BBB Nachrichten 09/10 2013

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B 2428 E ISSN 0173-3796

September/Oktober 2013

Zeitschrift für den öffentlichen Dienst in Bayern

nachrichten

Im Fokus

Dem Burnout zuvorkommen: BBB startet Stressmonitor! Seite 14 Bayern

Versorgung vs. Rente

Seite 8

Recht

Im Überblick: Die begrenzte Dienstfähigkeit

Seite 22

Tarif

Entgeltordung für Beschäftigte des Bundes soll 2014 endlich in Kraft treten

Seite 20


Mit dbb-Extrabonus in der Kfz-Versicherung Kündigungsstichtag 30.11.

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Editorial

Anette Egle Chefredakteurin BBB Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de

Liebe Leserinnen und Leser, ich hoffe, Sie sind gut erholt aus dem wohlverdienten Sommerurlaub zurückgekehrt und konnten diesen Effekt auch noch über die ersten Wochen des Arbeitslebens retten. Inzwischen hatte wohl jeder schon die Zeit, den Schrecken angesichts der ersten Lebkuchen und Dominosteine in den Supermarktregalen zu überwinden – Skiausrüstung komplett? Weihnachtsgeschenke? – und der Alltag nimmt, zumindest bei den meisten, wieder seinen gewohnten Lauf. Nicht so bei der Politik. Zwar sind die Wahlen abgeschlossen, die Mehrheitsverhältnisse geklärt, die Vergabe der Ämter steht aber noch weitgehend aus. Die Ergebnisse dieser, zumindest für die Betroffenen eher unruhigen Zeit, bleiben der nächsten Ausgabe vorbehalten. Unseren Fokus nimmt dieses Mal ein ganz neues Projekt ein: Der BBB-Stressmonitor. Seit 1. Oktober steht er auf unserer Homepage zur Verfügung. Mit dem anonymen Onlinetest kann jeder sofort seinen ganz individuellen Stresslevel bestimmen. In der Gesamtschau soll eine Auswertung der arbeitsplatzbezogenen Daten aufzeigen, wo in Einzelbereichen Handlungsbedarf bei der Gestaltung des Arbeitsumfelds besteht. Dann stehen natürlich entsprechende Initiativen des BBB an.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Der Rechtsteil beginnt mit einer Übersicht über die Regelungen zur begrenzten Dienstfähigkeit – eine der möglichen Folgen von zu viel Stress. Das haben wir auch zum Anlass genommen, uns insgesamt mit dem damit eng zusammenhängenden Thema der gesundheitlichen Eignung auseinanderzusetzen. Mit Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Pflicht, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, wenn man dazu aufgefordert wird, findet sich der Komplex auch in der Rubrik „Aus der Rechtsprechung“ wieder. Übrigens: Auch wir hier in der Redaktion haben den Stressmonitor befragt. Fazit: Uns geht´s gut! (Das wussten wir doch schon!) Wir hoffen, Ihnen auch! Viel Spaß beim Klicken wünscht mit herzlichen Grüßen aus der Redaktion

Anette Egle, Chefredakteurin

Christine Bodony bodony@bbb-bayern.de

Annette Ondracek ondracek@bbb-bayern.de

Vanessa Kasperkowitz kasperkowitz@bbb-bayern.de

Michael Rosch rosch@bbb-bayern.de

- Beamten- und Laufbahnrecht

- Versorgung - Rechtsschutz

- Versorgung - Rechtsschutz - Personalvertretungsrecht

- Besoldungs- und Tarifrecht - Beihilfe - Kreisausschüsse

Impressum Verleger: BBB-Verlag e.V. (Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München Telefon: 089.55 25 88-0 Fax: 089.55 25 88-50 E-Mail: bbb-verlag@bbb-bayern.de gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann

Anzeigen: Michael Rosch Erscheint sechs mal im Jahr. Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar.

Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting Telefon: 08671.50 650 E-Mail: mail@geiselberger.de Grafik und Betreuung: DIALOG Public Relations Altenwall 24 28195 Bremen Telefon: 0421.32 88 110 E-Mail: dialog@dialog-pr.com www.dialog-pr.com

September/Oktober 2013

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Inhaltsverzeichnis

Inhalt Zur aktuellen Lage

Dem Burnout zuvorkommen: BBB startet Stressmonitor! Seite 14

Bild: © Do Ra - Fotolia.com

Bayern

Foto: © bloomua - Fotolia.com

Im Fokus

5 Der 17. Bayerische Landtag ist gewählt – Zeit, die Inhalte wieder anzugehen! Rolf Habermann, Vorsitzender Bayern 6 Der BBB gratuliert den Abgeordneten des 17. Bayerischen Landtags! 7 JAV-Wahlen 2013: Wer mitbestimmen will, muss wählen! 7 Hinweise zum Thema Schwerbehinderung überarbeitet 7 Veröffentlichungen und Beteiligungen 8 Versorgung vs. Rente: Die Diskussionen gehen in die nächste Runde – mit Lichtblicken! 10 Pensionen – Der ewige Neid (von Detlef Esslinger) 11 Wie steht es um den bayerischen Staatshaushalt? 12 Neues LEP: Änderungen bei der Ballungsraumzulage 13 Bayerischer Landesfrauenrat: Armutsfalle Pflege! Im Fokus

JAV-Wahlen 2013: Wer mitbestimmen will, muss wählen! Seite 7

Foto: Ländner

Verband

14 Dem Burnout zuvorkommen: BBB startet Stressmonitor! 16 Was kann der BBB-Stressmonitor? Bund 17 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz wird noch wichtiger 17 Beamte legen im Ansehen der Bürger deutlich zu 18 Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet erstmals Lehrer 18 dbb jugend protestiert vor dem Bundeskanzleramt 18 Bundestagswahl 2013 Tarif

Kreisausschuss Würzburg: Poltikerstammtisch mit MdL Manfred Ländner Seite 30

Recht – Beamtenrecht 22 Im Überblick: Die begrenzte Dienstfähigkeit 23 Entscheidungen zur begrenzten Dienstfähigkeit 23 Gesundheitliche Eignung von chronisch kranken Beamtenbewerbern 24 Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschäftigung von Strafgefangenen im Universitätsklinikum 25 Grippeschutzimpfung als dienstliche Veranstaltung? Recht – Tarifrecht 26 TVöD und TV-L: Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit – Gegebenenfalls Anträge stellen! 27 TV-L: Wiedereinstieg nach Befristung – Stufenlaufzeit beginnt nicht von neuem 28 Hinweise zur Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L 28 Aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes Verband 29 Erste Sitzung der neuen BBB-Seniorenkommission 29 BBB-Tarifausschuss: Rückblick und Ausblick auf die Tarifrunden 30 Georg Rosmus † 30 Roland Witzgall † 30 Kreisausschuss Würzburg: Politikerstammtisch mit MdL 30 Manfred Ländner Kreisausschuss Kronach Buchvorstellung 30 TV-L und TVÜ-Länder Aus der Rechtsprechung 31 Muss man der Aufforderung zur ärztlichen Untersuchung folgen?

19 Bahnchaos in Mainz: Musterbeispiel für schlechtes Personalmanagement 20 Entgeltordnung für Beschäftigte des Bundes soll 2014 endlich in Kraft treten 21 TVöD: Pauschalzahlung 2013 wegen fehlender Entgeltordnung Seite 4


Zur aktuellen Lage

Rolf Habermann

Der 17. Bayerische Landtag ist gewählt – Zeit, die Inhalte wieder anzugehen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, den neu und wiedergewählten Abgeordneten an dieser Stelle meine herzlichen Glückwünsche zu ihrem Einzug in den Landtag! Allen, die nun – sei es auf eigenen Wunsch oder aufgrund der Wählerentscheidung – ihre Zeit im Maximilianeum beenden, gilt mein besonderer Dank für ihren Einsatz in den vergangenen Jahren, in denen für den öffentlichen Dienst, wenn auch manchmal unter Überwindung einiger Widerstände, viel erreicht werden konnte. Auch in der kommenden Legislaturperiode stehen gewichtige Themen an. Da ist zunächst natürlich das Neue Dienstrecht in Bayern. Der 16. Landtag hat hier ein gewichtiges (das meine ich nicht nur bezüglich des Gesetzesumfangs!) „Erbe“ hinterlassen. Nun wird der 17. Bayerische Landtag die Fäden aufzugreifen haben. Im Juni wurde der Bericht zur Evaluation der neuen Regelungen durch das Finanzministerium vorgelegt. Die gewonnenen Erkenntnisse haben gezeigt: Das Grundkonzept ist gelungen, aber an einigen Stellen muss noch „gefeilt“ werden, um den Regelungen den „letzten Schliff“ zu geben. Hier muss mit der gewohnten Intensität weitergearbeitet werden!

Neues Dienstrecht: Die Fäden aufgreifen! Unmittelbar nach der ersten Vollsitzung des Landtags und der in den Wochen darauf folgenden Regierungsbildung stehen die Beratungen zum Nachtragshaushalt an. Es liegt in der Natur der Sache, dass mit der Verteilung der Mittel auch wichtige Weichen für den öffentlichen Dienst gestellt werden. An dieser Stelle sei unter anderem darauf hingewiesen, dass die letzten der seinerzeit zugesagten Stellenhebungen im Zusammenhang mit dem Neuen Dienstrecht noch ausstehen.

Neben den wie immer anstehenden Optimierungen des geltenden Rechts, in die der BBB im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens stets eingebunden ist – und zu denen es aus unserer Sicht auch gehört, dass die Besoldung nicht hinter der allgemeinen Entwicklung zurückbleibt – werden auch die künftigen Herausforderungen an die Alterssicherungssysteme sowie an die Absicherung im Krankheitsfall eine Rolle spielen. Das hat sich bereits in den vergangenen Monaten abgezeichnet, in denen das Schlagwort „Bürgerversicherung“ und die vermeintliche „Überversorgung der Beamten“ immer wieder in der öffentlichen Berichterstattung aufgegriffen wurden. Die BBB-Positionen in diesem Zusammenhang sind Ihnen bekannt. Und es sind nur vordergründig Themen, die sich vorwiegend auf Bundesebene abspielen. Denn über Bundestag und Bundesrat setzt der Freistaat Bayern zusammen mit seinen Abgeordneten hier gewichtige Zeichen. Und gerade für die Beamtinnen und Beamten in Bayern kommt es auf eine klare Positionierung der Landespolitik an, bei der seit der Föderalismusreform die Verantwortlichkeit für Versorgung und Beihilfe liegt. Umso erfreulicher, dass sich im Bereich der Versorgung – nach langen Jahren sinnloser Neiddebatten – unsere konsequente Überzeugungsarbeit endlich auszuzahlen scheint. Immer häufiger findet man Berichterstatter und Kommentatoren, die bereit sind, einen Blick auf den Gesamtzusammenhang zu werfen, die den tatsächlichen Argumenten Raum geben und die Problemstellungen neu definieren. Ein erfreuliches Umdenken hat eingesetzt! Zur Verdeutlichung finden Sie in dieser Ausgabe auch den Kommentar von Detlef Esslinger aus der Süddeutschen Zeitung, der sich unter dem Titel „Der ewige Neid!“ fundiert und frei von Vorurteilen mit der Materie auseinandersetzt. Die bayerischen Parteien haben sich bereits vor der Landtagswahl (manchmal mehr, manchmal aber auch weniger) klar positioniert. In der Wahl-Sonderausgabe der BBB

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Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.

Nachrichten, die Anfang September erschienen ist, waren die Standpunkte nochmals zusammengefasst dargestellt. Und auch Dr. Markus Söder hat als Finanzminister klare Worte beim diesjährigen BBB-Hauptausschuss gefunden: Die Versorgung soll ein „Versprechen für Lebensleistung“ bleiben. Diese Lebensleistung nachträglich anders zu bewerten, sei politisch und moralisch der falsche Weg.

Klare Positionen bei Einkommen, Versorgung, Beihilfe Und noch ein weiteres wichtiges Thema hat er schon dort aufgegriffen. Als „völlig klar“ bezeichnete er die Eins-zu-Eins-Übernahme der Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst auf Landesebene. Alles andere sei unfair: Keine Unterscheidung zwischen dem öffentlichen Dienst, der gegebenenfalls streiken dürfte, und dem, der es aufgrund seiner Loyalitätspflicht nicht kann. Da kann ich ihm nur (erneut und von ganzem Herzen) zustimmen! Wenn nun im Rahmen der neuen Legislaturperiode die inhaltlichen Arbeiten aufgenommen werden, erwarten wir, der Bayerische Beamtenbund und die Beschäftigten, deren Interessen er vertritt, dass zu den Themen des öffentlichen Dienstes von Anfang an deutlich Stellung bezogen wird. Eine erste Möglichkeit dazu bietet sich mit der für Ende Oktober angesetzten Regierungserklärung. Wir sind gespannt! Mit freundlichen Grüßen

Rolf Habermann, Vorsitzender

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Bayern

Aktuelles aus Bayern Landtagswahl 2013 Der BBB gratuliert den Abgeordneten des 17. Bayerischen Landtags! In diesen Tagen tritt der neu gewählte 17. Bayerische Landtag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Damit endet die Amtszeit der Abgeordneten der vergangenen Legislaturperiode, was für einige

auch den Abschied vom Landtag bedeutet. Ihnen gilt der besondere Dank des BBB für ihr Engagement der vergangenen Jahre, insbesondere natürlich bei der Erarbeitung des Neuen Dienstrechts. Allen neu und

wiedergewählten Abgeordneten die besten Glückwünsche zu ihrer Wahl! Auch aus den Reihen der BBB-Fachverbände sind zahlreiche Mitglieder im neuen Landtag vertreten:

Wolfgang Fackler, MdL (CSU) Donau-Ries Mitglied der bfg

Dr. Hans-Jürgen Fahn, MdL (Freie Wähler) Aschaffenburg-Ost Mitglied im bpv

Karl Freller, MdL (CSU) Nürnberg-Süd Mitglied der KEG und im brlv

Dr. Thomas Goppel, MdL (CSU) Liste Oberbayern Mitglied im brlv

Eva Gottstein, MdL (Freie Wähler) Eichstätt Mitglied im brlv

Martin Güll, MdL (SPD) Dachau Mitglied im BLLV

Petra L. Guttenberger, MdL (CSU) Fürth Mitglied der bfg

Volkmar Halbleib, MdL (SPD) Würzburg-Land Mitglied im vbs

Ingrid Heckner, MdL (CSU) Altötting Mitglied im VLB

Erwin Huber, MdL (CSU) Dingolfing Mitglied der bfg und der KEG

Dr. Otto Hünnerkopf, MdL (CSU) Kitzingen Mitglied im VHBB

Bernd Kränzle, MdL (CSU) Augsburg-Stadt-Ost Mitglied der KOMBA und im VHBB

Manfred Ländner, MdL (CSU) Würzburg-Land Mitglied der DPolG

Dr. Beate Merk, MdL (CSU) Neu-Ulm Mitglied im VHBB

Peter Meyer, MdL (Freie Wähler) Bayreuth Mitglied im VHBB

Dr. Christoph Rabenstein, MdL (SPD) Bayreuth Mitglied im BLLV

Helga Schmitt-Bussinger, MdL (SPD) Schwabach Mitglied im BLLV

Horst Seehofer, MdL (CSU) Neuburg-Schrobenhausen Mitglied der KOMBA

Reserl Sem, MdL (CSU) Rottal-Inn Mitglied der KEG

Bernd Sibler, MdL (CSU) Deggendorf Mitglied der KEG und im bpv

Walter Taubeneder, MdL (CSU) Passau-West Mitglied der KEG

Joachim Unterländer, MdL (CSU) München-Moosach Mitglied der bfg und der KOMBA

Prof. Dr. Gerhard Waschler, MdL (CSU) Passau-Ost Mitglied im bpv

Margit Wild, MdL (SPD) Regensburg-Stadt Mitglied im BLLV

Isabell Zacharias, MdL (SPD) München-Schwabing Mitglied im BLLV

Josef Zellmeier, MdL (CSU) Straubing Mitglied der bfg

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Bayern

JAV-Wahlen 2013 – 26. November 2013

Veröffentlichungen:

Wer mitbestimmen will, muss wählen!

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetz und weiterer Rechtsvorschriften, GVBl. Nr. 14/2013, Seite 450 ff.

Bild: © Do Ra - Fotolia.com

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, GVBl. Nr. 14/2013, Seite 465 ff. Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), GVBl. Nr. 16/2013, Seite 550 ff. In einer Dienststelle ist für jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren und zur Berufsausbildung Beschäftigte unter 27 Jahren die Jugend- und Auszubildendenvertretung (kurz: JAV) die erste Ansprechpartnerin für Fragen rund um Ausbildung und Arbeit. Die Probleme von Azubis und Anwärtern sind besonders und vielfältig. Egal ob es um die Ausbildung, Übernahme oder die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes geht, die JAV setzt sich für die Belange der jungen Beschäftigten ein und ist deren Sprachrohr. Da sie selbst aus jungen Beschäftigten und Azubis oder Anwärtern besteht, versteht sie die Interessen der Betroffenen und kann diese – in Zusammenarbeit mit der Personalvertretung – gut vertreten.

Wer hier mitbestimmen will, muss wählen! Die nächste Gelegenheit hierfür bietet sich bei den diesjährigen JAV-Wahlen im Bereich des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) – also am 26. November 2013. > zur Info: - Der genaue Terminplan der JAV-Wahlen 2013 kann in den BBB Nachrichten Januar/ Februar 2013, Seite 12 nachgelesen werden. - Die relevanten Vorschriften zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden sich in Art. 57. ff. BayPVG.

Aktuelle Beteiligungen: Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt technische Dienste im Geschäftsbereich des StMUG (FachV-StMUG) Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen in der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft Konzept des Bayerischen StMUG zur Durchführung der modularen Qualifizierung (VV-ModQV-StMUG)

Hinweise zum Thema Schwerbehinderung

Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung

Überarbeitete Broschüre des Finanzministeriums Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen hat seine Broschüre mit Hinweisen zum Thema Schwerbehinderung auf den neuesten Stand gebracht. Sie liefert für Beschäftigte des Ministeriums einen umfassenden Überblick und listet auch zuständige Ansprechpartner auf. Das Hauptaugenmerk der Broschüre liegt in der Darstellung der Besonderheiten, die für die schwerbehinderten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten, speziell unter Berücksichtigung der sogenannten Teilhaberichtlinien zur Inklusion behinder-

Sechste Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV), FMBl. 11/2013, Seite 270 ff.

ter Angehöriger des öffentlichen Dienstes. Darüber hinaus sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit diesen sowie entsprechende Verfahrensabläufe dargestellt. Eigene Abschnitte bilden steuerrechtliche und sonstige Nachteilsausgleiche. Künftig können einzelne Dienststellen des Ressorts auch eine eigene Version der Broschüre zur Verfügung stellen, in der die vor Ort zuständigen Ansprechpartner gesondert genannt werden.

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Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz (BefRPolVS)

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Bayern

Versorgung vs. Rente Die Diskussionen gehen in die nächste Runde – mit Lichtblicken!

zent). Danach hat bei Urnengänvor den Christsozialen (27,4 vorProden Christsozialen (27,4 eine Progen im Freistaat nie wieder zent). Danach hat bei Urnengänzent). Danach hat bei UrnengänPartei mehr Stimmen erzielt als gen im Freistaat nie wieder geneine im Freistaat nie wieder eine die CSU. Partei mehr Stimmen erzielt Partei als mehr als Daran wird Stimmen sich auch erzielt nach dem die CSU. die CSU. Urnengang am 15. September Daran wird sich auch nach Daran demändern. wird sich auch nach dem nichts In allen aktuellen Urnengang am 15. September Urnengangliegt amdie15. September Umfragen Seehofer-Parnichts ändern. In allen aktuellen nichts allen aktuellen tei weitändern. über 20InProzent vor der Umfragen liegt die Seehofer-ParUmfragen liegt Partei die Seehofer-Parzweitstärksten SPD. Vor tei weit über 20 Prozent vor tei weit der Hintergrund über 20 Prozent vor der diesem erscheint es zweitstärksten Partei SPD. zweitstärksten Vor Partei obSPD. Vor auch äußerst fraglich, die CSU diesem Hintergrund erscheint diesem es Hintergrund es erstmals seit 1957 erscheint durch eine auch äußerst fraglich, ob die auch CSU äußerst fraglich, ob die GrüCSU Dreier-Koalition aus SPD, erstmals seit 1957 durch erstmals eine seit 1957 durch nen und Freien Wählern von eine den Dreier-Koalition aus SPD, Dreier-Koalition GrüausOppositionsSPD, GrüRegierungsauf die nen und Freien Wählern von nenden und Freien Wählern von den bänke verwiesen werden kann. Regierungs- auf die OppositionsRegierungs- auf die Oppositionsbänke verwiesen werden kann. bänke verwiesen werden kann.

Die letzten Monate haben es wieder gezeigt: Ob nun Sommerlöcher zu stopfen, oder Wahlkämpfe zu gewinnen sind. Das Thema Beamtenversorgung bleibt nicht verschont. Es scheint aber, dass endlich Zwei Mal kam die CSU auch die Sachlichkeit Einzug hält. Gerade hier in Bayern. Zuletzt war es SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, der im TV-Duell mit Bundeskanzlerin Angela Merkel verlangt hatte, die Pensionen müssten „in ihrer Entwicklung fair gekoppelt werden an das, was in der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung stattfindet.“ Die „Zuwächse bei den Pensionen im öffentlichen Dienst können nicht überproportional sein gegenüber den Entwicklungen des Rentenniveaus.“ Zuvor war es der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der laut über Einsparungen bei den Beamtenpensionen nachgedacht hatte, „im Geleitzug der Länder“.

Versachlichung ist gefragt! Aussagen, die so nicht stehen bleiben können. „Die bayerischen Pensionen sind sicher. Punkt.“, stellte Finanzminister Dr. Markus Söder unmittelbar im Anschluss an die Verlautbarung Kretschmanns klar. Das sei ein „Raubzug mit Ansage“. Eine Aussage, über die man sich zumindest als bayerischer Beamter freuen kann. BBB-Chef Rolf Habermann warnte: „Das ist Anti-Werbung für den öffentlichen Dienst“. Wer hier Kürzungen verlange, müsse auch sagen, wie er künftig den qualifizierten Nachwuchs sichern will. Gerade angesichts der gegenüber der Privatwirtschaft niedrigeren Verdienst- und Aufstiegschancen sei die durch Gesetz gesicherte Versorgung im Alter für viele Berufseinsteiger ein wesentlicher Aspekt, sich für den öffentlichen Dienst zu entscheiden. Auch der Vorstoß Steinbrücks löste heftige Reaktionen aus. Selbst SPD-Bundesparteichef Sigmar Gabriel sah sich zu korrigierenden Aussagen veranlasst.

Dr. Markus Söder, MdL Bayerischer Staatsminister der Finanzen am 26. Juli 2013:

„Die Bayerischen Pensionen sind sicher. Punkt.“

mehr 60die Prozent Zwei Mal kam die CSUauf Zwei Malals kam CSU auf mehr als 60 Prozent auf mehr als 60 Prozent Als wahrscheinlich gilt dage-

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Dass Neiddebatten nicht helfen, die Hürden Beamtenversorgung keine Alfons „ÜberEr hält den Rekord: Goppel Er hält1974; holte den Re m gen, dass die Christsozialen nicht Jahr 6 Als wahrscheinlich giltdiedageAls50 wahrscheinlich dage- sie unter Edm Prozent-Marke gilt knacken zu überwinden, die zur Stabilisierung der Altersbegünstigung“ gegenüber RenEnt gen, dass die Christsozialen gen, nicht dassIst dieein Christsozialen nicht Jahr 1974; 60,7Wert Prozent Jahr 1974; 6W können. solcher für schaffte 2003. Kein en die 50 knacken die jede 50 Prozent-Marke siedarstellt unterPartei Edmund Stoiber im sie Jahr unter fast andere inknacken einem Jahr 2008Edm er sicherungssysteme – sowohl bei Rente alsProzent-Marke auch tenbeziehern (vgl. unten). Län können. Ist ein solcher Wert können. für Ist ein Kein solcher Wert für 2003. 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Schaut man sich Ergeb-(CSU), Ingriddie Heckner abschneiden als noch im Jahr 2007 – einzelne Von Von nisse seit 1946 in Vorsitzende der Auflistung des Von des statistischen Landesamts an,(CSU), Berufssparten des öffentlichen Dienstes sogar Ingrid Heckner (CSU), Ingrid Heckner Stefan Schuste Öffentlichen-Diensthat es nur ein Mal ein Kopf an Vize-Vorsitzen des Vorsitzende des Ausschusses noch besser – und die Mehrheit der Behörden- Vorsitzende Kopf Rennen zwischen CSU und Öffentlichen-DienstÖffentlichen-DienstÖffentlichen-D SPD gegeben. Dassind wargegenüber 1950. Da-Rentenbesucher mit den Leistungen der Kolleginnen Ausschusses Ausschusses Ausschusses Pensionsbezieher Grund mals hatten die Sozialdemokrabeziehern nicht überbegünstigt. 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Das zeigt nicht nur der Komzurückgreifen können, die Pensionen zurückgreifen hinkönnen, Wir wollen Pensionen gute hinArbeit staats und Wirf dass drittens mehr als 70die Prozent der Penmentar von Detlef Esslinger, leitender Redakteur gegen eine Vollversorgung sionäre darstellen gegen eine und Vollversorgung zahlung für darstellen die Beschäftigten und Tarifb zahlud einen Hochschulabschluss haben Zwei Mal kam die CSU dassauf drittens mehr als 70 Prozent dassdeshalb drittens der Penmehrstaats. als 70 Die Prozent Einkommensentwick der Pen- vertra staats und vergleichsweise hohe Bezüge bei der Süddeutschen Zeitung, der Seite sionäre einen Hochschulabschluss sionäre einen haben haben wird Tarifb d erhalten. Vergleicht man Personen mit durch Beam auf mehr alsHochschulabschluss 60Tarifbeschäftigten Prozent 10 abgedruckt ist. Auch anderenorts erkennen und deshalb vergleichsweise und hohe deshalb Bezüge vergleichsweise vertragsparteien hohe nähern Bezüge ausgehandelt. vertra ähnlichen Erwerbsbiographien, immer Er hält den Re erhalten.falsch Vergleicht man sich erhalten. Personen Vergleicht mit man Personen und Beamten mit Übern haben Beam Rentner und Beamtinnen Pensionäre deutlich an. Kommentatoren, dass die „Front“ bisher Als wahrscheinlich gilt ähnlichen Erwerbsbiographien, ähnlichen nähern Erwerbsbiographien, immerschon für dagedie nähern und setzt. imme inhal Darüber hinaus besteht seit zeitAnfang gen, dass die Christsozialen nicht Jahr 1974; 6 gezogen wurde. Sie verlaufe nicht zwischen sich RentnerBeund Pensionäre sich deutlich Rentner an.und Pensionäre deutlich der Tarifabschlüss an. des Übern der 90er Jahre der Übernahme Konsens, dass die in der Ta die 50 Prozent-Marke knacken sie unter Edm Darüber hinaus besteht schon Darüber seit Anfang hinaus besteht setzt. Diese schon Forderung seit Anfang nach setzt. Üb gesetzlichen Rentenversicherung vorgeso wie amten und Rentnern. Stattdessen stünden durch Istder ein Wert 2003. Kein W der 90er Jahre der Konsens,können. der dass90er die in Jahre dersolcher des Konsens, Tarifergebnisses dassfür die in gilt der für des Beam Ta nommenen Reformen wirkungsgleich auf gungs fast jedevorgeandere Partei in einem vorgeJahr erz Arbeitsverdichtung geplante jüngeregesetzlichen BeschäftigRentenversicherung gesetzlichen Rentenversicherung so wie für Anwärter und 2008 auch soSeh wie für die Beamtenversorgung übertragen werdeutschen Landtag schon lange als nommenen Reformen wirkungsgleich nommenen auf Reformen gungsempfänger. wirkungsgleich auf gungs den. Oft wird auch vergessen, dass die soSchmach zielle te, die schmalere Ruhegelder erwarten, einer länWunschdenken gewesen, warwichtiger sie und Parte die Beamtenversorgung übertragen die Beamtenversorgung werSehr viel übertragen werist,die dass Seh d genannten Rentensicherungsklauseln, die im öf für die CSU über Jahrzehnte eine Depression st den.veritablen Oft wird auch vergessen, den. dass Oft die wird so auch zielle vergessen, Belastung, dassdie die durch so eine die zielle Pe die Rentner vor zu starken EinsparmaßZ ger lebenden Generation mit durchaus Pflicht, die sie auch bei den meisSchafft dieö genannten Rentensicherungsklauseln, genannten Rentensicherungsklauseln, die imnicht öffentlichen Haushalt die imschl nahmen schützen, in die Beamtendurch ten Urnengängen – 1970, 1978, absolute Meh Bezügen aus Rente und Pensiondiegegenüber, Rentner vor zu starkenversorgung die EinsparmaßRentnerübertragen vor zu eine starken Zeitbombe Einsparmaßist. Die Bonsai-V eine10Z wurden. mit 1986, 1990,durch 1994 und 1998 ja, gelingt ihr nahmen schützen, nicht in1982, nahmen die schützen, nicht den in die Bayerischen BeamtenPensio durch DieBeamtenÄußerungen aus der SPD müssen unzur meint der Chefredakteur des Behördenspiegels – erfüllte. Zwei Mal gelang ihr soner Zweidr versorgung übertragen wurden. versorgung übertragen mit 100 wurden. Millionen Euro mit Jahr 10 den öffentlichen Dienst alarmieren. War proPensio derÄußerungen ganz Coup: 62,1Wir sind die390 Frag Uwe Proll in der Septemberausgabe. Die Ob Äußerungen hier der aus dergar Die müssen unzureichend. aus der SPD müssen hatten unzur gefo esSPD wirklich nurgroße billiger Populismus und M Prozent der Wählerstimmen lautoren und W den öffentlichen denSchüren öffentlichen War Pensionsrücklage Dienst alarmieren. War und Pensi das von Vorurteilen? Oder gibt es Pensio zahlen kriegerische Begriff der „Front“ der passende ist, Dienst alarmieren. tet ihr bestes Ergebnis aus dem beschäftigten es wirklich nur billiger Populismus es wirklich und nur billiger 390 Millionen Populismus Euround zusätzlich 390 M bei den Sozialdemokraten eine geheime reduz mag an dieser Stelle dahinstehen. das Schüren von Vorurteilen? dasOder Schüren gibt es von zahlen und gehören dafür Oder gibt dievor Schuldenti es tilgen zahle Streichliste? Die Vorurteilen? SPD-Pläne bei den Sozialdemokratender bei eine den geheime Sozialdemokraten eine Es geheime ist sinnlos,in reduz Schu Wahl auf den reduzieren. Tisch. die Im Bayerischen Landtag bestand bereits Streichliste? Die SPD-Pläne Streichliste? gehören vorDie tilgen SPD-Pläne und gehören gleichzeitig vor Milliard tilgen der Wahl auf den Tisch. der Wahl auf den in Tisch. die Zukunft zu verschieben. in die vor der Wahl weitgehende Einigkeit, dass die

Landtag ist sich einig: Keine „Überbegünstigung“ durch Versorgung!

STANDPUNKTE DER FRAKTIO

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„In der Öffentlichkeit besteht ein schiefes Bild“

„Ver Syst


NPD (1966; ebenfalls NPD (1966; 7,4 Proebenfalls 7,4 Prozent) die erforderliche zent) die 5 Prozenterforderliche 5 ProzentHürde. Hürde.

Bayern

Die Wahlbeteiligung Die Wahlbeteiligung im steten Sinkflug im steten Sinkflug Abgesehen von den Abgesehen bereits ervon den bereits er-

Parteien wähnten hattenergibt seit Parteien 1946 hatten 1946Aufdem Ende der Schuldentilgung im Jahr wähnten Alles in allem sich ein seit klarer Beamten des Freistaats Bayern beim diesnur zwei weiterenur vorübergehend zwei weitere vorübergehend 2030 anfallenden Zinseinsparungen wolle Sitze tragimfür die neu gewählte jährigen BBB-Hauptausschuss eindeutige bayerischen SitzeLandtag: im bayerischen derLandesregierung. Landtag: der der erwartet Heimatvertriebenen Block hier der eine Heimatvertriebenen man, so Dr. Söder, hier gezielt einsetzen. Block Der BBB schnellst mögliAussagen gemacht. Ausdrücklich betonte und Entrechteten und(1950, Entrechteten 1954, (1950, 1954, che Bekräftigung der bisherigen Positionieer in Bezug auf die Versorgung: „Wir wollen, 1958) sowie die 1958) Bayernpartei sowie die Bayernpartei (1950, (1950, 1962). 1954, Dass 1958, 1962). rung. 1954, Erste1958, Gelegenheit bietet die Dass im Nodass es ein Versprechen für Lebensleistung nach dem 15. September nach dem ein15. NeuSeptember ein NeuSöder: vember anstehende Regierungserklärung bleibt!“ Lebensleistungen nachträglich anling dabei sein wird, lingist dabei nachsein jetziwird, ist nach jetzigem Umfragestand gem fast Umfragestand ausgefast ausgeDer Freistaat wird zu seinen des Ministerpräsidenten. ders zu bewerten, indem man Pensionen schlossen: Sowohl schlossen: die Linke Sowohl als die Linke als die ÖDP undauch die Piraten die ÖDP sind und die Piraten sind kürze, sei politisch und moralisch der falVerbindlichkeiten gegenüber auch zu weit von denzu notwendigen weit von den 5 notwendigen 5 sche Weg. Der Freistaat werde zu seinen ErAlfons hält den Goppel Rekord: holte Alfons mit der Goppel CSU 1974 holte mit das der bestes CSU Ergebnis 1974 das beibestes Landtagswahlen, Ergebnis bei nämlich Landtagswahlen, 62,1 Prozent nämlich der Stimmen. 62,1 Prozent der Stimmen. FOTO BSZ BSZ ProzentFOTO der Stimmen Prozent entfernt. der Stimmen entfernt. den Beschäftigten stehen Spannend wird die Spannend Frage, wird ob die Frage, ob Verbindlichkeiten gegenüber den Beschäf1970 bis 1978 sowie 1970 anno bis 1978 1990.sowie Entwicklung anderen Parteider anderen Parteiterbrochen im terbrochen Maximilianeum im Maximilianeum sichanno mit 1990. den Wahlen sich mit am den komWahlen am komProzent Jahr 1974; schaffte 60,7 Prozent schaffteder Entwicklung tigten stehen. Die gelte es inhaltlich sau2008 fuhren die 2008 Liberalen fuhren nicht die Liberalen nicht menden en in den Hintergrund en in den geraten. Hintergrund geraten. vertreten ist. vertreten ist. menden Sonntag ein Trend Sonntag fort- ein Trend fortsie Stoiber unter im Edmund Jahr Stoiber im Jahr ihrdagegen bestes Resultat nur ihr auf bestes bayeriResultat aufwird, bayerisind Längst die Zeiten, vorbeials sind Zeiten, Gemausert sich dagegen habennur sich setzen der in setzen Bayern wird, bereits der in Bayern bereits der, 2003.dass Kein dieber Wunder, im zuLängst dass vorbei die im In diesem Zusammenhang gebe es klare erfüllen. Deshalb habe mandieGemausert sich in alshaben Boden schem Boden ein (8überhaupt ein (8 seit SPD mit ansehnlichen die SPD mit 35,8 ansehnlichen 35,8 die Grünen. Zwar diehaben Grünen. sie bisZwar schem haben sie bis- überhaupt seit Jahrzehnten zu verzeichnen Jahrzehnten zu verzeichnen en Jahr43,4 2008 Prozent erzieltendie 43,4 Prozent derzweistelliges Staatsregierung undzur der Bayern bewusst fürder den Weg der vorrangiProzent), sondern stiegen sondern Re- stiegen Re- Wahlbeteiligung. Prozent (1966) Prozent Stimmen (1966) im der Stimmen im Beschlüsse lang noch kein zweistelliges lang noch kein ErEr- Prozent), ist: die zur sinkende ist: die sinkende Wahlbeteiligung. pfunden als Schmach wurden empfunden wurden gierungspartei gierungspartei Koalition mit in der Koalition mitexakt Münchner Maximilianeum Münchner Maximilianeum als gebnis einfahren als gebnis können; einfahren ihr bis- können; ihr bis-in der Gaben 1946 Gaben 75,7 1946 Prozent exakt 75,7 Prozent und einedie kollektive Partei in eine kollektive Mehrheit des Landtags. gen Schuldentilgung entschieden. Die nach der waren CSU auf. der CSU bangen auf. sie Derzeit sie der Wahlberechtigten zweitstärkste vertreten war. Parteilang vertreten war. bestes Resultat lang waren bestes 9,4 Resultat 9,4Derzeit der bangen Wahlberechtigten ihre Stimihre StimDepression e. stürzte.zweitstärkste Partei

allerdings allerdings Wiedereinzug um ihrenme Wiedereinzug Seitdem verloren die Genossen verloren Prozent die Genossen ab, waren es me 2008 ab,nur waren noch es 2008 nur noch (2008). Dafür Prozent gibt (2008). es sie Dafür gibt esum sieihren U mal Schafft wieder die die CSU mal wieder die Seitdem ins Maximilianeum. und stark an stetig Zustimmung. und stark anaber Zustimmung. auch erst seitaber 1986auch im bayerierst seit 1986 im bayeri- ins Maximilianeum.57,9 Prozent. Es 57,9 fehlt Prozent. also nicht Es fehlt also nicht absolute it? Und: Mehrheit? Wenn stetig Und: Wenn Diese Sorge müssen Diese sich Sorge diemüssen sich dann die ist Nur 18,6mit Prozent der bayerischen 18,6 Prozent der bayerischen schen Landtag. Immer schenmal Landtag. wiederImmer mal wieder mehr viel, mehr der viel, Anteil dann der ist der Anteil der vielleicht a, gelingt mit ihr das ei- vielleicht ei- Nur Freien Wähler nicht machen: Wähler nicht machen:genauso Bevölkerung im Jahr votierten dabei im warJahr die FDP: dabei Über war die die FDP: Über die Freien Nichtwähler Nichtwähler hoch wie genauso hoch wie mehrheit? ner Zweidrittelmehrheit? Das Bevölkerung Dasvotierten 2013 FREITAG, 13. FREITAG, SEPTEMBER 13. SEPTEMBER 2011 2008 für die Roten. 2008 Immerhin: für die Roten. Immerhin: 5-Prozent-Hürde Nachdem sie 2008 Nachdem erstmals sie in2008 in Und 5-Prozent-Hürde kamen die Libe- kamen die Libedererstmals der Wähler. der das der Wähler. ist keineUnd 2011 das ist keine sind die Kommentadie Fragen, die Kommentaden bayerischen Landtag den bayerischen gewählt Landtag gewählt Neben der CSU Neben ist die der SPD CSU die ist die SPD die ralen bei sämtlichen ralen Landtagsbei sämtlichen Landtagsgute Grundlage für gute eine Grundlage Demofür eine Demovolk toren Jahrzehnte und Wahlvolk Jahrzehnte MIT FREUNDLICHER MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG UNTERSTÜTZUNG DES BAYERISCHEN DES BAYERISCHEN LANDTAGS LANDTAGS ALEXANDRA KOURNIOTI > ALEXANDRA KOURNIOTI dürfte wurden, diesdürfte in we-ihnen dies> in we- kratie. einzige ist Partei, seit 1946 Partei, unundie seit 1946von ununwahlen 1946 bis wahlen 1962von und1946 von biswurden, 1962 und von ihnen kratie. beschäftigten. arüber ist dieDarüber diedieeinzige

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rn | Inwar Bayern es selten war es spannend selten spannend – meist lautete – meist die lautete Frage: die Schafft Frage: die Schafft CSU 50 die Prozent? CSU gegenüber 50 Prozent? Rentenbeziehern EN RAKTIONEN Beamtenpensionen Beamtenpensionen versus Renten: versus Sind Renten: Pensionsbezieher Sind Pensionsbezieher gegenüber Rentenbeziehern überbegünstigt? überbegünstigt?

nigen Tagen nigen erneut Tagen gelingen. erneut Die gelingen. Die Gruppierung Gruppierung um Hubertum AiwanHubert Aiwanger wird aller ger wird Wahrscheinlichkeit aller Wahrscheinlichkeit nach nichtnach als nicht eine Art als politieine Art politiVon Von sches One-Hit-Wonder sches One-Hit-Wonder in die in die Parlamentsgeschichte Parlamentsgeschichte des Frei- des FreiU), Stefan Schuster (SPD), Stefan Schuster (SPD), staats eingehen. staats Das eingehen. war bei Das diewar bei dieVon Von Von Von Von Von Vize-Vorsitzender Vize-Vorsitzender des des sen beiden sen Parteien beidender Parteien Fall: Nur der Fall: Nur Peter Meyer Peter Meyer Reiner Erben Reiner Erben Georg Barfuß Georg Barfuß tÖffentlichen-DienstÖffentlichen-Dienstjeweils(FDP) ein jeweils Mal ein überschritten Mal überschritten (Freie Wähler) (Freie Wähler) (Grüne) (Grüne) (FDP) Ausschusses Ausschusses Wirtschaftliche Wirtschaftliche Aufbau-VereiniAufbau-VereinigungDienst (1950; gung 7,4(1950; 7,4 muss und Prozent) und Wir Freie Wähler Wir warnen Freievor Wähler einer warnen Neid- vor Daseiner siehtNeidnur auf den Das ersten sieht nur Blick aufso den aus, ersten Der Blick öffentliche so aus, Der öffentliche muss imProzent) WettbeDienst im Wettbetenlich steht Grundsätzlich die SPD für steht einen die SPD für einen (1966; NPD 7,4 ebenfalls Pro- 7,4attraktiv Prowerb mit ebenfalls der(1966; privaten Wirtschaft diskussion, wie siediskussion, SPD-Kanzlerkandidat wie sie SPD-Kanzlerkandidat denn eine Pension denn beinhaltet eine Pension im Gegenbeinhaltet werb immit GegenderNPD privaten Wirtschaft attraktiv aat r öf-mit einem starken starken Staat mit Berufsbeeinem starken Berufsbezent) und die bleiben erforderliche zent) die erforderliche 5istProzentkonkurrenzfähig bleiben5– Prozentdies ist im Steinbrück beim Steinbrück TV-Duell mit beimAngela TV-Duell satz mit zurAngela gesetzlichen satz Rente zur gesetzlichen eine ZusatzRenteund eine konkurrenzfähig Zusatz– dies im , leiinsbesondere amtentum, bei insbesondere den klassi- bei den klassiHürde. Hürde. Interesse aller und Bürger. Merkel wieder einmal Merkel losgetreten wieder einmal hat. Belosgetreten versorgung, hat. Bevergleichbar versorgung, mit vergleichbar einer Be- mit Interesse einer aller BeBürgerinnen und Bürgerinnen Bürger. eitlichen die schen Aufgaben. hoheitlichen Aus diesem Aufgaben. Aus diesem Das da gilt der umso mehr, da der öffentliche amtenpensionen und amtenpensionen gesetzliche Rentenund gesetzliche triebsrente. RentenAussagekräftig triebsrente.wäre Aussagekräftig nur ein Das wäregilt nur umso ein mehr, öffentliche urch ss auch Grund die Beamtenversorgung muss auch die Beamtenversorgung motiviertes Personal allererster versicherung zwei völlig verschiedesind zwei völlig Vergleich verschiedeeiner Pension Vergleich mit Rente einer Pension und Be-mitDienst Rente und motiviertes Be- Dienst Personal allererster hälthmen gestaltet in dem Rahmen sein, der gestaltet diesem sein, der diesemsindversicherung Die Wahlbeteiligung Diebeschäftigen Wahlbeteiligung Qualität will und der Wettne Systeme, die eben ne Systeme, nicht so einfach die eben nach nicht so triebsrente einfach nach zusammen. triebsrente Und zusammen. auch dann Und Qualität auch beschäftigen dann will und der WettPDrecht wird. Auftrag Ebenso gerecht grundsätzwird. Ebenso grundsätzbewerb um das Personal nebeneinander Beträgengestellt nebeneinander werden gestellt muss noch werden die unterschiedliche muss noch die Besteueunterschiedliche bewerb Besteueum das schon wegen der schon wegen der Duwir denlich Vergleich halten von wir den Beamten VergleichBeträgen von Beamten im Personal steten im Sinkflug steten Sinkflug demografischen Entwicklung härter wird. Pensionen können. sind inPensionen voller Höhe sind in rung voller vonHöhe Pensionen rung und vonRenten Pensionen berückund Renten demografischen berück- Entwicklung härter wird. eschäftigten po- mit Tarifbeschäftigten für nicht zielfüh-für können. nicht zielfühZudem Renten und Pensionen steuerpflichtiges steuerpflichtiges die BeiträEinkommen, sichtigt die Beiträwerden. Die sichtigt „Überbegünstigung“ werden. Die „Überbegünstigung“ Zudem sind Renten undsind Pensionen der sich um rend, zweidagrundlegend es sich um zwei un- grundlegend un- Einkommen, Abgesehen Abgesehen von den bereits von den erbereits ernicht ohne weiteres zu vergleichen. Meist ge für die Krankenversicherung ge für die Krankenversicherung müssen bestehtmüssen also allenfalls besteht darin, also dass allenfalls diese Zudarin,nicht dass diese ohneZuweiteres zu vergleichen. Meist che Ar-Systeme terschiedliche handelt. Die Systeme Fragehandelt. Die Frage wähnten wähnten hatten Parteien 1946 dass seit die 1946 wirdParteien dabei nicht ausgewiesen, Benoch zusätzlich noch zusätzlich werden. aufgebracht satzversorgung werden. „automatisch“ satzversorgung erfolgt. „automatisch“ wird dabei erfolgt. nicht ausgewiesen, dass dieseit Be-hatten herr oder ob Arbeitgeber, Dienstherr oder StreikArbeitgeber, Streik- aufgebracht nur zwei weitere nureiner zwei vorübergehend weitere zieher gesetzlichen Rente häufig Besoldung Beamten der aktiven und Aber Beamten auch und viele private Aber auch Arbeitgeber viele private bietenArbeitgeber zieher einer bieten gesetzlichen Rente häufig vorübergehend und nicht,recht Tariflohn oder oder nicht,VergüTariflohn Besoldung oder Vergü-der aktiven Sitze im bayerischen Sitze im bayerischen Landtag: der Landtag: der auch noch eine Betriebsrente oder beiVersorgung der Ruheständler Versorgungstehen der Ruheständler in en- Zusatzversorgungen stehen in en- Zusatzversorgungen an. an. auch noch eine Betriebsrente oder beiorgung ied- tung, oder Rente Versorgung ist zu oder kom-Rente ist zu komBlock derBlock der aus Heimatvertriebenen Geld der Zusatzversorgem Zusammenhang Zusammenhang sind maßgebliund sind Wichtig maßgebliin der Debatte Wichtigum in Pensionsder Debatte spielsweise um PensionsGeld spielsweise aus derHeimatvertriebenen Zusatzversordivergent, ver- plex umund abschließend divergent, um ge- abschließend ge- gemund und Entrechteten und Entrechteten (1950, 1954, (1950, 1954, gung des für Angestellte Element ches Element des Berufsbeamtentums. Im und Rentenerhöhungen Im und Rentenerhöhungen ist auch die Tat- istgung auch für die TatAngestellte öffentlichen des öffentlichen werden. om- wertet Daherzu istwerden. auch einDaher no- istches auch ein no-des Berufsbeamtentums. 1958)Dienstes sowie 1958) diesowie Bayernpartei die Bayernpartei bekommen. Die Vorzüge des BeGegenzug stehen Gegenzug die Beamten stehen in einem die Beamten sache,indass einem die Besoldungspolitik sache, dass die Besoldungspolitik in den Dienstesinbekommen. den Die Vorzüge des Beergleich n je- minaler von Renten Vergleich und von Pen-Renten und Pen(1950, 1954, (1950, 1954, 1962). 1958, Dass 1962). Dassreamtenstatus im Bereich Pensionen insbesondere ohne insbesondere vergangenen ohneJahren vergangenen in Bayern Jahren sehr willin Bayern amtenstatus sehr willim Bereich der1958, Pensionen re- der gen tnerder sionen Verschiedenheit wegen derder Verschiedenheit je- Treueverhältnis der je- Treueverhältnis nach dem 15. nach September dem Pension 15. September einman NeueinPension Neulativieren sich, wenn nicht Streikrecht – woran Streikrecht die Beamtenschaft – woran die in Beamtenschaft kürlich war. in Schwarz-Gelb kürlich war. hatSchwarz-Gelb die Pen- lativieren hat die Pensich, wenn man nicht ente ysteme weiligen nicht sinnvoll. Systeme nicht sinnvoll. ling dabei ling wird, dabei ist sein nach wird, jetziist nach jetziund sein gesetzliche Rente miteinander verMehrheit auch selbst Mehrheitsionen auch inselbst der zu Ende sionen gehenden in der zuLegislaEnde gehenden und gesetzliche LegislaRente miteinander verhinlen gute Wir Arbeit wollen und gute faire Arbeit Be- überwältigender und faire Be- überwältigender Umfragestand gem Umfragestand fast ausgefast ausgegleicht, sondern die Pension mit der Kommöchte. festhalten Wenn inmöchte. Zeiten Wenn der turperiode in Zeiten real der gekürzt. turperiode Zu Beginn real gekürzt. gab es Zugleicht, Beginnsondern gab gem es die Pension mit der Komür und die Beschäftigten zahlung für die desBeschäftigten Frei- festhalten des Freischlossen: schlossen: Sowohl die Sowohl Linke die als Linke als binationRente, von gesetzlicher Hochkonjunktur Einkommensniveau das Einkommensniveau eine Nullrunde, dann eine eine Nullrunde, verspätete dann Beeine bination verspätete von Begesetzlicher den Leis- Rente, den LeisPenEinkommensentwicklung staats. Die Einkommensentwicklung der Hochkonjunktur der das auch ÖDP auch und dieVBL die ÖDP Piraten sind Piraten sind tungen nach alsund der die Betriebsrente des in der in der privaten hoch ist, Wirtschaft fragt soldungsanpassung. hoch ist, fragt soldungsanpassung. Erst kurz vor der Erst tungen kurz vor nachder VBL die als der Betriebsrente des äftigten ben Tarifbeschäftigten wird durch die Tarifwird durch dieprivaten Tarif- Wirtschaft zu weit von zu den weit notwendigen von den sowie notwendigen 5 gegebenen5 öffentlichen Dienstes auch derniemand Angemessenheit nach der Angemessenheit Wahl wurden dieWahl Besoldung wurdenund diedamit Besoldung öffentlichen und damit Dienstes sowie gegebenenzüge rteien ausgehandelt. vertragsparteienBeiausgehandelt. den auch niemand Bei den nach ekord: hält den Alfons Rekord: Goppel Alfons holte Goppel mit der holte CSU mit 1974 der das CSU bestes 1974 Ergebnis das bestes bei Ergebnis Landtagswahlen, bei Landtagswahlen, nämlich 62,1 nämlich Prozent 62,1 der Prozent Stimmen. der Stimmen. FOTO BSZ FOTO BSZ der Prozent Prozent Stimmen der entfernt. Stimmen entfernt. falls aus der Beamtenbesoldung. Wegen der gesetz- Wegen auchder diegesetzPension in auch gleichem die Pension Umfang in gleichem und falls Umfang Leistungen und aus derLeistungen Riester-Rente. DerRiester-Rente. Der en mit und Beamten Beamtinnen haben undwir Beamten uns der haben wir uns der Beamtenbesoldung. Spannend wird Frage, wird die ob (bei Frage, ob Beamtenbereich schneidet BerufsRentenobergrenze lichen Rentenobergrenze wird hier in vie- wird zumhier selben in vieZeitpunkt zum wie selben die Zeitpunkt Tarife im öfwie die Beamtenbereich Tarife im öf-Spannend schneidet (beidieBerufshern die zeitimmer undfürinhaltsgleiche die zeit- und lichen inhaltsgleiche 1970 bis 1978 1970 sowie bis 1978 anno sowie 1990. anno 1990. Entwicklung der eingeanderen derbetriebliche Parteianderen Parteiterbrochen im fentlichen Maximilianeum Maximilianeum sich mit den sich Qualifikation) Wahlen mit denam Wahlen komam komhr 1974; Prozent 60,7schaffte Prozent schaffte gruppen vergleichbarer Qualifikation) len Fällen durch len Fällenterbrochen durch und private betriebliche undim private Dienst fentlichen erhöht. Aber Dienst natürlich erhöht. Aber gruppen natürlich vergleichbarer e0,7 an.der Übernahme Tarifabschlüsse der Entwicklung eingeTarifabschlüsse 2008 fuhren 2008 fuhren Liberalen nicht nicht en denZusatzversicherungen enHintergrund in den Hintergrund geraten. geraten. ist. vertreten vertreten menden Sonntag menden ein Sonntag Trend ein fortTrend fortmund efang Stoiber Edmund im Stoiber Jahr im in Jahr zwar auch in Bezug auf die AltersZusatzversicherungen ergänzt. ergänzt. nurist. auf Basis der durch nur auf die Basis Nullrunde derdie durch real die die Nullrunde zwarLiberalen auch real dann in Bezug aufdann die Alterse unter Forderung setzt. Diese nach Übernahme Forderung nach Übernahme nur ihr bestes Resultat ihr bestes auf Resultat bayeriaufbesser bayerivorbei Längst vorbei die Zeiten, sind die alseigentliche Zeiten, als Frage Gemausert Gemausert haben haben dagegen dagegen setzen wird, setzen der wird, Bayern der bereits in Bayern bereits Wunder, 03. dass Wunder, dieBeamte im dassLängst diegilt imfür versorgung besser abder als der Bereich der Diesind eigentliche Frage Die ist also nicht, ob ist abgesenkten alsosich nicht, obsich Besoldung. abgesenkten Einnur Besoldung. weiterer versorgung Ein weiterer ab als der in Bereich gebnisses der Kein des gilt Tarifergebnisses für ebenBeamte ebenschem Boden schem überhaupt Boden überhaupt ein (8 ein Jahrzehnten (8derseit die SPDauch mit diefür ansehnlichen SPD mit zu ansehnlichen 35,8 35,8 diesondern, Grünen. die Grünen. haben Zwar sie haben bissie bisseit Jahrzehnten zu ist verzeichnen verzeichnen hr zielten 2008so 43,4 erzielten 43,4 Prozent Tarifbeschäftigten; der zu Abstand ist aber die Pensionen die üppig Pensionen sind, zu üppig obZwar sind, Punkt sondern, ist das ob Trauerspiel Punkt istum das eine Trauerspiel staatlium Tarifbeschäftigten; eine staatliAbstand aber Anwärter rgeund wieProzent für auch Anwärter für Versorund VersorProzent), Prozent), stiegen sondern zurstiegen Re-geringer, zurdie ReProzent der(1966) Stimmen der System im Stimmen im lang lang kein noch zweistelliges kein zweistelliges Er-die Er- sondern ist: sinkende ist:der die Wahlbeteiligung. sinkende Wahlbeteiligung. s auf empfunden Schmach empfunden wurden Prozent wurden (1966) deutlich geringer, als in der öffentlichen das System der gesetzlichen das Rentenversidernoch gesetzlichen che RentenversiVorsorge für che Versorgungsausgaben Vorsorge für die Versorgungsausgaben deutlich als in öffentlichen fänger. gungsempfänger. gierungspartei in–2008 der inzu der mit Koalition mit Münchner Münchner Maximilianeum Maximilianeum als richtig als gebnis einfahren gebnis in können; einfahren können; bisihr –bisGaben 1946 Gaben exakt 1946 75,7 exakt Prozent 75,7wird. Prozent nd die in eine Partei kollektive eine kollektive Diskussion vielfach suggeriert Nach cherung richtig bewirtschaftet cherung wird. bewirtschaftet War Bayern. wird.ihr Der War erstin 2008 Bayern. vielDer zugierungspartei spät erst ein-Koalition – viel Diskussion spät – einvielfach suggeriert wird. Nach werleiwichtiger Sehr ist,in viel dass wichtiger die finanist, dass die finander CSU der Derzeit CSU bangen Derzeit siebangen sie zweitstärkste zweitstärkste Partei vertreten Partei war. vertreten war. lang bestes Resultat bestes waren Resultat 9,4 der Wahlberechtigten ihre StimStimepression stürzte. den der Privatisierungen von ihre staatlichen eigentlich Steinbrück bewusst, eigentlich dass erlang als bewusst, geführte dass Versorgungsfonds er als9,4waren geführte Versorgungsfonds istauf. schon wie-auf. den ist schon Privatisierungen wievonWahlberechtigten staatlichen stung, etürzte. so die zielle durch Belastung, die Pensionen die durch Steinbrück die Pensionen allerdings allerdings ihren wird Wiedereinzug um Dienstleistungen ihren Wiedereinzug Seitdem Seitdem die verloren Genossen die me ab, me ab, es 2008 waren nur esPost noch 2008 nur noch Prozent nur (2008). Prozent Dafür (2008). gibt Dafür es gibt es siederum Schafft CSU diewieder CSU mal die wieder die verloren Dienstleistungen wie und Bahn haBundespolitiker nur Bundespolitiker dieGenossen Pensionen der die Pensionen der abgeschafft. dersieDamit der abgeschafft. wird finanzielle Damit der finanzielle wiewaren Post und Bahn ha,ichen die mal im Haushalt öffentlichen schlummert, Haushalt schlummert, ins Maximilianeum. insZukunft Maximilianeum. stetig stetig stark und an Zustimmung. stark in anFrage Zustimmung. aber auch aber seit auch 1986 erstim seit bayeri1986 im bayeri57,9 heute Prozent. 57,9 Es Prozent. fehltoftmals also Es außerdem nicht fehlt also oftmals nicht hrheit? soluteist. Mehrheit? Und: Wenn Und: Wenn ben die Beamten heute Bundesbeamten Bundesbeamten stellen kann? in erst Frage Druck, stellen Pensionen kann? Druck, zu kürzen, Pensionen in zu kürzen, benin die Zukunft Beamten außerdem maßombe eine Die Zeitbombe Bonsai-Vorsorge ist. Dieund Bonsai-Vorsorge Diese Sorge Diese müssen Sorge sich müssen die sich die Nur 18,6 Prozent Nur 18,6 der Prozent bayerischen der bayerischen schen Landtag. schen Immer Landtag. mal Immer wieder mal wieder mehr viel, mehr dann viel, ist der dann Anteil ist der der Anteil der rntengelingt das vielleicht ihr das mit vielleicht eimit eiein höheres Qualifikationsniveau als BeSeit der Förderalismusreform Seit der Förderalismusreform 2006 ent- dramatisch 2006 entzunehmen. dramatisch Was wir zunehmen. also brau-Wasein wirhöheres also brauQualifikationsniveau als BeBayerischen durch den Pensionsfonds Bayerischen Pensionsfonds Freien Wähler Freien nicht Wähler machen: nicht machen: Bevölkerung votierten imscheiden Jahr im Jahr dabei war dabei die chen, FDP: war auch die Über FDP: die chen, Über die Nichtwähler Nichtwähler genauso hoch genauso hoch wie rittelmehrheit? r Zweidrittelmehrheit? Das Dasproscheiden schäftigte in der Wirtschaft. drüdie Länder schließlich die Länder auch über schließlich ist eine über bessere Vorsorge, ist eine bessere mehr VerVorsorge, schäftigte mehr in Verder Wirtschaft. Dagegen drü- wieDagegen illionen mit Euro 100pro Millionen Jahr istBevölkerung völlig Euro Jahrvotierten ist völlig 2008 für 2008 die Roten. für die Immerhin: Roten. Immerhin: Nachdem Nachdem sie 2008 sie erstmals 2008 in erstmals in 5-Prozent-Hürde 5-Prozent-Hürde kamen die kamen Libedie Libeder der Wähler. der der Und Wähler. das ist Und keine das ist keine nd gen, die die Fragen, Kommentadie Kommentacken beiRente der gesetzlichen Altersversorgung ihrer Beamtinnenihrerlässlichkeit Beamtinnen und mehr lässlichkeit Klarheit. und mehr Klarheit. cken bei der gesetzlichen Mini-Job- Rente Mini-Jobssen end. Wir unzureichend. hatten gefordert, Wir hatten in die gefordert, in die Altersversorgung den bayerischen den bayerischen Landtag gewählt Landtag gewählt Neben der Neben CSU ist der die CSU SPD ist die die SPD die ralen bei ralen sämtlichen bei sämtlichen LandtagsLandtagsgute Grundlage gute Grundlage für eine Demofür eine DemoWahlvolk ren und Wahlvolk Jahrzehnte Jahrzehnte ber und Langzeitarbeitslose das Durchund Beamten selbst. und Die Beamten Freien Wähler selbst. Die sa- Freien Wir Wähler Grünesaplädieren Wirfür Grüne eine langfristige plädieren für eine ber langfristige und Langzeitarbeitslose das Durchücklage War Pensionsrücklage und Pensionsfonds und Pensionsfonds > ALEXANDRA > ALEXANDRA KOURNIOTI wurden, dürfte wurden, ihnen dürfte dies ihnen in we-dies in Außerdem weeinzige einzige die Partei, seit 1946 die ununseit 1946 ununwahlen vonUnter wahlen 1946den bis von 1962 1946 und bisvon 1962 und kratie. kratie. n.und schäftigten. ist Darüber die einzubeist zusätzlich diePartei, schnittsniveau. Außerdem werden Pengen daher ganz klar: gen Unter daher den ganz derzeitigen klar: Vereinheitlichung derzeitigen Vereinheitlichung von von Beiträgen und von Beiträgen schnittsniveau. und werden Pen- KOURNIOTI nenDarüber Euro 390 zusätzlich Millionen Euro einzube-

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ONEN AKTIONEN Beamtenpensionen Beamtenpensionen versus Renten: versus Renten: Sind Pensionsbezieher Sind Pensionsbezieher gegenüber gegenüber Rentenbeziehern Rentenbeziehern überbegünstigt? überbegünstigt?

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Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Bayerischen Staatszeitung

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Bayern

Pensionen

Foto: Alessandra Schellnegger, Süddeutsche Zeitung

Der ewige Neid

Detlef Esslinger

Von Detlef Esslinger (Süddeutsche Zeitung vom 4. September 2013) Neulich bei einer Wahlkundgebung in Oberbayern, in Dachau, um genau zu sein, aber eigentlich spielt der Ort in dem Fall keine Rolle: Ein Bundestagskandidat ging zum Mikrofon, und hinten unterhielten sich zwei Zuhörer, um wen es sich bei dem Mann wohl handele. „Keine Ahnung“, sagte der eine, „Hauptsache, kein Beamter.“ Drei Wörter, sieben Silben, und alles ist drin: Abneigung, Vorurteil, Neid. Die ganze Haltung, die viele Deutsche seit Jahrzehnten gegenüber dieser Berufsgruppe einnehmen und die so unabänderlich zu sein scheint wie die Lage von Helgoland in der Nordsee. Blöde oder zumindest unfreundliche Bemerkungen über Beamte gehen hierzulande immer. Der Impuls dazu ist leicht auszulösen, wie Peer Steinbrück in der Fernsehdebatte mit Angela Merkel am Sonntagabend zeigte. „Die Zuwächse bei den Pensionen im öffentlichen Dienst können nicht überproportional sein gegenüber den Entwicklungen des Rentenniveaus“, hat der Kanzlerkandidat der SPD gesagt. Widerspruch gab es daraufhin nur aus einer Ecke – von der „Beamtenlobby“ selbst, wie es in den Medienberichten darüber dann immer zuverlässig heißt. Richtig ist, dass Beamte im Alter etwas besser dran sind als Menschen, die in ihrem Berufsleben weder Beamte geworden sind noch das Glück haben, eine Betriebsrente zu beziehen. Die Pensionen sind in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten um 28 Prozent gestiegen, die gesetzlichen Renten nur um gut 25 Prozent; das gibt auch der Beamtenbund, die Lobby, zu. (Warum heißt es eigentlich nie, zum Beispiel, Arbeiterlob-

by oder Fußballlobby, wenn vom DGB oder dem DFB die Rede ist?) Richtig ist auch, dass gesetzliche Renten niedriger sind als Pensionen. Es gibt hierzu eine Modellrechnung des baden-württembergischen Finanzministeriums: Ein Meister aus der freien Wirtschaft kommt nach 47 Berufsjahren auf 1676 Euro gesetzliche Rente. Ein mit ihm vergleichbarer Eichbeamter erhält 1830 Euro.

Unterschiede sind auch gerecht? Dieser Gedanke ist so verbreitet wie Palmen auf Helgoland Na und? Es ist offenbar Teil des deutschen Nationalcharakters, Vergleiche in Euro und Cent anzustellen und Handlungsbedarf zu erkennen, sobald das Ergebnis ist, dass eine Gruppe bessergestellt zu sein scheint als die jeweils andere. Die Vorstellung, dass Unterschiede gerecht sein könnten – ungleiche Altersversorgung für gleiche Arbeit, sozusagen –, ist ungefähr so verbreitet wie Palmen auf Helgoland. Sie sind es aber. Die Aufrechnerei von Renten und Pensionen mag beliebt sein, sie führt aber zu nichts. Hier wird Unvergleichliches verglichen. Pensionäre müssen ihre Bezüge versteuern, die gesetzliche Rente ist für die große Mehrheit ihrer Bezieher weiterhin steuerfrei. Pensionäre haben in der Regel neben ihrer Pension keine weiteren Alterseinkünfte. Viele Rentner jedoch beziehen über die gesetzliche Rente hinaus noch Betriebsrenten (die jedoch zu versteuern sind). Ein Vergleich, dem nur der Betrag zugrunde

liegt, den der Rentner von der Deutschen Rentenversicherung bezieht, ist also unvollständig. Es gibt aber noch weitere Gründe, warum Pensionen im Durchschnitt höher sind als gesetzliche Renten. Sie sind so banal, dass sie sich einer Neiddiskussion im Grunde entziehen. Peer Steinbrück mag am Sonntagabend dem Impuls nachgegeben haben, sich auf Kosten der Beamten beim Wähler schadlos zu halten. Angela Merkel aber hat gezeigt, dass ihr die Personalstruktur beim Staat nicht geläufig ist. Sie hat gesagt, „die überwiegende Zahl“ von Beamten seien Menschen mit einem „sehr kleinen Gehalt“. Sie nannte Soldaten, Polizisten, Justizvollzugsbeamte. Richtig ist hingegen, dass zwei von drei Beamten im gehobenen und höheren Dienst sind, also mindestens Fachhochschulabschluss haben. Dass sich dies auf Besoldung und Pensionen auswirkt, kann eigentlich niemanden überraschen. Und schließlich geloben Beamte dem Staat lebenslange Treue. Das hat Nachteile und Vorteile. Ein Nachteil: Sie können kaum in die freie Wirtschaft wechseln, wenn es ihnen in der Behörde nicht mehr gefällt. Ein Vorteil: Ihr Erwerbsleben hat keinerlei Unterbrechung, die sich bei der Altersversorgung immer negativ auswirkt. Aber eher kommt in Deutschland eine PKW-Maut nur für Beamte, als dass eine Neiddiskussion durch die Benennung von Fakten mal kurz unterbrochen würde. Alle Rechte vorbehalten – Süddeutsche Zeitung GmbH, München

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Bayern

Bayerns Staatsfinanzen Wie steht es um den bayerischen Staatshaushalt?

Übernahme des Tarifergebnisses erinnerte er an die verzögerte Anpassung der Erhöhung des Jahres 2011.

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Grüne: „Schulden nur versteckt“

Im Kabinett: „Vorbild in Solidität und Zukunftskraft“ Als „Vorbild in Solidität und Zukunftskraft“ bezeichnete Finanzminister Dr. Markus Söder (CSU) in seinem Kabinettsbericht die bayerischen Staatsfinanzen. Bayern habe unter allen Bundesländern die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung. Im nächsten Schritt soll der Freistaat Bayern bis zum Jahr 2030 schuldenfrei sein. mit einer Schuldentilgung von 2,54 Milliarden Euro in den Jahren 2012 bis 2014 sei der erste große Schritt getan. Die Staatsregierung habe in der aktuellen Legislaturperiode bewusst beim öffentlichen Dienst Akzente gesetzt, denn „ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist ein Standortvorteil für jedes Unternehmen und ein Stück Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger“, so der Finanzminister. Er verwies auf die Rückführung der Arbeitszeit zum 1. August 2013, das Neue Dienstrecht, die zeit- und inhalts-

gleiche Übertragung des Tarifergebnisses sowie die Vorsorge für künftige Pensionsansprüche durch umfangreiche Schuldentilgung. Nach der Schuldentilgung bis 2030 stünden die eingesparten Schuldzinsen ab 2031 für die Finanzierung der Beamtenversorgung zur Verfügung.

SPD: „Höchster Schuldenanstieg der Geschichte“ Der finanzpolitische Sprecher der SPD im Bayerischen Landtag kritisierte die Darstellungen Söders als „dreiste Wahlkampfsprüche“: Mit der Landesbankpleite hätten sich die bayerischen Staatsschulden von Ende 2008 bis Ende 2010 um 44,2 Prozent, bzw. 800 Euro pro Einwohner, erhöht. Das sei der höchste Schuldenanstieg in der bayerischen Geschichte. Auch die geplante Schuldentilgung reduziere die Lasten für den Freistaat nicht, da dafür an anderer Stelle – etwa bei der Pensionsvorsorge – Milliardenlöcher aufgerissen würden. Zur

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Für die Landtagsgrünen waren die Ausführungen nicht nachvollziehbar. CSU und FDP seien in den vergangenen Jahren weder sparsam gewesen, noch hätten sie den Haushalt strukturell verändert, um ihn auf die Schuldenbremse vorzubereiten. Die Ausgaben Bayerns seien von 2008 bis 2013 um 24 % gewachsen. Der Durchschnitt der öffentlichen Haushalte in Deutschland liege bei 14 %. Die Verschuldung Bayerns sei im gleichen Zeitraum um 38 % gestiegen. Das Geld für den Schuldenabbau werde dem Versorgungsfonds entzogen. Damit würden nicht Schulden getilgt, sondern nur versteckt, meint die haushaltspolitische Sprecherin Claudia Stamm.

FDP: „zu Höchstleistungen angetrieben“ Man habe die Staatsregierung zu Höchstleistungen angetrieben, kommentierte Karsten Klein, haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion und Vizefraktionschef, die Kabinettssitzung. 2008 musste die Koalition mit einer „historischen Neuverschuldung“ von 10 Milliarden Euro zurechtkommen. Seit die FDP mitregiere, habe Bayern keine neuen Schulden gemacht. Die FDP-Fraktion habe sich von Anfang an für die Tilgung der Staatsschulden, die Aufnahme der Schuldenbremse in die bayerische Verfassung und die Reform des Länderfinanzausgleichs eingesetzt.

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Bayern

Neues Landesentwicklungsprogramm bringt Änderungen bei der Ballungsraumzulage Am 1. September 2013 ist, nach kontroversen Diskussionen im Landtag, ein neues Landesentwicklungsprogramm (LEP) für Bayern in Kraft getreten (GVBl. 16/2013, Seite 550 ff.). Das hat auch Auswirkungen auf die Ballungsraumzulage, die zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten in München und im Münchner Umland gezahlt wird. Denn wer Anspruch darauf hat, ergibt sich über einen Verweis im Bayerischen Besoldungsgesetz aus dem LEP. Das LEP ist eigentlich ein Instrument der Landesentwicklung, das zunächst in keinerlei Verbindung zum Beamtenrecht steht. Die Landesentwicklung trägt dazu bei, die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum, die sich aus den verschiedensten Bereichen des menschlichen Lebens ergeben, möglichst optimal zu koordinieren und auftretende Konflikte zu lösen. Wichtiges Ziel ist dabei immer die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen. Mit dem LEP werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen getroffen, die von öffentlichen Stellen zu beachten sind. Dabei wird im neuen LEP unter anderem zwischen sogenannten Verdichtungsräumen und dem ländlichen Raum unterschieden. Abgestellt wird dabei auf Bevölkerungs- und Beschäftigtendichte sowie die vorherrschende Siedlungsstruktur. Die einzelnen Verdichtungsräume in Bayern ergeben sich aus dem Anhang 2 zum LEP. Zu ihnen gehören neben dem Gebiet München auch Gebiete wie z. B. Würzburg, Aschaffenburg, Regensburg, Augsburg und Rosenheim.

LEP erweitert Gebietskulisse Durch den „Verdichtungsraum München“ wurde der im bisherigen LEP enthaltene „Stadt- und Umland München“ ersetzt, auf den das Bayerische Besoldungsgesetz für die Bestimmung der Berechtigten der Ballungsraumzulage abstellt. Gleichzeitig wurde auch – und das ist entscheidend – die Gebietskulisse, also die räumliche Ausdehnung des Gebiets, verändert und deutlich erweitert. Neu hinzugekommen sind die Gemeinden Anzing, Berg, Ebersberg, Feldafing, Forstern, Forstinning, Grafing b. Mü., Grafrath, Hebertshausen, Herrsching a.A., Kottgeisering, Maisach, Mammendorf, Oberschweinbach, Pöcking, Röhrmoos, Schäftlarn, Schöngeising, Seefeld, Starnberg, Türkenfeld, Tutzing, Vierkirchen, Weßling, Wörthsee.

Im Verdichtungsraum München wie bisher im Stadt- und Umlandbereich enthalten sind die Gemeinden Alling, Aschheim, Baierbrunn, Dachau, Eching, Eichenau, Emmering, Erding, Feldkirchen, Freising, Fürstenfeldbruck, Garching b. München, Gauting, Germering, Gilching, Gräfelfing, Grasbrunn, Gröbenzell, Grünwald, Haar, Hallbergmoos, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Karlsfeld, Kirchheim b. München, Kirchseeon, Krailling, Markt Schwaben, Landeshauptstadt München, Neubiberg, Neufahrn b. Freising, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Olching, Ottenhofen, Ottobrunn, Planegg, Pliening, Poing, Puchheim, Pullach i. Isartal, Putzbrunn, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim, Vaterstetten, Wörth, Zorneding.

Besitzstandswahrung für entfallende Gebiete Herausgenommen wurden die Gemeinden Eitting, Finsing, Marzling, Moosinning, Neuding und Oberding. Für die Ballungsraumzulage soll künftig auf den neuen „Verdichtungsraum München“

abgestellt werden. Bis zu einer entsprechenden Änderung des Art. 94 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Besoldungsgesetzes, der nach seinem Wortlaut auf den „Stadt- und Umlandbereich München“ abstellt, wird die Ballungsraumzulage an die bisher sowie die nach der neuen Regelung Berechtigten im Vorgriff auf die beabsichtigte Änderung unter Rückforderungsvorbehalt gezahlt. Anträge sind nicht erforderlich. Bislang Bezugsberechtigte, deren dienstlicher Wohn- und Hauptwohnsitz unverändert im bisherigen „Stadt- und Umlandbereich München“ liegt (aber nicht im „Verdichtungsraum München“), erhalten die Ballungsraumzulage auch weiterhin, soweit unter Geltung des früheren LEPs ein Anspruch bestand und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Damit hat sich die langjährige Forderung des BBB nach der Erweiterung der Gebietskulisse – zumindest in Teilen – erfüllt. Allerdings besteht auch für andere Gebiete Bayerns Handlungsbedarf. Gleiches gilt für die Höhe der Zulage sowie den Kreis der Bezugsberechtigten. > Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de

Ballungsraumzulage – wer bekommt sie?: Einen Anspruch auf Ballungsraumzulage hat derjenige, - der einer Behörde oder Dienststelle angehört, oder bei ihr überwiegend tätig ist, die ihren Sitz in den genannten Gemeinden hat, - der seinen dienstlichen Hauptwohnsitz ebenfalls in einer dieser Gemeinden hat. - und dessen Grundgehalt (einschließlich Struktur- und Amtszulage, aber ohne Familienzuschlag und alle anderen Zulagen und Bezügebestandteile) hinter den in Art. 94 BayBesG genannten Grenzbeträgen zurückbleibt. Die Ballungsraumzulage setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag (75 Euro), Anwärtergrundbetrag (37,50 Euro) oder Dienstanfängergrundbetrag (22,50 Euro) und einem Kinderzuschlag (20 Euro je Kind – soweit Kindergeld tatsächlich gezahlt wird). Die Zuschläge dürfen die oben dargestellten Bezüge allerdings nur bis zur Höhe des jeweiligen Grenzbetrags auffüllen (Stand 1. Januar 2013): - Grenzbetrag für den Grundbetrag: 3.165,03 Euro - Kindergrenzbetrag: 4.412,33 Euro - Grenzbetrag für Anwärter und Dienstanfänger:1.120,21 Euro

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Bayern

Bayerischer Landesfrauenrat Armutsfalle Pflege!

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Höhere finanzielle Ausstattung des Pflegesektors und Einbindung der Männer in die Pflegearbeit ist unerlässlich. Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste Stellungnahme des Sozial- und beschäftigungspolitischen Ausschusses im Bayerischen Landesfrauenrat.

In einer Presserklärung des Bayerischen Landesfrauenrates vom 28. August 2013 macht dieser auf die zunehmende Belastung von pflegenden Angehörigen aufmerksam. Insbesondere Frauen sind davon betroffen. Die Pflege von Angehörigen wird zu 73 Prozent von Frauen erbracht, zwei Drittel davon sind im erwerbsfähigen Alter – allerdings sind viele dieser Frauen nicht berufstätig. Die Nachteile der Frauen durch die Über-

nahme der Pflege, wie früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben oder eine Unterbrechung der Berufstätigkeit, würden oft nicht berücksichtigt, warnt der Ausschuss. Steigende Zahlen bei den Pflegebedürftigen, das veränderte Rollenbild bei den Frauen, der Wandel im gesellschaftlichen Familienbild, die steigende Erwerbsorientierung, die bessere Qualifikation der Frauen und die wachsenden Anforderungen an

die Mobilität und Flexibilität der Menschen werde dazu führen, dass diese Pflegearbeit in der Familie in Zukunft nicht mehr im notwendigen Umfang geleistet werden könne. Deshalb sei eine höhere finanzielle Ausstattung des Pflegesektors nötig und die Einbindung der Männer in die Pflegearbeit unerlässlich. Die Thematik wird auch im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft des öffentlichen Dienstes zwischen dem Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und dem Bayerischen Beamtenbund diskutiert. Ziel ist es die Arbeitsbedingungen für pflegende Beamtinnen und Beamten weiter zu verbessern. Demnächst werden die Ergebnisse veröffentlicht. > Weitere Informationen unter: www.lfr.bayern.de

Umschulden und Investieren zu attraktiven Konditionen

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Einen lang gehegten Wunsch erfüllen, in die eigenen vier Wände investieren – oder sich einfach mehr Liquidität trotz laufender Kredite sichern? Dann nutzen Sie die Darlehensangebote des dbb vorsorgewerk. Wer seine Zinslast aus laufenden Kreditverpflichtungen senken will, ist mit dem Beamtendarlehen gut bedient, einem speziell für den öffentlichen Dienst entwickelten Angebot in Partnerschaft mit der NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG. Besonders lange Laufzeiten von bis zu 20 Jahren und ein aktuell reduzierter Zins (bereits ab 4,19 Prozent nominal beziehungsweise 4,90 Prozent effektiv) sorgen dafür, dass nach einer Umschuldung die Monatsrate in der Regel deutlich sinkt – mitunter bis um die Hälfte. Abgesehen davon ist das Beamtendarlehen natürlich auch eine attraktive Möglichkeit, Anschaffungen zu besonders niedrigen Monatsraten zu finanzieren. Ein Teil der monatlichen Abbuchung fließt übrigens in eine Rentenversicherung; sie dient zur Tilgung des Darlehens am Ende der Laufzeit (Mitglieder des Bayerischen Beamtenbundes erhalten auf den Versicherungs-

beitrag einen spürbaren Nachlass). Darlehensnehmer sind damit zum Stichtag nicht nur schuldenfrei, sondern erhalten zudem eine mögliche Überschussbeteiligung aus der Rentenversicherung – oft einige tausend Euro. Sie sind Immobilien-Eigentümer und planen Verschönerungsmaßnahmen, einen Umbau oder eine Renovierung? Auch hier macht das dbb vorsorgewerk ein Finanzierungsangebot, das sich mehr als sehen lassen kann: Mit dem Wüstenrot Turbodarlehen sind schnell und unbürokratisch bis zu 30.000 Euro verfügbar – übrigens ohne Grundschuldeintrag. Auch Objektunterlagen sind nicht erforderlich. Lediglich für die Hälfte des Betrags muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden. Solange die Anschaffung nicht länger als sechs Wochen zurück liegt – maßgebend ist das Rechnungsdatum –, gilt dies auch für September/Oktober 2013

bereits getätigte Ausgaben. „Mitglieder des Bayerischen Beamtenbundes profitieren hier zusätzlich in Form von 50 Prozent Rabatt auf die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag, der zur Tilgung eingesetzt wird“, erklärt Oliver Bochdam, Kundenbetreuer des dbb vorsorgewerk. > Weitere Informationen: Das dbb vorsorgewerk hält noch weitere Finanzierungsangebote mit exklusiven Mitgliedsvorteilen für Sie bereit. Fragen Sie einfach bei den Kolleginnen und Kollegen des dbb vorsorgewerk nach. Diese sind für Sie montags bis freitags in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr unter 030/4081 6444 erreichbar. Gerne wird Ihnen auch ein kompetenter Berater vor Ort vermittelt. Weitere Informationen finden Sie auch online unter: www.dbb-vorsorgewerk.de/

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Im Fokus

Dem Burnout zuvorkommen:

BBB startet den Stressmonitor!

Foto: © arturaliev - Fotolia.com

Jeder kennt es: Das übervolle E-Mail-Postfach, daneben wartet ein Stapel Unterlagen darauf gesichtet zu werden, das Telefon klingelt und die Kollegen warten auf Rückmeldung zu den verschiedensten Vorgängen. Wenn man dann an einem Montagmorgen gleich wieder nach Hause gehen möchte, ist man nicht unbedingt Burnout-gefährdet. Aber es ist vielleicht ein Anlass, um zu überlegen, ob die Arbeitsbelastung der eigenen Gesundheit gefährlich werden könnte. Dabei unterstützt ab dem 1. Oktober 2013 der Online-Test BBB-Stressmonitor!

Burnout – ein Schlagwort, das zunehmend die öffentlichen Diskussionen beherrscht. Als Anfang des Jahres der Stressreport 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorgestellt wurde, hatte man es schwarz auf weiß: Im Jahr 2011 wurden bundesweit 59,2 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen registriert. Ein Anstieg um mehr als 80 Prozent in den vergangenen 15 Jahren. Psychische Belastungen sind inzwischen die Ursache Nummer eins für Frühverrentungen (41 Prozent), wobei das Durchschnittsalter bei 48,3 Jahren lag. Da-

bei wurden von den Befragten als zentrale Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz Multitasking, also die Betreuung verschiedener Aufgaben (58 Prozent), starker Termin- und Leistungsdruck (52 Prozent), ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge (50 Prozent) und Arbeitsunterbrechungen und Störungen (44 Prozent) genannt. Das Pendant zu den allgemeinen Auswertungen der Krankenkassen stellen im öf-

fentlichen Dienst die Fehlzeitenberichte dar. Hier dürfen aus datenschutz- und personalaktenrechtlichen Gründen allerdings keine Krankheitsursachen abgefragt werden. Der Bericht des Jahres 2011 geht aber davon aus, dass die aus den Untersuchungen der Krankenkassen gewonnenen Erkenntnisse und Trendanalysen zu den Krankheitsursachen sich auch auf die Beschäftigten des Freistaats Bayern übertragen lassen. Auch wenn unter Experten teilweise darüber diskutiert wird, ob die „Burnout“-Zahlen allein der tatsächlichen Zunahme von psychischen Krankheiten – oder zum Teil auch

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Im Fokus

einer Überinterpretation im Rahmen einer „Zeiterscheinung“ geschuldet sind – sie liefern einen eindeutigen Fingerzeig.

Zentrale Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz verschiedene Arbeiten gleichzeitig

Natürlich haben nicht alle psychischen Erkrankungen ihre Ursache am Arbeitsplatz. Und selbst wenn, so dürfte dort in der Regel nicht der alleinige Auslöser zu finden sein. Es bleibt aber dabei: Der Beruf beansprucht einen großen Teil des Lebens. Und – angesichts der zunehmenden Verflechtung von Arbeits- und Privatleben, die auch die ständige Erreichbarkeit mittels neuer Medien mit sich bringt – einen immer größeren. Und – so ist man sich inzwischen weitgehend einig – arbeitsbedingter Stress gehört zu den wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt (so bereits der vom bayerischen Finanzministerium im Jahr 2010 herausgegebene Handlungsleitfaden zum Behördlichen Gesundheitsmanagement). Die Sensibilisierung in diesem Bereich hat zugenommen. Auf Bundesebene werden gesetzliche Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit diskutiert, im Bundesarbeitsministerium hat man sich zwischen Personalrat und Leitung des Hauses auf Regelungen zur Erreichbarkeit der Mitarbeiter nach Feierabend geeinigt. Beschäftigte dürfen in ihrer Freizeit nur in Ausnahmefällen von ihren Vorgesetzten kontaktiert werden und niemand, der außerhalb der Arbeitszeit sein Handy abschaltet, oder Nachrichten nicht abruft, soll benachteiligt werden – ein deutliches Zeichen für das veränderte Verständnis der Lebensaufteilung zwischen Beruflichem und Privatem.

58 starker Termin- und Leistungsdruck

Quelle: Stressreport 2012, BAuA

Psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch

52 ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge

50 bei der Arbeit gestört, unterbrochen

44

2011/2012

abhängig Beschäftigte, % häufig

scher als auch physischer Natur sein können. Letztendlich handelt es sich um einen durch Überlastung ausgelösten Erschöpfungszustand, der die Leistungsfähigkeit – im schlimmsten Fall ganz erheblich – einschränkt. In allen Lebensbereichen. So weit sollte es möglichst gar nicht kommen. Nicht jede Aufgabenhäufung verursacht gesundheitsgefährdenden Stress. Arbeit – manchmal mehr und manchmal weniger – ist ein auch entscheidender Faktor für ein erfülltes und gesundes Leben. Wo aber die Bedingungen nicht stimmen, oder weitere Faktoren hinzukommen, kann sie auch krank machen. Experten ermutigen Betroffene, schon die ersten Anzeichen einer stressbedingten Überlastung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Und auch schon im Vorfeld – im Bereich der Prävention – lassen sich Gefährdungssituationen umschiffen. Dabei sind nicht allein Arbeitgeber und Dienstherren gefragt. Bis zu einem gewissen Grad hat es auch jeder selbst in der Hand, wie anfällig er für psychische Belastungen ist.

Einen Beitrag hierzu leistet künftig der BBB-Stressmonitor! Er steht seit dem 1. Oktober 2013 auf der Homepage des Bayerischen Beamtenbundes (www.bbbbayern.de) zur Verfügung. Mit ihm lässt sich online ein ganz individueller Statusbericht der persönlichen psychischen Belastungssituation erstellen, selbstverständlich in völlig anonymisierter Form. Er liefert nicht nur eine sofortige Einschätzung des persönlichen Stresslevels, sondern weist auch auf Gefährdungslagen hin und bietet Vorschlägen für Maßnahmen zur Stressbewältigung. Selbst wer sich nicht für gestresst oder Burnout-gefährdet hält, erhält hier interessante Anregungen. Vielleicht lohnt es sich die eigene Situation zu überdenken, oder Abläufe neu zu ordnen!

Zentrale Belastungsfaktoren: Multitasking, Termin- und Leistungsdruck Der BBB hat, neben der Unterstützung des Einzelnen bei Stressvermeidung und -bewältigung, aber auch noch ein längerfristiges Ziel vor Augen. Er erwartet mit der Auswertung der Ergebnisse wichtige Hinweise, wie sich die Beschäftigungssituation vor Ort in Bezug auf psychische Belastungen und Wertschätzung der Arbeitsleistung darstellt. Sie erlauben den Rückschluss auf Handlungserfordernisse und sind richtungsweisend für notwendige Änderungen der Arbeitsumwelt. Dazu werden – in anonymer Form – z. B. auch Informationen zu

Krankheitstage durch das Burn-out-Syndrom – 2004 bis 2011 120 Frauen

Gesamt

110,3

Männer

Gesamtkontext „Arbeitsumwelt“ beachten

68,4

62,7

63,2

60 49,0

Wann der Stress zu viel wird, ist – vor allem für den Betroffenen selbst – nicht immer leicht zu beurteilen. Bournout, an sich, ist nach Definition keine eigene Krankheit. Zu diffus sind die Krankheitsbilder, zu verschieden die Symptome, die sowohl psychi-

40

4,6 6,0 3,5

2004

10,1

16,0

13,9 7,2

2005

24,2

21,8

48,4

47,1 35,0

34,9

33,6

20 0

86,9

82,1

80

24,0 17,0

11,6

2006

2007

2008

AU-Tage je 1.000 Mitglieder ohne Rentner

September/Oktober 2013

Seite 15

2009

2010

2011

Quelle: BKK-Gesundheitsreport 2012

100


Im Fokus

Die häufigsten Krankheitsarten Sonstige 19,0%

Muskel-/Skelettsystem 26,6%

282 394 Infektionen 4,1% Kreislaufsystem 4,5% Verdauungssystem 5,8%

61 67 86 214 Atmungssystem 14,4%

178 202

Psychische Störungen 12,0%

Verletzungen/Vergiftungen 13,6%

Beschäftigungsstatus, Einkommen, Arbeitszeit und -form, sowie Tätigkeitsbereich abgefragt. Dort, wo der Einfluss des Einzelnen endet und allgemeine Maßnahmen sich als notwendig erweisen, soll anhand der gewonnenen Erkenntnisse die Arbeit des BBB einsetzen. Denn das Thema Stressbewältigung kann nicht isoliert betrachtet werden. Es steht im Kontext mit den sonstigen Bedingungen, die das Arbeitsleben beherrschen und die eine ständige Überprüfung der Arbeitsstrukturen erfordern. Seien es der demographische Wandel (hat das Alter Auswirkungen auf den persönlichen Stresslevel und welche Schlussfolgerungen sind daraus zu ziehen?), die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Wo liegen die Stressfaktoren und wie lassen sie sich vermeiden?), die gesteigerte Anforderungen an Flexibilität und Mobilität oder die zunehmende Arbeitsverdichtung. Ein weites Feld, das hier noch lange keine abschließende Aufzählung gefunden hat und das in keinem seiner Teilaspekte unbeachtet bleiben darf.

AU-Tage je 100 beschäftigte Pflichtmitglieder – Bundesgebiet 2010

Quelle: BKK-Gesundheitsreport 2012

Was kann der BBB-Stressmonitor? Der speziell für den öffentlichen Dienst entwickelte Internet-Fragenkatalog liefert eine sofortige Einschätzung der persönlichen Gefährdungssituation durch stressbedingte Belastungen aus beruflichem oder privatem Umfeld. Starker Stress

Kein Stress

Das Verhältnis von Input und Output muss nicht nur in der Wirtschaft stimmen. Für jeden Einzelnen ist es wichtig, dass das Feedback seiner Umwelt im richtigen Verhältnis zu den von ihm getätigten „Investitionen“ steht. Sonst kann man krank werden. Anhand dieser Erkenntnis hat die Firma medicaltex, spezialisiert auf Meinungsforschung und medizinische Qualitätssicherung, den Stressmonitor entwickelt, ein

Professor Andreas Hillert, Chefarzt der Schönklinik Roseneck und Mitentwickler des Stressmonitors:

„Teilnehmer am Stressmonitor erfahren, wie es um ihre psychische Gesundheit steht!“

Instrument zur Messung des persönlichen Stresslevels. Neben dem persönlichen Burnout-Erleben differenziert er – im Unterschied zu vielen anderen Online-Tests – auch krankhafte Zustände in den Bereichen Angststörung und Depression. Für den BBB wurde der Stressmonitor überarbeitet und speziell an die Anforderungen des öffentlichen Dienstes angepasst und erweitert. Seit 1. Oktober steht er auf der BBB-Homepage zur Verfügung: www. bbb-bayern.de/stressmonitor Jeder Teilnehmer bleibt völlig anonym und erhält unmittelbar nach Beantwortung der Fragen eine individuell erstellte Einschätzung zu seiner persönlichen Belastungssituation – inklusive Handlungsempfehlungen. Die Beantwortung der Fragen nimmt maximal 7 bis 10 Minuten in Anspruch. Dabei werden Fragen zur Einschätzung der beruflichen und privaten Situation, zur Ursachenanalyse und zur beruflichen Einordnung des Befragten gestellt.

Der Auswertungsbericht stellt die psychische Belastungssituation optisch und verbal dar: Höhe des Stresslevels, berufliche Balance, Wahrscheinlichkeit eines Burnoutzustands, sowie das mögliche Vorliegen einer Angststörung oder Depression. In die Entwicklung des Tests sind Messinstrumente mit diagnostischem Schwerpunkt, Fragen zu subjektiven Störungsmodellen sowie zur Wertschätzung am Arbeitsplatz eingeflossen. Eine in der Psychosomatik weit verbreitete Skala, die Depression Anxiety Stress Scales (DASS), und das Modell beruflicher Gratifikationskrisen nach Professor Johannes Siegrist bilden die Grundlage. An der Entwicklung beteiligt war auch Professor Andreas Hillert, Chefarzt der Schönklinik Roseneck und Autor von „Die Burnout Epidemie: Oder brennt die Leistungsgesellschaft aus?“ und „Lehrergesundheit: AGIL - das Präventionsprogramm für Arbeit und Gesundheit im Lehrerberuf“.

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Bund

Bund Gang vor Gericht wird teurer Gewerkschaftlicher Rechtsschutz umso wichtiger Der Gang vor Gericht wird teurer. So erhöhen Bund und Länder zum 1. August 2013 die Gerichtsgebühren um bis zu 18 Prozent. Gerichtsgebühren hängen vom Streitwert eines Verfahrens ab und müssen zunächst vom Kläger bezahlt werden, letztlich trägt sie die unterlegene Prozesspartei. Zudem erhöhen sich auch die Gebührenordnungen für Anwälte und Notare um 12, respektive 15 Prozent. „Natürlich müssen auch die Gerichtsgebühren an die allge-

meine Kostenentwicklung angepasst werden. Es droht aber zunehmend die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger immer öfter aus rein finanziellen Gründen davor zurückschrecken, ihre berechtigten Interessen notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Das kann nicht im Sinne eines Rechtsstaates sein.“, erklärte dbb Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt. Umso wichtiger ist der gewerkschaftliche Rechtsschutz, der vom BBB und sei-

nen Mitgliedsverbänden jedem Mitglied zur Verfügung gestellt wird. Er sichert in Fällen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Mitglieds stehen, den ungehinderten Zugang zu den deutschen Gerichten. > Näheres zur Beantragung des Rechtsschutzes und dem Verfahren unter: www.bbb-bayern.de/service/rechtsschutz. html

Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2013 Beamte legen im Ansehen der Bürger deutlich zu

> Zur Info: Die „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2013“ steht zum Download unter www. dbb.de zur Verfügung.

> Ansehen einzelner Berufsgruppen

Feuerwehrmann Kranken-/Altenpfleger Arzt Kita-/Kindergartenmitarbeiter Polizist Pilot Richter Müllmann Hochschulprofessor Lehrer Techniker Lokführer Briefträger Dachdecker Soldat Unternehmer Lebensmittelkontrolleur Anwalt Studienrat Journalist Steuerberater Beamter EDV–Sachbearbeiter Bankangestellter Steuerbeamter Gewerkschaftsfunktionär Manager Politiker Mitarbeiter einer Telefongesellschaft *) Mitarbeiter in Werbeagentur Versicherungsvertreter

2008 2009 2010 2011 2012 2013 Veränderung % % % % % % 2012 – 2013 91 93 92 94 95 94 –1 86 88 88 90 91 89 –2 85 84 84 87 89 88 –1 – – – 83 87 84 –3 78 78 80 84 86 83 –3 85 86 84 81 83 82 –1 79 78 80 77 79 77 –2 64 67 66 76 79 76 –2 – – – – 74 74 0 63 67 66 69 73 73 0 63 64 64 67 69 68 –1 65 67 69 66 71 67 –4 54 59 57 63 68 65 –3 57 62 60 63 66 64 –2 – – – 62 61 63 +2 60 58 58 58 56 62 +6 – – – 62 64 60 –4 60 58 57 54 56 56 0 52 53 54 52 56 52 –2 45 46 45 46 46 48 +2 47 47 44 43 43 42 –1 31 33 32 34 36 40 +4 41 39 39 40 41 39 –2 41 36 32 37 36 37 0 31 32 35 32 32 32 0 25 28 28 27 30 32 +2 36 28 29 30 29 30 +1 21 23 23 18 19 21 +2 14 17 12

16 16 12

16 14 10

17 14 11

**) bis 2011: Telekom–Mitarbeiter

September/Oktober 2013

Seite 17

19 15 11

19 19 12

0 +4 +1

Quelle: dbb/forsa

Der öffentliche Dienst in Deutschland hat im Ansehen der Bürger weiter zugelegt. Dies ist das Ergebnis der diesjährigen „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst“, die der dbb am 27. August 2013 in Berlin vorstellte. 87 Prozent der Befragten gaben an, dass sie von den Mitarbeitern freundlich behandelt wurden. 87 Prozent haben den Eindruck, dass die Mitarbeiter für ihre Tätigkeit gut ausgebildet und qualifiziert sind. 69 Prozent sagen, ihre Angelegenheit sei sofort bearbeitet worden. Vor allem aber hält die übergroße Mehrheit der Deutschen (81 Prozent) eine starke öffentliche Verwaltung für unerlässlich. 79 Prozent finden die Beamten pflichtbewusst, 72 Prozent zuverlässig, 68 Prozent kompetent, während nur 6 Prozent sie als schlecht und 16 Prozent als überflüssig bezeichnen. Wie bei den vergangenen Erhebungen 20 wurde auch nach den Berufsgruppen mit dem höchsten Ansehen gefragt. Unangefochten steht im Berufe-Ranking der Feuerwehrmann auf Platz eins, gefolgt von Kranken- beziehungsweise Altenpfleger, Arzt, Erzieher und Polizist. Zu den „Gewinnern“ seit 2007 zählen „klassische Staatsdiener“ wie Müllmänner, Briefträger und Lehrer, aber auch „Beamte“ als solche. Verschlechtert hat sich dagegen das Ansehen unter anderen von Bankangestellten, Steuerberatern und Managern.


Bund

Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet erstmals Lehrer Berlin leidet unter Streiks der Angestellten Zum ersten Mal stellt Mecklenburg-Vorpommern Lehrer als Beamte ein. Bislang waren Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen die einzigen Bundesländer, die Lehrer ausschließlich als Angestellte beschäftigen. Die rot-schwarze Regierung gab nun jedoch ihren Widerstand gegen den Beamtenstatus auf. Der dbb mecklenburg-vorpommern begrüßte diesen Schritt. „Wenn es um die Verlässlichkeit von stattlichen Aufgaben geht, also etwa in der Schulbildung oder im Sicherheitsbe-

reich, muss garantiert sein, dass die verantwortlichen Dienste Tag für Tag, rund um die Uhr erbracht werden. Für diese bedingungslose Rechtsstaatlichkeit und Funktionsgarantie stehen Beamtinnen und Beamte in ihrem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, zu dem unter anderem das Streikverbot gehört, ein“, kommentierte der Landesvorsitzende des dbb mecklenburg-vorpommern, Dietmar Knecht, die nunmehr eingelegt Kehrtwende der Landesregierung.

Wie wichtig der Beamtenstatus von Lehrern ist, zeigt sich aktuell in Berlin, wo Lehrer seit 2004 nicht mehr verbeamtet werden. Dort sind knapp drei Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres 3000 angestellte Lehrer in einen zweitägigen Warnstreik getreten. Nahezu jede Schule in der Hauptstadt war von dem Streik betroffen. Für hunderte Schüler fiel Unterricht aus, an einigen Grundschulen gab es nur eine Notbetreuung.

Öffentlicher Dienst: „Der Staat sieht alt aus“

Foto: dbb – Friedhelm Windmüller

dbb jugend protestiert vor dem Bundeskanzleramt

Sandra Kothe, Vorsitzende der dbb jugend

Unter dem Motto „Der Staat sieht alt aus“ hat die dbb jugend am 4. September 2013 mit einer Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt in Berlin auf die schlechte Personalausstattung des öffentlichen Dienstes aufmerksam gemacht.

„In den kommenden zehn Jahren werden rund 700.000 Kollegen altersbedingt ausscheiden und damit eine aktuell nicht kompensierbare Personallücke aufreißen. Mehr als eine Million Stellen hat der öffentliche Dienst seit der Wiedervereinigung durch permanente Kürzungen und Verkleinerung des Personalkörpers verloren“, so die dbb jugend-Chefin Sandra Kothe am Rande der Aktion. Anstatt trotz aller Haushaltsdisziplin gleichwohl vorausschauend und in Verantwortung für die öffentlichen Leistungen, die der öffentliche Dienst auch in Zukunft erbringen muss, für eine nachhaltige Rekrutierungsstrategie von Berufsnachwuchs zu

sorgen, wären auch Azubi- und AnwärterZahlen drastisch runtergeregelt worden. Der öffentliche Dienst müsse sich schleunigst als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Auch Astrid Hollmann, stellvertretende dbb Bundesvorsitzende unterstützte die Aktion vor Ort: „Die Wirtschaft läuft uns beim Kampf um die guten Mitarbeiter den Rang ab.“ Angesichts der aktuellen Altersstruktur in Behörden und Verwaltungen – 75 Prozent der Beschäftigten sind älter als 35 Jahre – und entsprechenden Krankenständen blieben wichtige öffentliche Dienstleistungen auf der Strecke.

Bundestagswahl 2013 Der 18. Deutsche Bundestag ist gewählt! Der BBB gratuliert den neu bzw. erneut gewählten Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestags. Aus den Reihen der Mitglieder der BBB-Fachverbände werden dort vertreten sein: Petra Ernstberger, MdB (SPD) Hof/Wunsiedel Mitglied im BLLV

Josef Göppel, MdB (CSU) Ansbach Mitglied im BDF

Johannes Singhammer, MdB (CSU) München-Nord Mitglied der KOMBA

Seite 18


Tarif

Tarif Musterbeispiel für schlechtes Personalmanagement Bahnchaos in Mainz Den ganzen August herrschte Chaos bei der Bahn in Mainz. Wegen Personalmangels im Stellwerk war die rheinlandpfälzische Landeshauptstadt teilweise vom Fernverkehr abgekoppelt, auch viele regionale Bahnen hielten nicht. Von allen Seiten prasselte Kritik, aber auch Hohn und Spott auf die Bahn ein. Die Verkehrssituation am Mainzer Hauptbahnhof sei ein „Musterbeispiel für schlechtes Personalmanagement“ so dbb Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt. Er machte klar, dass dies „nicht nur in Mainz, sondern im Unternehmen Bahn generell“ gelte. Der „Saarbrücker Zeitung“ (Ausgabe vom 14. August 2013) sagte Dauderstädt: „Hier hat es an Nachwuchsgewinnung, an Zukunftsorientierung gefehlt.“ Eine ähnliche Situation könne jederzeit auch an anderen

Bahnhöfen eintreten, „weil die Personaldecke überall zu dünn ist“. Schon jetzt sei der Schaden für das Unternehmen enorm. Innerhalb weniger Tage sei das Image, das die Bahn sich mit teurer Werbung aufzubauen versuche, wieder zunichte gemacht. „Man hätte besser in mehr Personal investiert, statt in Plakate“, sagte Dauderstädt. Strikt wandte sich der dbb Chef gegen den Vorschlag von FDP-Spitzenkandidat Rainer Brüderle, die Bahn an die Börse zu bringen. „Genau der gegenteilige Schluss ist richtig. Der Fall Mainz zeigt, dass man die öffentliche Infrastruktur nicht wie einen profitorientierten Großkonzern führen kann.“ Das Problem sei nicht auf die Bahn beschränkt betonte Dauderstädt. „Ob Schleusenwärter, Flughafenfeuerwehr, Autobahn-

meistereien, die Informationstechniker in einer Finanzverwaltung – es gibt überall im öffentlichen Dienst solche Schlüsselfunktionen. Und fast überall fehlt es an Personal, was schnell zu ähnlich existenziellen Engpässen führen kann. Zum Beispiel führen die Lebensmittelkontrolleure derzeit praktisch nur noch Stichproben durch. Da muss man sich dann über Fleischskandale nicht wundern.“ Als wichtigste Erwartung an die Parteien im Wahlkampf bezeichnete Dauderstädt eine attraktive Bezahlung der Beschäftigten anstelle von Nullrunden. „Der öffentliche Dienst muss wieder gestärkt werden und seine Rolle so ausüben können, wie es ein funktionierendes Gemeinwesen braucht. Die Politik der Sparrunden muss beendet werden.“

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Tarif

Acht Jahre nach Einführung des TVöD:

Foto: BMI

Entgeltordnung für Beschäftigte des Bundes soll 2014 endlich in Kraft treten

Nach der Einigung: Werner Gatzer (Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, links) und Willi Russ (dbb-Verhandlungsführerer, rechts) tauschen die Einigungspapiere aus.

Bereits am 1. Oktober 2005 wurde der vormalige Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt. Allerdings, ohne dass ein ganz zentraler Punkt – die Eingruppierung der Beschäftigten – neu geregelt worden war: Es gab keine Entgeltordnung bei Bund und Kommunen. Dies sollte nach dem Willen der Tarifparteien schnellstmöglich nachgeholt werden. Aber erst nach nunmehr rund acht Jahren sollen die Beschäftigten des Bundes jetzt zum 1. Januar 2014 eine neue, moderne Entgeltordnung bekommen. Bei einem Spitzengespräch am 5. September 2013 in Berlin konnte der dbb nach langjährigen und langwierigen Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfinanzministerium in allen wesentlichen Punkten endlich eine Einigung erzielen. Erst mit der jetzt vereinbarten Entgeltordnung kann der TVöD zumindest für den Bundesbereich als vollständig abgeschlossen angesehen werden.

Bisher Eingruppierung nach BAT Bisher wurde das sog. Eingruppierungsrecht weiterhin noch durch den BAT bzw. entsprechende Übergangsbestimmungen geregelt. Dieses Verfahren ist allerdings äußerst

komplex, undurchsichtig und umfangreich, so dass selbst erfahrene Praktiker Probleme haben, es umzusetzen. Umso wichtiger ist, dass es nun endlich eine einheitliche und klare Regelung gibt.

Größerer Entgeltzugewinn bei Höhergruppierungen Der Text der Entgeltordnung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor, derzeit laufen die Redaktionsverhandlungen der Tarifvertragsparteien. Bekannt ist jedoch bereits, dass die neue Entgeltordnung die Mehrzahl der ca. 3.000 bestehenden Tätigkeitsmerkmale modernisieren und auf ca. 1.000 Merkmale reduzieren wird. Der Bund übernimmt des Weiteren wichtige Regelungen der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder (TV-L), etwa in Bezug auf die Wahrung bis zu sechsjähriger BATAufstiege und Vergütungsgruppenzulagen. Berücksichtigt werden dabei bundesspezifische Besonderheiten. Diese besonderen Tätigkeitsmerkmale haben zum Teil eine höhere Bewertung bekommen. Als besonderer Erfolg des dbb kann gewertet werden, dass er durchsetzen konnte, dass Höhergruppierungen zukünftig stufengleich erfolgen. Beschäftigte haben damit bei

der Übertragung höherwertiger Aufgaben einen größeren Entgeltzugewinn als bisher. Die bisherige betragsmäßige Höhergruppierung war bei den Beschäftigten seit Jahren in der Kritik. Dieser Missstand konnte jetzt behoben werden. Die Leistungsbezahlung wird reformiert. Hier besteht künftig für die Arbeitgeber eine fakultative Anwendungsmöglichkeit.

Kommunen: Keine Einigung in Sicht Ein großer Wermutstropfen allerdings bleibt: Bekanntlich gilt der TVöD auch für den kommunalen Bereich. Dort stecken die Verhandlungen mit der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber (VKA) nach wie vor in der Sackgasse. Es ist nicht absehbar, wann hier eine neue Entgeltordnung vereinbart werden kann. Knackpunkt ist die unbewegliche Haltung der VKA. Zu hoffen wäre, dass die erfolgte Einigung für die Beschäftigten des Bundes auch den Verhandlungen mit der VKA neuen Schwung verleiht.

Seite 20


Tarif

Foto: © ExQuisine - Fotolia.com

TVöD: Pauschalzahlung 2013 wegen fehlender Entgeltordnung

Bei der Tarifeinigung im März 2012 wurde eine Pauschalzahlung als Ausgleich für die fehlende Entgeltordnung für den kommunalen Bereich für 2012 und 2013 fest vereinbart, für den Bund nur für 2012. Nachdem feststeht, dass die Entgeltordnung für den Bund nicht mehr vor dem 1. Januar 2014 in Kraft tritt (siehe nebenstehender Artikel), erhalten mit dem Entgelt für Oktober 2013 jetzt auch TVöDBeschäftigte beim Bund, deren Arbeitsverhältnis zwischen dem 1. Oktober 2005

und dem 31. Dezember 2012 begonnen hat und die am 31. Dezember 2012 in den Entgeltgruppen 2 bis 8 eingruppiert waren, ohne Antrag eine Pauschalzahlung in Höhe von 300 Euro. Auf Antrag steht die Pauschalzahlung auch den „Wechslern“ zu. Dies sind aus dem BAT übergeleitete Beschäftigte, denen zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 31. Dezember 2012 eine andere Tätigkeit übertragen wurde, die zu einem neuen Eingruppierungsvorgang in die Entgeltgruppen 2 bis 8 geführt hat.

Auf Antrag wird die Pauschalzahlung ebenso im Fall einer Neueinstellung zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 1. Juli 2013 gezahlt, sofern die Voraussetzungen eines Tätigkeitsmerkmals erfüllt sind, das einen Aufstieg nach einer Dauer von längstens einem Jahr vorsieht. Ausgenommen sind jedoch Beschäftigte, die im Oktober 2013 bereits in der Aufstiegsentgeltgruppe eingruppiert sind. Entsprechend steht die Pauschalzahlung auf Antrag ebenso den „Wechslern“ zu, die zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 1. Juli 2013 aufgrund eines Tätigkeitswechsels ein Tätigkeitsmerkmal erfüllen, das einen Aufstieg nach einer Dauer von längstens einem Jahr vorsieht. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Pauschalzahlung anteilig. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass das Arbeitsverhältnis im Oktober 2013 fortbesteht und dass im Jahr 2013 bis zum 31. Oktober 2013 für mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt zusteht.

TVöD 2013 gültig ab 1. August 2013 Entgelttabelle ( + 1,40 % )

Stand 01.08.2013

EG

Stufe 1

Stufe 2

Stufe3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

15Ü

4.991,12

5.539,29

6.058,59

6.404,81

6.485,59

-

15

3.962,89

4.396,83

4.558,38

5.135,38

5.573,90

-

14

3.588,99

3.981,35

4.212,16

4.558,38

5.089,23

-

13

3.308,57

3.669,78

3.865,97

4.246,76

4.777,62

-

12

2.965,83

3.288,95

3.750,55

4.154,47

4.673,78

-

11

2.861,96

3.173,57

3.404,35

3.750,55

4.252,55

-

10

2.758,09

3.058,14

3.288,95

3.519,77

3.958,28

-

9

2.436,14

2.700,39

2.838,89

3.208,16

3.496,68

-

8

2.280,34

2.527,29

2.642,71

2.746,57

2.861,96

2.934,67

7

2.134,95

2.365,73

2.515,75

2.631,17

2.717,71

2.798,50

6

2.093,38

2.319,57

2.434,97

2.544,61

2.619,63

2.694,64

5

2.005,67

2.221,49

2.331,12

2.440,75

2.521,53

2.579,24

4

1.906,43

2.111,86

2.250,33

2.331,12

2.411,90

2.459,20

3

1.875,29

2.077,22

2.134,95

2.227,26

2.296,51

2.359,97

1.792,17

1.984,92

2.054,16

2.146,48

2.209,94

2.257,28

2

1.729,86

1.915,66

1.973,37

2.031,08

2.157,99

2.290,73

1

-

1.541,78

1.569,47

1.604,10

1.636,39

1.719,48

September/Oktober 2013

Seite 21

Quelle: dbb

TVöD (Bund)


Recht

Beamtenrecht

Im Überblick: Die begrenzte Dienstfähigkeit Wer dauerhaft krank, oder aufgrund seines körperlichen Zustands in seiner Dienstfähigkeit deutlich eingeschränkt ist, wird als Beamter nicht sofort in den Ruhestand versetzt. Entscheidend ist der Umfang der Einschränkung. Lässt die verbleibende Arbeitskraft eine Tätigkeit während mindestens der Hälfte der regulären Arbeitszeit zu, ist die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit möglich. Begrifflichkeit, Verfahren und Rechtsfolgen dieses Instruments werden hier näher beleuchtet. Was bedeutet „begrenzt dienstfähig“? Die begrenzte Dienstfähigkeit im Sinne des § 27 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) wird vom Gesetz als Sonderform der vollständigen Dienstunfähigkeit verstanden. Ist ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seines körperlichen Zustandes dauerhaft unfähig, die gegenüber seinem Dienstherrn bestehenden dienstlichen Pflichten zu erfüllen, so ist er in den Ruhestand zu versetzen (vgl. Überblick in BBB-Nachrichten März/April 2013, Seite 18). Ist der Betroffene hingegen zwar nach einer Prognosebeurteilung nicht mehr im vollen Umfang zu einer Erfüllung seiner Pflichten in der Lage, kann aber noch mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit unter Beibehaltung seines Amtes beschäftigt werden, soll von einer Versetzung in den Ruhestand abgesehen werden. Er ist begrenzt dienstfähig und wird entsprechend seiner verbliebenen Arbeitskraft mit verminderter Arbeitszeit eingesetzt. Eine Tätigkeit mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ist dabei nicht möglich. Zu unterscheiden ist diese Form der Diensterbringung von einer Teilzeitbeschäftigung, deren Regelungen nicht übertragbar sind. Der begrenzt Dienstfähige erbringt die vollständige ihm mögliche Dienstleistung.

„Weiterverwendung vor Versorgung“ Nach dem Motto „Rehabilitation und Weiterverwendung vor Versorgung“ bemüht sich der Gesetzgeber, vorzeitigen Pensionierungen von Beamten entgegenzuwirken. Gleichzeitig ist es selbstverständlich auch im Interesse der Betroffenen – gerade z. B.

bei gesundheitlichen Einschränkungen in jungen Jahren – weiter am Berufsleben teilhaben zu können. Je nach Umfang der verbliebenen Dienstfähigkeit kann die verminderte Dienstleistung allerdings auch zu bedeutenden finanziellen Einschränkungen führen. Zumal sich auch bei Beihilfesatz und Steuerfreibeträgen Unterschiede zum Ruhestand ergeben.

Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit Die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit erfolgt in gleicher Weise wie die der vollständigen Dienstunfähigkeit. Hat der Dienstvorgesetzte Anhaltspunkte dafür, dass die Dienstfähigkeit eines Beamten eingeschränkt ist, ist eine amtsärztliche Untersuchung zu veranlassen. Diese kann auch auf Antrag des Beschäftigten erfolgen. Das dabei zu erstellende Gutachten soll sich auch dazu äußern, ob der Betroffene anderweitig uneingeschränkt oder eingeschränkt verwendet werden kann oder eine Rehabilitationsmaßnahme zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit Erfolg versprechend erscheint. Bei der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit wirkt der Personalrat auf Antrag des Beschäftigten mit (vgl. Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Bayerisches Personalvertretungsgesetz – BayPVG). Dabei ist der Betroffene vom Dienstherrn rechtzeitig von der Maßnahme in Kenntnis zu setzen (Art. 76 Abs. 1 Satz 3 BayPVG) und sein Antragsrecht hinzuweisen. Die beabsichtigte Entscheidung über die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Hiergegen können innerhalb eines

Monats Einwendungen erhoben werden. Die Zustellung der endgültigen Entscheidung erfolgt erst im Anschluss.

Die Rechtsfolgen Wird die begrenzte Dienstfähigkeit festgestellt, gelten ab dem Ende des entsprechenden Monats die neuen Beschäftigungsbedingungen. Arbeitszeit: Ab diesem Zeitpunkt wird die Arbeitszeit entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabgesetzt. Ändert sich der Umfang der verbliebenen Dienstfähigkeit, ist die Arbeitszeit der Beamtin/des Beamten entsprechend anzupassen. Besoldung: Die Dienstbezüge werden grundsätzlich im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Jedoch werden sie mindestens in Höhe des Ruhegehalts gewährt, das bei Versetzung in den Ruhestand zustünde („fiktives Ruhegehalt“, vgl. Art. 7 Bayerisches Besoldungsgesetz – BayBesG). Diese Bezüge werden um einen (nicht ruhegehaltfähigen) Zuschlag ergänzt. Er beträgt 5 % der Besoldung, die der Betroffene bei Vollzeitbeschäftigung erhalten würden, mindestens jedoch 220 Euro (vgl. Art. 59 BayBesG). Werden entsprechend der Arbeitszeit gekürzte Dienstbezüge gewährt, weil sie höher sind als das fiktive Ruhegehalt, verringert sich der Zuschlag um den Unterschiedsbetrag. Versorgung: Die Zeit einer begrenzten Dienstfähigkeit ist gemäß Art. 24 Abs. 1 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz grundsätzlich in dem Umfang ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.

Seite 22


Recht

Entscheidungen zur begrenzten Dienstfähigkeit:

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16.01.2013 (Az. 5 LA 228/12): Ist ein Beamter dienstunfähig, sind vor einer Versetzung in den Ruhestand die Möglichkeiten einer anderweitigen Verwendung sowie einer Verringerung der Arbeitszeit bei begrenzter Dienstfähigkeit gleichberechtigt zu prüfen. Ein Vorrang der einen oder der anderen Möglichkeit besteht nicht. Liegen im Einzelfall die tatbestandlichen Voraussetzungen beider Möglichkeiten vor, entscheidet der Dienstherr nach organisatorischen und personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Belange des Beamten. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.2012 (Az. 2 C 82/10): Maßgebliche Regelung der Arbeitszeit für die Bestimmung des Umfangs der begrenzten Dienstfähigkeit von Lehrern ist die Pflichtstundenzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden. Ihrer Festsetzung liegt die Vorstellung zugrunde, dass sie eine wöchentliche Arbeitszeit im Umfang der allgemein für Beamte angeordneten Arbeitszeit nach sich zieht. Ermäßigungsstunden, die etwa aus Altersgründen oder wegen einer Schwerbehinderung gewährt werden, stellen keine Arbeitszeitregelung dar. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2005 (Az. 2 C 1/04): Das Rechtsinstitut der begrenzten Dienstfähigkeit ist Ausdruck des hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums, dass der Beamte dem Dienstherrn seine gesamte Persönlichkeit und volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat.

Gesundheitliche Eignung von chronisch kranken Beamtenbewerbern

Foto: © Alexander Raths - Fotolia.com

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.05.2013 (Az. 2 B 4/12): Art. 3 Abs. 1 GG erfordert eine Besserstellung der begrenzt dienstfähigen Beamten gegenüber den vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten. Bei der Berechnung des Zuschlags für begrenzt dienstfähige Beamte ist auf die Nettoalimentation abzustellen.

Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes

Beamtenbewerber, deren Leistungsfähigkeit gegenwärtig nicht eingeschränkt ist, sind gleichwohl gesundheitlich als Beamte nicht geeignet, wenn ihre vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist. Dies gilt auch für Bewerber, die einer Risikogruppe angehören oder an einer chronischen Erkrankung leiden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit den bisher für die gesundheitliche Eignung zugrunde gelegten generellen Prognosemaßstab zugunsten der Bewerber abgesenkt (Urteile vom 25. Juli 2013, Az. 2 C 18.12, Az. 2 C 12.11)

Anforderungen an den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nicht überspannen Weitere Erleichterung nur für Schwerbehinderte Die Kläger sind Lehrer, die im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden, deren gesundheitliche Eignung für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber wegen des gesundheitlichen Risikos der vorzeitigen Pensionierung abgelehnt worden war. Ein Kläger ist an Multipler Sklerose erkrankt, die andere Klägerin leidet an einer Verformung der Brustwirbelsäule (sog. Scheuermannsche Erkrankung). Bei beiden Klägern ist ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt, sie sind jedoch Schwerbehinderten nicht gleichgestellt.

September/Oktober 2013

Das Oberverwaltungsgericht hat die behördlichen Entscheidungen insoweit bestätigt, als die Kläger keinen Anspruch auf Verbeamtung haben. Es hat die Beklagten jedoch verpflichtet, über die Anträge erneut zu entscheiden. Die gesundheitliche Eignung sei bei weniger stark behinderten Bewerbern wie den Klägern bereits dann gegeben, wenn aufgrund einer Prognose überwiegend wahrscheinlich sei, dass sie bis zur gesetzlichen Altersgrenze Dienst leisten können. Für nicht behinderte Bewerber müsse diese Prognose dagegen eine hohe Wahrscheinlichkeit ergeben. Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revisionen der Kläger die Urteile aufgehoben und die Verfahren an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dieses wird insbesondere erneut darüber zu entscheiden haben, ob die Kläger nach dem Prognosemaßstab gesundheitlich geeignet sind, den das Bundesverwaltungsgericht nunmehr für alle Bewerber mit Ausnahme der Schwerbehinderten bestimmt hat. Angesichts der Unsicherheiten einer über einen derart langen Zeitraum abzugebenden Prognose dürfen die Anforderungen an den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nicht überspannt werden. Für eine negative Prognose aktuell leistungsfähiger Bewerber bedarf es daher tatsächlicher Anknüpfungspunkte, die eine vorzeitige Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen. Weitere Erleichterungen hat der Gesetzgeber nur für schwerbehinderte Bewerber vorgesehen. Dagegen sind Vergünstigungen für weniger stark behinderte Bewerber durch einen nochmals abgesenkten Prognosemaßstab angesichts ihrer geringeren Schutzbedürftigkeit weder verfassungs- noch unionsrechtlich geboten. Die Verwaltungsgerichte haben die gesundheitliche Eignung abschließend zu klären; der Verwaltung steht insoweit -anders als bei der Beurteilung der fachlichen Eignung- kein nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

Seite 23


Recht

Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschäftigung von Strafgefangenen im Universitätsklinikum BVerwG weist entsprechende Rechtsbeschwerde des Personalrats zurück Das Universitätsklinikum Düsseldorf beschäftigte aufgrund eines Vertrages mit einer Justizvollzugsanstalt Strafgefangene mit diversen Hilfsarbeiten. Der Personalrat des Klinikums sieht hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung (vgl. in Bayern Art. 75 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BayPVG). Dieser Ansicht sind die Vorinstanzen und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig nicht gefolgt. So hat das BVerwG mit Beschluss vom 14. August 2013 (Az. 6 P 8.12) die Rechtsbeschwerde des Personalrats zurückgewiesen. Eine mitbestimmungspflichtige Einstellung setzt nach Ansicht der Richter voraus, dass der Betreffende in der Weise in die Dienststelle eingegliedert wird, dass er mit

dem Zeitpunkt seiner Arbeitsaufnahme nach Weisung des Dienststellenleiters an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben teilnimmt. Daran fehlt es hier. Die dem Strafgefangenen von der Anstaltsleitung zugewiesenen Arbeiten außerhalb der Anstalt ohne Aufsicht (Freigang) dienen ausschließlich dem Ziel der Resozialisierung. An diesem Ziel wirkt die Dienststelle mit der Aufnahme der Strafgefangenen zu Arbeitszwecken mit. Der Resozialisierungsgedanke, nicht dagegen die Erfüllung der der Dienststelle eigentlich gestellten Aufgaben, prägt die dortige Tätigkeit der Gefangenen. Auch der Schutzzweck der Mitbestimmung bei Einstellung verlangt keine Beteiligung des Personalrats, so das BVerwG weiter. Die Auswahl der Gefangenen für den

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Freigang trifft die Anstaltsleitung allein nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes. Angesichts dessen verbleibt für die Entscheidung der Dienststelle, an welche eine Mitbestimmung des Personalrats anknüpfen könnte, kein Spielraum. Durch die Arbeitsaufnahme der Gefangenen in der Dienststelle werden die vom Personalrat vertretenen Interessen der regulären Beschäftigten nicht berührt. Mit der notwendigen Anleitung und Einweisung der Gefangenen erfüllt die Dienststelle ihre Verpflichtung zur Mitwirkung an der Resozialisierung. Dies stellt für die regulären Beschäftigten keine nennenswerte Belastung dar.

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des Gesundheitssystems das so genannte Sterbegeld zum 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen worden. Aus unserer Sicht ist die private Vorsorge für den Sterbefall unbedingt erforderlich, selbst wenn das Thema für viele immer noch ein Tabu ist. Nach Angaben des Bundesverbandes

Bildungs- und Förderungswerk

des Bayerischen Beamtenbundes

der Bestattungsunternehmen liegen bei realistischer Betrachtung die Kosten einer Bestattung (z.B. Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren. Grabstein, Trauerfeier, usw.) zwischen 5.000 und 10.000 Euro.

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Recht

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Grippeschutzimpfung kann dienstliche Veranstaltung sein

Lässt sich ein Beamter bei einer vom Dienstherrn organisierten Impfung gegen die echte Virusgrippe impfen und führt dies zu gesundheitlichen Schäden, können diese unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 29.08.2013 klargestellt (Az.: 2 C 1.12). Die Schutzimpfung habe im entschiedenen Verfahren vollständig in der Verantwortung des Dienstherrn gelegen und sei auch im dienstlichen Interesse erfolgt, weil davon auszugehen sei, dass geimpfte Bedienstete ein geringeres Risiko haben, krankheitsbedingt auszufallen. Geklagt hatte ein inzwischen pensionierter Polizeivollzugsbeamter, der sich auf einen Aushang im Polizeirevier hin während seiner

Dienstzeit vom Polizeiarzt in den Räumen des polizeiärztlichen Dienstes gegen die Virusgrippe hatte impfen lassen. Die daraufhin aufgetretenen Motorikstörungen wurden von Behörde und Vorinstanzen nicht als Dienstunfall anerkannt. Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung darauf verwiesen, dass der erforderliche enge Zusammenhang mit dem Dienst nicht gegeben und die Impfung dem privaten Lebensbereich des Klägers zuzurechnen sei.

BVerwG: Kriterien Dienstzeit und Dienstort greifen nicht Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil nun auf die Revision des Klägers hin aufgehoben und das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht zur weiteren Klärung des Sachverhalts zurückverwiesen.

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Der besondere Schutz des Dienstunfallrechts soll dem Beamten nur dann zugute kommen, wenn sich der Unfall in der vom Dienstherrn beherrschten Risikosphäre ereignet hat, so die Richter in ihrer Begründung. Die in der Rechtsprechung regelmäßig zur Abgrenzung der dienstlichen von der privaten Sphäre herangezogenen Kriterien der Dienstzeit und des Dienstortes führen hier nicht zur Annahme eines Dienstunfalls. Denn der Ort der Impfung war zu diesem Zeitpunkt nicht der Dienstort des Klägers. Der Dienstherr hatte die Impfung weder angeordnet noch im Hinblick auf die besonderen Gefährdungen von Polizeivollzugsbeamten auch nur empfohlen. Nach dem Gesetz ist ein Beamter aber auch dann geschützt, wenn er an einer dienstlichen Veranstaltung, wie z. B. an einem Betriebsausflug, teilnimmt. Die Richter haben im vorliegenden Fall die Schutzimpfung als eine solche dienstliche Veranstaltung angesehen, weil sie vollständig in der Verantwortung des Dienstherrn lag. Dieser hatte die Impfung seinen Bediensteten angeboten, den Impfstoff bestimmt, das Personal und die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und auch die Kosten übernommen. Außerdem lag die Impfung auch im dienstlichen Interesse, weil davon auszugehen ist, dass geimpfte Bedienstete ein geringeres Risiko haben, krankheitsbedingt auszufallen.

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September/Oktober 2013

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Recht

Tarifrecht

TVöD und TV-L: Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit Gegebenenfalls Anträge stellen!

Sowohl der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) als auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sehen für Überstunden grundsätzlich Zuschläge vor. Aufgrund der vielfach kritisierten unklaren Formulierung des § 7 Abs. 8 Ziff. c TVöD und des wortgleichen § 7 Abs. 8 Ziff. c TV-L war bisher nicht eindeutig erkennbar, wann bei Wechselschicht- und Schichtarbeit zuschlagspflichtige Überstunden anfallen. Eventuell kommen nämlich wegen eines späteren Freizeitausgleichs entsprechende Überstunden erst gar nicht zustande. Im Einzelnen stellen sich im Fall von Wechselschicht- und Schichtarbeit unter anderem die Fragen > unter welchen Voraussetzungen die im Schichtplanturnus von vornherein geplanten Arbeitszeiten Überstunden sein können (Fallgestaltung 1) und > ob bei einer Verlängerung der im Voraus geplanten täglichen Arbeitszeit Überstunden aufgrund späteren Freizeitausgleichs nicht anfallen (Fallgestaltung 2). In seiner Entscheidung vom 25.04.2013 (Az. 6 AZR 800/11) hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Definition von Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit vorgenommen.

Ausgleich im Schichtplan bereits enthalten Zu Fallgestaltung 1 sind seitens des BAG Klarstellungen erfolgt. Es handelt sich überwiegend um die Fälle, in denen der Beschäftigte für den Schichtplanturnus bereits im Dienstplan zu mehr Schichten oder Arbeitsstunden eingeteilt ist, als er aufgrund der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (eines Vollzeitbeschäftigten) zu leisten verpflichtet wäre. Diese zu viel geleisteten Schichten/

Stunden müssen bereits im Schichtplanturnus wieder ausgeglichen werden. Ist dies nicht der Fall, entstehen zuschlagspflichtige Überstunden nach § 7 Abs. 8 c TVöD (bzw. § 7 Abs. 8 c TV-L). Der jeweilige Schichtplanturnus entspricht dem Zeitraum, indem die jeweiligen Dienst- / Schichtpläne im Voraus festgelegt werden (beispielsweise 4 Wochen; siehe Beispiel im Kasten). In der Praxis wurden bisher von Arbeitgeberseite Überstundenzuschläge oftmals erst dann gezahlt, wenn im Ausgleichszeitraum von einem Jahr (gem. § 6 Abs. 2 TVöD, § 6 Abs. 2 TV-L) mehr Stunden geleistet wurden, als von einem Vollzeitbeschäftigten zu leisten sind. Da es sich hier um „im Dienstplan vorgesehene Überstunden“ handelt, haben diese auch Aus-wirkungen auf die Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD / TV-L) und die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (§ 21 TVöD / TV-L – z. B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeldzuschuss).

Über den Schichtplan hinausgehende Stunden Zur Fallgestaltung 2 hat sich das BAG im Urteil allerdings nicht abschließend geäußert, da dies im konkreten Fall nicht entscheidungserheblich war. Es ist deshalb offen, ob die über die im Schichtplan für den betreffenden Tag hinausgehenden an-

geordneten Arbeitsstunden – wie in § 7 Abs. 7 TVöD/TV-L vorgesehen – bis zum Ende der Folgewoche wieder ausgeglichen werden können und damit nicht als Überstunden zählen.

Ggf. Anträge stellen! Der dbb empfiehlt, in beiden Fallgestaltungen eventuell bestehende Ansprüche mit von ihm zur Verfügung gestellten Musterschreiben geltend zu machen. Die Musterschreiben können auf der Homepage des BBB heruntergeladen werden (www.bbbbayern.de – Aktuelles, Meldung vom 28. August 2013 oder direkt über den Button „Tarif“ auf der Startseite). Nach uns vorliegenden Informationen ist allerdings davon auszugehen, dass Anträge zur Fallgestaltung 2 in Bayern abgelehnt werden, da dazu, wie ausgeführt, bisher keine Entscheidung des BAG vorliegt. Nach Empfehlung des dbb sollte bei der Fallgestaltung 1 nach Fälligkeit der Ansprüche auf Jahressonderzahlung und auf Entgeltfortzahlung ebenfalls eine schriftliche Geltendmachung erfolgen, die die Auszahlung der „im Dienstplan vorgesehenen Überstunden“(-zuschläge) berücksichtigt. Zu beachten ist in jedem Fall die sechsmonatige Ausschlussfrist!

> Stark vereinfachtes Beispiel: Schichtplanturnus: 4 Wochen Wochenarbeitszeit: 40 Stunden Arbeitszeit im Schichtplanturnus: 160 Stunden (4 Wochen x 40 Stunden) Schichtlänge: 8 Stunden Zu erbringende Schichten: 20 (20 Schichten x 8 Stunden = 160 Stunden) Schichten nach Dienstplan: 21 Tatsächlich geleistete Schichten: 21 Zuschlagspflichtige Überstunden: 8 (21 Schichten x 8 Stunden = 168 Stunden)

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Recht

Vollzug des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Wiedereinstieg nach Befristung – Stufenlaufzeit beginnt nicht von neuem Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21. Februar 2013 (Az. 6 AZR 524/11) entschieden, dass die Stufenlaufzeit nicht neu zu laufen beginnt, wenn der Beschäftigte zuvor bereits befristet bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war und keine schädliche Unterbrechung vorliegt. In diesen Fällen ist die Restlaufzeit auf die Stufenlaufzeit anzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis abermals befristet oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart wird. Eine andere Auslegung des § 16 Absatz 2 TV-L hätte zur Folge, dass Beschäftigte, die vergleichbare Tätigkeiten über einen gleich langen Zeitraum hinweg erbringen und dabei dieselbe, im tariflichen Sinne „einschlägige“ Berufserfahrung erwerben, abhängig von ihrem Status als

befristet oder unbefristet Beschäftigte ein unterschiedliches Entgelt erhielten. Die in unbefristeten Arbeitsverhältnissen erworbene Berufserfahrung würde dann tariflich stärker honoriert. Diese Auslegung würde gegen höherrangigen Recht verstoßen und wäre mit § 4 Absatz 2 Satz 3 des Teilzeitund Befristungsgesetzes (TzBfG) nicht vereinbar. In Bayern gibt es schon bisher weitreichende Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten. Insbesondere bestehen zahlreiche Sonderregelungen in einzelnen Ressorts. Darüber hinaus können nun, anders als bisher, in Umsetzung des Urteils bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Zeiten aus solchen Arbeitsverhältnissen berücksichtigt werden, die weniger als

ein Jahr gedauert haben. Die Durchführungshinweise zum TV-L sollen bei nächster Gelegenheit angepasst werden. Betroffene sollten sich diesbezüglich an Ihre personalverwaltende Stelle wenden. > Zur Info: Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vordienstzeiten (§ 16 Absatz 2 TV-L): - Bereits befristet bei demselben Arbeitgeber beschäftigt (Dauer des Arbeitsverhältnis ist irrelevant; bisher: mindestens ein Jahr) - Unschädlicher Unterbrechungszeitraum: ein Zeitraum von höchstens 6 Monaten zwischen beiden Arbeitsverhältnissen (Ausnahme: Wissenschaftler ab EG 13) - Einschlägige Berufserfahrung im vorherigen Arbeitsverhältnis

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September/Oktober 2013

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29.08.13 12:21


Recht

Hinweise zur Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L Nach § 20 TV-L erhalten Beschäftigte im Bereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“). Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat jetzt die Hinweise zur Durchführung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L aus dem Jahre 2007 neu gefasst. Auf ca. 18 Seiten erfolgt eine Vielzahl von Klarstellungen bzw. Regelungen. Anspruch auf die Jahressonderzahlung haben nach § 20 Abs. 1 TV-L nur Beschäftigte, die am 1. Dezember des betreffenden Jahres im Arbeitsverhältnis stehen. In den Hinweisen wird klargestellt, dass das Ruhen des Arbeitsverhältnisses – zum Beispiel bei einem unbe-

zahlten Sonderurlaub nach § 28 TV-L oder bei Elternzeit nach § 15 ff. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Jahressonderzahlung hat. Auch sonstige Zeiten ohne Arbeitsleistung – wie etwa Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt eines Kindes nach dem Mutterschutzgesetz oder Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit – berühren den Anspruch auf die Jahressonderzahlung dem Grunde nach nicht. Für die Anspruchsvoraussetzungen ist es auch unerheblich, wie lange das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Dezember bestanden hat und wie lange es nach dem Stichtag noch andauert. Dies ist lediglich für die Höhe der Jahressonderzahlung von Bedeutung.

Die Hinweise befassen sich zudem unter anderem mit dem Anspruchsumfang, dem maßgeblichen “durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelt“, der Anspruchsminderung bei fehlendem Anspruch auf Entgelt und der Übergangsregelung für bis zum 20. Mai 2006 vereinbarte Altersteilzeitarbeitsverhältnisse. > Zur Info: Die vollständigen Hinweise sind im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de) bzw. stehen im Internet als Download (www.stmf.bayern. de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip) bereit.

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Aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes

Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters Ein Bezirkssozialarbeiter ist in der Entgeltgruppe (EG) S 14 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände - Besonderer Teil - Verwaltung (TVöD-BT-V/ VKA) eingruppiert, wenn er in rechtlich erheblichem Ausmaß bei seiner Tätigkeit „Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls“ trifft und „in Zusammenarbeit mit dem Familien- bzw. Vormundschaftsgericht Maßnahmen“ einleitet, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Es ist nicht erforderlich, dass dies mindestens die Hälfte der Arbeitszeit des einheitlichen Arbeitsvorgangs ausmacht. Das folgt aus einem BAG-Urteil vom 21. August 2013 (AZ. 4 AZR 933/11). Der Kläger ist bei einer Landkreisverwaltung als Bezirkssozialarbeiter tätig. Seit 2009 gelten für die Eingruppierung der Beschäftig-

ten im Sozial- und Erziehungsdienst neue, teilweise veränderte Bestimmungen. Der beklagte Landkreis zahlte dem Kläger seit November 2009 ein Entgelt nach der EG S 11 TVöD-BTV/VKA, da er die Auffassung vertrat, der Kläger erfülle die Tarifmerkmale der neuen EG S 14 TVöD-BT-V/VKA insbesondere deshalb nicht, weil er nicht mindestens zur Hälfte entsprechende Tätigkeiten ausübe.

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung – Interessenkollision Bei der beklagten Spielbank bewarben sich u.a. der gewählte Schwerbehindertenvertreter und der Kläger, der stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung ist, auf zwei Beförderungsstellen. Die Beklagte beteiligte weder den Schwerbehindertenvertreter noch den Kläger als seinen Stellvertreter wegen „bestehender Interessenkollision“ an der Auswahlentscheidung. Sie entschied

sich schließlich für zwei andere Kandidaten. Der Kläger sieht sich als schwerbehinderter Mensch diskriminiert, worauf die unterlassene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung hinweise. Das BAG entschied mit Urteil vom 22. August 2013 (AZ. 8 AZR 574/12), dass bei der Entscheidung über die Bewerbung von schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung nach § 81 SGB IX selbst dann zu beteiligen ist, wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten bzw. der Stellvertreter selbst zu den Bewerbern gehören. Einen möglichen Interessenkonflikt zwischen Bewerbern hätte der Kläger verhindern können, indem er nach § 81 Abs. 1 Satz 10 SGB IX die Beteiligung des Schwerbehindertenvertreters als seines direkten Konkurrenten um die zu besetzende Stelle ausdrücklich hätte ablehnen können. Dagegen oblag es nicht dem Arbeitgeber, von der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung Abstand zu nehmen. Der BAG hat die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, das zu klären hat, ob die Verletzung der Pflichten zur Förderung schwerbehinderter Menschen nach dem Sozialgesetzbuch IX vorliegend eine Benachteiligung des Klägers wegen seiner Behinderung indiziert und ob ggf. die Beklagte ihre Vorgehensweise so zu rechtfertigen vermag, dass ein Entschädigungsanspruch des Klägers nach AGG ausscheidet.

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Verband

Verband

Erste Sitzung der neuen BBB-Seniorenkommission

In der letzten Ausgabe der BBB-Nachrichten (Seite 27) wurde über die Neugründung der BBB-Seniorenkommission und deren Hintergründe berichtet, die im Juli stattgefunden hat. Die Mitglieder des neu gewählten Gremiums kamen unter Leitung des Kommissionsvorsitzenden Wilhelm Renner nun am 11. September zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Wesentlicher Tagesordnungspunkt war die Konkretisierung der bereits im Juli beschlossenen bzw. angeregten Arbeitsschwerpunkte für die laufende Amtsperiode, die bis zum nächsten ordentlichen BBB-Delegiertentag im Jahr 2016 dauert. Dann steht die offizielle Verankerung der Seniorenvertretung in der BBB-Satzung an, nach der es dann auch zu Neuwahlen kommen wird. Zentrale Aufgabe der Seniorenkommission bis dahin wird die Vorbereitung der erforderlichen Änderungen in der BBB-Satzung sein. Weitere wichtige Themen daneben werden sein, sich für eine Beibehaltung des bestehenden Krankenversicherungssystems sowie eine stärkere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in den Alterssiche-

Foto: BBB

Mitglieder konkretisieren Arbeitsschwerpunkte der laufenden Amtsperiode

Die Sitzungsteilnehmer (v.l.): Wolfgang Busch, stv. BBB-Vorsitzender Josef Bugiel, Gerlinde Woppmann (Vorsitzende der BBB-Versorgungskommission), Erich Grabner, stv. BBB-Vorsitzender Wilhelm Renner, Gerti Schäffler-Kroner, BBB-Ehrenmitglieder Klaus Neumann und Willi Wolf, BBB-Vorsitzender Rolf Habermann und Rolf Mittelbach (Vorsitzender BRH Bayern).

rungssystemen einzusetzen. Schwerpunktmäßig beschäftigen möchte sich die Seniorenkommission in den nächsten zwei Jahren auch mit der längst überfälligen Erhöhung der seit Jahren unveränderten Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen nach § 33b Einkommenssteuergesetz. Aus dem Auge verloren werden soll schließlich auch nicht die Kostenentwicklung im Pflegebereich sowie das Thema Barrierefreiheit in und an öffentlichen Gebäuden, Straßen bzw. im häuslichen Bereich.

Die oben angeführten Punkte Beibehaltung des bestehenden Krankenversicherungssystems, stärkere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in den Alterssicherungssystemen und Kostenentwicklung in der Pflege gehen einem Beschluss der Kommissionsmitglieder zufolge auch als entsprechende Anträge an den dbb Bundesseniorenkongress, der am 18./19. November 2013 in Berlin stattfindet.

BBB-Tarifausschuss

Foto: BBB

Rückblick und Ausblick auf die Tarifrunden

Bewahrte trotz der hohen Sommertemperaturen einen kühlen Kopf: Der BBB-Tarifausschuss mit Heiko Ködel (Gast), Hermann Schilling, Richard Besner (stv. BBB-Vorsitzender), Klaus Eckl (Ausschussvorsitzender), Oswald Hofmann, Andreas Götz, Ümit Turul (v.l.).

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause befasste sich der BBB-Tarifausschuss am 9. Juli 2013 mit dem aktuellen Tarifgeschehen. Es wurde Rückblick auf die Streiks und die Protestveranstaltung des

Beamtenbundes am 4. März 2013 in Nürnberg im Rahmen der TVöD-Tarifrunde gehalten. Erfreulich sei neben der großen Teilnehmerzahl von 2500 Kolleginnen und Kollegen auch das mediale Interesse gewesen.

September/Oktober 2013

Ausblick gehalten wurde auf die bevorstehende TV-L-Einkommensrunde 2014. Erörtert wurden auch verschiedene Probleme, die sich aus der nach wie vor fehlenden Entgeltordnung des TVöD im kommunalen Bereich ergeben. Kritisiert wurde, dass sich – anders als der Bund – die Kommunen nach wie vor gegen eine Entgeltordnung sperren. Darüber hinaus wurden die Gesprächsthemen für ein geplantes Gespräch mit der Vorsitzenden des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Ingrid Heckner, abgestimmt. Eines der weiteren Themen der Sitzung war die derzeit vielfach diskutierte „Verkammerung“ der Pflege.

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Verband

Georg Rosmus †

Buchvorstellung

Kreisausschuss Würzburg

Georg Rosmus gehörte dem BBB-Hauptvorstand 23 Jahre lang an

Am 5. September 2013 starb im Alter von 85 Jahren in Passau Georg Rosmus. Von 1971 bis 1993 vertrat er die Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) im BBBHauptvorstand. Er war Vorsitzender der Kommission für Personalvertretung und stv. Vorsitzender der Dienstrechtskommission. Georg Rosmus, seit 1956 Lehrer in Passau-Auerbach und ab 1974 Rektor der Schule, trat schon im April 1955 der KEG bei und war auch in der Personalvertretung sehr aktiv. Zuletzt 29 Jahre im Hauptpersonalrat des Kultusministeriums. Von 1977 bis 1994 nahm er den Vorsitz des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Passau wahr.

Foto: Ländner

Foto: KEG

Politikerstammtisch mit MdL Manfred Ländner

MdL Manfred Ländner

Am 5. August konnte der Vorsitzende des Kreisausschusses Würzburg, Hubert Schömig, MdL Manfred Ländner zu einem Politikerstammtisch begrüßen. Trotz Sommerpause waren zahlreiche Mitglieder erschienen, die die Möglichkeit nutzten, sich in der Diskussion an den Abgeordneten zu wenden, um auf verschiedene Probleme,

Kreisausschuss Kronach

Buchvorstellung Tarifschriften Band 11a TV-L und TVÜ-Länder – Tariftexte und Erläuterungen – Stand: August 2013, 240 Seiten ISBN: 978-3-87863-184-2 Preis pro Einheit (Stück): € 4,30 (inkl. 7 % MwSt)

Roland Witzgall war seit 1998 Vorsitzender des VIB

Mit großer Bestürzung musste der BBB erfahren, dass der Landesvorsitzende des Verbandes der Ingenieurbeamten (VIB), Roland Witzgall, am 14. September 2013 plötzlich und unerwartet mit 61 Jahren verstorben ist. Über mehrere Jahrzehnte stellte Roland Witzgall seine Schaffenskraft ehrenamtlich der Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen in der Staatsbau- und Wasserwirtschaftsverwaltung zur Verfügung. Er vertrat den VIB im Hauptausschuss des Bayerischen Beamtenbundes, war auch stellvertretender Landesvorsitzender des BTB-Bayern sowie Mitglied des Hauptpersonalrats der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Der BBB wird beiden stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Foto: Rainer Glissnik

Foto: privat

Roland Witzgall †

insbesondere auf den personellen Notstand im öffentlichen Dienst des Freistaates hinzuweisen. Hinzu kommt der besorgniserregend hohe Altersschnitt vorwiegend im nordbayerischen Raum. Der CSU-Stimmkreisabgeordnete stellte sich den Fragen und bekannte sich klar zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die personellen und strukturellen Probleme, die nicht zuletzt auch durch den Ballungsraum München entstanden seien, müssten gemeinsam mit den Verbänden gelöst werden, so Ländner. Hierzu könnten aus seiner Sicht auch weitere Arbeitsverlagerungen in die Peripherie diskutiert werden. Den anwesenden Mitgliedern wurde auch eine Präsentation der BBBank durch den Regionalbevollmächtigten Matthias Blendel vorgestellt.

TV-L und TVÜ-Länder

Die Bundespolizei ist in Bayern an den blauen Uniformen leicht zu erkennen. Im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland nimmt sie umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr. Mit rund 41.000 Beschäftigten, von denen mehr als 30.000 voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind, ist die Bundespolizei eine bundesweit verfügbare Polizei, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der inneren Sicherheit leistet. Der Kreisausschuss Kronach mit Vorsitzendem Karl-Heinz Hühnlein erkundete die Bundespolizei in Bayreuth. Mit dabei waren auch Landtagsvizepräsident Peter Mayer sowie Bezirksrat Klaus Förster (4. und 5. v. l.).

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Recht

Aus der Rechtsprechung Zweifel an der Dienstfähigkeit

Muss man der Aufforderung zur ärztlichen Untersuchung folgen? Mit dieser Frage hatte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Anfang des Jahres zu beschäftigen. Wegen erheblicher Ausfallzeiten sollte sich ein Beamter einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Im einstweiligen Rechtsschutz wollte er erreichen, vorläufig (bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache) von der Verpflichtung der Untersuchungsaufforderung Folge zu leisten, befreit zu werden. Erfolglos.

BayVGH 6. Senat, Beschluss vom 27.02.2013, Az. 6 CE 12.2788

51 LBG HE Nr. 1; OVG NW, B.v. 9.10.2006 – 6 B 1717.06 – juris Rn. 4).

Aus den Gründen: Das Verwaltungsgericht ist mit überzeugender Begründung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Antragsteller keinen Anspruch darauf hat, der Untersuchungsaufforderung (…) vorläufig nicht Folge leisten zu müssen. In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat es zunächst klargestellt, dass die Untersuchungsaufforderung keinen Verwaltungsakt i.S. des § 35 Satz 1 VwVfG darstellt, sondern eine gemischt dienstlichpersönliche Weisung (BVerwG, U.v. 26.4.2012 – 2 C 17.10 – NVwZ 2012, 1483 ff.). Der vorläufige Rechtsschutz richtet sich daher nach § 123 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO i.V. mit § 920 Abs. 2 ZPO. Es kann dahinstehen, ob der Antragsteller einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht hat oder ob die Untersuchungsaufforderung vom 11. April 2012 durch die später ergangene neue Untersuchungsaufforderung vom 9. Oktober 2012 überholt ist, so dass der Antragsteller ohnehin nur noch letzterer Folge leisten müsste. Denn jedenfalls steht ihm kein Anordnungsanspruch zur Seite:

Die behördliche Anordnung einer ärztlichen Untersuchung muss nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit inhaltlichen und formellen Anforderungen genügen. Die Anordnung muss sich auf solche Umstände beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, der betroffene Beamte sei dienstunfähig (bzw. nur begrenzt dienstfähig). Der Aufforderung müssen tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die die Dienstunfähigkeit des Beamten als naheliegend erscheinen lassen. In formeller Hinsicht muss die Anordnung aus sich heraus verständlich sein. Der Beamte muss ihr entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist und ob das in ihr Verlautbarte die behördlichen Zweifel an seiner Dienstfähigkeit zu rechtfertigen vermag. Dem Beamten bekannte Umstände müssen in der Anordnung von der zuständigen Stelle zumindest so umschrieben sein, dass für den Betroffenen ohne Weiteres erkennbar wird, welcher Vorfall oder welches Ereignis zur Begründung der Aufforderung herangezogen wird (BVerwG, U.v. 26.4.2012 – 2 C 17.10 – NVwZ 2012, 1483 ff.).

Rechtsgrundlage für die Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung ist § 44 Abs. 6 BBG. Danach besteht die Verpflichtung eines Beamten, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen zu lassen, wenn Zweifel über die Dienstunfähigkeit bestehen (Anm.: Entsprechende Regelung in Art. 65 Abs. 2 BayBG). Diese Verpflichtung gilt nach dem Sinn und Zweck der Regelung auch dann, wenn der Dienstvorgesetzte Zweifel an der Dienstfähigkeit des Beamten hat (vgl. BVerwG, B.v. 28.5.1984 – 2 B 205.82 – Buchholz 237.5 §

Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführt, wird die Untersuchungsaufforderung vom 11. April 2012 diesen Anforderungen (noch) gerecht. Mit dem Verwaltungsgericht geht der Senat davon aus, dass allein die – wenn auch schlagwortartige – Begründung der „erheblichen Ausfallzeiten“ die Anordnung der ärztlichen Untersuchung formell und inhaltlich trägt. Da dem Antragsteller seine – insbesondere seit dem Jahr 2006 ansteigenden – Fehlzeiten aufgrund Erkrankung bekannt sind, ist dieser Begriff weder zu pauschal oder

September/Oktober 2013

unbestimmt noch für den Antragsteller nicht nachvollziehbar. Seine krankheitsbedingten Fehlzeiten beliefen sich nach den unbestrittenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts im Jahr 2006 auf 58 Arbeitstage, 2007 auf 92 Arbeitstage, 2008 auf 60 Arbeitstage, 2009 auf 140 Arbeitstage, 2010 auf 53 Arbeitstage und 2011 auf 112 Arbeitstage. Diese langjährigen, regelmäßig wiederkehrenden und teils erheblichen Fehlzeiten aufgrund krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit bieten dem Dienstherrn hinreichenden Anlass, die Dienstfähigkeit des Antragstellers amtsärztlich untersuchen zu lassen. Die Klärung des Gesundheitszustands des Antragstellers dient auch der Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs (vgl. OVG LSA, B.v. 26.6.2007 – 1 M 103.07 – juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 9.10.2006 – 6 B 1717.06 – juris Rn. 14). Daran ändern weder die Schwerbehinderung des Antragstellers etwas noch der Umstand, dass er sich in den Jahren 2009 und 2011 Operationen mit anschließender Rehabilitation unterzogen hat mit dem Ziel, seine gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund der Schwerbehinderung zu verringern. Die Annahme der Beschwerde, dass sich diese Dienstunfähigkeitszeiten nicht fortsetzen würden, ist schon dadurch widerlegt, dass der Antragsteller im Jahr 2012 erneut an 114 Arbeitstagen krankheitsbedingt fehlte. Im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung wird auch geprüft werden können, ob eine behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung die Situation eventuell verbessern könnte. (…)

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