ckelt. Der Grundsatz Regierungshandeln lautet: Aktivieren dauerhaft nicht nur in der Landeshaupt- statt Alimentieren. Schwächere Kommunen stadt stattfinden. Nürnberg wird zentrale sollen mehr Möglichkeiten bekommen, sich Anlaufstelle des Finanz- und Heimatminis- selbst zu helfen. Ein europaweit einzigarteriums für den gesamten nordbayerischen tiges Förderprogramm für schnelles InterRaum. net mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Untergebracht im ehemaligen Staats- Euro, Verbesserungen des kommunalen Fibankgebäude von Sep Ruf aus den 1950er nanzausgleichs mit einem Rekordvolumen
Der Staatssekretär im Kurzporträt Der gebürtige Parsberger hat alle kommunalen Ebenen durchlaufen. Der 46-Jährige ist seit 1990 Gemeinderat in seiner Heimatgemeinde Lupburg sowie Kreisrat im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Den CSU-Kreisvorsitz übernahm er 2005. Seit 2006 ist er zudem CSU-Bundeswahlkreisvorsitzender. Im Landtag vertritt Füracker den Stimmkreis Neumarkt in der Oberpfalz seit 2008. Im Oktober 2013 wurde er Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Der Landwirt lebt mit seiner Frau, seinen vier Kindern und seinen Eltern auf einem Bauernhof. Mit seiner Heimat ist er seit Generationen eng verbunden. Neben seiner Leidenschaft für Politik ist er auch Mitglied in zahlreichen Vereinen und spielt gerne Schafkopf.
Dr. Marcel Huber Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Bayerischer Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben
Dr. Marcel Huber neuer Staatskanzleichef Der bisherige bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber (CSU) ist der neue Staatskanzleichef. Der 56-Jährige hat den Posten von Christine Haderthauer (ebenfalls CSU) übernommen. Marcel Huber ist seit 2007 im Kabinett, zunächst als Kultus-, später als Umweltstaatssekretär. 2011 war er bereits für ein halbes Jahr Staatskanzleichef, bevor er von Minister-
von über 8 Milliarden Euro, systematische Behördenverlagerungen im Einverständnis mit den Beschäftigten, Ausbau des Regionalmanagements und eine gemeinsame Entwicklungsstrategie mit Tschechien - nirgendwo in Deutschland gibt es derartige Ideen und Ansätze. Das Heimatministerium ist ein Leistungszentrum für den ländlichen Raum. Die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist in Bayern nicht nur Programm, sondern gelebte Praxis. Wir wollen, dass die „Arbeit zu den Menschen“ kommt. Der ländliche Raum muss attraktiv bleiben – für Jung und Alt, für Beruf und Freizeit. Dafür steht das neue Heimatministerium in Nürnberg und dafür arbeiten wir.
präsident Horst Seehofer im Zuge einer Kabinettsumbildung zum Umweltminister berufen wurde. Nun hat er den Posten als Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben ein weiteres Mal angetreten. Neue Bayerische Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz ist die Landtagsabgeordnete Ulrike Scharf.
September/Oktober 2014
Der BBB hat Herrn Huber zu seinem (wieder) neuen Amt gratuliert und die Gelegenheit genutzt, um darum zu bitten, auch in seiner Funktion als Staatskanzleichef für eine sachgerechte und faire Politik der Bayerischen Staatsregierung in Fragen des öffentlichen Dienstes einzutreten.
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Foto: Bayer. Staatskanzlei
Foto: Stadt Nürnberg
von Albert Füracker
Foto: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Albert Füracker, MDL Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Das Heimatministerium – Leistungszentrum für den ländlichen Raum
Bayern
Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner antwortet BBB-Tarifausschuss
Foto: BBB
Beschäftigten anstrebe und keine Sonderregelungen für einzelne Bereiche. Im Übrigen führe das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat an, dass sich die Folgewirkung der Altersteilzeit, dass vorzeitige krankheitsbedingte Ruhestandseintritte verringert werden, anders als im Beamtenbereich, nicht als Gegenwert ausrechnen lasse.
BBB-Tarifausschuss mit Mitgliedern des BBB-Vorstandes im Mai zu Gast bei MdL Ingrid Heckner
Am 14. Mai 2014 führte der BBB-Tarifausschuss unter Leitung seines Vorsitzenden Klaus Eckl mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, MdL Ingrid Heckner, ein ausführliches Gespräch zu Tarifangelegenheiten (siehe BBB-Nachrichten Mai/Juni 2014, S.7). Frau Heckner hatte damals eine Prüfung aller vorgebrachten Anliegen zugesagt. Mit Schreiben vom 17. Juli 2014 nahm sie detailliert zu allen Punkten Stellung. Unter anderem führte sie aus:
Nachvollziehbarkeit der Entgeltabrechnungen Hinsichtlich etwaiger Änderungen in der Darstellung würden die Chancen, gegenüber der verantwortlichen Software-Firma erfolgreich auf eine andere Darstellung hinzuwirken, als sehr gering eingestuft. Die jetzige Darstellungsweise, die auch die rechtlichen Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung und des Sozialversicherungsrechts erfülle, entspräche deren Standard. Hinzu komme, dass
aufgrund der besonderen, um zwei Monate zeitversetzten Fälligkeit von unständigen Entgeltbestandteilen (Zeitzuschläge etc.) es notwendig sei, Rückrechnungen vorzunehmen, was in der Darstellung jedoch zu Unübersichtlichkeiten führe. Ergänzend wies Frau Heckner darauf hin, dass im Internetauftritt des Landesamtes für Finanzen (LfF) umfangreiche Erläuterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern zur Bezügemitteilung veröffentlicht seien.
Altersteilzeit für Schwerbehinderte Bayern habe von der Möglichkeit, auf landesbezirklicher Ebene einen Tarifvertrag zur Altersteilzeitarbeit abzuschließen, bisher keinen Gebrauch gemacht. Überlegungen für eine künftige diesbezügliche Regelung bestünden nicht. Grund hierfür sei u.a., dass eine andere Gewerkschaft zu erkennen gegeben habe, dass sie eine generelle Regelung für alle
Versichern und Bausparen
Vertreterzulage gemäß des Manteltarifvertrags für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) Bisher habe kein Land von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch landesbezirklichen Tarifvertrag für bestimmte Tätigkeiten festzulegen, dass die Voraussetzungen für die Zahlung einer persönlichen Zulage bereits erfüllt sind, wenn die vorübergehend übertragene Tätigkeit mindestens drei Arbeitstage angedauert habe. Zudem betreffe die Regelung im TV-L, wonach die vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt werden muss, nur nach dem 31. Oktober 2006 neu eingestellte Beschäftigte. Für die aus dem MTArb übergeleiteten Beschäftigten gelte nach wie vor die Voraussetzung, dass die Tätigkeit mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage ausgeübt werden müsse. Auch zu den weiteren, teilweise nur einzelne Tarifbereiche betreffenden Anliegen äußerte sich Frau Heckner umfassend.
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02/2014
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Bayern
Beim Personal wird´s eng! Arbeitsverdichtung, Nachwuchsprobleme, hohes Durchschnittsalter und Pensionierungszahlen bei gleichzeitig immer neuen Herausforderungen. Das ist das Schicksal vieler Bereiche der öffentlichen Verwaltung. Sie stehen nicht unbedingt im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Trotzdem erbringen sie häufig Leistungen, die als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Hier haben sie das Wort! Gunther Hahner (links) Vorsitzender des Bundes Deutscher Forstleute (BDF) Bayern Siegfried Völkl Vertreter des BDF im Hauptvorstand des Bayerischen Beamtenbundes
BDF: Stellenabbau im Forstbereich stoppen!
Fotos: BBB
von Gunther Hahner und Siegfried Völkl Der Begriff der Nachhaltigkeit wurde von Forstleuten erfunden und wird in den Bayerischen Wäldern seit langem konsequent verwirklicht. Die Erfolge dieser Försterarbeit sind international anerkannt: wir verfügen über die im Bundesvergleich wertvollsten, ertragreichsten und stabilsten Wälder. Das soll auch so bleiben! Nachhaltigkeit darf aber nicht nur auf die Waldbewirtschaftung beschränkt werden. Sie muss auch bei der Personalplanung berücksichtigt werden – sowohl im Unternehmen Bayerische Staatsforsten wie auch in der Bayerischen Forstverwaltung. Schon seit dem Jahr 1995 (und fast ein Jahrzehnt vor den tiefgreifenden Reformen mit den Beschlüssen zu „Verwaltung 21“) wird hier Personal reduziert. Werden bestehende Pläne weiter umgesetzt, entfällt bis zum Jahr 2019 jede zweite Stelle im Forstbereich! In den nächsten zehn Jahren tritt mehr als ein Drittel (!) der aktiven „Förster vor Ort“ in den Ruhestand. Bereits heute fehlen junge Nachwuchskräfte, Langjährige Erfahrungen gehen schon heute verloren. Und auch der Kontakt
der Forstleute mit der Bevölkerung bleibt vielerorts auf der Strecke. Die Notwendigkeit einer naturnahen Forstwirtschaft kann nicht mehr genügend vermittelt werden. Das Vertrauen in die gesamte Forstwirtschaft schwindet, die Beratung der privaten Waldbesitzer ist massiv erschwert. Ein zentrales Versprechen der in 2005 umgesetzten Forstreform („der Förster bleibt vor Ort“) kann mit dem verbleibenden Personal nicht gehalten werden! Ein in der Staatsverwaltung eingesetzter Beratungsförster hat derzeit neben vielen anderen Tätigkeiten im Durchschnitt über 2.000 Waldbesitzer zu unterstützen. Seine neutrale und kompetente Beratung wird von den Waldbesitzern sehr geschätzt. Insbesondere für den Kleinprivatwald und vor dem Hintergrund des Klimawandels wären mehr statt weniger Beratungsförster von Nöten. Bei den Bayerischen Staatsforsten (Anstalt des Öffentlichen Rechts; zuständig für die Bewirtschaftung des Bayerischen Staatswaldes) haben die als Revierleiter eingesetzten Försterinnen und Förster die bundesweit größten Reviere mit den höchsten Einschlägen
VVB: Die Vermessungsverwaltung arbeitet am Limit!
zu bewirtschaften. Ein zu starker Fokus auf kurzfristige ökonomische Erfolge, verbunden mit starkem Personalabbau, gefährdet aber langfristig die Nachhaltigkeit im Staatswald. Die Absenkung der Holzvorräte wird künftige Erträge schmälern. Der BDF fordert: Der radikale Personalabbau muss gestoppt werden! Junge Forstleute sind wieder vermehrt einzustellen!! Die gewaltigen Zukunftsaufgaben des Waldumbaus durch den Klimawandel, die Anforderungen der Energiewende, die stark gestiegene Nachfrage nach dem Rohstoff Holz oder die Stärkung des ländlichen Raumes erfordern konsequentes Handeln und wurden bei früheren Einsparbeschlüssen so nicht berücksichtigt. Naturnahe Forstwirtschaft ist heute umfassende Daseinsvorsorge im ureigensten Sinne, denn sie sichert den Wald als kostenlos zugänglichen Erholungsraum für die Bevölkerung, als Lieferant für sauberes Trinkwasser und Garant für Lawinen- und Erosionsschutz im alpinen Bereich und als Lieferant für den wertvollen, umweltfreundlichen und nachwachsenden Rohstoff Holz.
Michael Hümmer Vorsitzender des Verbandes des Vermessungsdienstes in Bayern (VVB)
von Michael Hümmer Die Bayerische Vermessungsverwaltung hat den ihr bis zum Jahr 2019 auferlegten Stellenabbau bereits heute so gut wie vollständig erbracht. Im Nachgang zu den Landtagswahlen wurde ihr noch die Aufgabe des flächendeckenden Breitbandausbaus in Bayern übertragen und auch bei der Installation des Heimatministeriums in Nürnberg wurde aus unserem Bereich Personal dorthin abgeordnet oder versetzt. Die personelle Situation an den Dienststellen der Bayerischen Vermessungsver-
waltung kann und muss als äußerst kritisch angesehen werden. Das Kerngeschäft unserer Verwaltung kann derzeit nur auf Grund von gegenseitigen Amtsaushilfen der Ämter untereinander in einem für den Bürger erträglichen Zeitraum erledigt werden. Jeder kurzfristige Ausfall, auch nur von einzelnen Beschäftigten, stellt die meisten Dienststellen vor fast unlösbare Personalprobleme. Hinzu kommt, dass in den kommenden 5 Jahren, enorme altersbedingte Abgänge durch den Eintritt in den Ruhestand anstehen. September/Oktober 2014
Insgesamt lässt sich sagen: Die Bayerische Vermessungsverwaltung ist personell am unteren Limit des erträglichen angekommen. Derzeit können die Aufgaben nur mit Mühe und Not und an der Grenze des auch gesundheitlich erträglichen Aufwands der Beschäftigten geschultert werden. Erhebliche Neueinstellungszahlen sind auf Grund des vorhersehbaren Abgangs vieler Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand unumgänglich.
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Bayern
Interview mit Stephan Mayer, MdB
Stephan Mayer, MdB BBB: Als innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind Sie unter anderem für die Belange des öffentlichen Dienstes zuständig. Welche Herausforderungen sehen Sie auf den öffentlichen Dienst des Bundes sowie der Länder zukommen? Stephan Mayer: Bund und Länder stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Deutschland profitiert sehr vom seinem verlässlichen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Deshalb bekennt sich die CDU/CSU klar zum Berufsbeamtentum und zu einem starken öffentlichen Dienst. Daraus folgt der Handlungsauftrag, die Attraktivität und Leistungsstärke des öffentlichen Dienstes zu erhalten und nach Möglichkeit zu steigern. Dabei kommt es auf einen gelungenen Dreiklang aus Gehalt, Versorgungsleistungen und den sonstigen Beschäftigungsbedingungen an. Alleine beim Gehalt wird der Arbeitsgeber Bund selten mit dem privaten Sektor konkurrieren können. Deshalb gilt es, das Versorgungsniveau weiterhin attraktiv auszugestalten und die Arbeitsplatzsicherheit und Familienfreundlichkeit des „Arbeitgebers Bund“ herauszustellen. Mit der Übernahme des Tarifabschlusses für den Bund und Kommunen wird die unionsgeführte Bundesregierung die Einheit des öffentlichen Dienstes festigen.
Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
BBB: Gerade Bayern hat die durch die Föderalismusreform neu gewonnen Länderkompetenzen voll ausgeschöpft und das bayerische Beamtenrecht grundlegend reformiert. Mit dem Neuen Dienstrecht in Bayern ist ein einmaliges und für andere Länder vorbildliches Gesetzeswerk entstanden. Jetzt werden immer wieder Stimmen laut, die eine Rückgängigmachung der Föderalismusreform fordern. Darüber hinaus wird über die Einführung eines bundesweiten „Pensionsfonds“ diskutiert. Beides lehnt der BBB vehement ab. Wie beurteilen Sie diese Forderung? Stephan Mayer: Im Beamtenbereich gibt es einen Wettbewerb zwischen den Ländern auf der einen und zwischen Bund und Ländern auf der anderen Seite. Das ist etwas Gutes, solange es bei einem gesunden Wettbewerb bleibt. Dabei muss gelten, dass jeder auf seine eigenen Kosten wirtschaftet. Wer im Land nicht vorausschauend haushaltet, indem er hohe Pensionslasten anhäuft und keine Rücklagen bildet, darf nicht erwarten, dass der Bund oder die anderen Länder am Schluss dafür gerade stehen. Im Bereich der Beamtenversorgung wird es in Zukunft darauf ankommen, mit einer verlässlichen Politik dem Lebenszeitprinzip konsequent Geltung zu verschaffen.
Nur, wenn junge Beamte wissen, dass sie sich auf eine angemessene Versorgung im Alter verlassen können, werden sie nicht den Weg in die private Wirtschaft wählen. Deshalb trägt das Versorgungsversprechung erheblich zur Fachkräftesicherung bei. BBB: Im Frühjahr 2015 stehen wieder die Tarifverhandlungen der Länder (TV-L) an. Sicherlich werden das keine leichten Verhandlungsrunden, angesichts der z.T. klammen Haushaltskassen einzelner Länder. Der BBB fordert - wie bereits bei der letzten Besoldungsrunde - die Eins-zu-EinsÜbernahme für die bayerischen Beamtinnen und Beamte. Wie beurteilen Sie die aktuelle Einkommensentwicklung in den Bundesländern? Stephan Mayer: Wie die Bundesländer im Tarif- und Beamtenbereich vorgehen, möchte ich nicht näher kommentieren. An dieser Stelle nur der Hinweis, dass viele Bundesländer gut daran täten, sich in diesem Bereich am Bund und an Bayern zu orientieren. Der Bund hat in den vergangen Jahren stets die Tarifergebnisse zeit- und wirkungsgleich übernommen. Ein attraktiver und leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen in allen Bundesländern.
Zur Person Persönliches > Geboren am: 15. Dezember 1973 in Altötting > Familienstand: ledig Berufliche Tätigkeit: > seit 09/2002 Mitglied des Deutschen Bundestages Schwerpunkte der politischen Arbeit im Deutschen Bundestag 18. WP > innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion > ordentliches Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages > ordentliches Mitglied im Ausschuss für Sport stellv. Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur > Vorsitzender der deutsch-britischen Parlamentariergruppe > Mitglied im Vorstand des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSUFraktion > Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium > Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“
Gesellschaftspolitisches Engagement: > seit 11/1993 Mitglied der Kreisvorstandschaft der Mittelstands-Union > seit 05/1996 Stadtrat in Neuötting und Kreisrat im Landkreis Altötting > seit 04/1997 stellv. CSU-Kreisvorsitzender > seit 07/1997 Beisitzer in der CSU-Bezirksvorstandschaft Oberbayern > seit 05/2002 stellv. Fraktionsvorsitzender Kreistagsfraktion Altötting > seit 2006 stellv. Landesvorsitzender der Union der Vertriebenen (UdV) > von 11/2007 - 10/2010 Landesvorsitzender des THW Bayern > seit 2008 Präsidiumsmitglied des Bundes der Vertriebenen > seit 03/2010 Präsident der THW-Bundesvereinigung e.V.
Weitere berufliche Tätigkeit > 2000-2009 Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Salzberger, Reiter, Mandlsberger & Kollegen in Mühldorf > seit 2009 Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Nachmann Rechtsanwalts GmbH in München
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Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Stephan Mayer (CSU) ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit dieser Legislaturperiode innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der BBB hatte die Gelegenheit mit ihm über die aktuellen Herausforderungen des öffentlichen Dienstes zu sprechen.
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Im Fokus
Doppelhaushalt 2015/2016 hält Wort! Die nächste Runde ist eingeleitet: Ende September hat der Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 die erste Lesung im Landtag durchlaufen. Das von der Staatsregierung erarbeitete Werk greift alle wesentlichen Themen auf. Die Beschäftigten können zufrieden sein! Lediglich bei den Stellenplanungen wecken langfristige Entwicklungen Bedenken.
Freistaat Bayern
Haushaltsplan
2015/2016 Entwurf
Es ist ein Ungetüm mit mehreren tausend Seiten. Das Haushaltsgesetz mit seinen zahlreichen Einzelplänen, das die Abgeordneten des Bayerischen Landtags nun zu beraten haben, ist keine leichte Kost. Aber gerade hier werden auch grundlegende Weichen gestellt. Die Bayerische Staatsregierung hat sich für die konsequente Fortsetzung der Konsolidierung entschieden und legt erneut einen Haushalt ohne Neuverschuldung vor. Altschulden sollen in Höhe von 1,05 Milliarden Euro getilgt werden. Die Forderungen des BBB waren klar: Die anstehende Einkommensrunde berück-
sichtigen, die noch ausstehenden Stellenhebungen aus dem Neuen Dienstrecht bereitstellen, die Verbesserungen im Rentenrecht systemkonform auf den Beamtenbereich übertragen und „Stellenstopp“ und „Paragraphenbremse“ an den tatsächlichen Gegebenheiten ausrichten!
Bayern ist für Einkommensrunde gerüstet!
Das alles findet sich im aktuellen Entwurf wieder. Wenn im kommenden Frühjahr die Tarifverhandlungen bei den Ländern anstehen, wird der Freistaat Bayern dafür gerüstet sein. Und soweit es um die Übertragung der Ergebnisse auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten geht, steht die Aussage des Finanzministers: Es ist klar, dass dieser Abschluss übernommen werden sollte (vgl. BBB Nachrichten Juli/August 2014, Seite 14). Nach dem Entwurf soll auch die letzte Charge der bei Erarbeitung des Neuen Dienstrechts versprochenen Stellenhebungen bereitgestellt werden. Sie sind in beiden Haushaltsjahren (zum 01.07.2015 und zum 01.11.2016) für alle Bereiche vorgesehen. Mit der abschließenden Einlösung dieser vor Jahren getätigten Zusagen demonstriert Bayern Verlässlichkeit. Die kraftvolle Fortsetzung des Neuen Dienstrechts ist nicht nur ein Bekenntnis zu diesem Regelwerk, sondern zum Berufsbeamtentum an sich.
Verbesserungen aus der Rente kommen auch für Beamte
Bundesweit einmalig soll mit der Gesetzesvorlage auch die systemkonforme Übertragung der Neuerungen bei der Rente (Stichwort: „Mütterrente“) in die Beamtenversorgung stattfinden. Bei Ruhestandseintritten ab 2015 sollen die berücksichtigungsfähigen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder verdoppelt werden. Auch aktuell Versorgungsberechtigte werden berücksichtigt. Gleichzeitig wird bei Ruhestandsversetzungen ab 01.01.2015 wegen Dienstunfähigkeit die ZurechnungsSeite 12
Foto: Bildarchiv Bayer. Landtag, Fotograf Rolf Poss
Im Fokus
zeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr ausgedehnt. Der Versorgungsberechnung sind damit längere ruhegehaltfähige Dienstzeiten zugrunde zu legen. Die Absenkung der Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente besonders langjährig Versicherter ist hingegen eine Übergangsregelung und schon in wenigen Jahren ungünstiger als die bestehenden Regelungen im bayerischen Versorgungsrecht. Sie wird nicht übernommen. Darüber hinaus soll das Gesetz eine verbesserte Unterstützung der von tätlichen Angriffen betroffenen Beamtinnen und Beamten bringen. Besonders bei Polizei- und Justizvollzugdienst kommt es hier immer wieder zu Problemen. Der Dienstherr soll künftig (gegen Forderungsabtretung) auf Antrag die Erfüllung rechtskräftig festgestellter Schmerzensgeldansprüche übernehmen, wenn sie uneinbringlich sind und dadurch unbillige Härten vermieden werden. Das gilt insbesondere, wenn die Vollstreckung über einen Betrag von mindestens 500 € erfolglos geblieben ist. Der Forderung des BBB, diese sogenannte Bagatellgrenze zu streichen, da durch sie etwa ein Drittel der Betroffenen von der Regelung nicht profitieren, hat man sich bisher nicht angeschlossen. Die Vorlage enthält zudem die Umwandlung der Amtszulage zu der Besoldungsgruppe A 6 in eine dynamische Amtszulage in Höhe von 50 % des Unterschieds der Endgrundgehälter von A 6 und A 7 (Stand 1. Januar 2014: 67,17 Euro), Regelungen zur Ruhegehaltfähigkeit der Hochschulleistungsbezüge sowie weitere redaktionelle oder organisatorische Anpassungen. Die Umsetzung der familienfreundlichen Maßnahmen, die vom BBB gemeinsam mit dem Finanzministerium in der Arbeitsgemeinschaft „öffentlicher Dienst“ erarbeitet wurden, finden sich noch nicht im aktuellen Gesetzentwurf. Sie werden, zumal sie sich nicht kostenerheblich auswirken, in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen.
Schwerpunkt der Haushaltsgesetzgebung ist traditionell die Stellenverteilung. Der Anteil der Personalkosten am Gesamtvolumen beträgt rund 40 Prozent. Hier wird die personelle Ausstattung der Verwaltung organisiert. Hier wird ein wesentlicher Grundstein ihrer Funktionsfähigkeit gelegt. Gerade hier ist vorausschauendes Handeln gefragt.
BBB-Eingabe: umfassende Personalplanung mit flankierenden Maßnahmen Das betont auch der BBB in der Eingabe, mit der er sich an die Abgeordneten im Bayerischen Landtag wendet, um sicherzustellen, dass die Konzepte des vorliegenden Entwurfs gerade aus Sicht des öffentlichen Dienstes speziell beleuchtet werden. Er verlangt eine zukunftsgerichtete, verantwortungsvolle Personalpolitik in Form eines umfassenden Gesamtkonzepts: Das beinhalte zum einen eine angemessene Personalausstattung. Die Zielsetzung einer funktionierenden Verwaltung, die die wesentlichen Teile des staatlichen Lebens kompetent und zuverlässig ausfüllt, ist nur mit einer den Aufgaben entsprechenden personellen Besetzung zu verwirklichen. Bereits heute erreiche der Stellenabbau die Grenze des den einzelnen Dienststellen Zumutbaren. Vor allem aus Bereichen, die nicht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen, werde zunehmend eine Gefährdung für die optimale Aufgabenerfüllung vermeldet. Aus ganz unterschiedlichen Richtungen, wie etwa aus dem technischen Dienst, der Vermessungsverwaltung oder dem Forstbereich, aus Steuer- und Landwirtschaftsverwaltung oder dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, dem Bereich der Ländlichen Entwicklung oder der Sozialverwaltungkommen zunehmend erschreckende Nachrichten. Und das, obwohl hier häufig September/Oktober 2014
drängende Zukunftsaufgaben warten, wie beispielsweise im Forstbereich die notwendigen Reaktionen auf den Klimawandel. Eine verantwortungsvolle Personalplanung verlange aber auch und gerade angesichts des sich verschärfenden Fachkräfte- und Nachwuchsmangels, flankierende Maßnahmen, um vorhandenes Personal möglichst lange im Dienst zu halten. Damit wird nicht nur die Personaldecke verstärkt, sondern auch Wissenstransfer gesichert. Ziel muss es sein, die bestmögliche Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben in jeder Phase des Lebens zu gewährleisten. Gleichzeitig ist das bestehende Gesundheitsmanagement – als weiterer wichtiger Baustein – deutlich zu erweitern, sowohl im präventiven Bereich der Gesunderhaltung, aber auch und insbesondere im (re)integrativen Bereich, der die Rückkehr langfristig Erkrankter erfasst.
Gesundheitsmanagement und attraktive Arbeitsbedingungen!
Gerade unter dem Aspekt der attraktiven Arbeitsbedingungen nehmen auch künftige Versorgungsleistungen einen hohen Stellenwert ein und dürfen nicht aus den Augen verloren werden. Obwohl der Weg der Haushaltskonsolidierung grundsätzlich vom BBB unterstützt wird, wird die Tatsache, dass vor einigen Jahren die Zuführungen zum Versorgungsfonds abgesenkt wurden, damit diese für die Schuldentilgung zur Verfügung stehen, immer noch vielerorts mit Sorge thematisiert. Der Haushaltsentwurf wird nun in den verschiedenen Landtagsausschüssen beraten und soll im Dezember, rechtzeitig vor Jahresende, verabschiedet werden.
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Im Fokus
Staatsminister Dr. Markus Söder im Interview
Söder: Wichtig waren mir die Stellenhebungen! Das erste Konzept eines neuen Haushaltsgesetzes entsteht im Finanzministerium. Dort liegen die Zahlen, dort werden die Mittel verwaltet und die Bilanzen geführt. Erst wenn man sich dort einen umfassenden Überblick verschafft hat, wird eine erste Vorlage im Kabinett beraten. Der dort verabschiedete Entwurf der Staatsregierung wird dem Landtag übermittelt, der das letzte Wort hat. Gleichwohl hat der Finanzminister immer einen besonderen Blick auf den Entwurf. Wir haben ihn im Interview befragt.
BBB: Sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrter Herr Dr. Söder, wir freuen uns, dass wir Sie – als obersten Dienstherrn unserer Leserinnen und Leser – an dieser Stelle als Interviewpartner begrüßen dürfen und Sie sich die Zeit nehmen, unsere Fragen zu beantworten. Gerade befindet sich der Doppelhaushalt für die Jahre 2015/2016 in den Landtagsberatungen. Der Entwurf wurde vom Kabinett beschlossen. Die Grundlage dafür hat Ihr Ministerium erarbeitet und er trägt auch Ihre ganz persönliche Handschrift. Was war Ihnen – natürlich speziell mit Blick auf den öffentlichen Dienst – besonders wichtig?
Foto: Bay. StMFLH (Grundmann)
Erklärtes Ziel: Kontinuität und Stabilität Dr. Markus Söder: Es war mir wichtig, die Stellenhebungen im Rahmen des Neuen Dienstrechts fortzusetzen. So wird der Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 für die Bediensteten des Freistaates Bayern wieder zusätzliche Stellenhebungen bzw. neue zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten enthalten. Im Zusammenhang mit dem Neuen Dienstrecht konnten von 2009 bis 2014 insgesamt fast 34.400 Stellenhebungen bzw. zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten ausgebracht werden. Daneben wurden im gleichen Zeitraum rund 7.500 weitere Stellenhebungen (für Beamte, Beamtinnen und Tarifbeschäftigte) „außerhalb“ des Neuen Dienstrechts finanziert. Diese bereits durchgeführten Stellenhebungen sowie die im Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 geplanten Stellenhebungen untermauern die Leistungsorientierung des Neuen Dienstrechts. Wir haben damit das vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat seit dem Doppelhaushalt 2009/2010 laufende Hebungsprogramm „Neues Dienstrecht“ vollständig umgesetzt.
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Im Fokus
BBB: Im nächsten Jahr steht im Bereich gierungsbezirke und die nördliche Oberpfalz. des TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Worauf müssen sich die Beschäftigten einDienst der Länder) wieder eine Tarifrunde stellen und was dürfen sie erwarten? Werden an. Auch dafür muss der kommende Dopdie Pläne schon konkreter? pelhaushalt gerüstet sein. Die Übernahme Dr. Markus Söder: Um es gleich zu sader Verhandlungsergebnisse auf den Beamgen: Zwangsversetzungen wird es hier auf tenbereich haben Sie nun schon öfter als keinen Fall geben. „Selbstverständlichkeit“ bezeichnet und auch Am 5. August haben wir im Kabinett die entsprechend gehandelt. Aus Sicht des BBB Nordbayern-Initiative beschlossen. Mit 600 eine mehr als anerkennenswerte Einstellung! Millionen Euro in 56 Projekten wollen wir Möchten Sie dazu noch etwas sagen? den nordbayerischen Raum intensiv stärken. Dr. Markus Söder: Zunächst bleibt Gleichzeitig haben wir beschlossen, Behördas Ergebnis der Tarifverhandlungen denverlagerungen als wichtiges Element akabzuwarten, mit dem nicht vor dem tiver Strukturpolitik konsequent fortzusetzen. Frühjahr 2015 zu rechnen ist. Der EntZiel ist die Förderung gleichwertiger Lebensscheidung des Haushaltsgesetzgebers und Arbeitsbedingungen insbesondere in kann jedoch nicht strukturschwachen vorgegriffen werRäumen. Die Zuden. Aber natürkunftsfähigkeit in Behördenverlagerung: lich ist gerade hier allen bayerischen Zwangsversetzungen wird es Regionen muss geKontinuität und Stanicht geben! bilität weiterhin das währleistet sein. Wichtigste und das Die derzeitigen erklärte Ziel der BayePlanungen beinhalrischen Staatsregierung. Deshalb werden wir ten Behördenverlagerungen nach Franken abermals versuchen, unsere bisherige Linie und Ostbayern. Die Auswahl der zu verlagernfortzuführen und den Tarifabschluss zu überden Behörden erfolgt durch eine gründliche nehmen. Prüfung bestehender Behördenstandorte. BBB: Ein Projekt, das Ihnen auch am Wir werden nichts verlagern, was in München Herzen liegt, sind die aktuell viel unbedingt gebraucht wird. Ansonsten prüfen diskutierten Behördenwir alle Möglichkeiten genau. Die endgültige verlagerungen in die Entscheidung trifft die Staatsregierung in Abfränkischen Restimmung mit der Mehrheitsfraktion im Bayerischen Landtag. Eines ist sicher: Wir werden großes Augenmerk auf Sozialverträglichkeit legen. Niemand wird gegen seinen Willen aus dem Großraum München heraus zwangsversetzt. Betriebsbedingte Kündigungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Ohnehin liegen mehr Versetzungswünsche aus München weg als nach München hin vor. Wir stellen uns bei den Verlagerungen einen fließenden Übergang innerhalb der nächsten zehn Jahre vor. So können beispielsweise Personalabgänge nicht mehr am Standort in München, sondern am neuen Standort nachbesetzt werden. Niemand hat finanzielle Nachteile zu befürchten. Zudem sollen Personalqualifizierungs-Pakete die Attraktivität, im ländlichen Raum zu arbeiten, erhöhen. Selbstverständlich werden wir die Beschäftigten und die Personalvertretung einbinden. Dies gebietet ja schon die im letzten Jahr mit dem BBB und der Bayerischen Staatsregierung verlängerte Modernisierungsvereinbarung. Ein Konzept werden wir Anfang nächsten Jahres vorlegen.
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Im Fokus
Doppelhaushalt 2015/2016
Die Parteien beleuchten den Entwurf Jeder Doppelhaushalt stellt die Weichen für das staatliche Handeln der kommenden zwei Jahre. Er trifft Grundsatzaussagen und - entscheidungen, er ermöglicht oder vermeidet so manches Projekt. Die Parteien beurteilen den von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf naturgemäß unterschiedlich. Wir haben die Haushaltsspezialisten der im Landtag vertretenen Fraktionen, ihre haushaltspolitischen Sprecher, um ein Statement gebeten. Gefragt war nach den Schwerpunkten bei der Erarbeitung des kommenden Doppelhaushalts für den öffentlichen Dienst, sowie eine erste Ein-
Mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 setzen wir die Tradition schuldenfreier Haushalte fort und tilgen insgesamt eine weitere Milliarde Euro für ein schuldenfreies Bayern bis 2030. Mit der im Regierungsentwurf vorgesehenen Begrenzung des Ausgabenwachstums auf jährlich drei Prozent halten wir Maß und setzen ein Signal der Stabilität. Wir stabilisieren die Personalausgabenquote bei rund 40 Prozent. Für neue Herausforderungen der Ressorts sind insgesamt 656 Stellen vorgesehen. Unter Berücksichtigung der geplanten Einsparungen von insgesamt 1.040 Stellen können per Saldo 384 Stellen eingezogen werden. Das seit dem Doppelhaushalt 2009/2010 laufende Stellenhebungsprogramm „Neues Dienstrecht“ wird mit den im Regierungsentwurf enthaltenen Stellenhebungen vollständig umgesetzt. Nach der Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche für unsere Beamten ist dies ein weiteres Zeichen unserer Wertschätzung. Daneben sollen die rentenrechtlichen Verbesserungen zur Berücksichtigung von Erziehungszeiten vor 1992 geborener Kinder ab 1. Januar 2015 wirkungsgleich und systemkonform in die Beamtenversorgung übertragen werden. Bayern übernimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle und zeigt sich als fairer Partner unserer Beamten, weil auch Verbesserungen aus dem Rentenrecht übertragen werden. Wir wollen zudem die dienst- und beamtenrechtlichen Regelungen weiter an die Familienbelange anpassen. Dabei haben wir insbesondere Maßnahmen wie bessere Beurlaubungsmöglichkeiten und einen Gehaltsvorschuss bei der Pflege von Angehörigen, eine weitere Flexibilisierung des Freistellungsjahrs und der Altersteilzeit im Blick. Aus Gründen der Generationengerechtigkeit bleibt unsere oberste Prämisse der Haushalt ohne neue Schulden sowie der konsequente Schuldenabbau. Hierzu brauchen wir eine nachhaltige Personalpolitik. Darauf werden wir auch in Zukunft achten.
Volkmar Halbleib, MdL Haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag
Foto: www.bayernspd-landtag.de
Foto: www.csu-landtag.de
Peter Winter, MdL Vorsitzender des Arbeitskreises für Staatshaushalt und Finanzfragen der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Zum Entwurf des neuen Doppelhaushalts gibt es wieder die üblichen großen Sprüche der Staatsregierung. Bei genauerem Hinsehen offenbaren sich aber große Mängel. So bleibt die Staatsregierung ihrer Linie treu, Schulden zulasten der Pensionsvorsorge und aus der Haushaltsrücklage zu tilgen. Das kann auf Dauer nicht gut gehen, da Lasten in die Zukunft verschoben werden und es neben konjunkturellen Risiken auch weiterhin den großen Unsicherheitsfaktor BayernLB gibt, für die im neuen Doppelhaushalt Zinsen und Garantiegebühren von 1,1 Milliarden Euro fällig werden. Auf dem Holzweg befindet sich der Ministerpräsident mit seinem am 12. November 2013 im Landtagsplenum ausgerufenen Stellenstopp, denn Stellenpläne müssen sich an den konkreten Aufgaben orientieren. Ein untaugliches Instrument ist auch Art. 6b im Haushaltsgesetz, mit dem insgesamt 9.000 Stellen gesperrt werden sollen und beispielsweise in der bereits massiv unterbesetzten Steuerverwaltung 166 Stellen gestrichen wurden. Dort brauchen wir aber mehr Stellen und mehr Beamte. Ebenso falsch ist die dreimonatige Wiederbesetzungssperre, weil erforderliche Neueinstellungen sowie anstehende Beförderungen nicht erfolgen und kleine Dienststellen den Ausfall nicht kompensieren können. Nach unserer Meinung sollen die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen vollständig besetzt werden, denn ein funktionierender öffentlicher Dienst ist ein entscheidender Standortfaktor für die Zukunft des Freistaats. Zum Schluss: Respekt und Anerkennung für den Bayerischen Beamtenbund! Den Finger beharrlich in offene Wunden zu legen, führt auch gegenüber dem Finanzminister schließlich zum Erfolg: Die überfälligen Stellenhebungen mit einem Volumen von 30 Millionen Euro, die im Rahmen des Neuen Dienstrechts zugesagt waren, sind im fünften und sechsten Jahr nach dessen Einführung nun endlich zu einem guten Teil veranschlagt.
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schätzung zu den vom BBB in diesem Zusammenhang angesprochenen Themen: Das Erfordernis einer zukunftsgerichteten, verantwortungsvollen Personalpolitik, die neben einer angemessenen Personalausstattung auch eine den Bedürfnissen angepasste Personalentwicklung in Form eines umfassenden Gesamtkonzepts (flexible Beschäftigungsbedingungen, Gesundheitsmanagement, Nachwuchsgewinnung) beinhaltet.
Claudia Stamm, MdL Sprecherin für Haushalt, Jugend und Gleichstellung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag
Das Erfreulichste vorweg: Wir haben erneut einen Einnahmerekord bei den Steuern zu verzeichnen. Der Dank gilt unseren Beschäftigten, unseren Unternehmen und all denen, die unsere gut funktionierenden Strukturen in Staat und Gesellschaft aufrechterhalten. Unsere wichtigste Aufgabe ist es, die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Menschen, der Unternehmen und der Regionen im Freistaat zu fördern und zu stärken. Maßgeblich auf Betreiben der Freien Wähler haben wir die Bayerische Verfassung geändert und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen bayerischen Regionen zum Staatsziel erklärt. Das müssen wir auch umsetzen. Dabei fordern wir Chancengleichheit, keine Gleichmacherei. Neben unseren weiteren Schwerpunkten müssen wir nicht zuletzt auch in der Verwaltung dem Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Bayern ein Stück näher kommen. Wir wollen gezielt mehr Personal im Bereich der Bildung, der Polizei, der Justiz und der Finanzverwaltung beschäftigen. Andererseits sehen wir die Möglichkeit, eine gewisse Entlastung dadurch zu schaffen, dass wir in den Ministerien in den Jahren 2015/2016 Nullrunden einziehen, die sowohl das Personal als auch die Sachausgaben betreffen. Hier gibt es Einsparungspotenzial, insbesondere bei der politischen Präsentation. Konzentrieren sich die Ministerien auf ihre Kernaufgaben, werden neue Ressourcen frei. Die Menschen, die im Staatsdienst arbeiten, haben es nicht verdient, dass man sie mit Nullrunden bestraft. Wir fordern eine faire Bezahlung, die Möglichkeit zum Aufstieg und attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten. Wir werden unser hohes Niveau nämlich nur dann halten, wenn wir auch für den Staatsdienst gute Mitarbeiter in der Zukunft generieren. Wenn uns die Wirtschaft den Rang abläuft, werden wir das schmerzlich zu spüren bekommen.
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Foto: www.fw-landtag.de
Bernhard Pohl, MdL Finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion Freie Wähler (FW) im Bayerischen Landtag
Der Haushaltsentwurf sieht die mit dem neuen Dienstrecht lange versprochenen Stellenhebungen vor – wenn auch recht spät! Und, was auch festzustellen ist: Die in der Vergangenheit oft wahlzyklische Politik - Nullrunde nach der Wahl, volle Besoldungsanpassung vor der Wahl - findet nicht statt. Vielleicht liegt das am Dauer-Wahlkampf des Finanzministers für sich selbst. Da wir grundsätzlich für eine Gleichbehandlung von BeamtInnen und Angestellten im öffentlichen Dienst sind, ist es nur richtig, dass die BeamtInnen diesmal nicht zum Sparpotential für den Haushalt werden. Personalplanung: Auch unterbesetzte Bereiche wie Justiz und Finanzverwaltung unterliegen einem pauschalen Stelleneinzug nach Art. 6b Haushaltsgesetz. Das ist völlig kontraproduktiv und führt zu einer unangemessenen Zusatzbelastung für die Beschäftigten. Wie unsinnig das ist, zeigen neue Stellen in der Asylverwaltung oder in der Wasserwirtschaft bei gleichzeitigem Stelleneinzug im selben Bereich. Wir wollen diesen Stellenabbau durch eine aufgabenbezogene Personalplanung ersetzen. Pensionsvorsorge: Der angebliche Ersatz des Versorgungsfonds durch Schuldentilgung kann zur Vorsorge nichts beitragen. Denn die Tilgung erfolgt nicht aus laufenden Einnahmen, sondern aus der Rücklage. Das ist nichts anderes als die Rückgabe von Kreditermächtigungen. Es ist klar, dass diese Politik früher oder später mangels Masse zu Pensionskürzungen führt. Das sollte allen Betroffenen bewusst sein. Ein Thema sind für uns auch mögliche Behördenverlagerungen. Wir halten sie grundsätzlich für machbar, aber nur, wenn die Aufgabenerfüllung auch am neuen Standort gewährleistet wird und wenn die Beschäftigten im wahrsten Sinne des Wortes dabei mitziehen wollen. So ein Wahnsinn wie die Verlagerung der Bewertungsstelle des Finanzamts München nach Höchstädt darf sich nicht wiederholen.
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Bund Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2014
Nachwuchsmangel im öffentlichen Dienst
Bürger wollen starken Staat – Beamte im Aufwärtstrend Die große Mehrheit der Bürger ist mit Zu den Gewinnern des Berufe-Randen Leistungen des öffentlichen Dienstes in kings seit 2007 zählen Staatsdiener wie Deutschland zufrieden. Den Beamten werden Müllmänner und Lehrer, aber auch „Bedeutlich häufiger positive und sehr viel selteamte“ als solche. Verschlechtert hat sich ner negative Eigenschaften zugeordnet als in dagegen das Ansehen unter anderem von den vergangenen Jahren. Das geht aus der Steuerberatern und Managern. diesjährigen „Bürgerbefragung „Gewinner“ und „Verlierer“ seit 2007 öffentlicher Dienst“ hervor, die das Meinungsforschungsinstitut Müllmann forsa für den dbb beamtenbund Beamter Lehrer und tarifunion durchgeführt hat. Dachdecker „Gegenüber 2007, als wir Briefträger Gewerkschaftsfunktionär zum ersten Mal die BürgerbefraSteuerbeamter gung in Auftrag gegeben hatten, Polizist Feuerwehrmann hält dieser erfreuliche Trend an“, Kranken-/Altenpfleger Richter sagte der dbb BundesvorsitzenArzt de Klaus Dauderstädt bei der Journalist Anwalt Vorstellung der Erhebung in BerPolitiker lin. „Vor allem die Eigenschaften Mitarbeiter einer Telefongesellschaft Versicherungsvertreter pflichtbewusst (78 Prozent), -5 +15 zuverlässig (73 Prozent) und Studienrat kompetent (70 Prozent) schreiMitarbeiter einer Werbeagentur ben die Bürger den Beamten zu Unternehmer Steuerberater – und zwar deutlich häufiger als EDV-Sachbearbeiter Bankangestellter noch vor acht Jahren.“ Manager Unter den Berufsgruppen Quelle: dbb/forsa mit dem höchsten Ansehen steht unangefochten der Feuerwehrmann auf > Die „Bürgerbefragung öffentlicher Platz eins, gefolgt von Kranken- beziehungsDienst 2014“ steht zum Download unter weise Altenpfleger, Arzt, Polizist und Kita- bewww.bbb-bayern.de zur Verfügung. ziehungsweise Kindergartenmitarbeiter.
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Protestaktion der dbb jugend in Berlin: „Übernahme statt Befristung“ Mit einer Protestaktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin hat die dbb jugend am 10. September 2014 auf den rapide wachsenden Personalmangel im öffentlichen Dienst hingewiesen. „In den nächsten 20 Jahren treten fast 60 Prozent der Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand“, erklärte Sandra Kothe, die Bundesvorsitzende der dbb jugend am Rande der Aktion. „Die Ausbildungszahlen decken den entstehenden Bedarf überhaupt nicht.“ Außerdem, so Kothe weiter, müsse die Attraktivität der Ausbildung im öffentlichen Dienst generell gesteigert werden: „Die Bundesregierung hat selbst zugegeben, dass Übernahmegarantien ein wichtiger Aspekt bei der Berufswahl sind. Dennoch ist im öffentlichen Dienst die Zahl befristeter Stellen von unter 300.000 im Jahr 2002 auf aktuell über 400.000 gewachsen. Das schafft Unsicherheit und schreckt junge Menschen ab. Ergebnis: Eine kurzsichtige Personalbewirtschaftung zu Lasten des Nachwuchses.“
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Wohn-Riester Mit der Riester-Rente lässt sich die persönliche Versorgungslücke schließen. Eine Variante heißt Wohn-Riester. Förderberechtigte, die mindestens vier Prozent ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (inklusive der staatlichen Zulagen) sparen, erhalten die vollen Zulagen.
Förderung
>154 Euro Grundzulage jährlich für Alleinstehende, Verheiratete können bis zu 308 Euro bekommen > 185 Euro Kinderzulage jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro
> 200 Euro Berufseinsteigerbonus für alle unter 25 Jahren > Steuerliche Abzugsfähigkeit der Alters vorsorgebeiträge
Berechtigung > Insbesondere Arbeitnehmer, Beamte, versicherungspflichtige Selbstständige und deren Ehegatten
Wohnungsbauprämie Jeder, der seinen Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzt und innerhalb der Einkommensgrenzen liegt, erhält eine Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 90 Euro für Verheiratete. Wer beim Abschluss des Bausparvertrages unter 25 ist, bekommt die Prämie auch, wenn er den Bausparvertrag nicht zum Bau/Kauf, Modernisierung oder Entschuldung einer Immobilie einsetzt. Nach sieben Jahren darf der Sparer bei einem seiner Bausparverträge völlig frei über das Guthaben verfügen.
Arbeitnehmer-Sparzulage (Bausparen) Die meisten Arbeitnehmer beziehungsweise Beamte bekommen von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn vermögenswirksame Leistungen (vL). Diese können sie in ihren Bausparvertrag fließen lassen. Auch wenn sich der Arbeitgeber/Dienstherr nicht oder nur teilweise an den vL beteiligt, lohnt sich das Sparen mit vL. Das
Beste: Bei allen, die innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, legt der Staat mit der Arbeitnehmer-Sparzulage noch was obendrauf. Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt für Alleinstehende bis zu 43 Euro und für Verheiratete bis zu 86 Euro pro Jahr.
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Tarif
Tarif Entgeltordnung Lehrkräfte: Verhandlungen fortgesetzt Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dbb verhandeln seit dem 20. Februar 2014 über die Schaffung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte. Wurden im ersten Halbjahr die handwerkliche Basis gelegt und die aktuelle Situation in den 15 Mitgliedsländern der TdL analysiert, wird seit dem 22. September 2014 über die Ausgestaltung einer zukünftigen Entgeltordnung verhandelt, die im Rahmen der Einkommensrunde 2015 fertiggestellt werden soll.
Der dbb machte deutlich, dass die zu erarbeitende Entgeltordnung geeignet sein müsse, die hohe Bedeutung schulischer Bildung und Erziehung sowie die Gewährleistung einer hohen Unterrichtsqualität sicherzustellen. Mit der Entgeltordnung müsse ein Beitrag geleistet werden, um qualifizierten Berufsnachwuchs zu gewinnen und die Arbeitsbedingungen der tarifbeschäftigten Lehrkräfte in allen Bundesländern auszugestalten.
Der Verhandlungstag am 22. September 2014 war geprägt von einem intensiven Austausch zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, machte aber auch deutlich, dass genügend Probleme und Kontroversen zu lösen sein werden, bis im Frühjahr 2015 eine unterschriftsreife Lösung vorliegt. Die nächste Verhandlungsrunde findet Anfang Oktober 2014 in Berlin statt.
Sozial- und Erziehungsdienst: Kündigung der Eingruppierungsregelungen Die Eingruppierungsregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst hat der dbb gegenüber der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Zusammen mit seinen Fachgewerkschaften bereitet der dbb die Forderung für die bevorstehenden Tarifverhandlungen vor. Im Juli 2009 hat sich der dbb nach langwierigen Tarifverhandlungen und wo-
chenlangen Streiks auf eine neue Entgeltordnung für die Beschäftigten im Sozialund Erziehungsdienst und tarifvertragliche Regelungen zum Gesundheitsschutz mit der VKA geeinigt. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst findet seit dem 1. November 2009 eine eigene Entgelttabelle als Anlage C zum TVöD Anwendung. Mit den eigenständigen Regelungen konnten einige Probleme, die der Übergang
vom BAT zum TVöD mit sich gebracht hat, beseitigt werden. Eine Reihe struktureller Probleme konnte jedoch nicht gelöst werden. Insofern ist fünf Jahre nach Inkrafttreten der Entgeltordnung zum Sozial- und Erziehungsdienst festzuhalten, dass nach wie vor großer Handlungs- und Nachbesserungsbedarf besteht.
Kontra Tarifeinheit – Konkurrierende Gewerkschaften sollten Normalität sein Der dbb hat seine Ablehnung einer gesetzlichen Regelung von Tarifeinheit – nach dem Grundsatz ein Betrieb, eine Gewerkschaft – bekräftigt. Mit Blick auf die aktuelle Tarifauseinandersetzung bei der Deutschen Bahn sagte dbb Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (Ausgabe vom 21. September 2014): „Bei der Bahn gibt es zwei konkurrierende Gewerkschaften, das sollte in einer pluralistischen Gesellschaft eigentlich normal sein.“ Ein Gesetz zur Tarifeinheit könnte ein Unterordnungsverhältnis der kleineren zu großen Gewerkschaften erzwingen. Schon früher hatte Dauderstädt angekündigt, ein Tarifeinheit-Gesetz notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Bereits wiederholt hat der dbb seine Bedenken gegen die generelle Notwendig-
keit einer legislativen Lösung, gegen die verfassungswidrige Benachteiligung zahlenmäßig kleinerer Gewerkschaften und gegen die Praktikabilität von Zählverfahren wie Zuschnitt auf „Betriebe“ deutlich gemacht. Die bisherige Erfahrung an den Tariftischen und in Streiksituationen der Bundesrepublik Deutschland rechtfertige keinesfalls ein Eingreifen der Legislative. Es wäre für das Ansehen des Gesetzgebers eher schädlich, wenn ein Gesetz verabschiedet und danach von Verfassungsrichtern als grundgesetzwidrig angesehen würde.
Deutscher Juristentag verzichtet auf Empfehlung Währenddessen hat der 70. Deutsche Juristentag im vergangenen September keine Empfehlung zu der umstrittenen Fra-
ge abgegeben, ob und wie die Tarifeinheit in den Betrieben gesetzlich geregelt werden darf. 70 Prozent der Teilnehmer der Arbeitsgruppe „Arbeitsrecht“ sprachen sich in einem Votum dagegen aus. Beschlüsse eines Juristentages sind üblicherweise wegweisend für Gesetzgebung und Gerichte. Nichtsdestotrotz hat die Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales am 22. September eine Initiative zur gesetzlichen Fixierung der Tarifeinheit beschlossen. Man wolle den „Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen lenken“, heißt es in einem Zwischenbericht des Gremiums. Durch „flankierende Verfahrensregelungen“ werde den verfassungsrechtlich gebotenen Belangen kleinerer Gewerkschaften Rechnung getragen.
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Recht
Beamtenrecht Wann liegen berücksichtigungsfähige Zeiten im Sinne des Besoldungsgesetzes vor? Mit Einführung des neuen Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) zum 1. Januar 2011 erfolgte eine radikale Abkehr vom vorher auch in Bayern jahrzehntelang gültigen Prinzip des Besoldungsdienstalters. Seither ist das Lebensalter nicht mehr ausschlaggebend für die Einordnung in eine bestimmte Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe. Grundsätzlich erfolgt bei der erstmaligen Verbeamtung bei einem bayerischen Dienstherrn – unabhängig vom Lebensalter – eine Einstufung in die erste mit einem Wert belegte Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe. Bei sturer Anwendung würde auch dieses Prinzip zu Verwerfungen und Ungerechtigkeiten führen. Deshalb sieht das BayBesG die Möglichkeit einer höheren Stufenzuordnung aufgrund fiktiver Vorverlegung des Diensteintritts vor.
Manche Zeiten müssen, andere können berücksichtigt werden Hierbei sind gemäß Art. 31 BayBesG zwei Sachverhalte zu unterscheiden: Zum einen ist zu berücksichtigen, wenn der Beamte vor seinem Eintritt in den Staatsdienst bestimmte, familien- bzw. gesellschaftspolitisch bedeutsame Zeiten zurückgelegt hat. Zum andern kann er für seine konkrete Tätigkeit förderliche Zeiten zurückgelegt haben. Unter Umständen kommt dann aufgrund dieser Zeiten die Einordnung in einer höheren als der ersten Stufe in Betracht.
Zwingend zu berücksichtigen Zwingend zu berücksichtigen sind nach Art. 31 Abs. 1 BayBesG: > Zeiten einer in den Laufbahnvorschriften für die Zulassung zur Fachlaufbahn in der entsprechenden Qualifikationsebene zusätzlich zu den Mindestanforderungen nach Art. 7 und 8 Leistungslaufbahngesetz vorgeschriebenen hauptberuflichen Beschäftigung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, > a) Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, eines Entwicklungshelferdienstes oder eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres, soweit dadurch die Pflicht, Grundwehrdienst oder Zivildienst zu leisten, erloschen ist, wenn der Ausgleich zur Vermeidung beruflicher Verzögerungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Entwicklungshelfer-Gesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz erfolgt; ist
eine Berücksichtigung der Zeiten gemäß der Regelungen nach Buchst. b) im größeren Umfang möglich, findet diese Anwendung, b) Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes nach dem Wehrpflichtgesetz, eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz, eines Entwicklungshelferdienstes nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz oder eines Freiwilligendienstes im Sinn des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes im Umfang von insgesamt höchstens zwei Jahren, > Elternzeiten bis zu drei Jahren für jedes Kind, > Zeiten der tatsächlichen Betreuung oder Pflege von einem oder einer nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder) bis zu drei Jahren für jeden Pflegebedürftigen oder jede Pflegebedürftige, > auf Antrag Zeiten der Mitgliedschaft in der Bundesregierung oder einer Landesregierung, im Bayerischen Landtag oder in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland, des Bundes oder der Europäischen Union, sofern für die Zeit der Zugehörigkeit keine Versorgungsabfindung gewährt wird, > Zeiten einer Eignungsübung nach dem Eignungsübungsgesetz.
Auf Antrag und nach Ermessen zu berücksichtigen Während die vorgenannten Zeiten berücksichtigt werden müssen, können nach Art. 31 Abs. 2 BayBesG auf Antrag sonstige für die Beamtentätigkeit förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden und zu einer fiktiven Vorverlegung des Zeitpunktes des Diensteintritts führen. Dem Dienstherrn
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steht hier ein Ermessen zu. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft gemäß Art. 31 Abs. 2 S. 2 BayBesG die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Voraussetzung für die Anerkennung ist zum einen die hauptberufliche Ausübung der geltend gemachten Tätigkeit. Eine Teilzeittätigkeit schließt das nicht aus. Vielmehr kommt es darauf an, ob neben der Teilzeittätigkeit noch weitere Beschäftigungen ausgeübt wurden, die die Hauptberuflichkeit der Teilzeittätigkeit wegen ihres Umfangs infrage stellen. Zum anderen muss die Tätigkeit förderlich sein, d.h. für die Wahrnehmung der künftigen Dienstaufgaben von konkretem besonderen Interesse sein. Das können zum Beispiel Tätigkeiten als Rechtsanwalt bzw. Tätigkeiten an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung sein, Zeiten als Bauleiter in einem Unternehmen bei anschließender Tätigkeit in der Staatsbauverwaltung oder grundsätzlich Vordienstzeiten in der freien Wirtschaft, die ein im wesentlichen gleiches Tätigkeitsbild wie die späteren Beamtentätigkeiten aufweisen. Bei der Entscheidung über die Stufenfestlegung gem. Art. 31 Abs. 2 BayBesG handelt es sich um einen Verwaltungsakt, die Entscheidung darüber ist dem Beamten gemäß Art. 30 Abs. 5 BayBesG schriftlich mitzuteilen.
Wechsel von einem außerbayerischen Dienstherrn Zwar keine „förderliche Zeit“ im Sinne des BayBesG, aber in diesem Zusammenhang unbedingt zu erwähnen: Art. 30 Abs. 4 BayBesG stellt sicher, dass im Falle des Wechsels eines Beamten von einem außerbayerischen Dienstherrn zu einem Bayerischen der maßgebliche Diensteintritt für den Einstieg der Zeitpunkt der Ernennung beim früheren Dienstherrn ist. Der wechselnde Beamte befindet sich in der Stufe, die er nach bayerischem Recht bei sofortiger Begründung eines Beamtenverhältnisses zu einem bayerischen Dienstherrn erreicht hätte.
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Recht
BayVerfGH Führungspositionen auf Zeit verfassungskonform Die bayerische Regelung, wonach Ämter mit leitender Funktion für den Zeitraum von fünf Jahren zunächst nur im Beamtenverhältnis auf Zeit übertragen werden, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Eine entsprechende Popularklage wurde mit Entscheidung vom 09.09.2014 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgewiesen (Az. Vf. 2-VII-14). Art. 45 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) sieht vor, dass bestimmte Ämter mit leitender Funktion für den Zeitraum von fünf Jahren zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit übertragen werden. Erst mit Ablauf der fünfjährigen Amtsperiode ist dem Beamten/der Beamtin das Amt mit leitender Funktion auf Lebenszeit zu übertragen, wenn der Beamte/die Beamtin im Rahmen der bisherigen Amtsführung den Anforderungen des Amtes in vollem Umfang gerecht geworden ist. Mit der Popularklage rügt der Antragsteller, Art. 45 BayBG greife in erheblicher Intensität in das durch Art. 95 Abs. 1 Satz 2 Bayerische Verfassung geschützte Lebenszeitprinzip ein. Dem hat sich der BayVGH mit der nun vorliegenden Entscheidung nicht angeschlossen. Durch die Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion zunächst nur im Beamtenverhältnis auf Zeit werde das Lebenszeitprinzip, das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 95 Abs. 1 Satz 2 Bayerische Verfassung) zählt, zwar beeinträchtigt. Es werde aber nicht in seinem Kerngehalt berührt
oder tiefgreifend strukturell verändert, so die Richter. Der Beamte erhalte mit Ablauf der fünfjährigen Amtsperiode einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Übertragung des Amtes im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, wenn er den Anforderungen des Amtes im Rahmen seiner bisherigen Amtsführung in vollem Umfang genügt hat.
Im Spannungsfeld zwischen Lebenszeit- und Leistungsprinzip Die Beeinträchtigung des Lebenszeitprinzips sei durch die mit Art. 45 BayBG verfolgte Stärkung des Leistungsprinzips verfassungsrechtlich gerechtfertigt, so der BayVerfGH weiter. Das in Art. 94 Abs. 2, Art. 116 Bayerische Verfassung verankerte Leistungsprinzip gehöre ebenfalls zu den das Berufsbeamtentum bestimmenden hergebrachten Grundsätzen. In sämtlichen von Art. 45 BayBG erfassten Führungsämtern würden Entscheidungen von großer Tragweite mit unter Umständen landesweiten, eine Vielzahl von Bürgerinnen
und Bürgern betreffenden Auswirkungen gefordert. Der Gesetzgeber werde durch die Verfassung nicht gehindert, in der Besetzung dieser Führungsämter einen entscheidenden Faktor für die Leistungsfähigkeit, -bereitschaft und Innovationsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu sehen und deshalb einen besonderen Leistungsanreiz dadurch zu schaffen, dass sich der Beamte in dem neuen Amt einer endgültigen Ernennung auf Lebenszeit zunächst nicht sicher sein kann. Mit fünf Jahren sei die Dauer der Amtsperiode auch noch angemessen bestimmt, um die Eignung des ausgewählten Beamten bei im Lauf der Zeit zwangsläufig wechselnden Anforderungen zu prüfen. Die wesentlichen Passagen der Entscheidungsgründe sind in der Rubrik „Aus der Rechtssprechung“ (S. 31) abgedruckt.
Sondervotum In einem sogenannten Sondervotum haben zwei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ihre abweichende Meinung festgehalten. Sie halten die Popularklage für begründet.
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Keine Beihilfe für Augenlasern Beihilfeleistungen werden zu den nachgewiesenen medizinisch notwendigen und angemessenen Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-und Pflegefällen und zur Gesundheitsvorsorge gewährt. So Art. 96 Abs. 2 Bayerisches Beamtengesetz. Eine medizinische Notwendigkeit sahen die Richter des Verwaltungsgerichtes München bei einer Polizeibeamtin, die ihre starke Kurzsichtigkeit per Laser-Eingriff beheben ließ, nicht (Urteil vom 07.08.2014 – Az.: M 17 K 13.3362). Die Beamtin habe nicht hinlänglich begründen können, warum sie ihren Dienst nicht mit Brille versehen könne. Während die Private Krankenversicherung die Hälfte der Kosten von
3300 € übernahm, muss die Klägerin nach dem Willen der Münchner Richter für die andere Hälfte selbst aufkommen. Die Klägerin ist als Gruppenleiterin in einer sehr stark belasteten Dienststelle im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern im Außendienst tätig. Sie hatte erklärt, immer wieder mit Gewalttätern zu tun zu haben, die Widerstand gegen die Beamten leisten würden. Die Gefahrenlage sei so, dass sie sich zum Selbstschutz und zum Schutz der Kollegen für die Augen-OP entschieden habe. Kontaktlinsen vertrage sie nicht. Ihre Argumentation, eine Brille könne beim Gerangel auf den Boden fallen, überzeugte die Richter nicht.
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Recht
Schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Dienst Teilhaberichtlinien: Neuerungen bei der Gesundheitsprognose Prognosemaßstab für die gesundheitliche Eignung von schwerbehinderten bzw. gleichgestellten behinderten Menschen wird abgesenkt und es erfolgen Klarstellungen bei der Prognosedauer. Die neuere Rechtsprechung zur allgemeinen gesundheitlichen Eignung von Beamten verlangt auch Änderungen bei den Verfahren, die zur Inklusion behinderter Menschen im öffentlichen Dienst entwickelt wurden. Bis zu einer Änderung der Teilhaberichtlinien hat das bayerische Finanzministerium Hinweise zur künftigen Handhabung herausgegeben.
Die Entscheidung des BVerwG In mehreren Entscheidungen hatte sich das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2013 mit der gesundheitlichen Eignung von Beamten zu befassen. Es kam u. a. zu dem Ergebnis, dass der Dienstherr die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerber nur verneinen kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten wird (BVerwG v. 25.07.2013; Az.: 2C 12.11 und 2C 12.11. Damit sind die Richter von ihrer bisherigen Rechtsprechung abgerückt und haben den Prognosemaßstab für die gesundheitliche Eignung nicht schwerbehinderter Bewerber zu deren Gunsten abgesenkt. Bisher wurde verlangt, dass der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit hoher bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist. (Vgl. auch BBB-Nachrichten September/Oktober 2013, S. 23 und Januar/Februar 2014, S. 24).
Die Schlussfolgerung für die Teilhaberichtlinien Das muss auch Änderungen in den Regelungen zur Inklusion behinderter Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Bayern haben, den Teilhaberichtlinien. Sie enthalten – neben vielem anderen – Besonderheiten bei der Besetzung von Beamtenstellen (hier Nr. 4.6.2.2). Auch hier wird der Prognosemaßstab entsprechend abgesenkt. Die körperliche
Eignung von schwerbehinderten Menschen So wird nun zunächst festgelegt, dass ist künftig als gegeben anzusehen, wenn die erneute Untersuchung eines schwerim Rahmen der Einstellungsuntersuchung behinderten Beschäftigten nur in Auftrag festgestellt wird, dass sie voraussichtlich gegeben werden kann, wenn die häufigen mit einem überwiegenden Grad der WahrErkrankungen nicht auf seine Behinderung scheinlichkeit noch wenigstens fünf Jahre zurückzuführen sind. dienstfähig sein werden. Bisher wurde statt des „überwiegenden Grades“ Abb. 1 erneute ein „hoher Grad“ gefordert. EinstellungsÜberprüfung untersuchung: Zusätzlich erfolgt auch der ges. Eignung 5-Jahreswg. häufiger Prognose eine Änderung der BeErkrankung positiv weislast zu Gunsten des Betroffenen: Lässt sich eine vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit nach B.a.W./B.a.Pr. B.a.L behindert Ausschöpfen der zugänglichen Beweisquellen weder 5-Jahres-Zeitraum feststellen noch ausschließen, geht dies zu Lasten des Dienstherrn und darf nicht zu einer nachteiligen Geregelt wird zudem der Fall des EinGesundheitsprognose führen. tritts der Schwerbehinderung/Gleichstellung Klarstellungen zur 5-jährigen erst nach der (erstmaligen) EinstellungsunPrognosedauer tersuchung. Hier läuft der 5-Jahres-Zeitraum erst ab dem Zeitpunkt der Anerkennung der Unabhängig vom Prognosemaßstab haSchwerbehinderung/Gleichstellung, soweit ben sich in der praktischen Anwendung der nachgewiesen wird, dass die häufigen ErTeilhaberichtlinien auch rechtliche Fragen im krankungen auf diese zurückzuführen sind Zusammenhang mit der 5-jährigen Progno(vgl. Abb. 2). sedauer gestellt, die nun eine Klarstellung erfahren. Aktuell Abb. 2 regeln die Teilhaberichtlinien nur die Fallgestaltung der EinstellAnererneute ungsunkennung Überprüfung Prüfung der gesundheitlichen tersuchder der ges. Eignung bei der Einstellung ung: BehindeEignung wg. rung häufiger schwerbehinderter bzw. Erkrankung gleichgestellter behinderter Menschen. Nr. 4.6.2.2 stellt klar, dass bei einer erneut (wegen häufiger ErkrankunB.a.L nicht behindert B.a.W./B.a.Pr. gen) notwendigen amtsärztlichen Untersuchung der 5-Jahres-Zeitraum 5-Jahres-Prognosezeitraum nur einmalig und nicht mehrmals angesetzt wird (vgl. Abb. 1). Für einzelne Fallgestaltungen einer erneuten Untersuchung vor der Verbeamtung auf Lebenszeit soll nun eine Klarstellung erfolgen.
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Recht
Keine Kürzung der Beihilfe im Basis- und Standardtarif
Berücksichtigung förderlicher hauptberuflicher Beschäftigungszeiten
Am 17. April 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Begrenzung der Beihilfe für im sogenannten Basistarif privat Krankenversicherte gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstößt (Az. 5C16.13 und 5C40.13). Eine solche Begrenzung enthält auch die Bayerische Beihilfeverordnung in § 7 Abs. 1a BayBhV. Mit Schreiben vom 9. Mai 2014 hatte deshalb das Finanzministerium das Landesamt für Finanzen (LfF) gebeten, bis zur Bekanntgabe der Entscheidungsgründe des Urteils bei Basis- und Standardtarif von der Begrenzung des § 7 Abs. 1a BayBhV abzusehen. Nach Auswertung der zwischenzeitlich vorliegenden Entscheidungsgründe hat das Finanzministerium mit Schreiben vom 17. Juli 2014 das LfF gebeten, die Begrenzung weiterhin nicht anzuwenden. Vorgesehen ist eine förmliche Änderung der Beihilfeverordnung in diesem Sinne.
„Sonstige für die Beamtentätigkeit förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten“ können zu einer fiktiven Vorverlegung des Diensteintritts führen (siehe Übersicht S. 21). Das in Art. 31 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Besoldungsgesetz vorgeschriebene Einvernehmen der obersten Dienstbehörde bzw. der von ihr bestimmten Stelle mit dem Finanzministerium gilt gemäß den Verwaltungsvorschriften (BayVwVBes) beim Einstieg in die vierte Qualifikationsebene für das erste und zweite Jahr nur dann als generell erteilt, soweit diese nach Vollendung des 29. Lebensjahres lagen. Das Verwaltungsgericht München sieht darin einen Verstoß gegen Europarecht. Das Urteil vom 2. Juli 2014 (Az: M 5 K 13.4946) ist noch nicht rechtskräftig, es wurde Berufung eingelegt. Mit Schreiben vom 28. Juli 2014 hat das Finanzministerium diese Vorschrift der BayVwVBes außer Kraft gesetzt. Es hat die Ressorts darum gebeten, bis zur rechts-
kräftigen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (BayVGH) > den Antrag bei hauptberuflichen Beschäftigungszeiten von zwei Jahren und weniger ruhend zu stellen, > bei hauptberuflichen Beschäftigungszeiten von über zwei Jahren die Entscheidung über die ersten beiden Jahre zurückzustellen und für alle Jahre ab dem dritten Jahr eine Teilentscheidung zu treffen. Nach Abschluss des Berufungsverfahrens vor dem BayVGH soll rückwirkend zum Antragszeitpunkt über die noch offenen Teile der Anträge entschieden werden.
Schutz und Sicherheit nach einem Unfall
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Recht
Tarifrecht
Finanzministerium zu aktuellen Themen Überzahlung bei der „kleinen Entgeltgruppe 9“ Die mit der Eingruppierungskonstellation „Vergütungsgruppe Vb nach Aufstieg aus Vergütungsgruppe Vc“ vom BAT in den TV-L übergeleiteten Beschäftigten wurden zwar der Entgeltgruppe 9 zugeordnet, jedoch mit der abweichenden Stufenregelung, dass die Stufenlaufzeit in der Stufe 2 abweichend 5 Jahre und in der Stufe 3 abweichend 9 Jahre beträgt. Darüber hinaus stellt die Stufe 4 bereits die Endstufe dar. Im tarifrechtlichen Sprachgebrauch wird dafür oft die Bezeichnung „kleine Entgeltgruppe 9“ verwendet. Wie festgestellt wurde, kam es im Rahmen der Anwendung des PersonalManagement-Systems VIVA des Öfteren zu einer fehlerhaften Anwendung mit der Folge, dass diese Beschäftigten regulär in den Stufen aufgestiegen sind und auch die Stufe 5 erreichen konnten. Soweit durch die falsche Stufenzuordnung Überzahlungen entstanden sind, wären diese grundsätzlich im Rahmen der tariflichen (6-monatigen) Ausschlussfrist zurückzufordern. Da dies für die Beschäftigten mit einer unbilligen Härte verbunden wäre, soll gemäß Schreiben des Finanzministeriums vom 5. August 2014 für die Vergangenheit auf die Rückforderung verzichtet werden. Für die Zukunft könne jedoch kein finanzieller Ausgleich gewährt werden.
Altersteilzeit und Schwerbehinderung Nach § 9 Abs. 1 Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) endet das Arbeitsverhältnis zu dem in der Altersteilzeitvereinbarung festgelegten Zeitpunkt. Abweichend hiervon bestimmt § 9 Abs. 2 Buchst. a TV ATZ, dass ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis stets dann mit Ablauf des Kalendermonats vor dem Kalendermonat endet, für den der Beschäftigte eine abschlagsfreie Altersrente – wie u. a. die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach §§ 37, 236a SGB VI – beanspruchen kann. Maßgeblich für diese
Beendigungsautomatik ist allein der Anspruch auf eine ungekürzte Altersrente, unabhängig davon, ob dieser Anspruch verwirklicht wird. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte mit Urteil vom 12. November 2013 (Az: 9 AZR 484/12) die automatische Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Falle eines nachträglich eintretenden Anspruchs auf abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte allerdings für unwirksam erklärt, sofern dadurch die Freistellungsphase schwerbehinderter Beschäftigter erheblich kürzer ist als die bereits absolvierte Arbeitsphase. Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung sei, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen könne, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden. Das Finanzministerium weist mit Schreiben vom 25. Juli 2014 darauf hin, dass sich das BAG in seiner Entscheidung ausschließlich mit dem Fall befasst habe, bei dem aufgrund einer während der Arbeitsphase nachträglich festgestellten oder verlängerten Schwerbehinderteneigenschaft das Arbeitsverhältnis gem. § 9 Abs. 2 Buchst. a TV ATZ vorzeitig endet und sich die Freistellungsphase im Vergleich zur bereits zurückgelegten Arbeitsphase verkürzt. Dies sei dann der Fall, wenn die Arbeitsphase weit fortgeschritten und ein Ausgleich zwischen Arbeits- und Freistellungsphase nicht mehr möglich sei. Sofern die bzw. der Beschäftigte keine vorzeitige Auflösung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses gem. § 9 Abs. 2 Buchst. a TV ATZ verlange, verbleibe es bei der ursprünglich getroffenen Altersteilzeitvereinbarung mit den Zeiten von Arbeits- und Freistellungsphase sowie dem ursprünglichen Beendigungszeitpunkt. Gleiches gelte für den Fall, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft während der Freistellungsphase nachträglich festgestellt oder verlängert werde. Obwohl das Urteil zur Altersteilzeit im Blockmodell erging, soll auch bei Altersteilzeit im Teilzeitmodell entsprechend verfahren werden.
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Arbeits- und tarifrechtliche Auswirkungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Zum 1. Juli 2014 trat das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) in Kraft. Es enthält eine Reihe von Änderungen, die für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten von Bedeutung sind. Das Finanzministerium hat mit Schreiben vom 24. Juli 2014 umfangreiche Hinweise zur Durchführung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes übersandt (einsehbar auf der Homepage des Finanzministeriums).
Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in eine Teilzeitbeschäftigung bei gleichzeitiger Änderung der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Beschluss vom 13. Juni 2013 (C-415/12 – Brandes) festgestellt, dass eine Umrechnung eines bestehenden Urlaubsanspruchs bei der Verringerung der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage europarechtlich dann nicht zulässig ist, wenn ein Arbeitnehmer seinen Urlaub vor der Verringerung der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage nicht in Anspruch nehmen konnte. Mit Schreiben vom 21. Juli 2014 weist das Finanzministerium darauf hin, dass Hinderungsgründe in der Person des Arbeitnehmers liegen können – z.B. Arbeitsunfähigkeit – oder vor dem Wechselzeitpunkt ein vorgesehener Urlaub aus dienstlichen Gründen nicht gewährt werden konnte. Von der Umrechnung ausgenommen ist in diesen Fällen der bis zum Zeitpunkt des Wechsels entstandene Urlaubsanspruch. Dieser umfasst einen evtl. noch vorhandenen Urlaub aus vorangegangenen Urlaubsjahren sowie den anteiligen entstandenen und noch nicht eingebrachten Urlaub des laufenden Urlaubsjahres.
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Recht
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem berufsständischen Versorgungswerk Für Beschäftigte bestimmter Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) besteht die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und sich stattdessen in einem berufsständischen Versorgungswerk zu versichern (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Voraussetzung hierfür ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung einen Befreiungsbescheid erlassen hat und die Beschäftigten die entsprechende Tätigkeit (z.B. Arzt) auch tatsächlich ausüben. Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinen Entscheidungen vom 31. Oktober 2012 (Az.: B 12 R 8/10 R, B 12 R 3/11 und B 12 R 5/10 R) grundlegende Neuerungen zum Befreiungsverfahren judiziert: So sind die Befreiungsbescheide der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 5 Satz 1 SGB VI nur auf die „jeweilige“ Beschäftigung bzw. Tätigkeit beschränkt und gelten nicht wie vorher üblich, auch für anschließende
Arbeitsverhältnisse bei anderen Arbeitgebern. Dies bedeutet, dass insbesondere bei einem Wechsel des Arbeitgebers, aber auch bei einer Änderung nur des Aufgabenzuschnitts das Befreiungsverfahren erneut zu durchlaufen ist. Beschäftigte müssen zukünftig nach jedem Wechsel ihrer Beschäftigung zwingend einen neuen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Mit Schreiben vom 11. Juli 2014 informiert das Finanzministerium darüber, dass das BSG inzwischen ferner entschieden habe, dass kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter Rechtsanwälte (sog. Syndikusanwälte) von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehe. Es gälten demnach auch strenge Anforderungen für die Beurteilung, ob überhaupt eine berufsspezifische Tätigkeit ausgeübt wird, die befreiungsfähig sei. Nach einer Auswertung des Landesamtes für Finanzen seien derzeit im staatlichen Bereich neben Ärzten über 900 Beschäftigte aus den anderen befreiungsfähigen Be-
rufsgruppen (u.a. Apotheker, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte) von der Rentenversicherungspflicht befreit. Es bestünden erhebliche Zweifel, ob noch alle Beschäftigen einen wirksamen Befreiungsbescheid hätten. Im Ergebnis könne für diesen Personenkreis nur das Vorliegen einer neuen positiven Befreiungsentscheidung zu Rechtssicherheit führen. Die zuständigen Personalstellen werden seitens des Finanzministeriums deshalb gebeten, die Befreiungsfälle zu überprüfen. Soweit eine Befreiung zweifelhaft ist, sind die betroffenen Beschäftigten aufzufordern, bei der gesetzlichen Rentenversicherung Antrag auf eine erneute Befreiungsentscheidung zu stellen. > Bis auf das im letztgenannten Artikel zitierte, sind alle Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de) bzw. stehen im Internet als Download zur Verfügung (www.stmf.bayern.de).
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Ein Unternehmen der AXA Gruppe
Verband
Verband Personalratswahlen 2014 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat gewählt Wählerinnen und Wähler haben die Kandidatinnen und Kandidaten des Bayerischen Beamtenbundes sowie der für den vorliegenden Bereich zuständigen Fachverbände (vgl. BBB-Nachrichten März/April 2014, S. 27 ff.)
auch dieses Mal wieder ein hervorragendes Ergebnis erzielt: Zu wählen waren 25 Hauptpersonalratsmitglieder. 16 Sitze davon gingen an BBB-Verbände. In das neue Gremium gewählt wurden:
Foto: BBB
Vom 15. bis 17. Juli 2014 haben die Beschäftigten im neuen Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ihren Hauptpersonalrat gewählt. Dank der Unterstützung der
v.l.: Wolfgang Lambl (VLB), Petra Müller (BLLV), Rudi Keil (VLB), Dagmar Bär (bpv), Ulrich Babl (brlv), Julia Jacob (brlv), Judith Wenzl (BLLV), Michael Schwägerl (bpv), Kerstin Polster (BLLV), Rolf Habermann (BLLV), Rita Bovenz (bpv), Thomas Unger (BLLV), Oswald Hofmann (BLLV), Gerd Nitschke (BLLV), Gertrud Nigg-Klee (BLLV) und Waltraud Lucic (BLLV)
Die Wahlen waren außerhalb des üblichen Zyklus aufgrund der im Herbst letzten Jahres erfolgten Neuorganisation der Ministerien erforderlich geworden. Dabei wurden unter anderem die bisherigen Staatsministerien für Unterricht und Kultus einerseits und Wissenschaft und Kunst andererseits zu einem neuen Gesamtministe-
rium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zusammengelegt. Man erhofft sich hierdurch eine stärkere Verzahnung von Schule und Hochschule. Nach der zunächst vorgenommenen Bildung eines sog. Übergangspersonalrats musste nun ein neuer Hauptpersonalrat gewählt werden.
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Zwischenzeitlich hat auch die konstituierende Sitzung zur Wahl des/der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden stattgefunden. Die Funktion des Hauptpersonalratsvorsitzenden nimmt auch künftig Rolf Habermann wahr. Den Gewählten die besten Glückwünsche!
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Verband
Kreisausschuss Würzburg
Foto: KA Würzburg
Politikerstammtisch mit MdL Ingrid Heckner
Kreisausschuss-Vorsitzender Hubert Schömig mit MdL Ingrid Heckner
Ende Juni konnte Kreisausschuss-Vorsitzender Hubert Schömig die Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Ingrid Heckner, zu einem Stammtisch mit Politikern begrüßen. Thematisiert wurden unter anderem die personelle Unterbesetzung, mögliche weitere Behördenverlagerungen aus dem Ballungsraum München sowie die noch ausstehenden ca. 30 Millionen Euro für Stellenhebungen.
Frau Heckner lenkte den Fokus zunächst auf das Image des öffentlichen Dienstes in Bayern, das seit der Krise in Südeuropa in der Öffentlichkeit stark gewonnen habe. In diesem Jahr sei es zum ersten Mal gelungen, im Nachtragshaushalt zusätzliche Stellen zu schaffen, obgleich weiterhin die Abbauverpflichtung nach Art. 6 b Haushaltsgesetz bestehe. Die Prüfung von Behördenverlagerungen sei ein Baustein des Mottos „gleiche Chancen in allen Landesteilen“. Derzeit seien noch keine Planungen in der Diskussion, welche Behörden eventuell verlagert werden können. Die Ausschussvorsitzende stellte klar, dass der Bayerische Beamtenbund und die Beschäftigten im Vorfeld beteiligt werden. Am Grundsatz „es wird keine Zwangsversetzungen geben“ wird festgehalten. Es gäbe bundesweit keine vergleichbare Behördenzentralisierung, wie sie in München vorhanden sei. Es sollen
aber auch weitere Ballungszentren in die Überlegungen mit einbezogen werden. Aus dem Kreis der Veranstaltungsteilnehmer wurde die Problematik bei der Nachwuchsgewinnung angesprochen, neue Kräfte aus der Region kämen in erster Linie im Ballungsraum München zum Einsatz, obwohl auch in nordbayerischen Randregionen Bedarf bestünde. Dieses Verfahren belaste die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Sehr kritisch wurde die Aussage von Frau Heckner aufgenommen, das noch ausstehende Stellenhebungspaket sei noch nicht sicher. Ingrid Heckner machte aber deutlich, dass sie sich dafür einsetzen werde, da gegebene Versprechen der Politik gehalten werden sollen. Am Ende der Veranstaltung bedankte sich der Kreisausschussvorsitzende für die Diskussionen und verabschiedete die Politikerin mit einem fränkischen Bocksbeutel.
Kreisausschuss Passau
Foto: KA Passau
48. Passauer Behördensportfest des Bayerischen Beamtenbundes ein voller Erfolg
„Heiße Fights“ über 100 m beim 48. Passauer Behördensportfest
Mit einer absolut „Klasse“-Mannschaftsleistung erkämpfte sich am 11. Juli die Sparkasse Passau beim 50-jährigen Jubiläum (1964 - 2014) und bei der 48. Ausgabe des Passauer Behördensportfestes des Bayerischen Beamtenbundes den im letzten Jahr von der Universität gewonnenen Behörden-Wanderpokal und darf sich nun mit Stolz „Passaus sportlichste Behörde 2014“ nennen! Der Regen hatte nahezu pünktlich um 16.00 Uhr eine „Pause“ eingelegt und
bei bewölktem Himmel und angenehmen Sporttemperaturen konnte Stadtrat Siegfried Kapfer als Vorsitzender des Kreisausschusses Passau über 150 Sportlerinnen und Sportler aus 14 Passauer Behörden auf der Sportanlage Passau-Oberhaus willkommen heißen. Sein besonderer Gruß galt dabei den beiden Schirmherren, Oberbürgermeister Jürgen Dupper, der im sportlichen Outfit mit dem Roller nach Oberhaus gekommen war und selbst in seiner Altersklasse M50 im Kugelstoßen antrat, und dem stellvertretenden Landrat Raimund Kneidinger, der die Grüße des verhinderten Landrats Franz Meyer überbrachte, sowie den teilnehmenden Dienststellenleitern Gottfried Weindler, Chef der Passauer Stadtwerke und Werner Stadler, dem Geschäftsführer der WGP. In seinen Begrüßungsworten ließ Siegfried Kapfer kurz die 50jährige Geschichte des Passauer Behördensportfestes Revue passieren; nannte dabei u.a. den ehemaligen Initiator Walter Resch sowie einige
„Oldies“ wie Leopold Mohr und Hans-Dieter Hecht von der AOK und den ehemaligen „Sparkassler“ Peter Fahrnholz, die dem Sportfest des öffentlichen Dienstes über Jahrzehnte die Treue gehalten haben! Mit dem Dank an den veranstaltenden Bayerischen Beamtenbund und die ausrichtende Leichtathletik Gemeinschaft (LG) Passau, die mit 40 Kampfrichtern für den ordnungsgemäßen Ablauf der Traditionsveranstaltung sorgte, eröffneten dann Jürgen Dupper und Raimund Kneidinger das „48. Passauer Behördensportfest“. Nach Ablauf aller Wettkämpfe, die trotz der zum Teil sehr großen Felder in einer absolut tollen Stimmung und äußerst familiären Atmosphäre über die Bühne gingen, konnte Stadtrat Siegfried Kapfer, der seit 35 Jahren für die gesamte Organisation verantwortlich zeichnet, die Sparkasse Passau als „Sportlichste Behörde 2014“ auszeichnen. Platz zwei ging an die Universität vor den Passauer Stadtwerken.
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Verband
Kreisausschuss Kronach
Foto: Rainer Glissnik
Besuch des Landesuntersuchungsamtes Erlangen
Der Kreisausschuss Kronach erlebte beim „Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ in verschiedensten Labors hochinteressante Einblicke in dessen wichtige Arbeit
Der Kreisausschuss Kronach besucht jedes Jahr eine interessante Einrichtung. Heuer war das „Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ das Ziel. Zudem gab es ein Treffen mit der Landtagsabgeordneten Gabi Schmidt in Voggendorf (in der Nähe von Höchstadt). Stellvertretender BBB-Kreisausschussvorsitzender Karl-Heinz Hühnlein hatte als Lebensmittelkontrolleur gute Verbindungen zum Landesuntersuchungsamt, wo es faszinierende Einblicke in eine für alle Bürgerinnen und Bürger äußerst wichtige Arbeit gab. Pressesprecherin Claudia Schuller gab zunächst einen Überblick über die Aufgaben, welche die Bereiche Arbeitsschutz, Lebensmittel, Pro-
dukte, Gesundheit und Tiergesundheit umfassen. Die Behörde versuche vor allem, schon vorausschauend gesundheitliche Risiken zu erfassen, zu bewerten und zu beseitigen. Rund 70.000 Proben würden jedes Jahr untersucht. Dabei gehe es auch um Irreführung und Täuschung bis hin zu gesundheitlichen Risiken. Erfreulich sei, dass nur 0,2 Prozent aller Proben (zuletzt waren es 152) gesundheitliche Gefahren aufzeigten. „Produkte aus der Region haben die besten Werte“, unterstrich die Pressesprecherin. In mehreren Gruppen konnten die Kronacher unterschiedliche Einblicke in die Laboratorien gewinnen. Anschließend ging es weiter in das Seengebiet bei Uehlfeld. Landwirtschaftsamtmann im Ruhestand Konrad Knöchlein führte zu den vielen Teichen mit ihrer Karpfenzucht. Zahlreiche Störche nisteten in dieser Gegend. Es folgte ein Treffen mit der sozialpolitischen Sprecherin der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, MdL Gabi Schmidt. Hier wurden viele hochinteressante Themen angesprochen. Dabei zeigte sich das enorme Interesse der Politikerin an vielfältigen sozialen Bereichen, gerade auch dem Bildungs- und Schulsystem.
Foto: BBB
Dr. Alexander Schrader zu Gast beim BBB-Hauptvorstand
Dr. Alexander Schrader, Geschäftsführer des dbb vorsorgewerk, informierte über günstige und leistungsstarke Mehrwertangebote
Dr. Alexander Schrader, Geschäftsführer des dbb vorsorgewerk, war zu Gast in der Sitzung des BBB-Hauptvorstandes am 23. September 2014. Das dbb vorsorgewerk – als Serviceeinrichtung des dbb – bietet den Mitgliedern des dbb und ihren Angehörigen besonders günstige und leistungsstarke Mehrwertangebote. Unter anderem informierte Dr. Schrader darüber, dass der langjährige Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk, die Bausparkasse Wüstenrot, jetzt mit 1,35% den niedrigsten Bauspar-Darlehenszins in seiner Unternehmensgeschichte bietet. dbbMitglieder und deren Angehörige sparen zudem 50% der Abschlussgebühr und damit – je nach Bausparsumme – einige hundert Euro.
Im Gespräch mit Politikern
Wolfgang Sander †
KEG-Bezirksvorsitzender Fritz Doering, MdB Alois Rainer, OB Markus Pannermayr, Kreisausschussvorsitzender Hubert Lehner (v.l.)
Die Vorstandschaft des Kreisausschusses Straubing-Bogen hatte auch heuer wieder zum traditionellen Treffen mit Politikern auf dem Gäubodenfest eingeladen. Die zahlreich erschienenen Mitglieder des Kreisauschusses nutzten dabei die Gelegenheit zum Gedankenaustausch mit dem Bundestagsabgeordneten Alois Rainer aus Haibach und mit dem Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr. Nach einem anderweitigen Termin kam auch der Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Maximilianeum Josef Zellmeier zur Runde.
BBB-Kreisausschussvorsitzender Hubert Lehner sprach dabei eine flexible und sozial gerechte Umsetzung der Dienstrechtsreform sowie bereits laufende und geplante Behördenverlagerungen an. Derzeit seien die bayerischen Beamten sehr zufrieden mit ihrem Dienstherrn, führte Lehner weiter aus. Der Freistaat Bayern stehe im Vergleich zu anderen Bundesländern finanziell gut da. Lehner erinnerte aber auch daran, dass die Beamten durch Gehaltsverzichte, durch Nullrunden und durch Erhöhung der Arbeitszeiten in früheren Jahren ihren angemessenen Beitrag dazu geleistet hätten. Beim Treffen mit dabei waren auch die kommunalen Beamten und Arbeitnehmer (KOMBA) mit ihrem Vorsitzenden Friedrich Blendl, der die Organisation vor Ort übernommen hatte. Landtagsabgeordneter Josef Zellmeier lud abschließend die Verbände zu einem Landtagsbesuch für 2015 ein, was man dankbar annahm.
September/Oktober 2014
Foto: Privat
Kreisausschuss Forchheim
Foto: KA Straubing
Kreisausschuss Straubing
Mit großer Bestürzung mussten wir vom plötzlichen Tod des Kollegen Wolfgang Sander erfahren. Er verstarb völlig unerwartet am 5. August 2014 im Alter von 67 Jahren. Wolfgang Sander leitete über drei Jahrzehnte mit großem Engagement und Geschick als Vorsitzender den Kreisausschuss Forchheim. Er hat sich dabei unschätzbare Verdienste beim Eintreten für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erworben. Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
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Verband
Buchvorstellung
Japan stellt sein Beamtenrecht auf den Prüfstand
Die NPA (National Personnel Authority), eine zentrale Organisationseinheit der japanischen Regierung für den öffentlichen Dienst, hat im letzten Jahr beschlossen, das Besoldungssystem der Beamten in Japan zu evaluieren. Im Zuge dieser Evaluierung sollte dabei auch das Beamten- und Besoldungsrecht in Deutschland analysiert werden, insbesondere die Regelungen in Bayern. Aus diesem Grunde besuchte eine Regierungsdelegation aus Japan am 22. September 2014 den Bayerischen Beamtenbund, um sich über das Dienstrecht und die Einkommenssituation der bayerischen Beamten, sowie über die speziellen Rahmenbedingungen für Kommunalbeamte zu informieren.
Foto: BBB
Regierungsdelegation aus Tokio beim BBB
Japanische Regierungsdelegation beim BBB: Rolf Habermann, Gerhard Sixt, Hiroko Mihara, Professor Ryuji Yamamoto, Shizuko Hara, Gerhard Kreilein und Ryosuke Ando (v. l.)
Die japanische Delegation unter Leitung von Ryuji Yamamoto, Professor für Recht und Politik an der Universität Tokio, sowie Shizuko Hara und Hiroko Mihara, beide Beamtinnen im japanischen Innenministerium, wurde begleitet von Ryosuke Ando, Erster Botschaftssekretär bei der japanischen Botschaft in Berlin.
In dem zweistündigen Gespräch, das nach der Begrüßung durch den BBB-Vorsitzenden Rolf Habermann vom Ehrenvorsitzenden der KOMBA-Gewerkschaft Bayern, Gerhard Sixt, und von KOMBA BAYERN-Chef Gerhard Kreilein geführt wurde, standen Fragen zur Gestaltung und zur Wirkung der Ballungsraumzulage sowie das analytische Stellenbewertungssystem der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) für Beamtenstellen bei kommunalen Dienstherren im Mittelpunkt. Die japanische Regierungsdelegation besuchte nach dem Auftakttermin beim BBB auch einige Kommunalverwaltungen in Bayern.
Foto: BBB
BBB-Rechnungsprüfer: Wichtig und unverzichtbar
Bei der Arbeit: Die BBB-Rechnungsprüfer Herbert Kurz, Albert Spiegl, der für die Finanzen zuständige stellv. BBB-Vorsitzende Josef Bugiel und Michael Kubiak (v.l.)
Sie stehen normalerweise zwar nicht im Rampenlicht, üben jedoch eine sehr an-
spruchsvolle und unverzichtbare Funktion aus: Die Rechnungsprüfer eines Verbandes. So auch beim Bayerischen Beamtenbund. Seit dem letzten Delegiertentag im Jahr 2011 sind das die Kollegen Michael Kubiak (bfg), Herbert Kurz (KOMBA-Gewerkschaft) und Albert Spiegl (BBB). Die Rechnungsprüfer sind nur dem BBB-Delegiertentag verantwortlich. Satzungsgemäß überprüfen sie mindestens zweimal jährlich die Kassenführung, einmal davon unvermutet. Laufend überwachen sie den Haushalt.
Buchvorstellung Geheime Grenzsteinzeugen Dokumentation der Vielfalt … In diesem Buch geht es um Grenzsteinzeugen, die früher unter Grenzsteine eingebracht wurden und dazu bestimmt waren, Zeugnis über die Unversehrtheit des Standortes eines Grenzsteines abzulegen. Schon seit über 5000 Jahren gibt es Grenzsteine, und jeder einzelne ist in der Lage, ein Stück Geschichte der damaligen Zeit zu transportieren und den Archäologen und Historikern Anhaltspunkte für die Bedeutung von Grund und Boden in dieser Zeit zu vermitteln. Die Zeugen waren die unterirdische Absicherung ei-
Geheime Grenzsteinzeugen Dokumentation der Vielfalt … Horst Bäuerle, dbb verlag, 1. Auflage 2011, 208 Seiten, 34,90 Euro ISBN: 978-3-87863174-3
nes Grenzsteines durch eigens dafür aus regional unterschiedlichen Materialien – meistens aus Ton – hergestellten „Beilagen“. Das vorliegende Buch geht umfassend auf die Zeugen in den baden-württembergischen Altkreisen Freudenstadt und Horb ein. Um die Vielfalt der Zeugen zu dokumentieren, wurden aber aus
Den Rechnungsprüfern obliegt die Prüfung des dem Delegiertentag zu erstattenden Kassenberichts des Vorstandes; sie berichten dem Delegiertentag über das Ergebnis der Prüfungen und beantragen die Entlastung des Vorstandes. Kollege Albert Spiegl, früheres langjähriges Mitglied des BBB-Vorstandes, ist als Vertreter der Rechnungsprüfer darüber hinaus ständiger Gast bei den Sitzungen des BBB-Hauptvorstandes und der Kommission für Satzung, Organisation und Haushalt.
der über 5000 Zeugen umfassenden Sammlung des Autors auch viele Beispiele von Zeugen aus anderen Ländern, Herrschaften, Städten und Gemeinden sowie von früheren Verzeugungsformen und Zeugen aus Blei, Glas, Keramik, Porzellan und Schiefer einbezogen. Der Bezug zur bayerischen Vermessung und der damit verbundenen Verzeugung ist dem Studium des Autors in München und die Einbeziehung der Schweiz, von Sachsen und Thüringen seinen guten beruflichen Verbindungen zu diesen Ländern zu danken. Horst Bäuerle war Gründungsmitglied des Bundes der Technischen Beamten BadenWürttemberg (BTB) und 19 Jahre dessen Landesvorsitzender sowie stellvertretender BTBBundesvorsitzender. Weiterhin war er zwölf Jahre stellvertretender Vorsitzender des Beamtenbundes Baden-Württemberg (BBW) und zwölf Jahre BBW-Vorsitzender. Seite 30
Recht
Aus der Rechtsprechung Übertragung von Spitzenämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungskonform Die Regelung in Art. 45 BayBG, wonach Ämter mit leitender Funktion für den Zeitraum von fünf Jahren zunächst nur im Beamtenverhältnis auf Zeit übertragen werden, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Dauer der Amtsperiode von fünf Jahren ist noch angemessen bestimmt.
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 9. September 2014 – Az. Vf. 2-VII-14
Aus den Gründen: Gegenstand der Popularklage ist die Frage, ob Art. 45 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) gegen die Bayerische Verfassung verstößt. Die Bestimmung sieht vor, dass bestimmte Ämter mit leitender Funktion für den Zeitraum von fünf Jahren zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit übertragen werden. (…) Der Antragsteller führt aus, dass Art. 45 BayBG gegen Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV (Lebenszeitprinzip) verstoße. Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV gewährleiste als grundrechtsähnliches Recht die grundsätzliche Aufrechterhaltung des Berufsbeamtentums. Zu den hergebrachten Grundsätzen, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Beamtenrechts zu beachten habe, gehöre das Lebenszeitprinzip. Dieses besage, dass dem Beamten das Amt im statusrechtlichen Sinn auf Lebenszeit verliehen werden müsse. (…) Art. 45 BayBG greife in erheblicher Intensität in dieses Lebenszeitprinzip ein. (…) Der intensive Eingriff in das Lebenszeitprinzip sei auch nicht gerechtfertigt. (…) Die Popularklage ist unbegründet. Art. 45 BayBG verletzt das durch Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV gewährleistete Prinzip der Übertragung eines Amtes auf Lebenszeit nicht. (…) Die Bayerische Verfassung hat sich ebenso wie das Grundgesetz für eine Wiederherstellung des Berufsbeamtentums unter Berücksichtigung der dafür geltenden hergebrachten Grundsätze entschieden (Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV und Art. 33 Abs. 4 und 5 GG). (…) Zu diesen hergebrachten Grundsätzen zählt die Anstellung auf Lebenszeit (VerfGH vom 27.4.1978 VerfGHE 31, 138/142; BVerfG vom 10.12.1985 BVerfGE
71, 255/268). (…) Das Lebenszeitprinzip hat – im Zusammenspiel mit dem die amtsangemessene Besoldung sichernden Alimentationsprinzip – die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamten im Interesse einer rechtsstaatlichen Verwaltung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 121, 205/221). (…) Welche verfassungsrechtlichen Beschränkungen sich aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums für eine konkrete gesetzliche Normierung ergeben, kann nur anhand der jeweiligen Gesamtumstände des Regelungszusammenhangs beurteilt werden (VerfGHE 57, 129/137). (…) Durch die Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion zunächst nur im Beamtenverhältnis auf Zeit wird das Lebenszeitprinzip zwar beeinträchtigt, aber nicht in seinem Kerngehalt berührt oder tiefgreifend strukturell verändert. Das Lebenszeitprinzip wird beeinträchtigt, obwohl nach der Berufung in das Zeitbeamtenverhältnis das Beamten- oder Richterverhältnis aus dem vorangegangenen Amt auf Lebenszeit fortbesteht (Art. 45 Abs. 6 Satz 1 BayBG). Denn es bezieht sich auch auf das den Funktionen des Beamten entsprechende statusrechtliche Amt und nicht allein auf einen bloßen Grundstatus. Es umfasst nicht nur die lebenslängliche Anstellung, sondern auch die dauerhafte Übertragung eines Beförderungsamtes samt den amtsgemäßen Funktionen. (…) Der Beamte erhält aber gemäß Art. 45 Abs. 1 Satz 6 BayBG mit Ablauf der fünfjährigen Amtsperiode einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Übertragung des Amtes im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, wenn er den Anforderungen des Amtes im Rahmen seiner bisherigen Amtsführung in vollem Umfang genügt hat. (…) Die Beeinträchtigung des Lebenszeitprinzips ist durch die mit Art. 45 BayBG verfolgte Stärkung des Leistungsprinzips
September/Oktober 2014
verfassungsrechtlich gerechtfertigt. (…) Dem Leistungsprinzip liegen zwei unterschiedliche Zielsetzungen zugrunde. Zum einen hat es eine individuelle Funktion; es umschreibt die Anreizwirkung für den einzelnen Beamten, Leistung zu erbringen. Andererseits soll es die Effizienz der Verwaltung sichern, indem im allgemeinen Interesse eine optimale Besetzung der Ämter und Dienstposten sichergestellt wird (VerfGHE 57, 129/137; Lecheler, ZBR 1998, 331/341). (…) Ergibt sich eine Kollision unterschiedlicher beamtenrechtlicher Grundsätze, (…), ist im Einzelfall eine Abwägung mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Durchsetzung aller berührten Grundsätze durchzuführen (Studenroth, ZBR 1997, 212/213; Lecheler, ZBR 1998, 331/332). (…) Danach ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber für Ämter mit leitender Funktion zunächst eine Übertragung im Beamtenverhältnis auf Zeit nach Maßgabe des Art. 45 BayBG vorsieht und damit im Interesse des Leistungsprinzips ein eigenes Institut zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur von Auswahlentscheidungen für bestimmte Führungspositionen geschaffen hat. Zwei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs haben (…) folgendes Sondervotum (…) niedergelegt: (…) Die Festlegung der Dauer der Amtsperiode für Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit auf fünf Jahre in Art. 45 Abs. 1 Satz 2 BayBG erachten wir indes jedenfalls als unverhältnismäßig. (…) Im Gegensatz zur Auffassung der Mehrheit erscheint uns das Lebenszeitprinzip nicht nur beeinträchtigt, sondern in seinem Kerngehalt verletzt. Schon deshalb erscheint die angegriffene Regelung als verfassungswidrig (…).
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Für mich die Einzige
Banken gibt es viele. Aber die BBBank ist die einzige bundesweit tätige genossenschaftliche Privatkundenbank, die Beamten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes einzigartige Angebote macht. Zum Beispiel den B-Tarif für Bankleistungen. Außerdem betreiben wir eine konsequente Mitglieder-Mehrwert-Politik®. Als Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst 1921 gegründet, verfolgen wir bis heute erfolgreich nur ein Ziel: Nutzen stiften für die Gemeinschaft unserer Mitglieder und Kunden. Mit Direktbank und wachsendem Filialnetz sind wir bundesweit für Sie da.
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